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Peschmerga-Ministerium warnt vor Schutzlücke nach US-Abzug

Das Peschmerga-Ministerium der Kurdistan-Region des Irak (KRI) hat sich angesichts des bevorstehenden Abzugs der US-geführten Koalition besorgt über die künftige Sicherheit Südkurdistans gezeigt. In einer Erklärung verwies das Ministerium insbesondere auf die fehlende Luftverteidigung und nahm die irakische Zentralregierung in die Verantwortung.

Nach der zwischen Bagdad und Washington getroffenen Vereinbarung soll die militärische Mission der internationalen Koalition im Irak am 30. September enden. Das Peschmerga-Ministerium erklärte, der Abzug falle in eine Phase, in der sich die Sicherheitslage im Irak und im Nahen Osten weiterhin äußerst angespannt darstelle. Anhaltende Bedrohungen könnten die Stabilität der gesamten Region beeinträchtigen.

Als Beleg für die bestehende Gefahrenlage verwies das Ministerium auf den Krieg zwischen den USA, Israel und Iran. In dessen Verlauf war Südkurdistan hunderte Male angegriffen worden. Mehrere Attacken hatten zivile Gebiete getroffen und Tote, Verletzte sowie erhebliche Sachschäden verursacht. „Dass sich die Vereinigten Staaten in einer derart kritischen Phase zurückziehen und die Kurdistan-Region ohne Luftverteidigungssystem zurücklassen, ist besorgniserregend“, erklärte das Ministerium.

Zugleich stellte es klar, dass die Verantwortung für den Schutz des Luftraums bei der irakischen Zentralregierung liege: „Der Luftraum der Kurdistan-Region ist Teil des irakischen Luftraums. Daher ist es die rechtliche und militärische Pflicht der irakischen Bundesregierung, die Verantwortung für dessen Schutz zu übernehmen, wenn dies erforderlich ist.“ Das Peschmerga-Ministerium erklärte abschließend, die kurdischen Streitkräfte seien auf neue Entwicklungen und Bedrohungen vorbereitet und würden weiterhin das Territorium und die Bevölkerung Südkurdistans schützen.

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Groundwork Unveils a Bill of Rights to Give Shoppers a Fair Shot in the 21st Century Marketplace

Today, Groundwork Collaborative unveiled a Shoppers’ Bill of Rights, 12 basic protections aimed at reining in the hidden fees, pricing games, and corporate tactics that make everyday life more expensive.

Authors Lindsay Owens, Nia Law, and Elizabeth Pancotti argue that existing regulations to safeguard the shopper were written for a bygone era of newspaper coupon inserts, mail-order catalogs, and checkbooks. Technology is now a step ahead of shoppers every time they reach for their wallet.

Today, two shoppers can unknowingly be charged a different price for the same item at the same store. Cancelling a subscription can require clicking through dozens of screens. Even if you can look up a tutorial on YouTube to fix something when it breaks, you may be beholden to the manufacturer to get the parts you need for a repair. And with the rise of AI-powered shopping assistants like Sparky, Alexa, and Muse, consumers may be in store for high-tech pickpockets disguised as personal shoppers.

Consumer protections have been rewritten before. Women-led butcher shop boycotts in the early 20th century helped turn outrage over rising prices into an organized movement that helped win a Federal Trade Commission that answered to consumers. In 1962, President Kennedy articulated four basic consumer rights: the right to safety, the right to be informed, the right to choose, and the right to be heard. The generation he spoke for secured honest labels, upfront loan terms, and a product safety watchdog. And after the 2008 financial crisis wiped out trillions in household wealth, more than 200 consumer, labor, civil rights, and faith groups helped win the Consumer Financial Protection Bureau. Each time, the rules caught up with the marketplace. Now, the marketplace has changed again, and the rules have not.

According to new polling from Blue Rose Research, two-thirds of Americans support the Shopper’s Bill of Rights. Support is even higher for several individual protections it includes: nearly 75% support making it as easy to cancel a subscription as it was to sign up, nearly 7 in 10 support upfront, all-in pricing, and 65% support banning surveillance pricing.

Groundwork Collaborative President and CEO Lindsay Owens said:

“Companies are deploying a dizzying array of tricks and tactics to reinvent the ripoff and squeeze American consumers. Shoppers shouldn’t have to outsmart an algorithm, decode the fine print, or fight their way out of a subscription just to get a fair deal. Policymakers should put simple guardrails in place to protect consumers from the high-tech ways corporations are gouging us – the Shoppers’ Bill of Rights is a good place to start.”

Owens is the author of Gouged: The End of a Fair Price – and What That Means for Your Wallet (Viking Penguin 2026), providing a detailed look at how corporations use modern technology and market power to quietly raise prices across everyday goods and services – and what consumers and policymakers can do to fight back.

The Shoppers’ Bill of Rights

  • Right to an All-In Price: Require companies to include all mandatory fees in the advertised price. A hotel room advertised for $149 should not become a $200 room at checkout.
  • Right to a Fair Price: Prevent companies from using consumers’ browsing history, location, income, or other personal data to decide the price they pay. Uber has reportedly raised prices for riders with dwindling phone batteries and the Princeton Review has charged more for SAT prep in ZIP codes with large Asian populations.
  • Right to a Predictable Price: Prohibit companies from raising the price of products in real time, even when the company’s costs to make or provide the product don’t change. As Walmart and Kroger are installing electronic shelf labels capable of adjusting prices up to six times a minute, companies shouldn’t be able to jack up the price of groceries or other essentials in real time simply because demand spikes.
  • Right to Cancellation: Require companies to make cancelling a subscription as easy as signing up. Cancelling an Uber One subscription can take as many as 32 actions across 23 screens.
  • Right to Repair: Require manufacturers to make the parts, tools, software, and repair manuals available so people can fix what they own. If iPhone owners use third-party repair shops when they crack their phone screens, they may find themselves unable to adjust the brightness settings.
  • Right to Your Own Agent: Require AI assistants to act in the customer’s best interest, not the interests of the company behind them. A recent study found that LLMs steer users toward sponsored products over cheaper alternatives.
  • Right to Resale: Consumers should be able to sell, transfer, or give away what they buy without platforms or professional scalpers rigging the resale market. For items that do not appreciate, like tickets, resale prices should be capped at the original face value. Tickets with a face value around $250 for Taylor Swift’s Eras Tour resold for an average of upward of $3,800.
  • Right to a Level Playing Field: Enforce and modernize the Robinson-Patman Act so suppliers charge small, independent stores the same price they charge big-box chains. A small grocer often pays more than Walmart for the same bag of chips before it ever reaches the shelf, leaving Main Street shops without a fair shot and customers who shop locally paying more.
  • Right to Comparison Shop: Require stores to post the price per ounce, pound, or other standard size unit on shelf tags so the better value is clear. “Family Size” and “Party Size” Doritos bags have differed by just one ounce, making it harder to tell which is actually the better deal.
  • Right to a Refund: Ban restocking and arbitrary return fees and require refunds in the original form of payment when a purchase is cancelled, never delivered, or does not work as advertised. Returning an online purchase by mail to Marshalls or TJ Maxx can cost $11.99, while Best Buy charges a 15% restocking fee on some electronics. Consumers shouldn’t have to pay another round of fees just to get their money back.
  • Right to Proper Billing: Require accurate bills to arrive within a set period after a service is provided. Companies shouldn’t be able to turn their own billing mistakes into a surprise expense months later. After Duke Energy rolled out new billing software, it made more than 100,000 billing errors in a year. Thousands of customers went months without bills, and 15,000 were later hit with delayed charges.
  • Right to a Competitive Price: Refresh the antitrust rulebook for the algorithmic age by closing loopholes that allow common pricing software to price-fix. Landlords’ common pricing software, RealPage, allegedly spiked rents by as much as $180 per month, while gas stations used Kalibrate which allegedly hiked gas prices by as much 30 cents per gallon.
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China, U.S. agree tariff cuts on $30 billion in imports each

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. September 2026 - 16:26

Beijing, Sept. 28 (SANA) China and the United States have agreed on reciprocal tariff reductions covering about $30 billion worth of imports from each side, China’s Commerce Ministry said Monday, following their latest economic and trade talks.

Tariffs on around 90% of the products covered would return to most-favored-nation rates, the ministry said. The reductions will take effect simultaneously after both countries complete their domestic legal procedures.

The agreement was reached during the eighth round of bilateral economic and trade consultations, held in New York and Washington from September 20 to 23. The two sides also agreed to establish mechanisms for discussions on trade and investment, according to the ministry.

The U.S. reductions cover Chinese goods including toys, household appliances, baby products, kitchen and bathroom goods and holiday products. China’s list includes U.S. agricultural products, personal care products, medical devices and coal.

The ministry said including U.S. coal in the tariff arrangement was expected to facilitate Chinese imports in 2027 and 2028.

Trade and investment mechanisms

The planned China-U.S. Trade Council will provide a forum to expand bilateral trade and address outstanding disputes, the ministry said. An agricultural working group will discuss market access and regulatory issues and is expected to meet for the first time before the end of 2026.

The countries also agreed to establish an investment council for regular discussions on opportunities and obstacles facing businesses.

On financial services, the ministry reported a preliminary understanding under which China would consider applications from financial institutions, including U.S.-funded firms, to operate and open branches in the country. China called on Washington to provide a fair, transparent and stable policy environment for Chinese financial institutions.

The two sides will continue discussing their existing trade arrangements after their extension through January 10, 2027, with the aim of reaching a mutually acceptable solution, the ministry said. It said the extension would allow time to assess the arrangements and provide greater predictability for businesses.

The delegations also exchanged views on increasing direct passenger flights and agreed to remain in contact on the issue.

Chinese Vice Premier He Lifeng and U.S. Treasury Secretary Scott Bessent discussed the risks and benefits of artificial intelligence. The two sides agreed to hold another dialogue before the end of November and establish a channel for communicating about AI incidents.

The ministry said senior-level economic and trade contacts would continue before the end of the year as the countries work to stabilize relations amid differences over tariffs, market access, investment and technology.

kA/MF

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Rente mit 65: Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 ist eine Unterschrift jetzt entscheidend

Wer seine Rente nach 45 Versicherungsjahren plant, braucht Verlässlichkeit – und bekommt derzeit vor allem neue Unsicherheit. Für Beschäftigte der Jahrgänge 1967 bis 1971 könnte eine rechtzeitig geschlossene Altersteilzeitvereinbarung bei einer Rentenreform Bedeutung gewinnen.

Doch daraus folgt kein Aufruf, ungeprüft einen Vertrag zu unterschreiben. Die beschriebene Schutzregel ist bislang keine gesetzliche Garantie.

Was hinter der möglichen Unterschriftsfrist steckt

Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel berichtet über einen frühen Arbeitsentwurf, nach dem die genannten Jahrgänge über eine rechtzeitig vereinbarte Altersteilzeit besonderen Vertrauensschutz erhalten könnten. Als möglicher Stichtag werde der künftige Kabinettsbeschluss genannt.

Danach müsste eine verbindliche Vereinbarung über Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vorliegen. Ein Gespräch mit der Personalabteilung oder ein noch nicht angenommenes Angebot wäre dafür kein Ersatz.

Die Angaben zur konkreten Übergangsregel beruhen auf diesem Bericht über den Arbeitsentwurf, nicht auf einer bereits verabschiedeten Vorschrift. Ob der Gesetzgeber diese Regelung übernimmt, bleibt offen.

Heute ist die Rente mit 65 nicht von einem Altersteilzeitvertrag abhängig

Nach geltendem Recht können Versicherte ab Jahrgang 1964 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren ohne Abschläge beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Das gilt auch für die Jahrgänge 1967 bis 1971.

Eine Altersteilzeitvereinbarung verlangt § 38 SGB VI dafür nicht. Wer heute keine solche Vereinbarung hat, verliert deshalb nicht automatisch den Zugang zu dieser Rentenart.

Allerdings lässt sich diese Altersrente nicht noch weiter vorziehen, indem man Abschläge akzeptiert. Dafür käme gegebenenfalls eine andere Rentenart mit eigenen Voraussetzungen infrage.

Was für die fünf Jahrgänge derzeit gilt

Die folgende Übersicht zeigt die geltende Altersgrenze bei erfüllter Wartezeit. Das Kalenderjahr bezeichnet den 65. Geburtstag; der genaue Rentenbeginn hängt vom Geburtsdatum und den weiteren Anspruchsvoraussetzungen ab.

Geburtsjahrgang 65. Geburtstag im Jahr Abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren nach geltendem Recht 1967 2032 Ab 65 Jahren 1968 2033 Ab 65 Jahren 1969 2034 Ab 65 Jahren 1970 2035 Ab 65 Jahren 1971 2036 Ab 65 Jahren Warum Vertrauensschutz mehr ist als eine Formalität

Wer den Ausstieg aus dem Beruf verbindlich vereinbart, legt sich häufig Jahre im Voraus fest. Verschiebt sich anschließend der Rentenbeginn, kann zwischen dem letzten Arbeitsentgelt und der ersten Rentenzahlung eine empfindliche Lücke entstehen.

Für solche Situationen kennt das Rentenrecht bereits Übergangsregelungen: § 236 SGB VI schützt unter bestimmten Voraussetzungen vor 1955 Geborene, die vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbart hatten, vor einer damaligen Anhebung der Altersgrenze. Diese ältere Vorschrift gilt jedoch nicht einfach für die heute diskutierten Jahrgänge.

Eine neue Schutzregel müsste ihre Voraussetzungen selbst festlegen. Mehr zum Hintergrund erläutert der Beitrag über möglichen Vertrauensschutz bei der Rentenreform.

Altersteilzeit kann Versicherungszeiten sichern – aber keine fehlenden Jahre ersetzen

Bei ordnungsgemäß durchgeführter Altersteilzeit besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung fort, auch während der Freistellungsphase eines Blockmodells. Diese Pflichtbeitragsmonate können deshalb für die 45-jährige Wartezeit zählen.

Ein Vertrag allein macht die Wartezeit aber nicht voll. Entscheidend ist, welche Monate im Versicherungskonto tatsächlich berücksichtigt werden können; Näheres erklärt der Beitrag über Altersteilzeit und die 45 Versicherungsjahre.

Besondere Vorsicht ist nötig, wenn nach dem Ende der Beschäftigung noch Arbeitslosengeld eingeplant wird. In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen solche Zeiten grundsätzlich nicht für die 45 Jahre, sofern keine gesetzliche Ausnahme wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers greift.

Vor der Unterschrift muss die Rechnung stimmen

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. Ob Beschäftigte sie beanspruchen können, hängt etwa von tariflichen oder betrieblichen Regelungen ab; andernfalls braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers.

Vor einem Abschluss sollten Beschäftigte den Versicherungsverlauf klären und sich den möglichen Rentenbeginn berechnen lassen. Ebenso wichtig sind das verfügbare Einkommen während der Altersteilzeit, die Aufstockungsleistungen und die voraussichtliche Rentenhöhe.

Abschlagsfrei bedeutet dabei nicht, dass die Rente genauso hoch ausfällt wie nach durchgehender Vollzeitarbeit. Trotz zusätzlicher Arbeitgeberbeiträge können während der Altersteilzeit geringere Rentenansprüche entstehen.

Außerdem gehört die Frage auf den Tisch, was bei einer Änderung des Rentenrechts mit dem vereinbarten Vertragsende passiert. Wer einen finanziell nachteiligen Vertrag allein aus Angst vor einer möglichen Frist unterschreibt, tauscht politische Unsicherheit gegen eine konkrete Bindung.

Ein früher Rentenantrag friert das heutige Recht nicht ein

Auch ein vorsorglicher Rentenantrag bietet keinen Ausweg aus dieser Unsicherheit. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die heutige Rechtslage nicht durch einen vorgezogenen Antrag für einen späteren Rentenbeginn sichern lässt.

Für Betroffene heißt das: Unterlagen vervollständigen und Angebote prüfen ist sinnvoll, auf eine unbeschlossene Ausnahme zu vertrauen reicht nicht. Politik und Arbeitgeber müssen erklären, wie bereits geplante Übergänge finanziell abgesichert werden sollen.

Sechs Fragen und Antworten Ist die Rente mit 65 für die Jahrgänge 1967 bis 1971 schon abgeschafft?

Nein, nach geltendem Recht besteht diese Möglichkeit bei erfüllter Wartezeit von 45 Jahren weiterhin. Reformvorschläge ändern für sich genommen keinen Rentenanspruch.

Steht bereits eine verbindliche Unterschriftsfrist fest?

Der zugrunde liegende Bericht nennt kein festes Datum. Er beschreibt den künftigen Kabinettsbeschluss lediglich als möglichen Stichtag.

Garantiert eine jetzt geschlossene Altersteilzeitvereinbarung den Schutz?

Nein, eine solche Garantie lässt sich aus dem frühen Entwurf nicht ableiten. Entscheidend wäre die tatsächlich beschlossene gesetzliche Übergangsregelung.

Zählt die Freistellungsphase der Altersteilzeit für die 45 Jahre?

Bei ordnungsgemäßer Altersteilzeit im Blockmodell besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung auch in dieser Phase fort. Die entsprechenden Pflichtbeitragsmonate können daher angerechnet werden.

Kann Altersteilzeit die spätere Rente verringern?

Ja, im Vergleich zur fortgesetzten Vollzeitarbeit können geringere Rentenansprüche entstehen. Das ist von einem Abschlag wegen vorzeitigen Rentenbeginns zu unterscheiden.

Was sollten Beschäftigte jetzt zuerst tun?

Sie sollten ihr Versicherungskonto und den gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen. Ein konkretes Altersteilzeitangebot lässt sich anschließend auf dieser Grundlage finanziell und vertraglich bewerten.

Stand: 27. September 2026. Weitere Quellen: Deutsche Rentenversicherung zu den Altersrenten, Einordnung der Reformvorschläge, Rentenlexikon zur Altersteilzeit, § 51 SGB VI.

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Reha bei Schwerbehinderung: Dann muss die Pflegekasse vorläufig zahlen

Sie brauchen dringend eine medizinische Reha, doch die Finanzierung steht noch nicht? Wenn dadurch unmittelbar Pflegebedürftigkeit droht oder sich der Pflegebedarf verschlimmert, kann die Pflegekasse zur vorläufigen Leistung verpflichtet sein. § 32 SGB XI soll verhindern, dass notwendige Rehabilitation an Verzögerungen scheitert.

Entscheidend sind die medizinische Eile und die gesetzlichen Voraussetzungen – nicht allein Ihr Schwerbehindertenausweis.

Wann die Pflegekasse vorläufig leisten muss

§ 32 SGB XI erfasst eine besondere Notlage: Eine medizinische Rehabilitation muss sofort beginnen, um unmittelbar drohende Pflegebedürftigkeit abzuwenden, bestehende Pflegebedürftigkeit zu überwinden oder zu mindern oder deren Verschlimmerung zu verhindern.

Zugleich muss der sofortige Beginn ohne das Einspringen der Pflegekasse gefährdet sein. Eine grundsätzlich sinnvolle Reha genügt deshalb noch nicht.

Die Vorschrift enthält bei erfüllten Voraussetzungen eine Leistungspflicht. Die Pflegekasse darf Ihre Anfrage also nicht mit dem Hinweis abweisen, normalerweise zahle die Kranken- oder Rentenversicherung.

Allerdings ersetzt § 32 SGB XI weder die medizinische Prüfung noch macht er die Pflegekasse zum regulären Kostenträger.

Vier Wochen sind keine vorgeschriebene Wartezeit

Bevor die Pflegekasse vorläufig leistet, muss sie den zuständigen Träger unterrichten und auf die Eilbedürftigkeit hinweisen. Wird dieser nicht rechtzeitig tätig, muss sie die Leistung unter den genannten Voraussetzungen vorläufig erbringen. Das Gesetz nennt dafür spätestens vier Wochen nach Antragstellung.

Wenn die medizinisch notwendige Hilfe früher beginnen muss, kommt auch ein früheres Einspringen in Betracht. Die medizinischen Voraussetzungen und die Gefährdung des rechtzeitigen Beginns bleiben entscheidend.

Dokumentieren Sie deshalb, wann Sie die Reha beantragt haben, welcher Träger den Antrag erhalten hat und wann Sie die Pflegekasse eingeschaltet haben. Bewahren Sie Eingangsbestätigungen und bisherige Schreiben auf. So lässt sich die Verzögerung nachvollziehen.

Fiktives Praxisbeispiel: Uschi droht ihre Selbstständigkeit zu verlieren

Uschi ist 38 Jahre alt und lebt mit Multipler Sklerose. Wegen ihrer dauerhaften Einschränkungen hat sie einen anerkannten Grad der Behinderung von 60. Nach einem schweren Krankheitsschub und dessen Akutbehandlung leidet sie unter einer ausgeprägten Schwäche der Beine, Gleichgewichtsstörungen und Schwierigkeiten bei gezielten Handbewegungen.

Noch kann sie sich zwar überwiegend selbst versorgen, braucht dafür aber deutlich länger und gerät beim Duschen und Anziehen zunehmend an ihre Grenzen.

Ihre Neurologin bescheinigt eine unmittelbar drohende Pflegebedürftigkeit: Ohne rasche Rehabilitation werde Uschi voraussichtlich für mindestens sechs Monate regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden und beim sicheren Aufstehen benötigen.

Eine zeitnah beginnende neurologische Reha mit Physio- und Ergotherapie sowie alltagsbezogenem Training könne diese Entwicklung nach ärztlicher Einschätzung noch abwenden. Uschi ist nach Einschätzung der Ärztin ausreichend belastbar, um daran teilzunehmen.

Den Reha-Antrag hat Uschi bereits gestellt. Eine geeignete Einrichtung könnte sie kurzfristig aufnehmen, doch eine Kostenzusage fehlt. Uschi legt ihrer Pflegekasse den Antrag, die Eingangsbestätigung, den ärztlichen Bericht und die Aufnahmemöglichkeit vor.

Sie verlangt ausdrücklich vorläufige Leistungen nach § 32 SGB XI, weil weiteres Warten ihre selbstständige Versorgung gefährdet.

Die Pflegekasse muss nun den zuständigen Träger auf die Eile hinweisen. Sichert dieser den notwendigen rechtzeitigen Beginn nicht und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, muss die Pflegekasse vorläufig leisten.

Uschis GdB 60 allein trägt den Anspruch nicht: Entscheidend sind die konkret beschriebenen Alltagsprobleme, die unmittelbar drohende Pflegebedürftigkeit und die ärztlich begründete Notwendigkeit des sofortigen Reha-Beginns.

Pflegekasse zahlt / Pflegekasse zahlt nicht

Die Tabelle beschreibt die vorläufige Leistung nach § 32 SGB XI. Bei den Fällen in der linken Spalte müssen jeweils auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; die rechte Spalte schließt Ansprüche gegen andere Rehabilitationsträger nicht aus.

Pflegekasse zahlt Pflegekasse zahlt nicht Eine sofortige medizinische Reha soll unmittelbar drohende Pflegebedürftigkeit verhindern; ohne vorläufige Leistung ist der rechtzeitige Beginn gefährdet. Eine Reha wäre allgemein hilfreich, doch eine entsprechende pflegebezogene Dringlichkeit liegt nicht vor. Eine sofortige Reha soll bestehende Pflegebedürftigkeit überwinden, mindern oder deren Verschlimmerung verhindern. Es geht lediglich um einen Erholungsaufenthalt ohne erforderliche medizinische Rehabilitation. Der zuständige Träger wird trotz Unterrichtung und Eilhinweis nicht rechtzeitig tätig; die Voraussetzungen der vorläufigen Leistung bestehen. Der zuständige Träger gewährleistet bereits den medizinisch notwendigen rechtzeitigen Reha-Beginn. Auch ohne anerkannten Pflegegrad kommt die Leistung infrage, wenn Pflegebedürftigkeit unmittelbar droht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Als Begründung dient allein ein hoher GdB oder der Ablauf von vier Wochen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Was Ihr ärztlicher Bericht erklären sollte

Bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt um eine konkrete Stellungnahme: Welche Fähigkeiten verlieren Sie gerade? Bei welchen täglichen Verrichtungen droht Hilfe durch andere? Was passiert voraussichtlich, wenn die Reha erst später beginnt?

Der Bericht sollte erläutern, welche Reha erforderlich ist, welches realistische Ziel sie verfolgt und innerhalb welchen Zeitraums sie beginnen muss. Entlassungsberichte und Therapieunterlagen belegen zusätzlich die Entwicklung.

Ein Pflegegrad ist nicht zwingend nötig

Die Vorschrift greift ausdrücklich auch vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Sie müssen deshalb nicht erst abwarten, bis Sie dauerhaft Unterstützung brauchen oder einen Pflegegrad erhalten. Ebenso wenig verlangt § 32 SGB XI einen bestimmten Grad der Behinderung.

Auch Menschen ohne anerkannten Schwerbehindertenstatus können die Voraussetzungen erfüllen.

So machen Sie die Eile gegenüber der Pflegekasse deutlich

Wenden Sie sich nachweisbar an Ihre Pflegekasse und benennen Sie § 32 SGB XI ausdrücklich. Beschreiben Sie die drohende oder zunehmende Pflegebedürftigkeit, legen Sie die medizinischen Unterlagen bei und nennen Sie den bisherigen Verlauf des Reha-Antrags.

Fordern Sie die Kasse auf, den zuständigen Träger unverzüglich zu unterrichten und über die vorläufige Leistung zu entscheiden.

Falls Sie bereits einen geeigneten kurzfristigen Aufnahmeplatz haben, reichen Sie diese Information mit ein. Aus § 32 SGB XI folgt jedoch keine pauschale Zusage, dass die Pflegekasse jede selbst gebuchte und bezahlte Maßnahme nachträglich erstattet. Klären Sie die Kostenübernahme deshalb vor einer eigenständigen Buchung.

Bei Ablehnung können Widerspruch und Eilantrag helfen

Lehnt die Pflegekasse ab, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Arbeiten Sie dabei heraus, welche medizinischen Tatsachen für die sofortige Rehabilitation sprechen und weshalb die bisherige Bearbeitung den notwendigen Beginn gefährdet.

Drohen durch weiteres Warten erhebliche Nachteile, kommt zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht nach § 86b Absatz 2 SGG infrage. Dafür müssen Sie den geltend gemachten Anspruch und die besondere Dringlichkeit nachvollziehbar belegen.

Ein aktueller ärztlicher Bericht sollte konkret erklären, warum Sie eine Entscheidung im normalen Verfahren nicht abwarten können.

FAQ: Reha über die Pflegekasse Reicht mein Schwerbehindertenausweis für den Anspruch?

Nein. Entscheidend sind die sofort notwendige medizinische Rehabilitation, ihr Bezug zur drohenden oder bestehenden Pflegebedürftigkeit und der gefährdete rechtzeitige Beginn. Der Ausweis allein belegt diese Voraussetzungen nicht.

Muss ich immer vier Wochen warten?

Nein. Der zuständige Träger muss rechtzeitig tätig werden; die Regelung nennt spätestens vier Wochen nach Antragstellung. Medizinisch belegte Eile kann ein früheres Einspringen erfordern, nachdem die Pflegekasse den zuständigen Träger unterrichtet hat.

Kann ich die Regelung auch ohne Pflegegrad nutzen?

Ja, wenn Pflegebedürftigkeit unmittelbar droht und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die Regelung soll gerade auch verhindern, dass aus zunehmenden Einschränkungen ein dauerhafter Pflegebedarf entsteht.

Quellen

Gesetze im Internet: § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
Gesetze im Internet: § 32 SGB XI – Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz

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Rente: „Ich habe 31 Jahre lang gearbeitet, das reicht jetzt“: In Rumänien wollen Rentner jetzt nicht länger arbeiten

Mit dem Beginn der Altersrente endet in Rumänien für die meisten Menschen auch das Berufsleben. Nach einer Eurostat-Auswertung arbeiteten dort lediglich 1,7 Prozent der untersuchten Rentnerinnen und Rentner nach dem ersten Bezug ihrer Altersrente weiter. Damit lag Rumänien deutlich hinter Deutschland und sämtlichen anderen EU-Staaten.

Die Aussage von den „wenigsten arbeitenden Rentnern“ benötigt allerdings eine Erklärung. Eurostat hat nicht einfach alle Rentner mit einem Job gezählt, sondern den Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand untersucht. Erfasst wurden Menschen zwischen 50 und 74 Jahren, die erstmals eine Altersrente bezogen hatten.

Nur 1,7 Prozent arbeiteten nach dem Rentenbeginn weiter

Die zugrunde liegenden Daten stammen aus einer Sonderauswertung der europäischen Arbeitskräfteerhebung. Danach setzten in der gesamten Europäischen Union 13 Prozent der Befragten ihre Arbeit nach dem erstmaligen Bezug einer Altersrente fort. In Rumänien waren es dagegen nur 1,7 Prozent.

Rund 84 Prozent der rumänischen Befragten beendeten ihre bisherige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Rentenbeginn. Weitere 14,3 Prozent waren bereits vor dem ersten Rentenbezug nicht mehr erwerbstätig. Die Zahlen beschreiben deshalb vor allem, wie abrupt oder fließend der Übergang in den Ruhestand erfolgt.

Besonders häufig blieben Rentner in den baltischen Staaten berufstätig. Estland erreichte einen Anteil von 54,9 Prozent, Lettland 44,2 Prozent und Litauen 43,7 Prozent. Deutschland entsprach mit 13 Prozent genau dem EU-Durchschnitt.

Land oder Region Weiterarbeit nach dem ersten Altersrentenbezug Estland 54,9 Prozent Lettland 44,2 Prozent Litauen 43,7 Prozent Deutschland 13,0 Prozent Europäische Union 13,0 Prozent Spanien 4,9 Prozent Griechenland 4,2 Prozent Rumänien 1,7 Prozent

Quelle: Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung 2023, Personen zwischen 50 und 74 Jahren.

Das Zitat stammt von einer 77-jährigen Rentnerin

Bekannt wurde die Aussage durch einen Bericht des rumänischen Fernsehsenders Observator News. Darin wird die 77-jährige Olimpia Cojocaru vorgestellt, die als Laborantin in der Textilindustrie gearbeitet hatte. Sie erklärte: „Ich habe 31 Dienstjahre geleistet, das reicht.“

Die Formulierung „Dienstjahre“ darf dabei nicht automatisch als Hinweis auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst verstanden werden. Das rumänische „ani de serviciu“ bezeichnet in diesem Zusammenhang allgemein die verbrachten Arbeitsjahre. Cojocaru ging nach Angaben des Senders bereits im Alter von 50 Jahren in den Ruhestand.

Ihr Fall steht damit für eine Generation, die teilweise noch unter früheren rumänischen Rentenregeln ausschied. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass Menschen heute nach 31 Beitragsjahren ohne weitere Voraussetzungen mit 50 Jahren in Rente gehen können. Die rechtlichen Bedingungen wurden inzwischen verändert.

Heute gelten in Rumänien andere Altersgrenzen

Nach den Informationen der rumänischen Rentenversicherung in Bukarest liegt das reguläre Rentenalter grundsätzlich bei 65 Jahren. Für Frauen wird diese Grenze schrittweise angehoben und soll nach der geltenden Planung bis 2035 ebenfalls 65 Jahre erreichen. Übergangsbestimmungen können je nach Geburtsjahr zu abweichenden Ergebnissen führen.

Die Mindestversicherungszeit beträgt grundsätzlich 15 Jahre, während für eine vollständige Beitragszeit 35 Jahre vorgesehen sind.

Daneben bestehen Sonderregeln, etwa für langjährig Versicherte, bestimmte belastende Tätigkeiten, Menschen mit Behinderung und Frauen, die Kinder erzogen haben. Eine Versicherungszeit von 31 Jahren allein führt deshalb nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine sofortige Altersrente.

Die heute 77-jährige Rentnerin war von diesen neueren Bestimmungen noch nicht in derselben Weise betroffen. Ihr früher Rentenbeginn muss daher im historischen Zusammenhang betrachtet werden. Das persönliche Zitat beschreibt ihre Lebensgeschichte und keine allgemeine Rentenregel.

Rumänien hat auch die kürzeste erwartete Erwerbsdauer

Der geringe Anteil weiterarbeitender Rentner passt zu einer weiteren europäischen Statistik. Nach den im Juli 2026 veröffentlichten Eurostat-Daten für 2025 beträgt die erwartete Dauer des Erwerbslebens in Rumänien 32,7 Jahre. Das war der niedrigste Wert innerhalb der Europäischen Union.

Im EU-Durchschnitt wurden 37,5 Jahre erreicht, in Deutschland waren es 40,2 Jahre. Für rumänische Männer errechnete Eurostat 36 Jahre, für Frauen lediglich 29,1 Jahre. Dieser Unterschied hängt unter anderem mit den Erwerbsverläufen älterer Generationen, Familienzeiten und der geringeren Arbeitsmarktteilnahme von Frauen zusammen.

Die erwartete Erwerbsdauer ist keine gesetzliche Vorgabe und auch kein Durchschnitt aller tatsächlich abgeschlossenen Lebensläufe. Sie beschreibt, wie lange ein heute 15-jähriger Mensch unter den gegenwärtigen Bedingungen voraussichtlich dem Arbeitsmarkt angehören würde. Dabei werden sowohl Beschäftigte als auch Arbeitslose berücksichtigt.

Gesundheit und belastende Tätigkeiten begrenzen die Möglichkeiten

Der niedrige rumänische Wert kann nicht allein mit einer stärkeren Vorliebe für den Ruhestand erklärt werden. In den vom rumänischen Sender geführten Gesprächen berichteten ältere Menschen von Schichtarbeit, chronischem Stress und gesundheitlichen Beschwerden. Manche erklärten, dass sie körperlich kaum noch in der Lage seien, einer Beschäftigung nachzugehen.

Eurostat stellte zudem fest, dass das durchschnittliche Alter beim ersten Altersrentenbezug in Rumänien im Jahr 2023 unter 60 Jahren lag. Auch Griechenland, Slowenien und Österreich gehörten zu den Ländern mit einem entsprechend niedrigen Durchschnitt.

Enthalten waren dabei Menschen, die teilweise viele Jahre zuvor unter älteren Bestimmungen in Rente gegangen waren.

Ein hoher Anteil körperlich belastender Arbeit kann den Verbleib im Beruf erschweren. Hinzu kommen regionale Unterschiede beim Arbeitsplatzangebot und weniger Möglichkeiten, den Übergang durch Teilzeit oder eine altersgerechte Tätigkeit abzufedern. Die Quote kann daher nicht als bloße Aussage über Arbeitsbereitschaft verstanden werden.

Wer weiterarbeitet, tut dies häufig aus Geldnot

Die Eurostat-Zahlen zeigen ein auffälliges Gegenbild: Obwohl in Rumänien nur sehr wenige Menschen nach dem Rentenbeginn weiterarbeiteten, nannten 54,3 Prozent dieser kleinen Gruppe finanzielle Notwendigkeit als wichtigsten Grund.

Im EU-Durchschnitt lag dieser Anteil bei 28,6 Prozent. Rumänien gehörte damit gemeinsam mit Zypern und Bulgarien zu den Ländern, in denen Geldnot besonders häufig genannt wurde.

EU-weit erklärten 36,3 Prozent der weiterarbeitenden Rentner, dass ihnen ihre Beschäftigung Freude bereite und sie produktiv bleiben wollten.

Weitere 11,2 Prozent verwiesen auf soziale Kontakte, während 9,1 Prozent die zusätzlichen Einkünfte als finanziell attraktiv bezeichneten. Eurostat unterscheidet ausdrücklich zwischen einem notwendigen Einkommen für den Lebensunterhalt und einem lediglich willkommenen Zusatzverdienst.

Eine niedrige Weiterarbeitsquote bedeutet folglich nicht, dass die rumänischen Altersbezüge besonders hoch wären. Viele Menschen beenden ihre Tätigkeit trotz einer knappen Rente, weil Gesundheit, Arbeitsbedingungen oder fehlende passende Stellen eine Fortsetzung erschweren. Wer dennoch arbeitet, ist überdurchschnittlich häufig auf das zusätzliche Geld angewiesen.

Deutschland liegt genau im EU-Durchschnitt

In Deutschland arbeiteten 2023 rund 13 Prozent der untersuchten Altersrentner nach dem ersten Rentenbezug weiter. Etwa sechs Prozent setzten ihre Tätigkeit unverändert fort. Weitere sieben Prozent änderten ihre Arbeitsbedingungen, reduzierten beispielsweise die Arbeitszeit oder wechselten den Arbeitsplatz.

Der Unterschied zu Rumänien sagt jedoch nicht aus, dass deutsche Rentner grundsätzlich arbeitswilliger wären. In Deutschland gibt es mehr Teilzeitangebote, Minijobs und Beschäftigungen, die sich an einen Rentenbezug anschließen lassen. Zugleich können finanzielle Belastungen auch hier dazu führen, dass ältere Menschen länger arbeiten.

Die Statistik bildet außerdem nur Menschen zwischen 50 und 74 Jahren ab. Beschäftigte Rentner ab 75 Jahren erscheinen in dieser Eurostat-Auswertung nicht. Ebenso wenig lässt sich daraus unmittelbar ablesen, wie viele Stunden gearbeitet oder welche Einkommen erzielt wurden.

Der Ruhestand beginnt in Europa sehr unterschiedlich

Die europäischen Unterschiede zeigen, dass der Renteneintritt nicht nur eine Frage des gesetzlichen Alters ist. Gesundheitszustand, berufliche Belastung, Höhe der Altersbezüge, Arbeitsmöglichkeiten und persönliche Wünsche beeinflussen gemeinsam die Entscheidung. Ein hoher Anteil arbeitender Rentner kann sowohl für attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten als auch für unzureichende Alterseinkommen stehen.

Rumäniens Wert von 1,7 Prozent beschreibt einen besonders deutlichen Schnitt zwischen Arbeitsleben und Ruhestand. Die Aussage der 77-jährigen Olimpia Cojocaru bringt das Lebensgefühl eines Teils ihrer Generation auf den Punkt. Nach mehreren Jahrzehnten Arbeit betrachten viele den Ruhestand als verdiente Erholungszeit und nicht als Beginn einer weiteren Erwerbsphase.

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«Bin ich eine Patientin oder bin ich eine Gefangene?»

Transition News - 28. September 2026 - 15:36

Der republikanische Senator Ron Johnson sitzt dem ständigen Unterausschuss für Untersuchungen des US-Senats vor. Anfang September sprach er im Rahmen einer viertägigen Untersuchung zu Schäden der COVID-Injektionen vor kanadischen Abgeordneten (wir berichteten).

Heute, am 28. September, lädt er Patienten, Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte zu einer Gesprächsrunde ein, um über das zu diskutieren, was er als «etwas sehr Düsteres» bezeichnete, das sich während der «Pandemie» in Krankenhäusern ereignet habe.

«Die Berichte sind erschreckend, und das geschah nicht nur in einem oder zwei Krankenhäusern. Das geschah in Krankenhäusern im ganzen Land», erklärte Johnson letzte Woche in einem Interview mit Mary Holland, der Geschäftsführerin von Children's Health Defense (CHD), in der Sendung «Good Morning CHD».

Die Diskussionsrunde mit dem Titel «COVID-19 Hospital Protocols: Real Stories from Real People» (COVID-19-Krankenhausprotokolle: Echte Geschichten von echten Menschen) wird ab 19 Uhr europäischer Zeit auf CHD.TV live übertragen.

Dies wird laut The Defender die erste von Johnsons COVID-19-Anhörungen und Diskussionsrunden sein, die sich ausschließlich mit den Krankenhausprotokollen für «COVID-Patienten» befassen. Johnson erhoffe sich, dadurch «einfach nur die nackte Wahrheit» zu erfahren, teilte er mit.

Die Veranstaltung geht auf fast 600 Erfahrungsberichte zurück, die Johnson nach eigenen Angaben über mehrere Jahre hinweg von medizinischem Personal, Patienten und Angehörigen über deren Erfahrungen in Krankenhäusern während der Pandemie gesammelt hat.

The Defender zufolge enthalten die Berichte Vorwürfe, dass Krankenhäuser keine angemessene Versorgung gewährleistet, zu unwirksamen Behandlungen angeregt, Patienten gefesselt und sie von ihren Angehörigen getrennt hätten. Johnson:

«Wie oft erzählen die Menschen davon, wie gefühllos sie behandelt wurden. Das war kein Einzelfall. Das passiert immer und immer wieder.»

Der Senator erklärte, er habe sich für eine Diskussionsrunde anstelle einer formellen Anhörung im Kongress entschieden, damit die Menschen ihre Erfahrungen schildern können, ohne dass Senator Richard Blumenthal und «die Demokraten diese Personen herabwürdigen», weil sie das gängige COVID-Narrativ in Frage stellen. Es sei «höchste Zeit, dass sie ihre Geschichte erzählen können», so Johnson.

Zu den Zeugen, die voraussichtlich aussagen werden, gehört eine Frau, die während der «Pandemie» ins Krankenhaus eingeliefert wurde und entlassen werden wollte. Johnson berichtete, dass sich der Ehemann der Frau stundenlang mit dem Krankenhauspersonal gestritten habe, bevor die Frau schließlich fragte:

«Bin ich eine Patientin oder bin ich eine Gefangene?»

Das waren Johnson zufolge «die magischen Worte, die sie tatsächlich befreiten». Leider seien «sie in viel zu vielen Fällen Gefangene» gewesen.

Er berichtete auch von Aussagen von Patienten, die angaben, gefesselt worden zu sein, denen die Einwilligung nach Aufklärung zu medizinischen Behandlungen verweigert wurde, deren Handys weggenommen wurden und die nicht mit Familienangehörigen oder anderen Personen kommunizieren konnten, die sich für sie hätten einsetzen können. Johnson fügte hinzu:

«Insbesondere, wenn sie oder ihre Angehörigen ungeimpft waren.»

Gemäß dem Senator stammen einige der schmerzlichsten Aussagen von Patienten und Familienangehörigen, die nicht bei ihren Angehörigen sein konnten, als diese starben. Er habe von Fällen gehört, in denen Ärzte zu Angehörigen sagten:

«Oh, Ihr Vater ist ungeimpft? Dann wird er sterben. Ihr Vater wird sterben. Was haben Sie denn erwartet?»

Johnson betonte «die Grausamkeit, die Herzlosigkeit, die oft gegenüber Menschen an den Tag gelegt wurde, die diese experimentelle Gentherapie ablehnten.» Er sei «zutiefst enttäuscht» von dem, was er erlebt habe.

Der Senator sagte, er sei zu Beginn der «Pandemie» mit großem Respekt gegenüber den Fachkräften im Gesundheitswesen an die Sache herangegangen. Er erzählte, dass seine heute 42-jährige Tochter mit einem schweren angeborenen Herzfehler zur Welt gekommen sei und dass Ärzte und Pflegekräfte ihr das Leben gerettet hätten. Doch die Geschichten, die er darüber hörte, wie das System COVID-19-Patienten behandelte, änderten seine Sichtweise.

Johnson betonte, seine Kritik richte sich nicht gegen das medizinische Personal, das gute Versorgung geleistet habe, sondern gegen diejenigen, die zuließen, dass ihre Vorurteile ihre Pflicht gegenüber den Patienten beeinträchtigten.

Er erinnerte an die Aussage einer Professorin für Krankenpflege, die berichtete, dass sie im Jahr 2021 miterlebt habe, wie andere Professoren der Krankenpflege sich weigerten, Studenten, die sich nicht gegen COVID «impfen» lassen wollten, Sonderregelungen zu gewähren. Der Aussage zufolge seien die Studenten einfach aus dem Studiengang ausgeschlossen worden. Eine Professorin soll gesagt haben: «Sollen sie doch versuchen, einen anderen (…) Beruf zu finden», woraufhin die Gruppe lachte. Johnson erläuterte:

«Stell dir das mal vor. Sie haben darüber gelacht, dass die Träume und Ambitionen dieser jungen Menschen zunichte gemacht werden könnten. Sie haben gelacht, weil sie diese experimentelle Gentherapie-Injektion nicht bekommen würden.»

Johnson rechnet nicht mit einer umfassenden Berichterstattung der Mainstream-Medien über die Veranstaltung am 28. September. Er stellte fest:

«Sie können mich nicht widerlegen. Sie können nicht beweisen, dass all das, was ich gesagt habe, falsch war. Es war alles wahr. All diese Verschwörungstheorien haben sich als wahr herausgestellt. Also (…) ignorieren sie es einfach.»

Er zeigte sich überzeugt, dass sich die Wahrheit verbreiten wird, wenn Zeugen ihre Erfahrungen mit Familie und Freunden teilen. Er ergänzte:

«Wir machen alle Fortschritte. Es geht langsam voran, weil die Medien daran mitschuldig sind. Irgendwann wird die Wahrheit die Lüge besiegen, und die Medien werden gezwungen sein, darüber zu berichten.»

Johnson forderte die Menschen auf, nicht davon auszugehen, dass ihre Familie und Freunde bereits wissen, was während der Corona-Zeit passiert ist. Stattdessen ermutigte er sie, sich die Diskussionsrunde anzusehen und sie mit anderen zu teilen:

«Schaltet ein. Wir brauchen Mundpropaganda, denn die traditionellen Medien berichten nicht darüber. Sie haben sich mitschuldig gemacht. (…) Wenn euch also die Augen geöffnet wurden, tut alles, was ihr könnt, um auch anderen die Augen zu öffnen.»

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DFB-Debakel gegen Griechenland: Wenn man Schwarz-Rot-Gold den Falschen überlässt

Es lief die 74. Minute in der WWK-Arena, als die historische Katastrophe ihren Lauf nahm. Ein griechischer Stürmer – dessen Urgroßvater wohl nie an einem deutschen Stammtisch über die Kehrwoche philosophiert hat – schob den Ball entspannt ins Netz. 0:1. Aus, Schluss, die Deutsche Nationalmannschaft ist insolvent. Es ist keine Frage: Das Spiel spiegelte exakt […]

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Krank, arbeitslos, Rente: Sechs Monate können über 33.000 Euro entscheiden

Erst eine schwere Erkrankung, dann das Ende des Krankengeldes und schließlich der Übergang in die Rente: Für viele ältere Beschäftigte ist das keine Wunschvorstellung, sondern eine Notlage.

Besonders bitter wird es, wenn nach jahrzehntelanger Arbeit wenige Versicherungsmonate fehlen und deshalb lebenslange Rentenabschläge entstehen.

Die Falle liegt in einer Unterscheidung, die leicht übersehen wird: Arbeitslosengeld kann die spätere Rente erhöhen, ohne für die benötigten 45 Versicherungsjahre mitzuzählen. Wer diesen Unterschied erst beim Rentenantrag bemerkt, hat unter Umständen kaum noch Zeit, die Lücke zu schließen.

Warum 45 Versicherungsjahre nicht einfach 45 Jahre im Rentenkonto sind

Für Menschen ab Geburtsjahrgang 1964 beginnt die Regelaltersrente nach geltendem Recht mit 67 Jahren. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht dagegen einen abschlagsfreien Beginn mit 65, wenn mindestens 540 anrechenbare Kalendermonate erreicht sind.

Fehlen diese 45 Jahre, kann bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte infrage kommen. Wer sie genau zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze bezieht, muss dauerhaft 7,2 Prozent Abschlag hinnehmen.

Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rentenarten mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen. Die Rente nach 45 Jahren lässt sich auch nicht beliebig vorziehen, indem man freiwillig Abschläge akzeptiert.

Arbeitslosengeld kurz vor der Rente zählt häufig nicht mit

Nach § 51 Absatz 3a SGB VI werden Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn grundsätzlich nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Eine Ausnahme besteht, wenn der Leistungsbezug durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist.

Eine betriebsbedingte Kündigung allein genügt dafür nicht. Auch Arbeitslosengeld nach einer Aussteuerung wird nicht schon deshalb berücksichtigt, weil zuvor eine schwere Krankheit bestand.

Anders ist es beim gesetzlichen Krankengeld: Entsprechende Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeiten können auch innerhalb dieser letzten zwei Jahre zählen. Die Einzelheiten zur 24-Monats-Falle vor der Altersrente sind deshalb besonders für Menschen wichtig, deren Versicherungsverlauf noch Lücken aufweist.

Wie aus vermeintlich 46 Jahren nur 44 Jahre und sechs Monate werden

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt das Problem: Ein 1964 geborener Beschäftigter wird mit 62 Jahren schwer krank und hat zu diesem Zeitpunkt 43 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht. Aus der anschließenden Zeit mit Entgeltfortzahlung und Krankengeld kommen im Modell weitere 18 anrechenbare Monate hinzu.

Danach bezieht er bis zum geplanten Rentenbeginn mit 65 für 18 Monate Arbeitslosengeld. Weil dieser gesamte Bezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegt und keine gesetzliche Ausnahme greift, bleibt es für die besondere Wartezeit bei 44 Jahren und sechs Monaten.

Die Rechnung „43 plus anderthalb plus anderthalb ergibt 46“ hilft ihm deshalb nicht. Für die abschlagsfreie Rente fehlen sechs Monate, obwohl während des Arbeitslosengeldbezugs grundsätzlich weiterhin Rentenbeiträge gezahlt werden.

Die Zeitangaben sind eine Modellannahme und ersetzen keine Prüfung des Versicherungsverlaufs. Tatsächlich wird nach Kalendermonaten gerechnet; aus 78 Wochen Erkrankung ergeben sich nicht in jedem Fall genau 18 zusätzliche Wartezeitmonate.

Was sechs fehlende Monate finanziell bedeuten können

Bei einer angenommenen Monatsrente von 1.930 Euro brutto entspricht ein Abschlag von 7,2 Prozent einem Verlust von 138,96 Euro im Monat. Über 20 Jahre summiert sich dieser Unterschied rechnerisch auf 33.350,40 Euro.

Vergleich bei Rentenbeginn mit 65 Modellbetrag Monatliche Bruttorente ohne Abschlag 1.930,00 Euro Abschlag bei 24 Monaten vorzeitigem Bezug 7,2 Prozent Monatliche Bruttorente mit Abschlag 1.791,04 Euro Monatlicher Unterschied 138,96 Euro Unterschied über 20 Jahre 33.350,40 Euro

Die Rechnung isoliert den Abschlag bei ansonsten gleicher Rentenbasis und unterstellt 240 Monatszahlungen ohne Rentenerhöhungen. Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie zusätzliche Rentenpunkte aus einem möglichen Minijob sind nicht eingerechnet.

Die 33.000 Euro sind somit kein pauschaler Verlust für jeden Betroffenen. Das Beispiel zeigt jedoch, wie teuer wenige fehlende Monate werden können, wenn dadurch nur eine andere Altersrente mit dauerhaftem Abschlag erreichbar ist.

Ein Minijob kann die Lücke schließen

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann während des Arbeitslosengeldbezugs zusätzliche anrechenbare Monate schaffen. Die Rentenversicherung bestätigt in ihren Erläuterungen zu § 51 SGB VI, dass solche Beschäftigungsmonate auch innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn berücksichtigt werden können.

Fehlen tatsächlich sechs Monate, können sechs bislang nicht berücksichtigte Kalendermonate mit einem versicherungspflichtigen Minijob die Wartezeit vervollständigen. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte eigene Pflichtbeiträge zahlt und für diese Beschäftigung keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht besteht.

Ein Monat wird dabei nicht doppelt gezählt, nur weil gleichzeitig Arbeitslosengeld und Arbeitslohn fließen. Der Minijob verschafft vielmehr einem Monat die erforderliche anrechenbare Beschäftigungszeit, die durch den Arbeitslosengeldbezug allein fehlen würde.

Seit dem 1. Juli 2026 lässt sich eine bereits erklärte Befreiung einmalig für die Zukunft aufheben. Der Antrag beim Arbeitgeber wirkt ab dem Folgemonat; zurückliegende Monate werden dadurch nicht nachträglich zu Pflichtbeitragsmonaten aus Beschäftigung.

165 Euro und weniger als 15 Wochenstunden: Zwei Grenzen sind zu beachten

Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss eine Nebentätigkeit vorab bei der Arbeitsagentur melden und grundsätzlich insgesamt unter 15 Arbeitsstunden pro Kalenderwoche bleiben. Beim Nebeneinkommen gilt regelmäßig ein Freibetrag von 165 Euro monatlich, wobei Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten vor der Anrechnung abgezogen werden.

Ein Minijob mit 165 Euro Bruttoverdienst führt deshalb im üblichen Fall nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes, bringt wegen des eigenen Rentenbeitrags aber weniger als 165 Euro zur Auszahlung. Die allgemeine Minijob-Verdienstgrenze ist nicht mit dem Freibetrag beim Arbeitslosengeld gleichzusetzen.

Weitere Einzelheiten erläutert der Beitrag zu Minijob und Arbeitslosengeld. Nach einer schweren Erkrankung muss die Tätigkeit außerdem zum tatsächlichen gesundheitlichen Leistungsvermögen passen und mit laufenden Leistungs- oder Rentenverfahren abgestimmt werden.

78 Wochen Krankengeld kommen nicht zusätzlich zur Lohnfortzahlung

Für dieselbe Krankheit besteht nach § 48 SGB V grundsätzlich eine Höchstdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die regelmäßig sechs Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers werden dabei mitgerechnet, sodass anschließend gewöhnlich höchstens 72 Wochen Krankengeldzahlung verbleiben.

Mit der Aussteuerung endet der Krankengeldanspruch, nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Eine eigene Kündigung ist daher kein notwendiger Schritt zum Arbeitslosengeld und kann zusätzliche Nachteile wie eine Sperrzeit auslösen.

Nach der Aussteuerung gibt es Arbeitslosengeld nicht automatisch

Betroffene sollten sich bereits vor dem Ende des Krankengeldes an die Arbeitsagentur wenden und die rechtzeitige Arbeitslosmeldung sicherstellen. Was beim Übergang zu beachten ist, beschreibt gegen-hartz.de im Beitrag zur Aussteuerung und Nahtlosigkeitsregelung.

Die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III kann greifen, wenn eine voraussichtlich mehr als sechsmonatige Leistungsminderung eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden verhindert und die Rentenversicherung eine verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht festgestellt hat. Eine fortbestehende Krankschreibung allein reicht dafür nicht.

Die Arbeitsagentur prüft die Voraussetzungen und fordert gegebenenfalls einen Reha-Antrag innerhalb eines Monats. Die Regelung verlängert den Arbeitslosengeldanspruch nicht unbegrenzt bis zu einer Rentenentscheidung.

Auch 24 Monate Arbeitslosengeld sind keine Altersgarantie

Ab 58 Jahren kann Arbeitslosengeld bis zu 24 Monate gezahlt werden, wenn die erforderlichen Versicherungszeiten vorliegen. Für diese Höchstdauer werden grundsätzlich mindestens 48 Monate Versicherungspflicht innerhalb der vorgesehenen fünfjährigen Betrachtungsfrist benötigt.

Die im Beispiel verwendeten 18 Monate beschreiben lediglich den Zeitraum bis zum geplanten Rentenbeginn. Ob der persönliche Anspruch länger oder kürzer läuft, muss anhand des tatsächlichen Versicherungsverlaufs geprüft werden.

Auch die Leistungshöhe wird häufig zu schlicht dargestellt: Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent, mit berücksichtigungsfähigem Kind 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Das ist nicht zwingend derselbe Betrag wie der entsprechende Anteil am zuletzt ausgezahlten Nettolohn.

Die Rente wächst weiter – aber meist langsamer

Bei Krankengeld und Arbeitslosengeld werden Rentenbeiträge regelmäßig auf Grundlage von 80 Prozent des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts berechnet. Deshalb können weniger Entgeltpunkte entstehen als bei einer fortgesetzten Beschäftigung mit unverändertem Verdienst.

Ein stark vereinfachtes Modell mit drei vollen Leistungsjahren und jeweils 0,8 statt eines Entgeltpunkts ergibt eine Differenz von 0,6 Punkten. Beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das rund 25,51 Euro monatlicher Bruttorente.

Diese Einbuße ist von einem zusätzlichen Abschlag wegen vorzeitigen Rentenbeginns zu unterscheiden. Die ersten Wochen mit Entgeltfortzahlung, die jährliche Lohnentwicklung und der konkrete Versicherungsverlauf verändern das tatsächliche Ergebnis; mehr dazu im Beitrag über Rentenpunkte während des Krankengeldbezugs.

Später in Rente gehen kann helfen, muss aber finanziert werden

Weil sich die Zweijahresfrist vom tatsächlichen Rentenbeginn aus berechnet, kann ein späterer Beginn zuvor ausgeschlossene Arbeitslosengeldmonate anrechenbar machen. Ob beispielsweise ein Aufschub bis 66 die fehlenden sechs Monate liefert, hängt von den genauen Bezugsmonaten ab.

Dabei müssen entgangene Rentenzahlungen, noch vorhandenes Arbeitslosengeld und die Absicherung bis zum späteren Rentenbeginn gemeinsam betrachtet werden. Pauschale Aussagen über zwölf verlorene Monatsrenten oder ein halbes Jahr ohne jedes Einkommen sind ohne diese Prüfung nicht belastbar.

Eine bewilligte Altersrente lässt sich nicht einfach austauschen

Besonders gefährlich ist es, unter finanziellem Druck zunächst eine vorgezogene Altersrente zu beziehen und auf einen späteren Wechsel zu hoffen. Nach § 34 Absatz 2 SGB VI ist der Wechsel in eine andere Altersrente nach bindender Bewilligung oder für Zeiten des Bezugs grundsätzlich ausgeschlossen.

Wer später weitere Versicherungsmonate erreicht, kann deshalb nicht ohne Weiteres in die abschlagsfreie Rentenart wechseln. Bei anhaltend eingeschränkter Leistungsfähigkeit sollte zudem ein möglicher Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geprüft werden, bevor die Entscheidung für eine Altersrente feststeht.

Die wichtigste Vorbereitung ist eine geklärte Rentenauskunft mit einer Berechnung zum gewünschten Rentenbeginn. Dabei muss ausdrücklich geprüft werden, welche Monate für die Wartezeit von 45 Jahren zählen und ob die erforderlichen 540 Monate rechtzeitig zusammenkommen.

Praxisbeispiel: Sechs Monate rechtzeitig erkannt

Ein Versicherter des Jahrgangs 1964 lässt nach längerer Krankheit seinen Rentenbeginn prüfen und erfährt, dass ihm für die abschlagsfreie Rente mit 65 noch sechs Monate fehlen. Das bis dahin vorgesehene Arbeitslosengeld schließt diese Lücke wegen der Zweijahresregel nicht.

Da sein Gesundheitszustand eine leichte Nebentätigkeit erlaubt, nimmt er nach Abstimmung mit der Arbeitsagentur einen rentenversicherungspflichtigen Minijob an. Sechs zusätzliche anrechenbare Kalendermonate reichen in seinem Fall aus, um rechtzeitig die 540 Monate zu erreichen.

Bei einer angenommenen Rentenbasis von 1.930 Euro brutto vermeidet er damit den modellhaften Abschlag von 138,96 Euro im Monat. Den Unterschied macht die frühzeitige Prüfung: Erst wenn das Arbeitslosengeld ausläuft, können sechs fehlende Monate bereits ein kaum noch lösbares Finanzierungsproblem sein.

Sechs Fragen und Antworten zu Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente Zählt Krankengeld auch kurz vor der Rente für die 45 Jahre?

Ja, wenn der Bezug als Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeit berücksichtigt wird. Der besondere Ausschluss für Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren gilt nicht gleichermaßen für gesetzliches Krankengeld.

Verliere ich bereits erreichte 45 Versicherungsjahre durch Arbeitslosigkeit?

Nein, eine bereits erfüllte Wartezeit wird durch anschließende Arbeitslosigkeit nicht wieder beseitigt. Problematisch sind fehlende Monate, die erst noch durch Arbeitslosengeld innerhalb der letzten zwei Jahre erreicht werden sollen.

Kann ein Minijob neben Arbeitslosengeld fehlende Monate ergänzen?

Ja, ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann anrechenbare Beschäftigungsmonate schaffen. Er muss tatsächlich ausgeübt werden, gesundheitlich möglich sein und unter Beachtung der Arbeitszeit- und Einkommensregeln bei der Arbeitsagentur gemeldet werden.

Kann ich die fehlenden Monate stattdessen freiwillig einzahlen?

Das funktioniert nicht in jeder Situation: Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren werden für die 45 Jahre nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Außerdem setzt ihre Berücksichtigung grundsätzlich mindestens 18 Jahre mit den dafür erforderlichen Pflichtbeitragszeiten voraus.

Bekomme ich nach der Aussteuerung automatisch zwei Jahre Arbeitslosengeld?

Nein, Anspruch und Bezugsdauer müssen gesondert geprüft werden. Bis zu 24 Monate sind ab 58 Jahren bei ausreichenden Versicherungszeiten möglich; die Nahtlosigkeitsregelung ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Verschwindet der Abschlag, wenn ich später 67 werde?

Nein, der Abschlag auf die vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Das Erreichen der Regelaltersgrenze macht ihn nicht rückgängig.

Der Beitrag Krank, arbeitslos, Rente: Sechs Monate können über 33.000 Euro entscheiden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Be Kind To Your Adult Children Or They’ll Stop Talking To You

Caitlin Johnstone - 28. September 2026 - 15:15

Video reading by Tim Foley:

The Wall Street Journal has a new article out titled “Why Are So Many Adults Cutting Off Their Parents?” about the rising levels of family estrangement in our society.

“Many experts believe that estrangements between adult children and their parents are becoming an epidemic in the U.S., just like divorce in the 1970s,” writes Elizabeth Bernstein. “Much like then, the movement is driven by a convergence of large societal trends — this time the rise of social-media algorithms, changing therapeutic approaches and a broadening definition of trauma.”

As has become the fashion these days, Bernstein largely pins the blame for this phenomenon on TikTok.

“Last month, more than 138,000 new videos that mentioned cutting off or going low-contact with parents were posted on TikTok, up more than 10-fold compared with August 2020,” Bernstein writes, adding that “More than 82% of the posts were by women.”

What gets very little consideration in Bernstein’s article is the much more obvious contributing factor to this rising trend: the fact that many parents are horrible to their children.

Well, this is sad and terrible:

“Many experts believe that estrangements between adult children and their parents are becoming an epidemic in the U.S.”

“Psychologists say young adults’ definition of harmful parental behavior is changing.”

They “consider ordinary conflict to be… pic.twitter.com/SnieId4zEI

— Steve McGuire (@sfmcguire79) September 26, 2026

The reason divorce became an “epidemic” in the 1970s (though I would never use that word for it) is because people stopped feeling pressured to remain trapped in abusive and hurtful marriages. This rising trend in family estrangement looks very much the same.

It turns out that in a secular society without a lot of rigidly enforce patriarchal cultural doctrine, you actually have to be a decent person to your children if you want them to have a continued relationship with you into adulthood. Gone are the days where your progeny would feel pressured to maintain a relationship with you even if you choose to be an asshole to them, as much as that fact might annoy your average aging wealthy conservative Wall Street Journal reader. 

You can no longer force your kids to have a relationship with you, in the same way you can no longer force your spouse to stay married to you. And just as the normalization of divorce has meant that spouses can no longer be abusive to each other if they want to remain married, the normalization of estrangement now means we as parents need to step up our game.

Without any enforceable cultural leverage to coerce our adult children to maintain a relationship with us, we need to make sure we’re giving them positive reasons to come calling. We need to be decent. We need to be kind. We need to be respectful and pleasant to be around. Because if we’re not, there’s no guarantee our kids will stay in our lives.

And that’s as it should be. There is no other type of relationship in which someone is expected to remain in contact with a person who is cruel to them. If I refused to be decent to my adult children, I would expect them to stay away from me. That’s completely normal.

I said this on Twitter a few hours ago and got dogpiled by conservatives calling me the devil incarnate. My notifications are currently full of angry people furiously defending their God-given right to treat their children like garbage and expect zero repercussions of any kind. Apparently conservatives are all about personal responsibility until you suggest that they are responsible for their own behavior toward their kids, because it makes them collapse into a bunch of blubbering crybabies.

I’m right, though. Of course I am. Be kind to your kids or they’ll stop talking to you. That’s the most normal position anyone could possibly put forward.

I have heard it said that the way our adult children treat us is our performance review for our job as parents. I couldn’t agree more. 

_______________________

My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.

Feature image via Adobe Stock.

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Order on special decision on execution of transaction by SOFTEX

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 15:10

Vladimir Putin signed an Order On a Special Decision Regarding the Execution of a Transaction by the Limited Liability Company SOFTEX.

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EM-Rente entzogen: Versicherung fordert 10.000 Euro zurück

Die volle Erwerbsminderungsrente verlieren und rund 10.000 Euro zurückzahlen: Damit konfrontierte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd einen Versicherten. Er klagte und erreichte, dass die Rente weiterläuft und die Rückforderung entfällt.

Ein Gerichtsgutachten bestätigte seine fortbestehende volle Erwerbsminderung.

Rentenversicherung behauptete eine gesundheitliche Besserung

Der Mann leidet laut Kanzleibericht an wiederkehrenden Depressionen und einer chronischen Schmerzstörung mit psychischen und körperlichen Faktoren. Mit Bescheid vom 25. März 2025 hob die Rentenversicherung seine Rentenbewilligung rückwirkend auf.

Sie begründete dies mit einer wesentlichen gesundheitlichen Besserung.

Nach erfolglosem Widerspruch klagte der Versicherte vor dem Sozialgericht Regensburg (S 10 R 477/25, keine Vollveröffentlichung). Der neurologisch-psychiatrische Gerichtsgutachter bestätigte weiterhin Einschränkungen, die eine volle Erwerbsminderung begründen.

Anerkenntnis statt Urteil

Die Rentenversicherung kritisierte zunächst das Gutachten. Die Kanzlei trat ihren Einwänden entgegen. Schließlich gab die Versicherung ein Anerkenntnis ab: Rentenentzug und Rückforderung waren damit abgewehrt.

Es handelt sich um einen Prozesserfolg durch Anerkenntnis, nicht um ein Urteil mit gerichtlichen Entscheidungsgründen. Ein dauerhafter Schutz vor jeder späteren Überprüfung folgt daraus nicht.

Eine andere Einschätzung ist noch keine wesentliche Änderung

Will die Rentenversicherung eine laufende Bewilligung wegen veränderter Verhältnisse aufheben, ist § 48 SGB X maßgeblich. Dafür muss tatsächlich eine wesentliche Änderung eingetreten sein. Eine bloß andere Bewertung unveränderter gesundheitlicher Verhältnisse genügt für diesen Aufhebungsgrund nicht.

Für Betroffene lautet die entscheidende Frage deshalb: Welche gesundheitliche Verbesserung soll seit der maßgeblichen Bewilligung eingetreten sein, und wie verändert sie das Leistungsvermögen?

Dass eine Untersuchung günstiger ausfällt oder einzelne Beschwerden nachlassen, beantwortet diese Frage noch nicht.

Entscheidend ist die tägliche Belastbarkeit

Volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen liegt nach § 43 SGB VI vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Diagnosen ein Arzt nennt.

Wenn Sie einen Rentenentzug angreifen, sollten Ihre medizinischen Unterlagen die konkreten Einschränkungen erklären. Die Befunde sollten erkennen lassen, wie sich die Beschwerden auf eine regelmäßige Erwerbstätigkeit auswirken.

Rückwirkend aufheben darf die Rentenversicherung nicht automatisch

Selbst eine nachgewiesene wesentliche Besserung rechtfertigt nicht ohne Weiteres eine Aufhebung für die Vergangenheit. § 48 SGB X verlangt dafür zusätzliche Voraussetzungen.

In Betracht kommt, dass jemand eine vorgeschriebene Mitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat oder vom Wegfall des Anspruchs wusste beziehungsweise ihn grob fahrlässig nicht erkannte.

Eine Rückforderung nach § 50 Absatz 1 SGB X setzt voraus, dass die zugrunde liegende Bewilligung für den betreffenden Zeitraum wirksam aufgehoben wurde. Prüfen Sie deshalb sowohl den Rentenentzug als auch die Erstattungsforderung.

Widerspruch und Klage: Beide Entscheidungen angreifen

Richtet sich Ihr Rechtsbehelf gegen den gesamten Bescheid, sollte daraus klar hervorgehen, dass Sie sowohl die Aufhebung der Rente als auch die Rückzahlung angreifen.

Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und lassen Sie die Frist nicht verstreichen, während Sie weitere Befunde beschaffen.

Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid beträgt die Klagefrist bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich einen Monat. Eine bereits erfolgte Ablehnung im Widerspruchsverfahren schließt einen Erfolg vor dem Sozialgericht nicht aus.

Die laufende Zahlung im Blick behalten

Bei der Entziehung einer laufenden Rente hat der Widerspruch grundsätzlich aufschiebende Wirkung, sofern keine Ausnahme greift, etwa eine gesondert angeordnete sofortige Vollziehung.

Für die anschließende Anfechtungsklage entfällt diese Wirkung hinsichtlich des Entzugs der laufenden Sozialversicherungsleistung grundsätzlich.

Bei einem drohenden Zahlungsstopp kommt ein Antrag beim Sozialgericht nach § 86b SGG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung in Betracht.

FAQ: Rentenentzug und Rückforderung Darf die Rentenversicherung meine Erwerbsminderungsrente überprüfen?

Ja. Eine Bewilligung verhindert spätere Überprüfungen nicht. Will die Rentenversicherung die Rente wegen einer gesundheitlichen Besserung aufheben, muss sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.

Muss ich bei einer gesundheitlichen Besserung bisherige Rentenzahlungen zurückzahlen?

Nicht automatisch. Für eine rückwirkende Aufhebung gelten zusätzliche Voraussetzungen. Eine zulässige Änderung für die Zukunft bedeutet deshalb noch keine rechtmäßige Rückforderung für vergangene Monate.

Garantiert ein günstiges Gerichtsgutachten den Erfolg?

Nein. Ein Gutachten ist ein Beweismittel, dessen Aussagekraft das Gericht prüft. Im beschriebenen Verfahren erkannte die Rentenversicherung den Anspruch schließlich an; andere Verfahren können anders ausgehen.

Quellen

Gesetze im Internet: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
Gesetze im Internet: § 48 SGB X – Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
Gesetze im Internet: § 50 SGB X – Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Gesetze im Internet: § 86a SGG – Aufschiebende Wirkung
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz
Gesetze im Internet: § 87 SGG – Klagefrist
Rechtsanwaltskanzlei Klose: Anerkenntnis der DRV im Rentenprozess – Mandant erhält Erwerbsminderungsrente weiter, 6. August 2026; SG Regensburg, S 10 R 477/25

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Der Drohnenangriff auf die saudische Pipeline zeigt, wie autark die USA sind, während Australien wie ein Skorpion an einem Felsen hängt.

Von Jo Nova

Wir haben uns selbst in diese Ecke manövriert.

Der Grund für den stabilen Ölpreis der letzten Monate liegt darin, dass Schiffe unbemerkt die Straße von Hormus passierten und Saudi-Arabien über eine große Pipeline verfügt. Doch vor wenigen Tagen zerstörten iranische Drohnen eine große Pumpstation in Saudi-Arabien, und zumindest vorübergehend wird die weltweite Ölversorgung täglich um fünf Millionen Barrel sinken. (Fünf Millionen Barrel weniger als zuvor.)

Es wird spekuliert, dass es nur wenige Wochen oder sogar nur wenige Tage dauern wird, bis die Pipeline wieder flüssig ist . Doch selbst wenn das stimmt, könnte der nächste Drohnenangriff unmittelbar bevorstehen.

Es gibt einen Grund, warum unser australischer Minister für perfektes Wetter und unbeständige Energieversorgung nächste Woche plötzlich nach Saudi-Arabien fliegt – unsere nationale Wirtschaft steht kurz vor dem Aus. Aufgrund der enormen Entfernungen und unserer auf Schwerindustrie basierenden Wirtschaft sind wir stärker von Diesel- und Ölimporten abhängig als jedes andere Land, und dennoch verfügen wir nur über zwei Raffinerien (2!) und einen der kleinsten Dieselvorräte.

Vielleicht dachte unser Minister, wir könnten die 100-Tonnen-Lkw mit Rapsöl betreiben? Und wie wäre es mit den A380ern mit Bundy Overproof?

Die Vereinigten Staaten sind der größte Öl- und Gasproduzent der Welt und werden daher die einzige große Volkswirtschaft sein, die nicht von Öl aus dem Nahen Osten abhängig ist.

Australien hätte darauf hinarbeiten können. Wir hätten Kernkraftwerke bauen und ein Kohleverflüssigungsprogramm auflegen können, um Dieselknappheit zu vermeiden. China verarbeitet gigantische 380 Millionen Tonnen Kohle zu Diesel, Kerosin, Dünger und Plastik . Bereitet sich China etwa auf eine Belagerung vor? Australien hingegen bereitet sich lediglich auf die Armut vor.

Ein paar tausend Dollar für Drohnen haben die weltweiten Ölpreise neu berechnet.

Von Phoenix Capital Research, ZeroHedge

Die Ost-West-Pipeline war in den letzten sechs Monaten die mit Abstand wichtigste Energieinfrastruktur weltweit. Der Iran hatte die Straße von Hormus im März faktisch blockiert. Vor dem Krieg wurde rund ein Fünftel des weltweiten Öls durch diese Pipeline transportiert. Saudi-Arabien reagierte darauf, indem es täglich etwa 5 Millionen Barrel Öl durch die Ost-West-Pipeline leitete, eine 1.200 Kilometer lange Leitung von Abqaiq zum Hafen von Yanbu am Roten Meer mit einer Kapazität von 7 Millionen Barrel. Der CEO von Aramco erklärte letzten Monat, dass das Unternehmen mehr zur Kompensation der Blockade der Straße von Hormus beigetragen habe als alle Notfallreservefreigaben zusammen.

Einfach ausgedrückt: Diese Pipeline war der Grund dafür, dass der Ölpreis bei 95 Dollar und nicht bei 150 Dollar lag.

Es reichte eine Handvoll Drohnen, um die Anlage lahmzulegen. Kein Raketenangriff. Keine Luftkampagne. Drohnen, gestartet von einer Miliz aus einem Land, das sich nicht im Krieg mit Saudi-Arabien befindet, mit Kosten zwischen einigen Tausend und einigen Zehntausend Dollar pro Stück.

Der Gewinner ist hier nicht das Land, das die meisten Windkraftanlagen gebaut hat…

Eine große Volkswirtschaft schneidet unterm Strich besser ab: die Vereinigten Staaten. Sie sind der größte Öl- und Gasproduzent der Welt und gleichzeitig Nettoexporteur von Erdöl. Unter den drei größten Volkswirtschaften der Welt produzieren sie als einzige mehr Energie, als sie verbrauchen. Sie benötigen weder Hormuz noch die Ost-West-Pipeline oder Bab al-Mandab, um ihre Energieversorgung aufrechtzuerhalten, und importieren nur sehr wenig aus dem Golf.

Und so muss Australien einmal mehr feststellen, dass Selbstversorgung nicht wirklich etwas bedeutet. Solange man auf Lieferungen über Schifffahrtswege oder Pipelines angewiesen ist oder mit Leuten zusammenarbeiten muss, denen man nicht vertraut, bleibt man angreifbar. Befürworter erneuerbarer Energien werden diesen Vorfall nutzen, um uns zu erklären, wie wir das Problem lösen können, indem wir magische Infrastruktur mit ferngesteuerten elektronischen Chips aus Xinjiang importieren. Wir sollten ihnen sagen: Solange wir die Solarmodule nicht hier selbst und ohne Subventionen herstellen, sieht unabhängige Energieversorgung nicht so aus.

Nach dem letzten Schock sind unsere Vorräte auf etwa 45 Tage angewachsen… „Wie lange soll Ihre Zivilisation noch bestehen?“ So lange.

…

https://joannenova.com.au/2026/09/the-drone-attack-on-the-saudi-pipeline-exposes-how-the-us-is-self-sufficient-and-australia-is-hung-out-like-a-shag-on-a-rock/

 

Der Beitrag Der Drohnenangriff auf die saudische Pipeline zeigt, wie autark die USA sind, während Australien wie ein Skorpion an einem Felsen hängt. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Order on special decision on execution of transactions by Credit Bank of Moscow

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 15:00

Vladimir Putin signed Order On the Special Decision On the Execution of Transactions (Operations) by Credit Bank of Moscow (Public Joint-Stock Company).

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Ministerin bei Öl- und Gaslobby: Kleine Anfrage, großes Schweigen

FragDenStaat - 28. September 2026 - 14:40

Nicht nur uns, auch Bundestagsabgeordneten verweigert das Wirtschaftsministerium Informationen zur USA-Reise von Katherina Reiche. „Rechtswidrig“, sagt ein Jurist. Die Grünen fordern Zugang zu allen Dokumenten.

Das Wirtschaftsministerium (BMWE) missachtet nicht nur Auskunftsrechte von Bürger*innen und Journalist*innen, sondern laut zwei Juristen auch die Rechte des Parlaments. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die FragDenStaat vorab vorlag.

In der Anfrage geht es um die USA-Reise von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im März 2026. Auf der Konferenz in Texas stellte Reiche die EU-Klimaziele in Frage. Außerdem kritisiert sie seit ihrer Rückkehr ein wichtiges Klimaschutzgesetz in der EU. Die EU-Methanverordnung begrenzt Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases Methan im Energiesektor. Reiche will eine Verschiebung um drei Jahre erreichen. 

Deshalb wollten wir wissen: Was hat Reiche mit Öl- und Gasbossen in Texas besprochen? Doch nach mehreren Monaten schickte uns das Ministerium auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nur stark geschwärzte und unvollständige Dokumente. Gemeinsam mit Umweltorganisationen gehen wir dagegen vor. 

Auf Grundlage unserer Recherche hat die Grünen-Fraktion im Bundestag 19 Fragen an die Bundesregierung gestellt, eine sogenannte Kleine Anfrage. Mit diesem parlamentarischen Instrument kontrollieren Bundestagsabgeordnete die Arbeit der Bundesregierung. Die Grünen-Abgeordneten wollten wissen, warum entscheidende Stellen in den Dokumenten geschwärzt wurden oder warum das Ministerium nur Vorbereitungsunterlagen, nicht aber Protokolle und Auswertung der Treffen geschickt hat. So kann man nur sehen, was besprochen werden sollte - nicht aber, was tatsächlich vor Ort in Texas passiert ist.

Die Antworten der Bundesregierung sind ernüchternd. Mehrfach verweist das BMWE auf dieselben Ablehnungsgründe wie im Bescheid zu unserer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auf entscheidende Fragen, etwa was die Ministerin mit dem Energiekonzern ExxonMobil vor Ort tatsächlich besprochen hat, schreibt das Ministerium: „Hierzu liegen keine Informationen vor.“

Treffen mit Ölkonzern ExxonMobil Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Grünen vom 21.9.2026 Im Zweifel Ministerin Reiche befragen

David Werdermann, auf Verfassungsrecht und Informationszugangsrechte spezialisierter Jurist der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält solche Antworten für offensichtlich rechtswidrig. „Die Bundesregierung macht es sich zu einfach“, sagt er. Man könne die Fragen nicht mit einem pauschalen Verweis auf einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz abräumen. „Für das parlamentarische Fragerecht gelten andere Maßstäbe, denn es folgt unmittelbar aus der Verfassung.“ Die Bundesregierung müsse Geheimhaltungsinteressen am besonderen Gewicht des parlamentarischen Informationsinteresses messen und eine Verweigerung konkret und nachvollziehbar begründen. „Genau daran fehlt es“, sagt Werdermann.

Besonders deutlich werde das bei der Frage zum Treffen mit ExxonMobil. Das parlamentarische Fragerecht erfasse ausdrücklich auch das persönliche Wissen der Beteiligten. „Die Bundesregierung muss auch bei der Ministerin und ihren Mitarbeiter*innen nachfragen, statt nur in die Akten zu schauen“, so Werdermann. Dass sich niemand mehr an die Themen eines erst im März geführten Gesprächs mit ExxonMobil erinnern könne, erscheine fernliegend. 

Die Intransparenz im BMWE hat System

Auch für Bernhard Wegener, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, ist die Antwort ungenügend. Er verweist gegenüber FragDenStaat auf eine weitere kleine Anfrage, die das Wirtschaftsministerium unzureichend beantwortet habe. Erst vor zwei Wochen verweigerte das Ministerium eine umfassende Antwort darauf, welche Lobbygespräche es zum Heizungsgesetz geführt hat, das Recherchezentrum Correctiv berichtete.

Damals sagte Wegener: „Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche weicht Antworten systematisch aus.“ Die Intransparenz des BMWE sei besonders auffällig, das Ministerium schwäche die Auskunftsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung. Seine Aussagen gelten für diese Anfrage ganz entsprechend, schreibt Wegener.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist die Kritik der Juristen zurück, geht jedoch auf unsere konkreten Fragen nicht ein. „Das BMWE achtet das Fragerecht des Parlaments und gibt in seinen Antworten auf Kleine Anfragen und schriftliche und mündliche Fragen der Abgeordneten umfassend Auskunft über sein Regierungshandeln“, schreibt ein Sprecher. Parlament und Abgeordnete könnten jederzeit Ergänzungen zu gegebenen Antworten erfragen. Ob das Ministerium Katherina Reiche oder andere Anwesende zum Treffen mit ExxonMobil befragt hat, darauf antwortet das BMWE nicht.

Grüne fordern: Alle Unterlagen ungeschwärzt freigeben

Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, ist empört über die knappen Antworten der Bundesregierung. „Was hat Ministerin Reiche über ihre Gespräche mit der Gas- und Öllobby in Texas zu vertuschen?“, fragt sie. Die Art und Weise, wie das Ministerium Fragen zu dem Thema abblockt, missachte das parlamentarische Fragerecht. „Dass Abgeordnete die Bundesregierung mit kritischen Fragen kontrollieren können, ist ein hohes demokratisches Gut und das Ministerium hat nicht zeigen können, dass es stichhaltige Gründe gibt, wieso es keine Transparenz herstellen muss“, sagt Verlinden. Die Ministerin müsse endlich reinen Tisch machen und alle Unterlagen ungeschwärzt freigeben.

→ zur Kleinen Anfrage

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EU-Kommission will russische und weißrussische Sportler sanktionieren

Transition News - 28. September 2026 - 14:36

Die EU-Kommission erwägt Sanktionen gegen russische und weißrussische Sportler. Wie die Weltwoche berichtet, prüft Brüssel unter anderem Einreisesperren und finanzielle Druckmittel gegen die Teilnehmer aus beiden Ländern. Zudem beabsichtigt die EU, Fördergelder für Organisationen zu kürzen, die den Sportlern Auftritte unter ihrer Nationalflagge ermöglichen.

Im Rahmen der Sanktionen soll nach Möglichkeit auch auf Drittstaaten Druck ausgeübt werden. Hintergrund ist die Entscheidung des olympischen Komitees, die Suspendierung der Sportler beider Länder vorläufig aufzuheben. Damit besteht die Möglichkeit, dass diese an den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles teilnehmen.

Bei den Spielen in Paris 2024 hatten sie nur unter Auflagen auftreten dürfen. Dazu gehörte der Verzicht auf Nationalflagge, Hymne und andere nationale Kennzeichen.

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Serbiens Präsident Vučić zurückgetreten

Transition News - 28. September 2026 - 14:35

Der serbische Präsident Aleksandar Vučić ist zurückgetreten. Er verkündete die Entscheidung bei einer Versammlung seiner Anhänger vor dem Präsidentenpalast und erklärte in diesem Zuge, dass die Parlamentspräsidentin Ana Brnabić die Amtsgeschäfte bis zur vorgezogenen Neuwahl am 25. Oktober kommissarisch übernehmen werde.

Gleichzeitig kündigte Vučić an, dass er für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren wolle. Die Wahlen waren ursprünglich für Dezember 2027 vorgesehen. Auf Druck der Opposition löste Vučić jedoch Anfang September das Parlament auf. Hintergrund sind regelmäßige Proteste wegen des Einsturzes eines Bahnhofsdaches in der Stadt Novi Sad im November 2024. Sechzehn Menschen kamen dabei ums Leben.

Die Proteste richten sich gegen die Regierung, der Korruption vorgeworfen wird. Vor seinem Rücktritt hatte Vučić 49 Menschen begnadigt oder deren Strafverfolgung einstellen lassen. Darunter waren 23 Personen, die im Zuge der Proteste aufgefallen waren.

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Amendments to list of property, securities, shares in equity capital of Russian legal entities, and property rights subject to temporary administration

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 14:10

The President signed Executive Order On Amendments to the List of Movable and Immovable Assets, Securities, Stakes in the Equity (Joint Stock) Capital of Russian Legal Entities and Ownership Rights Subject to Temporary Administration, as Approved by Presidential Executive Order No. 302 of April 25, 2023.

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Kirill Dmitriev appointed CEO of Russian Direct Investment Fund Management Company

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 14:05

Vladimir Putin signed Executive Order On CEO of the Russian Direct Investment Fund Management Company.

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Die Erfahrungen eines Geflüchteten in Nürnberger Behörden

Deutschland definiert sich als eines der Länder, die für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz der Menschenwürde stehen. Der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig: „Die Menschenwürde ist unantastbar.“ Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, diese Würde zu achten und zu schützen. Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund seiner Herkunft, seiner Sprache oder seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Doch gilt das auch für einen Asylbewerber, der eine deutsche Behörde aufsucht?

Die Antwort darauf erschließt sich nicht allein durch den Wortlaut der Verfassung. Vielmehr sollten wir uns die alltäglichen Erfahrungen in den Amtsstuben genauer ansehen. Was Asylsuchende mit staatlichen Institutionen erleben, offenbart eine starke Diskrepanz zwischen rechtsstaatlichen Grundsätzen und der Praxis im Verwaltungsapparat.

Für Schutzsuchende, die aus politischen Gründen nach Deutschland geflohen sind, ist das Leben ohnehin nicht einfach: Gerichtstermine, Anhörungen, das Warten auf eine Arbeitserlaubnis und unzählige Unterlagen sind Teil des Alltags.

Wer von einer Behörde zur nächsten weitergereicht wird, bekommt mit der Zeit das Gefühl, sein Leben werde auf eine Aktennummer reduziert. Wer kein Deutsch spricht, keinen Reisepass besitzt oder bestimmte Dokumente aus dem Herkunftsland nicht vorlegen kann, dessen Glaubwürdigkeit wird nicht selten in Frage gestellt. Ein Asylbewerber zu sein bedeutet jedoch nicht, sich strafbar gemacht zu haben.

Eine Behörde in Nürnberg

Ein konkretes Beispiel hierfür liefert ein Vorfall in Nürnberg. Das kommunale Jugendamt hat eine Abteilung „Beistandschaft“, die Unterstützung bei der offiziellen Feststellung der Vaterschaft leistet.

Eine öffentliche Einrichtung.

Eine Familie.

Eine schwangere Frau.

Ein Kind, das bald zur Welt kommen wird.

Und der Antrag auf offizielle Anerkennung des noch Ungeborenen als leibliches Kind des Vaters.

Der werdende Vater, ein Asylbewerber, der sein Anliegen geltend machen möchte, sieht sich schon beim ersten Gespräch mit verschiedenen Hindernissen konfrontiert. Zunächst wird ein Dolmetscher verlangt. Das ist noch nachvollziehbar. Doch dann kommt es zu Problemen mit dem vom Ausländeramt ausgestellten Ausweis. Die Angaben zum Familienstand werden angezweifelt. Der Antragsteller begibt sich daraufhin zur Ausländerbehörde und erfährt, dass die erforderlichen Informationen bereits im System gespeichert sind. Danach werden die Unterlagen vervollständigt, ein Dolmetscher wird organisiert, und der Asylbewerber macht sich erneut auf den Weg zum Jugendamt. Dieses Mal kommt es zu unangenehmen Szenen. Während des Gesprächs fallen Äußerungen der Sachbearbeiterin wie „In diesem Raum riecht es nach Betrug“.

Genau hier stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen Verwaltungshandeln und faschistischer Übergriffigkeit verläuft. Denn wenn eine Beamtin das gesamte Leben, die politische Vergangenheit und den Asylstatus der Person vor sich zu einer Quelle des Verdachts macht, lässt sich dies nicht einfach mit übertrieben bürokratischem Vorgehen erklären. Es geht auch nicht um eine Verzögerung des Vorgangs. Hat ein Amtsträger das Recht, jemanden von vornherein als verdächtig einzustufen?

Faschismus kommt nicht nur in Uniformen daher

Wenn wir von Faschismus sprechen, haben wir meist Bilder aus der Vergangenheit im Kopf: Uniformen, überfüllte Plätze, Propagandaplakate und Diktatoren… Doch Autoritarismus zeigt sich nicht immer so offensichtlich und unverhohlen.

Manchmal ist es die Art und Weise, wie ein Beamter in einer Behörde mit uns spricht.  Manchmal ist es der herablassende Blick, eine Haltung, die dem Gegenüber ständig das Gefühl vermittelt, wertlos zu sein. Manchmal wird unterschwellig das Gefühl vermittelt: „Wer glaubst du eigentlich, wer du bist?“

Wenn der Staat die dem verliehene Autorität nicht benutzt, um die Probleme der Menschen zu lösen, sondern dazu, sie einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen oder ihnen das Gefühl der Hilflosigkeit vermittelt, ist dies kein bloßes Problem der Bürokratie. Es geht dann nicht mehr darum, wie ein Vorgang abgewickelt wird, sondern, wie sich die Staatsmacht auf Menschen auswirkt.

Selbstverständlich ist es nicht richtig, aus dem Verhalten eines einzelnen Beamten den Schluss zu ziehen, ganz Deutschland sei faschistisch. Faschistisches Verhalten einzelner zu kritisieren bedeutet nicht, Deutschland pauschal zu verurteilen. Im Gegenteil: In einer Gesellschaft, die sich zur Demokratie bekennt, ist es Teil der demokratischen Kontrolle, solche Verhaltensweisen sichtbar zu machen. Denn wenn Faschismus nur in großen politischen Strukturen gesucht wird, bleiben die kleinen autoritären Tendenzen im Alltag unsichtbar.

Was bedeutet die Aussage „Das riecht nach Betrug“?

Bei fehlenden Unterlagen in einer Behörde muss klar angegeben werden, welche Dokumente benötigt werden. Wenn ein Vorgang nicht durchgeführt werden kann, muss der Rechtsgrund dafür dargelegt werden. Besteht ein konkreter Verdacht, muss dessen Grundlage offengelegt werden. Wird stattdessen eine Sprache verwendet, die den Betroffenen herabwürdigt oder ihn unter einen Betrugsverdacht stellt, ist dies mehr als nur ein administratives Problem.

Der Beamte verlangt ein Dokument.

Der Asylbewerber legt das Dokument vor.

Ein weiteres Dokument wird verlangt.

Der Asylbewerber begibt sich erneut zur Behörde.

Am Ende beginnt der Mensch, sich weniger als ein vor dem Gesetz gleichberechtigtes Individuum zu fühlen, sondern als jemand, der ständig seine Existenz unter Beweis stellen muss.

Es reicht nicht aus, dass sich Deutschland mit seiner Vergangenheit auseinandersetzt

Deutschlands nationalsozialistische Vergangenheit ist wichtig, um zu verstehen, warum die Grundsätze der Menschenwürde und der Gleichheit in der Verfassung solch einen hohen Stellenwert haben. Aus diesem Grund müssen Fälle ernst genommen werden, wenn Menschen in öffentlichen Einrichtungen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Migrationsstatus das Gefühl haben, verdächtigt oder nicht wertgeschätzt zu werden. Denn der Prüfstein für einen demokratischen Staat besteht nicht darin, wie er mit Menschen umgeht, die stark und privilegiert sind. Vielmehr zeigt sich die entscheidende Bewährungsprobe darin, wie der Staat Menschen behandelt, die ihm gegenüber in einer schwächeren Position sind:

Asylsuchende.

Wer die Sprache nicht beherrscht.

Wer keine Papiere hat.

Wer sich gegenüber dem Staat nicht verteidigen kann.

In unserem Fall geht es jedoch nicht nur um die Schwierigkeiten eines Asylbewerbers im Rahmen eines bürokratischen Aktes. Es geht um eine schwangere Frau, ein ungeborenes Kind und einen Vater, der die Vaterschaft des Kindes offiziell anerkennen möchte. Daher stellt sich ganz einfach die Frage:

Ist die Person, die in einer Behörde vorstellig wird, in erster Linie ein Asylbewerber, ein Ausländer, eine Akte – oder der Vater eines ungeborenen Kindes?

Aus Sicht des Rechtsstaats ist die Antwort eindeutig: Der Aufenthaltsstatus einer Person hebt die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde nicht auf.

Wenn ein Asylbewerber eine Behörde betritt, sollte er dort rechtsstaatliche Behandlung erwarten können. Fehlen Unterlagen, muss eine verständliche Erklärung gegeben werden; kann der Vorgang nicht bearbeitet werden, braucht es eine rechtliche Begründung. Eine Beleidigung, Herabwürdigung oder eine Behandlung, als sei er von vornherein schuldig, darf es niemals geben. Demokratie darf nicht nur in der Verfassung festgeschrieben sein, sie muss sich auch in den Behörden wiederfinden. Und vielleicht lautet die eigentliche Frage: Wenn ein Asylsuchender eine Behörde betritt, begegnet ihm der Staat dann als Rechtsstaat oder als Machtinstanz?

Beitragsbild: Bruno auf Pixabay

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