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KW 10: Die Woche, als wir Kritik aus Kirchen hörten

netzpolitik.org - 7. März 2026 - 9:21

Die 10. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 23 neue Texte mit insgesamt 165.684 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Debatte um Social-Media-Verbote und Alterskontrollen von allen Seiten zu beleuchten. Falls ihr unsere Seite eng verfolgt, ist euch das vermutlich auch schon aufgefallen.

Für mich losgegangen ist das Ganze vor ziemlich genau zwei Jahren, im Februar 2024, als ich einen ausgeruhten Grundlagen-Artikel dazu veröffentlicht hatte, wie Alterskontrollen das Netz umkrempeln sollen.

In meinem netzpolitischen Umfeld hatten Kolleg*innen und Bekannte damals gesagt: Da braut sich was zusammen, Alterskontrollen werden das nächste große Ding. Und ich war so: Na gut, dann schau ich mir das auch mal an. Netzpolitik.org ist ja auch ein Frühwarnsystem.

Dann ist lange nichts passiert.
Dann hat Australien das Social-Media-Verbot bis 16 Jahre eingeführt.
Und seitdem explodiert die Nachrichtenlage.

Manchmal finde ich das richtig spannend. Ein Hype-Thema wie dieses macht sichtbar, wie lebendig die kritische Öffentlichkeit sein kann. Plötzlich erscheinen reflektierte Positionspapiere von Dutzenden Fachorganisationen; Nachrichtenmedien springen auf und bitten uns um Interviews; Hunderte internationale Forscher*innen bringen sich ein, um gemeinsam Politik und Öffentlichkeit zu warnen.

Naja, und dann ist da noch die SPD, die vor ein paar Wochen ein fachlich völlig unterirdisches Papier rausgehauen hat, über das ich noch heute den Kopf schüttele.

Mit der eigenen Ungeduld klarkommen

Als Journalist kann (und sollte) ich auch Aspekte einer Debatte ausleuchten, die es so noch nicht in die breitere Öffentlichkeit geschafft haben. Deshalb habe ich mich zum Beispiel bei Glaubensgemeinschaften umgehört, was sie eigentlich von der Idee eines Social-Media-Verbots halten. Immerhin ist Zugang zu sozialen Medien auch eine Frage der Religionsfreiheit.

Und siehe da: Ich habe einige sehr lesenswerte Antworten bekommen. Die kleine Recherche hat engagierte Menschen und Organisationen sichtbar gemacht, die ich bisher bei netzpolitischen Themen nicht auf dem Schirm hatte.

Während ich mich mit dem Social-Media-Verbot befasse, stellt sich mitunter auch eine gewisse Themen-Müdigkeit ein. Manche Argumente habe ich schon hundertmal gehört. Inzwischen merke ich ziemlich schnell, ob ein Debattenbeitrag fachlich fundiert ist oder oberflächlicher Murks. Vor allem letzteres schlägt mir aufs Gemüt. Lange an einem Thema dran zu bleiben, heißt für mich auch: Ich muss viel Redundanz aushalten und mit meiner eigenen Ungeduld klarkommen.

An manchen Tagen ist Journalismus für mich wie eine aufregende Expedition in ein völliges neues Thema mit einem Dauerregen an neuen Erkenntnissen. Manchmal aber ist es eher ein Gang durch allzu bekanntes Terrain, auf der Suche nach neuen Nuancen. Das Gute daran ist: Morgens weiß ich nie genau, ob es der eine oder der andere Tag wird.

Bleibt neugierig und habt ein schönes Wochenende
Sebastian

Trugbild: Flucht aus der Entfremdung

Ein einsamer Pinguin bewegt das Netz. Politiker aus aller Welt, die Europäische Union und deutsche Supermarktketten wollen an seinem Ruhm teilhaben. Dabei steht der vermeintlich nihilistische Vogel für eine zunehmend entfremdete Welt. Von Vincent Först –
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Statt Transparenzgesetz: Berliner Landesregierung will Informationsfreiheit beschneiden

Die schwarz-rote Berliner Landeskoalition plant Rückschritte bei der Informationsfreiheit. Auffällig dabei ist, dass in Zukunft Dokumente verweigert werden könnten, wenn es in der Sache Ermittlungsverfahren gibt. Das könnte die öffentliche Aufklärung von Skandalen behindern. Von Markus Reuter –
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Deepfakes, Stalking, Drohungen: Wie verbreitet digitale Gewalt wirklich ist

Erstmals zeigt eine große Studie, in welchem Ausmaß Menschen in Deutschland Gewalt im digitalen Raum erleben. Erfasst werden dabei auch Taten, die bislang in keiner Statistik auftauchen. Frauen und queere Menschen trifft es besonders häufig. Von Chris Köver –
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Polizei Berlin: Zahlreiche Verletzte durch Taser-Einsatz

2025 hat die Berliner Polizei 62 Mal mit Tasern auf Menschen geschossen. Dabei wurden 58 Menschen verletzt. Die extrem schmerzhafte Waffe wurde oft gegen suizidale Personen eingesetzt. Von Martin Schwarzbeck –
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Nackt per Mausklick: EU-Abgeordnete wollen sexualisierte Deepfakes verbieten

In Brüssel wird momentan diskutiert, ob sexualisierte Deepfakes verboten werden sollen – und wie. Nach dem Skandal um Grok im Januar gibt es dafür gerade viel politischen Willen und mit dem KI-Omnibus eine rechtliche Möglichkeit. Von Anna Ströbele Romero –
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Forschende schlagen Alarm: Staaten sollen Social-Media-Verbote stoppen

Regierungen und Parlamente weltweit sollen ihre Pläne für Social-Media-Verbote nicht weiter verfolgen. Das fordern mehr als 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief. Sie wollen zuerst prüfen, ob Alterskontrollen überhaupt wirksam und sicher sind. Von Sebastian Meineck –
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Überraschung: Ausschuss stimmt gegen freiwillige Chatkontrolle

Der Justiz-Ausschuss des EU-Parlaments hat die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Liberalen und Grünen geht das Gesetz zu weit, Konservativen geht es nicht weit genug. Nächste Woche stimmt das Parlament im Plenum darüber ab. Von Andre Meister –
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Berlin: Bodycams an Rettungskräften sind überflüssig

Berlins Feuerwehrleute fürchten, dass Bodycams bei Rettungseinsätzen das Vertrauensverhältnis zu den Patient*innen zerstören. Dennoch müssen sie welche tragen. Jetzt kam heraus: Die Aufnahmen sind nutzlos. Von Martin Schwarzbeck –
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Neue Strategie: EU setzt auf Künstliche Intelligenz gegen Terror

In ihrer neuen Anti-Terror-Strategie setzt die EU-Kommission stark auf KI-gestützte Datenanalysen und Vorhersagen. Neben dem Blick in die digitale Glaskugel will sie unter anderem auch mehr Uploadfilter einsetzen – und Online-Gaming stärker ins Visier nehmen. Von Tomas Rudl –
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Fahrplan für Interoperabilität: EU erweitert ihre Datenbanken mit Gesichtserkennung

Die EU-Behörde eu-LISA arbeitet weiter daran, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder zu vernetzen. Nach Einrichtung einer Superdatenbank werden jetzt noch mehr Systeme angeschlossen. Dazu gibt es einen neuen Fahrplan bis 2030. Von Matthias Monroy –
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Sex, Banking, Toilette: Intime Aufnahmen aus Metas Kamera-Brille landen in Nairobi

Manche Nutzer:innen der Überwachungsbrille filmen sich beim Sex. Das und vieles mehr landet wohl auf den Bildschirmen von Arbeiter:innen in Kenia, die im Auftrag von Meta die „KI“ trainieren. Mehr als 30 von ihnen haben schwedischen Journalist:innen ihre Erfahrungen geschildert. Von Markus Reuter –
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„Kapitulation vor dem Problem“: Kritik aus der Kirche am Social-Media-Verbot

Evangelische und katholische Jugendverbände in Deutschland finden ein Social-Media-Verbot für Minderjährige falsch. Bedenken äußern die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) und das Bistum Köln. Von Sebastian Meineck –
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Sachsen-Anhalt: Sachverständige lehnen Palantir-Polizeigesetz ab

Heute stimmt der Landtag in Sachsen-Anhalt über das neue Polizeigesetz ab, das auch eine automatisierte Datenanalyse über Polizeidatenbanken hinweg erlauben soll. Doch trotz Nachbesserungen bleiben wesentliche Kritikpunkte. Die neuen Datenanalyse-Regeln im Gesetz hätten bei einer Prüfung in Karlsruhe wohl keinen Bestand. Von Constanze –
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Russische Besatzer durchsuchen Handys: Wenn das Leben von Chats und Apps abhängt

In der besetzten Ukraine inhaftieren, foltern und misshandeln russische Soldaten LGBTI-Personen. Es kann schon reichen, eine queere App auf dem Smartphone zu haben, um im Folterkeller zu landen. Um der systematischen Verfolgung zu entgehen, müssen sich Betroffene etwas einfallen lassen. Von Timur Vorkul –
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Interview zur Bits & Bäume Konferenz: „Wir wollen gemeinsam darüber diskutieren, welche digitale Zukunft wir anstreben“

Wie lassen sich Rechenzentren nachhaltig und ohne globale Abhängigkeiten betreiben? Darüber diskutieren Anfang März Bürger*innen, Forschende und Politiker*innen bei der Bits & Bäume Konferenz 2026 in NRW. Wir haben mit der Mitorganisatorin Anne Mollen über die Ziele der Konferenz gesprochen. Von Laura Jaruszewski –
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Umfragen zum Social-Media-Verbot: Wer schlau fragt, bekommt schlaue Antworten

Das ZDF-Politbarometer zeigt eine Mehrheit für ein Social-Media-Verbot in Deutschland. Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung spricht gegen Verbote. Ja, was denn nun? Was wir von Umfragen lernen können und was nicht. Von Sebastian Meineck –
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Betrug, Fakeshops, Heilungsmythen: Verbraucherschützer melden, Plattformen schweigen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sucht im Netz nach Fake-Shops, irreführender Gesundheitswerbung und schädlichen Produkten. Doch die Plattformen reagieren nur schleppend und zeigen sich wenig kooperativ – trotz gesetzlicher Pflicht, den Hinweisen der Verbraucherschützer*innen schnell nachzukommen. Von Timur Vorkul –
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KI-gestützte Videoüberwachung: CCC warnt Berlin vor automatischer Verhaltenserkennung

Laut Chaos Computer Club sind Verhaltensscanner, die Berlin bald aufbauen will, „gefährlicher Mumpitz“. Er warnt das Bundesland – und auch alle anderen Städte und Länder, die die neue Technologie einsetzen oder einsetzen wollen – davor, autoritäre Staaten als Blaupause zu nutzen. Von Martin Schwarzbeck –
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Transparenzbericht 4. Quartal 2025: Unsere Einnahmen und Ausgaben – und ganz viel Liebe

Das Jahr 2025 hatte es politisch in sich. Doch am Ende erfuhren wir viel Zuspruch. Das tat gut. Und bereits am vorletzten Tag des Jahres konnten wir ein kleines Feuerwerk zünden. Das verdanken wir euch und eurer Unterstützung. Von netzpolitik.org –
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Attacke auf die Zivilgesellschaft: Wenn der Geheimdienst Buchhandlungen ins Visier nimmt

Die Bundesregierung lässt jetzt sogar Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen – ohne klare Rechtsgrundlage und ohne Wissen der Betroffenen. Mehr als 1200 Organisationen und Projekte wurden schon durchleuchtet. Wie das Haber-Verfahren die Zivilgesellschaft einschüchtert. Eine Analyse. Von Markus Reuter –
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Geheimdienstkontrolle: „Kontrolle darf nicht davon abhängen, ob der Geheimdienst freiwillig kooperiert“

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Bundesdatenschutzbeauftragten gegen den BND abgewiesen. Damit entsteht eine kontrollfreie Zone. Die Behördenchefin nennt diese Situation bei der Geheimdienstkontrolle „absurd“. Menschenrechts- und Geheimdienstexperten sehen nun die Bundesregierung in der Pflicht, eine wirkungsvolle Kontrolle zu schaffen. Von Constanze –
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KI-gestützte Videoüberwachung in Berlin: So wehrt man sich gegen Verhaltensscanner

Bald soll es auch in Berlin Videoüberwachung des öffentlichen Raums geben. Und dazu ein System, das analysiert, ob die gefilmten Menschen artig sind. In anderen Städten sind solche Systeme schon viel länger im Einsatz. Wir haben nachgefragt, was Berlin dort lernen kann. Von Martin Schwarzbeck –
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#305 Off The Record: Eine Recherche, die wütend macht

In der neuen Folge unseres Hintergrund-Podcasts geht es um einen Fall von Nachstellung und die Rolle, die eine Spionage-App dabei spielt. Außerdem erklären wir die Fallstricke sogenannter Verdachtsberichterstattung und wie sie unsere Arbeit beeinflussen. Von Ingo Dachwitz –
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#305 Off The Record: Eine Recherche, die wütend macht

netzpolitik.org - 7. März 2026 - 9:17

In der neuen Folge unseres Hintergrund-Podcasts geht es um einen Fall von Nachstellung und die Rolle, die eine Spionage-App dabei spielt. Außerdem erklären wir die Fallstricke sogenannter Verdachtsberichterstattung und wie sie unsere Arbeit beeinflussen.

Niemals unbeobachtet – Alle Rechte vorbehalten Foto: Timon Studler / Unsplash, Ortsmarker: Imago / Zoonar, Bearbeitung: netzpolitik.org https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/03/OTR-26-03.mp3

Überwachung und digitale Gewalt sind Kernthemen auf netzpolitik.org. Jetzt haben Chris und Martin nachgelegt: Es ist das erste Mal, dass sie die Geschichte einer Person erzählen können, die nachweislich von ihrem Ex-Partner mithilfe eines Spionage-Programms auf ihrem Telefon überwacht wurde.

Aiko und Tom waren weniger als ein Jahr zusammen, das Stalking danach dauert länger. Er will nicht loslassen, verfolgt sie, lauert ihr auf. Immer wieder scheint er ganz genau zu wissen, wo sie sich aufhält. Selbst als sie sich auf eine Reise nach China flüchtet.

Möglich macht das die Software mSpy, über die Martin und Chris schon länger kritisch berichten. Im Podcast erzählen sie, wie sie auf Aiko gestoßen sind, die bereit war, ihre Geschichte zu erzählen. Wir sprechen über Emotionen bei der Recherche-Arbeit und wie man juristisch sauber über Fälle schreibt, bei denen nicht jeder Verdacht abschließend belegt werden kann.

In dieser Folge: Chris Köver, Ingo Dachwitz und Martin Schwarzbeck.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.

Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.

Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.

Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

Links und Infos

Blattkritik

Hausmitteilungen

Die Texte unserer Praktikantin Laura Jaruszewski: Von Grok über Frontex bis zum Social-Media-Verbot

Thema des Monats

Kapitel

(00:00:00) Begrüßung
(00:02:06) Blattkritik
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KI-gestützte Videoüberwachung in Berlin: So wehrt man sich gegen Verhaltensscanner

netzpolitik.org - 7. März 2026 - 9:13

Bald soll es auch in Berlin Videoüberwachung des öffentlichen Raums geben. Und dazu ein System, das analysiert, ob die gefilmten Menschen artig sind. In anderen Städten sind solche Systeme schon viel länger im Einsatz. Wir haben nachgefragt, was Berlin dort lernen kann.

Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Formen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die Berliner Polizei sucht Software für „KI-Videoschutz“. Unternehmen können sich noch bis Ende März auf den Auftrag bewerben. Dann soll es erste Tests damit geben, zunächst nur in Räumen der Polizei. Die Installation eines derartigen Systems am Kottbusser Tor ist noch für dieses Jahr geplant, so eine Sprecherin.

Für Berlin ist das eine Zeitenwende. Videoüberwachung des öffentlichen Raums gab es in der Stadt, außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs, bislang noch nicht. Und dann soll diese gleich gemeinsam mit einem Verhaltensscanner ausgerollt werden – einer Technologie, die automatisiert analysiert, was Menschen gerade tun und Verdachtssituationen kenntlich macht. Das neue Berliner Polizeigesetz erlaubt zudem, mit den Daten, die dabei von unbedarften Passant*innen gesammelt werden, kommerzielle Überwachungssoftware zu trainieren.

Test mit solcher Software laufen bereits andernorts in Deutschland: seit 2018 in Mannheim und seit 2023 in Hamburg. Wir haben uns in beiden Städten umgehört, was Menschen, die dort mit der Technologie zu tun haben, den Berliner*innen raten können, die sie jetzt ungefragt vor die Nase gesetzt bekommen.

Zur Videoüberwachung an sich haben wir zudem nach Köln gesehen. Dort filmen 106 Kameras den öffentlichen Raum, die ersten wurden schon 2016 installiert. Und auch aus der Berliner Opposition gab es Hinweise, wie es für überwachungskritische Menschen in der Hauptstadt jetzt weitergehen kann.

Hamburg: Philipp Knopp, Verhaltensscanner-Forscher

Philipp Knopp hat von Februar 2025 bis Anfang des Jahres ein Forschungsprojekt zur KI-Videoüberwachung in Hamburg geleitet. Er sagt:

„Die experimentelle Verhaltenserkennung verändert die Praxis der Videoüberwachung sehr grundlegend. In Hamburg oder Mannheim geht es nicht mehr nur um Sicherheit und soziale Kontrolle, sondern darum, Daten für das KI-Training zu sammeln und die Technik zu testen. Unsere Analysen zum KI-Diskurs in Hamburg haben gezeigt, dass kritische und abwägende Stimmen seltener gehört werden als die Befürworter. Es braucht aber einen offenen und gleichberechtigten Diskurs über das Zusammenleben in der Stadt.

Uns war klar, dass KI-Überwachung auch in anderen deutschen Großstädten zum Thema wird. Für die Zivilgesellschaft und Kommunen ist die Auseinandersetzung damit oft eine Herausforderung. Deshalb haben wir eine Reihe von Tools entwickelt, die man auf unserer Homepage herunterladen kann. Damit kann man Betroffene und mögliche Bündnispartner identifizieren, die KI-Anwendung unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten oder mit einem Szenariospiel Potenziale für Kooperationen entdecken.“

Mannheim: Tobias Roser, Anti-Verhaltensscanner-Aktivist

Tobias Roser ist einer von wenigen Menschen, die in Mannheim auch acht Jahre nach deren Einführung noch gegen die Verhaltensscanner-Technologie protestieren. Er sagt:

„Die ständige Überwachung durch Verhaltensscanner und Videosysteme ist ein direkter Angriff auf unsere Freiheit und Privatsphäre. Diese Technologien sind nicht nur invasive Werkzeuge der Kontrolle; sie spiegeln ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber der Bevölkerung wider. Wir dürfen uns nicht ihnen unterwerfen!

Es ist eine mühevolle Herausforderung, den Widerstand gegen die Überwachung über lange Zeit aufrechtzuerhalten. Wenn das erste Momentum nachlässt, ist es leicht, in die Versuchung zu verfallen, aufzugeben oder nachzulassen. Doch wenn die Kameras uns ständig im Visier haben, heißt das nicht, dass wir uns zurückziehen müssen. Vielmehr sollten wir uns zusammenschließen und den Mut aufbringen, langfristige Strategien gegen diese digitale Entmündigung zu entwickeln und zu kämpfen. Diese Überwachung ist eine Fessel, die wir gemeinsam sprengen können. Wir sind keine Objekte, die mechanisch analysiert werden, sondern lebendige Individuen mit unveräußerlichen Rechten.“

Köln: Calvin Baus, Anti-Videoüberwachungs-Aktivist

Calvin Baus engagiert sich mit der Initiative Kameras stoppen gegen die Videoüberwachung in Köln. Er sagt:

„Was man aus Köln lernen kann: Es lohnt sich, juristisch gegen die Videoüberwachung vorzugehen. Es hat zwar einige Jahre gedauert, aber inzwischen haben wir – finanziert mit Spenden – erstinstanzliche Urteile, die der Polizei in zahlreichen videoüberwachten Arealen die Überwachung verbieten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat – vertreten durch die Polizei Köln – Berufung eingelegt, aber wir sind froher Hoffnung, dass wir auch da gewinnen. Man darf die mit diesem Unsinn nicht einfach durchkommen lassen.

Außerdem haben wir erstritten, dass die Kölner Polizei ihre Kameras mit Blenden physisch blockieren muss, sobald im überwachten Bereich Demonstrationen oder Versammlungen stattfinden, und zwar so dass auch vor und nach der Versammlung die An- und Abreise nicht überwacht wird. Unser Ziel ist immer noch eine Stadt ohne Videoüberwachung und wir sind froh, dass wir mit der Blende das Versammlungsrecht stärken und unserem Ziel damit näher kommen konnten.“

Berlin: Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus

Vasili Franco hat sich in den entsprechenden Landesparlaments-Debatten klar gegen die Einführung der Verhaltensscanner positioniert. Er sagt:

„Der allgemeine Trend Polizeigesetze mit immer mehr Überwachungsbefugnissen zu verschärfen, wird selbst zum Sicherheitsrisiko. Es braucht jetzt eine aufmerksame Zivilgesellschaft, die sich den Einfallstoren für einen Überwachungsstaat klar entgegenstellt und überbordenden Maßnahmen auch vor Gerichten Einhalt gebietet.“

Berlin: Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linkspartei im Abgeordnetenhaus

Niklas Schrader ist Überwachungskritiker und sitzt für die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus. Er sagt:

„Nun ist das Ding beschlossen und sie gehen an die Umsetzung. Wir haben dazu viel parlamentarisch gemacht, aber der zivilgesellschaftliche Protest war leider überschaubar. Ich hoffe, das steigert sich jetzt, wenn die Folgen sichtbar werden.

Wir sind gerade als Fraktion noch in der Prüfung, ob es aussichtsreich ist, gegen das Gesetz rechtlich vorzugehen. Wenn das so ist, würden wir gemeinsam mit den Grünen ein Normenkontrollverfahren einleiten. Falls sich nach der Wahl die Mehrheitsverhältnisse ändern, werden wir natürlich alles tun, um diesen Unsinn zu beenden.“

Am 20. September wird in Berlin ein neues Landesparlament gewählt. Der Regierende CDU-Bürgermeister Kai Wegner hat seit der letzten Wahl beinah beständig an Zustimmung verloren. Wenn die Zivilgesellschaft es nicht schafft, die KI-Überwachung abzuwenden, bleibt zumindest den Wähler*innen eine Chance.

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Endgegner Energiewende: Das Pareto-Prinzip

Das Pareto-Prinzip ist eine ganz schlechte Nachricht für alle Sorten Ideologen, wie Endsieger im Krieg, Covidnull-Ausrotter, CO2-Neutralisten und ausschließlich Erneuerbare-Energie-Einführer – Leute, die alles gerne 100-prozentig hätten.

Von Manfred Haferburg 

Es gibt Feinde, die sieht man kommen wie einen aufkommenden grimmigen Sturm beim Segeln. Für die Energiewende gibt es einen bisher unsichtbaren Energiewendefeind. Vilfredo Federico Damaso Pareto (1848–1923) hieß ein Schweizer Ingenieur italienisch-französischer Herkunft. Er formulierte das Pareto-Prinzip, die berühmte 80/20-Regel. Das Prinzip beschreibt asymmetrische Verteilungen, bei denen wenige Elemente die Effekte dominieren. Ein Beispiel (speziell für die SPD): Die obersten 26,8 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen 79,6 Prozent der Lohn und Einkommensteuer. Die untere Hälfte der Steuerzahler trägt dagegen nur 4,3 Prozent zum Einkommensteueraufkommen bei.

Jeder kennt die 80/20-Regel im Alltag. Sie hilft, Prioritäten zu setzen, weil sie zeigt: Nicht alles ist gleich wichtig. Ein relativ kleiner Teil der Aktivitäten bringt den größten Effekt. Perfektionismus ist eher etwas für Ideologen – eine gewisse Vernachlässigung der „letzten 20 Prozent“ lohnt dagegen fast immer. Hier kollidiert Pareto allerdings schon kräftig mit der deutschen Gründlichkeit. Die 80/20-Regel ist kein Naturgesetz, sondern eine häufig beobachtete Verteilung. Sie beruht auf vielfältiger Erfahrung. Die Zahlen sind dabei nur Richtwerte: In der Realität können es auch 70/30, 90/10 oder 85/15 sein.

Pareto und die ersten 20 Prozent der Energiewende

Heute spukt Pareto wie ein ungebetener Geist durch jede PowerPoint-Präsentation der Energiewende. Er sitzt unsichtbar im Energieministerium an Katharina Reiches Schreibtisch, lehnt in jeder Netzleitstelle am Türrahmen und murmelt: „20 Prozent der Maßnahmen bringen 80 Prozent des Erfolgs… und die letzten 20 Prozent bringen die Pleite.“

Das Pareto-Prinzip ist eine ganz schlechte Nachricht für alle Sorten Ideologen, wie Endsieger im Krieg, Covidnull-Ausrotter, CO2-Neutralisten und ausschließlich  Erneuerbare-Energie-Einführer – Leute, die alles so gerne 100-prozentig hätten. Klingt doch viel besser: „Hamburg wird schon 2040 zu 100% CO2 neutral sein. Haben wir so beschlossen, Hurra“. Leider wird Hamburg wohl schon 2035, lange vor dem Energiewende-Endsieg, lange vorm Überschreiten der 80 Prozent, bankrott gehen.

Womit wir wieder bei der Energiewende wären. Wie spöttelte Bundeskanzler Merz vor einiger Zeit im Bundestag in Richtung AfD? „Wir stehen zu diesen internationalen Verpflichtungen (Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen – Anm. des Verfassers). Das steht im Koalitionsvertrag, Auch an dieser Stelle werden wir den Koalitionsvertrag einhalten. Wir werden alles tun, um dieses Ziel zu erreichen. Ich stelle Ihnen allerdings nicht in Aussicht, dass wir damit eine Deindustrialisierung unseres Landes einhergehen lassen. Das Gegenteil ist richtig. Wir wollen Klimaschutz und Industriestandort miteinander verbinden. Darauf ist das gesamte Bemühen der Bundesregierung gerichtet“. Hoffentlich sagt Pareto im Jahre 2035 nicht lakonisch: „Na ja, sie haben sich stets bemüht“.

Die ersten paar Prozente waren ein Spaziergang im Sonnenschein

Die Energiewende begann für die selbsternannten Vorreiter wie ein Wellness-Wochenende. Die ersten 10 Prozent: Solar aufs Dach – läuft, Windräder aufs Feld – läuft, Effizienz verbessern – läuft, zumindest theoretisch, ein bisschen Speicher bauen – läuft, solange niemand fragt, wie lange.

Man konnte fast glauben, die Energiewende sei ein Selbstläufer. Na ja, sie kostete. Aber da Sonne und Wind ja bekanntlich keine Rechnungen verschicken, würde bald alles gut werden. Nur ein paar böse „Energiewendehasser“ wie der Autor erhoben Einwände und wurden verlacht oder gecancelt. Von Pareto hatten die Energiewender noch nie etwas gehört.

Wirtschaftsminister Habeck hingegen glaubte sich schon auf der Zielgeraden der Energiewende angekommen, weil er Stromverbrauch mit Primärenergieverbrauch verwechselte. Offenbar hatte ihn niemand darauf aufmerksam gemacht, dass man sich zur vollständigen Klimaneutralität verpflichtet hatte. Vollständig, nicht nur Strom, sondern auch Industrie, Heizung und Verkehr – alles klimaneutral in 19 Jahren. Pareto nickt zufrieden: „Wir sind noch weit von 80 Prozent entfernt! Habt Ihr Euch da nicht ein bisschen übernommen?“ Und die Antwort war: Oooch, menno, 100 Prozent ist doch viel besser als 80 Prozent. Die Welt wird uns bewundern! Außerdem steht es im Koalitionsvertrag. Und was da steht, wird gemacht“.

Die letzten 20  Prozent: Willkommen im Energiewende-Endgame

Jetzt sind wir bei etwas über 20 Prozent. Der „Point of no return“ ist längst überschritten. Die Kernkraft ist ganz weg. Zwei Drittel der Kohlekraftwerke sind auch schon weg. Was noch steht, wird nach und nach im Volksfeststil bei Bockwurst und Bier in die Luft gesprengt. Das ganze Land steht schon voller gigantischer Windräder und Solarpaneele. Mal gibt es zu wenig Strom, mal gibt es zu viel Strom – aber immer ist es zu teuer. Alle die schönen Speicher zusammengerechnet reichen gerade mal für zwei Stunden Dunkelflaute. Weit mehr als fünfhundert Milliarden sind bereits verpulvert.

Für die gesprengten Kern- und Kohlekraftwerke sollen jetzt Gaskraftwerke gebaut werden, die fürs erste mit LNG betrieben werden. Später sollen sie dann mit grünem Wasserstoff laufen. Die Europäische Union hat Deutschland ganze 12 Gigawatt „genehmigt“. Das wären 24 Gaskraftwerke der gängigen 500-MW-Klasse. Die würden, wenn sie denn jemals gebaut werden, etwa 18 bis 20 Milliarden Euro kosten. Gebraucht werden aber viel, viel mehr. Denn auch die Autos sollen elektrisch fahren, die Häuser elektrisch geheizt und der Stahl soll elektrisch geschmolzen werden.

Ein modernes Gaskraftwerk mit USLNG emittiert tatsächlich etwas weniger CO2 pro kWh als ein modernes Kohlekraftwerk – aber der Abstand ist deutlich kleiner, als die „Gas ist halb so schlimm wie Kohle“-Erzählung suggeriert. Rechnet man es mit den Leckagen der vollen LNG-Kette durch, dann ergibt sich eine CO2-Netto-Einsparung von etwa 150–350 g CO2eq pro kWh, je nachdem wie ehrlich man die LNG-Vorkette und Methanleckagen bilanziert. Hat mal jemand von den Rechenkünstlern bei den grünen Thinktanks ausgerechnet, was eine Tonne vermiedenes Kohlendioxid kostet?

Der Wasserstoff – Held oder Hypothek?

Die Politik ruft: „Aber wir steigen ja auf grünen Wasserstoff um!“ Die Physik antwortet: „Ihr verzwanzigfacht einfach die Kosten!“ Denn der Herr Pareto rechnete nach – und alle wurden blass.

Zur Herstellung von einem kg Wasserstoff braucht man 55 kWh Strom. Aber 1 kg Wasserstoff kostet 5–8  Euro. Mit einem Kilogramm Wasserstoff kann man 10 Kilowattstunden Strom erzeugen. 45 Kilogramm gehen durch die Wirkungsgradkette verloren. Für eine zweiwöchige Dunkelflaute braucht man über zwei Millionen Tonnen davon. Die reine Herstellung von zwei Mio. Tonnen grünem Wasserstoff liegt grob bei 10–16 Milliarden Euro, gerechnet ohne die Berücksichtigung von notwendigen Pufferspeichern (Salzkavernen etc.), ohne die notwendige Verdichtung/Verflüssigung, ohne Transport, ohne Rückverstromung (Gasturbinen) und deren Kapitalkosten.

Kurz gesagt: Eine gesicherte H2Backup-Kilowattstunde liegt realistisch in der Größenordnung von etwa 1 €/kWh – eher darüber. Zum Vergleich – ein Kernkraftwerk wie Isar2 hat dies für weniger als 5 ct/KWh erzeugt. Und dazu noch ganz und gar CO2-frei.

Ihr wollt 100  Prozent? Dann zahlt auch 100 Prozent

Pareto seufzt: „Es fehlen noch 80 Prozent bis zur vollständigen Klimaneutralität. Tja, so ist das eben.“ Ganz langsam setzt sich in der Politik eine Erkenntnis durch. Das Geld ist alle. „Diese Energiewende, wenn wir sie jetzt nicht korrigieren, bringt uns um. Sie ist zu teuer geworden. Es ist der falsche Weg, man kann nicht nur alles mit Sonne und Wind machen.“ Dies rief Bundeskanzler Merz zum Aschermittwoch in Trier in die Mikrofone, höchstwahrscheinlich davongetragen von der Begeisterung über seine eigene Redekunst, den Kopf leicht schräg gehalten und den spontan aufbrandenden Beifall der Zuschauer wie Kakao schlürfend. Da hatte er noch nicht mit dem sensiblen Lars darüber gesprochen, der das ganz anders sieht.

Auf dem Weg zum Endsieg sind völlig unerwartet ein paar Hindernisse aufgetreten. Eine Dunkelflaute: Zwei Wochen lang keine Sonne, kein Wind – aber 83 Millionen Menschen, die trotzdem Kaffee kochen wollen. Grüner Wasserstoff – klingt grün, kostet aber so viel wie ein Wochenendtrip ins Casino nach Monte Carlo. Speicher noch und nöcher – die allerdings nur für zwei Stunden reichen. Reservekraftwerke – die 300 Tage im Jahr Däumchen drehen, weil sie nur selten benutzt werden dürfen – wie ein Fitnessstudio-Abo für eine einzige Trainingsession im Monat.

Wer konnte das denn ahnen? Pareto steht daneben, kaut an einem Grissini und sagt: „Es kommt noch schlimmer, ich hab’s euch gesagt. Es sind immer die letzten Meter, die am teuersten sind.“

Die Rechnung ist simpel: Die ersten 10 Prozent Energiewende waren vergleichsweise günstig und effizient, machbar. Seither steigen die Integrationskosten exponentiell an. Für den weiteren Ausbau der Energiewende kommen bis 2035 je nach Prognose eine bis eineinhalb Billionen Euro an Infrastrukturkosten auf Deutschland zu. Und für die letzten 20 Prozent vielleicht noch mal drei Billionen. Aber dieser Fall wird nicht eintreten, da bis dahin die Physik und die Ökonomie längst die Tür eingetreten und die Energiewender vom Acker gescheucht haben.

Die Energiewende erzeugt ein System, das hauptsächlich aus sehr teuren Dingen besteht, die schon einzeln nicht funktionieren, geschweige denn im System. Derzeit ist eine Korrektur des Energiewende-Kurses de facto unmöglich, da auch der kleinste Verbesserungsvorschlag einen gigantischen Aufruhr der milliardenschweren Energiewende-Lobby hervorruft. Wenn diese Leute nur einen minimalen Bruchteil ihrer asozialen Gewinne einsetzen, können sie alles haben: Wissenschaftler, die bescheinigen, dass alles gut wird, wenn man nur noch ein bisschen mehr vom Selben investiert. Journalisten, die selbst den größten Unfug als Durchbruch der Energiewende feiern. Politiker, die am Koalitionsvertrag festhalten, auch wenn die Energiewende „uns umbringt“.

Pareto lächelt milde: „Das ist kein Energiesystem. Das ist ein Museum. Eure Geräte stammen aus dem Mittelalter.“

Pareto ist kein Feind der Energiewende. Er ist nur der Typ, der im Hintergrund sitzt und sagt: „Ihr könnt 100 Prozent haben – aber nicht zum Preis von 80 Prozent. Ihr könnt billig oder perfekt – aber nicht beides. Ihr könnt mit der Physik und der Ökonomie nicht verhandeln. Ihr könnt das Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) novellieren, aber nicht die Kirchhoffschen Gesetze.“

Und während die Energiewender versuchen werden, die letzten 20 Prozentim Stil der japanischen Kamikaze zu erobern, sitzt Pareto im Schatten und flüstert: „Ich bin nicht gegen euch. Ich bin nur… realistisch.“ Vielleicht sollte man ihn nicht länger als Feind der Energiewende sehen. Vielleicht ist Vilfredo Federico Damaso Pareto einfach der Projektmanager, den niemand bestellt hat, der aber recht behält. Und vielleicht lautet die eigentliche Frage nicht: „Wie erreichen wir 100  Prozent?“ sondern: „Wie viel Pareto verträgt die Energiewende, bevor sie sich selbst überholt?“

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

Der Beitrag Endgegner Energiewende: Das Pareto-Prinzip erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Rente: Das zahlt die Kasse 2026 für Hilfsmittel für Rentner

Lesedauer 5 Minuten

Ein Rollator, ein Hausnotruf oder die Pflegebox wirken auf den ersten Blick wie ganz normale Alltagshilfen. In der Praxis kosten sie viele ältere Menschen und ihre Angehörigen aber unnötig Geld, weil sie bei der falschen Stelle beantragt werden oder weil Anbieter aus einer Kassenleistung ein teures Komfortpaket machen.

Genau hier liegt die eigentliche Falle: Nicht jedes „Hilfsmittel für Senioren“ ist automatisch Sache der Krankenkasse – und nicht alles, was praktisch klingt, muss die Kasse bezahlen. Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln der Krankenversicherung nach § 33 SGB V und Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.

Für Betroffene ist das keine bloße Rechtsfrage. Davon hängt ab, ob ein Rezept nötig ist, ob ein Pflegegrad vorliegen muss, wie hoch die Zuzahlung ausfällt und ob am Ende überhaupt eine Kostenübernahme in Betracht kommt. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt dabei Orientierung, ist aber rechtlich nicht die starre Grenze jedes Anspruchs.

Der GKV-Spitzenverband selbst weist darauf hin, dass das Verzeichnis den Versorgungsanspruch klärt und eine marktsteuernde Wirkung hat, rechtlich aber nicht bindend ist.

Die wichtigste Frage zuerst: Wer ist überhaupt zuständig?

Viele Probleme entstehen nicht erst bei der Ablehnung, sondern schon ganz am Anfang. Wer einen Rollator braucht, denkt oft an die Pflegekasse. Wer eine Pflegebox bestellt, vermutet manchmal die Krankenkasse. Genau das führt in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen, Rückfragen und vermeidbaren Eigenkosten.

Die Grundregel ist einfach: Medizinische Hilfsmittel laufen meist über die Krankenkasse. Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, gehören grundsätzlich zur Pflegekasse.

Hilfsmittelart Typische Zuständigkeit Rollator, Rollstuhl, Hörgerät, Orthese, Inkontinenzhilfe Krankenkasse nach § 33 SGB V Pflegebett, Lagerungshilfe, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Pflegekasse nach § 40 SGB XI Komfort-Extras über das Notwendige hinaus meist Eigenanteil

Das bedeutet für Betroffene: Erst die Zuständigkeit klären, dann bestellen. Wer zuerst kauft und erst danach fragt, bleibt im Zweifel auf Kosten sitzen. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus der gesetzlichen Trennung der Leistungsbereiche.

Diese Hilfsmittel sind für Senioren im Alltag besonders wichtig

Im Alltag älterer Menschen geht es meist nicht um exotische Spezialprodukte, sondern um ganz praktische Unterstützung: sicher laufen, sicher duschen, besser hören, zuhause erreichbar bleiben oder Pflege hygienisch organisieren. Genau deshalb ist eine klare Übersicht wichtiger als lange Produktlisten.

Bereich Typische Beispiele Mobilität Gehstock, Rollator, Rollstuhl, Sitz- und Stehhilfen Hören und Sehen Hörgeräte, Sehhilfen Pflege und Hygiene Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Lagerungshilfen Sicherheit zuhause Hausnotruf, Pflegebett, technische Pflegehilfsmittel

Der GKV-Spitzenverband führt die Hilfsmittel systematisch im Hilfsmittelverzeichnis; daneben gibt es ein gesondertes Pflegehilfsmittelverzeichnis. Nach dem aktuellen Fortschreibungsbericht umfasst die Systematik insgesamt 42 Produktgruppen, einschließlich der Anlage zum Pflegehilfsmittelverzeichnis.

Diese Hilfsmittel zahlt meist die Krankenkasse

Wenn ein Hilfsmittel erforderlich ist, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, greift grundsätzlich § 33 SGB V. Genau darum geht es typischerweise bei Rollatoren, Rollstühlen, Hörhilfen, Sehhilfen, Orthesen oder bestimmten Inkontinenzhilfen.

In der Praxis ist das für viele ältere Menschen entscheidend. Eine Rentnerin kauft etwa vorschnell einen Rollator im Sanitätshaus, obwohl ein ärztlich verordnetes und genehmigtes Hilfsmittel über die Krankenkasse möglich gewesen wäre. Dann wird aus einer Kassenleistung schnell eine Privatanschaffung.

Wichtig ist außerdem: Die Krankenkasse zahlt nicht automatisch das Wunschmodell, sondern die erforderliche und wirtschaftliche Versorgung. Teurere Komfortvarianten oder Zusatzfunktionen müssen Betroffene oft selbst tragen. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut von § 33 SGB V, der auf das im Einzelfall Erforderliche abstellt.

Bei Hilfsmitteln der Krankenkasse Das gilt Grundlage § 33 SGB V Typischer Weg ärztliche Verordnung, Antrag oder Versorgung über Vertragspartner Maßstab medizinisch erforderlich im Einzelfall Zuzahlung 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Risiko Wunsch- oder Komfortmodell führt oft zu Mehrkosten

Die praktische Folge ist klar: Nicht nach dem schönsten Modell fragen, sondern nach der genehmigungsfähigen Versorgung.

Hier springt die Pflegekasse ein

Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege, der Linderung von Beschwerden oder einer selbstständigeren Lebensführung. Genau das regelt § 40 SGB XI. Dazu gehören etwa technische Pflegehilfsmittel und die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Versicherte müssen zu technischen Pflegehilfsmitteln grundsätzlich 10 Prozent zuzahlen, höchstens aber 25 Euro je Hilfsmittel.

Ein häufiger Denkfehler: Nicht das Alter entscheidet, sondern der pflegerische Bedarf. Für Leistungen der Pflegekasse braucht es regelmäßig Pflegebedürftigkeit; bei Pflegehilfsmitteln ist deshalb in der Praxis meist ein Pflegegrad der entscheidende Türöffner. Das BMG nennt Pflegehilfsmittel ausdrücklich im Leistungskatalog der Pflegeversicherung.

Pflegebox: 42 Euro im Monat – aber nicht für alles

Besonders relevant ist für viele Haushalte die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Höchstbetrag bei 42 Euro pro Monat; dieser Betrag gilt auch 2026 weiter. Das steht sowohl in § 40 Abs. 2 SGB XI als auch in der aktuellen Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums.

Dazu gehören typischerweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mundschutz oder Schutzschürzen. Das ist der eigentliche Kern vieler sogenannter Pflegeboxen. Entscheidend ist aber: Bezahlt wird nicht irgendein frei zusammengestelltes Wohlfühlpaket, sondern nur die anerkannte Versorgung im gesetzlichen Rahmen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Beispiele Hygiene Desinfektionsmittel, Mundschutz Schutz Einmalhandschuhe, Schutzschürzen Pflegealltag Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch Kassenlimit 2026 bis zu 42 Euro monatlich

Für Betroffene heißt das konkret: Sobald Zusatzprodukte in der Box landen, die nicht unter die Kassenleistung fallen, wird es schnell privat. Genau dort verlieren viele Haushalte Monat für Monat Geld.

Hausnotruf: oft wichtig – aber meist nur als Basisschutz bezahlt

Der Hausnotruf ist für viele alleinlebende Senioren eine der wichtigsten Leistungen überhaupt. Er kann helfen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen länger zuhause zu bleiben. Die Pflegeversicherung übernimmt nach den aktuellen Bundesinformationen bis zu 25,50 Euro monatlich. In der Praxis deckt das meist den Basistarif.

Genau hier beginnt aber die nächste Kostenfalle. Viele Anbieter werben mit Sturzsensor, GPS, mobiler Ortung oder zusätzlichen Kommunikationsfunktionen. Solche Extras können sinnvoll sein, sind aber regelmäßig nicht automatisch Teil der Kassenleistung.

Hausnotruf Das gilt 2026 Zuständigkeit Pflegekasse Voraussetzung in der Regel Pflegebedürftigkeit und anerkannter Anbieter Zuschuss bis zu 25,50 Euro monatlich Typischer Umfang meist Basistarif Zusatzfunktionen oft nur gegen Eigenzahlung

Die Konsequenz ist klar: Wer beim Hausnotruf vorschnell ein Komfortpaket unterschreibt, zahlt schnell mehr als nötig.

Diese Zuzahlungen sollten Senioren kennen

Viele Betroffene überschätzen entweder die Kosten oder unterschätzen sie. Beides ist problematisch. Bei Hilfsmitteln der Krankenkasse gilt grundsätzlich die bekannte Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Bei technischen Pflegehilfsmitteln liegt die Zuzahlung ebenfalls bei 10 Prozent, aber höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel greift dagegen vor allem die monatliche Leistungsgrenze von 42 Euro.

Leistung Mögliche Eigenbelastung Hilfsmittel der Krankenkasse 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Technische Pflegehilfsmittel 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel Pflegehilfsmittel zum Verbrauch keine klassische Zuzahlung, aber Kassenlimit von 42 Euro pro Monat Komfort- oder Wunschleistungen Mehrkosten oft privat

Für kleine Renten ist das kein Nebenaspekt. Schon wenige unnötige Eigenanteile im Monat können im Jahr spürbar ins Gewicht fallen.

Antrag stellen: Der typische Fehler passiert oft ganz am Anfang

Der richtige Antrag ist oft wichtiger als viele denken. Wer nur allgemein schreibt, ein Produkt sei „hilfreich“, hat schlechtere Chancen als jemand, der den Bedarf konkret beschreibt: Sturzgefahr, eingeschränkte Mobilität, erschwerte Pflege, fehlende Selbstständigkeit im Alltag.

Schritt Was Betroffene tun sollten 1 Bedarf konkret festhalten 2 bei Hilfsmitteln der Krankenkasse meist Verordnung einholen 3 Antrag bei der zuständigen Kasse stellen 4 auf Bescheid und Leistungsumfang achten 5 Mehrkosten und Zusatzleistungen genau prüfen

Der wichtigste Praxistipp lautet deshalb: Nicht erst kaufen und später um Erstattung bitten. Gerade bei Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln entscheidet oft der korrekte Versorgungsweg darüber, ob die Kasse überhaupt zahlt.

Diese Schlussfolgerung folgt aus dem Sachleistungsprinzip, das der GKV-Spitzenverband im Fortschreibungsbericht ausdrücklich beschreibt.

Fazit

Hilfsmittel für Senioren sind kein bloßer Produktmarkt, sondern ein klar geregelter Leistungsbereich. Wer die Trennung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse nicht kennt, beantragt leicht an der falschen Stelle oder zahlt unnötig für Zusatzleistungen.

Für 2026 bleibt besonders wichtig: Bis zu 42 Euro monatlich sind bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln möglich, beim Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich. Gleichzeitig gilt: Die Kasse bezahlt die notwendige Versorgung – nicht automatisch jedes Komfortpaket.

Genau dieser Unterschied entscheidet im Alltag oft darüber, ob Hilfe bezahlbar bleibt oder zur Kostenfalle wird.

Quellenliste
  1. § 33 SGB V – Hilfsmittel
    Gesetzliche Grundlage für Hilfsmittel der Krankenkasse, einschließlich Anspruch, Erforderlichkeit und Zuzahlungsregeln. (BMG)
  2. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
    Gesetzliche Grundlage für Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel und den Betrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. (BMG)
  3. Bundesgesundheitsministerium: Hilfsmittel
    Offizielle Übersicht zu Beantragung, Kostenübernahme und Abgrenzung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. (BMG)
  4. Bundesgesundheitsministerium: Pflegehilfsmittel
    Offizielle Informationen zur Zuständigkeit der Pflegekasse, zu Pflegehilfsmitteln und zum Antragsweg. (BMG)
  5. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen
    Amtliche Übersicht zu aktuellen Leistungsbeträgen, darunter 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und 25,50 Euro monatlich für den Hausnotruf. (BMG)
  6. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis
    Offizielle Systematik der Hilfsmittel und Produktgruppen als zentrale Orientierung für erstattungsfähige Hilfsmittel. (hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de)
  7. GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittel
    Fachliche Informationen zum Pflegehilfsmittelverzeichnis und zur Einordnung von Pflegehilfsmitteln. (GKV-Spitzenverband)
  8. gesund.bund.de: Hilfsmittel – Beantragung, Erstattung, Zuzahlung
    Verbraucherorientierte amtliche Informationen zu Hilfsmitteln, Zuzahlung, Genehmigung und Erstattung. (Gesundheitsportal)
  9. gesund.bund.de: Pflegehilfsmittel beantragen
    Übersicht zum Antrag, zu Voraussetzungen und zur praktischen Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln. (Gesundheitsportal)
  10. gesund.bund.de: Hausnotruf – schnelle Hilfe auf Knopfdruck
    Amtliche Informationen zu Voraussetzungen, Zuschuss und Leistungsumfang beim Hausnotruf. (Gesundheitsportal)

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Ende des Bürgergeldes: Einzelne Punkte kurz vor Schluss noch geändert

Lesedauer 6 MinutenBundestag beschließt neue Grundsicherung – Bürgergeld wird ab Juli schrittweise abgelöst

Am 5. März 2026 hat der Bundestag die neue Grundsicherung verabschiedet. Ab Juli soll sie das Bürgergeld schrittweise ersetzen. Union und SPD verkaufen das Vorhaben als „Fördern und Fordern“-Neustart – tatsächlich bleibt für viele Leistungsberechtigte die Leistungshöhe gleich, während die Regeln rund um Mitwirkung, Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten deutlich brutalisiert werden.

Abstimmung und Zeitplan: Inkrafttreten ab Juli, Bundesrat folgt Ende März

Im Bundestag stimmten 321 Abgeordnete für das Gesetz, 268 dagegen, zwei enthielten sich. Ende März wird der Entwurf im Bundesrat beraten; eine Zustimmung ist nach Darstellung des Textes nicht zwingend erforderlich. Die Reform soll ab Juli 2026 schrittweise greifen – mit Auswirkungen, die je nach Lebenslage erheblich sein können.

Was bleibt gleich: Name neu, Geldhöhe meist unverändert

Union und SPD betonen, dass sich für „Mitwirkende“ im Alltag wenig ändere. Die Regelsätze bleiben grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau. Damit wird zugleich klar: Die Reform ist weniger ein „Mehr an Hilfe“ als ein „Mehr an Druck“ – die Stellschrauben liegen bei Pflichten, Kontrollen und Sanktionen, nicht bei einer besseren Absicherung.

Kurswechsel in den Jobcentern: Vermittlung vor Weiterbildung

Die neue Grundsicherung setzt wieder stärker auf schnelle Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Weiterbildung soll nicht mehr der vorrangige Weg sein, sondern eher die Ausnahme. Jobcenter behalten zwar Spielraum, in Einzelfällen Qualifizierung zu bewilligen, der politische Schwerpunkt wird aber verschoben: Erst Job, dann vielleicht Förderung.

Sanktionen: Schon zwei verpasste Termine können 30 Prozent kosten

Mit der Grundsicherung werden Sanktionen spürbar verschärft. Wer zweimal Termine beim Jobcenter versäumt, soll künftig mit Kürzungen von 30 Prozent rechnen. Beim dritten Versäumnis droht eine vollständige Streichung der Leistungen, und wer „gar nicht mehr erreichbar“ ist, kann laut Darstellung sogar die Übernahme der Wohnkosten verlieren.

Totalsanktion und Wohnkostenentzug: Existenzdruck als Steuerungsinstrument

Besonders brisant ist, dass nicht nur der Regelbedarf, sondern im Extremfall auch die Unterkunftskosten wegfallen können. Damit wird Sanktionierung nicht mehr als knallharter, aber begrenzter Eingriff ausgestaltet, sondern als Hebel, der Betroffene in die Wohnungslosigkeit drücken kann.

Die politische Botschaft ist eindeutig: Wer nicht im vorauseilenden Gehorsam spurt, riskiert seine Existenz.

Schutz bei Erkrankungen: Anhörung nach Ermessen – und neue Attest-Option

Bis zuletzt stritten Union und SPD darüber, wie stark Menschen mit Erkrankungen vor Sanktionen geschützt werden. Vorgesehen sind Härtefallregelungen, aber die Praxis hängt an schwammigen Formulierungen.

Jobcenter sollen bei „Anhaltspunkten“ für psychische Erkrankungen eine persönliche Anhörung ermöglichen, etwa per Telefonat oder Hausbesuch – ob und wann das geschieht, liegt im Ermessen der Mitarbeitenden.

Damit sollen Menschen entscheiden, die keinerlei medizinische Qualifikation haben, psychische Erkrankungen nicht beurteilen können und es rechtlich auch nicht dürfen.

Rückfall in die Stigmatisierung

Fehlentscheidungen der zuständigen Mitbearbeiter sind also so sicher wie das Amen in der Kirche, und das auf Kosten derer, die Hilfe am nötigsten brauchen und sich am wenigsten zur Wehr setzen könne.

Dann wird eine Vermeidungsstörung zu “Arbeitsverweigerung”, eine Angsstörung zu “Drückebergertum”, eine Depression zu “fehlender Mitwirkung”. Menschen, die sowieso am Rand stehen, werden in einen materiellen Abgrund gestoßen.

Die Not psychisch Erkrankter wird verschärft

Auf den letzten Metern wurde eine entscheidende Ergänzung eingefügt: Jobcenter können künftig ein ärztliches oder psychologisches Attest verlangen, um „sicherzugehen“. Das kann zwar im Einzelfall sinnvoll sein, erhöht aber auch die Hürde für Betroffene, die ohnehin Schwierigkeiten haben, ihre Lage zu dokumentieren oder überhaupt Termine wahrzunehmen.

Eltern unter Druck: Betreuung nach 14 Monaten statt nach drei Jahren

Für Eltern wird es deutlich strenger. Künftig sollen sie ihre Kinder bereits nach 14 Monaten in Betreuung geben, um schneller wieder in Arbeit vermittelt zu werden. Ursprünglich standen zwölf Monate im Raum, die SPD konnte den Zeitraum in den Verhandlungen auf 14 Monate verlängern – an der Richtung ändert das nichts: Die Erwartung an frühe Rückkehr in den Arbeitsmarkt steigt massiv.

Schonvermögen: Karenzzeit fällt weg, Vermögensschutz wird gestaffelt

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Vermögen. Die einjährige Karenzzeit, in der beim Bürgergeld ein Schonvermögen weitgehend unangetastet blieb, wird gestrichen. Stattdessen sollen altersgestaffelte Regeln gelten, die Leistungsberechtigte früher auf eigenes Vermögen verweisen.

Das bedeutet praktisch: Wer Erspartes hat, muss es schneller einsetzen, bevor Grundsicherung fließt.

Wohnkosten: Karenzzeit bleibt, aber mit Deckelung auf 1,5-fache Obergrenze

Auch bei den Wohnkosten wird der Druck erhöht. Während beim Bürgergeld innerhalb der Karenzzeit die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen wurden, gilt künftig eine Deckelung: In der Karenzzeit sollen die Kosten nur noch bis zum 1,5-Fachen einer kommunal festgelegten Grenze anerkannt werden.

Kritiker warnen vor Wohnungsverlust, weil viele Regionen keinen bezahlbaren Ersatzwohnraum anbieten.

Am Ende noch eine Ausnahme für Kinder

Auf den letzten Metern wurde jedoch eine Ausnahme vereinbart: Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sollen innerhalb der Karenzzeit die Obergrenze überschreiten dürfen.

Das entschärft einzelne Härten, löst aber nicht das Grundproblem, dass hohe Mieten in vielen Städten längst normal sind, während die „Angemessenheit“ oft hinterherhinkt.

Beispiel: So kann sich Bürgergeld vs. neue Grundsicherung im Alltag unterscheiden

Juliane (32) und Olaf (35) leben mit ihren Kindern Heidrun (2) und Dietmar (6) in einer Großstadt. Olaf verliert seinen Job, Juliane arbeitet gerade nicht, weil sie die Kinder betreut. Die Warmmiete beträgt 1.600 Euro, davon sind 1.300 Euro Bruttokaltmiete und 300 Euro Heizkosten. Die örtliche „angemessene“ Bruttokaltmiete liegt bei 900 Euro.

Situation unter dem Bürgergeld

Im ersten Jahr nach Beginn des Leistungsbezugs gilt die Karenzzeit. Das Jobcenter übernimmt in dieser Zeit die tatsächlichen Unterkunftskosten (bei den reinen Unterkunftskosten deutlich großzügiger als später), obwohl die Wohnung nach der lokalen Tabelle eigentlich zu teuer ist. Juliane und Olaf müssen nicht sofort umziehen oder die Differenz aus dem Regelsatz zahlen, solange die Karenzzeit läuft.

Wenn Olaf Termine beim Jobcenter verpasst, drohen zwar Sanktionen, aber die Eskalation ist im Vergleich zur neuen Grundsicherung weniger scharf. Außerdem steht bei Juliane im Vordergrund: Solange Heidrun noch klein ist, ist die Erwartung, sofort wieder voll in Arbeit zu gehen, weniger aggressiv als im neuen System.

Situation unter der neuen Grundsicherung

Auch hier startet eine Karenzphase, aber die Unterkunftskosten werden innerhalb dieser Phase nur noch bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Mietobergrenze übernommen. Das heißt: Bei einer Obergrenze von 900 Euro würde das Jobcenter in der Karenzzeit maximal 1.350 Euro Bruttokaltmiete zahlen.

Da Juliane und Olaf aber 1.300 Euro Bruttokaltmiete haben, wären sie hier knapp „safe“ – aber schon eine geringfügig teurere Wohnung (z. B. 1.450 Euro Bruttokaltmiete) würde sofort eine Wohnkostenlücke erzeugen, die aus dem Regelbedarf gestopft werden müsste.

Dazu kommt: Juliane muss Heidrun nicht mehr erst ab dem dritten Lebensjahr in Betreuung geben, sondern deutlich früher (im Gesetzespaket wurde von 14 Monaten gesprochen). Das erhöht den Druck, schnell wieder „verfügbar“ zu sein – auch wenn Betreuungsplätze knapp sind.

Und beim Thema Sanktionen wird es riskanter: Wenn Olaf mehrfach Termine verpasst, kann es schneller zu einer 30-Prozent-Kürzung kommen und bei weiterer „Nicht-Erreichbarkeit“ im Extremfall sogar zu einer vollständigen Streichung – theoretisch bis hin zur Gefährdung der Mietzahlung, wenn das Jobcenter die Unterkunftskosten als letzte Eskalationsstufe nicht mehr trägt.

Für die Familie bedeutet das: Schon organisatorische Probleme (Briefe nicht gesehen, Krankheit, psychische Belastung) können viel schneller existenzbedrohlich werden.

Kurz gesagt am Beispiel der Familie

Bei Bürgergeld ist Juliane und Olaf in der Startphase eher geschützt, vor allem bei der Miete. Bei der neuen Grundsicherung wird früher gedeckelt, früher gedrängt (Kinderbetreuung/Verfügbarkeit) und härter sanktioniert – wodurch eine Familie wie die von Juliane, Olaf, Heidrun und Dietmar schneller in Mietrückstände oder existenzielle Krisen rutschen kann, obwohl sich der monatliche Regelsatz auf den ersten Blick kaum verändert.

Selbstständige und Missbrauchsbekämpfung: Frühere Prüfung, mehr Befugnisse

Für Selbstständige wird die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung verschärft. Das Jobcenter soll bereits nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit geeignet ist, den Lebensunterhalt zu sichern. Wenn nicht, wird ein Wechsel in eine andere Erwerbsform faktisch erwartet.

Zudem soll die Bundesagentur für Arbeit zusätzliche Befugnisse bekommen, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen und Schwarzarbeit stärker zu verfolgen.

Das bedeutet in der Praxis noch mehr Kontrollen und Verdächtigung gegenüber Leistungsberechtigten. Hilfebedürftige werden  behandelt, als seien sie Kriminelle auf Bewährung.

Politische Einordnung: Kompromissgesetz mit klarer Schlagseite

SPD-Abgeordnete räumen selbst ein, die Abschaffung der von ihrer Partei mit dem Bürgergeld eingeführten Milderungen sei “ein Kompromiss”. Inhaltlich ist dieser Kompromiss vor allem ein Verschieben der Balance: weniger Schutzräume, mehr Zumutungen, mehr Sanktionen.

Für Betroffene ist entscheidend, dass die materiellen Leistungen nicht steigen, während die Risiken – Kürzung, Wohnkostenlücke, schneller Vermögensverzehr – zunehmen.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wann tritt die neue Grundsicherung in Kraft und was passiert mit dem Bürgergeld?
Die Reform soll ab Juli 2026 schrittweise starten. Das Bürgergeld wird in der bisherigen Form abgelöst, wobei der Umstieg nicht „über Nacht“, sondern stufenweise erfolgen soll.

Ändert sich die Höhe der Leistungen für die meisten Betroffenen?
Nach den Angaben im Text bleibt die Höhe der Geldleistungen im Grundsatz gleich. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Regelsatz, sondern in strengeren Regeln zu Mitwirkung, Sanktionen, Wohnkosten und Vermögen.

Wie schnell drohen Sanktionen und wie hart können sie ausfallen?
Schon nach zwei verpassten Terminen beim Jobcenter sollen Kürzungen von 30 Prozent möglich sein. Beim dritten Terminversäumnis kann eine vollständige Streichung der Leistungen drohen, und bei anhaltender Nichterreichbarkeit wird sogar der Wegfall der Wohnkostenübernahme als letzte Eskalationsstufe beschrieben.

Was gilt bei Krankheit – und was wurde kurz vor Schluss noch verändert?
Bei Anhaltspunkten für psychische Erkrankungen sollen Jobcenter eine persönliche Anhörung ermöglichen, etwa telefonisch oder per Hausbesuch. Neu ergänzt wurde, dass Jobcenter ein ärztliches oder psychologisches Attest verlangen können, um die Lage abzusichern.

Was ändert sich bei Wohnkosten, Schonvermögen und Eltern?
Bei den Wohnkosten wird die Karenzzeit zwar beibehalten, aber auf das 1,5-Fache der kommunalen Obergrenze gedeckelt; für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern soll es Ausnahmen geben.

Die Vermögens-Karenzzeit entfällt, stattdessen gelten altersgestaffelte Regeln, und Eltern sollen Kinder bereits nach 14 Monaten in Betreuung geben, um schneller wieder in Arbeit vermittelt zu werden.

Fazit

Die neue Grundsicherung ist kein harmloser Namenswechsel, sondern eine Reform mit spürbarer Härte. Während die Regelsätze gleich bleiben, werden Pflichten ausgeweitet und Sanktionen verschärft – bis hin zur Totalsanktion und im Extremfall dem Wegfall der Wohnkosten.

Dass auf den letzten Metern Ausnahmen für Familien mit Kindern und eine Anhörungsoption bei psychischen Erkrankungen ergänzt wurden, zeigt vor allem: Selbst diese Koalition musste nachbessern, weil die Angriffe auf die Menschenwürde offensichtlich sind.

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Erpressung von EU-Ländern, Mord- und Invasionsdrohung gegen Ungarn, dubiose Bargeld- und Goldtransporte: Der feine Herr Selenskyj

Der Konflikt zwischen Ungarn und der Ukraine eskaliert weiter. In Budapest stoppten die Behörden einen für Kiew bestimmten Transport mit 75 Millionen Euro und neun Kilogramm Gold und weiteren Wertgegenständen – und verhafteten sieben Mitarbeiter der Sicherheitsfirma. Beides stammte laut der staatlichen ukrainischen Oschadbank von der Raiffeisen-Bank im neutralen Österreich; die Odschabank fordert die sofortige […]

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Juristin Scala: Öcalan spielt Schlüsselrolle im Entwaffnungsprozess

Eine internationale Delegation von Jurist:innen sieht den politischen Prozess um eine mögliche Entwaffnung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in der Türkei an einem entscheidenden Punkt. Die italienische Menschenrechtsanwältin Eleonora Scala betont, dass ein tragfähiger Prozess nur auf der Grundlage klarer rechtlicher Garantien und politischer Reformen vorankommen könne. Scala gehört einer Internationalen Unabhängigen Rechtsmission an, die den „Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ beobachtet. Zudem ist sie Mitglied des Menschenrechtsinstituts der International Bar Association.

Schlüsselrolle Öcalans im Entwaffnungsprozess

Nach einem Besuch der Delegation vergangene Woche in Ankara erklärte Scala im Gespräch mit ANF, der Zeitpunkt der Reise sei bewusst gewählt worden. Kurz zuvor hatte die im türkischen Parlament eingerichtete Kommission für eine Lösung der kurdischen Frage ihren Abschlussbericht zu möglichen politischen Reformen veröffentlicht. Parallel jährte sich der Aufruf des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan an die PKK zur organisatorischen Auflösung und Entwaffnung.

Nach Einschätzung Scalas könnte die parlamentarische Initiative einen wichtigen institutionellen Rahmen für weitere Schritte schaffen. Gleichzeitig müsse der politische Dialog deutlich breiter geführt werden. „Wir möchten sehen, dass mehr zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen werden und ein stärkerer Austausch mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen stattfindet“, sagte Scala. Auch eine stärkere Beteiligung von Frauen sei notwendig.

 


In den Gesprächen der Delegation mit verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Akteuren habe sich laut Scala ein bemerkenswerter Konsens gezeigt: Öcalan komme im möglichen Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration – international als DDR-Prozess bezeichnet – eine zentrale Rolle zu. „Als führende Figur der PKK ist er ein entscheidender Ansprechpartner für einen solchen Prozess. Doch wenn Verhandlungen auf gleichberechtigter Grundlage stattfinden sollen, müssen Öcalans Haftbedingungen überprüft werden und es muss möglich sein, dass er mit allen relevanten Akteuren kommuniziert“, erklärte Scala.

Vertrauensbildende Maßnahmen gefordert

Darüber hinaus verwies die Juristin auf die Bedeutung nationaler wie internationaler Rechtsprechung. Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichts für Menschenrechte (EGMR) müssten umgesetzt werden. Dazu zählt insbesondere das sogenannte Recht auf Hoffnung, das eine Überprüfung lebenslanger Haftstrafen nach einer bestimmten Zeit vorsieht, sowie die Urteile zu Selahattin Demirtaş und Osman Kavala.

Nach Ansicht Scalas könnten auch konkrete politische Schritte zur Vertrauensbildung beitragen. Dazu gehöre etwa die Freilassung von Menschen, die wegen der Ausübung grundlegender Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- oder Organisationsfreiheit inhaftiert sind. Auch die Rückkehr gewählter kurdischer Bürgermeister:innen in ihre Ämter, die durch staatliche Zwangsverwaltungen ersetzt wurden, könnte ein wichtiges Signal sein. „Solche Maßnahmen können Vertrauen schaffen, bevor tiefgreifendere gesetzliche oder verfassungsrechtliche Reformen umgesetzt werden.“

Gleichzeitig betonte Scala, dass ein möglicher DDR-Prozess nur funktionieren könne, wenn er von einer umfassenderen Demokratisierung begleitet werde. Eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Institutionen sei entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung zu erhöhen.

Internationale Unterstützung möglich

Die internationale Gemeinschaft könne in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen, erklärte Scala weiter. Denkbar seien Vermittlungsinitiativen, Garantien für politische Vereinbarungen oder technische Unterstützung bei der Umsetzung eines DDR-Programms. Auch Institutionen des Europarats könnten über rechtliche Beratung oder Reformempfehlungen zur Entwicklung eines stabilen rechtlichen Rahmens beitragen.

Mit Blick auf die Entscheidung zum Recht auf Hoffnung erinnerte Scala daran, dass Gefangene mit lebenslanger Haft nach spätestens 25 Jahren eine Überprüfung ihrer Haft beantragen können. „Da Öcalan seit mehr als einem Vierteljahrhundert inhaftiert ist, muss dieses Recht auch in seinem Fall angewendet werden“, betonte die Juristin.

„Es muss konkrete Fortschritte geben“

Zugleich verwies sie auf deutliche Unterschiede bei der Praxis der vorzeitigen Entlassung: Während in gewöhnlichen Strafverfahren etwa 90 Prozent der Gefangenen von Bewährungsregelungen profitieren, liege die Quote in politischen Verfahren deutlich niedriger. Dies werfe Fragen nach struktureller Ungleichbehandlung auf.  Der Ministerrat des Europarats habe bereits im vergangenen Jahr eine rasche Umsetzung entsprechender Urteile angemahnt. „Nun muss es konkrete Fortschritte geben“, so Scala. Die internationale Gemeinschaft sei aufgefordert, den Prozess aktiv zu unterstützen und politische Lösungen voranzubringen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurdistan-frage-im-un-menschenrechtsrat-turkei-missachtet-minderheitenrechte-und-egmr-urteile-50545 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/internationale-juristenmission-dauerhafter-frieden-braucht-rechtliche-garantien-50489 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-aufbauphase-im-friedensprozess-auf-50480
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Trumps Iran-Krieg läuft nicht nach Plan. Das Wall Street Journal hat am Freitag einen Artikel veröffentlicht, dessen Aussagen, Trumps Iran-Krieg gefährde Billionen Dollar an Investitionen, weil die Golfstaaten ihre Gelder aus den USA abziehen könnten, von vielen zitiert wurden. Weil er jedoch nur in Auszügen zitiert wurde, habe ich den Artikel zur Information komplett übersetzt. […]
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Aktivist:innen aus Mexiko kritisieren die Messe. Probleme sind Maya-Zug, Verdrängung und Umweltzerstörung. Banner und Flyer vor Ort thematisieren auch Gewalt nahe WM-Stätten Berlin/Jalisco. Am mexikanischen Stand auf der Internationalen Tourismus Börse (ITB) steht in diesem Jahr der Bundesstaat Jalisco im Mittelpunkt. Immerhin ist die Hauptstadt Guadalajara Austragungsort der FIFA-Fußballweltmeisterschaft, die 2026 neben den USA und Kanada auch in... weiter 07.03.2026 Artikel von zu Mexiko, Wirtschaft, Menschenrechte
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