Illegale AfD-Spenden: Rote Karte für Jörg Meuthen

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Illegale AfD-Spenden: Rote Karte für Jörg Meuthen
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Illegale AfD-Spenden: Rote Karte für Jörg Meuthen

Gericht bestätigt Strafzahlung: Meuthen nahm illegale Parteispende an

von Annette Sawatzki / LobbyControl

rote-Karte-AfD-Parteispende-Parteispendenaffaere-Parteispendenskandale-Kritisches-Netzwerk-verdeckte-Spenden-Wahlkampfhilfe-Verschleierung-Vertuschung-Joerg-MeuthenIm AfD-Spendenskandal gibt es seit Donnerstag ein erstes Gerichtsurteil: Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte, dass die AfD rund 270.000 Euro Strafe wegen einer illegalen Parteispende für Jörg Meuthen zahlen muss. Meuthen hatte im baden-württembergischen Wahlkampf 2016 verdeckte Wahlkampfhilfen im Wert von fast 90.000 Euro angenommen. Die AfD hatte gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung geklagt – vor Gericht bekam sie nun eine rote Karte.

Jörg Meuthen, 2016 Spitzenkandidat der AfD für den badenwürttembergischen Landtag, zudem Parteichef auf Bundes- und Landesebene, hatte verdeckte Wahlkampfhilfe durch die Schweizer Werbe-Agentur Goal AG angenommen. Die von seinem Freund Alexander Segert geführte Firma erstellte für ihn eine Webseite, buchte Großplakate, schaltete Anzeigen und ließ Flyer verteilen – Gesamtwert der Maßnahmen: 89.800 Euro. Mit seiner Unterschrift unter eine Freistellungserklärung übernahm Meuthen damals auch schriftlich die rechtliche Verantwortung dafür – meldete die Parteispende aber nicht, wie es vorgeschrieben wäre. Entsprechend tauchte sie im Rechenschaftsbericht der AfD nicht auf.

Noch 2017 hatte Meuthen versucht, das Ausmaß der Goal-Wahlkampfhilfe zu vertuschen. Er tat damals so, als sei es nur um eine Webseite gegangen und verschwieg in seiner schriftlichen Antwort auf unsere Nachfragen, dass da viel mehr gewesen war. Später musste er Plakate, Anzeigen und Flyer einräumen – die er natürlich schon längst kannte. Die Details der Meuthen-Affäre im Überblick finden Sie hier in unserem Briefing.

► Meuthen hat seine Pflicht verletzt

Vor Gericht versuchte Meuthen, sich als unwissend und überfordert darzustellen. Immer wieder behauptete er Erinnerungslücken oder „nichts mitgekriegt“ zu haben. Die Strategie erinnerte an die angeblichen „Blackouts“ von Helmut Kohl und verfing bei den Richtern nicht. Sie stellten fest, dass Meuthen als (sogar alleinvertretungsberechtigter) Repräsentant der Partei gegen seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Ein Parteivorsitzender kann nun einmal nicht reklamieren, vom Parteienrecht keine Ahnung zu haben – so wie auch jeder Pommesbuden-Betreiber die Hygieneverordnung kennen muss. Bei Verstößen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Ein Kommentator nannte den Auftritt Meuthens vor Gericht zu Recht „dreist“.

Auch Meuthens Versuch, die AfD als ein unerfahrenes, chaotisches „Startup-Unternehmen“ darzustellen, für das im Parteienrecht Ausnahmen gelten müssten, lief vor Gericht ins Leere. In der Tat sieht das Parteienrecht keinen „Welpenschutz“ vor. Zudem war die AfD 2016 längst nicht mehr im Welpenalter. Damals verfügte sie schon über eine jahrelang gewachsene Organisationsstruktur, die allein in Baden-Württemberg offiziell über 1,4 Millionen Euro für Wahlkampf ausgab.

► Mit gesundem Menschenverstand wäre das nicht passiert

Joerg-Meuthen-AfD-Alternative-fuer-Deutschland-Kritisches-Netzwerk-Schattenfinanzierung-Schattenspenden-Spendenaffaere-Spendenskandal-Swiss-Connection-Alexander-Segert Weiterhin behauptete Meuthen, er habe das geldwerte Ausmaß der Unterstützung durch die Goal AG nicht gekannt und nicht einmal geahnt. Allerdings musste er vor Gericht erneut zugeben, dass er bereits vor dem Wahlkampf wusste, dass die Goal AG eine Webseite, Großplakate, Anzeigen und Flyer für ihn produzierte. Also eine ganze Wahlkampagne, die offensichtlich nicht aus einer Portokasse finanziert werden konnte.

Zu Protokoll gab er auch, er habe niemanden in seiner Partei – auch nicht den zuständigen Schatzmeister – über die Wahlkampfhilfe informiert und Segert keinerlei Fragen zur Finanzierung gestellt. Rechtlich heißt das: Er hat nicht die bei Annahme einer Spende vorgeschriebene Prüfung der Dimension und Herkunft der Spende „durch einfache Nachfragen“ veranlasst. Das aber wäre seine Pflicht gewesen, hielt das Gericht fest, und wegen dieser Pflichtverletzung steht er die für illegale Spende persönlich in der Verantwortung und Kritik.

Dabei hätte ihm mit etwas gesundem Menschenverstand klar sein müssen, dass diese Form der Wahlkampfhilfe nicht in Ordnung war. Nicht nur aus Sicht des Parteienrechts, sondern ganz grundsätzlich aus ethischer und demokratischer Perspektive. Denn es wurden Wahlplakate, Anzeigen und Flyer verbreitet, die wie AfD-Wahlwerbung aussahen, aber von Dritten finanziert wurden. Meuthens Kampagnen-Webseite erschien offiziell als Webseite des AfD-Kreisverbands Rems-Murr, wurde aber nicht von diesem erstellt und betrieben, sondern von der Goal AG.

Die Wählerinnen und Wähler wurden so getäuscht. Sie konnten nicht erkennen, dass der Meuthen und die AfD von geheimen Dritten unterstützt wurden. Solche verdeckte Einflussnahme – zumal bei einer Partei, die gern öffentlich behauptete, keine Großspender zu haben – ist mit fairen, demokratischen Wahlen nicht vereinbar. Deshalb hätte Meuthen dieser Form der Unterstützung nie zustimmen dürfen. Dass er es trotzdem tat, lässt im Hinblick auf sein Verhältnis zu demokratischen Grundwerten tief blicken.

► Argumentation der AfD abgeschmettert

Mit ihrer Klage versuchte die AfD zu erreichen, dass verdeckte Geldflüsse in Wahlkämpfe intransparent und straffrei bleiben können. Das widerspricht dem Sinn der Transparenzregeln des Parteienrechts, dem Ziel transparenter Wahlkämpfe und letztlich dem Grundgesetz (Art. 21). Überzeugende Argumente für ihr problematisches Anliegen brachte die AfD nicht vor. So bestritt sie erstens, dass Sachspenden als Parteispenden gelten könnten. Nachdem die Richterin ausgeführt hatte, dass dies im Gesetz eindeutig so bestimmt sei und sich die Rechtsprechung und gesamte Fachwelt darüber einig sei, bat sie den AfD-Anwalt noch einmal um Stellungnahme. Die kam kurz und prompt: „Das mag ja immer so gemacht worden sein, ist aber trotzdem falsch.“ Begründung: keine. Die AfD weigert sich also schlichtweg, die für alle Parteien geltenden gesetzlichen Regeln anzuerkennen? Für eine Partei, die sich Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen schreibt, ist das ein Armutszeugnis.

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Eine zweite „Argumentation“ der AfD zielte darauf, die Spende als Direktspende an Jörg Meuthen persönlich einzustufen. Die AfD habe davon nicht profitiert, weshalb sie keine Parteispende sei. Schon ein Blick auf die Plakate, die Goal damals schaltete, hätte ausreichen müssen, um einen solchen Gedanken gar nicht erst in eine Klageschrift aufzunehmen. Auf dem im Partei-Design gestalteten Material prangt nicht nur das Logo der Partei, sondern auch der unmissverständliche Wahlaufruf: „Jetzt AfD wählen“. Der geldwerte Vorteil des Material liegt damit eindeutig (auch) bei der Partei – klarer Fall von Parteispende. Wäre es Meuthen tatsächlich nur um persönliche Unterstützung gegangen, hätte er bei seinem Freund Segert intervenieren und die Parteiwerbung verhindern müssen, betonte das Gericht. Doch Meuthen dachte beim Anblick der Plakate nach eigener Aussage nur: „Die hat der Alexander gemacht, nett vom Alexander“, und ließ es dabei bewenden.

► Parteispende, nicht Parallelaktion

Das Gericht wertete die Wahlkampfhilfe der Goal AG schließlich auch nicht als „Parallelaktion“ eines von der Partei ganz unabhängig agierenden Dritten. Solche Parallelaktionen gelten nach Parteiengesetz und bisheriger Rechtsprechung nicht als Parteispende, sofern die Partei keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit hatte. Im Fall Meuthen war diese Mitwirkungsmöglichkeit allerdings gegeben und durch Meuthen auch aktiv wahrgenommen worden – mit seinem kurzen Draht zu Segert, mit seiner mündlichen Zustimmung und seiner schriftlichen Übernahme von Verantwortung. Zudem standen seine Termine auf der von Goal erstellten Webseite. Das setzt enge Abstimmung zwischen ihm bzw. seinem Wahlkampfteam und der Goal AG voraus.

► Strafrechtliches Nachspiel möglich – auch für Goal-Chef Segert

Meuthen selbst hat vor der Urteilsverkündung das Verfahren als „fair“ bezeichnet. Dennoch wird die AfD aller Voraussicht nach gegen das Urteil in Berufung gehen. Der Schuss kann für sie allerdings noch weiter nach hinten los gehen. Denn im Berufungsverfahren könnte auch die Liste vermeintlicher Geldgeber für die Wahlkampfhilfe, die die AfD 2018 der Bundestagsverwaltung vorgelegt hatte, eine Rolle spielen.

Korruption-Bestechung-Korrumpierung-Kritisches-Netzwerk-Joerg-Meuthen-AfD-Parteienfinanzierung-Corruption-Lobbyismus-Strohleute-SchattenfinanzierungFür das Urteil blieb diese Liste ohne Belang, da die Bundestagsverwaltung sie dem Gericht nicht vorgelegt hatte. Die Liste ist offensichtlich falsch – einige der darin genannten Personen wussten nicht, dass sie angeblich Geld gespendet hätten, andere sagten wiederum, ihnen sei Geld dafür geboten worden, sich als Strohleute zur Verfügung zu stellen.

Urheber der Liste ist der AfD zufolge Alexander Segert, Chef der Goal AG und Meuthens Freund. Die AfD weigerte sich, die Identität der Personen zu überprüfen – das übernahmen investigative Journalisten. Wenn die Liste gerichtlich als gefälschte Urkunde gewertet wird und damit als bewusster Versuch, die Herkunft von AfD-Einnahmen zu verschleiern, könnte dies für den einen oder anderen Verantwortlichen auch individuell strafrechtliche Folgen haben. Segert, Meuthen und AfD-Schatzmeister Klaus Fohrmann drohen dann Geld- und Freiheitsstrafen wegen Verstoß gegen §31d Parteiengesetz.

► Die AfD will die Justiz noch viel beschäftigen

Die AfD hat bereits eine weitere Klage zum Fall Guido Reil eingereicht, die sich gegen einen Strafbescheid wegen verdeckter Wahlkampfhilfe der Goal AG im Landtagswahlkampf 2017 in NRW richtet. Im Fall Alice Weidel, bei dem es um 132.000 Euro illegale Strohmann-Spenden über eine Schweizer Pharma-Firma geht, haben die Bundestagsverwaltung eine Strafe über 396.000 Euro und die AfD eine Klage dagegen angekündigt.

Zugleich laufen noch zahlreiche Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu weiteren Vorgängen, die finanziell noch weitaus größere Dimension haben. Die Geldquellen für millionenschwere Wahlkampfhilfe eines Briefkasten-Vereins für die AfD bei mehreren Landtagswahlen und der Bundestagswahl sind immer noch unbekannt. Klar ist bisher nur, dass auch bei diesen Millionenspenden die Schweizer Goal AG der zentrale Akteur war – so wie im Fall Meuthen. Hier geht es nicht um Fehler aus Fahrlässigkeit, sondern um den systematischen Versucht, Geld an den rechtlichen Transparenzregeln vorbei zu mogeln.

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► Wir sehen drei Konsequenzen, die jetzt gezogen werden müssen:

1. Jörg Meuthen sollte zurücktreten: Er trägt persönlich die Verantwortung für illegale Parteispenden, das ist nun gerichtlich bestätigt. Er war von Anfang an eingeweiht und hat lange versucht, die Vorgänge in der Öffentlichkeit zu vertuschen. Seine Ausreden sind wie ein Kartenhaus in sich zusammengestürzt.

2. Die AfD-Führung insgesamt sollte aufhören, gegen die Transparenzregeln für Parteien zu kämpfen. Sie muss endlich Konsequenzen aus den Spendenskandalen ziehen, statt die Justiz sinnlos zu beschäftigen. Ein erster Schritt wäre, es mit dem heutigen Urteil bewenden zu lassen und auf Klagen in den Fällen Weidel und Reil zu verzichten. Nach dem aktuellen Urteil ist noch einmal klarer, dass die AfD auch in diesen Fällen wahrscheinlich verlieren wird.

3. Die Parteien im Bundestag dürfen die längst überfällige Reform der Parteienfinanzierung nicht länger aufschieben. Um Verstößen vorzubeugen, Schlupflöcher zu schließen und die Aufklärung von Verstößen zu beschleunigen, braucht es Präzisierungen im Parteiengesetz (PartG), schärfere Sanktionen und deutlich mehr Befugnisse und Personal für die Prüfbehörde. Das gilt insbesondere im Hinblick auf Wahlwerbung durch Dritte, die ein Einfallstor für verdeckte Finanzierung und damit illegitime Wahlbeeinflussung darstellt. Die Goal AG hat versucht, genau dieses Schlupfloch zu nutzen. Im Fall Meuthen ist ihr das nicht gelungen. Aber die viel umfangreichere Wahlwerbung eines Briefkastenvereins für die AfD ist aufgrund dieser Lücke immer noch intransparent.

Millionenspenden geheimer Geldgeber haben den Einzug der AfD in die Parlamente gefördert, noch immer sind die Vorgänge weitgehend unaufgeklärt. Eine solche Manipulation des politischen Wettbewerbs ist für eine Demokratie unerträglich.

► Verdeckte Wahlbeeinflussung stoppen! >> Unterzeichnen der Aktion

rote-Karte-AfD-Parteispende-Parteispendenaffaere-Parteispendenskandale-Kritisches-Netzwerk-verdeckte-Spenden-Wahlkampfhilfe-Verschleierung-Vertuschung-Joerg-Meuthen-Lobbycontrol LobbyControl hat bei der Aufklärung des Falls eine wichtige Rolle gespielt: Unsere Recherchen und Hinweise an die Bundestagsverwaltung waren Teil der Prüfakte und wurden auch in der Verhandlung mehrmals thematisiert. Dass manche AfD-Anhänger uns deshalb nicht mögen, hält uns nicht davon ab, weiterhin unsere Arbeit zu machen: Verdeckter Finanzierung von Parteien gleich welcher Couleur nachzugehen, den Einfluss des großen Geldes auf Politik offenzulegen und an der Bekämpfung von Missständen mitzuwirken. Demokratie heißt, mit offenem Visier zu spielen und jeder Stimme gleiches Gewicht zu geben – ganz unabhängig vom Geldbeutel. Wenn Sie unsere Recherchen immer aktuell verfolgen wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

Annette Sawatzki, Jahrgang 1973, arbeitet seit 2015 als Campaignerin im Berliner Büro von LobbyControl.
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LobbyControl - Aktiv für Transparenz und Demokratie. LobbyControl ist ein gemeinnütziger Verein, der über Lobbyismus und Machtstrukturen in Deutschland und der EU aufklärt. Wir setzen uns ein für Transparenz, demokratische Kontrolle und klare Schranken der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit. >> weiter.


pin_green.gif  Lesetipps: (bitte auch die älteren Beiträge nachlesen!)

"Rechenschaftsberichte für 2018. Listen finanzieller Zuwendungen an Parteien. Von diesen Konzernen und Verbänden bekamen Parteien das meiste Geld" von Martin Reyher / abgeordnetenwatch.de , 06. März 2020, am 10. März 2020 im KN >> weiter.

"Wie 100 tausende Euro aus der Wirtschaft an Parteien fließen. Ohne dass es jemand mitbekommt!" von Martin Reyher / abgeordnetenwatch.de , 21. Februar 2020, am 23. Februar 2020 im KN >> weiter.

"Neue Liste: Diese 504 Lobbyverbände haben ungehinderten Zugang zum Bundestag" von Susan Jörges / abgeordnetenwatch.de , 19. Februar 2020 >> weiter.

"Wie aus Geldern für Flüchtlinge Spenden für die AfD wurden" von Jens Berger / NachDenkSeiten, 13. Februar 2020 >> weiter.

"Unbekannte Großspenden an CDU öffentlich geworden" von Martin Reyher / abgeordnetenwatch.de , 30.01.2020 (Update 31.01.2020), am 3. Februar 2020 im KN >> weiter.

"Illegale AfD-Spenden: Rote Karte für Jörg Meuthen. Gericht bestätigt Strafzahlung: Meuthen nahm illegale Parteispende an." von Annette Sawatzki / LobbyControl, 13. Januar 2020, am 21. Jan. im KN >> weiter.

"Regensburg-Urteil: Schärfere Parteispenden-Regeln schützen vor solch Ungemach" von Annette Sawatzki / LobbyControl, 4. Juli 2019 >> weiter.

"AfD-Parteienfinanzierung: Die Affäre Meuthen. Warum Jörg Meuthen zurücktreten sollte." von Ulrich Müller, LobbyControl, 17. April 2019, am 1. Mai 2017 im KN >> weiter.

"Illegale Parteispenden: Gefährliche Koalition von Klöckners CDU und AfD" von Annette Sawatzki / LobbyControl, 19. März 2019 >> weiter.

"Dubiose Parteispenden der AfD: Jörg Meuthens Ausflüchte" von Ulrich Müller, Mitgründer von LobbyControl, 11. März 2019 >> weiter.

"Parteienfinanzierung: So wurde der Bundestagswahlkampf finanziert" von Annette Sawatzki / LobbyControl, 27. Januar 2019 >> weiter.

"Parteispenden über 50.000 € - Jahr 2018", Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages. >> weiter.

"Parteienfinanzierung: Die Schatten-Finanzen der AfD. Fragen und Antworten" von Ulrich Müller / LobbyControl, 29. Nov. 2018 >> weiter.

"Die parallele Verwaltung das Modell Stiftungen 6 + 1", ein Film von Dr. Gabriele 'Gaby' Weber, 19. Oktober 2018 >> weiter.

"Lobbyismus in der EU: Scheitert ein halbwegs verbindliches EU-Lobbyregister am EU-Parlament?" von Nina Katzemich / LobbyControl, 26. Sept. 2018 >> weiter.

"Spenderliste veröffentlicht: Parteien kassierten 2016 über 14 Mio. Euro aus der Wirtschaft" von abgeordnetenwatch.de (Martin Reyher), 28.05.2018 >> weiter.

"Parteien profitieren massiv von verdeckten Geldflüssen: Unternehmen und Vermögende nutzen zahlreiche Schlupflöcher, um Politik mit Millionenbeträgen zu beeinflussen" von Sebastian Meyer / LobbyControl, 28. Mai 2018 >> weiter.


► Quelle: Erstveröffentlicht am 13. Januar 2020 auf LobbyControl >> Artikel. Texte auf dieser Webseite sind für nichtkommerzielle Zwecke nutzbar, wenn LobbyControl in deutlicher Form als Quelle genannt wird. Sie stehen unter Creative Commons Lizenz 2.0 Non-Commercial.

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► Bild- und Grafikquellen:

Enno-Stahl-Die-Sprache-der-Neuen-Rechten-Populistische-Rhetorik-und-Strategien-Kritisches-Netzwerk-Aggressivitaet-Rechtsextremismus-Rechtpopulismus-Volksverhetzung1. Rote Karte für Jörg Meuthen wegen Annahme illegaler Parteispende. Gericht bestätigt Strafzahlung. Grafik: Öffentliche Domaine. Die Grafik erreicht nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt.

2. Jörg Hubert Meuthen (* 29. Juni 1961 in Essen[1]) ist ein rechtspopulistischer deutscher Politiker (AfD) und Wirtschaftswissenschaftler. Seit Juli 2015 ist er einer von zwei Bundessprechern (Parteivorsitzender) der AfD, seit Ende 2017 ist Meuthen Mitglied im EU-Parlament und dort stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Identität und Demokratie. Er war Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl 2019. Im November 2019 wurde Meuthen beim Bundesparteitag der AfD als erster Bundesvorsitzender bestätigt, er gewann die Abstimmung mit 69,18 % vor Nicole Höchst (24,83 %) und Wolfgang Gedeon (3,7 %). Urheber: © Robin Krahl. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“ (CC BY-SA 4.0).

3. Krötenwanderung: "Wenn Parteien oder Abgeordnete Spendengelder erhalten, handelt es sich nicht um Einflussnahme, Steuervermeidung oder Wahlkampfhilfe, sondern um "Krötenwanderung". Foto OHNE Textinlet: PaulaPaulsen. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto (ohne Text). Bildidee: Helmut Schnug. Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs (WiKa), QPress.

4. Korruption (von lateinisch corruptio‚ Verderbnis, Verdorbenheit, Bestechlichkeit‘) bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im juristischen Sinn steht Korruption für den Missbrauch einer Vertrauens­stellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen.

Die konkreten Empfänger von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten sichtbar machen beugt Korruption vor und schützt auch vor dem bloßen Anschein von Käuflichkeit. Denn Transparenz schreckt mögliche Täter ab und zwingt im Fall ungewöhnlicher Geldflüsse die Beteiligten dazu, sich dafür öffentlich zu verantworten. Grafik: OpenClipart-Vectors. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.

5. "DIE HEIMLICHEN HELFER DER AfD". Grafik: LobbyControl. Diese Grafik ist Bestandteil eines LobbyControl-Artikels vom 17. April 2019.

6. LobbyControl - Aktiv für Transparenz und Demokratie. LobbyControl ist ein gemeinnütziger Verein, der über Lobbyismus und Machtstrukturen in Deutschland und der EU aufklärt. Wir setzen uns ein für Transparenz, demokratische Kontrolle und klare Schranken der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit. >> weiter.

7. Buchcover: "Die Sprache der Neuen Rechten. Populistische Rhetorik und Strategien" von Enno Stahl. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart. 1. Auflage 2019, 200 Seiten, Kartonierter Einband (Broschur), ISBN 978-3-520-72101-3, Preis: 14,90 €. Die ISBN des E-Books lautet 978-3-520-72191-4, der Preis beträgt 13,99 €. Es handelt sich um ein angereichtertes PDF.

Eine bedenkliche Aggressivität im verbalen Umgang, eine Abstumpfung gegenüber Gewalt und dem tragischen Schicksal anderer treten immer deutlicher zu Tage – es sind dies Reflexe, die gerade die Politiker und Politikerinnen der Neuen Rechten gerne und ausgiebig bedienen. In Internetforen und sozialen Netzwerken, den »digitalen Stammtischen« von Facebook, Twitter und Co., nehmen die Menschen kein Blatt mehr vor den Mund; zunehmend sind hier brutale, menschenverachtende und volksverhetzende Sprachausfälle zu verzeichnen, die einen angst und bange werden lassen.

Womöglich ist das rechte Lager bereits dabei, den Boden zu bereiten, auch wenn heute noch nicht so viel auf eine neuerliche Machtübernahme von rechts hinweist. Doch damit rechnete vor 86 Jahren auch niemand. Daher ist es wichtig, die Sprachbilder der Neuen Rechten und die dahinterstehenden Denktraditionen zu dokumentieren und zu durchleuchten. Komplexe Kausalzusammenhänge haben dazu geführt, dass es so weit hat kommen können.

Dieser Essay möchte einige davon nennen und die Bedingungen analysieren, die diese Entwicklung begünstigten. Was man dagegen tun kann? Der Essay schließt mit einigen Hinweisen zur Strategie im Handeln gegen Rechts.