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Kurdische Ärztin Bayan Salehian in Ûrmiye festgenommen und misshandelt

Iranische Regimekräfte haben die kurdische Ärztin Bayan Salehian in Ûrmiye (Urmia) festgenommen und schwer misshandelt. Die 43-jährige Fachärztin für Innere Medizin wurde bereits am Sonntag bei einer Razzia in ihrer Wohnung festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht, wie erst jetzt bekannt wurde.

Wie die Nachrichtenagentur Mezopotamya mit Verweis auf Menschenrechtsgruppen berichtete, drangen Regimeangehörige am 27. September in Salehians Wohnung ein und schlugen während der Festnahme massiv auf sie ein. Anschließend durchsuchten sie die Räume und beschlagnahmten ihr Mobiltelefon und ihren Laptop. Weshalb Salehian erneut festgenommen wurde und welche Vorwürfe gegen sie erhoben werden, ist bislang nicht bekannt. Auch über ihren Aufenthaltsort liegen keine Informationen vor.

Seit dem „Jin, Jiyan, Azadî“-Aufstand verfolgt

Salehian stammt aus Seqiz (Saqqez) und lebt in Ûrmiye. Bereits im Herbst 2022 wurde sie während der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution, die sich am gewaltsamen Tod der Kurdin Jina „Mahsa“ Amini entzündete, gemeinsam mit zwei weiteren Ärzten aus Seqiz festgenommen. Im Juli 2023 verurteilte sie ein Revolutionsgericht in Sena wegen „Propaganda gegen das System durch Veröffentlichungen in sozialen Medien“ zu acht Monaten Haft. Die Strafe wurde später in eine Geldstrafe von 20 Millionen Toman umgewandelt.

Damit endete die staatliche Verfolgung der Ärztin jedoch nicht. Im September 2024 verhängte ein Revolutionsgericht in Ûrmiye wegen „Propaganda gegen das System“ eine weitere Geldstrafe von 40 Millionen Toman. Im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren wurde Salehian von der Geheimschutzabteilung der Polizei zehn Stunden lang verhört; ihr Mobiltelefon blieb anschließend vier Monate lang beschlagnahmt.

Im Januar 2025 wurde Salehian schließlich wegen der „Verbreitung falscher Informationen mit dem Ziel, die öffentliche Meinung im Internet zu beunruhigen“ zu fünf Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil im April. In demselben Verfahren war ihr auch „Propaganda gegen die Islamische Republik zugunsten oppositioneller Gruppen“ vorgeworfen worden; die rechtskräftige Verurteilung erfolgte jedoch nicht wegen dieses Vorwurfs.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/seit-18-tagen-kein-lebenszeichen-von-elham-alizadeh-52858 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjar-zehra-pirdehqan-und-parvin-raseq-qezelbash-seit-monaten-verschwunden-52874 https://deutsch.anf-news.com/frauen/najmeh-amini-meldet-todesurteil-aus-gefangnis-in-maschhad-52805

 

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25 ezidische IS-Opfer werden nach Şengal überführt

Die sterblichen Überreste von 25 Ezid:innen, die während des Genozids der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Şengal ermordet wurden, werden am Donnerstag von Bagdad nach Şengal überführt. Die Identifizierung und der Abgleich der DNA-Proben sind abgeschlossen, anschließend sollen die Toten ihren Familien übergeben werden. 16 der identifizierten Opfer stammen aus Koço, vier aus Herdan und zwei aus Tilbenat. Drei weitere stammen aus den Dörfern Solax, Werdiyê und Borik. Damit steigt die Zahl der seit 2021 identifizierten und ihren Familien übergebenen Opfer des Genozids auf 321.

Die erneute Rückführung von Opfern rückt zugleich die weiterhin ungeklärten Schicksale der während des Genozids verschleppten und vermissten Ezid:innen in den Mittelpunkt. Forderungen nach einer beschleunigten Öffnung der Massengräber, der Identifizierung und DNA-Analyse der dort gefundenen sterblichen Überreste sowie nach einer umfassenden Aufklärung über den Verbleib der Vermissten und Verschleppten bestehen fort.

Genozid in Şengal

Als der IS am 3. August 2014 Şengal überfiel, zogen sich die dort stationierten irakischen Truppen und die Peschmerga Südkurdistans weitgehend aus der Region zurück und ließen die ezidische Bevölkerung schutzlos zurück. Tausende Menschen wurden ermordet, insbesondere Männer und ältere Frauen; Tausende Frauen und Kinder wurden verschleppt, versklavt und systematischer sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Zehntausende Menschen flohen vor den Massakern auf das Şengal-Gebirge und waren dort tagelang ohne ausreichende Versorgung eingeschlossen. Der PKK-Guerilla sowie den Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ gelang es, dem IS militärisch entgegenzutreten und einen Fluchtkorridor vom Şengal-Gebirge nach Rojava freizukämpfen. Über diesen Korridor konnten sich Zehntausende Menschen in Sicherheit bringen.

Fast hundert Massengräber dokumentiert

Die Verbrechen des IS an den Ezid:innen wurden unter anderem von UN-Ermittler:innen und dem Europäischen Parlament sowie von zahlreichen Staaten und nationalen Parlamenten als Genozid eingestuft beziehungsweise anerkannt. Der Deutsche Bundestag erkannte die Verbrechen im Januar 2023 ausdrücklich als Völkermord im Sinne der UN-Völkermordkonvention an. Das Ausmaß der Massaker zeigt sich bis heute auch in den Massengräbern von Şengal. Insgesamt wurden bisher 96 Massengräber mit IS-Opfern registriert, von denen 77 geöffnet wurden; bei 19 steht die Exhumierung noch aus. Aus den geöffneten Massengräbern wurden die sterblichen Überreste von 857 Menschen geborgen.

Beitragsbild: Genozid-Mahnmal in Şengal © Nadia’s Initiative 

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52882 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52812 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52803

 

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Schwerbehinderung ab 2027: Diese Kürzungen und Mehrkosten sollen kommen

Weniger Unterstützung im Pflegealltag, höhere Zuzahlungen und ein finanzieller Absturz, wenn während einer langen Erkrankung der Arbeitsvertrag endet: Mehrere Reformen treffen auch Menschen mit Schwerbehinderung. Die Einschnitte stehen in unterschiedlichen Gesetzen und Entwürfen, können sich im selben Haushalt aber empfindlich summieren.

Allerdings wird nicht jeder Anspruch ab einem Grad der Behinderung von 50 gekürzt. Entscheidend ist, ob jemand beispielsweise Krankengeld erhält, pflegebedürftig ist oder einen späteren Rentenbeginn plant.

Was bereits beschlossen ist – und was bisher nur geplant ist

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind höhere Zuzahlungen, geringere Zahnersatz-Zuschüsse und Änderungen beim Krankengeld für 2027 bereits gesetzlich beschlossen. Die Pflegereform hat dagegen am 30. September 2026 das Bundeskabinett passiert, muss aber noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Auch die diskutierte Verschiebung der Schwerbehindertenrente ist bisher kein geltendes Recht. Wer sämtliche Vorhaben als bereits feststehende Kürzungen zum Jahreswechsel darstellt, vermischt unterschiedliche Verfahren und Zeitpläne.

Bereich Einschnitt oder Mehrbelastung Stand und Zeitpunkt Gesetzliche Zuzahlungen Bei Arzneimitteln steigt die Spanne von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Beschlossen für 1. Januar 2027 Zahnersatz Der reguläre Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Beschlossen für 1. Januar 2027; Übergangsregel für vorher bewilligte Zuschüsse Krankengeld Endet die Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit, gelten grundsätzlich 60 beziehungsweise unter den gesetzlichen Kindervoraussetzungen 67 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Beschlossen für 1. Januar 2027 Pflegegrad 1 Der bisherige Entlastungsbetrag soll entfallen. Kabinettsentwurf; vorgesehen ab 2027 Zugang zu Pflegeleistungen Höhere Punkteschwellen für Pflegegrad 1 bis 3; Schutzregeln für bereits eingestufte Menschen Kabinettsentwurf; vorgesehen ab 2027 Pflegebeiträge Kinderloser Der Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Kabinettsentwurf; vorgesehen ab 1. Januar 2027 Schwerbehindertenrente Für jüngere Jahrgänge könnten sich die Altersgrenzen verschieben. Berichte über einen Arbeitsentwurf; keine pauschale Verschiebung aller Rentenbeginne 2027 Medikamente und Behandlungen: Die Rechnung wird höher

Ab Januar 2027 steigt bei zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln die Untergrenze auf 7,50 Euro und die Obergrenze auf 15 Euro. Grundsätzlich bleibt es bei zehn Prozent des Abgabepreises, wobei die Zuzahlung die Kosten des Mittels nicht überschreiten darf.

Bei stationären Maßnahmen erhöht sich der Tagessatz von 10 auf 15 Euro, bei Heilmitteln der feste Betrag je Verordnung ebenfalls von 10 auf 15 Euro zusätzlich zu zehn Prozent der Kosten. Wer regelmäßig Medikamente und Therapien benötigt, wird diese Änderungen besonders häufig auf seinen Rechnungen sehen.

Der Schwerbehindertenausweis befreit nicht automatisch von Zuzahlungen

Die jährliche Belastungsgrenze bleibt grundsätzlich bei zwei Prozent der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen beträgt sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Prozent.

Wer seine persönliche Grenze ohnehin erreicht, muss durch höhere Einzelzuzahlungen deshalb nicht automatisch mehr im gesamten Jahr tragen, erreicht die Grenze aber möglicherweise früher. Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden; Rechnungen und Nachweise sollten deshalb gesammelt werden.

Ein GdB von 50 oder 60 ersetzt die Prüfung der Chroniker-Voraussetzungen nicht. Warum der Ausweis allein nicht genügt, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag GdB 60: Schwerbehindertenausweis reicht bei der Krankenkasse nicht.

Weniger Zuschuss zum Zahnersatz

Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss für die Regelversorgung von 60 auf 50 Prozent. Mit entsprechend lückenlosem Bonusnachweis werden nach fünf Jahren 60 statt 70 Prozent und nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent übernommen.

Die Prozentsätze beziehen sich auf die Regelversorgung, nicht auf jede beliebige Zahnarztrechnung. Für einkommensarme Versicherte bleibt die Härtefallregelung zur vollständigen Übernahme der Regelversorgung bestehen; für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse gilt die gesetzliche Übergangsregel.

Krankengeld: Das Beschäftigungsende kann zur finanziellen Zäsur werden

Besonders hart trifft die neue Berechnung Menschen, deren Beschäftigungsverhältnis während einer Arbeitsunfähigkeit endet. Ab dem Folgetag beträgt das Krankengeld nach der ab 2027 geltenden Regel grundsätzlich 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Kind 67 Prozent.

Das kann beispielsweise nach dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags relevant werden. Eine anerkannte Schwerbehinderung verhindert diese Berechnung nicht.

Bei fortbestehender Beschäftigung bleibt die reguläre Berechnung mit 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des berechneten Nettoentgelts. Die Einzelheiten beschreibt Gegen-Hartz unter Krankgeschrieben ohne Job: Ab 2027 sinkt dann das Krankengeld.

Pflegegrad 1: Bis zu 1.572 Euro Alltagshilfe im Jahr stehen auf dem Spiel

Wer neben der Schwerbehinderung Pflegegrad 1 hat, muss sich auf einen besonders konkreten Kürzungsplan einstellen. Der aktuelle Kabinettsentwurf sieht vor, den bisherigen Entlastungsbetrag zu streichen und das neue Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2 zu gewähren.

Der heutige Anspruch beträgt bei häuslicher Pflege bis zu 131 Euro monatlich, also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um eine zweckgebundene Erstattung geeigneter Unterstützungsleistungen, nicht um frei verfügbares Pflegegeld.

Für Menschen, die damit regelmäßig Hilfe im Haushalt finanzieren, wäre der Verlust unmittelbar spürbar. Eine Beratung organisiert noch niemanden, der tatsächlich das Bad reinigt oder beim Einkaufen hilft.

Die Hintergründe erläutert der Beitrag Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll ab 1. Januar 2027 wegfallen. Neu ist der Kabinettsbeschluss vom 30. September; ein endgültig verabschiedetes Gesetz liegt damit noch nicht vor.

Höhere Hürden beim Pflegegrad können ebenfalls Leistungen kosten

Die Pflegegrade 1 bis 3 sollen künftig erst bei höheren Punktwerten erreicht werden. Für Pflegegrad 2 sieht der Entwurf beispielsweise mindestens 30 statt bisher 27 Punkten vor.

Menschen, die bislang knapp über einer Zugangsschwelle liegen würden, könnten bei einer erstmaligen Einstufung dadurch weniger Unterstützung erhalten. Für bereits eingestufte Personen ist ein Bestandsschutz gegen eine Herabstufung allein durch die neuen Regeln vorgesehen.

Dieser Schutz des Pflegegrades bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche bisherigen Leistungen unverändert bleiben. GdB und Pflegegrad sind außerdem unterschiedliche Feststellungen: Ein hoher GdB garantiert keinen bestimmten Pflegegrad.

Kinderlose sollen höhere Pflegebeiträge zahlen

Nach dem Kabinettsentwurf soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung ab Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Bei 2.000 Euro beitragspflichtigen monatlichen Einnahmen wären das rechnerisch sechs Euro zusätzlich, sofern die Person dem Zuschlag unterliegt.

Das ist keine besondere Abgabe für schwerbehinderte Menschen, kann sie aber ebenso belasten. Ausnahmen vom Kinderlosenzuschlag müssen im Einzelfall berücksichtigt werden.

Schwerbehindertenrente: Späterer Zugang ist geplant, aber nicht für alle ab 2027

Für ab 1964 Geborene gilt derzeit: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist mit 65 Jahren abschlagsfrei und frühestens mit 62 Jahren mit Abschlägen möglich. Erforderlich sind grundsätzlich ein GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn und die Wartezeit von 35 Jahren.

Nach der veröffentlichten Beschreibung eines frühen Arbeitsentwurfs sollen die Altersgrenzen künftig an die jeweilige Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Der abschlagsfreie Zugang läge dann zwei Jahre davor, der früheste Zugang mit Abschlägen fünf Jahre davor.

Diese Kopplung soll dem beschriebenen Arbeitsstand zufolge grundsätzlich die Jahrgänge ab 1970 betreffen. Damit geht es um mögliche spätere Rentenzugänge in den 2030er-Jahren, nicht um eine bereits beschlossene Verschiebung aller Schwerbehindertenrenten zum Januar 2027.

Die konkreten Altersgrenzen und Übergangsregelungen stehen noch nicht verbindlich fest. Gegen-Hartz ordnet die Pläne im Beitrag Schwerbehinderung: Späterer Rentenstart – diese Jahrgänge sollen betroffen sein ein.

Eingliederungshilfe: Sparvorschläge sind noch kein Kürzungsbescheid

Auch über die Eingliederungshilfe wird unter erheblichem Kostendruck diskutiert. Das Bundesarbeitsministerium hat im Juni 2026 Empfehlungen aus dem Dialog mit Ländern und Kommunen veröffentlicht, die Leistungen, Verwaltungsverfahren und die Organisation der Hilfen betreffen.

Diese Empfehlungen allein belegen aber keine bereits geltende, bundesweite Kürzung sämtlicher Assistenzleistungen zum 1. Januar 2027. Wer Unterstützung benötigt, sollte sich deshalb nicht durch pauschale Sparankündigungen davon abhalten lassen, seinen tatsächlichen Bedarf geltend zu machen.

Für Betroffene ist entscheidend, ob eine Reform Hilfe verlässlich zugänglich macht oder lediglich Ausgaben auf Angehörige verlagert. Weniger Verwaltungsaufwand ist ein sinnvolles Ziel; weniger Unterstützung im Alltag wäre etwas anderes.

Welche Rechte nicht einfach zum Jahreswechsel verschwinden

Aus den genannten Reformen folgt keine allgemeine Abschaffung des Behinderten-Pauschbetrags, des gesetzlichen Zusatzurlaubs oder des besonderen Kündigungsschutzes. Diese Ansprüche bestehen weiterhin nach ihren jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Bei einer Fünftagewoche sieht das Gesetz für schwerbehinderte Beschäftigte grundsätzlich fünf zusätzliche Urlaubstage vor. Der besondere Kündigungsschutz bedeutet grundsätzlich, dass eine Arbeitgeberkündigung der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf; ein generelles Kündigungsverbot ist er nicht.

Sechs Fragen und Antworten zu Kürzungen bei Schwerbehinderung ab 2027 Werden ab 2027 alle Leistungen für schwerbehinderte Menschen gekürzt?

Nein, eine solche pauschale Regelung gibt es nicht. Betroffenheit und Umfang hängen davon ab, welche Leistungen jemand erhält und welche Reform tatsächlich in Kraft tritt.

Ist die spätere Schwerbehindertenrente schon beschlossen?

Nein, die beschriebenen Verschiebungen beruhen auf einem veröffentlichten Bericht über einen frühen Arbeitsentwurf. Für die aktuelle Rentenplanung gilt weiterhin das bestehende Recht.

Befreit mich mein Schwerbehindertenausweis von höheren Zuzahlungen?

Nein, der Ausweis allein bewirkt keine Befreiung. Entscheidend sind die persönliche Belastungsgrenze und gegebenenfalls die nachgewiesenen Voraussetzungen der Chronikerregelung.

Bekommen alle schwerbehinderten Beschäftigten weniger Krankengeld?

Nein, die beschriebene Absenkung knüpft an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses während einer Arbeitsunfähigkeit an. Ein GdB allein löst sie nicht aus.

Ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bereits gestrichen?

Nein, die Streichung steht im Kabinettsentwurf zur Pflegereform und ist noch kein geltendes Leistungsrecht. Bis zu einer wirksamen Gesetzesänderung besteht der bisherige Anspruch unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen fort.

Was sollten Betroffene jetzt konkret prüfen?

Sinnvoll sind die Prüfung der Zuzahlungsbefreiung und eine Übersicht über tatsächlich genutzte Pflegeleistungen samt Kosten. Wer den Übergang aus dem Berufsleben plant, sollte seine individuelle Rentenauskunft und mögliche Einkommenslücken prüfen lassen.

Quellen: Gesetzesbeschluss zur GKV-Reform; Gesetzgebungsverfahren und Verkündung; BMG zur Zuzahlungsbefreiung; Kabinettsbeschluss zur Pflege vom 30. September 2026; aktueller Pflegegesetzentwurf; Deutsche Rentenversicherung zur Schwerbehindertenrente; Bericht über den Arbeitsentwurf zur Rentenreform; BMAS zur Eingliederungshilfe.

Der Beitrag Schwerbehinderung ab 2027: Diese Kürzungen und Mehrkosten sollen kommen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Minijob und Rente: Das ändert sich für Rentner ab 2027

Ab Januar 2027 können Rentner in einem Minijob regelmäßig bis zu 633 Euro monatlich verdienen, zugleich steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Doch eine höhere Verdienstgrenze bedeutet weder automatisch mehr Geld auf dem Konto noch, dass der Nebenverdienst bei jeder Rentenart folgenlos bleibt.

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine höhere Pauschsteuer für Minijobs. Wer seine Haushaltskasse mit einem Nebenjob aufbessert, sollte deshalb unterscheiden: Was steht bereits fest, was ist noch ein Gesetzesvorhaben und welche Regeln hängen von der persönlichen Situation ab?

633 Euro statt 603 Euro: Diese Erhöhung steht fest

Die monatliche Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro brutto. Bei einer durchgehenden Beschäftigung über zwölf Monate entspricht das einem regelmäßigen Jahresverdienst von 7.596 Euro statt bisher 7.236 Euro.

Die Grenze ist gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt, der gleichzeitig von 13,90 auf 14,60 Euro steigt. Es handelt sich also nicht um einen besonderen Zuschlag für Rentner, sondern um eine Änderung für alle Beschäftigten mit einem Minijob mit Verdienstgrenze.

Regelung 2026 Ab Januar 2027 Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde 13,90 Euro brutto 14,60 Euro brutto Monatliche Minijob-Grenze 603 Euro brutto 633 Euro brutto Regelmäßiger Verdienst bei zwölf Monaten Beschäftigung 7.236 Euro brutto 7.596 Euro brutto Rechnerische Monatsarbeitszeit bei Mindestlohn und voller Ausschöpfung Rund 43,38 Stunden Rund 43,36 Stunden Einheitliche Pauschsteuer 2 Prozent Erhöhung auf 5 Prozent geplant

Die Tabelle zeigt: Beim Mindestlohn bleibt der mögliche Arbeitsumfang nahezu unverändert. Ausführlicher erläutert Gegen-Hartz die neue Verdienstgrenze für Minijobs ab Januar 2027.

Mehr verdienen dürfen heißt nicht automatisch mehr bekommen

Wer bereits 16 Euro je Stunde erhält, bekommt allein wegen der höheren Minijob-Grenze keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Die neue Grenze eröffnet lediglich zusätzlichen Verdienstspielraum, der etwa durch vereinbarte Mehrarbeit genutzt werden kann.

Anders ist es bei Beschäftigten, deren Stundenlohn unter dem neuen Mindestlohn liegt: Für die ab Januar 2027 geleistete Arbeit müssen grundsätzlich mindestens 14,60 Euro pro Stunde gezahlt werden. Ein alter Arbeitsvertrag mit einem niedrigeren Betrag setzt diesen Anspruch nicht außer Kraft.

Die Altersrente wird wegen des Minijobs nicht gekürzt

Bei gesetzlichen Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht bei einem vorgezogenen Rentenbeginn. Wer neben seiner Altersrente arbeitet, darf daher grundsätzlich auch mehr als 633 Euro monatlich verdienen, ohne dass deshalb die Altersrente sinkt.

Die 633 Euro entscheiden über die Einordnung als Minijob, nicht über den Anspruch auf die ungekürzte Altersrente. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, können allerdings andere Sozialversicherungsbeiträge und steuerliche Folgen entstehen.

Höhere Pauschsteuer: Was für 2027 geplant ist

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, der eine Erhöhung der einheitlichen Minijob-Pauschsteuer von zwei auf fünf Prozent vorsieht. Ein Kabinettsbeschluss über einen Gesetzentwurf ist jedoch noch kein endgültig verabschiedetes Gesetz.

Nach dem hier zugrunde gelegten Stand vom 29. September 2026 ist die höhere Pauschsteuer deshalb als geplante Änderung einzuordnen. Sie darf nicht mit der bereits feststehenden Erhöhung des Mindestlohns verwechselt werden.

Bei 633 Euro Monatsverdienst entsprechen zwei Prozent einer Steuer von 12,66 Euro, fünf Prozent wären 31,65 Euro. Der Unterschied beträgt bei gleichem Bruttolohn 18,99 Euro monatlich.

Üblicherweise übernimmt der Arbeitgeber die Pauschsteuer; bei entsprechender Bruttolohnvereinbarung kann sie jedoch auf Beschäftigte abgewälzt werden. Dann würde eine höhere Steuer die Auszahlung verringern, während bei Übernahme durch den Arbeitgeber dessen Kosten steigen.

Rentner sollten deshalb ihre Lohnabrechnung und die Vereinbarung zur Besteuerung prüfen. Weitere Hintergründe beschreibt Gegen-Hartz im Beitrag zur geplanten Steueränderung beim Minijob neben der Rente.

633 Euro brutto sind nicht immer 633 Euro netto

Vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze besteht im Minijob grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, auch wenn bereits eine vorgezogene Altersrente gezahlt wird. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich.

Im gewerblichen Minijob beträgt der eigene Rentenversicherungsanteil nach geltendem Beitragssatz 3,6 Prozent. Bei 633 Euro sind das rechnerisch 22,79 Euro monatlich, sodass vor einem möglichen Steuerabzug 610,21 Euro bleiben.

Bei einem Minijob im Privathaushalt liegt der Eigenanteil für rentenversicherungspflichtige Beschäftigte dagegen grundsätzlich bei 13,6 Prozent. Wer beispielsweise als Haushaltshilfe arbeitet, sollte deshalb nicht mit den Abzügen eines gewerblichen Minijobs rechnen.

Bezieher einer Altersvollrente sind nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Sie können auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und durch eigene Beiträge zusätzliche Rentenansprüche erwerben.

Eine frühere Befreiung lässt sich inzwischen zurücknehmen

Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben lassen. Diese Möglichkeit besteht auch 2027 und kann beispielsweise für Rentner vor der Regelaltersgrenze interessant sein.

Der Antrag wird beim Arbeitgeber gestellt; grundsätzlich wirkt die Aufhebung ab dem Folgemonat. Davon zu unterscheiden ist der Verzicht auf die gesetzliche Versicherungsfreiheit bei einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Weihnachtsgeld und mehrere Jobs können die Grenze sprengen

Für den Minijob zählt der voraussichtliche regelmäßige Verdienst einschließlich vorhersehbarer Sonderzahlungen. Wer monatlich bereits 633 Euro verdient und zusätzlich vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld erhält, kann deshalb die Minijob-Grenze überschreiten.

Auch mehrere Minijobs neben der Rente werden grundsätzlich zusammengerechnet. Zwei Beschäftigungen mit jeweils 400 Euro ergeben keinen doppelten Freibetrag, sondern zusammen 800 Euro regelmäßigen Monatsverdienst.

Ein unvorhersehbares Überschreiten kann ausnahmsweise zulässig sein, etwa bei einer kurzfristigen Krankheitsvertretung. Dafür gelten enge Grenzen: höchstens zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres und in diesen Monaten jeweils höchstens das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze, 2027 also 1.266 Euro.

Bei Erwerbsminderungsrenten reicht der Blick auf den Lohn nicht

Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin eigene Hinzuverdienstgrenzen. Zusätzlich muss die ausgeübte Tätigkeit zum festgestellten gesundheitlichen Leistungsvermögen passen.

Bei voller Erwerbsminderung liegt dieses grundsätzlich unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei es Besonderheiten wie die sogenannte Arbeitsmarktrente gibt. Eine Tätigkeit kann deshalb auch dann eine Überprüfung auslösen, wenn der Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze bleibt.

Betroffene sollten der Rentenversicherung die geplante Tätigkeit mit Arbeitszeit und Aufgaben mitteilen. Die Aussage „Ein Minijob ist immer unschädlich“ greift bei einer Erwerbsminderungsrente zu kurz.

Witwenrente und Grundsicherung: Der Nebenverdienst kann angerechnet werden

Bei einer Witwen- oder Witwerrente wird geprüft, ob das anrechenbare eigene Einkommen den persönlichen Freibetrag überschreitet. Eine eigene Altersrente und ein Minijob können zusammen zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen, obwohl der Minijob allein unter dem Freibetrag liegt.

Auch bei ergänzender Grundsicherung im Alter bleibt der Arbeitsverdienst nicht vollständig zusätzlich zur Leistung erhalten. Grundsätzlich gibt es einen Erwerbstätigenfreibetrag von 30 Prozent des bereinigten Erwerbseinkommens, begrenzt auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1.

Die höhere Minijob-Grenze schafft also keinen neuen Freibetrag von 633 Euro bei der Grundsicherung. Einkommensänderungen müssen dem zuständigen Leistungsträger mitgeteilt werden.

Die Aktivrente gilt nicht für den Minijob

Die Aktivrente ermöglicht unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen einen steuerfreien Arbeitsverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Einkünfte aus einem Minijob sind von dieser Steuerbegünstigung ausgeschlossen.

Wer wegen eines höheren Arbeitsumfangs in eine begünstigte Beschäftigung wechseln möchte, sollte die voraussichtliche Auszahlung berechnen lassen. Steuerfreiheit bedeutet auch dort nicht automatisch Freiheit von sämtlichen Sozialversicherungsbeiträgen.

Beispiel aus der Praxis: Was bei gleicher Arbeitszeit mehr bleibt

Der 69-jährige Hans bezieht eine Altersvollrente und arbeitet monatlich 40 Stunden in einem Geschäft zum gesetzlichen Mindestlohn. Sein Bruttolohn steigt bei unveränderter Arbeitszeit von 556 Euro im Jahr 2026 auf 584 Euro im Jahr 2027.

Hans zahlt wegen seiner Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge, und der Arbeitgeber übernimmt die Pauschsteuer. Unter diesen Voraussetzungen erhält er monatlich 28 Euro mehr ausgezahlt, seine Altersrente bleibt unverändert.

Auf 633 Euro steigt sein Lohn dagegen nicht automatisch. Dafür müsste er bei gleichem Stundenlohn mehr arbeiten und dies mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

Fragen und Antworten zum Minijob für Rentner ab 2027 Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab Januar 2027?

Sie beträgt 633 Euro brutto im Monatsdurchschnitt. Bei zwölf Monaten Beschäftigung entspricht das einem regelmäßigen Jahresverdienst von 7.596 Euro.

Wird meine Altersrente gekürzt, wenn ich mehr als 633 Euro verdiene?

Nein, für gesetzliche Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Ein höherer regelmäßiger Verdienst kann aber dazu führen, dass die Beschäftigung nicht mehr als Minijob abgerechnet werden darf.

Bekomme ich als Minijobber automatisch 30 Euro mehr?

Nein, die Verdienstgrenze steigt um 30 Euro, nicht automatisch der persönliche Lohn. Ein Anspruch auf mehr Stundenlohn entsteht insbesondere dann, wenn die bisherige Bezahlung unter dem neuen gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro liegt.

Müssen Rentner ab 2027 fünf Prozent Minijob-Steuer bezahlen?

Die Erhöhung auf fünf Prozent ist nach dem Stand dieses Beitrags ein Gesetzesvorhaben und noch keine endgültig geltende Regelung. Außerdem hängt ein Abzug vom eigenen Lohn davon ab, ob der Arbeitgeber die Pauschsteuer übernimmt oder zulässig auf den Beschäftigten abwälzt.

Ist ein Minijob bei jeder Rentenart unproblematisch?

Nein, bei Erwerbsminderungsrenten müssen auch das gesundheitliche Leistungsvermögen und die Arbeitszeit beachtet werden. Bei Hinterbliebenenrenten und ergänzender Grundsicherung kann der Verdienst auf die jeweilige Leistung angerechnet werden.

Der Beitrag Minijob und Rente: Das ändert sich für Rentner ab 2027 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Greetings on Ground Forces Day

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. Oktober 2026 - 7:00

The President sent greetings to the current personnel and veterans of Russia’s Ground Forces on their professional holiday.

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Iran Has Published a Naive Letter to the American People, by Paul Craig Roberts

“As the first casualty of the endless wars waged by the US government has without exception been the truth, with the American people perpetually receiving the greatest harm as the result of the US government’s campaign of deception, we wish to highlight some of the facts that are being withheld from the American public. After...
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Männerbund vs. Longhouse, by Kevin DeAnna

We must forge a new people. There is another campus hysteria, but after the Duke Lacrosse case, the UVA Hoax, and numerous others, people are right to be suspicious. However it turns out, there is a larger issue. The culture has collapsed and no one is coming out of this looking good, but young men,...
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Russia Is Not Collapsing: A Reply to Con Coughlin, by Larry C. Johnson

Con Coughlin’s September 30 column in the Telegraph tells readers that Vladimir Putin’s decision to raise defense spending is a “desperate gamble” that could end with Russia following the Soviet Union into economic collapse. It is a familiar story. Western commentators have been predicting Russia’s economic implosion since the first sanctions packages in 2022. What...
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The Mamdani Era: Trump, Netanyahu, Door Dash and Opera, by Danny Goldberg

As Zohran Mamdani begins his ninth month in office, he continues to function on several levels at once. On the international stage, he recently met with Brazilian President Luiz Inacio Lula da Silva, Netherlands Prime Minister Rob Jetten and traded attacks with Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu. That same week, the mayor had another surreal...
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"Trump’s War with the 'liberal' Press.", by Patrick Lawrence

1 OCTOBER—If the Trump regime is any good at anything, it is escalation. Wars, sanctions, tariffs, portentous threats of ever more of these, and we cannot omit the genocidal terror the president supports in behalf of Israel and his Zionist benefactors: Donald J. Trump is always good to take matters recklessly on in the wrong...
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In the USA the Criminal Justice System (Sic) Commits More Crimes Than Criminals, by Paul Craig Roberts

Reports I have read have me inclined to believe that there have been far more wrongful arrests from AI facial recognition and flock cameras than correct arrests. In a recent wrongful arrest US Marshalls from the Fugitive Task Force showed up in plainclothes outside a Tennessee grandmother’s home demanding that she come out with hands...
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Did an Israeli Plumber Really Pull an Emirati Plane Out of a Suicide Nosedive?, by Kevin Barrett

Let’s begin with the official story. In today’s AI-addled world, it’s easy to get concise summaries of official stories: Just ask AI. So Gemini: Did an Israeli plumber really pull an Emirati plane out of a suicide nosedive? Gemini: The Incident: During a Flydubai flight traveling from Dubai to Tel Aviv, an in-flight altercation broke...
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35 Black-On-White Homicides; Sept. 2026, by Kenn Gividen

Nearly sixty years ago I was enrolled in a majority-black high school. White students learned to stay clear of black students. Black kids would attack white classmates as casually as saying hello, usually with a punch to the back of the head. It seemed inherent. Avoidance was the only workable choice, because fighting back would...
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Is the GOP Becoming the White People’s Party?, by Jared Taylor

This video is available on Rumble, Bitchute, Odysee, Telegram, and X. The Republican Party is, in effect, the party for white people. Look at a Trump rally. It might as well be a meeting of the Sons and Daughters of the Confederacy. Mr. Trump ran for president three times. The percentages of his vote that...
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Planning for a UK Civil War?, by Ganainm

Here’s how the IRA lost the last war All wars are different. But perhaps there are lessons to be learned from the previous civil war? The most important thing to learn is how we can avoid another civil war. No offence to any of the tens of thousands who at great personal risk and inconvenience...
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Brasiliens Präsident Lula verbietet Online-Wetten

Brasília. Brasiliens Staatspräsident Luiz Inácio Lula da Silva hat eine vorläufige Maßnahme zum vollständigen Verbot der im Land weit verbreiteten Online-Wetten, den sogenannten "Bets", erlassen. Er will damit der zunehmenden Verschuldung von Familien, vor allem aus unteren... weiter 01.10.2026 Artikel von zu Brasilien, Politik, Wirtschaft
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Mexiko: Neuer Ayotzinapa-Bericht enttäuscht Familien

Mexiko-Stadt. Die Angehörigen der 43 verschwundenen Studenten von Ayotzinapa kritisieren den jüngsten Bericht der Sonderermittlungseinheit. Bei der Vorstellung des Dokuments verkündete der Sonderstaatsanwalt Mauricio Pazarán neue "Ermittlungslinien" und neue Ergebnisse. Der Anwalt... weiter 01.10.2026 Artikel von zu Mexiko, Menschenrechte, Soziale Bewegungen
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Von Argentinien bis Mexiko: Proteste für Recht auf Abtreibung

Zum Aktionstag am 28. September demonstrieren Frauen in mehreren Städten. In Buenos Aires richtet sich Kritik auch gegen Javier Mileis Politik Buenos Aires/Mexiko-Stadt. Zum Globalen Aktionstag für den Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch gehen in vielen Städten in Lateinamerika Frauenorganisationen auf die Straße. In Buenos Aires schwenkten Aktivistinnen der Nationalen Kampagne für das Recht auf legale... weiter 01.10.2026 Artikel von zu Argentinien, Mexiko, Kolumbien, Ecuador, Menschenrechte, Soziale Bewegungen
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Greetings to President of China Xi Jinping

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. Oktober 2026 - 5:00

Vladimir Putin sent a message of greetings to President of the People’s Republic of China Xi Jinping on the 77th anniversary of the founding of the PRC.

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Zur Erinnerung (14)

Peds Ansichten - 1. Oktober 2026 - 4:05

Wissen Sie noch, was uns öffentlich-rechtliche Medien am 23. März 2020 praktisch befahlen?

Das eine, was wache Zeitgenossen erschrecken ließ, war die Selbstverständlichkeit, mit der die Regierenden „ihrem Volk“ eine Demokratiepause verordneten. Dieses Schleifen von Grund- und Menschenrechten wurde so natürlich nicht benannt. Den Leuten wurde stattdessen etwas von „Regeln“ erzählt. Von „Regeln“, deren Missachtung strafbewehrt wäre, die also penibel eingehalten werden müssten. Wissenschaftlich, vor allem gesundheitspolitisch, also epidemiologisch war übrigens bereits damals, im März 2020, jedem halbwegs Bewanderten klar, dass diese „Regeln“ schlicht und einfach völliger Nonsens waren.

Doch ebenso verstörend wirkte das koordinierte, dienernde Wirken der Massenmedien, die sich allesamt als im Grundsatz kritiklose Regierungssprecher strapazierten. Die Medien als vierte Gewalt zu bezeichnen, war bereits zuvor, gelinde ausgedrückt, eine gewagte Behauptung. Mit „Corona“ wurde es absurd:

„In einer gemeinsamen Schaltkonferenz haben gestern (22. März) Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder neue Regeln beschlossen. Damit soll die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden. Zu den Regeln zählt zum Beispiel: nur noch zu zweit rausgehen oder zum Beispiel als Familie. Andreas Schmitt aus unserer Nachrichtenredaktion erklärt die neuen Regeln und warum es bei der Schalte Streit gab. Außerdem ist Bundeskanzlerin Angela Merkel in Quarantäne.“ (1)

Besonders „lustig“ fiel die Meldung von Angela Merkels Quarantäne auf. So funktioniert eine psychologische Operation. Auch mit solchen Informationen, dass die Regierungen nicht nur von „ihrem Volk“ fordern, sondern vorangehen beim „Einhalten der Regeln“, wurden die Menschen getäuscht und zum Mitmachen animiert. Ein weiterer Trick war der des Hinhaltens. Wenn alle brav mitmachten, könnten die „Regeln“ vielleicht bald „gelockert“ werden:

„Die neuen Regeln gelten erst einmal für die nächsten zwei Wochen. Für einige Bundesländer bringen die neuen Regeln ziemlich große Veränderungen, in anderen Regionen und Städten ändert sich nicht so viel.“ (1i)

Wissen Sie noch, von welchen absurden, nutzlosen, gängelnden, perfiden, antisozialen „Regeln“ die Rede war, liebe Leser?

  • „Insgesamt sollen wir — so gut es geht — unsere sozialen Kontakte reduzieren.
  • Draußen dürfen wir nur noch alleine unterwegs sein oder mit maximal einer weiteren Person. Familien sowie Angehörige des eigenen Haushalts dürfen weiterhin zusammen rausgehen.
  • Große Ansammlungen — auch zu Hause — sind ab sofort nicht mehr erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung oder Teilnahme an erforderlichen Terminen bleiben weiter möglich.“ (1ii)

Der Mitarbeiter aus der Nachrichtenredaktion des Deutschlandfunks, Andreas Schmitt, belehrte den Konsumenten über dessen nun zu lebendes antisoziale Verhalten: „Wir sollen weiter versuchen, unsere sozialen Kontakte so gut es geht runterzufahren“. Und tatsächlich verdingte sich auch der Deutschlandfunk als Du-du-schön-brav-sein-Komplize eines paternalistischen Obrigkeitsstaates:

„Wenn ihr diese Regeln beachtet, dann dürft ihr auch weiterhin draußen Sport machen, spazieren gehen oder mit dem Hund raus.“ (1iii)

Wer den Blödsinn verweigerte oder auch schlicht und einfach ignorierte, musste mit Strafe rechnen. Die Androhung und Durchsetzung von Strafen war von Beginn an das Mittel der Wahl, die PLandemie in Fahrt zu bringen. Diese Angst war auch oft wirksamer als die Angst vor dem fiktiven Virus (a1):

„Es geht nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln. Für ihre Einhaltung sollen Polizei und Ordnungsämter sorgen, die auch Strafen aussprechen dürfen. Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz sind bis zu 25.000 Euro Bußgeld möglich. In besonders harten Fällen droht sogar Gefängnis.“ (1iv)

Unermüdlich wie unreflektiert, kritiklos und bar jeden anständigen Journalismus wurde das lügende Narrativ der Regierenden, der Betrügenden, unter anderem vom Deutschlandfunk weiterverbreitet:

„Je weniger Kontakt wir zu anderen Menschen haben, desto schwieriger wird es für das Virus, sich zu verbreiten.“ (1v)

Da war kein Nachfragen, keine Spur von gesunder Skepsis. Auch nicht darüber, wie mittels Telefonkonferenzen zwischen Bund und Ländern nach Belieben Grundrechte ausgesetzt, „Regeln“ verhängt und dann wieder „gelockert“ und später erneut „angezogen“ wurden. Der Gipfel des Irrsinns in der hier nochmal in den Blickpunkt geholten Nachricht war dann der:

„Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel muss ihre sozialen Kontakte ins Digitale verlegen. Sie ist seit Sonntagabend in Quarantäne. Sie wurde am Freitag von einem Arzt geimpft, der sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Deshalb hat Angela Merkel beschlossen, sicherheitshalber in Quarantäne zu gehen und zunächst von zu Hause aus zu arbeiten.“ (1vi)

Das kann man sich nicht ausdenken. Bereits damals hätte eine halbwegs aufgeklärte und nicht für Hysterie empfängliche Bevölkerung erkennen können, dass der Kaiser nackt ist. Und die PLandemie wäre verendet, bevor sie erst richtig begonnen hatte.

Das ist auch der Grund für das Weiterführen dieser Artikelreihe. Das Verhalten der Gesellschaft damals, im Jahre 2020, hat den Machtbewussten unmissverständlich aufgezeigt, dass man so etwas gern wieder probieren kann. Eine Krise, mit der sich das, so fadenscheinig es auch daherkommen mag, begründen lässt, werden sie finden.

Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er — einschließlich der prominenten Angabe der Primärquelle — gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) So der Nachweis über einen Sachverhalt nicht erbracht wurde, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, diesen als fiktiv zu klassifizieren.

(1 bis 1vi) 23.03.2020; Deutschlandfunk Nova; Kontaktsperre: Die neuen Regeln; https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/kontaktsperre-gegen-covid-19-neue-regeln-von-bund-und-l%C3%A4ndern

(Titelbild) Grundgesetz, Grundrechte, Corona, Impfung, Zwangsimpfung; Autor: Gerd Altmann (Pixabay); 19.01.2022; https://pixabay.com/de/illustrations/gesetz-coronavirus-6944202/; Lizenz: Pixabay License

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