Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Bei der Grundsicherung gibt es jetzt den Null-Euro-Schutz
Ein Euro im Monat reicht für fast nichts. In der neuen Grundsicherung kann dieser Betrag dennoch darüber entscheiden, ob die Absicherung über das Jobcenter weiterläuft.
Der sogenannte Null-Euro-Schutz erhält bei bestimmten Leistungskürzungen einen minimalen Anspruch und damit die Grundlage für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.
Die finanzielle Not einer Sanktion beseitigt diese Regelung allerdings nicht. Wer seinen gesamten Regelbedarf verliert, bekommt durch den einen Euro weder ausreichend Lebensmittel noch Geld für Strom oder Körperpflege. Und bei einem vollständigen Leistungsausschluss wegen fortdauernder Nichterreichbarkeit stößt auch dieser Schutz an seine Grenze.
Warum ein einziger Euro für die Versicherung wichtig istDie gesetzliche Krankenversicherungspflicht aufgrund des Grundsicherungsgeldes knüpft grundsätzlich an den Leistungsbezug an. Das ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V. Fällt dieser Bezug vollständig weg, kann damit auch die bisherige Grundlage der Versicherungspflicht entfallen.
Der Ein-Euro-Anspruch hält diese Verbindung in den gesetzlich erfassten Fällen aufrecht. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt in ihren Fachlichen Weisungen zu den Leistungsminderungen, Stand 1. Juli 2026, ausdrücklich, dass damit der Sozialversicherungsschutz gesichert wird. Besonders betroffen sind danach Menschen, die kostenlos wohnen und keine Mehrbedarfe erhalten.
Bei ihnen kann mit dem Regelbedarf die letzte laufende Geldleistung verschwinden. Wer dagegen weiterhin Leistungen für Unterkunft und Heizung erhält, bleibt darüber im Leistungsbezug. Die Unterscheidung zwischen Regelbedarf, Mehrbedarfen und Mietkosten ist deshalb auch für das Verständnis des Versicherungsschutzes wichtig.
Der Euro wird bewilligt – er ist keine RechengrößeDie Vorschrift sieht einen tatsächlichen Leistungsanspruch von einem Euro monatlich vor. Es bleibt also nicht bei einem unverbindlichen Vermerk, jemand werde trotz einer Nullzahlung weiter als leistungsberechtigt behandelt. In den erfassten Fällen muss die Bewilligung den gesetzlichen Restanspruch berücksichtigen.
Das ist für Betroffene ein prüfbarer Anspruch: Steht im Bescheid wegen einer Sanktion ein Zahlbetrag von null Euro, sollte die Anwendung der Ein-Euro-Regel kontrolliert werden. Aus dem Schlagwort „Null-Euro-Schutz“ folgt jedoch kein allgemeiner Anspruch für jeden abgelehnten Antrag. Fehlen etwa die Voraussetzungen der Hilfebedürftigkeit, ersetzt diese Vorschrift sie nicht.
Wann der gesamte Regelbedarf entfallen kannBeim vollständigen Regelbedarfsentzug wegen Arbeitsverweigerung gelten besondere Voraussetzungen. Nach § 31a Absatz 7 SGB II muss eine zumutbare Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar möglich sein und willentlich verweigert werden. Ein wichtiger Grund für das Verhalten oder eine außergewöhnliche Härte kann dem Entzug entgegenstehen.
Die bloße Feststellung, jemand habe sich nicht ausreichend beworben, erfüllt diese besonderen Voraussetzungen noch nicht. Auch ein abgelehnter Kurs darf nicht ohne Weiteres mit der willentlichen Ablehnung einer unmittelbar verfügbaren Arbeit gleichgesetzt werden. Der Ein-Euro-Anspruch erlaubt dem Jobcenter deshalb keine pauschale Streichung des Lebensunterhalts.
Die entscheidende Grenze: Nichterreichbarkeit nach drei TerminenEin anderer Mechanismus greift, wenn jemand drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen ohne nachgewiesenen wichtigen Grund fernbleibt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 7b Absatz 4 SGB II gilt die Person dann als nicht erreichbar. Das kann schließlich den gesamten Leistungsanspruch einschließlich der Unterkunftskosten betreffen.
Zunächst gibt es jedoch einen Übergangsmonat, in dem bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Leistungen außer dem Regelbedarf weitergewährt werden. Für diesen Monat verweist das Gesetz ausdrücklich auch auf die Ein-Euro-Regel. Wer keine Unterkunftsleistungen oder andere verbleibende Leistungen erhält, kann dadurch zunächst ebenfalls im Leistungsbezug bleiben.
Meldet sich die betroffene Person innerhalb dieses Monats persönlich im Jobcenter, gilt sie als durchgehend erreichbar; eine Minderung wegen des Meldeversäumnisses kann trotzdem bestehen bleiben. Bleibt die persönliche Meldung aus, schützt die Ein-Euro-Regel nach Ablauf dieses Übergangsmonats nicht dauerhaft vor dem vollständigen Anspruchsverlust. Genau diese zeitliche Grenze darf in der Berichterstattung über den Null-Euro-Schutz nicht verschwinden.
Was der Schutz in verschiedenen Situationen bedeutet Situation Bedeutung der Ein-Euro-Regel Grenze des Schutzes Allein eine erfasste Sanktion würde den Anspruch rechnerisch auf null Euro drücken. Ein Euro monatlich wird für den betreffenden Zeitraum bewilligt. Der Betrag gleicht die Kürzung des Lebensunterhalts nicht aus. Der Regelbedarf entfällt, Unterkunftsleistungen laufen weiter. Der Leistungsbezug besteht bereits durch die verbleibenden Leistungen fort. Ein zusätzlicher Euro wird deshalb nicht automatisch gewährt. Erster Übergangsmonat nach festgestellter Nichterreichbarkeit aufgrund dreier Meldeversäumnisse. Die Ein-Euro-Regel gilt entsprechend, wenn sonst kein Anspruch verbleibt. Diese Absicherung ist auf den Übergangsmonat begrenzt. Nach dem Übergangsmonat besteht die angenommene Nichterreichbarkeit fort. Die Regel garantiert keinen fortlaufenden Ein-Euro-Anspruch. Leistungsbezug und Versicherungsstatus müssen umgehend geklärt werden. Ein Euro bezahlt kein EssenSozialpolitisch zeigt die Regelung, wie weit sich ein fortbestehender Leistungsstatus und die tatsächliche Sicherung des Alltags voneinander entfernen können. Die Krankenversicherung kann weiterlaufen, während für Lebensmittel praktisch kein Geld aus dem Regelbedarf übrig bleibt. Wer den Restanspruch als umfassende soziale Absicherung darstellt, verharmlost deshalb die Folgen des Entzugs.
Umgekehrt bedeutet ein Ende des Jobcenter-Bezugs nicht zwangsläufig, dass jemand sofort ohne jede Krankenversicherung dasteht. Unter den Voraussetzungen des § 188 Absatz 4 SGB V kann sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortsetzen. Dann muss jedoch geklärt werden, wer die Beiträge trägt; ohne Klärung können zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.
Betroffene sollten den gesamten Bescheid prüfen lassenDie Prüfung darf sich nicht darauf beschränken, ob wenigstens ein Euro bewilligt wurde. Ebenso wichtig sind der vorgeworfene Pflichtverstoß, die Belehrung über die Folgen sowie mögliche gesundheitliche Gründe und außergewöhnliche Härten. Hinweise dazu bietet der Beitrag über Möglichkeiten, gegen Sanktionen vorzugehen.
Für einen Widerspruch gilt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung im Regelfall die Monatsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids nach § 84 SGG. Er stoppt eine Leistungskürzung wegen § 39 SGB II allerdings grundsätzlich nicht automatisch. Bei akuter Not kommt zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht infrage; erst eine entsprechende gerichtliche Entscheidung kann die Kürzung vorläufig stoppen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisMartin, 42, wohnt kostenlos in einer Einliegerwohnung eines Bekannten und erhält weder Unterkunftsleistungen noch Mehrbedarfe. Er ist über den Grundsicherungsbezug gesetzlich krankenversichert. Angenommen, sein Regelbedarf wird wegen einer rechtmäßig festgestellten Arbeitsverweigerung für einen vollen Monat vollständig entzogen.
Ohne die Sonderregel bliebe in dieser Berechnung kein Leistungsanspruch übrig. Das Jobcenter muss für den betreffenden Monat jedoch einen Euro Grundsicherungsgeld bewilligen, wodurch die Versicherungspflicht aufgrund des Leistungsbezugs erhalten bleibt. Martins Lebensmittel und seine übrigen Alltagsausgaben sind mit diesem Euro weiterhin nicht finanziert.
Drei Fragen und Antworten zum Null-Euro-Schutz Gilt die Ein-Euro-Regel bereits?Ja, sie gehört zu den seit dem 1. Juli 2026 geltenden Änderungen der Grundsicherung. Die Formulierung, der Schutz sei lediglich geplant, ist für den aktuellen Rechtsstand überholt.
Bekommt jeder Betroffene einer Sanktion zusätzlich einen Euro?Nein. Die Regel greift, wenn sich allein wegen der erfassten Kürzung oder des Regelbedarfsentfalls rechnerisch kein Leistungsanspruch mehr ergeben würde. Bleiben beispielsweise Unterkunftsleistungen bestehen, entsteht daraus kein automatischer zusätzlicher Ein-Euro-Anspruch.
Verhindert der Null-Euro-Schutz jeden vollständigen Leistungsstopp?Nein, insbesondere bei der angenommenen Nichterreichbarkeit nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen gilt die entsprechende Absicherung nur im ersten Übergangsmonat. Danach kann der Anspruch vollständig entfallen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür bestehen. Betroffene sollten deshalb den Kontakt zum Jobcenter und die Klärung ihres Versicherungsstatus nicht aufschieben.
Der Beitrag Bei der Grundsicherung gibt es jetzt den Null-Euro-Schutz erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Zahlt man mehr ein, als man später an Rente ausgezahlt bekommt?
Jahrzehntelang Rentenbeiträge zahlen und am Ende weniger zurückbekommen: Diese Sorge ist nicht aus der Luft gegriffen. Wer früh stirbt, kann tatsächlich weniger Altersrente erhalten, als für ihn eingezahlt wurde. Daraus folgt aber nicht, dass die gesetzliche Rente für alle ein Verlustgeschäft ist.
Anschauen sollten wir und erstmal, welche Beträge miteinander verglichen werden: der eigene Lohnabzug oder sämtliche Beiträge einschließlich des Arbeitgeberanteils. Ebenso verändert sich das Ergebnis, wenn statt der Bruttorente nur das Geld zählt, das nach Abgaben und Steuern übrig bleibt.
Schon diese Unterschiede können nämlich vermeintlich eindeutige Rechnungen auf den Kopf stellen.
Der Arbeitgeberbeitrag verändert es erheblichIn der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 2026 weiterhin 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns. Bei einer gewöhnlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon jeweils 9,3 Prozent.
Wer nur den eigenen Lohnabzug mit der späteren Rente vergleicht, erreicht deshalb deutlich früher einen rechnerischen Ausgleich. Wer wissen will, wie viel insgesamt für seine Beschäftigung eingezahlt wurde, muss den Arbeitgeberanteil hinzurechnen. Beide Betrachtungen beantworten unterschiedliche Fragen – problematisch wird es, wenn diese Unterscheidung verschwiegen wird.
Was ein Beitragsjahr 2026 an Rente bringtDie Rechnung lässt sich an einem einzelnen Beitragsjahr zeigen. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 Euro brutto im Jahr. Wer genau diesen Betrag verdient, erwirbt auf dieser Berechnungsgrundlage einen Entgeltpunkt; bei späterem Rentenbeginn kann für das Beitragsjahr das endgültige Durchschnittsentgelt anzuwenden sein.
Ein Entgeltpunkt entspricht bei einer Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge seit Juli 2026 monatlich 42,52 Euro brutto. Das ergibt 510,24 Euro für zwölf volle Rentenmonate zum unveränderten Rentenwert. Grundlage sind die aktuellen Werte der Deutschen Rentenversicherung.
Position Berechnung Ergebnis Arbeitnehmerbeitrag für ein Jahr 51.944 Euro × 9,3 Prozent 4.830,79 Euro Arbeitgeberbeitrag für ein Jahr 51.944 Euro × 9,3 Prozent 4.830,79 Euro Gesamter Jahresbeitrag 51.944 Euro × 18,6 Prozent 9.661,58 Euro Monatliche Bruttorente aus diesem Beitragsjahr 1 Entgeltpunkt × 42,52 Euro 42,52 Euro Bruttorente aus diesem Beitragsjahr für zwölf Monate 42,52 Euro × 12 510,24 Euro Rechnerischer Ausgleich des Arbeitnehmerbeitrags 4.830,79 Euro ÷ 510,24 Euro Rund 9,5 Rentenjahre Rechnerischer Ausgleich beider Beitragsanteile 9.661,58 Euro ÷ 510,24 Euro Rund 18,9 RentenjahreAnmerkung vom Verfasser: Eigene, vereinfachte Bruttorechnung mit den Werten von September 2026 für ein einzelnes Beitragsjahr. Unterstellt werden ein Entgeltpunkt, eine Altersrente ohne Zu- oder Abschläge und ein unveränderter Rentenwert während des gesamten Bezugs. Steuern, Sozialabgaben, Kaufkraftveränderungen und weitere Versicherungsleistungen sind nicht eingerechnet.
Warum daraus keine allgemeine 19-Jahre-Regel wirdDie Tabelle zeigt einen Zusammenhang, aber keine persönliche Lebensbilanz. Bei einer tatsächlichen Erwerbsbiografie stammen Beiträge aus vielen Jahren mit unterschiedlichen Löhnen, Beitragssätzen und Durchschnittsentgelten. Es wäre deshalb falsch, den Jahresbeitrag von 2026 einfach mit 40 oder 45 zu multiplizieren und das Ergebnis als wirklich eingezahlte Summe auszugeben.
Hinzu kommt: Die genannten Zeiträume beginnen erst mit dem Bezug der entsprechenden Rente. Wer Jahrzehnte vor dem Ruhestand Beiträge zahlt, hat sein Geld also nicht schon nach 9,5 beziehungsweise 18,9 Jahren ab Einzahlung rechnerisch zurück. Die Zeit zwischen Beitragszahlung und Rentenbeginn bleibt in dieser einfachen Rechnung unberücksichtigt.
Auch der Rentenbeginn verändert das Verhältnis. Eine vorzeitig bezogene Altersrente kann dauerhaft niedriger ausfallen, wird dafür aber früher ausgezahlt. Wie Entgeltpunkte sowie Zu- und Abschläge zusammenwirken, erläutert die Deutsche Rentenversicherung anhand der Rentenformel.
Brutto zurückbekommen heißt noch nicht netto gewonnenVon der gesetzlichen Rente gehen je nach Versicherungsstatus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; zusätzlich kann Einkommensteuer anfallen. Wer die Beiträge mit der tatsächlich verfügbaren Rente vergleichen möchte, muss diese Belastungen berücksichtigen. Mehr dazu erklärt unser Beitrag über die Unterschiede zwischen Bruttorente und Nettorente.
Eine faire Nettorechnung muss allerdings auch die Einzahlungsseite betrachten. Rentenbeiträge können als steuerlich abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen während des Erwerbslebens die Einkommensteuer mindern, sodass die tatsächliche Belastung geringer ausfällt als der ausgewiesene Beitrag. Wer später Steuern abzieht, frühere Steuerentlastungen aber ausblendet, vergleicht unvollständig.
Außerdem ist eine gleiche Euro-Summe noch keine gleiche Kaufkraft: Geld, das vor Jahrzehnten eingezahlt wurde, lässt sich wirtschaftlich nicht unverändert mit heutigen Zahlungen gleichsetzen. Künftige Rentenerhöhungen wiederum können dazu führen, dass die nominale Beitragssumme früher erreicht wird als in der Tabelle. Eine belastbare Renditeberechnung muss deshalb auch die Zahlungszeitpunkte berücksichtigen und bei einer Betrachtung der Kaufkraft die Inflation einbeziehen.
Wer früh stirbt, kann tatsächlich weniger erhaltenDie unangenehme Antwort gehört zur Debatte: Es gibt keine Garantie, dass jeder Versicherte seine Beiträge als eigene Altersrente wieder ausgezahlt bekommt. Wer vor dem Rentenbeginn oder kurz danach stirbt, kann in dieser persönlichen Gegenüberstellung deutlich im Minus bleiben.
Wer sehr lange lebt, erhält dagegen auch dann weiter Rente, wenn seine bisherigen Rentenzahlungen die eingezahlten Beiträge längst übersteigen.
Ein frei vererbbares Restguthaben entsteht aus den Beiträgen nicht. Für berechtigte Angehörige kommen stattdessen Hinterbliebenenleistungen infrage, etwa eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Welche Bedingungen dafür gelten, zeigt unser Überblick zur Witwenrente und ihren Anspruchsvoraussetzungen.
Die Beiträge finanzieren mehr als die AltersrenteZur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Leistungen bei Erwerbsminderung und zur Rehabilitation. Wer wegen Krankheit schon vor dem Rentenalter dauerhaft eingeschränkt arbeiten kann, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Eine Rechnung, die sämtliche Beiträge ausschließlich der späteren Altersrente gegenüberstellt, lässt diesen Versicherungsschutz außen vor.
Dazu kommt das Finanzierungsprinzip: Die eigenen Beiträge werden nicht auf einem persönlichen Sparkonto für den Ruhestand angesammelt. Im Umlageverfahren finanzieren laufende Beiträge und Bundesmittel die laufenden Renten, während Versicherte Ansprüche für später erwerben.
Ob jemand persönlich mehr herausbekommt, als eingezahlt wurde, und ob das System langfristig ausreichend finanziert ist, sind deshalb zwei verschiedene Fragen.
Praxisbeispiel: Derselbe Beitrag, zwei unterschiedliche ErgebnisseDer Arbeitnehmer Thomas verdient 2026 genau 51.944 Euro brutto und zahlt dafür rund 4.830,79 Euro Arbeitnehmerbeiträge; sein Arbeitgeber zahlt denselben Betrag. Für dieses einzelne Beitragsjahr ergibt sich auf der vorläufigen Berechnungsgrundlage ein Entgeltpunkt.
Würde dieser während des späteren Ruhestands unverändert 42,52 Euro monatlich bringen, wären nach zehn Rentenjahren insgesamt 5.102,40 Euro brutto zusammengekommen.
Damit wäre Thomas’ eigener Beitragsanteil nominal übertroffen, die gesamte Einzahlung einschließlich Arbeitgeberanteil jedoch noch lange nicht. Nach 20 Rentenjahren wären es 10.204,80 Euro brutto und damit mehr als die insgesamt eingezahlten 9.661,58 Euro.
Ob daraus nach Steuern, Abgaben und Kaufkraftverlusten ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, lässt sich aus dieser Summe allein nicht ableiten.
Der Beitrag Zahlt man mehr ein, als man später an Rente ausgezahlt bekommt? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
GdB 100 und Merkzeichen aG und trotzdem kein Pflegegrad 4
Ein Grad der Behinderung von 100 und das Merkzeichen aG zeigen erhebliche Einschränkungen. Einen bestimmten Pflegegrad sichern sie trotzdem nicht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg stellt klar: Schwerbehindertenrecht und Pflegeversicherung bewerten unterschiedliche Folgen einer Erkrankung.
Im entschiedenen Fall hatte der Betroffene einen GdB von 100 sowie die Merkzeichen G, B und aG. Trotzdem erhielt er nicht den verlangten Pflegegrad 4. Entscheidend war sein tatsächlicher Hilfebedarf im Alltag. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2025, L 4 P 2729/24.
Trotz GdB 100 reichten die Punkte nicht für Pflegegrad 4Der Kläger litt unter schweren Erkrankungen und erheblichen Mobilitätseinschränkungen. Frühere Pflegegutachten kamen auf 38,75 beziehungsweise 37,5 gewichtete Punkte. Später verschlechterte sich sein Zustand. Die Versicherung erkannte deshalb ab September 2023 Pflegegrad 3 an.
Der Mann verlangte Pflegegrad 4. Eine gerichtlich beauftragte Pflegesachverständige ermittelte schließlich 63,75 gewichtete Punkte. Das reichte weiterhin nicht.
Pflegegrad 4 beginnt erst bei 70 Punkten. Das Gericht bestätigte deshalb die Ablehnung.
GdB und Pflegegrad prüfen etwas anderesDer GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Daraus ergeben sich der Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen wie G, aG oder B.
Die Pflegeversicherung fragt dagegen, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen er auf personelle Hilfe angewiesen ist.
Schwerbehindertenrecht Pflegeversicherung bewertet Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe bewertet Selbstständigkeit und Hilfebedarf führt zum GdB führt zum Pflegegrad kann Merkzeichen wie G, aG oder B begründen bewertet festgelegte Lebensbereiche GdB 100 legt keinen Pflegegrad fest Punkte entscheiden über den PflegegradEin hoher GdB lässt sich deshalb nicht in einen Pflegegrad umrechnen.
Auch das Merkzeichen aG reicht nicht ausDas Merkzeichen aG steht für eine außergewöhnlich schwere Einschränkung der Fortbewegungsfähigkeit. Für die Pflegebegutachtung bildet Mobilität jedoch nur einen Teil der Gesamtbewertung.
Zusätzlich prüft die Pflegeversicherung kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags.
Ein Mensch kann beim Gehen extrem eingeschränkt sein und trotzdem viele andere Tätigkeiten noch teilweise selbst erledigen. Umgekehrt kann eine Person ohne aG wegen Demenz, psychischen Einschränkungen oder hohem Hilfebedarf bei der Selbstversorgung einen hohen Pflegegrad erreichen.
Diese Punktgrenzen entscheidenPflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3 und ab 70 Punkten Pflegegrad 4. Für Pflegegrad 5 sind grundsätzlich mindestens 90 Punkte nötig.
Der Kläger erreichte 63,75 Punkte. Sein Pflegebedarf war damit erheblich, lag aber unter der Grenze für Pflegegrad 4.
Das Urteil zeigt deshalb sehr deutlich: Schwere Diagnosen, GdB 100 und auch mehrere Merkzeichen ersetzen nicht das Pflegegutachten.
Für den Pflegegrad zählt die Hilfe im AlltagWer einen höheren Pflegegrad beantragt, sollte sich darauf konzentrieren, welche Hilfe im Alltag tatsächlich notwendig ist. Beschreiben Sie konkret, ob Sie allein aufstehen können, Hilfe beim Waschen oder Ankleiden brauchen, Unterstützung beim Toilettengang benötigen oder Medikamente und Therapien nicht selbst organisieren können.
Wichtig ist außerdem, ob Sie eine Tätigkeit zwar langsa, aber eigenständig ausführen oder ob regelmäßig eine andere Person eingreifen muss.
In diesem Fall konnte der Kläger nämlich einzelne Handlungen noch teilweise selbst erledigen. Das senkte seine Punktebewertung.
Der Schwerbehindertenbescheid bleibt trotzdem wichtigEin GdB-Bescheid oder Merkzeichen sind für einen Pflegeantrag allerdings auch nicht ohne Wert. Sie dokumentieren Einschränkungen dokumentieren und verweisen so auch auf entsprechenden Hilfebedarf.
Das Merkzeichen aG belegt schwere Probleme bei der Mobilität. Das Merkzeichen B weist darauf hin, dass eine Begleitung notwendig ist. All das ist auch für einen Pflegegrad von Bedeutung.
Die Pflegekasse muss aber trotzdem selbst prüfen, wie sich diese Einschränkungen beim Pflegebedarf auswirken.
Bei zu niedrigem Pflegegrad das Gutachten prüfenHalten Sie den festgestellten Pflegegrad für zu niedrig, sollten Sie das Gutachten prüfen. Vergleichen Sie Ihren tatsächlichen Tagesablauf mit den dortigen Feststellungen zur Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Einnahme von Medikamenten, nächtlichen Hilfe und Alltagsgestaltung.
Fehlen Hilfen oder bewertet das Gutachten Tätigkeiten als selbstständig, obwohl Sie regelmäßig Unterstützung benötigen, sollten Sie diese Punkte im Widerspruch anfechten.
Entscheidend ist, welche Tätigkeit Sie nicht allein schaffen, welche Hilfe erforderlich ist und wie häufig Sie diese benötigen.
Eine Verschlechterung kann zur Höherstufung führenDer Fall zeigt allerdings zugleich, dass sich ein Pflegegrad bei zunehmendem Hilfebedarf erhöhen kann. Beim Kläger lagen die früheren Gutachten noch deutlich niedriger. Später stieg die Bewertung auf 63,75 Punkte. Die Versicherung erkannte deshalb Pflegegrad 3 an.
Hat sich Ihr Zustand seit der letzten Begutachtung deutlich verschlechtert, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein. Maßgeblich bleiben jedoch die konkreten Auswirkungen auf Ihre Selbstständigkeit.
Häufige Fragen zu GdB und Pflegegrad Bekomme ich mit GdB 100 automatisch Pflegegrad 3 oder 4?Nein. Der GdB legt keinen Mindestpflegegrad fest. Entscheidend sind die Einschränkungen der Selbstständigkeit und die daraus ermittelten Pflegepunkte.
Führt das Merkzeichen aG automatisch zu einem hohen Pflegegrad?Nein. aG belegt eine besonders schwere Mobilitätseinschränkung. Der Pflegegrad bewertet jedoch mehrere Lebensbereiche.
Was sollte ich bei einem zu niedrigen Pflegegrad tun?Fordern Sie das Pflegegutachten an und prüfen Sie die einzelnen Bewertungen. Im Widerspruch sollten Sie konkret darlegen, welche Hilfen fehlen oder zu niedrig angesetzt wurden.
QuellenLandessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2025 – L 4 P 2729/24
Sozialgesetzbuch IX
Sozialgesetzbuch XI, § 15
Der Beitrag GdB 100 und Merkzeichen aG und trotzdem kein Pflegegrad 4 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Schlechte Pflege im Pflegeheim: Dann können Pflegekosten gekürzt werden
Die Heimrechnung wird vollständig abgebucht, doch notwendige Hilfe beim Essen bleibt aus, die Körperpflege fällt wiederholt weg und Beschwerden versanden. Bewohner müssen solche Zustände nicht als unvermeidlichen Pflegealltag hinnehmen. Werden geschuldete Leistungen nicht oder erheblich mangelhaft erbracht, kann eine Kürzung des Heimentgelts gerechtfertigt sein.
Der Anspruch ist allerdings kein pauschaler Preisnachlass für Unzufriedenheit. Wer weniger zahlen oder Geld zurückfordern will, muss die konkreten Leistungsmängel nachvollziehbar darlegen und die Kürzung begründen. Eine Beschwerde allein verändert die Rechnung noch nicht.
Gute Pflege ist eine vertragliche PflichtNach § 7 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss das Heim die vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse erbringen.
Auch der Wohnraum muss während der Vertragsdauer für die vereinbarte Nutzung geeignet bleiben. Was geschuldet wird, ergibt sich aus dem Heimvertrag, den Leistungsvereinbarungen und den fachlichen Anforderungen an die Versorgung.
Ein Hinweis auf Personalmangel beseitigt diese Pflichten nicht. Für die individuelle Entgeltminderung muss allerdings erkennbar werden, welche geschuldete Versorgung beim betroffenen Bewohner tatsächlich ausgefallen oder mangelhaft gewesen ist. Eine knappe Personalbesetzung allein beziffert noch keinen persönlichen Erstattungsanspruch.
Welche Mängel eine Kürzung rechtfertigen könnenDas Kürzungsrecht steht in § 10 WBVG: Es greift bei ganz oder teilweise ausgebliebenen Vertragsleistungen sowie bei nicht unerheblichen Mängeln. Entscheidend sind die tatsächlichen Einschränkungen des Bewohners. Hohe Heimkosten allein begründen keine Minderung.
Als Hinweise kommen etwa wiederholt unterlassene Körperpflege, fehlende Unterstützung bei Mahlzeiten oder dauerhaft unhygienische Räume in Betracht. Die Verbraucherzentrale nennt typische Probleme im Pflegeheim und empfiehlt, Auffälligkeiten frühzeitig festzuhalten. Auch ein einzelner schwerwiegender Vorfall kann relevant sein; es muss nicht erst eine Serie entstehen.
Beobachtung Was geklärt werden sollte Geeignete Nachweise Körperpflege unterbleibt Welche notwendige und geschuldete Hilfe fehlte wann? Datierte Notizen, Zeugen, Pflegedokumentation Hilfe beim Essen oder Trinken fehlt War Unterstützung erforderlich und wurde sie erbracht? Beobachtungsprotokoll, Dokumentation, ärztliche Befunde Zimmer bleibt erheblich verschmutzt Welche Reinigung war vereinbart und wie lange bestand der Zustand? Datierte Fotos, Zeugen, schriftliche Beschwerden Heizung oder Sanitäranlage funktioniert nicht Wie stark war die Nutzung eingeschränkt und wann erfuhr das Heim davon? Mängelanzeige, Empfangsnachweis, FotosEin Sturz oder eine gesundheitliche Verschlechterung beweist für sich genommen noch keinen Pflegefehler. Zu prüfen ist, ob notwendige Maßnahmen unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt wurden. Bei Verletzungen oder auffälligen Veränderungen sollte die medizinische Abklärung deshalb auch festhalten, welche Ursachen in Betracht kommen.
Ein genaues Protokoll ist stärker als ein pauschaler VorwurfHilfreich ist ein fortlaufendes Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Beobachtung und den Folgen für den Bewohner. Darin sollte auch stehen, wer informiert wurde und wie das Heim reagiert hat. Eine Notiz wie „notwendige Hilfe beim Mittagessen trotz Nachfrage ausgeblieben“ ist aussagekräftiger als „hier kümmert sich niemand“.
Zeugen und Fotos können die Angaben stützen, wobei die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Menschen zu beachten sind. Bewohner sowie berechtigte Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer können zudem Einsicht in die Pflegedokumentation verlangen. Das staatliche Gesundheitsportal gesund.bund.de erläutert, wie diese Unterlagen bei der Beweisführung helfen.
Abhilfe verlangen und die Geldforderung ausdrücklich erklärenZunächst sollte das zuständige Personal angesprochen werden, bei wiederkehrenden oder organisatorischen Problemen auch die Pflegedienst- beziehungsweise Heimleitung. Der Heimbeirat kann die Beschwerde unterstützen. Vereinbarte Verbesserungen und einen Termin zur Überprüfung sollten Betroffene schriftlich festhalten.
Zusätzlich muss gegenüber dem Heim deutlich werden, dass wegen der beschriebenen Mängel eine Entgeltkürzung verlangt wird. Das Schreiben sollte die betroffenen Leistungen, den Zeitraum und den geforderten Betrag mit nachvollziehbarer Berechnung nennen. Der BIVA-Pflegeschutzbund erläutert dieses Vorgehen bei Pflegemängeln.
Für die Abhilfe sollte eine der Dringlichkeit angemessene Frist gesetzt werden; dringend benötigte Pflege darf nicht bis zu einem späteren Besprechungstermin ausbleiben. Bei Wohnraummängeln verlangt § 10 Absatz 2 WBVG eine unverzügliche Anzeige. Verhindert eine schuldhaft unterlassene Meldung die Reparatur, kann der Kürzungsanspruch insoweit entfallen.
Wie viel weniger gezahlt werden darfEine feste gesetzliche Rabattquote gibt es nicht. Die Kürzung muss zum Umfang, zur Dauer und zur Schwere der mangelhaften Leistung passen. Ein zeitweise nicht nutzbares Bad ist anders zu bewerten als über Wochen ausgefallene Hilfe bei der täglichen Versorgung.
Deshalb sollten Bewohner den Betrag vor einer Verrechnung fachkundig prüfen lassen, etwa durch eine Verbraucherzentrale, den BIVA-Pflegeschutzbund oder eine auf Heimrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Rechnung muss erkennen lassen, auf welche Entgeltbestandteile und Zeiträume sich die Forderung bezieht. Eine beliebige Prozentzahl auf den eigenen Überweisungsbetrag anzuwenden, genügt als Begründung nicht.
Auch bereits gezahltes Geld kann zurückverlangt werdenEine angemessene Kürzung kann nach § 10 Absatz 1 WBVG bis zu sechs Monate rückwirkend verlangt werden. Das bedeutet keine automatische Erstattung von sechs Monatsrechnungen: Erfasst werden nur nachweisbare Leistungsausfälle oder erhebliche Mängel im betreffenden Zeitraum. Bei bereits beglichenen Rechnungen kommt eine entsprechende Rückzahlung in Betracht.
Wer monatelang nur mündlich protestiert, sollte seine Forderung deshalb zügig nachweisbar gegenüber dem Heim erheben. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur rückwirkenden Erstattung bei Pflegemängeln.
Warum ein vollständiger Zahlungsstopp riskant istWer wegen einzelner Mängel die gesamte Heimrechnung zurückhält, riskiert erhebliche Zahlungsrückstände. Unter den Voraussetzungen des § 12 WBVG können solche Rückstände nach vorheriger Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sogar eine Kündigung ermöglichen. Eine berechtigte Mängelbeschwerde rechtfertigt keinen beliebig hohen Einbehalt.
Ist die Kürzungshöhe noch umstritten, kann es sinnvoll sein, zunächst ausdrücklich unter Vorbehalt weiterzuzahlen und die Rückforderung gesondert zu verfolgen. Ob eine unmittelbare Verrechnung oder dieses Vorgehen günstiger ist, sollte anhand des konkreten Vertrags und der Nachweise geprüft werden.
Wem die Erstattung zustehtBei Bewohnern mit Leistungen der Pflegeversicherung steht der Kürzungsbetrag nach § 10 Absatz 5 WBVG bis zur Höhe ihres Eigenanteils ihnen selbst zu. Ein darüber hinausgehender Betrag geht an die Pflegekasse. Wird Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII gewährt, hat hingegen der Sozialhilfeträger bis zur Höhe seiner Leistungen Vorrang.
Bewohner sollten Pflegekasse und gegebenenfalls Sozialamt deshalb in die Abrechnung einbeziehen. Wer den Heimplatz ohnehin nicht mehr finanzieren kann, sollte zusätzlich die Hilfe des Sozialamts bei zu hohen Pflegekosten prüfen lassen. Eine mögliche Minderung ersetzt keine gesicherte Finanzierung der verbleibenden Kosten.
Wann Heimaufsicht und Pflegekasse eingeschaltet werden solltenBleiben Beschwerden ohne Wirkung oder bestehen erhebliche Missstände, können Bewohner und Angehörige die zuständige Heimaufsicht informieren. Zuständigkeit, Bezeichnung und Befugnisse unterscheiden sich nach Bundesland; die Behörde kann Hinweisen nachgehen und die Beseitigung festgestellter Mängel verlangen. Bei akuter Gesundheitsgefahr muss sofort medizinische Hilfe organisiert werden, bei massiver Vernachlässigung kommt auch die Polizei infrage.
Die Pflegekasse ist ebenfalls eine Anlaufstelle, wenn notwendige Versorgung ausbleibt. Über die zuständigen Landesverbände kann eine Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst veranlasst werden. Wie Beschwerden zu kurzfristigen, unangekündigten Anlassprüfungen führen können, beschreibt beispielsweise der Medizinische Dienst Bayern.
Eine behördliche Prüfung und die persönliche Rückforderung sind jedoch unterschiedliche Verfahren. Nach § 115 Absatz 3 SGB XI können Pflichtverletzungen auch zu einer Kürzung der vereinbarten Pflegevergütung führen. Soweit wegen desselben Sachverhalts bereits eine solche Kürzung vereinbart oder festgesetzt wurde, ist eine zusätzliche Kürzung nach § 10 WBVG ausgeschlossen.
Praxisbeispiel: Dokumentierte Ausfälle führen zu einer RückzahlungDie 84-jährige Frau Berger benötigt Hilfe bei der Körperpflege, die innerhalb eines Monats wiederholt ausbleibt. Ihre bevollmächtigte Tochter hält die Vorfälle fest, fordert schriftlich Abhilfe und verlangt nach Beratung eine Entgeltminderung. Frau Berger erhält Leistungen der Pflegeversicherung und trägt die verbleibenden Heimkosten selbst.
Im Beispiel einigen sich Heim und Bewohnerin für den dokumentierten Zeitraum auf eine Rückzahlung von 180 Euro, die unter ihrem Eigenanteil liegt. Frau Berger erhält diesen Betrag, während das Heim zugleich die vereinbarte Versorgung sicherstellen muss. Die Summe veranschaulicht eine mögliche Einigung und ist keine allgemeine Minderungsquote.
Drei Fragen und Antworten zur Entgeltminderung im Pflegeheim Muss erst die Heimaufsicht einen Mangel bestätigen?Nein, eine vorherige Feststellung durch die Heimaufsicht ist keine Voraussetzung des individuellen Kürzungsanspruchs. Bewohner müssen die ausgefallene oder erheblich mangelhafte Leistung aber nachvollziehbar darlegen und im Streitfall beweisen können.
Reicht eine Beschwerde, um künftig weniger zu überweisen?Eine allgemeine Beschwerde reicht dafür nicht. Gegenüber dem Heim sollte ausdrücklich erklärt werden, welche Kürzung aus welchem Grund und für welchen Zeitraum verlangt wird; auch die Höhe muss begründet sein.
Entscheidet die Pflegekasse über meine persönliche Rückforderung?Die Pflegekasse kann Beschwerden aufnehmen und eine Überprüfung der Versorgung anstoßen. Den individuellen Anspruch aus dem Heimvertrag müssen Bewohner gegenüber dem Heim geltend machen und bei ausbleibender Einigung gegebenenfalls zivilgerichtlich durchsetzen.
Der Beitrag Schlechte Pflege im Pflegeheim: Dann können Pflegekosten gekürzt werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Greetings on the Day of the Republic of South Ossetia
Vladimir Putin congratulated President-elect of South Ossetia Marat Kambolov on Republic Day.
How One Liberal White Girl Learned the Truth About Race, by Tracy Abel
Russia Voted Under Fire. Washington Is Loading the Tankers., by Larry C. Johnson
Some Words About This Whole Caitlin Johnstone Project, by Caitlin Johnstone
The Bell Tolls for White Ethnicities, by Paul Craig Roberts
Ed Sheeran Wants His Music to Be About Unity. But Silence Is Also a Political Choice, by Joshua Scheer
Israel Has the World on a Path to Destruction, by Paul Craig Roberts
Trump and Bibi Plan for War While Houthis Blast Riyadh, by Mike Whitney
I Still Believe Humanity Is Headed for A Mass Awakening, by Caitlin Johnstone
Cécile Tormay’s "An Outlaw’s Diary", by Spencer J. Quinn
Inside the Houthis’ Revolutionary Creed, by Jose Alberto Nino
Der Menschenrechtsrat, ein Hochkommissar und die Doppelmoral
Die Bundesrepublik Deutschland strebt nach einem Sitz im UN-Menschenrechtsrat.
Das wirkt ehrenwert und das ist auch die Absicht: die emotionale Wirkung der Ehrenhaftigkeit. Schließlich wird seit jeher mit Emotionen handfeste Politik gestaltet. Und das ist oft keine Politik, welche die Interessen Jener vertritt, die man mit Emotionen vereinnahmt hat. Wenn Moral in den Mittelpunkt gestellt wird, dann ist der Weg zur täuschenden, auch sich selbst täuschenden Doppelmoral nicht weit. Warum die deutsche Regierung auf dieses Mandat schielt, hat natürlich handfeste Gründe. Es geht um politischen Einfluss.
Wie das Auswärtige Amt jüngst verlauten ließ, bewirbt sich die Bundesrepublik ein weiteres Mal um einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat:
„Wenn im Oktober der Menschenrechtsrat 2027 bis 2029 gewählt wird, strebt Deutschland bereits zum 6. Mal einen Sitz in diesem Gremium an. Der Rat setzt sich auf einzigartige Weise für die Menschenrechte ein, dafür, dass Journalistinnen und Journalisten ihrer wichtigen Arbeit nachgehen können, Gläubige ohne Gefahr ihre Religion ausüben dürfen und Minderheiten nicht um ihre Rechte fürchten müssen.“ (1)
Der UN-Menschenrechtsrat wurde im Jahre 2006 als Nachfolgeorganisation der UN-Menschenrechtskommission mit Sitz im Schweizerischen Genf ins Leben gerufen. Jeder Staat kann sich um einen der 47 Sitze bewerben. Seine Aufgabe definiert der Menschenrechtsrat in der weltweiten Einhaltung der Menschenrechte. Seine Empfehlungen sind formal kooperativ und für die Staaten nicht verbindlich (2, 3).
Trotzdem nimmt der UN-Menschenrechtsrat gewichtigen Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess, weil seine Stellungnahmen im allgemeinen Informationsraum verbreitet werden. Er ist ein Machtinstrument. Seine Aktivitäten sind politisch, nicht ethisch motiviert. Macht trägt im Allgemeinen ein passenden Feigenblatt zur Kaschierung der wahren Ziele unter Vortäuschung vermeintlicher Ziele. Ist diese Rolle des Menschenrechtsrates nur eine substanzlose Behauptung des Autors? Erinnern wir uns an den Volksaufstand in Libyen — der keiner war:
„Mehr als zwei Drittel der 192 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen stimmten am Dienstag bei einer Plenarsitzung der UN-Vollversammlung für den Ausschluss Libyens aus dem Menschenrechtsrat. Nie zuvor war die Weltorganisation in dieser Form gegen ein aktives Mitglied vorgegangen. Bundesaußenminister Guido Westerwelle begrüßte die Entscheidung. »Wer die Menschenrechte in so schrecklicher Weise verletzt, hat keinen Platz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen«, teilte er mit.“ (4)
Der deutsche Außenminister hatte übrigens gelogen, denn auch er konnte nie belegen in welcher Art und Weise denn die damalige libysche Regierung „die Menschenrechte in so schrecklicher Weise verletzt“ hätte. Aber eine UN-Körperschaft ließ sich benutzen, um gegen einen UN-Mitgliedsstaat Krieg zu führen (5) — um hier einmal Neusprech zu benutzen: einen unprovozierten, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.
In der Pressemeldung des Außenamtes fiel dem Autor folgender Abschnitt auf:
„Außenminister Wadephul wird in Genf überdies auf weitere Partner treffen, mit denen Deutschland eng zusammenarbeitet, darunter auf den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Mirjana Spoljaric Egger und den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus.“ (1i)
Der Autor verwies gerade auf Libyen. Wir könnten die gleichen Mechanismen auch im Falle des Krieges gegen Syrien aufzeigen, aber allein Libyen genügt. In der obigen Pressemeldung wurde ein Treffen mit der Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) erwähnt. Wie stellte sich das IKRK bei der Aggression gegen Libyen auf? Blieb es unparteiisch, einzig verpflichtet, Menschen in Not zu helfen? Nein:
„Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beobachtet die Lage mit Sorge. »Es ist höchste Zeit, dass wir den Menschen bei ihren dringendsten Bedürfnissen helfen können und die Hilfsorganisationen in den Rest des Landes hineinkommen«, sagte IKRK-Sprecherin Anna Nelson. Vor allem die Entwicklung in dem noch vom Gaddafi-Regime beherrschten Westen Libyens mit der Hauptstadt Tripolis sei alarmierend.“ (4i)
Zu Tedros Adhanom Ghebreyesus, mit dem der deutsche Außenminister Wadephul „eng zusammenarbeitet“, muss nicht viel erklärt werden. Ghebreyesus war und ist (!) einer der Großmeister der PLandemie, ein demokratieferner, skrupelloser Umsetzer der Operationen, welche im Rahmen einer PLandemie notwendig sind (6 bis 9). Dieser Mann steht einer UN-Organisation vor, der Weltgesundheitsorganisation (WHO), einer UN-Organisation, welche die Pandemie-Inszenierung verwaltete. So, wie der Deutsche Volker Türk als Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte formal die zweithöchste Führungsebene bei den Vereinten Nationen einnimmt — direkt ernannt vom UN-Generalsekretär Antonio Gutterres. Auch aus dieser Position wurde im Jahre 2011 Krieg gegen Libyen geführt (5i). Auf beide, Volker Türk wie Antonio Gutteres, kommen wir noch zurück.
Wir schlagen nun einen Bogen, aber die Dinge gehören sehr wohl zusammen.
Weiter oben wurde der unprovozierte, völkerrechtswidrige Angriffskrieg herausgestellt. Im Falle Libyen wurde dieser Begriff freilich nicht in den Systemmedien benutzt, nicht einmal im Falle des Krieges gegen den Irak. Bis zum Erbrechen wiedergekäut wurde er allerdings in Bezug auf die russische Intervention in der Ukraine. Unprovoziert kann diese Intervention nur so lange genannt werden, wie man wichtige Zusammenhänge ausblendet. Zum Beispiel, dass die Ukraine im Februar 2022 zwar nicht formal, dafür sehr wohl praktisch bereits ein NATO-Staat war. Was eine nachvollziehbare Bedrohung russischer Sicherheitsinteressen darstellt. Wir reden also nicht nur von einer russischen Intervention, sondern eben auch von einem Krieg der NATO gegen Russland.
NATO-Kriege wurden stets mittels traumatisierender Inszenierungen in den eigenen Gesellschaften überhaupt erst akzeptabel gemacht. Als die NATO den Krieg gegen Jugoslawien führte, hatte sie zuvor im Bündnis mit den Systemmedien den Informationskrieg gegen die eigenen Bürger gewonnen, indem sie diesen einen „Hufeisenplan“, eine angeblich geplante ethnische Säuberung seitens der jugoslawischen Führung unterschob. Dass es sich um eine Inszenierung handelte, wurde erst publik, als die Aggression gegen Jugoslawien vollzogen worden war (10).
Als die NATO begann, Krieg gegen Libyen zu führen, wurde die Traumatisierung der Bevölkerung, wohlgemerkt der in den NATO-Staaten, auf diese Art und Weise durchgeführt (b1):
Später stellten sich diese Behauptungen als völlig substanzlos heraus (11). Und wie wurde der NATO-Krieg gegen Russland eskaliert? Richtig, mit dem Ereignis Butscha. Butscha ist bis heute die sozusagen Generalvollmacht, um Krieg gegen Russland führen zu können. Mittels Butscha möchte alles erklärt werden: der angebliche Größenwahn des „Kreml-Herrschers“, der angebliche Sadismus russischer Truppen, die angebliche Unberechenbarkeit russischer Politik, eben einfach alles.
So etwas nennt man eine erfolgreiche psychologische Operation (PsyOp), eine unverzichtbare Methode der Kriegsführung, die dem großangelegten Waffengang stets vorausgeht. Das Ereignis Butscha ist eine Inszenierung, entwickelt für den Informationsraum der westlichen Gesellschaften. Eine Inszenierung, die bis heute wirkt. Der „Hufeisenplan“, der „Viagra-Totalitarismus“, „Assads Fassbomben und Giftgas“ und das „Massaker von Butscha“ nutz(t)en sämtlich die gleichen Methoden und beruhen auf den gleichen strategischen Ansätzen.
Was aber hat das mit dem Ansinnen der Bundesrepublik Deutschland zu tun, einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat zu erhalten?
Erinnern wir uns an die These des Autors, dass die Vereinten Nationen und ihre Unter- und Partnerorganisationen zwar hehre Ziele proklamieren, letztlich jedoch Machtverhältnisse spiegeln. Machtverhältnisse, nach denen sich die Arbeit dieser Organisationen zu richten hat. Genau das ist der Grund, warum sich die Vereinten Nationen weder entschieden der Aggression der NATO gegen Jugoslawien, noch der gegen Libyen und auch nicht der gegen den Irak und Syrien (Liste unvollständig) widersetzten. Schließlich hätten die ethisch geprägten Ziele der Organisation(en) das geboten, sie geradewegs dazu verpflichtet. Abhängigkeiten setzen allerdings andere Prioritäten.
Mit Wadephul und seinem persönlich vertretenen Ansinnen, Deutschland zu einem Sitz im Menschenrechtsrat zu verhelfen, begann der Artikel. Jetzt sind wir bei der Inszenierung von Butscha angelangt. Was hat nun Wadephul mit Butscha zu tun?
„Am vierten Jahrestag der Befreiung der ukrainischen Kleinstadt Butscha haben Bundesaußenminister Johann Wadephul und weitere EU-Vertreter der Opfer des Massakers gedacht. Butscha sei unter der Besatzung Russlands »zur Hölle auf Erden« geworden, sagte Wadephul. Der Ort stehe »für die Unmenschlichkeit und Brutalität, für die unsagbaren gezielten Verbrechen gegen Zivilisten, die fester Bestandteil der russischen Kriegsführung sind«. Der CDU-Politiker fügte hinzu: »Wohin auch immer Putins Russland geht, dahin kommen Mord und Barbarei.« Sicherheit sei weiterhin »nicht mit, sondern nur gegen Putins Russland möglich«.“ (12)
Wir können unaufgeregt festhalten, dass Wadephul politisch motivierte Volksverhetzung betrieb, dabei dreist mehrfach log und unmissverständlich auf einen Krieg gegen Russland drängte. Das durfte er nicht nur in der Gewissheit tun, dabei strafrechtlich nichts befürchten zu müssen. In seiner Blase, der sich gegenseitig Bestätigung Gebenden, dürfte er nicht einmal auf den Gedanken gekommen sein.
Viel schwerwiegender schlägt jedoch zu Buche, mit welcher Selbstverständlichkeit ein öffentlich-rechtlicher, mit Zwangsgebühren finanzierter Sender diese Kriegstreiberei und Volksverhetzung mitträgt. Denn das Zitat ist der ARD-Tagesschau entnommen. Und die Kontinuität bundesdeutscher Außenpolitik ist frappierend. Vor 27 Jahren log ein deutscher Außenminister den Krieg gegen Jugoslawien (mit) herbei und nun tut es ein deutscher Außenminister in Bezug auf Russland.
Kommen wir zu zwei bereits weiter oben erwähnten Personalien zurück. Der deutsche Außenminister Johann Wadephul trifft sich also mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk (siehe ebenfalls weiter oben), einem Österreicher. Volker Türk handelt im Auftrag des UN-Generalsekretärs Antonio Guterres. Das wiederum führt uns zu einer Russin, der Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa, die uns ihrerseits etwas zu Butscha erzählen kann.
Im Rahmen eines Pressebriefings am 9. September kam Sacharowa einmal mehr auf das Ereignis Butscha, und dabei insbesondere auf die Rolle von UN-Körperschaften im Zuge der Instrumentalisierung dieses Ereignisses zu sprechen (13). Dabei warf sie persönlich dem UN-Hochkommissar Volker Türk, und mit ihm dem beauftragenden UN-Generalsekretär Antonio Guterres vor, „absurde Anschuldigungen“ gegen Russland in einem im Dezember 2022 veröffentlichten Bericht aufgestellt zu haben. Dieser Bericht verletzte grundlegende Neutralitätsprinzipien und basiere auf Doppelstandards.
Sacharowa führte zudem aus, dass die UN-Mitarbeiter für die Erstellung des Berichts im Prinzip statistische Angaben aus einer einzigen und zudem offenkundig voreingenommenen Quelle — einer Facebook-Präsenz der Hauptverwaltung der Nationalpolizei im Gebiet Kiew, auf deren Links nicht mehr zugegriffen werden könne und sich damit jedweder Prüfung entziehen — verwendet hatten. Eine Prüfung des Berichts ergibt, dass die russische Außenamtssprecherin dies völlig zurecht moniert (14).
Seite 3 des detaillierten Berichts klärt über die Methodik der Untersuchungen auf. Seit 2014 hat die UN eine Human Rights Monitoring Mission in Ukraine (HRMMU) in der Ukraine betrieben, innerhalb derer, wie der Name es schon sagt, ein „Remote-Monitoring“ durchgeführt wird (15). Weiteres Kernelement sind anonyme Interviews mit tatsächlichen oder vermeintlichen Opfern des Krieges in der Ukraine (14i). Diese Art von Datensammlung erinnert den Autor in verblüffender Weise an die Untersuchungen von UN-Körperschaften oder mit denen zusammenarbeitenden Organisationen beim „Nachweis“ des angeblichen Einsatzes von Giftgas durch das syrische Militär gegen die Zivilbevölkerung (Stichwort Fact Finding Missions).
Im Grunde genommen sind die Facebook-Quelle der Kiewer Nationalpolizei (nicht mehr verfügbar und also nicht mehr prüfbar) sowie die „Interviews“ innerhalb der HRMM (unabhängig nicht prüfbar) die einzigen Belege, welche im Bericht verwendet werden. Sie sollen „hinreichende Gründe zu der Annahme“ taugen — einem juristisch nichtssagenden Begriff —, dass russische Soldaten (unter anderem) in Butscha Kriegsverbrechen begangen hätten. Abgesehen davon, dass bis heute keine offizielle Namensliste der Opfer vorliegt. Russland hat diesbezüglich stets die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden angeboten.
Das alles ist eine Farce und alle sind sich dessen bewusst. Sacharowa weiß es, Türk und Gutteres wissen es, und auch Wadephul weiß es. Übrigens hat der Autor in den Massenmedien nirgends einen direkten Verweis auf den oben thematisierten UN-Bericht gefunden. Interessierte müssen hohe Hürden überwinden, um diesen zu finden. Was in den Medien geschah, war einzig und allein dessen Instrumentalisierung für den Krieg gegen Russland. Es sind nun einmal Systemmedien.
Am 6. Mai des Jahres übermittelte Russlands Außenminister Sergej Lawrow über seinen UN-Botschafter Wassili Nebenzia dem UN-Generalsekretär eine Botschaft mit 12 unmissverständlichen Fragen. Sie sind es wert, an dieser Stelle vollständig wiedergegeben zu werden:
„1. Im Dezember 2022 veröffentlichte das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) einen Bericht über die Misshandlung von Zivilisten in der Ukraine, unter anderem in Butscha. Die in diesem Bericht des Sekretariats gezogenen Schlussfolgerungen bezüglich angeblicher ‚Kriegsverbrechen‘ sind äußerst schwerwiegend und gehen über dessen Mandat hinaus. Sind Sie [UN-Generalsekretär Gutteres] als Leiter des Sekretariats bereit, die politische Verantwortung für diese Schlussfolgerungen zu übernehmen, vor dem Hintergrund umfangreicher Beweise dafür, dass der Vorfall inszeniert wurde?
2. Inwiefern steht die Tatsache, dass das Sekretariat in dieser Angelegenheit aktiv mit der Ukraine zusammenarbeitet, sich aber weigert, mit der Russischen Föderation in Kontakt zu treten, im Einklang mit Ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 100 der Charta der Vereinten Nationen, der vom Generalsekretär und den Mitarbeitern des Sekretariats die Einhaltung des Grundsatzes der Unparteilichkeit verlangt?
3. Aus welchen Gründen haben Sie die Veröffentlichung des OHCHR-Berichts genehmigt, angesichts der Tatsache, dass das Hauptinstrument seiner ‚Methodik‘ die Behauptung ist, es gebe »begründete Anhaltspunkte für die Annahme«, dass die beschriebenen Ereignisse stattgefunden haben? Halten Sie eine solche Methodik aus rechtlicher Sicht für ausreichend, um zu dem Schluss zu gelangen, dass ‚Kriegsverbrechen‘ begangen wurden?
4. Was ist der Grund dafür, dass bei der Erstellung des Berichts Statistiken aus einer einzigen Quelle herangezogen wurden, nämlich der Facebook-Seite der Generaldirektion der Nationalpolizei im Gebiet Kiew, zumal die im Bericht angegebenen Weblinks nicht mehr funktionieren, da deren Inhalte gesperrt oder gelöscht wurden? Halten Sie ein solches Vorgehen — die Verwendung nicht überprüfbarer Informationen einer der betroffenen Parteien durch das Sekretariat — für angemessen?
5. Wie erklären Sie die Diskrepanz bei der Zahl der Todesopfer, die in dem vorgenannten Bericht genannt wird und zwischen 1.365 und 21 Personen schwankt, was einer ‚Fehlermarge‘ von über 1.000 Personen entspricht?
6. Warum haben Ihre Untergebenen bei der Arbeit an dem Bericht grundlegende Prinzipien der Beweiskette nicht beachtet und als primäre Informationsquelle anonyme ‚Interviews‘ angeführt, die nicht zuverlässig überprüft werden können? Haben Sie im Sekretariat eine Überprüfung der »gewonnenen Erkenntnisse« durchgeführt, nachdem zahlreiche Beweise aufgetaucht sind, die die im Bericht dargestellte Version der Ereignisse widerlegen?
7. Verfügt das Sekretariat über personenbezogene Daten von Zeugen und Opfern, Aufzeichnungen, in denen deren Aussagen dokumentiert sind, oder medizinische Daten zu Obduktionen und Tatortuntersuchungen? Falls nicht, auf welcher Grundlage hat das OHCHR seine Schlussfolgerungen bezüglich ‚Kriegsverbrechen‘ in dem Bericht gezogen? Falls das Sekretariat über diese Daten verfügt, warum weigert sich das OHCHR, diese für eine objektive Bewertung zur Verfügung zu stellen? Warum weigern Sie sich als Generalsekretär, Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Rechtspflege im Einklang mit dem Übereinkommen von 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen (Abschnitt 21: »Die Vereinten Nationen arbeiten jederzeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen, um die ordnungsgemäße Rechtspflege zu erleichtern«) zu erleichtern?
8. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation haben dem Sekretariat offiziell ein Ersuchen um Zusammenarbeit in dem Strafverfahren im Zusammenhang mit den Ereignissen in Butscha am 9. September 2024 übermittelt. Offizielle Mahnungen wurden im November 2024 sowie im Januar, April und Juni 2025 versandt. Erst fast ein Jahr später, im Juli 2025, antwortete das Sekretariat und lehnte die Offenlegung von Informationen mit der Begründung ab, diese seien angeblich ‚vertraulich‘. Worauf ist die Verzögerung des Sekretariats bei der Beantwortung unserer Anfrage zurückzuführen?
9. Warum wendet das Sekretariat in Bezug auf die Zusammenarbeit doppelte Maßstäbe an, indem es die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation scheut, aber im Jahr 2021 umgehend einem Antrag Italiens auf Unterstützung bei der Organisation einer gerichtlichen Untersuchung stattgab und im Jahr 2017 einem Antrag aus Kiew auf Bereitstellung einer Kopie eines Schreibens vom 1. März 2014 von V. F. Janukowitsch, der zu dieser Zeit Präsident der Ukraine war, an V. V. Putin, den Präsidenten der Russischen Föderation, einem Schreiben, das anschließend in einem Gerichtsverfahren gegen Herrn Janukowitsch verwendet wurde?
10. Warum wurden die folgenden objektiven und weithin bekannten Unstimmigkeiten in der Darstellung der Ereignisse, die von den ukrainischen Behörden mit Unterstützung westlicher Länder, einschließlich westlicher Medien, verbreitet wurde, all die Jahre lang vom OHCHR, von Ihnen persönlich und von anderen Vertretern des Sekretariats ignoriert, auch in öffentlichen Stellungnahmen zum Thema Butscha?
- Die Streitkräfte der Russischen Föderation waren vom 3. bis zum 30. März 2022 in Butscha präsent und wurden nach einer weiteren Verhandlungsrunde in Istanbul als Geste des guten Willens abgezogen. Während die Stadt unter ihrer Kontrolle stand, konnten sich die Einwohner frei bewegen und Mobiltelefone nutzen; die Ausfahrten aus der Stadt waren nicht blockiert. Während dieses gesamten Zeitraums wurde die Stadt von der Raketenartillerie der ukrainischen Streitkräfte beschossen, was zu Opfern unter der lokalen Zivilbevölkerung führte. Am 31. März veröffentlichte Anatoly Fedoruk, der Bürgermeister von Butscha, eine Videoansprache, in der er die »Befreiung von Butscha« verkündete und bestätigte, dass sich keine russischen Truppen in der Stadt befänden, erwähnte jedoch mit keinem Wort Leichen auf den Straßen, Tötungen von Zivilisten durch russisches Militärpersonal oder Bestattungen.
- Am 1. April veröffentlichte Katerina Ukraintseva, Mitglied des Stadtrats von Butscha, ein Video, in dem sie warnte, dass Angehörige des Sicherheitsdienstes der Ukraine in die Stadt eingedrungen seien und eine ‚Säuberungsaktion‘ durchführten; sie forderte ihre Mitbürger auf, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Am 1. und 2. April ’säuberten‘ ukrainische Sicherheitskräfte die Stadt. Diese Operation wurde in einem Video angekündigt, das die Nationale Polizei der Ukraine am 2. April veröffentlichte. In den Aufnahmen dieses Videos sind keine Leichen auf den Straßen zu sehen, und auch in den Interviews, die die Nationale Garde der Ukraine mit Anwohnern führte, werden keine erwähnt.
- In den vier Tagen nach dem Abzug der russischen Truppen aus der Stadt gab es keinerlei Anzeichen für irgendwelche ‚Gräueltaten‘. Fotos von Leichen in Zivilkleidung tauchten erst auf, nachdem die ukrainischen Sicherheitskräfte, nationalistische Bataillone und Territorialverteidigungseinheiten sowie die westlichen Medien in die Stadt eingedrungen waren.
- Die Leichen auf den von den westlichen Medien verbreiteten Fotos und Videos wurden aus denselben Blickwinkeln aufgenommen. Es wird behauptet, die Leichen hätten seit Mitte März auf den Straßen von Butscha gelegen, doch weisen sie keine Anzeichen einer fortgeschrittenen Verwesung auf, die unter solchen Bedingungen unvermeidlich wäre. Darüber hinaus variiert in einer Reihe von Fällen das Ausmaß der postmortalen Veränderungen von einem Teil derselben Leiche zum anderen, was unmöglich wäre, wenn die Leiche im Freien in einer homogenen Umgebung gelegen hätte.
- Die Leichen auf den Aufnahmen sind deutlich verschmutzt, da es seit einigen Tagen stark geregnet hatte, während der Stoff, mit dem ihre Hände gefesselt wurden, makellos sauber ist, was die Darstellung der Ereignisse stützt, wonach ihre Hände unmittelbar vor der Aufnahme gefesselt worden waren. Darüber hinaus stimmt in einer Reihe von Fällen der Schmutz, der in großen Mengen auf der Kleidung und an unbedeckten Körperteilen zu finden ist, nicht mit der Schmutzzusammensetzung und -verteilung an dem Ort überein, an dem die Leichen gefunden wurden; es gibt Anzeichen dafür, dass die Leichen herumgeschleift worden waren.
- Viele der Verstorbenen hatten weißen Stoff um einen Arm oder ein Bein gebunden. Weißer Stoff wurde von den russischen Streitkräften verwendet, um ihnen freundlich gesinnte Personen zu kennzeichnen. Im Gegensatz zu den Streifen, mit denen die Hände der Verstorbenen gefesselt waren, waren diese Stücke weißen Stoffes stark verschmutzt, was darauf hindeutet, dass sie sich zum Zeitpunkt ihres Todes an den Verstorbenen befanden. Es ist zudem bekannt, dass die ukrainischen Streitkräfte blauen Stoff zur Kennzeichnung ihrer Anhänger verwendeten.
- Sergei Korotkikh, ein ukrainischer Neonazi, der die ukrainischen Territorialverteidigungseinheiten befehligte, die nach dem Abzug der russischen Truppen in Butscha einmarschierten, hat ein Video veröffentlicht, in dem Mitglieder seiner Einheit darüber diskutieren, ob sie Menschen ohne blaue Armbinden erschießen sollen. In dem Video erhalten sie den Befehl, zu schießen.
11. Warum hat, während Sie sich bei Ihren Recherchen auf voreingenommene Berichte der westlichen Medien stützen, kein Vertreter des Sekretariats den Tod von Gonzalo Lira, einem amerikanischen Journalisten, der sich in Gewahrsam des ukrainischen Sicherheitsdienstes befand und die Ereignisse in Butscha gründlich untersuchte sowie aufdeckte, dass dieser Vorfall inszeniert war, verurteilt? Hat das Sekretariat die von ihm und anderen unparteiischen Journalisten veröffentlichten Informationen geprüft, einschließlich derer, die die Vorbereitungen für diese Provokation aus erster Hand miterlebt haben?
12. Die Kiewer Behörden haben in Butscha ein Denkmal errichtet, auf dem 501 Namen von Personen stehen, die angeblich von russischen Militärangehörigen getötet wurden. Diese Informationen sind daher öffentlich und nicht vertraulich, wie von Ihren Untergebenen im OHCHR und im Büro für Rechtsangelegenheiten behauptet wird. Stimmen diese Namen mit denen auf der Liste überein, die sich im Besitz des Sekretariats befindet, wie aus den Erklärungen Ihres offiziellen Sprechers hervorgeht? Warum weigern Sie sich, diese Liste der Russischen Föderation zur Verfügung zu stellen, wodurch es unmöglich wird, die Wahrheit festzustellen, und der Kampf gegen die Straflosigkeit behindert wird, den Sie selbst für notwendig erklärt haben? (a1, 16)
Für den UN-Hochkommissar Volker Türk wäre das eine interessante Lektüre, doch müssen wir leider davon ausgehen, dass Türk diese Lektüre ignorieren wird — so wie auch der deutsche Außenminister. Das von ihnen vertretene Narrativ ist nämlich systemrelevant. Doch gilt auch in diesem Falle: Wer den Mut, auch den Mut zur Überwindung der eigenen kognitiven Dissonanz aufbringt, hat genug Möglichkeiten, hinter die Erzählung zu schauen.
Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er — einschließlich der Primärquelle — gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(a1) Die Übersetzung erfolgte unter Zuhilfenahme von DeepL.com.
(1) 15.09.2026; Auswärtiges Amt; Mensch im Mittelpunkt. Außenminister Wadephul wirbt in Genf für Deutschlands Sitz im Menschrechtsrat und in München für ein ambitioniertes Deutschlandbild im Ausland; https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/menschenrechte/2802212-2802212
(2) United Nations; 15.03.2006; Resolution adopted by the General Assembly 60/251. Human Rights Council; http://un-documents.net/a60r251.htm
(3) 14.03.2016; Bundeszentrale für politische Bildung; 10 Jahre UN-Menschenrechtsrat; https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/223004/10-jahre-un-menschenrechtsrat/
(4, 4i) 02.03.2011; ntv; Militärische Lösung wird Option; https://www.n-tv.de/politik/Militaerische-Loesung-wird-Option-article2738991.html; Artikel hinter Werbeschranke
(5) 25.02.2011; SWI; Olivier Pauchard; UNO zeigt Gaddafi die Zähne; https://www.swissinfo.ch/ger/schweizer-politik/uno-zeigt-gaddafi-die-zaehne/29588832
(6) 19.05.2026; ARD-Tagesschau; WHO „sehr besorgt“ über rasche Ebola-Ausbreitung; https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/ebola-ausbruch-who-100.html
(7) 16.03.2020; Reuters; Emma Farge, John Revill; ‚Test, test, test‘: WHO Chief’s coronavirus message to world; https://www.reuters.com/article/us-healthcare-coronavirus-who-idUSKBN2132S4
(8) 28.05.2024; WHO, Youtube; LIVE from #WHA77: Celebrating 50 years of immunization progress: honouring achievements, embracin… ; Rede von Tedros A. Ghebreyesus; im Video ab Min. 9:12; https://www.youtube.com/watch?v=aa6qo1bpwx8&t=1s&ab_channel=WorldHealthOrganization%28WHO%29; Verskriptung und Übersetzung: Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung; WHO-Chef: Aggressiver gegen Impfgegner vorgehen; https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/ihr-aenderungen-beschlossen-pandemischer-notfall-schon-bei-blossem-verdacht.html
(9) 08.09.2023; Kla.TV, Fassadenkratzer; Die Akte Tedros — Wird der WHO-Chef zum mächtigsten Mann der Welt?; https://fassadenkratzer.de/2023/09/08/die-akte-tedros-wird-der-who-chef-zum-machtigsten-mann-der-welt/; Geskriptet aus: https://www.kla.tv/Tedros/16984
(10) 11.04.2019; Le Monde diplomatique; Serge Halimi, Pierre Rimbert; Das Märchen vom Hufeisenplan; https://monde-diplomatique.de/artikel/!5584546
(11) 06.07.2011; Der Standard; Interview von Berthold Eder; Es fand eine regelrechte Jagd auf Migranten statt; http://derstandard.at/1308680482845/Es-fand-eine-regelrechte-Jagd-auf-Migranten-statt
(12) 31.03.2026; ARD-Tagesschau; „Hölle auf Erden“; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-gedenken-butscha-102.html
(13) 09.09.2026; Außenministerium der Russischen Föderation; Aus dem Pressebriefing der offiziellen Sprecherin des Außenministeriums Russlands, Maria Sacharowa, Syktywkar; https://www.mid.ru/de/foreign_policy/news/2139641/; das Thema Butscha wird als vorletztes Thema (im Skript im unteren Teil) behandelt
(14, 14i) 07.12.2022; United Nations; United Nations Human Rights Office Of The High Commissioner; UN report details summary executions of civilians by Russian troops in northern Ukraine; https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/12/un-report-details-summary-executions-civilians-russian-troops-northern; detaillierter Bericht: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/ukraine/2022/2022-12-07-OHCHR-Thematic-Report-Killings-EN.pdf
(15) United Nations Human Rights; UN Human Rights Monitoring Mission in Ukraine, Monitoring The Human Rights Situation In The Country Since 2014; https://ukraine.ohchr.org/en; abgerufen: 18.09.2026
(16) 06.05.2026; United Nations, General Assembly Security Council; Letter dated 6 May 2026 from the Permanent Representative of the Russian Federation to the United Nations addressed to the Secretary-General, the President of the General Assembly and the President of the Security Council; https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n26/108/35/pdf/n2610835.pdf
(b1) Ergebnisse einer Suche in Google zum Einsatz von Viagra bei libyschen Regierungstruppen; Bildschirmschnappschuss; 27.12.2015
(Titelbild) UN-Flagge; Autor: Chickenonline (Pixabay); Datum: 08.02.2016; Quelle: https://pixabay.com/de/vereinten-nationen-welt-flagge-un-1184119/; Lizenz: Pixabay License
Bolivien erhält Milliardenkredit vom IWF
Semitism(Or Jewish Supremacism), Not Antisemitism, Is the Great Plague of Our Times, by Jung-Freud
Neutralitätsrat: NATO- und EU-Anbindung verletzt zentrale Rechtsgrundlagen
Die Schweiz höhlt ihre Neutralität in kleinen Schritten aus, die einzeln unproblematisch erscheinen, in ihrer kumulativen Wirkung aber verfassungs- und völkerrechtlichen Konfliktstoff bieten. Zu diesem Schluss kommt der Neutralitätsrat in seinem neusten Bericht. Nicht ein einzelner Rechtsbruch sei entscheidend, sondern die Summe vieler Schritte: EU-Sanktionen, Partnerschaftsübungen, sicherheitspolitische Abstimmung und die geplante Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Eine Prüfung ihrer Gesamtwirkung auf die dauernde bewaffnete Neutralität fehle bis heute.
Art. 2 der Bundesverfassung verpflichtet Bund und Parlament zum Einsatz für «eine friedliche und gerechte internationale Ordnung». Hinzu kommt die verfassungsmäßige Pflicht zur Beachtung des Völkerrechts. NATO- und EU-Staaten haben dagegen wiederholt Einigungsversuche zwischen Russland und der Ukraine verhindert und damit die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung gemäß Art. 2.3 der UNO-Charta missachtet.
Der Bericht verweist auf das Minsker Abkommen im Vorfeld der russischen Invasion und die Verhandlungen von Istanbul 2022. Nach Einschätzung des Rates haben westliche Akteure entscheidend dazu beigetragen, mögliche Friedenslösungen zu verhindern. Eine «gerichtsfeste» Verletzung durch NATO-Staaten lasse sich daraus zwar nicht ableiten, weil die Norm der UNO-Charta primär die Streitparteien bindet. Die willentliche und fortgesetzte Behinderung von Friedensbemühungen durch NATO- und EU-Staaten widerspreche jedoch Sinn und Geist der Charta.
Der Neutralitätsrat sieht in der militärischen Partnerschaft mit Organisationen, die das Völkerrecht mit Absicht missachten, einen Verstoß gegen die Friedenspflicht aus der Bundesverfassung und der UNO-Charta sowie eine weitere Gefährdung der Neutralität.
Gerade für die neutrale Schweiz ist dies nach Auffassung des Rates entscheidend: Sie kann ihre Sicherheit nicht auf Machtpolitik stützen, sondern nur auf die Geltung des Völkerrechts und eine glaubwürdige, verteidigungsfähige Neutralität. Eine vertiefte Zusammenarbeit mit NATO und EU dürfe deshalb nicht losgelöst vom Respekt dieser Partner für das Völkerrecht beurteilt werden.
Der Neutralitätsrat fordert eine Kurskorrektur: Das Parlament soll jede wesentliche Kooperation auch in ihrer kumulativen Wirkung auf Neutralitätsrecht und UNO-Charta prüfen. Der Bundesrat soll die Russland-Sanktionen beenden und in der UNO eine Debatte über die Weiterentwicklung des Neutralitätsrechts im Hinblick auf Cyber- und Hybridkrieg anstoßen. Dem Stimmvolk empfiehlt der Rat die Annahme der Neutralitätsinitiative, damit die Neutralität völkerrechtskonform in der Verfassung verankert wird.
Dem zwölfköpfigen Neutralitätsrat gehören profilierte Persönlichkeiten aus Völkerrecht, Diplomatie, Militär und Wissenschaft an, darunter der frühere UNO-Experte Prof. Alfred de Zayas, Rechtsanwalt Philipp Kruse, die ehemaligen Botschafter Jean-Daniel Ruch und Georges Martin, der Politologe Prof. Wolf Linder, der Neutralitätsforscher Prof. Pascal Lottaz sowie Jacques Baud und Ralph Bosshard, ehemalige Militärs in internationalem Einsatz.
Der Kernbefund: Für einen neutralen Kleinstaat ist Völkerrecht keine Nebensache. Es ist eine zentrale Sicherheitsgrundlage.
Kinder brauchen besseren Schutz vor Mobilfunkstrahlung
Die Bildschirmzeit stellt ein Risiko für die Gesundheit von Kindern dar, da drahtlose Geräte Kinder schädlichen elektromagnetischen Feldern (EMF) aussetzen. Dies geht aus einer neuen Stellungnahme der Internationalen Kommission für die biologischen Auswirkungen elektromagnetischer Felder (ICBE-EMF) hervor, auf die The Defender aufmerksam macht.
In der 23-seitigen Stellungnahme werden über 100 wissenschaftliche Studien zitiert, die belegen, wie EMF in den derzeit von der Federal Communications Commission (FCC) der USA zugelassenen Konzentrationen die menschliche Gesundheit schädigen können. Geräte wie Tablets und Mobiltelefone strahlen demnach über ihre drahtlosen Verbindungen, elektrischen Komponenten und Ladesysteme EMF aus.
Laut den Studien besteht ein Zusammenhang zwischen übermäßiger Bildschirmnutzung bei Kindern und Schlafstörungen, Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten, schlechter schulischer Leistung, beeinträchtigter sozialer und emotionaler Entwicklung, eingeschränkter Gehirnfunktion und Beeinträchtigungen der Augengesundheit. Auch eine Korrelation mit dem Herz-Kreislauf-System in Verbindung mit dem Stoffwechsel sowie einem erhöhten Risiko für chronische Erkrankungen, einschließlich Diabetes, wurde festgestellt.
Kleinkinder seien besonders gefährdet, so die ICBE-EMF:
«Kinder können gegenüber den gesundheitlichen Auswirkungen drahtloser Strahlung anfälliger sein als Erwachsene, da diese tiefer eindringt und in bestimmten Bereichen des kindlichen Gehirns eine höhere Absorptionsrate aufweist und weil ihr sich noch in der Entwicklung befindliches Gehirn und ihre physiologischen Systeme empfindlicher auf Umweltgifte reagieren.»
Die ICBE-EMF ist ein «Konsortium aus Wissenschaftlern, Ärzten und Fachleuten aus verwandten Bereichen», das sich mit Mobilfunkstrahlung befasst und Richtlinien zur Exposition gegenüber Mobilfunkstrahlung empfiehlt, die «auf den besten, von Fachkollegen begutachteten wissenschaftlichen Publikationen basieren».
Die Gruppe forderte Regierungen, Schulen und die Mobilfunkbranche auf, gemeinsam daran zu arbeiten, die Belastung von Kindern durch elektromagnetische Felder (EMF) zu reduzieren. Sie stellte klar:
«Indem wir jetzt handeln, um die Belastung zu verringern und sicherere Technologien einzuführen, können wir besser sicherstellen, dass der technologische Fortschritt nicht auf Kosten der Gesundheit und des Wohlbefindens der nächsten Generation geht.»
Miriam Eckenfels, Leiterin des Programms für elektromagnetische Strahlung (EMR) und Mobilfunk bei Children's Health Defense, erklärte, es sei wichtig, dass Eltern, Schulen und politische Entscheidungsträger «den Umgang unserer Kinder mit Technologie überdenken und damit beginnen, Kinder zu Hause und in der Schule von Bildschirmen fernzuhalten».
Die Gruppe ICBE-EMF veröffentlichte ihre Stellungnahme weniger als zwei Wochen, nachdem das US-Gesundheitsministerium (HHS) ein «Live Real Life»-Symposium veranstaltet hatte, dessen Schwerpunkt darauf lag, die Schäden durch Bildschirmnutzung bei Kindern anzusprechen und sie zu ermutigen, sich viel ohne Bildschirme zu beschäftigen. In einem Beitrag zu dieser Veranstaltung auf X schrieb US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr.:
«Unsere Kinder haben nur eine Kindheit, und wir dürfen nicht zulassen, dass Bildschirme die Erfahrungen in der realen Welt ersetzen, die sie brauchen, um zu wachsen und sich zu entfalten.»
The Defender weist auch auf eine im Mai vom Büro des Surgeon General veröffentlichte Warnung vor den Gefahren übermäßiger Bildschirmnutzung für Kinder und Jugendliche hin. Der Bericht enthält ein Toolkit für Familien, Schulen und kommunale Organisationen, die Kindern dabei helfen möchten, gesündere digitale Gewohnheiten zu entwickeln.
Was können Schulen tun?In ihrer Stellungnahme erklärte die ICBE-EMF, dass gerade Kinder in der Schule einen stärkeren Schutz vor den Gefahren der Bildschirmnutzung und der Mobilfunkstrahlung benötigen:
«Schulen sollten sichere Lernumgebungen sein. Doch der weit verbreitete Einsatz drahtloser Technologien – von WLAN-fähigen Laptops und Tablets bis hin zu Smartboards und Mobiltelefonen – hat Klassenzimmer in Umgebungen verwandelt, in denen eine chronische, unnötig hohe EMF-Belastung herrscht.»
Die Organisation forderte die Schulen nachdrücklich auf:
- Die WLAN-Netzwerke der Schulen durch kabelgebundene Ethernet-Internetverbindungen zu ersetzen.
- Vorzuschreiben, dass Mobiltelefone während des Schultages ausgeschaltet und in einem abgeschirmten Aufbewahrungsbehälter, der Funkwellen abhält – beispielsweise einer Faraday-Box –, aufbewahrt werden.
- Sicherzustellen, dass die Schüler weit entfernt von elektrischen Geräten und Ladestationen lernen und spielen.
- Die örtliche Schulbehörde dazu aufzufordern, ein Team einzurichten, das regelmäßig die EMF-Werte in und ums Schulgebäude misst, um sicherzustellen, dass diese so niedrig wie möglich gehalten werden.
Die ICBE-EMF ergänzte:
«Kinder haben das Recht, in einer Umgebung frei von vermeidbaren Gesundheitsrisiken aufzuwachsen, zu lernen und sich zu entfalten. (...) Die Technologien, die unsere Zukunft prägen, sollten die Gesundheit der nächsten Generation nicht gefährden.»
Rechenzentren erhöhen ebenfalls die EMF-Belastung von KindernLaut der ICBE-EMF erhöhen nicht nur die Geräte die EMF-Belastung von Kindern, sondern auch die im Rahmen des Aufstiegs der künstlichen Intelligenz vermehrt aufkommenden energieintensiven Rechenzentren. Fast 1.900 öffentliche Schulen in den USA würden sich – einem im letzten Monat von The 74 veröffentlichten Bericht zufolge – in einem Umkreis von einer Meile um ein Rechenzentrum befinden.
Die ICBE-EMF wies darauf hin, dass Rechenzentren einen hohen Bedarf an Stromleitungen und Umspannwerken haben. Diese senden extrem niederfrequente EMF aus, die mit einem erhöhten Leukämierisiko in Verbindung gebracht werden. Die derzeitigen staatlichen Grenzwerte würden die Gesundheit von Kindern nicht ausreichend vor EMF aus Rechenzentren und anderen EMF-emittierenden Bauwerken und Geräten schützen. Das treffe auch auf Mobiltelefone und Mobilfunkmasten zu. Die Regierungen müssten ihre Grenzwerte aktualisieren, um der Exposition von Kindern im modernen Alltag angemessen Rechnung zu tragen, so die ICBE-EMF, die zu bedenken gibt:
«Das Versäumnis, die Expositionsgrenzwerte für nichtionisierende EMF angesichts zunehmender wissenschaftlicher Belege anzupassen, lässt eine Krise der öffentlichen Gesundheit befürchten, die Kinder, Familien und zukünftige Generationen weltweit gefährdet.»
Im Mai reichte Children's Health Defense (CHD) eine neue Klage auf Bundesebene ein, um die FCC – die in den USA die Grenzwerte für die Exposition gegenüber Mobilfunkstrahlung festlegt – dazu zu zwingen, einer gerichtlichen Anordnung aus dem Jahr 2021 nachzukommen. Demnach muss die Behörde darlegen, wie sie zu der Einschätzung gelangt ist, dass die aktuellen Expositionsgrenzwerte Menschen und Umwelt angemessen schützen.
In der Klage wird das US-Berufungsgericht aufgefordert, die FCC gerichtlich dazu zu zwingen, den Beschluss aus dem Jahr 2021 innerhalb von 90 Tagen endlich umzusetzen. Am 26. August gab das Gericht der FCC eine Frist bis zum 25. September, um auf den Antrag von CHD zu reagieren.