Wenn die Pflege unbezahlbar wird

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN
Helmut S. - ADMIN
Online
Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Wenn die Pflege unbezahlbar wird
DruckversionPDF version

Wenn die Pflege unbezahlbar wird

Die Pflegeversicherung wird selbst zum Pflegefall

Der Pflegegrad 1 steht deshalb zur Disposition

Ist Heimunterbringung wirklich teurer als die Pflege zu Hause?

von Albrecht Künstle | ANSAGE.org

Bei der Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden für Pflegebedürftige drei Pflegestufen eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden aus den drei Stufen fünf Pflegegrade gemacht. Doch das Reformkarussell drehte sich weiter – und bei erhöhter Geschwindigkeit scheinen nun die Versicherten mit dem Pflegegrad 1 aus den Sesseln zu fliegen. 

Der Gesetzgeber hat der Pflegeversicherung, wie auch der Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), zu viel aufgehalst und dabei die kaufmännischen Regeln sträflich missachtet. Mit den doppelten 1,8-Prozent-Beiträgen (jeweils einmal der Arbeitgeber- und einmal der Arbeitnehmerseite) – Kinderlose sogar 2,4 Prozent – sind die umfangreichen Aufgaben und Ausgaben der Pflegeversicherung kaum zu bestreiten.

Daseinsfuersorge_Krankenpflege_Krankenhausaufenthalt_Patienteninteresse_Patientenversorgung_Versorgungsauftrag_Versorgungsqualitaet_Kritisches-Netzwerk

Dies übrigens auch dadurch nicht, indem man nun auch noch die Rentnerinnen und Rentner mit Pflegeversicherungsbeiträgen belegt. Und was ist das Erste, was passiert wenn in diesem Land „über seine Verhältnisse gelebt“ wird (Kanzler Merz)? Man beginnt nach Berliner Manier nach dem Prinzip: Treppen werden von oben nach unten gekehrt, auch bekannt als “den Letzten beißen die Hunde”. Der Pflegegrad 1 steht deshalb zur Disposition, weil man bei den hier geführten 861.000 Leistungsbeziehern rund 1,8 Mrd. Euro einsparen will. (>> Artikel b. REPORT24).

► Heim oder häusliche Pflege?

In diesem Beitrag soll es allerdings um etwas anderes gehen: Nämlich um die Frage, ob die Heimunterbringung wirklich teurer ist als die Pflege zu Hause in den vertrauten Wänden. Dazu erreichte mich der Bericht über den aktuelle Fall eines Bekannten: Dessen Schwester war ohne Unterbrechung lebenslang berufstätig, verdiente mittelmäßig und arbeitete sogar noch über die reguläre Altersgrenze hinaus. Damit brachte sie es auf einen Auszahlungsbetrag von aktuell stolzen 2.200 Euro Monatsrente. Damit könnte sie eigentlich gut leben und ihre Wohnung halten.

Aber dann brach sie – zufällig ein Jahr nach ihrer [sog.] Corona"impfung" – zusammen, lag bewusstlos in der Wohnung und wurde quasi in letzter Minute von Nachbarn entdeckt. Seither wechselte ihr Zustand zwischen Aufenthalten im Krankenhaus, Kurzzeitpflege und wenige Wochen zu Hause unter Betreuung eines ambulanten Pflegedienstes. Nun ist sie nur noch zu Hause. Sie will in kein Pflegeheim.

Pflegebeduerftige_Pflegebeduerftigkeit_Pflegeeinrichtungen_Pflegegrad_Pflegeheime_Pflegenotstand_Altenpflege_Pflegepflichtversicherung_Pflegestufen_Kritisches_Netzwerk_Pflegestuetzpunkte

Wie aber sieht es finanziell aus? Eine osteuropäische “Hilfskraft” – tatsächlich pflegen dürfen nur die Wenigsten – kostet 2.500 bis 3.500 Euro, siehe Altenpflege respektive 24-Stunden-Pflege (wovon etwa zur Hälfte die Konten der zahllosen Vermittlungsagenturen „gepflegt“ werden). Die verpflichtete permanente Betreuungskraft – die propagierten „24 Stunden, sieben Tage“ gibt es natürlich nicht, weder arbeitsrechtlich noch tatsächlich – kostet im konkreten Fall 2.700 Euro monatlich im Jahresschnitt (13 Feiertage kosten das Doppelte, also 180 Euro am Tag statt 90). Dazu kommen die Fahrtkosten für die Anreise und nach Hause, was bei sechsmaligem Wechsel im Jahr weitere 1.800 Euro ausmacht (einheimische Beschäftigte zahlen die Fahrtkosten zum Arbeitsort selbst).

Der Jahresdurchschnitt der Kosten liegt also bei 2.950 Euro im Monat.

Altersrente-Respektrente-Alterseinkommen-Armutsrente-Aufstocker-Beduerftigkeit-Beduerftigkeitspruefung-Kritisches-Netzwerk-Grundrente-Altersarmut-Ueberfluessige

► Hilfskräfte plus Nachbarschaftshilfe

Neben den Betreuungskosten kommen Verpflegungskosten der Hilfskraft von etwa 300 bis 400 Euro im Monat hinzu (einheimische Beschäftigte zahlen ihr Essen und Trinken selbst), macht insgesamt also ca. 3.300 Euro. Weiter hinzu kommen 800 Euro Kosten für die Betreuung durch die „ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe“ eines karitativen Verbandes – weil die Sprachkenntnisse der Auslandskraft für wichtige Dinge wie Terminierung von Arztbesuchen oder der Fahrten in die Praxis, Einkaufen und sämtliche organisatorischen Dinge nicht ausreichen. Die Nachbarschaftshilfe wird gebraucht, weil kein Verwandter der zu pflegenden Person in der Nähe wohnt. Wäre das der Fall und Kinder oder Geschwister könnten die Betreuung übernehmen, würden diese 800 Euro entfallen.

Somit sind wir mittlerweile bei 4.100 Euro Kosten für die ausländische Betreuungskraft plus Nachbarschaftshilfe. Eine zusätzlich erforderliche Tagespflege erhält eine monatliche (Zu)Zahlung in Höhe von 280 Euro (für Aktivitäten, Essen, Mobilisation), während die häuslichen Hilfskräfte entlastet werden. Und die eigenen Lebenserhaltungskosten der zu pflegenden Person – also für Essen und Trinken an den übrigen Tagen – betragen nochmals rund 350 Euro. Dazu kommen noch die Nebenkosten für die Wohnung (Heizung, Hausgeld an die Hausverwaltung….), Strom und Grundsteuer, die rund 400 Euro im Monat betragen. In der Summe kostem das Leben und die Pflege zu Hause im konkreten Fall also 5.130 Euro. Runden wir großzügig ab auf 5.000 Euro im Monat.

► …und irgendwann ist das Haus weg

Eine Heimunterbringung würde in Baden-Württemberg hingegen „nur“ 3.000 Euro im Monat kosten (gemäß durchschnittlichen Pflegekosten) und beinhaltet alles, außer 125,64 Euro monatlichem Taschengeld für die Patienten. Die Heimunterbringung ist damit also rund 2.000 Euro „günstiger“, wenn man diesen Begriff hier überhaupt verwenden kann.

Demenz_Orientierungsfaehigkeit_Philosophie_des_Sterbens_Sonderzonen_des_Vortodes_Uebergang_ins_Jenseits_Pflegeheim_Zwischenwelt_Kritisches-Netzwerk

Im Beispiel der pflegebedürftigen Schwester meines Bekannten betragen deren Einkünfte insgesamt rund 2.800 Euro im Monat (2.200 Euro Rente, 600 Euro Pflegesachleistung für Pflegegrad 3). Bei einer Heimunterbringung gibt’s kein Pflegegeld mehr; dieses  wird als Pflegesachleistung vom Heim abgerechnet.

Fazit: Bei einer Heimunterbringung dauert es somit lediglich einige Monate länger, bis die lebenslang angesammelten Ersparnisse aufgezehrt sind. Und was ist dann? Dann kommt das Sozialamt und greift auf das „Vermögen“ der Patientin zurück. In einem Fall aus einer Nachbargemeinde bat das Amt die Angehörigen einer Patientin mit Betreuungsvollmacht für den Pflegefall, das gemeinsame alte Elternhaus zu verkaufen – und das zu einem angesetzten utopischen Preis, der am Markt überhaupt nicht zu realisieren war. Der Schwester platzte schließlich der Kragen: Sie bot das Haus dem Sozialamt direkt an, damit dieses es verhökern solle.

Pflegefall_Pflegebeduerftige_Pflegebeduerftigkeit_Pflegegrad_Pflegestufe_Pflegeversicherung_haeusliche_Pflege_Heimunterbringung_Pflegeheim_Rollstuhl_Kritisches-Netzwerk

► Kreuzfahrtschiff statt Pflegeheim?

Im Fall der Schwester meines Bekannten könnte bei Heimunterbringung ihre Wohnung vermietet werden; dann kämen nochmals rund 1.000 Euro Mieteinnahmen hinzu, wodurch die Einnahmen dann fast ausreichen würden (2.200 Rente plus 1.000 Euro Miete, abzüglich 400 Nebenkosten der Wohnung, die ja nur teilweise auf Mieter umlegbar sind), um die anfallenden 3.000 Euro Heimkosten zu decken – weil dann eben nur noch die Kosten der Heimunterbringung anfallen. Weigert sich die Pflegebedürftige wie im genannten Beispiel aber partout, in ein Heim zu gehen, würde wohl das Sozialamt die Wohnung „erben“, sobald die Ersparnisse aufgebraucht sind, um aus dem Sachwert der Immobilie die laufenden Kosten zu bestreiten.

Ob das Sozialamt in einem solchen “Erbfall” dann – wie Verwandte auch – Erbschaftssteuer zahlen muss?

Die Regierung hat beschlossen, daß jede Rentnerin und jeder Rentner bei Rentenbeginn 
ein Buch geschenkt bekommt — wer schon Rentenbezieher ist, bekommt es nachgereicht.
Titel: Hunde, wollt ihr ewig leben? 
Untertitel: Die Vorzüge sozialverträglichen Frühablebens. Wer früher stirbt ist länger tot.
Leisten auch Sie Ihren ganz persönlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit! 
[1]

Ich werde demnächst eine dritte Form der Unterbringung austesten. Das Domizil ist bestens ausgestattet, mit allem Komfort, den man sich denken kann. Der einzige “Nachteil” (?): Es handelt sich um eine Insel – und zwar eine schwimmende, nämlich ein Kreuzfahrtschiff. Wenn man die Kosten der gebuchten 18-Tage-Reise auf einen Monat hochrechnet, sind es runde 5.000 Euro – und damit auch nicht mehr als es kosten würde, sich daheim pflegen zu lassen. Allerdings sollte man dazu noch halbwegs gesund sein. Auch wenn die ärztliche Versorgung auf solch einem Luxuskahn sichergesellt ist, wie man es aus der Sendung „Traumschiff“ kennt…

Albrecht Künstle

Kreuzfahrtschiff_Luxusdampfer_Luxuskahn_Hochseekreuzfahrtschiff_Komfortkreuzfahrtschiff_Luxusliner_Megaschiffe_Traumschiff_Kritisches-Netzwerk


[1] Sie halten das für einen sarkistischen Witz? - Nein, keineswegs. Sozialverträgliches Frühableben war das Unwort des Jahres 1998 in Deutschland. Damals anlässlich der Gesundheitsreform projektierte weitere Einsparungen führten zu Leistungen- und Qualitätskürzungen, die auch Altgewordene in ihrem letzten Lebensjahrzehnt, wenn die meisten Leistungen der Gesundheitssolidargemeinschaft nötig werden, trafen.

Dr. Karsten Vilmar (* 24. April 1930 in Bremen; † 16. Oktober 2024 ebenda), Chirurg und von 1978 bis 1999 Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), verwendete den Begriff in einem Radiointerview mit dem NDR. Das Thema war die Gesundheitspolitik der rot-grünen Bundesregierung (Kabinett Schröder I), die weitere Einsparungen plante, um steigende Kosten zu begrenzen.

»Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen.“ Auf die Nachfrage, ob die Pläne der Regierung zu einem früheren Tod von Patienten führen würden, meinte Vilmar: „Wird diese Reform so fortgesetzt, dann wird das die zwangsläufige Folge sein.« (-Karsten Vilmar) 
Ursprüngliche Absicht des Arztes war es, die Sparpläne der Bundesregierung zu kritisieren, allerdings seien nach Meinung der Juroren im Kontext Ironie und Satire in blanken Zynismus umgeschlagen.
 
Dabei hat er in mindestens zweifacher Hinsicht die Seriosität einer offiziellen Stellungnahme verfehlt: Zum einen in der Umschreibung eines vorzeitigen Todes durch »Frühableben«, zum anderen in der Verbindung mit dem Wort »sozialverträglich«, das schon durch seinen Missbrauch in anderen Fällen eigentlich unbenutzbar erscheinen müsste. Kommt hinzu, dass Karsten Vilmar – wenn auch in ironischer Absicht – formuliert hat, Ärzte müssten sich überlegen, ob sie den vorzeitigen Tod von Patienten »fördern« müssten. Hier schlägt Ironie und Satire endgültig in blanken Zynismus um, der eines Sprechers der Ärzteschaft unwürdig ist, zumal deutsche Ärzte bereits am Ende des 2. Weltkriegs vorzeitiges Sterben nach Therapie- und Medikamentenentzug als »Frühableben« umschrieben hatten. – Karsten Vilmar selbst wurde 94 Jahre.
 
Fussnote ergänzt von Helmut Schnug

Quelle: Der Artikel von Albrecht Künstle wurde am 02. Oktober 2025 unter dem Titel »Die Pflegeversicherung wird selbst zum Pflegefall« erstveröffentlicht auf ANSAGE.org >> Artikel. HINWEIS: Der Gründer dieser Seite, Daniel Matissek, gewährte auf Anfrage in einem Email vom 22. Juni 2022 sein Einverständnis und die Freigabe, gelegentlich auf ANSAGE.org veröffentlichte Artikel in Kritisches-Netzwerk.de übernehmen zu dürfen. Dafür herzlichen Dank. Das Urheberrecht (©️) an diesem und aller weiteren Artikel verbleibt selbstverständlich bei den jeweiligen Autoren und ANSAGE.org.

ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt, ebenso die Komposition der Haupt- und Unterüberschrift(en) geändert.


► Bild- und Grafikquellen:

1. Pflegerin kümmert sich um einen älteren Patient. Wenn die Pflege unbezahlbar wird: Die Pflegeversicherung wird selbst zum Pflegefall. Der Pflegegrad 1 steht deshalb zur Disposition. Besonders in Zeiten "getakteter Medizin", rigorosem Abbau von Pflegepersonal und zunehmenden Kostendruck geraten Patientenwohl und Versorgungsqualität immer mehr ins Hintertreffen. "Profit over people" ist das Motto neoliberaler, auf Profitmaximierung ausgerichtete Wirtschaftsweise. Foto: freepik (detaillierter Urhebername nicht benannt!). Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers (freepik) und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto.

2. Pflege im Alter: Der Pflegenotstand in Deutschland könnte in den nächsten Jahren noch weit heftiger werden als befürchtet. Bereits für 2025 wird mit insgesamt 5,65 bis 5,72 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet, für das Jahr 2030 dann mit 5,86 bis 6,04 Millionen. Auch nach einer aktualisierten Experten-Hochrechnung für den Barmer-Pflegereport erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen hierzulande bis 2030 auf rund sechs Millionen Menschen. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 30 Prozent. Und es liegt deutlich über bisherigen Schätzungen, die lediglich von fünf Millionen Pflegebedürftigen ausgingen.

Foto: rawpixel. Quelle: Rawpixel.com. Unsere gemeinfreie Sammlung ist für jedermann mit einer CC0-Lizenz verfügbar. Frei für den persönlichen und kommerziellen Gebrauch, ohne dass eine Quellenangabe erforderlich ist. Besuchen Sie die offizielle CC0-Lizenzseite, um mehr über die Creative Commons Zero (CC0) Lizenz zu erfahren. Rawpixel-Lizenz >>  Foto.

3. Zunehmende Altersarmut: Von einer Rekordrentenerhöhung wird gesprochen, doch in der Realität beschert sie einen Einkommensverlust. Auch die angedachte Grundrente ist asozial weil deutlich zu niedrig. Die Bezeichnung "Respektrente" für erbrachte "Lebensleistung" ist menschenverachtend! Millionen Menschen werden als Überflüssige in Altersamut (ver-)enden. Auch die Pflege wird immer unbezahlbarer. Die Pflegeversicherung wird selbst zum Pflegefall.

Illustration: Alexas_Fotos. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Illustration.

4. Als Pflegepersonal sollen mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund aus dem Ausland angeworben werden. Doch weil die Sprachkenntnisse der Auslandskraft für wichtige Dinge wie Terminierung von Arztbesuchen oder der Fahrten in die Praxis, Einkaufen und sämtliche organisatorischen Dinge meist nicht ausreichen, wird die Nachbarschaftshilfe gebraucht, weil kein Verwandter der zu pflegenden Person in der Nähe wohnt. 

Foto: Alterfines / Alterio Felines (user_id:1302079). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

5. Frau im Pflegeheim: Sterben bedeutet, dass der Körper im Begriff ist ein kategorisches „Nein!“ zu setzen. Das nennen wir gemeinhin „Tod“. Aber in diesem unseren Fall tut der Körper sehr wohl noch, nur der Geist spielt nicht mehr mit, fällt so gänzlich aus seiner Rolle, lässt den Leib alleine weitermachen, sagt: „Du, ich will nicht mehr!“.

Wobei der Geist nicht ins Nichts stürzt, sondern in einem ganz seltsamen grauen Zwischenreich fortwährender Eintrübung sich abwickelt. Aus Hellgrau wird Dunkelgrau. Der Körper indes läuft weiter, verliert aber zusehends an Routine. Demenz beginnt als Angriff auf das Spezifische, um aber in fortgeschrittenem Stadium zu einem Angriff auf das Allgemeine zu werden. Derlei ist zwar verzögerbar, aber nicht revidierbar.

Ist die Diagnose „Demenz“ oder „Alzheimer“ bei Menschen jenseits des „erwerbsfähigen Alters“ erst einmal gestellt, wird es häufig schwierig, aus diesem bereits zum gesellschaftlichen wie medizinischen Stigma auszubrechen. Die Problematik verschärft sich bei der heute zunehmend verbreiteten Unterbringung alter Menschen in Alten- und Pflegeheimen, in denen pflegeleichte Ruhigstellung Vorrang vor Ursachenforschung und personalintensiveren Therapieoptionen hat. Mehr als die Hälfte der über 70-Jährigen nehmen regelmäßig fünf und mehr Medikamente ein. Dazu kommt noch die Selbstmedikation der Betroffenen, die trotz zwischenzeitlich vorgeschriebener Medikationspläne nicht hinreichend erfasst wird.

Foto: freepik (detaillierter Urhebername nicht benannt!). Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers (freepik) und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto.

6. Pflegebedürftige Frau neben ihrem Rollstuhl. Foto: freepik (detaillierter Urhebername nicht benannt!). Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers (freepik) und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto.

7. Kreuzfahrtsschiff (Luxusdampfer, Luxuskahn, Hochseekreuzfahrtschiff, Komfortkreuzfahrtschiff, Megaschiff). Wenn man die Kosten der gebuchten 18-Tage-Reise auf einen Monat hochrechnet, sind es runde 5.000 Euro – und damit auch nicht mehr als es kosten würde, sich daheim pflegen zu lassen. Allerdings sollte man dazu noch halbwegs gesund sein. Auch wenn die ärztliche Versorgung auf solch einem Luxuskahn sichergesellt ist, wie man es aus der Sendung „Traumschiff“ kennt. Foto: wal_172619. Berlin (user_id:12138562). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.