Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): Ist das überhaupt eine Gewerkschaft?

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Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): Ist das überhaupt eine Gewerkschaft?
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Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Ist das überhaupt eine Gewerkschaft?

von Laurenz Nurk, Dortmund

polizei_praevention_kriminalpolizei_polizeipraesens_personalabbau_bundespolizei_sicherheitspolitik_kriminalstatistik_kritisches_netzwerk_verbrechensbekaempfung_wohnungseinbrueche.jpg Wenn es irgendwo im Land darum geht, eine Diskussion über innere Sicherheit, Einwanderung, Datenspeicherung, Demonstrationsrecht, Straftäter, Gewalt und Kriminalität so richtig anzuheizen, dann ist sofort die "Deutsche Polizeigewerkschaft" (DPolG) zur Stelle, um Öl ins Feuer zu gießen. Da werden Pressemitteilungen gerne von den Medien aufgegriffen und Rainer Wendt, dem Vorsitzenden sofort mit Kameras und Mikrofonen eine Bühne geboten, auf der er seine rechten Sprüche ablassen kann. Ebenfalls gern gesehen und für die rechte Stimmung zuständig sind er und seine Kumpanen in Talk-Shows im Fernsehen oft zu sehen.

Auch gab Rainer Wendt bereits mehrfach der Jungen Freiheit Interviews, dem Sprachrohr der neuen Rechten.

Es lohnt sich, einen näheren Blick auf die DPolG zu werfen.

Die DPolG ist die kleinere der beiden Polizeigewerkschaften und im Deutschen Beamtenbund (DBB) organisiert. Ihre Mitgliederzahl beträgt ca. 94.000. Sie wird leicht mit der "Gewerkschaft der Polizei" (GdP) verwechselt, die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angeschlossen ist und rund 175.000 Mitglieder hat.

Die DPolG ist so wie die Polizei selbst, hierarchisch strukturiert, mit einer Bundes- und Landesleitung und den Kreisverbänden. Reiner Wendt ist seit 2007 der Bundesvorsitzende.

Die folgenden Beispiele werfen einen Blick auf die Positionen der DPolG, die meistens von ihrem Vorsitzenden öffentlich und lautstark vertreten werden:

Als das Oberverwaltungsgericht Koblenz 2012 entschied, dass die Polizei kein „Racial Profiling“ betreiben, also Menschen nicht aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren darf, sagte Wendt: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus.

Nach den Vorwürfen gegen Bundespolizisten, die Ausländer auf der Wache misshandelt haben sollen, lehnte er den Einsatz unabhängiger Expertenkommissionen zur Aufklärung von Polizeigewalt strikt ab.

Die Justizminister der Länder wurden von der DPolG aufgefordert, eine flächendeckende, rechtskonforme Lösung für die Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern zu beschließen, „damit die Polizei und die Bevölkerung nicht mit freigelassenen tickenden Zeitbomben leben müssen.

Äußerst unzufrieden ist Wendt mit dem Bundesverfassungsgericht. Als dies zuletzt entschieden hatte, dass der Zugriff auf bestimmte Arten von Daten, die im Zusammenhang mit Telekommunikation anfallen, für Ermittler künftig stärker reglementiert werden müssen, erklärte er: „Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet.

Zum Vorgehen der Polizei beim Wasserwerfer-Einsatz bei einer Demo gegen Stuttgart 21, bei dem ein Demonstrant sein Augenlicht verlor, meint er „Polizeiliche Einsatzmittel müssen Waffen sein, die weh tun, nur dann wirken sie“ und „sicherer für die Einsatzkräfte wäre eine Waffe, die bereits aus der Distanz eingesetzt werden könnte. Wenn Wasserwerfer nicht mehr reichen, muss die Polizei als Antwort auf die Steine, Brandsätze und Stahlkugeln der Demonstranten Gummigeschosse einsetzen.

Die DPolG macht sich weiterhin stark für einen konsequenten Kampf der Strafverfolgungsbehörden gegen Drogenhandel und Drogenmissbrauch und fordert dazu eine bundeseinheitliche Strafverfolgungspraxis. Gleichzeitig werden Überlegungen, bestimmte Drogen zu legalisieren oder durch den Staat an Abhängige abzugeben, strikt abgelehnt.

Gefordert wird auch eine „Unterstützung der Polizei“ durch die Wirtschaft in Form von Sicherheitskooperationen, die so aussehen könnte: „Durch den Abschluss vertraglicher Werbevereinbarungen mit seriösen Wirtschaftsunternehmen verpflichten sich diese, der Polizei finanzielle oder sachliche Mittel zweckgebunden für die Ausstattung zukommen zu lassen. Als Gegenleistung erhalten die Unternehmen das Recht, mit dem Namen der Polizei für ihre Produkte zu werben.

rainer_wendt_deutsche_polizeigewerkschaft_dpolg_polizei_polizeigewalt_buergerrechte_ueberwachung_privatsphaere_racial_profiling_kritisches_netzwerk_rasterfahndung_strafmuendigkeit.jpgZur Verhütung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung „muss eine Person vorübergehend, mit richterlicher Anordnung bis zu 10 Tagen, in Unterbindungsgewahrsam genommen werden können. Für die Prognoseentscheidung, ob eine solche Tat unmittelbar bevorsteht, muss u.a. ausreichen, dass diese Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat, Waffen, Werkzeuge oder andere Tat relevanten Gegenstände mit sich führt oder als Wiederholungstäter gilt.

Mit Sorge sieht die DPolG, dass „schon bislang strafunmündige Kinder unter 14 Jahren kriminelle Taten begehen. Deshalb wird bereits seit dem Jahr 1997 die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre gefordert.

Die Vorratsdatenspeicherung ist aus Sicht von Wendt so sinnvoll wie überfällig. Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen für Telekommunikationsdaten zu kurz und er sagt „immer wieder wird den Menschen eingeredet, es würden Telefongespräche massenhaft abgehört und intimste Lebensbereiche ausgeforscht. In Wahrheit werden lediglich Verkehrsdaten beim Netzanbieter gespeichert, was zu Abrechnungszwecken ohnehin notwendig ist.

Im Februar 2013 forderte Wendt kurzfristig den Einsatz von 2.000 Cyber-Cops zur Bekämpfung von Internet-Kriminalität. Beim Polizeikongress forderte er sogar die vollständige Aufhebung der Privatsphäre im Internet. Damit stellte er sich direkt gegen entsprechende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.

In einem Interview äußerte er sich im Juni 2013 im Rahmen der Enthüllungen wohlwollend zum US-amerikanischen Internet-Überwachungsprogramm PRISM so: „Präsident Barack Obama argumentiert mutig, entschlossen und er hat fachlich hundertprozentig recht.“ Das „wertvollste“ Bürgerrecht sei immer noch der Schutz vor Terror und Kriminalität. „Diese Politik wünschte ich mir auch in Deutschland und Europa.

2012 forderte Wendt die Abschaffung aller Stehplätze in deutschen Stadien. Für den Polizeieinsatz in der Veltins-Arena, bei dem die Polizei mit extrem hartem Einsatz in den Block der Heimfans eingedrungen war und 87 Fußballfans verletzte, fand er nur lobende Worte.

Rainer Wendt wird im Zusammenhang mit dem Unwort des Jahres 2008 von der Jury gerügt, da er Kritiker des BKA-Gesetzes als „Karlsruhe-Touristen“ bezeichnete. Dies wurde als „bedenkliches Verständnis der Grundrechte“ gewertet.

und

er bezeichnete den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, als „die personifizierte Beschädigung des Ansehens des deutschen Parlaments“, weil dieser sich am 1. Mai 2010 in Berlin-Prenzlauer-Berg an einer Sitzblockade gegen einen Aufzug von rund 700 Rechten beteiligt hatte.

Es ist an der Zeit, dass die DPolG schnellsten das G für Gewerkschaft aus ihrem Namen streicht und ihren Funktionären einen Maulkorb verpasst.

Laurenz Nurk, Dortmund (Quelle: DPolG, Wikipedia).

polizeihund_diensthund_maulkorb_gebrauchshund_polizei_zoll_schnueffelprogramm_polizeigewalt_polizeibrutalitaet_bundespolizei_kritisches_netzwerk_sprengstoffspuerhund_terrorismus.jpg


► Quelle: Erstveröffentlicht 2015, wiederholt am 13. März 2017 auf gewerkschaftsforum-do.de > Artikel. Die Texte (nicht aber Grafiken und Bilder) auf gewerkschaftsforum-do.de unterliegen der Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0 DE), soweit nicht anders vermerkt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Blaues Polizeischild an Hauswand. Foto: Alexas_Fotos. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

2. Polizeiwappen und Schriftzug auf Uniformen. Foto: Metropolico.org. Quelle: Flickr.(Foto nicht mehr verfügbar). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

3. Rainer Wendt (* 29. November 1956 in Duisburg) ist ein ehemaliger deutscher Polizeibeamter und seit 2007 Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund (DBB). Das Foto zeigt Rainer Wendt in der WDR-Sendung "hart aber fair" am 9. Januar 2017. Foto: Superbass. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“. ACHTUNG: Diese Datei steht unter einer Lizenz, die mit den Lizenzbedingungen von Facebook inkompatibel ist. Es ist daher nicht gestattet, diese Datei auf Facebook hochzuladen.

4. Polizeihund mit Maulkorb.  Ein Diensthund ist ein speziell für den hoheitlichen Aufgabenbereich ausgebildeter Gebrauchshund. Diensthunde gibt es insbesondere bei Polizei, Zoll und Militär. Diensthunde werden international von den entsprechenden staatlichen Organisationen eingesetzt. Sie werden von einem Diensthundeführer geführt.

Eine polizeiähnliche Tätigkeit eines Diensthundes wurde erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts bekannt, als Stadtwächter einen Hund in der französischen Hafenstadt Saint-Malo nachts einsetzten. Bekannt wurden Polizeihunde auch 1816 in England zum Aufspüren von Whiskyschmugglern. In Deutschland wurden Diensthunde erst ab 1900 eingesetzt, als Gendarmen ihre Hunde mit auf Streife nahmen. Der erste Einsatz soll am 1. Oktober 1901 stattgefunden haben. Auch der Polizeireformer Franz Friedrich Laufer förderte Anfang des 20. Jahrhunderts die Einführung.

Foto: fantareis / Wolfgang van de Rydt. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

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Verbunden: 10.09.2016 - 11:31
Die zutiefst fragwürdige Gesinnung eines Rainer Wendt


Die zutiefst fragwürdige Gesinnung eines Rainer Wendt

Wenn der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Reiner Wendt (Foto) nicht mehr liefert als substanzlose Plattitüden und unbelegte Behauptungen, so sollten seine Äußerungen entsprechend skeptisch bewertet werden. Im Detail:

Rainer_Wendt_Deutsche_Polizeigewerkschaft_DPolG_Privatsphaere_Vorratsdatenspeicherung_G7_Gipfel_Elmau_Wasserwerfer_Pfefferspray_Schlagstoecke_Racial_Profiling_Kritisches-Netzwerk.jpg1) "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus."

Mehr nicht? Wo bleiben denn die validen Sachargumente, die das untermauern? Wie sieht denn die Praxis aus? Warum erschöpfen sich Wendts Einlassungen in wenig überzeugenden Statements, anstatt mit nachprüfbaren Fakten eine ungleich überzeugendere Argumentation zu liefern?

2) "Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet."

Da hat das Bundesverfassungsgericht, also das höchste deutsche Gericht, entschieden, dass Passagen aus dem TKG verfassungswidrig sind. Ist Wendt kein Beamter, der per Eid geschworen “...das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen ...“ ? Das BverfG hat auf Grundlage ebenjenes Grundgesetzes geurteilt - aber Wendt weiß es besser? Das ist Hybris in Reinkultur.

Die Haltung Wendts erinnert den hinreichend Kundigen stark an eine Äußerung des ehemaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), der seine verfassungsferne Gesinnung wie folgt outete:

"Es ist nicht Aufgabe des [Bundesverfassungs-]Gerichts, ständig dem Gesetzgeber in Sachen Sicherheit in den Arm zu fallen.“

Dem wurde meinerseits damals schon entgegengehalten:

Es ist NICHT Aufgabe der Regierung, ständig verfassungswidrige Gesetze zu erlassen - aber es IST die Aufgabe des BVerfG, solche zu kassieren!

In Anknüpfung der vorgenannten Zitate könnte Wendt entgegengehalten werden:

Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wenn hohe Polizeibeamte im Amt bleiben, nachdem diese ihre offensichtlich verfassungsfeindliche Gesinnung in die Welt getrötet haben.

thomas_de_maiziere_bverfg_bundesverfassungsgericht_terrorismus_sicherheit_burkaverbot_pegida_fluechtlinge_ueberwachung_staatsterrorismus_freiheit_kritisches_netzwerk_polizeistaat.jpg

Lesetipp: Polizeigewerkschaft versus Verfassungsgericht: Die Jetzt-erst-recht-Überwacher - weiter bei SPIEGEL ONLINE
 

3) „Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung“

Was soll das sein? Ordnungswidrigkeiten zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie infolge von „Geringfügigkeit“ eben keine Straftat darstellen. Wie passt das zu „erheblicher Bedeutung“? Und wer stellt die „erheblicher Bedeutung“ fest? Typen vom Schlage eines Rainer Wendt?

4) Die Vorratsdatenspeicherung ist aus Sicht von Wendt so sinnvoll wie überfällig. Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen für Telekommunikationsdaten zu kurz und er sagt „immer wieder wird den Menschen eingeredet, es würden Telefongespräche massenhaft abgehört und intimste Lebensbereiche ausgeforscht. In Wahrheit werden lediglich Verkehrsdaten beim Netzanbieter gespeichert, was zu Abrechnungszwecken ohnehin notwendig ist.“

diktatur_der_sicherheit_ueberwachung_ueberwachungsstaat_vorratsdatenspeicherung_polizei_kritisches_netzwerk_entdemokratisierung_terroranschlag_terrorismus_amoklauf_sicherheitspolitik.jpg Um der Wahrheit Willen darf dieses Konvolut an Desinformation nicht unwidersprochen stehen gelassen werden:

a) Was aus Sicht von Wendt sinnvoll oder überfällig ist, ist völlig irrelevant.

b) Wäre Wirksamkeit eine valides Sachargument, so könnte damit dem totalen Überwachungsstaat das Wort geredet werden. Dass dem nicht so ist zeigt, dass andere Aspekte Vorrang vor Wirksamkeit genießen.

c) Fakt ist: die Vorratsdatenspeicherung war, obwohl sie von ihren Apologethen immer wieder als „nötig“ propagandiert wurde, dermaßen irrelevant, dass sich anhand der Statistik aufgeklärter Straftaten keinerlei Anhaltspunkt für irgendweine Wirksamkeit der VDS nachweisen ließ. Weder ihre Einführung noch ihre Abschaffung hinterließ einen erkennbaren Ausschlag in den Aufklärungsstatistiken. Diese Fakten beweisen, dass die VDS weder nötig, noch sinnvoll oder überfällig, sondern bzgl Aufklärung schlicht weg irrelevant ist

d) Dass Metadaten alles andere als harmlos sind zeigt folgendes bemerkenswertes Zitat:

Wir töten Menschen auf Basis von Metadaten [Verbindungsdaten] - engl. Original: "We killed people based on metadata
– Michael Hayden, Ex-NSA-Chef, April 2014 auf dem "Johns Hopkins Foreign Affairs Symposium"

e) Wäre die wochenlange Speicherung von Verkehrsdaten beim Netzanbieter tatsächlich zu Abrechnungszwecken ohnehin notwendig, dann hätten sich niemals ebenjene Netzanbieter gegen entsprechende Gesetzesanliegen gewehrt. Denn denen entstehen durch die Umsetzung Mehrkosten. Etwas, was angeblich ohnehin geschieht, kann keine Mehrkosten verursachen. Das passt offensichtlich nicht zusammen.  

5) Das „wertvollste“ Bürgerrecht sei immer noch der Schutz vor Terror und Kriminalität. „Diese Politik wünschte ich mir auch in Deutschland und Europa.“ Erneut wird der hinreichend Sachkundige an den Versuch eines anderen Bundeninnenministers erinnert,


Sicherheit ist ein Supergrundrecht. Im Vergleich mit anderen Rechten ist sie herauszuheben.
– Hans-Peter Friedrich, Ex-Bundesinnenminister, nach einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages - Amtsanmaßung in verfassungsfeindlicher Ferne des Grundgesetzes, das keinen Artikel enthält, der die Sicherheit der Bürger zum Thema hat.

Wendt betätigt sich hier in schlechtester Tradition in dem Versuch, die reine Fiktion eines Rechts auf Sicherheit zu einem Übergeordneten gegenüber tatsächlichen Bürgerrechten zu erheben. DAS rüttelt an den Grundfesten unseres Grundgesetzes und ist somit verfassungsfeindlich. Unter angemessener Würdigung dieser und anderer Fakten scheint das Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis eines Rainer Wendt schwer gestört zu sein - um es vorsichtig zu formulieren. Siehe auch hier.

Eigentlich hätte dieser aufgrund seiner augenscheinlich verfassungsfernen Gesinnung längst aus dem Amt entfernt gehört. Dass dies nicht geschehen ist, stellt ein weiteres Indiz des desolaten Zustands von Politik und sog. Rechtsstaates dar.

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► Foto- und Grafikquellen:

1. Rainer Wendt, April 2011. Wendt ist seit 2007 Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) - bitte nicht verwechseln mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Rainer Wendt fiel und fällt in der Vergangenheit häufig durch zugespitzte oder streitbare Äußerungen in der Öffentlichkeit auf. Foto: Friedhelm Windmueller. Quelle: Wikimedia Cmmons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.

2. Karl Ernst Thomas de Maizière, CDU (* 21. Januar 1954 in Bonn) ist seit Dezember 2013 Bundesminister des Innern. Im April 2014 verkündete de Maizière, dass „die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste der USA, Großbritanniens und Deutschlands […] unverzichtbar“ sei. Sie dürfe „nicht beschädigt werden“, auch nicht durch den Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre, welcher die massenhafte Überwachung deutscher Bürger durch die Geheimdienste untersuchen soll. Im Mai 2014 bestätigte er die USA als „unseren wichtigsten Sicherheitspartner“ und bezeichnete Edward Snowden als Straftäter, der an die USA auszuliefern sei.

Auch nach dem Abzug aus Afghanistan bestehen für de Maizière „keine Tabus“ für neue Auslandseinsätze. Stattdessen ist de Maizière der Meinung, „auch wenn unsere unmittelbaren nationalen Sicherheitsinteressen auf den ersten Blick nicht berührt sein mögen“, könne die Bundeswehr in Zukunft im Ausland eingesetzt werden. Außerdem sprach sich de Maizière im August 2012 für den Ankauf und Einsatz bewaffneter Drohnen aus.

Interview mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière über den Umgang mit der AfD und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Terrorgesetzen. Der Spiegel / 25.04.2016 (das Interview führten: Jörg Schindler, René Pfister und Wolf Wiedmann-Schmidt). "Wir sind nicht die Oberlehrer" - hier weiterlesen.

Foto: Anna Lutz. Quelle: Flickr-Seite "Christliches Medienmagazin pro" - http://www.pro-medienmagazin.de/. Bei Flickr wurde das Foto mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0) veröffentlicht. Die Textinlets wurden nachträglich nach einer Idee der KN-Redaktion (LOGOS und H.S.) von Wilfried Kahrs / QPRESS digital eingearbeitet. Die CC-Lizenz bleibt erhalten.

3. DIKTATUR DER SICHERHEIT. Foto: Sven Steinmeyer. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

4. R.I.P. Freiheit. Grafik: Diese Grafik ist ein Netzfund und wurde von Wilfried Kahrs (WiKa) techn. verändert.

Logos

Dipl.-Ing. Maschinenbau, Jhrg. 64

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