«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Externe Ticker
Kommando- und Kontrollzentren des Regimes in Rojhilat bombardiert
Die Luftangriffe der USA und Israels auf Iran dauern an und haben sich am Dienstag wieder massiv auf Städte in Rojhilat ausgeweitet. Nach Berichten von vor Ort wurden zahlreiche Kommando- und Kontrollzentren der Islamischen Republik bombardiert.
Wie die Nachrichtenagentur Rojnews meldet, trafen die Angriffe unter anderem einen Stützpunkt der iranischen Revolutionsgarde in Pawe (Paveh) sowie eine Basidsch-Basis in Mahabad. Auch Militäranlagen in und um Ûrmiye (Urmia) sowie Geheimdienstgebäude in Sine (Sanandadsch) waren Ziel von neuen Luftschlägen.
Pawe
Weitere Einrichtungen in mehreren Städten Ostkurdistans wurden ebenfalls getroffen. Konkrete Angaben zu den Schäden und Opferzahlen lagen zunächst nicht vor. In ersten Berichten ist jedoch von Dutzenden getöteten Regimeangehörigen die Rede.
Merîwan
Neue Angriffswelle möglich
Auch im Luftraum nahe Silêmanî, unweit der Grenze zu Rojhilat, wurde verstärkte Aktivität von Kampfflugzeugen beobachtet. Es wird davon ausgegangen, dass eine weitere Luftangriffswelle eingeleitet wird.
Titelfoto: Zerstörte Gebäude nach US-israelischen Luftangriffen auf Sine am 2. März, bei denen mehrere Zivilist:innen getötet wurden.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/massive-luft-und-raketenangriffe-auf-rojhilat-mehr-als-17-stadte-unter-beschuss-50543 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-camp-der-pdki-in-koye-an-50546 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/koalition-rojhilats-regime-steht-vor-zusammenbruch-kurdistan-muss-vorbereitet-sein-50544
DFG-Bericht: 30 Journalist:innen in der Türkei in Haft
Der in Amed (tr. Diyarbakır) ansässige Journalistenverein Dicle Firat (DFG) hat seinen Bericht zu Rechtsverletzungen im Bereich der Pressefreiheit im Februar veröffentlicht und zeichnet ein Bild anhaltender Repression. Mit der Inhaftierung von fünf weiteren Medienschaffenden ist die Zahl der in der Türkei inhaftierten Journalist:innen auf 30 gestiegen.
Zu den schwerwiegendsten Vorfällen zählt eine Razzia bei der linken Nachrichtenagentur ETHA. Laut DFG wurde die Bürotür aufgebrochen, technische Ausrüstung beschlagnahmt und fünf Journalist:innen festgenommen. Vier von ihnen kamen in Untersuchungshaft. Auch der Deutsche-Welle-Journalist Alican Uludağ wurde im Februar wegen seiner Berichterstattung und Social-Media-Beiträgen inhaftiert. Am Monatsende wurden zudem drei weitere Journalist:innen festgenommen, darunter Kenan Şener, Chefredakteur der CHP-nahen Nachrichtenagentur ANKA. Ihnen wird vorgeworfen, über militärische Aktivitäten auf dem Luftwaffenstützpunkt Incirlik berichtet zu haben.
Haft trotz Entlassungstermin
Auch in den Gefängnissen setzen sich die Rechtsverletzungen fort, so der Bericht. Der kurdische Journalist Ali Barış Kurt etwa wird in einem Istanbuler Gefängnis weiterhin festgehalten, obwohl seine Entlassung bereits für November 2025 vorgesehen war. Grundlage ist eine Entscheidung des Beobachtungsausschusses der Vollzugsanstalt, die von der DFG als willkürlich kritisiert wird. Neben Inhaftierungen dokumentiert der Bericht zahlreiche weitere Eingriffe in die Pressefreiheit. Im Februar wurden sechs Journalist:innen körperlich angegriffen, elf festgenommen und sechs Wohnungen durchsucht. Drei Medienschaffende berichteten von Misshandlungen, weitere wurden an ihrer Berichterstattung gehindert oder bedroht.
Zensur und hohe Strafen
Auch die digitale Zensur setzte sich fort. So wurden Online-Kanäle der Nachrichtenagenturen Mezopotamya (MA) und Jin News zum wiederholten Mal gesperrt. Neun Journalist:innen wurden zu insgesamt mehr als sechs Jahren Haft sowie zu Geldstrafen verurteilt. In 30 Verfahren stehen derzeit 45 Medienschaffende vor Gericht. Darüber hinaus verhängte die Medienaufsichtsbehörde RTÜK zwei Geldstrafen und zehn Sendeverbote. 31 Berichte wurden mit Zugangssperren belegt, 272 Social-Media-Inhalte blockiert. Der Verein DFG kommt zu dem Schluss, dass journalistische Arbeit in der Türkei weiterhin unter massivem Druck steht. Pressefreiheit, so die Organisation, werde systematisch eingeschränkt.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/deutsche-welle-reporter-in-der-turkei-verhaftet-50381 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/festnahmewelle-gegen-linke-strukturen-in-der-turkei-50132 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-zunahme-von-angriffen-auf-medienschaffende-in-der-turkei-50133
Nach Demirtaş-Besuch: Imrali-Delegation trifft Figen Yüksekdağ
Nach ihrem Besuch bei Selahattin Demirtaş in Edirne hat die Imrali-Delegation der DEM-Partei am Dienstag ihre Gefängnisgespräche fortgesetzt und nun auch die ehemalige HDP-Vorsitzende Figen Yüksekdağ im F-Typ-Gefängnis Kandıra besucht. Die Delegationsmitglieder Pervin Buldan und Mithat Sancar erklärten im Anschluss vor dem Gefängnis, Yüksekdağ sei „gesund und moralisch stark“. Anlässlich des bevorstehenden 8. März habe sie allen Frauen solidarische Grüße übermittelt.
Wie bereits bei Demirtaş betonte die Delegation, dass auch Yüksekdağ fest an den von Abdullah Öcalan angestoßenen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft glaube und aktiv dazu beitragen wolle. Beide Politiker:innen wollten sich jedoch „unter freien Bedingungen“ an diesem Prozess beteiligen. „Wir möchten diese Gespräche nicht ein weiteres Mal im Gefängnis führen“, sagte Buldan. Die anhaltende politische Haft sei ein Hindernis für Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Wer es ernst meine mit Frieden und demokratischer Transformation, müsse rechtsstaatliche Schritte einleiten.
Forderung nach konkreten Schritten
Mithat Sancar erklärte, politische Gefangenschaft sei Ausdruck fortbestehender Rechtswidrigkeit. Für einen nachhaltigen Prozess brauche es rechtliche Garantien und sichtbare Maßnahmen. Die Forderung richte sich an die Regierung ebenso wie an alle politischen Akteure. „Unter freien Bedingungen kann der Einsatz für Frieden sehr viel stärker geführt werden“, so Sancar. Die Delegation unterstrich, dass sowohl Demirtaş als auch Yüksekdağ entschlossen seien, im Falle ihrer Freilassung aktiv am Prozess mitzuwirken. Ihre politische Überzeugung und ihr Engagement seien ungebrochen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/imrali-delegation-fordert-ende-der-haft-von-demirtas-und-mizrakli-50542 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demirtas-und-yuksekdag-senden-friedensbotschaften-zur-konferenz-in-istanbul-49155 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kassationshof-bestatigt-urteil-gegen-figen-yuksekdag-30533
Gewalt bei Protest gegen Solarkraftwerk in Amed
In Amed (tr. Diyarbakır) ist es bei Protesten gegen ein geplantes Solarkraftwerk zu einem massiven Polizeieinsatz gekommen. Bewohner:innen aus dem Ortsteil Arzoxlî im Altstadtbezirk Sûr hatten sich gegen die Errichtung der Anlage auf einer bislang als Weide genutzten Fläche gestellt. Als Vertreter des Unternehmens mit Erdarbeiten beginnen wollten, versammelten sich Anwohnende am Gelände und forderten den sofortigen Abzug der Firma. Sie erklärten, das Projekt zerstöre ihre landwirtschaftliche Existenzgrundlage und sei ohne ihre Zustimmung durchgesetzt worden.
Als es zu Auseinandersetzungen zwischen Bewohner:innen und Unternehmensmitarbeitern kam, griff die türkische Gendarmerie ein. Dabei wurden Gummigeschosse, Pfefferspray, Schlagstöcke und Wasserwerfer gegen die Protestierenden eingesetzt. Journalist:innen berichteten von schweren Misshandlungen während des Einsatzes. Insgesamt wurden 16 Anwohner:innen festgenommen, darunter auch eine Frau. Vier der Betroffenen sind verletzt worden. Sie wurden in das Klinikum der Universität Dicle in Amed sowie in das staatliche Krankenhaus im Bezirk Bismîl eingeliefert.
Kritik an Energiepolitik als Verdrängungsstrategie
In Kurdistan stehen Energie- und Infrastrukturprojekte seit Jahren in der Kritik. Der türkische Staat und beteiligte Unternehmen sehen in solchen Vorhaben einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und Energiewende. Kritiker:innen hingegen werfen Ankara vor, unter dem Deckmantel der Energiepolitik systematisch Weideflächen, landwirtschaftliche Gebiete und natürliche Lebensräume zu zerstören. Dadurch würden insbesondere ländliche kurdische Gemeinden wirtschaftlich geschwächt und langfristig zur Abwanderung gezwungen.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologieplattform-mus-gegrundet-lebensraume-sind-keine-beute-fur-konzerne-50535 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/umstrittenes-staudammprojekt-am-zore-fluss-vor-dem-verfassungsgericht-49511 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/umweltverein-warnt-vor-staatlich-vorangetriebener-naturzerstorung-in-dersim-50517
Im Osten geht die Sonne auf – im Westen geht sie unter
Der Satz klingt wie eine geografische Binsenweisheit. Doch er beschreibt zunehmend mehr als nur den Lauf der Sonne. Er steht sinnbildlich für eine weltpolitische und gesellschaftliche Verschiebung: Während große Teile des Ostens wirtschaftlich, technologisch und demografisch an Dynamik gewinnen, wirkt der Westen ideologisch verhärtet, wirtschaftlich erschöpft und gesellschaftlich orientierungslos. China, Indien, Russland und weitere asiatische Staaten […]
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Wir haben nicht nur teuren Strom bekommen, sondern ein System aufgebaut, das diesen unvermeidlich macht.
[Auch das hier ist wohl ein Abbild für unser Land – nur dass die Deutschen vielleicht wie üblich noch gründlicher sind. A. d. Übers.]
Die meisten Amerikaner denken erst dann über Strom nach, wenn die monatliche Rechnung eintrifft.
Sie kommt einmal im Monat, oft unbemerkt, aber in letzter Zeit schlägt sie zu wie ein Schlag ins Gesicht. Die Heizkosten für Ihr Zuhause sind heute um Hunderte Dollar pro Monat höher als noch vor wenigen Jahren. Sie benutzen die gleichen Geräte. Sie betätigen die gleichen Schalter. Nichts in Ihrem Alltag hat sich geändert – außer dem Preis.
Warum?
Wenn man einen Blick in das Stromsystem wirft, hat man weniger das Gefühl, eine riesige Maschine zu analysieren, als vielmehr in eine hineingezogen zu werden, ähnlich wie in der unvergesslichen Szene aus „Modern Times“, in der Charlie Chaplins Fabrikarbeiter von der Maschine verschluckt wird, an der er arbeitet.
Der amerikanische Strommarkt wird nicht von einer „unsichtbaren Hand“ aus Angebot und Nachfrage gesteuert, sondern von einer Anhäufung von falsch ausgerichteten Regeln, die über Jahrzehnte hinweg festgelegt wurden. Schicht um Schicht wurden Vorschriften, Subventionen, Auflagen und Rechnungslegungsregeln hinzugefügt, bis das System in einer Aufwärtsbewegung und inflationären Tendenz feststeckte, unempfindlich gegenüber Veränderungsbemühungen.
Es gibt mindestens ein halbes Dutzend Umweltvorschriften des Bundes, die mehr mit steigenden Strompreisen zu tun haben als Tarife oder der Ausbau von Rechenzentren, und ein gutes Beispiel dafür ist die sogenannte „Construction Work in Progress“ (CWIP).
Wie ein neuer Themenüberblick deutlich macht, hat dies dazu beigetragen zu verändern, wer für die Infrastruktur Amerikas bezahlt.
Die wichtigste dieser Maßnahmen war die stille Übertragung des finanziellen Risikos von den Investoren auf die Öffentlichkeit. Vor den 1970er Jahren mussten Versorgungsunternehmen den Bau eines Kraftwerks abschließen, bevor sie ihren Kunden dafür Gebühren berechnen konnten. Wenn ein Unternehmen etwas bauen wollte, musste es das Risiko tragen. Investoren stellten das Geld zur Verfügung. Wenn das Projekt erfolgreich war, erzielten sie eine Rendite. Wenn es scheiterte, mussten sie den Preis dafür zahlen.
Während der Inflationskrise der 1970er Jahre wurde der Bau von Kraftwerken – insbesondere von Kernkraftwerken – jedoch erheblich teurer. Die Versorgungsunternehmen argumentierten, dass sie es sich nicht leisten könnten, Jahre zu warten, um ihre Kosten wieder hereinzuholen. In einer Zeit der Schwäche der Zivilgesellschaft begannen die staatlichen Regulierungsbehörden, den Versorgungsunternehmen zu erlauben, ihren Kunden bereits während der Bauphase der Kraftwerke Gebühren in Rechnung zu stellen.
CWIP hat das Investitionsrisiko dauerhaft von den Investoren auf die normale Bevölkerung verlagert. Heute können Sie Ihre Stromrechnung öffnen und für Projekte bezahlen, die noch nicht existieren und in Zukunft möglicherweise gestrichen werden.
Kein Bankier bei klarem Verstand würde solche Bedingungen freiwillig akzeptieren. Dennoch sind Millionen Amerikaner dazu gezwungen, dies jeden Monat zu tun, wenn sie von einem privaten Stromversorgungsunternehmen beliefert werden.
Dieses System hätte unbegrenzt unter der Wasserlinie funktionieren können, wenn es nicht mit der Revolution der erneuerbaren Energien der letzten 15 Jahre kollidiert wäre. Die Wind- und Solarstromerzeugung hat sich zwischen 2011 und 2020 vervierfacht und wird bis 2024 eine Rekordleistung erreichen.
Diese Energiequellen haben Vorteile, aber auch eine grundlegende Einschränkung: Sie erzeugen nicht ständig Strom.
Daher müssen Versorgungsunternehmen Backup-Systeme aufbauen. Zusätzliche Übertragungsleitungen. Zusätzliche Kapazitäten.
Keine dieser Redundanzen ist kostenlos. Jeder Kilometer Kabel, jede ungenutzte Reserveturbine, jede überteuerte und nicht ausgelastete Batteriespeichereinheit wird letztendlich unweigerlich auf der Rechnung des Kunden erscheinen.
Und dank Vorschriften wie CWIP können sie Ihnen diese Kosten in Rechnung stellen, während Sie warten.
Viele dieser Richtlinien entstanden aus aufrichtigen Motiven. Seit den 1970er Jahren und verstärkt in den folgenden Jahrzehnten gewann ein Netzwerk aus gemeinnützigen Anwaltskanzleien und Umweltverbänden enormen Einfluss darauf, wie Infrastrukturprojekte genehmigt werden.
Ihr Ziel war es, die Öffentlichkeit zu schützen. Aber im Laufe der Zeit kam es zu einer anderen Entwicklung.
Sie schufen ein System, in dem es einfacher war, Projekte zu stoppen als sie zu realisieren. Wobei Verzögerungen zur Strategie wurden. Wobei Gerichtsverfahren zur Routine wurden.
Jede Verzögerung erhöhte die Kosten. Jede Kostensteigerung rechtfertigte es, den Kunden früher die Kosten in Rechnung zu stellen. Jede Steigerung machte es einfacher, die nächste zu akzeptieren.
Selbst Autoren wie Ezra Klein von der New York Times – kaum ein Kritiker von Umweltzielen – haben begonnen, das Problem anzuerkennen. Er argumentiert, dass gut gemeinte Vorschriften den Aufbau der von der Gesellschaft benötigten Infrastruktur viel zu erschwert haben.
Die Leute halten dies für ein wichtiges Eingeständnis von Klein und seinesgleichen, aber das ist es nicht.
Diese „gut gemeinten Vorschriften” wurden einfach von einer früheren Generation von Ezra-Klein-Typen geschaffen, die sich für „Überfluss” einsetzten und überhaupt erst die auf öffentliches Interesse ausgerichteten Anwaltskanzleien und das System der NGO-Ablässe ins Leben gerufen haben.
Kleins Autopsie ergab lediglich, dass die Linke Dinge fördert, die ihr selbst ein gutes Gefühl geben, während sie die Welt verschlechtern, doch ihr sabbernder Idealismus schützt sie davor, die Scham über ihre gescheiterte Verantwortung zu spüren. Es ist ein kafkaesker Prozess am Werk, voller Orwell’scher Wortspiele, die alles blockieren. Es ist ein schmutziger, verdorbener, unfähiger Geist, der sich als etwas Edleres und Würdevolleres ausgibt.
Denn es geht nicht darum, ob die Ziele edel waren. Edle Absichten spielen keine Rolle. Es geht darum, dass die Ergebnisse zählen, und die Ergebnisse sind Misserfolge.
Es gibt jedoch ein Heilmittel – keinen technologischen Durchbruch, sondern etwas viel Besseres (wenn auch Selteneres) in Washington: legislative Klarheit.
Ein vielversprechender Ansatz sind Gesetze wie der „Affordable, Reliable, Clean Energy Security Act” (Gesetz für bezahlbare, zuverlässige und saubere Energieversorgung) von Troy Balderson. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schlüsselbegriffe wie „bezahlbar”, „zuverlässig” und „sauber” klarer zu definieren, um sicherzustellen, dass Investitionsrisiken nur auf kosteneffiziente Infrastrukturprojekte beschränkt bleiben.
Durch die Anerkennung der Rolle von regelbaren Ressourcen wie Erdgas und Kernkraft würde die Gesetzgebung auch dazu beitragen, dass das Stromnetz die für das moderne Leben erforderliche Zuverlässigkeit aufrechterhält und gleichzeitig die Standards des Clean Air Act erfüllt.
Diese Reformen würden Strompreiserhöhungen nicht von heute auf morgen beseitigen, aber sie würden beginnen, eine der Ursachen anzugehen: ein System, in dem Anreize zunehmend von den Interessen der Kunden abweichen.
Strom ist kein Luxus. Er ist eine Notwendigkeit, die das Wirtschaftswachstum, die öffentliche Sicherheit und die Stabilität der Haushalte untermauert. Um seine Bezahlbarkeit zu gewährleisten, braucht es mehr als nur Versprechungen. Es bedarf einer Politik, die effiziente Investitionen fördert, Risiken angemessen verteilt und die Zuverlässigkeit aufrechterhält.
Vor allem aber muss man sich an ein Grundprinzip erinnern, das einst das Wachstum in Amerika geprägt hat: Man sollte für Dinge bezahlen, wenn sie funktionieren.
Nicht vorher.
Solange dieses Prinzip nicht wieder gilt, werden die Stromrechnungen weiter still und leise steigen, und die Amerikaner werden sich weiterhin fragen, warum das moderne Leben schwerer zu finanzieren ist als früher.
This article originally appeared at RealClear Energy
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Wir haben nicht nur teuren Strom bekommen, sondern ein System aufgebaut, das diesen unvermeidlich macht. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Order on a special decision regarding transactions with shares forming Elgaugol LLC’s share capital
The President signed an order titled Special Decision on Executing Deals (Transactions) Involving Shares Forming the Share Capital of Elgaugol Limited Liability Company.
Überraschung: Ausschuss stimmt gegen freiwillige Chatkontrolle
Der Justiz-Ausschuss des EU-Parlaments hat die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Einigen Abgeordneten geht das Gesetz zu weit, anderen nicht weit genug. Nächste Woche stimmt das Parlament im Plenum darüber ab.
Berichterstatterin: SPD-Abgeordnete Birgit Sippel. – Alle Rechte vorbehalten Europäisches ParlamentDie Ausnahmeregel, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt, hat gestern einen Dämpfer bekommen. Die EU-Abgeordneten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres haben eine Verlängerung der Ausnahme-Verordnung gestern überraschend abgelehnt.
Eigentlich verbietet die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Seit 2021 erlaubt eine vorübergehende Ausnahme Anbietern eine freiwillige Chatkontrolle. Kommission und Rat wollen diese Ausnahme ein zweites Mal verlängern. Das Parlament verhandelt gerade seine Position.
Gleichzeitig verhandeln die EU-Gesetzgeber über die CSA-Verordnung. Dieses Gesetz ist ungleich wichtiger: Es wird dauerhaft gelten, es könnte Anbieter auch gegen ihren Willen verpflichten, eine Chatkontrolle durchzuführen, und es könnte auch verschlüsselte Kommunikation betreffen.
Den einen zu viel, den anderen zu wenigDie Verhandlungen zur vorübergehenden freiwilligen Chatkontrolle finden vor diesem Hintergrund statt. Kommission, Rat und Konservative wollen die freiwillige Chatkontrolle wie bisher ohne inhaltliche Änderungen verlängern, bis das dauerhafte Gesetz in Kraft tritt.
Sozialdemokraten wollen die Dauer der freiwilligen Chatkontrolle begrenzen. Liberale und Grüne wollen die freiwillige Chatkontrolle auf Verdächtige begrenzen. Linke wollen sie ganz abschaffen.
Die gestrige Abstimmung war dementsprechend kompliziert. Von vielen eingereichten Änderungsanträgen wurden einige angenommen, andere nicht.
Mit diesen Änderungen war niemand vollständig glücklich. Den Rechten geht die Chatkontrolle nicht weit genug. Den Linken geht die Chatkontrolle zu weit.
Am Ende stimmten 38 Abgeordnete gegen den Kompromissvorschlag, 28 dafür, drei enthielten sich.
Vom Ausschuss ins PlenumDieses Ergebnis hat viele überrascht, auch im Parlament. Wir haben einige Abgeordneten-Büros und das Ausschuss-Sekretariat angefragt. Viele haben so eine Situation noch nicht erlebt. Wie der Prozess weitergeht, ist nicht ganz sicher.
Nach der Abstimmung im Ausschuss geht der Gesetzentwurf nächste Woche ins Plenum des Parlaments. Dort können alle Abgeordneten darüber abstimmen. Da der Entwurf jedoch im Ausschuss durchgefallen ist, wird der Ausschuss dem Plenum empfehlen, ebenfalls dagegen zu stimmen.
Einige zivilgesellschaftliche Akteure wünschen sich eine Ablehnung. Das ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Immerhin argumentieren Befürworter wie Kommission, Rat und Tech-Unternehmen damit, dass die Chatkontrolle Kindesmissbrauch bekämpft – auch wenn die offiziellen Zahlen das nicht belegen können.
Die vorübergehende Ausnahme gilt bis zum 3. April. Gibt es bis dahin keine Einigung, ist die freiwillige Chatkontrolle wieder verboten. Das entspricht zwar dem Gesetz. Aber das wollen viele Akteure verhindern.
Konservative wollen ChatkontrolleViele Abgeordnete und Fraktionen werden ihre Strategie überdenken und anpassen. Vor allem die Konservativen wollen die Chatkontrolle, auch wenn sie im Ausschuss gegen den Kompromiss gestimmt haben.
Die Berichterstatterin für das Gesetz ist die deutsche Sozialdemokratin Birgit Sippel. Ihr Team arbeitet jetzt daran, doch noch eine Einigung für die vorübergehende freiwillige Chatkontrolle zu finden.
Nach dem Beschluss des Parlaments folgt der Trilog mit Kommission und Rat. Parallel dazu verhandeln die Institutionen über die dauerhafte und verpflichtende Chatkontrolle.
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Hatimoğulları zum 8. März: „Die Lösung liegt nicht im Krieg, sondern in Demokratie“
Mit scharfer Kritik an Krieg, patriarchalen Machtstrukturen und demokratischen Defiziten hat die DEM-Vorsitzende Tülay Hatimoğulları am Dienstag die wöchentliche Gruppensitzung des Frauenrats ihrer Partei zum 8. März eröffnet. Die Veranstaltung begann mit einer Präsentation zur Geschichte des Internationalen Frauenkampftags und zur Frauenbewegung im Nahen Osten. Begleitet von Parolen wie „Jin, Jiyan, Azadî“ stellte die Politikerin den Kampf von Frauen weltweit in einen direkten Zusammenhang mit aktuellen politischen Entwicklungen.
Hatimoğulları erinnerte an historische Figuren wie Clara Zetkin und Rosa Luxemburg ebenso wie an ermordete Aktivistinnen, an politische Gefangene und an Frauen, die in Gefängnissen Widerstand leisten. Ihr Gruß galt insbesondere inhaftierten Politikerinnen weltweit. „Ihr Wille überwindet Gefängnismauern“, sagte sie.
Kritik an patriarchalem Kapitalismus und „Epstein-Akten“
Die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei verwies im weiteren Verlauf auf die sogenannten Epstein-Akten als Beispiel für die Verflechtung patriarchaler Machtstrukturen mit staatlicher Straflosigkeit. Die Ausbeutung von Frauen- und Kinderkörpern sei kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines globalen patriarchal-kapitalistischen Systems, betonte sie. Sollten in der Türkei genannte Personen involviert sein, müsse unverzüglich ermittelt werden.
Kurdische Friedensmütter bei der Sitzung des DEM-Frauenrats
Krieg als Ausdruck patriarchaler Macht
Mit Blick auf die internationale Lage sprach Hatimoğulları von einer „globalen Neuordnungsphase des imperialen Systems“, in der Kriege zur Durchsetzung politischer Interessen genutzt würden. Sie verurteilte die Angriffe Israels und der USA auf Iran und warnte vor einer regionalen Eskalation. Die Bombardierung einer Mädchenschule mit zahlreichen getöteten Schülerinnen nannte die Politikerin als ein Beispiel dafür, dass Kriege vor allem Frauen und Kinder träfen. „Die Lösung liegt nicht im Krieg, nicht im autoritären Regime, sondern in einem demokratischen Iran“, erklärte sie. Über die Zukunft des Landes müssten Kurd:innen, Aserbaidschaner:innen, Belutsch:innen und Perser:innen selbst entscheiden. Hatimoğulları forderte einen sofortigen Waffenstillstand und die Rückkehr an den Verhandlungstisch.
Solidarität mit Rojava und Şengal
Hatimoğulları grüßte die Frauenbewegung in Iran, insbesondere im Namen von Jina Mahsa Amini, sowie die Frauen in Rojava, die ein alternatives Gesellschaftsmodell aufgebaut hätten. Angriffe auf Rojava und Bedrohungen gegen das ezidische Şengal zielten aus ihrer Sicht direkt auf Errungenschaften der Frauenbewegung, sagte sie. Die Ermordung der irakischen Feministin Yanar Mohammed wurde von Hatimoğulları als Beispiel für systematische Angriffe auf Frauenrechtlerinnen genannt.
Kritik an sozialer Ungleichheit
Innenpolitisch griff die Politikerin die Regierung wegen prekärer Arbeitsbedingungen und wachsender Armut unter Frauen an. Die Behauptung, die Frauenbeschäftigung werde gestärkt, stehe im Widerspruch zur Realität unsicherer Arbeitsverhältnisse und unsichtbarer Care-Arbeit. „Feminisierung der Armut ist keine Privatsache. Sie ist politisch“, sagte sie.
Forderungen im Friedensprozess
Zum Jahrestag des Aufrufs von Abdullah Öcalan für Frieden und demokratische Gesellschaft erklärte Hatimoğulları, die Phase der „demokratischen Integration“ sei historisch bedeutsam. Sie forderte die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des türkischen Verfassungsgerichts, die Rückgabe zwangsverwalteter Kommunen, die Freilassung kranker Gefangener sowie eine rechtliche Absicherung von Öcalans Status.
„Das sind keine Sonderrechte“, betonte Hatimoğulları, „sondern eine Voraussetzung für eine demokratische Transformation der Türkei“. Sie skizzierte drei zentrale Reformfelder: Gleichberechtigte Staatsbürgerrechte für alle Bevölkerungsgruppen, Stärkung lokaler Selbstverwaltung im Sinne der Europäischen Charta, und eine Öffnung politischer und gesellschaftlicher Organisierung.
„Der Stempel einer demokratischen Türkei ist die lokale Demokratie“, sagte Hatimoğulları. Abschließend kündigte die DEM-Vorsitzende an, die Frauenbewegung werde mit dem Geist des 8. März auf den Straßen präsent sein. „Wir waren da, wir sind da und wir werden da sein. Unsere Körper, unsere Arbeit, unsere Identität gehören uns.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/irakische-frauenrechtlerin-yanar-mohammed-in-bagdad-ermordet-50538 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjk-ruft-neue-strategische-phase-aus-jetzt-ist-die-zeit-der-frauen-50507 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-frauenrat-gibt-erklarung-zum-8-marz-ab-50369 https://deutsch.anf-news.com/frauen/nieder-mit-den-waffen-aufruf-zu-friedensfeuern-bei-ostermarschen-50498 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kapitalismus-beutet-frauenarbeit-aus-panel-in-amed-zur-frauenarmut-50413
Das Märchen der Corona-Aufarbeitung
Instructions following the meeting of the Council for Civil Society and Human Rights
Vladimir Putin approved a list of instructions resulting from the December 9, 2025, meeting of the Presidential Council for Civil Society and Human Rights.
Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung für Rentner 2026?
Wenn die eigene Rente nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann die Grundsicherung im Alter einspringen.
Für viele Betroffene ist dabei weniger die sozialrechtlichen Regeln entscheidend als eine sehr praktische Frage: Wie hoch fällt die Unterstützung im Monat 2026 tatsächlich aus?
Die kurze Antwort lautet: Eine pauschale Summe für alle gibt es nicht, weil die Leistung aus mehreren Bausteinen zusammengesetzt wird. 2026 ist dabei ein besonderes Jahr, denn die Regelbedarfe wurden nicht angehoben. Das wirkt sich direkt auf den Betrag aus, der als „Lebensunterhalt“ angesetzt wird.
Warum es keine einheitliche „Grundsicherungshöhe“ gibtDie Grundsicherung im Alter ist keine Einmalzahlung und auch kein fixer Betrag, der überall gleich wäre. Sie setzt sich aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt und den anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
Hinzukommen können Mehrbedarfe, etwa bei bestimmten gesundheitlichen Konstellationen, in besonderen Lebenslagen oder bei kostenintensiver Ernährung.
Gleichzeitig wird Einkommen angerechnet, vor allem die Rente selbst. Am Ende ergibt sich ein individueller Anspruch, der je nach Miete, Heizkosten, Haushaltskonstellation und anrechenbarem Einkommen deutlich schwanken kann.
Der Regelbedarf 2026: Die Basis für den LebensunterhaltFür alleinlebende Erwachsene gilt 2026 weiterhin ein monatlicher Regelbedarf von 563 Euro. Für Paare, die als Partnerinnen oder Partner zusammenleben, liegt der Regelbedarf pro Person bei 506 Euro.
Diese Beträge sind die Grundlage dafür, was der Staat für den laufenden Lebensunterhalt ansetzt, also für Ernährung, Kleidung, Strom im Haushalt, Körperpflege, Kommunikation und die üblichen Ausgaben des Alltags. 2026 bleibt es bei den Werten aus den Vorjahren, weil die Regelbedarfe zum Jahreswechsel nicht erhöht wurden.
Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Der Betrag, der jenseits der Wohnkosten für das tägliche Leben vorgesehen ist, steigt 2026 nicht mit der allgemeinen Preisentwicklung. Wer ohnehin knapp kalkulieren muss, spürt diese Stagnation im Alltag besonders deutlich.
Kosten der Unterkunft und Heizung: Oft der größte Unterschied zwischen den FällenNeben dem Regelbedarf übernimmt die Grundsicherung grundsätzlich auch die Kosten der Unterkunft und Heizung, allerdings nur, soweit diese als angemessen gelten.
Genau hier entstehen die größten Unterschiede: Was angemessen ist, hängt von der Kommune und dem örtlichen Mietniveau ab. Eine Wohnung, die in einer Stadt als noch akzeptabel gilt, kann in einer anderen bereits als zu teuer bewertet werden. Das betrifft nicht nur die Kaltmiete, sondern ebenso Nebenkosten und Heizkosten, sofern sie in einem plausiblen Rahmen liegen.
Deshalb kann die monatliche Gesamtsumme der Grundsicherung in der Praxis sehr unterschiedlich ausfallen. Bei niedriger Miete bleibt der Gesamtanspruch näher am Regelbedarf plus moderaten Wohnkosten. Bei hoher, aber noch anerkannter Miete steigt der Zahlbetrag deutlich, ohne dass sich am Regelbedarf selbst etwas verändert.
Mehrbedarfe 2026: Wann es über Regelbedarf und Miete hinausgehtIn manchen Lebenslagen sieht das Sozialrecht zusätzliche Beträge vor, die als Mehrbedarf bezeichnet werden. Diese Zuschläge sind keine automatische Pauschale, sondern knüpfen an konkrete Voraussetzungen an. In der Praxis geht es häufig um gesundheitliche Gründe, besondere Ernährungserfordernisse oder bestimmte Konstellationen bei Behinderung und Teilhabe.
Auch bei einzelnen Situationen wie Schwangerschaft können Mehrbedarfe eine Rolle spielen, was bei Rentnerinnen zwar selten ist, rechtlich aber Teil des Systems bleibt.
Wichtig ist, dass Mehrbedarfe regelmäßig nachgewiesen und beantragt werden müssen. Wer sie nicht geltend macht, bekommt sie in vielen Fällen nicht von allein ausgezahlt. Für Betroffene kann das bedeuten, dass der tatsächlich mögliche Anspruch höher wäre als der Betrag, der zunächst bewilligt wird.
Tabelle: So hoch ist die Grundsicherung für Rentner Wann (typische Situation/Voraussetzung) Wie viel (möglicher monatlicher Betrag – als Orientierung) Alleinlebende Rentnerin / alleinlebender Rentner, Rente reicht nicht für Lebensunterhalt und anerkannte Wohnkosten; Anspruch entsteht, wenn der Bedarf höher ist als das anrechenbare Einkommen. Orientierungsformel 2026: Bedarf = 563 € (Regelbedarf) + anerkannte Kosten für Unterkunft/Heizung + ggf. Mehrbedarfe. Grundsicherung = Bedarf minus anrechenbare Rente/Einkommen. Ergebnis kann von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro reichen – je nach Miete und Rentenhöhe. Paar (zusammenlebend), beide im Rentenalter; gemeinsame Haushaltsführung; Anspruch entsteht, wenn der gemeinsame Bedarf höher ist als das gemeinsame anrechenbare Einkommen. Orientierungsformel 2026: Bedarf = 2 × 506 € (Regelbedarf pro Person) + anerkannte Kosten für Unterkunft/Heizung + ggf. Mehrbedarfe. Grundsicherung = Bedarf minus anrechenbare Renten/Einkommen. Der Zahlbetrag kann sehr unterschiedlich ausfallen, weil Miete, Heizkosten und Renten stark variieren. Hohe (aber noch als angemessen anerkannte) Miete und/oder hohe Heizkosten; Rente deckt Alltag, aber nicht die Wohnkosten vollständig. In solchen Fällen entsteht häufig ein höherer Zahlbetrag, weil die Differenz zwischen Bedarf und Einkommen vor allem durch die Wohnkosten wächst. Typisch sind Beträge im Bereich von „Wohnkostenlücke“ plus ggf. kleiner Rest zum Lebensunterhalt, abhängig von der anrechenbaren Rente. Niedrige Miete (deutlich unter der örtlichen Angemessenheitsgrenze) und Rente knapp unter dem Bedarf. Oft eher kleine Zahlbeträge, weil der Bedarf niedriger ist. Häufige Konstellation: Zuschuss im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich, wenn nur eine relativ kleine Lücke besteht. Sehr niedrige Rente (oder kaum eigenes Einkommen), bei gleichzeitig anerkannten Wohnkosten. Hier kann die Grundsicherung den größten Anteil übernehmen, weil die Anrechnung gering ist. Der Zahlbetrag nähert sich dann dem Gesamtbedarf (Regelbedarf + Wohnkosten + ggf. Mehrbedarfe) abzüglich der vorhandenen Rente. Mehrbedarf liegt vor (zum Beispiel bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen oder besondere Lebenslagen), zusätzlich zum normalen Lebensunterhalt. Der monatliche Bedarf steigt über die Standardwerte hinaus. Dadurch kann der Zahlbetrag höher ausfallen als in vergleichbaren Fällen ohne Mehrbedarf. Die konkrete Höhe hängt vom anerkannten Mehrbedarf und der Anrechnung des Einkommens ab. Freibetrag bei bestimmten Rentenbestandteilen (zum Beispiel im Zusammenhang mit Grundrentenzeiten) wird berücksichtigt; dadurch bleibt ein Teil der Rente anrechnungsfrei. Die anrechenbare Rente sinkt, dadurch kann die Grundsicherung steigen. Je nach persönlicher Rentenbiografie kann das spürbar sein. Der Zahlbetrag erhöht sich in der Praxis um den Betrag, der durch den Freibetrag „aus der Anrechnung herausfällt“, allerdings nur bis zur jeweiligen Obergrenze. Kein Anspruch, weil Rente und sonstiges anrechenbares Einkommen den Bedarf vollständig decken (oder Vermögen/Einsatz von Mitteln die Leistung ausschließt). 0 € Grundsicherung. Maßgeblich ist, ob nach der Bedarfsberechnung noch eine Lücke bleibt; wenn nicht, wird nichts ausgezahlt. Wie die Rente angerechnet wird – und was trotzdem „frei“ bleiben kannGrundsicherung ist eine bedarfsorientierte Leistung. Das bedeutet: Eigene Einkünfte werden gegengerechnet. Bei Rentnerinnen und Rentnern ist das vor allem die gesetzliche Rente, manchmal ergänzt um Betriebsrenten oder private Vorsorge. Der Grundmechanismus ist einfach: Das Sozialamt stellt den Bedarf fest und zieht davon das anrechenbare Einkommen ab. Die Differenz ist die Leistung.
Für viele ist dabei entscheidend, dass es bei bestimmten Rentenbestandteilen Freibeträge geben kann. Besonders bekannt ist der Freibetrag im Zusammenhang mit der Grundrente beziehungsweise entsprechenden Zeiten, die bei der Deutschen Rentenversicherung geführt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Teil der Rente anrechnungsfrei. Der Freibetrag beginnt mit 100 Euro und kann sich darüber hinaus prozentual erhöhen, ist aber nach oben begrenzt.
Weil der Regelbedarf 2026 bei 563 Euro bleibt, liegt die maximale Begrenzung weiterhin bei 281,50 Euro im Monat. Das kann dazu führen, dass Menschen mit vergleichsweise niedriger Rente am Ende mehr von ihrer eigenen Rentenleistung behalten dürfen, als viele zunächst vermuten.
Rechenbeispiele: So entsteht der monatliche Betrag in der PraxisStellen wir uns eine alleinlebende Rentnerin vor, deren anerkannte Warmmiete bei 520 Euro liegt. Der rechnerische Bedarf setzt sich dann aus 563 Euro Regelbedarf und 520 Euro Unterkunfts- und Heizkosten zusammen. Das ergibt 1.083 Euro Bedarf.
Liegt ihre anrechenbare Rente beispielsweise bei 900 Euro, dann entstünde daraus ein Anspruch von 183 Euro monatlich. Je nachdem, ob Freibeträge greifen, kann die anrechenbare Rente niedriger ausfallen, wodurch die Leistung entsprechend steigt.
Ein zweites Bild zeigt, warum Paare andere Beträge sehen. Leben zwei Rentner zusammen, wird pro Person der Partner-Regelbedarf angesetzt, also 506 Euro. Der Lebensunterhalt im Haushalt wird damit anders bewertet als bei zwei getrennten Wohnungen.
Die Miete kann zwar höher sein, wird aber als gemeinsame Unterkunft betrachtet. Am Ende hängt die Leistung auch hier davon ab, wie hoch die gemeinsame Rente ist und welche Teile anrechenbar sind.
Diese Beispiele zeigen vor allem eines: Wer nach einer „monatlichen Grundsicherungshöhe“ fragt, meint meist den Zahlbetrag. Der Zahlbetrag ist jedoch das Ergebnis einer Rechnung, die immer von den individuellen Wohnkosten und dem konkreten Einkommen abhängt.
Was 2026 besonders macht: Keine Erhöhung der RegelbedarfePolitisch und sozial ist 2026 auffällig, weil die Regelbedarfe nicht steigen. Für Anspruchsberechtigte heißt das, dass der Teil der Leistung, der den laufenden Lebensunterhalt abdecken soll, auf dem bisherigen Niveau bleibt. Wenn Preise gleichzeitig steigen, entsteht eine spürbare Lücke im Alltag.
Die Unterkunftskosten werden zwar nach den Regeln der Angemessenheit berücksichtigt, doch auch hier sind Betroffene nicht automatisch vor Belastungen geschützt, etwa wenn Heizkosten steigen oder Nebenkostenabrechnungen nach oben gehen und anschließend geprüft wird, ob die Werte noch als angemessen gelten.
Wie Rentnerinnen und Rentner ihren Anspruch realistisch einschätzen könnenWer wissen möchte, wie hoch die Grundsicherung 2026 im eigenen Fall ausfällt, kommt an zwei Zahlen nicht vorbei: den anerkannten Wohnkosten und dem anrechenbaren Einkommen. Der Regelbedarf liefert den festen Ausgangswert, aber die Miete entscheidet häufig über die Größenordnung. Gleichzeitig lohnt es sich, bei der Einkommensanrechnung genau hinzusehen, weil Freibeträge im Zusammenhang mit Grundrentenzeiten oder bestimmten Vorsorgeformen die Rechnung verändern können.
In der Praxis ist es oft sinnvoll, Bescheide nicht nur auf die Endsumme zu prüfen, sondern auch darauf, welche Miete und welche Heizkosten anerkannt wurden und ob mögliche Freibeträge tatsächlich berücksichtigt sind. Gerade im Zusammenspiel aus kleiner Rente, Freibetrag und hohen Wohnkosten entstehen Konstellationen, in denen der monatliche Zahlbetrag deutlich höher ausfallen kann als erwartet.
Ein Beispiel aus der PraxisEin typisches Praxisbeispiel ist eine alleinlebende Rentnerin, die 74 Jahre alt ist und in einer kleinen Wohnung lebt. Ihre Warmmiete liegt bei 540 Euro und wird vom Sozialamt als angemessen anerkannt. Für 2026 setzt die Behörde für den Lebensunterhalt den Regelbedarf von 563 Euro an. Damit ergibt sich ein monatlicher Gesamtbedarf von 1.103 Euro.
Die Rentnerin erhält eine gesetzliche Rente von 890 Euro. Weitere Einkünfte hat sie nicht. Nach der Prüfung wird diese Rente als Einkommen angerechnet. Weil ihr Bedarf höher ist als die anrechenbare Rente, entsteht eine Lücke von 213 Euro. Genau diese Differenz zahlt das Sozialamt als Grundsicherung im Alter.
In der Praxis bedeutet das: Die Rentnerin hat am Monatsanfang zusammen 1.103 Euro zur Verfügung, also 890 Euro Rente plus 213 Euro Grundsicherung, um Lebensunterhalt und anerkannte Wohn- und Heizkosten zu bestreiten.
Fazit: 563 Euro sind 2026 der Maßstab für den Lebensunterhalt – der Rest hängt vom Einzelfall abFür Rentnerinnen und Rentner ist 2026 beim Lebensunterhalt klar definiert: Alleinstehende haben als Regelbedarf weiterhin 563 Euro monatlich, Partner in einem gemeinsamen Haushalt 506 Euro pro Person.
Alles, was darüber hinaus an Grundsicherung gezahlt wird, ergibt sich aus den anerkannten Wohn- und Heizkosten, möglichen Mehrbedarfen und der Frage, wie viel von der eigenen Rente angerechnet wird. Wer die eigene Situation einschätzen will, muss deshalb nicht nur auf den Regelsatz schauen, sondern auf die gesamte Bedarfsermittlung.
QuellenBundesregierung: „Regelbedarfe 2026 – Regelsätze bleiben unverändert“ (Hinweis auf 563 Euro für Alleinstehende und Fortgeltung 2026).
BMAS: „Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfe für das Jahr 2026“ (rechtlicher Hintergrund der Fortschreibung zum 1. Januar 2026).
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OLG Frankfurt a.M.: Abschluss eines Beherbergungsvertrags - Eine "Zimmeranfrage" via E-Mail, bei der der entsprechende Zimmerpreis nicht genannt oder zumindest im Vorfeld bekannt war, ist kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine invitatio ad…
Die CDU und die digitale Vormundschaft
Die CDU hat auf ihrem Parteitag in Stuttgart vorvergangenes Wochenende beschlossen, sich für eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für soziale Netzwerke einzusetzen. Kinder darunter sollen gar nicht mehr, Jugendliche bis 16 nur in streng kastrierten „Jugendversionen“ auf TikTok oder Instagram unterwegs sein dürfen – flankiert von harter Altersverifikation per digitaler Brieftasche, wie es SPD-Konzepte […]
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TAJÊ: Der Feminizid an Yanar Mohammed ist ein politisches Verbrechen
Nach dem tödlichen Attentat auf die irakische Frauenrechtlerin Yanar Mohammed hat die Bewegung freier ezidischer Frauen (TAJÊ) eine scharf formulierte Erklärung veröffentlicht. Darin heißt es, man sei „zutiefst traurig und zugleich voller Wut“ über die Ermordung einer Frau, die ihr gesamtes Leben dem Kampf gegen patriarchale Gewalt und staatliche Unterdrückung gewidmet habe.
Die TAJÊ bezeichnet den Mord als „gezielten politischen Feminizid“ und einen Angriff auf die Frauenbewegung im Irak. Dass Yanar Mohammed ausgerechnet in den Tagen vor dem 8. März erschossen wurde, sei kein Zufall, sondern Ausdruck einer „männerstaatlichen Mentalität“, die die wachsende Organisierung von Frauen als Bedrohung begreife. Bislang hat sich keine Gruppe zum Mord an der Feministin bekannt, und die irakischen Behörden haben noch keine Stellungnahme dazu abgegeben.
„Yanar Mohammed hat sich unerschrocken gegen Frauenmorde, gegen die Entrechtung von Frauen und gegen staatliche Repression gestellt“, betont die Bewegung. Besonders hervorgehoben wird ihr Einsatz für versklavte und befreite Ezidinnen nach dem Genozid und Feminizid 2014 durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Şengal. Yanar Mohammed habe internationale Aufmerksamkeit geschaffen, Netzwerke für Überlebende des Völkermords aufgebaut und dafür gekämpft, dass die Verbrechen an der ezidischen Bevölkerung anerkannt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
Angriff auf die Idee der Frauenfreiheit
Die TAJÊ betont, der Mord an Yanar Mohammed richte sich nicht nur gegen eine einzelne Person, sondern gegen die Idee der Frauenfreiheit selbst. In der Erklärung heißt es, tausende Frauen hätten in den vergangenen Jahren Hoffnung und Mut aus dieser Bewegung geschöpft. „Der Anschlag ist ein Versuch, diese Hoffnung einzuschüchtern“, so die ezidische Frauenbefreiungsbewegung. Sie fordert eine sofortige nationale und internationale Untersuchung des Attentats sowie die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Straflosigkeit dürfe nicht erneut zur Normalität werden.
Zugleich verweist die TAJÊ darauf, dass Yanar Mohammed nicht die erste prominente Aktivistin im Irak ist, die ermordet wurde. Die zunehmenden Angriffe auf politisch aktive Frauen zeigten, dass Frauen, die sich organisieren und Widerstand leisten, systematisch zur Zielscheibe würden. „Alle diese Frauenmorde sind politisch“, heißt es in der Erklärung weiter. Machtstrukturen fürchteten die organisierte Frauenbewegung und reagierten mit Gewalt.
„Daher betonen wir erneut, den Kampf fortzuführen. Das Vermächtnis Yanar Mohammeds – insbesondere ihr Einsatz für ehemals verschleppte und weiterhin entrechtete Frauen – wird weiterleben. Ihr Tod wird die Entschlossenheit der Frauenbewegung nicht brechen, sondern stärken“, so die TAJÊ.
Architektin, Menschenrechtsaktivistin, Frauenrechtlerin, Journalistin
Yanar Mohammed war am Montag vor ihrem Wohnhaus in Bagdad niedergeschossen worden. Sie war erst wenige Tage zuvor von einer Reise nach Kanada zurückgekehrt. Dort hatte die 1960 geborene studierte Architektin zwischen 1995 und 2003 gelebt und die Organisation „Defense of Iraqi Women’s Rights“ gegründet. Sie war eine der bekanntesten irakischen Feministinnen und Menschenrechtsaktivistinnen.
Nach dem Beginn des Irakkriegs im Jahr 2003 wurden Frauen im Irak systematisch verschleppt und vergewaltigt. Das veranlasste Mohammed, in den Irak zurückzukehren. Sie gründete die Organisation Women's Freedom in Iraq (OWFI) und widmete ihr Leben dem Aufbau von Netzwerken zum Schutz von Frauen. Unter ihrer Leitung baute die OWFI ein landesweites System von Frauenhäusern und Schutzräumen auf, um Frauen vor häuslicher Gewalt, Feminizid und Menschenhandel zu schützen.
Mohammed war zudem Chefredakteurin der feministischen Zeitschrift Al-Mousawat („Gleichheit“) und eine internationale Sprecherin für Frauenrechte. Sie trat mehrfach bei UN-Veranstaltungen auf, darunter beim Sicherheitsrat, und kämpfte gegen Diskriminierung, patriarchale Ausbeutung und strukturelle Gewalt im Irak. Für ihr Engagement erhielt sie mehrere bedeutende Auszeichnungen, darunter den Gruber Prize for Women’s Rights (2008) und den Rafto Prize (2016). 2018 wurde sie von der BBC in die Liste der „100 Women“ aufgenommen.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/irakische-frauenrechtlerin-yanar-mohammed-in-bagdad-ermordet-50538
Libyen am Limit
Schuldspruch ohne echte Auseinandersetzung? Der Fall Manuel Albert
Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2022: Damals durchsuchte die Polizei die Wohnung des Schweizer Arztes Manuel Albert. Albert, der sich während der Corona-Zeit als Kritiker staatlicher Maßnahmen positioniert hatte, verweigerte zunächst den Zutritt. Die Beamten verschafften sich mit einem Schlüsseldienst Zugang und führten ihn nach einer kurzen Rangelei zu Boden und legten ihn in Handschellen. Im Raum standen Vorwürfe unrechtmäßig ausgestellter Maskenatteste sowie der Abgabe beziehungsweise Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten. Das Bezirksgericht Höfe sprach ihn im Februar 2025 in erster Instanz schuldig (wir berichteten hier).
Gegen dieses Urteil legte Albert Berufung ein – ausführlich begründet und juristisch differenziert. Die Verteidigung stellte den Fall in einen größeren Kontext der ärztlichen Methoden- und Therapiefreiheit. Zentral war das Argument, dass der Wirkstoff Ivermectin in der Schweiz grundsätzlich zugelassen sei und ein sogenannter Off-Label-Use – eine Verschreibung außerhalb des Verwendungszweckes, für den er an sich zugelassen ist – rechtlich zulässig bleibe.
Maßgeblich sei nicht die spezifische Covid-Indikation, sondern die generelle Zulassung des Wirkstoffs. Selbst im gegenteiligen Fall habe während der Pandemie eine Notlage bestanden, welche eine Einfuhr durch Medizinalpersonen für Notfälle rechtfertigen könne. Auch berief sich die Verteidigung auf Rechtfertigungsgründe wie das Handeln aus beruflicher Pflicht oder rechtfertigenden Notstand.
Bezüglich der beschlagnahmten «Vibasin 19»-Produkte argumentierte sie, diese seien zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht als Arzneimittel eingestuft gewesen; eine spätere Qualifikation dürfe nicht rückwirkend strafbegründend wirken. Und auch der Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung wurde bestritten: Weder liege eine erhebliche Behinderung vor, noch sei der Hausdurchsuchungsbefehl anfänglich korrekt vorgewiesen worden.
Am 24. Februar 2026 fällte das Kantonsgericht Schwyz sein Urteil in zweiter Instanz: Die Berufung wurde abgewiesen, ebenso die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Albert wurde der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (versuchte Einfuhr von je 3.000 Ivermectin-Tabletten), der vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (Einfuhr von 7.500 Tabletten) sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die Strafe: 90 Tagessätze zu 330 Franken, insgesamt 29.700 Franken, bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten Präparate an und auferlegte Albert den Großteil der Verfahrenskosten.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Allerdings fällt auf, dass die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin von Swissmedic als Privatklägerin in den Augen von Prozessbeobachtern kaum substanziell auf die detaillierten und juristisch fundierten Argumente der Verteidigung eingegangen sind. Sollte auch das Kantonsgericht die zentralen Fragen – etwa zur Zulässigkeit des Off-Label-Use, zur Notstandssituation in der Pandemie oder zur fehlenden Rückwirkung einer späteren Produkteinstufung – nur am Rand behandeln, würde sich der Eindruck verfestigen, dass hier weniger eine differenzierte Rechtsprüfung als vielmehr eine Bestätigung der bisherigen Linie erfolgte, Ivermectin als billige und patentfreie Behandlungsalternative unter allen Umständen vom Massengebrauch in der Schweiz fernzuhalten.
Der Fall Albert berührt Grundsatzfragen: Wie weit reicht die ärztliche Therapiefreiheit, insbesondere in Krisenzeiten? Wann wird aus einer beruflichen Gewissensentscheidung eine Straftat? Und wie sorgfältig setzen sich Gerichte mit unbequemen Argumenten auseinander? Ohne schriftliche Begründung bleibt offen, ob das Kantonsgericht diese Fragen vertieft geprüft oder sich – wie schon die Vorinstanz – auf eine formale Betrachtung beschränkt und ohne detaillierte rechtliche Würdigung vom Tisch gewischt hat. Für Albert bedeutet das Urteil vorerst eine weitere Niederlage.
Kommentar Transition NewsDer Gerichtsfall Manuel Albert ist zu Recht auf großes öffentliches Interesse gestossen. Letzte Woche waren auf dem Hauptplatz vor dem Gericht etwa 120 Unterstützer; im Gerichtssaal war nur Platz für 15 Zuhörer, darunter auch Pressevertreter. Denn der Fall berührt auch grundsätzliche Fragen des Verhältnisses Arzt-Patient und Arzt-Behörden. Es ist deshalb für die rechtsstaatliche Debatte zu hoffen, dass es sich bei der Berufungsverhandlung erst um den nächsten Akt handelte und nicht um das Finale.
In Bezug auf die Tragweite und Präjudizwirkung dieses Falles ist es richtig, dass der Fall letztlich vor Bundesgericht entschieden wird. Der Arzt hat jedenfalls angekündigt, die Sache weiterzuziehen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Vielleicht erklärt sich jemand, dem die ärztliche Therapiefreiheit ein Anliegen ist, bereit, eine solche Beschwerde in Strafsachen zu sponsern?
Forschende schlagen Alarm: Staaten sollen Social-Media-Verbote stoppen
Regierungen und Parlamente weltweit sollen ihre Pläne für Social-Media-Verbote nicht weiter verfolgen. Das fordern mehr als 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief. Sie wollen zuerst prüfen, ob Alterskontrollen überhaupt wirksam und sicher sind.
Ein Social-Media-Verbot für Minderjährige heißt: Urlaubsfotos machen erlaubt, Urlaubsfotos auf Instagram posten verboten (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Priscilla Du PreezNachdem Australien im Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, wollen zahlreiche Staaten das auch. In Deutschland läuft die Debatte ebenso heiß. Jetzt wollen Hunderte Forscher*innen aus den Bereichen Technologie, IT-Sicherheit und Privatsphäre die Notbremse ziehen.
In einem offenen Brief warnen sie eindringlich vor den negativen Folgen eines Social-Media-Verbots und den damit verbundenen flächendeckenden Alterskontrollen im Netz. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können – für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.
Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben die Forscher*innen auf Englisch. Sie fordern deshalb ein Moratorium für Social-Media-Verbote. Das heißt: Regierungen und Parlamente sollen ihre laufenden Vorhaben stoppen und vorerst keine Verbote erlassen.
Unterschrieben haben das Wissenschaftler*innen aus 29 Ländern, darunter sind viele EU-Staaten, die USA, UK, Kanada, Südkorea und die Türkei. Aus Deutschland haben sich rund 70 Fachleute dem Aufruf angeschlossen. Der offene Brief passt zu einem fachübergreifenden Chor aus Warnungen: Auch Expert*innen aus unter anderem den Bereichen Kinderschutz, Pädagogik und Menschenrechten haben Bedenken gegenüber einem Social-Media-Verbot oder lehnen es ab.
Nachteile von Alterskontrollen gewiss, Vorteile ungewissGleich zu Beginn des Offenen Briefs stellen die Forscher*innen klar: „Wir teilen die Sorgen über die negativen Auswirkungen, die schädliche Online-Inhalte auf Kinder haben.“ Aber sie befürchten, dass Regulierung ohne sorgfältige Abwägung der Risiken „mehr Schaden als Nutzen“ bringen könnte.
Ihre Gründe führen die Forschenden auf fünfeinhalb Seiten aus. Dabei sind drei Argumente zentral.
- Erstens: Es ist nicht sicher, ob ein Social-Media-Verbot die erhofften Vorteile bringt. Die Forschenden mahnen, es gebe keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass ein Verbot positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Minderjährigen hätte. Umgekehrt brächten soziale Medien positive Effekte: mehr soziale Kontakte, weniger Einsamkeit, sichere Räume für marginalisierte Gruppen. Alterskontrollen seien „keine Garantie dafür, dass Minderjährige keine schädlichen Online-Inhalte abrufen“. Stattdessen würden Betroffene die Kontrollen umgehen oder zu unregulierten Alternativen abwandern.
- Zweitens: Es ist sicher, dass Alterskontrollen Nachteile bringen. So musste die Team-Software Discord kurz nach Einführung von Alterskontrollen ein Datenleck eingestehen: Demnach hatten Kriminelle wohl Zugriff auf 70.000 Ausweisdaten von Menschen, die Discord ihr Alter nachgewiesen haben. Solche Nachweise mit amtlichen Dokumenten würden außerdem Menschen ausschließen, warnen die Forschenden, etwa undokumentierte Einwandernde, Asylsuchende, Reisende aus dem Ausland – oder Nutzer*innen, die Aufgrund einer Leseschwäche die neuen Hürden nicht überwinden können. Alternative Verfahren, in denen Software das Alter von Nutzer*innen einschätzt, sogenannte KI, seien „bekanntlich fehleranfällig“.
- Drittens: Alterskontrollen schaffen eine gefährliche, zentralisierte Infrastruktur. „Wer festlegt, welche Altersschranken gelten sollen, und wer sie durchsetzt, erhält einen enormen Einfluss darauf, welche Inhalte im Internet für wen zugänglich sind“, warnen die Forschenden. In den falschen Händen könnte diese Infrastruktur auch für Zensur genutzt werden, etwa für queere Inhalte. Gerade bei technologisch komplexen Lösungen könnten Abhängigkeiten zu wenigen Tech-Konzernen wie Google oder Apple entstehen.
Mit Blick auf Alterskontrollen kommen die Forscher*innen deshalb zum Fazit: „Der Einsatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn nachgewiesen wird, dass der Nutzen die möglichen Schäden deutlich überwiegt.“ Es brauche vertiefende Forschung, bevor Staaten entsprechende Regeln flächendeckend ausrollen.
Fürs Erste regen die Forschenden an, sich lieber den Ursachen zu widmen. Konkret nennen sie algorithmisch optimierte Feeds sozialer Medien. Durch ihre enorme Sogwirkung fällt es vielen Menschen schwer, das Handy lange aus der Hand zu legen. Die Regulierung von Feeds wäre den Forschenden zufolge unmittelbarer wirksam und würde Plattformen für Kinder und Erwachsene gleichermaßen sicherer machen.
Solche suchtfördernden Mechanismen bei TikTok hat etwa die EU-Kommission bereits festgestellt, zumindest vorläufig. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Das laufende Verfahren kann sich allerdings in die Länge ziehen, und TikTok dürfte sich juristisch wehren. Zugleich hat die EU-Kommission ein Expert*innen-Gremium rund um Alterskontrollen einberufen, das bis Sommer Ergebnisse vorlegen soll.
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Pahlavi? IRGC? What’s next for Iran after Khamenei
The U.S.-Israeli assassination of the supreme leader opens the door to a range of possibilities. A democratic transition seems the least likely of all.
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