Gesetzesstaat unterminiert Rechtsstaat und Gerechtigkeit

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Gesetzesstaat unterminiert Rechtsstaat und Gerechtigkeit
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Gesetzesstaat unterminiert Rechtsstaat und Gerechtigkeit

Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht!

Von Gerhard Mersmann | Forum-M7.com

Die These, dass die Bundesrepublik Deutschland von einem Rechts- zu einem Gesetzesstaat mutiert ist, ist nicht neu. Spätestens seit der Corona-Episode sollte klar geworden sein, dass Gesetze, Regelungen und Verfügungen einer amtierenden Regierung einen höheren Wert besitzen als die einmal als unverbrüchlich und unveräußerlich titulierten Rechte. Schnell waren letztere beschnitten und außer Kraft gesetzt und in gleichem Tempo wurden die verleumdet, die die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Außerkraftsetzen von Rechten und der Legitimität aktueller Verfügungen in Zweifel zogen.

Das harbarthierte BVerfG. Politisch willfähriger Schuhputzer der Regierung?

Gewaltenteilung_harbarthierte_Bundesverfassungsgericht_BVerfG_Stephan_Harbarth_Doris_Koenig_Justiz_Judikative_Korrumpierung_Rechtsstaat_Richteramt_Kritisches-Netzwerk

Seitdem hat sich eine Spaltung vollzogen, die als die Konkurrenz zweier Paradigmen bezeichnet werden muss: Die Vertreter des Rechtsstaates stehen denen des Gesetzesstaates gegenüber. Was heißt das? . . .

Rechtsstaatlichkeit basiert auf der Vorstellung, dass mündige und verantwortungsbewusst handelnde Bürger in der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten zu einer auskömmlichen Weiterentwicklung der Gesellschaft beitragen. Gesetzesstaatlichkeit bedeutet, Gesetze und Regelungen zu produzieren, die den Missbrauch von Rechten und das Fehlverhalten der Bürgerinnen und Bürger sanktionieren und somit eine reibungslose Entwicklung der Gesellschaft garantieren sollen.

Recht_Rechtsprechung_Gerechtigkeit_Justiz_Generalbundesanwalt_Peter_Frank_Bundesgerichtshof_Staatsschutz_Harald_Range_Strafgesetzbuch_Verfassungsschutz_Kritisches_NetzwerkUm Illusionen vorzubeugen: In Reinform hat auch der Rechtsstaat nie existiert. Mit dem aus heutiger Sicht magischen Datum 1990 hat jedoch die Tendenz des Gesetzesstaats die Oberhand gewonnen. Es gilt das System von Regel und Sanktion, und nicht das von Recht und Ordnung. Und, bevor es vergessen wird, die Demontage des Rechtsstaates verlief legal, immer betrieben von einer gewählten Regierung und immer mit Rückenwind der Meinungsindustrie.

Dass eine Gesellschaft, die mehr auf die Sanktion des Regelverstoßes setzt, dieses nur kontrollieren kann, wenn sie Institutionen und Instrumente der Kontrolle schafft, liegt auf der Hand. Und dass ein Gedankengut, dass nicht auf die Vernunft und Kreativität der Bürgerinnen und Bürger, sondern auf deren Verschlagenheit und Betrugsabsichten schaut, einen mächtigen Apparat der Kontrolle hervorbringt, ist nicht von der Hand zu weisen. Insofern sind alle Klagen über eine ausufernde Bürokratie entweder hilfloses Gestammel, das dokumentiert, wie unreflektiert die Täter unterwegs sind oder einfach nur Krokodilstränen. Denn die Lösung des Problems wäre relativ einfach.

Sie läge nämlich in dem Vertrauen auf die Bürgerschaft. Das ist jedoch geschwunden, sonst wäre die Metamorphose vom Rechts- zum Gesetzesstaat nicht vollzogen worden. Wer in diesem Setting einen Bürokratieabbau verspricht, müsste das herrschende staatliche Paradigma grundsätzlich ändern. Und dürfte nicht von Maßnahmen reden, die suggerieren, mit ein bisschen Digitalisierung wäre die Sache zu bereinigen.

Womit wir wieder bei einer Mystifikation wären, die immer wieder bemüht wird, aber noch nie, ich wiederhole, noch nie zu irgend einer Form von Emanzipation oder Demokratie geführt hat. Das Instrument, die Technik an sich, ist weder diktatorisch noch demokratisch, sie ist immer ein Instrument in den Händen von Interessengruppen.

Die heute Herrschenden haben mittels der Digitalisierung in puncto Wissen die kollektive Weltgemeinschaft enteignet. Sie kontrollieren alle Informationsflüsse und sie administrieren damit die Kriege. Wer meint, mit diesem Instrument in den Händen derer, die den Paradigmenwechsel so betrieben haben, wie er sich vollzogen hat, seien die Kontrollinstrumente zu bekämpfen, hat seit dem 1. April bereits einige Tüten zuviel geraucht.

Cannabis_Joint_Tuete_Cannabisgesetz_CanG_Cannabiskonsum_Rauschmittel_Haschisch_Marihuana_Entkriminalisierung_Tetrahydrocannabinol_THC_Kritisches-Netzwerk

Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht. Und Rechte werden von niemandem verliehen, die nimmt man sich. Und wer diese Bereitschaft nicht mitbringt, sollte die Klage aus seinem Repertoire verbannen!  

Gerhard Mersmann
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Gerhard Mersmann, Dr. phil., (Jahrgang 1956), gebürtiger Westfale, ist studierter Politologe und Literaturwissenschaftler. Er arbeitete in leitender Funktion über Jahrzehnte in der Personal- und Organisationsentwicklung. In Indonesien beriet er die Regierung nach dem Sturz Soehartos bei ihrem Projekt der Dezentralisierung. In Deutschland versuchte er nach dem PISA-Schock die Schulen autonomer und administrativ selbständiger zu machen. Er leitete ein umfangreiches Change-Projekt in einer großstädtischen Kommunalverwaltung und lernte dabei das gesamte Spektrum politischer Widerstände bei Veränderungsprozessen kennen.

Die jahrzehntelange Wahrnehmung von Direktionsrechten hielt ihn nicht davon ab, die geübte Perspektive von unten beizubehalten. Publizistische Aktivitäten durchziehen seine gesamte Biographie. Seine Erkenntnisse gibt er in Form von universitären Lehraufträgen weiter. Sein Blick auf aktuelle gesellschaftliche, kulturelle wie politische Ereignisse sind auf seinem persönlichen Blog M7 regelmäßig nachzulesen. >> https://form-7.com/ .


► Quelle: Dieser Beitrag wurde am 3. April 2024 erstveröffentlicht auf https://form-7.com/ >> Artikel. Eigentümer, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich ist Gerhard Mersmann.

ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt, ebenso die Komposition der Haupt- und Unterüberschrift(en) geändert.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Karikatur Gewaltenteilung. Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen - so die Theorie. Das harbarthierte Bundesverfassungsgericht. Ein politisch willfähriger Schuhputzer der Regierung? Bildunterschrift: Arbeit vor dem Karlsruhesitz der Exekutive.

Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Es folgten ein Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.

Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.

Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.

Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.

2. DEUTSCHES RECHT WIE TAG UND NACHT. Grafik/Foto: Didi01 / pixelio.de. > Foto. Verwendung: Kommerzielle und redaktionelle Nutzung. Erweitertes Bearbeitungsrecht.

3. Ein Joint (auch Tüte) ist ein mit Cannabisprodukten (meist Haschisch oder Marihuana) gefülltes Papier, das zusammengedreht wird, um es zu rauchen. In vielen anderen Ländern ist der Besitz einer geringen Menge Cannabis für den Eigengebrauch teilweise entkriminalisiert, wobei von Land zu Land verschiedene Mengen als gering gelten. In Österreich und Deutschland ist der bloße Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln de jure nicht strafbar, dagegen sind der Anbau, die Herstellung, das Verschaffen, der Erwerb, der Besitz, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Veräußern, das Abgeben, das Verschreiben, das Verabreichen und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch gemäß Betäubungsmittelgesetz strafbar oder genehmigungspflichtig.

THC aus Hanfblüten ist als Betäubungsmittel eingestuft und unterliegt so den Einschränkungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Die Massendroge Alkohol fällt nicht unter dieses Gesetz. Solange man für Alkoholproduktion brav Steuern abführt, begeht man keine Straftat. Betrachtet man aber den Fakt, wie viele Krankheiten und Todesfälle durch Alkohol verursacht werden und das Suchtpotential, dann ist schwer zu verstehen, warum Alkohol nicht genauso gesetzlich behandelt wird, wie THC. Ach ja, die Anzahl an Alkoholkonsumenten ist derart hoch, dass es bei einem Verbot desselben zu Volksaufständen käme. Nicht zu vergessen, auch Alkohol kann durchaus gesundheitsfördernd sein, wenn kein Missbrauch betrieben wird. So wie Cannabis.

Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein umfangreiches deutsches Artikelgesetz, wodurch der private Konsum, Anbau und medizinisch-wissenschaftliche Gebrauch von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert wird. Das Gesetz trat nach seinem Art. 15 überwiegend am 1. April 2024 in Kraft, Anbauvereinigungen sind erst ab 1. Juli 2024 erlaubt.

Cannabis kann man nur durch Mitgliedschaft in einem Cannabisclub legal erhalten. Offen ist das ursprüngliche Vorhaben der Ampel-Koalition, mit einem weiteren Gesetz den Verkauf über staatlich lizenzierte Geschäfte in Modellregionen zu erproben. Wenn die Clubs ab dem 1. Juli offiziell ihre Arbeit aufnehmen, dürfen sie Samen oder Stecklinge zum Selbstkostenpreis an volljährige Nicht-Mitglieder für den Eigenanbau verkaufen.

Das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis ist für alle ab 18 Jahren erlaubt. Zuhause dürfen maximal 50 Gramm aufbewahrt werden. Zusätzlich dürfen maximal drei Pflanzen in der Wohnung, im Garten oder auf dem Balkon ausschließlich für den eigenen Konsum angebaut werden. Wer Cannabis anbauen will, muss dabei sicherstellen, dass Minderjährige und Dritte keinen Zugriff auf sie haben können.

Foto: Kinodel, Russia (user_id:36940685). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.