«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
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«Freiheit muss jeden Tag neu erobert werden»
Transition News: Herr Professor Bruder, was macht es mit dem Individuum und einer Gesellschaft, wenn ein so traumatisches Ereignis wie eine inszenierte Pandemie nicht aufgearbeitet wird?
Klaus-Jürgen Bruder: Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zur Psychologie: Wir bewegen uns da auf einem Terrain, das sehr wenige feste Aussagen zulässt. Die Umwelt, das, was einem widerfährt, also Traumen oder auch Glück und Freude, werden durch die Individuen, durch die Psyche erstmal aufgearbeitet.
Erlebnisse wirken nicht einfach ungehindert in die Psyche hinein, sondern es ist immer eine subjektive Beteiligung dabei. Und in dieser subjektiven Beteiligung entsteht dann die Differenzierung. Der eine ist im Nehmen abgehärtet, ihm machen dieselben Traumen überhaupt nichts aus, die einem zart besaiteten Menschen sehr zu schaffen machen. Von daher kann es auf diese Frage keine psychologische Antwort geben, die für den Einzelnen generell gültig ist.
Bei der Gesellschaft ist es ein bisschen anders, weil es durch Regeln, Gesetze, Gewohnheiten und so weiter, die vieles kanalisieren, nicht mehr so viel Spielraum gibt wie bei einem Individuum.
Aber generell: Ein Trauma wirkt weiter. Das ist eigentlich die alte Erkenntnis der Psychoanalyse. Spätestens durch Adorno wurde populär, dass das Trauma des Faschismus die bundesrepublikanische Gesellschaft weiter belastet und geprägt hat. Der nicht aufgearbeitete Faschismus zeigt in gewisser Weise bis heute seine Nachwirkungen. Wobei ich einräumen möchte, dass es aus diesem Teufelskreis ein Entrinnen geben kann. Auch die bundesrepublikanische Gesellschaft ist dem entronnen – wie weit sie die Chance wahrgenommen hat, können wir noch diskutieren.
Wann hat die Gesellschaft der BRD versucht, diesem Teufelskreis zu entkommen?
Ich möchte das Jahr 1968 als die Zeit eines gelungenen Versuchs bezeichnen, aus dem unverarbeiteten Trauma des Zweiten Weltkrieges rauszukommen. Damals hat sich ein großer Teil der Gesellschaft das angeeignet, was ihm zusteht, nämlich Demokratie, freie Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit und so weiter. Allerdings hat das im Wesentlichen nur die jüngere Generation geschafft. Das heißt, es dauerte nach dem Zweiten Weltkrieg ziemlich lang – erst die zweite oder dritte Generation konnte sich befreien.
Ein nicht bearbeitetes Trauma wirkt fort. Auch im Jahr 2026 können wir sehen, was diese Pandemie-Inszenierung geschafft und was das mit dem Einzelnen gemacht hat: Den Bürgern wurden die Menschenrechte geraubt, sie haben persönliche Diffamierungen, Beschädigungen bis zum Berufsverlust erlebt. Manche haben sich deswegen das Leben genommen. Bis hin zu Mord hat es diese Inszenierung also gebracht.
Für den Gestorbenen ist es vorbei. Aber für die Überlebenden besteht weiterhin die Erwartung, dass diese Gesellschaft oder ihre Vertreter das, was sie ihnen angetan haben, zurücknehmen, Verantwortung übernehmen, Angebote der Wiedergutmachung bereitstellen und freie Diskussionen innerhalb der Bevölkerung ermöglichen – das alles wäre nötig, um gesellschaftlich gesehen dieses Trauma seiner Wirkung zu berauben.
Wie wirkt ein nicht aufgearbeitetes Trauma weiter?
Nehmen wir die Pandemie-Inszenierung als Beispiel. Die Gesellschaft wurde durch diese Inszenierung gespalten. Herrschaft arbeitet immer mit Spaltung, weil sie Mitläufer braucht. Es gibt aber immer Frauen und Männer, die sich nicht fremdbestimmen lassen und sich nicht einer irrationalen oder gewalttätigen Herrschaft unterwerfen wollen.
Das heißt: Herrschaft produziert nicht nur Mitläufer, sondern auch Kritiker, Gegner, Opposition. Und das führt zur bekannten Spaltung der Gesellschaft. Es gibt noch Zwischengruppen, die so tun, als würden sie mitlaufen, aber in Wirklichkeit überhaupt nicht überzeugt sind und, sobald das System geändert ist, auf der anderen Seite stehen können. Die Gesellschaft wird also nicht nur in zwei Teile gespalten, sondern in drei oder vier. Aber entscheidend ist diese Gegnerschaft zwischen Mitläufern und Opposition.
Das Weiterwirken des Traumas ist das Weiterwirken der Wirkungen, die das Trauma mit sich gebracht hat: Verletzung der Ehre, des Anstands und der Persönlichkeitsrechte. Das hat sowohl bei den Einzelnen als auch bei der Gesellschaft etwas ausgelöst: Verunsicherung, Verlust des Glaubens an die gute Regierung, an die gerechte Gesellschaftsordnung. Dieser Verlust ist eine Meinung, eine Haltung gegenüber dem, was mich umgibt, gegenüber der Gesellschaft. Dieser Verlust wird nicht einfach weggeblasen, sondern der bleibt.
Eine Weiterwirkung wäre auch, dass ich erwarte, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn das nicht in Erfüllung geht, muss ich mit dieser enttäuschten Erwartung zurechtkommen. Eine weitere mögliche Nachwirkung dieser inszenierten Pandemie wäre auch, dass ich immer überlege, was dieses Trauma, und dass es so lange nicht aufgearbeitet wird, mit den Menschen macht.
Konkret lautet so eine unerfüllte Erwartung, dass die Täter bekannt sind, sich aber vor Gericht bisher nicht verantworten müssen?
Ja, die Täter sind bekannt, und jetzt erwarten wir von ihnen, dass sie die Verantwortung dafür übernehmen und dass sie mit den Vorwürfen konfrontiert werden. Wenn das nicht passiert, dann ist das eine unerfüllte Erwartung.
Irgendwann, damit rechnen die anderen auch, werden wir diese Erwartung aufgeben. Aber das führt zu einer sehr negativen, also keiner freudigen, begeisterten Haltung gegenüber der öffentlichen Gesellschaft.
Wenn solche Erwartungen – dass Unrecht bestraft wird und Täter Verantwortung übernehmen müssen –, die sich eigentlich im Rahmen dessen bewegen, was wir bisher für selbstverständlich gehalten haben und worüber in unserer Zivilisation Konsens geherrscht hat, nicht erfüllt werden, dann stellt sich die Frage: Wo leben wir denn eigentlich und was für ein Gefühl entwickeln wir zu dieser verdorbenen, verfaulten Gesellschaft?
Sie haben 1968 angesprochen. Wie erfolgreich war denn die Studentenrevolution der 60er Jahre?
Je mehr Zeit vergeht, desto mehr verblasst das natürlich. Stellen Sie sich eine Gesellschaft so ähnlich wie heute vor. Alle wussten, was sie erwartet, wenn sie sich nicht konform verhalten: Vom Augenbrauen-Hochziehen über Diffamierung und Beschimpfung bis hin zur Meidung. Bestimmte Sachen durften nur hinter vorgehaltener Hand gesagt werden. Das war eine Gesellschaft wie unter einer Käseglocke.
1968 war plötzlich das Gefühl da, dass alles möglich ist. Wir dürfen lustig sein, tanzen, wir dürfen sagen, was wir denken. Es kommen keine Zensoren, die uns verbieten, die uns den Job wegnehmen oder gar in den Knast stecken.
Plötzlich hat sich jeder geduzt, man hat sich verbunden gefühlt, als hätte man sich schon lange gekannt, man konnte einfach mit jedem Gespräche anfangen. Und das hat einige Jahre angehalten. Die Grünen sind noch aus dieser Stimmung heraus entstanden – die sind dann aber zur ordentlichen Wohlanständigkeit übergelaufen.
Für einen bestimmten Zeitraum war das ein anderes Leben. 1968 bestand die Vorstellung, wir würden eine ganz andere Gesellschaft aufbauen, eine demokratisch organisierte Gesellschaft. Die Abschaffung von Unterdrückung und Ausbeutung war scheinbar realistisch.
Und was noch anders war als heute: Ganz wichtige Leitmedien sind mitgezogen. Der Spiegel oder die Frankfurter Rundschau waren auf der Seite der Protestierenden. Das haben wir heute nicht.
Auch in den Redaktionen hat es große Rückschritte gegeben.
Weil wir innerhalb der Gesellschaft nicht immer um die Weiterentwicklung kämpfen. Es war ein Jahr beziehungsweise ein Sommer der Freiheit.
Und diese Freiheit gilt natürlich nur für den Sommer, in dem sie auch verteidigt wird. Sobald wir denken, wir können uns anderen Dingen zuwenden – unser Häuschen, unsere Familie, unsere Karriere aufbauen –, ist es vorbei. Freiheit muss jeden Tag neu erobert werden. Denn zu viele alte Kräfte arbeiten dagegen. Wir müssen um unsere Freiheit kämpfen.
Ihre Skepsis verstehe ich gut. Heutzutage scheint von den damaligen Errungenschaften nichts mehr übrig, außer schönen Erinnerungen. Ein Jahr lang war alles anders, alles schien möglich. Wir hätten uns natürlich überlegen müssen, wie wir das realisieren. Aber es gibt natürlich viele Reminiszenzen, wie zum Beispiel die Selbstverständlichkeit, mit der zumindest vor «Corona» Siegmund Freud oder Karl Marx zitieret werden konnte.
Was wollten denn die Regisseure mit der Inszenierung einer Pandemie erreichen?
Das, was sie wollten, haben sie jedenfalls nur teilweise erreicht, sie wollten wahrscheinlich noch viel mehr. Auch durch den Widerstand der Bevölkerung haben die Regisseure ihre Ziele nur teilweise erreicht. Denn die Bevölkerung hat nicht vollkommen mitgemacht.
Das muss man festhalten! Die Rolle der Bevölkerung muss jeden Beobachter in Erstaunen versetzen. Die deutsche Bevölkerung ist in einer ganz anderen Position und Statur aufgetreten als bisher. Bisher hat man die Deutschen immer für besonders obrigkeitshörig, untertänig, stillhaltend, nur aufs Geld achtend erlebt. Aber nein! Wie die Bevölkerung reagiert hat, war total überraschend.
Nun zur Frage, was erreicht werden sollte: Sie wollten wahrscheinlich zweierlei, einmal eine Generalprobe, um zu sehen, ob das so klappt, wie sie sich das vorstellen. Ich muss immer noch an die erstaunten Gesichter in den ersten Tagen denken, vor allen an Markus Söder, den bayerischen Ministerpräsidenten. Die Politiker waren unglaublich erstaunt, wie gut alles funktioniert. So hatten sie sich das auch nicht vorgestellt.
Die Generalprobe hat funktioniert. Die Bevölkerung macht nichts dagegen, wenn das Parlament sich freiwillig ausschaltet. Die Bevölkerung macht nichts dagegen, wenn die Regierenden neue Institutionen einrichten, die an die Stelle der verfassungsmäßigen Organe treten, und wenn Kontrollinstitutionen, wie das Robert-Koch-Institut (RKI), dem politischen Willen folgen. So weit haben sie es geschafft.
Sie haben es auch geschafft, dass die Bevölkerung radikal gespalten wurde. Herrschaft arbeitet immer mit Spaltung. Aber so rabiat wie in dieser Inszenierung, dass man mit Leuten, die anderer Meinung waren, nicht mehr gesprochen, sondern sie nur noch diffamiert, dem Staat ausgeliefert oder sanktioniert hat, das gab es vorher wirklich nicht. Das haben sie geschafft.
Und das ist für die Zurichtung einer Bevölkerung schon ein ganz brauchbarer Ausgangspunkt, von dem aus man in die nächste Stufe gehen könnte. Wie wir wissen, wurde der Krieg, um den es jetzt geht, bereits vor 2014 vorbereitet. Wir können davon ausgehen, dass diese Inszenierung auch der Vorbereitung der Bevölkerung auf einen Krieg gedient hat, der ja immer auch Krieg gegen die Bevölkerung selber ist.
Was war an der Reaktion der Bevölkerung auf die inszenierte Pandemie so überraschend?
Blicken wir wieder zurück auf 1968, damals hat die Bevölkerung stark ablehnend reagiert. Die Deutschen standen zunächst voll auf Seiten der Regierung, und wer wie ein Student aussah, wurde gejagt. Und das war diesmal anders.
2020 standen nicht die Studenten und die Intellektuellen bei dieser Bewegung vorne, sondern die Bevölkerung. Ich sehe immer noch die erste Demonstration auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin vor mir, da war die Bevölkerung. Es gab keine Studenten, die agitiert haben oder die Bürger aufklären mussten. Nein, die Bevölkerung hat das alles nicht gebraucht.
Und bei den späteren Demonstrationen waren es eher Ältere als Jüngere, die von der Polizei im Tiergarten gejagt und mit Wasserwerfen drangsaliert wurden. Das war hochwertig und auf jeden Fall anders. Das Erstaunliche: Die Bevölkerung nimmt die Sache selber in die Hand. Sie ist natürlich gleichzeitig unerfahren in diesen Auseinandersetzungen und wusste danach nicht mehr, wie es weitergeht. Das ist auch für mich der Wendepunkt der Demokratiebewegung.
Ist dadurch das Bewusstsein der Bevölkerung heute anders?
Die soziologischen Untersuchungen sprechen von einem stark gesunkenen Vertrauen in Regierung und Staat. Das ist anders.
Und gleichzeitig meint die wohlhabende Mittelschicht, also die Wähler der Grünen und der Linkspartei, teilweise auch der SPD, es sei vorbei. Dabei konzentrieren sie sich darauf, Deutschland gegen den angeblichen russischen Angriffskrieg zu verteidigen.
Ist diese Schwäche der Friedensbewegung eigentlich die Schwäche der Intellektuellen und Akademiker, die Pandemie-Inszenierung als Kriegsvorbereitung zu erkennen?
Auf jeden Fall war für die Leute, die Krieg geplant haben, die Friedensbewegung schon vor 2020 vernachlässigbar, da diese seit langem schon politisch inaktiv ist. Von deren Seite kam keine politische Initiative. 2014 mit dem Putsch in der Ukraine war schon klar, worauf die Zeichen stehen. Es gibt nur vereinzelte Intellektuelle, die gewarnt haben.
Und ob die Inszenierung die Vorbereitung war, dafür habe ich natürlich keine Belege. Allerdings handelt es sich um eine eigenartige Parallelität. Soll dieser Putsch von 2014, bei dem unsere Repräsentanten eindeutig Faschisten in den Sattel gehoben haben, vollkommen unabhängig von der gleichzeitig laufenden Pandemievorbereitung gewesen sein? Dass die Verantwortlichen in ihrem Kopf da keinen Zusammenhang gesehen hätten, ist für mich ziemlich unvorstellbar.
Sie meinten weiter oben, die Bevölkerung habe nach den großen Demonstrationen nicht gewusst, wie sie weitermacht. Wie können die Bürger verhindern, dass der Krieg ausgeweitet wird?
Die Bevölkerung war über diese «Corona»-Inszenierung empört. Die Aufgabe der Linken wäre gewesen, die Perspektive auszuweiten und darauf hinzuweisen, dass das, was hier passiert, nicht isoliert dasteht. Die Bevölkerung hat nicht so den Überblick. Und Kundgebungen können nicht nur im Park stattfinden, sondern wir hätten die Institutionen konfrontieren müssen, die in die Kriegsvorbereitungen einbezogen sind – naheliegend sind die entsprechenden Ministerien, die Kasernen und so weiter.
Vor allem in Berlin, in München, aber auch in vielen anderen deutschen Städten, ging die Bevölkerung nicht nur für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte auf die Straße, sondern auch für Frieden und Freiheit. Aber bis heute werden die Friedensdemonstrationen nicht wirklich groß. Woran liegt das?
Es gab eine alte Friedensbewegung, die hat sich zur Ruhe gelegt, und die Demokratiebewegung hat sich zur neuen Friedensbewegungen weiterentwickelt. Gleichzeitig ist die Spaltung aus der «Corona»-Zeit geblieben. Das geht so weit, dass die neue Friedensbewegung auf Kundgebungen gegen den Krieg von anderen Veranstaltern beschimpft und vertrieben wird. Das kann man dieser Demokratiebewegung nicht vorwerfen.
Die Spaltung zwischen den beiden Bewegungen, der langsam wieder aufgewachten alten Friedensbewegung und der noch wachen neuen, ist weiter fortgesetzt worden. Und darin liegt der entscheidende Grund für die Schwäche der Friedensbewegung. Wenn wir, statt sich gegen den gemeinsamen Gegner zu wenden, uns untereinander die Köpfe einschlagen – einfacher können wir es den Herrschenden nicht machen.
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum die alte Friedensbewegung dieses böse Spiel mitmacht?
Ich kenne viele Leute aus dieser alten Bewegung, die sagen: «Ich geh' doch da nicht hin, das sind doch Faschisten.» Diese Leute waren auf keiner einzigen Demonstration der Demokratiebewegung, aber sie wissen, es würde sich um Faschisten handeln. Und das hält sich bis heute.
Die Menschen, die heute meinen, «Corona» sei vorbei, fühlen sich ganz selbstbewusst und stark, weil sie den Kampf gegen «die Faschisten» führen. Und «die Faschisten» sind für sie natürlich erst mal die Parteikonkurrenz, die AfD. Das sind die personifizierten «Faschisten». Wen sie sonst noch meinen, wissen sie selber meistens nicht, aber für sie stellt es einen Kampf gegen Faschisten dar und daraus ziehen sie ihre Gutmenschlichkeit.
Die anhaltende Spaltung ist also unter anderem ein Beweis dafür, dass «Corona» nicht vorbei ist. Wann und wie ist denn dieses Misstrauen gegenüber der Macht bei Linken und bei Intellektuellen verloren gegangen?
Es ist ein langsamer Prozess, sich der Macht auf kumpelhafte Weise zu nähern. Die große Verführung war natürlich die Parlamentarisierung. Da trifft man den Gegner und sieht, mit dem kann man Scherze machen, auf die Schenkel klopfen und so weiter. Dazu kommen die Positionen, die Linke und Intellektuelle im Apparat bekommen haben, sie konnten Karriere machen. Somit waren sie nicht mehr auf der anderen Seite und haben das Bewusstsein für die andere Seite verloren.
Letztlich setzt sich im Kapitalismus das Gesetz der Ökonomie durch und das notwendige Misstrauen verschwindet.
Auf der Website des Deutschen Bundestags ruft die Enquete-Kommission die «Generation Corona» dazu auf, bei ihr aufzutreten und ihren «besten Lockdown-Moment» zu beschreiben. Welche Auswirkung hatte die Pandemie-Inszenierung auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen?
Screenshot von der Website des Deutschen Bundestags
Diese Wortwahl «bester Lockdown-Moment» ist schon ungeheuer zynisch. Lockdown war für Kinder und Jugendliche kein Spaß. Sie haben Jahre ihrer Jugend verloren, indem sie den Kontakt zu den Gleichaltrigen, der das Lebens- und Lernelement der Jugend ist, verloren oder abgeschnitten bekamen.
In der Jugend ist es nicht so entscheidend, was die Schule bietet, sondern die Schule ist ein Ort, in dem sie andere treffen. Sie machen Erfahrungen, laborieren auch an der Grenze zum Verbotenen. Alles das ist weggefallen. Damit haben Kinder und Jugendliche, ich will nicht sagen schweren Schaden, aber sie haben Schaden genommen. Um den zu überwinden, müsste die Gesellschaft natürlich ganz andere Angebote machen, als zu sagen: Erzähl mal dein schönstes Lockdown-Erlebnis. Das ist so, wie wenn man fragt: «Wer war dein smartester Vergewaltiger?»
Screenshot von der Website des Deutschen Bundestags
Welche Angebote müsste denn die Gesellschaft den Kindern und Jugendlichen machen?
Zuerst müsste man die Jugendlichen wirklich ernsthaft befragen: Was war eure Erfahrung? Was habt ihr vermisst? Was würdet ihr uns gerne vorwerfen? Was würdet ihr von uns als Wiedergutmachung verlangen? Indem wir Jugendliche wirklich offen fragen, können wir viel erfahren.
Da wären natürlich die Lehrer gefordert, weil sie ja auch zu den Tätern gehören. Die Eltern schon weniger. Die waren wirklich in einer schwierigen Lage, da die Kinder gegen die Eltern aufgebracht oder ihnen entgegengesetzt wurden.
Wir müssten die Diskussion eröffnen. Und zwar nicht als große Fernsehshow, in der irgendeine Ministerin 20 Jugendliche einlädt und dann stehen noch 25 Lehrer dabei. Wir müssten uns überlegen, wie ein angemessenes Gespräch möglich wird. Zunächst mal in der Klasse, wo die Lehrerin oder der Lehrer damit anfängt. Und das sollte auch in anderen Einrichtungen, wo Jugendliche sich versammeln, stattfinden, mit einem möglichst niedrigem Organisationsniveau.
Sie waren bis 2023 für viele Jahre Vorsitzender der Neuen Gesellschaft für Psychologie, die regelmäßig Kongresse veranstaltet. Worum geht es beim kommenden Kongress Ende März?
Wir haben schon mehrere Kongresse zum Thema Krieg und Frieden veranstaltet. Der nächste, der am 26. März beginnt und drei Tage läuft, trägt den Titel «Rasende Zerstörung». Es geht darum, dass die Zerstörung der gesellschaftlichen Bezüge, der Lebensgrundlagen und des Lebensgefühls sehr weitgehend voranschreitet und in einem rasenden Tempo stattfindet.
Der Neuen Gesellschaft für Psychologie geht es seit etwa 20 Jahren darum, Psychologen darauf neugierig zu machen, dass die Diskussion über die Arzt-Patient-, Psychologe-Patient-, Klient-Therapeut-Beziehung hinausgehen muss, um überhaupt lebensrelevant zu sein. Denn die Heilung, die wir in der Psychotherapie suchen, ist nur möglich, wenn die gesellschaftlichen Bezüge mit in die Reflexion und Bearbeitung einbezogen werden.
Als Neue Gesellschaft für Psychologie sagen wir: Psychologie ist die Wissenschaft von den Antworten des Subjekts auf die gesellschaftlichen und familiären und lebenspraktischen Zumutungen, Anforderungen, Versprechen, Enttäuschungen und so weiter. Deshalb bearbeiten wir bei unseren Kongressen jedes Jahr ein Thema, das in der politischen Diskussion zentral ist. Und das betrachten wir dann unter der psychologischen Perspektive. Inzwischen haben wir an die 20 Kongresse in diesem Format abgehalten.
Eine abschließende Frage: Im Krieg geht die Menschlichkeit verloren. Wie können wir nach der inszenierten Pandemie, diesem Krieg gegen die Gesellschaft und gegen die Demokratie, Menschlichkeit wieder herstellen und stärken?
Das ist eine ganz wichtige Frage, weil wir ja vermeiden wollen, dass das so lange nachwirkt. Eigentlich haben wir das schon berührt: Es geht um die Notwendigkeit, dass darüber gesprochen wird: Was war hier los? Wer war verantwortlich? Wie weit habe ich mich hineinbegeben?
Das Ich müssen wir dabei nicht ins Zentrum stellen. Denn im Krieg befinden wir uns in einer ungleichen Position gegenüber der Macht – noch viel mehr als in anderen Herrschaftsakten. Es ist fast unvermeidlich, dass wir uns selber noch tiefer in die Zerstörung hineinbegeben und insofern Anteil haben.
Das Problem ist, dass danach die Leute immer selber verantwortlich gemacht werden. Viel mehr müssen wir folgendes reflektieren: Was passiert mit mir in dieser Situation? Was wird bei mir verletzt? Und was trage ich dazu bei, um das noch weiterzutreiben?
Als ersten und wichtigsten Schritt müssen wir miteinander diskutieren. Damit meine ich keine Fernseh- oder Showdiskussionen, sondern tatsächliche Auseinandersetzungen in den Wohnblöcken, in den Häusern, in den Familien, in den Schulen, in den Betrieben und Unternehmen, einfach überall.
So wie es zum Beispiel in Venezuela mal bei der Verfassungsdiskussion praktiziert wurde. Überall wurden kleine Diskussionsmöglichkeiten initiiert. Keine großen Shows, sondern es wurden wirklich ernsthafte Diskussionen in kleinen Gruppen ermöglicht.
Der zweite Schritt ist, zu klären, was wir mit den Verantwortlichen machen. Die Täter müssen Signale senden, dass sie sich dafür verantwortlich fühlen und dafür angemessene Kompensationen leisten.
Und drittens geht es darum, daraus die Konsequenzen zu ziehen: Offensichtlich haben die verfassungsmäßigen Organe und demokratischen Vorkehrungen nicht ausgereicht, um dieses menschenzerstörende, dieses anti-humane Geschehen – diesen Krieg – zu verhindern.
Das wären die drei Punkte, die wir beachten müssen, um wieder Menschlichkeit entstehen zu lassen. Menschlichkeit muss man verteidigen. Sie kann zerstört werden, aber Menschlichkeit kann nicht im Sinne von Herstellen wieder eingerichtet oder wie eine Schaufensterpuppe wieder aufgebaut werden. Menschlichkeit kann nur wachsen, wenn die Bedingungen dafür geschaffen werden.
Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.
Wenn Fakten stören: Leitmedien deuten Expertise um
Seit der Veröffentlichung von «Schattenseiten der Migration» ist eine alte Debatte neu entfacht – und sie wird auffällig selten dort geführt, wo sie hingehört. Statt Methodik, Datengrundlagen und Schlussfolgerungen zu prüfen, konzentrieren sich viele Beiträge darauf, den Autor des Buches, den forensischen Psychiater Frank Urbaniok, selbst einzuordnen, einzuhegen oder zu problematisieren.
Der Mechanismus ist bekannt: Eine statistische Aussage wird öffentlich, der Kontext ist heikel – und die Diskussion verschiebt sich. Als Donald Trump vor der UNO auf die Schweiz als Beispiel für problematische Migrationsfolgen verwies, reagierten hiesige Leitmedien nicht primär mit nüchterner Prüfung, sondern mit Distanzierung vom Absender. Die Zahl rückte in den Hintergrund, die Haltung in den Vordergrund.
Der Blick versuchte, eine korrekte, aber brisante Angabe durch Kontextualisierung zu entschärfen. Auch bei Tamedia verlief es ähnlich: Zunächst wurde eingeräumt, dass der hohe Ausländeranteil in Schweizer Gefängnissen statistisch zutrifft; anschließend folgte die Erklärung, weshalb man daraus «keine falschen Schlüsse» ziehen dürfe. Ein Faktencheck, der weniger überprüft als beruhigt.
Mit Urbanioks Buch erhielt diese Praxis eine neue Dimension. Der forensische Psychiater legt darin detailliert dar, dass bestimmte Migrantengruppen eine massiv höhere Kriminalitätsbelastung aufweisen als der Durchschnitt der einheimischen Bevölkerung. Die Analyse ist differenziert, transparent und empirisch belegt. Genau das macht sie politisch heikel.
Die Reaktionen vieler Leitmedien zielten jedoch nicht auf die Daten, sondern auf die Deutungshoheit. Urbaniok wurde als politischer «Einflüsterer» gerahmt, seine Forschung als ideologisch gefärbt beschrieben. Damit verschob sich die Debatte von der Frage: «Stimmt das?», zu: «Darf man das sagen?».
Aktuell verstärkte ein Positionspapier der FDP diese Dynamik. Dass eine Partei Ausländerkriminalität thematisiert, wurde rasch als Annäherung an die SVP interpretiert– flankiert von Warnungen vor Urbanioks Einfluss. Empirische Befunde gelten damit weniger als Grundlage politischer Entscheidungen, denn als Risiko für die moralische Ordnung.
Charakteristisch bleibt das argumentative Muster: Zuerst wird anerkannt, dass Ausländer in der Kriminalstatistik übervertreten sind. Danach folgt das große «Aber»: Entscheidend seien nicht Herkunft oder Nationalität, sondern Alter, Geschlecht, Bildungsniveau und sozialer Status. Das ist nicht falsch, beantwortet aber nicht die Frage, warum sich diese Risikofaktoren in bestimmten Gruppen so stark bündeln. Genau diese Leerstelle adressiert Urbaniok – und genau sie bleibt in vielen Kommentaren unbearbeitet.
Stattdessen dominieren Appelle an Integration, Bildung und soziale Maßnahmen. Wer dennoch auf die Zahlen pocht, läuft Gefahr, moralisch eingeordnet zu werden. So wird aus einer fachlichen Auseinandersetzung eine Gesinnungsdebatte.
Der Umgang mit Urbanioks Buch zeigt damit ein grundsätzliches Problem im medialen Diskurs: Leitmedien reklamieren Aufklärung, reagieren auf unbequeme Befunde jedoch mit Personalisierung und Bedeutungsverschiebung. Nicht weil die Daten widerlegt wären – sondern weil sie das etablierte Narrativ infrage stellen.
Erotik statt Ethik: OpenAI feuert Kritikerin und riskiert den Jugendschutz
Der Rauswurf einer Topmanagerin bei OpenAI ist mehr als ein interner Personalentscheid. Er ist ein Warnsignal. Ryan (Rya) Biermeister, bis Anfang Januar Vizepräsidentin für Produktpolitik, stellte sich gegen die Einführung eines sogenannten «Adult Mode» – und verlor ihren Job. Offiziell wegen angeblicher geschlechtsspezifischer Diskriminierung eines Kollegen. Inoffiziell, so legt der zeitliche Ablauf nahe, wegen ihrer unbequemen Haltung.
Biermeister verantwortete ausgerechnet jene Regeln, die definieren, was KI darf – und was nicht. Ihre Kritik zielte auf eine Schwachstelle, die sich nicht wegmoderieren lässt: fehlende Schutzmechanismen gegen Kindesmissbrauch, unzureichende Alterskontrollen und die Gefahr emotionaler Abhängigkeit von sexualisierten KI-Personas. Kurz: auf Risiken, die jedes verantwortungsvolle Tech-Unternehmen zuerst klären müsste, bevor es neue Umsatzquellen erschließt.
OpenAI bestreitet jeden Zusammenhang. Doch die Glaubwürdigkeit dieser Trennung ist dünn. Denn der «Adult Mode» passt perfekt in die aktuelle Expansionslogik des Konzerns: mehr Inhalte, mehr Nutzungszeit, mehr Geld. CEO Sam Altman verteidigt den Kurs mit dem Mantra, man müsse «Erwachsene wie Erwachsene behandeln». Was dabei unterschlagen wird: Plattformen tragen Verantwortung, nicht nur für die gewünschte Nutzung, sondern auch für vorhersehbaren Missbrauch.
Der Fall wurde durch Recherchen des Wall Street Journal publik und offenbart eine Branche im Grenzgang. Während OpenAI nach neuen Erlösmodellen sucht, ziehen Wettbewerber wie Google mit Gemini oder xAI mit Grok die Grenzen beim sexuellen Content teils noch lockerer. Der Markt belohnt Enthemmung – nicht Vorsicht.
Dass ausgerechnet eine Managerin mit Hintergrund bei Meta, die sich auch für Frauenförderung im Unternehmen engagierte, nun als angebliche Diskriminiererin dargestellt wird, verstärkt den bitteren Beigeschmack. Der Vorwurf wirkt wie ein juristisch sauber verpacktes Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Debatte.
Denn diese Debatte ist zentral: «Adult Mode» ist kein harmloses Feature, sondern ein Stresstest für den Anspruch, KI verantwortungsvoll zu entwickeln. Wer interne Kritiker entlässt, statt ihre Einwände ernsthaft zu klären, sendet eine klare Botschaft – Wachstum schlägt Gewissen.
OpenAI steht damit exemplarisch für eine Branche, die an der eigenen Macht berauscht ist. Die Frage ist nicht, ob Erwachsene erotische Inhalte erzeugen dürfen. Die Frage ist, warum ausgerechnet jene zum Risiko werden, die auf die Konsequenzen hinweisen.
Kurdische Frauenkulturtage: Xweparastin als gelebter Widerstand
Im Rahmen der Kurdischen Frauenkulturtage in Berlin stand der dritte Veranstaltungstag ganz im Zeichen von „Xweparastin“ – Selbstverteidigung. Unter diesem Motto verband die Organisation Jinên Ciwan Berlin praktische Kulturarbeit mit politischer Bildungsarbeit und rückte die kurdische Frau als gesellschaftliche Trägerin von Erinnerung, Identität und Widerstand in den Mittelpunkt.
In einem Workshop fertigten die Teilnehmerinnen traditionellen kurdischen Schmuck und Wanddekorationen an. Es entstanden Nelkenketten, Talismane und Perlenschmuck – Symbole, die in der kurdischen Kultur häufig mit Schutz, Verbundenheit und kollektiver Erinnerung assoziiert werden. Die gemeinsame Gestaltung wurde dabei nicht nur als kreativer Prozess verstanden, sondern als Ausdruck kultureller Selbstbehauptung in der Diaspora.
Begleitend dazu wurde eine Präsentation unter dem Titel „Die kurdische Frau als Trägerin der Kultur“ gehalten. Darin wurde herausgearbeitet, dass Frauen historisch eine zentrale Rolle bei der Weitergabe von Sprache, mündlicher Überlieferung, Wiegenliedern, Ritualen und moralischen Werten spielten. In einem politischen Kontext, in dem kurdische Identität über Jahrzehnte staatlicher Repression ausgesetzt war, sei insbesondere der private Raum, und damit die Rolle der Frau, zu einem Ort kulturellen Überlebens geworden. Kultur wurde so zu einer Form des Widerstands.
Die Referentinnen griffen zudem die Perspektive der Jineolojî auf, der kurdischen Frauenwissenschaft. Frauen seien nicht nur Bewahrerinnen von Tradition, sondern aktive Gestalterinnen gesellschaftlicher Transformation. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Schriften von Abdullah Öcalan verwiesen, insbesondere auf dessen zentrale These, dass eine Gesellschaft nicht frei sein könne, solange Frauen nicht frei seien.
Widmung an politische Gefangene und Gefallene
Der Tag war vier kurdischen Frauen gewidmet, deren Lebenswege exemplarisch für Repression und Widerstand stehen. Vorgestellt wurden die Sozialarbeiterin Pakhshan Azizi aus Rojhilat, die in Rojava mit vom sogenannten „Islamischen Staat“ vertriebenen Menschen arbeitete und 2024 in Iran zum Tode verurteilt wurde, sowie Zeynab Jalalian, die seit 2007 in iranischer Haft sitzt und zu den am längsten inhaftierten politischen Gefangenen des Landes zählt.
Ebenso wurde an die Asayîş-Kämpferinnen Deniz Çiya und Rojbîn Amara erinnert, die im Januar im Widerstand von Aleppo gefallen sind. Aus Briefen der inhaftierten Aktivistinnen wurden Auszüge verlesen. Themen wie Standhaftigkeit, Würde, kollektive Erinnerung und die politische Bedeutung von Hoffnung standen im Mittelpunkt der Beiträge.
Die Organisatorinnen betonten, dass „Xweparastin“ nicht allein physische Verteidigung meine. Selbstverteidigung umfasse auch den Schutz von Sprache, Geschichte, Identität und gesellschaftlicher Selbstbestimmung, insbesondere in einer Zeit anhaltender Angriffe auf die Errungenschaften von Rojava und wachsender Repression in Rojhilat.
Raum für Vernetzung in der Diaspora
Die Kurdischen Frauenkulturtage verstehen sich als Plattform kultureller Sichtbarkeit, politischer Aufklärung und solidarischer Vernetzung innerhalb der kurdischen Diaspora. Getragen wird die Veranstaltungsreihe von mehreren Organisationen, darunter Dest Dan Frauenrat e.V., Hunera Mizgîn, Jinên Koma Feraşîn û Delîl Çiyager, Jinên Ciwan Berlin, KJAR sowie dem Kurdischen Frauenbüro für Frieden – Cênî e.V.
Am 4. März folgt unter dem Titel „Govenda Kurdî“ ein Abend mit traditionellen kurdischen Folkloretänzen. Der 6. März ist Dengbêj- und Siyaçemane-Gesangsstilen aus Hewreman gewidmet. Den Abschluss bildet am 7. März ein Filmabend mit Werken von Hêvî Nîmat Gatar und Bêrîvan Saruhan. Mit diesem Programm endet die Reihe, bevor sich die Organisatorinnen dem Internationalen Frauenkampftag am 8. März widmen.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenkulturtage-kunst-als-raum-fur-widerstand-und-erinnerung-50505 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenkulturtage-in-berlin-mit-kunstausstellung-eroffnet-50492 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenkulturtage-in-berlin-frauenrevolution-verteidigen-50440
Berichte: Revolutionsgarde verlegt Gefangene als „menschliche Schutzschilde“
Der iranischen Revolutionsgarde wird vorgeworfen, politische Gefangene aus dem berüchtigten Evin-Gefängnis in militärische Einrichtungen verlegt zu haben, um sie als Schutzschilde gegen mögliche Angriffe zu nutzen. Entsprechende Berichte und Videoaufnahmen wurden am Sonntag auf der Plattform X verbreitet. Den Angaben zufolge handelt es sich bei den Betroffenen um Demonstrierende, die bei Anti-Regime-Protesten in Iran und Rojhilat festgenommen worden waren. Unter den Gefangenen sollen sich auch zahlreiche Frauen und Minderjährige befinden.
Aktivist:innen werfen der Revolutionsgarde vor, die Gefangenen gezielt in militärische Zentren zu bringen, um eigene Einrichtungen vor Angriffen zu schützen. Hintergrund sei die Annahme Teherans, dass die USA und Israel militärische Ziele angreifen, jedoch keine zivilen Einrichtungen mit Frauen und Kindern bombardieren würden.
Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, würde dies einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Die Nutzung von Gefangenen sowie Zivilist:innen als menschliche Schutzschilde ist nach internationalem Recht verboten. Zahlreiche Nutzer:innen sozialer Netzwerke reagierten mit scharfer Kritik und forderten ein sofortiges Eingreifen internationaler Organisationen zum Schutz der Gefangenen. Sie warnten, die Situation stelle eine akute Lebensgefahr für die Betroffenen dar.
Zuvor hatte das Komitee zur Freiheit politischer Gefangener erklärt, dass die Verwaltung im Evin-Gefängnis im Zuge des israelisch-amerikanischen Angriffskrieges faktisch zusammengebrochen sei. Personal habe seine Posten verlassen, organisatorische Strukturen seien außer Kraft gesetzt und Hafträume verschlossen worden. Tausende Gefangene befänden sich dadurch in einer Situation akuter Unsicherheit. Auch der Zugang zu Trinkwasser, medizinischer Versorgung und grundlegender Hygiene sei nicht mehr gewährleistet.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/warnung-vor-humanitarer-krise-tausende-gefangene-in-iran-in-akuter-gefahr-50514 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-stutzpunkte-kurdischer-parteien-an-50523 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/iran-meldet-tod-von-ali-chamenei-revolutionsgarden-drohen-mit-vergeltung-50511
Iran greift Stützpunkte kurdischer Parteien an
Das iranische Regime hat am Abend vier getrennte Angriffe auf Stützpunkte ostkurdischer Parteien in der Kurdistan-Region des Irak (KRI) durchgeführt. Die Attacken erfolgten mit Raketen und Kamikaze-Drohnen. Mindestens eine Person wurde verletzt.
Nach Angaben lokaler Behörden waren zunächst zwei heftige Explosionen im Raum Koye zu hören. Ziel war ein Stützpunkt der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (PDKI). Nach ersten Informationen wurden die Geschosse von Luftabwehrsystemen abgefangen, sodass es dort weder Tote noch größere Sachschäden gab.
Auch ein Stützpunkt der Freiheitspartei Kurdistans (PAK) im Gebiet Pirdê nahe Hewlêr wurde von einer Drohne angegriffen. Der Angriff wurde ebenfalls abgewehrt. In der Provinz Silêmanî kam es zu zwei weiteren Attacken. Im Gebiet Zirguêz schlugen eine Rakete und eine Selbstmorddrohne in der Nähe eines Komala-Stützpunktes ein. Dabei wurde mindestens eine Person verletzt. In Sûrdaş wurde eine weitere Drohne rechtzeitig in der Luft zerstört.
Zeitgleich wurden auch nahe dem internationalen Flughafen von Hewlêr wieder mehrere Explosionen gemeldet. Dort sind US-Truppen stationiert. Eine Miliz mit dem Namen „Saraya Awliya al-Dam“, die unter dem Banner der Gruppe „Islamischer Widerstand im Irak“ operiert, bekannte sich zu den Angriffen. In der Vergangenheit war der Flughafen wiederholt Ziel pro-iranischer Angriffe.
Eskalation nach Tötung Chameneis
Die Angriffe erfolgten vor dem Hintergrund einer massiven regionalen Eskalation. Am Vortag hatten die USA und Israel einen Angriffskrieg gegen Iran gestartet, bei dem unter anderem Irans Oberster Führer Ali Chamenei getötet wurde. Mehrere hochrangige iranische Funktionäre kamen ebenfalls ums Leben. Das iranische Regime kündigte daraufhin Vergeltungsmaßnahmen an.
Die Drohungen der Islamischen Republik richteten sich auch gegen kurdische Parteien, die vom Regime als „separatistische Elemente“ bezeichnet werden. Bereits am Samstag hatte die PAK Gefechte mit Einheiten der iranischen Revolutionsgarden in der ostkurdischen Provinz Kirmaşan (Kermanschah) gemeldet. Erst vor einer Woche hatten fünf Parteien aus Ostkurdistan eine gemeinsame Koalition bekanntgegeben, mit dem Ziel, das iranische Regime zu stürzen und das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes durchzusetzen.
Dauerhafte Bedrohung in Südkurdistan
Die meisten dieser Parteien unterhalten ihre politischen und militärischen Strukturen in Südkurdistan. Teheran betrachtet sie seit Jahren als militärische Ziele und hat wiederholt grenzüberschreitende Raketen- und Drohnenangriffe durchgeführt. Bereits 2023 unterzeichneten Irak und Iran ein Abkommen, das die Verlegung ostkurdischer Oppositionsgruppen aus den Grenzgebieten vorsieht. Die aktuellen Angriffe verdeutlichen jedoch, dass Iran weiterhin bereit ist, oppositionelle kurdische Strukturen auch auf irakischem Territorium militärisch anzugreifen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/funf-parteien-aus-rojhilat-grunden-allianz-gegen-iranisches-regime-50416 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/iran-meldet-tod-von-ali-chamenei-revolutionsgarden-drohen-mit-vergeltung-50511 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/warnung-vor-humanitarer-krise-tausende-gefangene-in-iran-in-akuter-gefahr-50514
Iran: AfD-Parteispitze fällt Trump in den Rücken
In einer Phase, in der die AfD von Medien, Altarteien, Verfassungsschutz und Verbotsdebatten wie nie zuvor eingekesselt wird, hat sie geopolitisch genau einen ernstzunehmenden Verbündeten: Donald J. Trump und seine Administration. Die Trump-Jungs haben AfD-Vertreter empfangen, darunter Treffen im Weißen Haus und mit Vizepräsident JD Vance, der öffentlich gegen die Ausgrenzung patriotischer Kräfte in Europa […]
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Frankreich und Belgien kapern weiteren Tanker mit russischem Öl
Türkei finanziert und beginnt Ölexplorationen vor der Küste von Afrika
Andreas Demmig, 24.02.2026, Einleitung
Durch Information auf englischsprachigen Webseiten, habe ich von den Ölbohrplänen der Türkei erfahren. Diesmal eine eigene Zusammenstellung der Meldungen von anderen Medien. Unterstützt durch Bing-KI. (Artikel auf Bezahlwebseiten, sind nicht frei übersetzbar). – –
Die Türkei hat Anfang 2026 ihre Aktivitäten zur Öl- und Gasexploration vor der Küste Afrikas, speziell Somalia, intensiviert. Das staatliche türkische Energieunternehmen TPAO hat mit Bohrungen begonnen, was als erster Offshore-Einsatz der Türkei außerhalb ihrer eigenen Hoheitsgewässer gilt.
Hier sind die aktuellen Details (Stand Februar 2026):
- Standort Somalia: Das türkische Tiefsee-Bohrschiff „Cagri Bey“ hat im Februar 2026 den Hafen von Mersin verlassen und ist auf dem Weg nach Somalia, um im April 2026 mit den Bohrungen am Bohrloch „Curad-1“ zu beginnen.
- Hintergrund: Die Bohrungen basieren auf einem im März 2024 unterzeichneten Abkommen zur Förderung von Kohlenwasserstoffen, das der Türkei Explorationsrechte in drei Offshore-Blöcken umfasst.
- Vorbereitung: Zuvor hatte das Forschungsschiff „Oruç Reis“ seismische 3D-Daten in diesem Gebiet gesammelt.
- Ziele: Die Türkei strebt eine Diversifizierung ihrer Energiequellen an und plant, bis 2028 täglich 500.000 Barrel Öl zu produzieren, auch durch internationale Projekte.
- Sicherheit: Aufgrund der Sicherheitslage vor der somalischen Küste werden die Bohrschiffe von türkischen Kriegsschiffen begleitet.
Zusätzlich zu den Aktivitäten in Somalia hat die Türkei Anfang Februar 2026 auch zwei Ausschreibungen für Ölexplorationen (einen Onshore, einen Offshore) in Libyen gewonnen.
Die Türkei verfolgt mit den Bohrungen vor Somalia eine langfristige Strategie, die über die reine Energiegewinnung hinausgeht. Das Land strebt eine führende Rolle am Horn von Afrika an und möchte sich als energetisch unabhängige Großmacht positionieren.
Dies sind die zentralen Ziele der türkischen Regierung:
- Verringerung der Importabhängigkeit
Die Türkei ist derzeit zu etwa 74 % von Energieimporten (vorgelagert aus Russland und dem Irak) abhängig. Die Erschließung somalischer Felder, deren Potenzial auf bis zu 30 Milliarden Barrel geschätzt wird, soll die nationale Energiesicherheit stärken und die hohen Kosten für Importe senken.
- Geopolitischer Einfluss am Horn von Afrika
Die Mission festigt die Türkei als strategischen Partner Somalias. Durch die Bohrungen und der begleitende militärische Präsenz (Eskorte durch Kriegsschiffe) positioniert sich Ankara als Sicherheitsgarant in einer Region, die für den Welthandel (Suezkanal-Route) entscheidend ist.
- Wirtschaftliche Profitabilität
Die Abkommen mit Somalia sehen vor, dass die türkische Staatsgesellschaft TPAO einen erheblichen Teil der Einnahmen zur Deckung der Explorationskosten behalten kann. Berichten zufolge könnte die Türkei bis zu 90 % der Einnahmen sichern, bis die operativen Kosten gedeckt sind, bevor eine Gewinnteilung mit Somalia erfolgt.
- Technologische Demonstration
Dies ist der erste Einsatz eines türkischen Tiefsee-Bohrschiffs (Çağrı Bey) außerhalb eigener Gewässer. Die Türkei möchte beweisen, dass sie technologisch in der Lage ist, komplexe Offshore-Projekte eigenständig durchzuführen, ohne auf westliche Firmen angewiesen zu sein.
- Erweiterte Kooperation (Raumfahrt & Militär)
Die Energiepartnerschaft ist Teil eines größeren Pakets. Parallel dazu plant die Türkei den Bau eines Weltraumbahnhofs in Somalia, um ihre Ambitionen in der Raketentechnologie voranzutreiben. Zudem unterstützt die Türkei Somalia massiv beim Aufbau der eigenen Küstenwache und im Kampf gegen den Terrorismus.
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Kleine Auswahl gefundener Quellen
Turkey Begins Ultra-Deepwater Oil Drilling in Horn of Africa, By Alex Kimani – Feb 17, 2026,
https://priceonn.com/nachrichten/turkei-beginnt-tiefsee-olbohrungen-in-somalia
Türkei beginnt Tiefsee-Ölbohrungen in Somalia, PriceONN News, 17 Februar 2026,
….
Kritik und Gegenargumente
Trotz der potenziellen Vorteile … wurden Bedenken hinsichtlich der Transparenz des Abkommens und des potenziellen Ungleichgewichts geäußert, … Kritiker verweisen auf die hohe Kostenerstattungsquote für die Türkei (bis zu 90%) und die begrenzten Lizenzgebühren für Somalia (angeblich 5%) sowie auf Ausnahmen von branchenüblichen Boni und Steuern.
Befürworter … argumentieren hingegen, dass Somalias begrenzte Kapazität für unabhängige Offshore-Exploration Partnerschaften mit Ländern wie der Türkei erfordert, die die notwendige Infrastruktur, Finanzierung und Sicherheit bereitstellen können. Die Bohrarbeiten zielen auf Ultra-Tiefseestandorte mit Tiefen von bis zu 3.480 Metern unter dem Meeresspiegel ab, was erhebliche finanzielle und technologische Herausforderungen darstellt, die Somalia derzeit nicht selbstständig bewältigen kann. Die Vorlaufkosten für Tiefseebohrungen, die zwischen 40 Millionen Dollar und über 100 Millionen Dollar pro Bohrloch liegen, sowie die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Piraterie und bewaffneten Gruppen unterstreichen die Notwendigkeit externer Investitionen und Expertise. Große Unternehmen wie Shell und ExxonMobil sind aufgrund der damit verbundenen Risiken in Somalia weitgehend inaktiv geblieben.
https://nex24.news/2025/05/20-milliarden-barrel-tuerkei-entdeckt-oelfeld-in-somalia/
Der Beitrag Türkei finanziert und beginnt Ölexplorationen vor der Küste von Afrika erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Wahlen in Baden-Württemberg: Who the fuck is Manuel Hagel?
Seit 2021 ist er Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Baden-Württemberg, seit 2016 bereits ist er Mitglied dieser ehemals (vor anno merkeliani 2015) bürgerlich-konservativen Ex-Volkspartei – und seit 2023 ist der typische Parteikarrierist sogar Vorsitzender der CDU/CSU-„Fraktionsvorsitzendenkonferenz“, also aktiv im strategisch-politischen Überbau unterhalb der CDU-Bundesebene tätig: Die Rede ist von Manuel Hagel. Von 2016 bis […]
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Schwerbehinderung: Pauschbetrag 2026 richtig ausschöpfen – So vermeidet man die typischen Fehler
Eine Szene, die Steuerberater jedes Jahr sehen: Im ELSTER-Formular wird „GdB 50“ eingetragen – fertig. Am Ende steht ein Pauschbetrag von 1.140 Euro. Das Problem: Viele bleiben genau dort stehen, obwohl der festgestellte Grad der Behinderung längst höher ist oder eine steuerrechtlich relevante Feststellung (Hilflosigkeit/Blindheit/Taubblindheit) den deutlich größeren Pauschbetrag auslöst.
Die gute Nachricht: Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein klar geregelter Jahresbetrag nach § 33b EStG. Man muss ihn nur konsequent richtig nutzen.
Wichtig für die Erwartung: Der Pauschbetrag senkt nicht „1:1 die Steuer“, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen. Wie viel davon als Steuerersparnis ankommt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Ein Rechenanker: Wer 2.120 Euro Pauschbetrag ansetzt und einen Grenzsteuersatz von etwa 30 Prozent hat, spart grob rund 636 Euro Steuern.
Beim Sonder-Pauschbetrag von 7.400 Euro wären es bei 30 Prozent grob rund 2.220 Euro Steuerentlastung. Das ist keine feste Zusage, sondern eine Orientierung, wie groß der Unterschied in der Praxis sein kann.
Was der Behinderten-Pauschbetrag abdeckt – und was nichtDer Behinderten-Pauschbetrag ist eine Pauschale, mit der typische, laufende behinderungsbedingte Mehraufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, ohne dass Sie jede einzelne Ausgabe nachweisen müssen.
Voraussetzung ist ein offiziell festgestellter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder – in bestimmten Fällen – eine steuerrechtlich relevante Feststellung wie „hilflos“ sowie Blindheit/Taubblindheit.
Präzisierung, damit es 2026 nicht knallt: Nicht ein Merkzeichen „an sich“ macht den Unterschied, sondern die zugrunde liegende Feststellung, so wie sie im Bescheid bzw. im Datenpaket an die Finanzverwaltung übermittelt wird. Wer im Alltag vom „Merkzeichen“ spricht, meint meist genau diese Feststellung – steuerlich zählt aber, was offiziell dokumentiert und übermittelt ist.
Die Beträge 2026: Wer nur „GdB 50 = 1.140 €“ kennt, sieht nicht das ganze BildDie Staffel ist gesetzlich festgelegt. Hier die Jahresbeträge nach § 33b EStG:
Festgestellter GdB Pauschbetrag pro Jahr 20 384 € 30 620 € 40 860 € 50 1.140 € 60 1.440 € 70 1.780 € 80 2.120 € 90 2.460 € 100 2.840 €Der entscheidende Sprung kommt im Sonderfall: Wer hilflos ist oder blind bzw. taubblind, erhält 7.400 Euro jährlich. Dieser hohe Pauschbetrag wird nicht zusätzlich zum „normalen“ GdB-Pauschbetrag gewährt, sondern ersetzt ihn.
Konsequenz: Wer diese Voraussetzung erfüllt, aber in der Erklärung nur den „normalen“ GdB-Wert ansetzt, lässt im Zweifel mehrere tausend Euro Pauschbetrag liegen.
2026 ist neu: Der Nachweis läuft digital – und die Steuer-ID wird zur StolperfalleSeit dem 01.01.2026 hat sich das Nachweisverfahren geändert: Bei neuen Feststellungen oder Änderungen wird der festgestellte bzw. geänderte GdB grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dafür ist die Steuer-ID im Verfahren entscheidend.
Praxisproblem 2026: Wer bei einer Neufeststellung oder Änderung die Steuer-ID nicht angibt oder die Datenübermittlung nicht sauber läuft, hängt schnell in Rückfragen – und die Steuerentlastung kommt später oder erst nach Klärung.
Wichtig als Absicherung: Auch wenn die elektronische Übermittlung der Regelfall ist, kann das Finanzamt bei Unklarheiten weiterhin Unterlagen anfordern. Das ändert nichts am Systemwechsel – aber es verhindert Missverständnisse, wenn Leser aus Erfahrung sagen: „Bei mir wollten sie trotzdem den Bescheid sehen.“
Praxis-Tipp 2026, wenn es hakt: Wenn der Pauschbetrag später im Steuerbescheid fehlt oder ELSTER-Rückfragen kommen, lohnt sich eine kurze Doppelprüfung: Ist der Pauschbetrag in der Anlage agB überhaupt eingetragen? Und ist bei der zuständigen Behörde die Steuer-ID hinterlegt, sodass die elektronische Übermittlung eindeutig zugeordnet werden kann? Genau an dieser Stelle entstehen 2026 die Verzögerungen.
Konsequenz: 2026 entscheidet der Datenfluss – und wer ihn nicht im Blick hat, wartet länger auf sein Geld.
Wo Sie den Pauschbetrag eintragen (ELSTER) – und warum er oft „durchrutscht“Der Behinderten-Pauschbetrag gehört in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ (agB). In ELSTER finden Sie ihn in der Steuererklärung im Bereich „Außergewöhnliche Belastungen“ unter dem Abschnitt zum Behinderten-Pauschbetrag; dort werden GdB und die relevanten Feststellungen erfasst.
Genau hier passiert der Klassiker: Viele tragen zwar Krankheitskosten oder Zuzahlungen ein, lassen aber die Pauschbetragszeilen leer – obwohl sie den GdB-Nachweis längst haben.
Häufige Fehler, die 2026 direkt Geld kosten – und wie man sie verhindert Fehler 1: Der GdB ist höher, aber eingetragen wird nur die „50“Das passiert oft nach Verschlechterungsanträgen: Im Kopf bleibt der alte GdB, im Bescheid steht längst ein höherer. In der Staffel macht das schnell Hunderte Euro Unterschied pro Jahr.
Fehler 2: Der Sonder-Pauschbetrag 7.400 € wird übersehenBei Hilflosigkeit/Blindheit/Taubblindheit liegt der Pauschbetrag bei 7.400 Euro. Wer hier „nur“ den normalen GdB-Pauschbetrag zieht, verschenkt erheblich.
Fehler 3: Unterjährige Änderung wird vorschnell „anteilig“ gerechnet oder gar nicht berücksichtigtDie Pauschbeträge sind Jahresbeträge. Bei Änderungen im Laufe des Jahres lohnt ein genauer Blick auf den Wirksamkeitszeitpunkt im Bescheid: Viele lassen versehentlich den alten Betrag stehen oder rechnen reflexartig monatsweise, obwohl das Ergebnis in der Praxis häufig nicht passt.
Praktisch entscheidend ist, welche Feststellung(en) im betreffenden Veranlagungsjahr tatsächlich gelten und ab wann sie gelten. Wer im Jahr einen neuen Bescheid erhält, sollte deshalb den Beginn der Geltung aus dem Bescheid prüfen und in der Erklärung den dazu passenden Pauschbetrag ansetzen; bei Abweichungen hilft eine kurze Erläuterung im Freitextfeld bzw. in den ergänzenden Angaben, statt „still“ zu kürzen.
Fehler 4: Digitalnachweis 2026 wird ignoriertBei Bescheiden ab 01.01.2026 ist die elektronische Übermittlung der Regelfall; ohne Steuer-ID kann sie scheitern oder verzögert werden. Wer dann nichts nachhakt, wundert sich am Ende, warum im Steuerbescheid der Pauschbetrag nicht auftaucht.
Fehler 5: Der zweite Entlastungshebel wird nicht genutzt: die FahrtkostenpauschaleNeben dem Behinderten-Pauschbetrag gibt es die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale als eigenen Pauschbetrag. Sie beträgt 900 Euro (z. B. bei GdB ≥ 80 oder bei GdB ≥ 70 mit Merkzeichen G) oder 4.500 Euro (u. a. bei Merkzeichen aG, H, Bl, TBl sowie bei Pflegegrad 4 oder 5).
Wichtig, weil das oft verwechselt wird: Die Fahrtkostenpauschale kommt zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Innerhalb der Fahrtkostenpauschalen gilt aber: 900 € und 4.500 € gibt es nicht nebeneinander – es wird nur ein Fahrtkosten-Pauschbetrag angesetzt.
Die Pauschale ersetzt dabei den Einzelnachweis typischer Fahrten; wer sie nutzt, muss die einzelnen Fahrten grundsätzlich nicht als Liste dokumentieren, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Abgrenzung, damit es keine Fehlannahmen gibt: Maßgeblich sind die Feststellungen im jeweiligen Jahr (GdB, Merkzeichen, Pflegegrad). Wer etwa „GdB 70“ hat, fällt nicht automatisch in die 900-Euro-Pauschale – dafür kommt es zusätzlich auf die anerkannten Merkmale an, wie sie offiziell festgestellt sind.
Mini-Fall 1: „Ich habe doch GdB 50 – passt schon“Herr K. trägt seit Jahren GdB 50 ein. Nach einer Verschlechterung wurde auf GdB 80 erhöht. In der Erklärung bleibt es bei 1.140 Euro statt 2.120 Euro. Das ist kein Rechenfehler, sondern eine Routinefalle: alte Werte werden weiterkopiert, neue Bescheide landen im Ordner. Wer den GdB nicht aktualisiert, zahlt Jahr für Jahr zu viel Steuer.
Mini-Fall 2: „Bescheid da, Finanzamt weiß es schon“Frau M. bekommt im Januar 2026 einen geänderten Feststellungsbescheid. Sie geht davon aus, dass das Finanzamt es automatisch erfährt, merkt aber erst später, dass die Steuer-ID im Verfahren fehlte und die elektronische Übermittlung hakte. Ergebnis: Rückfragen, Verzögerungen, Korrekturen. 2026 entscheidet, ob die Daten korrekt übermittelt wurden.
Mini-Fall 3: Eltern merken erst beim Bescheid, dass sie Geld liegen lassenEin behindertes Kind hat einen festgestellten GdB, das Kind nutzt den Pauschbetrag nicht selbst. Viele Eltern tragen ihn trotzdem nicht ein – obwohl eine Übertragung möglich ist. Grundsätzlich wird der Pauschbetrag bei Eltern regelmäßig hälftig aufgeteilt; auf gemeinsamen Antrag ist auch eine andere Aufteilung möglich.
Wichtig für die Praxis: Eine Übertragung kommt typischerweise dann in Betracht, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst nutzt und bei den Eltern im betreffenden Jahr die steuerlichen Voraussetzungen rund um das Kind vorliegen (z. B. Kindergeld/Kinderfreibetrag). Wer das nicht prüft, lässt die Entlastung oft unnötig liegen.
Konsequenz: Wer den Kinder-Fall nicht prüft, verschenkt oft jedes Jahr Steuervorteile.
Wenn der Pauschbetrag im Steuerbescheid fehlt: Was Betroffene praktisch tun könnenWenn im Steuerbescheid kein Behinderten-Pauschbetrag auftaucht, obwohl ein GdB vorliegt, liegt es 2026 häufig an einem Datenproblem (fehlende oder nicht zuordenbare elektronische Übermittlung) oder daran, dass der Eintrag in der Anlage agB fehlt. In der Praxis hilft eine klare Reihenfolge: zuerst prüfen, ob der Pauschbetrag in der Erklärung tatsächlich eingetragen wurde; dann prüfen, ob der Feststellungsbescheid ab 2026 korrekt mit Steuer-ID geführt wurde; und wenn das Finanzamt Nachweise verlangt, den
Bescheid bzw. die Feststellung bereit halten und die Situation zügig klären. Für neue/aktualisierte Bescheide ist die Umstellung auf die elektronische Übermittlung ausdrücklich Thema der Behördenhinweise.
Kurzes FAQGilt der Behinderten-Pauschbetrag schon ab GdB 20?
Ja. § 33b EStG knüpft den Anspruch grundsätzlich an einen festgestellten GdB von mindestens 20.
Brauche ich 2026 noch eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis fürs Finanzamt?
Bei Bescheiden/Feststellungen ab 01.01.2026 läuft die Übermittlung grundsätzlich elektronisch; bei Rückfragen kann das Finanzamt aber weiterhin Unterlagen anfordern.
Kann ich zusätzlich die Fahrtkostenpauschale nutzen?
Ja, die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale ist ein eigener Pauschbetrag (900 € oder 4.500 € je nach Voraussetzungen) und kann zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag relevant sein.
- § 33b EStG (Beträge, Voraussetzungen, 7.400 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
- LSJV Rheinland-Pfalz zur EStDV-Änderung/Nachweis ab 01.01.2026: https://lsjv.rlp.de/service/presse/detail/behinderten-pauschbetrag-aenderung-der-einkommensteuer-durchfuehrungsverordnung-estdv-zum-01012026
- LASV Brandenburg zur Übermittlung + Steuer-ID: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/lasv-stellt-sich-vor/pressemitteilungen/detail/~21-11-2025-ab-2026-grad-der-behinderung-wird-automatisch-elektronisch-an-das-finanzamt-uebermittelt
- Finanzamt NRW: Besonderheiten bei Kindern mit Behinderung (Aufteilung/Antrag): https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/familien-und-kinder/besonderheiten-bei-kindern-mit-behinderung
- Familienratgeber: behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (900/4.500, Voraussetzungen): https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/behinderungsbedingte-fahrtkostenpauschale
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Seit Wochen vermisst: Sorge um zwei Journalist:innen in Rojava
Seit dem 18. Januar werden die Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmed Polad vermisst. Wie der Verband freier Medien in Rojava (YRA) am Sonntag mitteilte, riss der Kontakt zu den beiden am Morgen jenes Tages ab, während sie in Raqqa über die militärischen Entwicklungen in der Stadt berichteten. Seither gibt es keine gesicherten Informationen über ihren Aufenthaltsort.
Eva Maria Michelmann, Jahrgang 1989, arbeitete seit 2022 in Rojava sowie in Nordostsyrien. Sie berichtete unter anderem für die in der westtürkischen Metropole Istanbul ansässige linke Nachrichtenagentur ETHA sowie für Özgür TV über Angriffe auf Städte und Dörfer sowie über gesellschaftliche Entwicklungen im Kontext der Revolution von Rojava. Ahmed Polad ist Autor bei Kurdistana Azad und Moderator bei Özgür TV.
Zuletzt in belagertem Gebäude in Raqqa
Nach Angaben von YRA befanden sich Michelmann und Polad zuletzt gemeinsam mit rund 40 Zivilist:innen in einem Gebäude, das während der Angriffe syrischer Truppen und verschiedener Islamistenmilizen auf die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) belagert wurde. Polad hatte aus dem Inneren des Hauses Videoaufnahmen an ETHA und Özgür TV übermittelt. Darin berichtete er von massiven Gefechten, von aktivierten Schläferzellen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und von anhaltendem Beschuss.
Als sich die Kämpfe verschärften, versuchten die Eingeschlossenen, das Gebäude gegen die Angreifer zu verteidigen. Am Abend des 17. Januar sei das Haus von schwer bewaffneten Söldnern vollständig umstellt worden. Es kam zu Gefechten im Inneren. Angaben von ETHA zufolge drangen die Angreifer in das Erdgeschoss ein und setzten ihre Attacken fort. Der Kontakt zu den Journalist:innen brach schließlich aufgrund von Strom- und Internetausfällen ab.
Von Konvoi getrennt
Nach Vermittlungsbemühungen und Verhandlungen soll eine Evakuierung in Gruppen erfolgt sein. Ein Teil der Zivilist:innen erreichte unter Begleitung von QSD-Einheiten das Gefängnis al-Aqtan nahe Raqqa. Später stellte sich jedoch heraus, dass Polad und Michelmann nicht unter den dort Angekommenen waren. Personen aus einem Konvoi, die später Kobanê erreichten, gaben an, Milizionäre hätten die beiden Journalist:innen nach dem Verlassen des Gebäudes in ein Fahrzeug gesetzt. Seither seien sie nicht mehr gesehen worden.
Ob Michelmann und Polad von syrischen Regierungstruppen gefangen genommen, an den türkischen Geheimdienst übergeben oder getötet wurden, ist bislang ungeklärt. Der kurdische Journalistenverein Dicle Firat (DFG) mit Sitz in Amed (tr. Diyarbakır) betonte jedoch in einer eigenen Erklärung, dass es Hinweise gebe, wonach Soldaten oder Söldner der Damaszener Übergangsregierung die beiden Journalist:innen festgesetzt haben könnten.
Verbände fordern umgehende Freilassung
Sowohl der DFG als auch der YRA, dessen Mitglied Ahmed Polad ist, fordern die sofortige Offenlegung des Aufenthaltsorts beider Medienschaffender und ihre bedingungslose Freilassung. Nach internationalem Recht genießen Journalist:innen auch in bewaffneten Konflikten besonderen Schutz. Das gewaltsame Verschwindenlassen oder die Verschleppung von Pressevertreter:innen stelle einen schweren Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht dar.
Hunderte Menschen vermisst
In Raqqa und weiteren Regionen, aus denen sich die QSD infolge der kriegerischen Aggression gegen die Selbstverwaltung im Januar zurückziehen mussten, darunter Deir ez-Zor, Tabqa und Dair Hafir, gelten weiterhin hunderte Zivilist:innen und Kämpfer:innen als vermisst. Zudem wird berichtet, dass bewaffnete Gruppen mit engen Kontakten zum türkischen Staat Gefangene an den Geheimdienst MIT übergeben haben sollen. Die QSD führten im Zuge des Waffenstillstands- und Integrationsabkommens vom 29. Januar mehrere Gespräche mit Damaskus über Gefangene und die Übergabe von Leichnamen. Auch die Namen der beiden Journalist:innen seien laut ETHA in diesen Kontakten thematisiert worden. Konkrete Ergebnisse gibt es bislang nicht.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ein-monat-nach-dem-29-januar-abkommen-integration-auf-bewahrung-50515 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qamislo-familien-fordern-freilassung-der-gefangenen-50488 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kurdischer-jurist-bei-flucht-aus-raqqa-erschossen-50025 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-vorsitzender-fur-deir-ez-zor-von-Ubergangsregierung-festgenommen-50028 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-neun-gefallene-bei-gefechten-am-is-gefangnis-in-raqqa-49804
Bürgergeld 2026: Welche Zuschläge jetzt mehr bringen als der Regelsatz
Der Regelsatz steigt 2026 nicht. Für Alleinstehende bleibt es bei 563 Euro, weil der rechnerische Fortschreibungswert darunter liegt und der gesetzliche Besitzschutz greift.
Deshalb werden Mehrbedarfe umso wichtiger: Wer die Zuschläge nach § 21 SGB II nicht sauber prüft und beantragt, verschenkt schnell Beträge, die deutlich höher sind als jede übliche Regelsatzanpassung.
Entscheidend ist ein Detail, das viele Bescheide verwischen: Fast alle Zuschläge werden prozentual oder pauschal aus den Regelbedarfsstufen berechnet. Wer nicht in Regelbedarfsstufe 1 fällt, bekommt andere Beträge. Deshalb lohnt sich der Blick auf den „maßgebenden Regelbedarf“ im Bescheid – er ist die Rechengrundlage für nahezu alles, was jetzt zusätzlich möglich ist.
Warum Mehrbedarfe 2026 die eigentliche Stellschraube sindMehrbedarfe sind gesetzlich dafür da, Bedarfe abzudecken, die der Regelbedarf gerade nicht erfasst. Die Anspruchsgrundlagen stehen in § 21 SGB II (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, unabweisbarer besonderer Bedarf und dezentrales Warmwasser).
Wichtig für die Praxis: Mehrbedarfe können sich grundsätzlich kombinieren, wenn die jeweiligen Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen. Wer etwa schwanger ist und Warmwasser dezentral erzeugt, kann beide Zuschläge parallel bekommen – aber nur, wenn beides im Verfahren „sichtbar“ wird.
Der größte Hebel: Mehrbedarf für AlleinerziehendeIn vielen Haushalten ist der Zuschlag für Alleinerziehende der stärkste Mehrbedarfs-Baustein, weil er schnell dreistellig wird. Die Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 SGB II.
Die Höhe ist gestaffelt und liegt in der Praxis bei 12, 24, 36, 48 bis maximal 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Was viele im Alltag überrascht, ist nicht die Existenz des Anspruchs, sondern die Größenordnung. Eine typische Konstellation ist „ein Kind unter 7 Jahren“: Dafür nennt das BMAS als Beispiel 36 Prozent. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro (RBS 1) sind das rund 203 Euro monatlich zusätzlich.
Mini-Fall, wie er im Jobcenter jeden Tag passiert: Eine Mutter lebt mit ihrem sechsjährigen Kind allein, im Bescheid steht nur der Regelbedarf und die Miete. Der Mehrbedarf fehlt, weil im Antrag nie ausdrücklich „Mehrbedarf Alleinerziehende“ auftauchte oder weil das Jobcenter wegen Betreuungsanteilen nachfragt, die nicht sauber geklärt wurden.
Genau hier liegt der Haken: Es zählt nicht, ob jemand „allein gemeldet“ ist, sondern ob die Pflege und Erziehung überwiegend allein sichergestellt wird; bei echten Wechselmodellen kann der Mehrbedarf sinken oder entfallen.
Schwangerschaft: 17 Prozent ab der 13. Woche – oft über 90 Euro monatlichBei werdenden Müttern wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats ein Mehrbedarf von 17 Prozent anerkannt (§ 21 Abs. 2 SGB II).
Rechnet man mit 563 Euro (RBS 1), sind das knapp 96 Euro zusätzlich pro Monat.
Der typische Fehler ist banal, aber teuer: Die Schwangerschaft wird „mitgeteilt“, aber nicht als konkreter Mehrbedarfsantrag gestellt oder der Nachweis (Mutterpass/ärztliche Bescheinigung) kommt verzögert. In der Praxis entscheidet oft nicht die Rechtslage, sondern die Aktenlage.
Behinderung: 35 Prozent – aber nur mit Reha-/Teilhabe-Leistung, nicht „nur“ wegen GdBDer Mehrbedarf wegen Behinderung wird häufig missverstanden. Er kommt nicht automatisch mit einem Grad der Behinderung oder einem Schwerbehindertenausweis. § 21 Abs. 4 SGB II knüpft ihn daran, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes beziehungsweise Hilfen zur Ausbildung durch einen öffentlich-rechtlichen Rehabilitationsträger gewährt werden.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Bei 563 Euro sind das rund 197 Euro monatlich.
Mini-Fall: Ein Leistungsberechtigter nimmt an einer bewilligten Reha-/Teilhabe-Maßnahme teil, der entsprechende Bescheid liegt vor – im Bürgergeld-Bescheid fehlt trotzdem der Mehrbedarf. Häufiger Grund: Dem Jobcenter wurde zwar die Behinderung mitgeteilt, nicht aber die konkret bewilligte Teilhabe-/Reha-Leistung. Der Unterschied ist juristisch entscheidend, weil der Mehrbedarf genau daran hängt.
Warmwasser: kleine Pauschale, die im Bescheid auffällig oft fehltDer Warmwasser-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II greift, wenn Warmwasser dezentral erzeugt wird, etwa über Boiler oder Durchlauferhitzer – also gerade nicht über die zentrale Heizungsanlage und damit nicht bereits in den Unterkunfts- und Heizkosten enthalten ist.
Für 2026 werden (bei unveränderten Regelbedarfen) typischerweise folgende Pauschalen angesetzt: 12,95 Euro für Alleinstehende (RBS 1), 11,64 Euro je Partner (RBS 2), 10,37 Euro für Volljährige unter 25 im Haushalt der Eltern (RBS 3), 6,59 Euro für Jugendliche 14–17, 4,68 Euro für Kinder 6–13 und 2,86 Euro für Kinder bis 5.
Mini-Fall: Ein Paar hat in der Küche einen Durchlauferhitzer. Im Mietvertrag steht nichts Auffälliges, die Betriebskostenabrechnung wirkt „normal“. Im Bescheid fehlt der Warmwasser-Mehrbedarf, weil das Jobcenter automatisch davon ausgeht, Warmwasser sei zentral enthalten.
Genau an diesem Punkt lohnt der schnelle Bescheid-Check: Steht im Bescheid ein Warmwasser-Mehrbedarf? Wenn nein, kann ein Foto des Geräts, ein kurzer Hinweis „dezentrale Warmwassererzeugung“ und – falls vorhanden – eine Bestätigung des Vermieters den Unterschied machen.
Kostenaufwändige Ernährung: kein Pauschalsatz – aber ein häufiger Anspruch, wenn der Nachweis stimmtDer Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung steht in § 21 Abs. 5 SGB II. Anders als bei Schwangerschaft oder Alleinerziehenden nennt das Gesetz keinen festen Betrag, sondern eine „angemessene Höhe“.
In der Praxis orientieren sich Behörden häufig an fachlichen Hinweisen und an Empfehlungen, die für ernährungsbedingte Mehrbedarfe herangezogen werden.
Hier scheitern viele Anträge nicht am „Ob“, sondern am „Wie“. Ein Satz wie „ich muss Diät halten“ führt regelmäßig ins Leere. Das Jobcenter will nachvollziehbar sehen: Welche Diagnose liegt vor, welche Ernährung ist medizinisch erforderlich, warum verursacht sie dauerhaft höhere Kosten als normale Vollkost – und wie lange gilt das. Fehlt diese Kette, wird abgelehnt oder auf Null gekürzt, obwohl ein Anspruch im Einzelfall bestehen kann.
Auffangnetz für Sonderfälle: unabweisbarer besonderer BedarfNicht jeder laufende Sonderbedarf passt in die festen Mehrbedarfe. Dafür gibt es § 21 Abs. 6 SGB II: laufend, nicht anderweitig gedeckt, unabweisbar.
Der Maßstab ist streng und Jobcenter verweisen hier gern auf Darlehen oder bestreiten die Unabweisbarkeit. Gerade weil die Hürden hoch sind, braucht es eine klare Begründung und Nachweise, die zeigen, dass der Bedarf dauerhaft anfällt und nicht aus dem Regelbedarf „umorganisiert“ werden kann.
In der Praxis verschwinden Mehrbedarfe meistens aus drei Gründen: Der Antrag wurde nie ausdrücklich gestellt, der passende Nachweis fehlt, oder es wird das falsche „Etikett“ benutzt – etwa „GdB“ statt „bewilligte Teilhabe-Leistung“ oder „Warmwasser“ ohne den Hinweis „dezentral“.
Wer 2026 nichts liegen lassen will, prüft im Bescheid deshalb erst den maßgebenden Regelbedarf (Regelbedarfsstufe), dann die Mehrbedarfspositionen – und gleicht sie mit der eigenen Lebenslage ab. Wenn ein Zuschlag fehlt, sollte der Antrag schriftlich nachgereicht werden, mit genau dem Bezug auf § 21 SGB II und den passenden Nachweisen, damit es nicht bei einer informellen Mitteilung bleibt.
Fazit: 2026 entscheidet nicht der Regelsatz – sondern der Mehrbedarfs-CheckDie Nullrunde macht den Unterschied brutal sichtbar: Wer nur auf den Regelsatz schaut, bleibt 2026 oft auf dem Status quo sitzen. Wer Mehrbedarfe sauber prüft, kann dagegen in typischen Konstellationen monatlich knapp 96 Euro in der Schwangerschaft, rund 197 Euro bei Behinderung mit Reha-/Teilhabe-Leistung oder um die 200 Euro als Alleinerziehende zusätzlich bekommen – plus Warmwasserpauschale und gegebenenfalls Ernährung im begründeten Einzelfall.
Quellen- Bundesregierung: Nullrunde Bürgergeld/Regelbedarfe 2026: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2383676
- BMAS: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld (Beispiele Alleinerziehenden-Mehrbedarf): https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen § 21 SGB II (Stand 25.11.2024): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015861.pdf
- § 21 SGB II (Mehrbedarfe): https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html
- Warmwasser-Pauschalen 2026 (RBS-bezogen): https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-mehrbedarf-fuer-warmwasser-in-2026
- Mehrbedarf Behinderung: Voraussetzungen (Teilhabe am Arbeitsleben/§ 49 SGB IX etc.): https://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-buergergeld-anspruch-hoehe
- Jobcenter Düsseldorf: Mehrbedarf Alleinerziehende (Praxisdarstellung): https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzen/familie-und-kinder/mehrbedarf-fuer-alleinerziehende/
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Bürgergeld: Jobcenter müssen nach dem Urteil bezahlbare Wohnungen nicht mehr so genau belegen
Wenn Jobcenter die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Haushalte festlegen, prallen zwei Wirklichkeiten aufeinander: die sozialrechtliche Logik abstrakter Grenzwerte und die Alltagserfahrung eines vielerorts leergefegten Wohnungsmarktes. Mit dem Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 4 AS 28/24 R) hat das Bundessozialgericht diese Kollision nicht aufgelöst – aber die Regeln verschoben.
Künftig wird es deutlich schwieriger, von der Behörde zu verlangen, sie müsse konkret belegen, dass es zu „ihrem“ Preis tatsächlich ausreichend Wohnungen gibt. Entscheidend ist, ob die Obergrenze auf einem „schlüssigen Konzept“ beruht. Ist das der Fall, reicht es nach Auffassung des höchsten Sozialgerichts grundsätzlich aus, dass die Verfügbarkeit günstiger Wohnungen bereits in dieser Berechnung mitgedacht ist.
Die Entscheidung wirkt wie ein Signal an die Instanzgerichte: Die Kontrolle der Mietobergrenzen soll vor allem eine Kontrolle der Methodik bleiben – keine nachträgliche Wohnungssuche per Gerichtsbeschluss.
Für Leistungsberechtigte bedeutet das mehr Verantwortung, mehr Dokumentationsdruck und weniger Angriffspunkte über die Frage, ob es „wirklich“ passende Wohnungen zu den Richtwerten gibt.
Zugleich aber bleibt eine Tür offen: Ein Konzept kann weiterhin scheitern, wenn es methodisch nicht trägt oder den örtlichen Markt nicht realitätsgerecht abbildet. Dann ist die Obergrenze angreifbar – nur läuft der Streit stärker über Statistik, Datengrundlagen und Berechnungswege als über einzelne Inserate.
Worum es bei den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld rechtlich gehtIn der Grundsicherung nach SGB II (Bürgergeld) werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, allerdings nur „soweit“ sie angemessen sind.
Diese Formel ist seit Jahren der Dreh- und Angelpunkt einer Rechtsprechung, die versucht, den Begriff der Angemessenheit in ein prüfbares Schema zu übersetzen.
Dahinter steht ein Spagat: Der Sozialstaat soll Wohnung und Wärme sichern, zugleich sollen öffentliche Haushalte nicht jede Miethöhe unabhängig von Markt und Standards finanzieren.
In der Praxis beginnt ein Konflikt häufig mit einer Kostensenkungsaufforderung. Die Behörde teilt mit, dass die Wohnung nach ihrer Auffassung zu teuer sei, und setzt eine Frist, innerhalb derer die Kosten zu senken seien – etwa durch Untervermietung, Verhandlungen, Wohnungswechsel oder andere Schritte.
Was in der Theorie nach Steuerbarkeit klingt, landet in angespannten Städten schnell in einer Realität, in der günstige Wohnungen selten sind, Besichtigungen zu Massenereignissen werden und selbst Haushalte mit sicherem Einkommen in unteren Preisbereichen konkurrieren.
Gerade weil der Markt so schwierig ist, hat sich über die Jahre eine zweite juristische Baustelle aufgebaut: Wie wird die „angemessene“ Miete überhaupt bestimmt?
Die Antwort heißt meist „schlüssiges Konzept“. Gemeint ist eine systematische, nachvollziehbare Herleitung von Grenzwerten für einen Vergleichsraum, die nach Größe und einfachem Standard das abbilden soll, was im unteren Segment eines örtlichen Mietmarktes typischerweise zu finden sein müsste. Diese Konzepte sind der Maschinenraum der Mietobergrenzen. Und genau dort setzt das neue Urteil an.
Der Fall aus Berlin-Neukölln: 584 Euro gegen 449 EuroAuslöser war ein Streit aus den Jahren Juli 2015 bis Juni 2016. Ein alleinstehender Mann lebte in Berlin-Neukölln in einer Zweizimmerwohnung. Seine Unterkunftskosten lagen nach den Feststellungen der Vorinstanz bei rund 584 Euro monatlich.
Das Jobcenter hielt dem eine Obergrenze entgegen: Angemessen seien nur 449 Euro. Grundlage waren die Berliner Ausführungsvorschriften Wohnen 2015 (AV-Wohnen 2015), die Verwaltung und Jobcenter in Berlin zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen heranziehen.
Der Kläger argumentierte, zu dem vom Jobcenter angesetzten Preis sei auf dem Berliner Markt faktisch nichts zu bekommen; zudem konkurrierten auch Haushalte mit höherem Einkommen um günstige Wohnungen.
Gleichzeitig fehlte ihm ein Punkt, der in solchen Verfahren immer wieder über Erfolg und Misserfolg mitentscheidet: Er konnte keine belastbaren eigenen Suchbemühungen belegen, also keine fortlaufend dokumentierte, ernsthafte Wohnungssuche, die die Aussichtslosigkeit konkret untermauert hätte.
Trotzdem bekam er vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg teilweise Rückenwind – nicht wegen seiner persönlichen Suche, sondern wegen eines Grundsatzes: Das Gericht verlangte vom Jobcenter, wenigstens nachvollziehbar darzulegen, wie viele Wohnungen zu der Obergrenze tatsächlich verfügbar seien. Diese Anforderung ist nun der Stein des Anstoßes – und der Punkt, den das Bundessozialgericht deutlich zurückgestutzt hat.
Die Linie der Vorinstanz: Verfügbarkeit als eigener PrüfsteinDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte die Verfügbarkeit nicht als bloße Begleitfrage behandelt, sondern als Maßstab, der gesondert belegt werden müsse. In seinem Urteil arbeitete es heraus, dass Verfügbarkeit entweder durch einen Abgleich von Angebot und Nachfrage oder zumindest über belastbare Anteile von Angebot und Nachfrage nachgewiesen werden könne.
Reine Rechenmodelle, die Leistungsberechtigten im angespannten Markt nur „statistische Chancen“ zuschreiben, ließ das Gericht nicht genügen. Dahinter stand ein klarer Gedanke: Eine „angemessene“ Miete sei nur dann angemessen, wenn zu diesem Wert Wohnraum tatsächlich anmietbar ist – nicht nur rechnerisch, sondern in der Wirklichkeit des Marktes.
Für viele Leistungsberechtigte klang das wie ein dringend benötigter Realitätscheck, gerade in Städten mit hoher Nachfrage. Für die Verwaltung bedeutete es hingegen eine zusätzliche Hürde: Wer Obergrenzen setzt, sollte dann auch belegen, dass die Grenze nicht ins Leere führt. Genau diese Hürde hat das Bundessozialgericht nun – jedenfalls als eigenständige Pflicht – weitgehend abgeräumt.
Das Bundessozialgericht: Keine „Wohnungslisten“ als Beweislast der BehördeDas Bundessozialgericht hebt das Urteil der Vorinstanz auf und verweist das Verfahren zurück. Das ist wichtig, weil es zeigt: Das letzte Wort zu den Berliner Richtwerten ist im konkreten Fall noch nicht gesprochen. Die Richtung ist aber eindeutig.
Nach der BSG-Auffassung ist ein zusätzlicher Schritt, in dem Jobcenter die tatsächliche Verfügbarkeit preiswerter Wohnungen separat belegen müssen, nicht zwingend vorgesehen. Wenn ein Konzept methodisch tragfähig ermittelt, dass Wohnraum bis zur Grenze in hinreichender Zahl verfügbar ist, liegt darin bereits eine Tatsachenannahme, auf die sich die Behörde stützen darf.
Damit verschiebt das Gericht den Fokus: Weg von der Frage, ob das Jobcenter nachträglich konkrete Angebote vorweisen muss, hin zur Frage, ob die Art der Ermittlung diesen Schluss überhaupt zulässt.
Das klingt nach einem sozialrechtlichem Feinschliff, hat aber praktische Sprengkraft. Denn die Auseinandersetzung wird seltener darüber laufen, ob es „diese eine Wohnung“ gibt, sondern darüber, ob Datengrundlagen, Vergleichsraum, Auswertungsmethoden und Marktabbildung plausibel genug sind, um eine Verfügbarkeitsannahme zu tragen.
Gleichzeitig macht das Bundessozialgericht klar, dass die gerichtliche Kontrolle begrenzt bleibt. Konzepte werden nicht so geprüft, als würde das Gericht selbst eine bessere Mietobergrenze berechnen.
Es geht um Nachvollziehbarkeit, methodische Mindeststandards und die Frage, ob die Verwaltung ihre Entscheidung auf eine tragfähige Grundlage gestellt hat. Wo die Vorinstanz eine zusätzliche Beweislastschraube ansetzte, zieht Kassel diese Schraube wieder zurück.
Was ein „schlüssiges Konzept“ leisten muss – und warum es im Urteil so viel Gewicht bekommtDie Formel „schlüssiges Konzept“ klingt nach Bürokratie, ist aber ein Schlüsselbegriff der KdU-Rechtsprechung. Ein Konzept soll nach der Linie des Bundessozialgerichts die örtlichen Verhältnisse des Mietmarktes so abbilden, dass Grenzwerte nicht aus dem Bauch heraus entstehen, sondern aus einer systematischen Datenerhebung und Auswertung.
Dazu gehört typischerweise, dass der Vergleichsraum nachvollziehbar bestimmt wird, dass Wohnungen nach Größe und einfachem Standard definiert sind und dass klar ist, aus welchem Zeitraum die Daten stammen. Ebenso muss erkennbar sein, wie erhoben wurde, wie repräsentativ und belastbar die Daten sind und nach welchen statistischen Regeln ausgewertet wurde.
Auch die Gefahr sozialer Verzerrungen durch die Konzentration auf bestimmte Quartiere spielt in der Rechtsprechung immer wieder eine Rolle.
Die neue Beweislast-Wirkung im Alltag: Mehr Druck auf LeistungsberechtigteDie Entscheidung wird vielfach als „Beweislastverschiebung“ beschrieben – und im Alltag trifft diese Beschreibung einen wahren Kern. Denn wenn Jobcenter nicht mehr darlegen müssen, wie viele Wohnungen zu ihrer Obergrenze tatsächlich verfügbar sind, verengt sich der Weg für Leistungsberechtigte, die mit dem Argument der Marktunmöglichkeit kämpfen wollen.
Was bleibt, ist vor allem der Einzelfall: Wer nachweisen kann, dass trotz ernsthafter Bemühungen keine angemessene Wohnung zu finden ist, kann weiterhin erreichen, dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden – zumindest für einen Zeitraum und abhängig von den Umständen.
Nur ist dieser Nachweis in der Praxis mühsam.
Er verlangt ein dauerhaftes, lückenarmes Protokoll der eigenen Suche. Wer das nicht hat, steht schnell schlecht da, selbst wenn die Marktlage objektiv schwierig ist.
Das Urteil verstärkt damit einen Trend, der sich schon länger abzeichnet: Gerichte verlangen im Konflikt um zu hohe Mieten nicht nur abstrakte Argumente über „den Markt“, sondern konkrete, belegte Schritte der Betroffenen. Das gilt besonders dann, wenn die Behörde zuvor zur Kostensenkung aufgefordert hat und die gesetzliche Frist zu laufen beginnt.
Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Wenn der Streit um die Verfügbarkeit nicht mehr als eigenständige Pflicht der Behörde greift, wird die Angriffslinie „Das Jobcenter soll mir Wohnungen nennen“ rechtlich schwächer.
Das heißt nicht, dass Jobcenter nicht beraten oder unterstützen sollen. Es heißt nur: Ein einklagbarer Anspruch auf eine Art behördlicher Wohnungsliste lässt sich aus diesem Verfahren künftig kaum ableiten, wenn die Obergrenzen auf einem tragfähigen Konzept beruhen.
Die Schonfrist bleibt – aber mit Mitwirkung und NachweisenIn der öffentlichen Debatte geht häufig unter, dass eine als zu teuer eingestufte Wohnung nicht automatisch sofort aufgegeben werden muss. Auch nach der Entscheidung bleibt der Grundsatz bestehen, dass tatsächliche Kosten unter bestimmten Bedingungen weiter übernommen werden können, etwa wenn ein Umzug nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder wenn trotz ernsthafter Suche keine passende Wohnung gefunden wird.
Eine vorübergehende Weiterzahlung kommt jedoch dann in Betracht, wenn vergebliche Bemühungen nachweisbar sind.
Genau dort liegt aber der Haken, der durch das Urteil sichtbar wird: Der Schutz ist keine automatische Garantie. Er hängt an der Frage, ob die Suche substantiiert ist und ob die Behörde und später das Gericht erkennen können, dass der Betroffene realistisch versucht hat, innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine Lösung zu finden.
Wer nicht dokumentiert, verliert nicht unbedingt sofort alles, verliert aber schnell an Durchsetzungskraft – und damit an Verhandlungsmacht gegenüber dem Jobcenter.
Wenn Konzepte angreifbar bleiben: Der Streit verlagert sich in die MethodikSo sehr das Urteil die Position der Jobcenter stärkt, es macht Konzepte nicht unangreifbar. Das Verfahren wurde gerade deshalb zurückverwiesen, weil das Bundessozialgericht auf Basis der bisherigen Feststellungen nicht abschließend beurteilen konnte, ob das Konzept hinter der AV-Wohnen 2015 die Anforderungen an Schlüssigkeit erfüllt. Das ist mehr als eine Formalie. Es bedeutet: Die Hürde für Leistungsberechtigte liegt höher, aber sie ist nicht unüberwindbar.
In der Praxis heißt das: Wer sich gegen eine Obergrenze wehren will, muss genauer hinschauen, wie sie entstanden ist.
Sind die Daten aktuell genug? Ist der Vergleichsraum sachgerecht oder zu grob geschnitten? Wird das untere Segment realistisch erfasst oder werden relevante Marktteile ausgeblendet? Sind die Auswertungen statistisch plausibel und transparent erklärt?
Und vor allem: Ist die Annahme, dass Wohnungen bis zur Grenze in „hinreichender Zahl“ vorhanden sind, wirklich aus den Daten abgeleitet – oder nur behauptet?
Das Bundessozialgericht deutet in seinem Terminbericht an, dass die Frage der Verfügbarkeit grundsätzlich in die Konzeption integriert werden kann, etwa indem Nachfrage und Zahl der Bedarfshaushalte sachgerecht abgeschätzt werden.
Zugleich weist es darauf hin, dass Instanzgerichte prüfen müssen, ob die Methode dafür überhaupt geeignet ist. Das ist der juristische Spalt, durch den Verfahren künftig laufen dürften: nicht über Wohnungsanzeigen, sondern über die Belastbarkeit der Marktmodellierung.
LSG muss nun erneut prüfenDas Landessozialgericht muss nun erneut prüfen, ob die Herleitung der Obergrenze nach der AV-Wohnen 2015 den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept genügt und ob die Annahme einer ausreichenden Verfügbarkeit methodisch tragfähig begründet ist.
Je nachdem, wie das Gericht diese Fragen beantwortet, kann das Ergebnis im Einzelfall noch variieren.
Unabhängig vom Berliner Ausgang hat das Urteil aber bereits jetzt Signalwirkung: Instanzgerichte werden sich bei Verfügbarkeitsfragen stärker an Kassel orientieren müssen. Und Jobcenter werden sich bestätigt fühlen, wenn sie ihre Obergrenzen methodisch absichern.
Für Leistungsberechtigte heißt das: Der Streit um hohe Mieten wird nicht kleiner – er verändert nur seine Form. Wer sich wehren will, muss entweder den eigenen Suchweg belastbar dokumentieren oder das Konzept dort treffen, wo es hergeleitet wird. Häufig wird beides nötig sein.
QuellenBundessozialgericht, Terminbericht zur Sitzung vom 27.11.2025, Verfahren B 4 AS 28/24 R (Verhandlung „Grundsicherung für Arbeitsuchende – Unterkunft und Heizung – Verfügbarkeit – Berlin“), Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024, L 14 AS 1570/20 (u. a. Leitsätze und Begründung zum Verfügbarkeitsnachweis; Berechnung über WoGG-Werte zuzüglich Sicherheitszuschlag im konkreten Zeitraum).
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Die Gefahr explodierender Ölpreise und eines Flächenbrandes im Nahen Osten
Hunderte Frauen in Kobanê bekräftigen Unterstützung für die YPJ
In der westkurdischen Stadt Kobanê haben hunderte Frauen am Sonntag ihre Unterstützung für die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) bekräftigt. Anlass war der bevorstehende 8. März, der Internationale Frauenkampftag. Organisiert wurde die Demonstration von der kurdischen Frauenbewegung Kongra Star im Rahmen des diesjährigen Aktionsprogramms.
Der Demonstrationszug startete auf dem Platz der Freien Frau unter dem Motto „Mit den Zöpfen der Frauen wird die Revolution der Menschlichkeit verteidigt“. Neben zahlreichen Aktivistinnen nahmen auch Kämpferinnen der YPJ, Vertreterinnen der inneren Sicherheitskräfte (Asayîş) sowie Mitglieder verschiedener Frauenbewegungen und Organisationen teil.
Während des Marsches wurden Fahnen der YPJ und von Kongra Star getragen. Die Teilnehmerinnen riefen Parolen wie „Es lebe der Widerstand der YPJ“, „Widerstand ist Leben“ sowie „Jin, Jiyan, Azadî“ und bekannten sich zur Verteidigung der Errungenschaften von Rojava. Die Demonstration mündete in eine Kundgebung auf dem Şehîd-Egîd-Platz. Dort wurde eine Schweigeminute zum Gedenken an die Gefallenen der Rojava-Revolution abgehalten.
In einer Rede erklärte Arîn Kobanê von den lokalen Asayîş: „Im Andenken an die gefallenen Kämpferinnen und Kämpfer erneuern wir das Versprechen, den Kampf fortzusetzen.“ Die YPJ stünden für die Existenz und Identität der kurdischen Frau. Von der „Festung des Widerstands“ Kobanê aus sandte sie Grüße an Abdullah Öcalan, dessen Ideen den Weg für Freiheit und Widerstand gewiesen hätten.
Arîn Kobanê betonte, sowohl die Asayîş als auch die Kämpferinnen der YPJ würden den Einsatz für die verfassungsmäßige Anerkennung ihrer Rechte in einem zukünftigen Syrien fortführen. Zugleich unterstrich sie die Entschlossenheit, die Errungenschaften der Revolution von Rojava und die Freiheit der Frauen gegen Angriffe zu verteidigen. Die Kundgebung endete mit gemeinsamen Rufen „Widerstand ist Leben“ und „Es lebe der Widerstand der YPJ“.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kobane-startet-auftakt-der-aktivitaten-zum-frauenkampftag-50499 https://deutsch.anf-news.com/frauen/jiyan-hisen-die-ypj-sind-unsere-rote-linie-50406 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-newroz-ehmed-unsere-eigenstandigkeit-ist-nicht-verhandelbar-50346
Kobanê: Selbstverwaltung überprüft gemeinsame Kontrollpunkte in Şêxler
Die Selbstverwaltung von Kobanê hat gemeinsame Kontrollpunkte der Inneren Sicherheitskräfte (Asayîş) und Einheiten der syrischen Übergangsregierung in der Ortschaft Şêxler überprüft. Der Besuch erfolgte im Rahmen der Kontrolle der Umsetzung des Abkommens vom 29. Januar.
Die Kontrollpunkte in Şêxler (auch Şiyûx), das am Ufer des Euphrat und etwa 40 Kilometer südwestlich vom Zentrum Kobanês liegt, wurden eingerichtet, um die Koordination zwischen den Sicherheitskräften der Selbstverwaltung in Rojava und den Strukturen der syrischen Übergangsregierung zu gewährleisten und die Stabilität in der Region zu sichern.
Im Verlauf des Besuchs erklärte der Ko-Vorsitzende des Exekutivrats der Selbstverwaltung in Kobanê, Ferhan Hec Îsa, die Einheit der Bevölkerung Syriens bleibe eine zentrale Grundlage für eine politische Lösung des Konflikts. Zugleich erkundigte er sich nach der Situation der an den Kontrollpunkten stationierten Kräfte.
Das Abkommen vom 29. Januar war zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und dem Regime in Damaskus geschlossen worden. Es sieht unter anderem koordinierte Sicherheitsmechanismen in bestimmten Gebieten vor. Die gemeinsamen Kontrollpunkte im Umland von Kobanê gelten als ein praktischer Schritt zur Umsetzung der Vereinbarung. Die Belagerung der Region durch Regimemilizen dauert jedoch weiter an.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ein-monat-nach-dem-29-januar-abkommen-integration-auf-bewahrung-50515 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/gemeinsame-kontrollpunkte-in-Celebiye-50493 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nur-noch-eine-backerei-in-kobane-in-betrieb-50379
GÖÇ-DER: Parlamentsbericht ignoriert Rückkehrrecht der Vertriebenen aus Kurdistan
Der Forschungsverein für Migration (GÖÇ-DER) hat den jüngst veröffentlichten Bericht der Parlamentskommission zur Lösung der kurdischen Frage scharf kritisiert. Bei einer Pressekonferenz in den Vereinsräumen in Amed (tr. Diyarbakır) betonte Vorstandsmitglied Hakan Şeker am Sonntag, dass der Bericht keine konkreten und verbindlichen Maßnahmen für die Rückkehr der in den 1990er Jahren vertriebenen Menschen enthalte.
Şeker erinnerte daran, dass während des Krieges zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Guerilla tausende Dörfer in Nordkurdistan zwangsgeräumt und niedergebrannt wurden. „Millionen Menschen sind gezwungen gewesen, ihre Heimat zu verlassen. Auf den Fluchtwegen und in den westtürkischen Metropolen wurden sie mit Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert“, so der Aktivist. Die schweren Menschenrechtsverletzungen dieser Zeit seien bis heute weder umfassend aufgearbeitet noch entschädigt worden.
Kritik am Entschädigungsgesetz
Kritik übte Şeker insbesondere am sogenannten Entschädigungsgesetz 5233 („Gesetz über die Entschädigung von Schäden aus Terror und Terrorbekämpfung“). Dieses habe die tatsächlichen materiellen Verluste nur unzureichend erfasst, während immaterielle Schäden und generationenübergreifende Traumata vollständig ausgeklammert worden seien. Viele Betroffene hätten nur geringe oder gar keine Entschädigungen erhalten.
Mit dem „Prozess für Frieden und demokratische Gesellschaft“, der von PKK-Begründer Abdullah Öcalan vor einem Jahr angestoßen wurde, sei die Rückkehr in die Dörfer zwar erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt worden, strukturelle und administrative Hindernisse bestünden jedoch weiterhin. „Wer in sein Dorf zurückkehren will, stößt nach wie vor auf massive bürokratische, rechtliche und sicherheitspolitische Barrieren“, betonte Şeker.
Kein Frieden ohne Auseinandersetzung mit Vergangenheit
Nach Angaben von GÖÇ-DER wurden den Fraktionsvizevorsitzenden der im Parlament vertretenen Parteien sowie der zuständigen Kommission detaillierte Berichte und Forderungskataloge übermittelt. Im nun veröffentlichten Kommissionsbericht fehlten jedoch konkrete Verpflichtungen oder ein verbindlicher Zeitplan. „Ein dauerhafter Frieden und eine demokratische Gesellschaft sind ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, ohne Beseitigung der bestehenden Ungerechtigkeiten und ohne die Gewährleistung einer sicheren, würdevollen und nachhaltigen Rückkehr der Vertriebenen nicht möglich“, erklärte Şeker.
Forderung nach strukturellen Reformen
GÖÇ-DER fordert die vollständige Beseitigung aller administrativen, juristischen und faktischen Hindernisse für die Rückkehr in die Dörfer. Dazu gehören der Ausbau grundlegender Infrastruktur wie Straßen, Wasser- und Stromversorgung, Schulen und Gesundheitsstationen sowie die Aufhebung militärischer Sperrgebiete und sogenannter Sicherheitszonen. Zudem verlangt der Verein freien Zugang zu Weide-, Alm- und Agrarflächen, die transparente Räumung von Minen und explosiven Hinterlassenschaften, die Lösung von Eigentums- und Grundbuchfragen sowie gezielte Förderprogramme für Landwirtschaft und Viehzucht.
Auch Bildungs-, Gesundheits- und Beschäftigungsangebote für junge Menschen müssten geschaffen werden. Darüber hinaus fordert GÖÇ-DER die Einrichtung einer unabhängigen Wahrheits- und Aufarbeitungskommission sowie eine grundlegende Reform des Gesetzes 5233, um eine gerechte und wirksame Entschädigungsregelung zu gewährleisten. Der gesamte Rückkehrprozess müsse transparent gestaltet und einer zivilgesellschaftlichen Kontrolle unterworfen werden.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gOC-der-ruckkehr-in-dorfer-scheitert-am-dorfschutzersystem-48127 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-kurdische-frage-darf-nicht-in-terrorrahmen-gepresst-werden-50435 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gOC-der-fordert-ruckkehrrecht-in-ehemalige-dorfer-46682 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/turkei-migrations-ngo-wegen-terrorismusnahe-verboten-44800
We are at war, therefore we are
Months after proclaiming a 'historic victory,' Israel embarks on another offensive against Iran — and the ritual erasure of political dissent begins anew.
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Rente: Diese Rentner bekommen mehr als 3.000 Euro Rente
„3.000 Euro gesetzliche Rente – das schaffen in Deutschland nur ein paar Dutzend Menschen.“ Solche Sätze kursieren seit Jahren, wirken spektakulär und passen perfekt in die Erzählung vom „Renten-Ausnahmefall“.
Für 2026 sind sie als Orientierung jedoch gefährlich, weil sie oft auf alten, grob zugeschnittenen Statistikklassen beruhen und zudem nicht sauber sagen, was überhaupt gezählt wird: Bruttorente oder Zahlbetrag, Einzelrente oder mehrere Renten zusammen, nur Altersrenten oder alle Rentenarten.
Eine neuere, DRV-nahe Auswertung kommt – je nach Abgrenzung – auf eine deutlich größere Gruppe: Genannt wird, dass mehr als 90.000 Menschen eine Rente von über 3.000 Euro brutto erhalten.
Wichtig ist dabei die Einordnung: Solche Angaben hängen an der statistischen Definition der Quelle (zum Beispiel Abgrenzung nach Rentenart und Auszahlungsgröße) und sind nicht automatisch mit einer einzelnen gesetzlichen Altersrente im Alltagsverständnis gleichzusetzen.
Diese Zahl ist also kein Freifahrtschein für „3.000 Euro netto“, und sie ersetzt auch nicht die Pflicht zur korrekten Einordnung. Sie zeigt aber: Die oft wiederholte „nur 50“-Erzählung ist für aktuelle Debatten ohne Kontext nicht belastbar.
Wie viele Rentner haben wirklich mehr als 3.000 Euro Rente?Die Differenzen entstehen selten, weil „jemand lügt“, sondern weil Statistiken unterschiedlich zählen. Entscheidend ist, ob von einer einzelnen Altersrente gesprochen wird oder von Rentenzahlbeträgen, die sich aus mehreren Rentenansprüchen zusammensetzen können.
Der Rentenversicherungsbericht weist zudem darauf hin, dass im Rentenbestand Renten kumuliert werden können, was Zahlbeträge nach oben verschiebt. Wer dann eine Überschrift liest, bekommt schnell eine völlig falsche Vorstellung davon, wie „normal“ 3.000 Euro sind – und plant entweder mit zu viel Hoffnung oder mit unnötiger Resignation.
Das Problem ist deshalb nicht nur eine falsche Zahl. Das eigentliche Problem ist die fehlende Definition in der Schlagzeile. Genau daraus entstehen Fehlannahmen, die Leser bei der eigenen Rentenplanung direkt auf die falsche Spur setzen.
Konsequenz: Jede seriöse Aussage zu „über 3.000 Euro Rente“ braucht ein Etikett, das die Definition offenlegt.
Der harte Kern: Wie 3.000 Euro gesetzliche Rente rechnerisch entstehenDie gesetzliche Rente folgt der bekannten Rentenformel:
Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Der wichtigste Hebel sind die Entgeltpunkte. Seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt (Stand der Rechengröße im Artikel). Damit gilt für eine reguläre Altersrente (Rentenartfaktor 1,0; Zugangsfaktor 1,0):
3.000 Euro / 40,79 Euro ≈ 73,6 Entgeltpunkte
Das ist die Größenordnung, die im Erwerbsleben zusammenkommen muss.
Was das praktisch bedeutet: dauerhaft überdurchschnittlich verdienenEin Entgeltpunkt entspricht vereinfacht einem Einkommen in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens aller Versicherten. Für 2025 liegt dieses vorläufige Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro (Stand der Rechengröße).
Wer 73,6 Entgeltpunkte über 45 Jahre erreichen will, braucht im Schnitt rund 1,63 Entgeltpunkte pro Jahr. Übersetzt heißt das: über Jahrzehnte ein Einkommen deutlich über dem Durchschnitt, grob im Bereich um 160 Prozent des Durchschnittsentgelts.
Als Daumenwert liegt man damit häufig im Bereich von gut 80.000 Euro brutto pro Jahr. Das ist aber nur eine vereinfachte Übersetzung, weil Entgeltpunkte immer jahresbezogen aus den jeweiligen Durchschnittsentgelten berechnet werden und Erwerbsbiografien in der Praxis schwanken.
Damit ist auch klar, warum 3.000 Euro aus reiner gesetzlicher Rente selten bleiben: Wer nicht lange und stabil überdurchschnittlich verdient und gleichzeitig eine sehr lange Beitragszeit hat, erreicht diese Zone in der Regel nicht.
Die Systemgrenze: Beitragsbemessungsgrenze deckelt den AufbauSelbst sehr hohe Gehälter führen nicht unbegrenzt zu mehr Rentenpunkten. Denn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Rentenbeiträge mehr fällig – und es entstehen auch keine zusätzlichen Entgeltpunkte.
Für 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro im Monat bzw. 101.400 Euro im Jahr (Stand 2026). Das ist die eingebaute Obergrenze, die „Top-Renten“ in der gesetzlichen Rente begrenzt.
Mini-Fall aus dem Alltag: Wie Schlagzeilen Rentner schädigenEin Leser liest: „Über 3.000 Euro Rente – nur 50 schaffen das.“ Er rechnet kurz, hält es für ausgeschlossen, legt seine Renteninformation beiseite und denkt: „Bringt sowieso nichts.“ Genau hier liegt das Problem: Aus einer unklaren Statistik wird eine gefühlte Wahrheit – und aus gefühlter Wahrheit wird ein falscher Plan.
Die Realität ist nüchterner: Es gibt deutlich mehr Fälle als „ein paar Dutzend“, aber die Zahl hängt an Definitionen. Und selbst wenn 3.000 Euro brutto rechnerisch erreicht werden, ist der Zahlbetrag oft spürbar niedriger, weil Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen und zudem Steuern anfallen können – abhängig vom Rentenbeginnjahr und weiteren Einkünften.
Konsequenz: Wer mit Schlagzeilen plant, plant an der Wirklichkeit vorbei. Und wer Begriffe wie Brutto, Zahlbetrag oder Einzelrente nicht trennt, überschätzt oder unterschätzt die eigene Perspektive schnell um Hunderte Euro.
Was Leser jetzt konkret tun solltenWer heute wissen will, ob eine hohe Rente im eigenen Fall realistisch ist, sollte zuerst den Versicherungsverlauf prüfen, dann die Kontenklärung angehen und erst danach mit Rechenbeispielen arbeiten. Gerade die Kontenklärung ist ein praktischer Hebel, weil fehlende oder falsch erfasste Zeiten später nicht durch optimistische Schätzungen ersetzt werden können.
Erstens zählt der Versicherungsverlauf. Lücken oder falsch erfasste Zeiten wirken lebenslang. Wer Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Phasen mit geringem Einkommen nicht korrekt im Konto hat, verschenkt Rentenansprüche, bevor überhaupt gerechnet wird.
Zweitens sollten Betroffene sauber unterscheiden zwischen Renteninformation (kurzer Überblick) und Rentenauskunft (deutlich detaillierter). Wer konkrete Planung will, braucht die detaillierte Variante – und bei Unklarheiten eine Kontenklärung.
Drittens lohnt sich der Blick auf die Abzüge: 3.000 Euro brutto sind nicht automatisch „3.000 Euro zum Leben“. Kranken- und Pflegeversicherung gehen meist direkt runter, Steuern hängen vom individuellen Fall ab. Wer hier nicht trennt, überschätzt die reale Kaufkraft.
Quellenliste- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2025 – aktueller Rentenwert 40,79 Euro (30.04.2025) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250430-rentenanpassung-2025-bundeskabinett.html
- Deutsche Rentenversicherung: Durchschnittseinkommen (vorläufig) – 2025: 50.493 Euro https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/D/durchschnittseinkommen.html
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 – RV 8.450 €/Monat, 101.400 €/Jahr https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514
- Rentenversicherungsbericht 2022 (BT-Drucksache 20/4825): Hinweise zur Rentenkumulation/Mehrfachrenten https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004825.pdf
- Ihre Vorsorge (DRV-nahe Auswertung): Renten über 3.000 Euro, Definition laut Quelle beachten https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/so-viele-menschen-erhalten-eine-rente-von-mehr-als-3000-euro
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