GEGEN HARTZ IV: ALG II Ratgeber und Hartz 4 Tipp

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Aktualisiert: vor 1 Minute 58 Sekunden

Pflege zu Hause: Bis zu 1.685 Euro Pflegegeld-Zuschuss

17. April 2025 - 16:24
Lesedauer 3 Minuten

Pflegebedürftige sollen selbst bestimmen, wie und vom wem sie sich pflegen lassen wollen. Statt einem ambulanten Pflegedienst können dies auch Freunde, Angehörige oder Ehrenamtliche übernehmen. Für erwerbsmäßige Dienste sind Pflegesachleistungen vorgesehen, für nicht erwerbsmäßige Tätigkeit das Pflegegeld.

Das Pflegegeld

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Das Pflegegeld steht Betroffenen von einem Pflegegrad 2 bis zum Pflegegrad 5 zu. Mit dem Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch. Sie bekommen es als Betroffene direkt überwiesen und verfügen so selbst darüber, wie Sie es einsetzen.

Die Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen finanzieren die Leistungen professioneller Pflegedienste und sie sind an die Bezahlung dieser Dienstleistungen gebunden. Nur die tatsächlich entstanden Kosten trägt die Pflegekasse.

Das Pflegegeld ist geringer, und die Betroffenen können es im eigenen Ermessen verwenden. Bedingung ist allerdings, dass die häusliche Pflege gesichert ist. Meist wird damit pflegenden Angehörigen der Aufwand erstattet.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können Sie auch kombinieren, und die Gelder werden dann anteilig verteilt.

Die Umwandlungsleistungen

Sie können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Statt dieses Geld also zum Beispiel für Körperpflege oder Duschen einzusetzen, können Sie es auch für stundenweise Betreuung oder Hilfe im Haushalt nutzen, die keine Pflegesachleistungen sind. Wichtig ist, dass der Träger dieser Dienstleistung in Ihrem Bundesland anerkannt ist.

Anspruch auf Sozialhilfe

Wenn die Mittel der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege nachweislich nicht ausreichen, dann können Sie beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beanspruchen. Für diese setzt die Behörde erst einmal keine Höchstgrenzen und finanziert auch kostenintensive Versorgung. Das Sozialamt hat jedoch das Recht, sich zu weigern, die Kosten zu tragen, wenn ein geeignetes und zumutbares Pflegeheim sehr viel günstiger wäre.

Wenn Sie denken, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde, dann können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einlegen.

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Pflege: Wichtige Änderungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025

Pflicht zur Beratung

Wenn Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld beziehen, dann sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig in ihrem Wohnraum beraten zu lassen.

Regelmäßig bedeutet bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, sowie bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr. Auch bei umgewandelten Mitteln der Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe oder Betreuung, sind solche Beratungsbesuche Pflicht. Die Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die häuslich Pflegenden fachlich zu unterstützen.

Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen regulär von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, dann müssen Sie keinen Beratungsbesuch zulassen. Sie können ihn aber beanspruchen, wenn dies möchten.

Jede zweite Beratung kann per Videokonferenz erfolgen, die erste muss jedoch immer im eigenen Wohnraum stattfinden.

Wer kann die Beratung durchführen?

Zur Beratung berechtigt sind zugelassene Pflegedienste sowie von den Pflegekassen anerkannte unabhängige Beratungsstellen. Pflegefachkräfte im Auftrag der Pflegekasse, die nicht bei der Pflegekasse beschäftigt sind, dürfen solche Beratungen ebenso durchführen wie Mitarbeiter der Pflegekasse.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die nicht erwerbsmäßige Pflegeperson zeitweise ausfällt, sei es wegen Urlaub, wegen Krankheit oder wegen eines Schicksalsschlags, dann besteht ein Anspruch auf Ersatzpflege. Dies heißt Verhinderungspflege und ist höchstens sechs Wochen pro Jahr möglich.

Sie kann ebenso durch berufliche Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste wie durch Ehrenamtliche und Angehörige erfolgen. Auch beim zeitweisen Unterbringen in einer Einrichtung besteht Anspruch auf Ersatzpflege. Dieser Anspruch gilt erst, nachdem die Pflegeperson mindestens sechs Monate in der häuslichen Pflege tätig war.

Bei erwerbsmäßiger Pflege werden bis zu 1.685 Euro pro Jahr gezahlt, bei nicht erwerbsmäßiger Pflege der Betrag von bis zu sechs Wochen Pflegegeld. Auch bei nicht erwerbsmäßiger Pflege kann die Summe bis zu insgesamt 1.685 Euro aufgestockt werden, um Aufwendungen zu entschädigen, zum Beispiel einen Verdienstausfall.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Am 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammen gefasst. Damit entfallen bisherige komplizierte Umwandlungen zwischen der Bezahlung von Vertretungs und der kurzfristigen stationären Unterbringung.

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Kindergeld Auszahlung nur in Grenzen direkt an volljähriges Kind – Urteil

17. April 2025 - 16:18
Lesedauer < 1 Minute

Volljährige Kinder in Ausbildung können bei ausreichendem eigenen Einkommen nicht die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen. Sind sie nicht unterhaltsbedürftig, steht das Kindergeld weiterhin dem kindergeldberechtigten Elternteil zu, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 17. April 2025, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 10/24).

Anlass des Rechtsstreits war der Antrag eines volljährigen Sohnes, dass nicht seine kindergeldberechtigte Mutter, sondern er selbst das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Der Volljährige ging einem dualen Studium nach und erzielte aus seiner dabei anfallenden Berufstätigkeit ein monatliches Einkommen.

Zusätzlich erhielt er ein steuerfreies Stipendium. Insgesamt waren seine Einkünfte so hoch, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen konnte.

Die Familienkasse gab seinem Antrag statt. Daraufhin zog die Mutter vor Gericht und verlangte, dass ihr das Kindergeld weiterhin ausgezahlt werde.

BFH: Bei zu hohem Kindeseinkommen bleibt Kindergeld bei den Eltern

Der BFH urteilte am 20. Februar 2025, dass der Mutter weiterhin das Kindergeld zusteht. Zwar könne das Kindergeld an das Kind direkt ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt.

Denn das Kindergeld diene vorrangig der Sicherung des Existenzminimums des Kindes und müsse dafür auch verwendet werden.

Im Streitfall sei die klagende Mutter aber gar nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, da ihr in Ausbildung befindlicher Sohn über ausreichende eigene Einkünfte verfüge. Damit trete der Zweck des Kindergeldes, die Sicherung des Kinderexistenzminimums, in den Hintergrund.

Vorrangig sei dann der weitere gesetzliche Zweck, nämlich mit dem Kindergeld die Familie zu fördern. Der kindergeldberechtigte Elternteil könne das Geld dann etwa für die Ausübung des Umgangsrechts oder auch für Geschenke verwenden. fle

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Schwerbehinderung: Mehr Zuschuss für das Auto durch Kraftfahrzeughilfe

17. April 2025 - 13:38
Lesedauer 3 Minuten

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss beim Kauf eines Autos. Diese Regelung heißt Kraftfahrzeughilfe. Auch der behindertengerechte Umbau des eigenen Autos lässt sich so bezuschussen. Der Zuschuss hat sich zudem erhöht.

Nachteilsausgleich

Für Menschen mit Schwerbehinderungen gelten verschiedene Nachteilsausgleiche, damit sie voll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Mobilität ist dabei ein entscheidender Faktor, und da Menschen mit Schwerbehinderungen einen Nachteil in ihrer Beweglichkeit haben, sollen Vergünstigungen beim Autokauf diese ein wenig ausbalancieren.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

Zuschüsse beim Autokauf gelten für diejenigen Schwerbehinderten, die die in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Müssen Sie selbst Auto fahren können?

Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, ein Auto zu fahren. Deshalb müssen Sie aber nicht auf den Zuschuss verzichten. In diesem Fall benennen die Betroffenen einen Fahrer.

Staatliche Zuschüsse, privater Preisnachlass?

Die staatlichen Zuschüsse sind gesetzlich fixiert und damit ein rectlicher Anspruch, den Menschen mit Schwerbehinderungen haben. Bei privaten Autoverkäufern und Automobilkonzernen sieht das anders aus. Kein Gesetz zwingt sie dazu, Menschen mit Schwerbehinderungen Vergünstigungen anzubieten.

Viele Autokonzerne tun diese allerdings freiwillig. Wenn Sie Ihren Behindertenausweis dem Hersteller zeigen, ist oft ein Rabatt möglich. Dabei gelten einige Spielregeln.

Einen Rabatt gibt es nur, wenn das KFZ auf eine Person mit Schwerbehinderungen zugelassen wird. So gut wie nie lassen sich Autohändler auf einen Rabatt für Menschen mit Behinderungen bei Gebrauchtwagen ein.

Autorabatte für Menschen mit Schwerbehinderungen bei Händlern sind generell Rabatte bei Listenpreisen, nicht bei einem Hauspreis, und sie lassen sich nur selten mit anderen Ermäßigungen kombinieren.

Hersteller verlangen den Nachweis einer Schwerbehinderung, und oft auch die Merkzeichen G, aG, H, GL oder Bl.

Tabelle: Diese Zuschüsse gibt es für das Auto für schwerbehinderte Menschen Förderung Details Anschaffung eines Pkw Zuschuss bis 22 000 € (früher 9 500 €). Höhe staffelt sich nach Ihrem bereinigten Netto‑Einkommen (100 % Zuschuss bis ≈ 1 690 €/Monat; ab ≈ 2 810 € kein Zuschuss mehr). Zuständig je nach Situation: Deutsche Rentenversicherung (≥ 15 Versicherungsjahre), Agentur für Arbeit (weniger Beitragsjahre/Auszubildende), Unfallversicherung (Arbeits‑/Wegeunfall) oder Integrations-/Inklusionsamt (Selbständige/Beamte). Antrag mit Formular G0143 bzw. Pendant des Trägers. Behinderungs­bedingter Umbau / Zusatzausstattung Volle Kostenübernahme für medizinisch notwendige Anpassungen (z. B. Handbedienung, Rampe). Serienmäßige Extras wie Automatik werden bis zu Pauschalbeträgen bezuschusst. Gleicher Reha‑Träger wie oben; Kostenvoranschläge beilegen. Führerschein­erwerb Einkommensabhängiger Zuschuss (bis 100 % bei niedrigen Einkommen). Wird zusammen mit der Kfz‑Hilfe beantragt. Beförderungs­kostenersatz Wenn eigenes Fahren dauerhaft nicht möglich ist: Kilometer­pauschale (2025: 0,22 €/km bzw. 280 € monatlich). Vergünstigung Regelung & Antrag Kfz‑Steuer 100 % Befreiung bei Merkzeichen H, Bl, aG; 50 % Ermäßigung bei G, Gl (§ 3a KraftStG). Online‑Antrag beim Hauptzollamt, Kopie Schwerbehindertenausweis nötig. Park‑ & Mautvorteile Blauer EU‑Parkausweis für „aG“, „Bl“, „H“; teilweise Maut‑/Tunnelrabatte je nach Land. Antrag bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Stiftungen / Kredite Aktion Mensch, Stiftungen oder KfW‑Kredit helfen, wenn nach Kfz‑Hilfe Eigenanteile bleiben. Direkt dort beantragen; häufig Kombination mit Kfz‑Hilfe möglich. Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung können Sie sich als Betroffener genau durchlesen, wenn Sie ein Auto erwerben möchten.

Hier ist geregelt, welche Zuschüsse beim Kauf und Umbau eines Kraftfahrzeugs geleistet werden.

Übrigens steht darin auch, welche Unterstützung Sie als Mensch mit Schwerbehinderungen bekommen können, wenn Sie Ihren Führerschein machen.

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Was dürfen Sie nicht haben?

Behindertenrechtlich haben Sie einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn ein Bedarf besteht. Keinen Zuschuss auf ein Kraftfahrzeug bekommen Sie, laut Paragraf 4 KfzHV, wenn Sie schon ein solches Fahrzeug besitzen und dessen Benutzung zumutbar ist.

Welche Kriterien gelten für das Kraftfahrzeug?

Das Kraftfahrzeug muss so groß und ausgestattet sein, dass es den Anforderungen der jeweiligen Behinderung dienlich ist.

Falls das Fahrzeug noch nicht den jeweiligen Bedürfnissen gerecht wird, muss die Möglichkeit gegeben sein, es umzubauen.

Muss der Wagen ein Neuwagen sein?

Einen staatlichen Zuschuss können Sie nicht nur bei einem Neuwagen beanspruchen, sondern auch bei einem Gebrauchtwagen. Allerdings muss dessen Verkehrswert noch bei mindestens der Hälfte des ursprünglichen Neupreises liegen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

In der Regel werden Autokäufe bei Menschen mit Schwerbehinderungen mit circa 22 000 Euro (früher 9.500 Euro) bezuschusst.

Liegen aber wichtige Gründe vor, dann können die Zuschüsse auch höher sein. Solche Gründe ergeben sich aus der Art der Behinderung und der dafür notwendigen Ausstattung eines Kraftfahrzeugs.

Den zusätzlichen Kaufpreis zahlt der Mensch mit Behinderung

Die Kosten beim KFZ-Kauf, die über diesem Zuschuss liegen, bezahlt der Betroffene dann aus eigener Tasche. Der Richtwert gilt dabei immer ohne die behindertengerechte Zusatzausstattung. Diese wird separat berechnet.

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Mütterrente 3: Wann wird die höhere Rente für 10 Millionen Rentner gezahlt?

17. April 2025 - 11:55
Lesedauer 3 Minuten

Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine seit 2014 schrittweise ausgebaute Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die erste Stufe („Mütterrente I“) erhöhte die Bewertung jedes vor 1992 geborenen Kindes zum 1. Juli 2014 um ein zusätzliches Erziehungsjahr. 2019 folgte die „Mütterrente II“, die den Zeitraum erneut um sechs Monate verlängerte und damit auf zweieinhalb Jahre beziehungsweise 2,5 Entgeltpunkte pro Kind anwachsen ließ.

Für Kinder, die seit 1992 geboren werden, gelten bereits seit Einführung der Erziehungsjahre 1992 volle drei Jahre bzw. drei Entgeltpunkte. Ziel aller Reformschritte war stets, die unbezahlte Sorgearbeit sichtbarer zu machen und Altersarmut von Frauen zu mindern.

Welche Verbesserungen verspricht die geplante Mütterrente 3?

Die nun im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte dritte Reformstufe will die Lücke endgültig schließen. Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen je Kind weitere sechs Monate Kinder­erziehungs­zeit und damit insgesamt drei Jahre beziehungsweise einen Gesamtkredit von drei Entgeltpunkten erhalten.

Praktisch bedeutet das einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten pro Kind auf die bisherige Bewertung.

Wie viel Geld steckt hinter einem halben Entgeltpunkt?

Der Wert eines Rentenpunkts liegt zum 1. Juli 2024 bei 39,32 Euro. Ein halber Punkt, wie er nun zusätzlich in Aussicht steht, erhöht die Monatsrente demnach um 19,66 Euro – dauerhaft und dynamisch, weil auch spätere Rentenanpassungen darauf wirken.

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– Mütterrente 3 bringt mehr Rente und viele versteckte Vorteile

Wann könnte die Reform in Kraft treten – und warum herrscht noch Unsicherheit?

Im Koalitionsvertrag ist die Angleichung zwar eindeutig festgeschrieben, doch der Zeitplan hängt vom Fortgang der Regierungsbildung ab. SPD‑Mitglieder votieren noch bis 29. April über das Vertragswerk, die Union hält am 28. April einen kleinen Parteitag ab.

Erst wenn beide Parteigremien zustimmen, kann der Bundestag voraussichtlich am 6. Mai den neuen Kanzler wählen. Dazu kommt politischer Sprengstoff: Der designierte Kanzler Friedrich Merz hat zentrale SPD‑Forderungen wie den gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro öffentlich relativiert, was in der SPD für Unmut sorgt und das Vertrauen belastet.

Sollte der Start der Regierung erneut ins Stocken geraten, dürfte auch das Gesetzgebungsverfahren zur Mütterrente 3 nach hinten rutschen. Fachleute halten deshalb sowohl den 1. Juli 2025 als auch den 1. Januar 2026 als denkbare Stichtage für realistisch – ein späterer Termin ist nicht ausgeschlossen.

Welche Folgen hat die Reform für Bestands‑ und künftige Rentnerinnen?

Bei den vorangegangenen Reformen erhielten Bestandsrentnerinnen einen pauschalen Zuschlag auf ihre persönliche Entgelt­punktzahl; die Deutsche Rentenversicherung rechnete den Betrag automatisch und abschlagsfrei auf die laufende Monatsrente.

Neu in Rente gehende Mütter bekamen die zusätzlichen Erziehungsmonate im Versicherungskonto angerechnet; die daraus resultierenden Punkte unterlagen – wie alle übrigen – möglichen Abschlägen bei einem vorgezogenen Rentenbeginn.

Experten wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erwarten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine identische Vorgehensweise bei der Mütterrente 3.

Für die große Mehrheit der Betroffenen – Frauen, die bereits eine Alters‑ oder Hinterbliebenenrente beziehen – bedeutete das eine automatische, voll abschlagsfreie Erhöhung.

Kann die Deutsche Rentenversicherung die Mammutaufgabe stemmen?

Schon die Umstellung 2014 und 2019 betraf jeweils fast zehn Millionen Bestandsrenten. Würde die Rentenversicherung diesmal für alle Betroffenen komplett neue Versicherungsverläufe berechnen, käme sie personell an ihre Grenzen.

Deshalb rechnet Anhalt mit einer Pauschal‑Lösung für Bestandsrentnerinnen und lediglich einer Verbuchung von sechs zusätzlichen Erziehungsmonaten bei jenen Müttern, die erst künftig in Rente gehen.

“Auch der Gesetzgeber tendiert erfahrungsgemäß zu diesem Modell, weil es wenige Monate nach Inkrafttreten vollständige Auszahlung garantiert und jahrelange Nachberechnungen vermeidet”, so Anhalt.

Was können betroffene Mütter aktuell tun?

Solange kein Gesetz vorliegt, bleibt Geduld die wichtigste Empfehlung. Ein gesonderter Antrag ist nach bisheriger Erfahrung nicht notwendig, wenn schon eine Rente bezogen wird; die Rentenversicherung erhöht die Beträge rückwirkend und zahlt eventuelle Nachzahlungen automatisch aus.

Wer noch keine Rente erhält, sollte sicherstellen, dass alle Kinder­erziehungszeiten korrekt im Versicherungskonto vermerkt sind. Sobald die Reform beschlossen ist, kann – etwa über die Auskunfts‑ und Beratungsstellen oder den elektronischen Versicherungsnachweis – geprüft werden, ob der neue Zuschlag verbucht wurde.

Fachanwälte wie der Rentenexperte Peter Knöppel aus Halle verweisen darauf, dass individuelle Abweichungen stets möglich sind und notfalls Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt werden kann.

Wie geht es weiter?

Die Abstimmungen in den Parteien, die Wahl des Kanzlers und die anschließende Ressortverteilung entscheiden darüber, wann das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorlegt.

Erst nach Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung wird klar sein, ab welchem Stichtag die Rentenversicherung die Mütterrente 3 umsetzt. Bis dahin bleiben die in Aussicht gestellten 19,66 Euro pro Kind und Monat ein Versprechen auf dem Papier – aber zugleich ein Signal, dass die Politik die Erziehungsarbeit früherer Generationen weiter aufwerten will.

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So hoch ist die reguläre Rente nach der Erwerbsminderungsrente

17. April 2025 - 11:04
Lesedauer 3 Minuten

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM‑Rente) bezieht, hat häufig Sorge, dass die anschließende Altersrente geringer ausfallen könnte.

Die Angst speist sich vor allem aus zwei Punkten: Zum einen reduziert sich durch Krankheit oder Behinderung oft die Beitragszahlung in die Rentenkasse; zum anderen bleiben viele Details des Rentenrechts – etwa die Besitzschutz‑Klausel des § 88 SGB VI – unbekannt.

Wie hoch wird also die reguläre Rente nach der Erwerbsminderungsrente ausfallen und welche Auswirkungen haben die Erhöhungen der Rente ab 1. Juli 2025?

Wie werden Erwerbsminderungsrente und Altersrente grundsätzlich berechnet?

Beide Rentenarten folgen derselben Formel: Die Summe der persönlichen Entgeltpunkte wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, anschließend wirkt der Rentenartfaktor (1,0 bei Alters‑ und 1,0 bzw. 0,5 bei voller bzw. teilweiser EM‑Rente).

Für die EM‑Rente werden – neben den realen Beitragszeiten – sogenannte Zurechnungszeiten fingiert. Seit der Reform 2019 wird dabei schrittweise so gerechnet, als habe die versicherte Person bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet; 2025 endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten.

Was passiert mit den während des EM‑Bezugs gesammelten Entgeltpunkten?

Viele Betroffene üben während des EM‑Bezugs einen Minijob aus, pflegen Angehörige oder erwerben durch andere anrechnungsfähige Zeiten zusätzliche Punkte.

Diese Entgeltpunkte bleiben vollständig erhalten und fließen in die spätere Altersrente ein. Sie können die Summe der Punkte sogar so weit erhöhen, dass die Altersrente am Ende über der bisherigen EM‑Rente liegt.

Greift der gesetzliche Besitzschutz – und was bedeutet § 88 SGB VI?

Der Besitzschutz stellt sicher, dass die Altersrente mindestens auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen EM‑Rente berechnet wird.

Entscheidend ist, dass die Altersrente unmittelbar oder spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende der EM‑Rente beginnt. Erfüllt die Folgerente diese Bedingung – was beim automatischen Übergang mit Erreichen der Regelaltersgrenze die Regel ist –, übernimmt die Rentenversicherung die höhere Punktzahl der beiden Berechnungen.

Kann die Altersrente trotzdem niedriger sein – und warum?

Ungeachtet des Besitzschutzes wirken in der Altersrente gegebenenfalls Abschläge, wenn sie vor der jeweiligen Regelaltersgrenze beantragt wird. Ein vorgezogener Beginn mindert die Punktesumme dauerhaft (maximal 14,4 Prozent). Das führt dazu, dass die rechnerische Altersrente häufig unter der zuvor gezahlten EM‑Rente liegt. Erst der Besitzschutz hebt sie wieder auf das frühere Niveau.

So wirken Minijobs, Pflege‑ und Hinzuverdienstzeiten während der EM‑Rente aus

Wer innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen arbeitet, zahlt reguläre Rentenbeiträge. Auch anrechenbare Pflegezeiten bringen Entgeltpunkte. Sammeln Versicherte während einer teilweisen EM‑Rente über Jahre hinweg viele zusätzliche Punkte, kann die spätere Altersrente tatsächlich höher ausfallen als die besitzgeschützten Punkte der EM‑Rente.

Das sind bislang Ausnahmen, aber sie werden durch die ausgeweitete Hinzuverdienstregel seit 2023 häufiger.

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– Wenn das Krankengeld ausläuft: Besser Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente?

Verlängerte Zurechnungszeit seit 2019

Die stufenweise bis 2031 auf 67 Jahre verlängerte Zurechnungszeit bewirkt spürbare Rentenzuwächse für Neuzugänge zur EM‑Rente.

Für Renten, die 2025 beginnen, werden so 66 Jahre und 2 Monate fingiert. Das steigert die Punktesumme, auf die sich der spätere Besitzschutz bezieht, und schützt damit künftig noch besser vor Einbußen beim Übergang in die Altersrente.

Welche Fristen und Formalitäten muss ich beachten, um den Besitzschutz nicht zu verlieren?

Der Besitzschutz erlischt, wenn zwischen dem Ende der EM‑Rente und dem Beginn der Altersrente mehr als 24 Monate liegen. Wer die Altersrente aus persönlichen Gründen später beantragen will, muss deshalb sorgfältig rechnen oder sich beraten lassen.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, “spätestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Altersrentenbeginn einen Antrag zu stellen, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.”

Wie hilft eine besondere Rentenauskunft bei der Entscheidung?

Eine objektive Grundlage bietet die „Besondere Rentenauskunft“ (Formular V0210). Sie listet die voraussichtliche Altersrentenhöhe zu einem frei wählbaren Stichtag auf und kostet nichts. Liegt der berechnete Zahlbetrag unter der aktuell gezahlten EM‑Rente, signalisiert das: Der Besitzschutz wird greifen. Ist er höher, profitieren Sie von den zusätzlich erworbenen Punkten.

Was bringt die Rentenerhöhung 2025 für künftige Rentner?

Zum 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Ein Entgeltpunkt bringt dann fast 1,50 Euro mehr pro Monat als 2024. Wer auf Besitzschutz angewiesen ist, profitiert von dieser Dynamisierung genauso wie alle anderen Rentnerinnen und Rentner.

Ein Beispiel aus der Praxis

Frau Müller, Jahrgang 1963, erhält seit Januar 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente von monatlich 1 050 Euro (brutto). Während des Bezugs arbeitet sie wenige Stunden pro Woche in einem Minijob und pflegt daneben ihre demenzkranke Mutter. Bis Ende 2024 sammelt sie dadurch zusätzlich 0,9 Entgeltpunkte.

Zum 1. September 2025 beantragt sie die reguläre Altersrente für langjährig Versicherte – drei Monate vor Erreichen ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Wegen des vorgezogenen Beginns wird die berechnete Altersrente zunächst um 9 Prozent gemindert und läge rechnerisch nur bei 990 Euro.

Da jedoch der Besitzschutz nach § 88 SGB VI greift, vergleicht die Deutsche Rentenversicherung beide Ergebnisse: die Besitzschutz‑Rente auf Basis der bisherigen EM‑Entgeltpunkte (1 050 Euro) und die neu ermittelte Altersrente (990 Euro).

Weil der Besitzschutz höher ausfällt, übernimmt die Rentenversicherung den Betrag von 1 050 Euro; die während des EM‑Bezugs erworbenen zusätzlichen Entgeltpunkte heben den Zahlbetrag damit auf exakt dasselbe Niveau wie zuvor. Frau Müller wechselt nahtlos in die Altersrente, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Fazit: Worauf es jetzt ankommt

Der Wechsel von der EM‑ in die Altersrente ist rechtlich klar geregelt. Der gesetzliche Besitzschutz garantiert, dass niemand schlechtergestellt wird, sofern der Übergang ohne langen Zeitabstand erfolgt. Wer während der EM‑Rente noch Beiträge zahlt, kann seine spätere Altersrente sogar steigern.

Eine rechtzeitige Rentenauskunft schafft Transparenz, die verlängerte Zurechnungszeit verbessert das Rentenniveau, und mit der Rentenanpassung 2025 steigen alle Zahlbeträge.

Wer diese Eckpunkte beachtet, kann beruhigt planen – und behält seine „rentenstarke Woche“ nicht nur als Grußformel, sondern auch finanziell in Erinnerung.

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Bürgergeld: Neue Totalsanktionen in der Grundsicherung nicht umsetzbar

17. April 2025 - 10:44
Lesedauer 3 Minuten

Die Verhandlerinnen und Verhandler von CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine „neue Grundsicherung“ verständigt. Das bisherige Bürgergeld soll damit abgeschafft werden.

Herzstück der geplanten Verschärfung ist ein vollständiger Entzug des Regelsatzes für sogenannte „Totalverweigerer“, also für Menschen, die trotz Erwerbsfähigkeit wiederholt zumutbare Arbeit ablehnen.

Das Vorhaben knüpft an Forderungen an, die die Union bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode erhoben hatte und die nun – nach dem Bruch der Ampel‑Koalition – politisch durchsetzbar erscheinen.

Medienberichte über den „Durchbruch der Union“ bei den Verhandlungen verweisen darauf, dass das Thema Totalsanktionen in den Arbeitsgruppen kaum strittig war und als Symbol der neuen Härte gelten soll. Aber so einfach ist das nicht.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Obergrenze von 30 Prozent?

Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben 2019 klar entschieden, dass Sanktionen, die mehr als 30 Prozent des Regelsatzes mindern, unverhältnismäßig sind.

In ihrer Pressemitteilung 74/2019 zum Urteil 1 BvL 7/16 betonten sie, ein vollständiger Wegfall existenzsichernder Leistungen verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, solange der Nachweis fehlt, dass mildere Mittel nicht ebenso wirksam wären.

Gleichzeitig ließ das Gericht nur eine eng begrenzte Ausnahme offen: Wenn eine tatsächlich existenzsichernde, zumutbare Arbeit konkret vorliegt und willentlich verweigert wird, könne eine sehr harte Sanktion theoretisch gerechtfertigt sein – vorausgesetzt, sie bleibt verhältnismäßig und bietet jederzeit einen Weg zurück in den Leistungsbezug.
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Welche Spielräume bietet der neue § 31a Absatz 7 SGB II?

Bereits die Ampel‑Regierung hat Ende März 2024 eine Totalsanktion in das Gesetz aufgenommen.

Nach § 31a Absatz 7 SGB II entfällt der Regelsatz für bis zu zwei Monate, wenn eine leistungsberechtigte Person innerhalb eines Jahres schon einmal wegen Arbeitsverweigerung sanktioniert wurde und eine unmittelbar verfügbare, zumutbare Stelle ohne wichtigen Grund ablehnt.

Die Befugnis ist allerdings befristet: § 86 des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes sieht vor, dass diese Regelung am 27. März 2026 automatisch wieder außer Kraft tritt.

Totalsanktionen bleiben in der Praxis die Ausnahme

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind so eng, dass Jobcenter kaum Fälle finden, in denen alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Vor jeder Sanktion muss der oder die Betroffene persönlich angehört werden; das Jobcenter muss zudem belegen, dass das Stellenangebot zum Zeitpunkt des Sanktionsbescheids noch besteht.

Arbeitgeber ziehen ihre Angebote aber häufig sofort zurück, sobald eine Absage vorliegt. Dadurch erlischt der Tatbestand, bevor die Behörde tätig werden kann. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit heben genau diesen Punkt als zentrale Hürde hervor.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt, dass § 31a Absatz 7 wegen seiner Komplexität nur einen „extrem kleinen Anwendungsbereich“ hat und in der Statistik bislang praktisch nicht auftaucht.

Juristische Hürden warten auf CDU und SPD

Will die designierte Koalition den vollständigen Leistungsentzug entfristen oder gar ausweiten, stößt sie auf drei Ebenen an Grenzen. Erstens müsste sie belegen, dass eine Totalsanktion geeignet und erforderlich ist, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen – ein Nachweis, den Karlsruhe 2019 vermisst hat.

Zweitens müsste sie sicherstellen, dass Betroffene jederzeit die Möglichkeit haben, die Sanktion durch Kooperationsbereitschaft zu beenden; andernfalls droht ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit.

Drittens bleibt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unantastbar, sodass parallel Sach‑ oder Unterkunftsleistungen mindestens in einem Umfang gewährt werden müssten, der das physische Überleben garantiert.

Ohne eine Verfassungsänderung, die eine Zwei‑Drittel‑Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern würde, kann der Gesetzgeber diese Leitplanken nicht einfach beiseiteschieben.

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– Bürgergeld: Jobcenter können eigene Fehler nicht abwälzen

Folgen für Betroffene und den Arbeitsmarkt

Empirische Befunde des Instituts für Arbeits‑ und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass Sanktionen die Arbeitsaufnahme kurzfristig beschleunigen können, gleichzeitig aber nicht intendierte Nebenwirkungen haben.

Sanktionierte Personen nehmen häufiger schlecht bezahlte Jobs an, ziehen sich auf längere Sicht aus dem Arbeitsmarkt zurück und berichten von erhöhter psychischer Belastung.

Das IAB betont, bei Leistungsminderungen über 30 Prozent drohten Strom‑ und Wohnungsverluste.

Für die jetzt schon seltene 100‑Prozent‑Sanktion erwartet das Institut keine nennenswerten Fallzahlen, weil der Tatbestand zu restriktiv gefasst ist.

Verfassungskonformer Weg zur Totalsanktion?

Theoretisch ließe sich eine Totalsanktion nur dann rechtfertigen, wenn gleichzeitig ein neues Sicherungsnetz eingezogen wird: etwa Gutscheine, Sachleistungen oder eine gesonderte Übernahme der Unterkunftskosten, die nicht als „Leistung“ im Sinne des Regelsatzes zählen.

Doch damit würde der Gesetzgeber das vermeintliche Einsparpotenzial gleich wieder verlieren, ohne die integrationspolitische Wirkung zu belegen. Ein verfassungsfestes Modell müsste zudem außergewöhnliche Härtefälle ausnehmen, schnelle Rückkehroptionen bieten und empirisch begründet sein.

Die Hürden, Karlsruhe „zufriedenzustellen“, bleiben daher hoch – und die politische Botschaft könnte in der Praxis an ihrem eigenen Anspruch scheitern.

Fazit: Geringe Umsetzungswahrscheinlichkeit

Totalsanktionen sind seit 2019 verfassungsrechtlich diskreditiert und seit 2024 nur in einem winzigen Nischenparagrafen zulässig, der 2026 wieder wegfällt. Deutlich ist, dass ein vollständiger Leistungsentzug weder rechtlich noch administrativ noch empirisch tragfähig ist.

Ohne neue Evidenz und ohne einen passgenau begrenzten Härtefallmechanismus wird jede Neuauflage vor Karlsruhe scheitern. Politisch mag die Debatte um „Totalverweigerer“ mobilisieren; rechtlich führt sie eher in eine Sackgasse und schürrt Ängste von betroffenen Leistungsbeziehern.

Der Beitrag Bürgergeld: Neue Totalsanktionen in der Grundsicherung nicht umsetzbar erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Bürgergeld: Vollsanktion wegen geschwärzten Kontoauszügen

17. April 2025 - 10:42
Lesedauer 2 Minuten

Sanktionen über 30 Prozent sollen beim Bürgergeld nicht mehr angewendet werden. Wenn Bezieher von Bürgergeld ihre Mitwirkungspflichten verletzen, können die Jobcenter die Leistungen ganz oder teilweise streichen.

Häufig wird diese Möglichkeit zur “Totalsanktion” seitens der Jobcenter zur Schikane missbraucht. Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (Az: S 12 AS 2046/22) klargestellt, wo die Grenze zwischen zulässiger Praxis und Willkür liegt.

Vollständige Streichung des Bürgergeldes bei Pflichtverstoß?

Das Sozialrecht räumt dem Jobcenter einen gewissen Spielraum für individuelle Entscheidungen ein.

Das führt in der Praxis häufig zu Problemen: Wer Bürgergeld bezieht, ist oft auf die Gnade der Jobcenter angewiesen. So erging es einer alleinerziehenden Mutter, die mit ihrer dreijährigen Tochter Bürgergeld bezog. Die Unterhaltszahlungen des Kindesvaters erhielt sie nur in bar. Als das Jobcenter Kontoauszüge von ihr verlangte, reichte sie diese teilweise geschwärzt ein.

Das Jobcenter nahm dies zum Anlass, die Leistungen nach § 66 SGB I vollständig zu streichen. Zur Begründung hieß es, die Mitwirkungspflichten der Frau erforderten mehr als geschwärzte Kontoauszüge. Der Ablehnungsbescheid lautete:

“Sie (…) haben keine Gründe mitgeteilt, die im Rahmen der Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten (…) berücksichtigt werden können. Nach Abwägung des Sinns und Zwecks der Mitwirkungsvorschriften mit Ihrem Interesse an den Leistungen sowie dem öffentlichen Interesse an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Sie und Ihr Kind (…) ab dem 1. April 2022 vollständig entzogen.”

Komplette Streichung der Bürgergeldleistungen muss begründet sein

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte die betroffene Bürgergeldbezieherin vor dem Sozialgericht gegen die Streichung der Zahlungen.

Die Richter entwickelten auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen aus dem Jahr 2019 zwei Voraussetzungen für die Streichung von Leistungen nach § 66 SGB I:

  • Vor der Kürzung muss dem Betroffenen nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
  • Bei einer Kürzung von mehr als 30 % muss das Jobcenter genau darlegen, welche besonderen Gründe eine so drastische Kürzung rechtfertigen. Vage und allgemeine Begründungen reichen nicht aus.

Diese Anforderungen sollen insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen, der die Jobcenter auch dann bindet, wenn sie – wie hier – Ermessen ausüben.

Jobcenter erleidet Niederlage vor dem Sozialgericht

Das Gericht gab der alleinerziehenden Mutter letztlich Recht und hob die Sanktionsbescheide des Jobcenters auf.

Die Behörde habe im konkreten Fall grob fahrlässig verkannt, dass die vollständige Streichung der Leistungen auch bei eingeschränkter Mitwirkung der Leistungsempfängerin eine unbillige Härte für Mutter und Tochter darstelle.

Das Jobcenter habe sich weder persönlich bei der Frau erkundigt noch die Streichung ausreichend begründet, so das Gericht.

In dem Bescheid hieß es lediglich, das öffentliche Interesse überwiege das Interesse der Betroffenen. Eine derart vage und allgemeine Formulierung reiche bei weitem nicht aus, um eine vollständige Streichung der Zahlungen zu rechtfertigen, urteilten die Richter.

Auch Bürgergeld-Bezieher dürfen Kontoauszüge teilweise schwärzen

Zudem könnten Kontoauszüge sensible Daten enthalten, die für die Arbeit des Jobcenters nicht relevant seien. Deshalb haben Bürgergeldbezieher auch das Recht, Überweisungsbeträge sowie Teile der Buchungstexte und Verwendungszwecke zu schwärzen.

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Kündigung: 243 Tage krankgeschrieben und trotzdem hohe Abfindung

17. April 2025 - 10:09
Lesedauer 3 Minuten

Der Streit, der seit dieser Woche vor dem Arbeitsgericht Lüneburg anhängig ist, wirkt auf den ersten Blick wie ein Einzelfall, doch er zeigt ein Grundsatzthema des deutschen Kündigungsschutzrechts.

Ein 36‑jähriger Versandmitarbeiter aus dem Amazon‑Logistikzentrum Winsen (Luhe) war zwischen 2022 und Anfang 2025 an insgesamt 243 Kalendertagen arbeitsunfähig gemeldet. Nachdem der Konzern ihm im Februar kündigte, verlangt der Beschäftigte nun gerichtlichen Schutz und strebt die Weiterbeschäftigung an.

Viele Fehltage

Aus der von Amazons Prozessbevollmächtigten vorgelegten Fehlzeitenübersicht ergibt sich ein Muster vieler, jeweils nur wenige Tage dauernder Krankmeldungen.

Im Kalenderjahr 2022 waren es laut Gerichtsprotokoll sechzig Ausfalltage, im Jahr darauf fünfundfünfzig, 2024 steigerte sich die Zahl auf 128 Tage; bis zum Gütetermin Mitte April lagen bereits weitere dreißig Fehltage vor.

Der Grund sei durchgehend eine nicht auskurierte Fußverletzung, die der Mann laut eigener Darstellung bei der Arbeit erlitt. Nach Angaben seiner Anwältin war der Fuß nie dauerhaft verheilt, weil der Beschäftigte immer wieder zum Dienst erschien, sobald eine Krankschreibung auslief.

Hat Amazon gegen das  Kündigungsschutzrecht verstoßen?

Kündigungen wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen sind in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber zunächst eine „negative Gesundheitsprognose“ nachweisen: Es müssen objektive Umstände vorliegen, aus denen zu erwarten ist, dass die Fehlzeiten das betriebliche Minimum von sechs Wochen pro Jahr auch in Zukunft überschreiten.

Außerdem muss dargelegt werden, dass die betrieblichen Abläufe oder die Entgeltfortzahlung dadurch erheblich belastet sind und dass eine Interessenabwägung zugunsten des Unternehmens ausfällt.

Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt?

Ein rechtliches Prüfkriterium ist, ob der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung alles Zumutbare versucht hat, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu gehört das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX.

Ob Amazon ein solches Verfahren ordnungsgemäß angeboten oder durchgeführt hat, ist öffentlich bislang nicht bekannt. Sollte es versäumt worden sein, erhöht sich im Prozess die Darlegungslast des Unternehmens, denn das Fehlen eines BEM kann ein Indiz dafür sein, dass mildere Mittel als die Kündigung möglich gewesen wären.

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– Kündigung: So hoch ist die Abfindung nach einem bis 50 Jahre Beschäftigung – Abfindungstabelle

Wie hoch kann die Abfindung sein?

Während des Gütetermins bot Amazon dem Kläger eine Abfindung von 10 000 Euro an. Der Arbeitnehmer verlangt hingegen 28 000 Euro – also fast ein ganzes Jahresgehalt, denn sein Bruttomonatslohn beträgt rund 3 000 Euro.

Der Richter zeigte sich überrascht, weil in vergleichbaren Verfahren häufig ein Richtwert von einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr herangezogen wird.

Da der Gekündigte erst seit 2019 im Betrieb ist, würde das rechnerisch auf knapp 9 000 Euro hinauslaufen. Beide Seiten beharren jedoch auf ihren Positionen; eine Einigung kam daher nicht zustande.

Was sagen Juristinnen und Gewerkschaften zur Erfolgsaussicht der Klage?

Arbeitsrechtlerinnen halten eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen zwar grundsätzlich für möglich, aber nur wenn alle drei Prüfungsstufen erfüllt sind und sich keine weniger einschneidende Lösung zeigt.

Ver.di‑Vertreterin Havva Öztürk betont, dass die Hürden „extrem hoch“ seien, weil der Arbeitgeber bei dynamischen Krankheitsbildern schwer belegen könne, wie sich der Gesundheitszustand künftig entwickelt.

Zudem müsse er nachweisen, dass der Mitarbeiter nicht anderweitig, etwa in einer weniger laufintensiven Tätigkeit, eingesetzt werden könne.

Vorwurf hoher Arbeitsbelastung

Amazon verweist darauf, dass in Winsen zunehmend Transport‑ und Kommissionier‑Roboter die langen Wege zwischen den Regalen übernehmen. Das Unternehmen sieht deshalb keine ursächliche Verbindung zwischen der Laufleistung und der Fußverletzung des Klägers.

Beobachter verweisen allerdings darauf, dass der Standort erst 2018 in Betrieb ging und trotz Automatisierung weiterhin mehrere Kilometer Fußweg pro Schicht anfallen können. Gewerkschaftliche Studien beschreiben die Arbeit in den Fulfillment‑Centern als körperlich fordernd, auch weil das Tempo von algorithmisch gesteuerten Pick‑ und Pack‑Vorgaben bestimmt wird.

Weiterer Verfahrensausgang könnte Grundsatz erwirken

Gelingt dem Kläger der Nachweis, dass seine Verletzung arbeitsbedingt ist, könnte neben der Kündigungsschutzklage auch ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen oder gar Unfallrente in Betracht kommen.

Unabhängig davon beobachten Fachleute den Prozess mit Blick auf eine mögliche Präzedenzwirkung: Sollte das Gericht Amazons Darlegung der negativen Gesundheitsprognose als unzureichend bewerten, wäre das ein deutliches Signal, dass Arbeitgeber bei häufigen, aber jeweils kurzzeitigen Ausfällen sehr sorgfältig prüfen müssen, ob ein BEM, eine Versetzung oder ergonomische Anpassungen infrage kommen.

Wann fällt das Arbeitsgericht ein Urteil – und welche Signalwirkung hätte es?

Der Kammertermin ist für August angesetzt. Kommt es nicht zu einem Vergleich, muss die Kammer erst über die soziale Rechtfertigung der Kündigung entscheiden, dann über die begehrte Abfindung. Fällt das Urteil zugunsten des Mitarbeiters aus, stünde Amazon vor der Wahl, ihn wiedereinzustellen oder doch noch eine höher dotierte Abfindung anzubieten.

Ein Erfolg des Unternehmens wiederum würde zeigen, dass Gerichte auch bei häufigen Kurzzeiterkrankungen eine Kündigung billigen können, sofern sie gut begründet und formell einwandfrei vorbereitet ist.

In jedem Fall dürfte der Spruch des Gerichts Maßstäbe setzen, wie Betriebe krankheitsbedingte Fehlzeiten in einer Arbeitswelt mit wachsender Automatisierung rechtssicher handhaben.

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Kündigung beim Minijob: Die Abfindung ist auch hier möglich

17. April 2025 - 10:05
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Gilt der Kündigungsschutz auch bei einem Minijob und wenn ja, gibt es dann eine Abfindung? Diese und ähnliche Fragen haben unsere Redaktion erreicht.

Vorab: Auch im Minijob gelten die Regeln des Kündigungsschutzes und des Arbeitsrechts. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lange aus Hannover erklärt, in welchen Konstellationen eine Abfindung möglich ist.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht besonders
  • Bei Schwangerschaft
  • Auszubildende
  • Beschäftigte in Elternteilzeit
  • Arbeitnehmer die schwerbehindert sind

Für diese Arbeitnehmer besteht entweder ein Kündigungsverbot oder eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die von einem Fachanwalt geprüft werden sollten.

Aber auch für Arbeitnehmer, die nicht zu den genannten Gruppen gehören, gilt in bestimmten Konstellationen der Kündigungsschutz.

Betrieb sollte mehr als 10 Mitarbeiter haben

In dem Betrieb, in dem Sie arbeiten, sind mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt § 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Als Minijobber müssen Sie außerdem länger als sechs Monate im selben Betrieb beschäftigt sein (§ 1 Abs. 1 KSchG). Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz.

In Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitarbeitsplätzen gilt das Kündigungsschutzgesetz natürlich auch für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate dort beschäftigt sind“, sagt Arbeitsrechtler Lange.

Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, greift der Kündigungsschutz leider nicht.

Das bedeutet, dass nur in sehr seltenen Konstellationen tatsächlich eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann.

“Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, sind Arbeitnehmer nicht wehrlos”, betont Rechtsanwalt der Anwalt.

Denn auch für Minijobber und reguläre Arbeitnehmer gelten bei Kündigungen grundsätzlich die arbeitsrechtlichen Grundsätze.

Eine Kündigung darf nicht treuwidrig, sittenwidrig, diskriminierend sein oder gegen das Maßregelungsverbot verstoßen.

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Kündigungsgrund muss nachgewiesen sein

Arbeitgeber müssen also glaubhaft begründen können, warum eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen soll.

Eine ordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen und mit entsprechender Begründung aussprechen.

Kündigungsfrist bei Minijobs abhängig von Beschäftigungsdauer

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Beschäftigung des Minijobs ab. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen.

Die Kündigungsfrist gilt,
– 2 Jahre: 1 Monat
– 5 Jahre: 2 Monate
– 8 Jahre: 3 Monate

Aber Achtung: In Tarifverträgen können auch längere oder kürzere Kündigungsfristen für Minijobs gelten.

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Eine Kündigung kann wirksam sein, wenn der Kündigungsgrund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegt oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

Befristung des Minijobs

Auch Minijobs können befristet sein. Läuft die vertraglich vereinbarte Zeit ab, endet das Arbeitsverhältnis.

Aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das Kündigungsrecht. Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber vorzeitig gekündigt, sollte die Kündigung von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Im Ergebnis gilt für Minijobberinnen und Minijobber das gleiche Arbeitsrecht wie für regulär Beschäftigte.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung und nach dem Kündigungsschutzgesetz, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird eine Kündigung ausgesprochen, sollte innerhalb der ersten drei Wochen mit anwaltlicher Hilfe Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst ist die Kündigung unwirksam”, so der Rechtsanwalt.

Auf eine Abfindung bestehe kein Rechtsanspruch, “sie kann aber auch bei Minijobs in der Regel ausgehandelt werden”.

Prüfen einer Kündigungsschutzklage

Die Chancen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen auch bei Minijobs gut. Viele Arbeitgeber begehen Fehler bei Aussprache einer Kündigung, womit die Kündigung ihre Wirksamkeit verliert.

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Schwerbehinderung anerkannt: Wann kann ich jetzt in Rente?

17. April 2025 - 9:48
Lesedauer 4 Minuten

Das Alter, in dem schwerbehinderte Versicherte ohne Abschlag in die Altersrente gehen können, wird seit 2012 schrittweise angehoben. Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 verschiebt sich die Grenze Jahr für Jahr – sie beginnt bei 63 Jahren und endet bei 65 Jahren.

Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht den abschlagsfreien Ruhestand grundsätzlich mit 65 Jahren. Frühestens drei Jahre davor – also mit 62 – darf diese Gruppe die Rente mit Abschlägen wählen.

Welches Zeitfenster eröffnet der Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung mindestens 50) verkürzt die sogenannte Regelaltersgrenze um genau zwei Jahre, sofern man auf Kürzungen verzichtet.

Gleichzeitig erweitert er den Spielraum nach vorn: Bis zu fünf Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze ist eine vorgezogene Rente möglich.

Jeder Monat, den man über den abschlagsfreien Termin hinaus vorverlegt, kostet 0,3 Prozent der Bruttorente; maximal summieren sich die Kürzungen damit auf 10,8 Prozent.

Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein?

Neben der anerkannten Schwerbehinderung verlangt der Gesetzgeber eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.

In diese Zeit fließen Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung, Pflegetätigkeit, aber auch viele Anrechnungs‑ und Ersatzzeiten ein. Ohne diese Mindestversicherungszeit ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ausgeschlossen, selbst wenn der Ausweis vorliegt.

Was geschieht, wenn der Ausweis befristet ist?
Entscheidend ist der Status am Tag des Rentenbeginns. Sobald die Rente bewilligt ist, bleibt sie bestehen, auch wenn das Versorgungsamt später einen geringeren Grad der Behinderung feststellt oder die Befristung ausläuft.

Kritisch wird es jedoch, wenn der Ausweis kurz vor dem gewünschten Rentenstart endet. Dann sollte frühzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt oder notfalls ein Widerspruch eingelegt werden, um den lückenlosen Nachweis zu sichern.

Lohnt es sich, Abschläge auszugleichen?

Das Rentenrecht gestattet es, Abschläge ganz oder teilweise durch freiwillige Sonderzahlungen zu kompensieren.

Wer die erforderlichen Beträge – berechnet von der Deutschen Rentenversicherung – vor dem Ruhestand einzahlt, erhält später eine ungekürzte oder zumindest höhere Rente, ohne länger arbeiten zu müssen.

Ob sich das rechnet, hängt von Lebenserwartung, Steuerlast und persönlicher Liquidität ab. Eine detaillierte Rentenauskunft liefert die nötigen Zahlen für diese Abwägung.

Wie unterscheidet sich diese Rente von der Erwerbsminderungsrente?
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt keine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit voraus – sie ist eine Alters‑, keine Erwerbsminderungsleistung.

Die Erwerbsminderungsrente kann deutlich früher einsetzen, verlangt aber den Nachweis, dass man nur noch weniger als sechs beziehungsweise drei Stunden täglich arbeiten kann.

Beide Rentenarten schließen einander aus; wer bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht, stellt später nur noch auf die Altersrentenart um, nicht auf eine neue Berechnung.

Welche arbeits‑ und steuerrechtlichen Folgen hat ein früherer Ruhestand?
Ein vorgezogener Rentenbeginn verkürzt das Erwerbseinkommen, was sich auf Abfindungen, Urlaubsansprüche und gegebenenfalls tarifliche Alters‑ oder Überbrückungsmodelle auswirkt.

Steuerlich unterliegt die Rente in Deutschland seit 2005 der nachgelagerten Besteuerung; der steuerfreie Anteil wird bei Erstbezug festgeschrieben.

Wer früher geht, erhält mehr Rentenzahlungen innerhalb des Lebenslaufes, doch jeder einzelne Rentenbetrag wird geringer ausfallen. Eine Gegenrechnung mit Nettolohn und Rentennetto zeigt, ob der Schritt finanziell tragbar ist.

Lesen Sie auch:

– Schwerbehinderung: Risiko bei Verschlimmerungsantrag – Behörde darf GdB auch senken

Wie plane ich den Übergang zum Arbeitgeber?

In aller Regel endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Rentenbeginn.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen fristgerecht kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, sofern der Tarifvertrag keine automatischen Regelungen enthält.

Eine rechtzeitige Beratung – idealerweise sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Austritt – verhindert, dass Abfertigungen oder Resturlaubsansprüche verfallen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wie könnte eine individuelle Rentenplanung konkret aussehen?

Nehmen wir den fiktiven Fall von Thomas Schneider, Bauingenieur, geboren am 5. Juli 1967, seit einem Motorradunfall mit einem unbefristeten Grad der Behinderung von 50 versehen.

Bis heute hat er 41 anrechenbare Versicherungsjahre gesammelt; die Voraussetzung von 35 Jahren ist damit weit überschritten. Ohne Schwerbehinderung dürfte er seine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 67 Jahren antreten.

Dank des Ausweises kann Herr Schneider jedoch schon mit 65 Jahren ohne Rentenminderung in den Ruhestand wechseln – exakt zwei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze.

Weil er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorstellen kann, bis dahin voll zu arbeiten, prüft er eine Vorverlegung um 15 Monate auf das Alter von 63 Jahren und 9 Monaten.

Jeder vorgezogene Monat kostet ihn 0,3 Prozent seiner Bruttorente. Bei 15 Monaten läge der Abschlag somit bei 4,5 Prozent.

Seine Renteninformation weist eine voraussichtliche monatliche Bruttorente von 2 050 Euro aus. Nach dem Abschlag verblieben 1 959 Euro brutto. Zieht man Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge sowie den individuell zu versteuernden Anteil ab, landet Herr Schneider bei rund 1 560 Euro netto.

Er stellt fest, dass diese Summe sein Budget deckt, weil sein Eigenheim abbezahlt ist und seine Frau berufstätig bleibt. Zudem nutzt er die Möglichkeit, die 4,5 Prozent Abschlag durch eine Einmalzahlung von etwa 12 800 Euro vollständig auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet diesen Betrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen; gezahlt wird er aus einer Lebensversicherung, die ohnehin zum 60. Geburtstag fällig wurde.

Mit dieser Lösung sichert sich Herr Schneider einen um 15 Monate früheren Ausstieg ohne dauerhafte Kürzung. Den notwendigen Rentenantrag stellt er sieben Monate vor dem gewünschten Termin bei der Auskunfts‑ und Beratungsstelle der Rentenversicherung.

Parallel vereinbart er mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich die Auflösung des Arbeitsvertrags, sodass noch sämtliche offenen Urlaubstage abgebaut werden können und eine tarifliche Abfindung fließt.

Durch die frühzeitige Planung konnte er die Spielräume des Schwerbehindertenrechts optimal ausnutzen und seinen Ruhestand passgenau auf seine gesundheitliche Situation zuschneiden.

Fazit

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, erhält im deutschen Rentenrecht einen wertvollen zeitlichen Vorteil. Entscheidend sind drei Eckdaten: das Geburtsjahr, der Wunsch nach Abschlagsfreiheit und die Erfüllung der 35‑jährigen Wartezeit.

Sobald diese Parameter feststehen, lässt sich der individuelle Ruhestand präzise terminieren – mit oder ohne finanzielle Kürzungen.

Eine sorgfältige Planung, rechtzeitige Bürokratie und fachkundige Beratung verschaffen die nötige Sicherheit, damit der wohlverdiente Ruhestand mit möglichst wenig Überraschungen beginnen kann.

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Grad der Behinderung von 50: Mehr Vorteile und Ausgleiche ab 2025

17. April 2025 - 9:42
Lesedauer 4 Minuten

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 besteht formal eine Schwerbehinderung. Dieser Status ermöglicht den Zugang zu unterschiedlichen Leistungen und Nachteilsausgleichen in verschiedenen Lebensbereichen.

Der GdB wird in Schritten zu jeweils 10 Punkten, von 20 bis 100, festgelegt und durch das zuständige Versorgungsamt bestimmt.

Welche Vorteile bietet ein GdB von 50?

Ein GdB von 50 bietet viele Vorteile, wie einen besonderen Kündigungsschutz und eine zusätzliche Arbeitswoche Urlaub pro Jahr. Zudem muss keine Mehrarbeit über die gesetzliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden.

Steuerlich kann der Behinderten-Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen mindern, und bei bestimmten Merkzeichen können Fahrtkosten höher abgesetzt werden.

Außerdem ermöglicht ein GdB von 50 einen vorgezogenen Renteneintritt ohne Abschläge, wenn dieser nur zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze erfolgt.

Antrag auf Feststellung des GdB muss gestellt werden

Ein Antrag auf Feststellung des GdB ist notwendig, um diesen Status zu erhalten. Sollte die gesundheitliche Situation sich verschlechtern, kann ein Neufeststellungsantrag (auch Verschlimmerungs- oder Verschlechterungsantrag genannt) gestellt werden, um den GdB anpassen zu lassen.

Wenn der festgesetzte GdB als zu niedrig empfunden wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen.

Was genau bringt ein Schwerbehindertenausweis?

Mit einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Dieser dient als Nachweis der Schwerbehinderung und bietet verschiedene Vorteile:

  • Vergünstigungen bei Freizeitaktivitäten: Häufig gelten ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbädern, Theatern oder bei Konzerten.
  • Nachweis gegenüber Behörden: Wird benötigt, um steuerliche Erleichterungen (Behinderten-Pauschbetrag) geltend zu machen oder Leistungen zur Teilhabe zu beantragen.
  • Merkzeichen: Verschiedene Merkzeichen (z. B. G, H, aG, B) können im Ausweis vermerkt sein. Diese stehen für besondere Einschränkungen und führen zu zusätzlichen Rechten, wie Parkerleichterungen oder einer Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr.

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Wie profitieren Menschen mit GdB 50 steuerlich?

Behinderten-Pauschbetrag
Betroffene mit einem GdB von 50 können einen Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro pro Jahr in der Steuererklärung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren wie Einkommen und Steuerklasse ab.

Liegt das zu versteuernde Einkommen ohnehin unterhalb bestimmter Grenzen (z. B. bei einem sehr geringen Monatsbrutto), führt der Pauschbetrag nicht zwangsläufig zu einer Erstattung.

Fahrtkostenpauschale
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale für private, behinderungsbedingte Fahrten angesetzt werden. Bei einem GdB von 50 ist dies allerdings nur in Kombination mit Merkzeichen wie „H“ (hilflos) relevant. Meist betrifft dieses Merkzeichen eher Minderjährige oder Personen mit sehr umfangreichem Unterstützungsbedarf.

Pendlerpauschale
Wer das Merkzeichen „G“ (gehbehindert) und einen GdB von 50 hat, ist unter Umständen nicht auf die übliche Pendlerpauschale begrenzt. Tatsächliche Pendelkosten können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern dadurch die üblichen Freibeträge überschritten und keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können.

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Welche Vorteile gibt es im Arbeitsleben?

Ein GdB von 50 bringt verschiedene Erleichterungen im Arbeitsumfeld:

  • Zusatzurlaub: Gesetzlich besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag, pro Arbeitstag, pro Kalenderjahr.
  • Kündigungsschutz: Menschen mit Schwerbehinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts.
  • Freistellung von Mehrarbeit: Es darf keine Mehrarbeit angeordnet werden, die über die gesetzliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit hinausgeht.
  • Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber: Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 % dieser Stellen mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese finanzielle Abgabe dient unter anderem dazu, Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten mit Behinderung zu finanzieren.
Welche Hilfen gibt es bei der Teilhabe am Arbeitsleben?

Teilhabeleistungen oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben sollen sicherstellen, dass ein Beruf mit möglichst geringen Einschränkungen ausgeübt werden kann:

  • Arbeitsassistenz: Externe oder interne Hilfskräfte unterstützen bei Tätigkeiten, die aufgrund der Behinderung nicht oder nur teilweise eigenständig erledigt werden können.
  • Technische Hilfsmittel: Ein barrierefrei gestalteter Arbeitsplatz, etwa mit speziellen Eingabegeräten oder höhenverstellbaren Tischen, kann durch entsprechende Stellen bezuschusst werden.
  • Umbauten am Arbeitsplatz: Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, um räumliche oder technische Anpassungen vorzunehmen.
  • Selbstständigkeit: Auch Selbstständige können von Teilhabeleistungen profitieren, beispielsweise durch Zuschüsse zur behindertengerechten Ausstattung des eigenen Unternehmens.

Integrations- oder Inklusionsämter sowie andere Sozialleistungsträger beraten individuell über die möglichen Unterstützungsleistungen.

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Wann kann mit GdB 50 früher in Rente gegangen werden?

Eine Schwerbehinderung ab GdB 50 ermöglicht den vorgezogenen Eintritt in die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dieser Rentenbezug kann zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze beginnen, ohne dass Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Ein noch früherer Renteneintritt ist ebenfalls möglich, führt dann jedoch zu Rentenabschlägen.

Empfehlenswert ist eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung, um die persönliche Rentenhöhe und eventuelle Abschläge zu ermitteln.

Erhöhte Chancen auf Sozialwohnung und Wohngeld?

Erhöhte Einkommensgrenzen kommen vorwiegend dann zum Tragen, wenn neben einem GdB von 50 zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt. Dann kann trotz eines etwas höheren Einkommens eventuell Anspruch auf eine Sozialwohnung oder auf Wohngeld bestehen.

Genaue Informationen über die relevanten Grenzen stehen in Nachteilausgleichstabellen oder werden von den jeweils zuständigen Wohnungs- und Wohngeldstellen bereitgestellt.

Wo sind weiterführende Informationen zu finden?

Bei Fragen zum GdB 50 oder zum Schwerbehindertenausweis helfen folgende Stellen:

Versorgungsamt: Stellt den GdB fest und gibt Auskunft zu Anträgen und Verfahren.
Integrations/Inklusionsämter: Zuständig für Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD): Unterstützen bei Widersprüchen und Klagen und bieten Beratungsangebote.
Steuerberater: Können über steuerliche Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten aufklären.
Ratgeber und Broschüren: Viele Informationsmaterialien stehen kostenlos bei Apotheken, Krankenkassen oder sozialen Trägern zur Verfügung.

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Bürgergeld: Jobcenter wollen in die Wohnung: Sozialrechtsexperte macht deutliche Ansage

17. April 2025 - 8:34
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Wenn der Außendienst des Jobcenters an der Wohnungstür klingelt, beginnt für viele Bürgergeld‑Beziehende ein Moment großer Verunsicherung. Der Außendienst will überprüfen, ob die Angaben im Antrag stimmen – vor allem, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, die den Regelsatz reduzieren würde.

Gesetzlich stützen sie sich auf § 20 Sozialgesetzbuch X. Er erlaubt Ermittlungen, sobald „Erkenntnisse anderer Behörden oder Dritter“ Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben nahelegen. Schon die anonyme Nachbarschaftsanzeige kann daher als begründeter Verdacht genügen, um den Außendienst loszuschicken.

Dürfen Ermittler des Jobcenters einfach die Wohnung betreten?

“Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes gilt auch gegenüber Jobcentern”, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. “Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung haben Ermittler kein Hausrecht.”

Wer die Tür nicht öffnet, verhält sich also nicht rechtswidrig. Problematisch ist allerdings ein zweiter Paragraph: § 60 Sozialgesetzbuch I verpflichtet Leistungsberechtigte mitzuwirken.

Verweigern Sie den Zutritt, kann das Jobcenter eine fehlende Mitwirkung behaupten und Leistungen mindern – eine besonders heikle Gratwanderung, weil die Behörde damit Druck ausüben darf, obwohl ihr keine hoheitliche Befugnis zum Eindringen zusteht.

Wie lässt sich die Mitwirkungspflicht erfüllen, ohne die Privatsphäre preiszugeben?

Zugleich beides zu wahren – Grundrechtsschutz und Mitwirkung – erfordert Fingerspitzengefühl. Wer einen Verdacht sofort mit Unterlagen, Zeugenaussagen oder eidesstattlichen Versicherungen entkräftet, demonstriert Kooperationsbereitschaft, ohne Ermittler in die Wohnung lassen zu müssen.

Kommt es dennoch zum Besuch, sollten Betroffene selbst einen Zeugen bestimmen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist ideal, akzeptiert wird aber ebenso ein sachkundiger Freund oder eine Beraterin eines Sozialverbands. “Der Zeuge protokolliert, ob die Kontrolleure Grenzen überschreiten oder unzulässige Schlussfolgerungen ziehen. Auch Ermittler treten meist zu zweit auf, um sich später gegenseitig zu bestätigen – ohne Gegengewicht entsteht leicht ein Beweisnotstand”, sagt der Experte.

Dr. Utz Anhalt macht klare Ansage an das Jobcenter Welche Grenzen gelten während eines Hausbesuchs?

“Ein erteiltes Betretungsrecht ist kein Freibrief für Durchsuchungsaktionen. Ermittler müssen jede geöffnete Schranktür, jede Schublade, jedes Zimmer einzeln erbitten”, warnt Anhalt.

Wird dies verweigert, hat der Wunsch Vorrang; ein Weiterwühlen wäre Hausfriedensbruch. Wer das Gefühl hat, dass intime Sphären verletzt werden – etwa wenn in Unterwäscheschubladen von Minderjährigen gekramt wird – kann den Besuch jederzeit abbrechen und die Wohnung räumen lassen.

“Die Behörde darf den Abbruch höchstens als Mitwirkungsmangel werten”, sagt Anhalt. “Ein strafrechtlich relevantes Eindringen liegt aber schon dann vor, wenn Kontrolleure nach dem erteilten Stopp weiter Räume durchsuchen.”

Wann spricht das Gesetz von einer Bedarfsgemeinschaft?

Der häufigste Streitpunkt bleibt die Frage, ob mehrere Personen wirklich dauerhaft und gemeinsam wirtschaften. Verheiratete oder eingetragene Partner im selben Haushalt gelten unmittelbar als Bedarfsgemeinschaft; das Gleiche vermutet die Behörde bei Eltern mit erwerbsfähigen Kindern unter 25.

Schwieriger wird es bei unverheirateten Paaren oder WG‑ähnlichen Konstellationen.

Jobcenter nehmen gern automatisch eine Bedarfsgemeinschaft an, wenn beide Partner mindestens ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben. Diese Praxis ist jedoch keine feste Rechtsnorm.

Sozialgerichte haben wiederholt klargestellt, dass Dauerhaftigkeit und gegenseitiges Einstehen für einander konkret nachzuweisen sind. Allein die gemeinsame Waschmaschine, der geteilte Kühlschrank oder der Möbelkauf „per Kopf“ reichen nicht, um das Kriterium des gemeinsamen Wirtschaftens zu erfüllen.

“Entscheidend ist vielmehr, ob Ausgaben und Einkommen tatsächlich zusammengelegt werden und ob im Notfall finanzielle Verantwortung füreinander übernommen wird”, mahnt der Sozialrechtsexperte.

Wie wirkt sich eine Bedarfsgemeinschaft auf den Regelsatz aus?

Bürgergeld wird in sechs Regelbedarfsstufen bewilligt. Alleinstehende in Stufe 1 erhalten seit 1. Januar 2025 unverändert 563 Euro monatlich.

Wer als Teil einer Bedarfsgemeinschaft in Stufe 2 geführt wird, bekommt pro Erwachsenem nur 506 Euro. Der Anreiz für die Behörde, eine Bedarfsgemeinschaft festzustellen, ist somit erheblich. Umso wichtiger ist es, die tatsächlichen Lebens‑ und Finanzverhältnisse rechtssicher zu dokumentieren.

Welche Beweise helfen im Konfliktfall mit dem Jobcenter?

Betroffene haben das Recht, nach erfolgloser Ermittlung den Namen des Hinweisgebers zu erfahren, wenn sich der Verdacht als haltlos erweist. “Verweigert das Jobcenter die Auskunft, kann das Sozialgericht zur Herausgabe verpflichten – ein wirksames Mittel gegen böswillige Denunziation”, bestätigt Anhalt.

Daneben schützen Zeitzeugenprotokolle, Kontoauszüge mit strikt getrennten Zahlungsströmen und schriftliche Vereinbarungen über Kostenbeteiligungen.

Anhalt gibt noch einen Tipp: “Wer eine Wohnung teilt, ohne eine Paarbeziehung zu führen, sollte Quittungen einzeln ausstellen und Barzahlungen quittieren lassen, um gemeinsame Wirtschaftstätigkeit widerlegen zu können.”

Warum kann ein Untermietvertrag Druck aus dem Kessel nehmen?
Ein schlichter Untermietvertrag erweist sich oft als eleganteste Lösung. Er dokumentiert gegenüber der Behörde, dass zwischen den Bewohnenden ein Miet‑ und kein Lebensgemeinschaftsverhältnis besteht.

Wer einer Partnerin oder einem Freund ein Zimmer untervermietet, legt darin Miete, Nebenkosten und Pflichten fest. Kommt das Jobcenter später mit dem Vorwurf der Bedarfsgemeinschaft, genügt meist der Blick in den Vertrag, um die Annahme zu widerlegen.

Denn wer in einem zivilrechtlichen Mietverhältnis steht, kann nicht zugleich ohne weiteres in der solidarischen Einstehgemeinschaft leben, die das Gesetz als Bedarfsgemeinschaft definiert.

Wie geht es weiter, wenn das Jobcenter Leistungen kürzt?

Fallen Sanktionen wegen angeblich fehlender Mitwirkung oder weil eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert wurde, sind Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz die nächsten Schritte. Binnen eines Monats sollte schriftlicher Widerspruch eingelegt werden.

Weist das Jobcenter ihn zurück, steht der Klageweg zum Sozialgericht offen. Wird der Lebensunterhalt konkret gefährdet, ordnen Gerichte häufig im Eilverfahren die Weiterzahlung in voller Höhe an, bis der Sachverhalt geklärt ist. Schnelligkeit ist dabei entscheidend, denn der Regelsatz deckt lediglich das Existenzminimum.

Selbstbewusstsein statt Ohnmacht

Ein Hausbesuch des Jobcenters ist kein rechtsfreier Raum. Wer seine Wohnungstür öffnet, behält trotzdem das Hausrecht und kann Grenzen ziehen. Zugleich verlangt das Sozialrecht Mitwirkung in zumutbarem Umfang. Informierte Bürgergeld-Bezieher finden die Balance zwischen Kooperation und Selbstschutz, wenn sie Verdachtsmomente zügig ausräumen, Zeugen hinzuziehen, unzulässige Durchsuchungen stoppen und Rechtsbehelfe ausschöpfen.

Mit juristisch wasserdicht getrennten Finanzen – gegebenenfalls untermauert durch einen Untermietvertrag –läuft das Jobcenter am Ende oft ins Leere, und das verbriefte Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz bleibt gewahrt.

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Urteil für viele Rentner: Dann steht mehr Rente zu

17. April 2025 - 8:08
Lesedauer 2 Minuten

Die Rentenkasse muss Versicherte aktiv darüber informieren, dass Sie statt einer Vollrente auch eine Teilrente beziehen können. Wenn die Rentenversicherung dies versäumt, dann kann Sie auch rückwirkend verpflichtet werden, eine Teilrente zu gewähren. So urteilte das Sozialgericht Hannover. (Az: S 78 R 8/ 21)

Was bedeutet Teilrente?

Seit 2017 können Rentenberechtigte statt einer vollen Altersrente Ihre Rente auch nur teilweise beantragen, und dies in einem weiten Rahmen. Bei einer Teilrente müssen Sie mindestens zehn Prozent Ihrer Rente beziehen, und maximal 99,99 Prozent. Die Höhe können Sie frei wählen.

Wer hat Anspruch auf eine Teilrente?

Grundsätzlich kann jeder Teilrente beantragen, der zu einer gesetzlichen Altersrente berechtigt ist, und das Alter von 63 Jahren erreicht hat (Altersrente für langjährig Versicherte). Beim Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Teilrente sogar schon mit 62 Jahren möglich.

Der Anspruch besteht für alle gesetzlichen Altersrente: also für die generelle Altersrente zur Regelaltersgrenze ebenso wie für die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte mit Abzügen, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und auch für die vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge.

Pflege bei Vollrente

Eine Versicherte hatte geklagt, die seit November 2018 eine gesetzliche Vollrente bezog und über den Rentenbeginn hinaus einen Familienangehörigen pflegte. Mit einer Teilrente hätte sie weiterhin Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung über die Pflegekasse eingezahlt, und so ihre Rente erhöht.

Die Rentenversicherung ist in der Pflicht

Das Sozialgericht Hannover entschied zugunsten der Klägerin. Wenn die Rentenversicherung weiß, dass eine Versicherte weiterhin nicht erwerbsmäßig Angehörige pflegt, dann ist Aufklärung Pflicht, so die Richter.

Die Rentenkasse hätte die Betroffene also informieren müssen, dass Sie eine Teilrente beanspruchen kann. Außerdem sei die Rentenversicherung verpflichtet gewesen, der Frau die versicherungsrechtlichen Vorteile zu erläutern. Da die Rentenkasse diese Aufklärung unterließ, muss Sie den Rentenantrag der Klägerin rückwirkend neu bescheiden.

Das Gericht begründete diesen Anspruch auf Information durch das „gesetzgeberische Ziel“ des seit 2017 gültigen Gesetzes zur Teilrente. Diese Möglichkeit wird wegen ihrer Flexibilität auch Flexirente genannt. Das Ziel der Flexirente sei es, Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze attraktiv zu machen und zudem die Absicherung im Alter zu verbessern.

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Teilrente und Teilzeitarbeit

Die Teilrente ist ausdrücklich dafür gedacht, sich den Lebensunterhalt für eine bestimmte Zeit durch eine Mischung aus Einkommen und Rente zu sichern. Sie soll die Möglichkeit bieten, den Übergang vom Erwerbsleben zur Altersrente flexibel zu gestalten und nach den eigenen Bedürfnissen und Lebensplänen zu organisieren.

Ein großer Vorteil im Vergleich zur Vollrente besteht darin, dass Teilrentner weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld haben. Besonders günstig ist die Teilrente für Menschen wie die Klägerin, die Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegen.

Die Rentenversicherung erklärt dazu: „Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.
Mit (…) Teilrente (…) können Pflegende jedoch erwirken, dass die Pflegekasse auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. 

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherten

Das Sozialgericht Hannover stärkt die Rechte der Rentenberechtigten. Denn mit der Entscheidung ist klar: Es reicht nicht aus, wenn die Deutsche Rentenversicherung auf Ihrer Webseite über die Vorteile einer Teilrente bei der Pflege Angehöriger informiert.

Die Mitarbeiter der Rentenkasse müssen bei Kenntnis Betroffene vielmehr aktiv und persönlich darüber aufklären, dass Sie in diesem Fall von einer Teilrente profitieren würden.

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Bürgergeld: Jobcenter können eigene Fehler nicht abwälzen

16. April 2025 - 20:27
Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen bei der Anrechnung von Einkommen eines Bürgergeldbeziehers brutto von netto unterscheiden können. Hat die Behörde fehlerhaft ein zu geringes Nettoeinkommen berücksichtigt und damit mehr Bürgergeld ausgezahlt, kann sie vom Grundsicherungsempfänger nicht ohne Weiteres überzahlte Leistungen mit dem Argument zurückfordern, er hätte den Bescheid besser prüfen müssen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am Mittwoch, 16. April 2025, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 3 AS 772/23).

Jobcenter können eigene Rechenfehler nicht immer abwälzen

Die Kläger, eine dreiköpfige Familie, beziehen seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (seit 2023 Bürgergeld) vom Jobcenter.

Der Ehemann arbeitet seit Februar 2021 als Verkäufer in einem Lebensmittelladen. Laut Arbeitsvertrag erhält er hierfür 1.600 Euro netto monatlich. Den Arbeitsvertrag legte er auch dem Jobcenter vor, das daraufhin das Einkommen mindernd auf die Hilfeleistung anrechnete.

Dabei ging die Behörde jedoch fehlerhaft von einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 1.600 Euro. Nach Anrechnung von Freibeträgen rechnete sie ein zu berücksichtigendes Nettoeinkommen in Höhe von nur 1.276,40 Euro aus. Folge: Die Hilfeleistung fiel höher aus.

Als der Ehemann seine Lohnbescheinigung vorlegte, fiel der Berechnungsfehler auf. Das Jobcenter forderte für zehn Monate überzahlte Leistungen von insgesamt über 3.000 Euro zurück.

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Doch die muss die Familie nicht zahlen, urteilte am 3. April 2025 das LSG. Zwar hätte die Familie bei genauem Lesen des Bescheides den Rechenfehler des Jobcenters bemerken können.

Eine Rückzahlungsverpflichtung ergebe sich dann bei grober Fahrlässigkeit oder einer schweren Verletzung der Sorgfaltspflichten.

Bei komplizierten Berechnungen, wie sie in Grundsicherungsbescheiden vorkommen, könne von einem juristischen Laien verlangt werden, dass er die Berechnung durchliest und mögliche Fehler in den eingestellten Daten bemerkt. Dabei komme es auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit sowie das subjektive Einsichtsvermögen der Betroffenen an.

Im vorliegenden Fall habe die Ehefrau den Bescheid gelesen und grob geprüft und dabei auch den Betrag von 1.600 Euro entdeckt. Sie habe glaubhaft gemacht, dass sie die Begriffe netto und brutto nicht sicher habe auseinanderhalten können.

Daher habe sich der Fehler des Jobcenters nicht aufdrängen müssen. Dies schließe eine rückwirkende Korrektur des Bescheides zum Nachteil der Familie aus.

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Wenn das Krankengeld ausläuft: Besser Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente?

16. April 2025 - 19:07
Lesedauer 2 Minuten

Nach sechs Wochen Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiter. Sie bekommen zwar bis zu anderthalb Jahre Krankengeld, doch dies ist niedriger als der Nettolohn. Wenn Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes immer noch krank sind, dann sollten Sie vorbereitet sein.

Das Krankengeld

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankengeld, wenn ein Anspruch besteht – und maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Dann folgt die sogenannte Aussteuerung, und das Krankengeld entfällt.

Krankengeld gibt es nur, wenn Sie krankgeschrieben sind, und zwar ohne Lücke.

Die Nahtlosigkeitsregelung

Was passiert aber, wenn das Krankengeld ausläuft und Sie immer noch und dauerhaft krank sind. Wie geht die soziale Absicherung weiter? Hier setzt die Nahtlosigkeitsregelung ein – vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld.

Die “Aussteuerung”

Aussteuerung bezeichnet den Übergang von einem höheren Sozialversicherungssystem in ein niedrigeres, hier ist es der Übergang vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld.

Bevor das Krankengeld ausläuft, erhalten Sie einen Bescheid der Krankenkasse über eine Aussteuerung. Mit diesem müssen Sie zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld I beantragen.

Dass Sie krankgeschrieben sind, entbindet Sie nicht von der Pflicht, ALG I zu beantragen.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zudem sollten Sie unbedingt dafür sorgen, dass ihr behandelnder Arzt Sie nicht nur weiterhin krank schreibt, sondern Ihnen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Das reicht vorerst als Nachweis dafür, dass Sie nicht arbeiten können.

Arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig?

Das Gutachten des behandelnden Arztes zeigt nur, dass Sie den zuvor ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Haben Sie jetzt den Job verloren oder gekündigt, dann prüft die Arbeitsagentur, ob Sie erwerbsunfähig sind, also ob Sie keine 15 Stunden oder länger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Trotz Krankheit haben Sie Pflichten als Arbeitssuchender

Trotz Krankheit gilt für die Arbeitsagentur beim Bezug von AlG I, dass Sie sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen. Zwar werden Sie kaum in eine Arbeit vermittelt werden wegen Ihrer Krankheit, doch Sie müssen Bewerbungen schreiben, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.

Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit

Wichtig ist jetzt: Eine vom behandelnden Arzt bescheinigte Berufsunfähigkeit ist keine Arbeitsunfähigkeit. Wenn ihre Krankheit dauerhaft ist und Sie nicht oder nicht voll arbeitsfähig sind, dann fallen Sie möglicherweise unter Erwerbsminderung und haben einen Rentenanspruch.

Was sind die Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung?

Für eine Erwerbsminderungsrente dürfen Sie die Regelalterszeit der Altersrente nicht erreicht haben. Sie können weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs (teilweise Erwerbsminderung) Stunden pro Tag arbeiten.

Trotz medizinischer Reha-Maßnahmen hat sich ihr Gesundheitszustand nicht gebessert. Sie haben mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Sollen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes weiter krankschreiben?

Sie sollten sich auch deshalb nach Ablauf des Krankengeldes krankschreiben lassen, damit keine Lücke in ihrem Rentenkonto besteht. Die Krankenzeiten werden bei der Rente angerechnet.

Dafür muss aber das Ende der letzten Beschäftigung und der Bezug des Krankengeldes ineinander übergehen.

Zusammengefasst: Was ist möglich, wenn das Krankengeld endet?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, fallen Sie auch nach den 78 Wochen Krankengeld nicht in ein finazielles Loch.

Möglich ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder einer Erwerbsminderungsrente. Für beides sollten Sie sich früh- oder zumindest rechtzeitig beim Arbeitsamt beziehungsweise der Rentenversicherung melden.

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Parkausweise für Schwerbehinderte: Die Regeln und Vorteile sollten Sie kennen

16. April 2025 - 17:49
Lesedauer 4 Minuten

In Deutschland gibt es mehrere Arten von Parkausweisen für Menschen mit einer Schwerbehinderung, die auf den ersten Blick recht ähnlich wirken. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch deutlich in der Gültigkeit und in den jeweiligen Berechtigungen.

Der wichtigste Ausweis für Menschen mit einer Schwerbehinderung ist der blaue Parkausweis, der als einziger dazu berechtigt, offiziell ausgewiesene Behindertenparkplätze zu nutzen.

Aber es gibt noch mehr Ausweise: Hinzu kommen ein orangefarbener und ein gelber Parkausweis, die zwar ebenfalls Menschen mit Behinderung unterstützen, jedoch keine Berechtigung für die speziell gekennzeichneten Parkflächen bieten. Dennoch bieten sie Vorteile.

Wer darf den blauen Parkausweis nutzen?

Der blaue Parkausweis ist das bekannteste Dokument in diesem Bereich und ermöglicht das Parken auf den für Menschen mit Behinderung reservierten Stellflächen.

Er ist daher nur für Personen erhältlich, die zusätzlich zu ihrem Schwerbehindertenausweis ein bestimmtes Merkzeichen vorweisen können. Entweder muss das Merkzeichen BL (blind) oder TBL (taubblind) im Ausweis eingetragen sein, wobei in der Regel eine Begleitperson das Fahrzeug steuert.

Am häufigsten steht jedoch das Merkzeichen AG (außergewöhnliche Gehbehinderung) für den Erhalt des blauen Parkausweises im Mittelpunkt.

Dieses erhalten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, wenn ihre Gehfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass sie nur unter großer Anstrengung oder mit fremder Hilfe längere Strecken zurücklegen können.

Oftmals sind dies Betroffene, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, beispielsweise bei schweren neurologischen oder orthopädischen Erkrankungen.

Vorteile mit dem orangefarbenen Parkausweis

Neben dem blauen Dokument gibt es noch einen orangefarbenen Parkausweis, der sich speziell an Menschen mit einer deutlich eingeschränkten Mobilität richtet, jedoch nicht so stark, dass sie alle Voraussetzungen für den blauen Parkausweis erfüllen würden.

Er gilt bundesweit und ermöglicht unter anderem das kostenfreie Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung sowie im eingeschränkten Halteverbot.

Außerdem darf man mit diesem Ausweis für eine begrenzte Zeit in Anwohnerparkzonen parken. Er bietet somit wichtige Erleichterungen im Alltag, ist jedoch nicht dazu berechtigt, die offiziellen Behindertenparkplätze zu nutzen.

Um ihn zu erhalten, ist ein hoher Grad der Behinderung (mindestens 80) notwendig. Außerdem müssen die Merkzeichen B (Begleitperson) und G (Gehbehinderung) vorhanden sein, wobei die Einschränkung insbesondere den Bewegungsapparat betreffen muss.

In bestimmten Fällen wird der orangefarbene Parkausweis auch für Menschen mit schweren chronischen Darmerkrankungen (etwa Morbus Crohn) und für Stomaträgerinnen und Stomaträger mit entsprechend hohem Grad der Behinderung ausgestellt.

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Wozu dient der gelbe Parkausweis und wo gilt er?

Der gelbe Parkausweis ist in einigen Bundesländern – konkret in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz – gültig. Auch hiermit sind besondere Parkerleichterungen verbunden, beispielsweise das kostenfreie Parken auf zeitlich beschränkten Parkplätzen oder das Parken im eingeschränkten Halteverbot für eine bestimmte Dauer.

Dafür muss mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegen und das Merkzeichen G (Gehbehinderung) eingetragen sein.

Darüber hinaus ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, dass die betroffene Person ohne größere fremde Hilfe nicht weiter als 100 Meter laufen kann.

Dieser Ausweis kann sogar zeitlich befristet ausgestellt werden, wenn jemand etwa aufgrund einer Operation oder einer vorübergehenden schweren Beeinträchtigung nicht gut zu Fuß ist.

Der orangefarbene Parkausweis

Der orangefarbene Parkausweis wird Menschen mit Schwerbehinderten ausgehändigt, wenn diese ihn bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Er gilt in ganz Deutschland. Beim Parken muss er klar erkannbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.

Dieser Ausweis berechtigt dazu, sein Auto bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot oder auf Anwohnerparkplätzen abzustellen. Die Ankunft muss auf einer Parkscheibe erkennbar sein.

Mit dem Ausweis kann auch zeitlich unbegrenzt und ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten geparkt werden, wenn keine andere Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung besteht.

Darüber hinaus dürfen Betroffene im Zonenhalteverbot parken oder eine Parkzeitbegrenzung überschreiten. Zudem dürfen sie in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken sowie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der Parkflächen – ohne den Verkehr zu behindern.

Wer hat Anspruch auf den orangen Parkausweis?

Folgende Merkzeichen berechtigen zu diesem Ausweis: Gehbehinderung (Merkzeichen G), Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nötig (Merkzeichen B), ein Grad der Behinderung von mindestens 70 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen, wenn gleichzeitig ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr für Störungen des Herzens und der Atemorgane besteht.

Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa berechtigen zum Ausweis, wenn sie zu einem Grad der Behinderung von mindestens 60 führen. Bei künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung muss ein Grad der Behinderung von 70 vorhanden sein.

Auch bei einem Grad der Behinderung ab 50 ein Anspruch möglich, wenn das Versorgungsamt festgestellt hat, dass sie den Kriterien für den Ausweis entspricht.

Wo kann man die jeweilige Parkausweise bei Schwerbehinderung beantragen?

Während der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste beantragt wird, sind für die Parkausweise die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

Wer also überlegt, einen entsprechenden Nachweis zu beantragen, sollte sich an das Straßenverkehrsamt oder das Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde wenden.

Wichtig sind die konkreten Angaben im Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen, wenn es um die maximale Gehstrecke oder andere gesundheitliche Einschränkungen geht.

Warum unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland?

Dass es neben einer bundesweit einheitlichen Lösung (blauer Parkausweis) auch regionalspezifische Ausweise wie den gelben Parkausweis gibt, liegt an den Zuständigkeiten der einzelnen Länder.

Innerhalb dieses Rahmens können bestimmte Vereinbarungen oder zusätzliche Angebote geschaffen werden. Daher gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen, die von Kommune zu Kommune noch weiter verfeinert werden können. Manche Städte haben beispielsweise eigene Parkkartenmodelle für Menschen mit Behinderung, die in keinem anderen Ort gelten.

Was ist im Alltag besonders wichtig?

Wer einen entsprechenden Parkausweis besitzt, sollte ihn gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. So ist für Kontrollen erkennbar, dass eine Berechtigung für die jeweilige Parkerleichterung besteht.

Ebenso sollte regelmäßig überprüft werden, ob der Ausweis noch gültig ist oder eine Verlängerung beziehungsweise Neuausstellung erforderlich ist.

Bei Unsicherheiten, ob das eigene Leiden oder eine anstehende medizinische Einschränkung für einen gelben oder orangefarbenen Parkausweis ausreicht, lohnt es sich, Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen. Ein beratendes Gespräch oder eine kurze Nachfrage bei Verbänden wie dem SoVD kann ebenfalls weiterhelfen.

Welche Entwicklungen sind zu erwarten?

Viele Menschen fragen sich, ob es auf lange Sicht eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird, die den gelben Parkausweis überflüssig macht oder dessen Geltungsbereich ausweitet.

Bisher ist kein einheitliches Vorgehen absehbar, weshalb die bisherige Aufteilung in einen blauen und einen orangefarbenen Ausweis einerseits und den ergänzenden gelben Ausweis in einigen Bundesländern andererseits fortbesteht.

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Bürgergeld: Familie muss zu Unrecht bezogene Grundsicherung nicht zurück zahlen

16. April 2025 - 15:54
Lesedauer 2 Minuten

Eine Familie aus Berlin mit Bürgergeld-Bezug muss dem Jobcenter nicht die verlangten 3000,00 Euro zurück erstatten, wenn sie sich auf Vertrauensschutz berufen können.

Aufhebungsbescheid des Jobcenters war rechtswidrig

Die Grundsicherungsträger nach dem SGB II/ Jobcenter dürfen wegen eines eigenen Rechenfehlers zu hoch ausbezahltes Bürgergeld in bestimmten Fällen nicht zurückfordern.

Vertrauensschutz in die Bescheide des Jobcenters gilt auch für Bürgergeld- Beziehende

Zu mindestens dann nicht, wenn sich der Hilfebedürftigen der Fehler des Jobcenters nicht eindeutig aufdrängte und sie dem Bescheid des Jobcenters vertraute.

Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und gab damit einer dreiköpfigen Familie Recht, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2025 – L 3 AS 772/23 – nicht rechtskräftig – ).

Die Familie bezog Juli 2020 Leistungen nach dem SGB II. Der Ehemann ging ab Februar 2021 einer Arbeit als Verkäufer in einem Lebensmittelladen nach, bei der er monatlich 1600 Euro netto verdiente. Dies gab er korrekt beim Jobcenter an, woraufhin dieses die zuvor bezahlten Leistungen reduzierte.

Jobcenter verwechselte Brutto mit Netto

Das Jobcenter ging dabei fälschlicherweise davon aus, dass es sich bei den 1600 Euro um den Bruttoverdienst handelte. Als es den Fehler bemerkte, verlangte es die Rückzahlung von mehr als 3000 Euro von den Bürgergeldempfängern.

Das Landessozialgericht urteilte nun entgegen der Vorinstanz des Sozialgerichts Berlin, dass bei komplizierten Berechnungen wie bei den Bescheiden zum Bürgergeld auch die persönliche Urteilsfähigkeit und Erkenntnismöglichkeit berücksichtigt werden müsse.

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Familie vertraute auf den Bescheid des Jobcenters

Die Ehefrau des Bürgergeldempfängers , die den Bescheid gelesen habe, hat bei ihrer Vernehmung glaubhaft und nachvollziehbar angegeben, die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten zu können.

Ehefrau vertraute der Berechnung des Jobcenters

Aus diesem Grund hat sich der Fehler beim Lesen des Bewilligungsbescheids der Ehefrau nicht aufgedrängt. Sie vertraute der Berechnung des Jobcenters zum Einkommen im Bescheid.

Der 3. Senat des LSG Berlin-Brandenburg betonte:

Bei einem anderen Adressaten hätte die Entscheidung auch anders ausfallen können

Das Gericht eröffnet dem Jobcenter die Zulassung der Revision

Das Jobcenter kann beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen.

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Pflegegeld für pflegende Angehörige – Mehr Ansprüche haben Sie

16. April 2025 - 15:17
Lesedauer 2 Minuten

Wenn Sie Angehörige pflegen, dann haben Sie Ansprüche, um sozial abgesichert zu sein. Dazu gehören Pflegegeld, Renten- , Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Welche Ansprüche Sie konkret haben, und worauf Sie achten müssen, das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Das Pflegegeld

Ab dem Pflegegrad 2 kann das entsprechende Pflegegeld Ihnen als pflegendem Angehörigen ausgezahlt werden. Das sind beim Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 347 Euro, mit Pflegegrad 3 pro Monat 599 Euro, beim Pflegegrad 4 monatlich 800 Euro und beim Pflegegrad 5 monatlich 990 Euro.

Wann gelten Sie als Pflegeperson?

Die Pflegeversicherung erkennt Sie als Pflegeperson an, wenn Sie einen Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld nicht erwerbsmäßig pflegen. Dabei dürfen Sie ein Honorar erhalten, das dem Pflegegeld entspricht, ohne als erwerbsmäßig zu gelten.

Sie müssen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen

Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung bekommen Sie, wenn Sie den oder die Betroffenen mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen versorgen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Beiträge zur Rentenversicherung

Ist dies der Fall, dann zahlt die Pflegekasse Beiträge für Sie in die Rentenkasse ein, und dies bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Bezug einer Vollrente. Bei Bezug einer Teilrente sind sogar Rentenbeiträge über die Regelaltersgrenze hinaus möglich. Deren Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Leistung.

Wie hoch sind die Rentenbeiträge?

Die monatlichen Beiträge der Pflegekasse liegen zwischen 131,65 Euro und 696,57 Euro. Alks Pflegepersonen werden Sie 2025 so gezählt, als bekämen Sie ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 707,81 und 3.745,00 Euro. Damit erwerben Sie einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,61 Euro und 34,99 Euro.

Kostenlose Unfallversicherung

Gelten für Sie die Kriterien für eine Pflegeperson, dann sind Sie gesetzlich unfallversichert, ohne Beiträge zu zahlen. Dieser gilt für pflegerische Tätigkeiten ebenso wie für Hilfen im Haushalt. Er gilt auch für den Hin- und Rückweg zum Wohnsitz des pflegedürftigen Menschen, wenn Sie woanders wohnen.

Die Pflegekasse zahlt für die Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie für die Pflege aus Ihrem Beruf aussteigen, dann zahlt die Pflegekasse die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Nach Ende der Pflegetätigkeit haben Sie deshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sie müssen vorher versichert gewesen sein

Das gilt allerdings nur, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert waren. Unmittelbar bedeutet dabei, das nicht mehr als ein Monat seit dem Ende der Versicherungspflicht verstrichen sein darf. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann übernimmt die Pflegeversicherung die vollen Beiträge und zahlt diese direkt an die Bundesagentur für Arbeit.

Teilrente bringt erhebliche Vorteile

Achtung: Wenn Sie zur Regelaltersgrenze oder vorzeitig eine volle Altersrente beziehen, dann zahlt die Pflegekasse Ihnen aber Rentenbeginn keine Rentenbeiträge mehr.

Anders sieht es bei der Teilrente aus. Wenn Sie diese beziehen, also sich Ihre Rente nur von zehn Prozent bis zu 99,99 Prozent auszahlen lassen, dann übernimmt die Pflegekasse weiter die Renteneinzahlungen, und dadurch erhöht sich Ihre Rente.

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Trotz höherem Einkommen sinkt die Rente

16. April 2025 - 15:10
Lesedauer 2 Minuten

2025 bekommen Sie für Ihre Beiträge später weniger Rente als im letzten Jahr. Der Grund dafür ist das gestiegene Durchschnittsentgelt. Sie müssen also erheblich mehr verdienen als zuvor, um einen vollen Rentenpunkt zu erhalten.

Wir erklären Ihnen, worum es geht, was Sie tun können, um trotzdem Ihre Rente zu erhöhen und worauf Sie jetzt achten müssen.

Die Rentenpunkte

Wer ein bestimmtes Einkommen erreicht und damit auch die entsprechenden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, der bekommt einen Rentenpunkt (Entgeltpunkt).

Wenn Sie unter dieser Grenze liegen, wird der entsprechende Bruchteil eines vollen Rentenpunktes berechnet. Liegen Sie über diesem Durchschnittsentgelt, dann werden Ihnen mehr Rentenpunkte angerechnet, bis zu zwei davon sind möglich.

Die Einkommensgrenze ist gestiegen

Die Höhe dieses gesetzten Durchschnittsentgelts bezieht sich auf die Entwicklung der Löhne. Da diese gestiegen sind, wurde auch die Schwelle angehoben, die Sie überschreiten müssen, um einen vollen Entgeltpunkt zu erhalten.

Über 5.000 Euro mehr für einen Rentenpunkt

Sie müssen als Versicherter in diesem Jahr exakt 50.493 Euro pro Jahr brutto verdienen, um einen Entgeltpunkt zu erhalten. Das sind 4.207,75 Euro pro Monat. 2024 lag der Wert noch bei 45.358 Euro in Westdeutschland, und bei 44.732 Euro in Ostdeutschland.

Der Wert der Rentenpunkte gleicht das nicht aus

Zwar steigt ab Juli 2025 auch der Wert eines Entgeltpunktes, doch dies gleicht die tausende Euro, die Sie jährlich mehr verdienen müssen, um diesen zu erhalten, bei weitem nicht aus. 2025 wird der Wert eines Rentenpunktes bei 40,79 Euro liegen, und im letzten Jahr waren es 39,32 Euro.

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Was können Sie tun?

Die Berechnung der Rentenpunkte folgt einem festen gesetzlichen Schlüssel, und insofern ist es kaum sinnvoll, juristisch dagegen vorzugehen. So bliebt Ihnen als Renteneinzahler eine Prüfung Ihrer persönlichen Situation, um zu gucken, ob Sie Ihre Rentenbeiträge verbessern können.

Ist Ihr Gehalt angemessen?

Das Durchschnittsentgelt für die Rentenpunkte steigt, weil die Gehälter gestiegen sind. Vergleichen Sie deshalb, ob Ihr Gehalt in Ihrer Branche angemessen ist, oder ob nicht eine Erhöhung fällig wäre.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch über eine Gehaltsanpassung, und diese können Sie mit der allgemeinen Entwicklung ebenso begründen wie mit der Dauer Ihrer Tätigkeit im Unternehmen.

Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rente ist die betriebliche Altersvorsorge die zweite Säule des deutschen Rentensystems. Prüfen Sie, wie diese in Ihrem Unternehmen geregelt ist und suchen Sie die Unterstützung der kostenlosen Rentenberatung bei Sozialverbänden, um eine mögliche Erhöhung einzufordern.

Private Altersvorsorge

Wenn die gesetzliche und betriebliche Rente voraussichtlich nicht ausreichen, um den Lebensabend zu sichern, dann können Sie dies ergänzen durch private Altersvorsorge, die Riester- oder Rürup-Rente, möglicherweise auch durch Investition in ein Sparvermögen.

Die Rentenlücke schließen

Vor allem aber müssen Sie Ihren gesetzlichen Rentenanspruch erst einmal kennen. Wenn Sie Ihre voraussichtlichen Rentenansprüche mit Ihrem letzten Nettoverdienst vergleichen, bekommen Sie einen Überblick, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand fehlen wird, was Sie also auffüllen müssen.

Tauschen Sie sich aus und lassen sich beraten

Es reicht aber nicht, sich auf eigene Berechnungen zu verlassen und allein vor sich hin zu grübeln. Möglicherweise und sogar sehr wahrscheinlich haben Sie bei Ihrer eigenen Kalkulation einige Punkte übersehen. Denn das Rentensystem ist komplex und enthält eine Fülle von Details, die selbst Rentenexperten mühsam recherchieren müssen.

Lassen Sie sich durch Fachleute beraten und tauschen Sie sich mit Ihrer Familie, Ihren Freunden und Ihren Arbeitskollegen aus. Sie müssen bei Plänen zur Altersvorsorge nicht das Rad neu erfinden, denn viele Millionen Menschen stellen sich die gleichen Fragen.

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Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt kann die Rente gefährden

16. April 2025 - 11:03
Lesedauer 3 Minuten

Arbeitslosigkeit kurz vor dem geplanten Renteneintritt kann erhebliche Auswirkungen auf den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben.

Diese Rente ist normalerweise ab 63 Jahren für diejenigen möglich, die 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und damit abschlagsfrei vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten.

Wird man jedoch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld, zählt diese Zeit nur dann zur erforderlichen Wartezeit, wenn die Arbeitslosigkeit aufgrund einer Insolvenz oder einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers eingetreten ist.

Achtung: Wer ohne diese Voraussetzung arbeitslos wird, läuft Gefahr, die 45 Jahre nicht mehr voll zu bekommen.

Wieso zählt Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren nur bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe?
Die Wartezeit von 45 Jahren umfasst Zeiten, in denen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden. Darüber hinaus können bestimmte andere Zeiträume angerechnet werden, etwa der Bezug von Arbeitslosengeld.

Allerdings hat der Gesetzgeber für die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn eine Einschränkung vorgesehen: Nur wenn die Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum insolvenz- oder geschäftsaufgabebedingt ist, werden die entsprechenden Monate auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet.

Damit soll verhindert werden, dass Versicherte strategisch kurz vor Rentenbeginn in die Arbeitslosigkeit wechseln, um eine sonst nicht erreichte Wartezeit zu füllen. In der Praxis führt diese Regelung jedoch immer wieder zu komplexen Einzelfällen, die genau geprüft werden müssen.

Praxisbeispiel: Der Fall von Herrn Ylmaz

Herr Ylmaz möchte die um zwei Jahre vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, weil er fast 45 Jahre Wartezeit erfüllt hat. Kurz vor seinem Rentenziel gerät sein langjähriger Arbeitgeber jedoch in eine Insolvenz und kann ihn nicht weiterbeschäftigen.

Durch einen befristeten Vertrag in einer Transfergesellschaft lässt sich die unmittelbare Arbeitslosigkeit zunächst abwenden, bis schließlich nur noch fünf Monate fehlen, um die 45 Jahre zu vollenden. Danach findet Herr Ylmaz keine neue Beschäftigung und wird arbeitslos.

Vor 2021 hätte nicht sicher festgestanden, ob sein Arbeitslosengeldbezug insolvenzbedingt anerkannt wird, weil zwischen Insolvenz und der tatsächlichen Arbeitslosigkeit ein Jahr in der Transfergesellschaft lag.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat diese Rechtsfrage jedoch geklärt und bestätigt, dass die Insolvenz auch dann der Grund für die Arbeitslosigkeit sein kann, wenn der Arbeitnehmer zunächst in einer Transfergesellschaft arbeitet.

Für Herrn Ylmaz bedeutet das, dass seine fünf Monate Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn als insolvenzbedingt gelten und somit zur Wartezeit zählen. Er kann die 45 Jahre also vollenden und seine abschlagsfreie Rente antreten.

Praxisbeispiel Herr Müller

Herr Müller erlebt eine ähnliche Situation, allerdings ohne Insolvenz oder Geschäftsaufgabe. Er verliert seine Stelle betriebsbedingt, weil sein Arbeitgeber lediglich eine Abteilung schließt, aber das Unternehmen selbst weiterführt.

Bei Herrn Müller fehlen noch zwei Monate, um auf 45 Beitragsjahre zu kommen. Sein Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn kann nicht anerkannt werden, weil er nicht auf eine Insolvenz zurückzuführen ist. Mit dem Arbeitslosengeld allein kann er die fehlende Wartezeit daher nicht füllen.

Warum helfen freiwillige Beiträge nicht immer weiter?

Eine Möglichkeit, die letzten Monate zu überbrücken, sind freiwillige Rentenbeiträge. Seit dem 1. Juli 2014 werden solche Beiträge auch für die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt, sofern der Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat.

Dieses Kriterium ist bei Herrn Müller längst erfüllt, da er viele Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Ein Problem entsteht jedoch, wenn er in genau diesen zwei Monaten Arbeitslosengeld bezieht. Denn freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn zählen nicht zur 45-jährigen Wartezeit, wenn während derselben Zeit eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Anrechnungszeiten sind zwar bei der 35-jährigen Wartezeit relevant, beispielsweise für eine vorgezogene Rente mit Abschlägen, aber eben nicht für die Rente nach 45 Jahren ohne Abschläge.

Würde Herr Müller auf sein zweimonatiges Arbeitslosengeld verzichten, könnte er diese Lücke mit freiwilligen Beiträgen schließen, büßte jedoch eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung ein.

Ist ein Minijob die bessere Lösung?

Um beides zu vereinen – den Erhalt des Arbeitslosengeldes und gleichzeitig die Erfüllung der Wartezeit – kann ein Minijob die rettende Lösung sein. Wenn Herr Müller einen solchen Minijob findet und den Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung nicht abwählt, zählen diese Beschäftigungsmonate zur Wartezeit.

Er darf allerdings nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, da sonst die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld nicht weiter bewilligen würde. Verdient er mehr als 165 Euro, wird die Leistung zudem gekürzt. Mit einem geeigneten Minijob kann er dennoch die nötigen Monate vervollständigen und rechtzeitig in die abschlagsfreie Rente starten.

Alle, die kurz vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte stehen und von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollten ihre Optionen genau prüfen.

Wer insolvenzbedingt arbeitslos wird, hat bessere Chancen, dass die letzte Phase des Arbeitslosengeldbezugs für die Wartezeit anerkannt wird.

Liegt hingegen keine Insolvenz oder Geschäftsaufgabe vor, kann es sinnvoll sein, Alternativen wie Minijobs oder – in Einzelfällen – den Verzicht auf Arbeitslosengeld zu erwägen. Auch freiwillige Beiträge können helfen, sofern sie nicht gleichzeitig mit einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit zusammentreffen.

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Fazit: Arbeitslosigkeit kann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Rentenversicherte gefährden

Arbeitslosigkeit kann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte gefährden, wenn sie unmittelbar vor dem geplanten Rentenbeginn eintritt.

Die rechtlichen Voraussetzungen sind dabei komplex und hängen maßgeblich von der Ursache der Arbeitslosigkeit ab. Betroffene sollten sich möglichst früh beraten lassen, ob Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs angerechnet werden oder ob ein Minijob beziehungsweise freiwillige Beiträge sinnvoll sind.

So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden, und der Übergang in die Rente kann trotz unerwarteter Jobverluste möglichst reibungslos gestaltet werden.

Der Beitrag Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt kann die Rente gefährden erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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