Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Was der Spiegel über Russlands Warnung an die NATO verschweigt
Memes: Elif Eralp springt bei Sanifair übers Drehkreuz
Die Berichterstattung über die mögliche neue linke Berliner Bürgermeisterin Elif Eralp nimmt mittlerweile bizarre Formen an. Jetzt reagieren Nutzer:innen in sozialen Netzwerken und machen sich über FAZ & Co. lustig.
Was Elif Eralp hier wohl schon wieder vorhat? – CC-BY-SA 4.0: Roy ZuoIn Sachsen-Anhalt droht eine Regierung unter der rechtsradikalen AfD und die Wahl von Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten. Doch seit dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat sich der mediale Fokus von Sachsen-Anhalt zur Linkspartei und auf deren Spitzenkandidatin Elif Eralp verschoben.
Die kampagnenförmige Berichterstattung, über die wir auch im letzten Wochenrückblick geschrieben haben, fällt mittlerweile vielen auf – und sie hat im Netz ein neues Meme ausgelöst, was Elif Eralp schon wieder Böses angestellt habe.
Auf Bluesky und Reddit beteiligen sich zahlreiche Nutzer:innen daran, die derzeitige Berichterstattung mit Humor zu kontern.
Elif Eralp bricht Spaghetti vor dem Kochen. Sie hat die Kehrwoche nicht beachtet und „von meinem Tellerchen gegessen“. Sie hat Weißglas in den Buntglas-Container geschmissen, ist schon einmal bei Rot über die Straße gegangen, hat Bonbonpapier neben den Mülleimer geworfen und teilt ihren Netflix-Account mit haushaltsfremden Personen.
In diesem Stil machen sich Menschen darüber lustig, dass die angeblichen Skandale immer kleiner werden und zeigen zugleich, was sie von der Berichterstattung halten. Die taz widmete dieser Art von Journalismus sogar die heutige Titelseite.
Echte taz-Titelseite vom 1. Oktober. Screenshot eines fiktiven SZ- Artikels, entstanden aus einem Bluesky-Post. Screenshot eines fiktiven Artikels.Jüngster Aufreger in der Berichterstattung über die Berliner Linkspartei ist die ehemalige Mitgliedschaft von Elif Eralp in der Roten Hilfe, den die Frankfurter Allgemeine Zeitung durchs mediale Dorf treibt. Sie möchte der Bürgermeisterkandidatin damit anhängen, linksextrem zu sein. Der Landesverfassungsschutz erwähnt die Rote Hilfe in seinem Jahresbericht als mit „Abstand größte linksextremistische Organisation“ in Berlin. Die Information über die Mitgliedschaft stand transparent auf Eralps Profil-Webseite des Abgeordnetenhauses.
„Hexenjagd“ auf Elif EralpDie Rote Hilfe ist eine linke Rechtshilfeorganisation, die Angeklagte in Prozessen beispielsweise unterstützt, indem sie Anwaltskosten übernimmt. Der Verein und seine Vorgängerorganisationen gibt es seit mehr als 100 Jahren, er hat derzeit rund 20.000 Mitglieder. In Berlin ist die Littenstraße nach einem berühmten Anwalt aus dem Umfeld der Roten Hilfe benannt. Einem größeren Publikum wurde ihr Namensgeber Hans Litten durch die Fernsehserie Babylon Berlin bekannt.
Alles netzpolitisch RelevanteDrei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnierenDer SZ-Journalist Ronen Steinke nannte den Umgang mit der möglichen Bürgermeisterin von Berlin im ZDF Morgenmagazin eine „Hexenjagd“. Die Rote Hilfe sei eine Nichtregierungsorganisation, die mittellosen Strafverfolgten eine rechtliche Verteidigung ermögliche.
Jeder habe das Recht auf eine Strafverteidigung in einem Rechtsstaat. „Und das ist keine Bekämpfung des Systems, sondern das ist das System“, sagte Steinke. Ihm bereite die frühere Mitgliedschaft von Eralp in der Roten Hilfe keine Sorge, sondern vielmehr diejenigen, die die Politikerin zunehmend „unsachlich skandalisieren und auf sie einprügeln“, so Steinke weiter.
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Rentner aufgepasst: 478,90 Euro bis zum 7. Oktober sind ein Warnsignal
478,90 Euro von der Krankenkasse zurückbekommen: Eine solche Nachricht dürfte gerade bei Menschen mit kleiner Rente Aufmerksamkeit wecken. Doch hinter einer derzeit verbreiteten E-Mail im Namen der AOK steckt ein Betrugsversuch, vor dem die Verbraucherzentrale warnt.
Die Empfänger sollen eine angebliche Erstattung bis zum 7. Oktober 2026 bestätigen. Dieser Termin ist Teil der Täuschung: Es gibt keinen durch diese Nachricht belegten Zahlungsanspruch und keinen Anlass, über den enthaltenen Link persönliche Daten einzugeben.
Fast 500 Euro als KöderDer Betreff lautet: „Ihre Rückerstattung über 478,90 € wartet auf Bestätigung“. Angeblich habe eine Überprüfung früherer Belege und Beiträge ergeben, dass den Angeschriebenen Geld zustehe.
Die Auszahlung sei bereits vorbereitet, es fehle lediglich eine Freigabe. Dafür sollen die Empfänger einen Link anklicken, wie die Verbraucherzentrale in ihrer Warnung vom 25. September 2026 erläutert.
Die Masche setzt auf eine verlockende Vorstellung: Das Geld gehört mir schon, ich muss es nur noch abholen. Genau dieser Eindruck soll die Frage verdrängen, ob die Nachricht überhaupt von der eigenen Krankenkasse stammt.
Der 7. Oktober ist eine erfundene FristNach der Behauptung in der E-Mail soll der vermeintliche Anspruch verfallen, wenn die Freigabe nicht rechtzeitig erfolgt. Anschließend müsse die Erstattung neu beantragt werden.
Damit machen die Absender aus einem unerwarteten Geldversprechen eine scheinbar dringende Angelegenheit. Wer befürchtet, fast 500 Euro zu verlieren, soll möglichst schnell handeln und möglichst wenig nachfragen.
Aus der Warnung lässt sich allerdings keinesfalls ableiten, dass die Gefahr am 7. Oktober endet. Auch eine später eintreffende Nachricht wird durch ein anderes Datum oder einen veränderten Betrag nicht glaubwürdig.
Die Warnung betrifft auch Menschen ohne AOK-MitgliedschaftEs handelt sich weder um eine besondere Rentnerleistung noch um eine allgemeine Auszahlung an die Bevölkerung. Die angebliche Rückerstattung dient dazu, Empfänger auf eine fremde Internetseite zu locken und sensible Angaben abzugreifen.
Die AOK hat bei vergleichbaren Betrugsversuchen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Nachrichten auch Menschen erreichen, die gar nicht bei ihr versichert sind. Der Empfang einer E-Mail beweist deshalb weder eine Mitgliedschaft noch, dass die Absender Zugang zu echten Versicherungsunterlagen haben.
Für Rentner ist die Warnung dennoch besonders alltagsnah: Viele müssen ihre Ausgaben genau planen und beschäftigen sich regelmäßig mit Krankenkassenbeiträgen, Zuzahlungen und Erstattungen. Wer auf finanzielle Entlastung hofft, sollte gerade deshalb die Herkunft einer solchen Nachricht unabhängig prüfen.
Ein vertrautes Logo macht keine echte Krankenkassen-MailDie AOK warnt vor täuschend echt gestalteten Nachrichten, in denen ihr Name, ihr Logo oder angebliche Ansprechpartner auftauchen. Solche Elemente können kopiert werden und sind kein Beleg für einen echten Kontakt.
Auch eine Referenznummer vermittelt lediglich den Anschein eines ordentlich erfassten Vorgangs. Auffällig sind bei der aktuellen Nachricht insbesondere die unpersönliche Ansprache, die zweifelhafte Absenderadresse und die Aufforderung, eine Zahlung über einen Link freizugeben.
Fehlerfreies Deutsch ist ebenfalls keine Entwarnung. Betrügerische E-Mails können sprachlich sauber formuliert sein und sogar den richtigen Namen des Empfängers enthalten.
So lässt sich die Nachricht sicher überprüfenWer unsicher ist, sollte die bekannte Internetadresse seiner Krankenkasse selbst eingeben oder die bereits installierte offizielle App öffnen. Ebenso ist eine Nachfrage über eine Telefonnummer möglich, die aus vorhandenen Versicherungsunterlagen oder von der selbst aufgerufenen offiziellen Internetseite stammt.
Eine Antwort auf die verdächtige E-Mail oder ein Anruf bei einer darin genannten Nummer schafft dagegen keine verlässliche Klärung. Damit könnten Betroffene erneut bei den Absendern der Fälschung landen.
Besonders eindeutig ist die Grenze beim Online-Banking: Die AOK erklärt, dass sie Versicherte niemals auffordert, ihre Identität mithilfe ihres Online-Bankings zu bestätigen. Eine entsprechende Aufforderung darf deshalb nicht als Voraussetzung für eine Krankenkassenerstattung behandelt werden.
Schon geklickt? Die nächsten Schritte hängen davon ab, was passiert istEin angeklickter Link bedeutet nicht automatisch, dass bereits Geld verschwunden ist. Wer darüber hinaus Daten eingegeben oder eine Datei geöffnet hat, muss jedoch gezielt reagieren.
Was passiert ist Was jetzt zu tun ist Die Nachricht wurde erkannt, ohne Links oder Anhänge zu öffnen. Nicht antworten, als Spam markieren und löschen. Der Link wurde geöffnet, aber keine Angaben gemacht. Seite schließen, nichts herunterladen und das Gerät mit aktueller Schutzsoftware prüfen. Ein Passwort wurde eingegeben. Den echten Anbieter kontaktieren und das Passwort über dessen offiziellen Zugang ändern; weitere Konten mit demselben Passwort ebenfalls absichern. Bankzugang, Kartenangaben oder TAN wurden weitergegeben. Sofort die Bank verständigen und notwendige Sperren veranlassen; verdächtige Zahlungen melden.Bei einem erfolgten Betrug sollten die Nachricht und weitere Nachweise als Beweismittel erhalten bleiben. Die AOK empfiehlt nach der Weitergabe persönlicher Daten an Betrüger eine Strafanzeige bei der Polizei.
Das Vertrauen in öffentliche Stellen wird gezielt ausgenutztDas Muster reicht weit über Krankenkassen hinaus: Ein bekannter Absender soll Vertrauen schaffen, eine angebliche Zahlung oder drohende Konsequenz soll zum Handeln bewegen. Gegen-Hartz berichtete bereits über gefälschte Renten-Mails mit einem Zahlungsversprechen von 374 Euro.
Auch bei einer falschen Mahnung über 41,60 Euro im Namen der Bundesnetzagentur wurde mit einem amtlich wirkenden Schreiben Druck aufgebaut. Ob Geld versprochen oder verlangt wird: Die behauptete Herkunft muss überprüfbar sein.
Wer eine solche Täuschung bemerkt, braucht keine Vorwürfe, sondern klare Informationen. Scham hilft den Tätern, weil sie Betroffene davon abhalten kann, frühzeitig Unterstützung zu suchen.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: 478,90 Euro bis zum 7. Oktober sind ein Warnsignal erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rentenkommission kippt Rente nach vielen Beitragsjahren: Das soll jetzt stattdessen kommen
Die Alterssicherungskommission empfiehlt einen tiefen Einschnitt beim Renteneintritt. Weder eine neue Altersrente, die ausschließlich von der Zahl der Beitragsjahre abhängt, noch die bisherige abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren sollen fortgeführt werden.
An ihre Stelle soll für gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte ein neuer Rentenzugang treten. Wer seinen langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, könnte nach einer Gesundheitsprüfung zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge ausscheiden.
Gesetz ist dieser Vorschlag bislang nicht. Die Bundesregierung muss daraus erst einen Gesetzentwurf entwickeln, während innerhalb von Union, SPD und den Bundesländern bereits heftiger Widerstand gegen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 wächst.
Die Rentenkommission lehnt zwei Modelle abIn der öffentlichen Diskussion werden zwei unterschiedliche Vorhaben häufig miteinander vermischt. Zum einen gab es die Forderung, den Rentenbeginn künftig allein an eine bestimmte Zahl von Beitragsjahren zu binden und auf ein zusätzliches Mindestalter zu verzichten.
Ein Beschäftigter, der bereits mit 16 Jahren angefangen hat, hätte nach 45 oder 47 Jahren entsprechend früher ausscheiden können als ein Akademiker mit spätem Berufseinstieg. Diesem Modell erteilt die Kommission ausdrücklich eine Absage.
Zum anderen empfiehlt das Gremium, die bereits bestehende Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI abzuschaffen. Versicherte können diese Rente bislang nach 45 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze ohne Abschlag beziehen.
Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen irreführend. Für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren, sofern die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erreicht werden.
Warum Beitragsjahre allein nicht mehr entscheiden sollenDie Kommission begründet ihre Ablehnung damit, dass Beitragsjahre gesundheitliche Belastungen nur ungenau abbilden. Eine lange Versicherungszeit beweise nicht automatisch, dass jemand besonders schwere körperliche oder psychische Arbeit geleistet hat.
Umgekehrt erreichen Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen die verlangte Wartezeit häufig nicht. Betroffen sind beispielsweise Versicherte mit längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit, geringen Einkommen, familiär bedingten Unterbrechungen oder späterem Einstieg in das Erwerbsleben.
Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung anhand des Geburtsjahrgangs 1957 zeigte deutliche Unterschiede. Nach der engeren Definition der heutigen 45-Jahre-Regel erfüllten nur etwa 41 Prozent des untersuchten Jahrgangs die Voraussetzung.
In der untersten Einkommensgruppe erreichten lediglich ungefähr vier Prozent die Schwelle, während es in der höchsten Einkommensgruppe fast zwei Drittel waren. Auch Frauen, Menschen mit mehreren Kindern und Versicherte mit längeren Ausbildungszeiten kamen erheblich seltener auf 45 Jahre.
Die Kommission verweist außerdem auf das Versicherungsprinzip. Wer dieselbe Zahl an Entgeltpunkten in kürzerer Zeit erworben hat, erhält derzeit keine vergleichbare Möglichkeit zum abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginn wie ein Versicherter mit 45 Jahren.
Auch die bisherige Rente nach 45 Versicherungsjahren soll entfallenDie Empfehlung geht über die Ablehnung eines neuen Beitragsjahre-Modells hinaus. Der abschlagsfreie Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte soll unter Beachtung des verfassungsrechtlich notwendigen Vertrauensschutzes möglichst früh abgeschafft werden.
Seit 2015 nutzten nach Angaben des Kommissionsberichts etwa 30 Prozent der neu in Altersrente gehenden Versicherten diese Möglichkeit. Die durchschnittliche Zugangsrente lag 2025 bei 1.677 Euro und damit deutlich über der durchschnittlichen Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen.
Nach Berechnungen der Kommission könnte die Rentenversicherung pro neuem Rentenjahrgang und Bezugsjahr unmittelbar etwa 430 Millionen Euro sparen, wenn Betroffene stattdessen eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beziehen. Verschieben sämtliche Betroffenen ihren Rentenbeginn um ein Jahr, beziffert der Bericht die Entlastung auf rund 6,5 Milliarden Euro je Zugangsjahrgang.
Für Versicherte hätte die Abschaffung jedoch erhebliche Folgen. Selbst 45 oder mehr Versicherungsjahre würden künftig nicht mehr genügen, um allein aufgrund der Versicherungsdauer vor der Regelaltersgrenze ohne Kürzung auszuscheiden.
Gesundheitsprüfung soll die 45-Jahre-Regel teilweise ersetzenAls Ausgleich schlägt die Kommission einen neuen Rentenzugang für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen in rentennahen Jahrgängen vor. Voraussetzung wären mindestens 35 Versicherungsjahre und eine individuelle Gesundheitsprüfung.
Geprüft werden soll nicht nur, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Entscheidend wäre vielmehr, ob die versicherte Person ihren letzten langjährig ausgeübten Tätigkeitsbereich wegen gesundheitlicher Einschränkungen noch bewältigen kann.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, könnte zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Weitere drei Jahre vorher wäre ein Rentenbeginn mit dauerhaften Abschlägen vorgesehen.
Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren wäre damit ein abschlagsfreier Beginn ab 65 Jahren möglich. Ein vorgezogener Zugang könnte nach dem Kommissionsmodell bereits ab 62 Jahren eröffnet werden, dann allerdings mit Kürzungen.
Gegen-Hartz berichtete bereits ausführlich darüber, wie die geplante Gesundheitsprüfung die bisherige Rente nach 45 Versicherungsjahren ersetzen soll.
Der neue Zugang wäre keine gewöhnliche ErwerbsminderungsrenteDie geplante Regelung darf nicht mit der heutigen Erwerbsminderungsrente verwechselt werden. Nach geltendem Recht wird für die meisten Versicherten geprüft, wie viele Stunden sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, gilt grundsätzlich als voll erwerbsgemindert. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden kommt zunächst eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Kann ein Dachdecker wegen einer Wirbelsäulenerkrankung nicht mehr auf dem Bau arbeiten, aber noch mindestens sechs Stunden leichte Tätigkeiten verrichten, besteht normalerweise kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Der neue Zugang könnte genau diese Lücke für ältere Versicherte schließen.
Die Kommission möchte daneben auch die Bewertung der Drei-Stunden-Grenze bei der Erwerbsminderungsrente überarbeiten. Dabei sollen die tatsächlichen Vermittlungsmöglichkeiten gesundheitlich eingeschränkter Menschen stärker berücksichtigt werden.
Viele Einzelheiten der Gesundheitsprüfung sind noch offenDer Bericht legt noch nicht fest, ab welchem Alter ein Versicherter als rentennah gilt. Ebenso wenig ist geklärt, wie viele Jahre jemand in seinem letzten Tätigkeitsbereich gearbeitet haben muss und welcher Schweregrad der Erkrankung verlangt wird.
Offen ist auch, welche ärztlichen Befunde vorgelegt werden müssten und wie die Deutsche Rentenversicherung den bisherigen Beruf beurteilen würde. Der Gesetzgeber müsste Begriffe wie „langjährig ausgeübtes Berufsfeld“ und „schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung“ rechtssicher bestimmen.
Für Betroffene würde sich das Verfahren gegenüber der heutigen 45-Jahre-Rente erheblich verändern. Bislang entsteht der Anspruch bei erfüllter Wartezeit und erreichter Altersgrenze ohne medizinische Begutachtung.
Künftig könnte das Ergebnis von Befundberichten, Gutachten und der Bewertung des bisherigen Arbeitsplatzes abhängen. Menschen mit schwer messbaren Schmerzen, psychischen Erkrankungen oder wechselnder Belastbarkeit könnten größere Schwierigkeiten bekommen, ihre Einschränkungen nachzuweisen.
Die vorgezogene Rente mit Abschlägen soll ebenfalls später beginnenVersicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren können nach heutigem Recht grundsätzlich ab 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen.
Bei einem um vier Jahre vorgezogenen Beginn entstehen dadurch Abschläge von 14,4 Prozent. Die Kürzung gilt lebenslang und wirkt sich später regelmäßig auch auf eine Hinterbliebenenrente aus.
Die Kommission empfiehlt, das früheste Zugangsalter zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Anschließend soll diese Altersgrenze gemeinsam mit der Regelaltersgrenze steigen, sodass zwischen beiden Grenzen ein Abstand von drei Jahren bestehen bleibt.
Wer dennoch früher ausscheiden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Sonderzahlungen drohende Rentenabschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich das finanziell lohnt, hängt von der persönlichen Rentenhöhe, der Steuerbelastung und der erwarteten Bezugsdauer ab.
Vergleich zwischen geltendem Recht und Kommissionsvorschlag Rentenweg Geltendes Recht Empfehlung der Kommission Besonders langjährig Versicherte Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, regelmäßig zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze Abschaffung unter Beachtung des Vertrauensschutzes Rente ausschließlich nach Beitragsjahren Keine solche Rentenart ohne zusätzliche Altersgrenze Auch künftig keine Einführung Langjährig Versicherte Ab 63 Jahren bei mindestens 35 Versicherungsjahren, mit Abschlägen Frühestes Alter soll zunächst auf 64 Jahre steigen Gesundheitlich beeinträchtigte ältere Versicherte Berufsunfähigkeit allein reicht für jüngere Geburtsjahrgänge meist nicht aus Neuer Zugang nach Gesundheitsprüfung und mindestens 35 Versicherungsjahren Beginn über den neuen Gesundheitszugang Noch nicht vorhanden Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag, weitere drei Jahre vorher mit Abschlägen Regelaltersgrenze Schrittweise Anhebung auf 67 Jahre Ab 2032 mögliche Kopplung an die weitere Lebenserwartung Auch die Regelaltersgrenze könnte weiter steigenDer geplante Umbau beschränkt sich nicht auf die 45-Jahre-Rente. Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze bei steigender Lebenserwartung regelgebunden angehoben werden.
Ein zusätzliches Jahr Lebenserwartung soll nach dem Vorschlag in acht Monate längere Erwerbszeit und vier Monate längeren Rentenbezug aufgeteilt werden. Nach den derzeitigen Annahmen würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 von 67 auf ungefähr 67 Jahre und sechs Monate steigen.
Die Altersgrenzen müssten jeweils mindestens fünf Jahre vorher festgelegt werden. Damit soll verhindert werden, dass rentennahe Jahrgänge kurzfristig mit einem späteren Rentenbeginn überrascht werden.
Für gesundheitlich belastete Versicherte würde dadurch auch der neue Sonderzugang nach hinten wandern. Liegt die Regelaltersgrenze künftig beispielsweise bei 67 Jahren und sechs Monaten, wäre der abschlagsfreie gesundheitliche Rentenzugang erst mit 65 Jahren und sechs Monaten möglich.
Schwerbehindertenrente soll daneben bestehen bleibenUnabhängig von der vorgeschlagenen Gesundheitsrente gibt es weiterhin die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dafür müssen bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren vorliegen.
Diese Rentenart ermöglicht ebenfalls einen abschlagsfreien Beginn vor der Regelaltersgrenze sowie einen noch früheren Beginn mit Abschlägen. Die genauen Altersgrenzen richten sich nach dem Geburtsjahrgang.
Der neue Gesundheitszugang wäre besonders für Menschen bedeutsam, deren Einschränkungen nicht zu einem GdB von 50 führen, die ihren bisherigen Beruf aber dennoch nicht mehr ausüben können. Eine Übersicht bietet der Beitrag zur Schwerbehindertenrente und den Altersgrenzen im Jahr 2026.
Vertrauensschutz wird zum StreitpunktDie Kommission verlangt, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuschaffen. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber das Vertrauen von Menschen berücksichtigen, die ihren Ruhestand bereits anhand der geltenden Regeln geplant haben.
Denkbar wären Übergangsregelungen nach Geburtsjahrgängen oder ein Schutz für Versicherte, die kurz vor dem bisherigen Rentenbeginn stehen. Welche Jahrgänge noch unter das geltende Recht fallen könnten, lässt sich dem Bericht nicht entnehmen.
Politisch ist deshalb noch keineswegs entschieden, dass die Empfehlung unverändert Gesetz wird. Mehrere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie Politiker aus Union und SPD verlangen die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren oder zumindest großzügige Ausnahmen.
Bis ein Gesetz verkündet ist, gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften. Versicherte können aus dem Kommissionsbericht weder neue Ansprüche ableiten noch bereits bestehende Ansprüche verlieren.
Praxisbeispiel: Dachdecker könnte profitieren, gesunder Kollege verlierenDer 65-jährige Martin hat 39 Versicherungsjahre und war mehr als drei Jahrzehnte als Dachdecker beschäftigt. Wegen schwerer Rücken- und Knieerkrankungen kann er nicht mehr auf Dächern arbeiten, leichte Tätigkeiten wären nach ärztlicher Einschätzung aber noch sechs Stunden täglich möglich.
Nach heutigem Recht bekommt Martin deshalb grundsätzlich keine Erwerbsminderungsrente und erfüllt auch nicht die 45 Jahre für die abschlagsfreie Altersrente. Würde der Kommissionsvorschlag unverändert Gesetz, könnte er nach einer erfolgreichen Gesundheitsprüfung und wegen seiner mehr als 35 Versicherungsjahre möglicherweise ab 65 Jahren ohne Abschlag ausscheiden.
Sein gleichaltriger Kollege Peter hat dagegen 47 Versicherungsjahre und ist weiterhin gesund. Heute könnte Peter mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen, nach Abschaffung der bisherigen Regelung müsste er jedoch bis zur Regelaltersgrenze arbeiten oder eine dauerhafte Kürzung akzeptieren.
Das Beispiel zeigt die Verschiebung. Nicht mehr die lange Versicherungsdauer allein, sondern eine Kombination aus Alter, mindestens 35 Versicherungsjahren und nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkung soll über den abschlagsfreien früheren Rentenzugang entscheiden.
Der Beitrag Rentenkommission kippt Rente nach vielen Beitragsjahren: Das soll jetzt stattdessen kommen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Leichnam von HPG-Kämpfer Mevlüt Elver nach neun Jahren übergeben
Neun Jahre nach seinem Tod ist der Leichnam des Guerillakämpfers Mevlüt Elver (Azad Tolhildan) seiner Familie übergeben und in Wan beigesetzt worden. Elver, der Mitglied der Volksverteidigungskräfte (HPG) war, war 2017 bei einem Gefecht mit türkischen Militäreinheiten in einer ländlichen Region von Wan (tr. Van) ums Leben gekommen.
Sein Leichnam wurde 2018 auf dem Friedhof für anonyme Tote in Seyrantepe im Bezirk Tûşba beigesetzt. Noch im selben Jahr gab die Familie eine DNA-Probe ab, um ihren Sohn identifizieren und bestatten zu können. Obwohl die Probe mit Elvers DNA übereinstimmte, wurde der Leichnam den Angehörigen nicht ausgehändigt.
Acht Jahre später stellte die Familie erneut einen Antrag. Nach einer weiteren bestätigten DNA-Übereinstimmung konnte sie Elvers Leichnam schließlich auf dem Seyrantepe-Friedhof entgegennehmen.
Beisetzung unter „Şehîd namirin“-Rufen
Die erneute Beisetzung fand unter Beteiligung zahlreicher Menschen und auf Initiative des Vereins der Familien von Gefallenen MEBYA-DER statt. Elver wurde auf dem Friedhof Xaçort im Familiengrab beigesetzt. Die Teilnehmer:innen begleiteten die Beisetzung mit „Şehîd namirin“-Rufen („Gefallene sind unsterblich“).
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/turkische-soldaten-verwusten-friedhof-am-gabar-berg-52939 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52709 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52527
Wirtschaftskrise in der Türkei: Auf dem Markt reicht das Geld kaum noch für das Nötigste
Die Stände auf einem Wochenmarkt im Istanbuler Stadtteil Esenyurt sind voll mit Tomaten, Paprika, Auberginen und Obst. Doch viele Menschen können sich davon immer weniger leisten. Statt mehrerer Kilogramm Gemüse werden einzelne Stücke gekauft, Preise zwischen Markt und Supermarkt verglichen und selbst bei Grundnahrungsmitteln gerechnet. „Wer kann hier denn noch alles kaufen, was er braucht? Niemand“, sagt ein Mann, der seine Familie mit dem Mindestlohn ernährt. „Auf dem Markt gibt es viel, aber wir können nur sehr wenig davon kaufen. 20.000 Lira vom Einkommen gehen schon für die Miete drauf. Mit dem Rest kann man nichts mehr anfangen.“
Die offiziellen Zahlen spiegeln einen Teil dieser Entwicklung wider. Nach Angaben des türkischen Statistikamtes TÜIK lag die jährliche Inflation im August bei 31,51 Prozent, gegenüber dem Vormonat stiegen die Verbraucherpreise um 1,84 Prozent. Berechnungen auf Grundlage der TÜIK-Daten zufolge hat die Inflation allein in den ersten acht Monaten des Jahres 6.196 Lira der Kaufkraft des Mindestlohns aufgezehrt. Eine unterjährige Erhöhung des Mindestlohns blieb aus.
Lebensmittel werden einzeln gekauft
Auf dem Markt in Esenyurt kostet ein Kilogramm Tomaten je nach Qualität zwischen 40 und 100 Lira. Gurken werden für rund 70 Lira angeboten, Paprika für 150 Lira, Auberginen und Zucchini für etwa 60 Lira. Bei Obst bewegen sich die Kilopreise zwischen 50 und 120 Lira. Für viele Kund:innen sind selbst diese alltäglichen Lebensmittel zu teuer geworden. Ein 67-Jähriger zeigt zwei Tomaten, die er gekauft hat. Wegen der Arbeitslosigkeit schlage er sich mit Gelegenheitsjobs durch: „Wenn es Arbeit gäbe, würden wir arbeiten. Aber es gibt keine. Ich versuche, von Tagesjobs zu leben, und kann nicht einmal meine grundlegendsten Bedürfnisse decken.“
Auch Menschen mit einem Einkommen oberhalb des Mindestlohns berichten, dass sie ihre Einkäufe immer weiter einschränken. „Die Preise sind astronomisch“, sagt ein Kunde. Er habe sich diese Woche Fisch leisten können und dazu rote Zwiebeln kaufen wollen – bei einem Kilopreis ab 80 Lira. „Wir pendeln zwischen Supermarkt und Markt hin und her und müssen ständig rechnen.“
Eine weitere Kundin beschreibt die Armut in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. In ihrem eigenen Haushalt verdienten mehrere Familienmitglieder Geld, weshalb es ihnen vergleichsweise besser gehe. Andere könnten dagegen kaum noch das Nötigste kaufen: „Die Menschen kommen nicht über die Runden. Meine Nachbarin kann nicht einmal Milch für ihre Babys nach Hause bringen.“
Rentner:innen müssen weiterarbeiten
Besonders prekär ist die Situation vieler Rentner:innen. Ein Mann erinnert an den pensionierten Polizeibeamten Ali Şekeroğlu, der vor wenigen Tagen unter dem Motto „Nicht für Geld, sondern für unsere Würde“ vor dem türkischen Verfassungsgericht protestierte und sich später das Leben nahm. Die Renten reichten nicht einmal zur Deckung der alltäglichen Ausgaben, sagt er: „Selbst wenn man am Tag nur einen Tee trinkt und einen Simit isst, reicht dieses Geld nicht. Diejenigen, die Rentnern eine solche Rente zumuten, sollen versuchen, einen Monat davon zu leben.“
Ein pensioniertes Ehepaar berichtet, trotz einer eigenen Wohnung jeden Monat bei anderen Ausgaben sparen zu müssen. Rechnungen und Lebenshaltungskosten seien so stark gestiegen, dass auch der Wegfall der Miete kaum noch finanzielle Sicherheit bedeute. Ein anderer Rentner steht mit 66 Jahren selbst hinter einem Marktstand, weil seine Rente zum Leben nicht reicht. „Die Wirtschaft läuft großartig – sie rast geradezu davon“, sagt er sarkastisch. „Die Menschen haben keine Kaufkraft mehr.“ Besonders Mieter:innen seien angesichts von Wohnungskosten von 50.000 oder 60.000 Lira existenziell unter Druck.
Was Armut inzwischen bedeute, könne man nach Marktschluss beobachten: „Später kommen Menschen und sammeln das weggeworfene Gemüse unter diesem Stand ein, um es ihren Kindern nach Hause zu bringen.“ Der Mann richtet seine Kritik unmittelbar an Finanzminister Mehmet Şimşek: „Komm raus und sieh dir an, wie die Menschen leben. Fahr herum und schau es dir an. Bleib nicht auf deinem Stuhl sitzen.“
Händler:innen spüren den Einbruch der Kaufkraft
Doch auch die Markthändler:innen profitieren nicht von den hohen Preisen. Steigende Kosten für Treibstoff, Transport, Verpackungen, Standgebühren und Arbeitskräfte zehren nach ihren Angaben einen immer größeren Teil ihrer Einnahmen auf. „Bis die Ware von der Großmarkthalle hier ankommt, kommen ständig neue Kosten dazu“, erklärt ein Händler. Steigende Diesel-, Devisen- und Verpackungskosten erhöhten die Preise. „Die Kunden denken dann, das liege an uns. Aber unser Verdienst wird immer geringer.“
Hinzu kämen Mehrwertsteuer, Standgebühren, Personal, Transport und Ware, die aussortiert werden müsse. Die höheren Kosten vollständig auf die Preise aufzuschlagen, sei kaum möglich, weil die Kundschaft sie nicht mehr bezahlen könne. Wie stark sich das Einkaufsverhalten verändert hat, sieht der Händler jeden Tag: „Früher haben die Leute Gemüse in Drei-Kilo-Mengen gekauft. Heute nehmen sie eine einzige Sellerieknolle oder drei, vier Möhren und gehen wieder. Die Kaufkraft der Kundschaft ist völlig zusammengebrochen.“
Der Markt in Esenyurt zeigt damit beide Seiten derselben Krise: Menschen, deren Einkommen für Lebensmittel und Wohnen kaum noch reicht, und Händler:innen, die trotz hoher Preise immer weniger verdienen. Zwischen steigenden Kosten und sinkender Kaufkraft wird selbst der Einkauf grundlegender Lebensmittel für immer mehr Menschen zur täglichen Rechenaufgabe.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52917 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52776 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52655Bericht: Syrische Regierung und Hisbollah führten geheime Gespräche in der Türkei
Vertreter der syrischen Übergangsregierung und der libanesischen Hisbollah haben einem Reuters-Bericht zufolge im September geheime Gespräche in der Türkei geführt. Ziel der Kontakte war demnach, die Spannungen zwischen beiden Seiten abzubauen und eine weitere Eskalation zu verhindern.
Reuters beruft sich auf sechs mit den Gesprächen vertraute, nicht namentlich genannte Quellen, darunter zwei syrische Regierungsvertreter, einen US-Beamten und einen hochrangigen libanesischen Sicherheitsvertreter mit Verbindungen zur Hisbollah. Demnach trafen Vertreter des syrischen Geheimdienstes und des Außenministeriums mindestens einmal persönlich mit Vertretern der Hisbollah zusammen.
Das Treffen kam den Quellen zufolge auf Einladung türkischer Sicherheits- und Geheimdienststellen zustande. Ankara habe die Kontakte mit dem Ziel unterstützt, die Spannungen zwischen Damaskus und der Hisbollah zu reduzieren und eine regionale Eskalation zu vermeiden.
Damaskus fordert Ende des Waffenschmuggels
Im Mittelpunkt der Gespräche standen Sicherheitsfragen und die Aktivitäten der Hisbollah in und über Syrien. Ein syrischer Regierungsvertreter erklärte gegenüber Reuters, Damaskus habe die Hisbollah aufgefordert, zur Unterbindung des grenzüberschreitenden Waffenschmuggels beizutragen. Zudem sollten mutmaßlich verbliebene Hisbollah-Zellen auf syrischem Territorium, insbesondere im Süden des Landes, aufgelöst werden. Im Gegenzug soll die syrische Regierung zugesichert haben, sich nicht militärisch an einer möglichen Entwaffnung der Hisbollah im Libanon zu beteiligen.
Auf die Forderungen zu Waffenschmuggel und Zellen in Syrien hätten die Vertreter der Hisbollah keine unmittelbare Antwort gegeben. Sie hätten jedoch zugesichert, sich nicht in die inneren Angelegenheiten Syriens einzumischen. Der libanesische Sicherheitsvertreter sprach von „bedeutenden Fortschritten“ bei den Sicherheitsfragen. Eine abschließende Vereinbarung wurde jedoch nicht erzielt.
Iran war informiert, aber nicht beteiligt
Iran als wichtigster regionaler Verbündeter der Hisbollah war den Quellen zufolge über die Gespräche informiert, nahm daran jedoch nicht teil. Die Hisbollah sei mit Wissen Teherans zu dem Treffen gereist. Nach Darstellung des libanesischen Sicherheitsvertreters war die iranische Führung allerdings unzufrieden darüber, nicht unmittelbar an den Gesprächen beteiligt worden zu sein. Dies sei auch ein Grund dafür gewesen, dass keine abschließende Vereinbarung zustande kam. Wo genau in der Türkei das Treffen stattfand und wie lange es dauerte, konnte Reuters nicht unabhängig bestätigen. Unklar blieb auch, ob es neben dem Treffen im September weitere persönliche Gespräche gab.
Angespanntes Verhältnis
Die Beziehungen zwischen der Hisbollah und den neuen Machthabern in Damaskus sind seit dem Sturz von Baschar al-Assad Ende 2024 angespannt. Die Hisbollah hatte während des Syrienkriegs militärisch auf Seiten der Assad-Regierung interveniert. Die neue syrische Führung wirft der Organisation dagegen unter anderem Waffentransfers über syrisches Territorium und den Unterhalt eigener Zellen im Land vor.
Kontakte zwischen beiden Seiten sollen bereits vor etwa zwei Monaten über türkische Vermittlung begonnen haben. Syriens Außenminister Asaad al-Schaibani hatte im Juli Gesprächsbereitschaft gegenüber der Hisbollah signalisiert. Hisbollah-Generalsekretär Naim Qassem erklärte im August seinerseits, keine grundsätzlichen Einwände gegen Gespräche mit der syrischen Führung zu haben.
Eine offizielle Bestätigung der geheimen Treffen liegt bislang nicht vor. Reuters erhielt auf entsprechende Anfragen zunächst keine Stellungnahmen des syrischen Außenministeriums, der türkischen Außen- und Verteidigungsministerien oder des US-Außenministeriums. Auch das Medienbüro der Hisbollah äußerte sich nicht.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52723
Beştaş: Der Prozess geht voran, aber die Defizite bestehen fort
Mit Beginn des neuen parlamentarischen Jahres rückt in Ankara auch der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft wieder in den Mittelpunkt. Meral Danış Beştaş, Ko-Sprecherin des Demokratischen Kongresses der Völker (HDK), Abgeordnete der DEM-Partei und Mitglied der Parlamentskommission für eine Lösung der kurdischen Frage, zieht eine gemischte Bilanz: Der Prozess gehe weiter, entscheidende politische und rechtliche Fragen seien jedoch weiterhin ungelöst.
Der Einschätzung von Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş, der Prozess laufe „wie am Schnürchen“, widerspricht Beştaş deshalb. „Der Prozess läuft, daran besteht kein Zweifel. Aber entscheidend ist, wie er läuft. Dass er überhaupt weitergeht, bedeutet nicht, dass es keine Probleme gibt.“ Noch immer gebe es offene Fragen bei der Umsetzung des Rahmengesetzes und den vorgesehenen Übergängen. Gleichzeitig fehle es an einer gemeinsamen Sprache des Friedens. Teile der Regierung hielten ebenso wie Regierungs- und Oppositionsmedien an alten, polarisierenden und ausgrenzenden Diskursen fest. Das verstärke Misstrauen und Hoffnungslosigkeit in der Gesellschaft.
„Monatelang wurde über ein Treffen mit Öcalan diskutiert“
Dass überhaupt eine parlamentarische Kommission eingerichtet wurde, wertet Beştaş als Ergebnis anhaltenden politischen und gesellschaftlichen Drucks. DEM-Partei, HDK und demokratische Öffentlichkeit hätten lange darauf gedrängt, das Parlament unmittelbar in den Prozess einzubeziehen. Doch auch die Arbeit der Kommission sei von Problemen begleitet gewesen. Die Friedensmütter hatten bei Anhörungen nicht einmal Kurdisch sprechen dürfen, andere vorgeschlagene Personen waren überhaupt nicht angehört worden.
Ähnlich bewertet Beştaş den Umgang mit dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan. Über Monate sei darüber diskutiert worden, ob die Kommission mit ihm auf Imrali zusammentreffen solle. Dabei hätte ein solches Gespräch nach ihrer Auffassung selbstverständlich sein müssen: „Es gibt kaum etwas Normaleres und Notwendigeres, als dass eine Kommission mit dem zentralen politischen Akteur eines solchen Prozesses spricht.“
Auch danach seien Defizite geblieben. Der Bericht über den Imrali-Besuch sei zunächst zurückgehalten und erst später in zusammengefasster Form der Kommission vorgelegt worden. Das Rahmengesetz sei ebenfalls von langwierigen Debatten begleitet gewesen, inzwischen konzentriere sich die Diskussion auf den noch ausstehenden Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats (MGK).
Arbeitsbedingungen für Öcalan weiterhin ungeklärt
Für Beştaş gehört zu den dringendsten offenen Fragen die Position Abdullah Öcalans. Obwohl ihm im weiteren Prozess eine zentrale Rolle zukomme, seien die notwendigen Bedingungen für seine Arbeit noch immer nicht geschaffen worden. „Der zentrale Ansprechpartner dieses Prozesses verfügt weiterhin nicht über die notwendigen Arbeitsbedingungen“, sagte Beştaş. Öcalan werde weiterhin auf Imrali isoliert und sei noch nicht in den dafür vorgesehenen Bereich verlegt worden. Auch das Gremium, in dem er als Koordinator arbeiten soll, sei noch nicht gebildet worden.
Beştaş kritisiert insbesondere, dass die Regierung den Prozess über faktische Schritte vorantreibe, ohne wesentliche Entscheidungen öffentlich und rechtlich transparent zu machen. Regierungsvertreter äußerten sich zur künftigen Rolle Öcalans weiterhin nur indirekt oder in verklausulierter Form. Deutlicher sei dagegen MHP-Chef Devlet Bahçeli geworden. „Er hatte sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass Öcalan eine koordinierende Funktion übernimmt und vom Recht auf Hoffnung Gebrauch machen kann. Die Haltung von Devlet Bahçeli ist in dieser Frage wesentlich offener. Die AKP-Regierung ist dagegen noch immer nicht deutlich genug.“
„Das Wort muss durch Recht ersetzt werden“
Gerade die Erfahrungen des Friedensprozesses von 2013 bis 2015 zeigen nach Ansicht von Beştaş, warum politische Zusagen allein nicht ausreichen. Gespräche, Dialog und Verhandlungen seien unverzichtbar, müssten jedoch rechtlich abgesichert werden. „Bei solchen Verhandlungsprozessen muss das Wort durch Recht ersetzt werden“, sagte die studierte Juristin. Fehle eine rechtliche Grundlage, könne eine Seite den Prozess jederzeit wieder beenden. Die Gesellschaft habe damit bereits schmerzhafte Erfahrungen gemacht: „Zwischen 2013 und 2015 wurde selbst der Dolmabahçe-Konsens ignoriert, in den Kühlschrank gestellt und anschließend verleugnet.“
Diese Erfahrung sei im gesellschaftlichen Gedächtnis weiterhin präsent. Um eine Wiederholung zu verhindern, müsse die rechtliche Grundlage des gegenwärtigen Prozesses eindeutig werden. Das gelte insbesondere für Öcalans Position und seine Arbeitsbedingungen. „Wenn ich von einer offiziellen Klärung spreche, meine ich keine trockene Formalität. Ich spreche von einer rechtlichen Grundlage“, betonte Beştaş. Auch Regierung und Regierungsvertreter:innen müssten sich öffentlich hinter diese Regelungen stellen.
Recht auf Hoffnung nicht auf Entwaffnung reduzieren
In diesem Zusammenhang verwies Beştaş auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2014 zur lebenslangen Freiheitsstrafe Öcalans und zum Recht auf Hoffnung. Die Frage dürfe nicht als rein juristisches Detail behandelt werden. Sie habe gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und soziologische Dimensionen. Ebenso wenig könne Öcalans Rolle auf die Entwaffnung der PKK reduziert werden. Sie müsse im Zusammenhang mit der politischen Transformation des Konflikts, Demokratisierung, Gerechtigkeit sowie Rechten und Freiheiten betrachtet werden.
Parlament soll mehr als nur beobachten
Mit dem neuen parlamentarischen Jahr stellt sich für Beştaş auch die Frage, wie die im Rahmengesetz vorgesehenen Strukturen künftig arbeiten sollen. Am 24. August wurden vier Unterkommissionen für Justiz und Recht, Monitoring und Feststellung, gesellschaftliche Anpassung und Integration sowie Entwaffnung und strategische Koordination eingerichtet. Der ebenfalls vorgesehene Begleit- und Bewertungsausschuss ist dagegen als exekutives Gremium angelegt. Unter Vorsitz des Vizepräsidenten sollen ihm Minister:innen sowie die Vorsitzenden beziehungsweise Vertreter:innen von MGK und Geheimdienst MIT angehören. Gerade deshalb betrachtet Beştaş das Parlament und seine Kommission als eine Art politische Absicherung des Prozesses.
Besondere Bedeutung misst sie der strategischen Koordination von Entwaffnung und politischer Transformation bei. Ein entsprechendes Gremium dürfe nicht auf den Präsidenten und Minister:innen beschränkt bleiben, sondern müsse auch Zivilgesellschaft, demokratische Kräfte, Fachleute aus der Wissenschaft und ein möglichst breites Spektrum der Parteien einbeziehen. Auch die Bezeichnung als bloßer „Beobachtungsausschuss“ hält Beştaş für zu eng: „Es darf kein Gremium sein, das nur zusieht und selbst nichts tut. Es muss beobachten und zugleich aktiv am Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft arbeiten.“
Keine Kapitulation, sondern Übergang in eine neue Phase
Entschieden widerspricht Beştaş der Darstellung, der gegenwärtige Prozess laufe auf eine Kapitulation der kurdischen Befreiungsbewegung hinaus. In Teilen der Öffentlichkeit werde gezielt der Eindruck erzeugt, die Guerilla werde lediglich die Waffen niederlegen und sich anschließend ergeben. Seit den 1990er Jahren habe der türkische Staat mit zahlreichen Mitteln versucht, Mitglieder der PKK zur Aufgabe zu bewegen – von aus Hubschraubern abgeworfenen Flugblättern bis zu immer neuen gesetzlichen Regelungen. Als politische Strategie sei dies gescheitert.
„Wir akzeptieren diese Verdrehung auf keinen Fall“, sagte Beştaş. Der heutige Prozess sei das Ergebnis von Dialog und Verhandlungen und müsse entsprechend verstanden werden: „Es handelt sich nicht um einen Kapitulationsprozess, sondern um den Übergang in eine neue Phase. Man kann ihn als Beseitigung der rechtlichen und politischen Hindernisse auf dem Weg zum Aufbau von Frieden und einer demokratischen Gesellschaft beschreiben.“ Gezielte Verzerrungen und „schwarze Propaganda“, die den Prozess als Unterwerfung darstellten, dürften deshalb keinen Glauben finden.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-52938 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52908 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bese-hozat-ohne-demokratisierung-kann-der-prozess-nicht-zum-erfolg-fuhren-52907
Seelsorge ohne Gegenüber
Jobcenter macht aus Kontoauszügen einen Umzug und verweigert Bürgergeld
Die Bankkarte wurde weit entfernt vom Wohnort eingesetzt – für das Jobcenter sprach das für einen Umzug zur Freundin. Ein schwerbehinderter Mann bekam deshalb keine Weiterbewilligung seiner monatlichen 1.131 Euro Bürgergeld.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen verpflichtete die Behörde zur vorläufigen Zahlung. Der aktuelle Fall zeigt, wie gefährlich es wird, wenn aus auffälligen Buchungen eine vermeintlich sichere Erkenntnis über das Leben eines Menschen entsteht.
370 Kilometer entfernt eingekauft – aber wer hatte die Karte?In dem verhandelten Fall zeigten Kontoauszüge zahlreiche Buchungen in der rund 370 Kilometer entfernten Region seiner Freundin. Drei unangekündigte Hausbesuche blieben erfolglos; auch seine Ärzte und sein Anwalt waren in deren Umgebung ansässig.
Der Mann erklärte, wegen seiner gesundheitlichen Einschränkungen die Wohnung im zweiten Stock ohne Hilfe nicht verlassen zu können. Seine Freundin erledige Einkäufe mit seiner Karte und nutze auch sein Auto.
Beim angekündigten Hausbesuch wurde er schließlich in seiner eingerichteten Wohnung angetroffen, samt Kleidung, Unterlagen und Lebensmitteln. In der Wohnung der Freundin fanden sich dagegen kaum Hinweise auf einen dauerhaften Einzug.
Das Gericht nahm auch die belastenden Hinweise ernstDer Verdacht war allerdings nicht aus der Luft gegriffen: Besonders der ungewöhnlich niedrige Wasserverbrauch ließ auch das Gericht zweifeln. Es hielt die Erklärung, der Mann gehe lediglich sehr sparsam mit Wasser um, für wenig überzeugend.
Dennoch sprachen die eidesstattlich versicherten Angaben, Zeugenaussagen und Feststellungen bei den Hausbesuchen insgesamt für den bisherigen Lebensmittelpunkt. Der Senat hielt dessen Fortbestand im Eilverfahren für überwiegend wahrscheinlich.
Bis dahin waren bereits 1.500 Euro Mietrückstände aufgelaufen, die Wohnung war gekündigt und eine Gassperre angedroht. Ein Streit über Buchungsorte hatte damit längst Folgen für Wohnen und Versorgung.
Was das Landessozialgericht tatsächlich entschieden hatMit Beschluss vom 8. Juli 2025, Aktenzeichen L 21 AS 537/25 B ER, sprach das Gericht vorläufig 563 Euro Regelbedarf und 68 Euro Heizkosten monatlich ab dem 10. Februar 2025 zu. Die Unterkunftskosten von 500 Euro monatlich kamen ab März hinzu, weil die Februarmiete bereits bezahlt war.
Die Anordnung galt bis zum 30. September 2025, längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache. Es handelt sich somit um einen Eilbeschluss aus dem Jahr 2025 und nicht um eine neue, endgültige Entscheidung über sämtliche Streitfragen.
Ein Buchungsort ist noch kein LebensmittelpunktNach § 30 Absatz 3 SGB I kommt es beim gewöhnlichen Aufenthalt darauf an, ob jemand an einem Ort mehr als nur vorübergehend verweilt. Wo eine Karte eingesetzt wird, beantwortet diese Frage allein noch nicht.
Kurze Besuche bei einem Partner verlagern den gewöhnlichen Aufenthalt nicht automatisch. Umgekehrt reicht eine weiterbestehende Meldeadresse nicht, wenn jemand tatsächlich dauerhaft anderswo lebt.
Davon getrennt gelten die Anforderungen an die Erreichbarkeit gegenüber dem Jobcenter. Aus der Feststellung, dass kein Umzug vorliegt, folgt deshalb keine pauschale Erlaubnis für beliebig lange oder nicht abgestimmte Abwesenheiten.
Das Jobcenter muss auch entlastende Umstände prüfenNach § 20 SGB X muss die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und auch Umstände berücksichtigen, die für Betroffene sprechen. Wer lediglich belastende Hinweise zusammenzählt, wird dieser Pflicht nicht gerecht.
Beobachtung Was zusätzlich geklärt werden muss Kartenzahlungen in einer anderen Stadt Wer hat die Karte tatsächlich benutzt und weshalb? Niemand öffnet beim unangekündigten Besuch Welche Erklärung gibt es, und was zeigen weitere Ermittlungen? Auffällig niedriger Verbrauch in der Wohnung Welche nachvollziehbaren Gründe bestehen, und passen diese zu den übrigen Umständen? Regelmäßige Aufenthalte beim Partner Handelt es sich um Besuche oder um eine dauerhafte Verlagerung des Alltags?Für Betroffene ist es deshalb sinnvoll, ungewöhnliche Buchungen konkret zu erläutern und vorhandene Nachweise einzureichen. Welche Grenzen für Wohnungsbesichtigungen gelten, erläutert unser Beitrag zu Hausbesuchen des Jobcenters und den Rechten der Betroffenen.
„Nicht zuständig“ darf den Antrag nicht verschwinden lassenHält sich ein Jobcenter für örtlich unzuständig, muss es den Antrag nach § 16 Absatz 2 SGB I unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Im entschiedenen Fall war genau das unterblieben.
Für Streitigkeiten zwischen Leistungsträgern sieht § 43 SGB I vorläufige Leistungen vor, wenn der Sozialleistungsanspruch besteht. Beantragt der Berechtigte diese, muss der zuerst angegangene Träger unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorläufig leisten.
Die Vorschrift schützt davor, zwischen Behörden ohne Existenzsicherung stehen zu bleiben. Sie ersetzt allerdings nicht die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen und verpflichtet auch nicht jedes beliebige Jobcenter dauerhaft zur Zahlung.
Bei fehlendem Geld reicht Abwarten nichtGegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dafür sollte eine zulässige Form genutzt werden, etwa ein unterschriebener Brief oder die Erklärung zur Niederschrift beim Jobcenter.
Bei einer abgelehnten Weiterbewilligung führt der Widerspruch allein jedoch noch nicht zu neuen Zahlungen. Droht eine existenzielle Notlage, kommt zusätzlich eine einstweilige Anordnung nach § 86b Absatz 2 SGG beim Sozialgericht in Betracht.
Aktuelle Kontoauszüge, Mietrückstände oder eine angekündigte Versorgungssperre können die Dringlichkeit belegen. Warum gerichtlicher Eilrechtsschutz neben einem Widerspruch erforderlich werden kann, erklärt auch unser Beitrag zum fehlenden Aufschub bei bestimmten Jobcenter-Bescheiden.
Kontoauszüge: Datenschutz und Nachweise gehören zusammenAus dem Fall folgt nicht, dass Betroffene vorsorglich sämtliche Ausgaben unkenntlich machen sollten. Erforderliche Angaben zur Prüfung des Leistungsanspruchs müssen erkennbar bleiben; zulässige Schwärzungen schützen dagegen nicht benötigte private Informationen.
Welche Angaben verdeckt werden dürfen und welche lesbar bleiben müssen, zeigt unser Ratgeber zum richtigen Schwärzen von Kontoauszügen fürs Jobcenter. Eine verständliche Erklärung auffälliger Buchungen hilft bei der Aufklärung, ohne dass jedes private Detail offengelegt werden muss.
Der Beitrag Jobcenter macht aus Kontoauszügen einen Umzug und verweigert Bürgergeld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
EM-Rente trotz sieben Gutachten abgelehnt: Entscheidend war der Zeitpunkt
Sieben medizinische Gutachten und dennoch keine Erwerbsminderungsrente: Im Verfahren einer Klägerin war entscheidend, seit wann ihre Erkrankungen die tägliche Arbeitsfähigkeit so stark einschränkten, dass eine Erwerbsminderung vorlag.
Das Hessische Landessozialgericht sah die Erwerbsminderung erst für einen Zeitpunkt als nachgewiesen an, zu dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorlagen. Eine zusätzliche fachübergreifende Begutachtung lehnte es ab.
Das Bundessozialgericht verwarf ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 7. September 2026 als unzulässig. Es prüfte den Rentenanspruch nicht erneut inhaltlich. Der Beschluss zeigt, was eine Beschwerde darlegen muss, wenn sie dem LSG vorwirft, trotz offener medizinischer Fragen kein weiteres Gutachten eingeholt zu haben. (BSG, B 5 R 29/26 B)
Sieben Gutachten aus mehreren FachgebietenDie Klägerin hatte im Dezember 2017 eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Die Rentenversicherung ließ zwei internistische und ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten erstellen und lehnte den Antrag ab. Vor dem Sozialgericht Fulda kamen ein internistisch-rheumatologisches und ein psychiatrisches Gutachten hinzu.
Im Berufungsverfahren holte das Hessische Landessozialgericht zwei weitere neurologisch-psychiatrische Gutachten nach Aktenlage ein. Damit lagen insgesamt sieben Gutachten aus dem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vor. Die Klägerin beantragte zusätzlich eine Begutachtung auf dem Gebiet der Lymphologie und Gefäßerkrankungen sowie ein fachübergreifendes Gutachten.
Das LSG lehnte diese Anträge ab und wies die Berufung mit Urteil vom 17. November 2025 zurück, Aktenzeichen L 5 R 288/22. Nach seiner Einschätzung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Wechselwirkungen oder Überschneidungen der Leiden weitere Ermittlungen erforderten. Vor dem BSG gelang es der Klägerin nicht, einen Verfahrensfehler bei diesem Vorgehen ausreichend darzulegen.
Warum zwei Zeitpunkte über den Rentenanspruch entschiedenDas LSG sah den Eintritt der Erwerbsminderung erst zum 7. Juni 2019 als nachgewiesen an. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen lagen nach seinen Feststellungen jedoch letztmals am 30. Juni 2018 vor. Die Klägerin hätte daher einen früheren Eintritt der Erwerbsminderung nachweisen müssen.
Für die EM-Rente sind grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich. Bestimmte Zeiten können diesen Fünfjahreszeitraum verlängern; außerdem bestehen gesetzliche Ausnahmen. Die gesundheitlichen Einschränkungen und der Versicherungsverlauf müssen deshalb zeitlich zusammenpassen. Grundlage ist § 43 SGB VI.
Eine lange Krankheitsgeschichte belegt noch nicht, seit wann die tägliche Belastbarkeit unter die rentenrechtlichen Grenzen gesunken ist. Ein weiteres Gutachten hätte daher auch den früheren Gesundheitszustand nachvollziehbar beurteilen müssen.
Wann mehrere Erkrankungen ein Gesamtgutachten erfordern könnenFür die medizinische Beurteilung zählt, welche Arbeiten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch möglich sind. Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt grundsätzlich die medizinischen Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung. Bei drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht.
Die Zahl der Diagnosen beantwortet diese Frage nicht. Mehrere Erkrankungen können unterschiedliche Tätigkeiten ausschließen, ohne die tägliche Arbeitsdauer zusätzlich zu verkürzen. Sie können sich aber auch so beeinflussen, dass die gemeinsame Belastung in den einzelnen Fachgutachten nicht ausreichend erfasst wird.
Eine weitere fachübergreifende Beurteilung kann deshalb notwendig werden, wenn sich aus den vorhandenen Befunden Hinweise auf bislang ungeklärte Überschneidungen oder gegenseitige Verstärkungen ergeben. Im aktuellen Verfahren hatte die Klägerin solche Zusammenhänge nach Auffassung des BSG nicht ausreichend dargelegt. Daraus folgt jedoch nicht, dass bei ihr medizinisch jede Wechselwirkung ausgeschlossen war. (BSG-Beschluss, Randnummern 18 und 19)
Entscheidend ist, ob die Erkrankungen und ihre Auswirkungen bereits gemeinsam bewertet wurden. Eine solche fachübergreifende Beurteilung kann in einem vorhandenen Gutachten und ergänzenden Stellungnahmen enthalten sein; ein zusätzliches Gesamtgutachten ist dann nicht automatisch erforderlich. Das verdeutlicht auch der BSG-Beschluss vom 19. Oktober 2011, B 13 R 135/11 B.
Wie sich Wechselwirkungen verständlich darstellen lassenEin möglicher Zusammenhang lässt sich an Schmerzen und psychischer Erschöpfung veranschaulichen: Eine betroffene Person muss eine Tätigkeit wegen zunehmender Schmerzen unterbrechen. Anschließend verhindern Konzentrationsprobleme und Erschöpfung, dass sie die Arbeit nach einer üblichen Pause wieder aufnimmt. Zu prüfen wäre dann, ob der gesamte Erholungsbedarf in den bisherigen Gutachten ausreichend berücksichtigt wurde.
Eine solche Beschreibung muss auf den tatsächlichen Beschwerden beruhen und ärztlich eingeordnet werden. Hilfreich sind Angaben dazu, nach welcher Belastungsdauer Probleme auftreten, wie häufig Tätigkeiten abgebrochen werden und wie lange die Erholung dauert. Bei körperlichen Einschränkungen sollte außerdem erkennbar werden, ob etwa ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen Entlastung bringt oder ebenfalls Beschwerden verursacht.
Eigene Aufzeichnungen können diese Abläufe veranschaulichen, ersetzen aber keine medizinischen Befunde. Besonders aussagekräftig sind ärztliche Berichte, die den Zusammenhang zwischen Beschwerden und begrenzter Belastbarkeit erklären. Hinweise zur Zusammenstellung bietet der Beitrag zur Vorbereitung auf das Gutachten für die EM-Rente.
Welche Fragen ein weiteres Gutachten beantworten sollteEine fachübergreifende Begutachtung sollte erklären, welche Tätigkeiten trotz aller Erkrankungen noch möglich sind, wie lange sie ausgeübt werden können und auf welchen Zeitraum sich diese Einschätzung bezieht.
Offene Frage Was die Begutachtung klären sollte Zusammenwirken der Erkrankungen Ob sich festgestellte Einschränkungen überschneiden, gegenseitig verstärken oder zusätzliche Ausfälle verursachen. Tägliche Belastbarkeit Wie lange gesundheitlich geeignete Arbeiten unter Berücksichtigung aller Beschwerden möglich bleiben. Pausen und Erholung Ob zusätzliche Unterbrechungen erforderlich sind und wie häufig und wie lange sie auftreten. Abweichende Gutachten Ob unterschiedliche Ergebnisse auf verschiedenen Befunden, Untersuchungszeiträumen oder unvereinbaren Annahmen beruhen. Früherer Eintritt der Erwerbsminderung Welche Befunde belegen können, dass das Leistungsvermögen bereits im streitigen Zeitraum entsprechend eingeschränkt war.Diese Fragen geben eine Orientierung für die medizinische Aufklärung. Für einen gerichtlichen Beweisantrag müssen sie auf die behaupteten Einschränkungen und die vorhandenen Unterlagen zugeschnitten werden.
Welche Mängel weitere Ermittlungen rechtfertigenNach einer bereits erfolgten Begutachtung muss das Gericht nicht jeder Forderung nach einem weiteren Gutachten folgen. Zusätzliche Ermittlungen können insbesondere bei erheblichen Mängeln oder widersprüchlichen Ergebnissen erforderlich sein, die auf miteinander unvereinbaren Feststellungen beruhen. Auch begründete Zweifel an der Sachkunde können Anlass für weitere Ermittlungen geben. Ein ungünstiges Ergebnis allein genügt nicht.
Ein erheblicher Mangel kann etwa vorliegen, wenn ein Gutachten einen Befund übergeht, der die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit verändern könnte. Bei widersprechenden Bewertungen sollte genau benannt werden, welche Feststellungen nicht zusammenpassen. Unterschiedliche Ergebnisse lassen sich beispielsweise durch eine zwischenzeitliche Verschlechterung erklären und erzwingen deshalb nicht automatisch eine neue Begutachtung.
Zweifel an der Sachkunde müssen sachlich begründet werden. Sie können sich etwa ergeben, wenn eine besonders schwierige medizinische Frage Spezialwissen erfordert, das bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetzt werden kann.
Stützt sich das Urteil auf mehrere im Ergebnis übereinstimmende Gutachten desselben Fachgebiets, reicht es für die Beschwerde nicht, nur eines davon anzugreifen. Sie muss erklären, weshalb alle Gutachten, auf die sich das Urteil dabei stützt, als Entscheidungsgrundlage ungeeignet sein sollen. Diese Anforderung nennt das BSG ausdrücklich in Randnummer 18 seines Beschlusses.
Dafür lohnt sich ein Abgleich zwischen den Gutachten und den übrigen medizinischen Unterlagen. Fehlt ein Befund, sollte er mit Datum, Inhalt und Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit bezeichnet werden. Wie sich solche Lücken aufspüren lassen, erläutert der Beitrag „EM-Rente abgelehnt: Die Akte zeigt entscheidende Lücken“.
Warum ein Beweisantrag mehr als eine Diagnosenliste brauchtDas Sozialgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Diese Pflicht hängt nicht davon ab, ob Betroffene juristisch präzise Anträge stellen. Das bestimmt § 103 SGG.
Wer später mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eine unzureichende Sachaufklärung rügt, muss jedoch besondere Anforderungen erfüllen. Nach § 160 Absatz 2 Nummer 3 SGG muss sich die Rüge auf einen Beweisantrag beziehen, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist. Außerdem ist darzulegen, weshalb die unterlassene Beweisaufnahme das Urteil hätte beeinflussen können.
Der Antrag muss erkennen lassen, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel geklärt werden soll. Je mehr Gutachten bereits vorliegen, desto genauer muss beschrieben werden, was noch ungeklärt ist. Anwaltlich vertretene Beteiligte müssen zudem darauf achten, den Antrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechtzuerhalten und dies nachvollziehbar festzuhalten. Diese Anforderungen erläutert der BSG-Beschluss vom 9. April 2025, B 5 R 137/24 B.
Im aktuellen Fall hatte die Klägerin Beweisanträge gestellt. Gescheitert ist ihre Beschwerde an der unzureichenden Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe. Der Beschluss begrenzt somit weder die Zahl möglicher Gutachten noch verändert er die gesetzlichen Voraussetzungen der EM-Rente.
Ein fiktives Beispiel aus der PraxisEine Versicherte leidet unter Rückenschmerzen und einer depressiven Erkrankung. Die Fachgutachten halten jeweils leichte Arbeiten für mindestens sechs Stunden täglich für möglich. Ein Reha-Bericht aus der Zeit, in der sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllte, dokumentiert jedoch wiederholte Arbeitsabbrüche, bei denen Schmerzen, Konzentrationsverlust und längere Erholungsphasen gemeinsam auftraten.
Ihre Prozessvertretung weist darauf hin, dass dieser Bericht in den Gutachten nicht berücksichtigt wurde, und beantragt eine fachübergreifende Beurteilung des damaligen Leistungsvermögens. Damit benennt sie einen konkreten Ansatz für weitere Ermittlungen. Ob ein neues Gutachten erforderlich ist und eine Rente zusteht, hängt weiterhin von der gesamten Beweislage ab.
Fragen und Antworten zum Gesamtgutachten bei der EM-Rente Besteht bei mehreren Erkrankungen automatisch Anspruch auf ein Gesamtgutachten?Nein. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Gutachten die Auswirkungen sämtlicher Erkrankungen ausreichend erfassen. Hinweise auf bislang ungeklärte Wechselwirkungen können eine weitere Begutachtung erforderlich machen.
Hat das BSG den Rentenanspruch der Klägerin erneut geprüft?Nein. Es verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig. Eine neue medizinische Bewertung oder eine inhaltliche Entscheidung über den Rentenanspruch erfolgte nicht.
Muss jede Abweichung zwischen Gutachten durch ein neues Gutachten geklärt werden?Nein. Unterschiedliche Ergebnisse können sich etwa durch verschiedene Untersuchungszeiträume erklären. Weiterer Aufklärungsbedarf besteht, wenn für die Entscheidung wichtige Widersprüche ungeklärt bleiben.
Müssen Betroffene Wechselwirkungen schon vor einer weiteren Begutachtung vollständig beweisen?Ein fertiges medizinisches Gesamtgutachten ist nicht erforderlich, um auf offene Fragen hinzuweisen. Hilfreich sind konkrete Befunde und Beschreibungen der Beschwerden. Für eine spätere Sachaufklärungsrüge muss zusätzlich erklärt werden, warum sich dem LSG weitere Ermittlungen hätten aufdrängen müssen.
Können spätere Gutachten eine frühere Erwerbsminderung belegen?Ja, wenn sie den Rückschluss auf den früheren Zeitraum medizinisch nachvollziehbar begründen. Eine heutige Diagnose allein reicht dafür nicht. Entscheidend ist, seit wann die Erkrankungen das tägliche Leistungsvermögen im erforderlichen Umfang eingeschränkt haben.
Der Beitrag EM-Rente trotz sieben Gutachten abgelehnt: Entscheidend war der Zeitpunkt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wenn der Löwe brüllt
Even the Paris Fashion Show Has Fallen to the Camp of the Saints
Schulden: Schuldnerberatung soll jetzt Geld kosten
Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, braucht Hilfe – und könnte dafür künftig selbst zahlen. Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 dem Kompromiss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt.
Die beschlossene Fassung erlaubt Beratungsentgelte. Der zuvor vorgesehene Grundsatz einer kostenlosen Beratung mit eng begrenzten Ausnahmen entfällt.
Kostenlose Angebote bleiben weiterhin möglich. Zudem dürfen die Entgelte Ratsuchende nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Für Sie wird deshalb entscheidend, bei welchem Anbieter Sie Hilfe suchen und welche Kosten dieser vorab nennt.
Nach der Blockade kommt die Zustimmung – mit verändertem InhaltNoch im Mai hatte der Bundesrat dem Gesetz die erforderliche Zustimmung verweigert. Gegen-Hartz berichtete über die Blockade der grundsätzlich kostenlosen Schuldnerberatung. Anschließend befasste sich der Vermittlungsausschuss mit dem Streit zwischen Bund und Ländern.
Am 23. September verständigte sich der Ausschuss auf einen Kompromiss. Zwei Tage später stimmten Bundestag und Bundesrat zu. Im Bundestag unterstützten CDU/CSU und SPD das Ergebnis; AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen.
Stand der Recherche am 30. September 2026 ist damit die parlamentarische Zustimmung belegt. Eine Verkündung im Bundesgesetzblatt und ein bereits erfolgtes Inkrafttreten sind durch die hier ausgewerteten Nachweise nicht bestätigt.
Aus dem Beschluss folgt deshalb keine sofortige Zahlungspflicht für Ihren nächsten Beratungstermin.
Was aus der kostenlosen Beratung geworden istDie frühere Bundestagsfassung sah kostenlose Schuldnerberatung als Regelfall vor. Anbieter hätten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ein begrenztes Entgelt verlangen dürfen. Dieses sollte höchstens die Betriebskosten für die Beratung decken und Ratsuchende nicht unangemessen belasten.
Der Kompromiss streicht die Voraussetzung des besonders begründeten Ausnahmefalls. Beratungsstellen können nach der neuen Fassung Entgelte verlangen, solange diese die genannten Grenzen einhalten. Damit verliert die Kostenfreiheit ihren ausdrücklich festgeschriebenen Vorrang.
Frühere Bundestagsfassung Beschlossener Vermittlungskompromiss Kostenlose Beratung sollte grundsätzlich der Regelfall sein. Beratungsstellen können Entgelte erheben; kostenlose Beratung bleibt möglich. Entgelte sollten besonders begründete Ausnahmefälle voraussetzen. Ein besonders begründeter Ausnahmefall wird nicht mehr verlangt. Ein Entgelt durfte maximal die Betriebskosten für die Beratung decken und nicht unangemessen belasten. Ein Entgelt darf nicht der Gewinnerzielung dienen und Verbraucher nicht unangemessen belasten. Keine bundesweite Pflichtgebühr für jeden TerminDer neue Text verpflichtet Beratungsstellen nicht dazu, Rechnungen auszustellen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach den Gesamtkosten und danach, welche Leistungen diese abdecken.
Nach der beschlossenen Regelung müssen Beratungsstellen rechtzeitig vor ihrer Inanspruchnahme über mögliche Entgelte und deren Höhe informieren.
Warum der Fachverband vor neuen Hürden warntDie Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung kritisierte den Vermittlungskompromiss bereits am 24. September. Nach ihrer Einschätzung schwächt er sowohl die Kostenfreiheit als auch die zuvor konkretisierten Qualitätsanforderungen.
Der Verband verlangt ausreichend Personal, verlässliche Finanzierung und einen zeitnahen Zugang zu professioneller Hilfe. Seine Kritik trifft einen empfindlichen Punkt: Wer bereits zwischen Lebensmitteln, Stromrechnung und offenen Forderungen abwägen muss, könnte wegen zusätzlicher Beratungskosten noch länger warten.
Welche Grenzen Gläubigervertreter beachten müssen, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über unzulässige Praktiken von Inkassounternehmen. Bei möglichen Rechtsverstößen kann außerdem die zentrale Aufsicht über Inkassodienstleister eine Anlaufstelle sein.
So finden Sie Hilfe, ohne vorschnell einen Vertrag zu unterschreibenWenden Sie sich an kommunale Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder Verbraucherzentralen und klären Sie deren jeweilige Bedingungen. Die Justiz weist darauf hin, dass Schuldnerberatung häufig kostenlos ist. Sie empfiehlt trotzdem, die Kosten vor dem Termin ausdrücklich zu erfragen.
Lassen Sie sich erklären, ob Sie eine vollständige Beratung erhalten und ob die Stelle erforderliche Bescheinigungen ausstellen darf. Sammeln Sie dafür Gläubigerschreiben, Kontoauszüge und Einkommensnachweise. Teilen Sie bereits bei der Anmeldung mit, wenn eine Kontopfändung, eine Stromsperre oder der Verlust Ihrer Wohnung droht.
Bei einer Pfändung sollten Sie nicht auf das neue Gesetz wartenDie politische Einigung ersetzt keinen konkreten Kontoschutz. Bei einer Kontopfändung sichert ein P-Konto grundsätzlich einen monatlichen Freibetrag. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich dieser erhöhen. Welche Einkommensbeträge geschützt bleiben, zeigt die Pfändungstabelle seit Juli 2026.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie zusätzliche Freibeträge auf dem P-Konto bescheinigen lassen können. Wurde Ihr geschützter Betrag durch einen individuellen Beschluss festgesetzt, sollten Sie klären, ob eine Anpassung nötig ist: Die jährliche Erhöhung greift nicht in jeder Konstellation automatisch.
Verlassen Sie sich auch bei Sozialleistungen nicht darauf, dass die Bank deren Herkunft allein als ausreichenden Schutz behandelt. Wie schwer fehlender Kontoschutz wiegen kann, zeigt der Fall, in dem Bürgergeld auf einem ungeschützten Konto gepfändet wurde.
FAQ: Gebühren für Schuldnerberatung Muss ich wegen des Beschlusses jetzt für jede Schuldnerberatung zahlen?Nein. Der Kompromiss sieht keine allgemeine Zahlungspflicht vor. Kostenlose Angebote bleiben möglich. Fragen Sie vor der Beratung nach den Bedingungen.
Wie hoch dürfen die Entgelte sein?Die beschlossene Regelung nennt keinen festen Eurobetrag. Sie verbietet unangemessene Belastungen und Entgelte zur Gewinnerzielung. Die Beratungsstelle muss mögliche Kosten und deren Höhe rechtzeitig vorher nennen.
Sollte ich mit der Beratung bis zum Inkrafttreten warten?Nein. Suchen Sie bei Zahlungsproblemen frühzeitig Hilfe. Besonders bei einer laufenden Pfändung oder einer drohenden Versorgungssperre sollten Sie den dringenden Handlungsbedarf sofort ansprechen.
QuellenBundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: Stellungnahme zum Vermittlungsergebnis, 24. September 2026.
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/2774 – Beschlussempfehlung und Bericht mit dem Grundsatz der Kostenfreiheit, 12. November 2025.
Deutscher Bundestag: Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt, 25. September 2026.
Justiz-Services: Geld schützen bei einer Kontopfändung, abgerufen am 30. September 2026.
Vermittlungsausschuss: Drucksache 21/8160 – Beschlussempfehlung zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, 23. September 2026.
Der Beitrag Schulden: Schuldnerberatung soll jetzt Geld kosten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
In the USA the Criminal Justice System (sic) Commits More Crimes than Criminals
GdB 50 verloren: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht immer vor einem Verlust
Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis vermittelt vielen Betroffenen zunächst Sicherheit. Wer den Ausweis ohne Ablaufdatum erhalten hat, geht häufig davon aus, dass der festgestellte Grad der Behinderung dauerhaft anerkannt bleibt.
Ein Schreiben des Versorgungsamtes zur Nachprüfung kann deshalb verunsichern. Die rechtliche Lage ist jedoch komplizierter, als der Begriff „unbefristet“ vermuten lässt.
Nach gültiger Rechtslage schützt ein unbefristeter Ausweis nicht automatisch vor einer erneuten Prüfung durch die Behörde. Entscheidend ist nicht allein das Datum auf dem Ausweis, sondern die Frage, ob sich die gesundheitlichen Verhältnisse seit der ursprünglichen Feststellung wesentlich verändert haben.
Das Versorgungsamt darf daher auch Jahre später ärztliche Befunde anfordern und prüfen, ob der bisherige Grad der Behinderung weiterhin gerechtfertigt ist. Grundlage dieses Beitrags ist der bereitgestellte Text zur Nachprüfung durch das Versorgungsamt.
Was „unbefristet“ beim Schwerbehindertenausweis wirklich bedeutetDer Begriff „unbefristet“ bezieht sich in erster Linie darauf, dass der Ausweis kein reguläres Ablaufdatum hat. Er bedeutet jedoch nicht, dass die gesundheitliche Bewertung für alle Zukunft unveränderbar wäre. Der Schwerbehindertenausweis ist ein Verwaltungsdokument, das auf einem Feststellungsbescheid beruht. Dieser Bescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen überprüft und angepasst werden.
Für Betroffene ist diese Unterscheidung wichtig. Der Ausweis bestätigt zwar einen bestimmten Status, ersetzt aber keine medizinische Prognose für das gesamte weitere Leben.
Wenn die Behörde annimmt, dass sich der Gesundheitszustand verbessert haben könnte, kann sie eine Nachprüfung einleiten. Dafür braucht sie keinen besonderen Verdacht und auch keinen konkreten Anlass.
Eine solche Prüfung kann routinemäßig erfolgen. Das wirkt für viele Menschen ungerecht, ist aber verwaltungsrechtlich möglich. Gerade bei Erkrankungen, deren Verlauf schwanken oder sich verbessern kann, greifen Versorgungsämter immer wieder zu solchen Überprüfungen. Das betrifft auch Menschen, deren Ausweis bislang ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt wurde.
Warum eine Herabsetzung des GdB möglich istDer Grad der Behinderung, kurz GdB, wird nach den gesundheitlichen Einschränkungen und ihren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bewertet. Wenn sich diese Einschränkungen wesentlich verringert haben, kann die Behörde den bisherigen Bescheid ändern.
In der Praxis kommt eine Herabsetzung vor allem dann in Betracht, wenn der Gesamt-GdB um mindestens 10 Punkte niedriger bewertet wird. Besonders folgenreich ist das, wenn der GdB von 50 auf 40 sinkt.
Ein GdB von 50 markiert die Schwelle zur Schwerbehinderung. Wird dieser Wert unterschritten, entfällt die Schwerbehinderteneigenschaft. Damit können auch Nachteilsausgleiche wegfallen, die an diesen Status geknüpft sind. Dazu gehören etwa besondere Rechte im Arbeitsleben, steuerliche Vorteile oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Anders ist die Lage, wenn der GdB zwar gesenkt wird, aber weiterhin mindestens 50 beträgt. Wer beispielsweise von einem GdB von 80 auf 70 herabgestuft wird, bleibt weiterhin schwerbehindert. Dennoch kann auch eine solche Änderung spürbare Folgen haben. Bestimmte Merkzeichen oder einzelne Nachteilsausgleiche können entfallen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind.
Situation Mögliche Folge GdB 50 wird auf GdB 40 gesenkt Die Schwerbehinderteneigenschaft entfällt, viele Nachteilsausgleiche können wegfallen. GdB 80 wird auf GdB 70 gesenkt Der Status als schwerbehinderter Mensch bleibt erhalten, einzelne Vorteile können aber betroffen sein. Ein Merkzeichen wird aberkannt Nachteilsausgleiche, die an dieses Merkzeichen gebunden sind, können entfallen. Die Behörde kündigt eine Herabsetzung nur an Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, die Anhörung sollte genutzt werden. Die Beweislast liegt nicht bei den BetroffenenAuch wenn das Versorgungsamt eine Nachprüfung einleiten darf, bedeutet das nicht, dass Betroffene schutzlos sind. Die Behörde muss nachvollziehbar darlegen, dass sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben. Pauschale Formulierungen wie eine allgemeine Stabilisierung des Zustands reichen dafür nicht aus. Es braucht belastbare medizinische Befunde.
Diese Unterscheidung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Nicht die betroffene Person muss beweisen, dass sie weiterhin krank oder eingeschränkt ist. Vielmehr muss die Behörde eine tatsächliche Verbesserung belegen, wenn sie den GdB herabsetzen will. Trotzdem sollten Betroffene aktiv mitwirken, damit die eigene gesundheitliche Situation vollständig erfasst wird.
Gerade bei komplexen Erkrankungen, mehreren Diagnosen oder wechselnden Beschwerden kann eine Akte schnell ein unvollständiges Bild vermitteln. Wenn aktuelle Befunde fehlen, kann der Eindruck entstehen, es habe sich etwas verbessert. Das muss nicht der Realität entsprechen. Deshalb ist eine gute Vorbereitung auf die Nachprüfung entscheidend.
Warum die Anhörung nicht ignoriert werden sollteBevor das Versorgungsamt einen Herabsetzungsbescheid erlässt, muss es die betroffene Person anhören. Dieses Schreiben ist für viele der wichtigste Moment im Verfahren. Häufig steht darin, dass die Behörde beabsichtigt, den Grad der Behinderung herabzusetzen. Das Wort „beabsichtigt“ zeigt jedoch, dass die Entscheidung noch nicht endgültig getroffen wurde.
Die Anhörung bietet die Möglichkeit, Einwände vorzubringen und medizinische Unterlagen nachzureichen. Wer in dieser Phase nicht reagiert, lässt eine wichtige Chance ungenutzt.
Zwar kann auch später noch Widerspruch eingelegt werden. In der Anhörung lässt sich eine Herabsetzung aber oft früher und mit weniger Aufwand verhindern.
Betroffene sollten die Frist ernst nehmen. Üblich ist eine Frist von etwa vier Wochen. In dieser Zeit sollten ärztliche Berichte, Atteste und eine eigene Stellungnahme zusammengestellt werden. Eine kurze Mitteilung, der Gesundheitszustand habe sich nicht verändert, genügt in der Regel nicht.
Welche Unterlagen besonders wichtig sindFür die Bewertung des GdB zählt nicht allein die Diagnose. Entscheidend ist, wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen den Alltag, die Mobilität, die Selbstständigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen. Ärztliche Unterlagen sollten deshalb nicht nur Krankheitsnamen aufführen. Sie sollten beschreiben, welche konkreten Einschränkungen bestehen.
Ein Bericht des Hausarztes kann einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche Gesamtsituation geben. Fachärztliche Befunde sind besonders wichtig, wenn sie aktuelle Einschränkungen präzise beschreiben.
In vielen Fällen sollten diese Berichte möglichst nicht älter als sechs Monate sein. Ältere Unterlagen können zwar weiterhin hilfreich sein, sagen aber oft weniger über den aktuellen Zustand aus.
Auch Pflegegutachten oder Unterlagen zur Arbeitsunfähigkeit können ergänzend bedeutsam sein. Zwar folgen Pflegegrad, Arbeitsunfähigkeit und GdB unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben. Dennoch enthalten solche Dokumente häufig Hinweise auf Einschränkungen, die für die Beurteilung des GdB relevant sein können. Entscheidend ist, dass diese Informationen verständlich eingeordnet werden.
Warum Betroffene ihre Beschwerden nicht herunterspielen solltenViele Menschen haben sich an ihre Einschränkungen gewöhnt. Im Arztgespräch sagen sie dann, es gehe schon irgendwie, obwohl sie regelmäßig starke Beschwerden haben. Diese Haltung ist menschlich nachvollziehbar, kann im Verfahren aber problematisch werden. Was in der Patientenakte steht, kann später beim Versorgungsamt landen.
Wenn dort nur ein guter Allgemeinzustand dokumentiert ist, entsteht möglicherweise ein falsches Bild. Gerade bei Erkrankungen mit Schwankungen müssen auch schlechte Tage beschrieben werden. Dazu gehören Phasen mit Schmerzen, Erschöpfung, Mobilitätsproblemen oder Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten. Ärztinnen und Ärzte können nur dokumentieren, was ihnen auch mitgeteilt wird.
Eine sachliche und vollständige Schilderung ist deshalb wichtig. Es geht nicht darum, Beschwerden zu übertreiben. Es geht darum, die tatsächliche Belastung realistisch darzustellen. Nur so kann die Behörde beurteilen, ob weiterhin derselbe GdB gerechtfertigt ist.
Besonders heikel: Nachprüfung kurz vor der RenteEine Herabsetzung des GdB kann kurz vor dem Renteneintritt erhebliche finanzielle Folgen haben. Wer einen GdB von mindestens 50 hat und die erforderliche Wartezeit erfüllt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen. Diese Rentenart ermöglicht einen früheren Rentenbeginn als die reguläre Altersrente. Wird der Schwerbehindertenstatus kurz vorher aberkannt, kann dieser Zugang verloren gehen.
Das kann bedeuten, dass Betroffene länger arbeiten müssen oder nur mit höheren Abschlägen früher in Rente gehen können. Besonders kritisch ist die Situation für Menschen, die bereits mit ihrer Rentenplanung begonnen haben.
Eine Herabsetzung kurz vor dem geplanten Rentenbeginn kann dann nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell schwer wiegen. Deshalb sollten Betroffene in dieser Phase besonders aufmerksam auf Schreiben des Versorgungsamtes reagieren.
Der Ausgangstext weist zudem auf eine Schutzfrist nach § 199 SGB IX hin. Danach können bestimmte Rechte für eine Übergangszeit erhalten bleiben, obwohl der GdB bereits gesenkt wurde. Diese Zeit kann in rentennahen Fällen bedeutsam sein. Wer betroffen ist, sollte die Fristen genau prüfen und rechtzeitig Beratung in Anspruch nehmen.
Widerspruch kann zusätzliche Zeit verschaffenWenn ein Herabsetzungsbescheid bereits ergangen ist, ist die Angelegenheit noch nicht automatisch abgeschlossen. Gegen den Bescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Solange das Verfahren läuft und der Bescheid nicht bestandskräftig ist, kann dies Auswirkungen auf den Fortbestand bestimmter Rechte haben. Gerade bei nahendem Rentenbeginn kann dadurch wertvolle Zeit gewonnen werden.
Ein Widerspruch sollte jedoch nicht nur aus einem Satz bestehen. Er sollte begründet werden und sich auf medizinische Befunde stützen. Sinnvoll ist eine klare Darstellung, warum keine wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Auch neue ärztliche Unterlagen können in diesem Stadium noch wichtig werden.
Wer unsicher ist, sollte fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Sozialverbände, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht oder unabhängige Beratungsstellen können das Verfahren begleiten. Das ist besonders dann ratsam, wenn der Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft erhebliche berufliche, finanzielle oder rentenrechtliche Folgen hätte. Eine frühzeitige Reaktion verbessert die Chancen, Fehler im Verfahren zu vermeiden.
Fazit: Unbefristet bedeutet nicht unangreifbarEin unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet keine Garantie, dass der einmal festgestellte GdB nie wieder überprüft wird.
Das Versorgungsamt darf eine Nachprüfung einleiten, wenn es die gesundheitlichen Verhältnisse erneut bewerten will. Eine Herabsetzung ist aber nur möglich, wenn eine wesentliche Verbesserung nachweisbar ist. Die Behörde muss diese Veränderung belegen.
Für Betroffene kommt es darauf an, Fristen nicht verstreichen zu lassen und die eigene gesundheitliche Situation gut zu dokumentieren. Die Anhörung sollte genutzt werden, um aktuelle Befunde und eine nachvollziehbare Stellungnahme einzureichen. Besonders bei einem GdB von 50 oder bei nahendem Rentenbeginn kann viel auf dem Spiel stehen. Wer rechtzeitig handelt, kann seine Rechte besser sichern.
Beispiel aus der PraxisEine 61-jährige Frau hat seit Jahren einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50. Sie plant, in absehbarer Zeit die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Kurz vor dem geplanten Rentenbeginn erhält sie ein Schreiben des Versorgungsamtes. Darin wird angekündigt, den GdB nach Aktenlage auf 40 herabzusetzen.
Die Frau reagiert innerhalb der Anhörungsfrist. Sie bittet ihre Hausärztin um einen ausführlichen Bericht und reicht zusätzlich aktuelle Befunde ihrer Fachärzte ein. Darin wird beschrieben, dass ihre Beschwerden nicht verschwunden sind, sondern weiterhin zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führen. Außerdem legt sie ein Pflegegutachten vor, aus dem weitere Belastungen hervorgehen.
Das Versorgungsamt muss diese Unterlagen prüfen. Kommt es trotzdem zu einem Herabsetzungsbescheid, kann die Frau Widerspruch einlegen. Für sie ist das besonders wichtig, weil eine bestandskräftige Aberkennung des Schwerbehindertenstatus ihren geplanten Renteneintritt gefährden könnte. Das Beispiel zeigt, warum die Anhörung nicht als bloße Formalität betrachtet werden sollte.
Häufige Fragen zur Nachprüfung beim unbefristeten Schwerbehindertenausweis 1. Darf das Versorgungsamt trotz unbefristetem Schwerbehindertenausweis eine Nachprüfung verlangen?Ja. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht vor einer Nachprüfung durch das Versorgungsamt. Die Unbefristung bedeutet lediglich, dass der Ausweis kein reguläres Ablaufdatum hat. Wenn die Behörde prüfen will, ob sich die gesundheitlichen Verhältnisse verändert haben, darf sie ärztliche Unterlagen anfordern.
2. Bedeutet „unbefristet“, dass der Grad der Behinderung für immer gilt?Nein. Der festgestellte Grad der Behinderung kann überprüft werden, wenn sich die tatsächlichen gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Eine dauerhafte Ausstellung des Ausweises ist daher nicht gleichbedeutend mit einer unveränderlichen Anerkennung des bisherigen GdB.
3. Wann kann der Grad der Behinderung herabgesetzt werden?Eine Herabsetzung kommt in Betracht, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat. Beim Gesamt-GdB ist vor allem relevant, ob sich die Bewertung um mindestens 10 Punkte verändert. Besonders folgenreich ist eine Senkung von GdB 50 auf GdB 40, weil dadurch die Schwerbehinderteneigenschaft entfällt.
4. Muss ich selbst beweisen, dass mein bisheriger GdB weiterhin richtig ist?Grundsätzlich muss das Versorgungsamt belegen, dass eine wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Trotzdem sollten Betroffene nicht untätig bleiben. Aktuelle ärztliche Befunde, Facharztberichte und eine nachvollziehbare Stellungnahme können helfen, eine falsche Herabsetzung zu verhindern.
5. Warum ist die Anhörung so wichtig?Die Anhörung ist die Gelegenheit, vor einer endgültigen Entscheidung Stellung zu nehmen. Wenn das Versorgungsamt schreibt, es beabsichtige eine Herabsetzung, ist der Bescheid noch nicht endgültig erlassen. Wer die Frist nutzt und aussagekräftige Unterlagen einreicht, kann die Entscheidung noch beeinflussen.
6. Welche Folgen kann eine Herabsetzung kurz vor der Rente haben?Eine Herabsetzung kann kurz vor dem Rentenbeginn erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wer den Schwerbehindertenstatus verliert, kann unter Umständen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr wie geplant nutzen. Deshalb sollten Betroffene in rentennahen Jahren besonders schnell reagieren und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Der Beitrag GdB 50 verloren: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht immer vor einem Verlust erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Woke Dummheit hat einen Namen: Hape Kerkeling
Die inzwischen durch und durch verblödete Mainstreampresse ist aus dem Häuschen; die “Bild”-Zeitung schreibt: „Emotionaler Promi-Appell bei der ersten Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbot in einem deutschen Parlament.“ Gemeint ist der gestrige unterirdische Auftritt von Hape Kerkeling im Thüringer Landtag zu eben diesem Thema. Hatten noch geneigte Interessierte einen echten Experten zur verfassungsrechtlichen Problematik dieses […]
<p>The post Woke Dummheit hat einen Namen: Hape Kerkeling first appeared on ANSAGE.</p>
Türkische Soldaten verwüsten Friedhof am Gabar-Berg
Türkische Soldaten haben den Şehîd-Binevş-Friedhof am Gabar-Berg in der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) verwüstet. Der Friedhof befindet sich beim Dorf Basret. Aufnahmen vom Gelände zeigen, dass zahlreiche Grabsteine mit den Namen der dort Beigesetzten zerbrochen wurden.
Der Friedhof wurde zwischen 2010 und 2014 angelegt. Dort wurden zahlreiche Mitglieder der kurdischen PKK-Guerilla beigesetzt, die bei Gefechten in der Region ums Leben kamen.
Bereits 2015 war der Şehîd-Binevş-Friedhof Ziel eines Angriffs des türkischen Militärs. Damals wurde das Gelände aus der Luft und vom Boden aus bombardiert und schwer beschädigt. Angehörige der dort begrabenen Gefallenen reagierten mit Empörung auf die erneute Zerstörung des Friedhofs.
DFG: Freie und pluralistische Medien sind Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden
Der kurdische Journalistenverein Dicle-Firat (DFG) hat einen Bericht über die mediale Darstellung des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft veröffentlicht. Die Untersuchung zeigt, wie unterschiedlich Medien dieselben politischen Entwicklungen einordnen – und welchen Einfluss Begriffe, Quellen und die Auswahl sichtbarer Akteur:innen auf die Wahrnehmung des Friedensprozesses haben. Untersucht wurde die Berichterstattung seit Abdullah Öcalans Aufruf vom 27. Februar 2025. Nach Angaben des DFG kristallisieren sich dabei unterschiedliche Deutungsrahmen heraus: Sicherheit, „Terror“, Auflösung und politische Konkurrenz auf der einen sowie Frieden, Verhandlungen und demokratische Lösung auf der anderen Seite.
Sicherheitsdiskurs statt Friedensperspektive
Besonders regierungsnahe Medien rahmen den Prozess dem Bericht zufolge überwiegend über Sicherheit, „Terror“ und die Auflösung der PKK. Als Beispiele nennt der DFG Schlagzeilen wie „Wichtiger Schritt für eine terrorfreie Türkei“, „Die Terrorplage endet“ oder „41 Jahre Plage sind vorbei“. Damit werde die politische Entwicklung weniger als Friedens- und Demokratisierungsprozess denn als Ende einer Organisation und Wiederherstellung staatlicher Sicherheit dargestellt. Die häufige Verwendung von Begriffen wie „Terror“, „Plage“, „Liquidierung“ und „terrorfreie Türkei“ zeige, wie stark die Berichterstattung von einer sicherheitspolitischen Sprache bestimmt werde. Der DFG warnt, dass eine solche Sprache nicht zum Frieden beitrage, sondern auch Hassdiskurse befördere.
Bei oppositionellen Medien erkennt der Verband einen anderen, aber ebenfalls problematischen Schwerpunkt. Dort werde der Prozess häufig unter dem Gesichtspunkt der Regierungspolitik, früherer Lösungsversuche und möglicher politischer Interessen der AKP behandelt. Der DFG kritisiert insbesondere die Zeitung „Sözcü“, die mit nicht verifizierten Berichten über den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan journalistische und ethische Standards verletzt und den Friedensprozess unmittelbar angegriffen habe.
Andere Perspektive in der freien Presse
Medien aus dem Umfeld der freien Presse stellen dagegen nach Erkenntnissen des DFG stärker Frieden, Verhandlungen, demokratische Lösung und den Beginn einer neuen politischen Phase in den Mittelpunkt. Der Bericht verweist beispielhaft auf die Schlagzeilen „Keine Ausrede mehr“ von „Evrensel“ und „Ein neuer Anfang“ von „Yeni Yaşam“ nach dem Beschluss der PKK zur Auflösung. Diese Medien hätten nicht allein die Niederlegung der Waffen und die organisatorische Auflösung behandelt, sondern auch Forderungen nach einer demokratischen Lösung, gesetzlichen Regelungen und der politischen Weiterentwicklung des Prozesses sichtbar gemacht.
Der DFG kritisiert zugleich, dass sowohl regierungsnahe als auch Teile der oppositionellen Medien zahlreiche gesellschaftliche Akteur:innen weitgehend ausblenden. Stimmen aus der kurdischen Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kultur und dem Journalismus kämen nur begrenzt vor. Wo sich die Berichterstattung hauptsächlich auf Regierung, Parteien und staatliche Institutionen stütze, blieben die sozialen, rechtlichen und menschlichen Dimensionen des Prozesses im Hintergrund.
DFG fordert journalistischen Zugang zu Öcalan
Besondere Bedeutung misst der Verband dem direkten Zugang zu Abdullah Öcalan bei. Ein Friedensprozess verlange nicht nur Veränderungen in der Politik, sondern auch in der journalistischen Praxis. Unterschiedliche gesellschaftliche und politische Akteur:innen müssten selbst zu Wort kommen und ihre Positionen unmittelbar darstellen können.
Dass über den Prozess von zahlreichen Seiten gesprochen werde, während die Position eines seiner zentralen Akteure die Öffentlichkeit nicht unmittelbar erreiche, bezeichnet der DFG als journalistisches Defizit. Der Verband fordert deshalb, Journalist:innen Gespräche mit Öcalan zu ermöglichen: „Dass Medienschaffende mit Abdullah Öcalan zusammentreffen, ihm unmittelbar Fragen stellen und seine Ansichten nach journalistischen Grundsätzen an die Öffentlichkeit vermitteln können, würde dazu beitragen, das bestehende Informationsdefizit in den Medien zu überwinden.“
Mehr Quellen, weniger Kriminalisierung
Zu den zentralen Forderungen des Berichts gehören ein freier Zugang zu Informationen und eine größere Vielfalt der Quellen. Neben Regierung, Parteien und Sicherheitsbürokratie müssten auch Jurist:innen, Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist:innen, Betroffene des Krieges und unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen in der Berichterstattung sichtbar werden. Die Kurdistanfrage und der Friedensprozess dürften zudem nicht auf Sicherheit, „Terror“ und Entwaffnung reduziert werden. Demokratisierung, Recht, gesellschaftlicher Frieden, politische Beteiligung und die Forderungen der kurdischen Bevölkerung gehörten ebenso zur journalistischen Darstellung.
Der DFG fordert Medien außerdem auf, kriminalisierende, ausgrenzende und gesellschaftliche Polarisierung verstärkende Begriffe zu überprüfen. Überschriften müssten den tatsächlichen Inhalt einer Nachricht wiedergeben und dürften Äußerungen nicht durch die Herauslösung einzelner Wörter in einen anderen politischen Rahmen stellen. Zugleich müsse die gesellschaftliche Dimension des Prozesses stärker sichtbar werden. Dazu gehörten die Erwartungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, Auswirkungen auf den Alltag und die Erfahrungen der unmittelbar vom jahrzehntelangen Konflikt betroffenen Menschen.
Medien müssen sich ihrer Verantwortung stellen
In seinem Fazit bezeichnet der DFG den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft nicht nur als politisches Thema, über das Medien berichten, sondern als eine Phase, in der auch journalistische Praxis neu hinterfragt werden müsse. „Die Aufgabe der Medien besteht nicht darin, eine bestimmte politische Position zu vertreten, sondern einen direkten, überprüfbaren und pluralistischen Zugang zu Informationen zu ermöglichen.“ Dafür brauche es ein Umfeld, in dem Journalist:innen frei von politischem und administrativem Druck arbeiten und mit allen Akteur:innen des Prozesses unmittelbar sprechen können.
„Damit sich der Frieden gesellschaftlich verankern kann, müssen auch die Medien nach den Grundsätzen eines freien, pluralistischen und rechtebasierten Journalismus handeln“, heißt es im Bericht. Der DFG fordert, sämtliche Hindernisse beim Zugang zu Informationen zu beseitigen und die Medien dazu auf, sich ihrer eigenen Verantwortung in diesem Prozess zu stellen und sich zu verändern.
Beitragsbild: Verkündung des Rückzugs von Guerillaeinheiten aus der Türkei, Oktober 2025 © ANF
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bese-hozat-ohne-demokratisierung-kann-der-prozess-nicht-zum-erfolg-fuhren-52907 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52908 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52919
Kataib Hezbollah setzt militärische Aktivitäten im Irak aus
Die proiranische Miliz Kataib Hezbollah hat angekündigt, ihre militärischen Aktivitäten im Irak auszusetzen. Der Generalsekretär der Organisation, Ahmad al-Hamidawi, wies die Söldner der Miliz an, entsprechende Operationen einzustellen. Aktivitäten gegen „feindliche Flugzeuge“, die den irakischen Luftraum verletzten, sollen jedoch fortgesetzt werden. Die Entscheidung folgt auf das Ende der US-geführten Militärmission im Rahmen der Operation Inherent Resolve im Irak. Das US-Zentralkommando CENTCOM hat den Abzug von Personal und Ausrüstung vom Luftwaffenstützpunkt in Hewlêr (Erbil) abgeschlossen.
Irak und die USA hatten sich 2024 auf einen zweistufigen Übergang zur Beendigung der Mission der internationalen Anti-IS-Koalition verständigt. Das Bündnis war 2014 nach der Einnahme großer Gebiete des Irak durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) militärisch im Land aktiv geworden. Mit dem Ende der bisherigen Mission endet jedoch nicht die militärische Zusammenarbeit zwischen Washington und Bagdad. Die USA wollen den Irak weiterhin bei Ausbildung und Nachrichtendiensten unterstützen. Teile der Kommandostruktur der internationalen Koalition sollen ihre Arbeit außerhalb des Irak fortsetzen.
Die neue Situation betrifft zugleich die Bemühungen der irakischen Regierung, die Waffen der zahlreichen bewaffneten Gruppen im Land unter staatliche Kontrolle zu bringen. Kataib Hezbollah und andere einflussreiche proiranische Milizen hatten Schritte in Richtung Entwaffnung zuvor an das Ende der US-Militärpräsenz geknüpft. Die jetzt verkündete Aussetzung militärischer Aktivitäten bedeutet allerdings keine Entwaffnung von Kataib Hezbollah. Auch die unter dem Dach des „Islamischen Widerstands im Irak“ auftretenden Gruppen erklärten zuletzt, dass in den Gesprächen mit der Regierung über die Zukunft ihrer Waffen noch keine Einigung erzielt worden sei. An von der Regierung vorgegebenen Zeitplänen sehen sie sich nicht gebunden.
Al-Sadr löst bewaffnete Strukturen auf
Bereits am Mittwoch hatte der irakische schiitische Geistliche und Politiker Moktada al-Sadr die Auflösung ihm nahestehender bewaffneter Strukturen angekündigt. Nach seinen Angaben wurde Saraya al-Salam (Friedensbrigaden) aufgelöst. Auch die aus der früheren bewaffneten Bewegung al-Sadrs hervorgegangene Jaysh al-Mahdi (Mahdi-Armee) soll in eine zivile Stiftung unter dem Namen Ansar al-Imam al-Mahdi Foundation überführt werden. Darüber hinaus soll Liwa al-Youm al-Mawud (Brigade des Verheißenen Tages), eine weitere al-Sadr zugerechnete bewaffnete Formation, aufgelöst worden sein.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52918 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/al-sadr-erklart-auflosung-seiner-bewaffneten-formationen-52923 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52679