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Aleppo’s “Made with Love” market showcases 230 creative projects

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 20:52

A three-day charity market titled “Made with Love” opened in Aleppo on Saturday, bringing together 230 artisans and entrepreneurs showcasing handicrafts, traditional foods, and innovative small-scale projects.

The event, organized by the “White Heart Foundation for Development” in cooperation with the Aleppo Chamber of Commerce, at Sheraton Aleppo Hotel aims to support local producers and revive traditional industries through direct engagement with consumers.

Deputy Chairman of Aleppo Chamber of Commerce, Hussein Issa, talking to SANA reporter, described the market as both a humanitarian and economic initiative that helps strengthen the position of Syrian-made products while encouraging the exchange of ideas among participants.

Houri Ousep Kouchkerian, head of the “White Heart Foundation”, said the initiative offers an important platform for small and micro-business owners to market their products and expand their visibility in the local market.

Participants said that the event provides a valuable opportunity to showcase cultural diversity and creativity. Artisan Ismail Khaseem, who demonstrated handloom weaving at his booth, said such events help preserve Aleppo’s heritage and connect it with younger generations through new creative approaches.

Local businesses are joined by exhibitors and representatives from Turkey, China, and Armenia, highlighting growing regional interest in Aleppo’s recovering economic scene.

Founded in 2022, the “White Heart Foundation” focuses on empowering women entrepreneurs, supporting community development, and providing humanitarian assistance across Syria.

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Minister Anjrani meets the Russian President’s Climate Advisor on COP30 sidelines

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 20:30

LocalSyrian Minister of Local Administration and Environment, Mohammed Anjrani, met with Ruslan Edelgeriev, the Russian Presidential Adviser on Climate Affairs, on the sidelines of the COP30 Climate Summit held in Belém, Brazil.

The meeting addressed the challenges of climate change and explored mechanisms to strengthen global efforts aimed at reducing pollution and protecting the environment.

MHD Ibrahim

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„Kompromittiertes“ Liedgut: Die entlastende Last des Singens

Den Anlass für die Gedanken zu diesem Beitrag bot wieder einmal der “Spiegel”: Anfang November erschien darin ein Auszug aus Ullrich Fichtners Buch “Die Macht der Musik”, ein von ihm selbst exzerpiertes leidenschaftliches Plädoyer für die singende Gesellschaft und die unersetzbare Gegenwart der menschlichen Stimme. Gut so—und zugleich Anlass, zu zwei neuralgischen Punkten Fiedlers weiterzusprechen, […]

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Syria attains bronze medal in 400m Individual Medley in Riyadh

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 19:19

Syrian swimmer Inana Suleiman won the bronze medal in the 400-meter individual medley at the sixth Islamic Solidarity Games in Riyadh on Saturday, marking Syria’s first medal of the tournament.

Suleiman completed the race in 5 minutes, 6.11 seconds, securing third place.

The achievement highlights Syria’s presence in the multi-sport event, which brings together athletes from Islamic nations across a variety of disciplines.

Amer Dhawa

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SARC distributes humanitarian aid to displaced families from Sweida

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 19:07

The Syrian Arab Red Crescent (SARC) has launched a winter relief campaign to distribute essential supplies to Sweida displaced families residing in shelters and gatherings across the villages of the eastern countryside of Daraa province.

Aid teams provided winter clothing kits—including blankets, coats for men and women, and children’s apparel.

According to SARC’s Daraa branch head Ahmad Al-Masalmeh, the organization is working to meet the urgent needs of displaced families and is fully mobilized to overcome logistical challenges.

Local authorities, including the Bosra al-Sham City Council and Syria’s Ministry of Emergency and Disaster Management, are coordinating efforts to ensure access to basic services. Council member Abdel Hamid Al-Dous confirmed the distribution of 136 aid packages in Jamreen and 420 in Ghasm.

The Daraa branch of SARC has distributed thousands of aid packages to Sweida families in recent weeks, as part of its ongoing mission to support vulnerable populations across Syria.

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EGMR bestätigt Rechtswidrigkeit der Inhaftierung – Türkei muss Selahattin Demirtaş freilassen

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.

Am 3. November 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Einspruch der Türkei gegen ein früheres Urteil endgültig abgewiesen. Damit ist die Entscheidung, dass die Inhaftierung des oppositionellen Politikers Selahattin Demirtaş gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, nun rechtskräftig und für die Türkei verbindlich.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Straßburger Gericht hatte bereits 2018 festgestellt, dass die Verhaftung und fortgesetzte Inhaftierung von Demirtaş politisch motiviert und nicht auf rechtmäßigen Gründen beruhte. Der EGMR ordnete damals seine sofortige Freilassung an. Dieses Urteil ignorierte Ankara jedoch konsequent. Auch der Versuch, gegen das Urteil juristisch vorzugehen, ist nun endgültig gescheitert.

Die Entscheidung vom November 2025 statuiert klar, dass die Türkei internationales Recht verletzt hat und die Grundrechte eines gewählten Volksvertreters über Jahre hinweg missachtete. Für Beobachter:innen ist dies nicht nur ein juristischer, sondern auch ein politischer Wendepunkt.

Hintergrund: Von Kobanê bis zur Verhaftung

Selahattin Demirtaş, ehemaliger Ko-Vorsitzender der Demokratischen Partei der Völker (HDP), war über Jahre eine der wichtigsten Stimmen der demokratischen Opposition in der Türkei. Er trat für eine pluralistische, friedliche und inklusive Politik ein, darunter für gleiche Rechte der Kurd:innen, Frauen und Minderheiten.

Im November 2016 wurde er verhaftet, nachdem die türkische Regierung in der Folge des Putschversuchs gegen Präsident Recep Tayyip Erdoğan massiv gegen Oppositionelle vorging. Zahlreiche HDP-Abgeordnete wurden ihrer Immunität beraubt und verhaftet.

Der Hauptvorwurf gegen Demirtaş bezieht sich auf Ereignisse aus dem Jahr 2014: Damals hatte die HDP zu Protesten gegen die Angriffe der Terrormiliz IS auf die kurdische Stadt Kobanê in Nordsyrien aufgerufen. Diese Demonstrationen wurden später als Grundlage für Anklagen wegen „Terrorpropaganda“ und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ genutzt. Zahlreiche internationale Stimmen bezeichnen die Anschuldigungen seit Beginn der Inhaftierung als politisch motiviert und rechtlich nicht haltbar.

Fortgesetzte Rechtsverletzung und politische Verantwortung

Trotz des klaren EGMR-Urteils von 2018 blieb Demirtaş in Haft. Seine Verteidigung betonte nun erneut, dass jede weitere Inhaftierung eine fortgesetzte Verletzung internationalen Rechts darstelle und die Glaubwürdigkeit der türkischen Justiz untergrabe.
Der Anwalt des Politikers forderte die unverzügliche Umsetzung der EGMR-Entscheidung und die sofortige Freilassung seines Mandanten.

Politische Reaktionen in der Türkei

Das Urteil bleibt auch innenpolitisch nicht ohne Wirkung. Sogar aus den Reihen der Regierungskoalition kamen vorsichtig positive Signale. Devlet Bahçeli, Vorsitzender der nationalistischen MHP und enger Verbündeter von Präsident Erdoğan, erklärte überraschend, die Freilassung des pro-kurdische Politikers wäre „ein positiver Schritt für die Türkei“.

Ein Symbol für Demokratie und Hoffnung

Selahattin Demirtaş steht längst über seine Partei hinaus für die Hoffnung auf Demokratie, Gleichheit und Meinungsfreiheit in der Türkei. In zahlreichen Schriften, Interviews und Briefen aus dem Gefängnis betont er, dass er sich nicht als Opfer, sondern als Vertreter eines politischen Kampfes versteht. Eines Kampfes für Freiheit und Gerechtigkeit für alle Menschen im Land.

In einem seiner Briefe formulierte er:

„Sie können uns einsperren, aber sie können unsere Hoffnung nicht einsperren.“

Mehr als ein juristischer Erfolg

Das EGMR-Urteil vom November 2025 ist mehr als nur ein juristischer Erfolg. Es ist eine Mahnung an die Türkei, ihre internationalen Verpflichtungen ernst zu nehmen. Die Freilassung von Selahattin Demirtaş wäre daher nicht nur die Umsetzung eines Urteils, sondern ein Zeichen für Gerechtigkeit und Hoffnung auf Wandel.

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Ist die Deutsche Bahn AG überhaupt noch reformierbar ?

Man verzeihe den Spoiler: Bereits zu Beginn dieses Beitrags lässt sich die Frage der Überschrift mit einem klaren Nein beantworten – denn mit einer Reform ist bei der herrschenden Politikerkaste, bestehend vor allem Vertretern linker bis sozialistischer Parteien (zu denen seit Jahren auch die CDU/CSU zählt) leider auch nicht im Geringsten zu rechnen. Nur dann, […]

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Kalter Winter steht bevor angesichts in diese Richtung deutender Entwicklungen der QBO und in der Stratosphäre

Cap Allon

[Siehe unten die Anmerkungen zu derartigen Prognosen. A. d. Übers.]

Europa könnte einen der kältesten Winter seit Jahrzehnten erleben. Langfristige Prognosen deuten darauf hin, dass die Temperaturen in Nord- und Osteuropa regelmäßig auf -25 °C sinken könnten, wobei sogar in den südlichen Regionen mit Frost zu rechnen ist.

Prognostiker verweisen auf ein Zusammentreffen natürlicher Faktoren: eine sich verändernde Luftmassenzirkulation, sich verstärkende arktische Hochdruckgebiete und eine Abkühlung des Atlantiks – all dies führt zu lang anhaltenden Kälteeinbrüchen auf dem gesamten Kontinent.

Eine neue Analyse der Climate Impact Company unterstreicht, dass die Saison 2025-26 mit einer winterlichen Ostphase der Quasi-Biennial Oscillation (-QBO) zusammenfällt – einem Muster, das historisch mit Episoden plötzlicher stratosphärischer Erwärmungen (SSW) in Verbindung gebracht wird, die schwere arktische Ausbrüche auslösen können.

„Im Allgemeinen sind SSW-Ereignisse, die zu arktischen Ausbrüchen führen können, während einer östlichen QBO wahrscheinlicher“, heißt es in dem Bericht.

Bei der Untersuchung von sieben vergleichbaren Wintern seit 1979 wurden 8 bedeutende SSW-Ereignisse in 21 Wintermonaten festgestellt, darunter Januar 2006, 2015 und 2024 – jedes davon mit einer starken Erwärmung der Polarregion im 10-hPa-Niveau. Bei einem Ereignis im Dezember 1989 konzentrierte sich die Erwärmung auf Quebec, was zu Rekordkälte im mittleren und östlichen Teil der Vereinigten Staaten führte:

Die diesjährigen Analogien deuten auf eine ähnliche Konstellation hin – östliche QBO, Rückgang der Sonnenaktivität, Abkühlung des Nordatlantiks –, die blockierte, nördliche Wetterlagen und möglicherweise extreme Kälte über den Landmassen der nördlichen Hemisphäre während des Winters begünstigt.

Die Wetterdienste im Baltikum fordern die Einwohner schon jetzt auf, ihre Heizungsanlagen und Isolierungen frühzeitig zu überprüfen.

Wenn sich die Prognosen bestätigen, könnte der Winter 2025/26 mit den brutalen Kälteperioden Mitte der 2000er Jahre mithalten, als die Temperaturen in großen europäischen Städten regelmäßig unter -20 °C sanken.

Link: https://electroverse.substack.com/p/russias-record-45c-blizzards-slam?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

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Anmerkungen zu Jahreszeiten-Prognosen

Dipl.-Met. Christian Freuer

Versuche, ganze Jahreszeiten vorherzusagen sind so alt wie die Wettervorhersage selbst. Das fing ja schon im Mittelalter an mit den sog. „Bauernregeln“. Siehe dazu den ausführlichen Beitrag von mir hier. Darin ist dargelegt, unter welchen Umständen diese Bauernregeln auch heute noch durchaus ihre Berechtigung haben.

Generell gibt es zu Vorhersagen aktuell zwei Verfahren, nämlich numerische Simulation und statistische Extrapolation. Die numerische Simulation ist nach spätestens 10 Tagen (!) aber schon völlig unbrauchbar, wie in diesem Beitrag erläutert. Der statistische Ansatz dagegen – ebenfalls in dem Beitrag erläutert – hat durchaus ebenfalls seine Berechtigung, etwa in der zeitlichen Abfolge des Musters von Rossby-Wellen oder genauer der Änderungen derselben.

Der Kurzbeitrag oben von Cap Allon gehört auch in die Kategorie statistischer Ansatz, nur mit ganz anderen Parametern. Es wird interessant sein zu beobachten, wie der kommende Winter nun tatsächlich abläuft. Einen ersten Hinweis liefert die Tatsache, dass die NAO seit Wochen zumindest im Vergleich der letzten Jahre derzeit nur noch ein Schatten ihrer selbst ist.

Hierzu meine eigene unmaßgebliche Ansicht: Wie in den oben verlinkten Beiträgen beschrieben ist der Zeitraum Ende November / Anfang Dezember aus statistischer Sicht ein entscheidender Zeitpunkt zur Abschätzung der kommenden Winterwitterung.

Daher treffe ich folgende Aussage: Sollte sich Ende November / Anfang Dezember eine winterliche Wetterlage einstellen (wobei es nicht unbedingt sofort extrem kalt werden muss), ist davon auszugehen, dass der kommende Winter deutlich kälter als normal ausfallen wird oder zumindest ein paar intensive Kältewellen mit sich bringt.

Der Beitrag Kalter Winter steht bevor angesichts in diese Richtung deutender Entwicklungen der QBO und in der Stratosphäre erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Information Minister discusses media development in Hama province

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 17:42

Syrian Minister of Information Hamza Al-Mustafa met with a group of journalists and media professionals in Hama province on Saturday to discuss strategies for advancing the country’s media landscape and addressing the challenges facing both public and private sector journalists.

The meeting focused on proposals to modernize media institutions, improve working conditions, and strengthen the role of journalism in Syria’s evolving public discourse. Participants shared ideas aimed at fostering a more dynamic and supportive media environment.

Qusai Al-Shabib, Director of Media in Hama, noted that the dialogue also coincided with preparations for the upcoming “Sacrifice for Hama” campaign. The minister reviewed suggestions from local journalists on how to effectively organize and promote the initiative.

The visit is part of a broader effort by the Ministry of Information to engage directly with regional media professionals and incorporate their insights into national media development plans.

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Syrian Interior Ministry’s forces launch major operation against ISIS cells

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 17:21


Syria’s Interior Ministry, in coordination with the General Intelligence Directorate, has launched a large-scale security operation across several provinces targeting ISIS cells, the ministry said on Saturday.

The operation, based on intelligence gathered through weeks of surveillance, led to the dismantling of several networks, the arrest of multiple suspects, and the seizure of materials linked to terrorist activity.


According to the ministry’s statement on its official Telegram channel, the operation is part of ongoing national efforts to combat terrorism and protect public safety.


The ministry added that the operation underscores coordination between security agencies and their proactive approach to addressing threats, reinforcing the government’s commitment to national security and stability.

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Schwerbehinderung: Blauer oder oranger Parkausweis – Welcher ist der richtige?

Lesedauer 3 Minuten

Wer auf Rollstuhl, Rollator oder weitere Hilfsmittel angewiesen ist, erlebt es täglich: Schon wenige Meter mehr oder ein zu enger Ausstieg können darüber entscheiden, ob ein Termin überhaupt erreichbar ist.

Parkerleichterungen sind deshalb kein „Bonus“, sondern ein zentraler Nachteilsausgleich. Trotzdem herrscht selbst unter Betroffenen Unsicherheit: Reicht der Schwerbehindertenausweis? Welche Rolle spielen Merkzeichen wie „aG“, „Bl“ oder „G“? Wofür braucht man den blauen EU-Parkausweis, wofür den orangen? Und bei welcher Stelle wird was konkret beantragt?

Behindertenparkplätze: Ohne blauen Parkausweis kein Anspruch

Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol im öffentlichen Verkehrsraum sind an klare Voraussetzungen gebunden. Nutzungsberechtigt sind nur Personen, für die ein blauer EU-Behindertenparkausweis ausgestellt wurde und die diesen gut sichtbar im Fahrzeug platzieren.

Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht, auch dann nicht, wenn relevante Merkzeichen vorhanden sind. Für gegen-hartz.de bietet sich hier eine interne Verlinkung zu Hintergrundseiten zu Merkzeichen, GdB-Bewertung und Nachteilsausgleichen an.

Der Ausweis ist personengebunden. Er darf verwendet werden, wenn die berechtigte Person selbst fährt oder befördert wird. Fahrten ohne die berechtigte Person, ausgeliehene Ausweise oder Kopien sind unzulässig und können Bußgelder, Abschleppmaßnahmen und im Einzelfall den Entzug der Berechtigung nach sich ziehen.

Blauer EU-Parkausweis: Zentrale Grundlage für Parkerleichterungen

Der blaue EU-Behindertenparkausweis ist der maßgebliche Nachweis, um Behindertenparkplätze zu nutzen und weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Er knüpft an die besonders schweren Beeinträchtigungen an, die im Schwerbehindertenausweis dokumentiert werden.

Typischerweise kommen Personen mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder vergleichbar schweren körperlichen Einschränkungen in Betracht.

Mit dem blauen Ausweis können gekennzeichnete Behindertenparkplätze genutzt werden; zusätzlich sind – je nach örtlicher Ausgestaltung – Erleichterungen wie längeres Parken, Ausnahmen von Parkgebühren oder die Nutzung bestimmter Halteverbotsbereiche möglich, sofern keine Gefährdung oder Behinderung anderer vorliegt.

Der Ausweis wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, was besonders für grenznahe Regionen und Urlaubsreisen eine praktische Rolle spielt.

Oranger Parkausweis: Erleichterungen für bestimmte Gruppen ohne Stellplatzrecht

Der orangefarbene Parkausweis richtet sich an eine eng umrissene Gruppe schwerbehinderter Menschen, die erheblich in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, die Voraussetzungen für den blauen EU-Ausweis aber nicht vollständig erfüllen.

Er gilt ausschließlich in Deutschland und berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.

Sein Schwerpunkt liegt auf Parkerleichterungen in Alltagssituationen: verlängerte Parkzeiten im eingeschränkten Halteverbot, Erleichterungen an Parkscheinautomaten, die Möglichkeit zum Parken in bestimmten Bereichen, wenn dies ausdrücklich zugelassen wurde, und eine flexiblere Nutzung verkehrsberuhigter Zonen, solange Rettungswege und der übrige Verkehr nicht eingeschränkt werden.

Rechtlich sensibel ist hier die Abgrenzung zu kommunalen Einzelfallregelungen.

Antragstellung: Wege zur Parkerleichterung über Straßenverkehrs- und Ordnungsämter

Die Beantragung von blauem oder orangem Parkausweis erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, häufig beim Ordnungsamt, der Kreisverwaltung oder über Bürgerämter. Viele Kommunen stellen Antragsformulare online zur Verfügung.

Voraussetzung ist ein festgestellter Grad der Behinderung mit den relevanten Merkzeichen sowie die belegbare erhebliche Mobilitätseinschränkung.

Im Antrag werden üblicherweise ein ausgefülltes Formular, ein aktuelles Passfoto, ein Ausweisdokument und der Schwerbehindertenausweis verlangt; teils wird zusätzlich der Feststellungsbescheid angefordert, um die medizinische Begründung nachvollziehen zu können.

In vielen Fällen werden keine Gebühren erhoben; wo Kosten entstehen, bewegen sie sich im niedrigen Rahmen.

Die Ausweise werden meist befristet, typischerweise für bis zu fünf Jahre, erteilt. Vor Ablauf sollte rechtzeitig eine Verlängerung beantragt werden. Dafür ist der alte Ausweis vorzulegen.

Persönlicher Behindertenparkplatz: Stellplatz vor der Haustür oder am Arbeitsplatz

Neben den allgemeinen Behindertenparkplätzen kann ein individueller Stellplatz in unmittelbarer Nähe zur Wohnung oder Arbeitsstätte eine entscheidende Entlastung bringen.

Die Einrichtung eines personalisierten Behindertenparkplatzes setzt in der Regel einen blauen EU-Parkausweis, eine deutlich eingeschränkte Gehfähigkeit und das Fehlen zumutbarer alternativer Parkmöglichkeiten voraus.

Die Entscheidung trifft die Straßenverkehrsbehörde nach Prüfung der örtlichen Situation. Wird ein solcher Platz genehmigt, kennzeichnet die Behörde ihn mit Zusatzschild und individueller Ausweisnummer. Unberechtigtes Parken kann dann konsequent geahndet werden.

Richtige Nutzung: Formale Fehler vermeiden

Viele Konflikte entstehen dadurch, dass die formalen Vorgaben nicht eingehalten werden, obwohl ein Anspruch besteht. Der Parkausweis muss stets gut sichtbar mit der Vorderseite nach oben im Fahrzeug ausgelegt werden.

Wird er verdeckt, abgelegt oder im Fahrzeug „mitgeführt“, gilt er rechtlich als nicht ausgelegt. Kopien, Handyfotos oder laminierte Eigenkreationen sind nicht zulässig.

Kritisch ist auch die Zweckbindung. Der Ausweis darf nur verwendet werden, wenn die berechtigte Person von der jeweiligen Fahrt profitiert.

Europäische Entwicklung: Einheitlicher Nachweis in Planung

Die geplante Einführung eines einheitlichen Europäischen Behindertenausweises und eines überarbeiteten EU-Behindertenparkausweises soll langfristig zu mehr Rechtssicherheit und besserer Anerkennung von Nachteilsausgleichen in allen Mitgliedstaaten führen.

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Schwerbehinderung: Diese neuen Vorteile gibt es im Jahr 2025 bei einem GdB von 30

Lesedauer 3 Minuten

Als Behinderung gilt eine Funktionsbeeinträchtigung (seelisch, geistig oder körperlich), die länger als sechs Monate andauert und die Betrofffenen in ihrem Alltag einschränkt.

Die Schwere einer Behinderung wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 handelt es sich um eine Schwerbehinderung. Ab wann kann man jedoch Nachteilsausgleiche (sog. Vorteile) in Anspruch nehmen?

Der Nachteilsausgleich

Behinderte und schwerbehinderte Menschen erhalten Ausgleich für die Nachteile, die sich aus ihrer Behinderung ergeben. Dazu gehören Vorteile bei der Steuer, erhöhter Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub und frühere Rente. Nachteilsausgleich richtet sich nach Schwere der Behinderung und Merkzeichen.

Alle Nachteilsausgleiche bei einem GdB 30 Vorteil Erläuterung / Voraussetzung Behinderten-Pauschbetrag (Steuerfreibetrag) Pauschaler Abzug von 620 € pro Jahr vom zu versteuernden Einkommen (§ 33 b EStG) – automatisch möglich ab GdB 30, unabhängig von Gleichstellung. Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) Auf Antrag bei der Agentur für Arbeit kann eine Arbeitnehmerin mit GdB 30 (oder 40) den Status „gleichgestellt“ erhalten, wenn ohne diese Gleichstellung der Arbeitsplatz gefährdet ist oder kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden wird. Besonderer Kündigungsschutz Nach erfolgter Gleichstellung darf eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochen werden; dies erschwert betriebliche oder personenbedingte Entlassungen. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Integrationsamt/Agentur für Arbeit können – nach Gleichstellung – Kosten für Arbeitsplatz­anpassungen, technische Hilfsmittel, Arbeits­assistenz oder Qualifizierungen übernehmen (§ 185 SGB IX). Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber Arbeitgeber können einen befristeten Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn sie eine gleichgestellte Person einstellen oder weiterbeschäftigen; senkt die Hürde bei Einstellung und sichert Beschäftigung. Bevorzugte Berücksichtigung im öffentlichen Dienst Bei gleicher Eignung müssen öffentliche Arbeitgeber Bewerber*innen mit Gleichstellung vorrangig einstellen („Nachteilsausgleich bei Stellenbesetzung“).

Gut zu wissen

  • Ein GdB 30 allein verleiht keinen Schwerbehindertenausweis, keinen Zusatzurlaub, keine unentgeltliche ÖPNV-Beförderung und keine Kfz-Steuerermäßigung; dafür ist mindestens GdB 50 oder ein spezielles Merkzeichen nötig.
  • Die Gleichstellung erschließt viele arbeitsbezogene Rechte, ändert aber nichts an steuerlichen oder sonstigen Vergünstigungen jenseits des Arbeitsplatzes.
  • Der Antrag auf Gleichstellung kann formlos gestellt werden; legen Sie aussagekräftige ärztliche Unterlagen und eine kurze Begründung (Gefährdung des Arbeitsplatzes / Schwierigkeiten bei Stellensuche) bei. Entscheidet die Agentur für Arbeit positiv, gilt die Gleichstellung ab Bescheiddatum.
Ab wann gelten Nachteilsausgleiche?

Bestimmte Nachteilsausgleiche gelten ab einem Grad der Behinderung von 30. Dazu gehören die Möglichkeit, eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu bekommen und ein möglicher Steuerfreibetrag. Schwerbehindertenausgleich kann man ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten.

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Was bringt der Schwerbehindertenausweis?

Kommunen, Privatunternehmen und viele Institutionen bieten Ermäßigungen für Schwerbehinderte an (wobei der Ausweis vor Ort die Schwerbehinderung nachweist).

Dazu gehören Schwimmbäder, die vergünstigten Zugang für Schwerbehinderte anbieten; Theater, Museen und Sportveranstalter, die nicht nur billigere Tickets, sondern oft auch einen Extraservice und spezielle Plätze ür Menschen mit Behinderungen im Angebot haben.

Verkehrsunternehmen ermöglichen Schwerbehinderten oft ermäßigte oder sogar freie Fahrten mit Bus, Bahn und Zug.

Welche besonderen Rechte haben Schwerbehinderte?

Hinzu kommen die rechtlich festgeschriebenen Nachteilsausgleiche bei einem Schwerbehindertenausweis.

Diese sind erstens fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche, zweitens ein pauschaler Freibetrag bei der Einkommenssteuer (der bei den Merkzeichen Hilflos / H, Blind / bl oder Taubblind / Tbl sogar 7.400 Euro beträgt).

Drittens können Schwerbehinderte zwei Jahre vorher ohne Abschläge in Rente gehen, und viertens genießen sie erhöhten Kündigungsschutz.

Schwerbehinderung im Arbeitsrecht

Bei der Kündigung von Schwerbehinderten muss der Arbeitgeber vom Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung bekommen. Zudem dürfen Schwerbehinderte nicht gegen ihren Willen mit Mehrarbeit belastet werden.

Der Gleichstellungsantrag

Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, der die Betroffenen mit Schwerbehinderten gleich stellt.

Diese Gleichstellung kann anerkannt werden, wenn die Behinderung am konkreten Arbeitsplatz ebenso einschränkt wie eine Schwerbehinderung. Dann besteht zusätzlicher Schutz bei der Gefahr, den Job zu verlieren.

Ermäßigung für Rundfunkgebühren

Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 und Hörgeschädigten von mindestens 50 können Rundfunkgebühren erlassen / ermäßigt werden. Dies gilt mit einem Grad der Behinderung von 80 und mehr, wenn die Einschränukungen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unmöglich machen.

Die Merkzeichen

Im Schwerbehindertenausweis sind Merkzeichen notiert. So bedeutet G “erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr”. Merkzeichen können zu weiteren Nachteilsausgleichen führen. G bietet zum Beispiel eine reduzierte KFZ-Steuer.

Schwerbehinderung bei der Bewerbung?

„Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt“, ist eine gängige Formulierung in Stellenausschreibungen. Eine Garantie, den Job zu bekommen, ist das nicht, denn “gleiche Eignung” liegt im Ermessen des Stellenanbieters.

Allerdings werden nach einschlägigen Gerichtsurteilen, Arbeitgeber Schwerbehinderte zumindest zum Vorstellungsgespräch laden, um nicht juristisch wegen Diskriminierung belangt zu werden.

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Abfindung vor der Rente: Diese versteckte Klausel kostet richtig Geld – Urteil

Lesedauer 4 Minuten

Wer kurz vor der Rente steht und mit einer hohen Abfindung rechnet, muss umplanen. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. April 2025 (Az. 6 SLa 505/24) zeigt: Arbeitgeber dürfen Abfindungen aus Sozialplänen deutlich begrenzen, wenn Beschäftigte bald eine abschlagsfreie Altersrente erreichen können.

Für viele langjährig Versicherte bedeutet das: Trotz jahrzehntelanger Arbeit fällt die Abfindung spürbar niedriger aus, ohne dass dies als rechtswidrig gilt.

LAG Köln bestätigt Kürzung: Fall eines schwerbehinderten Langzeitbeschäftigten

Im entschiedenen Fall arbeitete der Kläger seit 1987 bei einem Automobilzulieferer. Der Standort wurde geschlossen, das Arbeitsverhältnis endete über einen dreiseitigen Vertrag mit Wechsel in eine Transfergesellschaft.

Für den Kläger galt ein Sozialplan, der die Abfindung aus mehreren Bausteinen berechnete. Entscheidender Punkt war ein Steigerungsbetrag, der sich an Betriebszugehörigkeit und Einkommen orientierte.

Für rentennahe Beschäftigte enthielt der Sozialplan jedoch eine klare Begrenzung. Wer während oder unmittelbar nach Transfergesellschaft und Arbeitslosengeld I eine abschlagsfreie Altersrente erreichen konnte, erhielt nur einen gekürzten oder keinen Steigerungsbetrag.

Der Kläger verlangte die ungekürzte Summe und berief sich auf seine Schwerbehinderung, seine Unterhaltspflichten und den langen Versicherungsverlauf. Arbeitsgericht Bonn und später das LAG Köln wiesen seine Klage ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Abschlagsfreie Rente: Gericht weitet den Begriff klar aus

Kern des Streits war die Frage, was „abschlagsfreie Rente“ bedeutet. Der Kläger meinte, nur die Regelaltersrente falle darunter. Das Gericht stellte klar: Auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt als abschlagsfreie Rente. Entscheidend ist, dass sie ohne Rentenabschläge gezahlt wird. Genau darauf durfte der Sozialplan abstellen.

Für Betroffene heißt das: Wenn Sie die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder eine andere abschlagsfreie Altersrente bald erfüllen, kann Ihr Arbeitgeber Ihre Abfindung im Sozialplan rechtmäßig begrenzen.

Die Rechtsprechung knüpft daran an, dass Differenzierungen nach Rentennähe zulässig sind, wenn sie an die künftige wirtschaftliche Absicherung anknüpfen und das Sozialplanbudget schützen.

Warum Sozialpläne rentennahe Beschäftigte schlechterstellen dürfen

Sozialpläne sollen Einkommensverluste ausgleichen, die durch eine Betriebsänderung oder Stilllegung zukünftig entstehen. Sie dienen nicht dazu, bereits gesicherte Versorgung zusätzlich zu „belohnen“. Das LAG Köln betont:

Wer zeitnah eine ungekürzte Altersrente erreichen kann, hat geringere finanzielle Risiken als Kolleginnen und Kollegen, die noch viele Jahre ohne Rentenanspruch überbrücken müssen.

Die Begrenzung der Abfindung für rentennahe Jahrgänge bewertet das Gericht daher als sachlich gerechtfertigt. Die Betriebsparteien dürfen die knappen Sozialplanmittel stärker denjenigen zuweisen, die keine unmittelbare Rentenoption haben.

Dieses Konzept entspricht den gesetzlichen Vorgaben, nach denen rentennahe Beschäftigte bei Sozialplanleistungen anders behandelt werden dürfen, wenn dies der gerechten Verteilung begrenzter Mittel dient und den Zweck des Sozialplans unterstützt.

Keine unzulässige Benachteiligung wegen Alter oder Schwerbehinderung

Der Kläger argumentierte, er werde wegen seines Alters und seiner Schwerbehinderung benachteiligt. Das Gericht folgte dem nicht. Die unterschiedliche Behandlung knüpft nach seiner Bewertung nicht an die Behinderung an, sondern an die objektive Rentennähe und damit an die bereits vorhandene soziale Absicherung.

Die Absenkung der Abfindung stellt zwar eine Ungleichbehandlung nach dem Alter dar. Sie bleibt jedoch innerhalb des Rahmens, den das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Sozialpläne zulässt. #

Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, rentennahe Beschäftigte bei Sozialplanleistungen schlechterzustellen oder sogar auszuschließen, wenn dies der gerechten Verteilung begrenzter Mittel dient und den Ausgleich zukünftiger Nachteile steuert.

Die Schwerbehinderung des Klägers ändert daran nichts, weil ihm gerade wegen seines Versicherungsverlaufs zusätzliche Rentenoptionen offenstehen.

Wer ist betroffen? Typische Risikogruppen im Überblick

Besonders aufmerksam sollten Beschäftigte sein, die kurz vor einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte stehen, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bald erreichen können oder innerhalb des Bezugs von Arbeitslosengeld I in eine ungekürzte Altersrente wechseln können.

In diesen Konstellationen sehen viele Sozialpläne Deckelungen oder Ausschlüsse einzelner Abfindungsbestandteile vor. Das Urteil aus Köln stärkt solche Regelungen.

Es signalisiert Betriebsräten und Arbeitgebern: Differenzierungen nach Rentennähe bleiben zulässig, solange sie klar geregelt, nachvollziehbar begründet und auf den Ausgleich zukünftiger Nachteile ausgerichtet sind.

Was Sie jetzt konkret tun sollten, wenn eine Betriebsänderung droht

Wenn Sie zu den älteren Beschäftigten gehören, reicht ein Blick auf die Abfindungsformel nicht mehr aus. Entscheidend ist Ihre individuelle Rentenperspektive. Prüfen Sie frühzeitig, ab wann Sie eine abschlagsfreie Altersrente erreichen können.

Nutzen Sie aktuelle Rentenauskünfte und lassen Sie klären, ob Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen.

Lesen Sie die Sozialplanregelungen sehr genau. Achten Sie auf Sonderbestimmungen für rentennahe Jahrgänge, auf Höchstbeträge, Begrenzungen des Steigerungsbetrags oder vollständige Ausschlüsse.

Stimmen Sie keinem Aufhebungsvertrag oder Wechsel in eine Transfergesellschaft zu, ohne diese Punkte verstanden zu haben. Lassen Sie Zweifelsfälle von einer fachkundigen Stelle prüfen, etwa von Gewerkschaften, spezialisierten Beratungsstellen oder Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Wenn Sie schwerbehindert sind oder Unterhaltspflichten haben, sollten Sie besonders sorgfältig prüfen, ob der Sozialplan diese Faktoren bei Sockelbeträgen oder Zuschlägen berücksichtigt. #

Das Urteil zeigt aber zugleich: Eine Schwerbehinderung schützt nicht automatisch vor Kürzungen, wenn Sie rentennah sind und schnell abgesichert sein können.

Bedeutung für Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit

Für viele langjährig Versicherte wirkt dieses Ergebnis hart. Gerade diejenigen, die früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind und lange Beiträge gezahlt haben, sehen ihre Abfindung gekürzt.

Das LAG Köln stellt jedoch klar: Der Sozialplan darf an der künftigen Schutzbedürftigkeit anknüpfen. Wer bald eine ungekürzte Rente erreicht, gilt weniger schutzbedürftig als Kolleginnen und Kollegen ohne Rentenanspruch.

Für Betroffene bleibt darum entscheidend: Transparenz vor der Entscheidung. Sie sollten kennen, welche Abfindung sie ohne Begrenzung erhalten würden, welche Kürzungen greifen und wie sich der Übergang aus Transfergesellschaft, Arbeitslosengeld und möglicher Rente konkret darstellt. Nur so vermeiden Sie, dass aus einer vermeintlich sicheren Abfindung eine böse Überraschung wird.

Urteil mit Signalwirkung für alle rentennahen Beschäftigten

Das Urteil des LAG Köln bestätigt eine klare Linie: Sozialpläne dürfen rentennahe Beschäftigte bei der Abfindung schlechter stellen, wenn diese zeitnah eine abschlagsfreie Rente erreichen können und dadurch ausreichend abgesichert sind.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kurz vor dem Ruhestand bedeutet das: Die erhoffte „goldene Brücke“ fällt häufig kleiner aus als gedacht.

Wenn Sie betroffen sind oder betriebliche Veränderungen absehbar sind, sollten Sie Ihre Rentenansprüche prüfen, den Sozialplan vollständig lesen und rechtliche Beratung einholen, bevor Sie unterschreiben.

So sichern Sie sich die Ansprüche, die Ihnen noch zustehen – und vermeiden den Verlust von mehreren tausend Euro, den Sie mit rechtzeitiger Prüfung verhindern könnten.

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Rente: 17 Monate Nachzahlungen für viele Millionen Rentner ab 1. Dezember

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Zum 1. Dezember 2025 tritt § 307i SGB VI in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt verschwindet der seit Juli 2024 separat überwiesene Rentenzuschlag aus den Kontoauszügen und geht in die reguläre Monatsrente auf. Damit ersetzt er die Übergangsvorschrift des § 307j, die zum 30. November 2025 ausläuft.

Für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt erneut eine Welle von Bescheiden und vergleicht zwei Stichtagswerte – den Zahlbetrag inklusive Zuschlag im November 2025 und den neu berechneten Betrag im Dezember 2025.

Zwei Stufen, ein Ziel: gerechte Einbeziehung der Entgeltpunkte

Der Zuschlag war ursprünglich als pauschale Aufwertung für Bestandsrentner konzipiert, deren Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder Witwenrenten zwischen 2001 und 2018 begonnen haben.

Weil die technische Umsetzung stockte, wurde die Auszahlung in zwei Stufen verankert. Seit Juli 2024 erhalten Berechtigte einen prozentualen Aufschlag von 7,5 oder 4,5 Prozent, abhängig vom Rentenbeginn.

Erst die Reform 2025 rechnet diesen Zuschlag in zusätzliche Entgeltpunkte um. Dadurch steigt die Bruttorente dauerhaft, der Zuschlag erscheint jedoch nicht mehr als eigene Position.

Nachzahlung für 17 Monate – wer profitiert?

Bleibt nach der Umrechnung Ende 2025 ein höherer Zahlbetrag, erstattet die Rentenversicherung die Differenz rückwirkend für den gesamten Übergangszeitraum Juli 2024 bis November 2025.

Das Gesetz multipliziert die positive Differenz pauschal mit 17 – der Zahl der betroffenen Kalendermonate. Entfällt etwa durch die Umstellung ein Mehrbetrag von zehn Euro im Monat, fließen einmalig 170 Euro zusätzlich auf das Konto.

Keine Rückforderung bei geringerer Rente

Fällt das Dezember-Ergebnis niedriger aus als der Zahlbetrag im November 2025, müssen Betroffene den bis dahin erhaltenen Zuschlag nicht erstatten. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass niemand durch das mehrstufige Verfahren schlechter gestellt werden darf.

Auch die parlamentarische Begründung spricht ausdrücklich davon, Nachteile zu vermeiden.

Neue Bescheide – worauf Rentner achten sollten

Die DRV rechnet damit, ab Dezember 2025 mehrere Millionen Änderungsbescheide zu verschicken – ein Massenverfahren, bei dem Fehler nicht ausgeschlossen sind.

Wer einen Bescheid erhält, sollte prüfen, ob der neue Rentenbetrag den Zuschlag tatsächlich enthält, ob die Nachzahlung korrekt berechnet wurde und ob die Entgeltpunkte richtig ausgewiesen sind. Bei Unstimmigkeiten bleibt ein Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.

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Risiken beim Übergang von der Erwerbsminderungs- zur Altersrente

Besonders wachsam müssen Versicherte sein, die in den kommenden Jahren aus der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wechseln. Nur wenn der Wechsel nahtlos erfolgt, geht der Zuschlag ohne Kürzung in die neue Rentenart über. Entsteht eine zeitliche Lücke, kann er ganz oder teilweise entfallen, weil das Gesetz ausdrücklich eine „unmittelbar anschließende“ Altersrente verlangt.

Wechselwirkungen mit Hinterbliebenen- und Steuerrecht

Die Integration des Zuschlags in die Monatsrente macht ihn künftig voll sichtbar in der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI. Hinterbliebenenrenten können sich deshalb verringern, wenn der erhöhte Brutto-Betrag den Freibetrag überschreitet.

Zugleich steigen durch das höhere Rentenbrutto auch die steuerpflichtigen Einkünfte – ein Punkt, den Betroffene in ihrer Jahressteuererklärung berücksichtigen sollten

Ausblick: Vorbereitung ist die beste Strategie

Wer bereits den Zuschlag bezieht oder bald in die Altersrente wechselt, sollte jetzt handeln: Den Altersrentenantrag frühzeitig stellen, damit kein nahtloser Übergang verpasst wird; die eigenen Rentenunterlagen ordnen, um die Dezember-Bescheide zügig kontrollieren zu können; und bei Bedarf fachlichen Rat einholen.

Die Reform ist kompliziert, eröffnet aber auch Chancen: Statt eines befristeten Aufschlags erhalten viele Rentnerinnen und Rentner künftig eine dauerhaft höhere Monatsrente – inklusive einer attraktiven Einmalzahlung für 17 Monate.

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Bürgergeld: Warmwasser-Trick – So verhindert man Kürzungen durch das Jobcenter

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Wer sein Warmwasser über Boiler, Durchlauferhitzer oder eine Gastherme direkt in der Wohnung erzeugt, steht 2026 schnell im Fokus des Jobcenters. Entscheidend ist die Abgrenzung: Gehört der Aufwand zu den Heizkosten, die das Jobcenter übernehmen muss, oder zur Haushaltsenergie, die aus dem Regelsatz zu zahlen ist?

Von dieser Einstufung hängt ab, ob ein Warmwasser-Mehrbedarf zusteht oder Betroffene auf steigenden Strom- oder Gasanteilen sitzen bleiben.

Was bedeutet dezentrale Warmwassererzeugung beim Bürgergeld 2026?

Als zentral gilt Warmwasser, wenn es über die Heizungsanlage des Hauses bereitgestellt und über die Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung abgerechnet wird. Diese Kosten zählen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und sind im Rahmen der Angemessenheit vom Jobcenter zu übernehmen. In diesen Fällen gibt es keinen zusätzlichen Mehrbedarf für Warmwasser.

Dezentral ist die Warmwassererzeugung, wenn sie direkt in der Wohnung erfolgt, etwa über einen elektrischen Durchlauferhitzer, Untertischboiler, eine Gastherme oder ähnliche Vorrichtungen, die über Haushaltsstrom oder eigene Gaszufuhr laufen.

Liegt eine solche Konstellation vor und werden Warmwasserkosten nicht bereits über die Unterkunftskosten abgedeckt, besteht ein Anspruch auf den Warmwasser-Mehrbedarf.

Rechtliche Grundlage und Pauschalen beim Warmwasser-Mehrbedarf

Rechtsgrundlage ist § 21 Absatz 7 SGB II. Dort ist geregelt, dass ein Mehrbedarf anerkannt wird, wenn Warmwasser dezentral erzeugt und nicht als Bestandteil der Heizkosten übernommen wird. Die Pauschalen werden prozentual aus dem maßgeblichen Regelbedarf berechnet.

Da die Regelbedarfe 2026 nach derzeitigem Stand unverändert bleiben, bleiben auch die Mehrbedarfs-Pauschalen für Warmwasser voraussichtlich auf dem Niveau von 2025. Für erwachsene Leistungsberechtigte ergibt sich ein prozentualer Zuschlag von 2,3 Prozent, für Jugendliche ein geringerer Prozentsatz, für Kinder nochmals abgestuft.

Die Pauschale steht jeder leistungsberechtigten Person im Haushalt zu, sofern sie von dezentral erzeugtem Warmwasser betroffen ist.

Für dezentrale Warmwassererzeugung ergeben sich damit (jeweils pro Person):

Volljährige (RBS 1, 2, 3): 2,3 %
→ 12,95 € bei 563 €, 11,64 € bei 506 €, 10,37 € bei 451 €

Jugendliche 14–17 Jahre: 1,4 %
→ 6,59 € bei 471 €

Kinder 7–13 Jahre: 1,2 %
→ 4,68 € bei 390 €

Kinder 0–6 Jahre: 0,8 %
→ 2,86 € bei 357 €

Die Jobcenter haben diesen Mehrbedarf grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen. In der Praxis ist es dennoch sinnvoll, die dezentrale Warmwassererzeugung ausdrücklich anzugeben und Belege einzureichen, um fehlerhafte Berechnungen zu vermeiden.

Wer hat Anspruch auf den Mehrbedarf im Jahr 2026?

Anspruchsberechtigt sind Bürgergeld-Beziehende, bei denen

  • kein zentrales Warmwasser über die Nebenkosten abgerechnet wird,
  • Warmwasser nachweislich über dezentrale Geräte erzeugt wird und
  • die laufenden Kosten dafür aus dem Haushaltsstrom oder einer separaten Gasversorgung bestritten werden.

Wird Warmwasser bereits über die Betriebskosten als Teil der Heizkosten anerkannt, entfällt der zusätzliche Mehrbedarf. Eine doppelte Berücksichtigung – einmal über die KdU und zusätzlich als Mehrbedarf – ist ausgeschlossen.

Umgekehrt darf das Jobcenter nicht einfach davon ausgehen, Warmwasser sei im Regelsatz abgegolten, wenn eine dezentrale Versorgung vorliegt.

Mietvertrag & Nebenkosten: So prüfen Betroffene ihre Unterlagen

Wer den Warmwasser-Mehrbedarf durchsetzen will, sollte zuerst einen genauen Blick in Mietvertrag und Nebenkosten werfen. Formulierungen wie „Heiz- und Warmwasserkosten werden über die Nebenkosten abgerechnet“ deuten auf eine zentrale Versorgung hin.

Wird Warmwasser dort nicht erwähnt und finden sich in der Wohnung Geräte wie Durchlauferhitzer oder Boiler, spricht dies klar für eine dezentrale Erzeugung.

Sinnvoll ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, ob Warmwasser zentral bereitgestellt oder von den Mietparteien selbst erzeugt wird. Diese Klarstellung nimmt Jobcentern den Spielraum für pauschale Ablehnungen und sorgt für eine transparente Grundlage bei der Berechnung.

Zähler-/Beleg-Praxis: Welche Nachweise Jobcenter akzeptieren

In der Praxis geht es darum, die dezentrale Erzeugung plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Hilfreich sind Fotos der Geräte im Bad oder in der Küche, technische Angaben im Miet- oder Übergabeprotokoll, Vermieterbescheinigungen und aktuelle Strom- oder Gasabrechnungen.

Sind für bestimmte Geräte separate Stromzähler oder Gaszähler vorhanden, lassen sich die anteiligen Warmwasserkosten noch genauer beziffern. In solchen Fällen kann auch eine Berücksichtigung tatsächlicher Aufwendungen in Betracht kommen.

Ohne gesonderte Messeinrichtung bleiben in der Regel die gesetzlichen Pauschalen maßgeblich. Wichtig ist: Je klarer dokumentiert ist, dass kein über die KdU abgerechnetes Warmwasser existiert, desto eher muss das Jobcenter den Mehrbedarf anerkennen.

Typische Fehler der Jobcenter bei Warmwasser und Heizkosten

Häufig streichen Jobcenter den Mehrbedarf mit der Begründung, Stromkosten seien bereits im Regelsatz enthalten, ohne zu prüfen, ob die Voraussetzungen der dezentralen Warmwassererzeugung vorliegen.

Ebenso verbreitet ist die umgekehrte Konstellation: Es wird pauschal ein Warmwasseranteil aus den Heizkosten herausgerechnet, obwohl Warmwasser tatsächlich zentral bereitgestellt wird.

Betroffene sollten Bescheide daraufhin prüfen, ob falsche Annahmen über die Art der Warmwasserversorgung getroffen wurden, ob ein Mehrbedarf zu Unrecht fehlt oder ob unzulässige Pauschalkürzungen vorgenommen wurden. Jede Abweichung von der klaren gesetzlichen Systematik kann finanziell spürbare Nachteile auslösen.

Widerspruch bei Ablehnung: So argumentieren Betroffene richtig

Wird der Warmwasser-Mehrbedarf abgelehnt oder erkennbar falsch berechnet, sollte innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In der Begründung sollte erläutert werden, dass Warmwasser über dezentrale Geräte erzeugt wird, hierfür keine zentralen Warmwasserkosten übernommen werden und daher ein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7 SGB II zusteht.

Der Widerspruch sollte sich konkret auf die tatsächlichen Verhältnisse in der Wohnung beziehen und Mietvertrag, Vermieterbestätigung, Fotos der Geräte sowie aktuelle Abrechnungen beifügen. Je sachlicher und beleggestützter die Darstellung, desto größer die Chancen, dass das Jobcenter seine Entscheidung korrigiert.

Überprüfungsantrag: Rückwirkend Geld nachfordern

Sind fehlerhafte Bescheide bereits bestandskräftig, kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Damit kann geprüft werden, ob in der Vergangenheit zu wenig Warmwasser-Mehrbedarf anerkannt wurde. Wird ein Fehler festgestellt, können Nachzahlungen für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend durchgesetzt werden. Gerade bei mehrköpfigen Haushalten summieren sich diese Beträge schnell.

Unterstützung holen: Beratung nutzen und Ansprüche sichern

Wer bei der Abrechnung von Warmwasser, Heizkosten und Mehrbedarfen auf Widerstand stößt, sollte sich frühzeitig Unterstützung holen.

Unabhängige Sozialberatungen, Erwerbsloseninitiativen, Sozialverbände oder Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht können Bescheide prüfen, Argumentationshilfen liefern und Widersprüche rechtssicher formulieren.

Dezentrale Warmwassererzeugung ist kein Detail, sondern bares Geld. Wer seine Unterlagen kennt, die Versorgung korrekt einordnet und den Mehrbedarf konsequent geltend macht, verhindert, dass das Jobcenter Energie- und Lebenshaltungskosten zulasten der Betroffenen verschiebt.

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Bürgergeld: Das Bundessozialgericht hebt 100 Prozent Sanktionen wieder auf

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“Weigern” bedeutet die regelmäßig vorsätzliche ausdrückliche oder stillschweigende, schriftlich, mündlich oder in anderer Weise dem Jobcenter oder dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebrachte fehlende Bereitschaft, sich an die durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu halten.

Die Aufnahme einer Tätigkeit kann mithin durch ausdrückliche Erklärung oder durch konkludentes Verhalten (BSG, Urteil Az.: B 14 AS 92/09 R) verweigert werden. Bei Verweigerung durch schlüssiges Verhalten muss das dem leistungsberechtigten zurechenbare Handeln oder Unterlassen den hinreichend sicheren Schluss erlauben, dass er eine bestimmte Arbeit nicht ausüben will.

Auch eine Bewerbung innerhalb von zwei Wochen kann aber noch umgehend sein

Zu dieser Entscheidung kommt das Sozialgericht Karlsruhe Az. S 12 AS 3946/16 und stellt dabei fest, dass die Voraussetzungen für die Minderung der Regelleistung – nicht vorlagen, denn die einzig in Betracht kommende Alternative des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die Weigerung eine zumutbare Arbeit aufzunehmen oder deren Anbahnung durch sein Verhalten zu verhindern, ist nicht gegeben. Bei dem Begriff umgehend handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Auslegung zugänglich ist.

Das Jobcenter hält es für nicht nachgewiesen, dass sich der Leistungsempfänger bei der Firma beworben hat

Dieser Rechtsauffassung folgte das Gericht aber nicht, weil eine – Zeugin – bestätigte, sich der Kläger tatsächlich beworben hat. Diese hat bestätigt, dass die Bewerbung in ihrer Wohnung an ihrem Laptop geschrieben und ausgedruckt wurde und anschließend zur nächsten Postfiliale gebracht wurde. Für die entscheidende Kammer ergeben sich keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit dieser Aussage.

Vermittlungsvorschlag enthielt lediglich den Hinweis – sich umgehend zu bewerben

Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei dem Begriff “umgehend” um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Auslegung zugänglich ist.

Umgehend bedeutet “so schnell wie möglich”. Aus der Sicht eines nichtjuristischen Laien, kann dieser Begriff aber durchaus auch weiter auszulegen sein, sodass auch eine Bewerbung innerhalb von zwei Wochen noch umgehend sein kann.

Möchte das Jobcenter solche Diskussionen in Zukunft umgehen, obliegt es ihm, den Leistungsberechtigten für ihre Bewerbungsbemühungen eine Frist vorzugeben und sie gar zu verpflichten, die Bewerbung mittels Einschreiben zu versenden. Damit ließe sich der Zeitpunkt der Bewerbung konkret bestimmen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.

Anmerkung von Detlef Brock

1. Die objektive Beweislast für das Vorliegen eines Pflichtverstoßes liegt beim Jobcenter, in diesem Fall konnte der Sanktionsbescheid keinen Bestand haben.

2. Weigern bedeutet regelmäßig die vorsätzliche, ausdrückliche oder stillschweigende, schriftlich, mündlich oder in anderer Weise dem Leistungsträger oder dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebrachte fehlende Bereitschaft, sich an die durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu halten (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.2010 – B 14 AS 92/09 R – ). Eine fahrlässige Pflichtverletzung reicht nicht aus.

3. Eine Weigerung und damit eine Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 liegt auch dann vor, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person durch ihr – negatives – Verhalten
eine Einstellung vereitelt.

4. Ein vorwerfbares Verhalten kann dabei auch im Verhalten bei einem Vorstellungsgespräch gegeben sein.

5. Verhaltensweisen, die als Pflichtverletzung gelten können:
• Die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen.
• Die Weigerung, eine zumutbare Ausbildung aufzunehmen.
• Das Verhindern der Anbahnung eines nach § 16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnisses durch das Verhalten.
• Das Nicht-Antreten, Abbrechen oder Veranlassen des Abbrechens einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit.
• Wichtiger Grund als Ausnahme:

Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn die leistungsberechtigte Person einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen kann.

6. Ein negativer Wille zur Arbeitsaufnahme oder zum Ergreifen anderer Eingliederungsmaßnahmen, der als Ablehnung oder Vereitelung durch die Person selbst wahrgenommen wird, ist eine Pflichtverletzung, sofern kein wichtiger Grund vorliegt und die Person die Rechtsfolgen kannte.

Was bringt die Zukunft für Bürgergeld Bezieher hinsichtlich von Sanktionen?

Ein sogenanntes Verfassungsbruchanordnungsgesetz wird kommen. Es beinhaltet 100 % Sanktionen für arbeitsfähige Leistungsbeziehende bei wiederholter Jobablehnung und Sofortige 30 % Sanktionen bei Terminversäumnissen. Dieser Aussage von Harald Thome schließe ich mich an.

Man wird den § 32 SGB 2 umschreiben, ganz sicher.

Das diese Veränderungen verfassungswidrig sein könnten, wissen selbst die Macher von solchen Gesetzen, doch sie riskieren es. Das Recht von Armen und Kranken wird hier mal wieder mit Füßen getreten.

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“Smile of Hope” initiative launched to support orphans and families in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 16:37

The humanitarian organization Ghiras Al-Kaeer, in partnership with the King Salman Humanitarian Aid and Relief Center, has launched a new initiative titled “Basmat Amal” (A Smile of Hope) to support orphans and their families across Syria.

The initiative aims to provide comprehensive care for 900 orphaned children aged 5 to 13 in Idlib, Homs, and Damascus countryside. The support includes healthcare, psychological services, and monthly financial assistance for one year.

Speaking at the launch event in Damascus, officials from Syria’s Ministry of Emergency and Disaster Management and the Office for Women’s Affairs emphasized the importance of empowering vulnerable children and strengthening social cohesion in post-conflict communities.

Ghiras Al-Kaeer Executive Director Abbas Shams al-Din highlighted the project’s goal of integrating orphans into society through sustainable family support and educational programs.

The event featured a project overview video and a panel discussion on post-war orphan care, with experts calling for coordinated efforts to ensure full protection and integration of vulnerable children.

Founded in 2014, Ghiras Al-Khair has operated in northern Syria, Turkey, and Lebanon, focusing on orphan sponsorship and humanitarian relief throughout the conflict years.

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Umbenennung des BSW: Nur Name oder auch Programm?

Es war ein lange angedachter Schritt, um die Personenzentrierung von Sahra Wagenknecht zu beenden: Das BSW – bislang stand das Akronym für “Bündnis Sahra Wagenknecht” – soll künftig den Namen „Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“ tragen. Gleichzeitig sind Spekulationen über einen möglichen Parteiaustritt der Initiatorin hypothetisch, denn wenn die Medien von „Schicksalstagen“ sprechen, dann […]

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