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43 Jahre gearbeitet: Trotzdem reicht die Rente nicht

Nach Jahrzehnten im Beruf hatte er auf mehr Freiheit gehofft. Heute berichtet ein Rentner aus dem südfranzösischen Département Gard, dass er seine Ausgaben genau abwägen muss. Von monatlich 2.232 Euro netto bleibt ihm nach eigenen Angaben häufig weniger als 300 Euro, nachdem laufende Verpflichtungen, Lebensmittel und weitere Alltagskosten bezahlt sind. Reisen und Restaurantbesuche sind damit in den Hintergrund gerückt.

Der Beruf hatte ihn erschöpft

Wie FOCUS online unter Berufung auf eine Leserzuschrift an Ouest-France berichtet, ging der Mann nach 43 Arbeitsjahren im Juli 2024 vorzeitig in den Ruhestand. Er war über Jahrzehnte in der Luftfahrt beschäftigt, zunächst als Techniker und später in einer Leitungsfunktion bei der Sicherstellung der Lufttüchtigkeit einer Flotte. Nachtarbeit, Wochenenddienste und hoher Druck hätten ihn über Jahre stark belastet. Mit 60 Jahren sei er nach eigener Darstellung ausgelaugt gewesen.

Im Ruhestand traten für ihn finanzielle Sorgen in den Vordergrund. Statt den Ruhestand für die geplanten Unternehmungen zu nutzen, achtet er heute darauf, Geld für unerwartete Rechnungen zurückzuhalten. „Ich bereue, im Ruhestand zu sein, denn jeden Tag zähle ich mein Geld“, wird er in dem Bericht zitiert.

Ob der frühe Rentenbeginn seine Bezüge durch Abschläge verringert hat, geht aus den Angaben nicht hervor. Auch sein früheres Einkommen ist unbekannt. Wie stark seine Einnahmen beim Übergang in den Ruhestand gesunken sind, lässt sich deshalb nicht beziffern.

Knapp 60 Prozent der Rente sind fest verplant

Der Rentner beziffert seine regelmäßigen Verpflichtungen auf 1.330 Euro im Monat. Dazu zählt er Versicherungen, Grundsteuer, Strom, Wasser, Telefon, Bankgebühren und die Rate für einen noch laufenden Immobilienkredit. Diese Zahlungen beanspruchen knapp 60 Prozent seiner genannten Nettorente. Rechnerisch bleiben zunächst 902 Euro.

Davon muss er unter anderem Lebensmittel und Kraftstoff bezahlen. Hinzu kommen regelmäßige Fahrten zu seiner 95-jährigen Mutter in Burgund, deren Betreuung er sich mit seinem Bruder teilt. Nach diesen und weiteren Ausgaben blieben häufig weniger als 300 Euro übrig.

Bestandteil der Monatsrechnung Betrag beziehungsweise Einordnung Genannte monatliche Nettorente 2.232 Euro Regelmäßige Verpflichtungen laut eigener Darstellung 1.330 Euro Rechnerischer Rest nach diesen Zahlungen 902 Euro Lebensmittel, Kraftstoff und weitere Alltagsausgaben Nicht vollständig einzeln beziffert Häufig verbleibender Betrag laut Bericht Weniger als 300 Euro, auch für Rücklagen vorgesehen

Die weniger als 300 Euro sind somit nicht der gesamte Betrag, von dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Lebensmittel und andere Alltagsausgaben sind dabei bereits bezahlt. Der Rest steht allerdings auch nicht vollständig für Freizeit zur Verfügung, wenn daraus Reparaturen und größere Anschaffungen finanziert werden sollen.

Auf Urlaub habe er deshalb verzichtet. Das Geld wolle er für unerwartete Ausgaben, einen späteren Autowechsel und mögliche Pflegekosten zurückhalten. Seine Sorge betrifft damit nicht nur die nächste Monatsrechnung, sondern auch die Frage, wie er künftig größere Belastungen auffangen kann.

Das Eigenheim verursacht weiterhin Kosten

Ein eigenes Haus kann im Alter Sicherheit geben, entlastet das monatliche Budget aber nicht automatisch. Solange ein Immobilienkredit läuft, muss die Rate auch aus dem Ruhestandseinkommen bezahlt werden. Abgaben, Versicherungen und Instandhaltung kommen hinzu. Wie stark ein Eigenheim das Budget entlastet, hängt deshalb auch davon ab, ob es bereits abbezahlt ist.

Außerdem ist der Wert eines Hauses nicht mit verfügbarem Geld auf dem Konto gleichzusetzen. Die Tilgung verringert zwar die Schulden, lässt aber zunächst weniger Geld für andere Ausgaben übrig. Beim Mann aus Gard sind weder der Immobilienwert noch die Restschuld oder die Höhe vorhandener Ersparnisse bekannt.

Wann Geldsorgen als Einkommensarmut gelten

Die französische Statistikbehörde Insee rechnet das verfügbare Haushaltseinkommen auf die Haushaltsmitglieder um und gewichtet sie dabei nach ihrem Alter. So lassen sich die Einkommen unterschiedlich großer Haushalte vergleichen. Aus diesen Werten wird der Median ermittelt: die Mitte der Einkommensverteilung, mit einer Hälfte der Bevölkerung darunter und der anderen darüber. Wer weniger als 60 Prozent dieses Betrags erreicht, gilt nach der Insee-Definition als einkommensarm.

Entscheidend ist damit nicht, welcher Betrag nach den persönlichen Ausgaben auf dem Konto bleibt. Auch die einzelne Rentenzahlung genügt nicht zur Beurteilung: Weitere Einkünfte im Haushalt und die Zahl der Menschen, die davon leben, müssen berücksichtigt werden. Diese Angaben fehlen im vorliegenden Fall. Der Bericht beschreibt finanzielle Sorgen und wenig Spielraum für zusätzliche Rücklagen; statistische Altersarmut lässt sich daraus nicht nachweisen.

2023 verloren Renten im Durchschnitt an Kaufkraft

Dass Rentenerhöhungen nicht immer die Teuerung ausgleichen, zeigt die Entwicklung im Jahr 2023. Nach Angaben der französischen Statistikstelle Drees stieg die durchschnittliche Bruttorente aus eigenen Ansprüchen für in Frankreich lebende Rentner zwischen Ende 2022 und Ende 2023 nominal um 2,4 Prozent. Preisbereinigt sank dieser Durchschnittsbetrag jedoch um 1,2 Prozent. Die Zahlen dokumentiert der Drees-Bericht über Renten und Rentner, Ausgabe 2025.

Die Armutsquote unter Rentnern sank 2024

Nach den im Juli 2026 veröffentlichten Insee-Ergebnissen sank die Armutsquote unter Rentnern von 11,1 Prozent im Jahr 2023 auf 10,4 Prozent im Jahr 2024. In der Gesamtbevölkerung lag sie 2024 bei 15,4 Prozent. Erfasst wurden Menschen in Privathaushalten im französischen Mutterland; Bewohner von Pflegeeinrichtungen gehören nicht zu dieser Auswertung. Die Werte stammen aus der Insee-Statistik für 2024.

Der preisbereinigte Median des Lebensstandards der Rentner stieg 2024 um 3,5 Prozent, unterstützt durch Rentenanpassungen. Die Daten zeigen für dieses Jahr somit eine Verbesserung, die jedoch nicht jeden Haushalt gleichermaßen erreicht. Über die persönliche Situation des Mannes aus Gard oder die weitere Entwicklung bis September 2026 sagen sie allein nichts aus.

Warum frühere Preissteigerungen weiter belasten können

Eine später niedrigere Inflationsrate bedeutet nicht, dass die zuvor gestiegenen Preise wieder zurückgehen. Zudem geben Haushalte ihr Geld für unterschiedliche Dinge aus. Wer viel für Wohnen, Mobilität oder Versicherungen aufwenden muss, kann eine andere Kostenentwicklung erleben, als der allgemeine Preisindex erkennen lässt.

Im Bericht aus Gard werden beispielsweise höhere Versicherungsbeiträge als zusätzliche Belastung genannt. Schon kleinere Aufschläge können spürbar sein, wenn nach den laufenden Zahlungen wenig übrig bleibt. Aus der Höhe einer Rentenanpassung allein lässt sich deshalb nicht ablesen, ob ein bestimmter Haushalt anschließend mehr Geld zur freien Verfügung hat.

Was Rentner in Deutschland daraus ableiten können

Die französischen Beträge lassen sich nicht unmittelbar auf deutsche Renten- und Sozialleistungen übertragen. Für die eigene Planung ist jedoch dieselbe Frage hilfreich: Was bleibt nach regelmäßigen Zahlungen und absehbaren Sonderausgaben tatsächlich übrig? Eine Jahresrechnung macht auch Versicherungsbeiträge oder Ersatzanschaffungen sichtbar, die in einer einzelnen Monatsbetrachtung leicht fehlen.

Reichen Einkommen und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, kann in Deutschland unter den jeweiligen Voraussetzungen Grundsicherung im Alter in Betracht kommen. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Voraussetzungen dieser Unterstützung. Unterschiede zu einem Zuschuss zu den Wohnkosten erklärt unser Beitrag „Zu wenig Rente: Grundsicherung oder besser Wohngeld beantragen?“.

Bei der Wohngeldprüfung können außerdem Freibeträge für Menschen mit entsprechenden Grundrentenzeiten von Bedeutung sein. Weitere Erläuterungen enthält unser Beitrag über Wohngeld für Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den Verhältnissen des jeweiligen Haushalts ab.

Fragen und Antworten zu Geldsorgen im Ruhestand Ist eine Rente von 2.232 Euro ein Beleg für oder gegen Altersarmut?

Für sich genommen weder noch. Für die statistische Einordnung zählen das verfügbare Einkommen des gesamten Haushalts und die Zahl seiner Mitglieder.

Bleiben dem Rentner nur 300 Euro für Lebensmittel?

Nein, so beschreibt es der Bericht nicht. Der Betrag bleibt laut seiner Schilderung erst nach weiteren Ausgaben übrig, zu denen auch Lebensmittel und Mobilität gehören.

Haben Rentenabschläge seine Geldsorgen verursacht?

Das ist nicht bekannt. Der Bericht nennt weder mögliche Abschläge noch eine vollständige Rentenberechnung oder das frühere Einkommen.

Warum kann das Geld trotz Eigenheim knapp werden?

Kreditraten, laufende Abgaben und Reparaturen belasten das Budget weiterhin. Der Immobilienwert steht außerdem nicht ohne Weiteres für alltägliche Zahlungen zur Verfügung.

Welche Ausgaben sollte eine Haushaltsrechnung zusätzlich erfassen?

Neben den monatlichen Zahlungen sollten auch jährlich fällige Rechnungen und absehbare Ersatzanschaffungen berücksichtigt werden. Auf den Monat umgerechnet zeigen sie, wie viel Geld tatsächlich für andere Zwecke bleibt.

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Schwerbehinderung: An diesen Hürden scheitern die meisten schwerbehinderten Menschen bei Behörden

Wer wegen einer Behinderung einen Antrag nicht versteht, ein Onlineformular nicht bedienen kann oder ohne notwendige Unterstützung vor einer Behörde steht, kann Leistungen verlieren oder Fristen versäumen. Genau solche Barrieren sind offenbar weit verbreitet.

57 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung berichten laut einer neuen Aktion-Mensch-Studie von Diskriminierung oder Barrieren bei staatlichen Stellen, Behörden oder im Gesundheitssystem.

44 Prozent meiden nach solchen Erfahrungen vergleichbare Situationen. 37 Prozent wissen nicht, an wen sie sich bei Diskriminierung wenden können.

Die Folge kann sein, dass Menschen notwendige Behördengänge hinauszögern, Anträge nicht stellen oder ihre Rechte nicht wahrnehmen. Dabei müssen Betroffene fehlende Barrierefreiheit nicht hinnehmen.

Mehr als jeder Zweite berichtet von Problemen bei staatlichen Stellen

Die Studie „Diskriminierung als Alltagserfahrung 2026“ zeigt, wie verbreitet die Schwierigkeiten sind. 57 Prozent der befragten Menschen mit Beeinträchtigung berichten von Diskriminierung im Bereich staatlicher Stellen, Behörden und des Gesundheitssystems. 68 Prozent erleben entsprechende Probleme im privaten oder öffentlichen Raum.

24 Prozent nennen sehr lange Bearbeitungszeiten. Ebenfalls 24 Prozent berichten von Missverständnissen aufgrund schlechter Kommunikation. 21 Prozent hatten Schwierigkeiten, Anträge zu verstehen oder auszufüllen. 18 Prozent nennen ausdrücklich fehlende Barrierefreiheit.

Barrieren können den Zugang zu Leistungen erschweren

Bei Barrierefreiheit denken Nicht-Betroffene zuerst an Stufen, fehlende Rampen oder nicht erreichbare Schalter. Hürden sind jedoch ebenso ein unzugängliches Onlineformular, ein nicht lesbares PDF, fehlende Kommunikationshilfen oder ein Bescheid, dessen Inhalt Betroffene nicht erfassen können.

Gerade beim Jobcenter, Sozialamt, bei Krankenkassen und bei weiteren Trägern von Sozialleistungen ist das ausgesprochen heikel. Dort geht es nämlich um finanzielle oder soziale Leistungen, auf die Betroffene angewiesen sind.

Kann jemand einen Antrag aufgrund einer Barriere nicht vollständig bearbeiten oder eine Frist nicht einhalten, kann das unmittelbare Folgen haben. Fehlende Barrierefreiheit ist dann kein bloßes Ärgernis mehr, sondern wird schnell existentiell.

44 Prozent meiden danach ähnliche Situationen

Die Auswirkungen enden nicht mit einem schlechten Behördentermin. 44 Prozent der Betroffenen, die Diskriminierung erlebt haben, vermeiden anschließend vergleichbare Situationen.

Eine schlechte Erfahrung kann also dazu führen, notwendige Behördengänge hinauszuzögern oder Unterstützung nicht mehr zu nutzen.

Gleichzeitig wissen 37 Prozent nicht, an wen sie sich bei Diskriminierung wenden können. Wer seine Rechte und Beschwerdewege nicht kennt, nimmt dann eine Barriere hin, obwohl die Behörde handeln müsste.

So wehren Sie sich gegen fehlende Barrierefreiheit

Beschreiben Sie gegenüber der Behörde genau, welche Barriere besteht. Nennen Sie konkret, was Sie nicht nutzen können und welche Unterstützung Sie benötigen.

Das kann ein stufenlos erreichbarer Raum sein, aber auch eine Kommunikationshilfe, ein zugängliches Dokument oder eine barrierefreie digitale Alternative.

Fordern Sie die Behörde schriftlich auf, eine geeignete Lösung bereitzustellen. Bewahren Sie die Antwort auf und dokumentieren Sie die Barriere. Bei digitalen Problemen helfen Bildschirmfotos. Bei persönlichen Terminen sollten Sie Datum, Ansprechpartner und Ablauf notieren.

Jobcenter und Sozialamt müssen Barrieren berücksichtigen

Für Sozialleistungsträger enthält § 17 SGB I wichtige Vorgaben. Die Träger sollen sicherstellen, dass Berechtigte Sozialleistungen möglichst einfach erhalten können. Verwaltungs- und Dienstgebäude sollen frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sein.

Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen haben zudem bei der Sozialleistungen Anspruch auf entsprechende Kommunikationshilfen. Die notwendigen Kosten trägt grundsätzlich der zuständige Träger.

Wer beim Jobcenter, Sozialamt oder einer Krankenkasse ohne notwendige Kommunikationshilfe bleibt, sollte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Unterstützung erforderlich ist.

Auch unverständliche Bescheide können eine Barriere sein

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes in bestimmten Fällen zu verständlicher Kommunikation.

Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen können verlangen, dass Behörden Formulare, Bescheide und Vordrucke verständlich erläutern. Reicht eine einfache Erklärung nicht aus, kommt auch Leichte Sprache infrage.

Nicht zugängliche Behörden-Webseite? Melden Sie die Barriere

Auch Webseiten und Apps öffentlicher Stellen müssen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Bei Bundesstellen finden Sie auf der Webseite regelmäßig eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Dort muss eine Möglichkeit bestehen, Barrieren zu melden.

Nennen Sie konkret die jeweilige Seite oder Funktion. Schreiben Sie zum Beispiel, dass ein Formular mit einem Screenreader nicht nutzbar ist oder wichtige Inhalte nicht zugänglich sind.

Reagiert eine Bundesstelle nicht angemessen, kann ein Schlichtungsverfahren folgen.

Muster für Ihre Beschwerde

„Aufgrund meiner Behinderung kann ich Ihr Angebot in der derzeitigen Form nicht gleichberechtigt nutzen. Konkret besteht folgende Barriere: […]. Ich benötige daher folgende barrierefreie Alternative beziehungsweise angemessene Vorkehrung: […]. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie den barrierefreien Zugang sicherstellen.“

Je genauer Sie das Problem und die benötigte Lösung benennen, desto gezielter muss sich die Behörde damit auseinandersetzen.

Bundesbehörde reagiert nicht: Schlichtungsstelle einschalten

Wer sich durch eine öffentliche Stelle des Bundes in seinen Rechten aus dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt sieht, kann die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einschalten.

Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos und soll eine außergerichtliche Lösung ermöglichen.

Bei Landes- und Kommunalbehörden gelten dagegen die jeweiligen Landesregelungen. Deshalb müssen Sie zunächst klären, welche Ebene für die Behörde zuständig ist.

Wichtig: Beschwerde ersetzt keinen Widerspruch

Eine Beschwerde über fehlende Barrierefreiheit ist nicht dasselbe wie ein Widerspruch gegen einen Bescheid. Haben Sie einen ablehnenden Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, müssen Sie die Rechtsbehelfsfrist unabhängig von der Barriere prüfen.

Mit der Beschwerde greifen Sie die fehlende Barrierefreiheit an. Mit dem Widerspruch wenden Sie sich gegen die Entscheidung selbst.

FAQ: Fehlende Barrierefreiheit bei Behörden Muss jede Behörde vollständig barrierefrei sein?

Welche Pflichten gelten, hängt von der jeweiligen Behörde und der konkreten Barriere ab. Für Bundesstellen gelten insbesondere Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes. Bei Sozialleistungsträgern kommt § 17 SGB I hinzu.

Kann ich einen Gebärdensprachdolmetscher verlangen?

Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen haben in bestimmten Verwaltungsverfahren Anspruch auf geeignete Kommunikationshilfen. Im Sozialleistungsbereich enthält § 17 SGB I besondere Vorgaben zur Kostenübernahme.

Wo kann ich mich über eine Bundesbehörde beschweren?

Bei möglichen Verletzungen von Rechten aus dem Behindertengleichstellungsgesetz kommt die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG infrage. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos.

Quellen

Aktion Mensch: Diskriminierung als Alltagserfahrung – Erlebte Diskriminierung und ihre Konsequenzen für Menschen mit Beeinträchtigung, 2. Jahrgang 2026
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), insbesondere §§ 7, 9, 11, 12a, 12b und 16
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz: Informationen zum Schlichtungsverfahren
Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I), § 17

 

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In der Hurrikansaison 2026 werden keine Hurrikane mehr entstehen – eine ehemalige Klimareporterin sagt, warum Sie nichts davon gehört haben

Daily Caller News Foundation, Paris Apodaca, Energiereporterin

Eine ehemalige Klimareporterin bekennt, sie habe bewusst darauf verzichtet, über positive Wetterentwicklungen zu berichten, da dies die Erzählung, der Klimawandel stelle eine existenzielle Bedrohung dar, verkompliziert hätte.

„Als ich Klimareporterin war, habe ich nie über positive Klimanachrichten berichtet, weil das die Erzählung, der Klimawandel sei eine existenzielle Bedrohung, ‚trüben‘ würde“, schrieb Lucy Biggers am Dienstag auf X. „Niemand hat mir gesagt, ich solle mich so verhalten. Ich habe mich aus freiem Willen dafür entschieden.“

Biggers, die jetzt für The Free Press arbeitet, nannte die historisch ruhige atlantische Hurrikansaison 2026 als Beispiel für die Art von Geschichte, über die Klimajournalisten ihrer Meinung nach nur ungern berichten.

„Ich glaube, das ist der Grund, warum Ereignisse wie die diesjährige, historisch ruhige Hurrikansaison im Osten der USA selten in den Medien breit thematisiert werden. … Viele Journalisten befürchten, dass eine Berichterstattung darüber ‚Klimaleugnern Argumente liefern‘ würde.“

Laut dem Wetterkanal haben sich bisher nur fünf tropische Stürme gebildet, keiner davon erreichte Hurrikanstärke . Die Saison verzeichnete am Samstag zudem einen Rekord: den spätesten Saisonstart ohne Hurrikan seit Beginn der Satellitenbeobachtungen im Jahr 1966, wie CBS News berichtete .

„Es war größtenteils eine Art sanfte Selbstzensur. Ich kannte die gängigen Ansichten der Klimabewegung und wollte mich nicht exponieren und sie infrage stellen. Das hätte zu viel Arbeit bedeutet und meinen Status innerhalb der Gruppe gefährdet“, erklärte Biggers gegenüber der Daily Caller News Foundation.

„Deshalb ignorierte ich alles, was das gängige Verständnis des Klimawandels infrage stellte – alles Positive über Plastik, fossile Brennstoffe oder den Kapitalismus. Ich hielt mich von diesen Themen fern, weil ich mich schützen und dazugehören wollte“, so Biggers.

Biggers bezeichnete sich zuvor als Klimaaktivistin und gab an, jahrelang die Argumente der Klimabewegung unkritisch hingenommen zu haben, während sie für das linke Nachrichtenportal Now This News arbeitete.

„Ich würde sagen, das ist auch heute noch weit verbreitet. Man sieht es an der ruhigen Hurrikansaison an der Ostküste, die wir gerade erleben. Niemand berichtet darüber so intensiv wie über eine sehr aktive Hurrikansaison an der Ostküste“, sagte Biggers gegenüber DCNF.

„Wäre das der Fall, würden wir unaufhörlich davon hören. Aber weil die Geschichte keine gefährliche Klimakatastrophe bestätigt, berichten die Redaktionen weniger darüber.“

Meteorologen führen die ungewöhnlich ruhige Saison größtenteils auf ein starkes El-Niño-Phänomen zurück, ein Klimaphänomen, das durch eine ungewöhnliche Erwärmung der Oberflächentemperaturen des Pazifiks gekennzeichnet ist. Die US-amerikanische Wetter- und Ozeanografiebehörde NOAA erklärte, El Niño verstärke die vertikale Windscherung über dem tropischen Atlantik, wodurch die Entstehung und Organisation von Hurrikanen erschwert werde.

Die atlantische Hurrikansaison ist jedoch noch lange nicht vorbei; das Nationale Hurrikanzentrum gibt den 30. November als offizielles Ende an.

 

„Ich habe im Grunde die Hälfte meiner Zwanziger damit verbracht, einfach alles zu akzeptieren, was mir gesagt wurde. Ich habe nie wirklich selbst recherchiert“, sagte Biggers im Mai in der Sendung TRIGGERnometry.

Die ehemalige Klimareporterin sagte, sie sei davon überzeugt worden, dass der Klimawandel eine existenzielle Bedrohung darstelle, obwohl ihr damals, wie sie es heute beschreibt, ein tiefes Verständnis der Klimawissenschaft gefehlt habe.

„So sehr war mein kritisches Denken ausgeschaltet, weil ich durch meine Zugehörigkeit zu dieser Bewegung so viel Unterstützung erhielt, dass ich sie einfach weiter vorangetrieben habe“.

Während Biggers argumentierte, die ruhige Zeit habe nur wenig Beachtung gefunden, berichteten mehrere große Nachrichtenagenturen über das Ausbleiben von Hurrikanen. Die Associated Press, CBS News, die Washington Post und die New York Times berichteten in den letzten Tagen über die ungewöhnliche Ruhe.

„Klimajournalisten berichten heutzutage häufig über Studien, die ein düsteres Zukunftsbild zeichnen, ohne die bereits vorhandenen empirischen Belege zu berücksichtigen“.

https://x.com/ChrisMartzWX/status/2098790106643534322
Beitrag des Meteorologen Chris Martz, der die Hurrikansaison als historisch bezeichnete.

Martz hatte geschrieben, dass sich bis zum 12. September im Nordatlantik kein Hurrikan gebildet hatte. Dies war das erste Mal seit Beginn der Satellitenära 1966, dass das Becken so weit im Kalenderjahr ohne Hurrikan geblieben war. Er sagte auch, die bisherige kumulierte Zyklonenergie, ein Maß für die gesamte tropische Sturmaktivität, sei auf dem niedrigsten Stand seit 1941.

https://dailycaller.com/2026/09/17/lucy-biggers-climate-reporter-news-narrative-hurricane-season/

Auch andere Autoren berichteten über dieses Thema. S.u. und suchen Sie nach „Chris Frey, Hurrikan“ und Sie werden finden, dass es bereits schon öfter „kein Thema“ in den MSM war.

Bis zum 23. September: keine Hurrikane im Atlantik

 

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Wohngeld für Rentner: Freibetrag soll mehr als halbiert werden

Für Rentnerinnen und Rentner könnte ein Freibetrag bei der Wohngeldberechnung deutlich sinken. Der Bundesrat will den bisherigen Abzug für Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten oder anerkannten vergleichbaren Zeiten durch eine Pauschale ersetzen. Statt bis zu 281,50 Euro monatlich im Jahr 2026 sollen nur noch 100 Euro im Monat beziehungsweise 1.200 Euro jährlich berücksichtigt werden.

Zusätzlich soll der Zugang enger werden: Nur wer tatsächlich einen Grundrentenzuschlag erhält, würde den neuen Freibetrag bekommen. Wer bisher den Freibetrag erhält, aber keinen Grundrentenzuschlag bezieht, könnte den Abzug vollständig verlieren.

Was der Bundesrat ändern will

Die Forderung steht in der Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes vom 25. September 2026. Nach Ziffer 3 soll § 17a WoGG gestrichen und die Pauschale in § 17 Nummer 5 aufgenommen werden. Die Wohngeldstelle würde sie für jedes berechtigte Haushaltsmitglied einzeln berücksichtigen. Das ergibt sich aus der Bundesratsdrucksache 474/26(B), Seiten 3 und 4.

Wie der Freibetrag heute berechnet wird

Nach dem geltenden § 17a Wohngeldgesetz bleiben von der gesetzlichen Rente zunächst bis zu 1.200 Euro jährlich unberücksichtigt. Hinzu kommen 30 Prozent des darüberliegenden jährlichen Renteneinkommens. Allerdings begrenzt das Gesetz den Freibetrag auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, hochgerechnet auf zwölf Monate.

Für 2026 beträgt diese Regelbedarfsstufe weiterhin 563 Euro monatlich, wie die Bundesregierung zu den Regelbedarfen 2026 erläutert. Daraus ergibt sich eine Obergrenze von 281,50 Euro im Monat beziehungsweise 3.378 Euro im Jahr. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt somit auch von der Rentenhöhe ab.

Bei einer gleichbleibenden gesetzlichen Bruttorente von 500 Euro monatlich ergibt die vereinfachte Monatsrechnung beispielsweise 100 Euro plus 30 Prozent von 400 Euro. Das sind 220 Euro Freibetrag. Bei 705 Euro Bruttorente werden bereits 281,50 Euro erreicht; höhere Renten lassen diesen Abzug 2026 nicht weiter wachsen.

33 Jahre Grundrentenzeiten genügen bisher auch ohne Zuschlag

Für den heutigen Freibetrag kommt es auf die anerkannten Zeiten an, nicht auf einen ausgezahlten Grundrentenzuschlag. Das bestätigt auch das Bundesarbeitsministerium in seinen Informationen zu Grundrente und Freibeträgen.

Allerdings sind 33 Versicherungsjahre nicht automatisch 33 Grundrentenjahre. Zu den anrechenbaren Zeiten gehören unter anderem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung sowie bestimmte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Freiwillige Beiträge und Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen dagegen nicht zu den Grundrentenzeiten. Die Abgrenzung erläutert die Deutsche Rentenversicherung in ihren Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag.

Das geltende Wohngeldrecht berücksichtigt unter bestimmten Voraussetzungen außerdem vergleichbare Zeiten aus anderen verpflichtenden Alterssicherungssystemen. Dazu gehören etwa die landwirtschaftliche Alterssicherung und berufsständische Versorgungseinrichtungen. Weitere Hinweise zur bisherigen Rechtslage enthält unser Beitrag über Wohngeld für Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten.

Ohne Grundrentenzuschlag könnte der Abzug vollständig entfallen

Der Grundrentenzuschlag hat zusätzliche Voraussetzungen, die über den Nachweis von 33 Jahren Grundrentenzeiten hinausgehen. Die Rentenversicherung prüft beispielsweise die früheren versicherten Verdienste; außerdem kann eine Einkommensanrechnung dazu führen, dass kein Zuschlag ausgezahlt wird. Deshalb können Menschen die Voraussetzungen für den heutigen Wohngeldfreibetrag erfüllen, ohne einen Grundrentenzuschlag zu erhalten.

Wer bisher einen Freibetrag von mehr als 100 Euro monatlich erhält und einen Grundrentenzuschlag bezieht, würde einen Teil des bisherigen Abzugs verlieren. Beim bisherigen Höchstbetrag wären das 181,50 Euro monatlich beziehungsweise 2.178 Euro jährlich. Ohne Grundrentenzuschlag könnte der gesamte bisherige Abzug entfallen. Andere gesetzliche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten würden durch die Streichung des § 17a nicht automatisch beseitigt.

Geltendes Recht und Vorschlag im Vergleich Geltendes Recht 2026 Vorschlag des Bundesrates Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder anerkannte vergleichbare Zeiten; kein ausgezahlter Zuschlag erforderlich. Tatsächlicher Bezug eines Grundrentenzuschlags als Voraussetzung. Bis zu 1.200 Euro der Jahresrente zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Renteneinkommens, begrenzt durch eine Obergrenze. Fester Freibetrag von 1.200 Euro jährlich. Höchstens 281,50 Euro monatlich beziehungsweise 3.378 Euro jährlich. 100 Euro monatlich beziehungsweise 1.200 Euro jährlich. Obergrenze verändert sich mit der Regelbedarfsstufe 1. Keine Kopplung an den Regelbedarf. Wie sich ein kleinerer Freibetrag auf das Wohngeld auswirkt

Der Freibetrag verringert das Einkommen, mit dem die Wohngeldstelle rechnet. Er ist keine zusätzliche Zahlung. Ein geringerer Abzug kann deshalb zu weniger Wohngeld führen, obwohl sich die ausgezahlte Rente nicht verändert.

Aus einer Verringerung des Freibetrags um 181,50 Euro folgt aber keine pauschale Wohngeldkürzung um 181,50 Euro. Wie sich das höhere anrechenbare Einkommen auswirkt, hängt unter anderem von der Haushaltsgröße, den berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und dem übrigen Einkommen ab. Diese Berechnungsgrößen nennt § 4 WoGG. Bei Haushalten mit einem bisher kleinen Anspruch könnte das Wohngeld auch vollständig entfallen.

Welche weiteren Abzüge die Berechnung beeinflussen, erläutert unser Beitrag dazu, wie hoch die Rente 2026 für einen Wohngeldanspruch sein darf.

Warum der Bundesrat die Pauschale fordert

Der Bundesrat begründet seinen Vorschlag mit dem Aufwand in den Wohngeldstellen. Aus jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen gehe nicht hervor, ob jemand die erforderlichen 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht habe. Deshalb seien vielfach individuelle Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung erforderlich.

Die Ländervertretung erwartet, dass die Pauschale und der Verzicht auf die gesonderte Ermittlung der Grundrentenzeiten die Bearbeitung erleichtern. Wie viele Haushalte durch diese Änderung schlechtergestellt würden, beziffert der Bundesrat in der Begründung zu Ziffer 3 nicht. Auch einen durchschnittlichen Verlust beim ausgezahlten Wohngeld nennt er dort nicht.

Die Stellungnahme ändert noch keinen Wohngeldbescheid

Der Bundestag ist an den Änderungsvorschlag nicht gebunden und kann ihn übernehmen, verändern oder verwerfen. Ob und ab wann die neue Freibetragsregelung gelten würde, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Das gilt auch für mögliche Übergangsregelungen bei bereits bewilligtem Wohngeld. Bis zu einer wirksamen Änderung müssen die Behörden weiterhin das geltende Recht anwenden.

Wer bereits Wohngeld erhält, sollte im Berechnungsbogen nachsehen, ob der Freibetrag für Grundrentenzeiten berücksichtigt wurde. Fehlt er trotz erfüllter Voraussetzungen, sollten Betroffene die Wohngeldstelle schriftlich um Prüfung bitten und auf ihre nachgewiesenen Grundrentenzeiten hinweisen. Bei einem aktuellen Bescheid sind außerdem die Rechtsbehelfsbelehrung und die darin genannten Fristen zu beachten. Eine formlose Prüfbitte ersetzt nicht ohne Weiteres den erforderlichen Rechtsbehelf.

Fragen und Antworten zum geplanten Wohngeldfreibetrag Ist die Senkung beschlossen und steht ein Beginn fest?

Nein. Stand 26. September 2026 liegt ein Änderungsvorschlag des Bundesrates vor. Die Stellungnahme ändert das geltende Recht noch nicht und legt keinen verbindlichen Beginn der Kürzung fest.

Reichen 33 Jahre Grundrentenzeiten weiterhin für den Freibetrag?

Nach geltendem Recht ist kein ausgezahlter Grundrentenzuschlag erforderlich, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder anerkannte vergleichbare Zeiten vorliegen. Würde der Vorschlag umgesetzt, käme es dagegen auf den tatsächlichen Zuschlagsbezug an. Eine allgemeine Pauschale für alle Rentner ist nicht vorgesehen.

Würde mein Wohngeld automatisch um 181,50 Euro sinken?

Nein. Die 181,50 Euro beschreiben den Unterschied zwischen dem bisherigen maximalen Einkommensabzug und der vorgeschlagenen Pauschale. Die Veränderung des ausgezahlten Wohngeldes muss für den jeweiligen Haushalt gesondert berechnet werden.

Kann der Freibetrag bei beiden Ehepartnern berücksichtigt werden?

Ja, wenn beide zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind und jeweils die Voraussetzungen erfüllen. Nach dem Vorschlag müsste jeder Partner selbst einen Grundrentenzuschlag erhalten, damit für beide ein Freibetrag angesetzt werden kann.

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GdB 50 ohne Merkzeichen: Diese 10 Vorteile hat man jedoch trotzdem

Ein Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen wirkt auf den ersten Blick oft weniger wertvoll als ein Ausweis mit den Einträgen G, aG, H, Bl, Gl oder RF. Dieser Eindruck täuscht aber, denn bereits ein festgestellter Grad der Behinderung von 50 begründet die Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch IX.

Viele Schutzrechte im Arbeitsleben, der steuerliche Behinderten-Pauschbetrag und der Zugang zu einer besonderen Altersrente setzen kein Merkzeichen voraus. Allerdings gelten nicht alle Vergünstigungen automatisch, und einige Ansprüche müssen ausdrücklich beantragt oder gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

GdB 50 und Merkzeichen erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Der GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt beeinflussen. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert, sofern er seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland hat.

Merkzeichen dokumentieren dagegen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen. Sie können etwa eine erhebliche Gehbehinderung, Hilflosigkeit, Blindheit, Gehörlosigkeit oder die Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bescheinigen.

Fehlt ein Merkzeichen, entfallen deshalb nicht sämtliche Nachteilsausgleiche. Entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige Vorteil allein an die Schwerbehinderteneigenschaft oder zusätzlich an eine bestimmte gesundheitliche Einschränkung anknüpft.

Die 10 Vorteile im Überblick Vorteil Was ein GdB 50 ohne Merkzeichen bewirken kann Wichtige Voraussetzung Behinderten-Pauschbetrag 1.140 Euro pro Jahr können steuerlich berücksichtigt werden Festgestellter GdB 50 Besondere Altersrente Früherer Rentenbeginn kann möglich sein GdB 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahre Zusatzurlaub Eine zusätzliche Urlaubswoche pro Jahr Bestehendes Arbeitsverhältnis Besonderer Kündigungsschutz Arbeitgeber benötigen grundsätzlich vorher die Zustimmung des Integrationsamts Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate Freistellung von Mehrarbeit Arbeit über acht Stunden werktäglich kann auf Verlangen abgelehnt werden Anspruch muss geltend gemacht werden Angepasster Arbeitsplatz Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Ausstattung können angepasst werden Konkreter behinderungsbedingter Bedarf Behinderungsbedingte Teilzeit Eine Verringerung der Arbeitszeit kann verlangt werden Teilzeit ist wegen der Behinderung notwendig Betriebliche Prävention Bei einer Gefährdung des Arbeitsplatzes müssen frühzeitig Lösungen gesucht werden Schwierigkeiten bedrohen das Beschäftigungsverhältnis Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung Beratung, Begleitung und Beteiligung bei betrieblichen Entscheidungen Im Betrieb oder in der Dienststelle besteht eine Vertretung Bessere Chance bei öffentlichen Arbeitgebern Einladung zum Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich vorgeschrieben Schwerbehinderung wird mitgeteilt und Eignung fehlt nicht offensichtlich 1. Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 Euro

Menschen mit einem GdB von 50 können einen Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 Euro im Jahr geltend machen. Das ergibt sich aus § 33b Einkommensteuergesetz in der amtlichen Fassung für 2026.

Der Betrag wird nicht vom Finanzamt ausgezahlt und auch nicht vollständig von der Steuer abgezogen. Er mindert das zu versteuernde Einkommen, sodass die tatsächliche Ersparnis vom persönlichen Steuersatz und von der übrigen steuerlichen Situation abhängt.

Ein Merkzeichen ist für den Pauschbetrag bei GdB 50 nicht erforderlich. Die besonders hohe Pauschale von 7.400 Euro ist dagegen Menschen vorbehalten, die blind, taubblind oder im steuerrechtlichen Sinne hilflos sind.

Der Pauschbetrag kann in der Einkommensteuererklärung eingetragen oder bereits beim Lohnsteuerabzug als Freibetrag berücksichtigt werden. Wer keine oder nur sehr geringe Einkommensteuer zahlt, hat davon allerdings möglicherweise keinen unmittelbaren finanziellen Nutzen.

2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Ein GdB von mindestens 50 kann den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnen. Ein Merkzeichen verlangt die Deutsche Rentenversicherung dafür nicht.

Zusätzlich müssen mindestens 35 Jahre mit anrechenbaren rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein. Die Schwerbehinderung muss beim Beginn der Rente vorliegen; fällt sie später weg, bleibt der bereits entstandene Rentenanspruch bestehen.

Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 oder jünger ist diese Altersrente ab 65 Jahren ohne Abschläge möglich. Ein Beginn ab 62 Jahren ist ebenfalls möglich, führt aber zu einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat und damit zu höchstens 10,8 Prozent.

Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 gelten stufenweise niedrigere Altersgrenzen. Die aktuellen Voraussetzungen und die anrechenbaren Zeiten erläutert die Deutsche Rentenversicherung.

Die Schwerbehinderteneigenschaft führt nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Dafür prüft die Rentenversicherung gesondert, wie viele Stunden eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts noch arbeiten kann.

3. Eine zusätzliche Urlaubswoche

Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten nach § 208 SGB IX einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche pro Kalenderjahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das fünf zusätzliche Urlaubstage, bei einer Vier-Tage-Woche vier und bei einer Sechs-Tage-Woche sechs Tage.

Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nur während eines Teils des Jahres, wird der Zusatzurlaub grundsätzlich für jeden vollen Monat anteilig berechnet. Bruchteile von mindestens einem halben Urlaubstag werden aufgerundet.

Der Anspruch hängt weder von einem Merkzeichen noch von der Art der Erkrankung ab. Der Arbeitgeber darf deshalb nicht verlangen, dass beispielsweise zusätzlich eine Gehbehinderung nachgewiesen wird.

In der Praxis sollte die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nachgewiesen und der Zusatzurlaub rechtzeitig verlangt werden. Bei einer rückwirkenden Anerkennung können besondere Fristen wichtig werden, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter erläutert.

4. Besonderer Kündigungsschutz

Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten benötigt der Arbeitgeber grundsätzlich die Zustimmung des zuständigen Integrations- oder Inklusionsamts. Die Behörde prüft dabei unter anderem, ob die Kündigungsgründe mit der Behinderung zusammenhängen und ob Hilfen den Arbeitsplatz erhalten können.

Dieser Schutz ist kein vollständiges Kündigungsverbot. Liegen tragfähige Kündigungsgründe vor und stimmt das Amt zu, kann die Kündigung wirksam ausgesprochen werden.

In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses ist die Zustimmung des Integrationsamts nicht erforderlich. Auch das vereinbarte Ende eines befristeten Vertrags, ein eigener Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung durch den Beschäftigten werden durch diesen Schutz nicht verhindert.

Der Arbeitgeber muss außerdem eine vorhandene Schwerbehindertenvertretung vor einer Kündigung beteiligen. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte wegen der regelmäßig nur dreiwöchigen Frist für eine Kündigungsschutzklage sofort fachkundigen Rat einholen.

Die Bundesagentur für Arbeit fasst die Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes zusammen. Ein Merkzeichen wird auch hierfür nicht verlangt.

5. Freistellung von Mehrarbeit

Schwerbehinderte Beschäftigte können nach § 207 SGB IX verlangen, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Es handelt sich um ein individuelles Recht, das am besten nachweisbar und schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht wird.

Mehrarbeit bedeutet in diesem Zusammenhang nicht jede Überstunde. Erfasst ist grundsätzlich die Arbeitszeit, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht.

Wer laut Vertrag sechs Stunden arbeitet und ausnahmsweise sieben Stunden leisten soll, kann dies daher nicht allein unter Hinweis auf § 207 SGB IX ablehnen. Ist die kürzere Arbeitszeit jedoch wegen der Behinderung notwendig, können sich weitere Ansprüche auf eine angepasste Arbeitszeit ergeben.

Die Vorschrift enthält auch kein automatisches Verbot von Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Die genaue Abgrenzung zwischen Überstunden und Mehrarbeit beschreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter.

6. Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz

Schwerbehinderte Beschäftigte können verlangen, dass sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt werden. Der Arbeitgeber muss außerdem prüfen, wie Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit behinderungsgerecht gestaltet werden können.

Das kann beispielsweise eine spezielle Software, eine ergonomische Ausstattung, eine veränderte Aufgabenverteilung, ein reizärmerer Arbeitsplatz oder eine andere Lage der Arbeitszeit betreffen. Welche Maßnahme notwendig ist, hängt nicht vom Merkzeichen, sondern von den tatsächlichen Einschränkungen bei der Arbeit ab.

Auch technische Arbeitshilfen oder eine persönliche Arbeitsassistenz kommen in Betracht. Je nach Situation können Rehabilitationsträger, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt Kosten übernehmen.

Nicht jede gewünschte Veränderung muss umgesetzt werden. Der Anspruch kann begrenzt sein, wenn eine Maßnahme für den Arbeitgeber unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre und eine Förderung die Belastung nicht ausreichend auffängt.

Das Bundesarbeitsministerium nennt die angepasste Beschäftigung und technische Arbeitshilfen ausdrücklich als Bestandteile des Schwerbehindertenrechts. Weitere Hinweise zu Ausstattung und Assistenz enthält der Überblick der Bundesagentur für Arbeit.

7. Teilzeit aus behinderungsbedingten Gründen

Kann ein schwerbehinderter Mensch wegen Art oder Schwere seiner Behinderung nur in Teilzeit arbeiten, kann sich aus § 164 Absatz 5 SGB IX ein Anspruch auf eine kürzere Arbeitszeit ergeben. Dieser Anspruch steht neben den allgemeinen Teilzeitregeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Für die besondere Regelung des SGB IX muss ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Behinderung und notwendiger Arbeitszeitverkürzung bestehen. Eine ärztliche Einschätzung kann helfen, den Bedarf zu belegen, ohne dem Arbeitgeber die gesamte Krankengeschichte offenzulegen.

Auch dieser Anspruch ist nicht völlig uneingeschränkt. Unzumutbarkeit oder unverhältnismäßige Belastungen können dem Verlangen im Einzelfall entgegenstehen.

Eine Arbeitszeitreduzierung senkt in der Regel das Arbeitsentgelt und kann sich auf spätere Rentenansprüche auswirken. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter weist darauf hin, dass die besondere Teilzeitmöglichkeit gerade dann greift, wenn eine Vollzeitbeschäftigung behinderungsbedingt nicht möglich ist.

8. Frühzeitige Hilfe, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist

Treten personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebliche Schwierigkeiten auf, die das Arbeitsverhältnis gefährden können, muss der Arbeitgeber möglichst früh tätig werden. § 167 Absatz 1 SGB IX sieht dafür ein besonderes Präventionsverfahren vor.

Einbezogen werden sollen die betroffene Person, die Schwerbehindertenvertretung, die betriebliche Interessenvertretung und das Integrationsamt. Gemeinsam können etwa eine andere Arbeitsorganisation, technische Hilfen, eine Qualifizierung, ein Jobcoaching oder eine Umsetzung geprüft werden.

Das Präventionsverfahren ist nicht mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement gleichzusetzen. Ein BEM ist grundsätzlich nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres anzubieten, während das Präventionsverfahren an eine drohende Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen anknüpft.

Die Informationen der Integrationsämter zum Präventionsverfahren zeigen, dass nicht erst eine beabsichtigte Kündigung abgewartet werden soll. Ein bestimmtes Merkzeichen ist dafür nicht erforderlich.

9. Beratung und Beteiligung durch die Schwerbehindertenvertretung

Sind in einem Betrieb oder einer Dienststelle mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt, wird grundsätzlich eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Sie berät Beschäftigte, nimmt Beschwerden entgegen und achtet auf die Einhaltung der Vorschriften zugunsten schwerbehinderter Menschen.

Der Arbeitgeber muss die Vertretung in Angelegenheiten, die einen schwerbehinderten Beschäftigten betreffen, rechtzeitig informieren und vor einer Entscheidung anhören. Das kann unter anderem Versetzungen, Veränderungen des Arbeitsplatzes, Eingruppierungen, Weiterbildung oder Kündigungen betreffen.

Beschäftigte dürfen die Schwerbehindertenvertretung außerdem zur Einsicht in ihre Personalakte hinzuziehen. Die Vertrauensperson unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht.

Eine ohne die erforderliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausgesprochene Kündigung kann unwirksam sein. Die Aufgaben und Beteiligungsrechte erläutert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter.

10. Einladungspflicht bei öffentlichen Arbeitgebern

Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch bei einem öffentlichen Arbeitgeber, muss er grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn ihm die fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle offensichtlich fehlt.

Dieses Recht gilt auch bei einem GdB von 50 ohne Merkzeichen. Damit es im Auswahlverfahren beachtet werden kann, muss die Schwerbehinderung in der Bewerbung klar und für die Personalstelle erkennbar mitgeteilt werden.

Die Einladungspflicht garantiert weder eine Einstellung noch eine bevorzugte Auswahl gegenüber besser geeigneten Bewerbern. Sie soll aber verhindern, dass schwerbehinderte Menschen vorschnell aus dem Verfahren aussortiert werden.

Private Arbeitgeber unterliegen dieser besonderen Einladungspflicht nicht. Sie müssen Bewerbungen dennoch diskriminierungsfrei behandeln und bei freien Stellen prüfen, ob schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden können, wie die Bundesagentur für Arbeit erläutert.

Welche Vergünstigungen fehlen ohne Merkzeichen?

Ein GdB von 50 allein berechtigt normalerweise nicht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Auch Parkerleichterungen, die Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags verlangen zusätzliche Voraussetzungen.

Je nach Leistung kommt es etwa auf die Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl oder RF an. Auch die Mitnahme einer Begleitperson setzt in der Regel das Merkzeichen B voraus.

Daneben bieten Kommunen, Schwimmbäder, Museen, Kinos oder andere Veranstalter freiwillige Ermäßigungen an. Ob dafür der bloße Schwerbehindertenausweis genügt, bestimmt der jeweilige Anbieter; einen bundesweit einheitlichen Anspruch auf solche Rabatte gibt es nicht.

Ein GdB 50 führt außerdem nicht automatisch zu Pflegegeld, einer Erwerbsminderungsrente, einem höheren Arbeitslosengeld oder einem Mehrbedarf in der Grundsicherung. Für diese Leistungen müssen jeweils eigene gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Sabine ist 56 Jahre alt und arbeitet an fünf Tagen pro Woche in der Verwaltung. Wegen mehrerer chronischer Erkrankungen wird bei ihr ein GdB von 50 festgestellt, Merkzeichen erhält sie nicht.

Sie legt dem Arbeitgeber den Nachweis vor und erhält künftig fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Weil lange Arbeitstage ihre Beschwerden verstärken, verlangt sie schriftlich, nicht über acht Stunden täglich eingesetzt zu werden, und vereinbart nach einer arbeitsmedizinischen Beratung weitere Anpassungen ihres Arbeitsplatzes.

In ihrer Steuererklärung nutzt Sabine den Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 Euro. Vor dem geplanten Ruhestand lässt sie von der Rentenversicherung prüfen, ob sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und wann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für sie beginnen kann.

Fazit

Ein GdB von 50 ohne Merkzeichen ist keineswegs ein Ausweis ohne Nutzen. Besonders im Arbeitsleben bestehen weitreichende Schutz-, Beteiligungs- und Anpassungsrechte, hinzu kommen der Behinderten-Pauschbetrag und unter weiteren Voraussetzungen eine frühere Altersrente.

Betroffene sollten dennoch jeden Vorteil gesondert prüfen. Manche Ansprüche entstehen unmittelbar, andere müssen beantragt, nachgewiesen oder ausdrücklich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Häufige Fragen und Antworten Gilt man mit GdB 50 ohne Merkzeichen als schwerbehindert?

Ja. Ein festgestellter GdB von mindestens 50 begründet die Schwerbehinderteneigenschaft, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen zum Wohnsitz, Aufenthalt oder Arbeitsplatz erfüllt sind. Ein Merkzeichen ist dafür nicht notwendig.

Gibt es bei GdB 50 immer fünf zusätzliche Urlaubstage?

Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche besteht grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub pro Kalenderjahr. Bei mehr oder weniger Arbeitstagen pro Woche wird die Zahl entsprechend angepasst; bei einer nur zeitweise bestehenden Schwerbehinderung kann der Anspruch anteilig entstehen.

Besteht der besondere Kündigungsschutz sofort ab dem ersten Arbeitstag?

Nein. Innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber für eine Kündigung grundsätzlich keine Zustimmung des Integrationsamts. Danach greift der besondere Schutz unter den gesetzlichen Voraussetzungen, verhindert eine Kündigung aber nicht in jedem Fall.

Kann man ohne Merkzeichen kostenlos Bus und Bahn fahren?

Nein, ein GdB von 50 allein reicht für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr normalerweise nicht aus. Dafür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die regelmäßig durch bestimmte Merkzeichen sowie ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke nachgewiesen werden.

Bedeutet der Pauschbetrag eine Steuererstattung von 1.140 Euro?

Nein. Der Pauschbetrag von 1.140 Euro mindert das zu versteuernde Einkommen und nicht unmittelbar die festgesetzte Steuer. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt vom Einkommen, Steuersatz und den übrigen steuerlichen Verhältnissen ab.

Kann jeder Mensch mit GdB 50 früher in Altersrente gehen?

Nein. Zusätzlich zum GdB von mindestens 50 müssen die jeweilige Altersgrenze und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Die Schwerbehinderung muss beim Rentenbeginn vorliegen, ein Merkzeichen ist nicht erforderlich.

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Grundsicherung: Dieser Abzug beim Heizkostenguthaben ist laut Gericht rechtswidrig

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat bereits 2018 entschieden, dass sogenanntes Kinderwohngeld grundsicherungsrechtlich als Einkommen des jeweiligen Kindes und nicht des antragstellenden Elternteils zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 14.06.2018 – B 14 AS 37/17 R).

Nach Angaben des Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Niklas Sander aus Moormerland, hat sich die 25. Kammer des Sozialgerichts Aurich dieser Einordnung in einem unveröffentlichten Urteil angeschlossen (Urteil vom 18.08.2026 – S 25 AS 208/24).

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Kinderwohngeld den Bedarf für Unterkunft und Heizung mindert und welche Auswirkungen dies auf die Verrechnung eines Heizkostenguthabens hat.

Rechtsanwalt Sander erläutert dazu:

Kinderwohngeld ist Einkommen des Kindes

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist Kinderwohngeld dem Kind als Einkommen zuzurechnen. Nach Sanders Darstellung handelt das Jobcenter daher rechtswidrig, wenn es bei der Guthabenverrechnung den zugrunde gelegten Bedarf für Unterkunft und Heizung vorab um das Kinderwohngeld mindert.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen der Ermittlung des Bedarfs und der anschließenden Berücksichtigung des Einkommens, das diesen Bedarf deckt.

Heizkostenguthaben müssen richtig verrechnet werden

Im vorliegenden Fall ging es um ein Gasguthaben. Ausgangspunkt der Verrechnung sind die maßgeblichen anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II.

Ein berücksichtigungsfähiges Heiz- oder Betriebskostenguthaben mindert diese Aufwendungen nach dem Monat der Rückzahlung oder Gutschrift. Guthabenanteile, die auf Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entfallen, bleiben außer Betracht (§ 22 Abs. 3 SGB II).

Nach dem von Sander mitgeteilten Urteil darf das Jobcenter die für diese Verrechnung maßgeblichen Aufwendungen nicht vorab um das Kinderwohngeld kürzen. Ein solcher Vorabzug kann dazu führen, dass das Guthaben über einen längeren Zeitraum bedarfsmindernd berücksichtigt wird.

Eine doppelte Anrechnung des Guthabens ist unzulässig

Ein Guthabenbetrag, der bereits vollständig durch eine rechtmäßige Verrechnung berücksichtigt wurde, darf nicht erneut bedarfsmindernd angesetzt werden. Entscheidend ist deshalb, welche Beträge das Jobcenter bereits verrechnet hat und welcher Restbetrag noch berücksichtigt werden darf.

Fazit

Kinderwohngeld darf nach dem mitgeteilten Urteil bei der Verrechnung eines Guthabens nach § 22 Abs. 3 SGB II nicht vorab von den maßgeblichen anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten abgezogen werden.

Es ist als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen. Diese Einkommensanrechnung ist von der Ermittlung des Unterkunfts- und Heizbedarfs zu unterscheiden.

Davon zu trennen ist das Kindergeld: Soweit das Kind dieses nicht zur Sicherung seines Lebensunterhalts benötigt, wird es grundsätzlich als Einkommen des Elternteils berücksichtigt. Die unterhaltsrechtlich vorgesehene Verwendung des Kindergeldes zur Deckung des Barbedarfs steht dem nicht entgegen (BSG, Urteil vom 14.06.2018 – B 14 AS 37/17 R).

Ergänzender Hinweis: Heizkostennachforderung nach unterbrochenem SGB-II-Bezug

War ein Kind wegen des Bezugs vorrangigen Wohngeldes zeitweise nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen, schließt dies die Anerkennung einer später fälligen Heizkostennachforderung nicht ohne Weiteres aus.

Das Bundessozialgericht hat dies auch für eine bereits aufgegebene Wohnung klargestellt: In der entschiedenen Fallkonstellation durfte die Übernahme nicht allein daran scheitern, dass der SGB-II-Bezug durch Kinderwohngeld unterbrochen war (BSG, Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 57/19 R).

Die Begründung: Die mit dem vorrangigen Wohngeld beabsichtigte Besserstellung der Kinder würde sich in ihr Gegenteil verkehren, wenn eine anteilig auf sie entfallende Heizkostennachforderung allein wegen fehlender durchgängiger Hilfebedürftigkeit unberücksichtigt bliebe. Die weiteren Voraussetzungen für eine Übernahme müssen dennoch erfüllt sein.

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Wohngeld: So viele Quadratmeter darf jetzt eine zwei Personen-Wohnung haben

Viele Paare und Zwei-Personen-Haushalte gehen davon aus, dass ihre Wohnung beim Wohngeld höchstens 60 Quadratmeter groß sein darf. Diese häufig genannte Grenze gilt beim Wohngeld jedoch nicht.

Das Wohngeldgesetz schreibt für zwei Personen keine feste Obergrenze bei der Wohnfläche vor. Auch eine Wohnung mit 70, 80 oder mehr Quadratmetern kann daher grundsätzlich mit Wohngeld gefördert werden.

Beim Wohngeld gibt es keine Quadratmetergrenze

Die Größe der Wohnung gehört nicht zu den unmittelbaren Berechnungsgrößen des Wohngeldes. Nach § 4 Wohngeldgesetz kommt es auf die Zahl der berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder, die anrechenbare Miete oder Belastung und das Gesamteinkommen an.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt ist deshalb nicht entscheidend, ob die Wohnung 60, 70 oder 90 Quadratmeter hat. Die Wohngeldstelle prüft vielmehr, welcher Teil der tatsächlichen Wohnkosten in die Berechnung einfließen darf.

Eine größere Wohnung führt somit nicht automatisch zur Ablehnung des Antrags. Allerdings kann ein Teil der Miete unberücksichtigt bleiben, wenn die Wohnkosten über dem gesetzlichen Höchstbetrag liegen.

Warum häufig von 60 Quadratmetern gesprochen wird

Der Richtwert von ungefähr 60 Quadratmetern für zwei Personen stammt vor allem aus anderen Sozialleistungsbereichen. Beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe werden für die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten häufig örtliche Flächen- und Mietrichtwerte verwendet.

Für zwei Personen werden dabei oftmals etwa 60 Quadratmeter und zwei Wohnräume als Orientierung genannt. Welche Werte gelten, hängt allerdings von den Vorgaben der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes ab.

Diese Regeln dürfen nicht ohne Weiteres auf das Wohngeld übertragen werden. Das Wohngeld ist lediglich ein Zuschuss zu den Wohnkosten und keine vollständige Übernahme der Miete durch den Staat.

Weitere Informationen zu den Unterschieden bietet der Beitrag Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beantragen?.

Für zwei Personen ist die Mietenstufe entscheidend

Die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten richten sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe des Wohnortes. Deutschland ist hierfür in die Mietenstufen I bis VII eingeteilt.

Mietenstufe I gilt für Regionen mit vergleichsweise niedrigen Mieten. Mietenstufe VII betrifft besonders teure Städte und Gemeinden.

Nach § 12 Wohngeldgesetz werden für jede Haushaltsgröße und Mietenstufe Höchstbeträge festgelegt. Liegt die tatsächliche Miete darüber, wird der Antrag nicht allein deshalb abgelehnt, doch der übersteigende Betrag erhöht das Wohngeld nicht.

Diese Wohnkosten werden 2026 bei zwei Personen höchstens angesetzt

Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grundhöchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete 2026 zwischen 437 Euro in Mietenstufe I und 820 Euro in Mietenstufe VII. Hinzu kommen eine pauschale Heizkostenkomponente von 142,60 Euro und eine Klimakomponente von 24,80 Euro.

Damit ergibt sich für die Wohngeldberechnung ein Gesamtbetrag zwischen 604,40 Euro und 987,40 Euro. Diese Beträge sind keine garantierte Wohngeldzahlung, sondern lediglich die höchstmögliche Berechnungsgrundlage für die Wohnkosten.

Mietenstufe Höchster Wohnkostenbetrag 2026 einschließlich Pauschalen Mietenstufe I 604,40 Euro Mietenstufe II 660,40 Euro Mietenstufe III 718,40 Euro Mietenstufe IV 786,40 Euro Mietenstufe V 847,40 Euro Mietenstufe VI 912,40 Euro Mietenstufe VII 987,40 Euro

Die tatsächliche Bruttokaltmiete wird zunächst auf den jeweiligen Grundhöchstbetrag begrenzt. Erst anschließend werden die pauschale Heizkosten- und Klimakomponente für zwei Haushaltsmitglieder hinzugerechnet.

Das Bundesbauministerium weist darauf hin, dass die tatsächlichen Heiz- und Warmwasserkosten nicht einzeln übernommen werden. Stattdessen fließt eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Pauschale in die Berechnung ein.

Eine größere Wohnung kann trotzdem vollständig berücksichtigt werden

Eine Wohnung mit mehr als 60 Quadratmetern ist nicht automatisch zu teuer. Entscheidend ist, wie hoch die Bruttokaltmiete ausfällt und welcher Mietenstufe der Wohnort zugeordnet ist.

Ein Paar kann beispielsweise in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung wohnen und dennoch Wohngeld erhalten. Liegt die Bruttokaltmiete innerhalb des für den Wohnort geltenden Grundhöchstbetrags, kann sie vollständig in die Berechnung einfließen.

Umgekehrt kann eine Wohnung mit nur 55 Quadratmetern so teuer sein, dass ein Teil der Miete nicht mehr berücksichtigt wird. Die Quadratmeterzahl allein sagt deshalb wenig über den Wohngeldanspruch aus.

Was passiert bei einer Miete oberhalb des Höchstbetrags?

Überschreitet die Bruttokaltmiete den Grundhöchstbetrag, rechnet die Wohngeldstelle nur mit dem gesetzlichen Höchstwert. Den darüberliegenden Teil müssen die Bewohner vollständig aus ihrem eigenen Einkommen bezahlen.

Der Wohngeldanspruch fällt dadurch nicht automatisch weg. Ein Zuschuss kann weiterhin gezahlt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ob tatsächlich Wohngeld gezahlt wird, hängt außerdem vom wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen ab. Eine für alle Haushalte geltende Einkommensgrenze gibt es nicht, wie der Beitrag Bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld? erläutert.

Auch die Zusammensetzung des Haushalts wird geprüft

Bei zwei Bewohnern handelt es sich nicht in jedem Fall automatisch um einen Zwei-Personen-Wohngeldhaushalt. Die Behörde prüft, ob beide Personen als Haushaltsmitglieder im Sinne des Wohngeldgesetzes gelten.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft gehören regelmäßig zum Haushalt, wenn sie gemeinsam in der Wohnung leben. Bei einer reinen Wohngemeinschaft kann die Bewertung anders ausfallen.

Bezieht eine der beiden Personen bereits eine Sozialleistung, in der Unterkunftskosten enthalten sind, kann sie vom Wohngeld ausgeschlossen sein. In diesem Fall wird möglicherweise nur der anteilige Mietbetrag für die wohngeldberechtigte Person berücksichtigt.

Ein Umzug ist wegen der Wohnfläche nicht erforderlich

Eine Wohngeldstelle kann einen Zwei-Personen-Haushalt nicht allein deshalb zum Umzug auffordern, weil die Wohnung größer als 60 Quadratmeter ist. Ein solches Kostensenkungsverfahren, wie es aus der Grundsicherung bekannt ist, sieht das Wohngeldrecht nicht vor.

Der finanzielle Nachteil einer besonders teuren Wohnung besteht darin, dass nur die gedeckelten Wohnkosten in die Berechnung eingehen. Der darüberliegende Mietanteil bleibt beim Zuschuss außen vor.

Wer bereits in einer größeren Wohnung lebt, sollte daher nicht vorschnell auf einen Antrag verzichten. Auch bei 70, 80 oder 90 Quadratmetern kann ein Wohngeldanspruch bestehen.

Eine ähnliche Einordnung für alleinlebende Personen enthält der Beitrag Wohngeld: So viele Quadratmeter darf die Wohnung für eine Person haben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar lebt in einer 78 Quadratmeter großen Mietwohnung in einer Gemeinde der Mietenstufe IV. Die monatliche Bruttokaltmiete beträgt 700 Euro.

Für zwei Personen gilt in Mietenstufe IV 2026 ein Grundhöchstbetrag von 619 Euro. Von der tatsächlichen Bruttokaltmiete bleiben deshalb 81 Euro bei der Berechnung unberücksichtigt.

Zur gedeckelten Miete werden die Heizkostenkomponente von 142,60 Euro und die Klimakomponente von 24,80 Euro hinzugerechnet. Die Wohngeldstelle kann somit mit einem Gesamtbetrag von höchstens 786,40 Euro rechnen.

Die 78 Quadratmeter große Wohnung verhindert den Anspruch nicht. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt anschließend vor allem vom bereinigten Einkommen des Ehepaars ab.

Fazit: Auch mehr als 60 Quadratmeter sind erlaubt

Für zwei Personen gibt es beim Wohngeld keine festgeschriebene maximale Wohnfläche. Die oft genannten 60 Quadratmeter sind eine Orientierung aus anderen Sozialleistungsbereichen und keine Ausschlussgrenze beim Wohngeld.

Entscheidend sind die Mietenstufe, die anrechenbare Bruttokaltmiete, die Haushaltsgröße und das wohngeldrechtliche Einkommen. Eine größere Wohnung kann den Zuschuss begrenzen, schließt ihn aber nicht automatisch aus.

Häufige Fragen und Antworten 1. Darf eine Wohnung für zwei Personen beim Wohngeld größer als 60 Quadratmeter sein?

Ja. Das Wohngeldgesetz enthält keine feste Quadratmetergrenze, sodass auch Wohnungen mit 70, 80 oder mehr Quadratmetern berücksichtigt werden können.

2. Wird Wohngeld bei einer zu großen Wohnung abgelehnt?

Nein. Die Wohnfläche allein ist kein Ablehnungsgrund. Liegt die Miete über dem gesetzlichen Höchstbetrag, wird lediglich ein Teil der tatsächlichen Kosten nicht berücksichtigt.

3. Wie hoch darf die Miete für zwei Personen 2026 sein?

Der Grundhöchstbetrag liegt je nach Mietenstufe zwischen 437 Euro und 820 Euro. Zusammen mit der Heizkosten- und Klimakomponente ergibt sich eine Berechnungsgrundlage zwischen 604,40 Euro und 987,40 Euro.

4. Welche Miete wird beim Wohngeld berücksichtigt?

Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Bruttokaltmiete. Dazu gehören die Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten, nicht jedoch die tatsächlichen Heiz-, Warmwasser- und Stromkosten.

5. Muss ein Paar wegen einer großen Wohnung umziehen?

Nein. Eine Aufforderung zur Kostensenkung oder zum Umzug allein wegen der Quadratmeterzahl ist im Wohngeldrecht nicht vorgesehen.

6. Wo erfährt man die Mietenstufe des eigenen Wohnortes?

Die Mietenstufe kann bei der örtlichen Wohngeldbehörde oder über den amtlichen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums geprüft werden. Der Rechner liefert jedoch nur eine Orientierung, während die Wohngeldstelle verbindlich über den Antrag entscheidet.

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Der Oberschleimer im Le-Corbusier-Sessel

Philipp Amthor, der sich mit übertriebenem Selbstbewusstsein längst als Mann der ersten Reihe versteht und dem man die stille Gewissheit anmerkt, dass er den Kanzlerjob irgendwann auch noch übernehmen könnte, macht auch nach Feierabend noch Staat. Lässig führt er die Kamera durch sein Büro im Kanzleramt (“nur zwei Etagen unter dem Kanzler“), als wäre das […]

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Der rasant steigende Energiebedarf der großen Technologiekonzerne kollidiert mit hochgesteckten Klimaversprechen.

Climate Change Dispatch, Vijay Jayaraj

Wenn Server rund um die Uhr zuverlässige Stromversorgung benötigen, stellen KI-Unternehmen fest, dass Kohlenwasserstoffe immer noch eine Rolle spielen.

Der Energiebedarf der großen Technologiekonzerne kollidiert massiv mit den jahrelangen, anspruchsvollen Klimaversprechen, die sie auf weit entfernten Klimagipfeln so gern abgeben. Doch KI und Rechenzentren benötigen enorme Mengen an zuverlässigem Strom, den Wind- und Solarenergie nicht liefern können. Amazon, Meta, Microsoft und andere greifen daher zunehmend auf Erdgas und andere Kohlenwasserstoffe zurück, um den realen Anforderungen des Serverbetriebs gerecht zu werden. – CCD-Redaktion

In Pecos County, Texas, roden Arbeiter Buschland für ein Gaskraftwerk, das ausschließlich Amazon versorgen wird. Mit 35 Turbinen und einer Erzeugungskapazität von über 7 Gigawatt würde das Kraftwerk mehr Strom produzieren als der Grand-Coulee-Staudamm. [Hervorhebungen und Links hinzugefügt]

Eine staatliche Genehmigung erlaubt der Anlage, jährlich 33 Millionen Tonnen Treibhausgase auszustoßen, etwa das Doppelte dessen, was ein Kohlekraftwerk in Alabama produziert, das jahrelang die Emissionstabellen Amerikas angeführt hat.

Erinnern wir uns nun daran, wer das Unternehmen gegründet hat, das diesen Gasgiganten errichtet. Es handelt sich um Jeff Bezos von Amazon, der erst vor fünf Jahren Delegierten auf einem UN-Klimagipfel erklärte, ein Raketenflug habe ihm einen endlichen und fragilen Planeten gezeigt , woraufhin er zwei Milliarden Dollar zur „Wiederherstellung“ der Natur zusagte.

Der Applaus war herzlich. Kritiker merkten an, dass Bezos mit einem CO₂-intensiven Privatjet zum Treffen nach Schottland gereist war – und dass dieser dann von allen anderen vergessen wurde.

Nun finanziert sein Unternehmen das, was sich zur größten punktuellen Kohlendioxidquelle in den Vereinigten Staaten entwickeln könnte, deren Beitrag zur Begrünung der Ökosysteme daher begrüßenswert ist.

Sie beobachten gerade eine Konversation, und diese verdient Ihre Aufmerksamkeit aufgrund der Umstände, die sie erzwungen haben.

Die Vorlage, nicht die Ausnahme

Amazon ist nicht zufällig in den Erdgasmarkt eingestiegen. Das Unternehmen reihte sich in eine Warteschlange ein . Enverus Intelligence Research prognostiziert, dass nutzereigene Turbinen bis 2030 etwa 40 % des Energiebedarfs des neuen Rechenzentrums ausmachen werden.

Microsoft hat einen 20-Jahres-Vertrag über die Lieferung von Strom aus einem Chevron-Gaskraftwerk im benachbarten Reeves County unterzeichnet.

Die Anschlussverträge sind ausgebucht, Transformatoren haben Lieferrückstände, und die einzige Kennzahl, die zählt, ist die Zeit, die benötigt wird, um ein Kraftwerk ans Netz zu bringen.

Im Jahr 2021 erklärte Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, den Klimawandel zu einer der dringlichsten Herausforderungen der Welt und positionierte sich unter den größten Unternehmensabnehmern von „sauberem Strom“.

Bis 2030 werden etwa 40 % der neuen Rechenzentrumskapazität auf nutzereigene Kraftwerke entfallen.

Dann folgte das Hyperion-Rechenzentrum in Louisiana.

Die Regulierungsbehörden genehmigten im August 2025 drei Gas- und Dampfkraftwerke dafür. Im März 2026 verdreifachte Meta den Auftrag und finanzierte sieben weitere Anlagen, wodurch sich die Gesamtzahl auf 10 Gaskraftwerke und die Investitionen auf fast 11 Milliarden Dollar erhöhte.

Meta wird die Einnahmen für 15 Jahre garantieren, während die Turbinen 30 Jahre lang laufen werden – ein Missverhältnis, das ein abweichendes Mitglied der Public Service Commission zu der Warnung veranlasste, dass die Haushalte die Differenz erben könnten.

Elon Musk hat ein Imperium auf der Annahme aufgebaut, dass Verbrennungsmotoren der Vergangenheit angehören. Im Jahr 2024 erklärte er, eine CO₂-Steuer sei die einzige notwendige Maßnahme, um den Klimawandel zu bekämpfen.

Kürzlich warnte Musk vor den G20-Ministern vor einem erheblichen Stromengpass im nächsten Jahr und verteidigte den Bau von Rechenzentren gegen die negative öffentliche Meinung.

Bei demselben Treffen forderte Mark Zuckerberg von Meta die Regierungen auf, mehr Elektriker und mehr Strom zu liefern.

Keiner der beiden Männer forderte weitere Wind- und Solaranlagen .

Die Energiephysik erzwingt einen kompletten Neustart

Die Hinwendung der großen Technologiekonzerne zu dedizierter Gaskraft löst die Klimadebatte nicht, aber sie verdeutlicht die Kluft zwischen einer politischen Erzählung und einem Stromnetz, das in der Lage ist, Industrien zu unterstützen.

Wenn Server laufen müssen, haben die Gesetze der Physik ein Wörtchen mitzureden und die Realität wird anerkannt.

Zum Beispiel können Anfang 2026 alle netzgebundenen Batteriespeicher in den Vereinigten Staaten zusammengenommen den nationalen Bedarf nur für 15 Minuten decken.

Jonathan Lesser und Mitchell Rolling modellierten das regionale Stromnetz von PJM bis zum Jahr 2045 und kamen zu dem Ergebnis, dass ein Netz aus Wind-, Solar- und Batteriespeichern die zehnfache Erzeugungskapazität von Gas- und Kernkraftwerken benötigen würde.

Es würde außerdem etwa siebenmal so viel kosten und eine größere Fläche umfassen als das PJM-Servicegebiet, das den größten Teil des Mittelatlantiks und Teile des Mittleren Westens umfasst.

Trotz dieser Tatsachen hielten Pseudowissenschaftler, Betrüger und Demagogen 20 Jahre lang Vorträge darüber, dass Kohle unmoralisch sei, Erdgas eine Brücke ins Nichts und sogenannte grüne Technologien die Rettung des Planeten darstellten.

Banken verweigerten die Finanzierung von Kohlenwasserstoffprojekten in Entwicklungsländern , in denen Chirurgen unter von unzuverlässigen Generatoren erzeugtem Licht operieren und Hunderte von Millionen Menschen mit rußigem Holz und Dung kochen.

Die Lehre daraus ist für Rechenzentren und Haushalte gleichermaßen gültig: Wohlstand erfordert Strom, der bei Bedarf verfügbar ist. Zuverlässige, konventionelle Energiequellen werden die technologische Revolution und den menschlichen Fortschritt noch Jahrzehnte lang antreiben.

Mehr dazu bei der CO2 Coalition

https://climatechangedispatch.com/big-tech-energy-needs-climate-pledges/

 

Der Beitrag Der rasant steigende Energiebedarf der großen Technologiekonzerne kollidiert mit hochgesteckten Klimaversprechen. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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„Bê ax jiyan nabe“: Giyadîn stellt sich gegen Goldabbau

Unter dem Motto „Wir schützen unser Land“ haben in Giyadîn (Diyadin) in der kurdischen Provinz Agirî (tr. Ağrı) zahlreiche Menschen gegen den Goldabbau mit Cyanid demonstriert. Zu der Ökologiekundgebung hatten die DEM-Partei und die Ökologiebewegung Mesopotamiens aufgerufen. Vom Postgebäude an der Inönü-Straße zog die Demonstration zum zentralen Busbahnhof. „Bê ax jiyan nabe“ – „Ohne Erde kein Leben“ – und „Kurdistan nabe goristan“ – „Kurdistan wird kein Friedhof“ – lauteten einige der Parolen. Auf Transparenten und Schildern hieß es unter anderem: „Kurdistan ist nicht euer Bergbaugebiet“, „Die Tötung der Natur ist die Tötung des Lebens“ und „Finger weg von meiner Luft, meinem Wasser, meinem Land und meinem Wald“.

An der Kundgebung beteiligten sich unter anderem die Ko-Vorsitzenden der Parteien DBP und DEM, Çiğdem Kılıçgün Uçar und Tuncer Bakırhan, sowie Vertreter:innen verschiedener Umweltgruppen. Der Protest richtet sich gegen ein Goldbergbauprojekt bei Meleqerê (Mollakara). Umweltorganisationen und Kommunen aus der Region warnen insbesondere vor möglichen Auswirkungen des Cyanideinsatzes auf den Murat-Fluss und sein Einzugsgebiet.

‚Wir kämpfen für jeden Ort, der geplündert wird‘

Alev Yılmaz von der Ökologieplattform Gimgim erinnerte an den seit mehr als 140 Tagen andauernden Widerstand gegen Energie- und Rohstoffprojekte in Gimgim (Varto). Der dortige Protest richte sich nicht allein auf die eigene Region: „Wir führen diesen Widerstand nicht nur für Gimgim, sondern für jeden Ort, der geplündert wird.“ Rojhat Özgökçe von der mesopotamischen Ökologiebewegung sprach von einer seit langem anhaltenden Ausbeutung der Natur Kurdistans. Die Erfahrungen aus Gimgim und Kanîreş (Karlıova) zeigten zugleich, dass sich dagegen eine organisierte ökologische Bewegung entwickle. „Wir müssen stärker werden, uns organisieren und einen kraftvollen Kampf gegen den Ökozid entwickeln“, sagte Özgökçe.

Uçar: Land wertvoller als Gold

Die DBP-Vorsitzende Çiğdem Kılıçgün Uçar stellte die Bergbauprojekte in einen Zusammenhang mit Verarmung, Abwanderung und der wirtschaftlichen Ausbeutung der Region. „Warum ist die Bevölkerung von Giyadîn abgewandert? Weil hier tiefe Armut hinterlassen wurde“, sagte Uçar. Nun werde versucht, Unternehmen in die Region zu bringen und Giyadîn auszubeuten. „Was wir tun müssen, ist deshalb, unser Land zu schützen. Das Land und der Widerstand der Bevölkerung von Giyadîn sind wertvoller als Gold.“

Den Verweis auf Arbeitsplätze durch Bergbauunternehmen wies sie zurück: „Unserer Bevölkerung wird eine giftige Beschäftigung angeboten. Kein Mensch akzeptiert, dass seine Luft, sein Wasser und seine Lebensgrundlagen geplündert werden. Wir werden das ebenfalls nicht akzeptieren.“ Von Mûş und Amed bis Agirî finde eine Ausbeutung statt, die die dort lebende Bevölkerung übergehe. „Wir wollen auch den siebenjährigen Kindern, die heute hier auf diesem Platz stehen, ein Leben in Würde hinterlassen.“ Uçar rief die Bevölkerung zugleich dazu auf, ihr Land nicht an Bergbauunternehmen zu verkaufen: „Sie versuchen, Stück für Stück Grundstücke in den Dörfern aufzukaufen. Verkauft euer Land nicht.“

Ökologie und Frieden

Mit Blick auf Abdullah Öcalans Aufruf vom 27. Februar 2025 verband Uçar den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. „Wer seine Natur nicht schützt, schützt auch den Frieden nicht“, sagte die Politikerin. „Wir müssen damit beginnen, das Wasser und die Natur dieses Landes, insbesondere Kurdistans, zu schützen.“ Unternehmen stünden bereit, die natürlichen und gesellschaftlichen Werte der Region auszubeuten. „Wir werden ihnen in diesem Kampf gemeinsam entgegentreten.“

Bakırhan: Kurdische Bevölkerung soll wieder vertrieben werden

Der DEM-Vorsitzende Tuncer Bakırhan zog eine Verbindung zwischen den heutigen Bergbauprojekten und der Vertreibung der kurdischen Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten. In den 1990er Jahren seien Millionen Kurd:innen infolge von Krieg und Gewalt gezwungen worden, ihre Dörfer, Weiden, Berge und Häuser zu verlassen. „Jetzt versuchen sie, die kurdische Bevölkerung durch Bergbauunternehmen und Profiteure ein zweites Mal zu vertreiben“, sagte Bakırhan.

Der Widerstand dagegen beschränke sich nicht auf Giyadîn. Von Licê über Gimgim und Kanîreş bis zum Idagebirge und dem Akbelen-Wald wehrten sich Menschen gegen Naturzerstörung und Profitinteressen. „Wir sagen: Sprengt unsere Berge nicht, verschmutzt unsere Ebenen nicht, verschmutzt unser Wasser nicht.“ Die Bevölkerung werde ihr Land nicht Unternehmen überlassen, „die es vergiften, ein wenig Gold herausholen und wieder verschwinden wollen“.

Der eigentliche Frieden ist Frieden mit dem Land

Bakırhan stellte die Auseinandersetzung ebenfalls in den Zusammenhang mit dem laufenden Friedensprozess. Frieden müsse bedeuten, dass Kurd:innen an ihrem Wohnort und auf ihrem Land unter menschenwürdigen Bedingungen leben könnten. Stattdessen würden immer mehr Flächen für Bergbauprojekte geöffnet. „Der eigentliche Frieden ist Frieden mit dem Land. Er ist Frieden mit dem Wasser der Kurd:innen, mit ihren Bergen, mit den Ebenen, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, und mit den Menschen und anderen Lebewesen, die dort leben.“ Die derzeitige Politik stehe weder mit dem Frieden noch mit dessen Geist im Einklang, sagte Bakırhan: „Nehmt eure Hände von unseren Weiden, unserem Wasser, unserem Land und unserer Geschichte.“

Ökologie gehört zu Öcalans wichtigsten Themen

Bakırhan berichtete auch von seinen Gesprächen mit Abdullah Öcalan. Bei einer vierstündigen Unterredung sei Ökologie neben Sprache, Identität und gleichberechtigter Staatsbürgerschaft eines der zentralen Themen gewesen. Öcalan habe insbesondere die Frage beschäftigt, wie Kurd:innen an ihren Geburtsorten Arbeit und eine Lebensgrundlage finden könnten. Seine Haltung gegenüber der Zerstörung der Natur sei sehr entschieden gewesen.

Bakırhan verwies in diesem Zusammenhang auf die zunehmende Vergabe von Bergbaulizenzen in den kurdischen Gebieten. „In Şirnex, Gabar, Besta und Cûdî haben sie kaum einen Baum stehen gelassen. In Bedlîs und Çewlîg versuchen sie nahezu jeden Berg, jedes fließende Gewässer und jede Ebene Bergbauunternehmen zu überlassen.“ Hunderte Lizenzen seien bereits vergeben, Tausende weitere warteten auf ihre Genehmigung. „Warum diese Plünderung? Diese Geografie hat in den vergangenen hundert Jahren genug Unterdrückung und Leid erlebt.“

Wer glaube, Kurdistan nun großflächig für Bergbau und Kapitalinteressen öffnen zu können, werde auf Widerstand treffen, erklärte Bakırhan: „Die Bevölkerung von Giyadîn wird das nicht zulassen. Die Bevölkerung von Patnos wird das nicht zulassen. Auch die Menschen in Colemêrg und Şirnex werden nicht zulassen, dass ihre Natur für den Bergbau zerstört wird.“

Nach den Redebeiträgen endete die Kundgebung.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/widerstand-gegen-geplanten-goldabbau-mit-cyanid-in-giyadin-wachst-52843 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/geothermieprojekt-in-gimgim-ortsbesichtigung-fur-8-oktober-angesetzt-52844 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/nevroz-kavak-unter-dem-vorwand-der-energiegewinnung-werden-lebensraume-zerstort-52835

 

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Samstagsmütter fragen nach Ibrahim und Edip Çelik

Die Samstagsmütter haben bei ihrer 1122. Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz in Istanbul an Ibrahim und Edip Çelik erinnert. Vater und Sohn wurden am 10. Juli 1994 in der nordkurdischen Provinz Êlih (tr. Batman) von der radikalislamistischen Hizbullah verschleppt und zum Verschwinden gebracht. Seitdem fehlt von ihnen jedes Lebenszeichen.

An der Mahnwache beteiligten sich Angehörige von Verschwundenen und zahlreiche Menschenrechtsaktivist:innen. Sie trugen Bilder von Menschen, die in staatlichem Gewahrsam verschwunden oder getötet wurden, sowie rote Nelken. Die Erklärung zum Fall verlas die Rechtsanwältin Jiyan Kaya von der Istanbuler Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD.

IHD verweist auf Verbindungen zum Staatsapparat

Kaya erinnerte daran, dass die Todesschwadron Hizbullah in den 1990er Jahren zahlreiche Menschen entführte und zum Verschwinden brachte. Zugleich verwies sie auf die Rolle staatlicher Strukturen: Es gelte als gesichert, dass die Hizbullah bei diesen Verbrechen mit Schutz und Unterstützung von Teilen der Sicherheits- und Verwaltungsbürokratie rechnen konnte und ihr Handeln vom Staat geduldet wurde. Daher habe es keine wirksame staatliche Intervention gegen diese Verbrechen gegeben.

Was geschah am 10. Juli 1994?

Am Abend des 10. Juli 1994 klopften vier maskierte und bewaffnete Männer an die Tür der Familie Çelik. Unter dem Vorwand, er solle ihnen einen Ort zeigen, nahmen sie den 50 Jahre alten Ibrahim Çelik mit. Sein damals 19-jähriger Sohn Edip folgte ihnen, weil er seinen Vater nicht allein lassen wollte. Als beide nicht zurückkehrten, wandte sich die Familie an Gendarmerie und Polizei und erstattete anschließend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Im Zusammenhang mit der Verschleppung benannte die Familie nach Angaben des IHD fünf Hizbullah-Mitglieder: Talat Rüzgar, Aziz Önlük, Ilhan Önlük, Resul Güneş und Çetin Dursun.

Notwendige Ermittlungen blieben aus

Die Bemühungen der Familie blieben ohne Ergebnis. „Die notwendigen Schritte, um Zeug:innen zu vernehmen, Verdächtige zu befragen und den Fall in all seinen Dimensionen aufzuklären, wurden nicht unternommen“, erklärte Kaya. Von Ibrahim und Edip Çelik habe es nie wieder eine Nachricht gegeben. Die Suche von Ibrahims Frau Merese Çelik werde inzwischen von ihren Kindern und Enkelkindern fortgeführt. „Egal, wie viele Jahre vergehen: Wir werden nicht aufhören, für Ibrahim und Edip Çelik und für alle unsere Verschwundenen Gerechtigkeit zu fordern und den Staat daran zu erinnern, dass er sich an rechtsstaatliche Normen halten muss.“

„Wie viele Generationen sollen das noch erleben?“

Anschließend sprach Berfin Çelik, die Enkelin von Ibrahim Çelik. „Ich bin ein Enkelkind der Samstagsmütter. Seit drei Generationen stehen wir auf dem Galatasaray-Platz“, sagte sie. „Darüber nachdenken zu müssen, was ihnen widerfahren ist, ist für uns zur Qual geworden. Wie viele Generationen sollen das noch erleben? Wir wollen die Wahrheit erfahren.“ Die Familie werde ihre Suche nicht aufgeben: „Als Familie Çelik werden wir diesen Kampf weiterführen.“ Zum Abschluss legten die Angehörigen der Verschwundenen ihre Nelken auf dem Galatasaray-Platz nieder.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-48033 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/samstagsmutter-fordern-aufklarung-uber-schicksal-von-cemil-kirbayir-52790 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ridvan-karakoc-protest-gegen-einstellung-der-ermittlungen-nach-31-jahren-52780

 

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Kinderkrankengeld 2027: Familien drohen bis zu 20 Tage weniger

Berufstätigen Eltern drohen ab Januar 2027 deutlich weniger Kinderkrankentage. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich am 23. September 2026 im Bundestag gegen eine erneute Verlängerung der erhöhten Ansprüche ausgesprochen. Besonders betroffen wären Alleinerziehende mit mehreren Kindern: Ihr Anspruch würde um bis zu 20 Arbeitstage im Jahr sinken.

Ein neuer Kürzungsbeschluss ist dafür nicht erforderlich. Die höheren Ansprüche gelten nur bis Ende 2026; ohne Gesetzesänderung greifen anschließend wieder die niedrigeren Grenzen. Eine Verlängerung bleibt rechtlich möglich, wird vom Minister aber abgelehnt.

Linnemann will zurück zu den früheren Grenzen

In der Regierungsbefragung fragte der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner, ob sich Linnemann für den Erhalt der zusätzlichen Kinderkrankentage einsetzen werde. Der Minister verwies auf die Sonderregelungen während der Coronapandemie und sprach sich dafür aus, diese zurückzunehmen. Auf eine spätere Nachfrage erklärte er: „Es werden 10 Tage sein, mal zwei sind das 20 Tage im Jahr.“ Der Austausch ist in der Dokumentation des Bundesgesundheitsministeriums vom 23. September 2026 nachzulesen.

Gegen-Hartz hatte bereits am 25. Juni über die drohende Rückkehr zu zehn Kinderkrankentagen berichtet.

Diese Ansprüche gelten 2026 und ohne Verlängerung ab 2027

Die regulären Ansprüche regelt § 45 Absatz 2 SGB V. Absatz 2a erhöht sowohl die Tage je Kind als auch die Gesamtgrenzen für das Kalenderjahr 2026. Daraus ergibt sich folgender Vergleich für Eltern und Kinder, die die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld erfüllen:

Familiensituation Anspruch 2026 → Anspruch 2027 ohne Verlängerung Ein Kind, je Elternteil 15 → 10 Arbeitstage; fünf Tage weniger Zwei Kinder, je Elternteil insgesamt 30 → 20 Arbeitstage; zehn Tage weniger Drei oder mehr Kinder, je Elternteil insgesamt Höchstens 35 → 25 Arbeitstage; zehn Tage weniger Alleinerziehend mit einem Kind 30 → 20 Arbeitstage; zehn Tage weniger Alleinerziehend mit zwei Kindern insgesamt 60 → 40 Arbeitstage; 20 Tage weniger Alleinerziehend mit drei oder mehr Kindern insgesamt Höchstens 70 → 50 Arbeitstage; 20 Tage weniger

Die Gesamtgrenze hebt die Begrenzung je Kind nicht auf. Eltern können deshalb nicht sämtliche verfügbaren Tage für die Erkrankung eines einzigen Kindes verwenden. Gezählt werden Arbeitstage, an denen sie wegen der notwendigen Betreuung nicht arbeiten können.

Alleinerziehenden fehlt besonders viel abgesicherte Betreuungszeit

Für Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern entsprechen 20 entfallende Arbeitstage bei einer Fünftagewoche rechnerisch vier Wochen. Bei Elternpaaren mit mehreren Kindern kann sich der Verlust beider Ansprüche ebenfalls auf 20 Tage summieren. Dafür müssen beide Eltern selbst anspruchsberechtigt sein; die Tage lassen sich jedoch nicht beliebig zwischen ihnen aufteilen.

Wie stark sich die Kürzung im Alltag auswirkt, hängt davon ab, wie häufig und wie lange die Kinder erkranken. Wer die bisherigen Grenzen ausschöpft, müsste zusätzliche Betreuungstage früher anders organisieren.

Wer Kinderkrankengeld erhalten kann

Elternteil und Kind müssen grundsätzlich gesetzlich krankenversichert sein; der betreuende Elternteil benötigt außerdem einen eigenen Krankengeldanspruch. Das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein; bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Eine ärztliche Bescheinigung muss bestätigen, dass die Betreuung erforderlich ist. Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

Eine geschlossene Kita bei einem gesunden Kind genügt für diesen Anspruch nicht. Auch wer im Homeoffice arbeitet, kann Kinderkrankengeld erhalten, wenn die notwendige Betreuung die Arbeit verhindert.

Als alleinerziehend können auch Eltern gelten, die trotz gemeinsamen Sorgerechts tatsächlich alleinstehend erziehen. Die Krankenkasse prüft die Verhältnisse und gegebenenfalls erforderliche Nachweise, wie das Familienportal des Bundes erläutert. Mehr dazu steht in unserem Beitrag zum Kinderkrankengeld für Alleinerziehende bis Ende 2026.

Die Kürzung betrifft die Bezugsdauer, nicht den Tagessatz

Für Beschäftigte ersetzt Kinderkrankengeld grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. Bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld in den vorherigen zwölf Kalendermonaten beträgt der Satz 100 Prozent. Eine gesetzliche Höchstgrenze begrenzt die Leistung jedoch auch dann.

Vom errechneten Betrag können Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen. Die tatsächliche Auszahlung liegt deshalb gegebenenfalls niedriger. Einzelheiten erklärt die AOK zur Berechnung des Kinderkrankengeldes.

Bezahlte Freistellung muss von Anfang an geprüft werden

Bevor Kinderkrankengeld gezahlt wird, ist zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt während der Betreuung weiterzahlen muss. Ein solcher Anspruch kann sich bei kurzfristiger persönlicher Verhinderung aus § 616 BGB oder aus vertraglichen Regelungen ergeben. Die gesetzliche Vorschrift kann allerdings arbeitsvertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wie die AOK in ihren Informationen für Arbeitgeber erläutert.

Solange der Arbeitgeber wegen der Betreuung bezahlt freistellt, ruht der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Diese Tage werden auf die Anspruchsdauer angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Verfügung. Das Bundesportal zur Beantragung von Kinderkrankengeld verdeutlicht dies an einem Beispiel: Nach fünf angerechneten Tagen mit Entgeltfortzahlung verbleiben 2026 bei einem Anspruch von 15 Tagen noch zehn Tage Kinderkrankengeld.

Was Eltern nach Verbrauch der Kinderkrankentage tun können

Solange der gesetzliche Freistellungsanspruch besteht, müssen Eltern weder Erholungsurlaub einsetzen noch zunächst Überstunden abbauen. Sind die Tage für die gewöhnliche häusliche Betreuung verbraucht, folgt aus dieser Vorschrift kein Anspruch auf weitere freie Tage. Dann müssen andere Ansprüche oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geprüft werden.

Möglich sind etwa genehmigter Urlaub, vereinbarter Freizeitausgleich oder eine zusätzliche unbezahlte Freistellung. Bei unbezahlter Freistellung fehlt für diese weiteren Tage neben dem Gehalt auch das Kinderkrankengeld. Urlaub vermeidet den unmittelbaren Verdienstausfall, verringert aber die verbleibende Erholungszeit.

Hat der andere Elternteil noch Anspruchstage übrig, kommt eine Übertragung infrage. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch; insbesondere muss der Arbeitgeber des Elternteils zustimmen, der zusätzliche Tage übernehmen soll. Das Verfahren sollten Eltern vorab mit Arbeitgeber und Krankenkasse abstimmen. Die BMG-Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld erläutern diese Möglichkeit.

Krankenhausbegleitung verbraucht das gewöhnliche Kontingent nicht

Wird ein Elternteil aus medizinischen Gründen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen, besteht unter den Voraussetzungen von § 45 Absatz 1a SGB V ein gesonderter Anspruch für die notwendige Dauer. Auch hier muss das Kind grundsätzlich unter zwölf Jahre alt sein oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sein. Diese Begleitung wird nicht auf die gewöhnlichen Kinderkrankentage für die häusliche Betreuung angerechnet.

Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld 2027 Ist die Kürzung für 2027 bereits neu beschlossen worden?

Die niedrigeren Grenzen greifen nach geltendem Recht, weil die erhöhten Ansprüche Ende 2026 auslaufen. Ein neuer Kürzungsbeschluss ist nicht nötig; eine gesetzliche Verlängerung wäre weiterhin möglich.

Verlieren alle Eltern 20 Kinderkrankentage?

Bei einem Kind entfallen fünf Tage je Elternteil beziehungsweise zehn Tage für Alleinerziehende. Bis zu 20 Tage weniger betreffen Alleinerziehende mit mehreren Kindern oder zusammengerechnet zwei anspruchsberechtigte Elternteile mit mehreren Kindern.

Gibt es Kinderkrankengeld auch im Minijob?

Aus einem ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis entsteht regelmäßig kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung kann trotzdem bestehen, wie die BMG-Übersicht zu Kinderkrankentagen erläutert.

Was gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld I?

Bei notwendiger Betreuung eines erkrankten Kindes kann die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld zeitlich begrenzt weiterzahlen. Dabei handelt es sich um eine eigene Regelung, nicht um Kinderkrankengeld der Krankenkasse. Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur Fortzahlung von Arbeitslosengeld bei einem kranken Kind im Jahr 2026.

Lassen sich ungenutzte Tage aus 2026 für 2027 aufheben?

Nein, die Anspruchsgrenzen gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Nicht verbrauchte Tage erhöhen den Anspruch des folgenden Jahres nicht.

Wo wird Kinderkrankengeld beantragt?

Der betreuende Elternteil beantragt die Leistung bei seiner eigenen gesetzlichen Krankenkasse und reicht die ärztliche Bescheinigung ein. Bei Beschäftigten übermittelt der Arbeitgeber der Kasse die erforderlichen Angaben zum Verdienstausfall.

Der Beitrag Kinderkrankengeld 2027: Familien drohen bis zu 20 Tage weniger erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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KI ersetzt Arbeitsplätze: „Es gibt nur eine Art von Arbeitnehmer, die KI nicht ersetzen kann“

Künstliche Intelligenz setzt Beschäftigte unter Druck: Wenn Programme Texte schreiben, Anfragen beantworten und Daten auswerten, stellt sich die Frage, welche menschliche Arbeit künftig noch gebraucht wird.

Amazon-Gründer Jeff Bezos hat eine unberuhigende Botschaft: “Menschen mit Erfindergeist sollen auch im KI-Zeitalter unersetzlich bleiben”.

Was Bezos über die Zukunft der Arbeit gesagt haben soll

Bezos: „Es gibt nur eine Art von Arbeitnehmer, die KI niemals ersetzen kann.“ Gemeint sind Menschen, die neue Ideen entwickeln, Zusammenhänge erkennen und Probleme erfinderisch lösen.

Bezos richtet sich damit nicht ausschließlich an Ingenieure, Entwickler oder Beschäftigte in Forschungsabteilungen. Erfindergeist werden auch bei Arbeitsweisen gebraucht: Schwierigkeiten erkennen, bestehende Verfahren hinterfragen und Verbesserungen ausprobieren. Auch im Büro, im Kundendienst oder im Handwerk kann diese Fähigkeit gefragt sein.

Erfindergeist beginnt oft bei einem alltäglichen Problem

Wer bei Erfindungen ausschließlich an Patente und technische Durchbrüche denkt, übersieht die vielen kleinen Verbesserungen im Arbeitsalltag.

Eine Beschäftigte kann erkennen, warum Kunden regelmäßig dieselbe Rückfrage stellen, oder feststellen, weshalb ein bestimmter Arbeitsschritt unnötige Verzögerungen verursacht. Daraus kann eine Lösung entstehen, die Zeit spart und die Qualität verbessert.

Der Unterschied liegt im Blick auf die Aufgabe. Wer eine Reklamation bearbeitet, kann den einzelnen Fall abschließen oder zusätzlich untersuchen, weshalb vergleichbare Beschwerden immer wieder auftreten. Im zweiten Fall wird aus der laufenden Arbeit ein Vorschlag, wie sich das Problem künftig vermeiden lässt.

Solche Verbesserungen müssen weder spektakulär noch teuer sein. Manchmal genügt ein verständlicheres Formular, eine andere Reihenfolge im Arbeitsablauf oder eine bessere Abstimmung zwischen zwei Abteilungen. Gerade Beschäftigte, die täglich mit den Schwierigkeiten eines Verfahrens umgehen, können dafür wertvolle Hinweise liefern.

Erfahrung wird durch neue Technik nicht automatisch wertlos

Daraus lässt sich deshalb nicht ableiten, dass Berufserfahrung künftig weniger zählt. Wer einen Betrieb, seine Kunden und seine Abläufe kennt, kann beurteilen, an welchen Stellen Veränderungen tatsächlich helfen würden. Dieses Wissen lässt sich mit neuen Werkzeugen verbinden.

Für langjährig Beschäftigte wäre es daher die falsche Schlussfolgerung, ihre bisherigen Kenntnisse vorschnell abzuwerten. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, wie sie ihre Erfahrung unter veränderten Bedingungen einsetzen können. Ein technischer Vorschlag ist schließlich erst dann eine Verbesserung, wenn er im Arbeitsalltag funktioniert.

Umgekehrt schützt Erfahrung allein nicht vor Veränderungen. Auch eingespielte Abläufe können überholt sein, und eine langjährige Tätigkeit macht Weiterbildung nicht überflüssig. Berufliche Sicherheit lässt sich deshalb weder allein aus der Betriebszugehörigkeit noch aus der Begeisterung für neue Software ableiten.

Bezos verlangt auch etwas von der Unternehmensleitung

Bemerkenswert ist, dass Bezos im Gespräch nicht nur über die Eigenschaften einzelner Beschäftigter spricht. Große Unternehmen bräuchten Menschen, die neue Perspektiven einbringen und Veränderungen anstoßen, erklärt er sinngemäß. Führungskräfte müssten solche Mitarbeiter unterstützen, obwohl deren Ideen Unbehagen auslösen könnten.

Darin steckt eine Forderung, die in der Diskussion über die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern leicht untergeht. Wer Eigeninitiative erwartet, muss Beschäftigten die Möglichkeit geben, von bestehenden Verfahren abzuweichen und Vorschläge zu erproben. Ein Unternehmen kann schlecht Erfindergeist verlangen und zugleich jede Abweichung vom gewohnten Ablauf bestrafen.

Das betrifft auch die Arbeitsbelastung. Wer den gesamten Arbeitstag unter Zeitdruck einzelne Vorgänge erledigen muss, hat kaum Gelegenheit, deren Ursachen zu untersuchen. Ideen entstehen nicht zuverlässig dadurch, dass die Unternehmensleitung zusätzlich zum bisherigen Pensum noch mehr Kreativität verlangt.

Ausprobieren braucht Zeit – und kann scheitern

Bezos beschreibt das Erkunden neuer Wege als einen Vorgang, der vorübergehend ineffizient erscheinen kann. Wenn noch nicht feststeht, wie ein Ziel erreicht werden soll, gehören Umwege zur Suche nach einer Lösung. Er verbindet Erfindungsgeist damit ausdrücklich mit der Bereitschaft, Unsicherheit auszuhalten.

Für den Arbeitsalltag bedeutet das: Ein Verbesserungsvorschlag kann sich als unpraktisch erweisen, obwohl er zunächst plausibel klingt. Werden Beschäftigte dafür sofort verantwortlich gemacht, dürfte die Bereitschaft zum nächsten Versuch sinken. Eine glaubwürdige Einladung zur Eigeninitiative braucht deshalb nachvollziehbare Spielräume.

Die Verantwortung lässt sich nicht vollständig auf die einzelne Person verlagern. Arbeitgeber entscheiden darüber, welche Vorschläge geprüft werden, welche Mittel zur Verfügung stehen und welche Veränderungen tatsächlich umgesetzt werden. Auch daran muss sich messen lassen, wie ernst ein Unternehmen seine Forderung nach Innovation nimmt.

Amazon rechnet selbst mit weniger Beschäftigten durch KI

Wie wenig aus solchen Aussagen eine Beschäftigungsgarantie folgt, zeigt eine Mitteilung von Amazon-Chef Andy Jassy. Er erklärte, der verstärkte Einsatz generativer KI werde voraussichtlich dazu führen, dass Amazon in den folgenden Jahren insgesamt weniger Beschäftigte im Unternehmens- und Verwaltungsbereich benötige. Manche Tätigkeiten würden weniger Personal erfordern, andere mehr.

Gleichzeitig rief Jassy die Beschäftigten dazu auf, sich mit KI vertraut zu machen, Schulungen zu besuchen und Anwendungsmöglichkeiten auszuprobieren. Weiterbildung und erwarteter Personalabbau stehen in dieser Mitteilung unmittelbar nebeneinander. Die Aufforderung, neue Technik zu nutzen, war somit keine Zusicherung, dass alle bisherigen Stellen erhalten bleiben.

Für Arbeitnehmer ist dieser Unterschied entscheidend. Eine zusätzliche Fähigkeit kann die Chancen auf andere Aufgaben verbessern, während ein Unternehmen trotzdem Personal reduziert. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, war deshalb nicht automatisch zu wenig lernbereit oder erfinderisch.

Welche Arbeit sich durch KI besonders verändern könnte

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO und das Forschungsinstitut NASK haben im Mai 2025 untersucht, welche beruflichen Aufgaben von generativer KI betroffen sein könnten. Demnach arbeitet weltweit etwa jeder vierte Beschäftigte in einem Beruf mit zumindest teilweiser Berührung zu den Fähigkeiten dieser Technik. Die Zahl beschreibt ein Veränderungspotenzial und keine bereits eingetretenen Arbeitsplatzverluste.

Besonders hoch ist dieses Potenzial bei Büro- und Verwaltungstätigkeiten. Zunehmend betrifft es aber auch stark digitalisierte Aufgaben in Medien, Softwareentwicklung und Finanzberufen. Anspruchsvolle oder als kreativ geltende Tätigkeiten stehen damit nicht pauschal außerhalb des technischen Wandels.

Die ILO-Untersuchung zu generativer KI und Beschäftigung erwartet häufiger eine Veränderung von Arbeitsplätzen als deren vollständige Automatisierung. Viele Berufe umfassen unterschiedliche Aufgaben, von denen sich nur ein Teil technisch übernehmen lässt. Aus der Automatisierbarkeit einzelner Arbeitsschritte folgt deshalb nicht unmittelbar, dass der gesamte Beruf verschwindet.

Warum die Behauptung vom unersetzlichen Arbeitnehmer zu weit geht

Die Vorstellung einer dauerhaft geschützten Gruppe ist verlockend. Sie verspricht eine klare Antwort auf eine Entwicklung, deren Folgen für den eigenen Arbeitsplatz schwer abzuschätzen sind. Doch eine persönliche Eigenschaft kann nicht sämtliche unternehmerischen Entscheidungen ausgleichen.

Auch ein Mitarbeiter mit guten Ideen kann von einer Standortschließung oder der Zusammenlegung von Abteilungen betroffen sein. Ebenso kann eine erfolgreiche Verbesserung dazu führen, dass ein Betrieb weniger Arbeitsstunden für dieselbe Leistung benötigt. Wem dieser Gewinn zugutekommt, ist eine Frage der betrieblichen Entscheidungen.

Deshalb greift es zu kurz, Arbeitnehmer ausschließlich zur Selbstoptimierung aufzufordern. Eine faire Debatte muss auch danach fragen, ob frei werdende Zeit für bessere Arbeitsbedingungen, Weiterbildung oder zusätzliche Aufgaben genutzt wird. Der technische Fortschritt allein entscheidet darüber nicht.

Was Beschäftigte im eigenen Betrieb konkret klären sollten

Für Arbeitnehmer ist eine genaue Betrachtung der eigenen Tätigkeit hilfreicher als die allgemeine Frage, ob ihr Beruf irgendwann verschwinden könnte. Welche Aufgaben sollen sich verändern, welche bleiben bestehen und welche neuen Anforderungen entstehen? Darauf sollten Arbeitgeber möglichst konkrete Antworten geben.

Dasselbe gilt für Weiterbildung. Ein allgemeiner KI-Kurs kann wenig bringen, wenn anschließend unklar bleibt, wofür die Kenntnisse gebraucht werden. Sinnvoller erscheint eine Qualifizierung, die mit den tatsächlichen Aufgaben, vorhandenen Erfahrungen und erreichbaren Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb verbunden ist.

Dabei sollte auch geklärt werden, wann gelernt werden kann und wer die Kosten trägt. Die Forderung nach Anpassungsfähigkeit bleibt für Beschäftigte wenig greifbar, wenn Schulungen ausschließlich zusätzlich zur ohnehin vollen Arbeitswoche stattfinden sollen. Ein nachvollziehbarer Plan schafft mehr Orientierung als die Aufforderung, sich irgendwie mit KI zu beschäftigen.

Weiterbildung und Arbeitsplatzverlust haben auch finanzielle Folgen

Wer eine größere berufliche Neuorientierung erwägt, muss neben den fachlichen Chancen die eigene Absicherung im Blick behalten. Gegen-Hartz erläutert anhand eines Gerichtsfalls, wann eine Eigenkündigung wegen Weiterbildung ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bleiben kann. Eine allgemeine Freistellung von Sperrzeiten lässt sich daraus nicht ableiten; entscheidend sind die jeweiligen Umstände.

Wenn ein Arbeitgeber bereits Stellenstreichungen ankündigt, verschiebt sich die Diskussion nochmals. Dann geht es um konkrete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, angebotene Veränderungen und die Prüfung einer möglichen Kündigung. Diese Fragen behandelt Gegen-Hartz im Beitrag „Kündigung wegen KI: Erst kürzen, dann Arbeitslosigkeit“.

Beschäftigte brauchen in dieser Situation verlässliche Informationen über ihre Perspektiven. Ein Verweis auf die angeblich grenzenlosen Möglichkeiten neuer Technik ersetzt keine Antwort darauf, wie es mit ihrem Einkommen und ihrer Beschäftigung weitergeht.

Der Beitrag KI ersetzt Arbeitsplätze: „Es gibt nur eine Art von Arbeitnehmer, die KI nicht ersetzen kann“ erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Grundsicherung: Jobcenter-Termin verpasst: In diesen Fällen reicht eine Krankschreibung nicht

Sie sind krank und können einen Jobcenter-Termin nicht wahrnehmen? Dann reicht eine normale Krankschreibung grundsätzlich aus. Doch es gibt eine Falle: In bestimmten Situationen darf das Jobcenter zusätzlich ein ärztliches Attest verlangen, das bestätigt, dass Sie den Termin tatsächlich nicht wahrnehmen konnten.

Wer diese zusätzliche Bescheinigung trotz vorheriger Aufforderung nicht vorlegt, riskiert, dass das Jobcenter den Termin als unentschuldigtes Meldeversäumnis wertet. Deshalb kommt es darauf an, welchen Nachweis das Jobcenter konkret verlangt hat.

Krank? Melden Sie sich sofort

Wenn Sie einen Meldetermin wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, sollten Sie das Jobcenter unverzüglich informieren. Warten Sie nicht erst auf eine Anhörung.

Nach § 56 SGB II müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzeigen. Die Bescheinigung muss grundsätzlich spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Das Jobcenter darf sie auch früher verlangen.

Dauert die Erkrankung länger, brauchen Sie eine Folgebescheinigung.

Die entscheidende Falle: Arbeitsunfähig heißt nicht automatisch terminunfähig

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt zunächst nur, dass Sie arbeitsunfähig sind. Sie sagt nicht zwingend aus, dass Sie gesundheitlich auch keinen Termin beim Jobcenter wahrnehmen können.

Das Bundessozialgericht stellte bereits mit Urteil vom 9. November 2010, Az. B 4 AS 27/10 R, klar: Arbeitsunfähigkeit und die Unfähigkeit, einen Meldetermin wahrzunehmen, sind nicht immer identisch.

Trotzdem darf das Jobcenter nicht automatisch bei jeder Erkrankung eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Die normale AU reicht grundsätzlich als Nachweis.

Erst wenn konkrete Zweifel bestehen und das Jobcenter vorher ausdrücklich einen weitergehenden Nachweis verlangt hat, kann ein zusätzliches Attest erforderlich werden.

Beispiel Swetlana: Krankschreibung schützt vor Meldeversäumnis

Swetlana ist 46 Jahre alt und lebt in Frankfurt an der Oder. Für Dienstagmorgen hat sie einen Termin beim Jobcenter. In der Nacht bekommt sie Fieber, starke Gliederschmerzen und Kreislaufprobleme.

Sie meldet sich morgens beim Jobcenter ab und geht zum Arzt. Dieser schreibt sie für mehrere Tage arbeitsunfähig. Swetlana reicht die Bescheinigung beim Jobcenter ein.

Damit hat sie grundsätzlich einen wichtigen Grund nachgewiesen. Das Jobcenter darf den Termin nicht einfach als unentschuldigtes Meldeversäumnis behandeln.

Anders könnte es aussehen, wenn Swetlana bereits mehrfach genau an Meldeterminen krankgeschrieben war und das Jobcenter ihr vorher ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass künftig ein zusätzliches Attest über ihre Unfähigkeit zur Terminwahrnehmung erforderlich ist.

Wann reicht die Krankschreibung – und wann nicht? Situation Erforderlicher Nachweis Einmalige Erkrankung am Meldetermin AU reicht grundsätzlich Jobcenter verlangt vorher ausdrücklich Zusatzattest Zusätzliches ärztliches Attest Krankheit dauert länger Folgebescheinigung Jobcenter fragt nach Diagnose Diagnose müssen Sie grundsätzlich nicht mitteilen Sie haben nur einen Arzttermin Entschuldigt den Jobcenter-Termin nicht automatisch Diagnose geht das Jobcenter grundsätzlich nichts an

Sie müssen Ihrer Integrationsfachkraft grundsätzlich nicht mitteilen, woran Sie erkrankt sind. Entscheidend sind die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer.

Auch bei einem zusätzlichen Attest muss der Arzt nicht Ihre gesamte Krankengeschichte offenlegen. Es genügt grundsätzlich die Aussage, dass Sie den Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konnten.

Achtung bei normalen Arztterminen

Ein Arzttermin ist nicht automatisch ein wichtiger Grund für das Fernbleiben beim Jobcenter. Wenn Sie nicht arbeitsunfähig sind, sollten Sie prüfen, ob sich der Arzttermin verschieben lässt.

Geht das nicht, etwa wegen einer dringenden Behandlung oder Untersuchung, sollten Sie das Jobcenter vorher informieren und den Termin nachweisen.

Was tun, wenn das Jobcenter trotzdem ein Meldeversäumnis behauptet?

Schickt Ihnen das Jobcenter eine Anhörung, sollten Sie unbedingt reagieren. Teilen Sie mit, wann Sie erkrankt sind, wann Sie sich abgemeldet und welchen Nachweis Sie eingereicht haben.

Liegt ein wichtiger Grund vor, darf das Jobcenter den Termin nicht als Meldeversäumnis werten. Bewahren Sie deshalb die AU, Nachrichten an das Jobcenter und Übermittlungsnachweise auf.

Das sollten Sie bei Krankheit sofort tun

Melden Sie sich so früh wie möglich beim Jobcenter ab. Reichen Sie die AU fristgerecht ein und achten Sie darauf, ob das Jobcenter ausdrücklich einen weitergehenden Nachweis verlangt.

Hat das Jobcenter zuvor ein zusätzliches ärztliches Attest gefordert, sollten Sie dieses ebenfalls besorgen. Nur eine normale Krankschreibung einzureichen, kann dann zu wenig sein.

FAQ: Krankheit und Meldeversäumnis beim Jobcenter

Reicht eine Krankschreibung für einen Jobcenter-Termin?

Grundsätzlich ja. Nur in begründeten Fällen kann das Jobcenter nach vorheriger Aufforderung einen zusätzlichen ärztlichen Nachweis verlangen.

Muss ich meine Diagnose nennen?

Nein. Sie müssen dem Jobcenter grundsätzlich nicht mitteilen, woran Sie erkrankt sind.

Darf das Jobcenter einen krankheitsbedingt verpassten Termin als Meldeversäumnis werten?

Nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund ausreichend nachweisen. Entscheidend ist, dass Sie die Erkrankung rechtzeitig melden und den verlangten Nachweis einreichen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 32 SGB II, Stand Juli 2026
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 56 SGB II, Stand Juli 2026
Bundessozialgericht: Urteil vom 9. November 2010, B 4 AS 27/10 R
Sozialgesetzbuch II: §§ 32 und 56

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So hoch ist die Rente nach 45 Arbeitsjahren – Altersrententabelle zeigt es

Wer 45 Jahre durchgängig gearbeitet und stets ein Durchschnittseinkommen erzielt hat, kann mit einer monatlichen Bruttorente von rund 1.835 Euro rechnen. Doch diese sogenannte „Standardrente“ ist für viele Rentnerinnen und Rentner weit entfernt von der Realität.

Was ist die Standardrente – und wer erhält sie überhaupt?

Die Deutsche Rentenversicherung spricht von einer „Standardrente“, wenn jemand 45 Jahre lang ununterbrochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in jedem dieser Jahre genau das Durchschnittsentgelt verdient hat. Für jedes dieser Jahre gibt es einen sogenannten Entgeltpunkt. Wer 45 Entgeltpunkte sammelt, erhält – multipliziert mit dem Rentenwert – die Standardrente.

Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Rentenwert bundesweit bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Damit ergibt sich bei 45 Punkten eine Bruttorente von 1.835,55 Euro. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (rund 215 Euro) bleibt ein monatlicher Nettobetrag von etwa 1.621 Euro – vor Steuern.

Wert ab 1. Juli des Jahres Wert eines Rentenpunkts im Westen Durchschnittsrente nach 45 Jahren im Westen Wert eines Rentenpunkts im Osten Durchschnittsrente nach 45 Jahren im Osten 2025 40,79 € 1.835,55 € 40,79 € 1.835,55 € 2024 39,32 € 1.769,40 € 39,32 € 1.769,40 € 2023 37,60 € 1.692,00 € 37,60 € 1.692,00 € 2022 36,02 € 1.620,90 € 35,52 € 1.598,40 € 2021 34,19 € 1.538,55 € 33,47 € 1.506,15 € 2020 34,19 € 1.538,55 € 33,23 € 1.495,35 € 2019 33,05 € 1.487,25 € 31,89 € 1.435,05 € 2018 32,03 € 1.441,35 € 30,69 € 1.381,05 € 2017 31,03 € 1.396,35 € 29,69 € 1.336,05 € 2016 30,45 € 1.370,25 € 28,66 € 1.289,70 € 2015 29,21 € 1.314,45 € 27,05 € 1.217,25 €

Doch nur wenige Rentnerinnen und Rentner erreichen diese Idealbedingungen. Im Schnitt liegt die Rentenleistung deutlich darunter.

Realität statt Theorie: Durchschnittsrenten liegen meist deutlich niedriger

Tatsächlich erhielten laut Deutscher Rentenversicherung Ende 2023 Männer im Schnitt 1.348 Euro und Frauen 908 Euro an Altersrente. Wer 2023 erstmals in Rente ging, bekam im Westen durchschnittlich 1.091 Euro, im Osten sogar leicht mehr: 1.200 Euro. Das zeigt, dass die Standardrente für viele mehr Hoffnung als Realität ist.

Warum die Abweichung? Die Gründe sind vielfältig:

  • Viele Erwerbsbiografien sind von Brüchen, Teilzeit oder Niedriglohn geprägt.
  • Nicht jeder schafft 45 Versicherungsjahre.
  • Weniger als 5 % der Rentenzugänge im Jahr 2023 wiesen gleichzeitig 45 Entgeltpunkte und 45 Versicherungsjahre auf.

Die durchschnittliche Entgeltpunktdichte lag 2023 laut Rentenstatistik bei lediglich 0,869 Punkten pro Beitragsjahr – weit entfernt vom Idealwert.

Durchschnittsentgelt West Umrechnungsfaktor Durchschnittsentgelt Ost 2025 50.493 € 1 50.493 € 2024 45.358 € 1,014 44.732 € 2023 44.732 € 1,028 43.514 € 2022 42.053 € 1,042 40.358 € 2021 40.463 € 1,056 38.317 € 2020 39.167 € 1,07 36,604 € 2019 39.301 € 1,084 36.255 € 2018 38.212 € 1,1339 33.699 € 2017 37.077 € 1,1374 32.598 € 2016 36,187 € 1,1415 31.700 € 2015 35.363 € 1,1502 30.744 € Besonders langjährig Versicherte: Wer profitiert von der „Rente mit 63“?

Menschen mit mindestens 45 Beitragsjahren können unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Dieses Modell, umgangssprachlich als „Rente mit 63“ bekannt, wird seit 2014 schrittweise an das Regelrentenalter angepasst. Wer die Voraussetzungen erfüllt, spart Abschläge von bis zu 14,4 % – ein erheblicher Vorteil.

Netto oder brutto? Was wirklich ankommt

Bruttorente ist nicht gleich Netto-Rente. Von der gesetzlichen Rente gehen Sozialabgaben ab:

  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,4 % (Kinderlose: 4,0 %)

Beispiel: Die Standardrente von 1.835,55 Euro (brutto) ergibt nach Abzügen etwa 1.621 Euro netto. Auch Steuern können noch fällig werden – je nach Höhe der Gesamteinkünfte.

Steuerpflicht im Ruhestand: Was bleibt nach dem Finanzamt?

Ab 2025 beträgt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente 85 %. Das bedeutet: Nur 15 % der Rentenzahlung bleiben dauerhaft steuerfrei. Ob und wie viel Rente versteuert werden muss, hängt vom Gesamteinkommen und dem Grundfreibetrag ab – dieser liegt 2025 bei 11.604 Euro pro Jahr (bei Ehepaaren: 23.208 Euro).

Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente Einnahmen hat (z. B. Miete, Betriebsrente oder Kapitalerträge), überschreitet schnell den Freibetrag und muss Einkommensteuer zahlen.

Die Grundrente: Zusatzleistung für langjährig Geringverdienende

Seit 2021 gibt es die Grundrente. Sie soll Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen entlasten, wenn sie trotz geringem Einkommen mindestens 33 Versicherungsjahre vorweisen können. Ab 35 Jahren steigt der Anspruch auf die volle Aufstockung.

Wer profitiert?
  • Wer über Jahrzehnte in Teilzeit oder im Niedriglohnsektor gearbeitet hat
  • Wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat
  • Wer keine zusätzliche Grundsicherung beantragen möchte
Wie beantragen?

Keine Antragstellung nötig: Die Grundrente wird automatisch geprüft und mit der Rente ausgezahlt. Allerdings erfolgt die Berechnung in vielen Fällen mit Verzögerung, weshalb Nachzahlungen möglich sind.

Renten im europäischen Vergleich: Deutschland im Mittelfeld

Deutschland liegt mit durchschnittlich 1.440 Euro brutto leicht über dem EU-Durchschnitt von 1.294 Euro (Eurostat, 2021). Doch dieser Vergleich ist mit Vorsicht zu genießen. Denn er basiert auf nominalen Beträgen – nicht auf der Kaufkraft.

Berücksichtigt man die Lebenshaltungskosten, verschiebt sich das Bild:

  • Länder wie Österreich (1.962 Euro) oder Niederlande (1.931 Euro) zahlen nominal höhere Renten.
  • In Luxemburg erhalten Rentner sogar durchschnittlich 2.575 Euro.
  • Dennoch ist in Deutschland die private Vorsorge weitverbreitet – viele Menschen haben eine Betriebsrente, Riester-Rente oder setzen auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
Einkommensquellen im Alter: Gesetzliche Rente ist nur ein Baustein

Nur rund 52 % der Haushalte verlassen sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente. Weitere Einnahmequellen:

  • Betriebsrenten: Immer mehr Tarifverträge beinhalten arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenmodelle.
  • Private Rentenversicherungen: Zahlreiche Menschen nutzen Sofortrenten aus Lebensversicherungen.
  • Immobilienverrentung: Wer Eigentum besitzt, kann über Rückmietmodelle oder Leibrente zusätzliche Einnahmen erzielen.
  • Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ergänzen das Budget.
  • Erwerbstätigkeit im Alter: Über 1,5 Millionen Ruheständler in Deutschland arbeiten weiter – teils aus finanziellen Gründen, teils aus sozialen.

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Rentenreform: Diese drei Jahrgänge könnten von der höheren Altersgrenze verschont bleiben

Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sah nach veröffentlichten Berichten vor, die Regelaltersgrenze erst ab Jahrgang 1968 weiter anzuheben. Für die Jahrgänge 1965, 1966 und 1967 wäre es damit beim regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren geblieben. Nach der in den Berichten wiedergegebenen Auskunft des Ministeriums war das Papier keine gebilligte Regierungsposition.

Für die persönliche Planung zählt deshalb zunächst die geltende Rechtslage: Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Ob und ab welchem Jahrgang sie darüber hinaus steigen wird, ist gesetzlich noch nicht entschieden.

Was über das Papier aus dem Arbeitsministerium bekannt ist

Der bekannt gewordene Arbeitsentwurf trägt nach der Berichterstattung über das BMAS-Papier den Bearbeitungsstand 21. August 2026. Die Veröffentlichung verweist auf einen Bericht der ZEIT und gibt die Reaktion des Ministeriums wieder. Demnach stammte das Dokument aus einem Fachreferat; die Hausleitung sei damit nicht befasst gewesen.

In diesem Arbeitsstand war offenbar vorgesehen, die Regelaltersgrenze erstmals für die Jahrgänge ab 1968 an die Lebenserwartung zu koppeln. Laut der wiedergegebenen Ministeriumsauskunft wurde an einem Referentenentwurf noch gearbeitet. Die Angaben beschreiben damit einen früheren internen Vorschlag, keinen von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf.

Warum es um die Jahrgänge 1965 bis 1967 geht

Die bisherige Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre erreicht mit dem Geburtsjahrgang 1964 ihre letzte Stufe. Dieser Jahrgang wird 2031 67 Jahre alt. Die Jahrgänge 1965, 1966 und 1967 folgen in den Jahren 2032, 2033 und 2034.

Bei einer unmittelbar anschließenden Erhöhung wären diese Versicherten besonders früh betroffen. Begänne die zusätzliche Anhebung erst mit Jahrgang 1968, wären sie davon ausgenommen. Die veröffentlichte Auswertung des Entwurfs durch die FTB-Rentenberatung beschreibt entsprechend eine unveränderte Regelaltersgrenze für die Jahrgänge 1964 bis 1967.

Für sämtliche nachfolgend aufgeführten Jahrgänge gilt heute die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Tabelle zeigt ausschließlich, welche Unterschiede sich aus dem beschriebenen Arbeitsentwurf ergeben hätten.

Geburtsjahrgang Bedeutung des internen Arbeitsentwurfs 1964 Weiterhin 67 Jahre; dieser Jahrgang erreicht das Alter 2031. 1965 Keine zusätzliche Anhebung; der 67. Geburtstag liegt 2032. 1966 Keine zusätzliche Anhebung; der 67. Geburtstag liegt 2033. 1967 Keine zusätzliche Anhebung; der 67. Geburtstag liegt 2034. Ab 1968 Beginn der vorgesehenen Kopplung an die Lebenserwartung. Eine konkrete neue Altersgrenze für den Jahrgang 1968 wurde in der Auswertung nicht beziffert.

Die Kalenderjahre bezeichnen das Jahr des Geburtstags, nicht automatisch den Beginn der Rentenzahlung. Dieser hängt zusätzlich vom genauen Geburtsdatum, den erfüllten Voraussetzungen und der Antragstellung ab.

Was 67 Jahre und sechs Monate tatsächlich bedeuten

Die Rentenkommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei weiter steigender Lebenserwartung schrittweise anzuheben. Nach den veröffentlichten Empfehlungen des Gremiums ergäbe sich unter den zugrunde gelegten Annahmen über etwa zehn Jahre ein Anstieg um sechs Monate. Die Regelaltersgrenze läge dann voraussichtlich bei 67 Jahren und sechs Monaten.

Zusätzliche Lebenserwartung soll dabei im Verhältnis zwei zu eins auf die Zeit vor und nach dem regulären Rentenbeginn verteilt werden. Ein zusätzliches Jahr würde rechnerisch eine um acht Monate höhere Altersgrenze und vier zusätzliche Monate Rentenbezug bedeuten. Die Annahmen sollen regelmäßig überprüft werden.

Für den Jahrgang 1968 folgt daraus keine sofortige Anhebung um sechs Monate. Wie groß die ersten Schritte ausfallen und welche Übergangsregeln gelten würden, müsste ein späteres Gesetz festlegen. Der Kommissionsvorschlag und die im internen Entwurf beschriebene Jahrgangsgrenze sind deshalb auseinanderzuhalten.

Warum ein späterer Rentenbeginn diskutiert wird

Das Arbeitsministerium verweist auf den Finanzierungsdruck in der gesetzlichen Rentenversicherung. Geburtenstarke Jahrgänge wechseln in den Ruhestand, während weniger junge Erwerbstätige nachrücken. Eine längere Lebenserwartung verlängert zudem den Rentenbezug, erläutert das BMAS in seinen Fragen und Antworten zur Rentenkommission.

Für Beschäftigte stellt sich daneben die Frage, ob sie ihren Beruf bis zur vorgesehenen Altersgrenze ausüben können. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen kommt es deshalb auch auf frühere Rentenzugänge und deren Voraussetzungen an. Eine höhere Regelaltersgrenze bedeutet keine allgemeine Verpflichtung, bis zu diesem Alter beschäftigt zu bleiben.

Welche Ansprüche nach geltendem Recht bestehen

Die Regelaltersrente setzt nach § 35 SGB VI das Erreichen der Altersgrenze und die allgemeine Wartezeit voraus. Diese Mindestversicherungszeit beträgt fünf Jahre, wie § 50 SGB VI festlegt. Auch für 1968 und später Geborene gilt bisher die Altersgrenze von 67 Jahren.

Wer die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann als besonders langjährig Versicherter der hier behandelten Jahrgänge derzeit mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Grundlage ist § 38 SGB VI. Nach 35 Versicherungsjahren ermöglicht dagegen § 36 SGB VI einen vorzeitigen Rentenbeginn ab 63 Jahren mit Abschlägen.

Die jeweiligen Versicherungszeiten werden nach unterschiedlichen Regeln angerechnet. Deshalb genügt die Zahl der Berufsjahre allein nicht, um den möglichen Rentenbeginn zu bestimmen. Näheres erläutert unser Beitrag über den früheren Rentenstart ohne 45 Versicherungsjahre.

Warum der Jahrgang 1967 trotzdem von Änderungen betroffen sein könnte

Eine unveränderte Regelaltersgrenze würde nicht automatisch sämtliche bisherigen Rentenzugänge sichern. Nach der veröffentlichten Auswertung des überholten Entwurfs sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren für die Jahrgänge 1964 bis 1966 erhalten bleiben. Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 waren dagegen besondere Voraussetzungen für den Fortbestand dieses Zugangs vorgesehen, etwa eine vor dem Kabinettsbeschluss verbindlich vereinbarte Altersteilzeit.

Ein konkretes Datum für diesen Stichtag enthielt der ausgewertete Entwurf allerdings nicht; vorgesehen war lediglich ein Platzhalter für den Kabinettsbeschluss. Aus dem Papier lässt sich deshalb keine verlässliche Empfehlung ableiten, durch einen kurzfristigen Vertragsabschluss bestimmte Rentenbedingungen zu sichern.

Für 1967 Geborene hätten damit zwei unterschiedliche Regeln nebeneinanderstehen können: regulärer Rentenbeginn weiterhin mit 67 Jahren, aber eingeschränkter Zugang zur abschlagsfreien Rente mit 65. Die Aussage, drei Jahrgänge blieben von der höheren Regelaltersgrenze ausgenommen, ist deshalb enger als eine Ausnahme von der gesamten Reform.

Was Versicherte jetzt für ihre Planung tun können

Eine aktuelle Rentenauskunft und ein vollständiger Versicherungsverlauf helfen dabei, die Möglichkeiten nach heutiger Rechtslage zu prüfen. Fehlende Zeiten lassen sich durch eine Kontenklärung prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt das Verfahren in ihren Informationen zum Versicherungsverlauf.

Bei einem früheren Ausstieg sollte die Rentenhöhe für den tatsächlich gewünschten Beginn berechnet werden. Eine Hochrechnung bis 67 kann weitere Beiträge unterstellen, die bei einem früheren Ende der Beschäftigung fehlen. Dies erklärt unser Beitrag darüber, warum die Renteninformation bei einem Rentenstart nach 45 Jahren zu Missverständnissen führen kann.

Ein vorsorglich früher Rentenantrag sichert die bisherigen Regeln nicht für die Zukunft. Darauf weist die Rentenversicherung in ihrer Einordnung der Reformvorschläge hin. Ein besonderer Schutz vor späteren Änderungen müsste sich aus gesetzlichen Übergangsbestimmungen ergeben.

Praxisbeispiel: Regulärer Rentenbeginn im Juli 2033

Eine fiktive Angestellte wurde am 15. Juni 1966 geboren und hat die allgemeine Wartezeit erfüllt. Nach geltendem Recht erreicht sie im Juni 2033 die Regelaltersgrenze und könnte bei rechtzeitiger Antragstellung ab Juli 2033 Rente beziehen. Das ergibt sich aus den Vorschriften zum Rentenbeginn in § 99 SGB VI.

Würde eine spätere Reform die zusätzliche Anhebung tatsächlich erst ab Jahrgang 1968 vorsehen, bliebe dieser reguläre Rententermin für sie unverändert.

Fragen und Antworten zum höheren Rentenalter Würde sich der reguläre Rentenbeginn für die Jahrgänge 1965 bis 1967 verschieben?

Nach dem beschriebenen internen Entwurf wäre ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren geblieben. Ob eine spätere gesetzliche Reform diese Ausnahme übernimmt, ist offen.

Ist die Rente mit 67 Jahren und sechs Monaten bereits beschlossen?

Nein. Dieser Wert beschreibt eine mögliche Entwicklung aus der Empfehlung der Rentenkommission, keinen beschlossenen gesetzlichen Stufenplan.

Welche Altersgrenze gilt für den Jahrgang 1968?

Nach geltendem Recht sind es 67 Jahre. Eine höhere Altersgrenze ist für diesen Jahrgang bislang nicht gesetzlich festgelegt.

Können 1967 Geborene weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Nach heutiger Rechtslage ist das bei erfüllter Wartezeit von 45 Jahren möglich. Die im überholten Entwurf beschriebenen Einschränkungen ändern daran nichts, solange keine entsprechende Neuregelung in Kraft tritt.

Der Beitrag Rentenreform: Diese drei Jahrgänge könnten von der höheren Altersgrenze verschont bleiben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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War von Anfang an klar: Grüne steigen mit Berlins Hamas-Linken ins Koalitionsbett

Es gibt in Deutschlands Parlamenten (mindestens) zwei linksextreme Parteien: Eine, die sich zu ihrem Extremismus ganz offen bekennt und aus ihren hässlichen Zielen gar kein Hehl macht – und eine, die nach außen hin versucht, den Anschein moralischer Orientierung zu geben und sich von der Radikalität Ersterer zu distanzieren, um am Ende dann doch gemeinsame […]

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