Externe Ticker

Rentner hält nur 88 Sekunden an einer Tankstelle – jetzt soll er 372 Euro Strafe zahlen

Ein kurzer Halt von gerade einmal 88 Sekunden und zwei Wochen später liegt ein Anwaltsschreiben über 372 Euro im Briefkasten. Genau das ist dem Rentner Jakob P. im österreichischen Wöllersdorf-Steinabrückl in Niederösterreich passiert. Er hatte nach eigenen Angaben nicht einmal getankt, sondern lediglich Wasser aus seinem Kofferraum geholt.

Der Fall sorgt auch deshalb für Aufsehen, weil die Forderung angesichts der äußerst kurzen Aufenthaltsdauer ungewöhnlich hoch erscheint. Juristisch geht es jedoch nicht um ein gewöhnliches Knöllchen und auch nicht um eine behördlich verhängte Geldbuße. Die 372 Euro stammen aus einem Anwaltsschreiben und stehen im Zusammenhang mit der Nutzung eines privaten Grundstücks.

Für Autofahrer aus Deutschland ist der Fall ebenfalls interessant. Denn auch hierzulande werden Supermarktparkplätze, Parkhäuser und andere Privatflächen zunehmend mit Kameras und automatischer Kennzeichenerfassung kontrolliert. Dass solche Systeme insbesondere für ältere Menschen schnell teuer werden können, zeigte bereits der Fall einer 82-jährigen Rentnerin, die wegen einer überschrittenen Parkzeit 48 Euro zahlen sollte.

Rentner steht nur eine Minute und 28 Sekunden auf dem Gelände

Jakob P. schilderte gegenüber der österreichischen „Kronen Zeitung“, er habe sich exakt eine Minute und 28 Sekunden auf dem Grundstück befunden. Sein Grund für den Halt war denkbar alltäglich: Der Rentner wollte lediglich Wasser aus dem Kofferraum holen. Etwa zwei Wochen später erreichte ihn das Schreiben eines Anwalts mit einer Forderung über 372 Euro.

Nach den veröffentlichten Berichten wandte sich der Rentner anschließend an die Rechtsberatung des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und zusätzlich an einen Rechtsanwalt. Ihm sei geraten worden, zunächst nicht zu zahlen und abzuwarten, ob tatsächlich eine Klage erhoben werde. Daraus folgt allerdings nicht, dass Betroffene entsprechende Schreiben grundsätzlich ignorieren sollten.

Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Entscheidend können unter anderem der genaue Inhalt des Schreibens, die Beschilderung, die konkrete Nutzung des Grundstücks und die rechtliche Grundlage der Forderung sein.

Kameras erfassen Fahrzeuge auf dem Tankstellengelände

Auf dem Gelände wird nach den veröffentlichten Berichten mit Kameras gearbeitet. Dadurch lässt sich feststellen, welches Fahrzeug auf das Grundstück fährt und ob es dort tatsächlich zum Tanken anhält. Gerade bei automatisierten Überwachungssystemen kann schon ein sehr kurzer Aufenthalt dokumentiert werden.

Der Betreiber begründet sein Vorgehen damit, dass es sich um Privatgrund handelt. Das Grundstück dürfe demnach von Kunden genutzt werden, die dort tanken. Bloßes Wenden, Durchfahren, kurzes Anhalten oder das Nutzen des Geländes für einen Preisvergleich seien dagegen nicht erwünscht.

Genau diese Unterscheidung kann Autofahrer überraschen. Eine Tankstelle wirkt im Alltag wie eine allgemein zugängliche Verkehrsfläche, bleibt rechtlich jedoch privates Grundstück.

Hinweisschilder werden zum Streitpunkt

Hinzu kommt die Frage, ob Fahrer die Bedingungen überhaupt rechtzeitig erkennen können. Nach den bisherigen Berichten befinden sich an der Einfahrt zwar Hinweisschilder, Betroffene beschreiben diese jedoch als eher klein und etwas abseits angebracht. Ob Hinweise ausreichend deutlich sind, kann bei späteren Auseinandersetzungen wichtig werden.

Die deutsche Rechtslage lässt sich dabei nicht ohne Weiteres auf Österreich übertragen. In Deutschland weist die Verbraucherzentrale bei privaten Parkflächen darauf hin, dass Nutzungsbedingungen deutlich erkennbar sein müssen, wenn daraus beispielsweise eine Vertragsstrafe entstehen soll. Sehr kleine oder versteckt angebrachte Hinweise können deshalb problematisch sein.

Bei Privatparkplätzen sollten Autofahrer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass dieselben Regeln gelten wie im öffentlichen Straßenraum. Das betrifft auch Menschen mit Schwerbehinderung. In unserem Beitrag „Schwerbehinderung: Gilt der Parkausweis auch auf Privatparkplätzen?“ erklären wir, warum private Betreiber eigene Bedingungen festlegen können.

Tankstelle ist inzwischen geschlossen

Eine weitere Besonderheit macht den Fall des Rentners noch ungewöhnlicher. Die betreffende Tankstelle ist nach den Berichten inzwischen geschlossen. Dennoch soll die Überwachung des Grundstücks vorerst fortgesetzt werden.

Der Betreiber erklärte, dass er den Vertrag mit der Überwachungsfirma beenden wolle, dies jedoch erst zum Jahresende möglich sei. Das Durchfahrtsverbot soll deshalb weiterhin gelten. Wer die Fläche lediglich zum Wenden oder als Abkürzung nutzt, könnte somit auch nach der Schließung des eigentlichen Tankstellenbetriebs mit einem Schreiben konfrontiert werden.

Gerade bei ehemaligen Gewerbeflächen können solche Situationen für Fahrer schwer nachvollziehbar sein. Eine Fläche kann optisch weiterhin wie eine Zufahrt wirken, obwohl der Eigentümer ihre Nutzung ausdrücklich untersagt.

Warum schon ein kurzes Wenden teuer werden kann

Der österreichische ÖAMTC warnt bereits seit längerer Zeit vor sogenannten Besitzstörungsfallen. Nach Angaben des Automobilclubs kann bereits das kurze Wenden auf einem Privatgrundstück, das unerlaubte Abstellen eines Autos oder die Nutzung einer Fläche ohne die vorgesehene Dienstleistung eine Besitzstörung darstellen. Auch eine Abkürzung über ein Tankstellengelände wird als mögliches Beispiel genannt.

Autofahrer sollten deshalb die Dauer des Aufenthalts nicht mit der rechtlichen Bewertung verwechseln. Die Aussage „Ich war doch nur eine Minute dort“ beseitigt einen möglichen Konflikt mit dem Besitzer nicht automatisch. Zugleich bedeutet eine behauptete Besitzstörung nicht, dass jede verlangte Summe in voller Höhe berechtigt ist.

Genau an diesem Punkt hat sich die Rechtslage in Österreich Anfang 2026 verändert. Die Reform reagiert auf Fälle, in denen wegen kurzer Stopps oder Wendemanöver Forderungen von mehreren hundert Euro verschickt wurden.

Österreich senkt Kosten bei Besitzstörungsklagen

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue Regeln, mit denen überhöhten Zahlungsforderungen im Zusammenhang mit Besitzstörungen entgegengewirkt werden soll. Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation berichten, dass in den vergangenen Jahren bereits kurzes Anhalten oder Wenden Forderungen von etwa 400 bis 600 Euro nach sich ziehen konnte.

Durch die Neuregelung wurden insbesondere die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens reduziert. Wird eine Besitzstörungsklage im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug nicht bekämpft, liegen die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten nach Angaben der Arbeiterkammer nun in vielen Fällen deutlich unter früheren Beträgen. Konkrete Schäden können im Einzelfall hinzukommen.

Der Verein für Konsumenteninformation weist zudem darauf hin, dass nicht beliebige Bearbeitungs-, Verwaltungs- oder Überwachungskosten verlangt werden dürfen. Zulässig können etwa Kosten der Halterermittlung, Porto, angemessene Anwaltskosten und nachweisbare konkrete Schäden sein.

Damit ist eine außergerichtliche Forderung über 372 Euro nicht automatisch schon deshalb berechtigt, weil ein Fahrzeug tatsächlich auf einem Privatgrundstück stand. Ebenso wäre es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass Betroffene grundsätzlich überhaupt nichts zahlen müssen. Eine Prüfung des konkreten Schreibens bleibt notwendig.

372 Euro sind keine behördliche Geldstrafe

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden solche Schreiben schnell als „Strafe“ bezeichnet. Rechtlich sollte jedoch zwischen einer behördlichen Geldbuße und einer privaten beziehungsweise zivilrechtlichen Forderung unterschieden werden. Im Fall des Rentners Jakob P. handelt es sich nach den veröffentlichten Informationen um eine Forderung aus einem Anwaltsschreiben.

Das ist für Betroffene mehr als eine sprachliche Feinheit. Ein Bußgeldbescheid einer Behörde folgt anderen Regeln als eine Forderung eines Grundstückseigentümers oder dessen Rechtsvertreters. Auch die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, unterscheiden sich.

Was im Schreiben steht Was Betroffene prüfen sollten Hohe Zahlungsforderung Ist nachvollziehbar aufgeschlüsselt, wie sich der verlangte Betrag zusammensetzt? Hinweis auf Privatgrund War erkennbar, dass die Fläche privat ist und die Nutzung eingeschränkt wurde? Anwaltskosten Sind Höhe und Berechnung nachvollziehbar und nach den geltenden Regeln zulässig? Unterlassungsforderung Welche Verpflichtung soll der Betroffene für die Zukunft übernehmen? Kurze Zahlungsfrist Fristen sollten beachtet und rechtlicher Rat möglichst frühzeitig eingeholt werden. Auch weitere Fahrer sollen Forderungen erhalten haben

Der Rentner Jakob P. ist nach der Berichterstattung nicht der einzige Betroffene. Eine weitere Autofahrerin berichtete, gemeinsam mit ihrem Mann mit Motorrädern kurz auf dem Gelände Rast gemacht zu haben. Auch sie erhielt anschließend eine Zahlungsaufforderung und später offenbar ein weiteres Schreiben.

Nach ihrer Darstellung wurde sogar eine Zahlung in Raten angeboten. Gerade ein solches Angebot kann zunächst beruhigend wirken, weil die finanzielle Belastung auf mehrere Monate verteilt wird. Vor einer Ratenvereinbarung sollte dennoch geprüft werden, ob und in welcher Höhe die Forderung überhaupt besteht.

Auch in Deutschland ist bei Ratenvereinbarungen Vorsicht geboten, wenn eine Forderung bestritten wird. Weitere Informationen finden Betroffene in unserem Beitrag darüber, was Inkassodienste verlangen dürfen und was nicht.

Nicht aus Angst sofort überweisen

Die österreichische Arbeiterkammer rät Empfängern hoher Forderungen dazu, sich beraten zu lassen. Auch der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt eine sorgfältige Prüfung, statt aus Sorge vor einem Gerichtsverfahren vorschnell zu zahlen. Das gilt besonders dann, wenn die verlangte Summe erheblich ist.

Das bedeutet allerdings nicht, Fristen oder gerichtliche Schreiben unbeachtet zu lassen. Besonders wenn tatsächlich Post von einem Gericht eintrifft, müssen Betroffene darauf achten, welche Reaktion innerhalb welcher Frist erforderlich ist. Wer unsicher ist, sollte fachkundigen Rat einholen.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es auch in Deutschland Möglichkeiten, anwaltliche Beratung bezahlbar zu erhalten. Gegen-Hartz erklärt ausführlich, wie ein Beratungsschein für Rechtsberatung beantragt werden kann.

Fotos und Unterlagen können später wichtig werden

Wer erst nach mehreren Tagen oder Wochen eine Zahlungsaufforderung erhält, erinnert sich möglicherweise nicht mehr genau an die Situation. Deshalb kann es hilfreich sein, Fotos von der Einfahrt, den Hinweisschildern und der Umgebung anzufertigen, sofern dies noch möglich ist. Auch Schreiben, Umschläge und andere Unterlagen sollten aufbewahrt werden.

Bei einer späteren Auseinandersetzung lässt sich dadurch besser nachvollziehen, was ein Fahrer bei der Einfahrt tatsächlich erkennen konnte. Besonders relevant kann dies sein, wenn die Beschilderung aus Sicht des Betroffenen schwer lesbar oder ungünstig platziert war.

Bei Auslandsfällen kommt hinzu, dass deutsches und österreichisches Recht voneinander abweichen können. Ein allgemeiner Ratgeber kann deshalb keine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ersetzen.

Automatische Parkplatzkontrollen nehmen zu

Der Fall aus Österreich steht für eine Entwicklung, die auch auf deutschen Parkflächen immer häufiger zu beobachten ist. Kameras erfassen Kennzeichen bei der Einfahrt und erneut beim Verlassen, Software berechnet Aufenthaltszeiten und mögliche Verstöße werden anschließend automatisiert weiterverarbeitet.

Das Verfahren hat für Betreiber einen offensichtlichen Vorteil: Kontrollen sind ohne dauerhaft eingesetztes Personal möglich. Für Verbraucher entsteht jedoch das Problem, dass persönliche Umstände von einem automatisierten System zunächst nicht berücksichtigt werden.

Das zeigte auch der Fall einer 82-jährigen Kundin aus Recklinghausen. Sie überschritt die auf einem Supermarktparkplatz erlaubten 90 Minuten und sollte anschließend 40 Euro Vertragsstrafe sowie acht Euro Auslagen zahlen. Ihre eingeschränkte Mobilität und der dadurch langsamere Einkauf wurden durch die automatische Zeiterfassung zunächst nicht berücksichtigt.

Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier: Rentnerin kauft nicht schnell genug ein und muss 48 Euro Strafe zahlen.

Privatgrund bedeutet nicht, dass jede Summe verlangt werden darf

Grundstückseigentümer dürfen die Nutzung ihrer Flächen beschränken. Daraus folgt jedoch weder in Österreich noch in Deutschland, dass jede beliebige Zahlungsforderung automatisch durchsetzbar ist. Entscheidend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die konkreten Umstände des Falls.

In Deutschland kommt bei privaten Parkplätzen häufig ein Vertrag durch die Nutzung der Fläche zustande. Damit eine Vertragsstrafe verlangt werden kann, müssen die Bedingungen für Verbraucher ausreichend erkennbar sein. Außerdem dürfen entsprechende Klauseln nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

In Österreich steht bei Fällen wie dem des Rentners aus Niederösterreich dagegen häufig der Besitzschutz im Vordergrund. Die Reform aus dem Jahr 2026 soll insbesondere verhindern, dass die Angst vor hohen Prozesskosten dazu genutzt wird, Verbraucher zur Zahlung überzogener Beträge zu bewegen.

Auch deutsche Urlauber sollten aufmerksam sein

Für deutsche Urlauber ist der Fall besonders interessant, weil Österreich ein häufig genutztes Reise- und Transitland ist. Tankstellen werden unterwegs nicht nur zum Tanken genutzt, sondern auch für kurze Pausen, einen Fahrerwechsel oder zur Orientierung. Dennoch sollten Hinweise an Einfahrten auf privaten Flächen ernst genommen werden.

Wer lediglich wenden möchte, sollte im Zweifel lieber eine öffentliche Straße oder eine eindeutig freigegebene Fläche nutzen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn an der Zufahrt bereits Hinweise auf Privatgrund, Überwachung oder Nutzungsbeschränkungen zu erkennen sind.

Eine einzelne Tankstelle mit ungewöhnlich strengen Bedingungen bedeutet selbstverständlich nicht, dass Autofahrer an österreichischen Tankstellen generell mit derartigen Forderungen rechnen müssen. Der Fall zeigt vielmehr, welche finanziellen Folgen besondere Nutzungsbedingungen auf einzelnen Privatgrundstücken haben können.

Der Beitrag Rentner hält nur 88 Sekunden an einer Tankstelle – jetzt soll er 372 Euro Strafe zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Drei Kinder sterben bei Hausbrand in Xaneqîn

Bei einem Hausbrand in Celawla im südkurdischen Landkreis Xaneqîn sind am Samstagmorgen drei Kinder ums Leben gekommen. Ihre Mutter erlitt schwere Verletzungen.

Nach bisherigen Angaben befanden sich die Frau und ihre drei Kinder in dem Haus, als das Feuer ausbrach. Die Kinder konnten nicht gerettet werden. Ihre Mutter wurde schwer verletzt.

Zur Ursache des Brandes liegen bislang keine Angaben vor.

Kategorien: Externe Ticker

Abdullah Öcalans Neffe in Paris gestorben

Ramazan Öcalan, ein Neffe des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, ist in Paris im Alter von 47 Jahren gestorben. Er war der Sohn von Öcalans Schwester Fatma Öcalan.

Ramazan Öcalan lebte seit rund 16 Jahren in Frankreich. Nach Angaben seiner Angehörigen wurde er seit einiger Zeit wegen einer Erkrankung der Bauchspeicheldrüse und Diabetes behandelt. Er starb in der französischen Hauptstadt, wo er sich in medizinischer Behandlung befand.

Sein Leichnam soll nach Nordkurdistan überführt und in Amara im Landkreis Xelfetî (tr. Halfeti) in der Provinz Riha (Urfa) beigesetzt werden.

Kategorien: Externe Ticker

Fünf Tote bei Verkehrsunfall in Licê

Bei einem Verkehrsunfall in Licê in der nordkurdischen Provinz Amed (tr. Diyarbakır) sind fünf Menschen ums Leben gekommen und elf weitere verletzt worden. Nach bisherigen Angaben war ein mit 18 Menschen besetzter Kleinbus am Samstagvormittag auf dem Weg in Richtung Çewlîg (Bingöl), als das Fahrzeug am Ortseingang von Licê umkippte. Zahlreiche Rettungswagen wurden zur Unfallstelle entsandt.

Drei Menschen starben noch am Unfallort. Die Verletzten wurden in ein Krankenhaus in Licê gebracht. Zwei von ihnen erlagen dort ihren Verletzungen, womit die Zahl der Todesopfer auf fünf stieg. Die Gouverneursverwaltung von Diyarbakır teilte mit, dass elf Menschen verletzt wurden. Drei von ihnen befinden sich demnach in schwerem Zustand.

Kategorien: Externe Ticker

Ein glamouröses Bauernopfer

Die Tagebücher Anthony Faucis werfen der Corona-Opposition wieder ein paar Brocken hin, ohne dass die Zusammenhänge aufgeklärt werden und Geschädigte Genugtuung erhalten.
Kategorien: Externe Ticker

Verpulverte Billionen

Die USA haben seit dem Zweiten Weltkrieg Billionen Dollar für Kriege ausgegeben — genug, um den weltweiten Hunger über Jahrzehnte hinweg mehrfach zu beenden.
Kategorien: Externe Ticker

Das elende Schweigen

Die Medienlandschaft blendet den Völkermord und sexuellen Missbrauch von 50 Millionen Frauen und Mädchen im Sudan fast vollständig aus.
Kategorien: Externe Ticker

Nur 90 Minuten im Krankenhaus – Arbeitgeber kündigt langjährigem Mitarbeiter sofort

90 Minuten Abwesenheit, ein eingeschalteter Privatdetektiv und am Ende die Kündigung: Ein Fall aus Spanien zeigt, wie schnell aus Zweifeln an der Arbeitszeit ein erbitterter Streit um den Arbeitsplatz werden kann. Besonders brisant ist die Vorgeschichte, denn der betroffene Außendienstmitarbeiter war mehr als 20 Jahre beschäftigt, mehrfach für seine Leistungen ausgezeichnet worden und kurz zuvor nach einer schweren Erkrankung an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt.

Am Ende ging die Rechnung des Arbeitgebers nicht auf. Das höchste Arbeitsgericht Galiciens erklärte die Entlassung für unzulässig und setzte eine Entschädigung von 118.256,51 Euro fest.

Nach der Operation änderte sich das Verhältnis zum Arbeitgeber

Der Mitarbeiter arbeitete seit Dezember 2003 für den Dermokosmetik-Hersteller ISDIN. Noch 2023 war er für seine Leistungen ausgezeichnet worden, bevor Ende desselben Jahres eine hepatobiliäre Erkrankung diagnostiziert wurde.

Im Januar 2024 musste sich der Beschäftigte einer Operation unterziehen. Am 19. März 2024 kehrte er vollständig in den Beruf zurück.

Danach begann der Arbeitgeber, Arbeitszeiten und Produktivität des langjährigen Mitarbeiters kritisch zu prüfen. Nach Berichten von Focus Online und der spanischen Zeitung La Razón wurde schließlich sogar ein Privatdetektiv eingesetzt.

90 Minuten im Krankenhaus wurden zum Kündigungsgrund

Am 13. Mai 2024 hielt sich der Arbeitnehmer zwischen etwa 13.30 Uhr und 15 Uhr im Krankenhaus Meixoeiro auf. Gleichzeitig hatte er in seinem Arbeitsbericht bereits ab 9.30 Uhr Kunden- beziehungsweise Arztbesuche dokumentiert.

Auch für den folgenden Tag beanstandete das Unternehmen Unstimmigkeiten. Der Mann hatte unter anderem elf Besuche und einen Beleg für eine Mahlzeit dokumentiert, während der Arbeitgeber aus den Beobachtungen Zweifel an seiner tatsächlichen Arbeitsleistung ableitete.

Am 27. Juni 2024 folgte die disziplinarische Kündigung. Vorgeworfen wurden ihm unter anderem Verstöße gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht, mangelnde Disziplin und eine gesunkene Produktivität.

Die oft verkürzte Darstellung, der Mann sei schlicht deshalb gefeuert worden, weil er an einem einzigen Tag 90 Minuten nicht gearbeitet habe, greift deshalb zu kurz. Der Arbeitgeber stützte die Entlassung auf mehrere Vorwürfe – konnte sie vor Gericht allerdings nicht überzeugend belegen.

Der Arbeitnehmer konnte seine Termine belegen

Der Beschäftigte zog vor das Arbeitsgericht in Pontevedra. Dort konnte er nachweisen, dass die von ihm dokumentierten Arztbesuche tatsächlich stattgefunden hatten.

Auch ein erheblicher Leistungsabfall ließ sich nach den Berichten über das Verfahren nicht ausreichend belegen. Hinzu kamen die langjährige Beschäftigung, seine zuvor gute Leistungsbilanz und fehlende Nachweise für einen wirtschaftlichen Schaden des Unternehmens.

Der Tribunal Superior de Xustiza de Galicia bestätigte schließlich, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Dem Arbeitnehmer wurden 118.256,51 Euro zugesprochen.

Eine Detektei ersetzt keine belastbaren Beweise

Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Arbeitgeber erheblichen Aufwand betrieb, um mögliche Arbeitszeitverstöße aufzudecken. Eine Überwachung liefert jedoch nicht automatisch den Beweis dafür, dass ein Beschäftigter seinen Arbeitgeber bewusst über geleistete Arbeit getäuscht hat.

Zwischen einer Abwesenheit, einer fehlerhaften Dokumentation und vorsätzlichem Arbeitszeitbetrug liegen arbeitsrechtlich erhebliche Unterschiede. Auch deutsche Gerichte unterscheiden genau danach, was tatsächlich nachweisbar ist.

Das zeigt beispielsweise ein jüngeres Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Wie Gegen-Hartz berichtete, scheiterte dort eine Kündigung wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs, weil nicht bewiesen werden konnte, dass die Arbeitnehmerin insgesamt weniger gearbeitet hatte als vereinbart.

In Deutschland kann Arbeitszeitbetrug trotzdem den Job kosten

Aus der spanischen Entscheidung sollte deshalb nicht der Schluss gezogen werden, kurze oder falsch erfasste Fehlzeiten seien harmlos. Wer bewusst Arbeitszeit einträgt, obwohl er weiß, dass er in dieser Zeit nicht gearbeitet hat, geht ein erhebliches Risiko ein.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Verfahren 2 AZR 381/10 entschieden, dass eine vorsätzlich falsche Dokumentation der Arbeitszeit grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen kann. In diesem Verfahren hatte eine Beschäftigte an sieben Arbeitstagen insgesamt 135 Minuten zu viel als Arbeitszeit erfasst.

Gerade dieser Vergleich zeigt, warum die Zahl der Minuten allein wenig aussagt. Schwer wiegen vor allem Vorsatz, wiederholte Falschangaben, das Verhalten des Beschäftigten und die gesamten Umstände des Arbeitsverhältnisses.

Zehn Minuten Kaffeepause können gefährlicher sein als 90 Minuten Abwesenheit

Wie stark der Vorsatz ins Gewicht fallen kann, zeigt ein anderer deutscher Fall. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die während erfasster Arbeitszeit ein Café besucht und die Abwesenheit zunächst bestritten hatte.

Gegen-Hartz hat den Fall ausführlich unter „Kaffee trinken während der Arbeitszeit: Arbeitgeber spricht Kündigung aus und Gericht bestätigt es“ dargestellt. Nicht die Länge der Kaffeepause allein gab den Ausschlag, sondern die Kombination aus nicht korrigierter Zeiterfassung und dem Verhalten bei der anschließenden Aufklärung.

Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich: Im einen Fall reichen etwa zehn Minuten für eine wirksame fristlose Kündigung, während in Spanien eine Entlassung trotz eines 90-minütigen Krankenhausaufenthalts scheitert. Der scheinbare Widerspruch löst sich auf, sobald nicht nur auf die Uhr, sondern auf Täuschung, Beweislage und die gesamten Umstände geschaut wird.

Wann eine fristlose Kündigung in Deutschland möglich ist

Für deutsche Arbeitsverhältnisse gilt § 626 BGB. Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, aufgrund dessen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Dabei muss eine Abwägung des konkreten Einzelfalls stattfinden. Eine langjährige beanstandungsfreie Beschäftigung kann ebenso berücksichtigt werden wie die Schwere des Verstoßes, der Grad des Verschuldens und die Frage, ob mit weiteren Pflichtverletzungen zu rechnen ist.

Eine vorherige Abmahnung ist bei verhaltensbedingten Vorwürfen häufig erforderlich, aber keineswegs immer. Bei besonders schweren und vorsätzlichen Pflichtverletzungen kann sie entbehrlich sein, wie auch der Beitrag „Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen und wann nicht?“ näher erläutert.

Situation Mögliche arbeitsrechtliche Bewertung Einmalige Abwesenheit ohne Täuschungsabsicht Eine sofortige Kündigung ist häufig schwerer zu begründen. Nachweisbarer Arzt- oder Krankenhausaufenthalt Die Abwesenheit allein belegt noch keinen Arbeitszeitbetrug. Bewusst nicht geleistete Zeit als Arbeitszeit eingetragen Eine fristlose Kündigung kann in Betracht kommen. Wiederholte falsche Einträge Das Risiko einer wirksamen Kündigung steigt erheblich. Falsche Einträge und anschließendes Leugnen Das Verhalten kann den Vorwurf eines Vertrauensbruchs verstärken. Unklare Dokumentation ohne nachgewiesenen Vorsatz Der Arbeitgeber muss den behaupteten Kündigungsgrund beweisen können. Die entscheidende Grenze verläuft zwischen Fehler und Täuschung

Beschäftigte sollten daher nicht nur darauf achten, wie lange sie tatsächlich arbeiten. Ebenso wichtig ist, dass Arbeitszeiten, Pausen, Außentermine und private Unterbrechungen nach den betrieblichen Vorgaben korrekt dokumentiert werden.

Ein vergessener Eintrag ist etwas anderes als eine bewusst erfundene Arbeitszeit. Ein nachweisbarer Arzttermin ist etwas anderes als eine private Abwesenheit, die gegenüber dem Arbeitgeber als Arbeitsleistung ausgegeben wird.

Für Arbeitgeber wiederum reicht Misstrauen nicht aus. Wer einem Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug vorwirft und deswegen kündigt, sollte den Vorwurf konkret belegen können.

Bei einer Kündigung läuft in Deutschland sofort die Drei-Wochen-Frist

Wer eine Kündigung erhält und sie für unwirksam hält, sollte nicht darauf vertrauen, dass sich die Angelegenheit durch Gespräche mit dem Arbeitgeber noch von selbst erledigt. Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Wird diese Frist versäumt, können selbst gute Argumente gegen die Kündigung wertlos werden. Welche Bedeutung ein Verfahren auch für eine mögliche Abfindung haben kann, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „So oft enden Kündigungsschutzklagen mit Abfindung nach der Kündigung“.

Wer kurzfristig von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erfährt, sollte außerdem an die Arbeitsuchendmeldung denken. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt bei kurzfristiger Kenntnis grundsätzlich eine Meldung innerhalb von drei Tagen.

Der Fall zeigt: Nicht die Stoppuhr entscheidet über den Arbeitsplatz

Die 90 Minuten aus Spanien taugen für eine Schlagzeile, erklären das Urteil aber nicht. Der Mann gewann seinen Prozess nicht, weil Arbeitszeitverstöße bedeutungslos wären, sondern weil der Arbeitgeber die schweren Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnte und die bisherigen Leistungen des Beschäftigten gegen die Darstellung eines plötzlich untragbaren Mitarbeiters sprachen.

Umgekehrt schützt eine lange Betriebszugehörigkeit niemanden vor Konsequenzen, wenn eine bewusste Manipulation der Arbeitszeit nachgewiesen wird. Deutsche Urteile zeigen sogar, dass wesentlich kürzere Zeiträume für eine fristlose Kündigung ausreichen können.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Wie viele Minuten darf ich fehlen?“ Sie lautet: „Was ist tatsächlich passiert, was wurde dokumentiert und lässt sich eine bewusste Täuschung beweisen?“

Der Beitrag Nur 90 Minuten im Krankenhaus – Arbeitgeber kündigt langjährigem Mitarbeiter sofort erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Auswahl des politischen Führungspersonals: Kein Unternehmen würde so vorgehen wie der Staat

Deutschland fehlt es nicht an klugen Köpfen. Wir haben vielmehr ein Problem damit, wie wir diejenigen auswählen, denen wir die Führung des Landes anvertrauen. Deutschland bringt eigentlich fast alles mit, was ein erfolgreiches Land braucht. Es gehört immer noch zu den größten Volkswirtschaften der Welt. Parlament und Regierungen entscheiden über Haushalte in dreistelliger Milliardenhöhe, über […]

<p>The post Auswahl des politischen Führungspersonals: Kein Unternehmen würde so vorgehen wie der Staat first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Krankgeschrieben: Darf der Chef trotzdem eine Übergabe verlangen?

Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss grundsätzlich nicht arbeiten. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber plötzlich anruft und eine Übergabe verlangt, weil Kollegen wichtige Informationen benötigen?

Eine kurze Auskunft kann in besonderen Fällen zulässig sein. Eine umfangreiche Übergabe, längere Telefonate, Videokonferenzen oder reguläre Arbeitsleistungen müssen Erkrankte dagegen grundsätzlich nicht erbringen.

Das Bundesarbeitsgericht hat für den Kontakt mit arbeitsunfähigen Beschäftigten enge Grenzen gezogen. Entscheidend sind vor allem die Dringlichkeit des betrieblichen Anliegens, die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer und die Frage, ob die Angelegenheit bis nach der Genesung warten kann.

Krankgeschrieben bedeutet grundsätzlich: keine Arbeitspflicht

Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit wegen einer Erkrankung nicht ausüben kann oder nicht ausüben sollte, weil dadurch die Genesung beeinträchtigt werden könnte.

Das Bundesarbeitsgericht stellt außerdem klar: Es gibt grundsätzlich keine „Teilarbeitsunfähigkeit“, bei der Beschäftigte einfach einen Teil ihrer normalen Arbeit erledigen müssten.

Wer arbeitsunfähig ist, muss sich also nicht darauf einlassen, beispielsweise zwei Stunden statt acht Stunden zu arbeiten.

Auch der Arbeitgeber darf während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Tätigkeiten verlangen, die zur normalen Arbeitsleistung gehören oder dieser sehr nahekommen.

Darf der Arbeitgeber trotzdem eine Übergabe verlangen?

Ganz ausgeschlossen ist eine Kontaktaufnahme allerdings nicht. Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet zwischen der eigentlichen Arbeitsleistung und bestimmten Neben- und Rücksichtnahmepflichten. Deshalb kann es Situationen geben, in denen ein Beschäftigter trotz Krankschreibung eine kurze Auskunft geben muss.

Das Gericht nennt als möglichen Fall, dass allein der erkrankte Arbeitnehmer über Informationen zu wichtigen betrieblichen Vorgängen verfügt und das Fehlen dieser Informationen die Fortführung der Geschäfte erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen würde.

Dann kann ein kurzes Gespräch oder eine knappe Auskunft in Betracht kommen. Entscheidend ist aber: Der Arbeitgeber darf daraus keine normale Arbeitsleistung machen.

Beispiel aus der Praxis: Mandina aus Potsdam

Mandina, 42, arbeitet in einem mittelständischen Unternehmen in Potsdam und koordiniert mehrere Kundenaufträge. Am Dienstagmorgen meldet sie sich krank. Ihr Arzt schreibt sie wegen eines starken Infekts bis einschließlich Freitag arbeitsunfähig.

Am Nachmittag schreibt ihr Vorgesetzter: „Kannst du bitte noch schnell eine Übergabe für deine Projekte erstellen und mir sagen, welche Aufgaben diese Woche erledigt werden müssen? Am besten schickst du mir eine Übersicht und nimmst morgen früh kurz an unserem Teams-Meeting teil.“

Mandina ist unsicher. Schließlich kennt tatsächlich nur sie einige Details zu einem wichtigen Auftrag. Trotzdem muss sie jetzt nicht ihren Laptop aufklappen und eine vollständige Projektübersicht schreiben. Auch an einer normalen Videokonferenz muss eine arbeitsunfähige Beschäftigte grundsätzlich nicht teilnehmen.

Anders könnte es bei einer einzelnen, wirklich dringenden Information aussehen. Angenommen, ein Kollege benötigt lediglich das Passwort zu einer verschlüsselten Projektdatei oder muss wissen, bei welchem Ansprechpartner ein zeitkritisches Dokument hinterlegt wurde.

Wenn Mandina gesundheitlich ohne Beeinträchtigung ihrer Genesung in wenigen Minuten antworten kann und der Betrieb ohne diese Information erheblich beeinträchtigt wäre, kann eine solche kurze Auskunft zumutbar sein.

Liegt Mandina dagegen mit hohem Fieber im Bett und ist kaum in der Lage zu telefonieren, sieht die Situation anders aus. Ihre Gesundheit und Genesung haben Vorrang.

Der Chef darf die Krankschreibung nicht zur Arbeit im Homeoffice umdeuten

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Beschäftigte zwar nicht ins Büro kommen sollen, aber trotzdem vom Sofa oder Krankenbett aus E-Mails beantworten könnten.

Das funktioniert arbeitsrechtlich nicht so einfach. Arbeitgeber dürfen einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur normalen Arbeitsleistung auffordern.

Eine Krankschreibung ist deshalb kein automatischer Wechsel vom Büro ins Homeoffice. Wer krankgeschrieben ist, muss also nicht plötzlich Aufgaben von zu Hause aus erledigen, nur weil die technische Möglichkeit dazu besteht.

Bundesarbeitsgericht setzt dem Arbeitgeber Grenzen

Besonders deutlich wird das in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 2016, Az. 10 AZR 596/15. In dem Verfahren wollte ein Arbeitgeber einen arbeitsunfähigen Beschäftigten zu Personalgesprächen in den Betrieb bestellen.

Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass eine solche Anweisung während einer Arbeitsunfähigkeit nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Es muss einen dringenden betrieblichen Anlass geben, die Angelegenheit darf nicht bis nach Ende der Arbeitsunfähigkeit aufgeschoben werden können und die Inanspruchnahme muss für den Beschäftigten zumutbar sein.

Für ein persönliches Erscheinen im Betrieb gelten nochmals höhere Anforderungen. Im entschiedenen Fall waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Arbeitgeber konnte insbesondere nicht ausreichend erklären, weshalb die Angelegenheit nicht bis nach der Genesung warten konnte.

Die Genesung steht an erster Stelle

Das Bundesarbeitsgericht begründet die engen Grenzen unter anderem mit der Gefahr, dass eine Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber den Genesungsprozess beeinträchtigen und die Erkrankung verlängern könnte.

Deshalb muss sich ein Arbeitgeber bei notwendigen Kontakten hinsichtlich Art, Häufigkeit und Dauer am Interesse des erkrankten Beschäftigten orientieren.

Fehlt ein dringender betrieblicher Anlass, muss der Arbeitgeber entsprechende Weisungen während der Arbeitsunfähigkeit unterlassen.

Das ist für Beschäftigte ein wichtiger Punkt: Nicht jede E-Mail mit dem Zusatz „ist ja nur ganz kurz“ begründet automatisch eine Pflicht zur Antwort.

Muss ich während der Krankschreibung ans Telefon gehen?

Eine pauschale Pflicht, jederzeit für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar zu sein, lässt sich aus einer Krankschreibung nicht ableiten. Entscheidend ist vielmehr, worum es geht.

Will der Arbeitgeber lediglich wissen, wie weit ein Projekt bearbeitet ist, obwohl die Information auch später beschafft werden kann, spricht viel dafür, dass der Beschäftigte während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht tätig werden muss.

Existiert dagegen ein wirklich dringender Vorgang, bei dem nur der erkrankte Arbeitnehmer eine unverzichtbare Information geben kann, kann eine kurze und gesundheitlich zumutbare Kontaktaufnahme anders bewertet werden.

Wann Beschäftigte eine Übergabe ablehnen können

Eine verlangte „Übergabe“ wird besonders problematisch, wenn sie faktisch wieder zur normalen Arbeit wird.

Beschäftigte sollten deshalb genau unterscheiden: Eine einzelne Information weiterzugeben ist etwas anderes, als mehrere Projekte aufzubereiten, Dokumentationen anzufertigen, Kunden anzurufen, E-Mails abzuarbeiten oder an Besprechungen teilzunehmen.

Je umfangreicher die Tätigkeit wird, desto eher handelt es sich nicht mehr um eine bloße Nebenpflicht, sondern um Arbeitsleistung. Von dieser ist ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer grundsätzlich befreit.

Was Mandina ihrem Arbeitgeber antworten könnte

Mandina könnte ihrem Chef beispielsweise mitteilen: „Ich bin derzeit arbeitsunfähig und kann deshalb keine vollständige Übergabe erstellen oder an der Videokonferenz teilnehmen. Falls es eine einzelne unaufschiebbare Information gibt, die ausschließlich ich liefern kann, schick mir die konkrete Frage bitte kurz zu. Soweit es mein Gesundheitszustand zulässt, schaue ich, ob ich sie beantworten kann.“

Damit verweigert sie nicht pauschal jede Kommunikation, macht aber deutlich, dass ihre Krankschreibung nicht durch Arbeitsaufträge unterlaufen werden darf.

FAQ zur Übergabe während der Krankschreibung Muss ich krankgeschrieben für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Nein, eine dauerhafte Erreichbarkeitspflicht besteht nicht. Bei einer dringenden und unaufschiebbaren Frage kann eine kurze Kontaktaufnahme im Einzelfall aber zulässig sein.

Darf der Chef eine schriftliche Übergabe verlangen?

Eine umfangreiche Übergabe, Dokumentation oder Teilnahme an Meetings kann grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn dies normale Arbeitsleistung darstellt. Eine kurze Auskunft kann in Ausnahmefällen zumutbar sein.

Kann ich eine Anfrage während der Krankheit ablehnen?

Ja, wenn die verlangte Tätigkeit Arbeitsleistung darstellt oder die Genesung beeinträchtigen könnte. Bei einer einzelnen dringenden Information kommt es auf den konkreten Fall und den Gesundheitszustand an.

Quellenverzeichnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. November 2016, Az. 10 AZR 596/15.

Der Beitrag Krankgeschrieben: Darf der Chef trotzdem eine Übergabe verlangen? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Sozialhilfe: Sozialamt muss bei “eklatant kostspieligem” Heizen nicht zahlen

Wer nachweislich unwirtschaftlich heizt und seinen Verbrauch in Kenntnis der Unangemessenheit ohne sachlichen Grund weiter erhöht, hat keinen Anspruch darauf, dass die Allgemeinheit diese Mehrkosten dauerhaft übernimmt.

Angemessenheit orientiert sich meist am Bundesweiten Heizspiegel

Das Sozialamt darf Leistungen nicht ohne Vorwarnung kürzen. Es muss zuvor ein ordnungsgemäßes Verfahren (Hinweis auf den zu hohen Verbrauch) stattfinden.

Keine Übernahme bei Willkür: Erhöht der Empfänger den Verbrauch trotz bereits bekannter Unangemessenheit weiter (und liegen keine gesundheitlichen oder baulichen Besonderheiten vor), entfällt die Pflicht des Staates zur Übernahme dieser überschießenden Anteile.

Dieser Ansicht hat sich der 2. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ( Urteil vom 22.07.2026 -L 2 SO 681/26 – ) angeschlossen.

LSG Baden-Württemberg: Wer in Kenntnis der Unangemessenheit der Heizkosten seinen Verbrauch nicht unwesentlich erhöht, die gerade nicht auf höheren Strompreisen beruhen, hat kein Anspruch auf Übernahme seiner unangemessenen Heizkosten !

Monatlich 180 Euro Abschlag für die Stromheizung – das Sozialamt übernimmt aber nur die Hälfte. Der Rest soll aus der Regelleistung bestritten werden, zu wenig für Heizen und Leben, meint Brock der Sozialrechtsexperte.Trotzdem scheitert der Kläger vor Gericht.

Unangemessene Heizkosten übernimmt das Sozialamt nicht

Zur auch verfassungsrechtlich gebotenen Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs (vgl. zur Konkretisierungspflicht im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft: BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 617/14 – ) sind, solange der jeweils örtlich zuständige Grundsicherungsträger keine differenzierte Datenermittlung für den konkreten Vergleichsraum durchgeführt hat, zur Bestimmung abstrakt angemessener Heizkosten aus Gründen der Praktikabilität die Werte des “Bundesweiten Heizspiegels” heranzuziehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.09.2021 – B 8 SO 13/19 -).

Überschreitung des jeweiligen rechnerischen Grenzwerts nach dem Heizkostenspiegel ist jedoch ein Indiz dafür

Dass die entstandenen Kosten nicht mehr angemessen sind, führt also zu einem Anscheinsbeweis zulasten des Leistungsberechtigten (BSG, Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 57/19 R -).

Bei Energieträgern, die nicht explizit erwähnt werden (z.B. Strom, Holz, Solarenergie etc.), ist der jeweils kostenaufwändigste Energieträger der Gebäudekategorie heranzuziehen (BSG, Urteil vom 12.06.2013 – B 14 AS 60/12 -).

Kostensenkungsverfahren nach § 35 Abs. 2, 3 SGB XII hat die Behörde durchgeführt

Auch die weitere Voraussetzung dafür, dass nicht die tatsächlichen, sondern nur noch die angemessenen Heizkosten zu übernehmen sind, nämlich dass das Kostensenkungsverfahren nach § 35 Abs. 2, 3 SGB XII durchgeführt wurde, ist vorliegend erfüllt.

Die Obliegenheit zur Kostensenkung beginnt auch beim Vorliegen unangemessener Heizkosten erst mit Kenntnis von der Unangemessenheit der Aufwendungen und den Folgen unterlassener Kostensenkung, die der Leistungsberechtigte in der Regel mit einer Kostensenkungsaufforderung seitens des Leistungsträgers erlangt.

Die Kostensenkungsaufforderung ist nicht formelle Voraussetzung für die Absenkung der Leistung auf die angemessene Höhe nach § 35 Abs. 2 SGB XII

Denn die Kostensenkungsaufforderung hat (lediglich) Aufklärungs- und Warnfunktion. Diese Funktion erfordert die Angabe des aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Preises (Bruttokaltmiete bzw. Heizkosten bzw. Warmwasser) und einen Hinweis auf die Rechtslage.

Nur wenn der Leistungsberechtigte die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten (der Unterkunft bzw.) der Heizung und den Angaben des Leistungsträgers zu dem von ihm als angemessen angesehenen Betrag kennt, kann der Leistungsberechtigte entscheiden, welche Maßnahmen einer Kostensenkung er ergreifen kann bzw. will.

Die Kostensenkungsaufforderung stellt ein Angebot dar, in einen Dialog über die Angemessenheit der Unterkunftskosten einzutreten, ohne dabei aber den Leistungsträger zu verpflichten, im Einzelnen aufzuzeigen, auf welche Weise die Kosten der Unterkunft und Heizung gesenkt werden könnten.

Der Kläger wurde vorliegend mehrfach auf die zu hohen Heizkosten hingewiesen

Nachvollziehbare Gründe für das Vorliegen einer derart hohen Überschreitung der angemessenen Kosten sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich

Auch unter Berücksichtigung der vom Sozialamt im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Handlungsempfehlung zur Angemessenheit von Kosten für eine mit Strom betriebene Heizung, wonach nach Angaben des örtlichen Energieversorgers mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 1.300 kWh pro 10 qm Wohnfläche pro Jahr auszugehen sei, erscheint ein solch massiver Anstieg des Stromverbrauchs innerhalb weniger Jahre ohne plausible Erklärung nicht nachvollziehbar.

Fazit:

Da das Sozialamt mit der Übernahme von Heizkosten in Höhe von 270,48 Euro im gesamten Zeitraum bereits Heizkosten übernommen hat, die weit über der abstrakt angemessenen Grenze lagen, lehnte die Behörde zu Recht die Übernahme weiterer Heizkosten für den streitigen Zeitraum ab. Gleiches gilt für die fällige Nachzahlung.

Anmerkung vom Verfasser:

Diese Rechtsprechung, ergangen zum SGB XII, ist problemlos übertragbar auf die Neue Grundsicherung ( § 22 Abs. 1 SGB 2 ).

Quelle:

BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 617/14, BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18, BSG, Urteil vom 02.07.2009 – B 14 AS 36/08 R

Der Beitrag Sozialhilfe: Sozialamt muss bei “eklatant kostspieligem” Heizen nicht zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Greetings to participants, organisers and guests of the International Sambo Tournament for Military Personnel

PRESIDENT OF RUSSIA - 15. August 2026 - 15:00

Vladimir Putin sent greetings to participants, organisers and guests of the 1st International Sambo Tournament for Military Personnel.

Kategorien: Externe Ticker

Die gefährlichste Form von Intelligenz

Im Gespräch mit Manova und Transition TV erläutert die Philosophin Gwendolin Walter-Kirchhoff, inwiefern unreflektiertes Verhalten vielfach darauf zurückzuführen ist, dass Menschen nicht mit sich selbst verbunden sind.
Kategorien: Externe Ticker

Jobcenter überweist mehr als 2.000 Euro zu viel Bürgergeld – Gericht verbietet jedoch Rückforderung

Ein Jobcenter zahlte einem Leistungsbezieher 2.355,39 Euro zu viel aus und verlangte das Geld später zurück. Obwohl der Mann während seiner Immatrikulation tatsächlich keinen Anspruch auf die Leistungen hatte, durfte die Behörde die Zahlung nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht rückwirkend zurückfordern.

Eine zu Unrecht erfolgte Zahlung führt nicht automatisch dazu, dass Leistungsbeziehende jeden Euro erstatten müssen. Bei einer rückwirkenden Aufhebung kommt es unter anderem darauf an, ob Betroffene eine Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

Jobcenter verlangte insgesamt 2.355,39 Euro zurück

Der Fall spielte bereits im Jahr 2018 und betraf damit das damalige Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Der 1988 geborene Kläger hatte zuvor unter anderem Musik studiert und war wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten längere Zeit arbeitsunfähig.

Das Jobcenter bewilligte ihm für das Jahr 2018 Leistungen nach dem SGB II. Ab Juli erhielt er monatlich 796,25 Euro.

Zum 1. Oktober 2018 schrieb sich der Mann an der Universität Osnabrück für einen Bachelorstudiengang Mathematik ein. Die Immatrikulation bestand nur bis zum 21. Dezember 2018.

Nach Angaben des Mannes sollte die Einschreibung lediglich dazu dienen, herauszufinden, ob er gesundheitlich wieder in der Lage sein würde, ein Studium aufzunehmen. Tatsächlich besuchte er während dieser Zeit keine Lehrveranstaltung.

Studiengebühren auf dem Konto machten das Jobcenter aufmerksam

Dem Jobcenter teilte der Mann die erfolgte Immatrikulation zunächst nicht ausdrücklich mit. Die Behörde wurde später aufmerksam, als sie bei der Bearbeitung seiner Unterlagen eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Studium auf seinen Kontoauszügen entdeckte.

Nach einer Nachfrage bestätigte der Leistungsbezieher, dass er für ein Vollzeitstudium eingeschrieben gewesen war. Daraufhin hob das Jobcenter die Bewilligung für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 21. Dezember 2018 rückwirkend auf.

Die Behörde forderte 2.123,33 Euro an ausgezahlten Leistungen zurück. Zusätzlich verlangte sie 232,06 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sodass sich die Forderung auf insgesamt 2.355,39 Euro summierte.

Streitpunkt Einordnung im Verfahren Immatrikulation Sie führte im konkreten Fall zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II. Besuch von Vorlesungen Der Mann nahm an keiner Lehrveranstaltung teil, blieb wegen der Immatrikulation aber dennoch vom regulären Leistungsbezug ausgeschlossen. Mitteilung an das Jobcenter Die erfolgte Einschreibung wurde nicht unverzüglich ausdrücklich gemeldet. Verschulden Das LSG sah keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, sondern höchstens einfache Fahrlässigkeit. Rückforderung Die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide hatten keinen Bestand. Die 2.355,39 Euro mussten nicht zurückgezahlt werden. Warum der Mann trotz fehlenden Leistungsanspruchs nicht zahlen musste

Auf den ersten Blick wirkt das Ergebnis widersprüchlich. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte nämlich ausdrücklich, dass der Mann während seiner Immatrikulation vom regulären Leistungsbezug ausgeschlossen war.

Bei einem Studium, das dem Grunde nach über das BAföG förderungsfähig ist, kann der Ausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II greifen. Persönliche Gründe, aus denen ein konkreter Student tatsächlich kein BAföG erhält, ändern daran nicht zwingend etwas.

Auch dass der Kläger keine einzige Vorlesung besucht hatte, half ihm bei dieser Frage nicht. Nach der vom LSG herangezogenen Rechtsprechung konnte die Einschreibung für das förderungsfähige Vollzeitstudium bereits ausreichen.

Dass bei Studienformen genauer hingesehen werden muss, zeigt allerdings die Rechtsprechung zu anderen Konstellationen. So kann etwa bei einem echten Teilzeitstudium eine andere Beurteilung erforderlich sein, wie der Beitrag „Bürgergeld trotz Teilzeitstudium: Jobcenter dürfen nicht pauschal ablehnen“ erläutert.

Eine falsche Zahlung allein reicht für die rückwirkende Rückforderung nicht aus

Für den Prozess war deshalb eine zweite Frage entscheidend: Durfte das Jobcenter die bereits bewilligten Leistungen rückwirkend aufheben? Hier gelten strengere Voraussetzungen als für die bloße Feststellung, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Leistungsanspruch mehr bestand.

Das Jobcenter stützte die rückwirkende Aufhebung auf § 48 SGB X. Nach dieser Vorschrift können Dauerverwaltungsakte bei einer später eingetretenen wesentlichen Änderung unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Vergangenheit aufgehoben werden.

Bei der vom Jobcenter herangezogenen Fallgestaltung musste dem Leistungsbezieher zumindest Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das Gericht kam nach Prüfung der persönlichen und tatsächlichen Umstände zu dem Ergebnis, dass diese Schwelle nicht erreicht war.

Der Mann hatte seine Mitteilungspflicht tatsächlich verletzt

Das Urteil bedeutet nicht, dass der Kläger alles richtig gemacht hatte. Das LSG stellte ausdrücklich fest, dass die erfolgte Immatrikulation eine leistungsrechtlich erhebliche Veränderung war und dem Jobcenter hätte mitgeteilt werden müssen.

Eine entsprechende Pflicht ergibt sich grundsätzlich aus § 60 SGB I. Wer Sozialleistungen erhält, muss Änderungen in den Verhältnissen, die für den Leistungsanspruch erheblich sind, unverzüglich mitteilen.

Der Kläger hatte zwar nach eigenen Angaben schon zuvor mit Beschäftigten des Jobcenters darüber gesprochen, eventuell ein Studium auszuprobieren. Die tatsächlich erfolgte Immatrikulation zum 1. Oktober 2018 teilte er jedoch nicht ausdrücklich mit.

Damit lag eine Pflichtverletzung vor. Das allein genügte nach Auffassung der Richter jedoch nicht, um eine rückwirkende Aufhebung und eine Erstattung von mehr als 2.300 Euro zu rechtfertigen.

Der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit

Für Rückforderungsverfahren kann die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit erhebliche finanzielle Folgen haben. Grobe Fahrlässigkeit verlangt mehr als einen gewöhnlichen Irrtum, ein Missverständnis oder eine unachtsame Fehleinschätzung.

Nach § 48 SGB X geht es darum, ob die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Dabei darf nicht ausschließlich aus der Sicht eines juristisch geschulten Menschen beurteilt werden.

Das LSG berücksichtigte deshalb auch die persönliche Urteilsfähigkeit des Klägers, sein Verständnis der Situation und die besonderen Umstände des Falles. Genau an diesem Punkt scheiterte die Argumentation des Jobcenters.

Weitere Informationen zu dieser Abgrenzung finden sich bei Gegen-Hartz im Beitrag „Bürgergeld: Vertrauensschutz schützt vor Rückforderungen des Jobcenters“.

Jobcenter hatte nicht eindeutig über die Folgen einer Immatrikulation informiert

Für das Gericht sprach gegen grobe Fahrlässigkeit, dass die rechtlichen Folgen einer bloßen Immatrikulation für einen juristischen Laien nicht ohne Weiteres erkennbar waren. Der Kläger war nach eigener Darstellung davon ausgegangen, erst ein tatsächlich aufgenommenes Vollzeitstudium müsse gemeldet werden.

Hinzu kam, dass seine Studienpläne zuvor zumindest Gegenstand von Gesprächen mit dem Jobcenter gewesen waren. Einen eindeutigen Hinweis, dass bereits die Einschreibung unabhängig vom Besuch einer einzigen Vorlesung zum Leistungsausschluss führen könne, hatte er nach den Feststellungen des Gerichts nicht erhalten.

Auch die vom Kläger erhaltenen allgemeinen Hinweise überzeugten das LSG nicht davon, dass er die Folgen seiner Immatrikulation zwingend hätte erkennen müssen. Die Hinweise bezogen sich allgemein auf die Aufnahme einer beruflichen oder schulischen Ausbildung, erklärten die Besonderheiten einer Hochschulimmatrikulation jedoch nicht ausdrücklich.

Selbst Mitarbeiter mussten die Rechtslage erst klären

Bemerkenswert war ein weiterer Umstand aus den Verwaltungsakten. Beschäftigte des Jobcenters mussten zur Beurteilung der Auswirkungen der Immatrikulation selbst rechtliche Unterstützung durch die Fachaufsicht des SGB II einholen.

Für das Gericht sprach diese Unsicherheit dagegen, dem Kläger vorzuwerfen, er hätte die rechtlichen Folgen ohne Weiteres erkennen müssen. Von einem Leistungsbezieher konnten unter diesen Umständen nicht ohne Weiteres Kenntnisse verlangt werden, die selbst innerhalb der Behörde zunächst geklärt werden mussten.

Das Gericht hielt die Erklärung des Mannes deshalb für nachvollziehbar und glaubhaft. Eine vorsätzliche Verschleierung der Immatrikulation konnte ihm ebenfalls nicht nachgewiesen werden.

Auch die gesundheitliche und persönliche Situation wurde berücksichtigt

Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit betrachtete das Gericht nicht nur Formulare und Merkblätter. Es bezog auch die damalige Lebenssituation des Klägers in die Bewertung ein.

Der Mann war bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig und befand sich weiterhin in einem ruhenden Arbeitsverhältnis. Seine Einschreibung hatte nach seiner Darstellung gerade nicht das Ziel, dauerhaft ein reguläres Vollzeitstudium aufzunehmen, sondern sollte zunächst seine gesundheitliche Belastbarkeit erproben.

Diese Besonderheiten entschuldigten die fehlende Mitteilung nicht vollständig. Sie sprachen nach Einschätzung des Gerichts jedoch dagegen, darin eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung zu sehen.

Ohne rechtmäßige Aufhebung fällt auch die Erstattung weg

Für Betroffene ist die rechtliche Reihenfolge bei solchen Verfahren wichtig. Ein Jobcenter kann nicht allein deshalb Geld verlangen, weil bei einer späteren Prüfung festgestellt wird, dass Leistungen objektiv nicht zustanden.

Zunächst muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang der frühere Bewilligungsbescheid für die Vergangenheit wirksam aufgehoben werden darf. Erst darauf kann grundsätzlich eine Erstattungsforderung für bereits ausgezahlte Leistungen aufgebaut werden.

Im vorliegenden Verfahren war genau diese rückwirkende Aufhebung rechtswidrig. Deshalb konnten auch die darauf beruhenden Forderungen über 2.123,33 Euro sowie die zusätzlichen 232,06 Euro nicht bestehen bleiben.

Einen ausführlichen Überblick über typische Konstellationen bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber „Bürgergeld: Rückforderungen und Aufrechnungen durch das Jobcenter“.

Das Urteil ist kein Freibrief zum Verschweigen von Änderungen

Die Entscheidung sollte nicht dahingehend verstanden werden, dass Leistungsbeziehende Veränderungen gegenüber dem Jobcenter verschweigen dürfen. Im Gegenteil stellte das LSG ausdrücklich fest, dass die Immatrikulation hätte angezeigt werden müssen.

Wer eine Beschäftigung beginnt, Einkommen erhält, umzieht, Vermögen bekommt oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium aufnimmt, sollte eine mögliche Veränderung des Leistungsanspruchs deshalb unverzüglich mitteilen. Empfehlenswert ist eine nachweisbare schriftliche oder elektronische Mitteilung.

Wird eine relevante Tatsache bewusst nicht angegeben oder ist ihre Bedeutung offensichtlich, kann eine spätere Rückforderung durchaus rechtmäßig sein. Die Entscheidung aus Niedersachsen-Bremen schützt daher nicht vor den Folgen vorsätzlicher Falschangaben oder eindeutig grob fahrlässigen Verhaltens.

Allgemeine Hinweise in Bescheiden reichen nicht immer für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit

Für andere Rückforderungsfälle ist besonders interessant, wie das LSG mit pauschalen Belehrungen des Jobcenters umging. Ein allgemeiner Satz, wonach sämtliche leistungsrelevanten Änderungen mitzuteilen sind, beweist nicht automatisch, dass ein Leistungsbezieher jede komplizierte Rechtsfolge erkennen musste.

Es muss vielmehr geprüft werden, was konkret mitgeteilt wurde, wie verständlich die Hinweise waren und welche Kenntnisse beim Betroffenen vorausgesetzt werden konnten. Ebenso kann von Bedeutung sein, ob eine bestimmte Frage im Antragsformular überhaupt gestellt wurde.

Im entschiedenen Fall war nach den Feststellungen des Gerichts im Erstantragsformular nicht ausdrücklich danach gefragt worden, ob der Kläger Student war. Auch dies trug dazu bei, dass sich ihm die besondere Bedeutung der späteren Immatrikulation nicht ohne Weiteres aufdrängen musste.

Rückforderungsbescheid des Jobcenters sollte genau geprüft werden

Wer einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhält, sollte deshalb nicht allein auf die Höhe der Überzahlung schauen. Wichtig ist ebenso, weshalb das Jobcenter die frühere Bewilligung rückwirkend aufhebt und welchen Vorwurf es gegenüber dem Leistungsbezieher erhebt.

Das gilt besonders dann, wenn die Behörde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit behauptet. Aus dem Bescheid sollte nachvollziehbar hervorgehen, welche konkrete Pflicht verletzt worden sein soll und aufgrund welcher Tatsachen das Jobcenter von einem entsprechend schweren Verschulden ausgeht.

Gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid kann grundsätzlich Widerspruch erhoben werden. Einzelheiten zu Fristen und Verfahren erläutert der Gegen-Hartz-Ratgeber „Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid“.

Die reguläre Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Gerade bei hohen Forderungen kann es sinnvoll sein, den Bescheid zusätzlich von einer Sozialberatungsstelle oder einem im Sozialrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Was die Entscheidung für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende bedeutet

Das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen macht deutlich, dass zwei Fragen voneinander getrennt werden müssen. Einerseits kann eine Veränderung dazu führen, dass für einen bestimmten Zeitraum tatsächlich kein Leistungsanspruch besteht.

Andererseits folgt daraus nicht automatisch, dass bereits ausgezahlte und bewilligte Leistungen rückwirkend vollständig zurückgezahlt werden müssen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die rückwirkende Aufhebung des Bewilligungsbescheides erfüllt sein.

Gerade beim Vorwurf einer verletzten Mitteilungspflicht kann deshalb entscheidend sein, ob tatsächlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. Ein gewöhnlicher Irrtum oder ein nachvollziehbares Missverständnis kann rechtlich anders zu beurteilen sein.

Das Urteil vom 27. Januar 2026 trägt das Aktenzeichen L 11 AS 56/24. Die Vorinstanz, das Sozialgericht Osnabrück, hatte die Klage noch abgewiesen, bevor der Kläger vor dem Landessozialgericht Erfolg hatte.

Der Beitrag Jobcenter überweist mehr als 2.000 Euro zu viel Bürgergeld – Gericht verbietet jedoch Rückforderung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

On August 18, Vladimir Putin will hold talks with President of the Republic of the Union of Myanmar Min Aung Hlaing

PRESIDENT OF RUSSIA - 15. August 2026 - 14:30

On August 18, President of the Russian Federation Vladimir Putin will hold talks at the Kremlin with President of the Republic of the Union of Myanmar Min Aung Hlaing, who will be on an official visit to Russia.

The two leaders will discuss avenues for deepening Russia-Myanmar cooperation in various areas, as well as topical issues on the international and regional agendas.

There are plans to sign several bilateral documents.

Kategorien: Externe Ticker

Sozialhilfe und Grundsicherung: Neue Regelsätze 2027 werden sich an den Ärmsten orientieren

Die Regelsätze in der Grundsicherung stehen erneut vor einer Neuberechnung. Ab Januar 2027 sollen neue Beträge gelten, die auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 beruhen. Schon bevor ein Gesetzentwurf vorliegt, deutet vieles darauf hin, dass sich an der bisherigen Berechnung nur wenig ändern wird.

Genau das sorgt für Kritik. Denn “die bisherigen Regelsätze orientieren sich an den Ausgaben einkommensschwacher Haushalte. Darunter befinden sich auch Haushalte, die sich nach eigener Einschätzung kein ausreichendes Essen leisten können”, so die Warnung des Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt von “Gegen-Hartz”.

Neuberechnung der Regelsätze: Was derzeit vorbereitet wird

Die Regelleistungen betreffen Millionen Menschen in Deutschland. Dazu gehören Leistungsberechtigte im Bürgergeld, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie in der Sozialhilfe. Die Beträge sollen das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum sichern.

Die Bundesregierung lässt die neuen Regelbedarfe auf Basis einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 berechnen. Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das dem Statistischen Bundesamt den Auftrag für die Auswertung erteilt. Das Ministerium beschreibt das Verfahren auch öffentlich auf seiner Internetseite zur Ermittlung der Regelbedarfe.

Entscheidend ist, welche Haushalte als Vergleichsgruppe herangezogen werden. Aus deren Ausgaben wird abgeleitet, welche Beträge in der Grundsicherung als notwendig gelten. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass dieses Verfahren Armut nicht verlässlich verhindert, sondern knappe Lebensverhältnisse rechnerisch fortschreibt.

Kritik an den Referenzhaushalten

Die Bundestagsfraktion der Linken hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zur Neuberechnung der Regelsätze befragt. Dabei ging es unter anderem um gesunde Ernährung, Schulbedarf und die Auswahl der sogenannten Referenzhaushalte. Die Antwort der Bundesregierung liegt als Bundestagsdrucksache 21/6151 vor.

Besonders auffällig ist, dass die Bundesregierung Fragen zu den Referenzhaushalten nicht vollständig beantwortet hat.

Zur Begründung verweist sie auf laufende regierungsinterne Abstimmungen. Aus Sicht der Kritiker überzeugt das nicht, weil es sich um Vorentscheidungen und Daten handelt, die dem Ministerium bereits vorliegen müssten.

Die Linke hat die aus ihrer Sicht unzureichende Antwort beanstandet und um Ergänzung gebeten. Politisch brisant ist die Frage deshalb, weil die Auswahl der Vergleichsgruppe direkten Einfluss auf die spätere Höhe der Regelsätze hat. Werden nur sehr einkommensarme Haushalte betrachtet, fallen auch die errechneten Bedarfe niedriger aus.

Wenn Mangel zum Berechnungsmaßstab wird

Nach bisheriger Praxis orientiert sich die Berechnung an Haushalten mit sehr niedrigen Einkommen. Genau hier liegt der Streitpunkt. Wenn die Ausgaben von Haushalten als Maßstab dienen, die selbst unter Mangel leben, kann daraus kaum ein Betrag entstehen, der zuverlässig vor Armut schützt.

Die Bundesregierung beschreibt die Regelbedarfe als ein „Spiegelbild der realen Lebensverhältnisse einkommensschwacher Haushalte in Deutschland“. Diese Formulierung findet sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Sie macht deutlich, dass nicht abstrakt gefragt wird, was ein menschenwürdiges Leben kostet, sondern was Haushalte mit wenig Geld tatsächlich ausgeben.

Das Problem ist offensichtlich. Wer zu wenig Geld hat, gibt nicht deshalb wenig aus, weil der Bedarf gering ist. Häufig wird gespart, verzichtet oder aufgeschoben, weil das Geld nicht reicht.

So entsteht ein Kreislauf: Niedrige Einkommen führen zu niedrigen Ausgaben, niedrige Ausgaben fließen in die Statistik ein, und diese Statistik prägt anschließend die neuen Regelsätze. Kritiker sehen darin keine verlässliche Absicherung, sondern eine rechnerische Verstetigung von Mangel.

Gesunde Ernährung bleibt umstritten

Besonders deutlich wird die Problematik beim Thema Ernährung. Wenn Haushalte in der Vergleichsgruppe sich kein ausreichendes Essen leisten können, ist es kaum überraschend, dass der daraus abgeleitete Anteil für Lebensmittel als unzureichend kritisiert wird. Eine gesunde Ernährung kostet mehr als eine reine Kalorienversorgung.

Für Familien mit Kindern hat das erhebliche Folgen. Eltern in der Grundsicherung sollen laut Bundesregierung gegebenenfalls innerhalb des Regelsatzes umschichten, wenn sie ihre Kinder gesünder ernähren möchten. Das bedeutet jedoch, dass an anderer Stelle gespart werden muss.

Gerade bei Kindern können knappe Ernährungsbudgets weitreichende Auswirkungen haben. Gesunde Lebensmittel, regelmäßige Mahlzeiten und eine ausgewogene Versorgung sind nicht nur Fragen des Alltags, sondern auch der Entwicklung. Wer hier auf statistische Durchschnittsausgaben armer Haushalte verweist, blendet aus, warum diese Ausgaben überhaupt so niedrig sind.

Schulbedarf: Pauschalen statt realer Kosten

Ein weiterer Streitpunkt ist der Schulbedarf. Für Schulkinder gibt es gesetzlich festgelegte Beträge, die Schulmaterialien abdecken sollen. Dazu zählen Hefte, Stifte, Taschenrechner, Mappen, Sportkleidung oder andere Anschaffungen, die im Schuljahr anfallen.

Die Kritik lautet, dass diese Beträge nicht auf einer systematischen Erhebung der tatsächlichen Kosten beruhen. Die Bundesregierung möchte nach Darstellung der Anfrage nicht gesondert ermitteln, was Schulmaterial für Kinder und Jugendliche wirklich kostet. Damit bleibt offen, ob die Pauschalen den Bedarf im Alltag realistisch abbilden.

Für Familien kann das zum Problem werden. Besonders zum Schuljahresbeginn entstehen oft hohe Ausgaben auf einmal. Wenn die Pauschale nicht reicht, müssen Eltern erneut an anderen Stellen kürzen.

Politische Debatte über steigende Regelsätze

Die Debatte fällt in eine Zeit, in der die Grundsicherung politisch stark umkämpft ist. Das Bürgergeld steht seit seiner Einführung unter erheblichem Druck. Teile der Union fordern strengere Regeln und stellen auch die Höhe der Leistungen infrage.

In diesem Zusammenhang wird auf eine Äußerung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn verwiesen. Er sagte laut Münchner Merkur vom 23. Mai 2026, der Regelsatz könne wegen der stagnierenden Wirtschaft vorerst nicht steigen. Kritiker befürchten deshalb, dass eine reguläre Anpassung an Preisentwicklungen politisch ausgebremst werden könnte.

Ob sich solche Positionen im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, ist offen. Noch liegt kein Gesetzentwurf vor. Klar ist aber schon jetzt, dass die Berechnung der Regelbedarfe nicht nur eine technische Statistikfrage ist, sondern eine sozialpolitische Weichenstellung.

Warum die Methode so folgenreich ist

Die Höhe der Regelsätze bestimmt den Alltag vieler Menschen. Sie entscheidet darüber, wie viel Geld für Lebensmittel, Kleidung, Strom, Mobilität, Bildung, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe zur Verfügung steht. Schon kleine Änderungen können für Betroffene spürbare Folgen haben.

Das Verfahren wirkt dabei nüchtern und mathematisch. Tatsächlich stecken in ihm politische Entscheidungen. Dazu gehört die Frage, welche Haushalte betrachtet werden, welche Ausgaben anerkannt werden und welche Ausgaben nachträglich aus der Berechnung gestrichen werden.

Wenn bestimmte Positionen nicht anerkannt oder gekürzt werden, sinkt der errechnete Bedarf. Damit wird nicht nur ein statistischer Wert verändert. Es wird festgelegt, welches Ausgabenniveau der Staat Menschen in der Existenzsicherung zugesteht.

Überblick: Streitpunkte bei der Neuberechnung Bereich Kritikpunkt Referenzhaushalte Die Regelsätze orientieren sich voraussichtlich erneut an sehr einkommensarmen Haushalten, deren Ausgaben bereits von Verzicht geprägt sein können. Ernährung Wenn Haushalte mit unzureichender Lebensmittelversorgung in die Berechnung einfließen, kann der daraus abgeleitete Betrag für gesunde Ernährung zu niedrig ausfallen. Schulbedarf Die gesetzlichen Beträge für Schulmaterial beruhen nach der Kritik nicht auf einer umfassenden Erhebung realer Kosten. Inflationsausgleich Aussagen über ausbleibende Erhöhungen nähren die Sorge, dass Preissteigerungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Armut wird nicht beseitigt, wenn sie als Vergleich dient

Der grundlegende Einwand gegen die bisherige Berechnung lautet: Armut lässt sich nicht überwinden, indem man die Ausgaben armer Haushalte zum Maßstab macht. Wer arm ist, konsumiert nicht bedarfsgerecht, sondern unter finanziellen Zwängen. Genau dieser Unterschied wird in der politischen Debatte häufig verwischt.

Die Bundesregierung verteidigt das Verfahren mit dem Hinweis auf reale Ausgaben. Doch reale Ausgaben sind nicht automatisch ausreichende Ausgaben. Sie zeigen zunächst nur, was Menschen unter gegebenen Bedingungen bezahlen konnten.

Das gilt besonders bei Ernährung, Bildung und sozialer Teilhabe. Familien verzichten oft nicht freiwillig auf Ausflüge, Nachhilfe, Vereinsbeiträge oder frische Lebensmittel. Sie tun es, weil andere Rechnungen zuerst bezahlt werden müssen.

Was die Neuberechnung ab 2027 zeigen wird

Die Neuberechnung für 2027 wird zeigen, ob die Bundesregierung am bisherigen System festhält oder Änderungen vornimmt. Entscheidend wird sein, welche Vergleichsgruppen ausgewählt werden und welche Ausgaben in die Berechnung einfließen. Ebenso wichtig ist, ob Schulbedarf und Ernährung stärker an tatsächlichen Kosten ausgerichtet werden.

Bis der Gesetzentwurf vorliegt, bleibt vieles offen. Die bisherigen Hinweise sprechen jedoch dafür, dass die Grundstruktur der Berechnung bestehen bleibt. Damit dürfte auch die Kritik an Regelsätzen auf Armutsniveau weitergehen.

Für Betroffene ist die Debatte nicht abstrakt. Sie betrifft den Einkauf im Supermarkt, den Elternbrief mit der Materialliste, die Winterjacke, den Bus zur Schule und die Frage, ob am Monatsende noch Geld übrig ist. Genau daran wird sich messen lassen müssen, ob die neuen Regelsätze das Existenzminimum wirklich sichern.

Beispiel aus der Praxis

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern erhält Leistungen der Grundsicherung. Zum Schuljahresbeginn kommen Materiallisten für beide Kinder: Hefte, Stifte, Schnellhefter, Zeichenblöcke, Sportkleidung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner. Gleichzeitig sind die Lebensmittelpreise hoch, und die Stromnachzahlung muss ebenfalls beglichen werden.

Reicht die Schulbedarfspauschale nicht aus, muss die Mutter an anderer Stelle sparen. Sie kauft günstigere Lebensmittel, verschiebt den Kauf neuer Schuhe und sagt den Kindern einen geplanten Ausflug ab. Das Beispiel zeigt, wie schnell pauschal berechnete Leistungen an den realen Kosten des Alltags vorbeigehen können.

Gerade deshalb ist die Frage nach der Neuberechnung der Regelsätze mehr als ein statistisches Detail. Sie entscheidet darüber, ob Grundsicherung Menschen nur knapp durch den Monat bringt oder ob sie ein Leben ermöglicht, das dem Anspruch eines menschenwürdigen Existenzminimums entspricht.

Häufige Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze ab 2027 Warum wird die Neuberechnung der Regelsätze ab 2027 kritisiert?

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Auswahl der Haushalte, deren Ausgaben als Grundlage für die Berechnung dienen. Wenn sich die Regelsätze an sehr einkommensarmen Haushalten orientieren, besteht die Gefahr, dass bestehender Mangel statistisch fortgeschrieben wird. Menschen, die wenig ausgeben, tun das häufig nicht, weil ihr Bedarf gering ist, sondern weil ihnen das Geld fehlt.

Warum spielt gesunde Ernährung bei der Debatte eine so große Bedeutung?

Ernährung ist einer der Bereiche, in denen knappe Regelsätze besonders schnell spürbar werden. Wenn Haushalte in die Berechnung einfließen, die sich selbst kein ausreichendes Essen leisten können, kann daraus kein verlässlicher Betrag für eine ausgewogene Ernährung entstehen. Für Familien mit Kindern ist das besonders problematisch, weil gesunde Lebensmittel für Wachstum und Entwicklung wichtig sind.

Was ist am Schulbedarf für Kinder umstritten?

Umstritten ist, dass die gesetzlichen Beträge für Schulmaterial nach der Kritik nicht ausreichend an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sind. Familien müssen zum Schuljahresbeginn oft viele Dinge gleichzeitig kaufen, etwa Hefte, Stifte, Mappen, Sportkleidung oder Taschenrechner. Reicht die Pauschale nicht aus, müssen Eltern an anderer Stelle sparen, obwohl Bildungsausgaben eigentlich verlässlich gedeckt sein sollten.

Der Beitrag Sozialhilfe und Grundsicherung: Neue Regelsätze 2027 werden sich an den Ärmsten orientieren erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Deutschland und Europa im Griff der Klimaapokalypse – Der Weltuntergang ist nah, wenn wir nicht sofort gegensteuern – Teil 1

Teil 1: Sind wir mitten in einer Klimakatastrophe?

Raimund Leistenschneider

In diesem Artikel werden Sie erfahren, warum ausgerechnet in diesem Jahr in Deutschland und weiten Teilen Europas so große Trockenheit und Hitze zu verzeichnen sind. Die Darlegungen werden mit den Gesetzen der Physik belegt – Naturgesetze, die sich stark von den Vereinfachungen der Klimareligion unterscheiden. Aufgrund der Komplexität und der Vielzahl „physikalischer Mitspieler“, erscheint der Artikel in vier Teilen.

Weiter werden Sie sehen, dass damit zu rechnen war und dies der „Normalität“ entspricht.

Wie bitte, ist der Autor jetzt völlig von der Rolle, wie kann er auch nur ansatzweise, bei den chaotischen Verhältnissen, die damit verbunden sind (folgende Abbildungen), von einer „Normalität“ reden?

Abb.2, Quelle ZDF: Waldbrände um Bordeaux.

Anmerkung der Redaktion

Komplexes chaotisches System – das Doppelpendel. Kann nicht auf eine Minute vorhergesagt werden. Aber keine Sorge, das atmosphärische System der Erde ist viel einfacher, Wetter und Klima im Jahr 2100 können wir genau berechnen. 🤡pic.twitter.com/YXq24me9Yg

— Künstliche Intelligenz (@KI_Agent) August 14, 2026

Abb.3, Quelle: ZDF : Waldbrände in Spanien.

Abb.4, Quelle (Großes Bild): Klimawandel macht aus Trockenheit Dürre zeigt das Niedrigwasser an der Elbe, im Juli 2026. Kleines Bild, Quelle, zeigt die aktuelle Bodentrockenheit in BW im Vergleich des Jahresmittel von 1991 – 2025.

Wer könnte angesichts der Horrorbilder, die Auszugsweise die drei Abb. wiedergeben, immer noch leugnen, wie die ARD so sinnig schreibt: „Klimawandel macht aus Trockenheit Dürre“, der Menschengemachte Klimawandel habe uns längst im (Würge)Griff? Angesichts der Schreckensbilder von Bränden und Trockenheit bittet der Autor die Qualitätspresse inständig, nicht mehr von der „Klimakrise“ oder „Klimakatastrophe“ zu schreiben (reden), sondern von der Klima-Apokalypse. Ein Ausdruck, der für die Auflagen und Zuschauerzahlen sicherlich antreibend ist.

Abb.5, Quelle, zeigt die Fleckentätigkeit, die für die Aktivität der Sonne steht – auch 11-jähriger Schwabe-Zyklus genannt – im aktuellen 25. Sonnenzyklus. Deutlich zu sehen, dass die solare Aktivität rückläufig ist. Die immer weiter steigenden Temperaturen oder gar die maximal gemessenen Temperaturen in Deutschland von über 41,5°C in 2026 können dadurch doch nicht gesteuert werden oder gar die Ursache sein? Das muss doch der (menschengemachte) Klimawandel mit seinen Treibhausgasen, allen voran CO2 sein.

Wenn so zahlreiche Qualitätsmedien den (menschengemachten) Klimawandel als Ursache sehen, so muss dies doch stimmen – oder etwa nicht? Die Sonne kann dies doch nicht sein, geht doch ihr aktueller 11-jährige Schwabe-Zyklus an Intensität zurück (Abb.5).

Nun, schon vor über 20 Jahren gab es an dieser Argumentation Zweifel und wissenschaftliche Gegenhaltungen (Abb.6).

Abb.6, Quelle: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie Schweiz, zeigt die Schwankungen der Bestrahlungsstärke (10-Jahres-Glättung) durch die Sonne in den letzten rund 400 Jahren im Vergleich mit der Sommertemperatur auf der Nordhemisphäre. Daten nach J. Lean et al. 1995: Reconstruction of solar irradiance since 1610: Implications for climate change. Geophysical Research Letters, Vol. 22, No. 23: 3195-3198. Unschwer ist der Zusammenhang zwischen solarer Strahlungsstärke (deren Schwankungen) und Temperatur zu sehen.

Sind nun Sonnenflecken und Strahlungsstärke die einzigen Parameter, die auf der Sonne schwanken und Einfluss auf das irdische Wettergeschehen haben? Die Antwort ist nein. Wer die solare Aktivität allein an der Fleckentätigkeit festmacht, handelt in etwa so, als würde er die Fähigkeit/das Wesen eines Menschen nur an seinen Fingern festmachen. Die Sonne hat darüber hinaus eine Vielzahl von Indikatoren, die ihre Aktivität reflektieren und weitaus wirksameren Einfluss auf das Wetter bei uns haben. Eine davon ist der solare Wind, Sonnenwind genannt, der in Wechselwirkung zum Erdmagnetfeld steht und deren optische Ausprägung in den Polarlichtern zum Ausdruck kommt.

Sonnenflecken und die magnetische Aktivität der Sonne sind grundsätzlich nicht deckungsgleich, denn die Sonnenflecken sind nur der für uns sichtbare Teil der variablen Sonne, deren Variabilität sich unter anderem in ihrer magnetischen Aktivität wieder spiegelt. Ihre Plasma-Aktivität und darauf fußenden Korona-Aktivität ist ein weiterer „Mitspieler“ der variablen Sonne. Der Autor geht auf das Bindeglied zwischen Sonnenwind und dem später zur Sprache kommenden Erdmagnetfeld – das Bindeglied ist die Sonnenkorona – nicht näher ein, da dies den Rahmen des Artikels sprengen würde.

Nur soviel: Die Korona wirkt wie ein riesiger Teilchenbeschleuniger, der unablässig geladenes Plasma ins Weltall und damit in Richtung Erde ausstößt. Auf Grund ihrer hohen Korona-Temperatur (1-2 Millionen Kelvin) erreicht das Plasma einen Energieinhalt, der nicht durch die Gravitation der Sonne ausgeglichen werden kann. Da kein Druckausgleich zu dem interstellaren Medium existiert, expandiert die Korona in den Weltraum, wodurch der Sonnenwind entsteht.

Weiter mit dem Thema des Artikels. Um zu verstehen, wie die variable Sonnenaktivität unser Wetter- und damit Klimageschehen (Klima ist nichts anderes als der Mittelwert des Wetters über einen Zeitraum, meist 30 Jahre) maßgeblich beeinflusst, muss man verstehen, was die variable Sonne ausmacht.

Die Sonne hat zwei verschiedene Arten, durch die sie Energie erzeugt und abgibt. Die bekannteste ist die Kernfusion.

Der Kernfusionsprozess und damit seine Energieabgabe im Inneren eines Sterns ist nicht konstant, sondern schwankend, da die Grenzschicht, in der die Fusion gerade noch abläuft, durch die Fluidzirkulationen variiert und mit ihr das Fusionsvolumen, welches die Gesamtenergieerzeugung (mit) bestimmt. Wie alle physikalischen Abläufe ist auch hier das sich einstellende Gleichgewicht zwischen Schwerkraft und Strahlungsdruck immer nur für den jeweiligen Betrachtungsmoment konstant. Durch zyklische Veränderungen im Materiefluss im Sterneninnern (Fluidzirkulation) stellt es sich kontinuierlich ein, und zwar grundsätzlich in allen Sternen, da die Kernfusion (über die Temperatur) durch den Druck gesteuert wird. Der Druck ist aber in der o.g. Grenzschicht durch die zyklischen Bewegungen nicht konstant, was auch SOHO-Untersuchungen zumindest indirekt bestätigen (siehe folgende Computerdarstellungen). Die Folge sind Schwankungen im Sonnenradius, die zu Strahlungsänderungen führen. Ein Indiz sind die Schwankungen im Neutrinofluss der Sonne, da die Neutrinorate von der Kernfusionsleistung abhängt.

Abb.7 links zeigt akustisch gemessene Fluktuationen und Wirbel im Sonneninnern, bzw. gemessene Temperatur-/Dichteänderungen in der Sonne (rechts), Quelle: SOHO. Die Abbildung in der Mitte zeigt den gemessenen Neutrinofluss der Sonne, Quelle.

Um die Komplexität der Materie einzugrenzen beschränkt sich der weitere Artikel auf die zweite, die magnetische Energieabgabe, die sich in der Fleckenaktivität, dem Sonnenwind und damit der Sonnenkorona zeigt, um nur ein paar zu nennen – wohl wissend, dass beide Energieabgaben eigentlich nicht zu trennen sind.

Diese Energieabgabe der Sonne variiert zyklisch durch das Auftreten magnetischer Stürme (folgende Abbildung, Quelle: NASA). Ursache dieser magnetischen Stürme sind vorausgehende magn. Anomalien, die auf die Dynamik der internen Materieströme der Sonne zurückzuführen sind, die wiederum durch die Sonnenflecken optisch markiert sind. Die Sonnenflecken bilden den Fußpunkt dieser magn. Felder und sind mit 3.500 K ca. 2.000 K kälter als die übrige Sonnenoberfläche. Dies beruht darauf, dass die starken Magnetfelder (bis zu 0,3 Tesla) im Fleck die Konvektion des ionisierten Plasmas unterdrücken und damit den Wärmetransport aus dem Inneren. Die Flecken sind kühler und erscheinen dunkler als die Umgebung. Während die polare Magnetfeldstärke der Sonne ca. 1 Gauß beträgt, nimmt die Feldstärke in Flecken auf bis zu 3.000 Gauß zu. Das magn. Feld über den Sonnenflecken „fängt“ dabei große Mengen ionisierten Materials ein und bindet dieses. Durch die magn. Rekonnektion (beruht auf der Annäherung zweier Bündel von Magnetfeldlinien, die sich zu einer neuen Anordnung verbinden) wird ein Teil der im Magnetfeld gespeicherten Energie frei. Das Material wird explosionsartig abgestoßen. Es kommt zu einem koronalen Massenauswurf, was sich als starker Sonnenwind bemerkbar macht. Insgesamt variiert die abgestrahlte Energie der Sonne, was sich wiederum auf die irdischen Wetterzyklen spürbar auswirkt.

Abb.8, Quelle: Solar Dynamics Observatory/NASA zeigt optisch den oben angerissenen Prozess und das kleine Bild oben, Quelle: NASA/Goddard Space Flight Center, einen koronalen Massenauswurf.

Die im kleinen Bild zu sehende Kräuselung der Sonnenoberfläche entsteht dadurch, dass sich die Oberfläche ständig hebt und senkt (pulsiert und dabei Wellen ausbildet), ähnlich der Meeresoberfläche. Bei einer typischen Sonneneruption wird in einigen 10 Minuten die Energie von 1014 TWh freigesetzt, zum Vergleich: der weltweite Primärenergieverbrauch lag 2001 bei etwa 105 TWh (Quelle: Max Planck Gesellschaft, “Die Physik solarer Eruptionen“).

Der magnetische (Grund)Zyklus, der sich in der Fleckentätigkeit zeigt, wird Hale-Zyklus genannt (der Astronom George Hale maß Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals Magnetfelder in den Sonnenflecken) und beträgt 22,1 Jahre. Dies ist der eigentliche Zyklus der Sonnenfleckenaktivität. Fleckengruppen setzen sich aus nordmagnetischen und südmagnetischen Flecken zusammen, die bipolar angeordnet sind. Während eines 11-jährigen Zyklus (Schwabe-Zyklus: 8 – 15 Jahre) laufen bei der Rotation der Sonne entweder die Nordpole oder die Südpole ständig voraus (Hale´s Polaritätsgesetz). Nach 11 Jahren kehrt sich diese Polarität um. Es vergehen also zwei 11-jährige Zyklen, bis die gleiche Anordnung wieder erscheint. Wie aus Untersuchungen bekannt, zeichnet sich der Hale-Zyklus auf der Erde z.B. deutlich ab in der Lufttemperatur Mittelenglands und im Dürre-Index der U.S.A. ab.

 

Abb.9 zeigt den Hale-Zyklus von 1800 – 2009 (obere Datenreihe). Die Rauten geben US-Trockenjahre an und die untere Datenreihe zeigt El-Niño-Ereignisse. Die Datenreihe war hier zu finden und – der Autor will nichts unterstellen – wurde gelöscht.

Abb.9 zeigt den Hale-Zyklus von 1800 – 2009 (obere Datenreihe). Die Rauten geben US-Trockenjahre an und die untere Datenreihe zeigt El-Niño-Ereignisse. Die Datenreihe war hier zu finden und – der Autor will nichts unterstellen – wurde gelöscht.

Während El-Niño-Ereignisse keinen direkten Zusammenhang mit dem Hale-Zyklus erkennen lassen, zeigen die US-Trockenjahre, also bewölkungsschwache Jahre, eine deutlich Häufung zum Hale-Zyklus, und zwar immer dann, wenn die Polarität des Sonnenmagnetfeldes N+ und S- beträgt, wenn die Bewölkung mit den Hale-Zyklus abnimmt. Dies weist auf einen Zusammenhang mit der Entstehung von Aerosolpartikeln und damit Kondensationskeimen für Wolken hin, auch Svensmark-Effekt genannt.

Die unterschiedliche magnetische Energieabgabe entsteht durch den sog. Sonnendynamo, der durch interne Kräfte der Sonne und externe Kräfte gesteuert wird. Dabei entstehen zwischen Wechselwirkungen der Magnetfeldern und Plasmaströmungen in der Sonne, unterschiedliche magnetische Phänomene, z.B. Sonnenflecken oder Sonnenfackeln mit unterschiedlicher Energieabgabe. Der Autor möchte seine Leser nicht weiter mit Theorie beaufschlagen, sondern in die Praxis übergehen. Also, wieso ist 2026 in Europa so trocken und vglw. warm?

Der Astrophysiker Dr. Theodor Landscheidt hat die oben angerissene Theorie weiter entwickelt. Die Basistheorie geht davon aus, dass die Dynamik des magnetischen Sonnenfleckenzyklus’ von der Rotation der Sonne angetrieben wird. Dabei wird der Eigendrehimpuls berücksichtigt, der an die Rotation der Sonne um ihre Achse anknüpft. Ein weiterer Drehimpuls ist der Bahndrehimpuls, der mit der sehr unregelmäßigen Bahnbewegung der Sonne um das Massenzentrum (Barycentrum) des Planetensystems zusammen hängt. Ist ja immer noch Theorie. Abwarten!

2026 ist ein ungewöhnlich stabiler und recht warmer Sommer. Der Autor erinnert sich, 1983*1) war ebenfalls ein stabiler und recht warmer Sommer, mit Temperaturen, zwar nicht bis um die 40°C, aber zwischen 32 und 36°C und recht trocken. Pünktlich zum meteorologischen Herbstanfang, war die Hitze- und Trockenwelle vorbei.

*1) 2003 war ebenfalls sehr warm in Deutschland und Europa. Der Sommer wird als „Hitzesommer“ bezeichnet. Seinerzeit hatte der Hauptsonnenzyklus, der im Mittel 208-jährigen de Vries-Suess-Zyklus, sein Maximum.

Abb.10 links stammt aus dem Artikel des Autors „Teil 3: Dynamisches Sonnensystem – die tatsächlichen Hintergründe des Klimawandels“ vom 10.09.2011. Darin wird zeigt, wie sich das Barycentrum in den Jahren 1945 – 1994 relativ zur Sonne (gelb) verändert. Mal liegt es in, mal außerhalb der Sonne. Abb. 10 rechts, Quelle, zeigt im Prinzip Gleiches. Vergleichen wir nun die Jahre 2026 und 1983, so ist Übereinstimmung festzustellen.

Stopp!

Wir von EIKE werden nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, so wie dies der Deutsche Wetterdienst beim Vergleich seinen mittleren Jahrestemperaturen für Deutschland macht (hier oder hier).

In Abb.10 rechts ist zu erkennen, dass die Schlaufen des Barycentrums anders verlaufen. Dies deutet auf eine Drehung des Koordinatensystems hin. Schauen wir daher den Vergleich der Jahre 1983 und 2026 in ein und derselben Graphik, Abb.11.

Abb.11 zeigt den Masseschwerpunkt des Sonnensystems (Barycenter) zur Sonne (gelboranger Kreis) in den Jahren 1950 – 2041, Quelle.

Hier sind beide Vergleichsjahre (grün dargestellt) in einer Graphik gezeigt, und hier wurde auch nicht das Koordinatensystem „gedreht“. War wohl nichts, der Vergleich. Die Barycentren liegen in beiden Vergleichsjahren gänzlich unterschiedlich.

Wäre auch zu schön gewesen. So schön und einfach ist die Welt nur in der Traumfabrik Menschengemachter Klimawandel! Oder wie der Physik-Nobelpreisträger John Clauser auf der diesjährigen EIKE-Wissenschaftskonferenz zu verstehen gab, dass IPCC veröffentliche „Manipulierte Berichte“ und weiter „Praktisch alle Zahlen sind Betrug“. Da werden wir uns nicht einreihen! Der „Scherz“ in Abb.10 verdeutlicht am aktuellen Thema, wie leicht es ist, zu manipulieren….

Im Gegensatz zur Traumfabrik Menschengemachter Klimawandel ist in der Wissenschaft die Welt „etwas“ komplexer und damit komplizierter. Schauen wir uns daher Abb.11 genauer an.

Die Jahre 1983 und 2026 liegen ziemlich genau exakt gegenüber, und in beiden Jahren liegt das Barycenter deutlich außerhalb der Sonne. In beiden Jahren wurde/wird durch die Schwerkraft der Planeten, insbesondere der großen Gasplaneten, eine (zusätzlich) große Kraft auf das Sonnenplasma und dessen Bewegungen in der Sonne ausgeübt. Salopp könnte man sagen, die Sonne wird „durchgeknetet“. Wird dies in Relation zur o.g. Dynamotheorie gesetzt, so bedeutet dies eine vglw. aktive Sonne – auch wenn die Fleckentätigkeit dies nicht unmittelbar zum Ausdruck bringt. Aber der Sonnenwind, der durch die aktive Sonne an „Fahrt aufnimmt“, ist heftig.

1. Zwischenergebnis:

Neben der Eigenrotation (Dynamoeffekt) und der daraus entstehenden, unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten im Sonnenmantel, sind die solaren Aktivitätsänderungen also auf Flussänderungen in der Konvektionszone der Sonne zurückzuführen, die durch die (großen) Planeten beeinflusst werden. Das Barycentrum liegt 2026 deutlich außerhalb der Sonne.

Teil 2: Das Bild wird klarer, in Kürze

Raimund Leistenschneider – EIKE

 

Der Beitrag Deutschland und Europa im Griff der Klimaapokalypse – Der Weltuntergang ist nah, wenn wir nicht sofort gegensteuern – Teil 1 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

„Wir lehnten das Dorfschützersystem ab und wurden massakriert“

33 Jahre nach dem Massaker von Dîgor sind die Bilder des 14. August 1993 für Mehmet Buğur noch immer gegenwärtig. Er gehörte zu denjenigen, die den Protest gegen die zunehmende staatliche Repression in den Dörfern der Provinz Qers (tr. Kars) und die Durchsetzung des Dorfschützersystems mitorganisierten. Staatliche Kräfte eröffneten das Feuer auf Tausende Menschen, die nach Dîgor ziehen wollten. 17 Menschen, darunter mehrere Kinder, wurden getötet, zahlreiche weitere verletzt. Für Buğur folgten Razzien, Gefängnis, Folter und schließlich das Exil.

Dem Marsch waren Hausdurchsuchungen, Misshandlungen und zunehmender staatlicher Druck auf die Bevölkerung vorausgegangen. Zeitzeug:innen berichteten später, dass Soldaten teilweise mehrmals täglich Häuser durchsuchten und Wertgegenstände beschlagnahmten. Sie beschrieben die damalige Praxis als eine Politik, die zunehmend auf die Vertreibung der Bevölkerung hinauslief. Die Menschen hätten die Repression nicht länger hinnehmen, zugleich aber ihre Dörfer und ihr Land nicht verlassen wollen.

Gleichzeitig sollte das staatliche Dorfschützersystem in Dîgor ausgeweitet werden. Mehmet Buğur, der im Dorf Baceli geboren wurde, erlebte diese Entwicklung unmittelbar. Nach seinen Schilderungen berief der damalige Landrat bereits etwa zwei Monate vor dem Massaker regelmäßig die Vorsteher der 47 Dörfer des Landkreises ein.

 


„Wir lehnten das Dorfschützersystem ab“

„Der Landrat bestimmte über die Dorfvorsteher namentlich, wie viele Menschen aus welchem Dorf Waffen nehmen sollten. Auf dieser Grundlage wurde den Dörfern das Dorfschützersystem aufgezwungen. Das löste großen Widerstand in der Bevölkerung aus“, berichtet Buğur. Im Dorf Siçan habe es bereits zuvor sogenannte ländliche Wachkräfte gegeben, die schließlich bewaffnet und in das Dorfschützersystem eingegliedert wurden. „Die Menschen begriffen allmählich, dass das Dorfschützersystem allen Dörfern aufgezwungen werden sollte.“

Als bekannt wurde, dass der Landrat am 13. August erneut mit den Dorfvorstehern zusammentreffen wollte, organisierten Bewohner:innen mehrerer Dörfer den gemeinsamen Protest. Buğur gehörte zu den Beteiligten. Sie verteilten einen vorbereiteten Aufruf an die Vorsteher der 47 Dörfer und versuchten insbesondere Orte zu erreichen, die sich bereits gegen die Annahme von Waffen ausgesprochen hatten.

Am folgenden Morgen kamen Tausende Menschen aus den umliegenden Dörfern zusammen. Ihr Ziel war das Zentrum von Dîgor. Der Marsch sollte sich nicht nur gegen das Dorfschützersystem richten. Er war Ausdruck des Widerstands gegen einen Repressionsalltag aus Hausdurchsuchungen, Folter und staatlichem Druck. Die Menschen wollte ihre Stimme zu den Behörden tragen, um ihr Anliegen vorzubringen.

„Sie beschossen die Menschen mit Flugabwehrwaffen“

Buğur zufolge setzte sich der Protest am 14. August aus drei Richtungen in Bewegung. Die Wege seien bereits zwei Tage zuvor von staatlichen Kräften abgeriegelt worden. „Wir sagten, dass wir eine Presseerklärung abgeben und mit den Verantwortlichen sprechen wollten. Aber weil sie wussten, dass wir gegen das Dorfschützersystem waren, gingen sie auf keinen Dialog ein. Die Soldaten begannen, in die Luft zu schießen. Die Dorfbewohner:innen setzten sich zunächst hin. Dann standen sie auf und versuchten, von den Hügeln herunterzugehen. In diesem Moment beschossen sie die Menschen mit den Flugabwehrwaffen auf den Panzern.“

Buğur sah nach eigenen Angaben unmittelbar, wie vier oder fünf Menschen getötet wurden. „Die Körper dieser Menschen waren in zwei Teile gerissen.“ Auch auf Dorfbewohner:innen, die aus Richtung des Verkehrswegs Richtung Armenien kamen, sei geschossen worden. Einige Verletzte hätten versucht, sich unter Heuhaufen zu verbergen. „Die Soldaten fuhren mit Panzern und gepanzerten Fahrzeugen über die Heuhaufen und zerquetschten die Menschen, die sich dort versteckt hatten. Die Überlebenden holten sie heraus und erschossen sie. Auch auf der NATO-Straße fuhren sie mit Panzern über die Körper der Menschen.“

Die abgeriegelten Straßen hätten zugleich verhindert, dass Verletzte in Krankenhäuser gebracht werden konnten. Buğur erinnert sich an 63 Verletzte und 17 Tote. Andere zeitgenössische und spätere Berichte gehen von mehr als 200 Verletzten aus.

Staatsversion eines Gefechts widersprochen

Die staatlichen Stellen verbreiteten nach dem Massaker ihre eigene Darstellung. Der damalige Gouverneur von Kars erklärte gegenüber dem DEP-Abgeordneten Mahmut Alınak, PKK-Mitglieder hätten auf die Sicherheitskräfte geschossen, woraufhin diese das Feuer erwidert hätten. Augenzeug:innen widersprachen dieser Version und berichteten, Spezialkräfte hätten gezielt auf die Menschenmenge geschossen. Alınak, der kurz nach dem Massaker mit einer Parlamentsdelegation nach Dîgor reiste, wies zudem darauf hin, dass weder unter den Sicherheitskräften noch unter angeblichen PKK-Kämpfer:innen Tote oder Verletzte verzeichnet wurden.

Die strafrechtliche Aufarbeitung blieb weitgehend folgenlos. Lediglich acht Polizisten wurden wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt. Sie behaupteten vor Gericht unter anderem, aus der Menschenmenge mit Raketenwerfern beschossen worden zu sein. Beweise für einen solchen Angriff wurden am Tatort nicht gefunden. Nach einem jahrelangen Verfahren wurden die Polizisten 2006 unter Berufung auf Notwehr freigesprochen. Der Menschenrechtsanwalt Tahir Elçi, der später selbst von Polizisten getötet wurde, hatte den Fall zuvor wegen der Länge des Verfahrens, fehlender effektiver Ermittlungen und einer Verletzung des Rechts auf Leben vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht.

„Warum seid ihr gegen das Dorfschützersystem?“

In den Monaten nach dem Massaker gerieten Buğur und weitere Beteiligte an dem Protest ins Visier der Behörden. Im Januar 1994 folgte eine großangelegte Razzien- und Festnahmewelle in zahlreichen Dörfern. Buğur zufolge trugen die beteiligten Soldaten der in Qers stationierten Brigade Skimasken. Rund 170 Menschen wurden festgenommen, das Dorf Baceli stand im Zentrum der Operation. Etwa 150 Festgenommene wurden in das E-Typ-Gefängnis von Erzurum (ku. Erzîrom) gebracht. Bei den Verhören wurde ihnen vor allem zwei Fragen gestellt: „Warum seid ihr nach Dîgor marschiert? Warum seid ihr gegen das Dorfschützersystem?“ Viele der Festgenommenen kamen nach den ersten beiden Verhandlungsterminen frei. Buğur selbst wurde später erneut festgenommen.

„Ich erkannte meinen Vater nicht mehr“

Im März 1994 wurde Buğur zum Gendarmerieregiment von Kars gebracht und dort vier Tage lang gefoltert. Gleichzeitig seien auch seine Angehörigen verhört und misshandelt worden. „Während ich dort festgehalten wurde, wurden draußen mein Vater, meine Mutter, meine Frau und meine Kinder verhört. Sie wurden körperlich und psychisch gefoltert. Sie setzten meinem Vater einen Teekessel auf den Kopf, sagten: ‚Das ist der Vater der Terroristen‘, und schossen. Sie hatten meinen Vater so schwer gefoltert, dass ich ihn nicht erkannte, als sie ihn zu mir brachten.“

Bereits bei einer Festnahme 1992 sei sein Trommelfell infolge von Folter gerissen, berichtet Buğur. Später habe er während seiner Haft im Bayrampaşa-Gefängnis rund elf Monate immer wieder zwischen Gefängnis und Krankenhaus verbracht. Auch ein gegen ihn erhobener Vorwurf sollte Jahre später zusammenbrechen. Bei seiner Festnahme habe ein Soldat gegenüber einem General behauptet, Buğur sei in einem „Bunker“ unter seinem Haus aufgegriffen worden.

„Drei Jahre später ordnete das Gericht eine Untersuchung dieses Bunkers an. Dabei stellte sich heraus, dass der angebliche Bunker in Wirklichkeit ein Lager für Gerste und Weizen war. Danach wurden auch die letzten sechs Angeklagten des Verfahrens freigelassen.“ Nach rund vier Jahren kam Buğur aus der Haft frei. Etwa anderthalb Jahre dieser Zeit hatte er im Hochsicherheitsgefängnis in Erzîrom verbracht.

Vom Gefängnis in die legale Politik

Nach 1999 wurden auch die Grenzdörfer von Dîgor zunehmend entvölkert. Buğur zog mit seiner Familie nach Istanbul und engagierte sich dort in der legalen kurdischen Politik. Während der Zeit der HADEP übernahm er drei Amtsperioden lang Funktionen auf Kreis- und Provinzebene. Doch die Dîgor-Akte begleitete ihn weiter. Buğur wurde wiederholt festgenommen und inhaftiert. 2001 sei ein in Istanbul geführtes Verfahren mit dem Verfahren im Zusammenhang mit Dîgor zusammengelegt und er erneut in das Gefängnis in Erzîrom gebracht worden.

„Auch die anderen Freunde aus dem Verfahren waren festgenommen worden. Man wollte uns zur Reue zwingen, aber wir lehnten das ab.“ Im selben Jahr beteiligte sich Buğur an der Unterstützung eines zehntägigen Hungerstreiks in den Räumen der HADEP in Sarıgazi gegen die Einführung der F-Typ-Gefängnisse. Daraufhin sei sein Haus durchsucht worden. Buğur und seine Brüder seien festgenommen worden, ohne dass sie sich noch ihre Schuhe anziehen durften. Auf der Gendarmeriewache von Sarıgazi seien seine Brüder geschlagen und anschließend freigelassen worden.

Bei ihm sei die Gewalt weitergegangen. „Mich folterten sie mit der Begründung, warum wir als HADEP Genoss:innen aus der türkischen Linken Raum gegeben hätten.“ Buğur berichtet, bei den Misshandlungen seien ihm ein Arm, Rippen, Zähne und der Kiefer gebrochen worden. Anschließend sei er heimlich in ein Krankenhaus gebracht worden, damit die sichtbaren Verletzungen abheilten. „Die Provinz- und Kreisorganisationen hielten damals Pressekonferenzen ab, weil ich verschwunden war. Währenddessen wurde ich im Krankenhaus festgehalten.“

15 Jahre ohne Papiere in der Ukraine

2007 spitzte sich die Situation für Buğur erneut zu. Seine verschiedenen Verfahren wurden schließlich vor dem 12. Schwurgericht in Istanbul zusammengeführt, ihm drohten hohe Haftstrafen. Er verließ die Türkei. Die folgenden 15 Jahre verbrachte Buğur in der Ukraine. „Ich lebte dort 15 Jahre ohne Aufenthaltstitel und ohne Papiere. Unter Aufsicht der Vereinten Nationen konnte ich in der Ukraine bleiben.“

Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 musste Buğur erneut aufbrechen. Seit 2023 lebt er in Deutschland. Für ihn steht die eigene Geschichte dabei in einem größeren Zusammenhang mit der Vertreibung aus Kurdistan. „Es gibt sehr viele Menschen wie mich, deren Dörfer unter den rund 4.000 geräumten Dörfern waren. Ich war im Exil, und meine Familie musste ohne mich leben. Die Sehnsucht nach der Heimat, nach der Familie und nach Freund:innen war immer da und wird immer bleiben.“

„Ich werde das Massaker von Dîgor niemals vergessen“

Als Buğur nach seiner Haftentlassung 1999 wieder nach Dîgor kam, kehrten auch die Bilder des 14. August 1993 zurück. „Alles, was ich dort erlebt hatte, zog wieder vor meinen Augen vorbei. Wären keine Menschen dort gewesen, hätte ich mich hingesetzt und hemmungslos geweint.“ Mehr als drei Jahrzehnte sind seitdem vergangen. Für Buğur ist die Erinnerung an den Widerstand gegen das Dorfschützersystem, an die Getöteten und an das, was auf das Massaker folgte, geblieben. „Ich werde das Massaker von Dîgor niemals vergessen.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/7-februar-2016-massaker-in-den-todeskellern-von-cizir-50197 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51859 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/28-dezember-2011-das-massaker-von-roboski-49440

 

Kategorien: Externe Ticker

HPG: Wir haben uns auf die physische Freiheit Abdullah Öcalans ausgerichtet

Zum 42. Jahrestag der Offensive vom 15. August haben die Volksverteidigungskräfte (HPG) an den Beginn des bewaffneten Kampfes der PKK im Jahr 1984 und dessen Bedeutung für die weitere Entwicklung der kurdischen Freiheitsbewegung erinnert. In einer Erklärung bezeichnen die HPG die damaligen Aktionen als historischen Bruch mit der Leugnung kurdischer Existenz und stellen für die gegenwärtige Phase die physische Freiheit des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan ins Zentrum:

„Zum 42. Jahrestag der grandiosen 15.-August-Offensive, die das Todesurteil über die Kurd:innen zerriss, den Kampf um Existenz und Freiheit einleitete und die Wiedergeburt des kurdischen Volkes ermöglichte, sowie zum Fest der nationalen Wiedergeburt gratulieren wir allen voran Rêber Apo [Abdullah Öcalan] als Initiator und Architekt dieses historischen Aufbruchs, den geschätzten Familien unserer unsterblichen Gefallenen, die unseren Kampf mit ihrem heiligen Blut bis in die Gegenwart getragen haben, unserem patriotischen kurdischen Volk, unseren Freund:innen in aller Welt, die unseren Kampf unterstützen, sowie all unseren Weggefährt:innen, die überall mit großer Opferbereitschaft kämpfen.

Ein Meilenstein für Kurdistan

Die Offensive vom 15. August erfolgte unter Bedingungen, in denen die kurdische Sprache, Identität und Existenz geleugnet, sämtliche Werte des kurdischen Volkes schrankenlos der Ausbeutung preisgegeben und Kurdistan als Ganzes besetzt und tiefster Dunkelheit ausgeliefert war. Der historische Aufbruch Rêber Apos, die Gründung der PKK, das Entfachen des Feuers des Widerstands mit drei Streichhölzern durch den Genossen Mazlum Doğan im Gefängnis von Amed und das weitere Anwachsen dieses Widerstands durch die Vier und die Widerstandskämpfer:innen des 14. Juli bildeten die Grundlage für den Vorstoß vom 15. August 1984.

Mit dem ersten Schuss, der am 15. August unter Führung des Genossen Mahsum Korkmaz abgegeben wurde, um den vielschichtigen Kolonialismus über das kurdische Volk zu durchbrechen, begann unser Kampf um Existenz und Freiheit. Er markierte einen Wendepunkt für die Kurd:innen und Kurdistan. In einer Zeit, in der es Menschen gab, die sich nicht einmal vorstellen konnten, gegen Besatzung, Kolonialismus und die faschistische Junta vom 12. September auch nur einen einzigen Schuss abzugeben, lösten eine solche heroische Aktion und der Beginn des Guerillakampfes in jeder Hinsicht eine Wiedergeburt und ein Aufbegehren des kurdischen Volkes aus.

Unser Volk, das sich mit dem Willen Rêber Apos aus seiner eigenen Asche neu erschaffen hat, durchbrach mit seinem gerechten und legitimen Kampf die Ketten der Knechtschaft, überwand seine Rückständigkeit und wurde zum Träger eines ununterbrochenen heroischen Aufbruchs. In diesem Sinne gedenken wir in der Person von Fermandar Egîd, dem führenden Kommandanten und Symbol der 15.-August-Offensive, all unserer Gefallenen mit Respekt und Dankbarkeit und erneuern unser Versprechen, ihre Träume zu verwirklichen und den Sieg zu erringen.

Nicht nur eine militärische Aktion

Der Vorstoß vom 15. August war nicht lediglich eine militärische Aktion oder eine zeitlich begrenzte Verteidigungsinitiative. Er war eine historische Intervention gegen den Niedergang eines Volkes, das an den Rand seiner Vernichtung gebracht worden war. Seine nationale, ideologische, politische, gesellschaftliche und kulturelle Dimension wiegt mindestens ebenso schwer wie seine militärische. Vor allem war dieser Vorstoß ein Aufbegehren gegen die Ketten der Knechtschaft im Denken der Kurd:innen und gegen die Unterwerfung. Er hat die vom Kolonialismus in den Köpfen der kurdischen Menschen errichteten Wachposten eingerissen und deutlich gemacht, dass die Kurd:innen und Kurdistan nicht zu leugnende Realitäten sind.

Die Revolution der Wiedergeburt hat überall dort, wo Kurd:innen leben, einen revolutionären Prozess im Denken, im gesellschaftlichen und im demokratischen Leben in Gang gesetzt. Die freie kurdische Frau, die sich mit dieser Revolution der Wiedergeburt erhoben hat, ist heute zu einer Wegbereiterin freien Lebens geworden, von der sich Frauen in aller Welt inspirieren lassen, zu der sie aufblicken und deren Entwicklung sie mit großem Interesse verfolgen. Diese Entwicklungen, die Rêber Apo als eine ‚Revolution innerhalb der Revolution‘ bezeichnet hat, brachten ein völlig neues Verständnis des Kurdischseins hervor, zu dem sich heute alle mit Stolz bekennen, ebenso den freien kurdischen Menschen, den unbezwingbaren Geist Öcalans, sein Bewusstsein und die damit verbundenen hohen Werte. Wenn heute von Kurd:innen, dem Kurdentum, Kurdistan und den Werten Kurdistans und ihrer Bedeutung gesprochen werden kann, dann kommt der 15.-August-Offensive und dem anschließend von der Guerilla unter Tausenden Gefallenen geführten Kampf zweifellos eine entscheidende Rolle zu.

Die Guerilla war niemals lediglich eine gewöhnliche kämpfende Kraft oder eine Verteidigungsarmee, sondern wurde für das kurdische Volk und Kurdistan zum Ausdruck des freien und neuen kurdischen Menschen. Mit den hohen menschlichen Eigenschaften, die sie in sich herausgebildet hat, ihrer großen Opferbereitschaft, ihrer Verbundenheit mit Land und Bevölkerung, ihrem heroischen Kampf, ihrem unbeugsamen Willen, ihrer beispiellosen Entschlossenheit und Anstrengung, einer von Individualismus befreiten, der Lebensweise von Derwischen vergleichbaren Haltung, ihrer Aufrichtigkeit und bedingungslosen Hingabe hat die Guerilla einen festen Platz im Herzen unseres Volkes erlangt.

Die mit dieser Offensive entzündete Fackel hat die Gesellschaft in ihrer geistigen und ideologischen Dimension aus Individualismus, Ohnmacht und Passivität herausgeführt und eine von Opferbereitschaft geprägte gesellschaftliche Ethik hervorgebracht, die auf Hingabe, Weggefährt:innenschaft und den Prinzipien kommunalen Lebens beruht. Diese starke geistige Haltung und ideologische Überzeugung wurden zur grundlegenden Kraftquelle, die es unserem Volk ermöglicht hat, selbst unter schwierigsten Bedingungen seinen Widerstandswillen zu bewahren und angesichts von Angriffen nicht zurückzuweichen.

Öcalans Freiheit ist von unverzichtbarer Bedeutung

Im Zentrum all dieser historischen Entwicklungen, der geschaffenen hohen Werte und des unermüdlich geführten Kampfes steht zweifellos Rêber Apo. Dass die Freiheit Rêber Apos, als Begründer und führende Persönlichkeit all der menschlichen, ideologischen und gesellschaftlichen Werte unseres Kampfes, für unser Volk und unsere Bewegung von unverzichtbarer Bedeutung ist, ist heute eine in aller Welt bekannte Tatsache. Heute haben sich sämtliche Kräfte des Freiheitskampfes Kurdistans, allen voran die Freiheitsguerilla Kurdistans und unser patriotisches Volk, auf die physische Freiheit Rêber Apos ausgerichtet. Alle Bestrebungen und Ansätze, die seine Haltung und seine vollständige Freiheit nicht zur Grundlage nehmen und diese Realität ignorieren, sind aus Sicht der Guerilla gegenstandslos.

Das Vermächtnis und der Auftrag der Tausenden Gefallenen, die wir in 27 Jahren des Kampfes gegen das Foltersystem von Imrali und das internationale Komplott gegeben haben, waren stets darauf ausgerichtet. Jede:r unserer Gefallenen hat mit den Worten ‚Bijî Serok Apo‘ den letzten Atemzug getan. Als Freiheitsguerilla, die dem Vermächtnis der Gefallenen folgt, betonen wir, dass der Widerstand der Guerilla und der Kampf unseres Volkes mit allen Mitteln und Methoden ununterbrochen und entschlossen fortgesetzt werden, bis Rêber Apo seine physische Freiheit erlangt hat.

Mit dieser Hoffnung, diesem Glauben und dieser Entschlossenheit zum Sieg gratulieren wir erneut zum Fest der Wiedergeburt am 15. August und bekräftigen unser Versprechen, unseren Aufbruch unter der Losung ‚Freie Führung, freies Kurdistan‘ zum Sieg zu führen. Zum Eintritt in das 43. Jahr des Kampfes wünschen wir all unseren Weggefährt:innen, deren Herzen für Rêber Apo schlagen, unserem patriotischen Volk und den Freund:innen unseres Volkes größtmöglichen Erfolg in ihrem Kampf.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-50890 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/die-socken-von-mahsum-korkmaz-21013 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/egid-der-mutige-revolutionar-31432

 

Kategorien: Externe Ticker

KI kann man nicht trinken

Der neue Above-Report veranschaulicht, in welch existenzbedrohenden Mengen KI-Rechenzentren Ressourcen, allen voran Wasser, unwiederbringlich verbrauchen.
Kategorien: Externe Ticker