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Aktualisiert: vor 26 Minuten 33 Sekunden

Witwenrente: Witwe muss 12.600 Euro Rente wieder zurückzahlen – Bundessozialgericht

26. Juli 2024 - 17:19
Lesedauer 2 Minuten

Eine Witwe muss 12.600 Euro von ihrer Witwenrente wieder zurückzahlen. Das urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 R 3/23 R). Denn Steuerlich anerkannte Verluste mindern in den Folgejahren nicht das bei der Berechnung der Witwenrente zu berücksichtigende Einkommen.

Mßgeblich ist das aktuell verfügbare Einkommen, das durch den steuerlichen Verlustvortrag nicht gemindert wird, urteilten die obersten Sozialrichter.

Witwenrentnerin ist Gewerbetreibende

Die Witwe und Klägerin betreibt ein Schaustellergewerbe und bezieht seit Januar 1992 eine Witwenrente. Ihr Betrieb erwirtschaftete über mehrere Jahre nur Verluste, schrieb aber ab 2007 wieder schwarze Zahlen. Aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags aus den Vorjahren setzte das Finanzamt die Einkommensteuer bis 2016 auf „Null Euro“ fest.

Rentenversicherung forderte 12.600 Euro überzahlte Witwenrente zurück

Als die Deutsche Rentenversicherung von der Erwerbstätigkeit erfuhr, forderte sie 12.600 Euro überzahlte Witwenrente zurück. Der steuerliche Verlustvortrag sei bei der Berechnung der Witwenrente nicht zu berücksichtigen.

Die Witwe sah in der Rückforderung einen Verstoß gegen § 18a Absatz 2a Sozialgesetzbuch Viertes Buch. Bei einer am Sinn und Zweck der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten orientierten Auslegung müsse ein einkommensteuerrechtlich anerkannter Verlustvortrag berücksichtigt werden.

Ein Gewerbetreibender könne ein vergleichsweise hohes Einkommen im Jahr des Zuflusses nicht vollständig für seinen Lebensunterhalt verwenden, sondern müsse in der Vergangenheit erwirtschaftete Verluste ausgleichen, etwa durch die Tilgung von Darlehen.

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Rente: Die Witwenrente wird erhöht und die Freibeträge steigen

Steuerlicher Verlustvortrag erhöht nicht die Witwenrente

Wie schon die Vorinstanzen hat nun auch das BSG dies bestätigt.

Zur Begründung verwies es auf den Zweck einer Witwen- oder Witwerrente, den Wegfall des Unterhalts durch den Verstorbenen zu ersetzen. Dies sei aber nur in geringerem Umfang erforderlich, wenn die Witwe über eigenes Einkommen verfüge.

Auch unter Geltung des zum 1. Januar 2002 eingefügten § 18a Absatz 2a Sozialgesetzbuch Viertes Buch bleibe ein steuerlicher Verlustvortrag bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten unberücksichtigt, so das BSG in seiner Begründung.

Mit der Gesetzesänderung sollte lediglich sichergestellt werden, dass grundsätzlich alle Arten von Erwerbseinkommen bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten berücksichtigt werden.

Das “Außer-Acht-Lassen” eines steuerlichen Verlustvortrags entspricht schließlich dem Sinn und Zweck der Hinterbliebenenversorgung.

BSG: Maßgeblich ist das aktuell verfügbare Einkommen

Maßgeblich für die Berechnung der Witwenrente sei daher das verfügbare Einkommen, urteilten die Kasseler Richter. Die „aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ der Witwe ändere sich nicht durch frühere Verluste und steuerliche Verlustvorträge, so die obersten Kasseler Sozialrichter. mwo/fle/Sb

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Schwerbehinderung: GdB Tabelle 2024 – Worauf hat man Anrecht

26. Juli 2024 - 16:54
Lesedauer 2 Minuten

Die GdB-Tabelle 2024 dient als Leitfaden für die Einordnung des Grades der Behinderung (GdB) bei verschiedenen Erkrankungen. Sie bietet Informationen zu den mit den jeweiligen Behinderungsgraden verbundenen Ansprüchen und Vergünstigungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuordnung der Krankheitsbilder individuell geprüft wird und somit keine endgültige Bewertung darstellt.

Grad der Schwerbehinderung

Ein GdB von mindestens 50 definiert eine Schwerbehinderung. Dies kann durch eine einzelne Erkrankung oder durch die Kombination mehrerer Erkrankungen erreicht werden. Im Zusammenhang mit Schwerbehinderung wird auch der Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS) verwendet.

Krankheiten und Diagnosen bei GdB 50
  • Schlafapnoe-Syndrom
  • Verlust einer Hand oder des Penis
  • Schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1
  • Vollständige Harninkontinenz
  • Schwere Gesichtsentstellung
  • Tinnitus mit schweren psychischen und sozialen Einschränkungen
  • Artikulationsstörungen, die die Sprache unverständlich machen
  • Kleinwuchs zwischen 120 cm und 130 cm
  • Beidseitige Kniegelenksendoprothesen
  • Schwere Migräne (GdB 50-60)
  • Borderline-Persönlichkeitsstörung (GdB 50-70)
  • Erhebliche Gleichgewichtsstörungen
  • Ausgeprägte Depressionen
  • Hämophilie mit schweren Blutungen (GdB 50-80)
  • HIV-Infektion mit ARC-Symptomen (GdB 50-80)
  • COPD GOLD 3 (GdB 50-70)
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 50
  • Schwerbehindertenausweis
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Erschwerte Voraussetzungen für befristete Arbeitsverhältnisse
  • Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub (eine Woche)
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst
  • Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben
  • Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 bzw. 65 Jahren
  • Steuerlicher Pauschbetrag von 1.140,00 €
  • Fahrpreisermäßigung im öffentlichen Nahverkehr
Krankheitsbilder bei GdB 60
  • Gesichtsfeldausfälle
  • Vollständiger Nervenausfall
  • Epileptische Anfälle (häufige Anfälle GdB 90)
  • Affektive Psychosen (GdB 60-100)
  • Fehlen oder Ausfall einer Niere
  • Verlust der Gebärmutter oder Sterilität (ab Stadium T2b)
  • Hodgkin-Krankheit (GdB 60-100)
  • Kleinwuchs bis 120 cm
  • Hormonbehandelter Prostatakrebs
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 60
  • Schwerbehindertenausweis
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub
  • Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 oder 65 Jahren
  • Steuerlicher Pauschbetrag von 1.440,00 €
Krankheitsbilder bei GdB 70
  • Hüftkopfnekrose
  • Verlust des Kehlkopfes
  • Verlust eines Armes im Oberarm oder Ellenbogengelenk
  • Schwere Wirbelsäulenschäden (z.B. Milwaukee-Korsett erforderlich)
  • Schwere Skoliose (ab 70° nach Cobb)
  • Schwere Hirnschäden mit psychischen Störungen
  • Crohn-Krankheit (GdB 70-80)
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 70
  • Schwerbehindertenausweis
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub
  • Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 oder 65 Jahren
  • Steuerlicher Pauschbetrag von 1.780,00 €
Krankheitsbilder bei GdB 80
  • Lymphödem mit Gebrauchsunfähigkeit der Gliedmaßen
  • Mukoviszidose
  • Versteifung der Hüftgelenke
  • Schwere Zwangsstörung mit sozialen Anpassungsstörungen
  • Rheuma mit irreversiblen Funktionseinschränkungen
  • COPD GOLD 4
  • Maligne Tumore (z.B. Astrozytom III, Glioblastom)
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 80
  • Schwerbehindertenausweis
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub
  • Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 oder 65 Jahren
  • Steuerlicher Pauschbetrag von 2.120,00 €
Krankheitsbilder bei GdB 90
  • Eingeschränkte Lungenfunktion nach Lungentransplantation
  • Schwere Hirnschäden mit kognitiven Störungen (z.B. globale Aphasie)
  • Muskelkrankheiten mit schweren Auswirkungen
  • Häufige epileptische Anfälle
  • Reizlose Tracheostoma
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 90
  • Schwerbehindertenausweis
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub
  • Steuerlicher Pauschbetrag von 2.460,00 €
Krankheitsbilder bei GdB 100
  • Verlust beider Hände oder Arme
  • Verlust eines Armes und eines Beines
  • Lungentuberkulose
  • Leukämie
  • Rückenmarkschäden mit vollständiger Lähmung
  • LKG-Spalte mit Atemund Hörbeeinträchtigungen
  • HIV-Infektion (AIDS-Vollbild)
  • Taubheit
  • Bauchspeicheldrüsenkrebs
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 100
  • Schwerbehindertenausweis
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub
  • Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 oder 65 Jahren
  • Steuerlicher Pauschbetrag von 2.840,00 €

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Bürgergeld: Nach 16 Jahren – Jobcenter fordert Geld zurück

26. Juli 2024 - 16:41
Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter sind in der Regel schnell damit, von Leistungsberechtigten Zahlungen zurückzufordern. Beim Jobcenter Pankow dauerte eine solche Rückforderung ein wenig länger. Der Betroffene bekam das Schreiben mit der Aufforderung, mehr als 380 EUR zu bezahlen erst nach 16 Jahren.

Eine 16Jahre alte Forderung

Das Portal KUKKSI fragte genauer nach, was vorgefallen war und bekam zur Antwort, dass es bei dem Betrag um einen Teil der damals gezahlten Mietkaution ging. Diese hatte das Jobcenter auf ein Konto überwiesen, zu dem nur der Vermieter Zugriff gehabt hatte. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger vor 16 Jahren mit der Zahlung nichts direkt zu tun hatte.

Verjährung, Datenschutz und Forderungsfrist

Zu diesem Fall gibt es drei grundlegende Fragen,:

  1. Wie ist die Verjährungsfrist?
  2. Dürfen die Daten des Leistungsempfängers über einen so langen Zeitraum  gespeichert werden?
  3. Warum versendet das Jobcenter die Forderungen erst nach 16 Jahren?
Inkasso-Service ist bereits beauftragt

Als erste Antwort bekam das Portal den Hinweis, dass das Jobcenter Berlin-Pankow zur Durchsetzung möglicher Forderungen (z.B. bei Überzahlungen oder Darlehen) bereits die Dienstleistung des Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit beauftragt hat.

Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?

Auf die Frage, wie lange personenbezogene Daten im Jobcenter nachgehalten werden dürfen, antwortete der Pressesprecher des Jobcenters: „Rückzahlungsansprüche aus Darlehen, welche durch unanfechtbaren Verwaltungsakt gewährt wurden, unterliegen nach § 52 Absatz 2 SGB X der 30-jährigen Verjährung. Zu diesem Zweck werden auch personenbezogene Daten gespeichert. Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt nicht vor.“

Unterlagen sind nicht mehr vorhanden

Der damals Leistungsberechtigte vermutet hinter diesem Vorgehen, eine Strategie des Jobcenters. Nach 16 Jahren habe er keine Daten mehr aus dieser Zeit und hätte somit auch keine Beweise, mit denen er dem Jobcenter widersprechen könne.

Das wäre auch verwunderlich, denn kaum jemand sammelt Behördenschreiben, die lange zurückliegen und beim Frühjahrsputz als nicht mehr notwendig aussortiert werden.

Forderung ist laut Jobcenter berechtigt

Das Jobcenter beharrt darauf, solche Schreiben schicken zu müssen, auch nach Jahrzehnten. Dem Portal teilte das Jobcenter mit: „Die Jobcenter sind gesetzlich verpflichtet, an offene Forderungen zu erinnern, diese ggf. anzumahnen und zu vollstrecken (§ 34 BHO). Dies gilt, solange eine Forderung nicht verjährt ist.”

Verjährungsfrist für solche Fälle liegt bei 30 Jahren

Wann aber gilt eine Forderung als verjährt: “Rückzahlungsansprüche aus Darlehen, welche durch unanfechtbaren Verwaltungsakt gewährt wurden, unterliegen nach § 52 Absatz 2 SGB X der 30-jährigen Verjährung. Fällig wird die Forderung mit dem Auszug aus der Wohnung, für die das Darlehen gewährt wurde oder mit dem Ausscheiden aus dem SGB-II/Bürgergeld-Leistungsbezug. Daher kann es vorkommen, dass die Aufforderung zur Rückzahlung des Darlehens auch erst Jahre nach der Gewährung des Darlehens erfolgt. Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben.”

Jobcenter bestreitet Vorsatz

Den Vorwurf, solche Bescheid bewusst erst Jahre später zu versenden, wies das Jobcenter zurück: “Die Aussage, das Jobcenter versende bewusst erst viele Jahre später solche Briefe, da wir davon ausgingen, dass nach dieser Zeit keine Bescheide oder Kontoauszüge mehr vorlägen, entbehrt jeglicher Grundlage und wird von uns deutlich zurückgewiesen.“

Auf die Idee, dass es merkwürdig anmutet, eine Erstattungsforderung erst nach 16 Jahren zu stellen, kommen die Mitarbeiter beim Jobcenter Pankow nicht.

Darlehen wurde nicht fristgerecht zurückgezahlt

Ausdrücklich wird betont, alles richtig gemacht zu haben: „Bei einem Umzug ist es erforderlich, dass das Jobcenter durch den Darlehensnehmer über die neue Erreichbarkeit informiert wird. Personen, die ein Darlehen erhalten, erhalten bereits mit der Bewilligung des Darlehens eine entsprechende Belehrung über die Rückzahlungsmodalitäten in den Bescheiden. Im Übrigen entspricht es den üblichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten, gewährte Darlehen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.“

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EM-Rente: Arbeitslosengeld bei teilweiser Erwerbsminderung – oder doch Arbeitsmarktrente?

26. Juli 2024 - 16:10
Lesedauer 2 Minuten

Eine Erwerbsminderungsrente ist meist knapp gemessen, und eine teilweise Erwerbsminderungsrente fällt noch deutlich geringer aus als eine Rente bei voller Erwerbsminderung.

Haben Erwerbsgeminderte Anspruch auf zusätzliche Leistungen?

Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt, die Wohn- und Heizkosten zu decken, dann können die Betroffenen staatliche Leistungen ergänzend in Anspruch nehmen.

Lässt sich der Lebensunterhalt decken, die Miete oder der Unterhalt der selbst bewohnten Unterkunft aber nicht, dann haben die Betroffenen einen Anspruch auf Wohngeld. Wie sieht es aber bei Arbeitslosengeld aus?

Volle oder teilweise Erwerbsminderung?

Eine volle Erwerbsminderung gilt, wenn die Betroffenen nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Wer weniger als sechs, jedoch mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Halbe Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente reicht nur in Ausnahmen, um den Lebensunterhalt zu decken. Fast alle, die diese Rente beziehen, müssen Mittel aus anderen Quellen beziehen, um sich über Wasser zu halten.

Dazu zählen Einkünfte aus einem Teilzeitjob, dazu können Lohnersatzleistungen gehören wie Arbeitslosen- oder Krankengeld oder staatliche Fürsorgeleistungen wie Bürgergeld.

Arbeitslosengeld bei teilweiser Erwerbsminderung

Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente stehen Sie im Sinne des Arbeitslosen- und Bürgergeldes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie können deswegen kein Arbeitslosengeld beziehen.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung gelten Sie hingegen als jemand, der auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist, allerdings nur in Teilzeit. Wenn Sie jetzt Ihre Arbeit verloren haben, das Krankengeld ausgelaufen ist und Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, dann haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld wird nur zur Hälfte ausgezahlt

Sie erhalten das Arbeitslosengeld jedoch nur in halber Höhe. Begründet ist dies damit, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht voll, sondern nur als Teilzeitkraft zur Verfügung stehen.

Verpflichtungen wie bei normalem Arbeitslosengeld

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist explizit darauf angelegt, dass die Betroffenen in dem Ausmaß weiterarbeiten, das Ihnen möglich ist. Das gilt auch, wenn Sie zur teilweisen Erwerbsminderungsrente ein halbes Arbeitslosengeld bekommen.

Sie gehen also als Erwerbsgeminderter dieselben Pflichten gegenüber der Agentur für Arbeit ein wie andere Leistungsbezieher auch. Sie müssen nach besten Kräften mitwirken, um wieder in Arbeit zu kommen.

Ist Arbeitsmarktrente eine Alternative?

Für viele Betroffene kommt eine Arbeitsmarktrente infrage. Hier handelt es sich um einen Sonderfall. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird in eine volle verwandelt, aber nicht aus medizinischen Gründen, sondern weil die Betroffenen objektiv nicht in Arbeit zu vermitteln sind.

Rechtlich und in der Praxis bedeutet das: Können Rentenversicherung und Agentur für Arbeit den Betroffenen innerhalb eines Jahres keine passende Teilzeitstelle anbieten, dann gilt der Arbeitsmarkt als geschlossen, und aus der teilweisen wird eine volle Erwerbsminderungsrente.

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Kindergeld Tabelle 2024: So hoch ist der Anspruch und wann wird es ausgezahlt

26. Juli 2024 - 16:09
Lesedauer 3 Minuten

Das Kindergeld ist eine zentrale Unterstützung für Familien in Deutschland, die das Existenzminimum von Kindern steuerlich absichert. Es wird nicht als Sozialleistung, sondern als steuerliche Ausgleichszahlung betrachtet und ist vom Geburtsmonat bis zum 25. Lebensjahr des Kindes erhältlich.

In diesem Artikel bieten wir einen Überblick über die aktuellen Kindergeldbeträge, die Anspruchsvoraussetzungen und wichtige Änderungen, die ab 2025 mit der Einführung der Kindergrundsicherung wirksam werden.

Erhöhung des Kindergeldes und Einführung der Kindergrundsicherung 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die bestehende Kindergeldregelung durch die neue Kindergrundsicherung ersetzt. Diese Reform ist Teil der Bemühungen, die finanzielle Unterstützung für Familien zu vereinfachen und zu erweitern.

Der Kindergarantiebeitrag, ein Bestandteil der Kindergrundsicherung, beträgt voraussichtlich 250 Euro pro Kind und wird bedarfsabhängig durch weitere Leistungen ergänzt. Diese zusätzlichen Leistungen richten sich nach dem Einkommen der Eltern und umfassen unter anderem Zuschläge für Familien mit geringem Einkommen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen 2025

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung bleibt das aktuelle Kindergeldsystem in Kraft. Eine Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro ist für 2025 geplant, sodass Eltern dann 255 Euro pro Kind erhalten. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag, der die steuerliche Entlastung der Eltern unterstützt, zum 1. Januar 2024 von 8.952 Euro auf 9.312 Euro angehoben.

Detaillierte Kindergeldbeträge für 2024

Seit der letzten Erhöhung am 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder, was eine Vereinfachung des früher gestaffelten Systems darstellt. Die genauen Beträge sehen wie folgt aus:

seit 01.01.2023 ab 01.01.2021 ab 01.01.2020 1. und 2. Kind 250 Euro 219 Euro 204 Euro 3. Kind 250 Euro 225 Euro 210 Euro ab 4. Kind 250 Euro 250 Euro 235 Euro

Die Kindergeldsätze bleiben für das Jahr 2024 unverändert.

Wer hat Anspruch und welche Besonderheiten gibt es?

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, Pflegeeltern oder andere Erziehungsberechtigte, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Besondere Regelungen gelten für ausländische Staatsangehörige und Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland, die gemäß dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) anspruchsberechtigt sein können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Kindergeld für volljährige und behinderte Kinder

Der Anspruch auf Kindergeld endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Es kann jedoch verlängert werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung, einem Studium oder einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.

In solchen Fällen wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt. Sollte das Kind arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sein, kann der Anspruch bis zum 21. Lebensjahr bestehen bleiben.

Eine Ausnahme bildet das Kindergeld für behinderte Kinder. Hier besteht der Anspruch unbefristet, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes

Das Kindergeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen vier und sechs Wochen liegen. Es ist möglich, das Kindergeld rückwirkend für die letzten sechs Monate vor Antragstellung zu beantragen, obwohl der Anspruch bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Diese Regelung wurde eingeführt, um Missbrauch zu verhindern und die Verwaltung zu vereinfachen.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich und richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer, die auf dem Bewilligungsbescheid vermerkt ist. Die genaue Auszahlungstabelle ist auf den Websites der Familienkassen einsehbar.

Auszahlungstermine Kindergeld für August 2024: (Tabelle) Endziffer Auszahlung durch Familienkasse Eingang auf Konto 0 05.08.2024 Montag 06.08.2024 Dienstag 1 06.08.2024 Dienstag 07.08.2024 Montag 2 07.08.2024 Mittwoch 08.08.2024 Donnerstag 3 09.08.2024 Freitag 12.08.2024 Montag 4 12.08.2024 Montag 13.08.2024 Dienstag 5 14.08.2024 Mittwoch 15.08.2024 Donnerstag 6 15.08.2024 Donnerstag 16.08.2024 Freitag 7 16.08.2024 Freitag 19.08.2024 Montag 8 19.08.2024 Montag 20.08.2024 Dienstag 9 21.08.2024 Mittwoch 22.08.2024 Donnerstag Was wird sich durch die Kindergrundsicherung verändern?

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung ab 2025 wird das Kindergeld Teil eines umfassenderen Unterstützungsprogramms. Dieses neue System soll nicht nur das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenführen, sondern auch zusätzliche Leistungen für Familien mit niedrigem Einkommen beinhalten.
Ziel ist es, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit zu fördern.

Welcher Weg ist steuerlich sinnvoller Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eltern haben in Deutschland die Wahl zwischen dem Erhalt von Kindergeld oder der Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option für die Familie günstiger ist.

Der Kinderfreibetrag wird in der Regel bei höheren Einkommen bevorzugt, da er zu einer größeren steuerlichen Entlastung führt. Um sicherzustellen, dass alle Eltern finanziell entlastet werden, wird dennoch empfohlen, in jedem Fall einen Kindergeldantrag zu stellen.

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Rente: Arbeitgeber fordern – Bei Büroarbeit Rente erst mit 70

26. Juli 2024 - 16:08
Lesedauer 2 Minuten

Arbeitgeber und deren politische Vertreter in den Parteien überbieten sich derzeit in Hetze gegen Bürgergeld-Berechtigte ebenso wie mit Forderungen, Arbeitsrechte immer weiter zu zerschlagen und die Rente immer weiter zu erhöhen.

Rente ab 70 für Büroarbeit

Der Chef des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, fühlte in dieser Stimmung offensichtlich Rückenwind für eine Idee, die er seit Jahren wiederholt.

Er fordert ein Rentenalter für Menschen mit Bürojobs ab 70 Jahren. Wolf ist Präsident des Dachverbandes der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. In der Branche sind ungefähr vier Millionen Erwerbstätige beschäftigt.

In der Realität herrscht Personalmangel und Leistungsverdichtung

Wolf sagte wörtlich: „Ein Fabrikarbeiter, der sehr hart arbeitet, wird nicht bis 70 arbeiten können. Aber jemand, der in einem Büro sitzt, der schon!“. Kritik übte der IG-Metall-Vorstand Hans-Jürgen Urban: „Auch im Büro herrschen Personalmangel, Leistungsverdichtung und Hektik.“ Er warf dem Gesamtmetall-Präsidenten vor, die Realität zu ignorieren, in der es schon heute viele Beschäftigte nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze schafften.

Flucht in die Rente wegen Arbeitsüberlastung

Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel aus Halle kommentiert Wolfs Angriff folgendermaßen: “Von Arbeitsverdichtung, Stress, Druck und hohem Krankenstand bei Büroangestellten hat Herr Wolf noch nichts gehört, sonst würde er einen solchen Vorschlag nicht machen.”

Knöppel erläutert: “Arbeitsüberlastung vorwiegend bei Büroangestellten führt zur Flucht in die Rente, vor allem auch in die Krankheit, Arbeitslosigkeit und dann Rente wegen Erwerbsminderung. Ganz schlechte Idee Herr Wolf.”

Wirtschaftsverbände wollen Rentensituation verschärfen

Der Rechtsanwalt sieht Wolfs Übergriff als Baustein innerhalb einer Strategie der Bosse gegen die arbeitende Bevölkerung: “Die nächste „Rentensau“ wird durch das Dorf getrieben. Die Rente mit 63 soll abgeschafft werden, die Rente mit 70 eingeführt und die Mütterrente 1 und 2 beendet werden. Die Lobbyisten der Wirtschaftsverbände beabsichtigen einen sozialpolitischen Kahlschlag herbeizuführen.”

Arbeitnehmer sollen mehr und länger arbeiten

Wolf fordert außerdem, dass Erwerbstätige mehr, und Jüngere länger arbeiten. Der IG Metall Vorstand Urban meint dazu: “Der Schlüssel für ein längeres und gesünderes Arbeiten liegt an den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb!”

Forderung nach Rente mit 70 verantwortungslos

Wolfs Forderungen nach einer Rente ab 70 sind nicht neu, bereits 2021 stellte er diese Forderung. Auch damals wehrte sich die IG Metall gegen diesen Vorstoß und schrieb: „Die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Stefan Wolf ist schlichtweg verantwortungslos und ein erneuter Beleg für die Ignoranz gegenüber den sozialen Zukunftssorgen der Belegschaften. (…) Wir wissen, dass bereits heute ein Großteil der Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie die heutige Altersgrenze nicht erreicht. Und das Ausscheiden vor der Regelaltersgrenze heißt für viele Abschläge bei der Rente.”

Bei Rente mit 70 droht vielen Menschen Altersarmut

Da viele Beschäftigte es nicht leisten können, bis zum siebzigsten Lebensjahr zu arbeiten, wäre die Folge – laut der IG Metall – Verarmung im Alter durch gekürzte Renten.

So schrieb die IG Metall 2021 als Antwort auf Wolfs Forderung nach einem noch späteren Renteneintritt: “Eine weitere Anhebung der Altersgrenze würde das Problem erheblich verschärfen. Rente mit 70 bedeutet nicht mehr ältere Beschäftigte im Betrieb, sondern mehr Rentnerinnen und Rentner mit gekürzten Renten! Ich weiß nicht, was Herr Wolf sich dabei denkt, aber eines steht fest: Soziale Verantwortung und Sozialpartnerschaft sieht anders aus.“

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Schwerbehinderung: GdB wird in drei aufeinander folgenden Schritten festgestellt

26. Juli 2024 - 13:05
Lesedauer 2 Minuten

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil festgelegt, wie der Grad der Behinderung (GdB) systematisch und korrekt ermittelt wird. Der GdB, der maßgeblich für den Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen ist, wird in einem dreistufigen Verfahren bestimmt.

Diese Struktur soll sicherstellen, dass alle relevanten Gesundheitsstörungen und ihre Auswirkungen umfassend berücksichtigt werden.

Ausgangslage: Vielschichtige Beschwerden der Klägerin

Das Urteil folgte auf eine Klage einer 59-jährigen Frau, die unter einer Reihe von gesundheitlichen Beschwerden litt. Die Beschwerden betrafen chronische Rückenschmerzen, Knie- und Sprunggelenkprobleme, Gesichtslähmung, Augenmigräne sowie eine psychische Erkrankung.

Ihre Lebensqualität war dadurch erheblich eingeschränkt und das veranlasste sie dazu, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Das zuständige Landesamt lehnte den Antrag jedoch ab, was zur Folge hatte, dass die Klägerin den Rechtsweg beschritt.

Einholung von unterschiedlichen Gutachten

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens vor dem Sozialgericht Speyer wurden mehrere medizinische Gutachten eingeholt. Ein chirurgisch-orthopädisches Gutachten bewertete das Rückenleiden der Klägerin mit einem Einzel-GdB von 30 und die Kniebeschwerden mit einem Einzel-GdB von 20.

Der Gesamt-GdB wurde auf 40 festgesetzt. Diese Bewertung wurde jedoch vom Landesamt angefochten, sodass die Klägerin in Berufung ging.

Reduzierung des GdB durch erneutes Gutachten

Im Berufungsverfahren beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz konnte die Klägerin ein weiteres Gutachten einholen, das sich auf neurologisch-psychiatrische Aspekte bezog.

Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Klägerin ihre Beschwerden teilweise übertrieb und setzte den Einzel-GdB für neurologische Beeinträchtigungen auf 20 herab, während das Rückenleiden nur noch mit einem Einzel-GdB von 10 bewertet wurde. Der Gesamt-GdB wurde auf 20 reduziert.

Gericht wendet Versorgungsmedizinischen Grundsätze an

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die “Versorgungsmedizinischen Grundsätze” (VmG), die als Richtschnur für die Bewertung von Behinderungen dienen. Diese Grundsätze definieren Einzel-GdB-Werte für verschiedene Funktionsstörungen und berücksichtigen deren Auswirkungen auf das tägliche Leben.

Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen voraussichtlich länger als sechs Monate andauern und ihre gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen.

Der dreistufige Prozess zur Feststellung des GdB
  1. Erfassung aller Gesundheitsstörungen: Zunächst werden sämtliche relevanten und nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen der betroffenen Person dokumentiert. Dies umfasst sowohl physische als auch psychische Beeinträchtigungen.
  2. Zuordnung zu Funktionssystemen gemäß dem VmG: Im zweiten Schritt werden die dokumentierten Gesundheitsstörungen den entsprechenden Funktionssystemen zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt nach den Vorgaben der VmG und ermöglicht eine strukturierte Bewertung der einzelnen Beeinträchtigungen.
  3. Gesamtschau und GdB-Bestimmung: Im letzten Schritt erfolgt eine umfassende Betrachtung aller erfassten Gesundheitsstörungen. Das Gericht prüft, inwieweit die verschiedenen Beeinträchtigungen einander beeinflussen oder verstärken. Basierend auf dieser Gesamtschau wird der Gesamt-GdB festgelegt.
Feststellung Gesamt-GdB liegt in der Verantwortung des Gerichts

Entscheidend ist, dass die Feststellung des Gesamt-GdB nicht in der Verantwortung der Gutachter liegt, sondern in der des Gerichts. Das Gericht berücksichtigt neben den medizinischen Bewertungen auch gesellschaftliche Faktoren, um eine fundierte Entscheidung über den GdB zu treffen.

Im Fall der Klägerin wurde der Verdacht auf Übertreibung ihrer Symptome durch das Gericht gewertet, was zur Herabsetzung des GdB führte.

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EM-Rente: Neue Hinzuverdienstgrenzen – Wieviel darf man zusätzlich verdienen?

26. Juli 2024 - 12:16
Lesedauer 2 Minuten

Bei der Erwerbsminderungsrente wurden zum 01.Januar 2024 die Hinzuverdienstgrenzen deutlich auf 37.117,50 EUR angehoben. Damit ist es für viele Menschen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung eine Rente beziehen, eine echte Option, sich einen Teilzeitjob zu suchen.

Ändern sich die Abzüge bei der EM-Rente?

Viele sind jedoch unsicher, ob eine Erwerbsbeschäftigung in dem Rahmen, der bei einer Erwerbsminderung möglich ist, zusätzliche Abzüge bei der meist kargen Rente bedeutet. Die gute Nachricht ist: Dem ist nicht so.

Welche Zahlungen fallen an?

Die Techniker Krankenkasse informiert: “Beschäftigte, die wegen voller Erwerbsminderung Rente beziehen, zahlen Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung. Ausnahme: für die Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an. Das gilt auch für den Arbeitgeber.”

Außerdem gilt in der Krankenversicherung ein ermäßigter Beitragssatz. Erwerbsgeminderte haben nämlich keinen Anspruch auf Krankengeld.

Bei voller Erwerbsminderung entfällt Arbeitslosenversicherung

Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, ist bei einer Beschäftigung nicht verpflichtet, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber müssen Beiträge an die Agentur für Arbeit leisten.

Endet die Beschäftigung frühzeitig, gibt es dann allerdings auch keinen Anspruch aus Arbeitslosengeld. Dies gilt laut Bundessozialgericht auch unabhängig davon, ob die volle Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet bewilligt wurde. (B11 AL 38/21 R).

Arbeitslosenversicherung erst bei Ende der vollen Erwerbsminderung

Geht die Arbeit indessen weiter und ist keine Erwerbsminderung mehr vorhanden (wird keine volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt), dann müssen die Betroffenen auch Beiträge in der Arbeitslosenversicherung leisten und haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Steuernachzahlung bei Rente und Arbeitseinkommen möglich

Die Regeln der Versteuerung von Arbeitseinkommen ändern sich nicht, weil sie zugleich eine Rente beziehen. Sie bekommen genauso einen Bruttolohn, von dem Lohnsteuer abgezogen wurde. Allerdings ist es möglich, dass Sie, wenn Sie zugleich Rente und Arbeitseinkommen beziehen, im folgenden Jahr Steuern nachzahlen müssen.

Warum müssen Sie unter Umständen Steuern nachzahlen?

Rente und Erwerbsarbeit sind beide steuerpflichtig. Anders als bei der Lohnsteuer, die direkt einbehalten wird, führt die Rentenversicherung keine Steuern direkt ans Finanzamt ab.

Die Erwerbsminderungsrente ist meist niedrig und haben bei einem recht hohen Steuerfreibetrag und außerdem den steuerlichen Grundfreibetrag. Deshalb bezahlen die meisten Menschen, die nur die Erwerbsminderungsrente bekommen, keine Steuer auf die Rente.

15% der Rente als zu Steuer einplanen

Dies ändert sich jedoch schnell, wenn Sie zusätzlich zur Rente sozialversicherungspflichtig arbeiten. Dann fallen schnell Steuern an. Um nicht in finanzielle Nöte zu kommen, weil das Finanzamt Forderungen erhebt, die Sie zu diesem Zeitpunkt nicht leisten können, halten Sie sich an eine Faustregel: Planen Sie rund fünfzehn Prozent der Rente als Steuer ein, wenn Sie hinzuverdienen.

Denken Sie an die Steuererklärung!

Sie müssen auf jeden Fall im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie gleichzeitig arbeiten und eine Rente beziehen. Eine Ausnahme gibt es nur beim Minijob.

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Witwenrente: Rentenzuschlag zählt nicht als Einkommen

26. Juli 2024 - 12:16
Lesedauer 2 Minuten

Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, bekommt ab Anfang Juli 2024 unter bestimmten Bedingungen einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Viele Betroffene sind verunsichert, ob dieser Zuschlag mit ihrer Rente verrechnet, also von der Witwen- und Witwerrente abgezogen wird.

Die gute Nachricht ist: Nein, der Zuschlag von 7,5 Prozent wird nicht als Einkommen gewertet, zumindest vom 01. Juli 2024 bis zum 31.12.2025.

Keine Anrechnung des Zuschlags auf die Witwenrente

Der auf Rentenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Knöppel informiert über die gesetzlichen Grundlagen: “Der Zuschlag an höhere Rente ist in der Zeit vom 01. Juli 2024 bis zum 30. November 2025 nicht als Einkommen an die Witwen- oder Witwerrente anzurechnen. Es steht so im § 307j Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6 geschrieben.”

Zuschlagsregelung nur temporär

Diese Regelung gilt allerdings nur bis Jahresende 2025. Knöppel erklärt: “§ 307j SGB VI ist eine Übergangsvorschrift, die bis zum 30.11.2025 gilt. Ab dem 01.12.2025 greift für den Zuschlag dann der § 307i SGB VI. Diese Vorschrift sieht eine Nichtanrechnung des Zuschlages an Witwen- oder Witwerrente nicht mehr vor.”

Wer hat Anspruch auf den Zuschlag

Knöppel schreibt: “Witwen und Witwer können daher ab Juli 2024 vom Zuschlag in Höhe von 4,5 oder 7,5 Prozent rechnen. Aber nicht jeder Hinterbliebenenrentner profitiert vom Zuschlag, sondern nur diese Fallgruppen.”

Der Zuschlag von 7,5 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Erstens durfte der verstorbene Partner selbst keine Altersrente bezogen haben.
  • Zweitens müssen die Betroffenen zwischen 2001 und 2018 in die Hinterbliebenenrente eingetreten sein. Auch wenn ihr verstorbener Partner vor seinem Tod bis 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezog, haben Sie einen Anspruch auf den Zuschlag.
Was zählt bei der Hinterbliebenenrente als Einkommen?
  1. Einkommen aus Erwerbseinkünften aus eigener Tätigkeit.
  2. Weitere gesetzliche Renten, die die Betroffenen erhalten.
  3. Leistungen von anderen Trägern als der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel Krankengeld.
  4. Weitere Einkünfte, zum Beispiel durch Immobilien.

Ausgenommen sind bedarfsorientierte Leistungen und die Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie staatlich gefördert worden sind, und das bezieht sich vorrangig auf die Riester-Rente.

Wie hoch wird Einkommen verrechnet?

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert: “Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn weiteres Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.”

Ab wann wird die Rente ausgezahlt?

Wenn Sie pro Monat bis zu 1.730 EUR brutto einnehmen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, können Witwen und Witwer ihren Rentenanspruch geltend machen. Diese Grenze wird jedes Jahr neu berechnet.

Sie können also in diesem Jahr keine Hinterbliebenenrente ausgezahlt bekommen, erhalten diese jedoch, wenn im nächsten Jahr ihr Einkommen unter die gesetzte Grenze fällt.

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Bürgergeld: Jobcenter dürfen Heizkostennachzahlung nicht mit Guthaben beim Strom verrechnen

26. Juli 2024 - 11:41
Lesedauer 3 Minuten

Bürgergeldempfänger haben Anspruch auf die tatsächlichen angefallenen Heizkosten vom Jobcenter, sofern diese in angemessener Höhe sind, denn zu den Aufwendungen für Heizung gehören auch diejenigen Forderungen, die ein Energieversorgungsunternehmen im Rahmen einer Jahresabrechnung für Wärme erhebt.

Kommt es nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme zu Nachzahlungsverlangen, gehören solche einmalig geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat ( ständige BSG Rechtsprechung )

Ein sich aus der Jahresgesamtabrechnung des Haushaltsenergieversorgers ergebender Abrechnungsbetrag für Heizkosten ist auch dann in voller Höhe als Heizkostenbedarf vom Jobcenter zu berücksichtigen, wenn er vom Energieversorger intern mit einem zugleich abgerechneten Guthaben für Stromlieferungen verrechnet wurde (Orientierungssatz Detlef Brock). So aktuell entschieden vom BSG, Urt. v. 10.04.2024 – B 7 AS 21/22 R – mit Veröffentlichung des Volltextes von heute.

Begründung:

Tatsächliche Heizkosten – Heizkostennachforderung
1. Beziehen Leistungsempfänger nach dem SGB II Strom und Gas vom selben Anbieter und rechnet dieser in der Jahresabrechnung ein vorhandenes Stromguthaben gegen eine Heizkostennachforderung auf, muss der SGB II-Leistungsträger die gesamte Heizkostennachforderung übernehmen und nicht nur den um das Stromguthaben geminderten Betrag.

Interne Verrechnung mit einem Stromkostenguthaben durch den Energieversorger

2. Beziehen Leistungsberechtigte Lieferungen für Wärme und Strom von einem Energieversorgungsunternehmen, ist Aufwendung im Sinne des § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II grundsätzlich die Forderung des Unternehmens für Wärmelieferungen nach Abzug der Vorauszahlungen im Rahmen der Jahresabrechnung. Das ändert sich nicht durch eine nachfolgend vorgenommene Aufrechnung durch den Energieversorger mit einem Guthaben aus den Abschlagszahlungen für die Stromlieferung.

Strom und Gasvertrag sind getrennt voneinander zu betrachten

3. Die in die Jahresrechnungen des Energieversorgungsunternehmens eingestellten Forderungen für Wärme (Forderung des Energieversorgungsunternehmens) und Strom (Forderung gegen das Energieversorgungsunternehmen) sind getrennt voneinander zu betrachten. Beiden Positionen liegen separate Verträge zugrunde.

4. Nichts anderes gilt, wenn die Gas- und Stromlieferungen im Rahmen von Grundversorgungsverhältnissen erfolgen sollte.

Das Jobcenter irrt, wenn es meint, das Abrechnungsergebnis des Energieversorgers würde den Bedarf des Leistungsbeziehers begrenzen

5. Dazu meint das BSG: Anders als das Jobcenter meint, begrenzt dieses Abrechnungsergebnis den Bedarf nicht.

Das Bestehen einer Abrechnungsforderung aus der Gaslieferung ist vielmehr (wie auf der anderen Seite das des Guthaben aus der Stromlieferung) Voraussetzung der vom Energieversorgungsunternehmen angenommenen Aufrechnungslage.

Stromkosten für den Betrieb der Gastherme als Heizkostenbedarf nur bei tatsächlicher Zahlung dieser vom Leistungsbezieher

6. Die Berücksichtigung von Stromkosten einer Gastherme als Heizkostenbedarf ist nach Auffassung des BSG nicht zu beanstanden.

Aber:
Allerdings müssen auch in diesem Fall anzuerkennende Aufwendungen iS von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II entstanden sein.

Dass Brennstoffkosten vom Leistungsempfänger für das Hauptheizmedium zu zahlen sind, genügt insoweit – nicht -. Denn sie sind bei der Schätzung des Stromverbrauchs für die Heizungsanlage nach mietrechtlich gebräuchlichen Berechnungsmethoden nur Berechnungsgrundlage (vgl BSG vom 3.12.2015 – B 4 AS 47/14 R – ).

Den Ausführungen der Vorinstanz kann nicht entnommen werden, dass die Leistungsbezieher im Februar 2018 Abschläge für Strom zu zahlen hatten oder einer Nachforderung aus der Jahresabrechnung für Strom und das Kalenderjahr 2017 ausgesetzt gewesen sind.

In diesem Fall gibt es keine Aufwendungen, die als Bedarfe im Februar 2018 berücksichtigt werden könnten, so ausdrücklich das BSG

Stromkosten müssen auch tatsächlich entstanden sein, um sie als Heizkosten zu berücksichtigen zu können

7. Die Berücksichtigung von Stromkosten einer Gastherme als Heizkostenbedarf besteht nur, wenn auch tatsächliche Stromkosten entstanden waren, sprich Stromkosten auch tatsächlich vom Hilfeempfänger bezahlt wurden oder eine Nachforderung von Stromkosten bestanden.

Rechtstipp zum SGB XII: ebenso in der Entscheidung

SG Schleswig, Urteil vom 28. September 2017 – S 15 SO 122/16 und bestätigend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. September 2020 – L 9 SO 72/17 – ).

Verrechnet ein Versorger seine Heizkostennachforderung mit einem gleichzeitig bestehenden, aus dem Regelbedarf angesparten Stromkostenguthaben, führt diese Verrechnung nicht zu einem geringeren Bedarf des Leistungsbeziehers für die Heizung.

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Schulden und Kontopfändung: Wenn die Bank trotz Guthaben nicht zahlen will

26. Juli 2024 - 10:49
Lesedauer 2 Minuten

Wenn die Gläubiger eine Pfändung des Kontos veranlassen, sperrt die Bank das Konto. Das passiert auch dann, wenn auf dem Konto ein Guthaben besteht. Im Alltag bedeutet das für Schuldner oft eine Verschärfung der Lage.

Ein Betroffener berichtete, dass er auf seinem Konto mehrere berechtigte Pfändungen erhalten habe. Trotz eines ausreichenden Guthabens auf dem Konto hat die Bank weder die gepfändeten Beträge überwiesen noch das Konto wieder zugänglich gemacht, obwohl der Kunde die Bank schriftlich dazu angewiesen hat.

Hoher Schaden durch Blockade der Bank

In diesem Fall hatte der Schuldner alle üblichen Kommunikationswege ausgeschöpft: Er hatte die Bank telefonisch, schriftlich, per E-Mail und sogar per Fax kontaktiert, um die Situation zu klären. Trotzdem blieb die Bank untätig, was nicht nur die Überweisung der gepfändeten Beträge verhinderte, sondern auch das gesamte Konto blockierte.

Diese Blockade beeinträchtigte den Schuldner erheblich, da er auch andere Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedienen konnte, was zusätzliche finanzielle Belastungen und das Risiko weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit sich brachte.

Die Bank ist verpflichtet zu handeln

Laut Gesetz ist die Bank als Drittschuldner verpflichtet, auf eine Pfändung ordnungsgemäß zu reagieren. Dies bedeutet, dass sie die gepfändeten Beträge zeitnah an den Gläubiger überweisen und das Konto des Schuldners nach Erfüllung der Forderungen wieder freigeben muss.

In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um mit rechtlichem Mitteln Druck auf die Bank auszuüben.

Wie sollte man sich verhalten, wenn das Konto gepfändet wird?

Dieser Fall ist kein Einzelfall und kann auf viele ähnliche Situationen übertragen werden. Viele Menschen, ob Unternehmer oder Privatpersonen, können von einer Kontopfändung betroffen sein. Es ist daher wichtig, zu wissen, wie man in einer solchen Situation vorgehen sollte:

  1. Schriftliche Anweisungen und Dokumentation: Immer alle Kommunikation mit der Bank dokumentieren und schriftliche Anweisungen geben. Dies schafft eine klare Nachvollziehbarkeit und kann im Falle rechtlicher Schritte als Beweis dienen.
  2. Rechtlichen Beistand suchen: Sollte die Bank auf Anweisungen nicht reagieren, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt, der auf Bankrecht und Forderungsmanagement spezialisiert ist, kann dabei helfen, die Bank zur Erfüllung ihrer Pflichten zu bewegen.
  3. Schnelles Handeln: Zeit ist ein kritischer Faktor. Je länger ein Konto blockiert bleibt, desto größer wird das Risiko für den Schuldner, weitere finanzielle Probleme zu bekommen. Daher ist es wichtig, schnell zu handeln und nicht auf eine eigenständige Lösung der Bank zu hoffen.
  4. Informationen und Rechte kennen: Betroffene sollten sich über ihre Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kontopfändung informieren. Das Wissen über die eigene Rechtsposition kann helfen, effektiver zu agieren und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
P-Konto schützt davor, dass Gläubiger das Konto leer räumen

Wer eine Überschuldung fürchtet, sollte das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Beim Pfändungsschutzkonto, oft kurz als „P-Konto“ bezeichnet, handelt es sich um ein pfändungssicheres Konto, bei dem Inhaberinnen und Inhaber des Kontos selbst dann auf einen festgelegten unpfändbaren Kontobetrag zugreifen können, wenn das Konto aufgrund von ausstehenden Schulden gepfändet wurde.

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schuldnerinnen und Schuldner in nicht zumutbare Situationen geraten, in denen sie beispielsweise kein Essen mehr kaufen oder ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Derzeit liegt der Pfändungsfreibetrag (seit 1. Juli 2024) bei 1500 Euro.

Dieser Betrag kann beispielsweise durch Unterhaltsverpflichtungen mit Freibeträgen erhöht werden.

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Warnung vor den Sanktionen gegen Bürgergeld-Bezieher

26. Juli 2024 - 10:19
Lesedauer 2 Minuten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stellt sich gegen die Verschlechterungen für Leistungsberechtigte beim Bürgergeld. So sagte Anja Piel aus dem Vorstand des DGB gegenüber der Funke-Mediengruppe: “Schärfere Sanktionen beim Bürgergeld helfen niemandem wirklich.”

“Arbeitsverweigerung kein Massenphänomen”

Hart ins Gericht geht Piel mit dem Hassbild vom “Totalverweigerer”, der wie der Teufel an die Wand gemalt wird, um Leitungsberechtigte immer weiter zu drangsalieren. Sie sagt: “Arbeitsverweigerung war noch nie ein Massenphänomen und wird absehbar auch keins werden.”

Ein “gutes Sozialsystem” neu auszurichten wegen des Fehlverhaltens einiger weniger sei “unsinnig und zynisch”.

Der DGB Nordrhein-Westfalen sieht das genau so: “Es sind tatsächlich nur eine Handvoll Menschen, die zumutbare Arbeit mehrfach grundlos verweigern und dann zurecht sanktioniert werden müssen. Dass diese schwarzen Schafe im Fokus der Debatte stehen und ein schlechtes Licht auf alle Bürgergeldempfänger*innen werfen, sollten wir nicht zulassen.”

“Druck und Diffamierung sind der falsche Weg”

Der DGB Nordrhein-Westfalen stellte bereits im Februar 2024 klar: “Leider gibt es viele Stimmen in der öffentlichen Debatte, die das Bürgergeld ablehnen und die Empfänger*innen unter Generalverdacht stellen. Druck und Diffamierung sind aber der falsche Weg, wenn wir mehr Menschen in Arbeit und in ein selbstbestimmtes Leben bringen wollen.”

Mehr Mittel statt Strafen

Piel hält es für notwendig, mehr Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu bringen. Sie erklärt:
“In jedem Fall müssen wir besser werden, arbeitslose Menschen in Arbeit zu bringen. Dafür brauchen aber die Jobcenter mehr Geld für die Vermittlung und nicht mehr Sanktionsmöglichkeiten.”

Warnung vor Populismus

Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung warnte die Politik davor, bei Änderungen im Bürgergeld-System “mit populistischen und falschen Behauptungen” verletzliche Gruppen gegeneinander aufzuhetzen.

Qualifikation und bessere Löhne

Fratzscher verwies gegenüber den Märchen vom “faulen Arbeitslosen” auf die Realität in den Jobcentern und die wirklichen Probleme bei der Arbeitsuche: “Das größte Potenzial um langfristig die Anzahl der Bezieher des Bürgergelds zu reduzieren, sind Maßnahmen der Qualifizierung, als auch eine Erhöhung des Mindestlohns, da dies die Zahl der Aufstocker reduzieren würde.”

Laut Fratzscher sind die entscheidenden Punkte bei erwerbslosen Bürgergeld-Beziehern erstens eine fehlende Qualifizierung und zweitens gesundheitliche Beschwerden, denn “mehr als zwei Drittel dieser Bezieher haben keine abgeschlossene Berufsausbildung oder relevante Qualifizierung.”

“Wer Arbeit findet muss mehr Geld behalten”

Der stellvertretende Geschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer sieht zudem folgendes Problem: “Ein zu geringer Abstand zwischen unteren Lohngruppen und Bürgergeld dämpft die Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Beschäftigung.”

Er fordert aber deshalb keine Kürzung des Bürgergeldes, sondern kritisiert, dass Leistungsbeziehern, die in Arbeit kommen (welche nicht den Lebensunterhalt deckt), zu viel ihres Lohns mit dem Bürgergeld verrechnet bekommen.

Er sagt: “Wer im Bürgergeldbezug eine Arbeit aufnimmt und eigenes Geld verdient, muss davon mehr behalten können.”

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Rente: 1.200 Euro Altersrente auch nach 45 Versicherungsjahren

26. Juli 2024 - 10:13
Lesedauer 2 Minuten

Besonders langjährig Versicherte können bereits zwei Jahre vor dem Regelrentenalter ohne Abschläge in Rente gehen. Sie benötigen dafür 45 Jahre Wartezeit, die ihnen von der Rentenversicherung angerechnet werden, in denen sie Rentenbeiträge leisteten.

Selbst nach 45 Jahren fältt die Rente bescheiden aus

Blauäugig ließe sich denken: Wer 45 Jahre lang erwerbstätig war und durchgehend in die Rentenklasse einzahlte, der oder die muss sich im Alter keine finanziellen Sorgen mehr machen. Doch selbst bei diesen besonders langjährig Versicherten fällt die Altersrente bescheiden aus.

1,08 Millionen bekommen unter 1.200 Euro

Viele dieser Menschen fallen sogar in die Altersarmut, obwohl sie seit ihrer Jugend in die Rentenkasse einzahlten. So bekommt ein Fünftel dieser besonders langjährig Versicherten weniger als 1.200 Rente im Monat. In Zahlen sind das 1.08 Millionen Rentner und Rentnerinnen.

Die Durchschnittsrente dieser besonders langjährig Versicherten liegt gerade einmal bei 1.604 Euro.

Mehr besonders langjährig versicherte und arme Rentner im Osten

Die Zahl derjenigen, die besonders lange versichert sind und trotzdem eine niedrige Rente erhalten, ist in Ostdeutschland relativ höher als im Westen. In Brandenburg beziehen von den besonders langjährig versicherten circa 71.000 eine Rente unter 1.200 Euro, während 212.000 darüber liegen. In Sachsen beträgt dieses Verhältnis 145.000 zu 363.000, und in Thüringen sind es 74.000 zu 189.000.

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“Verarmungsrisiko im Alter steigt

Dietmar Bartsch von der Partei DIE LINKE kommentierte diesen Zustand: „Der aktuelle Mindestlohn und die geplanten Erhöhungen der Bundesregierung führen auch nach 45 Jahren Maloche in die Altersarmut“.

Bartsch befürchtet, dass sich diese Altersarmut in der Rente noch erheblich verschärfen wird, da viele Menschen diese 45 Beitragsjahre nicht mehr erreichen. Er warnte 2023: „Das Verarmungsrisiko im Alter wird weiter ansteigen.” Diese Lage bezeichnete er als sozialen Sprengsatz.

Fast die Hälfte der kommenden Rentner ist von Armut bedroht

Von denjenigen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist fast die Hälfte von Arbeitsarmut bedroht. Viele unter ihnen haben unterbrochene Erwerbsbiografien – mit Phasen von Studium, Arbeitslosigkeit und Weiterbildungen, die keine Beiträge in die Rentenkasse fließen ließen, und nur zu kleinem Teil angerechnet werden.

Zudem steigen die Lebenshaltungskosten in Großstädten unaufhörlich, und oft bleibt nichts anderes übrig, in eine noch relativ günstigere Mietgegend zu ziehen.

Welche zukünftigen Rentnerinnen und Rentner sind besonders von Altersarmut bedroht?

Ein besonders hohes Armutsrisiko betrifft Menschen, die in Berufen arbeiten, in denen erstens oft nur Teilzeit möglich ist, zweitens die Löhne und damit Rentenbeiträge niedrig liegen, in denen drittens häufig die Arbeitgeber wechseln, und in denen sich viertens Zeiten der Beschäftigung mit solchen der Arbeitsuche abwechseln.

Gefahr, im Alter in Armut zu versinken, laufen unter anderem Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege, im Gesundheits- und Rettungsdiensten, bei Post- und Kurierdiensten, sowie als Verkäufer und Verkäuferinnen im Einzelhandel. Die drohende Altersarmut bei frei schaffenden Künstlern und Künstlerinnen sowie Selbstständigen ist dabei noch nicht einmal erfasst.

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Sozialhilfe: Reparaturkosten für PKW-Gurte für den Rollstuhl muss das Sozialamt zahlen

26. Juli 2024 - 10:02
Lesedauer 2 MinutenSozialhilfe: Reparaturkosten für PKW-Gurte zur Sicherung des Rollstuhls sind im Rahmen der Eingliederungshilfe zu übernehmen

Ein schwerbehinderter Antragsteller hat Anspruch auf Übernahme der Kosten zur Anschaffung und Einbau von Gurten zur Sicherung eines Rollstuhls in einem Kraftfahrzeug zwecks Teilnahme am familiären Leben und gemeinsames Einkaufen (Orientierungssatz Detlef Brock). So entschieden vom SG Darmstadt Az: S 17 SO 28/18 ER.

Begründung des Gerichts

Der Antragsteller ist durch seine Behinderungen in seiner Teilhabefähigkeit in der Gesellschaft wesentlich im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII eingeschränkt.

Bei den Sicherungsgurten handelt es sich auch um ein Hilfsmittel im Sinne des § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO.

Gurte zur Sicherung eines Rollstuhls in einem PKW sind als Hilfsmittel im Sinne des § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO anzusehen, wenn der behinderte Mensch ohne sie das Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.

Es bestand Aussicht, bei dem Antragsteller die Folgen der Behinderung zu mindern

In welchem Maß und durch welche Aktivitäten ein behinderter Mensch am Leben in der Gesellschaft teilnimmt, ist abhängig von seinen individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung seiner Wünsche (§ 9 Abs. 2 SGB XII) (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2013, B 8 SO 24/11 R -). Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierten Betrachtung des Hilfsmittels entgegensteht.

Das Leben in der Gemeinschaft umfasst neben dem Kontakt zu Familie und Freundeskreis auch die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben. Kontakt zur Familie bedeutet auch Teilnahme am familiären Leben

Wenn ein Teil des familiären Lebens darin besteht, gemeinsam zum Einkaufen zu fahren, so ist es im Hinblick auf den individuellen Maßstab ohne Belang, ob Fahrten zum Einkaufen auch ohne den Antragsteller hätten durchgeführt werden können oder die Fahrten in ihrer Häufigkeit nicht denen mit nicht behinderten Menschen entsprechen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R – ).

Verwandtenbesuche, Kirchgänge oder Ausflüge sind eine Form der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Selbst regelmäßige Verwandtenbesuche, Kirchgänge oder Ausflüge sind eine Form der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, wenn auf andere Art und Weise ein Erleben von üblichen gesellschaftlichen Kontakten mit Menschen außerhalb der Familie und das Erlernen von entsprechenden Umfangsformen und Verhaltensweisen nicht hinreichend möglich ist und die Fahrten gerade deshalb mit dem Antragsteller unternommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R -).

Fazit

Für das Gericht war es nachvollziehbar, dass keine ausreichende Sicherung des Rollstuhls und des Antragstellers im PKW bestanden.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock
Ich liebe solche Entscheidungen, weil man schwerbehinderten Menschen hilft am Leben in der Gesellschaft teil zunehmen. Übrigens für behinderte Menschen gibt es da viele Möglichkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Rechtstipp:
1. Kostenübernahme für die Anschaffung und den Umbau eines Kraftfahrzeugs (Kleinbus) im Rahmen der Eingliederungshilfe ( LSG Hessen L 4 SO 214/16 ).

2. Anspruch auf Erstattung der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeuges im Wege der Eingliederungshilfe ( LSG BB L 15 SO 85/12 ).

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Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis bei psychischer Erkrankung – allerdings befristet

26. Juli 2024 - 8:30
Lesedauer 2 Minuten

Auch bei einer seit vielen Jahren bestehenden psychischen Erkrankung können Betroffene regelmäßig keinen unbefristeten Schwerbehindertenausweis verlangen.

Denn auch dann kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich der Gesundheitszustand wieder bessert und damit der Grund für die Schwerbehinderung entfällt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: L 8 SB 1641/23).

Betroffene klagte auf unbefristeten Schwerbehindertenausweis

Geklagt hatte eine 59-jährige Frau, die unter anderem an Depressionen und einer Zwangsstörung mit Zwangshandlungen und Zwangsgedanken leidet. Aufgrund ihrer fast fünfzigjährigen Krankheitsgeschichte wurde ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 zuerkannt.

Der Schwerbehindertenausweis war jedoch bis zum 30. April 2021 befristet.

Im Juni 2020 stellte sie einen Antrag auf Neufeststellung ihrer Schwerbehinderung. Sie gab an, dass ihre Zwangserkrankung nicht nur sie, sondern auch ihre Mitmenschen massiv belaste.

Das zuständige Landratsamt stellte schließlich einen GdB von 80 fest. Die Behörde befristete den Schwerbehindertenausweis erneut, diesmal bis zum 31. Oktober 2025.

Dagegen klagte die Frau und verlangte einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Nach Einschätzung aller behandelnden Ärzte sei angesichts der langen Krankheitsdauer keine Besserung mehr zu erwarten.

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Schwerbehindertenausweis bei psychischer Erkrankung nur befristet

Die Klägerin habe aber keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis, urteilte das LSG. In der Regel sei ein Schwerbehindertenausweis auf höchstens fünf Jahre zu befristen.

Nur in atypischen Fällen sei die Ausstellung eines unbefristeten Ausweises möglich, wenn „eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse ausgeschlossen werden kann“.

Bei einer psychischen Erkrankung wie der Zwangsstörung der Klägerin sei aber nicht auszuschließen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Psychotherapie oder medikamentöse Behandlung auf Dauer wieder verbessere.

LSG Stuttgart: Besserung auf Dauer mit Therapie nicht ausgeschlossen

Auch wenn ein Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt würde, führe dies zudem nicht zu einem „schützenswerten Vertrauen auf den Fortbestand der zugrundeliegenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft“, so das LSG.

Die zuständige Behörde dürfe auch bei der unbefristeten Ausstellung des Schwerbehindertenausweises „jederzeit eine Überprüfung der gesundheitlichen Verhältnisse veranlassen“. fle/mwo

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1.000 Euro Einmalzahlung im Herbst – Wer hat auf die Studienstarthilfe Anspruch?

26. Juli 2024 - 8:10
Lesedauer 2 Minuten

Ab dem Wintersemester 2024/25 bietet die Bundesregierung eine neue finanzielle Unterstützung für Studienanfänger aus einkommensschwachen Familien an. Die sogenannte Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 EUR soll den Einstieg ins Hochschulleben erleichtern und ist Teil einer größeren Reform im Bereich der Ausbildungsförderung.

Wer hat Anspruch und wie beantragt man die Starthilfe für Studenten? Das erfahrt ihr in diesem Artikel.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Studienstarthilfe richtet sich an Erstsemester unter 25 Jahren, die vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Grundsicherung wegen Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag

Zusätzlich sind Jugendliche förderfähig, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmebeiträge zahlen müssen.

Warum wurde die Studienstarthilfe eingeführt?

Die Einmalzahlung soll dazu beitragen, finanzielle Hürden für den Studienbeginn zu reduzieren. Sie dient dazu, notwendige Anschaffungen wie Lehrmaterialien, Laptops oder eine Kaution für die erste Wohnung zu finanzieren.

Die Bundesregierung erwartet, dass etwa 15.000 Studierende jährlich diese Unterstützung beantragen könnten, obwohl die tatsächliche Zahl im Einführungsjahr niedriger ausfallen dürfte, da das Programm bislang nicht weit bekannt ist.

Wie kann man die Starthilfe beantragen und welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Beantragung der Studienstarthilfe erfolgt ausschließlich online über das Portal “BAföG Digital”. Studienanfänger müssen hierbei den Bezug der genannten Sozialleistungen und die Einschreibung an einer Hochschule nachweisen.

Die Antragsfrist endet am letzten Tag des Monats, der auf den Monat des Studienbeginns folgt. Beispielsweise muss ein Antrag für ein Studium, das im Oktober beginnt, bis Ende November gestellt werden.

Hat die Starthilfe eine Verbindung zur BAföG-Förderung?

Die 1.000 EUR Studienstarthilfe werden als Pauschale ausgezahlt und sind unabhängig von anderen Förderungen wie BAföG. Das bedeutet, dass die Studienstarthilfe nicht auf das BAföG angerechnet wird und auch nicht zurückgezahlt werden muss.

Dies soll sicherstellen, dass die Empfänger die volle Unterstützung nutzen können, ohne Einbußen bei anderen finanziellen Hilfen zu erleiden.

Probleme mit den allgemeinen BAföG Sätzen bestehen weiterhin

Trotz der neuen Unterstützung bleibt die Frage der allgemeinen BAföG-Sätze ein Kritikpunkt. Obwohl die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, sieht der aktuelle Gesetzentwurf keine Erhöhung der BAföG-Sätze vor.

Dies hat zu Forderungen nach weiteren Anpassungen geführt, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Insbesondere die Anhebung der Freibeträge wird diskutiert, um mehr Studierenden den Zugang zu BAföG zu ermöglichen.

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Schwerbehinderung: Dieser Fehler kann die Rente kosten

25. Juli 2024 - 21:14
Lesedauer 2 Minuten

Es gibt einen entscheidenden Fehler, den schwerbehinderte Menschen unbedingt vermeiden sollten, da er die  gesamte Rente kosten kann. Welcher das ist, erklärt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von der Redaktion “Gegen-Hartz.de”.

Rente mit Schwerbehinderung

Aber der Reihe nach: Mit dem Status “Schwerbehinderung” hast du die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür sind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung.

Dies bedeutet, dass du zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand treten kannst.

Welche Arten von Schwerbehindertenausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Schwerbehindertenausweisen: befristete und unbefristete. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet dir Sicherheit, da du, sobald du die erforderlichen Rentenjahre erfüllt hast, in die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen kannst.

Ein befristeter Ausweis hingegen kann problematisch sein, besonders wenn er kurz vor dem Renteneintritt ausläuft, warnt der Sozialrechtsexperte.

In diesem Fall müsstest du regulär zwei Jahre später in Rente gehen, es sei denn, dein Status als Schwerbehinderter wird erneut bestätigt.

Welcher Fehler kann mich die Rente kosten?

Und jetzt der Tipp von Dr. Anhalt: Ein kritischer Fehler, den du unbedingt vermeiden musst, ist das Stellen eines Verschlimmerungsantrags kurz vor deinem Renteneintritt!

Warum? Ein solcher Antrag kann zur Überprüfung deines Gesundheitszustands führen. Sollte das medizinische Gutachten feststellen, dass sich dein Gesundheitszustand verbessert hat und dein GdB unter 50 sinkt, verlierst du deinen Anspruch auf die vorzeitige Rente.

Warum sollte ich keinen Verschlimmerungsantrag vor der Rente stellen?

Stellst du kurz vor der Rente einen Antrag auf Verschlimmerung und das Gutachten führt zu einer Herabsetzung deines GdB, könntest du deinen Status als anerkannter Schwerbehinderter verlieren.

Dies würde bedeuten, dass du keinen Anspruch mehr auf die vorzeitige Altersrente hast und zwei Jahre länger arbeiten bzw. warten musst. Es ist daher ratsam,  so Dr. Anhalt, solche Anträge erst nach Renteneintritt zu stellen.

Was passiert, wenn ich meinen Schwerbehindertenstatus verliere?

Wenn du einmal die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erreicht hast, kann dir diese nicht mehr entzogen werden, selbst wenn du nach Eintritt der Rente deinen Schwerbehindertenstatus verlierst.

Dies bedeutet, dass du weiterhin von den Vorteilen der Schwerbehindertenrente profitierst, auch wenn dein GdB später sinkt.

Was kann ich tun, um auf der sicheren Seite zu sein?

Um sicherzustellen, dass du deinen Anspruch auf die vorzeitige Altersrente nicht verlierst, solltest du vorsichtig mit Verschlimmerungsanträgen umgehen.

Warte, bis du offiziell in Rente bist, bevor du solche Anträge stellst. Nach Renteneintritt kannst du ohne Risiko überprüfen lassen, ob sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat, und gegebenenfalls zusätzliche Förderungen erhalten, so Anhalt.

Worauf solltest du also achten?

Noch einmal zusammengefasst: Es ist entscheidend, dass du deinen Schwerbehindertenstatus behältst, bis du in die vorzeitige Rente eingetreten bist. Vermeide Verschlimmerungsanträge kurz vor der Rente und informiere dich gründlich über deine Rechte und Möglichkeiten.

Mit den richtigen Schritten kannst du sicherstellen, dass du alle dir zustehenden Vorteile erhältst und nicht unnötig länger arbeiten musst.

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Bürgergeld: 115 Euro für neues Sofa zu wenig – Urteil

25. Juli 2024 - 20:42
Lesedauer 2 Minuten

Wird wegen eines Bettwanzenbefalls ein neues Sofa benötigt, dürfen Jobcenter Grundsicherungsempfänger nicht mit 115 Euro für den Kauf abspeisen. Denn zu diesem Preis ist ein Sofa im Rahmen der von der Behörde zu übernehmenden Erstausstattung nicht erhältlich, entschied das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5. April 2024 (Az.: L 4 AS 153/23 D).

Das Gericht sah damit die entsprechende Fachanweisung der Stadt Hamburg als viel zu niedrig an.

Bettwanzenbefall in der Wohnung

Im konkreten Fall ging es um ein Paar mit zwei Kindern, das auf Bürgergeld des Jobcenters angewiesen war. Anfang 2022 wurde in ihrer Wohnung ein Bettwanzenbefall festgestellt.

Nach der Schädlingsbekämpfung beantragten die Kläger die Kostenübernahme für neue Möbel. Wegen des Bettwanzenbefalls müssten insbesondere Betten, Matratzen, Regale, Kleiderschränke, eine Kommode, der Esstisch, Stühle, das Sofa und der Couchtisch entsorgt und neu angeschafft werden.

Das Jobcenter stellte sich quer. Eine Kostenübernahme komme nur für eine Erstausstattung in Betracht. Hier habe die Familie aber bereits über die Möbel verfügt. Es handele sich um eine Ersatzbeschaffung, die aus dem Regelsatz zu finanzieren sei.

Die Kläger beantragten daraufhin zunächst erfolglos ein Darlehen. Es folgte ein gerichtliches Eilverfahren, so dass das Jobcenter schließlich ein Darlehen in Höhe von insgesamt 1.534 Euro für die vier Personen der Bedarfsgemeinschaft gewährte.

Die Familie wollte gerichtlich nun einen Zuschuss durchsetzen. In einem Teilanerkenntnis erklärte das Jobcenter sich bereit 115 Euro als Beihilfe für die Anschaffung des Sofas zu bezahlen. Dieser Betrag entspreche den Fachanweisungen der Stadt Hamburg. Die Kläger könnten ja ein gebrauchtes Sofael kaufen.

Kläger forderten 450 Euro

Die Kläger forderten vor dem LSG einen Sofazuschuss in Höhe von 450 Euro. Die Übernahme der Kosten für die übrigen Einrichtungsgegenstände verfolgten sie vor Gericht nicht mehr weiter.

Das LSG sprach ihnen für den Sofakauf einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 200 Euro zu.

LSG Hamburg: Jobcenter muss Erstausstattung bewilligen

Es handele sich hier nicht um eine aus dem Regelsatz zu finanzierende Ersatzbeschaffung, sondern um eine Erstausstattung.

Davon ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. August 2014 auch dann auszugehen, wenn außergewöhnliche Umstände dazu führen, dass Möbelstücke stärker als üblich abgenutzt werden (Az.: B 4 AS 57/13 R). Dies sei hier durch den Schädlingsbefall der Fall gewesen.

Es liege auch der erforderliche „spezielle Bedarf“ vor, da die Notwendigkeit der Neuanschaffung infolge des Schädlingsbefalls kein „typischer, durchschnittlicher Bedarf“ darstellt.

115 Euro für neues Sofa nach Bettwanzenbefall zu wenig

Die in der Fachanweisung angeführte Pauschale von 115 Euro für ein Sofa sei viel zu niedrig, zumal der Betrag seit dem 1. Mai 2015 nicht mehr angepasst worden sei.

Der Gebrauchtmarkt für ein gebrauchtes Sofa sei zu instabil, um einen festen Preis festlegen zu können. Laut Internetrecherche sei aber für 200 Euro ein neues Dreisitzsofa zu bekommen. Diesen Betrag könnten die Kläger als Zuschuss erhalten.

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Das können Bürgergeld-Bezieher tun, wenn Jobcenter nicht erreichbar sind

25. Juli 2024 - 16:50
Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter sind für Hilfesuchende laut einer Umfrage-Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in der Mehrzahl kaum erreichbar. Was aber können Bürgergeld- oder auch Sozialhilfe Bezieher tun, wenn kein oder nur ein erschwerter Zugang zum Jobcenter besteht, die Notlage jedoch keinen zeitlichen Verzug erlaubt.

Nicht-Erreichbarkeit der Jobcenter kann gravierende Folgen haben

Zwar ist die BAGFW-Studie nicht repräsentativ, sie vermittelt allerdings einen guten Einblick, wie die Situation bei den Ämtern ist. Die Folgen für Rat- und Hilfesuchende können gravierend sein:

  • der Zugang zu Leistungen der Existenzsicherung ist verwehrt oder erschwert
  • verspätete Zahlung  von Leistungen
  • die Wahrung von Fristen sind nicht einhaltbar bzw. sind erschwert
  • drohender Verlust der Wohnung oder anhaltende Obdachlosigkeit

Die BAGFW erwartet daher, dass der Online-Zugang für Leistungsbeziehende stark ausgebaut wird, damit die Erreichbarkeit erfüllt ist.

“Die Antragstellung und weitere Korrespondenz muss über ein Online-Portal der Jobcenter erfüllt werden, um auch in Zeiten der Pandemie den verfassungsrechtlich verbrieften Auftrag der Existenzsicherung zu erfüllen”, mahnt auch Carolin Klose von Gegen-Hartz.de.

„Menschen, die auf das Jobcenter angewiesen sind, müssen sich darauf verlassen können, dass sie dort kompetent und zeitnah beraten werden und ihre Ansprechpersonen erreichbar sind“, sagt BAGFW-Präsident Ulrich Lilie.

Was können Hilfesuchende tun, wenn sich Jobcenter einmauern?

Was aber können Betroffene tun, wenn sich die Jobcenter faktisch einmauern? Auch Behörden wie das Jobcenter müssen sich an Fristen halten. Die Bearbeitung von Anträgen muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Wurde ein Widerspruch eingelegt, so muss dieser innerhalb von drei Monaten beantwortet sein.

Sind diese Fristen verstrichen, sollten Betroffene eine Untätigkeitsklage bei dem zuständigen Sozialgericht einreichen. In fast allen Fällen sind Untätigkeitsklagen erfolgreich, wenn das Jobcenter Fristen nicht gewahrt hat.

Allerdings kann das nicht die Lösung sein, wenn erst monatelange Fristen abgewartet werden müssen, um zustehende Ansprüche geltend zu machen.

Vorschuss beantragen

Statt auf einen Bescheid zu warten, sollten Betroffene sich lieber zunächst einen Vorschuss beim zuständigen Jobcenter besorgen. Kann auch ein Vorschuss aufgrund der Nichterreichbarkeit realisiert werden, ist auch dann der Gang zum Sozialgericht möglich.

Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen

Beim örtlich zuständigem Sozialgericht kann ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden.

In den meisten Fällen wird das Sozialgericht innerhalb von wenigen Tagen entscheiden und das Jobcenter verpflichten, die zustehenden Leistungen auszuzahlen. Lesen Sie dazu auch: Wenn die Hartz IV-Behörde sich zu viel Zeit lässt: Untätigkeitsklage und einstweilige Anordnung!

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Kündigung: Abfindung trotz Eigenkündigung nach Sozialplan

25. Juli 2024 - 16:49
Lesedauer 2 Minuten

Wenn Angestellte zeitgleich mit einer Betriebsänderung kündigen, könnte ihnen eine Abfindung nach dem Sozialplan trotz Eigenkündigung zustehen. Allerdings müssen dann die Betroffenen nachweisen, dass die Kündigung von der bevorstehenden Betriebsänderung veranlasst war. Das urteilte das Landesarbeitsgericht in Nürnberg (Az: 7 Sa 157/20).

Im konkreten Fall war der Betroffene als Marktforscher bei einer Firma angestellt. Der Kläger leitete die Abteilung Finanzmarktforschung. Bis zur eigenen Kündigung bezog der Arbeitnehmer ein monatliches Bruttogehalt von 8.147,61 Euro.

Unternehmen stellte Sozialplan für Umstrukturierungsmaßnahmen auf

Das Unternehmen führte betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen durch. Von diesen Maßnahmen war auch die Abteilung des Klägers betroffen. Zunächst wurde der Betrieb in Nürnberg verkleinert und danach in ein anderes Unternehmen übertragen.

Im Juni wurde ein Sozialplan erstellt. Demnach sollten die Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten. Dies sollte auch für die Arbeitnehmer gelten, die ab Ende August selbst kündigten oder bereits gekündigt hatten. Dies sollte für diejenigen gelten, die eine Eigenkündigung vornahmen, die durch die geplante Betriebsänderung veranlasst war.

Sozialplan sollte gelten, wenn Eigenkündigung einer betriebsbedingten Kündigung zuvor kam

Laut Sozialplan war dies der Fall, wenn Arbeitnehmer mit ihrer eigenen Kündigung einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers nur zuvor kamen.

Der Kläger kündigte demnach im März des darauffolgenden Jahres. Der Arbeitgeber besetzte die Stelle allerdings sofort neu. Zwar wurde die Abteilung aus der Betriebsstruktur herausgelöst, jedoch wurde diese durch den neuen Erwerber des Betriebes fortgeführt.

Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist verlangte der Kläger eine Abfindung, wie sie im Sozialplan festgeschrieben war. Der Arbeitgeber weigerte sich, da die Stelle nachweislich neu besetzt wurde.

Gericht wies Anspruch auf Abfindung ab

Eine Klage vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (Az: 17 Ca 737/19) wurde abgewiesen. Auch das Landesarbeitsgericht wies die Klage des Betroffenen ab.

Der Kläger konnte nicht nachweisen, welche Maßnahme seitens des Arbeitgebers durch Umstruktuierungen zu welchem Zeitpunkt erfolgen sollte und wann er selbst betroffen gewesen wäre.

Demnach hätte der Betroffene nicht benennen können, dass ihm tatsächlich eine betriebsbedingte Kündigung drohte und er dieser durch eine Eigenkündigung nur zuvor käme, so das Gericht.

Geschäftsführung kündigte schwere Zeiten an

In einigen Meetings hätte zwar die Geschäftsführung geäußert, dass es unsichere Zeiten gäbe und dass bestimmte Bereiche geschlossen würden. Allerdings wäre die Abteilung des Klägers nicht betroffen gewesen. Daher schloss sich das Gericht den Ausführungen der beklagten Firma an.

Bundesarbeitsgericht entschied in ähnlicher Lage

Die bloße Ankündigung, dass eine unsichere Lage bestünde, reiche laut des Bundesarbeitsgerichts nicht aus, anzunehmen, dass der Arbeitsplatz verloren ginge und man deshalb mit einer Eigenkündigung einer betriebsbedingten Kündigung zuvor komme.

Der Kläger habe demnach nicht nachweisen können, dass es sich um eine Kündigung handeln würde, die durch den Arbeitgeber veranlasst wurde. Eine Abfindung stehe dem Kläger daher nicht zu. Auch eine Berufung habe daher keinen Erfolg.

Vor Eigenkündigung immer beraten lassen

“Eine Eigenkündigung ist von einem erheblichen Risiko begleitet, keine Abfindung laut Sozialplan zu erhalten”, mahnt Rechtsanwalt Christian Lange von “Arbeitnehmer.Support”.

“Arbeitnehmer sollten nicht voreilig kündigen, auch wenn Betriebsänderungen oder Umstruktuierungen anstehen”, so Lange weiter. Besser sei es, in ähnlichen Situationen zuvor einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, rät der Anwalt aus Hannover. Mit diesem könne die richtige Vorgehensweise beraten werden, um schließlich eine Abfindung dennoch zu erwirken.

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