Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Bürgergeld: Jobcenter stoppen Weiterbewilligungsanträge mit Papier
Wer auf den Weiterbewilligungsantrag im Briefkasten wartet, kann bei einigen Jobcentern inzwischen vergeblich warten. Bremen und Kaiserslautern verweisen Leistungsbeziehende auf digitale Anträge und kündigen an, die Formulare nicht mehr automatisch per Post zu verschicken.
Für Menschen ohne verlässlichen Internetzugang kann diese Umstellung eine erhebliche Hürde sein. Das Recht, die Weiterbewilligung auf Papier zu beantragen, besteht jedoch weiterhin.
Was Bremen und Kaiserslautern tatsächlich mitteilenDer Erwerbslosenverein Tacheles hat auf die Praxis aufmerksam gemacht. Das dort veröffentlichte Bremer Informationsschreiben erklärt, der Weiterbewilligungsantrag werde künftig nicht mehr per Post zugeschickt, und empfiehlt eine Antragstellung sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Bewilligung.
Das Schreiben weist zugleich auf das bevorstehende Leistungsende hin und erwähnt einen bereits versandten Brief. Ein vollständiger Verzicht auf Erinnerungen lässt sich daraus deshalb nicht ableiten.
Das Jobcenter Stadt Kaiserslautern kündigt den Versandstopp auf seiner Internetseite bereits seit dem 16. März 2026 an. Es empfiehlt einen Antrag möglichst vier Wochen vor Ablauf und verweist für Unterstützung auf einen DigiScout im Wartebereich.
Beide Mitteilungen stellen die Vorteile des Onlineverfahrens heraus. Einen ebenso deutlichen Hinweis darauf, dass ein Antrag weiterhin ohne Onlinekonto möglich ist, enthalten die veröffentlichten Informationen nicht.
Kein Formular im Briefkasten bedeutet kein PapierverbotNach § 37 SGB II werden Leistungen auf Antrag erbracht, eine ausschließliche Onlineantragstellung schreibt die Vorschrift jedoch nicht vor. Ergänzend bestimmt § 9 SGB X, dass das Verwaltungsverfahren grundsätzlich nicht an bestimmte Formen gebunden ist.
Auch die Bundesagentur für Arbeit bestätigt auf ihrer Informationsseite, dass Anträge online, persönlich, telefonisch oder schriftlich gestellt werden können. Für die Weiterbewilligung nennt sie ausdrücklich die Übermittlung per Post oder die persönliche Abgabe.
Ein Jobcenter darf einen Antrag daher nicht allein deshalb zurückweisen, weil er auf Papier statt über jobcenter.digital eingereicht wurde. Wer kein Nutzerkonto besitzt, verliert dadurch nicht seinen Zugang zur Grundsicherung.
Die BA verlangt selbst die Ausgabe von PapierformularenDie veröffentlichten Fachlichen Weisungen der BA zu § 37 SGB II enthalten dazu klare Vorgaben. Unter Randziffer 37.1 ist festgehalten, dass Antragsformulare auf Verlangen auszuhändigen sind, unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit.
Unter Randziffer 37.9 wird zudem erläutert, dass auch Nutzer des Onlineportals Papierunterlagen verlangen können. Die Portalnutzung wird dort ausdrücklich als freiwillig beschrieben.
Eine pauschale Behauptung, Papieranträge gebe es nicht mehr, würde damit sogar den veröffentlichten Vorgaben der eigenen Behörde widersprechen. Betroffene können die Aushändigung eines Formulars ausdrücklich verlangen.
Die Formulare sind weiterhin abrufbarTacheles kritisiert außerdem, dass Papierformulare auf Behördenwebseiten zunehmend verschwänden. Bei der Recherche für diesen Beitrag waren jedoch weiterhin ein Weiterbewilligungsantrag als PDF bei der BA und der Hinweis auf das Downloadangebot erreichbar.
Zusätzlich bietet Tacheles Antragsformulare und Anlagen zum Herunterladen an. Für Menschen ohne Drucker oder Internet bleibt allerdings entscheidend, dass sie die Unterlagen auch unmittelbar beim Jobcenter erhalten können.
Formularversand und Beratungspflicht sind zwei verschiedene FragenAus der Formfreiheit allein folgt keine allgemeine Pflicht, vor jedem Bewilligungsende automatisch einen vollständigen Formularsatz zu verschicken. Der Versandstopp ist deshalb für sich genommen noch kein ausreichender Beleg für einen Rechtsverstoß.
Die Pflicht zur Beratung besteht trotzdem fort: § 14 SGB I gibt Leistungsberechtigten einen Anspruch auf Beratung über ihre Rechte und Pflichten. Nach § 16 Absatz 3 SGB Imüssen Leistungsträger außerdem darauf hinwirken, dass klare Anträge gestellt und fehlende Angaben ergänzt werden.
Das ist besonders bedeutsam, wenn erkennbar wird, dass jemand das Verfahren nicht versteht oder am digitalen Zugang scheitert. Ein bloßer Verweis auf die Internetseite kann die erforderliche Unterstützung dann nicht ersetzen.
Gerichte verlangen mehr als die Beantwortung fertiger FragenDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. August 2018 die besonderen Beratungspflichten im Sozialrecht hervorgehoben, Aktenzeichen III ZR 466/16. Bei erkennbarem Beratungsbedarf kann eine Behörde verpflichtet sein, von sich aus auf drohende Nachteile oder mögliche Ansprüche hinzuweisen.
Diese sogenannte Spontanberatung setzt keine juristisch präzise Frage des Betroffenen voraus. Das damalige Verfahren betraf allerdings einen unterlassenen Hinweis auf mögliche Rentenansprüche und entschied nicht über den heutigen Versand von Weiterbewilligungsformularen.
Unmittelbar zur Weiterbewilligung äußerte sich das Bundessozialgericht am 18. Januar 2011, Aktenzeichen B 4 AS 29/10 R. Es beanstandete einen fehlenden hinreichenden Hinweis auf den erforderlichen Folgeantrag, nachdem die Behörde zuvor ohne einen solchen Antrag weitergezahlt hatte.
Das zeigt: Besonders wenn die bisherige Verwaltungspraxis falsche Erwartungen weckt, kann ein rechtzeitiger Hinweis erforderlich sein. Weitere Beispiele behandelt Gegen-Hartz im Beitrag über verletzte Aufklärungs- und Beratungspflichten des Jobcenters.
Einfacher Zugang muss auch ohne Smartphone funktionieren§ 17 Absatz 1 SGB I verpflichtet die Leistungsträger, auf einen möglichst einfachen Zugang zu Sozialleistungen hinzuwirken. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich allgemein verständliche Antragsvordrucke.
Ein Onlineangebot kann Wege sparen und die Bearbeitung erleichtern. Für Menschen ohne geeignetes Gerät, mit Schwierigkeiten beim Lesen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen kann derselbe Vorgang jedoch kaum zu bewältigen sein.
Deshalb braucht es erreichbare Ansprechpartner und tatsächlich nutzbare Möglichkeiten zur Antragstellung vor Ort oder auf Papier. Unterstützung beim Onlineverfahren ist hilfreich, ersetzt aber nicht die weiterhin zulässigen anderen Antragswege.
Was sich ändern darf – und welche Rechte bleiben Situation Einordnung Das Formular kommt nicht mehr automatisch per Post. Das beendet nicht die Möglichkeit, auf Papier zu beantragen. Das Jobcenter wirbt für jobcenter.digital. Die Empfehlung macht die Nutzung nicht verpflichtend. Ein Papierformular wird ausdrücklich verlangt. Die veröffentlichten BA-Weisungen sehen dessen Aushändigung vor. Das vollständige Formular fehlt noch. Ein eindeutiger formloser Antrag ist möglich; erforderliche Angaben und Nachweise müssen folgen. Ein notwendiger Hinweis unterbleibt. Ein Beratungsfehler und dessen Folgen müssen im Einzelfall geprüft werden. Ein kurzer Antrag kann zunächst genügenWer kein Formular erhält, sollte die Antragstellung nicht davon abhängig machen. Eine mögliche Formulierung lautet: „Hiermit beantrage ich die Weiterbewilligung der Leistungen nach dem SGB II ab dem 1. November 2026 für mich und meine Bedarfsgemeinschaft.“
Name, Anschrift und die vorhandene Bedarfsgemeinschaftsnummer erleichtern die Zuordnung; das Datum muss zum eigenen Bewilligungsende passen. Bei persönlicher Abgabe empfiehlt es sich, den Eingang auf einer Kopie bestätigen zu lassen.
Der kurze Antrag ersetzt nicht die Prüfung von Einkommen, Vermögen und Wohnkosten. Erforderliche Nachweise sollten deshalb zügig nachgereicht werden.
Warum Warten einen ganzen Monat kosten kannFür Leistungen nach Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums ist grundsätzlich ein neuer Antrag erforderlich. Nach § 37 Absatz 2 SGB II wirkt dieser bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.
Wer erst im übernächsten Monat nach dem Bewilligungsende tätig wird, riskiert deshalb eine Lücke für den dazwischenliegenden Monat. Gegen-Hartz erläutert die Folgen im Beitrag Weiterbewilligung zu spät beantragt: Wann Leistungen verloren gehen.
Empfehlungen, den Antrag vier oder sechs bis acht Wochen vorher einzureichen, sollen Bearbeitungszeit ermöglichen. Es handelt sich dabei nicht um gesetzliche Ausschlussfristen.
Hat ein nachweisbarer Beratungsfehler des Jobcenters den verspäteten Antrag verursacht, kann ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Betracht kommen. Eine Nachzahlung ist aber nicht automatisch garantiert: Pflichtverletzung, ursächlicher Zusammenhang und die weiteren Leistungsvoraussetzungen müssen vorliegen.
Digitalisierung darf den Zugang zur Existenzsicherung nicht erschwerenDie Kritik am einseitigen Drängen zum Onlineantrag ist berechtigt, wenn der weiterhin offene Papierweg unerwähnt bleibt. Gerade bei existenzsichernden Leistungen müssen Behörden verständlich erklären, welche Möglichkeiten bestehen und wo Menschen Unterstützung bekommen.
Die weitergehende Vermutung, Jobcenter wollten Leistungsberechtigte absichtlich ihre Anträge vergessen lassen, ist durch die vorliegenden Mitteilungen nicht belegt. Für die berechtigte Forderung nach verständlichen Hinweisen, erreichbarer Beratung und Papierformularen braucht es diesen Vorwurf auch nicht.
Sechs Fragen und Antworten zur Weiterbewilligung Darf ich den Weiterbewilligungsantrag weiterhin auf Papier stellen?Ja, die schriftliche Antragstellung bleibt möglich. Die Einstellung des automatischen Formularversands ändert daran nichts.
Muss ich ein Konto bei jobcenter.digital einrichten?Nein, ein Onlinekonto ist keine allgemeine Voraussetzung für die Weiterbewilligung. Auch schriftliche, persönliche oder telefonische Anträge sind grundsätzlich möglich.
Muss das Jobcenter mir Papierformulare geben?Nach den veröffentlichten BA-Weisungen sind Antragsformulare auf Verlangen auszuhändigen. Das gilt auch für Menschen, die bisher das Onlineportal genutzt haben.
Reicht zunächst ein formloser Antrag?Ja, wenn daraus eindeutig hervorgeht, wer die Weiterbewilligung beantragt. Die für die Entscheidung erforderlichen Angaben und Nachweise müssen anschließend ergänzt werden.
Bekomme ich ohne Erinnerung automatisch rückwirkend Geld?Nein, eine ausgebliebene Erinnerung allein garantiert keine Nachzahlung. Bei einem ursächlichen Beratungsfehler des Jobcenters kann jedoch ein Anspruch auf Korrektur bestehen.
Wann sollte ich die Weiterbewilligung beantragen?Möglichst mehrere Wochen vor dem Ende der aktuellen Bewilligung, damit Zeit für die Bearbeitung bleibt. Warten Sie dafür nicht auf ein zugeschicktes Formular.
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87-Jährige Rentnerin soll aus nach 70 Jahren aus der Wohnung zwangsgeräumt werden
70 Jahre lebte Maricarmen Abascal in ihrer Wohnung in Madrid. Mit 87 Jahren musste sie ihr Zuhause nach einer Zwangsräumung verlassen.
Ihr Schicksal trieb Zehntausende auf die Straße – und wirft eine Frage auf, die auch in Deutschland viele Menschen umtreibt: Wer schützt Mieter, wenn ihr vertrautes Zuhause für sie unbezahlbar wird?
Hohe Mieten und Wohnungsnot sind auch hierzulande brennende Themen und prägten in Berlin den Wahlkampf zur Abgeordnetenhauswahl 2026. Dabei geht es um weit mehr als Quadratmeterpreise: Wer seine Wohnung verliert, riskiert auch den Verlust von Nachbarschaft, Unterstützung und Selbstständigkeit.
Nach 70 Jahren verliert Maricarmen ihr Zuhause1956 zog Maricarmen mit ihren Eltern in die Wohnung im Madrider Stadtteil Retiro. Später übernahm sie den Mietvertrag. Nach dem Verkauf des Gebäudes an ein Immobilienunternehmen entstand ein Streit über dessen Fortbestand. Die neuen Eigentümer setzten sich vor Gericht durch.
Am 23. September 2026 endete der Konflikt nach mehreren gescheiterten Räumungsversuchen mit der Räumung. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa brachten Einsatzkräfte die in ihrer Mobilität eingeschränkte Rentnerin aus der Wohnung; anschließend kam sie in ein Krankenhaus.
Die Bilder machten sichtbar, was hinter dem nüchternen Begriff Zwangsräumung steht: Ein Mensch verliert den Ort, an dem er fast sein ganzes Leben verbracht hat.
Zehntausende protestieren gegen VerdrängungAm folgenden Samstag demonstrierten in Madrid Zehntausende für bezahlbare Wohnungen und stärkere Mieterrechte. Wie viele Menschen teilnahmen, bleibt umstritten: Die Behörden nannten rund 25.000, die Veranstalter 300.000.
Unter dem Motto „Keine weitere Maricarmen“ richtete sich der Protest gegen eine Wohnungsordnung, in der selbst ein jahrzehntelanges Mietverhältnis keine Sicherheit mehr verspricht.
Die Protestierenden forderten besseren Schutz vor Räumungen, ein Einfrieren der Mieten und strengere Regeln für Zeitmietverträge. Ihr Ärger richtete sich sowohl gegen die linke Zentralregierung als auch gegen konservativ geführte Regionalregierungen.
Die Verantwortung für bezahlbares Wohnen lässt sich aus Sicht der Demonstranten nicht zwischen politischen Ebenen hin- und herschieben.
Berlin: Die Mietfrage bestimmte den WahlkampfAuch in Berlin stand die Wohnungsfrage im Zentrum des Wahlkampfs. ZDFheute bezeichnete den Wohnungsmarkt in seiner Wahlanalyse vom 21. September 2026 als Topthema. Schon der Vergleich der Wahlprogramme des rbb hatte Wohnen als wichtigstes Thema für die Berlinerinnen und Berliner herausgestellt.
Die Linke warb für ein öffentliches Bauprogramm, eine Behörde gegen illegale Mieten und die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die SPD setzte auf eine „Mietenpolizei“ gegen Mietwucher. Die CDU stellte schnelleren Wohnungsbau und Mieterschutz heraus.
Für Menschen mit kleinen Renten oder niedrigen Löhnen entscheidet sich der Nutzen solcher Programme an einer konkreten Frage: Können sie eine Wohnung bezahlen, und können sie darin bleiben, wenn sich ihre Lebensumstände ändern?
Mietexplosion: Der Preissprung wirkt weiterDie Berliner Zahlen zeigen, warum die Wohnungsfrage so drängt. Laut Investitionsbank Berlin lag die mittlere Angebotsmiete 2025 bei 15,78 Euro netto kalt je Quadratmeter. In vielen Innenstadtlagen erreichten die Angebote 20 Euro und mehr.
Zwischen 2022 und 2024 war die mittlere Angebotsmiete bereits um 4,20 Euro je Quadratmeter gestiegen.
2025 stieg dieser Wert gegenüber dem Vorjahr zwar nur noch um 0,3 Prozent. Die Angebotsmieten stagnierten damit auf einem Niveau, das viele Wohnungssuchende finanziell überfordert.
Wenn selbst die kleinere Wohnung zu teuer wirdDer Abstand zwischen älteren Verträgen und teuren Wohnungsangeboten entsteht führt zusätzlich dazu, dass vorhandener Wohnraum nicht effizient genutzt wird: Ein Umzug kann in Berlin die monatlichen Ausgaben stark erhöhen, obwohl die neue Wohnung kleiner ist.
Für ältere Menschen kommt hinzu, dass eine günstigere Wohnung wenig hilft, wenn Treppen, fehlende Aufzüge oder große Entfernungen zu Angehörigen den Alltag erschweren.
Betroffene, die mit weniger Risiken in eine kleinere Wohnung ziehen würden, bleiben in der alten, weil es sicherer ist.
Deutschland: Auch die Nebenkosten erhöhen den DruckNach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes zahlten Mieter in Deutschland im Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 2,67 Euro je Quadratmeter und Monat an Betriebskosten. Das waren mehr als sechs Prozent mehr als im Vorjahr.
Selbst eine unveränderte Kaltmiete schafft keine Sicherheit, wenn Heizung und andere Betriebskosten steigen. Die deutsche Debatte über bezahlbares Wohnen muss beide Teile der Rechnung berücksichtigen.
Welche Rechte Mieter in Deutschland habenDer spanische Fall lässt sich rechtlich nicht einfach auf Deutschland übertragen. Hier gilt grundsätzlich: „Kauf bricht nicht Miete“. Nach § 566 BGB übernimmt der Käufer die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis.
Ein Verkauf allein beendet nicht Ihren Mietvertrag nicht.
Gegen eine ordentliche Kündigung kann ein Härtewiderspruch nach § 574 BGB helfen. Das Gesetz nennt ausdrücklich den Fall, dass sich angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen lässt. Liegt ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung vor, greift dieser Schutz nicht.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie diese frühzeitig beim Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen. Dokumentieren Sie zugleich Ihre Wohnungssuche und konkrete Hindernisse, etwa gesundheitlich bedingte Anforderungen an eine Ersatzwohnung.
Ein Härtewiderspruch garantiert keinen Verbleib, kann aber entscheidend dafür sein, dass Ihre persönliche Situation rechtlich berücksichtigt wird.
FAQ: Wohnungsnot und Mieterschutz Warum löste Maricarmens Räumung so große Proteste aus?Die 87-Jährige verlor nach rund 70 Jahren ihr Zuhause. Ihr Fall bündelt die Angst vieler Menschen, dass hohe Wohnkosten und Verdrängung auch vor besonders verletzlichen Mietern nicht haltmachen.
Sind die Berliner Mieten zuletzt weiter explodiert?Die mittlere Angebotsmiete stieg 2025 nur um 0,3 Prozent. Sie blieb nach starken Anstiegen der Vorjahre jedoch auf hohem Niveau; Angebotsmieten sind außerdem von Bestandsmieten zu unterscheiden.
Müssen Sie ausziehen, wenn Ihr Vermieter das Haus verkauft?Ein Verkauf allein beendet das Mietverhältnis in Deutschland nicht. Kommt eine Kündigung hinzu, sollten Sie deren Wirksamkeit und mögliche Härtegründe individuell prüfen lassen.
QuellenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 566 BGB und § 574 BGB
Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel für Deutschland, 18.12.2025
dpa / Südkurier: Von Mieten bis Müll: Was man zur Berlin-Wahl wissen muss
dpa / t-online: Ärger über Wohnungsnot setzt Spaniens Regierung unter Druck, 27.09.2026
Investitionsbank Berlin: IBB Wohnungsmarktbericht 2025
rbb: Wahlprogramm-Check: Mieten und Wohnen, 03.08.2026
Tagesschau: Großdemonstration nach Zwangsräumung bei 87-Jähriger, 27.09.2026
ZDFheute: Miete Topthema in Berlin, 21.09.2026
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Rente ab 2027: Diese Jahrgänge können in die Altersrente gehen – doch bis zu 14,4 Prozent fehlen dauerhaft
2027 in Rente gehen, endlich mehr Zeit haben und den Arbeitsalltag hinter sich lassen: Für viele Versicherte ist das möglich. Doch zwischen dem frühesten Rentenbeginn und einem finanziell tragbaren Ausstieg können erhebliche Unterschiede liegen.
Entscheidend sind das genaue Geburtsdatum, die anerkannten Versicherungszeiten und die passende Rentenart. Wer diese Voraussetzungen verwechselt, riskiert eine falsche Planung – oder Abschläge, die lebenslang bleiben.
Rentenreform: Für die Planung zählt das geltende RechtDie Alterssicherungskommission empfiehlt unter anderem, den frühesten Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Eine Empfehlung ändert jedoch noch keinen Rentenanspruch: Die folgende Übersicht beschreibt die geltenden gesetzlichen Altersgrenzen, Stand 29. September 2026.
Vorsicht ist auch bei der Behauptung geboten, alle Menschen mit einem möglichen Rentenbeginn 2027 seien durch eine allgemeine Fünfjahresfrist automatisch vor Änderungen geschützt.
Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigte in seinem Beschluss, Aktenzeichen 1 BvR 2491/97, eine mindestens fünfjährige Anpassungszeit im damaligen Einzelfall; daraus lässt sich keine starre Mindestfrist für jede künftige Rentenreform ableiten.
Wer 2027 erstmals die Altersgrenze erreichtDie Tabelle zeigt vier häufige Wege in die Altersrente und die Geburtszeiträume, für die sich der jeweils erste altersbedingt mögliche Rentenbeginn im Jahr 2027 ergibt. Die erforderliche Wartezeit und gegebenenfalls die Schwerbehinderung müssen zusätzlich vorliegen.
Rentenart Geburtszeitraum für den ersten möglichen Beginn 2027 Erforderliches Alter Wartezeit Abschlag Regelaltersrente 2. August 1960 bis 1. Juni 1961 Jahrgang 1960: 66 Jahre und 4 Monate; Jahrgang 1961: 66 Jahre und 6 Monate 5 Jahre Kein Abschlag Altersrente für langjährig Versicherte 2. Dezember 1963 bis 1. Dezember 1964 63 Jahre 35 Jahre Bei frühestem Beginn: 13,8 Prozent für Jahrgang 1963; 14,4 Prozent für Jahrgang 1964 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 2. April 1962 bis 1. Februar 1963 Jahrgang 1962: 64 Jahre und 8 Monate; Jahrgang 1963: 64 Jahre und 10 Monate 45 Jahre Kein Abschlag Altersrente für schwerbehinderte Menschen, frühestmöglicher Beginn 2. Dezember 1964 bis 1. Dezember 1965 62 Jahre 35 Jahre, zusätzlich Schwerbehinderung bei Rentenbeginn 10,8 ProzentDie Zeiträume sind aus den gesetzlichen Altersgrenzen und den Regeln zum Rentenbeginn berechnet. Auch ältere Versicherte können 2027 erstmals Rente beziehen, etwa wenn sie ihren Antrag bewusst aufschieben oder die erforderlichen Versicherungszeiten erst dann erreichen.
Regelaltersrente: Fünf Versicherungsjahre reichen – das Alter muss stimmenFür die Regelaltersrente ist grundsätzlich eine Wartezeit von fünf Jahren erforderlich. Das bedeutet nicht zwingend fünf Jahre Erwerbsarbeit: Beispielsweise können auch anerkannte Kindererziehungszeiten und freiwillige Beiträge berücksichtigt werden.
Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten, für den Jahrgang 1961 bei 66 Jahren und sechs Monaten. Diese Rentenart lässt sich nicht durch die Bereitschaft zu Abschlägen vorziehen; dafür muss ein Anspruch auf eine andere Altersrente bestehen.
Ein einziger Geburtstag kann den Rentenbeginn verschiebenWer am ersten Tag eines Monats geboren wurde, vollendet das erforderliche Lebensalter rechtlich bereits mit Ablauf des Vormonats. Deshalb kann die Rente bei erfüllten übrigen Voraussetzungen schon im Monat beginnen, in dem die entsprechende Altersgrenze erreicht wird.
Das zeigt der Vergleich zweier fast gleicher Geburtsdaten: Wer am 1. August 1960 geboren wurde, kann die Regelaltersrente bereits ab Dezember 2026 erhalten. Bei einer Geburt am 2. August 1960 beginnt sie dagegen frühestens im Januar 2027.
Mit 63 in Rente: Der Jahrgang 1964 zahlt den höchsten AbschlagDie Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht nach geltendem Recht einen Beginn ab 63 Jahren, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre anerkannt sind. Für diese Wartezeit können neben Beitragszeiten auch andere rentenrechtliche Zeiten zählen, beispielsweise bestimmte Schul-, Studien- oder Arbeitslosigkeitszeiten.
Der Preis des frühen Ausstiegs beträgt 0,3 Prozent Abschlag je Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze. Wer 1963 geboren wurde und zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit 63 startet, muss 13,8 Prozent hinnehmen; beim Jahrgang 1964 sind es 14,4 Prozent.
Dieser Abschlag verschwindet nicht, wenn später das reguläre Rentenalter erreicht wird. Wer den Beginn um zwölf Monate verschiebt, verringert den Abschlag um 3,6 Prozentpunkte; zusätzliche Beiträge können die spätere Rente außerdem erhöhen.
45 Versicherungsjahre: Abschlagsfrei bedeutet 2027 nicht mit 63Die häufig noch verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ führt bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte inzwischen in die Irre. Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten, für den Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und zehn Monaten.
Diese Rentenart kann auch gegen Abschläge nicht vorgezogen werden. Wer früher gehen möchte, muss prüfen, ob eine andere Altersrente infrage kommt – etwa die nach 35 Versicherungsjahren mit dauerhafter Kürzung.
Für die 45-jährige Wartezeit gelten strengere Anrechnungsregeln als für die 35 Jahre. Arbeitslosengeld zählt in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht mit; gesetzliche Ausnahmen bestehen bei einer durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingten Arbeitslosigkeit.
Wer den Übergang aus dem Beruf mit Arbeitslosengeld überbrücken will, sollte deshalb die anerkannten Monate vorher prüfen lassen. Ausführlich erläutert wird das im Beitrag Rente: Welche Zeiten in den letzten zwei Jahren für die 45 Jahre nicht zählen.
Schwerbehinderung: Rente ab 62, aber nicht automatisch ohne KürzungMenschen mit anerkannter Schwerbehinderung können unter besonderen Voraussetzungen früher Altersrente erhalten. Dafür müssen bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren vorliegen.
Für die Jahrgänge ab 1964 ist der früheste Beginn mit 62 Jahren möglich, dann mit 10,8 Prozent dauerhaftem Abschlag. Abschlagsfrei beginnt diese Rentenart für diese Jahrgänge erst mit 65 Jahren.
Wer den Rentenbeginn um einen Monat verschiebt, reduziert den Abschlag um 0,3 Prozentpunkte. Ein späterer Wegfall der Schwerbehinderung beseitigt den bereits entstandenen Rentenanspruch grundsätzlich nicht.
Abschlagsfrei heißt nicht: genauso viel Rente wie bei längerer ArbeitEine Rente ohne Abschlag kann trotzdem niedriger ausfallen als die Rente nach mehreren zusätzlichen Berufsjahren. Wer früher aufhört, sammelt aus dieser Beschäftigung keine weiteren Rentenpunkte mehr.
Deshalb darf die für das reguläre Rentenalter hochgerechnete Summe aus der Renteninformation nicht ungeprüft als erwartete Frührente übernommen werden. Diesen Unterschied erklärt auch der Beitrag Warum die Renteninformation mehr ausweisen kann als die tatsächliche Rente nach 45 Jahren.
Wer 2027 gehen möchte, sollte jetzt das Versicherungskonto prüfenDer passende Jahrgang allein sichert noch keine Rentenzahlung. Fehlende Versicherungszeiten sollten rechtzeitig geklärt werden; für den Antrag empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung einen Vorlauf von ungefähr drei Monaten.
Eine erste Orientierung bietet der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung. Vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag sollten der konkrete Beginn und die voraussichtliche Rentenhöhe anhand des eigenen Versicherungsverlaufs geklärt sein.
Praxisbeispiel: 259,20 Euro weniger – jeden MonatSabine wurde am 15. Juni 1964 geboren und hat die erforderlichen 35 Versicherungsjahre erfüllt. Sie kann nach geltendem Recht ab 1. Juli 2027 die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen; wegen des um 48 Monate vorgezogenen Beginns beträgt ihr Abschlag 14,4 Prozent.
Angenommen, ihre bis dahin erworbenen Ansprüche ergeben vor Anwendung des Abschlags eine monatliche Bruttorente von 1.800 Euro: Dann bleiben 1.540,80 Euro brutto. Allein der Abschlag kostet sie zunächst 259,20 Euro monatlich beziehungsweise 3.110,40 Euro jährlich; Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Vier Fragen und Antworten zur Rente 2027 Kann ich als Jahrgang 1964 schon 2027 in Rente gehen?Ja, mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 möglich. Bei frühestem Beginn beträgt der Abschlag 14,4 Prozent; wer nach dem 1. Dezember 1964 geboren wurde, erreicht den ersten möglichen Rentenbeginn allerdings erst 2028.
Kann ich mit 45 Versicherungsjahren sofort aufhören?Die 45 Jahre allein reichen nicht: Zusätzlich muss die gesetzliche Altersgrenze erreicht sein. Für den Jahrgang 1962 beträgt sie 64 Jahre und acht Monate, für den Jahrgang 1963 64 Jahre und zehn Monate.
Verschwinden die Abschläge später wieder?Nein, der Abschlag wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Das Erreichen der Regelaltersgrenze hebt ihn nicht auf.
Zahlt die Rentenversicherung automatisch, sobald ich alt genug bin?Nein, eine Altersrente muss grundsätzlich beantragt werden. Wer 2027 starten möchte, sollte den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen und offene Fragen zu Versicherungszeiten möglichst vorher klären.
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Neue Härte beim Wohngeld soll kommen: “Das führt sehr oft zur Streichung”
Wer eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt oder seine Beschäftigung nicht ausweitet, könnte künftig den Anspruch auf Wohngeld verlieren. Das würde für sehr viele Haushalte zur Streichung führen, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Was der Bundesrat ändern willIn seiner Stellungnahme zur Wohngeldreform verlangt der Bundesrat einen verschärften Ausschluss wegen missbräuchlicher Inanspruchnahme. Die Forderung steht unter Ziffer 4 der Drucksache 474/26 (Beschluss).
Sie soll greifen, wenn einem Haushaltsmitglied zugemutet werden kann, durch eine Arbeitsaufnahme oder mehr Arbeit das Gesamteinkommen zu erhöhen.
Damit richtet sich der Vorschlag nicht nur an diejenigen, die einen Antrag stellen. Auch das Verhalten eines anderen zu Haushaltsmitglieds könnte den gemeinsamen Wohngeldanspruch gefährden.
Eine bloß geringe Stundenzahl allein würde den Ausschluss nicht rechtfertigen: Die zumutbare Möglichkeit, mehr Einkommen zu erzielen, müsste im konkreten Fall vorliegen.
Ein Wort entscheidet über die Härte: „wenn“ statt „soweit“Nach dem geltenden § 21 Nummer 3 Wohngeldgesetz besteht kein Anspruch, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Der Bundesrat will aus diesem „soweit“ ein „wenn“ machen. In seiner Begründung nennt er ausdrücklich den Verzicht auf die Anrechnung fiktiven Einkommens.
Die Behörden sollen dadurch weniger prüfen und rechnen müssen.
Fiktives Einkommen ist Geld, das nicht zufließt, bei der Prüfung aber als erzielbar angesetzt wird. Statt den Anspruch auf dieser Grundlage zu berechnen, soll bei Missbrauch der gesamte Antrag scheitern. Für Betroffene könnte damit ein Zuschuss entfallen, der bei Anrechnung eines angenommenen Verdienstes noch übrig bliebe.
Schon heute kann Missbrauch zur Ablehnung führen. Neu wären die Aufnahme dieser Fallgruppe ins Gesetz und die vom Bundesrat verlangte Rechtsfolge.
Teilzeit und Minijob sind für sich genommen kein MissbrauchWohngeld unterstützt auch Menschen, deren Erwerbseinkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht. Aus einem Minijob oder einer Teilzeitstelle allein folgt daher kein Missbrauch.
Entscheidend wären die tatsächlichen Möglichkeiten. Gesundheitliche Einschränkungen, notwendige Betreuung oder Pflege und fehlende Perspektiven zur Beschäftigung können gegen die Annahme sprechen, Mehrarbeit sei zumutbar.
Die Forderung des Bundesrates enthält weder eine Mindestwochenarbeitszeit noch eine Zahl monatlicher Bewerbungen.
Dass es bereits heute auf die Umstände ankommt, zeigt der Beitrag „Kein Wohngeld mit Minijob? Gericht warnt vor künstlich hergestelltem Anspruch“. Ein geringes Einkommen und ein künstlich geschaffener Leistungsanspruch sind rechtlich nicht dasselbe.
Fiktives Praxisbeispiel: Karim aus Berlin-NeuköllnKarim ist 52 Jahre alt und lebt in Berlin-Neukölln. Er arbeitet 20 Stunden wöchentlich in einem Lager und erhält ergänzend Wohngeld. Sein Arbeitgeber bietet ihm an, dauerhaft auf 30 Stunden aufzustocken. Karim lehnt ab.
Allein diese Angaben reichen für eine belastbare Entscheidung nicht. Leidet Karim beispielsweise an einer ärztlich belegten Erkrankung, die längere körperliche Belastung verhindert, muss die Behörde diese Einschränkung berücksichtigen. Für Karim wäre deshalb ein Nachweis hilfreich, der seine Belastungsgrenzen beschreibt.
Ist Karim dagegen gesundheitlich in der Lage, die zusätzlichen Stunden zu leisten, stehen keine anderen tragfähigen Hindernisse entgegen und ist das Angebot tatsächlich umsetzbar, könnte die Ablehnung einen Missbrauchsvorwurf begründen.
Würde die Forderung unverändert Gesetz, könnte dann sein gesamtes Wohngeld entfallen. Das Beispiel beschreibt eine mögliche künftige Prüfung, keinen bereits entschiedenen Fall.
Was sich gegenüber dem geltenden Recht ändern würde Geltendes Recht Forderung des Bundesrates § 21 Nummer 3 WoGG schließt Wohngeld aus, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Der Ausschluss soll greifen, wenn Wohngeld missbräuchlich in Anspruch genommen würde. Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung konkretisieren Fälle unterlassener Erwerbstätigkeit. Offensichtlich zumutbare Arbeitsaufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung soll ausdrücklich im Gesetz stehen. Die Formulierung lässt eine Prüfung mit fiktivem Einkommen zu; auch vollständige Ablehnungen sind möglich. Bei festgestelltem Missbrauch soll die fiktive Einkommensanrechnung entfallen und der Anspruch vollständig ausgeschlossen sein. Schon heute können fehlende ernsthafte Bewerbungen Folgen habenDas Verwaltungsgericht Berlin bestätigte mit Urteil vom 18. Januar 2022 die Ablehnung eines Wohngeldantrags eines Informatikers. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen VG 21 K 170/20 beanstandete das Gericht unter anderem fehlende ernsthafte Bemühungen um eine Beschäftigung.
Gegen-Hartz hat diesen Einzelfall im Beitrag „Ohne Bewerbungen wird das Wohngeld eingestellt – Urteil“ erläutert.
Welche Nachweise Sie bei Rückfragen vorlegen solltenFragt die Wohngeldstelle nach Ihren Arbeitsmöglichkeiten, antworten Sie so konkret wie möglich. Bewahren Sie Bewerbungen und Absagen auf.
Kann Ihr Arbeitgeber keine zusätzlichen Stunden anbieten, kann eine schriftliche Bestätigung helfen. Bei gesundheitlichen Grenzen sollten Nachweise erklären, welche Tätigkeiten oder Arbeitszeiten nicht möglich sind.
Bei Betreuungs- oder Pflegeaufgaben kommt es darauf an, weshalb diese eine zusätzliche Beschäftigung verhindern.
Lehnt die Behörde Ihren Antrag wegen Missbrauchs ab, prüfen Sie, auf welche Tatsachen sie sich stützt und ob sie Ihre Nachweise berücksichtigt hat. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Die politische Forderung allein ersetzt keine geltende Rechtsgrundlage für eine Ablehnung.
Der Beschluss ändert laufende Zahlungen noch nichtDer Bundesrat hat eine Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Ob die verlangte Verschärfung Gesetz wird und ab wann sie gelten würde, steht damit noch nicht fest. Die weiteren geplanten Änderungen ordnet unser Beitrag „Wohngeld: Geplante Kürzungen bleiben – das sind die Folgen“ ein. Stellen Sie notwendige Erst- oder Weiterleistungsanträge weiterhin rechtzeitig.
FAQ: Arbeitszeit und Wohngeld Muss ich jetzt meine Arbeitszeit erhöhen, um Wohngeld zu behalten?Der Bundesratsbeschluss schafft keine neue Pflicht. Schon nach geltendem Recht kann allerdings eine missbräuchliche Inanspruchnahme den Anspruch ausschließen. Teilzeit allein beweist keinen Missbrauch.
Kann auch das Verhalten meines Partners den Antrag gefährden?Der Vorschlag erfasst zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Er beschränkt sich damit nicht auf die antragstellende Person.
Reicht die Behauptung der Behörde, ich könne mehr arbeiten?Eine pauschale Behauptung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Entscheidend wären konkrete Arbeitsmöglichkeiten und Ihre persönlichen Grenzen.
QuellenBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 21 Wohngeldgesetz – Sonstige Gründe.
Bundesrat: Drucksache 474/26 (Beschluss) vom 25. September 2026, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Ziffer 4, Seiten 4–5.
Der Beitrag Neue Härte beim Wohngeld soll kommen: “Das führt sehr oft zur Streichung” erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Heiße Luft und Liebe: Habeck bei Miosga, die Zweite
Am Sonntag hatte Caren Miosga in ihrer gleichnamigen ARD-Sendung mal wieder akuten Milcheinschuss (oder, sofern noch möglich, spontanen Eisprung): Sie durfte wieder mal ihren Lieblingsgast und insgeheimen Crush, den grünen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck, im Studio willkommen heißen – und das erneut im Einzelinterview, obwohl diese huldvolle Sonderbehandlung weder Habecks nicht mehr vorhandener politischer Relevanz noch […]
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Schon 2010 war abzusehen, wohin der „Klimaschutz“ das Land bringt… Direkt ins Elend!
MdB Thomas Bareiß ist nun in aller Munde. Nicht besonders rühmlich, wie man feststellen kann. Ja, man spricht sogar davon, dass er seinen Posten (was immer das ist) verlieren könne. Gleichzeitig ist Bareiß schon seit ewigen Zeiten für die CDU im Deutschen Parlament und hat mit dazu beigetragen, dass die Klimagesetzgebung so ist, wie sie ist. Und dass, obwohl er in allen Gesprächen so tat, als ob er die Gründe diese Klimagesetzgebung komplett verwerfen, voll verstände und den Anschein erweckt hat, dass er das unterstützt.
Hier deswegen ein Brief, den ich an Bareiß am 1o.6.2010 geschrieben habe.
von Michael LimburgAn Herrn MdB Thomas Bareiß Per Email thomas.bareiss@bundestag.de
10.6.10
Betrifft:„Energiepolitische Dialog der CDU /CSU Bundestagsfraktion“ gestrige 1. Sitzung
Sehr geehrter Herr Bareiß,
der von Ihnen ausgerichtete gestrige „Energiepolitische Dialog der CDU /CSU Bundestagsfraktion“ war – wie die große Beteiligung mit geschätzten 250 bis 300 Teilnehmern zeigt- von der Idee her vorzüglich. Für die Einladung zu diesem Treffen danken wir Ihnen ausdrücklich. Leider kam der Dialog dann doch durch den abrupten Abgang des Ministers Dr. Röttgen, sehr zu kurz. Insgesamt konnten nur 10 – 12 der Teilnehmer ihre Fragen und Anmerkungen loswerden, weitere Anfragewünsche, so auch meine, blieben leider unberücksichtigt. Deswegen möchte ich Ihnen schriftlich diese Stellungnahme (nun ausführlicher) mitteilen, mit der Bitte, sie so bald wie möglich in einem persönlichen Gespräch vertiefen zu können. Ich erlaube mir Ihre Kollegin Fr. Dött, sowie die Herren Kretschmer, und Exkollegen Klinkert und Feibel ebenfalls zu informieren.
Minister Röttgen führte in seinem Einführungsreferat die Ziele, Gründe und Mittel auf, die er zur Leitlinie seines Handels im Energiebereich macht. Zusammengefasst (nach meinen Notizen) sind dies die Ziele:
- Deutschland solle Industrieland bleiben!
- Absenkung des CO2 Ausstoßes bis 2050 um 90 % (bis 2020 um 40%) bezogen auf 1990
- Umstellung auf sog. Erneuerbarer Energien so schnell wie möglich
Begründet werden diese Ziele 2. und 3. mit der Notwendigkeit
- Des Klimaschutzes
- Dem Vorsorgeprinzip wg. der (vermuteten) Endlichkeit der fossilen Brennstoffe
als Grundlagen der Zielsetzung.
Zu diesen Punkten werde ich im Detail Stellung nehmen. Zuerst zu den Grundlagen:
Zu 1 Der „Klimaschutz“.Ich darf Ihnen vorab mitteilen, dass wir die Anmerkung des Geologen Prof. Ewert (EIKE) voll teilen, der in seiner Forschungsarbeit – anders als vielfach verkündet- in den realen über 1000 untersuchten Temperaturganglinien[1] der ganzen Welt, keinerlei Hinweis auf eine besondere globale Erwärmung in den letzten 50 Jahren feststellen konnte. Dies bestätigen auch die weltweiten Messungen mittels Wetterballons und Satelliten. Nur wenige der landgestützten Temperaturmessstationen zeigen überhaupt eine Erwärmung an, wie selbst Prof. Schellnhuber Chef des PIK in einer wissenschaftlichen Arbeit[2] feststellte.
Die Trendlinien, die uns hingegen das IPCC als Beweis vorlegt (mit einer Minierwärmung von 0,7 °C in 100 Jahren!) beruhen (zumindest für die letzten 50 Jahre), auf, wie jetzt bekannt ist, auf fehlerhaften Datensätzen, selektiver Auswahl warmer Stationen[3] und einer Unterschätzung des von niemandem bestrittenen städtischen Wärmeinseleffektes. Immerhin stieg die Weltbevölkerung von 1,5 Milliarden um 1900 auf heute 6,7 Milliarden an, wovon inzwischen immerhin ca. 50 % in Städten leben. Der hierzulande kaum beachtete ClimateGate Skandal[4] (der Climate Research Unit CRU und Hauptlieferanten der IPCC Temperaturdaten) brachte zu den Ergebnissen des IPCC und der Arbeitsweise seiner Top-Autoren wichtige und erschütternde Erkenntnisse.
Auch deswegen kann – trotz weltweiter Milliardenforschung- keine Wirkung des Spurengases CO2 (gegenwärtiger Anteil in der Atmosphäre 0,038 %!!) auf die Temperatur nachgewiesen werden. Diese Eigenschaft besteht nur in den eigens dafür entwickelten Modellen, wie IPCC Leitautoren selbst zugeben[5]. Wie wenig schon Modellen viel geringerer Komplexität getraut werden kann, hat uns die andauernde Finanzkrise vor Augen geführt. Wenige Augenblicke vor dem Fall von Lehman Brothers orderten sie noch im großen Stil faule Papiere.
Das Problem der vom anthropogenen CO2 induzierten globalen (und dazu noch: gefährlichen!) Erwärmung existiert einfach nicht, wie viele 1000 Forscherkollegen weltweit bestätigen. Es ist ein No-Problem. Die Literatur darüber ist meterlang[6]. Eindrucksvoll wurde diese Tatsache jüngst wieder durch den großen internationalen Klimakongress mit über 700 Teilnehmern vom Mai 10 in Chicago untermauert.
Zu 2. VorsorgeAuch dieses Prinzip greift bei mangelndem Wissen um Alternativen und Prozesse hier nicht. Ein erschreckendes Beispiel für übereilt angewendetes Vorsorgeprinzip ist die Behandlung der jüngste „Schweinegrippe-Pandemie“. Nur ist der mit dem Vorsorgeprinzip begründete Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen noch um mehrere Größenordnungen schlimmer und auch unumkehrbar teuer.
In meinem „Großen Brockhaus“ von 1928 steht, dass die Erdölvorräte noch 40 Jahre reichen. Seitdem sind über 80 Jahre vergangen, der Verbrauch auf nie für möglich gehaltene Höhen gestiegen und noch immer wird gesagt, dass die Erdölvorräte noch 40 Jahre reichen. Gleichzeitig mit dem Verbrauch sind jedoch die Reserven noch schneller gestiegen. Es vergeht zudem kaum ein Monat, in dem nicht die Entdeckung von neuen riesigen Erdöl und Erdgasfeldern (häufig Off-shore) berichtet wird. Und dabei wurde gerade erst angefangen, sowohl in bisher versiegelten Landflächen (USA) als auch auf See (ca. 70 % der Erdoberfläche sind Ozeane) zu suchen. Daran wird auch das schreckliche Ölunglück im Golf von Mexiko nichts ändern, wohl aber werden die Sicherheitsvorkehrungen auf diesem Gebiet deutlich verbessert werden. Tatsache ist jedenfalls, dass nach allen Schätzungen über die Reichweite der Energieträger Öl und Gas noch deutlich über 1000 Jahre für Öl und bei Gas über 200 Jahre zur Verfügung stehen[7]. Bei Nutzung von Aquiferen sogar noch > 1000 Jahre. Für Kohle und Uran/Thorium gilt dies ebenfalls . Selbst wenn durch massiven Mehrverbrauch Öl- und Gas nur noch 100 bis 200 Jahre halten sollte, ermöglicht es die technisch längst beherrschte Umwandlung von Kohle in Benzin (Fischer/Tropsch Verfahren) zu konkurrenzfähigen Kosten (Der Breakeven liegt bei < 50 $/Barrel beim Abbau im Tiefbau und bei < 30 $ im Tagebau, wie die Fa. Sasol in Südafrika täglich vormacht) die Versorgung mit Benzin und Heizgas zu gewährleisten[8]. Für „Erneuerbare“ ist auch aus der Sicht der Vorsorge daher kein Bedarf. (Übrigens wäre bei strikter Anwendung des Vorsorgeprinzips durch unsere Vorfahren, weder das Feuer, noch das Rad, noch das Schiff zugelassen worden). Für die Abwendung potentieller großer Gefahren (Klimakatastrophe) auf Grund unvollständigern Wissens, zu der die Politik nach dem Vorsorgeprinzip gezwungen ist, wie mir vorgestern noch Ex-Bundesminister Klaus Töpfer sagte, ebenfalls nicht. Zumal Anpassung an das Kommende seit Beginn allen Lebens die effizienteste und damit billigste Vorgehensweise[9] wäre.
Zu den Zielen:
2. Absenkung des CO2 Ausstoßes bis 2050 um 90 % (bis 2020 um 40%) bezogen auf 1990.Dieses u.E.n. Wahnsinnsvorhaben wird weder durch die Beobachtungen zum Klimawandel noch durch irgendwelche hehren Vorsorgegedanken zur Abwendung höchst unwahrscheinlicher Gefahren gedeckt. Es würde, wenn es denn erfolgreich umgesetzt werden würde, lediglich zu massiver Verarmung der gesamten Bevölkerung auf das Niveau der vorindustriellen Zeit führen. Diese Bevölkerung – selbst wenn Sie den Verlautbarungen des IPCC weiterhin glauben sollte, wonach es weniger und weniger aussieht, wie jüngste Umfragen belegen- würde dies jedoch freiwillig nicht zulassen. Deswegen ist von interessierter Seite schon scheinheilig die Frage öffentlich (und mit Steuergeldern ausgerichtet) auf dem Essener Kongress zur “Grossen Transformation“ [10] gestellt worden, ob denn die Demokratie statt autoritärer Strukturen zur Durchsetzung dieser Forderung, die richtige Lösung sei. Nordkorea mit seinem – wenn auch aus profaneren Gründen – geringen CO2 Ausstoß sollte für alle die dies anstreben ein abschreckendes Beispiel sein. Selbst das unter Gouverneur Schwarzenegger kräftig „ergrünte Vorreiterland“ Kalifornien, Spitzenreiter bei allen möglichen grünen Technologien, ist inzwischen ein Sanierungsfall, wie „Die Welt“ von heute süffisant feststellt. Tägliche Stromausfälle gehören dort inzwischen zum praktischen Lebensalltag. Kanada hat dies offensichtlich erkannt (wie u.a. Spiegel Online[11] heute überrascht verkündet) und verabschiedet sich vom Kyotoprokoll. Zum Schutz der Wirtschaft wie Premier Harper verkündete.
3 Umstellung auf sog. Erneuerbarer Energien so schnell wie möglichKoalitionsvertrag hin oder her – er ist kein in Stein gemeißeltes Gesetzbuch und wird laufend an anderen wichtigen Stellen in Frage gestellt oder schlicht nicht angewendet- die sog. „Erneuerbaren“ erfüllen keine der Anforderungen, die eine moderne Industriegesellschaft stellen muss. Sie sind irrwitzig teuer[12], niemals verfügbar, wenn sie gebraucht werden und dazu hoch fluktuativ und in schnellster Zeit schwankend. Ihr systemischer Nachteil (um einen beliebten Begriff zu verwenden) liegt in der extrem geringen Energiedichte. Dies macht das „Ernten“ sehr aufwendig und teuer und kann auch von keiner Technologie der Welt ausgeglichen werden. Die Nutzungsgrade sind systembedingt verschwindend gering (sie liegen On shore Windanlagen bei weniger als 20 %, bei Offshore hofft man auf ca. 30 %; bei Photovoltaik sind es ca. 8 %, nur bei Biomasse ist er höher, jedoch ist diese noch aufwendiger herzustellen und extrem landschaftsverbrauchend, sowie konkurriert mit Nahrungspflanzen). D.h. die weitaus meiste Zeit im Jahr steht diese Stromfabrik still.
Keine der Eigenschaften, welche die Verbraucher benötigen, wie Wirtschaftlichkeit, Verfügbarkeit, Stetigkeit und Umweltverträglichkeit wird von diesen Energiearten gewährleistet. Die produzierte kWh kostet bei Wind an Land ca. 9 ct, bei Offshore ca. 15 ct, bei PV ca. 40 ct.[13] Im Vergleich dazu liegt der Preis bei Kernenergie und Braunkohle bei 2,4 ct, bei Steinkohle und Gas bei ca. 4-5 ct.
Wie Frau Müller richtig ausführte und von Herrn Klinkert Vattenfall mit Daten unterlegt wurde, ist allein die zwingend erforderliche- aber großtechnisch völlig ungelöste Speicherfrage- weder in unserem Land noch irgendwo in Europa lösbar. Wg. der schnellen Schwankung in Sekundenbruchteilen bei der Erzeugung, sind Pumpspeicherwerke die einzig bekannte, technisch sehr aufwendige, Lösung um die zwingend erforderliche Phasen- und Spannungskonstanz zu gewährleisten. Das größte deutsche (und eines der größten in Europa) Pumpspeicherwerk ist Goldisthal in Thüringen. Es hat eine Speicherkapazität von 8 GWh. D.h. es kann 1 GW 8 Stunden lang liefern. Dann ist es leer und muss wieder befüllt werden. Seine Planungs- und Bauzeit betrug 30 Jahre, die reine Bauzeit 11 Jahre. Die Kosten beliefen sich auf 600 Mill.€. Wenn -wie dieser Tage- nur eine 3 tägige Flaute herrscht, bräuchte man zum Ausgleich für die heute installierten Windkraftanlagen (ca. 22.000 Stck.) über 250 Pumpspeicherwerke vom Typ Goldisthal. Die Kosten beliefen sich auf knapp 150 Mrd. €, die Topologie dazu, ist weder hier, noch irgendwo in Europa, zu finden.[14] Noch zu bezahlen.
Auch die gewünschte Unabhängigkeit von Importen hat Minister Dr. Röttgen als eines der Unterziele genannt. Wegen des unstetigen, stark fluktuierenden Angebotes an Strom muss jedoch jede installierte kW in „Erneuerbare“ mit einer kW von konventionellen Kraftwerken gepuffert werden, die im teuren Teillastbetrieb mitlaufen müssen. Kohle- und Kernkraftwerke sind dazu kaum in der Lage, stattdessen müssen (neue) Gaskraftwerke eingesetzt werden. Mit Gas betrieben, das wir importieren. Im Gegensatz zum Ziel erhöhen wir mit den Erneuerbaren also unsere Import-Abhängigkeit. Bis heute wurde – und so wird es bleiben – wg. der mangelnden Verfügbarkeit von „Erneuerbarer Energie“ noch kein konventionelles Kraftwerk stillgelegt. Im Gegenteil es kommen neue hinzu, nur für unwirtschaftliche und teure Pufferzwecke.
Schaffung neuer, moderner ArbeitsplätzeSomit ist auch klar, dass die durch die massive Zwangssubventionierung von „Erneuerbaren“ u.a. durch das unsägliche EEG, das Arbeitsplatzargument weder betriebswirtschaftlich noch volkswirtschaftlich trägt. Wie Studien des RWI, aber in jüngster Zeit besonders spanische und italienische Studien [15], [16] zeigen, vernichtet jeder „erneuerbare Arbeitsplatz“ zwischen 2,2 bis 6 konventionelle Arbeitsplätze. Die vom Minister genannte Erfolgsbilanz von 300.000 „erneuerbare Arbeitsplätzen“ in Deutschland verkehrt sich dadurch in nachhaltig in ihr Gegenteil. Mindestens 600.000 konventionelle Arbeitsplätze sind daher bisher dauerhaft vernichtet worden. Weitere 800.000 – nämlich die in der energieintensiven Grundstoffindustrie und ihrer Zulieferer- werden bald folgen. Für immer. Hinzu kommt, dass nach diesen Studien ca. 60 % der Arbeitsplätze in der Montage entstanden sind. Die sind nur dann nachhaltig, wenn die extrem teure Subventionierung – direkt oder indirekt- dauerhaft erhalten bleibt. Mit unausweichlicher Vernichtung von weiteren Arbeitsplätzen.
3 Deutschland solle Industrieland bleiben!Somit bleibt das an vorderster Stelle von Minister Röttgen genannte Wunschziel „Deutschland solle Industrieland bleiben“ nach unserem Eindruck ein dialektischer Kunstgriff, da er nach unserer festen Überzeugung – geteilt von vielen Anwesenden im Saal, wie wir durch Gespräche erfuhren- und durch seine Taten, alles daran setzt, genau dieses Ziel ad absurdum zu führen. Herrn Minister Dr. Röttgen werden wir mit separatem Brief anschreiben.
In echter Sorge verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Limburg
EIKE Vizepräsident
Potsdam 10.6.2010
- Zum Vergleich: Das GISS (Goddard Institute of Space Science) der NASA verwendet für seine Globaltemperaturberechnungen Daten von derzeit ca. 1.100 Temperaturmessstationen. ↑
- Eichner, Koscielny-Bunde, Bunde, Havlin und Schellnhuber: „Power-law persistence and trends in the atmosphere: A detailed study of long temperature records“, erschienen in Physical Review E 68, 046133 (2003) wird auf S. 5 unter Punkt (iii) ↑
- Surface Temperature Records: Policy Driven Deception? UPDATED, JUNE 2, 2010, Written by Joseph D’Aleo & Anthony Watts June 2010, http://scienceandpublicpolicy.org/originals/policy_driven_deception.html ↑
- Vertrauen in Welt-Klima-Rat im freien Fall: Die Irrungen, Wirrungen und Manipulationen des IPCC! Ein Update!, http://www.eike-klima-energie.eu/news-anzeige/vertrauen-in-welt-klima-rat-im-freien-fall-die-irrungen-wirrungen-und-manipulationen-des-ipcc-ein-update/ ↑
- “It is only possible to attribute 20th Century warming to human interference using numerical models of the climate system.” John Mitchell, Julia Slingo, David S. Lee, Jason Lowe & Vicky Pope: ‘CLIMATE CHANGE Response to Carter et al.’, World Economics, 8 (1): 221228. ↑
- Beispielsweise diese Auflistung; 700 Peer-Reviewed Papers Supporting Skepticism of „Man-Made“ Global Warming Alarm, http://www.populartechnology.net/2009/10/peer-reviewed-papers-supporting.html ↑
- Nach Einschätzung der BGR Hannover auf Basis 2001 ↑
- Details mit ausführliche Quellen dazu u.a. im Buch „Die Klimahysterie – was ist dran?“ (S97 ff) von Michael Limburg ISBN 978-3-940431-10-3 ↑
- Siehe z.B. hier: What to Do about Climate Change, by Indur M. Goklany Policy Analysis No. 609 February 5, 2008 ↑
- Kommentar hierzu und Website des Kongresses The Great Transformation http://www.greattransformation.eu/ ↑
- Kanada reduziert Klimaziele drastisch: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,698888,00.html ↑
- s, z.B. hier eine vorsichtige Abschätzung des 1. Zieles von Meseberg 2007 (Kosten bis 2020 allein daraus ca. 900 Mrd. €) Die gigantischen Kosten der Meseberger Beschluüsse http://www.eike-klima-energie.eu/fileadmin/user_upload/Bilder_Dateien/WCMSAlt/Kosten_Meeseberger_Beschl__sse_Niemann_801.pdf ↑
- Details mit ausführliche Quellen dazu u.a. im Buch „Die Klimahysterie – was ist dran?“ (S97 ff) von Michael Limburg ISBN 978-3-940431-10-3 Kapitel „Erneuerbare“ Energien sind keine Lösung sondern vergrößern die Abhängigkeit. ↑
- Energy is the Key: Renewable Energy Problems in Germany: „Renewable“ Energies are not a Solution Rather They Increase Foreign Dependency.: http://multi-science.metapress.com/content/51236465258m7747/ ↑
- http://www.eike-klima-energie.eu/uploads/media/Calzada-Study-090327-employment-public-aid-renewable.pdf ↑
- Saubere Arbeitsplätze, teure Arbeitsplätze? Warum Italien sich keine „Grüne Ökonomie“ leisten kann. http://www.eike-klima-energie.eu/news-anzeige/saubere-arbeitsplaetze-teure-arbeitsplaetze-warum-italien-sich-keine-gruene-oekonomie-leisten-kann/ ↑
Näheres dazu hier
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Im Tessin wurde die Neutralitätsinitiative fast angenommen
Mit gesamthaft über 70 Prozent Nein-Stimmen ging die Neutralitätsinitiative in der Schweiz bachab. Am meisten Zustimmung fand die Vorlage im italienischsprachigen Kanton Tessin. Mit 48,25 Prozent Ja-Anteil schrammte sie sogar nur knapp an einer Annahme vorbei.
In der «Sonnenstube» wurde die Initiative auch von der in der Restschweiz kaum vertretenen Partei der Kommunisten unterstützt. Ihre Argumentation setzte den Schwerpunkt auf die Ablehnung der NATO und die globalistische Politik. Massimiliano Ay, Tessiner Großrat und Sekretär der Partei, kommentierte das Ergebnis. Im Folgenden die Übersetzung seines Textes seitens der Organisation bene.swiss:
***
Die Kommunistische Partei wird die Neutralität weiterhin verteidigen, indem sie sich gegen das neue Militärgesetz und die bilateralen Abkommen III mit einer kriegslustigen EU wendet!Das Ergebnis der Abstimmung über die Neutralitätsinitiative bedeutet einen Sieg der EU (die den Rüstungswettlauf vorantreibt), der NATO (die die Eskalation schürt, um einen Casus belli für die Ausweitung des Krieges gegen Russland zu finden), der CEOs der Großbanken (die befürchteten, keine Geschäfte mehr mit den Vereinigten Staaten machen zu können) und auch des Generalstabs der Schweizer Armee (der sich nun frei fühlen wird, die schrittweise, aber vollständige Integration der Streitkräfte in die NATO fortzusetzen).
Wir machen daher keinen Hehl aus unserer großen Besorgnis darüber, wie diese Abstimmung heute vor allem im Ausland wahrgenommen werden wird, nämlich als Aufgabe der Neutralität und als ersten Schritt hin zur Verwicklung der Schweiz in die Kriege der NATO, so wie es vor einigen Jahren bei Finnland der Fall war.
Das knappe Ergebnis im Kanton Tessin – neben dem Misstrauenssignal gegenüber dem Tessiner Aussenminister Ignazio Cassis und seiner politischen Unterordnung unter die EU, die USA und die zionistische Entität – verdeutlicht die Rolle, die die Kommunistische Partei gespielt hat: Ihre langjährige Beständigkeit und Konsequenz in der Frage der Neutralität (die der Linken in vielen anderen Kantonen hingegen fehlte) ermöglichten es, auch einen Teil der progressiven Wählerschaft davon zu überzeugen, eine Initiative zu unterstützen, die, wäre sie angenommen worden, den pazifistischen Kräften geholfen hätte.
Es muss jedoch zugegeben werden, dass auch die Gegner der Initiative während der Kampagne stets öffentlich betont haben, dass sie zwar das Prinzip der Neutralität befürworten, aber mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel nicht einverstanden waren, da sie ihn als zu «rigide» erachteten.
An dieser Stelle erwarten wir von ihnen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, damit die bisher vom Bundesrat verfolgte Politik des «doppelten Standards» beendet wird und die «Salamitaktik» vermieden wird, die uns gefährlich nahe an die NATO heranführt: Insbesondere muss daher das kürzlich in die Vernehmlassung gegebene neue Militärgesetz gestoppt werden, das für Schweizer Wehrpflichtige die Verpflichtung vorsieht, im Ausland (das heißt bei der NATO) zu trainieren, und das den Transit ausländischer Streitkräfte auf Schweizer Gebiet erlaubt.
Die Linke (ob liberal oder maximalistisch), die heute die Festlegung einer konsequenten Neutralität behindert hat, hat einen strategischen Fehler begangen. Sie hat damit gezeigt, dass sie die Veränderungen der historischen Phasen nicht zu deuten weiß, und sich so zum nützlichen Idioten der EU und der NATO gemacht, die mehr als alle anderen befürchteten, dass die Schweiz eine klare Nichtangliederung an ihre kriegstreiberische Politik erklären würde.
Das internationale Umfeld befindet sich heute an einem gefährlichen Scheideweg: Wir befürchten, dass unsere Wehrpflichtigen bald wegen von der Leyen und Trump ihr Leben riskieren werden. Deshalb rufen wir die Jugendlichen dazu auf, sich für den Zivildienst zu melden, bevor es zu spät ist: Es ist nämlich nicht hinnehmbar, unter dem Kommando der NATO Militärdienst zu leisten.
Das große Verdienst dieser Initiative bestand nicht nur darin, eine breite Grundsatzdebatte über die geopolitische Positionierung unseres Landes und seine diplomatische Tradition anzustoßen, sondern auch darin, Klarheit darüber zu schaffen, welche Kräfte den Frieden und die nationale Souveränität verteidigen und wer hingegen die globalistischen Eliten unterstützt hat, die uns gegen den Globalen Süden aufbringen wollen
Die Kommunistische Partei wird als einzige patriotische, arbeiter- und volksnahe Kraft der Linken daher konsequent nicht nur ihren Kampf für eine blockfreie Schweiz, das heißt für eine umfassende Neutralität, fortsetzen, sondern sich auch für die Sabotage jeder Politik einer latenten Annäherung an die EU und die NATO einsetzen. In diesem Sinne wird der nächste Kampf der gegen die Unterwerfung der Schweiz unter die sogenannten «Bilateralen III» sein.
Krankengeld 2027: Höchstbetrag soll auf mehr 148 Euro pro Tag steigen
Bis zu 393,60 Euro mehr Krankengeld für einen vollständigen Monat: Diesen Unterschied könnte die geplante höhere Grenze der Beiträge 2027 beim ausmachen. Rechnerisch wären dann maximal 148,75 Euro brutto pro Kalendertag möglich.
Entscheidend bleiben jedoch Ihr bisheriger Verdienst und die gesetzliche Nettoobergrenze. Außerdem zieht die Krankenkasse vom Bruttokrankengeld Beiträge für die Sozialversicherung ab.
Was das BMAS für 2027 plantDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 6.375 Euro monatlich beziehungsweise 76.500 Euro jährlich steigen.
Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge berücksichtigt werden. Zugleich begrenzt sie das für die Krankengeldberechnung maßgebliche Regelentgelt. Steigt die Grenze, kann deshalb auch das maximale Krankengeld steigen.
Beim Stand 29. September 2026 handelt es sich um einen Entwurf. Zunächst muss die Bundesregierung die Verordnung beschließen; anschließend ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
So entstehen die möglichen 148,75 Euro täglichDie Rechnung lautet: 6.375 Euro geteilt durch 30 ergeben eine tägliche Bemessungsgrenze von 212,50 Euro. Davon 70 Prozent ergeben 148,75 Euro. Diese Zahl ist eine redaktionelle Berechnung auf Grundlage des Entwurfs und der Berechnungsregel in § 47 SGB V.
2026 liegt das maximale Bruttokrankengeld bei 135,63 Euro täglich. Die Differenz beträgt damit 13,12 Euro pro Tag. Für einen vollständigen Bezugsmonat, den die Krankenkasse mit 30 Tagen ansetzt, ergeben sich rechnerisch bis zu 393,60 Euro mehr.
Die bisherige Berechnung erläutert auch unser Beitrag zum maximalen Krankengeld 2026.
Berechnungsgröße 2026 und möglicher Wert 2027 Monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 Euro; Entwurf 2027: 6.375 Euro Tägliche Bemessungsgrenze 2026: 193,75 Euro; rechnerisch 2027: 212,50 Euro Maximales Bruttokrankengeld täglich 2026: 135,63 Euro; rechnerisch 2027: 148,75 Euro Maximales Bruttokrankengeld für 30 Tage 2026: 4.068,90 Euro; rechnerisch 2027: 4.462,50 Euro Unterschied der Höchstbeträge 13,12 Euro täglich beziehungsweise 393,60 Euro für 30 Tage Warum viele Versicherte trotzdem keinen Euro mehr erhalten würdenBei Beschäftigten beträgt das Krankengeld 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Der niedrigere Wert entscheidet.
Liegt Ihr berücksichtigter Verdienst schon unterhalb der bisherigen Höchstgrenze, bringt deren Anhebung keine Verbesserung. Auch bei höheren Einkommen kann die Nettoobergrenze verhindern, dass Sie von der Änderung profitieren.
Ohne Besonderheiten durch Einmalzahlungen müsste das monatliche Nettoentgelt rund 4.958,33 Euro erreichen, damit 90 Prozent davon den Monatshöchstbetrag von 4.462,50 Euro abdecken.
Ein Bruttogehalt von 6.375 Euro allein reicht also nicht zwangsläufig, um das höchste Krankengeld zu erhalten.
Fiktives Beispiel: Lothar aus SalzgitterLothar ist 42 Jahre alt und arbeitet als Ingenieur mit mehr als fünfzehn Jahren Berufserfahrung in einem Stahlunternehmen in Salzgitter. Nach einer schweren Erkrankung fällt er länger aus. Für das vereinfachte Beispiel nehmen wir ein Monatsbrutto von 6.500 Euro und ein Monatsnetto von 4.000 Euro an.
Unter der geplanten Grenze für 2027 ergäbe die Bruttoberechnung zunächst 4.462,50 Euro Krankengeld für 30 Tage. Doch 90 Prozent von Lothars Nettoverdienst ergeben nur 3.600 Euro. Dieser niedrigere Betrag begrenzt sein Bruttokrankengeld auf 120 Euro täglich.
Auch unter der Höchstgrenze von 2026 würde bei denselben Entgeltdaten die Nettoobergrenze von 3.600 Euro greifen. Lothar hätte deshalb keinen Vorteil durch die höhere Bemessungsgrenze der Beiträge. Von den 3.600 Euro gingen anschließend noch seine Sozialversicherungsanteile ab.
Bruttokrankengeld ist nicht der Betrag auf Ihrem KontoBei versicherungspflichtigen Beschäftigten behält die Krankenkasse Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Krankengeld nicht abgezogen.
Die genannten 393,60 Euro sind der Unterschied zwischen zwei Bruttohöchstbeträgen für 30 Tage. Daraus lässt sich kein ebenso hoher zusätzlicher Kontoeingang ableiten.
Was Sie bei Ihrer Berechnung prüfen solltenLassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse erklären, welches Brutto- und Nettoentgelt sie berücksichtigt und welche Grenze Ihren Anspruch begrenzt. Auch Einmalzahlungen können eine Rolle spielen.
Reicht das Krankengeld nicht, sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss vorsieht. Je nach Haushalt kommen weitere Hilfen infrage. Einen Überblick bietet unser Beitrag über sechs mögliche Zuschüsse und Entlastungen zusätzlich zum Krankengeld.
FAQ: Krankengeld 2027 Sind 148,75 Euro Krankengeld täglich schon beschlossen?Nein. Der Betrag ergibt sich rechnerisch aus der Beitragsbemessungsgrenze im Referentenentwurf. Das Verordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Bekomme ich automatisch 393,60 Euro mehr im Monat?Nein. Die Zahl vergleicht die maximalen Bruttobeträge für 30 Tage. Ihr Verdienst und die Nettoobergrenze können den Anspruch niedriger halten.
Überweist die Krankenkasse den Höchstbetrag vollständig?Regelmäßig nicht. Vom Bruttokrankengeld gehen bei versicherungspflichtigen Beschäftigten noch Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
QuellenBundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 – Referentenentwurf und vorgesehene Rechengrößen.
Der Beitrag Krankengeld 2027: Höchstbetrag soll auf mehr 148 Euro pro Tag steigen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Erdogan says Turkey’s financial system insulated from investment fund turmoil
Ankara, Sept. 29 (SANA) Turkish President Recep Tayyip Erdogan said Monday that problems affecting part of the country’s investment fund market posed no broader threat to the financial system, as authorities investigate suspected market abuses and liquidate more than 100 funds.
“The Turkish financial system is strong,” Erdogan said after chairing a Cabinet meeting in Ankara, according to Anadolu Agency. He said the problem was confined to a limited segment of the fund market and there was no risk of it spreading through the wider financial system.
Turkey’s Capital Markets Board decided on Sept. 17 to liquidate 131 funds managed by seven portfolio management companies after detecting unusual price movements in stocks linked to some of the funds.
Erdogan said the liquidation process was being handled carefully and investigations were continuing into people suspected of making illicit profits through investment funds or stocks. Those found to have engaged in practices that destabilized markets would face legal action, he said.
The government is also preparing administrative and legal measures aimed at improving the functioning of capital markets. Erdogan said he would meet Tuesday with his economic team, senior advisers and officials from relevant institutions to discuss market regulation and steps to prevent similar problems.
Treasury and Finance Minister Mehmet Simsek said separately on X that the government was taking measures to protect investors and preserve market stability.
Legal proceedings against those suspected of violating market rules would continue, Simsek said, while individuals and companies not connected to the alleged activities would not face action.
He said maintaining the real economy’s capacity for investment, employment, production and exports remained a government priority.
R A H / ABD
AfD und BSW beschließen Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen-Anhalt
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt triumphierte die Alternative für Deutschland (AfD) mit 44 Prozent der Stimmen und das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) schaffte mit über 5 Prozent den Einzug in den Landtag. Nun haben die beiden Parteien beschlossen, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu lassen, der die Corona-Politik beleuchten soll.
Compact stellt fest, dass es sich um ein Novum handelt. Es sei das erste Mal, dass sich mit den beiden Parteien eine Landtags-Mehrheit findet, um einen Corona-Untersuchungsausschuss einzuberufen. Bislang hätten das vor allem Oppositionsfraktionen getan.
Laut AUF1 fordert das BSW eine «umfassende und transparente Aufarbeitung». Fraktionschef Thomas Schulze teilte mit:
«Nur wenn die Ereignisse um Corona restlos aufgeklärt werden, können wir dadurch entstandene Gräben zuschütten.»
Das BSW fordere zudem ein Amnestie- und Rehabilitationsgesetz für Menschen, die während der «Pandemie» zu Unrecht belastet oder benachteiligt worden seien.
Compact erachtet den Beschluss als wichtiges Zeichen, denn die bisherige Regierung habe kürzlich «noch einmal die Jagd auf Kritiker der Corona-Maßnahmen eröffnet». Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern, in denen die juristische Aufarbeitung der Corona-Politik weitgehend abgeschlossen sei, hätte die Landesregierung in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr «einen neuen Großangriff auf missliebige Bürger» gestartet.
Konkret geht es um sogenannte «Bereichsbetretungsverbote», die Demonstranten im Zuge der Massenproteste gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen und die geplante Impfpflicht im Winter 2021/2022 erhalten hatten. Im Oktober 2025 wurden dann Dutzende von ihnen von der Polizeidirektion Magdeburg aufgefordert, eine «Bearbeitungsgebühr» über jeweils 123,50 Euro für das damals erlassene Platzverbot zu zahlen.
Zudem soll laut Compact jeder Bescheid eine eigene Bearbeitungsgebühr mit sich ziehen. Da die Demonstrationen jeden Montag stattfanden, hätten manche Aktivisten mit der Zeit dutzende Betretungsverbote erhalten, womit nun Tausende Euro gefordert würden. Die meisten hätten allerdings gegen die Forderung Klage eingereicht.
Dem Magazin zufolge könnte und sollte eine neue AfD-Landesregierung «die rechtswidrig anmutenden Bescheide rückwirkend aufheben». Ein Untersuchungsausschuss müsse jedoch auch aufklären, «weshalb im Herbst 2025 noch einmal gegen die mutigen Bürger von damals, die sich getraut haben, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, nachgetreten wurde». Auch müssten entsprechende personelle Konsequenzen bei den zuständigen Behörden gezogen werden.
Syria reopens 35 damaged schools in Homs under Saudi-funded project
Homs, Sept. 29 (SANA) Thirty-five damaged schools in Syria’s central Homs province have been brought back into service under a Saudi-funded rehabilitation project, providing classroom space for about 18,000 students, local education officials said Monday.
Two of the schools — Omar al-Mukhtar School in al-Qusayr and Suleiman al-Rajab School in al-Ghanto — formally reopened Monday after repairs funded by the King Salman Humanitarian Aid and Relief Centre (KSrelief).
Malak al-Sibai, Homs’ director of education, told SANA that all 35 schools had previously been out of service. Their reopening is expected to ease pressure on classrooms, particularly in communities seeing families return, she said.
The project is part of a wider KSrelief program to rehabilitate 60 schools across Syria, benefiting more than 50,000 students, according to Nayef al-Shammari, the organization’s director in Syria.
Syria’s education system is still recovering from years of war that left thousands of schools damaged or out of service. The Education Ministry has said about 40% of schools nationwide require rebuilding or rehabilitation, while the return of displaced families is adding pressure on classrooms as student enrollment rises.
At Suleiman al-Rajab School in al-Ghanto, principal Hayyan Assaf said damage from airstrikes by the former regime had forced the school to close and students to attend classes elsewhere.
Repairs included restoring doors, windows, classrooms, the schoolyard and restrooms, as well as painting and tiling work. The school now serves about 950 students in two shifts, Assaf said.
Homs education authorities have separately completed maintenance work at 70 schools that remained operational in the city and surrounding countryside, part of efforts to expand classroom capacity and improve learning conditions.
KSrelief, established in Saudi Arabia in 2015, provides humanitarian assistance in sectors including education, health, food security and shelter.
R A H / ABD
Syria assumes chairmanship of Arab statistics institute board
Jeddah, Sept. 28 (SANA) Syria assumed the chairmanship of the Board of Trustees of the Arab Institute for Training and Research in Statistics for its 51st session, succeeding Sudan, during a meeting in Jeddah focused on developing statistical capabilities across Arab countries.
Anas Salim, head of Syria’s Planning and Statistics Authority, participated in the meeting, hosted by Saudi Arabia’s General Authority for Statistics and attended by heads and representatives of Arab statistical agencies and relevant Arab and regional organizations.
In a statement posted on Telegram on Monday, Syria’s Planning and Statistics Authority said discussions focused on strengthening training and research to keep pace with technological developments and expanding the use of modern tools to improve the quality of official statistics and their role in supporting development and economic policies.
The authority said Syria took over the board’s chairmanship from Sudan, while Iraq assumed the acting chairmanship. The position rotates among member states according to the alphabetical order of their names.
The meeting coincided with Saudi Arabia’s preparations to host the sixth United Nations World Data Forum in Riyadh in November 2026.
Established in its current form in 1977, the Amman-based Arab Institute for Training and Research in Statistics is an official, nonprofit institution that works to develop the capabilities of Arab statistical agencies through training, research, technical consultations and the exchange of expertise and modern practices in official statistics.
R.D/RK
UNESCO-listed Deir Samaan Citadel in northern Syria reopens to visitors
R.D/ABD
Wann wird die Rente jetzt überwiesen? Mit dieser Besonderheit bei der Rentenzahlung
Die nächste reguläre Rentenzahlung steht am Mittwoch, dem 30. September 2026, an. Doch obwohl das Geld am selben Tag auf die Konten kommt, ist es für unterschiedliche Monate bestimmt: Manche erhalten ihre September-Rente, andere bereits die Rente für Oktober.
Für Menschen, die Miete, Strom und Einkäufe genau einteilen müssen, ist diese Unterscheidung wichtig. Denn das Datum auf dem Kontoauszug allein verrät noch nicht, für welchen Monat die Rentenversicherung zahlt.
Wann die Rente jetzt auf dem Konto sein sollDie Terminübersicht der Deutschen Rentenversicherung nennt den 30. September 2026 als nächsten Auszahlungstag. Der Monatsletzte fällt auf einen Mittwoch und ist ein regulärer Bankarbeitstag.
Eine Vorverlegung wegen eines Wochenendes oder Feiertags gibt es diesmal nicht. Wer am Dienstag, dem 29. September, noch keinen Zahlungseingang sieht, wartet deshalb nicht auf eine bereits überfällige Monatsrente.
Die Besonderheit: Ein Zahltag, zwei unterschiedliche RentenmonateBei einer nachschüssigen Zahlung wird die Rente am Ende des Monats ausgezahlt, für den sie zusteht. Die Überweisung am 30. September gehört damit zum September 2026.
Bei einer vorschüssigen Zahlung kommt das Geld dagegen am Ende des Vormonats. Wer zu dieser Gruppe gehört, erhält am 30. September bereits seine Oktober-Rente; die September-Rente wurde regulär schon am 31. August ausgezahlt.
Diese Besonderheit besteht seit vielen Jahren und ergibt sich aus den unterschiedlichen gesetzlichen Zahlungsregeln. Aus ihr entsteht weder ein zusätzlicher Rentenanspruch noch eine doppelte Monatszahlung.
Zahlungsweise September-Rente 2026 Oktober-Rente 2026 Vorschüssig Montag, 31. August 2026 Mittwoch, 30. September 2026 Nachschüssig Mittwoch, 30. September 2026 Freitag, 30. Oktober 2026 Warum der Rentenbeginn vor oder ab April 2004 entscheidetFür Renten, die am 1. April 2004 oder später begonnen haben, gilt grundsätzlich die nachschüssige Auszahlung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 118 SGB VI, der die Auszahlung laufender Renten am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats vorsieht.
Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. April 2004 bleibt grundsätzlich die vorschüssige Zahlung erhalten. Diese Übergangsregelung steht in § 272a SGB VI.
Entscheidend ist damit der rechtliche Rentenbeginn und nicht einfach das Ausstellungsdatum des Bescheids. Weitere Erläuterungen bietet unser Beitrag zu den unterschiedlichen Auszahlungsterminen der September-Rente.
Auch eine später begonnene Witwenrente kann im Voraus kommenDer Blick auf den Beginn der aktuell bezogenen Rentenart reicht allerdings nicht immer aus. Bei bestimmten unmittelbar anschließenden Renten bleibt die frühere Zahlungsweise erhalten, wenn der erstmalige Rentenbeginn aus demselben Versicherungskonto vor April 2004 lag und die Rentenansprüche ununterbrochen anerkannt waren.
Das kann etwa eine Witwenrente betreffen, die auf eine zuvor vorschüssig gezahlte Rente des verstorbenen Ehepartners folgt. Auch der Übergang von einer Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente kann unter diese Regelung fallen.
Eine solche monatliche Vorauszahlung ist von einem Vorschuss für Hinterbliebene zu unterscheiden. Dazu informiert unser Beitrag „Witwenrente: Für den Rentenvorschuss bleiben nur 30 Tage“.
Warum eine fehlende Buchung am Morgen noch keinen Zahlungsverzug bedeutetDer Renten Service der Deutschen Post erklärt, dass die Gutschrift bis zum Ende des Auszahlungstages, also bis 23.59 Uhr, erfolgen muss. Eine für alle Banken verbindliche Uhrzeit am Vormittag gibt es damit nicht.
Für die eigene Planung heißt das: Eine frühe Kontoprüfung am 30. September liefert noch keine Gewissheit, dass etwas schiefgelaufen ist. Wer Überweisungen oder andere Abbuchungen veranlasst, sollte auf das tatsächlich verfügbare Guthaben achten.
Was Betroffene tun können, wenn die Rente ausbleibtFehlt die Gutschrift auch nach Ablauf des Zahlungstages, sollten Betroffene die Kontobewegungen prüfen und bei ihrer Bank nachfragen. Der Renten Service bittet außerdem um eine schriftliche Mitteilung mit Postrentennummer und genauer Angabe des fehlenden Rentenmonats.
Für dringende Fälle nennt er für Rentner mit Wohnsitz in Deutschland die Telefonnummer 0221 5692-444. Bei Fragen zur Bewilligung oder Berechnung der Rente ist dagegen der zuständige Rentenversicherungsträger der richtige Ansprechpartner.
Ein Beispiel: Gleicher Zahlungstag, unterschiedlicher VerwendungsmonatDas fiktive Beispiel zeigt den Unterschied: Ingrid bezieht seit 2003 eine vorschüssig gezahlte Altersrente und erhält am 30. September 2026 ihr Geld für Oktober. Thomas bekommt seit 2022 eine nachschüssig gezahlte Altersrente und erhält am selben Tag die Zahlung für September.
Beide sehen also Ende September eine reguläre Monatsrente auf ihrem Konto. Ingrid muss die Zahlung bereits dem Oktober zuordnen, während bei Thomas damit der Rentenanspruch für September erfüllt wird.
Stand: 29. September 2026. Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Auszahlungstermine 2026, § 118 SGB VI, § 272a SGB VI und Renten Service: Fragen zur Rentenzahlung.
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UNESCO-listed Deir Samaan Citadel in northern Syria reopens to visitors
Aleppo, Sept. 28 (SANA) Deir Samaan Citadel, a centuries-old religious complex in northern Syria associated with St. Simeon the Stylite, reopened to visitors Monday after restoration and safety work, marking World Tourism Day.
The site in Aleppo countryside underwent cleaning and landscaping, repairs to visitor routes and facilities, and work to reinforce structures considered at risk.
Rakan al-Tayeh, director of the General Authority for Tourism and Hotel Training at Syria’s Tourism Ministry, said the reopening was part of efforts to revive tourism in Aleppo province.
A website dedicated to the site has also been launched, offering virtual-reality features that allow people outside Syria to explore the complex, he told SANA.
Mulham Oqeidi, a member of the Aleppo Governorate Executive Office, said restoration work included returning the Column of St. Simeon to its location, rehabilitating the main square and visitor routes, and reinforcing structurally vulnerable areas.
The work involved Aleppo Governorate, Syria’s antiquities authorities, representatives of Christian communities, emergency management officials, a development organization, volunteers and archaeology students from Aleppo University.
A fifth-century pilgrimage site
The Church of St. Simeon was built in the late fifth century around the column associated with St. Simeon the Stylite and became an important destination for Christian pilgrims in the region, according to Amal Hussein, an official responsible for managing World Heritage sites in Idlib province.
Hussein said the complex had suffered damage in recent years and that its reopening would make it accessible again to visitors, researchers and people interested in archaeology and history.
Visitors at the reopening said restoring the site offered Syrians an opportunity to reconnect with the country’s archaeological heritage and could help draw renewed attention to historic destinations in Aleppo.
Deir Samaan is part of the Ancient Villages of Northern Syria, a group of archaeological sites inscribed on UNESCO’s World Heritage List in 2011. The complex includes a church, monastery, baptistery and processional route, with surrounding structures that were later incorporated into a fortified complex.
R.D/ABD
Rentner aufgepasst: Wann kommt der Tankrabatt, wie hoch ist er und wie lange gibt es hin?
Der neue Tankrabatt startet am 1. Oktober 2026 und gilt bis zum 31. Dezember: Für Benzin und Diesel sinkt die Steuerbelastung rechnerisch um rund 16,7 Cent je Liter. Auch Rentner profitieren, wenn die Entlastung an der Zapfsäule ankommt – eine zusätzliche Rentenzahlung oder einen besonderen Seniorenbonus gibt es jedoch nicht.
Für Menschen mit kleiner Rente kann jeder Euro beim Tanken helfen, besonders wenn Arztpraxis und Supermarkt ohne Auto kaum erreichbar sind. Aus den angekündigten „rund 17 Cent“ sollte aber niemand eine garantierte Preissenkung an jeder Tankstelle ableiten.
Der Tankrabatt ist beschlossen: Diese Termine geltenDer Bundestag hat die befristete Steuersenkung am 25. September 2026 beschlossen; auch der Bundesrat hat zugestimmt. Nach einer Mitteilung des Bundespräsidialamtes an die Deutsche Presse-Agentur hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz ebenfalls unterzeichnet.
Damit ist der Rabatt über die bloße Ankündigung hinaus: Vorgesehen ist die Entlastung für Oktober, November und Dezember 2026. Der Bundestag nennt ausdrücklich den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember.
Unser früherer Beitrag zum geplanten Tankrabatt für Rentner beschrieb noch den Stand vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Inzwischen liegen die Zustimmungen vor.
Wie aus 14,04 Cent rund 17 Cent werdenDie Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt. Weil die Umsatzsteuer auch auf diesen Preisbestandteil anfällt, ergibt sich bei vollständiger Weitergabe ein Bruttoeffekt von 16,7076 Cent, gerundet etwa 16,7 Cent je Liter.
Die häufig genannten 17 Cent sind also ein gerundeter Betrag. Der Umsatzsteuersatz selbst wird dabei nicht herabgesetzt; geringer wird der Umsatzsteuerbetrag, wenn der Nettopreis entsprechend sinkt.
Was eine Tankfüllung rechnerisch günstiger wirdBei einer Tankfüllung mit 50 Litern beträgt die mögliche Entlastung rund 8,35 Euro. Die folgende Tabelle rechnet mit 16,7 Cent je Liter und setzt voraus, dass die Steuersenkung vollständig im Verkaufspreis ankommt.
Getankte Menge Rechnerische Ersparnis 20 Liter 3,34 Euro 30 Liter 5,01 Euro 40 Liter 6,68 Euro 50 Liter 8,35 Euro 60 Liter 10,02 EuroDas sind eigene Modellrechnungen, keine zugesicherten Erstattungsbeträge. Wer wenig fährt, spart entsprechend weniger; wer viel Kraftstoff verbraucht, erhält in Euro die größere Entlastung.
Warum der Preis am 1. Oktober nicht überall sofort fälltDer steuerliche Starttermin bedeutet nicht, dass jede Tankstelle ihre Anzeige um Mitternacht um 16,7 Cent zurücksetzt. Bereits vorhandene Kraftstoffbestände und die weitere Preisgestaltung können beeinflussen, wann und in welchem Umfang die Entlastung sichtbar wird.
Auch die Bundesregierung weist darauf hin, dass Steuern nur einen Teil des Kraftstoffpreises ausmachen. Rohölpreise, Transportkosten und die Entscheidungen der Anbieter beeinflussen weiterhin, was Autofahrer tatsächlich bezahlen.
Ein Vergleich zwischen dem Preis vom 30. September und dem Preis vom 1. Oktober zeigt deshalb nicht automatisch, ob der Rabatt vollständig weitergegeben wurde. Steigen gleichzeitig andere Kosten, kann die Steuerentlastung eine Verteuerung abmildern, ohne dass der Endpreis entsprechend stark fällt.
Rentner brauchen weder Antrag noch RentenausweisDie Entlastung ist an Benzin und Diesel gekoppelt, nicht an Alter oder Rentenhöhe. Rentner müssen dafür weder einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen noch ihren Rentenausweis an der Tankstelle vorlegen.
Eine gesonderte Überweisung auf das Rentenkonto gehört nicht zu dieser Maßnahme. Wer kein Auto nutzt oder ausschließlich elektrisch fährt, erhält aus dieser Steuersenkung keine unmittelbare Entlastung beim eigenen Tanken beziehungsweise Laden.
Die Schwäche des Rabatts: Er richtet sich nach Litern, nicht nach BedürftigkeitEine Rentnerin, die jede Fahrt abwägen muss, bekommt pro Liter dieselbe steuerliche Entlastung wie ein vermögender Vielfahrer. Der Rabatt hilft damit beim Kraftstoffkauf, gleicht aber geringe Einkommen nicht gezielt aus.
Für ältere Autofahrer bleibt außerdem die Gesamtrechnung entscheidend: Eine Ersparnis beim Sprit kann durch höhere laufende Autokosten aufgezehrt werden. Welche Besonderheiten bei Versicherungsbeiträgen bestehen, erläutert unser Beitrag zu Alterszuschlägen in der Kfz-Versicherung und möglichen Einsparungen.
Was nach Dezember kommt, ist eine andere FrageDer beschlossene Tankrabatt endet mit dem Jahr 2026. Die Bundesregierung will Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen, um spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen.
Das ist ein anderes Instrument als die befristete Steuersenkung und sollte nicht als bereits garantierter Anschlussrabatt verstanden werden. Die Angaben der Bundesregierung zum Entlastungspaket enthalten keinen verbindlichen Literpreis, mit dem Rentner für Januar kalkulieren könnten.
Beispiel aus der Praxis: Was bei einer kleinen Rente ankommtEin fiktives Rentnerpaar benötigt für Einkäufe, Arzttermine und Besuche bei Angehörigen monatlich 60 Liter Benzin. Wird die Steuerentlastung vollständig weitergegeben, spart es rechnerisch 10,02 Euro im Monat und damit 30,06 Euro von Oktober bis Dezember.
Das verschafft etwas Luft im Haushaltsbudget, ersetzt aber keine dauerhafte Entlastung bei hohen Lebenshaltungskosten. Eine zusätzliche Auszahlung können die beiden aus dem Tankrabatt nicht verlangen.
Sechs Fragen und Antworten zum Tankrabatt Wann beginnt der neue Tankrabatt?Die befristete Steuersenkung gilt ab dem 1. Oktober 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, der Bundespräsident hat das Gesetz unterzeichnet.
Wie hoch ist die Entlastung je Liter?Die Energiesteuer sinkt bei Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter. Zusammen mit dem Umsatzsteuereffekt ergibt das rechnerisch rund 16,7 Cent, sofern die Entlastung vollständig weitergegeben wird.
Erhalten Rentner einen zusätzlichen Zuschuss?Nein, der Tankrabatt enthält keinen gesonderten Rentnerbonus. Die Entlastung wirkt über den Kraftstoffpreis und ist unabhängig vom Rentenbezug.
Muss ich den Tankrabatt beantragen?Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Auch ein Einkommensnachweis oder Rentenausweis ist dafür nicht nötig.
Ist Benzin am 1. Oktober überall sofort 17 Cent billiger?Nein, eine solche Preissenkung ist nicht garantiert. Lagerbestände, andere Kosten und die Preisgestaltung der Anbieter beeinflussen den tatsächlichen Preisverlauf.
Bleibt der Tankrabatt 2027 bestehen?Die beschlossene Steuersenkung ist bis Ende 2026 befristet. Der für spätestens Januar 2027 angestrebte Spritpreisdeckel ist ein gesondertes Vorhaben und keine automatische Verlängerung.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Wann kommt der Tankrabatt, wie hoch ist er und wie lange gibt es hin? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Oil prices rise amid concerns over Middle East supply disruptions
London, Sept. 29 (SANA) Oil prices rose for a second straight session on Tuesday as persistent concerns over potential supply disruptions from the Middle East outweighed signs of a recovery in the region’s crude exports.
Reuters reported that Brent crude futures rose 63 cents, or 0.6 percent, to $105.91 a barrel, while U.S. West Texas Intermediate (WTI) crude gained 72 cents, or 0.8 percent, to $93.32 a barrel.
The gains came despite preliminary data showing a rebound in crude exports from major Middle Eastern producers in September.
Figures released Monday by commodities data firm Kpler showed that crude oil exports from major producers in the region rose to 12.8 million barrels per day in September, their highest level since February.
The recovery in regional exports was driven by increased shipments from Saudi Arabia and the United Arab Emirates.
The export figures pointed to an improvement in crude shipments from the region, but concerns over potential supply disruptions continued to weigh more heavily on the oil market during Tuesday’s trading.
R.H/R.K
Pentagon awards Raytheon $20.7 billion AMRAAM contract
Washington, Sept. 29 (SANA)The Pentagon awarded RTX’s Raytheon a provisional multiyear contract worth up to $20.7 billion to accelerate production of AMRAAM missiles as the U.S. military seeks to replenish weapons stockpiles depleted by conflicts in the Middle East and Ukraine, Reuters reported. RTX said the five-year contract includes two option years.
The United States has supplied large quantities of weapons to allies while also using munitions in its military operations in Iran, raising concerns about inventories of key air-defense and precision-guided weapons.
Separately, Washington in May approved $8.6 billion in arms sales to Israel, Qatar, Kuwait and the United Arab Emirates after Secretary of State Marco Rubio cited emergency circumstances to fast-track the transfers without prior congressional review.
The approvals included $992.4 million in Advanced Precision Kill Weapon Systems and related equipment for Israel and $2.5 billion in battle command systems for Kuwait. Qatar was approved for nearly $5 billion in precision-guided weapons and Patriot air- and missile-defense replenishment, while the United Arab Emirates was cleared for a $147.6 million precision-guided weapons package.
The sales came as Israel and Gulf states faced Iranian missile and drone attacks that depleted stocks of U.S.-made weapons and strained their air-defense systems, according to Al Jazeera.
Pentagon pushes to expand missile production
RTX said it nearly doubled AMRAAM production in 2025 compared with 2024. The company has set an annual production target of at least 1,900 missiles under production agreements with the Pentagon.
The prospective AMRAAM deal is the latest in a series of large munitions contracts pursued by the Pentagon to accelerate weapons production. It follows a seven-year Patriot PAC-3 Missile Segment Enhancement procurement agreement with Lockheed Martin valued at up to $58.62 billion.
Industry executives have cautioned that Congress has not yet appropriated the funding needed to support the full AMRAAM multiyear commitment, Reuters reported. Without those appropriations, contractors may be unable to make large-scale investments in components and production facilities.
Such multiyear agreements are intended to give defense contractors greater certainty to expand production capacity and accelerate deliveries, supporting investment in workers, suppliers and manufacturing facilities to meet longer-term demand. Reuters said the agreements are part of a broader Trump administration effort to prioritize increased weapons production.
If Congress provides the funding, the contract would allow RTX to continue investing in its workforce, supply chain and facilities as U.S. demand rises.
AMRAAM’s air-defense role
AMRAAM, or Advanced Medium-Range Air-to-Air Missile, is a beyond-visual-range weapon used by U.S. and allied fighter aircraft and also serves as the primary interceptor for the National Advanced Surface-to-Air Missile System, or NASAMS. RTX said AMRAAM operates on 14 platforms and is fielded by 44 countries.
The contract forms part of the Pentagon’s “Arsenal of Freedom” initiative, a broader effort to increase U.S. weapons production.
U.S. weapons inventories under pressure
An April report by the Center for Strategic and International Studies said the United States had enough missiles to continue operations in the Iran war under plausible scenarios but warned that depleted inventories posed risks for future conflicts, particularly against a peer competitor such as China.
The report, which examined seven key munitions, estimated that rebuilding their inventories to prewar levels could take between one and four years. It said prewar stocks were already considered insufficient for a peer-competitor conflict and that depleted inventories could constrain U.S. operations in a future war.
In June, the Wall Street Journal reported that the Pentagon had told lawmakers it needed about $80 billion to cover costs from the Iran war and other expenses. Reuters said at the time that it could not independently verify the report.
Days later, the White House formally asked Congress for $87.6 billion in additional funding, including $67.15 billion for the military. The administration said the request included money for Iran-war operational costs, military readiness and rebuilding weapons stockpiles.
T.S /M.F
Schwerbehinderung: Späterer Rentenstart – diese Jahrgänge sollen betroffen sein
Mit 62 Jahren in Rente gehen oder mit 65 ohne Abschläge aufhören: Auf diese Altersgrenzen verlassen sich viele Beschäftigte mit Schwerbehinderung. Doch nach Berichten über einen frühen Arbeitsentwurf zur Rentenreform könnten die Grenzen für jüngere Versicherte künftig steigen.
Betroffen wären grundsätzlich Menschen ab Geburtsjahrgang 1970. Beschlossen ist diese Änderung bislang nicht; für die persönliche Rentenplanung gilt weiterhin das bestehende Recht.
Was hinter den Plänen stecktDie Alterssicherungskommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 an eine weiter steigende Lebenserwartung anzupassen. Nach der Darstellung des Bundesarbeitsministeriums könnte sie unter den zugrunde gelegten Annahmen bis 2041 von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen.
Eine solche Empfehlung verändert noch keinen Rentenanspruch. Für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen stellt sich aber schon jetzt die Frage, wie verlässlich ihr geplanter Ausstieg aus dem Berufsleben bleibt.
Welche Altersgrenzen heute geltenFür Versicherte ab Jahrgang 1964 ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach geltendem Recht mit 65 Jahren ohne Abschläge möglich. Wer früher gehen möchte, kann diese Rente frühestens mit 62 Jahren beziehen und muss dann dauerhafte Abschläge hinnehmen.
Voraussetzung sind eine anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn und mindestens 35 Versicherungsjahre. Als schwerbehindert gilt grundsätzlich, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat.
Für vor 1964 Geborene gelten teilweise niedrigere Altersgrenzen nach den bisherigen Übergangsvorschriften. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die geltenden Voraussetzungen und Altersgrenzen.
Warum aus 62 und 65 künftig höhere Altersgrenzen werden könntenNach der veröffentlichten Beschreibung des Arbeitsentwurfs soll die abschlagsfreie Schwerbehindertenrente künftig zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze beginnen können. Der früheste Zugang mit Abschlägen soll fünf Jahre davor liegen.
Damit würden beide Grenzen bei einer höheren Regelaltersgrenze mitsteigen. Wie das rechnerisch aussehen könnte, zeigt die folgende Tabelle.
Heutige Altersgrenzen und hypothetische Folgen der beschriebenen Kopplung Regelaltersgrenze Schwerbehindertenrente ohne Abschlag Frühester Beginn mit Abschlag 67 Jahre: geltendes Recht ab Jahrgang 1964 65 Jahre 62 Jahre 67 Jahre und 3 Monate: Rechenbeispiel 65 Jahre und 3 Monate 62 Jahre und 3 Monate 67 Jahre und 6 Monate: Rechenbeispiel 65 Jahre und 6 Monate 62 Jahre und 6 MonateDie beiden letzten Zeilen sind keine festgelegten Altersgrenzen für bestimmte Geburtsjahrgänge. Sie veranschaulichen lediglich die mögliche Verschiebung.
Ab Jahrgang 1970 könnte die neue Berechnung greifenNach dem beschriebenen Arbeitsstand sollen die Jahrgänge 1964 bis 1969 grundsätzlich bei den Grenzen von 62 und 65 Jahren bleiben. Ab Jahrgang 1970 wäre die Kopplung vorgesehen, vorbehaltlich möglicher Schutzregelungen.
Welches konkrete Rentenalter daraus für einen einzelnen Jahrgang entstünde, steht damit noch nicht fest. Einen bereits verbindlichen neuen Rententermin lässt die Veröffentlichung nicht erkennen.
Gleicher Abschlag, aber späterer ZugangNach geltendem Recht kostet jeder Monat vor dem abschlagsfreien Beginn dieser Rentenart 0,3 Prozent Rente. Bei drei Jahren Vorziehung sind das höchstens 10,8 Prozent, die grundsätzlich auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen bleiben.
Berechnet wird der Abschlag dabei anhand der abschlagsfreien Altersgrenze der Schwerbehindertenrente. Dass der früheste Zugang für Jahrgänge ab 1964 fünf Jahre vor der Regelaltersrente liegt, bedeutet deshalb keinen Abschlag für fünf Jahre.
Bleibt das Zeitfenster zwischen frühestem und abschlagsfreiem Zugang bei drei Jahren, ergäben sich bei unverändertem Abschlagssatz weiterhin höchstens 10,8 Prozent. Ein unveränderter Prozentsatz würde einen späteren Rentenzugang allerdings nicht ausgleichen.
Wer gesundheitlich bereits an seine Grenzen kommt, muss zusätzliche Monate finanziell überbrücken können. Ein höherer Abschlag allein verschafft keinen Zugang zu einer Altersrente, deren Mindestalter noch nicht erreicht ist.
Altersteilzeit könnte Schutz bieten – eine Zusage gibt es noch nichtLaut Knöppels Darstellung sind Schutzregelungen für bestimmte rechtzeitig verbindlich vereinbarte Altersteilzeitverhältnisse sowie für bestimmte Fälle mit Anpassungsgeld beim Kohleausstieg vorgesehen. Der für die Altersteilzeit genannte Stichtag sei im Arbeitsstand noch als Platzhalter für einen Kabinettsbeschluss enthalten.
Aus einer bestehenden Vereinbarung lässt sich deshalb noch kein gesicherter Schutz vor einer künftigen Anhebung ableiten. Betroffene sollten Vertrag und Abschlussdatum aufbewahren und die endgültigen gesetzlichen Voraussetzungen prüfen lassen, sobald diese feststehen.
GdB 50 und 35 Versicherungsjahre bleiben für die Planung entscheidendUnabhängig von der Reformdebatte lohnt ein Blick in den eigenen Versicherungsverlauf: Die erforderlichen 35 Jahre sind nicht mit 35 Jahren durchgehender Beschäftigung gleichzusetzen. Neben Beitragszeiten können beispielsweise anerkannte Anrechnungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zählen.
Welche Monate tatsächlich angerechnet werden, sollte anhand des Versicherungskontos geklärt werden. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Schwerbehinderung: Ohne 35 Jahre Wartezeit in die Altersrente?.
Auch beim Behindertenstatus drohen Missverständnisse: Eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 eröffnet diesen Rentenzugang nicht. Warum der arbeitsrechtliche Schutz hierfür nicht ausreicht, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Gleichstellung und vorgezogenen Rente.
Ein späteres Rentenalter braucht eine Antwort auf gesundheitliche GrenzenWer das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln will, muss erklären, wie Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen die zusätzliche Zeit bewältigen sollen. Ein statistischer Zugewinn an Lebensjahren sagt wenig darüber aus, ob eine einzelne Pflegekraft, Verkäuferin oder Produktionskraft länger arbeiten kann.
Für Betroffene hängen an wenigen Monaten konkrete Ausgaben für Miete, Lebensmittel und laufende Verträge. Die Debatte über die Folgen der Rentenreform für Menschen mit Schwerbehinderung muss deshalb auch die Absicherung des Übergangs behandeln.
Beispiel aus der Praxis: Drei Monate können eine Lücke öffnenEin fiktives Beispiel: Sabine, Jahrgang 1970, hat einen GdB von 50 und erfüllt die 35-jährige Wartezeit. Nach heutigem Recht könnte sie mit 62 Jahren in die Schwerbehindertenrente gehen.
Bei einer angenommenen Monatsrente von 1.800 Euro brutto vor Abschlag blieben nach einer Kürzung um 10,8 Prozent noch 1.605,60 Euro brutto. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Würde ihre früheste Altersgrenze durch eine spätere Reform beispielsweise um drei Monate steigen, müsste sie diese Zeit zusätzlich finanzieren. Ob eine solche Verschiebung für Sabine tatsächlich kommt, ist offen; sie sollte ihre Ausstiegsplanung daher anhand bestätigter Rentendaten überprüfen lassen.
Sechs Fragen und Antworten zur Schwerbehindertenrente Ist der spätere Rentenstart bereits beschlossen?Nein, die beschriebenen Änderungen beruhen auf Berichten über einen frühen Arbeitsentwurf. Dieser ändert das geltende Rentenrecht nicht.
Welche Jahrgänge könnten betroffen sein?Nach dem veröffentlichten Arbeitsstand grundsätzlich die Jahrgänge ab 1970. Die endgültigen Übergangsregeln stehen noch nicht fest.
Kann ich derzeit noch mit 62 Jahren in die Schwerbehindertenrente?Für Jahrgänge ab 1964 ist das nach geltendem Recht möglich, wenn bei Rentenbeginn die Schwerbehinderung vorliegt und 35 Versicherungsjahre erfüllt sind. Beim frühesten Beginn beträgt der Abschlag grundsätzlich 10,8 Prozent.
Reicht ein GdB von 40 mit Gleichstellung?Nein, die Gleichstellung ersetzt die erforderliche Schwerbehinderteneigenschaft nicht. Dafür ist grundsätzlich ein GdB von mindestens 50 erforderlich.
Müssen die 35 Versicherungsjahre ausschließlich Arbeitsjahre sein?Nein, auch andere rentenrechtliche Zeiten können zählen. Ob die Wartezeit erfüllt ist, ergibt sich aus den anrechenbaren Monaten im Versicherungskonto.
Verschwindet der Abschlag später wieder?Nein, der Abschlag wegen eines vorzeitigen Beginns bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Das Erreichen der Regelaltersgrenze beseitigt ihn nicht.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Späterer Rentenstart – diese Jahrgänge sollen betroffen sein erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Die weißen Streifen am Himmel – und warum Google sie jetzt verhindern will
Jahrelang hieß es: „Die da oben machen etwas mit unserem Himmel.“ Jetzt will ausgerechnet Google die weißen Streifen verschwinden lassen. Was steckt hinter „Operation Blue Skies“ und was ist davon Wahrheit, Wissenschaft oder schlichtweg Unsinn? Speziell über der Pfalz, im Einzugsgebiet der US Airbase Ramstein, der größten amerikanischen Luftwaffenbasis außerhalb der USA, sorgen Kondensstreifen seit […]
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