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Gerichte stoppen Jobcenter: 150-Prozent-Grenze gilt nicht immer

Seit dem 1. Juli 2026 begrenzt § 22 SGB II die Anerkennung besonders hoher Unterkunftskosten. Doch die ersten Gerichte stellen klar: Die neue 150-Prozent-Grenze ist kein Freibrief für eine pauschale Mietkürzung. Entscheidend sind die Karenzzeit, die persönliche Wohnsituation und ein bereits erlassener Bewilligungsbescheid.

334,65 Euro weniger im Monat: So stark wollte ein Jobcenter die anerkannten Unterkunftskosten eines alleinstehenden Leistungsbeziehers kürzen. Das Sozialgericht Duisburg stoppte die Kürzung im Eilverfahren. Der Mann hatte intensiv, aber erfolglos nach einer günstigeren Wohnung gesucht.

Auch das Landessozialgericht Schleswig-Holstein und das Sozialgericht Hamburg haben Jobcentern in Eilverfahren Grenzen aufgezeigt. Für Betroffene ergeben sich daraus wichtige Argumente gegen vorschnelle Kürzungen.

Wichtig ist: Die Beschlüsse sind Einzelfallentscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz. Eine abschließende Klärung durch das Bundessozialgericht gibt es noch nicht. Dennoch dürfen Jobcenter die individuelle Situation nicht einfach ausblenden.

Was gilt seit dem 1. Juli 2026 für die Miete?

Die einjährige Karenzzeit für die Unterkunftskosten besteht weiterhin. In diesem ersten Jahr werden die tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich anerkannt, ohne dass das Jobcenter die übliche Angemessenheit prüft.

Neu ist jedoch § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Unterkunftskosten werden grundsätzlich nicht anerkannt, soweit sie mehr als das Eineinhalbfache der örtlichen, abstrakten Angemessenheitsgrenze betragen. Beträgt der kommunale Richtwert beispielsweise 600 Euro, liegt die neue Schwelle bei 900 Euro.

Die Regel betrifft die Unterkunftskosten. Heizkosten werden gesondert auf ihre Angemessenheit geprüft.

Auch oberhalb der 150-Prozent-Grenze lässt das Gesetz Ausnahmen zu. Während der Karenzzeit können nach § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II höhere Kosten berücksichtigt werden, wenn sie im Einzelfall unabweisbar sind oder bei einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern anfallen.

Nach Ablauf der Karenzzeit greift § 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II. Danach sind unangemessen hohe Kosten weiter anzuerkennen, solange eine Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist – in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

Genau an diesem Verhältnis zwischen der 150-Prozent-Grenze und der individuellen Schutzregel entzündet sich der aktuelle Streit.

Warum das Sozialgericht Duisburg eine Kürzung um 334,65 Euro stoppte

Der Antragsteller lebte nach der Trennung von seiner Frau und dem Auszug der Kinder allein in einer 130 Quadratmeter großen Wohnung. Seine Bruttokaltmiete betrug 984,90 Euro. Das Jobcenter hielt für eine Person höchstens 650,25 Euro für berücksichtigungsfähig und kürzte die Leistung deshalb um monatlich 334,65 Euro.

Dabei hatte der Mann intensive und erfolglose Bemühungen um eine günstigere Wohnung nachgewiesen. Außerdem hatte das Jobcenter die tatsächlichen Unterkunftskosten zuvor noch bis November 2026 bewilligt.

Die 42. Kammer des Sozialgerichts Duisburg hielt den Änderungsbescheid für offensichtlich rechtswidrig und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an. Für Juli musste das Jobcenter die einbehaltenen 334,65 Euro vorläufig auszahlen.

Das Gericht stützte seine Entscheidung vor allem auf § 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II. Diese Vorschrift gilt nach Auffassung der Kammer trotz der neuen 150-Prozent-Regel weiter. Satz 6 weicht seinem Wortlaut nach nur von den Sätzen 1 bis 3 ab – nicht von Satz 9.

Kann ein Leistungsberechtigter trotz belegter Bemühungen keine günstigere Wohnung finden oder ist eine Kostensenkung aus anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar, darf das Jobcenter die Grenze nach dieser Auslegung nicht starr anwenden. Eine Deckelung ohne Rücksicht auf den individuellen Unterkunftsbedarf hält die Kammer zudem für verfassungsrechtlich problematisch.

Der Beschluss zeigt zugleich, dass die Rechtslage umstritten ist: Die Bundesregierung wollte die Höchstgrenze nach den Gesetzesmaterialien auch während einer Kostensenkungsfrist anwenden. Der Bundesrat hatte dagegen bereits im Gesetzgebungsverfahren gewarnt, dass sich ein solcher Ausschluss der individuellen Übergangsregel aus dem Wortlaut nicht ergebe. Das Sozialgericht Duisburg folgt nun der engeren Auslegung des Gesetzestextes.

Landessozialgericht schützt Karenzzeit und unabweisbare Wohnkosten

Auch das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht stoppte im Eilverfahren eine Kürzung, die die berücksichtigten Unterkunftskosten nahezu halbiert hätte. Der Fall betraf eine bereits vor dem 1. Juli 2026 begonnene Karenzzeit und die Frage, ob höhere tatsächliche Kosten vorläufig weiterzuzahlen waren.

Der Senat hob die überragende Bedeutung der Wohnung für die Sicherung des Existenzminimums hervor. Sind höhere Aufwendungen im konkreten Fall unabweisbar, kann sich der Entscheidungsspielraum des Jobcenters nach Auffassung des Gerichts regelmäßig auf null reduzieren. Dann besteht ein Anspruch auf eine positive Entscheidung und nicht nur auf eine beliebige Ermessensprüfung.

Für Betroffene bedeutet das: Es genügt nicht, lediglich auf eine hohe Miete hinzuweisen. Sie müssen darlegen und möglichst belegen, weshalb die Kosten derzeit nicht gesenkt werden können. Bei bereits laufender Karenzzeit und einer vorherigen Bewilligung können zusätzlich Vertrauensschutzgesichtspunkte ins Gewicht fallen.

Ein bestehender Bewilligungsbescheid verschwindet nicht automatisch

Eine weitere Schutzlinie betrifft bereits erlassene Bescheide. Eine Gesetzesänderung macht eine laufende Bewilligung nicht von selbst unwirksam. Das Jobcenter benötigt einen förmlichen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid und muss die dafür geltenden Vorschriften einhalten.

Dabei kann entscheidend sein, ob § 45 oder § 48 SGB X einschlägig ist. § 45 SGB X betrifft grundsätzlich einen begünstigenden Bescheid, der schon bei seinem Erlass rechtswidrig war. § 48 SGB X regelt dagegen die Aufhebung eines Dauerverwaltungsakts, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse erst später wesentlich geändert haben.

Auf einen Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 31. Juli 2026 verweist auch das Sozialgericht Duisburg. Danach führt die neue Rechtslage bei einer möglichen Anwendung von § 45 SGB X nicht automatisch dazu, dass das Jobcenter überhaupt keinen Ermessensspielraum mehr hat. Datum, Bekanntgabe und Bewilligungszeitraum des alten Bescheids können deshalb entscheidend sein.

Das bedeutet jedoch keinen pauschalen Bestandsschutz für jeden alten Bescheid. Das Jobcenter muss vielmehr erklären, auf welcher Vorschrift die Änderung beruht, deren Voraussetzungen prüfen und ein vorgeschriebenes Ermessen tatsächlich ausüben.

Diese Nachweise können eine Mietkürzung verhindern

Wer geltend machen will, dass eine Kostensenkung nicht möglich, nicht zumutbar oder die höhere Miete unabweisbar ist, sollte Belege sammeln. Besonders wichtig sind:

ein Suchprotokoll mit Datum, Wohnungsportal, Miethöhe und Ergebnis jeder Anfrage,
gespeicherte Wohnungsanzeigen und Absagen von Vermietern,
Nachweise über erfolglose Bewerbungen wegen negativer Schufa-Einträge, fehlender Barrierefreiheit oder anderer Hindernisse,
schriftliche Anfragen an den Vermieter zu einer Mietsenkung oder Untervermietung,
ärztliche Bescheinigungen, die konkret erklären, weshalb ein Umzug derzeit unzumutbar ist,
Nachweise über Pflege, Behinderung, Schulbesuch der Kinder, Umgangsrecht oder eine notwendige Nähe zu Hilfspersonen,
der bisherige Bewilligungsbescheid, der Änderungsbescheid und der Umschlag beziehungsweise Zustellnachweis.

Allgemeine Behauptungen reichen häufig nicht. Je genauer die erfolglose Wohnungssuche und die persönlichen Hinderungsgründe dokumentiert sind, desto eher muss sich das Jobcenter mit dem Einzelfall auseinandersetzen.

Was Betroffene nach einer Kürzung sofort tun sollten

Zunächst sollten alter und neuer Bescheid miteinander verglichen werden: Welche Unterkunftskosten wurden vorher anerkannt, welcher Betrag wird jetzt berücksichtigt und auf welche Vorschrift stützt das Jobcenter die Änderung?

Gegen einen belastenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid sollte genau geprüft werden.

Wichtig ist außerdem: Ein Widerspruch stoppt die Kürzung bei einer Aufhebung oder Rücknahme von Grundsicherungsleistungen in der Regel nicht automatisch. Fehlt dadurch sofort Geld für die Miete, kann zusätzlich ein Antrag auf Eilrechtsschutz beim Sozialgericht nach § 86b SGG erforderlich sein.

Eine mögliche Formulierung lautet:

Hiermit lege ich gegen den Änderungsbescheid vom … Widerspruch ein. Die Kürzung berücksichtigt meine individuelle Wohnsituation und meine nachgewiesenen Kostensenkungsbemühungen nicht. Innerhalb der Karenzzeit beantrage ich die Prüfung nach § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II; nach deren Ablauf ist § 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II zu berücksichtigen.

Eine Kostensenkung ist mir derzeit aus den beigefügten Gründen nicht möglich beziehungsweise nicht zumutbar. Bitte legen Sie außerdem dar, auf welcher Grundlage nach §§ 45 oder 48 SGB X der bereits erlassene Bewilligungsbescheid geändert werden darf, und treffen Sie die erforderliche Einzelfall- und Ermessensentscheidung.

Die Formulierung muss an den eigenen Fall angepasst werden. Bei einer hohen laufenden Kürzung, drohenden Mietschulden oder einer Kündigungsgefahr sollten Betroffene kurzfristig eine Sozialberatungsstelle, einen Sozialverband oder eine im Sozialrecht tätige Kanzlei einschalten.

Worauf Betroffene jetzt besonders achten sollten

Die 150-Prozent-Grenze ist seit dem 1. Juli 2026 geltendes Recht. Sie darf deshalb nicht ignoriert werden. Ebenso wenig darf das Jobcenter aber die gesetzlichen Ausnahmen, eine nachweislich erfolglose Wohnungssuche oder einen bestehenden Bewilligungsbescheid übergehen.

Wer bereits einen Kürzungsbescheid erhalten hat, sollte deshalb noch heute das Bekanntgabedatum notieren, die Monatsfrist sichern und sämtliche Nachweise zur Wohnungssuche und zur persönlichen Wohnsituation geordnet einreichen. Insbesondere im Duisburger Eilverfahren waren die belegten Suchbemühungen entscheidend.

Quellen

§ 22 SGB II in der seit 1. Juli 2026 geltenden Fassung

Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 31.07.2026 – S 42 AS 2039/26 ER

Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 11.08.2026 – L 3 AS 224/26 B ER, L 3 AS 57/26 B PKH

Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 31.07.2026 – S 49 AS 3079/26 ER; vom SG Duisburg als zur Veröffentlichung vorgesehen bezeichnet

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/3541

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/4087

§ 39 SGB X: Wirksamkeit eines Verwaltungsakts

§ 45 SGB X: Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts

§ 48 SGB X: Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse

§ 39 SGB II: Sofortige Vollziehbarkeit

§ 84 SGG: Widerspruchsfrist

§ 86b SGG: Einstweiliger Rechtsschutz

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Anfal-Genozid: Opferangehörige werfen Parteien Schutz der Verantwortlichen vor

Zwanzig Jahre nach Beginn des Anfal-Prozesses gegen Saddam Hussein und weitere führende Verantwortliche des irakischen Baath-Regimes haben Angehörige der Opfer eine vollständige juristische Aufarbeitung des Genozids gefordert. Parteien und Verantwortliche in der Kurdistan-Region des Irak (KRI) hätten die Festnahme von über 400 an den Anfal-Verbrechen beteiligten Personen verhindert, erklärte Ahmed Mecîd von der Institution zur Beobachtung des Genozids in Kurdistan.

Die Angehörigen kamen am Donnerstagabend im Dorf Dêbene im Bezirk Rizgarî der Germiyan-Region zusammen. Anlass war der 20. Jahrestag des Beginns des Anfal-Verfahrens vor dem irakischen Sondertribunal in Bagdad. Am 21. August 2006 begann dort der Prozess gegen Saddam Hussein und sechs Mitangeklagte wegen der Vernichtungsoperationen gegen die kurdische Bevölkerung. Hussein war wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

Forderung nach internationaler Anerkennung

Mecîd bezeichnete den damaligen Prozessbeginn als historischen Schritt, zog zwei Jahrzehnte später jedoch eine ernüchternde Bilanz. Die Forderungen der Angehörigen seien bis heute nicht erfüllt und zahlreiche Entscheidungen der irakischen Justiz nicht umgesetzt worden. Die Verantwortlichen für den Anfal-Genozid müssten umfassend zur Rechenschaft gezogen werden, betonte er.

Die Anfal-Operationen des Baath-Regimes wurden zwischen 1986 und 1989 in acht Phasen durchgeführt. „Anfal“ bedeutet „Beute“ und verweist auf die achte Sure des Koran, die eine Kriegsführung gegen „Ungläubige“ thematisiert. 1988 erreichte die Operation ihren Höhepunkt: Innerhalb von nur sechs Monaten wurden unter dem Vorwand der „Aufstandsbekämpfung“ etwa 182.000 Menschen getötet. Mehrere Millionen wurden verletzt, vertrieben oder in Lager deportiert, wo viele an Hunger, Krankheiten und mangelnder Versorgung starben. Tausende Frauen und Mädchen wurden verschleppt. Über 4.000 Dörfer, 1.800 Schulen, 300 Krankenhäuser, 3.000 Moscheen und 27 Kirchen wurden zerstört. In mindestens 42 Fällen ist der Einsatz chemischer Waffen dokumentiert. 

Festnahme von 423 Anfal-Verantwortlichen verhindert

Schwere Vorwürfe erhob Mecîd gegen politische Parteien und Verantwortliche in der Kurdistan-Region des Irak. „Sie haben die Täter geschützt und durch Druck auf das Gericht die Festnahme von 423 Anfal-Verbrechern verhindert“, sagte er. Die Betroffenen seien für insgesamt 258 Verbrechen gegen Kurd:innen verantwortlich. Als einen der Täter nannte Mecîd Nizar al-Khazraji, den damaligen Generalstabschef der irakischen Armee. Dieser habe eingeräumt, an führender Stelle an vier Phasen der Anfal-Operationen beteiligt gewesen zu sein, darunter an der vierten und achten Phase.

Während der Anfal-Operationen stand die irakische Armee unter Verteidigungsminister Adnan Chairallah, einem Cousin Saddam Husseins, und Generalstabschef al-Khazraji. Eine zentrale Rolle bei der Vernichtungspolitik gegen die kurdische Bevölkerung sowie gegen christliche Minderheiten in Südkurdistan spielte zudem Ali Hassan al-Madschid, der vom Baath-Regime mit weitreichenden Sondervollmachten für den Norden des Irak ausgestattet worden war.

„Alle Verantwortlichen müssen festgenommen werden“

Die Angehörigen der Anfal-Opfer forderten die Umsetzung der bestehenden Gerichtsentscheidungen und die Festnahme aller Verantwortlichen für die Anfal-Verbrechen. „Sie müssen alle festgenommen werden“, erklärten sie und bekräftigten die Forderung nach einer internationalen Anerkennung dieses Genozids an der kurdischen Bevölkerung.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51155 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51595 https://deutsch.anf-news.com/kultur/-51992

 

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Rente: Diese Krankenkassen sind für Rentner noch günstig: Unterschied macht 226 Euro aus

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind 2026 für viele Rentnerinnen und Rentner spürbar gestiegen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den offiziellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 zwar auf 2,9 Prozent festgesetzt, tatsächlich verlangten die Krankenkassen Ende März im Durchschnitt bereits 3,13 Prozent.

Für pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, fällt der Anstieg etwas geringer aus als für Versicherte, die ihren Krankenversicherungsbeitrag allein tragen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt bei der gesetzlichen Rente die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und ebenso die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags.

Trotzdem lohnt sich ein Vergleich: Zwischen günstigen und teuren Krankenkassen liegen 2026 mehr als zwei Prozentpunkte beim Zusatzbeitrag. Nach der aktuellen Übersicht des GKV-Spitzenverbandes ist die BKK firmus mit 2,18 Prozent besonders preiswert, allerdings nicht mehr überall für Neumitglieder geöffnet; unter den bundesweit geöffneten Kassen gehört die TUI BKK mit 2,50 Prozent zu den günstigsten Angeboten.

Warum die 2,9 Prozent nicht der tatsächliche Beitrag jedes Rentners sind

Der offizielle durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ist vor allem eine Rechengröße. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag selbst festlegen und verlangen deshalb je nach Finanzlage deutlich mehr oder weniger.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6 Prozent. Bei einem pflichtversicherten Rentner wird auf die gesetzliche Rente zusätzlich der individuelle Zusatzbeitrag seiner eigenen Krankenkasse angewandt.

Von beiden Bestandteilen trägt die Deutsche Rentenversicherung jeweils die Hälfte. Ein Rentner bei einer Kasse mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag trägt aus seiner gesetzlichen Rente deshalb rechnerisch 7,3 Prozent plus 1,25 Prozent, insgesamt also 8,55 Prozent für die Krankenversicherung.

Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu und wird von Rentnerinnen und Rentnern grundsätzlich selbst getragen. Da sich deren Beitrag nicht nach dem Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse richtet, bleibt sie bei dem folgenden Kassenvergleich außen vor.

Diese Krankenkassen sind für Rentner 2026 besonders günstig

Die aktuelle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes zeigt weiterhin erhebliche Unterschiede. Besonders interessant sind für Rentner Kassen, deren Zusatzbeitrag deutlich unter dem tatsächlich erhobenen Durchschnitt von 3,13 Prozent liegt.

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026 und Einordnung BKK firmus 2,18 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro gesetzlicher Bruttorente: 167,80 Euro monatlich. Für neue Mitglieder derzeit in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt geöffnet. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 170,70 Euro monatlich. Wählbar in Rheinland-Pfalz und im Saarland. BKK Faber-Castell & Partner 2,48 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 170,80 Euro monatlich. Geöffnet in Bayern. TUI BKK 2,50 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 171,00 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. hkk 2,59 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 171,90 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. Audi BKK 2,60 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 172,00 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. Techniker Krankenkasse 2,69 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 172,90 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. WMF BKK 2,85 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 174,50 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet. HEK 2,89 %. Rechnerischer eigener Krankenversicherungsbeitrag bei 2.000 Euro Bruttorente: 174,90 Euro monatlich. Bundesweit geöffnet.

Stand der Beitragssätze: 20. August 2026. Die Berechnungen beziehen sich ausschließlich auf den Eigenanteil zur Krankenversicherung aus einer gesetzlichen Bruttorente von 2.000 Euro und sind auf Cent gerundet. Die aktuellen Beitragssätze und Öffnungsgebiete ergeben sich aus der laufend aktualisierten Übersicht des GKV-Spitzenverbandes.

Die BKK firmus ist besonders billig – aber nicht mehr überall wählbar

Mit einem Zusatzbeitrag von lediglich 2,18 Prozent fällt die BKK firmus deutlich günstiger aus als der Durchschnitt. Bei einer gesetzlichen Bruttorente von 2.000 Euro beträgt der eigene Krankenversicherungsanteil rechnerisch 167,80 Euro im Monat.

Allerdings gibt es seit April 2026 eine wichtige Einschränkung. Neumitglieder aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen können regulär nicht mehr aufgenommen werden, sofern nicht eine besondere Zugangsmöglichkeit über den Beschäftigungsort besteht.

Für bereits dort versicherte Mitglieder ändert sich dadurch nichts. Wer in einem der weiterhin geöffneten zehn Bundesländer wohnt oder arbeitet, kann die BKK firmus dagegen grundsätzlich weiterhin wählen.

Welche günstige Krankenkasse ist bundesweit verfügbar?

Wer eine Kasse sucht, die unabhängig vom Bundesland gewählt werden kann, findet 2026 bei der TUI BKK mit 2,50 Prozent einen besonders niedrigen Zusatzbeitrag. Die Kasse bestätigt für 2026 selbst einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent; auch der GKV-Spitzenverband führt sie als bundesweit geöffnet.

Nur knapp darüber folgen hkk mit 2,59 Prozent und Audi BKK mit 2,60 Prozent. Die Techniker Krankenkasse verlangt 2,69 Prozent und liegt damit ebenfalls unter dem offiziellen Durchschnitt von 2,9 Prozent.

Für Rentner, die vor allem den monatlichen Beitrag reduzieren möchten und eine bundesweit zugängliche Kasse suchen, ist die TUI BKK daher derzeit besonders interessant. Ob sie persönlich die beste Wahl ist, hängt allerdings auch davon ab, welche zusätzlichen Leistungen und welche Art der Betreuung gewünscht werden.

So viel kann ein Rentner durch einen Kassenwechsel sparen

Wie groß der Unterschied werden kann, zeigt der Vergleich mit einer teureren Kasse. Die BKK24 wird in der aktuellen Übersicht des GKV-Spitzenverbandes beispielsweise mit einem Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent geführt, während die bundesweit geöffnete TUI BKK 2,50 Prozent verlangt.

Bei 2.000 Euro gesetzlicher Bruttorente trägt ein Pflichtversicherter bei 4,39 Prozent Zusatzbeitrag rechnerisch 189,90 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat. Bei 2,50 Prozent sind es lediglich 171,00 Euro.

Der Unterschied beträgt damit 18,90 Euro monatlich beziehungsweise 226,80 Euro im Jahr. Könnte der Rentner stattdessen zur BKK firmus mit 2,18 Prozent wechseln, läge die rechnerische Ersparnis gegenüber 4,39 Prozent sogar bei 22,10 Euro im Monat beziehungsweise 265,20 Euro im Jahr.

Die Beträge wirken auf den ersten Blick nicht außergewöhnlich hoch, summieren sich aber über viele Rentenjahre. Bei höheren beitragspflichtigen Einnahmen kann auch der absolute Unterschied größer werden.

Bei Betriebsrenten wirkt ein niedriger Zusatzbeitrag anders

Besonders aufmerksam sollten Rentner mit einer Betriebsrente vergleichen. Während die Deutsche Rentenversicherung den Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente zur Hälfte mitträgt, müssen pflichtversicherte Rentner die Beiträge auf beitragspflichtige Versorgungsbezüge grundsätzlich selbst tragen.

Für Betriebsrenten gilt 2026 in der Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Erst der darüberliegende Teil einer Betriebsrente wird für den Krankenversicherungsbeitrag herangezogen; in der Pflegeversicherung gelten andere Regeln.

Freiwillig versicherte Rentner sollten besonders genau rechnen

Auch freiwillig gesetzlich versicherte Rentner befinden sich in einer anderen Situation als Pflichtmitglieder der KVdR. Bei ihnen können neben der gesetzlichen Rente weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden, während der Zuschuss der Rentenversicherung nur für den auf die gesetzliche Rente bezogenen Krankenversicherungsschutz gewährt wird.

Dadurch kann ein niedriger Zusatzbeitrag bei weiteren beitragspflichtigen Einnahmen finanziell stärker ins Gewicht fallen. Welche Einkünfte tatsächlich berücksichtigt werden, sollte im Einzelfall direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.

Der günstigste Zusatzbeitrag allein sollte nicht entscheiden

Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend vorgegeben. Unterschiede bestehen jedoch bei freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, Zuschüssen, digitalen Angeboten, Erreichbarkeit und Geschäftsstellennetz.

Für ältere Versicherte kann zudem wichtig sein, wie unkompliziert eine Krankenkasse bei Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder anderen genehmigungspflichtigen Leistungen erreichbar ist. Wer regelmäßig persönliche Beratung benötigt, sollte deshalb nicht ausschließlich einige Euro Beitragsersparnis betrachten.

Vor einem Wechsel empfiehlt sich ein Vergleich der tatsächlich genutzten Leistungen mit der möglichen jährlichen Ersparnis. Eine Kasse, die beispielsweise 100 Euro im Jahr günstiger ist, muss nicht automatisch vorteilhafter sein, wenn dafür persönlich wichtige Zusatzangebote wegfallen.

Auch Rentner dürfen ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln

Der Rentenbeginn bindet Versicherte nicht dauerhaft an ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse. Die KVdR ist keine eigene Krankenkasse, sondern beschreibt den Versicherungsstatus eines Rentners innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Normalerweise gilt nach Wahl einer Krankenkasse eine Bindungsfrist von zwölf Monaten. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht dagegen ein Sonderkündigungsrecht, selbst wenn diese Frist noch nicht erfüllt ist.

Eine klassische Kündigung bei der bisherigen Kasse ist beim Wechsel innerhalb der GKV in der Regel nicht erforderlich. Der Versicherte stellt den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse, die anschließend den Wechsel mit der bisherigen Krankenkasse abwickelt.

Bei Rentnern erscheint eine Beitragserhöhung erst später auf dem Konto

Eine Besonderheit kann Rentner leicht in die Irre führen. Änderungen des Zusatzbeitrags werden bei der gesetzlichen Rente erst mit einer Verzögerung von zwei Monaten beim Rentenabzug berücksichtigt.

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag beispielsweise zum Januar, zeigt sich der höhere Abzug bei der gesetzlichen Rente erst ab März. Für die Ausübung eines Sonderkündigungsrechts sollte deshalb nicht gewartet werden, bis die niedrigere Netto-Rente erstmals auf dem Konto eingeht.

Warum der Vergleich 2026 besonders viel bringt

Die Differenz zwischen dem offiziellen Durchschnittswert und den tatsächlich verlangten Beiträgen zeigt, wie angespannt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stiegen die Leistungsausgaben im ersten Quartal 2026 deutlich stärker als die Beitragseinnahmen.

Viele Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge auch deshalb stärker angehoben, weil sie ihre in den vergangenen Jahren gesunkenen Finanzreserven wieder auffüllen müssen. Der offiziell festgesetzte Satz von 2,9 Prozent ist deshalb keine Obergrenze und schützt Versicherte nicht vor deutlich höheren individuellen Beitragssätzen.

Rentner sollten den Zusatzbeitrag ihrer eigenen Kasse daher mit den aktuellen Angeboten vergleichen und nicht lediglich prüfen, ob er ungefähr bei 2,9 Prozent liegt. Schon eine Differenz von einem Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag bedeutet bei einer gesetzlichen Rente von 2.000 Euro einen Unterschied von 10 Euro beim gesamten Zusatzbeitrag beziehungsweise 5 Euro beim Eigenanteil des pflichtversicherten Rentners pro Monat.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau Schneider ist 72 Jahre alt, pflichtversichert in der KVdR und erhält eine gesetzliche Bruttorente von 2.000 Euro. Ihre bisherige Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent.

Aus ihrer gesetzlichen Rente trägt sie damit rechnerisch 9,495 Prozent für die Krankenversicherung, also 189,90 Euro im Monat. Bei einem Wechsel zur bundesweit geöffneten TUI BKK mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag würde ihr Anteil auf 171,00 Euro sinken.

Frau Schneider hätte dadurch monatlich 18,90 Euro und innerhalb eines Jahres 226,80 Euro mehr zur Verfügung. Wohnte oder arbeitete sie in einem Bundesland, in dem eine Neuaufnahme bei der BKK firmus möglich ist, läge die rechnerische Ersparnis bei einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent sogar bei 265,20 Euro im Jahr.

Das Beispiel berücksichtigt ausschließlich die gesetzliche Rente und den Krankenversicherungsbeitrag. Betriebsrenten, weitere beitragspflichtige Einnahmen, Pflegeversicherung und individuelle Besonderheiten können das tatsächliche Ergebnis verändern.

Fazit: Für viele Rentner lohnt der Kassenvergleich trotz hälftiger Beteiligung

Unter den bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen ist die TUI BKK mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag derzeit besonders günstig. Knapp dahinter liegen hkk mit 2,59 Prozent, Audi BKK mit 2,60 Prozent und die Techniker Krankenkasse mit 2,69 Prozent.

Noch günstiger ist die BKK firmus mit 2,18 Prozent, sie kann seit April 2026 jedoch nicht mehr von allen Interessenten in sämtlichen Bundesländern gewählt werden. Regional sind außerdem Angebote wie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 2,47 Prozent und die BKK Faber-Castell & Partner mit 2,48 Prozent interessant.

Die Rentenversicherung halbiert bei KVdR-Pflichtversicherten zwar die finanzielle Wirkung der Beitragsunterschiede auf die gesetzliche Rente. Über Jahre können selbst monatliche Unterschiede von zehn, 15 oder 20 Euro dennoch einen vierstelligen Betrag ergeben.

Quellen

Die Angaben zum offiziellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag, zum tatsächlich erhobenen Durchschnitt und zur Finanzentwicklung stammen aus Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Beitragssätze und Öffnungsgebiete der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen wurden mit der aktuellen Krankenkassenübersicht des GKV-Spitzenverbandes abgeglichen. Angaben zur Aufteilung der Beiträge bei Rentnern und zur zweimonatigen Verzögerung bei Beitragsänderungen stammen von der Deutschen Rentenversicherung.

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Summary image: Mises Institute and LewRockwellcom Memory-Holing. (This Substack distills every article into clear syllogistic infographics—saving readers time and preventing shaky premises and reasoning from being hidden behind a torrent of words. All readers receive at least one summary infographic, but paid subscribers often get more plus special links and videos.) Introduction Libertarians have always...
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Ausgeprägte Antriebslosigkeit kann bei der Feststellung eines Pflegegrades berücksichtigt werden. Ein Pflegegrad wird jedoch nicht allein deshalb vergeben, weil eine Person antriebslos ist oder eine Depression diagnostiziert wurde.

Wichtig hierfür ist, wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen die Selbstständigkeit im täglichen Leben beeinträchtigen und wie häufig Unterstützung durch andere Menschen benötigt wird.

„Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage“ ist ausdrücklich als eigenes Kriterium in den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes aufgeführt. Selbst eine täglich auftretende Antriebslosigkeit führt über dieses einzelne Kriterium rechnerisch allerdings noch nicht automatisch zu Pflegegrad 1.

Antriebslosigkeit ist ausdrücklich Bestandteil der Pflegebegutachtung

Der Medizinische Dienst führt die „Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage“ unter der Ziffer 4.3.11 im Bereich „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Gemeint ist dabei nicht lediglich fehlende Lust auf bestimmte Tätigkeiten oder eine vorübergehende Erschöpfung. Die Richtlinien beschreiben Antriebslosigkeit als eine sehr schwere Form einer Antriebsstörung.

Als typische Anzeichen nennt der Medizinische Dienst unter anderem ein geringes Interesse an der Umgebung, kaum vorhandene Eigeninitiative sowie die Notwendigkeit einer aufwendigen Motivation durch andere Personen. Gerade der letzte Punkt ist für die Begutachtung wichtig, weil dadurch ein konkreter personeller Unterstützungsbedarf sichtbar werden kann.

Nicht jede Form von Antriebsmangel führt zu Punkten

Die Begutachtungs-Richtlinien unterscheiden ausdrücklich zwischen einer ausgeprägten Antriebslosigkeit und leichteren Formen wie Antriebsarmut, Antriebsmangel oder Antriebschwäche. Deshalb genügt es nicht, im Antrag lediglich das Stichwort „Antriebslosigkeit“ zu nennen. Beschrieben werden muss, was im Alltag tatsächlich geschieht und welche Unterstützung regelmäßig notwendig ist.

Ein Beispiel wäre eine Person, die zwar körperlich in der Lage ist, sich zu waschen, ohne intensive Motivation aber über Tage keine Körperpflege beginnen würde. Ähnliches kann beim Essen, Anziehen, Einnehmen von Medikamenten oder bei der Tagesgestaltung auftreten. In der Begutachtung kommt es deshalb darauf an, Fähigkeiten und tatsächliche selbstständige Durchführung voneinander zu unterscheiden.

So viele Punkte kann Antriebslosigkeit bringen

Im Bereich „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ wird nicht nur geprüft, ob eine Einschränkung vorhanden ist. Bewertet wird auch, wie häufig deswegen personelle Unterstützung erforderlich wird. Für die einzelnen Kriterien werden abhängig von der Häufigkeit 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben.

Häufigkeit des Unterstützungsbedarfs Bewertung im Modul 3 Nie oder sehr selten 0 Einzelpunkte Ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen 1 Einzelpunkt Zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich 3 Einzelpunkte Täglich 5 Einzelpunkte

Bei täglich bestehender Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage können für dieses einzelne Kriterium somit 5 Einzelpunkte entstehen. Ein Summenwert von 5 bis 6 Punkten im gesamten Modul 3 wird anschließend in 11,25 gewichtete Punkte umgerechnet.

Warum tägliche Antriebslosigkeit allein noch keinen Pflegegrad ergibt

Pflegegrad 1 beginnt bei insgesamt 12,5 gewichteten Punkten. Würde bei einer Person ausschließlich das Kriterium der täglichen Antriebslosigkeit mit 5 Einzelpunkten berücksichtigt und gäbe es keinerlei weitere Einschränkungen, ergäben sich daraus im Modul 3 lediglich 11,25 gewichtete Punkte. Die Schwelle für Pflegegrad 1 wäre damit noch nicht erreicht.

In der Praxis bleibt eine schwere Antriebslosigkeit jedoch häufig nicht auf diesen einen Bewertungsbereich beschränkt. Sie kann sich beispielsweise darauf auswirken, ob Körperpflege, Essen, Medikamenteneinnahme oder die Gestaltung des Tages ohne Unterstützung gelingen. Diese Auswirkungen müssen bei der Begutachtung konkret beschrieben und den jeweiligen Kriterien zugeordnet werden.

Sechs Bereiche entscheiden über den Pflegegrad

Bei der Pflegebegutachtung werden sechs Lebensbereiche untersucht. Dazu gehören Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Die Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Mobilität fließt mit 10 Prozent ein, Selbstversorgung mit 40 Prozent, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen mit 20 Prozent und die Gestaltung des Alltagslebens mit 15 Prozent. Für geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen werden zusammen höchstens 15 Prozent berücksichtigt.

Bei den Modulen 2 und 3 gibt es eine Besonderheit

Geistige und kommunikative Einschränkungen aus Modul 2 werden nicht einfach zu den Punkten für psychische Problemlagen aus Modul 3 addiert. Für die Berechnung wird aus diesen beiden Bereichen nur der jeweils höhere gewichtete Wert übernommen. Das kann bei Menschen mit mehreren psychischen oder kognitiven Einschränkungen für die spätere Gesamtpunktzahl erheblich sein.

Das bedeutet beispielsweise, dass eine ausgeprägte Antriebslosigkeit und gleichzeitig vorhandene kognitive Schwierigkeiten nicht automatisch zu 30 Prozent Gewichtung führen. Die Pflegebegutachtung folgt hier einer festgelegten Berechnungssystematik. Andere Einschränkungen aus Selbstversorgung, Therapieanforderungen oder Alltagsgestaltung können dagegen zusätzlich berücksichtigt werden.

Besonders wichtig ist die tatsächliche Hilfe im Alltag

Bei psychischen Erkrankungen kann eine Begutachtung leicht ein verzerrtes Bild ergeben. Eine Person kann während eines kurzen Gesprächs höflich, orientiert und körperlich beweglich wirken und trotzdem zu Hause täglich intensive Unterstützung benötigen. Der Begutachtungstermin sollte deshalb nicht als Prüfung verstanden werden, bei der Betroffene zeigen müssen, was sie unter größter Anstrengung gerade noch schaffen.

Beschrieben werden sollte vielmehr der typische Alltag. Muss ein Angehöriger jeden Morgen mehrfach zum Aufstehen auffordern, anschließend zum Waschen motivieren und später kontrollieren, ob gegessen wurde, sind diese Abläufe für die Einschätzung wesentlich aussagekräftiger als die pauschale Formulierung „braucht viel Hilfe“.

Auch Körperpflege und Ernährung können betroffen sein

Eine körperlich bewegliche Person kann aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung trotzdem erhebliche Schwierigkeiten mit der Selbstversorgung haben. Wenn Waschen, Duschen, Anziehen, Essen oder Trinken ohne personelle Unterstützung regelmäßig nicht ausreichend stattfinden, sollte dies gegenüber dem Gutachter offen angesprochen werden. Der Bereich Selbstversorgung fließt mit bis zu 40 Prozent besonders stark in die Gesamtbewertung ein.

Allerdings sollte nicht aus jeder vergessenen Mahlzeit automatisch Pflegebedürftigkeit abgeleitet werden. Relevant sind dauerhafte gesundheitlich verursachte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Das Gesetz verlangt außerdem, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht.

Medikamente und Therapien können ebenfalls berücksichtigt werden

Bei einer Depression oder anderen psychischen Erkrankungen kann Unterstützung auch bei der Behandlung erforderlich sein. Manche Betroffene müssen regelmäßig an Medikamente erinnert werden oder benötigen Hilfe dabei, ärztliche und therapeutische Vorgaben umzusetzen. Solche Einschränkungen können im Bereich der krankheits- und therapiebedingten Anforderungen berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Kriteriums erfüllt sind.

Eine Medikamentenliste, aktuelle Arztberichte und therapeutische Unterlagen können deshalb bei der Begutachtung hilfreich sein. Sie ersetzen allerdings nicht die Beschreibung des tatsächlichen Alltags. Eine Diagnose zeigt, welche Erkrankung besteht, während das Pflegegutachten zusätzlich klären muss, welche Unterstützung daraus konkret entsteht.

Eine Depression allein garantiert keinen Pflegegrad

Auch eine schwere Diagnose führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Das SGB XI knüpft die Einstufung an gesundheitlich verursachte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten und an den daraus entstehenden Hilfebedarf. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche Pflegegrade erhalten.

Umgekehrt darf ein Antrag nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil eine Person laufen, sprechen oder sich während des Begutachtungstermins gut darstellen kann. Psychische Einschränkungen gehören ausdrücklich zum gesetzlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Auch deshalb enthält das Begutachtungsverfahren einen eigenen Bereich für Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.

Ein Pflegetagebuch kann Antriebslosigkeit sichtbar machen

Gerade schwankende psychische Beschwerden lassen sich während eines einzelnen Termins nur schwer vollständig erfassen. Hilfreich kann deshalb eine Dokumentation über mehrere Tage oder Wochen sein. Darin sollte nicht nur festgehalten werden, dass jemand „antriebslos“ war, sondern welche konkrete Handlung ohne fremde Unterstützung nicht funktioniert hat.

Ein aussagekräftiger Eintrag wäre beispielsweise: „Dienstag: Ohne mehrmalige Aufforderung bis 13 Uhr nicht aufgestanden; anschließend mehrfach zum Waschen und Anziehen motiviert; Mittagessen erst nach Vorbereitung und wiederholter Aufforderung gegessen.“ Solche Beobachtungen zeigen Häufigkeit, Art und Umfang der notwendigen Unterstützung deutlich besser als allgemeine Aussagen.

Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen

Für einen Pflegegrad reicht eine kurzfristige Phase mit geringer Selbstständigkeit grundsätzlich nicht aus. Nach § 14 SGB XI muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer bestehen und voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Einschränkungen zum Zeitpunkt des Antrags bereits sechs Monate bestanden haben, wenn absehbar ist, dass sie entsprechend lange bestehen werden.

Das kann bei länger andauernden psychischen Erkrankungen ebenso erfüllt sein wie bei körperlichen oder kognitiven Erkrankungen. Bei einer vorübergehenden Krise mit schneller zu erwartender Besserung kann die Voraussetzung dagegen fehlen. Entscheidend sind die individuelle Prognose und der festgestellte Hilfebedarf.

Was tun, wenn Antriebslosigkeit im Gutachten kaum berücksichtigt wurde?

Wird ein Pflegegrad abgelehnt oder niedriger festgestellt als erwartet, sollte zunächst das vollständige Pflegegutachten geprüft werden. Dort lässt sich erkennen, wie die einzelnen Lebensbereiche bewertet wurden und ob die Antriebslosigkeit überhaupt unter den psychischen Problemlagen erfasst wurde. Auch fehlende Angaben bei Selbstversorgung oder Tagesgestaltung können das Ergebnis beeinflussen.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Bei der Begründung sollte nicht nur auf die Diagnose verwiesen werden, sondern möglichst genau beschrieben werden, welche Bewertungen im Gutachten nicht mit dem tatsächlichen Alltag übereinstimmen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau M. leidet seit längerer Zeit unter einer schweren depressiven Symptomatik und lebt allein. Körperlich kann sie aufstehen, sich anziehen und einfache Mahlzeiten zubereiten, tatsächlich bleibt sie ohne Unterstützung ihrer Schwester jedoch häufig bis zum Nachmittag im Bett. Die Schwester ruft morgens mehrfach an, kommt regelmäßig vorbei und motiviert sie zum Waschen, Anziehen und Essen.

Zusätzlich muss Frau M. regelmäßig an ihre Medikamente und therapeutischen Termine erinnert werden. Während der Begutachtung wirkt sie freundlich und kann alle Fragen beantworten, weshalb ihre Schwierigkeiten zunächst weniger auffällig erscheinen. Die Schwester schildert jedoch den üblichen Tagesablauf und legt eine mehrwöchige Dokumentation der benötigten Unterstützung vor.

Bei der Bewertung wird deshalb nicht nur die Antriebslosigkeit im Bereich der psychischen Problemlagen betrachtet. Auch die konkreten Auswirkungen auf Selbstversorgung, Behandlung und Tagesgestaltung werden geprüft. Erst aus der Gesamtbewertung ergibt sich, ob die Punktzahl für einen Pflegegrad erreicht wird.

Fragen und Antworten zum Pflegegrad bei Antriebslosigkeit 1. Kann Antriebslosigkeit einen Pflegegrad begründen?

Ja, ausgeprägte Antriebslosigkeit kann bei der Pflegebegutachtung berücksichtigt werden. Ein Pflegegrad entsteht aber erst, wenn die gesundheitlich verursachten Einschränkungen in der Gesamtbewertung die notwendige Punktzahl erreichen.

2. Reicht tägliche Antriebslosigkeit allein für Pflegegrad 1?

Nicht zwingend. Wird ausschließlich das Kriterium „Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage“ täglich bewertet, ergeben sich daraus 5 Einzelpunkte beziehungsweise 11,25 gewichtete Punkte im Modul 3; Pflegegrad 1 beginnt erst bei 12,5 Gesamtpunkten.

3. Muss eine Depression ärztlich diagnostiziert sein?

Eine ärztliche Diagnose und entsprechende Befunde können den Antrag deutlich unterstützen. Für die Einstufung untersucht die Pflegeversicherung jedoch zusätzlich, welche konkreten Einschränkungen der Selbstständigkeit und welcher Hilfebedarf im Alltag bestehen.

4. Kann auch reine Motivation durch Angehörige als Hilfe berücksichtigt werden?

Ja, intensive personelle Motivation kann bei ausgeprägter depressiver Antriebslosigkeit relevant sein. Die Richtlinien nennen ausdrücklich Situationen, in denen eine Person kaum Eigeninitiative zeigt und eine aufwendige Motivation durch andere benötigt.

5. Wie lange müssen die Einschränkungen bestehen?

Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Entscheidend ist die Prognose, sodass der Antrag nicht erst nach Ablauf von sechs Monaten gestellt werden muss.

6. Was kann man tun, wenn der Pflegegrad wegen unterschätzter Antriebslosigkeit abgelehnt wurde?

Betroffene sollten das Pflegegutachten anfordern beziehungsweise genau prüfen und die dortigen Bewertungen mit dem tatsächlichen Alltag vergleichen. Gegen den Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt und anschließend mit konkreten Beispielen, medizinischen Unterlagen und einer Dokumentation des Hilfebedarfs begründet werden.

Der Beitrag Pflegegrad auch wegen Antriebslosigkeit erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Eigentumswohnung treibt Rentner-Paar regelrecht in die Pleite

Altersvorsorge wird zur Kostenfalle: Wie eine Eigentumswohnung ein Rentner-Paar ruinieren kann

Eine abbezahlte Eigentumswohnung gilt für viele Menschen als sichere Altersvorsorge. Keine Miete mehr, überschaubare Wohnkosten und ein Sachwert, der im Notfall verkauft werden kann – so lautet zumindest die verbreitete Vorstellung.

Ein Fall aus dem sächsischen Mockrehna zeigt jedoch, wie schnell diese Rechnung scheitern kann. Ein Rentner-Ehepaar mit einer längst abbezahlten Wohnung sollte plötzlich mehr als 2.000 Euro zusätzlich im Monat an seine Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen, obwohl das Paar selbst keine entsprechenden Schulden verursacht hatte.

Abbezahlte Wohnung – und trotzdem mehr als 2.300 Euro Wohnkosten

Iris und Klaus-Jürgen Schmidt hatten ihre Vier-Raum-Wohnung nach Medienberichten bereits vollständig abbezahlt. Das gemeinsame monatliche Einkommen des Ehepaars soll bei rund 2.200 Euro gelegen haben.

Trotzdem wurden von ihnen aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft monatlich 2.058,25 Euro als Sonderzahlung verlangt. Zusätzlich fiel die reguläre monatliche Umlage von rund 304 Euro an.

Damit hätten allein die Zahlungen für die Wohnung das gesamte verfügbare Monatseinkommen des Paares überstiegen. Lebensmittel, Strom, Versicherungen, Medikamente, Mobilität und andere Ausgaben wären dabei noch nicht einmal berücksichtigt gewesen.

Der Fall ist deshalb ein warnendes Beispiel dafür, dass eine schuldenfreie Wohnung nicht automatisch niedrige Wohnkosten garantiert. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, trägt nicht nur die Kosten innerhalb der eigenen vier Wände, sondern hängt finanziell auch von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ab.

Die Ursache liegt in der Insolvenz eines großen Immobilieneigentümers

Die vier Wohnblöcke in Mockrehna umfassen nach regionalen Medienberichten rund 170 Wohneinheiten. Mehr als 100 davon gehörten der Thüringisch-Sächsischen Gesellschaft für Kommunales Wohnen mbH, kurz ThüSa, deren Wohnungen von der Vivet-Gruppe verwaltet wurden.

Ende 2025 und Anfang 2026 gerieten mehrere Unternehmen aus diesem Firmenumfeld in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten. Im Februar 2026 wurde für die ThüSa die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet; auch weitere Gesellschaften der Vivet-Gruppe befanden sich in Insolvenzverfahren.

Dadurch fehlte der Eigentümergemeinschaft Geld für laufende Rechnungen. Betroffen waren unter anderem Zahlungen an Versorger und Dienstleister, während gleichzeitig die Versorgung der Wohnanlage mit Wärme und Wasser sichergestellt werden musste.

Warum andere Wohnungseigentümer für Zahlungsausfälle einspringen können

Für Eigentümer klingt das zunächst widersprüchlich: Warum soll jemand mehr bezahlen, nur weil ein anderer Eigentümer seine Verpflichtungen nicht erfüllt?

Der Grund liegt in der Konstruktion einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Rechnungen für das Gemeinschaftseigentum, die Versorgung oder andere gemeinschaftliche Ausgaben müssen weiterhin bezahlt werden, selbst wenn ein einzelner Eigentümer seine Beiträge nicht überweist.

§ 28 Wohnungseigentumsgesetz erlaubt Eigentümern, Vorschüsse für die gemeinschaftlichen Kosten sowie spätere Nachschüsse zu beschließen. Dadurch kann eine Gemeinschaft zusätzliche Beiträge einfordern, wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichen.

Gerichte haben zudem mehrfach bestätigt, dass eine Sonderumlage grundsätzlich genutzt werden kann, um Liquiditätsprobleme einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufzufangen. Das kann auch dann gelten, wenn die Finanzlücke ursprünglich durch den Zahlungsausfall eines anderen Eigentümers entstanden ist.

Besonders gefährlich wird ein insolventer Mehrheitseigentümer

Das finanzielle Risiko steigt erheblich, wenn zahlreiche Wohnungen innerhalb einer Anlage einem einzigen Unternehmen gehören. Fallen dessen Beiträge aus, fehlt nicht nur der Anteil einer einzelnen Wohnung, sondern möglicherweise ein großer Teil der laufenden Einnahmen der Gemeinschaft.

Das Kammergericht Berlin beschäftigte sich bereits mit einer vergleichbaren Situation. Bei der Zahlungsunfähigkeit eines Mehrheitseigentümers darf eine Eigentümergemeinschaft bei einer Sonderumlage sogar berücksichtigen, dass weitere Zahlungen dieses Eigentümers wahrscheinlich ebenfalls ausbleiben werden.

Auch der Bundesgerichtshof hat beschrieben, dass bei Zahlungsausfällen einzelner Wohnungseigentümer Deckungslücken entstehen können, die durch zusätzliche Beiträge ausgeglichen werden müssen. Für die zahlungsfähigen Eigentümer bedeutet das im schlimmsten Fall erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen.

In Mockrehna ging es zeitweise um 250.000 Euro

Bereits im Januar 2026 stand in Mockrehna eine Sonderumlage von insgesamt rund 250.000 Euro zur Diskussion. Sie sollte nach damaligen Berichten vor allem dazu dienen, die Versorgung und Zahlungsfähigkeit für weitere Wochen sicherzustellen.

Die Eigentümergemeinschaft bestand den Berichten zufolge aus rund 40 Mitgliedern. Ein erheblicher Teil der Wohnungen gehörte jedoch dem großen gewerblichen Eigentümer, dessen Zahlungen ausblieben.

Für kleinere private Eigentümer entstanden dadurch Beträge, die mit gewöhnlichem Hausgeld kaum noch vergleichbar waren. Beim Ehepaar Schmidt wurden 2.058,25 Euro monatlich zusätzlich zur regulären Umlage genannt.

Warum eine Eigentumswohnung niemals völlig kostenfrei wird

Eine abbezahlte Immobilie bedeutet lediglich, dass für den Kauf normalerweise keine Kreditraten mehr anfallen. Laufende Kosten bleiben jedoch bestehen.

Bei einer Eigentumswohnung kommen insbesondere Hausgeld, Verwaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten sowie Beiträge zur Erhaltungsrücklage hinzu. Werden größere Reparaturen notwendig und reicht die vorhandene Rücklage nicht aus, können weitere Zahlungen beschlossen werden.

Die Verbraucherzentrale warnt deshalb besonders bei älteren Wohnanlagen vor einer zu niedrigen Erhaltungsrücklage. Bereits eine größere Heizungsreparatur oder eine umfangreiche Gebäudesanierung kann vorhandene Rücklagen schnell aufzehren.

Sonderumlagen können fünf- oder sogar sechsstellige Beträge erreichen

Das Problem betrifft nicht ausschließlich Insolvenzen großer Eigentümer. Auch Dachsanierungen, Fassadenarbeiten, neue Heizungen, Aufzüge oder Schäden am Gemeinschaftseigentum können außergewöhnlich hohe Kosten auslösen.

Bei unzureichenden Rücklagen müssen Eigentümer dann zusätzliches Geld bereitstellen. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass entsprechende Forderungen je nach Gebäude und Eigentumsanteil fünf- oder sogar sechsstellige Größenordnungen erreichen können.

Für Erwerbstätige mit gutem Einkommen kann bereits eine Zahlung von 20.000 oder 30.000 Euro problematisch sein. Für Rentnerinnen und Rentner mit einem weitgehend festen Monatseinkommen kann eine solche Forderung existenzbedrohend werden.

Warum ein Verkauf dann ebenfalls schwierig werden kann

Theoretisch könnte ein Eigentümer versuchen, die Wohnung zu verkaufen. Praktisch kann genau das in einer finanziell angeschlagenen Wohnanlage schwierig werden.

Kaufinteressenten dürfen sich vor einem Erwerb unter anderem Eigentümerbeschlüsse, Abrechnungen und Informationen über anstehende Ausgaben ansehen. Eine hohe Sonderumlage, offene Forderungen oder die Insolvenz eines Groß- beziehungsweise Mehrheitseigentümers können den Verkaufswert erheblich drücken.

Auch die BILD berichtete beim Ehepaar Schmidt davon, dass sich die Wohnung nicht ohne Weiteres verkaufen lasse. Öffentlich frei zugängliche Details zu den konkreten Verkaufshindernissen enthält der Bericht allerdings nicht.

Eigentümer sollten vor dem Kauf nicht nur die eigene Wohnung prüfen

Wer eine Eigentumswohnung als Altersvorsorge kauft, sollte deshalb nicht ausschließlich Badezimmer, Fenster, Energieverbrauch oder Kaufpreis betrachten. Ebenso wichtig ist die wirtschaftliche Verfassung der gesamten Eigentümergemeinschaft.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Höhe der Erhaltungsrücklage, geplante Sanierungen, bereits beschlossene Sonderumlagen und offene Forderungen. Auch die Eigentümerstruktur kann erhebliche Folgen haben.

Besitzt beispielsweise ein einzelnes Unternehmen einen sehr großen Anteil der Wohnungen, entsteht eine Abhängigkeit von dessen Zahlungsfähigkeit. Der Fall Mockrehna zeigt, welche Folgen diese Konstellation für kleinere Eigentümer haben kann.

Protokolle der Eigentümerversammlungen können Warnsignale enthalten

Vor dem Kauf sollten deshalb möglichst mehrere Protokolle vergangener Eigentümerversammlungen geprüft werden. Dort finden sich häufig Hinweise auf Reparaturstau, Streitigkeiten, ausstehende Zahlungen oder geplante Investitionen.

Auch Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht liefern wichtige Informationen. Nach § 28 WEG muss der Verwalter unter anderem einen Vermögensbericht erstellen, aus dem auch der Stand der Rücklagen hervorgeht.

Wer dort bereits hohe Zahlungsrückstände einzelner Eigentümer entdeckt, sollte die Ursache klären. Bei älteren Anlagen ist außerdem zu prüfen, ob die Rücklage zum Zustand des Gebäudes passt.

Der Lastenzuschuss kann Eigentümern mit kleiner Rente helfen

Geraten selbstnutzende Eigentümer wegen ihrer laufenden Wohnkosten finanziell unter Druck, kann Wohngeld eine Möglichkeit sein. Eigentümer erhalten dabei keinen Mietzuschuss, sondern den sogenannten Lastenzuschuss.

Berücksichtigt werden können unter anderem bestimmte Belastungen aus Finanzierung und Bewirtschaftung. Auch Eigentümer ohne laufenden Immobilienkredit sollten einen Anspruch nicht vorschnell ausschließen.

Gegen-Hartz hat ausführlich erläutert, unter welchen Voraussetzungen auch Eigentümer Wohngeld erhalten können: Lastenzuschuss 2026: Wohngeld auch für Eigentümer.

Eine außergewöhnlich hohe Sonderumlage wird über das Wohngeld allerdings nicht einfach in tatsächlicher Höhe erstattet. Die Wohngeldberechnung arbeitet bei bestimmten Bewirtschaftungskosten unter anderem mit Pauschalen und gesetzlichen Höchstbeträgen.

Auch Grundsicherung im Alter kommt unter Umständen infrage

Reicht eine geringe Rente nicht für den notwendigen Lebensunterhalt, kann auch Grundsicherung im Alter geprüft werden. Selbstgenutztes Wohneigentum schließt diese Leistung nicht automatisch aus.

Nach dem SGB XII können angemessene Unterkunftskosten grundsätzlich auch bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung berücksichtigt werden. Bei notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturkosten sieht § 35a SGB XII ebenfalls Unterstützungsmöglichkeiten vor, wobei Angemessenheitsgrenzen und im Einzelfall auch Darlehen relevant werden können.

Ob eine Immobilie als geschütztes Vermögen gilt, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Gegen-Hartz hat die aktuelle Rechtsprechung zur Angemessenheit von Wohneigentum bei Grundsicherung im Alter ausführlich dargestellt.

Wer Grundsicherung im Alter erhält, bekommt allerdings nicht gleichzeitig Wohngeld beziehungsweise Lastenzuschuss. Diese Leistungen schließen sich hinsichtlich der bereits berücksichtigten Wohnkosten grundsätzlich aus.

Können Sozialleistungen sogar bei einer Sonderumlage helfen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können außergewöhnliche Kosten einer selbstbewohnten Eigentumswohnung sozialrechtlich relevant sein. Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass unabweisbare Kosten einer notwendigen Instandsetzung als Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden können.

Eine von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene Sonderumlage für notwendige Instandhaltungsarbeiten kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Gegen-Hartz hat dazu den Beitrag Bürgergeld: Jobcenter muss bei Wohneigentum Hausgeld zahlen veröffentlicht.

Der Mockrehnaer Fall unterscheidet sich allerdings von einer normalen Sanierungsumlage. Dort ging es den Berichten zufolge vor allem darum, finanzielle Ausfälle anderer Beteiligter sowie laufende Betriebskosten der Gemeinschaft aufzufangen.

Deshalb kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass eine Sozialbehörde eine solche Forderung vollständig übernimmt. Betroffene sollten hohe Forderungen deshalb möglichst vor Zahlung sozialrechtlich und wohnungseigentumsrechtlich prüfen lassen.

Gegen eine Sonderumlage kann juristischer Widerstand möglich sein

Eine beschlossene Sonderumlage ist nicht allein deshalb rechtmäßig, weil die Mehrheit dafür gestimmt hat. Auch Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

In Mockrehna wollten sich die betroffenen privaten Eigentümer nach Medienberichten juristisch gegen die Zahlungen wehren. Bei einem weiteren Treffen am 16. Februar 2026 wurde demnach gegen eine weitere Sonderumlage gestimmt.

Ob ein Beschluss angreifbar ist, hängt jedoch von seiner Ausgestaltung, dem Finanzbedarf, der Verteilung der Kosten und weiteren Umständen ab. Wegen der gesetzlichen Fristen sollten Betroffene bei hohen Forderungen frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.

Die Insolvenz des Eigentümers beseitigt dessen Schulden gegenüber der Gemeinschaft nicht automatisch

Wichtig ist außerdem: Wenn ein großer Eigentümer insolvent wird, verschwinden seine Verpflichtungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einfach. Forderungen können je nach Zeitpunkt und rechtlicher Einordnung als Insolvenzforderungen oder als Verpflichtungen der Insolvenzmasse behandelt werden.

Die rechtliche Abgrenzung kann kompliziert sein. Für die privaten Eigentümer besteht das praktische Problem trotzdem darin, dass Rechnungen der Gemeinschaft kurzfristig bezahlt werden müssen, während die Durchsetzung von Forderungen gegen einen insolventen Eigentümer Zeit benötigt.

Genau deshalb können solche Situationen zu enormen Liquiditätsproblemen führen. Das Geld wird heute für Wasser, Wärme oder andere Rechnungen benötigt, während mögliche Rückzahlungen erst sehr viel später erreichbar sind.

Der Insolvenzverwalter wollte die Versorgung stabilisieren

Im Februar 2026 wurde Rechtsanwalt Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaften der Vivet-Gruppe bestellt. Die Gruppe hielt nach Angaben der Kanzlei über rund 20 Gesellschaften etwa 7.000 Wohneinheiten, vor allem in kleineren und mittleren Städten Mittel- und Ostdeutschlands.

Der Insolvenzverwalter erklärte damals, dass Kontakte zu Versorgern und Dienstleistern aufgenommen worden seien, um Strom, Wärme und Wasser zu sichern beziehungsweise wiederherzustellen. Auch eine geordnete Verwaltung der Immobilien sollte wieder aufgebaut werden.

Für betroffene Eigentümer bedeutete dies zumindest die Aussicht auf eine Stabilisierung. Die bereits entstandenen finanziellen Probleme innerhalb einzelner Eigentümergemeinschaften waren damit jedoch nicht automatisch beseitigt.

Eigentumswohnungen bleiben eine mögliche Altersvorsorge – aber nicht ohne Risiko

Der Fall aus Mockrehna spricht nicht grundsätzlich gegen Wohneigentum. Eine abbezahlte Wohnung kann die Wohnkosten im Alter erheblich reduzieren und bietet vielen Menschen dauerhaft Sicherheit.

Problematisch wird es jedoch, wenn der Kaufpreis nahezu das gesamte Vermögen bindet und daneben keine ausreichenden finanziellen Reserven vorhanden sind. Eigentümer müssen auch nach vollständiger Tilgung jederzeit mit größeren Ausgaben rechnen.

Besonders bei Wohnungseigentum hängt die finanzielle Situation außerdem von Entscheidungen und Problemen der gesamten Gemeinschaft ab. Wer seine Altersvorsorge plant, sollte deshalb neben dem Wert der Wohnung ausreichend liquide Rücklagen behalten.

Häufige Fragen zur Eigentumswohnung als Altersvorsorge 1. Kann eine abbezahlte Eigentumswohnung tatsächlich zur finanziellen Belastung werden?

Ja. Auch ohne Immobilienkredit bleiben Hausgeld, Grundsteuer, Betriebskosten, Erhaltungsrücklage und mögliche Sonderumlagen bestehen.

Besonders hohe Forderungen können entstehen, wenn größere Reparaturen notwendig werden oder andere Wohnungseigentümer ihre Beiträge nicht mehr zahlen können.

2. Muss ich für Schulden anderer Wohnungseigentümer bezahlen?

Die persönlichen Schulden eines Nachbarn werden nicht einfach auf andere Eigentümer übertragen. Entsteht durch dessen Zahlungsausfall jedoch eine Liquiditätslücke bei der Wohnungseigentümergemeinschaft, kann die Gemeinschaft zusätzliche Beiträge beschließen, um ihre eigenen Rechnungen weiterhin bezahlen zu können.

Das wirtschaftliche Ergebnis kann deshalb dazu führen, dass zahlungsfähige Eigentümer vorübergehend deutlich mehr Geld bereitstellen müssen.

3. Kann eine Sonderumlage beliebig hoch sein?

Nein. Sie muss auf einem wirksamen Beschluss beruhen und einen nachvollziehbaren Finanzbedarf der Eigentümergemeinschaft abdecken.

Bei finanziellen Schwierigkeiten eines anderen Eigentümers darf ein zu erwartender weiterer Zahlungsausfall allerdings unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

4. Können Rentner mit Eigentumswohnung Wohngeld erhalten?

Ja. Selbstnutzende Eigentümer können bei niedrigem Einkommen einen Lastenzuschuss beantragen.

Ein Anspruch kann sogar bestehen, wenn die Wohnung bereits abbezahlt ist, weil auch bestimmte Bewirtschaftungskosten in die Berechnung einfließen.

5. Muss eine Eigentumswohnung verkauft werden, bevor Grundsicherung im Alter gezahlt wird?

Nicht automatisch. Ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim beziehungsweise eine angemessene Eigentumswohnung kann als geschütztes Vermögen behandelt werden.

Entscheidend ist eine Betrachtung der konkreten Immobilie und der persönlichen Umstände. Die Rechtsprechung berücksichtigt dabei unter anderem Wohnfläche, Wert und weitere Eigenschaften des Wohneigentums.

6. Was sollte man vor dem Kauf einer Eigentumswohnung für das Alter prüfen?

Besonders wichtig sind Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht, Höhe der Erhaltungsrücklage sowie die Protokolle vergangener Eigentümerversammlungen. Auch größere Zahlungsrückstände und die Eigentümerstruktur sollten überprüft werden.

Wer erkennt, dass ein einziges Unternehmen einen sehr großen Anteil der Anlage besitzt, sollte außerdem bedenken, welche Folgen dessen finanzielle Schwierigkeiten für die übrigen Eigentümer haben könnten. Der Fall Mockrehna zeigt, dass dieses Risiko im Extremfall die gesamte private Altersplanung gefährden kann.

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USA stoppen Unterseekabel zwischen Chile und China

Neue Erkenntnisse zum Baustopp des Kabels. USA drohen mit Strafen Santiago de Chile. Neue Enthüllungen belegen, dass der Stopp des chinesischen Unterseekabelprojekts auf direkte US-Sanktionsdrohungen zurückgeht. Damit steht die offizielle Begründung der ehemaligen Regierung Boric infrage, die das Ende des Vorhabens bisher mit Bedenken der "... weiter 21.08.2026 Artikel von zu Chile, China, USA, Politik, Wirtschaft
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Venezuelas Gold in Großbritannien soll in US-Verwaltung

Caracas. Die venezolanischen Staatsgoldreserven, die von der Bank of England verwahrt werden, sollen freigegeben und unter die Verwaltung des US-Finanzministeriums gestellt werden. Nach von den USA unterstützten Gesprächen zwischen der amtierenden Regierung von Delcy Rodríguez... weiter 21.08.2026 Artikel von zu Venezuela, England, USA, Politik, Wirtschaft
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Fragen zu einem Drohnenvorfall — in Bulgarien

Peds Ansichten - 21. August 2026 - 4:40

Akte des Terrorismus werden im Wertewesten seit jeher sehr kreativ eingeordnet.

Während der Drohnenvorfall auf dem Leipziger Flughafen sich immer mehr als ziemlich plumpe Inszenierung zur Unterstützung und Durchsetzung politischer Maßnahmen entpuppt, werden Vorfälle mit Drohnen anderswo bezeichnenderweise von den Medien stiefmütterlich behandelt. Ukrainisch (?) verursachte Schadensmeldungen bei „Verbündeten“ werden im Informationsraum knapp wie nüchtern behandelt. Im Gegensatz zu anderen Drohnenvorfällen, die man „dem Russen“ unterschieben kann oder wenigstens im Informationskrieg gegen Russland ausschlachten kann. Oder steckt hinter den jüngsten Vorfällen in Bulgarien doch mehr und es handelt sich um politische Provokationen?

Provokationen verfolgen stets ein wohlkalkuliertes Ziel, und wenn die Drohnenvorfälle (Mehrzahl?) tatsächlich Provokationen darstellen, darf man sich fragen, wer die Skripte für diese terroristischen Aktionen schreibt.

Was ist geschehen — nur ein Unfall?

„In den Luftraum des NATO- und EU-Mitgliedstaates Bulgarien ist eine mutmaßlich ukrainische Drohne eingedrungen und nahe einer Gas-Pipeline explodiert. Nach einer ersten Untersuchung der Trümmer erklärte das bulgarische Verteidigungsministerium, es handle sich um einen Drohnentyp, der von den ukrainischen Streitkräften »häufig verwendet« werde.“ (1)

Die enorme Wucht der Explosion weist darauf hin, dass diese mit Sprengstoff beladen war. Die Explosion ereignete sich nur einhundert Meter von der rumänischen Grenze entfernt — nicht etwa der ukrainischen Grenze. Bulgarien hat keine gemeinsame Grenze mit der Ukraine. Was ebenfalls von Bedeutung ist: Nur einen Kilometer entfernt befindet sich eine Verdichterstation der Transbalkan-Pipeline.

Die besagte ukrainische Angriffsdrohne flog also mindestens 150 Kilometer über rumänisches Territorium. Folgende offizielle Verlautbarung erklärte deren Eindringen in das bulgarische Hoheitsgebiet:

„[Der bulgarische Verteidigungsminister] erklärte, dass das Gerät [eine ukrainische Drohne vom Typ Maja] möglicherweise durch Maßnahmen der elektronischen Kampfführung (EW) vom Kurs abgebracht wurde. Laut dieser Version nutzte ein russischer Operator, der versuchte, die Drohne über dem Kampfgebiet abzufangen, starke Störsignale, die das Navigationssystem des UAV [Unmanned Aerial Vehicle] desorientierten. Infolgedessen änderte die Drohne ihren Flugvektor, überschritt die Grenze zu Rumänien und detonierte im bulgarischen Luftraum, da sie weder zur Basis zurückkehren noch ihre Kampfaufgabe erfüllen konnte.“ (2)

Reden wir erst einmal nicht über Bulgarien, sondern über dessen nördlichen Nachbarn. Eine ukrainische Angriffsdrohne ist also mindestens 150 Kilometer ungestört über das Territorium eines NATO-Staates geflogen. Wie kann das sein? Hat man die ukrainische Drohne in diesem gesamten Bereich der „NATO-Ostflanke“, gemeint ist Rumänien, tatsächlich übersehen? Warum das dem Autor absurd erscheint, möge eine Episode aus dem Jahr 2024 verdeutlichen:

„Die NATO wirft Russland eine erneute Luftraumverletzung vor. Nach Angaben von Generalsekretär Mark Rutte drang am Donnerstagabend ein Flugkörper unerlaubt in den Luftraum des an die Ukraine grenzenden Bündnismitglieds Rumäniens ein. Die rumänischen Behörden und der Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte in Europa hätten schnell und wirksam reagiert, sagte er bei einer Pressekonferenz nach einem Treffen der Verteidigungsminister der Bündnisstaaten in Brüssel.“ (3)

Wie hatte der damalige NATO-Generalsekretär Rutte die russische Luftraumverletzung belegt? Ganz einfach: gar nicht:

„Nach Angaben aus Rumänien waren bereits vor dem Grenzübertritt des Flugkörpers zwei spanische F-18-Kampfjets der NATO-Luftraumüberwachung alarmiert worden, um die Situation zu kontrollieren. Die rumänische Luftwaffe schickte zusätzlich zwei F-16-Flugzeuge. Eingreifen mussten die Piloten allerdings nicht. Den Informationen zufolge gab es rund 20 Minuten nach dem Eintreten des Flugkörpers in den rumänischen Luftraum kein Radarsignal mehr.“ (3i)

Beachtlich, dieser Aufwand, finden Sie nicht auch, liebe Leser? Welche Details gab es nun über das russische Flugobjekt zu berichten? Auch ganz einfach: nämlich gar keine:

„Eine Möglichkeit ist, dass es sich bei dem Flugkörper um eine außer Kontrolle geratene russische Drohne handelte. Die Kampfflugzeuge hatten allerdings keinen Sichtkontakt und Trümmer wurden bis zuletzt auch nicht gefunden.“ (3ii)

Diese ganze obige Geschichte mag unter Umständen der Wahrheit entsprechen. Wahrscheinlicher ist, dass sie nur in Teilen stimmt. Insgesamt enthält sie zu viele Inkonsistenzen, taugt dafür für den Informationskrieg gegen die westlichen Gesellschaften. Letzteres wird vom Autor favorisiert, allerdings vermutet er dahinter eine weitere Geschichte. Schließlich werden Drohnen sogar nachgewiesen, wenn man sie als solche nie gesehen hat. So extrem wachsam ist die NATO — bei russischen Drohnen:

„An der NATO-Ostflanke [hier gemeint ist Rumänien] bereiten sich die westlichen Partner derweil auf neue Provokationen vor. Russland habe zwar die Zahl der Überwachungsflüge zurückgefahren, berichtet ein Besatzungsmitglied an Bord des Tankflugzeugs. Der Kreml sei derzeit an anderen Fronten ausgelastet, mutmaßt er. Doch von Entspannung könne keine Rede sein. Die Nato gibt sich wachsam — ob über dem Schwarzen Meer oder der Ostsee.“ (4)

Wir erfahren aus dem öffentlich-rechtlichen Qualitätsmedium außerdem:

„Wir beweisen, dass wir fähig sind, den europäischen Luftraum vor potenziellen Aggressionen zu schützen.“ (4i)

Nun, im August 2026 hatte die NATO-Ostflanke auf dem gesamten rumänischen Territorium einen, wie soll man es ausdrücken, Aussetzer? Da gondelt also eine Kampfdrohne hunderte Kilometer über NATO-Territorium und wird nicht einmal als solche erkannt? Wurde sie durch die bulgarische Luftabwehr identifiziert? Oder wurde sie einfach nur gefunden? Oder ist auch das nur eine Geschichte? Wurde die Drohne überhaupt bekämpft? Allem Anschein nach nicht (5), denn es

„änderte die Drohne ihren Flugvektor, überschritt die Grenze zu Rumänien und detonierte im bulgarischen Luftraum, da sie weder zur Basis zurückkehren noch ihre Kampfaufgabe erfüllen konnte.“ (1i)

Die Drohne sprengte sich demnach selbst in die Luft. Ja, das ist möglich. Man kann eine Drohne entsprechend programmieren. Aber warum sprengte sich die Drohne erst in die Luft, nachdem sie bulgarisches Hoheitsgebiet erreicht hatte? Warum flog sie zuvor noch hunderte Kilometer über NATO-Gebiet?

Die ukrainische Drohne gab es und sie war mit Sprengstoff beladen. Zumindest wird das offiziell von allen Seiten eingeräumt (6). Nun stellen wir uns doch einmal folgendes vor: Die Drohne ist überhaupt nicht vom Kurs abgekommen. Sie flog kontrolliert über den NATO-Staat Rumänien hinweg nach Bulgarien, um gleich hinter der Grenze zur Explosion gebracht zu werden. Die Drohne sollte genau dort explodieren. Und sie sollte auch so explodieren, dass sie keinen Schaden anrichtet.

Ja, das ist Spekulation und immer noch fällt es schwer, darin einen Sinn zu erkennen. Es sei denn, man ist sich gewahr, dass ganz in der Nähe des Absturzortes die Balkan-Gaspipeline verläuft und kaum einen Kilometer entfernt sich eine Verdichterstation für diese Pipeline befindet.

Eine ukrainische Drohne fliegt hunderte Kilometer über NATO-kontrolliertem Territorium (Ukraine und Rumänien), ohne erkannt, geschweige denn, bekämpft zu werden (5i). Sie erreicht kritische Infrastruktur hinter der Grenze zu einem weiteren NATO-Staat, um sich dann in unmittelbarer Nähe dieser Infrastruktur selbst zu zerstören — oder zerstört zu werden. Was hält der geneigte Leser von einem Szenario, in dem dieser Vorfall wohlkalkuliert, kontrolliert und gesteuert herbeigeführt wurde?

Dann müsste man natürlich auch nach dem Zweck fragen. Man müsste sich auch fragen, warum diesmal keine angeblich russische Drohne gefunden oder identifiziert wurde, warum es nicht einmal „wahrscheinlich“ eine russische Drohne war. Warum war es eine ukrainische Drohne und warum wurde das unverzüglich und freimütig im Informationsraum eingeräumt?

Spinnen wir den Gedanken weiter. Wenn Flug, Absturz und Explosion der Drohne genau so geplant waren, wie es dann auch geschah: Wem galt also die Botschaft?

So es sich hier um eine politische Geste, um eine Drohung gehandelt haben sollte: Wer ist der Urheber der Drohung? Wird es die Ukraine sein? Vordergründig ja, aber erinnern wir uns, dass die Drohne über NATO-kontrolliertes Gebiet flog. Die Mechanismen, welche das Bündnis zumindest im Informationsraum bezeugt, lassen Abfangjäger aufsteigen. So geschehen in den baltischen Staaten und so auch zuvor und danach in Rumänien geschehen, erfährt man im Informationsraum (3iii, 4ii, 7). Abgesehen davon, dass es auch simplere Methoden gibt, um diesen Drohnentyp zu eliminieren. Aber entscheidend ist, dass der Luftraum über Rumänien nicht von der Ukraine, sondern von Rumänien beziehungsweise der NATO kontrolliert wird.

Drohnen des Typs Maja sind keine klassischen Kampfdrohnen. Diese recht großen und langsamen Quadcopter mit großer Reichweite fungieren als sogenannte Lockdrohnen:

„Technisch betrachtet sind Lockdrohnen vor allem dafür gebaut, Sensoren und Entscheidungsprozesse zu beschäftigen. Während eine klassische Kampfplattform auf Wirkung gegen ein Ziel optimiert ist, versucht eine Lockdrohne typischerweise, Aufmerksamkeit zu binden, Abwehrmittel zu triggern oder Abklärungen zu verlangsamen.“ (8)

Drohnen dieser Art sollen also gesichtet und bekämpft werden. Sie sind dafür gedacht, Luftabwehrsysteme zu erkennen und zu beschäftigen. Das erhärtet die Vermutung, dass die Drohne keinesfalls unerkannt durch den rumänischen Luftraum schwebte. Das Ereignis sollte nicht nur geschehen, es sollte auch den Weg in den Informationsraum finden. Nachrichten füttern den Informationsraum und Nachrichten werden gezielt verbreitet, damit sie an bestimmte Empfänger, Zielgruppen gelangen und deren Denken und Handeln beeinflussen.

Eine mit einer großen Menge Sprengstoff beladene Lockdrohne fliegt, angeblich unerkannt, stundenlang über rumänischem, sprich NATO-Luftraum, um dann spektakulär, gleich nach Passage der bulgarischen Grenze und in unmittelbarer Nähe zu kritischer Infrastruktur „von selbst“ zu explodieren. Die bis dahin nicht erkannte Drohne wurde kurz vor der Explosion sowohl von rumänischen als auch bulgarischen Grenzbeamten wahrgenommen (9). So deutlich wurde es als Nachricht im Informationsraum nicht formuliert, aber genau diese Fakten lassen sich aus der Nachricht herauslesen. Nun, wem galt die Nachricht? Vielleicht hilft uns ein kurzer Blick auf kürzlich in Bulgarien stattgefundene politische Ereignisse weiter?

Im April des Jahres fanden in Bulgarien Wahlen für ein neues Parlament statt. Die Wahlen gewann das Bündnis Progressives Bulgarien mit dem parteilosen Rumen Radew an der Spitze (10). Radew kam als Kampfpilot vom Militär, war Kommandeur der Luftwaffe und mehre Jahre Präsident Bulgariens. Im Mai nun wurde Radew vom neu gewählten Parlament zum Ministerpräsidenten ernannt. Als Ministerpräsident hat er damit einen deutlich größeren Einfluss auf die bulgarische Politik, als ihm das in seiner eher repräsentativen Funktion als Staatspräsident möglich war. Dazu ist zu sagen:

„Während seiner Präsidentschaft hat sich Radew den Ruf erworben, wohlwollend gegenüber Russland und kritisch gegenüber einer Unterstützung der Ukraine eingestellt zu sein. Er zeigte sich skeptisch gegenüber Sanktionen gegen Moskau und bei Waffenlieferungen für die Ukraine. Allerdings kündigte er an, EU-Beschlüsse bei diesen Themen nicht zu blockieren. Seine Anhänger rekrutieren sich aus Menschen mit EU-kritischen und russlandfreundlichen Ansichten und Leuten, die der Korruption in Bulgarien überdrüssig sind.“ (11)

Rumen Radew hat die Notwendigkeit eines pragmatischen Dialogs mit Russland angemahnt, was von der russischen Regierung ausdrücklich gewürdigt wurde (12). Damit reiht sich Bulgarien in die Reihe jener EU- und NATO-Staaten ein, die den Krieg des „Wertewestens“ gegen Russland bis zu dessen „strategischer Niederlage“ nicht mittragen wollen, also die Slowakei und Ungarn.

Was fällt auf? Alle drei Staaten liegen in der „Ostflanke“ der NATO. Sie spielen im Dauerkrieg gegen Russland auf unterschiedliche Art und Weise eine wichtige, fast unverzichtbare Rolle. Und jetzt können wir gemeinsam grübeln, wie man die politischen Eliten dieser Staaten bei der Stange halten könnte, wenn fassadendemokratische Maßnahmen der „Guten“ an ihre Grenzen stoßen. Man kann die Politik eines „Bündnispartners“ auf vielerlei Weise von außen gestalten.

Radew reagierte moderat auf den Drohnenvorfall. Dagegen bezeichnete der bulgarische Oppositionsführer Kostadin Kostadinow den Vorfall als Aggression. Er verdächtigt die Ukraine, Druck auf Bulgarien auszuüben, das kürzlich seine Unterstützung für die Regierung in Kiew gekürzt hatte (13). Man kann das noch weiter denken, nämlich als terroristischen Akt beziehungsweise verdeckte Kriegsführung. Zwar handelte es sich um eine ukrainische Drohne. Das sagt uns aber noch lange nicht, wer wirklich für deren Einsatz verantwortlich zeichnet. Und da fallen dem Autor durchaus auch noch andere Kandidaten ein als zum Beispiel die Regierung in Kiew.

Um dem Ganzen noch etwas Würze hinzuzufügen und lediglich um aufzuzeigen, welche Möglichkeiten so existieren, eine ukrainische Drohne auch über rumänisches Territorium leiten zu können: Am 3. Dezember 2025 zerstörte die rumänische Marine eine etwa 36 Seemeilen vor ihrem Seehafen Constanta „parkende“ ukrainische Seedrohne, die offensichtlich als Funk-Relay für die Starlink-Kommunikation mit Kampfdrohnen fungierte (14).

Um das Gedankenexperiment noch etwas weiter auszubauen: Sollte tatsächlich in naher oder mittlerer Zukunft Bulgarien seinen Kurs auf eine Verständigung mit Russland beibehalten oder gar verstärken und „zufällig“ eine Drohne tatsächlich kritische Infrastruktur in Bulgarien treffen, dann würde diese Drohne möglicherweise als russische Drohne identifiziert. Und trotzdem ahnten/wüssten die bulgarischen Eliten, wer tatsächlich der Absender der Drohne war.

So spekulativ dies auch sein mag, gibt es doch gute Gründe, zu spekulieren. Zu viele inkonsistente Details der Nachricht über diesen Drohnenvorfall in Bulgarien sind es, die unsere gesunde Skepsis anregen sollten.

Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(1) 08.08.2026; Tagesschau; Mutmaßlich ukrainische Drohne explodiert in Bulgarien; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/drohne-bulgarien-100.html

(2) 09.08.2026; XAB.info; Drohne „Maya‘ in Bulgarien: Admiral Eftimow erklärt Explosion nahe Gasleitung durch russische EW-Maßnahmen; https://xab.info/de/posts/drohne-maya-in-bulgarien-admiral-eftimow-erklart-de 

(3 bis 3iii) 18.10.2024; ntv, ses, dpa; Flugobjekt löst Luftalarm an NATO-Ostflanke aus; https://www.n-tv.de/politik/Flugobjekt-loest-Luftalarm-an-NATO-Ostflanke-aus-article25300196.html

(4 bis 4ii) 16.06.2026; zdf heute; Luis Jachmann; Frankreichs Rolle an der Nato-Ostflanke; https://www.zdfheute.de/politik/ausland/nato-ostflanke-frankreich-verteidigung-luftraum-100.html

(5, 5i) 08.08.2026; ntv, AFP, dpa; Ukrainische Drohne explodiert nahe wichtiger Pipeline in Bulgarien; https://www.n-tv.de/politik/Ukrainische-Drohne-explodiert-nahe-wichtiger-Pipeline-in-Bulgarien-id31172957.html

(6) 08.08.2026; Deutschlandfunk; Abgestürzte Drohne in Bulgarien kam wohl aus der Ukraine; https://www.deutschlandfunk.de/abgestuerzte-drohne-in-bulgarien-kam-wohl-aus-der-ukraine-102.html

(7) 16.08.2026; ARD-Tagesschau; NATO-Kampfjet schießt Drohne über Rumänien ab; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/nato-abschuss-drohne-rumaenien-100.html

(8) 08.08.2026; IT Boltwise; Drohnenvorfall in Bulgarien: Lockdrohne Maja explodiert nahe Grenze; https://www.it-boltwise.de/drohnenvorfall-in-bulgarien-lockdrohne-maja-explodiert-nahe-grenze.html

(9) 11.08.2026; msn, APA, dpa; Ukrainische Drohne mit Sprengstoff in Bulgarien explodiert; https://www.msn.com/de-at/technik/luftfahrt/ukrainische-drohne-mit-sprengstoff-in-bulgarien-explodiert/ar-AA29FCxW

(10) 20.04.2026; ARD, MDR; Ex-Präsident gewinnt Parlamentswahlen in Bulgarien; https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/sieg-radew-parlamentswahl-bulgarien-pro-russland-100.html

(11) 08.05.2026; ARD-Tagesschau; Radew neuer Ministerpräsident in Bulgarien; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/bulgarien-radew-ministerpraesident-100.html

(12) 27.04.2026; The European Times; Kreml: Moskau zeigt sich beeindruckt von Radews Äußerungen zum Dialog mit Russland; https://europeantimes.news/de/2026/04/Der-Kreml-und-Moskau-sind-von-Radevs-Aussagen-zum-Dialog-mit-Russland-beeindruckt./

(13) 14.08.2026; Southfront; Lucas Leiroz; Ukraine Provoking Bulgaria With Drone Incident; https://www.southfront.press/ukraine-provoking-bulgaria-with-drone-incident/

(14) 03.12.2025; Topwar; The Romanian Navy destroyed a Ukrainian naval drone in the Black Sea.; https://en.topwar.ru/274608-vms-rumynii-unichtozhili-ukrainskij-morskoj-dron-v-chernom-more.html

(Titelbild) ukrainische FPV-Drohne, Angriffsdrohne, Autor: ukrainisches Militär; 21.09.2023; https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UA_military_FPV_drones_05.jpg; Lizenz: Creative Commons 4.0

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Be Quiet, Be Quiet: We Are All On the Decoy Plane Now



Not to alarm, but everything in America - our economy, military, education, environment, health, moral fiber - is being decimated by a petty, fragile, flailing child in a fact-free bubble who just turned our foreign policy over to North Korea because its dictator "has always been nice to me." Otherwise, he's grifting, lying, babbling, losing wars, slathering gold, raving about his vanity projects - "If you're grass, you're very happy" - and posting AI slop with George Washington, who's spinning in his grave.

This week, the war in Iran sank deeper into the quagmire it was always doomed to be when the 60-day negotiating period expired with little public comment. Trump shrugged off the lack of new talks because "the situation is so good," then threatened the "MOST CRUSHING ECONOMIC OPERATION EVER TAKEN" against Iran, which said it's working with Oman to monitor shipping through Hormuz Strait, which prompted Trump to threaten to "bomb the shit out of Oman," even though it's supposedly mediating on Iran. Having announced that after "we finish defeating Iran" he wanted to declare the Strait "a territory of the U.S," Trump went online and did just that with his magic Sharpie; Iran, in turn, vowed to "correct the delusions of this delusional individual," and who could blame them. Whiplash City.

At home, alas, America will likely continue getting dumber thanks to the moronic regime deleting or altering nearly 400 federal datasets - tracking police misconduct, violence against children, pollution - to wipe out facts they don't like. Of online data released last week from over 60 agencies - environment, education, labor, law enforcement - by far the largest slice is health information, much on substance abuse, mental health, infectious disease, queer and trans people in keeping with the surreal executive order “Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government." Entirely logically, experts decry the destruction - Facts: who needs 'em? - arguing once these cretins crawl back to their caves "we are not going to have the information we need...We’re erasing our institutional memory for public health.”

Speaking of: Just in time for fall, we have "Bobby Jr's Back to School Special: Free Measles!" The folks who won't give out free lunch are instead giving us over a quarter of a million kids entering kindergarten susceptible to measles, which has hit a 36-year high along with an all-time high of vaccine exemptions after rules were loosened - a vax rate so low health experts say it cannot provide herd protection. Just to keep us on our toes, polio, diphtheria, tetanus, pertussis and chickenpox vax rates are also down, good news for a regime whose only strong point is spreading preventable disease. Dems wrote a letter urging Trump to halt substituting “anti-vaccine ideology for decades of scientific evidence”; good luck to them and us on what besieged health officials deem ongoing "chaos and confusion in vaccination recommendation systems."

Meanwhile, as Americans struggle to afford food, gas, health care - 8 million have lost coverage - the mad king is insisting his "REAL Polling Numbers (are) the best they have ever been" - ie: low 20s for Independents, 13% for Black voters, down 27 points for his Latino voters as Dems flip 30 state seats, including where Mar-a-Lago is - and covering everything in gold. Like, everything. One sage: "His super power is the ability to ruin shit you didn’t even know existed." He's spent up to $900 million on vanity pr0jects and $200 million to turn the White House into a brothel-like, gimcrack-packed "Middle Eastern bazaar crossed with an opulent Cracker Barrel" - complete with gold Trump coin glued to the Oval Office door - in a lavish, tacky, Let-Them-Eat-Gold-or-at-least-Home-Depot-plastic-appliques shopping junket with (obviously) our money.

He's ordered a "golden fleet" of 15 new "Trump-class" nuclear-powered warships estimated to cost about $275 billion, though he's said he'd rather get 25 ships for $455 billion. He announced the White House was buying 250 giant new Cadillac Escalade SUVs - retail price $90,000 each, over $300,000 for armored version - because, "That’s how we look sharp in those cavalcades." Last month, he spent over $5 million to gaudily gild two 19-foot, 80,000-pound equestrian statues, Arts of War and Arts of Peace, in 23.75-karat gold leaf (though they're bronze and should have been polished), rendering them like "very, very gold" oversized children's trophies next to the austere Lincoln Memorial. "We made them the way they were plus," he moronically bragged, "and everyone’s so proud." We wonder: Is "everyone" in the room with us?

As the national debt just hit $40 trillion for the first time - it took nearly 200 years for it to reach $1 trillion in 1981- Trump remains fixated on his feckin' $600 million ballroom - oops, sorry: "military complex" - that no one asked for. After a court blocked construction, he called the National Trust for Historic Preservation, who successfully brought the suit to stop it, “TREASONISTS” who are threatening national security and exposing "top secret military features.” More weirdly, the guy supposedly worried about "national security" just imploded seven decades of careful diplomacy with South Korea - and a 1950s mutual defense treaty the State Department calls "the linchpin for security and stability in the Indo-Pacific” - to punish a longtime democratic ally for declining to join his Iran debacle and instead appease a nuclear-armed dictator.

His abrupt move Sunday night to “substantially reduce” joint exercises with South Korea, hours before 18,000 South Korean troops and thousands of Americans were set to kick off their annual Ulchi Freedom Shield drills, was widely panned as "an unforced error" and "another inane, haphazard decision (by) a chaotic administration" - one made, as usual, not jointly with Congress but unilaterally, on social media, based on wildly false, revisionist history. His "reasons": The drills are "costly" (see statues, ballroom, mountain of gold crap), they send a signal that's "inappropriate and hostile" toward a regime that's "unthreatening," and “Kim Jong Un has always treated me with great respect...I understand him, and he understands me." In other words, he is Sally Fields at the 1985 Oscars: "You like me!"

Never mind his "unthreatening" North Korea has weapons that reach the US; they're shipping weapons to Putin's forces in Ukraine; and Thursday they shrugged off Trump's paltry olive branch by launching a barrage of missiles, dismissing the "recent measure (of) so-called good faith," and denying Trump's claim his bestie had reached out. Sen. Tim Kaine: "North Korea tests ballistic missiles and Trump decides the problem is with...our ally, South Korea." These are also the guys who killed Otto Warmbler, a 21-year-old U.S. student on a 2016 tour charged with a "hostile act against the state" after allegedly stealing a hotel poster. He was put away after a show trial; when the U.S. got him released 17 months later, he came home blind, deaf, vegetative, howling, with catastrophic brain damage and signs of torture. He died six days later. But sure, Trump and Kim Jong Un "get along GREAT!"

Along with America’s rebuff of ally South Korea, the Pentagon just chose to relieve the beleaguered USS Lincoln with the USS Washington, the Navy’s only aircraft carrier in the Asia Pacific. The move leaves no U.S. presence there for the first time since 1944, “vaporizing” U.S. influence in the region and marking “the end of an era” - maybe just as well, given the Navy’s belated admission that last month U.S. destroyer USS Benfold lost power and ran adrift in the South China Sea for four days with no food, water, AC or toilets. Heckuva job, Pete. No wonder the rude mad king lost it Monday when CNN reporter Kristen Holmes did her job and challenged him on the wisdom of said “policies.” "What I'm doing is making things safer," he snarled. Admirably, she persisted. "Quiet! You're very disrespectful, you're a loud boisterous person," he snapped. "Be quiet. Be quiet. Be quiet."

The rancor didn't end there. Holmes also dared to ask about a now-viral speech by Sen. Jon Ossoff, who noted the "crook president" doesn't want "to do the job." Instead, "he wants to build his ballroom and travel with Natalie on their apparently defenseless flying palace gifted by the emir of Qatar" - a brief, incendiary reference to "weird stalker-slash-diaper-nurse" Natalie Harp, who Trump calls "sweetie." Trump brushed off Holmes' question with the always bizarre tactic of a grotesquerie tossing puerile insults at better-looking people: Ossoff is "a Pee-wee Herman look-alike." Still, the fragment of discomfiting reality - Ossoff: “Apparently, in the White House, the truth hurts” - in a 30-minute speech sparked a telling torrent of fury from MAGA cultists unaccustomed to hearing it. As a result - and 'cause they're dumb - the meltdown was laughable.

The White House declared Ossoff “the biggest cuck loser in politics,” a “feminine theater kid,” a “lightweight.” They also went for Holmes, “a disgraceful, humiliating embarrassment." “These scumbags are the lowest of the low,” they said. “Someday, your children will come across your disgusting and inhumane question. They will be sickened and embarrassed.” (Cue lowest of the low.) Many others chimed in. Ossoff is “a mean-spirited jerk who traffics in slander,” “Who does this and holds their head high? This guy should be ashamed.” Hilariously, some ran with the news the quiet, studious Ossoff, known “for keeping his head down and doing the work,” spent $2,887 on make-up and prep for TV appearances. Laura Ingraham: "Beneath that pancake bronzer and rouge, we have an ambitious man, (the) most dangerous type of politician." America: "Fox ridiculing men who wear makeup is really something to behold."

Amidst the eruptions, Trump took to Truth Social, his tawdry security blanket, in a weekend spree of over 40 posts in six hours, most of it AI slopaganda. No more hiding in catering trucks: Here he is triumphant, a svelte Elvis - "President Trump ages in reverse!” - building a “WALL OF STEEL" around Iran's ports in a made-for-TV movie war where, in Nazi typeface, “We are going to win.” Also beware Elizabeth "Pocohontas" Warren, Abdul El-Sayed, and women in hijab who "are coming for your home and your belongings!" Enamored of George Washington, he saves him at Mt. Rushmore, splits a portrait with him, rides beside him on horseback - the bad guy on a black horse - and, before two huge American flags with the wrong number of stripes, consults him, shrunk shorter than Trump, on his feckin' ballroom: "Thank you, George, for some of your brilliant ideas." Consensus: "Psychotic stuff."

Dean Blundell cites the screaming dissonance of Trump’s infatuation with a leader of grace and integrity who over time “refused a crown, a palace, a third term, power itself” as he “diligently sought the public welfare.” In He’s No Washington, Blundell helpfully offers “the most humiliating side-by-side in American history.” With no fancy education, Washington had and read one key book of philosophy: A 1702 translation of Seneca’s Morals. Its chapter headings became the moral axioms Washington followed through "a lifetime of deliberate self-discipline," starting at 14 when he copied “110 Rules of Civility” into a notebook "and spent the next 50 years living them." A man who could "command a room by saying less" but naturally "most tremendous in his wrath,“ Washington's composure was "a construction project...He was a volcano that decided, every single day, not to erupt."

Blundell describes ”the moral weight of a man who asked nothing for himself.” When he took office, the Senate debated for weeks what to call him - “His Highness the President of the United States," "His High Mightiness“ - but he chose the unfussy ”Mr. President." Same with his residence; the original plan was a European-style palace four times bigger. He twice gave up power at the height of his own, for which King George called him "the greatest man in the world.” His favorite piece of writing was a play about the Roman Stoic senator Cato, who chose death over submission to Julius Caesar’s tyranny. With his army barefoot and freezing at Valley Forge, he had Cato performed for them "to remember what they were freezing for." In his farewell address, he warned of demagogues who would "ride public rage to power." He understood that in America, "the office was supposed to be bigger than the man. Power was never the prize. Character was the prize." Blundell: "Compare and weep."

Wednesday, the “visibly incoherent” current president, laser-focused on our most vital issues, led the press on a giddy tour of the work he’s ordered on the White House grounds in a scene like “a lost episode of the 1980s Lifestyles of the Rich and Famous.” He bragged about the driveway’s “flawless granite,” autographed the ornate helipad “he insists he needs” - “It’s very strong stone, it will never break, it will never do— it’s rated million-year plus” - claimed the "military complex will have a drone-proof uh roof, and you’re gonna have on top of the roof, many drones,” and for perhaps the 10th time intoned “grass has a life like humans”: "We put brand new earth on top, so if you’re grass, you’re very happy.” America: "Hey Ma, Grandpa is in the front yard again yelling at people," "What an incredible babbling idiot," "A million years - that's how long his presidency has felt," and, "Fix the country you broke, asshole." Trump moved on to his new flagpoles. "This is a great pole," he said. "I'm very good at flagpoles."

- YouTube www.youtube.com

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“What Radicalized You?”

Caitlin Johnstone - 21. August 2026 - 3:23

Reading by Tim Foley:

“What radicalized you?”

I dunno man maybe it was all the wars based on lies or the corporate ecocide or the live-streamed genocide or the people sleeping on sidewalks while billionaires become trillionaires or the plundering of the global south or the mass surveillance or the police drones or the Israeli torture prisons or the IDF rape dogs or the starvation sanctions or the proxy wars or the acts of nuclear brinkmanship or the encircling of our planet with hundreds of US military bases or the CIA black sites or the Epstein files or the government secrecy or the increasing persecution of journalists and whistleblowers or the fact that the US just openly assassinates and kidnaps the leaders of sovereign nations or the internet censorship or the way all western media and all Silicon Valley tech platforms operate as propaganda services for the US empire or the aggressive push to outlaw pro-Palestine demonstrations or the legalized corruption of western governments or the way AI is being shoved down our throats while data centers choke our ecosystem or the thinly disguised rush to develop militarized robots for domestic use or the glaring plot holes in the official 9/11 story or the glaring plot holes in the official October 7 story or the complete impotence of electoral politics in an oligarchy where the rich get everything they want or the vanishing ice caps or the vanishing rainforests or the vanishing wildlife or the plummeting insect population or the ocean desertification or the giant continent of plastic in the North Atlantic or the microplastics in our brains and in our blood or the fact that we live under a globe-spanning empire that cannot exist without mass-scale violence and exploitation or the fact that younger generations are economically far worse off than their parents and grandparents or the fact that ordinary people are having to work harder and harder as everything gets more and more expensive while the capitalist class reaps record profits?

At this point “What radicalized you?” is a much less interesting question to ask people than “Why aren’t you radicalized yet? Seriously, how is that possible? How have you successfully managed to avoid conversion to a radical political worldview despite everything you are seeing right in front of your eyes?”

Because to the rest of us, that shit looks like a goddamn magic trick. It looks like a superhuman feat of willpower to continue believing everything’s basically okay and our leaders will sort this all out for us if we just vote for the correct plutocratic meat puppet in the next election. You’re just chilling out while everything burns, like that Buddhist monk sitting calmly in meditation after setting himself on fire. How are you even doing that?

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Feature image by Jaber Jehad Badwan — Jaber Jehad Badwan, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=159482733

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