Jemenitische Familie erzielt Teilerfolg
. . . gegen US-Drohnenprogramm Ramstein
von Jonathan Schlue
Drei Jemeniten klagten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen das US-amerikanische Drohnenprogramm im Jemen, das von Deutschland aus gesteuert wird. Sie erreichten zwar nicht den Stopp der Angriffe, konnten jedoch einen wichtigen Teilerfolg erzielen. Die Bundesregierung ist demnach mitverantwortlich.
Im Oktober 2014 reichten drei Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber aus dem Jemen eine Klage gegen die Bundesregierung ein: Sie forderte das Ende des US-Drohnenprogramms, das von der US-amerikanischen Ramstein Air Base (RAB) in Rheinland-Pfalz aus gesteuert wird. Heute gab ihr das Oberverwaltungsgericht Münster teilweise Recht. So urteilte der vorsitzende Richter: „Die Bundesrepublik hat eine Schutzpflicht bezogen auf das Leben der Kläger, die sie bisher nicht ausreichend erfüllt hat.“
Die drei Kläger bezogen sich dabei auf Artikel 2 Absatz 2 GG, das besagt, dass jedem „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ zusteht. Demnach muss die Bundesregierung überprüfen, dass von deutschem Boden aus durch die USA kein Völkerrecht gebrochen werde. Nachdem die Kläger Angehörige in einem Luftangriff verloren hatten, argumentierten sie, dass es sich um einen derartigen Verstoß handelt.
► Die Rolle der Airbase Ramstein für die USA
Das Drohnenprogramm der USA, das hauptsächlich im Nahen und Mittleren Osten eingesetzt wird, könnte ohne die Ramstein Air Base nicht funktionieren. Über die Militärbasis läuft die Kommunikation von Steuersignalen und Kameraaufnahmen zwischen virtuellen Cockpits und den zugehörigen Drohnen im Jemen. Sie ist notwendig, da eine direkte Kommunikation durch die Erdkrümmung erschwert wird. Die Relaisstation zählt somit zu den wichtigsten im Ausland liegenden Luftwaffenbasen der USA.
Die drei Jemeniten klagten zeitgleich mit einem Somalier, dessen Vater im Jahr 2012 von einem Drohnenangriff getötet worden sei. Jedoch wiesen die Richter des OVG seine Klage ab, da sie erstens „nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Vater des Klägers tatsächlich 2012 durch eine US-Drohne getötet worden sei“ und zweitens die Basis in Ramstein zu dem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt gewesen sein soll.
► Europäische Staaten sind mitverantwortlich
Andreas Schüller vom "European Center for Constitutional and Human Rights" (ECCHR), das die Klage der Jemeniten unterstützte, sagte in einer Pressemitteilung der NGO, dass die „Bundesregierung […] sich jetzt endlich ihrer Mitverantwortung stellen“ müsse.
Faisal Bin Ali Jabers Anwältin Jennifer Gibson kritisierte die Unterstützung des US-Drohnenprogramms in Europa grundsätzlich: „Das Vereinigte Königreich und andere europäische Länder wissen jetzt Bescheid. Sie müssen Präsident Trump zur Rechenschaft ziehen und aufhören, sich an diesen Verbrechen zu beteiligen.“
Ob das noch nicht rechtskräftige Urteil des OVG auch Bestand haben wird und in welchem Maße die Bundesregierung Schritte zur unabhängigen Prüfung von US-Drohnenangriffen unternimmt, bleibt zunächst offen.
Jonathan Schlue
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► Quelle: Erstveröffentlicht am 20. März 2019 auf NETZPOLITIK.org >> Artikel. Lizenz: Die von NETZPOLITIK verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0). Die Bilder im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u..
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