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On May 26–27, Vladimir Putin will be on a state visit to Uzbekistan

PRESIDENT OF RUSSIA - 24. Mai 2024 - 13:00

Vladimir Putin will pay a state visit to the Republic of Uzbekistan at the invitation of President Shavkat Mirziyoyev.

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Zurückgezahltes Gehalt wird dennoch beim Bürgergeld angerechnet

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Beim Bürgergeld gilt das Zuflussprinzip. Es wird also Einkommen angerechnet, das Leistungsberechtigten in den Monaten zufließt, in denen sie Bürgergeld erhalten. Überschreitet dieses Einkommen eine bestimmte Grenze, dann ist kein Anspruch auf Bürgergeld vorhanden.

Auch unrechtmäßig gezahltes Gehalt wird angerechnet

Für Betroffene kann diese Berechnungsmethode fatale Auswirkungen haben, denn es ist für das Anrechnen beim Bürgergeld egal, ob diese Einzahlungen im Nachhinein als unrechtmäßig einkassiert werden.

Auch in diesem Fall verfällt nämlich der Anspruch auf Bürgergeld, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jetzt bestätigte.

Der Fall

Eine Betroffene musste nach der Entscheidung in der zweiten Instanz einer Kündigungsschutzklage bereits erhaltenes Gehalt zurückbezahlen, da dieses, laut Gericht, unrechtmäßig ausgezahlt worden war.

Obwohl sie dieses Geld zurückzahlen musste, es ihr also nicht mehr zur Verfügung stand, hob das Jobcenter für den Zeitraum des zu Unrecht überwiesenen Gehalts die Bewilligung des Bürgergeldes auf und forderte von der Betrofffenen eine Rückzahlung von 3.182,73 Euro.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied im März 2024 gegen die Betroffene, nachdem schon das Sozialgericht Potsdam dem Jobcenter Recht gegeben hatten. (LSG Berlin-Brandenburg – Az. L 18 AS 1178/23 vom 20.03.2024; SG Potsdam (BRB) – Az. S 25 AS 553/20 vom 08.11.2023)

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Kündigungsschutzklage und Grundsicherung

Die Betroffene hatte seit 27 Jahren bei einer Gewerkschaft gearbeitet. Im September 2018 wurde sie gekündigt und erhob Kündigungsschutzklage for dem Arbeitsgericht Berlin. Zugleich bezog sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, damals Hartz IV.

Das Arbeitsgericht entschied für die Hilfebedürftige, und die Gewerkschaft musste Gehalt nachzahlen – im Januar 2019 waren das 9,457,14 Euro und im Februar wie März 2019 jeweils 2.366,11 Euro.

Landesarbeitsgericht weist Klage ab

In zweiter Instanz hob das Landesarbeitsgericht Berlin das Urteil jedoch auf. Die Gewerkschaft forderte jetzt die Rückzahlung der 14.189,39 Euro, die sie als Gehalt überwiesen hatte.

Das Jobcenter verlangte eine Erstattung der von Januar bis März gezahlten Leistungen in Höhe von 3.182,73 Euro. Für die Rückzahlung sollten ihr monatlich zehn Prozent vom Regelsatz abgezogen werden.

Betroffene steht mit leeren Händen da

Die Hilfebedürftige hatte jetzt nichts mehr: Das nachträglich gezahlte Gehalt war weg, und ebenso das Bürgergeld, auf die das zurückzuzahlende Gehalt angerechnet worden war.

Sie erhob Klage vor dem Sozialgericht Potsdam. Dieses stimmte allerdings dem Jobcenter zu.

Im Zeitraum war das Einkommen bedarfsdeckend

Die Begründung des Gerichts lautete, das Einkommen der Klägerin hätte im streitbefangenen Zeitraum den Bedarf gedeckt, und darum habe es keinen Anspruch auf Leistungen des Sozialgesetzbuchs II gegeben.

Laut dem Sozialgesetz sei “ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufzuheben, wenn nach dessen Erlass Einkommen erzielt wird, das zum Wegfall des Leistungsanspruchs führt.”

Bestand eine Rückzahlungsverpflichtung?

Die Betroffene ging in Berufung und erläuterte vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, dass das Einkommen ihr nicht zugestanden habe und somit bereits bei dessen Eingang eine Rückzahlungsverpflichtung bestanden hätte.

Eine nachträgliche Pflicht zur Rückversicherung zählt nicht beim Sozialgesetzbuch II

Das Landessozialgericht wies diese Argumentation zurück. Es gelte das Einkommen im Monat des Zuflusses und nicht eine nachträgliche (!) Pflicht zur Rückzahlung.

Entscheidend sei, dass im Zuflussmonat diese Rückzahlungspflicht nicht bestanden hätte, und damit hätte in dieser Zeit keine Hilfebedürftigkeit bestanden und somit auch kein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Die Erstattunsgsforderung des Jobcenters entsprächen den gesetzlichen Vorgaben.

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Bürgergeld: Anspruch auf neue Möbel nach Trennung – Urteil

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Trennt sich ein Leistungsbezieher von seinem Lebenspartner und zieht mit seinen Kindern in eine neue Wohnung, besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss für die Erstausstattung. Das hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden.

Jobcenter bewilligte lediglich Darlehen für Erstausstattung nach Trennungsumzug

Die Betroffene zog nach ihrer Trennung von ihrem Partner mit den Kindern in eine neue Wohnung und beantragte Zuschussleistungen für die Erstaussattung, da sich die möbel in der bisherigen Wohnung im Besitz des ehemaligen Partners befänden.

Das Jobcenter stellte bei einem Hausbesuch fest, dass in der neuen Wohnung keine Möbel vorhanden waren.

Der Vater der Kinder wollte auch die Möbel für die Kinderzimmer für den regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern behalten. Dennoch bewilligte das Jobcenter der Betroffenen lediglich 1.140 Euro als einmalige Beihilfe, jedoch nur in Form eines Darlehens.

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Anspruch auf Erstausstattung durch Bedarfsfall nach Trennung

Die Betroffene reichte Widerspruch ein und verwies auf den Bedarfsfall der Ersatzbeschaffung. Das Jobcenter wiederum war der Meinung, dass der bedarf für eine Wohnungserstausstattung keine Ersatzbeschaffung sei, zudem habe sie vor dem Einzug beim Partner über eigene Möbel verfügt und die Ausstattung der Kinderzimmer sei gemeinsam angeschafft worden.

Anspruch auf Erstausstattung nach Trennung

Das Sozialgericht Magdeburg hat zugunsten der Betroffenen entschieden (Az.: S 27 AS 2124/15). Die Anspruch auf Erstausstattung folge aus § 24 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Eine exakte gesetzliche Abgrenzung sei nicht vorgesehen und sei daher bedarfsbezogen zu verstehen.

Auch wenn eine tatsächliche Erstausstattung nicht gegeben sei, sondern eine Ersatzbeschaffung aufgrund einer Haushaltsneubegründung, könne dies wertungsmäßig gleichgestellt werden.

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Insider: Verfassungsschutz geht zunehmend gegen unbescholtene Bürger vor

Mitarbeiter des sächsischen Landesamtes wendet sich an Zeitung / Angst vor Überwachungsstaat „nicht ganz unberechtigt“ / Kenner des Verfassungsschutzes für Reform und Unabhängigkeit von Parteipolitik
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Arsenal des Faustrechts

————————————– Die gesamte Studie hier zum Download ————————————– INHALTSVERZEICHNIS 1 Humanitäre und völkerrechtliche Kritik an Wirtschaftssanktionen1.1 Restriktionen als „unilaterale Zwangsmaßnahmen“1.2 Recht des Stärkeren1.3 US-Sanktionsregime1.4 Angriffe auf Leben, Gesundheit und Entwicklung – Fallbeispiele1.5 Bevölkerung als Geisel1.6 Wenig effektiv1.7 „Mittelalterliche Belagerungen“ 2 (…)

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Iran, ein Koloss auf tönernen Füßen

„Was haben der Iran und Schweden gemeinsam?“ Beide Nationen führten ihre letzten Angriffskriege im 19. Jahrhundert. Während Schweden gemeinhin als friedliebende Nation anerkannt ist, wird der Iran in der internationalen Berichterstattung aber größtenteils als kriegstreibende Nation oder als Gefahr für den Weltfrieden gebrandmarkt, obwohl dafür – aus den genannten historischen Gründen – bisher kein Anlass bestand. Von Ramon Schack.

Die außenpolitische Identität des Iran ist defensiver Natur. Sicherlich, die Regierung in Teheran steht bei ihrer eigenen Bevölkerung nicht hoch im Kurs, innenpolitisch sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung, wie vor und nach der Islamischen Revolution von 1979, diesbezüglich verfügt Iran aber über kein Alleinstellungsmerkmal.

Was die Außenpolitik angeht, so war der Iran im Laufe seiner Geschichte gezwungen, sich Angriffen von auswärtigen Mächten zu erwehren, sei es gegenüber dem britischen Empire, der Sowjetunion, den USA oder gegen den Überfall des Irak 1980, um nur die relevantesten historischen Fälle im 20. Jahrhundert zu benennen.

Sicherlich, auch der Iran übt Einfluss auf sein geopolitisches Umfeld aus, durch militärische Hilfe wie bei der Bekämpfung der IS-Terrorbanden im Irak oder Syrien, durch Spionage und Agententätigkeit wie andere Mächte auch, mit einem gewissen Gewicht. Sauber geht es dabei selten zu. Seit 1979 stehen sich Washington, Tel Aviv und Teheran feindselig gegenüber.

Israel und Iran

Das war aber nicht immer so. Wer weiß denn heute noch, dass bis 1979 israelische Flugzeuge im iranischen Hochland trainierten? Unter der Pahlavi-Herrschaft und besonders seit dem Beginn der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts pflegten Israel und der Iran intensivste Beziehungen, welche seinerzeit mit Recht als eine Art strategische Allianz charakterisiert wurden. Obwohl zwischen beiden Staaten damals nur informelle Beziehungen bestanden, pflegte man auf dem internationalen diplomatischen Parkett das Bonmot von „einer Liebesbeziehung ohne Heiratsurkunde“.

Iran ist ein schiitischer, nichtarabischer Staat in einer überwiegend sunnitischen und arabischen Region, mit einer reichen Geschichte von Konflikten und Kriegen mit seinen arabischen und auch nicht arabischen muslimischen Nachbarn. Aufgrund dieser geografischen und ethnokulturellen Rahmenbedingungen, der permanenten Bedrohung seitens der früheren UdSSR und unter dem Aspekt der außenpolitischen Westorientierung des Pahlavi-Regimes betrachtete man damals in Teheran Israel als einen natürlichen Verbündeten.

Israel, welches in den Jahren nach der Staatsgründung ums Überleben kämpfte und sich um Anerkennung und Legitimität in der islamischen Welt bemühte, erkannte deshalb schon früh, dass Iran einen idealen Alliierten darstellt. Der vom damaligen ägyptischen Präsidenten militant propagierte Panarabismus wurde nicht nur in Tel Aviv, sondern auch in Teheran als ernstzunehmende Herausforderung interpretiert. Das vom ersten israelischen Ministerpräsidenten David Ben Gurion entwickelte Konzept der „peripheren Staaten“ wurde umgehend so etwas wie ein außenpolitisches Credo Tel Avivs in den frühen Jahren des jüdischen Staates.

Israel war damals von feindseligen arabischen Staaten umgeben, deshalb war es nach Auffassung Ben Gurions zwingend erforderlich, freundschaftliche Beziehungen zu den Nachbarn der Nachbarstaaten aufzubauen, um die geografische Isolation in der Region zu überwinden. Zu diesen „peripheren Staaten“ zählten neben dem kaiserlichen Iran auch die Türkei und Äthiopien. Diesbezüglich spielte der Iran für Israel eine besondere Rolle, schon aufgrund der geografischen und demografischen Größe, des ökonomischen Potentials und natürlich, weil es sich um einen islamischen, nicht arabischen Staat handelte, welcher keinen Grund für eine kriegerische Auseinandersetzung mit dem jüdischen Staat hatte. Die historische Erinnerung an den persischen Kaiser Kyros des Großen, der die babylonische Gefangenschaft der Juden beendete, spielte möglicherweise in der an Geschichtsmythen nicht armen Region auch eine Rolle.

Die engen Beziehungen beider Staaten wurden unmittelbar nach dem Sturz der Pahlavi-Dynastie beendet. Die Islamische Republik betrachtet Israel bis heute als Feindesland und als ein nicht legitimes Gebilde, dessen Existenz den nationalen Interessen als auch der Verbreitung der islamischen Revolution fundamental gegenübersteht. Die Wurzeln dieser feindseligen Haltung gegenüber Israel liegen unter anderem in Khomeinis Dogmen begründet.

Die Zäsur von 1979

Damit war es nun vorbei. Kurz nach der Flucht des Shahs kehrte Ayatollah Khomeini aus dem Exil zurück. Peter Scholl-Latour erzählte mir einmal, es steht auch in einigen seiner Bücher, wie er Khomeini an diesem Tag im Flugzeug nach Teheran in gelöster, ja heiterer Grundstimmung antraf. Er ging wohl davon aus, die Maschine würde beim Landeanflug auf Teheran von monarchistischen Piloten abgeschossen. Eine Aussicht, die ihn, gemäß seinem schiitischen Glaubensbekenntnis, nur erfreuen konnte. Es kam bekanntlich anders. Zuvor hatten einige Mitarbeiter aus Khomeinis Umfeld Scholl-Latour eine gelbe Mappe zugesteckt, mit der Bitte um eine spätere Rückgabe. Es handelte sich um die Verfassung der Islamischen Republik Iran.

Dieser Staat, dieses Regime, war von Anfang an eine Provokation gegen den Lauf der Welt. Diese Revolution entzog sich den Regeln des Kalten Krieges. Eine Parole lautete “Nicht Ost, Nicht West, sondern islamisch!“. Diese Revolution war sowohl ein Aufstand gegen die islamische Welt und deren sunnitisch-arabische Vorherrschaft als auch gegen die säkular-nationalistischen und marxistischen Regime in der Region. Schnell fraß auch hier die Revolution ihre Kinder, wurden Hoffnungen zerstört und Menschenrechte verletzt.

Militärisch sind die USA und Israel dem Iran vielfach überlegen. Aber ein Angriff auf den Iran bedeutet, den Nahen und Mittleren Osten insgesamt in Brand zu stecken. Die Iraner wissen um ihre militärische Unterlegenheit und werden „asymmetrisch“ reagieren, etwa in Form von Terroranschlägen. Die Ölpreise würden explodieren, die Auswirkungen des Krieges würden den Südkaukasus und Zentralasien ebenso erfassen wie Libanon, Syrien, Iran und die Golfstaaten. Russland und China würden im Kriegsfall Teheran unterstützen, die USA, Deutschland und andere westliche Staaten Israel. Damit droht eine direkte Konfrontation mehrerer Großmächte.

Bis jetzt hat der Westen keine Antwort auf die Islamische Republik Iran gefunden. Im Gegenteil. Die einseitige Unterstützung Saudi-Arabiens, flankiert von der weltweiten Verbreitung der saudischen Variante des Islams – wie z.B. Salafismus – hat dem Westen selbst massiv geschadet und gefährdet die Sicherheit der Welt.

Die Tatsache, dass sich der Iran im Visier des Westens befindet, liegt alleine darin begründet, dass sich Teheran nicht den geostrategischen Interessen Washingtons beugt, ja diesen sogar im Wege steht, was auch an der demographischen, geographischen und militärischen Potenz des Landes liegt, flankiert von seiner kulturellen Ausstrahlungskraft. Ebrahim Raisi war seit August 2021 Präsident des Irans, galt als erzkonservativer Hardliner. Als Wunschkandidat und Protegé des Religionsführers Ayatollah Ali Chamenei hatte er die Präsidentenwahl im Juni 2021 mit knapp 62 Prozent der Stimmen gewonnen.

Der Kleriker wurde damit offiziell Nachfolger des eher moderaten Hassan Ruhani, der nach zwei Amtsperioden nicht mehr antreten durfte. Jetzt ist Raisi im Alter von 63 Jahren beim Absturz eines Hubschraubers ums Leben gekommen – ebenso wie Außenminister Hussein Amirabdollahian.

Der Tod des Präsidenten und des Außenministers wird außenpolitisch keine gravierenden Veränderungen verursachen. Trotz höchst ungünstiger geopolitischer Bedingungen, des Überfalls des Iraks 1980, schwierigen innen- und außenpolitischen Rahmenbedingungen, der Gegnerschaft mit den USA, Israel und Saudi-Arabien, der inkompetenten Führung und des großen Vertrauensverlustes innerhalb der Bevölkerung hat dieses System 40 Jahre überlebt. In Washington, Jerusalem und London ist man sich bewusst, dass man Iran nicht militärisch besiegen kann, sonst hätte man schon längst angegriffen. Der Iran ist heute Bestandteil der neuen politischen Achse im Nahen und Mittleren Osten, die von Peking und Moskau dominiert wird.

Wie andere Staaten der Region orientiert sich die Nation nach Osten. Die EU, in Ermangelung eigener außenpolitischer Vorstellungen und Strategien, hat hier Einfluss verloren. Iran bleibt also ein außenpolitischer Koloss, der aber innenpolitisch auf tönernen Füßen steht.

Titelbild: Shutterstock / Rokas Tenys

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Wreath-laying ceremony at the Victory Monument

PRESIDENT OF RUSSIA - 24. Mai 2024 - 12:10

Vladimir Putin laid a wreath at the Victory Monument in Minsk as part of his official visit to the Republic of Belarus.

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Wiesbaden und Köln: Bedenkliches Videoident-Verfahren soll Gang aufs Amt sparen

netzpolitik.org - 24. Mai 2024 - 11:48

Einfach per Webcam den Personalausweis präsentieren – das Videoident-Verfahren soll Zeit sparen, lässt sich aber austricksen, wie der Chaos Computer Club 2022 demonstrierte. Behörden zeigen derweil Interesse und wollen es für Verwaltungsleistungen nutzen. Fachleute warnen vor den Gefahren.

Kommune bietet Bürger:innen unsicheres Videoident-Verfahren an, um den Wohnsitz an- oder umzumelden. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Videokamera: Unsplash/Thomas William; Ausweis: IMAGO/Jochen Tack; Hand: Unsplash/Serge Kutuzov; Montage: netzpolitik.org

Endlich alle Umzugskisten in die neue Wohnung geschleppt und die Möbel halb aufgebaut, jetzt noch schnell den neuen Wohnsitz anmelden und das Leben in den neuen vier Wänden kann beginnen. Klassisch muss man dafür persönlich zur Behörde. Um sich dort zu identifizieren, legt man den Personalausweis vor, das physische Ausweisdokument.

In einigen Kommunen kann man sich diesen Gang zum Amt schon sparen und die Meldeadresse online ändern lassen, etwa in Kiel oder Hamburg. Auch in Wiesbaden lässt sich der Wohnsitz digital an- und ummelden. Die Stadt bietet dazu das Videoident-Verfahren an. Wollen Bürger:innen den Online-Dienst nutzen, müssen sie in einem Videotelefonat mit Mitarbeiter:innen des Unternehmens WebID ihre Identität prüfen lassen. Dazu halten sie ihren Ausweis vor die Kamera ihres Computers, Tablets oder Smartphones.

Videoident ist in anderen Bereichen schon länger im Einsatz. So können Kund:innen von Banken etwa mithilfe des Verfahrens online ein Konto eröffnen, Kund:innen von Handyanbietern können sich SIM-Karten freischalten lassen. In der öffentlichen Verwaltung jedoch ist das Verfahren eher neu.

Kein Verbot in Sicht

Dabei steht Videoident spätestens seit 2022 stark in der Kritik, nachdem IT-Sicherheitsexperte Martin Tschirsich zusammen mit dem Chaos Computer Club demonstrierte, wie leicht sich die Sicherheitshürden des Systems überwinden lassen. Ihnen gelang es, auf die elektronische Patientenakte (ePA) einer Testperson zuzugreifen. Die Gematik reagierte unmittelbar mit einem Verbot des Verfahrens. Sie ist verantwortlich für die ePA sowie die gesamte Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Nach wie vor untersagt sie es den Krankenkassen, das Verfahren zu nutzen.

Der CCC forderte ein generelles Verbot von Videoident für Anwendungsfälle, bei denen Nutzer:innen einwandfrei identifiziert werden müssen. Ein solches Verbot könnte etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anstoßen. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt es: Videoident-Verfahren seien „prinzipiell angreifbar und daher nicht für Identifikationsverfahren geeignet“, wenn die Daten besonders schutzbedürftig sind, also ein Vertrauensniveau „substantiell“ oder höher erfordern. Beim Ändern der Meldeadresse ist das Vertrauensniveau „hoch“.

So klar die Sachlage auch scheint, das BSI zögert, einen Schritt Richtung Verbot zu unternehmen. Im Fall Wiesbaden erklärt es, dass es als Bundesbehörde der Kommune keine Vorschriften machen könne.

Lücken in der staatlichen Infrastruktur

Das Zögern dürfte nicht ganz unbeteiligt daran sein, dass Videoident für viele noch immer eine Alternative zur eID des elektronischen Personalausweises ist, so auch für Patrick Burghardt, hessischer CIO (Chief Information Officer) und Vorsitzender des IT-Planungsrates. Er hält die Entscheidung Wiesbadens für fortschrittlich, heißt es in einer Pressemitteilung. Dadurch baue die Stadt den Online-Zugang zu Verwaltungsleistungen aus und komme ihrer Verpflichtung nach, das Onlinezugangsgesetz (OZG) umzusetzen.

Offenbar überzeugt Wiesbadens Entscheidung auch andere Kommunen. Der Kölner Digitalisierungsausschuss hat im April einstimmig beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, „eine Möglichkeit der Authentifizierung mittels ‚Videoident‘ zu implementieren.“

Tschirsich sieht die Gefahr, dass mehr Behörden Videoident als Brückentechnologie heranziehen. „Es ist ein großes Problem, wenn staatliche Infrastruktur fehlt. Die Lücke kann die Kommune nicht schließen, schon gar nicht durch Bastelei. Hier geht es schief“, lautet sein Urteil zu Wiesbaden.

Gefahren schon lange bekannt

Gegenüber netzpolitik.org betont die Presseabteilung der Stadt Köln, die Verwaltung prüfe derzeit noch, „ob die Maßnahme rechtssicher und wie sie technisch oder organisatorisch umsetzbar ist“. Wiesbaden erklärt gegenüber netzpolitik.org, beim gewählten Videoident handele es sich nicht um das vom CCC untersuchte. Das habe sich automatisierte Verfahren angeschaut und nicht solche, bei denen die Überprüfung durch eine Person stattfindet.

Laut Tschirsich macht das bezüglich der Sicherheit allerdings keinen Unterschied. In einer Richtlinie von 2021 weist auch das BSI klar auf die Angriffspotentiale hin und unterscheidet nach den Faktoren Zeit, Expertise, Insiderwissen, Zugangs- und Zugriffsgelegenheiten sowie Ausrüstung der Angreifer.

Wie leicht sich Sicherheitsmerkmale auf dem Ausweis per Videoübertragung manipulieren lassen, hat ein Team aus Forscher:innen bereits 2018 vorgeführt. Unter der Leitung von Reiner Herpers, Professor an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, überlistete das Team das Videoident-Verfahren, indem es in der Kameraaufnahme etwa Hologramme auf einen schlichten falschen Papierausweis projizierte.

Hologramme gehören zu den Merkmalen, anhand derer beispielsweise öffentliche Stellen prüfen können, ob ein Ausweisdokument echt ist. Gelingt es Angreifern solche Sicherheitsmerkmale auszutricksen, gelingt ihnen zweierlei: Sie können einen falschen Ausweis als echten ausgeben, und sie können die Identität einer anderen Person vortäuschen. Ob die Person real ist oder erfunden, spielt dabei keine Rolle.

Für reale Personen könne die Entscheidung Wiesbadens allerdings gravierende und weitreichende Folgen haben, so Martin Tschirsich gegenüber netzpolitik.org. Denn es gebe viele öffentliche Stellen, die sich darauf verlassen, dass die Daten aus dem Melderegister authentisch sind. Überlistet ein Angreifer das Videoident-Verfahren zum An- und Ummelden des Wohnsitzes, kann er die Meldeadresse der Person ändern, die er überwacht. An diese kann er sich beispielsweise eine neue Krankenkassenkarte schicken lassen. Damit hat er Zugriff auf Rezepte und gelangt an vertrauliche Daten. Das Problem verschärfe sich, wenn künftig mit der Gesundheitskarte auch die komplette elektronische Patientenakte verknüpft ist und damit die gesamte medizinische Historie, so Tschirsich.

Prüfmerkmale außen vor

Mit dem Videoident-Verfahren verzichten Behörden außerdem darauf, weitere, beispielsweise haptische Prüfmerkmale des Ausweises beim Identifizieren einer Person einzubeziehen. Das sei auch rechtlich fragwürdig, sagt André Zilch. Er ist IT-Sicherheitsexperte und beschäftigt sich als IT-Sicherheitsberater seit 2014 mit den Schwachstellen von Videoident.

So ahme das Verfahren den Kontakt von Angesicht zu Angesicht nach, bei dem ein Antragsteller einem Menschen in der Behörde den Ausweis physisch vorlegt. Während die Person im Amt den Ausweis über den Schreibtisch hinweg entgegennehmen und anhand mehrerer Prüfmerkmale auf Echtheit untersuchen kann, bleibe diese Möglichkeit per Video verwehrt.

Gerade jedoch beim Ändern der Meldeadresse verlange das Gesetz, so Zilch, dass Mitarbeiter:innen in der Behörde zumindest die Möglichkeit haben müssen, alle Prüfmerkmale unter die Lupe zu nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob es notwendig ist, alle Merkmale zu prüfen.

Kopie ist kein Original

Zilch verweist darauf, dass das Ausweisdokument eine öffentliche Urkunde ist; sie belegt die Identität der Person, die sich damit ausweist. Um sich ausweisen zu können, muss die Person immer das Original vorzeigen. So regelt es das Gesetz, beim Ändern der Meldeadresse schreibt es das Bundesmeldegesetz vor. Mitarbeiter:innen in Behörden müssen den Ausweis anfassen können, nur so können sie die Urkunde als „verkörperte Gedankenerklärung“ und die Beweisfunktion des Ausweises annehmen.

Bei Video-Calls allerdings legen Antragsteller:innen gerade nicht die öffentliche Urkunde vor, denn Mitarbeiter:innen können sie hier nicht anfassen. Per Videoübertragung werden lediglich Daten übermittelt, nicht aber die Urkundeneigenschaft des Ausweises. Die gesetzliche Regelung – den „Personalausweis vorzulegen“ – werde damit nicht erfüllt. Videotelefonate könnten also nicht ersetzen, dass ein Antragsteller vor Ort einer Mitarbeiterin seine Urkunde vorlegt, so Zilch.

Bei der Video-Identifikation läge immer nur ein Foto oder Video und damit eine Kopie der Urkunde vor, sagt auch der Notar Otfried Krumpholz gegenüber dem Bankmagazin und bezieht sich damit auf die Verordnung zu Videoident, die das Bundesfinanzministerium plant.

Die Kopie einer Urkunde sei aber nie selbst eine Urkunde. Damit habe sie keine Beweisfunktion im Sinne des Gesetzes, so Krumpholz weiter. „Auch das Finanzministerium oder die Bafin kann aus einer Kopie keine Urkunde machen und den Begriff, was eine Urkunde ist, mal eben erweitern.“

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»Grenzen zwischen Krieg und Frieden verschwimmen weiter«

Vergangene Woche wurde die waffenfähige Kampfdrohne »German Heron TP« aus israelischer Produktion für ihren Jungfernflug über Norddeutschland gestartet. Welche Bedeutung messen Sie dem zu? Ich halte das auch für einen Ausdruck der sogenannten Zeitenwende und der inneren Militarisierung. Die »Heron TP« (…)

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Maside Ocak: Der Kampf um die Verschwundenen geht weiter

Diese Woche findet der 1000. Protest der Initiative der Samstagmütter statt. Angeführt von den Samstagsmüttern fordern Angehörige von Verschwundenen und ihre Unterstützer:innen Gerechtigkeit für die unzähligen in Haft Verschollenen. Diese Menschen wurden von Staatsorganen verschleppt, gefoltert, ermordet und anschließend verscharrt, in Säurebrunnen geworfen oder in Fundamente von Militäranlagen eingegossen. Die Angehörigen legen den Finger in eine tiefe Wunde und so kommt es nicht von ungefähr, dass die Samstagsmütter immer wieder mit Repressalien überzogen wurden. Seit der 700. Protestwoche werden die Proteste immer wieder angegriffen. Am 25. August 2018 hatte der damalige türkische Innenminister Soylu die Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz verbieten lassen.

Verbot war Rechtsbruch – Teilnehmendenbeschränkung ist es ebenso

Obwohl der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung als Rechtsverletzung einstufte, ging die Repression weiter und insbesondere die teilweise über 80 Jahre alten Mütter wurden mit auf dem Rücken gefesselten Händen vom Platz geschleift. Doch die Beharrlichkeit der Samstagsmütter konnte schließlich die Kundgebung wieder durchsetzen. Aber die Willkür dauert an. So soll insbesondere bei der 1000. Mahnwache die Teilnehmendenzahl auf zehn Personen beschränkt werden. Maside Ocak, die Schwester des „Verschwundenen“ Hasan Ocak äußerte sich im ANF-Gespräch zu der bevorstehenden Kundgebung und zum Protest der Samstagsmütter, Angehörigen und ihrer Unterstützer:innen.

Ein Tag, den sie nie vergessen würde …

Ihr Bruder, der kurdische Lehrer Hasan Ocak, verschwand am 21. März 1995 nachdem er Festgenommen worden war. Dieser Alptraum führte zu ihrem Kampf, den sie und ihre Familie bis heute führt. Das Leben von der damals 19-jährigen Maside und ihrer damals lebensfrohen Familie änderte sich von einem Tag auf den anderen. Maside Ocak erinnerte sich: „Hasan war Lehrer, er erhielt aber keine Ernennung. Also betrieb er ein Teehaus in einem Geschäftsviertel in Beyazıt. Er stand jeden Morgen um 5.30 Uhr auf und ging zur Arbeit. Am 21. März ging er wie jeden Morgen, ohne mich zu wecken, zur Arbeit. Während ich in der Schule war, rief er meine Mutter an und sagte ihr, dass er am Abend Fisch mit nach Hause bringen würde. An diesem Tag hatte meine Schwester Aysel Geburtstag. Meine Mutter hatte Suppe und Salat vorbereitet, wir warteten bis zum späten Abend, aber Hasan kam nicht nach Hause.“

Obwohl es Zeugen gab, wurde seine Festnahme geleugnet“

Maside Ocak berichtete, das noch am selben Abend klar war, dass etwas nicht stimmte. Zunächst habe die Familie die Krankenhäuser besucht, am folgenden Tag rief die Familie bei der Polizeidirektion an. Damals lag die Gewahrsamsdauer bei 15 Tagen und es kam häufig vor, dass bis zu sechs Tage lang verleugnet wurde, dass Personen im Gewahrsam seien. Ocak weiter: „Nach einem Hin und Her zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Staatssicherheitsgerichten (DGM) gaben wir am 30. April 1995 öffentlich bekannt, dass Hasan verschwunden sei. Trotz des öffentlichen Drucks und der Zeugen, die bestätigten, dass Hasan festgenommen worden war, wurde seine Festnahme vom damaligen Innenminister Nahit Menteşe, dem Istanbuler Gouverneur Hayri Kozakçıoğlu, dem Generaldirektor der Polizeidirektion Mehmet Ağar und dem Istanbuler Polizeichef Necdet Menzir bestritten.“

Beweise für Festnahme

Nach 58 Tagen beharrlicher Suche wurde die Leiche ihres Bruders mit schweren Folterspuren auf einem anonymen Friedhof in Altınşehir gefunden. Maside Ocak betonte, dass in dem Bericht, der bei der Auffindung von Hasan Ocak angefertigt wurde, festgehalten wurde, dass er keinen Ausweis, keinen Gürtel, keine Uhr und keine Schnürsenkel bei sich hatte und dass sich Tintenflecken an seinen Fingern befanden, was ein eindeutiger Beweis dafür sei, dass er in Gewahrsam war.

Hasan hatte uns immer Sicherheit gegeben“

Während der Kampagne zur Auffindung ihres Bruders lernte Maside Ocak die Angehörigen anderer „Verschwundener“ kennen. Inspiriert von den argentinischen Müttern des Plaza de Mayo begannen die Samstagsmütter mit einer stillen Mahnwache am Galatasaray-Platz. Seitdem sind 1000 Wochen vergangen. Ocak sagte: „Hasan war für uns alle ein Hafen der Zuflucht. Er war unser Vertrauter. In unserem Haus gab es keine Streitereien oder Auseinandersetzungen, es gab immer den Klang von Hasans Saz und die Volkslieder, die wir sangen. Wir waren so eine Familie. Wir wollen, dass alle unsere Verschwundenen gefunden werden und dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Unsere Trauer wird mit dem Ende der Straflosigkeit und einem Grab für unsere Vermissten enden. Unser Leben wird durch das Fehlen von Gräbern und Straflosigkeit bestimmt. Denn wir sind hier, weil es keine Gräber und Straflosigkeit gibt. Wir werden unseren Kampf nicht aufgeben, bis dies ein Ende hat und der Gerechtigkeit Genüge getan ist.“

Wir wollen, dass alle auf dem Galatasaray-Platz ihr Recht fordern können“

Die Teilnahme an der 1000. Mahnwache wurde vom Gouverneursamt auf zehn Personen begrenzt und soll hinter Polizeiabsperrungen stattfinden. Ocak kommentierte: „Es ist in unserem Land so weit gekommen, dass wir den Staat und die Regierung auffordern müssen, sich an das Gesetz zu halten. Wie bei unserem Protest in der 699. Woche wollen wir die Öffnung der Polizeiabsperrungen und ein Ende der Beschränkung auf zehn Personen. Wegen dieser Beschränkung können viele Angehörige der Verschwundenen die Bilder ihrer Angehörigen nicht dort zeigen. Mit der Beschränkung auf zehn Personen wird den Familien der Verschwundenen vermittelt, dass nur zehn Angehörige der Verschwundenen das Recht haben, Informationen über den Verbleib ihrer in Haft verschwundenen Angehörigen zu verlangen. Das ist eine enorme Gewissensbelastung für uns. Wir wollen so etwas nicht erleben und wir wollen, dass sich alle Angehörigen der Verschwundenen auf dem Galatasaray-Platz treffen und die Bilder ihrer Angehörigen mitbringen können.“

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/samstagsmutter-erinnern-an-husamettin-yaman-und-mehmet-soner-gul-42062 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/samstagsmutter-erinnern-an-husamettin-yaman-und-mehmet-soner-gul-42062 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/samstagsmutter-fordern-gerechtigkeit-fur-nurettin-yedigol-41973 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/samstagsmutter-erinnern-an-sabahattin-ali-41700 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/samstagsmutter-fragen-nach-yusuf-eristi-41418 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/samstagsmutter-fordern-gerechtigkeit-fur-verschwundene-frauen-41325

 

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Wien: Rojava-Seminar im Volkskundemuseum

Das Wiener Volkskundemuseum lud am Donnerstagabend zu einem Seminar über den Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien ein. Vortragende waren Necibe Qeredaxi und Sara Marcha vom Brüsseler Institut für Jineolojî, die im Rahmen der diesjährigen Wiener Festwochen in Österreich gastieren.

Einführung in die Thematik

Necîbe Qeredaxî begann ihren Teil mit einer erklärenden Einleitung von der Etymologie Rojavas bis hin zum multinationalen/-religiösen Charakter der gesamten Region. Der 2011 ausgebrochene „Arabische Frühling“ habe hier früh Denkmodelle zu einem alternativen System gegeben, das den Menschen vor allem die Möglichkeit eröffnen sollte, stärker und in Kontrast zu staatlicher Bevormundung am politischen Leben teilzunehmen. „Hope and Revolution“ nannte sie mehrfach als Antriebsfaktoren für einen Paradigmenwechsel in Politik, Ökologie und Gesellschaft, die ihre Verwirklichung letztlich in der Verfassung von Rojava fanden, aus der Passagen vorgelesen wurden.

Die ideologischen Grundzüge der zitierten Stellen hoben Radikaldemokratie, Ökologie und Frauenrechte als essentiellen Teil des Leitbildes hervor. Der Gesellschaftsvertrag sei eine Antwort auf die gegenwärtigen multiplen Krisen, die neue Lösungen bräuchten. Diese könnten nur als antisystemisch gedachte Antwort „von unten“ kommen, so Sarah Marcha. Enorme Vorarbeit habe Abdullah Öcalan über Jahrzehnte geleistet.

Internationale Anerkennung notwendig

Wie wichtig diplomatische Augenhöhe sei, illustrierte Marcha am Beispiel zweier Aktivistinnen aus Rojava, die wegen österreichischer Verweigerung von Einreisevisa nicht nach Wien hatten kommen können. Zumindest der Gesellschaftsvertrag könne aber jederzeit online zur Lektüre abgerufen werden und so Wirkung entfalten. Bildung als Fundament jeglicher Veränderung helfe, Lehren aus der Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft zu nutzen. Analyse und Überwindung restriktiver Kulturelemente dürften dabei nicht mit einem „Kulturbruch“ verwechselt werden.

Qeredaxi erwähnte darüber hinaus die wichtige Rolle autonomer Frauenorganisationen, die in der Region konservative Strukturen aufgebrochen und Perspektivenwechsel gefördert hätten („Revolution inside a revolution“). Kollektives Handeln und grenzübergreifende Solidarität mit anderen unterdrückten Gruppen seien gefragt – auch, um Angriffe von außen, wie in Form gezielter Morde durch türkische Drohnen, mittels breiterer internationaler Thematisierung und diplomatischen Drucks zu beenden.

In der abschließenden Fragerunde, die vom Publikum mit großem Interesse genutzt wurde, erklärten die Referentinnen ideologische und praktische Aspekte des Gesellschaftsvertrags detaillierter.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/rojava-themenabend-im-wiener-schauspielhaus-42279 https://anfdeutsch.com/kultur/botschaft-von-ilham-ehmed-an-wiener-festwochen-42239 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/neuer-gesellschaftsvertrag-in-rojava-40199 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/die-kommune-ist-die-basis-kommune-Sehid-yasir-in-qamislo-39743 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/die-selbstverwaltung-in-nord-und-ostsyrien-41563

 

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Paul Brandenburg: „Die EU ist ein zutiefst antidemokratisches Konstrukt!“

Für die erste Folge der Serie „Wahlbeben Ost“ auf dem österreichischen Sender AUF1 TV lud Moderator Thomas Eglinski die Schauspielerin und Autorin Gabriele Gysi (Schwester des Linken-Politikers Gregor Gysi) und den coronakritischen Publizisten und Arzt Dr. Paul Brandenburg ins Berliner AUF1-Studio. Die Gäste hatten einerseits viel zur Angst der Kartellparteien vor einem möglichen Erfolg der […]

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Kriminelle Ampel-Energiepolitik: Während Bürger und Industrie Rekordstrompreise zahlen, wird immer mehr Strom gegen Zuzahlung ins Ausland verschenkt

In welch ein (nicht nur) energiepolitisches Irrenhaus die Ampel-Regierung Deutschland verwandelt hat, zeigt nichts eindrucksvoller als die Tatsache, dass grüner Strom in zunehmendem Maße verschenkt werden muss oder mit negativen Preisen “gehandelt” wird – weil es immer öfter zu viel davon gibt. Während Grünflächen, Wälder und Felder mit unfassbaren und naturzerstörerischen Fehlsubventionen in Solarwüsten und dystopische Windradparks […]

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„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

In diesem Text geht es nicht um juristische Details des Staatsrechts, sondern um den aktuellen Umgang mit dem Grundgesetz als Symbol in einer öffentlichen Debatte, bei der doppelte Standards angewendet werden.

Nach den Erfahrungen mit der Corona-Politik und der aktuellen militaristischen Zeitenwende sehe ich (unter anderem) vor allem zwei Anliegen des Grundgesetzes schwer unter Druck: Zum einen die auch in polarisierten Zeiten (eigentlich) garantierte Meinungsfreiheit. Und zum anderen das „Friedensgebot“. Berührt war vor allem während Corona auch die Würde des Menschen – etwa durch die zum einsamen Sterben gezwungenen Alten, doch auch schon lange vorher war der Artikel etwa im Rahmen der Hartz-IV-Sanktionen und auf weiteren Feldern relevant. Es gibt zahlreiche Aspekte rund um das Grundgesetz, die in diesem Text nicht zur Sprache kommen können, da es den Rahmen sprengen würde.

Mehr zu dem Themen Meinungsfreiheit, Frieden und Corona folgt weiter unten. Zunächst zu den aktuellen Feierlichkeiten, die die Regierung unter dem Titel „Gemeinsam wird’s ein Fest“ ankündigte und die laut Medien von eintausend Polizisten bewacht werden mussten.

Wie wir wissen: Kritik ist jetzt „Verachtung“

Bundespräsident Steinmeier setze bei dem Staatsakt einmal mehr indirekt „die Demokratie“ mit den aktuell bestimmenden Politikern gleich – Kritik an schlechter Politik kann dann schnell in den Ruf der „Verachtung“ oder „Verunglimpfung“ geraten, wie Medien berichten. Die Demokratie in Deutschland sei unter Druck geraten, so Steinmeier. Und weiter:

Gerade jetzt erstarken auch bei uns Kräfte, die sie schwächen und aushöhlen wollen, die ihre Institutionen verachten und ihre Repräsentanten beschimpfen und verunglimpfen.“

In Zeiten, in denen auch eine verantwortungslose „Hasssprache von oben“ vonseiten etablierter Journalisten, Politiker und Kulturbühnen die gesellschaftliche Kommunikation vergiftet, ist der folgende Appell des Bundespräsidenten eine hohle Phrase, solange sie nicht endlich auch (und vor allem) „von oben“ in die Praxis umgesetzt wird:

„Wir alle tragen Verantwortung für eine politische Kultur, die demokratieverträglich ist.“

Selbst die Bühne des Grundgesetzes, das doch auch im Geiste einer Reaktion des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion entstanden ist, wird von Steinmeier für die Durchhalteparolen des neuen deutschen Militarismus genutzt – ein Skandal: Es kämen nun, nach einem „epochalen Bruch“, rauhe und härtere Jahre auf die Menschen in Deutschland zu. „Wir müssen uns jetzt behaupten – mit Realismus und Ehrgeiz.“ Steinmeier forderte in diesem Zusammenhang, dass Deutschland mehr in seine Verteidigung und Bündnisse investieren müsse. Dafür brauche es finanzielle Mittel und eine starke Gesellschaft, die bereit sei, „Bedrohungen der Freiheit“ entgegenzutreten, und Zusammenhalt beweise. Das Land sollte deshalb Debatten über Formen des Wehrdienstes nicht scheuen.

Sogar am Tag des Jubiläums: Friedensgebot des Grundgesetzes wird vernebelt

Dieses Verhalten des Bundespräsidenten ist deshalb besonders dreist, weil damit das Friedensgebot des Grundgesetzes sogar am Tag des Jubiläums vernebelt werden soll – in meinen Augen ein weiterer Akt der Geschichtsumdeutung. Unter anderem die „Internationalen Ärzte zur Verhinderung des Atomkriegs“ (IPPNW) fordern anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes eine Rückbesinnung auf eben dieses Friedensgebot, das mit der Präambel und dem Artikel 1, Abs. 2 und weiteren Regelungen fest verankert sei. Die Politik der „Zeitenwende“ und der Ruf nach „Kriegstüchtigkeit“ stünden zu diesen Artikeln im eklatanten Widerspruch. Die IPPNW fahren fort:

Diese Militarisierung der Gesellschaft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und fördert faschistische Tendenzen. Einerseits weil die massive Aufrüstung mit herben Einsparungen in anderen Bereichen wie Arbeit und Soziales, Klima, Entwicklungszusammenarbeit und Bildung einhergeht. So sieht der Bundeshaushalt 2024 mehr Geld für den Rüstungsetat vor als für Bildung, Gesundheit, Wohnen, Umwelt, Entwicklung und Auswärtiges zusammen.“

Das alles verstößt massiv gegen den Geist des Grundgesetzes und die Intention seiner „Mütter und Väter“. In Zeiten, in denen sich Verantwortliche immer wieder mit Höheren Gewalten herausreden wollen, muss auch immer wieder betont werden: Die Bürger hierzulande sind nicht zuerst vom Ukrainekrieg selber betroffen, sondern von den falschen und gefährlichen Reaktionen der Bundesregierung auf diesen Krieg, der zudem hätte verhindert werden können. Ebenso wurde die Gesellschaft nicht zuerst Opfer des (realen) Virus, sondern in viel stärkerem Maße wurde sie Opfer einer unangemessenen Politik als Reaktion darauf.

Grundrecht der Meinungsfreiheit in Gefahr

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsbildung werden von staatlicher Seite durch direkte Verbote von Medien etwa aus Russland und durch neue Mediengesetze wie Digital Services Act, dem Digital Markets Act und dem „Medienfreiheits-Gesetz“ verletzt. Dazu kommt eine mindestens indirekte Zensur durch private Internetplattformen, die die Alternativmedien etc., die als Reaktion auf das Versagen vieler großer Medien entstehen, behindert. Dazu kommt eine fast kollektive Begrenzung des Debattenraums und eine Praxis des intensiven „Framings“ aller wichtigen Themen im Sinne der Regierung durch viele große Medien (privat und öffentlich-rechtlich).

Außerdem wirken Maßnahmen wie das neue Disziplinarrecht für Beamte, die Nutzung von extra unscharfen Fantasie-Begriffen wie „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ und ein teils diffamierender und maßregelnder Ton von offizieller und journalistischer Seite dergestalt, dass sich so wenige Bürger wie seit den 1950er-Jahren trauen, offen ihre Meinung zu sagen. Eine solche Entwicklung zuzulassen oder gar zu befeuern, verstößt meiner Meinung nach gegen diverse Aspekte des Grundgesetzes.

Keine gesamtdeutsche Verfassung

Es gibt keine gesamtdeutsche Verfassung, das ist ein fortgesetzter Akt der Ignoranz. Das westdeutsche Grundgesetz erlangte nach der Wiedervereinigung Gültigkeit auch in den „neuen Bundesländern“.* Darum ist es auch kein Wunder, dass viele Ostdeutsche mit dem im Westen zelebrierten „Verfassungspatriotismus“ eher weniger anfangen können. Artikel 146 des Grundgesetzes sagt:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Die dauernde Identifizierung der AfD als gefährlichste Feindin des Grundgesetzes ist zumindest zum Teil eine Ablenkung: Viele Artikel des nun von Regierungspolitikern zu Recht als wichtig und verteidigenswert behandelten Grundgesetzes werden momentan viel eher von einer „radikalen Mitte“ bedroht – denn die ist an der Macht. Das radikale Potenzial der AfD soll hier keineswegs geleugnet oder verniedlicht werden – aber noch ist es eben vor allem ein oppositionelles Potenzial, während der grün-gelbe Militarismus bereits viel konkretere Folgen hat.

Während Corona wurde das Grundgesetz in vielerlei Hinsicht mit Füßen getreten, auch das Bundesverfassungsgericht hat da nicht angemessen korrigierend eingegriffen – das wird das Vertrauen in diese Institution möglicherweise dauerhaft beschädigen. Das schönste Grundgesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung. Man muss bestürzt feststellen: Bei echten Nagelproben wie den Auswüchsen der Corona-Politik oder jetzt bei mutmaßlich grundgesetzwidrigen Aspekten der militaristischen „Zeitenwende“ hält die vielbeschworene Brandmauer nicht immer stand.

Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Wie gesagt, es gibt zahlreiche weitere Aspekte rund um das Grundgesetz, die in diesem Text nicht zur Sprache kommen können. Kanzler Olaf Scholz äußert sich in diesem Video zum Jahrestag. Einen guten aktuellen Vorstoß finde ich eine Initiative von „Digitalcourage“, die den Bundestag auffordert, „das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen“.

Das Zitat aus der Überschrift stammt aus einem Video während der Corona-Zeit, in dem eine junge Frau mit Polizisten diskutiert, darüber hatte auch Manova berichtet.

Wer starke Nerven hat, kann sich auch diese aktuelle Aktion der Grünen anschauen: Politiker lesen aus dem Grundgesetz vor. Irgendwie passt es zu den Grünen, das Gesetz eben nicht mit Leben zu füllen, sondern wie ein Märchen zu behandeln, das man zum Jahrestag den Kindern/Bürgern vorliest, um es dann wieder in den Schrank zu stellen. Einige X-Nutzer fragen ironisch-überrascht, ob das öffentliche Lesen des Grundgesetzes denn überhaupt „wieder erlaubt“ sei – schließlich erinnern sie sich noch gut an schaurige Szenen wie diese:

Man kann es drehen und wenden wie man will: Deutlicher als in der #Coronazeit hat sich noch kein deutscher Staat und seine angeblichen Verfassungsschützer so dermaßen delegitimiert. Und das konnte jeder sehen, der hingeschaut hat. pic.twitter.com/DH0v4C2m1E

— Evi Denz (@ElefantImRaum2) January 5, 2023

*Aktualisierung 24.05.2024, 15:00: Dieser Satz wurde hinzugefügt

Titelbild: DesignRage / Shutterstock

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Latest updates of Operation “al-Aqsa Flood” launched by Palestinian resistance

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. Mai 2024 - 9:59

-Palestinian media: Two martyrs and a number of wounded in the Israeli occupation bombing of homes west of the town of Al-Zawaida in the central Gaza Strip.

15 martyrs in the occupation’s bombing of various areas in the Gaza Strip

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15 martyrs in the occupation’s bombing of various areas in the Gaza Strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. Mai 2024 - 9:54

Occupied Jerusalem, SANA-At least 15 Palestinians were martyred and others were injured as a result of the Israeli occupation bombing of various areas in the stricken Gaza Strip.

Palestinian media reported that the occupation aircraft bombed a residential building in Gaza City and a house in the al-Fakhoura neighborhood, west of the Jabalia refugee camp in the northern Gaza Strip, killing at least 15 Palestinians, including children and women, and wounding others.

During the past 24 hours, the Israeli occupation committed 10 massacres in the Gaza Strip, of which more than 300 victims arrived in hospitals, including martyrs and wounded.

Mhamad

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Astaxanthin: Ein wahres Wundermittel – nicht nur für die Augengesundheit

Astaxanthin kann mit Fug und Recht als ultimatives Geheimnis für gesunde Augen bezeichnet werden: Als natürliches Antioxidans bietet es zahlreiche Vorteile, insbesondere im Zusammenhang mit Grauem Star und altersbedingten Sehschwächen. Zum einen gewährleistet es einen wirksamen Schutz der Netzhaut, die es vor oxidativem Stress bewahrt. Damit trägt Astaxanthin dazu bei, die Sehkraft zu erhalten – was besonders […]

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Brandschutz unterirdisch: Die Tunnel von Stuttgart 21 sind gemeingefährlich

Offene Briefe, offene Fragen. Gegner des Bahnprojekts verlangen vom DB-Konzern und Eisenbahn-Bundesamt, Zweifel am S21-Brandschutzkonzept auszuräumen. Die Adressaten antworten einfach nicht. Das erhärtet nur den Verdacht: Man hat etwas zu verheimlichen – und viel zu verlieren. Der Verlust an Glaubwürdigkeit ist dabei wohl das nichtigste Problem. Von Ralf Wurzbacher.

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Skandalisieren tut manchmal not, mithin lässt sich damit Unheil abwenden. Stuttgart 21 ist ein Skandal, durch und durch. Von der Anbahnung über die Projektierung, die politische Durchsetzung, die Finanzierung bis hin zur baulichen Realisierung: ein riesengroßer Eklat, der indes vom Mainstream zu einer lästigen Betriebsstörung verniedlicht wird. „Nun ja, läuft nicht alles bestens, aber haut schon irgendwie hin.“ Dabei wird in der hiesigen Medienlandschaft ein Aspekt des zig Milliarden Euro verschlingenden Chaosprojekts praktisch gar nicht verhandelt: Sobald einmal in Betrieb, droht es für Hunderte, mithin Tausende Menschen zur Todesfalle zu werden.

„S21 hat das Potenzial, Europas größtes Krematorium zu werden“, hatte schon vor sechs Jahren Hans-Joachim Keim nach Durchsicht des 33-seitigen Brandschutzkonzepts gewarnt. Der Ingenieur war Gutachter des Gletscherbahnunglücks im österreichischen Kaprun, bei dem im Jahr 2000 infolge eines Feuers 155 Menschen durch Rauchvergiftung starben. Aus Sorge, bei Stuttgart 21 könnte sich Ähnliches oder Schlimmeres ereignen, beklagte der Experte ein „Staatsverbrechen“ und weiter: „Es ist Wahnsinn, was die da machen.“

Schluss mit Naturgesetzen

„Die da“ sind die Deutsche Bahn (DB) und ihre Projektpartner, also Baden-Württemberg, die Stadt, die Region und der Flughafen Stuttgart. Die Kritik an ihrem Treiben ist in den Jahren nicht verstummt, sie wurde sogar immer lauter, weil sich mit den Baufortschritten immer mehr technische Unwuchten und Gefahrenquellen abzeichneten. Und dann gibt es da noch diese Planänderung: Lange Zeit hatte die Bahn mit Zügen einer maximalen Auslastung von 1.757 Passagieren kalkuliert, neuerdings jedoch perspektivisch mit solchen, die bis zu 3.681 Menschen fassen und durch die diversen zum künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof führenden Tunnel rollen sollen. Aber trotz verdoppelter Fahrgastzahl ist das Brandschutzkonzept immer noch das alte.

Das muss man nicht verstehen, und die Macher geben sich auch gar nicht die Mühe, es zu erklären. Stattdessen ließ unlängst ein DB-Sprecher verlauten, das S21-Sicherheitspaket sei „von der Art der eingesetzten Züge unabhängig“, was so viel bedeutet wie: Ob nun zehn Fahrgäste oder 3.000 unterwegs sind, die Chance jedes Einzelnen, sich im Unglücksfall in Sicherheit zu bringen, ist in beiden Fällen gleich groß. Realitätsverweigerung ist eine der stärksten Konstanten bei S21. Jetzt kommen sogar die Naturgesetze unter die Räder.

Mauern und Aussitzen

Gutachter Keim hatte den Verantwortlichen seinerzeit vorgehalten, „kein Gefühl für Paniksituationen“ zu haben, „sie können sich nicht vorstellen, wie man unter Stress und Angst reagiert“. Die Fluchtwege bei S21 sind stellenweise 90 Zentimeter breit, üblich sind zwei Meter und mehr. Sie liegen auch nicht auf der Höhe des Ausstiegs, sondern einen Meter tiefer, und die Rettungsstollen zur benachbarten Tunnelröhre befinden sich im Abstand von 500 Metern. Wie sollten Menschen unter diesen Bedingungen „mit einem Rollstuhl durchkommen“, fragte sich Keim, „es wird dort Staus geben“. Spätestens bei den viel zu eng konzipierten Fluchttreppen würden sich die Flüchtenden „gegenseitig zerdrücken – wie bei der Love-Parade“. Und Keim äußerte diese Bedenken schon, als die Bahn noch mit der Hälfte an Insassen rechnete.

Christoph Engelhardt, Physiker und Gründer des Faktencheckportals WikiReal.org, hat vor einem Monat gemeinsam mit seinen Mitstreitern vom Aktionsbündnis gegen S21 und den Ingenieuren22 in einem Offenen Brief an die S21-Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm GmbH (PSU) um Stellungnahme zu einer Reihe von Schlüsselfragen gebeten. Allen voran solle deren Chef Olaf Drescher bitte einen Experten benennen, der das behauptete „Universalbrandschutzkonzept“ bestätige, und „lassen Sie ihn oder sie für diese Einschätzung eine nachvollziehbare Begründung abgeben“. Bis heute wartet er vergebens auf Antwort. „Ein nie dagewesenes komplettes Abtauchen der PSU“ habe er erleben müssen, sagte er am Donnerstag den NachDenkSeiten, die selbst wiederholt bei der Bahn nachgehakt haben. Einmal hieß es, zur „Korrespondenz mit Dritten“ äußere man sich nicht, am Mittwoch dann, man habe dem „nichts hinzuzufügen“. In Wahrheit äußert man sich gar nicht beim Staatskonzern, man mauert, sitzt aus und hofft, dass die Sache keine Kreise zieht.

Simulation vorgetäuscht

Aber die Projektgegner lassen nicht locker und haben sich in einem nächsten Schritt an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gewandt. Das ist die „letzte Instanz“ in puncto Brandschutz und Wächterin über die sogenannte Tunnelrichtlinie, der gemäß bei einer Feuerkatastrophe die „Selbstrettung“ der Zuginsassen und des Zugpersonals gewährleistet sein muss. Allerdings ist diese Vorgabe nie wirklich erfüllt worden.

Ja, es gab einmal diese ominöse Simulation eines Schweizer Planungsbüros. Über deren Herausgabe wurde juristisch jahrelang gestritten, obwohl diese schon vor acht Jahren gelöscht worden sein soll, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart unlängst zugunsten der Bahn urteilte. Dabei hieß es noch vor zehn Jahren, das Material liefere den „Beweis“, dass sich die Passagiere eines voll besetzten Doppelstockzuges bei einem Brandfall im Fildertunnel – dem mit neun Kilometern längsten Zulauf zum künftigen Hauptbahnhof – innerhalb von elf Minuten in Sicherheit bringen könnten. Auf Grundlage des Computermodells hatte der Arbeitskreis Brandschutz, dem die Bahn, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Stuttgarter Feuerwehr angehören, grünes Licht zum Brandschutzkonzept gegeben.

Kalter Kaffee …

Später stellte sich heraus: Der digitale Testlauf hatte kein „Heißereignis“, sondern ein „Kaltereignis“ durchgespielt. Was fehlte, war ein Feuer und noch viel mehr. Rauch- und Hitzeentwicklung? Mobilitätseingeschränkte Personen? Panikverhalten der Flüchtenden? Nichts davon war Gegenstand der Untersuchung, wie auch ein Anwalt der Bahn vor Gericht einräumte. Außerdem operierte sie einzig mit „Best-Case-Szenarien“, also nur mit den günstigsten Unglücksumständen, etwa dem, dass ein Zug exakt mittig zwischen zwei Notausgangsquerschlägen zum Stehen kommt. Maßgebend ist nach den EBA-Bestimmungen aber ein „Worst-Credible-Scenario“, also die Unterstellung der denkbar größten Widrigkeiten – sprich ein Feuerinferno bei voll besetztem Zug und maximaler Entfernung zum Rettungsstollen.

„Mit den Grundrechenarten sowie den etablierten und von der Bahn selbst verwendeten Erfahrungswerten der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes lässt sich einfach nachrechnen, dass in den S21-Tunneln das Selbstrettungsziel von 15 Minuten um Faktoren verfehlt wird“, befand Engelhardt. Die Gründe listet er in seinem neuesten Offenen Brief an EBA-Präsident Stefan Dernbach auf. Gegenüber vergleichbaren Tunneln sei die Rettungswegbreite in den S21-Tunneln halbiert, die Kapazität der Züge viermal so groß und die Verrauchung etwa doppelt so schnell wie von der Bahn angenommen. Das Risiko, zu Tode zu kommen, wäre damit um den Faktor 16 größer als üblich. Kein Zugtyp habe eine Chance auf rechtzeitige Evakuierung, „nicht einmal ein Schienenbus“.

… und ein Hefekuchen

Aber warum ist das Tunnelinnere eigentlich so beengt? Schuld ist das Mineral Anhydrit im Stuttgarter Untergrund, das bei Berührung mit Wasser aufquillt „wie ein Hefekuchen“. Zum Schutz gegen hohen Außendruck, der die Fahrtrasse anheben oder die Wände zerbersten könnte, wurden die Röhren dicker als üblich gebaut, wodurch innen weniger Platz bleibt. Hätte man normal dimensioniert und dafür noch viel mehr Gestein aus der Erde gebaggert, wären die Kosten ins Astronomische gestiegen – was sie auch so schon tun. Und weshalb hat das EBA alle Baufreigaben für den Tiefbahnhof samt Zulauftunneln im Rahmen der Planfeststellung erteilt? „Ursache für dieses Desaster ist die größte Wahrnehmungsverweigerung aller Zeiten“, äußerte Engelhardt. „Über Jahrzehnte wurde bei dem Projekt der politische Wille über die Fakten gestellt, Gesichtswahrung wurde jeder Evidenz vorgezogen, das rächt sich nun.“

Offenbar haben sich auch die Aufseher und Kontrolleure die Wahrnehmung vernebeln lassen. So zieht sich das Bundesamt auf die Position zurück, wonach „Zeit- und Leistungsvorgaben für die Evakuierung eines Zuges oder für das Erreichen des sicheren Bereiches (…) in den Richtlinien zu Eisenbahntunneln nicht enthalten [sind]“. Dennoch steht darin etwas von „Selbstrettung“, deren Gelingen vor allem eine Frage der Zeit ist. Und in den S21-Tunneln mit ihrer Enge und mitunter starken Neigung, wodurch der sogenannte Kamineffekt verstärkt und damit eine rasche Verrauchung noch begünstigt wird, bliebe im Unglücksfall eben extrem wenig davon, viel weniger als in praktisch sämtlichen vergleichbaren Tunneln Europas.

Baustopp sofort!

Angesichts dieser Ausgangslage müsse der EBA-Chef einen „sofortigen Baustopp“ für S21 verfügen, fordern die DB-Kritiker. Bei geltenden Standards sei eine Inbetriebnahme nicht zu verantworten, ebenso wenig sei zu rechtfertigen, dass weitere Milliardensummen an Steuergeld „absehbar in eine Bauruine investiert werden“, heißt es in besagtem Schreiben. Werde der Aufforderung nicht unmittelbar Folge geleistet, müsse man darauf bestehen, innerhalb von zwei Wochen wenigstens Antworten zum bisher von der PSU ignorierten Fragenkatalog zu erhalten.

Auf eine Anfrage der NachDenkSeiten reagierte die EBA bis Verstreichen der eingeräumten Frist nicht. Nach den Regularien der Bundesbehörde sind „das ganzheitliche Brandschutzkonzept der Vorhabenträgerin sowie die Flucht- und Rettungskonzepte für die einzelnen Bauwerke (…) kontinuierlich“ fortzuschreiben und „müssen zur Inbetriebnahme in geprüfter Form vorgelegt werden“. Demnach könnte vor Inbetriebnahme durchaus noch eingegriffen werden. Das allerdings liefe wohl darauf hinaus, das ganze Projekt zu begraben, weil es – anders als etwa der Hauptstadtflughafen BER – brandschutztechnisch als irreparabel gilt.

„Wir müssen uns der unangenehmen Wahrheit stellen, dass wir vor der größten Fehlplanung der Geschichte stehen“, konstatierte Engelhardt. „Wir stehen damit auch vor dem größten Gesichtsverlust unseres Landes. Aber wegen der unabweislichen Brandschutzmängel wird mit jedem Tag des Weiterbaus dieser Gesichtsverlust nur noch größer.“ Werden die Macher also die Notbremse ziehen? Wohl kaum. Bisher hat das EBA noch stets so getan, als laufe bei S21 alles regelgemäß. Prognose: Dabei bleibt es. Und der Skandal? Der wird noch monströser, hoffentlich nicht tödlich …

Titelbild: IG Digital Arts/shutterstock.com

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DAANES: „Schweigen bedeutet Komplizenschaft“

Die selbstverwalteten Regionen in Nord- und Ostsyrien stehen unter dem Dauerfeuer des türkischen Staates. Erst am Donnerstag wurde eine Frau getötet und fünf weitere Zivilist:innen bei den letzten Angriffen verletzt. Eine Rakete traf das Haus von Fateem Al-Dandan in Umm Alsateh. Die 55-jährige Frau war sofort tot, ihr 57-jähriger Mann wurde schwer verletzt. Die Türkei und ihre dschihadistischen Fußtruppen hatten am Donnerstag elf Dörfer bei Minbic unter Artilleriebeschuss genommen und etwa 200 Geschosse eingesetzt. Dabei wurden mindestens fünf weitere Personen, unter ihnen zwei 17-jährige Zwillingsgeschwister verletzt. Angriffe wie diese stellen einen eklatanten Bruch des Kriegsvölkerrechts dar. Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) erklärte im Angesicht der Attacken: „Das AKP-Regime setzt seinen Krieg gegen unsere Regionen in der Absicht fort, den Frieden in der Region zu stören. Es geht dem türkischen Staat darum, Konflikte zu provozieren und damit seiner inneren Krise zu entkommen.

Das Regime in Ankara versucht mit allen Mitteln, Krieg und Terror wiederbeleben

In Fortsetzung ihres völkermörderischen Angriffskriegs haben der türkische Besatzungsstaat und seine Söldner den Kanton Minbic und davor den Kanton Şehba angegriffen. Aufgrund dieser Angriffe wurde eine unserer Bürgerinnen getötet. Viele andere, unter ihnen auch Kinder wurden verwundet. Diese Angriffe richten sich auch gegen die Anstrengungen im Kampf gegen den Terror.

Als Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien verurteilen wir diese Angriffe und betonen, dass wir niemals in der Verteidigung unserer Errungenschaften nachgeben werden. Wir fordern die Kräfte, die sich um Deeskalation und Entspannung bemühen, auf, aktiv zu werden und ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Denn das Schweigen dieser Kräfte bedeutet eine direkte Unterstützung des türkischen Besatzungsstaates. Diese Situation bringt nicht nur an sich schon Leid und Probleme hervor, sondern wird auch die ökonomische Lage der Migrant:innen in unserer Region verschärfen. Die Angriffe sorgen für Chaos in der gesamten Region, insbesondere dort, wo sich die Lager befinden, in denen Angehörige von IS-Verbrechern untergebracht sind.

Wir fordern auch die zuständigen Institutionen des internationalen Rechts auf, den Rechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung und insbesondere den Angriffen auf das Recht auf Leben der Zivilbevölkerung Einhalt zu gebieten.

Wir sprechen den Familien der Getöteten unser Beileid aus und wünschen den Verletzten eine rasche Genesung.“

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/eine-tote-und-funf-verletzte-bei-angriffen-auf-minbic-42294 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/besatzungsangriffe-auf-westen-von-minbic-42271 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/13-jahriger-erliegt-nach-artillerieangriff-seinen-verletzungen-42253 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/flachenbrande-nach-artillerieangriffen-auf-minbic-42251

 

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