Ist das GG so etwas wie rechtsphilosophischer Urknall?
Es handelt sich schließlich um ein abstraktes Neutrum.
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf (N.-Bay.)
Es gibt Floskeln, die hat man hundert- und tausendmal gehört, ohne sich daran zu stoßen, bis der Tag kommt, an dem man erkennt, das die Floskel leer und damit bestenfalls noch als heiße Luft angesehen werden kann.
„Fest auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen“, das ist so eine Floskel. Vor vierzig Jahren noch, nur um eine Hausnummer zu nennen, war vollständig klar, dass, wer fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, ein ehrbarer, das Recht schätzender Mensch ist, dem auch dann, wenn er sich als Politiker betätigt, ein gewisser Vertrauensvorschuss sicher sein kann.
„Fest auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen“, das war damals quasi ein Synonym für jene Art von Gesetzestreue, die alles daran setzt, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren, und dies alles im gesteckten Rahmen der Gesetze. Der „Boden des Grundgesetzes“ war als Metapher gedacht, mit der das unerschütterliche Fundament unserer Rechtsordnung gewürdigt werden sollte.
Es war einmal.
Heute drängt sich die Frage geradezu auf, ob das Grundgesetz überhaupt einen Boden hat.
Es handelt sich schließlich um ein abstraktes Neutrum, dessen immaterieller Zustand sich auch nicht dadurch verändert, dass es in gedruckten Ausgaben existiert. Es kommt weder auf die Schriftart, noch auf den Satzspiegel an, auch die Buchstaben, die da schwarz auf weiß auf dem Papier erscheinen, spielen keine Rolle. So ein gedrucktes Grundgesetz lässt sich, je nach grundsätzlicher Geisteshaltung sowohl prima verbrennen als auch regenwurmfreundlich kompostieren. Das Grundgesetz geht durch solche Exzesse allerdings nicht unter, es ist ein geistiges Konstrukt und als solches ebenso unverletzlich wie die Würde des Menschen. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 GG)
Aber einen Boden hat das Grundgesetz nicht. Man kann auch schlecht behaupten, der „Geltungsbereich“ des Grundgesetzes sei eben jener „Boden“ auf dem es Gültigkeit entwickelt.
Stattdessen muss man in der jüngeren Zeit zur Kenntnis nehmen, dass – im Widerspruch zu seinem Titel: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ – behauptet wird, dass es von diesem Geltungsbereich aus seine Gültigkeit für alle Menschen dieser Erde entwickelt.
Das kann – weitergedacht – nur bedeuten, dass es letztlich auch für alle uns noch nicht bekannten Bewohner ferner Welten (sog. Aliens) gelten muss, die, sollten sie – auf welchem Wege auch immer – den Boden der Bundesrepublik Deutschland erreichen, in Bezug auf ihre Rechte gegenüber dem Staat und den Staatsbürgern, den Staatsbürgern gleichzustellen sind, während sich Pflichten daraus nicht ergeben oder zumindest nicht wirksam eingefordert werden.
Ist das Grundgesetz also so etwas wie rechtsphilosophischer Urknall, der sich seit 1949 mit Lichtgeschwindigkeit im gesamten bekannten Universum – und vielleicht sogar, wenn dieses aufhören sollte, sich auszudehnen, noch weit darüber hinaus – ausbreitet?
NEIN. Das Grundgesetz ist weit davon entfernt, eine universelle Richtschnur für das Zusammenleben von Lebewesen im gesamten Universum zu sein. Es hat außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik keinerlei Relevanz für die Konstitution anderer Staaten, Nationen und Völker.
Für uns Deutsche hat es jedoch einen erheblichen Vorteil: Es wurde von Deutschen auf Deutsch niedergeschrieben, und dies in weiten Bereichen in einer durchweg leicht verständlichen Sprache. Wir hätten Pech haben können und ein Grundgesetz bekommen, dass in den Amtssprachen der drei westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkriegs verfasst wurde. Diese haben sich jedoch darauf beschränkt, den Entwurf des Grundgesetzes nach Einarbeitung von Korrekturen zu genehmigen.
Der Vorteil für uns Deutsche liegt darin, dass weite Teile des Grundgesetzes keiner gelehrten Interpretation bedürfen, um ihren Sinn zu erfassen. Da stehen einfache, klare Sätze, deren Bedeutung auch von Zwölfjährigen erfasst werden kann.
Der rätselhafte Charakter des Grundgesetzes zeigt sich erst, wenn politische Personen nach Erreichen des Mindestalters für das passive Wahlrecht in politische Ämter geraten und zu der Überzeugung gelangen, so, wie die Artikel da, einer nach dem anderen, geschrieben stehen, könnten sie nicht gemeint gewesen sein, da sie in dieser Form den besten Absichten und Notwendigkeiten der Zeit einfach nur im Wege stehen.
Das Grundgesetz ist ein abstraktes geistiges Konstrukt. Es ist von Menschen gemacht und kann von Menschen geändert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Änderung von Bundestag und Bundesrat jeweils mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder angenommen wird.
Da hat sich über die letzten 72 Jahre im Grundgesetz etwas vollzogen, was an die Plattentektonik der Erde erinnert. 64 Änderungsgesetze zum Grundgesetz zählte man [Stand 15. November 2019; korr. + geä. H.S.], von denen etwa jeder zweite Artikel des Grundgesetzes (manche mehrfach) betroffen war. Mit diesen Änderungen ist vieles der ursprünglich klaren und eindeutigen Sprache einem komplizierten Juristendeutsch gewichen. Siehe hierzu den am 21. Mai 2019 veröffentlichten Kommentar von Sven Felix Kellerhoff, seit Dez. 2012 verantwortlich für den Geschichtskanal der WELT/N24.
[Nach der Präambel folgen die einzelnen Artikel, die bis Art. 146 GG durchnummeriert sind. Aufgrund der Unterartikel umfasst das Grundgesetz aktuell jedoch insgesamt 202 Artikel. Von diesen 202 Artikeln sind mittlerweile aber bereits fünf Artikel wieder aufgehoben (Art. 49, Art. 59a, Art. 74a, Art. 75 und Art. 142a GG) sowie vier weitere sind ganz oder teilweise Zeitablauf oder Vollzug gegenstandslos (Art. 132, Art. 136, Art. 137 und Art. 144 GG). Im Anhang des Grundgesetzes befinden sich gem. Art. 140 GG fünf weitergeltende Artikel der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136, Art. 137, Art. 138, Art. 139 und Art. 141 WRV). Quelle: JURA FORUM, 29.06.2021 >> Artikel; ergä. H.S.]
Doch so überflüssig oder unsinnig oder kontraproduktiv dem einen oder anderen diese oder jene Grundgesetzänderung erschienen sein mag: Die erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat wurden erreicht. Die Änderung erfolgte im vorgegebenen „demokratischen Prozess“.
Wenn man im Bild vom „Boden des Grundgesetzes“ bleiben will, dann wurde dieser Boden alle paar Jahre an so mancher Stelle aufgerissen, teils samt dem Estrich, wobei das ursprüngliche Bodenmosaik nur noch stellenweise zu erkennen ist, weil es an anderen Stellen durch unterschiedlichste Beläge, von einfachen, geölten Holzdielen über Parkett und Keramikfliesen bis hin zu kuschelweichen, hochflorigen Teppichböden ersetzt wurde.
Der einst einheitliche und in sich widerspruchsfreie „Boden des Grundgesetzes“ ist also einer vom wechselnden Zeitgeist diktierten Vielfalt gewichen, was es möglich macht, auch bei höchst unterschiedlichen Standpunkten das feste Stehen auf dem „Boden des Grundgesetzes“ für sich zu reklamieren und es anderen, wegen des anderen Standpunktes auf anderem Bodenbelag abzusprechen.
Doch noch bewegt sich die Betrachtung an der Oberfläche der vielfältigen Bödigkeit des Grundgesetzes. Einer Oberfläche, deren Umgestaltung vom Grundgesetz selbst ermöglicht wurde, indem es jene Mehrheiten definierte, die sich für eine Änderung zusammenfinden müssen. Dies im guten Glauben, Mehrheiten entstünden dadurch, dass frei gewählte und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete – wie es das Grundgesetz vorsieht – nach gründlicher Abwägung mehrheitlich zu den gleichen Schlüssen kommen würden.
Alleine mit der Nennung des Begriffs „Fraktionszwang“ öffnet sich jedoch die Falltüre zu den Kellerverliesen des Grundgesetzes. Unter dem Schauboden findet sich im lichtlosen Dunkel der menschlichen Schwächen ein zweiter Boden, der sowohl Grund als auch Abgrund ist und mit der hellen Oberfläche nur noch die Worte, nicht aber den Sinn gemeinsam hat.
Die Doppelbödigkeit gehört jedoch ebenso wenig zum Grundgesetz, wie satanische Rituale zur Bibel. Der Keller unter dem Grundgesetz ist die Wohnstatt der Interpretatoren.
Wo die Aussagen des Grundgesetzes selbst in ihrer Klarheit umfassend und frei von Einschränkungen formuliert sind, abgesehen von dem gelegentlich vorzufindenden Hinweis auf Detailregelungen in den Bundesgesetzen, suchen die Interpretatoren mit Eifer und Inbrunst nach dem allerkleinsten gemeinsamen Nenner, auf den man die einzelnen Artikel unter Verlust ihres Sinngehaltes herunterbrechen könnte. Dabei geht, neben dem Sinn, auch die Schutzwirkung des Grundgesetzes für die Staatsbürger verloren.
Das Grundgesetz bestimmt den Ordnungsrahmen der Staatlichkeit und die Pflichten, sowie die Grenzen der Befugnisse der Staatsorgane. Der Bürger sollte auf die Beachtung dieses Ordnungsrahmen und auf seine sich daraus ergebenden Rechte vertrauen können. Wird dieses Vertrauen durch anmaßendes und übergriffiges Verhalten der Staatsorgane verletzt und nicht zügig wieder hergestellt, zerbricht die Ordnung zwangsläufig.
Dagegen ist kein Kraut gewachsen.
Auch alle Versuche, dem verletzten Vertrauen einer zunehmenden Zahl von Bürgern durch ein zunehmendes Misstrauen des Staates gegenüber den Bürgern zu begegnen, indem die freien und unbescholtenen Bürger unter Generalverdacht gestellt werden, die „freiheitlich, demokratische Grundordnung“ beseitigen zu wollen, können den Zerfall nur mittels Zwangsmaßnahmen verzögern, aber nicht aufhalten. Es bedarf immer weiterer sinnverändernder „Interpretationen“ der Buchstaben des Grundgesetzes, die es legitimieren sollen, grundgesetzlich garantierte Bürgerrechte bis zur Unkenntlichkeit zu beschneiden (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, usw.).
Der Effekt: Die Verantwortlichen des Staates in Legislative, Exekutive und Judikative erodieren die grundgesetzliche Ordnung zu Gunsten der Wahrung der Interessen von Parteien, den die Parteien dominierenden Personen und Ideologien, sowie zu Gunsten der Vertreter mächtiger wirtschaftlicher Interessen.
Letzteren gelingt es zunehmend – und inzwischen auch in schamloser Offenheit – ihre „Gefolgsleute“ an den Schaltstellen der Politik zu installieren. Beispielhaft sei nur die Heranbildung einer Schar so genannter „Young Global Leaders“ [wie bspw. Annalena Baerbock . . >> KN-Artikel; H.S.] durch das WEF des Klaus Schwab angeführt, dessen Traum vom „Great Reset“ und der Verwirklichung des Transhumanismus, also der Umprogrammierung der Menschheit zu bedürfnislosen, entseelten, aber „glücklichen“ Bio-Robotern, bereits breite Unterstützung da findet, wo von den Medien herausgehobene und dann „demokratisch“ gewählte Figuren, oft ohne ausreichenden sachlichen, fachlichen und persönlichen Erfahrungshintergrund, die politischen Entscheidungen treffen. [... wie wir es von der Bundesaußenministerdarstellerin Annalena Baerbock täglich ertragen müssen! H.S.]
Wenn Du eine Landstraße runterfährst und oben auf einem Zaunpfahl eine Schildkröte sitzt, dann handelt es sich dabei um eine Pfostenschildkröte. Du weißt, sie ist dort von allein nicht hinaufgekommen. Sie gehört dort auch nicht hin. Sie weiß auch nicht wirklich was sie dort oben machen soll. Sie wurde höher hinaufbefördert als es ihre Fähigkeiten zulassen. Man wundert sich, welcher Dummkopf sie da oben wohl hingesetzt haben mag. . . Und das Schlimme ist: Pfostenschildkröten gibt es inzwischen in allen Bereichen der Politik, den Medien und der Gesellschaft. Es ist nicht mehr zum Lachen. Es ist schon längst nicht mehr zum Lachen. Ich weiß das - Ihr wisst das! (Helmut Schnug)
♦ ♦ ♦
Dies sind, unter dem sichtbaren Patchwork-Boden des Grundgesetzes, bereits die Katakomben der Republik, das zweite oder dritte Untergeschoss, wo von der breiten Öffentlichkeit nahezu unbemerkt daran gearbeitet wird, Aktionen und Prozesse in Gang zu setzen, die vom „Publikum“ dann als Zufälle wahrgenommen werden, wie sie z. B. in der Formel: „Der Krieg ist ausgebrochen“ zum Ausdruck kommen. Dass Kriege nicht ausbrechen, sondern geplant, vorbereitet und beschlossen werden, wird allenfalls dem Gegner unterstellt, und dies auch dann, wenn er nichts anderes tut, als sich eines Angriffs zu erwehren.
Ich könnte derzeit spontan keinen einzigen aktiven Politiker Deutschlands benennen, der auf dem Boden jenes Grundgesetzes steht, das mir in jungen Jahren im Sozialkunde-Unterricht nahegebracht wurde.
Ohne dabei weiter ins Detail gehen zu müssen, zeigt alleine die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag nicht aus 598 Abgeordneten besteht, wie es das Grundgesetz vorschreibt, sondern auf 736 angeschwollen ist (davon 138 Überhang- und Ausgleichsmandate) – ein Zustand, den das Verfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt hat – einen erheblichen Mangel an Verfassungstreue bei jener Mehrheit der Abgeordneten, die eine wirksame Änderung des Wahlrechts bisher zu verhindern wussten.
Dabei läge die Lösung auf der Hand: 299 Abgeordnete (m/w/ und sonstige) werden in ihren Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt. Weitere 299 Sitze werden nach dem Verhältnis der Stimmanteile der Parteien verteilt. Das ergibt stets 598 Sitze.
Der Zwergenaufstand der kleineren Parteien, sie würden dadurch benachteiligt, entbehrt jeder Grundlage. Jede Partei hat auch bei dieser Regelung exakt die gleichen Chancen. Es wird nur sehr viel deutlicher, welche Kandidaten (aufgrund ihrer bevölkerungsnahen Arbeit in den Wahlkreisen) das größere Vertrauen der Wähler genießen, und wenn diese Direktkandidaten zufällig überwiegend der gleichen Partei angehören, dann scheint das Wirken dieser Partei doch bundesweit von den Wählern honoriert zu werden.
Diese Regelung würde auch zu „Ehrlichkeit“ im Wahlkampf und in der Regierungsarbeit führen, denn die Notwendigkeit, Koalitionen einzugehen und damit die eigenen Wahlversprechen unter Verweis auf den Koalitionsvertrag brechen zu können, wird stark nachlassen. Alleinregierende Parteien können mehr durchsetzen, doch dabei ist ihre Arbeit auch transparenter und leichter kontrollierbar.
Es ist auch unerklärlich, warum der Deutsche Bundestag bislang nicht nur keine Mehrheit für den Auftrag des Grundgesetzes gefunden hat, das deutsche Volk möge sich, an Stelle des Grundgesetzes in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben, sondern noch nicht einmal ein ernsthafter Anlauf in diese Richtung unternommen wurde. Spätestens seit dem Beitritt der neuen Bundesländer und dem Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verträge hätte das doch ohne Genehmigung der Alliierten möglich sein müssen.
Der Boden des Grundgesetzes?
Er hat etwas von einem einst fruchtbaren Acker der zum Moor renaturiert wurde. Eine spezielle Artengemeinschaft bevölkert dieses morbide Biotop.
Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen. [Sumpf steht als Synonym für moralischen Verfall, unhaltbare Zustände oder korrupte Machenschaften. Mit anderen Worten: Wer Missstände beseitigen will, darf nicht diejenigen um Einverständnis bitten, die von diesen Missständen profitieren; H.S.].
Egon W. Kreutzer, Elsendorf
► Quelle: Der Artikel wurde am 14. Mai 2022 erstveröffentlicht auf Egon W. Kreutzers Webseite egon-w-kreutzer.de >> Artikel. Autor Egon Wolfgang Kreutzer, Jahrgang 1949, ist ein selbstdenkender, kritischer und zuweil bissiger Unruheständler aus dem niederbayrischen Elsendorf.
Kreutzer greift bewusst regierungs- und systemkonformes Denken und Verhalten an und durchbricht auch mal Tabus. Dabei bedient er sich der Stilmittel der Ironie (harmlos), des beißenden Sarkasmuses (härter) und des verhöhnenden Spotts, welche auch mal in Polemik münden.
Kreutzer wird gelegentlich als zynisch empfunden, allerdings sollte zwischen der 'Äußerung' und der 'Absicht' unterschieden werden. Tatsächlich prangert er - ohne sich hinter einem Pseudo zu verstecken - empfundene Missstände offen und in seiner ureigenen Weise an, was bei Lesern zu unterschiedlichen Reaktionen führt - von Lob, Übereinstimmung, Begeisterung bis hin zu Irritation, Aufregung und Ablehnung.
ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken und Illustrationen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung ergänzt.
► Bild- und Grafikquellen:
1. Phrasen - nicht als leeres Geschwätz das mit der Realität sehr wenig zu tun hat! Es gibt Floskeln, die hat man hundert- und tausendmal gehört, ohne sich daran zu stoßen, bis der Tag kommt, an dem man erkennt, das die Floskel leer und damit bestenfalls noch als heiße Luft angesehen werden kann. „Fest auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen“, das ist so eine Floskel. Grafik: geralt / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.
2. Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Grundgesetz ist ein geistiges Konstrukt und als solches ebenso unverletzlich wie die Würde des Menschen. Foto: 5auge. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).
3. Außerirdisches Leben ist eine Bezeichnung für Lebensformen, die auf der Erde weder beheimatet noch entstanden sind. Der Begriff deckt alle möglicherweise existierenden Arten und Erscheinungsformen von Leben nichtirdischer Herkunft ab, von einfachsten biologischen Systemen über pflanzen- und tierartiges Leben bis hin zu Lebensformen, deren Komplexität der des Menschen entspricht oder sie übersteigt. Ein außerirdisches Wesen wird auch kurz Außerirdischer oder nach der englischen Bezeichnung Alien (deutsch Fremdling) genannt. Pawel86 / Paweł, Warszawa/Polska. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.
4. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Grafik: Mus Lim, Quelle: http://de.wikimannia.org/. >> Grafik im Artikel. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-NC-SA 3.0).
5. Würde des Menschen? Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut - die Kinderarmut nimmt stetig zu. Welche Zukunftsaussichten haben sie? Foto/Copyright: Wilfried Kahrs (Privatfoto!). Dieses Werk ist mit den Nutzungsbedingungen von Facebook nicht vereinbar. Eine Verwendung auf Facebook ist daher nicht zulässig, sondern wäre eine Schutzrechtsberühmung und Urheberrechtsverletzung. Bitte vermeiden Sie im eigenen Interesse das Teilen/Sharen, sowie Dritten das Teilen/Sharen des Werkes bei Facebook und auch in anderen (a)sozialen Medien wie Youtube, Twitter etc..
6. Eine Falltür ist eine in einer horizontalen Ebene, beispielsweise Zimmerdecke oder Boden, eingelassene Tür, die als Zugang zu einem Gang oder einem Raum dient. Falltüren dienen häufig als platzsparende Zugänge zu Kellern oder Dachböden, wobei bei in der Decke eingelassenen Türen eine Mechanik die integrierte Treppe in Form einer Leiter auslösen kann. Falltüren können auch als Geheimtüren dienen.
Bei Hinrichtungen am Galgen wurde durch den Henker ein Hebel bedient, welcher über eine Mechanik eine Falltür öffnete. Der Delinquent stürzte im freien Fall (engl. long drop) durch den Falltürboden[1], bis die Schlinge die Halswirbelsäule tödlich verletzte, damit ein schneller Tod eintrat. Bei falscher Ausführung (ein zu kurzer Strick führte zu einem verkürzten Fall) fand statt des schnellen Genickbruchs ein qualvolles Ersticken statt.
Das Foto zeigt eine Falltür im Turm der Festung von San Marino (Botola nella torre della Rocca di San Marino). Foto: Cats' photos. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“ (CC BY-SA 4.0). Das Bild wurde von H.S. seitengespiegelt.
7. Hans-Jürgen Papier erklärte in einem Interview mit dem Handelsblatt (HB-Artikel) in Bezug auf die Flüchtlingskrise: »Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. [..] Der Verfassungsstaat muss funktionieren, er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden.« Papiers Kritik an der Bundesregierung durchzieht die Entgegensetzung von Recht und Politik. Von April 2002 bis zu seinem Ausscheiden am 16. März 2010 war H.-J. Papier Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er muss es wissen – ER selbst hatte es maßgeblich verursacht in Abstimmung mit dem BGH – auf Weisung von Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble?? Die Textgrafik besteht nur aus einfachen geometrischen Formen und Text. Sie erreichen keine Schöpfungshöhe, die für urheberrechtlichen Schutz nötig ist, und sind daher gemeinfrei.
8. Grundgesetz in der Hand: Es geht um das Recht, Freiheit und Recht zu verteidigen. Wir alle wissen, dass etwas nicht stimmt! Wir wissen alle, dass es verboten ist, dies laut zu sagen. Aber wer hat dies, und mit welchem Recht, verbieten können? Foto (OHNE INLET): jmtosses. Quelle: Flickr. Die Datei ist mit der CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0) lizenziert. Text eingearbeitet von Helmut Schnug.
9. Bundesaußenministerdarstellerin Annalena Baerbock (Grüne) ist eine Pfostenschildkröte. Pfosten-Schildkröte?? Wenn Du eine Landstraße runterfährst und oben auf einem Zaunpfahl eine Schildkröte sitzt, dann handelt es sich dabei um eine Pfostenschildkröte. Du weißt, sie ist dort von allein nicht hinaufgekommen. Sie gehört dort auch nicht hin. Sie weiß auch nicht wirklich was sie dort oben machen soll. Sie wurde höher hinaufbefördert als es ihre Fähigkeiten zulassen. Man wundert sich, welcher Dummkopf sie da oben wohl hingesetzt haben mag. Und das Schlimme ist: Pfostenschildkröten gibt es inzwischen in allen Bereichen der Politik, den Medien und der Gesellschaft. Es ist nicht mehr zum Lachen. Es ist schon längst nicht mehr zum Lachen. Ich weiß das - Ihr wisst das! (Helmut Schnug).
Foto der Schildkröte: John_Nature_Photos /John, Athens/Greece. Quelle: Pixabay. >> Foto. Foto des Zaunpfahls (OHNE INLET): Counselling / Ulrike Mai, Cape Town/South Africa. Quelle: Pixabay. >> Foto. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. Bildkonzeption: Helmut Schnug, Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs (WiKa).
10.+11. Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden Mitglieder beträgt 598 nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG. Im 20. Deutschen Bundestag besteht die Rekordzahl von 736 Mandaten (davon 138 Überhang- und Ausgleichsmandate), womit der Bundestag die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt ist. Grafiken: Diese beiden Zahlenbilder einer einfachen Geometrie sind nicht urheberrechtsfähig und daher gemeinfrei, da sie ausschließlich aus Informationen bestehen, die Allgemeingut sind und keine originäre Urheberschaft enthalten. > These images of simple geometry are ineligible for copyright and therefore in the public domain, because they consists entirely of information that is common property and contains no original authorship.
12. Buchcover "Demokratie - Fiktion der Volksherrschaft" von Egon W. Kreutzer, Verlag Books on Demand. Datum der erweiterten Neuerscheinung: 27.03.2020. ISBN: 978-3-7519-0153-6. Preis 18,80 € inkl. MwSt. / portofrei. Auch als ePUB erhältlich, ISBN-13: 978-3-7519-2534-1. Preis 7,99€.
Das Begriffspaar "Freiheit und Demokratie" hat längst seine, dem ursprünglichen Sinn entsprechende Bedeutung verloren. "Freiheit und Demokratie" steht heute für etwas ganz anderes, nämlich für den starken, ja übermächtigen Staat, der seine Macht mit den Mitteln psychologischer Gewalt erhalten kann, weil seine Bürger nach Jahrzehnten subtiler Gehirnwäsche soweit abgestumpft sind, dass die Anwendung physischer Gewalt zur Durchsetzung so genannter Staatsziele nur noch in Ausnahmefällen erforderlich scheint.
Freiheit gibt es ohne Zweifel, doch sie hat ihren absoluten Charakter eingebüßt. Freiheit ist zur Ware geworden und kann gegen Bezahlung in unterschiedlichsten Graden der Abstufung erkauft werden. Doch es ist nicht der demokratisch verfasste Staat, der mit "Freiheit" Handel treibt. Der Staat greift nur insoweit in den Freiheitsmarkt ein, als er mithilft, die Freiheit zu einem knappen Gut zu machen und damit die Preise hochzuhalten.
Die Rechtfertigung für dieses staatliche Agieren liefert - so widersinnig dies zunächst auch scheint - ausgerechnet die Demokratie. Jene Demokratie, die fernab von ihren Idealen zur gelebten Selbstverständlichkeit geworden ist. Kaum jemand, der noch widerspricht, wenn es heißt: "Wahlen ändern nichts", oder, "Die da oben machen ja sowieso was sie wollen." Doch der damit zum Ausdruck gebrachten Resignation folgen zu wenig Wut, zu wenig Aufbegehren, zu wenig Engagement, als dass die allgemeine Erkenntnis der Fehlentwicklung zu Korrekturen führen könnte.
Dieses Buch zeigt nicht nur die Probleme der demokratisch heruntergewirtschafteten Republik von A bis Z, von Armut, Arbeitslosigkeit und Antifa bis Zampano, Zensur und Zusammenhalt auf, sondern erklärt auch mit welchen Mitteln und Methoden es gelungen ist, den Kern der Demokratie zu schwächen. Ein Sittengemälde unserer Zeit - und eine Gebrauchsanweisung wie die vorhandenen Stellschrauben genutzt werden können, um dem Ideal wieder näher zu kommen.
Das Buch lässt auch erkennen, warum „Corona-Spaziergänge“, die einen Appell an diesen Staat der privilegierten Gruppe richten, nicht geeignet sind, das „Prinzip“ nachhaltig aus der Welt zu schaffen. Wer nur gegen das opponiert, was die Herrschenden jeweils beschließen, anordnen oder tun, ohne deren Herrschaft grundsätzlich in Frage zu stellen, wird – wie der Hase in der Fabel vom Hasen und vom Igel – rastlos von einer Baustelle zur anderen hasten und am Ende erschöpft zusammenbrechen. (Text: Egon W. Kreutzer)
► Inhalt
Freiheit und Demokratie. Ein Vorwort . . . . . . . 9
Du sollst nicht töten . . . . . . . 13
Abgründe der Demokratie
Erster Abgrund: Der Wählerwille . . . . . . . 18
Zweiter Abgrund: Die Alpha-Tiere . . . . . . . 21
Dritter Abgrund: Fraktionszwang . . . . . . . 26
Weitere Gründe . . . . . . . 30
Demokratie im Endstadium
Ursachen einer Fehlentwicklung . . . . . . . 32
Gefahr für den Gemeinsinn . . . . . . . 36
Betrug als Mittel der Wahl . . . . . . . 39
Das zwangsläufige Ende . . . . . . . 45
Gäbe es eine andere Möglichkeit, eine handhabbare Demokratie zu leben? . . . . . . . 47
Demokratie im Endstadium
Aufstieg der Plutokratie . . . . . . . 59
Wirtschaftliche Macht . . . . . . . 61
Meinungsmacht . . . . . . . 72
Liquiditätsmacht . . . . . . . 81
Die Globalisierung beenden
Das vollkommen tabuisierte Thema . . . . . . . 91
Deutschland, die demokratisch heruntergewirtschaftete Republik Probleme von A bis Z . . . . . . . 104
Antifa . . . . . . . 106
Arbeitslosigkeit . . . . . . . 107
Armut . . . . . . . 109
Bildungspolitik . . . . . . . 112
Bundeswehr . . . . . . . 115
Chemische Keule . . . . . . . 118
Demografie . . . . . . . 119
Deutschenhasser . . . . . . . 123
EU . . . . . . . 123
Frühkindliche Sexualerziehung . . . . . . . 125
Gender Mainstream . . . . . . . 126
Hauptstadtflughafen und andere Baustellen . . . . . . . 127
Integration und Zuwanderung . . . . . . . 130
Justiz . . . . . . . 139
Korruption . . . . . . . 144
Lügenpresse . . . . . . . 146
Meinungsfreiheit . . . . . . . 147
No-Go-Areas . . . . . . . 153
Obdachlosigkeit . . . . . . . 156
Präsident . . . . . . . 157
Quotenpersonen . . . . . . . 159
Rente und Altersvorsorge . . . . . . . 161
Steuerpolitik . . . . . . . 164
Trial and error . . . . . . . 167
Überwachung . . . . . . . 168
Vermögensverteilung . . . . . . . 169
Wirtschaftswachstum . . . . . . . 171
Xenokratie . . . . . . . 174
Yin und Yang . . . . . . . 178
Zampano . . . . . . . 179
Freiheit statt Sozialismus . . . . . . . 181
Der innere Widerspruch der Freiheit . . . . . . . 183
Freiheit – wovon? . . . . . . . 185
Die Endlichkeit der Freiheit . . . . . . . 197
Freiheit – wozu? . . . . . . . 204
Die Endlichkeit der Unfreiheit . . . . . . . 169
Der Kampf gegen den Terror erfordert … . . . . . . . 216
Was ist Deutschland und wer ist Deutscher . . . . . . . 220
Der historische Ansatz . . . . . . . 220
Der pragmatische Ansatz . . . . . . . 223
Parallelgemeinschaften . . . . . . . 226
Demokratie und Kapitalismus sind unvereinbar . . . . . . . 236
Prinzip der Knappheit und des Mangels. . . . . . . . 241
Prinzip der konsensualen Willensbild. . . . . . . . 245
Die Unvereinbarkeit ist offenkundig . . . . . . . 247
Demokratie im Endstadium . . . . . . . 249
Homogenität (Im Kleinen) . . . . . . . 250
Im Großen - Wirtschaftliche Verhältnisse . . . . . . . 254
Bildungschancen . . . . . . . 257
Nationalitäten . . . . . . . 258
Wirtschaft . . . . . . . 267
Die Anfechtungen des souveränen Staates . . . . . . . 271