Bewaffnete Drohnen: „Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis“

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN
Helmut S. - ADMIN
Online
Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Bewaffnete Drohnen: „Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis“
DruckversionPDF version

Bewaffnete Drohnen:

„Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis“

von Redaktion NachDenkSeiten

Die Bundeswehr möchte bewaffnete Drohnen anschaffen. Darüber sollten Politiker mit Kirchenvertretern, Wissenschaftlern und Mitgliedern ziviler Organisationen am 24. März im Verteidigungsministerium diskutieren. Die Veranstaltung wurde wegen der Coronakrise abgesagt – vorerst. Einer der Podiumsteilnehmer sollte Dr. Peter Becker sein. Im NachDenkSeiten-Interview verdeutlicht der Rechtsanwalt, auf welch wackeligen Beinen Einsätze mit bewaffneten Drohnen erfolgen. „Kriegsführung“, so Becker, „muss mit dem Völkerrecht vereinbar sein.“ Von Markus Klöckner.

Becker, der sich als Mitglied der Juristenorganisation IALANA für das Völkerrecht stark macht, ist der Auffassung: „Die Drohnenkriegsführung ist nicht zu verantworten.“ Ein Interview über die Probleme beim Einsatz bewaffneter Drohnen und die rechtlichen Zusammenhänge.

Dronen-MQ9-REAPER-DRONE-Kampfdronen-Reapers-drones-Kritisches-Netzwerk-Drohneneinsatz-Drohnenkrieg-Drohnentoetungen-Kollateralschaden-signature-strikes-targeting-General-Atomics

Marcus Klöckner: Herr Becker, Sie sollten an der Podiumsdiskussion im Bundesverteidigungsministerium zum Thema bewaffnete Drohnen teilnehmen. Diese wurde nun vorerst abgesagt. Was hätten Sie gesagt, was ist Ihr Standpunkt?

Peter Becker: Ich lehne im Ergebnis die Bewaffnung von Drohnen ab. Die Erfahrungen mit insbesondere den US-amerikanischen Drohnentötungen sind zu negativ. Deutschland setzt seit 1990 Aufklärungsdrohnen ein. Jetzt steht die Anschaffung bewaffneter Drohnen an. Dazu steht im Koalitionsvertrag, dass die Bundesregierung das Votum des Bundestages einholen muss. Meine Stellungnahme ist allerdings komplex:

Die Diskussion über bewaffnete Drohnen ist nicht einfach. Moralische, ethische, aber auch völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Dimensionen sind zu beachten.

Marcus Klöckner: Auch die Bundeswehr möchte nun ihre Drohnen bewaffnen. Was halten Sie davon?

Peter Becker: Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis. Die rechtlichen Vorgaben sind so ungenau, dass bei jedem Drohneneinsatz ein Rechtsberater dabei sein müsste, der prüft, ob der bewaffnete Drohneneinsatz zulässig ist, oder nicht.

Drone-MQ-8B-Fire-Scout-unbemannte-Dronen-MH-60S-Sea-Hawk-Hubschrauber-Unmanned-Aircraft-Systems-Kritisches-Netzwerk-Kampfdrohnen-Kill-List-Kollateralschaeden

Marcus Klöckner: Wie sieht es aus rechtlicher Sicht aus, wenn die Bundeswehr Zieldaten für die bewaffneten Drohnen liefert?

Peter Becker: Die US-amerikanischen Erfahrungen zeigen, dass gerade die Zielbestimmung oft dubios ist. Die US-Army hat auf „Erkenntnisse“ der CIA zurückgegriffen, die häufig ungesichert waren oder rechtlich „falsche Fälle“ betrafen. Die Bundeswehr müsste prüfen, inwieweit sie eigene Erkenntnisse vorliegen hat oder ob sie auf Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) oder gar der CIA zugreifen muss. Dieser ganze Bereich muss durchdiskutiert werden.

Marcus Klöckner: Die Bundeswehr erklärt, sie brauche bewaffnete Drohnen zum Schutz der eigenen Soldaten. Aber wie sehen die Fallgestaltungen aus, in denen ein Soldat „geschützt“ werden muss? Weiß das der einzelne Soldat selbst? Oder sein Oberst? Oder sein General? Oder der militärische Abschirmdienst (MAD)?

Peter Becker: Außerdem haben vier ehemalige Drohnenpiloten in einem offenen Brief an Präsident Obama ihre Schwierigkeiten beim Drohneneinsatz geschildert. Sie beschrieben sehr nachvollziehbar das „Joystick-Phänomen“; also die Enthemmung, der der Drohnenpilot unterliegt. Er kennt außerdem nicht die Basis der Zielbestimmung oder gar die Eigenheiten der Gesellschaft, in der die Kampfdrohne zum Einsatz kommt.

Droneneinsatz-operator-Joystick-Phaenomen-signature-strikes-targeting-Kill-List-Kritisches-Netzwerk-Posttraumatische-Belastungsstoerung-PTBR-PTBS-psychisches-Trauma

Die USA haben vier Drohnentötungen in Pakistan vorgenommen. In Pakistan gibt es aber keine Bürgerkriegssituation. Die USA haben sich vielmehr das Recht genommen, Taliban, oder was sie dafür hielten, zu töten. Das hat zu einem hochinteressanten Urteil des High Court of Peshawar geführt, das die pakistanische Regierung verpflichtet hat, bei den US-Amerikanern gegen diese Einsätze auf pakistanischem Boden zu protestieren.

Marcus Klöckner: Folgt man offiziellen Stellungnahmen zum Einsatz bewaffneter Drohnen, dann wird immer wieder darauf verwiesen, mit Drohnen könne man „Schurken“ schnell „ausschalten“. Anders gesagt: Die Effektivität der Drohne beim Kampf „Gut“ gegen „Böse“ steht im Vordergrund. So einfach ist die Sache aber nicht, oder?

Peter Becker: In der Tat: Der Bundeswehrsoldat, der sich nicht an das humanitäre Kriegsvölkerrecht hält, ist nicht per se „gut“, sondern „böse“; er handelt nämlich rechtswidrig. Das große Problem ist das „targeting“. Die US-Amerikaner haben sogenannte „signature strikes“ durchgeführt, also Tötungen, bei denen nur der Verdacht bestand, das Opfer sei Kombattant.

Drohnenpiloten-Bodenkontrollstation-Zielbestimmung-Zielerfassung-Kritisches-Netzwerk-willkuerliche-Toetungen-targeting-Posttraumatische-Belastungsstoerung-PTBR-PTBS

Eine schlimme Verirrung war auch die sogenannte „Kill-List“ der CIA, die jeden Dienstag Präsident Obama vorgelegt wurde, der dann entscheiden musste, ob und wer getötet werden könne. Woher wusste der Präsident, wie gesichert die Geheimdienstinformationen waren?

Marcus Klöckner: Was sagt das Völkerrecht zum Einsatz der Drohnen?

Peter Becker: Es gibt schon eine ganz grundsätzliche Vorfrage, die in der Rechtsprechung nicht beachtet wird: Die Kriegführung selbst muss mit dem Völkerrecht vereinbar sein.

Marcus Klöckner: Wie meinen Sie das?

Peter Becker: Es gibt nur zwei Fälle, in denen die UN-Charta (UNC) den Einsatz kriegerischer Mittel erlaubt, den Fall der Notwehr gemäß Art. 51 UNC; und die Entscheidung des Sicherheitsrats gemäß Art. 42 UNC.

Die US-Streitkräfte haben in Somalia Drohnentötungen vorgenommen. In dem Land waren sie aber nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt. Deswegen stand ihnen auch kein Recht zu Drohnentötungen zu. Diese Einsätze waren rechtswidrig; es lag kein, wie die Völkerrechtler sagen, „ius in bello“ [Anmerk. Red.: Recht im Krieg] vor.

Außerdem geht es um die schwierige Frage, wann in einer zulässigen militärischen Auseinandersetzung zu Kampfdrohnen gegriffen werden kann. Das Völkerrecht stellt dazu die sogenannten „Genfer Rot-Kreuz-Abkommen“ bereit, nämlich das Zusatzprotokoll zu dem Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte. Das sogenannte ZP I, das sich mit echten Kriegen befasst, schreibt vor, dass die Konfliktparteien in einem bewaffneten Konflikt kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben. Sie dürfen keine Waffen einsetzen, die überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden verursachen, und dürfen keine Methoden oder Mittel der Kriegführung verwenden, die erwarten lassen, dass sie schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen. Bei neuen Waffen müssen sie prüfen, ob diese völkerrechtsgemäß eingesetzt werden können.

Drohnen_Drohneneinsaetze_Liquidierung_US_drones_Drohnenangriffe_Drohnentote_Jemen_Yemen_Kritisches_Netzwerk__war_crimes_Kriegsverbrechen_Kollateralschaden_Zivilopfer

In den Artikeln 48 ff. ist geregelt, dass Parteien Gewalt nur gegen Kombattanten einsetzen dürfen; die Zivilbevölkerung und auch „zivile Objekte“ sind absolut geschützt (insbesondere 51, der den Schutz der Zivilbevölkerung regelt).

Das Zusatzprotokoll zu dem Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (ZP II) gilt insbesondere für Bürgerkriege und sieht in Art. 13 ff. ebenso einen Schutz der Zivilbevölkerung vor. Das sind Regeln für das „ius in bello“.

Humanitarian-weapons-Menschenrechte-Voelkerrecht-Kriegsverbrechen-war-crimes-Voelkermord-Genozid-Kritisches-Netzwerk-human-rights-Imperialismus-geopolitics-Geostrategie-SIPRIWas man beachten muss: Kampfdrohnen können, wenn diese Bedingungen beachtet werden, völkerrechtsgemäß eingesetzt werden.

Marcus Klöckner: Was sagt unsere Verfassung?

Peter Becker: Hier gibt es insbesondere den Artikel 25 GG, eine Bestimmung, die eine Nischenexistenz führt, die aber eine große Bedeutung erlangen könnte: Nach dieser Vorschrift sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts; Bürger können sich darauf berufen. Zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts zählt das Gewaltverbot in Art. 2 Abs. 4 der Charta, das ich schon erwähnt habe, ferner die Bestimmungen des sogenannten humanitären Kriegsvölkerrechts, das sind die gerade erwähnten Zusatzprotokolle.

Das ist spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2016 (das sogenannte „Jung-Urteil“) gesichert. Ich habe zusammen mit meinem Kollegen Otto Jäckel diesen Prozess betreut. Wir haben zwar aus prozessualen Gründen verloren; das Gericht hat unserem Mandanten Wolfgang Jung keine Klagebefugnis zugesprochen, er war also nach Ansicht des Gerichts nicht berechtigt, sich auf die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu berufen.

Aber inzwischen gibt es ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in der „Sache Jaber“ vom 19.03.2019, in dem das Gericht die Bundesregierung wie folgt verpflichtet hat:

12. Das völkerrechtliche Verbot willkürlicher Tötungen verlangt, dass wirksame amtliche Ermittlungen durchgeführt werden, wenn Personen durch Gewaltanwendung insbesondere durch Vertreter des Staates getötet werden.

13. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht ist es Sache der Bundesregierung, auch unter Abwägung mit außen- und verteidigungspolitischen staatlichen Belangen darüber zu entscheiden, welche konkreten Schutzmaßnahmen sie zu ergreifen gedenkt.

Why do we kill people who kill people to show that killing people is wrong?Das Urteil ist sehr interessant; schon in seinem Tatbestand mit den Tatsachenfeststellungen. Es zieht im Grunde die Konsequenzen aus dem Jung-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem Fall, in dem der Kläger eben klagebefugt war.

Marcus Klöckner: Wie müsste der rechtliche Rahmen aussehen?

Peter Becker: Ich bin mit den Teilnehmern einer Konferenz beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) im Oktober 2016 der Auffassung, dass das humanitäre Kriegsvölkerrecht zu allgemein ist. Es müssen spezielle Regelungen für den Drohnenkrieg geschaffen werden. Das Hauptproblem ist die sogenannte Zielbestimmung („targeting“).

Wann ist ein Mensch „Kombattant“; wie ist beispielsweise ein Kämpfer einzustufen, wenn er sich zuhause aufhält oder das Kämpfen ganz aufgegeben hat?

Ich habe dafür den Entwurf eines völkerrechtlichen Abkommens über die Drohnenkriegführung geschrieben u. auch in einer Fachzeitschrift veröffentlicht (Neue Erkenntnisse zur Drohnenkriegführung, Deutsches Verwaltungsblatt 2016, 619). In diesem Abkommen, das m.E. Chancen zur Realisierung hat, werden insbesondere die Regierungen verpflichtet, etwaige Einsätze bewaffneter Drohnen in ihrem Herrschaftsbereich zu untersuchen und eingehende rechtliche Regeln zu entwickeln.

Marcus Klöckner: Wie wird die Diskussion im Bundesverteidigungsministerium verlaufen?

IPPNW_Die_humanitaeren_Folgen_Drohnen_Atomkrieg_Drohnenpolitik_Drohnenterror_gezielte_Toetung_Kritisches_Netzwerk_Posttraumatische_Belastungsreaktion_Belastungsstoerung Peter Becker: Das Ministerium will den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, aber es wird an der Herbeiführung des Ergebnisses arbeiten, dass es Kampfdrohnen anschaffen darf. Das Argument wird sein: Wir brauchen sie zum Schutz der eigenen Soldaten. Es mag Fälle geben, wo das so ist. Ich meine aber, dass der Bundestag angesichts der US-amerikanischen Vorgehensweisen Regeln schaffen muss, die verhindern, dass Einsätze erfolgen, bei denen das Völkerrecht verletzt wird.

Das müssen Regeln für das „targeting“ sein. Es müsste z.B. geprüft werden, wenn ein Einsatz aufgrund von Geheimdienstinformationen erfolgt, ob bei der gesamten Durchführung das Völkerrecht beachtet wird. Dazu gehört Transparenz der Ergebnisse. Außerdem ist völlig unklar, wie weit die Rechte des Bundestags bei der Drohnenkriegführung gehen; mit anderen Worten: Wie wird der „Parlamentsvorbehalt“ gesichert? Das muss alles geregelt sein. Da die ganze Diskussion im Ministerium nicht darauf angelegt ist, gibt es keine gesicherte Entscheidungssituation.

Marcus Klöckner: Haben Sie Forderungen an die Regierung?

Peter Becker: Ja. Meines Erachtens ist die Drohnenkriegführung nicht zu verantworten. Die Einsatzsituation ist in der Regel völlig unklar. Die Lage ist ganz anders als die herkömmliche Gefechtslage, die der Soldat erlernt hat. Wie anders sie ist, zeigen die amerikanischen Drohnenpiloten, die allesamt an dem Posttraumatischen Belastungssyndrom (PTBS) erkrankt sind. Meine klare Forderung:

Der Drohnenkrieg muss unterbleiben.

Die Bundeswehr darf keine Kampfdrohnen anschaffen.

Marcus Klöckner im Interview mit RA Dr. Peter Becker.


► Quelle: Dieser Text erschien als Erstveröffentlichung am 27. März 2020 auf den „NachDenkSeiten – die kritische Website“ >> Artikel. Die Formulierungen der Übernahmebedingung für Artikel der NachDenkSeiten änderte sich 2017 und 2018 mehrfach. Aktuell ist zu lesen:

"Sie können die NachDenkSeiten auch unterstützen, indem Sie unsere Inhalte weiterverbreiten – über ihren E-Mail Verteiler oder ausgedruckt und weitergereicht. Wenn Sie selbst eine Internetseite betreiben, können Sie auch gerne unsere Texte unter Nennung der Quelle übernehmen. Schreiben Sie uns einfach kurz an redaktion(at)nachdenkseiten.de u. wir geben Ihnen gemäß unserer Copyrightbestimmungen eine Erlaubnis."

NachDenkSeiten-politische-Meinungsbildung-Albrecht-Mueller-Kritisches-Netzwerk-subversiv-gegen Neoliberalismus-Helmut-Schnug-Illerich

KN-ADMIN Helmut Schnug suchte zur Rechtssicherheit ein Gespräch mit Albrecht Müller, Herausgeber von www.Nachdenkseiten.de und Vorsitzender der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung (IQM) e. V. Herr Müller erteilte in einem Telefonat und nochmal via Mail am 06. November 2017 die ausdrückliche Genehmigung. NDS-Artikel sind im KN für nichtkommerzielle Zwecke übernehmbar, wenn die Quelle genannt wird. Herzlichen Dank dafür.

ACHTUNG: Die Bilder und Grafiken sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.


pin_green.gif  Lesetipps:

IN SEARCH OF ANSWERS. U.S. Military Investigations and Civilian Harm, CIVIC + COLUMBIA HRI: " - Februar 2020, 72 Seiten >> weiter.

Jemenkrieg, die vergessene Katastrophe., Friedenspolitisches Informationsheft 2019, Initiative für Jemen München, Matthias Gast, 24 Seiten >> weiter.

Koalitions-Offensive gegen Jemen. Werden Frankreich, das Vereinigte Königreich und die USA jemals bezahlen, was sie im Jemen getan haben? von Darius Shahtahmasebi / Aus dem Engl.: Einar Schlereth, 06. September 2019, im KN 7. Oktober 2019 >> weiter.

Situation of human rights in Yemen including violations and abuses since Sept 2014 - 2019, Human Rights Council, 3. September 2019, 297 Seiten >> weiter.

Jemenitische Familie erzielt Teilerfolg gegen US-Drohnenprogramm Ramstein, von Jonathan Schlue, Netzpolitik.org, 20. März 2019 >> weiter.

Humanitäre Folgen von Drohnen. Eine völkerrechtliche, psychologische und ethische Betrachtung, Drohnenreport des IPPNW, Februar 2019, 104 Seiten >> weiter.

Die Auslöschung des Jemen: Größte Katastrophe der Gegenwart, von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam, 19.12.2018 >> weiter.

KEIN PANZER GEHT IN KRIEGSGEBIETE: Irrtümer und Mythen über Waffenexporte – und warum wir ihr Verbot brauchen. Jan van Aken, Rosa-Lux-Stiftung, Nov 2018, 44 Seiten >> weiter.

Dr. Gniffkes Macht um acht: Völkermord im Jemen? Fiderallala >> Bombardements auf Schulbusse und Marktplätze, alle zehn Minuten stirbt ein Kind in diesem Krieg – aber ARD-aktuell behandelt den Genozid nachrangig, von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam, 26.08.2018  >> weiter.

UK PERSONNEL SUPPORTING THE SAUDI ARMED FORCES — RISK, KNOWLEDGE AND ACCOUNTABILITY, von Mike Lewis und Katherine Templar, 2018 >> weiter.

Deadly Assistance: The role of European states in US Drone Strikes, Amnesty International USA, April 2018,  88 Seiten >> weiter.

Stop the WAR in Yemen, NGO-Webseite von Mathias Tretschog, Gründer Friedensprojekt und Freier Journalist.

Seit dem 26.März 2015 leiden die Menschen im Jemen unter der Geißel eines absurden Krieges. Ein illegaler Krieg, der ausgelöst wurde von einer arabischen und internationalen Koalition, angeführt von Saudi-Arabien. Ein Krieg, der Kinder und Frauen tötet und vertreibt und die Infrastruktur eines ganzen Landes systematisch zerstört. Eine kritische Berichterstattung über den Völkermord im Jemen und die Rolle der internationalen Koalition inkl. den USA, Frankreich, Großbritannien und Deutschlands dabei, findet in internationalen wie deutschen Haupt-Medien kaum statt und die UNO schaut sprachlos zu. Das sind Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die niemals verjähren und die niemals vergessen werden dürfen!  >> weiter.

Traumatische Ereignisse, PTBS und psychische Störungen bei Soldaten mit und ohne Auslandseinsatz, TU Dresden >> weiter.

Living Under Drones. Death, Injury, and Trauma to Civilians, Studie der Stanford Law School, September 2012, 182 Seiten >> weiter.


pin_green.gif  Lesetipps zum Thema Bundeswehr, Militarismus, Waffenexporte etc.:

"Verdrängen und Vergessen. Das ist beim US-Militär systematisch." von Emran Feroz | Red. NDS, 3. April 2020 >> weiter.

"Bewaffnete Drohnen: „Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis“ von Redaktion NachDenkSeiten, 30. März 2020 >> weiter.

"SIPRI Fact Sheet: Trends im intern. Waffentransfer. Wie der Westen die Welt aufrüstet. Vornehmlich in Spannungs- und Krisengebieten." von Fred Schmid / isw München e.V., 18. März 2020 >> weiter.

"MSC 2020: Im Zeichen von „westlessness“ (Westlosigkeit). Mehr Verantwortung übernehmen - Codewort für Aufrüstung und Krieg" von Walter Listl / isw München, 22. Februar 2020 >> weiter.

"MSC 2020: Kramp-Karrenbauers Kriegsrede in München" von Johannes Stern, 17. Februar 2020 >> weiter.

"MSC 2020: Steinmeier fordert deutsch-europäische Großmachtpolitik" von Johannes Stern, 17. Februar 2020. >> weiter.

"IN SEARCH OF ANSWERS. U.S. Military Investigations and Civilian Harm" von CIVIC + COLUMBIA HRI, 14. Februar 2020, 72 Seiten >> weiter.

"Zahl der Minderjährigen in der Bundeswehr bleibt hoch. Trotz scharfer Kritik rekrudiert die BW auch weiterhin unter 18-Jährige." von Kampagne „Unter 18 nie!, 19. Januar 2020 >> weiter.

"Deutsche Rüstungsexporte 2019 so hoch wie nie zuvor" von Gregor Link, 13. Januar 2020 >> weiter.

"Top 100 Rüstungskonzerne: Mordsgeschäfte mit Waffen. Bombige Geschäftaussichten auch für die nächten Jahre." von Fred Schmid  / isw München e.V., 16. Dezember 2019 >> weiter.

"GroKo plant neue Kriegseinsätze und massive Aufrüstung" von Johannes Stern, 28. November 2019 >> weiter.

"2020: BRD-Rüstung durchbricht 50-Mrd.-Schallmauer" von Fred Schmid / isw München e.V., 28. Oktober 2019 >> weiter.

"Rheinmetall entrüsten! Totschießen ist ihr Geschäft" von Michael Schulze von Glaßer, 2. April 2019 (im KN übernommen am 25. Oktober 2019) >> weiter.

"Wehr-Ministerin als EU-Präsidentin: Signal zu stärkerer Militarisierung Europas" von Fred Schmid / isw München e.V., 11. Juli 2019 >> weiter.

"Grüne Özdemir und Lindner werben für Bundeswehr" von Johannes Stern, 17. Juni 2019 >> weiter.

"SIPRI registriert neuen Rüstungs-Weltrekord" von Fred Schmid / isw München e.V., 06. Mai 2019 >> weiter.

"SIPRI Fact Sheet - April 2019 - TRENDS IN WORLD MILITARY EXPENDITURE 2018" >> weiter.

"Rheinmetall plant Fusion mit Krauss-Maffei Wegmann und Nexter", von Fred Schmid / isw München e.V., 17. April 2019 >> weiter.

"Große Koalition verlängert Bundeswehreinsatz in Mali. Das Ringen um Afrika." von Johannes Stern, 4. April 2019 >> weiter.

"Münchner SiKo: Alternativlose Aufrüstung als Gebot der Stunde. Selbstbehauptung oder Fremdbestimmung." von Jürgen Wagner / Informationsstelle Militarisierung (IMI) e. V. >> weiter.

"Rüstungs-Explosion & Bombengeschäfte. Bundesregierung im Rüstungswahn", von Fred Schmid, Jan 2019 >> weiter.

"Nationale Industriestrategie 2030. Strategische Leitlinien für eine deutsche und europäische Industriepolitik", von BMWi, Feb 2019, 20 Seiten >> weiter.

"Bundeswehr plant Rekrutierung von EU-Ausländern. Kanonenfutter für die deutsche Kriegspolitik", von Johannes Stern >> weiter.

"Bundeswehr-Umbau für den Neuen Kalten Krieg: Konzeption und Fähigkeitsprofil" von Jürgen Wagner / Informationsstelle Militarisierung (IMI) e. V. >> weiter.

"Die Auslöschung des Jemen: Größte Katastrophe der Gegenwart. Die Stellvertreterkrieger" von Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam >> weiter.

"Deutsche Aufrüstung und kein Ende? NATO-Zielmarke: Zwei Prozent des BIP" von Lühr Henken / Gastautor des isw München e. V. >> weiter.

"Kein Panzer geht in Krisengebiete: Irrtümer und Mythen über Waffenexporte – und warum wir ihr Verbot brauchen", von RLS - Jan van Aken: Nov. 2018 - 44p >> weiter.

"Krieg als Spiel, Massenmord als Partnerbörse. Wie die Bundeswehr ihre Werbung rechtfertigt und weiter ausbaut" von Tobias Riegel >> weiter.

"Deadly Assistance: The role of European states in US Drone Strikes" von Amnesty International USA 2018 - 88 Seiten >> weiter.

"Humanitäre Folgen von Drohnen. Eine völkerrechtliche, psychologische und ethische Betrachtung", Drohnenreport 2019 des IPPNW  >> weiter.


► Bild- und Grafikquellen:

1. Die MQ-9 Reaper (engl. „Sensenmann“) ist eine Drohne des US-amerikanischen Herstellers General Atomics. Die zunächst Predator B genannte Drohne hat mit rund 4760 kg ein mehr als viermal so hohes Gesamtgewicht wie die MQ-1 und kann eine mehr als zehnmal so große Waffenlast tragen. An insgesamt vier Unterflügelstationen können Luft-Boden-Raketen, Präzisionsbomben oder Zusatztanks befestigt werden. Für Aufklärungszwecke und Zielerfassung stehen Sensoren im optischen und Infrarotbereich sowie Radar zur Verfügung. Quelle: Webseite der U.S. Air Force / Presseabteilung der US-Luftwaffe. Foto/Photo by: Senior Airman Cory D. Payne |  VIRIN: 150626-F-WJ663-966.JPG. >> Foto.

2. Zwei MH-60S Sea Hawk-Hubschrauber und ein unbemannter MQ-8B Fire Scout führen den Schwebeflug durch. WALLOPS ISLAND, Va. (24. Februar 2020) Zwei MH-60S Sea Hawk-Hubschrauber, die der Sea Knights of Helicopter Sea Combat Squadron (HSC) 22 zugewiesen sind, und ein unbemanntes Luftaufklärungsflugzeug MQ-8B Fire Scout führen vor dem Abflug zu einem Übungsflug über die AUF (Airborne Use of Force) auf dem Flugplatz des Mid-Atlantic Regional Spaceport's Unmanned Aircraft Systems (MARS UAS) der NASA Goddard's Wallops Flight Facility Schwebekontrollen durch. Quelle/source: Official U.S. Navy Page - Flickr. Foto: U.S. photo by Chris Perry 200224-N-CV785-0001. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

3. Arbeitsplatz "Tod per Joystick". Ehemalige Drohnenpiloten haben in einem offenen Brief an Präsident Obama ihre Schwierigkeiten beim Drohneneinsatz geschildert. Sie beschrieben sehr nachvollziehbar das „Joystick-Phänomen“; also die Enthemmung, der der Drohnenpilot unterliegt. Foto/Photo by Cotton Puryear, U.S. National Guard. Quelle: Official Flickr account for the Virginia National Guard Public Affairs Office. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0).

4. Boden-Kontrollstation für Drohneneinsätze. Foto: Gerald Nino, CBP, U.S. Dept. of Homeland Security. Quelle: Wikimedia Commons. Dieses Bild oder diese Datei ist ein Werk eines Mitarbeiters des sogenannten Heimatschutzministeriums der Vereinigten Staaten, das im Rahmen der offiziellen Aufgaben dieser Person aufgenommen oder angefertigt wurde. Als ein Werk der US-Bundesregierung ist das Bild in den Vereinigten Staaten öffentlich zugänglich.

5. WHY DO YOU KILL MY FAMILY? Völkerrechtswidrige Drohneneinsätze der USA fordern tausende ziviler Tote. Bildbeschreibung: A man walks past a graffiti, denouncing strikes by U.S. drones in Yemen, painted on a wall in Sanaa November 13, 2014. Yemeni authorities have paid out tens of thousands of dollars to victims of drone strikes using U.S.-supplied funds, a source close to Yemen's presidency said, echoing accounts by legal sources and a family that lost two members in a 2012 raid. REUTERS/Khaled Abdullah (YEMEN - Tags: CIVIL UNREST MILITARY POLITICS SOCIETY TPX IMAGES OF THE DAY) - RTR4E1VF. Quelle: djandyw.com >> Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

6. "THERE ARE NO HUMANITARIAN WEAPONS." Grafik: Tjebbe van Tijen. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-ND 2.0).

7. "WHY DO WE KILL PEOPLE WHO KILL PEOPLE TO SHOW THAT KILLING PEOPLE IS WRONG?" >> "WARUM TÖTEN WIR MENSCHEN, DIE MENSCHEN TÖTEN, UM ZU ZEIGEN, DASS DAS TÖTEN VON MENSCHEN FALSCH IST?" Foto: See Li / photojournalist from London/UK. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

8. Cover des ReportsDie humanitären Folgen von Drohnen. Eine völkerrechtliche, psychologische und ethische Betrachtung“. Quelle: https://www.ippnw.de/ .