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Diverses aus Deutschland

Die Transfrau Wenke Dargel von der Linkspartei hat Geschlecht, Klamotten und Partei gewechselt. Sie kämpft nun auf Listenplatz 17 für kostenloses Schulessen, Mietendeckel, Übergewinnabschöpfung und betont immer wieder die besondere Bedeutung von Käsebroten in ihrem Leben. Ihr Wahlkampfslogan: „Halle ist für alle da!“ Wir rufen ihr zu: „Das Käsebrot ist sicher!“ Ihre großformatige Kollegin, Sachsen-Anhalts Spitzenkandidatin […]

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KI-Ergebnisse bei Google: Informationsroulette bei den Landtagswahlen

netzpolitik.org - 1. September 2026 - 18:17

Eine Untersuchung hat sich angeschaut, wann bei Google welche KI-Ergebnisse beim Thema Landtagswahlen angezeigt werden. Dabei kam vor allem heraus: Der Suchmaschinenkonzern handelt intransparent und wenig nachvollziehbar.

Die Untersuchung vergleicht die Ergebnisse von Google mit dem Glücksspiel Roulette. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Hush Naidoo

Im September wird in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch hat deswegen untersucht, wie Googles KI-Übersichten mit Fragen zu wahlbezogenen Inhalten umgehen. Solche Übersichten spielt der Konzern bei rund der Hälfte aller Suchanfragen seit Anfang 2025 in Deutschland aus. Inzwischen informieren sich viele Nutzer:innen schnell über diese KI-erstellten Informationshäppchen, ohne auf die eigentliche Quelle zu klicken.

Dabei handelt Google jedoch intransparent, kritisiert AlgorithmWatch in ihrer Studie. So sei unklar, unter welchen Umständen Google die KI-Übersichten anzeigt. Wenn sie eingeblendet werden, dann sei die Vielfalt der Quellen begrenzt, die bei den Antworten herangezogen wird. Festgestellt hat die Untersuchung auch, dass die KI-Übersichten nicht neutral formuliert seien.

Google selbst gebe keine Auskunft darüber, nach welchen Kriterien KI-Übersichten angezeigt werden, so AlgorithmWatch. „Damit gestaltet der Konzern den Zugang zu politischen Inhalten augenscheinlich willkürlich. Ein solches Informationsroulette kann negative Auswirkungen auf die politische Meinungsbildung haben und damit zu einem Problem für die Demokratie werden“, so die Organisation.

Für die Untersuchung hatte AlgorithmWatch Zugang zu Googles „Search Researcher Result“-Softwareschnittstelle, über die seit dem Digital Services Act Forscher:innen auf bestimmte interne Daten von Online-Diensten zugreifen und diese analysieren können. Über die Schnittstelle stellte AlgorithmWatch im vergangenen Juli fast 4.500 Suchanfragen zu den Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, erfasste die Ergebnisse und wertete die KI-Übersichten sowie deren Quellen dann aus.

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Dabei konnte die Untersuchung immerhin herausfinden, dass Google bei wahlbezogenen Fragen deutlich seltener KI-Übersichten als bei unpolitischen Fragen generiert. AlgorithmWatch geht deswegen davon aus, dass Google im Hintergrund besondere Maßnahmen für Wahlen ergreife – welche genau, bleibe aber unklar.

Generell sei allerdings keine Systematik in der Untersuchung erkennbar gewesen, nach welchen Kriterien die KI-Übersichten gezeigt wurden: So lösten Fragen nach Umfragen durchgängig keine KI-Übersicht aus, während Fragen zu Parteien und einzelnen Kandidat:innen in 40 bis 50 Prozent der Fälle zu einer KI-Übersicht führen. Auch zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede: Google zeigt bei Fragen zu Sachsen-Anhalt deutlich weniger KI-Übersichten an als bei Fragen zu den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

AlgorithmWatch konnte auch feststellen, dass die Anzahl der in den KI-Übersichten hinterlegten Quellen gering war. So führte fast die Hälfte der angezeigten Links zu weniger als zehn Quellen und überdurchschnittlich häufig zum Videodienst YouTube, der zum Google-Konzern gehört. Unter den zehn top-referenzierten Webseiten seien öffentlich-rechtliche Sender, Wikipedia, weitere Social-Media-Plattformen sowie Regierungs- und Partei-Websites gewesen.

Neigung zur Schmeichelei

AlgorithmWatch hat in der Untersuchung außerdem festgestellt, dass politische Positionen der Kandidat:innen in KI-Übersichten „häufig nicht neutral, sondern mit positiven Formulierungen wiedergegeben werden.“ Dies liege laut der Untersuchung womöglich daran, dass generative Sprachmodelle zu Schmeichelei neigen (englisch „Sycophancy“, zu deutsch: „Sykophanz”), also die Meinung der Fragestellenden bestätigen. Im politischen Kontext ist dies nach Ansicht von AlgorithmWatch problematisch, da Wählende neutrale Informationen benötigen würden, um sich selbst ein Bild der Kandidierenden machen zu können.

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Von AlgorithmWatch mit den Ergebnissen konfrontiert, habe sich Google lediglich unverbindlich geäußert. Der Suchmaschinenkonzern sagte, dass die KI-Suchfunktionen qualitativ hochwertige Informationen aus einer vielfältigen Breite von Internet-Quellen anzeigen würden und auf den zentralen Ranking- und Sicherheitssystemen von Google basierten. „Die KI-Suchfunktionen sind so gestaltet, dass sie neutral und objektiv sind und, wie wir an anderer Stelle gesagt haben, erscheinen sie nicht bei jeder Suche”, so der Konzern gegenüber AlgorithmWatch weiter.

Fehlende Transparenz

Clara Helming hat die Untersuchung geleitet. Sie sieht das Problem in der fehlenden Transparenz: „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass Google im Hintergrund bewusste Entscheidungen trifft, wann eine KI-Übersicht zu den Wahlen angezeigt wird, wie die Inhalte formuliert sind und welche Quellen zitiert werden. Allerdings macht das Unternehmen diese Entscheidungen nicht transparent.“ Das sei problematisch, denn Googles Produktentscheidungen würden die Meinungsfreiheit beeinflussen und an dieser Stelle vor allem den Zugang zu verlässlichen Informationen und vielfältigen Quellen.

Matthias Spielkamp, Geschäftsführer bei AlgorithmWatch, sieht noch ein anderes Problem. Der Konzern eigne sich bei den KI-Übersichten massenhaft journalistische und andere Inhalte an, ohne um Erlaubnis zu fragen. Der Konzern greife damit „massiv die Finanzierungsmodelle privater journalistischer Medien und die Legitimität öffentlich-rechtlicher Angebote an“, so Spielkamp weiter. Er fordert: „Alle Anbieter generativer KI müssen transparent darüber informieren, wie KI-generierte Inhalte zustande kommen und sollten die Haftung für diese Inhalte übernehmen müssen.”

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Rentenerhöhung 2027: Neue Tabelle zeigt das mögliches Plus der Rente

Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zeichnet sich 2027 eine weitere deutliche Erhöhung ab. Nach der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung könnten die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2027 um 4,4 Prozent steigen.

Die Modellrechnung fällt damit sogar etwas höher aus als die Anpassung von 4,24 Prozent im Juli 2026. Fest beschlossen ist der Wert jedoch noch nicht, denn die endgültige Berechnung erfolgt erst im Frühjahr 2027.

Deutsche Rentenversicherung erwartet 4,4 Prozent mehr

Die Deutsche Rentenversicherung beziffert die mögliche Rentenanpassung für 2027 in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung auf 4,4 Prozent. Für 2028 werden derzeit 2,3 Prozent, für 2029 rund 2,8 Prozent und für 2030 etwa 2,9 Prozent angenommen.

Die Berechnungen beruhen unter anderem auf den Wirtschaftsannahmen der Bundesregierung, der erwarteten Lohnentwicklung und den geltenden Rentengesetzen.

Nach der Modellrechnung sollen die Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten 2027 um 3,2 Prozent steigen. Die vollständige Frühjahrsfinanzschätzung 2026 veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung als PDF.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll 2027 zunächst bei 18,6 Prozent bleiben. Gleichzeitig gilt weiterhin die gesetzliche Haltelinie, nach der das Sicherungsniveau vor Steuern bis einschließlich der Rentenanpassung 2031 mindestens 48 Prozent betragen soll.

Warum die 4,4 Prozent noch nicht sicher sind

Bei den 4,4 Prozent handelt es sich um eine Vorausberechnung und nicht um den bereits feststehenden Anpassungssatz. Wie hoch das Rentenplus tatsächlich ausfällt, hängt besonders von den endgültigen Lohndaten für 2026 und den Sozialabgaben ab.

Auch gesetzliche Änderungen können die Berechnung noch beeinflussen. Die Bundesregierung setzt den neuen aktuellen Rentenwert im Frühjahr 2027 durch eine Rentenwertbestimmungsverordnung fest, der anschließend der Bundesrat zustimmen muss.

Wie deutlich Prognose und endgültiger Wert voneinander abweichen können, zeigte sich bereits 2026. Während frühere Berechnungen von einem geringeren Plus ausgingen, wurden die gesetzlichen Renten schließlich um 4,24 Prozent angehoben. Ausführliche Berechnungen dazu finden Sie im Beitrag „Rentenerhöhung 2026: Tabelle zeigt die neue Rente“.

Tabelle: So viel mehr Rente könnte es 2027 geben

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen einer Erhöhung um 4,4 Prozent. Sämtliche Werte beziehen sich auf die monatliche Bruttorente und sind auf Cent gerundet.

Bisherige Bruttorente Mögliches Plus pro Monat Neue Bruttorente Zusätzlich von Juli bis Dezember 2027 500,00 Euro 22,00 Euro 522,00 Euro 132,00 Euro 750,00 Euro 33,00 Euro 783,00 Euro 198,00 Euro 1.000,00 Euro 44,00 Euro 1.044,00 Euro 264,00 Euro 1.250,00 Euro 55,00 Euro 1.305,00 Euro 330,00 Euro 1.500,00 Euro 66,00 Euro 1.566,00 Euro 396,00 Euro 1.750,00 Euro 77,00 Euro 1.827,00 Euro 462,00 Euro 1.913,40 Euro 84,19 Euro 1.997,59 Euro 505,14 Euro 2.000,00 Euro 88,00 Euro 2.088,00 Euro 528,00 Euro 2.250,00 Euro 99,00 Euro 2.349,00 Euro 594,00 Euro 2.500,00 Euro 110,00 Euro 2.610,00 Euro 660,00 Euro 2.750,00 Euro 121,00 Euro 2.871,00 Euro 726,00 Euro 3.000,00 Euro 132,00 Euro 3.132,00 Euro 792,00 Euro

Die bisherige Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst beträgt seit Juli 2026 rechnerisch 1.913,40 Euro brutto. Bei einem Plus von 4,4 Prozent würde sie um 84,19 Euro auf knapp 1.997,59 Euro steigen.

Die Tabelle zeigt für 2027 nur sechs Monate mit erhöhtem Betrag, weil die Anpassung erst zum 1. Juli wirksam wird. Bei unverändertem Rentenbetrag ergäbe sich im folgenden vollständigen Kalenderjahr ein doppelt so hoher zusätzlicher Bruttobetrag.

Der aktuelle Rentenwert könnte auf etwa 44,39 Euro steigen

Seit Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Bei einer Erhöhung um 4,4 Prozent würde er rechnerisch auf rund 44,39 Euro steigen.

Ein Entgeltpunkt würde damit etwa 1,87 Euro mehr Rente im Monat bringen. Wer beispielsweise 40 Entgeltpunkte besitzt, käme rechnerisch auf rund 1.775,60 Euro statt bisher 1.700,80 Euro brutto.

Der tatsächliche aktuelle Rentenwert wird allerdings erst mit der Anpassungsverordnung für 2027 festgesetzt. Die Berechnung dient daher lediglich der Orientierung.

Welche Renten von der Erhöhung erfasst werden

Die Anpassung betrifft nicht nur Altersrenten. Auch Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten sowie Witwen- und Witwerrenten werden anhand des neuen aktuellen Rentenwerts neu berechnet.

Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung beziehungsweise der Renten Service nimmt die Anpassung automatisch vor und verschickt eine Rentenanpassungsmitteilung.

Bei einer Witwen- oder Witwerrente kann zusätzlich der Freibetrag für die Einkommensanrechnung steigen, weil dieser an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist. Wie die Anrechnung funktioniert, erläutert der Beitrag „Neuer Freibetrag bei der Witwenrente“.

Das errechnete Plus ist ein Bruttobetrag

Eine Erhöhung um 4,4 Prozent bedeutet nicht, dass der gesamte Unterschied auf dem Konto ankommt. Von der gesetzlichen Bruttorente werden bei pflichtversicherten Rentnern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.

Wie hoch die Abzüge im Juli 2027 ausfallen, lässt sich noch nicht verlässlich berechnen. Der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, der Pflegeversicherungsbeitrag und die persönliche Familiensituation beeinflussen den Auszahlungsbetrag.

Kinderlose Rentner können einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag zahlen als Rentner mit nachgewiesener Elterneigenschaft. Privat krankenversicherte Menschen erhalten dagegen grundsätzlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung und haben deshalb eine andere Berechnung.

Die Erhöhung kann steuerliche Folgen haben

Für Bestandsrentner bleibt der einmal festgestellte steuerfreie Rentenbetrag grundsätzlich als fester Eurobetrag bestehen. Spätere reguläre Rentenerhöhungen erhöhen daher das steuerpflichtige Einkommen.

Das führt nicht automatisch dazu, dass Einkommensteuer gezahlt werden muss. Entscheidend sind die Höhe der gesamten Einkünfte, der persönliche Rentenfreibetrag, der Grundfreibetrag und mögliche abzugsfähige Aufwendungen.

Wer durch die Anpassung erstmals über eine steuerlich relevante Grenze gelangt, kann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet werden. Einen Überblick über anstehende Änderungen bietet der Beitrag „Rente und Steuern ab 2027: Fünf wichtige Änderungen“.

Grundsicherung kann das Rentenplus teilweise aufzehren

Bei der Grundsicherung im Alter gilt die gesetzliche Rente grundsätzlich als Einkommen. Steigt die Rente, kann das Sozialamt die ergänzende Grundsicherung entsprechend verringern.

Ohne einen anwendbaren Rentenfreibetrag führt die Erhöhung häufig zu einer nahezu gleich hohen Kürzung der Sozialleistung. Betroffene verfügen dann trotz höherer Bruttorente nicht über entsprechend mehr Geld.

Anders kann es aussehen, wenn der Freibetrag nach § 82a SGB XII wegen mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten greift. Dann bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente geschützt, wobei die gesetzliche Höchstgrenze zu beachten ist.

Über mögliche Änderungen bei diesem Freibetrag berichtet der Beitrag „Grundsicherung: Rentner sollen künftig einen Teil der gesetzlichen Rente behalten dürfen“.

Wann die höhere Rente ausgezahlt würde

Die mögliche Erhöhung gilt ab dem 1. Juli 2027. Wann der höhere Betrag erstmals auf dem Konto erscheint, hängt vom Beginn des Rentenbezugs ab.

Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, werden in der Regel vorschüssig gezahlt. Der erhöhte Juli-Betrag kann deshalb bereits Ende Juni 2027 auf dem Konto eingehen.

Bei einem Rentenbeginn ab April 2004 erfolgt die Zahlung grundsätzlich nachschüssig. In diesen Fällen wird die höhere Juli-Rente normalerweise erst Ende Juli 2027 überwiesen.

Rentenanpassungsmitteilung sollte geprüft werden

Auch wenn die Anpassung automatisch erfolgt, sollten Rentner die Mitteilung nicht ungeprüft ablegen. Wichtig sind der bisherige Bruttobetrag, das ausgewiesene Plus sowie die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Wird er trotz nachgewiesener Elterneigenschaft berechnet, kann der monatliche Auszahlungsbetrag zu niedrig sein.

Die Rentenanpassungsmitteilung ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt. Hinweise zu möglichen Fehlern und Fristen enthält der Ratgeber „Das müssen Rentner in ihrem Rentenbrief sofort prüfen“.

Praxisbeispiel: 66 Euro mehr Rente im Monat

Eine Rentnerin erhält im Juni 2027 eine gesetzliche Bruttorente von 1.500 Euro. Sollte die prognostizierte Erhöhung von 4,4 Prozent bestätigt werden, steigt ihre Bruttorente ab Juli auf 1.566 Euro.

Das monatliche Plus beträgt 66 Euro. Für die sechs Monate von Juli bis Dezember 2027 ergibt sich eine zusätzliche Bruttorente von insgesamt 396 Euro.

Von den 66 Euro werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Bezieht die Rentnerin ergänzende Grundsicherung, kann das Sozialamt außerdem einen Teil oder den gesamten Mehrbetrag als zusätzliches Einkommen berücksichtigen.

Häufige Fragen zur Rentenerhöhung 2027 Wie stark sollen die Renten 2027 steigen?

Die Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung geht von einer Erhöhung um 4,4 Prozent aus. Der endgültige Anpassungssatz steht voraussichtlich erst im Frühjahr 2027 fest.

Ab wann würde die höhere Rente gezahlt?

Die Rentenanpassung soll zum 1. Juli 2027 wirksam werden. Es handelt sich nicht um eine Erhöhung ab Januar.

Wie viel mehr gibt es bei 1.000 Euro Rente?

Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro würde das monatliche Plus 44 Euro betragen. Die neue Bruttorente läge damit bei 1.044 Euro.

Steigen auch Erwerbsminderungs- und Witwenrenten?

Ja, auch Erwerbsminderungsrenten und gesetzliche Hinterbliebenenrenten werden über den neuen aktuellen Rentenwert angepasst. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Kommen die 4,4 Prozent vollständig auf dem Konto an?

Nein, denn die Prozentangabe bezieht sich auf die Bruttorente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche steuerliche Folgen können den verfügbaren Mehrbetrag verringern.

Ist die Rentenerhöhung bereits beschlossen?

Nein. Die 4,4 Prozent stammen aus einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung und können sich noch verändern. Verbindlich wird die Anpassung erst durch die Rentenwertbestimmungsverordnung 2027.

Der Beitrag Rentenerhöhung 2027: Neue Tabelle zeigt das mögliches Plus der Rente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Mietschulden: Wann muss das Jobcenter zahlen?

Mietrückstand kann Sie die Wohnung kosten, denn bereits bei wenigen ungezahlten Monatsmieten kann der Vermieter Ihnen kündigen. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, leben Sie am Existenzminimum und können Mietschulden nicht aus eigener Tasche zahlen.

Das Jobcenter kann dann ihre Mietschulden als Darlehen übernehmen. Ob es das tut, liegt im Ermessen der Behörde. Wenn Sie in Gefahr sind, ihre Wohnung zu verlieren, dann verengt sich der Spielraum, denn das Jobcenter soll verhindern, dass Sie obdachlos werden.

Das Jobcenter muss jedoch nicht immer Mietschulden per Darlehen ausgleichen. Es geht darum, ob eine Kostenübernahme die Wohnung sichert, ob es keine anderen Möglichkeiten gibt, oder, ob es eigenes Vermögen gibt, dass Betroffene einsetzen können.

Drohende Wohnungslosigkeit – HIlfe vom Jobcenter

§ 22 Abs. 8 SGB II nennt zwei Situationen. Einmal kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen, in der zweiten Lage soll es das tun. Die Behörde kann Mietrückstände tragen, um die Unterkunft zu sichern. Droht indessen Wohnungslosigkeit, soll es Schulden übernehmen.

“Kann” bedeutet weitgehendes Ermessen im Einzelfall. “Soll” gibt hingegen die Zustimmung als Regel vor. Nur in Ausnahmen können die Jobcenter bei drohender Wohnungslosigkeit ein Darlehen verweigern.

Das Darlehen muss die Wohnung tatsächlich retten können

§ 22 Abs. 8 SGB II hat das ausdrückliche Ziel, die bestehende Unterkunft zu erhalten. Folglich übernehmen Jobcenter grundsätzlich keine Mietschulden für eine aufgebene Wohnung. Auch wenn der Vermieter das Mietverhältnis sowieso beenden wird, können Sie kein Darlehen erwarten.

Sie sichern sich deshalb ab, indem Ihnen der Vermieter schriftlich bestätigt, das Mietverhältnis fortzusetzen, wenn die Schulden getilgt sind.  Das ist maßgeblich für die Entscheidung des Jobcenters.

Denkbeispiel: Maik-André aus Tangermünde droht die Kündigung

Maik-André ist 56 Jahre alt und lebt allein in einer Wohnung in Tangermünde. Seine Warmmiete beträgt 610 Euro. Nach einem finanziellen Engpass konnte er zwei Monatsmieten nicht vollständig bezahlen. Insgesamt stehen inzwischen 1.220 Euro offen.

Mittlerweile erhält Maik-André Grundsicherungsgeld. Die laufenden Kosten seiner Wohnung berücksichtigt das Jobcenter. Sein Vermieter kündigt an, wegen der Rückstände das Mietverhältnis zu beenden. Gleichzeitig erklärt er schriftlich, dass Maik-André bleiben kann, wenn die offenen 1.220 Euro kurzfristig gezahlt werden.

Maik-André verfügt über keine ausreichenden Rücklagen und kann auch keine Ratenzahlung vereinbaren. Ohne die Übernahme der Schulden droht ihm der Verlust der Wohnung.

Ein Mietschulden-Darlehen nach § 22 Abs. 8 SGB II ist hier sehr wahrscheinlich. Die Zahlung kann erstens die Wohnung erhalten, sie ist zweitens erforderlich und Maik-André kann die Schulden drittens nicht selbst ausgleichen.

Das Jobcenter kann das ausstehende Geld unmittelbar an den Vermieter zahlen und auch die laufende Miete direkt an diesen überweisen.

Zuerst ist das eigene Vermögen dran

Beim Grundsicherungsgeld bleibt Ihnen ein Schonvermögen. § 22 Abs. 8 SGB II definiert einen altersabhängigen Vermögensfreibetrag. Ab dem 51. Lebensjahr beträgt dieser Freibetrag 20.000 Euro.

Das Schonvermögen kann zwar jemand behalten und zugleich Grundsicherung beziehen, doch Sie müssen es zuerst einsetzen, bevor das Jobcenter ihre Mietschulden als Darlehen übernimmt.

Ohne ausreichendes Schonvermögen, um die Schulden auszugleichen, stellt sich die Frage nicht.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Wenn der Vermieter sich auf eine Ratenzahlung einlässt, die auch bei Grundsicherung möglich wäre, wird das Jobcenter ein Schuldendarlehen voraussichtlich ablehnen. Das Darlehen erscheint dann nicht notwendig.

Umgekehrt ist es ein starkes Argument für ein Darlehen, wenn der Vermieter von Ihnen verlangt, die Schulden sofort und vollständig zu zahlen und ansonsten mit Räumzug droht. Ratenzahlungen sind dann keine Alternative.

Es geht also bei Mietrückständen immer um den konkreten Einzelfall für ein Darlehen.

Nicht jede Kündigung lässt sich durch Nachzahlung beseitigen

Das Mietrecht enthält eine Schonfristregelung. Unter Umständen kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Schulden innerhalb von zwei Monaten des Räumungsanspruchs gezahlt werden oder eine öffentliche Stelle die Zahlung zusichert.

Dieses Recht hat aber einen Haken. Kündigt der Vermieter nicht nur fristlose, sondern zugleich ordentlich, verhindert eine Zahlung in der Schonfrist nur die fristlose Kündigung.

Wenn sich also durch ein Darlehen der Verlust der Wohnung nicht aufhalten lässt, wird das Jobcenter es vermutlich nicht geben. In einer solchen Notlage sollten Sie sich unbedingt meitrechtlich beraten lassen.

Darlehen trotz Räumungsklage

Das bedeutet jedoch gerade nicht, dass eine erhobene Räumungsklage zwangsläufig ein Darlehen des Jobcenters verhindert. Sie kann sogar eine besondere Dringlichkeit bedeuten, die Rückstände zu übernehmen.

Betroffene sollten dem Jobcenter Kündigung, Mahnungen und Räumungsklage unverzüglich selbst vorlegen und ein Darlehen beantragen.

Mietschulden sofort beim Jobcenter anzeigen

Sie müssen zwar keinen förmlichen Antrag auf Übernahme der Mietschulden stellen. In der Praxis fahren Sie allerdings  besser, wenn Sie es tun, und zwar inklusive der nötigen Unterlagen: Mietvertrag, eine Aufstellung der Rückstände, Mahnungen oder Kündigungen des Vermieters, Räumungsklage sowie Nachweise über Vermögen.

Am besten ist zusätzlich eine Erklärung des Vermieters, dass die Wohnung bei vollständiger Zahlung der Rückstände erhalten bleibt.

Sie zahlen das Darlehen vom Regelsatz ab

Das Jobcenter zieht das Darlehen in Raten von ihrem Regelbedarf ab, die Tilgungsrate beträgt fünf Prozent pro Monat. Bei einem alleinstehenden Erwachsenen beträgt der Regelbedarf 563 Euro, und die Raten liegen dann bei 28,15 Euro im Monat.

FAQ: Mietschulden und Darlehen des Jobcenters Muss das Jobcenter Mietschulden immer übernehmen?

Nein. Grundsätzlich entscheidet das Jobcenter nach den Umständen des Einzelfalls. Droht jedoch Wohnungslosigkeit und ist die Übernahme der Schulden gerechtfertigt sowie notwendig, sollen die Mietschulden im Regelfall übernommen werden.

Werden Mietschulden als Zuschuss bezahlt?

Normalerweise nicht. § 22 Abs. 8 SGB II sieht grundsätzlich ein Darlehen vor. Ein Zuschuss kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.

Was sollte ich tun, wenn bereits eine Kündigung vorliegt?

Informieren Sie das Jobcenter sofort schriftlich und legen Sie die Kündigung und alle Unterlagen vor. Bei einer Räumungsklage, sollten Sie auch diese einreichen. Am besten bestätigt der Vermieter schriftlich, dass er das Mietverhältnis bei vollständiger Zahlung fortsetzt.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit, Informationen zum Grundsicherungsgeld und zur Tilgung von Darlehen nach dem SGB II (Bundesagentur für Arbeit)
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Oktober 2024 – VIII ZR 106/23; Schonfristzahlung beseitigt eine zusätzliche ordentliche Kündigung nicht (Juris)
Sozialgesetzbuch II, § 12 – altersabhängige Vermögensfreibeträge (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch II, § 22 Abs. 7 bis 9 – Direktzahlung, Mietschuldenübernahme und Räumungsklage (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch II, § 42a – Tilgung von Darlehen mit fünf Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (Gesetze im Internet)
Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 543 und 569 – Kündigung wegen Mietrückständen und Schonfristzahlung (Gesetze im Internet)

 

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Mieter aufgepasst: Kalte Wohnung gleich weniger Miete

Heizperiode beginnt: Wann eine kalte Wohnung zur Mietminderung berechtigt

Wenn die Temperaturen im Herbst sinken, muss eine Mietwohnung ausreichend beheizbar sein. Bleiben Wohnräume trotz aufgedrehter Heizkörper deutlich zu kalt oder fällt die Heizung vollständig aus, liegt regelmäßig ein Wohnungsmangel vor.

Mieter dürfen dann grundsätzlich die Miete mindern. Wie hoch die Kürzung ausfallen kann, hängt jedoch von der erreichten Raumtemperatur, der Dauer des Mangels, der Jahreszeit und dem Umfang der betroffenen Räume ab.

Eine gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht

Häufig wird die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode bezeichnet. Dieser Zeitraum steht jedoch nicht als allgemeine Frist im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern ergibt sich vor allem aus Mietverträgen und der mietrechtlichen Praxis.

Der Vermieter darf die Heizung deshalb nicht allein mit dem Hinweis ausgeschaltet lassen, der Monat September oder Mai gehöre nicht zur Heizperiode. Wird es über mehrere Tage ungewöhnlich kalt und sinken die Temperaturen in der Wohnung stark ab, muss eine ausreichende Beheizung auch außerhalb des üblichen Zeitraums ermöglicht werden.

Der Mieterverein zu Hamburg hält ein Einschalten spätestens dann für erforderlich, wenn die Raumtemperatur tagsüber unter 18 Grad fällt und eine kalte Witterung voraussichtlich mehrere Tage anhält. Entscheidend bleibt die tatsächliche Nutzbarkeit der Wohnung und nicht nur das Datum im Kalender.

Diese Temperaturen muss eine Wohnung üblicherweise erreichen

Auch für die Mindesttemperatur enthält das Gesetz keine feste Gradzahl. Nach der verbreiteten mietrechtlichen Bewertung müssen Wohnräume tagsüber regelmäßig auf 20 bis 22 Grad erwärmt werden können.

Der Deutsche Mieterbund nennt dafür den Zeitraum von 6 bis 24 Uhr. Nachts darf die Leistung der Anlage abgesenkt werden, eine Raumtemperatur von ungefähr 18 Grad sollte aber weiterhin erreichbar sein.

Die Werte bedeuten nicht, dass Mieter ihre Räume ständig so warm halten müssen. Sie müssen die Möglichkeit haben, diese Temperaturen mit der vorhandenen Anlage und bei gewöhnlicher Nutzung zu erreichen.

Situation Mietrechtliche Einordnung Hinweis zur Minderungsquote 20 bis 22 Grad am Tag, etwa 18 Grad in der Nacht Die üblicherweise erwartete Beheizbarkeit ist im Regelfall gegeben. Allein wegen dieser Temperaturen besteht normalerweise kein Minderungsrecht. Nur 16 bis 18 Grad am Tag Die Gebrauchstauglichkeit kann deutlich eingeschränkt sein. Der Deutsche Mieterbund nennt 20 bis 30 Prozent als Beispiel. Das ist keine feste Vorgabe. Einzelner Raum bleibt kalt Auch ein teilweiser Heizungsausfall kann einen Mangel darstellen. Die Quote fällt häufig geringer aus als bei einer vollständig kalten Wohnung und richtet sich nach Größe und Nutzung des Raums. Keine funktionierende Heizung während einer kalten Jahreszeit Die Nutzbarkeit der Wohnung ist erheblich beeinträchtigt. Das Amtsgericht Düsseldorf sprach in einem besonderen Fall 50 Prozent zu. Andere Umstände können zu einer abweichenden Quote führen. Kälte tritt nur an einzelnen Stunden oder Tagen auf Dauer und Intensität müssen genau betrachtet werden. Die Minderung wird nur für die tatsächliche Zeit der Beeinträchtigung berechnet.

Die Tabelle bietet nur Orientierung. Mietminderungstabellen sind keine verbindlichen Tarife, weil Gerichte jeden Fall anhand seiner eigenen Umstände bewerten.

Wann aus niedrigen Temperaturen ein Mietmangel wird

Nach Paragraf 536 BGB ist die Miete angemessen herabgesetzt, wenn ein nicht nur unerheblicher Mangel den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Bei einer lediglich geringfügigen und sehr kurzen Abweichung kann ein Minderungsrecht ausscheiden.

Ein Mangel kann nicht nur bei einem vollständigen Ausfall entstehen. Auch eine Anlage, die zwar läuft, aber die notwendigen Temperaturen nicht erreicht, kann die Wohnung mangelhaft machen.

Ein Verschulden des Vermieters ist für die Minderung nicht erforderlich. Hat der Mieter den Schaden dagegen selbst verursacht oder verweigert er ohne Grund einen erforderlichen Reparaturtermin, kann das seine Rechte beeinträchtigen.

Ein aktuelles Urteil zeigt, warum pauschale Quoten riskant sind

Das Amtsgericht Düsseldorf bestätigte mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Oktober 2024 eine Minderung um 50 Prozent der Bruttomiete. In dem Verfahren war die Wohnung von der Heizungsanlage des Hauses getrennt worden und während der kalten Monate überhaupt nicht mehr regulär beheizbar.

Das Gericht hielt die Nutzung stark eingeschränkt, weil ein längerer Aufenthalt in der ausgekühlten Wohnung kaum möglich war. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 46 C 163/24 ist dennoch kein allgemeiner Satz, nach dem jeder Ausfall automatisch eine Kürzung um 50 Prozent erlaubt.

Der Umfang kann geringer sein, wenn nur ein Zimmer betroffen ist, der Ausfall nur wenige Stunden dauert oder eine wirksame Ersatzbeheizung bereitsteht. Bei extrem niedrigen Temperaturen, zusätzlichem Warmwasserausfall oder weitgehender Unbewohnbarkeit kann die Beeinträchtigung dagegen schwerer wiegen.

Die Mängelanzeige darf nicht aufgeschoben werden

Mieter müssen einen während der Mietzeit auftretenden Mangel nach Paragraf 536c BGB unverzüglich anzeigen. Kann der Vermieter wegen einer unterlassenen Meldung keine Abhilfe schaffen, kann der Mieter sein Minderungsrecht für diesen Zeitraum verlieren und zudem für Folgeschäden haften.

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Aus Beweisgründen sollte die Meldung jedoch schriftlich erfolgen und das Datum, die betroffenen Räume, die gemessenen Temperaturen sowie Beginn und Verlauf des Ausfalls nennen.

Ein Zugangsnachweis und gespeicherte Nachrichten verhindern späteren Streit darüber, ob die Hausverwaltung von dem Problem wusste. Eine angemessen kurze Frist zur Beseitigung ist bei winterlicher Kälte sinnvoll, obwohl eine vorherige Frist nicht erst das Minderungsrecht entstehen lässt.

So lassen sich niedrige Temperaturen nachvollziehbar belegen

Ein einzelnes Foto eines Thermometers belegt meist nur einen kurzen Augenblick. Aussagekräftiger sind mehrmals täglich wiederholte Messungen mit Datum, Uhrzeit, Raum und Außentemperatur.

Als brauchbare Messstelle gilt ungefähr die Mitte des Raums in einem Meter Höhe. Das Thermometer sollte nicht unmittelbar am Heizkörper, Fenster, Boden oder an einer kalten Außenwand stehen, weil solche Stellen das Ergebnis verzerren können.

Zeugen, Fotos und Nachrichten anderer Bewohner können die eigenen Aufzeichnungen ergänzen. Kommt zusätzlich Feuchtigkeit hinzu, sollten auch nasse Stellen und Schimmel fotografiert und gesondert gemeldet werden.

Wie wichtig eine schnelle Anzeige und eine belastbare Dokumentation bei Feuchtigkeit sind, erläutert der Beitrag „Schimmel in der Wohnung: Dieser Fehler verhindert Mietminderung“.

Die Kürzung wird von der Bruttomiete berechnet

Als Berechnungsgrundlage dient grundsätzlich die Bruttomiete einschließlich der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten. Das entspricht dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2005 mit dem Aktenzeichen XII ZR 225/03 und ist besonders wichtig, wenn Mieter nur von der Nettokaltmiete ausgehen.

Die Quote wird außerdem zeitanteilig nur auf die Tage angewendet, an denen der Mangel tatsächlich bestand. Bei einem acht Tage dauernden Ausfall darf daher nicht ohne Weiteres die gesamte Monatsmiete um den angesetzten Prozentsatz reduziert werden.

Die Unsicherheit liegt fast immer in der passenden Höhe. Wer deutlich zu viel einbehält, kann einen Mietrückstand aufbauen und dadurch eine Kündigung riskieren; weitere Hinweise enthält der Beitrag „Mietrückstand: Diese 7 Fehler kosten die Wohnung“.

Volle Zahlung unter Vorbehalt kann das Kündigungsrisiko senken

Ist die Quote unklar, kann es sicherer sein, die Miete zunächst vollständig und ausdrücklich unter Vorbehalt zu zahlen. Der zu viel gezahlte Betrag kann anschließend zurückverlangt werden, wenn der Umfang der berechtigten Minderung geklärt ist.

Der Vorbehalt sollte dem Vermieter nachweisbar mitgeteilt und dem konkreten Heizungsmangel zugeordnet werden. Bei hohen Beträgen oder einer Kündigungsdrohung ist eine Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht ratsam.

Heizlüfter, Zusatzstrom und Notmaßnahmen

Stellt der Vermieter geeignete Heizgeräte bereit, kann das die Beeinträchtigung verringern. Es kommt aber darauf an, ob sich die Räume damit tatsächlich ausreichend und sicher erwärmen lassen und wer die zusätzlichen Stromkosten trägt.

Belege über geliehene Heizgeräte und erhöhten Stromverbrauch sollten aufbewahrt werden. Ein Ersatz solcher Aufwendungen kann nach Paragraf 536a BGB in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mieter sollten eine umfangreiche Reparatur an der Hausanlage nicht ohne Abstimmung selbst beauftragen. Eine eigenständige Mangelbeseitigung mit Kostenerstattung ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig, etwa wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder sofortiges Handeln zur Erhaltung der Wohnung erforderlich wird.

Kälte und Schimmel können zwei zusammenhängende Mängel sein

Kühlen Wände stark aus, kann sich Feuchtigkeit leichter an kalten Flächen niederschlagen. Entsteht dadurch Schimmel, muss auch dieser Zustand sofort dokumentiert und angezeigt werden.

Die Prozentsätze mehrerer Mängel dürfen nicht einfach zusammengerechnet werden. Bewertet wird die gesamte Einschränkung der Wohnnutzung, wobei Ursache, Ausmaß und Überschneidung der Beschwerden berücksichtigt werden.

Mieter müssen ihre Wohnung nicht dauerhaft auf 20 oder 22 Grad erwärmen. Sie müssen aber so heizen und lüften, dass vermeidbare Schäden an der Wohnung und ein Einfrieren von Leitungen verhindert werden.

Bezieher von Grundsicherung sollten auch das Jobcenter informieren

Wer Leistungen für Unterkunft und Heizung erhält, sollte eine geltend gemachte Mietminderung zusätzlich dem Jobcenter mitteilen. Eine wirksame Kürzung kann die tatsächlich geschuldeten Unterkunftskosten verändern.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Mietminderung und einem vorläufig zurückbehaltenen Betrag. Wie die Änderung belegt werden kann, zeigt der Beitrag „Mietminderung bei Grundsicherung: So melden Sie diese dem Jobcenter richtig“.

Praxisbeispiel: Acht Tage lang nur 17 Grad

Eine Mieterin zahlt monatlich 900 Euro Bruttomiete. Vom 5. bis zum 12. November erreicht ihr Wohnzimmer trotz vollständig geöffnetem Thermostat nur 17 Grad, was sie mehrmals täglich misst und am ersten Tag schriftlich meldet.

Nach Beratung wird für das Beispiel eine Minderungsquote von 25 Prozent angenommen. Bei einer vereinfachten Berechnung mit 30 Monatstagen ergibt sich für acht Tage ein Minderungsbetrag von 60 Euro: 900 Euro geteilt durch 30, multipliziert mit acht Tagen und anschließend mit 25 Prozent.

Die 25 Prozent sind keine allgemein gültige Quote. Wären weitere Räume betroffen, lägen die Temperaturen niedriger oder fiele zusätzlich das Warmwasser aus, könnte die Bewertung anders ausfallen.

Fragen und Antworten zur Mietminderung bei einer kalten Wohnung 1. Ab welcher Temperatur darf die Miete gemindert werden?

Eine gesetzliche Gradgrenze gibt es nicht. Werden tagsüber 20 bis 22 Grad nicht erreicht, kann ein Mangel vorliegen; Dauer, Räume und Ausmaß der Abweichung entscheiden über die Höhe.

2. Muss der Vermieter zuerst eine Frist verstreichen lassen?

Nein, die Minderung entsteht bei einem erheblichen Mangel grundsätzlich kraft Gesetzes. Der Mangel muss aber unverzüglich angezeigt werden, und eine kurze Frist zur schnellen Reparatur ist bei Kälte regelmäßig sinnvoll.

3. Darf die Heizung nachts auf 16 Grad abgesenkt werden?

Eine nächtliche Absenkung ist zulässig, nach verbreiteter Bewertung sollten jedoch ungefähr 18 Grad erreichbar bleiben. Eine dauerhafte Absenkung auf 16 Grad kann daher einen Mangel darstellen.

4. Gilt das Minderungsrecht auch im September oder Mai?

Ja, wenn die Witterung länger kalt bleibt und die Wohnung nicht ausreichend beheizbar ist. Der Vermieter kann sich dann nicht allein auf die übliche Heizperiode berufen.

5. Wie hoch darf die Miete bei 17 Grad gekürzt werden?

Der Deutsche Mieterbund nennt für 16 bis 18 Grad beispielhaft 20 bis 30 Prozent. Vor einer Kürzung sollte geprüft werden, wie lange die Temperatur anhielt, welche Räume betroffen waren und ob weitere Ausfälle bestanden.

6. Was ist der häufigste Fehler bei einem Heizungsausfall?

Besonders riskant ist es, ohne nachweisbare Mängelanzeige und ohne Temperaturaufzeichnungen einen hohen Betrag einzubehalten. Dadurch werden Beweise verschenkt und es kann ein kündigungsrelevanter Mietrückstand entstehen.

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How Israel manufactured a fuel shortage in the West Bank

Long gas station lines are a symptom of deeper structural problems: banking restrictions, total dependence on Israeli supply, and a PA in financial crisis.

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Es bleibt alles beim Alten: Politisch spielt der Klimawandel nach wie vor keine Rolle

H.Sterling Burnett

Die Wahrheit über das aktuelle Wetter und den langfristigen Klimawandel: es bleibt alles beim Alten. Das Wetter ist das gleiche wie immer: chaotisch und wechselhaft, mit kaum oder gar keinen sich verschlechternden Trends. Auch das Klima ist unverändert: Es verändert sich langsam im Laufe der Zeit, wobei sich Arten an solche Veränderungen anpassen oder in manchen Fällen die lokale Umwelt an ihre Bedürfnisse anpassen.

Das entspricht zwar nicht dem Verständnis von Klimawandel und Wetter, das man aus den alarmierenden täglichen Schlagzeilen in den Mainstream-Medien gewinnt, aber es ist das, was die realen Wetterdaten zeigen.

„The Song Remains the Same“ ist auch eine treffende Beschreibung des aktuellen Stands der Besorgnis über den Klimawandel in der Öffentlichkeit, genauer gesagt bei den Wählern. Vor zweieinhalb Jahrzehnten interessierte sich niemand sonderlich für den Klimawandel, und trotz jahrelanger Propaganda und Panikmache, mit der versucht wurde, die Öffentlichkeit dazu zu bringen, ihre persönlichen Freiheiten an internationale Klimabürokraten abzutreten, rangiert der Klimawandel nach wie vor ganz unten auf der Liste der Sorgen der Menschen.

Die jüngste Meinungsumfrage der „Washington Post“ (WaPo) und von Ipsos ergab – wenig überraschend –, dass die Demokraten bei den nächsten Wahlen favorisiert werden. Dies könnte auf die hohen Ablehnungswerte von Präsident Trump, die Besorgnis der Öffentlichkeit über die Lage des Landes, das übliche Ergebnis von Zwischenwahlen – wonach die Regierungspartei Sitze verliert – oder eine Kombination verschiedener Faktoren zurückzuführen sein. Dennoch liegen die Chancen der Republikaner, die Mehrheit im Kongress zu behalten, nahe an der Fehlermarge der Umfrage, obwohl ein Großteil der Bevölkerung mit dem Kurs des Landes, insbesondere mit der Wirtschaftslage, unzufrieden ist – was zum Teil auf eine für sie günstige Neugliederung der Wahlkreise zurückzuführen ist. Es scheint, dass jene Partei den Sieg davontragen wird, der es am besten gelingt, ihre Wähler zu mobilisieren, damit diese zur Wahlurne gehen.

Die Umfragen zeigen zudem, dass der Klimawandel keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Zwischenwahlen haben wird. Das war auch bisher noch nie der Fall – warum sollte es also jetzt anders sein?

Wie sich bereits bei den Wahlen 2024 zeigte, gehen die Demokraten im Wahlkampf dem Thema Klimawandel aus dem Weg. Auch die Republikaner, die gesunden Menschenverstand oder zumindest Wahlkampfgeschick und möglicherweise die Fähigkeit zum Lesen von Daten an den Tag legen, haben den Klimawandel bisher nur selten als wichtiges Thema in ihren Wahlkampagnen behandelt. Die Republikaner – oder zumindest der Großteil von ihnen – haben sich nie der Vorstellung angeschlossen, dass eine drohende Klimakatastrophe eine staatlich gelenkte, von oben verordnete Umgestaltung der gesamten Wirtschaft rechtfertigt, wie sie von den Klima-Alarmisten gefordert wird.

Interessanterweise erschien diese jüngste Umfrage gerade zu einer Zeit, als die täglichen Schlagzeilen fälschlicherweise verkündeten, die Welt erlebe beispiellose globale Hitzewellen – angekündigt in großer Schrift und mit Ausrufezeichen. Okay, ich gebe zu, das Letzte habe ich mir ausgedacht. Dennoch lauteten die Schlagzeilen lautstark, dass laut der National Oceanic and Atmospheric Administration der Juli der heißeste seit Beginn der Aufzeichnungen gewesen sei.

Doch selbst mit diesen untergangsstimmigen Verlautbarungen, die ihnen in den Ohren klingen und am unteren Rand ihrer Social-Media-Feeds vorbeiziehen, zeigt sich der Großteil der Öffentlichkeit von den angeblichen Gefahren des Klimawandels weitgehend unbeeindruckt. Glaubt man den Umfragen, rangiert der Klimawandel mit nur 3 Prozent auf der Liste der Themen, die der Öffentlichkeit am meisten am Herzen liegen, weiter unten als fast jedes andere denkbare Thema.

Die Sorge um die Wirtschaft, hohe Preise und Arbeitsplätze rangierten gemeinsam an der Spitze der wichtigsten Anliegen – wie fast immer, selbst in guten Zeiten.

Zur Bestürzung der Demokraten, da bin ich mir sicher, bleibt die illegale Einwanderung das zweitwichtigste Thema, das den Menschen am meisten Sorgen bereitet – direkt hinter der Wirtschaft. An dritter Stelle folgt die Außenpolitik, was angesichts der anhaltenden bewaffneten Konflikte im Iran und in der Ukraine sowie unseres fortwährenden Kampfes gegen von ausländischen Regierungen unterstützte Drogenhändler nicht überrascht.

Was manche vielleicht überraschen mag ist, dass einige andere Themen noch vor dem Klimawandel rangieren: zum Beispiel die Integrität von Wahlen, der SAVE Act sowie LGBTQ-Rechte und -Werte, Moral und Fairness. All diese Themen rangierten als Anliegen noch vor dem Klimawandel. Der Klimawandel landete auf Platz 16 oder darunter; das lässt sich schwer sagen, weil der Artikel der „Washington Post“ über die Umfrage die Liste bei den ersten 15 Themen abschloss, so dass alles unter 3 Prozent nicht in die Grafik aufgenommen worden ist.

Während die „Washington Post“ der geringen Bedeutung des Klimawandels keine große Beachtung schenkte, tat dies CNN sehr wohl und widmete dem Thema einen ganzen Beitrag. Nachdem er mehrfach betont hatte, wie heiß es gewesen sei, erklärte Harry Enten, Chefdatenanalyst bei CNN: „Unter dem Strich lässt sich sagen, dass es den Wählern, einfach ausgedrückt, egal ist, was den Klimawandel angeht. Es ist ihnen egal.

Ich meine, schaut euch doch einfach diese Zahlen an: Okay, das wichtigste Thema bei einer Zwischenwahl – man kann bis zu drei Themen nennen. Die Wirtschaft steht, wenig überraschend, mit 54 % an erster Stelle. Einwanderung: 28 %. Schauen Sie sich den Klimawandel an … ganz unten bei 3 %“, fuhr Entin fort. „Ich bin nicht der beste Mathematiker der Welt, aber ich weiß verdammt sicher, dass 54 % um einiges höher sind als 3 %.

Obwohl es im Juli so warm war – dem heißesten Monat, der hier in den Vereinigten Staaten von Amerika jemals gemessen wurde –, sagen die Wähler, einfach ausgedrückt nicht, dass der Klimawandel ein Thema sein wird, das ihre Wahlentscheidung bei den Zwischenwahlen beeinflusst“, bemerkte Entin. Er erklärte anschließend, dass die Besorgnis über den Klimawandel heute in etwa genauso groß sei wie im Jahr 2016. Im Jahr 2016 stuften 40 Prozent der Befragten den Klimawandel als wichtiges Thema ein. Im Jahr 2026 war dieser Anteil leicht auf 39 Prozent gesunken. Und das, obwohl CNN, andere Medien und zahlreiche linke Politiker seit Jahren das Klimarisiko als existenzielle Bedrohung für die Menschheit hochspielen.

Diese Ergebnisse sollten niemanden überraschen, der ähnliche Meinungsumfragen in den letzten Jahrzehnten verfolgt hat. Wie „Climate Change Weekly“ in der Vergangenheit bereits mehrfach festgestellt hat, rangiert der Klimawandel durchweg ganz unten oder nahe dem Ende der Liste der wichtigsten Anliegen. Interessanterweise zeigen die gleichen Umfragen, dass selbst Wähler, die den Klimawandel als direkte Bedrohung für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden ansehen, nicht bereit sind, viel – eigentlich fast gar nichts – zu zahlen, um ihn zu verhindern oder seine negativen Auswirkungen abzumildern.

Ich schrieb 2019, dass eine frühere Umfrage von WaPo und der Kaiser Family Foundation Folgendes ergab:

60 Prozent der … Befragten gaben an, dass sie der Meinung seien, der Welt blieben weniger als 10 Jahre, um die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern (wobei die meisten dieser Befragten angaben, der Welt blieben zwei Jahre oder weniger, um zu handeln), und 70 Prozent der Befragten waren „sehr“ oder „eher“ besorgt, dass der Klimawandel die Gesundheit der Amerikaner beeinträchtigen könnte.

Trotzdem würden 51 Prozent der Befragten die Zahlung einer monatlichen Abgabe von 2 US-Dollar auf Stromrechnungen von US-Haushalten zur Finanzierung des Kampfes gegen den Klimawandel „eher“ oder „ausgesprochen“ ablehnen. Ebenso würden 61 Prozent eine Erhöhung der Benzinsteuer um 10 Cent pro Gallone zur Bekämpfung des Klimawandels ablehnen. Die Zahl der Befragten, die sich gegen Abgaben auf Stromrechnungen und Erhöhungen der Benzinsteuer aussprachen, stieg stark, als die vorgeschlagenen Abgaben erhöht wurden: 71 Prozent lehnen eine monatliche Abgabe von 10 Dollar auf US-Stromrechnungen für Privathaushalte ab, und 74 Prozent lehnen eine Erhöhung der Benzinsteuer um 25 Cent pro Gallone ab.

Ich bin kein Wahlprognostiker, daher werde ich keine Vorhersagen darüber treffen, ob nach der nächsten Wahl die Demokraten oder die Republikaner die Mehrheit im Kongress und in den verschiedenen Landesparlamenten haben werden. Unabhängig davon, wer wo den Sieg davonträgt, wird der Klimawandel jedoch nicht das Thema sein, das ihnen zum Sieg verholfen hat.

Um ein berühmtes Lied von den Talking Heads zu zitieren, wenn es um Klimawandel und Wahlen geht gilt: „Same as it ever was!“

[Könnte man übersetzen mit: „Beim Klima nichts Neues“. A. d. Übers.]

Quellen: The Washington Post; CNN

Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-588-the-song-remains-the-same-politically-climate-change-still-doesnt-matter/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Wiehernde Amtsschimmel: Gesucht vom Staat und bezahlt vom Staat

Der Staat sucht sie per polizeilich und überweist ihnen gleichzeitig Geld. Was wie Satire à la Dieter Nuhr klingt, ist deutsche Behördenrealität. Ein Haftbefehl liegt vor. Die Justiz fahndet nach einem Kriminellen oder Verdächtigen. Zugleich überweisen andere Dienststellen desselben diesem Menschen weiterhin seine Grundsicherung. Nicht, weil das politisch so gewollt wäre, sondern weil die eine Behörde offenbar […]

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YJA-Star-Kämpferinnen: Öcalans Aufruf darf nicht missbraucht werden

Anlässlich des Weltfriedenstags am 1. September haben sich Guerillakämpferinnen der Verbände freier Frauen (YJA Star) in den Medya-Verteidigungsgebieten zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft geäußert. Avaşîn Dîcle und Nujiyan Pelîn unterstützen die von Abdullah Öcalan eingeleitete neue Phase, machen zugleich aber deutlich, dass seine Initiative nicht für neue Angriffe auf die kurdische Bevölkerung und die Guerilla missbraucht werden dürfe.

Avaşîn Dîcle verweist auf die Kriege und Konflikte, die den Mittleren Osten seit Jahrzehnten prägen. Hegemoniale Mächte und ihre Verbündeten hätten die Völker gegeneinander aufgebracht und die Region mit Krieg überzogen. „Wenn wir uns die Realität dieser Kriege ansehen, erkennen wir, dass Nationen und Völker gegeneinander aufgehetzt und dazu gebracht wurden, sich gegenseitig zu töten. Die Völker der Region haben dadurch großen Schaden erlitten. Vertreibung, zerstörte Städte und getötete Menschen – all das wurde den Völkern des Mittleren Ostens zugemutet.“

Zu den Bevölkerungsgruppen, die von dieser Politik besonders betroffen seien, gehörten die Kurd:innen. „Das kurdische Volk ist mit zahlreichen Massakern konfrontiert worden und kennt die Zerstörungen des Krieges. Es weiß zwischen Krieg und Frieden zu unterscheiden. Deshalb können wir sagen, dass die Kurd:innen zu den Völkern gehören, die sich am stärksten nach Frieden sehnen.“

„Mehr noch als wir braucht die türkische Bevölkerung Frieden“

Für eine dauerhafte Lösung müssten die Konfliktparteien unmittelbar miteinander in Dialog treten, erklärt Dîcle. „Wenn ein Problem gelöst werden soll, muss dies von beiden Seiten geschehen. Das verstehen diejenigen am besten, die gegeneinander Krieg führen.“ Das Eingreifen dritter Mächte berge dagegen die Gefahr, dass diese den Konflikt entsprechend ihren eigenen Interessen nutzten und weiter vertieften. Öcalan habe diese Realität analysiert und deshalb die demokratische Gesellschaft und die Völker der Region zu Lösung und Dialog aufgerufen. „Dieser Aufruf ist ein Aufruf zu einem Lösungsweg und richtet sich an alle Gesellschaften. Eigentlich umfasst er alle Völker, die im Mittleren Osten etwas verändern wollen. Um diesem Aufruf gerecht zu werden, muss man ihn verstehen und sich zu eigen machen.“

 


Zwischen Öcalan und dem türkischen Staat habe ein Dialogprozess begonnen, eine Lösung sei jedoch noch nicht erreicht. Dîcle erinnert daran, dass es sich nicht um Öcalans erste Friedensinitiative handele. Auch in der Vergangenheit habe er Waffenruhen initiiert und Wege für eine friedliche Lösung eröffnet. „Doch diese Initiativen wurden von der Gegenseite missbraucht und für andere Zwecke eingesetzt. Sie wurden genutzt, um eigene Interessen durchzusetzen und die Guerillakräfte zurückzudrängen und zu vernichten. Wir können nicht sagen, dass dabei besonders ehrlich vorgegangen wurde. Deshalb wurde weder eine Lösung erreicht noch der Krieg beendet.“

Das daraus entstandene Misstrauen sei weiterhin vorhanden. „Viele unserer Wunden durch den Staat sind noch frisch. Es gibt niedergebrannte Dörfer, unzählige ungeklärte Morde, Vertreibungen und Massaker. Selbst während eines von Rêber Apo [Abdullah Öcalan] eingeleiteten Friedensprozesses kam es zu Angriffen und Massakern gegen Rojava. Deshalb haben wir Vorbehalte gegenüber dem Staat. Aber Rêber Apo hat einen Prozess begonnen, und wir wollen diesen Prozess unterstützen.“

Dîcle verweist zugleich auf die Verantwortung der türkischen Gesellschaft. Diese werde seit Jahrzehnten durch Nationalismus beeinflusst und gegen die kurdische Bevölkerung mobilisiert. „Seit fast hundert Jahren werden Kurd:innen als ‚Terroristen‘ gebrandmarkt. Unter dem Vorwand, gegen sie Krieg zu führen, wurden die Menschen mit Armut und Hunger konfrontiert und ihres politischen Willens beraubt.“ Deshalb brauche „die türkische Bevölkerung den Frieden eigentlich noch mehr als wir“, sagt Dîcle. „Wenn sich die türkische Bevölkerung diesen Prozess zu eigen macht, kann er sich positiv entwickeln.“

„Wir werden Angriffe auf unseren Willen nicht unbeantwortet lassen“

Dîcle betont zugleich die Fähigkeit der kurdischen Bevölkerung zur Selbstorganisierung. „Unsere Kraft und unser Wille als kurdisches Volk haben sich in vielerlei Hinsicht bewiesen. Wir sollten keine Erwartungen an den Staat richten. Das Volk kann sich selbst verwalten und mit dem Bewusstsein, das es von Rêber Apo erhalten hat, sein Leben auf Grundlage seines eigenen Systems gestalten.“ Die Guerillakämpferinnen stünden hinter Öcalans Aufruf: „Als Frauenguerilla glauben wir Rêber Apo, vertrauen ihm und unterstützen seinen Aufruf.“

Diese Unterstützung bedeute jedoch keine Bereitschaft zur Unterwerfung. „Wenn der Staat uns erneut ein Leben ohne Würde aufzwingen und versuchen sollte, diesen Lösungsweg zu missbrauchen, wissen wir natürlich, dass Krieg nichts Gutes ist. Aber Angriffe auf unseren Willen und unsere Kultur werden wir nicht unbeantwortet lassen. Wir werden eine Kapitulation nicht akzeptieren und ihnen noch stärker und bewusster entgegentreten.“ Zum Weltfriedenstag wünsche sie sich eine positive Antwort aller Seiten auf Öcalans Aufruf. Der 1. September solle zum Frieden zwischen den Völkern und insbesondere zur Geschwisterlichkeit der kurdischen und türkischen Bevölkerung beitragen.

 


„Diejenigen, die Krieg führen, können Frieden schaffen“

Auch Nujiyan Pelîn fordert, Frieden nicht auf einen einzelnen Gedenktag zu beschränken. „Als Militante Rêber Apos wollen wir den Weltfriedenstag am 1. September nicht auf einen einzigen Tag begrenzen. Damit die Tränen aller Mütter auf der Welt versiegen, wollen wir, dass jeder Tag ein Tag des Friedens ist.“ Für Völker, deren Existenz durch Kriege bedroht werde, sei Frieden unverzichtbar. Pelîn verweist in diesem Zusammenhang auf eine zentrale Aussage Öcalans: „Seit Beginn des Prozesses sagt er in seinem Manifest für Frieden und eine demokratische Gesellschaft: ‚Diejenigen, die Krieg führen, können Frieden schaffen.‘ Dieser Gedanke ist der Schlüssel zum Prozess.“ Es gehe daher nicht darum, Frieden lediglich auf die Tagesordnung zu setzen oder auf bestimmte Begriffe zu reduzieren. Krieg und Frieden seien gesellschaftlich und politisch miteinander verbunden. Öcalans grundlegendes Bestreben habe darin bestanden, der Gesellschaft Frieden zu bringen, und dafür habe er große Risiken auf sich genommen.

„Frieden besitzt eine eigene Existenz“

„Eigentlich ist der Frieden bereits vorhanden. Frieden besitzt eine eigene Existenz“, erklärt Pelîn. Öcalan habe seit der Gründung der Bewegung immer wieder nach Wegen zu einer friedlichen Lösung gesucht. Sie verweist dabei auf die Initiativen der Jahre 1993, 1995 und 1998 sowie auf den 2025 begonnenen Prozess. Ziel sei stets gewesen, beide Seiten zusammenzubringen und einen Frieden zu ermöglichen, bei dem keine Seite und keine gesellschaftliche Gruppe schutzlos zurückbleibe. „Rêber Apo hat niemals gewollt, dass auf irgendeiner Seite Blut vergossen wird. Seit Jahren gilt der Ruf der Mütter dem Frieden. Indem er diesem Ruf eine Stimme gibt, tritt Rêber Apo für den Frieden zwischen den Völkern ein.“

Die Kämpferin verbindet den Weltfriedenstag mit der Hoffnung, die im Mittleren Osten vorhandene, aber in den Hintergrund gedrängte Friedenskultur wiederzubeleben: „Wir wünschen uns, dass der 1. September nicht nur ein einzelner Tag bleibt, sondern jeder Tag zu einem Geschenk für die Mütter und für die widerständigen Völker wird.“ Sie sei überzeugt, dass diese Friedenskultur durch den von Öcalan geführten Prozess wiederbelebt und der eingeschlagene Weg erfolgreich sein werde.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/knk-zum-antikriegstag-losung-der-kurdischen-frage-kann-frieden-in-den-mittleren-osten-bringen-52575 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52531 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52347

 

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KNK zum Antikriegstag: Lösung der kurdischen Frage kann Frieden in den Mittleren Osten bringen

Zum Antikriegstag am 1. September hat der Nationalkongress Kurdistans (KNK) internationale Unterstützung für die Friedensinitiative Abdullah Öcalans gefordert. Der Exekutivrat des KNK stellt den von dem auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierten PKK-Begründer eingeleiteten Strategiewechsel der kurdischen Freiheitsbewegung als Gegenentwurf zur gegenwärtigen Kriegslogik im Mittleren Osten heraus.

„An diesem Antikriegstag, zu einer Zeit, in der kaum über Frieden gesprochen wird, dafür aber ständig über Krieg und Aggression, wollen wir am Beispiel der kurdischen Freiheitsbewegung zeigen, dass Frieden möglich ist“, erklärt der KNK. Der Mittlere Osten sei mit den Kriegen und Konflikten in Palästina, Iran, Israel, Jemen und Libanon sowie der anhaltenden Instabilität in Syrien und Irak eines der zentralen Konfliktgebiete. Versuche, dem eine Politik des Friedens entgegenzusetzen, seien dagegen selten. „Die Ausnahme im Mittleren Osten ist die politische Initiative für Frieden, die vom kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan und seiner Bewegung angeführt wird.“

Bruch mit der bisherigen Form des Widerstands

Nach Jahrzehnten des bewaffneten Kampfes gegen die Assimilations- und Vernichtungspolitik des türkischen Staates habe Öcalan am 27. Februar 2025 mit seinem „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ einen grundlegenden Strategiewechsel eingeleitet. „Damit hat er die regionale und internationale Kriegslogik radikal infrage gestellt.“ Seit Gründung der Republik im Jahr 1923 habe der türkische Staat immer wieder auf Militarismus und Gewalt gesetzt und politische Widerstände für Freiheit und Gleichheit mit Repression beantwortet. Dazu gehörten der Militärputsch von 1960, das Militärmemorandum von 1971 und der Putsch von 1980.

„Die Kurd:innen waren gezwungen, zur Selbstverteidigung zu greifen, um ihr Überleben zu sichern“, heißt es in der Erklärung. Doch trotz der staatlichen Angriffe hätten die Kurd:innen nicht nur ihre Existenz behauptet, sondern ihre Forderungen auch über die Grenzen der Türkei hinausgetragen. „Keine staatliche Macht hat es geschafft, den hohen Organisationsgrad und die gesellschaftliche Mobilisierung des kurdischen Volkes zu brechen.“

Der KNK verweist insbesondere auf die Bedeutung der Frauenbefreiung und des Zusammenlebens gesellschaftlicher Vielfalt für die Entwicklung eines demokratischen Gesellschaftsverständnisses. Die kurdische Gesellschaft habe durch ihren politischen Widerstand das Potenzial entwickelt, „Demokratie und damit auch Frieden über nationale Grenzen hinaus hervorzubringen“.

„Ein Beispiel für den gesamten Mittleren Osten“

Öcalans Bruch mit der bisherigen Form des Widerstands stütze sich auf die Stärke der kurdischen Gesellschaft und die im jahrzehntelangen Kampf entstandenen Werte. Zugleich beruhe er auf der Erkenntnis, dass die Kriegsstrategie des türkischen Staates an ihre Grenzen gelangt sei. „Die Kriegslogik des türkischen Staates ist an einen Punkt gelangt, an dem sie die Kurd:innen nicht besiegen konnte“, erklärt der KNK. Die durch Öcalans Kampf entstandene Erkenntnis auf staatlicher Seite könne „zu einem bedeutenden Beispiel für die gesamte Region des Mittleren Ostens werden“.

Eine solche Entwicklung beschränke sich nicht auf die Türkei. Der KNK sieht in den kurdischen Lösungsvorschlägen auch eine Perspektive für Syrien und Iran: „Wenn die Türkei, Syrien und Iran die kurdischen Vorschläge für eine Lösung aufgreifen würden – die demokratische Integration der Kurd:innen in ein demokratisiertes politisches System und einen entsprechenden rechtlichen Rahmen –, könnte dies der gesamten Region neue Hoffnung geben.“ Die zentrale Botschaft der Erklärung lautet: „Die Lösung der kurdischen Frage kann dem Mittleren Osten Frieden bringen. Internationale Unterstützung für Öcalans Bemühungen ist von entscheidender Bedeutung.“

Ende der Kriminalisierung gefordert

Mit dem Aufruf zum Antikriegstag verbindet der KNK konkrete Forderungen an die internationale Gemeinschaft. „Die Kriminalisierung der Kurd:innen durch die Aufnahme der PKK in die sogenannten Terrorlisten der EU und der USA sowie durch das PKK-Verbot in Deutschland muss beendet werden, damit Kurd:innen ihren politischen Kampf für Demokratie und Frieden frei führen können.“ Darüber hinaus richtet sich die Erklärung an das Ministerkomitee des Europarats. Dieses müsse praktische Schritte zur Umsetzung des Rechts auf Hoffnung für Abdullah Öcalan unternehmen. Mit dem von Öcalan eingeleiteten Strategiewechsel sieht der KNK die Möglichkeit verbunden, die Logik von Krieg und militärischer Konfrontation zu überwinden. Der Antikriegstag stehe deshalb auch für die Frage, ob die internationale Gemeinschaft diesen Weg unterstützt.

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KJAR: Die Idee der Freiheit lässt sich nicht mehr zurückdrängen

Im Vorfeld des vierten Jahrestags der Revolution „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) hat die Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) zu stärkerer Organisierung und einem gemeinsamen Kampf der Frauen aufgerufen. Vier Jahre Repression hätten die gesellschaftlichen Veränderungen, die mit dem Aufstand begonnen hätten, nicht rückgängig machen können.

Die Revolution hatte sich im September 2022 am Tod der 22-jährigen Kurdin Jina Mahsa Amini entzündet. Sie war in Teheran von der iranischen Sittenpolizei wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die staatlichen Bekleidungsvorschriften festgenommen worden und starb wenige Tage später in deren Gewahrsam. Ihr Tod löste zunächst in Rojhilat und anschließend im gesamten Land Massenproteste aus, die unter der aus der kurdischen Frauenbewegung stammenden Parole „Jin, Jiyan, Azadî“ internationale Bekanntheit erlangten.

„‚Jin, Jiyan, Azadî‘ ist weder eine vorübergehende Forderung noch lediglich eine Reaktion auf alltägliche Unterdrückung gewesen“, erklärte die KJAR. Die Revolution habe vielmehr die Grundlage für einen tiefgreifenden Wandel des Denkens und Bewusstseins innerhalb der Gesellschaft geschaffen. „Vier Jahre ununterbrochenen Kampfes haben gezeigt, dass diese Bewegung noch vor jeder Veränderung der politischen Strukturen die tiefsten Veränderungen im Geist, im Bewusstsein und in den Überzeugungen der Gesellschaft hervorgebracht hat. Eine Gesellschaft, die einmal die Freiheit des Denkens erfahren hat und deren Geist von Freiheit durchdrungen ist, kann von keiner Macht mehr zurückgedrängt werden.“

Frauen im Zentrum der gesellschaftlichen Veränderung

Mit dem Eintritt in das fünfte Jahr habe die Revolution angesichts der kulturellen und nationalen Vielfalt der Gesellschaft einen unumkehrbaren Schritt vollzogen. „Frauen stehen dabei im Zentrum – nicht nur als Geschlecht, sondern als Symbol für die Wiederherstellung der menschlichen Würde und eines freien Lebens“, betonte die KJAR. Der Kampf sei inzwischen über die Dimension eines zeitweiligen Aufstands hinausgegangen und zu einem untrennbaren Bestandteil des Alltags und gesellschaftlichen Lebens geworden.

Die Frauenbewegung wirft der Islamischen Republik und bestimmten kompromissorientierten Kräften im Ausland vor, seit Beginn der Revolution gemeinsam daran gearbeitet zu haben, „Jin, Jiyan, Azadî“ seiner Bedeutung zu entleeren. Das iranische Herrschaftssystem versuche durch institutionalisierte Gewalt, organisierte Armut und mafiöse Netzwerke strukturelle Veränderungen zu verhindern, die Gesellschaft zu demoralisieren und insbesondere den Willen der Frauen zu brechen. „Doch Frauen, die die Kraft des Bewusstseins erfahren haben, werden nicht zurückgehen“, heißt es in der Erklärung.

‚Es ging nie nur darum, das Kopftuch abzulegen‘

Die KJAR verweist auf den Widerstand gegen den Kopftuchzwang und die dabei errungenen Erfolge. Zugleich warnt die Frauenorganisation davor, die Ziele der Revolution darauf zu reduzieren. „Das Ziel der Revolution ‚Jin, Jiyan, Azadî‘ bestand niemals einfach darin, das Kopftuch vom Haupt der Frauen zu nehmen. Ihr eigentliches Ziel ist es, den Schleier des Zwangs aus dem Denken, dem Willen und der gesamten Existenz der Frauen zu entfernen.“ Die Frauen, die den Aufstand anführten, trügen dessen Fahne weiterhin. Ihr letztendliches Ziel bestehe darin, sämtliche Fesseln des Patriarchats zu durchbrechen und ein freies Leben zu erreichen. Vier Jahre Repression, zahlreiche Hinrichtungen und Massenfestnahmen, Massaker sowie die Verschärfung struktureller Gewalt wie Zwangs- und Kinderehen hätten die Idee der Freiheit nicht zerstören können.

‚Der größte Krieg wird gegen die Gesellschaft geführt‘

Die KJAR geht auch auf den Krieg zwischen den USA, Israel und Iran ein. Während sich die Aufmerksamkeit im vergangenen Jahr auf den Krieg zwischen Staaten gerichtet habe, habe die Islamische Republik innerhalb Irans ihren eigenen Krieg gegen die Gesellschaft und insbesondere gegen Frauen fortgesetzt. Die Zahl der festgenommenen und zum Tode verurteilten Frauen steige. Die KJAR verweist in diesem Zusammenhang auf die Situation der politischen Gefangenen Zeynab Jalalian, Varisheh Moradi, Pakhshan Azizi und Golrokh Iraee sowie zahlreicher weiterer Gefangener. Zugleich seien zahlreiche Frauen von Männern aus ihrem familiären Umfeld getötet worden. Die staatliche Repressionspolitik trage zur Ausweitung dieser Gewalt bei. Angesichts der Versuche des Regimes, seine Verbrechen und deren Ausmaß zu verschleiern, komme Menschenrechtsorganisationen eine besondere Verantwortung bei der Dokumentation und Veröffentlichung von Zahlen und Informationen zu. „Kein Verbrechen gegen Frauen darf verborgen oder vertuscht werden.“

‚Frauen haben die Schwelle der Angst überschritten‘

Die Frauen in Iran hätten vier Jahre lang einen entschlossenen Kampf geführt und setzten diesen fort. Dieser Widerstand gehöre zu den bedeutendsten Errungenschaften im Kampf gegen das patriarchale System, das sich in der Islamischen Republik verkörpere. Die KJAR erinnert zugleich an die Menschen, die im Kampf für ein freies Leben getötet wurden. „Ihr Andenken und ihr Vermächtnis sind ein Licht auf dem Weg dieser Revolution. Sie werden niemals vergessen werden.“ Der Jahrestag bedeute daher nicht das Ende eines Kapitels, sondern die Erneuerung des Versprechens, den Kampf fortzusetzen. „Die Frauen in Iran haben die Schwelle der Angst längst überschritten. Die Idee der Freiheit ist geboren, und der Autoritarismus besitzt nicht mehr die Macht, sie zu zerstören.“ Frauen würden nicht zulassen, dass die Bedeutung der Revolution vereinnahmt, verfälscht oder reduziert werde. Der Kampf werde bis zur Verwirklichung von Freiheit und Gerechtigkeit, der Rechenschaft über begangenes Unrecht sowie dem Aufbau einer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft fortgesetzt.

„Jin, Jiyan, Azadî“ ist grenzüberschreitend geworden

Abschließend betont die KJAR die Bedeutung von Bildung und eigenständiger Organisierung der Frauen. Die Philosophie „Jin, Jiyan, Azadî“, die seit vielen Jahren in Kurdistan gelebt werde, habe inzwischen Grenzen überschritten und Frauen aus unterschiedlichen Regionen im Kampf für eine freie Gesellschaft und ein freies Leben zusammengebracht. „Lasst uns am Jahrestag der Revolution ‚Jin, Jiyan, Azadî‘ unsere Stimmen vereinen und gemeinsam ‚Jin, Jiyan, Azadî‘ sagen. Lasst uns unsere Ziele mit größerer Einheit und stärkerer Organisierung verfolgen.“ Die KJAR kündigte zugleich an, in den kommenden Tagen ihr Programm zum Jahrestag der Revolution bekanntzugeben, und beendete die Erklärung mit den Worten: „Es lebe die Revolution ‚Jin, Jiyan, Azadî‘! Es leben die Solidarität und der organisierte Kampf der Frauen!“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/varisheh-moradi-die-einzige-losung-ist-die-ruckkehr-zur-kraft-des-volkes-47206 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51834 https://deutsch.anf-news.com/frauen/mindestens-23-frauen-und-madchen-im-august-in-iran-und-in-rojhilat-getotet-52573

 

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Greetings to White Steamer 2026 children’s music festival

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. September 2026 - 17:00

Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers and guests of the White Steamer 2026 children’s music festival.

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Sanktionen an der Heimatfront

Der Wirtschaftskrieg zwischen der EU und Russland hat längst auch eine innenpolitische Dimension. Immer öfter geraten auch Bürger europäischer Staaten ins Visier.
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Neuer Höchstbetrag beim Krankengeld

Krankengeld 2026: Der neue Höchstbetrag und die tatsächlichen Abzüge

Wer länger arbeitsunfähig ist, erhält nach dem Ende der Entgeltfortzahlung gewöhnlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Der rechnerische Höchstbetrag ist 2026 gestiegen, auf dem Konto kommt davon jedoch deutlich weniger an.

Das maximale Krankengeld beträgt 135,63 Euro brutto pro Kalendertag. Nach den üblichen Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben abhängig von der Kinderzahl ungefähr 118 bis 120 Euro täglich übrig.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze hebt das Krankengeld an

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro. Im Jahr 2025 waren es noch 5.512,50 Euro, wie die Rechengrößen des Bundesgesundheitsministeriums zeigen.

Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt. Ob jemand 5.812,50 Euro, 7.000 Euro oder 9.000 Euro brutto verdient, verändert die gesetzliche Obergrenze daher nicht.

Aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich ein tägliches Höchstregelentgelt von 193,75 Euro. Davon werden 70 Prozent angesetzt, sodass das Höchstkrankengeld 2026 laut GKV-Spitzenverband bei 135,63 Euro liegt.

Berechnungsschritt Wert 2026 Beitragsbemessungsgrenze pro Monat 5.812,50 Euro Höchstregelentgelt pro Kalendertag 193,75 Euro 70 Prozent des Höchstregelentgelts 135,63 Euro Höchstbetrag bei 30 Krankengeldtagen 4.068,90 Euro Höchstbetrag 2025 bei 30 Tagen 3.858,90 Euro Rechnerisches Plus gegenüber 2025 210,00 Euro Warum nicht jeder 135,63 Euro erhält

Nach § 47 SGB V beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts. Gleichzeitig darf es 90 Prozent des errechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.

Die Krankenkasse vergleicht deshalb beide Ergebnisse und verwendet den niedrigeren Betrag. Auch Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhalten den Höchstsatz nur, wenn die 90-Prozent-Netto-Grenze nicht vorher greift.

Damit 135,63 Euro täglich gezahlt werden können, müsste das berücksichtigte Nettoentgelt rechnerisch mindestens etwa 150,70 Euro pro Tag betragen. Bei einer vereinfachten Monatsbetrachtung entspricht das ungefähr 4.521 Euro netto.

Ein hohes Bruttoeinkommen reicht daher allein nicht aus. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, beitragspflichtige Einmalzahlungen und die persönlichen Abzüge können das Ergebnis verändern.

Diese Beiträge werden vom Krankengeld abgezogen

Vom Bruttokrankengeld behält die Krankenkasse normalerweise Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ein. Ein eigener Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird dagegen nicht abgezogen.

Für die Rentenversicherung beträgt der Versichertenanteil 2026 grundsätzlich 9,3 Prozent. Für die Arbeitslosenversicherung werden 1,3 Prozent angesetzt.

In der Pflegeversicherung hängt der Abzug von der Elterneigenschaft und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren tragen zusätzlich den Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten.

Die Krankenkasse zieht den Versichertenanteil unmittelbar vom Krankengeld ab und überweist die Beiträge an die jeweiligen Versicherungsträger. Dadurch bleiben während des Krankengeldbezugs unter anderem Renten- und Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten.

So hoch sind die Abzüge beim Höchstkrankengeld

Für eine versicherungspflichtig beschäftigte Person mit einem Kind ergibt sich beim Höchstkrankengeld folgende Orientierung. Geringe Abweichungen von wenigen Cent können durch die Abrechnung einzelner Leistungstage und Rundungen entstehen.

Abzug Versichertenanteil Rechnerisch pro Tag Rechnerisch bei 30 Tagen Rentenversicherung 9,30 Prozent 12,61 Euro 378,41 Euro Arbeitslosenversicherung 1,30 Prozent 1,76 Euro 52,90 Euro Pflegeversicherung bei einem Kind 1,80 Prozent 2,44 Euro 73,24 Euro Abzüge insgesamt 12,40 Prozent rund 16,82 Euro rund 504,54 Euro Verbleibendes Krankengeld – rund 118,81 Euro rund 3.564,36 Euro

Die häufig genannte Obergrenze von 4.068,90 Euro ist somit kein Auszahlungsbetrag. Bei einem Elternteil mit einem Kind gehen in einem vollständigen Bezugsmonat rechnerisch ungefähr 504,54 Euro für Sozialversicherungsbeiträge ab.

Kinderzahl verändert den Zahlbetrag

Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden beim Pflegeversicherungsbeitrag entlastet. Vom zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind verringert sich der eigene Beitrag jeweils um 0,25 Prozentpunkte.

Die Elterneigenschaft bleibt auch dann bestehen, wenn das Kind bereits 25 Jahre alt ist. Der zusätzliche Abschlag für mehrere Kinder gilt jedoch nur, solange die betreffenden Kinder noch nicht 25 Jahre alt sind.

Persönliche Situation Gesamtabzug aus Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung Krankengeld pro Tag nach Abzügen Zahlbetrag bei 30 Tagen Kinderlos, mindestens 23 Jahre 13,00 Prozent rund 118,00 Euro rund 3.539,94 Euro Ein Kind oder ältere Kinder 12,40 Prozent rund 118,81 Euro rund 3.564,36 Euro Zwei Kinder unter 25 Jahren 12,15 Prozent rund 119,15 Euro rund 3.574,53 Euro Drei Kinder unter 25 Jahren 11,90 Prozent rund 119,49 Euro rund 3.584,70 Euro Vier Kinder unter 25 Jahren 11,65 Prozent rund 119,83 Euro rund 3.594,87 Euro Mindestens fünf Kinder unter 25 Jahren 11,40 Prozent rund 120,17 Euro rund 3.605,05 Euro

Die Tabelle zeigt rechnerische Richtwerte für Beschäftigte, die vor der Arbeitsunfähigkeit in allen genannten Versicherungszweigen pflichtversichert waren. Bei Arbeitslosen, Selbstständigen, Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke oder Personen mit besonderen Versicherungsverhältnissen kann die Abrechnung anders ausfallen.

Krankengeld wird immer für Kalendertage berechnet

Krankengeld wird nicht nur für Arbeitstage, sondern für jeden Kalendertag gezahlt. Samstage, Sonntage und Feiertage sind deshalb eingeschlossen.

Für einen vollständigen Kalendermonat setzt die Krankenkasse stets 30 Tage an. Das gilt auch im Februar und in Monaten mit 31 Tagen.

Beginnt oder endet der Anspruch innerhalb eines Monats, wird dagegen die tatsächliche Zahl der Krankengeldtage berücksichtigt. Dadurch kann die Überweisung in einem Teilmonat erheblich niedriger ausfallen als der übliche Monatswert.

Einmalzahlungen können berücksichtigt werden

Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kann die Berechnung erhöhen, wenn es innerhalb der zwölf Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde. Die Krankenkasse rechnet solche Einmalzahlungen anteilig hinzu.

Auch dadurch darf das gesetzliche Höchstkrankengeld von 135,63 Euro pro Tag nicht überschritten werden. Einmalzahlungen können daher vor allem Beschäftigten helfen, deren laufendes Entgelt noch unterhalb der Höchstgrenze liegt.

Bei schwankendem Arbeitsentgelt oder unregelmäßigen Arbeitszeiten gelten weitere Berechnungsvorgaben. Beschäftigte sollten den Krankengeldbescheid deshalb mit den letzten Lohnabrechnungen und den gemeldeten Einmalzahlungen vergleichen.

Wann die Krankenkasse mit der Zahlung beginnt

Arbeitnehmer erhalten bei einer Erkrankung gewöhnlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit anschließend an, übernimmt regelmäßig die gesetzliche Krankenkasse.

Wegen derselben Erkrankung kann Krankengeld grundsätzlich für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beansprucht werden. Die sechs Wochen der vorherigen Entgeltfortzahlung werden in diesen Zeitraum gewöhnlich eingerechnet.

Lücken bei den ärztlichen Bescheinigungen können den Anspruch gefährden. Was Betroffene beachten müssen, erklärt der Beitrag über die Krankengeldfalle durch Lücken in der Arbeitsunfähigkeit.

Nähert sich das Ende der 78 Wochen, sollte die weitere Absicherung rechtzeitig vorbereitet werden. Hinweise enthält der Ratgeber zur Aussteuerung und zum anschließenden Arbeitslosengeld.

Krankengeld bleibt steuerfrei, kann aber Steuern erhöhen

Auf das Krankengeld selbst wird keine Einkommensteuer erhoben. Die Leistung unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.

Wer im selben Jahr Arbeitslohn und mehr als 410 Euro Krankengeld oder andere entsprechende Lohnersatzleistungen erhalten hat, muss regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. Abhängig vom übrigen Einkommen kann anschließend eine Steuernachzahlung entstehen.

Warum die Steuerfreiheit nicht immer vor einer Nachzahlung schützt, erläutert der Beitrag über den Progressionsvorbehalt beim Krankengeld.

Wenn das ausgezahlte Krankengeld nicht reicht

Auch der maximale Zahlbetrag liegt deutlich unter einem vorherigen hohen Nettogehalt. Miete, Versicherungen, Darlehensraten und weitere feste Ausgaben verringern sich während einer Erkrankung jedoch nicht automatisch.

Abhängig vom Haushalt können ein tariflicher Krankengeldzuschuss, Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzende Leistungen des Jobcenters beziehungsweise Sozialamtes infrage kommen. Einen Überblick bietet der Beitrag über sechs mögliche Zuschüsse zum Krankengeld im Jahr 2026.

Solche Leistungen werden meistens nicht automatisch bewilligt. Betroffene sollten Anträge frühzeitig stellen, weil eine rückwirkende Zahlung häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich ist.

Beispiel aus der Praxis: Mehr als 1.100 Euro fehlen monatlich

Eine Arbeitnehmerin verdient 7.500 Euro brutto und erhält vor ihrer Arbeitsunfähigkeit 4.700 Euro netto. Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung beantragt sie Krankengeld.

Da ihr Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden höchstens 5.812,50 Euro berücksichtigt. Daraus ergeben sich 135,63 Euro Bruttokrankengeld pro Tag beziehungsweise 4.068,90 Euro für einen vollständigen Bezugsmonat.

Die 90-Prozent-Grenze liegt bei 4.230 Euro und damit oberhalb des maximalen Bruttokrankengeldes. Die Arbeitnehmerin kann deshalb den gesetzlichen Höchstsatz erhalten.

Sie hat ein Kind und zahlt daher insgesamt rechnerisch 12,4 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Nach den Abzügen verbleiben ungefähr 3.564,36 Euro, sodass ihr gegenüber dem bisherigen Nettoentgelt monatlich rund 1.135,64 Euro fehlen.

Häufige Fragen zum Krankengeld 2026 Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?

Das Höchstkrankengeld beträgt 135,63 Euro brutto pro Kalendertag. Bei einem vollständigen Bezugsmonat mit 30 Tagen sind das höchstens 4.068,90 Euro vor den Sozialversicherungsabzügen.

Wie viel wird vom Höchstkrankengeld tatsächlich ausgezahlt?

Bei einer versicherungspflichtig beschäftigten Person mit einem Kind bleiben rechnerisch rund 118,81 Euro täglich beziehungsweise etwa 3.564,36 Euro für 30 Tage. Kinderlose ab 23 Jahren erhalten wegen des Pflegeversicherungszuschlags ungefähr 3.539,94 Euro.

Welche Beiträge werden vom Krankengeld abgezogen?

Abgezogen werden gewöhnlich Versichertenanteile zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Ein eigener Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Krankengeld nicht einbehalten.

Erhält jeder Gutverdiener den Höchstbetrag?

Nein, denn zusätzlich zur Beitragsbemessungsgrenze gilt die Begrenzung auf 90 Prozent des errechneten Nettoarbeitsentgelts. Die Krankenkasse zahlt den niedrigeren Wert aus beiden Berechnungen.

Wird Krankengeld auch an Wochenenden gezahlt?

Ja, die Leistung wird für Kalendertage gewährt und umfasst damit auch Wochenenden und Feiertage. Bei einem vollständigen Monat rechnet die Krankenkasse unabhängig von dessen tatsächlicher Länge immer mit 30 Tagen.

Muss Krankengeld versteuert werden?

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es kann deshalb den Steuersatz auf Arbeitslohn oder andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen und zu einer Nachzahlung führen.

Der Beitrag Neuer Höchstbetrag beim Krankengeld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Arbeiten neben der Rente 2026: Aber das übersehen viele

Wer neben einer Altersrente weiterarbeitet, darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Eine Kürzung der gesetzlichen Altersrente wegen eines hohen Arbeitseinkommens gibt es bereits seit 2023 nicht mehr.

Wie viel vom zusätzlichen Lohn tatsächlich auf dem Konto bleibt, hängt jedoch vom Beschäftigungsmodell und vom Alter ab. Besonders groß ist der Unterschied zwischen einer Beschäftigung vor und nach der persönlichen Regelaltersgrenze.

Drei Möglichkeiten für die Arbeit neben der Rente

Rentnerinnen und Rentner können 2026 einen Minijob aufnehmen, vor Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig arbeiten oder nach dieser Altersgrenze die Aktivrente nutzen. Die drei Varianten unterscheiden sich deutlich bei Steuern und Sozialabgaben.

Beschäftigungsform Verdienst im Jahr 2026 Steuerliche Behandlung Auswirkungen auf die Altersrente Minijob bis 603 Euro monatlich häufig pauschal versteuert keine Kürzung Regulärer Job vor der Regelaltersgrenze unbegrenzt Lohn und steuerpflichtiger Rentenanteil werden zusammen berücksichtigt keine Kürzung Aktivrente nach der Regelaltersgrenze bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei nur der darüber liegende Lohn ist steuerpflichtig keine Kürzung

Die Tabelle zeigt allerdings nur die Grundzüge. Versicherungsstatus, Familienstand, Krankenversicherung, weitere Einkünfte und die Art der Rente können die tatsächliche Abrechnung verändern.

Der Minijob bringt 2026 bis zu 603 Euro im Monat

Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 603 Euro. Sie wurde angehoben, weil der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist.

Der Arbeitgeber kann den Minijob mit einer Pauschalsteuer versteuern. Für Beschäftigte bedeutet das häufig, dass keine individuelle Lohnsteuer abgezogen wird und der Verdienst weitgehend brutto für netto ausgezahlt wird.

Vollständig abgabenfrei ist ein Minijob dennoch nicht in jeder Konstellation. Abhängig vom Alter, vom Rentenbezug und von einer möglichen Befreiung können Beiträge zur Rentenversicherung anfallen.

Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs

Der Begriff Aktivrente führt leicht zu Missverständnissen. Die Aktivrente ist keine zusätzliche Rentenzahlung, sondern ein Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze.

Minijobs werden von dieser Steuerbefreiung ausdrücklich nicht erfasst. Wer bereits einen Minijob ausübt, bekommt deshalb nicht zusätzlich einen Aktivrenten-Freibetrag für denselben Verdienst.

Ein Minijob kann trotzdem günstiger sein, wenn nur wenige Stunden gearbeitet werden sollen. Bei einem Verdienst oberhalb von 603 Euro kommt dagegen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich in Betracht.

Vor der Regelaltersgrenze bleibt der Lohn steuerpflichtig

Auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente dürfen unbegrenzt arbeiten. Der zusätzliche Verdienst führt bei einer Altersrente nicht mehr zu einer Rentenkürzung.

Der Arbeitslohn bleibt vor der persönlichen Regelaltersgrenze aber normal steuerpflichtig. Außerdem fallen grundsätzlich die für diese Lebensphase vorgesehenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an, wobei Beschäftigungen im Übergangsbereich mit verminderten Arbeitnehmerbeiträgen abgerechnet werden können.

Wer beispielsweise mit 63 oder 64 Jahren eine vorgezogene Altersrente bezieht und 2.000 Euro brutto verdient, kann die Aktivrente noch nicht nutzen. Der Steuerbonus beginnt erst nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze.

Das übersehen viele: Rente und Arbeitslohn werden steuerlich zusammengerechnet

Bei einer vorgezogenen Altersrente kann die spätere Steuerabrechnung überraschend hoch ausfallen. Der steuerpflichtige Teil der Rente und der Arbeitslohn fließen gemeinsam in die Einkommensteuerberechnung ein.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat eine Modellrechnung mit 15.000 Euro Jahresrente und 25.000 Euro Arbeitslohn veröffentlicht. In dieser Konstellation lag die Belastung des Hinzuverdienstes bei 38,4 Prozent, während sie ohne Rente 26,6 Prozent betragen hätte. Die Werte stammen aus einer Modellrechnung und lassen sich nicht unverändert auf jeden Rentner übertragen. Zur Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft

Das Problem besteht darin, dass von der gesetzlichen Rente während des Jahres normalerweise keine Einkommensteuer einbehalten wird. Die zusätzliche Steuer kann deshalb erst mit dem Einkommensteuerbescheid sichtbar werden.

Rentner mit einem regulären Arbeitslohn sollten frühzeitig prüfen, ob Einkommensteuervorauszahlungen sinnvoll sind. Alternativ kann monatlich ein Teil des Verdienstes für eine mögliche Nachzahlung zurückgelegt werden.

Aktivrente bringt bis zu 2.000 Euro steuerfreien Monatslohn

Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei erhalten. Auf ein vollständiges Jahr gerechnet sind damit bis zu 24.000 Euro steuerfreier Lohn möglich.

Begünstigt werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Ob bereits eine Altersrente bezogen oder der Rentenantrag noch aufgeschoben wird, ist für den Steuerfreibetrag unerheblich.

Der Arbeitgeber berücksichtigt die Steuerbefreiung normalerweise direkt bei der Lohnabrechnung. Ein gesonderter Antrag auf Aktivrente ist nicht erforderlich. Die Bundesregierung erklärt die Aktivrente

Der Geburtstag allein reicht noch nicht aus

Die Aktivrente beginnt nicht sofort am Tag, an dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Sie kann erst ab dem darauffolgenden Monat genutzt werden.

Wer seine Regelaltersgrenze beispielsweise am 18. April erreicht, bekommt den Freibetrag ab Mai. Der Arbeitslohn für April unterliegt noch den bisherigen steuerlichen Regeln.

Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge lassen sich grundsätzlich nicht in einen späteren Monat übertragen. Wer in einem Monat lediglich 1.500 Euro verdient, kann die ungenutzten 500 Euro nicht im Folgemonat zusätzlich steuerfrei verwenden.

Die persönliche Regelaltersgrenze entscheidet

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Für den Jahrgang 1962 liegt sie bei 66 Jahren und acht Monaten, für 1963 bei 66 Jahren und zehn Monaten.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren. Weitere Einzelheiten zu den Rentenmöglichkeiten des Jahrgangs 1962 finden Sie bei Gegen-Hartz.

Das genaue Datum steht regelmäßig in der Rentenauskunft oder kann bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden. Für die Planung einer Weiterbeschäftigung sollte nicht nur der geplante Rentenbeginn, sondern auch der Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze betrachtet werden.

Steuerfrei bedeutet nicht abgabenfrei

Bei der Aktivrente bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn von der Einkommensteuer befreit. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch weiterhin erhoben.

Welche weiteren Beiträge anfallen, hängt unter anderem davon ab, ob bereits eine Vollrente bezogen wird und ob freiwillig weitere Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Auch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse und ein möglicher Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose beeinflussen das Netto.

Bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro können nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ungefähr 1.800 Euro verbleiben. Dieser Betrag ist nur eine Orientierung und muss anhand der persönlichen Versicherungsdaten berechnet werden.

Weitere Hinweise zu den Abzügen und zur Anrechnung auf Sozialleistungen enthält der Beitrag „Aktivrente 2026: Steuerfrei bedeutet nicht anrechnungsfrei“.

Selbstständige und Beamte bleiben ausgeschlossen

Die Aktivrente begünstigt Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Einnahmen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit werden nicht vom neuen Freibetrag erfasst.

Auch Einkommen aus einem Beamtenverhältnis, Abgeordnetenbezüge und Minijobs fallen nicht darunter. Ein früher selbstständig tätiger Rentner kann den Freibetrag allerdings nutzen, wenn er nach der Regelaltersgrenze eine begünstigte abhängige Beschäftigung aufnimmt.

Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass kein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente vorhanden sein muss. Entscheidend ist das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze und die Art der aktuellen Beschäftigung. Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Aktivrente

Rentner rutschen nicht automatisch in Steuerklasse VI

Die gesetzliche Rente besitzt keine Lohnsteuerklasse. Sie wird nicht wie ein Arbeitslohn über eine monatliche Lohnabrechnung versteuert.

Wer neben der gesetzlichen Rente nur ein einziges Arbeitsverhältnis hat, wird deshalb nicht allein wegen des Rentenbezugs automatisch in Steuerklasse VI eingestuft. Für die Beschäftigung gelten grundsätzlich die persönlichen elektronischen Lohnsteuermerkmale.

Steuerklasse VI kann bei einem zweiten Arbeitsverhältnis oder bestimmten Kombinationen mit Versorgungsbezügen relevant werden. Sie bestimmt jedoch nur die Höhe des laufenden Lohnsteuerabzugs und nicht die endgültige Jahressteuer.

Auch die gesetzliche Rente kann steuerpflichtig bleiben

Der Steuerbonus für den Arbeitslohn macht die gesetzliche Rente nicht steuerfrei. Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss grundsätzlich 84 Prozent seiner Jahresbruttorente als steuerpflichtigen Anteil berücksichtigen.

Ob tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro.

Der steuerfreie Aktivrentenlohn wird nicht einfach mit dem Grundfreibetrag verrechnet. Bis zu 24.000 Euro Aktivrentenlohn können zusätzlich steuerfrei bleiben, während die Rente nach den allgemeinen Regeln besteuert wird. Welche Bruttorenten 2026 noch ohne Einkommensteuer bleiben können, zeigt eine Übersicht mit Tabellen bei Gegen-Hartz.

Erwerbsminderungsrentner müssen andere Grenzen beachten

Die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit gilt für Altersrenten, nicht uneingeschränkt für Erwerbsminderungsrenten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 2026 insgesamt 20.763,75 Euro im Jahr.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Mindestgrenze bei 41.527,50 Euro. Abhängig vom früheren Einkommen kann die persönliche Grenze höher ausfallen.

Zusätzlich muss die ausgeübte Tätigkeit zum festgestellten Leistungsvermögen passen. Ein zu großer Arbeitsumfang kann den Rentenanspruch selbst dann gefährden, wenn die finanzielle Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Mehr zu den Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente

Die Minijobsteuer könnte noch steigen

Derzeit kann der Arbeitgeber einen gewerblichen Minijob mit zwei Prozent pauschal versteuern. Politisch ist eine Anhebung des Pauschsteuersatzes auf fünf Prozent vereinbart worden.

Bislang handelt es sich dabei noch nicht um geltendes Recht. Solange kein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, bleibt es bei der bisherigen Pauschalsteuer von zwei Prozent.

Arbeitgeber dürfen die Pauschalsteuer bei entsprechender Vereinbarung vom Lohn des Minijobbers abziehen. Betroffene sollten deshalb im Arbeitsvertrag prüfen, wer die Pauschalsteuer trägt. Gegen-Hartz berichtet über die geplante Erhöhung der Minijobsteuer.

Grundsicherung und Wohngeld können sinken

Die steuerfreie Aktivrente bleibt bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht automatisch unberücksichtigt. Arbeitslohn kann trotz der Steuerbefreiung auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter angerechnet werden.

Wer solche Leistungen erhält, muss die Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich melden. Andernfalls können später Rückforderungen entstehen.

Vor Beginn der Arbeit empfiehlt sich eine Probeberechnung durch das Sozialamt oder die Wohngeldstelle. Erst diese Berechnung zeigt, wie stark der zusätzliche Lohn den bisherigen Leistungsanspruch vermindert.

Welche Beschäftigung sich eher lohnt

Ein Minijob bietet sich häufig an, wenn nur wenige Stunden gearbeitet werden sollen und ein monatlicher Verdienst von höchstens 603 Euro ausreicht. Der Verwaltungsaufwand und die Abzüge bleiben in vielen Fällen überschaubar.

Vor der Regelaltersgrenze ist ein höherer Verdienst zwar unbegrenzt möglich, unterliegt aber der normalen Besteuerung. Zusätzlich müssen Beschäftigte mit einer späteren Steuernachzahlung rechnen, wenn Rente und Lohn zusammen ein deutlich höheres zu versteuerndes Einkommen ergeben.

Nach der Regelaltersgrenze kann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis 2.000 Euro monatlich steuerlich günstiger sein als ein Minijob. Ob sie insgesamt mehr Netto bringt, hängt von den Versicherungsbeiträgen, möglichen Sozialleistungen und den tatsächlichen Arbeitskosten ab.

Beispiel aus der Praxis

Karin M. erreicht ihre persönliche Regelaltersgrenze am 17. April 2026 und arbeitet weiterhin für 2.000 Euro brutto im Monat. Für den Arbeitslohn bis einschließlich April gelten noch die normalen Steuerregeln.

Ab Mai berücksichtigt ihr Arbeitgeber die Aktivrente und stellt den Arbeitslohn bis 2.000 Euro von der Lohnsteuer frei. Karin muss weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, ihre Altersrente wird durch den Verdienst aber nicht gekürzt.

Da Karin zusätzlich Wohngeld erhält, meldet sie den höheren Arbeitslohn sofort bei der Wohngeldstelle. Die Steuerbefreiung verhindert nicht, dass sich ihr Wohngeldanspruch verringert.

Häufige Fragen zur Arbeit neben der Rente 1. Wie viel dürfen Altersrentner 2026 hinzuverdienen?

Bei gesetzlichen Altersrenten gibt es keine rentenrechtliche Hinzuverdienstgrenze mehr. Auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente dürfen unbegrenzt arbeiten, ohne dass allein wegen der Verdiensthöhe die Altersrente gekürzt wird.

2. Ab wann kann die Aktivrente genutzt werden?

Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze. Ein früherer Beginn ist auch dann nicht möglich, wenn bereits seit mehreren Jahren eine vorgezogene Altersrente bezogen wird.

3. Gehört ein Minijob zur Aktivrente?

Nein. Minijobs sind ausdrücklich von der Aktivrente ausgeschlossen und werden nach den besonderen Regeln für geringfügige Beschäftigungen behandelt.

4. Bleiben von 2.000 Euro Aktivrente tatsächlich 2.000 Euro netto?

In der Regel nicht. Zwar fällt auf den begünstigten Arbeitslohn keine Einkommensteuer an, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden aber weiterhin erhoben.

5. Führt eine gesetzliche Rente automatisch zur Steuerklasse VI?

Nein. Die gesetzliche Rente hat keine Lohnsteuerklasse, weshalb ein einziges zusätzliches Arbeitsverhältnis normalerweise nicht allein wegen des Rentenbezugs in Steuerklasse VI fällt.

6. Gelten die Regeln auch bei einer Erwerbsminderungsrente?

Nein, für Erwerbsminderungsrenten gelten eigene Hinzuverdienstgrenzen und Vorgaben zum zeitlichen Leistungsvermögen. Im Jahr 2026 liegen die Grenzen bei 20.763,75 Euro für die volle und mindestens 41.527,50 Euro für die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Der Beitrag Arbeiten neben der Rente 2026: Aber das übersehen viele erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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