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Wenn selbst die Schweizer Bahn einen Bogen um Deutschland macht…

Die Schweizer wollen mit der Bahn nach London, Barcelona und Rom. Nur um Deutschland machen sie lieber einen Bogen. Das ist keine Satire. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger deutscher Verkehrspolitik. Wer wissen will, wie Deutschland seine Bahn wieder zu einer echten Alternative zur Straße machen könnte, muss tiefer ansetzen. Doch der Reihe nach. Es ist […]

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Jobcenter droht mit Mietkürzung: So reagieren Betroffene jetzt richtig

Wenn das Jobcenter Sie schriftlich auffordert, die Kosten der Unterkunft zu senken, dann löst das bei manchen Betroffenen große Angst aus, die Wohnung zu verlieren. Andere ignorieren die Aufforderung und erleben Monate später eine böse Überraschung.

Unkontrollierte Angst ist ebenso falsch wie Ignoranz, wenn das Jobcenter die Miete drücken will. Sie sollten vielmehr klären, wie Sie die Kosten senken können oder sogar in Ihren vier Wänden bleiben, ohne die Miete zu mindern.

Was bedeutet Kostensenkung?

Das Jobcenter zahlt Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, nach einem Richtwert, der vor Ort gilt. Erstens muss das Jobcenter Leistungsberechtigte informieren, wenn ihre Miete diesen Richtwert übersteigt.

Dabei soll die Behörde zweitens schriftlich zeigen, welcher Betrag angemessen wäre. Außerdem muss das Jobcenter drittens eine angemessene Frist setzen, um die Kosten zu senken. Diese beträgt in der Regel höchstens sechs Monate.

Erster Schritt: Die Zahlen des Jobcenters überprüfen

Sie  sollten zuerst kontrollieren, auf welcher Basis das Jobcenter ihre Wohnung für zu teuer einstuft. Stimmt die Zahl der Menschen im Haushalt? Ist der Vergleichszeitraum vor Ort der richtige? Welcher Mietwert dient als Grundlage? Geht es um Bruttokaltmiete oder um Heizkosten?

Jobcenter verrechnen sich nicht selten. Die Fehler reichen von falschen Nebenkosten über veraltete Mietgrenzen bis zu unkorrekten Haushaltsgrößen. Bei Unklarheiten sollten Sie schriftlich das Jobcenter auffordern, die entsprechenden Punkte exakt zu benennen.

Julian aus Hanau bekommt ungewollte Post

Julian ist 46 Jahre alt und lebt allein in Hanau. Seit mehreren Jahren wohnt er in einer älteren Mietwohnung. Nach zwei Mieterhöhungen liegen seine Unterkunftskosten inzwischen deutlich über der Grenze, die das Jobcenter für einen Einpersonenhaushalt als angemessen ansieht.

Julian flattert eine Aufforderung ins Haus, seine Kosten der Unterkunft zu senken. Danach übersteigt seine Bruttokaltmiete die kommunale Grenze um 95 Euro pro Monat. Das Jobcenter kündigt an, die tatsächlichen Kosten nur noch für eine Übergangszeit zu berücksichtigen.

Julian prüft die Berechnung und beginnt sofort mit der Wohnungssuche.

Julian dokumentiert jede Wohnungsbewerbung

Julian sucht im Internet auf Immobilienportalen nach Wohnungen in Hanau und der näheren Umgebung. Fast alle Angebote überschreiten den Richtwert des Jobcenters.

Um seine erfolglose Suche zu belegen, speichert er die Anzeigen mit Datum, Miethöhe und Wohnungsgröße. Außerdem dokumentiert er E‑Mails, die er an Vermieter geschickt hat. Einige antworten gar nicht, andere lehnen ab, und bei wieder anderen ist die Wohnung bereits vergeben.

Julian druckt sich dies alles aus. Nach mehreren Wochen kann er dem Jobcenter belegen: Er sucht intensiv, findet aber keine geeignete Wohnung innerhalb des Richtwerts.

Wenn jemand trotz Wohnungssuche keine neue Bleibe findet und auch keine andere Möglichkeit besteht, die Kosten zu senken, muss das Jobcenter weiter die volle Miete zahlen.

Nicht nur nach einer neuen Wohnung suchen

Nicht nur durch einen Umzug lassen sich Mietkosten senken. Auch Verhandlungen mit dem Vermieter oder Untermiete wären möglich. In der Praxis läuft es allerdings häufig auf einen Umzug hinaus.

In unserem Beispiel könnte Julian seine Einzimmerwohnung nicht untervermieten.

Leistungsbezieher sollten ihre Suche dokumentieren, und zwar im Detail: je umfassender, desto besser. Überhaupt nichts zu unternehmen, bringt Sie hingegen in eine denkbar schlechte Position, um eine Mietkürzung zu verhindern.

Persönliche Gründe nachweisen

Eingeschränkte Mobilität, und andere gesundheitliche Probleme (psychische ebenso wie körperliche) können einen Umzug unzumutbar machen und zugleich für eine höhere Grenze der Angemessenheit sprechen.

Es zählt der Einzelfall, und die Gründe müssen konkret sein. Der Wunsch, in seiner Wohnung bleiben zu wollen, reicht gegenüber dem Jobcenter jedoch nicht aus.

Gesundheitliche Gründe sollten Sie bestmöglich belegen durch  ärztliche Befunde, die erklären, weshalb ein Umzug problematisch wäre oder weshalb die bisherige Wohnung besondere Anforderungen erfüllt.

Notwendiger Raumbedarf wegen einer Behinderung oder zur Ausübung des Umgangsrechts mit einem Kind müssten Sie ebenfalls prüfen lassen.

Sechs Monate bedeuten nicht automatisch: Danach wird gekürzt

Das Gesetz verlangt eine individuelle Prüfung. Die tatsächlichen Unterkunftskosten bleiben grundsätzlich so lange berücksichtigungsfähig, wie eine Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Höchstens sechs Monate sind der Regelfall.

Kann ein Leistungsbezieher nachweislich keine angemessene Wohnung finden, bricht diese Frist. Erfolglose Bewerbungen zeigen, dass eine Kostensenkung durch Umzug real nicht erreichbar war. Das Jobcenter muss weiterhin die Miete zahlen.

Gegen die Aufforderung sofort Widerspruch einlegen?

Eine reine Aufforderung, die Kosten zu senken, besitzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts  nur eine Informations- und Warnfunktion. Sie ist also kein Verwaltungsakt, der unmittelbar die Leistung kürzt.

Trotzdem sollten Betroffene schriftlich reagieren, wenn sie die Berechnung für falsch halten oder besondere Gründe gegen eine Kostensenkung sprechen.

Anders sieht es aus, sobald das Jobcenter einen Leistungsbescheid erlässt und darin nur noch die niedrigeren Mietkosten anerkennt. Gegen einen solchen Bescheid können Betroffene Widerspruch einlegen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe.

Julian erhält später tatsächlich weniger Geld

Nehmen wir an, Julian hat sechs Monate lang gesucht und seine Bemühungen dem Jobcenter mehrfach geschickt. Trotzdem erhält er anschließend einen neuen Bewilligungsbescheid. Darin erkennt das Jobcenter monatlich 95 Euro seiner tatsächlichen Wohnkosten nicht mehr an.

Julian legt innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Bescheid ein. Dabei verweist er auf seine dokumentierte Wohnungssuche und legt die Anzeigen, Anfragen und Absagen erneut vor.

Der neue Bescheid belastet Julian finanziell tatsächlich. Deshalb kann er die Höhe der anerkannten Unterkunftskosten rechtlich überprüfen lassen.

Diese Unterlagen sollten Betroffene sammeln

Bei einer Aufforderung zur Kostensenkung sollten Sie Unterlagen bereithalten: Schreiben des Jobcenters, Mietvertrag, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Nachweise zur Mieterhöhung und zur eigenen Wohnungssuche.

Ihre Wohnungssuche dokumentieren Sie zum Beispiel durch gespeicherte Wohnungsanzeigen, schriftliche Anfragen, Absagen, Gesprächsnotizen und Anmeldungen bei Wohnungsunternehmen.

Besondere gesundheitliche oder familiäre Gründe sollten Sie ebenfalls belegen.

Je vollständiger Sie dokumentieren, desto besser können Sie später zeigen, warum eine Kostensenkung nicht möglich war.

FAQ zur Kostensenkungsaufforderung Muss ich nach einer Kostensenkungsaufforderung sofort ausziehen?

Nein. Die Aufforderung bedeutet noch keinen unmittelbaren Umzugszwang. Betroffene sollten aber ihre Möglichkeiten zur Kostensenkung prüfen und dokumentieren.

Kürzt das Jobcenter automatisch nach sechs Monaten?

Nein. Das Jobcenter muss berücksichtigen, ob eine Kostensenkung tatsächlich möglich und zumutbar war.

Wann sollte ich Widerspruch einlegen?

Spätestens wenn ein Bescheid die anerkannten Unterkunftskosten tatsächlich kürzt, sollten Betroffene die einmonatige Widerspruchsfrist beachten.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld: Wohnen und Miete (Bundesagentur für Arbeit)
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 30/08 R; Urteil vom 20. August 2009 – B 14 AS 41/08 R (Landesrechtsportal Brandenburg)
Jobcenter Hanau, Informationen zu Geldleistungen und Kosten der Unterkunft (Jobcenter Hanau)
Sozialgesetzbuch II, § 22 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung (gesetze-im-internet.de)
Sozialgerichtsgesetz, § 84 – Widerspruchsfrist (gesetze-im-internet.de)

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Pflegegrad abgelehnt? Privatversicherte dürfen direkt vors Sozialgericht

Wer gesetzlich pflegeversichert ist, einen zu niedrigen Pflegegrad erhält, und sich regelmäßig bei gegen-hartz.de informiert, weiß vermutlich, was zu tun ist: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, Gutachten prüfen, und die Begründung nachreichen. Lehnt die Pflegeversicherung den Widerspruch ab, können Sie  vor dem Sozialgericht klagen.

Für privat Pflegeversicherte gilt dieser Ablauf nicht eins zu eins. Denn ein privates Versicherungsunternehmen erlässt keinen Verwaltungsakt.

Deshalb gibt es bei der privaten Pflegepflichtversicherung grundsätzlich auch kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerspruchsverfahren. Stattdessen können Versicherte Einwendungen gegen die Einstufung erheben und ein Zweitgutachten verlangen.

Scheitert dieser Weg, dürfen sie direkt vor dem Sozialgericht gegen den Versicherer vorgehen. Das Bundessozialgericht hat diesen Unterschied ausdrücklich bestätigt (B 3 P 8/22 R).

Privatversicherte bekommen keinen Bescheid wie gesetzlich Versicherte

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entscheidet eine Pflegekasse als Sozialleistungsträger. Sie erlässt einen Verwaltungsakt. Gegen diesen können Betroffene Widerspruch einlegen. Bevor sie anschließend vor das Sozialgericht ziehen, müssen sie dieses Widerspruchsverfahren durchlaufen.

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung sieht die Rechtslage anders aus. Das Versicherungsunternehmen handelt nicht als Behörde und erlässt keinen Verwaltungsakt. Es teilt dem Versicherten vielmehr mit, welche Leistungen es  erbringt.

Deshalb greift hier auch nicht die bekannte Regel: „Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, sonst wird der Bescheid bestandskräftig.“

Das Bundessozialgericht stellte 2024 ausdrücklich klar, dass Unternehmen keine Verwaltungsakte erlassen und Privatversicherte deshalb vor einer Klage kein Widerspruchsverfahren durchführen müssen.

Betroffene sollten allerdings keinr Fristen ignorieren, die ihr Versicherer in der Leistungsmitteilung für Einwendungen nennt. Einwendungen ermöglichen häufig eine schnelle Korrektur ohne Gerichtsverfahren.

Medicproof prüft den Pflegegrad bei Privatversicherten

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet in der Regel der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit. Für privat Pflegeversicherte übernimmt diese Aufgabe normalerweise Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherer.

Für die Einstufung gelten jedoch keine abweichenden Pflegegrade. Medicproof wendet grundsätzlich dieselben gesetzlichen Maßstäbe an wie die gesetzlichen Prüfdienste.

Dazu zählen unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens.

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Gesamtpunkten. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Gerade wenn nur wenige Punkte zum nächsten Pflegegrad fehlen, ist eine eigene Überprüfung sehr wichtig. Denn die Einstufungen der Gutachter sind nicht in Stein gemeißelt.

Denkbeispiel: Diana fehlen nur wenige Punkte zu Pflegegrad 2

Diana ist 57 Jahre alt und lebt in Sindelfingen. Wegen gesundheitlicher Einschränkungen fällt ihr der Alltag zunehmend schwer. Morgens braucht sie Hilfe beim Duschen und teilweise beim Anziehen. Treppen bewältigt sie nur langsam und unter Schmerzen.

An schlechten Tagen benötigt sie Unterstützung beim Aufstehen. Außerdem erinnert ihr Mann Siegmund sie an Medikamente und übernimmt Tätigkeiten, die Diana nicht mehr zuverlässig allein schafft.

Medicproof begutachtet Diana. Ihre private Pflegeversicherung erkennt anschließend lediglich Pflegegrad 1 an. Im Gutachten stehen insgesamt 24,5 gewichtete Punkte. Für Pflegegrad 2 fehlen damit nur 2,5 Punkte.

Diana sucht im Internet nach Hilfe und stößt immer wieder auf denselben Ratschlag: „Innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen.“ Sie fragt ihre Tochter Rebekka, wie sie das machen soll.

Ihre Tochter Rebekka weiß, dass die Versicherung keine Behörde ist und keinen Verwaltungsakt erlassen hat. Sie klärt Diana darüber auf, dass sie  keinen Widerspruch im Sinne des Sozialrechts einlegen muss.

Was sollte Diana stattdessen tun? Sie sollte das vollständige Gutachten prüfen und ihrer Versicherung im Detail mitteilen, an welchen Stellen sie die Bewertung für falsch hält. Diana könnte zum Beispiel erläutern, dass sie beim Duschen nicht nur gelegentlich Unterstützung braucht, dass Siegmund regelmäßig aufpasst, dass sie ihre Medikamente nimmt.

Außerdem sollte Sie unbedingt betonen, dass sie weit stärkere Einschränkungen beim An- und Auskleiden hat, als das Gutachten festhält.

Solche Punkte entscheiden in einem Fall wie dem Dianas, denn beim Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 geht es vor allem darum, ob sie ihren Alltag noch selbstständig gestalten kann.

Zusätzlich kann Diana ärztliche Befunde liefern, eine Übersicht ihrer Medikamente einreichen, Therapieberichte abgeben und ihren tatsächlichen Hilfebedarf dokumentieren (kurz und konkret).

Einwendung statt sozialrechtlicher Widerspruch

Viele private Pflegeversicherer ermöglichen ihren Kunden ein internes Einwendungsverfahren. Medicproof bezeichnet die erneute Prüfung als Zweitgutachten.

Wer mit dem ersten Gutachten nicht einverstanden ist, sollte deshalb gegenüber der Versicherung genau erklären, welche Feststellungen falsch oder unvollständig sind: je konkreter, desto besser.

Der Versicherte sollte zum Beispiel erklären, welche Hilfe täglich nötig ist, wie häufig Angehörige eingreifen, welche Tätigkeiten ohne Unterstützung scheitern und wo das Gutachten Selbstständigkeit zu günstig bewertet.

Daraufhin kann der Versicherer Medicproof mit einem Zweitgutachten beauftragen. Der zweite Gutachter setzt sich sowohl mit dem ersten Gutachten als auch mit den Einwänden auseinander und kommt zu einer eigenen Einschätzung.

Bei Diana wäre genau dieser Weg sinnvoll. Entscheidend ist, welche konkreten Folgen ihre Erkrankungen für ihre Selbstständigkeit haben.

Diagnose allein bringt keinen höheren Pflegegrad

Ein häufiger Fehler betrifft sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Sie begründen ihren Streit vor allem mit ärztlichen Diagnosen.

Ein Bandscheibenschaden, eine Arthrose, eine neurologische oder psychische Erkrankung führt aber nicht zwangsläufig zu einem bestimmten Pflegegrad. Der Pflegebedarf hängt nicht unmittelbar an der Diagnose.

Diana sollte zum Beispiel nicht nur schreiben, dass sie starke Schmerzen hat. Wichtiger wäre dann die Information, dass sie wegen dieser Schmerzen beim Duschen Hilfe benötigt, ihre Schuhe nicht selbst anziehen kann oder ohne Unterstützung nicht sicher aus der Badewanne kommt.

Auch ein Pflegetagebuch kann helfen. Das heutige Begutachtungssystem bewertet vor allem, in welchem Umfang der Versicherte bestimmte Tätigkeiten noch selbstständig bewältigt.

Das Zweitgutachten ist keine Pflicht vor einer Klage

Hier unterscheidet sich die private Pflegeversicherung besonders deutlich vom normalen Widerspruchsverfahren einer gesetzlichen Pflegekasse. Privatversicherte müssen ein vom Versicherer angebotenes Einwendungsverfahren grundsätzlich nicht durchlaufen, bevor sie klagen.

In der Praxis spricht trotzdem viel dafür, zunächst Einwendungen zu erheben. Ein Zweitgutachten kann Fehler korrigieren und einen Rechtsstreit vermeiden. Zudem lassen sich Streitpunkte bereits vor einem möglichen Gerichtsverfahren genau herausarbeiten.

Das BSG hat die Bedeutung dieses Verfahrens sogar noch gestärkt. Bietet ein Versicherer ein Einwendungsverfahren an, das dem Widerspruchsverfahren der gesetzlichen Pflegeversicherung ähnelt, können erfolgreiche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen auch notwendige Rechtsanwaltskosten ersetzt bekommen. Das Gericht wendet dafür die Kostenvorschrift des § 63 SGB X entsprechend an.

Privat versichert – und trotzdem zum Sozialgericht

Ein weiterer verbreiteter Irrtum lautet: Wer mit einer privaten Versicherung streitet, müsse vor ein Zivilgericht ziehen. Bei Streitigkeiten über die private Pflegepflichtversicherung stimmt das nicht, auch sie können vor dem Sozialgericht klagen: § 51 SGG nennt neben der sozialen Pflegeversicherung auch die private Pflegeversicherung.

Kommt Diana mit ihren Einwendungen nicht weiter, kann sie deshalb beim zuständigen Sozialgericht klagen. Ein vorgeschalteter Widerspruchsbescheid ist dafür nicht erforderlich.

Der Ombudsmann kann eine weitere Möglichkeit sein

Bevor Betroffene vor Gericht ziehen, können sie sich außerdem an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden, sofern ihre Versicherung am Verfahren teilnimmt.

Der Ombudsmann behandelt ausdrücklich auch Streit um die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad. Das Verfahren kostet Versicherte nichts. Der Ombudsmann kann prüfen, ob das Gutachten die Einwände nachvollziehbar berücksichtigt, und auf eine erneute Begutachtung hinwirken.

Seine Entscheidung bindet den Versicherer allerdings nicht wie ein Gerichtsurteil.

Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Wer bereits Klage erhoben hat, kann den gleichen Streit grundsätzlich nicht parallel noch beim Ombudsmann führen. Betroffene sollten deshalb entscheiden, ob sie zunächst die außergerichtliche Schlichtung versuchen oder unmittelbar das Sozialgericht einschalten.

Nicht jeder Privatversicherte fällt unter diese Regeln

Die Besonderheit betrifft also Menschen, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben.

Anders liegt der Fall bei einem gesetzlich Pflegeversicherten, der lediglich zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung besitzt. Über den gesetzlichen Pflegegrad entscheidet dann weiterhin die gesetzliche Pflegekasse. Gegen deren Bescheid gilt grundsätzlich das normale sozialrechtliche Widerspruchsverfahren.

Die private Zusatzversicherung zahlt anschließend nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Deshalb sollten Betroffene zuerst klären, wer die streitige Pflegegradentscheidung tatsächlich getroffen hat.

So sollte Diana jetzt vorgehen

Diana sollte zunächst die Leistungsmitteilung und das vollständige Medicproof-Gutachten nebeneinanderlegen. Danach sollte sie gezielt diejenigen Einzelbewertungen markieren, die ihre tatsächliche Selbstständigkeit nicht korrekt abbilden.

Anschließend kann sie innerhalb der vom Versicherer genannten Frist schriftlich Einwendungen erheben, die strittigen Punkte begründen und eine erneute Prüfung beziehungsweise ein Zweitgutachten verlangen. Arzt- und Therapieberichte helfen vor allem dann, wenn sie konkrete funktionelle Einschränkungen belegen.

Bleibt der Versicherer bei Pflegegrad 1, kann Diana den Ombudsmann einschalten oder ihren Anspruch vor dem Sozialgericht verfolgen. Sie muss nicht erst auf einen förmlichen Widerspruchsbescheid warten, den ein privater Pflegeversicherer ohnehin nicht wie eine gesetzliche Pflegekasse erlässt.

FAQ: Widerspruch und private Pflegeversicherung Müssen Privatversicherte innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen?

Ein gesetzliches Widerspruchsverfahren wie bei einer gesetzlichen Pflegekasse gibt es grundsätzlich nicht. Trotzdem sollten Versicherte die vom Unternehmen genannten Fristen für Einwendungen ernst nehmen.

Kann ich bei einem zu niedrigen Pflegegrad ein neues Gutachten verlangen?

Sie können gegenüber Ihrem Versicherer konkrete Einwendungen erheben und eine erneute Prüfung anregen. Medicproof kann dann ein Zweitgutachten erstellen.

Welches Gericht ist bei der privaten Pflegepflichtversicherung zuständig?

Für Streitigkeiten über Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind die Sozialgerichte zuständig. Ein obligatorisches Widerspruchsverfahren müssen Privatversicherte zuvor grundsätzlich nicht durchführen.

Quellen

Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2024 – B 3 P 8/22 R (Sozialgerichtsbarkeit)
Bundesgesundheitsministerium, Pflegebedürftigkeit und Berechnung der Pflegegrade (BMG)
Gesetze im Internet, § 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrades (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, § 51 SGG – Rechtsweg bei privater Pflegeversicherung (Gesetze im Internet)
Medicproof, Begutachtung, Pflegegrade und Zweitgutachten (MedicProof)
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Voraussetzungen und Pflegeversicherung (PKV Ombudsmann)

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Falsch, Deutsche Welle, es gibt keinen „Super-El-Niño“, und er gehört auch nicht zum „Team Climate“

Anthony Watts

Die Deutsche Welle (DW) behauptet in ihrem Artikel „Wie sich der Klimawandel mit dem ‚Super-El-Niño‘ verbündet“, dass ein sich entwickelnder „Super-El-Niño“ in Verbindung mit dem Klimawandel das Jahr 2026 zu einem der heißesten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen machen und gleichzeitig das Risiko von Hitzewellen, Waldbränden, Dürren, Hurrikanen und marinen Hitzewellen weltweit erhöhen könnte. Dies ist äußerst irreführend. El-Niño-Ereignisse sind seit langem bekannte, natürlich wiederkehrende Ozean-Atmosphäre-Zyklen, die seit Jahrtausenden bestehen, und starke El-Niño-Ereignisse traten im Laufe der Geschichte regelmäßig auf, lange bevor die industriellen Treibhausgasemissionen zu steigen begannen.

Das erste Warnsignal taucht bereits in der Überschrift selbst auf. Es gibt keine offizielle meteorologische Definition eines „Super-El-Niño“.

Weder die Weltorganisation für Meteorologie, noch das Climate Prediction Center der National Oceanic and Atmospheric Administration, noch die American Meteorological Society erkennen „Super-El-Niño“ als formale wissenschaftliche Klassifizierung an. Meteorologen beschreiben El-Niño-Ereignisse anhand der Messung von Anomalien der Meerestemperatur in der Region Niño 3.4 im tropischen Pazifik. Sie stufen ein Ereignis zwar als schwach, mäßig, stark oder sehr stark ein, doch „Super-El-Niño“ ist größtenteils eine Erfindung der Medien, die darauf abzielt, ein natürlich auftretendes Klimaphänomen als beispiellos darzustellen.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Das allein sollte die Leser bereits skeptisch machen.

El Niño ist weder ein neues Phänomen noch ein Beweis für den Klimawandel. Lange bevor es Autos, Kohlekraftwerke oder Industrieemissionen gab, führten El-Niño-Ereignisse in regelmäßigen Abständen zu einer Erwärmung des tropischen Pazifiks und veränderten vorübergehend die normalen Wetterverhältnisse rund um den Globus. Paläoklimatische Aufzeichnungen aus Korallen, See-Sedimenten und anderen Muschelhaufen sowie weitere Indikatorendaten zeigen, dass El-Niño-Ereignisse seit Jahrtausenden immer wieder aufgetreten sind.

Nichts an seiner Existenz ist ein Beweis für eine Klimakrise. Die DW suggeriert zudem, dass sich der Klimawandel mit El Niño „zusammentut“, um Rekordwärme zu erzeugen.

Diese Aussage kehrt Ursache und Wirkung um.

El Niño gibt enorme Mengen an gespeicherter Meereswärme an die Atmosphäre ab. Genau deshalb steigen die globalen Temperaturen in Jahren mit starkem El Niño oft sprunghaft und sinken dann wieder, wenn La-Niña-Bedingungen zurückkehren. Dieses Muster wiederholt sich seit Jahrhunderten.

Der starke El Niño von 1997–98 führte zu Rekordwerten bei den globalen Temperaturen.

Das Gleiche galt für den kräftigen El Niño von 2015–16.

In jüngerer Zeit trug der El-Niño-Zyklus von 2023–24 zu einem weiteren Anstieg der globalen Temperaturen bei, bevor diese sich mit dem Abklingen des Phänomens wieder normalisierten. An dieser Abfolge ist nichts beispiellos, wie die folgende Abbildung deutlich macht:

Graphik: Ozeanischer El-Niño-Index des NOAA Climate Prediction Center. Grafische Darstellung: Meteorologe Jan Null.

Das ist genau das, was Klimatologen von einem starken El Niño erwarten. Die DW behauptet weiter, dass El Niño Hitzewellen, Waldbrände, Dürren, Hurrikane und Meereswärmewellen weltweit verstärken könnte.

Einige dieser Aussagen enthalten einen Funken Wahrheit, doch größtenteils handelt es sich um irreführende Argumente.

El Niño beeinflusst tatsächlich die Wetterverhältnisse weltweit. Er kann dazu führen, dass manche Regionen vorübergehend feuchter und andere trockener werden. Er kann die Hurrikanaktivität im Atlantik dämpfen, während sie in Teilen des Pazifiks zunimmt. Er wirkt sich auf Niederschläge, Temperaturen und Sturmverläufe in weiten Teilen der Welt aus.

Das ist jedoch etwas ganz anderes als die Behauptung, El Niño führe automatisch zu mehr Wetterkatastrophen weltweit.

Waldbrände hängen von Zündquellen, Brennstoffvorräten, Waldbewirtschaftung, Luftfeuchtigkeit und lokalen Wetterbedingungen ab. Hitzewellen gab es schon immer, lange bevor sich jemand Gedanken über Treibhausgase machte. Dürren und Überschwemmungen werden von regionalen Wetterlagen beeinflusst, die von einem El-Niño-Ereignis zum nächsten erheblich variieren.

Die bloße Nennung von El Niño und Klimawandel zusammen beweist nicht, dass eines von beiden für ein bestimmtes extremes Wetterereignis verantwortlich ist, geschweige denn für jedes solche Ereignis. Die DW wiederholt zudem eine gängige Medienthese, wonach der Klimawandel nach wie vor „der Haupttreiber“ steigender Temperaturen sei, während El Niño dessen Auswirkungen lediglich verstärke.

Diese Behauptung wird als feststehende Tatsache dargestellt, doch die DW liefert keinerlei Belege dafür.

Tatsächlich werden die jährlichen Schwankungen der globalen Temperatur überwiegend durch natürliche Schwankungen bestimmt, insbesondere durch den Wechsel zwischen El Niño und La Niña. Deshalb können die globalen Temperaturen während eines starken El Niño stark steigen und sich danach wieder stabilisieren oder sogar sinken. Über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg sind andere natürliche Meeresströmungen wie die meridionale Umwälzströmung im Atlantik und die meridionale Umwälzströmung im Pazifik bedeutende Faktoren des Klimawandels, weil sie die Wärme im Ozean umverteilen.

Natürliche Schwankungen bleiben ein wesentlicher Treiber kurzfristiger Klimaschwankungen. Das vielleicht größte journalistische Versäumnis besteht darin, dass die DW niemals zwischen Wettervorhersage und Klimazuschreibung unterscheidet.

Die Prognose, dass ein starker El Niño das globale Wetter in den kommenden Monaten beeinflussen könnte, ist wissenschaftlich fundiert. Die Behauptung, der Klimawandel würde sich mit El Niño „zusammentun“, um nahezu jede Art von Extremwetter zu verursachen, ist reine Spekulation. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Der Artikel deutet zudem an, dass das Jahr 2027 noch heißer werden könnte, obwohl eingeräumt wird, dass die zukünftige Entwicklung von El Niño ungewiss bleibt. Auch dies ist eine Prognose, die auf Annahmen und nicht auf Beobachtungen beruht.

Niemand weiß heute, wie hoch die globale Durchschnittstemperatur im Jahr 2027 sein wird, da diese von unzähligen Variablen abhängt, darunter die Entwicklung des ENSO, vulkanische Aktivität, Bewölkung, Ozeanzirkulation und andere natürliche Einflüsse, die sich Jahre im Voraus nicht mit Sicherheit vorhersagen lassen.

Guter Journalismus sollte den Lesern helfen, den Unterschied zwischen natürlichen Klimaschwankungen und langfristigen Klimatrends zu verstehen. Der DW-Beitrag, der den sich entwickelnden starken El Niño mit dem Klimawandel in Verbindung bringt, ist kein guter Journalismus.

Die Leser verdienen Besseres als reißerische Schlagworte und spekulative Überschriften. Sie verdienen eine Berichterstattung, die unterscheidet zwischen dem, was Wissenschaftler tatsächlich wissen, dem, was Klimamodelle prognostizieren, und dem, was weiterhin ungewiss ist. In diesem Fall hat sich die DW für Dramatik statt für Klarheit entschieden und einen der ältesten natürlichen Klimazyklen der Erde zu einem weiteren Mittel für Klimapanikmache gemacht.

Link: https://climaterealism.com/2026/08/wrong-deutsche-welle-there-is-no-such-thing-as-a-super-el-nino-nor-is-it-on-team-climate/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Farisoğulları: „Demokratie ist keine Gunst, die von oben gewährt wird“

Der frühere HDP-Abgeordnete und ehemalige Funktionär des Demokratischen Gesellschaftskongresses (KCD), Musa Farisoğulları, sieht den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft als Teil einer umfassenderen politischen Neuordnung. Entscheidend sei, dass den Schritten der kurdischen Seite eine rechtliche und politische Grundlage gegenübergestellt werde, die Vertrauen in der Gesellschaft schafft.

Mit ANF sprach Farisoğulları über die seit 2016 systematisch eingesetzten Zwangsverwaltungen und deren Folgen für die kommunale Demokratie, die Bedeutung der demokratischen Integration und die politische Organisierung von unten. Dabei nahm er auch die kurdische Diaspora in den Blick: Kurd:innen im Exil müssten sich stärker in das politische Leben ihrer jeweiligen Länder einbringen und zugleich ihre eigene gesellschaftliche Organisierung weiterentwickeln.

Demokratische Integration versteht Farisoğulları dabei ausdrücklich nicht als Unterordnung oder Aufgabe eigener Strukturen. Vielmehr gehe es darum, auf gleichberechtigter Grundlage neue Formen des Zusammenlebens zu schaffen. Seine Perspektive auf Demokratie setzt entsprechend nicht beim Staat, sondern bei der Gesellschaft an: von Stadtteilversammlungen und Kommunen über Genossenschaften bis hin zur Beteiligung an politischen Institutionen.

Wie Sie selbst miterlebt haben, entwickelte sich in der Türkei insbesondere nach 2015 und 2016 eine Politik der Zwangsverwaltung. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Praxis auf die kommunale Demokratie und auf die Demokratie insgesamt? Die Zwangsverwaltungen bestehen bis heute fort und haben sich, nachdem zunächst kurdische Kommunen betroffen waren, inzwischen auf andere Oppositionsparteien und weitere Bereiche in der gesamten Türkei ausgeweitet.

Wenn wir den damaligen Prozess und den 15. Juli 2016 anhand ihrer Folgen betrachten, müssen wir sie als Ausdruck der Auseinandersetzungen verschiedener Kräfte innerhalb des Staates begreifen. Unter den damals geschaffenen Ausnahmebedingungen wurde eine auf eine einzelne Person zugeschnittene Machtstruktur aufgebaut. Während des Ausnahmezustands richteten sich die Angriffe vor allem gegen die Kurd:innen und die demokratischen Kräfte. Institutionen wurden geschlossen und Tausende Menschen aus dem öffentlichen Dienst entlassen.

Ab 2016 wurde die Zwangsverwaltung dann zu einem System. Wenn gewählte Ko-Bürgermeister:innen ihres Amtes enthoben werden, geht es nicht einfach darum, wer ein Rathaus verwaltet. Damit wird der politische Wille von Zehntausenden, Hunderttausenden Menschen außer Kraft gesetzt. Dass die Kurd:innen ihre kommunalen Vertreter:innen nach ihrem eigenen politischen Willen wählen, hat die Zentralregierung gestört.

Wir haben damals gewarnt: „Was heute gegen uns angewandt wird, wird morgen gegen euch angewandt werden.“ Diese Warnung wurde nicht ernst genommen. Heute sehen wir, wohin das geführt hat. Das System der Zwangsverwaltung hat sich inzwischen auf andere Oppositionsparteien, auf CHP-geführte Kommunen und sogar auf Unternehmen ausgeweitet und ist zu einer verallgemeinerten Form des Regierens geworden.

Gegenwärtig läuft in der Türkei zugleich ein Prozess, den die kurdische Seite als „Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ bezeichnet. Einer der zentralen Begriffe in diesem Zusammenhang ist die „demokratische Integration“. Auf der einen Seite steht eine zentralistische Politik der Zwangsverwaltung, auf der anderen ein Ansatz, der auf eine Stärkung der lokalen Ebene setzt. Warum kommt den Kommunen eine solche Bedeutung zu, und welche Rolle kann die lokale Ebene beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft spielen?

Diese Frage ist das Ergebnis einer langen und umfassenden Suche nach einer Lösung. Seit 1993 wurden immer wieder Schritte unternommen, um den bewaffneten Kampf zu beenden und die kurdische Frage auf dem Weg demokratischer Politik zu lösen. Als MHP-Vorsitzender Devlet Bahçeli am 1. Oktober 2024 auf die Fraktion der DEM-Partei zuging und anschließend entsprechende Erklärungen abgab, wurde dies als ein Signal verstanden, das über das bisherige Paradigma von „Leugnung und Verweigerung“ hinauswies. Abdullah Öcalan antwortete darauf mit seiner Erklärung vom 27. Februar 2025. Auf dieser Grundlage wurden auch Verhandlungen mit der staatlichen Delegation geführt.

Wie bekannt, beschloss die PKK zunächst auf ihrem 12. Kongress ihre Auflösung. Anschließend verbrannte im Juli 2025 eine 30-köpfige Guerillagruppe unter Führung von Besê Hozat ihre Waffen. Später zog sich die Guerilla aus bestimmten Gebieten zurück. Diese Schritte dürfen nicht als etwas Gewöhnliches betrachtet werden. Im Parlament wurde zunächst eine Kommission eingerichtet und anschließend eine gesetzliche Regelung verabschiedet. Doch trotz all dieser Schritte und symbolischen Gesten der kurdischen Seite sind vonseiten der Türkei bislang keine konkreten rechtlichen Regelungen erfolgt, die ihnen entsprechen würden. Anders gesagt: Die Schritte der türkischen Seite stehen nicht im Verhältnis zu denen der kurdischen Freiheitsbewegung. Sie reichen nicht aus und werden ihnen nicht gerecht.

Genau an diesem Punkt kommt der von Ihnen angesprochene Begriff der „demokratischen Integration“ ins Spiel. Demokratische Integration bedeutet weder einseitigen Zwang noch Kapitulation. Es geht darum, dass beide Seiten unter den neuen Bedingungen auf gleichberechtigter und freiwilliger Grundlage zusammenkommen. Die Kurd:innen haben keinen Krieg gegen die Völker der Türkei geführt; der Konflikt bestand mit dem staatlichen System. Damit die Waffen niedergelegt werden können und der Prozess vorankommt, muss dafür eine gesetzliche und rechtliche Grundlage geschaffen werden. Das Rahmengesetz ist trotz seiner Mängel vom Parlament verabschiedet worden. Es braucht jedoch eine rechtliche und politische Grundlage, die in der Gesellschaft Vertrauen schafft.

Sie leben selbst seit längerer Zeit im Ausland und können die Situation hier beobachten. Ein bedeutender Teil der Kurd:innen lebt im Exil. Warum ist es aus Ihrer Sicht wichtig, dass sich die im Exil lebenden Kurd:innen am politischen Leben ihrer jeweiligen Länder beteiligen? Wie beurteilen Sie ihre bisherige Beteiligung?

Demokratische Integration ist kein Konzept, das sich allein auf die Türkei beschränkt. Sie betrifft ebenso unsere Millionen Menschen in der Diaspora. Im Ausland zu leben bedeutet, die Rechtsordnung und das Rechtssystem des jeweiligen Landes anzuerkennen und sich darin zu bewegen, zugleich aber die eigene Identität, Kultur und Organisierung aufrechtzuerhalten. Wir müssen in der Diaspora aus einer engen, abgeschotteten Position herauskommen und dürfen uns nicht auf einen Raum beschränken lassen, der als „illegal“ stigmatisiert wird.

In Europa verfügen wir über Dutzende Institutionen und Vereine. Diese Strukturen sollten direkte Beziehungen zu den politischen Parteien, Parlamenten, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der jeweiligen Länder aufbauen. Darüber hinaus sollte es zu einer grundlegenden Strategie werden, Vertreter:innen, die die Sprache und das politische System des jeweiligen Landes gut kennen, in kommunale Vertretungen und Parlamente wählen zu lassen. Demokratische Integration bedeutet, die Existenz des kurdischen Volkes auf legaler, rechtlich abgesicherter und politischer Grundlage zur Geltung zu bringen.

Wie sehen Sie vor dem Hintergrund all dieser Entwicklungen die Zukunft der demokratischen Politik im legalen Raum in der Türkei?

Meine Hoffnung ist nach wie vor groß, und ich bin fest davon überzeugt, dass wir Erfolg haben werden. Anatolien und Mesopotamien sind weder kommunalen Formen des Zusammenlebens noch dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Glaubensgemeinschaften fremd. Wenn sich die Gesellschaft von unten nach oben organisiert – von der Straße über Stadtteilversammlungen und Kommunen bis hin zu Genossenschaften –, wird sich auch die starre zentralistische Staatsstruktur verändern müssen.

Der Staat wird nicht vollständig verschwinden. Die Formel muss vielmehr „Staat + Demokratie“ lauten. Modelle wie in der Schweiz, die auf Kantonen und Kommunen beruhen und in denen die Bevölkerung unmittelbar an Entscheidungen beteiligt ist, zeigen, wie Demokratie von unten aufgebaut werden kann. Demokratie ist keine Gunst, die von oben gewährt wird. Je stärker die Gesellschaft ihre eigene Selbstorganisierung entwickelt, desto mehr wird auch der Staat gezwungen sein, sich darauf einzustellen und sich für demokratische Strukturen zu öffnen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dogan-Ocalan-muss-seine-historische-verantwortung-wahrnehmen-konnen-52544 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/mahir-ergun-die-kommune-ist-keine-etappe-sondern-die-grundlage-52498 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/strategische-personlichkeit-die-kraft-des-aufbaus-und-die-bedeutung-des-gesetzes-52495

 

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Trauerfeiern für Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung in Istanbul

Auch in Istanbul setzen sich die Trauerfeiern und Gedenkveranstaltungen für Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung fort. In den Stadtteilen Bahçelievler und Küçükçekmece kamen zahlreiche Menschen zusammen, um den Familien ihr Beileid auszusprechen und der zu unterschiedlichen Zeitpunkten ums Leben gekommenen Guerillakämpfer:innen zu gedenken. Die Veranstaltungen gehören zu den zahlreichen Trauerfeiern, die derzeit in Nordkurdistan und der Türkei stattfinden. Die kurdische Freiheitsbewegung hatte zuletzt die Identität zahlreicher Gefallener bekanntgegeben, deren Tod aufgrund der Kriegsbedingungen über längere Zeit nicht öffentlich gemacht werden konnte.

Çiçek: Wir werden organisierter sein als je zuvor

In Bahçelievler wurden die Bilder der Gefallenen und Abdullah Öcalans aufgestellt und Kerzen entzündet. Nach einer Videovorführung nahmen die Angehörigen die Beileidsbekundungen entgegen. Der DEM-Abgeordnete Cengiz Çiçek erklärte, das Gedenken müsse mit der Übernahme der Ziele verbunden sein, für die die Gefallenen gekämpft hätten. Dabei gelte es auch, die vergangenen 50 Jahre des kurdischen Freiheitskampfes mit seinen Erfolgen, Fehlern und Defiziten zu betrachten. „Wenn es für uns ein Leben gibt, dann ist es ein freies und organisiertes Leben“, sagte Çiçek. Angesichts der neuen politischen Phase dürfe es keine Gleichgültigkeit geben. „Wir versprechen, mehr denn je zu arbeiten und organisierter zu sein als je zuvor.“

 


Tuncel: Die von Öcalan geöffnete Tür offen halten

In Küçükçekmece fand unter Federführung von MEBYA-DER eine Trauerfeier im Bezirksbüro der DEM-Partei statt. Die TJA-Aktivistin Sebahat Tuncel bezeichnete den Kampf der Gefallenen für Freiheit, Demokratie und Frieden als politisches Vermächtnis. Dieses Vermächtnis zu bewahren bedeute nicht allein, ihrer zu gedenken, sondern den Kampf für ein demokratisches, gleichberechtigtes und freies Leben fortzuführen. Die Gefallenen hätten sich gegen Unterdrückung und Ausbeutung sowie für die Bewahrung von Sprache, Identität und Kultur eingesetzt. Tuncel stellte dabei einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft her. „Wenn der türkische Staat heute mit den Kurd:innen am Tisch sitzt und mit Abdullah Öcalan verhandelt wird, dann ist dies das Ergebnis all dieser Anstrengungen, Opfer und dieses Kampfes“, sagte sie. „Unsere Aufgabe ist es jetzt, die von Öcalan geöffnete Tür offen zu halten und unser Volk in die Freiheit zu führen.“

„Gemeinsam ein neues Leben aufbauen“

Die politische Stellung der Kurd:innen im Mittleren Osten habe sich verändert, erklärte Tuncel weiter. Sie verwies dabei auf die Entwicklungen in Rojava, den Friedensprozess in der Türkei und die internationale Verbreitung der Philosophie „Jin, Jiyan, Azadî“. Mit Blick auf die kommende Phase sagte Tuncel: „Gemeinsam mit denen, die aus den Gefängnissen, den Bergen und aus Europa kommen werden, werden wir ein neues Leben aufbauen.“ Die wichtigste Verpflichtung gegenüber den Gefallenen bestehe darin, ihren Kampf fortzuführen und eine demokratische, gleichberechtigte und freie Gesellschaft aufzubauen.

Der ehemalige politische Gefangene Nevzat Öztürk, der kürzlich nach 32 Jahren in türkischer Haft freigekommen ist, erinnerte daran, dass „Şehîd namirin“ – „Die Gefallenen sind unsterblich“ – für ihn mehr als eine Parole sei. „Sie sind physisch nicht mehr bei uns, aber sie werden in unserem Kampf bei uns sein.“ Gerade in der gegenwärtigen schwierigen Phase komme es auf Zusammenhalt an. Die Trauerfeiern wurden mit dem Gedenken an die Gefallenen und Beileidsbekundungen an ihre Angehörigen fortgesetzt.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52545 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52543 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52539

 

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Feminizid an Studentin: Weitere Festnahmen im Fall Gülistan Doku

Im Zuge der wieder aufgenommenen Ermittlungen zum Verschwinden der kurdischen Studentin Gülistan Doku in Dersim (tr. Tunceli) ist es zu einer weiteren Festnahmewelle gekommen. Während sich bereits zahlreiche Personen wegen des Verdachts auf einen mutmaßlichen Feminizid und dessen organisierte Vertuschung in Untersuchungshaft befinden, führen neue Ermittlungsdaten nun zu weiteren Staatsbediensteten und Personen aus deren Umfeld.

Festgenommen wurden unter anderem Ali Kahraman, der zum Zeitpunkt von Dokus Verschwinden stellvertretender Kommandeur der Provinzgendarmerie beziehungsweise des Gendarmerieregiments von Tunceli war, und seine Ehefrau Burçin Hızlı Kahraman. Hinzu kommen drei Polizeitaucher, die an den damaligen Suchmaßnahmen beteiligt waren, sowie fünf weitere Personen.

Fahrzeug passiert Viadukt kurz nach Dokus letzter Aufnahme

Besondere Bedeutung kommt nach den neuen Ermittlungsergebnissen einem Fahrzeug zu, das am 5. Januar 2020 am Sarı-Saltuk-Viadukt unterwegs war. Dort war die damals 21-jährige Studentin Gülistan Doku gegen 12.25 Uhr letztmals von einer Überwachungskamera erfasst worden. Etwa zwei Minuten später passierte demnach ein von der Halkbank gemietetes Fahrzeug das Viadukt. Der Wagen soll Burçin Hızlı Kahraman zur Verfügung gestanden haben, die zu dieser Zeit als leitende Mitarbeiterin der Bank tätig war.

Ausgewertete Verbindungsdaten zeigen zudem, dass Kahraman ungefähr zur selben Zeit Handan Sonel – Ehefrau des damaligen Gouverneurs von Tunceli, Tuncay Sonel, und Mutter des Hauptverdächtigen Mustafa Türkay Sonel – anrief, die im Rahmen der aktuellen Ermittlungen inhaftiert ist. Für den Zeitraum von Januar 2019 bis Dezember 2022 wurden zwischen beiden insgesamt 536 Telefonkontakte festgestellt. Auch Ali Kahraman stand den Ermittlungen zufolge vielfach mit mehreren inzwischen inhaftierten Personen aus dem Verfahren in Kontakt. Eine direkte Telefonverbindung zwischen ihm und Gülistan Doku wurde dagegen nicht festgestellt.

Reise nach Dersim drei Tage vor dem Verschwinden

Weitere Erkenntnisse betreffen die Bewegungen des Ehepaars Kahraman unmittelbar vor Dokus Verschwinden. Den ausgewerteten Daten zufolge reisten beide am 2. Januar 2020 mit einem Fahrzeug aus Dîlok (Gaziantep) nach Dersim. Ali Kahraman war vom 3. bis 5. Januar allein im staatlichen Gästehaus für Lehrkräfte registriert. Am 5. Januar, dem Tag, an dem Doku zuletzt gesehen wurde, verließen Kahraman und seine Frau die Stadt wieder in Richtung Dîlok. Welche Bedeutung diese Bewegungs- und Verbindungsdaten für das Verschwinden der Studentin haben, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Drei weitere Polizeitaucher festgenommen

Ausgeweitet wurden die Ermittlungen auch auf die damaligen Suchaktionen im Fluss Munzur. Nach den neuen Erkenntnissen waren insgesamt sechs Taucher an der Suche nach Doku beteiligt. Cengizhan Aydoğan und Necmi Acar waren bereits bei früheren Ermittlungsmaßnahmen inhaftiert worden, gegen Ramazan Karadeniz wurden gerichtliche Kontrollauflagen verhängt. Nun wurden mit Alaattin Kocamemik, Gürkan Gürdal und Vahit Ilgör drei weitere Polizeitaucher festgenommen. Welche konkreten Vorwürfe gegen die an den Sucharbeiten beteiligten Beamten erhoben werden, geht aus den bislang vorliegenden Angaben nicht hervor.

Zugriff auf Instagram-Account drei Tage nach dem Verschwinden

Eine weitere Spur betrifft Dokus Instagram-Account. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Erzurum (ku. Erzîrom) wurde am 8. Januar 2020 – drei Tage nach ihrem Verschwinden – von einem anderen Gerät und einer anderen IP-Adresse auf das Konto zugegriffen. Die Verbindung sei aus Dersim erfolgt und Perihan Benzer zugeordnet worden, die damals ebenfalls an der Munzur-Universität studierte. Der Zugriff begann den Ermittlungen zufolge um 8.47 Uhr und dauerte bis 18.18 Uhr. Kurz vor Ende der Sitzung wurden zwei Nutzerkonten blockiert.

Bei der weiteren Auswertung der Verbindungsdaten stellten die Ermittler:innen Kontakte zwischen einer auf Benzer registrierten Telefonnummer und Personen aus der Familie von Fatih Özmen fest, der bis zu seiner Verhaftung Ende Juli als Sicherheitswache arbeitete (früher als „Dorfschützer“ bekannt). Daraufhin wurden Benzer sowie Dilara Özmen (Öz), Sıla Özmen, Nurettin Mert Özmen und Sayime Özmen festgenommen.

Seit Januar 2020 verschwunden

Die aktuellen Festnahmen sind bereits Teil der fünften Festnahmeoperation seit der Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Verschwinden von Gülistan Doku im Frühjahr. Inzwischen befinden sich zahlreiche Personen in Untersuchungshaft, darunter frühere und aktive Staatsbedienstete, Polizeibeamt:innen, Ärzt:innen und weitere Gesundheitsbedienstete. Zu den Inhaftierten gehört auch der damalige Gouverneur von Tunceli, Tuncay Sonel. Gegen ihn richtet sich der Verdacht, ein organisiertes System zur Vertuschung des mutmaßlichen Feminizids an Gülistan Doku aufgebaut zu haben.

Im Zentrum der Ermittlungen steht dabei der Verdacht gegen seinen Sohn Mustafa Türkay, der die damals 21-jährige Studentin vergewaltigt und später erschossen haben soll. Die Ermittlungen beschränken sich damit längst nicht mehr auf die Frage, was am 5. Januar 2020 am Sarı-Saltuk-Viadukt geschah. Untersucht wird auch, ob nach Dokus Verschwinden staatliche Strukturen genutzt wurden, um Spuren zu beseitigen, Ermittlungen in eine falsche Richtung zu lenken und Verantwortliche zu schützen. Die neuen Festnahmen und die Auswertung von Telefon-, Bewegungs- und digitalen Daten sind Teil dieser ausgeweiteten Ermittlungen.

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Spanien: Extreme Wetter- und Klimamanipulationen – und ihre Folgen

Transition News - 29. August 2026 - 16:45

In Spanien wird seit vielen Jahren am Wetter herumgeschraubt. Landwirtschaftliche Organisationen prangerten diese undurchsichtigen Machenschaften schon vor über einem Jahrzehnt öffentlich an. Aufgrund der Hemmungslosigkeit, mit der die Regierung vorgeht, musste die staatliche Wetteragentur AEMET 2023 zugeben, dass das Wetter in beide Richtungen manipuliert wird: Um Regen zu erzeugen und um ihn zu verhindern. Erwähnt wurde auch, dass neue Technologien im Trend sind, bei denen Nanopartikel versprüht werden. Wie sich diese «Modifikationen» auf das Wetter/Klima in den Nachbarregionen auswirken, ist nicht genau bekannt.

Während der «Pandemie» haben diese Manipulationen zugenommen – und seit etwa zwei Jahren gibt es kein Halten mehr. Bei diesem Spektakel sitze ich sozusagen in erster Reihe, denn ich lebe im andalusischen Hinterland in einer abgelegenen Berggegend, in der es keinen Linienflugverkehr gibt. Stattdessen sind Militärflugzeuge unterwegs – und in Spanien ist es kein Geheimnis, dass das Militär solche Operationen durchführt.

Das andalusische Horror-Kabinett, anders kann ich das nicht mehr nennen, habe ich auf zahlreichen Videos und Fotos verewigt. Die künstlich erzeugten «Kondensstreifen» sind manchmal breit wie Autobahnen, der Himmel ist völlig verschmiert, die Sonne verschleiert – und immer häufiger sind Linien am Himmel sichtbar, die den Einsatz von Radar oder HAARP nahelegen. An der Atlantikküste konnte ich mal ein besonderes Schauspiel beobachten: ein weißes Liniengebilde, das den gesamten, ansonsten blauen Himmel überspannte, zog sich vom Horizont auslaufend Richtung Inland – es erinnerte an ein Spinnennetz.

Kurzum: In meiner Gegend gibt es kaum noch Tage, an denen der Himmel normal aussieht. Diese Wetter- und Klimamanipulationen würde ich unter dem Begriff Geoengineering zusammenfassen, selbst wenn manche Leute das als Verschwörungstheorie erachten. Auf jeden Fall manifestieren sich die Folgen so deutlich am Himmel, dass jeder aufmerksame Beobachter sie problemlos erkennen kann.

Früher wurde jeder, der über diese Aktivitäten sprach, als Spinner abgestempelt. Heute ist das nicht mehr möglich, denn sie sind ein bekanntes Phänomen. Und der Widerstand gegen die Interessengruppen, die sich anmaßen, mithilfe von Regierungen Gott zu spielen, wächst. In Großbritannien gab es bereits Proteste, in den USA haben sich 31 Bundesstaaten gegen solche Projekte ausgesprochen. In Florida wurde sogar ein Gesetz zum Verbot von Geoengineering unterzeichnet, bis zu fünf Jahre Gefängnis und Geldbußen drohen. Dieses Strafmaß erscheint mir übrigens viel zu niedrig angesetzt.

Über die Auswirkungen und Gefahren dieser Operationen wurde auch schon im US-Kongress debattiert, dabei ging es um Transparenz und den Schutz der Bevölkerung. Bei dieser Gelegenheit verglich der Klimapolitikexperte Roger Pielke Jr. Geoengineering mit der Gain-of-Function-Forschung an Viren.

Insgesamt sind sich kritische Experten einig, dass globale Geoengineering-Operationen nicht nur ein gefährlicher Plan sind, sondern eine laufende katastrophale Realität. Denn die Projekte haben weltweite Auswirkungen. So wurde schon 2024 darüber berichtet, dass Geoengineering in den USA die Hitzewellen in Europa verstärken könnte. Das zeigt, dass diejenigen, die das Klima manipulieren – angeblich zu unserem Besten – auch das Wetter beeinflussen.

Geoengineering ist real, giftig und geschieht ohne informierte Einwilligung der Bürger, die zu Versuchskaninchen degradiert werden, ebenso wie Tiere und Natur. Finanziert werden solche Projekte, die kaum einer Regulierung unterliegen, von ultrareichen «Philanthropen» wie Bill Gates oder Jeff Bezos – oder durch Steuergelder.

In Deutschland hat die AfD im Februar 2026 einen Antrag im Bundestag eingereicht, damit die Auswirkungen dieser Technologien auf ihre Sicherheit geprüft werden. Auch wurde die Gründung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Risiken gefordert. Was dabei herausgekommen ist, weiß ich leider nicht – aber wahrscheinlich nichts.

Klimawandel und Volksverdummung

Spricht man über Wetter- und Klimamanipulationen, kommt man an den Panik-Kampagnen rund um Hitzewellen und Hitzetote nicht vorbei. Diese Hysterie wird seit 2022 mithilfe der Leitmedien geschürt, verantwortlich gemacht wird der angebliche Klimawandel. Schauplätze waren in den letzten Jahren vor allem Spanien und Deutschland, der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach übernahm dabei in der Anfangsphase eine Hauptrolle (wir berichteten hier, hier, hier, hier, hier und hier).

Um die Angstmaschinerie und das Klimageschäft anzuheizen, landen inzwischen sogar tödliche Badeunfälle auf den Hitzetoten-Listen europäischer Regierungen – oder die Hitzetoten werden einfach frei erfunden. Mit welchen Betrugsmaschen Deutschland diesen Sommer fast 10.000 Hitzetote aus dem Ärmel schüttelte, haben der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg und der Datenanalyst Tom Lausen kürzlich plausibel erklärt (hier und hier).

Die Volksverdummung läuft auch in Spanien bestens. Schon 2025 warnte die einst renommierte Zeitung El País davor, dass «tropische Nächte ab 20 Grad» für mehr Hitzetote sorgen könnten. Natürlich ist auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit von der Partie, sie will den Klimawandel nun zur internationalen Gesundheitskrise erklären.

Die Manipulations-Mechanismen rund um die angeblich tödlichen Auswirkungen des Klimawandels sind so offensichtlich und drastisch, dass man sich ständig an die Propaganda-Maschinerie während der «Pandemie» erinnert fühlt. Abgesehen von den orchestrierten internationalen Medienkampagnen gibt es noch weitere Parallelen: Die Virus-Hysterie war eine weltweite militärische Operation – und auch bei Wetter- und Klimamanipulationen wird das Militär eingespannt.

Auf jeden Fall ist völlig klar: Man kann nicht über den Klimawandel sprechen, ohne die zunehmenden Wetter- und Klimamanipulationen in den Fokus zu rücken. Denn seit der «Pandemie» wissen wir, dass die globalen Akteure und ihre nationalen politischen Handlanger beim Umsetzen ihrer jeweiligen Agenda mit absoluter Bösartigkeit und Unmenschlichkeit vorgehen.

Andalusien als Experimentierfeld

In Spanien wurde die Skrupellosigkeit, mit der die Regierung um Pedro Sánchez agiert, in diesem Sommer in aller Deutlichkeit unter Beweis gestellt. Die Strategien bei der Wetter- und Klimamanipulation haben sich geändert: In Andalusien sind die Militärflugzeuge nicht mehr am Himmel sichtbar, man kann sie nur noch hören, denn sie sind in großer Höhe unterwegs.

Dass sie uns besprühen, ist trotzdem eindeutig: Denn nachdem sie vorbeigeflogen sind, entstehen am Himmel plötzlich höchst seltsame Wolkengebilde. In kritischen sozialen Medien wurde bereits drüber berichtet, dass die Flugzeuge in etwa 9.000 Metern Höhe fliegen und dort nicht die üblichen Substanzen versprühen – von denen wir auch nicht viel wissen –, sondern Nanopartikel.

Die Folgen dieser Aktivitäten erreichten am Montag, 24. August 2026, in der Gegend von Ronda in der Provinz Málaga ihren Höhepunkt: plötzlich regnete es. Allein das ist in dieser Region eher ungewöhnlich im August – und der «Regen» selbst war so seltsam, dass er den Verdacht weckte, dass er künstlich erzeugt worden war.

Warum bin ich mir so sicher, dass es kein normaler Regen war? Erstens lebe ich seit über 35 Jahren in Spanien und habe Erfahrung mit dem Wetter. Zweitens habe ich die Vorgänge am Himmel vor allem in den letzten Monaten mit absolutem Entsetzen verfolgt. Denn nachdem ich die Flugzeuge, die unbekannte Giftstoffe auf uns niederrieseln lassen, nicht mehr sehen, aber trotzdem gruselige Wolkengebilde am Himmel beobachten konnte, wurde mir in aller Schärfe bewusst, dass wir für diejenigen, die diese Operationen anordnen, nichts weiter als erbärmliche Laborratten sind.

Drittens war ich am 24. August in Ronda und konnte mich mit eigenen Augen überzeugen: Zuerst gab es einen schmierigen Nieselregen – und nachdem die Niederschläge etwas stärker wurden, lief auf den Straßen eine weiße Brühe, die aussah, als wäre eine Waschmaschine explodiert. Das Phänomen zog sich über Kilometer hin. Hier ein Video und ein Foto, die ich gemacht habe, nachdem das kurze Regenereignis fast vorbei war. Leider war ich im Auto unterwegs und konnte nicht sofort anhalten, sonst hätte ich noch extremere Aufnahmen machen können.


Schaumregen in Ronda; 24. August 2026

Auf jeden Fall ging der «Regen» in der Provinz Málaga mit einem extremen Temperatursturz einher. Die Medien berichteten auch darüber, dass sich das Mittelmeer in kürzester Zeit von über 30 auf etwa 15 Grad abgekühlt habe.

Auf meine Anfrage bei der andalusischen Regierung habe ich bisher keine Antwort erhalten – und ich rechne auch mit keiner –, aber dieses wirklich erschreckende Wetterphänomen hat klargestellt, dass wir diesen skandalösen Machenschaften völlig ausgeliefert sind. Niemand beschützt uns – auch nicht diejenigen, die das Land und die Menschen eigentlich vor Feinden verteidigen sollten. Ganz im Gegenteil: Wie bei der «Pandemie» spielen sie mit. Wobei anzumerken ist, dass sich das Militär durchaus in der Zwickmühle befindet, denn schon wieder ist die eigene Regierung der Feind. Das sind Zustände, die man sich erst einmal bewusst machen muss.

Nach dem Erlebnis in Ronda, das mich zwei Tage lang völlig aus der Bahn geworfen hat, weil ich mich wie eine Kakerlake fühlte, die man beliebig zertreten kann, musste ich an die Geoengineering-Projekte denken, für die Ursula von der Leyens EU-Kommission zwischen 2021 und 2027 satte 95 Milliarden Euro Steuergelder bereitgestellt hat. Und es wird noch schlimmer werden, denn für den Zeitraum 2028 bis 2034 sollen 175 Milliarden Euro fließen. Die Mitgliedstaaten haben beim Projekt «Horizont Europa», über das nicht viel bekannt ist, keinerlei Mitspracherecht, was durch eine parlamentarische Anfrage in Deutschland herauskam.

Es macht also den Eindruck, als wären wir den seelenlosen «Wettergöttern» derzeit hilflos ausgeliefert und könnten nichts gegen sie tun – aber wenigstens können wir die Vorfälle dokumentieren und darüber berichten, liebe Leserinnen und Leser. Ich habe deshalb vor, eine Artikel-Reihe zu starten, in der ich Fotos und Videos von Geoengineering-Phänomenen in Europa veröffentlichen möchte. Nach dem Motto: Bilder sagen mehr als 1.000 Worte. So treten wir in Aktion – und bleiben nicht mehr in der Opferrolle.

In diesem Sinne möchte ich Sie dazu einladen, mir Ihr Foto- und Videomaterial zuzuschicken. Bitte mit einer kurzen Angabe zum Ort und zum Zeitpunkt. Gerne können Sie mir auch kurz Ihre Beobachtungen mitteilen. Die Auflösung sollte 72 dpi sein, bei einer maximalen Breite oder Höhe von circa 40 cm. In Ausnahmefällen können wir sie auch anpassen. Hier meine E-Mail-Adresse: ws@corona-transition.org

Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack. Diese Fotos hat eine Freundin im deutschen Bünde am 19. November 2025 von ihrem Balkon aus gemacht. So sehen in Ursula von der Leyens EU – und im besten Deutschland aller Zeiten – ganz «normale» Himmel aus:



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Wohngeld 2027: 1.800-Euro-Freibetrag bei Pflegegrad 3 auch ohne GdB-Nachweis

Für ein beim Wohngeld zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied mit mindestens Pflegegrad 3 soll ab 2027 ein jährlicher Freibetrag von 1.800 Euro gelten. Ein zusätzlicher Bescheid über einen Grad der Behinderung wäre dafür nicht mehr erforderlich.

Der Abzug würde das berücksichtigte Einkommen rechnerisch um 150 Euro im Monat senken. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Wohngeldstelle monatlich 150 Euro zusätzlich auszahlt.

Wichtig ist: Pflegegrad 3 kann in bestimmten Pflegeformen schon heute ohne eigenen GdB-Bescheid zum Freibetrag führen. Neu wäre die direkte gesetzliche Voraussetzung, die nicht mehr auf eine von der Wohngeldstelle angenommene Schwerbehinderung angewiesen wäre.

Die Änderung steht im Regierungsentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

So gilt der Freibetrag beim Wohngeld heute

Nach dem geltenden § 17 Nummer 1 Wohngeldgesetz werden jährlich 1.800 Euro für ein zu berücksichtigendes schwerbehindertes Haushaltsmitglied abgezogen. Erfasst sind ein GdB von 100 oder ein GdB von 50 bis 90, wenn zugleich Pflegebedürftigkeit sowie häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege vorliegen.

Die Untergrenze von 50 ergibt sich daraus, dass Menschen nach § 2 Absatz 2 SGB IX erst ab diesem Wert als schwerbehindert gelten. Ein GdB von 20, 30 oder 40 reicht für den Freibetrag deshalb nicht.

Die Wohngeld-Verwaltungsvorschrift erleichtert den Nachweis. Bei Pflegegrad 2 oder 3 in häuslicher, teilstationärer oder Kurzzeitpflege darf die Behörde grundsätzlich einen GdB von mindestens 50 annehmen, sofern keine konkreten Zweifel bestehen.

Bei Pflegegrad 4 oder 5 kann grundsätzlich ein GdB von 100 angenommen werden. Deshalb erhalten einige Menschen mit Pflegegrad 3 den Freibetrag schon heute, obwohl kein GdB festgestellt wurde.

Was sich ab 2027 konkret ändern soll

Der Regierungsentwurf will den bisherigen § 17 Nummer 1 WoGG ersetzen. Künftig sollen entweder ein GdB von 100 oder mindestens Pflegegrad 3 für den jährlichen Freibetrag von 1.800 Euro genügen.

Für den Nachweis der Pflegevoraussetzung würde ab Pflegegrad 3 der Pflegebescheid genügen. Ein zusätzlicher GdB-Nachweis wäre für diesen Freibetrag nicht erforderlich.

Geltendes Recht und Regierungsentwurf im Vergleich Geltendes Recht Regierungsentwurf ab 2027 1.800 Euro bei GdB 100 1.800 Euro bei GdB 100 Bei GdB 50 bis 90 zusätzlich Pflegebedürftigkeit und häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege 1.800 Euro bereits bei mindestens Pflegegrad 3, ohne zusätzlichen GdB-Nachweis Pflegegrad 2 oder 3 kann unter bestimmten Bedingungen die Annahme eines GdB von mindestens 50 erlauben Ab Pflegegrad 3 wäre keine Annahme eines GdB mehr erforderlich Pflegegrad 1 oder 2 kann zusammen mit einem GdB von 50 bis 90 und der verlangten Pflegeform zum Freibetrag führen Pflegegrad 1 oder 2 würde allein nicht genügen; ohne Pflegegrad 3 wäre ein GdB von 100 nötig Wer von der neuen Regel profitieren könnte

Begünstigt wären Wohngeldhaushalte, in denen mindestens eine zu berücksichtigende Person Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat. Eigenes Einkommen dieser Person ist nicht erforderlich, weil der Freibetrag vom Gesamteinkommen des Haushalts abgezogen wird.

Erfüllen zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder die Voraussetzung, können insgesamt 3.600 Euro im Jahr abgezogen werden. Der Freibetrag gilt für jede begünstigte Person gesondert.

Der Freibetrag gilt nur für Personen, die bei der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt werden. Wer selbst vom Wohngeld ausgeschlossen ist, erhält für seine Person keinen Freibetrag.

Warum 150 Euro weniger Einkommen nicht 150 Euro mehr Wohngeld sind

Der Freibetrag senkt das für die Berechnung verwendete Jahreseinkommen um 1.800 Euro. Auf den Monat umgerechnet setzt die Wohngeldstelle 150 Euro weniger Einkommen an.

Die tatsächliche Zahlung hängt zusätzlich von der Haushaltsgröße, der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung und der Mietenstufe ab. Der finanzielle Vorteil kann daher deutlich unter 150 Euro liegen oder erstmals einen Wohngeldanspruch ermöglichen.

Bleibt das Einkommen trotz des Abzugs zu hoch oder besteht aus einem anderen Grund kein Anspruch, entsteht keine Auszahlung. Eine verlässliche Summe lässt sich nur mit den vollständigen Haushaltsdaten berechnen.

Andere Änderungen können den Vorteil verkleinern

Die neue Zugangsregel für Menschen mit Pflegegrad 3 ist nur ein Teil des Regierungsentwurfs. Zugleich sollen die Wohngeldfortschreibung zum 1. Januar 2027 ausfallen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und Einkommen stärker angerechnet werden.

Der Freibetrag verbessert zwar die Berechnung, kann diese geplanten Kürzungen aber nicht in jedem Haushalt ausgleichen. Mehr zu diesem Zusammenspiel erklärt der Beitrag Wohngeld: Heizkosten-Zuschuss soll 2027 halbiert werden.

Für Pflegegrad 1 und 2 droht eine Verschlechterung

Die geplante Vereinfachung hat eine Kehrseite. Menschen mit Pflegegrad 1 oder 2 und einem GdB von 50 bis 90 könnten den Freibetrag nach der neuen Fassung nicht mehr über die Verbindung von Schwerbehinderung und Pflege erhalten.

Für diese Gruppe würde künftig nur ein GdB von 100 zum Freibetrag führen. Welche Betroffenen dadurch Geld verlieren könnten, erläutert der Artikel Wohngeld 2027: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder 2 sollen Freibetrag verlieren.

Was Wohngeldbezieher jetzt beachten sollten

Bis zu einer gesetzlichen Änderung gilt die bisherige Regelung. Wer Pflegegrad 3 hat und häuslich, teilstationär oder in Kurzzeitpflege versorgt wird, sollte bereits jetzt prüfen, ob die Nachweiserleichterung angewendet und der Freibetrag berücksichtigt wurde.

Wird die Neuregelung beschlossen, sollte der Pflegebescheid bei einem neuen Wohngeldantrag oder Weiterleistungsantrag eingereicht werden. Ein GdB-Antrag wäre allein für diesen Freibetrag ab Pflegegrad 3 dann nicht erforderlich.

Bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld soll grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums unverändert bleiben. Der neue Freibetrag würde bestehende Bescheide deshalb nicht automatisch zum Jahreswechsel erhöhen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 72-jährige Rentnerin lebt mit ihrem Ehemann in einer Mietwohnung und hat Pflegegrad 3, aber keinen festgestellten GdB. Nach allen anderen Abzügen beträgt das Jahreseinkommen des Haushalts 24.000 Euro.

Nach der geplanten Regel würde die Wohngeldstelle 1.800 Euro abziehen und mit 22.200 Euro Jahreseinkommen beziehungsweise 1.850 Euro Monatseinkommen weiterrechnen. Wie viel Wohngeld daraus entsteht, hängt von der Miete, der Mietenstufe und den übrigen Rechenwerten ab.

Quellenhinweise

Bundesrat-Drucksache 474/26: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes

§ 17 Wohngeldgesetz in der geltenden Fassung

Wohngeld-Verwaltungsvorschrift, Hinweise zu § 17 WoGG

Fragen und Antworten zum Wohngeld-Freibetrag Ist der Freibetrag ab Pflegegrad 3 bereits beschlossen?

Nein. Bislang liegt ein Regierungsentwurf vor, über den Bundestag und Bundesrat noch beraten müssen. Als Starttermin ist der 1. Januar 2027 vorgesehen.

Reicht Pflegegrad 3 schon heute ohne GdB-Bescheid?

In bestimmten Fällen ja. Bei häuslicher, teilstationärer oder Kurzzeitpflege darf die Wohngeldstelle nach der Verwaltungsvorschrift bei Pflegegrad 2 oder 3 grundsätzlich einen GdB von mindestens 50 annehmen. Die Reform würde diesen Umweg ab Pflegegrad 3 beseitigen.

Werden die 1.800 Euro direkt ausgezahlt?

Nein. Der Betrag wird vom jährlichen Gesamteinkommen des Wohngeldhaushalts abgezogen. Erst danach berechnet die Behörde die tatsächliche Wohngeldhöhe.

Was gilt nach dem Entwurf bei Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 allein würde nicht genügen. Ohne mindestens Pflegegrad 3 müsste das zu berücksichtigende Haushaltsmitglied einen GdB von 100 haben.

Steigt ein laufender Wohngeldbescheid am 1. Januar 2027 automatisch?

Nach der geplanten Übergangsregel grundsätzlich nicht. Ein vor dem Jahreswechsel bewilligter Betrag soll bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums bestehen bleiben, soweit keine andere Änderung eine neue Entscheidung auslöst.

Der Beitrag Wohngeld 2027: 1.800-Euro-Freibetrag bei Pflegegrad 3 auch ohne GdB-Nachweis erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Bund plant 2027 weniger Geld für Grundsicherung – trotz steigender Wohnkosten

Der Bund will 2027 weniger Geld für das Grundsicherungsgeld ausgeben als noch 2026. Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt sollen dafür 27,7 Milliarden Euro bereitstehen, während für 2026 noch 28,05 Milliarden Euro vorgesehen sind.

Das entspricht einem Rückgang um rund 350 Millionen Euro oder etwa 1,25 Prozent. Gleichzeitig steigen die geplanten Bundesausgaben für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden auf rund 13,15 Milliarden Euro.

Insgesamt sinkt der Etat für die Grundsicherung

Auch wenn der gesamte Arbeits- und Sozialetat des Bundes 2027 wachsen soll, gilt das nicht für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für diesen Bereich sind insgesamt rund 50,81 Milliarden Euro vorgesehen, nach 51,02 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Damit sinkt der Ansatz um rund 210 Millionen Euro. Gleichzeitig wächst der gesamte Etat des Bundesarbeitsministeriums von rund 197,34 Milliarden Euro auf 201,46 Milliarden Euro. (bundestag.de)

Bereich 2026 2027 geplant Veränderung Grundsicherungsgeld 28,05 Mrd. Euro 27,70 Mrd. Euro -350 Mio. Euro Unterkunft und Heizung, Bundesanteil 13,00 Mrd. Euro 13,15 Mrd. Euro +150 Mio. Euro Eingliederungsleistungen 4,70 Mrd. Euro 4,70 Mrd. Euro unverändert Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt 51,02 Mrd. Euro 50,81 Mrd. Euro -210 Mio. Euro

Die Zahlen zeigen eine auffällige Verschiebung. Für die eigentliche Geldleistung wird weniger eingeplant, während der Bundesanteil an den Wohnkosten leicht wächst.

Mieten steigen weiter

Die Entwicklung fällt in eine Zeit, in der die Wohnkosten vieler Haushalte weiter zunehmen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die tatsächlichen Nettokaltmieten im Juli 2026 um 2,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Auch Dienstleistungen rund um die Wohnung, darunter Wasserversorgung und weitere wohnungsbezogene Leistungen, verteuerten sich. Bei neu angebotenen Wohnungen zeigt sich der Preisdruck noch deutlicher. (destatis.de)

Für Menschen im Leistungsbezug ist diese Entwicklung besonders relevant. Seit Juli 2026 gelten zudem strengere Vorgaben dafür, welche Unterkunftskosten das Jobcenter vollständig anerkennt.

Mehr dazu: Neue Grundsicherung: Diese Miete zahlt das Jobcenter jetzt nicht mehr vollständig

150 Millionen Euro mehr für die Unterkunftskosten

Der Bund reagiert im Haushaltsentwurf zumindest teilweise auf die Entwicklung der Wohnkosten. Seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung soll um rund 150 Millionen Euro steigen.

Das entspricht allerdings nur einem Plus von ungefähr 1,15 Prozent. Die tatsächlichen Ausgaben hängen unter anderem davon ab, wie viele Menschen Leistungen beziehen, wie hoch die anerkannten Mieten sind und wie sich die kommunalen Unterkunftskosten entwickeln.

Ein unmittelbarer Vergleich zwischen dem prozentualen Anstieg der Mieten und dem Haushaltsansatz ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Steigende Mietpreise bedeuten nicht automatisch, dass der Bundesanteil im gleichen Verhältnis wachsen muss.

Weniger Geld im Haushalt bedeutet nicht automatisch niedrigere Regelsätze

Für Leistungsberechtigte ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die Kürzung des Haushaltsansatzes um 350 Millionen Euro bedeutet nicht, dass der monatliche Regelbedarf automatisch gekürzt wird.

Wie hoch die Regelbedarfe 2027 ausfallen, wird nach eigenen gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Dabei steht für 2027 eine Neuberechnung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 an.

Welche Beträge daraus entstehen, steht derzeit noch nicht endgültig fest. Zu den offenen Fragen bei der Berechnung der neuen Regelsätze haben wir hier berichtet: Regelsätze in der Grundsicherung 2027: „BMAS hält Berechnungsdetails geheim“

Ein Haushaltsansatz ist zunächst die Annahme des Bundes darüber, welche Ausgaben im kommenden Jahr zu erwarten sind. Die Höhe eines individuellen Anspruchs ergibt sich dagegen aus dem Sozialrecht und dem jeweiligen Bedarf.

Woher sollen die Einsparungen kommen?

Aus der Veröffentlichung des Bundestages vom 24. August 2026 ergibt sich zunächst nur, dass für das Grundsicherungsgeld weniger Mittel eingeplant werden. Eine genaue Aufteilung, welcher Anteil der Einsparung auf erwartete niedrigere Fallzahlen, gesetzliche Änderungen oder andere Annahmen entfällt, nennt die Bundestagsdarstellung an dieser Stelle nicht. (bundestag.de)

Der niedrigere Ansatz sollte deshalb nicht vorschnell mit einer pauschalen Leistungskürzung gleichgesetzt werden. Ebenso wenig lässt sich daraus bereits ableiten, dass die tatsächlichen Ausgaben 2027 tatsächlich bei exakt 27,7 Milliarden Euro liegen werden.

Haushaltsansätze beruhen auf Prognosen. Entwickeln sich Arbeitslosigkeit, Einkommen, Zahl der Leistungsberechtigten oder Preisentwicklung anders als erwartet, können auch die tatsächlichen Ausgaben anders ausfallen.

Eingliederungsleistungen bleiben bei 4,7 Milliarden Euro

Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind 2027 erneut 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber 2026 gibt es damit nach den derzeitigen Planungen keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum. (bundestag.de)

Aus diesen Mitteln werden unter anderem Maßnahmen finanziert, mit denen Jobcenter Leistungsberechtigte bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen. Gerade bei einer schwierigen Arbeitsmarktlage kann die Frage der finanziellen Ausstattung der Jobcenter deshalb an Bedeutung gewinnen.

Bereits während der Aufstellung des Haushalts hatten Verbände gefordert, die Eingliederungsmittel 2027 zumindest auf dem Niveau von 2026 zu halten. Genau dies sieht der Regierungsentwurf nun vor.

Wohnkosten werden für Betroffene gleichzeitig strenger geprüft

Der steigende Bundesanteil an den Unterkunftskosten bedeutet nicht, dass Jobcenter jede tatsächlich gezahlte Miete übernehmen. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Übernahme hoher Wohnkosten stärker begrenzt worden.

Während der Karenzzeit werden Unterkunftskosten grundsätzlich nur noch bis zu bestimmten Grenzen geschützt. Besonders wichtig ist dabei die neue Schwelle von 150 Prozent der örtlichen Angemessenheitsgrenze.

Ausführliche Informationen dazu finden sich hier: Grundsicherungsgeld: So hoch darf jetzt die Miete sein

Auch bei den Heizkosten bestehen eigene Vorgaben. Eine unbegrenzte zwölfmonatige Schutzfrist für hohe Heizkosten gibt es nicht.

Mehr dazu: Neue Grundsicherung: Für Heizkosten gilt die Schutzfrist nicht mehr

Zusätzlich können Kommunen seit der Reform weitere Vorgaben bei den anerkannten Wohnkosten anwenden. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Höchstbeträge je Quadratmeter Wohnfläche.

Mehr dazu: Grundsicherung: Neuer Quadratmeter-Deckel bei der Miete

Der Bundeshaushalt 2027 ist noch nicht beschlossen

Bei den veröffentlichten Beträgen handelt es sich um den Regierungsentwurf. Der Einzelplan des Bundesarbeitsministeriums soll am 11. September 2026 erstmals im Bundestag beraten und anschließend an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Während der parlamentarischen Beratungen können sich einzelne Haushaltsansätze noch verändern. Erst mit dem endgültigen Haushaltsbeschluss steht fest, wie viel Geld der Bund für die jeweiligen Bereiche tatsächlich einplant.

Für Leistungsberechtigte sind deshalb zwei Entwicklungen getrennt zu beobachten: der Bundeshaushalt und die Festsetzung der Regelbedarfe für 2027. Erst daraus ergibt sich ein vollständigeres Bild für das kommende Jahr.

Der Beitrag Bund plant 2027 weniger Geld für Grundsicherung – trotz steigender Wohnkosten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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BND wirbt mit Agenten-Spiel um junge IT-Fachleute

Transition News - 29. August 2026 - 16:10

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat auf der Computerspiel-Messe Gamescom in Köln um Nachwuchs geworben. Am eigenen Stand lockte er mit einem Agenten-Spiel «BND-Legenden: Operation Blackbox» und stellte ein Update vor.

Nach eigenen Aussagen können User dabei als «Agentin AJ» ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Es geht darum, ein gestohlenes Datenpaket aus der «feindlichen Umgebung» zu schleusen. Das Spiel war bereits im vergangenen Jahr auf der Gamescom vorgestellt worden und ging später auf der Plattform «Steam» online.

Der BND begründete die Werbeaktion damit, dass die eigene Behörde für das Publikum angeblich interessant sei. «Die Gamer schlüpfen gerne in andere Rollen und begeben sich auf Missionen», hieß es. «Nichts anderes macht der Bundesnachrichtendienst.»

Zugleich kündigte der BND an, dass er in Zukunft vermehrt IT-Talente etwa für Anwendungen der Künstlichen Intelligenz und Softwareentwicklung suchen werde. Die Werbeinitiative erfolgt kurz nach dem Vorstoß der Bundesregierung im Hinblick auf die Ausweitung der BND-Befugnisse. Die entsprechende Gesetzesreform soll nach eigenen Aussagen die Aufklärung von Terrorismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten verbessern.

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Entsorgte Symptomträger

Begleiteter Suizid soll Leid vermeiden — auf die Spitze getrieben ist er aber die Verführung zu sozialverträglichem Frühableben.
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Die Guru-Dämmerung

Spirituelle Motivationscoaches haben in Krisenzeiten Hochkonjunktur, da die Nachfrage nach Rettungsankern steigt — die zweifelhaften Kurse beschwören nur die Eigenverantwortung der Menschen und ignorieren die Rolle des Herrschaftssystems.
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Der blinde Fleck der Kritiker

Nach Jahrzehnten der Antiislam-Propaganda in Form von Terrorismusassoziationen ist Furcht vor Muslimen verständlich — umso wichtiger ist es, sich über eigene Vorurteile und die Profiteure der Angst im Klaren zu sein. Eine Replik.
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“Corona – Das letzte Kapitel ist noch nicht geschrieben”: Eine Ohrfeige für den bequemen Zeitgeist

Gerade hat mir ein Verleger gesagt, es gäbe nun wirklich genügend Covid-Bücher. Achso, die Leute wollen also nichts mehr über dieses unglaubliche Verbrechen gegen die Menschheit wissen… und so ist es logisch, dass niemandem an Aufarbeitung gelegen ist? Nun, zum Glück sehen das einige Leute anders und tragen dazu bei, dass nichts unter den Teppich […]

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Samstagsmütter: Ohne Wahrheit und Gerechtigkeit kein wirklicher Frieden

Die Samstagsmütter haben in der 1118. Woche ihres Protestes an die Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens erinnert und die Aufklärung der staatlichen Verbrechen gefordert. Einen Tag vor dem Internationalen Tag der Verschwundenen am 30. August kamen Angehörige und Menschenrechtsverteidiger:innen erneut auf dem Galatasaray-Platz in Istanbul zusammen.

Eine Erklärung des Menschenrechtsvereins IHD verlas Sebla Arcan von der Kommission gegen das Verschwindenlassen. Der 30. August verbinde Angehörige auf der ganzen Welt in einer gemeinsamen Frage, sagte Arcan: „Wo sind sie? Auch wir fragen von Galatasaray aus: Wo sind unsere Verschwundenen?“

„Mit der Leugnung setzt sich das Verbrechen fort“

Gewaltsames Verschwindenlassen bedeute nicht allein, dass ein Mensch unter staatlicher Kontrolle verschwinde, betonte Arcan. Das anschließende Leugnen, die Verschleppung von Ermittlungen und der Schutz der Verantwortlichen seien Teil der Fortsetzung dieses Verbrechens. „Unsere Angehörigen wurden von Sicherheitskräften festgenommen und kehrten nie zurück. Statt ihr Schicksal aufzuklären, hat der Staat es geleugnet“, sagte Arcan. Ermittlungen seien wirkungslos gemacht, Beweise verschleiert und Täter geschützt worden.

Die Forderungen der Samstagsmütter gingen deshalb über die Suche nach den Verschwundenen hinaus: „Solange die Leugnung anhält, kann die Wahrheit nicht ans Licht kommen. Solange die Straflosigkeit anhält, kann es keine Gerechtigkeit geben. Und solange es keine Gerechtigkeit gibt, können neue Menschenrechtsverletzungen nicht verhindert werden.“

Aufarbeitung als Voraussetzung für Frieden

An die staatlichen Verantwortlichen gerichtet erklärte Arcan, Aufgabe des Staates sei es nicht, Verbrechen zu verbergen und Täter zu schützen, sondern die Wahrheit offenzulegen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Eine demokratische und friedliche Zukunft könne nicht entstehen, ohne sich den staatlichen Verbrechen der Vergangenheit zu stellen. „Ohne die Aufarbeitung der schweren Verbrechen der Vergangenheit, ohne die Offenlegung der Wahrheit, die Anerkennung der Rechte der Betroffenen und die Beendigung der Straflosigkeit kann von wirklichem Frieden und Demokratie keine Rede sein.“ Die Samstagsmütter fordern die Aufklärung des Schicksals sämtlicher Verschwundener, wirksame Ermittlungen gegen Täter und Verantwortliche sowie die rechtliche Absicherung des Rechts der Angehörigen auf Wahrheit.

Angehörige kämpfen seit Jahrzehnten um Aufklärung

IHD-Vorstandsmitglied Eren Keskin erinnerte daran, dass die Türkei internationale Übereinkommen gegen das gewaltsame Verschwindenlassen nicht ratifiziert habe. Gleichzeitig drohe in zahlreichen Verfahren die Einstellung wegen Verjährung. Keskin forderte, dass die beim Justizministerium eingerichtete Kommission zu ungeklärten politischen Morden auch die Angehörigen der Verschwundenen anhört.

Hasan Karakoç, dessen Bruder Rıdvan Karakoç 1995 nach seiner Verschleppung tot aufgefunden wurde, erinnerte an die inzwischen jahrzehntelange Suche der Familien nach Gerechtigkeit. Einige Mütter und Väter seien gestorben, ohne jemals erfahren zu haben, was mit ihren Kindern geschehen sei. „Auch an ihrer Stelle führen wir diesen Kampf weiter“, sagte Karakoç.

Mikail Kırbayır, Bruder des 1980 in Gewahrsam verschwundenen Cemil Kırbayır, bezeichnete den Galatasaray-Platz als einen Ort des gesellschaftlichen Gedächtnisses: „Wir sind das Gedächtnis der Vergangenheit.“ Bis das Schicksal ihrer Angehörigen aufgeklärt und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt seien, werde der Protest weitergehen.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52280 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52126 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-51958

 

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Wir Gefährder

Im Manova-Gespräch mit Walter van Rossum erläutern der Jurist Alexander Christ sowie die Autoren Ullrich Mies und Tom-Oliver Regenauer, dass die Struktur für prädiktive Polizeiarbeit bereits existiert und jeder zum Gefährder werden kann.
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Rente mit 67 vor dem Aus: Tabelle zeigt neue Altersgrenze für jeden Jahrgang

Die feste Rente mit 67 könnte für jüngere Beschäftigte schon bald der Vergangenheit angehören. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, das gesetzliche Rentenalter ab 2032 regelmäßig an die steigende Lebenserwartung anzupassen.

Nach derzeitigen Berechnungen würde die Altersgrenze bis 2041 zunächst auf 67 Jahre und sechs Monate steigen. Setzt sich diese Entwicklung langfristig fort, könnte der Jahrgang 1984 erst mit 68 Jahren und der Jahrgang 2024 möglicherweise erst mit 70 Jahren die reguläre Altersrente erreichen.

Die Rente mit 67 ist noch nicht abgeschafft

Trotz anderslautender Schlagzeilen wurde die Rente mit 67 bislang nicht durch eine höhere Altersgrenze ersetzt. Nach dem weiterhin geltenden Recht erreichen alle nach 1963 Geborenen ihre reguläre Altersrente mit 67 Jahren, wie auch das Bundesarbeitsministerium zur Regelaltersgrenze erläutert.

Die Alterssicherungskommission hat ihre 33 Reformempfehlungen am 23. Juni 2026 vorgelegt. Die Bundesregierung will das Gesamtpaket umsetzen und das Gesetzgebungsverfahren nach ihrer bisherigen Planung bis Ende 2026 abschließen.

Bis ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag beschlossen und verkündet wurde, bleibt die Erhöhung jedoch ein politischer Reformvorschlag. Versicherte sollten deshalb zwischen dem heutigen Rentenrecht und den möglichen Altersgrenzen ab 2032 unterscheiden.

Diese Regelaltersgrenzen gelten derzeit

Die laufende Anhebung auf 67 Jahre endet mit dem Geburtsjahrgang 1964. Für ältere Jahrgänge gelten noch gestaffelte Grenzen.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze nach aktuellem Recht 1958 66 Jahre 1959 66 Jahre und 2 Monate 1960 66 Jahre und 4 Monate 1961 66 Jahre und 6 Monate 1962 66 Jahre und 8 Monate 1963 66 Jahre und 10 Monate ab 1964 67 Jahre

Wer seinen frühestmöglichen Rentenbeginn nach heutigem Recht prüfen möchte, findet dazu eine ausführliche Tabelle zu den verschiedenen Renteneintrittszeiten.

So funktioniert die vorgeschlagene Zwei-zu-eins-Regel

Die Kommission möchte das Rentenalter nach 2031 nicht einmalig auf 68 oder 70 Jahre anheben. Stattdessen soll ein dauerhaftes Verfahren eingeführt werden, das auf Veränderungen der statistischen Lebenserwartung reagiert.

Steigt die Lebenserwartung um zwölf Monate, sollen acht Monate auf eine längere Erwerbsphase entfallen. Die übrigen vier Monate würden die durchschnittliche Rentenbezugszeit verlängern.

Nach den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes ergäbe sich daraus ungefähr alle zehn Jahre eine Anhebung um sechs Monate. Zwischen 2031 und 2041 könnte die Regelaltersgrenze deshalb von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate steigen, heißt es in den Erläuterungen der Bundesregierung zur Rentenreform.

Die jeweilige Altersgrenze soll mindestens fünf Jahre im Voraus festgelegt werden. Außerdem soll regelmäßig geprüft werden, ob sich die Lebenserwartung tatsächlich so entwickelt, wie es zuvor angenommen wurde.

Tabelle: So lange müssten die Jahrgänge ab 1965 arbeiten

Die folgende Übersicht ist eine Modellrechnung auf Grundlage der gegenwärtig angenommenen Steigerung von ungefähr sechs Monaten je Jahrzehnt. Sie zeigt kein beschlossenes Rentenrecht und kann sich durch abweichende Bevölkerungsdaten oder eine andere gesetzliche Umsetzung verändern.

Geburtsjahr Mögliche Regelaltersgrenze 1965 67 Jahre und 1 Monat 1966 67 Jahre und 1 Monat 1967 67 Jahre und 2 Monate 1968 67 Jahre und 2 Monate 1969 67 Jahre und 3 Monate 1970 67 Jahre und 4 Monate 1971 67 Jahre und 4 Monate 1972 67 Jahre und 5 Monate 1973 67 Jahre und 5 Monate 1974 67 Jahre und 6 Monate 1975 67 Jahre und 7 Monate 1976 67 Jahre und 7 Monate 1977 67 Jahre und 8 Monate 1978 67 Jahre und 8 Monate 1979 67 Jahre und 9 Monate 1980 67 Jahre und 10 Monate 1981 67 Jahre und 10 Monate 1982 67 Jahre und 11 Monate 1983 67 Jahre und 11 Monate 1984 68 Jahre 1985 68 Jahre und 1 Monat 1986 68 Jahre und 1 Monat 1987 68 Jahre und 2 Monate 1988 68 Jahre und 2 Monate 1989 68 Jahre und 3 Monate 1990 68 Jahre und 4 Monate 1991 68 Jahre und 4 Monate 1992 68 Jahre und 5 Monate 1993 68 Jahre und 5 Monate 1994 68 Jahre und 6 Monate 1995 68 Jahre und 7 Monate 1996 68 Jahre und 7 Monate 1997 68 Jahre und 8 Monate 1998 68 Jahre und 8 Monate 1999 68 Jahre und 9 Monate 2000 68 Jahre und 10 Monate 2001 68 Jahre und 10 Monate 2002 68 Jahre und 11 Monate 2003 68 Jahre und 11 Monate 2004 69 Jahre 2005 69 Jahre und 1 Monat 2006 69 Jahre und 1 Monat 2007 69 Jahre und 2 Monate 2008 69 Jahre und 2 Monate 2009 69 Jahre und 3 Monate 2010 69 Jahre und 4 Monate 2011 69 Jahre und 4 Monate 2012 69 Jahre und 5 Monate 2013 69 Jahre und 5 Monate 2014 69 Jahre und 6 Monate 2015 69 Jahre und 7 Monate 2016 69 Jahre und 7 Monate 2017 69 Jahre und 8 Monate 2018 69 Jahre und 8 Monate 2019 69 Jahre und 9 Monate 2020 69 Jahre und 10 Monate 2021 69 Jahre und 10 Monate 2022 69 Jahre und 11 Monate 2023 69 Jahre und 11 Monate 2024 70 Jahre

Die Werte bis 2041 orientieren sich an der aktuellen Berechnung der Kommission. Die Fortschreibung bis zum Rentenalter von 70 Jahren ist dagegen eine langfristige Hochrechnung, wie sie auch die Ausgangsveröffentlichung von CHIP verwendet.

Je weiter ein Geburtsjahr in der Zukunft liegt, desto unsicherer wird das Ergebnis. Sinkt oder stagniert die Lebenserwartung, müsste das Rentenalter nach dem vorgeschlagenen Verfahren langsamer steigen oder vorübergehend unverändert bleiben.

Der Jahrgang 1965 wäre zuerst betroffen

Die neue Regelung soll nach dem Vorschlag erstmals 2032 angewendet werden. In diesem Jahr erreicht der Geburtsjahrgang 1965 das Alter von 67 Jahren.

Nach der Modellrechnung könnte sich der reguläre Rentenbeginn dieses Jahrgangs um einen Monat verschieben. Beim Jahrgang 1974 wären es bereits sechs Monate, während 1984 Geborene erstmals bis zum Alter von 68 Jahren warten müssten.

Für Menschen kurz vor dem Ruhestand ist allerdings ein Vertrauensschutz zu erwarten. Wie viele Jahrgänge davon erfasst werden und ab welchem Geburtsdatum die neue Grenze greift, muss der Gesetzgeber noch festlegen.

Auch die vorgezogene Rente soll später beginnen

Die höhere Regelaltersgrenze ist nur ein Teil des vorgeschlagenen Umbaus. Die Altersrente für langjährig Versicherte soll nach mindestens 35 Versicherungsjahren künftig frühestens mit 64 statt wie bisher mit 63 Jahren beginnen.

Anschließend soll diese Grenze zusammen mit dem regulären Rentenalter weiter steigen. Das Zeitfenster zwischen frühestmöglicher Altersrente und regulärem Rentenbeginn soll auf drei Jahre begrenzt werden.

Damit könnten jüngere Versicherte nicht einfach weiterhin mit 63 Jahren in den Ruhestand wechseln und lediglich höhere Abschläge akzeptieren. Einzelheiten zu dieser Empfehlung enthält der Beitrag Neue Rente mit 63 erst ab 64 Jahren.

Nach heutigem Recht beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbezugs. Ob dieser Satz unverändert bleibt, soll regelmäßig anhand versicherungsmathematischer Berechnungen überprüft werden.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll entfallen

Besonders folgenreich ist eine weitere Empfehlung der Kommission. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden.

Nach aktuellem Recht können ab 1964 Geborene nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Möglichkeit würde entfallen, sofern der Gesetzgeber der Empfehlung folgt.

Die Betroffenen müssten dann entweder bis zur regulären Altersgrenze arbeiten oder eine vorgezogene Altersrente mit dauerhaften Kürzungen wählen. Die Kommission verlangt allerdings einen verfassungsrechtlich ausreichenden Vertrauensschutz für rentennahe Versicherte.

Noch ist offen, welche Jahrgänge ihre bereits geplante abschlagsfreie Rente behalten dürfen. Die möglichen Folgen werden im Beitrag Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren weg: Gilt der Vertrauensschutz für Ältere? ausführlich erläutert.

Höheres Rentenalter trifft Beschäftigte unterschiedlich

Eine längere Lebensarbeitszeit ist für einen gesunden Büroangestellten häufig leichter zu bewältigen als für Pflegekräfte, Bauarbeiter oder Beschäftigte in der Produktion. Auch Einkommen, Gesundheitszustand und bisheriger Erwerbsverlauf beeinflussen, ob jemand tatsächlich bis zur neuen Altersgrenze arbeiten kann.

Die Kommission räumt selbst ein, dass Lebenserwartung und Gesundheit zwischen Berufs- und Einkommensgruppen erheblich voneinander abweichen. Vorgeschlagen werden deshalb ein vereinfachter Rentenzugang für gesundheitlich eingeschränkte Menschen in rentennahen Jahrgängen sowie zusätzliche Gesundheits- und Rehabilitationsangebote.

Wie diese Härtefallregelungen ausgestaltet werden, ist bislang nicht geklärt. Ohne einen verlässlichen Schutz droht insbesondere Menschen mit körperlich oder psychisch belastenden Tätigkeiten ein vorzeitiger Rentenbeginn mit dauerhaften Abschlägen.

Was bei Schwerbehinderung gelten könnte

Nach aktuellem Recht können Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren früher in Rente gehen. Für ab 1964 Geborene ist dies abschlagsfrei mit 65 Jahren oder mit Kürzungen frühestens mit 62 Jahren möglich.

Der Kommissionsbericht sieht vor, Altersgrenzen bei den verschiedenen Altersrenten parallel zur Regelaltersgrenze anzuheben. Ob und in welchem Umfang die Altersrente für schwerbehinderte Menschen tatsächlich verändert wird, lässt sich jedoch erst anhand des angekündigten Gesetzes beurteilen.

Betroffene sollten ihre heutige Planung deshalb nicht allein auf langfristige Modelltabellen stützen. Die geltenden Voraussetzungen zeigt die Übersicht zur vorzeitigen Rente für schwerbehinderte Menschen.

Späterer Rentenbeginn kann die Monatsrente erhöhen

Wer länger sozialversicherungspflichtig arbeitet, erwirbt zusätzliche Entgeltpunkte und erhält dadurch grundsätzlich eine höhere Monatsrente. Gleichzeitig verkürzt sich jedoch die Zeit, in der die Rente ausgezahlt wird.

Die Reform soll außerdem die Finanzen der Rentenversicherung entlasten. Nach den Berechnungen der Kommission könnte eine tatsächliche Verschiebung des Renteneintritts um sechs Monate den Beitragssatz langfristig um etwa 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte entlasten.

Diese Gesamtwirkung sagt wenig darüber aus, ob die Änderung für eine einzelne Person finanziell günstig ist. Wer wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten nicht länger arbeiten kann, profitiert nicht automatisch von zusätzlichen Beitragsjahren.

Versicherte sollten ihre Rentenplanung überprüfen

Eine aktuelle Rentenauskunft zeigt, welche Versicherungszeiten anerkannt wurden und welche Rentenarten bereits nach dem geltenden Recht erreichbar sind. Besonders wichtig ist die Klärung, ob die Wartezeiten von 35 oder 45 Jahren erfüllt werden.

Menschen ab 50 Jahren können außerdem prüfen lassen, wie teuer ein vollständiger oder teilweiser Ausgleich künftiger Rentenabschläge wäre. Gegen-Hartz erläutert, wie sich Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen lassen.

Vor größeren Zahlungen sollte jedoch feststehen, welche Reformregeln tatsächlich beschlossen werden. Eine unverbindliche Modellrechnung ersetzt weder die persönliche Rentenauskunft noch eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Beispiel aus der Praxis: Sechs zusätzliche Monate überbrücken

Martina wurde im Oktober 1974 geboren und plant nach dem derzeitigen Recht ihre reguläre Altersrente mit 67 Jahren. Ohne weitere Gesetzesänderung würde sie diese Altersgrenze im Oktober 2041 erreichen.

Nach der Modellrechnung könnte für ihren Jahrgang eine Grenze von 67 Jahren und sechs Monaten gelten. Martina müsste dann bis April 2042 warten oder die sechs Monate durch Beschäftigung, Ersparnisse, eine Betriebsrente oder eine andere Leistung überbrücken.

Ob Martina tatsächlich länger arbeiten muss, steht heute noch nicht fest. Erst das Reformgesetz und die spätere Festsetzung anhand der Lebenserwartung schaffen eine verbindliche Grundlage.

Häufige Fragen zur geplanten Erhöhung des Rentenalters 1. Ist die Rente mit 67 bereits abgeschafft?

Nein. Für alle ab 1964 Geborenen gilt weiterhin eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Die Anhebung nach 2031 ist bislang eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Sie wird erst verbindlich, wenn Bundestag und Bundesrat den erforderlichen gesetzlichen Änderungen zugestimmt haben und das Gesetz verkündet wurde.

2. Wer wäre von der ersten Erhöhung betroffen?

Die neue Regelung soll ab 2032 greifen und damit erstmals den Geburtsjahrgang 1965 erfassen. Nach der Modellrechnung würde dessen Altersgrenze um etwa einen Monat steigen.

Wie ein Vertrauensschutz für rentennahe Versicherte aussieht, ist noch nicht abschließend festgelegt. Die endgültige Zuordnung kann daher vom heutigen Rechenmodell abweichen.

3. Müssen junge Menschen wirklich bis 70 arbeiten?

Das lässt sich derzeit nicht verbindlich sagen. Die Grenze von 70 Jahren für den Jahrgang 2024 entsteht durch eine jahrzehntelange Fortschreibung der heutigen Annahmen.

Die tatsächliche Grenze soll von der Entwicklung der Lebenserwartung abhängen und regelmäßig neu geprüft werden. Eine langsamere Entwicklung würde auch den Anstieg des Rentenalters bremsen.

4. Kann man weiterhin früher in Rente gehen?

Nach heutigem Recht ist eine vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren ab 63 Jahren möglich. Dafür fallen dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent je Monat an.

Die Kommission empfiehlt, das Mindestalter zunächst auf 64 Jahre anzuheben und danach zusammen mit der Regelaltersgrenze weiter zu verschieben. Ein Rentenbeginn mit 63 könnte damit für jüngere Jahrgänge entfallen.

5. Was geschieht mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren?

Die Kommission empfiehlt, diese Rentenart unter Beachtung des Vertrauensschutzes abzuschaffen. Ein früher Rentenbeginn allein wegen 45 Versicherungsjahren wäre dann nicht mehr ohne Kürzungen möglich.

Wann die Abschaffung beginnt und welche Jahrgänge geschützt werden, muss der Gesetzgeber entscheiden. Bis zu einer Gesetzesänderung gilt das bisherige Recht weiter.

6. Was können Versicherte jetzt tun?

Versicherte sollten ihren Versicherungsverlauf prüfen und eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Dadurch werden fehlende Beitrags-, Erziehungs-, Pflege- oder Ausbildungszeiten rechtzeitig sichtbar.

Größere finanzielle Entscheidungen sollten erst nach Prüfung der persönlichen Daten und der endgültigen Reformregeln getroffen werden. Für rentennahe Jahrgänge kann zusätzlich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll sein.

Der Beitrag Rente mit 67 vor dem Aus: Tabelle zeigt neue Altersgrenze für jeden Jahrgang erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Schwerbehinderung: Warum ein Kläger trotz GdB 80 sein Gutachten selbst bezahlen muss

Wer vor dem Sozialgericht auf eigenen Antrag einen bestimmten Arzt als Gutachter benennen lässt, kann am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. Das gilt selbst dann, wenn später ein höherer Grad der Behinderung anerkannt wird.

Das Bayerische Landessozialgericht lehnte die Kostenübernahme für ein Gutachten nach § 109 SGG ab. Der Gutachter hatte zwar einen GdB von 80 vorgeschlagen, doch der spätere Vergleich über GdB 80 beruhte nach Ansicht des Gerichts nicht auf diesem Gutachten.

Wichtig ist der zeitliche Unterschied: Das Gutachten stammte aus dem Jahr 2021, während der höhere GdB erst ab dem 1. Januar 2024 anerkannt wurde. Der Fall zeigt, welches Kostenrisiko mit einem solchen Gutachten verbunden ist.

Kläger wollte GdB 90 und das Merkzeichen aG

Bei dem Kläger war zunächst ein GdB von 70 mit den Merkzeichen G und B festgestellt worden. Berücksichtigt wurden unter anderem psychische Beschwerden, ein chronisches Schmerzsyndrom sowie Erkrankungen der Knie, der Wirbelsäule und der Atemwege.

Der Kläger hielt diese Bewertung für zu niedrig. Mit seiner Klage verlangte er einen GdB von mindestens 90 und zusätzlich das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung.

Das Sozialgericht ließ den Gesundheitszustand zunächst von Amts wegen durch einen Orthopäden untersuchen. Dieser bestätigte den GdB 70 und verneinte die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG.

Vom Kläger benannter Gutachter kam auf GdB 80

Anschließend beantragte der Kläger nach § 109 SGG, einen von ihm benannten Orthopäden als Sachverständigen zu hören. Dieser bewertete die Einschränkungen der Wirbelsäule höher und berücksichtigte Tinnitus sowie Schwerhörigkeit stärker.

Der Arzt kam im August 2021 zu einem Gesamt-GdB von 80. Außerdem hielt er die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG für erfüllt.

Das Sozialgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Die abweichenden Bewertungen seien nicht ausreichend begründet und würden durch die festgestellten Funktionseinschränkungen nicht überzeugend gestützt.

Ein Gericht muss die vom Sachverständigen vorgeschlagene GdB-Zahl nicht übernehmen. Der Arzt beschreibt die medizinischen Befunde, während das Gericht die rechtliche Gesamtbewertung vornimmt, wie unser Beitrag über die GdB-Feststellung trotz abweichender Gutachterbewertung erklärt.

Warum der Vergleich über GdB 80 die Kosten nicht rettete

Nachdem das Sozialgericht die Klage abgewiesen hatte, ging der Kläger in Berufung. Das Bayerische Landessozialgericht holte ein weiteres Gutachten ein und ließ den vom Kläger benannten Arzt ergänzend Stellung nehmen.

Die vom Landessozialgericht beauftragte Sachverständige bestätigte die bisherige Einschätzung. Der nach § 109 SGG gehörte Arzt hielt dagegen an seiner Bewertung fest und verwies zusätzlich auf eine zwischenzeitliche Verschlechterung der psychischen Beschwerden und der Schwerhörigkeit.

Im März 2024 endete das Verfahren mit einem Vergleich. Die Behörde verpflichtete sich, ab dem 1. Januar 2024 einen Gesamt-GdB von 80 festzustellen und keine weitere Nachprüfung von Amts wegen vorzunehmen.

Nach Abschluss des Verfahrens beantragte der Kläger, die Kosten des Gutachtens von 2021 der Staatskasse aufzuerlegen. Das Sozialgericht Landshut lehnte dies ab, und das Bayerische Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung mit Beschluss vom 9. Februar 2026, Az. L 3 SB 4/26 B.

Für das Gericht genügte die Übereinstimmung bei der Zahl 80 nicht. Der Vergleich gewährte den höheren GdB erst für einen späteren Zeitraum, und in der Niederschrift über den Vergleichstermin wurde das Gutachten aus 2021 nicht erwähnt.

Das Gericht sah deshalb keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen dem Gutachten und der Einigung.

Gegenstand der Kostenentscheidung war ausschließlich das Gutachten vom 2. August 2021. Über die Kosten der ergänzenden Stellungnahme vom 6. März 2023 wurde in diesem Beschwerdeverfahren nicht entschieden.

Was ein Gutachten nach § 109 SGG besonders macht

Sozialgerichte müssen den entscheidungserheblichen Sachverhalt nach § 103 SGG von Amts wegen erforschen. Hält das Gericht ein medizinisches Gutachten für erforderlich, bestimmt und beauftragt es einen geeigneten Sachverständigen.

§ 109 SGG eröffnet Menschen mit Behinderungen und weiteren in der Vorschrift genannten Berechtigten die Möglichkeit, einen bestimmten Arzt zu benennen. Das Gericht holt dessen Gutachten ein, darf die Beauftragung aber von einem Kostenvorschuss abhängig machen.

Begutachtung von Amts wegen Begutachtung nach § 109 SGG Das Gericht hält eine Untersuchung für notwendig und bestimmt den Sachverständigen. Der Kläger benennt einen bestimmten Arzt und beantragt dessen Anhörung. Die Kosten trägt grundsätzlich die Staatskasse. Das Gericht kann einen Kostenvorschuss verlangen. Das Gutachten soll eine vom Gericht erkannte Beweislücke schließen. Das Gutachten wird häufig beantragt, um Zweifel an vorhandenen medizinischen Bewertungen zu klären. Für den Kläger entsteht normalerweise kein eigenes Gutachterkostenrisiko. Der Kläger kann die Kosten endgültig selbst tragen müssen.

Ein Gutachten nach § 109 SGG ist kein privat beauftragtes Parteigutachten. Es wird durch das Gericht eingeholt, bleibt für den Antragsteller aber mit einem eigenen Kostenrisiko verbunden.

Die allgemeine Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens ändert daran nichts. § 183 SGG lässt die Kostenregelung für Gutachten nach § 109 SGG ausdrücklich unberührt.

Wie hoch der Vorschuss oder der endgültige Rechnungsbetrag im entschiedenen Fall war, geht aus dem veröffentlichten Beschluss nicht hervor. Eine konkrete Summe lässt sich daher nicht nennen.

Wann die Staatskasse die Gutachterkosten übernehmen kann

Über die endgültige Kostenübernahme entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Für eine Übernahme spricht, wenn das Gutachten neue beweiserhebliche Erkenntnisse liefert oder die medizinische Beurteilung auf eine deutlich breitere und überzeugendere Grundlage stellt.

Ein geringfügiger Beitrag zur Aufklärung genügt nicht. Das Gutachten muss für die gerichtliche Entscheidung oder den Ausgang des Verfahrens ein erhebliches Gewicht gewonnen haben.

Eine Übernahme kommt regelmäßig auch infrage, wenn das Gutachten weitere notwendige Ermittlungen von Amts wegen ausgelöst hat. Das gilt jedoch nicht, wenn diese Ermittlungen nur ergeben, dass die Hinweise des Gutachters unzutreffend waren.

Auch eine fehlerhafte Verfahrensweise des Gerichts kann für eine Kostenübernahme sprechen. Das betrifft etwa Fälle, in denen notwendige Ermittlungen von Amts wegen auf den Kläger verlagert werden.

Eine Kostenübernahme kann ebenfalls geboten sein, wenn das Gericht ein für die Entscheidung unerhebliches Gutachten nach § 109 SGG einholt, obwohl es den Antrag hätte ablehnen müssen. In einem solchen Fall übernahm das Bayerische Landessozialgericht die Kosten mit Beschluss vom 17. April 2024, Az. L 17 U 40/24 B.

Eine teilweise Kostenübernahme ist möglich, bleibt aber selten. Sie kann erwogen werden, wenn das Verfahren teilbare Streitpunkte enthält und das Gutachten nur einen davon wesentlich aufgeklärt hat.

Im vorliegenden Fall sah das Gericht weder beim GdB noch beim Merkzeichen aG einen solchen Beitrag. Deshalb schied auch eine anteilige Übernahme aus.

Worauf Betroffene vor dem Antrag achten sollten

Vor einem Antrag nach § 109 SGG sollte geprüft werden, welche konkrete Lücke das vorhandene Gutachten aufweist. Die bloße Hoffnung, ein anderer Arzt werde einen höheren Gesamt-GdB vorschlagen, reicht nicht.

Für ein weiteres Gutachten können übersehene Befunde, fehlende Untersuchungen oder unvollständig beschriebene Funktionseinschränkungen sprechen. Auch Widersprüche innerhalb eines Gutachtens oder eine für die Beweisfrage ungeeignete ärztliche Fachrichtung können eine weitere Untersuchung begründen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der streitige Zeitraum. Ein aktueller Befund über eine neu eingetretene Verschlechterung beweist nicht automatisch, dass schon mehrere Jahre zuvor ein höherer GdB vorlag.

Der Antrag sollte außerdem rechtzeitig gestellt werden. Das Gericht kann ihn nach § 109 Absatz 2 SGG ablehnen, wenn die Begutachtung das Verfahren verzögern würde und der Antrag aus grober Nachlässigkeit oder zur Verschleppung nicht früher eingereicht wurde.

Vor dem Antrag sollte zudem geklärt werden, wie hoch der verlangte Vorschuss ausfallen kann und ob der benannte Arzt die offene Beweisfrage tatsächlich beantworten kann. Betroffene sollten zunächst prüfen lassen, ob eine ergänzende Befragung des bereits gehörten Sachverständigen ausreicht.

Wer sich gegen einen zu niedrigen Bescheid wendet, findet weitere Hinweise in unserem Ratgeber zum Widerspruch gegen die GdB-Feststellung.

Praxisbeispiel: Höherer GdB erst nach einer Verschlechterung

Eine Klägerin hat einen GdB von 40 und verlangt wegen einer neurologischen Erkrankung einen GdB von 50. Auf ihren Antrag erstellt ein von ihr benannter Arzt im Jahr 2023 ein Gutachten und schlägt GdB 50 vor, das Gericht hält seine Begründung jedoch für nicht überzeugend.

Im Jahr 2025 verschlechtert sich der Gesundheitszustand der Frau deutlich. Die Behörde erkennt daraufhin in einem Vergleich GdB 50 ab Januar 2025 an.

Die spätere Einigung allein verpflichtet die Staatskasse nicht zur Übernahme des früheren Gutachtens. Dafür müsste das Gutachten aus 2023 die Sachaufklärung für den damals streitigen Zeitraum wesentlich verbessert haben.

Was ist ein Gutachten nach § 109 SGG?

Menschen mit Behinderungen und weitere in der Vorschrift genannte Berechtigte können beim Sozialgericht beantragen, einen von ihnen benannten Arzt als Sachverständigen zu hören. Das Gericht kann die Beauftragung davon abhängig machen, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und möglicherweise endgültig trägt.

Reicht ein höherer GdB im Vergleich für die Kostenübernahme?

Nein. Es muss ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem Gutachten und dem Vergleich bestehen. Eine spätere Anerkennung wegen eines verschlechterten Gesundheitszustands genügt dafür allein nicht.

Wann übernimmt die Staatskasse die Kosten?

Für eine Übernahme spricht, wenn das Gutachten neue und erhebliche Erkenntnisse liefert, eine wichtige Beweislücke schließt oder weitere notwendige Ermittlungen auslöst. Ein lediglich ausführliches oder für den Kläger günstiges Gutachten reicht nicht.

Ist das Verfahren vor dem Sozialgericht nicht kostenfrei?

Für Versicherte, Leistungsbezieher und Menschen mit Behinderungen ist das Verfahren grundsätzlich gerichtskostenfrei. Die Kosten eines auf eigenen Antrag eingeholten Gutachtens nach § 109 SGG sind von dieser Kostenfreiheit jedoch nicht erfasst.

Wurde dem Kläger das Merkzeichen aG zugesprochen?

Aus dem veröffentlichten Beschluss ergibt sich keine Zuerkennung des Merkzeichens aG. Wiedergegeben wird lediglich die Feststellung eines GdB von 80 ab dem 1. Januar 2024 und der Verzicht auf eine weitere Nachprüfung von Amts wegen.

Kann der Kläger gegen die Kostenentscheidung weiter vorgehen?

Nein. Der Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts ist nach § 177 SGG unanfechtbar.

Quellenverweis: Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. Februar 2026 – L 3 SB 4/26 B; SG Landshut, Beschluss vom 5. Juni 2025 – S 9 SB 396/20; § 109 SGG.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Warum ein Kläger trotz GdB 80 sein Gutachten selbst bezahlen muss erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Das Projekt „Abkehr von fossilen Brennstoffen“ [TAFF] hat sich zu einem weltweiten Programm entwickelt

David Wojick

Es begann als vage Idee, Strategien für Länder zu entwickeln, mit denen diese den Verbrauch fossiler Brennstoffe schrittweise einstellen können. Es handelte sich um ein Nebenprojekt der letztjährigen COP 30, das von Menschen ins Leben gerufen worden war, die den UN-Klimaprozess für ineffektiv hielten (was er ist).

(Siehe meinen Beitrag „Ein Abkommen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ausbrüten“)

Doch nach ihrer ersten internationalen Konferenz verfügen sie nun über ein umfassendes globales Programm, in dessen Rahmen bereits ein zweites Jahrestreffen geplant ist. Die Fahrpläne gibt es zwar noch, doch sie sind nur ein Teil des größeren Ganzen, das es mit den jährlichen UN-Klimakonferenzen (COPs) aufnehmen könnte.

Das erste Treffen wurde gemeinsam von Kolumbien und den Niederlanden ausgerichtet, während das zweite von Tuvalu und Irland ausgerichtet wird. Das sind ein Entwicklungsland und ein Industrieland – ein typisches Merkmal der UNO.

Das Programm hat nun ein einprägsames Akronym – TAFF. Es ist leicht auszusprechen und zu merken, während drei „F“s schwierig gewesen wären, weshalb man das „from“ weggelassen hat.

Zur ersten Konferenz gibt es einen entsprechend umfangreichen 176-seitigen Bericht mit dem wenig inspirierenden Titel [übersetzt] „Bericht – 1. Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen – Juni 2026“.

Als Auftaktveranstaltung, an der 57 Länder sowie zahlreiche weitere „Interessengruppen“ teilnahmen, gab es viele Reden, und der Bericht enthält zahlreiche Zitate daraus. Abgesehen von den Reden ist der Bericht sehr handlungsorientiert. Er besteht im Wesentlichen aus fünf „Handlungswegen“, die jeweils ein bis vier „Maßnahmen“ umfassen. Das ist zwar noch vage, aber zumindest sehen sie nach Maßnahmen aus.

Der textlich mit Abstand längste Pfad ist der 42-seitige Pfad 3 zu den Strategien. Hier ist der Text zusammen mit den Maßnahmen:

„Pfad 3: Entwicklung oder Stärkung nationaler und regionaler Strategien für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.

Maßnahme 3.1 Konzeption, Planung und Umsetzung wissenschaftlich fundierter und auf Rechten basierender Strategien für einen sozioökonomischen und energetischen Wandel sowie eine gerechte Entwicklung der Arbeitskräfte, verankert in einer nachhaltigen wirtschaftlichen Diversifizierung und neuen Wertschöpfungsketten“

Maßnahme 3.2: Umstellung von fossilen Brennstoffen auf saubere Energie, Energiesicherheit und -souveränität

Maßnahme 3.3: Zugang zu sauberer Energie für ländliche, abgelegene und kleine Gemeinden

Maßnahme 3.4: Planung des schrittweisen Abbaus und der endgültigen Einstellung der Gewinnung fossiler Brennstoffe“

Die übliche grüne Fantasie, wenn man bedenkt, dass etwa 80 % der weltweiten Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen stammt.

Maßnahme 3.4 könnte zu erheblicher Verwirrung führen, da die Gewinnung fossiler Brennstoffe nicht nur Energie liefert, sondern auch riesige Mengen an Rohstoffen für die Petrochemie umfasst. Unmengen von Konsum- und Industrieprodukten – von Kleidung bis hin zu Düngemitteln – benötigen diese aus fossilen Brennstoffen gewonnenen Chemikalien. Der Text dieses Abschnitts erwähnt weder die Petrochemie noch deren Produkte, sondern lediglich Energie.

Hinzu kommt der offensichtliche Bedarf an enormen Geldmitteln. Darauf wird im vierten Weg kurz eingegangen:

„Weg 4: Überwindung makroökonomischer Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen, Ausweitung der Investitionen in den Wandel und Beseitigung von Hindernissen in der internationalen und nationalen Finanzarchitektur“

Bei der Konferenz ging es eigentlich um Strategien, die nach Ansicht der Teilnehmer zweifellos vor der Finanzierung des Wandels erstellt werden müssen.

Es wird sicherlich spannend sein zu beobachten, wie die Länder darum ringen, ihren Weg in eine unmögliche Zukunft zu planen. Man darf allerdings nicht vergessen, dass es sich hier um professionelle Diplomaten handelt, die es verstehen, über unmögliche Dinge so zu sprechen, als wären sie real. Außerdem könnte die Erstellung dieser Pläne durchaus ein Weg sein, um Finanzmittel zu erhalten – allein schon, um sie zu erstellen. Die Finanzierung dieser Pläne scheint noch nicht diskutiert worden zu sein.

Was kurzfristig wirklich interessant sein wird ist, wie die UNO bei der COP31 im November mit dieser und mehreren anderen Splittergruppen umgeht.

So gibt es hier beispielsweise eine eigene Organisation für einen Vertrag zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.

Ich bin mir sicher, dass die UNO diese radikalen Gruppen gerne in ihre Reihen aufnehmen würde, weil diese ihr die Aufmerksamkeit und die Finanzmittel streitig machen könnten. Eine Einladung, auf der COP31 das Wort zu ergreifen, könnte ein Anfang sein – aber werden sie kommen, und was würden sie sagen?

Bleiben Sie bei CFACT auf dem Laufenden, während sich dieses Drama in naher Zukunft entfaltet.

Link: https://www.cfact.org/2026/08/24/the-transitioning-away-from-fossil-fuels-project-has-become-a-global-program/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Das Projekt „Abkehr von fossilen Brennstoffen“ [<em>TAFF</em>] hat sich zu einem weltweiten Programm entwickelt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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