Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Ein neues Zeitalter
Schwerbehinderung: 15.000 Euro Entschädigung, weil der Arbeitgeber Pflicht missachtete
Eine Absage kann für Arbeitgeber teuer werden, wenn sie die Schutzrechte schwerbehinderter Bewerber übergehen. Das Arbeitsgericht München hat einem Mann 15.000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil das Unternehmen vorgeschriebene Verfahrensschritte nicht eingehalten und die dadurch entstandene Diskriminierungsvermutung nicht widerlegt hatte.
Besonders schwer wog, dass Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung nicht unmittelbar nach Eingang über die Bewerbung informiert worden waren. Das Urteil vom 29. April 2026, Aktenzeichen 35 Ca 3785/25, zeigt: Faire Bewerbungschancen müssen sich im tatsächlichen Verfahren wiederfinden.
Der Bewerber hatte seine Schwerbehinderung ausdrücklich angegebenDer Mann bewarb sich im Januar 2025 auf eine Teamleiterstelle und nannte seine Schwerbehinderung bereits im Anschreiben. Zusätzlich legte er seinen Schwerbehindertenausweis vor.
Nachdem das Unternehmen auf einen höchstens hälftigen Homeoffice-Anteil hingewiesen hatte, bestätigte er sein Interesse. Trotzdem erhielt er am 23. Januar eine Absage und machte wenige Tage später Entschädigungsansprüche geltend.
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung müssen sofort erfahren, wer sich bewirbtNach § 164 Absatz 1 Satz 4 SGB IX müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die zuständige Interessenvertretung unmittelbar über eingegangene Bewerbungen schwerbehinderter Menschen unterrichten. In einem Betrieb mit Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind grundsätzlich beide Stellen zu informieren.
Die Pflicht beginnt mit dem Eingang der Bewerbung, nicht erst nach einer Vorauswahl durch die Personalabteilung. Wer die Vertretungen erst einschaltet, nachdem ein Bewerber bereits aussortiert wurde, nimmt ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig auf das Verfahren einzuwirken.
Voraussetzung ist, dass entsprechende Vertretungen bestehen. Lehnt der schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ab, entfällt deren Beteiligung nach der gesetzlichen Ausnahmeregelung.
Allgemeine Bekenntnisse zur Inklusion reichten vor Gericht nichtDas Unternehmen verwies auf seine enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung. Konkrete Angaben zur rechtzeitigen Information in diesem Bewerbungsverfahren fehlten jedoch; zur Unterrichtung des Betriebsrats trug es überhaupt nichts Entsprechendes vor.
Damit hatte der Arbeitgeber den Vorwurf nicht ausreichend bestritten. Das Gericht behandelte die behauptete Pflichtverletzung deshalb prozessual als zugestanden.
Die Konsequenz ist deutlich: Ein Unternehmen kann noch so ausführlich beschreiben, wie sehr es schwerbehinderte Menschen unterstützt. Im Streitfall muss es erklären können, was mit der einzelnen Bewerbung tatsächlich geschehen ist.
Warum ein Verfahrensfehler eine Diskriminierung vermuten lässtBewerber können normalerweise nicht beobachten, was hinter den Türen einer Personalabteilung geschieht. Deshalb erleichtert § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes den Nachweis einer Benachteiligung.
Stehen Indizien fest, die eine Diskriminierung wegen der Behinderung vermuten lassen, muss der Arbeitgeber diese Vermutung widerlegen. Ein Verstoß gegen besondere Schutzvorschriften für schwerbehinderte Bewerber kann ein solches Indiz sein.
Das bedeutet nicht, dass jede erfolglose Bewerbung einen Zahlungsanspruch auslöst. Die rechtliche Bedeutung des Verfahrensfehlers liegt darin, dass sich die Beweislast verschiebt und der Arbeitgeber eine diskriminierungsfreie Entscheidung nachweisen muss.
Bewerber müssen interne Abläufe nicht vollständig aufdeckenBetroffene müssen dafür nicht schon vor einer Klage sämtliche internen E-Mails oder Gesprächsvermerke kennen. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 14. Juni 2023, Aktenzeichen 8 AZR 136/22, klargestellt, dass an ihren Vortrag zu Vorgängen außerhalb ihres Einblicks keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
Der Arbeitgeber kennt seine eigenen Abläufe und muss einen hinreichend erhobenen Vorwurf entsprechend konkret beantworten. Eine vorgeschaltete Auskunftsklage darf Betroffenen nicht einfach als zusätzliche Hürde auferlegt werden.
Auch der Kontakt zur Arbeitsagentur war unzureichend dargelegtDas Münchner Gericht beanstandete außerdem die nicht ausreichend erläuterte Einschaltung der Arbeitsagentur. Der Hinweis auf einen Vermittlungsauftrag ließ offen, welche Angaben zur Stelle wann übermittelt worden waren.
Auch die behauptete fachliche Nichteignung des Bewerbers beseitigte die Diskriminierungsvermutung nicht. Der Arbeitgeber erläuterte nicht ausreichend, wie er seine Auswahlkriterien gegenüber den anderen Bewerbern angewendet hatte.
15.000 Euro sind keine feste Entschädigung für jede AbsageDie Kammer orientierte sich an einem angenommenen Bruttomonatsverdienst von 10.000 Euro und hielt das Eineinhalbfache für angemessen. Die zugesprochenen 15.000 Euro ersetzen einen immateriellen Schaden und sind keine pauschale Nachzahlung entgangenen Gehalts.
Nach § 15 Absatz 2 AGG hängt die Entschädigung vom Einzelfall ab. Wäre der Bewerber auch bei einer diskriminierungsfreien Auswahl nicht eingestellt worden, darf sie drei Monatsgehälter nicht überschreiten.
Aus einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot allein folgt außerdem kein Anspruch auf Einstellung. Geschützt wird die faire Chance im Bewerbungsverfahren; die ausgeschriebene Stelle lässt sich damit nicht automatisch einklagen.
Ein klarer Hinweis in der Bewerbung verhindert Streit über die KenntnisWer die besonderen Verfahrensrechte nutzen möchte, sollte die Schwerbehinderung rechtzeitig und gut erkennbar mitteilen. Eine klare Angabe im Anschreiben oder an einer gut sichtbaren Stelle des Lebenslaufs hilft, spätere Auseinandersetzungen über die Kenntnis des Arbeitgebers zu vermeiden.
Wie problematisch ein unkommentierter Nachweis zwischen anderen Anlagen sein kann, erläutert der Beitrag „Schwerbehinderung: Versteckter GdB-Nachweis in der Bewerbung reicht nicht für 40.000 Euro Schadensersatz“. Im hier behandelten Verfahren hatte der Mann seinen Status dagegen ausdrücklich im Anschreiben angegeben.
Eine allgemeine Pflicht, jede Schwerbehinderung ungefragt offenzulegen, folgt daraus nicht. Die Abwägung zwischen Offenlegung und der Nutzung besonderer Rechte behandelt auch der Beitrag „Sind Sie schwerbehindert? Das Recht zur Lüge bei Schwerbehinderung“.
Nach einer Absage laufen kurze FristenWer eine Entschädigung beansprucht, muss den Anspruch grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Bei Bewerbungen beginnt diese Frist nach § 15 Absatz 4 AGG mit dem Zugang der Ablehnung, sofern keine abweichende tarifliche Regelung gilt.
Für die Entschädigungsklage gilt zusätzlich § 61b Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz: Sie muss innerhalb von drei Monaten nach der schriftlichen Geltendmachung erhoben werden. Die Frist beginnt also nicht erst, wenn der Arbeitgeber auf die Forderung antwortet.
Verfahrensschritt Zeitpunkt oder Frist Arbeitgeber informiert die bestehenden zuständigen Vertretungen Unmittelbar nach Eingang der Bewerbung Bewerber macht den Entschädigungsanspruch schriftlich geltend Grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Absage Bewerber erhebt Entschädigungsklage Innerhalb von drei Monaten nach der schriftlichen GeltendmachungFür die Prüfung empfiehlt es sich, Stellenausschreibung, versandte Bewerbung, Eingangsbestätigung und Absage vollständig aufzubewahren. Bei einem konkreten Verdacht kann eine frühzeitige Beratung durch eine Gewerkschaft oder eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei helfen, den Anspruch rechtzeitig und nachvollziehbar geltend zu machen.
Sechs Fragen und Antworten zur Entschädigung nach einer Bewerbung Warum sprach das Arbeitsgericht München 15.000 Euro zu?Der Arbeitgeber hatte vorgeschriebene Schutzpflichten im Bewerbungsverfahren verletzt. Die dadurch begründete Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung konnte er nicht widerlegen.
Reicht eine Absage für einen Entschädigungsanspruch aus?Nein, eine Absage allein belegt keine Diskriminierung. Es müssen zusätzliche Umstände vorliegen, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen.
Müssen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung beide informiert werden?Wenn beide Vertretungen bestehen, sind grundsätzlich beide unmittelbar nach Bewerbungseingang zu unterrichten. Für die Schwerbehindertenvertretung gilt eine Ausnahme, wenn der Bewerber ihre Beteiligung ausdrücklich ablehnt.
Muss ich beweisen, dass ich die beste Besetzung gewesen wäre?Für eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach § 15 Absatz 2 AGG ist das nicht generell erforderlich. Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn die Stelle bei diskriminierungsfreier Auswahl an jemand anderen gegangen wäre.
Erhalten andere Betroffene ebenfalls 15.000 Euro?Nein, der Betrag ist keine feste Pauschale. Das Gericht bestimmt die angemessene Entschädigung nach den Umständen des jeweiligen Falls.
Wie schnell muss ich nach einer Absage handeln?Grundsätzlich muss der Anspruch innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung schriftlich geltend gemacht werden. Für die Entschädigungsklage bleiben anschließend drei Monate ab der schriftlichen Geltendmachung.
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Too big to fail: Verantwortungslose KI-Panik
Seit Jahren warnt die KI-Branche vor den Gefahren der Technik, die sie selbst auf die Welt losgelassen hat. Bis heute hat sich daran kaum etwas verbessert. Das liegt auch daran, dass die Tech-Konzerne den Rahmen der Debatte bestimmen. Es wird Zeit, dass sie echte Verantwortung übernehmen. Ein Kommentar.
Die KI-Branche treibt demokratische Gesellschaften vor sich her. Das muss ein Ende finden. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / DepositphotosSie dringen eigenständig in Websites von Regierungen ein, hacken fremde Unternehmen oder tragen dazu bei, dass Schulkinder bei Bombenangriffen zerfetzt werden. Selbst den Chefs der großen KI-Anbieter wie OpenAI oder Anthropic sind ihre eigenen Produkte nicht mehr ganz geheuer. Erst letzte Woche warnten sie erneut vor den Gefahren der Technik, diesmal vor dem UN-Sicherheitsrat, und riefen zu internationaler Kooperation auf, um sie einzuhegen.
Wir sollten sie langsam ernst, aber nicht beim Wort nehmen. Ob die KI-Apokalypse wirklich unmittelbar bevorsteht, wie manche von ihnen behaupten, sei dahingestellt. Zum größten anzunehmenden Unfall muss es aber gar nicht kommen, um sich das zerstörerische Potenzial von KI – und vor allem der KI-Unternehmen selbst – klar vor Augen zu führen.
Ohne Rücksicht auf persönliche Daten, Urheberrecht oder die Menschen, die plötzlich neben Rechenzentren leben sollen, haben diese Firmen praktisch das ganze digitalisierte Wissen der Menschheit aufgesaugt. Das verpacken sie in kommerzielle Geschäftsmodelle und verkaufen uns diese „Intelligenz“ wieder zurück. Es sei womöglich der „größte Diebstahl von Arbeitskraft in der Geschichte der Menschheit“, schrieb ein Microsoft-Manager in einem internen Memo, das bei einem Gerichtsverfahren ans Licht kam.
Mit atemberaubender Geschwindigkeit haben sich diese Firmen in wenigen Jahren tief in unsere Gesellschaften eingeschrieben und schreiben munter weiter. Oft genug spornen sie dabei führende Politiker:innen an, vom US-Präsidenten Trump über den britischen Ex-Premier Starmer bis hin zur EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Man will ja nicht den Anschluss verpassen, selbst wenn man sich dabei zum Papagei der Tech-Bosse macht.
Eine Wette ohne unsEs ist eine gigantische Wette auf künftige Märkte, Geschäftsmodelle und Einnahmen, die diese Firmen eingehen. Dabei ist alles andere als gesichert, dass ihre Geschäftsmodelle überhaupt tragen. Allein die geplanten Ausgaben für den Bau von Rechenzentren in den USA würden im Schnitt 3,6 Prozent des US-Bruttoinlandsprodukts entsprechen, schätzt eine aktuelle Studie. Noch nie zuvor sei die US-Wirtschaft so stark vom Ausbau einer einzelnen Branche abhängig gewesen, warnt das Wall Street Journal.
Inzwischen ziehen etwa ehemalige Chefs der US-Notenbank Parallelen zur letzten Finanzkrise. Ungenügend regulierte Banken brachten damals mit hochriskanten Geschäftsmodellen das internationale Finanzsystem an den Rand des Abgrunds. Gerettet wurden sie, die zu groß und zu wichtig geworden waren, schließlich mit Steuergeld. Auf den Kosten ist der Rest der Gesellschaft sitzen geblieben.
Too big to fail: Das scheint zu einem der Mottos zu zählen, mit denen die heutigen Tech-Oligarchen ihre Pfründe sichern wollen. Verantwortung wollen sie indes nicht übernehmen. So stellte etwa jüngst Palantir-Chef Alex Karp in den Raum, dass eine Vergesellschaftung von KI-Firmen der aus seiner Sicht richtige Ansatz wäre.
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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.
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Angesichts der sich häufenden KI-Schreckensmeldungen bliebe sonst nichts übrig, denn „wenn man sie nicht verstaatlicht, wird jeder einzelne meiner Kunden klagen“, sagte Karp. Dieses Risiko ist offenbar demokratischen Staaten zumutbar, privaten Wirtschaftsunternehmen jedoch nicht. Dass sie ihre Profite derweil für sich behalten wollen, versteht sich von selbst.
Verwässerte EU-RegelnIn ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union wies die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen kürzlich auf die Gefahren selbstlernender KI-Modelle hin, um im gleichen Atemzug die KI-Verordnung (AI Act) als „wichtigen Schritt hin zu einem Sicherheitsnetz“ zu loben. Was sie dabei unter den Tisch fallen ließ: Erst im Mai hat die EU ebenjenes KI-Gesetz verwässert und ausgerechnet Auflagen für hochriskante KI-Anwendungen begrenzt. Ebenfalls nicht erwähnt hat die Kommissionspräsidentin, dass die Kommission im Vorjahr ihren Vorschlag einer eigenen KI-Produkthaftungsrichtlinie zurückgezogen hat.
Der Gesetzentwurf lag seit dem Jahr 2022 auf dem Tisch, konnte sich letztlich jedoch nicht gegen zwei ungefähr zeitgleich verhandelte Vorschläge behaupten: den AI Act sowie eine aktualisierte, allgemeinere Produkthaftungsrichtlinie. Eigentlich sollten die drei Gesetze zusammen wirken und sich gegenseitig ergänzen.
So enthält der AI Act Regeln für KI-Hersteller und ‑Anbieter, die je nach Risiko des geplanten KI-Produkts unterschiedlich streng ausfallen, geschädigten Nutzer:innen jedoch keine Rechtsmittel in die Hand geben. KI-spezifische Haftungsfragen sollte die eigene Richtlinie abdecken, sie ging dann später aber in der allgemeinen EU-Richtlinie auf. Zwar wurde diese unter anderem um durch Software verschuldete Schäden erweitert, enthält aber immer noch Lücken – und harrt obendrein weiterhin ihrer EU-weiten Umsetzung, etwa in Deutschland.
Dass dieser Rahmen nicht ausreicht, um wildgewordene KI-Tools einzufangen oder, besser noch, dafür zu sorgen, dass sie gar nicht erst echten Schaden verursachen, hat nicht zuletzt der IT-Sicherheitsvorfall rund um OpenAI und Hugging Face im Sommer offengelegt: Damals brachen von OpenAI entwickelte KI-Agenten in einer Testphase aus einer unzureichend abgeschotteten Umgebung aus und griffen eigenständig die Infrastruktur des Unternehmens Hugging Face an. Da es sich um kein auf dem Markt verfügbares Produkt handelte, ist bis heute selbst unter Fachleuten umstritten, ob die EU-Regeln solche Vorfälle überhaupt erfasst hätten. Im Zweifel eher nicht.
Haftungsrisiko schafft VorsichtDerzeit scheinen sich auf EU-Ebene zwei Antworten auf dieses Problem herauszubilden. Da wären zum einen Vorschläge zu internationaler Kooperation, die sich etwa nach dem Vorbild der Internationalen Atomenergiebehörde institutionalisieren ließe. Dies hatte schon vor Jahren OpenAI-Chef Altman gefordert, auch Digitalminister Wildberger (CDU) und wohl auch seine Parteikollegin von der Leyen wären mit an Bord.
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Zum anderen brodelt es im EU-Parlament. Dort hat sich jüngst eine Gruppe von Abgeordneten gebildet, die die KI-Produkthaftungsrichtlinie wiederbeleben will. Gesetze vorschlagen kann das Parlament zwar nicht, politischen Druck aufbauen indes schon. Ob der ausreichen wird, um den Deregulierungskurs der EU-Kommission zu korrigieren, bleibt vorerst offen.
Beide Ansätze stimmen nicht unbedingt hoffnungsvoll: Es könnten Jahre ins Land ziehen, bis ein Kompromiss gefunden wird, mit dem alle zufrieden sind. Eine Erfolgsgarantie gibt es dabei nicht. Widerstand gegen zu strenge Auflagen dürfte sowohl aus den USA als auch aus China kommen, die sich aus strategischen Gründen kaum reinreden lassen wollen.
Unserer Gesellschaft droht im schlimmsten Fall, gleich zwei Mal überfahren zu werden: Von einer verfrüht ausgerollten Technik, die ohne Leitplanken nichts im Massenmarkt verloren hat. Und von einer wirtschaftsfreundlichen Politik, die es in der Hand hatte, rechtzeitig einzuschreiten. Wenn sie nicht im letzten Moment der Mut verlassen hätte.
Regulierung zu demokratischen BedingungenNoch ist es nicht zu spät. Wie die KI-Bosse selbst fordern, müssen sie und ihre Unternehmen endlich Verantwortung übernehmen – allerdings nicht zu ihren Bedingungen. Sie müssen haftbar werden für all die Schäden, die ihre Produkte anrichten, ganz ohne Singularität. Wer erwarten muss, in Grund und Boden verklagt zu werden, wird es sich zwei Mal überlegen, ein halbgares und potenziell gefährliches Produkt auf die Welt loszulassen.
Dafür muss die EU eine schärfere Regulierung auf den Weg bringen, die das auch leisten kann. Der gegenwärtige Zustand, der vor Hiobsbotschaften und Warnungen vor Hiobsbotschaften überquillt, während Teile der Politik immer noch naiv einem fragwürdigen Innovationsversprechen hinterherrennen, muss ein Ende finden. Es braucht klare Kante und echte Regeln, damit die Milliardenkonzerne in Haftung genommen werden – und nicht später die Gesellschaft auf dem Scherbenhaufen sitzen bleibt. Denn das ist verantwortungslos.
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Grundsicherung: 10 Zuschüsse, die das Jobcenter zusätzlich zahlen muss
Der Regelsatz ist knapp, doch er muss nicht jede zusätzliche Belastung abdecken. Wer allein Kinder erzieht, schwanger ist, bestimmte krankheitsbedingte Ausgaben hat oder eine notwendige Erstausstattung braucht, kann weitere Leistungen vom Jobcenter verlangen.
Diese Hilfen sind keine Gefälligkeit der Behörde: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch. Allerdings bekommt niemand automatisch alle zehn Leistungen, und manche Unterstützung wird als Sachleistung, Gutschein oder direkte Zahlung an einen Anbieter erbracht.
Welche zusätzlichen Leistungen möglich sindDie folgende Übersicht zeigt zehn Ansprüche neben dem regulären Lebensunterhalt nach dem SGB II. Die Eurobeispiele für Erwachsene beziehen sich auf einen Regelbedarf von 563 Euro im Jahr 2026, sofern nichts anderes angegeben ist.
Zusätzliche Leistung Höhe oder Leistungsumfang Voraussetzung Mehrbedarf bei Schwangerschaft 17 Prozent des persönlichen Regelbedarfs, beispielsweise 95,71 Euro monatlich Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats Mehrbedarf für Alleinerziehende Je nach Kinderzahl und Alter 12 bis 60 Prozent, beispielsweise 202,68 Euro bei einem Kind unter sieben Jahren Alleinige Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder im eigenen Haushalt Mehrbedarf für Warmwasser Für alleinstehende Erwachsene regelmäßig 12,95 Euro monatlich; weitere Beträge für andere Haushaltsmitglieder Warmwasserbereitung über Geräte in der Wohnung, ohne entsprechende Übernahme über die Unterkunfts- und Heizkosten Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung Angemessene krankheitsbedingte Mehrkosten Medizinisch notwendige Ernährung, die zusätzliche Kosten verursacht Mehrbedarf bei Behinderung und bestimmten Teilhabeleistungen 35 Prozent des persönlichen Regelbedarfs, beispielsweise 197,05 Euro monatlich Erwerbsfähigkeit und tatsächlicher Bezug einer von § 21 Absatz 4 SGB II erfassten Leistung Erstausstattung der Wohnung Notwendige Möbel und Haushaltsgeräte, auch als Pauschale oder Sachleistung Tatsächlicher Erstausstattungsbedarf Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt Bedarfsgerechte Unterstützung, ohne bundesweit einheitlichen Betrag Notwendige Ausstattung fehlt und kann nicht selbst finanziert werden Persönlicher Schulbedarf 195 Euro im Kalenderjahr 2026, aufgeteilt in 65 und 130 Euro Anspruchsberechtigter Schulbesuch Schulausflüge und Klassenfahrten Tatsächliche berücksichtigungsfähige Kosten Ausflug oder Fahrt nach den gesetzlichen Vorgaben; entsprechende Hilfen auch für Kita-Kinder Lernförderung Kosten einer geeigneten, erforderlichen und angemessenen Förderung Zusätzliche Unterstützung zum Erreichen wesentlicher schulischer Lernziele Schwangerschaft: 95,71 Euro zusätzlich sind möglichAb der 13. Schwangerschaftswoche steht leistungsberechtigten Schwangeren ein Mehrbedarf von 17 Prozent ihres persönlichen Regelbedarfs zu. Bei 563 Euro sind das für einen vollen Anspruchsmonat 95,71 Euro; bei einem Partner-Regelbedarf von 506 Euro ergeben sich 86,02 Euro.
Der Zuschlag läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Entbindung stattfindet. Wer bereits Leistungen erhält, sollte dem Jobcenter die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin nachweisen und anschließend den Berechnungsbogen prüfen.
Dieser laufende Mehrbedarf ersetzt nicht die gesonderte Hilfe für notwendige Baby-Ausstattung. Warum beide Ansprüche auseinandergehalten werden müssen, erläutert unser Beitrag über zusätzliche Jobcenter-Leistungen während der Schwangerschaft.
Alleinerziehende: Der Zuschlag hängt von Alter und Zahl der Kinder abWer mit minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf. Bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei beziehungsweise drei Kindern unter 16 Jahren beträgt er 36 Prozent des Regelbedarfs, derzeit 202,68 Euro monatlich.
Daneben sieht das Gesetz eine Berechnung mit 12 Prozent je minderjährigem Kind vor, soweit diese günstiger ist oder die 36-Prozent-Regel nicht greift. Die Obergrenze liegt bei 60 Prozent und damit bei 337,80 Euro bei einem Regelbedarf von 563 Euro.
Bei einem einzigen Kind ab sieben Jahren sind es grundsätzlich 12 Prozent beziehungsweise 67,56 Euro. Entscheidend ist die tatsächliche Betreuungssituation, nicht allein der Familienstand auf dem Papier.
Warmwasser: Für den Durchlauferhitzer gibt es einen eigenen MehrbedarfWird Warmwasser über einen Durchlauferhitzer oder Boiler in der Wohnung erzeugt, kann dafür ein zusätzlicher Anspruch bestehen. Voraussetzung ist, dass dieser Bedarf nicht bereits über die anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten abgedeckt wird.
Für alleinstehende Erwachsene beträgt die gesetzliche Pauschale 2,3 Prozent von 563 Euro und damit 12,95 Euro monatlich. Für weitere leistungsberechtigte Haushaltsmitglieder werden eigene Beträge berücksichtigt, bei Kindern abhängig von ihrem Alter.
Ein Foto des Geräts oder eine Vermieterbescheinigung kann helfen, die Art der Warmwasserbereitung zu belegen. Wer höhere Aufwendungen als die Pauschale geltend macht, muss diese nach § 21 Absatz 7 SGB II durch eine separate Messeinrichtung nachweisen.
Krankheitsbedingte Ernährung: Zusätzliche Kosten dürfen nicht untergehenBenötigt ein leistungsberechtigter Mensch aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendigere Ernährung, muss das Jobcenter einen angemessenen Mehrbedarf berücksichtigen. Eine Erkrankung allein genügt dafür nicht: Es muss ein Zusammenhang zwischen der medizinisch notwendigen Ernährung und den zusätzlichen Kosten bestehen.
Deshalb sollte eine ärztliche Bescheinigung erläutern, welche besondere Ernährung erforderlich ist. Einen einheitlichen Zuschuss für alle chronisch kranken Menschen gibt es nicht, ebenso wenig einen Anspruch allein wegen des Wunsches, sich gesünder zu ernähren.
Behinderung und Teilhabe: Unter bestimmten Voraussetzungen 197,05 Euro mehrErwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen erhalten einen Mehrbedarf von 35 Prozent, wenn ihnen tatsächlich eine der in § 21 Absatz 4 SGB II genannten Leistungen erbracht wird. Dazu gehören bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder entsprechende Eingliederungshilfen.
Bei einem Regelbedarf von 563 Euro sind das 197,05 Euro monatlich. Ein Schwerbehindertenausweis oder ein bestimmter Grad der Behinderung allein löst diesen Anspruch jedoch nicht aus; der Bewilligungsbescheid über die konkrete Teilhabeleistung ist deshalb ein wichtiger Nachweis.
Wohnungserstausstattung: Möbel sind nicht immer aus dem Regelsatz zu bezahlenFehlt eine notwendige Wohnungserstausstattung, sieht § 24 Absatz 3 SGB II eine gesonderte Leistung vor. Dazu können beispielsweise ein Bett, ein Tisch, Sitzgelegenheiten, ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine gehören, soweit diese Gegenstände tatsächlich benötigt werden und fehlen.
Erstausstattung bedeutet nicht zwingend, dass jemand zum ersten Mal im Leben eine Wohnung bezieht. Auch nach einer Trennung kann ein entsprechender Bedarf entstehen, wenn notwendiger Hausrat nicht zur Verfügung steht.
Geht dagegen eine bereits vorhandene Waschmaschine durch gewöhnlichen Verschleiß kaputt, ist das regelmäßig eine Ersatzbeschaffung. Bei einer unabweisbaren Anschaffung kann dann ein Darlehen infrage kommen, während eine anerkannte Erstausstattung grundsätzlich als Zuschuss oder Sachleistung zu erbringen ist.
Eine bundesweit feste Möbelpauschale gibt es nicht, und das Jobcenter darf auch eine einfache, geeignete Ausstattung zugrunde legen. Was bei einer Ablehnung zu beachten ist, erklärt unser Beitrag zur Erstausstattung durch das Jobcenter.
Bekleidung und Baby-Ausstattung: Ein eigener Anspruch neben dem MehrbedarfAuch Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt werden gesondert übernommen. Bei einem Baby können beispielsweise notwendige erste Kleidung, ein Kinderbett oder ein Kinderwagen dazugehören, wenn keine nutzbare Ausstattung vorhanden ist.
Normale Kleidungsnachkäufe sind dagegen grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu finanzieren. Der zusätzliche Anspruch betrifft einen besonderen Erstausstattungsbedarf und ist kein allgemeines jährliches Kleidergeld.
Die Hilfe muss gesondert beantragt werden, möglichst bevor die Anschaffungen erfolgen. Sie kann sogar ohne laufenden Leistungsbezug möglich sein, wenn die Voraussetzungen des SGB II erfüllt sind und das verfügbare Einkommen und Vermögen für diesen besonderen Bedarf nicht ausreichen.
Schulbedarf: 195 Euro im Jahr stehen anspruchsberechtigten Kindern zuFür den persönlichen Schulbedarf werden 2026 insgesamt 195 Euro berücksichtigt. Im SGB II entfallen regelmäßig 65 Euro auf den 1. Februar und 130 Euro auf den 1. August, sofern zu den jeweiligen Zeitpunkten ein Anspruch besteht.
Die Leistung gilt grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Sie ist beispielsweise für Schulranzen, Schreibmaterial oder Sportzeug bestimmt und wird für jedes anspruchsberechtigte Kind gesondert berücksichtigt.
Ein eigener Antrag auf die Schulbedarfspauschale ist bei bestehendem SGB-II-Antrag grundsätzlich nicht nötig, der Schulbesuch muss aber gegebenenfalls nachgewiesen werden. Weitere Einzelheiten enthält unser Beitrag zum Schulbedarf 2026 und den beiden Auszahlungsterminen.
Klassenfahrten: Die tatsächlichen Kosten werden gesondert berücksichtigtSchulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten gehören nicht zur Schulbedarfspauschale. Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler werden die tatsächlichen Aufwendungen übernommen, bei mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Entsprechende Ansprüche gibt es auch für Kinder in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Privates Taschengeld gehört dagegen nicht zu den übernommenen Fahrtkosten.
Eltern sollten die Kostenmitteilung der Schule oder Betreuungseinrichtung rechtzeitig einreichen. Je nach örtlichem Verfahren zahlt die zuständige Stelle direkt an die Schule oder rechnet auf andere Weise ab.
Lernförderung: Nachhilfe ist auch ohne drohendes Sitzenbleiben möglichDas Jobcenter beziehungsweise die zuständige kommunale Stelle muss geeignete und angemessene Lernförderung berücksichtigen, wenn sie zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche schulische Lernziele zu erreichen. Eine unmittelbar gefährdete Versetzung ist dafür ausdrücklich keine Voraussetzung.
Damit besteht allerdings kein Anspruch auf beliebige Nachhilfestunden oder die Finanzierung jeder gewünschten Notenverbesserung. Die Förderung muss den schulischen Bedarf treffen; eine Bestätigung der Schule hilft dabei, die Notwendigkeit und den Umfang nachzuweisen.
Anders als die übrigen hier genannten Bildungsleistungen muss Lernförderung gesondert beantragt werden. Eltern sollten die Kostenübernahme deshalb klären, bevor sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen.
Ein Anspruch nützt wenig, wenn der Bedarf im Bescheid fehltLaufende Mehrbedarfe sind grundsätzlich vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst, doch das Jobcenter muss die anspruchsbegründenden Umstände kennen. Erstausstattungen und Lernförderung benötigen dagegen einen gesonderten Antrag.
Beschreiben Sie den Bedarf konkret, reichen Sie passende Nachweise ein und bewahren Sie einen Beleg für den Eingang auf. Bei einer Ablehnung sollten Sie einen schriftlichen Bescheid verlangen; die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe.
Auch eine bewilligte Pauschale beendet nicht jede Diskussion: Reicht sie für die notwendige Erstausstattung tatsächlich nicht aus, sollten Betroffene das mit konkreten Angeboten belegen. Die Behörde darf einen gesetzlich vorgesehenen zusätzlichen Bedarf nicht einfach mit dem Hinweis abweisen, dafür sei bereits der Regelsatz da.
Stand: 30. September 2026. Rechtsgrundlagen und Beträge ergeben sich insbesondere aus § 21 SGB II, § 24 SGB II, § 28 SGB II, § 37 SGB II sowie den Angaben des Bundesarbeitsministeriums zu den Regelbedarfen und zum Schulbedarf 2026.
Beispiel aus der Praxis: Mehr als 300 Euro zusätzlich im MonatEin fiktives Beispiel: Julia lebt mit ihrem sechsjährigen Sohn in Hannover, erzieht ihn allein und ist in der 18. Schwangerschaftswoche. Beide beziehen Leistungen vom Jobcenter, und das Warmwasser wird über einen elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt, ohne dass diese Kosten anderweitig übernommen werden.
Für einen vollen Anspruchsmonat ergeben sich 202,68 Euro für Alleinerziehung, 95,71 Euro für die Schwangerschaft sowie 12,95 Euro und 4,68 Euro für das Warmwasser, zusammen also 316,02 Euro zusätzlich. Eine notwendige Baby-Erstausstattung kann Julia außerdem gesondert beantragen; sie ist mit diesen monatlichen Zuschlägen nicht bezahlt.
Häufige Fragen zu zusätzlichen Leistungen vom Jobcenter Hat jeder Leistungsberechtigte Anspruch auf alle zehn Zuschüsse?Nein, jede Leistung hat eigene Voraussetzungen. Wer sie erfüllt, kann den jeweiligen Anspruch geltend machen; ein pauschales Zusatzpaket für alle gibt es nicht.
Muss ich die zusätzlichen Leistungen zurückzahlen?Rechtmäßig gewährte Zuschüsse müssen grundsätzlich nicht wie ein Darlehen zurückgezahlt werden. Rückforderungen können dennoch entstehen, etwa wenn eine Bewilligung wegen falscher Angaben aufgehoben wird.
Kann ich mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig erhalten?Ja, beispielsweise können Schwangerschaftsmehrbedarf, Alleinerziehendenmehrbedarf und Warmwassermehrbedarf zusammentreffen. Die Summe der Mehrbedarfe für Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung und kostenaufwendige Ernährung ist allerdings auf die Höhe des persönlichen Regelbedarfs begrenzt; der Warmwassermehrbedarf fällt nicht unter diese Begrenzung.
Brauche ich für jeden Zuschuss einen Extra-Antrag?Nein, laufende Mehrbedarfe sind grundsätzlich vom Antrag auf Lebensunterhalt umfasst, müssen dem Jobcenter aber durch die entsprechenden Angaben und Nachweise bekannt werden. Erstausstattungen und Lernförderung sind gesondert zu beantragen.
Bekomme ich eine Erstausstattung auch ohne laufende Jobcenter-Zahlungen?Das ist möglich, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und den anerkannten Bedarf nicht selbst decken können. Bei dieser Prüfung darf das Jobcenter auch Einkommen berücksichtigen, das voraussichtlich in bis zu sechs Monaten nach dem Entscheidungsmonat erzielt wird.
Was kann ich tun, wenn das Jobcenter die Leistung ablehnt?Verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid und legen Sie bei einer fehlerhaften Ablehnung fristgerecht Widerspruch ein. Benennen Sie den konkreten Bedarf und legen Sie Nachweise vor, die den Anspruch oder eine zu niedrige Bewilligung belegen.
Der Beitrag Grundsicherung: 10 Zuschüsse, die das Jobcenter zusätzlich zahlen muss erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Greetings to the Polyus Forum of Young Scientists
Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers and guests of the Russian Forum of Young Scientists ‘Polyus,’ which is taking place in Arkhangelsk.
Die besten 10 Jahre in der Rente – mit 75 ist dann Schluss
Endlich Zeit für die lange Reise, für Wanderungen oder für die Enkel: Viele Menschen verbinden mit dem Rentenbeginn Wünsche, die während des Arbeitslebens warten mussten. Doch ausgerechnet dann fällt es manchen schwer, ihr Erspartes auch auszugeben.
Die Sorge, im hohen Alter ohne Geld dazustehen, ist verständlich. Wer deshalb jeden Wunsch auf später verschiebt, riskiert allerdings, dass das Geld noch da ist, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt.
Eine gute Ruhestandsplanung muss deshalb zwei Fragen beantworten: Wie bleibt das Leben dauerhaft bezahlbar, und welche Wünsche sollten nicht weitere zehn Jahre warten? Eine pauschale Aufforderung, das Vermögen möglichst schnell aufzubrauchen, wäre jedoch genauso falsch wie ein Sparplan ohne Platz für Lebensfreude.
Die ersten zehn Rentenjahre sind eine Chance, aber keine GarantieFür körperlich anspruchsvolle Vorhaben kann ein früher Zeitpunkt sinnvoll sein: Eine mehrwöchige Rundreise oder eine Bergwanderung lässt sich nicht beliebig aufschieben. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Mensch genau zehn gute Rentenjahre vor sich hat.
Manche gehen bereits mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen in den Ruhestand, andere sind mit über 80 Jahren noch ausgesprochen aktiv.
Auch ein Leben mit Krankheit oder Behinderung kann erfüllend sein und Geld für Reisen, Hilfsmittel oder Unterstützung erfordern.
Warum die Rechnung mit genau neun Jahren zu kurz greiftEurostat weist für Deutschland im Datenjahr 2023 bei 65-jährigen Männern 8,4 weitere gesunde Lebensjahre aus, bei Frauen 9,0 Jahre. Diese Werte beziehen sich auf statistisch erwartete Jahre ohne entsprechende Einschränkungen.
Wer länger lebt als der Durchschnitt, braucht weiterhin eine bezahlbare Wohnung, Lebensmittel und möglicherweise zusätzliche Hilfe. Ein finanzieller Plan muss auch dann noch funktionieren.
100.000 Euro Erspartes: Derselbe Betrag, sehr unterschiedliche MöglichkeitenWie stark der Entnahmezeitraum das verfügbare Geld verändert, zeigt eine einfache Rechnung mit 100.000 Euro Vermögen. Zinsen, Anlageverluste, Steuern, Gebühren und Inflation bleiben zunächst unberücksichtigt, damit der Unterschied sichtbar wird.
Aufteilung des Vermögens Monatliche Entnahme in den ersten neun Jahren Entnahmen nach neun Jahren insgesamt Verbleibendes Vermögen nach neun Jahren 100.000 Euro gleichmäßig über 18 Jahre 462,96 Euro 50.000 Euro 50.000 Euro 100.000 Euro vollständig über neun Jahre 925,93 Euro 100.000 Euro 0 Euro 60.000 Euro über neun Jahre, 40.000 Euro Reserve 555,56 Euro 60.000 Euro 40.000 EuroDie Beträge sind gerundet; gerechnet wird mit gleichmäßigen Entnahmen ohne Erträge oder Kosten. Die Reserve in der dritten Variante wird während der ersten neun Jahre nicht angetastet.
Die zweite Variante verdoppelt das zusätzliche Monatsbudget, schafft aber keinen zusätzlichen Wohlstand. Sie zieht lediglich den gesamten Vermögensverbrauch vor und lässt anschließend keine Rücklage mehr übrig.
Auch die dritte Variante sollte ehrlich beschrieben werden: Gegenüber der gleichmäßigen Verteilung über 18 Jahre stehen zunächst rund 93 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Das kann einen spürbaren Unterschied machen, ist aber kein finanzielles Wunder.
Die Ausgabenstatistik beweist keinen festen Absturz nach dem RentenbeginnEine häufig zitierte Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft wurde 2021 veröffentlicht und verwendet Haushaltsdaten aus dem Jahr 2019.
Für Haushalte mit einer Haupteinkommensperson zwischen 65 und 79 Jahren nennt die Untersuchung Konsumausgaben von rund 2.400 Euro monatlich. Für Freizeit, Unterhaltung, Kultur sowie Gaststätten und Beherbergung waren es in dieser Altersgruppe rund 400 Euro, bei über 80-Jährigen rund 350 Euro.
Weniger Reisen bedeuten nicht automatisch weniger GeldbedarfIm späteren Ruhestand können Ausgaben für Urlaubsreisen oder das Auto sinken. Gleichzeitig können Unterstützung im Haushalt, Fahrdienste oder ein barrierearmer Umbau zusätzliche Kosten verursachen.
Besonders teuer kann eine notwendige Pflege werden, weil die Pflegeversicherung nicht sämtliche Kosten übernimmt. Welche Möglichkeiten bei einer Finanzierungslücke bestehen, erläutert der Beitrag Pflegeheim-Eigenanteil: Was tun, wenn die Rente nicht mehr reicht?
Eine Rücklage ist deshalb nicht einfach Geld, das später nutzlos auf dem Konto liegt. Sie kann darüber entscheiden, welche Unterstützung man sich leisten kann und wie viel Selbstständigkeit erhalten bleibt.
Erst die laufenden Kosten sichern, dann das Wunschbudget festlegenBevor Vermögen für zusätzliche Wünsche verplant wird, müssen die regelmäßig verfügbaren Einnahmen den notwendigen Ausgaben gegenübergestellt werden. Dabei zählen auch unregelmäßige Belastungen wie Reparaturen oder jährliche Versicherungsbeiträge, die auf den Monat umgerechnet werden sollten.
Deckt die Rente diese Ausgaben bereits nicht, dient ein Teil des Ersparten der laufenden Existenzsicherung. Dieses Geld steht nicht zugleich vollständig als Reisebudget zur Verfügung.
Entscheidend ist außerdem, ob eine genannte Rente ein Bruttobetrag oder tatsächlich verfügbares Einkommen ist. Der Beitrag 1.800 Euro Rente brutto: Was nach Steuern und Krankenkasse übrig bleibt erklärt diesen Unterschied anhand einer Beispielrechnung.
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil grundsätzlich 84 Prozent. Das ist kein Steuersatz von 84 Prozent; ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
Zwei Geldtöpfe helfen nur, wenn auch die Zeit dazwischen finanziert istEine Aufteilung in ein Budget für frühere Wünsche und eine Reserve für spätere Bedürfnisse kann Orientierung geben. Die passende Verteilung ergibt sich jedoch aus den eigenen Ausgaben und Verpflichtungen, nicht aus einer allgemein gültigen Quote von 60 zu 40.
Im Beispiel wären die 60.000 Euro bei einem Start mit 65 Jahren ungefähr zum 74. Geburtstag verbraucht. Soll die Reserve erst ab 80 genutzt werden, müssen sechs Jahre ohne diese zusätzlichen Entnahmen überbrückt werden.
Das funktioniert nur, wenn die übrigen Einnahmen in dieser Zeit ausreichen oder weiteres Geld vorgesehen ist. Ebenso muss die Reserve früher verfügbar sein, wenn schon mit 72 eine größere Reparatur oder Unterstützung notwendig wird.
Inflation ist ein Planungsproblem, kein Freibrief zum AusgebenEine über Jahre unveränderte Auszahlung verliert bei steigenden Preisen an Kaufkraft. Bei einer nur beispielhaft angenommenen Inflation von zwei Prozent jährlich hätten 500 Euro in 18 Jahren eine Kaufkraft von ungefähr 350 heutigen Euro.
Deshalb darf ein Plan mit festen Eurobeträgen nicht so dargestellt werden, als bliebe der Lebensstandard automatisch gleich. Ausgaben, mögliche Erträge und Veränderungen der Renteneinnahmen müssen regelmäßig neu betrachtet werden.
Wer Vermögen am Kapitalmarkt anlegt, muss zusätzlich Wertschwankungen berücksichtigen. Hohe Entnahmen nach Kursverlusten können die spätere finanzielle Bewegungsfreiheit deutlich verringern.
Die Ersparnisse dürfen auch dem eigenen Leben dienenWer jahrzehntelang Geld zurückgelegt hat, muss sich einen bezahlbaren Wunsch im Ruhestand nicht als Verschwendung vorwerfen. Problematisch wird Sparsamkeit dann, wenn sie ohne konkrete Rechnung jede Ausgabe verhindert.
Genauso wenig sollte die Angst vor einer späteren Erkrankung zu hektischem Konsum führen. Sinnvoll ist ein überprüfbares Budget, das heutige Wünsche ermöglicht und künftige Verpflichtungen mitdenkt.
Für Menschen mit einer kleinen Rente und kaum Rücklagen bleibt diese Debatte allerdings häufig theoretisch. Wo schon Lebensmittel und Miete das Einkommen aufbrauchen, fehlt nicht der Mut zum Geldausgeben, sondern der finanzielle Spielraum.
Quellen: Destatis: Eurostat-Gesundheitsdaten für Deutschland, Datenjahr 2023; Eurostat: Definition gesunder Lebensjahre; Institut der deutschen Wirtschaft: Konsumpotenziale nach Altersgruppen, 2021, Datenbasis 2019; Deutsche Rentenversicherung: Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026; Verbraucherzentrale: Vermögensplanung im Rentenalter.
Der Beitrag Die besten 10 Jahre in der Rente – mit 75 ist dann Schluss erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Die Gretchenfrage der Opposition: Sag, wie hältst du es mit Israel?
Der Wahlerfolg der Linkspartei in Berlin und seine Begleiterscheinungen haben zumindest für kurze Zeit den Schleier von einem Tabuthema gerissen und zu der bitteren Erkenntnis geführt, dass im Deutschland des Jahres 2026 ein erhebliches Maß an antisemitischen Einstellungen existiert. Es ist etwa in weiten Teilen der Hauptstadt Berlin nur noch unter Lebensgefahr möglich, sich mit […]
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Meeting with Governors-Elect
Beugehaft für Unbeugsame
Mehr Abfindung, aber weniger Geld: Die teure Falle beim vorzeitigen Ausscheiden
40.000 Euro Abfindung (oder auch etwas weniger) wirken wie eine Menge Geld. Doch Steuern, ausbleibendes Arbeitslosengeld, eigene Krankenkassenbeiträge und Beratungskosten können davon einen erheblichen Teil aufzehren.
Besonders teuer wird es, wenn Sie für die Zahlung auf Gehalt verzichten, das Ihnen während der Kündigungsfrist noch zugestanden hätte.
Entscheidend ist nicht allein die vereinbarte Bruttosumme. Prüfen Sie vor Ihrer Unterschrift, wie viel Geld nach Steuern und Kosten bleibt, welche Ansprüche Sie aufgeben und wie lange Sie davon leben müssen.
Nicht jeder Abzug lässt sich vermeiden. Viele Nachteile lassen sich aber durch einen sorgfältig gestalteten Vertrag begrenzen.
Eine echte Abfindung ist kein nachgezahlter LohnEine echte Abfindung entschädigt Sie für den Verlust des Arbeitsplatzes und künftiger Verdienstmöglichkeiten. Sie zählt grundsätzlich nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.
Auf diese Entschädigung fallen deshalb keine gewöhnlichen Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Besonderheiten gelten bei der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber unter der Überschrift „Abfindung“ noch offene Gehälter, Überstunden oder andere bereits entstandene Vergütungsansprüche auszahlt. Solche Ansprüche verlieren ihren beitragspflichtigen Charakter nicht durch eine andere Bezeichnung.
Der Beitrag zur Abgrenzung zwischen Abfindung und Arbeitslohn erläutert diese Falle.
Lassen Sie im Vertrag daher getrennt ausweisen, welche Summe den Arbeitsplatzverlust ausgleicht und welche Beträge der Arbeitgeber ohnehin schuldet. Eine pauschale Erledigungsklausel kann sonst dazu führen, dass Sie auf offene Ansprüche verzichten.
Steuern: Die Bruttosumme gehört Ihnen nicht vollständigEine gewöhnliche Abfindung für den Arbeitsplatzverlust ist einkommensteuerpflichtig. Sie erhöht das Einkommen im Jahr der Auszahlung und kann dadurch die Steuerbelastung deutlich steigern. Ein pauschaler Abzug von 30 oder 40 Prozent lässt sich jedoch nicht seriös für jeden Fall ansetzen.
Entscheidend sind unter anderem Ihre übrigen Einkünfte, die Höhe der Abfindung und Ihre persönlichen steuerlichen Verhältnisse.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Belastung abmildern, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird die zusätzliche Steuer auf ein Fünftel der begünstigten Einkünfte berechnet und anschließend verfünffacht.
Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber diese Tarifermäßigung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie wirkt gegebenenfalls erst bei der Einkommensteuerveranlagung. Planen Sie deshalb nicht mit einer möglichen Steuererstattung, bevor diese feststeht und ausgezahlt wurde.
Dieser Fehler bei der Bewertung einer Abfindung kann Ihre Überbrückungsreserve erheblich verkleinern.
Auszahlung im Januar: Vorteil prüfen statt blind verschiebenEine Auszahlung im Folgejahr kann steuerlich günstiger sein, wenn Sie dann weniger andere steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Das funktioniert aber nicht automatisch. Beginnen Sie früh einen gut bezahlten neuen Job, kann der erhoffte Vorteil schrumpfen oder entfallen.
Auch Arbeitslosengeld ist relevant: Es ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber gegebenenfalls den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte.
Lassen Sie deshalb zwei vollständige Jahresberechnungen vergleichen. Vereinbaren Sie einen späteren Auszahlungstermin rechtzeitig und verbindlich mit dem Arbeitgeber.
Berücksichtigen Sie außerdem, dass eine spätere Zahlung Ihre Liquidität belastet und Sie länger das Ausfallrisiko des Arbeitgebers tragen.
Eine Aufteilung auf mehrere Kalenderjahre kann wiederum die Voraussetzungen der Fünftelregelung gefährden. Welche Überlegungen für eine Abfindungsauszahlung noch 2026 oder erst 2027 sprechen, hängt deshalb vom gesamten Zahlungsplan ab.
Krankenversicherung: Freiwillig versichert heißt nicht automatisch beitragspflichtige AbfindungBei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ausscheiden kann die Abfindung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung relevant werden. Eine einmalige echte Abfindung bleibt bei eingehaltenem ordentlichem Kündigungstermin grundsätzlich beitragsfrei.
Bei vorzeitigem Ausscheiden kann dagegen ein Arbeitsentgeltanteil berücksichtigt werden. Monatliche Abfindungszahlungen unterliegen eigenen Regeln. Lassen Sie anhand des Vertragsentwurfs klären, welcher Betrag für welchen Zeitraum angesetzt würde und welcher Versicherungsschutz danach besteht.
Bei privat Versicherten erhöht die Abfindung als solche nicht die Prämie; nach dem Beschäftigungsende kann jedoch der Arbeitgeberzuschuss wegfallen. Solche Folgekosten gehören in die Rechnung über den tatsächlichen Wert einer Abfindung.
Arbeitslosengeld: Sperrzeit und Ruhenszeit getrennt prüfenEin Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen, wenn Sie ohne wichtigen Grund an der Beendigung Ihrer Beschäftigung mitwirken und dadurch arbeitslos werden. Bei einer Arbeitsaufgabe beträgt sie grundsätzlich zwölf Wochen; gesetzliche Verkürzungen sind möglich. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.
Zusätzlich verkürzt sich die Anspruchsdauer. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt die Minderung mindestens ein Viertel der maßgeblichen Anspruchsdauer. Bei ursprünglich zwölf Monaten Anspruch können damit drei Monate verloren gehen.
Die fehlende Auszahlung während der Sperrzeit und die Anspruchsminderung dürfen Sie in Ihrer Verlustrechnung allerdings nicht einfach als zwei voneinander unabhängige Geldverluste addieren.
Die Folgen der zwölfwöchigen Sperrzeit reichen dennoch deutlich über einen bloß verschobenen Zahlungstermin hinaus.
Ein wichtiger Grund kann eine Sperrzeit verhindern, etwa bei einer konkret drohenden Arbeitgeberkündigung unter den maßgeblichen Voraussetzungen.
Davon zu unterscheiden ist das Ruhen nach § 158 SGB III: Endet das Arbeitsverhältnis gegen eine Entlassungsentschädigung vor Ablauf der maßgeblichen Arbeitgeberkündigungsfrist, kann sich der Beginn der ALG-I-Zahlung verschieben.
Die Berechnung berücksichtigt unter anderem Kündigungsfrist, Abfindung, Alter und Betriebszugehörigkeit. Das Ruhen dauert nicht in jedem Fall bis zum regulären Kündigungstermin und ist gesetzlich begrenzt.
Das Ruhen nach § 158 verkürzt die Anspruchsdauer grundsätzlich nicht. Eine zusätzliche Sperrzeit kann dies aber tun. Genau deshalb müssen Sie Sperrzeit und Ruhenszeit bei einer Abfindung getrennt prüfen lassen.
Während einer Ruhenszeit kann die eigene Krankenversicherung teuer werdenBei einer reinen Sperrzeit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Krankenversicherungspflicht über die Arbeitsagentur auch ohne ALG-I-Auszahlung. Ruht der Anspruch dagegen wegen einer Entlassungsentschädigung nach § 158 SGB III, entsteht daraus grundsätzlich kein solcher Versicherungsschutz.
Sie müssen dann prüfen lassen, ob Familienversicherung, ein nachgehender Leistungsanspruch oder eine freiwillige Versicherung greift. Auch eine Abfindung kann den Zugang zur Familienversicherung beeinflussen.
Kalkulieren Sie daher nicht ungeprüft mit einer kostenlosen Absicherung über den Ehepartner.
Fiktives Beispiel: Saskia aus Trier entdeckt den teuren UnterschiedSaskia ist 38 Jahre alt und lebt in Trier. Sie verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Ihr Arbeitgeber bietet ihr in diesem fiktiven Beispiel 40.000 Euro Abfindung bei einer Beendigung zum 31. Dezember 2026 an. Alternativ stellt er 46.000 Euro in Aussicht, wenn sie schon zum 30. September ausscheidet.
Für das Beispiel wird angenommen, dass die ordentliche Kündigungsfrist erst zum 31. Dezember endet.
Die zweite Variante erscheint zunächst um 6.000 Euro besser. Saskia würde dafür jedoch drei Monatsgehälter von zusammen 12.000 Euro brutto aufgeben. Bei einer Weiterbeschäftigung bis Jahresende erhielte sie 40.000 Euro Abfindung plus 12.000 Euro Gehalt.
Beim frühen Ausscheiden wären es lediglich 46.000 Euro. Schon vor Steuern liegt die vermeintlich bessere Variante damit um 6.000 Euro niedriger.
Hinzu kommen mögliche Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld und eigene Krankenversicherungsbeiträge. Eine Sperrzeit muss Saskia unabhängig davon prüfen lassen. Die Beträge lassen sich nicht pauschal zusammenrechnen, weil Gehalt und Abfindung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden.
Saskia lässt deshalb den Kündigungstermin beibehalten und prüft eine bezahlte Freistellung bis Jahresende. Zusätzlich lässt sie berechnen, ob eine verbindlich vereinbarte Abfindungszahlung im Januar 2027 günstiger wäre.
Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, bleibt Verhandlungssache.
Anwalts- und Gerichtskosten vorab klärenVor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn sie gewinnt. § 12a ArbGG schließt den gewöhnlichen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite aus. Lassen Sie sich deshalb vor der Beauftragung erklären, welche Gebühren bei Beratung, Klage und Vergleich voraussichtlich entstehen.
Eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder gewerkschaftlicher Rechtsschutz kann helfen. Prüfen Sie Deckung, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang. Bei geringen finanziellen Mitteln kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.
Gerichtskosten können bei einem vollständigen gerichtlichen Vergleich entfallen; eigene Anwaltsgebühren bleiben grundsätzlich bestehen.
Beruflich veranlasste Rechtsberatungskosten können steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Finanzamt erstattet aber nicht die gesamte Rechnung, sondern berücksichtigt den zulässigen Abzug bei der Steuerberechnung.
Prüfen Sie außerdem, ob neben der Abfindung noch weitere Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen.
Rente und Altersvorsorge: Steuerersparnis hat ihren PreisAus einer echten, nicht rentenversicherungspflichtigen Abfindung entstehen keine zusätzlichen Rentenpunkte. Wer nach dem Ausscheiden längere Zeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder beitragspflichtigen Leistungsbezug bleibt, sollte mögliche Lücken prüfen.
Die Abfindung muss dann gegebenenfalls auch diese Zeit finanziell überbrücken.
Eine Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich begünstigt sein. Das Geld steht anschließend aber nicht mehr frei zur Verfügung. Spätere Leistungen können Steuern und je nach Versicherungsstatus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auslösen.
Vergleichen Sie deshalb auch Vertragskosten und spätere Belastungen.
Beteiligt sich ein Arbeitgeber an einer begünstigten Ausgleichszahlung, sind nach den gesetzlichen Regeln 50 Prozent seiner Beteiligung steuerfrei – nicht automatisch die gesamte Zahlung. Eigene Beiträge können innerhalb der geltenden Grenzen als Sonderausgaben wirken.
Diese Punkte sollten vor der Unterschrift feststehen Möglicher Kostenblock So begrenzen Sie den Nachteil Einkommensteuer und verzögerte Erstattung Jahresvergleich berechnen lassen, Fünftelregelung prüfen und zunächst mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag planen. Verlust noch zustehender Gehälter Abfindung und Gehalt bis zum regulären Kündigungstermin gemeinsam vergleichen. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Beendigungsgrund und wichtigen Grund vor Unterzeichnung prüfen und belegen. Ruhenszeit und eigene Krankenversicherung Arbeitgeberkündigungsfrist einhalten und Versicherungsschutz schriftlich klären. Anwalts- und Verfahrenskosten Kostenschätzung, Rechtsschutz und mögliche Unterstützung frühzeitig prüfen. Gebundenes Geld in Vorsorgeverträgen Steuervorteil, spätere Abgaben, Vertragskosten und benötigte Liquidität zusammen bewerten.Zusätzliche steuerlich abziehbare Ausgaben können die Belastung senken, wenn sie tatsächlich anfallen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine sinnvolle berufliche Weiterbildung kann dazugehören.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten, erläutert der Ratgeber zu Abfindung und Arbeitslosengeld I.
FAQ: Versteckte Kosten einer Abfindung Wie viel bleibt von meiner Abfindung netto übrig?Das hängt von Ihrer gesamten steuerlichen Situation und möglichen Folgekosten ab. Eine feste Nettoquote wäre irreführend. Lassen Sie neben der Steuer auch verlorenes Gehalt, Versicherungsbeiträge und mögliche ALG-I-Ausfälle berechnen.
Verhindert die eingehaltene Kündigungsfrist jede ALG-I-Sperrzeit?Nein. Sie ist für das Ruhen wegen einer Entlassungsentschädigung wichtig. Ob zusätzlich eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe eintritt, hängt unter anderem davon ab, ob für Ihre Mitwirkung ein wichtiger Grund vorlag.
Ist die Auszahlung im Januar immer günstiger?Nein. Sie kann helfen, wenn das übrige Einkommen im Folgejahr niedriger ist. Neuer Arbeitslohn, andere Einkünfte, Progressionsvorbehalt und die Voraussetzungen der Fünftelregelung können das Ergebnis verändern.
QuellenAOK: Versicherungsschutz bei Abfindung
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 12a ArbGG – Kostentragungspflicht
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen, insbesondere Nummern 28 und 63
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 158 SGB III – Ruhen bei Entlassungsentschädigung
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 159 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit
Deutsche Rentenversicherung: Arbeitgeberfinanzierte Ausgleichszahlungen
Finanztip: Abfindung versteuern – Wie Sie die Fünftelregelung nutzen
Der Beitrag Mehr Abfindung, aber weniger Geld: Die teure Falle beim vorzeitigen Ausscheiden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Why did Putin wait 4.5 years to do what is necessary?
PCR and Nima Continue their discussion of the failure of leaders to confront real issues
The Demise of the American Nation.
Es ist eine Syndemie! (*Wortschöpfung, s.u.) Der Klimawandel veranlasst Kinder dazu, ungesundes Essen zu essen.
Von Jo Nova
„Heul, heul … Du widerlicher Kerl. Weil du einen Benziner fährst, gibt es irgendwo Kinder, die sich von Instantnudeln ernähren. Hättest du dir nur ein Elektroauto gekauft, könnten die Kinder vielleicht wieder Salat essen.“
Zumindest soll man das denken. Die Beweiskette ist so verwickelt, dass vier Experten nötig waren, um dies zu verfassen:
Die Klimakrise beeinträchtigt die Ernährung von Kindern.
Waldbrände, Überschwemmungen und andere extreme Wetterereignisse sind nicht mehr die einzigen Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben von Kindern weltweit. Zunehmend wirkt er sich auch auf ihre Ernährung aus. Dürren verringern die landwirtschaftliche Produktion, Überschwemmungen unterbrechen Straßen und Lieferketten, und steigende Preise schränken den Zugang von Familien zu Obst, Gemüse und anderen frischen Lebensmitteln ein.
In diesem Szenario gewinnen billigere, länger haltbare Produkte mit niedrigem Nährwert an Bedeutung, wodurch das Risiko zweier Zustände steigt, die auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen mögen: Fettleibigkeit und Unterernährung im Kindesalter.
Tatsächlich trägt der Klimawandel (wer sonst?) zu Unterernährung bei Kindern bei. Länder, die weniger fossile Brennstoffe verbrauchen, sind in der Regel ärmer, und arme Menschen können sich keinen Rotlachs aus Alaska leisten.
Selbst in wohlhabenden Ländern wie Australien verschärft sich die Krise der Lebenshaltungskosten, je mehr wir versuchen, mit Windkraft die Jetstreams zu beeinflussen. Eltern haben nicht das nötige Kleingeld, um globale Stürme aufzuhalten und ihren Kindern Brokkoli zu geben.
Pro-Kopf- Verbrauch fossiler Energieträger im Vergleich zum BIP pro Kopf 2025. OWID
Im Original zu finden: Deutschland ist der Punkt links neben Austria
PS: Was diese Grafik aussagen soll, ist mit schleierhaft. Kuwait, Oman an der Spitze?! – der Übersetzer
Wenn diese Forschung etwas beweist, dann die Macht staatlich finanzierter Wissenschaft, das Offensichtliche zu übersehen:
Genau diese Zusammenhänge möchte das interaktive Panel zur globalen Syndemie bei Kindern unter fünf Jahren verdeutlichen. Das Dashboard ist Teil des Projekts „ Globale Syndemie: Die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels auf die Gesundheit und Ernährung von Kindern unter fünf Jahren, die vom brasilianischen Gesundheitssystem (SUS) versorgt werden“ . Es präsentiert Daten auf brasilianischer Gemeindeebene zu Ernährungsfragen und Treibhausgasemissionen.
Bemerkenswerterweise bemühen sie sich tatsächlich, Ernährungsfragen und Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene zu erfassen.
Auch staatlich finanzierte „Wissenschaftler“ können so absurde Wörter wie „Syndemie“ erfinden:
*) Der Begriff „Syndemie“ beschreibt das gleichzeitige Auftreten von zwei oder mehr Epidemien, die sich gegenseitig beeinflussen, ihre Auswirkungen verstärken und gemeinsame soziale Ursachen haben. Im Falle der globalen Syndemie treten Adipositas, Mangelernährung und Klimawandel gemeinsam auf und werden durch ähnliche strukturelle Faktoren bedingt. Dazu gehören soziale Ungleichheit, eingeschränkter Zugang zu gesunden Lebensmitteln und ineffiziente Lebensmittelproduktionssysteme.
Wenn der Klimawandel mittlerweile eine „Epidemie“ darstellt und durch „ähnliche strukturelle Faktoren“ wie Fettleibigkeit verursacht wird, dann stehen wir wirklich vor großen Problemen. Tragen Cheeseburger zu einem Anstieg des globalen CO₂-Gehalts bei?
Mitten im Text verstecken sie stillschweigend ihren Ausweg: „Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Emissionen einer Gemeinde die direkte Ursache der beobachteten Ernährungsprobleme sind.“ Obwohl sie die beiden Aspekte in der Überschrift miteinander verknüpfen, meinen sie es also nicht wirklich ernst.
Dieser Artikel in The Conversion* ist nichts weiter als „Wissenschaft als PR-Aktion“. Der Blob bekommt, was er bezahlt.
Vielleicht hofften sie, dass alle nur die Überschrift lesen würden.
Die Gruppe „The Conversion“ hat Skeptiker vor einigen Jahren ausgeschlossen. Ich werde sie wieder „The Conversation“ nennen, wenn sie Skeptikern wieder das Wort erteilen.
Der Beitrag Es ist eine Syndemie! (*Wortschöpfung, s.u.) Der Klimawandel veranlasst Kinder dazu, ungesundes Essen zu essen. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Semir Aslanyürek: Kino und Kunst müssen auf der Seite des Friedens stehen
Mit dem Aufruf des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 begann in der Türkei ein neuer politischer Prozess. Während die Debatte inzwischen ihr zweites Jahr erreicht hat, wird auch die Rolle von Kunst und Kultur neu diskutiert. Der Regisseur Semir Aslanyürek sprach mit ANF über die Verantwortung des Kinos, den Einfluss staatlicher Politik auf Filmschaffende und darüber, warum Kunst immer auf der Seite des Friedens stehen müsse.
Aslanyürek, der an der Staatlichen Filmhochschule WGIK in Moskau studierte, beschreibt seine Ausbildung nicht als ideologische Prägung, sondern als Schule der künstlerischen Disziplin und der Suche nach Wahrheit. „Die Filmhochschule in Moskau hat mir keine Ideologie vermittelt. Sie hat mir Methodik, Disziplin, philosophische Tiefe, Liebe zum Menschen und zur Natur sowie das Bewusstsein gegeben, mein Leben lang nach Wahrheit zu suchen.“
Kunst und Politik stehen einander entgegen
Den häufig verwendeten Begriff des „politischen Kinos“ betrachtet Aslanyürek kritisch. Kunst und Politik folgten grundsätzlich unterschiedlichen Prinzipien. Politik trenne Menschen nach Religion, Sprache, Herkunft oder Ideologie und schüre Konflikte. Kunst dagegen verbinde Menschen und stelle die Wirklichkeit unverstellt dar. Deshalb könne Kunst weder Krieg noch Gewalt legitimieren. „Kunst legt die nackte Wahrheit offen und weist Krieg und Massaker entschieden zurück.“
Auch Filme, die politische Themen behandelten, seien deshalb nicht automatisch „politisches Kino“. Seine eigenen Filme Şellale und Eve Giden Yol verstehe er nicht als politische Werke, sondern als Kritik an einer Politik, die Menschen gegeneinander aufbringe und selbst Familien entzwei reiße.
Kritik an Film- und Fernsehproduktionen
In der türkischen Film- und Fernsehbranche würden dagegen bis heute zahlreiche Produktionen entstehen, die Gewalt verherrlichten und gesellschaftliche Spaltungen vertieften, sagt Aslanyürek. Produktionen, die staatliche Narrative stützten oder Gewalt heroisierten, erhielten breite Aufmerksamkeit, während Filme, die sich gegen Krieg, Unterdrückung oder autoritäre Politik stellten, häufig zensiert oder von der Öffentlichkeit ferngehalten würden. Dadurch sei das Kino vielerorts weniger zu einem Ort der Kunst als zu einem Instrument politischer Propaganda geworden. Zwar gebe es unabhängige Filmschaffende, diese blieben jedoch Ausnahmen.
Die Darstellung der Kurdistanfrage im Kino
Mit Blick auf den jahrzehntelangen Krieg erklärt Aslanyürek: „Das türkische Mainstream-Kino hat diese fünfzigjährige Tragödie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – lange Zeit lediglich als Propagandamaterial der herrschenden Politik behandelt. Produktionen, die den Konflikt und den Menschen in oberflächliche Schablonen zwängten, Gewalt legitimierten und den ,Anderen‘ karikierten, dienten nicht der Kunst, sondern einer Politik der gesellschaftlichen Spaltung.“ Daneben habe es jedoch unabhängige Regisseur:innen gegeben, die den Krieg nicht verherrlichten, sondern dessen menschliche Folgen in den Mittelpunkt stellten. Insgesamt habe das Kino die gesellschaftliche Aufarbeitung dieses Konflikts jedoch nur zögerlich geleistet, weil das Überschreiten der Grenzen des offiziellen Narrativs lange Zeit Mut verlangt habe.
Kunst muss Menschenwürde und Frieden verteidigen
Für Aslanyürek besteht die Aufgabe von Kunst darin, kompromisslos auf der Seite von Menschenrechten, Gleichheit, Freiheit und Frieden zu stehen. „Die einzige Haltung der Kunst besteht darin, das Recht des Menschen auf Leben und seine Würde zu verteidigen.“ Gleichzeitig warnt er davor, die Möglichkeiten des Kinos zu überschätzen. Kunst könne Kriege nicht allein beenden. Sie könne jedoch eine Sprache des Friedens schaffen und den Menschen einen Spiegel vorhalten. Ob sie bereit seien, hineinzusehen, bleibe ihre eigene Entscheidung.
Warnung vor Gegnern des Friedensprozesses
Auch zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft äußert sich Aslanyürek. Er sieht darin eine historische Chance, warnt jedoch vor Kräften, die den Prozess bewusst scheitern lassen wollten. Nach seiner Auffassung gebe es weit über die innenpolitischen Konflikte hinaus internationale Machtinteressen, denen ein dauerhafter Frieden in der Türkei nicht nütze. Deshalb könne bereits ein kleiner Funke ausreichen, um neue Spannungen zu entfachen. Als Voraussetzung für einen nachhaltigen Frieden nennt er auch größere Freiräume für Kunst und Kultur. „Wenn kulturelle Ausdrucksformen nicht länger behindert werden, können Menschen einander nicht mehr als Feinde, sondern als Teil einer gemeinsamen Geschichte und eines gemeinsamen Leids begegnen.“
Der Frieden gehört den Lehmhäusern
Zum Abschluss beschreibt Aslanyürek Frieden als soziale Frage. Nicht die politischen Entscheidungsträger zahlten den Preis von Kriegen, sondern die Kinder armer Familien, Mütter und Hinterbliebene. Deshalb hätten gerade jene Menschen, die in einfachen Lehm- und unverputzten Häusern lebten, den größten Anspruch auf Frieden. „Der Schmerz kennt keine Sprache und keine Grenzen. Die Aufgabe der Kunst besteht darin, die politischen Parolen von diesen Häusern zu entfernen und die menschliche Tragödie sichtbar zu machen.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52484 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/fragt-die-kurd-innen-52808 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/derya-aydin-trotz-all-dieser-verluste-halten-die-menschen-am-frieden-fest-52696 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/Sebnem-korur-fincanci-der-verlauf-des-prozesses-hangt-von-den-bedingungen-auf-imrali-ab-52782
Al-Sadr erklärt Auflösung seiner bewaffneten Formationen
Der schiitische Geistliche Moktada al-Sadr hat die Auflösung mehrerer ihm nahestehender bewaffneter Formationen bekannt gegeben. Nach seinen Angaben wird die Friedensbrigaden (Saraya al-Salam) aufgelöst, während die frühere Mahdi-Armee künftig als zivile Organisation unter dem Namen „Ansar al-Imam al-Mahdi-Stiftung“ weitergeführt werden soll. Auch die Brigade des „Verheißenen Tages“ (Liwa al-Yaum al-Mawud) werde aufgelöst.
In seiner Erklärung betonte Sadr die Souveränität und Unabhängigkeit Iraks. „Die Waffen müssen sich in den Händen des Staates befinden“, erklärte er und sprach sich für ein staatliches Gewaltmonopol aus. Die Ankündigung erfolgte am Tag des Abschlusses des Abzugs der US-geführten internationalen Koalition aus Irak.
Die Regierung in Bagdad hatte bewaffnete Gruppierungen zuvor aufgefordert, ihre Waffen unter staatliche Kontrolle zu stellen und den 30. September als Beginn dieses Prozesses bezeichnet. Bereits im Mai hatten die Friedensbrigaden angekündigt, ihre bewaffneten Strukturen aufzulösen und sich staatlicher Kontrolle zu unterstellen. Im Juni wurde in Samarra eine Zeremonie zur Übergabe von Waffen abgehalten.
Nicht alle bewaffneten Gruppierungen in Irak unterstützen diesen Kurs. Organisationen wie Kataib Hisbollah und Harakat al-Nudschaba lehnen eine Entwaffnung bislang ab und bezeichnen ihre Waffen weiterhin als „Waffen des Widerstands“.
Sadr bezeichnete den Abzug der US-Truppen zudem als „Ende der Besatzung“. Zugleich forderte er von den Vereinigten Staaten Entschädigungen für die Folgen ihrer militärischen Interventionen und warnte vor weiterer ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten Iraks.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/us-gefuhrte-koalition-beendet-militarmission-im-irak-52918
Anwält:innen fordern Freilassung und Behandlung von Ahmet Polad
Die Anwält:innen des in der Türkei inhaftierten Journalisten Ahmet Polad haben seine umgehende Freilassung und eine umfassende medizinische Behandlung gefordert. Bei einer Pressekonferenz in der Istanbuler Geschäftsstelle des Menschenrechtsvereins IHD berichteten sie über zahlreiche Verletzungen und gesundheitliche Beschwerden, unter denen Polad nach seiner monatelangen Haft in Syrien weiterhin leidet.
Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, war im Januar gemeinsam mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann während der Berichterstattung in Raqqa verschleppt worden. Michelmann kam im Juni frei und befindet sich wieder in Deutschland. Polad wurde am 9. September nach fast acht Monaten Gefangenschaft an die Türkei überstellt und dort in Untersuchungshaft genommen. Inzwischen befindet er sich im Marmara-Gefängnis bei Istanbul.
An der Pressekonferenz nahmen neben Polads Familie und seinen Anwält:innen Özlem Gümüştaş und Vedat Çağırtekin auch Vertreter:innen von Journalistenorganisationen teil.
Kugel und Schrapnellteile im Körper
Gümüştaş schilderte erhebliche gesundheitliche Folgen der Gefangenschaft. Polad habe eine Schussverletzung an der linken Hüfte, wobei sich die Kugel weiterhin im Körper befinde. Unterhalb des rechten Knies sowie in der rechten Hand und im Arm befänden sich Schrapnellteile. Hinzu kämen starke Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen sowie Beschwerden an Nieren und Darm und Schwierigkeiten beim Atmen. Nach Angaben der Anwältin leidet Polad außerdem weiterhin an einer in syrischer Haft aufgetretenen Krätzeerkrankung. Entzündungen, Hautreizungen und starker Juckreiz erschwerten ihm das Sitzen, Liegen und Schlafen.
Bei seiner Ankunft in der Türkei habe Polad nur noch rund 50 Kilogramm gewogen und angegeben, in syrischer Haft etwa zwölf Kilogramm verloren zu haben. Gümüştaş führte einen Teil der Beschwerden auf die Misshandlungen zurück, von denen Polad aus seiner Gefangenschaft in Syrien berichtet hat. Er sei dort wiederholt gegen den Kopf geschlagen, getreten und zu Boden gedrückt worden. „Unser Mandant, der Journalist Ahmet Polad, muss unverzüglich freigelassen und in einem voll ausgestatteten Krankenhaus behandelt werden“, forderte Gümüştaş. Journalisten-, Rechts- und Menschenrechtsorganisationen rief sie dazu auf, den weiteren Verlauf des Falls zu verfolgen.
Forderung nach Ermittlungen
Rechtsanwalt Vedat Çağırtekin berichtete, Polads Gesundheitszustand habe sich bereits während seiner Überstellung in die Türkei erheblich verschlechtert. In der Nacht zum 10. September sei er während des Gewahrsams bei der Istanbuler Antiterroreinheit in ein Krankenhaus gebracht und dort akut behandelt worden. Eine umfassende Behandlung sei jedoch weiterhin erforderlich. Auch der Kontakt zu Familie und Rechtsbeiständen sei Polad nach seiner Überstellung zunächst für längere Zeit verwehrt worden.
Çağırtekin forderte eine wirksame Untersuchung der Vorgänge. Zeug:innen müssten gehört, Beweise gesichert und die Verantwortlichen für die Misshandlungen ermittelt werden. Gümüştaş kündigte zudem an, Polads Verteidiger:innen in der Türkei und in Deutschland würden wegen der Rechtsverletzungen während seiner Gefangenschaft in Syrien und nach seiner Überstellung weitere rechtliche Schritte einleiten.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-52800 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52698 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52026
Putins Liebeswerben
Einbruchschutz in der Wohnung: Vermieter muss Pflicht einhalten
Ein zusätzliches Schloss, ein Querriegel oder eine Sicherung am Fenster können Mietern gerade in der dunkleren Jahreszeit ein besseres Gefühl geben. Wer dafür Türen, Rahmen oder Mauerwerk verändern muss, ist allerdings auf die Erlaubnis des Vermieters angewiesen.
Diese Zustimmung ist keine reine Gefälligkeit: Mieter können bauliche Verbesserungen zum Einbruchschutz grundsätzlich verlangen. Ein pauschales „An meiner Wohnung wird nichts verändert“ reicht deshalb nicht aus, um einen berechtigten Antrag abzulehnen.
Das Gesetz stärkt Mieter, die ihre Wohnung schützen wollenNach § 554 Absatz 1 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Einbruchschutz erlaubt. Der Anspruch entfällt, wenn ihm die konkrete Veränderung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.
Ein bereits geschehener Einbruch ist dafür keine Voraussetzung. Der Schutz darf vorbeugend verbessert werden, bevor jemand versucht, die Wohnungstür oder ein Fenster aufzubrechen.
Auch der Mietvertrag kann diesen Anspruch nicht wirksam ausschließen. § 554 Absatz 2 BGB erklärt Vereinbarungen für unwirksam, die zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Welche zusätzlichen Sicherungen erfasst sein könnenIn Betracht kommen beispielsweise fest montierte Zusatzschlösser, Querriegel und nachgerüstete Fenstersicherungen. Auch der Austausch einer Tür gegen eine einbruchhemmende Ausführung kann unter die Vorschrift fallen, muss aber wegen des größeren Eingriffs gesondert geprüft werden.
Die Maßnahme muss geeignet sein, einen unbefugten Zutritt zu verhindern oder zu erschweren. Eine beliebige Veränderung lässt sich nicht allein dadurch durchsetzen, dass der Mieter sie als Sicherheitsmaßnahme bezeichnet.
Geplante Maßnahme Worauf Mieter achten sollten Querriegel mit Befestigung an Tür und Rahmen oder Mauerwerk Vorher Erlaubnis einholen und die Befestigung genau beschreiben; der Eingriff kann vom Anspruch nach § 554 BGB erfasst sein. Zusätzliche, verschraubte Fenstersicherungen Bohrungen und Auswirkungen auf die Fensterkonstruktion klären; die konkrete Ausführung muss zumutbar sein. Austausch der Wohnungseingangstür Erlaubnis und gegebenenfalls weitere erforderliche Zustimmungen klären; Brandschutz und Gebäudeeigenschaften beachten. Reparatur eines defekten vorhandenen Schlosses Den Mangel beim Vermieter melden; hier geht es zunächst um die Erhaltung der Wohnung und nicht um eine freiwillige Aufrüstung. Wann der Vermieter widersprechen darfDer Anspruch bedeutet nicht, dass jede gewünschte Sicherung in jeder Ausführung erlaubt werden muss. Bei der Abwägung können etwa erhebliche Schäden an der Bausubstanz, eine Beeinträchtigung anderer Bewohner oder Verstöße gegen Brandschutzvorgaben gegen das Vorhaben sprechen.
Die Prüfung muss sich auf die tatsächlich geplanten Arbeiten beziehen. Dass ein Zusatzschloss Bohrungen erfordert, kann allein kein überzeugender Ablehnungsgrund sein, denn das Gesetz erlaubt ausdrücklich einen Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Besonders sorgfältig müssen Änderungen an gemeinsam genutzten Haustüren geplant werden. Warum Einbruchschutz und sichere Fluchtwege zusammen betrachtet werden müssen, erläutert auch unser Beitrag zur Frage, ob Mieter die Haustür nachts abschließen müssen.
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können zusätzlich Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sein. Die Erlaubnis des Vermieters ersetzt eine notwendige Gestattung für Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum nicht automatisch.
Erst die Zustimmung, dann der EinbauEin Anspruch auf Erlaubnis ist keine Erlaubnis zur eigenmächtigen Montage. Wer ohne Zustimmung baulich eingreift, riskiert Streit über die Entfernung der Sicherung und die Beseitigung entstandener Schäden.
Der Antrag sollte deshalb möglichst konkret sein: Welches Produkt soll an welcher Stelle angebracht werden, welche Bohrungen sind erforderlich und wer übernimmt die Montage? Ein Angebot des Fachbetriebs mit Fotos oder einer Einbauskizze macht das Vorhaben leichter prüfbar.
Mieter sollten die Anfrage und die erteilte Erlaubnis schriftlich festhalten. Eine ausbleibende Antwort ersetzt die Zustimmung grundsätzlich nicht.
Lehnt der Vermieter ab, sollten Mieter eine konkrete Begründung verlangen und diese beim Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen. Ein bestehender Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Erlaubnis bedeutet nicht, dass der Vermieter bezahlt§ 554 BGB verschafft Mietern grundsätzlich die Möglichkeit, selbst für besseren Einbruchschutz zu sorgen. Die Kosten für Anschaffung und Einbau tragen sie regelmäßig selbst, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Anders liegt die Sache, wenn vorhandene Türen, Fenster oder Schlösser mangelhaft sind und die Wohnung dadurch nicht mehr dem geschuldeten Zustand entspricht. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
Ein defektes Schloss darf deshalb nicht einfach zum privaten Aufrüstungswunsch des Mieters umgedeutet werden. Umgekehrt verpflichtet ein funktionierendes älteres Schloss den Vermieter nicht allein deshalb zum Austausch, weil inzwischen bessere Sicherungstechnik erhältlich ist.
Rückbau und zusätzliche Sicherheit vorher klärenDie Zustimmung zum Einbau bedeutet nicht automatisch, dass die Sicherung beim Auszug bleiben darf. Grundsätzlich müssen Mieter selbst vorgenommene bauliche Veränderungen bei Vertragsende zurückbauen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder besondere Ausnahme greift.
Deshalb sollte bereits vor der Montage feststehen, ob der Vermieter die Sicherung später übernimmt und ob dafür eine Zahlung vorgesehen ist. Fotos vom ursprünglichen Zustand helfen, spätere Auseinandersetzungen über Beschädigungen zu vermeiden.
§ 554 BGB erlaubt außerdem die Vereinbarung einer besonderen Sicherheitsleistung, etwa zur Absicherung möglicher Rückbaukosten. Eine solche Zusatzkaution fällt nicht automatisch bei jedem Zusatzschloss an; ihre Vereinbarung und die damit abgesicherten Risiken sollten genau geprüft werden.
Für eine Geldsicherheit gelten über den Verweis auf § 551 Absatz 3 BGB insbesondere die Regeln zur getrennten Anlage und zu den Erträgen. Ungeklärte Forderungen nach dem Auszug können auch die Rückzahlung der Mietkaution zum Streitpunkt machen.
Eine Sicherung muss zur vorhandenen Tür passenDie Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt aufeinander abgestimmte mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen. Zusatzprodukte können ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn die vorhandene Konstruktion geeignet ist und die Montage fachgerecht erfolgt.
Vor der Anschaffung lohnt sich deshalb eine Beratung bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Ein passendes Sicherungskonzept hilft zugleich dabei, dem Vermieter den Nutzen und die Ausführung der geplanten Arbeiten nachvollziehbar zu erklären.
Sechs Fragen und Antworten zum Einbruchschutz in Mietwohnungen Muss der Vermieter ein zusätzliches Türschloss erlauben?Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erlaubnis, wenn der Einbau als bauliche Veränderung dem Einbruchschutz dient. Entscheidend bleibt, ob die konkrete Maßnahme dem Vermieter unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters zugemutet werden kann.
Muss zuvor in die Wohnung eingebrochen worden sein?Nein, § 554 BGB verlangt keinen bereits eingetretenen Einbruch. Mieter können auch vorbeugend eine Erlaubnis für geeignete bauliche Sicherungen verlangen.
Darf ich nach einer unbegründeten Ablehnung einfach einbauen?Nein, auch ein berechtigter Anspruch ersetzt die erforderliche Zustimmung nicht von selbst. Mieter sollten die Erlaubnis durchsetzen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Wer bezahlt den zusätzlichen Einbruchschutz?Regelmäßig bezahlt der Mieter die selbst veranlasste Verbesserung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beseitigung vorhandener Mängel richtet sich dagegen nach den Erhaltungspflichten des Vermieters und den Umständen des Einzelfalls.
Kann der Mietvertrag den Anspruch ausschließen?Nein, eine zum Nachteil des Mieters von § 554 BGB abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Das bedeutet allerdings nicht, dass Mieter ohne vorherige Abstimmung bauliche Veränderungen vornehmen dürfen.
Muss die Sicherung beim Auszug wieder entfernt werden?Grundsätzlich müssen Mieter mit einem Rückbau rechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde und keine besondere Ausnahme vorliegt. Eine schriftliche Vereinbarung über den Verbleib der Sicherung schafft vor dem Einbau Klarheit.
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Gentechnik-Pflanzen: Wie werden neue Regeln umgesetzt?
Die NGT-Verordnung (EU) 2026/1388 gibt der EU-Kommission und den EU-Ländern bis Sommer 2028 Zeit zu regeln, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden sollen. Für diese sogenannte Implementierungsphase hat die Kommission im Juli einen Plan vorgelegt. Wichtige Punkte in dieser Liste sind zwei Gesetzesvorhaben: Das erste soll regeln, welche Informationen ein Unternehmen vorlegen muss, um nachzuweisen, dass die von ihm hergestellte Pflanze eine NGT-Pflanze ist. Festgelegt werden darin ferner die Details für das Verfahren, mit dem die Behörden prüfen, ob es sich um eine Pflanze der NGT-Kategorie 1 handelt. Diese Pflanzen müssen – ähnlich konventionell gezüchteten – nicht mehr speziell auf Risiken untersucht und für den Verbraucher gekennzeichnet werden, wenn sie nachweisbar die Bedingungen im Anhang I der NGT-Verordnung erfüllen.
Diese sogenannten Äquivalenz- oder Gleichwertigkeitskriterien erlauben pro Pflanze bis zu 20 gentechnische Veränderungen an jeweils maximal 20 verschiedenen Stellen. Auch dürfen keinerlei Reste von artfremdem Erbgut nachweisbar sein. Die EU-Kommission kann diese Umsetzungsregeln alleine erlassen, ohne dass EU-Parlament oder Rat der EU-Länder zustimmen. Man spricht daher von einem delegierten Rechtsakt. Rat und Parlament können sie jedoch stoppen, wenn sie binnen zwei Monaten nach Erlass widersprechen.
Das zweite Vorhaben soll regeln, wie eine NGT-Pflanze der Kategorie 2 anzumelden ist und welche Unterlagen für das Zulassungsverfahren notwendig sind, das Kategorie 2-Pflanzen durchlaufen müssen. Dazu zählt eine fallspezifische Risikobewertung, für die dieser Rechtsakt die Anforderungen auflisten soll. Bei dieser Verordnung handelt es sich um einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Sie wird von der EU-Kommission erarbeitet, es muss aber ein Ausschuss zustimmen, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind.
Für beide Rechtsakte hat die EU-Kommission von 31. August bis 28. September die Öffentlichkeit in zwei parallelen Sondierungsverfahren konsultiert. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen konnten mitteilen, was sie von den anstehenden Verordnungen erwarten und wie sie die angesprochenen Sachverhalte regeln würden. Auf den beiden Konsultationsseiten gingen jeweils 301 Rückmeldungen ein, die bei grober Durchsicht deckungsgleich erscheinen. Sie stammen von gentechnikkritischen Organisationen ebenso wie von Züchtungsunternehmen, Pflanzenerzeugern und Lobbyorganisationen, die NGT positiv gegenüberstehen.
Letztere drängen vor allem darauf, dass die zu regelnden Prozeduren möglichst einfach und schnell sind. Die Formulare und Kosten sollen EU-weit gleich sein und ungeklärte Details zugunsten von NGT-Pflanzen ausgelegt werden. So wünscht sich etwa der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP): „Konventionelle Züchtung (z.B. Kreuzung) mit verifizierten NGT1-Pflanzen muss uneingeschränkt möglich sein, ohne dass der NGT-Status entsprechender Nachkommen erneut verifiziert werden muss.“ In der Praxis könnten so binnen weniger Generationen Pflanzen mit zahlreichen eingekreuzten NGT-Eigenschaften entstehen, die weiterhin wie konventionelle Sorten behandelt würden. Auch sollten Sammelanträge möglich sein „für Pflanzen mit unterschiedlichen genetischen Variationen, die aus einem NGT-Ansatz stammen“. Eine standardmäßige Analyse des gesamten Genoms (Genomsequenzierung) einer NGT-Pflanze lehnt der BDP ab, ebenso wie zahlreiche andere NGT-Befürworter. Expert:innen des Bundesamtes für Naturschutz hingegen haben in einem vorab veröffentlichten Fachaufsatz deutlich gemacht, dass eine umfassende Genomsequenzierung der NGT-Pflanze und ihrer Elternlinien unverzichtbar sei. Nur damit lasse sich überprüfen, ob die NGT-Pflanze tatsächlich alle Gleichwertigkeitskriterien einhält.
NGT-kritische Organisationen lehnen die NGT-Verordnung als Ganzes ab und tun sich deshalb schwer, Ratschläge für Detailregelungen zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) macht daher klar, dass aus ihrer Sicht die Kriterien für NGT-1 Pflanzen im Anhang I der Verordnung die wissenschaftlichen Standards nicht erfüllen. „Sie sind weder geeignet, die Gleichwertigkeit zu prüfen noch eine Aussage zu den Risiken der Pflanzen treffen zu können“, heißt es in der AbL-Stellungnahme. Angesichts der von der AbL am 21. September eingereichten Klage gegen die NGT-Verordnung (siehe Nachrichten links) fordert sie „die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union auf, das hiesige Konsultationsverfahren bis zur Entscheidung der angerufenen Gerichte auszusetzen“.
Das gentechnikkritische Institut Testbiotech hingegen wählte einen anderen Weg. Die Münchner Experten weisen die EU-Kommission darauf hin, dass es ihre Aufgabe sei, die Gleichwertigkeitskriterien an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Seit dem ersten Verordnungsvorschlag vom Sommer 2023 hätten Forschende mit Hilfe Künstlicher Intelligenz immer tiefer ins Erbgut von Pflanzen eingegriffen. Diese Eingriffe würden zwar formal die Kriterien des Anhangs I erfüllen, seien jedoch mit herkömmlicher Züchtung nicht möglich. Deshalb schlägt Testbiotech vor, solche Eingriffe für NGT1-Pflanzen auszuschließen und nennt das sogenannte Hypermorphing als Beispiel. Dabei werden Genaktivitäten gezielt gesteigert, so dass Pflanzen etwa deutlich mehr Eiweiße produzieren oder früher blühen. Zusätzlich empfiehlt Testbiotech, mit einem Plausibilitätstest zu klären, ob eine NGT-Veränderung überhaupt mit herkömmlicher Züchtung erreicht werden könnte.
Das Thema Patentierung hat der Europäische Verband für ökologische Pflanzenzüchtung in seiner Stellungnahme aufgegriffen. Er fordert, die Antragsteller sollten erklären, „dass keine biologischen Materialien wie natürlich vorkommende Genvarianten beansprucht werden und dass ihre Patente die konventionelle Züchtungstätigkeit und das Inverkehrbringen der jeweiligen herkömmlich gezüchteten Sorten (oder im Falle der ökologischen/biologischen Züchtung) nicht beeinträchtigen“. Außerdem brauche es Nachweismethoden für alle registrierten NGT-Pflanzen und Schutzabstände für die ökologische Züchtung. Bei insektenbestäubten Kulturen schlägt der Verband zehn Kilometer Abstand zu NGT-Äckern vor, bei windbestäubten Kulturen müsste es noch mehr sein. Anders sei eine Koexistenz nicht möglich.
Mit den gesammelten Ergebnissen wird sich die EU-Kommission zurückziehen und zusammen mit Expert:innen der Mitgliedstaaten für beide Rechtsakte Entwürfe erarbeiten. Diese werden dann noch einmal für vier Wochen zur Konsultation auf die Kommissionswebseite gestellt. Geplant ist dies für den delegierten Rechtsakt im zweiten Quartal 2027; der Durchführungsrechtsakt soll dann im dritten Quartal folgen. Beide sollen laut der Implementierungsstrategie der Kommission im ersten Quartal 2028 verabschiedet werden. [lf]