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Has Trump Turned the Tables on Iran – or Is Another Round of War Coming?

Reprinted with permission from Trita Parsi’s Substack. The Trump administration believes it has turned the tables on Iran. Washington assesses that the rerouting of maritime traffic through the Omani corridor, combined with a global shift away from Persian Gulf oil, has reduced the effectiveness of Tehran’s closure of the Strait of Hormuz. At the same […]
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Really, O’Reilly? Bill Demands War Crimes In Iran

Hasn’t Bill O’Reilly done enough harm beating the drums for America’s failed foreign wars? But he’s still around somewhere, trying to top his earlier act with more of his trademark fever-swamp rants, now offering advice to President Donald Trump on the Iran War. His latest advice is the stuff of world historic war crimes. The […]
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Another Trump-Kim Carnival?

A Trump-Kim summit would be a spectacle like no other. A carnival extravaganza with the Korean Peninsula holding center stage, and every handshake, expression, seating arrangement, and stray remark dissected by troupes of North Korea pundits across the world’s news networks. But like any great traveling carnival, a few days later ticket holders will be […]
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JPMorgan sagt für 2027 globale Nahrungsmittelkrise und Inflation voraus

Transition News - 21. August 2026 - 0:08

JPMorgan, die größte Bank der USA, hat für 2027 eine globale Nahrungsmittelkrise vorhergesagt. Wie die International Business Times schreibt, macht JPMorgan dafür vor allem die durch den Iran-Krieg ausgelöste Düngemittel-Knappheit und den sich verstärkenden Super-El-Niño-Effekt verantwortlich.

In einem Bericht, der den Titel «Nahrungsmittelsicherheit ist nationale Sicherheit: Ein sich verschärfender Sturm» trägt, warnte ein Team von JPMorgan unter der Leitung der in London ansässigen leitenden globalen Ökonomin Nora Szentivanyi, «dass Störungen in der Straße von Hormus und das Auftreten eines potenziell historischen El Niño die Ernteerträge schmälern, die landwirtschaftliche Produktion einschränken und die Lebensmittelinflation bis Mitte 2027 hoch halten könnten».

Das Team um Szentivanyi fand demnach heraus, dass die globalen Lebensmittelpreise um etwa 1,3 bis 1,5 Prozentpunkte gegenüber einem historischen Durchschnitt von 0,7 Prozentpunkten steigen könnten. Der Bericht führt den Preisdruck insbesondere auf den Schwachpunkt «Düngemittel» zurück. Reis, Zucker, Kaffee und Kakao werden als die am stärksten betroffenen Agrarprodukte genannt.

Solche Warnungen haben kritische Journalisten und Aktivisten bereits vor einigen Monaten ausgesprochen. Im April hatte der Finanzjournalist Ernst Wolff vor dieser Entwicklung gewarnt. Er sah teurere Lebensmittel und sogar eine Hungerkatastrophe voraus. Wie immer würden Milliardäre wie Bill Gates oder Jeff Bezos, große US-Konzerne und Investmentfirmen wie BlackRock und Vanguard profitieren (wir berichteten).

Im Mai zog der Gesundheitsaktivist und Gründer von Natural News nach. Er warnte, dass bis 2027 Millionen Menschen verhungern könnten, sollte die Blockade der Straße von Hormus bestehen bleiben. Diese Hungersnot werde bewusst herbeigeführt, so Mike Adams, der betonte: «Hunger ist die perfekte Waffe» (wir berichteten).

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Deutschland: Erneutes Versagen der Justiz in einem Corona-Fall

Transition News - 21. August 2026 - 0:06

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab hat über ein erneutes eklatantes Versagen der deutschen Justiz berichtet, das offensichtlich zum Ziel hat, das offizielle «Pandemie»-Narrativ der Regierung am Leben zu erhalten. So hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Arzt Wolfgang Urmetzer wegen angeblich falscher Maskenatteste in 26 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Urmetzer war gegen dieses Urteil in Revision gegangen (wir berichteten).

Wie Schwab informiert, wurde diese Revision am 19. August am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt – und sie wurde abgeschmettert. Genau genommen: Von den 26 Fällen blieben 14 übrig. Aber für diese 14 Fälle ist Wolfgang Urmetzer jetzt rechtskräftig verurteilt. Lediglich das Strafmaß muss jetzt vom Landgericht Nürnberg-Fürth neu verhandelt werden. Schwab schreibt dazu:

«Der Einsatz von Masken zum Schutz gegen Virus-Übertragungen war ein gesetzlich erzwungener Off-Label-Use, weil OP-Masken nur zum Schutz gegen bakterielle Ansteckung und FFP2-Masken nur zum Schutz gegen Feinstaub dienen. Und das permanente Maskentragen geht mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen einher, die in der Fachliteratur auch hinlänglich dokumentiert sind. Die Maskenpflicht war daher ihrerseits ein – in Gesetzes- und Verordnungsform gegossener – rechtswidriger Angriff auf die Gesundheit der Menschen. Und das unter dem Vorwand, eben diese Gesundheit zu schützen.»

Umso fassungsloser stimme ihn, dass die deutsche Justiz der Politik der Regierung immer noch den Rücken stärke – obwohl von Tag zu Tag deutlicher werde, dass die «Pandemie»-Erzählung und die darauf gegründeten Maßnahmen nur auf Lügen gebaut waren.

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Die Schweiz wächst – aber wo bleiben die Kinder?

Transition News - 21. August 2026 - 0:05

Die Schweiz wächst. Und trotzdem wird sie jünger? Nein – genau das Gegenteil zeichnet sich ab. Während die Gesamtbevölkerung weiter zunimmt, ist die Zahl der 0- bis 19-Jährigen rückläufig. Blick spricht von einer «dramatischen Entwicklung» und verweist auf Folgen für Arbeitsmarkt, Altersvorsorge und Infrastruktur.

Damit bestätigt ausgerechnet jenes Medium, das die Entwicklung nun prominent aufgreift, einen Befund, auf den das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) seit Längerem hinweist: Das demografische Problem lässt sich nicht allein daran messen, wie viele Menschen in der Schweiz leben. Entscheidend ist auch, wer hier lebt – und ob genügend Kinder nachkommen.

Die offiziellen Daten des Bundesamts für Statistik lassen wenig Raum für Beschönigung. 2024 wurden 78.256 Kinder geboren, 2.2 Prozent weniger als im Vorjahr. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau fiel auf 1.29 – den niedrigsten je registrierten Wert. 2025 ging die Zahl der Lebendgeburten nochmals auf rund 77.900 zurück; die Geburtenziffer sank provisorisch auf 1.28.

Zum Vergleich: Für den Bestandserhalt der Bevölkerung (Zu- und Abwanderung nicht eingerechnet) wären ungefähr 2.1 Kinder pro Frau erforderlich. Die Schweiz liegt damit nicht knapp darunter, sondern deutlich.

Und genau hier wird die Blick-Berichterstattung interessant. Sie beschreibt den demografischen Befund ausführlich, diskutiert regionale Unterschiede und lässt Expertinnen zu Wort kommen. Was jedoch auffällt: Die Frage, warum der Einbruch gerade in dieser zeitlichen und plötzlichen Dynamik erfolgt, wird nicht in derselben Schärfe gestellt.

Denn der Geburtenrückgang ist keineswegs erst gestern entstanden. Nach einem vorübergehenden Anstieg 2021 setzte 2022 ein markanter Einbruch ein. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur Schweizer Fertilitätsentwicklung bestätigt, dass die Geburtenhäufigkeit bereits seit 2018 rückläufig war, 2021 jedoch vorübergehend anstieg und 2022 wieder deutlich zurückging.

Genau an diesem Punkt setzt die Argumentation von ABF Schweiz sowie der Gesundheitsökonomen Konstantin Beck und Cristina Gianocca an. Ihre These lautet nicht einfach: «Die Geburten gehen zurück, also sind die Impfungen schuld.» Sie versuchen vielmehr, den zeitlichen und regionalen Zusammenhang statistisch zu untersuchen und verschiedene Erklärungen gegeneinander abzuwägen. In ihrer Analyse «Der unsichtbare Tod – Geburtenrückgang» stellen sie insbesondere die Frage, ob die seit 2022 beobachtete Entwicklung durch herkömmliche demografische Erklärungen ausreichend erklärt werden kann.

Besonders brisant ist dabei der von ABF Schweiz hervorgehobene Vergleich zwischen regionalen Geburtenentwicklungen und Covid-Impfquoten. Eine solche Korrelation ist für sich allein kein Beweis für Kausalität. Sie ist aber durchaus ein Anlass für weitere Forschung – gerade wenn gleichzeitig ein ungewöhnlich starker und zeitlich auffälliger Einbruch der Geburten registriert wird.

Auch frühere Analysen von Beck verwiesen bereits auf regionale Zusammenhänge zwischen Impfquote und späterem Geburtenrückgang. In einer Zürcher Regierungsratsvorlage wird diese Argumentation dokumentiert – gleichzeitig wird ausdrücklich festgehalten, dass aus solchen Vergleichen allein kein abschließender Kausalitätsnachweis folgt.

Die Blick-Geschichte ist deshalb bemerkenswert. Sie liefert zahlreiche Puzzleteile: sinkende Geburten, weniger Jugendliche, eine alternde Bevölkerung, regionale Unterschiede und zunehmenden Druck auf AHV, Pflege und Arbeitsmarkt.

Doch die entscheidende Frage bleibt im Hintergrund: Warum hat sich der Geburtenrückgang nach 2021 derart beschleunigt? Das Bundesamt für Statistik selbst beschreibt den jüngsten Rückgang als außergewöhnlich: Seit Ende der 1970er Jahre sei ein vergleichbarer mehrjähriger Rückgang dieser Größenordnung nicht mehr beobachtet worden. Das macht die Ursachenfrage umso dringlicher.

Natürlich existieren zahlreiche mögliche Erklärungen: spätere Familiengründung, wirtschaftliche Unsicherheit, Wohnkosten, veränderte Lebensentwürfe oder die Nachwirkungen der «Pandemie». Keine dieser Hypothesen sollte vorschnell verworfen werden. Aber dasselbe Prinzip muss auch für die Impf-Hypothese gelten.

Das ist der Punkt, an dem die Blick-Berichterstattung kritisch zu hinterfragen ist. Wer den demografischen Niedergang zum politischen Thema macht, kann nicht gleichzeitig die Ursachenfrage auf jene Erklärungen beschränken, die politisch oder gesellschaftlich bequem sind. Wenn eine Hypothese anhand von Zeitreihen, regionalen Daten und weiteren statistischen Verfahren überprüfbar ist, gehört sie untersucht – ergebnisoffen und mit derselben wissenschaftlichen Strenge wie jede andere.

Das gilt umso mehr, weil die Covid-«Impfung» in der Schweiz ausdrücklich auch Schwangeren empfohlen wurde. Gerade deshalb wäre eine saubere wissenschaftliche Untersuchung so wichtig: Nicht um eine politische Vorentscheidung zu bestätigen, sondern um eine mögliche Ursache belastbar auszuschließen oder zu erhärten. Die Entwicklung ist inzwischen jedenfalls nicht mehr mit einem einzelnen schlechten Jahr abzutun.

2021: 1.52 Kinder pro Frau
2022: 1.39
2023: 1.33
2024: 1.29
2025: provisorisch 1.28

Die offizielle Statistik bestätigt damit einen dramatischen und anhaltenden Abwärtstrend. ABF Schweiz sieht darin ein Warnsignal und fordert, die mögliche Rolle der Covid-«Impfungen» ernsthaft zu untersuchen. Beck und Gianocca gehen in ihrer Analyse noch weiter und vertreten die These, dass die konventionellen Erklärungen den Einbruch nicht ausreichend erklären.

Ob diese These am Ende wissenschaftlich Bestand hat, ist eine offene Frage. Sie als erledigt zu behandeln, wäre allerdings ebenso unwissenschaftlich wie sie vorschnell als bewiesen darzustellen.

Und genau hier liegt die Schwäche der Blick-Berichterstattung: Sie zeigt eindrücklich, dass der Nachwuchs fehlt. Sie diskutiert aber deutlich weniger konsequent, warum.

Vielleicht ist das die eigentlich brisante Nachricht: Die Schweiz wächst – und wird gleichzeitig älter. Die Bevölkerungspolitik diskutiert über zehn Millionen Einwohner, während die natürliche Reproduktion immer weiter zurückfällt.

Wer diese Entwicklung ernst nimmt, sollte nicht nur zählen, wie viele Menschen in die Schweiz kommen. Er sollte endlich genauer hinsehen, warum hier immer weniger Kinder geboren werden.

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Luxus unter dem Berg: Wenn sich Milliardäre für den Ernstfall ein eigenes Versteck leisten

Transition News - 21. August 2026 - 0:04

Was tun, wenn die Welt unsicherer wird – und man sich selbst und sein Vermögen möglichst weit davon entfernen möchte? Eine Schweizer Firma setzt auf eine Antwort, die kaum spektakulärer sein könnte: Tief im Brünigmassiv im Schweizer Kanton Obwalden sollen unterirdische Tresorräume entstehen, die nicht nur wertvolle Besitztümer schützen, sondern ihren Eigentümern im Krisenfall auch als Rückzugsort dienen können.

Das Projekt der Schweizer Firma Brünig Mega Safe sieht bis zu 25 unterirdische Hohlräume im Kalksteinmassiv des Brünig vor. Die Anlagen sollen mehr als 100 Meter unter der Erdoberfläche liegen und vor allem der Aufbewahrung besonders wertvoller Güter dienen – darunter Kunstwerke, Sammlerautos, Wein und andere Vermögenswerte. Nach Angaben des Unternehmens soll das Sicherheitsniveau mit jenem der Schweizerischen Nationalbank vergleichbar sein.

Der Zugang soll entsprechend streng geregelt werden. Bereits bei der Zufahrt sind mehrere Kontrollen vorgesehen. Die Kunden sollen das unterirdische Areal rund um die Uhr über einen Tunnel erreichen können, der groß genug für Lastwagen ist. Die Betreiber sprechen zudem von einer permanenten Bewachung. Erste Mietverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren sollen bereits abgeschlossen worden sein.

Besonders bemerkenswert ist allerdings, dass das Konzept über einen klassischen Tresor hinausgeht. Die unterirdischen Räume werden ausdrücklich auch als mögliche Zuflucht für Menschen beworben. In einzelnen Bereichen könnten demnach Räume für einen zeitweisen Aufenthalt, diskrete Besprechungen oder Lounges eingerichtet werden.

Damit trifft das Projekt den Nerv einer Zeit, in der geopolitische Spannungen, Kriegsängste und andere Krisenszenarien wieder stärker ins Bewusstsein rücken. Für die Anbieter ist die Nachfrage Ausdruck eines wachsenden Sicherheitsbedürfnisses unter vermögenden Kunden. Ein Teil des eigenen Vermögens solle an einem Ort lagern, der möglichst unabhängig von politischen und gesellschaftlichen Erschütterungen ist.

Die Kehrseite dieses Geschäftsmodells ist jedoch kaum zu übersehen: Sicherheit wird hier zur Luxusdienstleistung. Wer sich den Zugang leisten kann, bekommt nicht einfach einen Schutzraum, sondern ein hochgesichertes privates Refugium tief im Berg. Nach den vorliegenden Angaben liegt die Einstiegsschwelle bei mehr als 580.000 Euro.

Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Was sagt es über eine Gesellschaft aus, wenn sich die einen auf den Ernstfall vorbereiten können, indem sie sich für Hunderttausende einen Platz unter einem Berg sichern, während der Schutz vor Krisen für die breite Bevölkerung eine staatliche Aufgabe bleibt?

Gerade die Schweiz bietet dafür einen interessanten Kontrast. Das Land verfügt über eine lange Tradition des zivilen und militärischen Schutzraumbaus. Laut dem vorliegenden Bericht haben grundsätzlich alle Einwohner Anspruch auf einen Schutzplatz. Gleichzeitig werden alte militärische Anlagen zunehmend auch für kommerzielle Zwecke genutzt – etwa als Tresore oder Rechenzentren.

Auch international erlebt der Schutzraumbau eine Renaissance. In Finnland etwa sind unter Helsinki tausende geschützte Räume in den Fels gebaut worden, die im Ernstfall Platz für einen großen Teil der Bevölkerung bieten. Dort steht nicht das exklusive Sicherheitsbedürfnis Einzelner im Mittelpunkt, sondern die staatliche Vorsorge für die Bevölkerung.

Brünig Mega Safe verfolgt dagegen ein anderes Modell. Hier verschmelzen Vermögensschutz, Privatsphäre und Krisenvorsorge zu einem Produkt für eine zahlungskräftige Kundschaft. Die Betreiber reagieren damit auf eine reale Nachfrage: Wer sehr viel zu verlieren hat, kann bereit sein, erhebliche Summen für zusätzliche Sicherheit auszugeben.

Doch genau darin liegt auch die gesellschaftliche Brisanz des Projekts. Ein privater Bunker kann Vermögen und einzelne Menschen schützen – er löst aber keine der Krisen, vor denen seine Nutzer sich fürchten. Geopolitische Konflikte, gesellschaftliche Spannungen oder die Folgen von Naturkatastrophen lassen sich nicht einfach 100 Meter unter die Erde verlagern.

Der geplante Komplex ist deshalb mehr als ein ungewöhnliches Bauprojekt in den Alpen. Er ist auch ein Symbol für eine wachsende Kluft beim Umgang mit Unsicherheit: Während Staaten wieder stärker über Schutzräume und Krisenvorsorge nachdenken, können sich die Reichsten zusätzlich eine private Sicherheitsinfrastruktur kaufen.

Der Berg wird damit zum Tresor – und zugleich zum Rückzugsort. Die eigentliche Frage ist jedoch, wie viel Sicherheit sich eine Gesellschaft insgesamt leisten kann und wer Zugang dazu hat.

Bunker für Superreiche gibt es längst auch anderswo

Das Konzept des Brünig Mega Safe ist allerdings keine Schweizer Besonderheit. Bunker und private Rückzugsorte für Superreiche gibt es seit Jahren auch in anderen Teilen der Welt. Besonders Neuseeland gilt in der Tech- und Finanzelite als möglicher Zufluchtsort für den Krisenfall. Die geografische Abgeschiedenheit, politische Stabilität und die Möglichkeit, auf großen Grundstücken eine gewisse Selbstversorgung aufzubauen, machen das Land attraktiv. Der PayPal-Mitgründer Peter Thiel etwa besitzt dort Grundstücke und hat sich wiederholt für Neuseeland als Rückzugsort interessiert.

In den USA wiederum werden ehemalige Militäranlagen zu privaten Luxus-Bunkern umgebaut. Ein bekanntes Beispiel ist das Survival Condo in Kansas, ein ehemaliges Atomsilo, das in eine unterirdische Wohnanlage mit Luxuswohnungen, Pool, Fitnessräumen und Möglichkeiten zur Lebensmittelproduktion umgebaut wurde.

Auch in Europa gibt es entsprechende Projekte, etwa den unterirdischen Komplex The Oppidum in Tschechien. Und auf der hawaiianischen Insel Kauai entsteht auf dem großen Anwesen von Mark Zuckerberg und Priscilla Chan nach Medienberichten ebenfalls ein unterirdischer Schutzraum mit eigener Wasser-, Energie- und Lebensmittelversorgung.

Der Schweizer Bunker ist damit Teil eines internationalen Trends zur privaten Krisenvorsorge der Superreichen. Dabei geht es längst nicht mehr nur darum, im Ernstfall einige Tage in einem Betonraum zu überleben. Die modernen Luxus-Bunker sollen ihren Bewohnern möglichst ein weitgehend autarkes und komfortables Leben ermöglichen – abgeschirmt von politischen Unruhen, Krieg, Pandemien oder anderen Katastrophen. Das Grundprinzip ist überall ähnlich: Wer über genügend Vermögen verfügt, kann sich zusätzliche Sicherheit kaufen – sei es durch einen Bunker tief unter der Erde, ein abgeschottetes Anwesen oder einen Rückzugsort am anderen Ende der Welt. Brünig Mega Safe ist deshalb weniger eine exotische Schweizer Ausnahme als ein Beispiel für ein globales Geschäft mit der Angst vor der Zukunft.

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«Totalitäre Gesellschaft»: Kusturica übt scharfe Kritik nach YouTube-Sperre

Transition News - 21. August 2026 - 0:03

Der weltbekannte serbische Filmemacher Emir Kusturica hat YouTube vorgeworfen, einen «Krieg» gegen Menschen zu führen, die unabhängig denken und «die Wahrheit sagen», nachdem die zu Google gehörende Plattform seinen Kanal ohne Vorwarnung gelöscht hatte.

Wie RT mitteilt, hat YouTube Kusturicas Kanal «My Life» laut Medienberichten am Mittwoch gelöscht, ohne die Entscheidung öffentlich zu begründen. Das gemeinsam mit dem serbischen Dienst von Sputnik produzierte Projekt habe mehr als 200 Videos umfasst und rund 30.000 Abonnenten gehabt. Einige der Videos würden sich dem Schicksal Jugoslawiens, dem Kampf der Kulturen und dem Zusammenprall zwischen christlichen und westlichen Werten widmen.

Das russische Portal erinnert daran, dass YouTube nach der Eskalation des Ukraine-Konflikts im Jahr 2022, als der Westen umfassende Sanktionen gegen Russland verhängte, sowohl Sputnik als auch RT sperrte. Moskau habe das harte Vorgehen des Westens gegen die Medien als Beweis für eine antirussische Agenda und westliche Zensur verurteilt.

In einem Kommentar zu dem Verbot erklärte Kusturica gegenüber der russischen Presseagentur TASS, hinter dieser Maßnahme stecke eine «totalitäre Gesellschaft», er fügte hinzu:

«Für sie ist es normal, dass sie den Kanal auf YouTube geschlossen haben. Sie befinden sich im Krieg mit uns, mit Menschen, die denken, die die Wahrheit sagen und die Wahrheit unter die Massen bringen.»

An anderer Stelle sagte er, dass «sie niemanden in diesem Chor haben wollen, der nicht ein Lied singt, in dem die Algorithmen das widerspiegeln, was diejenigen an der Spitze wollen – diese reichsten Menschen der Welt, zusammen mit den Nachrichtendiensten.»

Sputnik Balkan merkte laut RT an, dass die YouTube-Richtlinien zwar vorsehen, dass ein Kanal aufgrund von Nutzerbeschwerden über Videoinhalte und nach drei aufeinanderfolgenden Verwarnungen geschlossen werden kann. Allerdings hätten weder die Redaktion des Senders noch Kusturica eine entsprechende Benachrichtigung erhalten.

Auch RT-Chefredakteurin Margarita Simonyan verurteilte gemäß dem Portal den Schritt und bezeichnete Kusturica als ihren engen Freund. «Willkommen im Club, Maestro!», habe sie geschrieben und damit auf die westlichen Sanktionen gegen andere Medien angespielt.

RT zufolge hat Kusturica Moskaus Haltung zur Ukraine-Krise unterstützt und argumentiert, der Konflikt sei «mit Hilfe des Pentagons seit langem vorbereitet worden» und stelle «einen Krieg gegen die Orthodoxie» dar. Die ukrainische Regierung habe er hingegen als «pro-nazistisch» bezeichnet.

Kusturica, 1954 in Sarajevo geboren, ist einer der meistausgezeichneten Filmemacher Europas. Er gewann 1985 die Goldene Palme in Cannes für «Papa ist auf Dienstreise» und 1995 erneut für «Underground», während «Zeit der Zigeuner», «Arizona Dream» und «Schwarze Katze, weißer Kater» seinen Ruf als Schöpfer surrealer und politisch aufgeladener Balkanfilme festigten.

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Israel erlaubt jüdische Rituale in der Al-Aqsa-Moschee

Transition News - 21. August 2026 - 0:02

«Operation Al-Aqsa-Flood» (Al-Aqsa-Flut) nannten die Hamas und andere palästinensische bewaffnete Gruppen den Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023. Damit wurde dieser als Verteidigung der Moschee im besetzten Ostjerusalem dargestellt. Als wesentliche Auslöser wurden Razzien der israelischen Polizei und das Verhalten von Besuchern an der heiligen Stätte angeführt. Der Angriff führte zum jüngsten Gaza-Krieg, doch die Lage um die Moschee hat sich inzwischen nicht entspannt, im Gegenteil.

Wie Middle East Eye (MEE) berichtet, haben die israelischen Behörden nun erstmals offiziell jüdische Gebete innerhalb der Al-Aqsa-Moschee zugelassen. Dies sei «ein beispielloser Verstoß gegen den seit Jahrzehnten bestehenden Status quo an diesem Ort».

Laut einer palästinensischen Quelle der Waqf-Behörde Jerusalem hat die israelische Polizei Siedlern, die am Sonntag in die Stätte eindrangen, erlaubt, Siddurim – jüdische Gebetsbücher – mitzubringen und Gemeinschaftsgebete abzuhalten, so MEE. Zwar habe es solche Vorfälle bereits in der Vergangenheit gegeben, doch seien sie größtenteils ohne offizielle Genehmigung durchgeführt worden. Die Entscheidung, sie nun offiziell zuzulassen, markiere eine bedeutende Wende. Die Quelle, die anonym bleiben wollte, erklärte:

«Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einem Besuch der Stätte und dem Kommen, um dort zu beten. Wenn ich als Besucher zu dir komme, legst du mir deine Regeln auf. Aber heute kommen sie mit ihren eigenen Regeln. Wenn die Polizei das offiziell zulässt, bedeutet das in gewisser Weise, dass du ihnen erlaubst, in diesem Raum ihre eigenen Regeln aufzustellen.»

Wie MEE erklärt, ist der Status quo eine jahrzehntealte, international anerkannte Vereinbarung, die den Zugang zur Al-Aqsa-Moschee und deren Verwaltung regelt. Demnach wird der gesamte, fast 15 Hektar große Komplex als ausschließlich islamische heilige Stätte anerkannt. Die Verantwortung für den Zugang, die Gebetsregelungen, die Instandhaltung und Ausgrabungen liege bei der Waqf-Behörde Jerusalem, der religiösen Stiftung, die die Moschee verwaltet. MEE weiter:

«Doch seit der Besetzung Ostjerusalems im Jahr 1967 hat Israel den Status quo stetig ausgehöhlt, wobei die formelle Erlaubnis für jüdische Gebete den jüngsten Schritt darstellt. Seit Jahren drücken israelische Streitkräfte bei täglichen Razzien auf dem Gelände ein Auge zu, wenn Israelis in der Al-Aqsa-Moschee beten.»

Der Quelle zufolge hat die jüngste Entwicklung die zuvor stillen, individuellen Gebetshandlungen in organisierte Gruppenandachten verwandelt, wobei nun auch religiöse Texte innerhalb des Komplexes erlaubt seien. Das jüdische Gebet in der Al-Aqsa-Moschee entwickle sich «zu einer organisierten Praxis und ist nicht mehr nur eine vereinzelte individuelle Handlung».

Die Quelle erachtet den jüngsten Schritt als Teil einer breiteren Kampagne von Einschränkungen für den palästinensischen Zugang zur Al-Aqsa-Moschee und deren Verwaltung, die sich seit Oktober 2023 beschleunigt habe. Sie ergänzte:

«Das Tempo der Entwicklungen an der Al-Aqsa-Moschee seit dem 7. Oktober ist atemberaubend. Die Dinge ändern sich mit unglaublicher Geschwindigkeit, fast täglich. Wir haben im Grunde die Kontrolle verloren.»

Laut Haaretz begann die Initiative, jüdischen Gläubigen das Mitbringen von Gebetsblättern in die Al-Aqsa-Moschee zu gestatten, bereits im Januar. Die Polizei habe zudem Gebete, Tänze und Gesänge im Innenhof der Moschee zugelassen. Gemäß der israelischen Tageszeitung hat die Polizei erklärt, ihre Vorgehensweise in der Al-Aqsa-Moschee stehe «im Einklang mit den Anweisungen der politischen Führung».

MEE weist derweil darauf hin, dass im vergangenen Monat israelische Minister und Abgeordnete einen Massensturm ultranationalistischer Israelis auf die Al-Aqsa-Moschee anführten, an dem mehr als 3.500 Teilnehmer beteiligt waren. Unter ihnen sei auch der rechtsextreme Itamar Ben-Gvir gewesen, Israels Minister für nationale Sicherheit, der die Polizei beaufsichtigt. Ben-Gvir, ein Siedler, fordere seit Langem die, wie er es nennt, Durchsetzung der «israelischen Souveränität» über die Al-Aqsa-Moschee. Während des Ansturms im Juli habe er erklärt:

«Seht euch an, was hier geschieht – Juden beten und fühlen sich hier wie die Eigentümer.»

Mustafa Abu Sway, ein Mitglied des Islamischen Waqf-Rates in Jerusalem, teilte mit, die Verstöße seien Teil eines Regierungsplans und keine vereinzelten Handlungen. Gegenüber MEE erklärte er:

«Diese Schändung, einschließlich des Einbringens von Gebetsbüchern in die Moschee, ist Teil der systematischen Aushöhlung dessen, was vom historischen Status quo an der gesegneten Al-Aqsa-Moschee noch übrig ist, wobei Itamar Ben-Gvir mit Zustimmung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu bestimmt, was vor Ort geschieht.»

Abu Sway fügte hinzu, dass die Regierung neben der zunehmenden jüdischen Präsenz an diesem Ort weiterhin strenge Beschränkungen für den Zugang der Palästinenser und die Arbeit des Waqf auferlege, der den Komplex verwaltet. Er stellte klar:

«Muslimische Gläubige werden am Betreten gehindert – auf den ersten Blick scheint dies willkürlich, spiegelt jedoch in Wirklichkeit eine systematische Politik wider.»

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Elon Musk will auf X Regierungen benennen, die Löschung von Beiträgen fordern

Transition News - 21. August 2026 - 0:01

Elon Musk hat bekannt gegeben, dass er auf seiner Social-Media-Plattform X die Sichtbarkeit von Regierungsanfragen zur Einschränkung oder Entfernung von Inhalten systematisch erhöhen wird.

Demnach werden künftig alle von staatlichen Behörden geforderten Inhaltsbeschränkungen den Nutzern direkt angezeigt, wodurch die weltweite Einmischung von Regierungen in die digitale Meinungsäußerung sichtbar gemacht wird.

Im Rahmen dieser Neuerung will X die Nutzer benachrichtigen, sobald eine Regierungsbehörde die Löschung bestimmter Beiträge oder die Einschränkung von Konten verlangt. Die Plattform plant, die jeweilige Regierungsbehörde, die die Aufforderung stellt, namentlich zu nennen und die von den Behörden angeführten Rechtsgrundlagen oder Begründungen anzugeben.

Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen darüber, wie Technologieplattformen die Einhaltung globaler Vorschriften mit der Meinungsfreiheit der Nutzer in Einklang bringen. Während Musk sich selbst als Verfechter der Meinungsfreiheit präsentiert, bearbeitet X weiterhin jährlich Zehntausende offizieller Löschanordnungen von Aufsichtsbehörden weltweit.

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Schweizerinnen, Schweizer: Bleibt euch treu! Bleibt neutral und souverän!

Transition News - 21. August 2026 - 0:00

Zur DNA von Herrn und Frau Schweizer gehört zentral ihre konsequente Neutralität. Die Schweizer Neutralität ist überhaupt das herausragendste, bewährteste, respektierteste, vielfach auch beneidete wie bewunderte Merkmal, das die Schweizer Bürgerinnen und Bürger rund um die Welt als solche auszeichnet, charakterisiert, prägt. Darauf sind Herr und Frau Schweizer auch sehr stolz. Es hebt sie von anderen Nationalitäten ab, und sie wollen gar nichts davon hören, weshalb sie das nun ohne ersichtlichen Grund aufgeben sollen. In den Krieg ziehen wäre für sie nur notfallmäßig denkbar, etwa im eigenen Verteidigungsfall, aber sicher nicht für andere oder zusammen mit anderen für deren Angelegenheiten, denn sie wollen nicht einsehen, wieso sie sinnlos für fremde Interessen ihr eigenes Leben riskieren oder gar ihre Familien opfern sollen.

Sie wollen einfach nicht als Nation sich parteiisch einmischen in Streitereien und Kriege anderer und dadurch als Kleinstaat plötzlich des einen vager Freund und des anderen sicherer Feind werden. Sie kennen und wollen nichts anderes als einfach dauerhaft neutral sein und dies von Herzen auch bleiben, auf alle Seiten hin, so wie schon seit Jahrhunderten, und wollen ihr Leben in Ruhe und Frieden weiterleben können. – Das ist meine Überzeugung.

Leider wurde dieses Bild der Schweiz durch die fragwürdige Schweizer Politik der letzten zwei oder drei Jahrzehnte zunehmend beschädigt und entsprechend international immer mehr in Frage gestellt.

Die vorliegende Neutralitätsinitiative greift auf die langjährig bewährten Elemente einer erfolgreichen Schweizer Neutralitätspolitik zurück. Sie kommt am 27. September zur Abstimmung. Sie würde unter anderem weitere Abschweifungen des Bundesrates ein für allemal stoppen und ihn erstmals per Verfassung für alle Zukunft verbindlich auf jenen Weg zurück zu einer verlässlichen und glaubwürdigen Neutralitätspolitik der Schweiz verpflichten, der seit mehr als zwei Jahrhunderten im großen Ganzen ungeschriebener Konsens war.

Dies nun an einer Volksabstimmung unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, ist eine einzigartige und historisch einmalige Chance, dessen sich jede Bürgerin und jeder Bürger bewusst sein muss. Damit wäre endlich auch Schluss mit immer neuen Versuchen, die Neutralität der Schweiz beliebig umzudeuten und damit auszuhöhlen, sie weiterhin den jeweils herrschenden Verhältnissen und Großmachtinteressen «flexibel» und unterwürfig anzupassen und dadurch als Land international weiter in die völlige Unglaubwürdigkeit bis Lächerlichkeit abzurutschen.

Der Bundesrat muss einsehen, dass er auf der politischen Weltbühne weder neben noch hinter die Großmächte gehört, wo er nebst Unterordnung nichts ausrichten kann. Die grundsätzlich neutrale Haltung der Schweiz ist keine Geiselhaft, sondern eine Befreiung, die alle Optionen nach allen Seiten jederzeit offen lässt. Darum soll der Bundesrat geeint und überzeugend hinter den Kulissen und gerade im Dienste aller mittels stiller Diplomatie sich weltweit zielgerichtet vermittelnd und friedensfördernd einsetzen.

Unsere Regierung soll wieder als glaubwürdiger, neutraler Brückenbauer wirken, die sich keiner Seite zurechnet. Mit deutlich über 100 Botschaften, rund 30 General- und weiteren Konsulaten sowie zahlreichen Missionen bei internationalen Organisationen, weiteren Kooperationsbüros usw. verfügt die kleine Schweiz über ein weltweites, sehr aktives Außennetz, das sie alles andere als isoliert dastehen lässt.

Die Neutralität ist ein Dienstleistungsangebot im Dienste und Interesse aller Nationen, auf das bisher allseits immer wieder gerne zurückgegriffen wurde. In der heutigen Welt voller Kriege tut das mehr denn je bitter Not. Und besonders dazu muss betont werden, dass gerade eine konsequente und überzeugende Neutralität der Schweiz zugleich weiterhin die Voraussetzungen darstellt, die die mehr denn je notwendigen und schwierigen Missionen des Roten Kreuzes und des IKRK weltweit im Dienste des humanitären Völkerrechts, und dies gerade und besonders in Kriegsgebieten, gewährleistet.

Zur Neutralität der Schweiz gehört zwingend ihre Souveränität. Diese grundsätzliche Einstellung entspricht ganz der intellektuellen und moralischen Haltung von Herrn und Frau Schweizer. Sie beobachten argwöhnisch und mit Missfallen die zunehmenden Kontrollversuche, die wachsende Intoleranz in den Medien und in der Gesellschaft und die Zunahme eines einheitlichen Denkens.

Sie wollen dabeibleiben, über alles offen reden und diskutieren zu können – auch und gerade öffentlich –, tolerant, respektiert, ernsthaft und geachtet verschiedene Meinungen zu haben und äußern zu können, ohne diskriminiert oder gar dafür bestraft zu werden. Sie wollen unzweifelhaft weiterhin frei, unabhängig, eigenständig – eben souverän – bleiben.

Mit anderen Worten: Sie wollen ihr verbrieftes Recht auf Meinungsäußerung ohne Einschränkungen oder Strafandrohungen weiterhin jederzeit leben können. Das gehört zu ihrer Geschichte, zu ihrem Wesen, es ist Teil ihrer Identität als Schweizerinnen und Schweizer. Sie sind sich gewohnt, andere Meinungen zu tolerieren, in ihrem Heimatland eigenständig zu denken, für ihr Gemeinwohl selbst entscheiden und entsprechend handeln zu können. Das macht ihre Heimat, die Schweiz, als Insel in einer Welt voller Kriege aus.

Herrn und Frau Schweizer ist es eine unannehmbare Vorstellung, dereinst vielleicht fremde Anweisungen oder gar Anordnungen aus dem Ausland untertänig, ungeprüft und unbesehen übernehmen zu müssen. Die neueren internationalen Entwicklungen, besonders in Europa, namentlich in der EU, zeigen leider in eine erschreckend andere Richtung.

Welches andere Volk auf dieser Welt kann wie die Menschen in der Schweiz noch immer selbst darüber entscheiden, wie viele Steuern es bezahlen will, wie viel Altersgeld es bekommen möchte und wie es sich als Staat in der Welt positionieren will? Es will als Volk weiterhin selbst über sein Schicksal entscheiden, will immer maßgebend mitreden können über Krieg und Frieden innerhalb seiner Grenzen und seine Rolle in der Welt. Nicht das Volk hat zu tun, was seine Regierung bestimmt, sondern das Volk gibt die politische Richtung vor, die die Schweizer Regierung umsetzen soll. Das ist echte, gelebte Demokratie.

Zur Wahrung dieser einmaligen Errungenschaften dienen unter anderem ein hohes Bildungsniveau und eine eigene, moderne, defensiv ausgerichtete Milizarmee. Wäre beispielsweise im Jahr 2022 das Volk befragt worden, ob die Schweiz gegen Russland Sanktionen ergreifen soll, bin ich überzeugt, hätte es bestimmt Nein gesagt.

Wieso ausgerechnet von all jenen vielen Ländern, die das Völkerrecht teils sogar regelmäßig brechen, wieso nun ausgerechnet gegen Russland – jenes Russland, dessen Zar vor über 200 Jahren maßgeblich dafür gesorgt hatte, dass der Schweiz als erstes Land dieser Welt der Status der immerwährenden und bewaffneten Neutralität zuerkannt wurde? Ausgerechnet dieses Russland und einzig dieses Land soll jetzt durch die kleine neutrale Schweiz sanktioniert werden, eine Großmacht, die für jegliche internationale Verhandlungen immer gerne auf den neutralen und sicheren Schweizer Boden gekommen ist?

Seit den 1990er Jahren haben allein schon die USA nach eigenen Angaben weltweit über 250 Kriege geführt, und gegenüber ausnahmslos allen dieser Kriege hat sich die Schweiz gehütet, einseitig Stellung zu beziehen oder gar Sanktionen zu ergreifen. Im Gegenteil, immer hat sie zu vermitteln und stets einer friedlichen Konfliktlösung den Weg zu ebnen versucht. Warum jetzt aber ausgerechnet Sanktionen gegen Russland? Damit hat die Schweiz entgegen ihrer langjährigen Tradition ihre Neutralität erstmals aufgegeben, was sowohl Präsident Biden öffentlich festgestellt hatte wie auch Präsident Putin, der verlauten ließ:

«Wir betrachten die Schweiz ab sofort nicht mehr als neutrales, sondern als ein Russland feindlich gesinntes Land!»

Unser Bundesrat hat die Glaubwürdigkeit der Schweizer Neutralität in der Welt schon empfindlich beschädigt. Es ist höchste Zeit zur vernünftigen Umkehr; die Schweiz muss sich besinnen!

Der Auftrag für die gewählten Volksvertreter in einer Demokratie besteht darin, den Volkswillen umzusetzen – nicht umgekehrt! Mit der eigenmächtigen Annäherung an die NATO und die EU sowie vor allem der willkürlich-flexiblen Auslegung der Neutralitätspolitik haben der Bundesrat und seine politischen Mitläufer bereits großen Schaden angerichtet und die Schweiz nicht nur betreffend Neutralität unsicherer gemacht und feige verraten.

Und es verdeutlicht nur die bundesrätlichen Verirrungen, wenn es der Außenminister, Bundesrat Cassis (FDP/TI), gefährlich findet, dass ihm sein willkürlicher «Handlungsspielraum» mit der Annahme der Initiative künftig deutlich eingeschränkt und wieder auf den bewährten politischen Weg der Schweizer Politik zurückgeführt würde – «gefährlich» für ihn ja, aber keinesfalls für die Schweiz, im Gegenteil!

Geben wir als Volk mit der Annahme der Neutralitätsinitiative unseren politischen Vertretern jene Leitplanken zurück, die sie verloren haben. Und wenn der Bundesrat als wegweisende Exekutive nicht zur längst bewährten Tradition ihrer konsequenten und überzeugend gelebten Neutralität zurückfindet, wenn ihm der Mut fehlt, ohne Wenn und Aber für die glaubwürdig neutrale, unabhängige und eigenständig-souveräne Schweiz einzustehen, ist er seines Amtes nicht mehr würdig und soll zurücktreten.

Wir Schweizerinnen und Schweizer brauchen Politiker, die sich den starken, vereinnahmenden Kräften von EU und Großmächten mutig und bedacht entgegenstellen und sich dem Volksvertrauen würdig erweisen können. Bleiben wir uns als echte, aufrechte, neutrale und souveräne Schweizerinnen und Schweizer treu. Es gibt nur eine wahre Schweiz: Ja zur Neutralitätsinitiative am 27. September!

Kurt Scherrer ist Mitglied der Bewegung für Neutralität (bene.swiss).

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Zeynep Alpboğa droht Abschiebung aus Deutschland in die Türkei

Der seit über 20 Jahren in Bielefeld lebenden Kurdin Zeynep Alpboğa droht die Abschiebung in die Türkei. Die 55-Jährige wurde am Donnerstagfrüh bei einer Razzia in ihrer Wohnung festgenommen. Nach Angaben ihrer Familie ist für den 26. August bereits ein Flug nach Istanbul vorgesehen.

Die Polizei drang mit vermummten Einsatzkräften in Alpboğas Wohnung ein. Während der Razzia wurden die Mobiltelefone von Familienangehörigen beschlagnahmt und diese über Stunden daran gehindert, Kontakt nach außen aufzunehmen. Alpboğa wurde anschließend zum Polizeipräsidium Bielefeld gebracht. Ihre Überstellung in eine Abschiebehafteinrichtung wird erwartet.

Kurdisches Engagement im Fokus der Behörden

Gegen Alpboğa liefen bereits seit längerer Zeit Ermittlungen im Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit im Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrum in Bielefeld. Ihr dortiges Engagement wurde zum Gegenstand behördlicher Verfahren. In deren Folge wurde ihr Aufenthaltsrecht entzogen. Alpboğa stammt aus Nisêbîn (tr. Nusaybin) in Nordkurdistan und lebt seit 22 Jahren in Deutschland. Nun soll sie nach Istanbul abgeschoben werden.

Familie warnt vor Inhaftierung in der Türkei

In der Türkei sind nach Angaben der Familie weiterhin Gerichtsverfahren gegen Alpboğa anhängig. Bei einer Abschiebung bestehe deshalb die konkrete Gefahr, dass sie unmittelbar nach ihrer Ankunft festgenommen und inhaftiert wird. Die Familie ruft Menschenrechts- und Rechtshilfeorganisationen sowie die Öffentlichkeit dazu auf, sich mit Zeynep Alpboğa zu solidarisieren und gegen ihre Abschiebung aktiv zu werden. Ziel sei es, die für den 26. August geplante Rückführung in die Türkei zu verhindern.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52375 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/munchen-polizei-schiesst-auf-14-jahrigen-schuler-52471 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52085

 

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Mazlum Abdi: Integration der Institutionen tritt in neue Phase

Der Oberkommandierende der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Mazlum Abdi, hat eine neue Phase bei der Umsetzung des Abkommens mit der syrischen Übergangsregierung in Damaskus angekündigt. Nach den bisherigen Schritten zur Integration der militärischen, sicherheitspolitischen und administrativen Institutionen Nord- und Ostsyriens soll sich der Schwerpunkt zunehmend auf die politische Auseinandersetzung um die künftige Ordnung Syriens verlagern.

Abdi äußerte sich am Donnerstagabend bei den Feierlichkeiten zum 100. Jahrestag der Gründung der Stadt Qamişlo. Tausende Menschen kamen dazu im Azadî-Park zusammen. Neben Vertreter:innen der QSD und der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) nahm auch eine Delegation der Übergangsregierung teil.

Qamişlo steht für die Vielfalt der Cizîrê

In seiner Rede ging Abdi zunächst auf die Geschichte der Stadt ein. Qamişlo repräsentiere die verschiedenen Bevölkerungsgruppen der Cizîrê und eine mehr als hundertjährige Geschichte gemeinsamen Lebens. Während der Baath-Herrschaft sei diese Vielfalt durch chauvinistische Arabisierungspolitik und Eingriffe in die demografische Struktur angegriffen worden. Seit 15 Jahren kämpfe die Selbstverwaltung gegen die Folgen dieser Politik und für die Wiederherstellung der Identität der Region.

 


Die vergangenen Jahre seien zugleich von Krieg und schweren Angriffen geprägt gewesen. Die Bevölkerung habe sich dagegen verteidigt und eigene Strukturen aufgebaut. Aus diesem Widerstand seien auch die QSD hervorgegangen. „Die QSD wurden durch den Widerstand des Volkes aufgebaut“, erklärte Abdi. Er gedachte der Kämpfer:innen, die bei der Verteidigung der Region ihr Leben verloren haben, und würdigte den Widerstand der Bevölkerung in den vergangenen 15 Jahren.

„Ab heute beginnt eine neue Phase“

Mit dem Sturz des Baath-Regimes habe sich die politische Ausgangslage grundlegend verändert, sagte Abdi weiter. Auf Grundlage des im Januar geschlossenen Abkommens zwischen den QSD und der islamistischen Führung in Damaskus gehe es nun darum, die in Nord- und Ostsyrien aufgebauten Institutionen in eine neue staatliche Ordnung einzubringen. Die Strukturen der DAANES sollen dabei ihre Identität und die in den vergangenen Jahren erkämpften Errungenschaften bewahren. „Die Phase der Integration der militärischen, sicherheitspolitischen und administrativen Institutionen in die staatlichen Institutionen ist abgeschlossen. Ab heute beginnt eine neue Phase“, sagte Abdi.

Rechte müssen in der Verfassung garantiert werden

In der kommenden Zeit werde die politische Arbeit daher intensiviert. Ziel sei es, die legitimen Rechte der Kurd:innen und aller anderen Bevölkerungsgruppen Syriens in der neuen Verfassung zu verankern und dauerhaft abzusichern. Qamişlo könne künftig eine wichtige Rolle als Zentrum von Kultur, Politik und gesellschaftlicher Vielfalt einnehmen, so der QSD-Generalkommandant. Abdi rief die verschiedenen Bevölkerungsgruppen dazu auf, gemeinsam an einer friedlichen Zukunft zu arbeiten.

Die Jubiläumsfeier wurde von Musik, Tanz und einem Dokumentarfilm über die hundertjährige Geschichte Qamişlos begleitet. Zudem wurden Persönlichkeiten und Schriftsteller:innen der Stadt geehrt.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52460 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwei-kampfer-der-brigade-von-qamislo-bei-bewaffnetem-angriff-getotet-52419 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52414
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Hatimoğulları: Politische Gefangene müssen freigelassen werden

Die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, hat die Freilassung politischer Gefangener und ein Ende der Justizoperationen gegen Oppositionelle und gewählte Politiker:innen gefordert. Nach einem Gefängnisbesuch in Silivri erklärte sie, die Verabschiedung des Rahmengesetzes könne zwar den Weg für eine umfassende Demokratisierung öffnen, müsse nun aber durch konkrete politische und rechtliche Schritte ergänzt werden.

Hatimoğulları besuchte gemeinsam mit dem DEM-Abgeordneten Hüseyin Olan den ESP-Vorsitzenden und früheren HDP-Abgeordneten Murat Çepni, den ehemaligen Bürgermeister von Wan (tr. Van), Bekir Kaya, sowie den politischen Gefangenen Nasrullah Kuran. Im Mittelpunkt der Gespräche standen das am 10. August verabschiedete Rahmengesetz und die nächsten Schritte im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft.

Anlass des Besuchs war zugleich der 200. Tag seit der großangelegten Polizeioperation gegen die Sozialistische Partei der Unterdrückten (ESP) vom 3. Februar. Damals waren gegen 110 Menschen Festnahmeanordnungen erlassen und über 80 Sozialist:innen inhaftiert worden. Nach Angaben Hatimoğulları befinden sich 48 von ihnen weiterhin in Haft, darunter Çepni, die stellvertretende ESP-Vorsitzende Sezin Uçar, DEM-Frauenkoordinationsmitglied Fatma Çelik und der Vorsitzende der Gewerkschaft Limter-Iş, Ileri Devrim Yurtsever.

„Warum sind Sozialist:innen im Gefängnis?“

Hatimoğulları stellte die Verfahren gegen die ESP-Mitglieder in einen größeren Zusammenhang politischer Repression. Die Gefängnisse in der Türkei seien mit Menschen gefüllt, die wegen ihrer politischen Überzeugungen, ihrer Meinungsfreiheit und ihres Rechts auf demokratischen Protest verfolgt würden. Sie erinnerte unter anderem an das Engagement von Sozialist:innen gegen Feminizide, Armut und Ausbeutung, an die Solidarität mit den Samstagsmüttern sowie an den Kampf für die Aufklärung politischer Massaker.

 


Auch die Anschläge der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf sozialistische und oppositionelle Bewegungen seien Teil dieser Geschichte. Beim Massaker von Pirsûs (Suruç) am 20. Juli 2015 wurden 33 überwiegend junge Sozialist:innen ermordet, die beim Wiederaufbau von Kobanê helfen wollten. Beim IS-Anschlag auf eine Friedenskundgebung am 10. Oktober 2015 in Ankara starben mehr als hundert Menschen. „Heute werden Menschen strafrechtlich verfolgt, die sich gegen genau diese Gewalt und für eine politische Lösung der kurdischen Frage eingesetzt haben“, kritisierte Hatimoğulları. So werde dem stellvertretenden ESP-Vorsitzenden Uğur Ok unter anderem die Forderung vorgehalten, „die kurdische Frage müsse durch einen gerechten und demokratischen Frieden gelöst werden“.

„Das Gesetz allein wird die Türkei nicht demokratisieren“

Vor diesem Hintergrund misst Hatimoğulları dem neuen Rahmengesetz Bedeutung bei. Das Parlament hatte es mit breiter Mehrheit verabschiedet. Die DEM-Partei betrachtet es als ersten gesetzlichen Schritt zur Überwindung einer Politik, die die kurdische Frage jahrzehntelang ausschließlich unter dem Begriff des „Terrorismus“ behandelt hat. „Heute sprechen wir über Frieden“, sagte Hatimoğulları. Gleichzeitig werde verhandelt und für Demokratie gekämpft. Beides gehöre zusammen. „Wir wissen, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes allein die Türkei nicht demokratisieren wird. Aber es kann der Demokratisierung die Türen weit öffnen. Deshalb messen wir diesem Gesetz Bedeutung bei.“ Gerade daraus ergebe sich jedoch die Notwendigkeit weiterer Schritte. Ein Friedensprozess könne nicht glaubwürdig voranschreiten, während weiterhin zahlreiche Politiker:innen, Aktivist:innen, Intellektuelle und Journalist:innen inhaftiert seien.

Forderung nach Freilassung in Kobanê- und Gezi-Verfahren

Hatimoğulları verwies insbesondere auf die weiterhin inhaftierten früheren HDP-Vorsitzenden Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş sowie weitere Politiker:innen, die im Kobanê-Verfahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Während ihres Besuchs sei sie in Silivri zudem mehreren Gefangenen begegnet, die im Zusammenhang mit dem Gezi-Verfahren inhaftiert sind. Hatimoğulları nannte Osman Kavala, Can Atalay, Çiğdem Mater und Tayfun Kahraman. „In einer Phase, in der ein Friedens- und Demokratisierungsprozess begonnen hat und der Dialog fortgesetzt wird, müssen als Schritte des guten Willens die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unverzüglich umgesetzt und sämtliche Gefangenen aus den Kobanê- und Gezi-Verfahren freigelassen werden“, forderte sie.

Justiz als Instrument politischer Abrechnung

Parallel zu Hatimoğullarıs Gefängnisbesuch fand in Silivri eine Gerichtsverhandlung gegen den abgesetzten Istanbuler Oberbürgermeister Ekrem Imamoğlu statt. Auch darauf ging die DEM-Vorsitzende ein. „Die Justizoperationen gegen Politiker:innen und gewählte Vertreter:innen müssen sofort beendet werden“, sagte Hatimoğulları. Solange diese Praxis fortgesetzt werde, sei es „nahezu unmöglich, von einem Demokratisierungsprozess zu sprechen“. Das gelte ebenso für die Zwangsverwaltung von oppositionsregierten Kommunen. Die gesetzliche Grundlage für die Einsetzung staatlicher Zwangsverwalter müsse aufgehoben und gewählte Bürgermeister:innen müssten wieder in ihre Ämter eingesetzt werden.

Hatimoğulları betonte zugleich, dass strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Kommunalpolitiker:innen untersucht werden könnten. Wenn Korruptionsvorwürfe bestünden, solle eine parlamentarische Kommission die Kommunen aller Parteien untersuchen – einschließlich jener der Regierungsparteien und der DEM-Partei. Was sie ablehne, sei die selektive politische Instrumentalisierung der Justiz: „Die Justizkeule hat inzwischen eine sehr wichtige Funktion bei der politischen Abrechnung übernommen.“ Gewählte Politiker:innen müssten deshalb grundsätzlich in Freiheit vor Gericht stehen.

Freiheit würde „Geist des Prozesses“ stärken

Zum 200. Tag der Operation gegen die ESP erneuerte Hatimoğulları insbesondere die Forderung nach Freilassung der noch inhaftierten Parteimitglieder. „Die Freiheit unserer Genoss:innen und der anderen politischen Gefangenen wäre genau ein solcher Schritt, der den Geist dieses Prozesses voranbringen und stärken würde“, sagte sie. Verhandlungen und gesellschaftlicher Kampf seien dabei keine Gegensätze. Die DEM-Partei werde ihre Gespräche fortsetzen und gleichzeitig gemeinsam mit demokratischen, sozialistischen und verbündeten Kräften den politischen Kampf ausweiten. „Solange politische Gefangene in diesem Land inhaftiert sind, solange Intellektuelle, Schriftsteller:innen und Journalist:innen zwischen den kalten Mauern der Gefängnisse sitzen, können wir in der Türkei nicht von wirklicher Demokratie und einem wirklichen Demokratisierungsprozess sprechen.“

Öcalans Rolle bei der Neuaufstellung der DEM

Nach ihrer Erklärung wurde Hatimoğulları auch zur künftigen Rolle des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan und zu dessen möglichem Einfluss auf die angekündigte Neuaufstellung der DEM-Partei befragt. Öcalans Rolle im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sei „sehr groß“, erklärte sie. Als Initiatoren des gegenwärtigen Prozesses nannte Hatimoğulları MHP-Chef Devlet Bahçeli und Abdullah Öcalan. Öcalans Beitrag zur bisherigen Entwicklung bezeichnete sie als „wichtig und historisch“. Mit der Entscheidung der kurdischen Freiheitsbewegung, die bewaffnete Phase zu beenden und den demokratisch-politischen Kampf zu stärken, veränderten sich auch die Voraussetzungen für die Politik in der Türkei. Die DEM-Partei habe bereits angekündigt, sich in diesem Zusammenhang neu aufzustellen. „Die Ansichten und Bewertungen, die Herr Öcalan zu diesem Prozess der Neuaufstellung einbringen wird, werden äußerst wertvoll sein“, sagte Hatimoğulları.

Breiteres Bündnis für demokratische Politik

Dabei gehe es nicht allein um organisatorische Veränderungen innerhalb der Partei. Hatimoğulları verwies auf Öcalans Vorstellungen für eine breitere demokratische Politik, in der unterschiedliche gesellschaftliche und politische Kräfte gemeinsame Handlungsräume schaffen. Sie nannte sozialistische und linke Kräfte ebenso wie die Frauen- und Ökologiebewegung, Alevit:innen und religiöse gesellschaftliche Gruppen, die sich gegen das kapitalistische System positionieren. Die DEM-Partei verstehe sich bereits heute als ein solcher gemeinsamer politischer Raum. Unter Bedingungen, in denen die Waffen vollständig schweigen und demokratische Politik an Bedeutung gewinnt, könne dieses Bündnis nach Einschätzung Hatimoğullarıs jedoch erheblich breiter werden. „Wir glauben, dass dieser Raum dort, wo die Waffen schweigen, wesentlich stärker und umfassender sein und viel größere gesellschaftliche Teile erreichen wird“, erklärte sie. Für die weitere Neuaufstellung sei die Partei offen für unterschiedliche Vorschläge und Diskussionen.

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Das Glashaus

Da ist das Unbehagen. Das große Warten. Auf irgendwen und irgendwas. Es wächst irgendwie. Tag für Tag. Manche berichten schon seit fünfzehn Jahren von ihrer Beklemmung, andere erst seit kurzem. Wer in seinen Alltagsritualen noch fest verankert, gesund und einigermaßen sorgenfrei ist, spürt das Unbehagen trotzdem. Man stört sich dann am Unbehagen der anderen, das […]

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BSG: Pflegekinder ab 15 dürfen keine Sozialhilfe mehr beziehen

Das Bundessozialgericht hat im August 2026 ein wichtiges Urteil zur Sozialhilfe für minderjährige Pflegekinder korrigiert. Eine erwerbsfähige Jugendliche kann ab ihrem 15. Geburtstag keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII verlangen, wenn sie dem Grunde nach in das Leistungssystem des SGB II fällt.

Damit widerspricht das Bundessozialgericht in einem entscheidenden Punkt dem Landessozialgericht Thüringen. Gleichzeitig stärkt das BSG jedoch die Rechte jüngerer Pflegekinder: Vor dem 15. Geburtstag kann das Sozialamt einen individuellen Bedarf nach den tatsächlichen Kosten der Unterbringung in einer Pflegefamilie berücksichtigen. (Volltext liegt noch nicht vor Az. B 8 SO 3/25 R).

Pflegekind verlangte höhere Sozialhilfe

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine minderjährige Klägerin, die in einer Pflegefamilie lebte. Die Jugendliche verlangte höhere Hilfe zum Lebensunterhalt.

Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob das Sozialamt bei einem minderjährigen Pflegekind lediglich pauschale Regelsätze ansetzen darf oder die tatsächlichen Kosten der Unterbringung in der Pflegefamilie berücksichtigen muss.

Das Landessozialgericht Thüringen hatte der Klägerin grundsätzlich einen weitergehenden Anspruch zugesprochen. Es vertrat die Auffassung, dass auch eine minderjährige und erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Vollendung des 15. Lebensjahres Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten könne.

Genau diesen Punkt korrigierte das Bundessozialgericht.

Ab dem 15. Geburtstag greift der Ausschluss nach § 21 SGB XII

Das BSG stellte klar, dass das Landessozialgericht den Leistungsausschluss aus § 21 Satz 1 SGB XII nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Nach dieser Vorschrift erhalten Personen grundsätzlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wenn sie als Erwerbsfähige dem Grunde nach dem Leistungssystem des SGB II zugeordnet sind.

Bei Minderjährigen spielt deshalb der 15. Geburtstag eine entscheidende Rolle. Das SGB II betrachtet Personen grundsätzlich ab Vollendung des 15. Lebensjahres als erwerbsfähig, wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Für die Klägerin bedeutete das: Ab ihrem 15. Geburtstag konnte sie keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII beanspruchen.

Das bedeutet nicht, dass Pflegekinder ab 15 ohne Leistungen bleiben

Der Leistungsausschluss führt allerdings nicht dazu, dass ein bedürftiges Pflegekind ab dem 15. Geburtstag grundsätzlich ohne existenzsichernde Leistungen dasteht.

Das Urteil betrifft hingegen die Abgrenzung zwischen zwei Leistungssystemen. Wer als erwerbsfähige Person dem Grunde nach unter das SGB II fällt, kann grundsätzlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII verlangen.

Betroffene müssen deshalb prüfen, welcher Leistungsträger nach dem 15. Geburtstag zuständig ist. Entscheidend bleibt die richtige Zuordnung zum zuständigen Leistungssystem.

Vor dem 15. Geburtstag bleibt ein höherer Sozialhilfeanspruch möglich

In einem zweiten wichtigen Punkt gab das BSG dem Sozialhilfeträger jedoch nicht einfach Recht. Für den Zeitraum vor Vollendung des 15. Lebensjahres konnte das Bundessozialgericht nicht abschließend entscheiden, ob die Klägerin höhere Hilfe zum Lebensunterhalt beanspruchen kann.

Hier spielt § 27a Absatz 5 SGB XII eine zentrale Rolle. Die Vorschrift erlaubt eine individuelle Bedarfsfestsetzung für Minderjährige, die in einer anderen Familie untergebracht sind.

Nach Auffassung des BSG erfüllte die Klägerin diese Voraussetzung grundsätzlich. Sie lebte in einer „anderen Familie“ im Sinne dieser Vorschrift. Damit bestätigte das Bundessozialgericht einen für Pflegefamilien wichtigen Teil der Vorentscheidung.

Jugendamt muss Unterbringung nicht ausdrücklich angeordnet haben

Besonders wichtig ist die Aussage des BSG zur Art der Unterbringung. Das Bundessozialgericht stellte klar, dass es für § 27a Absatz 5 SGB XII nicht entscheidend auf eine bestimmte Entscheidung des Jugendamtes ankommt. Die Klägerin lebte nach Auffassung des Gerichts in einer anderen Familie im Sinne der gesetzlichen Regelung.

Damit kann ein Anspruch nicht allein daran scheitern, dass das Jugendamt die Unterbringung nicht in einer bestimmten Form angeordnet oder veranlasst hat.

Gerade bei Pflege durch Verwandte hat dies erhebliche Bedeutung. Das Sozialamt muss die tatsächliche Lebenssituation betrachten und darf den Anspruch nicht wegen formaler Fragen ablehnen.

BSG konnte Höhe der Sozialhilfe noch nicht bestimmen

Trotzdem sprach das Bundessozialgericht der Klägerin nicht unmittelbar einen bestimmten höheren Betrag zu. Das BSG konnte anhand der bisherigen Feststellungen nicht beurteilen, welche tatsächlichen Kosten für die Unterbringung in der Pflegefamilie entstanden waren.

Deshalb verwies das Bundessozialgericht den Rechtsstreit an das Landessozialgericht zurück. Dieses muss nun die Kosten der Unterbringung ermitteln und anschließend prüfen, ob der Klägerin für den Zeitraum vor ihrem 15. Geburtstag höhere Sozialhilfe zustand.

Pauschalen reichen bei Pflegekindern nicht immer aus

Für Sozialämter enthält die Entscheidung damit eine wichtige Vorgabe. Bei einem minderjährigen Kind in einer Pflegefamilie dürfen die Behörden vor dem maßgeblichen Alterswechsel nicht automatisch davon ausgehen, dass ein pauschaler Regelbedarf sämtliche Bedürfnisse abdeckt.

§ 27a Absatz 5 SGB XII ermöglicht ausdrücklich eine individuelle Betrachtung. Wenn tatsächliche und angemessene Kosten entstehen, muss der Sozialhilfeträger diese Kosten bei der Bedarfsprüfung berücksichtigen.

Der Träger darf prüfen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und ob sie angemessen ausfallen. Er darf die individuelle Prüfung aber nicht durch eine starre Pauschale ersetzen.

Der 15. Geburtstag kann den zuständigen Leistungsträger ändern

Für Betroffene zeigt das Urteil zugleich eine Besonderheit des Sozialrechts: Ein Geburtstag kann darüber entscheiden, welches Sozialgesetzbuch für existenzsichernde Leistungen gilt.

Bei einem erwerbsfähigen minderjährigen Pflegekind kann mit Vollendung des 15. Lebensjahres der Ausschluss des § 21 Satz 1 SGB XII greifen. Dann scheidet die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII grundsätzlich aus, weil das SGB II für erwerbsfähige Personen Vorrang hat.

Vor dem 15. Geburtstag kann dagegen das Sozialamt für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig sein. In diesem Zeitraum kann § 27a Absatz 5 SGB XII bei einer Unterbringung in einer anderen Familie eine individuelle Bedarfsberechnung ermöglichen.

Pflegefamilien sollten deshalb genau prüfen, für welchen Zeitraum ein Bescheid gilt. Ein Anspruch kann sich durch das Erreichen der Altersgrenze rechtlich grundlegend verändern.

Was Pflegefamilien aus dem BSG-Urteil mitnehmen sollten

Das Urteil enthält für Pflegefamilien zwei unterschiedliche Botschaften. Einerseits begrenzt das BSG den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für erwerbsfähige Jugendliche ab dem 15. Geburtstag deutlich. Andererseits bestätigt es, dass jüngere Pflegekinder in einer anderen Familie einen individuell berechneten Bedarf geltend machen können.

Besonders wichtig bleibt dabei der Nachweis der tatsächlichen Unterbringungskosten. Wer einen höheren Bedarf verlangt, sollte deshalb nachvollziehbar darlegen können, welche Kosten tatsächlich für das Pflegekind entstehen.

Auch die Frage nach dem richtigen Leistungsträger spielt eine zentrale Rolle. Lehnt das Sozialamt Leistungen allein wegen des 15. Geburtstags ab, sollten Betroffene prüfen, ob stattdessen Ansprüche nach dem SGB II bestehen.

FAQ: Die drei wichtigsten Fragen Bekommen Pflegekinder ab 15 keine Sozialhilfe mehr?

Erwerbsfähige Pflegekinder können ab Vollendung des 15. Lebensjahres von der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ausgeschlossen sein, wenn sie dem Grunde nach unter das SGB II fallen.

Kann das Sozialamt vor dem 15. Geburtstag die tatsächlichen Kosten der Pflegefamilie übernehmen?

Ja, ein höherer individueller Bedarf kann nach § 27a Absatz 5 SGB XII infrage kommen. Das Sozialamt beziehungsweise das Gericht muss dafür die tatsächlichen Unterbringungskosten ermitteln und ihre Angemessenheit prüfen.

Muss das Jugendamt die Unterbringung ausdrücklich angeordnet haben?

Nein. Das BSG stellte klar, dass die Anwendung von § 27a Absatz 5 SGB XII nicht von einer bestimmten Entscheidung des Jugendamtes abhängt.

Quellenverzeichnis

Bundessozialgericht, Urteil vom 6. August 2026, Az. B 8 SO 3/25 R, Verhandlungsinformation des 8. Senats: (BSG)
Tacheles Sozialhilfe e. V., Rechtsprechungsticker KW 32/2026, Zusammenfassung des BSG-Urteils vom 6. August 2026: (Tacheles Sozialhilfe)
Gegen-Hartz.de, „Sozialhilfe: Pauschale statt Bedarf – Gerichte kippen die Praxis der Sozialämter“, Bericht zur Vorinstanz LSG Thüringen, Az. L 8 SO 210/24: (gegen-hartz.de)

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Aus für die Rente mit 63: So können Arbeitnehmer dennoch früher aussteigen

Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ könnte verschwinden. Trotzdem können Beschäftigte ihren letzten Arbeitstag unter Umständen deutlich vor den gesetzlichen Rentenbeginn legen. Ein Wertguthaben macht das möglich. Beschäftigte sparen dabei Teile ihres Lohns oder Arbeitszeit an und nutzen das Guthaben später für eine bezahlte Freistellung.

Rentenkommission will die bisherige Regel abschaffen

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu streichen. Heute können Versicherte nach 45 Versicherungsjahren früher ohne Abschläge in Rente gehen.

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Kommission prüfen und in eine Rentenreform überführen. Der Gesetzgeber hat die Abschaffung jedoch noch nicht beschlossen. Deshalb steht auch noch nicht fest, welche Jahrgänge neue Regeln treffen und welche Übergangsfristen gelten könnten.

Wer seinen früheren Ausstieg nicht allein von der gesetzlichen Rente abhängig machen will, kann schon heute ein Wertguthaben nutzen.

So funktioniert ein Wertguthaben

Beschäftigte können zum Beispiel Teile ihres Bruttolohns, Sonderzahlungen oder vergütete Überstunden in ein Wertguthaben einzahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren dafür ein entsprechendes Modell.

Später zahlt der Arbeitgeber das angesparte Guthaben während einer Freistellung als Arbeitsentgelt aus. Der Beschäftigte arbeitet in dieser Zeit nicht mehr, bleibt aber im Arbeitsverhältnis und grundsätzlich auch sozialversichert.

Das Bundesarbeitsministerium nennt ausdrücklich den Übergang in den Ruhestand als möglichen Zweck. Auf diese Weise können Beschäftigte ihren letzten Arbeitstag vor den eigentlichen Rentenbeginn ziehen.

Denkbeispiel: Manuela aus Schwerin hört mit 63 auf zu arbeiten

Manuela aus Schwerin verdient vor ihrer Freistellung durchschnittlich 4.000 Euro brutto im Monat. Über mehrere Jahre spart sie gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber genügend Wertguthaben an.

Nehmen wir an, Manuela kann ihre gesetzliche Altersrente erst mit 64 beziehen. Sie möchte aber schon mit 63 nicht mehr arbeiten.

Deshalb vereinbart sie eine zwölfmonatige Freistellung. In dieser Zeit zahlt ihr Arbeitgeber aus dem Wertguthaben monatlich 2.800 Euro brutto. Manuela arbeitet nicht mehr, bleibt aber weiterhin angestellt.

Die 2.800 Euro entsprechen 70 Prozent ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes. Damit liegt die Zahlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das Bundesarbeitsministerium akzeptiert während der Freistellung grundsätzlich ein Entgelt zwischen 70 und 130 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der vergangenen zwölf Monate.

Mit 64 endet Manuelas Freistellung. Anschließend beantragt sie ihre Altersrente. Ihr letzter tatsächlicher Arbeitstag lag damit bereits ein Jahr früher.

Die Zahlen dienen nur als Beispiel. Wie viel Guthaben jemand braucht, hängt unter anderem vom Einkommen, von den Sozialabgaben und von der konkreten Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab.

Steuern und Sozialabgaben fallen später an

Wer Teile des Bruttolohns in ein Wertguthaben einzahlt, versteuert diese Beträge zunächst nicht. Auch die Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Ansparphase noch nicht auf die zurückgelegten Beträge an.

Erst wenn der Arbeitgeber das Guthaben während der Freistellung auszahlt, führt er Steuern und Sozialabgaben ab. Dadurch bleibt der Beschäftigte auch während dieser Phase grundsätzlich sozialversichert.

Zum Wertguthaben gehören außerdem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die auf das angesparte Arbeitsentgelt entfallen.

Ohne Arbeitgeber funktioniert das Modell nicht

Beschäftigte können ein Wertguthaben nicht einseitig verlangen. Das Bundesarbeitsministerium stellt klar, dass kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Auch bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben erhalten bleiben. Der neue Arbeitgeber darf es übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beschäftigte das Guthaben auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen.

Für eine solche Übertragung verlangt die Deutsche Rentenversicherung 2026 eine Mindesthöhe von 23.730 Euro einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.

Das Wertguthaben ersetzt keine gesetzliche Rente

Manuela aus dem Beispiel bezieht mit 63 noch keine Altersrente. Sie finanziert stattdessen ihren vorgezogenen Ausstieg mit zuvor angespartem Arbeitsentgelt.

Genau darin liegt der Vorteil: Auch wenn der Gesetzgeber die bisherige Altersrente für besonders langjährig Versicherte einschränkt oder abschafft, kann ein ausreichend hohes Wertguthaben die Zeit zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Rentenbeginn überbrücken.

FAQ: Vorzeitiger Ruhestand und Wertguthaben Kann ich mit einem Wertguthaben früher aufhören zu arbeiten?

Ja. Beschäftigte können das Guthaben gezielt für eine Freistellung vor dem Rentenbeginn nutzen. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

Muss mein Arbeitgeber ein Wertguthaben anbieten?

Nein. Das Gesetz gibt Beschäftigten keinen allgemeinen Anspruch darauf. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf ein entsprechendes Modell einigen.

Hat der Gesetzgeber die Rente mit 63 bereits abgeschafft?

Nein. Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Abschaffung, aber der Gesetzgeber hat noch keine endgültige Neuregelung beschlossen.

Quellenverzeichnis

Frankfurter Rundschau: „Aus für Rente mit 63 trifft jeden dritten Neurentner – wer jetzt handelt, kann trotzdem früher raus“, 19. Juli 2026.
Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen und FAQ zu Wertguthaben.
Deutsche Rentenversicherung: Informationen zu Wertguthaben, Stand 2026.

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Die Wahrheiten hinter dem ständigen Waldbrand-Alarm

Die Waldbrände in Mittelmeerraum sorgten diesen Sommer für grosse Schlagzeilen. Doch Europas Wälder brennen im langfristigen Vergleich keineswegs häufiger. Ihre Fläche ist sogar deutlich gewachsen. Die Umweltpolitik der EU könnte aber zu mehr Bränden führen.

Von Peter Panther

Grosse Waldbrände haben in diesem Sommer für dramatische Schlagzeilen gesorgt. Vor allem aus Frankreich, Spanien und Griechenland wurden verheerende Feuersbrünste gemeldet. Schnell ist dabei der Klimawandel als Hauptschuldiger ausgemacht. Je heisser und trockener es werde, desto häufiger und heftiger würden die Waldbrände.

Doch stimmt diese Vorstellung überhaupt? Ein Blick auf die langfristigen Daten ergibt ein deutlich differenzierteres Bild. Gerade für die europäischen Mittelmeergebiete, die traditionell am stärksten von Waldbränden betroffen sind, gibt es keine Entwicklung zu immer mehr verbrannter Fläche. Die Europäische Umweltagentur (EEA) hält fest, dass die verbrannte Fläche in den fünf wichtigsten Mittelmeerländern – Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien – seit 1980 sogar leicht zurückgegangen ist. Die jährlichen Schwankungen sind allerdings enorm. 2017 war zum Beispiel ein extremes Brandjahr, während 2018 die geringste verbrannte Fläche seit Beginn der Aufzeichnungen brachte.

Auch die von der Statistikplattform «Our World in Data» ausgewerteten Satellitendaten zeigen für Europa zwischen 2002 und 2024 eine rückläufige Entwicklung der jährlich verbrannten Fläche. Dabei geht es nicht nur um Wald, sondern um sämtliche von Bränden betroffenen Vegetationsflächen.

Bessere Prävention und wirksamere Brandbekämpfung

Das bedeutet nicht, dass die Waldbrandgefahr gesunken wäre. Im Gegenteil: Die meteorologischen Bedingungen für Feuer haben sich in Europa in der Tat verschlechtert. Trotzdem konnte die tatsächlich verbrannte Fläche langfristig reduziert werden. Die EEA führt dies unter anderem auf bessere Prävention und wirksamere Brandbekämpfung zurück.

Noch interessanter wird es, wenn man nicht nur fragt, wie viel Wald jedes Jahr abbrennt, sondern wie viel Wald überhaupt vorhanden ist. Denn hier zeigt sich ein Trend, der kaum zum Bild des europäischen Waldes passt, der angeblich vor der Vernichtung steht: Die Waldfläche ist in den vergangenen Jahrzehnten vielmehr massiv gewachsen.

Besonders deutlich ist dies in den fünf europäischen Mittelmeerländern Frankreich, Spanien, Portugal, Italien und Griechenland. Nach den Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) stieg deren Waldfläche zwischen 1990 und 2020 um rund 10,5 Millionen Hektar auf 53 Millionen Hektar – ein Zuwachs von rund 25 Prozent.

Besonders eindrücklich ist die Entwicklung in Spanien: Dort nahm die Waldfläche in diesem Zeitraum von 13,9 auf 18,6 Millionen Hektar zu – ein Plus von 34 Prozent. Italien legte um 26 Prozent zu, Frankreich um 22 Prozent und Griechenland um 15 Prozent. Nur in Portugal blieb die Waldfläche ungefähr konstant.

37 Prozent mehr Wald in Europa seit 1950

Auch in Europa insgesamt ist die Entwicklung positiv. Nach Angaben des «European Forest Institute» nahm die Waldfläche der EU zwischen 1990 und 2020 um rund 14 Millionen Hektar auf etwa 145 Millionen Hektar zu. Seit 1950 beträgt der Zuwachs sogar 37 Prozent. Während uns also jeden Sommer Bilder von brennenden Wäldern erreichen, sind Europas Wälder über die Jahrzehnte nicht verschwunden, sondern grösser geworden.

Ein wichtiger Grund dafür ist die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung. In vielen ländlichen Gebieten Südeuropas werden Flächen nicht mehr bewirtschaftet oder beweidet. Wo früher Nutztiere die Vegetation kurz hielten, können sich zunächst Büsche und später Bäume ausbreiten. Weitere Faktoren sind Aufforstungen und der rückläufige Verbrauch von Brennholz.

Allerdings bedeutet mehr Wald nicht automatisch weniger Brandgefahr. Entscheidend ist auch, wie viel brennbares Material sich in einem Wald ansammelt. Und damit kommt die Umweltpolitik ins Spiel. Die EU verfolgt mit dem «Green Deal» und der «Nature Restoration Law» eine Politik, die den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen ausweiten soll. Mehr Flächen sollen unter Schutz gestellt werden. Vor allem soll der Anteil streng geschützter Gebiete steigen.

Geschützte Wälder brennen mehr

Das kann beim Brandschutz aber zum Problem werden. Wenn Totholz, abgestorbene Äste, Unterholz und andere Biomasse nicht mehr entfernt werden, nimmt die Menge des brennbaren Materials zu. Gleichzeitig verschwinden in vielen Regionen traditionelle Formen der Land- und Weidewirtschaft, die früher die Vegetation begrenzten.

Der spanische Forstwissenschaftler Victor Resco de Dios weist genau auf diesen Zusammenhang hin: Wenn der Mensch aus einem Ökosystem entfernt werde, könne sich mehr brennbares Material ansammeln. Breche dann ein Feuer aus, könne es entsprechend heftiger werden.

Eine Studie, die 2025 im «Journal of Environmental Management» unter Beteiligung von Resco de Dios veröffentlicht wurde, untersuchte fast 15 Millionen Hektar von Bränden, betroffenen Flächen und rund 11’000 Schutzgebiete. In den Wäldern Südwesteuropas machten Schutzgebiete 38 Prozent der Waldfläche aus. Bei den verbrannten Flächen war ihr Anteil aber 55 Prozent. Zudem war die Brandintensität in geschützten Gebieten mediterraner und gemässigter Zonen rund 20 Prozent höher. Die Autoren warnen deshalb davor, bei einer Ausweitung streng geschützter Gebiete die Ansammlung von Brennmaterial und die Folgen für den Brandschutz zu unterschätzen.

Der Mensch kann die Folgen von Waldbränden erheblich beeinflussen

Eine weitere Studie von 2026 untersuchte weltweit mehr als 20 Millionen Wald- und Vegetationsbrände. Sie zeigt zwar, dass Schutzgebiete nicht generell feueranfälliger sind. Für mediterrane Waldgebiete Europas ergaben sich aber eine erhöhte Feueranfälligkeit und teilweise eine höhere Brandintensität in den strengsten Schutzkategorien.

Es ist unbestritten, dass höhere Temperaturen und trockene Wetterlagen die Brandgefahr erhöhen können. Doch daraus folgt nicht, dass jedes grosse Feuer hauptsächlich durch den Klimawandel verursacht wird.

Ein Waldbrand braucht eine Zündquelle, trockenes und brennbares Material sowie geeignete Wetterbedingungen. Wie gross ein Feuer wird, hängt zudem entscheidend davon ab, wie der Wald bewirtschaftet wird, wie schnell ein Brand entdeckt wird und wie gut die Feuerwehren reagieren können.

Gerade der langfristige Rückgang der verbrannten Fläche im mediterranen Europa ist deshalb aufschlussreich. Trotz ungünstigerer meteorologischer Bedingungen konnte die tatsächlich verbrannte Fläche reduziert werden. Das zeigt, dass der Mensch die Folgen von Waldbränden erheblich beeinflussen kann.

Europa ist den Waldbränden nicht hilflos ausgeliefert

Bessere Überwachung, schnelle Brandbekämpfung, Waldwege und Brandschneisen sowie die gezielte Entfernung von Brennmaterial können unmittelbar wirken. In geeigneten Regionen können auch kontrollierte Brände helfen, überschüssige Biomasse abzubauen.

Die entscheidende Erkenntnis lautet: Europa ist den Waldbränden nicht hilflos ausgeliefert. Die langfristige Entwicklung zeigt vielmehr, dass bessere Waldbewirtschaftung, Prävention und Brandbekämpfung einen erheblichen Unterschied machen können.

Wer angesichts der Feuer dieses Sommers behauptet, Europas Wälder würden wegen des Klimawandels immer stärker zerstört, sollte also einen Blick auf die langfristigen Daten werfen. Denn sie erzählen eine deutlich andere Geschichte.

 

Der Beitrag Die Wahrheiten hinter dem ständigen Waldbrand-Alarm erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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