Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Warum Wadephul sich beim Treffen mit Lawrow blamiert hat
Heino: Der verdächtige Sänger
In der Medienwelt finden sich Porträts, die einen Menschen beschreiben, und es andere, die ihn dechiffrieren. Stefan Willekes soeben im ”Zeit-Magazin erschienenes Heino-Porträt gehört entschieden zur zweiten Gattung. Schon der Vorspann stellt nicht einfach einen 87-jährigen Künstler vor, der seit nunmehr fast sieben Jahrzehnten auf deutschen Bühnen steht. Er eröffnet ein Ermittlungsverfahren: Heino sei eine […]
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Abschied von der alten Schweiz – und die Frage, wie es jetzt weitergeht
Die Neutralitätsinitiative ist klar gescheitert. Für Christoph Pfluger fühlt sich das an wie der Verlust der Seele der Schweiz – der neutralen und souveränen Schweiz der Guten Dienste. Ein solcher Verlust lässt sich nicht einfach wegdiskutieren. Man muss ihn betrauern.
Christoph Pfluger weiss: Wer Trauer verdrängt und sofort zum nächsten Kampf übergeht, trägt den Verlust unbewusst mit. Deshalb trägt er drei Monate lang einen Trauerknopf – als Zeichen des Abschieds.
Die Analyse ist unbequem: Warum konnte die Initiative trotz grosser grundsätzlicher Zustimmung zur Neutralität nicht überzeugen? Welche Fehler machte die Kampagne selbst?
Und vor allem: Wie weiter? Pfluger plädiert für unabhängige Medien mit grosser Reichweite, neue Allianzen ausserhalb der etablierten Machtstrukturen und mehr Zusammenarbeit zwischen den vielen kleinen Kräften.
Vielleicht ist das Ende der alten Schweiz nicht nur ein Verlust. Vielleicht regt sie uns an, die Gestaltung einer nächsten Schweiz an die Hand zu nehmen.
TTV kann diese Debatte nur führen, solange seine Zuschauerinnen und Zuschauer das unabhängige Fernsehen auch finanziell am Leben erhalten.
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Rafael Lutz: Das NATO-Netzwerk in der Schweiz – Wer die Neutralität globalen Machtinteressen opfert. edition Zeitpunkt, 2. rev. Aufl. 2026. 132 S. Fr. 18/€ 20.–
Werner Müllers neues Buch „Früher links, jetzt rechtsextrem?”: Ermutigung zur intellektuellen Redlichkeit
In einer Zeit, in der politische Debatten zunehmend durch Moralisierung, Lagerdenken und die Ausgrenzung abweichender Meinungen geprägt sind, legt der Wissenschaftler Prof. Dr. Werner Müller, der auch auf Ansage! des öfteren schreibt, mit seinem neuen Buch “Früher links, jetzt rechtsextrem?” eine ebenso mutige wie erhellende Zeitdiagnose vor. Das Werk ist eine Einladung an all jene, […]
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Neue Studie: Sonnenzyklen beeinflussen den Pazifik
Cap Allon
Eine neue Studie hat einen Prozess identifiziert, durch den der 11-Jahre-Zyklus der Sonne den Pazifik unter der Oberfläche verändern und möglicherweise Jahre später die Klima-Variabilität beeinflussen kann.
In einer in „Geophysical Research Letters“ veröffentlichten Studie analysierten die Forscher Daten aus acht Jahrzehnten und stellten fest, dass die Sonnenaktivität eine große Wassermasse im nordöstlichen Pazifik beeinflusst, die als „North Pacific Eastern Subtropical Mode Water“ (NPESTMW) bekannt ist.
Dieses Wasser bildet sich im Winter nahe der Oberfläche, bevor es Hunderte Meter tief in den Ozean absinkt, wo es Wärme und andere Eigenschaften über Jahre hinweg bewahren kann – wodurch der Pazifik gewissermaßen eine Art „Gedächtnis“ erhält.
Die Studie ergab, dass die Bildung von NPESTMW ein bis zwei Jahre nach dem Sonnenmaximum unterdrückt wird, während sich um das Sonnenminimum herum mehr von diesem Wasser bildet und absinkt.
Graphik: Die Sonnenaktivität geht den Veränderungen des Umfangs der Änderungen im Nordpazifik um etwa ein bis zwei Jahre voraus. Quelle: Wang et al. (2026), Geophysical Research Letters.
Der vorgeschlagene Prozess hat seinen Ursprung in der Atmosphäre. Veränderungen der Sonnenaktivität beeinflussen die Erwärmung in der Stratosphäre, was sich wiederum auf den Druck, die Winde und die Vermischung im darunter liegenden Ozean auswirkt. Bei hoher Sonnenaktivität unterdrücken die daraus resultierenden Zirkulationsveränderungen die Bildung des Moduswassers; bei geringer Aktivität kehrt sich dieser Effekt um.
Wichtig ist, dass die ausschließlich den solaren Antrieb berücksichtigenden CMIP6-Experimente die beobachtete Reaktion auch dann reproduzierten, wenn andere wichtige externe Antriebe konstant gehalten wurden, was eine kausale Rolle der Sonnenvariabilität untermauert.
Dieses Ergebnis wird noch interessanter, wenn man es mit einer separaten Studie aus dem Jahr 2025 in Verbindung bringt, die ergab, dass Veränderungen in eben dieser Wassermasse im Nordpazifik El Niño und La Niña um etwa neun Monate vorausgehen können.
Eine mögliche Kausalkette: Sonnenzyklus → Atmosphäre → Wasser unter der Oberfläche im Nordpazifik → ENSO.
Und heute … Der Sonnenzyklus 25 erreichte im Oktober 2024 seinen Höhepunkt, während die neue Studie feststellt, dass die stärkste Unterdrückung dieser pazifischen Wassermasse ein bis zwei Jahre nach dem Sonnenmaximum auftritt – womit die erwartete Reaktion genau in die Jahre 2025–26 fällt, genau zu dem Zeitpunkt, als der aktuelle El Niño auftrat.
Das beweist zwar nicht, dass die Sonne den aktuellen El Niño verursacht hat, aber der zeitliche Ablauf passt zu dem von den Forschern beschriebenen Prozess.
Die allgemeinere Erkenntnis ist jedoch noch deutlicher: Veränderungen im Zusammenhang mit dem Sonnenzyklus können tief in den Pazifik vordringen, wo ihre Auswirkungen noch Jahre nach dem ursprünglichen Sonnensignal anhalten können.
Link: https://electroverse.substack.com/p/aussie-antarctic-stations-all-logged?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke. Die verlinkten Studien sind aber frei verfügbar.)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Neue Studie: Sonnenzyklen beeinflussen den Pazifik erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Wohngeld 2027: Drei geplante Änderungen treffen Haushalte gleichzeitig
Die Miete bleibt, die Heizkosten laufen weiter – doch der Zuschuss könnte schrumpfen: Die Bundesregierung plant beim Wohngeld für 2027 gleich drei Einschnitte. Zusammen könnten sie dazu führen, dass Haushalte weniger Unterstützung erhalten, obwohl sich ihre finanzielle Lage nicht verbessert hat.
Vorgesehen sind eine ausgesetzte Fortschreibung, eine halbierte dauerhafte Heizkostenkomponente und eine veränderte Berechnungsformel.
Was bislang beschlossen ist – und was noch nichtDas Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 6. Juli 2026 beschlossen; als Starttermin ist der 1. Januar 2027 vorgesehen. Ein Kabinettsbeschluss macht einen Entwurf allerdings noch nicht zum geltenden Gesetz.
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 seine Stellungnahme beschlossen und dabei vor sozialen Härten sowie zusätzlichen Belastungen der Kommunen gewarnt.
Erster Eingriff: Der regelmäßige Ausgleich soll ausfallenNach dem geltenden § 43 Wohngeldgesetz werden Berechnungsgrößen grundsätzlich alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen angepasst. Die nächste reguläre Fortschreibung wäre zum 1. Januar 2027 vorgesehen und soll nach den Regierungsplänen einmalig ausgesetzt werden.
Damit würde ein vorgesehener Ausgleich für gestiegene Kosten ausbleiben. Das ist von einer direkten Kürzung zu unterscheiden: Ein unveränderter Zahlbetrag kann bei steigenden Wohnkosten trotzdem immer weniger entlasten.
Zweiter Eingriff: Weniger Heizkosten sollen in die Rechnung eingehenBeim Wohngeld werden tatsächliche Heizkosten nicht einfach anhand der Rechnung übernommen, sondern pauschale Beträge berücksichtigt. Die Entlastung besteht nach § 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz aus einem Betrag für die CO₂-Bepreisung und der dauerhaften Heizkostenkomponente.
Halbiert werden soll die dauerhafte Komponente, während der CO₂-Betrag nach dem Entwurf erhalten bleiben soll. Bei einer alleinstehenden Person wären das künftig 48 statt 96 Euro; zusammen mit 14,40 Euro für die CO₂-Bepreisung würden 62,40 statt 110,40 Euro in die Berechnung eingehen.
Das bedeutet nicht automatisch 48 Euro weniger ausgezahltes Wohngeld. Die Heizkostenentlastung ist eine Rechengröße innerhalb der Wohngeldformel und kein gesonderter Betrag, der unverändert überwiesen wird.
Die Unterschiede erläutert auch der Beitrag „Wohngeld: Heizkosten-Zuschuss soll 2027 halbiert werden“. Eine halbierte Komponente darf deshalb weder mit einer halbierten Heizkostenrechnung noch mit einer Halbierung des gesamten Wohngeldes verwechselt werden.
Dritter Eingriff: Die Formel soll Einkommen stärker anrechnenDer Regierungsentwurf sieht außerdem vor, den Parameter „c“ in der Wohngeldformel für alle Haushaltsgrößen um 58 Prozent zu erhöhen. Dadurch soll Einkommen stärker auf den errechneten Zuschuss durchschlagen.
Die Zahl von 58 Prozent beschreibt ausschließlich die Änderung dieses Formelwerts, keine pauschale Kürzung des Wohngeldes um 58 Prozent. Wie viel ein Haushalt verlieren könnte, hängt von seiner konkreten Berechnung ab.
Die Formel nach § 19 Wohngeldgesetz verknüpft die berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung mit dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen und haushaltsabhängigen Rechenwerten. Deshalb lässt sich aus dem bisherigen Zuschuss allein kein verlässlicher neuer Betrag ableiten.
Warum die drei Änderungen zusammen besonders schmerzen könntenDas Zusammenwirken lässt sich so erklären: Der regelmäßige Ausgleich bliebe aus, die berücksichtigte Heizkostenentlastung würde kleiner und die Einkommensanrechnung ungünstiger. Ein Haushalt könnte dadurch bei unveränderter Miete und unverändertem Einkommen schlechter dastehen.
Geplanter Eingriff Was sich ändern soll Mögliche Folge Fortschreibung aussetzen Keine reguläre Anpassung zum Januar 2027 Der vorgesehene Ausgleich für die Kostenentwicklung bleibt aus. Dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren Ein kleinerer Heizkostenbetrag fließt in die Berechnung ein. Der errechnete Zuschuss kann sinken. Berechnungsformel ändern Einkommen wird stärker angerechnet. Der Zuschuss kann zusätzlich sinken oder der Anspruch entfallen.Diese Wirkungen lassen sich nicht als drei feste Eurobeträge zusammenzählen. Dafür greifen die Berechnungsgrößen ineinander; außerdem ist zwischen weniger Geld gegenüber heute und einer ausbleibenden künftigen Erhöhung zu unterscheiden.
Ein kleiner Anspruch könnte vollständig verschwindenDie Bundesregierung erklärt selbst, dass durch die Neuordnung Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen werden. Besonders aufmerksam sollten deshalb Haushalte sein, deren bisheriger Zuschuss bereits niedrig ist.
Für Familien könnte mehr als der Mietzuschuss betroffen sein: Der Bundesrat verweist auf Verbindungen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie zur Befreiung von Kita-Kostenbeiträgen. Ob solche Ansprüche anderweitig bestehen bleiben, wäre gesondert zu prüfen.
Die Länder warnen zudem davor, dass Haushalte anschließend auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sein könnten. Ausgaben würden damit teilweise zwischen Leistungssystemen verschoben, statt tatsächlich zu verschwinden.
Laufende Bescheide sollen zunächst weitergeltenNach den Regierungsplänen sollen bereits bewilligte Bescheide grundsätzlich bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten. Der Jahreswechsel allein würde dann keine automatische Kürzung auslösen.
Dieser Schutz wäre allerdings nicht grenzenlos: Bei einer erforderlichen Neuberechnung nach § 27 Wohngeldgesetz sieht der Entwurf für Zeiträume ab Januar 2027 die Anwendung des neuen Rechts vor. Änderungen der persönlichen Verhältnisse dürfen deshalb nicht mit einer bloßen Fortzahlung des bisherigen Bescheids gleichgesetzt werden.
Für die Vorbereitung lohnt sich der Blick auf das Enddatum des aktuellen Bewilligungszeitraums und die Unterlagen für den Weiterleistungsantrag. Mehr dazu steht im Beitrag „Laufender Wohngeld-Bescheid schützt vor Kürzung“.
Sechs Fragen und Antworten zum Wohngeld 2027 Sind die drei Änderungen schon geltendes Recht?Nein, nach dem Stand vom 27. September 2026 sind sie geplant. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Soll das gesamte Wohngeld halbiert werden?Nein, die geplante Halbierung betrifft die dauerhafte Heizkostenkomponente. Der tatsächliche Zahlbetrag ergibt sich aus der gesamten Wohngeldberechnung.
Ist das Aussetzen der Fortschreibung eine direkte Kürzung?Für sich betrachtet verhindert es zunächst die reguläre Anpassung. Die beiden weiteren Eingriffe könnten zusätzlich zu einem niedrigeren Zuschuss führen.
Kann das Wohngeld trotz gleichbleibenden Einkommens sinken?Ja, wenn künftig ungünstigere gesetzliche Rechenwerte gelten, kann eine Neuberechnung einen geringeren Betrag ergeben. Eine Einkommenssteigerung wäre dafür nicht erforderlich.
Würde jeder laufende Bescheid im Januar 2027 gekürzt?Nein, bereits bewilligte Bescheide sollen grundsätzlich weitergelten. Ausnahmen können sich insbesondere bei einer notwendigen Neuberechnung wegen veränderter Verhältnisse ergeben.
Lässt sich der persönliche Verlust bereits pauschal beziffern?Nein, dafür braucht es die Haushaltsdaten und die tatsächlich verabschiedeten Regeln. Ein pauschaler Abzug vom bisherigen Wohngeld wäre irreführend.
Beispiel aus der Praxis: Gleiche Rente, möglicherweise weniger ZuschussEine alleinlebende Rentnerin erhält Wohngeld; ihr aktueller Bescheid läuft bis zum 30. Juni 2027, Einkommen und Wohnkosten bleiben unverändert. Nach dem geplanten Schutz für bestehende Bewilligungen würde der Zuschuss zunächst weiterlaufen.
Wird die Reform wie vorgesehen Gesetz, könnten beim anschließenden Bewilligungszeitraum alle drei Eingriffe zusammenwirken. Allein die pauschale Heizkostenentlastung in der Berechnung würde von 110,40 auf 62,40 Euro sinken; wie viel Wohngeld die Rentnerin tatsächlich verliert, müsste individuell berechnet werden.
Quellen: Bundesregierung zur geplanten Neuordnung, Regierungsentwurf, Drucksache 474/26 und Stellungnahme des Bundesrates vom 25. September 2026.
Der Beitrag Wohngeld 2027: Drei geplante Änderungen treffen Haushalte gleichzeitig erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente: Bund will eine Milliarde kürzen – Den Beitragszahlern droht die Rechnung
Der Bund will seinen Haushalt entlasten – und erhöht damit den Druck auf die Rentenbeiträge. Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses um eine Milliarde Euro im Haushalt 2027. Sollten weitere Einschnitte hinzukommen, schließt sie einen Beitragsanstieg bereits im kommenden Jahr nicht aus.
Beschäftigte müssten dann mehr von ihrem Bruttolohn für die Rente abgeben, Arbeitgeber entsprechend mehr für ihre Beschäftigten zahlen.
Rentenversicherung warnt vor KostenverschiebungIn ihrer Stellungnahme vom 15. September 2026 kritisiert die Deutsche Rentenversicherung Bund die erneute Kürzung deutlich. Der Staat übertrage der Rentenversicherung Aufgaben für die gesamte Gesellschaft, müsse deren Finanzierung dann aber auch verlässlich aus Steuern absichern. Ziehe er Geld zurück, belaste das die Beitragszahlenden stärker.
Damit steht mehr auf dem Spiel als eine einzelne Haushaltsposition. Die Ausgaben verschwinden nicht, weil der Bund weniger überweist. Die Rentenversicherung muss ihre Leistungen weiterhin finanzieren. Eine Entlastung im Bundeshaushalt kann deshalb zusätzlichen Finanzierungsdruck bei der Rentenkasse erzeugen.
Eine Milliarde entspricht rund 0,05 BeitragssatzpunktenDie Rentenversicherung beziffert die Größenordnung: Eine Milliarde Euro Bundeszuschuss entspricht nach heutigen Werten rund 0,05 Beitragssatzpunkten. Diese Zahl beschreibt das Finanzierungsvolumen. Sie bedeutet nicht, dass der Beitragssatz zum Jahreswechsel automatisch um genau diesen Wert steigt.
Die Rücklage verschafft nur begrenzt ZeitIn ihrem „rentenupdate“ vom September erläutert die Rentenversicherung den Zusammenhang zwischen Zuschüssen, Rücklage und Beiträgen. Fehlende Einnahmen können zunächst aus der Nachhaltigkeitsrücklage ausgeglichen werden. Dadurch schrumpft jedoch der finanzielle Puffer schneller.
Nach ihrer Vorausberechnung sinkt die Rücklage von 0,99 Monatsausgaben Ende 2026 auf 0,36 Monatsausgaben Ende 2027. Die gesetzliche Untergrenze liegt bei 0,3 Monatsausgaben. Für die Festsetzung des Beitragssatzes kommt es darauf an, ob die vorausberechnete Rücklage am Jahresende die vorgeschriebene Mindesthöhe erreicht.
Der Spielraum für zusätzliche Einnahmeausfälle wäre demnach Ende 2027 gering.
Prognose: 19,9 Prozent Rentenbeitrag ab 2028Die aktuelle DRV-Vorausberechnung erwartet den Anstieg von 18,6 auf 19,9 Prozent Anfang 2028. Das ist eine Prognose unter den zugrunde gelegten Annahmen. Zusätzliche Kürzungen könnten den Anstieg nach Einschätzung der Rentenversicherung vorziehen oder verstärken.
Der gesamte prognostizierte Sprung um 1,3 Prozentpunkte lässt sich nicht der jetzt diskutierten Milliarde zurechnen. Die Modellrechnung bildet die Finanzentwicklung der Rentenversicherung insgesamt ab.
Was ein höherer Beitrag für Ihren Lohn bedeutetBei regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Rentenbeitrag grundsätzlich je zur Hälfte. Steigt der gesamte Beitragssatz, wächst damit auch der Anteil, den der Arbeitgeber vom beitragspflichtigen Bruttolohn einbehält. Sonderregeln etwa für bestimmte Beschäftigungsformen bleiben zu beachten.
Ein Rechenbeispiel: Bei unverändert 3.000 Euro beitragspflichtigem Monatsbrutto und hälftiger Beitragstragung beträgt der Arbeitnehmeranteil bei 18,6 Prozent insgesamt 279 Euro. Bei einem Gesamtbeitragssatz von 19,9 Prozent wären es 298,50 Euro.
Der zusätzliche Rentenabzug läge bei 19,50 Euro monatlich beziehungsweise 234 Euro jährlich; der Arbeitgeber hätte dieselbe Mehrbelastung.
Diese Rechnung zeigt die Veränderung des Rentenbeitrags. Steuerliche Auswirkungen und Änderungen anderer Abzüge berücksichtigt sie nicht.
Steuerfinanzierung soll Rentenversprechen absichernMit dem seit Januar 2026 geltenden Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber die Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent verlängert. Außerdem sieht das Paket die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor und ab 1992 geborene Kinder durch die Mütterrente III vor.
Diese Maßnahmen verfolgen sozialpolitische Ziele, die über die individuelle Beitragszahlung hinausgehen.
Das Rentenniveau von 48 Prozent beschreibt das Verhältnis einer standardisierten Rente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst zum Durchschnittsentgelt, jeweils nach den maßgeblichen Sozialabgaben und vor Steuern.
Ihre persönliche Rente richtet sich nach Ihrem Versicherungsverlauf.
VdK: Bis zu 40 Milliarden Euro fehlen für gesamtgesellschaftliche AufgabenAuch der Sozialverband VdK kritisiert den Sparkurs. Präsidentin Verena Bentele erklärte am 10. September: „Wer den Bundeszuschuss zur Rente kürzt, verschiebt die Rechnung nur auf die Beitragszahlenden.“ Der Verband fordert, gesamtgesellschaftliche Aufgaben vollständig aus Steuermitteln zu bezahlen.
Nach der Einschätzung des Verbandes liegen die Bundeszuschüsse je nach Berechnungsgrundlage um bis zu 40 Milliarden Euro zu niedrig.
FAQ: Kürzung der Bundeszuschüsse zur Rente Steigt der Rentenbeitrag schon 2027?Das steht nach den ausgewerteten Veröffentlichungen nicht fest. Die DRV warnt vor diesem Risiko bei weiteren Kürzungen; ihre aktuelle Vorausberechnung erwartet einen Anstieg erst 2028.
Wird meine laufende Rente deshalb unmittelbar gekürzt?Die Kürzungspläne beim Bundeszuschuss sind keine entsprechende Kürzung individueller Rentenbescheide. Die aktuelle Warnung richtet sich auf die Finanzierung der Rentenversicherung und den daraus entstehenden Druck auf den Beitragssatz.
Zahlen Beschäftigte einen höheren Beitrag allein?Nein. Bei regulärer Beschäftigung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Rentenbeitrag grundsätzlich hälftig. Ein höherer Gesamtbeitrag belastet deshalb beide Seiten.
QuellenBundesregierung: Rentenpaket 2025 in Kraft – Damit die Rente stabil, verlässlich und gerecht bleibt, 1. Januar 2026
Deutsche Rentenversicherung Bund: Kürzungen der Bundeszuschüsse gehen zu Lasten aller Beitragszahler, 15. September 2026
Deutsche Rentenversicherung Bund: rentenupdate Nr. 13 – Kürzungen der Bundeszuschüsse, höhere Beiträge?, September 2026
Der Beitrag Rente: Bund will eine Milliarde kürzen – Den Beitragszahlern droht die Rechnung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Gedenken in Bergisch Gladbach an zwölf Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung
In Bergisch Gladbach bei Köln haben Kurd:innen, Internationalist:innen und Angehörige gemeinsam zwölf Gefallener der kurdischen Freiheitsbewegung gedacht, deren Tod in jüngerer Zeit bekanntgegeben wurde. Die Geehrten verbindet, dass sie entweder als Internationalist:innen am kurdischen Befreiungskampf teilnahmen oder sich aus Europa der Bewegung angeschlossen hatten.
Der Saal 2000 war für die Gedenkveranstaltung vollständig gefüllt. Unter den Teilnehmer:innen befanden sich Angehörige der Gefallenen, Vertreter:innen kurdischer Organisationen, Politiker:innen und Kunstschaffende sowie zahlreiche Internationalist:innen. Auch Angela Schäfer, die Mutter des deutsch-portugiesischen Internationalisten Baran Nûjiyan Salema, nahm an der Veranstaltung teil.
Gedacht wurde Baran Nûjiyan Salema (Pablo Manuel Figueiras Duarte), Destîna Kelaşîn (Nurevşan Osmanoğlu), Çekdar Munzur (Heval Vurgeç), Deştî Bagok (Mesut Atalan), Erdal Kızılbaş Pazarcık (Eyüp Talan), Erdal Pîrdoğan (Ali Çandır), Gelhat Tatos (Mazlum Uzun), Gabar Bêrtî (Ilhan Karlıdağ), Karker Amanos (Hasan Camkıran), Rewşen Zinarîn (Hamdiye Yıldız), Taylan Özgür (Rojhat Ağırman) und Tîjda Ararat (Zeynep Kayalar). In ihrer Person wurde zugleich an alle Gefallenen des Widerstands in Kurdistan erinnert.
„Jede:r von ihnen hatte eine eigene Geschichte“
Nach dem gemeinsamen Singen der Nationalhymne „Ey Reqîb“ und einer Schweigeminute begann das Gedenkprogramm. Zîlan Serhed von der kurdischen Frauenbewegung erinnerte in ihrer Ansprache an die unterschiedlichen Lebenswege der Gefallenen und ihre Entscheidung, sich dem kurdischen Freiheitskampf anzuschließen. „Jede:r von ihnen hatte eine eigene Geschichte. Aber es war nicht nur ihre eigene Geschichte. Sie hatten Familien, Träume, Sehnsüchte und Ängste. Doch für die Freiheit eines Volkes, dessen Existenz in der Geschichte geleugnet wurde, haben sie ihre eigene Geschichte anders geschrieben.“
Serhed erinnerte an die Massaker des türkischen Staates an Kurd:innen und die Politik der Verleugnung in Regionen wie Qoçgirî, Dersim (tr. Tunceli) und im Zîlan-Tal. Die Gefallenen hätten diese Geschichte hinterfragt und seien für die Identität und Freiheit des kurdischen Volkes eingetreten. „Wir werden die Namen und den Kampf dieser Gefallenen nicht vergessen“, sagte Serhed. Die Erinnerung an sie sei Teil des kollektiven Gedächtnisses: „Wenn wir unsere Sprache, unsere Kultur und unsere Werte vergessen, dann sterben wir. Deshalb sind diese Gefallenen unsere Werte, Wegbereiter unseres Kampfes und unser Gedächtnis in der Geschichte.“
„Wir teilen euren Schmerz, eure Wut und euren Stolz“
Xelîl Nûjiyan, Bruder von Baran Nûjiyan Salema, wandte sich insbesondere an die Angehörigen. Die Solidarität, die den Familien in den vergangenen Tagen entgegengebracht worden sei, habe für sie eine große Bedeutung. „Wir teilen euren Schmerz. Wir teilen eure Wut, eure Hilflosigkeit, eure Sehnsucht und eure Trauer. Aber wir teilen auch euren Stolz.“ Die Gefallenen dürften nicht allein durch ihre Namen in Erinnerung bleiben. Ihre Lebenswege, ihre Entscheidungen und die Werte, für die sie gekämpft haben, müssten an kommende Generationen weitergegeben werden.
Nûjiyan verband das Gedenken mit der gegenwärtigen politischen Phase um eine Lösung der kurdischen Frage. „Heute stehen wir an einem historischen Punkt. Wir befinden uns in einer Zeit, in der sich vor uns ein neuer Weg öffnet. Aber diese Zeit verlangt von uns, Haltung einzunehmen. Sie verlangt nicht, dass wir einfach kommen und abwarten, sondern dass wir aktiv werden und uns organisieren.“ Der Kampf für ein freies und demokratisches Leben müsse in Kurdistan und im Mittleren Osten ebenso fortgesetzt werden wie in Deutschland.
Angela Schäfer: „Ich dachte, ich könnte dich nach sieben langen Jahren wieder umarmen“
Einen besonders persönlichen Moment bildete die Rede von Angela Schäfer, der Mutter von Baran Nûjiyan Salema. Der als Pablo Manuel Figueiras Duarte geborene Internationalist war in Deutschland aufgewachsen und hatte sich 2019 der kurdischen Freiheitsbewegung angeschlossen. Sein Tod im August 2025 in der Qendîl-Region in Südkurdistan war erst kürzlich von den Volksverteidigungskräften (HPG) bekanntgegeben worden.
Schäfer sagte, sie sei gekommen, um ihre Trauer nicht allein zu tragen, sondern den Schmerz mit den anderen Familien zu teilen. Sie las zunächst einen Abschnitt aus „Über die Kinder“ aus Khalil Gibrans Der Prophet. Anschließend wandte sie sich unmittelbar an ihren Sohn: „Dieses Jahr dachte ich, dass ich dich nach sieben langen Jahren wenigstens einmal wieder in die Arme schließen könnte. Aber du hast bereits vor einem Jahr dein Leben verloren. Du hast mein Herz nie geschont. Du dachtest, ich könnte das tragen. Ich wollte nicht, dass du mit deinem Leben bezahlst. Danke.“
Im Anschluss führte eine internationalistische Gruppe aus Rojava ein Baran Nûjiyan gewidmetes Musikstück auf.
Angehörige erinnern an ihre Kinder und Geschwister
Auch weitere Familien betraten die Bühne und berichteten über das Leben ihrer Kinder, Geschwister und anderen Angehörigen. Sie erklärten, deren Erinnerung und die von ihnen vertretenen Werte weiterzutragen. Cahide Goyî erklärte im Namen des Angehörigenverbands KOMAW, die Gefallenen hätten mit ihrem Kampf wesentlich dazu beigetragen, dass die kurdische Bevölkerung heute an diesem Punkt stehe. „Wir erneuern unser Versprechen, für ein freies Volk und eine freie Führung zu kämpfen und den von ihnen begonnenen Kampf fortzuführen.“
Fatoş Göksungur, Sprecherin der Europäischen Ökologiebewegung für Kurdistan (TEV-EKO), erinnerte an Karker Amanos, Erdal Kızılbaş Pazarcık und Erdal Pîrdoğan und berichtete aus deren Leben und Kampf. Die kurdische Politikerin und frühere HDP-Abgeordnete Tuğba Hezer erinnerte zudem an Berfîn Geliyê Zîlan. Die Beiträge der Angehörigen wurden immer wieder von „Şehîd Namirin“-Rufen begleitet.
Zum Abschluss wurden in einer Videodokumentation Ausschnitte aus dem Leben der Gefallenen, eigene Äußerungen und Aufnahmen aus ihrem politischen und persönlichen Weg gezeigt. Das Gedenken endete mit erneuten „Şehîd Namirin“-Rufen – „Die Gefallenen sind unsterblich“.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/hpg-geben-tod-des-internationalisten-baran-nujiyan-salima-bekannt-52866
Bakırhan: In der zweiten Phase werden wir über unsere Forderungen sprechen
Der Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tuncer Bakırhan, hat den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in zwei Phasen eingeordnet. Die bisherige Phase diene vor allem dazu, Konflikt und Gewalt auf politischen und rechtlichen Boden zu überführen. Erst danach gehe es um die politischen und gesellschaftlichen Forderungen, für die die kurdische Bewegung seit Jahrzehnten kämpfe. Bakırhan sprach am Sonntag auf dem dritten ordentlichen Kongress des DEM-Provinzverbands in Amed (tr. Diyarbakır). An dem Kongress im ÇandAmed-Kongresszentrum nahmen neben Parteimitgliedern Vertreter:innen verschiedener politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen teil. Zu neuen Ko-Vorsitzenden des Provinzverbands wurden Fatime Izol Levent und Yunus Muratakan gewählt.
„Unsere demokratischen Rechte haben wir noch nicht besprochen“
Bakırhan sagte, die Erwartungen an den laufenden Prozess seien groß. Bislang sei es jedoch darum gegangen, die Grundlage für eine politische Lösung zu schaffen. „Wir haben noch nicht über die demokratischen Rechte der Kurd:innen gesprochen, noch nicht über die Zwangsverwalter, noch nicht über unsere Identität, noch nicht über unsere Sprache, die uns so rechtmäßig zusteht wie die Muttermilch, und noch nicht über muttersprachlichen Unterricht. Wir haben auch noch nicht über unsere Armut gesprochen, über die wirtschaftliche Rückständigkeit, die seit hundert Jahren durch bewusste Politik geschaffen wurde.“ Wenn diese erste Phase erfolgreich abgeschlossen werde, beginne die nächste: „In der zweiten Phase werden wir über die Forderungen sprechen, für die wir gekämpft, gearbeitet und Opfer gebracht haben.“ Bakırhan rief dazu auf, den Prozess gesellschaftlich zu unterstützen und zugleich kritisch zu begleiten. Selbst wenn die kurdische Politik Fehler mache, liege der Maßstab letztlich bei der Bevölkerung: „Nehmen wir an, die kurdische Politik irrt sich auf der Waage. Aber die Waage ist in eurer Hand. Sie ist in der Hand der Bevölkerung von Amed, der 50 Millionen Kurd:innen, unserer Freund:innen und der Werktätigen.“
„Die Kurd:innen sitzen am Tisch“
Mit Blick auf die Entwicklungen im Mittleren Osten erklärte Bakırhan, die jahrzehntelange Verweigerung von Rechten gegenüber unterschiedlichen Völkern, Identitäten und Glaubensgemeinschaften habe Konflikte immer wieder neu hervorgebracht. Die gegenwärtige Phase habe die politische Position der Kurd:innen grundlegend verändert. „Nach hundert Jahren stehen die Kurd:innen erstmals nicht auf der Speisekarte, sondern sitzen am Tisch“, sagte Bakırhan. Abdullah Öcalan habe einen Prozess eingeleitet, der die Kurd:innen vom Objekt regionaler Politik zu einem politischen Subjekt machen solle.
Für die Kurdistan-Region im Irak begrüßte Bakırhan die Zusammenführung der bislang parteigebundenen Peschmerga-Strukturen von PDK und YNK. Dies dürfe jedoch nicht der letzte Schritt sein. „In der föderalen Kurdistan-Region ist die Bildung einer Einheitsregierung unter Beteiligung aller kurdischen Parteien inzwischen dringend und unumgänglich.“
Auch zu Iran und Syrien formulierte Bakırhan Forderungen. Die iranische Führung müsse ihre Angriffe auf kurdische Gebiete beenden und den politischen Willen der Kurd:innen anerkennen. „Die Lösung in Iran besteht darin, die Kurd:innen anzuerkennen, statt Galgen zu errichten.“ Für Syrien forderte Bakırhan eine verfassungsrechtliche Absicherung kurdischer Rechte, insbesondere des Rechts auf muttersprachlichen Unterricht. Die DEM-Partei werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre Solidarität mit den Kurd:innen in Syrien fortsetzen.
„Öffnet die Tür“
Einen weiteren Schwerpunkt setzte Bakırhan auf die Rolle Abdullah Öcalans. Unter Bezugnahme auf das letzte Treffen auf der Gefängnisinsel Imrali am 13. September sagte er, Öcalan habe gegenseitige Schritte und die Aufnahme der Arbeit der vorgesehenen Gremien gefordert. Bakırhan verlangte, Öcalans Lebens- und Kommunikationsbedingungen entsprechend seiner Rolle im Prozess zu verändern: „Der Architekt dieses Prozesses ist dort. Öffnet die Tür, lasst die Presse und zivilgesellschaftliche Organisationen hingehen. Ist es nicht besser, vor Ort richtige Informationen einzuholen?“ Der laufende Prozess dürfe dabei nicht allein als Friedensprozess verstanden werden. „Dieser Prozess ist zugleich ein Demokratisierungsprozess“, sagte Bakırhan. Damit er sich von Frieden zu Demokratie weiterentwickle, müssten insbesondere die Regierung, aber auch alle anderen Beteiligten Verantwortung übernehmen.
„Frieden bedeutet mehr als das Schweigen der Waffen“
Zum Abschluss beschrieb Bakırhan, welches Verständnis von Frieden und politischer Ordnung die DEM-Partei mit dem Prozess verbindet. „Frieden bedeutet, dass in kein Haus mehr ein Sarg gebracht wird, dass ein junger Mensch seine Zukunft planen kann, dass Menschen ihre Sprache und ihren Glauben frei leben können und dass dort, wo die Waffen schweigen, Demokratie und Recht an ihre Stelle treten.“ Das politische Ziel der DEM-Partei bezeichnete Bakırhan als „demokratische Republik“ – eine Ordnung, in der Kurd:innen, Alevit:innen und andere gesellschaftliche Gruppen mit gleichen Rechten leben. Dabei gehe es nicht allein um die Kurdistanfrage. Die drei zentralen gesellschaftlichen Fragen in der Türkei seien heute „Brot, Würde und Zukunft“. Die DEM-Partei verstehe sich deshalb zugleich als Partei der Kurd:innen, der Werktätigen, der Unterdrückten, der Frauen und der Jugend.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/hatimogullari-das-versprechen-von-erzurum-wartet-seit-107-jahren-auf-seine-verwirklichung-52887 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52861
Grundsicherung: Fast 437 Euro fehlen im Monat – Neue Studie stellt den Regelsatz infrage
563 Euro im Monat sollen für einen alleinstehenden Erwachsenen den laufenden Lebensunterhalt sichern. Eine im September 2026 veröffentlichte Untersuchung von Lutz Hausstein kommt dagegen auf einen Bedarf von 999,70 Euro und damit auf eine rechnerische Lücke von 436,70 Euro.
Was die Differenz zwischen 563 und 999,70 Euro bedeutetNach der Zusammenfassung von Tacheles soll der berechnete Betrag sowohl notwendige Alltagsausgaben als auch eine begrenzte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Verglichen damit deckt der geltende Regelsatz rechnerisch nur rund 56,3 Prozent ab.
Auf zwölf Monate hochgerechnet beträgt die Differenz 5.240,40 Euro. Um von 563 Euro auf 999,70 Euro zu kommen, wäre eine Anhebung um rund 77,6 Prozent erforderlich.
Vergleich für eine alleinstehende erwachsene Person Betrag pro Monat Gesetzlicher Regelbedarf 2026 563,00 Euro Von Hausstein berechneter Bedarf einschließlich gesellschaftlicher Teilhabe 999,70 Euro Differenz zum gesetzlichen Regelbedarf 436,70 Euro Stark eingeschränkte Vergleichsrechnung der Studie 659,02 Euro Differenz dieser Vergleichsrechnung zum Regelbedarf 96,02 EuroDie Tabelle vergleicht den Regelbedarf mit den ausgewiesenen Studienbeträgen. Die regulären Kosten für Unterkunft und Heizung sind dabei nicht enthalten.
Warum die zusätzlich gezahlte Miete die Frage nicht beantwortetBeim Vergleich muss zwischen dem Regelbedarf und der gesamten Sozialleistung unterschieden werden. Anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten werden nach § 22 SGB II zusätzlich berücksichtigt; deshalb wäre es falsch, 563 Euro als Gesamtbetrag einschließlich Wohnung darzustellen.
Umgekehrt steht das für die Miete bewilligte Geld nicht für Lebensmittel oder eine neue Winterjacke zur Verfügung. Der Hinweis auf eine höhere Gesamtzahlung beantwortet deshalb nicht, ob die Pauschale für den sonstigen Lebensunterhalt ausreicht.
Gewöhnlicher Haushaltsstrom muss grundsätzlich aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Welche Ausgaben darin außerdem berücksichtigt werden, erläutert unser Beitrag Das alles ist im Regelsatz 2026 enthalten.
Wie Hausstein den Bedarf berechnetDie Untersuchung arbeitet mit einem Warenkorb für einen alleinlebenden, gesunden Erwachsenen. Dafür werden konkrete Güter und Dienstleistungen mit Preisen und benötigten Mengen beziehungsweise Nutzungshäufigkeiten verbunden.
Die Preiserhebung erfolgte zwischen Mai und August 2026; Lebensmittelpreise wurden nach Angaben des Autors bei sieben Anbietern an zehn Standorten untersucht. Sonderangebote und Gebrauchtkäufe werden nicht als allgemeine Berechnungsgrundlage angesetzt.
Bei langlebigen Anschaffungen verteilt Hausstein die Kosten auf die angenommene Nutzungsdauer. Ein Kühlschrank erscheint dadurch als monatlicher Vorsorgebetrag, obwohl seine Anschaffung in der Praxis auf einmal bezahlt werden muss.
Auch die abgespeckte Rechnung liegt über dem RegelsatzIn einer zweiten Berechnung reduziert Hausstein den Warenkorb auf 659,02 Euro. Dabei entfallen unter anderem Genussmittel; für Kleidung, Möbel, Elektrogeräte und weitere Gebrauchsgüter stehen nun jeweils null Euro in der Tabelle.
Diese Rechnung ist deshalb kein Vorschlag für einen dauerhaft ausreichenden Lebensunterhalt. Sie zeigt vielmehr, dass selbst der eingeschränkte Warenkorb den Regelsatz um 96,02 Euro übersteigt, wenn man die übrigen Ansätze des Autors übernimmt.
Eine Person kann den Kauf eines Pullovers verschieben oder einen beschädigten Stuhl weiterverwenden. Daraus folgt aber nicht, dass Kleidung und Möbel auf Dauer nichts kosten.
Eine nachvollziehbare Rechnung bleibt von Annahmen abhängigDie Studie rechnet mit einem 31-Tage-Monat und trifft eigene Entscheidungen über Mengen, Preise und Lebensdauer von Produkten. Auch Alkohol und Tabak sind im vollständigen Warenkorb enthalten, während sie bei der gesetzlichen Bedarfsermittlung nicht als notwendige Ausgaben anerkannt werden.
Die Modellrechnung ist daher keine bundesweit repräsentative Messung aller individuellen Bedarfe. Für Kinder und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen beansprucht sie keine unmittelbar übertragbare Berechnung.
Das mindert nicht den Nutzen einer transparenten Gegenrechnung, begrenzt aber die Aussagekraft des Betrags auf zwei Nachkommastellen. Eine belastbare Auseinandersetzung muss prüfen, welche Ansätze überzeugen und wie sich andere vertretbare Annahmen auf das Ergebnis auswirken.
Die vollständige Studie „Was der Mensch braucht 2026“ ermöglicht diese Prüfung anhand ihrer einzelnen Positionen. Aus einer abweichenden Rechnung allein folgt noch kein gerichtlicher Nachweis, dass der gesetzliche Betrag verfassungswidrig ist.
Warum die amtliche Berechnung zu einem anderen Ergebnis kommtDer Gesetzgeber nutzt ein statistisches Verfahren, das an die Konsumausgaben einkommensschwacher Haushalte anknüpft. Grundlage sind Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sowie gesetzlich festgelegte Entscheidungen darüber, welche Ausgaben berücksichtigt werden.
Haushalte, die ausschließlich von den betreffenden Mindestsicherungsleistungen leben, werden aus der Vergleichsgruppe ausgeschlossen. Damit soll verhindert werden, dass die Leistungshöhe unmittelbar aus den Ausgaben derjenigen abgeleitet wird, die bereits von dieser Leistung leben.
Das Bundesarbeitsministerium verteidigt dieses Verfahren als gesetzlich geregelt und verfassungsgemäß. Zwischen neuen Bedarfsermittlungen werden die Beträge anhand der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben.
Die methodische Streitfrage bleibt dennoch verständlich: Niedrige Ausgaben können Ausdruck sparsamer Entscheidungen sein, aber auch erzwungenen Verzicht abbilden. Wer einen notwendigen Kauf aus Geldmangel unterlässt, hat dadurch weniger ausgegeben, ohne dass sein Bedarf verschwunden wäre.
Was das Bundesverfassungsgericht tatsächlich verlangtDas Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 entschieden, dass die Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein menschenwürdiges Existenzminimum schützt. Dieses umfasst neben der körperlichen Existenz auch ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe.
Der Anspruch beschränkt sich damit nicht auf Nahrung und ein Dach über dem Kopf. Zugleich schreibt das Grundgesetz keinen bestimmten Einkaufszettel und keinen unmittelbar ablesbaren Eurobetrag vor.
Bei der Ausgestaltung besitzt der Gesetzgeber einen Spielraum, muss den Bedarf aber nachvollziehbar und realitätsgerecht ermitteln. Die politische Entscheidung über die Berechnung unterliegt somit rechtlichen Anforderungen.
Mit Beschluss vom 23. Juli 2014 hielt das Gericht die damals geprüften Regelbedarfsleistungen für verfassungsgemäß. Daraus lässt sich weder eine gerichtliche Bestätigung von Haussteins aktuellem Betrag noch eine von allen späteren Entwicklungen unabhängige Bestätigung jeder künftigen Leistungshöhe ableiten.
Warum der Regelsatz 2026 trotzdem bei 563 Euro bleibtFür Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 weiterhin 563 Euro, ebenso wie 2024 und 2025. Nach der Erläuterung der Bundesregierung hätte die gesetzliche Fortschreibung für 2026 rechnerisch 557 Euro ergeben.
Der gesetzliche Besitzschutz verhindert die Absenkung auf diesen niedrigeren Betrag. Die ausbleibende Erhöhung ist damit das Ergebnis des Anpassungsverfahrens und keine neue Untersuchung jedes einzelnen Einkaufs im Jahr 2026.
Für Haushalte bleibt der Unterschied zwischen einem unveränderten Zahlbetrag und unveränderter Kaufkraft entscheidend. Steigen die Preise der tatsächlich benötigten Produkte, lässt sich mit demselben Geld weniger kaufen.
Warum Rücklagen zum Lebensunterhalt gehörenNach § 20 SGB II entscheiden Leistungsberechtigte selbst über die Verwendung der Pauschale und sollen dabei auch unregelmäßig anfallende Bedarfe berücksichtigen. Das Geld ist deshalb nicht ausschließlich für Ausgaben bestimmt, die jeden Monat in gleicher Höhe anfallen.
Gerade hier entsteht ein praktisches Problem: Wer sein gesamtes Budget für laufende Rechnungen benötigt, kann daraus keine Rücklage bilden. Der rechnerisch vorgesehene Anteil für spätere Anschaffungen ist dann längst verbraucht, bevor ein Gerät kaputtgeht.
Ein einzelner Monat ohne größere Anschaffung belegt folglich noch keine dauerhaft ausreichende Versorgung. Aussagekräftiger ist die Frage, ob ein Haushalt notwendige Ausgaben auch über einen längeren Zeitraum finanzieren kann.
Die Debatte betrifft auch Menschen mit kleiner RenteDieselben Regelbedarfsstufen werden auch in der Sozialhilfe sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verwendet. Die Frage nach einer ausreichenden Pauschale betrifft deshalb ebenso Menschen, die ihre kleine Rente mit Sozialleistungen ergänzen müssen.
Bei ihnen können besondere gesundheitliche oder persönliche Bedürfnisse hinzukommen. Ob zusätzliche Leistungen zustehen, muss nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden und lässt sich nicht allein aus einer allgemeinen Warenkorbrechnung beantworten.
Was Betroffene bei einem konkreten Fehlbetrag prüfen könnenDie Veröffentlichung verschafft Leistungsberechtigten keinen automatischen Anspruch auf monatlich 436,70 Euro zusätzlich. Praktisch sinnvoll ist jedoch die Prüfung, ob der Bescheid bereits bestehende Ansprüche vollständig berücksichtigt.
Im SGB II können beispielsweise Schwangerschaft, Alleinerziehung oder medizinisch notwendige kostenaufwendige Ernährung einen Mehrbedarf begründen. Voraussetzungen und Abgrenzungen beschreibt unser Ratgeber zum Grundsicherungsgeld und zu zusätzlichen Leistungen.
Eine notwendige Wohnungserstausstattung einschließlich Haushaltsgeräten ist nach § 24 Absatz 3 SGB II gesondert zu berücksichtigen. Der gewöhnliche Ersatz eines verschlissenen Geräts fällt dagegen grundsätzlich unter den Regelbedarf.
Kann ein unabweisbarer, vom Regelbedarf umfasster Bedarf nicht gedeckt werden, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Darlehen in Betracht. Es hilft bei der akuten Anschaffung, erhöht aber den laufenden Regelbedarf nicht und muss zurückgezahlt werden.
Der Beitrag Grundsicherung: Fast 437 Euro fehlen im Monat – Neue Studie stellt den Regelsatz infrage erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rundfunkbeitrag trotz Grundsicherung: Warum nach trotz Befreiung wieder Forderungen kommen
Die Grundsicherung wird weitergezahlt, die Lage hat sich nicht verbessert – trotzdem verlangt der Beitragsservice plötzlich wieder Geld. Dahinter kann eine abgelaufene Befreiung stecken: Wer weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, muss sich um die Anschlussbefreiung kümmern.
Bei derzeit 18,36 Euro im Monat geht es um 55,08 Euro für drei Monate und 220,32 Euro im Jahr. Für Menschen, deren Einkommen gerade zum Leben reicht, ist ein übersehenes Enddatum deshalb mehr als eine lästige Formalität.
Die Grundsicherung läuft weiter, die Befreiung nicht automatischWer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Der Leistungsbezug allein bewirkt jedoch noch keine Befreiung.
Auch eine bereits bewilligte Befreiung gilt nur für den darin festgelegten Zeitraum. Läuft dieser ab und liegt keine Anschlussbefreiung vor, können wieder Beiträge verlangt werden, obwohl das Sozialamt unverändert Leistungen zahlt.
Der Beitragsservice weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf des Befreiungszeitraums grundsätzlich wieder die volle Beitragspflicht besteht – auch ohne vorherige Erinnerung. Die Annahme, das Sozialamt werde die Verlängerung schon automatisch veranlassen, schützt deshalb nicht vor neuen Forderungen.
Welches Enddatum tatsächlich zähltBetroffene sollten den Bewilligungsbescheid des Sozialamts und den Befreiungsbescheid des Beitragsservice auseinanderhalten. Das eine Schreiben regelt die Sozialleistung, das andere die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Grundsätzlich orientiert sich die Befreiungsdauer am nachgewiesenen Leistungszeitraum. Für die Frage, wann wieder gehandelt werden muss, sollte jedoch der Zeitraum im Befreiungsbescheid geprüft werden.
Denn § 4 Absatz 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sieht eine Erleichterung vor: Wer mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung aus demselben Grund befreit war, kann bei einem unmittelbar anschließenden Folgeantrag von einer gesetzlichen Vermutung profitieren. Wird der Folgeantrag auf denselben Befreiungsgrund gestützt, wird angenommen, dass die Voraussetzungen noch ein weiteres Jahr über die Gültigkeit des eingereichten Nachweises hinaus bestehen.
Die Befreiung kann deshalb länger laufen als der aktuelle Sozialleistungsbescheid. Daraus entsteht aber keine dauerhafte Befreiung ohne weitere Anträge.
Selbst ein unbefristeter Nachweis bedeutet keine Befreiung auf LebenszeitBesonders leicht wird das Enddatum übersehen, wenn der Leistungsnachweis unbefristet ist. Nach den veröffentlichten Angaben des Beitragsservice wird die Befreiung in diesem Fall auf drei Jahre begrenzt.
Der Staatsvertrag erlaubt diese Befristung, wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern können. Ein unbefristeter Leistungsnachweis darf daher nicht mit einer unbefristeten Beitragsbefreiung verwechselt werden.
Für dauerhaft bedürftige Menschen bedeutet das zusätzlichen Verwaltungsaufwand, obwohl sich an ihrer wirtschaftlichen Situation möglicherweise nichts geändert hat. Gerade deshalb gehört das Enddatum des Befreiungsbescheids in den Kalender.
Was nach Ablauf der Befreiung zu tun ist Situation Was jetzt wichtig ist Die Befreiung endet, die Grundsicherung läuft weiter. Mit dem passenden Leistungsnachweis eine Anschlussbefreiung beantragen. Der Leistungsnachweis ist unbefristet. Das Enddatum im Befreiungsbescheid prüfen; der Beitragsservice nennt hierfür eine Befristung auf drei Jahre. Für Monate nach dem Ende der Befreiung wird Geld verlangt. Den betroffenen Zeitraum prüfen und gegebenenfalls rückwirkende Befreiung beantragen. Ein Festsetzungsbescheid ist eingegangen. Zusätzlich die Rechtsbehelfsbelehrung beachten und die Frist für einen Widerspruch wahren. Für den Folgeantrag braucht es einen passenden NachweisDas offizielle Antragsformular lässt sich auf der Internetseite des Beitragsservice ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben. Zusammen mit einer gut lesbaren Kopie des Leistungsbescheids oder einer entsprechenden Behördenbescheinigung wird es an den Beitragsservice geschickt.
Aus dem Nachweis müssen der Name der leistungsberechtigten Person, die bewilligte Leistung und der Leistungszeitraum hervorgehen. Originalunterlagen sollten zu Hause bleiben, weil der Beitragsservice ihre Rücksendung nicht garantiert.
Die vorhandene Beitragsnummer erleichtert die Zuordnung zum richtigen Konto. Sinnvoll ist außerdem, eine Kopie des Antrags und einen Nachweis über dessen Versand beziehungsweise Eingang aufzubewahren.
Fehlt der neue Leistungsnachweis noch, empfiehlt der Beitragsservice, ihn zunächst abzuwarten und den Antrag anschließend vollständig einzureichen. Ein inzwischen eingegangener Festsetzungsbescheid darf darüber allerdings nicht liegen bleiben, weil dafür eine eigene Rechtsbehelfsfrist läuft.
Vergessen heißt nicht automatisch: Das Geld ist verlorenEine versäumte Anschlussbefreiung lässt sich unter Umständen rückwirkend nachholen. Nach § 4 Absatz 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist eine Befreiung frühestens drei Jahre vor dem ersten Tag des Monats möglich, in dem sie beantragt wird.
Für einen Antrag im September 2026 reicht dieser Zeitraum grundsätzlich bis zum 1. September 2023 zurück. Voraussetzung ist, dass der Befreiungsgrund während der betreffenden Monate tatsächlich vorlag und nachgewiesen werden kann.
Ein aktueller Bescheid belegt nicht automatisch sämtliche zurückliegenden Leistungszeiträume. Welche Unterlagen dafür wichtig sind, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur rückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Wird die Befreiung nachträglich bewilligt, sollten Betroffene die Korrektur der betroffenen Forderungen prüfen lassen. Bereits gezahlte Beiträge können zu einem Guthaben führen, das nach Verrechnung mit anderen fälligen Forderungen erstattet werden kann.
Bei einem Festsetzungsbescheid zählt eine eigene FristEine Zahlungsaufforderung und ein Festsetzungsbescheid sind nicht dasselbe. Mit einem Festsetzungsbescheid werden rückständige Beiträge und gegebenenfalls Säumniszuschläge verbindlich festgesetzt; er bildet die Grundlage für eine mögliche Vollstreckung.
Gegen einen Festsetzungsbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Betroffene sollten die Rechtsbehelfsbelehrung beachten und bei einer beantragten rückwirkenden Befreiung ausdrücklich auf den betroffenen Zeitraum und die eingereichten Nachweise hinweisen.
Ein bloßer Befreiungsantrag ersetzt den Widerspruch gegen die Festsetzung nicht. Auch ein Telefonanruf oder eine einfache E-Mail genügt nach den Hinweisen des Beitragsservice nicht für einen wirksamen Widerspruch.
Ist die Frist bereits verstrichen oder wird schon vollstreckt, sollten die rückwirkende Befreiung und die Behandlung der bestehenden Bescheide umgehend mit Unterstützung einer Beratungsstelle geklärt werden. Eine nachgereichte Bescheinigung sollte nicht als Beleg dafür verstanden werden, dass sämtliche Forderungen bereits erledigt sind.
Eine kleine Rente allein verlängert die Befreiung nichtEndet der Grundsicherungsbezug tatsächlich, lässt sich die bisherige Befreiung nicht einfach mit dem Hinweis auf eine weiterhin niedrige Rente fortsetzen. Auch Wohngeld allein begründet keinen der regulären Befreiungsansprüche wegen Sozialleistungsbezugs.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt jedoch eine Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls infrage. Mehr dazu im Gegen-Hartz-Beitrag über Befreiungsmöglichkeiten für Rentner mit geringem Einkommen.
Praxisbeispiel: 55,08 Euro trotz laufender GrundsicherungEine alleinlebende Rentnerin erhält durchgehend Grundsicherung im Alter, ihre Beitragsbefreiung endet laut Bescheid jedoch am 30. Juni 2026. Weil sie keinen Folgeantrag stellt, werden für Juli bis September insgesamt 55,08 Euro verlangt.
Im September bemerkt sie das Versäumnis und beantragt mit dem passenden Leistungsnachweis die Anschlussbefreiung ab Juli. Wird diese rückwirkend bewilligt, können die Beitragsforderungen für die drei Monate entsprechend korrigiert werden.
Hat sie bereits einen Festsetzungsbescheid erhalten, muss sie zusätzlich dessen Rechtsbehelfsfrist beachten. Das fiktive Beispiel zeigt: Der fortlaufende Leistungsbezug ermöglicht die Befreiung, ersetzt aber nicht den Antrag.
Drei Fragen und Antworten zur abgelaufenen Befreiung Muss ich trotz weiterer Grundsicherung erneut eine Befreiung beantragen?Ja, wenn die bisherige Befreiung endet und keine Anschlussbefreiung vorliegt. Entscheidend ist der Zeitraum im Befreiungsbescheid, nicht allein die weitere Zahlung der Grundsicherung.
Warum endet die Befreiung trotz unbefristeten Leistungsnachweises?Der Beitragsservice befristet die Befreiung bei einem unbefristeten Leistungsnachweis nach eigenen Angaben auf drei Jahre. Danach ist bei fortbestehender Berechtigung ein neuer Antrag erforderlich.
Kann ich eine vergessene Verlängerung rückwirkend nachholen?Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend möglich, wenn die Voraussetzungen für die betreffenden Monate nachgewiesen werden. Bei einem Festsetzungsbescheid muss zusätzlich die Rechtsbehelfsfrist beachtet werden.
Stand: 27. September 2026. Quellen: Beitragsservice: Empfänger von Sozialleistungen, Fragen zu Befreiung und Ermäßigung, § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Informationen zur Zahlung und Informationen zum Widerspruch.
Der Beitrag Rundfunkbeitrag trotz Grundsicherung: Warum nach trotz Befreiung wieder Forderungen kommen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Inside CDU: Der ZDF-Film zur eigenen Begräbnisfeier
Ein ZDF-Team durfte die CDU ein Jahr lang auf Schritt und Tritt begleiten. Die Partei ließ die Kameras freiwillig so nah heran, wie man das eben nur tut, wenn man glaubt, am Ende glänzend auszusehen. Doch Hochmut kommt vor dem Fall. Was am Ende herauskam, war Realsatire zum Fremdschämen. Man möchte der CDU zurufen: Danke […]
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Rente: GEZ-Kniff, der Rentnern 661 Euro zurückbringt
Rentner mit kleiner Rente und Wohngeld, die den Härtefallantrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt haben, bekommen vom Beitragsservice häufig eine Ablehnung. Die meisten haken den Antrag dann ab. Das kostet sie bis zu 661 Euro.
Der Rechtsweg bei der HärtefallregelungManche könnten doch noch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erreichen, wenn sie den Rechtsweg einschlagen. Viele wissen nicht, wie dieser läuft und verpassen deshalb eine Chance.
Wer die Härtefallregelung nach § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) geltend gemacht hat und eine Ablehnung erhält, hat einen Monat Zeit zum Widerspruch. Läuft diese Frist ab ohne Reaktion, wird der Bescheid bestandskräftig.
Das zuständige Gericht für den nächsten Schritt ist das Verwaltungsgericht, und nicht das Sozialgericht. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob bis zu 661 Euro zurückgeholt werden können oder dauerhaft weg sind.
Warum der Anspruch trotz Ablehnung weiter bestehtDie Härtefallregel ist klar: Übersteigt das Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf um weniger als 18,36 Euro monatlich, ist die Landesrundfunkanstalt gesetzlich zur Befreiung verpflichtet. Für Rentner mit Wohngeld, die knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen, gilt genau diese Konstellation oft.
In der Praxis lehnt der Beitragsservice solche Anträge oft ab. Manchmal fehlen Nachweise, manchmal wird die Klausel eng ausgelegt. Der Ablehnungsbescheid kommt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Wer ihn abheftet und nichts unternimmt, verliert den Anspruch. Wenn der Bescheid bestandskräftig wird, ist eine inhaltliche Prüfung nicht mehr möglich.
Warum das falsche Gericht den Anspruch vernichtetViele kämpfen weiter, gehen aber zum falschen Gericht. Denn sie nehmen an, weil Wohngeld und Rente vor dem Sozialgericht verhandelt werden, wäre dies auch bei der Befreiung von den Rundfunkgebühren der Fall.
Das stimmt aber nicht Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice handelt juristisch als Verwaltungsbehörde im Auftrag der Landesrundfunkanstalten.
Rundfunkbeitragsstreitigkeiten gehören deshalb vor das Verwaltungsgericht. Eine Klage beim Sozialgericht wird als sachlich unzuständig abgewiesen, und wenn in der Zeit der Prüfung ist die Frist für die Klage vor dem zuständigen Gericht abgelaufen.
Das zuständige Verwaltungsgericht steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheids.
Der Widerspruch: Was zählt, was nichtVor dem Verwaltungsgericht kommt zwingend der Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat, gerechnet ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids. Nach geltendem Recht gilt ein Brief vier Tage nach Postaufgabe als zugegangen.
Die Frist beginnt also ab dem Datum auf dem Bescheid, nicht erst ab dem Tag, an dem er im Briefkasten liegt.
Der Widerspruch muss schriftlich eingehen, ein Telefonanruf oder eine einfache E-Mail ist nicht rechtswirksam. Eine ausführliche Begründung ist beim Einlegen nicht nötig. „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom (hier Datum) ein” genügt, solange Name, Adresse, Beitragsnummer und Unterschrift dabei sind. Die Begründung können Sie danach separat nachreichen.
Im Widerspruchsschreiben sollte dann auf die Rechtsgrundlage verwiesen werden: § 4 Abs. 6 RBStV und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011, Aktenzeichen 1 BvR 665/10. Das Bundesverfassungsgericht hat darin entschieden: Wer wirtschaftlich genauso eng lebt wie ein Grundsicherungsempfänger, darf nicht schlechter gestellt werden, nur weil die falsche Leistung auf dem Bescheid steht.
Ein Begleitschreiben mit diesem Verweis zeigt dem Beitragsservice, dass der nächste Schritt konsequent folgt.
Der Schlüssel liegt beim Sozialamt — und muss richtig beantragt werdenDas entscheidende Dokument für das Widerspruchs- und Klageverfahren ist ein ablehnender Bescheid des Sozialamts über Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt, aus dem hervorgeht, um wie viele Euro das Einkommen die Bedarfsgrenze übersteigt. Liegt dieser Betrag unter 18,36 Euro, ist das Dokument rechtlich ausreichend, um den Härtefall zu belegen.
Dieser Bescheid muss durch einen förmlichen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt erlangt werden, mit vollständigen Einkommensnachweisen: Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Miet- und Heizungsnachweise.
Das Sozialamt prüft und lehnt ab, wenn das Einkommen zu hoch ist. Achten Sie darauf, dass Ablehnungsbescheid die genaue Einkommensüberschreitung zeigt.
Ein förmlicher Leistungsantrag ist notwendigDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2026 (Az. L 9 SO 39/26 B) klargestellt: Ein eigenständiger Anspruch auf eine bloße Bescheinigung über den sozialhilferechtlichen Bedarf besteht nicht, solange kein förmlicher Leistungsantrag gestellt wurde.
Wohngeld zählt als EinkommenBei der Bedarfsberechnung gilt: Wohngeld zählt als Einkommen. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf von 563 Euro (2026, Alleinstehende, Regelbedarfsstufe 1) plus den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wer das Wohngeld aus dem Einkommenstotal herauslässt, kommt auf eine falsche Differenz und damit auf einen unverwertbaren Nachweis.
Wenn der Widerspruch scheitert: Klage vor dem VerwaltungsgerichtScheitert der Widerspruch, kommt ein Widerspruchsbescheid. Ab Zugang dieses Bescheids läuft eine neue Monatsfrist, diesmal für die Klage. Das zuständige Verwaltungsgericht ist in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheids benannt.
Beim Verwaltungsgericht besteht in erster Instanz keine Anwaltspflicht. Für die Klageerhebung werden der Widerspruchsbescheid, der ursprüngliche Ablehnungsbescheid und alle Einkommensnachweise benötigt.
Die Klage ist als Verpflichtungsklage auf Erteilung der Befreiung zu stellen. In Bayern gilt eine Ausnahme: Dort kann der Widerspruch übersprungen und direkt Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Die Dreijahresfrist für rückwirkende Befreiungen läuft währenddessen weiter. Wer heute klagt, kann für bis zu drei Jahre zurück Erstattung verlangen, maximal 661 Euro für 36 Monate.
Diese Frist ist gesetzlich festgelegt (§ 4 Abs. 4 Satz 2 RBStV) und verlängert sich durch kein laufendes Verfahren. Jeder Monat ohne Antrag verkürzt das Rückholungsfenster um einen Monat.
Häufige Fragen zur Befreiung bei Rente und Wohngeld Muss der Widerspruch sofort begründet werden?Nein. Der Widerspruch ist formlos möglich, ohne Begründung beim Einlegen. Entscheidend ist, dass er schriftlich und fristgemäß beim Beitragsservice oder der Landesrundfunkanstalt eingeht.
Die Begründung mit Verweis auf § 4 Abs. 6 RBStV und das BVerfG-Urteil von 2011 kann danach in einem separaten Schreiben nachgereicht werden.
Was passiert, wenn der Widerspruch per E-Mail geschickt wird?Eine einfache E-Mail ist nicht rechtswirksam. Auch ein Telefonanruf genügt nicht. Der Widerspruch muss als Brief eingehen. Per Einschreiben lässt sich der Eingang und das Datum beweisen, was im Streitfall über die Fristwahrung entscheidet.
Läuft die Dreijahresfrist während eines Widerspruchs weiter?Ja. Die rückwirkende Befreiung ist auf drei Jahre begrenzt, gerechnet ab dem Monat der Antragstellung, unabhängig davon, ob ein Widerspruch oder eine Klage läuft. Ein laufendes Verfahren verlängert diese Frist nicht. Je später der erste Antrag gestellt wurde, desto kürzer der Rückholungszeitraum.
Kann die Klage beim Sozialgericht eingereicht werden, wenn es näher liegt?Nein. Das Sozialgericht ist für Rundfunkbeitragsstreitigkeiten sachlich nicht zuständig. Eine Klage dort wird abgewiesen, ohne dass der Anspruch inhaltlich geprüft wird. Ausschließlich das Verwaltungsgericht entscheidet über Befreiung und Ablehnung beim Rundfunkbeitrag.
Quellen- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Informationen zum Widerspruch, rundfunkbeitrag.de/widerspruch
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. November 2011, Az. 1 BvR 665/10
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), § 4 Abs. 6 (Härtefallbefreiung), § 4 Abs. 4 Satz 2 (Rückwirkungsfrist)
- Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 15.05.2026, Az. L 9 SO 39/26 B
- BMAS: Fortschreibung der Regelbedarfe 2026, bmas.de
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, WD 7-001-24
Der Beitrag Rente: GEZ-Kniff, der Rentnern 661 Euro zurückbringt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Ein weiterer großer Schritt zur Abschaffung schädlicher „Klimavorschriften“
Francis Menton, THE MANHATTAN CONTRARIAN
Ich werde nie verstehen, wie eine große Zahl scheinbar intelligenter Menschen auf die Idee kam, sie würden die Welt retten, indem sie die Schließung aller funktionierenden Teile des Energiesystems der USA erzwingen. Ebenso wenig werde ich jemals verstehen, wie es einer ausreichenden Anzahl dieser Menschen gelang, in Positionen mit genügend politischer Macht zu gelangen, um ihre verrückten Energieideen in die Tat umzusetzen. Und doch hatten es solche Leute, die tief im Verwaltungsapparat agierten (und offenbar den Segen eines wahnsinnigen Präsidenten genossen), bis zum Ausscheiden von Präsident Joe Biden und seinen Handlangern aus dem Amt Anfang 2025 geschafft, Vorschriften durchzusetzen, die bis irgendwann in den 2030er Jahren unter anderem das Ende der Herstellung und des Verkaufs aller Fahrzeuge außer Elektrofahrzeugen sowie die Schließung aller mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerke erzwungen hätten.
Seit ihrem Amtsantritt im Januar 2025 haben Präsident Trump und seine Mitarbeiter aktiv daran gearbeitet, diesen Wahnsinn rückgängig zu machen und zu beseitigen. Über viele dieser Maßnahmen habe ich bereits berichtet, zum Beispiel hier und hier. Heute hat die EPA einen weiteren großen Schritt zur Abschaffung dieser schädlichen Vorschriften unternommen, indem sie eine Verordnung mit dem Titel [übersetzt] „Teilweise Aufhebung der CO₂-Emissionsstandards für mit fossilen Brennstoffen betriebene Stromerzeugungsanlagen“ endgültig verabschiedet hat. Die endgültige Verordnung wurde heute im Federal Register unter 91 F.R. 58.954 veröffentlicht; sie tritt 60 Tage ab heute, also am 16. November 2026, in Kraft.
Die heutige Maßnahme ist lächerlich komplex in ihrem Bestreben, einen Teil des verworrenen Regulierungsdickichts zu beseitigen, das von der vorherigen Regierung errichtet wurde. (Sie umfasste 195 Seiten im Standardformat mit doppeltem Zeilenabstand, das vor einigen Tagen im Vorfeld der offiziellen Veröffentlichung im Federal Register herausgegeben wurde.) Die Komplexität der Aufhebung ergibt sich aus der Komplexität der früheren Maßnahmen, die damit rückgängig gemacht werden sollen. Ich werde heute versuchen, einen verständlichen Überblick über den Hintergrund zu geben und darzulegen, wie sich die jüngste Maßnahme in dieses Gesamtbild einfügt.
Es war bereits im Dezember 2009, im ersten Jahr der Amtszeit von Barack Obama als Präsident, als die EPA das so genannte „Endangerment Finding“ verabschiedete, in dem angeblich festgestellt wurde, dass Kohlendioxid und andere „Treibhausgase“ eine „Gefahr“ für die menschliche Gesundheit und das Wohlergehen darstellen. Im Rahmen der gleichen Regulierungsmaßnahme vom Dezember 2009 behauptete die EPA zudem, dass die Emissionen dieser Gase „aus neuen Kraftfahrzeugen und neuen Kraftfahrzeugmotoren zur Treibhausgasbelastung beitragen, welche die öffentliche Gesundheit und das Wohlbefinden bedrohen“. Diese Feststellung bildete dann die Grundlage für die nachfolgenden Vorschriften, die zunächst Kraftstoffverbrauchsstandards für Fahrzeuge vorschrieben und anschließend weitere Emissionsvorgaben einführten, die im Laufe der Zeit immer weiter verschärft werden sollten, bis schließlich nur noch vollelektrische Fahrzeuge hergestellt und verkauft werden dürfen.
Nach der Maßnahme vom Dezember 2009 mussten noch weitere Vorschriften erlassen werden, um die „Endangerment Finding“-Feststellung auf andere Emissionsquellen wie Industrie, Flugzeuge und Kraftwerke auszuweiten. Was Kraftwerke betrifft, war die wichtigste Initiative der Obama-Regierung eine Verordnung, die informell als „Clean Power Plan“ (CPP) bekannt war und schließlich im Oktober 2015 in Kraft trat, also in der zweiten Hälfte von Obamas zweiter Amtszeit. (Die offizielle Bezeichnung des CPP lautete „Carbon Pollution Emission Guidelines for Existing Stationary Sources: Electric Utility Generating Units“ (Richtlinien zur Begrenzung der Kohlenstoffemissionen für bestehende ortsfeste Quellen: Stromerzeugungsanlagen). Der CPP sah im Wesentlichen vor, Grenzwerte für die Mengen an CO₂ und anderen Treibhausgasen festzulegen, die ein Kraftwerk emittieren durfte, wobei diese Grenzwerte im Laufe der Jahre schrittweise gesenkt werden sollten, bis es irgendwann Ende der 2030er Jahre für kein Kraftwerk, das fossile Brennstoffe nutzt, mehr möglich sein würde, diese einzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt wären alle Kraftwerke, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zur Stilllegung gezwungen.
Während der ersten Amtszeit von Präsident Trump versuchte die EPA, den CPP abzuschaffen und durch eine andere Verordnung namens „Affordable Clean Energy Rule“ zu ersetzen; doch dieses Vorhaben wurde vom D.C. Circuit gekippt, wodurch der CPP bis zur Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof scheinbar wieder in Kraft gesetzt wurde. Der Rechtsstreit gelangte 2022, während der Präsidentschaft Bidens, in einem Fall namens „West Virginia gegen EPA“ vor den Obersten Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof erklärte das CPP für ungültig, da es über die Befugnisse hinausging, die der Kongress der EPA im „Clean Air Act“ übertragen hatte.
Doch die Zeloten in der EPA unter Biden ließen sich von der Aufhebung des CPP durch den Obersten Gerichtshof nicht abschrecken und suchten nach einem anderen Weg, um die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen zu beenden. Im Mai 2024 verabschiedete die EPA unter Biden endgültig eine Verordnung mit einem lächerlich langen Titel, die jedoch allgemein als „Kohlenstoff-Emissionsstandards“ für Kraftwerke bezeichnet wird. Um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall „West Virginia“ zu umgehen, verfolgte diese Verordnung einen neuen Ansatz: Sie legte fest, dass das „beste System zur Emissionsminderung“ (BSER) für ein Kraftwerk die Einführung eines Systems zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) sei, das angeblich 90 % der Emissionen des Kraftwerks abscheiden sollte.
Das Problem bei CCS ist, dass es enorm kostspielig ist und einen großen Teil der vom Kraftwerk erzeugten Energie verbraucht, um das emittierte CO₂ abzuscheiden. Im Extremfall kann die gesamte vom Kraftwerk erzeugte Energie verbraucht werden, ohne dass die letzten Reste des emittierten CO₂ abgeschieden werden können. (Ich habe CCS bereits zuvor als „Krieg gegen den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik“ bezeichnet.)
Als die EPA unter Biden die „Carbon Pollution Standards“ vorschlug, wiesen zahlreiche Kommentatoren – darunter wichtige Bundesstaaten wie Ohio und West Virginia – darauf hin, dass die Standards technisch nicht umsetzbar waren. Ich habe diese Kommentare in diesem Beitrag vom August 2023 zusammengefasst. Doch die EPA setzte das Vorhaben trotzdem fort.
Mit ihrem heutigen Schritt hebt die EPA die CO₂-Emissionsstandards für bestehende Kraftwerke auf. Zur Begründung ihrer Entscheidung greift die EPA im Wesentlichen die Argumente zur Undurchführbarkeit auf, die in den zitierten Stellungnahmen von Ohio und West Virginia vorgebracht worden waren. Hier einige Auszüge aus der Zusammenfassung:
Die EPA steht kurz vor dem Abschluss der Aufhebung der Emissionsrichtlinien für bestehende, mit fossilen Brennstoffen befeuerte Dampferzeugungsanlagen in ihrer Gesamtheit. Konkret finalisiert die EPA die Feststellung, dass eine CCS-Rate von 90 Prozent nicht als BSER für bestehende, langfristig betriebene kohlebefeuerte Dampferzeugungsanlagen gilt, da eine CCS-Rate von 90 Prozent nicht ausreichend nachgewiesen wurde, die Kosten für eine CCS-Rate von 90 Prozent nicht angemessen sind und der damit verbundene Grad der Emissionsbegrenzung nicht erreichbar ist. Im Gegensatz zum CPS 2024 kommt die EPA zu dem Schluss, dass frühere Projekte, bei denen eine CCS-Rate von 90 Prozent nicht erreicht wurde, keine ausreichende Grundlage für die Schlussfolgerung darstellen, dass die Technologie hinreichend nachgewiesen wurde. Darüber hinaus existiert die für die Umsetzung einer CCS-Rate von 90 Prozent bei den bestehenden kohlebefeuerten Dampferzeugungsanlagen erforderliche Infrastruktur für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von Kohlendioxid (CO₂) derzeit nicht und müsste in großem Umfang aufgebaut werden. Da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass die für CCS erforderliche Infrastruktur bis zum Stichtag 1. Januar 2032 bereitgestellt werden kann, trifft die EPA die endgültige Feststellung, dass der im CPS 2024 vorgesehene Grad der Emissionsbegrenzung für langfristig betriebene kohlebefeuerte Dampfkraftwerke nicht erreichbar ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass die EPA – ebenso wie bei der vorherigen Aufhebung des „Endangerment Finding“ bezüglich Kraftfahrzeugemissionen im Februar 2026 – in diesem Regelungsverfahren nicht versucht hat, die wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung zu hinterfragen, dass vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen uns in eine Art Apokalypse der globalen Erwärmung führen. Ich betrachte diese Unterlassung als verpasste Chance. Die „Endangerment Finding“-Feststellung der EPA aus dem Jahr 2009 beruhte auf einer äußerst wackeligen Grundlage; insbesondere wurde behauptet, eine anhaltende Erwärmung anhand von Temperaturaufzeichnungen festzustellen, in denen für 40 % der Erdoberfläche (die Ozeane der südlichen Hemisphäre) fast alle Daten fehlten. Es wäre großartig, darauf hinzuweisen, wie lächerlich schwach die Grundlagen waren, auf denen diese machthungrige Behörde vorgab, dem amerikanischen Volk Kosten in Höhe von Billionen Dollar aufzuerlegen.
Genau wie die Aufhebung der EF im Februar wird auch diese Maßnahme zweifellos rasch zu einem Rechtsstreit vor dem D.C. Circuit führen. Auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass die EPA ihre Maßnahmen auf weitere Argumente stützt, die über die bereits vorgebrachten hinausgehen, halte ich ihre Position dennoch für stark. Tatsächlich fällt mir nicht einmal ein, was die Umweltverbände zu den Argumenten bezüglich der Undurchführbarkeit von CCS entgegnen könnten. Es gibt selbst heute noch keinen funktionierenden wirtschaftlichen Nachweis für diese Technologie im großen Maßstab, und es wird ihn wahrscheinlich auch nie geben. Also nur zu!
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Ein weiterer großer Schritt zur Abschaffung schädlicher „Klimavorschriften“ erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Polizei verhindert Gedenkveranstaltung in Hannover
Die Polizei hat in Hannover eine geplante Gedenkveranstaltung für Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung verhindert und anschließend das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum (DKTM) umstellt.
Die Veranstaltung sollte zunächst in einem angemieteten Saal stattfinden. Nach Angaben der Organisator:innen drang die Polizei in die Räumlichkeiten ein und erklärte, ein Gedenken an PKK-Mitglieder sei dort nicht zulässig.
Daraufhin begaben sich die Teilnehmer:innen zum DKTM, um die Gedenkveranstaltung dort fortzusetzen. Nach Angaben vor Ort rückte die Polizei mit einem Großaufgebot an und umstellte das Gesellschaftszentrum. Der Ko-Vorsitzende des Vereins der Familien von Gefallenen (KOMAW), Xoşnav Ata, erklärte, zahlreiche Menschen seien von der Polizei eingeschlossen worden.
„Wir werden hier derzeit mit etwa 200 Menschen festgehalten und schlecht behandelt. Wir wollen, dass unsere Bevölkerung in Hannover und alle anderen unsere Stimme hören. Alle sollen zum Verein kommen“, sagte Ata und rief zur Unterstützung der Eingeschlossenen auf.
Hatimoğulları: Das Versprechen von Erzurum wartet seit 107 Jahren auf seine Verwirklichung
Die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, hat mit Blick auf die Wiedereröffnung des türkischen Parlaments am 1. Oktober weitere Schritte im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft gefordert. Bei einem Parteikongress in Erzîrom (tr. Erzurum) verwies sie auf das am 10. August verabschiedete Rahmengesetz und verband dessen Umsetzung mit der Forderung nach gleichen Rechten für Kurd:innen und andere gesellschaftliche Gruppen. Hatimoğulları sprach auf dem zweiten ordentlichen Kongress des DEM-Provinzverbands unter dem Motto „Wir organisieren uns für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“. Zu neuen Ko-Vorsitzenden wurden Hamiyet Yıldırım und Muhlis Kırmacı gewählt.
‚Das Versprechen von Geschwisterlichkeit wartet auf seine Verwirklichung‘
Hatimoğulları erinnerte an den Erzurum-Kongress von 1919 und griff das dort formulierte Versprechen von Geschwisterlichkeit auf: „Das vor 107 Jahren beim Erzurum-Kongress gegebene Versprechen von Geschwisterlichkeit wartet noch immer darauf, verwirklicht zu werden. 107 Jahre später senden wir von Erzurum aus die Botschaft an die gesamte Türkei: Die in diesem Land lebenden Kurd:innen und Alevit:innen müssen ihre eigene Sprache sprechen, in ihrer Muttersprache unterrichtet werden und ihre Kultur leben können.“
Der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft könne „kein Prozess sein, in dem ein Volk zurückgedrängt wird“. Nun komme es darauf an, das Rahmengesetz praktisch umzusetzen und die nächsten Schritte einzuleiten. „Wir wollen, dass der Oktober zu einem Monat wird, in dem die Waffen für immer schweigen. Das muss durch die Umsetzung des Rahmengesetzes und die notwendigen Schritte geschehen.“ Die Wiedereröffnung des Parlaments am 1. Oktober hatte Hatimoğulları bereits im Juli als Zeitpunkt für weitergehende gesetzliche Regelungen genannt. Damals hatte sie gefordert, nach Verabschiedung des Rahmengesetzes Regelungen auf den Weg zu bringen, die Demokratie und Freiheitsrechte stärken.
‚Eine völlig neue Phase‘
Hatimoğulları bezeichnete Abdullah Öcalans Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft als Beginn einer neuen Phase. „Die ganze Welt hat die würdevolle Existenz des kurdischen Volkes gesehen. Es hat seine Existenz der ganzen Welt bewiesen“, sagte sie. Öcalan fordere den Übergang in eine „völlig neue Phase“. Um diese Perspektive gesellschaftlich umzusetzen, müsse die Organisierung verstärkt werden: „Der stärkste Weg, diese Perspektive zu verwirklichen, ist die Organisierung unserer Partei. Wir müssen die Organisierung der Frauen, der Jugend und den ökologischen Kampf stärken.“ Ihre Rede wurde daraufhin mit „Bijî Serok Apo“-Rufen unterbrochen. Hatimoğulları rief die Teilnehmer:innen auf, von Erzîrom aus Grüße an Öcalan auf Imrali zu senden.
„Braucht es dafür einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats?“
Mit Blick auf die weiterhin inhaftierten früheren HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ sowie die abgesetzten kommunalen Ko-Bürgermeister:innen fragte Hatimoğulları: „Braucht es einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats, damit Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ freigelassen werden? Es gibt eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Braucht es einen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats, damit die abgesetzten Ko-Bürgermeister:innen in ihre Ämter zurückkehren können? Nein. Die Ernannten haben den Platz der Gewählten gestohlen.“
Hatimoğulları kritisierte die fortbestehende Praxis der Übernahme oppositionell regierter Kommunen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Wenn erklärt werde, alle 86 Millionen Menschen in der Türkei sollten von dem Prozess profitieren, müssten die Repressionen gegen Meinungsäußerung und Organisierung beendet werden. Ihre Forderungen nach der Freilassung von Demirtaş und Yüksekdağ und der Rückkehr abgesetzter Kommunalpolitiker:innen wurden auch in aktuellen Berichten über den Kongress wiedergegeben.
Die Politikerin ging auch auf Gewalt gegen Frauen ein und erinnerte an Rojin Kabaiş, deren Verschwinden sich zum zweiten Mal jährt. Die kurdischen Frauenbewegung TJA und andere Frauenorganisation erinnerten an diesem Tag mit Aktionen in zahlreichen Städten an die junge Frau. „Jin, Jiyan, Azadî wird weiterhin unsere grundlegende Philosophie sein“, erklärte Hatimoğulları.
Kritik an Armut und Korruption
Zu Beginn ihrer Rede hatte die DEM-Vorsitzende die wirtschaftliche Lage und aktuelle Korruptionsvorwürfe thematisiert. Trotz der Ressourcen des Landes lebten Millionen Menschen in Armut und ohne Zukunftsperspektive. Vom Mindestlohn könne nicht gelebt werden, während Landwirtschaft und Viehzucht immer weiter geschwächt würden. Hatimoğulları forderte, die Korruptionsvorwürfe unabhängig davon zu untersuchen, wohin die Ermittlungen führten. „Als DEM-Partei sagen wir sehr klar: Dieses System kann so nicht weitergehen. Dieses System wird sich ändern.“ Die Türkei brauche eine demokratische Regierungsform, in der Recht nicht entsprechend den Interessen einzelner Gruppen ausgelegt werde. Die DEM-Partei strebe eine solche Veränderung nicht aus „Liebe zur Macht“ an, sondern auf Grundlage ihres Anspruchs auf Gerechtigkeit und Demokratie.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52861 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52830 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52845 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52828
Die Neutralitätsinitiative ist abgelehnt – die Debatte geht weiter
Die Ablehnung der Neutralitätsinitiative bei der heutigen Volksabstimmung in der Schweiz hatte sich abgezeichnet. Auch das überdeutliche Resultat war am Schluss keine Überraschung mehr. Das Bemerkenswerteste im Abstimmungskampf war wohl die Tatsache, dass die Medien die Volksinitiative mantramäßig als chancenlos bezeichnet hatten, aber auf die Initianten, Befürworter und das Volksbegehren als solches in einer Art eindroschen, wie wenn es nach dem Abstimmungssonntag keinen Morgen geben würde.
Argumente blieben auf der Strecke, der Abstimmungskampf wurde auf der Gegnerseite dominiert von Schlagwörtern («Pro-Putin-Initiative») und Unterstellungen. Die Initiative wurde als fast exklusives Projekt des Übervaters der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der größten Partei der Schweiz, dargestellt. Und wenn etwas von Blocher befürwortet wird, dann beginnen die Pawlowschen Hunde in den Leitmedien sofort zu sabbern.
Dabei gibt es heute eine breite Front von Organisationen bis weit ins linke Lager, die die Initiative befürworten und nach bestem Wissen und Gewissen unterstützt haben. Als Vorstandsmitglied der Bewegung für Neutralität (bene.swiss) weiß ich, wovon ich rede.
Heute wird die Neutralität in der Bundesverfassung «en passant» erwähnt und nicht explizit konkretisiert. Es galt und gilt also für den Bundesrat bei der Handhabung dieser altbewährten außenpolitischen Maxime einerseits das Völkerrecht, andererseits das Staatsvertragsreferendum in der Verfassung, das für den Beitritt zu einem Militärbündnis hohe Hürden aufstellt. Zustimmen müssten eine Mehrheit der Kantone und der Bevölkerung.
Dass eine solche Volksabstimmung über einen NATO-Beitritt absolut chancenlos ist, weiß der Bundesrat, die Schweizer Landesregierung. Offiziell bekennt er sich deshalb nach wie vor zur Neutralität, will sie aber «flexibel» handhaben. Wenn wir aber Sanktionen gegen Russland der EU und der USA nachvollziehen, hingegen bei Konflikten wie in Gaza leisetreten, dann werden wir nicht mehr als neutral wahrgenommen, obwohl wir es rechtlich noch sind.
Im Zentrum der Initiative stand die Forderung, die Neutralität verbindlicher in der Bundesverfassung zu verankern. Vorgesehen waren unter anderem eine immerwährende und bewaffnete Neutralität, Einschränkungen bei militärischen Bündnissen und deren Kooperation sowie ein grundsätzliches Verbot, sich an Sanktionen gegen kriegführende Staaten zu beteiligen – mit den in der Initiative vorgesehenen Ausnahmen. Die heutige Politik des Bundesrates lässt demgegenüber einen größeren Handlungsspielraum zu.
Mit dem Abstimmungsergebnis ist diese politische Auseinandersetzung nicht vorbei. Die Schweiz wird weiterhin entscheiden müssen, wie sie ihre Neutralität in einer zunehmend konfliktreichen internationalen Lage konkret auslegt und welche Konsequenzen daraus für ihre Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik entstehen.
In den letzten Jahren hat sich die Schweiz trotz formeller Neutralität durch politische, militärische, wirtschaftliche und mediale Verflechtungen zunehmend an EU und NATO angenähert. Der Investigativ-Journalist und ehemalige Transition-News-Redakteur Rafael Lutz zeichnet das in seinem neuen Buch nach. Er sieht darin eine schleichende Aushöhlung der Neutralität und liefert anhand zahlreicher Namen, Institutionen und Quellen eine kritische «Landkarte» dieser Entwicklung.
Dank den Initianten des Volksbegehrens und allen Befürwortern der Neutralität wird nun über die künftige Ausrichtung der Schweizer Außenpolitik debattiert, gestritten und diskutiert. Dass das Buch in den höchsten Kreisen der Schweizer Politik gelesen wurde, das zeigen die heftigen Reaktionen darauf. Der Bundesrat weiß nun, dass man ihm auf die Finger schaut.
Es darf dem Bundesrat nicht gelingen, auf diesem Kurs weiterzufahren. Die Frage, wie unabhängig die Schweiz gegenüber internationalen Machtblöcken auftreten will, wie sie ihre Rolle als Vermittlerin wahrnimmt und wie sie mit internationalen Konflikten und Sanktionen umgeht, wird auch nach dieser Abstimmung auf der politischen Tagesordnung bleiben.
Man kann auch nach dem heutigen Tag sehr viel tun, um die Schweizer Neutralität wieder glaubwürdiger zu gestalten. Man kann sich zum Beispiel gegen die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes einsetzen, über das die Schweiz in einer Referendumsabstimmung im November befindet. Der Vorschlag verletzt potenziell Neutralitätsbestimmungen des Völkerrechts und rückt die Schweizer wieder einen Schritt näher an die NATO.
Heute ist es zum Beispiel immer noch so, dass Waffenexporte in die Ukraine verboten sind und dass kriegführende Staaten Flugzeuge im Kriegseinsatz um die Schweiz herumführen müssen. Das ist nicht theoretisch: US-Kampfflugzeuge, die in Deutschland Richtung Gaza oder Iran starten, müssen um die Schweiz und das ebenfalls neutrale Österreich herum einen Umweg fliegen. Auch das muss so bleiben!
Es gibt mittlerweile einen bunten Strauß von Organisationen, die sich für die Neutralität einsetzen und die Schweizer Außenpolitik beobachten. Bei jedem Schritt des Bundesrates in die falsche Richtung werden sie reagieren. Deshalb war die Initiative nicht einfach überflüssig. Der Kampf und der Einsatz haben sich gelohnt, weil das Thema nun endlich in der Öffentlichkeit angekommen ist. Der Bundesrat weiß, dass es diese Organisationen gibt. Anderes ist die heftige Reaktion auf das Buch von Lutz nicht zu erklären.
Auf die Finger schauen wird man vor allem dem Verteidigungsminister, Bundesrat Martin Pfister (Mitte/Zug) und dem Außenminister, Bundesrat Ignazio Cassis (FDP/Tessin). Ob es eine Möglichkeit gibt, diese beiden Politiker bei einem nächsten Revirement im Bundesrat durch neutralitätsfreundlichere Politiker zu ersetzen, muss sich weisen.
Der Abstimmungssonntag ist damit nicht das Ende der Debatte. Er markiert vielmehr den Beginn einer neuen politischen Phase, in der sich zeigen wird, wie die bestehenden Regeln der Schweizer Neutralität unter den internationalen Bedingungen der kommenden Jahre angewendet werden. Fortsetzung folgt.
Rentenausweis 2026 mit mehr Spareffekten – Diese Tabelle zeigt wie viel Rentner sparen können
Der Rentenausweis liegt bei vielen Rentnerinnen und Rentnern ungenutzt in der Schublade. Dabei kann die kleine Karte im Scheckkartenformat im Alltag bares Geld sparen. Sie dient als Nachweis dafür, dass jemand eine Rente bezieht, und wird bei vielen Anbietern als Grundlage für Ermäßigungen akzeptiert.
Viele Vergünstigungen werden allerdings nicht offensiv beworben. Wer an der Kasse, am Schalter oder bei der Online-Buchung nicht aktiv nachfragt, zahlt häufig den normalen Preis. Gerade bei Kultur, Mobilität, Bildung und Freizeit können sich die Nachlässe über das Jahr deutlich summieren.
Was der Rentenausweis eigentlich istDer Rentenausweis wird von der Deutschen Rentenversicherung nicht als klassischer „Bonus-Ausweis“ ausgegeben. Er ist zunächst ein Nachweis über den Rentenbezug. Auf dem Ausweis stehen unter anderem Name, Geburtsdatum und Rentenversicherungsnummer.
Seit Juli 2020 erhalten Neurentnerinnen und Neurentner den Ausweis automatisch mit dem Begrüßungsschreiben des Renten Service. Ein eigener Antrag ist dafür in der Regel nicht nötig. Wer den Ausweis verloren hat, kann Ersatz beim Renten Service der Deutschen Post beantragen.
Wichtig ist: Der Rentenausweis garantiert keinen Rabatt. Ob eine Ermäßigung gewährt wird, entscheidet der jeweilige Anbieter. Genau deshalb lohnt sich die Nachfrage besonders.
Warum viele Rentner die Vergünstigungen nicht nutzenEin Grund ist die fehlende Übersicht. Es gibt kein bundesweit einheitliches Verzeichnis, in dem alle Rabatte für Rentnerinnen und Rentner gesammelt sind. Viele Ermäßigungen gelten nur in einzelnen Städten, bei bestimmten Einrichtungen oder für ausgewählte Tarife.
Hinzu kommt, dass der Begriff „Seniorenrabatt“ nicht immer automatisch dasselbe bedeutet wie „Rabatt mit Rentenausweis“. Manche Anbieter knüpfen die Ermäßigung an ein Mindestalter, andere an den Rentenstatus. Wieder andere verlangen zusätzlich einen Personalausweis.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Nachfragen ist oft der beste Weg. Ein kurzer Satz an der Kasse kann bereits reichen: „Gibt es mit Rentenausweis eine Ermäßigung?“
Wo der Rentenausweis Geld sparen kannBesonders häufig gibt es Vergünstigungen in Museen, Theatern, Opernhäusern, Kinos, Schwimmbädern, Zoos und Volkshochschulen. Auch Bibliotheken, kommunale Angebote und manche Sport- oder Freizeitstätten bieten reduzierte Preise an. Die Höhe der Ermäßigung unterscheidet sich jedoch stark.
Im Nahverkehr lohnt sich ebenfalls ein Blick auf die Tarife vor Ort. Viele Verkehrsverbünde haben eigene Seniorenangebote, vergünstigte Monatskarten oder regionale Zusatzmodelle. Diese Angebote ändern sich gelegentlich, deshalb sollte man die Konditionen direkt beim Verkehrsverbund prüfen.
Auch bei Bahnreisen gibt es spezielle Angebote für ältere Reisende. Die Deutsche Bahn bietet etwa Senioren-BahnCards für Menschen ab 65 Jahren an. Diese sind nicht direkt an den Rentenausweis gekoppelt, zeigen aber, dass das Alter bei Mobilitätsrabatten häufig eine wichtige Voraussetzung ist.
Bereich Rabatte und Vergünstigungen für Rentner Deutsche Bahn Vergünstigte Senioren BahnCard 25 und Senioren BahnCard 50 für Reisende ab 65 Jahren. Je nach BahnCard gibt es 25 Prozent Rabatt auf Super Spar-, Spar- und Flexpreise oder 50 Prozent Rabatt auf Flexpreise sowie 25 Prozent auf Spar- und Super-Sparpreise. Fernverkehr Sonderangebote wie Super-Sparpreise oder zeitweise spezielle Seniorentarife können für ältere Reisende günstiger sein. Diese Angebote sind meist kontingentiert, zeitlich begrenzt und an bestimmte Bedingungen gebunden. Öffentlicher Nahverkehr Viele Verkehrsverbünde bieten Seniorentickets, vergünstigte Monatskarten oder regionale Deutschlandticket-Ermäßigungen an. Die Regeln unterscheiden sich stark nach Stadt, Landkreis und Bundesland. Bus und Straßenbahn In vielen Städten gibt es reduzierte Tarife für ältere Menschen oder Rentner. Häufig ist ein Mindestalter erforderlich, manchmal reicht der Rentenausweis, teils wird ein zusätzlicher Berechtigungsnachweis verlangt. Museen Viele Museen gewähren ermäßigten Eintritt für Rentnerinnen und Rentner. Der Rabatt wird oft nur auf Nachfrage oder gegen Vorlage eines Rentenausweises, Personalausweises oder Schwerbehindertenausweises gewährt. Theater Viele Theater bieten ermäßigte Karten für Senioren, Rentner oder Menschen mit geringem Einkommen. Die Ermäßigung gilt häufig nicht für Premieren, Sonderveranstaltungen oder besonders gefragte Vorstellungen. Oper und Konzerthäuser Opernhäuser, Philharmonien und Konzertveranstalter haben oft Ermäßigungskategorien für Seniorinnen und Senioren. Teilweise gibt es auch günstigere Restkarten kurz vor Veranstaltungsbeginn. Kinos Einige Kinos bieten Seniorentage, Nachmittagsvorstellungen mit reduziertem Eintritt oder feste Ermäßigungen für Rentner. Besonders häufig sind Rabatte bei Vorstellungen außerhalb der Hauptzeiten. Volkshochschulen Viele Volkshochschulen gewähren Ermäßigungen für Rentner, Menschen mit geringem Einkommen oder Inhaber eines Sozialpasses. Die Höhe hängt von der Kommune und vom jeweiligen Kurs ab. Seniorenstudium Viele Hochschulen bieten Gasthörerprogramme oder Seniorenstudiengänge an. Die Gebühren sind oft niedriger als reguläre Studiengebühren, unterscheiden sich aber je nach Hochschule deutlich. Bibliotheken Stadtbibliotheken gewähren häufig reduzierte Jahresgebühren für Rentner, Senioren oder Menschen mit Sozialpass. In manchen Kommunen gibt es auch kostenlose Bibliotheksausweise für bestimmte Gruppen. Schwimmbäder Viele kommunale Bäder bieten ermäßigte Eintrittspreise für Rentner oder Senioren. Häufig gibt es zusätzlich günstigere Zehnerkarten, Jahreskarten oder Frühschwimmer-Tarife. Thermen und Saunen Einige Thermen und Saunaanlagen bieten Seniorentage, Vormittagstarife oder Rabatte für Rentner. Diese gelten meist nur an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Uhrzeiten. Zoos und Tierparks Viele Zoos und Tierparks haben ermäßigte Eintrittspreise für Seniorinnen und Senioren. Die Altersgrenze liegt häufig bei 60 oder 65 Jahren. Freizeitparks Einige Freizeitparks bieten Seniorentickets oder ermäßigte Eintrittspreise für ältere Besucher. Der Rabatt ist nicht überall üblich und sollte vor dem Besuch online geprüft werden. Botanische Gärten und Parks Viele kommunale oder staatliche Gartenanlagen bieten ermäßigte Tickets für Rentner oder Senioren. Häufig gelten die Nachlässe auch für Dauerkarten. Stadtführungen Tourismusbüros, Städte und private Anbieter gewähren teilweise Ermäßigungen für Senioren. Das gilt besonders bei klassischen Stadtführungen, Museumsführungen oder Gruppenangeboten. Ausstellungen und Messen Viele Ausstellungen haben reduzierte Eintrittspreise für Rentner oder Senioren. Bei Messen sind Rabatte seltener, kommen aber bei Verbrauchermessen und regionalen Veranstaltungen vor. Sportvereine Einige Vereine haben reduzierte Mitgliedsbeiträge für Rentner, Senioren oder passive Mitglieder. Besonders häufig ist das bei Breitensportvereinen und kommunal geförderten Angeboten. Fitnessstudios Manche Fitnessstudios bieten Seniorentarife, Vormittagsmitgliedschaften oder Gesundheitskurse zu reduzierten Preisen. Ein Vergleich lohnt sich, weil reguläre Aktionspreise manchmal günstiger sind. Reha- und Gesundheitssport Reha-Sport kann bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse unterstützt werden. Das ist kein klassischer Rentnerrabatt, aber für viele ältere Menschen eine wichtige finanzielle Entlastung. Krankenkassenkurse Krankenkassen bezuschussen häufig Präventionskurse, etwa Rückenschule, Bewegungskurse, Entspannung oder Ernährung. Die Erstattung hängt von Krankenkasse, Kursanbieter und Teilnahmebedingungen ab. Apotheken Einige Apotheken bieten Kundenkarten, Botendienste, Rabattaktionen auf nicht verschreibungspflichtige Produkte oder Seniorentage. Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten jedoch feste gesetzliche Regeln. Hörgeräte Gesetzlich Versicherte erhalten bei medizinischer Notwendigkeit einen Zuschuss der Krankenkasse. Zusätzlich bieten Akustiker teils Servicepakete, Probetragen oder Aktionsmodelle an. Brillen und Sehhilfen Optiker bieten gelegentlich Seniorentarife, Gleitsichtbrillen-Aktionen oder Rabatte auf Fassungen. Ein echter Rentnernachlass ist nicht überall üblich, Nachfrage kann sich aber lohnen. Pflegehilfsmittel Bei anerkanntem Pflegegrad können Pflegebedürftige monatlich bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegekasse erhalten. Das ist keine Ermäßigung des Handels, aber eine wichtige finanzielle Unterstützung. Hausnotruf Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Hausnotruf leisten. Anbieter haben zusätzlich gelegentlich Aktionspreise oder reduzierte Einrichtungskosten. Essen auf Rädern Manche Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder soziale Träger bieten vergünstigte Mahlzeitendienste für ältere Menschen mit geringem Einkommen. Die Bedingungen sind regional verschieden. Sozialpass Viele Städte und Landkreise bieten Sozialpässe, Kulturpässe oder Teilhabekarten an. Damit gibt es oft deutliche Ermäßigungen bei Nahverkehr, Kultur, Schwimmbädern, Bibliotheken und Bildungsangeboten. Seniorenpass Einige Kommunen haben eigene Seniorenpässe mit Vergünstigungen für Freizeit, Kultur, Nahverkehr oder Beratung. Voraussetzung ist häufig ein bestimmtes Alter und der Wohnsitz in der Stadt. Wohngeld Rentner mit niedriger Rente können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Das ist kein Rabatt, kann aber die Wohnkosten deutlich senken. Grundsicherung im Alter Wer seine Lebenshaltungskosten mit der Rente nicht decken kann, kann Grundsicherung im Alter beantragen. Dadurch können auch weitere Befreiungen oder Ermäßigungen möglich werden. Rundfunkbeitrag Rentner können vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter beziehen. Eine Ermäßigung ist unter anderem bei bestimmten Behinderungen möglich. Telefon und Internet Einige Anbieter haben Sozialtarife, Seniorentarife oder reduzierte Basispakete. Häufig sind diese Angebote an besondere Nachweise oder bestimmte Vertragsbedingungen geknüpft. Mobilfunk Manche Mobilfunkanbieter werben mit Seniorentarifen, einfachen Handys oder Servicepaketen. Oft sind normale Discounttarife günstiger, deshalb sollte man den Gesamtpreis genau vergleichen. Banken und Sparkassen Einige Banken bieten spezielle Kontomodelle für Senioren oder reduzierte Kontoführungsgebühren. Häufig hängt der Preis aber stärker vom Kontomodell als vom Rentenstatus ab. Versicherungen Bei manchen Versicherungen gibt es Seniorentarife oder angepasste Leistungen. Diese sind nicht automatisch günstiger, deshalb sollte man Beiträge und Leistungsumfang genau vergleichen. Reisen Reiseveranstalter, Hotels und Busreiseanbieter bieten gelegentlich Seniorenrabatte, Frühbuchervorteile oder spezielle Seniorentermine. Rabatte gelten oft nur außerhalb der Hauptsaison. Hotels Einige Hotels gewähren Seniorennachlässe oder Sonderpreise für Gäste ab 60 oder 65 Jahren. Häufig sind Buchungsportale oder Direktbuchungen unterschiedlich teuer. Busreisen Busreiseunternehmen bieten oft spezielle Seniorenreisen oder reduzierte Preise für ältere Reisende. Entscheidend sind Reisetermin, Veranstalter und Leistungsumfang. Flüge Seniorenrabatte bei Fluggesellschaften sind heute seltener als früher. Sparpreise, flexible Reisedaten und Buchungszeitpunkt bringen meist mehr als der Rentenausweis. Autovermietung Einige Anbieter haben Rabattprogramme für ältere Kunden oder Mitglieder bestimmter Organisationen. Gleichzeitig können Altersgrenzen oder Zusatzbedingungen gelten. Automobilclubs Automobilclubs bieten gelegentlich angepasste Tarife, Reisevorteile oder Partnervergünstigungen für ältere Mitglieder. Die Konditionen hängen vom jeweiligen Club ab. Einzelhandel Einzelne Geschäfte bieten Seniorentage, Stammkundenrabatte oder lokale Rentnerrabatte an. Bundesweit einheitliche Rentnerrabatte im Lebensmitteleinzelhandel sind nicht üblich. Supermärkte Seniorenrabatte im Supermarkt sind in Deutschland selten und meist lokale Einzelfälle. Bekannt geworden sind einzelne Märkte, die gegen Vorlage des Rentenausweises Rabatte gewähren. Restaurants und Cafés Einige Restaurants bieten Seniorenteller, Mittagsangebote oder reduzierte Preise für kleinere Portionen. Ein offizieller Rentnerrabatt ist selten, Nachfrage lohnt sich vor allem bei lokalen Betrieben. Friseure Manche Friseursalons haben Seniorentage oder reduzierte Preise zu bestimmten Zeiten. Häufig gelten diese Angebote vormittags oder an schwächer besuchten Wochentagen. Handwerker und Dienstleistungen Einige lokale Dienstleister bieten Seniorennachlässe, günstigere Anfahrt oder reduzierte Pauschalen. Verbindlich ist das nur, wenn es vor Auftragserteilung vereinbart wird. Steuerliche Entlastungen Rentner können bestimmte Kosten steuerlich geltend machen, etwa haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Krankheitskosten oder Pflegekosten. Das ist kein Rabatt, kann aber die Steuerlast senken. Schwerbehindertenausweis Wer zusätzlich einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann weitere Nachteilsausgleiche erhalten. Dazu zählen je nach Merkzeichen Vergünstigungen im Nahverkehr, steuerliche Pauschbeträge oder Ermäßigungen bei Eintritten. Kultur- und Sozialtickets In vielen Städten gibt es stark reduzierte Kulturkarten, Theaterkarten oder Sozialtickets für Menschen mit geringem Einkommen. Rentner mit kleiner Rente sollten beim Sozialamt oder Bürgerbüro nachfragen. Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Seniorenbüros Kirchengemeinden, Caritas, Diakonie, AWO, DRK und kommunale Seniorenbüros bieten oft günstige Kurse, Ausflüge, Begegnungstreffen, Beratung oder Alltagshilfen an. Digitale Angebote Einige Volkshochschulen, Bibliotheken, Seniorenbüros und Vereine bieten günstige Smartphone-, Internet- oder Computerkurse für ältere Menschen an. Die Preise sind meist kommunal geregelt. Haustierhaltung Manche Tierheime, Tiertafeln oder soziale Projekte unterstützen Rentner mit geringem Einkommen bei Futter, Beratung oder Tierarztkosten. Das ist regional sehr unterschiedlich. Rechtsberatung Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe für anwaltliche Beratung möglich sein. Außerdem bieten Verbraucherzentralen, Mietervereine oder Sozialverbände teils vergünstigte Beratung an. Mietervereine und Sozialverbände Organisationen wie Mietervereine, VdK oder SoVD bieten Mitgliedern Beratung und Unterstützung. Für Rentner mit Beratungsbedarf kann sich ein Beitrag lohnen, auch wenn es kein klassischer Rabatt ist. Energieberatung Verbraucherzentralen und Kommunen bieten Energieberatungen häufig kostenlos oder vergünstigt an. Für Rentner mit niedriger Rente kann das helfen, Heiz- und Stromkosten zu senken. Tafeln und Sozialkaufhäuser Bei geringem Einkommen können Rentner unter bestimmten Voraussetzungen Angebote der Tafeln oder Sozialkaufhäuser nutzen. Häufig sind Nachweise über Einkommen, Rente oder Sozialleistungen erforderlich. Wichtig für die PraxisDer Rentenausweis allein reicht nicht immer aus. Viele Anbieter verlangen zusätzlich den Personalausweis, weil die Ermäßigung an ein Mindestalter geknüpft ist.
Bei kommunalen Angeboten sollte man gezielt nach „Seniorenpass“, „Sozialpass“, „Kulturpass“, „Seniorenticket“ oder „Ermäßigung für Rentner“ fragen. Diese Begriffe sind oft entscheidender als das Wort Rentenausweis.
Besonders lohnend ist die Nachfrage bei wiederkehrenden Ausgaben. Dazu gehören Monatskarten, Bibliotheksgebühren, Kurse, Schwimmbäder, Theaterabos, BahnCards und kommunale Freizeitangebote.
Viele Rabatte stehen nicht groß auf Plakaten oder Internetseiten. Gerade kleinere Einrichtungen weisen Ermäßigungen manchmal nur in der Preistabelle aus. Wer nicht fragt, wird oft nicht automatisch darauf hingewiesen.
Rentnerinnen und Rentner sollten den Ausweis deshalb möglichst im Portemonnaie behalten. Sinnvoll ist auch, vor größeren Ausgaben kurz online nach „Seniorenermäßigung“, „Rentenausweis“ oder „ermäßigter Eintritt“ in Verbindung mit dem jeweiligen Anbieter zu suchen.
Bei telefonischen Reservierungen sollte die Frage nach einem Rabatt direkt gestellt werden.
Vorsicht ist bei privaten Rabattversprechen geboten. Nicht jede Werbung mit „Seniorenvorteil“ ist automatisch ein gutes Angebot. Vor allem bei Abos, Reisen oder Finanzprodukten sollte man prüfen, ob der Rabatt wirklich günstiger ist als ein reguläres Vergleichsangebot.
Nicht nur Altersrentner können profitierenDer Rentenausweis ist nicht nur für Menschen relevant, die eine Altersrente beziehen. Auch andere Rentenarten können einen Nachweis ermöglichen, etwa bei Erwerbsminderungsrenten. Ob eine Einrichtung diesen Nachweis akzeptiert, hängt jedoch von den jeweiligen Bedingungen ab.
Manchmal reicht der Rentenausweis allein nicht aus. Einige Anbieter verlangen zusätzlich einen Personalausweis, um Alter und Identität zu prüfen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt beide Dokumente mit.
Gerade Menschen mit kleiner Rente können durch regelmäßige Nutzung spürbar entlastet werden. Die einzelne Ersparnis wirkt oft klein, doch mehrere vergünstigte Eintritte, Fahrten oder Kurse im Monat machen sich bemerkbar.
Wie Rentner systematisch sparen könnenAm Anfang steht ein einfacher Check der eigenen Gewohnheiten. Wer häufig ins Theater geht, regelmäßig Bahn fährt oder Kurse besucht, sollte gezielt bei diesen Anbietern nach Rabatten fragen. Auch die Internetseiten der Stadt, des Verkehrsverbunds und der örtlichen Kultureinrichtungen sind gute Anlaufstellen.
Viele Kommunen bieten zusätzlich Seniorenpässe, Sozialpässe oder Kulturkarten an. Diese sind nicht identisch mit dem Rentenausweis, können aber weitere Vergünstigungen eröffnen. Teilweise gelten sie erst bei geringem Einkommen oder Wohnsitz in der jeweiligen Stadt.
Der Rentenausweis ist damit vor allem ein Türöffner. Er ersetzt nicht den Preisvergleich, kann aber den entscheidenden Unterschied machen. Wer ihn konsequent nutzt, verschenkt weniger Geld.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine Rentnerin aus einer mittelgroßen Stadt besucht einmal im Monat ein Museum, geht gelegentlich ins Schwimmbad und fährt mehrmals im Jahr mit der Bahn zu ihrer Tochter. Früher zahlte sie meist den normalen Preis, weil sie nicht wusste, dass viele Anbieter Ermäßigungen gewähren. Seit sie ihren Rentenausweis regelmäßig vorzeigt, spart sie bei mehreren Besuchen einige Euro pro Termin.
Bei einem Museumseintritt reduziert sich der Preis beispielsweise von 12 auf 8 Euro, im Schwimmbad spart sie 2 Euro und bei bestimmten Kursen der Volkshochschule erhält sie ebenfalls einen Nachlass. Auf das Jahr gerechnet entsteht daraus schnell ein Betrag, der für einen weiteren Ausflug reicht. Der eigentliche Trick ist dabei nicht kompliziert: Ausweis mitnehmen, nachfragen, Konditionen prüfen.
Fazit: Kleine Karte, spürbarer EffektDer Rentenausweis ist kein offizieller Rabattpass, wird aber vielerorts als Nachweis für Vergünstigungen akzeptiert. Viele Rentnerinnen und Rentner nutzen diese Möglichkeit zu selten, weil die Angebote unübersichtlich sind und selten aktiv beworben werden. Wer den Ausweis griffbereit hat und konsequent nach Ermäßigungen fragt, kann im Alltag regelmäßig sparen.
Besonders lohnend ist der Blick auf Kultur, Nahverkehr, Freizeit, Bildung und kommunale Angebote. Die Rabatte unterscheiden sich je nach Anbieter, Stadt und Tarif. Genau deshalb gilt: Nicht warten, bis ein Rabatt angeboten wird, sondern selbst danach fragen.
QuellenDeutsche Rentenversicherung: Informationen zum Rentenausweis und zum Nachweis des Rentenbezugs.
Der Beitrag Rentenausweis 2026 mit mehr Spareffekten – Diese Tabelle zeigt wie viel Rentner sparen können erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflegegrad 2 und 3: Aus 39 Euro mehr können drei Euro weniger werden
39 Euro mehr im Monat klingen nach einer Entlastung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Doch die geplante Pflegereform zeigt, wie aus einem höheren Auszahlungsbetrag eine schlechtere finanzielle Ausstattung werden kann: wenn bisher zusätzliche Leistungen darin aufgehen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 betrifft das die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, für die heute bis zu 42 Euro monatlich zusätzlich übernommen werden. Wer diesen Anspruch vollständig nutzt, hätte beim Vergleich dieser beiden Leistungen künftig drei Euro weniger im Monat – obwohl die neue Geldleistung um 39 Euro steigen soll.
Was heute bei Pflegegrad 2 und 3 gezahlt wirdDas volle Pflegegeld beträgt derzeit 347 Euro monatlich bei Pflegegrad 2 und 599 Euro bei Pflegegrad 3. Voraussetzung ist, dass die erforderliche häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird, etwa durch Angehörige.
Daneben besteht ein eigener Anspruch auf notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, deren Kosten die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich übernimmt. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.
Die 42 Euro werden allerdings nicht automatisch als zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Es geht um die Versorgung mit benötigten Produkten oder die Erstattung entsprechender Ausgaben, wie auch der Beitrag zum zusätzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel erläutert.
Das neue Entlastungsbudget soll mehr Aufgaben übernehmenNach dem Entwurf soll das Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden, das bei Pflegegrad 2 monatlich 386 Euro und bei Pflegegrad 3 monatlich 638 Euro beträgt. Gegenüber dem heutigen Pflegegeld wären das jeweils 39 Euro mehr.
Gleichzeitig soll der eigenständige Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel nach der bisherigen Regelung entfallen. Die benötigten Produkte müssten dann aus dem neuen Budget bezahlt werden, das nach der Darstellung des Gesundheitsministeriums auch die Organisation notwendiger Ersatzpflege ermöglichen soll.
Der geplante höhere Betrag muss damit Ausgaben abdecken, für die bislang zusätzliche Ansprüche bestehen. Eine Erhöhung lässt sich deshalb erst dann beurteilen, wenn auch diese Veränderungen mitgerechnet werden.
Die Rechnung: 389 Euro werden zu 386 EuroDie folgende Tabelle vergleicht das volle heutige Pflegegeld einschließlich vollständig genutzter Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro mit dem geplanten regulären Entlastungsbudget. Andere Leistungen der Pflegeversicherung sind darin nicht enthalten.
Monatlicher Vergleich Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegeld heute 347 Euro 599 Euro Zusätzlich übernommene Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bei voller Nutzung 42 Euro 42 Euro Heutiger Leistungswert zusammen 389 Euro 641 Euro Geplantes reguläres Entlastungsbudget einschließlich Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln 386 Euro 638 Euro Unterschied pro Monat −3 Euro −3 Euro Unterschied bei zwölf gleichartigen Monaten −36 Euro −36 EuroDie 389 beziehungsweise 641 Euro sind ein gemeinsamer Leistungswert aus Geld und finanzierten Pflegehilfsmitteln, keine bisherige monatliche Überweisung in dieser Höhe. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit aus der berechtigten Kritik an der Reform keine falsche Auskunft über heutige Ansprüche wird.
Nicht jeder Haushalt hätte automatisch drei Euro wenigerDie Differenz hängt davon ab, in welcher Höhe bislang Pflegehilfsmittel übernommen werden. Bei monatlich 20 Euro läge der Vorteil aus der höheren Geldleistung in diesem begrenzten Vergleich noch bei 19 Euro, bei 39 Euro wäre er vollständig aufgebraucht.
Erst bei vollständig genutzten 42 Euro ergibt sich das Minus von drei Euro. Wer die Leistung bisher überhaupt nicht benötigt, hätte unter diesen Annahmen zunächst die vollen 39 Euro zusätzlich zur Verfügung.
Anders liegt der Fall, wenn eine Familie benötigte Produkte bisher selbst bezahlt, obwohl die Pflegekasse dafür aufkommen könnte. Dann sollte sie ihren bestehenden Anspruch prüfen lassen, statt eine künftig höhere Auszahlung mit einer tatsächlichen Verbesserung des gesetzlichen Schutzes gleichzusetzen.
Drei Euro weniger sind keine Gesamtbilanz der PflegereformDer Vergleich zeigt eine konkrete Schwäche des geplanten Entlastungsbudgets, beantwortet aber nicht, wie sich das gesamte Reformpaket auf jeden Haushalt auswirken würde. Dafür müssten auch weitere genutzte Leistungen und deren neue Voraussetzungen betrachtet werden.
So soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro bei Pflegegrad 2 bis 5 in ein Sozialraumbudget von regulär bis zu 175 Euro monatlich übergehen. Dieses wäre für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen und kein frei auszahlbarer Zuschlag zum Entlastungsbudget.
Ob ein Haushalt solche Angebote tatsächlich nutzen kann und benötigt, verändert seine persönliche Rechnung. Einen Überblick über weitere Vorschläge bietet die Tabelle zu den geplanten Änderungen der Pflegereform.
Auch die Vertretung pflegender Angehöriger muss bezahlt werdenHeute steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, jeweils unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Dieser Anspruch darf in einer persönlichen Vergleichsrechnung nicht einfach verschwinden, nur weil die monatliche Geldleistung steigen soll.
Nach dem Reformkonzept soll geplante Ersatzpflege aus den neuen laufenden Budgets organisiert werden; für Akut- und Überbrückungssituationen ist ein eigenes Budget vorgesehen. Deshalb lässt sich aus dem Minus von drei Euro weder ein allgemeiner Gesamtverlust noch eine Obergrenze möglicher Nachteile ableiten.
Für Angehörige zählt schließlich, ob sie eine Vertretung bezahlen können, wenn sie selbst eine Pause brauchen. Eine höhere monatliche Überweisung beantwortet diese Frage noch nicht.
Was Pflegebedürftige jetzt prüfen solltenSolange die vorgeschlagene Umstellung nicht in Kraft ist, gelten die bestehenden Ansprüche weiter. Ein Reformplan allein berechtigt die Pflegekasse nicht dazu, die zusätzliche Versorgung mit Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln einzustellen.
Wer solche Produkte benötigt, sollte bei der Pflegekasse die Kostenübernahme beantragen und das passende Abrechnungsverfahren klären. Möglich sind die Erstattung belegter Ausgaben oder die direkte Abrechnung über einen Anbieter mit entsprechendem Kassenvertrag.
Für eine persönliche Gegenüberstellung sollten Familien ihre tatsächlich genutzten Leistungen und Ausgaben zusammenstellen. Wer einen ambulanten Pflegedienst mit Pflegegeld kombiniert, braucht zudem eine gesonderte Berechnung, weil dann bereits heute nur anteiliges Pflegegeld gezahlt wird; dazu hilft die Kombinationsleistungstabelle für 2026.
Praxisbeispiel: Mehr auf dem Konto, weniger für die übrige PflegeEin vereinfachtes Rechenbeispiel: Frau Becker hat Pflegegrad 3 und wird von ihrem Mann gepflegt, weshalb sie das volle Pflegegeld von 599 Euro erhält. Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse jeden Monat benötigte Verbrauchs-Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro.
Erhielte sie künftig das geplante reguläre Entlastungsbudget von 638 Euro und müsste dieselben Produkte für 42 Euro daraus bezahlen, blieben 596 Euro für die übrige selbst organisierte Pflege. Das wären drei Euro weniger als bisher, obwohl auf ihrem Konto zunächst 39 Euro mehr eingingen.
Sechs Fragen und Antworten zum Thema Ist das Entlastungsbudget schon beschlossen?Die hier beschriebenen Beträge und Änderungen stammen aus dem veröffentlichten Referentenentwurf. Dieser sieht die Umstellung grundsätzlich zum 1. Januar 2027 vor; daraus allein entsteht noch kein neuer Anspruch.
Wie hoch ist das Pflegegeld derzeit?Das volle monatliche Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 derzeit 347 Euro und bei Pflegegrad 3 derzeit 599 Euro. Bei einer Kombination mit ambulanten Pflegesachleistungen fällt es anteilig niedriger aus.
Warum können aus 39 Euro mehr drei Euro weniger werden?Weil der höheren Geldleistung ein bisher zusätzlicher Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro gegenübersteht. Werden diese vollständig genutzt und künftig aus dem neuen Budget bezahlt, ergibt sich rechnerisch eine Differenz von minus drei Euro.
Sind die 42 Euro heute frei verfügbares Geld?Nein, die Pflegekasse finanziert damit notwendige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zur monatlichen Höchstgrenze. Eine automatische Auszahlung unabhängig von entsprechenden Ausgaben oder gelieferten Produkten ist damit nicht verbunden.
Verliert jeder mit Pflegegrad 2 oder 3 durch die Reform Geld?Das lässt sich aus dieser Rechnung nicht ableiten. Sie betrifft ausschließlich den Vergleich von vollem Pflegegeld und genutzten Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln mit dem geplanten regulären Entlastungsbudget; für die Gesamtwirkung sind weitere Leistungen zu berücksichtigen.
Sollten Betroffene mit einem Antrag auf Pflegehilfsmittel warten?Wer entsprechende Produkte benötigt und die Voraussetzungen erfüllt, kann den derzeitigen Anspruch bei seiner Pflegekasse geltend machen. Die Diskussion über eine spätere Umstellung ist kein Grund, notwendige Pflegehilfsmittel weiterhin ohne Prüfung selbst zu bezahlen.
Quellen: § 37 SGB XI: Pflegegeld, § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel, § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag, BMG: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, insbesondere Änderungen zu §§ 37 und 40 sowie Artikel 7, BMG: Fragen und Antworten zum PNOG, gesund.bund.de: Pflegehilfsmittel beantragen.
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3.539 Euro Verhinderungspflege? Bei Angehörigen gilt eine versteckte Obergrenze
3.539 Euro stehen 2026 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam zur Verfügung. Wer daraus schließt, dass die Pflegekasse auch einem nahen Angehörigen diese Summe für die Ersatzpflege erstattet, kann jedoch eine böse Überraschung erleben.
Pflegt ein naher Angehöriger oder ein Haushaltsmitglied nicht erwerbsmäßig, begrenzt das Gesetz die eigentliche Pflegevergütung regelmäßig auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes.
Bei Pflegegrad 4 bedeutet das: Statt 3.539 Euro sind zunächst nur 1.600 Euro drin. Erst zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können die Erstattung erhöhen. Genau diese Regel wird schnell übersehen.
3.539 Euro sind kein automatischer Anspruch für die ErsatzpflegepersonSeit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 2026 liegt dieser Topf bei höchstens 3.539 Euro für das gesamte Kalenderjahr. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können ihn grundsätzlich flexibel für beide Leistungen einsetzen.
Entscheidend ist jedoch, wer die Verhinderungspflege übernimmt. Springt ein Pflegedienst oder jemand ein, der mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, dann sind Erstattungen bis zum vollen Jahresbetrag möglich.
Bei nahen Angehörigen und Haushaltsmitgliedern sieht § 39 SGB XI eine Sonderregel vor.
Bei Pflegegrad 4 liegt die Grenze zunächst bei 1.600 EuroÜbernimmt ein naher Angehöriger oder ein Haushaltsmitglied die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, darf die Pflegekasse für die eigentliche Ersatzpflege regelmäßig höchstens das Pflegegeld für zwei Monate erstatten.
Die Rechnung für 2026 lautet:
Pflegegrad 2: 347 Euro × 2 = 694 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro × 2 = 1.198 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro × 2 = 1.600 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro × 2 = 1.980 Euro
Das Bundesgesundheitsministerium weist diese Beträge ausdrücklich für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder aus.
Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro hebt diese Sondergrenze also nicht einfach auf.
Beispiel Adam und Mirjam: Aus 3.539 Euro werden zunächst 1.600 EuroAdam ist 61 Jahre alt und pflegt seine 56-jährige Frau Mirjam zu Hause. Mirjam hat Multiple Sklerose mit starken Spasmen und Pflegegrad 4. Sie erhält monatlich 800 Euro Pflegegeld.
Adam übernimmt einen großen Teil der Unterstützung. Als er für zwei Wochen ausfällt, übernimmt Mirjams Schwester die Pflege. Sie lebt zwar nicht im Haushalt des Ehepaars, gehört aber zu den nahen Angehörigen. Sie betreibt die Pflege nicht erwerbsmäßig.
Adam und Mirjam sehen den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro und gehen davon aus, dass sie diesen Betrag vollständig für die Ersatzpflege einsetzen könnten.
So einfach funktioniert die Rechnung aber nicht. Für Mirjams Pflegegrad 4 beträgt die reguläre Obergrenze bei einer nicht erwerbsmäßig pflegenden nahen Angehörigen zunächst:
800 Euro Pflegegeld × 2 = 1.600 Euro.
Würde die Schwester allein für ihre Pflegetätigkeit zum Beispiel 2.500 Euro berechnen, müsste die Pflegekasse deshalb nicht 2.500 Euro erstatten. Ohne weitere anrechenbare Aufwendungen liegt die gesetzliche Regelgrenze bei 1.600 Euro.
Mit Fahrtkosten oder Verdienstausfall kann es deutlich mehr werdenDie 1.600 Euro bilden allerdings keine absolute Obergrenze. § 39 SGB XI erlaubt zusätzlich die Erstattung notwendiger Aufwendungen, die der Ersatzpflegeperson durch die Pflege entstanden sind. Dazu können Fahrtkosten oder ein nachgewiesener Verdienstausfall gehören.
Angenommen, Mirjams Schwester kann zusätzlich 600 Euro Verdienstausfall und 180 Euro notwendige Fahrtkosten nachweisen. Dann könnte sich die Rechnung so entwickeln:
1.600 Euro reguläre Ersatzpflege
- 600 Euro Verdienstausfall
- 180 Euro Fahrtkosten
= 2.380 Euro mögliche Erstattung.
Damit liegt der Betrag zwar über der Angehörigengrenze von 1.600 Euro, aber weiterhin unter dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro.
Auch mit zusätzlichen Aufwendungen ist jedoch Schluss, sobald man den noch verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag ausgeschöpft hat. Wurden im selben Kalenderjahr bereits Leistungen der Kurzzeitpflege aus diesem Topf bezahlt, steht entsprechend weniger für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wann sogar bei Angehörigen bis zu 3.539 Euro möglich sindEine weitere Ausnahme betrifft nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder, die die Ersatzpflege erwerbsmäßig ausüben. Für sie gilt die Begrenzung auf das Zweifache des Pflegegeldes nicht in gleicher Weise. Die Pflegekasse kann dann grundsätzlich Kosten bis zum noch verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag übernehmen.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Verwandtschaft. Die Pflegekasse muss auch berücksichtigen, ob die Ersatzpflege erwerbsmäßig erfolgt und welche zusätzlichen Kosten tatsächlich entstanden sind.
Wer übernimmt die Ersatzpflege? Welche Grenze gilt grundsätzlich? Pflegedienst oder andere nicht nahe stehende Person Bis zum noch verfügbaren Jahresbetrag von 3.539 Euro Naher Angehöriger oder Haushaltsmitglied, nicht erwerbsmäßig Regelmäßig höchstens zweifaches monatliches Pflegegeld Naher Angehöriger mit zusätzlichen notwendigen Aufwendungen Pflegevergütung plus nachgewiesene Aufwendungen, insgesamt höchstens bis zum verfügbaren Jahresbetrag Naher Angehöriger oder Haushaltsmitglied, erwerbsmäßige Ersatzpflege Grundsätzlich bis zum noch verfügbaren Jahresbetrag Das Pflegegeld fällt nicht vollständig wegFür Adam und Mirjam gibt es noch einen zweiten wichtigen Punkt. Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr grundsätzlich zur Hälfte weiter.
Für den ersten und letzten Tag einer zusammenhängenden Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nach der Berechnung des Bundesgesundheitsministeriums sogar ungekürzt berücksichtigt.
Bei Mirjams Pflegegrad 4 beträgt das volle monatliche Pflegegeld 800 Euro. Die Hälfte sind 400 Euro monatlich.
Fällt Adam zum Beispiel 14 Tage aus, rechnet die Pflegekasse bei einer durchgehenden Verhinderungspflege den ersten und letzten Tag mit dem vollen Tagessatz. Für die zwölf dazwischenliegenden Tage läuft das Pflegegeld zur Hälfte weiter.
Bei der üblichen Berechnung mit 30 Tagen ergibt das für diese 14 Tage rund 213,33 Euro Pflegegeld. Die Verhinderungspflege und die Fortzahlung des Pflegegeldes sind also zwei unterschiedliche Leistungen.
Acht Wochen Verhinderungspflege sind möglichSeit Juli 2025 kann Verhinderungspflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr beansprucht werden. Die frühere sechs-wöchige Höchstdauer gilt nicht mehr. Auch die hälftige Pflegegeldzahlung kann inzwischen bis zu acht Wochen weiterlaufen.
Die acht Wochen bedeuten allerdings ebenfalls nicht, dass automatisch 3.539 Euro ausgezahlt werden. Zeitliche Höchstdauer, gemeinsamer Jahresbetrag und die besondere Angehörigengrenze sind drei verschiedene Grenzen.
Rechnungen und Verdienstausfall unbedingt nachweisenWenn ein naher Angehöriger die Pflege übernimmt, sollten Sie zusätzliche Kosten nicht nur pauschal angeben. Bewahren Sie Nachweise über Fahrten, Tickets oder einen tatsächlichen Verdienstausfall auf.
Seit 2026 gilt außerdem eine feste Frist: Die Erstattung der Verhinderungspflege muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres beantragt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt.
Für eine Verhinderungspflege im Jahr 2026 läuft die Frist damit grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2027. Ein Antrag vor Beginn der Ersatzpflege ist dagegen nicht erforderlich.
FAQ zur Verhinderungspflege durch Angehörige Kann meine Schwester für die Verhinderungspflege 3.539 Euro bekommen?Nicht automatisch. Pflegt sie Sie als nahe Angehörige nicht erwerbsmäßig, gilt regelmäßig die Grenze des zweifachen monatlichen Pflegegeldes. Nachgewiesene zusätzliche Aufwendungen können den Erstattungsbetrag erhöhen.
Wie hoch ist die Angehörigengrenze bei Pflegegrad 4?2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 monatlich 800 Euro. Die reguläre Grenze für nicht erwerbsmäßige Ersatzpflege durch nahe Angehörige liegt deshalb bei 1.600 Euro.
Bekomme ich während der Verhinderungspflege weiter Pflegegeld?Ja. Das bisher bezogene Pflegegeld läuft während der Verhinderungspflege grundsätzlich für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter. Für den ersten und letzten Tag einer zusammenhängenden Ersatzpflege gelten Besonderheiten.
QuellenBundesgesundheitsministerium: Häusliche Pflege und Pflegegeld (BMG)
Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (BMG), Bundesgesundheitsministerium: Verhinderungspflege, Stand 12. Januar 2026 (BMG)
Der Beitrag 3.539 Euro Verhinderungspflege? Bei Angehörigen gilt eine versteckte Obergrenze erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.