Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Guterres’ final UN speech calls for "polluters to pay" as campaigners present over 2 million signatures at the UNGA
As UN Secretary-General makes final UN General Assembly speech, global campaigners say the call to “Make Polluters Pay” has gone mainstream. In his powerful speech, he reaffirmed the importance of national governments adopting national plans to transition away from fossil fuels, aligned with the 1.5°C goal, and made a clear call for those most responsible for the climate crisis to be held accountable:
“Those who polluted the most – and profited the most – must do far more to repair the damage they caused. Polluters must pay. And to the leaders, cities, civil society and citizens working to hold them accountable: you are on the right side of history. Keep going,” said UN Secretary-General António Guterres.
The call for greater accountability from the fossil fuel industry driving the climate crisis came just 1 day after campaigners presented 2 million signatures demanding that governments “Make Polluters Pay” to the United Nations.
Throughout his tenure, Guterres has been among the forceful voices calling on the fossil-fuel industry to be made to answer for the damage their products cause, from urging windfall taxes on record oil and gas profits, to endorsing ‘solidarity levies’ to close the international climate finance gap owed to Global South countries, and calling for action to tackle those he called the “godfathers of climate chaos”. Campaigners say his intervention today shows how far that argument has traveled, and voice their hope that his successor will carry it forward at a moment when the case has never been more urgent.
Earlier this week, members of the Make Polluters Pay International coalition, alongside frontline campaigners and communities, gathered in New York to highlight the growing public demand for fossil-fuel companies to pay for the costs of the climate damage their industry has caused. They presented at the UN petitions with a combined total of over 2 million signatures calling on governments to Make Polluters Pay.
This comes after a year marked by devastating wildfires, floods and deadly climate disasters, and continuing global energy insecurity linked to dependence on oil and gas. Campaigners say the message to governments is simple: we are breaching 1.5°C, a limit governments swore to hold, and the need for urgent action has never been clearer. As fossil-fuel companies keep raking in colossal profits, ordinary people are left paying the price through higher energy and food bills, and losses that can never be fully repaired: homes, harvest, lives.
The Make Polluters Pay campaign has mobilised millions of people around the world behind a demand for governments to introduce binding measures requiring fossil-fuel companies to contribute to the costs of climate damage, and shifting the financial incentives that keep money flowing towards coal, oil & gas.
Campaigners are calling for measures including climate damages taxes, surtaxes on fossil-fuel profits and fines, with revenues directed towards recovery, adaptation, loss and damage and a just transition to renewable energy.
The campaign saw members of the Make Polluters Pay International coalition come together including 350.org, Greenpeace International, Fossil Free Media and Oxfam International, alongside frontline campaigners and communities affected by climate change.
Louise Hutchins, Co-Convenor of the Make Polluters Pay International Coalition, said:
“When the UN Secretary-General calls for fossil-fuel companies to pay, you know this demand has become impossible to ignore. Millions of people around the world are calling for it and governments are starting to listen. After months of super-profits from the oil and gas industry, finance ministers are putting windfall taxes back on the agenda.
“This is a sign of how quickly the politics are changing. The movement is growing, the public is behind it, and governments need to catch up.”
Anne Jellema, Executive Director of 350.org, said:
“For years, campaigners and communities on the frontlines have been saying the same thing: the companies that profited from fossil fuels must pay their fair share of the costs of the crisis they helped create.
“Today, that demand is moving into the mainstream. The Secretary-General’s call for polluters to pay reflects what millions of people are demanding around the world.
“We have watched homes burn, communities flood and families struggle with the costs of climate and energy crises, while fossil-fuel companies continue to make extraordinary profits. We pay. They profit. It’s time to change that.
“The voices of more than 2 million people are now being brought to the UN. Governments have the power to make polluters pay , and they must use it.”
Mads Christensen, Executive Director of Greenpeace International, said:
“Guterres has spent years warning leaders where fossil-fuel dependence leads, and this year proved him right. From deadly heat to devastating fires and floods, the very dependence driving these disasters is shaking entire economies and leaving families exposed to volatile energy and food prices, while the companies behind it keep raking in the profits. The worse the crisis grows, the more they make: the very instability that empties people’s wallets fills theirs.
“That is the system permanent surtaxes on fossil-fuel profits start to break. New rules forcing governments to align their taxes and spending with global climate goals would raise hundreds of billions of dollars to support the countries and communities least responsible, while incentivising money out of fossil fuels and into secure, renewable energy that actually protects people. As long as destruction stays profitable, the transition to a safer, fairer future will keep being held back. Guterres has named the solution, governments must now act on it.”
Amitabh Behar, Executive Director of Oxfam International, said:
“The people who have contributed least to the climate crisis are paying the highest price. They are losing homes, livelihoods and access to food and facing an increasingly uncertain future, while fossil-fuel corporations and their billionaire backers continue to profit.
“The call to Make Rich Polluters Pay is about justice. It is about ensuring that those who have benefited most from the fossil-fuel economy pay for the damage it has caused.
“Today the Secretary-General joined millions of people around the world in demanding that ‘polluters must pay’. It’s time for governments to listen and ensure that new sources of finance reach the communities on the frontlines of this crisis.”
Rev. Fletcher Harper, Executive Director, GreenFaith
“Every religion teaches the same moral principle: you do not get to harm your neighbor and walk away from the damage. That simple truth is why religious leaders from around the globe – Christian, Muslim, Buddhist, Hindu, Jewish and many others – are calling for polluters to pay for the harm they’ve caused. Communities around the globe are suffering the mounting costs of climate damage – costs that have not been paid by the polluters. They have been pushed onto families, communities, and taxpayers. In moral terms, that is theft. And it must stop.”
Jamie Henn, Spokesperson for the US Make Polluters Pay Campaign
“Yesterday, more than two million people brought the Make Polluters Pay demand to the United Nations. Today, Secretary-General Guterres made clear that he stands with them. Around the world, people are paying the costs of a climate crisis fueled by a handful of wealthy fossil fuel corporations, while those same companies continue to rake in enormous profits. The Secretary-General has been a powerful voice for holding polluters accountable, and his message today shows just how far this demand has traveled. Now other world leaders need to follow his lead and make polluters pay.”
Campaigners say the Secretary-General’s intervention marks an important moment in the growing push to hold fossil-fuel companies financially accountable for climate damage. The call comes as governments gather in New York to discuss global security, economic stability and resilience. Campaigners argue that these conversations cannot be separated from the climate and fossil-fuel crises.
Continued dependence on oil and gas leaves economies exposed to volatile global markets while accelerating climate disruption. They say the real route to energy security is to rapidly reduce fossil-fuel dependence, accelerate clean electrification and ensure that fossil-fuel companies contribute to the costs of the transition, adaptation and loss and damage.
The campaigners are calling on governments to:
- Make fossil-fuel companies pay through climate-damages taxes, permanent surtaxes on fossil fuel profits and meaningful fines.
- Direct the revenues to communities, including funding adaptation, recovery and loss and damage.
- Accelerate the transition away from fossil fuels towards clean, affordable and secure energy.
- Ensure polluters are held accountable through progressive fiscal policy, rather than allowing the costs of climate damage to continue falling on ordinary people.
Pflegegrad: Merz-Regierung hält an neuen Hürden fest
Wer im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, könnte künftig schwerer einen Pflegegrad erhalten. Gesundheitsminister Carsten Linnemann hält an Änderungen der Zugangsschwellen fest und verteidigt damit einen besonders umstrittenen Teil der Pflegereform.
Linnemann verteidigt den Eingriff in die PflegegradeIn einem vom Bundesgesundheitsministerium auf den 10. September 2026 datierten FAZ-Interview erklärt Linnemann: „Der aktuelle Gesetzentwurf traut sich an die Schwellenwerte der Pflegegrade und an den Entlastungsbetrag zu Recht heran.“ Pflegegrad 1 will er stärker auf Prävention, Begleitung und Beratung ausrichten. Nachzulesen ist die Aussage im veröffentlichten Interview des BMG.
Der Minister begründet den Reformdruck mit steigenden Pflegekosten und einem drohenden Finanzloch von rund acht Milliarden Euro im Jahr 2027. Allgemeine Beitragserhöhungen will er verhindern.
Für Menschen mit Unterstützungsbedarf bedeutet die angekündigte Verschärfung allerdings: Die Versicherung könnte später helfen, obwohl die Schwierigkeiten im Alltag bereits bestehen.
Was heute für einen Pflegegrad zähltEin Pflegegrad hängt davon ab, wie stark gesundheitliche Einschränkungen die Selbstständigkeit oder bestimmte Fähigkeiten beeinträchtigen. Eine Diagnose allein entscheidet ebenso wenig wie das Alter oder die Zahl der Medikamente. Berücksichtigt werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen, durch die Hilfe anderer Menschen notwendig wird.
Die Pflegebedürftigkeit muss nach geltendem Recht voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das ist eine Prognose und keine Wartefrist: Niemand muss erst ein halbes Jahr ohne Unterstützung verstreichen lassen, bevor ein Antrag sinnvoll ist. Die Voraussetzungen stehen in § 14 SGB XI.
Die Begutachtung betrachtet den AlltagGeprüft werden sechs Lebensbereiche, deren Ergebnisse unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung eingehen. Die Selbstversorgung, etwa beim Waschen, Anziehen und Essen, zählt mit 40 Prozent, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent.
Mobilität wird mit zehn Prozent und die Gestaltung des Alltags sowie sozialer Kontakte mit 15 Prozent gewichtet.
Weitere 15 Prozent entfallen gemeinsam auf geistige und kommunikative Fähigkeiten beziehungsweise Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Dabei wird nur das höhere gewichtete Ergebnis dieser beiden Bereiche berücksichtigt, nicht deren Summe. Diese Berechnung regelt § 15 SGB XI.
Wer noch gehen kann, kann deshalb trotzdem einen Pflegegrad erhalten, etwa wenn wegen einer Demenz regelmäßig Anleitung erforderlich ist. Umgekehrt führt eine schwere Diagnose nicht automatisch zu einer bestimmten Einstufung. Einen ergänzenden Überblick bietet unser Ratgeber zu Pflegegraden, Leistungen und Antragstellung.
Welche Punkteschwellen die Regierung anheben willDer veröffentlichte Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht höhere Grenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 vor. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die geltenden Werte und den vorgesehenen Stand; für Kinder bis 18 Monate gelten besondere Einstufungsregeln. Grundlage sind das geltende Gesetz und der PNOG-Referentenentwurf vom 5. Juni 2026.
Pflegegrad Heute geltende Gesamtpunkte Gesamtpunkte laut Entwurf Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 15 bis unter 30 Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 30 bis unter 50 Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 50 bis unter 70 Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Unverändert Pflegegrad 5 90 bis 100 UnverändertFür Pflegegrad 5 bestehen bei besonderen Bedarfskonstellationen Ausnahmen von der regulären Mindestpunktzahl. Der Entwurf sieht den Start der neuen Schwellen zum 1. Januar 2027 vor. Das ist ein geplanter Termin, keine bereits geltende Verschärfung.
Es geht um mehr als wenige zusätzliche PunkteDie geplanten Änderungen beschränken sich nicht auf die Grenzen zwischen den Pflegegraden. Nach der Stellungnahme des Medizinischen Dienstes Bund soll auch die Umrechnung der Einzelpunkte in gewichtete Punkte bei Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung verändert werden. Damit könnten dieselben Einschränkungen zu einer ungünstigeren Gesamtbewertung führen.
Der Medizinische Dienst erwartet dadurch erschwerte Erst- und Höherstufungen. Besonders betroffen wären nach seiner Einschätzung Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie ältere und alleinlebende Antragsteller auf ambulante Leistungen. Die Verschärfung ließe sich deshalb nicht vollständig abbilden, indem man lediglich eine bisherige Gesamtpunktzahl mit den neuen Grenzen vergleicht.
Sozialpolitisch bleibt die Frage, wer die fehlende Unterstützung auffangen soll. Eine höhere Zugangsschwelle macht einen Menschen weder beweglicher noch selbstständiger. Bleibt notwendige Hilfe aus, müssen Betroffene und Angehörige sie zusätzlich organisieren, selbst bezahlen oder auf sie verzichten.
Was mit bereits anerkannten Pflegegraden passieren sollDer Entwurf sieht vor, dass bestehende Pflegegrade bei einer Neubegutachtung nicht allein wegen der geänderten Schwellen und Bewertungssystematik verloren gehen. Eine tatsächliche Verbesserung der Selbstständigkeit kann weiterhin eine niedrigere Einstufung rechtfertigen. Auch diese Abgrenzung erläutert der Medizinische Dienst in seiner Stellungnahme.
Für Anträge soll nach dem vorgesehenen § 142b SGB XI das bei Antragstellung geltende Recht entscheidend sein; bei Wiederholungsbegutachtungen soll es auf den Zeitpunkt der Feststellung ankommen. Diese Übergangsregelung ist bislang ebenfalls ein Vorschlag. Ein vorzeitig gestellter Antrag garantiert weder einen Pflegegrad noch unveränderte Leistungen auf Dauer.
Wer heute Hilfe benötigt, kann heute einen Antrag stellenDie Reformdebatte ist kein Grund, einen notwendigen Antrag aufzuschieben. Gesetzlich Versicherte beantragen Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist; das geht auch telefonisch. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen, wie das BMG im Überblick zum Antragsverfahren erklärt.
Für die Begutachtung hilft eine konkrete Beschreibung des Alltags: Was gelingt allein, wobei braucht die Person Anleitung und welche Tätigkeiten muss jemand übernehmen?
Ärztliche Unterlagen, ein Medikamentenplan und Aufzeichnungen über wiederkehrende Schwierigkeiten können diese Darstellung stützen. Eine vertraute Pflegeperson sollte nach Möglichkeit teilnehmen und auch Schwankungen zwischen guten und schlechten Tagen schildern.
Bei einer Ablehnung oder zu niedrigen Einstufung sollte das Gutachten mit dem tatsächlichen Hilfebedarf verglichen werden. Gegen den Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich; die Frist regelt § 84 SGG. Warum sich die Überprüfung lohnen kann, zeigt auch unser Beitrag über einen zu Unrecht gestrichenen Pflegegrad.
Praxisbeispiel: Kleine Punktedifferenz, große FolgenDie 78-jährige Helga benötigt regelmäßig Unterstützung und erreicht bei ihrer ersten Begutachtung 28,75 gewichtete Punkte. Nach geltendem Recht entspricht das Pflegegrad 2. Wird die häusliche Pflege sichergestellt und ausschließlich Pflegegeld gewählt, sind damit derzeit 347 Euro monatlich möglich, wie die BMG-Leistungsübersicht für 2026 ausweist.
Bei einer künftig geltenden Schwelle von 30 Punkten würde dieselbe Gesamtpunktzahl für einen Neuantrag nur noch Pflegegrad 1 ergeben. Das Beispiel isoliert bewusst die geplante Schwellenänderung, denn die vorgesehene neue Punkteberechnung könnte das Ergebnis zusätzlich verändern. Helgas Hilfebedarf wäre durch die andere Einstufung nicht verschwunden.
Der Beitrag Pflegegrad: Merz-Regierung hält an neuen Hürden fest erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Get woke, get broke: Pfälzischer Gender-Winzer vergrault erfolgreich die eigene Kundschaft
Nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine Unternehmen müssen die Erfahrung „Get woke, go broke“ machen, wenn sie meinen, sich dem woken Zeit(un)geist anbiedern zu müssen und damit ihre Kundschaft vertreiben. Diese bittere Erfahrung macht nun auch der Winzer Wolfgang Bender aus dem rheinland-pfälzischen Bissersheim. Nach vier Generationen ist der Familienbetrieb insolvent, weil die Umstellung auf […]
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Mehr Angst vor dem Heim als vor dem Tod
Remember Yesterday: AI For Today and Tomorrow
Artificial Intelligence is arguably the most important, disruptive technological invention in human history. At the same time, AI acts as the perfect narrative cover for the largest power grab ever attempted by humans. These truths are not at odds with one another, and being able to intellectually navigate both simultaneously and successfully requires a nuanced framework that has, in my opinion, failed to materialize thus far in the public conversation.
The very idea of making an Artificial Intelligence lies within the combination of the intangible with the tangible –– the conscious with the unconscious, the metaphysical with the physical, the spiritual with the worldly, the psychological with the physiological, etc. Today’s AI programmers and chip manufacturers are yesterday’s alchemists –– attempting to turn sand into thought in lieu of lead into gold.
An issue I find in discussing AI is that the discourse so quickly sours to straight up propaganda from its creators or –– perhaps more insidiously –– surface-level, esoteric “mumbo jumbo” (see above) that muddies the ability to create informed consent for the masses. I have yet to resonate fully with any would-be sides of any would-be debate on the matter and remain quite skeptical of the public’s perception on its implications today, not to mention tomorrow. In my opinion, no champion of the technology has properly addressed the immediate and long-term effects from this distributed state-change of generative and analytical compute.
These two axioms –– tangibility and time –– I intend to use as scaffolding to house my thoughts, which admittedly contain much conflict, confusion, and unknown ignorance. Before diving in, I’d like to preface this purposefully “negative” opinion piece about the downsides with a brief caveat that I do believe there are a handful of use cases for this technology that are quite interesting as it relates to the supposed goal of “empowering the individual.” That said, I think the pros are far outweighed by the cons, and thus –– in addition to my belief that there are far more pro-AI talking points circulating than negative –– I will spare you from such and focus on the less discussed downsides of this disruptive technology.
The Tangible Today: Big Data and SurveillanceThe most tangible threat vectors brought about by today’s proliferation of LLMs relate to data –– both the personal data willingly given by its users, and the immense amount of data already amassed. Both of these venues for surveillance, not to mention algorithmic-driven predictive policing, are enabled entirely by the incredible ability of AI to comb through ungodly amounts of data with ease, and to efficiently heuristically analyze people and things into a network from an otherwise insurmountable cache of data. While many proponents of the technology counter this notion with the suggestion of using locally-run, open source models to protect your data, this ultimately does little to truly minimize the effects of a terminally-shrinking anonymity set for internet users.
Unfortunately, simply opting out of using closed source AI does not negate the state change to world surveillance brought about by the technology. Choosing not to put a Ring camera on your front door matters little if your neighbor across the street has one facing your house. Furthermore, even if you convince your neighbor to take his camera down, and convince the greater neighborhood to remove their Flock-style cameras, AI-enabled surveillance satellites passing overhead and driver-less electric vehicles full of sensors passing by shrink your “meat-space” anonymity sets significantly.
The internet is an open network that communicates between nodes by breaking down larger data sets into tiny, easily transmissible packets, which are reconstructed into said larger data sets once they arrive at their final destination. For example, a video call you make on your cellphone is beamed to your conversational counterpart in compartmentalized bits of data via hardware infrastructure owned and operated by internet service providers. These packets are often broadcast without any sort of encryption, and said ISPs or software providers such as Google or Facebook, can easily amass and store immense data tranches of user activity, which up until now was a relatively useless venture due to the sheer volume of internet data volume. These same tools and data sets are now available to domestic and foreign intelligence, to domestic and foreign AI companies, and to domestic and foreign military powers, law enforcement, and court systems. Unfortunately, no longer can our activities online find safety within numbers.
As more and more humans become reliant on LLMs for task managing, communications, e-commerce, content creation, and even investment management, the amount of personal data that becomes beholden to these often privately-owned companies and their user agreements grows in magnitude –– often just one click away from being entered in the State’s data coffers. As more user data is accumulated in various silos, the want to forcibly take said data increases, and with AI-enabled exploits and advanced phishing techniques (see Revolut’s latest whoopsie) the ability to keep it safe is rapidly decreasing. AI necessitates more data to train on while also encouraging more user data be provided to said data silos.
This issue is further exacerbated due to a self-enforcing loop of human reliance on these very systems –– more usage today means more prompts and user data sent to the training sets, which in turn are used to strengthen and maximize the “stickiness” of users. Unfortunately, this reliance loop of data provided and data stored has likely reached some semblance of escape velocity, and trying to shove this system back in the proverbial Pandora’s box will fail on any level other than the extremely local level –– e.g. an individual opting out within their own home. Ultimately, this does nothing to address the very real state-change of surveillance enabled by AI in the real world.
As it stands today, the world at large has seemingly chosen to keep feeding this metaphorical runaway train with data centers, kilowatts, and dollars, blurring the lines between the public-private partnerships upholding this new industry. Many of the fears of a State-controlled, Big Brother system are only feasible with an enforceable, bureaucracy-scaling AI –– whether the system is ultimately co-opted by the State or run by a small, private group of technologists from Northern California is irrelevant.
All that matters is that it exists, and that it can be utilized by the humans hiding behind its linear algebraic curtains.
The Tangible Tomorrow: Empowering The BreakawayOne of the greatest tricks the AI industry deploys at large is focusing the discourse entirely on the technological level, and ignoring the human element. But on occasion, the idea of human empowerment from distributed intelligence is discussed on the individual level. For example, an entrepreneur’s small business is able to scale far more quickly due to deflationary efficiency gains from cutting costs on expenses surrounding human labor and time. This is generally viewed in a positive light, and there are certainly merits to it on shorter time frames. Unfortunately, tomorrow’s end game to this deflationary axiom is quite centralizing, with efficiency gains for them, and unemployment lines for you. The exponentiality of this very real mechanism is knowingly distorted by those most poised to benefit from it –– the stewards, creators, investors, and legislators –– while the entirety of the focus stays on the short-term empowerment of the working class.
Very real and very tangible nexuses of power, whether at the State level or within the private sector, already exist. AI-enabled automation and analysis allows these very parties an opportunity to seize the means of production and centralize the profits and efficiency gains downstream of this deflationary technology. While most rhetoric involving AI deceleration is framed by AI accelerators as CCP propaganda or communist gobbledygook, how exactly is the working class empowered by a small minority dominating the fields of AI-enabled, automated manufacturing of AI-enabled drones and droids? The fields of warfare, healthcare, education, construction, finance, agriculture and even hospitality and the arts, are up for serious and permanent revolution moving forward from these advancements. What appears as disruption and decentralization today can quickly turn to destruction and consolidation tomorrow.
For example, AI’s so-called “distributed efficiency gains” are capped by the masses’ ability to generate compute, which in turn requires immense amounts of energy and chip fabrication capabilities. Unfortunately, energy capacity and production remains one of the most State-controlled industries on Earth, despite recent gains in solar and battery technology. In addition, chip fabrication might actually be the most centralized industry on Earth. As distributed compute reduces the choke points of control to power and fabrication, the plausibility of these industries somehow migrating out from under the thumb of its controllers to the benefit of AI users diminishes the further into tomorrow we go.
The very AI-driven empowerment that is touted by its stewards also applies equally to the already powerful –– be it the literal State, the private companies and investors, or the fraternities within the breakaway merger of public and private interests which has dominated our lives both politically and economically for many decades. Many of my personally held fears regarding the State’s empowerment from tomorrow’s digitized economy –– in spite of today’s personal gains from digital asset appreciation –– are similarly ignored by AI sycophants who refuse to acknowledge the parallels of centralized pockets of control being empowered by AI –– open source or otherwise. There is a further parallel between the two models, given that the warm fuzzy thoughts reserved for open source AI are similar to those showered upon privately-issued dollar stablecoins, while closed source AI plays the role of CBDCs with respect to the surveillable and programmable money debate. (Even their marketing lingo has shocking similarities –– “braining the unbrained” is the new “banking the unbanked.”)
Compounding on this unfortunate reality is the idea that as the means of production –– be it for power capacity, chip fabrication, or compute –– are gobbled up by this breakaway power’s use and control of AI-enabled manufacturing, our would-be dissenters are stuck in group thought, which itself is distributed and homogenized by continued LLM use.
The Intangible Today: Viral Replication of Homogenized ThoughtWhile we have discussed AI’s ability to analyze larges swathes of data, little time thus far has been given to its ability to generate content. This is likely due to the fact that today’s effects from AI’s generative capabilities are relatively intangible upon first glance. For starters, thought generation and content distribution, as it stands today, have centralized discourse to be native to social media platforms and trained on shockingly similar datasets –– both of which are determined by a small set of Silicon Valley stalwarts. This means that what you believe to be an efficiency gain as it relates to content creation is in fact an homogenization of thought, distributed on rails patrolled by curative bots and algorithms. This combination and context exacerbates a viral-esque replication of human homogeneity, with numerous and intangible consequences for today.
For example, this coagulation of content has huge effects on the ability to organize and properly discuss whether humans should actually be accelerating this at the scale that is currently being pushed today. Quite frankly, there is a case to be made that the entire world economy has been tethered to this idea that AI will “work” and that any debt taken on today will be offset with said efficiency gains and deflationary effects. Unfortunately, the very nature of AI’s generative and distributive nature, paired with a suite of malleable Silicon Valley-created content algorithms –– not to mention the monetary incentives at the nation and influencer-level –– has created the worst possible environment for appropriate discourse on the technology itself. Thus, it is my suggestion that you do your best to ignore the constructed and simulated mass fear of being left behind that plagues the purchased propaganda permeating today. It is okay to question the narratives of the Techno-Optimists, many of whom have merged their private tech firms with the National Security State. It is more than reasonable to question the motives of the AI industry. The accelerationists claim they are pushing the frontier of human thought with their research, but then shame those thinking outside the regulated lanes –– for thinking cautiously.
When we look back, I fear we will realize that many of the compounding mistakes made due to ignorance of the long-term effects of AI use could have been avoided with proper care regarding the unknowns of today.
The Intangible Tomorrow: The Suffocated SpiritThe last quadrant, the intangible tomorrow, unfortunately necessitates some discussion of the aforementioned esoteric “mumbo jumbo.” The generative, creative force of nature –– whether internally in the mind of an individual human or in a larger, physical ecosystem –– is in serious danger. Both individuals and collective humanity are at risk from the onslaught of slop corrupting humanity’s own intangible “training sets” as it dominates our most prominent cultural battlegrounds. Much like how an AI’s training set can become corrupted by training on its own generative content, so, too, can the prompter’s knowledge base become tainted from their incessant use of generative tools in lieu of their own intellect and creativity. Furthermore, even those that choose not to prompt a machine when, for example, writing an op-ed, their constant exposure to slop –– be it articles, podcast scripts, memes, music, or less obvious slop-portunities such as take-out menus, logos or websites –– will still influence their inspiria.
Much like how moving to a new country that speaks a new language can change your unconscious mind and affect your dreams, humanity moving into a new, AI-driven world with a new generative language for rhetoric and design will certainly have an intangible effect on our unconscious minds, be it collectively or individually. Not to vouch for the rest of their philosophy, which I certainly do not, but one could borrow the Theosophic concept of the “akashic records” as a parallel to the training sets that LLMs parse when they generate content. As more and more of the recent end of the “akashic record” –– the collective experience of humanity –– is dominated by experiences that are influenced and generated by artificial intelligence, concurrently less and less of the overall human experience remains human-derived. The long-term effects from this are simply unknown.
The off-shoring of one’s cognitive output to a LLM is one thing, but the communal consequences of society and culture doing so could have immense implications for the intangible –– for creativity, for the soul, for the generative nature of life itself. To the latter point, the very start of existence itself –– something from nothing –– has led to multitudes of spiritual, philosophical and religious reasoning throughout human history. The only certainty of such an event is that no one was there to observe, and while I do not fully understand my own reasoning, I fear the something-from-nothing nature of life itself could be buried by the amassing of surveillance data and persistent context enabled by AI.
Life and human creativity becomes buried in slop, while culture and society are suffocated by persistent surveillance –– regardless of AGI or ASI being achieved.
Yesterday and The AGI ParadoxI think there is a not-so great reason why the discourse up until now has focused so much on whether or not AGI is achieved, or if that is even possible –– it becomes a semantics issue, and it ultimately does not matter. The great fear around AI today, p(Doom) or the existential threat from a rogue artificial generative intelligence (AGI), fails to contain the reality that occurs regardless of a Skynet-esque act of war from our creation.
In my opinion, AI doom and AI abundance are yet another false binary, and that humanity will forever change with the onset and proliferation of modern AI algorithms, regardless if it meets the requirements for achieving AGI. To put it “poetically,” an algorithm need not contemplate existence in order to snuff it out. Hyper focus on the very unlikely extremes –– p(Doom) or AGI-enabled utopia –– clouds today’s discourse from discussing not only what has already happened due to AI, but what will likely happen.
I am less afraid for humanity’s doomsday caused by AI than I am of humanity doom-scrolling itself into irrelevance and spirit death caused by AI. I certainly do not think a top-down ban on the technology will do any good but further centralize control on an already centralizing technology, but I am more hopeful that a bottom-up resistance to AI could help us preserve humanity’s spirit –– warts and all.
After sharing an early version of this piece with a few trusted friends with very pro-AI stances, an opinion I kept hearing was that if the surveillance state was already so entrenched alongside the negatives outline above, why not just use the technology today? Unfortunately, I am unable to come to terms with a few elements of such a line of thinking.
For starters, I believe strongly that not every axiom of privacy is a dead end, and I will not gate-keep nor “doompill” about the very real efforts being put into carving out privacy-enabled enclaves, digital or otherwise, for humans to utilize. Secondly, I also believe strongly that the world –– or rather, the elite’s perception of the world –– relies on a karmic law of some innately unknowable sort. Having spent a handful of years now immersed in the dissection of the-powers-that-be’s plans, it seems apparent to me that revelation of the method is of utmost importance to them, and there are numerous iterations of hidden symbolism and “quiet part out loud” quotes from said leaders and their henchmen. For these reasons –– as ridiculous as they may seem to some –– I will not consent to giving up the privacy front in order to slightly streamline some processes in my day-to-day with AI.
Instead, I urge those that wish to normalize discussing an aversion to AI-generated content. Better yet, go out of your way to support AI-free content! Carefully curate your and your families’ intake of the aforementioned slop, and remain a steward of all that was achieved by humans in the days before silicon could think for us. Humanity is certainly barreling towards a new frontier –– one with many, many stated promises, and a few less-spoken fears. AI will certainly bring about a new world, just maybe not the one we were sold.
In order to ensure our tomorrow, all we must do today is remember yesterday.
Bakırhan: Kein Einvernehmen ohne Gleichberechtigung der Alevit:innen
Die Ko-Vorsitzenden der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan, sind in Ankara mit Vertreter:innen alevitischer Organisationen zusammengekommen. Im Mittelpunkt standen der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sowie die Bedenken, Forderungen und Vorschläge der alevitischen Gemeinschaft.
Bakırhan erklärte bei dem Treffen, die Türkei befinde sich in einer entscheidenden Phase. Das Ziel des laufenden Prozesses könne sich nicht darauf beschränken, Gewalt und bewaffnete Auseinandersetzungen zu beenden. „Darauf muss eine Phase folgen, in der Demokratie, Recht und gleichberechtigte Staatsbürgerschaft verwirklicht werden.“ Die Bedenken der Alevit:innen müssten dabei berücksichtigt werden, sagte Bakırhan. „Einvernehmen kann es für uns nur auf der Grundlage rechtlicher Anerkennung geben, nur mit einem Recht, in dem sich Alevit:innen als gleichberechtigte Bürger fühlen.“ Die DEM-Partei werde einem Prozess ohne gleichberechtigte Beteiligung der Alevit:innen nicht zustimmen.
Frieden gibt es, wenn alle Identitäten frei sind
Von wirklichem Frieden könne erst gesprochen werden, wenn Alevit:innen gleichberechtigte Bürger:innen seien, Cem-Häuser einen gesetzlichen Status erhielten, Diskriminierung beendet werde und alle Identitäten frei existieren könnten, erklärte Bakırhan. Mit der Umsetzung des Rahmengesetzes werde der Prozess in eine zweite Phase eintreten. Diese müsse auf eine Demokratisierung der Türkei und eine Ordnung zielen, in der unterschiedliche Identitäten mit ihren jeweiligen Besonderheiten gleichberechtigt bestehen könnten. „Wenn ein Pfeiler dieses Kampfes die Kurd:innen sind, dann sind ein anderer die Alevit:innen, die Unterdrückten und diejenigen, deren Rechte nicht anerkannt werden“, sagte der DEM-Vorsitzende. Es gehe darum, für eine gemeinsame Staatsbürgerschaft einzutreten, die alle einschließe.
Demokratische Integration bedeutet nicht Türkisierung
Bakırhan wandte sich zugleich gegen ein Verständnis von Integration, das auf Assimilation beruht. „Demokratische Integration bedeutet nicht, dass Kurd:innen türkisiert oder Alevit:innen sunnitisiert werden. Im Gegenteil, es geht darum, eine freie Beziehung aufzubauen.“ Zugleich warnte der Politiker vor Versuchen, Kurd:innen und Alevit:innen voneinander zu entfernen und bestehende gesellschaftliche Verbindungen zu schwächen. Unterschiedliche Identitäten müssten ihre Eigenheiten bewahren und auf dieser Grundlage eine gemeinsame demokratische Zukunft aufbauen.
Bakırhan kritisierte auch Versuche, innerhalb der alevitischen Gemeinschaft zwischen vermeintlich „akzeptablen“ und anderen Alevit:innen zu unterscheiden. Die schmerzhaften Erfahrungen der Vergangenheit dürften nicht vergessen werden; zugleich dürfe die Zukunft nicht auf einer Wiederholung dieser Erfahrungen aufgebaut werden.
Alevitische Organisationen wollen weitere Parteien treffen
Mustafa Aslan, Vorsitzender der Alevitisch-Bektaschitischen Föderation (ABF), bezeichnete das Gespräch als wichtig, um die Bedenken und Forderungen der alevitischen Gemeinschaft unmittelbar zur Sprache zu bringen. Alevit:innen müssten im Demokratisierungsprozess eine aktive Rolle einnehmen, erklärte Aslan. In den kommenden Wochen seien deshalb auch Gespräche mit weiteren politischen Parteien geplant.
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Irakische Militärdelegation führt Gespräche in Şengal
Eine hochrangige irakische Militärdelegation unter Leitung von Generalstabschef Abdul Amir Rashid Yarallah ist am Dienstag nach Şengal gereist. Die Delegation soll sich vor Ort mit Vertreter:innen der ezidischen Gemeinschaft und den in der Region präsenten militärischen Kräften über die Sicherheitslage und die Neuordnung der Sicherheitsstrukturen beraten.
Nach Angaben des irakischen Verteidigungsministeriums dient die Reise dazu, die Sicherheitslage in Şengal zu bewerten und die Einsatzbereitschaft der dort stationierten Kräfte zu überprüfen. Yarallah leitet zugleich die von der Regierung eingesetzte hochrangige Sicherheitskommission.
Zu der Delegation gehören auch Angehörige der irakischen Volksmobilisierungskräfte (Hashd al-Shaabi). Nach übereinstimmenden Berichten stehen Treffen mit den in Şengal aktiven militärischen Formationen an. Dazu gehören die Widerstandseinheiten Şengals (YBŞ) und die Fraueneinheiten YJŞ. Gegenstand der Gespräche sind die künftige Sicherheitsstruktur sowie die Übergabe von Waffen und die Eingliederung von Angehörigen der Einheiten in staatliche Institutionen.
Der Besuch folgt auf eine Entscheidung des irakischen Ministerpräsidenten Ali al-Zaidi. Dieser hatte am 11. September nach einem Treffen mit ezidischen Organisationen und angekündigt, dass die Widerstandseinheiten ihre Waffen an den Staat übergeben sollen. Zugleich stellte er die Eingliederung dafür infrage kommender Angehöriger der YBŞ und der YJŞ in die offiziellen irakischen Sicherheitsinstitutionen in Aussicht.
Al-Zaidi ordnete zudem die Bildung einer hochrangigen Kommission an, die die Sicherheits- und Versorgungslage in Şengal untersuchen, den Bedarf der Bevölkerung erfassen und Vorschläge für weitere Maßnahmen erarbeiten soll. Zum Auftrag gehören auch die Regelung des Status der Angehörigen der Widerstandseinheiten, der Wiederaufbau und die Schaffung von Voraussetzungen für die Rückkehr der Vertriebenen.
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Istanbuls roter Stern: Egîd Tolhildan
Im Laufe der Geschichte wurden manche Städte nicht nur als geografische Zentren bekannt, sondern auch zu symbolischen Orten des Widerstands und gesellschaftlicher Kämpfe. Von Havanna bis Stalingrad, von Chiapas bis Kobanê haben sie einen besonderen Platz in der Geschichte der Kämpfe verschiedener Völker eingenommen.
Auch in der Geschichte der kurdischen Freiheitsbewegung kommt Städten als Orten des Widerstands eine besondere Bedeutung zu. Manche wurden durch große Serhildan geprägt, andere durch Revolutionär:innen, die dort aufwuchsen und sich dem Kampf anschlossen. Istanbul gehört zu jenen Städten, in denen beides zusammenkommt.
Über Jahrzehnte hinweg war die Metropole Schauplatz großer Proteste und Widerstände der kurdischen Freiheitsbewegung. Newroz, Aktionen an den Universitäten, Proteste gegen das internationale Komplott gegen den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, die Solidarität mit den Widerständen in Kobanê und der Rojava-Revolution sowie die Aktionen der Patriotisch-Revolutionären Jugendbewegung (YDG-H) zwischen 2013 und 2016 gehören zu den prägenden Stationen dieser Geschichte.
Doch die Bedeutung Istanbuls für die kurdische Freiheitsbewegung beschränkt sich nicht auf die großen Proteste der Stadt. Istanbul steht auch für zahlreiche Revolutionär:innen, die sich von hier aus der Bewegung anschlossen. Unter den von den Volksverteidigungskräften (HPG) zuletzt bekannt gegebenen Gefallenen befinden sich rund 120 Menschen, die sich aus Istanbul der Guerilla angeschlossen hatten. Einer von ihnen war Egîd Tolhildan – Yoldaş Anık. Er starb am 17. April 2020 in Avaşîn.
Ein Kind, das mit den Widerständen aufwuchs
Egîd wurde in eine arme kurdische Familie geboren. Seine Familie kam in den 1990er Jahren nach Istanbul – in einer Zeit, in der in Kurdistan Dörfer niedergebrannt wurden und die staatliche Vertreibungspolitik zahlreiche Familien zwang, ihre Heimat zu verlassen. Egîd wuchs in einem armen Viertel Istanbuls auf und entwickelte dort früh ein patriotisches Bewusstsein. Schon als Kind arbeitete er, um zum Lebensunterhalt seiner Familie beizutragen. Gleichzeitig nahm er an Protesten gegen die Repression und die Angriffe auf die kurdische Bevölkerung teil. Er ließ weder seine Familie mit ihren Schwierigkeiten allein, noch hielt er sich von den Widerständen fern.
In einer Zeit zunehmender Angriffe auf Rojava und der Kämpfe um die Selbstverwaltung in Nordkurdistan engagierte sich Egîd in der kurdischen Jugendarbeit in Istanbul. Er beteiligte sich an Protesten gegen die Angriffe auf Rojava und Bakur. In dieser Phase entschied er sich schließlich, Istanbul zu verlassen und sich der Guerilla anzuschließen.
„Widerstand lag ihm im Blut“
Auf dem Weg zu Egîds Elternhaus kommen wir in ein Viertel, das von der kurdischen Migration der 1990er Jahre geprägt wurde und bis heute seine kurdische und patriotische Identität bewahrt hat. Dass Egîd hier vielen Menschen in Erinnerung geblieben ist, merken wir, sobald wir nach seinem Elternhaus fragen. Fast alle, mit denen wir ins Gespräch kommen, kennen ihn. Und immer wieder hören wir denselben Satz: „Widerstand lag ihm im Blut.“
Sein Leben war schon früh von Arbeit geprägt. Eine Zeit lang verdiente Egîd Geld als Schuhputzer, später arbeitete er in einer Textilwerkstatt. Wie diese Jahre aussahen, erzählt seine Mutter Suphiye Anık:
„Soweit ich es mitbekam, machte er damals nicht viel. Er ging zur Schule. Wenn ich mit meinem Kopftuch zu ihm in die Schule kam, schämte er sich und sagte: ‚Komm nicht zu mir.‘ Wir bauten zunächst Häuser für die Kinder seines Onkels. Später kamen wir hierher. Unser Haus in Karayolları haben wir selbst gebaut. Meine Kinder gingen Schuhe putzen und kamen danach wieder nach Hause. Von dem Geld haben wir unser Essen gemacht.“
Doch Egîds Interesse galt zunehmend der kurdischen Bewegung. „Yoldaş mochte den Kampf, er war bei der Partei. Abends wachte ich manchmal auf und sah ihn am Computer sitzen und Aufnahmen der Partei anschauen. Irgendwann schloss er sich dann der Partei an.“
„Wenn sie ihn freiließen, machte er trotzdem weiter“
Mit seinem politischen Engagement geriet Egîd zunehmend ins Visier der Polizei. Seine Mutter erinnert sich an regelmäßige Razzien im Haus der Familie: „Er ging zu den Aktionen. Die Polizei stürmte jeden Tag unser Haus. Sie fragten nach Yoldaş, sie wollten Yoldaş. Ich weckte ihn und sagte: ‚Mein Kind, hab keine Angst. Sie nehmen deine Aussage auf, lassen dich wieder frei und du kommst nach Hause.‘“
Nach einer Festnahme holte sein Vater ihn wieder ab. Doch für Egîd änderte sich nichts. „Wenn sie ihn freiließen, machte er trotzdem weiter und ging wieder zu den Aktionen. Ich sagte zu ihm: ‚Sie werden dich festnehmen und dann nicht mehr freilassen.‘ Nach dem Massaker in Ankara ging er fort. Danach haben wir ihn nicht mehr gesehen.“
Den letzten Lohn ließ er seiner Familie
Auch als Egîd bereits entschieden hatte, sich der Guerilla anzuschließen, dachte er an die finanzielle Situation seiner Familie. Kurz bevor er ging, erhielt er seinen Lohn aus der Textilwerkstatt. Das Geld wollte er seiner Mutter geben. Suphiye Anık erinnert sich an ihre letzte Begegnung:
„Er arbeitete unten in der Textilwerkstatt. Dann kam er zu mir und sagte: ‚Mama, ich habe mein Geld bekommen. Ich werde dir mein ganzes Geld geben.‘ Ich sagte: ‚Gib es nicht mir. Dein Bruder verkauft unten im Laden Telefone, gib es ihm. Er soll davon Strom und Wasser bezahlen.‘ Er behielt 50 Millionen für sich, den Rest gab er seinem Bruder. Danach haben wir ihn nicht mehr gesehen. Er gab seinem Bruder das Geld und ging. Dann war er verschwunden. Wir suchten und suchten, aber konnten ihn nicht finden.“
Erst später erfuhr die Familie, wohin Egîd gegangen war. „Dann sahen wir ihn im Fernsehen, in einem Video von einer Newroz-Feier. Später sahen wir ihn noch einmal. Zweimal haben wir ihn im Fernsehen gesehen, danach nie wieder. Da erfuhren wir, dass er gegangen war.“
„Ich möchte sein Grab sehen“
Als wir Mutter Suphiye fragen, was sie heute sagen möchte, antwortet sie: „Wir wollen unseren Kopf erhoben tragen. Mein Beileid gilt den Friedensmüttern, den Müttern der Gefallenen und Abdullah Öcalan.“ Bevor wir uns verabschieden, spricht Suphiye Anık noch über einen Wunsch, der ihr geblieben ist: Sie möchte das Grab ihres Sohnes sehen. „Dank ihnen können wir atmen“, sagt sie, als sie uns verabschiedet.
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DFG erinnert an Seyit Evran: Sein Erbe zu bewahren, ist unsere Verantwortung
Der Journalistenverein Dicle-Fırat (DFG) erinnert an den kurdischen Journalisten Seyit Evran, der am 22. September 2023 im Alter von 54 Jahren an Herzversagen in Rojava verstorben ist. Anlässlich seines dritten Todestages würdigte der DFG sein journalistisches Wirken und das umfangreiche Archiv aus Reportagen, Fotografien und politischen wie gesellschaftlichen Analysen, das er hinterlassen hat.
„Seyit Evran hat sein journalistisches Leben der Aufgabe gewidmet, über den Freiheits- und Demokratiekampf des kurdischen Volkes, die Entwicklungen in Kurdistan und die Lebensrealitäten der Menschen in der Region zu berichten“, erklärte die Vereinigung. Journalismus sei für Evran nicht lediglich ein Beruf gewesen, sondern ein Mittel, gesellschaftliche Realitäten sichtbar zu machen und Zeitzeugenschaft zu leisten. „Seine Erinnerung lebendig zu halten, sein journalistisches Erbe zu bewahren und weiterhin die Wahrheit zu verteidigen, ist für uns eine Verantwortung“, erklärte der DFG.
Beginn bei Özgür Ülke
Seyit Mahmut Evran wurde 1969 in Hênê (tr. Hani) bei Amed (Diyarbakır) geboren. Als Jugendlicher erlebte er den Militärputsch vom 12. September 1980 und dessen Folgen. Während seines Studiums an der Çukurova-Universität lernte er die kurdische Journalistin Gurbetelli Ersöz kennen. Die Begegnung wurde zu einem wichtigen Wendepunkt seines weiteren Lebens.
Seine journalistische Arbeit begann Evran 1994 bei der Zeitung Özgür Ülke – zu einer Zeit, in der der Krieg in Kurdistan eskalierte, Dörfer geräumt und niedergebrannt wurden und außergerichtliche Hinrichtungen sowie das Verschwindenlassen von Menschen den Alltag prägten. Als Verantwortlicher der Redaktion erlebte Evran im Dezember 1994 auch die Anschläge auf Özgür Ülke. Am 2. Dezember wurden die Redaktions- und Büroräume der Zeitung in Istanbul und Ankara mit Bomben angegriffen. Der Zeitungsmitarbeiter Ersin Yıldız kam ums Leben, zahlreiche weitere Beschäftigte wurden verletzt. Evran überlebte den Angriff.
In den folgenden Jahren arbeitete er in verschiedenen Teilen Kurdistans und berichtete insbesondere aus den Kriegsgebieten. Erfahrungen, Begegnungen und Beobachtungen aus dieser Zeit verarbeitete er später unter anderem in seinem 2015 erschienenen Buch Hayatın Kıyısına Yolculuk („Reise an den Rand des Lebens“).
Chronist der Entwicklungen in Rojava
Nach journalistischer Arbeit unter anderem in Armenien und Russland ging Evran 2012 nach Rojava. Dort begleitete er die gesellschaftlichen und politischen Umbrüche und berichtete über die Entwicklungen in der Region. Zugleich beteiligte er sich am Aufbau journalistischer Strukturen und unterrichtete an Presseakademien.
2017 ging Evran nach Südkurdistan und setzte dort seine journalistische Tätigkeit fort. Vier Jahre später kehrte er nach Rojava zurück. Trotz schwerer Herzprobleme und mehrerer Operationen arbeitete Evran weiter als Journalist. Am 22. September 2023 starb er während einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien.
Der DFG würdigte Evran als einen Journalisten, der mit seinen Berichten, Fotografien und Analysen ein umfangreiches journalistisches und zeitgeschichtliches Erbe hinterlassen hat. „Seine Erinnerung lebendig zu halten, sein journalistisches Erbe zu bewahren und weiterhin die Wahrheit zu verteidigen, ist für uns eine Verantwortung“, erklärte die Vereinigung.
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Kurdische Frauenplattform: Kurdisch muss in der syrischen Verfassung verankert werden
Die Plattform für die Nationale Einheit kurdischer Frauen in Europa fordert eine verfassungsrechtliche Absicherung der kurdischen Sprache und ein Recht auf muttersprachliche Bildung in Rojava und Syrien. In einer Erklärung bezeichnet die Plattform Sprache als grundlegendes Menschenrecht und muttersprachliche Bildung als Voraussetzung für den Schutz von Identität und Kultur.
„Wir betonen, dass das Recht des kurdischen Volkes, Kurdisch zu lernen und in kurdischer Sprache unterrichtet zu werden, ein grundlegendes Recht ist und verfassungsrechtlich und gesetzlich garantiert werden muss“, heißt es in der Erklärung.
Kurdisch auf allen Bildungsstufen
Die Plattform fordert, das Recht auf kurdischsprachige Bildung auf allen Stufen des Bildungssystems zu gewährleisten. Dafür müssten die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und insbesondere Lehrkräfte ausgebildet sowie Lehrpläne und Schulbücher bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll Kurdisch neben der jeweiligen Unterrichtssprache als verpflichtende zweite Sprache an den Schulen unterrichtet werden. Das Recht, Kurdisch zu lernen, zu lehren und im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu verwenden, müsse ausdrücklich in der Verfassung geschützt werden.
Zugleich fordert die Frauenplattform gleiche Rechte für alle Bürger:innen unabhängig von nationaler, sprachlicher oder kultureller Zugehörigkeit. Dazu gehörten Sicherheit, Würde und gleichberechtigte Staatsbürgerschaft sowie Schutz vor Diskriminierung und gezielten Angriffen. „Die Anerkennung sprachlicher und nationaler Rechte bedeutet nicht, die Rechte anderer gesellschaftlicher Gruppen zu ignorieren. Im Gegenteil, sie ist die Grundlage für gleichberechtigte Staatsbürgerschaft, Respekt vor Vielfalt und die Schaffung einer gerechteren und stärker verbundenen Gesellschaft“, erklärte die Plattform.
Forderung nach Aufklärung der Tötung von Sîpan Hiznî
In ihrer Erklärung geht die Plattform auch auf die Tötung von Sîpan Hiznî ein. Der 26-jährige Kämpfer der Hesekê-Brigade war Anfang September entführt und getötet worden. Die Tat löste in zahlreichen Städten Rojavas Proteste aus. Die Frauenplattform verurteilt die Tötung und fordert eine „unabhängige und transparente Untersuchung“. Alle Verantwortlichen müssten unabhängig von ihrer Zugehörigkeit oder Identität nach dem Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden.
Gleichzeitig warnt die Plattform davor, die Verantwortung für einzelne Verbrechen pauschal ganzen Stämmen oder gesellschaftlichen Gruppen zuzuschreiben. Dies sei notwendig, um den gesellschaftlichen Frieden und die Beziehungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu schützen. In Verbindung mit dem Mord an Hiznî waren Angehörige des arabischen Al-Baggara-Stammes genannt worden.
„Sprache, Bildung und Identität sind Rechte“
Die Plattform ruft politische und gesellschaftliche Kräfte, Bildungseinrichtungen und Menschenrechtsorganisationen dazu auf, die Forderungen zu unterstützen und sich für eine verfassungsrechtliche und gesetzliche Garantie kurdischsprachiger Bildung einzusetzen. „Sprache, Bildung und Identität sind Rechte; Sicherheit und Würde sind das Recht aller Bürger:innen“, heißt es abschließend. „Die Gewährleistung dieser Rechte ist die Grundlage für den Aufbau einer Gesellschaft, die auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Respekt vor Vielfalt beruht.“
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tev-Cand-und-hilala-zerin-unsere-sprache-ist-unsere-existenz-52701 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/schulboykott-fur-kurdischsprachige-bildung-dauert-an-52720 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kurdisch-muss-unterrichts-und-amtssprache-werden-52765
Der legale Räuber
Unwissen auf dem Teller
P-Konto: Geld ist da, doch die Bank zahlt nicht mehr aus – Verbraucherschützer warnen
Das Geld liegt auf dem Konto, aber die Miete lässt sich nicht überweisen und am Automaten gibt es kein Bargeld. Wenn eine Bank geschütztes Guthaben blockiert, kann aus einem Bearbeitungsfehler eine Existenzfrage werden. Ein Pfändungsschutzkonto soll verhindern, dass Menschen wegen einer Kontopfändung ohne Geld für ihren Lebensunterhalt dastehen.
354 Beschwerden zeigen, wo der Schutz versagtDer Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in seinem Bericht Beschwerden aus den Jahren 2024 und 2025 untersucht. Die statistische Auswertung umfasst 354 Beschwerden; 83 Prozent betrafen den laufenden Vertrag. Die Untersuchung ist nicht repräsentativ und zeigt nicht, welcher Anteil aller P-Konten von solchen Problemen betroffen ist.
Eine Betroffene schilderte 1.123 Euro Guthaben und erst 937 Euro Ausgaben, konnte aber weder Geld abheben noch die Miete überweisen. Ihr Vermieter drohte nach ihrer Schilderung mit Kündigung. In einem anderen Fall wurden laut Beschwerde 1.950 Euro nachgezahltes Bürgergeld gepfändet, obwohl der Betroffene den Bescheid eingereicht hatte.
Weitere Fälle betreffen ignorierte Nachweise für höhere Freibeträge und die Verrechnung eingehender Zahlungen mit einem gekündigten Dispokredit. Die Banknamen wurden anonymisiert. Der vzbv-Bericht dokumentiert Schilderungen aus der Beratung, nicht in jedem Einzelfall gerichtlich festgestellte Rechtsverstöße.
Seit Juli 2026 sind grundsätzlich 1.590 Euro geschütztDer automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich 1.590 Euro je Kalendermonat. Der im Juni-Bericht noch genannte Betrag von 1.560 Euro ist inzwischen überholt. Die Bank muss die gesetzliche Erhöhung automatisch berücksichtigen, wie die Verbraucherzentrale erläutert.
Auch gesetzliche Zusatzbeträge für bereits nachgewiesene Unterhaltspflichten werden grundsätzlich automatisch angepasst; allein wegen der jährlichen Erhöhung ist keine neue Bescheinigung erforderlich. Bei individuell bezifferten gerichtlichen oder behördlichen Freibeträgen kann dagegen ein Änderungsantrag nötig sein. Eine besondere gerichtliche Festsetzung muss deshalb bei der Prüfung mitberücksichtigt werden.
Eine Bescheinigung darf nicht wochenlang liegen bleibenWer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewährt oder bestimmte geschützte Leistungen erhält, kann Anspruch auf zusätzlichen Kontoschutz haben. Dazu zählen beispielsweise Kindergeld und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die möglichen Erhöhungen regelt § 902 ZPO.
Den zusätzlichen Schutz können etwa eine geeignete Schuldnerberatungsstelle, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger oder der Arbeitgeber bescheinigen. Die Bank muss die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag beachten. Das steht ausdrücklich in § 903 Absatz 4 ZPO; eine pauschale Vertröstung auf wochenlange Bearbeitung genügt nicht.
Entscheidend ist deshalb ein belegbarer Eingang der Unterlagen. Wer eine Bescheinigung abgibt, sollte sich den Empfang bestätigen lassen oder eine elektronische Eingangsbestätigung sichern. Die vollständige Kopie des eingereichten Dokuments gehört ebenfalls in die eigenen Unterlagen.
Kontostand und verfügbares Guthaben sind nicht dasselbeEin positiver Kontostand beweist für sich genommen noch keinen Fehler der Bank. Bei einer laufenden Pfändung hängt die Verfügbarkeit unter anderem davon ab, welcher Schutzbetrag gilt und wie viel davon bereits verbraucht wurde. Hintergründe erklärt auch unser Beitrag P-Konto: Keine Auszahlung trotz Guthaben?
Die Bank muss über das noch verfügbare pfändungsfreie Guthaben und über Beträge informieren, deren Schutz am Monatsende ausläuft. Außerdem ist sie verpflichtet, Leistungen aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Umfang zu ermöglichen. Betroffene sollten daher eine nachvollziehbare Berechnung verlangen und sich auf § 908 ZPO beziehen.
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt grundsätzlich auch in den drei folgenden Kalendermonaten geschützt, wobei Ausgaben zuerst mit dem ältesten Guthaben verrechnet werden. Übertragen wird tatsächlich vorhandenes Geld, kein bloß ungenutzter Freibetrag. Diese Regelung enthält § 899 Absatz 2 ZPO.
Die Bank darf sich geschütztes Geld nicht für den Dispo nehmenEin überzogenes Konto schließt die Umwandlung in ein P-Konto nicht aus; anschließend wird es auf Guthabenbasis geführt. Das ergibt sich aus § 850k ZPO. Die bisherigen Schulden verschwinden dadurch allerdings nicht.
Ab dem Umwandlungsverlangen darf die Bank eingehende Gutschriften nicht mit ihren eigenen Forderungen verrechnen, soweit diese Beträge auf einem P-Konto pfändungsgeschützt wären. Dafür sorgt das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot nach § 901 ZPO. Die Kündigung eines Dispokredits erlaubt es der Bank daher nicht, den geschützten Lebensunterhalt einzubehalten.
Nachzahlungen brauchen den passenden NachweisEine Nachzahlung ist nicht automatisch pfändbar, nur weil durch sie der Monatsfreibetrag überschritten wird. Für bestimmte Sozialleistungen, darunter Nachzahlungen nach dem SGB II, sieht § 904 ZPO einen Schutz vor, der durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden kann. Ein gewöhnlicher Bewilligungsbescheid sollte nicht ungeprüft als ausreichender Ersatz behandelt werden.
Bei nachgezahltem Arbeitseinkommen und anderen laufenden Sozialleistungen gilt der vereinfachte Nachweisweg grundsätzlich bis einschließlich 500 Euro; darüber ist eine gerichtliche Festsetzung erforderlich. Dabei wird geprüft, welcher Betrag in den Monaten, für die nachgezahlt wurde, unpfändbar geblieben wäre. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag Nachzahlungen auf dem P-Konto schützen.
Welche Unterlagen bei einer blockierten Auszahlung helfenFür eine wirksame Beanstandung muss deutlich werden, welcher Betrag aus welchem Grund freigegeben werden soll. Je nach Problem helfen unterschiedliche Nachweise.
Problem Hilfreiche Unterlagen Nächster Schritt Der Freibetrag wurde zu niedrig angesetzt. Kontoauszüge, Berechnung der Bank und gegebenenfalls Schutzbeschluss. Berechnung prüfen lassen und Korrektur schriftlich verlangen. Eine Bescheinigung bleibt unberücksichtigt. Vollständige Bescheinigung und Nachweis ihres Eingangs. Umsetzung und Freigabe des geschützten Guthabens fordern. Eine Nachzahlung wird blockiert. Bescheid mit Leistungsart, Betrag und zugehörigen Monaten. Passende Bescheinigung beschaffen oder gerichtliche Festsetzung beantragen. Ein vorliegender Beschluss wird nicht umgesetzt. Vollständiger Beschluss, Zustellnachweis und aktuelle Kontoumsätze. Bei fortdauernder Sperre rechtliche Hilfe einschalten. Wenn das Geld für Miete oder Lebensmittel fehlt, zählt schnelle HilfeBetroffene sollten die Bank schriftlich zur Freigabe auffordern, den blockierten Betrag benennen und die Schutzunterlagen beifügen. Fehlt Geld für Lebensmittel, Medikamente oder eine fällige Miete, sollte diese Notlage konkret belegt und eine entsprechend kurze Frist gesetzt werden. Telefonate können ergänzen, ersetzen aber keinen nachvollziehbaren Schriftwechsel.
Bleibt die Sperre bestehen, sollten eine anerkannte Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt unverzüglich eingeschaltet werden. Missachtet die Bank einen bereits bestehenden Auszahlungsanspruch, kommt bei nachgewiesener Dringlichkeit gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen sie in Betracht. Die Verbraucherzentrale NRW stellt für entsprechende Postbank-Fälle eine Formulierungshilfe bereit.
Muss dagegen zunächst zusätzlicher Pfändungsschutz festgesetzt werden, ist der passende Antrag beim Vollstreckungsgericht oder gegebenenfalls bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde erforderlich. Bei Verwaltungsvollstreckungen nach Bundesrecht gelten dafür die Zuständigkeitsregeln des § 910 ZPO. Eine gerichtliche Entscheidung über Nachzahlungen nach § 904 Absatz 5 bleibt auch dann Sache des Vollstreckungsgerichts.
Eine Beschwerde ersetzt keine AuszahlungZusätzlich können sich Betroffene an die zuständige Schlichtungsstelle oder an die Bankenaufsicht wenden. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass sie individuelle Zahlungsansprüche nicht durchsetzt und eine Beschwerde laufende Fristen nicht anhält. Wer akut kein Geld zum Leben hat, sollte deshalb parallel schnelle rechtliche Hilfe suchen.
Sind durch einen nachweisbaren Bankfehler zusätzliche Kosten entstanden, sollten auch diese dokumentiert und mögliche Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche geprüft werden. Das betrifft etwa berechtigte Rücklastschriftkosten. Ein Anspruch folgt nicht schon aus jedem Ärger mit der Bank, sondern hängt von Pflichtverletzung, Schaden und den weiteren rechtlichen Voraussetzungen ab.
Praxisbeispiel: 600 Euro Guthaben, aber die Überweisung scheitertDas folgende Beispiel ist fiktiv: Frau Berger erhält im September 2026 insgesamt 1.500 Euro auf ihr gepfändetes P-Konto und hat davon 900 Euro ausgegeben. Weitere Buchungen, Vormerkungen, ältere Guthaben oder abweichende gerichtliche Schutzgrenzen gibt es nicht. Trotzdem verweigert die Bank eine Überweisung von 400 Euro aus den verbliebenen 600 Euro.
Ihre gesamten Monatseingänge liegen unter dem Grundfreibetrag von 1.590 Euro; die Kontopfändung erklärt die Sperre unter diesen Voraussetzungen nicht. Frau Berger verlangt schriftlich die Freigabe und legt die Kontoauszüge vor. Weil sie das Geld für die fällige Miete benötigt, lässt sie bei ausbleibender Abhilfe unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz prüfen.
Vier Fragen und Antworten zum blockierten P-Konto Darf die Bank wegen einer Pfändung das gesamte P-Konto blockieren?Die Pfändung allein rechtfertigt keine vollständige Sperre des verfügbaren geschützten Guthabens. Die Bank muss Leistungen aus diesem Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen ermöglichen. Andere mögliche Sperrgründe sind gesondert zu prüfen.
Wie schnell muss die Bank eine P-Konto-Bescheinigung berücksichtigen?Ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag muss sie die Angaben beachten. Deshalb ist ein Nachweis über den Eingang so wichtig. Eine längere interne Bearbeitungszeit hebt die gesetzliche Vorgabe nicht auf.
Sind Nachzahlungen über 500 Euro immer pfändbar?Nein, die 500-Euro-Grenze gilt nicht pauschal für sämtliche Nachzahlungen. Je nach Leistungsart genügt eine Bescheinigung oder es ist eine gerichtliche Festsetzung des geschützten Betrags erforderlich. Besonders bei Lohn- und Rentennachzahlungen sollte der richtige Nachweisweg frühzeitig geklärt werden.
Was ist zu tun, wenn wegen der Sperre die Miete ausfällt?Die Bank sollte sofort schriftlich zur Freigabe aufgefordert werden, mit Schutzunterlagen und einem Nachweis der Dringlichkeit. Bleibt geschütztes Geld blockiert, sollten Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe den passenden Eilantrag prüfen. Eine Beschwerde bei der Aufsicht allein sichert keine rechtzeitige Auszahlung.
Der Beitrag P-Konto: Geld ist da, doch die Bank zahlt nicht mehr aus – Verbraucherschützer warnen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Heizkostenabrechnung: Fehlt diese Angabe, können Mieter drei Prozent kürzen
Eine Heizkostenabrechnung kann vollständig aussehen und trotzdem eine Lücke enthalten, die Mietern bares Geld bringt: die fehlende Aufschlüsselung der CO₂-Kosten. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nicht ausgewiesen, dürfen Betroffene ihren abgerechneten Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen.
Bei 2.000 Euro Heizkosten sind das 60 Euro – selbst wenn die eigentliche Nachzahlung deutlich niedriger ausfällt. Entscheidend ist allerdings, ob tatsächlich eine Pflichtangabe zur CO₂-Aufteilung fehlt und die Abrechnung unter das Gesetz fällt.
Was der Vermieter offenlegen mussNach § 7 Absatz 3 des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes muss die Heizkostenabrechnung den persönlichen CO₂-Kostenanteil des Mieters, die Einstufung des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Eine einzelne Zeile „CO₂-Kosten“ mit einem Eurobetrag erklärt deshalb noch nicht ausreichend, wie die Belastung zustande kommt.
Erkennbar sein muss, welche Daten zur Einstufung führen und wie daraus der Mieteranteil berechnet wird. Dazu gehören insbesondere der berücksichtigte CO₂-Ausstoß, die zugrunde gelegte Wohnfläche, der Abrechnungszeitraum und die angewandte Kostenverteilung.
Bestimmt der Vermieter den persönlichen CO₂-Kostenanteil nicht oder fehlen die vorgeschriebenen Informationen, sieht Absatz 4 ein Kürzungsrecht von drei Prozent vor. Auch die Verbraucherberatung zum Prüfen von Heizkostenabrechnungen weist ausdrücklich auf diesen Anspruch hin.
Drei Prozent vom Heizkostenanteil – vor Abzug der VorauszahlungenBerechnungsgrundlage ist der Betrag, den die Heizkostenabrechnung dem einzelnen Mieter als Heizkosten zuordnet, bevor seine Vorauszahlungen abgezogen werden. Die Kürzung beschränkt sich weder auf den ausgewiesenen CO₂-Betrag noch auf die am Ende verlangte Nachzahlung.
Weist die Abrechnung beispielsweise 2.000 Euro Heizkosten und 1.700 Euro Vorauszahlungen aus, beträgt die Nachforderung zunächst 300 Euro. Bei bestehendem Kürzungsrecht werden 60 Euro abgezogen, sodass noch 240 Euro zu zahlen sind.
Andere Betriebskosten wie Müllabfuhr oder Hausreinigung gehören nicht in diese Rechnung. Ebenso wenig berechtigt die Vorschrift dazu, pauschal drei Prozent der gesamten Miete einzubehalten.
Die Regel gilt bereits für Abrechnungszeiträume ab 2023Die CO₂-Kostenaufteilung gilt für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen; das ergibt sich aus § 11 CO₂KostAufG. Eine 2026 zugestellte Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 kann deshalb bereits unter das Kürzungsrecht fallen.
Betroffen sind insbesondere Heizungen mit Gas oder Heizöl sowie erfasste Wärmelieferungen. Bei einer ausschließlich mit Strom betriebenen Wärmepumpe entsteht dagegen nicht allein deshalb ein Kürzungsanspruch, weil die Abrechnung keine CO₂-Kostenaufteilung enthält; entscheidend ist der gesetzliche Anwendungsbereich.
Wo Mieter die Angaben finden solltenEine bestimmte Seitenzahl oder ein einheitliches Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Die Angaben müssen Bestandteil der Heizkostenabrechnung sein und können auch in einer zugehörigen Anlage stehen.
Mieter sollten deshalb sämtliche Abrechnungsseiten nach Begriffen wie „Kohlendioxidkosten“, „CO₂-Kostenaufteilung“ oder „Vermieteranteil“ durchsuchen. Dass auf dem Deckblatt nur Verbrauch, Kosten und Nachzahlung stehen, beweist noch keinen Verstoß.
Umgekehrt ersetzt eine allgemeine Erklärung zum CO₂-Preis nicht die konkreten Daten des abgerechneten Gebäudes und der eigenen Wohnung. Auch ein Hinweis auf den Energieausweis liefert für sich genommen nicht die vorgeschriebene Berechnung.
Musterabrechnung: So wird die CO₂-Aufteilung nachvollziehbarDer folgende fiktive Ausschnitt zeigt eine vereinfachte Abrechnung für ein gasbeheiztes Wohngebäude im Jahr 2025, ohne gesetzliche Sonderfälle. Für die Beispielwohnung wird ein nach dem geltenden Heizkostenschlüssel ermittelter Kostenanteil von zehn Prozent angenommen.
Angabe in der Abrechnung Beispielwert Was sich daraus ergibt Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2025 Die Berechnung umfasst ein vollständiges Jahr. Wohnfläche des Gebäudes 400 m² Bezugsfläche für die Einstufung. CO₂-Ausstoß des Gebäudes 12.000 kg Emissionen des abgerechneten Verbrauchs. Ausstoß je Quadratmeter und Jahr 30,0 kg CO₂/m² 12.000 kg geteilt durch 400 m². Einstufung und Aufteilung Stufe 5: Mieter 60 %, Vermieter 40 % Einordnung in die gesetzliche Tabelle. CO₂-Kosten des Gebäudes 785,40 Euro brutto Ausgangsbetrag für die Aufteilung. Abzug des Vermieteranteils 314,16 Euro 40 Prozent von 785,40 Euro. Verbleibender Anteil aller Mieter 471,24 Euro Dieser Betrag wird auf die Wohnungen verteilt. CO₂-Kosten der Beispielwohnung 47,12 Euro Zehn Prozent von 471,24 Euro, gerundet.Die Einstufung folgt der gesetzlichen Aufteilungstabelle, die Berechnung des spezifischen Ausstoßes richtet sich nach § 5 CO₂KostAufG. Der persönliche Kostenanteil ergibt sich anschließend aus dem anzuwendenden Heizkostenschlüssel und lässt sich nicht automatisch allein aus dem Wohnflächenanteil ableiten.
Die ausgewiesenen CO₂-Kosten stecken bereits in den Brennstoffkosten und dürfen nicht nochmals zusätzlich aufgeschlagen werden. Ausführlicher erläutert Gegen-Hartz, wann Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen müssen.
Fehlende Angaben und falsche Berechnungen unterscheidenFehlen im Beispiel die Einstufung oder die Berechnungsgrundlagen, betrifft das unmittelbar die gesetzliche Informationspflicht. Sind dagegen alle erforderlichen Angaben vorhanden, wurde aber mit einer falschen Wohnfläche gerechnet, muss die Abrechnung berichtigt werden; nicht jeder Rechenfehler begründet automatisch die Drei-Prozent-Kürzung.
Ein unzulässig auf den Mieter abgewälzter Vermieteranteil wird durch das Kürzungsrecht auch nicht nachträglich zulässig. Der Anspruch auf eine korrekte Kostenverteilung ist von der Kürzung wegen fehlender Pflichtangaben zu unterscheiden.
Bei besonders niedrigen Emissionen kann der Vermieteranteil nach der gesetzlichen Tabelle null Prozent betragen, ohne dass deshalb die vorgeschriebenen Angaben entfallen. Beruft sich der Vermieter auf Einschränkungen etwa durch Denkmalschutz, muss er die Voraussetzungen einer geringeren Beteiligung nach § 9 CO₂KostAufG nachweisen.
So machen Mieter den Fehler geltendEine Beanstandung sollte den Abrechnungszeitraum, die konkret fehlenden Angaben und den berechneten Kürzungsbetrag nennen. Sinnvoll ist eine nachweisbare schriftliche Mitteilung an den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung, verbunden mit der Aufforderung, die Abrechnung zu vervollständigen.
Wer die Zahlen überprüfen möchte, kann Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Besonders hilfreich sind die Rechnungen der Brennstoff- oder Wärmelieferanten, mit denen sich die ausgewiesenen Emissionen und CO₂-Kosten abgleichen lassen.
Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung müssen dem Vermieter grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang mitgeteilt werden. Welche Bedeutung diese Frist hat, erläutert unser Beitrag über rechtzeitige Einwendungen gegen überhöhte Betriebskosten.
Diese Einwendungsfrist verschiebt eine fällige Nachzahlung nicht automatisch. Ist die Berechtigung der Kürzung noch ungeklärt, kommt eine Zahlung unter ausdrücklichem Rückforderungsvorbehalt in Betracht; die konkrete Beanstandung sollte trotzdem rechtzeitig erfolgen.
Praxisbeispiel: 60 Euro weniger NachzahlungDie fiktive Mieterin Petra erhält für ihre gasbeheizte Wohnung eine Abrechnung mit 2.000 Euro Heizkosten und einer Nachforderung von 300 Euro. Weder die Abrechnung noch ihre Anlagen enthalten die vorgeschriebene CO₂-Aufteilung.
Petra benennt die fehlenden Angaben und macht unter Hinweis auf § 7 Absatz 4 CO₂KostAufG eine Kürzung von 60 Euro geltend. Im Beispiel erkennt die Hausverwaltung den Abzug an und verlangt nur noch 240 Euro.
Sechs Fragen und Antworten zur Drei-Prozent-Kürzung Reicht es, wenn irgendwo ein CO₂-Betrag steht?Nein, zusätzlich müssen die Einstufung des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung und die Berechnungsgrundlagen ausgewiesen sein. Außerdem muss der persönliche CO₂-Kostenanteil des Mieters erkennbar werden.
Wovon werden die drei Prozent berechnet?Vom persönlichen Heizkostenanteil laut Abrechnung vor Abzug der Vorauszahlungen. Bei 2.000 Euro beträgt die Kürzung 60 Euro, unabhängig davon, ob die Nachzahlung beispielsweise nur 300 Euro ausmacht.
Gibt es für jede fehlende CO₂-Angabe weitere drei Prozent?Nein, § 7 Absatz 4 sieht für die dort genannten Verstöße eine Kürzung um drei Prozent vor. Aus drei fehlenden Angaben werden deshalb nicht automatisch neun Prozent.
Kann ich die Kürzung auch nach einer Zahlung noch verlangen?Eine bereits geleistete Zahlung schließt eine rechtzeitige Beanstandung und einen möglichen Rückforderungsanspruch grundsätzlich nicht aus. Ob Geld zurückverlangt werden kann, hängt unter anderem von den Voraussetzungen des Kürzungsrechts, eingehaltenen Fristen und möglichen Vereinbarungen ab.
Was gilt bei einem eigenen Gasvertrag?Wer selbst Gas für die Wohnungsheizung bezieht, muss einen geschuldeten Vermieteranteil nach § 6 Absatz 2 CO₂KostAufG innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform geltend machen. Die Drei-Prozent-Kürzung einer Vermieter-Heizkostenabrechnung lässt sich nicht einfach auf die Rechnung des eigenen Gasversorgers übertragen.
Darf ich wegen fehlender Angaben die gesamte Nachzahlung verweigern?Das Drei-Prozent-Kürzungsrecht allein erlaubt keinen pauschalen Einbehalt der gesamten Nachforderung. Weitere Abzüge oder Zurückbehaltungsrechte benötigen eine eigene rechtliche Grundlage.
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Mietrecht-Urteil: Das ist laut dem BGH für alle Mieter jetzt verboten
Eine günstige Mietwohnung vorübergehend deutlich teurer weiterzuvermieten, kann den Hauptmieter am Ende die Wohnung kosten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf eine Untervermietungserlaubnis nicht dazu dient, mit fremdem Wohneigentum einen Gewinn durch Untervermietung zu erzielen.
Wer mehr verlangt, als zur Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen nötig ist, kann sich deshalb nicht auf das berechtigte Interesse nach § 553 BGB berufen, so der BGH.
“Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Untervermietung generell untersagt ist”, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von Gegen-Hartz.de. “Weiterhin geschützt ist der Wunsch, die eigenen Wohnkosten während einer Abwesenheit oder nach einer persönlichen Veränderung zu senken. Gefährlich wird es aber nun, wenn aus der Untervermietung ein Geschäft wird und der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters handelt.”
BGH bestätigt Räumung nach gewinnbringender UntervermietungAber um was ging es konkret in diesem Urteil? Der Bundesgerichtshof entschied am 28. Januar 2026 über einen Streit aus Berlin. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VIII ZR 228/23. Der beklagte Mann hatte seit Anfang 2009 eine Zweizimmerwohnung gemietet und zahlte zunächst eine monatliche Nettokaltmiete von 460 Euro, später waren es 497,35 Euro.
Wegen eines zeitweisen Auslandsaufenthalts hatte die Vermieterin die Untervermietung zunächst bis Ende Januar 2020 gestattet. Als der Aufenthalt länger dauerte, schloss der Mieter für die Zeit ab Februar 2020 einen neuen Untermietvertrag mit zwei Personen. Vereinbart waren 962 Euro Nettokaltmiete zuzüglich Betriebs- und Heizkosten, insgesamt 1.100 Euro monatlich.
Damit verlangte der Hauptmieter mehr als das Doppelte seiner damaligen Nettokaltmiete. Seine erneute Bitte um Erlaubnis blieb unbeantwortet, dennoch setzte er die Überlassung fort. Nach einer Besichtigung und einer Abmahnung verlangte die Vermieterin, das Untermietverhältnis zu beenden.
Der Mann lehnte dies ab und verwies darauf, seine laufenden Kosten ausgleichen zu müssen. Daraufhin kündigte die Vermieterin im Februar 2022 fristlos und zusätzlich ordentlich. Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Räumungsklage zunächst ab, das Landgericht Berlin gab ihr in der Berufung jedoch statt.
Der BGH bestätigte die ordentliche Kündigung und wies die Revision des Mieters zurück. Ausschlaggebend war die unerlaubte, gewinnbringende Untervermietung, an der der Mann auch nach der Abmahnung festgehalten hatte. Die Wohnung musste deshalb geräumt und an die Vermieterin herausgegeben werden.
Kosten senken bleibt ein berechtigtes InteresseNach § 553 Absatz 1 BGB kann ein Wohnungsmieter unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, einen Teil der Wohnung einem Dritten zu überlassen.
Das setzt voraus, dass nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist. Ein solches Interesse kann etwa vorliegen, wenn sich die finanzielle oder persönliche Lebenssituation geändert hat.
Der Wunsch, die eigene Mietbelastung zu verringern, genügt grundsätzlich. Nach der Rechtsprechung muss der Mieter nicht erst nachweisen, dass er ohne die Einnahmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten würde. Eine beruflich bedingte Abwesenheit, eine Trennung oder der Wunsch nach einer Wohngemeinschaft können eine Untervermietung daher weiterhin rechtfertigen.
Der gesetzliche Schutz reicht nach dem neuen BGH-Urteil aber nur bis zur Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen. Einnahmen oberhalb dieser Kosten sind nicht mehr von dem berechtigten Interesse umfasst. Ein Hauptmieter hat deshalb keinen Anspruch darauf, dass der Eigentümer eine solche gewinnbringende Weitervermietung genehmigt.
Das Urteil ist kein vollständiges Verbot jeder höheren UntermieteDie Formulierung, ein Gewinn mit der Untermiete sei für alle Mieter ausnahmslos verboten, wäre zu weitgehend. Der BGH hat vor allem entschieden, wann ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung fehlt. Treffen Mieter und Vermieter ausdrücklich eine weitergehende Vereinbarung, ist deren Inhalt gesondert zu prüfen.
Auch ein Bußgeld oder eine Straftat folgt nicht allein daraus, dass die Untermiete höher als die Hauptmiete ist. Mietrechtlich kann der Unterschied jedoch schwer wiegen, weil eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung eine Vertragsverletzung darstellt. Bei einer deutlichen Gewinnerzielung kann der Mieter nicht einwenden, der Vermieter hätte ohnehin zustimmen müssen.
Hinzu kommen mögliche Ansprüche der Untermieter, wenn die verlangte Miete gegen Vorschriften zur Miethöhe verstößt. Im Berliner Ausgangsfall hielt bereits das Landgericht die vereinbarte Nettokaltmiete auch nach den Regeln der Mietpreisbremse für zu hoch. Der BGH musste diese Frage nicht mehr abschließend entscheiden, weil bereits die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis für die Räumungsentscheidung ausreichten.
Wann eine Untermiete als gewinnbringend giltEine feste Eurogrenze oder einen allgemein zulässigen prozentualen Aufschlag hat der BGH nicht genannt. Verglichen werden die Einnahmen aus der Untervermietung mit den wohnungsbezogenen Aufwendungen des Hauptmieters. Dazu gehören insbesondere die eigene Miete sowie die tatsächlich getragenen Betriebs- und Heizkosten.
Wird nur ein Zimmer überlassen, dürfen nicht ohne Weiteres die gesamten Kosten der Wohnung an den Untermieter weitergereicht werden. Die Größe des Zimmers, die Mitbenutzung von Küche, Bad und Flur sowie der beim Hauptmieter verbleibende Wohnanteil müssen nachvollziehbar einbezogen werden. Eine Berechnung sollte deshalb offenlegen, wie der verlangte Betrag entstanden ist.
Bei einer möblierten Untervermietung können zusätzliche Leistungen den Betrag erhöhen. Der BGH ließ allerdings offen, ob und in welchem Umfang solche Leistungen bei der Gewinnberechnung zu berücksichtigen sind. Im entschiedenen Fall konnte der Mieter keine Leistungen belegen, die den sehr hohen Abstand zwischen Haupt- und Untermiete erklärt hätten.
Ein bloßer Hinweis auf Möbel, Hausrat, Haushaltsgeräte oder Fahrräder genügt daher nicht. Wer einen Möblierungsanteil verlangt, sollte Inventar, Alter, Zeitwert und monatlichen Kostenansatz dokumentieren. Ein frei geschätzter Pauschalbetrag kann den Verdacht einer verdeckten Gewinnerzielung sogar verstärken.
Situation Mögliche rechtliche Folge Die Untermiete deckt einen nachvollziehbaren Anteil der eigenen Wohnkosten Bei einem später entstandenen berechtigten Interesse kann ein Anspruch auf Zustimmung nach § 553 BGB bestehen. Die Untermiete liegt deutlich über den eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen Ein gesetzlich geschütztes Interesse an der Gewinnerzielung besteht nach dem BGH-Urteil nicht. Die Untervermietung beginnt, obwohl der Vermieter nicht zugestimmt hat Die Gebrauchsüberlassung verletzt grundsätzlich den Mietvertrag. Der Mieter setzt die unerlaubte Untervermietung trotz Abmahnung fort Eine ordentliche Kündigung und anschließend eine Räumungsklage können gerechtfertigt sein. Für Möbel oder weitere Leistungen wird ein belegbarer Betrag berechnet Eine Berücksichtigung kann in Betracht kommen; der BGH hat die genaue Berechnung noch nicht festgelegt. Schweigen des Vermieters ist keine ZustimmungDer Berliner Mieter hatte die Hausverwaltung per E-Mail um eine weitere Erlaubnis gebeten, erhielt darauf aber keine Antwort. Das berechtigte ihn nicht dazu, die Wohnung eigenmächtig zu überlassen. Nach § 540 BGB benötigt der Mieter grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters, bevor er den Gebrauch der Wohnung einem Dritten überlässt.
Eine Anfrage und ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung sind zudem nicht dasselbe wie eine bereits erteilte Genehmigung. Verweigert der Vermieter eine Erlaubnis zu Unrecht, kann der Mieter seinen Anspruch gerichtlich verfolgen. Die Untervermietung vor einer Zustimmung bleibt dennoch riskant.
Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden und den Namen des Untermieters, den Zeitraum, die betroffenen Räume und die geplante Miethöhe nennen. Ebenso sinnvoll ist eine verständliche Kostenberechnung. So lässt sich später belegen, dass keine kommerzielle Weitervermietung beabsichtigt war.
Die Überlassung der ganzen Wohnung ist noch schwieriger§ 553 BGB gewährt unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erlaubnis zur Überlassung eines Teils des Wohnraums. Wer die Wohnung vollständig aus der Hand gibt, kann sich nicht ohne Weiteres auf diese Vorschrift stützen. Bei längerer Abwesenheit ist deshalb wichtig, ob der Hauptmieter noch einen eigenen Teil der Wohnung für sich behält.
Ein zurückbehaltener Schlüssel allein löst das Problem nicht automatisch. Auch einzelne persönliche Gegenstände in der Wohnung führen nicht in jedem Fall dazu, dass rechtlich nur ein Teil überlassen wird. Vor einer vollständigen Weitergabe sollte daher eine ausdrückliche Genehmigung für den konkreten Zeitraum eingeholt werden.
Eine Abmahnung ist ein ernstes WarnsignalIm entschiedenen Fall hatte die Vermieterin den Hauptmieter zunächst abgemahnt und die Beendigung der unerlaubten Untervermietung verlangt. Er hielt trotzdem an dem Untermietverhältnis fest. Dieses Verhalten erhöhte das Gewicht der Pflichtverletzung und führte schließlich zur wirksamen ordentlichen Kündigung.
Nach § 573 Absatz 2 Nummer 1 BGB kann ein Vermieter ordentlich kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt. Ob diese Schwelle erreicht ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Eine unerlaubte Untervermietung führt daher nicht in jeder Konstellation automatisch zum Wohnungsverlust.
Entscheidend können die Höhe des Gewinns, die Dauer der Weitervermietung, die vorherige Kommunikation und die Reaktion auf eine Abmahnung sein. Ein kleiner und nachvollziehbar korrigierter Rechenfehler ist anders zu bewerten als eine über Jahre fortgesetzte kommerzielle Vermietung. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie deshalb nicht ignorieren und die verlangte Untermiete sofort rechtlich prüfen lassen.
Auch Untermieter tragen ein erhebliches RisikoDas Urteil betrifft nicht nur Hauptmieter und Eigentümer. Endet das Hauptmietverhältnis nach einer wirksamen Kündigung, kann der Eigentümer die Herausgabe der Wohnung grundsätzlich auch von den Untermietern verlangen. Der Untermietvertrag verschafft ihnen keinen dauerhaften Schutz gegenüber dem Eigentümer.
Untermieter sollten sich deshalb vor Vertragsabschluss die schriftliche Untervermietungserlaubnis zeigen lassen. Außerdem sollten sie prüfen, wie sich ein auffällig hoher Möblierungs- oder Servicezuschlag zusammensetzt. Bei einer überhöhten Miete können je nach Wohnort und Vertragsgestaltung die Vorschriften der Mietpreisbremse sowie Rückzahlungsansprüche zu prüfen sein.
Was Mieter aus dem Urteil mitnehmen solltenDie Untervermietung bleibt ein wichtiges Mittel, um eine Wohnung trotz Auslandsaufenthalt, Trennung oder gestiegener Wohnkosten zu behalten. Sie darf nach der Entscheidung aber nicht dazu genutzt werden, eine günstige Hauptmiete in regelmäßige Zusatzeinnahmen umzuwandeln.
Der Schutz des § 553 BGB endet dort, wo die Einnahmen die eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen übersteigen.
Vor Abschluss des Untermietvertrags sollten Mieter ihre Kosten belegen, den Anteil des überlassenen Wohnraums berechnen und mögliche Zusatzleistungen getrennt ausweisen. Erst danach sollte die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Wer bereits ohne Erlaubnis untervermietet, sollte besonders nach einer Abmahnung schnell reagieren.
Eine Übersicht weiterer mietrechtlicher Entwicklungen bietet der Beitrag „Mietrecht: BGH schränkt Untervermietung für Mieter ein“. Die neue Entscheidung schafft zwar mehr Klarheit zur Gewinnerzielung, lässt aber Fragen zur Berechnung von Möblierungsanteilen und zusätzlichen Leistungen offen. Gerade bei hohen Beträgen bleibt deshalb eine Prüfung des konkreten Vertrags sinnvoll.
Praxisbeispiel: zum BGH Urteil Ein möbliertes Zimmer wird zu teuer weitervermietetEine Hauptmieterin zahlt für eine 80 Quadratmeter große Wohnung monatlich 1.000 Euro Nettokaltmiete und 250 Euro Betriebs- und Heizkosten. Nach einem Arbeitsplatzwechsel möchte sie ein 20 Quadratmeter großes Zimmer untervermieten und verlangt dafür einschließlich Mitbenutzung von Küche und Bad 850 Euro. Den Betrag begründet sie pauschal mit der Möblierung, obwohl Bett, Schrank und Schreibtisch bereits mehrere Jahre alt sind.
Die Hauptmieterin darf zwar einen nachvollziehbaren Anteil ihrer Wohnkosten und gegebenenfalls einen belegbaren Betrag für die Möbel ansetzen. Sie kann jedoch nicht ohne Berechnung einen Großteil ihrer gesamten Wohnungskosten auf den Bewohner eines einzelnen Zimmers abwälzen. Liegt die Untermiete deutlich über dem zugeordneten Kostenanteil, kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern.
Zieht der Untermieter trotzdem ein und setzt die Hauptmieterin das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fort, riskiert sie die ordentliche Kündigung. Sicherer wäre eine transparente Kalkulation, ein moderater und belegter Möblierungsanteil sowie die schriftliche Genehmigung vor der Schlüsselübergabe.
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Schrott-Wohnungen für Bürgergeld-Bezieher: Jetzt sollen Jobcenter auch Vermieter enteignen dürfen
Heruntergekommene Häuser, schlechte Wohnbedingungen und trotzdem laufende Mieteinnahmen aus Sozialleistungen: Gegen dieses Geschäftsmodell will die Bundesregierung den Kommunen mehr Befugnisse geben.
Eigentümer, die verbindliche Instandsetzungsanordnungen beharrlich ignorieren, sollen im äußersten Fall ihre Immobilie durch Enteignung verlieren können. Die am 21. September 2026 veröffentlichte Bundestagsmeldung erläutert dies.
Warum Schrottimmobilien auch ein Jobcenter-Thema sindIm Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung verbindet die Bundesregierung den Umgang mit Schrottimmobilien ausdrücklich mit missbräuchlichen Vermietungen. Genannt werden unter anderem überbelegte und nicht bewohnbare Unterkünfte.
Zugleich sollen Jobcenter stärker darauf achten, unangemessene Mieten für solche Unterkünfte nicht zu übernehmen.
Damit geraten die Einnahmen derjenigen in den Blick, die aus schlechten Wohnverhältnissen ein Geschäft machen wollen. Menschen im Leistungsbezug können dabei selbst Opfer von Ausbeutung sein, wie auch der Aktionsplan anerkennt. Wer Missbrauch bekämpfen will, muss deshalb die Verantwortlichen treffen und zugleich die Bewohner schützen.
Enteignung soll erst am Ende stehenDer Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sieht einen zusätzlichen Enteignungszweck im Baugesetzbuch vor.
Er betrifft Problemimmobilien mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ihr soziales oder städtebauliches Umfeld. Voraussetzung soll sein, dass der Eigentümer einem bestandskräftigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nicht nachkommt.
Eine einzelne unterlassene Reparatur würde dafür ebenso wenig genügen wie allein die Tatsache, dass ein Jobcenter die Miete finanziert.
Auch bliebe eine Enteignung an die verfassungsrechtlichen Anforderungen gebunden: Nach Artikel 14 des Grundgesetzes muss sie dem Allgemeinwohl dienen und auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die eine Entschädigung regelt.
Diese Befugnisse sollen Kommunen bekommenDie geplanten Änderungen sollen es Städten und Gemeinden erleichtern, den Gebäudezustand festzustellen und notwendige Maßnahmen durchzusetzen. Die Bundestagsmeldung beschreibt dafür mehrere Instrumente.
Instrument Geplante Änderung Praktische Bedeutung Kommunales Vorkaufsrecht Die Möglichkeiten bei Problemimmobilien sollen erweitert werden. Kommunen sollen beim Verkauf leichter selbst zum Zug kommen können. Betretungsrechte Zusätzliche Befugnisse zur Ermittlung des Gebäudezustands sind vorgesehen. Bauliche Missstände sollen sich besser nachweisen lassen. Instandsetzungs- und Rückbaugebote Widerspruch und Anfechtungsklage sollen bei Problemimmobilien den Vollzug nicht automatisch aufschieben. Angeordnete Maßnahmen sollen schneller durchgesetzt werden können. Enteignung als letztes Mittel Beharrliche Missachtung eines verbindlichen Instandsetzungsgebots soll einen zusätzlichen Zugriff ermöglichen. Eigentümer sollen notwendige Verbesserungen nicht dauerhaft blockieren können. Das Vorkaufsrecht soll auch bei Eigentumswohnungen greifenDie Regierungsantwort nennt beim Vorkaufsrecht konkrete Erweiterungen. Bei Problemimmobilien sollen auch Verkäufe einzelner Eigentumswohnungen erfasst werden können. Außerdem soll die Gemeinde beim Zugriff noch keinen konkreten späteren Verwendungszweck angeben müssen.
Besichtigungen werden erleichtert, Rechtsschutz bleibt möglichDie vorgesehenen Betretungsrechte können auch bewohnte Räume betreffen und damit Mieter unmittelbar berühren. Nach der Entwurfsbegründung geht es um die Besichtigung des baulichen Zustands zur Vorbereitung bestimmter Maßnahmen. Eine Durchsuchung persönlicher Gegenstände erlaubt diese Regelung ausdrücklich nicht.
Auch der geplante Wegfall der automatischen Vollzugspause beseitigt den Rechtsschutz nicht. Eigentümer sollen weiterhin gerichtlich gegen die Gebote vorgehen und einen vorläufigen Stopp beantragen können, erläutert die Bundesregierung. Eine Klage allein würde dafür künftig jedoch nicht mehr ausreichen.
Mehr Befugnisse, aber kein zusätzliches FörderprogrammFür Erwerb und Sanierung plant der Bund derzeit keine zusätzliche Unterstützung außerhalb der Städtebauförderung. Die Antwort nennt zudem keine erwarteten Fallzahlen für zusätzliche Enteignungen und keine erhobenen Daten zum zusätzlichen Personal- und Kostenaufwand der Kommunen.
Das wirft eine praktische Frage auf: Wer setzt die neuen Möglichkeiten tatsächlich um? Ein heruntergekommenes Haus wird durch einen Eigentümerwechsel noch nicht bewohnbar. Aus redaktioneller Sicht wird sich der Erfolg daran messen lassen müssen, ob Kommunen Reparaturen durchsetzen, gefährliche Zustände beenden und für Bewohner tragfähige Lösungen erreichen.
Was Leistungsberechtigte jetzt beachten solltenFür die Übernahme der Unterkunftskosten bleibt § 22 SGB II die rechtliche Grundlage. Aus der angekündigten Baugesetzänderung folgt für sich genommen keine Kürzung der persönlichen Leistungen. Welche Miete anerkannt wird, muss das Jobcenter anhand der geltenden Vorschriften und des konkreten Falls beurteilen.
Wer unter erheblichen Wohnungsmängeln leidet, sollte den Zustand dokumentieren und den Vermieter nachweisbar informieren; die Pflicht zur Mängelanzeige ergibt sich aus § 536c BGB. Bei einer Mietminderung müssen Leistungsberechtigte auch die Auswirkungen auf ihre Unterkunftskosten beachten. Dazu erläutert Gegen-Hartz, wie Betroffene eine Mietminderung dem Jobcenter richtig mitteilen.
Drohen Mietschulden oder der Verlust der Wohnung, ist frühzeitige Unterstützung durch eine Sozial- oder Mieterberatung sinnvoll. Welche Schwierigkeiten bei maroden Unterkünften entstehen können, beschreibt der Beitrag über Mietschulden in einer Schrottimmobilie und die Prüfung durch das Jobcenter.
Anhörung am 23. September: Die Entscheidung steht noch ausDer Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat für den 23. September 2026 von 16.30 bis 18.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zum sogenannten BauGB-Upgrade angesetzt. Gegenstand ist der Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 21/6588. Eine Anhörung ist ein Beratungsschritt und ersetzt keinen abschließenden Gesetzesbeschluss.
Kurzes Praxisbeispiel: Miete fließt, Reparaturen bleiben ausEin Fall zeigt die beabsichtigte Wirkung: Eine Familie erhält Leistungen vom Jobcenter und lebt in einem Mehrfamilienhaus mit undichtem Dach, stark feuchten Wänden und beschädigten Sanitäranlagen.
Der Eigentümer nimmt weiter Miete ein, lässt die Schäden aber trotz wiederholter Aufforderungen nicht beheben. Die Familie dokumentiert die Zustände und wendet sich an die zuständige kommunale Behörde.
Unter den geplanten Vorschriften könnte die Kommune den Zustand leichter untersuchen und ein erforderliches Instandsetzungsgebot wirksamer verfolgen. Missachtet der Eigentümer auch eine bestandskräftige Anordnung und liegen sämtliche weiteren Voraussetzungen vor, käme als letzter Schritt eine Enteignung in Betracht. Für die Familie zählt am Ende, ob sie tatsächlich sicher und menschenwürdig wohnen kann.
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Schwerbehinderung: 14 Jährige erstreitet trotz Gehfähigkeit ein Merkzeichen aG
Das Sozialgericht Berlin hat im Verfahren S 178 SB 1263/20 entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind mit Autismus und schwerer geistiger Beeinträchtigung das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) erhalten kann. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht den Anspruch ab Januar 2024 an. Für den früheren Zeitraum blieb die Klage erfolglos, weil der erforderliche Schweregrad der Beeinträchtigungen nicht hinreichend nachgewiesen war.
Der Fall: Sichere Begleitung im Straßenverkehr nicht mehr möglichDie Klägerin war ein 14-jähriges Mädchen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80, einer schweren geistigen Beeinträchtigung und einer autistischen Störung.
Die Eltern des Mädchens machten vor Gericht geltend, dass sich ihre Tochter im Straßenverkehr unberechenbar verhalte: Sie flüchte unorientiert, werfe sich bei Überforderung auf den Boden oder verweigere das Weitergehen. Öffentliche Verkehrsmittel seien oft nicht nutzbar.
Mit zunehmender Größe und Kraft des Mädchens wurde es für die Eltern immer schwieriger, sie sicher im öffentlichen Raum zu begleiten.
Merkzeichen aG: Entscheidend sind die Auswirkungen auf die FortbewegungDas Gericht wertete die Auswirkungen der Beeinträchtigungen auf die Mobilität der Klägerin als vergleichbar mit denen bei Personen mit schweren körperlichen Gehbehinderungen. Entscheidend war dabei nicht allein die Diagnose Autismus, sondern die Schwere der Einschränkungen beim sicheren Fortbewegen außerhalb eines Fahrzeugs.
Eine entsprechende Bewertung hatte auch das Sozialgericht Gießen vorgenommen (Az. S 16 SB 110/17).
Warum das Gericht das Merkzeichen ab Januar 2024 zuerkannteDie ärztliche Verordnung des Reha-Buggys war für das Gericht in diesem Fall ein wesentlicher Nachweis für den erforderlichen Schweregrad. Hinzu kamen der Ausschluss von Schulausflügen und die Schilderung des Vaters, dass die Mutter ihre Tochter inzwischen nicht mehr sicher in der Öffentlichkeit führen könne.
Das Gericht führt aus:
Den die Anerkennung des Merkzeichens aG rechtfertigenden Schweregrad der Ausprägung der dargestellten, sich auf die Mobilität der Klägerin auswirkenden Beeinträchtigungen sieht das Gericht objektiv ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Verordnung des Rehabuggys im Monat Januar 2024 belegt.
Dieser Zeitpunkt ist schlüssig zu dem von der Schule seit Dezember 2023 ausgesprochenen Ausschluss der Klägerin von Ausflügen und zum Vorbringen des Vaters der Klägerin, dass diese inzwischen so stark geworden ist, dass ihre Mutter sie nicht mehr sicher beim Bewegen in der Öffentlichkeit führen kann.
Die Verordnung wurde damit im Zusammenhang mit den weiteren Umständen des Einzelfalls bewertet. Aus dieser Begründung lässt sich keine allgemeine Pflicht ableiten, für die Anerkennung des Merkzeichens aG stets eine Rollstuhlverordnung vorzulegen.
Für den früheren Zeitraum fehlte ein ausreichender NachweisFür die Zeit vor Januar 2024 sah das Gericht den erforderlichen Schweregrad nicht hinreichend belegt. Ein Video zeigte nach seiner Einschätzung, dass das Mädchen in jüngerem Alter noch ausreichend sicher von einer Begleitperson geführt werden konnte:
Für die Zeit zuvor ist dies im Schweregrad und letztlich auch aufgrund des Fehlens einer entsprechenden Versorgung mittels ärztlicher Verordnung des Rollstuhls bzw. Reha-Buggys nicht hinreichend nachgewiesen und war die Klage daher insoweit hinsichtlich der zeitlichen Reichweite der Zuerkennung des Merkzeichens aG teilweise abzuweisen.
Insbesondere ergab sich für das Gericht aus dem zum Verfahren eingereichten Video, welches die Klägerin in noch jüngerem Alter und mit kleinerer Körpergröße beim Laufen auf der Straße und an einer Ampel am Arm ihrer Mutter zeigt, dass die Kraft einer Begleitperson damals noch ausgereicht hat, die Klägerin mit kräftigem Festhalten am Arm noch hinlänglich sicher überwachend zu begleiten.
Zeitweise Ablehnung des Rollstuhls stand der Anerkennung nicht entgegenDas Mädchen akzeptierte die Beförderung im Rollstuhl nicht in jeder Situation. Daraus folgte für das Gericht jedoch nicht, dass der Rollstuhl für sie medizinisch ungeeignet war. Es berücksichtigte insbesondere, dass sie die Beförderung auf Wegen zu von ihr akzeptierten Zielen tolerierte:
Schließlich steht nach Auffassung der Kammer auch nicht entgegen, dass sich im Alltag die Nutzung des Reha-Buggys bzw. des Aktivrollstuhls nicht problemfrei gestaltet und sich die Klägerin mitunter auch dem Rollstuhl verweigert oder sich aus den Gurten zu lösen versucht.
So wird in der Rechtsprechung vertreten, dass, sofern die Nutzung eines Rollstuhls aufgrund eines gesteigerten Bewegungsdrangs der behinderten Person kontraproduktiv wäre, die Voraussetzungen des Merkzeichens aG nicht belegt sein können (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019, L 3 SB 22/17).
Zumindest sieht die Kammer auf der Grundlage der Schilderungen des Vaters zu den bestehenden Problemen bei der noch recht neu in den Alltag getretenen Rollstuhlbenutzung, dass eine medizinische Kontraproduktivität oder gar Untauglichkeit der Rollstuhlbenutzung im Falle der Klägerin nicht gegeben ist.
Die Klägerin lehnt keinesfalls die Rollstuhlnutzung als solche oder dem Grunde nach oder immer ab. Sie toleriert ihre Beförderung bzw. Bewegung im Rollstuhl auf Wegen zu Zielen, mit denen sie einverstanden ist.
Vergleichbare Entscheidung des Sozialgerichts GießenDas Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 30.01.2020 (Az. S 16 SB 110/17) festgestellt, dass die Zuerkennung des Merkzeichens aG auch dann möglich ist, wenn keine wesentlichen physischen Beeinträchtigungen vorliegen.
Im dort entschiedenen Fall konnte die betroffene Person aufgrund eines schwerstgradig ausgeprägten Autismus-Syndroms selbst mit Unterstützung einer Begleitperson keine auch nur geringfügige Strecke selbstständig und zielgerichtet zurücklegen. (Entscheidung des SG Gießen)
Fazit: Die Schwere der Mobilitätseinschränkungen gab den AusschlagDas 14-jährige Mädchen erstritt die Zuerkennung des Merkzeichens aG wegen der schweren Auswirkungen ihres Autismus auf die Mobilität. Ausschlaggebend war, dass eine sichere Begleitung im öffentlichen Raum nicht mehr ausreichend möglich war. Den dafür erforderlichen Schweregrad sah das Gericht ab Januar 2024 als nachgewiesen an.
Quelle: Sozialgericht Berlin, Az. S 178 SB 1263/20.
Der Beitrag Schwerbehinderung: 14 Jährige erstreitet trotz Gehfähigkeit ein Merkzeichen aG erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Konto im Minus: Bank darf Bürgergeld oder Rente nicht mit dem Dispo verrechnen
Das Bürgergeld ist überwiesen, die Rente eingegangen – und trotzdem fehlt das Geld für die Miete: Auf einem überzogenen Girokonto können Zahlungseingänge zunächst im Minus verschwinden. Wer sein Konto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lässt, kann dieser Verrechnung einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Entscheidend sind der Zeitpunkt des Umwandlungsverlangens und die Höhe des geschützten Betrags.
Der Schutz beginnt unter den Voraussetzungen des § 901 Zivilprozessordnung (ZPO) bereits mit dem Verlangen gegenüber der Bank, das überzogene Konto als P-Konto zu führen. Geschützte neue Gutschriften dürfen dann nicht zur Tilgung des alten Minus verwendet werden. Eine bereits laufende Kontopfändung ist dafür nicht erforderlich.
Ein Minus auf dem Konto ist kein AblehnungsgrundDie Bank darf die Umwandlung eines bestehenden Einzelkontos nicht davon abhängig machen, dass der Dispo zunächst ausgeglichen wird. § 850k Absatz 1 ZPO erlaubt die Umwandlung ausdrücklich auch bei einem negativen Kontostand. Pro Person ist allerdings nur ein P-Konto zulässig.
Für Menschen mit geringem Einkommen wäre die Forderung nach einem vorherigen Ausgleich eine Sackgasse: Gerade weil das Geld nicht reicht, benötigen sie den Schutz. Weitere Hintergründe erläutert Gegen-Hartz.de im Beitrag zum P-Konto trotz negativem Kontostand.
Warum der Antrag vor dem nächsten Geldeingang wichtig istWer die Umwandlung erst nach der nächsten Renten- oder Bürgergeldzahlung verlangt, riskiert, dass die Gutschrift bereits mit dem Minus verrechnet wurde. Ohne den Sonderfall einer schon bekannten Pfändung wirkt der Schutz nach § 901 Absatz 1 ZPO grundsätzlich ab dem Umwandlungsverlangen. Er macht frühere Verrechnungen nicht automatisch rückgängig.
Deshalb sollte die Erklärung möglichst vor dem nächsten Zahlungseingang nachweisbar bei der Bank vorliegen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich den Zeitpunkt bestätigen zu lassen, etwa auf einer Kopie des Antrags. Die spätere technische Umstellung verschiebt den Beginn des gesetzlichen Verrechnungsverbots nicht.
Bei einer Pfändung kann der Schutz schon früher beginnenErfährt die Bank von einer Pfändung des überzogenen Kontos, greift das Verrechnungsverbot nach § 901 Absatz 2 ZPO bereits ab dieser Kenntnis. Der Schutz bleibt jedoch nur erhalten, wenn die Umwandlung nach den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig verlangt wird. Geschützte Gutschriften sind anschließend als Guthaben auf das P-Konto zu übertragen.
Für den rückwirkenden Kontopfändungsschutz verlangt § 899 Absatz 1 Satz 2 ZPO die Umwandlung vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank. Die Frist beginnt also nicht erst, wenn der Kontoinhaber davon erfährt. Wer eine Pfändung bemerkt, sollte sofort handeln und den Zustellungstag bei der Bank erfragen.
Ist Kontoguthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Umwandlungsverlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden. Diese Frist steht in § 850k Absatz 2 ZPO. Bis zum letzten Tag der Monatsfrist zu warten, ist deshalb riskant.
Welcher Zeitpunkt welchen Unterschied macht Situation Beginn des Schutzes Praktische Folge Überzogenes Konto, noch keine Pfändung Ab dem Umwandlungsverlangen gegenüber der Bank Danach eingehende geschützte Beträge dürfen nicht das alte Minus tilgen. Bank kennt bereits eine Pfändung des überzogenen Kontos Schon ab Kenntnis der Bank, vorbehaltlich rechtzeitiger Umwandlung Die Monatsfrist ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank beachten. Geldeingang wurde vor dem Umwandlungsverlangen verrechnet, ohne vorher bekannte Pfändung Keine automatische Rückwirkung nach § 901 Absatz 1 ZPO Ein späterer Antrag allein holt die frühere Gutschrift nicht zurück. Gutschriften übersteigen den geschützten Betrag Schutz nur im gesetzlich geschützten Umfang Erhöhungsbeträge nachweisen oder eine individuelle Freigabe prüfen lassen. 1.590 Euro Basisschutz – bei Bürgergeld kann mehr geschützt seinSeit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro je Kalendermonat. Das bestätigt die Verbraucherzentrale in ihren Informationen zum P-Konto. Der Betrag gilt für das geschützte Kontoguthaben insgesamt, nicht für jede einzelne Überweisung.
Beim Bürgergeld kann der notwendige Schutz höher ausfallen, etwa wenn hohe Unterkunftskosten enthalten sind oder Leistungen für weitere Personen eingehen. § 902 ZPO sieht unter anderem zusätzlichen Schutz für eigene SGB-II-Leistungen vor, soweit sie den Grundfreibetrag übersteigen. Auch gesetzliche Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Leistungen für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können den geschützten Betrag erhöhen.
Solche Erhöhungen sollten mit einer P-Konto-Bescheinigung nachgewiesen werden. Das Jobcenter ist für die von ihm erbrachten, gesetzlich erfassten Leistungen auf Antrag zur Ausstellung verpflichtet; die Bank muss die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag berücksichtigen, wie § 903 ZPO bestimmt. Gegen-Hartz.de erklärt, worauf es bei der P-Konto-Bescheinigung und den Freibeträgen seit Juli 2026 ankommt.
Rente ist auf dem Konto nicht unbegrenzt geschütztBei einer Rentenzahlung greift zunächst ebenfalls der allgemeine Kontoschutz. Allein der Verwendungszweck „Rente“ führt nicht dazu, dass beliebig hohe Eingänge vollständig verfügbar bleiben. Auch hier müssen zusätzliche Schutzansprüche gegebenenfalls nachgewiesen oder gesondert festgestellt werden.
Liegt der nach den Pfändungsregeln unpfändbare Teil der Rente über dem auf dem P-Konto berücksichtigten Betrag, kann bei einer Kontopfändung ein Antrag auf individuelle Festsetzung erforderlich sein. Dafür sieht § 906 ZPO eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vor. Bei einer Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger kann stattdessen die zuständige Vollstreckungsbehörde zuständig sein.
Der alte Dispo bleibt eine SchuldDie Umwandlung erlässt keine Schulden. Der bisherige Sollsaldo wird vom geschützten Guthaben getrennt behandelt, und das P-Konto darf anschließend ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Ein weiter nutzbarer Dispokredit gehört damit nicht zum P-Konto.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen bereits vereinbarte Kreditraten: Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale fallen vertraglich vereinbarte Abbuchungen häufig nicht unter das Aufrechnungsverbot. Die Umwandlung stoppt solche Zahlungen daher nicht zuverlässig. Eine anerkannte Schuldnerberatung kann prüfen, welche Zahlungsvereinbarungen geändert oder beendet werden müssen, damit Geld für den Lebensunterhalt bleibt.
Wenn die Bank trotzdem auf das Geld zugreiftBetroffene sollten eine unzulässige Verrechnung unverzüglich schriftlich beanstanden und die Bereitstellung der geschützten Gutschrift verlangen. Dabei helfen das Datum des Umwandlungsverlangens, dessen Eingangsbestätigung und der Kontoauszug mit der betroffenen Buchung. Bei erhöhten Schutzbeträgen gehört auch die entsprechende Bescheinigung dazu.
Eine bloße Auskunft, das Konto sei noch im Minus, beantwortet den Anspruch auf Verrechnungsschutz nicht. Fehlt akut Geld für Miete oder Lebensmittel, sollten eine Schuldnerberatungsstelle oder anwaltliche Hilfe eingeschaltet werden. Bleibt die Bank bei ihrer Ablehnung, kann eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich sein.
Vier Fragen und Antworten zu Dispo und P-Konto Darf die Bank ein P-Konto wegen eines Minusstands ablehnen?Nein, ein negativer Kontostand schließt die Umwandlung eines bestehenden Einzelkontos nicht aus. Die Bank darf keinen vorherigen Ausgleich des Dispos verlangen. Der Kontoinhaber darf allerdings kein weiteres P-Konto führen.
Muss bereits eine Kontopfändung vorliegen?Nein, der Schutz nach § 901 Absatz 1 ZPO setzt keine bestehende Pfändung voraus. Bei einem überzogenen Konto beginnt er mit dem Umwandlungsverlangen gegenüber der Bank. Er erfasst Gutschriften im gesetzlich geschützten Umfang.
Sind Bürgergeld und Rente immer vollständig geschützt?Nein, allein die Herkunft einer Überweisung sichert keinen unbegrenzten Kontoschutz. Zunächst gilt der monatliche Grundfreibetrag von 1.590 Euro. Je nach Leistung und persönlicher Situation kommen höhere Schutzbeträge durch Bescheinigung oder individuelle Festsetzung hinzu.
Verschwinden die Disposchulden durch die Umwandlung?Nein, die Forderung der Bank bleibt bestehen. Geschützte neue Gutschriften dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen aber nicht einfach zum Ausgleich dieser Altschuld verwendet werden. Das P-Konto sichert verfügbares Geld für den Lebensunterhalt, ohne den Kredit zu erlassen.
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Der Grüne Klimafonds betreibt Greenwashing bei der herkömmlichen Entwicklungshilfe
Wenn ich mir eine Klimaanlage kaufe, weil die Sommer heiß sind, ist das keine Anpassung an den Klimawandel. Ich decke damit einen unmittelbaren Bedarf, der nichts mit dem Klimawandel zu tun hat. Selbst wenn es durch den Klimawandel von Zeit zu Zeit wärmer würde, beruht mein Kauf nicht auf dieser Möglichkeit.
Angenommen, ich veranstalte eine Spendenaktion, um meine Klimaanlage zu finanzieren, und behaupte, dies diene der Anpassung an den Klimawandel, um Spenden zu erhalten. Das wäre Betrug, eine Form des sogenannten „Greenwashing“.
Genau das aber tut der Grüne Klimafonds (GCF) der Vereinten Nationen. Er wirbt um Mittel, indem er vorgibt, Anpassungsmaßnahmen zu finanzieren, während er in Wirklichkeit Maßnahmen zur Deckung unmittelbarer Bedürfnisse finanziert. Diese Bedürfnisse würden eindeutig auch dann noch bestehen, wenn es den Klimawandel gar nicht gäbe.
Hier sind drei Beispiele aus der Vielzahl der sogenannten Anpassungsprojekte, die in der Datenbank der GCF-Projekte aufgeführt sind.
Der Einfachheit halber stehen diese am Anfang der Liste.
1. ALBAdapt – Klimadienstleistungen für ein widerstandsfähiges Albanien
„… Aufbau eines voll funktionsfähigen und gut ausgestatteten Nationalen Meteorologischen und Hydrologischen Dienstes (NMHS), der den Standards der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) entspricht. Das Projekt umfasst zudem die Einführung eines menschenzentrierten Frühwarnsystems für Mehrfachgefahren (MHEWS) sowie die Schaffung der Grundlagen für ökosystembasierte Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel (EbA) und zur Katastrophenvorsorge (Eco-DRR).“
40 Millionen US-Dollar
Im Grunde genommen also Wettervorhersagen und Frühwarnungen vor Katastrophen. Das ist eine gute Sache, aber wie es in der Projektbeschreibung heißt, ist Albanien bereits von Unwettern, Überschwemmungen usw. betroffen. Das Projekt deckt also unmittelbare Bedürfnisse ab.
2. Widerstandsfähigkeit gegenüber Hurrikanen im Bausektor in Antigua und Barbados
„Dieses Projekt befasst sich mit der Widerstandsfähigkeit des Hochbaus im Land sowie mit Klimainformationssystemen und Maßnahmen nach Katastrophen. Es zielt darauf ab, wichtige Gebäude des öffentlichen Dienstes und der Gemeinden klimasicher zu machen, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber extremen Klimaereignissen und die Erholung danach zu verbessern.“
46 Millionen Dollar
Diese Menschen sind bereits von Hurrikanen heimgesucht worden, und die Bezeichnung „extreme Klimaereignisse“ ändert daran nichts – tatsächlich handelt es sich um einen Marketing-Trick. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Hurrikanen ist eine großartige Idee, aber es handelt sich um ein dringendes Problem, das nicht auf den Klimawandel zurückzuführen ist.
3. Länderübergreifendes Projekt „Advancing Early Warnings for All“ (EW4All)
„Dieses Projekt zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit von Gemeinden in sieben Ländern (Antigua und Barbados, Tschad, Kambodscha, Ecuador, Äthiopien, Fidschi und Somalia) zu stärken, indem die Erstellung, Verbreitung und effektive Nutzung von Frühwarnsystemen für mehrere Gefahren (Multi-Hazard Early Warning Systems, MHEWS) verbessert wird.“
115 Millionen US-Dollar
Ein weiteres Frühwarnsystem, das zwar eine gute Idee ist, aber einen unmittelbaren Bedarf deckt, der nichts mit der Anpassung an den Klimawandel zu tun hat.
Wenn man darüber nachdenkt, wäre die Anpassung an den Klimawandel schon eine seltsame Angelegenheit. Man würde für einen Bedarf bauen, der noch gar nicht besteht. Zum Beispiel Bewässerungs- oder Wasserversorgungssysteme, wo derzeit noch kein Bedarf besteht. Oder Hochwasserschutzanlagen an Orten, an denen es noch nie zu Überschwemmungen gekommen ist.
Wie bereitet man sich darauf vor, dass es ein paar mehr Hurrikane, Dürren oder Überschwemmungen gibt als bisher? Oder darauf, dass manche davon stärker ausfallen als sonst? Macht das überhaupt jemand, und wenn ja, wie?
Es ist möglich, dass das Konzept der Anpassung an den Klimawandel keinen Sinn ergibt, aber die Menschen verdienen damit zweifellos viel Geld.
Der Grüne Klimafonds gibt an, dass 60 % seiner Milliarden an Projektmitteln in die Anpassung fließen. Dabei werden eigentlich nur unmittelbare Bedürfnisse gedeckt, was dies zu einem Greenwashing im großen Stil macht.
Wenn die Länder, die dem GCF Spenden zukommen lassen glauben, sie würden zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, sollten sie noch einmal darüber nachdenken. Es handelt sich lediglich um gewöhnliche Entwicklungshilfe, die sie besser selbst leisten sollten.
Link: https://www.cfact.org/2026/09/15/the-green-climate-fund-is-greenwashing-normal-foreign-aid/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Berlin: Ganz einfach Wähler bestellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge!
BRDigung – Während die AfD in Mecklenburg-Vorpommern mit satten 38,2 Prozent die Landtagswahl gewinnt und damit zeigt, dass man im Osten noch nach alter Väter Sitte um Mehrheiten feilscht, feiert Berlin eine historische Premiere: Die Nachfolgepartei der SED – heute „Die Linke“ – wird erstmals seit 1990 wieder stärkste Kraft. Elif Eralp, Spitzenkandidatin mit Migrationsgeschichte, […]
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