Polizeigesetze: Neue Überwachungs-Werkzeuge für die saarl. Polizei

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Polizeigesetze: Neue Überwachungs-Werkzeuge für die saarl. Polizei
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Polizeigesetze:

Neue Überwachungs-Werkzeuge für die saarländische Polizei

von Marie Bröckling

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Mit Änderungen am Polizeigesetz will die schwarz-rote Landesregierung den Weg frei machen für neue Tools zur digitalen Beobachtung. Geplant sind unter anderem die anlasslose Videoüberwachung und die elektronische Fußfessel. Nicht nur der Paragraf zur geplanten Spähsoftware ist noch reichlich holprig.

Ein neues Polizeigesetz für das Saarland könnte bereits in den nächsten Monaten im Landtag Saarbrücken verabschiedet werden. Der Polizei stünde dann neues technisches Equipment zur Verfügung, beispielsweise die elektronische Fußfessel, Bodycams und Spähsoftware.

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Heute gaben eingeladene Expert*innen ihre Verbesserungsvorschläge zu den geplanten Änderungen ab. Auch ich bin als Sachverständige im Innenausschuss und habe vorab eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

► Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, polizeiliche Befugnisse auszubauen

In dem Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten saarländischen Innenministerium heißt es, dass sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf unter anderem aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz ergebe. Diese Argumentation ist nicht neu: Immer wieder haben Politiker*innen den Ausbau der polizeilichen Befugnisse in den letzten drei Jahren mit rechtlicher Notwendigkeit begründet.

Doch es gibt keine gesetzgeberische Verpflichtung, das rechtlich gerade noch Zulässige umzusetzen. Die Verfassungsrichter*innen in Karlsruhe zogen bei ihrem Urteil 2016 lediglich die Grenzen des polizeilichen Handelns, sie sprechen keine Empfehlungen aus. So formulierten sie etwa Auflagen für den Einsatz von Staatstrojanern.

► Völlige Verwirrung bei Trojanersoftware

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz heißt es:

"Das Gesetz lässt jedenfalls keinen Zweifel, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur bei einer technisch sichergestellten Begrenzung der Überwachung auf die laufende Telekommunikation erlaubt ist."

Dennoch soll die saarländische Polizei Trojanersoftware einkaufen, um damit Handys oder Computer zu infiltrieren und verschlüsselte Messenger-Nachrichten auszulesen und sie soll – so will es die Landesregierung – „auch die bereits abgeschlossene und gespeicherte“ Kommunikation überwachen und aufzeichnen dürfen, „soweit diese im überwachten System gespeichert sind“.

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Es ist fast so, als hätte die saarländische Landesregierung jahrelange Debatten um Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung verschlafen. Zumindest scheint sie sich der Tragweite dieses technischen Eingriffs nicht bewusst. Auf Nachfragen der Abgeordneten zur technischen Beschaffenheit kann ein Vertreter des Innenministeriums heute nicht antworten.

Zudem will der Gesetzentwurf „Forderungen aus der Praxis“ umsetzen. Es sei eine „gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung“ des neuen Polizeigesetzes gewesen, schreibt auch der saarländische Polizeipräsident in seiner Stellungnahme.

► Geplant ist ein riesiges „Datenhaus der deutschen Polizei“

So sollen etwa personenbezogene Daten gesammelt und verdichtet werden, um dann Analysen durchzuführen, welche Personen zukünftig welche Straftaten begehen könnten, schreibt Polizeipräsident Norbert Rupp und verweist auf das Programm „Polizei 2020“. Voraussetzung für solche Prognosen über vermeintlich gefährliche Personen sind umfangreiche und leicht durchsuchbare Datenbestände.

Das geplante Gesetz schafft die Grundlage dafür: Die Polizei dürfte damit personenbezogene Daten über Jahrzehnte speichern, denn bei jedem neuen Eintrag zu einer Person würden alle bisherigen Einträge mitgezogen. Die Polizeigewerkschaft (BDK) freut sich, in ihrer Stellungnahme schreibt sie, dass so „kriminelle Karrieren“ leicht abgebildet werden können.

Die Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert die geplante „Mitzieh-Regel“ in ihrer Stellungnahme hingegen als zu pauschal und deswegen unverhältnismäßig:

Im Einzelfall kann das dazu führen, dass es bei Personen, die beispielsweise im jugendlichen Alter von 15 Jahren einmalig straffällig werden (z. B. wegen Cannabiskonsum) und die danach nur einmal im Jahrzehnt auffällig werden, sei es durch einen Geschwindigkeitsverstoß oder eine andere Bagatelle, bis zu deren Tod nicht ein einziges Mal zu einer Überprüfung [der erforderlichen Speicherdauer] kommt und der Datensatz über das jugendliche Bagatelldelikt zeitlebens mitgeführt wird.

► 66 Bodycams, aber nur zum Schutz von Polizist*innen

Polizeigewalt-Schlagstockeinsatz-Polizeikriminalitaet-Polizeistaat-Polizeiuebergriffe-Polizeibrutalitaet-Kritisches-Netzwerk-Koerperverletzung-im-Amt-BuergerbekaempfungIn einem anderem Punkt ist die Polizei dem Gesetzgeber schon ein Stück voraus: Bereits heute besitzt die saarländische Polizei insgesamt 66 Bodycams, heißt es aus dem Innenministerium auf Nachfrage von netzpolitik.org. Nun soll eine eigene gesetzliche Grundlage für ihren Einsatz geschaffen werden, es fehlen jedoch eindeutige Regelungen zum Pre-Recording genauso wie ein Verweis auf den Kernbereichsschutz.

Laut Gesetzentwurf dient die Bodycam dazu, Angriffe auf Beamt*innen vorzubeugen. Ein Recht für Betroffene von Polizeigewalt, das Videomaterial einzusehen, ist hier nicht vorgesehen. Dabei weisen Kriminologen darauf hin, dass Gewalt nur interaktiv begriffen werden kann und Bodycams deshalb auch dazu genutzt werden sollten, polizeiliches Fehlverhalten zu dokumentieren. In NRW beispielsweise ist das bereits umgesetzt.

► Wer verdächtigt wird zukünftig eine Straftat zu begehen, ist kein „Täter“

Neu eingeführt werden soll zudem die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben CDU und SPD, dass die elektronische Fußfessel „zur Überwachung von Tätern im Bereich Terrorismusdienen soll. Das stimmt so nicht.

Tatsächlich sollen keine Täter überwacht werden, sondern Personen, bei denen die polizeiliche Analyse ergeben hat, dass sie ein hohes Risiko besitzen, in Zukunft eine Straftat zu begehen. Die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel ist langfristig konzipiert: Sie beginnt bei drei Monaten und ist danach stets verlängerbar.

Der Nutzen der Maßnahmen ist äußerst zweifelhaft. Zur Verhinderung von terroristischen Straftaten ist die elektronische Fußfessel völlig ungeeignet, da Attentate ihrer Sache nach besonders oft an alltäglichen und viel besuchten Orten stattfinden. Das bestätigt auch ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der Anhörung.

Laut Polizeigewerkschafter soll die elektronische Fußfessel dazu dienen, „gewaltbereite Fußballfans“ im Schach zu halten. Die Technik sei aber durchaus „diskussionswürdig“ und hätte auch Nachteile, ergänzt ein Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

► Ausbau der Videoüberwachung in der Innenstadt von Saarbrücken

Terrorismus-Denkverbote-Ueberwachungsstaat-Schnueffelstaat-Spaehsoftware-Kritisches-Netzwerk-Staatsterror-Massenueberwachung-Staatstrojaner-Bundestrojaner-GovwareDerzeit werden Personen, die sich rund um die Johanneskirche in Saarbrücken aufhalten, von der Polizei abgefilmt, demnächst beginnt die anlasslose Videoüberwachung auch am Hauptbahnhof.

Mit dem geplanten Polizeigesetz könnten zukünftig weitere Bahnhöfe und Plätze rund um die Uhr abgefilmt werden, mit der Begründung, dass an Orten „dieser Art“ wiederholt Drogen verkauft wurden. Bei Veranstaltungen würde die Annahme genügen, dass Ordnungswidrigkeiten begangen werden könnten, um zu filmen.

Die Landesregierung will damit das „subjektive Sicherheitsgefühl“ stärken und die objektive Sicherheitslage verbessern. Tatsächlich sind objektive Effekte der Videoüberwachung auf Kriminalität nicht wissenschaftlich belegt. Punktuelle Videoüberwachung führt vielmehr zu Verdrängung von Kriminalität als zu ihrer Vorbeugung.

► Aktions-Bündnis gegen Ausbau polizeilicher Befugnisse

Die Polizeigewerkschaften haben bereits weitere Wünsche beim Innenministerium eingereicht. In einem zweiten Schritt soll demnächst der Präventivgewahrsam gesetzlich erlaubt werden. Damit können Personen, die keine Straftat begangen haben, aber von der Polizei als gefährlich eingeschätzt werden, zeitweise festgehalten werden. In Bayern gibt es eine solche Regelung bereits, dort wurden letztes Jahr ein paar Dutzend Personen wochenlang präventiv eingesperrt.

Ende April hat sich im Saarland ein Aktionsbündnis gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes gegründet. Gegen die Pläne der schwarz-roten Landesregierung stellen sich die Jugendorganisationen von SPD, Linken, Grünen und FDP, sowie die Linksfraktion im Landtag. Außerdem die saarländische Piratenpartei und die Bündnisse „Seebrücke“ und „Omas gegen Rechts“.

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Am 28. Mai wird die zweite Anhörung stattfinden. Ob die geplanten technischen Hilfsmittel sinnvoll und notwendig sind, das werden die Landtagsabgeordneten entscheiden. Sie sollten sich dabei nicht nur auf die rechtliche Zulässigkeit berufen.

Marie Bröckling
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Marie Bröckling arbeitet seit Februar 2018 für netzpolitik.org. Sie schreibt und spricht vor allem über die Polizei, zum Beispiel auf der re:publica und auf dem Chaos Communication Congress. Sie ist unter marie.broeckling(at)netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar.

netzpolitik.org ist eine Plattform für digitale Freiheitsrechte. Die Betreiber und deren Autoren thematisieren die wichtigen Fragestellungen rund um Internet, Gesellschaft und Politik und zeigen Wege auf, wie man sich auch selbst mithilfe des Netzes für digitale Freiheiten und Offenheit engagieren kann. Mit netzpolitik.org beschreiben sie, wie die Politik das Internet durch Regulation verändert. Und wie das Netz Politik, Öffentlichkeiten und alles andere verändert. Sie verstehen sich als journalistisches Angebot, sind jedoch nicht neutral. Ihr Haltung ist: Engagement für digitale Freiheitsrechte und ihre politische Umsetzung.

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► Lesetipps: (zusammengestellt von H.S.)

BMI - Polizei 2020 - White Paper zum Programm Polizei 2020 - Januar 2018 >> weiter.

BMI - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarb. - SPolDVG-E - 10/2019  >> weiter.

BMI - Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität - Oktober 2019 >> weiter.

BMI - PKS 2018 - Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 - Ausgewählte Zahlen im Überblick >> weiter.

Prädiktive Analyse in der Polizeiarbeit – Perspektiven von der Front - Precobs bei der Stadtpolizei Zürich - Andrea Frei, Bachelorarbeit 2018  >> weiter.


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Rechtsextreme in deutschen Sicherheitsbehörden

Alles nur Einzelfälle oder doch organisierte Netzwerke?

Immer wieder wird in deutschen Medien über rechtsextreme Vorfälle in Polizei, Verfassungsschutz, Justiz oder Bundeswehr berichtet. Oftmals gestellte Fragen sind dabei: Hat der Staat alles im Griff? Sind Rechtsradikale unterwegs auf dem Marsch durch die Institutionen? Bereiten sich manche von ihnen auf einen „Tag  X“ vor, wollen dann sogar von der Waffe Gebrauch machen? Haben die Wahlerfolge der AfD und die gesellschaftliche Polarisierung, die sich darin abbildet, dazu beigetragen, dass sich Rechte in den deutschen Diensten noch besser als vor Jahren vernetzen?

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Mit Interviews mit: Tobias Singelnstein (Ruhr-Uni Bochum), Christoph Kopke (Hochschule für Wirtschaft & Recht Berlin), Joachim Kersten (Soziologe und Kriminologe).

Heike Kleffner, geb. 1966, ist freie Journalistin und Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Seit den 1990er Jahren veröffentlicht sie Publikationen über Rechtsextremismus und ist Mitherausgeberin des Standardwerks „Generation Hoyerswerda: Das Netzwerk militanter Neonazis in Brandenburg“. Zusammen mit Matthias Meisner ist sie außerdem Herausgeberin des 2017 erschienenen Bandes „Unter Sachsen. Zwischen Wut und Willkommen.

Matthias Meisner, geb. 1961, war in den 1990erJahren dpa-Büroleiter in Dresden und Bonner Korrespondent der Sächsischen Zeitung, seit 1999 ist er Redakteur beim Tagesspiegel, wo er über innenpolitische Themen, unter anderem über Rechtsextremismus, berichtet.

Inhaltsverzeichnis und Leseprobe: Heike Kleffner, Matthias Meisner (Hg.), „Extreme Sicherheit. Rechtsextreme in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz“ >> weiter. (PDF)

Pressekontakt: Isabelle Püttmann –Tel.: +49 89/5403188-46 – puettmann@herder.de .


► Quelle: Erstveröffentlicht am 07. Mai 2020 auf NETZPOLITIK.org >> Artikel. Lizenz: Die von NETZPOLITIK verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0).

Achtung: Die Bilder im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Big Brother is watching You.  Ein neues Polizeigesetz für das Saarland könnte bereits in den nächsten Monaten im Landtag Saarbrücken verabschiedet werden. Der Polizei stünde dann neues technisches Equipment zur Verfügung, beispielsweise die elektronische Fußfessel, Bodycams und Spähsoftware. Foto/Grafik: Photon™, Graphic Communication Designer, Mexico City. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

2. Polizei-Influenzer, Massenüberwachung und Zensur auf Social Media Plattformen und dem gesamten Internet.  Alles was darauf gefunden wird, kann und wird im Zweifelsfall gegen Sie verwendet werden. Glauben Sie nicht: „Mich werden die schon nicht ins Visier nehmen, ich bin viel zu unwichtig.Bildgrafik: Stella Schiffczyk / netzpolitik.org. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC-BY-SA 4.0).

3. Polizeibrutalität: Angesichts der äußerst brutalen Szenen, die sich bei den Polizeiübergriffen der Silvesternacht im Leipziger Stadtteil Connewitz ereigneten, scheinen Angriffe auf Polizisten von Anfang an einkalkuliert worden zu sein. Dass die Polizei noch in der gleichen Nacht diese selbst provozierten Szenen zu einem Mordversuch verfälscht, der dann von nahezu allen Medien völlig unkritisch zum Beleg von Linksterrorismus herangezogen wird, legt nahe, dass es sich um eine orchestrierte Aktion gehandelt hat. Grafik: Clker-Free-Vector-Images. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.

4. VIDEOÜBERWACHUNG SOGAR BIS AUF´s KLO: FÜHLEN SIE SICH JETZT SICHERER VOR TERRORISMUS?

5. Großflächige Überwachung führt unter anderem zur Konditinierung und Kontrolle der Masse Nutzmensch. "1984" ist längst erreicht. Foto/Grafik: Inactive account – ID 422737. Quelle: pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.

6. Buchcover:Extreme Sicherheit. Rechtsextreme in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz“, Herausgeber: Heike Kleffner und Matthias Meisner; Verlag Herder, Freiburg 2019. 320 Seiten, ISBN: 978-3-451-38561-2. Klappenbroschur 24,00€ - eBook (EPUB) 18,99€, ISBN: 978-3-451-81860-8.