«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Externe Ticker
Murdering Khamenei Will Kill Trump’s Presidency, by Ian Proud
Kritik aus Lateinamerika an Angriff von USA und Israel auf Iran
Kolumbien schließt vorläufig Teile des Werks von Alpina
Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Heilige Krieger?
Man kann das schon ausrufen: «Gott mit uns!» Man kann es sogar gläubigen Herzens ausrufen, wenn man sich sicher ist, dass die eigene Sache zugleich Gottes Weg und Willen ist. Dann möge Er sie segnen, wenn ich und meine Gemeinschaft sie dann auch vollziehen. Aber dieses Denken setzt eben etwas anderes voraus, nämlich das aufrichtige «Wir mit Gott».
Oder als Frage formuliert: Wer zieht und wer wird gezogen? Vorn dran die eigenen Vorsätze und Entschlüsse und unter dem Planwagen dann der Herrgott, der ihnen Schub verleihen möge? Oder zieht da vorne der Geber von Leib und Leben und Segen, und wir lassen uns gerne mitnehmen in das Neue Land, das wir selber erst erahnen?
Sage niemand, das seien nur fromme Gedankenspiele. Das ist Weltpolitik, besonders deutlich in diesen Tagen.
Gehen wir nur eine Woche zurück. Am Sonntag, dem 22. Februar, waren Gouverneure, Richter sowie Mitglieder von Armee und Regierung zu einem Bankett im Weißen Haus zusammengekommen. Das Eingangsgebet sprach kein Geringerer als Verteidigungsminster Pete Hegseth; neben ihm Präsident Donald Trump. Er forderte die Anwesenden auf, sich zum Gebet zu sammeln.
Ich bitte dich, dass du ihnen [den hier Anwesenden] die Weisheit schenkst, um das Richtige zu erkennen, und den Mut, es auch zu tun: Weisheit als die Furcht des Herrn, die Furcht des Herrn als der Quelle allen Wissens und aller Weisheit. Mögen deine ewigen Wahrheiten regieren.
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Ich wäre nachlässig, wenn ich heute Abend nicht auch für unsere großartigen Truppen beten würde, unsere Männer und Frauen auf der ganzen Welt, die unsere großartige Nation verteidigen wie schon vor 250 Jahren. Herr unser Gott, schütze und behüte sie.
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In deinem heiligen Namen, Herr Jesus Christus, dem König aller Könige und Herrn aller Herren, beten wir; und segne auch dieses Essen.
Jetzt sind sie also wieder aktiv geworden, die großartigen Truppen, die nun wie vor 250 Jahren ihre großartige Nation verteidigen. Hegseth und Trump schicken sie in den Krieg, und «der Herr unser Gott, er möge sie schützen und bewahren».
Das klingt nach einem göttlichen Weg. Gott geht voran in seinem jahrhundertealten Segen, und gleichwie zur mythischen Urzeit, so folgen auch sie nun diesem gelobten Treck, nur einige Planwagen weiter hinten. Haben ihre Vorfahren im eigenen Land gegen ihre Feinde gekämpft, so tun sie es jetzt «all over the globe». Der eigentliche Feldherr ist ja derselbe geblieben: der «König aller Könige und Herr aller Herren».
Ich zögere sehr, aus dieser impliziten Anfrage eine explizite Beurteilung dieses Gebets zu machen. Das steht mir nicht zu. Jeder verantwortet seine eigenen Worte und seine eigenen Taten. Ich weise nur darauf hin, dass der Grat sehr schmal sein kann zwischen demütigem Anvertrauen und hochmütigem Vereinnahmen. «Wir sind mit Gott auf einem gemeinsamen guten Weg» oder «Gott ist mit uns und unseren vorgefassten Plänen». Der Gott der Bibel, der sich in der Geschichte erweist, steht gegen den Ungeist aller Zeiten, der sich selbst überhöht.
Diese allesentscheidende Trennlinie beider Welten haben nicht nur die Herren Hegseth und Trump zu beachten. Sie in den Blick zu nehmen, stünde auch seinen Mitspielern im heutigen Israel gut zu Gesichte und Geiste.
Es ist nicht statthaft, sich an alten Abrahamsverheißungen zu berauschen, die damals jenem Erzvater ein Land «von dem Strom Ägyptens bis an den großen Strom, den Euphrat» (1. Mose 15,18), zugesagt hatten, nur weil sie gar so schön mit dem eigenen Machtstreben harmonieren wollen, − und darüber ausgerechnet das Erste Gebot zu vergessen, nach dem
«… der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht» (2. Mose 20,7);
egal, wie dessen Titel lauten, welcher Great Nation er vorsteht und wie erwählt er sich selber wähnt.
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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 22. Februar 2026: Epstein, Epstein, alles muss versteckt sein!
Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.
Ist Deutschland wirklich kriegstüchtig?
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Apolut. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors übernehmen.
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Geboostert und geplustert strotzt unsere Bundesregierung vor Kriegslust. Auch wenn die Regierung der USA gerade ein bisschen die Kriegslust, zumindest was Russland angeht, verdirbt, soll der Germanenzug gen Osten wieder seinen Schwung aufnehmen, den er jetzt über achtzig Jahre so schmerzlich vermissen ließ. Unser geliebter «Verteidigungs»minister Boris Pistorius, der einzige Minister, der den Wechsel von Scholz dem Kahlen zu Merz dem Langen politisch überlebt hat, sagte schon im Jahre 2024 männlich-entschlossen der staunenden Öffentlichkeit des Bundestags: «Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein!» (1) Dreimal Hurra!
An das Serum «kriegstüchtig» haben wir uns nach zwei Jahren nun schon ganz gut gewöhnt. Aber keiner fragt, wie der Pistorius Boris eigentlich auf die Zielmarke des Jahres 2029 gekommen ist? War das locker über den Daumen gepeilt? Oder haben die Berater des wackeren Niedersachsen zur Ermittlung des genauen Knalljahres eine uns geheime Formel verwendet?
Wie auch immer. Wir sollen also ab 2029 in den Krieg gegen die bösen Russen ziehen. Die bösen Russen sind bis jetzt, so zeigt der Ukraine-Krieg uns nur allzu deutlich, erstaunlich leidensbereit und resilient. Der böse Putin musste bislang noch kaum junge Männer zum Kriegsdienst in der Ukraine zwingen. Die jungen Männer melden sich sogar freiwillig für den Dienst an der Waffe in der Ukraine.
Werden unsere jungen deutschen Männer auch freiwillig und jauchzend zu den Waffen eilen, wenn der Boris sie im Jahre 2029 herbeiruft? Das darf bezweifelt werden. Während bei einer Umfrage unter Menschen zwischen 18 und 80 Jahren im Jahre 2025 sage und schreibe 58 Prozent die Wiedereinführung der Wehrpflicht begrüßten, sah das nach dem Grad der persönlichen Betroffenheit doch recht unterschiedlich aus (2).
Während die Alten begeistert der Wehrpflicht zustimmen («Also, mir hat das ja auch nicht geschadet!»), haben die jungen Leute keinen Bock auf Mord und Totschlag. Nur 14 Prozent der Youngster können sich vorstellen, Soldat zu werden. Kaum ein Lebensanfänger möchte im Frost und im Schlamm der Ukraine irgendwelche Projektile um die Ohren gepfiffen bekommen.
Das ersehnte Ziel der Kriegstauglichkeit in schon drei Jahren wirkt auf wache Beobachter wie eine Episode aus Don Quixote und Sancho Pansa. Hat Pistorius womöglich wichtige Komponenten einer professionellen Kriegsvorbereitung vernachlässigt?
Ich erinnere mich, dass Kriegsvorbereitungen für den Ersten und den Zweiten Weltkrieg nach gewissen Grundsätzen abliefen. Erstmal muss die Verkehrsinfrastruktur top in Schuss sein. Und zwar in alle Himmelsrichtungen. Man weiß ja nie, wie sich die Feindlage ändert. Zweitens muss das Humankapital, wie es manche zynische Kreise zu nennen pflegen, also die real existierenden Menschen, mit der Regierung einverstanden sein. Zumindest jedoch mit der Regierung kooperieren können.
Die Menschen müssen zudem gesund und gut motiviert sein. Sie müssen gebildet und kooperativ sein. Sie müssen wissen, wie man am besten in der Gruppe zusammenwirkt. Oftmals lässt sich dieser Konsens über verfeindete Gruppen hinweg nur durch die Erfindung eines gemeinsamen Feindes herstellen. Die Untertanen werden derweil durch gute Laune von Heinz Rühmann und Hans Albers bespaßt.
Neben der gesellschaftlichen Harmonie, der intakten Infrastruktur und dem nötigen Wir-Gefühl ist es aber auch wichtig, dass die Finanzen einigermaßen im Lot sind. Geld muss einen Wert repräsentieren. Geld war damals zwischen den beiden Kriegen noch vornehmlich für Produktion und Handel da. Nicht so sehr, um damit wie heute, Roulette zu spielen. In diesen Fahrwassern der Geldbeschaffung wären die Nazis mit ihrer Hyper-Aufrüstung alleine sicher gescheitert. Wenn ihnen nicht der transatlantisch vernetzte Hjalmar Schacht mit den so genannten Mefo-Wechseln eine gleichermaßen geheime wie parallele Währung hingestellt hätte. Mit seinen Mefo-Wechseln heizte Schacht die Konjunktur an, ohne jemals eine Inflation lostreten zu müssen.
Und was ist anders für Boris P.?Ich sehe diese gerade aufgezählten Erfolgsmomente vergangener Kriegsvorbereitungen in der Jetztzeit nirgendwo in Anwendung befindlich. Wie ist es mit der Manpower? Also, ich fragte mal einen russischen Freund, ob die Russen nicht Angst hätten vor den Deutschen. Mein Freund lachte und erwiderte:
«Die Deutschen sind doch mRNA-geimpft. Die sind doch geschwächt. Wie sollen die denn noch eine Waffe tragen können?»
Nun, erstens haben die Russen aus bitterer Erfahrung wohl durchaus Angst vor waffentragenden Deutschen. Zweitens dürften nicht nur mRNA-Spritzen Wehrkraft zersetzend wirken. Von dem, was bei den Nazis Pflege der «Volksgesundheit» genannt wurde, ist im Merzenland der Gegenwart nicht viel zu erkennen. Die großen Nahrungskonzerne dürfen ungestraft jede Menge Kristallzucker in die Venen der Deutschen pumpen.
Rauchen schadet zwar der Gesundheit, wird aber trotzdem mit Hochdruck beworben und vermarktet. Der Staat ist ja als Steuereinnehmer der größte Hehler in diesem Spiel. Mit dem Handy organisch verschmelzen, und das schon vor der Geschlechtsreife, ist allgemein akzeptiert. Dass dabei massive kognitive Schädigungen eingepreist sind, stört nicht weiter. Bezahlt ja die Solidargemeinschaft.
Und? Wo sollen die Panzer unserer ruhmreichen Recken ostwärts rattern? Sage und schreibe 130.000 Brücken sind in Deutschland schrottreif (3). So mancher Abrams-Schlitten könnte vor seinem Einsatz bereits von einer kollabierenden Brücke kullern. Ja, und 84 Prozent aller deutschen Unternehmer beklagen sich über besagte verrottete Infrastruktur, die sie massiv einengt und manchmal sogar existentiell bedroht (4).
Den Deutsche-Bahn-Blues wollen wir heute mal nicht anstimmen. Sie kennen die Melodie schon aus eigenem Passions-Erleben. Forschung und Bildung: Exzellenz-Unis saugen alles ab. Die zweite Liga der Unis, mit Abstiegsängsten: tropfende Hörsaaldecken und Drittmittel – im Kniegang nach Karossa, zum spendablen Autokonzern.
Und erst die armen Kinder. Was tun wir ihnen an? Von Geburt an erfahren sie die Welt als diabolische Bedrohung. Die Medien erschlagen die Lebensanfänger mit ausschließlich negativen Botschaften. Ist es da ein Wunder, dass unser Nachwuchs autodestruktiv auf diese Attacke reagiert? Jedes sechste Kind ist übergewichtig oder adipös. Im Laufe des Lebens wird zumindest auf diesem Gebiet immer weiter aufgerüstet, so dass dann zwei Drittel der Erwachsenen übergewichtig oder adipös sind (5).
Rund zehn Millionen Deutsche sind in stärkerem Umfang depressiv (6). Ihre Anzahl hat sich im Laufe der Jahre deutlich vermehrt. Und die Kinder zahlen einen besonders hohen Tribut an den vorherrschenden Negativitäts-Mainstream, wie eine wissenschaftliche Untersuchung zu berichten weiß:
«Die Anzahl stationärer Behandlungen bei Kindern/Jugendlichen unter 15 Jahren hat sich von 2000 bis 2017 verzehnfacht (2000: 410, 2017: 5.790). Im Jahr 2022 waren über 22.600 Jugendliche (10-17 Jahre) stationär.» (7)
Das tut weh. Besonders die Corona-Kampagne hat den Leuten, ob sie es nun zugeben oder nicht, massive Angst eingebläut. Eine Studie unter britischen Zahnärzten zeigt, wie die Menschen ihre massive Angst in die Zähne pressen: «Beispielsweise stieg die Häufigkeit von Zähneknirschen und Kieferpressen von 35% vor der Pandemie auf 47%. Zähneknirschen tagsüber nahm von etwa 17% auf 32% zu. Auch nächtliches Zähneknirschen stieg von 10% auf 36%.» (8)
Und die marktkonforme Zerschredderung des öffentlichen Bildungssektors hat nun schon stolze sechs Millionen funktionale Analphabeten produziert (9). Und wenn Schmalhans Küchenmeister ist, sprich: wenn das Streichorchester des Finanzministers oder Stadtkämmerers wieder die Säge schwingt, verrotten Schwimmbäder und Sportplätze. Kein Geld für Sport, Spiel, Spannung. In über sechzig Prozent aller deutschen Gemeinden ist kein Geld mehr da auch nur für die Erhaltung und Sanierung von Sporthallen und Schwimmbädern (10).
Den noch verbliebenen Sportunterricht verrichten immer mehr nicht dafür ausgebildete Personen. Kein Wunder, dass schon im Jahre 2010 die Hälfte aller damals noch gemusterten Jungmänner als wehruntauglich wieder nach Hause geschickt wurde.
Um schließlich noch einmal zum Faktor des Gemeinschaftsgefühls als Voraussetzung einer erfolgreichen Kriegsvorbereitung zurückzukommen: Es wurde noch nie so viel gespalten und gegeneinander aufgehetzt wie in den letzten fünfzehn Jahren. Junge gegen Alte. Reiche gegen Arme. Corona-Gläubige gegen Corona-Skeptiker. Impffreunde und Impfgegner. Arbeitende gegen Bürgergeldempfänger. Ein visuelles Boulevardblatt erfindet jeden Tag neue Hassobjekte.
Also, kurz und wenig appetitlich: Deutschland erfüllt keine Voraussetzungen, um im Jahre 2029 «kriegstüchtig» zu sein. Es ist weiter entfernt von kollektiven Großanstrengungen als jemals zuvor in seiner Geschichte.
Bis hier hatten wir eine unausgesprochene Grundannahme: dass der nächste Krieg von Menschen erdacht und von Menschen ausgefochten wird. Können wir uns dieser Annahme jetzt noch so ganz sicher fühlen?
Der Kniegang zum KriegsministerDie USA sind da schon weiter. Nicht nur, dass der bisherige Verteidigungsminister jetzt ehrlicherweise wieder wie früher «Kriegsminister» heißt. Das ist offenherzig, klopft aber fest, dass der einzige Zweck der Streitkräfte ihr Einsatz im Krieg sein soll.
Der Kriegsminister Pete Hegseth ist ein zackiger Kerl. Auf seiner bisweilen nackten Brust hat sich Hegseth biblische Motive eintätowieren lassen. Unter anderem das «Gott will es!», was auf den von Papst Urban dem Zweiten geprägten Werbeslogan für den Kreuzzug gen Osten verweist. Man sieht dem Hegseth an, dass er es gerne mal ballern hören möchte. Während wehruntaugliche Gestalten wie Senator Lindsay Graham den Pete Hegseth sabbernd anfeuern zu immer neuen kriegerischen Taten, sind die Militärs da deutlich vorsichtiger. Schließlich ist es das Risiko der Militärs, wenn ein Militäreinsatz schiefgehen sollte.
Jener besagte schneidige Kriegsminister Hegseth hat nun den ehrgeizigen Plan, die nächsten 93 Angriffskriege gegen unschuldige Opferstaaten zunehmend von Künstlicher Intelligenz machen zu lassen. Die USA haben es schon seit dem schmählichen Ende des Vietnamkriegs unterlassen, allzu große letale Verluste an Soldaten im eigenen Feldlager zu riskieren. Kriege wurden von nun an nur noch gegen hoffnungslos unterlegene Gegner geführt.
Um dabei immer häufiger mit dem Feuereisen von ihnen angestiftete Brände anzufassen. So wurden die Militär-Abenteuer der Amerikaner seitdem immer ziemlich verlustfrei für die eigene Seite entschieden. Wenn man aber gleichwertige Gegner besiegen will, muss man die eigene Manpower durch autonom arbeitende Kombattanten ersetzen. Soll heißen: intelligente Marschflugkörper, die selbständig ihr Ziel auswählen. Aber langfristig eben auch immer mehr Soldaten durch Roboter ersetzen. Diese Roboter kann man dann auch gegen die eigene revoltierende Bevölkerung einsetzen.
Und so hat Hegseth bereits seit längerer Zeit mit den führenden KI-Anbietern wie zum Beispiel OpenAi oder Gemini oder Grok von Elon Musk kooperiert. Favorit war allerdings die von OpenAI-Dissidenten gegründete Firma Anthropic. Das System von Anthropic mit dem Namen Claude machte das Rennen um die Gunst des eifernden Kriegsministers Hegseth. Das System hat entscheidend dabei geholfen, den venezolanischen Präsidenten Nicolàs Maduro in Caracas zu entführen.
Diese Aktion, bei der Anthropic mit dem Globalschnüffler Palantir kooperiert hat, war für Anthropic-Chef Dario Amodei eigentlich schon grenzwertig. Anthropic entwickelte eine Rote Linie, was gar nicht gehen darf in der KI-Anwendung. Demzufolge darf die Anthropic-KI nicht für die Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Weiterhin darf sie nicht eingesetzt werden für autonom agierende Waffensysteme und Roboter. Der Mensch muss nach dieser Richtlinie immer noch die letzte Entscheidungsgewalt haben.
Das passt dem Hegseth nun gar nicht. In beiden Sektoren, Massenüberwachung und Roboter-Kämpfer, will der Kriegsminister tatsächlich auch alles machen, was technisch möglich ist. Ethisch und moralisch motivierte Selbstbeschränkung ist die Sache von Hegseth nicht. Hegseth und seine Leute wollen den modernen KI-Krieg am liebsten mit Anthropic-KI möglich machen. Ein Mitarbeiter im Kriegsministerium bekannte dem Medium Axios bezüglich Anthropic:
«Der einzige Grund, warum wir noch mit diesen Leuten sprechen, ist, dass wir sie brauchen, und zwar sofort. Das Problem für diese Jungs ist, dass sie einfach so gut sind.» (11)
Eine delikate Hassliebe. Man könnte auch sagen: «Willst Du nicht mein Bruder sein, dann hau' ich Dir den Schädel ein.» Wenn Anthropic sich dem Liebeswerben von Hegseth verweigert, hat der geprellte Liebhaber schon gedroht, Anthropic mit allerlei Hemmnissen das Leben schwer zu machen. Andere KI-Unternehmen stehen bereits Schlange, um Anthropic bei den Kriegsspielen des Pete Hegseth zu ersetzen.
Eine schaurige Vorstellung, als fleischlicher Homo Sapiens einem vollkommen seelentoten Kampf-Roboter ausgeliefert zu sein. Doch das Wettrüsten in der Künstlichen Intelligenz wird solche Tendenzen geradezu erzwingen. Wer als Mittelmacht auf den forschen Fortschritt in der kriegerischen Anwendung der Künstlichen Intelligenz nobel verzichtet, landet, wie es kürzlich der kanadische Regierungschef Carney so trefflich in Worte zu fassen wusste, «auf der Speisekarte der Großmächte».
Kommen wir also zu unserer Eingangsfrage zurück: Warum glaubt unser noch-Verteidigungs- und noch-nicht Kriegsminister Boris Pistorius, dass dieses missbrauchte Stück Deutschland mit seinen gleichermaßen kriegsuntauglichen wie kriegsunlustigen Deutschen schon in drei Jahren in irgendeiner Weise «kriegstüchtig» sein könnte? Glaubt er daran, wenn schon das «Humankapital» kriegsuntüchtig bleibt, dann doch den ersehnten Krieg gegen Russland mit Robotersoldaten bestreiten zu können?
Wir haben gesehen: Gehen tut beides nicht. Weder ist Deutschland ohne gravierende Kurskorrekturen für einen Krieg zu gebrauchen, noch stehen uns in drei Jahren irgendwelche KI-Roboter zur Verfügung. Wir haben es also hier lediglich mit einer gigantischen Fehlkalkulation der Bundesregierung zu tun. Deutschland rast munter gegen die Mauer. Und ebenso munter geht es auf die dritte Niederlage in einem Krieg zu. Oder wenn es uns doch mal gelingen sollte, den Zug in das Nirgendwo irgendwo aufzuhalten, wird der volkswirtschaftliche Schaden durch den Kriegsirrsinn dennoch gewaltig bleiben.
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Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-regierungsbefragung-1002264
(2) https://www.dezim-institut.de/presse/junge-generation-lehnt-wehrdienst-klar-ab-aber-breite-unterstuetzung-fuer-ein-pflicht-gesellschaftsjahr/
(3) https://www.deutschlandfunk.de/infrastruktur-sanierungsstau-bruecke-strasse-strom-schiene-100.html
(4) https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/thomas-puls-edgar-schmitz-marode-infrastruktur-bremst-wirtschaft-staerker-denn-je.html
(5) https://adipositas-gesellschaft.de/bekaempfung-der-adipositas-muss-zentrales-gesundheitspolitisches-anliegen-werden/
(6) (7) https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/gesundheitsatlas-depressionen/
(8) https://dentistry.co.uk/2020/11/26/covid-pandemic-increased-bruxism/
(9) www.swr.de/swrkultur/wissen/millionen-analphabeten-wie-erwachsene-richtig-lesen-und-schreiben-lernen-das-wissen-2025-09-06-100.html
(10) https://www.deutschlandfunk.de/studie-belegt-schlechten-zustand-vieler-sportstaetten-in-deutschland-investitionsoffensive-gefordert-100.html?utm_source=chatgpt.com
(11) https://www.axios.com/2026/02/24/anthropic-pentagon-claude-hegseth-dario
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Hermann Ploppa ist Politologe und Publizist. Kürzlich erschien von Ploppa das Buch «Der Neue Feudalismus – Privatisierung, Blackrock, Plattformkapitalismus». Da Amazon das Buch noch nicht führt, kann es am besten beim Autor bestellt werden unter: liepsenverlag@gmail.com
Russischer Militärexperte: Frieden in der Ukraine würde Niederlage und politischen Selbstmord für die EU und Selenskyj bedeuten
Die zahlreichen, oft widersprüchlichen Äußerungen des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zu einer friedlichen Lösung des Ukraine-Krieges sind laut Boris Roschin, Militärexperte am Center for Military-Political Journalism, ein bewusster Schachzug, um den Konflikt in die Länge zu ziehen und so sein politisches und physisches Überleben zu sichern. Wie Sputnik berichtet, erklärte Roschin:
«Eine Friedenslösung unter den derzeitigen Bedingungen würde im Wesentlichen eine Niederlage für die Ukraine und die EU in diesem Stellvertreterkrieg [gegen Russland] bedeuten. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben enorme politische und wirtschaftliche Ressourcen investiert, aber ihre Ziele nicht erreicht. Stattdessen hat sich ihre Abhängigkeit von den USA nur noch verstärkt, und die Ablehnung billiger russischer Energie hat die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft untergraben.»
Im Falle einer friedlichen Lösung der Ukraine-Krise würde daher laut dem Militärexperten die politische Stabilität der Regierungen der Länder, die Selenskyj am stärksten unterstützt haben – Großbritannien, Frankreich und Deutschland –, in Frage gestellt werden.
Ein schneller Frieden sei das Letzte, was die europäischen Staats- und Regierungschefs wollen, so Roschin. Für sie sei die Schürung der «russischen Bedrohung» eine praktische politische Rettungsleine – eine Möglichkeit, von Fabrikschließungen, Bauernprotesten und den Folgen ihrer eigenen gescheiterten Politik abzulenken. Dies sei ein bekanntes Drehbuch, das erstmals 2014 in der Ukraine angewendet und nun nach Europa importiert worden sei.
15 US-Bundesstaaten verklagen Gesundheitsministerium wegen Reduzierung der Impfempfehlungen
Fünfzehn von Demokraten regierte US-Bundesstaaten haben angekündigt, das Gesundheitsministerium (HHS) wegen der jüngsten Änderungen der bundesweiten Impfempfehlungen zu verklagen. Zu diesen Staaten gehören Arizona, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Delaware, Maine, Maryland, Michigan, Minnesota, New Jersey, New Mexico, Oregon, Rhode Island, Wisconsin und Pennsylvania.
Die Klage fordert das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens auf, die Entscheidung des Gesundheitsministeriums vom Januar 2026 aufzuheben. Diese sieht vor, die Anzahl der von der Seuchenbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) empfohlenen Impfungen für Kinder von 17 auf 11 Krankheiten zu reduzieren.
Die Bundesstaaten fordern das Gericht außerdem auf, die vom Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. im vergangenen Juni ernannten Mitglieder des CDC-Impfgremiums abzuberufen. HHS-Pressesprecherin Emily G. Hilliard verteidigte das Vorgehen Kennedys gegenüber dem Portal The Defender und bezeichnete den Fall als «PR-Gag im Gewand einer Klage». Sie erklärte:
«Laut Gesetz hat der Gesundheitsminister die eindeutige Befugnis, Entscheidungen über den CDC-Impfplan und die Zusammensetzung des Beratungsausschusses für Impfpraktiken zu treffen. Die Reformen des CDC-Impfplans spiegeln eine vernünftige Gesundheitspolitik wider, die auch in anderen entwickelten Ländern Anwendung findet.»
Mary Holland, Geschäftsführerin von Children's Health Defense (CHD), erklärte, die Klagepunkte seien «im Wesentlichen identisch» mit denen, die von der American Academy of Pediatrics (AAP) in ihrer Klage gegen das Gesundheitsministerium angeführt werden.
Die AAP und andere medizinische Organisationen hatten Kennedy und sein Ministerium vor einem Bundesgericht in Massachusetts verklagt, um die Änderungen des Impfplans zu verhindern. Auch wurde gefordert, den von Kennedy eingesetzten Beratenden Ausschuss für Impfpraktiken (ACIP) aufzulösen.
Die neue Klage richtet sich gegen das HHS, Kennedy, die CDC und deren amtierenden Direktor, Dr. med. Jay Bhattacharya. Children's Health Defense strebt eine Intervention im AAP-Verfahren an.
Roter Halbmond: Mehr als 200 Tote nach Angriffen in Iran
Bei dem US-amerikanisch-israelischen Angriffskrieg gegen Iran sind nach Angaben des iranischen Roten Halbmonds mindestens 201 Menschen getötet worden. Rund 750 weitere Menschen seien verletzt worden, teilte der Rote Halbmond nach einer Meldung der iranischen Nachrichtenagentur Isna am Samstagabend mit. Von den 31 Provinzen des Landes waren demnach 24 von den Angriffen betroffen. Der Rote Halbmond sei in allen betroffenen Gebieten im Einsatz.
Bei mindestens 85 der Opfer handelte es sich um Schülerinnen. Sie wurden bei einem Raketenangriff auf eine Grundschule für Mädchen in der Provinz Hormusgan im Süden Irans getötet, berichtete Irna. Mehr als weitere 90 Schülerinnen seien verletzt worden.
Norwegen verurteilt Angriffe als völkerrechtswidrig
Israel und die USA hatten am Samstagmorgen gemeinsam Luftangriffe gegen Iran gestartet, Teheran antwortete mit Gegenangriffen auf US-Einrichtungen in verschiedenen Ländern der Region. Norwegen hat die Aggression als völkerrechtswidrig verurteilt. Israel habe die Angriffe als Präventivschlag bezeichnet, was „jedoch nicht dem Völkerrecht entspricht“, erklärte der norwegische Außenminister Espen Barth Eide der Nachrichtenagentur AFP. „Ein Präventivschlag würde das Vorliegen einer unmittelbaren Bedrohung voraussetzen“, so Eide. „Wir rufen alle Parteien dazu auf, Zurückhaltung zu üben und die Möglichkeiten einer diplomatischen Lösung des Konflikts nicht aufzugeben“, fügte er hinzu.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-us-stellungen-in-hewler-an-explosionen-nahe-konsulat-50497
Kurdische Frauenkulturtage: Kunst als Raum für Widerstand und Erinnerung
Mit einem kreativen Workshop ist der zweite Tag der Kurdischen Frauenkulturtage in der Alten Münze in Berlin fortgesetzt worden. Unter der Leitung der Künstlerin Mahin Khodayari setzten sich die Teilnehmenden mit der Technik des Monoprintings auseinander und gestalteten konzeptuelle Porträts, inspiriert von Frauen, ihren Kämpfen, ihrer Stärke und ihren oft unerzählten Geschichten.
Für die Drucke wurden recycelte Tetra-Pak-Kartons als Druckplatten verwendet. Das Monoprinting-Verfahren, bei dem Farbe von einer glatten Oberfläche direkt auf Papier übertragen wird, erzeugt stets ein Unikat. Die künstlerische Arbeit wurde dabei bewusst mit Fragen von Identität, Erinnerung und Solidarität verknüpft. Der Workshop bot Raum für Austausch und persönliche Reflexion in einem kollektiven Rahmen.
Parallel dazu war die Ausstellung mit Werken kurdischer Künstlerinnen weiterhin für das Publikum geöffnet. Die Kombination aus Ausstellung und Workshop unterstrich den Anspruch der Kulturtage, künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Positionierung zu verbinden.
Kunst zwischen Herkunft und Gegenwart
Mahin Khodayari ist Grafik- und Medienkünstlerin und stammt aus Kirmaşan in Rojhilat. Ihre Arbeit verbindet visuelle Kommunikation, zeitgenössische Medienkunst und traditionelle Musik. Als Tanbur-Spielerin schöpft sie aus dem musikalischen Erbe ihrer Heimatregion. In Berlin lebt und arbeitet sie als Kunst- und Musikpädagogin und verbindet in ihren Projekten kulturelle Wurzeln mit experimentellen Ausdrucksformen.
[album=22082]
Breites Programm bis zum 7. März
Die Kurdischen Frauenkulturtage werden von mehreren Organisationen getragen, darunter Dest Dan Frauenrat e.V., Hunera Mizgîn, Jinên Koma Feraşîn û Delîl Çiyager, Jinên Ciwan Berlin, KJAR sowie das Kurdische Frauenbüro für Frieden – Cênî e.V. Ziel der Kulturtage ist es, kurdische Frauenkunst sichtbar zu machen und Räume für Austausch, Vernetzung und politische Selbstverortung zu eröffnen.
Am Sonntag endet die Ausstellung in der Alten Münze; parallel findet ein weiterer Workshop von Jinên Ciwan Berlin statt. Am 4. März folgt ein Abend unter dem Titel „Govenda Kurdî“ mit kurdischen Folkloretänzen. Der 6. März ist Dengbêj û Siyaçemane Hewreman gewidmet. Dabei werden verschiedene traditionelle kurdische Gesangsstile präsentiert.
Den Abschluss bildet am 7. März ein Filmabend mit Werken von Hêvî Nîmat Gatar und Bêrîvan Saruhan. Mit diesem Programm endet die Veranstaltungsreihe, bevor sich die Organisatorinnen dem Internationalen Frauenkampftag am 8. März widmen.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenkulturtage-in-berlin-mit-kunstausstellung-eroffnet-50492
Solidarität mit Frauen in Rojava: Benefizkonzert in Köln
Im Kulturbunker Köln-Mülheim hat die kurdische Fraueninitiative Zenda ein Benefizkonzert zugunsten der Stiftung der freien Frau in Syrien (WJAS) veranstaltet. Mehr als 200 Besucher:innen folgten der Einladung am Freitagabend, um Solidarität mit den Frauen in Nordostsyrien zu zeigen und Spenden für humanitäre, Bildungs- und Schutzprojekte zu sammeln.
Die Veranstaltung verband musikalische Beiträge mit politischen Wortmeldungen zur aktuellen Situation in der Region. Auf der Bühne standen die Musikerinnen Dîlan Top, Donya Solaimani sowie die Dengbêj-Sängerin Filiz Yildiz, die mit traditionellen und zeitgenössischen Liedern den Abend prägten.
Ergänzt wurde das Programm durch Redebeiträge der stellvertretenden Kölner Bürgermeisterin Derya Karadag sowie der Künstlerin Havin Al Sindy. In ihren Beiträgen gingen sie auf die angespannte Lage in Rojava ein und betonten die Bedeutung internationaler Solidarität mit Frauen, die sich unter schwierigen Bedingungen für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen.
Initiative im Aufbau
Die Initiative Zenda versteht sich als Zusammenschluss von Frauen im Aufbau. Sie orientiert sich an den Prinzipien „Jin, Jiyan, Azadî“ („Frauen, Leben, Freiheit“) und engagiert sich für Frauenrechte sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Austausch, Vernetzung und Unterstützung von Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.
Das Benefizkonzert sollte nicht nur finanzielle Mittel für konkrete Projekte der WJAS sammeln, sondern auch einen Raum für Begegnung und politische Aufklärung schaffen. Nach Angaben der Organisatorinnen sei es gelungen, Kultur, Information und praktische Solidarität miteinander zu verbinden.
Mit der Veranstaltung setzten die Initiatorinnen ein Zeichen dafür, dass die Situation von Frauen in Nordostsyrien auch in der Diaspora Aufmerksamkeit findet – und dass zivilgesellschaftliche Unterstützung über Ländergrenzen hinweg organisiert werden kann.
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https://deutsch.anf-news.com/frauen/voices-of-rojava-benefizkonzert-in-koln-sammelt-spenden-fur-frauenprojekte-50385
Posing mit Kopfern von NS-Opfern: Erinnerungsspezialistinnen auf Reisen…
Deutschland nimmt seine Erinnerungskultur bekanntlich sehr ernst, wobei das Motto “Wir haben aus unserer Vergangenheit gelernt!” flexibel ausgelegt werden darf. Vor allem links der Mitte hütet man eifersüchtig das Monopol über die erlaubten Anwendungsgebiete der moralischen Empörung; es wäre schließlich noch schöner, wenn sich jedermann nach Belieben durch aktuelle politische Ereignisse an den Nationalsozialismus erinnert […]
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Kuba wird das erste Land, das Netto-Null erreicht. Sollten wir das nicht feiern?
Francis Menton, THE MANHATTAN CONTRARIAN
Da stand es auf der Titelseite der Samstagsausgabe der New York Times: Mit ein wenig Unterstützung seitens der Vereinigten Staaten hat der Inselstaat Kuba die Nutzung fossiler Brennstoffe fast vollständig eingestellt. Endlich haben wir das erste Land der Welt, das den Heiligen Gral und das Nirwana der Klimabewegung erreicht hat – Netto-Null! Oder zumindest eine sehr nahe Annäherung daran. Das sollte doch Anlass zu einer großen Feier sein.
Man könnte meinen, dass die Times, die seit mindestens zwei Jahrzehnten die Abschaffung fossiler Brennstoffe fordert, an der Spitze der Feierlichkeiten stehen würde. Aber seltsamerweise entscheidet sich die Times nun, da Kuba endlich den Weg gewiesen hat, die Errungenschaft in einem völlig anderen Licht darzustellen. Die Überschrift und Unterüberschrift lauten (Printversion; übersetzt): „USA drosseln Öllieferungen an kubanische Häfen; Militäraktion zwingt Nation in die Knie.“
Dem Artikel zufolge hilft die Trump-Regierung Kuba dabei, Netto-Null zu erreichen, indem sie Öltanker daran hindert, dort anzulegen. Irgendwie wird das in diesem Artikel als etwas Schlechtes dargestellt. Es habe Kuba „in die Knie gezwungen“.
Das Lustige daran ist, dass wir hier in den USA vor etwas mehr als einem Jahr noch Präsident Biden und eine Regierung voller eifriger Umweltschützer hatten, die alle ihnen zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel einsetzten, um die Amerikaner dazu zu zwingen, auf die Nutzung fossiler Brennstoffe zu verzichten. Mit der Durchführungsverordnung 14057 vom 8. Dezember 2021 hatte Biden alle Bundesbehörden angewiesen, eine aggressive „ganzheitliche Regierungsmaßnahme” zu verfolgen, um „Netto-Null” in einem beschleunigten Zeitplan zu erreichen. Die Ziele Nummer 1 und 2 dieser Verordnung lauten „100 Prozent CO2-freier Strom auf Jahresbasis bis 2030” und „100 Prozent emissionsfreie Fahrzeugbeschaffung bis 2035”. Im Jahr 2023 veröffentlichte das Verkehrsministerium einen „Entwurf“ zur Beseitigung aller Kohlenstoffemissionen aus dem Verkehrssektor. Im Jahr 2024 veröffentlichte die EPA einen Plan zur Abschaffung fossiler Brennstoffe bei der Stromerzeugung. Ähnliche Initiativen gab es überall in der Regierung.
Hat die Times jemals behauptet, dass die Regierung mit ihrem Vorstoß, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu beenden, „Amerika in die Knie zwingt“? Oder dass die Beendigung der Nutzung fossiler Brennstoffe überhaupt ein Problem darstellt? Wenn sie jemals etwas Derartiges behauptet hat, habe ich es nicht mitbekommen. Was ich stattdessen gesehen habe war, dass die Times der größte Befürworter staatlicher Zwangsmaßnahmen zur Unterdrückung der Nutzung fossiler Brennstoffe war, zumindest wenn es um die Nutzung durch Amerikaner ging.
Und doch, wenn man dem gestrigen Artikel Glauben schenkt, ist die Abschaffung fossiler Brennstoffe, die für die Vereinigten Staaten ein solcher Segen sein sollte, in Kuba irgendwie ein Problem. Aus dem Artikel der Times:
In Kuba haben die Menschen mit häufigen Stromausfällen, Benzin- und Kochgas-Engpässen sowie schwindenden Vorräten an Dieselkraftstoff zu kämpfen, der die Wasserpumpen des Landes antreibt. Der Müll stapelt sich, die Lebensmittelpreise steigen, Schulen sagen den Unterricht ab und Krankenhäuser setzen Operationen aus.
Was übersehe ich hier? Seit wann sind Brennstoffe wie Öl, Benzin, Erdgas und Diesel noch notwendig oder gar nützlich oder wirtschaftlich, um die Menschen mit Energie zu versorgen? Seit Jahren betont die Times unermüdlich, dass Wind- und Solarenergie mittlerweile die günstigsten Möglichkeiten zur Energieerzeugung sind und dass alle vernünftigen Menschen auf diese besten Energiequellen setzen. Zum Beispiel am 17. August 2023:
Da der Planet die höchsten jemals gemessenen Temperaturen verzeichnet, die an einigen Orten auf Werte steigen, die mit menschlichem Leben unvereinbar sind, investieren Regierungen weltweit Billionen von Dollar in saubere Energien, um die Kohlenstoffbelastung zu reduzieren, die den Planeten aufheizt. Die Kosten für die Stromerzeugung aus Sonne und Wind sinken rapide und sind in vielen Bereichen mittlerweile günstiger als Gas, Öl oder Kohle. Private Investitionen fließen in Unternehmen, die um Vorteile in den aufstrebenden grünen Industrien wetteifern.
Mit anderen Worten: Um die Nutzung fossiler Brennstoffe einzustellen, müsste Kuba lediglich ein paar Windkraftanlagen und Sonnenkollektoren aufstellen, und schon könnte es seine Wirtschaft mit reichlich vorhandener erneuerbarer Energie betreiben, ohne auf die unangenehmen fossilen Brennstoffe zurückgreifen zu müssen. Und dabei würde es auch noch Geld sparen! Kuba verfügt tatsächlich über eine Reihe von Windparks. Warum nutzt es diese nicht einfach, um den Strom zu liefern, der zuvor durch fossile Brennstoffe erzeugt wurde?
Es scheint, als würden die Leute, die diese Artikel für die Times schreiben, ihre eigene Zeitung nicht lesen.
In der Zwischenzeit möchte ich als Erster dem kubanischen Volk dazu gratulieren, dass es als erstes Land die Netto-Null-Vorgabe erreicht hat.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Kuba wird das erste Land, das Netto-Null erreicht. Sollten wir das nicht feiern? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Was passiert, wenn man in China angehalten wird?
Um die Antwort auf die Frage der Überschrift vorwegzunehmen: Nichts außer einem ruhigen Verkehrsstopp – ohne Waffen, ohne Geschrei, ohne Eskalation. In China zeigt sich eine Polizeikultur, die nur wenige Menschen in Europa und Nordamerika je zu sehen bekommen werden. Westliche Propaganda stellt China als harten, allgegenwärtigen Polizeistaat dar; doch meine eigenen Erfahrungen deuten auf eine […]
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Keine Kürzung der Rente bei Restschuldbefreiung
Wer eine Restschuldbefreiung erhält, soll einen echten Neustart bekommen – ohne dass alte Forderungen über die Hintertür wieder auftauchen. Genau darum ging es in einem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts: Eine Rentenkasse wollte die Altersrente eines Mannes mit früheren Beitragsrückständen verrechnen, obwohl das Insolvenzverfahren längst abgeschlossen war.
Das Gericht stellte klar: Nach erteilter Restschuldbefreiung darf die Rentenversicherung grundsätzlich nicht mehr mit alten Forderungen gegen die Rente aufrechnen oder verrechnen. (L 12 R 331/18)
Worum es im Fall ging – und warum er so viele betrifftDer Kläger, Jahrgang 1946, arbeitete als Maurer und machte sich Anfang der 2000er Jahre selbstständig. Aus dieser Zeit stammten Beitragsforderungen samt Säumniszuschlägen, die später mehrere tausend Euro ausmachten.
Als das Insolvenzverfahren über sein Vermögen lief und das Amtsgericht schließlich Restschuldbefreiung erteilte, schien das Kapitel abgeschlossen.Doch die Rentenversicherung griff trotzdem zur Verrechnung.
Sie behielt Monat für Monat Geld von der Altersrente ein, erst in hoher Höhe, später reduziert. Der Kläger wehrte sich, weil er die Forderung nach Restschuldbefreiung nicht mehr als durchsetzbar ansah – und damit traf er den Kern des Problems, das viele Betroffene unterschätzen.
Was bedeutet Restschuldbefreiung?Restschuldbefreiung bedeutet, dass eine Privatperson nach einem durchlaufenen Insolvenzverfahren von den verbliebenen Schulden gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit wird. Der entscheidende Punkt liegt darin, dass Gläubiger diese alten Forderungen anschließend nicht mehr zwangsweise durchsetzen dürfen, selbst wenn die Forderung als solche auf dem Papier weiter existiert.
Für Betroffene schafft das den rechtlichen Neustart, den das Insolvenzrecht verspricht.
Zahlung kann nicht erzwungen werdenViele verwechseln Restschuldbefreiung mit einem vollständigen „Verschwinden“ aller Schulden. Tatsächlich wandeln sich die betroffenen Forderungen in eine Art Verpflichtung ohne Durchsetzungsmacht, sodass eine freiwillige Zahlung zwar möglich bleibt, aber nicht erzwungen werden kann.
Genau diese fehlende Durchsetzbarkeit spielt bei Rentenverrechnungen eine zentrale Rolle, weil Aufrechnung und Verrechnung eine durchsetzbare Gegenforderung voraussetzen.
Ausnahmen brauchen eine rechtliche GrundlageRestschuldbefreiung gilt grundsätzlich auch für öffentlich-rechtliche Forderungen wie Sozialversicherungsbeiträge, wenn sie als Insolvenzforderungen einzuordnen sind. Ausnahmen gibt es, aber sie greifen nicht automatisch, sondern erfordern eine klare rechtliche Grundlage und eine korrekte Behandlung im Insolvenzverfahren.
Wer Restschuldbefreiung erhalten hat, sollte deshalb bei späteren Kürzungen oder Forderungen immer prüfen, ob die Gegenseite überhaupt noch rechtlich „ziehen“ darf.
Warum die Rentenversicherung trotzdem kürzen wollteDie Rentenversicherung berief sich auf ein bekanntes Instrument aus dem Sozialrecht: Aufrechnung und Verrechnung nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs. Damit können Leistungsträger unter bestimmten Voraussetzungen mit Beitrags- oder Erstattungsforderungen gegen laufende Leistungen wie Renten „verrechnen“, sogar dann, wenn die Rente an sich unpfändbar wäre.
Genau dieses Privileg nutzen Behörden in der Praxis regelmäßig, weil sie so leichter an Geld kommen als andere Gläubiger.
Im Fall des Klägers wollte die Rentenversicherung zumindest Teile der Forderung weiter durchsetzen. Sie argumentierte sinngemäß: Auch nach einer Insolvenz müsse eine Verrechnung möglich bleiben, sonst entstünde ein Wertungswiderspruch. Das Thüringer Landessozialgericht ging diesen Weg nicht mit.
Die entscheidende Linie des Gerichts: Restschuldbefreiung stoppt die VerrechnungDas Gericht stellte klar, dass nach erteilter Restschuldbefreiung eine Verrechnung mit solchen Forderungen grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Denn die Restschuldbefreiung verändert die Rechtsnatur der Forderung: Sie bleibt zwar „theoretisch“ bestehen, aber niemand kann sie noch zwangsweise durchsetzen.
Juristisch gesprochen wird aus der Forderung eine unvollkommene Verbindlichkeit – man kann sie erfüllen, aber niemand kann sie erzwingen.
Und genau daran scheitert die Verrechnung. Für eine Aufrechnung oder Verrechnung braucht es nicht nur irgendeine Forderung, sondern eine, die rechtlich durchsetzbar ist.
Nach Restschuldbefreiung fehlt diese Durchsetzbarkeit. Damit fehlt die Grundlage, um Rentenansprüche „abzuzweigen“.
Warum das Urteil besonders wichtig ist: Keine Hintertür über die RenteViele Betroffene glauben, Restschuldbefreiung wirke nur gegen private Gläubiger. Das stimmt nicht. Sie erfasst auch öffentlich-rechtliche Forderungen wie Beiträge zur Sozialversicherung, solange sie als Insolvenzforderungen gelten und nicht unter eine eng begrenzte Ausnahme fallen.
Genau hier liegt die praktische Sprengkraft: Wer nach einer Insolvenz wieder Rente bezieht, muss nicht befürchten, dass alte Beitragsrückstände dauerhaft über Rentenkürzungen weiterlaufen.
Das Gericht machte zudem deutlich, dass eine Privilegierung der Sozialleistungsträger bei der Verrechnung nicht bedeutet, dass sie die Wirkungen der Restschuldbefreiung einfach ignorieren dürfen.
Der Gesetzgeber hat Ausnahmen zur Restschuldbefreiung ausdrücklich geregelt. Was dort nicht steht, bleibt von der Restschuldbefreiung erfasst.
Das kann in der Praxis über Ihre Existenz entscheidenIm Fall des Klägers ging es nicht um Luxus, sondern um schlichte Lebensführung. Seine Rente lag zwar über einer bestimmten Schwelle, doch die Rentenversicherung zog teils erhebliche Beträge ab.
Der Kläger verwies außerdem auf hohe Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung – ein typisches Problem, das viele ältere Menschen trifft, wenn sie privat versichert sind oder Zusatzlasten tragen.
Das Urteil zeigt: Wenn eine Rentenversicherung nach Restschuldbefreiung trotzdem kürzt, lohnt sich der genaue Blick. Denn eine Restschuldbefreiung soll gerade verhindern, dass alte Forderungen den Neustart wieder auffressen.
Woran Sie erkennen, ob eine Verrechnung nach Insolvenz überhaupt noch möglich istEntscheidend ist nicht, ob eine Behörde noch „eine Forderung auf dem Papier“ hat. Entscheidend ist, ob sie diese Forderung nach Restschuldbefreiung rechtlich noch durchsetzen darf. Wenn die Forderung als Insolvenzforderung behandelt wurde, zur Tabelle angemeldet war und keine besondere Ausnahme greift, dann verliert sie nach Restschuldbefreiung regelmäßig ihre Durchsetzbarkeit.
Besonders heikel wird es, wenn Behörden versuchen, Forderungsteile als „nach Insolvenz entstanden“ darzustellen. Dann kommt es auf den Rechtsgrund an: Nicht das Datum eines Bescheids entscheidet allein, sondern ob der anspruchsbegründende Lebenssachverhalt bereits vor Verfahrenseröffnung angelegt war.
Genau diese Abgrenzung sorgt in vielen Fällen für Streit – und genau deshalb brauchen Betroffene klare Aktenlage.
Was Sie tun sollten, wenn die Rentenversicherung nach Restschuldbefreiung kürztWenn eine Rentenkasse Rentenbeträge einbehält, sollten Sie sich nicht mit dem Zahlbetrag zufriedengeben, sondern den Grund prüfen. Sie sollten klären, ob die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet war und ob Ihnen rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Wenn beides zutrifft, spricht viel dafür, dass eine Verrechnung nach der Restschuldbefreiung nicht mehr zulässig ist.
In der Praxis entscheidet oft die Geschwindigkeit: Wer früh reagiert, stoppt laufende Abzüge schneller und kann zu viel einbehaltenes Geld zurückfordern. Wer abwartet, lässt Kürzungen monatelang weiterlaufen – und verschenkt damit Geld, das eigentlich zum Lebensunterhalt gedacht ist.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zur Rente nach RestschuldbefreiungDarf die Rentenversicherung nach Restschuldbefreiung noch Geld von der Rente einbehalten?
In der Regel nicht, wenn es um Forderungen geht, die von der Restschuldbefreiung erfasst sind. Nach der Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts fehlt dann die rechtliche Grundlage für eine Verrechnung.
Die Forderung bleibt zwar als „unvollkommene Verbindlichkeit“ bestehen, aber sie lässt sich nicht mehr erzwingen.
Was bedeutet Restschuldbefreiung für alte Sozialversicherungsbeiträge?
Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Forderungen wie Sozialversicherungsbeiträge, wenn sie als Insolvenzforderungen gelten.
Entscheidend ist, ob der Rechtsgrund der Forderung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt wurde und die Forderung als Insolvenzforderung behandelt wurde. Nur eng begrenzte Ausnahmen bleiben davon unberührt.
Gilt das auch, wenn die Forderung erst nach der Insolvenzeröffnung „festgesetzt“ wurde?
Ja, das kann trotzdem eine Insolvenzforderung sein, wenn der zugrunde liegende Lebenssachverhalt bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.
Nicht das Datum des Bescheids entscheidet allein, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch rechtlich „angelegt“ wurde. Genau diese Unterscheidung spielt in Streitfällen eine zentrale Rolle.
Was muss ich prüfen, wenn meine Rente gekürzt wird?
Sie sollten prüfen, ob eine Restschuldbefreiung erteilt wurde und ob die Forderung im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldet war. Zusätzlich sollten Sie klären, ob der Gläubiger eine besondere Ausnahme geltend gemacht hat, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst wird.
Wenn diese Punkte für Sie sprechen, lohnt sich ein konsequentes Vorgehen gegen die Kürzung.
Kann ich einbehaltene Rentenbeträge zurückbekommen?
Das kann möglich sein, wenn die Verrechnung rechtswidrig war. Entscheidend ist, dass Sie Bescheide rechtzeitig angreifen und die rechtlichen Voraussetzungen prüfen lassen. Wer schnell reagiert, erhöht die Chancen, laufende Einbehalte zu stoppen und zu viel einbehaltenes Geld zurückzuholen.
Das Thüringer Landessozialgericht hat einen wichtigen Schutzwall bestätigt: Nach erteilter Restschuldbefreiung darf die Rentenversicherung grundsätzlich nicht mehr mit alten Forderungen gegen die Altersrente verrechnen. Wer nach Insolvenz neu anfangen soll, braucht genau diese Sicherheit – sonst bleibt Restschuldbefreiung ein Etikett ohne Wirkung.
Für Betroffene bedeutet das Urteil vor allem eines: Wenn nach der Insolvenz plötzlich Rentenkürzungen auftauchen, lohnt sich Widerstand.
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Schwerbehindertenvertretung darf AU-Bescheinigung nicht weiterleiten
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass es nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Die bloße „helfende Unterstützung“ nach § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX reicht dafür nicht aus, weil die AU-Pflichten alle Beschäftigten gleichermaßen betreffen und kein spezifischer Bezug zur Schwerbehinderung erkennbar ist (LArbG München, Beschluss vom 05.12.2024 – 3 TaBV 56/24).
Der Fall: AU per Dienstmail an HR weitergeleitetIn dem Betrieb in Y. arbeiten 350 bis 400 Beschäftigte, darunter gut 50 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen. Wer arbeitsunfähig ist, kann die Bescheinigung in einen HR-Briefkasten werfen, in der Personalabteilung abgeben oder per Post beziehungsweise E-Mail an HR schicken.
Im März 2023 leitete die Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung auf Bitten eines erkrankten gleichgestellten Arbeitnehmers dessen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abends per dienstlichem E-Mail-Account an die Personalabteilung weiter.
Der Arbeitgeber reagierte mit einer Abmahnung, weil das eine private Botentätigkeit sei und keine Amtstätigkeit der Schwerbehindertenvertretung. Später wurde die Abmahnung aus der Personalakte entfernt.
Was die Schwerbehindertenvertretung beantragt hatDie Schwerbehindertenvertretung wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 178 Abs. 1 SGB IX berechtigt sei, AU-Bescheinigungen schwerbehinderter Menschen an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Zusätzlich verlangte sie, dem Arbeitgeber zu untersagen, der Vertrauensperson diese Unterstützung per dienstlicher IT zu verbieten, und beantragte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld.
Das Arbeitsgericht München gab den Anträgen zunächst statt. Dagegen legte der Arbeitgeber Beschwerde ein.
Warum das LArbG den Arbeitgeber bestätigt hatDas Landesarbeitsgericht hat den Beschluss der Vorinstanz abgeändert und die Anträge der Schwerbehindertenvertretung zurückgewiesen. Zwar könne man den Streit über den Umfang der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich per Feststellungsantrag klären, weil es um ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten geht.
Inhaltlich sei aus § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aber nicht ableitbar, dass die Schwerbehindertenvertretung als Botin AU-Bescheinigungen weiterleiten muss oder darf.
Das Gericht hat betont, dass „beratend und helfend zur Seite stehen“ nicht isoliert zu lesen ist, sondern im Zusammenhang mit den Kernaufgaben steht, nämlich der Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und der Vertretung ihrer Interessen.
Hilfeleistungen der Schwerbehindertenvertretung sollen dort ansetzen, wo eine Angelegenheit schwerbehinderte Menschen spezifisch betrifft und Benachteiligungen ausgleicht. Die Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, treffe aber schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Beschäftigte grundsätzlich in gleicher Weise.
AU-Nachweis: Kein besonderer Schwerbehindertenbezug erkennbarDas Gericht hat darauf abgestellt, dass im Betrieb mehrere praktikable Wege existieren, um eine AU-Bescheinigung an HR zu übermitteln. Es war für das Gericht nicht nachvollziehbar, weshalb ein Beschäftigter die AU zwar an die Schwerbehindertenvertretung mailen können soll, aber nicht an die Personalabteilung.
Zusätzlich spielte eine Rolle, dass die Nachweispflicht für viele Beschäftigte seit 2023 durch das elektronische Verfahren ersetzt wurde und es bei Papier-AU nur noch um Sonderfälle oder Störungen geht. Auch daraus ergab sich für das Gericht kein Ansatzpunkt, die Botentätigkeit als gesetzliche Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung einzuordnen.
Folgen der Entscheidung für den UnterlassungsantragWenn das Weiterleiten von AU-Bescheinigungen keine Amtstätigkeit nach § 178 Abs. 1 SGB IX ist, darf der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung diese Tätigkeit in ihrer Funktion untersagen. Damit fehlte auch die Grundlage für den Unterlassungsanspruch und die beantragte Ordnungsgeldandrohung.
Was Beschäftigte daraus mitnehmen könnenDie Entscheidung bedeutet nicht, dass eine Schwerbehindertenvertretung nie helfen darf, wenn ein schwerbehinderter Mensch Unterstützung braucht. Das Gericht hat aber die Grenze gezogen: Eine allgemeine Botentätigkeit ohne spezifischen Zusammenhang zur Schwerbehinderung zählt nicht automatisch zu den gesetzlichen Aufgaben.
Wer Unterstützung bei formalen Pflichten braucht, muss sich deshalb darauf einstellen, dass das nicht zwingend als „Amtshandlung“ über die Schwerbehindertenvertretung läuft, vor allem nicht unter Nutzung dienstlicher IT.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und AntwortenDarf die Schwerbehindertenvertretung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an den Arbeitgeber weiterleiten?
Nach dem Beschluss des LArbG München grundsätzlich nicht als gesetzliche Aufgabe nach § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, wenn es nur um eine Botentätigkeit ohne spezifischen Bezug zur Schwerbehinderung geht.
Warum zählt das Weiterleiten der AU nicht als „helfende Unterstützung“ der Schwerbehindertenvertretung?
Weil die AU-Nachweispflichten alle Beschäftigten gleichermaßen betreffen und damit kein besonderer Nachteilsausgleich für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen erkennbar ist.
Gilt das auch, wenn ein schwerbehinderter Mensch wegen seiner Einschränkung Hilfe braucht, um die AU fristgerecht einzureichen?
Das Gericht hat betont, dass ein konkreter schwerbehindertenspezifischer Bedarf nicht dargelegt war. Wenn jemand wegen einer Behinderung nachweislich nicht in der Lage ist, die AU selbst zu übermitteln, kann das rechtlich anders zu prüfen sein, ist hier aber nicht entschieden worden.
Darf der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung diese Weiterleitung ausdrücklich untersagen?
Ja, wenn es keine Amtstätigkeit nach § 178 SGB IX ist. Dann kann der Arbeitgeber die Nutzung dienstlicher Mittel für diese Botentätigkeit untersagen, ohne damit die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung unzulässig zu behindern.
Was ist für Betroffene praktisch der beste Weg, die AU sicher einzureichen?
Die vom Arbeitgeber vorgesehenen Wege nutzen, zum Beispiel Einwurf bei HR mit Eingangsbestätigung, Abgabe in der Personalabteilung oder Übermittlung per Post beziehungsweise E-Mail, sofern das im Betrieb erlaubt ist.
Das Landesarbeitsgericht München stellt klar, dass § 178 Abs. 1 SGB IX keine Blankovollmacht für jede Form praktischer Hilfe im Alltag ist. Die Schwerbehindertenvertretung darf nicht allein wegen ihres allgemeinen Unterstützungsauftrags als Botin für AU-Bescheinigungen auftreten, wenn keine besondere schwerbehindertenspezifische Betroffenheit vorliegt.
Damit stärkt das Gericht die Abgrenzung zwischen Amtstätigkeit der Schwerbehindertenvertretung und privater Unterstützung einzelner Beschäftigter.
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Bürgergeld-Klagewelle durch KI: Bundessozialgericht schlägt Alarm
Beim Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch einen Trend beschrieben, der die Sozialgerichtsbarkeit zunehmend unter Druck setzt: Immer mehr Menschen reichen Schriftsätze ein, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden – häufig ohne anwaltliche Vertretung, weil es im Sozialrecht an Anwältinnen und Anwälten fehlt.
Für die Richterinnen und Richter bedeutet das eine spürbare Mehrarbeit, weil auch fehlerhafte oder völlig überdimensionierte Texte sorgfältig geprüft werden müssen.
Was das BSG für 2025 berichtetDie Eingänge am Bundessozialgericht sind 2025 nach mehreren Jahren erstmals wieder leicht gestiegen. Insgesamt registrierte das Gericht 2.646 Verfahren über alle Verfahrensarten (2024: 2.523). Gleichzeitig erledigte das BSG 2.830 Verfahren. Dadurch sank der Bestand unerledigter Verfahren deutlich: von 980 zu Jahresbeginn 2025 auf 796 zum Jahresende, was einem Abbau von rund 19 Prozent entspricht.
Auch zur Dauer der Verfahren nannte das Gericht Zahlen: Revisionen dauerten im Schnitt 15,8 Monate (2024: 15,1 Monate). Nichtzulassungsbeschwerden wurden im Durchschnitt nach 5,9 Monaten abgeschlossen, also etwa auf Vorjahresniveau.
Ein großer Teil der Verfahren wurde relativ schnell entschieden: Mehr als vier Fünftel innerhalb eines Jahres und über 60 Prozent sogar innerhalb eines halben Jahres.
Weniger Revisionen – und warum das problematisch istAuffällig ist laut BSG der Rückgang bei den Revisionen. 2025 gingen nur 152 Revisionen ein, im Vorjahr waren es noch 208. Besonders rückläufig waren Revisionseingänge unter anderem im Bereich Grundsicherung/Bürgergeld, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und bei Statusfeststellungen nach § 7a SGB IV.
Zuwächse gab es dagegen etwa in der Pflegeversicherung sowie im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht.
Die Präsidentin bewertete diesen Rückgang als besorgniserregend, weil Revisionen wichtig sind, um Grundsatzfragen zu klären und Maßstäbe für die Auslegung sozialrechtlicher Regeln zu setzen. Als möglichen Grund nannte sie auch ein restriktives Zulassungsrecht.
Hoffnung verband sie mit einer geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die – wenn sie so kommt – dem BSG unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern könnte, Revisionen selbst zuzulassen und die Darlegungslasten zu senken.
Prozesskostenhilfe boomt – ein Hinweis auf fehlende AnwälteDeutlich gestiegen sind die isolierten Prozesskostenhilfeverfahren. Das sind Verfahren, in denen nicht anwaltlich vertretene Personen Prozesskostenhilfe beantragen, um überhaupt eine Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht ziehen zu können. Diese Verfahren seien besonders arbeitsintensiv, weil umfassend geprüft werden müsse, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Fuchsloch verband den Anstieg mit einem strukturellen Problem: Immer mehr Betroffene finden schon im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren keine anwaltliche Unterstützung. Besonders drastisch sei der Rückgang bei Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht.
Im Sozialrecht fehlen AnwälteWährend es im Arbeitsrecht sehr viele spezialisierte Berufsträger gibt, sei die Zahl im Sozialrecht vergleichsweise niedrig – und seit Jahren rückläufig. Als Gründe nannte sie unter anderem die schlechte Vergütungslage und die geringe Präsenz des Sozialrechts in der universitären Ausbildung.
Um gegenzusteuern, setzen einzelne Landessozialgerichte auf Formate wie Begrüßungstage oder Praktika, und das BSG hat Anfang 2026 erstmals einen Moot Court veranstaltet.
KI-Schriftsätze: Viel Text, wenig Fallbezug – aber voller PrüfpflichtDer zentrale Punkt des Pressegesprächs war jedoch die wachsende Belastung durch KI-gestützte Schriftsätze. Nach den Rückmeldungen aus den Ländern werden Anträge zunehmend ohne Anwalt, dafür mit KI erstellt.
4.500 Seiten langer AntragDas führe häufig zu sehr langen Texten, die sich wiederholen, den konkreten Einzelfall verfehlen, Klage und Eilantrag pauschal vermengen oder sogar falsche Fundstellen angeblicher Rechtsprechung enthalten. Ein Extremfall, so die Präsidentin, umfasste 4.500 Seiten Antragsbegründung.
Richter müssen jeden Inhalt prüfenFür die Gerichte entsteht dadurch ein paradoxes Problem: Auch wenn ein Schriftsatz offenkundig „aufgebläht“ ist, müssen Richterinnen und Richter den Inhalt prüfen und rechtlich einordnen. Gleichzeitig akzeptieren manche Betroffene Entscheidungen immer seltener.
Mehr Beschwerden, weil Anwälte fehlenDas zeige sich daran, dass auch nach Abschluss von Verfahren weitere Schreiben eingehen, teilweise sogar zu Angelegenheiten, für die das BSG gar nicht zuständig ist.
Zusätzlich gebe es „unfassbar viele“ Dienstaufsichtsbeschwerden, was Fuchsloch auch darauf zurückführte, dass Anwältinnen und Anwälte als vermittelnde Instanz fehlen, um Entscheidungen zu erklären.
Passend dazu stiegen weitere Verfahrenszahlen: Nicht formgerecht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerden – also Beschwerden, die Kläger selbst einreichen, obwohl dafür zwingend ein Prozessbevollmächtigter nötig ist – nahmen zu.
Auch die Zahl der Anhörungsrügen stieg deutlich. Das BSG verbuchte diese Vorgänge im „Allgemeinen Register“, was erneut Prüfaufwand erzeugt.
Welche Lösungen schlägt das BSG vor?Fuchsloch machte zugleich deutlich, dass die Justiz Antworten finden müsse. Sie nannte drei Ansätze: Erstens könne auch die Justiz KI nutzen, etwa um aus sehr umfangreichen Schriftsätzen die relevanten Argumente und rechtlich tragenden Punkte herauszufiltern.
Zweitens müsse man Verfahren stärken, insbesondere die mündliche Verhandlung, weil dort Entscheidungen besser erklärt und Missverständnisse abgebaut werden können.
Drittens brauche es gutes Erwartungsmanagement und leistungsfähige IT-Systeme in Justiz- und Sozialverwaltung, damit Abläufe verständlicher werden und Kommunikation schneller funktioniert.
Sozialstaatsreform: „Großer Wurf“, aber organisatorisch schwierigAm Ende des Pressegesprächs ging es zudem um Reformideen für den Sozialstaat. Fuchsloch verwies auf den Bericht einer Sozialstaatskommission, die unter anderem vorschlägt, Leistungen stärker zu bündeln und „aus einer Hand“ zu gewähren – etwa durch eine bessere Verzahnung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus SGB II und SGB XII.
Gleichzeitig warnte sie, dass große Verwaltungsreformen organisatorisch komplex sind. Als Beispiel nannte sie BSG-Verfahren zu Optionskommunen, also Kommunen, die Bundesrecht zur Grundsicherung nach SGB II umsetzen. Einheitliche Standards für Verwaltungsvorgänge seien aus ihrer Sicht ein wichtiger Hebel, damit Verwaltungen besser zusammenarbeiten können.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten1. Warum spricht das Bundessozialgericht von einer „spürbaren Mehrbelastung“ durch KI?
Weil immer mehr Schriftsätze mit KI erstellt werden, die oft sehr lang, unscharf formuliert oder auf den konkreten Fall schlecht zugeschnitten sind. Selbst wenn darin Fehler oder falsche Rechtsprechungsnachweise enthalten sind, müssen Gerichte alles prüfen.
2. Ist KI bei Klagen vor Sozialgerichten grundsätzlich verboten?
Nein. Das Problem ist nicht die Nutzung von KI an sich, sondern die Qualität der eingereichten Texte. Wenn Schriftsätze unpräzise, widersprüchlich oder mit falschen Quellen versehen sind, steigt der Aufwand für Gericht und Beteiligte erheblich.
3. Warum nutzen Betroffene überhaupt KI für Schriftsätze?
Ein wichtiger Grund ist der Mangel an Anwältinnen und Anwälten im Sozialrecht. Viele Menschen finden schon im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren keine rechtliche Vertretung und greifen deshalb auf KI-Tools zurück, um Anträge oder Beschwerden selbst zu formulieren.
4. Welche Folgen hat das für Betroffene konkret?
Verfahren können unnötig komplizierter werden, wenn Schriftsätze am eigentlichen Streitpunkt vorbeigehen. Außerdem werden häufiger unzulässige oder formfehlerhafte Rechtsmittel eingelegt, etwa Nichtzulassungsbeschwerden ohne vorgeschriebenen Prozessbevollmächtigten.
5. Was schlägt das BSG als Lösung vor?
Das BSG setzt auf drei Punkte: erstens den sinnvollen Einsatz von KI in der Justiz selbst (z. B. zur Strukturierung umfangreicher Schriftsätze), zweitens stärkere mündliche Verhandlungen zur Erklärung von Entscheidungen und drittens bessere IT sowie klareres Erwartungsmanagement in Justiz und Verwaltung.
Das Bundessozialgericht beschreibt für 2025 ein Spannungsfeld, das viele Betroffene kennen: Einerseits wächst der Bedarf an rechtlicher Klärung im Sozialrecht, andererseits fehlen Anwältinnen und Anwälte als Unterstützung – und viele Menschen greifen deshalb zu KI, um überhaupt Schriftsätze erstellen zu können.
Das führt aber nicht automatisch zu besseren Verfahren, sondern häufig zu mehr Masse, mehr Fehlern und mehr Aufwand. Der Kern der Warnung aus Kassel lautet: Wenn KI Schriftsätze aufbläht statt zu strukturieren, wird sie für Gerichte zum Belastungsfaktor – und damit am Ende auch für alle, die auf schnelle, verständliche Entscheidungen angewiesen sind.
Der Beitrag Bürgergeld-Klagewelle durch KI: Bundessozialgericht schlägt Alarm erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Bakırhan: Wir stehen an der Seite der Völker Irans
Der Ko-Vorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tuncer Bakırhan, hat bei einer Veranstaltung im Rahmen der „Treffen für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ in Antalya für einen beschleunigten demokratischen Prozess geworben. Zugleich positionierte er seine Partei deutlich zur aktuellen Eskalation in Iran: Man unterstütze weder äußere Interventionen noch das autoritäre System in Teheran, sondern stehe „an der Seite der Völker Irans“.
Bei der Veranstaltung in einem Kulturzentrum im Stadtteil Kepez betonte Bakırhan, dass bei mehr als 2.000 Versammlungen im vergangenen Jahr quer durch die Türkei eine zentrale Forderung laut geworden sei: ein würdevoller Frieden. „Dieser ist keine rein kurdische Angelegenheit, sondern betrifft die gesamte Gesellschaft“, sagte der Politiker.
„Die kurdische Frage ist keine Sicherheitsfrage“
Bakırhan kritisierte, dass die seit Jahrzehnten bestehende kurdische Frage erneut auf Terror- und Sicherheitsaspekte reduziert werde. Es handle sich vielmehr um eine Frage von Demokratie und Freiheitsrechten. Der kürzlich veröffentlichte Bericht der „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“, die 2025 im Parlament zur Lösung der kurdischen Frage eingerichtet worden war, enthalte zwar positive Ansätze, darunter Hinweise auf die Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des türkischen Verfassungsgerichts sowie Kritik an der Praxis der Zwangsverwaltung gewählter Kommunen –, könne jedoch ein „100 Jahre altes Problem“ nicht allein lösen.
„Der Bericht kann aber einen Schritt darstellen, wenn die dort genannten demokratischen Rechte tatsächlich umgesetzt werden.“ Bakırhan kündigte an, genau zu beobachten, ob politische Gefangene freikämen, Exilierte zurückkehren könnten und eine rechtliche Grundlage für eine umfassende Entwaffnung der kurdischen Guerilla und politische Integration für Mitglieder der aufgelösten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) geschaffen werde.
Frieden als soziale und wirtschaftliche Frage
Ein zentrales Argument seiner Rede war die wirtschaftliche Dimension des Konflikts. Laut Parlamentsbericht würden jährlich zwischen 140 und 240 Milliarden Dollar für Krieg, Waffen und Sicherheit ausgegeben, insgesamt seien es über die Jahrzehnte hinweg rund zehn Billionen Dollar gewesen. Mit diesen Mitteln hätte das Land grundlegend umgestaltet werden können, sagte Bakırhan. „Frieden bedeutet daher auch soziale Gerechtigkeit: bessere Löhne, sichere Renten, Bildung und soziale Absicherung“, betonte der DEM-Vorsitzende. Ein Ende der Gewalt würde auch Umweltzerstörung, autoritäre Eingriffe und die Kriminalisierung politischer Meinungsäußerung zurückdrängen. Parteien dürften nicht mehr verboten, Bürgermeister:innen nicht mehr abgesetzt und gewählte Vertreter:innen nicht inhaftiert werden.
Bezug auf Öcalans jüngste Botschaft
Bakırhan ging auch auf die jüngste Erklärung Abdullah Öcalans zum zweiten Jahr seines Aufrufs zu Frieden und demokratischer Gesellschaft ein. Der kurdische Repräsentant habe erneut betont, dass Frieden auf einer rechtlichen und demokratischen Grundlage beruhen müsse. Es gehe um drei Kernpunkte: Rechtssicherheit, demokratische Integration und eine funktionierende Demokratie. „Frieden ist kein einseitiger Akt, sondern setzt gegenseitige Anerkennung und eine respektvolle Sprache voraus“, betonte Bakırhan. Fragen wie das Recht auf muttersprachliche Bildung dürften nicht länger tabuisiert werden. In zahlreichen Ländern existierten offizielle Sprachen neben Bildungsangeboten in der jeweiligen Muttersprache, ohne dass dies die staatliche Einheit gefährde.
Kritik an Untätigkeit und Ruf nach konkreten Schritten
Bakırhan forderte konkrete Schritte, für die keine Gesetzesänderung nötig seien. Entscheidungen des Verfassungsgerichts müssten umgesetzt, politische Gefangene freigelassen und zwangsverwaltete Kommunen an ihre gewählten Vertreter:innen zurückgegeben werden. Einseitige Schritte von der PKK habe es bereits gegeben, nun sei die Regierung am Zug. Zugleich rief der kurdische Politiker Zivilgesellschaft, Frauen- und Jugendbewegungen dazu auf, sich aktiver einzubringen. Ein demokratischer Wandel könne nur gelingen, wenn gesellschaftlicher Druck aufgebaut werde.
„Wir stehen an der Seite der Völker Irans“
Abschließend nahm Bakırhan Stellung zur erneuten Eskalation in Iran. Weder unterstütze die DEM-Partei hegemoniale oder imperiale Angriffe noch stelle sie sich hinter das autoritäre, zentralistische Regime in Teheran, das Kritiker:innen, Andersdenkende und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten hinrichte und Rechte unterdrücke. „Wir stehen an der Seite derjenigen, die sagen: Ich bin Kurd:in, ich bin Belutsch:in, ich bin Schiit:in, ich bin Sunnit:in, ich bin Frau – und die für Freiheit kämpfen“, sagte Bakırhan. Demokratie sei der beste Schutz vor äußerer Intervention. Sicherheit entstehe nicht durch Waffen, sondern durch die Unterstützung der eigenen Bevölkerung.
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GEZ: Mit dem Pflegegrad den Rundfunkbeitrag wieder abmelden
Viele stehen dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) kritisch gegenüber und fragen sich, ob und wie sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen können.
Dies kann insbesondere relevant sein, wenn ein Familienmitglied schwer krank ist oder als Pflegefall gilt. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Befreiung zu beantragen? Und welche Erfahrungen gibt es dabei?
Wenn ein Pflegegrad vorliegtEs gibt verschiedene Gründe, warum Menschen überlegen, die GEZ zu kündigen.
Einer der häufigsten Gründe ist die Situation, in der ein Familienmitglied schwer krank ist oder gepflegt werden muss.
In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, weiterhin Rundfunkgebühren zu zahlen, obwohl die betroffene Person den öffentlichen Rundfunk nicht nutzen kann.
Die Kündigungsgründe im DetailDie Rundfunkgebühr ist in Deutschland grundsätzlich für jeden Haushalt verpflichtend, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder genutzt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Befreiung von der GEZ-Gebühr ermöglichen. Zu diesen Ausnahmen zählen unter anderem:
- Pflegebedürftigkeit: Personen, die einen hohen Pflegegrad haben, können von der Rundfunkgebühr befreit werden. Dies gilt insbesondere für Pflegegrade ab Stufe 4.
- Schwerbehinderung: Personen mit einer Schwerbehinderung, die durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, können ebenfalls eine Befreiung beantragen. Besonders relevant sind hierbei Hör- und Sehbehinderungen.
In der Kanzlei in Frankfurt gab es den Fall einer Mandantin, deren Kinder uns beauftragten, eine Befreiung von der GEZ für ihre Mutter zu erwirken, berichtet die Rechtsanwältin Christine Lederer.
Die Mutter war schwer krank und hatte einen Pflegegrad von 4 sowie eine Hörbehinderung von 100 Prozent. Zudem lag ein Schwerbehindertenausweis vor.
Zunächst griff die Anwältin zum Telefon und schilderten dem Beitragsservice von ARD und ZDF die Situation.
Sie erklärte die dauerhafte schwere Erkrankung und die 100-prozentige Behinderung. Als Beweis bot die Kanzlei an, den Schwerbehindertenausweis einzureichen.
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Die Reaktion war überraschend. Trotz der klaren Beweislage wurde der Antrag zunächst skeptisch aufgenommen. Ein Sachbearbeiter fragte: „Aber sehen kann sie doch schon noch, oder?“
Diese Reaktion zeigt, dass es nicht immer einfach ist, eine Befreiung durchzusetzen, selbst wenn die Voraussetzungen eindeutig erfüllt sind.
Tipp für die AntragstellungWenn Sie eine Befreiung von der GEZ beantragen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Nachweise sorgfältig sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Nachweise beisammen haben. Dazu zählen insbesondere Bescheinigungen vom Haus- oder Facharzt über die Hör- oder Sehbehinderung sowie den Pflegegrad.
- Schwerbehindertenausweis ergänzen: Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht oft nicht aus. Lassen Sie sich zusätzlich ärztliche Bescheinigungen ausstellen, die die Unfähigkeit, den öffentlichen Rundfunk zu nutzen, detailliert darlegen.
- Gut vorbereitet sein: Bereiten Sie sich gut auf den Kontakt mit dem Beitragsservice vor. Wissen Sie genau, welche Kriterien erfüllt sein müssen und haben Sie alle Beweise griffbereit, um eventuelle Rückfragen kompetent beantworten zu können.
Die Kündigung des Rundfunkbeitrages ist möglich, aber mit einigen Hürden verbunden. Besonders in Fällen von schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sollten Betroffene und ihre Angehörigen genau wissen, welche Nachweise erforderlich sind und wie man am besten vorgeht.
Die Erfahrungen zeigen, dass eine sorgfältige Vorbereitung und die richtige Dokumentation entscheidend sind, um erfolgreich eine Befreiung zu erwirken.
Es gibt auch noch weitere Gründe, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Diese haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
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Angriff auf den Iran: Der Tag, Donald Trump die Welt rettete
Heute hat sich US-Präsident Donald J. Trump wahrlich unsterblich gemacht – aus einem schon sehr guten Präsidenten ist in dieser einen Nacht ein Held geworden, vielleicht der größte, den Amerika je hervorgebracht hat. Er war ja schon immer ein fähiger Mann, einer, der die Vereinigten Staaten wieder groß machte, Grenzen schützte und Steuern senkte. Doch mit […]
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Neue Forschungsergebnisse bestätigen erneut, dass Wolken, Aerosole und die Sonneneinstrahlung auf die Erdoberfläche „das Klimasystem antreiben“
Die Erwärmung in Deutschland der letzten drei Jahrzehnte lässt sich durch den Rückgang der Albedo von Wolken und Aerosolen und die daraus resultierende Zunahme der Sonneneinstrahlung erklären. Nicht durch CO₂.
Eine weitere neue Studie bestätigt, dass Wolken und Aerosole eine Schlüsselrolle bei der Erklärung der Trends der solaren Oberflächenstrahlung (SSR) spielen, die „für den globalen Energiekreislauf, der das Klimasystem antreibt, von entscheidender Bedeutung ist“.
Über Deutschland hinweg stimmen fünf unabhängige Beobachtungsdatensätze überein, dass die SSR von 1995 bis 2020 um 4 W/m² pro Jahrzehnt (~10 W/m²) zugenommen hat.
Ein Anstieg der SSR um 4 W/m² pro Jahrzehnt erklärt die jüngste Erwärmung ohne Weiteres. Er erklärt die Erwärmung sogar weitaus besser als der angeblich 20-mal geringere Einfluss von CO₂ bei klarem Himmel (0,2 W/m² pro Jahrzehnt) in diesem Zeitraum.
Quelle: Pfeifroth et al., 2026 (übersetzt via Google translate)
Diese neue Forschung wird durch eine Studie aus dem Jahr 2024 (Wacker et al.) gestützt, die unter Verwendung eines deutschen „Teststandorts” berichtet, dass die gesamte und direkte kurzwellige Strahlungsantriebskraft zwischen 1996 und 2021 um 3,5 bzw. 9,3 W/m² pro Jahrzehnt gestiegen ist.
Quelle: Wacker et al., 2024 (übersetzt via Google translate)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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