«Vielleicht ist es jemand der uns nie um Hilfe bitten würde. Jemand der jetzt gerade vor uns herläuft oder neben uns steht. Jemand der darauf verzichtet zu leben um an etwas glauben zu können. Aber vielleicht ist es genau das was wir alle wollen. An jemanden oder an etwas zu glauben, damit es uns gut geht. Um zu versuchen, glücklich zu sein.» (-Filmzitat)
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Autohersteller könnten es bereuen, Bürokraten den Kunden vorgezogen zu haben!
Was ist aus der alten Geschäftsweisheit geworden, wonach der Kunde immer Recht hat?
Die US-amerikanischen und europäischen Autohersteller haben dieses Mantra aufgegeben, um nicht gewählten Bürokraten in Brüssel, New York und Doha und den Kriechern zu gefallen, die durch das Verfechten ihrer Unkenrufe zu politischer Macht gelangt sind. Möglicherweise bereuen sie jetzt, dass sie sich dem Marschbefehl der Klimakommandos „übereifrig“ angeschlossen haben.
Heute sind die Zeichen des Untergangs in der Autoindustrie Töpfe voller unverkaufter batterie-elektrischer Fahrzeuge (BEVs), denen die Kunden seit Jahren ihr Leben und ihr Vermögen nicht anvertrauen.
Zugegeben, die Inflationsspirale nach der COVID-Initiative mit ihren steigenden Zinssätzen hat der Autoindustrie nicht geholfen, aber viel zu viele ihrer Probleme sind selbst verschuldet.
Währenddessen lächeln die Chinesen, weil sie wissen, dass sie vier Trümpfe in der Hand halten.
Paul Jacobson, Finanzvorstand von General Motors, kündigte im Juni eine Kürzung der BEV-Produktion um 50.000 Fahrzeuge an. Der Grund dafür? „Wir wollen nicht in eine Situation geraten, in der wir ein Produktionsziel vorgeben und dann einfach blindlings produzieren und am Ende Hunderttausende von Fahrzeugen auf Lager haben, weil der Markt einfach noch nicht da ist.“
Vielleicht hat Jacobson in den Teeblättern gelesen und einen Sieg von Trump vorausgesagt, der das Ende der Steuergutschrift von 7.500 Dollar im Rahmen von Bidens falsch benanntem Inflations-Reduktionsgesetz bedeuten könnte. Oder vielleicht hat er sich die Zahlen angesehen, die zeigen, dass mehr als die Hälfte der Öffentlichkeit kein Interesse daran hat, ein Fahrzeug zu kaufen, das nicht ihren tatsächlichen Bedürfnissen entspricht.
Oder vielleicht hatte Jacobson erkannt, dass die meisten der Milliarden an Steuergeldern, die für den Aufbau eines Ladenetzes bereitgestellt wurden, in einem Kaninchenbau verschwunden waren.
Wie auch immer. GM kündigte gerade an, 1.000 Arbeitsplätze zu streichen und versprach, Anreize in Höhe der wahrscheinlich gestrichenen Steuergutschrift von 7.500 Dollar zu bieten. Dies geschah zusätzlich zu den Entlassungen von 1.700 Fabrikarbeitern im September. Zuvor hatte GM einen Verlust von 1,7 Milliarden Dollar bei Verkauf und Produktion seiner BEVs im vierten Quartal 2023 gemeldet.
Ford, das ebenfalls verzweifelt versuchte, seine BEV-Bestände loszuwerden, kündigte im September an, dass BEV-Ladegeräte und Hausinstallationen im Kaufpreis des Model e BEV enthalten sein würden. Die Kehrseite dieses mutigen Schrittes ist, dass Ford mit jedem der 10.000 BEVs, die es im ersten Quartal 2024 verkauft hat, fast 130.000 Dollar verloren hat und für das Jahr 2024 einen Verlust von 5 Milliarden Dollar bei der Model-e-Reihe erwartet.
Ford hat außerdem 730 Mitarbeiter entlassen und die Produktion seines BEV-Pickups F-150 Lightning, dem „Truck des Jahres 2023“, bis zum nächsten Jahr gestoppt, „da die Nachfrage der Verbraucher nach Elektrofahrzeugen nachlässt“. Aber das eigentliche Problem könnte sein, dass BEV-Pickups, wie ein Kenner der Autoindustrie sagte, „das falsche Produkt“ sind?
Zuvor hatte Ford seine Pläne für einen vollelektrischen, dreireihigen SUV aufgegeben und sich auf Hybridmodelle konzentriert, die eine ganz andere Technologie verwenden und eine größere Reichweite und Erschwinglichkeit bieten. Und das, obwohl die Preise für BEVs landesweit innerhalb von zwei Jahren von 65.000 Dollar auf 56.648 Dollar gefallen sind.
Und erst diese Woche kündigte Ford an, 4.000 Stellen zu streichen, vor allem in Deutschland und in UK – ein Abbau von 14 % seiner europäischen Belegschaft. Ford begründete dies mit der schwachen BEV-Nachfrage, der mangelnden staatlichen Unterstützung für den BEV-Umstieg und der Konkurrenz durch subventionierte chinesische Autohersteller.
Der Autovermietungsriese Hertz hat seinen BEV-Verkauf gerade ausgeweitet und bietet jetzt gebrauchte Tesla Model 3 für unter 20.000 Dollar an. Hertz hofft, 30.000 BEVs zu verkaufen, während es sich aus dem BEV-Markt zurückzieht, aber der 89%ige Anstieg der BEV-Abschreibungskosten (etwa 537 $ pro Fahrzeug und Monat) hat sich auf das Endergebnis ausgewirkt. Die Preissenkungen von Tesla haben offenbar auch den Markt für gebrauchte BEV in Mitleidenschaft gezogen.
Unterdessen berichtete die Detroit Free Press im Oktober, dass „es ein lautes, turbulentes und beunruhigendes Jahr für [Stellantis] war, den Autohersteller, dem die Marken Jeep, Ram, Chrysler, Dodge und Fiat gehören, und die Zukunft ist nicht ganz klar“. Im Laufe des Jahres 2024, so die Zeitung, habe Stellantis nach „atemberaubenden Gewinnen“ im Jahr 2023 aufeinander folgende Quartalsberichte mit einem Rückgang der US-Verkäufe um 20 % oder mehr zu verzeichnen gehabt. Außerdem hat das Unternehmen die Produktion in seinen italienischen Werken in diesem Jahr mehrmals pausiert.
Anderswo in Europa sind die Autohersteller trotz ebenfalls drakonischer BEV-Vorschriften wegen der großen Kluft zwischen der Wahlfreiheit der Kunden und den staatlichen Vorgaben in Panik geraten.
Deutschlands größter Autoversicherer berichtete, dass einer von drei BEV-Besitzern in diesem Jahr wieder auf Benzin- oder Dieselfahrzeuge umgestiegen ist, im Jahr 2021 waren es noch 14 %. Der Rückgang könnte auf die Abschaffung der vom Steuerzahler finanzierten Rabatte von 4.900 bis 6.500 Dollar zurückzuführen sein. Oder, wie ein deutscher Reporter anmerkte: „Offensichtlich können Elektroautos viele Besitzer nicht überzeugen, langfristig bei dieser Antriebsform zu bleiben.“
Die Lage in Deutschland ist so schlecht, dass Volkswagen zum ersten Mal in seiner 87-jährigen Geschichte plant, „mindestens“ drei seiner Werke zu schließen, Zehntausende von Mitarbeitern zu entlassen und die verbleibenden deutschen Werke zu verkleinern.
Eine kürzlich durchgeführte Umfrage ergab, dass nur 29 % der Deutschen ein Gesetz befolgen würden, das sie zum Kauf von BEVs zwingt, und nur 18 % würden bei ihrem nächsten Kauf ein BEV in Betracht ziehen. Schlimmer noch, nur 3,6 % der ICE-Fahrer sind in diesem Jahr in Deutschland auf BEVs umgestiegen, und BEVs machten nur 2,9 % aller Fahrzeuge auf Deutschlands Autobahnen aus.
Das Scheitern der deutschen Regierungskoalition ist zum Teil auf ihr anhaltendes Engagement zurückzuführen, den Verkauf der meisten ICE-Fahrzeuge bis 2035 zu verbieten. Deutschland leidet auch unter den hohen Stromkosten, die größtenteils durch Steuern finanziert werden und die Kosten für eine rein elektrische Fahrzeugflotte noch weiter in die Höhe treiben. Der Zustrom billiger chinesischer BEVs verschlimmert Deutschlands Probleme in einem Land, das für 8 % seiner jährlichen Wirtschaftsleistung und 16 % seiner Exporte auf das Automobil angewiesen ist, nur noch weiter.
In UK hält der Absatz von BEVs laut BBC nicht mit dem breiten Markt Schritt. Während die Verkäufe von BEVs an Unternehmen zugenommen haben, sind die Verkäufe von BEVs an Privatpersonen um 7,7 % zurückgegangen, was laut der Society of Motor Manufacturers and Traders (SMMT) auf „geringes Wachstum, schwaches Verbrauchervertrauen und hohe Zinssätze“ zurückzuführen ist. Dies veranlasste die SMMT, die Regierung Starmer aufzufordern, Anreize zu schaffen, um private Käufer zum Kauf von BEVs zu bewegen.
Während Jaguar sich umbenennt, um eine gesellschaftliche Randgruppe zufrieden zu stellen, wurden die britischen Autohersteller von einem Urteil des Berufungsgerichts schockiert,wonach Autohändler eine „treuhänderische Pflicht“ haben, ihre Kunden über Boni, Provisionen und Gebühren zu informieren, die sie von Kreditgebern erhalten.
Die Kreditgeber reagierten darauf, indem sie den Autohändlern untersagten, für 90 % der über Autokredite gekauften Fahrzeuge Provisionen zu erhalten. Die Entscheidung könnte zur Schließung von Autohäusern führen und die Menschen dazu zwingen, direkt beim Hersteller zu kaufen, in der Regel unbesehen. Sie könnte aber auch zu einem erheblichen Rückgang der Autokäufe führen, da die Menschen an Händler und nicht an Bankiers gewöhnt sind.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Trump-Regierung auf den BEV-Markt auswirken wird. Trump sagt immer wieder, dass BEVs eine Rolle spielen, während er die Autohersteller, die sich jetzt an Wasserstoff-basierte Betankungssysteme wagen, verunglimpft. Aber wenn, wie erwartet, die Subventionen wegfallen, wird die BEV-Revolution dann lediglich verlangsamt oder zum Stillstand gebracht?
Das könnte zu einem großen Teil davon abhängen, wie die Autohersteller auf den Wandel von Zeit und Geld reagieren.
This article originally appeared at Real Clear Energy
Link: https://www.cfact.org/2024/11/30/automakers-may-rue-choosing-bureaucrats-over-customers/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Autohersteller könnten es bereuen, Bürokraten den Kunden vorgezogen zu haben! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Demonstrationen in Hannover und weiteren Städten angekündigt
Für Samstag und Sonntag sind in Deutschland diverse Demonstrationen gegen die Angriffe der Türkei und ihrer dschihadistischen Proxys auf die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien angekündigt. Das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Hannover e.V. (NAV-DEM) ruft für Samstag zu einer überregionalen Großdemonstration auf, Auftakt ist um 17 Uhr vor dem Hauptbahnhof. Zum Hintergrund teilte der kurdische Verein mit:
„Die Situation in Nord- und Ostsyrien hat sich dramatisch verschärft: Die von der Türkei unterstützten dschihadistischen Gruppen, darunter die HTS (Hay'at Tahrir al-Sham), ein syrischer Al-Qaida-Ableger, und die Syrische Nationalarmee (SNA), greifen die Gebiete der Kurd:innen und die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES) an. Die Offensive, die in den vergangenen Tagen begann, führte zur Einnahme von Aleppo, einer Millionenstadt, und bedroht nun die Region rund um Manbij. Die Angriffe konzentrieren sich auf die Region Şehba und die Stadt Tel Rifat, wo Hunderttausende Flüchtlinge, die 2018 aus Afrin vertrieben wurden, erneut in Gefahr sind.
Die DAANES, bekannt für ihre multiethnischen und multikonfessionellen, inklusiven und demokratischen Strukturen sowie die Förderung der Rolle von Frauen und Jugend, steht im Fokus dieser Angriffe. Es werden Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt, und Zehntausende Menschen aus Tel Rifat wurden über einen etwa 150 Kilometer langen Korridor in die Kantone Tabqa und Raqqa gebracht. In der Millionenstadt Aleppo sind kurdische Wohnviertel von allen Seiten umzingelt wurden. Die Gefahr bleibt hoch, und es wird erwartet, dass die nächste größere Offensive die Region um Manbij betrifft, was eine weitere Eskalation der Gewalt zur Folge haben wird.
Die internationale Staatengemeinschaft muss jetzt handeln, um eine Wiederholung der IS-Ära zu verhindern. Ein Erfolg der türkisch-dschihadistischen Kräfte würde nicht nur das Leben der Menschen vor Ort gefährden, sondern auch die Region in eine unkontrollierbare dschihadistische Basis verwandeln, die eine ernsthafte Bedrohung für die gesamte Menschheit darstellt.
Wir fordern die weltweite Anerkennung der Gefahr, die von diesen Angriffen ausgeht, und eine entschiedene Haltung der internationalen Staatengemeinschaft. Die DAANES und Rojava dürfen nicht allein gelassen werden – ihre Verteidigung ist ein globaler Einsatz für Demokratie, Menschenrechte und Frieden.
Alle demokratischen Kräfte und die internationale Gemeinschaft müssen sich den Angriffen entgegenstellen und Solidarität mit Rojava zeigen – jetzt ist der Moment, um zu handeln. Die Türkei muss gestoppt werden!“
Angekündigte Demonstrationen am Wochenende
Frankfurt | 07.12. | 13:00 Uhr, Opernplatz
Berlin | 07.12. | 17:00 Uhr, Oranienplatz
Stuttgart | 07.12. | 14:00 Uhr, Lautenschlagerstraße
Kiel | 07.12. | 15:00 Uhr, Stresemannplatz
Bremen | 07.12. | 14:00 Uhr, Hauptbahnhof
Hannover | 07.12. | 17:00 Uhr, Hauptbahnhof
Hamburg | 07.12. | 14:00 Uhr, Hauptbahnhof/Hachmannplatz
Dresden | 07.12. | 17:00 Uhr, Vorplatz Bahnhof Neustadt
Lübeck | 08.12. | 14:00 Uhr, Am Lindenplatz
Osnabrück | 08.12. | 14:00 Uhr, Hauptbahnhof
UN: 280.000 Menschen in Syrien auf der Flucht
Durch die Kämpfe in Syrien wurden nach Angaben der UNO bereits rund 280.000 Menschen in die Flucht getrieben. Wie der Leiter der Notfallkoordination des Welternährungsprogramms (WFP), Samer Abdel Jaber, am Freitag auf einer Pressekonferenz in Genf erklärte, könne diese Zahl rasant ansteigen. Es sei zu befürchten, dass bis zu 1,5 Millionen Menschen vertrieben werden könnten. „Und dabei sind die Menschen, die während der jüngsten Eskalation der Kämpfe zwischen der Hisbollah und Israel aus dem Libanon geflohen sind, noch nicht mitgerechnet“, sagte Abdel Jaber.
Weiter teilte Samer Abdel Jaber mit, dass die Grenzübergänge zur Türkei weiter funktionstüchtig seien und über verschiedene Partner Hilfe nach Syrien gelange. Bereits vor der jüngsten Eskalation hätten über zwölf Millionen Menschen in Syrien Nahrungsmittelhilfe benötigt, es bestehe dringender Bedarf für die Notfallversorgung.
Notfallhilfe in Nord- und Ostsyrien
Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (AANES) fordert seit Jahren, den Anfang 2020 geschlossenen Grenzübergang Til Koçer (Al-Yarubiyah) zum Irak für Hilfslieferungen zu öffnen, um einen direkten Zugang in die Autonomieregion zu gewährleisten. In Nord- und Ostsyrien treffen weiterhin Vertriebene aus den umkämpften Gebieten ein, bis Donnerstag wurde die Anzahl auf 85.000 geschätzt. Die AANES geht davon aus, dass in den kommenden Tagen rund 120.000 Geflüchtete versorgt werden müssen. Die kurdische Rothalbmondorganisation Heyva Sor a Kurdistanê e.V. hat eine Spendenkampagne gestartet und als erste Notfallhilfe 250.000 Euro bereitgestellt. Auch die Frauenstiftung WJAS ruft zu Spenden auf und verteilt Matratzen, Decken, Kleidung und Medikamente.
https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/wjas-nothilfe-fur-nord-und-ostsyrien-44517 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/aanes-fordert-humanitare-nothilfe-fur-gefluchtete-44498 https://anfdeutsch.com/aktuelles/gfbv-bundesregierung-blockiert-humanitare-hilfe-fur-nordsyrien-44494
Initiative gegen Zwangsgebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Viele Deutsche würden den Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gern entkommen. Denn spätestens seit der Corona-Zeit sind ARD und ZDF berühmt-berüchtigt dafür, nicht nur unausgewogen, sondern sogar falsch zu informieren. Dieser Trend hat sich seitdem fortgesetzt und spiegelt sich in der Berichterstattung über andere Themen wieder, wie beispielsweise den Ukraine-Krieg oder vor kurzem über die US-Wahlen.
Die Krönung: Trotz der eklatanten Mängel in ihrer Berichterstattung sind ARD und ZDF gerade im November vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro durchzusetzen. Die bisherigen neun Milliarden Euro jährlich scheinen den regierungstreuen Sendeanstalten nicht zu reichen.
Doch in der Bevölkerung regt sich immer mehr Widerstand. Der Geschäftsführer des Portals Beitragsblocker, Markus Boenig, hat deshalb schon vor fünf Monaten die Initiative «Rundfunkalarm» ins Leben gerufen, die sich gegen diese Zwangsgebühren und die Desinformation im ÖRR richtet.
Boenig und seine Mitstreiter haben mehrere Wege gefunden, um sich gegen den Zwangsbeitrag zur Wehr zu setzen. So geht man gemeinsam gegen Festsetzungsbescheide vor und zieht vor die Verwaltungsgerichte, um zu beweisen, dass der ÖRR nicht neutral und ausgewogen berichtet. Auch geht es darum, dem Beitragsservice die Grundlage für die Datenverarbeitung und damit für den Rundfunkbeitrag zu entziehen.
In einem Interview mit Marc Friedrich hat Boenig nun darüber informiert, auf welchem Stand seine Initiative ist. Mittlerweile haben sich 25.000 Beitragsblocker oder -stopper angeschlossen, 33.000 Programmbeschwerden wurden eingereicht, tausende von Gerichtsverfahren laufen. Zum Vergleich: Beim SWR gingen im vergangenen Jahr insgesamt nur 340 dieser Beschwerden ein.
Um das Ende der ÖRR-Beiträge einzuläuten, ist die Mithilfe aller Bürger gefragt. Boenig erläutert, wie das funktioniert: Um zum Erfolg zu kommen, müssen tausende Beweise gesammelt werden, die bestätigen, dass die Sender unausgewogen oder falsch informieren. Denn bei «systematischen, dauerhaften Verstößen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Rechtsstaatsprinzip oder gesetzliche und vertragliche Grundlagen kann der Beitragszahler nicht verpflichtet sein, diese Rechtsverstöße mit seinen Beiträgen zu finanzieren».
Die Programmbeschwerden werden deshalb auf Boenigs Portal gesammelt, die jeweiligen Informationen über die Sender oder das Programm, in denen nicht neutral oder falsch berichtet wurde, können dort mit wenigen Klicks eingegeben werden.
«Das ist vergleichbar mit einer Nachbarschaftsklage gegen einen bellenden Hund. Es ist offensichtlich, dass der Hund nervt, dass er verrückt ist und die ganze Zeit bellt. Aber vor Gericht muss das genau bewiesen werden, also muss man wissen, wann oder wie oft er bellt. 10 oder 20 Beweise würden nicht reichen, es müssen mehr sein», betont Boenig.
Wem es reicht und wer mitmachen will, der kann sich der Gemeinschaft der Beitragsblocker hier anschließen.
Groundwork’s Lindsay Owens on November Jobs Report: “The Biden Administration is handing off a rock-solid labor market”
Today, the Bureau of Labor Statistics released the November jobs report which showed that the U.S. economy added 227,000 new jobs and the unemployment rate ticked up to 4.2%. Groundwork Collaborative Executive Director Lindsay Owens reacted with the following statement:
“The Biden Administration is handing off a rock-solid labor market after their strategic investments strengthened our economy and ushered in the fastest recession recovery on record.“President-elect Trump would do well to continue to invest in the workers and communities that have powered this resilience. But if he pursues trillions in tax cuts for the wealthy and implements the proposals to slash public investments that people like Musk have championed, the labor market will surely deteriorate and workers will suffer the consequences of these choices.”
Verhandlungen zur Chatkontrolle: Entscheidung auf kommende Woche vertagt
Erneut gab es keine Mehrheit für den Chatkontrolle-Vorschlag der ungarischen Ratspräsidentschaft. In der kommenden Woche könnten sich aber die Minister:innen einigen – wenn nicht weiterhin genug Länder gegen die anlasslose Überwachung sind.
Noch bleibt die Tür für die Chatkontrolle geschlossen. – Public Domain Pexels / PixabayDer EU-Rat konnte sich erneut nicht zur umstrittenen Chatkontrolle einigen. Der Vorschlag ist damit weiterhin blockiert. Die Chatkontrolle wurde aber auf die Agenda für das nächste Treffen der Justiz- und Innenminister:innen gesetzt, das kommende Woche Donnerstag ansteht. Diese könnten dann bei einer offenen Aussprache eine Einigung erzielen. Der Vorschlag würde dann in die Trilogverhandlungen mit Kommission und Parlament gehen.
Die Abstimmung stand schon für Mittwoch auf der Tagesordnung, wurde dann aber auf heute vertagt. Die Abstimmungen im sogenannten Ausschuss der Ständigen Vertretungen sind eigentlich nur Vorbereitungen für die Treffen der EU-Minister:innen. Die ungarische Ratspräsidentschaft änderte das aber diesmal: Hätte es heute eine Zustimmung gegeben, hätte der Punkt nicht noch einmal im Rat besprochen werden müssen. Der Entwurf wäre direkt beschlossen gewesen.
Kernproblem bleibtAn dem Ratsentwurf haben schon mehrere Präsidentschaften herumgedoktert. Der aktuelle ungarische Entwurf sieht vor, dass das sogenannte „Client-Side-Scanning“ auf visuelle Inhalte und URLs beschränkt werden soll. Text- und Audioinhalte sollen nicht gescannt werden. Verschlüsselte Inhalte sollen nur gescannt werden, wenn Nutzer:innen dem zustimmen. Tun sie das nicht, könnten sie aber keine Links, Bilder oder Videos mehr in den Apps verschicken.
Das eigentliche Problem bleibt damit bestehen: Das Gesetz würde eine umfassende Infrastruktur für die Überwachung privater Kommunikation aufbauen. Das würde einen großen Schlag gegen Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation in Europa bedeuten.
Kritik hält anGegen die Vorschläge von Kommission und Rat gibt es deshalb schon lange breite Kritik. Der verschlüsselte Messenger Signal hatte angekündigt, sich aus Europa zurückzuziehen, wenn das Gesetz in dieser Form kommen sollte. Wissenschaftler:innen aus der ganzen Welt haben immer wieder vor dem Vorhaben gewarnt, genau so wie Verbände von Informatiker:innen. Selbst der niederländische Geheimdienst warnte vor der Chatkontrolle.
Deutschland war in der Sitzung weiterhin gegen den Vorschlag. Das hat heute Morgen noch einmal Digitalminister Volker Wissing bestätigt: „Für uns ist nach wie vor der ungarische Vorschlag nicht akzeptabel und insofern suchen wir natürlich Unterstützer, die klare Gegenpositionen auch aufzeigen“, so Wissing. Er war gestern und heute wegen einem Treffen der Telekommunikationsminister:innen in Brüssel.
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Chronik des Scheiterns
Kündigung: Hohe Abfindung auch im Kleinbetrieb möglich
Der Kündigungsschutz ist in Deutschland stark. Allerdings sind die Regeln für Kleinbetriebe lockerer als die für große Firmen. Ist es überhaupt möglich, bei einer Kündigung in einem Kleinbetrieb eine Abfindung zu erstreiten? Das erklären wir in diesem Beitrag.
In Kleinbetrieben gilt ein geringerer KündigungsschutzDas Kündigungsschutzgesetz regelt im Paragrafen 23, dass es für Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb nicht gilt. Ihr Arbeitgeber im Kleinbetrieb darf Sie also ohne Kündigungsgrund entlassen und muss für eine wirksame Kündigung auch keine sozialen Aspekte berücksichtigen.
Was gilt als Kleinbetrieb?Generell gilt ein Betrieb als Kleinbetrieb, wenn dort in der Regel höchstens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Diese Faustregel gilt jedoch nicht absolut, sondern auch Voll- oder Teilzeit spielen in die Berechnung hinein.
So kann auch ein Unternehmen, dass elf oder zwölf Beschäftigte bezahlt, als Kleinbetrieb gelten, wenn diese nicht in Vollzeit arbeiten. Wer höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, wird als halbe Arbeitskraft gezählt, wer zwischen 21 und 30 Stunden pro Woche tätig ist, gilt als Dreiviertelarbeitskraft – erst mit mehr als 30 Stunden pro Woche werden Sie als Vollarbeitskraft gewichtet.
Kommt bei der Gesamtberechnung der Teil-, Dreiviertel- und Vollzeitstellen zehn oder weniger heraus, dann liegt ein Kleinbetrieb vor.
Besteht ein Anspruch auf Abfindung?Zuerst einmal: Im deutschen Arbeitsrecht ist kein genereller Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung definiert. Im Kündigungsschutz gibt es aber gewisse Leitlinien, wann eine Abfindung gerechtfertigt ist, und auch Orientierung darüber, wie hoch diese ausfallen müsste.
Da der gesetzliche Kündigungsschutz nur in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitstellen gilt, fällt es schwerer, in Kleinbetrieben eine Abfindung durchzusetzen als in Großunternehmen.
Warum haben Kleinbetriebe einen gesetzlichen Freiraum?Begründet wird der geringere Kündigungsschutz damit, dass Kleinbetriebe unter größerem Druck stehen, sich wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen sowie kaum finanzielle Ressourcen haben, Krisen aufzufangen.
Es gilt der MindestschutzDas bedeutet jedoch keineswegs, dass Arbeitnehmer in Kleinbetrieben bei Kündigungen rechtlos wären. Denn auch hier gilt ein Mindestschutz. Ein Sonderkündigungsschutz besteht also auch dann, wenn eine Firma nur wenige Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt hat.
Für wen gilt der Sonderkündigungsschutz?Das bedeutet: Der “normale” Kündigungsschutz, auf den sich Arbeitnehmer in Großbetrieben berufen können, um eine Abfindung zu erreichen, bindet Kleinbetriebe zwar nicht.
Doch unter Sonderbedingungen gilt auch hier ein Kündigungsschutz (und damit eine Erfolgsaussicht bei Verhandlungen über eine Abfindung). Zu diesen Fällen gehören zum Beispiel Elternzeit, Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.
Auch für Kleinbetriebe gelten RegelnDass der gesetzliche Kündigungsschutz bei Kleinbetrieben nicht zur Geltung kommt, bedeutet nicht, dass die generellen Regelungen des Arbeitsrechts keine Gültigkeit hätten.
Liegt ein nachweisbarer Missbrauch durch den Arbeitgeber bei der Kündigung vor oder ist diese treuwidrig? Dann verstößt sie gegen geltendes Recht.
Auch wenn die Kündigung formale Mängel enthält und Formulierungen oder Auslassungen, die rechtswidrig sind, sind die Chancen gut, eine Abfindung zu erhalten. Sind mögliche Abfindungen im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich daran zu halten.
Was können Sie tun?Wenn Sie in einem Kleinbetrieb gekündigt werden, schwanger, schwerbehindert oder in Elternzeit sind, dann setzen Sie sich am besten sofort mit einem Anwalt zusammen.
Ein Beispiel aus der PraxisHerr Müller ist seit 15 Jahren als Facharbeiter in einem Familienunternehmen mit acht Vollzeitbeschäftigten tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten sieht sich der Inhaber gezwungen, Herrn Müller zu kündigen. Obwohl das Kündigungsschutzgesetz in diesem Kleinbetrieb nicht greift, erhebt Herr Müller Kündigungsschutzklage. Im Rahmen des Verfahrens einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich: Herr Müller erhält eine Abfindung in Höhe von 20.000 Euro und verzichtet im Gegenzug auf eine Weiterbeschäftigung.
Erläuterung:
In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Dennoch sind Arbeitgeber nicht völlig frei in ihren Entscheidungen; Kündigungen dürfen nicht willkürlich oder aus diskriminierenden Gründen erfolgen. Zudem kann eine lange Betriebszugehörigkeit, wie im Fall von Herrn Müller, zu einer stärkeren sozialen Bindung führen, die bei Kündigungen berücksichtigt werden sollte. Durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer auch in Kleinbetrieben eine Abfindung verhandeln, insbesondere wenn der Arbeitgeber einen langwierigen Rechtsstreit vermeiden möchte.
Wichtige Hinweise:
Verhandlungsspielraum nutzen: Auch ohne gesetzlichen Anspruch können Abfindungen durch Verhandlungen oder im Rahmen von Kündigungsschutzklagen erreicht werden.
Formale Anforderungen beachten: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und dürfen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.
Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Bei Kündigungen in Kleinbetrieben ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Dieses Beispiel zeigt, dass auch in Kleinbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungen möglich sind, insbesondere wenn beide Seiten an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind.
Der Beitrag Kündigung: Hohe Abfindung auch im Kleinbetrieb möglich erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Erst krank, dann arbeitslos und dann Rente – So ist dann der sicherste Weg
Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente hängen oft eng zusammen. Jemand kann wegen einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben, fällt unter Arbeitslosengeld oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente.
Dr. Utz Anhalt: So ist der richtige WegOder die Krankheit geht über in eine Arbeitsunfähigkeit, und nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit ist das Rentenalter erreicht. Wichtig ist es, im sozialen System der Bundesrepublik die unterschiedliche Verantwortung der jeweiligen Leistungsträger zu kennen.
Lohnfortzahlung bei KrankheitIn einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall laut dem Entgeldfortzahlungsgesetz Anspruch darauf, bei einer Erkrankung ihr sonstiges Gehalt von ihren Arbeitgeber:innen weiterzubekommen. Das gilt nicht unbegrenzt, sondern für sechs Wochen.
Die Krankenkasse zahlt KrankengeldDie gesetzliche Krankenkasse zahlt nach den ersten sechs Wochen statt der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld. Dieses wird, wenn nötig, für weitere 72 Wochen gewährleistet. Dieses Krankengeld gibt es auch, wenn jemand während der Krankenzeit arbeitslos wird. Der Anspruch entsteht nämlich mit dem Beginn der Krankheit.
Krank und arbeitslos?Wer bereits länger als sechs Wochen krank war, bevor sein Arbeitsverhältnis endete und weiterhin krank geschrieben ist, erhält ebenfalls weiterhin Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Denn er oder sie bezog bereits Krankengeld, als das Arbeitsverhältnis noch bestand.
Frühzeitig Antrag auf Arbeitslosengeld stellenBetroffene sollten sich bereits arbeitslos melden, wenn sie noch Krankengeld beziehen und bei Gesundung nicht wieder in ihren alten Job eintreten. Wenn diese Erkrankten wieder gesund und arbeitsfähig sind, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und können dieses beantragen.
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– Rentenzuschlag zum 01.07.2024. Warum fällt er unterschiedlich hoch aus?
Betroffene erhalten Arbeitslosengeld aber nicht nur, wenn sie wieder gesunden, sondern auch, wenn die 72 Wochen Krankengeld der Krankenkasse vorüber sind. Die Krankenkassen informieren rund drei Monate vor dem Einstellen des Krankengeldes über das Ende des Auszahlung. Das ist die richtige Zeit, um Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu beantragen. Arbeitslosengeld nach Krankengeld liegt bei 60 Prozent des Nettogehalts vor der Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitslosigkeit um Leistungslücken zu stopfenArbeitslosengeld kann auch zur Überbrückung gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente wegen Beeinträchtigung beantragt hat, der Antrag vom Rentenversicherungsträger aber noch nicht entschieden ist. Hier kann die Agentur für Arbeit einspringen.
Die Betroffenen bekommen in der Zeit der Überbrückung Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit und auch die Krankenkasse wird von der Agentur getragen.
Arbeitslosigkeit und ErwerbsminderungsrenteIst jemand chronisch erkrankt, arbeitsunfähig und arbeitslos, dann kommt auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage. Die ist möglich, wenn Betroffene die Regelaltersgrenze für eine Altersrente noch nicht erreicht haben. Außerdem ist Bedingung, mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben, bevor die Erwerbsminderung eintrat.
In den fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung müssen drei Jahre oder mehr belegt sein, in denen die Betroffenen Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung zahlten.
Arbeitslosengeld und FrührenteAb 63 Jahren ist es möglich, in Frührente zu gehen und eine Altersrente für langjährig Versicherte zu bekommen.
Das ist nur möglich, wenn die Betroffenen mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, und es bedeutet immer eine Minderung der Rente. Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor der Rente wird nicht als Versicherungsjahre berechnet.
Insofern kann es für Betroffene besser sein, vor der Altersrente Arbeitslosengeld I statt Frührente zu beantragen.
Denn oft ist das ALG I höher als die spätere Altersrente, und der Rentenabschlag ist geringer als bei einer Frührente. Die Agentur für Arbeit darf niemand dazu zwingen, Frührente statt Arbeitslosengeld I zu beantragen.
Ein Beispiel aus der PraxisHerr Schmidt, 58 Jahre alt, arbeitete seit über 30 Jahren als Maschinenbauingenieur. Aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung wurde er arbeitsunfähig und erhielt zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Anschließend bezog er für die maximale Dauer von 72 Wochen Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse.
Drei Monate vor dem Ende des Krankengeldbezugs informierte ihn seine Krankenkasse über das bevorstehende Auslaufen der Zahlungen. Da Herr Schmidt weiterhin nicht arbeitsfähig war, meldete er sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit und beantragte Arbeitslosengeld unter der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung. Diese Regelung ermöglicht es, Arbeitslosengeld zu beziehen, auch wenn man dem Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit nicht zur Verfügung stehen kann.
GEGEN HARTZ
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld stellte Herr Schmidt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach eingehender Prüfung wurde ihm eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Da er die Voraussetzungen erfüllte, darunter mindestens fünf Jahre Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, konnte er diese Leistung in Anspruch nehmen.
GEGEN HARTZ
Durch dieses Vorgehen – zunächst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld und schließlich die Erwerbsminderungsrente – konnte Herr Schmidt finanzielle Engpässe vermeiden und war während seiner gesamten Krankheitsphase sozial abgesichert. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger zu kennen und rechtzeitig die notwendigen Anträge zu stellen, um nahtlose Übergänge zwischen den Leistungen zu gewährleisten.
Der Beitrag Erst krank, dann arbeitslos und dann Rente – So ist dann der sicherste Weg erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Schwerbehinderung: Dieser Fehler kann schwere Folgen für die Frührente haben
Menschen mit Schwerbehinderung haben in Deutschland die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu treten. Allerdings kann schon ein kleiner Fehler bei der Antragstellung gravierende Folgen haben und den geplanten Ruhestand verzögern oder verteuern.
Der entscheidende Fehler bei der Antragstellung: Schwerbehindertenausweis rechtzeitig beantragenDie Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht, bis zu zwei Jahre früher und ohne Rentenabschläge in den Ruhestand zu gehen. Ein häufiger und folgenschwerer Fehler besteht jedoch darin, dass der Antrag auf die Altersrente gestellt wird, bevor der Schwerbehindertenausweis ausgestellt ist.
Sollte der Antrag vor Ausstellung des Ausweises gestellt werden, verfällt das Recht, früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Die Betroffenen müssen dann die regulären Abschläge tragen, die für die Frührente ohne Schwerbehinderung vorgesehen sind.
Nachträgliche Anpassung der Rente nicht möglichEine nachträgliche Anpassung ist nicht möglich, sobald der Antrag ohne den anerkannten Schwerbehindertenstatus bewilligt wurde. Einmal bewilligt, kann die Rente nicht mehr in eine Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt werden.
Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) weist darauf hin, dass ein Wechsel in eine andere Art der Altersrente nach Bewilligung nicht mehr durchgeführt werden kann.
Voraussetzungen für die Altersrente mit SchwerbehinderungUm die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grad der Behinderung: Der Antragsteller muss einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen. Dieser wird von den zuständigen Versorgungsämtern festgestellt.
- Erreichen des erforderlichen Alters: Der Antragsteller muss das individuell festgelegte Alterslimit erreicht haben. Dieses variiert je nach Geburtsjahrgang.
- Mindestversicherungszeit von 35 Jahren: Die sogenannte Wartezeit von 35 Versicherungsjahren muss erfüllt sein. Diese Wartezeit umfasst Beiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten und andere versicherungsrelevante Zeiträume.
Zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren können verschiedene Zeiten angerechnet werden, darunter:
- Kindererziehungszeiten: Bis zu drei Jahre pro Kind.
- Versorgungsausgleich bei Scheidung: Berücksichtigung der aus einem Versorgungsausgleich resultierenden Monate.
- Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld: Diese Zeiten zählen zur Mindestversicherungszeit.
- Rentensplitting: Gilt für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
- Ersatzzeiten: Beispielsweise Monate politischer Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt werden konnten, wie bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
- Freiwillige Beiträge: Selbst eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge.
- Berücksichtigungszeiten: Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr.
Ist der Schwerbehindertenausweis nur vorübergehend gültig, kann die Altersrente für Schwerbehinderte dennoch beantragt werden, sofern der Antrag innerhalb der Gültigkeitsdauer des Ausweises gestellt wird.
Auch wenn die Befristung des Ausweises später endet, bleibt der Anspruch auf die Altersrente bestehen, solange die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlag. Der Verlust der Schwerbehinderung nach Rentenbeginn hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch.
Rehabilitation vor Rente: Das Prinzip “Reha vor Rente”Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf die Bedeutung von Rehabilitation vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente hin. Unter dem Grundsatz “Reha vor Rente” prüft der Rentenversicherungsträger, ob vorrangig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) erbracht werden können.
Ziel ist es, durch entsprechende Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und einen vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden.
Wird die Rehabilitation abgelehnt, weil bereits eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, gilt der gestellte Antrag automatisch als Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. Auch wenn die Rehabilitation erfolglos bleibt und die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, wird der Antrag entsprechend umgewandelt.
Rentenauskunft: Frühzeitige Planung durch Informationen der Deutschen RentenversicherungAb dem 50. Lebensjahr erhalten Versicherte eine Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rentenauskunft ist besonders wichtig für Menschen mit Schwerbehinderung, da sie alle relevanten Informationen über den Versicherungsverlauf, die voraussichtliche Rentenhöhe und die erfüllten Wartezeiten liefert.
Die Rentenauskunft hilft dabei, den Rentenbeginn zu planen und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig den Schwerbehindertenausweis beantragen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
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Umwandlung in ein P-Konto wenn noch Minus auf dem Konto ist
Wer ein Minus auf dem Konto hat, hatte es in der Vergangenheit schwer, sein Girokonto mit der Zusatzfunktion Pfändungsschutz (P-Konto) auszustatten. Banken dürfen die Einrichtung eines P-Kontos nicht mehr – wie in der Vergangenheit häufig geschehen – verweigern. Doch was passiert mit dem Minus?
Recht auf ein P-Konto auch wenn ein Minus bestehtAuch Konten im Minus können in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bundesregierung hat diese Regelung in §§ 850k Abs. 1 S. 2, 901 ZPO neu gefasst. Dabei ist es unerheblich, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder nicht.
Was passiert mit dem Minus, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird?Die Bank hat ein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot nach § 901 ZPO zu beachten. Wurde das Konto in ein P-Konto umgewandelt, dürfen Zahlungseingänge nicht mehr mit Forderungen verrechnet werden.
Das bedeutet, dem Schuldner muss ein Guthaben entsprechend seines Freibetrages zur Verfügung stehen. Den Zeitpunkt der Umwandlung bzw. Berechtigung (Siehe P-Konto Bescheinigung) sollte nachwiesen sein. Am besten die Erklärung wird kopiert!
Achtung: Kreditraten, die vor der Umwandlung mit der Bank vereinbart wurden, können nicht im Nachhinein geändert werden. Hier greift das Aufrechnungsverbot leider nicht.
Damit der volle Freibetrag dennoch genutzt werden kann, muss die Kreditraten-Vereinbarung aktiv beendet werden. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kann dabei helfen (Siehe Schuldnerberatung).
Wenn das Konto im Minus gepfändet wurdeWenn das Konto bereits ein Minus aufweist, greift auch dann der § 901 ZPO. Damit der Freibetrag bei Gutschriften genutzt werden kann, sollte bei ein Kontopfändung innerhalb eines Monats das Konto in ein P-Konto umgewandelt sein.
Lesen Sie auch:
– Was tun, wenn die Bank das P-Konto kündigt
Wer bisher ein Girokonto hatte, hat oft auch einen Dispo bei der Bank. Wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, endet auch der Dispo. Denn nach § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO ist ein P-Konto ein reines Guthabenkonto.
Kreditkarten werden ebenfalls gekündigt, sofern es sich nicht um Prepaid-Karten handelt.
Bei einem P-Konto lässt die Bank keine Überziehungen mehr zu. Das gilt auch bei kleinsten Beträgen.
Was aber geschieht mit dem zuvor genutztem Dispo-Kredit?Wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, muss die Bank den bestehenden Soll-Betrag, der durch den Dispo entstanden ist, getrennt verbuchen, damit das P-Konto ein Guthabenkonto ist. Nur so kann das P-Konto auch als Guthabenkonto geführt werden.
Der Soll-Betrag wird auf ein zweites Buchungs-Konto verbucht. Wie die Banken diesen technischen Vorgang umsetzen, hat der Gesetzgeber auch nach einer Reform im Dezember 2021 nicht eindeutig geregelt. Daher sind die Regelungen hierfür von Bank zu Bank unterschiedlich.
Der Gesetzgeber hat auch nicht geregelt, in welcher Höhe Zinsen auf den Sollbetrag des Dispokredits zu zahlen sind.
Die Verbraucherzentrale NRW ist der Auffassung, dass die Dispozinsen nicht mehr gelten dürfen. Denn diese sind in der Regel deutlich höher als bei regulären Krediten.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handelt es sich nicht mehr um einen Verfügungsrahmen, den die Bank dem Kunden zur Verfügung stellt, sondern um eine ausgebuchte Forderung der Bank gegenüber dem Kunden.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss daher die gesetzliche Schadensminderungspflicht greifen, so dass nur noch der gesetzliche Verzugszins von der Bank in Rechnung gestellt werden darf.
Muss eine Rückzahlungsvereinbarung mit meiner Bank getroffen werden?Bisher gab es nur einen sehr eingeschränkten Aufrechnungsschutz für P-Konten im Minus. Die Banken verlangten von den Kunden Zahlungsvereinbarungen, um den Sollbetrag eines Dispos zu reduzieren.
Nach einer Umwandlung des P-Kontos besteht dieses Recht der Bank nicht mehr. Es kann aber sinnvoll sein, eine solche Vereinbarung mit der Bank zu treffen, um die Schulden bei der Bank abzubauen.
Ob eine solche Vereinbarung sinnvoll ist, hängt von der Situation des Schuldners ab. Betroffene sollten sich daher vorher von einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn unpfändbares Einkommen zur Tilgung der Schulden verwendet werden soll oder gar ein neuer Kredit aufgenommen werden soll.
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Bürgergeld: 14 Bewerbungen und dennoch Sanktionen – Gericht weist Jobcenter zurecht
Das Sozialgericht (SG) Speyer hat entschieden, dass eine Leistungskürzung des Jobcenters gegenüber einem Bürgergeldempfänger unrechtmäßig war. Der Fall drehte sich um die Nichtwahrnehmung eines Vermittlungsvorschlags, obwohl der Kläger sich auf die Mehrzahl der angebotenen Stellen beworben hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die gesetzliche Grundlage für eine Sanktionierung in diesem Fall nicht gegeben war. (Az: S 3 AS 113/20)
Rechtslage bei Pflichtverletzungen im BürgergeldGrundlage für Sanktionen im Rahmen des Bürgergeldes sind § 31 und § 31a SGB II. Diese Vorschriften regeln, wann eine Pflichtverletzung vorliegt und welche Folgen daraus resultieren.
Pflichtverletzungen können etwa auftreten, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte:
- sich weigern, einer Aufforderung nachzukommen,
- eine zumutbare Arbeit oder Maßnahme nicht antreten, abbrechen oder verhindern,
- ihre Verpflichtungen zur beruflichen Eingliederung missachten.
Dabei setzt eine Sanktion voraus, dass die Betroffenen schriftlich über die möglichen Rechtsfolgen belehrt wurden oder diese kannten. Bei wiederholten Pflichtverletzungen darf die Leistung um 30 % gekürzt werden.
Der konkrete Fall: Vermittlungsvorschläge und SanktionenDer Kläger bezog Leistungen nach SGB II und erhielt im Zeitraum Oktober 2017 bis März 2018 einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, da sein Einkommen bislang nicht vollständig festgestellt werden konnte. Während dieser Zeit minderte das Jobcenter die Leistungen des Klägers für drei Monate um 30 %.
Grund dafür war die Nichtbewerbung auf einen einzelnen Vermittlungsvorschlag, obwohl ihm insgesamt 14 Stellenangebote unterbreitet wurden. Fünf davon gab der Kläger zurück, da sie nicht geeignet waren.
Das Jobcenter argumentierte, dass der Kläger bereits mehrfach Vermittlungsvorschläge abgelehnt hat und deshalb erneut sanktioniert werden müsse. Insgesamt wurde behauptet, er habe vier Pflichtverletzungen begangen.
Gerichtliche Bewertung: Maßstäbe für die SanktionierungDas SG Speyer bewertete die Sanktionierung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und des Einzelfalls. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Sanktion nicht vorlagen. Eine Pflichtverletzung im Sinne von § 31 SGB II sei restriktiv auszulegen.
Voraussetzungen einer PflichtverletzungDas Gericht stellte klar, dass eine Pflichtverletzung nur dann vorliegt, wenn der Bürgergeldempfänger sich ausdrücklich weigert, an seiner beruflichen Eingliederung mitzuwirken. Eine solche Weigerung setzt eine ablehnende Haltung voraus, die über eine bloße Unterlassung hinausgeht.
Im Fall des Klägers hatte dieser sich auf die Mehrzahl der Vermittlungsvorschläge beworben, was gegen eine solche ablehnende Haltung spricht.
Bewertung der Anbahnung einer ArbeitsaufnahmeDas Gericht betonte, dass die Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses denselben Maßstäben unterliegt wie die Weigerung zur Arbeitsaufnahme. Dabei sei stets eine Gesamtbetrachtung erforderlich.
Wenn ein Leistungsberechtigter beispielsweise 100 Vermittlungsvorschläge erhält und sich auf einen einzigen nicht bewirbt, kann dies nicht als Pflichtverletzung gewertet werden. Umgekehrt sei es jedoch problematisch, wenn sich jemand nur auf eine von 100 Stellen bewirbt.
Im Fall des Klägers stellte das Gericht fest, dass keine Anbahnungsverhinderung vorlag, da er sich auf die Mehrheit der Stellenangebote beworben hatte. Das Verhalten des Klägers wies keine hartnäckige Verweigerungshaltung auf, sondern zeigte lediglich, dass sein Bewerbungsverhalten nicht optimal war.
Restriktive Auslegung der SanktionsvorschriftenDas Gericht betonte, dass § 31 SGB II restriktiv auszulegen ist, da das Gesetz keine Abstufungen für weniger schwerwiegende Fälle vorsieht. Die Richter argumentierten, dass eine starre Anwendung der Vorschrift in Fällen wie diesem unverhältnismäßig sei. Die Sanktionierung sollte nur in Fällen erfolgen, in denen eine klare und konsequente Verweigerung vorliegt.
Einzelfallprüfung und GesamtbewertungDie Entscheidung des SG Speyer basierte auf einer Einzelfallprüfung. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Kläger sich auf die Mehrzahl der Stellen beworben hatte und keine klare ablehnende Haltung zeigte. Auch die Frage, ob das Stellenangebot zumutbar war oder der Kläger die formalen Anforderungen erfüllte, spielte keine Rolle mehr.
Das Gericht entschied, dass es bei der Gesamtbetrachtung des Sachverhalts nicht auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes ankam.
Strengere Sanktionen ab 2025Ab dem 1. Januar 2025 können die Ablehnung von zumutbarer Arbeit, unentschuldigtes Fernbleiben von Terminen und Schwarzarbeit zu einer Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate führen.
Das Urteil des Sozialgerichts (SG) Speyer verdeutlicht die Notwendigkeit einer restriktiven Anwendung der Vorschriften und einer Einzelfallprüfung, um ungerechtfertigte Sanktionen zu vermeiden.
Es dient als Orientierungshilfe, um sicherzustellen, dass verschärfte Sanktionen nicht unangemessen angewendet werden. Sanktionen sind nur bei klarer Weigerung gerechtfertigt.
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Erst Corona, jetzt Krieg: Höchste Zeit für ein Alternativ-WEF gegen den Great Reset
„Wir bringen die besten Köpfe der Freiheitsbewegung zusammen für eine Gegenoffensive“: So fasst Stefan Magnet, Chef des österreichischen alternativen Senders AUF1, seine Pläne für eine überfällige Alternative zum Davoser Weltwirtschaftsforums zusammen. Seit der Plandemie übertreffen sich Drahtzieher und Handlanger der Globalisten im Kettengerassel – das gefährliche Spiel mit der Kriegsgefahr wird immer offensiver. Kein Wunder: Krieg ist […]
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Sergej Lawrow: Ukraine darf der Nato niemals beitreten
Rente: Soll es bald Weihnachtsgeld für Rentner geben?
Rentner gelten nicht mehr als Erwerbstätige, und damit haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf Sondervergütungen, die Arbeitnehmer enthalten. Sie bekommen also kein 13. Gehalt oder einen anderen Bonus zu Weihnachten.
500 Euro für die GrundrenteEin Vorschlag der SPD in Thüringen machte die Runde. Deren rentenpolitischer Sprecher, Denny Möller vertrat erneut die Forderung, die der Landesparteichef Georg Maier bereits im Mai aufgestellt hatte: 500 Euro Weihnachtsgeld für Rentner, allerdings nur für diejenigen, die den Grundrentenzuschlag erhalten.
Diese Grundrente bekommen alle die, die lange Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber nur eine Rente erhalten, die zwischen 30 Prozent und 80 Prozent der Durchschnittsrente liegt.
Die SPD in Thüringen deckte Maier klar den Rücken, und die Menschen vor Ort stimmten dem Vortrag mit großer Mehrheit zu. So ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa im Sommer, dass rund zwei Drittel der Thüringerinnen und Thüringer diesen Vorschlag begrüßten.
Denny Möller spricht von einem „wichtigen Schritt zu mehr Rentengerechtigkeit“, wenn dieses Modell Realität würde.
500 Euro für 21 Millionen Rentnerinnen und RentnerSahra Wagenknecht, Führerin des nach ihr benannten Bündnisses, kopierte jetzt diese SPD-Forderung, weitete sie allerdings erstens auf ganz Deutschland aus und zweitens auf alle Rentnerinnen und Rentner.
In anderen Ländern gibt es die dreizehnte Rente längstSie bezeichnete dies als einen kleinen Beitrag im Kampf gegen die Altersarmut und verglich die Rentensituation in Deutschland mit einem Nachbarland: „In Österreich werden die Renten vierzehnmal im Jahr ausgezahlt, eine dreizehnte Auszahlung hierzulande wäre wirklich nicht zu viel verlangt.“
In anderen Ländern Europas ist diese dreizehnte Auszahlung für Rentner Wirklichkeit, darunter Portugal, Italien, Spanien und Griechenland, und die dreizehnte Rente ist in der Schweiz für 2026 beschlossene Sache.
Wie hoch wären die Kosten?Wagenknecht schätzt die Kosten eines allgemeinen Weihnachtsgeldes von 500 Euro für alle Rentnerinnen und Rentner mit 10 Milliarden Euro ein. Dies relativiert sie durch einen Vergleich mit dem Heizungsgesetz, das im kommenden Jahr über 14 Milliarden Euro koste.
Sie bezeichnet das Weihnachtsgeld für Rentner als “echte Konjunkturspritze (…) sowie eine längst notwendige Anerkennung der Lebensleistung der Generation, die dieses Land aufgebaut hat.”
Populistische Versprechen oder wirksame Maßnahme?Prof. Dr. Gerhard Bäcker aus Duisburg gibt zu bedenken: “Vorrangige Aufgabe des Sozialstaates ist es, das Entstehen von Armutslagen präventiv zu vermeiden und bestehende Armut zu bekämpfen. Ein Alterssicherungssystem, das diese Aufgabe nicht erfüllt, steht vor massiven Akzeptanz- und Legitimationsproblemen.”
Zugleich gelte aber auch, so Bäcker, dass sich die Alterssicherung nicht auf das Ziel Armutsvermeidung und -bekämpfung beschränken könne.
Da stellt sich die Frage, ob die Forderung “500 Euro mehr zu Weihnachten für alle Rentner” ein Baustein zu einem gerechteren Rentenmodell und zu einer nachhaltigen Bekämpfung von Altersarmut ist, oder eine schillernde Luftblase, um Rentner und Rentnerinnen als Wähler anzulocken.
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QSD und YPJ äußern sich zum Krieg in Syrien
Die Oberkommandierenden der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) und der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) haben sich auf einer Pressekonferenz in Hesekê zur aktuellen Lage im Land geäußert und die Einbeziehung ihrer Kräfte in Verhandlungen über eine politische Lösung der Syrien-Frage gefordert.
QSD-Generalkommandant Mazlum Abdi informierte zunächst über die derzeitige Situation in Şêxmeqsûd (Scheich Maksud) und Eşrefiyê (Ashrafia). In den beiden selbstverwalteten kurdischen Stadtvierteln im Norden Aleppos sind demnach gegenwärtig rund 250.000 Menschen eingekesselt zwischen den Dschihadistenallianzen Hayat Tahrir al-Sham (HTS) und Syrische Nationalarmee (SNA). Abdi sagte: „In beiden Viertel befinden sich lokale Kräfte von uns, darüber hinaus leistet die Bevölkerung mutig Widerstand. Wir möchten, dass die dortige Frage im Dialog gelöst wird. Damit die kurdische Bevölkerung in Şêxmeqsûd und Eşrefiyê bleiben, mit ihrer eigenen Identität leben und Teil eines neuen Aleppo werden kann, gibt es Initiativen, die wir fortsetzen.“
Verteidigung von Minbic
Weiter wies Abdi auf andauernde Drohungen gegen die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien durch die Türkei hin. Insbesondere Minbic (Manbidsch) befinde sich verstärkt im Fokus der türkischen Aggression. „Wir haben bereits in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, dass wir Konflikte mit der Türkei im Dialog lösen möchten. Die Truppen der internationalen Anti-IS-Koalition versuchen hier einen Beitrag zum Abbau der Spannungen zu leisten. Für mögliche Angriffe auf Minbic oder andere Städte in Nord- und Ostsyrien sind wir dennoch vorbereitet. Die QSD sind in der Lage, das Volk zu schützen.“
IS nutzt Sicherheitsvakuum
Abdi warnte auch vor einem Wiedererstarken der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). In einigen Regionen, aus denen sich syrische Regierungstruppen angesichts der Dschihadistenoffensiven von HTS und SNA zurückgezogen haben, sei ein „großes Sicherheitsvakuum“ entstanden. „Diese Lücken werden nun vom IS gefüllt. Uns liegen Berichte vor, dass die Miliz sich in vielen Orten neu formiert und ihre Anschläge intensiviert. Als QSD ergreifen wir Gegenmaßnahmen, um die Menschen in Deir ez-Zor, Raqqa und Tabqa zu verteidigen. Wir sind im Austausch mit den Koalitionstruppen, um gegen die IS-Bedrohung vorzugehen. Es ist aber notwendig, dass dieser Kontakt noch weiter gestärkt wird. Auch im Camp Hol kommt es zu verstärkten IS-Aktivitäten.“
Nord- und Ostsyrien muss in eine Lösung einbezogen werden
Mit der Einnahme von Aleppo, Hama und Tel Rifat (Tall Rifat) durch eine von der Türkei orchestrierte Dschihadisten-Invasion sei eine neue Seite in der Geschichte des Krieges in Syrien aufgeschlagen worden. Abdi betonte, dass die aktuellen Entwicklungen die Notwendigkeit verdeutlichten, dreizehn Jahre nach Beginn des Krieges endlich eine politische Lösung zu finden. Dass vorangegangene Initiativen zur Beilegung des Konflikts nicht fruchteten, machte der QSD-Generalkommandant daran fest, dass Nord- und Ostsyrien von den Verhandlungen ausgeschlossen wurde. „Wir wollen eine politische Lösung für Syrien und fordern die Einbeziehung der Selbstverwaltung in entsprechende Verhandlungen. Nur wenn alle Seiten miteinander reden, kann eine Lösung für ganz Syrien gefunden werden. Diese Ansicht teilen auch Vertreterinnen und Vertreter der UN, mit denen wir im Austausch sind.“
Verhandlungen mit HTS über Aleppo
Abdi äußerte sich auf der Konferenz auch zu laufenden Gesprächen mit verschiedenen Kräften in der Region und sagte, dass ein intensiver Austausch mit Russland, dem Irak, den USA und anderen Ländern stattfinde. Mit HTS liefen gegenwärtig Verhandlungen über die Zukunft der kurdischen Bevölkerung in Aleppo. „Bisher gab es zwischen uns keine militärischen Konflikte. Wir haben auch nicht vor, uns gegenseitig zu bekämpfen. Nun hat sich aber ein neuer Prozess entwickelt und HTS hat weite Teile des Landes unter seine Kontrolle gebracht. Was uns Sorgen macht, ist eine Ausweitung dieser Invasion auf unsere Regionen werden. Wir werden das Verhalten von HTS genauestens beobachten und abwarten, ob sie ihre Zusagen einhalten. Sollte es dennoch zu Angriffen kommen – ganz gleich von welcher Seite – werden wir unsere Gebiete verteidigen, dazu sind wir militärisch bereit. Wichtig ist jetzt jedoch, dass die Spannungen abgebaut werden. Es muss einen allgemeinen Waffenstillstand geben. Wir müssen unsere Probleme mit politischen Mitteln lösen.“
Evakuierung aus Şehba
Zur Lage der in Tel Rifat und anderen Teilen von Şehba verbliebenen eingekesselten Bevölkerung sagte Abdi, dass mit Hochdruck daran gearbeitet werde, diese Menschen zu evakuieren. Eine Vielzahl der Menschen in der von der sogenannten SNA überrannten Region konnte in den vergangenen Tagen über einen von den QSD errichteten Fluchtkorridor in die nordostsyrischen Autonomiegebiete evakuiert werden. Doch mehrere tausend Menschen sind eingeschlossen und werden von Söldnern der Türkei an der Flucht gehindert. Darüber hinaus liegen Berichte über Entführungen und Hinrichtungen vor. „Wir hoffen, dass wir die Evakuierung aus Şehba und Tel Rifat im Laufe des Tages abschließen können“, sagte der QSD-Generalkommandant.
Aufruf an Assad
Abdi rief die syrische Regierung von Präsident Baschar al-Assad auf, eine politische Lösung der Syrien-Krise zu ermöglichen. Dies schließe auch eine Lösung der kurdischen Frage ein. Er betonte: „Die Lösung liegt nicht mehr allein in den Händen der syrischen Regierung. Es gibt viele Seiten der Lösung. Das muss sie anerkennen. Damaskus muss seine ablehnende Haltung aufgeben und darf den Dialogprozess nicht länger blockieren. Von Seiten der internationalen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen braucht es Engagement für eine ernsthafte politische Lösung und einen dauerhaften Frieden mit der Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens am Verhandlungstisch. Wir werden alles tun, was notwendig ist, um den Zerfall Syriens zu verhindern.“
Gefangene Kämpferinnen
Die YPJ-Generalkommandantin Rohilat Efrîn äußerte sich auf der Pressekonferenz zu den von der SNA verschleppten Frauen aus Şêxmeqsûd und Eşrefiyê. Unter ihnen befinden sich demnach auch Kämpferinnen einer autonomen Frauenkampfgruppe, die unter dem Namen „Einheit Şehîd Jiyan Tolhildan“ bekannt sei. Es gebe Versuche, die Geiseln zu befreien. Wie viele Menschen sich insgesamt als Kriegsgefangene in den Händen der Islamisten befinden, sei derzeit aber noch unklar.
„Die Türkei und mit ihr verbundene Dschihadistengruppen sind misogyn“, sagte Efrîn. Die YPJ und andere Kräfte in der Region behielten sich das Recht auf Vergeltung vor, sollten die Geiseln nicht freigelassen werden. Die Kommandantin bezeichnete die Entführungen als Kriegsverbrechen, die eine Untersuchung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erforderten. An die Bevölkerung appellierte Rohilat Efrîn, ihre Organisierung zu stärken. Besonders die jüngsten Bewegungen von IS-Zellen machten eine Festigung der Selbstverteidigung erforderlich.
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Kurdisches Gemeindezentrum in London freigegeben
Das am 27. November von der Polizei besetzte Kurdish Community Center (KCC) in London ist freigegeben worden. Am Donnerstag wurden die Absperrungen und Betonblöcke vor dem Gemeindezentrum im Stadtteil Haringey entfernt und die Mitglieder konnten die von der Polizei verwüsteten Räumlichkeiten wieder betreten. Viele reagierten schockiert auf den bei der Durchsuchung betriebenen Vandalismus. Sämtliche Türen sind aufgebrochen worden, darunter auch ein von der kurdischen Rothalbmondorganisation Heyva Sor angemieteter Büroraum. In dem Büro aufbewahrte Spendengelder für Flüchtlingslager in Rojava wurden von der Polizei beschlagnahmt.
Der Ko-Vorsitzende des Kurdischen Volksrats in Großbritannien, Seyit Suruç, bedankte sich für die große Solidarität nach der Razzia und sagte, die kurdische Gemeinde habe mit Widerstand auf die Kriminalisierung reagiert. Die sieben festgenommenen Aktivist:innen seien weiterhin in Polizeihaft, der Kampf für ihre Freilassung gehe weiter.
„Antiterroreinsatz“ wegen vermeintlicher Verbindung zur PKK
Am 27. November waren sieben Kurdinnen und Kurden nach der britischen Antiterrorgesetzgebung bei Razzien im Kurdish Community Center (KCC) und Privatwohnungen festgenommen worden. Bei den Festgenommenen handelt es sich um Türkan Budak, Ko-Vorsitzende des Kurdischen Volksrats Großbritanniens, den kurdischen Politiker und Autor Ali Poyraz sowie die Aktivist:innen Ercan Akbal, Agit K., Berfin K., Mazlum S. und Doğan K.. Ihnen werden Verbindungen zur PKK vorgeworfen. Der „Antiterroreinsatz“ in London stand in zeitlichem Zusammenhang mit der Verhaftung von vier kurdischen Aktivisten in Deutschland und Massenfestnahmen in der Türkei.
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Instructions on countering illegal use of insider information and market manipulation
The President approved a list of instructions on countering the illegal use of insider information and market manipulation.