Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Bundesarbeitsgericht: Urlaub von Arbeitnehmern darf jetzt nicht mehr nach Kalendertagen abgerechnet werden
Wer im Schichtdienst arbeitet und Urlaub nimmt, erlebt oft eine unerwartete Überraschung auf der Abrechnung: Feiertage, die mitten in der Urlaubswoche liegen, werden als Urlaubstage gezählt, obwohl der Beschäftigte an diesen Tagen ohnehin dienstplanmäßig frei gehabt hätte.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 19. August 2025 klargestellt, dass genau das unzulässig ist. Urlaubstage dürfen nur für Tage abgezogen werden, an denen tatsächlich eine Arbeitspflicht besteht, aber nicht für Tage, an denen jemand ohnehin nicht gearbeitet hätte.
Für Pflegekräfte, Rettungsdienstmitarbeiter und andere Schichtarbeiter, die regelmäßig auch an Wochenenden und Feiertagen eingeteilt werden, ist dieses Urteil besonders wichttig.
Wer an zwölf oder mehr gesetzlichen Feiertagen im Jahr ohnehin nicht eingeteilt ist und trotzdem jedes Mal einen Urlaubstag verliert, büßt am Ende des Jahres bis zu neun oder mehr Urlaubstage ein. Er verliert Tage, die ihm rechtlichaber zustehen.
Das Urteil: Bundesarbeitsgericht stellt klar — kein Urlaub ohne ArbeitspflichtEin Notfallsanitäter, der seit 1996 in einem kommunalen Rettungsdienst beschäftigt ist, klagte gegen seinen Arbeitgeber. Dieser hatte das Urlaubsmodell auf eine Siebentagewoche umgestellt und dem Kläger damit 42 Urlaubstage jährlich gewährt (statt der üblichen 30).
Gleichzeitig verlangte der Arbeitgeber, dass bei jeder Urlaubswoche auch für gesetzliche Feiertage und die Vorfeiertage am 24. und 31. Dezember Urlaubstage einzusetzen seien, egal ob der Sanitäter an diesen Tagen nach dem Dienstplan eingeteilt war oder nicht. Das Urlaubskonto des Klägers wurde so für neun Tage belastet, und dies waren Tage, an denen er nach dem rollierenden Schichtplan ohnehin frei gehabt hätte.
Urlaub gilt nur bei ArbeitspflichtDas Bundesarbeitsgericht hat dazu eine klare Linie gezogen: Die Erfüllung eines Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit wird. An einem Feiertag, an dem bereits keine Arbeitspflicht besteht, kann diese Arbeitspflicht nicht noch einmal aufgehoben werden.
Der Feiertag steht deshalb für die Urlaubsgewährung schlicht nicht zur Verfügung (BAG, 9 AZR 216/24). Die Sache wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das nun für jeden einzelnen strittigen Feiertag prüfen muss, ob der Kläger an diesem Tag konkret zur Arbeit eingeteilt gewesen wäre oder nicht.
Der Rechtsgrundsatz selbst ist damit höchstrichterlich bestätigt: Wer ohnehin frei hat, verliert keinen Urlaubstag. Wer dagegen im Schichtdienst tatsächlich an Feiertagen eingeteilt wird, sieht sich anderen Regeln gegenüber.
Wer im Schichtdienst besonders aufpassen mussDie Frage, ob ein Feiertag als Urlaubstag zählen darf, hängt an einer einzigen Bedingung: Hätte der Beschäftigte an diesem Tag nach dem Dienstplan arbeiten müssen? Für die meisten Arbeitnehmer stellt sich diese Frage gar nicht, denn das Arbeitszeitgesetz verbietet die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich (§ 9 Abs. 1 ArbZG).
Wer montags bis freitags arbeitet und an Weihnachten oder am Tag der Deutschen Einheit sowieso frei hat, dessen freier Tag ist einfach ein gesetzlicher Feiertag, und kein Urlaubstag.
Ausgenommen vom Beschäftigungsverbot sind bestimmte Berufsgruppen, für die Feiertagsarbeit rechtlich zulässig ist: Rettungsdienste und Notfallversorgung, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Gastronomie, Verkehr und Transport sowie Medienunternehmen (§ 10 Abs. 1 ArbZG).
Für diese Beschäftigten gilt daher: Wer an einem Feiertag dienstplanmäßig eingeteilt ist und Urlaub nimmt, verbraucht tatsächlich einen Urlaubstag, weil er ohne diesen Urlaub hätte arbeiten müssen. Wer dagegen am selben Feiertag nach dem Dienstplan frei hat, verbraucht keinen.
Genau hier liegt die Grauzone, die Arbeitgeber im Schichtdienst systematisch ausnutzen. Sie berechnen den Urlaub auf Kalendertagsbasis, als ob jeder Tag des Jahres ein potenzieller Arbeitstag wäre, und kommen so auf scheinbar großzügige Urlaubsansprüche von 40 oder 42 Tagen. In der Praxis werden dabei Feiertage als Urlaubstage abgebucht, auf die der Arbeitgeber gar keinen Zugriff hat.
So prüfen Sie Ihr Urlaubskonto auf FeiertagsfehlerWer im Schichtdienst arbeitet, sollte das Urlaubskonto konkret prüfen. Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl der gebuchten Urlaubstage, sondern wie der Arbeitgeber jeden einzelnen Urlaubsantritt abgerechnet hat.
Dienstplan sichernWer noch Dienstpläne aus früheren Jahren hat, bewahrt diese auf. Der Dienstplan ist der zentrale Beweis dafür, ob an einem strittigen Feiertag tatsächlich Arbeitspflicht bestanden hätte.
Urlaubsabrechnungen und Urlaubskonto vergleichenAuf der Lohnabrechnung oder im Personalportal des Arbeitgebers ist in der Regel ersichtlich, für welche Tage Urlaub gebucht wurde. Die Feiertage des jeweiligen Urlaubszeitraums notieren — und prüfen, ob dafür Urlaubstage abgezogen wurden.
Abgleich mit dem DienstplanWar der Beschäftigte an den fraglichen Feiertagen nach dem Schichtplan eingeteilt? Wenn ja, darf ein Urlaubstag abgezogen werden. War er planmäßig frei, ist der Abzug unzulässig.
Gutschrift schriftlich verlangenWer einen oder mehrere zu Unrecht abgezogene Urlaubstage identifiziert, kann die Gutschrift auf dem Urlaubskonto schriftlich verlangen. Empfohlen ist ein Brief mit Bezug auf das Bundesurlaubsgesetz und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Kommt der Arbeitgeber nicht nach, gibt es weitere Wege, dabei zählen Fristen.
Was tun, wenn Urlaubstage zu Unrecht abgezogen wurdenDer Anspruch auf Rückbuchung von Urlaubstagen ergibt sich unmittelbar aus dem Bundesurlaubsgesetz und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Wer die unzulässigen Abzüge dokumentiert hat, steht auf sicherem rechtlichen Grund.
Betriebsrat einschaltenKommt der Arbeitgeber dem Verlangen nicht nach, ist der nächste Schritt eine formelle Beschwerde beim Betriebsrat, sofern ein solcher vorhanden ist. Betriebsräte haben ein Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung und Dienstplangestaltung und können die korrekte Abrechnung einfordern. Fehlt ein Betriebsrat, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht der direkte Weg.
Anschlussfristen beachtenWichtig für die Fristen: Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen. Das sind Fristen, nach denen Ansprüche automatisch verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht wurden. Wie lange diese Fristen dauern, hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Wer glaubt, dass ihm über mehrere Jahre Urlaubstage zu Unrecht abgezogen wurden, sollte den eigenen Vertrag auf solche Fristen prüfen. Wer erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststellt, dass Urlaubstage verschwunden sind, hat unter Umständen noch einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung: aber nur für die Tage, die innerhalb der geltenden Frist noch geltend gemacht werden können.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine jahrelange Praxis für rechtswidrig erklärt. Wer die eigene Urlaubsabrechnung nie geprüft hat, sollte es jetzt tun.
QuellenBundesarbeitsgericht: Urteil Az. 9 AZR 216/24 – Arbeitstagbezug bei der Berechnung und Erfüllung von Urlaub, Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG), § 3 Dauer des Urlaubs.
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Wohngeldgrenze wird ab 2027 erhöht: Kein Anspruch unter 15 Euro
Bei neuen Wohngeldberechnungen sollen Beträge zwischen zehn und 14 Euro ab 2027 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auslösen. Die Bundesregierung will die bisherige Anspruchsschwelle von zehn auf 15 Euro anheben.
Ein errechneter Betrag von zwölf oder 14 Euro würde dann nicht lediglich gekürzt. Der Wohngeldanspruch würde vollständig entfallen.
Wichtig ist: Die Änderung ist noch nicht beschlossen. Bereits bewilligte Zahlungen sollen zudem nicht automatisch zum Jahreswechsel eingestellt werden.
Was gilt beim Wohngeld bisher?Nach dem geltenden § 21 Wohngeldgesetz besteht kein Anspruch, wenn das errechnete Wohngeld weniger als zehn Euro monatlich betragen würde. Ein Betrag von neun Euro wird deshalb schon heute nicht bewilligt.
Ab genau zehn Euro kann dagegen ein Anspruch bestehen. Das gilt auch für monatliche Beträge von elf, zwölf, 13 oder 14 Euro.
Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Gesamteinkommen, der Haushaltsgröße und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Auch die Mietstufe am Wohnort fließt in die Berechnung ein.
Was soll sich ab 2027 ändern?Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine neue Fassung des § 21 WoGG vor. Danach soll kein Wohngeldanspruch mehr bestehen, wenn der errechnete Betrag weniger als 15 Euro monatlich beträgt.
Betroffen wären somit Haushalte mit einem rechnerischen Wohngeldbetrag zwischen zehn und 14 Euro. Ein Betrag von genau 15 Euro bliebe nach dem Wortlaut des Entwurfs erhalten.
Rechtslage Anspruch besteht ab Geltendes Wohngeldrecht 10 Euro monatlich Geplante Regelung ab 2027 15 Euro monatlichEine Aufstockung kleinerer Beträge auf 15 Euro ist nicht vorgesehen. Ergibt die Berechnung beispielsweise 14 Euro, würde der Anspruch vollständig entfallen.
Bis zu 168 Euro Wohngeld im Jahr könnten verloren gehenDer finanzielle Verlust hängt vom errechneten Monatsbetrag ab. Bei zwölf Euro monatlich wären es bei einem unveränderten Anspruch über zwölf Monate insgesamt 144 Euro.
Bei 14 Euro monatlich gingen innerhalb eines Jahres 168 Euro verloren. Gerade für Menschen mit einem sehr knappen Einkommen kann auch ein solcher Betrag im Alltag spürbar sein.
Betroffen wären vor allem Haushalte, deren Einkommen nur knapp unter der bisherigen Wohngeldgrenze liegt. Schon geringe Veränderungen bei Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße können darüber entscheiden, ob 14 oder mindestens 15 Euro errechnet werden.
Warum soll die Grenze angehoben werden?Die Bundesregierung bezeichnet die Untergrenze in ihrer Begründung als Bagatellgrenze. Sehr geringe Wohngeldbeträge würden den Zweck der Leistung nur unzureichend erfüllen.
Zugleich soll die Änderung die Wohngeldbehörden entlasten. Auch niedrige Beträge verursachen Berechnungen, Bescheide, Zahlungen und mögliche Änderungsverfahren.
Warum sich eine genaue Berechnung weiterhin lohntDas Ergebnis der Wohngeldberechnung kann sich verändern, wenn das Einkommen sinkt, die berücksichtigungsfähige Miete steigt oder sich die Zahl der Haushaltsmitglieder ändert. Auch Freibeträge und gesetzliche Abzüge beeinflussen die Höhe.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad sollten deshalb prüfen, ob alle Vergünstigungen berücksichtigt wurden. Werden bisher übersehene Freibeträge oder Abzüge einbezogen, kann der berechnete Betrag die geplante Anspruchsschwelle von 15 Euro erreichen.
Betroffene sollten nicht allein wegen des Ergebnisses eines unverbindlichen Online-Rechners auf einen Antrag verzichten. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde anhand der eingereichten Angaben und Nachweise.
Wie sich Einkommen, Miete und Haushaltsgröße auf die Leistung auswirken, erklärt der interne Ratgeber zur Berechnung des Wohngeldes.
Laufende Bewilligungen sollen geschützt bleibenWurde das Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2027 hinein, soll grundsätzlich der bereits festgesetzte Betrag weitergezahlt werden. Das gilt bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums.
Damit könnten auch Haushalte zunächst geschützt sein, die monatlich nur zehn bis 14 Euro erhalten. Ihre Zahlung würde nicht allein wegen des Jahreswechsels sofort entfallen.
Anders kann es aussehen, wenn die Behörde wegen veränderter Verhältnisse neu entscheiden muss. Spätestens im nächsten Bewilligungszeitraum wäre die geplante Anspruchsschwelle von 15 Euro zu beachten, sofern das Gesetz unverändert beschlossen wird.
Auch offene Anträge können geschützt seinDer Entwurf enthält außerdem eine Regelung für Anträge, über die bis zum 31. Dezember 2026 noch nicht entschieden wurde. Für die Zeit bis Ende 2026 soll das bisherige Recht gelten.
Führt die Berechnung nach dem neuen Recht ab Januar 2027 zu einem niedrigeren Wohngeld, soll grundsätzlich der für Dezember 2026 ermittelte höhere Betrag erhalten bleiben. Dieser Schutz soll für den restlichen Bewilligungszeitraum gelten.
Entscheidend ist damit nicht nur das Datum des Bescheids. Auch der Zeitpunkt des Antrags und der Beginn des Bewilligungszeitraums können wichtig sein.
Weitere vorgesehene Einschnitte erklärt der Beitrag Wohngeld-Kürzung: Diese Änderungen treffen Mieter.
Die Neuregelung ist noch nicht beschlossenDie Bundesregierung hat den Entwurf beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Das parlamentarische Verfahren ist jedoch noch nicht beendet.
Die Anspruchsschwelle kann im weiteren Verfahren verändert oder wieder gestrichen werden. Erst nach der Verabschiedung und Veröffentlichung steht fest, welche Regelung tatsächlich gilt.
Nach dem bisherigen Entwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der geltenden Grenze von zehn Euro.
Beispiel aus der PraxisEine alleinlebende Rentnerin erhält nach der Wohngeldberechnung monatlich 13 Euro. Bei unveränderten Verhältnissen sind das über zwölf Monate insgesamt 156 Euro.
Nach geltendem Recht kann dieser Betrag bewilligt werden, weil er nicht unter zehn Euro liegt. Nach der geplanten Regelung würde er dagegen keinen Anspruch mehr auslösen.
Sinkt das anrechenbare Einkommen der Rentnerin später oder steigt ihre berücksichtigungsfähige Miete, kann das Ergebnis höher ausfallen. Erreicht das Wohngeld mindestens 15 Euro, wäre nach dem Entwurf wieder ein Anspruch möglich.
Fragen und Antworten zur geplanten Wohngeldgrenze Wird Wohngeld unter 15 Euro schon heute abgelehnt?Nein. Derzeit entfällt der Anspruch nur, wenn das errechnete Wohngeld weniger als zehn Euro monatlich beträgt. Beträge von zehn bis 14 Euro können noch bewilligt werden.
Ist die neue Grenze bereits beschlossen?Nein. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetzgebungsverfahren noch abschließen.
Was passiert bei einem errechneten Wohngeld von 14 Euro?Nach dem Entwurf würde kein Wohngeldanspruch mehr bestehen. Der Betrag würde nicht auf 15 Euro erhöht.
Bleibt ein Betrag von genau 15 Euro erhalten?Ja. Der Entwurf schließt nur Beträge aus, die weniger als 15 Euro monatlich betragen. Genau 15 Euro liegen nicht unter dieser Grenze.
Werden laufende Zahlungen zum 1. Januar 2027 sofort eingestellt?Grundsätzlich nicht. Bereits vor dem Jahreswechsel bewilligtes Wohngeld soll bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden. Eine neue Berechnung wegen veränderter Verhältnisse kann jedoch zu einem anderen Ergebnis führen.
Was gilt bei einem Ende 2026 noch nicht entschiedenen Antrag?Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 soll das bisherige Recht gelten. Führt das neue Recht ab Januar zu einem niedrigeren Betrag, enthält der Entwurf einen Schutz für den höheren Dezemberbetrag.
Sollte bei einem niedrigen Betrag trotzdem ein Antrag gestellt werden?Ja, eine genaue Prüfung kann sich lohnen. Unverbindliche Rechner erfassen möglicherweise nicht alle Freibeträge und Abzüge. Verbindlich entscheidet ausschließlich die Wohngeldbehörde.
QuellenGeltende Rechtslage: § 21 Wohngeldgesetz
Geplante Änderung: Bundesratsdrucksache 474/26 vom 14. August 2026
Der Beitrag Wohngeldgrenze wird ab 2027 erhöht: Kein Anspruch unter 15 Euro erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
KON-MED fordert Ende der Repression gegen kurdische Bewegung
Die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED) fordert angesichts neuer Strafverfahren gegen kurdische Aktivist:innen einen grundlegenden Kurswechsel der Bundesregierung. Der Dachverband sieht einen zunehmenden Widerspruch zwischen dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in der Türkei und der fortgesetzten Kriminalisierung kurdischer politischer Arbeit in Deutschland. Anlass der Erklärung ist unter anderem die kürzlich bekannt gewordene Anklage gegen den kurdischen Politiker Yüksel Koç. Die Bundesanwaltschaft wirft dem früheren Ko-Vorsitzenden des Kongresses der Kurdisch-Demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E) „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §§ 129a und 129b StGB vor. KON-MED verweist zugleich auf weitere Verfahren und Festnahmen der vergangenen Monate. Sie zeigten, dass die strafrechtliche Verfolgung der kurdischen Bewegung in Deutschland ungeachtet der politischen Veränderungen der vergangenen anderthalb Jahre fortgesetzt werde.
„Die politische Lage hat sich verändert“
Die Konföderation stellt die deutsche Politik insbesondere dem seit 2025 eingeleiteten politischen Prozess gegenüber. Die PKK beschloss im Mai vergangenen Jahres ihre Auflösung und das Ende des bewaffneten Kampfes. Inzwischen wurden in der Türkei erste gesetzliche Regelungen für den weiteren Prozess verabschiedet. KON-MED bewertet den bisherigen rechtlichen Rahmen zwar als unzureichend und verweist unter anderem auf weiterhin offene Fragen zu politischen Gefangenen, kollektiven Rechten der Kurd:innen und den Voraussetzungen freier politischer Betätigung. Dennoch sei die grundsätzliche Richtung eindeutig: „Ein jahrzehntelang militärisch geführter Konflikt soll politisch gelöst werden.“ Deutschland halte dagegen an Instrumenten fest, die aus einer anderen politischen Situation stammten. Das PKK-Betätigungsverbot besteht seit 1993, die allgemeine Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung mutmaßlicher PKK-Mitglieder nach § 129b StGB seit 2011. „Auch nach der Auflösung der PKK wurde diese Politik nicht grundsätzlich neu bewertet“, kritisierte KON-MED. Hausdurchsuchungen, Überwachung, Festnahmen und Staatsschutzverfahren gehörten weiterhin zur deutschen Praxis.
Fall Koç steht für grundsätzliches Problem
Am Verfahren gegen Yüksel Koç zeigt sich für KON-MED ein grundsätzliches Problem der deutschen Strafverfolgung. Die von der Bundesanwaltschaft öffentlich genannten Vorwürfe beträfen zu wesentlichen Teilen seine frühere politische Organisations- und Öffentlichkeitsarbeit, darunter Veranstaltungen, Medienarbeit, politische Koordination und öffentliche Auftritte. Eine von Koç selbst begangene Gewalttat wird in der veröffentlichten Anklagebegründung nicht genannt. Die Auswirkungen solcher Verfahren reichten nach Ansicht des Dachverbands über die jeweils Beschuldigten hinaus. Sie vermittelten Kurd:innen in Deutschland, dass bereits politische Organisierung, Demonstrationen und öffentliches Eintreten für bestimmte kurdische Positionen die Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden nach sich ziehen könnten. Damit gehe es bei der Debatte um das PKK-Verbot längst nicht mehr allein um Außen- oder Sicherheitspolitik. „Sie betrifft Grundrechte, politische Teilhabe und das Verhältnis des deutschen Staates zu einer großen migrantischen Community“, erklärte KON-MED.
Politischer Raum statt Kriminalisierung
Der laufende Friedensprozess zeige nach Auffassung der Konföderation gerade, dass die kurdische Frage nicht durch Repression gelöst werden könne. Das müsse auch Konsequenzen für den Umgang mit kurdischer Organisierung in Deutschland haben. „Wer politische Lösungen fordert, muss auch den Raum für politischen Kampf öffnen“, heißt es in der Erklärung. Demonstrationen, Vereinsarbeit, politische Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit dürften nicht aufgrund ihrer politischen Bezugspunkte kriminalisiert werden. KON-MED sieht darin auch einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Friedensprozess: Dieser brauche politische Akteur:innen, gesellschaftliche Organisierung und offene Debatten. Es sei daher widersprüchlich, wenn in der Türkei rechtliche Voraussetzungen für den Übergang vom bewaffneten Konflikt zur politischen Auseinandersetzung geschaffen würden, während Kurd:innen in Deutschland weiterhin wegen politischer und organisatorischer Tätigkeiten vor Staatsschutzsenaten stünden.
Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots
Von der Bundesregierung fordert KON-MED konkrete Konsequenzen. Das seit 1993 geltende PKK-Betätigungsverbot müsse aufgehoben und die allgemeine Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB zurückgenommen werden. Bereits laufende Verfahren müssten angesichts der Auflösung der PKK und des Friedensprozesses politisch und rechtlich neu bewertet werden. Darüber hinaus fordert die Konföderation ein Ende der Kriminalisierung kurdischer politischer und gesellschaftlicher Organisierung. Deutschland solle sich auch auf europäischer Ebene für eine Neubewertung der bisherigen Politik gegenüber der PKK einsetzen und den direkten Dialog mit kurdischen Organisationen und Vertreter:innen der kurdischen Gesellschaft ausbauen. „Deutschland kann zu einer politischen Lösung beitragen. Dafür muss es aber bereit sein, die eigene Politik zu verändern“, erklärte KON-MED. Wer heute den Frieden unterstützen wolle, könne nicht gleichzeitig am PKK-Verbot festhalten.
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Was bringt uns der September?
Pflegegeld: Pflegeheim erhöht Kosten falsch – Bewohnerin erhält 7.672 Euro zurück
Ein Pflegeheim darf seine Preise nicht allein mit einem unvollständigen Schreiben erhöhen. Fehlen vorgeschriebene Angaben oder eine ausreichende Begründung, ist das Erhöhungsverlangen unwirksam. Bewohner schulden dann zunächst weiterhin nur das bisher vereinbarte Entgelt.
Wird lediglich die gesetzliche Vier-Wochen-Frist unterschritten, ist der Mehrbetrag jedenfalls für den zu früh verlangten Zeitraum nicht geschuldet. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die gesamte Erhöhung dauerhaft entfällt.
Wie teuer fehlerhafte Forderungen für ein Heim werden können, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Eine Bewohnerin erhielt 7.672,07 Euro zurück, musste aber zwei späteren, wirksam angekündigten Erhöhungen zustimmen.
Wann darf ein Pflegeheim das Entgelt erhöhen?Nach § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes darf ein Heim mehr Geld verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat. Das kann bei höheren Personal-, Lebensmittel-, Energie- oder Finanzierungskosten der Fall sein.
Außerhalb der nach dem SGB XI, SGB XII oder Teil 2 des SGB IX festgelegten Vergütungen müssen sowohl die Erhöhung als auch das neue Gesamtentgelt angemessen sein. Bei diesen sozialrechtlich festgelegten Entgelten entfällt die zusätzliche Angemessenheitsprüfung. Die Vorgaben für Ankündigung, Frist und Zustimmung gelten trotzdem.
Für Investitionskosten gelten zusätzliche Grenzen. Sie dürfen nur steigen, wenn die Aufwendungen für den Betrieb notwendig und nicht bereits durch öffentliche Fördermittel gedeckt sind.
Eine Änderung wegen eines höheren persönlichen Pflege- oder Betreuungsbedarfs fällt nicht unter diese Vorschrift. Für eine solche Leistungsanpassung gelten andere Regelungen des WBVG.
Was muss im Erhöhungsschreiben stehen?Das Heim muss die beabsichtigte Erhöhung schriftlich mitteilen und begründen. Eine pauschale Erklärung wie „Die allgemeinen Kosten sind gestiegen“ reicht nicht immer aus.
Prüffrage Was aus dem Schreiben hervorgehen muss Wurde die Schriftform eingehalten? Erforderlich ist grundsätzlich eine unterzeichnete Urkunde. Wann soll die Erhöhung beginnen? Das Schreiben muss ein eindeutiges Datum nennen. Welche Kosten steigen? Betroffene Bereiche wie Pflege, Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen müssen erkennbar sein. Warum steigen diese Kosten? Die Einrichtung muss wenigstens allgemein erklären, wodurch die Mehrkosten entstanden sind. Wie verändern sich die Beträge? Die bisherigen und die vorgesehenen neuen Entgeltbestandteile müssen gegenübergestellt werden. Wie werden die Kosten verteilt? Der verwendete Umlagemaßstab muss angegeben werden. Können die Angaben geprüft werden? Bewohner müssen rechtzeitig Einsicht in die Kalkulationsunterlagen erhalten.Der Umlagemaßstab beschreibt, wie die gestiegenen Kosten auf die Bewohner verteilt werden. Möglich ist beispielsweise eine gleichmäßige Verteilung, eine Berechnung nach Wohnfläche oder bei Pflegekosten eine Abstufung nach dem Pflegegrad.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale genügt eine gewöhnliche E-Mail oder ein Fax der Schriftform nicht. Eine elektronische Übermittlung kommt nur unter besonderen Voraussetzungen infrage, etwa mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Der spätere Ausdruck einer gewöhnlichen E-Mail heilt den Formfehler nicht. Bewohner sollten deshalb prüfen, ob das Erhöhungsschreiben tatsächlich wirksam unterzeichnet wurde.
Wann beginnt die Vier-Wochen-Frist?Für die Frist zählt nicht das Datum auf dem Brief. Entscheidend ist, wann das ausreichend begründete Schreiben beim Bewohner oder seinem bevollmächtigten Vertreter angekommen ist.
Das höhere Entgelt wird frühestens vier Wochen nach diesem Zugang geschuldet. Erreicht das Schreiben den Bewohner zu spät, darf das Heim den Mehrbetrag nicht für den davor liegenden Zeitraum verlangen.
Fehlt eine ausreichende Begründung, beginnt die Frist nicht zu laufen. Schickt das Heim daraufhin ein neues, fehlerfreies Erhöhungsverlangen, muss erneut ausreichend Zeit bis zum verlangten Beginn verbleiben.
Wichtig ist: Ein zu früher Termin schützt nicht dauerhaft vor einer später korrekt angekündigten Erhöhung. Bewohner sollten sich aber auch nicht auf rückwirkende Forderungen einlassen, die nicht durch eine ordnungsgemäße vorherige Ankündigung gedeckt sind.
Wie ausführlich muss das Heim die Erhöhung erklären?Das Heim muss keine vollständige betriebswirtschaftliche Kalkulation in das Anschreiben aufnehmen. Bewohner müssen aber erkennen können, welche Kostenbereiche betroffen sind, welche Beträge sich ändern und wie die Mehrkosten verteilt werden.
Das OLG Köln, Urteil vom 28. Februar 2024, Az. 5 U 60/23, ließ allgemeine Hinweise auf gestiegene Personal- und Sachkosten genügen. In dem geprüften Schreiben waren außerdem die alten und neuen Beträge gegenübergestellt und Angaben zur Kostenverteilung beigefügt.
Nicht ausreichend war dagegen der bloße Hinweis, die Investitionskosten seien neu festgesetzt worden. Das Heim hätte zumindest allgemein erläutern müssen, ob etwa Miet-, Pacht- oder Finanzierungskosten gestiegen waren.
Auch das OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2025, Az. 20 U 48/24, verlangte keine Aufschlüsselung jeder einzelnen Kalkulationsposition. Die Angabe, dass Kosten zu gleichen Teilen auf alle Bewohner verteilt werden, konnte als Umlagemaßstab ausreichen.
Vor allem bei mit Pflegekassen ausgehandelten oder behördlich festgesetzten Entgelten lassen Gerichte eine knappere Begründung genügen. Damit ist nicht jedes kurz formulierte Schreiben automatisch fehlerhaft. Eine vage Mitteilung ohne Betragsvergleich, erkennbare Kostenbereiche oder Angaben zur Verteilung genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht.
Eine ausführliche Einordnung der Kölner Entscheidung enthält auch der Beitrag über unzulässige pauschale Kostenerhöhungen im Pflegeheim.
Vorläufige Ankündigungen können ausreichenPflegesatzverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern werden häufig erst kurz vor dem geplanten Beginn abgeschlossen. Einrichtungen dürfen eine erwartete Erhöhung deshalb bereits vor dem Ende der Verhandlungen ankündigen.
Das Schreiben muss die voraussichtlichen Beträge, die betroffenen Kostenbereiche und den geplanten Beginn ausreichend erkennen lassen. Nach Abschluss der Verhandlungen muss das Heim die endgültigen Beträge und mögliche Abweichungen mitteilen.
Übersteigt der endgültige Betrag die angekündigte Erhöhung erheblich, kann ein neues Erhöhungsverlangen mit einer neuen Vier-Wochen-Frist notwendig sein. Die ursprüngliche Mitteilung deckt dann nicht ohne Weiteres den gesamten Mehrbetrag ab.
Das OLG Köln hielt das zweistufige Vorgehen im Verfahren 5 U 60/23 für zulässig. Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2024, Az. 8 U 161/22, sah eine rund 17 Prozent höhere Endforderung dagegen nicht mehr als von der ursprünglichen Ankündigung gedeckt an. Eine vage Vorankündigung ohne nachvollziehbare Angaben reicht ebenfalls nicht aus.
Warum das Heim die Zustimmung des Bewohners brauchtEine formell richtige Mitteilung allein ändert den Heimvertrag noch nicht. Der Bundesgerichtshof entschied am 12. Mai 2016, Az. III ZR 279/15, dass eine Erhöhung nach § 9 WBVG die Zustimmung des Bewohners benötigt.
Das gilt auch für Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung oder Sozialhilfe erhalten. Eine Vertragsklausel, die dem Heim ein einseitiges Erhöhungsrecht einräumt, ist unwirksam.
Schweigen bedeutet nicht automatisch Zustimmung. Auch die bloße Duldung einer höheren Lastschrift reicht ohne weitere Umstände nicht aus.
Wer den erhöhten Betrag dagegen längere Zeit bewusst selbst überweist, kann damit im Einzelfall sein Einverständnis ausdrücken. Bewohner sollten einem zweifelhaften Schreiben deshalb ausdrücklich und schriftlich widersprechen.
Verweigert ein Bewohner seine Zustimmung zu einer berechtigten Erhöhung, kann das Heim auf Zustimmung klagen. Ein rechtskräftiges Urteil kann die Erklärung ersetzen und dadurch eine Nachzahlung ab dem zulässig angekündigten Zeitpunkt auslösen.
Was Bewohner nach einem fehlerhaften Schreiben tun solltenBewohner oder Angehörige sollten zunächst das Eingangsdatum notieren und den Briefumschlag aufbewahren. Danach sollten sie die neuen Beträge mit dem bisher vereinbarten Entgelt vergleichen.
Fehlen vorgeschriebene Angaben, sollte die Zustimmung schriftlich verweigert und ein neues Erhöhungsverlangen angefordert werden. Zusätzlich kann der Bewohner Einsicht in die Kalkulationsunterlagen verlangen.
Die gesamten Heimzahlungen sollten nicht eingestellt werden. Das bisher wirksam vereinbarte Entgelt bleibt auch dann geschuldet, wenn der zusätzliche Betrag streitig ist.
Vor einer Rückbuchung bereits eingezogener Beträge ist eine unabhängige Beratung sinnvoll. So lässt sich vermeiden, dass neben dem umstrittenen Mehrbetrag auch berechtigte Forderungen offenbleiben.
Bei einer Entgelterhöhung besteht außerdem ein besonderes Kündigungsrecht. Nach § 11 WBVG kann der Vertrag zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem das Heim den höheren Betrag verlangt.
Ein kurzfristiger Umzug ist für pflegebedürftige Menschen häufig belastend. Die Kündigung sollte deshalb erst erklärt werden, wenn eine geeignete Versorgung und ein neuer Heimplatz gesichert sind.
Bereits gezahlte Beträge können zurückverlangt werdenHat ein Heim aufgrund einer unwirksamen Entgeltänderung zu viel Geld erhalten, kann ein Rückzahlungsanspruch bestehen. Das OLG Köln sprach der betroffenen Bewohnerin im Verfahren 5 U 60/23 einen solchen Anspruch zu.
Eine Erstattung folgt aber nicht automatisch aus jedem Fehler. Hat der Bewohner wirksam zugestimmt oder kann das Heim die Zustimmung gerichtlich durchsetzen, kann die Rückforderung geringer ausfallen.
Auch Verjährungsfristen müssen beachtet werden. Rechnungen, Kontoauszüge, Erhöhungsschreiben und mögliche Einverständniserklärungen sollten deshalb möglichst früh geprüft werden.
Wenn die höheren Pflegeheimkosten nicht mehr bezahlbar sindSelbst eine rechtmäßige Erhöhung kann Bewohner finanziell überfordern. Reichen Rente, Leistungen der Pflegekasse und verwertbares Vermögen nicht aus, kommt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage.
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald die Finanzierungslücke absehbar ist. Weitere Hinweise enthält der Ratgeber zur Frage, wann das Sozialamt Pflegeheimkosten übernehmen muss.
Der Antrag beim Sozialamt ersetzt nicht die rechtliche Prüfung der Forderung. Auch bei finanzieller Bedürftigkeit sollte geklärt werden, ob die Erhöhung wirksam angekündigt wurde.
Praxisbeispiel: 180 Euro mehr ohne ausreichende BegründungFrau Becker ist 84 Jahre alt und erhält am 20. August ein Schreiben ihres Pflegeheims. Bereits ab 1. September soll ihr monatlicher Eigenanteil um 180 Euro steigen.
Das Heim verweist nur auf allgemeine Kostensteigerungen. Der Betragsvergleich und der Umlagemaßstab fehlen, außerdem bleiben bis zum verlangten Beginn weniger als vier Wochen.
Frau Beckers Tochter verweigert die Zustimmung schriftlich und zahlt zunächst den bisherigen Betrag weiter. Am 10. September schickt das Heim ein neues, ausreichend begründetes Schreiben und kündigt die Erhöhung zum 1. November an.
Nach einer unabhängigen Prüfung stimmt Frau Becker der Erhöhung zum 1. November zu. Für September und Oktober kann das Heim die zusätzlichen 360 Euro nicht auf das erste fehlerhafte Schreiben stützen.
Fragen und Antworten zur Preiserhöhung im Pflegeheim Darf ein Pflegeheim seine Preise grundsätzlich erhöhen?Ja. Voraussetzung ist, dass sich die Berechnungsgrundlage verändert hat und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Willkürliche oder nicht ausreichend erklärte Aufschläge sind unzulässig.
Welche Angaben darf das Erhöhungsschreiben nicht auslassen?Das Schreiben muss den Beginn, die betroffenen Kostenbereiche, die bisherigen und neuen Entgeltbestandteile sowie den Umlagemaßstab erkennen lassen. Außerdem muss das Heim die Erhöhung begründen und Einsicht in die Kalkulationsunterlagen ermöglichen.
Was passiert bei einer zu kurzen Vier-Wochen-Frist?Der Bewohner schuldet den höheren Betrag frühestens vier Wochen nach Zugang des ausreichend begründeten Verlangens. Für den davor liegenden Zeitraum darf das Heim den Mehrbetrag grundsätzlich nicht rückwirkend fordern.
Muss ein Bewohner der Erhöhung zustimmen?Ja. Ohne Zustimmung wird der Vertrag nicht allein durch das Schreiben des Heims geändert. Ist die Erhöhung berechtigt, kann die Einrichtung die Zustimmung jedoch gerichtlich durchsetzen.
Können bereits bezahlte Mehrbeträge zurückgefordert werden?Das ist möglich, wenn die Erhöhung unwirksam war und das Heim die Zustimmung nicht wirksam verlangen kann. Wegen möglicher Verjährung sollte der Anspruch früh geprüft werden.
Was können Bewohner tun, wenn sie die Erhöhung nicht bezahlen können?Sie sollten möglichst sofort prüfen lassen, ob Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt möglich ist. Gleichzeitig sollte untersucht werden, ob das Erhöhungsschreiben die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
QuellenQuellen: § 9 WBVG, BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 – III ZR 279/15, OLG Köln, Urteil vom 28. Februar 2024 – 5 U 60/23, OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2024 – 8 U 161/22, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2025 – 20 U 48/24 und Verbraucherzentrale.
Der Beitrag Pflegegeld: Pflegeheim erhöht Kosten falsch – Bewohnerin erhält 7.672 Euro zurück erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wien nimmt russische Spione ins Visier
Die Regierung in Wien will künftig aktiver gegen russische Agenten vorgehen. Im Visier sind nach eigenen Aussagen Spione, die von Österreich aus gegen Deutschland arbeiten. Wie Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) ankündigte, soll dafür auch der Rechtsrahmen geändert werden.
Es gehe dabei um den richtigen Umgang mit Spionage und Geheimdiensten, sagte er der Bild-Zeitung. Man habe aus der Vergangenheit eine Bestimmung, dass eine Angelegenheit nur dann verfolgbar sei, wenn sich diese Aktivitäten gegen Österreich richten, so der Bundeskanzler. Nach seinen Worten ist sein Kabinett gerade dabei, diese Regelung zu ändern und auszuweiten.
Stockers Regierung betrachtet die russische Botschaft in Wien als «Agenten-Nest», von dem aus aktiv gegen Deutschland und Tschechien gearbeitet werden kann. Die Hauptstadt gilt seit jeher als Drehscheibe für Agenten. Das liegt unter anderem an der zentralen Lage in Mitteleuropa. Dadurch ergeben sich kurze Wege in insgesamt acht Nachbarstaaten. Ein weiterer Grund ist die militärische Neutralität. Aber auch diese steht derzeit auf dem Prüfstand.
Es reicht! Wenn aus Berichterstattung politische Erziehung wird
Der letzte Sonntag vor einer deutschen Schicksalswahl, eine Partei, um die sich alles dreht – und ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der offenbar gar nicht mehr genug von der AfD bekommen kann: Politik, Kirche, Sport, Vereine, Bürgerwacht, Parteiverbot. Gibt’s noch was anderes? Wer sich gestern durch die öffentlich-rechtlichen Angebote zappte, könnte beinahe meinen, Deutschland kenne an diesem Sonntag […]
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Rojava-Universität: Einschränkung des Kurdischen im Bildungssystem ist nicht hinnehmbar
Die Rojava-Universität in Qamişlo hat die vom syrischen Bildungsministerium beschlossene Einschränkung des Kurdischen im Unterricht scharf kritisiert. Die geplante Reduzierung auf drei Wochenstunden bedeute einen Rückschritt gegenüber dem in der Region während der vergangenen zwölf Jahre aufgebauten Bildungssystem. Statt Kurdisch aus der regulären Wissensvermittlung zurückzudrängen, fordert die Universität ein dauerhaftes zweisprachiges Bildungsmodell auf Kurdisch und Arabisch. In einer Stellungnahme betonte die Universität, dass muttersprachliche Bildung in sämtlichen Wissenschaftsbereichen ein akademisches und menschliches Recht sei. Dieses Recht sei auch durch internationale Standards und Übereinkommen geschützt.
Zwölf Jahre Bildungsarbeit stehen auf dem Spiel
Die Rojava-Universität verweist auf die Entwicklung des Bildungssystems in Rojava beziehungsweise Nordostsyrien seit mehr als zwölf Jahren. In diesem Zeitraum sei eine umfassende wissenschaftliche und praktische Infrastruktur entstanden, in der Kurdisch auf allen Bildungsstufen als Unterrichts- und Wissenschaftssprache etabliert wurde. Dabei beschränkte sich kurdischsprachige Bildung nicht auf Sprache, Literatur oder Geisteswissenschaften. Auch Mathematik, Physik, Chemie, Ingenieurwissenschaften sowie medizinische und andere angewandte Wissenschaften wurden auf Kurdisch unterrichtet. Dafür seien wissenschaftliche Lehrpläne entwickelt, Lehrmaterialien geschaffen und entsprechende akademische Erfahrungen gesammelt worden.
Die nun vorgesehene Begrenzung auf drei Wochenstunden verändert nach Auffassung der Universität deshalb grundsätzlich den Status des Kurdischen. Aus einer Sprache, in der wissenschaftliche Inhalte vermittelt werden, würde ein nachgeordnetes Sprachfach. „Diese Anwendung stellt einen Rückschritt gegenüber dem anerkannten Bildungsmodell dar und behindert die kontinuierliche Entwicklung, die das Bildungssystem der Region in den vergangenen Jahren erreicht hat“, erklärte die Universität.
Folgen für eine ganze Generation von Schüler:innen
Besonders betroffen wären Schüler:innen und Studierende, die ihre gesamte bisherige Bildung auf Kurdisch erhalten haben. Ein abrupter Wechsel des sprachlichen Umfelds könne ihre Fähigkeiten beeinträchtigen, komplexe Inhalte zu verstehen und zu analysieren. Zugleich würden Bildungsstrukturen und akademische Errungenschaften aufgegeben, die über zwölf Jahre hinweg mit erheblichem personellem und materiellem Aufwand aufgebaut wurden. Die Universität verweist außerdem darauf, dass muttersprachlicher Unterricht international als wichtiger Faktor für Bildungsqualität, kritisches Denken und eigenständiges Lernen anerkannt sei. „Die Entscheidung betrifft damit nicht lediglich die Zahl der Kurdischstunden im Stundenplan. Zur Disposition steht ein Bildungsmodell, in dem Kurdisch als vollwertige Sprache wissenschaftlicher Wissensvermittlung entwickelt worden ist.“
Zweisprachigkeit statt Verdrängung
Als Alternative schlägt die Rojava-Universität ein zweisprachiges Bildungssystem vor. Eine akademisch tragfähige Lösung könne nicht darin bestehen, eine Sprache zugunsten einer anderen einzuschränken. Grundlegende Fächer und Wissenschaften könnten stattdessen parallel auf Kurdisch und Arabisch unterrichtet werden. Ein solches Modell würde nach Auffassung der Universität sowohl die sprachlichen und kulturellen Rechte der Schüler:innen schützen als auch ihre wissenschaftlichen und kommunikativen Fähigkeiten erweitern. „Mehrsprachigkeit kann darüber hinaus gesellschaftliche Integration fördern, anstatt durch sprachliche Ausgrenzung neue Grenzen zu schaffen.“ Die Universität fordert deshalb inklusive Lehrpläne, die unterschiedliche Sprachen dauerhaft in das Bildungssystem einbeziehen.
Universität fordert Rücknahme der Entscheidung
Die Rojava-Universität rief die zuständigen Stellen auf, die Begrenzung des kurdischsprachigen Unterrichts zu überprüfen. Die in den vergangenen zwölf Jahren aufgebauten kurdischsprachigen Bildungsstufen und wissenschaftlichen Curricula müssten erhalten und weiterentwickelt werden. „Das Recht auf Bildung in der Muttersprache in den verschiedenen Bereichen der Wissenschaft ist ein akademisches und menschliches Recht“, erklärte die Universität. „An die Stelle einer Politik der Einschränkung muss ein inklusives und nachhaltiges Bildungssystem treten.“ Ziel müsse sein, die Zukunft der Schüler:innengenerationen und die Qualität des Bildungssystems zu sichern und zugleich den Weg für dauerhafte zweisprachige Bildungsmodelle auf Kurdisch und Arabisch zu öffnen.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kurdischunterricht-erhalt-in-syrien-offiziellen-status-52541 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52271 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-51544
Gedenken an Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung in Europa
In mehreren europäischen Städten haben Kurd:innen am Sonntag der Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung gedacht. In Frankreich, Deutschland und der Schweiz kamen Angehörige, Vertreter:innen kurdischer Organisationen und zahlreiche Menschen aus der Diaspora zu Gedenk- und Trauerveranstaltungen zusammen. Im Mittelpunkt standen insbesondere die zuletzt bekanntgegebenen Gefallenen sowie die Frage, wie ihr politisches und gesellschaftliches Vermächtnis weitergetragen werden kann.
Frankreich: Gedenken in Reims, Bordeaux und Villiers-le-Bel
In Reims veranstaltete das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum (DKTM) eine Gedenkveranstaltung mit anschließender Volksversammlung. Neben Angehörigen von Gefallenen nahmen Kurd:innen aus allen vier Teilen Kurdistans teil. Der Politiker Erdal Dêrik erinnerte an die zuletzt bekanntgegebenen Gefallenen und betonte, ihrer zu gedenken bedeute auch, Organisierung, gesellschaftliche Solidarität und nationale Einheit zu stärken.
Auch in Bordeaux wurde der Gefallenen der Revolution Kurdistans gedacht. Nach einer Schweigeminute wurde eine Dokumentation über ihr Leben und ihren Kampf gezeigt. Der Politiker Cuma Tak erklärte, die Gefallenen dürften nicht lediglich als Teil der Vergangenheit betrachtet werden. Die von ihnen geschaffenen Werte seien weiterhin eine Orientierung im Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit und müssten an kommende Generationen weitergegeben werden.
Mehrere hundert Menschen beteiligten sich unterdessen an einer Gedenk- und Trauerveranstaltung vor dem kurdischen Kulturzentrum in Villiers-le-Bel bei Paris. Sie galt insbesondere den zuletzt bekanntgegebenen Gefallenen Simko Botan, Agir Amed, Baran Doğan, Çiya Botan, Arjîn Kerboran, Çekdar Serdar, Rûstem Akîf, Hevidar Erkıran, Ruşen Erkıran und Dibistan Perişan.
Ahmet Kaçan von der Angehörigenorganisation KOMAW erinnerte daran, dass hinter der Entscheidung vieler junger Menschen, sich dem Freiheitskampf anzuschließen, die Geschichte von Unterdrückung und Gewalt gegen die kurdische Bevölkerung stehe. „Wenn wir von Gefallenen sprechen, reden wir nicht nur über ein Foto an der Wand. Wir sprechen von Kultur, Moral, Gewissen und Freiheit.“
Auch Angehörige kamen zu Wort. Hebun Ekin erinnerte an seinen Bruder Agir Amed (Hamit Ekin), der früher für die kurdische Zeitung Azadiya Welat gearbeitet hatte. „Er ist ein Gefallener Kurdistans, nicht nur unserer Familie. Er hat für sein Volk gekämpft“, sagte Ekin. Yılmaz Erkıran, Bruder von Hêvîdar Erkıran und Cousin von Besê und Nurhak, erklärte, seine Familie habe bereits 2006 vom Tod Hêvîdars erfahren, endgültige Gewissheit jedoch erst durch die jüngste Bekanntgabe erhalten.
Deutschland: Erinnerung an Rûken Rêber, Rûbar Yoldaş und die Familie Zoğurlu
In Darmstadt kamen Kurd:innen aus der Stadt und dem Umland zu einer von KOMAW organisierten Veranstaltung zusammen. Im Mittelpunkt stand Rûken Rêber, in deren Person zugleich aller Gefallenen des Freiheitskampfes gedacht wurde. Neben Angehörigen sprach auch Zekiye Bazarcix im Namen der kurdischen Frauenbewegung. Sie bezeichnete Rûken Rêber als Verkörperung des freien Willens von Frauen und betonte, ihr Vermächtnis weiterzutragen bedeute, für ein freies und demokratisches Leben zu kämpfen.
In Frankfurt erinnerte der Demokratische Kurdische Gesellschaftsrat Hanau an Rûbar Yoldaş (Mahmut Konak), der am 15. Mai 2020 ums Leben kam. Bei der Veranstaltung wurde mit einer Filmvorführung auf seinen politischen und persönlichen Weg zurückgeblickt. Zu den Redner:innen gehörte die kurdische Politikerin Pero Dündar.
Eine weitere Gedenkveranstaltung fand in Bergisch Gladbach statt. Dort wurde an Seyfettin Zoğurlu, einen frühen Kader der PKK, sowie 19 Gefallene aus der Familie Zoğurlu erinnert. Für die Familie sprach Zeki Zoğurlu über die Entstehungsjahre der kurdischen Freiheitsbewegung und die damit verbundenen Opfer. Mit Blick auf den gegenwärtigen Friedensprozess erklärte er: „Wenn es Frieden geben soll, muss es ein würdevoller Frieden sein. Einen Frieden ohne Würde werden wir als Familien der Gefallenen niemals akzeptieren.“
Bei der Veranstaltung wurde außerdem eine Videobotschaft von Duran Kalkan von der Abdullah-Öcalan-Akademie für Sozialwissenschaft gezeigt, in der er an Seyfettin Zoğurlu und die Gefallenen der Familie erinnerte.
Schweiz: Trauerfeier in Sion
In Sion veranstalteten das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum Dem-Kurd und der Frauenrat Leyla Qasim eine gemeinsame Gedenk- und Trauerfeier. Gedacht wurde Armanc Tolhildan, Argeş Zagros, Ezda Dara, Jînda Şax, Kurdistan Rizgar, Elî Xebat und Devrim sowie allen Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes.
Der Politiker Serhed Agirî erklärte, entscheidend sei nicht allein das Gedenken in Worten, sondern die Frage, in welchem Maße die Ziele und der Kampf der Gefallenen weitergetragen würden.
Per Telefon wurde auch Müyesser Ülker aus Wan (tr. Van) in Nordkurdistan zugeschaltet, die Mutter von Armanc Tolhildan und Mitglied der Friedensmütter. „Ich bin stolz darauf, dass Armanc mit seinem Kampf dafür gesorgt hat, dass ich und seine Geschwister unseren Kopf aufrecht tragen können“, sagte Ülker. Sie werde ihren Sohn und seinen Kampf niemals vergessen. Nach der Veranstaltung nahmen die Familien im Dem-Kurd-Zentrum bis zum Abend Beileidsbekundungen entgegen.
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https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/trauerfeiern-fur-gefallene-der-kurdischen-freiheitsbewegung-in-istanbul-52551 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/angehorige-der-gefallenen-dieser-schmerz-soll-sich-nicht-wiederholen-52545 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/tausende-beteiligen-sich-an-trauerfeiern-fur-gefallene-52539
Tilbe Saran: Vertrauen in den Friedensprozess setzt eine Rückkehr zur Demokratie voraus
Die türkische Schauspielerin und Hochschuldozentin Tilbe Saran sieht in Kunst einen wichtigen Raum, um gesellschaftliche Vorurteile aufzubrechen und Erfahrungen miteinander in Berührung zu bringen, die durch Krieg, Gewalt und gesellschaftliche Spaltung voneinander getrennt wurden. Damit Kunst und Wissenschaft zur gesellschaftlichen Verankerung des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft beitragen können, müsse jedoch zunächst politisches Vertrauen wiederhergestellt werden. Saran, die in diesem Jahr mit dem Ehrenpreis des Filmfestivals Antalya ausgezeichnet wird, sprach mit ANF über das Verhältnis von Kunst, gesellschaftlicher Aufarbeitung und Frieden.
Kunst als „gesellschaftlicher Proberaum“
Kunst beseitigt Vorurteile nach Ansicht Sarans nicht unmittelbar, kann sie aber erschüttern, indem sie Menschen mit den Erfahrungen anderer konfrontiert. Theater, Film und Literatur seien dafür besonders wirksame Räume. Das Publikum nehme nicht lediglich einen Gedanken auf, sondern trete für eine bestimmte Zeit in die Welt eines anderen Menschen ein. „Vorurteile gegenüber einem Menschen oder einer Situation entstehen häufig daraus, dass wir sie als eine ‚Kategorie‘ betrachten. Kunst macht dagegen das Individuum hinter dieser Kategorie sichtbar“, sagte Saran. Wenn aus Bezeichnungen wie „Migrant“, „Gefangener“, „alter Mensch“ oder „Mensch mit Behinderung“ auf der Bühne die Geschichte eines konkreten Menschen werde, könne sich auch dessen Wahrnehmung verändern.
Kunst könne zudem vertraute Sichtweisen umkehren. Wer sich in einer Frage vollkommen im Recht sehe, könne sich plötzlich aus der Perspektive des „Anderen“ betrachten. „Es ist etwas anderes, zu erklären, dass ein Vorurteil falsch ist, als das Publikum emotional mit diesem Vorurteil zu konfrontieren. Emotionale Erfahrung schafft Veränderung.“ Theater, Film und Literatur könnten damit zu einer Art „gesellschaftlichem Proberaum“ werden, in dem Begegnungen möglich seien, die im wirklichen Leben nur schwer zustande kommen. „Kunst macht zumindest das Vorurteil selbst sichtbar. Sie lässt den Zuschauer in den Spiegel schauen.“ Auch bei der Aufarbeitung schmerzhafter Erfahrungen könne Kunst eine Rolle spielen. Häufig brauche es zunächst zeitlichen Abstand, um über bestimmte Verletzungen sprechen zu können. „Die Zeit schafft diese Distanz. Kunst kann diese Distanz, diese Zeit verkürzen.“
Frauen verändern den Blick auf Krieg und Sicherheit
Eine besondere Bedeutung misst Saran der Perspektive von Frauen bei. Krieg und bewaffnete Konflikte würden meist über das unmittelbare Geschehen an der Front erzählt. Die gesellschaftlichen Folgen reichten jedoch weit darüber hinaus. „Frauen sind mit Vertreibung, zunehmender Sorgearbeit, Armut, sexualisierter Gewalt, auseinandergerissenen Familien und der Unmöglichkeit konfrontiert, den Alltag aufrechtzuerhalten – bis hin zu der einfachen Frage, wie man satt wird.“
Die Erfahrungen von Frauen erweiterten damit die Frage „Wann endet der Krieg?“ um eine zweite: „Wann enden die gesellschaftlichen und menschlichen Folgen des Krieges?“ Damit verändere sich auch die Vorstellung von Sicherheit. Während ein militaristischer Ansatz Sicherheit auf Grenzen, Staat, Armee und Waffen reduziere, stelle sich aus der Perspektive von Frauen die Frage, ob von Sicherheit gesprochen werden könne, solange Menschen im eigenen Zuhause, im eigenen Körper oder in ihrem Lebensumfeld nicht sicher seien.
Auch Macht könne dadurch anders gedacht werden. „In einer patriarchalen Welt bedeutet Macht häufig, überlegen zu sein, zu kontrollieren und die Gegenseite zu besiegen. In der Sprache von Frauen wird Macht zur Fähigkeit, gemeinsam zu handeln, zu verhandeln, Solidarität aufzubauen und zu verändern.“ Damit könne an die Stelle der Frage „Wer wird gewinnen?“ eine andere treten: „Wie werden wir zusammenleben?“
„Das Schweigen der Waffen ist noch kein Frieden“
Für Saran ist diese Frage auch für den gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft entscheidend. „Das Schweigen der Waffen ist noch kein Frieden. Frieden braucht Gerechtigkeit, Gleichheit, Wiedergutmachung, Erinnerung und die Fähigkeit zum Zusammenleben.“ Insbesondere die Erfahrungen von Frauen nach bewaffneten Konflikten zeigten, dass Frieden im täglichen Leben hergestellt werden müsse. Dazu gehöre auch eine andere Sprache gegenüber denjenigen, die zuvor ausschließlich als Feind:innen oder Bedrohung wahrgenommen wurden. Eine feministische Perspektive könne dessen Menschlichkeit wieder sichtbar machen, ohne deshalb den bestehenden Konflikt zu leugnen.
Gerade Theater könne die abstrakten „Anderen“ wieder zu Menschen mit Körper, Stimme und Geschichte machen: „Über einen Krieg zu sprechen, ist etwas anderes, als einer Frau gegenüberzusitzen, die ihren Sohn im Krieg verloren hat. Einen Menschen als ‚Migranten‘ zu bezeichnen, ist etwas anderes, als seine Geschichte zu hören. ‚Feind‘ zu sagen, ist etwas anderes, als dessen Mutter, Tochter oder Schwester auf der Bühne zu sehen.“ Theater könne eine Sprache des Friedens deshalb nicht allein durch Worte, sondern durch Begegnung herstellen. Saran wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, was geschieht, wenn zwei Menschen, die darauf konditioniert wurden, einander als Feinde wahrzunehmen, auf derselben Bühne die Geschichte des jeweils anderen hören müssen.
„In jedem Konflikt ist es sehr wichtig, den anderen zu ‚hören‘ und zu wissen, dass man selbst ebenfalls ‚gehört‘ wird.“ Menschen dabei zu erleben, wie sie trotz ihrer Gegensätze einander zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen, könne erfahrbar machen, dass Konflikte auch in Verständigung überführt werden können. „Und vielleicht noch wichtiger: Können wir, statt ein Theater zu machen, das Frieden erzählt, ein Theater schaffen, in dem das Publikum selbst Frieden schließen muss?“ Gesellschaftlicher Wandel lasse sich allerdings nicht mit einem einzigen Instrument herstellen, betonte Saran.
‚Vertrauen müssen diejenigen schaffen, die es zerstört haben‘
Auf die Frage, welchen Beitrag Künstler:innen und Akademiker:innen zur gesellschaftlichen Verankerung des Friedensprozesses leisten können, verwies Saran auf die Verantwortung der politischen Macht. Voraussetzung sei zunächst, dass deren Aufrichtigkeit wieder glaubwürdig werde. „Es muss bewiesen werden, dass zum beschädigten Rechtsstaat und zu wirklichen demokratischen Prinzipien zurückgekehrt wird. Menschen, die zu Unrecht als Geiseln festgehalten werden, müssen unverzüglich freigelassen und Entscheidungen, die das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft zerstört haben, dringend überprüft werden.“
Erst wenn zugleich gewährleistet sei, dass diese Haltung Bestand habe, könne eine gespaltene Gesellschaft wieder zusammenkommen und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken. Künstler:innen und Akademiker:innen könnten dann auch in jene gesellschaftlichen Räume zurückkehren, aus denen sie verdrängt worden seien. Die Vorbehalte gegenüber dem gegenwärtigen Prozess hält Saran angesichts der Erfahrungen mit der Regierung für nachvollziehbar: „Die politische Macht hat uns wiederholt getäuscht und immer wieder enttäuscht. Vorsichtig zu sein, ist völlig natürlich. Vertrauen müssen nicht diejenigen herstellen, die Sorgen haben, sondern diejenigen, die diese Sorgen verursacht haben.“
Freiheit kurdischer Kunst als kulturelle Bereicherung
Sollte der Prozess voranschreiten, misst Saran auch der Freiheit kurdischer Künstler:innen große Bedeutung bei. Kulturelle Unterschiede seien keine Bedrohung, sondern eine Voraussetzung lebendiger künstlerischer Entwicklung. „So wie eine Ernährung mit nur einem einzigen Lebensmittel zum Tod führt, werden auch Kulturen schwächer, uniformer und lebloser, wenn sie nicht mit unterschiedlichen Quellen in Berührung kommen.“ Die Begegnung mit dem Unterschiedlichen könne auf allen Seiten neue künstlerische Produktion anregen. Auf die Frage, welche zwei Menschen sie auf einer Bühne zusammenbringen würde, die sich bislang nie begegnen konnten, antwortete Saran: „Die Unsichtbarsten, diejenigen, deren Stimmen wir nie hören. Ich würde wollen, dass die Verletzlichsten einander hören.“ Saran schloss ihre Ausführungen mit den Worten: „Wir müssen unsere Hoffnung lebendig halten.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52523 https://deutsch.anf-news.com/frauen/julide-kural-das-rahmengesetz-kann-der-erste-satz-von-etwas-neuem-sein-52484 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52428
Greetings to film director Alexei Uchitel
Vladimir Putin wished film director Alexei Uchitel a happy 75th birthday.
Grundsicherung: Weiterbewilligung zu spät beantragt – Frist darf nicht verpasst werden
Wer Grundsicherungsgeld vom Jobcenter erhält, muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Doch was passiert, wenn der Antrag erst einige Tage oder Wochen zu spät beim Jobcenter eingeht?
Die wichtigste Nachricht zuerst: Wer noch im selben Monat reagiert, verliert in der Regel nicht automatisch Leistungen für diese Tage. Wer dagegen einen ganzen Monat verstreichen lässt, riskiert eine echte Zahlungslücke.
Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld. Bereits erlassene Bescheide gelten weiter. Endet jedoch der darin festgelegte Bewilligungszeitraum, verlangt das Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag.
Das Jobcenter verlängert die Grundsicherung nicht automatischGrundsicherung bewilligt das Jobcenter normalerweise für zwölf Monate. In bestimmten Fällen kann der Zeitraum kürzer ausfallen, etwa bei schwankendem Einkommen, Selbstständigkeit oder ungeklärten Unterkunftskosten.
Am Ende dieses Zeitraums endet die Bewilligung zunächst. Das Jobcenter zahlt nicht automatisch weiter, auch wenn Einkommen, Miete und Lebenssituation gliech bleiben.
Wer weiterhin Hilfe benötigt, muss deshalb einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Einen Tag zu spät bedeutet noch nicht einen Tag weniger GeldDer entscheidende Schutz steckt in § 37 Abs. 2 SGB II. Danach wirkt ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wurde.
Das gilt auch dann, wenn Betroffene ihren Weiterbewilligungsantrag nicht unmittelbar zum Beginn des neuen Bewilligungsabschnitts stellen.
Ein Beispiel zeigt die Wirkung: Hannes alte Bewilligungsbescheid endet am 31. August 2026. Hannes bemerkt erst am 18. September, dass er den Weiterbewilligungsantrag vergessen hat, und stellt ihn noch am selben Tag.
Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, kann das Jobcenter Hannes die neue Grundsicherung grundsätzlich bereits ab dem 1. September bewilligen. Die ersten 17 Septembertage gehen also nicht allein wegen des verspäteten Antrags verloren.
Entscheidend ist der KalendermonatGefährlich wird es dagegen beim Monatswechsel. Endet die bisherige Bewilligung am Ende eines Monats und stellt der Betroffene seinen neuen Antrag erst zu Beginn des neuen Monats, wirkt dieser grundsätzlich nur auf den neuen Monat zurück.
Wenige Tage Verspätung bedeuten beim Monatswechsel deshalb einen kompletten Monat ohne Leistungen.
Beispiel: Dieser eine Tag kann einen ganzen Monat Grundsicherung kostenAngenommen, die alleinstehende Gaby hat einschließlich Unterkunft einen monatlichen Anspruch von 1.050 Euro. Der alte Bescheid endet am 31. August.
Schickt Gaby den Antrag erst am 1. Oktober ab, beginnt der neue Anspruch grundsätzlich im Oktober. Damit fehlen die gesamten 1.050 Euro für September.
Gerade am Monatsende lohnt es sich deshalb, zunächst schnell einen formlosen Antrag zu stellen, statt mehrere Tage auf sämtliche Unterlagen zu warten.
Für den Antrag braucht es zunächst nicht zwingend das vollständige FormularDie Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag auf Grundsicherungsgeld grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ist. Sie können ihn online, persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen.
Wer am letzten Tag des Monats bemerkt, dass die Weiterbewilligung fehlt, sollte deshalb nicht untätig bleiben, nur weil noch ein Kontoauszug, eine Lohnabrechnung oder ein anderes Dokument fehlt.
Entscheidend ist zunächst, die Leistung nachweisbar beim Jobcenter zu beantragen. Die notwendigen Angaben und Nachweise können Sie nachliefern.
Praktisch empfiehlt sich eine klare Formulierung wie: „Hiermit beantrage ich ab dem 1. September 2026 die Weiterbewilligung von Grundsicherungsgeld für meine Bedarfsgemeinschaft.“
Nachweise sollten trotzdem schnell folgenEin formloser Antrag sichert zwar grundsätzlich den Antragsmonat, ersetzt aber nicht die anschließende Prüfung durch das Jobcenter.
Die Behörde benötigt Angaben zu Einkommen, Vermögen, Unterkunft und möglichen Veränderungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Ohne erforderliche Nachweise lässt sich Anspruch nicht abschließend berechnen.
Wer nur einen kurzen formlosen Antrag geschickt hat, sollte das vollständige Verfahren deshalb anschließend schnell erledigen.
Seit Juli 2026 kommt beim Weiterbewilligungsantrag eine wichtige Änderung hinzuSeit Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes verlangt das Jobcenter bei Weiterbewilligungsanträgen ab dem 1. Juli 2026 zusätzlich die Anlage VM zum Vermögen.
Wer noch ein älteres Bürgergeldformular benutzt, muss deshalb darauf achten, die zusätzliche Vermögensanlage nicht zu vergessen.
Die Umstellung auf das Grundsicherungsgeld macht bisherige Formulare allerdings nicht unwirksam. Die Bundesagentur erklärt, dass Sie die alten Bürgergeldformulare während der Umstellungsphase weiter verwenden können.
Trotz rückwirkender Bewilligung zunächst kein Geld auf dem Konto?Die Rückwirkung auf den Monatsanfang bedeutet aber nicht, dass das Jobcenter einen verspätet gestellten Antrag auch vor Beginn des neuen Monats bearbeitet. Bis das Jobcenter den Anspruch geprüft und die Zahlung angewiesen hat, kann deshalb eine finanzielle Lücke entstehen.
Die spätere Bewilligung führt dann grundsätzlich zu einer Nachzahlung für die bereits vergangene Zeit.
Trotz Nachzahlung baut sich finanzieller Druck auf, wenn Miete, Stromabschlag oder andere Rechnungen fällig sind. Deshalb sollten Sie einen Weiterbewilligungsantrag möglichst vor Ablauf der laufenden Bewilligung stellen.
Der Bewilligungsbescheid zeigt den entscheidenden StichtagWer unsicher ist, sollte zuerst den letzten Bewilligungsbescheid ansehen. Dort nennt das Jobcenter die Zeit, für die es Leistungen bewilligt hat. Steht dort zum Beispiel „01.03.2026 bis 31.08.2026“, brauchen Sie für die Zeit ab September eine Weiterbewilligung.
Eine zusätzliche Erinnerung des Jobcenters ersetzt nicht den Blick auf den eigenen Bescheid.
Keine Sanktion nur wegen des verspäteten AntragsEin verspäteter Antrag auf Weiterbewilligung ist keine Pflichtverletzung. Das Jobcenter kürzt die Grundsicherung nicht als Strafe dafür, dass er verspätet eintrifft.
Das Problem liegt woanders: Ohne Antrag gibt es für einen zurückliegenden Monat grundsätzlich keinen Leistungsanspruch. Der finanzielle Schaden kann deshalb größer sein als bei geringeren Minderungen der Leistung.
Was Betroffene am Monatsende sofort tun solltenWenn Sie die Verspätung noch vor dem Monatswechsel bemerken, sollte Sie den Antrag sofort und nachweisbar stellen. Das ist möglich über den Online-Service des Jobcenters, durch persönliche Abgabe, durch ein Schreiben oder auch telefonisch.
Wer Unterlagen später nachreicht, sollte den Nachweis über die ursprüngliche Antragstellung aufbewahren. Bei einem Online-Antrag ist eine Eingangsbestätigung wichtig. Bei schriftlicher oder persönlicher Abgabe sollte ebenfalls nachvollziehbar bleiben, wann das Jobcenter den Antrag erhalten hat.
Fehlende Unterlagen lassen sich nachreichen. Einen verpassten Antragsmonat kann man aber nicht nachholen.
FAQ zum verspäteteten Antrag auf Weiterbewilligung Mein Weiterbewilligungsantrag ging erst am 20. des Monats ein. Verliere ich die ersten 19 Tage?Grundsätzlich nein. Der Antrag auf Grundsicherungsgeld wirkt regelmäßig auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.
Was passiert, wenn ich erst im folgenden Monat den Antrag stelle?Dann droht eine echte Leistungslücke. Der Antrag wirkt grundsätzlich nur bis zum ersten Tag des Monats zurück, in dem Sie ihn tatsächlich gestellt haben.
Kann ich am letzten Tag des Monats zunächst formlos Grundsicherung beantragen?Ja. Der Antrag ist grundsätzlich formfrei möglich. Die erforderlichen Angaben, Formulare und Nachweise müssen Sie anschließend ergänzen.
QuellenBundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld online verlängern, https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/weiterbewilligungsantrag
Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld: Auszahlung und Dauer, https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/finanziell-absichern/auszahlung-dauer
Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab, https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung-loest-buergergeld-ab
Der Beitrag Grundsicherung: Weiterbewilligung zu spät beantragt – Frist darf nicht verpasst werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Netto-Null ist tot und Geschichte.
Wie die wirtschaftliche Realität dem ein Ende setzte. von Stephen Moore
Noch vor wenigen Jahren waren Klimawandelwarnungen und der Trend zu grüner Energie in aller Munde – sowohl im Weißen Haus als auch in den Chefetagen der Konzerne. Die Politik des ehemaligen Präsidenten Joe Biden war ganz auf den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ausgerichtet, und viele der größten US-Unternehmen befürworteten das Konzept der Klimaneutralität.
[Ersetzen Sie „Amerika“ durch „Deutschland“ und Sie haben die Ergebnisse bei uns exakt beschrieben – der Übersetzer]
Dies war die Bewegung während der Biden-Ära, die darauf abzielte, die Produktion von Öl, Erdgas und Kohle praktisch vollständig einzustellen und diese Energiequellen durch Windmühlen, Solaranlagen und Elektrofahrzeuge zu ersetzen .
Dieses Ziel war reine Symbolpolitik und hatte nie einen praktischen Sinn. Rund 70 % des amerikanischen Energiebedarfs decken sich mit fossilen Brennstoffen, nur etwa 10 % mit „grüner Energie“.
Studien zeigten, dass die Initiative die US-Wirtschaft ruiniert hätte: Millionen amerikanischer Arbeitsplätze wären verloren gegangen, das BIP wäre um Hunderte von Milliarden Dollar gesunken, und die Energiekosten für amerikanische Unternehmen und Familien wären deutlich höher gewesen.
Es handelte sich um ein „unerschwingliches“ Projekt in einer Zeit, in der die Amerikaner niedrigere, nicht höhere Kosten fordern. Es brachte nur Ärger und keinen Nutzen . [In Deutschland ist es so eingetreten].
Selbst wenn die USA ihren Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert hätten, hätte dies nur einen minimalen Einfluss auf die gesamten globalen Emissionen gehabt, da China und Indien weitaus mehr Kohlekraftwerke in Betrieb nahmen, als Amerika [oder Deutschland] stilllegte.
Washington hat Hunderte von Milliarden Dollar an Steuergeldern für Subventionen zur Förderung von Wind- und Solarenergie ausgegeben, doch der Sektor stagniert weiterhin genauso wie die Elektroauto-Werke, die im ganzen Land stillgelegt werden.
Netto-Null war immer nur ein Symbol der Tugendhaftigkeit und angesichts der Energieabhängigkeit der USA von fossilen Brennstoffen völlig unpraktisch.
Gute Nachricht: Die Netto-Null-Bewegung ist tot – oder zumindest nur gerade noch am Leben erhalten.
Eine neue Studie, an der ich für Unleash Prosperity mitgewirkt habe, kommt zu dem Ergebnis, dass die einst aggressive Unterstützung von Netto-Null-Klimapolitiken durch die Wall Street ins Gegenteil umgeschlagen ist.
Sechs der größten US-Banken, darunter JPMorgan Chase, Bank of America, Goldman Sachs, Citigroup, Morgan Stanley und Wells Fargo, haben sich vollständig aus der Net-Zero Banking Alliance zurückgezogen .
Was für eine Kehrtwende! Die Netto-Null-Bewegung umfasste einst eine mächtige Koalition von Finanzinstitutionen mit 140 Mitgliedsbanken und einem Vermögen von 75,5 Billionen Dollar.
Einige wenige Finanzinstitute – wie Morgan Stanley und State Street – befürworten noch immer einige dieser radikalen Regulierungen, aber nicht viele.
Vieles davon ergab nie Sinn, wenn man bedenkt, dass sich der Energiebedarf von KI und Rechenzentren in den nächsten zwei Jahrzehnten verdoppeln oder verdreifachen wird.
Dazu ist ein umfassender Ansatz erforderlich, um diesen Bedarf zu decken und die Stromversorgung für unsere Unternehmen und Familien bezahlbar zu halten.
Lesen Sie den Rest bei Creators.
https://climatechangedispatch.com/net-zero-fossil-fuels-dead/
Der Beitrag Netto-Null ist tot und Geschichte. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
5 wichtige Termine für Rentner im September
Der September 2026 bringt mehrere Termine, die Rentnerinnen und Rentner nicht übersehen sollten. Es geht um einen möglichen Rentenbeginn, eine fällige Steuerzahlung, den bundesweiten Warntag, den Lebensnachweis für bestimmte Auslandsrenten und den Rentenzahltag am Monatsende.
Nicht jeder Termin betrifft jeden Ruheständler. Wer jedoch einen Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts erhalten hat, seine deutsche Rente im Ausland bezieht oder im September erstmals in Altersrente gehen kann, sollte den Kalender genau prüfen.
Die fünf Termine im Überblick Datum Termin Wer betroffen ist Was zu tun ist 1. September 2026 Möglicher Beginn einer Altersrente Bestimmte Geburtsjahrgänge bei erfüllten Versicherungszeiten Rentenbescheid und beantragten Rentenbeginn prüfen 10. September 2026 Einkommensteuer-Vorauszahlung Rentner mit gültigem Vorauszahlungsbescheid Betrag fristgerecht zahlen oder Lastschriftkonto prüfen 10. September 2026, ab 11 Uhr Bundesweiter Warntag Bevölkerung in Deutschland Mit Probewarnungen über Sirenen, Handy, Radio und Warn-Apps rechnen 25. September 2026 Eingang des Lebensnachweises Angeschriebene Empfänger einer deutschen Rente im Ausland Digitalen Nachweis oder Lebensbescheinigung rechtzeitig übermitteln 30. September 2026 Rentenzahltag und zusätzliche Auslandsfrist Rentner mit vor- oder nachschüssiger Zahlung sowie Betroffene mit Konto in Israel Kontoeingang prüfen und gegebenenfalls IBAN sowie BIC übermitteln 1. September: Für diese Jahrgänge kann die Altersrente beginnenAm 1. September 2026 können Versicherte aus mehreren Geburtsjahrgängen erstmals eine Altersrente beziehen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Das Geburtsdatum allein genügt nicht, denn je nach Rentenart müssen 35 oder 45 Versicherungsjahre sowie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.
Die abschlagsfreie Regelaltersrente kommt zum 1. September 2026 für Personen infrage, die zwischen dem 2. April 1960 und dem 1. Mai 1960 geboren wurden. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten.
Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren können ab 63 in Altersrente gehen. Für Geburtsdaten vom 2. August 1963 bis zum 1. September 1963 ist ein Beginn am 1. September 2026 möglich, allerdings beträgt der dauerhafte Abschlag bei diesem frühestmöglichen Start regelmäßig 13,8 Prozent.
Schwerbehinderte Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren können bei einem Geburtsdatum vom 2. August 1964 bis zum 1. September 1964 zum selben Termin vorzeitig starten. Wer bereits mit 62 beginnt, muss bei diesem Jahrgang grundsätzlich einen dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen.
Eine Besonderheit gilt bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer am 1. Januar 1962 geboren wurde und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann ab 1. September 2026 abschlagsfrei in Rente gehen; bei einer Geburt am 2. Januar 1962 verschiebt sich der frühestmögliche Beginn dagegen auf den 1. Oktober 2026.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt für die Prüfung der unterschiedlichen Altersgrenzen einen Rentenbeginnrechner und jahrgangsbezogene Tabellen bereit. Da Versicherungsverläufe Lücken oder nicht anerkannte Zeiten enthalten können, sollte die persönliche Rentenauskunft zusätzlich geprüft werden.
Wie stark ein vorzeitiger Start die monatliche Zahlung senkt, erklärt Gegen-Hartz.de im Beitrag über Rentenabschläge und den richtigen Rentenbeginn. Ein bereits gestellter Antrag sollte vor dem gewünschten Beginn geprüft werden, weil die Rentenversicherung eine Altersrente normalerweise nicht automatisch bewilligt.
10. September: Die nächste Steuer-Vorauszahlung wird fälligAm Donnerstag, dem 10. September 2026, ist die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal fällig. Die Termine 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember ergeben sich aus § 37 Einkommensteuergesetz; betroffen sind nur Rentnerinnen und Rentner mit einem entsprechenden Vorauszahlungsbescheid.
Eine neue Zahlungsaufforderung vor jedem Quartalstermin ist nicht erforderlich. Bleibt der Vorauszahlungsbescheid unverändert, gelten der dort genannte Betrag und die gesetzlichen Fälligkeitstermine weiterhin.
Vorauszahlungen können etwa entstehen, wenn neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Mieteinnahmen, selbstständige Einkünfte oder weitere steuerpflichtige Einnahmen vorhanden sind. Ausführliche Hinweise dazu enthält der Gegen-Hartz-Beitrag Diese Einkommen zur Rente fallen in die Steuer-Vorauszahlung.
Hat sich das Einkommen deutlich verringert, kann beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragt werden. Bis das Finanzamt den Bescheid ändert, sollte die festgesetzte Zahlung jedoch nicht eigenmächtig gekürzt oder ausgelassen werden, da sonst Säumniszuschläge entstehen können.
Ebenfalls am 10. September: Um 11 Uhr beginnt der bundesweite WarntagAm 10. September 2026 wird ab 11 Uhr bundesweit eine Probewarnung ausgelöst. Nach Angaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollen dabei unter anderem Cell Broadcast, Warn-Apps, Radio und Fernsehen sowie vielerorts Sirenen oder Lautsprecherwagen getestet werden.
Gegen 11.45 Uhr ist eine Entwarnung vorgesehen. Nicht jede Kommune setzt sämtliche verfügbaren Warnmittel ein, weil die Teilnahme und die örtliche technische Ausstattung unterschiedlich ausfallen können.
Für ältere oder pflegebedürftige Menschen kann es hilfreich sein, Angehörige oder Betreuungspersonen vorab zu informieren. Plötzliche Sirenen und laute Handysignale können erschrecken, sind an diesem Vormittag aber Teil der angekündigten Probe und zunächst kein Hinweis auf eine konkrete Gefahr.
Wer kein Warnsignal empfängt, sollte die Einstellungen und die Aktualität des Mobiltelefons prüfen. Zugleich ist ein ausgebliebener Handyhinweis nicht automatisch ein Gerätefehler, weil auch Netzabdeckung, Betriebssystem und technische Voraussetzungen den Empfang beeinflussen.
25. September: Der Lebensnachweis muss eingegangen seinBestimmte Empfänger einer deutschen Rente im Ausland müssen regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Wer 2026 zu diesem Verfahren verpflichtet ist, hat die notwendigen Unterlagen nach Angaben des Renten Service automatisch zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung erhalten.
Der Lebensnachweis muss laut Renten Service der Deutschen Post spätestens am Freitag, dem 25. September 2026 eingegangen sein. Es genügt deshalb nicht, einen papiergebundenen Nachweis erst an diesem Tag zur Post zu geben.
Betroffene können den digitalen Lebensnachweis nutzen oder eine amtlich bestätigte Lebensbescheinigung einreichen. Wer kein Schreiben erhalten hat, muss nicht allein wegen des allgemeinen Termins vorsorglich eine Bescheinigung übersenden.
Wird ein verlangter Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, kann die Rentenzahlung vorübergehend angehalten werden. Die Hintergründe und typische Problemfälle erläutert Gegen-Hartz.de im Beitrag Ohne Lebensnachweis kann die Auslandsrente gestoppt werden.
30. September: Die Rente wird überwiesenMittwoch, der 30. September 2026, ist der letzte Bankarbeitstag des Monats. Nach der Terminübersicht der Deutschen Rentenversicherung wird an diesem Tag die gesetzliche Rente für September an Personen ausgezahlt, deren laufende Rente grundsätzlich am 1. April 2004 oder später begonnen hat und deshalb nachschüssig gezahlt wird.
Wer bereits vor April 2004 eine laufende Rente bezog und weiterhin vorschüssig bezahlt wird, erhält am 30. September schon die Rente für Oktober 2026. Die September-Rente dieser Gruppe wurde bereits am 31. August 2026 gutgeschrieben.
Bei nahtlos anschließenden Renten können Besonderheiten gelten, etwa beim Wechsel aus einer schon vorschüssig gezahlten Rente in eine andere Rentenart. Eine genaue Einordnung bietet der Gegen-Hartz-Artikel Rentenzahlung im September 2026: Dann wird die Rente überwiesen.
Ist die Zahlung am Morgen noch nicht auf dem Konto sichtbar, liegt nicht sofort eine Verspätung vor. Banken können Gutschriften im Verlauf des Tages buchen; fehlt das Geld auch nach Ablauf des Zahlungstags, sollten zunächst die Bank und anschließend der Renten Service kontaktiert werden.
Am 30. September endet außerdem eine besondere Frist für Rentenzahlungen nach IsraelEmpfänger deutscher Rentenzahlungen auf ein Konto in Israel müssen dem Renten Service eine gültige IBAN und den BIC ihrer Bank mitteilen, wenn sie dazu aufgefordert wurden. Nach dem Hinweis des Renten Service können internationale Überweisungen nach Israel ohne IBAN nicht mehr ausgeführt werden.
Die ausgefüllte und unterschriebene Zahlungserklärung muss spätestens am 30. September 2026 beim Renten Service vorliegen. Diese Sonderfrist betrifft nicht allgemein alle Auslandsrentner, sondern die vom Renten Service angesprochenen Zahlungsempfänger mit einem entsprechenden Konto in Israel.
Wer die Angaben bereits übermittelt hat, muss sie nicht noch einmal versenden. Bei Unsicherheit sollte rechtzeitig geprüft werden, ob IBAN und BIC vollständig angegeben wurden und ob die Zahlungserklärung unterschrieben ist.
Nicht jede politische Ankündigung ist schon ein September-TerminFür September wird außerdem mit weiteren Debatten und möglichen Entwürfen zur Rentenreform gerechnet. Ein politisch angekündigter Gesetzentwurf ist jedoch weder eine bereits geltende Rentenänderung noch eine persönliche Handlungsfrist.
Rentner sollten deshalb zwischen festen Zahlungstagen, verbindlichen Fristen und politischen Planungen unterscheiden. Erst ein beschlossenes und verkündetes Gesetz kann bestehende Ansprüche oder Voraussetzungen verbindlich verändern.
Kurzes Beispiel aus der PraxisDie 68-jährige Monika erhält neben ihrer gesetzlichen Rente Einkünfte aus der Vermietung einer kleinen Wohnung. In ihrem letzten Steuerbescheid hat das Finanzamt deshalb eine Vorauszahlung von 250 Euro zum 10. September 2026 festgesetzt.
Monika trägt den Termin in ihren Kalender ein und prüft zugleich, ob ihr Lastschriftmandat noch gilt. Am selben Tag weiß sie, dass um 11 Uhr der Warntag beginnt, sodass sie ihre pflegebedürftige Mutter vorher über die Sirenenprobe informiert.
Ihre gesetzliche Rente hat 2015 begonnen und wird daher nachschüssig gezahlt. Den Kontoeingang für September erwartet sie am 30. September 2026; einen Lebensnachweis muss sie nicht einreichen, weil sie in Deutschland lebt und kein entsprechendes Schreiben erhalten hat.
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Ab 50 wird Gefäßgesundheit immer wichtiger: Vorbeugen mit Spike und Spikeforte – Exklusiver Rabatt nur noch heute und morgen!
Viele Menschen achten auf ihren Blutdruck, ihre Ernährung oder ihren Cholesterinspiegel. Doch oft wird ein entscheidender Faktor übersehen: die Gesundheit der Blutgefäße. Denn gesunde Gefäße sind die Grundlage dafür, dass Herz, Gehirn und Muskeln optimal mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Mit zunehmendem Alter können oxidativer Stress und stille Entzündungsprozesse diese wichtige Versorgung belasten. Die […]
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Oh Canada: We Will Neither Cower Nor Bend
More insane idiocy from the petty huckster clown king whose idea of governance is threatening lawsuits, trade wars, buildings that won't put his name on them; bungling war and peace; flaunting Nazi loyalty queries and sadistic images of black men in chains; and distracting from it all with the dumbass geographic circlejerk of renaming “LAKe AMeRiCA.” The Internet was born for this: Cue Donald Ducks, the Straits of Our Moose, Lake Dead Pedo Bestie, Lake Superior President Obama, and Lake Stupid Fucking Moron.
Last week, when God killed the wrong 80-year-old in the 784th year of a presidency that feels like "being in middle school when there's a substitute teacher and a student has a medical emergency," yet more banal slop issued from a needy racist sociopath so stupid he once seemingly conflated the Very Hard words "transistor" and "transgender" to claim Biden's CHIPS Act offered billions to domestic tech companies but "if you weren't transgender, (you) didn't qualify." Jesus. No wonder, à propos of nothing, the widely deemed "worst president in U.S. history" took time out from his busy mob boss schedule to declare himself the bestest - take that Honest Abe - after his faithful Human Printer dug up a similar 1948 Life Magazine chart, which is "exactly the kind of thing a healthy, high-functioning person shares."
Other things he did, abetted by a confederacy of dunces, stooges, techno-fascists, warmongers, crypto dorks, "unfuckable hate nerds" and "an actual Jewish Nazi": Having hit the six-month mark of his Iran debacle, he giddily proclaimed, "Mission Accomplished!" despite a. the only thing achieved is handing a newly empowered Iran control of the Strait of Hormuz as U.S. gas prices skyrocket and the economy implodes, b. he evidently missed the part where George W's 2003 banner aboard an aircraft carrier became a queasy punchline, c. he did so amidst reports his and Kegsbreath's said debacle has pushed the US military into a "beyond critical" shortage of money and missile interceptors in the case of an enemy attack, forcing them to shift funds around "in imaginative ways" - because everything he touches dies and we probably will too.
Even his clusterfucks demand ceaseless fealty. Thus the latest inane authoritarian hokum from a Department of Homeland (sic) Security that alas hasn’t lost any of its fascist fervor since the brutal puppy-killing days of ICE Barbie. Its new, dystopian, “genuinely deranged” missive: A glowering image of Dear Dumb Leader with the dark challenge, “Did you remain loyal?”, which chillingly fails to consider just what atrocities they’re demanding allegiance to. The answer came in a post that swiftly followed: Sadistic footage of shackled Haitian immigrants, targeted after losing Temporary Protected Status for no reason but mindless, racist cruelty, being shuffled onto planes in pouring rain to the sneering tune of a Creole song about returning home - complete with close-ups of the chains on their feet. Well-done, sick fucks.
Meanwhile, the trail of destruction goes on apace. In D.C., after the East Wing and reflecting pool - we like the meme of him studying it with, "All I see is scum" and a lackey saying, "Well, it is a reflecting pool, sir" - we've reached the mobsters' "offer-they- can't-refuse" phase on the besieged Kennedy Center. Having repeatedly lost in court, the regime now threatens to demolish the not-long-ago-flourishing Center unless a tantrum-throwing 10-year-old gets his name "prominently added" to its exterior with "appropriate respect" of his efforts to "save” it from a fictional "death spiral" that's rendered it "dilapidated, outdated, decrepit and embarrassing to the Nation’s Capital," which is some pot/kettle. If they can't plaster his ghastly name over it - inscription, plaza et al - they'll replace it with "an outdoor amphitheater," aka a lawn.
They're also pushing to sell off part of Yosemite National Park, like everything else, to the highest bidder, though the seller is such an imbecile he still cringingly says "Yo, Semites!" He's also such a petty dolt he's skipping this year's 9/11 remembrance at Ground Zero because he wasn't allowed to give a Nazi speech there, opting to give it at the Pentagon before rushing off to the Irish Open at his crappy golf course, 'cause priorities. Having trashed jobs, health insurance, food aid, the environment and most of our global alliances, he finished the job by blowing up trade talks with Canada, calling its endlessly nice residents "nasty people," and holding a clownish Oval Office event to sign an idiotic executive order renaming Lake Ontario to “LAKe AMeRiCA,” which he's "been thinking about for a long time." Sure you have, Donnie.
"All it takes is a good pen and some intelligence,” he said, only batting one for two in an event labeled, "Making the Great Lakes Even Greater.” Then - what a feckin’ playacting infant - he drew a line through the doomed lake and intoned, “We have notified various people who needed to be notified...This is official.” He said he’d instructed craven lickspittle and Interior Secretary Doug Burgum to "take all appropriate actions." Burgum slavishly wrote, “We’re on it, Mr. President!”, thus becoming the only person on Planet Earth to take this puerile claptrap seriously, evidently unaware an executive order is not a law and every ship entering the Great Lakes has to go through Canada's Welland Canal, including $26 billion in U.S. trade, and it would be a shame if Canada up and supersized their tolls, and thank you for your attention to this matter.
Uncle Bernie and most of America promptly responded they'd rather have affordable health care, thanks, also housing, food, education and cancer research. Nova Scotia's Conservative premier Tim Houston, "not exactly a firebrand," opined, “We’re into some real foolishness now. It’s Lake Ontario, buddy." Canada's newly combative Prime Minister Mark Carney, out of fucks to give, noted that long before Europeans came the lake was named by Native Americans using the Huron word "Ontari’io," for, "The lake is beautiful, the lake is big." "The name is more than 400 years old," he said. "Canadians know that naming reality means calling it Lake Ontario - then, now and always." The Canadian Resistance Army, who earlier defended penguins, also chimed in, declaring, "We're going to trade war/Beavers and moose won't take it any more."
Above all, it was agreed, “LAKe AMeRiCA" is what God invented the Internet for. The names spooled out in a gleeful torrent.
Lake Release the Epstein Files. Lake Gulf of Mexico. Lake Are We Doing This Again. Lake Micropenis. Lake Natalie. Lake Universal Healthcare. Lake Huron Thin Ice with Melania. Lake Eerily Overweight Pres Dick J. McRectum. Lake Felon. Lake Not Eerie. Lake Oh Canada. Lake Small Dick Energy. Many went for Lake Obama. Wisconsin Gov. Tony Evers created the politically incorrect Lake Retard: "See, I can sign napkins that say things too." One decided to "just keep calling it Lake Epstein, like the Founders wanted." Mapquest, unlike cowering Google, not only declined to change the lake's name but invited viewers to "spread some geographic joy" and "name it whatever you want." One result: Lake Who Uses Mapquest Anymore.
Many noted the traditional Great Lakes litany of "H.O.M.E.S" had entirely logically become "S.H.A.M.E." People renamed their toilet bowl to Lake Trump. The White House to Home of Diaper Butt. Mar-a-Lago to Poopy Pants Palace. The United States of America to the Epstein States of Pedophiles, or just South Canada. President Trump to President Dickhead. California to Amerifornia. Strait of Hormuz to Strait of Our Moose. People mocked his thieving choice of one of the smallest and dirtiest Great Lakes. They noted, "Nobody in Ontario gives a single solitary fuck what Assclown McCrappy-Pants says about anything." They griped the name change "really screws with the lyrics of Wreck of the Edmund Fitzgerald."
"What are they trying to distract us from this time?" they asked. Response: "The previous distraction." Some coddled the needy child-king: "Good for you, li'l fella." Some railed: "Jesus Christ, can somebody just get him a coloring book already?" Some were still baffled by how low we've gone: "Wait, this is real?" Some refused to go there: "Nope." Some summoned the great Talking Heads: "As things fell apart/Nobody paid much attention." And some fought back against the incessant bullying. After the Center for American Progress released a report finding billions spent on ICE thugs and National Guard swarms had no real effect on reducing violent crime, Trump threatened a $5 billion lawsuit if they didn't retract it. The center stood firm against "a transparent attempt to silence us." "We will neither cower nor bend in the face of it," they said. And we will snark away.
Canada vs. the Epstein Statesof AmericaImage from Bluesky
KCK würdigt Mehdi Zana: Sein Kampf für Freiheit und Demokratie wird bleiben
Die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) hat zum Tod des kurdischen Politikers Mehdi Zana ihr Beileid ausgesprochen. In einer Erklärung würdigte der Ko-Vorsitz des KCK-Exekutivrats Zana als „wertvollen patriotischen Demokraten“, der sich über Jahrzehnte für die Freiheit des kurdischen Volkes und eine demokratische Türkei eingesetzt habe. „Mit Trauer haben wir vom Tod des wertvollen patriotischen Demokraten Mehdi Zana erfahren. Wir sprechen seiner Familie und der Bevölkerung Kurdistans unser Beileid aus“, erklärte die KCK.
Die KCK erinnerte insbesondere an Zanas politische Tätigkeit seit den 1960er Jahren. Damals engagierte er sich in der sozialistischen Arbeiterpartei der Türkei (TIP) und trug laut der KCK dazu bei, dass die Existenz der kurdischen Frage innerhalb der Partei zum politischen Thema wurde. Später wurde Zana als offen auftretender Kurde zum Bürgermeister von Amed (tr. Diyarbakır) gewählt.
Nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 wurde Zana inhaftiert. Die KCK verwies darauf, dass seine Verfolgung mit seinem Eintreten für die kurdische Identität und seiner Beteiligung am Freiheitskampf der kurdischen Bevölkerung verbunden gewesen sei. Während seiner langjährigen Haft hatte Zana gemeinsam mit Gefangenen der PKK in denselben Zellen gesessen und deren historischen Widerstand in den Gefängnissen unmittelbar miterlebt.
Die KCK verband ihre Beileidsbekundung abschließend mit Zanas politischen Zielen: „Die Freiheit des kurdischen Volkes und eine demokratische Türkei, nach denen der wertvolle patriotische Demokrat Mehdi Zana sich sehnte, werden mit Sicherheit Wirklichkeit werden.“
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kurdischer-politiker-mehdi-zana-gestorben-52553
Independence Day greetings to President of Kyrgyzstan Sadyr Japarov
Vladimir Putin extended his greetings to Kyrgyz President Sadyr Japarov on the republic’s Independence Day.