GEGEN HARTZ IV: ALG II Ratgeber und Hartz 4 Tipp

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Aktualisiert: vor 27 Minuten 28 Sekunden

Bürgergeld-Bezieherin gewinnt gegenüber langsamen Jobcenter

30. September 2024 - 17:37
Lesedauer 2 Minuten

Bisweilen schaffen es Bürgergeld-Bezieher, mit ihrem Anliegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu ziehen und kommen dort sogar zum Erfolg. So legte eine Leistungsberechtigte Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung eines Sozialgerichts ein. (1 BvR 311/22)

Es lohnt sich, den Fall genau anzusehen, denn viele Bürgergeld-Berechtigte haben mit ähnlichen Entscheidungen zu kämpfen, die Sie als Willkür ansehen. Sie können sich auf dieses Urteil berufen.

Widerspruch gegen bewilligte Leistungen

Das Jobcenter bewilligte der Betroffenen im Oktober 2020 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, damals also Hartz IV, und heute Bürgergeld.

Sie legte Widerspruch ein, denn im Bescheid war das Einkommen zu hoch berechnet worden. Der Widerspruch führte zum Erfolg.

Im Abhilfebescheid des Jobcenters stand ausdrücklich, dass die Betroffene die Kosten des Widerspruchsverfahrens von der Behörde erstattet bekäme.

Der Bevollmächtigte der Leistungsberechtigten stellte daraufhin beim Jobcenter einen Kostenfestsetzungsantrag.

Keine Entscheidung nach 6 Monaten

Es passierte erst einmal ein halbes Jahr nichts. Nach sechs Monaten hatte das Jobcenter immer noch keine Entscheidung über die Kostenfestsetzung getroffen.

Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht

Die Leistungsberechtigte legte deshalb beim zuständigen Sozialgericht eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter ein.

Sie beantragte, das Jobcenter zu verpflichten, über ihren Kostenfestsetzungsantrag zu entscheiden. Das Jobcenter kam dem nach. Beide Beteiligten erklärten den Rechtsstreit für erledigt.

Doch jetzt entstand ein Konflikt mit dem Sozialgericht.

Kostenerstattung wird aufgrund Verhaltens der Klägerin abgelehnt

Die Leistungsberechtigte beantragte beim Gericht jetzt die Erstattung der außergerichtlichen Kosten.

Das Sozialgericht lehnte dies ab. Eine Kostenerstattung sei nicht billig. Die Begründung lautete, dass regelmäßig die formalen Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsklage vorlägen.

Um die Beklagtenseite nicht zu benachteiligen, müsse geklärt werden, ob diese (das Jobcenter) durch ihr Verhalten und eine eventuelle Mutwilligkeit Veranlassung zur Klage gegeben habe.

Doch die Klägerin habe sich vor der Klage nicht mehr an das Jobcenter gewandt und damit nichts zur Schadensminderung beigetragen.

Das hätte sich durch ein einfaches Anwaltsschreiben mit Fristsetzung und dem Hinweis auf eine mögliche Rechtsfolge erledigen lassen.

Vielmehr erscheine die Klage mutwillig, denn von Anfang an hätte die Betroffene den kostspieligeren Weg gewählt. Verständig wäre hingegen der kostengünstigere Weg gewesen, also eine Nachfrage beim Jobcenter oder ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Gegen diese Entscheidung legte die Betroffene Verfassungsbeschwerde ein und bezog sich dabei auf eine Verletzung des Willkürverbots nach Artikel 3, Absatz 1 im Grundgesetz.

BSG kann Weigerung nicht nachvollziehen

Das Bundesverfassungsgericht stimmte ihr zu und bezeichnete die Entscheidung des Sozialgerichts als Verletzung des Willkürverbots.

Die Anwendung des Paragrafen 193 im Sozialgerichtsgesetz sei in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewandt worden.

Es sei zwar bei einer Untätigkeitsklage nicht ausgeschlossen, dass das Gericht eine Kostenerstattung ablehne.

Diese Weigerung sei jedoch nicht nachvollziehbar aus geltendem Recht abgeleitet worden. Es gebe keine Stütze im Gesetz dafür, dass eine Pflicht bestünde, die Behörde nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist erst einmal auf die anstehende Entscheidung aufmerksam zu machen und die Klageerhebung anzukündigen.

Es gebe auch keine Basis bei den Begründungsansätzen des Sozialgerichts. Eine Pflicht, vor einer Untätigkeitsklage den Sachstand zu erfragen, bestünde nicht generell, sondern nur unter besonderen Umständen.

Auch eine generelle Mutwilligkeit ließe sich aus dem Unterlassen einer erneuten Fristsetzung nicht ableiten.

Das Sozialgericht hätte nicht dargelegt, warum die Leistungsberechtigte missbräuchlich gehandelt hätte. Es hätte keine Besonderheiten des Falls genannt, die ein missbräuchliches, unredliches oder sittenwidriges Verhalten erkennen ließen.

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45 Jahre Beiträge gezahlt: Wie hoch wird meine Rente?

30. September 2024 - 17:23
Lesedauer 3 Minuten

Um sich auszurechnen, welche Höhe Ihre Altersrente vermutlich erreichen wird, müssen Sie mehrere Faktoren berücksichtigen. Anhand des Durchschnittsverdienstes in Deutschland zeigen wir Ihnen, wie hoch eine Beispielrente nach 45 Jahren Beiträgen aussehen würde.

Definition des “Eckrentners”

Als “Eckrentner”, der eine “Standardrente” bezieht, geht ein modellhafter Versicherter, der 45 Jahre seines Erwerbslebens immer das durchschnittliche Einkommen bezog. Dieser erhält als Rente später rund 48 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens (vor der Versteuerung).

Rentenberechnung über Entgeltpunkte

Der wichtigste Aspekt in der Rentenberechnung sind die sogenannten Entgeltpunkte. Diese spiegeln die Höhe des Einkommens des Versicherten gegenüber dem jährlichen Durchschnittseinkommen wider.

Wenn Sie genau auf dem Jahresdurchschnitt liegen, dann bekommen Sie einen Entgeltpunkt. Verdienen Sie nur die Hälfte, erhalten Sie einen halben Entgeltpunkt. Verdienen Sie weit darüber, sind bis zu zwei Entgeltpunkte möglich – mehr aber nicht.

Für die Bruttorente werden die gesammelten Entgeltpunkte addiert.

Jahres­ge­halt 2024 Renten­punkte Alte Bundes­länder Renten­punkte Neue Bundes­länder 20.000 EUR 0,4409 0,4471 30.000 EUR 0,6614 0,6707 40.000 EUR 0,8819 0,8942 44.732 EUR 0,9862 1 45.358 EUR 1 1,014 50.000 EUR 1,1023 1,1178 60.000 EUR 1,3228 1,3413 70.000 EUR 1,5433 1,5649 80.000 EUR 1,7637 1,7884 Der Zugangsfaktor mit und ohne Abschläge

Der zweite Punkt ist der Zugangsfaktor. Wenn Sie ohne Abschläge in Rente gehen, erhalten Sie den Zugangsfaktor 1, und damit 100 Prozent. Für jeden Monat früher, den Sie mit Abschlägen in den Ruhestand treten, werden davon 0,3 Prozent abgezogen.

Arbeiten Sie hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus, bekommen Sie einen Zuschlag.

Wie hoch ist der Rentenwert?

Dieser Begriff bezeichnet, wie ein Entgeltpunkt berechnet wird. Das ändert sich jährlich. Nach der Rentenerhöhung im Juli 2024 liegt der Rentenwert in diesem Jahr bei 39,32 Euro. Seit 2024 gilt in Ost- und Westdeutschland der gleiche Rentenwert.

Jahr West Ost 2024 39,32 € 39,32 € 2023 37,60 € 37,60 € 2022 36,03 € 35,52 € 2021 34,19 € 33,47 € 2020 34,19 € 33,23 € 2019 33,05 € 31,89 € 2018 32,02 € 30,69 € 2017 31,03 € 29,69 € 2016 30,45 € 28,66 € 2015 29,21 € 27,05 € Der Rentenartfaktor zur Berechnung der Rente

Die Höhe des Rentenartfaktors, der bei der Berechnung Ihrer Rente verwendet wird, ist abhängig von der spezifischen Rentenart. Für Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung sowie Erziehungsrenten wird ein Rentenartfaktor von 1,0 angewendet.

Wenn es sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt, beträgt der Rentenartfaktor 0,5. Bei Vollwaisenrenten wird ein Faktor von 0,2 zugrunde gelegt, während Halbwaisenrenten mit einem Faktor von 0,1 berechnet werden.

Für Witwen- und Witwerrenten variiert der Rentenartfaktor zwischen 0,55 und 0,6, je nachdem, ob die Rente nach den Bestimmungen des alten oder des neuen Rechts ausgezahlt wird.

Wie hoch ist die Bruttoaltersrente?

Für Ihre Bruttoaltersrente teilen Sie Ihr Bruttojahresgehalt durch das Durchschnittsgehalt. Nach oben hin ist diese Rechnung begrenzt: 2024 können Rentenpunkte nur bis zu 90.600 Euro in Westdeutschland und bis zu 89.400 Euro in Ostdeutschland gesammelt werden.

Der steuerfreie Anteil der Rente

Ein weiterer Faktor für Ihre Nettorente ist der steuerfreie Anteil. Der Grundfreibetrag liegt 2024 für Alleinstehende bei 11.604 Euro für Alleinstehende, und bei 23.208 Euro für Ehepaare.

Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil Prozentsatz für Rentenfreibetrag bis 2005 50 % 50 % ab 2006 52 % 48 % 2007 54 % 46 % 2008 56 % 44 % 2009 58 % 42 % 2010 60 % 40 % 2011 62 % 38 % 2012 64 % 36 % 2013 66 % 34 % 2014 68 % 32 % 2015 70 % 30 % 2016 72 % 28 % 2017 74 % 26 % 2018 76 % 24 % 2019 78 % 22 % 2020 80 % 20 % 2021 81 % 19 % 2022 82 % 18 % 2023 82,5 % 17,5 % 2024 83 % 17 % 2025 83,5 % 16,5 % 2026 84 % 16 % 2027 84,5 % 15,5 % 2028 85 % 15 % 2029 85,5 % 14,5 % 2030 86 % 14 % Wie hoch wäre die Rente beim Musterrentner?

Derzeit liegt der Durchschnittsverdienst in Deutschland bei rund 3.500 Euro brutto pro Monat. Ohne Steuern und Sozialabgaben bleiben netto rund 2.300 Euro.

Der sogenannte Eckrentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittsentgelt verdient hat, bekäme ab Juli dieses Jahres 1.769,40 Euro Bruttorente.

Liegt das Rentenniveau nach 45 Jahren Beiträgen jetzt bei 48 Prozent, dann bekäme ein Rentner, der exakt dieses Einkommen im Erwerbsleben gehabt hätte, eine Nettorente von 1.104 Euro.

Die Realität sieht meist anders aus

Carolin Jana Klose von gegen-Hartz weist jedoch darauf hin, dass diese Modellrechnung in der Realität nur selten zutrifft. Denn kaum jemand, so Klose, würde 45 Jahre erstens jedes Jahr exakt den Durchschnitt aller Arbeitnehmer in Deutschland verdienen, und zweitens exakt 45 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen.

Es gebe meist Zeiten ohne Einzahlung, Arbeitslosigkeit und Erziehungszeiten, sowie Zeiten, die über oder unter dem Durchschnitt liegen.

Klose gibt ein realistischeres Beispiel von jemandem, der rund 35 Jahre eingezahlt und circa 90 Prozent des Durchschnitts verdient hätte. Dessen Rente läge deutlich unter den 1.104 Euro.

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Abmahnung: Den Chef kann man auch abmahnen

30. September 2024 - 15:12
Lesedauer 2 Minuten

In der Praxis noch eher selten, aber arbeitsrechtlich zulässig, können auch Arbeitnehmer ihren Chef abmahnen. Eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer muss jedoch arbeitsrechtlich begründet sein. Wir zeigen, wann es sinnvoll ist und wie es geht.

Arbeitsvertrag wird vom Chef nicht eingehalten

Immer wieder machen Arbeitnehmer die Erfahrung, dass ihnen bei der Einstellung viel versprochen wurde, was später nicht eingehalten wird.

Während Arbeitnehmer eine Abmahnung fürchten, wissen viele Arbeitgeber nicht, dass auch sie abgemahnt werden können. In welchen Fällen dies gerechtfertigt ist, beschreiben wir in diesem Artikel.

Auch Arbeitgeber dürfen abgemahnt werden

Das Arbeitsrecht kennt das Mittel der Abmahnung, um ein bestimmtes Verhalten zu beanstanden und damit auf die Verletzung des Arbeitsvertrages hinzuweisen. Der Abgemahnte hat nun die Möglichkeit, die Vertragsverletzung zu korrigieren.

Grundsätzlich kann also eine Abmahnung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt.

“Arbeitnehmer können also entweder den Arbeitgeber oder auch den Vorgesetzten abmahnen, wenn dieser sich im arbeitsrechtlichen Sinne falsch verhält”, bestätigt Rechtsanwalt Christian Lange.

Wann kann ein Arbeitnehmer den Vorgesetzten oder Chef abmahnen?

Gründe einer Abmahnung seitens des Angestellten gegenüber des Arbeitgebers können beispielsweise sein:

  • Lohnkürzungen ohne Grund
  • Es wurden die vereinbarten Spesen und Zuschläge nicht gezahlt
  • Der Lohn wurde wiederholt zu spät gezahlt
  • Der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn
  • Der Chef fordert Überstunden, die vertraglich nicht vorgesehen sind
  • Sexuelle Belästigungen oder Mobbing durch Kollegen und der Arbeitgeber unternimmt nichts, obwohl er/sie darüber bereits in Kenntnis gesetzt wurde
  • “Bossing” – also Mobbing durch einen Vorgesetzten oder Chef
  • es werden keine Pausenzeiten gewährt
  • Weitere Gründe, die gegen den Arbeitsvertrag verstoßen
Abmahnung immer schriftlich

Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen. Im Arbeitsrecht ist dies zwar nicht vorgeschrieben, jedoch kann die Abmahnung später vor dem Arbeitsgericht als Beweismittel dienen, wenn es zu einer Kündigung kommt.

Es sollte sichergestellt werden, dass die Abmahnung dem Abgemahnten auch zugeht. Dies geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe der Abmahnung in Gegenwart eines Zeugen.

Abmahnung sollte sehr genau beschrieben sein

“Bei einer Abmahnung sollte immer der Grund präzise beschrieben sein”, rät Lange. Hierfür muss der Abmahnende genau beschreiben, wann der Arbeitgeber was genau, wo unterlassen oder nicht getan hat. Es muss zudem darauf hingewiesen sein, warum das abgemahnte Fehlerhalten gegen das Arbeitsrecht bzw. gegen den Arbeitsvertrag verstößt.

In der Abmahnung kann auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht werden, wenn der Abmahnungsgrund nicht abgestellt wird. Wer in einem größeren Betrieb arbeitet, kann auch den Betriebsrat einschalten. Dieser hat ein Informationsrecht.

Wenigstens einmal das Gespräch vorab suchen

Bevor eine Abmahnung an den Chef oder Vorgesetzten geschickt wird, sollte immer vorher das Gespräch gesucht werden. Oft können so Probleme aus dem Weg geräumt werden.

Weitere Hilfen

Wenn Sie das Gefühl haben, dass aus dem Betrieb “vertrieben” werden sollen, lesen Sie diesen Artikel, um sich entsprechend zu wehren.

Wer als Arbeitnehmer selbst abgemahnt wurde, sollte diesen Artikel lesen, um sich entsprechend zur Wehr setzen.

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Schwerbehinderung: Früher in Rente mit diesen Behinderungen

30. September 2024 - 12:50
Lesedauer 4 Minuten

In Deutschland haben Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Unter bestimmten Bedingungen ist dies sogar ohne finanzielle Abschläge möglich. In diesem Artikel zeigen wir die Voraussetzungen, die dafür notwendigen Schritte und die unterschiedlichen Optionen für Betroffene.

Was ist eine chronische Erkrankung?

Eine chronische Erkrankung liegt vor, wenn eine Person mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztliche Behandlung benötigt. Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss trifft dies auf über ein Drittel der deutschen Bevölkerung zu.

Chronische Erkrankungen können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein und haben oft erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen.

Welche chronischen Krankheiten ermöglichen einen früheren Renteneintritt?

Folgende Erkrankungen können als chronisch anerkannt werden und unter bestimmten Voraussetzungen zu einem früheren Renteneintritt führen:

  • Diabetes mellitus: Eine Stoffwechselerkrankung, die den Blutzuckerspiegel betrifft.
  • Rheumatoide Arthritis: Eine entzündliche Gelenkerkrankung, die zu Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt.
  • Asthma bronchiale: Eine chronische Atemwegserkrankung mit Atemnot und Husten.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder koronare Herzkrankheit.
  • Multiple Sklerose: Eine neurologische Erkrankung, die das zentrale Nervensystem betrifft.
  • Chronische Rückenleiden: Lang anhaltende Rückenschmerzen oder Wirbelsäulenerkrankungen.
  • Krebserkrankungen: Bösartige Tumorerkrankungen, die langfristige Therapien erfordern.
  • Folgen eines Schlaganfalls: Bleibende Beeinträchtigungen nach einem Hirninfarkt.
  • Migräne: Schwere, wiederkehrende Kopfschmerzen mit Begleitsymptomen.
    Psychische Erkrankungen: Dazu gehören Depressionen, Angststörungen und Burnout-Syndrome.

Diese Liste ist jedoch nicht abschließend. Es gibt weitere chronische Erkrankungen, die je nach Ausprägung und Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit berücksichtigt werden.

Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)

Nicht jede chronische Erkrankung führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Entscheidend ist der Grad der Behinderung (GdB), der die Schwere der Beeinträchtigung angibt. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Ab einem Wert von 50 gilt man als schwerbehindert.

  • Antragstellung: Betroffene müssen einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Hierfür sind medizinische Unterlagen und Gutachten notwendig.
  • Begutachtung: Ein Arzt beurteilt anhand der vorliegenden Befunde den GdB.
  • Bescheid: Nach Prüfung erhalten Betroffene einen Bescheid über den festgestellten GdB und können gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Ein Beispiel: Eine Person mit schwerer Migräne, die mehrmals wöchentlich auftritt und den Alltag erheblich beeinträchtigt, kann einen GdB von 50 oder höher erhalten.

Vorteile des Schwerbehindertenausweises

Mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten Betroffene verschiedene Vorteile und Nachteilsausgleiche:

  • Steuerliche Vergünstigungen: Erhöhter Pauschbetrag bei der Einkommensteuer.
  • Zusätzlicher Urlaubsanspruch: Mindestens fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber benötigt die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung.
  • Vergünstigungen: Ermäßigte oder kostenfreie Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Eintrittsermäßigungen.
Früherer Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Personen haben die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Die Voraussetzungen sind:

  • Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Gültiger Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50.
  • Erreichen des maßgeblichen Rentenalters je nach Geburtsjahr.
Renteneintrittsalter ohne Abschläge

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das Renteneintrittsalter ohne Abschläge für schwerbehinderte Menschen:

Geburtsjahr Renteneintrittsalter 1952 bis 1957 63 Jahre 1958 bis 1963 64 Jahre Ab 1964 65 Jahre Frühere Rente mit Abschlägen

Wer noch früher in Rente gehen möchte, kann dies tun, muss jedoch Abschläge in Kauf nehmen:

Kürzung der Rente um 0,3 % pro Monat vorgezogenen Rentenbeginns.
Maximaler Abschlag von 10,8 %, wenn die Rente 36 Monate früher angetreten wird.

Erwerbsminderungsrente bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit

Wenn die Arbeitsfähigkeit durch die Erkrankung so stark eingeschränkt ist, dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise möglich ist, besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, muss zunächst eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegen, die durch ärztliche Gutachten bestätigt wird und besagt, dass die betroffene Person weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Zusätzlich ist die Erfüllung einer Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich.

Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Bevor die Rente bewilligt wird, werden zudem alle Möglichkeiten zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation geprüft, um eine Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen.

Arten der Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.

Teilweise Erwerbsminderungsrente: Bei einer Restarbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich.

Antragstellung und Verfahren

Um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente erfolgreich zu stellen, ist es sinnvoll, frühzeitig eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Sozialverband in Anspruch zu nehmen. Dabei sollten Sie alle medizinischen Befunde, Arztberichte und Gutachten sorgfältig sammeln und ordnen. Der eigentliche Antrag wird direkt bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht.

Im anschließenden Prüfungsverfahren überprüft die Rentenversicherung Ihren Antrag ausführlich und kann eigene Gutachter hinzuziehen, um ein vollständiges Bild Ihrer gesundheitlichen Situation zu erhalten. Nach Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, der Sie über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags informiert.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung und Möglichkeiten

Neben der Rente gibt es weitere finanzielle Unterstützungen:

Grundsicherung im Alter: Für Personen, deren Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.
Härtefallfonds: Kann in besonderen finanziellen Notlagen helfen.
Zusatzverdienst: Rentnerinnen und Rentner dürfen bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Betriebliche und private Altersvorsorge: Ergänzende Rentenmodelle können finanzielle Lücken schließen.

Steuerliche Aspekte und Pflicht zur Steuererklärung

Ein Teil der Rente unterliegt der Steuerpflicht, wobei der genaue steuerpflichtige Anteil vom Renteneintrittsjahr abhängig ist. Es existiert ein steuerfreier Grundfreibetrag, dessen Höhe jährlich angepasst wird.

Überschreiten die Einkünfte von Rentnerinnen und Rentnern diesen Freibetrag, sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bestimmte Ausgaben, wie Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen, können dabei steuerlich geltend gemacht und von der Steuerlast abgezogen werden.

Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsmöglichkeiten

Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben und können dabei gefördert werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Zuschüsse für die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten, um so eine optimale Arbeitsumgebung für die Betroffenen zu schaffen. Integrationsfachdienste unterstützen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsstellen und stehen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern beratend zur Seite.

Ab einer bestimmten Größe sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz an Schwerbehinderten zu beschäftigen oder alternativ eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

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Jobcenter-Chefin warnt vor Bürgergeld-Kürzungen

30. September 2024 - 12:18
Lesedauer 2 Minuten

2025 plant die Bundesregierung massive Kürzungen bei den Sozialausgaben. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge warnte angesichts der immer schärferen Agitation gegen Bürgergeld-Berechtigte: „Der Ruf nach Einschnitten beim Bürgergeld ist ein Frontalangriff auf den Sozialstaat“,

Was die Einschnitte für die Arbeit der jeweiligen Jobcenter bedeuten, zeigt die Lage in der Region Hannover

22 Prozent weniger für das Jobcenter Region Hannover

Für das Jobcenter Region Hannover würde das 22 Prozent weniger Budget bedeuten. In der Folge müssten dann erfolgreich arbeitende Einrichtungen geschlossen werden.

Dazu zählen vier Jugendwerkstätten und ein Familien-Coaching-Center.

Die Einschnitte treffen die Schwächsten

Ganz besonders hart treffen diese Kürzungen die Schwächsten unter den Schwachen. Denn es fehlen dann Mittel gerade für diejenigen Hilfs- und Beratungsstellen für Betroffene mit vielfältigen Problemen, die sich schwer in Arbeit vermitteln lassen.

Die zuständige Jobcenter-Geschäftsführerin Paula Büsse sagte, laut der HAZ: „Der Entwurf verheißt für uns nichts Gutes.”

Wer ist betroffen?

In der Region Hannover sind circa 110.000 Menschen von Bürgergeld abhängig. Laut Büsse stehen viele davon dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Darunter seien Minderjährige, Menschen, die Familienangehörige betreuten, solche, die in Arbeit und Ausbildung wären, oder Weiterbildungen absolvieren.

Tatsächlich dem Arbeitsmnarkt zur Verfügung stünden um die 35.000 Menschen. Diese seien aber in der Praxis schwer zu vermitteln.

Die schwere Vermittlung liege daran, dass die Betroffenen zum Beispiel keine Ausbildung hätten oder an diversen gesundheitlichen Einschränkungen litten.

Das Lebensalter könne ein Hemmnis sein, eine Unterqualifikation ebenso wie eine Überqualifikation, die Herkunft, zu viele Stationen im Lebenslauf, Schulden oder der Wohnsitz.

Ohne Unterstützung keine Vermittlung

Diese Menschen seien ohne Unterstützung nicht zu vermitteln. Sie müssten oft erst stabilisiert werden oder Perspektiven in unterschiedlichen Berufen entwickeln.

Einsparungen gefährden Vermittlungen

Büsse betont, dass es sich über Jahre hinziehen können, Menschen in Jobs zu bringen. Oft brauche es langfristige Angebote und damit langfristige Finanzierungen. Deshalb seien vom derzeitigen Budget bereits 37 Millionen für diejenigen gebunden, die bereits in Maßnahmen seien.

2025 blieben damit nur 16 Millionen Euro übrig, um Menschen neu bei der Arbeitssuche zu unterstützen.

Angebote müssen gestrichen werden

Durch die Kürzungen müsse Büsse gute Angebote streichen, da sie nicht mehr gefördert werden könnten, zum Beispiel solche für Menschen unter 25 in den Jugendwerkstätten.

Was bedeuten die Kürzungen konkret?

Büsse erläutert an einem Beispiel, was die Kürzungen bedeuten. So hätten in besten Zeiten mit dem Angebot “Teilhabe am Arbeitsmarkt” 1600 Menschen gefördert werden können. 2024 seien es 800.

2025 könnten mit den Kürzungen nur noch 24 Menschen neu aufgenommen werden.

Büsse sagt im Interview mit der HAZ: “Wir werden nächstes Jahr eine sehr gute, weil erfolgreiche Maßnahme für Familien einstellen müssen. Das ist das Familien-Coaching-Center. Es geht um Hilfen für Familien bei Sucht, Schulden, Kinderbetreuung, Krankheit.”

Mehr Langzeitarbeitslose und höhere Kosten

Büsse denkt zwar, dass ein breites Angebot beibehalten werden könnte, allerdings nur in reduzierter Anzahl. Diese könnten zu mehr Langzeitarbeitslosen und höheren Sozialkosten führen.

Fazit

Das Bürgergeld sollte vollmundig mit dem Hartz IV Mantra des Hineinpressens in jede Arbeit für jeden Preis brechen. Stattdessen sollte eine “Kommunikation auf Augenhöhe” und verstärkte psychosoziale Betreuung gerade diejenigen nachhaltig in den Arbeitsmarkt bringen, die besondere Probleme zu überwinden haben.

Zur Erinnerung: Das Hartz IV System verschlechterte die Situation von Langzeitarbeitslosen dramatisch. Wer zuvor mit Arbeitslosenhilfe über die Runden gekommen war, wurde durch Hartz IV ein Fall für die Fürsorge. In der Folge stieg die Kinderarmut und die Familienarmut erheblich an.

Das Versprechen des Bürgergeldes, gerade diese Schwächsten der Schwachen zu fördern und so wieder in das Arbeitsleben zu integrieren, wird durch die Kürzungen verworfen. Das soziale System versagt exakt bei denen, die es am nötigsten brauchen.

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Erwerbsminderungsrente: EM-Rentner bekommt 50.000 Euro Schadensersatz

30. September 2024 - 11:40
Lesedauer 2 Minuten

Behörden sind in Deutschland verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei der Beantragung von Leistungen zu unterstützen, sondern auch über mögliche weitere Ansprüche zu informieren.

“Diese Aufgabe nehmen viele Leistungsträger jedoch nicht ernst genug, was oft dazu führt, dass Betroffene nicht alle ihnen zustehenden Leistungen erhalten”, warnt angesichts des Urteils auch der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil klargestellt, dass Behörden eine aktive Informationspflicht haben – auch dann, wenn die Leistung von einer anderen Behörde erbracht wird. Doch was bedeutet das genau?

Welche Verpflichtung haben Behörden gegenüber Bürgern?

In dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um den Fall eines Klägers mit einem Grad der Behinderung von 100, der mehrere Jahre Grundsicherung bezogen hatte.

Ihm war jedoch nicht bewusst, dass er zusätzlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente gehabt hätte, da die zuständige Behörde ihn nicht darauf hingewiesen hatte. Erst nach mehreren Jahren erfuhr er zufällig durch eine Sachbearbeiterin von dieser Möglichkeit.

Dieses Versäumnis führte dazu, dass dem Kläger große finanzielle Mittel entgingen.

Er verklagte das zuständige Landratsamt auf Schadensersatz in Höhe von über 50.000 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz zugunsten des Klägers und stellte klar, dass die Behörde verpflichtet gewesen wäre, ihn aktiv über den möglichen Rentenanspruch zu informieren.

Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs basiert auf der Erkenntnis, dass das Sozialrecht in Deutschland zunehmend komplexer wird.

Es kann von einem Bürger nicht erwartet werden, dass er über alle seine Ansprüche im Detail Bescheid weiß.

Hier kommt die Behörde ins Spiel: Sie muss nicht nur auf konkrete Anfragen antworten, sondern den Antragstellern auch von sich aus Informationen über zusätzliche Leistungen geben, die außerhalb der eigenen Zuständigkeit liegen.

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Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte der Bürger und verpflichtet die Behörden zu mehr Transparenz. Es reicht nicht aus, Bürger lediglich auf Anfrage zu informieren.

Vielmehr müssen Sachbearbeiter aktiv auf weiterführende Leistungen hinweisen, selbst wenn diese von einer anderen Behörde erbracht werden. Dies betrifft besonders komplexe Fälle, in denen mehrere Leistungen in Frage kommen, wie es etwa bei der Kombination von Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente der Fall ist.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene?

Das Urteil zeigt deutlich: Wenn eine Behörde ihrer Informationspflicht nicht nachkommt und Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen, können Sie Schadensersatz verlangen.

Dies ist wichtig, um Behörden stärker in die Verantwortung zu nehmen und sicherzustellen, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Rechte vollständig wahrnehmen können.

In Fällen, in denen Ihnen Leistungen entgangen sind, sollten Sie sich daher anwaltlich beraten lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die zuständige Behörde einleiten.

Was bedeutet das Urteil für die Zukunft?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs schafft einen wichtigen Präzedenzfall. Es wird erwartet, dass es zukünftig mehr Klagen in ähnlichen Fällen geben könnte, wenn Bürger das Gefühl haben, nicht ausreichend informiert worden zu sein.  Urteil: AZ: III ZR 466/16, BGH

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Bürgergeld: Jobcenter müssen auch anteilige Nebenkostennachforderung übernehmen

30. September 2024 - 10:51
Lesedauer < 1 Minute

Jobcenter müssen anteilige Nebenkostennachforderungen nach § 22 Abs. 1 SGB II auch dann übernehmen, wenn der Bürgergeldempfänger die bisherige Wohnung nicht während des gesamten Abrechnungszeitraums bewohnt hat (Leitsatz).

Das LSG Sachsen gibt in einem aktuell veröffentlichten Urteil bekannt, dass bei der Übernahme von anteiligen Nebenkostennachforderungen für eine vom Leistungsbezieher/Bürgergeldempfänger nicht mehr bewohnte Wohnung folgendes gilt:

Nebenkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft – durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit – Umzug mit vorheriger Zusicherung des Jobcenters

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Nebenkostennachforderungen für eine früher bewohnte Unterkunft vom Grundsicherungsträger/Jobcenter zu übernehmen, wenn der Mieter seit dem Zeitraum, für den die Nebenkostennachforderung geltend gemacht wird, bis zu deren Geltendmachung und Fälligkeit ununterbrochen Leistungen nach dem SGB II bezogen hat.

Und eine Zusicherung zum Umzug während des Bezugs von Arbeitslosengeld II vorlag (Anschluss an BSG, Urteil vom 13.07.2017 – B 4 AS 12/16 R – ).

Hat der Bürgergeldberechtigte nicht im gesamten Abrechnungszeitraum in der bisherigen Wohnung gewohnt, kommt nur eine anteilige Übernahme der Nebenkostennachforderung in Betracht.

Die Fälligkeit der Nebenkostennachforderung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen der Mietvertragsparteien (hier: 4-wöchige Zahlungsfrist mit Überprüfungsfrist).

Praxishinweis

Aufwendungen aufgrund einer Betriebskostennachforderung aus einem nicht mehr bestehenden Mietverhältnis sind Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB 2, wenn der Leistungsberechtigte sowohl im Zeitpunkt der Entstehung als auch im Zeitpunkt der Fälligkeit der Betriebskosten im SGB 2-Leistungsbezug stand und steht und die Aufgabe der Wohnung in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit gegenüber dem Leistungsträger erfolgte ( BSG B 4 AS 9/11 R).

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Bürgergeld: Jobcenter muss Sanktionsbescheid an Betreuer bekanntgeben

30. September 2024 - 9:27
Lesedauer < 1 MinuteLadung zum Meldetermin muss dem Betreuer zugestellt werden – Sanktion rechtswidrig

Eine Umgehung des Betreuers ist nicht möglich, kommt aber in der Praxis sehr häufig vor, wenn Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehören.

So hat das Sozialgericht Chemnitz festgestellt: Ist für einen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ein Betreuer bestellt, so hat das Jobcenter (i.E. wohl auch jede andere Behörde) den Aufgabenkreis des Betreuers (z.B. Behördenangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten) zwingend zu beachten und Bescheide sind dem Betreuer bekannt zu geben.

Wird der Sanktionsbescheid nur an den Betreuten adressiert – ist die Sanktion rechtswidrig

Richtet das Jobcenter einen Sanktionsbescheid nur an den Betreuer, hat dies zur Folge, dass die Absenkung der Leistungen nach dem SGB II durch den Grundsicherungsträger rechtswidrig ist.

Denn der Hilfebedürftige nach dem SGB II kann sich aufgrund der wirksamen Anordnung der Betreuung gegenüber Ämtern und Behörden nicht selbst vertreten, so dass er nicht Adressat einer Meldeaufforderung mit Rechtsfolgen sein kann.

Nachzahlungen von Bürgergeld sind an den Betreuer/anderes Konto zu leisten.

Schuldbefreiende Auszahlungen/Nachzahlungen von Leistungen nach dem SGB II/Bürgergeld an den Betreuten können grundsätzlich nur an/über den Betreuer (Anderkonto) erfolgen. Quelle: Rechtsanwalt Marko Röhnert, Engelstraße 6, 08523 Plauen

Praxistipp:

Jobcenter muss Sanktionsbescheid an Betreuer zustellen

Ein Verwaltungsakt wird mangels Bekanntgabe an den Betreuer (§ 37 SGB X) gegenüber dem Betreuten nicht wirksam (§ 39 SGB X).

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 24.07.2014 (L 25 AS 2260/12 B PKH) Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Verfahren über die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid bewilligt.

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Krankengeld: Ärger mit der Krankenkasse: Sollte man jetzt die Kasse wechseln?

30. September 2024 - 9:21
Lesedauer 3 Minuten

Viele, die Krankengeld beziehen, berichten immer wieder von Problemen mit ihrer Krankenkasse. Häufig fordern beispielsweise die Kassen dazu auf, eine Reha-Maßnahme zu unternehmen.

Einige Betroffenen fragen uns, ob es in dieser Situation überhaupt sinnvoll oder möglich ist, die Krankenkasse zu wechseln. Zu diesem Thema haben wir den Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt befragt.

Warum fordern Krankenkassen zur Reha auf?

Krankenkassen greifen oft zu dem Mittel, eine Reha zu verlangen, wenn ein Kassenmitglied eine längere Zeit Krankengeld bezieht.

Besonders häufig kommt diese Aufforderung bei psychischen Erkrankungen vor.

Der Grund: Im Rahmen einer Reha soll nicht nur die Genesung gefördert, sondern auch überprüft werden, ob weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Dies wird durch einen Entlassungsbericht der Rehaklinik festgehalten, in dem unter anderem beurteilt wird, ob der oder die Betroffene noch arbeitsfähig ist oder möglicherweise in die Erwerbsminderungsrente wechseln muss.

Wie lange dauert der Bezug von Krankengeld?

Das Krankengeld greift nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, welches in der Regel zwischen 70 % des Bruttogehalts und 90 % des Nettogehalts liegt. Der Bezug von Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen begrenzt.

Kann man während des Krankengeldbezugs die Krankenkasse wechseln?

“Grundsätzlich ist ein Wechsel der Krankenkasse auch während des Krankengeldbezugs möglich”, sagt Dr. Utz Anhalt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte mindestens 12 Monate bei der aktuellen Krankenkasse versichert ist, es sei denn, die Krankenkasse erhöht die Beiträge. In diesem Fall kann man sofort wechseln.

Auch die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende muss beachtet werden. Aber Achtung: “Diese Fristen können sich jedoch mit den Fristen für die Reha-Antragstellung überschneiden, was den Wechsel in der Praxis erschwert”, so Anhalt.

Bringt der Krankenkassenwechsel während einer Reha-Aufforderung etwas?

In vielen Fällen ist ein Wechsel der Krankenkasse während einer Reha-Aufforderung jedoch nicht sinnvoll, sagt der Experte. Denn “selbst wenn der Wechsel rechtzeitig vollzogen werden kann, bleibt das sogenannte Gestaltungs- oder Dispositionsrecht oft bestehen.”

Das bedeutet, dass “die Rentenversicherung weiterhin die Informationen über den Krankheitsverlauf und den Reha-Antrag speichert und diese auch der neuen Krankenkasse zur Verfügung stellt. Probleme, die es bereits mit der alten Krankenkasse gab, können sich also auf die neue Krankenkasse übertragen”, sagt Anhalt.

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Was bedeutet das eingeschränkte Gestaltungsrecht?

Wenn die Krankenkasse das Gestaltungsrecht einschränkt, hat der Versicherte keinen Spielraum mehr, die Entscheidung über den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente hinauszuzögern oder zu beeinflussen. Dies gilt auch nach einem Krankenkassenwechsel.

Die Rentenversicherung weiß weiterhin um die gesundheitliche Situation des Versicherten und wird entsprechend handeln. Ein Wechsel bringt in diesem Fall keine Erleichterung.

Was passiert, wenn man den Reha-Antrag nicht stellt?

Wird der geforderte Reha-Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 10 Wochen gestellt, hat die Krankenkasse das Recht, die Zahlungen des Krankengeldes einzustellen.

Es sei daher ratsam, “den Antrag fristgerecht zu stellen, selbst wenn ein Krankenkassenwechsel angestrebt wird. Dieser wird in den meisten Fällen die bereits bestehenden Probleme nicht lösen.”

Wann ist ein Krankenkassenwechsel sinnvoll?

In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, die Krankenkasse während des Krankengeldbezugs zu wechseln, insbesondere wenn bereits eine Reha-Aufforderung vorliegt.

“Die neuen Krankenkassen sind meist ebenfalls nicht begeistert, ein Mitglied aufzunehmen, das sofort Krankengeldleistungen in Anspruch nehmen muss, da diese erhebliche Kosten verursachen”, warnt der Sozialrechtsexperte.

Wenn jedoch andere Gründe für einen Wechsel vorliegen, sollte man sich von Experten beraten lassen, um die individuelle Situation zu klären.

Wechsel der Krankenkasse bei Reha-Aufforderung daher gut überlegen

Insgesamt ist es in vielen Fällen nicht sinnvoll, die Krankenkasse während einer Reha-Aufforderung zu wechseln. Die Probleme, die bereits bei der alten Kasse vorhanden sind, werden meist auch bei der neuen bestehen bleiben. Insbesondere das eingeschränkte Gestaltungsrecht und die Fristen zum Krankenkassenwechsel erschweren es, kurzfristig Vorteile aus einem Wechsel zu ziehen.

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P-Konto: Individuelle Freibetragsfestsetzung erhöhen

29. September 2024 - 18:39
Lesedauer 2 Minuten

Es kann vorkommen, dass das pfändungsfreie Einkommen höher ist als der durch den Grundfreibetrag und die bescheinigten Erhöhungsbeträge geschützte Betrag. In diesen Fällen kann ein Antrag auf individuelle Freibetragsfestsetzung für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gestellt werden.

Mit diesem Antrag können alle grundsätzlich pfändungsfreien Einkünfte auf dem P-Konto zusätzlich geschützt werden, wie die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes rät.

Das Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO

Das P-Konto nach § 850k ZPO schützt vor einer Pfändung des Kontoguthabens. Zwar kann der Gläubiger das Konto sperren lassen, der Schuldner kann aber weiterhin über sein Guthaben verfügen.

Am 1. Juli 2024 erhöhte sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.499,00 Euro.

Darüber hinaus können weitere Freibeträge geltend gemacht werden, zum Beispiel bei Unterhaltspflichten. Es ist auch möglich, dass das pfändungsfreie Einkommen höher ist, als es sich aus dem Grundfreibetrag und den bescheinigten Erhöhungsbeträgen ergibt.

Wann ist der pfändungsgeschützte Betrag höher?

Ein häufiger Fall ist zum Beispiel die Doppelpfändung von Gehalt und Konto. Wird das Gehalt bereits vom Arbeitgeber gepfändet, wird nur der unpfändbare Betrag laut Pfändungstabelle auf das Konto überwiesen.

Ist dieser Betrag jedoch höher als der dort festgelegte Freibetrag, benötigen betroffene Schuldner einen zusätzlichen Freigabebeschluss, um den vollen Betrag zu erhalten.

Merke: Das P-Konto schützt noch mehr Geld, wenn Betroffene etwas Besonderes haben oder etwas Besonderes passiert. Zum Beispiel, wenn der Lohn oder die Rente auch gepfändet wird (Doppelpfändung).

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Freibetragsbescheid für Pfändungsschutz beantragen

Wenn das Einkommen häufig schwankt, zum Beispiel durch Schichtzulagen oder Überstunden, können Sie auch einen so genannten Freibetragsbescheid beantragen. Damit wird das Einkommen, das Ihr Arbeitgeber auf Ihr Konto überweist, pauschal freigestellt. Das erspart den monatlichen Gang zum Gericht.

Zuständig für den Antrag ist in der Regel das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht an Ihrem Wohnort.

Höherer Freibetrag bei Schulden beim Finanzamt, Stadtkasse oder Hauptzollamt

Liegt jedoch eine Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger wie das Finanzamt, die Stadtkasse oder das Hauptzollamt vor, muss der Antrag auf individuelle Kontofreigabe bei der entsprechenden Behörde selbst gestellt werden.

Die Erfahrungen der Verbraucherschützer haben gezeigt, dass die Behörden ihre Aufgabe als Vollstreckungsgericht teilweise nur zögerlich wahrnehmen.

Aus diesem Grund wurde § 910 ZPO eingeführt, um die Zuständigkeit und die Aufgaben der Vollstreckungsbehörden im Hinblick auf den Vollstreckungsschutz des P-Kontos klarer zu regeln.

Dennoch können Verzögerungen bei der Vollstreckung nicht ausgeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, dem Antrag unsere Informationen zum Schuldnerschutz bei Pfändungen durch öffentliche Gläubiger beizufügen.

Gibt es Formvorschriften für den Antrag?

Grundsätzlich nicht. Sie können den Antrag schriftlich frei formulieren oder – bei Amtsgerichten – gemäß § 496 ZPO auch mündlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle erklären.

Einige Angaben sind jedoch erforderlich:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Name und Anschrift des Kreditinstituts, bei dem das P-Konto geführt wird
  • Kontonummer / IBAN
  • Aktenzeichen der Pfändung
Vollstreckungsgericht muss prüfen

Das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsstelle muss dem Schuldner mitteilen, wenn weitere Angaben für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Außerdem ist von Amts wegen zu prüfen, ob wegen des drohenden Verlustes unpfändbarer Beträge auf Ihrem Konto gemäß § 906 Abs. 3 Nr. 2 ZPO einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ist.

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Weniger Steuern bei Schwerbehinderung mit GdB Nachweis – auch bei Rente

29. September 2024 - 17:57
Lesedauer 2 Minuten

Die steuerlichen Entlastungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung wurden seit dem Steuerjahr 2021 positiv verändert. Statt einer steuerlichen Ermäßigung für außergewöhnliche Belastungen können Betroffene nun einen Steuerfreibetrag, auch Pauschbetrag genannt, beim Finanzamt geltend machen.

Erhöhung der Freibeträge seit 2021

Seit der Steuererklärung für das Jahr 2021 wurden die Freibeträge für Menschen mit Behinderung verdoppelt. Die Anpassung erfolgte aufgrund gestiegener besonderer Aufwendungen, die mit der Behinderung einhergehen und sich im Laufe der Zeit verteuert haben.

Berechtigung und Höhe des Steuerfreibetrags

Der Steuerfreibetrag steht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 zu. Die Höhe des jährlichen Steuerfreibetrags richtet sich dabei nach dem individuellen GdB. Behinderte Menschen mit den Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „TBl“ (taubblind) können unabhängig vom GdB einen Freibetrag erhalten.

Eltern und der Steuerfreibetrag für ihre behinderten Kinder

Eltern von behinderten Kindern können, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, den Steuerfreibetrag ihres Kindes nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind diesen nicht selbst in Anspruch nimmt.

Der Freibetrag wird zwischen den Eltern aufgeteilt, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde dem anderen Elternteil übertragen.

Eintragung des Steuerfreibetrags und Nachweis

Das örtlich zuständige Finanzamt kann den Steuerfreibetrag in die Lohnsteuersatzbescheinigung eintragen, um den Betrag bereits monatlich bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung vom Versorgungsamt.

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Muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden?

Ein besonderer Antrag beim Finanzamt zur Gewährung der Behinderten-Pauschbeträge ist nicht notwendig. Die Pauschbeträge werden automatisch bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, wenn die Schwerbehinderung als außergewöhnliche Belastung angegeben wird und ein Nachweis über den Grad der Behinderung beigefügt wird.

Hinweis: Als Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung vom Versorgungsamt ausreichend.

Höhe des Behinderten-Pauschbetrags

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags, also des Einkommensfreibetrags, hängt vom Grad der Behinderung ab. In einer anschaulichen Tabelle sind die unterschiedlichen Steuer-Pauschbeträge dargestellt.

Grad der Behinderung Freibetrag GdB 20 384 Euro GdB 30 620 Euro GdB 40 860 Euro GdB 50 1.140 Euro GdB 60 1.440 Euro GdB 70 1.780 Euro GdB 80 2.120 Euro GdB 90 2.460 Euro GdB 100 2.840 Euro Hilflos, Blind oder Taubblind 7.400 Euro Weniger Steuern auf einen Teil der Rente

Der Pauschbetrag wird vom Finanzamt von den Einkünften, insbesondere der Rente, abgezogen. Rentner müssen jedoch nur einen Teil ihrer Rente versteuern. Im Jahr 2024 müssen beispielsweise 87 Prozent der Rente versteuert werden.

Schwerbehinderung und steuerpflichtiger Anteil der Rente

Der steuerpflichtige Anteil einer Rente steht unabhängig von einer möglichen Schwerbehinderung. Die Schwerbehinderung reduziert die Steuern nur auf den Teil der Rente, auf den Steuern zu zahlen sind.

Rechtsgrundlagen: § 33b EStG und § 65 EStDV

Die relevanten Rechtsgrundlagen für die Behinderten-Pauschbeträge sind im Einkommensteuergesetz (§ 33b EStG) und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (§ 65 EStDV) verankert.

Quellen:
§ 33b EStG
§ 65 EStDV

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Schwerbehinderung: Der Verschlimmerungsantrag kann den Grad der Behinderung auch verschlechtern

29. September 2024 - 17:53
Lesedauer 2 Minuten

Jeder Verschlimmerungsantrag kann dazu führen, dass das eigentliche Ziel nicht erreicht wird, sondern sogar eine Herabstufung oder Aberkennung des Grades der Behinderung (GdB) bewirkt wird. Deshalb sollte jeder Antrag immer gut überlegt sein.

Jeder Verschlimmerungsantrag kann negative Folgen haben

“Jeder Verschlimmerungsantrag birgt ausnahmslos das Risiko einer Herabstufung des Grades der Behinderung (GdB)”, warnt deshalb Christian Schultz vom Sozialverband SoVD Schleswig-Holstein. Mit anderen Worten: Der Antrag auf Neufeststellung kann paradoxerweise dazu führen, dass man schlechter gestellt wird als vorher.

Im schlimmsten Fall, so Schultz, könne sogar der Schwerbehindertenstatus verloren gehen.

Schwerbehinderte, die einen sogenannten Verschlimmerungsantrag in Erwägung ziehen, tun dies in der Regel, weil sie eine Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation wahrnehmen. Die Hoffnung, einen höheren GdB und eventuell neue Merkzeichen zu erhalten, ist alzu verständlich.

Warum ein Verschlimmerungsantrag gestellt wird

Doch die Entscheidung, einen solchen Antrag zu stellen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Schultz hebt zwei primäre Gründe hervor:

– die Verschlimmerung einer bestehenden Behinderung und
– das Hinzukommen neuer Erkrankungen.

In beiden Fällen bedarf es einer gründlichen Beratung durch einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle eines Sozialverbandes, um Chancen und Risiken abzuwägen.

Änderungen 2024 für Menschen mit einer Schwerbehinderung

Fallbeispiel: Rudigers Herabstufung nach einem Verschlimmerungsantrag

Rudiger H., 59 Jahre alt, blickt auf seine bevorstehende vorzeitige Rente dank seines Schwerbehindertenausweises, den er aufgrund seiner Diabeteserkrankung erhalten hat.

Doch ein Gespräch mit seinem Nachbarn, der vor kurzem an der Hüfte operiert wurde und nun ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis hat, bringt ihn ins Grübeln. Rudis eigene Hüftprobleme haben in letzter Zeit zugenommen, eine Entwicklung, die er in Kombination mit seinem Diabetes als Grund für eine mögliche Erhöhung seines Grades der Behinderung (GdB) sieht.

Motiviert durch die Aussicht auf eine mögliche Besserung entschließt sich Rudiger H., einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Er erhofft sich die Anerkennung einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und damit eine Erhöhung seines GdB.

Diese Entscheidung erscheint ihm logisch und gerechtfertigt, da er davon ausgeht, dass die Hüftprobleme in Verbindung mit seinem bestehenden Diabetes zu einer höheren Einstufung führen müssten.

Die Bearbeitung seines Antrags dauert einige Wochen und die Spannung steigt. Rudiger H. erwartet einen positiven Bescheid, der seine Hoffnungen bestätigt.

Das Ergebnis ist allerdings eine herbe Enttäuschung: Sein GdB wird nicht nur nicht erhöht, sondern sogar herabgesetzt.

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Drei wichtige Tipps vor dem Antrag auf Höherstufung des GdB

Bevor ein Antrag auf Höherstufung gestellt wird, sollten diese 3 Tipps beachtet werden:

1. Prüfung der Notwendigkeit und des Mehrwerts: Es sollte sorgfältig überlegt werden, ob der Antrag tatsächliche Vorteile bringt, wie beispielsweise einen höheren Pauschbetrag bei der Steuer oder die Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.

2. Konsultation mit dem Arzt: Die Diagnose allein reicht nicht aus. Wichtig sind detaillierte Befundberichte, die die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf den Alltag beschreiben.

3. Berücksichtigung der sozialrechtlichen Lage: Die aktuelle Versorgungsmedizin-Verordnung sollte konsultiert werden, um zu verstehen, wie bestimmte Erkrankungen bewertet werden. Änderungen in dieser Verordnung können Einfluss auf den GdB haben.

Immer gut beraten sein

Schultz empfiehlt daher eine gründliche Vorbereitung und Beratung vor der Entscheidung über einen Verschlimmerungsantrag. Die Beantwortung der drei zentralen Fragen kann helfen, das Risiko einer ungewollten Herabstufung zu minimieren. Nur wenn alle Anzeichen positiv sind, sollte der Antrag gestellt werden.

Der Verschlimmerungsantrag im Schwerbehindertenrecht ist ein Instrument, das mit Vorsicht zu genießen ist. Die Antragstellung erfordert Sorgfalt, Geduld und nicht zuletzt professionelle Beratung, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren und nachteilige Folgen zu vermeiden.

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Rente: Plant Bundesfinanzministerium Steuererhöhung für Rentner durch die Hintertür?

29. September 2024 - 17:50
Lesedauer 2 Minuten

Das Bundesfinanzministerium in Berlin hat einen neuen Plan vorgestellt, der auf die Einführung einer sogenannten Quellensteuer für Renten abzielt.

Dies würde bedeuten, dass Rentnerinnen und Rentner in Deutschland künftig direkt an der Quelle – also durch die Rentenversicherung – besteuert werden, bevor die Rentenzahlung ausgezahlt wird. Aktuell erfolgt die Besteuerung der Rente erst im Nachhinein, wenn Rentner ihre Steuererklärung abgeben, was oft zu Nachzahlungen führt. Kritiker sehen darin eine “Steuererhöhung durch die Hintertür”.

Auswirkungen auf die monatlichen Rentenzahlungen

Mit der Einführung dieser neuen Steuer würden Rentnerinnen und Rentner weniger Netto-Rente ausbezahlt bekommen. Die Rentenversicherungsträger würden die anfallenden Steuern vorab berechnen, einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen.

Die Rentner erhalten folglich den Netto-Betrag ihrer Rente. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen bei Arbeitnehmern, wo die Lohnsteuer ebenfalls direkt von den Bruttobezügen abgezogen wird.

Weniger Verwaltungsaufwand

Die Befürworter der Regelung, einschließlich Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, betonen die Effizienz und Genauigkeit des direkten Steuerabzugs. Köbler argumentiert, dass durch den Quellenabzug die Notwendigkeit der Abgabe einer jährlichen Steuererklärung für viele Rentner entfällt, was eine Erleichterung für die Verwaltung darstellen könnte.

Oder doch eine verdeckte Steuererhöhung?

Kritiker der Pläne sehen in der sofortigen Besteuerung der Rente eine verdeckte Steuererhöhung. Bisher hatten Rentner die Möglichkeit, erst bei der Steuererklärung angefallene Einkünfte und Ausgaben geltend zu machen und somit die Steuerlast potenziell zu mindern.

Mit der direkten monatlichen Besteuerung entfällt diese Möglichkeit. Außerdem verlieren Rentner die Chance, das Geld, das sie für Steuerzahlungen zurücklegen könnten, selbst anzulegen und daraus Erträge zu generieren.

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Keine Entscheidungsfreiheit und Eingriff in Grundrechte?

Die direkte monatliche Abführung der Steuer reduziert die finanzielle Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Rentner. Kritiker, wie Patricia Lederer, Rechtsanwältin für Steuerrecht aus Frankfurt, sehen darin sogar einen Eingriff in Grundrechte wie das Recht auf Eigentum.

Sie argumentiert, dass diese Änderung den Rentnern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel zu entscheiden. Das sei eine Steuererhöhung durch die Hintertür, so die Anwältin.

Schon beschlossene Sache?

Eine Expertenkommission berät derzeit über die Einführung der Quellensteuer für Rentner. Es soll bald entschieden werden, ob ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorgelegt wird. Dieses Thema wird intensiv in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen erörtert und könnte bedeutende Änderungen für Millionen von Rentnern in Deutschland bedeuten.

Das Thema ist für Rentnerinnen und Rentner brisant und bedarf daher einer sorgfältigen Prüfung aller Argumente und möglichen Auswirkungen.

Insbesondere die Rolle der Gerichte und die weiteren öffentlichen Debatten werden zeigen, ob und wie die Pläne umgesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen getroffen werden und wie sich diese auf die finanzielle Situation der Rentner in Deutschland auswirken werden.

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Wieviel Witwenrente habe ich wenn ich selbst eine Rente beziehe?

29. September 2024 - 17:48
Lesedauer 3 Minuten

Wer selbst eine Rente bezieht, kann dennoch die Witwenrente beanspruchen. Die Witwenrente wird nämlich zusätzlich zur Altersrente gezahlt. Aber wie viel Witwenrente bekommt man eigentlich, wenn man schon Rente bezieht? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Werden bei der Witwenrente weitere Einkünfte angerechnet?

Bei der Regelaltersrente entfällt zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze, so dass ab diesem Jahr Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen können.

Dies gilt nicht für die Witwenrente, da ein Hinzuverdienst in der Regel die Witwenrente mindert. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Freibetrag.

Dieser liegt nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe bei 992,64 Euro, denn für Millionen Deutsche hat sich bei der Rente einiges geändert. Sind noch minderjährige Kinder oder Kinder in Schule oder Ausbildung vorhanden, erhöht sich der Freibetrag pro Kind um 210,56 Euro.

Allerdings sind diese Freibeträge ab 1. Juli 2024 gestiegen, wie wir weiter unten im Artikel erläutern.

Wenn hinterbliebene Partner noch andere Einkünfte haben, dann werden diese oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

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Besondere Regelung: das Sterbevierteljahr

Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme, denn direkt nach dem Tod gibt es zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners.

In dieser Zeit bleibt das Einkommen der noch lebenden Person unberücksichtigt, da diese sich laut der Deutschen Rentenversicherung erst einmal an die neue Situation gewöhnen soll.

Neben der Altersrente wird Folgendes auf das Einkommen angerechnet:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I und Krankengeld
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen,
  • Mieteinnahmen und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder
  • Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Dabei ist zu beachten: Erwebs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen wird immer angerechnet. Bei den anderen obigen Einkommen muss differenziert werden.

Diese werden nicht beachtet, wenn der Ehepartner vor 2002 oder nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?

Wie viel Witwenrente Sie konkret bekommen, kann nicht pauschal gesagt werden und ist für jede und jeden Versicherten individuell, da das von der Höhe der Altersrente oder anderen Einkommen abhängt.

Grundsätzlich haben Bezieher einer Witwenrente – wie bereits erwähnt – einen Freibetrag von 992,64 Euro, der ab 1. Juli 2024 steigen wird.

Wenn die Altersrente darunter liegt, dann bekommen Sie die Witwenrente in vollem Umfang. Liegt sie darüber werden 40 Prozent darauf angerechnet. Für jedes Kind, das minderjährig ist, noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, steigt der Freibetrag um 210,56 Euro.

Beispiel: Sie bekommen eine Rente von 1500 Euro und haben ein Kind, das gerade noch in der Ausbildung steckt. Ihr Freibetrag liegt somit bei 1203,20 Euro (992,64 Euro plus 210,56 Euro).

Die Rente übersteigt den Freibetrag dann um 296,80 Euro (1500 Euro minus 1203,20 Euro). Auf diesen Betrag werden daher 40 Prozent angerechnet (40 Prozent mal 296,80 Euro), sodass ein Betrag von 118,72 Euro rauskommt. Die Witwenrente sinkt also in diesem Fall um 118,72 Euro.

Höherer Freibetrag bei Witwenrenten ab 1. Juli 2024

Ab Juli 2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent. Der monatliche Rentenwert je Entgeltpunkt wird auf 39,32 Euro angehoben.

Ab dem 1. Juli 2024 treten zudem Änderungen bei den Einkommensfreibeträgen für Bezieherinnen und Bezieher von Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten in Kraft.

Diese Änderungen betreffen sowohl den allgemeinen Einkommensfreibetrag als auch zusätzliche Freibeträge für waisenrentenberechtigte Kinder.

Erhöhung des allgemeinen Einkommensfreibetrags

Bis zum 30. Juni 2024 galt ein bundeseinheitlicher Freibetrag in Höhe von 992,64 Euro. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Freibetrag auf 1.038,05 Euro angehoben.

Das bedeutet, dass ein Nettoeinkommen bis zu dieser Höhe neben der Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente grundsätzlich anrechnungsfrei bleibt. Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts.

Neuregelung des Kindererziehungszuschlags

Zusätzlich zum erhöhten Entgeltfreibetrag können Witwen oder Witwer, deren Kinder Anspruch auf Waisenrente haben, einen weiteren Freibetrag geltend machen.

Dieser Kindererziehungsfreibetrag wird ebenfalls angepasst und steigt von 210,56 Euro auf 220,19 Euro. Dieser Betrag entspricht dem 5,6-fachen des aktuellen Rentenwerts.

Gesamtfreibetrag bei Zuteilung des Kinderfreibetrages

Durch die Kombination des neuen Entlastungsbetrags und des Kindererziehungszuschlags kann eine Witwe oder ein Witwer ab dem 1. Juli 2024 ein anrechnungsfreies Nettoeinkommen von insgesamt 1.258,69 Euro monatlich geltend machen.

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Müssen Bürgergeld-Bezieher 37 Euro für Personalausweis zahlen?

29. September 2024 - 17:45
Lesedauer 2 Minuten

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht. Dieser muss immer gültig sein. Läuft der Ausweis jedoch ab, wird eine Gebühr von 37 Euro (unter 24 Jahren 22,80 Euro) für einen neuen Ausweis fällig. Eigentlich müsste eine Bedürftigkeit als Bürgergeld-Bezieher vorliegen, um eine Ermäßigung zu bekommen? So steht es doch in der Gebührenverordnung?

Ausweisgebühren im Regelsatz enthalten

Die Gebühren für den Ausweis, die verpflichtend sind, können für Bürgergeld-Beziehende sehr belastend sein, wenn man bedenkt, dass die Regelleistungen recht knapp bemessen sind. Anträge bei den Jobcentern auf Kostenübernahme werden allerdings regelmäßig abgelehnt. Die Begründung lautet, dass in den Regelleistungen 0,40 Euro zum Ansparen für den Personalausweis enthalten sind.

Gebührenverordnung sieht Ermäßigung vor

Die Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PauswGebV) legt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Gebühren für den Personalausweis möglich ist.

Der §1 Absatz 6 der Verordnung sieht vor, dass die Gebühr ermäßigt werden kann, wenn eine Person als bedürftig eingestuft wird.

Trotzdem erhalten Bürgergeldempfänger regelmäßig Absagen auf ihren Antrag zur Gebührenermäßigung. Der Grund dafür ist, dass die Ausweisgebühren im Regelbedarf – wie erwähnt – bereits berücksichtigt werden und somit nicht als zusätzliche finanzielle Belastung anerkannt werden.

Kaum jemand wird allerdings jeden Monat 40 Cent zur Seite legen, um dann in 10 Jahren die Gebühren für den Ausweis zahlen zu können. Wie auch, denn die Regelleistungen sind selbst für Grundnahrungsmittel nicht ausreichend, wie bereits eine unabhängige Auswertung zeigten.

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Bürgergeld: Wenn das Jobcenter einen Anhörungsbogen schickt

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 5 B 3.16) hob hervor, dass die Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialhilferechts von der Begriffsdefinition in der Gebührenverordnung abgegrenzt werden muss. Dabei wird deutlich, dass die Pauschalierung der Sozialleistungen durch den Regelbedarf nicht immer individuellen Notlagen gerecht wird.

So urteilte das Gericht im Jahre 2017:

1. Als bedürftig im Sinne von § 1 Abs. 6 PAuswGebV sind Bezieher von Regelsatzleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch grundsätzlich nicht mehr anzusehen, seit der Regelsatz ab Januar 2011 einen Betrag von 0,25 €/Monat bzw. 30,00 € bezogen auf 10 Jahre regelmäßiger Gültigkeitsdauer eines Personalausweises enthält, wobei ohne Belang ist, ob die Personalausweisgebühren aus dem Regelsatz bereits vollständig angespart werden konnten.(Rn.27) (Rn.29)

Aber auch:
2. Das schließt eine Bedürftigkeitsprüfung bei Vorliegen besonderer Härtegründe nicht aus.(Rn.36)

Keine automatische Ausschließung von Gebührenbefreiung wenn Bürgergeld bezogen wird

Die Bundesregierung und die Gerichte haben in verschiedenen Stellungnahmen klargestellt, dass die Abdeckung der Kosten durch Sozialleistungen eine Gebührenermäßigung oder -befreiung nicht automatisch ausschließt.

Allerdings ist die Praxis durch eine rigide Auslegung der Regelungen geprägt, wodurch Bürgergeldempfänger selten als bedürftig anerkannt werden, wenn es um die Gebühren für den Personalausweis geht.

Dennoch Antrag stellen

Betroffene sollten dennoch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verweisen und einen individuellen Härtfall begründen. Allerdings wird in den meisten Fällen das Jobcenter den Antrag mit dem Verweis auf den Regelsatzposten dennoch ablehnen. Manche Jobcenter bieten bei Anträgen ein Darlehen an, dass dann wieder vom Regelsatz abgestottert werden muss.

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So blockieren Sparkassen und Banken Konten für Bürgergeld Bezieher

29. September 2024 - 17:43
Lesedauer 2 Minuten

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf ein Konto, um Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften tätigen zu können. Dafür hat der Gesetzgeber das sogenannte Basiskonto eingeführt.

Doch Banken und Sparkassen drehen an der Gebührenschraube und verhindern so den Zugang für Menschen mit geringem Einkommen. Betroffen sind vor allem verschuldete Menschen und Bezieher von Grundsicherung.

Das Basiskonto, auch Konto für Jedermann” genannt, wurde 2016 eingeführt. Damit setzte der Gesetzgeber die europäische Zahlungsdiensterichtlinie um. Das

Basiskonto bietet nur grundlegende Funktionen für den Zahlungsverkehr wie Ein- und Auszahlungen, die Ausführung von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen sowie den Erhalt einer Zahlungskarte. Damit soll sichergestellt werden, dass auch einkommensschwache Personen, wie z.B. Bezieher von Grundsicherung, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.

Starker Anstieg der Gebühren

Doch obwohl ein Basiskonto kaum Service bietet, erhöhen viele Banken seit Jahren die Gebühren. Die Banken und Sparkassen begründen die Gebühren damit, dass Basiskonten einen Mehraufwand bedeuten würden. Flüchtlinge bräuchten beispielsweise häufiger die Hilfe von Bankmitarbeitern beim Ausfüllen von Bankformularen, so die Argumentation.

Viele Banken und Sparkassen erheben zum Beispiel monatlich 8,99 Euro an Gebühren und zusätzlich 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung.

Für Geringverdiener und Bezieher von Sozialhilfe oder Bürgergeld stellen diese Gebühren eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, die kaum zu tragen ist. Aus Sicht des Verbraucherverbandes “Finanzwende” wird dieses Recht damit ausgehöhlt. Denn die Banken drehen immer weiter an der Gebührenschraube, um den Zugang immer weiter zu erschweren.

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Unklare gesetzliche Regelungen

„Mit dem Basiskonto sollten eigentlich alle Menschen Zugang zu einem Konto haben. Doch einige Banken und Sparkassen ignorieren ihre gesellschaftliche Verantwortung. Wenn das Konto mehrere hundert Euro kostet, ist der Kontozugang nur ein Anspruch auf dem Papier”, kritisiert Jochen Steiner von der Erwerbslosen-Beratungsstelle in Hannover.

Das Ganze ist ein weiterer Beleg, dass einige Finanzinstitute bei Menschen mit wenig Geld zu viel verlangen.

“Das ist ein Unding, gerade in schwierigen Zeiten wie der Inflations-Krise.” Die Bundesregierung mache sich durch die unklare gesetzliche Regelung mitschuldig an diesem Problem und die Finanzaufsicht BaFin lässt die Institute mal wieder weitgehend schalten und walten.

Was darf das Basiskonto kosten?

Dazu die Stiftung Warentest: “Für die Führung eines Basiskontos dürfen Kreditinstitute nur ein angemessenes Entgelt verlangen, das sich im Rahmen des durchschnittlichen marktüblichen Preises für Girokonten allgemein in Deutschland bewegt. Doch Banken und Sparkassen legen diese Vorgabe sehr unterschiedlich aus.

Wie bei anderen Girokonten müssen sämtliche Entgelte für die Kontonutzung jährlich ausgewiesen werden.” Die Banken sind zudem dazu verpflichtet, “ihre Kunden einmal im Jahr darüber zu informieren, wie viel ihr Konto kostet. Dies bietet eine gute Gelegenheit, die Preise zu vergleichen.”

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Rente: Wichtiger Rententermin am 30. September für Rentenauszahlung

29. September 2024 - 12:46
Lesedauer 3 Minuten

Am 30. September 2024 steht für viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein wichtiger Termin bevor: der Zahltag der Rente für den Monat September oder für den Oktober 2024.

Was ist der Zahltag der Rente und warum ist er so wichtig?

Der sogenannte „Zahltag der Rente“ ist der Tag, an dem die Rentenzahlungen für den jeweiligen Monat auf das Konto der Rentner überwiesen werden. In Deutschland gibt es zwei Arten der Rentenzahlung: die nachschüssige und die vorschüssige Rentenzahlung.

  • Nachschüssige Zahlung: Hierbei erhalten die Rentner ihre Rentenzahlung immer am Ende des Monats, für den die Rente bestimmt ist. Im Fall des Septembers bedeutet dies, dass die Rente für diesen Monat erst am 30. September 2024 auf das Konto überwiesen wird.
  • Vorschüssige Zahlung: Hierbei bekommen Rentner ihre Rentenzahlung im Voraus für den folgenden Monat. Das bedeutet, dass am 30. September 2024 die Rente für den Monat Oktober 2024 überwiesen wird.
Wer erhält wann seine Rente?

Am 30. September 2024 gibt es zwei unterschiedliche Rentenzahlungen:

  1. Zahlung der September-Rente: Rentner, die ihre Rente nachschüssig erhalten, bekommen am 30. September die Zahlung für den Monat September. Diese Gruppe bildet den größten Teil der Rentner, die gesetzliche Altersrente beziehen.
  2. Zahlung der Oktober-Rente: Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, bekommen am 30. September ihre Zahlung für den kommenden Monat Oktober 2024. Diese Art der Zahlung betrifft Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor dem 1. April 2004 in den Ruhestand getreten sind. In diesen Fällen erfolgt die Rentenzahlung immer im Voraus für den nächsten Monat.
Wie kommt es zur Unterscheidung zwischen nachschüssiger und vorschüssiger Zahlung?

Diese Unterscheidung hat historische Gründe. Rentner, die vor dem Stichtag 1. April 2004 in Rente gegangen sind, erhalten ihre Rentenzahlungen vorschüssig. Nach diesem Datum wurde das Rentenzahlungsverfahren jedoch auf die nachschüssige Zahlung umgestellt. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie die Rente jeweils am Monatsende für den laufenden Monat erhalten.

Wann ist der Stichtag für die Rentenzahlung?

Der 30. September 2024 ist ein Montag und der letzte Bankarbeitstag des Monats. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 118 und § 272a SGB VI) muss die Rente an diesem Tag bis spätestens 23:59 Uhr auf dem Konto des Rentners gutgeschrieben sein. Die Banken haben also den gesamten Bankarbeitstag Zeit, um die Zahlung zu verbuchen.

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Was passiert, wenn der Zahltag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?

Da der 30. September 2024 ein normaler Werktag ist und kein gesetzlicher Feiertag, wird die Rentenzahlung wie gewohnt am Montag durchgeführt. Sollte der Zahltag jedoch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich die Zahlung in der Regel auf den letzten Bankarbeitstag davor.

Welche weiteren Zahlungen erfolgen am 30. September 2024?

Neben den Rentenzahlungen gibt es am 30. September 2024 auch weitere wichtige Überweisungen. Dies betrifft beispielsweise:

  • Bürgergeld: Wer Bürgergeld bezieht, erhält an diesem Tag ebenfalls seine Zahlung für den kommenden Monat Oktober.
  • Wohngeld: Auch Wohngeldempfänger bekommen ihre Zahlungen für den Oktober 2024 vorschüssig am 30. September.
Warum ist der 30. September 2024 so wichtig?

Dieser Termin ist nicht nur aufgrund der Rentenzahlung von großer Bedeutung, sondern auch, weil viele Menschen auf ihre regelmäßigen Sozialleistungen angewiesen sind. Pünktliche Zahlungen stellen sicher, dass finanzielle Verpflichtungen, wie Miete oder Rechnungen, rechtzeitig beglichen werden können. Ein reibungsloser Ablauf dieser Zahlungen ist für den finanziellen Alltag der Empfänger von größter Wichtigkeit.

Was sollten Rentnerinnen und Rentner beachten?

Der 30. September 2024 ist ein wichtiger Stichtag für Rentner, die ihre Rente nachschüssig oder vorschüssig erhalten. Insbesondere für die nachschüssig zahlende Mehrheit ist es von Bedeutung, sich diesen Termin im Kalender zu markieren, um sicherzustellen, dass die Zahlung ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt. Ebenso sollten Rentnerinnen und Rentner, die Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld beziehen, auf diesen Zahltag achten.

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Rente mit 63: Es ist definitiv vorbei

29. September 2024 - 12:27
Lesedauer 2 Minuten

Viele Menschen wollen frühzeitig in die Rente gehen, insbesondere mit 63 Jahren. Doch kann man das wirklich abschlagsfrei tun? Diese Frage stellen nicht nur baldige Rentner, sondern auch die Medienlandschaft, die häufig irreführende oder unvollständige Informationen verbreitet.

Was steckt hinter dem Begriff “Rente mit 63”?

Die “Rente mit 63” bezieht sich auf die Möglichkeit, bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand zu treten. Besonders die abschlagsfreie Rente, die für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren zur Verfügung stehen sollte.

Viele Menschen glauben allerdings fälschlicherweise, dass sie mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können, doch dies ist seit einiger Zeit nicht mehr der Fall.

Was berichtet die Medienlandschaft über die “Rente mit 63”?

Immer wieder tauchen in den Medien irreführende Berichte über die “Rente mit 63” auf, wie zuletzt in der “Bild-Zeitung”. Hier war von einer „gigantischen Kostenexplosion“ die Rede, welche durch die Rentenzahlungen an besonders langjährig Versicherte ausgelöst wurde.

Nicht nur die “BILD”, sondern auch die “Tagesschau” berichtete kürzlich über die “Abschaffung” der abschlagsfreien Rente mit 63. Diese Darstellungen sind nicht nur ungenau, sondern verunsichern viele Menschen.

Fakt ist: Die Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, existiert in dieser Form nicht mehr. Der letzte Jahrgang, der dies in Anspruch nehmen konnte, war der Jahrgang 1957. Seitdem hat sich die Gesetzeslage verändert.

Gibt es überhaupt eine abschlagsfreie Rente mit 63?

Um Missverständnisse zu vermeiden: Abschlagsfreie Rente gibt es tatsächlich – jedoch nicht für alle und schon gar nicht mehr mit 63 Jahren. Personen, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, haben die Möglichkeit, maximal zwei Jahre vor ihrem regulären Rentenbeginn abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Dies bedeutet, dass jemand, der regulär bis 66 arbeiten müsste, bereits mit 64 in den Ruhestand gehen könnte – und das ohne Rentenabschläge.

Wie sieht die Situation für Jahrgänge nach 1957 aus?

Rentenversicherte, die nach 1957 geboren sind, können nicht mehr mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, selbst wenn sie 45 Beitragsjahre erfüllt haben.

Der früheste Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente liegt bei zwei Jahren vor dem regulären Rentenalter. Das bedeutet, dass jemand, der beispielsweise regulär mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen würde, bereits mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand treten könnte.

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Was passiert, wenn man trotzdem mit 63 in Rente gehen möchte?

Wer unbedingt mit 63 in den Ruhestand gehen möchte, kann dies über die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte tun. Allerdings müssen hier Abschläge in Kauf genommen werden.

Für jeden Monat, den man vorzeitig in den Ruhestand tritt, werden 0,3 % der Bruttorente abgezogen. Geht jemand also vier Jahre früher in Rente, muss er mit einem Abschlag von 14,4 % rechnen.

Warum verunsichern Medienberichte die Menschen?

Irreführende Berichte wie die aus der Bild-Zeitung oder der Tagesschau sorgen bei vielen Menschen für Verwirrung. Sie wecken Hoffnungen auf eine abschlagsfreie Rente mit 63, die so in der Realität nicht mehr existiert.

Gerade die ältere Bevölkerung, die auf verlässliche Informationen angewiesen ist, wird dadurch oft enttäuscht, wenn sie später erfahren muss, dass die Abschlagsfreiheit mit 63 nicht mehr möglich ist.

Was sollte man also wissen?

Zusammengefasst: Wer die 45 Beitragsjahre erfüllt, kann abschlagsfrei zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen. Wer hingegen mit 63 in den Ruhestand möchte, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen. Es ist daher wichtig, sich gut zu informieren und nicht auf irreführende Medienberichte zu vertrauen.

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Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren: Es gibt einen Nachteil dabei

29. September 2024 - 12:12
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Wer 45 Rentenversicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachweisen kann, gilt als besonders langjährig versichert und kann früher ohne Abschläge in Rente gehen. Aber gibt es wirklich keine Nachteile? Diese Frage wollen wir in diesem Artikel beleuchten und beantworten.

Rente mit 63?

Diese vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde als “Rente mit 63” bezeichnet. Das ist heute nicht mehr der Fall. Nach wie vor gilt aber: 45 Versicherungsjahre berechtigen dazu, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Wer 1952 geboren wurde, kann also noch mit 63 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Dieses Alter wird dann schrittweise angehoben, bis für den Jahrgang 1964 die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte von 65 Jahren erreicht ist.

Was ist der Nachteil?

Zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente zu gehen, klingt erst einmal gut. Das bedeutet aber auch, dass Sie zwei Jahre weniger auf Ihr Rentenkonto einzahlen.

Ihre Rente ist also auch ohne Abschläge niedriger, als wenn Sie zwei Jahre später in Rente gehen würden. Das ist aber auch der einzige Nachteil.

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Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Als Wartezeit, die bei besonders langjährig Versicherten angerechnet wird, zählt die Rentenversicherung folgendes:

Die Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit sowie Zahlungen
für Minijobs, zusammen mit Ihrem Arbeitgeber. Achtung: Zahlt der Arbeitgeber allein die Beiträge für Minijobs, dann wird dies nur anteilig berücksichtigt.

Anrechnung ohne geleistete Beiträge

Als Wartezeit berücksichtigt werden auch Zeiten, in denen die Betroffenen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten. Dazu zählen Krankheit, Schwangerschaft, schulische Ausbildung und Studium.

Kindererziehung und Krankheit gelten als Wartezeit

Angerechnet werden: Pflichtbeiträge und Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, außerdem Wehr- wie Zivildienst. Auch Sozialleistungen wie Krankengekd werden angerechnet.

Gilt Arbeitslosigkeit als Wartezeit für besonders langjährig Versicherte?

Arbeitslosengeld zählt in den letzten zwei Jahren vor der Rente nur dann als Wartezeit, wenn der Grund für die Arbeitslosigkeit Insolvenz oder Geschäftsaufgabe war. Ersatzzeiten werden ebenfalls berücksichtigt, zum Beispiel politische Verfolgung in der DDR.

Gelten freiwillige Beiträge für die Wartezeit?

Freiwillig geleistete Beiträge für die Rentenversicherung werden bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur berücksichtigt, wenn zumindest 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden.

Was wird nicht angerechnet?

Nicht auf die Wartezeit angerechnet werden hingegen Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosengeld II / Bürgergeld / Hartz IV oder zuvor Arbeitslosenhilfe.

Zeiten, die aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung entstehen, spielen bei der Wartezeit ebenfalls keine Rolle, und das gilt ebenso für Rentensplitting bei Ehepaaren und in eingetragenen Lebensgemeinschaften.

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Bürgergeld: Das Gericht verweigert die Beratungshilfe – Das kannst Du tun

29. September 2024 - 12:12
Lesedauer 2 Minuten

Im deutschen Rechtsstaat hat jeder Mensch das Recht auf anwaltliche Hilfe, unabhängig von finanziellen Mitteln. Dies wird durch die Beratungshilfe für den außergerichtlichen Bereich sowie der Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe für den gerichtlichen Bereich gewährleistet.

Trotz dieser grundsätzlich positiven Regelung gibt es in der Praxis jedoch zunehmend Schwierigkeiten bei der Beantragung der Beratungshilfe, wie die Rechtsanwältin Luisa Milazzo sagt.

Einfordern der eigenen Rechte

Viele Menschen, die einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe beantragen, werden regelmäßig vom Gericht abgewiesen. Milazzo empfiehlt daher, nicht allein zur Behörde zu gehen, sondern sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. Die Unterstützung durch eine zweite Person kann die Chancen auf eine erfolgreiche Beantragung erhöhen.

Wichtig ist, sämtliche relevanten Unterlagen mitzubringen, die die finanzielle Situation betreffen. Dazu gehören:

  • Leistungsbescheide,
  • Einkommensnachweise,
  • Kontoauszüge,
  • Unterhaltstitel,
  • Mietverträge und
  • weitere relevante und geforderte Dokumente.

Die Anwältin rät dazu, auf eine schriftliche Antragstellung zu bestehen und im Falle einer mündlichen Ablehnung diese schriftlich einzuholen. Zudem sollten Ratsuchende bei einer Ablehnung die kostenlose Möglichkeit der “Erinnerung” (Widerspruch gegen die Ablehnung der Beratungshilfe) nutzen.

Hürden auf dem Weg zum Rechtspfleger

Milazzo sagt, dass die eigentliche Entscheidung über einen Antrag auf Beratungshilfe bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern am Amtsgericht liegt. Jedoch werden viele Menschen bereits im Vorfeld abgewimmelt, oft von Personen, die nicht zuständig sind.

Ratsuchende sollten sich aber nicht abwimmeln lassen und darauf bestehen, zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger durchgelassen zu werden. Die Unterstützung einer Vertrauensperson kann dabei hilfreich sein.

Strategien gegen gängige Ablehnungsgründe

Hier die häufigsten Gründe genannte Ablehnungsgründe und was Betroffene tun können:

1. Behörde als Ansprechpartner

Das Bundesverfassungsgerichts entschied, dass es unzumutbar ist, sich zur Beratung über die eigenen Rechte an die Behörde zu wenden, die durch falsche Entscheidungen belastet. Ratsuchende sollten diese Entscheidung dem Gericht gegenüber referieren und auf ihre Rechte pochen.

2. Eigenbemühungen nicht ausreichend

Es sollten Belege über vergebliche Versuche der Selbsthilfe vor Gericht vorgelegt werden. Die Balance zwischen Eigeninitiative und rechtzeitigem Handeln ist wichtig, um größere Probleme zu vermeiden.

3. Verweis auf Beratungsstellen

Milazzo warnt davor, sich auf kostenpflichtige oder zeitlich unzumutbare Angebote zu verweisen lassen. Sie unterstreicht die Unterschiede zwischen allgemeinen Beratungsstellen und der notwendigen anwaltlichen Vertretung.

4. Finanzielle Lage im Vergleich

Die finanzielle Lage von Menschen am Existenzminimum kann nicht mit der von finanziell besser gestellten Personen verglichen werden. Sie Diesen Unterschied sollten Betroffene betonen und nachfragen, wie die Behördenmitarbeiter handeln würden, wenn ihre Existenz bedroht wäre.

Wenn alle Stricke reißen: Schriftliche Ablehnung einfordern

Milazzo betont abschließend, dass im Falle einer ablehnenden Entscheidung durch die Richterin oder den Richter auf eine schriftliche Ablehnung bestanden werden sollte.

Im weiteren Verlauf kann dann das Rechtsmittel der Erinnerung eingelegt werden, und im Extremfall könnte sogar der Weg zum Gericht notwendig sein.

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