Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
PAJK erinnert an Guerillakommandantin Dîlan Şirnex
Die Frauenpartei PAJK hat den Tod der Guerillakommandantin Dîlan Şirnex bekannt gegeben. Die 1977 in der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) als Rabia Barınç geborene Kämpferin starb demnach am 17. September während einer Krebsbehandlung. Sie hatte sich 1994 der PKK angeschlossen und war nach Angaben der PAJK eine der führenden Kommandantinnen beim Aufbau der eigenständigen Frauenorganisierung. Die PAJK veröffentlichte folgenden Nachruf:
„Im Kampf des kurdischen Volkes und der Frauen um ihre Existenz haben die Haltung unserer gefallenen Weggefährt:innen für ein freies Leben und ihr Kampf unauslöschliche Spuren im historischen Gedächtnis hinterlassen. Die mutigen Kinder Kurdistans haben sich den gegen unser Volk gerichteten Politiken der Leugnung, Assimilation und des Genozids entgegengestellt und sich der Freiheitsbewegung angeschlossen. In der Überzeugung, dass der Weg zu einem würdevollen und aufrichtigen Leben über die Beteiligung am Kampf in den Reihen der Guerilla führt, setzten sie ihren Weg in die Freiheit fort.
Je stärker kurdische Frauen sich der Auswirkungen von Kolonialismus und patriarchalem Herrschaftssystem bewusst wurden, desto zahlreicher schlossen sie sich den Reihen des Freiheitskampfes an. Sie spürten den von Rêber Apo [Abdullah Öcalan] geschaffenen Geist der Freiheit, entwickelten ihr Bewusstsein und wurden zu Trägerinnen eines kraftvollen Aufbruchs. Rêber Apo wurde für jede Frau auf der Suche nach Freiheit und Gleichheit zu einem Licht und einer Hoffnung.
Auch die Frauen aus Botan haben sich wie kurdische Frauen aus allen Teilen Kurdistans mit großem Mut, Einsatz, Opferbereitschaft und tiefer Verbundenheit mit ihrer Heimat dem Freiheitskampf angeschlossen. Botan ist ein historischer Ort des Patriotismus und des Widerstands. Der Kampf, der Widerstand und die Verbundenheit mit ihrer Heimat, die von den Frauen aus Botan in die Reihen der Freiheitsbewegung getragen wurden, spielten eine Vorreiterrolle bei der Wiederbelebung des nationalen Bewusstseins in ganz Kurdistan und bei der Entwicklung der Serhildan.
Der Kampf der Frauen aus Botan hat damit entscheidend dazu beigetragen, die Tradition von Freiheit und Widerstand in Kurdistan lebendig zu halten. Unsere Weggefährtin Dîlan Şirnex, die den widerständigen Geist Botans in sich trug und ihr Leben dem Freiheitskampf widmete, setzte diesen Widerstand 32 Jahre lang mit großem Einsatz und großer Opferbereitschaft fort und ist nun gefallen. Als Weggefährtinnen von Dîlan, die zu den führenden Kommandantinnen beim Aufbau unserer Frauenarmee gehörte, sprechen wir ihrer geschätzten Familie, unserem gesamten Volk und insbesondere der patriotischen Bevölkerung Botans unser Beileid aus. Zugleich erneuern wir unser Versprechen, unser Ziel zu verwirklichen und mit Rêber Apo zusammenzukommen.
Die persönlichen Angaben unserer gefallenen Weggefährtin Dîlan Şirnex:
Codename: Dîlan Şirnex
Vor- und Nachname: Rabia Barınç
Geburtsjahr und -ort: 1977, Şirnex
Name der Eltern: Zeliha – Abdurrahman
Anschluss an die Bewegung: 1994, Zaxo
Todestag: 17. September 2026
Unsere Weggefährtin Dîlan wurde 1977 in Botan geboren und wuchs dort auf. Sie verinnerlichte die Vorreiterrolle, den widerständigen und kämpferischen Charakter der Bevölkerung Botans und blieb ihren Wurzeln eng verbunden. Groß waren die Wut und der Glaube jeder kurdischen Frau angesichts der Angriffe des kapitalistischen Systems, das Frauen versklavt, bedeutungslos macht und zwischen vier Wände sperrt. Auch Dîlan lernte von den Frauen Botans und insbesondere von ihrer Mutter, dass sie aus eigener Kraft alles erreichen kann. Deshalb bestand sie auf einem freien Leben und vertiefte ihre Suche danach von Tag zu Tag.
Obwohl sie noch sehr jung war, verfügte sie über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und eine starke Suche nach einem anderen Leben. Bereits als Kind wurde sie mit den Vernichtungsangriffen auf das kurdische Volk konfrontiert, das auf seinem angestammten Land um seine Existenz kämpfte. In den 1990er Jahren ließ der unter Führung von Rêber Apo entwickelte kurdische Freiheitskampf wie in ganz Kurdistan auch in Botan die Hoffnung auf Freiheit wachsen. Mit der PKK hatte gewissermaßen eine Wiedergeburt begonnen. Rêber Apo und die PKK waren zu einem Ort der Freiheit geworden, an dem das kurdische Volk und Frauen Orientierung suchten.
Der türkische Staat verschärfte deshalb seine Politik der Leugnung und Vernichtung, brannte Dörfer nieder und versuchte mit Massakern, die Hoffnung auf Freiheit zu ersticken. Auch Dîlans Familie gehörte zu den Familien, die infolge dieser Angriffe 1992 gezwungen waren, nach Zaxo in Südkurdistan zu fliehen. Im selben Jahr nahm infolge des Krieges im Süden auch der Druck der PDK auf die Familie zu. Angesichts all dieser Angriffe gelangte Dîlan zu der Überzeugung, dass ihre eigene Zeit gekommen war. Nach einer tiefgreifenden Entscheidung entschloss sie sich 1994, der PKK beizutreten, und machte sich auf den Weg in die Berge Kurdistans.
Als Dîlan sich den Reihen der Partei anschloss, war sie bestrebt, das Widerstandserbe von Gülbahar, Çiçek und Rojin Gewda fortzuführen. Jeden Augenblick ihres Lebens verstand sie als Suche nach Wahrheit. Die 1990er Jahre, in denen sie sich der Bewegung anschloss, waren in Kurdistan von der Räumung und Zerstörung von Dörfern, ungeklärten politischen Morden, Massakern und Vertreibung geprägt. In einer Zeit, in der diese Politik der Leugnung und Vernichtung fortgesetzt wurde, wurde Dîlan zur Guerillakämpferin und führte einen unbeugsamen Kampf, um als Frau der Hoffnung auf Freiheit und den Freiheitsträumen ihres Volkes gerecht zu werden.
Mit der Philosophie „Jin, Jiyan, Azadî“ haben Frauen von den Anfängen der Geschichte bis in die Gegenwart die Saat eines organisierten und freien Lebens gelegt. Sie haben nicht nur die Entwicklung von Gesellschaftlichkeit getragen, sondern unter großen Opfern auch für Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit gekämpft – und tun dies bis heute. Auch unsere Weggefährtin Dîlan, die ihr Leben dem Freiheitskampf ihres Volkes widmete, wurde mit ihrem von Überzeugung, Liebe und Einsatz getragenen Willen zu einer der führenden Kommandantinnen unserer Frauenfreiheitsbewegung. Die widerständige Landschaft Botans und die Berge Kurdistans, in denen die Göttinnen ihren Thron errichteten, brachten eine legendäre Kommandantin hervor und wurden zu ihren Freundinnen.
Dîlan war überzeugt, in den Bergen Kurdistans eine Wiedergeburt erlebt zu haben. Denn diese Berge waren für sie Orte, an denen neben legendären Widerständen auch Freiheitsträume Wirklichkeit wurden. Im Herzen dieser Landschaft erlebte sie ihre eigene Wiedergeburt. Aus der Kraft, die sie daraus schöpfte, kämpfte sie mit großer Hingabe und großem Einsatz für den Aufbau der demokratischen Gesellschaft. Jeder Augenblick ihres Lebens war von ihrem Glauben an den Kampf der Völker und der Frauen für ein freies Leben geprägt.
Dîlan leistete einen großen Beitrag sowohl zum Aufbau der Frauenpartei als auch der Frauenarmee und widmete jeden Augenblick ihres 32-jährigen revolutionären Lebens der Suche nach einem freien Leben. Auch nachdem sie 1997 verwundet worden war, hielt sie nicht inne, sondern setzte ihren Weg mit noch größerer Entschlossenheit fort. Neben militärischer und ideologischer Arbeit bildete sie sich auch im Gesundheitsbereich weiter. Sie machte es sich zum Grundsatz, in allen Bereichen des Kampfes Verantwortung zu übernehmen und den an sie gestellten Aufgaben gerecht zu werden.
Von Botan bis Behdînan, von Qendîl bis Zap, Heftanîn und Soran, von Mexmûr bis Rojava war Dîlan eine Kommandantin, die entschlossen war, den Widerstand an jedem Ort weiterzuentwickeln. An den zentralen Akademien der Partei war sie bestrebt, ihre militärischen Erfahrungen durch ideologisches Wissen zu vertiefen. Während einer Ausbildung der PJKK im Jahr 1999 und an der Zeynep-Kınacı-Akademie der PAJK im Jahr 2016 setzte sie sich intensiv mit Frauenbewusstsein, der Verbundenheit unter Frauen und dem Geschlechterkampf auseinander und bemühte sich, ihre Fragen in ein vertieftes Bewusstsein zu überführen.
Ihre Erfahrungen mit der ARGK und dem Aufbau der Frauenarmee betrachtete sie aus einer ethischen und ästhetischen Perspektive. Ihre Verbundenheit mit Rêber Apo vertiefte sie entlang der Linie von Zîlan und übernahm auf dieser Grundlage Verantwortung. Zugleich bildete sie als Vorreiterin ihre Weggefährtinnen im Frauenbewusstsein aus. In einem Bericht, den Dîlan während ihrer Zeit an der Zeynep-Kınacı-Akademie verfasste, beschrieb sie die Bedeutung der Bildung für die Entwicklung von Frauen mit folgenden Worten:
„Wenn ich die Zeit, in der ich zur Ausbildung kam, mit dem vergleiche, was ich heute empfinde, kann ich sagen, dass ich inzwischen vieles reifer betrachten und beurteilen kann. Zum ersten Mal habe ich hier Unterricht in Jineolojî erhalten, die Rêber Apo schon seit Langem auf unsere Tagesordnung gesetzt hatte. Das hat mich begeistert und mir zugleich vor Augen geführt, welches Niveau wir im Geschlechterkampf erreicht haben.
In diesem Sinne waren die Auseinandersetzung mit der Realität der Frau sowie historische und soziologische Analysen für mich wegweisend. Auch die ethische und ästhetische Dimension der Frau hat mir ermöglicht, Ereignisse und gesellschaftliche Phänomene aus einer umfassenderen Perspektive zu betrachten.
Wenn wir uns mit der Realität der Frau auseinandersetzen, erkennen wir immer wieder, welche Rolle uns im gesellschaftlichen Leben zugeschrieben wird. Durch die Jineolojî habe ich auch an mir selbst erkannt, wie wichtig Rêber Apos Beharren auf der Frauenfrage ist und dass wir unsere Auseinandersetzung mit diesen Fragen noch weiter vertiefen müssen.“
Dîlan beteiligte sich nach den Maßstäben einer PAJK-Militanten sowohl in Zeiten intensiver Kämpfe als auch während des Aufbaus demokratischer Kommunen mit großer Entschlossenheit an der Arbeit. Durch ihre Lebensweise, ihre Verbundenheit mit ihren Weggefährt und ihre Opferbereitschaft verfolgte sie den Anspruch, sich in jedem Bereich weiterzuentwickeln und ihren Kampf zu vertiefen.
Während ihres 32-jährigen Kampfes war Dîlan insbesondere für ihre Weggefährtinnen, aber auch für alle anderen Genoss:innen ein Vorbild. Sie setzte sich dafür ein, die unter großen Anstrengungen geschaffenen Werte zu bewahren. Auch während ihrer Krankheit und der schwierigen Behandlung verlor sie mit dieser tiefen Verbundenheit ihre Hoffnung auf das Leben keinen Augenblick. Sie ergab sich der Krankheit nicht und hielt an der Hoffnung fest, eines Tages wieder in die Berge zurückzukehren. Den von Rêber Apo initiierten und angeführten Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sowie das Manifest der demokratischen Gesellschaft betrachtete sie als Quelle neuer Kraft. Mit dieser Überzeugung und Entschlossenheit lebte sie bis zu ihrem letzten Augenblick.
Dîlan vereinte in ihrem 32-jährigen revolutionären Leben großen Widerstand und Kampf, Verbundenheit, Mut und Willenskraft sowie die Vorreiterrolle der Frauen aus Botan – und viele weitere Werte und Schönheiten. Mit ihrem ununterbrochenen Weg in die Freiheit erlebte und spürte sie auf den Gipfeln der Berge, in den Tälern mit ihren reißenden Flüssen und im Herzen des Widerstands in seiner reinsten Form, was Freiheit bedeutet. Damit wurde sie zu einem Hoffnungsschimmer für alle Frauen, die unter den Angriffen des patriarchalen Systems leiden. Ihr 32-jähriger, in Botan begonnener und über die Medya-Verteidigungsgebiete bis nach Rojava reichender Kampf sowie ihre wegweisende und aufrichtige Haltung innerhalb der Frauenfreiheitsbewegung werden uns weiterhin den Weg erhellen.
Getreu dem Grundsatz Rêber Apos, dass Hoffnung wertvoller ist als der Sieg, hielt Dîlan am Leben fest und bewahrte ihren Glauben daran, dass ein Leben ohne den Verlust der Hoffnung zur Freiheit führt. Sie lebte mit der Hoffnung, Rêber Apo eines Tages zu sehen und mit ihm zusammenzukommen. Entschlossen, dem Widerstand unserer Mütter gerecht zu werden, die sagen „Wir sind größer als der Tod“, besiegte Dîlan den Tod mit ihrer Hoffnung auf das Leben. Als Vertreterin von Willenskraft und der Suche nach Wahrheit starb unsere Weggefährtin Dîlan am 17. September 2026 während der Behandlung ihrer Krebserkrankung. Als ihre Freundinnen erneuern wir unser Versprechen, die Erinnerung an Dîlan und ihre Sehnsüchte lebendig zu halten, indem wir den Widerstand und die Suche nach Wahrheit, die sie uns hinterlassen hat, weiterentwickeln.“
[album=22686]
Brüssel: „Jin, Jiyan, Azadî“ zum vierten Jahrestag der Revolution
In Brüssel haben zahlreiche Menschen den vierten Jahrestag der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution begangen. Bei einer Kundgebung vor dem Brüsseler Hauptbahnhof erinnerten die Teilnehmer:innen an Jina Mahsa Amini und die Menschen, die im Zuge der Proteste im Herbst 2022 in Rojhilat und Iran getötet wurden. Zu der Aktion hatten Komitees der Gemeinschaft der Freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) und der Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) aufgerufen. Beteiligt waren Menschen aus allen vier Teilen Kurdistans.
Die 22-jährige Kurdin Jina Mahsa Amini starb am 16. September 2022 in Teheran an den Folgen massiver körperlicher Gewalt, nachdem sie drei Tage zuvor wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die staatlichen Verschleierungsvorschriften von der sogenannten Sittenpolizei festgenommen worden war. Ihr Tod löste zunächst in Rojhilat und anschließend im gesamten Iran Massenproteste aus. „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) wurde zum zentralen Ruf des Aufstands und verbreitete sich weit über Iran und Kurdistan hinaus.
Botschaft von Varisheh Moradi verlesen
Die Kundgebung begann mit einer Schweigeminute für die im Freiheitskampf ums Leben gekommenen Menschen. Anschließend wurden Erklärungen von KJAR und PJAK auf Kurdisch und Französisch verlesen. Darin wurde insbesondere die Rolle von Frauen in der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution hervorgehoben und dazu aufgerufen, den Kampf für Frauenfreiheit fortzusetzen. Auch eine Botschaft der politischen Gefangenen Varisheh Moradi an Frauen wurde bei der Kundgebung verlesen.
Die Aktion fand wenige Tage nach dem vierten Jahrestag von Aminis Tod statt. Auch in Rojhilat und Iran wurde der Jahrestag mit Protesten und einem Generalstreik begangen. Die KJAR erklärte nach dem Streik, die breite Beteiligung habe gezeigt, dass die „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution trotz der staatlichen Repression fortbestehe.
„Solange ein:e Kurd:in bleibt, wird der Widerstand weitergehen“
Während der Kundgebung wurden Fahnen von KJAR und PJAK sowie Bilder und Transparente gegen die Politik der Islamischen Republik getragen. Immer wieder waren die Parolen „Jin, Jiyan, Azadî“ und „Solange ein:e Kurd:in bleibt, wird der Widerstand weitergehen“ zu hören. Nach rund einer Stunde endete die Aktion mit gemeinsamen Parolen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52792 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52752 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/rojhilat-allianz-forderungen-der-bevolkerung-mussen-grundlage-des-wandels-sein-52749
Nurettin Demirtaş: Die Kommune ist der Geist des gemeinsamen Lebens und der Freiheit
Die Kommune ist für Nurettin Demirtaş weit mehr als eine Organisationsform. Das Mitglied der kurdischen Freiheitsbewegung beschreibt sie als Ausdruck einer gesellschaftlichen Kultur, die auf gemeinsamem Leben, Solidarität und Freiheit beruht und der staatlichen und kapitalistischen Zersplitterung der Gesellschaft entgegensteht. „Die Kommune ist ein Geist. Sie ist die Kultur und der Geist des gemeinsamen Lebens. Sie steht für Spiritualität und Glauben, für Liebe, Respekt und Teilen. Kann man sich dem entziehen? Sich der Kommune zu entziehen, bedeutet, sich der Menschlichkeit zu entziehen“, sagte Demirtaş gegenüber ANF.
Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist der historische Gegensatz zwischen Gesellschaft auf der einen und Staat und Macht auf der anderen Seite. Die Kommune stehe in diesem Verhältnis auf der Seite der Gesellschaft. Der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan habe diesen Gegensatz in seinem Manifest historisch aufgearbeitet und daraus Perspektiven für die heutige gesellschaftliche Organisierung entwickelt.
Kommunales Leben ist älter als der Sozialismus
Demirtaş wendet sich gegen die Vorstellung, die Kommune sei ausschließlich aus der sozialistischen Theorie oder Praxis hervorgegangen. Gerade die Gesellschaften des Nahen Ostens verfügten über weit zurückreichende Erfahrungen gemeinschaftlicher Lebensformen. „Wir sollten nicht nur auf die sozialistische Praxis schauen. Die Gesellschaften des Nahen Ostens sind voller großartiger kommunaler Erfahrungen. Genauer gesagt hat die Menschheit über Millionen Jahre in Gemeinschaften gelebt.“
Kommunalität sei deshalb keine von außen an die Gesellschaft herangetragene Idee, sondern gehöre zu deren historischen Grundlagen. Demirtaş verweist dabei auch auf religiöse Traditionen. Im Zoroastrismus, frühen Christentum, Judentum und Islam erkennt er Formen und Werte gesellschaftlicher Gemeinschaftlichkeit. Insbesondere die ursprüngliche gesellschaftliche Dimension des Islam sei später durch Staat und Macht zurückgedrängt worden. Ähnliche gemeinschaftliche Traditionen sieht Demirtaş in historischen Klassenkämpfen.
Gegen Vereinzelung und gesellschaftliche Zersplitterung
Dem kapitalistischen System schreibt Demirtaş dagegen eine gegenteilige Entwicklung zu. Es löse gesellschaftliche Bindungen auf, entferne Menschen voneinander und fördere eine apolitische, egoistische und individualistische Lebensweise. Kommunales Leben entstehe deshalb nicht von selbst: „Dafür braucht es Organisierung, Bewusstsein und Arbeit. Es ist nichts, was von allein geschieht, denn die Gesellschaft ist sehr stark zersplittert worden.“ Kapitalistische, kolonialistische und genozidale Systeme seien weltweit damit beschäftigt, gesellschaftliche Zusammenhänge zu zerstören. Ihre Wirkung zeige sich auch darin, welches Menschenbild sie hervorbrächten.
Demirtaş stellt dem „gierigen, egoistischen und individualistischen Menschen“, der alles für sich beanspruche, eine Persönlichkeit gegenüber, die ihre Umgebung respektiere, teile und solidarisch handle. Darin liege für ihn nicht lediglich eine moralische Entscheidung, sondern der Gegensatz zwischen einer von Macht und Staat geprägten und einer demokratisch-kommunalen Gesellschaft. Angesichts eines Systems, das zugleich die Natur zerstöre und Gewalt gegen Frauen reproduziere, bezeichnet Demirtaş die Kommune als gesellschaftliche Alternative.
Keine kommunale Gesellschaft ohne Frauenfreiheit
Eine zentrale Stellung nimmt dabei die Freiheit von Frauen ein. Demirtaş führt die kommunale Gesellschaft historisch auf gesellschaftliche Strukturen zurück, die sich um Frauen entwickelten. „Eine Gesellschaft, in der die Frau frei ist, ist selbstverständlich eine kommunale Gesellschaft. Sie ist solidarisch, sie teilt und beruht auf Liebe und Respekt.“ Entscheidend sei, dass der Wille von Frauen nicht ausgeschlossen wird. Das Prinzip beginne bereits in den alltäglichen gesellschaftlichen Beziehungen. Auch eine Familie könne kommunal organisiert sein, wenn in ihr keine Unterdrückung herrscht, Entscheidungen demokratisch diskutiert werden und der Wille der einzelnen Menschen nicht gebrochen wird. Dasselbe gelte für Glaubensgemeinschaften: Kommunales Zusammenleben bedeutet, dass jede Glaubensrichtung ihre eigene Kultur frei leben kann.
„Kommune bedeutet für uns Leben“
Für Demirtaş verbindet sich das Konzept damit unmittelbar mit der neuen politischen und gesellschaftlichen Praxis der kurdischen Freiheitsbewegung. „Kommune bedeutet für uns Leben, sie bedeutet Freiheit. Wir werden darauf bestehen, sie verwirklichen, in die Praxis umsetzen und aufbauen. Und indem wir ihre Schönheit praktisch zeigen, werden wir sie mit der gesamten Menschheit teilen.“ Die Voraussetzungen dafür sieht Demirtaş auch in den Erfahrungen der kurdischen Gesellschaft. Sie habe in jahrzehntelangen Kämpfen ein hohes Maß an politischem Bewusstsein und Organisierung entwickelt und könne zugleich auf eine jahrtausendealte kommunale Kultur und Tradition gesellschaftlichen Widerstands zurückgreifen. Daraus leitet er die Orientierung für die kommende Phase ab: „Das ist heute unsere neue Form des Kampfes. Mit Kommunalität werden wir Widerstand leisten, mit Kommunalität werden wir uns befreien.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/demirtas-dialog-und-verhandlung-mussen-zu-einer-gesellschaftlichen-kultur-werden-52773 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52498 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-antwort-auf-gewalt-heisst-kommunalismus-iii-51923
Jobcenter: Nach drei verpassten Terminen ist Schluss mit Grundsicherung
Dreimal nicht zum Jobcenter-Termin erschienen – und plötzlich steht nicht mehr nur eine Kürzung im Raum. Seit dem 1. Juli 2026 kann eine Folge von drei nicht entschuldigten Meldeversäumnissen dazu führen, dass ein Leistungsberechtigter als nicht erreichbar gilt. Ab dem folgenden Kalendermonat kann dadurch der Leistungsanspruch wegfallen.
Das ist die neue Drei-Termine-Falle: Wer drei aufeinanderfolgende Meldeaufforderungen ignoriert und keinen wichtigen Grund nachweist, riskiert deutlich mehr als die übliche Minderung wegen eines versäumten Termins.
Dabei ist die Grenze wichtig: Ein verpasster Termin reicht nicht. Auch bloße telefonische Nichterreichbarkeit führt nicht dazu, dass die Leistung wegfällt.
Die Drei-Termine-Falle: Beim dritten Versäumnis wird es ernstDie neue Grundsicherung verschärft die Folgen wiederholter Meldeversäumnisse erheblich. Als nicht erreichbar gilt jetzt ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, wenn er erstens drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen nicht nachkommt. Zweitens darf er dafür keinen wichtigen Grund nachweisen.
Voraussetzung ist, dass die Einladungen mit einer schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung versehen waren oder der Betroffene die Rechtsfolgen kannte.
Der Leistungsanspruch entfällt nicht rückwirkend mit dem ersten oder dritten Termin, sondern mit dem folgenden Kalendermonat.
Beispiel: Wird das dritte maßgebliche Meldeversäumnis am 18. September festgestellt, greifen die Folgen ab dem 1. Oktober.
Mauricio: Nicht ans Telefon gegangen – Leistungsanspruch bleibtMauricio ist 42 Jahre alt und lebt in Ingelheim am Rhein. Sein Jobcenter versucht mehrfach, ihn telefonisch zu erreichen. Mauricio nimmt die Anrufe nicht entgegen.
Seine Post kontrolliert er jedoch an Werktagen. Eine schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch erhält er und erscheint pünktlich. Er hält sich außerdem im näheren Bereich seines Jobcenters auf.
Nur weil Mauricio telefonisch zeitweise nicht erreichbar ist, steht seine Leistung nicht infrage. Das Gesetz verlangt nicht, dass Leistungsbezieher rund um die Uhr telefonisch erreichbar sind.
Telefonische Nichterreichbarkeit kann zwar ein Anhaltspunkt sein. Sie beweist aber für sich genommen weder ungenehmigte Abwesenheit noch drei aufeinanderfolgende Meldeversäumnisse.
Ergebnis: Mauricios Leistungsanspruch bleibt bestehen.
Patrizia: Drei Termine versäumt – jetzt ist der Anspruch in GefahrPatrizia ist 56 Jahre alt und lebt in Offenbach am Main. Das Jobcenter lädt sie schriftlich zu einem Meldetermin ein. Sie erscheint nicht und nennt keinen wichtigen Grund.
Auch die zweite Einladung ignoriert sie. Dann folgt die dritte Meldeaufforderung. Wieder erscheint Patrizia nicht. Die Schreiben enthalten die erforderlichen Hinweise auf die möglichen Rechtsfolgen.
Genau hier greift die Drei-Termine-Falle. Nach dem dritten aufeinanderfolgenden, nicht entschuldigten Meldeversäumnis geht es nicht mehr nur um eine gewöhnliche Leistungsminderung. Das Jobcenter kann Patrizia nun kraft Gesetzes als nicht erreichbar behandeln.
Ihr Leistungsanspruch ist damit unmittelbar gefährdet.
Mauricio oder Patrizia: Wo liegt die entscheidende Grenze? Leistungsanspruch bleibt beziehungsweise entfällt nicht allein deshalb Leistungsanspruch ist gefährdet Das Jobcenter erreicht Sie vorübergehend nicht telefonisch Sie versäumen drei aufeinanderfolgende Meldeaufforderungen Sie verpassen nur einen Meldetermin Sie bleiben allen drei Terminen ohne wichtigen Grund fern Für einen versäumten Termin besteht ein nachgewiesener wichtiger Grund Sie legen trotz Aufforderung keinen wichtigen Grund dar Sie kontrollieren werktäglich Ihre Nachrichten und reagieren auf Einladungen Sie reagieren wiederholt nicht auf Meldeaufforderungen Sie nehmen einen Termin zwischenzeitlich wahr und unterbrechen damit die Kette Drei maßgebliche Meldeversäumnisse folgen unmittelbar aufeinander Ein wichtiger Grund wird für eines der Versäumnisse anerkannt Für keinen der drei Termine liegt ein anerkannter wichtiger Grund vor Sie halten sich im näheren Bereich des Jobcenters auf Sie halten sich ohne erforderliche Zustimmung außerhalb des näheren Bereichs auf Im ersten Monat fällt zunächst der Regelbedarf wegDie Folgen treten mit Beginn des Kalendermonats ein, der auf die Feststellung des dritten maßgeblichen Meldeversäumnisses folgt.
Für diesen ersten Monat sieht das Gesetz allerdings noch eine Übergangsregelung vor. Bei weiterhin erfüllten übrigen Voraussetzungen erhält die betroffene Person Leistungen ohne den Regelbedarf. Insbesondere Bedarfe für Unterkunft und Heizung können damit zunächst noch weiter berücksichtigt werden.
Meldet sich die Person innerhalb dieses Monats persönlich beim zuständigen Jobcenter, gilt sie sogar rückwirkend als durchgehend erreichbar. Ganz ohne finanzielle Folge bleibt das Verhalten trotzdem nicht: Für diesen Monat greift dann grundsätzlich die 30-prozentige Minderung wegen des Meldeversäumnisses.
Wer dagegen weiterhin nicht persönlich erscheint, riskiert nach Ablauf dieses Monats den vollständigen Wegfall der Leistungen.
Wichtig: Drei Termine dürfen nicht einfach zusammengesucht werdenDie drei maßgeblichen Meldeversäumnisse müssen aufeinanderfolgen. Nimmt der Betroffene zwischenzeitlich einen Meldetermin wahr, ist die für § 7b SGB II maßgebliche Kette unterbrochen.
Das Gleiche gilt, wenn für einen versäumten Termin ein wichtiger Grund anerkannt wird. Dann liegen ebenfalls keine drei nicht entschuldigten Meldeversäumnisse vor.
Die Bundesagentur stellt außerdem klar: Die Einladung zum dritten maßgeblichen Termin soll erst erfolgen, nachdem die Folgen des zweiten Meldeversäumnisses bekannt gegeben wurden.
Ein wichtiger Grund kann die Drei-Termine-Kette stoppenWer einen Meldetermin aus einem gewichtigen und nachweisbaren Grund nicht wahrnehmen konnte, sollte das Jobcenter deshalb möglichst sofort informieren und entsprechende Nachweise einreichen.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob die Umstände nachvollziehbar dargelegt und erforderlichenfalls belegt werden können.
Vor der Feststellung schwerwiegender Folgen müssen Betroffene Gelegenheit erhalten, sich zu den Umständen zu äußern. Gerade beim dritten Meldeversäumnis kann diese Anhörung entscheidend sein.
Erreichbar heißt nicht: ständig zu Hause sitzenLeistungsbezieher müssen sich im näheren Bereich des Jobcenters aufhalten und an Wrktagen Mitteilungen zur Kenntnis nehmen können.
Der nähere Bereich ist größer als die eigene Stadt. Nach der Erreichbarkeits-Verordnung kommt es darauf an, ob die zuständige Jobcenter-Dienststelle innerhalb einer einfachen Wegzeit von höchstens zweieinhalb Stunden erreicht werden kann.
Wer also von Hannover nach Braunschweig, von Köln nach Maastricht oder von Berlin in den Spreewald fährt, ist innerhalb des vom Jobcenter geforderten Bereichs.
Auch eine ungenehmigte Reise kann Leistungen kostenWer sich an Werktagen außerhalb des näheren Bereichs aufhält, benötigt grundsätzlich vorher die Zustimmung des Jobcenters, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Wenn Sie also am Montag von Köln nach Hannover mit dem Deutschlandticket fahren, dauert das circa vier Stunden, und Sie müssen es dem Jobcenter melden. Die Behörde muss dann zustimmen.
Wer ohne erforderliche Zustimmung verreist und deshalb nicht erreichbar ist, kann für diese Zeit seinen Leistungsanspruch verlieren. Eine bloße Vermutung reicht allerdings nicht.
Das Jobcenter muss den konkreten Sachverhalt ermitteln und dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Persönliche Vorsprache kann den vollständigen Wegfall noch stoppenWer wegen drei aufeinanderfolgender Meldeversäumnisse bereits als nicht erreichbar gilt, sollte nicht darauf vertrauen, dass ein Telefonat oder eine Nachricht das Problem automatisch beendet.
§ 7b SGB II knüpft die Beendigung dieser fingierten Nichterreichbarkeit grundsätzlich an die persönliche Meldung beim zuständigen Jobcenter.
Für Patrizia bedeutet das: Meldet sie sich noch innerhalb des ersten Folgemonats persönlich beim Jobcenter, kann sie verhindern, dass aus dem zunächst weggefallenen Regelbedarf anschließend ein vollständiger Leistungswegfall wird.
FAQ: Nichterreichbarkeit beim Jobcenter Sind die Leistungen schon nach dem ersten verpassten Jobcenter-Termin weg?Nein. Die besondere Nichterreichbarkeitsregel greift erst bei drei aufeinanderfolgenden maßgeblichen Meldeversäumnissen. Ein einzelner versäumter Termin kann jedoch bereits andere leistungsrechtliche Folgen haben.
Was passiert beim dritten verpassten Termin?Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und fehlt für alle drei aufeinanderfolgenden Termine ein wichtiger Grund, kann der Betroffene als nicht erreichbar gelten. Ab dem folgenden Kalendermonat drohen erheblich weitergehende Folgen für den Leistungsanspruch.
Wie kann ich die Nichterreichbarkeit nach drei versäumten Terminen beenden?Grundsätzlich durch eine persönliche Meldung beim zuständigen Jobcenter. Erfolgt diese noch innerhalb des ersten Folgemonats, kann ein vollständiger Leistungswegfall verhindert werden.
QuellenBundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 32 SGB II, Stand 1. Juli 2026
Bundesagentur für Arbeit: Jobcenter – Erreichbarkeit
Bundesagentur für Arbeit: Wissensdatenbank zu § 7b SGB II – Erreichbarkeit
Gesetze im Internet: Erreichbarkeits-Verordnung, insbesondere § 1
Gesetze im Internet: § 7b SGB II – Erreichbarkeit
Gesetze im Internet: § 32 SGB II – Meldeversäumnisse
Der Beitrag Jobcenter: Nach drei verpassten Terminen ist Schluss mit Grundsicherung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Überraschend Platz 1: Hier lebt es sich für Rentner innerhalb der EU am Besten
Beim Ruhestand im Ausland denken viele Rentner zuerst an Spanien oder Portugal. Im „Annual Global Retirement Index 2026“ steht jedoch ein anderes europäisches Land an der Spitze: Griechenland.
Griechenland verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr vom siebten auf den ersten Platz. Das Land überzeugt die Herausgeber vor allem durch vergleichsweise moderate Alltagskosten, das Klima, die medizinische Versorgung, seine geografische Vielfalt und das gesellschaftliche Leben.
Für deutsche Rentner ist das Ergebnis interessant, weil ein Umzug innerhalb der Europäischen Union rechtlich einfacher bleibt als eine Auswanderung in viele Staaten außerhalb Europas. Dennoch ist der erste Platz kein Beweis dafür, dass Griechenland für jeden älteren Menschen die beste Wahl darstellt.
Griechenland verdrängt die bisherigen FavoritenDer Global Retirement Index 2026 des Magazins International Living vergleicht insgesamt 24 Länder. Bewertet werden Wohnen, Aufenthaltsbedingungen, Lebenshaltungskosten, Gesundheitsversorgung, Infrastruktur, Klima und das persönliche Lebensgefühl ausländischer Bewohner.
Neben statistischen Daten fließen Erfahrungsberichte von Korrespondenten und Auswanderern ein. Der Index enthält deshalb bewusst auch subjektive Bewertungen und ist nicht mit einer amtlichen Untersuchung gleichzusetzen.
Hinzu kommt, dass sich das Angebot vor allem an Interessierte aus den USA und Kanada richtet. Aspekte wie Visa, private Krankenversicherung oder die Entfernung zur bisherigen Heimat haben für deutsche EU-Bürger teilweise eine andere Bedeutung.
Platz im weltweiten Index 2026 Land Hervorgehobene Vorteile 1 Griechenland Klima, Lebensgefühl, Kosten, Natur und Gemeinschaft 4 Portugal Gesundheitsversorgung, Landschaft, Klima und Alltag 6 Italien Kultur, regionale Vielfalt, Lebensmittel und Lebensweise 7 Frankreich Gesundheitssystem, Infrastruktur und öffentliche Angebote 8 Spanien Klima, medizinische Versorgung und große Auswanderergemeinschaften Warum Griechenland Rentner besonders ansprichtGriechenland bietet mehr als bekannte Ferieninseln und Strände. Rentner können zwischen dem Großstadtleben in Athen oder Thessaloniki, kleineren Städten auf dem Festland, Bergregionen und zahlreichen bewohnten Inseln wählen.
Das mediterrane Klima ermöglicht in vielen Gegenden einen Alltag, der sich über weite Teile des Jahres im Freien abspielt. Spaziergänge, Märkte, Cafés und gesellschaftliche Kontakte lassen sich häufig leichter in den Tagesablauf integrieren als in Regionen mit langen und kalten Wintern.
Auch die griechische Esskultur trägt zur Attraktivität bei. Gemüse, Hülsenfrüchte, Fisch, Olivenöl und saisonale Lebensmittel gehören in vielen Regionen selbstverständlich zum Speiseplan.
International Living hebt außerdem die vergleichsweise offene Gesellschaft hervor. Besonders in Gegenden mit einer gewachsenen internationalen Gemeinschaft können neu zugezogene Rentner schnell Kontakte finden.
Die Kosten unterscheiden sich erheblichGriechenland kann günstiger sein als viele deutsche Großstädte, doch pauschale Preisangaben sind wenig hilfreich. In Athen, auf Santorini, Mykonos und in anderen stark besuchten Feriengebieten sind Mieten und Dienstleistungen teilweise erheblich gestiegen.
Günstiger kann das Leben in kleineren Städten auf dem Festland, auf weniger touristischen Inseln oder außerhalb der bevorzugten Küstenlagen sein. Dort stehen niedrigeren Wohnkosten allerdings häufig längere Wege zu Kliniken, Behörden und Flughäfen gegenüber.
Auch die Jahreszeit beeinflusst das Angebot. Auf manchen Inseln schließen im Winter Restaurants, Geschäfte und Verkehrsverbindungen werden eingeschränkt, während die Orte im Sommer stark überfüllt sein können.
Vor einer Entscheidung sollten Interessierte deshalb nicht nur Durchschnittspreise vergleichen. Aussagekräftiger sind konkrete Mietangebote, Heiz- und Stromkosten, Fahrmöglichkeiten sowie die Preise für Medikamente und privatärztliche Behandlungen am gewünschten Wohnort.
Die Gesundheitsversorgung verlangt einen genauen BlickDas Ranking bewertet die griechische Gesundheitsversorgung positiv, insbesondere im Verhältnis zu den Kosten für privat organisierte Behandlungen. In Athen, Thessaloniki und größeren regionalen Städten gibt es moderne Kliniken und zahlreiche Fachärzte.
Das Gesundheitsprofil 2025 von OECD und Europäischer Kommission zeigt jedoch auch Schwächen. Dazu gehören Versorgungslücken, Eigenzahlungen und Schwierigkeiten beim Zugang zu Behandlungen.
Auf kleineren Inseln und in ländlichen Gebieten kann die Auswahl an Fachärzten eingeschränkt sein. Bei schweren Erkrankungen ist mitunter eine Fahrt oder ein Flug in eine größere Stadt notwendig.
Menschen mit chronischen Erkrankungen sollten daher schon vor dem Umzug klären, wo sich die nächste geeignete Klinik befindet. Ebenso sollten sie prüfen, ob benötigte Medikamente verfügbar sind und wie planbare Behandlungen organisiert werden.
So funktioniert die Krankenversicherung für deutsche RentnerWer in Deutschland in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist und dauerhaft nach Griechenland zieht, bleibt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich im deutschen System versichert. Die Beiträge werden weiterhin von der Rente einbehalten.
Für die medizinische Versorgung in Griechenland wird regelmäßig das Formular S1 benötigt. Dieses stellt die deutsche Krankenkasse aus, anschließend muss es beim zuständigen griechischen Versicherungsträger registriert werden.
Versicherte erhalten Leistungen nach den Regeln des griechischen Systems. Das bedeutet, dass Umfang, Wartezeiten und mögliche Eigenbeteiligungen von den aus Deutschland bekannten Bedingungen abweichen können.
Die Europäische Krankenversicherungskarte allein reicht für einen dauerhaften Wohnsitz nicht aus. Sie ist vorrangig für notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts vorgesehen.
Deutsche Renten werden in Griechenland grundsätzlich weitergezahltBei einem dauerhaften Umzug in einen EU-Mitgliedstaat wird eine deutsche Altersrente in den meisten Fällen in unveränderter Höhe weitergezahlt. Die Überweisung kann auf ein deutsches oder griechisches Konto erfolgen.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt dennoch eine Beratung vor dem Umzug. Besonderheiten können unter anderem bei bestimmten Zeiten nach dem Fremdrentengesetz oder bei einzelnen Formen der Erwerbsminderungsrente auftreten.
Weitere Informationen zu möglichen Ausnahmen enthält der Gegen-Hartz-Beitrag „Rente im Ausland: In diesen Ländern wird gekürzt – in diesen nicht“. Rentner sollten zudem ihre neue Anschrift und Bankverbindung rechtzeitig mitteilen.
Grundsicherung im Alter lässt sich nicht einfach mitnehmenBesonders vorsichtig müssen Rentner sein, deren gesetzliche Rente nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Die deutsche Grundsicherung im Alter setzt grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus.
Bei einer dauerhaften Verlagerung des Wohnsitzes nach Griechenland entfällt der reguläre Anspruch. Nur für sehr eng begrenzte Ausnahmefälle enthält das Sozialhilferecht besondere Bestimmungen für Deutsche im Ausland.
Eine niedrige Miete in Griechenland hilft deshalb wenig, wenn ein Teil des bisherigen Einkommens nach dem Umzug nicht mehr gezahlt wird. Vor der Auswanderung muss berechnet werden, ob die eigene Rente und weiteres gesichertes Einkommen dauerhaft ausreichen.
EU-Bürger benötigen kein VisumDeutsche Staatsangehörige dürfen zunächst mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Griechenland einreisen. Für die ersten drei Monate darf kein gesondertes Aufenthaltsdokument verlangt werden, auch wenn örtliche Meldepflichten bestehen können.
Für einen längeren Aufenthalt kann eine Registrierung notwendig werden. Nach den EU-Regeln für Rentner müssen ausreichende Einkünfte und ein umfassender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.
Nach fünf Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts entsteht grundsätzlich ein Daueraufenthaltsrecht. Für deutsche Rentner ist der Zugang damit deutlich einfacher als für Personen aus Staaten außerhalb der EU.
Das griechische Steuermodell klingt attraktiv, gilt aber nicht automatischGriechenland bietet ausländischen Rentnern unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Besteuerung an. Nach Artikel 5B des griechischen Einkommensteuerrechts können qualifizierte neue Steuerresidenten ihre ausländischen Einkünfte für bis zu 15 Steuerjahre mit sieben Prozent versteuern.
Die griechische Steuerbehörde AADE bestätigt, dass dafür der steuerliche Wohnsitz nach Griechenland verlegt und ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Weitere persönliche Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Die sieben Prozent bedeuten nicht zwangsläufig, dass auf eine deutsche Rente nur noch diese Steuer anfällt. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland, die Art der Rente und weitere Einkünfte können zu einem anderen Ergebnis führen.
Vor dem Umzug sollte deshalb eine Beratung bei Fachleuten stattfinden, die sowohl das deutsche als auch das griechische Steuerrecht kennen. Besonders bei Betriebsrenten, Beamtenpensionen, Mieteinnahmen und Kapitalvermögen kann eine ungenaue Einschätzung teuer werden.
Pflege und Unterstützung im Alter mitplanenEin Wohnort am Meer kann mit 65 Jahren problemlos funktionieren und mit 80 Jahren erhebliche Schwierigkeiten verursachen. Steile Wege, fehlende öffentliche Verkehrsmittel und große Entfernungen zu Ärzten werden mit zunehmenden Einschränkungen wichtiger.
Deutsche Pflegeleistungen werden bei einem Umzug ins EU-Ausland nicht in jeder Form unverändert erbracht. Geld- und Sachleistungen unterliegen unterschiedlichen europäischen Bestimmungen, weshalb eine Einzelfallprüfung bei der Pflegekasse erforderlich ist.
Auch die Nähe zu Angehörigen sollte in die Entscheidung einfließen. Häufige Flüge nach Deutschland, kurzfristige Reisen bei Krankheit und eine mögliche Rückkehr verursachen Kosten, die in einfachen Auswanderungsrechnungen fehlen.
Ein Probewohnen schützt vor einer vorschnellen EntscheidungEine Ferienreise vermittelt kaum, wie sich ein dauerhafter Alltag in Griechenland anfühlt. Sinnvoll ist ein mehrmonatiger Testaufenthalt, der möglichst auch einen Teil des Winters umfasst.
Während dieser Zeit lassen sich Mietmarkt, ärztliche Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Nahverkehr und Internetverbindung vor Ort prüfen. Auch Sprachbarrieren und der Umgang mit Behörden werden erst im Alltag sichtbar.
Von einem sofortigen Immobilienkauf ist ohne genaue Ortskenntnis eher abzuraten. Eine gemietete Wohnung hält die Möglichkeit offen, den Ort zu wechseln oder nach Deutschland zurückzukehren.
Beispiel aus der PraxisEin 68-jähriger Rentner aus Hannover erhält monatlich 1.750 Euro gesetzliche und betriebliche Rente. Er interessiert sich für eine kleinere Stadt auf dem griechischen Festland, weil dort eine Wohnung für 620 Euro angeboten wird.
Bei seiner Planung berücksichtigt er zusätzlich Strom, Krankenversicherung, private Arztbesuche, Fahrten nach Deutschland und eine Rücklage für unerwartete Ausgaben. Dabei stellt er fest, dass sein Budget grundsätzlich ausreichen könnte, ein Leben auf einer abgelegenen Insel wegen der medizinischen Versorgung jedoch nicht zu ihm passt.
Er mietet zunächst für sechs Monate eine Wohnung und bleibt auch über den Winter. Erst danach entscheidet er, ob er seinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgibt und seinen steuerlichen Lebensmittelpunkt nach Griechenland verlegt.
Griechenland ist ein starker Kandidat, aber kein Rentnerparadies für alleDer erste Platz im Global Retirement Index 2026 zeigt, wie stark Griechenland als Ruhestandsziel an Bedeutung gewonnen hat. Klima, Natur, gesellschaftliches Leben und vielerorts niedrigere Kosten ergeben eine attraktive Mischung.
Der Rang darf jedoch nicht über regionale Unterschiede bei Mieten, medizinischer Versorgung und Verkehr hinwegtäuschen. Auch Steuern, Krankenversicherung, Pflege und der mögliche Verlust deutscher Sozialleistungen müssen vor einer dauerhaften Auswanderung geprüft werden.
Einen weiteren Vergleich bietet der Gegen-Hartz-Beitrag „Rente im Ausland beziehen: Sieben Länder im Vergleich“. Am Ende zählt nicht der Rang eines Landes, sondern ob der gewählte Ort langfristig zur Gesundheit, zum Einkommen und zum persönlichen Alltag passt.
Fragen und Antworten zum Ruhestand in Griechenland 1. Welches Land belegt 2026 den ersten Platz für Rentner?Griechenland steht im „Annual Global Retirement Index 2026“ von International Living auf Platz eins. Das Land verbesserte sich damit vom siebten Rang im Vorjahr an die Spitze.
2. Wird die deutsche Rente nach Griechenland weitergezahlt?Eine deutsche Altersrente wird bei einem Umzug nach Griechenland in den meisten Fällen in unveränderter Höhe weitergezahlt. Bei besonderen Versicherungszeiten oder bestimmten Erwerbsminderungsrenten sollte zuvor eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung eingeholt werden.
3. Bleiben deutsche Rentner krankenversichert?Pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner bleiben bei einem Umzug innerhalb der EU grundsätzlich im deutschen System. Für die Behandlung in Griechenland wird üblicherweise das Formular S1 benötigt.
4. Zahlen deutsche Rentner in Griechenland nur sieben Prozent Steuern?Nicht automatisch. Das besondere Steuermodell gilt nur nach einem erfolgreichen Antrag und bei erfüllten Voraussetzungen; außerdem müssen das deutsch-griechische Doppelbesteuerungsabkommen und die jeweilige Rentenart berücksichtigt werden.
5. Kann Grundsicherung im Alter nach Griechenland mitgenommen werden?Bei einem dauerhaften Wohnsitz in Griechenland besteht grundsätzlich kein regulärer Anspruch auf deutsche Grundsicherung im Alter. Rentner mit einem kleinen Einkommen sollten die finanziellen Folgen deshalb vor dem Umzug vollständig berechnen lassen.
6. Welche Region eignet sich für ältere Menschen besonders?Eine allgemeine Empfehlung ist nicht möglich. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind Orte mit erreichbaren Kliniken, Fachärzten, Einkaufsmöglichkeiten und ganzjährigem Nahverkehr meist geeigneter als abgelegene Inseln oder Bergdörfer.
Der Beitrag Überraschend Platz 1: Hier lebt es sich für Rentner innerhalb der EU am Besten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Nach der Aussteuerung wieder Krankengeld
Das Krankengeld ist aufgebraucht, die Krankheit bleibt – und die Hoffnung richtet sich auf den nächsten Dreijahreszeitraum. Doch wer nach der Aussteuerung nur abwartet, erhält deshalb noch lange kein neues Krankengeld. Für einen erneuten Anspruch wegen derselben Erkrankung verlangt das Gesetz mehr als einen neuen Eintrag im Kalender.
78 Wochen sind die Grenze – einschließlich der LohnfortzahlungWegen derselben Krankheit ist der Krankengeldanspruch grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Die übliche sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers zählt dabei mit, obwohl die Krankenkasse in dieser Zeit noch nichts auszahlt. Deshalb bleiben im üblichen Arbeitnehmerfall höchstens 72 Wochen tatsächliche Krankengeldzahlung.
Ist die Höchstdauer ausgeschöpft, spricht man von Aussteuerung. Eine weiterhin ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit verlängert diese Grenze nicht. Weitere Grundlagen erklärt unser Ratgeber zu Anspruch, Dauer und Höhe des Krankengeldes.
Die Dreijahresfrist beginnt nicht erst mit der AussteuerungDie sogenannte Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen der betreffenden Krankheit. Sie läuft als fester Dreijahreszeitraum; eine zwischenzeitliche Rückkehr an den Arbeitsplatz verschiebt ihr Ende nicht. Auch der erste Auszahlungstag des Krankengeldes ist nicht ihr Ausgangspunkt.
Beginnt eine solche Frist beispielsweise am 1. September 2023, endet sie am 31. August 2026. Die anschließende Blockfrist beginnt am 1. September 2026. Daraus folgt aber noch kein Zahlungsanspruch: Nach einer ausgeschöpften Bezugsdauer müssen zusätzlich die Voraussetzungen des § 48 Absatz 2 SGB V erfüllt sein.
Sechs Monate: Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommenZwischen dem Ende des ausgeschöpften Krankengeldanspruchs und der erneuten Arbeitsunfähigkeit müssen mindestens sechs Monate liegen, in denen die bisherige Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. In den anrechenbaren Zeiten müssen Betroffene außerdem erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben. Eine bloße Pause bei den Zahlungen genügt deshalb nicht.
Die sechs Monate müssen nicht ununterbrochen verlaufen: Nach dem gemeinsamen Krankengeld-Rundschreiben der Krankenkassen, Abschnitt 7.3.3, können mehrere Teilabschnitte zusammengerechnet werden; gerechnet wird mit 180 Kalendertagen. Diese Zeiten können bereits vor Beginn der neuen Blockfrist liegen. Es ist also nicht vorgeschrieben, nach deren Beginn erst noch ein weiteres halbes Jahr zu warten.
Verlangt wird dabei keine vollständige Heilung einer chronischen Erkrankung. Entscheidend ist, ob diese Erkrankung im betreffenden Zeitraum Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Lediglich auf weitere Krankschreibungen zu verzichten, belegt eine wiederhergestellte Arbeitsfähigkeit nicht.
Krankenversichert bedeutet nicht automatisch mit Krankengeld versichertBeim Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit muss eine Versicherung bestehen, die Krankengeld einschließt. Das ist bei regulär gesetzlich versicherten Beschäftigten typischerweise der Fall. Eine Familienversicherung bietet diesen Anspruch dagegen nicht; auch bei hauptberuflich Selbstständigen gehört er nicht automatisch zum Versicherungsschutz, wie § 44 Absatz 2 SGB V festlegt.
Gerade nach einer längeren Unterbrechung sollten Versicherte deshalb ihren aktuellen Status schriftlich mit der Krankenkasse klären. Eine Gesundheitskarte beweist, dass Behandlungsschutz besteht, beantwortet aber nicht die Frage nach dem Einkommensersatz. Wer die Sechs-Monats-Voraussetzungen erfüllt, kann trotzdem am fehlenden Krankengeldschutz scheitern.
Diese Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt seinFür den erneuten Anspruch nach ausgeschöpfter Bezugsdauer fasst auch die Techniker Krankenkasse die Anforderungen ausdrücklich als zusätzliche Bedingungen zusammen.
Voraussetzung Was erfüllt sein muss Was allein nicht reicht Neue Blockfrist Der nächste Dreijahreszeitraum für dieselbe Krankheit hat begonnen. Seit der Aussteuerung ist einige Zeit vergangen. Versicherungsschutz Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit besteht eine Versicherung mit Krankengeldanspruch. Eine Krankenversicherung ohne diesen Anspruch. Gesundheitliche Voraussetzung Mindestens sechs anrechenbare Monate ohne Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit. Es wurde lediglich kein Krankengeld mehr ausgezahlt. Arbeit oder Vermittlung In den betreffenden Zeiten bestand Erwerbstätigkeit oder Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung. Abwarten ohne Erwerbstätigkeit und ohne Verfügbarkeit. Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung ist kein automatischer NeustartNach der Aussteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III gezahlt werden. Sie soll Menschen absichern, deren Leistungsfähigkeit längerfristig eingeschränkt ist und bei denen die rentenrechtliche Feststellung einer Erwerbsminderung noch aussteht. Eine Rückkehr zur vollen Arbeitsfähigkeit setzt diese Absicherung gerade nicht voraus.
Deshalb belegt ein Arbeitslosengeldbescheid allein nicht, dass die zusätzlichen Voraussetzungen für neues Krankengeld erfüllt sind. Besteht wegen derselben Krankheit durchgehend Arbeitsunfähigkeit, wird daraus durch sechs Monate Arbeitslosengeld keine anrechenbare Unterbrechung. Was beim Leistungswechsel zu beachten ist, erläutert unser Beitrag zur Absicherung durch Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung.
Eine weitere Diagnose verlängert den laufenden Anspruch nichtTritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Leistungsdauer nach § 48 Absatz 1 SGB V nicht. Eine zusätzliche Diagnose eröffnet deshalb keinen einfachen Ausweg aus der Aussteuerung. Bei einer späteren, eigenständigen Erkrankung muss die Krankenkasse dagegen gesondert prüfen, welche Krankheitszeiten und Blockfristen betroffen sind.
Die Krankenkasse muss den konkreten Verlauf prüfenBetroffene sollten sich Beginn und Ende der Blockfrist sowie die angerechneten Bezugszeiten nachvollziehbar aufschlüsseln lassen. Für den neuen Anspruch sind außerdem Beschäftigungsnachweise, Unterlagen zur Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung und ärztliche Angaben zum Krankheitsverlauf hilfreich. Bei wechselnden Diagnosen kommt es auf die tatsächlichen Zusammenhänge an.
Lehnt die Krankenkasse ab, sollten Versicherte einen schriftlichen Bescheid verlangen und dessen Begründung prüfen. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich; bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen regelt § 84 SGG.
Fiktives Praxisbeispiel: Warum Sabine wieder Krankengeld bekommen kannSabine wird am 1. September 2023 wegen einer Depression arbeitsunfähig und schöpft ihren Krankengeldanspruch 2025 aus. Ab Januar 2026 arbeitet sie wieder regulär in einer Beschäftigung mit Krankengeldschutz, ohne wegen der Depression arbeitsunfähig zu sein. Am 7. September 2026 erkrankt sie erneut längerfristig daran.
Die neue Blockfrist hat bereits begonnen, und Sabine erfüllt mit mehr als acht Monaten Erwerbstätigkeit auch die zusätzlichen zeitlichen Voraussetzungen. Damit kann erneut ein Krankengeldanspruch entstehen, sofern die übrigen Anforderungen erfüllt sind; eine zunächst zustehende Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers geht der Auszahlung vor. Wäre Sabine dagegen seit 2023 ohne Unterbrechung wegen der Depression arbeitsunfähig geblieben, hätte der September 2026 allein keinen neuen Anspruch eröffnet.
Vier Fragen und Antworten zum erneuten Krankengeld Bekomme ich nach drei Jahren automatisch wieder Krankengeld?Nein. Nach ausgeschöpfter Bezugsdauer müssen zusätzlich Krankengeldschutz und die beiden Sechs-Monats-Voraussetzungen vorliegen.
Muss ich dafür sechs Monate gearbeitet haben?Nicht zwingend, denn auch Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung kann genügen. Während der anrechenbaren Zeit darf die bisherige Erkrankung jedoch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht haben.
Müssen die sechs Monate am Stück liegen?Nein, mehrere geeignete Teilabschnitte können zusammengerechnet werden. Die Krankenkassen legen dafür insgesamt 180 Kalendertage zugrunde.
Reicht es, wenn ich weiterhin gesetzlich krankenversichert bin?Nein, die Versicherung muss bei der erneuten Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldanspruch einschließen. Eine Familienversicherung allein erfüllt diese Voraussetzung beispielsweise nicht.
Der Beitrag Nach der Aussteuerung wieder Krankengeld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Krankengeld: 6 Wochen krankgeschrieben, 1 Tag wieder arbeiten und wieder krank – was passiert mit dem Krankengeld?
Sie sind sechs Wochen krankgeschrieben, arbeiten einen Tag und werden danach erneut arbeitsunfähig. Wer zahlt jetzt: wieder der Arbeitgeber, sofort die Krankenkasse – oder niemand? Die Antwort hängt von wenigen, aber entscheidenden Begriffen ab: gleiche oder neue Erkrankung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld innerhalb der Blockfrist.
Wer grundsätzlich wann zahltIn den ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zahlt in der Regel der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Ab Tag 43 springt – bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit – die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dieser Grundmechanismus ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) angelegt.
Die wichtigste Frage: gleiche oder neue ErkrankungKehrt jemand kurz an den Arbeitsplatz zurück und fällt danach wieder aus, kommt es juristisch darauf an, ob die erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht oder ob eine andere Krankheit die Ursache ist.
Bei einer Fortsetzungserkrankung (gleiche Krankheitsursache) entsteht keine neue sechswöchige Entgeltfortzahlung. Bei einer neuen Erkrankung beginnt die sechs-Wochen-Frist erneut – vorausgesetzt, die erste Arbeitsunfähigkeit war zuvor tatsächlich beendet. Das hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt klargestellt.
Der eine Arbeitstag – setzt er Fristen zurück?Ein einzelner Arbeitstag allein „setzt“ die Sechs-Wochen-Frist nicht automatisch zurück. Maßgeblich ist, ob zwischen den Episoden tatsächlich Arbeitsfähigkeit bestand und ob die zweite Erkrankung eine andere ist.
Ist es dieselbe Krankheit und waren die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zuvor bereits ausgeschöpft, zahlt der Arbeitgeber in der Regel nicht nochmals; die Krankenkasse ist dann – bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit – ab dem erneuten Beginn der AU zuständig.
Ist es eine andere Krankheit und die erste AU war beendet, kann der Arbeitgeber erneut bis zu sechs Wochen zahlen; Krankengeld würde dann erst nachgelagert einsetzen.
Die 6-Monats-/12-Monats-Regel im EFZGAuch bei derselben Krankheit kann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehen, wenn eine der beiden gesetzlichen „Sperrfristen“ erfüllt ist: Sechs Monate seit Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit sind verstrichen. Dann entstehen erneut bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Diese Regeln stehen ausdrücklich im Gesetz.
Krankengeld: 78 Wochen innerhalb der BlockfristFür das Krankengeld gilt zusätzlich die Blockfrist: Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit. Eine weitere hinzutretende Krankheit verlängert diesen Höchstzeitraum nicht.
Eine Rückkehr zur Arbeit – ob ein Tag oder länger – unterbricht die dreijährige Blockfrist nicht; sie bleibt an das ursprüngliche Startdatum gebunden. Nach Ablauf der drei Jahre kann – bei erneutem Auftreten – eine neue Blockfrist beginnen, ggf. mit einem neuen 78-Wochen-Rahmen.
Lückenlose Feststellung der ArbeitsunfähigkeitDas Entstehen und Fortbestehen des Krankengeldanspruchs hängt daran, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Erfolgt die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende, bleibt der Anspruch bestehen; Samstage gelten dabei nicht als Werktage. Wer zwischendurch tatsächlich arbeitet, braucht für diesen Tag natürlich keine AU – maßgeblich ist, dass die neue AU wieder rechtzeitig festgestellt wird.
Beweisfragen und StreitfälleNicht selten bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt. Dann kommt es darauf an, ob die erste Arbeitsverhinderung beendet war und ob die Diagnose/ursächliche Krankheit gewechselt hat.
Nach der Rechtsprechung muss dargelegt werden, dass keine Fortsetzungserkrankung bestand; die bloße Vorlage einer AU genügt in solchen Grenzfällen nicht immer, wenn substantiierte Einwände bestehen. Im Zweifel kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden.
Sonderkonstellationen in der PraxisKommt während einer bestehenden AU eine weitere Krankheit hinzu, löst dies keinen neuen Sechs-Wochen-Anspruch beim Arbeitgeber aus; die Frist läuft aus der Ersterkrankung heraus.
Erst wenn Arbeitsfähigkeit wieder erreicht wurde und danach eine andere Krankheit neu auftritt, beginnt die Entgeltfortzahlung erneut. Diese Abgrenzung hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich betont.
Beispielhafte Einordnung des AnfangsfallsWer sechs Wochen krank war, einen Tag gearbeitet hat und wieder krank wird, landet in einer von zwei Schienen: Ist die Krankheit dieselbe, ist die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft; die Krankenkasse zahlt ab dem erneuten AU-Beginn Krankengeld, solange die Blockfrist und der 78-Wochen-Rahmen es zulassen.
Handelt es sich um eine andere Krankheit und war man zwischendurch wirklich arbeitsfähig, entsteht ein neuer sechs-wöchiger Anspruch gegen den Arbeitgeber; Krankengeld greift erst anschließend.
Minijob, sehr kurze Befristung und andere AusnahmenAuch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung; nicht jedoch Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis von vornherein auf höchstens vier Wochen befristet ist. Unabhängig von der Beschäftigungsform gelten die Krankengeld-Regeln aus dem SGB V. Im Zweifel sollte der eigene Tarif- oder Arbeitsvertrag geprüft werden.
Praktische Hinweise für BetroffeneWichtig ist, die neue AU rechtzeitig feststellen zu lassen, damit keine Lücken im Krankengeld entstehen. In der Kommunikation mit Arbeitgeber und Krankenkasse sollten Diagnosen/ICD-Codes in den Bescheinigungen beachtet werden, weil sie die Einordnung als gleich oder neu beeinflussen.
Bei Uneinigkeit lohnt sich die schriftliche Klärung und – falls erforderlich – der Widerspruch gegenüber der Krankenkasse mit medizinischer Begründung. Die gesetzlichen Grundlagen bieten dabei eine klare Leitplanke.
Der Beitrag Krankengeld: 6 Wochen krankgeschrieben, 1 Tag wieder arbeiten und wieder krank – was passiert mit dem Krankengeld? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
EM-Rente und Nebenjob: Die Verdienstgrenze schützt nicht vor jedem Rentenverlust
20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen und trotzdem die volle Erwerbsminderungsrente behalten: Das ist 2026 möglich, aber kein Freibrief für beliebig viel Arbeit. Wer nur den Verdienst zusammenrechnet, kann eine zweite Voraussetzung übersehen: Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss zum festgestellten Leistungsvermögen passen.
Ein Nebenjob kann deshalb auch dann eine Überprüfung des Rentenanspruchs auslösen, wenn der Lohn deutlich unter der Hinzuverdienstgrenze bleibt.
Allerdings führt eine längere Arbeitszeit nicht automatisch zum sofortigen Rentenverlust, denn die gesetzliche Arbeitserprobung bietet unter ihren Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Schutz.
Diese Hinzuverdienstgrenzen gelten 2026Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt für 2026 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro bei voller Erwerbsminderungsrente. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens 41.527,50 Euro; abhängig vom früheren versicherten Einkommen kann die persönliche Grenze höher liegen.
Rentenart Hinzuverdienstgrenze 2026 Gesundheitliches Leistungsvermögen Volle EM-Rente aus medizinischen Gründen 20.763,75 Euro jährlich Grundsätzlich weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Teilweise EM-Rente Mindestens 41.527,50 Euro jährlich; individuell auch mehr Grundsätzlich drei bis unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen ArbeitsmarktBei Beschäftigten zählt grundsätzlich der Bruttoverdienst, bei Selbstständigen der steuerrechtliche Gewinn. Entscheidend ist die kalenderjährliche Betrachtung; eine eigenständige monatliche Hinzuverdienstgrenze gibt es für diese Renten nicht.
Die Geldbeträge sind außerdem keine Steuerfreibeträge und sagen nichts darüber aus, wie viele Arbeitsstunden gesundheitlich möglich sind. Weitere Informationen enthält der Beitrag zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Erwerbsminderungsrente 2026.
Die Rentenversicherung schaut auch auf die geleistete ArbeitNach § 43 SGB VI hängt die Erwerbsminderung davon ab, wie lange jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Es geht dabei grundsätzlich um die Leistungsfähigkeit auf diesem Arbeitsmarkt, nicht allein um die Frage, ob der frühere Beruf noch möglich ist.
Wer trotz medizinisch begründeter voller EM-Rente dauerhaft vier oder fünf Stunden täglich arbeitet, liefert damit einen Anlass, das bisher angenommene Leistungsvermögen zu überprüfen. Entsprechendes gilt bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn regelmäßig sechs Stunden oder mehr gearbeitet werden.
Die tatsächliche Arbeit ist ein Hinweis auf die Belastbarkeit, ersetzt aber nicht jede Prüfung des Einzelfalls. Besondere Arbeitsbedingungen oder eine Tätigkeit, die nur unter unzumutbaren Schmerzen beziehungsweise auf Kosten der Gesundheit durchgehalten wird, müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Auch ein kleiner Nebenverdienst ist kein FreibriefEin niedriger Monatslohn beweist nicht, dass die Beschäftigung gesundheitlich unbedenklich ist. Auch bei einem Minijob kommt es darauf an, welche Aufgaben tatsächlich erledigt werden und wie sich die Arbeitszeit verteilt.
Umgekehrt bedeutet ein einzelner längerer Arbeitstag nicht automatisch, dass die Erwerbsminderung dauerhaft weggefallen ist. Bei unregelmäßigen Diensten sollten Betroffene den konkreten Dienstplan vorlegen, statt sich allein auf eine durchschnittliche Wochenstundenzahl zu verlassen.
Rentenkürzung und Verlust des Anspruchs sind unterschiedliche FolgenWird lediglich die Hinzuverdienstgrenze überschritten, greift zunächst die Einkommensanrechnung nach § 96a SGB VI. Der übersteigende Jahresbetrag wird durch zwölf geteilt; 40 Prozent dieses Monatsbetrags werden von der monatlichen Rente abgezogen.
Bei einer vollen EM-Rente und einem berücksichtigungsfähigen Jahresverdienst von 23.763,75 Euro liegt die Überschreitung 2026 bei 3.000 Euro. Daraus ergibt sich eine monatliche Rentenminderung um 100 Euro, sofern der Rentenanspruch ansonsten besteht.
Ein sehr hoher Hinzuverdienst kann die Auszahlung rechnerisch sogar auf null reduzieren. Davon zu unterscheiden ist der Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen: Wird ein dauerhaft höheres Leistungsvermögen festgestellt, kann die volle Rente durch eine teilweise EM-Rente ersetzt werden oder der EM-Rentenanspruch vollständig entfallen.
Sechs Monate Arbeitserprobung können den Anspruch schützenSeit 2024 ermöglicht § 43 Absatz 7 SGB VI eine Arbeitserprobung, wenn eine Tätigkeit das zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, das der Rentengewährung zugrunde liegt. Der bestehende Rentenanspruch bleibt dabei regelmäßig sechs Monate ab Beginn dieser Tätigkeit erhalten.
Das kann eine neue Beschäftigung, eine selbstständige Tätigkeit oder die Ausweitung bisheriger Arbeitszeiten betreffen. Der genaue Zeitraum wird vom Rentenversicherungsträger mitgeteilt und kann im Einzelfall von den sechs Monaten abweichen.
Für die Arbeitserprobung ist nach den Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung kein besonderer Formantrag erforderlich. Die Tätigkeit und ihre Ausgestaltung sollten trotzdem möglichst vor Beginn gemeldet werden; Einzelheiten erläutert auch der Beitrag zur Arbeitserprobung während der EM-Rente.
Der Schutz gilt nicht uneingeschränkt für die AuszahlungDie Hinzuverdienstregeln gelten auch während der Arbeitserprobung weiter. Wer die jeweilige Geldgrenze überschreitet, muss deshalb trotz fortbestehenden Anspruchs mit einer verminderten Rentenzahlung rechnen.
Wird die umfangreichere Tätigkeit nach der Erprobung fortgesetzt, prüft die Rentenversicherung den weiteren Anspruch. Allein der erfolgreiche Arbeitsversuch führt nicht zur Rückforderung der für die geschützte Erprobungszeit gezahlten Rente; eine nachträgliche Einkommensabrechnung kann jedoch weiterhin Rückzahlungen ergeben.
Bei einer Arbeitsmarktrente kommt eine weitere Prüfung hinzuNicht jede volle EM-Rente beruht auf einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich. Eine arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderungsrente kann auch gezahlt werden, wenn jemand gesundheitlich drei bis unter sechs Stunden arbeiten könnte, aber keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz hat.
Wird ein solcher Arbeitsplatz aufgenommen, kann damit die Grundlage für die volle Rentenzahlung entfallen, obwohl sich die Gesundheit nicht verbessert hat. Auch hier müssen die Auswirkungen der Arbeitserprobung berücksichtigt werden; die Einhaltung der Verdienstgrenze beantwortet diese Frage nicht.
Vor Arbeitsbeginn sollten die tatsächlichen Bedingungen auf den TischBetroffene sollten der Rentenversicherung den Arbeitsbeginn, die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Aufgaben und den erwarteten Verdienst mitteilen. Bei Selbstständigen gehören die tatsächliche zeitliche Belastung und der voraussichtliche Gewinn dazu.
Arbeitsvertrag, Dienstpläne und Arbeitszeitnachweise helfen, die Beschäftigung nachvollziehbar einzuordnen. Gesundheitsbedingte Ausfälle, eine Verringerung der Stunden oder das Ende einer Arbeitserprobung sollten ebenfalls zeitnah gemeldet werden.
Eine schriftliche Auskunft zu einem bestimmten Verdienst beantwortet nicht zwangsläufig die Frage nach dem zulässigen Arbeitsumfang. Wer Sicherheit für die Planung braucht, sollte ausdrücklich beide Punkte klären lassen.
Beispiel aus der Praxis: Unter der Geldgrenze, aber über dem bisherigen LeistungsvermögenDie 54-jährige Anja erhält eine volle EM-Rente aus medizinischen Gründen und bekommt eine Stelle mit vier Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche angeboten. Der Monatslohn beträgt 1.500 Euro brutto, bei zwölf Monaten also 18.000 Euro und damit weniger als die Hinzuverdienstgrenze für 2026.
Anja meldet die Beschäftigung vorab und klärt mit der Rentenversicherung die Arbeitserprobung. Kann sie das Pensum anschließend dauerhaft bewältigen, kommt eine teilweise EM-Rente anstelle der vollen Rente in Betracht: Die eingehaltene Geldgrenze schützt sie nicht vor dieser Neubewertung.
Drei häufige Fragen zu EM-Rente und Nebenjob Bleibt meine volle EM-Rente sicher, wenn ich weniger als 20.763,75 Euro verdiene?Die Grenze verhindert 2026 grundsätzlich eine Kürzung wegen des Hinzuverdienstes, sofern sämtliche anrechenbaren Einkünfte darunterbleiben. Ob der Rentenanspruch weiter besteht, hängt zusätzlich von den Anspruchsvoraussetzungen und der tatsächlich ausgeübten Arbeit ab.
Darf ich mit voller EM-Rente genau drei Stunden täglich arbeiten?Bei einer medizinisch begründeten vollen EM-Rente lautet die gesetzliche Schwelle grundsätzlich „weniger als drei Stunden“, nicht „bis zu drei Stunden“. Eine regelmäßige Tätigkeit von genau drei Stunden kann daher eine Prüfung auslösen, wobei die Arbeitserprobung und die Umstände des Einzelfalls zu beachten sind.
Wird während der Arbeitserprobung immer die volle Rente ausgezahlt?Nein, die Arbeitserprobung schützt unter ihren Voraussetzungen den Rentenanspruch für den festgelegten Zeitraum. Überschreitet das anrechenbare Einkommen die geltende Hinzuverdienstgrenze, kann die Auszahlung trotzdem sinken.
Der Beitrag EM-Rente und Nebenjob: Die Verdienstgrenze schützt nicht vor jedem Rentenverlust erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Diese 3 Tipps entscheiden über positiven Ausgang
Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch wenige Stunden arbeiten kann, ist möglicherweise auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. Eine schwere Diagnose allein genügt für eine Bewilligung jedoch nicht.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden der Betroffene unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch tätig sein kann. Zusätzlich müssen bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sein.
Eine Garantie für einen positiven Bescheid gibt es nicht. Gut vorbereitete medizinische Unterlagen, ein aussagekräftiger Reha-Bericht und die frühzeitige Prüfung des Versicherungsverlaufs können die Chancen auf eine sachgerechte Entscheidung aber deutlich verbessern.
Was die Rentenversicherung bei einem Antrag prüftDie gesetzliche Grundlage der Erwerbsminderungsrente findet sich in Paragraf 43 SGB VI. Entscheidend ist nicht allein, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann.
Geprüft wird vielmehr, welches tägliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch vorhanden ist. Dabei geht es grundsätzlich auch um Tätigkeiten, die mit dem bisherigen Beruf nichts zu tun haben.
Festgestelltes Leistungsvermögen Mögliche rentenrechtliche Folge Weniger als drei Stunden täglich Eine volle Erwerbsminderungsrente kann in Betracht kommen. Mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich Eine teilweise Erwerbsminderungsrente kann in Betracht kommen. Bei einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt ist unter Umständen eine volle Rente möglich. Sechs Stunden oder mehr täglich Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.Das festgestellte Leistungsvermögen muss auf nicht absehbare Zeit eingeschränkt sein. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind deshalb nicht dasselbe.
Wer krankgeschrieben ist, kann seinen bisherigen Arbeitsplatz aktuell möglicherweise nicht ausüben. Für die Erwerbsminderungsrente muss die Leistungsfähigkeit dagegen auch für andere zumutbare Tätigkeiten erheblich eingeschränkt sein.
Tipp 1: Befundberichte müssen die Folgen der Erkrankung beschreibenMedizinische Unterlagen gehören zu den wichtigsten Bestandteilen des Rentenverfahrens. Befundberichte, Krankenhausberichte, Reha-Unterlagen und Berichte von Fachärzten sollten den Gesundheitszustand möglichst konkret und aktuell abbilden.
Die bloße Aufzählung von Diagnosen reicht häufig nicht aus. Ein Satz wie „Der Patient leidet unter starken Rückenschmerzen“ sagt wenig darüber aus, welche Tätigkeiten noch möglich sind.
Für die Rentenversicherung ist bedeutsam, wie sich eine Erkrankung auf das tägliche Leistungsvermögen auswirkt. Der ärztliche Bericht sollte deshalb nachvollziehbar beschreiben, welche körperlichen oder psychischen Funktionen beeinträchtigt sind.
Bei einer Wirbelsäulenerkrankung können beispielsweise Einschränkungen beim Sitzen, Stehen, Gehen, Heben oder Tragen relevant sein. Ebenso wichtig sind die mögliche Dauer einer Tätigkeit, notwendige Pausen und die Frage, ob regelmäßig mit Ausfallzeiten zu rechnen ist.
Bei psychischen Erkrankungen können Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit, Antrieb, Stressverarbeitung und der Umgang mit anderen Menschen bedeutsam sein. Auch Nebenwirkungen von Medikamenten sollten dokumentiert werden, wenn sie die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Der Behandlungsverlauf sollte nachvollziehbar seinAussagekräftige Unterlagen beschreiben nicht nur den aktuellen Zustand. Sie zeigen außerdem, seit wann die Beschwerden bestehen und welche Behandlungen bereits durchgeführt wurden.
Die Rentenversicherung kann dadurch erkennen, ob Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie, Operationen oder andere Maßnahmen eine Besserung gebracht haben. Auch erfolglose Behandlungsversuche können für die Einschätzung wichtig sein.
Betroffene sollten vor der Antragstellung mit ihren behandelnden Ärzten sprechen und nachfragen, ob aktuelle Befunde vorliegen. Dabei geht es nicht darum, einem Arzt eine bestimmte Einschätzung vorzuschreiben.
Der Arzt sollte jedoch wissen, dass für das Rentenverfahren nicht nur Diagnosen, sondern vor allem die daraus entstehenden Funktionsstörungen benötigt werden. Ein entsprechender Befundbericht der Deutschen Rentenversicherung fragt deshalb ausdrücklich nach den Auswirkungen der Erkrankungen auf das Erwerbsleben.
Alle behandelnden Stellen vollständig angebenIm Antrag sollten alle Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken und Reha-Einrichtungen genannt werden, die über relevante Unterlagen verfügen. Unvollständige Angaben können dazu führen, dass wichtige Befunde bei der Entscheidung fehlen.
Aktuelle Krankenhausberichte und Facharztbefunde können zusätzlich eingereicht werden. Antragsteller sollten von den Unterlagen Kopien behalten und dokumentieren, wann sie an die Rentenversicherung übermittelt wurden.
Auch der Selbsteinschätzungsbogen sollte sorgfältig ausgefüllt werden. Die Angaben zum Alltag, zur bisherigen Arbeit und zu den gesundheitlichen Grenzen müssen verständlich und widerspruchsfrei sein.
Beschwerden sollten weder verharmlost noch übertrieben dargestellt werden. Widersprüche zwischen Antrag, Befundberichten, Reha-Unterlagen und späteren Angaben bei einer Untersuchung können Zweifel an der Darstellung auslösen.
Eine persönliche Begutachtung findet nicht immer stattEntgegen einer verbreiteten Annahme wird nicht jeder Antragsteller automatisch zu einem sogenannten Amtsarzt eingeladen. Die Deutsche Rentenversicherung kann bereits anhand der vorhandenen medizinischen Unterlagen entscheiden.
Reichen die Unterlagen nicht aus, kann sie weitere Befundberichte anfordern oder eine ärztliche Begutachtung veranlassen. Dabei handelt es sich meist um einen von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter und nicht um einen Amtsarzt im klassischen Sinn.
Der Gutachter untersucht den Antragsteller und wertet die vorliegenden Unterlagen aus. Deshalb bleiben ausführliche Befundberichte auch dann wichtig, wenn zusätzlich eine persönliche Untersuchung stattfindet.
Tipp 2: Reha-Berichte können wichtige Beweismittel seinIn der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation verbessert werden kann.
Eine abgeschlossene Reha ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für jeden Rentenantrag. Betroffene müssen daher nicht in jedem Fall selbst eine Reha beantragen, bevor sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen können.
Die Rentenversicherung kann während des Rentenverfahrens zu dem Ergebnis kommen, dass zunächst eine Reha sinnvoll ist. Ist eine Verbesserung aus medizinischen Gründen nicht zu erwarten, kann auch ohne vorherige Reha über die Rente entschieden werden.
Warum der Entlassungsbericht so wichtig istAm Ende einer medizinischen Reha erstellt die Einrichtung einen ärztlichen Entlassungsbericht. Darin werden der Behandlungsverlauf, die Diagnosen, die verbliebenen Einschränkungen und das sozialmedizinische Leistungsvermögen beschrieben.
Besonders bedeutsam ist die Einschätzung, wie viele Stunden der Betroffene noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Die Reha-Einrichtung unterscheidet dabei gewöhnlich zwischen einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden, drei bis unter sechs Stunden und mindestens sechs Stunden täglich.
Bescheinigt die Reha-Einrichtung ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden, ist dies ein starkes Beweismittel für eine volle Erwerbsminderung. Eine automatische Bewilligung folgt daraus jedoch nicht.
Die Rentenversicherung wertet den Entlassungsbericht zusammen mit den übrigen medizinischen Unterlagen aus und trifft eine eigene Entscheidung. Zudem müssen weiterhin die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Reha-Antrag kann als Rentenantrag geltenUnter bestimmten Bedingungen kann ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Rentenantrag behandelt werden. Die Voraussetzungen dafür regelt Paragraf 116 Absatz 2 SGB VI.
Eine solche Umdeutung kommt unter anderem in Betracht, wenn bereits eine Erwerbsminderung vorliegt und von einer Reha keine ausreichende Verbesserung zu erwarten ist. Sie kann außerdem erfolgen, wenn eine durchgeführte Reha die Erwerbsminderung nicht verhindern konnte.
Der Reha-Antrag wird somit nicht allein deshalb automatisch zum Rentenantrag, weil im Entlassungsbericht ein eingeschränktes Leistungsvermögen genannt wird. Die Rentenversicherung muss die gesetzlichen Voraussetzungen der Umdeutung prüfen.
Betroffene sollten sich vor einer Rücknahme des Reha-Antrags oder vor dem Verzicht auf eine vorgeschlagene Umdeutung beraten lassen. Eine solche Entscheidung kann Auswirkungen auf den möglichen Rentenbeginn sowie auf Ansprüche gegenüber der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit haben.
Tipp 3: Versicherungsverlauf vor dem Antrag prüfenNeben den gesundheitlichen Voraussetzungen muss der Antragsteller ausreichend lange in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Nach den allgemeinen Regeln muss vor Eintritt der Erwerbsminderung die fünfjährige Wartezeit erfüllt sein.
Zusätzlich müssen grundsätzlich innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein. Dieses Erfordernis wird häufig als Drei-Fünftel-Belegung bezeichnet.
Als Pflichtbeitragszeiten können nicht nur Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen. Unter bestimmten Bedingungen werden beispielsweise auch Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kindererziehung oder nicht erwerbsmäßiger Pflege berücksichtigt.
Für bestimmte Fälle bestehen Ausnahmen und Verlängerungstatbestände. Das kann etwa bei längerer Arbeitsunfähigkeit, bestimmten Ausbildungszeiten, Kindererziehung oder einem Arbeitsunfall bedeutsam werden.
Der Zeitpunkt der Erwerbsminderung kann entscheidend seinDie Prüfung der Versicherungszeiten hängt davon ab, wann die Erwerbsminderung nach medizinischer Einschätzung eingetreten ist. Dieses Datum muss nicht mit dem Tag der Antragstellung oder dem Beginn einer Krankschreibung übereinstimmen.
Wird der Eintritt der Erwerbsminderung auf einen früheren Zeitpunkt festgelegt, verschiebt sich auch der zu prüfende Fünfjahreszeitraum. Dadurch kann es passieren, dass erforderliche Pflichtbeiträge fehlen oder zusätzliche Versicherungszeiten berücksichtigt werden müssen.
Vor dem Antrag sollte deshalb ein aktueller Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Ungeklärte Zeiten und Lücken sollten möglichst vor oder spätestens während des Rentenverfahrens geklärt werden.
Der Versicherungsverlauf darf nicht nur auf die Zahl der Beitragsjahre geprüft werden. Wichtig ist ebenso, in welchen Monaten Pflichtbeiträge vorliegen und ob mögliche Verlängerungszeiten dokumentiert wurden.
Beratung kann Fehler vor der Antragstellung verhindernEin Antrag auf Erwerbsminderungsrente besteht aus mehreren Formularen und medizinischen Erklärungen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlängern und die Prüfung erschweren.
Unterstützung bieten die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, kommunale Versicherungsämter und zugelassene Rentenberater. Bei medizinisch oder rechtlich schwierigen Fällen können außerdem Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht helfen.
Eine Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Versicherungszeiten fehlen, mehrere Erkrankungen zusammenwirken oder bereits eine Reha mit einer ungünstigen Leistungsbeurteilung beendet wurde. Das gilt ebenso, wenn Krankenkasse oder Arbeitsagentur zur Stellung eines Reha- oder Rentenantrags aufgefordert haben.
Diese Fehler können den Antrag erschwerenProblematisch sind vor allem veraltete Befundberichte, die den aktuellen Gesundheitszustand nicht mehr abbilden. Auch Unterlagen, die lediglich Diagnosen nennen, aber keine Auswirkungen auf das Arbeitsvermögen beschreiben, helfen bei der sozialmedizinischen Prüfung nur begrenzt.
Schwierigkeiten entstehen zudem, wenn wichtige Ärzte nicht angegeben oder Behandlungen verschwiegen werden. Die Rentenversicherung kann dann den Eindruck gewinnen, dass die Erkrankung nicht ausreichend behandelt wurde oder die Angaben nicht vollständig sind.
Auch eine pauschale Aussage wie „Ich kann überhaupt nichts mehr“ ist meist wenig hilfreich. Besser ist eine konkrete Beschreibung, welche Tätigkeiten noch möglich sind, nach welcher Zeit Beschwerden auftreten und welche Erholungsphasen benötigt werden.
Antragsteller sollten außerdem Termine bei Gutachtern wahrnehmen und angeforderte Unterlagen fristgerecht einreichen. Ist eine Mitwirkung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sollte dies unverzüglich mitgeteilt und nach Möglichkeit ärztlich belegt werden.
Was nach einer Ablehnung möglich istWird der Antrag abgelehnt, bedeutet dies nicht zwingend das Ende des Verfahrens. Gegen einen Rentenbescheid kann bei einem Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Die genaue Frist und die zulässige Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Zur Sicherung der Frist kann zunächst ein kurzer Widerspruch eingereicht und die Begründung später ergänzt werden.
Vor einer ausführlichen Begründung kann eine Einsicht in die Verwaltungsakte sinnvoll sein. Daraus lässt sich erkennen, welche Befunde und gutachterlichen Einschätzungen zur Ablehnung geführt haben.
Neue ärztliche Unterlagen sollten gezielt auf die beanstandeten Punkte eingehen. Eine bloße Wiederholung der bisherigen Angaben reicht häufig nicht aus, wenn die Rentenversicherung bereits ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden angenommen hat.
Praxisbeispiel: Befundberichte machen die Einschränkungen sichtbarDie 56-jährige Sabine arbeitet seit vielen Jahren als Verkäuferin und leidet an einer schweren Wirbelsäulenerkrankung sowie an einer chronischen Depression. Seit mehr als einem Jahr ist sie wiederholt arbeitsunfähig.
In den ersten Arztberichten werden lediglich die Diagnosen und wiederkehrende Schmerzen genannt. Aus den Unterlagen geht jedoch nicht hervor, wie lange Sabine stehen kann, wie häufig sie Pausen benötigt und welche Auswirkungen die Depression auf Konzentration und Belastbarkeit hat.
Vor dem Rentenantrag bittet Sabine ihre behandelnden Ärzte um aktuelle Befundberichte. Der Orthopäde dokumentiert, dass sie höchstens 20 Minuten am Stück sitzen oder stehen kann, während die Psychiaterin erhebliche Konzentrationsstörungen, einen verminderten Antrieb und regelmäßige Ausfallzeiten beschreibt.
Auch der Entlassungsbericht einer erfolglosen Reha bescheinigt ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich. Nach Prüfung des Versicherungsverlaufs und der medizinischen Unterlagen bewilligt die Rentenversicherung eine zunächst befristete volle Erwerbsminderungsrente.
Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente 1. Reicht eine schwere Diagnose für die Erwerbsminderungsrente aus?Nein. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschränkt.
Auch Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedlich belastbar sein. Deshalb müssen die konkreten Funktionsbeeinträchtigungen dokumentiert werden.
2. Muss vor jedem Antrag eine Reha durchgeführt werden?Nein. Eine vorherige Reha ist keine zwingende Voraussetzung für jeden Antrag.
Die Rentenversicherung prüft jedoch, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit verbessern könnte. Hält sie eine Reha für erfolgversprechend, kann diese zunächst durchgeführt werden.
3. Führt ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden im Reha-Bericht automatisch zur Rente?Nein. Ein solcher Reha-Bericht ist ein wichtiges Beweismittel, bindet die Rentenversicherung aber nicht automatisch.
Die Rentenversicherung prüft alle Unterlagen und zusätzlich die erforderlichen Versicherungszeiten. Bei widersprüchlichen Befunden kann sie weitere Ermittlungen oder eine Begutachtung veranlassen.
4. Wird jeder Antragsteller von einem Gutachter untersucht?Nein. In manchen Fällen kann die Rentenversicherung bereits anhand der vorhandenen medizinischen Unterlagen entscheiden.
Eine persönliche Untersuchung wird vor allem dann veranlasst, wenn die Unterlagen unvollständig, veraltet oder widersprüchlich sind. Auch bei komplexen Krankheitsbildern kann ein zusätzliches Gutachten erforderlich sein.
5. Welche Versicherungszeiten werden für die EM-Rente benötigt?Grundsätzlich müssen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein. Von diesen Regeln gibt es Ausnahmen und Möglichkeiten zur Verlängerung des Prüfzeitraums.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte anhand eines aktuellen Versicherungsverlaufs geprüft werden. Dabei kommt es auch auf das medizinisch festgestellte Eintrittsdatum der Erwerbsminderung an.
6. Was kann man tun, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?Betroffene können innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen. Bei einem Wohnsitz in Deutschland beträgt die Frist normalerweise einen Monat.
Vor der Begründung sollte geprüft werden, auf welche medizinischen Einschätzungen sich die Ablehnung stützt. Fehlende oder ungenaue Befunde können anschließend durch gezielte ärztliche Stellungnahmen ergänzt werden.
Der Beitrag Erwerbsminderungsrente beantragen: Diese 3 Tipps entscheiden über positiven Ausgang erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Der warme Sommer des Jahres 2026
Vorbemerkung des Übersetzers: Bei Klima-realistischen Artikeln muss man sehr häufig auf solche aus dem angelsächsischen Sprachraum zurückgreifen, meist aus den USA. Selbst wenn es um Vorgänge in Europa geht, wird das meist durch die US-amerikanische Brille gesehen. Hier folgt nun eine Betrachtung zum Sommer dieses Jahres 2026 aus einer niederländischen Quelle. Leider bin ich der niederländischen Sprache nicht mächtig und muss die Hilfe einer Übersetzungsmaschine in Anspruch nehmen. Dieser Nachteil wird aber mehr als aufgewogen durch die Tatsache, dass dieser Beitrag eben nicht aus einer US-amerikanischen Quelle stammt. – Ende Vorbemerkung
Ich fand, dass es dieses Jahr größtenteils ein herrlich warmer Sommer war. Er erinnerte mich an jenen „endlos“ langen Sommer von 1976. Den – wie man hört – außergewöhnlichen Sommer von 1947 habe ich nicht miterlebt, aber die Tatsache, dass es 1947 sage und schreibe vier Hitzewellen gab, ist (bis heute) unübertroffen.
Abbildung 1 Daten: KNMI
Das KNMI schrieb, dass der Sommer 2026 der wärmste seit 1901 war, berechnet auf der Grundlage von Tavg, der durchschnittlichen Tagestemperatur. Das mag stimmen (ich habe es nicht nachgerechnet), aber diese eine Hitzewelle von 2026 (Abbildung 1) enttäuscht mich doch ein wenig. Der Unterschied liegt darin, dass Hitzewellen anhand der maximalen Tagesendtemperatur Tmax und nicht auf der Grundlage der durchschnittlichen Tagesendtemperatur Tavg ermittelt werden.
Abbildung 2 Daten: KNMI
Nun ist eine Hitzewelle allerdings eine etwas grobe Methode, um Wärme zu erfassen. Die Definition des KNMI lautet: ein Zeitraum von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen an der Hauptmessstation in De Bilt, an denen die Höchsttemperatur 25,0 °C oder mehr beträgt (Sommertage) und von denen mindestens 3 Tage eine Höchsttemperatur von 30,0 °C oder mehr aufweisen müssen (tropische Tage). Abbildung 2 zeigt die Hitzewelle von 2026. Mit einem zusätzlichen tropischen Tag (rosa) und einer etwas anderen Reihenfolge der farbigen Daten hätten wir zwei Hitzewellen statt einer zählen können. Aber „wenn … dann …“ zählt nicht.
Der rote Strich in Abbildung 1 (am 1. September 1951) markiert das Ende des Sonderzeitraums von 1901 bis zum 1. September 1951. Die Temperaturmessungen von De Bilt aus diesem Zeitraum wurden zum 1. Januar 2026 zum zweiten Mal homogenisiert („korrigiert“). Wir zählen nun vom 1.1.1901 bis zum 1.9.1951 insgesamt 14 Hitzewellen. Wie viele ursprünglich gemessen worden sind zeigt Abbildung 3:
Abbildung 3 Daten: KNMI
Die obere Grafik in Abbildung 3 zeigt die Anzahl der bis einschließlich 2015 gemessenen Hitzewellen. Die Temperaturen von 1901 bis zum 1. September 1951 (rote Linie) wurden 2016 zum ersten Mal homogenisiert. Dies hatte enorme Auswirkungen auf die Anzahl der Hitzewellen bis 1951, die von 23 auf nur noch 7 sank (untere Grafik in Abbildung 2). Nach jahrelangem Hin und Her ist es uns gelungen, dass das KNMI diese absurde Korrektur aus dem Jahr 2016 kürzlich korrigiert hat. Ob die Korrektur ausreichend ist, wage ich nicht zu sagen (siehe diesen Artikel), aber die zweite Korrektur (14 Hitzewellen vor dem 1.9.1951) weicht jedenfalls viel weniger von den Messdaten ab als die erste Korrektur von 2016 (7 Hitzewellen).
Abbildung 4 Daten: KNMI
Eine elegantere Methode zur Untersuchung der „Hitze“ als die Betrachtung von Hitzewellen ist die Berechnung des Durchschnitts der täglichen Höchsttemperaturen (Tmax) während der Sommermonate. Abbildung 4 zeigt die durchschnittliche Tmax pro Sommer von 1901 bis 2026. Die Sommer-Tmax von 2026 (24,5 °C) ist hoch, „unterliegt“ jedoch knapp der von 2003 (24,6 °C, roter Punkt). Die Sommer-Tmax des heißen Sommers von 1976 betrug 24,2 °C und die von 1947 (mit vier Hitzewellen) 23,9 °C. Letzteres zeigt deutlich, dass „Hitzewellen“ nur ein grober Maßstab sind.
Rekorde sind zwar gut für die Zeitung und das Fernsehen, interessanter ist jedoch der lineare Trend in Abbildung 4, also die dargestellte gerade Linie. Die dazugehörige Formel steht in der rechten unteren Ecke. Für die sommerliche Tmax von De Bilt gilt ein linearer Trend von y = 0,0217x. Der Anstieg der Sommer-Tmax von 1901 bis 2026 beträgt somit 2,734 °C, pro Jahrhundert beträgt der Anstieg 2,17 °C.
Eine interessante Frage ist meiner Meinung nach, ob der lineare Trend der Sommer-Tmax in De Bilt nach zwei umfangreichen Homogenisierungen noch „glaubwürdig“ ist. Dazu verwende ich die Sommer-Tmax der vier übrigen Hauptmessstationen De Kooy, Eelde, Vlissingen und Maastricht. Angesichts der geografischen Lage (Abbildung 5) und der relativ geringen Entfernungen zwischen den Stationen ist zu erwarten, dass der sommerliche Tmax-Trend von De Bilt in etwa mit dem der übrigen Stationen vergleichbar sein dürfte.
Abbildung 5 Daten: KNMI
Die linearen Trends aller fünf Hauptmessstationen sind rot dargestellt. Wie es aussieht, passt der Trend der Messstation De Bilt gut zu dem der vier Eckmessstationen.
Dennoch habe ich gewisse Vorbehalte gegenüber den dargestellten Trends. Über die Daten von De Bilt habe ich dazu bereits ausführlich in diesem Artikel geschrieben. Aber auch zu den Zahlen der vier Eckstationen gibt es einiges zu sagen. Die Karte zeigt, dass für jede der vier Eckstationen zwei Stationsnamen angegeben sind. Jeder dieser vier Stationen wurde irgendwann einmal verlegt: Den Helder nach De Kooy, Groningen nach Eelde, Maastricht nach Beek und Vlissingen nach Souburg und zurück. Das führt zu Sprüngen in den Zeitreihen, die mithilfe paralleler Messungen „aufgelöst“ wurden:
Abbildung 6 Quelle: De Valk + Brandsma (2023)
Dabei wurden die „alten“ Daten im Vergleich zu den „neuen“ Daten korrigiert. Diese Korrekturen fielen übrigens weniger einschneidend aus als die für De Bilt, wo parallele Messungen fehlten. Deshalb wird die Station De Bilt auf der Karte nur mit einem Stationsnamen angezeigt.
Ich habe Verständnis dafür, dass Institute wie das KNMI ihre Messreihen gerne so lang wie möglich halten möchten. Aber jede Korrektur, wie gut sie auch durchgeführt sein mag, macht aus „Messdaten“ doch „normale Daten“. Beim Herunterladen von Tagesdaten erscheint immer diese Warnung:
„#Anmerkung: Aufgrund der Verlagerung von Messstationen und Änderungen der Messmethoden sind diese Zeitreihen mit Stundenwerten möglicherweise inhomogen! Das bedeutet, dass diese Reihe von Messwerten nicht für Trendanalysen geeignet ist.“
Vielleicht sollte noch hinzugefügt werden: „Letzteres gilt möglicherweise auch für die homogenisierten Daten.“ Eine andere Möglichkeit wäre, bei Standortverlagerungen und/oder Gerätewechseln keine Korrekturen mehr vorzunehmen und einfach eine neue Zeitreihe zu beginnen.
Link: https://klimaatgek.nl/wordpress/2026/09/11/die-warme-zomer-van-2026/
Übersetzt aus dem Niederländischen via Deepl.com, überarbeitet von Christian Freuer
Der Beitrag Der warme Sommer des Jahres 2026 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Mietrecht: 32,63 Euro pro Quadratmeter: Gericht stoppt möblierte Zeitvermietung im Milieuschutzgebiet
Aus dauerhaft vermieteten Wohnungen werden möblierte Unterkünfte für wenige Monate – zu Preisen, die viele Wohnungssuchende ausschließen. Gegen ein solches Geschäftsmodell darf das Bezirksamt in einem Berliner Milieuschutzgebiet einschreiten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Für Mieter ist das ein wichtiges Signal gegen die Verdrängung bezahlbaren Dauerwohnens, aber noch kein Anspruch auf eine niedrigere Miete.
15 Wohnungen, kurze Verträge und hohe QuadratmeterpreiseDer Fall betrifft eine Eigentümerin in Berlin-Neukölln, die 15 zuvor regulär vermietete Wohneinheiten möbliert für drei bis zwölf Monate anbot. Vermietet wurden sowohl einzelne Zimmer als auch ganze Wohnungen. In den Pauschalpreisen waren Möbel, WLAN sowie Heiz- und Betriebskosten enthalten.
Für die Zimmer verlangte die Eigentümerin durchschnittlich 32,63 Euro je Quadratmeter, für vollständige Wohnungen durchschnittlich 23,26 Euro.
Die gebietstypische Warmmiete ohne Möblierung lag dagegen bei 10,37 Euro je Quadratmeter. Die 32,63 Euro sind damit ausdrücklich ein Durchschnittswert und kein vom Gericht genannter Höchstpreis.
Das Bezirksamt untersagte das Modell, die Eigentümerin klagte dagegen und verlor vor dem Verwaltungsgericht. Nach dessen Pressemitteilung zum Urteil vom 10. September 2026 durfte die Behörde die befristete Vermietung in dieser Form untersagen. Das Aktenzeichen lautet VG 19 K 95/26.
Die Mietpreise im Vergleich Angebot beziehungsweise Vergleichswert Monatlicher Preis je Quadratmeter Enthaltene Leistungen Möblierte Einzelzimmer im entschiedenen Fall Durchschnittlich 32,63 Euro Möbel, WLAN, Heiz- und Betriebskosten Möblierte ganze Wohnungen im entschiedenen Fall Durchschnittlich 23,26 Euro Möbel, WLAN, Heiz- und Betriebskosten Gebietstypische Warmmiete laut Gericht 10,37 Euro Warmmiete ohne MöblierungDie Werte zeigen den erheblichen Preisabstand, erfassen aber unterschiedliche Leistungen. Aus dem Vergleich allein lässt sich deshalb weder ein unzulässiger Möblierungszuschlag noch die rechtlich erlaubte Miete einer bestimmten Wohnung berechnen. Das Gericht entschied über die Zulässigkeit des Nutzungsmodells im Milieuschutzgebiet, nicht über eine konkrete Mietrückzahlung.
Warum auch eine Wohnung ihre Nutzung ändern kannMilieuschutz soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten.
Nach § 172 Baugesetzbuch können in entsprechend geschützten Gebieten unter anderem Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig sein. Eigentümer können dort also nicht jede wirtschaftlich attraktive Umstellung ohne behördliche Prüfung vornehmen.
Die Eigentümerin argumentierte, dass ihre Wohnungen weiterhin dem Wohnen dienten. Nach der Begründung des Gerichts kann dennoch eine milieuschutzrechtlich relevante Nutzungsänderung vorliegen, wenn bisheriger Dauerwohnraum auf möblierte Zeitvermietung umgestellt wird. Entscheidend war hier die Eignung des Modells, die ansässige Bevölkerung zu verdrängen; eine erforderliche Genehmigung lag nicht vor und war auch nicht offensichtlich zu erteilen.
Familien brauchen ein Zuhause mit PerspektiveNach der Gerichtsmitteilung standen die betroffenen Wohnungen durch das Modell gerade Haushalten mit Kindern und einkommensschwachen Haushalten nicht mehr zur Verfügung. Diese Gruppen prägten das betreffende Schutzgebiet. Damit richtete sich die gerichtliche Prüfung auch auf die Frage, für wen der vorhandene Wohnraum tatsächlich noch zugänglich blieb.
Die soziale Bedeutung liegt auf der Hand: Wer einen Schulplatz, eine Betreuung und einen bezahlbaren Alltag organisieren muss, braucht mehr Planungssicherheit als einen Vertrag für wenige Monate. Ein möbliertes Angebot kann für einen vorübergehenden Aufenthalt praktisch sein. Ersetzt es jedoch dauerhaft verfügbare Mietwohnungen, verlieren Menschen auf Wohnungssuche eine Möglichkeit, sich im Viertel langfristig einzurichten.
Das Urteil senkt keine einzelne MieteDie Entscheidung macht bestehende Zeitmietverträge nicht automatisch unwirksam und setzt ihre Mieten nicht auf die gebietstypischen 10,37 Euro herab. Ebenso folgt daraus kein pauschales Verbot möblierter Wohnungen in ganz Deutschland. Beurteilt wurde ein bestimmtes Vermietungsmodell in einem konkreten Milieuschutzgebiet.
Für Betroffene sind daher zwei Fragen getrennt zu prüfen: Darf die Eigentümerin die Wohnung auf diese Weise nutzen, und welche Rechte bestehen aus dem jeweiligen Mietvertrag? Wer zu viel gezahlte Miete zurückverlangen möchte, braucht dafür eine eigenständige mietrechtliche Grundlage. Was dabei zu beachten ist, erläutert auch der Beitrag zur Rückforderung überhöhter Mieten über die Mietpreisbremse.
Was Mieter prüfen lassen könnenBei einem vergleichbaren Angebot ist zunächst die Frage sinnvoll, ob das Gebäude in einem Milieuschutzgebiet liegt und ob eine Genehmigung für die geänderte Nutzung vorliegt. Ansprechpartner ist die zuständige Stelle des Bezirksamts für den sozialen Erhaltungsschutz. Für eine Prüfung helfen das Wohnungsinserat, der Mietvertrag sowie Angaben zur Mietdauer und zur früheren Nutzung.
Unabhängig davon verdient eine Befristung einen genauen Blick: Bei einem regulären Zeitmietvertrag nach § 575 BGB braucht es einen gesetzlichen Befristungsgrund, den der Vermieter bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen muss. Fehlt diese Voraussetzung, gilt das Mietverhältnis grundsätzlich als unbefristet. Für Wohnraum, der tatsächlich nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird, enthält § 549 Absatz 2 BGB allerdings Ausnahmen von mehreren Schutzvorschriften.
Welche Vorschriften greifen, sollte deshalb anhand des konkreten Vertrags und des vereinbarten Wohnzwecks geprüft werden. Allein auf dieses Verwaltungsgerichtsurteil gestützt sollten Mieter ihre Zahlungen nicht kürzen. Über die daneben diskutierten gesetzlichen Änderungen berichtet Gegen-Hartz im Beitrag zu den geplanten neuen Mietregeln, auch für möblierte Wohnungen.
Berufung zugelassen: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftigDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen. Ob die rechtliche Bewertung dort Bestand hat, ist damit offen. Für Bezirke stärkt die Entscheidung zunächst die Argumentation, dass auch der Wechsel des Vermietungsmodells den geschützten Wohnungsbestand verändern kann.
Der Beitrag Mietrecht: 32,63 Euro pro Quadratmeter: Gericht stoppt möblierte Zeitvermietung im Milieuschutzgebiet erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Israel Has the World on a Path to Destruction
Netanyahu’s October 2023 Plan to Commit Genocide against Palestine
Schwerbehindertenausweis: 10 Dinge, die er für Sie tun kann
Mehr Urlaub, weniger Steuern und unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente: Ein Schwerbehindertenausweis kann im Alltag weit mehr bewirken als einen günstigeren Eintritt ins Schwimmbad.
Wer seine Ansprüche nicht kennt, verzichtet möglicherweise auf Geld, Erholungszeit und Schutz am Arbeitsplatz. Allerdings steht nicht jede Vergünstigung jedem Menschen mit Schwerbehinderung zu.
Den Ausweis erhalten Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung, kurz GdB, von mindestens 50. Er weist die Schwerbehinderung nach; welche Nachteilsausgleiche daraus entstehen, hängt zusätzlich von der jeweiligen Lebenssituation und teilweise von eingetragenen Merkzeichen ab.
Die folgenden zehn Bereiche zeigen, was möglich ist und wo zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Er kann Ihre Steuerlast senkenBei einem GdB von 50 beträgt der jährliche Behinderten-Pauschbetrag 1.140 Euro, bei einem GdB von 100 sind es 2.840 Euro. Nach § 33b Einkommensteuergesetz werden diese Beträge bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen. Sie werden also nicht in dieser Höhe ausgezahlt.
Wie viel Geld tatsächlich übrig bleibt, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab. Wer ohnehin keine Einkommensteuer zahlen muss, bekommt durch den Pauschbetrag allein keine Erstattung. Für blinde, taubblinde und im steuerrechtlichen Sinne hilflose Menschen gilt ein erhöhter Betrag.
Festgestellte Behinderung Behinderten-Pauschbetrag pro Jahr GdB 50 1.140 Euro GdB 60 1.440 Euro GdB 70 1.780 Euro GdB 80 2.120 Euro GdB 90 2.460 Euro GdB 100 2.840 Euro Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit im steuerrechtlichen Sinne 7.400 Euro anstelle des GdB-Pauschbetrags Er sichert zusätzliche bezahlte UrlaubstageSchwerbehinderte Beschäftigte haben bei einer Fünftagewoche grundsätzlich Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr. Bei vier regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche sind es vier zusätzliche Tage, bei drei Arbeitstagen entsprechend drei. Entscheidend ist die Verteilung der Arbeitstage, nicht allein die Zahl der Wochenstunden.
Dieser Anspruch besteht nach § 208 SGB IX auch ohne besonderes Merkzeichen. Besteht die Schwerbehinderung nur während eines Teils des Jahres, wird der Zusatzurlaub grundsätzlich anteilig berechnet. Was bei einer späteren Anerkennung zu beachten ist, erläutert unser Beitrag zum Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung und möglichen rückwirkenden Ansprüchen.
Er stärkt den Schutz vor einer KündigungEin Arbeitgeber benötigt für die Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten grundsätzlich vorher die Zustimmung des Integrationsamtes, das in manchen Bundesländern Inklusionsamt heißt. Diese zusätzliche Hürde schreibt § 168 SGB IX vor. Eine Kündigung lässt sich damit nicht allein nach dem Willen des Arbeitgebers durchsetzen.
Unkündbar macht der Ausweis allerdings niemanden. Der besondere Schutz gilt grundsätzlich erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht; weitere Ausnahmen regelt § 173 SGB IX. Auch mit behördlicher Zustimmung muss eine Kündigung die sonstigen rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Er hilft, einen passenden Arbeitsplatz einzufordernSchwerbehinderte Beschäftigte können verlangen, dass ihr Arbeitsplatz und die Arbeitsorganisation ihre behinderungsbedingten Einschränkungen berücksichtigen. Dazu können technische Arbeitshilfen, eine angepasste Ausstattung oder Veränderungen der Arbeitszeit gehören. Der Anspruch ergibt sich aus § 164 SGB IX und betrifft konkrete Unterstützung, damit die Beschäftigung möglich bleibt.
Ist eine kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig, kommt auch ein Anspruch auf Teilzeit in Betracht. Grenzen bestehen insbesondere, wenn die Umsetzung für den Arbeitgeber unzumutbar wäre oder unverhältnismäßige Aufwendungen verursachen würde. Welche Anpassung erforderlich ist, richtet sich nach den tatsächlichen Einschränkungen bei der Arbeit.
Er kann einen früheren Rentenbeginn ermöglichenWer bei Rentenbeginn schwerbehindert ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Für die Jahrgänge ab 1964 ist sie ab 65 Jahren ohne Abschläge möglich. Ein Beginn ab 62 Jahren ist mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent möglich.
Pro Monat vor dem abschlagsfreien Beginn beträgt die Kürzung 0,3 Prozent; sie verschwindet auch später nicht. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Voraussetzungen und Altersgrenzen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Beitrag zur Schwerbehindertenrente für den Jahrgang 1964 und die folgenden Jahrgänge.
Er kann Fahrkarten im Nahverkehr ersetzenMit entsprechendem Merkzeichen, dem passenden Schwerbehindertenausweis und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke können Berechtigte den öffentlichen Nahverkehr ohne zusätzliche Fahrkarte nutzen. Das betrifft insbesondere Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl. Ein Ausweis mit GdB 50 allein genügt dafür nicht.
Die Wertmarke kostet derzeit 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zur Personenbeförderung erläutert. Bei Blindheit oder Hilflosigkeit sowie beim Bezug bestimmter existenzsichernder Sozialleistungen wird sie auf Antrag kostenlos ausgegeben. Zu diesen Leistungen gehören nach § 228 SGB IX auch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Freifahrt gilt insbesondere für Busse, Straßenbahnen und Nahverkehrszüge. Für reguläre ICE-, IC- oder EC-Fahrten benötigen Ausweisinhaber grundsätzlich weiterhin eine Fahrkarte; Ausnahmen können auf einzelnen freigegebenen Strecken bestehen.
Er ermöglicht die kostenlose Mitnahme einer BegleitpersonIst das Merkzeichen B eingetragen, kann eine Begleitperson im gesetzlich erfassten öffentlichen Nah- und Fernverkehr innerhalb Deutschlands kostenlos mitfahren. Eine eigene Wertmarke des schwerbehinderten Menschen ist für diese Begleitpersonenregelung nicht erforderlich. Das ergibt sich aus § 228 Absatz 6 SGB IX.
Die kostenlose Fahrt der Begleitung ersetzt allerdings nicht automatisch den eigenen Fahrschein, etwa im ICE. Das Merkzeichen B setzt außerdem voraus, dass bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig Hilfe benötigt wird. Welche Anforderungen dabei gelten, zeigt unser Beitrag zum Anspruch auf das Merkzeichen B.
Er kann die Kfz-Steuer halbieren oder entfallen lassenMit den Merkzeichen aG, H oder Bl ist auf Antrag eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer möglich. Bei G oder Gl kommt eine Ermäßigung um 50 Prozent in Betracht. Das Fahrzeug muss auf die berechtigte Person zugelassen sein.
Bei der Ermäßigung um 50 Prozent besteht ein Wahlrecht: Sie lässt sich nicht gleichzeitig mit der eigenen unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr nutzen. Die vollständige Steuerbefreiung bei aG, H oder Bl kann dagegen mit der Freifahrt kombiniert werden. Diese Unterscheidung ergibt sich aus § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und ist an weitere Nutzungsbedingungen gebunden. Nutzen andere Personen den Wagen, müssen deren Fahrten im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen stehen.
Er kann den Zugang zu Parkerleichterungen eröffnenFür Behindertenparkplätze mit dem Rollstuhlsymbol reicht der Schwerbehindertenausweis auf dem Armaturenbrett nicht aus. Erforderlich ist grundsätzlich ein gesonderter blauer EU-Parkausweis. Anspruch darauf haben insbesondere Menschen mit den Merkzeichen aG oder Bl sowie bestimmte weitere Personengruppen mit schweren Funktionseinschränkungen der Arme.
Daneben gibt es den orangefarbenen Parkausweis für bestimmte andere schwerbehinderte Menschen.
Er erlaubt unter festgelegten Bedingungen Parkerleichterungen, aber nicht das Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Die Voraussetzungen beschreibt das Bundesportal zu Parkerleichterungen; ergänzend erklärt unser Beitrag, wer einen blauen Parkausweis erhalten kann.
Er kann den Rundfunkbeitrag verringernMit dem Merkzeichen RF können Betroffene eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt derzeit 6,12 Euro monatlich. Ein hoher GdB allein führt jedoch noch nicht zur Ermäßigung.
Taubblinde Menschen können eine vollständige Befreiung erhalten; außerdem kommen Befreiungen beispielsweise wegen bestimmter Sozialleistungen in Betracht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen beim Beitragsservice stellen. Nach den Informationen des Beitragsservice für Menschen mit Behinderung können nachgewiesene Ansprüche grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel: Was ein Ausweis ohne Merkzeichen verändern kannSabine ist 61 Jahre alt und arbeitet seit vielen Jahren an fünf Tagen pro Woche in einer Verwaltung; das folgende Beispiel ist fiktiv.
Ihr GdB von 50 gilt für das gesamte Kalenderjahr, besondere Merkzeichen sind nicht eingetragen. Zusätzlich zu ihren 30 regulären Urlaubstagen stehen ihr grundsätzlich fünf weitere Tage zu, und steuerlich kann sie den jährlichen Pauschbetrag von 1.140 Euro geltend machen.
Weil Sabine bereits 37 Versicherungsjahre erreicht hat, kann sie außerdem einen früheren Rentenbeginn prüfen lassen. Kostenlose Nahverkehrsfahrten oder einen Behindertenparkplatz darf sie allein wegen ihres Ausweises dagegen nicht beanspruchen. Ihr Fall zeigt: Schon ohne Merkzeichen sind wichtige Ansprüche möglich, doch jede Leistung hat eigene Voraussetzungen.
Drei Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis Bekomme ich durch den Schwerbehindertenausweis automatisch Geld?Nein, der Ausweis löst keine allgemeine monatliche Zahlung aus. Er dient als Nachweis für unterschiedliche Ansprüche, die häufig gesondert geltend gemacht werden müssen. Auch der Behinderten-Pauschbetrag ist keine Auszahlung, sondern ein steuerlicher Abzugsbetrag.
Habe ich auch ohne Merkzeichen Vorteile?Ja, unter den jeweiligen Voraussetzungen kommen beispielsweise Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, steuerliche Entlastungen und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen infrage. Für diese Ansprüche ist kein besonderes Merkzeichen erforderlich. Bei Mobilität und Rundfunkbeitrag gelten dagegen zusätzliche Anforderungen.
Welche Rechte gibt es bei einem GdB von 30 oder 40?Einen Behinderten-Pauschbetrag gibt es bereits ab GdB 20, auch ohne Schwerbehindertenausweis. Bei GdB 30 oder 40 kann die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag eine Gleichstellung bewilligen, wenn Betroffene wegen ihrer Behinderung ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Diese vermittelt zusätzliche Rechte im Arbeitsleben, aber weder den gesetzlichen Zusatzurlaub noch allein einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Der Beitrag Schwerbehindertenausweis: 10 Dinge, die er für Sie tun kann erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Everything the Zionist Trump Regime Does Proves the US Is an Israeli Puppet State, so be a “Proud American”
Mike Huckabee is a huge embarrassment to America, the Trump administration, and the human race
The everyday items Israel bans from Gaza every day
Rentner unter Digitalzwang: Arzttermin nur noch per App soll kommen
Wer beim Arzt anruft, hört immer häufiger eine Bandansage: Termine gibt es online oder über eine App. Was für manche bequem ist, bedeutet für viele Rentner, Erwerbsgeminderte, Menschen mit Schwerbehinderung und Pflegebedürftige eine echte Hürde. Die Verbraucherzentrale warnt deshalb vor einem schleichenden Digitalzwang.
Wer kein Smartphone besitzt, eine App wegen einer Behinderung nicht bedienen kann oder mit digitalen Buchungen überfordert ist, erreicht manche Praxen kaum noch persönlich.
Gleichzeitig führt der digitale Weg nicht zwingend schneller zum Kassenarzttermin.
Verbraucherzentrale fordert weiterhin Termine ohne AppDer Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im Juli 2026 die großen Arzttermin-Portale Doctolib und Jameda untersucht. Das Ergebnis fiel deutlich aus: Terminarten waren teilweise schwer verständlich, angezeigte Termine passten nicht zum gewählten Behandlungsgrund und in einigen Fällen erschien letztlich überhaupt kein buchbarer Termin.
Wer solche Portale nutzt, muss häufig ein Kundenkonto anlegen. Dabei geht es nicht um beliebige Daten. Bereits die Suche nach einer bestimmten Facharztpraxis oder Behandlung kann Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen.
Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, dass Arztpraxen nicht ausschließlich auf digitale Terminwege setzen. Insbesondere eine telefonische Erreichbarkeit soll als Alternative erhalten bleiben.
Millionen Menschen können vom Digitalzwang betroffen seinDie Diskussion betrifft keineswegs nur einige wenige hochbetagte Menschen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes hatten 2025 knapp 2,1 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland noch nie das Internet genutzt.
Bei den 65- bis 74-Jährigen lag der Anteil mit zehn Prozent besonders hoch. Hinzu kommen Menschen, die zwar grundsätzlich Internet nutzen, komplizierte Terminportale aber nicht selbstständig bedienen können.
Gerade bei Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit kann das entscheidend sein. Sehbehinderungen, motorische Einschränkungen oder Schwierigkeiten bei der Bedienung eines Smartphones können aus einer Terminbuchung eine erhebliche Barriere machen.
Auch Erwerbsgeminderte können betroffen sein. Die Erwerbsminderungsrente sagt zwar nichts darüber aus, ob jemand einen Computer bedienen kann. Viele Betroffene benötigen aber regelmäßig Facharzttermine, Befundberichte, Untersuchungen oder Behandlungen. Scheitert bereits die Terminvereinbarung, verschärft das bestehende Versorgungsprobleme.
Beispiel: Judith kommt telefonisch nicht mehr zum ArztterminJudith ist 58 Jahre alt und lebt in Freiburg im Breisgau. Wegen gesundheitlicher Einschränkungen fällt es ihr schwer, längere Zeit am Smartphone Formulare auszufüllen und zwischen verschiedenen Auswahlmenüs zu wechseln.
Sie benötigt einen Facharzttermin und ruft in einer Praxis an, in der sie behandelt werden möchte. Statt einer Mitarbeiterin erreicht sie nur eine Ansage. Termine solle sie über das Onlineportal buchen.
Judith öffnet die Seite. Zunächst muss sie sich registrieren. Anschließend soll sie den Behandlungsgrund auswählen, ihre Versicherungsart angeben und weitere Schritte durchlaufen. Einige Terminbezeichnungen kann sie nicht eindeutig zuordnen.
Als sie schließlich einen Termin findet, erkennt sie, dass dieser mit einer Selbstzahlerleistung verbunden ist.
Judith könnte den Eindruck bekommen, sie müsse entweder bezahlen oder auf eine Behandlung verzichten. Das stimmt so nicht. Ein angezeigter Selbstzahlertermin bedeutet nicht, dass gesetzlich Versicherte generell nur gegen zusätzliche Bezahlung behandelt werden können.
Judith bricht die Buchung ab und sucht nach einem anderen Weg.
116117 kann eine wichtige Alternative seinGesetzlich Versicherte müssen sich nicht ausschließlich auf kommerzielle Terminportale verlassen. Über den Patientenservice 116117 können sie sich auch telefonisch bei der Suche nach einem Arzt- oder Psychotherapietermin unterstützen lassen.
Für manche Facharzttermine benötigen Sie dafür einen Vermittlungscode auf der Überweisung. Für bestimmte Arztgruppen gelten andere Voraussetzungen.
Die 116117 ersetzt allerdings nicht die Terminvergabe Ihrer Wunschpraxis. Der Dienst kann Ihnen einen verfügbaren Termin vermitteln, aber nicht garantieren, dass Sie genau bei dem Arzt behandelt werden, den Sie ursprünglich erreichen wollten.
Außerhalb der normalen Sprechzeiten hilft die 116117 außerdem bei Beschwerden, die medizinisch nicht bis zum nächsten regulären Praxistermin warten können. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall gilt dagegen weiterhin die 112.
Vorsicht bei kostenpflichtigen TerminenEin weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentralen betrifft Selbstzahlerangebote. Bei einem Marktcheck zu Doctolib erhielten gesetzlich Versicherte trotz entsprechender Filter teilweise kostenpflichtige Angebote angezeigt.
Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Steht bei einem Termin „Selbstzahler“, „Privatleistung“, „Privatsprechstunde“ oder eine konkrete Gebühr, sollten Sie nicht vorschnell buchen.
Fragen Sie die Praxis ausdrücklich nach einem regulären Termin für gesetzlich Versicherte. Fehlt ein solcher Termin online, bedeutet das nicht automatisch, dass grundsätzlich kein Kassenarzttermin möglich ist.
Das können Sie tun, wenn Sie keinen Termin per App buchen können Situation Das können Sie tun Die Praxis verweist ausschließlich auf eine App Fragen Sie ausdrücklich nach telefonischer Terminvergabe, Rückruf oder einer Terminvereinbarung vor Ort Sie besitzen kein Smartphone oder Internet Nutzen Sie bei gesetzlicher Versicherung gegebenenfalls telefonisch die 116117 oder fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Unterstützung Wegen einer Behinderung können Sie das Portal nicht bedienen Teilen Sie der Praxis mit, dass Sie einen anderen Kommunikationsweg benötigen Online erscheint nur ein Selbstzahlertermin Fragen Sie nach einem regulären Kassenarzttermin und buchen Sie nicht vorschnell eine kostenpflichtige Leistung Sie benötigen Unterstützung durch Angehörige Geben Sie nicht unnötig Passwörter oder komplette Benutzerkonten weiter; Gesundheitsdaten sind besonders sensibel Sie benötigen dringend medizinische Hilfe außerhalb der Sprechzeiten Rufen Sie die 116117 an; bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie 112 Kein allgemeines Recht auf jeden Termin per TelefonBetroffene sollten eine wichtige Einschränkung kennen: Aus der aktuellen Forderung der Verbraucherzentrale folgt nicht, dass bereits ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht, jeden beliebigen Arzttermin telefonisch bei jeder Praxis buchen zu können.
Verbraucherschützer drängen auf verbindlichere Regeln und analoge Alternativen. Die Digitalisierung darf die medizinische Versorgung erleichtern. Sie sollte aber nicht dazu führen, dass Menschen ohne Smartphone, Internetkenntnisse oder ausreichende digitale Fähigkeiten faktisch schlechter an Arzttermine gelangen.
Für Rentner, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist dabei nicht entscheidend, ob eine App existiert. Entscheidend ist, ob sie tatsächlich einen praktikablen Zugang zur medizinischen Versorgung haben.
Häufige Fragen Muss ich eine Arzttermin-App installieren?Nein. Es gibt keine allgemeine Pflicht, Doctolib, Jameda oder eine bestimmte Termin-App zu installieren. Allerdings kann eine einzelne Praxis ihre Terminorganisation weitgehend digital gestalten.
Was mache ich, wenn ich keinen Kassenarzttermin online finde?Fragen Sie direkt bei der Praxis nach. Gesetzlich Versicherte können außerdem den Terminservice der 116117 nutzen. Je nach Fachrichtung kann ein Vermittlungscode erforderlich sein.
Muss ich einen Selbstzahlertermin nehmen, wenn sonst nichts angezeigt wird?Nein. Ein kostenpflichtiger Termin auf einem Portal bedeutet nicht automatisch, dass Sie keinen regulären Kassenarzttermin bekommen können. Klären Sie das vor einer Buchung mit der Praxis.
Quellen116117 Patientenservice: Fragen und Antworten zum Terminservice, abgerufen September 2026 (116117)
Statistisches Bundesamt: Gut 3 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren in Deutschland sind offline, 24. Februar 2026 (Statistisches Bundesamt)
Der Beitrag Rentner unter Digitalzwang: Arzttermin nur noch per App soll kommen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Ein Schwerbehindertenausweis hat diese 7 Vorteile für deine Rente
Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, verbindet damit oft zuerst Erleichterungen im Alltag, im Nahverkehr oder bei kulturellen Angeboten. Für viele Betroffene ist jedoch ein anderer Punkt mindestens ebenso wichtig: die Auswirkung auf das eigene Erwerbsleben und damit auch auf die spätere Rente.
Denn die anerkannte Schwerbehinderung kann den Übergang in den Ruhestand deutlich verändern. Sie eröffnet nicht nur einen früheren Zugang zur Altersrente, sondern kann auch helfen, die letzten Berufsjahre gesundheitlich und finanziell besser zu bewältigen.
Dabei gilt allerdings ein wichtiger Unterschied: Nicht jeder Vorteil besteht in einer unmittelbar höheren Monatsrente. Häufig entsteht der Nutzen indirekt.
Wer länger im Beruf bleiben kann, weil der Arbeitsplatz besser angepasst wird, wer durch Zusatzurlaub gesundheitliche Reserven schont oder wer dank besonderem Kündigungsschutz keine längeren Lücken im Versicherungsverlauf erleidet, verbessert damit oft auch seine wirtschaftliche Lage im Alter.
Der Schwerbehindertenausweis ist deshalb weit mehr als ein bloßes Dokument. Er kann ein wichtiges Instrument der persönlichen Altersplanung sein.
Tabelle: 7 Vorteile mit dem Behindertenausweis für die Rente Vorteil Beschreibung Früher ohne Abschläge in Rente Menschen mit Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher und ohne Rentenabschläge beziehen. Noch früherer Rentenbeginn möglich Die Rente kann auch vor der abschlagsfreien Altersgrenze begonnen werden. Dann fallen zwar Abschläge an, aber es besteht eine zusätzliche Möglichkeit, früher aus dem Berufsleben auszusteigen. Mehr rechtliche Sicherheit beim Rentenbezug Wurde die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einmal bewilligt, bleibt sie grundsätzlich bestehen, auch wenn sich der Grad der Behinderung später ändert. Zusatzurlaub bis zum Ruhestand Der gesetzliche Zusatzurlaub kann helfen, die letzten Berufsjahre gesundheitlich besser zu bewältigen und dadurch den Übergang in die Rente zu erleichtern. Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderte Beschäftigte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das kann helfen, den Arbeitsplatz bis zum Renteneintritt eher zu sichern. Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Arbeitsplatzanpassungen, Hilfsmittel oder eine geeignete Tätigkeit können dazu beitragen, länger im Beruf zu bleiben und damit die eigene Erwerbsbiografie zu stabilisieren. Steuerliche Entlastungen im Alter Der Behinderten-Pauschbetrag und mögliche weitere steuerliche Vorteile können das verfügbare Einkommen im Ruhestand verbessern. 1. Früher ohne Abschläge in Altersrente gehenDer wohl bekannteste rentennahe Vorteil ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sie ermöglicht einen früheren Rentenbeginn als die reguläre Altersrente. Für Personen der jüngeren Jahrgänge, also für Versicherte ab Geburtsjahr 1964, liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren. Damit ist ein Renteneintritt vor der regulären Altersgrenze möglich, die in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich höher liegt.
Gerade für Menschen, deren gesundheitliche Belastbarkeit spürbar zurückgegangen ist, kann das von enormer Bedeutung sein.
Wer sich nicht vorstellen kann, bis zum allgemeinen Renteneintrittsalter im Beruf zu bleiben, erhält mit dieser Rentenart einen rechtlich abgesicherten, planbaren Ausstieg. Das ist nicht nur eine organisatorische Erleichterung. Es kann auch helfen, gesundheitliche Verschlechterungen in den letzten Arbeitsjahren zu vermeiden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns anerkannt ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wurde. Das wird in der Praxis häufig unterschätzt. Der Ausweis allein genügt nicht, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen. Wer jedoch beides zusammenbringt, gewinnt ein hohes Maß an Flexibilität für die eigene Lebensplanung.
2. Auch ein noch früherer Rentenbeginn ist möglichNeben dem abschlagsfreien Renteneintritt eröffnet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch eine zweite Möglichkeit: Sie kann bereits vor der abschlagsfreien Altersgrenze in Anspruch genommen werden, dann allerdings mit Rentenminderungen. Für Versicherte ab Geburtsjahr 1964 ist ein Beginn ab 62 Jahren möglich.
Auch das ist ein erheblicher Vorteil. Denn viele Beschäftigte stehen in den Jahren vor dem Ruhestand vor einer schwierigen Abwägung.
Sie sind gesundheitlich stark belastet, erreichen das reguläre Rentenalter aber noch nicht. Ohne Schwerbehindertenstatus bleibt dann oft nur der Weg über längeres Krankengeld, Arbeitslosigkeit, aufzehrende Übergangsphasen oder eine wirtschaftlich unsichere Zwischenlösung.
Die vorgezogene Altersrente bei Schwerbehinderung schafft hier eine zusätzliche Option.
Finanziell muss diese Entscheidung natürlich sorgfältig geprüft werden. Abschläge wirken dauerhaft. Dennoch kann die Möglichkeit, früher aus einem körperlich oder psychisch nicht mehr tragbaren Arbeitsverhältnis auszuscheiden, im Einzelfall die vernünftigere Lösung sein.
Der Vorteil liegt also nicht nur in Euro und Cent, sondern auch in der Verfügbarkeit einer rechtlich klaren Ausstiegsroute.
3. Der Rentenanspruch bleibt bestehen, auch wenn sich der Grad der Behinderung später ändertEin besonders wichtiger, oft wenig bekannter Punkt betrifft die Sicherheit des einmal entstandenen Rentenanspruchs. Wenn die Voraussetzungen zum Rentenbeginn erfüllt waren und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt wurde, bleibt dieser Anspruch grundsätzlich bestehen.
Selbst wenn der Grad der Behinderung später herabgesetzt wird oder die Schwerbehinderteneigenschaft wegfällt, fällt die bereits begonnene Altersrente nicht einfach wieder weg.
Für Betroffene bedeutet das ein Stück Rechtssicherheit in einer Lebensphase, in der Verlässlichkeit besonders wichtig ist. Gesundheitliche Einschätzungen können sich ändern. Verwaltungsentscheidungen können überprüft oder neu bewertet werden.
Wer seine Rente bereits wirksam angetreten hat, muss nicht ständig befürchten, dass eine spätere Neubewertung den gesamten Ruhestandsplan wieder infrage stellt.
Gerade für Menschen mit wechselhaften oder schwer einzuordnenden Erkrankungen ist das von erheblicher Bedeutung. Es schafft Vertrauen in die Tragfähigkeit der eigenen Rentenentscheidung und reduziert das Risiko, dass man aus Sorge vor einer späteren Änderung zu lange mit dem Rentenantrag wartet.
4. Zusatzurlaub kann helfen, die letzten Berufsjahre bis zur Rente durchzuhaltenDer Schwerbehindertenstatus wirkt nicht erst am Tag des Rentenbeginns. Er kann schon vorher entscheidend dazu beitragen, dass Beschäftigte ihre Arbeit überhaupt bis zum geplanten Ruhestand fortsetzen können.
Ein Beispiel dafür ist der gesetzliche Zusatzurlaub. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
Auf den ersten Blick scheint das eher ein arbeitsrechtlicher als ein rentenbezogener Vorteil zu sein. Tatsächlich wirkt sich dieser Anspruch aber oft mittelbar auf die eigene Rente aus.
Wer regelmäßig mehr Erholungszeit hat, kann gesundheitliche Belastungsspitzen besser ausgleichen. Das kann dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeit zu verringern, Kraftreserven zu erhalten und den Verbleib im Erwerbsleben zu stabilisieren.
Für viele ältere Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen oder dauerhaften Einschränkungen ist genau das entscheidend.
Nicht wenige scheiden nicht deshalb vorzeitig aus dem Berufsleben aus, weil sie von heute auf morgen gar nicht mehr arbeiten könnten, sondern weil die Gesamtsumme der Belastungen über Jahre zu groß wird. Jeder rechtlich abgesicherte Entlastungsfaktor kann deshalb am Ende auch die Rentenbiografie verbessern.
5. Besonderer Kündigungsschutz sichert Beitragszeiten bis zum RuhestandEin weiterer Vorteil liegt im besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber benötigen bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Das schafft keinen absoluten Schutz vor jeder Kündigung, erhöht aber die Hürden deutlich und sorgt dafür, dass die Interessen der Betroffenen besonders geprüft werden.
Auch dieser Punkt hängt enger mit der Rente zusammen, als es zunächst scheint. Wer in den letzten Berufsjahren den Arbeitsplatz verliert, gerät schnell in eine schwierige Lage.
Längere Phasen ohne Beschäftigung können das Einkommen schmälern, die Altersplanung durcheinanderbringen und in manchen Fällen auch die letzten rentenrechtlichen Jahre unruhig machen.
Besonders problematisch ist das für Menschen, die knapp vor dem geplanten Rentenbeginn stehen und keine gesundheitliche Reserve mehr für eine anstrengende Jobsuche haben.
Der besondere Kündigungsschutz kann dazu beitragen, den Arbeitsplatz länger zu sichern oder zumindest geordnetere Lösungen zu ermöglichen. Das stabilisiert die Erwerbsphase vor dem Renteneintritt. Für die spätere wirtschaftliche Situation im Alter ist das häufig mehr wert als ein einmaliger Vorteil.
6. Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung schützt die ErwerbsfähigkeitDas Sozialrecht sieht für schwerbehinderte Menschen besondere Rechte im Arbeitsleben vor. Dazu gehört der Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst wirksam eingesetzt werden können, sowie auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, soweit dies für den Arbeitgeber zumutbar und rechtlich vorgesehen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch Teilzeitarbeit in Betracht, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.
Diese Rechte sind für die eigene Rente deshalb bedeutsam, weil sie helfen können, Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Wenn Arbeitsabläufe angepasst, Hilfsmittel finanziert oder Tätigkeiten umgestaltet werden, steigt die Chance, dass Betroffene im Beruf bleiben können. Das verhindert nicht in jedem Fall einen vorzeitigen Ausstieg, kann aber die Zahl der Versicherungsjahre stabilisieren und die eigene finanzielle Lage bis zum Rentenbeginn absichern.
Gerade in Berufen mit körperlich belastenden Anforderungen spielt das eine große Rolle. Ohne Anpassung droht oft der Bruch: längere Ausfälle, Berufsaufgabe oder ein ungeplanter Rückzug aus dem Arbeitsleben. Mit Anpassung kann derselbe Zeitraum bis zur Altersrente deutlich besser überbrückt werden. Für die spätere Rentensituation ist das oft ein stiller, aber sehr wirksamer Vorteil.
7. Steuerliche Entlastungen verbessern das verfügbare Einkommen im AlterDer Schwerbehindertenstatus kann sich auch steuerlich auswirken. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.
Dessen Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung. Ab einem Grad der Behinderung von 50 liegt der Pauschbetrag deutlich höher als bei niedrigeren Stufen.
Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das nicht automatisch eine höhere gesetzliche Monatsrente. Wohl aber kann es die steuerliche Belastung senken und damit das verfügbare Einkommen erhöhen.
Gerade im Ruhestand ist nicht nur entscheidend, wie hoch die Bruttorente ausfällt, sondern was nach Steuern und festen Kosten tatsächlich übrig bleibt. In diesem Sinne ist auch die steuerliche Entlastung ein echter Vorteil für die persönliche Alterssicherung.
Hinzu kommt, dass in bestimmten Fällen neben dem Pauschbetrag auch weitere außergewöhnliche Belastungen relevant sein können. Wer behinderungsbedingte Kosten trägt, sollte deshalb steuerliche Fragen nicht beiläufig behandeln. Denn eine sauber genutzte Steuerentlastung kann die finanzielle Situation im Alter spürbar verbessern.
Warum der Schwerbehindertenausweis nicht automatisch zu mehr Rente führtSo bedeutsam diese Vorteile sind, ebenso wichtig ist eine nüchterne Einordnung. Der Schwerbehindertenausweis führt nicht automatisch zu einer höheren gesetzlichen Altersrente. Es gibt keinen pauschalen Rentenzuschlag allein dafür, dass eine Schwerbehinderung anerkannt wurde.
Die gesetzliche Rente berechnet sich weiterhin nach den üblichen Regeln, also vor allem nach den erworbenen Entgeltpunkten, Versicherungszeiten und dem jeweiligen Rentenartfaktor.
Der eigentliche Wert des Ausweises liegt an anderer Stelle. Er verschafft bessere Bedingungen, um das Erwerbsleben den gesundheitlichen Möglichkeiten anzupassen. Er ermöglicht einen früheren Rentenbeginn. Er mindert steuerliche Belastungen.
Und er erhöht die Chance, die letzten Berufsjahre so zu organisieren, dass der Übergang in den Ruhestand nicht zum finanziellen oder gesundheitlichen Absturz wird.
Wer den Nutzen nur an der Frage misst, ob die Monatsrente unmittelbar steigt, greift daher zu kurz. Für viele Menschen liegt der eigentliche Gewinn in einer verlässlicheren, planbareren und oft auch würdigeren Gestaltung des Weges in die Rente.
Worauf Betroffene besonders achten solltenIn der Praxis hängt viel vom richtigen Zeitpunkt ab. Entscheidend ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft beim Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegt.
Wer den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung zu spät stellt oder laufende Verfahren aufschiebt, kann sich unnötig unter Zeitdruck setzen. Ebenso wichtig ist ein geklärtes Versicherungskonto. Denn die Wartezeit von 35 Jahren muss nachweisbar erfüllt sein.
Nicht minder bedeutsam ist die Unterscheidung zwischen Schwerbehinderung und Gleichstellung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich unter bestimmten Voraussetzungen zwar arbeitsrechtlich gleichstellen lassen.
Das hilft etwa beim Kündigungsschutz. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen reicht eine Gleichstellung aber nicht aus. Dafür ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 erforderlich.
Gerade an dieser Stelle entstehen immer wieder Missverständnisse. Deshalb lohnt es sich, Rentenauskunft, Versicherungsverlauf und den eigenen Status frühzeitig zu prüfen. Wer einige Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn Klarheit schafft, kann deutlich ruhiger planen.
Beispiel aus der Praxis:Herr M., 63 Jahre alt, arbeitet seit vielen Jahren in einem körperlich anstrengenden Beruf und besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50. Wegen seiner gesundheitlichen Einschränkungen nutzt er den zusätzlichen Urlaub, um sich besser zu erholen, und profitiert zugleich vom besonderen Kündigungsschutz.
Da er die erforderlichen Versicherungsjahre erfüllt, kann er außerdem früher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. So gewinnt er mehr Planungssicherheit und kann den Übergang in den Ruhestand deutlich besser bewältigen.
FazitDer Schwerbehindertenausweis kann für die eigene Rente ein erheblicher Vorteil sein, auch wenn er keinen automatischen Rentenzuschlag auslöst. Sein größter Nutzen liegt darin, dass er Handlungsspielräume schafft.
Er ermöglicht einen früheren und teilweise abschlagsfreien Zugang zur Altersrente. Er stärkt die Stellung im Arbeitsleben, schützt Beschäftigung und Beitragszeiten, verbessert die gesundheitlichen Rahmenbedingungen bis zum Ruhestand und kann im Alter steuerlich entlasten.
Damit ist der Ausweis für viele Betroffene weit mehr als ein Verwaltungsnachweis. Er ist ein Instrument, um den eigenen Übergang in den Ruhestand realistischer, sicherer und oft auch sozial verträglicher zu gestalten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die damit verbundenen Möglichkeiten deshalb nicht unterschätzen.
Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen länger arbeiten müssen oder sollen, kann dieser Status den Unterschied zwischen einem überforderten Durchhalten und einem planbaren, tragfähigen Renteneintritt ausmachen.
QuellenDeutsche Rentenversicherung: Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen, zu Altersgrenzen, Wartezeit von 35 Jahren und den Voraussetzungen beim Rentenbeginn.
Deutsche Rentenversicherung: Hinweise, dass der Nachweis der Schwerbehinderung über Ausweis oder Bescheid erfolgen kann und dass ein späterer Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft eine bereits begonnene Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht entfallen lässt.
Der Beitrag Ein Schwerbehindertenausweis hat diese 7 Vorteile für deine Rente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pfändung trotz P-Konto: Banken missachten immer öfter Schutzregeln
Das Geld ist auf dem Konto, aber die Miete lässt sich nicht überweisen und am Geldautomaten kommt nichts heraus. Genau davor soll ein Pfändungsschutzkonto Menschen mit Schulden bewahren. Doch Beschwerden zeigen: Manche Banken blockieren selbst geschütztes Guthaben oder überweisen es an Gläubiger.
Für Betroffene ist das keine lästige Verzögerung, sondern eine unmittelbare Bedrohung ihres Lebensunterhalts. Ein P-Konto erfüllt seinen Zweck erst dann, wenn das gesetzlich geschützte Geld tatsächlich verfügbar bleibt. Daher, Pfändungsschutz ist eine Verpflichtung der Bank, keine freiwillige Hilfe.
Verbraucherschützer melden mehr Probleme trotz reformierter RegelnDer Verbraucherzentrale Bundesverband beschreibt in seinem Bericht „Das ungeliebte Konto“ vom 9. Juni 2026 wiederkehrende Schwierigkeiten mit Banken und Sparkassen.
Die statistische Auswertung für 2024 und 2025 beruht auf 354 Beschwerden; 83 Prozent betrafen den laufenden Vertrag. Genannt werden falsch berücksichtigte Freibeträge, vollständige Kontosperren und nicht richtig verarbeitete Unterlagen bis hin zu Gerichtsbeschlüssen.
Nach Angaben des Verbands liegt das Beschwerdeniveau höher als vor dem Inkrafttreten der P-Konto-Reform im Dezember 2021. Daraus lässt sich allerdings nicht ablesen, welcher Anteil aller Banken rechtswidrig handelt oder wie häufig jeder einzelne Fehler bundesweit vorkommt. Belegt sind wiederkehrende Beschwerden mit teilweise existenziellen Folgen, keine repräsentative Fehlerquote der gesamten Branche.
Eine Pfändung ist trotz P-Konto möglich – der Schutzbetrag muss bleibenEin P-Konto verhindert die Kontopfändung nicht und beseitigt auch keine Schulden. Es schützt vorhandenes Guthaben innerhalb bestimmter Grenzen vor dem Zugriff der Gläubiger. Deshalb ist eine Pfändung trotz P-Konto für sich genommen noch kein Rechtsverstoß.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag grundsätzlich 1.590 Euro je Kalendermonat. Die gesetzliche Erhöhung muss die Bank von sich aus berücksichtigen; allein dafür ist keine neue Bescheinigung erforderlich. Das erläutert die Verbraucherzentrale zu den aktuellen Pfändungsfreigrenzen.
Der Betrag ist keine zusätzliche Auszahlung, sondern schützt Geld, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Bei besonderen Pfändungen, etwa wegen Unterhaltsforderungen, können gerichtlich festgesetzte abweichende Grenzen gelten. Wer einen zu niedrigen Freibetrag vermutet, sollte deshalb auch den Pfändungsbeschluss prüfen lassen.
Geschütztes Guthaben darf nicht in der Bearbeitung verschwindenNach § 908 Zivilprozessordnung muss die Bank Leistungen aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen ermöglichen. Sie muss außerdem darüber informieren, wie viel geschütztes Guthaben im laufenden Monat noch verfügbar ist und welcher Betrag seinen Schutz zum Monatsende verliert. Ein bloßer Hinweis auf eine laufende Pfändung erklärt deshalb nicht, warum auch geschütztes Geld gesperrt bleibt.
Betroffene sollten eine nachvollziehbare Berechnung verlangen: Welcher Freibetrag ist hinterlegt, welche Ausgaben wurden bereits berücksichtigt und weshalb wird der verbleibende Betrag zurückgehalten? Der angezeigte Kontostand allein beantwortet diese Fragen nicht. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag über Banken, die geschütztes Guthaben auf P-Konten sperren.
Wann Betroffene eine Blockade beanstanden sollten Problem Was zu prüfen ist Was Betroffene verlangen können Die Bank rechnet noch mit dem alten Grundfreibetrag. Seit Juli 2026 gelten grundsätzlich 1.590 Euro monatlich. Korrektur der Berechnung und Freigabe des dadurch geschützten Guthabens. Eine eingereichte Bescheinigung bleibt unbearbeitet. Die Angaben sind ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag zu beachten. Berücksichtigung der Bescheinigung unter Hinweis auf den belegten Eingang. Das gesamte Guthaben ist wegen der Pfändung gesperrt. Welcher Teil ist nach den geltenden Schutzregeln verfügbar? Zugang zum geschützten Guthaben im vereinbarten Leistungsumfang. Eine größere Nachzahlung wird zurückgehalten. Leistungsart, Nachzahlungszeitraum und erforderlicher Nachweis. Freigabe nach Bescheinigung oder erforderlicher gerichtlicher Entscheidung. Für Familien kann deutlich mehr als der Grundbetrag geschützt seinWer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt, kann zusätzliche Freibeträge erhalten. Auch Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag erhöhen. Die Voraussetzungen regelt § 902 ZPO.
Gerade bei Leistungen für mehrere Mitglieder eines Haushalts reicht der automatische Grundschutz häufig nicht aus. Zusätzlicher Schutz muss gegenüber der Bank regelmäßig durch eine P-Konto-Bescheinigung nachgewiesen werden. Wo diese erhältlich ist, erklärt unser Beitrag über Wege zur P-Konto-Bescheinigung.
Die Bank darf eine Bescheinigung nicht wochenlang liegen lassenNach § 903 Absatz 4 ZPO muss die Bank die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag beachten. Deshalb sollte der Eingang belegbar sein, etwa durch eine bestätigte Kopie oder eine elektronische Eingangsbestätigung. Eine wochenlange interne Bearbeitung rechtfertigt es nicht, diese gesetzliche Vorgabe zu übergehen.
Unbefristete Bescheinigungen sind grundsätzlich zwei Jahre zu berücksichtigen; konkrete Hinweise auf unrichtige oder überholte Angaben können einen früheren neuen Nachweis rechtfertigen.
Will die Bank nach diesen zwei Jahren eine neue Bescheinigung verlangen, muss sie die beabsichtigte Nichtberücksichtigung mindestens zwei Monate vorher mitteilen. Ein unbefristeter Nachweis wird also nicht allein durch seinen zweiten Jahrestag automatisch wertlos.
Auch ein überzogenes Konto lässt sich umwandelnBereits beim Zugang zum Pfändungsschutz gelten klare Regeln: Ein negativer Kontostand schließt die Umwandlung eines bestehenden Zahlungskontos nicht aus. Ist das Guthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden. Das ergibt sich aus § 850k ZPO.
Das P-Konto wird anschließend auf Guthabenbasis geführt, und jede Person darf nur eines unterhalten. Die Umwandlung tilgt einen bestehenden Dispokredit nicht. Die Bank darf sie aber nicht allein mit der Begründung verweigern, das Konto müsse zunächst ausgeglichen werden.
Bei Nachzahlungen ist eine Sperre nicht automatisch ein BankfehlerGehen mehrere Monatsbeträge auf einmal ein, muss der zusätzliche Schutz gesondert geprüft werden. Für bestimmte Nachzahlungen, etwa aus der Grundsicherung oder beim Kindergeld, sieht § 904 ZPO einen Nachweis durch Bescheinigung vor. Bei anderen laufenden Sozialleistungen und Arbeitseinkommen gilt dieser Weg für Nachzahlungen bis einschließlich 500 Euro.
Übersteigt eine Nachzahlung dieser zweiten Gruppe 500 Euro, setzt das Vollstreckungsgericht auf Antrag den geschützten Betrag fest. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang das Geld in den Monaten, für die es bestimmt war, pfändungsfrei geblieben wäre. Die 500-Euro-Grenze bedeutet deshalb nicht, dass jede höhere Nachzahlung verloren ist.
Wenn Miete und Lebensmittel nicht bezahlt werden könnenWer an geschütztes Geld nicht herankommt, sollte die Bank sofort schriftlich zur Korrektur und Freigabe auffordern. Das Schreiben sollte den blockierten Betrag, den beanspruchten Schutz und die bereits eingereichten Nachweise benennen. Drohen Mietrückstände oder fehlt Geld für Lebensmittel und Medikamente, gehört diese Dringlichkeit ausdrücklich dazu.
Bleibt die Bank untätig, sollten Betroffene unverzüglich eine anerkannte Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe einschalten. Verweigert die Bank einen nachgewiesenen Erhöhungsbetrag rechtswidrig, kann eine einstweilige Verfügung gegen sie infrage kommen. Auf diese Möglichkeit weist auch die Verbraucherzentrale in ihren Informationen zum P-Konto hin.
Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen zunächst ein höherer Schutzbetrag festgesetzt werden muss.
Eine Beratung sollte deshalb klären, ob ein Antrag auf zusätzlichen Pfändungsschutz oder ein Vorgehen gegen die Bank erforderlich ist. Wer heute kein Geld für das Nötigste hat, braucht eine schnelle Klärung und darf nicht auf unbestimmte Zeit zwischen Bank und Beratungsstellen hin- und hergeschickt werden.
Der Beitrag Pfändung trotz P-Konto: Banken missachten immer öfter Schutzregeln erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.