Türkisches Internet-Gesetz: Die bislang schlimmste Kopie des deutschen NetzDGs

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Türkisches Internet-Gesetz: Die bislang schlimmste Kopie des deutschen NetzDGs
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Türkisches Internet-Gesetz:

Die bislang schlimmste Kopie des deutschen NetzDGs

Gastbeitrag v. Svea Windwehr und Jillian C. York

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Das türkische Gesetz gegen Hassrede im Netz öffnet eine neue Dimension staatlicher Zensur und Überwachung. Als Vorbild nennt die Regierung in Ankara ausgerechnet das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Seit Jahren sind die Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei unter Beschuss. Das Land ist bekannt dafür, der größte Kerkermeister der Welt für Journalist:innen zu sein und die türkische Regierung ist in den vergangenen Jahren hart gegen die Meinungsfreiheit im Netz vorgegangen. Ein neues Gesetz führt nun weitere bedeutsame Befugnisse ein und stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer umfassenden Internetzensur dar.

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Das Gesetz wurde im Eiltempo und ohne Einbeziehung der Opposition oder anderer Interessengruppen am 29. Juli vom türkischen Parlament verabschiedet. Es zielt auf die vollständige Kontrolle der Social-Media-Plattformen und deren Inhalte ab. Begründet wird das Gesetz mit einer Reihe angeblich beleidigender Tweets gegen die Tochter [Esra Albayrak, geb. Erdoğan; H.S.] und den Schwiegersohn [Berat Albayrak; H.S.] von Präsident Recep Tayyip Erdoğan.

Mit dem Gesetz soll vorgeblich Hassrede und Belästigungen im Internet bekämpft werden.

Guelsah-Deniz-Atalar-Ankara-Tuerkiye-Barolar-Birligi-Kritisches-Netzwerk-Meinungsfreiheit-Pressefreiheit-Zensur-Internetzensur-soziales-Gedaechtnis-Erdogan-Tuerkei-TurkeyDie türkische Anwältin und Vizepräsidentin des IT-, Technologie- und Rechtsrats der Anwaltskammer in Ankara (Türkiye Barolar Birliği), Gülşah Deniz Atalar, bezeichnete das Gesetz als „Versuch, eine Zensur einzuleiten, um das soziale Gedächtnis im digitalen Raum auszulöschen“.

► Faktische Sperrung von sozialen Netzwerken möglich

Sobald Präsident Erdoğan das Gesetz bestätigt, müssten alle Sozialen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen täglichen Nutzer:innen einen lokalen Vertreter in der Türkei benennen. Aktivist:innen befürchten, dass die Regierung dadurch noch mehr Zensur und Überwachung durchführen könnte. Sollten die Konzerne dem nicht nachkommen, könnten sie mit Werbeverboten, hohen Geldstrafen und – besonders beunruhigend – einer Verringerung der Bandbreite belegt werden.

Das Gesetz führt zudem neue besorgniserregende Befugnisse für Gerichte ein. Zukünftig könnten Richter:innen die Internet-Provider anweisen, die Bandbreite von Social-Media-Plattformen um bis zu 90 Prozent zu drosseln, wodurch der Zugang zu diesen Seiten praktisch blockiert wäre.

Die lokalen Vertreter:innen der Unternehmen wären verpflichtet auf Anfragen der Regierung zur Sperrung oder Entfernung von Inhalten zu reagieren. Wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt und angeblich „Persönlichkeitsrechte“ oder die „Privatsphäre“ verletzt sind, müssten sie die Inhalte innerhalb von 48 Stunden entfernen oder mit hohen Geldstrafen rechnen.

► Nutzerdaten für die türkische Polizei

Das Gesetz enthält darüber hinaus Bestimmungen, die die Social-Media-Plattformen dazu verpflichten würden, die Daten der Nutzer:innen lokal zu speichern. Das lässt fürchten, dass die Anbieter verpflichtet werden könnten, diese Daten an türkische Behörden weiterzuleiten. Nach Ansicht von Expert:innen würde das die bereits grassierende Selbstzensur der türkischen Social-Media-Nutzer:innen noch verschlimmern.

Obwohl die Türkei bereits heute mehrere Hunderttausend Websites blockiert und auf eine lange Geschichte der Internetzensur zurückblickt, würde dieses Gesetz eine noch nie da gewesene Kontrolle der türkischen Regierung über Online-Inhalte schaffen. Der türkische Gesetzgeber bezieht sich dabei ausdrücklich auf das umstrittene deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, und ein ähnliches Regelwerk aus Frankreich als positive Beispiele.

► Das umstrittene NetzDG

Zensurgesetz-Heiko-Maas-Filterblase-Zensurminister-Zensur-NetzDG-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Meinungsfreiheit-Pressefreiheit-Kritisches-Netzwerk-UeberwachungsstaatDas deutsche NetzDG nimmt für sich in Anspruch, gegen „Hassrede“ und illegale Inhalte in sozialen Netzwerken vorzugehen. Es ist 2017 in Kraft getreten und seither zweimal verschärft worden. Das Gesetz, das trotz der lautstarken Kritik von Abgeordneten, Wissenschaftler:innen und Expert:innen aus der Zivilgesellschaft in einem zügigen Tempo verabschiedet wurde, zwingt Social-Media-Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen, einen lokalen Vertreter zu benennen, der als Ansprechperson für Strafverfolgungsbehörden fungiert und Anfragen der Behörden zur Löschung von Inhalten entgegennimmt.

Das Gesetz verpflichtet Social-Media-Unternehmen mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen in Deutschland, Inhalte, die „offensichtlich rechtswidrig“ erscheinen, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren.

Das Gesetz ist im In- und Ausland heftig kritisiert worden, und einige Expert:innen weisen darauf hin, dass es gegen das wichtigste europäische Regelwerk für das Internet, die E-Commerce-Richtlinie, verstößt. Kritiker:innen haben auch klar gemacht, dass das enge Zeitfenster für die Entfernung von Inhalten keine ausgewogene rechtliche Analyse zulässt.

Das NetzDG überträgt polizeiliche Befugnisse an private Unternehmen, was teilweise zur Löschung von harmlosen Postings führte und damit die Meinungsfreiheit untergräbt, wenn auch in einem geringeren Maße als zunächst befürchtet.

► Ein deutscher Exportschlager

Seit seiner Einführung ist das NetzDG ein echter Exportschlager, denn es hat eine Reihe ähnlich schädlicher Gesetze in anderen Staaten rund um den Globus inspiriert. Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt, dass mindestens dreizehn Länder seit Inkrafttreten des NetzDG ebenfalls Gesetze vorgeschlagen oder erlassen haben, die auf der Struktur des NetzDG beruhen, darunter Venezuela, Australien, Russland, Indien, Kenia, die Philippinen und Malaysia.

zensur_staatszensur_meinungsfreiheit_deutungshoheit_pressefreiheit_staatsterrorismus_political_correctness_meinungsmacher_staatsterror_stigmatisierung_konditionierung_kritisches_netzwerk.jpgIn Russland ermutigt ein Gesetz aus dem Jahr 2017 Nutzer:innen, vermeintlich „rechtswidrige“ Inhalte zu melden, und schreibt Social-Media-Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzern vor, die betreffenden Inhalte sowie Re-Posts zu löschen, was dem deutschen Gesetz sehr ähnlich ist.

Dass Russland das deutsche NetzDG kopiert hat, bestätigt die schlimmsten Befürchtungen der Kritiker:innen: Das Gesetz dient als Vorlage und Legitimation für autokratische Regierungen, um Online-Inhalte zu zensieren.

Auch die jüngsten malaysischen und philippinischen Gesetze zur Bekämpfung von Fake News und Desinformation beziehen sich ausdrücklich auf das NetzDG. In beiden Ländern wurde das NetzDG-Modell angewandt, das hohe Geldstrafen (und im Fall der Philippinen bis zu 20 Jahre Haft) vorsieht, wenn Social-Media-Plattformen ihrer Pflicht nicht nachkommen, entsprechende Inhalte rasch zu entfernen.

► Biegsames Instrument zur Unterdrückung

Venezuela geht noch einen Schritt weiter. Ein Gesetz aus dem Jahr 2017, das sich ebenfalls ausdrücklich auf das NetzDG bezieht, sieht lediglich ein Zeitfenster von sechs Stunden vor, um Inhalte zu entfernen, die als „Hassreden“ gelten. Das venezolanische Gesetz – das mit schwachen Definitionen und einem sehr weiten Geltungsbereich abrietet und unter anderem durch den Verweis auf das deutsche Gesetz legitimiert wurde – ist ein mächtiges und biegsames Instrument der venezolanischen Regierung zur Unterdrückung von Dissident:innen.

journalismus_meinungsfreiheit_luegenpresse_medienhuren_pressefreiheit_leitmedien_meinungsmacher_lobbyismus_freie_presse_kritisches_netzwerk_wikileaks_massenmedien_vierte_gewalt.jpg Singapur ist ein weiteres Land, das sich durch das deutsche NetzDG inspirieren ließ: Im Mai 2019 wurde ein Gesetzentwurf zum Schutz vor Online-Fehlverhalten und Manipulation verabschiedet, der die Regierung ermächtigt, Plattformen anzuweisen, Inhalte zu korrigieren oder zu löschen. Wenn sich Plattformen nicht daran halten, müssen sie hier ebenfalls mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Ein Regierungsbericht, der der Einführung des Gesetzes vorausging, verweist ausdrücklich auf das deutsche Gesetz.

Analog zu diesen Beispielen weist auch das kürzlich verabschiedete türkische Gesetz deutliche Parallelen zum deutschen Ansatz auf: Das Gesetz zielt auf Plattformen einer bestimmten Größe ab und schafft durch die Festlegung erheblicher Geldbußen Anreize für die Umsetzung von Lösch-Anfragen, wodurch die Plattformen zu den ultimativen Gatekeepern werden, die über die Rechtmäßigkeit von Online-Inhalten zu entscheiden haben.

In wichtigen Punkten geht das türkische Gesetz weit über das NetzDG hinaus, da sein Geltungsbereich nicht nur Social-Media-Plattformen, sondern auch Nachrichtenseiten umfasst. In Kombination mit seinen immensen Bußgeldern und der Drohung, den Zugang zu Websites zu sperren, ermöglicht das Gesetz der türkischen Regierung, jeden Dissens, jede Kritik oder jeden Widerstand auszuradieren.

► Gefährlicher Export in autoritäre Staaten

Zensur-Maulkorb-Faschismus-freie-Meinungsaeusserung-Meinungsfreiheit-Meinungsmacht-Meinungsmanipulation-Internetzensur-Kritisches-Netzwerk-NetzDG-MeinungsherrschaftDass das türkische Gesetz sogar über das NetzDG hinausgeht, verdeutlicht die Gefahr eines internationalen Exports des mangelhaften deutschen Regelwerks. Als Deutschland das Gesetz 2017 verabschiedete, zeigten Staaten auf der ganzen Welt ein wachsendes Interesse daran, vermeintliche und tatsächliche Online-Bedrohungen zu regulieren, die von Hassrede über illegale Inhalte bis hin zu Cyber-Mobbing reichen.

Das NetzDG ist bereits in Deutschland sehr problematisch, wo es in ein funktionierendes Rechtssystem mit angemessenen Kontrollmechanismen und Absicherungen eingebettet ist. In den Gesetzen, die es inspiriert hat, fehlen diese Schutzvorkehrungen.

Das NetzDG hat geholfen, drakonische Zensurgesetze auf der ganzen Welt zu legitimieren. Es ist immer schlecht, wenn mangelhafte Gesetze anderswo kopiert werden. Doch besonders problematisch ist das in den autoritären Staaten, in denen bereits eine strenge Zensur und Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit gilt.

Auch wenn die Tendenzen gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in Ländern wie der Türkei, Russland, Venezuela, Singapur und den Philippinen schon lange vor dem NetzDG bestanden haben, bietet das deutsche Gesetz ihnen zweifellos die Legitimität, die Grundrechte online weiter auszuhöhlen.

Svea Windwehr und Jillian C. York
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Svea Windwehr ist Mercator-Stipendiat. Akademischer Hintergrund: MSc Social Science of the Internet, Universität Oxford, 2019; BA Liberal Arts and Science, University College Maastricht, 2016. Berufserfahrung: Mercator Fellow im Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Politische Referentin in der DG CNECT, Europäische Kommission; Praktikantin für Technologie- und Datenpolitik am Global Public Policy Institute, Berlin; Forschungspraktikum bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bangkok.

Politische Interessen: Plattformverwaltung, Online-Arbeit, KI. Andere Interessen: Politik und intersektioneller Feminismus, aber auch Burrata. E-Mail-Adresse: svea.windwehr[AT]eff.org

Jillian C. York ist EFF-Direktorin [Electronic Frontier Foundation] für internationale Meinungsfreiheit und hat ihren Sitz in Berlin, Deutschland. In ihrer Arbeit untersucht sie die staatliche und korporative Zensur und ihre Auswirkungen auf Kultur und Menschenrechte, mit Schwerpunkt auf marginalisierten Gemeinschaften. Bei der EFF leitet sie Onlinecensorship.org und arbeitet zu den Themen Plattformzensur und Rechenschaftspflicht, staatliche Zensur, die Auswirkungen von Sanktionen und digitale Sicherheit. Jillians Texte wurden unter anderem in Motherboard, Buzzfeed, The Guardian, Quartz, der Washington Post und der New York Times veröffentlicht. Sie ist auch regelmäßig Sprecherin bei globalen Veranstaltungen.

Bevor Jillian zur EFF kam, arbeitete sie am Berkman Klein Center for Internet & Society in Harvard, wo sie die OpenNet-Initiative leitete und an anderen Projekten wie Herdict und der Erforschung von DDoS-Angriffen arbeitete. In einem früheren Leben lebte sie in Marokko und arbeitete als Englischlehrerin und Reiseschriftstellerin.

Jillian ist Fellow am Zentrum für Internet & Menschenrechte in Berlin und Gründungsmitglied des Kollektivs Deep Lab. Derzeit ist sie im IFEX-Rat, im Beirat des Open Tech Fund und im Beirat von SMEX tätig.

Jillian hat einen BA-Abschluss in Soziologie von der Universität Binghamton, wo sie - wie eine überraschend große Zahl von Personen in ihrem Fachgebiet - auch Theater studierte. Sie wohnt abwechselnd im Internet oder im Flugzeug. Ihre E-Mail-Adresse: jillian[AT]eff.org

Electronic Frontier Foundation: Die EFF ist die führende gemeinnützige Organisation zur Verteidigung der bürgerlichen Freiheiten in der digitalen Welt. Die EFF wurde 1990 gegründet und setzt sich für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer, die freie Meinungsäußerung und Innovationen ein, und zwar durch Rechtsstreitigkeiten über Auswirkungen, politische Analysen, Basisaktivismus und Technologieentwicklung. Wir setzen uns dafür ein, dass Rechte und Freiheiten mit zunehmender Nutzung der Technologie gestärkt und geschützt werden.

Schon in der Anfangszeit des Internets verstand die EFF, dass der Schutz des Zugangs zu den sich entwickelnden Technologien von zentraler Bedeutung für die Förderung der Freiheit für alle ist. In den folgenden Jahren nutzte die EFF unsere unabhängige Stimme, um den Weg frei zu machen für Open-Source-Software, Verschlüsselung, Sicherheitsforschung, File-Sharing-Tools und eine Welt aufstrebender Technologien.

Heute nutzt die EFF das einzigartige Fachwissen führender Technologen, Aktivisten und Anwälte in unseren Bemühungen, die Redefreiheit im Internet zu verteidigen, illegale Überwachung zu bekämpfen, sich für Nutzer und Innovatoren einzusetzen und freiheitsfördernde Technologien zu unterstützen.

https://www.eff.org/

netzpolitik.org ist eine Plattform für digitale Freiheitsrechte. Die Betreiber und deren Autoren thematisieren die wichtigen Fragestellungen rund um Internet, Gesellschaft und Politik und zeigen Wege auf, wie man sich auch selbst mithilfe des Netzes für digitale Freiheiten und Offenheit engagieren kann. Mit netzpolitik.org beschreiben sie, wie die Politik das Internet durch Regulation verändert. Und wie das Netz Politik, Öffentlichkeiten und alles andere verändert. Sie verstehen sich als journalistisches Angebot, sind jedoch nicht neutral. Ihr Haltung ist: Engagement für digitale Freiheitsrechte und ihre politische Umsetzung.

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► Quelle: Dieser Text ist eine Übersetzung aus dem Englischen. Erstveröffentlicht in deutschsprachiger Übersetzung am 05. August 2020 auf NETZPOLITIK.org >> Artikel. Lizenz: Die von NETZPOLITIK verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0). Die Artikelüberschrift wurde von Helmut Schnug geändert. Die Pressemitteilung des BGHs wurde unverändert von Helmut Schnug ergänzt.

ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Demonstranten rufen anti-AKP und anti-Erdoğan-Parolen. Tausende von Menschen marschierten bereits 2011 Zentrum Istanbuls, um gegen den Plan der Regierung zu protestieren, das Internet zu filtern und die neofaschistische, repressive Gwaltherrschaft gegen Andersdenkende, Journalisten, Kurden und andere Minderheiten einzustellen. Mittlerweile sind neun Jahre vergangen und Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan erweist sich mehr denn je als Despot, der - mit neuen Befugnissen ausgestattet - seine Ziele Selbstherrschaft, Reislamisierung und Unterdrückung vollends ausleben kann. Foto: Thai Civil Rights and Investigat (TCIJ) / REUTERS/Murad Sezer. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

2. Gülşah DENİZ ATALAR, geboren am 11.11.1982 in Ankara, absolvierte die juristische Fakultät der Universität Ankara. Sie hat einen Master-Abschluss in Geistigem Eigentum, Technologiepolitik und Innovationsmanagement an der Universität Ankara mit dem Projekt "Social Innovation and Law to Apply in Turkey within the Framework of Innovation and Entrepreneurship Concepts" abgeschlossen.

Die Rechtsanwältin ist auch Vizepräsidentin der Ankara Bar Association IT, Technology & Law Council. (Türkiye Barolar Birliği). Zitat: »Wenn ich morgens das Haus verlasse, möchte ich die Motivation von Frauen erleben, die ständig 'ihre' Kleidung tragen und ihr Make-up zeigen. Mich?« - »Sabahlari evden çıkarken surekli giyimine ozen gosterip makyajini sacini yapan kadinlarin motivasyonunundan istiyorum. Ben mi?« Foto/Quelle: Twitter-Account. Fair Use!!

3. Das Netz-Zensurgesetz trägt seine bitteren Früchte! Heiko Maas, Bundesjustizminister Zensurminister von 2013–2018, erarbeitete das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das die große Koalition in den Bundestag eingebracht hat, um laut eigenen Angaben gegen Hass, Hetze und Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Studie, die Heiko Maas als Grundlage seines Handelns diente, ist laut Medienrechtsprofessor Marc Liesching eine „Bewertung von Rechtslaien“. Kein Wunder, lebt Heiko Maas bekanntermaßen in seiner kompletten ideologischen Filterblase.

Auch wenn die Tendenzen gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in Ländern wie der Türkei, Russland, Venezuela, Singapur und den Philippinen schon lange vor dem NetzDG bestanden haben, bietet das deutsche NetzDG ihnen zweifellos die Legitimität, die Grundrechte online weiter auszuhöhlen. Karikatur: Pommes Leibowitz. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).

4. STAATLICHE ZENSUR BESCHÜTZT DICH VOR DER REALITÄT. Die Textgrafik wurde vormals auf vielen kritischen Websites/Blogs und bei Twitter veröffentlicht, ein Urheber ist nicht ermittelbar. Die Textgrafik besteht nur aus einfachen geometrischen Formen und Text. Sie erreichen nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, die für urheberrechtlichen Schutz nötig ist, und sind daher gemeinfrei. Dieses Bild einer einfachen Geometrie ist nicht urheberrechtsfähig und daher gemeinfrei, da es ausschließlich aus Informationen besteht, die Allgemeingut sind und keine originäre Urheberschaft enthalten. > This image of simple geometry is ineligible for copyright and therefore in the public domain, because it consists entirely of information that is common property and contains no original authorship.

5. MEINUNGSFREIHEIT: An das nette Märchen von der Meinungsfreiheit, im Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert, glauben immer weniger Menschen. Foto: Stefan Gara. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

6. Karikatur Maulkorb - Zensur: Faschismus beginnt nicht mit freier Meinungsäußerung, sondern mit dem Gegenteil! Karikatur: Pommes Leibowitz. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).