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Aktualisiert: vor 36 Minuten 45 Sekunden

Schwerbehinderung: Anspruch auf Taxifahrten mit und ohne Merkzeichen

2. Juni 2024 - 17:46
Lesedauer 2 Minuten

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenübernahme für Taxifahrten. Der Anspruch besteht aufgrund der Behinderung, Merkzeichen und/oder des Grundes.

Wer übernimmt also die Kosten für diese Fahrten und welche Voraussetzungen müssen wann und wie erfüllt sein? Das alles erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Wann zahlt die Krankenkasse für Taxifahrten? Vorherige Genehmigung von Taxifahrten

Im Gegensatz zur kostenfreien Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen, gibt es keine generelle kostenfreie Beförderung mit dem Taxi.

Wichtig: In der Regel müssen Taxifahrten vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Eine Ausnahme bildet hierbei die Fahrt zu einer stationären Behandlung, die ohne vorherige Genehmigung in Anspruch genommen werden kann.

Wann besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme

Betroffene mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen:

  • „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert),
  • „BI“ (Blinde) und
  • „H“ (Hilflos)
  • sowie Menschen mit den Pflegestufen II oder III

haben einen Anspruch auf Übernahme der Taxikosten durch die Krankenkasse. Um die Genehmigung zu erhalten, muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Nach der Genehmigung zahlen Betroffene nur den gesetzlichen Eigenanteil, wie er auch bei Heil- und Hilfsmitteln anfällt.

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Auch ohne spezifischen Merkzeichen möglich

Auch Menschen ohne die spezifischen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder ohne einen solchen Ausweis können unter bestimmten Umständen die Taxikosten erstattet bekommen.

Dies gilt insbesondere für notwendige Fahrten zu Arztpraxen oder ambulanten Behandlungen wie Physiotherapie, sofern kein eigenes Auto verfügbar ist und öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können.

In solchen Fällen sollte ein ärztliches Attest oder eine entsprechende Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall und entscheidet über die Kostenübernahme.

Weitere Kostenträger und Fördermöglichkeiten Unterstützung durch die Agentur für Arbeit

Neben der Krankenkasse können auch andere Stellen, wie die Agentur für Arbeit, Zuschüsse für Taxifahrten genehmigen.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn dadurch die berufliche Integration gefördert wird. Die Entscheidung über die Übernahme der Kosten hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel werden Taxis jedoch nicht als dauerhafter Fahrdienst zur Arbeit anerkannt.

Kommunale Fördermöglichkeiten

Es ist ebenfalls ratsam, sich bei der Gemeinde nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen. Manche Städte bieten spezielle Fahrdienste für Menschen mit Behinderung an oder vergeben Beförderungsgutscheine.

Die Regelungen variieren jedoch stark, da jede Gemeinde unterschiedliche Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung umsetzt.

Unterstützung durch das Sozialamt

Das Sozialamt kann eine Anlaufstelle für Zuschüsse zur Beförderung im Taxi sein, wenn keine andere Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe besteht. Auch hier ist die individuelle Prüfung des Einzelfalls maßgeblich für die Entscheidung.

Praktische Hinweise zur Nutzung von Taxis Rechtzeitige Bestellung und Behindertengerechte Ausstattung

Menschen mit Behinderung sollten ihr Taxi rechtzeitig bestellen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug behindertengerecht ausgestattet ist und genügend Platz für Hilfsmittel bietet.

Wichtig: Taxifahrer können und dürfen keine Tragedienste übernehmen, auch wenn es viele freundliche Taxifahrer gibt, die behilflich sind. Darauf sollte man sich allerdings nie verlassen.

Bei Bedarf an Begleitung ins Gebäude sollte rechtzeitig Hilfe organisiert oder ein Krankentransport gebucht werden.

Vorsicht bei privaten Fahrdiensten

Ob das Taxi telefonisch über die Zentrale oder per App bestellt wird, spielt keine Rolle, solange es sich um ein offizielles Taxi-Unternehmen handelt.

Wichtig: Vorsicht ist bei privaten Fahrdiensten wie „Mitfahr-Apps“ geboten, da die Haftungsfrage bei Unfällen nicht geklärt ist und die Krankenkassen in der Regel nur Zuschüsse für offizielle Taxis, nicht aber für private Fahrten, gewähren.

Fazit: Kostenübernahme für Taxifahrten möglich

Die Kostenübernahme von Taxifahrten für Menschen mit einer Behinderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und muss in der Regel vorher genehmigt werden.

Neben der Krankenkasse können auch andere Institutionen wie die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung bieten.

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Bürgergeld: Jobcenter versenden derzeit massenhaft Aufforderungsschreiben

2. Juni 2024 - 12:48
Lesedauer 4 Minuten

Bürgergeld aber auch Sozialhilfe Berechtigte erhalten derzeit massenhaft sogenannte Aufforderungen zur Kostensenkung der Unterkunftskosten. Das liegt daran, dass die Karenzregelungen auslaufen, die seit März 2020 wegen der Pandemie und seit 2023 wegen des Bürgergeldes galten. Wie sich nun Leistungsbeziehende verhalten können, das erklären wir in diesem Video und in dem begleitenden Artikel.

Keine konkreten gesetzlichen Regelungen

Wie die Kostensenkung konkret abläuft, dafür gibt es kaum Regeln im SGB II (Bürgergeld). Das Bundessozialgericht forumulierte allerdings Minimalstandards die die Jobcenter einhalten müssen und den Punkt, an dem Gerichte es zu klären haben.

Trotzdem bleibt den Jobcenter ein großer Spielraum, nach eigenem Ermessen zu entscheiden.

Wie sieht die Praxis aus?

Das Verfahren läuft so ab, dass das Jobcenter auffordert, die Kosten zu senken. Es endet mit einem Bescheid, die Unterkunft künftig nur noch in angemessener Höhe zu bezahlen, falls Kosten nicht gesenkt wurden.

Die Leistungsberechtigten müssen wissen, in welchem Einzelfall höhere Kosten als angemessen gelten. Die Betroffenen müssen dies selbst darlegen und auch selbst den Nachweis erbringen.

Die Zeitschrift Sozialrecht informiert: “Aus dem Schreiben muss hervorgehen, in welcher Höhe Unterkunftskosten in der Regel anerkannt werden. Hierbei muss deutlich werden, dass einzelfallbezogene Gründe auch höhere Unterkunftsbedarfe rechtfertigen können.

Zweitens: Es muss klar werden, ab wann mit der Absenkung der berücksichtigten Unterkunftsbedarfe auf angemessene Unterkunftsbedarfe zu rechnen ist.”

Was ist unstrittig?

Das Verfahren zur Kostensenkung beginnt korrekt erst mit der Aufforderung die Kosten zu setzen. Dann beginnt auch die Regelfrist, falls diese in der Aufforderung genannt wird. Regelmäßig sind die tatsächlichen Unterkunftsbedarfe für sechs Monate zu erbringen, in denen Leistungsberechtigte Zeit haben, die Kosten zu senken.

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“Abstrakte Angemessenheit” und “Mietobergrenze”

Das Bundessozialgericht nutzt den Begriff der “abstrakten Angemessenheit” und bezeichnet damit nachvollziehbar ermittelte durchschnittliche Wohnkosten im niedrigen Segment. Diese sind nicht notwendig für Leistungsberechtigte verfügbar.

Vor Ort ist der Begriff der Sozialgerichte und Jobcenter “Mietobergrenze”.

Die Realität sieht anders aus

Leider bietet diese “abstrakte Angemessenheit” diverse Möglichkeiten, die ausgezahlten Wohnkosten für Leistungsberechtigte gezielt nach unten zu drücken.

Wohungsnot wird ausgeblendet, und die “schlüssig ermittelten Werte” werden oft so berechnet, dass Kommunen und Jobcenter bei den Hilfebedürftigen sparen. Mit anderen Worten: Reale Angemessenheit und abstrakte Angemessenheit sind zwei Paar Schuhe.

In der Zeitschrift Sozialrecht heißt es: “Die Kostensenkungsaufforderung ergeht zunächst, weil die Wohnkosten (in der Regel Bruttokaltmieten) oberhalb der »abstrakten Angemessenheit« liegen. Die Prüfung der konkreten Angemessenheit findet nachgelagert während des Kostensenkungsverfahrens statt.”

Großer Spielraum für das Jobcenter

Das Jobcenter muss lediglich die – nach Auffassung des Jobcenters- “angemessene” Bruttowarmmiete (Gesamtmiete mit Heizkosten) nennen.

Kostensenkung ein “Dialog”

Laut dem Bundessozialgericht sollte die Kostensenkungsaufforderung ein Angebot zum Dialog sein. Die Zeitschrift Sozialgericht schreibt: “Ausnahmen bilden nur Fälle, in denen aufgrund zu niedriger Werte, eine erfolgreiche Wohnungssuche stark eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird.”

Gerichtlich überprüft wird in der Regel erst “nach Abschluss des Dialogs und nach Erlass eines Bescheids mit abgesenkten Unterkunftsbedarfen”. Während des Kostensnkungsverfahrens selbst besteht nur ausnahmsweise die Möglichkeit einer Feststellungsklage. (BSG-Urteil v. 15.06.2016 -B 4 AS 36/15 R, Leitsatz).

Was kannst Du tun, wenn ihr eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten erhalten habt? Fehlendes Wohnungsangebot entscheidet

Hat das Jobcenter / die Kommune eine abstrakte Grenze der Angemessenheit gesetzt, dann muss es entsprechende Wohnungen vor Ort auch geben. Wesentlich für eine Kostensenkung ist, dass Wohnungen zu dem als angemessen bewerteten Mietpreisen vorhanden und für Leistungsbrechtigte zugänglich sind.

Gibt es derlei Wohnungen aber nicht, dann kann eine höhere Miete konkret angemessen sein.

Das Jobcenter muss Belege liefern

Bevor es zu Kostensenkungen auffordert, muss das Jobcenter nachweisen, ob es eine entsprechende Menge freier Wohnungen zu den abstrakten Angemessenheitswerten vor Ort überhaupt gibt.

Ist ein Umzug wirtschaftlich?

Das Jobcenter kann auch Miete übernehmen, die sie als nicht angemessen betrachtet, wenn ein Umzug unwirtschaftlich wäre, er also unterm Strich mehr Kosten verursacht als die höhere Miete.

Wann sind Kostensenkungen unzumutbar?

Wenn eine Kostensenkung nicht möglich ist durch Verhandlungen mit dem Vermieter, Untervermietung, Senken laufender Abschläge etcetera, dann bleibt nur der Umzug in eine günstigere Wohnung.

Ist einem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ein solcher Umzug derzeit nicht zumutbar, muss zeitweise die höhere Miete gezahlt werden.

Tod und Angemessenheit

Wenn ein Mensch aus der Bedarfsgemeinschaft stirbt, dann verschiebt sich die Grenze der Angemessenheitskosten der Bedarfsgemeinschaft zwar nach unten. Jedoch ist für mindestens zwölf Monate nach dem Tod ein Senken der Aufwendungen nicht zumutbar.

Erst nach zwölf Monaten darf das Jobcenter zur Kostensenkung in der Sechsmonats-Frist auffordern.

Welche Gründe gelten als unzumutbar für einen Umzug?

Gründe, die einen Umzug unzumutbar machen, sind unter anderem

  • eine außergewöhnliche psychische Belastung,
  • Suizidgefahr und Klaustrophobie (bei Umzug in eine kleinere Wohnung)
  • und beginnende Demenz (hier ist das vertraute Wohnumfeld wichtig).
In welchen Fällen wurde ein Umzug noch für nicht zumutbar erklärt?

Weitere Gründe gegen einen Umzug waren bisher:

  • Alter und starke Sehbehinderung,
  • Traumatisierungen und psychische Erkrankungen,
  • Schwangerschaft,
  • Pflege eines in der Nähe lebenden Kindes mit Schwerbehinderungen
  • und ein kurz bevorstehendes Ende der Hilfsbedürftigkeit.
Wann sind Aufforderungen zur Kostensenkung unwirksam?

Das Bundessozialgericht erklärt ausdrücklich, dass Aufforderungen des Jobcenters über Kostensenkung der Aufklärung und Warnung dienen.

Wenn Leistungsberechtigte nicht hinreichend informiert werden über die Aufwendungen, die das Jobcenter als angemessen ansieht, dann können sie die Kosten auch nicht senken. In diesem Fall muss die reale Miete übernommen werden.

Gesucht, aber nichts gefunden – Was tun?

Wenn Leistungsberechtigte sich nachweislich um eine neue Wohnung kümmern, aber keine finden, dann passiert es durchaus, dass die zuständigen Sachbearbeiter die bestehenden Mietzahlungen kürzen.

Betroffene sollten in diesem Fall Widerspruch einlegen und einmaligen Rechtsschutz beantragen.

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Bürgergeld: Jobcenter fordert 8.000 Euro wegen Angst zurück

2. Juni 2024 - 10:47
Lesedauer 2 Minuten

Helena Steinhaus, die Gründerin der Initiative “Sanktionsfrei” twittert: “S. soll das Bürgergeld für 9 Monate, insgesamt 8.000 € an das Jobcenter zurückzahlen. Ihr wird vorgeworfen, ihre Stelle auf Grund von “sozialwidrigem Verhalten” verloren zu haben.”

Scham und Angst

Was war nun der Grund für die Kündigung gewesen? Steinhaus berichtet:

“Tatsächlich befand sie sich in einer seelischen Notsituation, litt unter Panikattacken und war daher ein paar mal unentschuldigt nicht beim Ausbildungsbetrieb erschienen.”

Die Betroffene selbst sagt: “Aus Scham und Furcht habe ich es nicht fertig gebracht, mich meinem Arbeitgeber zu erklären, das zog die Kündigung nach sich.”

Das Jobcenter wusste Bescheid

Das Jobcenter wusste von diesen Angstzuständen, so Steinhaus:

“Das hatte S. bei Antragstellung sogar transparent gemacht und dadurch eine 10% Sanktion bekommen. 9 Monate später wird ihr vorgeworfen, sie habe keine wichtigen Grund für ihr Verhalten gehabt und sei deshalt nicht berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. @sanktionsfrei legt Widerspruch ein.”

Wie groß sind die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch?

Zum einen ist die Rückforderung des Jobcenters zwar absurd, da die Betroffene die Situation vor der Kündigung erklärt hatte, und die Behörde davon nicht erst erfuhr, nachdem sie neun Monate lang Leistungen ausgezahlt hatte. Wie sieht es jetzt rechtlich mit dem “sozialwidrigen Verhalten” aus?

Arbeitgeber muss Bescheid wissen

Unentschuldigtes mehrfaches Nichterscheinen am Arbeitsplatz stellt rechtlich zum anderen einen validen Kündigungsgrund dar und damit auch einen Grund für Sanktionen des Jobcenters.

Wenn jemand wegen Angststörung / Panikattacken nicht zur Arbeit kommt, dann ist das kein Kündigungsgrund. Ein Problem wird es für die Betroffenen jedoch, wenn sie kein ärztliches Attest für diese Symptome haben und darüber hinaus ihre Beschwerden dem Arbeitgeber nicht mitteilen.

Die Angst überspielen

Die Scham und Furcht, die letztlich dazu führte, dass die Betroffene ihrem Arbeitgeber ihre seelische Not nicht gestand, ist bei Angststörungen verbreitet.

Die Journalistin Franziska Seyboldt zum Beispiel berichtet offen darüber, wie sie ihre Panikattacken in der Redaktion überspielte: “Ich habe meine Unsicherheit mit guter Laune kaschiert. (…) Meine Strategie war, mich durchzupeitschen. Bloß keine Schwäche zeigen und immer Ausreden finden für das Zuspätkommen.”

Eine weit verbreitete Störung

Panikattacken und Angststörungen sind Leistungsberechtigten beim Bürgergeld nicht fremd – bis zu sechs Prozent der Menschen in Deutschland sind von einer generalisierten Angststörung betroffen, rund sieben Prozent von einer sozialen Angststörung und zwei bis drei Prozent aller Bundesbürger leiden unter Panikattacken.

Betroffene, die dem ausgesetzt sind, empfinden extremes Unbehagen. Dieses zeigt sich auch körperlich zum Beispiel durch Herzrasen, Hitzeschübe, Zittern und/oder Schmerzen in der Brust. Hinzu kommt das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren oder zu sterben.

Was können Betroffene tun?

Wenn Panikattacken mit der Arbeit in Verbindung stehen, sollte auf jeden Fall das Gespräch mit Vorgesetzten gesucht werden – oder alternativ mit dem Betriebsrat. Diese Kommunikation kann Menschen mit diesen Ängsten stark herausfordern – es ist aber notwendig, wie auch der hier besprochene Fall zeigt.

Der Arbeitgeber wird so informiert. Im besten Fall entwickeln Arbeitgeber und Betroffene zusammen eine Lösung, sei es durch eine Therapie, sei es durch eine Umstrukturierung der Arbeit. Im schlechtesten Fall kann der in Kenntnis gesetzte Arbeitgeber kein “grundloses sozialwidriges Verhalten” unterstellen.

Wenn jetzt Ärzte und / oder Psychologen eine Diagnose geben und ein Attest ausstellen, wird es schwer, Betroffene wegen Fehlverhaltens zu kündigen, falls sich Versäumnisse durch die Ängste erklären lassen.

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Rente: Der neue Rentenbescheid 2024 kann falsch sein – bis 30 Prozent Quote?

2. Juni 2024 - 8:45
Lesedauer 2 Minuten

“Wann kommen die neuen Rentenbescheide?”, das fragen sich gerade viele Rentnerinnen und Rentner. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel sagt: “Die Rentenanpassungsbescheide für das Jahr 2024 werden ab dem 15. Juni versendet”. Aber: Die Bescheide können aufgrund der Rentenerhöhung falsch sein, warnt der Anwalt.

Warum sind die Rentenbescheide so wichtig?

Die Rentenbescheide sind nicht nur einfache Informationsschreiben. Sie enthalten alle wichtigen Daten zur Rentenanpassung und geben den Rentnerinnen und Rentnern Auskunft darüber, ob die berechnete Rente korrekt ist.

Die Bescheide sind maßgeblich, um sicherzustellen, dass die Rentenzahlungen mit den korrekten Werten erfolgen und keine Fehler in der Berechnung vorliegen. Insbesondere die Rentenwerte und Entgeltpunkte sind hierbei von Bedeutung, sagt der Rentenberater Knöppel.

Wie und wann werden die Bescheide verschickt?

Der Versand der Bescheide erfolgt durch die Deutsche Post und beginnt, wie bereits erwähnt, am 15. Juni. Millionen von Rentenbescheiden werden dann in alle Teile Deutschlands und der Welt verschickt.

Der Versand der Bescheide zieht sich bis Ende Juli hin. Rentnerinnen und Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, also vor dem 1. April 2024 erstmalig eine Rente bezogen haben, werden als Erste die neuen Bescheide erhalten. Andere müssen sich eventuell etwas länger gedulden.

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Rentenbescheid unbedingt auf Richtigkeit überprüfen

Sobald der Rentenbescheid eingetroffen ist, ist es wichtig, diesen sorgfältig zu überprüfen und aufzubewahren. Der Bescheid sollte nicht einfach entsorgt werden, da jede Änderung in der monatlichen Rente auch den Anspruch beeinflusst.

Der Rechtsanwalt empfiehlt, den aktuellen Bescheid mit dem des Vorjahres zu vergleichen. Dabei sollte besonders auf die Bruttorente geachtet werden, nicht auf die Nettorente, da die Bruttorente die Grundlage für die Berechnung der Rentenerhöhung ist!

Dass Bescheide tatsächlich falsch sein können, kommt sogar häufig vor. Auswertungen des Bundesversicherungsamtes hätten ergeben, dass 30 bis 50 Prozent der Rentenbescheide falsch seien, sagt der Rechtsanwalt. Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht. Im Jahr 2019 sei “nur” in 35.000 Fällen nach einem Widerspruch ein sogenanntes Abhilfeverfahren eingeleitet worden, das die Rentenbescheide korrigiert habe.

Was ist bei Unstimmigkeiten zu tun?

Sollten Unstimmigkeiten im Rentenbescheid festgestellt werden, ist es möglich, Widerspruch einzulegen. Dieser Schritt ist wichtig, falls die Rente fälschlicherweise niedriger oder höher ausfällt als erwartet.

Ein Widerspruch sollte jedoch nur eingelegt werden, wenn es zu deutlichen Abweichungen kommt und nicht bei minimalen Differenzen hinter dem Komma, sagt Knöppel.

Einfacher mit digitalen Bescheiden

Ein oft diskutiertes Thema ist die Digitalisierung der Rentenbescheide. Derzeit werden Millionen von Bescheiden gedruckt und versendet, was enorme Mengen an Papier und Druckertinte erfordert.

Eine digitale Lösung, bei der Rentnerinnen und Rentner ihre Bescheide sicher online abrufen können, wäre nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch effizienter. Vielleicht wird es in Zukunft ein solches System geben, wodurch der jährliche Versand vereinfacht und beschleunigt würde.

Bescheide nicht wegschmeißen

Es ist wichtig, den neuen Rentenbescheid sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Fällt etwa auf, dass der Bescheid falsch berechnet ist, sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Die Digitalisierung der Rentenbescheide könnte zukünftig eine umweltfreundlichere und effizientere Alternative darstellen. Bis dahin bleibt es wichtig, die jährlichen Bescheide genau zu prüfen und sicher aufzubewahren.

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Bürgergeld: Frühere Verjährung von Rückforderungen des Jobcenters

2. Juni 2024 - 7:23
Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter vertraten lange die Auffassung , dass ihre Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren. Tatsächlich verjähren sie aber nach 4 Jahren, wenn das Jobcenter nicht aktiv wird. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Wie können Rückforderungen entstehen?

Rückforderungen des Jobcenters können (unter anderem) aufgrund der Aufhebung von Bescheiden entstehen, die schon von Beginn an falsch waren (nach §45 SGB X) oder weil sie während des Bewilligungszeitraums falsch wurden (nach §48 SGB X).

Der Grund für die Änderungen von Bescheiden nach §45/48 SGB X ist normalerweise, dass Leistungsberechtigte zu viel Leistungen erhalten haben.
Ein simples Beispiel wäre ein Lottogewinn, der angerechnet wird. Daher hat das Jobcenter für den Monat des Gewinns zuviel gezahlt.

Wie muss das Geld zurückgezahlt werden?

Vom Jobcenter zu viel gezahlte Leistungen müssen nach §50 SGB X erstattet werden (Ausnahme: Bagatellgrenze von 50€). Beim Jobcenter läuft das über eine Aufrechnung – es wird ein gewisser Betrag vom Bürgergeld abgezogen. Typischerweise 10% oder 30% des Regelbedarfs.

Wann verjährt eine Rückforderung (normalerweise)?

In §50 SGB X, der Regelung zur Erstattung, ist in Absatz 4 für Erstattungsforderungen eine normale Verjährungsfrist von 4 Kalenderjahren nach dem Jahr der Unanfechtbarkeit des Rückforderungsbescheids (1 Monat nach Erhalt) vorgesehen.

Screenshot von: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html

Diese Frist kann vom Jobcenter mittels eines besonderen Bescheides auf 30 Jahre gehemmt, also verlängert werden. Dies ist in §52 SGB X geregelt.
Dazu muss das Jobcenter einen Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid erlassen.

Alte Auffassung des Jobcenters

Das Jobcenter ging davon aus, dass der Erstattungsbescheid, der gemeinsam mit dem Rückforderungsbescheid erlassen wird, ein solcher Bescheid nach §52 SGB X ist.

Die Entscheidung des BSG zur Verjährung

Das BSG hat am 4.3.21 (B 11 AL 5/20 R) aber entschieden, dass nur eine laufende Verjährung gehemmt werden kann.

Da die Verjährung aber erst mit der Unanfechtbarkeit beginnt,
kann sie erst nach 4 Wochen gehemmt werden.

Kommt der Aufrechnungsbescheid direkt mit dem Rückforderungsbescheid, läuft die Verjährung noch nicht. Es gibt keine Hemmung und die Forderung verjährt nach 4 Jahren.

Die einzelne Aufrechnung in einem normalen Leistungsbescheid ist kein Durchsetzungsbescheid, sondern zeigt nur seine Umsetzung und hemmt die Verjährung nicht.

Wenn es keine wirksame Hemmung gab, sind am 1.1.2024 alle Rückforderungen verjährt, die aus 2019 oder älter sind.

Vorgehen um Verjährung geltend zu machen

Um die Verjährung geltend zu machen, muss aktiv die “Einrede der Verjähung” eingelegt werden.

Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung bezüglich der Forderung … nach §50 Abs4 SGB X. Diese ist zum 1.1.20XY nach §50 SGB X verjährt.
Ich verweise diesbezüglich auf das Urteil des BSG vom 4.3.21 – B 11 AL 5/20 R.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Forderung nicht verjährt ist, bitte ich Sie um die Übersendung einer Zweitschrift des ursprünglichen Rückforderungsbescheids und des Durchsetzungsbescheids.
Mit freundlichen Grüßen

Twitter (X)

Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter, das heute ja X genannt werden will. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier

Foto im Beitragsbild von:
Bild von Racool_studio auf Freepik

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Schwerbehinderung ab GdB 30: Welche Vorteile hat das?

1. Juni 2024 - 20:45
Lesedauer 2 Minuten

Als Behinderung gilt eine Funktionsbeeinträchtigung (seelisch, geistig oder körperlich), die länger als sechs Monate andauert und die Betrofffenen in ihrem Alltag einschränkt.

Die Schwere einer Behinderung wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 handelt es sich um eine Schwerbehinderung.

Der Nachteilsausgleich

Behinderte und schwerbehinderte Menschen erhalten Ausgleich für die Nachteile, die sich aus ihrer Behinderung ergeben. Dazu gehören Vorteile bei der Steuer, erhöhter Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub und frühere Rente. Nachteilsausgleich richtet sich nach Schwere der Behinderung und Merkzeichen.

Ab wann gelten Nachteilsausgleiche?

Bestimmte Nachteilsausgleiche gelten ab einem Grad der Behinderung von 30. Dazu gehören die Möglichkeit, eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu bekommen und ein möglicher Steuerfreibetrag. Schwerbehindertenausgleich kann man ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten.

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Was bringt der Schwerbehindertenausweis?

Kommunen, Privatunternehmen und viele Institutionen bieten Ermäßigungen für Schwerbehinderte an (wobei der Ausweis vor Ort die Schwerbehinderung nachweist).

Dazu gehören Schwimmbäder, die vergünstigten Zugang für Schwerbehinderte anbieten; Theater, Museen und Sportveranstalter, die nicht nur billigere Tickets, sondern oft auch einen Extraservice und spezielle Plätze ür Menschen mit Behinderungen im Angebot haben.

Verkehrsunternehmen ermöglichen Schwerbehinderten oft ermäßigte oder sogar freie Fahrten mit Bus, Bahn und Zug.

Welche besonderen Rechte haben Schwerbehinderte?

Hinzu kommen die rechtlich festgeschriebenen Nachteilsausgleiche bei einem Schwerbehindertenausweis.

Diese sind erstens fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche, zweitens ein pauschaler Freibetrag bei der Einkommenssteuer (der bei den Merkzeichen Hilflos / H, Blind / bl oder Taubblind / Tbl sogar 7.400 Euro beträgt).

Drittens können Schwerbehinderte zwei Jahre vorher ohne Abschläge in Rente gehen, und viertens genießen sie erhöhten Kündigungsschutz.

Schwerbehinderung im Arbeitsrecht

Bei der Kündigung von Schwerbehinderten muss der Arbeitgeber vom Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung bekommen. Zudem dürfen Schwerbehinderte nicht gegen ihren Willen mit Mehrarbeit belastet werden.

Der Gleichstellungsantrag

Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, der die Betroffenen mit Schwerbehinderten gleich stellt.

Diese Gleichstellung kann anerkannt werden, wenn die Behinderung am konkreten Arbeitsplatz ebenso einschränkt wie eine Schwerbehinderung. Dann besteht zusätzlicher Schutz bei der Gefahr, den Job zu verlieren.

Ermäßigung für Rundfunkgebühren

Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 und Hörgeschädigten von mindestens 50 können Rundfunkgebühren erlassen / ermäßigt werden. Dies gilt mit einem Grad der Behinderung von 80 und mehr, wenn die Einschränukungen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unmöglich machen.

Die Merkzeichen

Im Schwerbehindertenausweis sind Merkzeichen notiert. So bedeutet G “erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr”. Merkzeichen können zu weiteren Nachteilsausgleichen führen. G bietet zum Beispiel eine reduzierte KFZ-Steuer.

Schwerbehinderung bei der Bewerbung?

„Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt“, ist eine gängige Formulierung in Stellenausschreibungen. Eine Garantie, den Job zu bekommen, ist das nicht, denn “gleiche Eignung” liegt im Ermessen des Stellenanbieters.

Allerdings werden nach einschlägigen Gerichtsurteilen, Arbeitgeber Schwerbehinderte zumindest zum Vorstellungsgespräch laden, um nicht juristisch wegen Diskriminierung belangt zu werden.

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