Justizminister Heiko Maas plant Internetzensur

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Justizminister Heiko Maas plant Internetzensur
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Bundesjustizminister Heiko Maas plant Internetzensur

von Justus Leicht / wsws.org

Unter dem Vorwand, „Fake News“ und „Hate Speech“ im Internet zu bekämpfen, plant Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit. Er hat einen Freibrief für Zensur und Denunziation vorgelegt.

Am 14. März stellte Maas den Entwurf zu einem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, das kommerziellen sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter weitgehende Lösch- und Überwachungspflichten auferlegt. Wird der Entwurf Gesetz, müssen sie auf Beschwerden sofort reagieren und „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden sperren. Andere rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden.

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Was „rechtswidrig“ ist, entscheiden die Konzerne selbst, die zu diesem Zweck eine Kontaktstelle einrichten müssen, die ihren Sitz in Deutschland hat. Das Gesetz macht sie damit „zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit“, wie die Plattform Netzpolitik.org schreibt. Kommen sie ihrer Löschungspflicht nicht nach, drohen ihnen drakonische Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, die nach dem Ermessen des zuständigen Bundesamtes für Justiz auch schon bei einem einmaligen – vorsätzlichen oder fahrlässigen – Verstoß verhängt werden können. [siehe Gesetzentwurf des BMJV als PDF_Symbol.gif im Anhang!]

Das Gesetz soll für soziale Netzwerke mit mindestens 2 Millionen in Deutschland registrierten Nutzern gelten. Die Definition ist allerdings so weit gefasst, dass darunter neben Anbietern wie Facebook, Twitter und Youtube auch weitere Dienste wie Whatsapp und Skype und selbst größere Email-Anbieter und Filehoster fallen können.

Der Anbieter muss nicht nur die Inhalte entfernen, sondern auch alle Kopien, und von sich aus ein erneutes Hochladen verhindern. Gleichzeitig müssen die Inhalte jedoch „zu Beweiszwecken“ gespeichert werden. Eine zeitliche Begrenzung hierfür sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

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Der Nutzer muss über die Löschung lediglich informiert werden. Eine Begründung ist zwar erforderlich, dafür reicht aber eine rein formelhafte „Multiple-Choice-Begründungsform“ aus. Ist der Nutzer mit der Löschung nicht einverstanden, muss er einen oft monate- oder gar jahrelangen und nicht selten auch kostspieligen Weg über die Gerichte nehmen. In dieser Zeit bleibt die Löschung bestehen.

Der Gesetzentwurf zählt über ein Dutzend Strafrechtparagrafen auf, bei deren Verletzung gelöscht werden muss. Neben der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ und ähnlichen Vergehen befinden sich darunter auch Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Beschimpfung von Religionsgesellschaften.

Wie der Berliner Juraprofessor Niko Härting bemerkt, geht es um „rechtswidrige“, und nicht nur um „strafbare“ Inhalte. Dies sei ein bedeutsamer Unterschied. Härtling befürchtet, dass sich damit „der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Verbotsnormen erheblich erweitern“ wird, dass es also durch das neue Gesetz viel leichter wird, eine Äußerung zu verbieten.

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Ob eine Äußerung beleidigend, verunglimpfend oder verleumderisch ist, war bislang oft Gegenstand langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Nicht selten werden entsprechende Anzeigen und gerichtliche Klagen zu dem Versuch genutzt, persönliche oder politische Gegner und Kritiker zu kriminalisieren oder mundtot zu machen. Immer wieder hat nach mehreren Instanzen schließlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hierüber entschieden und dabei – nicht immer auch konsequent – den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit und der freien Auseinandersetzung hervorgehoben.

Ein bekanntes Beispiel ist etwa eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1995. Damals wertete es das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ nicht als Beleidigung und hob ein entsprechendes Urteil auf. Die gerichtliche Auseinandersetzung über das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan dauert immer noch an.

Angesichts der extrem kurzen Prüfungsfristen in Verbindung mit der drastischen Höhe der drohenden Bußgelder ist abzusehen, wie Konzerne wie Facebook oder Google auf Meldungen angeblich strafbarer Inhalte reagieren werden: vorsorglich wird lieber gelöscht. Eine ernsthafte Prüfung, ob der Beitrag tatsächlich rechtswidrig oder strafbar ist, ist angesichts der kurzen Prüfungsfristen und der drakonischen Bußgelder weder möglich noch gewollt. Jeder scharfe, kritische, polemische, ironische oder satirische Beitrag in einem sozialen Netzwerk kann auf eine bloße Denunziation hin im Nu wieder „verschwinden“.

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Das Internet und die sozialen Netzwerke, in denen sich Menschen unabhängig von den offiziellen politischen Institutionen, Parteien und Medien öffentlich äußern und austauschen können, sind den Herrschenden seit langem ein Dorn im Auge. Sie betrachten die Meinungsfreiheit – die auch umstrittene Ansichten umfasst – seit langem als Bedrohung.

Terror_1_Terroranschlaege_Terrorismus_Islamischer_Staat_ISIS_ISIL_PKK_Hamas_Kritisches_Netzwerk_Vorratsdatenspeicherung_Ueberwachung_Boko_Haram_Dschihad_Jihad_Islam_Al-Qaida.jpgDer Gesetzesentwurf spricht das ganz offen an. „Hasskriminalität“ – unter der das Gesetz, wie gesehen, so ziemlich alles versteht –, „die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden kann, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“, heißt es darin. Und dann wird ganz offen der amerikanische Wahlkampf als Beispiel angeführt: „Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten (‚Fake News‘) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.

Dabei wird die Unterdrückung unliebsamer Meldungen und Meinungen milliardenschweren Konzernen überantwortet. Statt langwieriger Gerichtsverfahren, an deren Ende vielleicht doch einmal ein Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit steht, wird nun kurzer Prozess gemacht: Meldung, Löschen, Begründung per multiple choice.

Dass es dem sozialdemokratischen Justizminister um die Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Kritik geht, ist auch einigen kritischen Journalisten aufgefallen. So schreibt Harald Martenstein im Tagesspiegel unter der Überschrift „Erdoganismus in Reinkultur“: „Dort, wo die Regierung entscheidet, was ‚Wahrheit‘ ist und was ‚Fake‘, sind wir in einer Despotie. Aber genau jetzt, während wir uns noch über Erdogan aufregen, werden hier, in diesem Land, Erdogan-Methoden vorbereitet. Der Justizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich so liest, als stamme er aus dem Roman ‚1984‘.

renate_kuenast_buendnis_90_die_gruenen_recht_verbraucherschutz_internetzensur_grundrechte_kritisches_netzwerk_facebook_netzpolitik_buergerrechte_asyl_asylrecht_fluechtlinge_migration.jpgVon Vertretern der Regierungsparteien CDU und SPD wird das geplante Gesetz dagegen begrüßt. Und der grünen Opposition geht er nicht weit genug. Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, sagte dem Deutschlandfunk, ein Problem sei, dass sich der Gesetzentwurf „nur auf strafbare Inhalte“ beziehe! Sie will also auch Meinungsäußerungen unterdrücken, die explizit nicht strafbar sind.

Künast ließ keinen Zweifel daran, dass es ihr darum geht, oppositionelle Stimmen in der Bevölkerung zum Schweigen zu bringen: „Mit 30 Millionen Nutzern in Deutschland von Facebook wirkt sich diese ganze Pöbelei, selbst wenn sie noch nicht strafbar ist, doch auf das reale, auf das analoge Leben aus. Das beeinflusst. Selbst Bürgermeister treten von ihren Ämtern zurück, weil sie angepöbelt werden.

Außerdem meinte sie, es müsse diskutiert werden, dass die Anbieter sozialer Medien wie Zeitungen oder Rundfunksender behandelt und damit direkt für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich gemacht werden. Das würde in der Konsequenz eine umfassende Prüfung aller Beiträge und eine Vorabzensur bedeuten, nicht erst nach Meldung.

Der Gesetz des sozialdemokratischen Justizministers Maas und die Kritik der ehemaligen grünen Umweltministerin Künast zeigen, wie eine künftige rot-rot-grüne Bundesregierung mit demokratischen Grundrechten umgehen würde: sie verfügen noch nicht einmal ansatzweise über demokratische Prinzipien.

Justus Leicht

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pin_green.gif Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - Entwurf  eines  Gesetzes  zur  Verbesserung  der  Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) - siehe den Gesetzentwurf des BMJV zum Lesen oder Download als PDF_Symbol.gif im Anhang am Ende der Seite.

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► Überwachungsstaat - Was ist das?

 



Quelle:  WSWS.org > WSWS.org/de > Erstveröffentlichung des Artikels vom 22. März 2017.

Dank an Redakteur Ludwig Niethammer für die Freigabe zur Veröffentlichung.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Justizminister Heiko Maas (* 19. September 1966 in Saarlouis) plant Internetzensur: Unter dem Vorwand, „Fake News“ und „Hate Speech“ im Internet zu bekämpfen, plant Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit. Er hat einen Freibrief für Zensur und Denunziation vorgelegt. Am 14. März stellte Maas den Entwurf zu einem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, das kommerziellen sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter weitgehende Lösch- und Überwachungspflichten auferlegt. Foto: Metropolico.org. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

2. Schlüssel auf Tastatur: Mit der neuesten Analysesoftware können Arbeitgeber die kompletten innerbetrieblichen Kommunikationsbeziehungen auswerten, die gläserne Belegschaft ist Realität geworden. Nach mehreren Datenschutzskandalen in jüngerer Vergangenheit ist der Arbeitnehmerdatenschutz wieder in den Fokus gerückt. Foto: GuHyeok Jeong, Seoul/South Korea. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden.

niko_haerting_internetrecht_kritisches_netzwerk_persoenlichkeitsrechte_datenschutz_vertragsrecht_fernabsatzgesetz_urheberrecht_wettbewerbsrecht_domainrecht_haftung_kollisionsrecht_internetzensur.jpg3. Niko Härting ist Rechtsanwalt in Berlin (HÄRTING Rechtsanwälte) und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin). Prof. Härting ist Herausgeber des Buches "Internetrecht". Das Buch enthält eine umfassende und systematische Darstellung aller wesentlichen Gebiete des Privatrechts, die bei Mandaten mit Bezug zum Internet zu berücksichtigen sind. Für den schnellen Zugriff ist es nach Sachverhalten gegliedert und bietet im Einzelfall einen Ansatz zur Problemlösung. Viele Checklisten, Übersichten und Praxistipps erleichtern das Verständnis und untermauern den Praxisbezug des Buches.

Die 5. Auflage wurde um zwei neue Kapitel erweitert – der Inhaltsüberblick:

NEU: Persönlichkeitsrechte
Datenschutz
Vertragsrecht
Verträge über Internet-Dienstleistungen
Fernabsatzgesetz
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Domainrecht
Haftung im Netz
Kollisionsrecht
NEU: Datenschutz im 21. Jahrhundert

Einen zusätzlichen Mehrwert erhält das Werk durch den umfangreichen Anhang: die Rechtsprechungsübersicht – ausgestattet mit Leitsätzen und einschlägigen BGH- und OLG-Urteilen – bietet den schnellen Einstieg in wichtige Entscheidungen des Internetrechts. Härting Internetrecht 5. Auflage 2014, 896 Seiten, gebunden, Handbuch, 16 x 24cm; Preis 84,80 € plus Versandkosten; ISBN 978-3-504-56095-9. Weitere Infos zum Buch.

4. Überwachung der Verkehrsdaten (auch Verbindungsdaten oder Verkehrsranddaten). Sie sind in der Telekommunikation die technischen Informationen, die bei der Nutzung eines Telekommunikationsdienstes (Telefonie, Internetnutzung) beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen (Provider) anfallen und von diesem erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder genutzt werden. Die Verkehrsdaten sind eine Unterkategorie der sog. Randdaten, die bei der Nutzung jeglicher elektronischer Infrastruktur anfallen. Foto: Dennis Skley, Berlin - http://www.skley.de/Bildtitel: Hacker, Diebe, Sensationen 330/365. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-ND 2.0).

5. "ICH HABE WENIGER ANGST VOR ZUKÜNFTIGEM TERROR ALS VOR ZUKÜNFTIGEN ANTI-TERROR-MASSNAHMEN." Grafik gefunden auf der Facebook-Seite von Digitale Überwachung.

6. Renate Elly Künast (* 15. Dezember 1955 in Recklinghausen) ist eine deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen) und Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie war von 2001 bis 2005 Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und von 2005 bis 2013 Vorsitzende der Bundestagsfraktion ihrer Partei. Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.

7. Buchcover: Härting Internetrecht 5. Auflage 2014, 896 Seiten, gebunden, Handbuch, 16 x 24cm; Preis 84,80 € plus Versandkosten; ISBN 978-3-504-56095-9. Weitere Infos zum Buch.

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Verbunden: 10.09.2016 - 11:31
Einführung verbotener Zensur durch die Hintertür Outsourcing


Einführung verbotener Zensur durch die Hintertür Outsourcing

Das Kritische Netzwerk spricht sich für die den Rechtsweg ausnutzende Verfolgung von solchen Kommentaren und Bemerkungen aus, die nach derzeitigem Gesetzesstand strafbar sind.

Um die Kausalekette und die perverse Pseudologik dessen zu verdeutlichen, was hingegen Maas und Konsorten anstreben:

1. Das Grundgesetz verbietet Zensur und schützt die Meinungsfreiheit

2. Das Grundgesetz regelt aber „nur “ das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern

3. Gewissen politischen Meinungsdiktatoren sind so die Hände gebunden

4. „Also“ wird Zensur nun outgesourced bzw. privatisiert.

5. Gröbste Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit: während die Nichtumsetzung einer richterlichen/hoheitlichen einst-weiligen Verfügung mit maximal 250000 € geahndet wird, wird die Nichtbeachtung eines privaten Zensuransinnens mit bis zu 50 Millionen € bedroht!

6. Unterminierung der Gewaltenteilung: Das, was in einem Rechtsstaat eigentlich staatliche Aufgabe sein sollte, nämlich die Feststellung der Strafbarkeit konkreter Äußerungen, wird nun privatisiert. Was korrekter Weise ein staatliches Gericht mit professionell ausgebildeten Richtern in mitunter langwierigen Entscheidungsfundungsprozesse feststellt, soll nun ein juristischer und privater Laie in längstens 7 und kürzestem einen Tag entscheiden.

7. Umkehrung des Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo": Gleichzeitig wird durch exorbitante Strafandrohungen ein Bedrohungsszenario aufgebaut, welches die rechtsstaatliche Maxime „im Zweifel für den Angeklagten“ ins glatte Gegenteil verkehrt: allein aus Selbstschutz heraus, um sich vor völlig unverhältnismäßigen potenziellen Strafen oder einem teuren Gerichtsprozess zu schützen, wird im Zweifel gesperrt.

8. Umkehrung des Rechtsprinzips "Der Kläger muss die Schuld beweisen": Nun nämlich reicht ein unbelegter Vorwurf! Es wird zuerst gelöscht und wenn dann jemand der Ansicht ist, dass die Löschung nicht rechtens war, dann muss er den Beweis erbringen, dass sein[e] Inhalt[e] zulässig ist [sind].

9. Dilettantische Umsetzung und Schaffung eines unvermeidbaren Bedrohungsdilemmas: Während das Gesetz die Speicherung "kinderpornograhischen" Inhalts mit bis zu 3 Jahren ahndet, erlegt das "Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz" unter Strafandrohung die Pflicht auf, gelöschte Inhalte zu Beweiszwecken zu sichern.

10. Fundamentaler Mangel an gesetzgeberischer Notwendigkeit: Auf Anfrage des IT-Online-Magazins "golem" an das Justizministerium, wie viele Fälle strafbarer fake news dort bekannt seien, erfolgte die Antwort: keiner!

11. Missachtung der verfassungsrechtlich geschützen Grundrecht auf Meinungsfreiheit: es sollen nämlich nicht nur strafbare, sondern schon rechtswidrige Inhalte gelöscht werden.

12. Also Einführung einer grundgesetzlich verbotenen Zensur durch die Hintertür "Privatisierung & Outsourcing"

renate_kuenast_internetzensur_zensur_meinungsfreiheit_grundrechte_diskriminierung_kritisches_netzwerk_facebook_netzpolitik_buergerrechte_fluechtlinge_migration_ueberwachung.jpgUm diesen verfassungsfernen Irrsinn noch zu toppen: es gibt politische Kräfte (z.B. Renate Künast), denen das noch nicht weit genug geht und die die Vermeidung der Strafbarkeit von Kommentaren, die als Trick oder „Umgehung“ diffamiert werden, kriminalisieren wollen - sprich: bisher durch die Meinungsfreiheit geschützte Kommentare sollen nun ebenfalls als strafbar gelten.

Im Original liest sich das von Künast so:

Die Frage, wie Facebook und andere eigentlich mit Hass umgehen, mit Zersetzung, mit einer Diskriminierung, die noch nicht strafbar ist, ist hier überhaupt nicht angetippt, und das ist eigentlich auch ein wirkliches Problem, zumal viele sich ja bewusst in den Graubereich begeben und gerade um die Rechtsprechung zu Beleidigung und anderen Straftatbeständen herumformulieren.  ... ob der BGH diese Umgehung und Tricks, die einige da machen, mal anders bewertet in Zukunft
- Renate Künast, Interview im Deutschlandfunk [1]

Wenn etwas nicht strafbar ist, dann ist es nicht strafbar. Künast hingegen versucht diesen durch die Meinungsfreiheit geschützten Äußerungen mittels „Graubereich“ eine Anrüchigkeit anzudichten, die nicht vorhanden ist. Auf diesem Konstrukt aufbauend wird dies zu „auch [zu] ein[em] wirkliche[n] Problem“ erklärt - um durch die [stinkende] Blume zu insinuieren, dass dies doch besser auch strafbar sein sollte.

Genau diese meinungsdiktatorische Haltung wird schon seit längerer Zeit durch gewisse linksextreme Gruppierungen wie Teilen der Skeptiker, Brights, Anti-Deutschen, Erdlinge etc. in beschämende und die Meinungsfreiheit unterminierende Praxis umgesetzt. Diese werden absehbar die willfährigen Handlanger einer Gesinnung wie die einer Künast geben, indem sie eigentlich nicht strafbare und durch die Meiungungsfreiheit geschützte Äußerungen diffamieren und/oder zensieren.

Dort, wo diese Meinungsdiktatoren sich diese Macht dazu [angeeignet] haben, üben sie schon jetzt ihr schändliches Werk: z.B. in Wikipedia oder bei der Diffamierung von Menschen wie Rainer Forster. Mit den Erdlingen hatte der Autor dieser Zeilen selbst zutiefst negative Erfahrungen gemacht: ein Disput auf Facebook, wo deren Diffamierungen und substanzlosen Behauptungen valide Sachargumente entgegengesetzt wurden, endete mit der willkürlichen Sperrung, womit auch alle Kommentare weg waren. Allein dieses Zeugnis der Schande für die Erdlinge kommt einem Blick in die Zukunft gleich, der erahnen lässt, wie sich die Verhältnisse entwickeln werden, wenn dieses schändliche Machwerk eines Gesetzentwurfes durchkommt.

Es bedarf keiner theoretischen Erwägungen und abzusehen, wohin das führen wird: allein die Erfahrungen mit youtube-Sperrungen sprechen schon Bände: da braucht nur behauptet zu werden, dass ein Video Urheberrecht verletzt, ohne den Nachweis zu führen, dass man an Selbigem auch tatsächlich die Rechte besitzt - schon ist es weg.

Fake News - Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz | Joachim Nikolaus Steinhöfel (Dauer 1:15:38 Min.)

► Bild- und Grafikquelle:

Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag. Foto: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

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