«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Transition News
EU gibt 90-Milliarden-Euro-Kredit für Ukraine frei
Gestern hatten wir berichtet, dass die EU nach der Wahlniederlage von Viktor Orbán den 90-Milliarden-Kredit für die Ukraine so schnell wie möglich freigeben will. Heute haben die Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten den Weg für den Kredit, der bisher von Orbán blockiert wurde, freigemacht und ihre vorläufige Zustimmung gegeben. Die zypriotische EU-Ratspräsidentschaft erklärte, die endgültige Zustimmung aller Mitgliedstaaten werde am Donnerstag erfolgen.
Die EU-Länder billigten außerdem ein 20. Sanktionspaket gegen Russland wegen dessen Invasion im Nachbarland. Laut EU soll der Kredit die Ukraine bei ihren «dringendsten wirtschaftlichen und militärischen Bedürfnissen im Kampf gegen die russische Invasion unterstützen».
Die Entscheidung folgte auf die Mitteilung Kiews, dass die durch die Ukraine verlaufende Druschba-Pipeline die Lieferungen russischen Öls nach Ungarn und in die Slowakei wieder aufgenommen hat. Theoretisch könnten diese beiden Länder das Genehmigungsverfahren noch stoppen, falls bis Donnerstag kein Öl in der EU eintrifft.
Der scheidende ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán und die slowakische Regierung hatten der Ukraine vorgeworfen, die Reparaturen an der Pipeline zu verzögern, was Kiew zurückwies. Mit Orbáns Wahlniederlage verbesserten sich die Chancen der Ukraine auf die EU-Gelder sofort. Kurz nach seinem Wahlsieg hatte der neue ungarische Regierungschef Péter Magyar mitgeteilt, er werde die Auszahlung des Kredits nicht länger blockieren (wir berichteten). Magyar wird sein Amt voraussichtlich nächsten Monat antreten.
VGH Baden-Württemberg: Rundfunkbeitrag bleibt unangetastet
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat gestern die Berufungen von sieben Klägerinnen und Klägern gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags endgültig zurückgewiesen. Die Urteile des 2. Senats vom 14. und 15. April 2026 bestätigen damit die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und halten den Beitrag für verfassungsrechtlich unbedenklich.
Im Verfahren (2 S 2524/25) hat die von HAINTZlegal vertretene Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, eine Beschwerde dagegen ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteilsgründe möglich.
Die zentrale Kritik der BeitragspflichtigenDie Klägerinnen und Kläger hatten in ihren Verfahren geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitrag gegen das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip verstoße. Sie begründeten dies damit, dass das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt sowie Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum nicht erfüllt habe.
In der Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg, die der Redaktion von HAINTZmedia vorliegt, heißt es dazu:
«Die Kläger wenden sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie sind im Wesentlichen der Auffassung, der Rundfunkbeitrag verstoße gegen das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip, weil das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt habe und auch weiterhin verfehle.
Dies betreffe nahezu sämtliche gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen, zu denen in den letzten Jahren insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und auch die Berichterstattung über den amerikanischen Präsidenten Donald Trump zählten. Im Kern bevorzuge der Rundfunk einseitig ‹linke› Parteien und ‹progressive› Positionen.»
Die Kläger warfen den Anstalten zudem eine systematische Verletzung der Grundsätze sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung vor. Die Rundfunkbeiträge würden für überhöhte Vergütungen und Pensionen der Intendanten und des sonstigen Führungspersonals verwendet, wie «der Fall der früheren Intendantin» des Rundfunks Berlin-Brandenburg Patricia Schlesinger beispielhaft zeige. Auch in unterschiedlichsten Sendeformaten zahlten die Anstalten weit überhöhte Gagen und Jahresgehälter.
Der Richterspruch im DetailNach der mündlichen Verhandlung am 15. April 2026 entschied der 2. Senat unter dem Vorsitzenden Richter am VGH Morlock sowie den Richtern Sagemüller und Fischer, dass die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. November 2024 keinen Erfolg habe. Das Urteil folgt damit der Linie der übrigen sechs parallel entschiedenen Verfahren. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor und sollen den Beteiligten voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai zugestellt werden.
Der 2. Senat gelangte zu dem Ergebnis, dass keine evidenten und regelmäßigen Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms feststellbar seien. Diese Einschätzung konkretisiert der Gerichtshof in seiner Pressemitteilung wie folgt:
«Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind nach Auffassung des VGH nicht feststellbar. Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur im weitesten Sinne ‹politischen› Meinungsbildung rechtfertigten für sich genommen keine abweichende Einschätzung.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten mit ihrer binnenpluralistischen Organisation am besten geeignet, die meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogrammangebots zu gewährleisten.»
Der Senat stützt sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die binnenpluralistisch organisierten Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten am besten geeignet seien, die meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit zu gewährleisten. Es bleibe Aufgabe des Gesetzgebers, die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Funktionsauftrags regelmäßig zu evaluieren und gegebenenfalls gesetzgeberisch nachzusteuern.
Ein solcher Verstoß ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur unter hohen Hürden anzunehmen: nämlich dann, wenn das gesamte Rundfunkangebot über längere Zeit hinweg und über alle Kanäle hinweg erkennbare und wiederkehrende Schwächen bei Vielfalt und Ausgewogenheit aufweist und seinen verfassungsrechtlichen Auftrag klar verfehlt.
Kein Zwang zum teuren SachverständigengutachtenDas Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil (BVerwG 6 C 5.24) vom 15. Oktober 2025 verlangt, dass ein rundfunkbeitragspflichtiger Bürger zunächst ein wissenschaftlich fundiertes und in der Regel kostspieliges Gutachten vorlegen muss, um darzulegen, dass der Rundfunk seinen Auftrag möglicherweise deutlich verfehlt. Das Bundesverwaltungsgericht führte dazu aus:
«Allerdings schlägt sich die unter 3. dargestellte materielle Schwelle auch in den Anforderungen nieder, die an einen substantiierten, die gerichtliche Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO auslösenden klägerischen Vortrag zu stellen sind. Dafür wird in aller Regel ein wissenschaftlichen Anforderungen genügendes Gutachten erforderlich sein, das anhand geeigneter Indikatoren die Evidenz und Regelmäßigkeit potentieller Defizite untersucht.»
Der Senat ist dieser Linie jedoch nicht gefolgt. Nach seiner Auffassung wäre eine solche Voraussetzung problematisch, weil sie den Zugang zum Recht faktisch erschweren würde. Wer erst erhebliche finanzielle Mittel aufbringen muss, um überhaupt gehört zu werden, hat schlechtere Chancen. Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz bedeutet aber, dass jeder Bürger seine Rechte vor Gericht realistisch durchsetzen kann, unabhängig von seiner finanziellen Situation. Warum der Senat diese Hürde für unzulässig hält, wird im Wortlaut deutlich:
«Eine Obliegenheit des Beitragspflichtigen, zunächst ein solches Parteigutachten, das mit ganz erheblichen Kosten verbunden sei, vorzulegen, begegne im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durchgreifenden Bedenken.»
Ein System ohne direkte Angriffsfläche?Das Urteil markiert keine juristische Überraschung, sondern bestätigt eine Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet. Die Hürden für eine erfolgreiche Klage gegen den Rundfunkbeitrag bleiben hoch, während gleichzeitig zentrale Kritikpunkte aus dem Verfahren ausgeklammert werden. Die Entscheidung verdeutlicht eine Konstruktion, in der Zuständigkeiten verteilt sind, ohne dass eine Instanz umfassend Verantwortung übernimmt.
Die Gerichte prüfen nur begrenzt, die Aufsichtsgremien agieren intern, der Gesetzgeber bleibt abstrakt zuständig. Für den Beitragspflichtigen entsteht daraus eine Situation, in der strukturelle Kritik zwar formuliert werden kann, aber kaum rechtliche Wirkung entfaltet.
Die Nichtzulassung der Revision verstärkt diesen Eindruck. Zwar besteht die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, doch der Weg dorthin ist eng und mit ungewissem Ausgang.
Dieser Beitrag ist im Original auf Haintz.media erschienen.
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Zum Thema, siehe auch den TN-Beitrag «Beitragsblocker: Rohrkrepierer im Kampf gegen Rundfunkgebühren».
Kritik nach E-ID-Urteil des Bundesgerichts
Die Schweizer Referendumsabstimmung zur digitalen Identität bleibt wie gemeldet gültig. Das Bundesgericht ist auf mehrere Beschwerden gegen das knappe Ja von 2025 nicht eingetreten – ausschlaggebend waren verpasste Fristen.
Damit wird das Ergebnis von rund 50.4 Prozent Zustimmung nicht überprüft, obwohl Kritiker Unregelmässigkeiten geltend machten. Die Entscheidung unterstreicht die strengen formalen Regeln im Schweizer Abstimmungsrecht. Der beschwerdeführende Anwalt Artur Terekhov kritisiert den Entscheid deutlich:
«Die heutige öffentliche Beratung zu den E-ID-Stimmrechtsbeschwerden vor Bundesgericht in Lausanne präsentierte sich reichlich absurd: Mit einem knappen 3:2-Entscheid tritt das Bundesgericht nicht auf die Beschwerden ein aufgrund angeblich fehlender Fristwahrung in Bezug auf die Frage der Zulässigkeit der Spende des staatlich mehrheitsbeherrschten Telekommunikationsunternehmens Swisscom. Die Voten der Richtermehrheit waren aus Sicht eines Anwalts, der den gesunden Menschenverstand nicht bei Erhalt eines Diploms an die Garderobe gehängt hat, nur schwer verdaulich.
So wurde nämlich fingiert, der durchschnittliche Stimmbürger - der nota bene weder ein Studium abgeschlossen hat noch sich aktiv politisch engagiert, sondern primär 4x im Jahr die Stimmunterlagen ausfüllt - müsse das EFK-Politikfinanzierungsregister kennen und hinreichend regelmässig bzw. jedenfalls spätestens 30 Tage vor einem Abstimmungssonntag konsultieren. Diverse meiner AnwaltskollegInnen, die nicht im öffentlichen Recht praktizieren, haben bis vor Kurzem ebensowenig gewusst, dass jenes Register überhaupt existiert - und selbst einer der beiden Minderheitsbundesrichter gestand, auch für ihn sei es nicht trivial, die fragliche Zuwendung online innert nützlicher Frist aufzufinden. Wenn sich eine knappe Richtermehrheit also naheliegenderweise vor den heiklen Fragen drückt, kann ich diesem Urteil de facto nur wenig abgewinnen und Nau zitiert mich als Rechtsvertreter eines der beiden nationalen Referendumskomitees absolut richtig.
Wenn ich dennoch etwas Positives an diesem Tag hervorheben kann, so ist es - neben dem herrlichen Wetter und der unterstützenden Begleitung mehrerer geschätzter AnwaltskollegInnen - der Umstand, dass sich die Parteizugehörigkeit der Bundesrichter der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung kaum auf das Urteil ausgewirkt hat. Dass neben dem Abteilungspräsidenten Stephan Haag (GLP) ausgerechnet Lorenz Kneubühler (SP) sehr scharfe Kritik an der Swisscom äussern würde, war für mich de facto kontraintuitiv. Ferner wurde ebenso anerkannt, dass die Spenden der Ringier und TX Group verspätet im EFK-Register publiziert wurden, was zumindest in strafrechtlicher Hinsicht im diesbezüglichen Parallelverfahren positive Auswirkungen haben dürfte. Es gilt also am Ball zu bleiben.»
Kampf gegen digitale Gewalt: «IP-Adressspeicherung ist nichts anderes als Vorratsdatenspeicherung – und gehört beerdigt»
Die Bundesregierung treibt neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Kriminalität voran und greift damit erneut eine seit Jahren kontrovers diskutierte Frage auf: die Speicherung von IP-Adressen. Nach einer Einigung im Bundeskabinett sollen Telekommunikationsanbieter künftig verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
Ziel ist es, Ermittlungen bei Straftaten im Netz zu erleichtern und Täter besser identifizieren zu können, etwa bei Betrugsdelikten, Hasskriminalität oder Fällen digitaler Gewalt.
Die Maßnahme wird politisch als Instrument zur Stärkung der Strafverfolgung dargestellt, stößt jedoch seit Jahren auf erhebliche Kritik. Datenschützer und Digitalrechtsorganisationen sehen in der anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten eine moderne Form der Vorratsdatenspeicherung, auch wenn sie technisch begrenzt ausgestaltet ist. Der zentrale Konflikt dreht sich um die Frage, ob der staatliche Zugriff auf Kommunikationsmetadaten aller Nutzer verhältnismäßig ist, wenn damit einzelne Täter identifiziert werden sollen.
Besonders deutlich wird diese Spannung im Zusammenhang mit der Bekämpfung sogenannter digitaler Gewalt. Dazu zählen Phänomene wie Deepfakes (KI-generierte, täuschend echt aussehende Medieninhalte, die Gesichter, Stimmen oder Mimik echter Personen manipulieren), Doxing (das internetbasierte Zusammentragen und anschließende Veröffentlichen personenbezogener Daten, typischerweise mit bösartigen Absichten) oder Stalking im Netz.
Kritische Stimmen betonen, dass die geplante Speicherpraxis zwar mit dem Ziel besserer Strafverfolgung begründet wird, zugleich aber eine Infrastruktur schafft, die potenziell die Kommunikation sämtlicher Bürgerinnen und Bürger erfassen kann.
Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei weniger das Ziel selbst als die Wahl der Mittel. Während der Schutz vor digitaler Gewalt als notwendig und unstrittig gilt, wird hinterfragt, ob flächendeckende Datenspeicherung tatsächlich geeignet und erforderlich ist. Kritiker warnen vor einem «Überwachungseffekt», bei dem die bloße Möglichkeit staatlicher Nachverfolgung das Kommunikationsverhalten im Netz verändern könnte.
Die Digitale Gesellschaft bezog dazu bereits Anfang Februar klar Stellung:
«Auch wenn der Entwurf versucht, es mit einem Rebranding als ‹IP-Adressspeicherung› zu verschleiern: Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung. Die Digitale Gesellschaft empfiehlt der Bundesregierung, diesen Entwurf nicht zu beschließen, stattdessen die Vorratsdatenspeicherung zu beerdigen und sich auf europäischer Ebene für zielgerichtete Maßnahmen statt Massenüberwachung einzusetzen.»
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will es zudem ermöglichen, dass Gerichte bei schweren Fällen wie Hate Speech oder Cybermobbing die Sperrung von Nutzer-Accounts anordnen können; außerdem sollen Plattformen stärker verpflichtet werden, solche Maßnahmen umzusetzen, um Opfer besser zu schützen und Wiederholungstaten zu verhindern, insbesondere bei anonym agierenden Tätern im Netz.
Kritiker merken dazu an:
- Eingriff in Meinungsfreiheit und Kommunikationsfreiheit: Kritiker sehen in gerichtlichen Accountsperren die Gefahr, dass nicht nur einzelne Inhalte, sondern ganze Kommunikationskanäle eingeschränkt werden.
- «Overblocking»-Risiko: Plattformen könnten aus Vorsicht eher zu viel sperren, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
- Wirksamkeit fraglich: Es wird bezweifelt, dass Sperren wirklich nachhaltig wirken, da Täter oft einfach neue oder anonyme Accounts nutzen können.
- Missbrauchs- und Fehlentscheidungsrisiko: Gerichte könnten in Grenzfällen zu weitreichende Sperren anordnen, obwohl mildere Mittel ausreichen würden.
Im Übrigen sollte es, wenn es darum geht, wie digitale Gewalt eingedämmt werden könnte, nicht nur um Dinge wie Speicherpflichten gehen, sondern es sollten die Ursachen angegangen werden. Statt bei flächendeckender Datenerfassung sollte bei Prävention, digitaler Bildung und Medienkompetenz angesetzt werden, um problematisches Verhalten im Netz frühzeitig zu verhindern. Dazu gehört auch, dass Nutzer besser verstehen, welche Folgen digitale Angriffe haben können und wo rechtliche Grenzen verlaufen.
Zugleich erscheint ein nachhaltiger Umgang mit digitaler Gewalt nur möglich, wenn gesellschaftspolitische Kurskorrekturen vorgenommen werden. Dazu gehört ein Abschied vom permanenten Wachstumswahn und der Aufmerksamkeitsökonomie, die Menschen in ständige Online-Präsenz und Konkurrenz treibt.
Statt weiterer Digitalisierung und Konsumdruck sollte Politik echten Zeitwohlstand, bezahlbare Lebensverhältnisse und regulierte Bildschirmzeiten fördern. Gleichzeitig muss mehr Raum für Natur geschaffen werden (siehe den TN-Artikel «Digitale Gewalt: Wie eindämmen – ohne den Überwachungsstaat voranzutreiben?»).
US-Regierung schafft Grippe-Impfpflicht für US-Soldaten ab
Wie CBS News berichtet, sollen Angehörige der US-Streitkräfte künftig selbst entscheiden können, ob sie sich jährlich gegen Influenza impfen lassen. Der Verteidigungsminister Pete Hegseth begründete diesen Schritt öffentlich mit dem Argument, eine pauschale Impfpflicht für alle Soldaten sei «übermäßig weitreichend und nicht rational». Stattdessen wolle man den individuellen Entscheidungsspielraum stärken. Hegseth:
«Wir nutzen diesen Moment, um alle absurden, überzogenen Vorgaben zu verwerfen, die unsere Kampffähigkeiten nur schwächen. Dazu gehört in diesem Fall auch die allgemeine Grippeimpfung und die damit verbundene Verpflichtung.»
Eine bemerkenswerte Aussage. Allerdings ist es so: Wenn man sich die Aussage von Hegseth isoliert anschaut («Vorgaben, die unsere Kampffähigkeiten nur schwächen»), dann ist sie so allgemein formuliert, dass sie mehrere Deutungen zulässt. Theoretisch könnte er sich damit auch auf negative gesundheitliche Auswirkungen der Impfung bezogen haben, in den bekannten Berichten begründet er die Entscheidung aber vor allem mit zu viel Regulierung, Zwang und Bürokratie.
Abgesehen davon fügt sich diese Haltung in die politische Linie der Regierung ein, die verstärkt auf persönliche Freiheit und Eigenverantwortung setzt.
Die neue Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Impfungen vollständig aus dem militärischen Alltag in den USA verschwinden. Vielmehr bleibt die Grippeschutzimpfung weiterhin verfügbar und wird auch empfohlen. In bestimmten Fällen – etwa bei Reservisten – kann sie weiterhin verpflichtend sein. Gleichzeitig sollen Angehörige der Nationalgarde und Reservisten künftig nicht mehr für den Zeitaufwand entschädigt werden, den sie hätten, wenn sie sich eigenständig impfen lassen (Anfahrt zum Arzt, Dauer des Aufenthaltes in der Praxis etc.).
Auch historisch betrachtet ist die Entscheidung bemerkenswert: Impfprogramme haben im US-Militär eine lange Tradition und reichen bis in den Zweiten Weltkrieg zurück, als die Grippeimpfung systematisch eingeführt wurde.
Die Abschaffung der Impfpflicht reiht sich in eine Serie von Entscheidungen ein, mit denen die aktuelle US-Regierung frühere Gesundheitsvorgaben zurücknimmt. Bereits zuvor war etwa die COVID-19-Impfpflicht für Militärangehörige aufgehoben worden. Dazu CBS News:
«Unter der Biden-Regierung führte das Pentagon eine Impfpflicht gegen COVID-19 für alle Angehörigen der Streitkräfte ein. Rund 8.700 aktive und Reservesoldaten verließen daraufhin freiwillig oder unfreiwillig den Militärdienst, nachdem sie die Impfung gegen das Coronavirus verweigert hatten. Die Impfpflicht wurde 2023 aufgehoben.»
Was die Grippeimpfung angeht, so sei auch hier noch angemerkt, dass es bis heute keine einzige placebokontrollierte Studie gibt, in der nachgewiesen worden wäre, dass die Grippeimpfung, was die Grippe betrifft, dem bloßen Nichtstun überlegen wäre – ein grundsätzlicher Einwand, der in der kritischen Auseinandersetzung mit Impfstoffstudien immer wieder hervorgehoben wird (siehe TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien»).
Moderna erhält EU-Zulassung für kombinierten Grippe- und COVID-«Impfstoff» für ältere Erwachsene
Als ob die mRNA-Injektionen gegen «Covid» keine Geschädigten und Toten verursacht hätten, hat die Europäische Kommission Modernas Kombinationsimpfstoff zur «Vorbeugung» von Grippe und «COVID-19» bei Erwachsenen ab 50 Jahren zugelassen. Wie das Unternehmen mitteilte, folgte die Zulassung auf eine positive Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur EMA. Dadurch werde mCombriax zum ersten zugelassenen Kombinationsimpfstoff gegen Grippe und «COVID-19».
Die Entscheidung der EU basiert auf einer Studie mit etwa 8.000 Teilnehmern. Diese zeigte angeblich, dass diejenigen, die mCombriax erhielten, mehr Antikörper bildeten als diejenigen, die separate Injektionen erhielten.
Laut Moderna wird das Präparat in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen erhältlich sein.
Reuters weist darauf hin, dass das Unternehmen im vergangenen Jahr seinen Antrag in den USA für seinen COVID-Grippe-Kombinationsimpfstoff zurückzog, um auf Wirksamkeitsdaten aus einer späten Phase der klinischen Prüfung seines Grippeimpfstoffs zu warten. Im Februar habe Moderna erklärt, dass es auf eine Stellungnahme der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zur erneuten Einreichung des Antrags warte.
Impfstoff-Deals unter Druck: Was lange ignoriert wurde, holt die Behörden jetzt ein
Die Kritik an den «Impfstoff»verträgen des Bundes ist nicht neu. Neu ist jedoch, wer sie aufgreift – und wie. Was über lange Zeit vor allem von politischen Randakteuren und kritischen Gruppierungen vorgebracht wurde, findet nun Eingang in reichweitenstarke Medien. Und dort wird nicht relativiert, sondern zugespitzt.
Auslöser ist die vollständige Offenlegung zentraler Verträge, über die wir hier berichtet haben. Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) doppelte am Dienstag mit einer Pressekonferenz nach (hier kurz gemeldet). Nachdem diese Verträge zuvor nur geschwärzt zugänglich waren, geben die ungeschwärzten Versionen nun Einblick in Details, die es in sich haben. Kritiker sprechen von «grobfahrlässigem» Handeln des Bundes – ein Vorwurf, der direkt ins Herz staatlicher Verantwortung zielt.
Besonders brisant ist dabei die Konstruktion der Verträge: Der Staat verpflichtete sich, die Hersteller in weiten Teilen von Haftungsrisiken freizustellen. Damit wurde ein erheblicher Teil möglicher Konsequenzen auf die öffentliche Hand übertragen, denn die Verträge enthielten keine Verpflichtungen für die Hersteller, ein wirksames oder ein sicheres Produkt abzuliefern. Wenn man diese Verträge liest, drängt sich der Schluss auf, dass es sich dabei um ein experimentelles Serum handelt, dessen langfristige Wirkung und dessen Nebenwirkungen völlig unklar sind. Und das muss der Bund, anders als er damals kommunizierte, gewusst haben.
Solche Kritik hat Transition News in der Vergangenheit oft geäußert. Dabei blieb sie früher oft isoliert oder wurde als politisch motiviert eingeordnet. Doch inzwischen greift auch die Neue Zürcher Zeitung die Thematik auf – und verschärft den Ton deutlich. Die Verträge seien «katastrophal verhandelt» worden, lautet das Urteil. Im Fokus stehe dabei nicht nur die juristische Ausgestaltung, sondern auch die Dimension der Beschaffung selbst. Die Schweiz habe ein Vielfaches der tatsächlich benötigten Impfdosen bestellt, Millionen davon seien aber nie verwendet worden. Die Folge: Impfstoffe im Wert von über einer Milliarde Franken, die letztlich entsorgt werden mussten.
Damit verschiebe sich die Kritik von einzelnen Vertragsklauseln hin zu einer grundsätzlichen Frage: War die gesamte Beschaffungsstrategie des Bundes von Anfang an aus dem Gleichgewicht geraten?
Noch weiter geht der Blick, der die Verhandlungen mit Moderna detailliert nachzeichnet und dabei ein deutliches Machtgefälle beschreibt. Der Pharmakonzern habe seine Bedingungen weitgehend durchgesetzt, während die Schweiz weitreichende Zugeständnisse machte. Hohe Preise pro Dosis, umfangreiche Vorauszahlungen noch vor einer Zulassung und eine nahezu vollständige Absicherung des Unternehmens gegen Haftungsrisiken zeichneten das Bild eines Deals, bei dem die öffentliche Hand eine außergewöhnlich starke Verpflichtung eingegangen sei.
Hier auch die Berichterstattung von 20 Minuten. In der Gesamtschau entstehe ein Narrativ, das politisch brisant sei: Ein Staat, der in der Krise schnell handeln wollte, sich dabei jedoch in Verträge band, die im Nachhinein schwer zu rechtfertigen sind. Besonders die Haftungsfragen wiegten schwer, weil sie grundlegende Prinzipien berührten – etwa die Frage, wer für mögliche Schäden letztlich einsteht.
Auffällig ist dabei die Verschiebung in der medialen Behandlung. Die Kritik selbst ist nicht neu, wohl aber ihre Reichweite und Schärfe. Was früher nur punktuell thematisiert wurde, wird nun breit aufgegriffen und in eine größere Erzählung eingebettet: in jene einer möglicherweise überhasteten, finanziell riskanten und rechtlich problematischen Beschaffungspolitik.
Der Bund hält dem weiterhin entgegen, dass die außergewöhnliche Lage außergewöhnliche Maßnahmen verlangt habe. Ohne weitgehende Zusicherungen an die Hersteller wäre ein schneller Zugang zu Impfstoffen kaum möglich gewesen. Geschwindigkeit habe Priorität gehabt – auch um den Preis von Risiken.
Doch genau dieser Preis steht nun im Zentrum der Debatte. Mit der zeitlichen Distanz zur «Corona-Zeit» verschiebt sich der Blick: Weg von der akuten Krisenbewältigung hin zur politischen und finanziellen Aufarbeitung. Und diese fällt zunehmend kritischer aus – nicht mehr nur in alternativen Medien wie Transition News, sondern im Mainstream der Medien.
«Post-Vac»-Syndrom: Einzigartige Japan-Studie belegt schwere Langzeitfolgen nach COVID-«Impfung»
Eine aktuelle Registerstudie* aus Japan liefert eine der umfassendsten klinischen Beschreibungen des sogenannten Post-COVID-19 Vaccination Syndroms (PCVS), auch «Post-Vac» genannt. In der Studie analysierten Forscher in 14 ambulanten Kliniken 179 «klinisch definitive» Fälle von Patienten, die nach einer SARS-CoV-2-Impfung anhaltende Beschwerden entwickelten.
In der Arbeit, erschienen am 14. März in Scientific Reports, wurden insgesamt 493 unerwünschte Ereignisse ausgewertet – im Median zwei pro Betroffenem. Die häufigsten Symptome fielen in drei System-Organ-Klassen: Allgemeine Störungen (29,2 Prozent), Nervensystem-Erkrankungen (22,3 Prozent) und Muskel-Skelett-Beschwerden (10,1 Prozent). Im Vordergrund standen Fatigue, Brain Fog (Gehirnnebel mit Symptomen wie Verwirrtheit, Vergesslichkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Wortfindungsstörungen, langsames Denken, Kopfschmerzen), Schwindel und Schmerzen in den Extremitäten.
Bemerkenswert ist der zeitliche Verlauf: Zwar traten 69,4 Prozent der Beschwerden innerhalb der ersten 90 Tage auf, doch 12,4 Prozent manifestierten sich erst nach mehr als einem Jahr. Bei 14,6 Prozent der Fälle waren die Symptome schwer. Insgesamt blieben 29,4 Prozent der Betroffenen ohne Besserung. Die Autoren entwickelten zudem eine vorläufige Phänotyp-Klassifikation, die Hochrisiko-Gruppen mit über 60 Prozent Nicht-Erholungsrate identifiziert (siehe dazu auch den TN-Artikel «Bei COVID-‹Impf›geschädigten ‹scheint sich der Zustand nicht zu verbessern›»).
Die Studie kann als recht einzigartig bezeichnet werden, weil sie erstmals in diesem Umfang eine standardisierte MedDRA-Kodierung** sowie eine Schweregrad-Einstufung bei klinisch eindeutig zugeordneten PCVS-Fällen vornimmt. Im Gegensatz zu reinen Spontanmeldesystemen basiert sie auf einem multizentrischen Praxisregister aus dem Alltag japanischer Ambulanzen und dokumentiert gezielt verzögerte und persistierende Verläufe.
Die internationale Literatur zu «Post-Vaccination Syndrome» / PCVS / PACVS / «Long Vax» wächst derweil rasch. Neben der Yale LISTEN-Analyse von 2023 und der immunologischen Folgestudie von 2025 lieferte die Anfang dieses Jahres publizierte Columbia-Studie detaillierte Vergleiche der klinischen Überlappung mit sogenanntem «Long COVID» sowie unterschiedliche Biomarker-Muster, insbesondere höhere Autoantikörper-Raten bei PACVS (zum Thema Long COVID siehe den TN-Beitrag «Die wertlose ‹Long-COVID›-Definition: Ein Phantom auf der Suche nach einer Krankheit»).
Eine noch aktuellere Arbeit (24. März 2026) beschreibt zudem Hinweise auf Immun-Dysregulation und Gerinnungsstörungen bei persistierenden Symptomen.
Die japanische Registerstudie erhält besondere Brisanz im Kontext laufender Schadensersatzklagen. Sie dokumentiert an einer vergleichsweise großen Kohorte, dass Corona-Injektionen bei einer Subgruppe sehr wohl schwere und langanhaltende gesundheitliche Negativfolgen haben können. Genau diese Erkenntnis könnte die juristische Aufarbeitung vorantreiben.
Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 9. März 2026 (Az. VI ZR 335/24) zum AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria hat bereits klargestellt, dass die pauschale Berufung auf ein angeblich positives Nutzen-Risiko-Verhältnis der Europäischen Arzneimittelagentur EMA nicht mehr ausreicht und Hersteller umfassende Auskünfte erteilen müssen – eine Grundlage, die auch für mRNA-Präparate relevant werden könnte (TN berichtete).
Kritische Ärzte sehen in solchen Befunden einen weiteren Beleg für dringenden Handlungsbedarf. Ende 2025 forderten sie ein Moratorium für mRNA-«Impfstoffe», weil zu viele Risiken und unbeantwortete Fragen – etwa zur langfristigen Wirkung des Spike-Proteins und zu fehlenden unabhängigen Vergleichsstudien – existierten.
* Eine Registerstudie ist eine Arbeit, bei der Daten aus einem Register zu Therapie und Diagnose aus dem Behandlungsalltag untersucht werden. In der Regel handelt es sich um eine retrospektive Untersuchung.
** Eine MedDRA-Kodierung (Medical Dictionary for Regulatory Activities) ist ein international standardisiertes System zur einheitlichen Verschlüsselung medizinischer Begriffe. Es wird genutzt, um unerwünschte Ereignisse, Nebenwirkungen und Begleiterkrankungen in klinischen Studien und bei der Arzneimittelzulassung (Pharmakovigilanz) präzise und über Ländergrenzen hinweg vergleichbar zu dokumentieren.
Datenkrake Palantir fordert US-Wehrpflicht, Aufrüstung Deutschlands, KI als militärische Abschreckung
Der Überwachungssoftware-Konzern Palantir hat auf X ein 22-Punkte-Programm veröffentlicht. Dieses Manifest vertritt eine klare Linie: mehr militärische Stärke, mehr nationale Pflicht und eine zentrale Rolle von KI und Tech-Unternehmen in der globalen Machtordnung. Palantir ist überzeugt, dass das Silicon Valley eine aktivere Rolle bei nationaler Sicherheit und militärischer Stärke spielen sollte.
In diesem kriegerischen Stil geht es weiter. So wird zum Beispiel eine Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht gefordert, um die militärische Stärke der USA aufrechtzuerhalten. Palantir bezeichnet sie als «universelle Pflicht» und scheint zugleich Präsident Donald Trump im Hinblick auf den aktuellen Konflikt mit dem Iran zu kritisieren, da er vor dessen Beginn den Kongress nicht konsultiert hat. Dazu schreibt der Konzern:
«Wir sollten als Land in der Lage sein, eine Debatte über die Angemessenheit militärischer Einsätze im Ausland fortzuführen und gleichzeitig unbeirrt zu unserem Engagement gegenüber jenen zu stehen, die wir gebeten haben, sich in Gefahr zu begeben.»
Es folgen allgemeinere Aussagen über das Aufkommen künstlicher Intelligenz und die Feststellung, dass «harte Macht in diesem Jahrhundert auf Software basieren wird». In Sachen KI-Kriegswaffen konstatiert der Konzern: «Die Frage ist nicht, ob KI-Waffen gebaut werden; es geht darum, wer sie baut und zu welchem Zweck.» Das KI-Waffen-Rüsten habe schon länger begonnen, und das KI-Zeitalter habe nun das Atomzeitalter abgelöst.
Der Tech-Konzern fordert zudem die absolute Wiederaufrüstung von Deutschland und Japan, den ehemaligen Feindmächten im Zweiten Weltkrieg. Dazu heißt es:
«Die Nachkriegsentmachtung von Deutschland und Japan muss rückgängig gemacht werden.»
Die Entwaffnung Deutschlands sei «eine Überkorrektur» gewesen, für die Europa nun einen hohen Preis zahle. Ein ähnliches und «hochgradig theatralisches Engagement für den japanischen Pazifismus» werde, sofern man es aufrechterhalte, das Machtgleichgewicht in Asien verschieben.
Der Beitrag von Palantir lobt die USA für ihr Eintreten für «progressive Werte» im Vergleich zu anderen Ländern und argumentiert, dass «amerikanische Macht seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 einen außergewöhnlich langen Frieden ermöglicht hat». Der NATO wird dagegen keine Anerkennung gezollt.
Neben diesen Prognosen enthält das Manifest auch kritische Bemerkungen über die angebliche Neigung gewöhnlicher Bürger, gegenüber öffentlichen Personen zu streng zu urteilen. Palantir propagiert:
«Wir sollten jenen, die sich dem öffentlichen Leben aussetzen, deutlich mehr Nachsicht entgegenbringen (…) Die rücksichtslose Offenlegung des Privatlebens öffentlicher Personen schreckt zu viele talentierte Menschen vom Staatsdienst ab.»
Hinzugefügt wird, dass es zu viel Schadenfreude gebe, wenn das Fehlverhalten prominenter Personen aufgedeckt werde, und dass ein Mangel an Vergebung und Mitgefühl «dazu führen könnte, dass wir am Ende von Persönlichkeiten regiert werden, die wir später bereuen».
Nachdem zuvor progressive Werte gelobt wurden, wendet sich das Manifest gegen religiöse Intoleranz, um anschließend «einigen Kulturen» vorzuwerfen, «dysfunktional und rückständig» zu sein.
Palantir, eine gefährliche DatenkrakeDas Softwareunternehmen Palantir ist das mächtigste und umstrittenste Technologieunternehmen der Welt. Gegründet wurde es 2003 von einer Gruppe von Silicon-Valley-Unternehmern, darunter Peter Thiel und Alex Karp. Ziel: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sollte eine Technologie, die ursprünglich zur Aufdeckung von Betrug beim Bezahldienstleister Paypal gedient hatte, zur Terrorabwehr eingesetzt werden. Diese Software konnte Personendaten mit Transaktionsdaten verknüpfen und so Muster erkennen, die für Sicherheitsbehörden wertvoll waren.
Palantir arbeitet seitdem eng mit der US-Regierung zusammen, hat seinen Kundenstamm aber auch in Europa vergrößert. Dazu gehören nicht nur staatliche Behörden, sondern auch Wirtschaftsunternehmen in der Finanz- und Pharmabranche. Die Software von Palantir wird teilweise auch von der deutschen Polizei genutzt, zum Beispiel in Hessen und Bayern.
Diese Entwicklung bescherte den Gründern immensen Reichtum, gleichzeitig wuchs die Kritik. 13 ehemalige Palantir-Mitarbeiter schrieben zum Beispiel im Mai 2025 in einem offenen Brief:
«Tech-Firmen wie Palantir tragen dazu bei, autoritäre Strukturen unter dem Deckmantel einer von Oligarchen geführten Revolution zu normalisieren. Das müssen wir stoppen.»
Bei dem kürzlich veröffentlichten 22-Punkte-Programm handelt es sich um Auszüge aus dem New York Times-Bestseller «Die technologische Republik: Harte Macht, weiche Überzeugung und die Zukunft des Westens» von Alexander C. Karp und Nicholas W. Zamiska.
Sexuelle Gewalt gegen Frauen, ob digital oder offline: gesamtgesellschaftliche Lösung überfällig
«Keine virtuelle Vergewaltigung, kein Aufschrei.» Mit dieser pointierten Überschrift wartet Welt-Chefreporterin Anna Schneider in einem aktuellen Kommentar auf. So sei seit 2019 die Zahl der Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffe hierzulande um mehr als 50 Prozent gestiegen.
«Doch anders als ‹virtuelle› Vergewaltigungen locken diese realen Fälle keine Horden von Feministinnen auf die Straße», so Schneider. Und weiter:
«Die Gesamtzahl der Straftaten sei zwar im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, aber irgendwie spürt sie eben nicht jeder, die große Erleichterung.»
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe zwar bei der Vorstellung der Zahlen eine erhebliche Überrepräsentanz ausländischer Tatverdächtiger konstatiert. Doch SPD-Politiker Andy Grote, Vorsitzender der Innenministerkonferenz, relativierte dies umgehend mit Verweis auf einen Rückgang ausländischer Tatverdächtiger um 2,7 Prozent und bei Zuwanderern um 9,2 Prozent.
Eine Relativierung, die bei Schneider nachvollziehbar Unverständnis hervorruft. Auch, weil «der zweite und dritte Blick auf die Statistik wie so oft eher Unschönes entblößt», so Schneider. Die Gewaltkriminalität insgesamt ist seit 2019 um 17,3 Prozent auf mehr als 212.000 Fälle gestiegen. Bei Mord und Totschlag gab es ein Plus von 6,5 Prozent. Besonders dramatisch entwickelten sich die Sexualdelikte:
«Vergewaltigungen und besonders schwere sexuelle Übergriffe nahmen seit 2019 um mehr als 50 Prozent zu. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 13.920 solcher Fälle erfasst.»
Selbst wenn ein Teil des Anstiegs auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurückzuführen sei, so Schneider, bleibe «der Rest steigende Gewalt an Frauen, das ist nicht schönzureden».
An dieser Stelle wird die Ambivalenz der öffentlichen Reaktion besonders deutlich. Schneider verweist darauf, dass es trotz der realen Zahlen keine großen feministischen Massendemonstrationen vor dem Brandenburger Tor oder auf dem Hamburger Rathausmarkt gebe – «dabei ginge es wie auch in den vergangenen Wochen um Vergewaltigungen, aber eben um reelle, nicht ‹virtuelle›».
Dieser Hinweis ist korrekt, greift aber zu kurz. Nicht nur ist «virtuelle» Gewalt auch «reell» für die Betroffenen, auch herrschte bei der digitalen Gewalt lange ein großes mediales und politisches Schweigen, obwohl hier die Zahlen bereits zuvor sehr hoch waren. Erst der Fall Ulmen/Fernandes änderte dies spürbar und löste breite Aufmerksamkeit aus.
Nun kann man vortragen – und das geschieht ja auch –, dass der Fall Ulmen/Fernandes von der Politik genutzt wird, um die Überwachungsagenda voranzutreiben (siehe TN-Artikel «Digitale Gewalt: Wie eindämmen – ohne den Überwachungsstaat voranzutreiben?»). Doch auch «Offline-Gewalt» wurde dazu genutzt, den «Big Brother» voranzutreiben.
9/11 und Kölner Silvesternacht als «Offline-Vehikel» des ÜberwachungsstaatsDenken wir nur an die Geschehnisse am 11. September 2001 in den USA, also an 9/11. In der Folge verabschiedete die US-Regierung unter Präsident George W. Bush den USA PATRIOT Act. Dieses Gesetz erweiterte die Befugnisse von Sicherheitsbehörden deutlich, etwa bei der Überwachung von Kommunikation, dem Zugriff auf persönliche Daten und der Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten. 9/11 war eine Art Urknall für den modernen Überwachungsstaat.
Dazu heißt es in der Analyse «The USA Patriot Act: Civil Liberties, the Media,
and Public Opinion», veröffentlicht 2003 im Fordham Urban Law Journal:
«Die meisten Mainstreammedien berichteten lediglich darüber, dass das Gesetz verabschiedet worden war. Es gab kaum eine Debatte über die Bestimmungen des PATRIOT Act in einer Zeit, in der schon ein Kongressabgeordneter als Ketzer gebrandmarkt wurde, wenn er die Forderung des Präsidenten nach zusätzlichen Befugnissen zur Ergreifung der Übeltäter in Frage stellte (...)
Als das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet wurde, konzentrierten sich die meisten Artikel in den großen Zeitungen auf die positiven Aspekte des Gesetzes.»
Oder denken wir an die Kölner Silvesternacht 2015/2016, bei der es vor allem auch zu 900 sexuellen Übergriffen gegen Frauen kam – und politische Maßnahmen Maßnahmen zur Folge hatte, die Sicherheitsbehörden stärkere Eingriffsmöglichkeiten gaben. Und von den Mainstreammedien wurde das sehr wohl mit einem «Aufschrei» begleitet. Die Bild etwa brachte am 7. Januar 2016 folgenden Artikel:
Quelle: Bild.de
Auf die Gefahr, dass die Politik dies ausnutzen könnte, um den Sicherheitsapparat weiter zu forcieren, wird hingegen nicht hingewiesen. In dem Beitrag «Die Kölner Silvesternacht: Polizeiversagen, ihre Opfer und NutznießerInnen», veröffentlicht am 1. November 2016 im Fachmagazin Bürgerrechte & Polizei | CILIP*, heißt es dazu:
«Angesichts der vielen Fehlentscheidungen in dieser Nacht steht auch die Frage nach der Professionalität der Polizei im Raum. Eine Polizei, die nicht nur die Frauen nicht hat schützen können, sondern die den Stoff hat entstehen lassen, aus dem die Law-and-Order-Politik und die RassistInnenen des Landes bereitwillig schöpfen können.»
Tatsächlich erhielten Polizei und Ordnungsbehörden in mehreren Bundesländern erweiterte Befugnisse zur Gefahrenabwehr, etwa durch erleichterte Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote und eine Ausweitung präventiver Kontrollmaßnahmen an sogenannten «gefährlichen Orten».
Der Verfassungsrechtler Christoph Gusy kritisierte in seinem Gutachten zum 6. Änderungsgesetz zum Polizeigesetz NRW (nach den Erfahrungen der Kölner Silvesternacht) die Ausweitung präventiver Befugnisse wie erleichterte Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote (§ 34b PolG NRW) und Maßnahmen an «gefährlichen Orten» als unverhältnismäßige Verschiebung hin zu einer Vorfeld-Überwachung.
Diese Regelungen hätten den klassischen Gefahrenbegriff aufgeweicht und tief in Grundrechte wie Freizügigkeit (Art. 11 GG) und Freiheit der Person eingegriffen, ohne ausreichende konkrete Gefahr oder richterliche Kontrolle. Scharf formuliert Gusy:
«§ 34b PolG NRW (Aufenthalts- und Kontaktverbot) ist in seiner Anwendung auf ‹Gefährder› wegen des Vorrangs der Gefahrenaufklärung vor der Gefahrenabwehr als Vorfeldmaßnahme nicht grundgesetzkonform. § 34c PolG NRW (Elektronische Aufenthaltsüberwachung) ist gleichfalls nur verfassungsgemäß, soweit sie sich nicht gegen ‹Gefährder› richtet.»
Mit «Gefährder» meint Gusy Personen, von denen lediglich eine abstrakte, zukünftige «drohende Gefahr» ausgeht. Und wenn die per elektronischer Fußfessel überwacht würden, so sei dies verfassungswidrig, weil es sich um eine intensive Vorfeldmaßnahme handele, die ohne konkrete Straftat oder unmittelbar bevorstehende Gefahr tief in Grundrechte (Freizügigkeit, informationelle Selbstbestimmung) eingreife. Sie wäre nach Gusy nur dann verfassungsgemäß, wenn sie sich auf Fälle mit einer bereits konkretisierten, unmittelbaren Gefahr beschränkt und nicht als präventives Überwachungsinstrument gegen bloße Risikopersonen eingesetzt wird.
Damit diene «Köln» als Vorwand für eine schleichende Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien zugunsten symbolischer Sicherheitsrhetorik, so Gusy.
Parallel wurde die Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich ausgebaut – unter anderem durch erleichterte rechtliche Voraussetzungen für Kameras an kriminalitätsbelasteten Plätzen und in Verkehrsknotenpunkten (etwa rund um Bahnhöfe) sowie durch zusätzliche Installationen und längere Speicherfristen –, was von Befürwortern als Beitrag zur Abschreckung und Aufklärung gewertet wird, während Kritiker darin eine Verschiebung hin zu mehr Überwachung und potenziellen Grundrechtseingriffen sehen.
Gebracht hat dies alles aber offenbar nichts, wenn man die von Schneider wiedergegebenen Zahlen zu Gewaltkriminalität, Mord und Totschlag und Sexualdelikten (siehe oben) zugrunde legt.
Ein Grund, der nicht oft genug betont werden kann: Die Gewaltdebatte insgesamt ist seit Jahrzehnten hochgradig ideologisch aufgeladen, was auch an Reaktionen wie von dem eingangs erwähnten SPD-Politiker Grote zu sehen ist. Anstatt einen umfassenden Maßnahmenkatalog zu präsentieren, in dem detailliert dargelegt ist, wie eine sich «hochentwickelt» nennende Gesellschaft digitale und Offline-Gewalt (insbesondere auch schwerste Delikte wie Mord und Vergewaltigungen) effektiv eindämmen kann, ohne einen Überwachungsstaat herbeizuführen, relativierte der 57-Jährige.
Neue Strafparagraphen allein – auch das kann nicht oft genug betont werden – reichen derweil bei Weitem nicht aus und bergen eben auch die Gefahr, den Überwachungsstaat weiter voranzutreiben. Letztlich handelt es sich hier um ein Systemversagen. Statt einer reinen Verschärfung des Strafrechts, die etwa bereits beim bloßen Herstellen von Deepfakes zu Hausdurchsuchungen und einer weiteren Überlastung des Justizapparats führen könnte, braucht es vor allem Prävention und gesellschaftlichen Wandel.
Dazu gehören umfassende Fortbildungen für Polizei, Staatsanwälte und Richter im Umgang mit digitalen Beweisen und KI-Manipulationen, altersgerechte Medienkompetenz-Programme in Schulen zu Einwilligung, Selbstbestimmung und respektvollem Online- und Offline-Verhalten sowie konkrete Hilfsangebote für Betroffene.
Darüber hinaus sind tiefere gesellschaftliche Kurskorrekturen notwendig: weg von der permanenten Digitalisierung und Aufmerksamkeitsökonomie, hin zu mehr realen Beziehungen, geregelten Bildschirmzeiten, bezahlbarem Zeitwohlstand und regelmäßigen Naturaufenthalten, die Stress abbauen und Empathie stärken. Stärkung von Gemeinschaft, emotionaler Intelligenz und Konfliktlösungskompetenz statt hyperindividueller Konkurrenz kann die Wurzeln von Frust und Gewalt mindern – offline wie online. Und nicht zuletzt muss es wieder zu einer gerechten Reichtumsverteilung kommen.
* «CILIP» stand ursprünglich für «Civil Liberties and Police».
Einnahme gängiger Medikamente während der Schwangerschaft mit erhöhtem Autismusrisiko bei Kindern verbunden
Eine Studie über mehr als sechs Millionen Geburten in den USA ergab, dass Kinder, deren Müttern während der Schwangerschaft eines von 15 gängigen Medikamenten verschrieben worden war, ein um 47 Prozent höheres relatives Risiko für eine Autismusdiagnose aufwiesen. Study Finds berichtet über die Arbeit.
Alle 15 Medikamente, darunter Antidepressiva, Antipsychotika, Betablocker und Statine, haben eine gemeinsame biologische Wirkung: Sie können die körpereigene Cholesterinproduktion beeinträchtigen – und Cholesterin ist ein entscheidender Baustein für die Entwicklung des fetalen Gehirns.
Laut den Autoren der Studie stieg das Risiko mit jedem zusätzlich gleichzeitig verschriebenen Medikament an und erreichte das 2,33-Fache des Ausgangswertes, wenn vier oder mehr Medikamente gleichzeitig eingenommen wurden.
Bemerkenswert ist, dass sich der Anteil der Schwangeren, denen mindestens eines dieser Medikamente verschrieben wurde, im Untersuchungszeitraum mehr als verdreifacht hat: Er stieg von 4,6 Prozent im Jahr 2014 auf 16,8 Prozent im Jahr 2023.
Was die möglichen Ursachen von Autismus angeht, so räumte im Herbst 2025 sogar die New York Times ein, Autismus könne «bei Weitem nicht genetisch bedingt» sein. Toby Rogers, Fellow beim Brownstone Institute, konstatierte infolgedessen in einem Substack-Beitrag (siehe TN-Artikel):
«Nicht 100 Prozent, nicht die Hälfte, nicht einmal ein Drittel der Autismusfälle sind [jetzt laut NYT] genetisch bedingt. Das ist ein gewaltiger Paradigmenwechsel.»
Kurz darauf erschien eine Metaanalyse der McCullough Foundation, der zufolge der größte Risikofaktor für Autismus viele Impfungen für Kleinkinder sind. Sie schlussfolgern:
«Die Gesamtheit der Evidenz stützt ein multifaktorielles Modell von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), in dem genetische Prädisposition, Neuroimmunologie, Umweltgifte, perinatale Stressoren und iatrogene Expositionen zusammenwirken, um den Phänotyp eines postenzephalitischen Zustands hervorzurufen. Kombinationsimpfungen und frühzeitige routinemäßige Impfungen im Kindesalter stellen den bedeutendsten modifizierbaren Risikofaktor für ASS dar.
Dies wird durch übereinstimmende mechanistische, klinische und epidemiologische Befunde gestützt und ist durch eine intensivierte Anwendung, die Häufung mehrerer Dosen während kritischer neurokognitiver Entwicklungsphasen und den Mangel an Forschung zur kumulativen Sicherheit des vollständigen pädiatrischen Impfschemas gekennzeichnet.»
Die Prävalenz von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) ist insbesondere in den USA in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen. Dort ist mittlerweile mehr als eines von 31 Kindern betroffen, in Kalifornien gemäß CDC-Daten sogar einer von knapp 13 Jungen.
Mitglieder der Sozialistischen Internationale verklagen Pedro Sánchez
Der spanische Regierungschef Pedro Sánchez gerät zunehmend unter Druck, die Korruptionsskandale in seinem engsten familiären und politischen Umfeld verdichten sich. Seine Ehefrau steht zum Beispiel kurz davor, auf der Anklagebank eines Geschworenengerichts zu landen. Sollte es dazu kommen, drohen ihr bis zu 24 Jahre Gefängnis (wir berichteten).
Zudem deuten alle Ermittlungsergebnisse darauf hin, dass der Sozialist selbst Dreh- und Angelpunkt eines ausgefeilten Korruptionsnetzes ist. Auch in Brüssel wird wegen möglichen Betrugs beim Umgang mit EU-Geldern gegen Spanien ermittelt. Es geht um 97 Fälle mit einem geschätzten Schaden von 796,2 Millionen Euro.
Doch damit nicht genug: Nachdem Sánchez sich nach dem Gipfeltreffen der von ihm geleiteten Sozialistischen Internationale (SI) am letzten Wochenende in Barcelona noch euphorisch zeigte, sieht er sich jetzt mit zwei Klagen konfrontiert.
Die erste, die in London eingereicht wurde, stammt von Benedicta Lasi, der ehemaligen Generalsekretärin der SI, die 2022 gemeinsam mit Sánchez gewählt wurde – und die er am 24. Februar 2024 abrupt entließ. Genau an dem Tag, an dem in Spanien der Korruptionsfall Koldo bekannt wurde, in den hochrangige Politiker aus Sánchez' Partei PSOE verstrickt sind.
Die zweite Klage wird von der mexikanischen Partei PRI angestrebt, die erwägt, ihn in London oder Madrid wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten zu verklagen. Denn die SI hat seit Sánchez' Amtsantritt keine Finanzberichte veröffentlicht. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen könnten in den letzten Jahren fünf Millionen Euro überstiegen haben, ohne dass darüber Informationen vorliegen oder eine Kontrolle stattfinden würden. Verschärft wird die Situation durch die Behandlung, die Lasi und die PRI dem spanischen Präsidenten und seinem Team vorwerfen.
Neue Unterlagen zu Corona-Impfempfehlungen der STIKO veröffentlicht
Der Journalist Bastian Barucker hat neue Unterlagen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Erstellung der Corona-Impfempfehlungen veröffentlicht, die er mittels des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erhalten hat. Nach einer ersten Durchsicht der rund 700 Seiten, erscheint Barucker eine E-Mail vom 26. März 2021 zum AstraZeneca-Impfstoff als relevant.
Screenshot: STIKO; E-Mail vom 26. März 2021
Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits etliche deutliche Alarmsignale bezüglich der Sicherheit dieses Präparats vorlagen, sahen der Deutscher Ethikrat (DER) und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina die Altersbegrenzung von 60 Jahren als nicht zwingend alternativlose Entscheidung. Das heißt, sie sprachen sich nicht eindeutig für eine strikte Altersbeschränkung (Empfehlung erst ab 60 Jahren durch die STIKO) aus, sondern betonten den Charakter einer Risiko-Nutzen-Abwägung im Einzelfall. Offensichtlich bestand der Wunsch, dass auch jüngere Menschen den Impfstoff verabreicht bekommen.
Norwegen und Dänemark hatten die Impfung mit AstraZeneca bereits am 11. März 2021 «nach Meldungen von schweren Thrombosen» ausgesetzt. Und der Impfstoff wies für jüngere Altersgruppen aufgrund des geringeren Gesundheitsrisikos durch Corona potenziell kein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis auf, wie Barucker betont.
Interessant: Auf Wunsch einer Person mit geschwärztem Namen sollte zu der neuen Impfempfehlung der STIKO keine Pressemitteilung veröffentlicht werden.
Barucker hat die gesamten Dokumente zur Verfügung gestellt, diese sind maschinell durchsuchbar. Hier können Sie die Unterlagen herunterladen.
Die dazugehörige IFG-Anfrage von Bastian Barucker ist hier zu finden.
Bundesgericht: Abstimmung über E-ID muss nicht wiederholt werden
Im September 2025 wurde das neue Gesetz über die digitale Identitätskarte von den Schweizer Stimmbürgern in einem Referendum mit lediglich 50,39 Prozent Ja-Stimmen angenommen (wir berichteten). Daraufhin hatten die Partei EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll und vier Personen in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Abstimmung eingereicht. Die Fälle gingen ans Bundesgericht weiter.
Die Beschwerdeführer beanstandeten insbesondere 30.000 Franken Unterstützung seitens der Swisscom für das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb. Auch kritisierten sie nichtmonetäre Zuwendungen von insgesamt 163.000 Franken seitens der Verlage Ringier und TX Group zugunsten der Allianz Pro E-ID.
Den Beschwerdeführern zufolge hat sich die Swisscom als bundesnahes Unternehmen unzulässig in den Abstimmungskampf eingemischt, obwohl sie zur politischen Neutralität verpflichtet sei. Die Zuwendungen von Ringier und TX Group hätten hingegen gegen die Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungsvorlagen verstoßen. Verlangt wurden die Aufhebung der Abstimmung oder die Feststellung durch das Bundesgericht einer Verletzung der politischen Rechte der Stimmberechtigten.
Wie SRF berichtet, hat das Bundesgericht in Lausanne nun die Beschwerden abgewiesen. Zwei Richter hätten zwar deutliche Kritik an der Swisscom-Spende geäußert un diese als indirekte Behördenpropaganda und verfassungswidrig bezeichnet. Eine Mehrheit der fünf Richter sei dieser Frage jedoch ausgewichen, «indem sie auf die entsprechenden Rügen wegen verpasster Frist nicht eintrat».
Das Gericht habe sich hingegen mit Zuwendungen von Ringier und TX Group befasst und festgestellt, dass es eine Unregelmäßigkeit war, diese erst kurz vor der Abstimmung transparent zu machen. Eine Irreführung der Stimmberechtigten sei jedoch nicht erkennbar und das Abstimmungsresultat werde dadurch nicht infrage gestellt.
Die Beschwerdeführer zeigen sich nach dem Beschluss gemäß 20 Minuten unzufrieden. «Unsäglich», habe Nils Fiechter, Chef der Jungen SVP, den Entscheid auf X kritisiert. Gegenüber dem Portal erklärte er:
«Wir sind sehr enttäuscht, vor allem weil das Urteil so zustande kam, dass es ein formaler Entscheid war – sprich, die Bundesrichter traten nicht darauf ein.»
Die Richter hätten die «Einmischung der Swisscom» zwar als unzulässig bezeichnet, doch die Beschwerden mit der Begründung abgewiesen, die Beschwerdeführer hätten zu spät reagiert.
Fiechter lobte allerdings den SP-Bundesrichter Lorenz Kneubühler, der hierzu eine andere Meinung hatte. Ihm zufolge bedeutet der Entscheid, dass sich der «Durchschnittsbürger künftig nicht mehr mittels Stimmrechtsbeschwerde überhaupt zur Wehr setzen kann». Dem SVP-Bundesrichter Thomas Müller warf Fiechter hingegen «Unprofessionalität» vor.
Monica Amgwerd, Generalsekretärin der Zürcher Piraten-Partei, bedauert ebenfalls, dass der Entscheid des Bundesgerichts an einer «reinen Verfahrensfrage» gescheitert ist.
Russland will Öllieferungen Kasachstans nach Deutschland über die «Druzhba»-Pipeline stoppen
Russland will ab dem 1. Mai den Transit von kasachischem Öl nach Deutschland über die Druschba-Pipeline einstellen. Dies jedenfalls teilten drei Branchenquellen gegenüber Reuters mit. Die Quellen, die sich unter der Bedingung der Anonymität äußerten, erklärten, der angepasste Zeitplan für die Ölexporte sei an Kasachstan und Deutschland übermittelt worden.
Wie die Presseagentur feststellt, hätten sich die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Russlands zu Deutschland aufgrund des Konflikts in der Ukraine, in dem Berlin Kiew unterstützt, verschlechtert. Letzte Woche hätten deutsche Firmen die Gründung neuer Joint Ventures mit ukrainischen Drohnenherstellern angekündigt. Unter anderem sollen Drohnen hergestellt werden, die eine Reichweite von bis zu 1.500 Kilometern haben und somit Ziele tief im russischen Hinterland erreichen können (TN berichtete).
Das russische Energieministerium habe nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme reagiert, so Reuters. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow habe gegenüber Reportern bei einer täglichen Telefonkonferenz gesagt, ihm sei nichts von einem Vorhaben bekannt, den Transit von Öl einzustellen, man würde die Sache jedoch überprüfen.
Das Portal erinnert daran, dass Deutschland 2022 die lokalen Einheiten von Rosneft, Russlands größtem Ölproduzenten, unter Treuhandverwaltung gestellt und damit die jahrzehntelangen energiepolitischen Beziehungen Berlins zu Russland grundlegend umgekippt habe.
Kasachstans Ölexporte nach Deutschland über die russische Druschba-Pipeline hätten sich im Jahr 2025 auf insgesamt 2,146 Millionen Tonnen belaufen, was etwa 43.000 Barrel pro Tag entspreche – ein Anstieg von 44 Prozent gegenüber 2024.
Kasachstan liefere Öl nach Deutschland über den nördlichen Zweig der Druschba-Pipeline, der durch Polen verläuft. Die Lieferungen seien wiederholt durch ukrainische Drohnenangriffe auf die Pipeline in Russland unterbrochen worden.
Die deutsche PCK-Raffinerie – eine der größten des Landes – in der nordöstlichen Stadt Schwedt wird Reuters zufolge teilweise mit kasachischem Rohöl versorgt, das über die Pipeline transportiert wird, nachdem die russischen Öllieferungen nach der russischen Invasion in die Ukraine im Jahr 2022 eingestellt worden waren.
Milliarden-Deal im Blindflug: Wie der Bund sich bei COVID-«Impfstoff»verträgen aus der Verantwortung stahl
Was jahrelang hinter geschwärzten Dokumenten verborgen blieb, liegt nun in der Schweiz offen auf dem Tisch: Die Verträge zwischen dem Bund und den COVID-Impfstoffherstellern. Auf einer Medienkonferenz zeichnete das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) diesbezüglich ein Bild, das politisch Sprengkraft hat (wir haben hier über den Gerichtsentscheid berichtet).
Laut einer juristischen Analyse durch spezialisierte Anwälte sind die Inhalte der Verträge nicht nur ungewöhnlich – sie sind auch, so der Tenor, in zentralen Punkten einseitig zulasten der öffentlichen Hand ausgestaltet. Im Kern steht der Vorwurf, dass die Hersteller vertraglich kaum verpflichtet wurden, ein wirksames oder sicheres Produkt zu liefern, während gleichzeitig wesentliche Risiken vollständig beim Staat verblieben.
Besonders brisant: Der Bund verpflichtete sich offenbar, die Hersteller im Falle von Klagen Dritter umfassend schadlos zu halten – inklusive Gerichts- und Anwaltskosten sowie möglicher Schadenersatzzahlungen. Eine Konstruktion, die Kritiker als «Carte Blanche» für die Industrie bezeichnen. Der Staat als Risikoträger, die Unternehmen weitgehend aus der Schusslinie.
Das finanzielle Ausmaß ist erheblich. Verträge im Umfang von mehr als einer Milliarde Franken wurden abgeschlossen – für Mengen, die eine mehrfache Impfung der gesamten Bevölkerung ermöglicht hätten. In der Rückschau stellt sich damit nicht nur die Frage nach der Zweckmäßigkeit, sondern auch nach der Verhältnismäßigkeit der Beschaffung.
Der juristische Befund wirft darüber hinaus grundlegende rechtliche Fragen auf: Wurden Prinzipien des Beschaffungsrechts missachtet? Hat der Bundesrat dem Parlament wesentliche Vertragsinhalte vorenthalten? Und steht im Raum, dass öffentliche Mittel in einer Weise eingesetzt wurden, die strafrechtlich relevant sein könnte?
Die Kritik richtet sich nicht nur gegen die Vertragsgestaltung, sondern auch gegen die Informationspolitik während der Pandemie. Der Vorwurf: Die Bevölkerung sei über Sicherheit, Wirksamkeit und Notwendigkeit der Impfstoffe unzureichend oder irreführend informiert worden. Gleichzeitig hätten die Hersteller selbst keine verbindlichen Garantien abgegeben.
Für Nationalrat Rémy Wyssman (SVP, Solothurn) ist die Sache klar: Die Verträge seien praktisch unverändert unterzeichnet worden, ohne dass ernsthaft über kritische Klauseln nachverhandelt worden sei. Die Konsequenzen beschreibt er drastisch: fehlende Absicherung bei Wirkung und Haftung – bei gleichzeitigem Einsatz erheblicher Steuergelder.
Politisch kündigt sich nun Bewegung an. Gefordert werden unter anderem eine vollständige Offenlegung sämtlicher Verträge – freigeklagt und offengelegt wurde bisher nur derjenige mit Moderna –, rechtliche Schritte zur Sicherung möglicher Haftungsansprüche sowie eine Verschärfung der Verantwortung innerhalb der Bundesverwaltung. Insbesondere die faktische Haftungsfreiheit von Kadern steht zur Debatte.
Darüber hinaus verlangen die Kritiker eine nachträgliche parlamentarische Aufarbeitung – inklusive Untersuchungskommission – sowie strengere gesetzliche Vorgaben für künftige Krisenbeschaffungen. Der Tenor: Was in der «Corona-Zeit» unter Zeitdruck entschieden wurde, dürfe sich in dieser Form nicht wiederholen.
Ob die Vorwürfe einer vertieften politischen und juristischen Prüfung standhalten, wird sich erst zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Veröffentlichung der Verträge verschiebt die Debatte – weg von der akuten Krisenbewältigung hin zur Frage nach Verantwortung, Kontrolle und dem Umgang mit öffentlichem Geld in außerordentlichen Lagen.
Berliner Zeitung: ÖRR-Angebot ist vielfältig genug: Klage gegen Rundfunkbeitrag scheitert vor Gericht
Magyar: «Netanjahu würde verhaftet werden, wenn er nach Ungarn käme»
Der designierte Ministerpräsident Péter Magyar hat erklärt, dass seine Regierung aktives Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bleiben und den damit verbundenen Verpflichtungen nachkommen werde. Deshalb würde er den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu festnehmen lassen, sollte er ungarisches Staatsgebiet betreten.
Diese Aussage machte Magyar, nachdem er bei einer Pressekonferenz darauf angesprochen worden war, dass er Netanjahu trotz eines gegen ihn vorliegenden Haftbefehls zu seiner Vereidigungszeremonie eingeladen habe. Magyar rechtfertigte diesen Schritt damit, dass er seit seinem Wahlsieg mit mehreren Staats- und Regierungschefs gesprochen und «alle ohne Ausnahme nach Ungarn zum 70. Jahrestag der Revolution von 1956 eingeladen habe». Er fügte hinzu:
«Wenn ein Staat Mitglied des IStGH ist und eine gesuchte Person das Hoheitsgebiet unseres Landes betritt, muss sie festgenommen werden. Jeder Staat und jeder Regierungschef ist sich dieser Gesetze bewusst.»
Netanjahu hatte Magyars Einladung angenommen und ihn im Gegenzug zu einem «Regierung-zu-Regierung (G2G)-Treffen» in Jerusalem eingeladen. Nun gilt es allerdings als unwahrscheinlich, dass Netanjahu nach Ungarn reisen wird – einem der wenigen Länder in Europa, das er bisher als Verbündeten zählen konnte. Viktor Orbán hatte Netanjahu häufig vor internationalem rechtlichem Druck geschützt.
Auch in anderen Bereichen will Magyar mit der Politik seines Vorgängers Orbán brechen. So hat er bereits angekündigt, dass er das Veto seines Landes gegen den 90-Milliarden-Euro-Kriegskredit der EU für die Ukraine aufheben werde. Eine beschleunigte EU-Mitgliedschaft des Landes will er während des Konflikts jedoch ablehnen.
Gleichzeitig will er die engen Beziehungen seines Landes zu Russland beenden. Laut Magyar haben die ungarischen Bürger bei der Wahl klargestellt, «dass sie ihre Geschichte selbst schreiben werden – nicht in Moskau, nicht in Peking und nicht in Washington».
Wie einige Medien berichten, sei es dagegen unklar, wie sich Magyars Beziehungen zum US-Präsidenten Donald Trump gestalten werden. Orbán hatte die Haltung der USA nachdrücklich unterstützt. Vizepräsident JD Vance war vor der Wahl sogar nach Ungarn gereist, um Orbán bei seiner Wahl zu unterstützen.
EU will 90-Milliarden-Euro-Kredit für Ukraine so schnell wie möglich freigeben
Nach der Wahlniederlage von Viktor Orbán in Ungarn will die EU-Kommission den 90-Milliarden-Euro-Kriegskredit für die Ukraine so schnell wie möglich durchdrücken. Orbán hatte diesen bisher blockiert. Auf jeden Fall hat die zyprische Ratspräsidentschaft den Ukraine-Kredit auf die Tagesordnung des Treffens der 27 EU-Mitgliedstaaten am Mittwoch gesetzt.
Voraussetzung dafür, dass die Vereinbarung zustande kommt, ist laut Politico allerdings, dass der russische Öltransit nach Ungarn rechtzeitig wieder aufgenommen wird. Sollte dies geschehen, wird erwartet, dass Ungarn seinen Widerstand aufgeben und den Kredit genehmigen wird.
Ungarns scheidender Ministerpräsident Viktor Orbán hatte am Sonntag erklärt, er werde sein Veto gegen den Kredit aufheben, sobald der Öltransit durch die Druschba-Pipeline – die im Januar durch einen russischen Angriff beschädigt wurde – wiederhergestellt sei.
Der neu gewählte ungarische Regierungschef Péter Magyar wird der EU keine Steine in den Weg legen. Er hat schon angekündigt, dass er mit der Politik seines Vorgängers Orbán brechen und die Blockade des EU-Kredits für die Ukraine aufheben will (wir berichteten).
Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte schon letzte Woche versichert, die Pipeline werde bis Ende des Monats wieder betriebsbereit sein. Laut Politico besteht jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Lieferungen bereits vor dem Treffen am Mittwoch wieder aufgenommen werden.
Kein Ende des Krieges gegen den Iran in Sicht
Eine neue Phase des Krieges gegen den Iran, statt dessen Ende macht der ehemalige britische Diplomat Alastair Crooke in einem aktuellen Text aus. Er sieht die USA weiter auf Eskalationskurs, bei dem das Endziel die Schwächung Chinas ist.
Crooke verwies auf die Aussagen von US-Präsident Donald Trump vom 17. April, wonach die Straße von Hormus offen sei und dass der Iran zugestimmt habe, sie nie wieder zu sperren. Ebenso, dass der Iran mit Hilfe der USA alle Seeminen entferne und dass die USA und der Iran zusammenarbeiten würden, um das hochangereicherte Uran (HEU) des Iran in die USA abzutransportieren. «Keine dieser Behauptungen war wahr», stellte der Ex-Diplomat mit Hinweis auf iranische Aussagen dazu fest.
«Entweder fabulierte Trump oder er manipulierte die Märkte. Falls Letzteres zutrifft – war es ein Erfolg. Der Ölpreis fiel und die Märkte stiegen sprunghaft an.»
Die Aussagen des US-Präsidenten und die Reaktionen darauf hätten für Verwirrung gesorgt. Trump sagte demnach auch, dass eine neue Verhandlungsrunde und eine wahrscheinliche Einigung mit dem Iran sehr bald stattfinden würden. Doch die Wahrscheinlichkeit von Verhandlungen sei falsch, so Crooke.
Die iranische Nachrichtenagentur Tasnim habe berichtet, dass «die amerikanische Seite über den pakistanischen Vermittler informiert wurde, dass wir [der Iran] einer zweiten Runde [von Verhandlungen] nicht zustimmen». Zugeständnisse des Irans seien immer an Bedingungen geknüpft gewesen, die nicht erfüllt wurden.
Das Endergebnis von Trumps Manipulationen sei, dass der Iran seine bestehenden Bedingungen bezüglich Hormus, seiner Uran-Bestände und seines «Rechts auf Anreicherung» erneut bekräftigte. Die bisherigen Gespräche in Islamabad hätten dem Iran bereits gezeigt, dass sein 10-Punkte-Rahmen – der ursprünglich von Trump als «praktikable Grundlage» für den Beginn direkter Verhandlungen mit dem Iran bestätigt worden war – genau das nicht war.
Der iranische Rahmen sei beiseitegeschoben worden, als die USA zu ihren zentralen Eckpunkten für ihren beabsichtigten Siegeszug zurückkehrten: der dauerhafte Verzicht des Iran auf die Urananreicherung; die Übergabe seiner Bestände von 430 kg 60-prozentig angereichertem Uran an die USA sowie die Öffnung der Straße von Hormus – ohne Mautgebühren.
Crooke bezeichnet die Position der USA als «eine Fortsetzung der seit langem bestehenden Forderungen Israels». Die zusätzliche Erfahrung der US-Täuschung vom Freitag habe die Überzeugung des Iran bestätigt, stets auf der Hut zu sein und die künstlich geschaffene Verwirrung als mögliche Ablenkung der USA von einer geplanten militärischen Eskalation zu betrachten.
Die iranische Ablehnung dieser zentralen Forderungen habe den plötzlichen Rückzug der USA von den Gesprächen in Islamabad am Ende des Tages ausgelöst. Israels Premierminister Benjamin Netanjahu sei angesichts dessen «sehr frustriert», berichtete Crooke anhand von entsprechenden Meldungen.
Der mit US-Vizepräsident James D. Vance befreundete US-Verfassungsrechtler Robert Barnes berichtete laut Crooke in einem Interview:
«Trump zeigte im September 2025 erste Anzeichen einer beginnenden Demenz … Er fabuliert häufig, verliert regelmäßig die Beherrschung und bricht in schreiende Tiraden aus, und er ist unfähig, kritisch zu denken. Und – laut Barnes glaubt Trump in diesem Zustand ernsthaft, dass die USA den Iran besiegt haben, und begreift nicht, welchen massiven wirtschaftlichen Schaden die Sperrung der Straße von Hormus der Weltwirtschaft zufügt.»
Trumps Wahnvorstellung, der Iran stehe kurz vor der Kapitulation, spiegele seinen beeinträchtigten geistigen Zustand wider – eine Beeinträchtigung des Verständnisses der «Realität».
Berichten nach habe Vizepräsident Vance hinter den Kulissen fieberhaft daran gearbeitet, ein neues Treffen mit dem Iran in Islamabad zu arrangieren. Und das, obwohl der politische Prozess durch massive israelische Luft- und Bodenangriffe im Libanon, bei denen während der Waffenstillstandsverhandlungen bis zu 1.000 Menschen (fast ausschließlich Zivilisten) getötet und verletzt wurden, sowie durch anhaltende Angriffe seit Trumps angeblicher «Anweisung» an Israel, den Libanon zu Beginn des libanesischen Waffenstillstands vor zwei Tagen nicht anzugreifen, bewusst behindert wurde.
Aus Sicht des britischen Ex-Diplomaten scheiterten die Gespräche in Islamabad «erstens, weil die Gräben zwischen den beiden Seiten in einer einzigen Sitzung unüberbrückbar waren; und zweitens, weil die Parteien unterschiedliche und widersprüchliche Vorstellungen von der Realität vor Ort hatten». Die USA seien offenbar von der «Hypothese» ausgegangen, dass der Iran militärisch bereits zerstört und verzweifelt sei.
Der Iran sei mit der Überzeugung in die Gespräche gegangen, dass er gestärkt aus dem zwölftägigen Krieg hervorgegangen sei. Zugleich sei der Konflikt noch nicht zugunsten der einen oder anderen Seite entschieden, so die Sicht Teherans. Crookes Fazit:
«Was dürfte die nächste Phase sein? Nun – mehr Krieg. Ein größerer konventioneller Krieg, dessen Schwerpunkt wahrscheinlich auf einer weiteren massiven Serie von Raketenangriffen vor allem auf die zivile Infrastruktur des Iran liegen wird (da die israelisch-amerikanische Zielliste nie darauf ausgelegt war, mehr als ein paar Tage an Angriffen zu überstehen).»
Der Autor machte auf die Warnung aus Moskau vom 14. April aufmerksam, dass «Waffenstillstandsverhandlungen von Washington als Deckmantel genutzt werden könnten, um [auch] einen Bodenkrieg vorzubereiten … Die Vereinigten Staaten und Israel können die Friedensgespräche nutzen, um eine Bodenoperation gegen den Iran vorzubereiten, während das Pentagon die Zahl der US-Truppen in der Region weiter erhöht».
Trump habe nun eine neue Front eröffnet, die darauf abziele, den wirtschaftlichen Druck auf den Iran durch Sanktionen und Blockaden weiter zu maximieren. China sei das Hauptziel, da es aus US-Sicht der größte Abnehmer von vergünstigtem Öl aus dem Iran sei.
US-Finanzminister Scott Bessent behaupte, diese neue Dimension sei das finanzielle Äquivalent zu den früheren militärischen Schlägen der USA und Israels gegen den Iran. Er habe sie als Teil der «Operation Economic Fury» bezeichnet – mit dem Ziel, die Einnahmequellen des Iran abzuschneiden.
Bessent habe zudem Sekundärsanktionen der USA gegen alle Länder, Unternehmen oder Finanzinstitute angekündigt, die weiterhin iranisches Öl kaufen oder zulassen, dass iranisches Geld über ihre Konten fließt. Er habe dies als eine «sehr strenge Maßnahme» bezeichnet.
«Sollte diese Ankündigung darauf abzielen, China dazu zu zwingen, den Iran unter Druck zu setzen, damit dieser vor Israel und den USA kapituliert, dann stellt dies eine eklatante Fehleinschätzung der Lage sowohl im Iran als auch in China dar. Es wird wahrscheinlich auf Trump zurückfallen.»
So werde der Wirtschaftskrieg auf eine globale Ebene ausgeweitet, warnt Crooke. China und Russland diese Ankündigung «als nichts anderes verstehen werden als einen weiteren Versuch der USA (nach der Blockade Venezuelas), Chinas Energieversorgungswege einzuschränken». Die Hormus-Passage bleibe für chinesische Schiffe weiterhin offen.
Trumps Blockadeversuch sei der erste Druck gewesen – und nun drohe er mit Sanktionen gegen chinesische Banken und den Handel. Trumps Zollkrieg werde «im Rückblick als Peanuts im Vergleich zu dem angedrohten Schlag gegen Chinas Versorgungswege erscheinen», so der Ex-Diplomat.
Unterdessen geht der US-Militäraufmarsch in der Region weiter. Beobachter deuten das als Vorbereitung auf eine Bodeninvasion und die Fortsetzung des Krieges.