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Schwerbehinderung: 5 Tipps für einen höheren GdB

Dein Grad der Behinderung bildet deine Einschränkungen nicht mehr ab? Dann kann eine höhere Einstufung möglich sein. Entscheidend ist allerdings, dass du Beeinträchtigungen auch nachvollziehbar belegst,  wenn sie sich verstärkt haben oder die Behörde sie zuvor nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Mehr Diagnosen allein sind nämlich keine Garantie für einen höheren GdB.

Diese fünf Tipps helfen dir, deinen Anspruch gezielt zu verfolgen. Bevor du einen Neufeststellungsantrag stellst, solltest du deinen bisherigen Bescheid prüfen: Die erneute Prüfung kann sogar dazu führen, dass du am Ende mit einem niedrigeren GdB dastehst.

Tipp 1: Wähle den richtigen Weg: Widerspruch oder Neufeststellung

Ist dein Bescheid gerade angekommen und hältst du die Bewertung für falsch, kommt ein Widerspruch infrage. Die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe.

Hat sich dein Gesundheitszustand dagegen seit der letzten Feststellung wesentlich verschlechtert oder sind dauerhafte Einschränkungen hinzugekommen? Dann ist der passende Weg ein Antrag auf Neufeststellung. Bei einem bestandskräftigen Bescheid kannst du auch einen  Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.

Beschreibe deshalb genau, ob du eine frühere Fehlbewertung korrigieren lassen willst oder eine spätere Verschlechterung geltend machst. Davon hängt ab, welche Befunde für welchen Zeitraum wichtig sind.

Prüfe vor einem Neufeststellungsantrag auch, ob sich andere anerkannte Leiden gebessert haben oder eine Heilungsbewährung abgelaufen ist. Das Risiko behandelt Gegen-Hartz im Beitrag „Rentner wollte mehr GdB beantragen – jetzt ist sein Schwerbehindertenstatus weg“.

Tipp 2: Lass deine Einschränkungen im Arztbericht konkret beschreiben

Bitte deine behandelnde Praxis um einen aktuellen Bericht, der neben den Diagnosen präzise die Folgen beschreibt. Wichtig sind etwa eingeschränkte Beweglichkeit, Konzentrationsprobleme, häufige Krankheitsphasen oder ein regelmäßiger Hilfebedarf.

Der Bericht sollte erkennen lassen, seit wann diese Probleme bestehen und wie sie sich entwickelt (für einen höheren GdB also verstärkt) haben.

Eine ärztliche Formulierung wie „unter Behandlung stabil“ bedeutet nicht automatisch, dass du kaum eingeschränkt bist. Lass den Mediziner deshalb erläutern, welche konkreten Beschwerden trotz Behandlung verbleiben.

Wie unvollständige Beschreibungen die Bewertung erschweren können, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Schwerbehinderung: GdB gedrückt wegen Arztbericht“.

Benenne alle relevanten Praxen und Kliniken und reiche vorhandene aussagekräftige Unterlagen ein. Hinweise zu Befunden und Unterlagen findest du auch im Ratgeber zum Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis.

Tipp 3: Dokumentiere deinen Alltag über einen aussagekräftigen Zeitraum

„Ich kann kaum noch etwas machen“ bleibt zu ungenau, denn das Versorgungsamt hat genaue Kriterien. Beschreibe deine Einschränkungen also so präzise wie nur möglich: Welche Tätigkeit musstest du abbrechen? Bei welchen Alltagshandlungen brauchst du Hilfe? Wie lange brauchtest du danach eine Pause? Wie oft konntest du einen Termin nicht wahrnehmen? Halte auch fest, welche Unterstützung du benötigst.

Bei schwankenden Beschwerden sollte deine Dokumentation bessere Tage ebenso erfassen wie schlechtere Tage. Ein kurzer Zeitraum mit ausschließlich besonders schweren Tagen kann ein verzerrtes Bild liefern. Stimme mit deiner behandelnden Praxis ab, welcher Zeitraum den Verlauf sinnvoll abbildet.

Deine Aufzeichnungen ergänzen sinnvoll die medizinischen Befunde und können das Zünglein an der Waage für die Bewertung sein.

Fiktives Praxisbeispiel: Olga, 38 Jahre, aus Rotenburg an der Wümme

Olga ist 38 Jahre alt und lebt in Rotenburg an der Wümme. Sie hat einen GdB von 30. Seit der letzten Feststellung sind ihre Migräneattacken schwerer und häufiger geworden; zudem beeinträchtigt sie inzwischen eine länger anhaltende Depression.

Im bisherigen Bericht stehen vor allem die Diagnosen, aber kaum Angaben zu ihrem Alltag.

Olga führt ein Migränetagebuch: Sie dokumentiert über mehrere Wochen die Dauer der Attacken, notwendige Ruhezeiten, abgesagte Verabredungen und Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben. Sie hält dabei ebenso fest, was ihr an besseren Tagen gelingt wie was ihr an schlechteren Tagen nicht möglich ist.

Ihre behandelnden Praxen prüfen die Aufzeichnungen und ergänzen die medizinischen Berichte um Verlauf und konkrete Einschränkungen. Damit kann Olga ihren Antrag genau begründen.

Das verspricht zwar noch keinen höheren Grad der Behinderung, ist aber eine gute Basis dafür. Erstens, wenn sich der Zustand verschlechtert hat, und zweitens, wenn bei der letzten Prüfung diese Beschwerden nicht hinreichend dokumentiert waren. Welcher Gesamt-GdB daraus folgt, bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Tipp 4: Erkläre, wie mehrere Erkrankungen zusammenwirken

Für den Gesamt-GdB zählt, wie sich sämtliche dauerhaften Beeinträchtigungen zusammen auf deine Teilhabe auswirken. Einzelwerte werden also nicht addiert : Zwei und zwei ergibt vier, aber ein Einzel-GdB von 20 und ein anderer Einzel-GdB von 40 ergeben nicht automatisch 60.

Zusätzliche Erkrankungen können zwar die Gesamtbelastung erhöhen; überschneiden sich ihre Auswirkungen, rechtfertigt das aber nicht automatisch einen höheren Wert.

Olga sollte deshalb unterscheiden, welche Einschränkungen während der Migräneattacken auftreten und welche unabhängig davon durch die depressive Erkrankung bestehen.

Allgemeine Erschöpfung zum Beispiel mehrfach unter verschiedenen Diagnosen anzuführen, macht daraus keine unterschiedlichen Einschränkungen, die sich wechselseitig verstärken.

Führt hingegen die Depression zu Phasen der Handlungsunfähigkeit auch außerhalb der Migräneattacken wäre das ein starkes Argument für eine zusätzliche Einschränkung und damit für einen höheren GdB.

Ärztliche Berichte und die Beratung durch die behandelnden Ärzte können helfen, eigenständige Folgen und Wechselwirkungen nachvollziehbar zu erklären.

Warum mehrere Diagnosen keine einfache Rechenaufgabe ergeben, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Bildung des Gesamt-GdB. Für deinen Antrag ist deshalb die vollständige Beschreibung der tatsächlichen Einschränkungen wichtig und keine zusammengerechnete Wunschzahl.

Tipp 5: Verlange Akteneinsicht und wahre die Frist

Lehnt die Behörde die Erhöhung ab, vergleiche ihre Begründung mit deinen Unterlagen. Wurden aktuelle Berichte berücksichtigt? Fehlt eine Erkrankung? Beschreibt die medizinische Bewertung einen Zustand, der längst überholt ist?

Durch Akteneinsicht nach § 25 SGB X kannst du die entscheidungserheblichen Unterlagen und ärztlichen Stellungnahmen prüfen.

Warte mit dem Widerspruch nicht auf die vollständige Akte, wenn dadurch die Monatsfrist ablaufen könnte. Du kannst zunächst fristgerecht widersprechen und ankündigen, die Begründung nach Akteneinsicht nachzureichen. Halte die vorgeschriebene Form ein; eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür regelmäßig nicht.

Beachte die Rechtsbehelfsbelehrung und dokumentiere den rechtzeitigen Eingang.

Begründe anschließend gezielt, welche Feststellung falsch oder unvollständig ist, und füge passende Nachweise bei. Ein ergänzender Facharztbericht, der einen konkreten Widerspruch aufklärt, ist hilfreicher. Eine erneute Sammlung bereits bekannter Diagnosen hat kaum Aussicht auf Erfolg.

FAQ: Einen höheren GdB erreichen Garantieren neue Diagnosen einen höheren GdB?

Nein. Entscheidend sind die zusätzlichen dauerhaften Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Gesamtbewertung. Der Name einer weiteren Erkrankung allein reicht nicht.

Kann mein bisheriger GdB nach dem Antrag sinken?

Das ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei einer wesentlichen Verbesserung. Der Antrag selbst erlaubt der Behörde aber keine beliebige Herabsetzung.

Muss ich für einen höheren GdB einen Anwalt beauftragen?

Nein. Du kannst Antrag und Widerspruch selbst einreichen. Bei einer drohenden Herabsetzung oder komplizierten medizinischen Streitfragen kann fachkundige Unterstützung sinnvoll sein.

Quellen

Gesetze im Internet: § 25 SGB X – Akteneinsicht durch Beteiligte
Gesetze im Internet: § 44 SGB X – Überprüfung rechtswidriger Bescheide
Gesetze im Internet: § 48 SGB X – Änderung eines Verwaltungsaktes bei veränderten Verhältnissen
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Form und Frist des Widerspruchs
Gesetze im Internet: § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung
Gesetze im Internet: Versorgungsmedizinische Grundsätze – Bewertung des GdB und Bildung des Gesamt-GdB

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Mieter haben Anspruch auf eine Wallbox für das E-Auto

Anspruch auf eine Wallbox: Vermieter dürfen nicht einfach Nein sagen

Wer sein Elektroauto am gemieteten Stellplatz laden möchte, ist nicht auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Mieter können grundsätzlich verlangen, dass ihnen der Einbau einer Wallbox erlaubt wird.

Das Gesetz schützt den Wunsch nach einer eigenen Ladestation

Die rechtliche Grundlage ist § 554 BGB: Mieter dürfen die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Der Anspruch entfällt, wenn der Umbau dem Vermieter auch unter Berücksichtigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann. Ein pauschales „Das möchte ich nicht“ ersetzt diese Abwägung nicht.

Auch der Mietvertrag kann diesen Schutz nicht beliebig aushebeln. Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von der Vorschrift abweichen, sind unwirksam. Ein generelles vertragliches Verbot erledigt den Anspruch deshalb nicht.

Eine ähnliche Auseinandersetzung gibt es bei Steckersolargeräten, die ebenfalls unter diese Vorschrift fallen. Gegen-Hartz.de berichtet über den Streit um Vermieter-Auflagen für Balkonkraftwerke. Auch dort stellt sich die Frage, welche Bedingungen berechtigt sind und welche einen gesetzlichen Anspruch praktisch entwerten.

Anspruch auf Erlaubnis heißt nicht Anspruch auf Bezahlung

Wer eine eigene Wallbox einbauen lassen will, muss grundsätzlich selbst für Anschaffung und Installation aufkommen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Hinzu kommen die laufenden Ausgaben für den Ladestrom. Übernimmt der Vermieter Kosten, sollten die finanziellen Folgen vorab schriftlich geklärt werden.

Der ADAC erläutert die unterschiedlichen Wege für Mieter und Wohnungseigentümer. Ein Angebot sollte die gesamten Arbeiten erfassen, denn zusätzliche Leitungswege und Anpassungen an der vorhandenen Installation können das Vorhaben verteuern. Der Gerätepreis allein sagt wenig über die endgültige Rechnung aus.

Der gemietete Stellplatz ist wichtig

Typischer Anwendungsfall ist eine Garage oder ein Stellplatz, den der Mieter nutzen darf. Aus dem Anspruch auf eine bauliche Veränderung entsteht kein allgemeiner Anspruch auf einen zusätzlichen Parkplatz. Wer ausschließlich am öffentlichen Straßenrand parkt, kann vom Vermieter darüber nicht einfach einen privaten Ladeplatz verlangen.

Von dieser mietrechtlichen Frage ist die Übernahme von Stellplatzkosten durch das Jobcenter zu trennen. Dazu erläutert Gegen-Hartz.de, wann Garage oder Stellplatz zu den Unterkunftskosten gehören können. Eine Erlaubnis für die Wallbox ist keine Zusage zur Finanzierung durch einen Sozialleistungsträger.

Gericht: Allgemeine Angst vor Elektroautos reicht nicht

Wie wenig eine pauschale Ablehnung trägt, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I vom 25. Mai 2022, Aktenzeichen 14 S 16374/21. Ein Vermieter hatte sich gegen die Wallbox in einer mitvermieteten Garage gewehrt und unter anderem auf eine angeblich erhöhte Brandgefahr verwiesen. Nach der Urteilsdarstellung des ADAC ließ das Gericht diese allgemeinen Befürchtungen nicht ausreichen.

Der Vermieter hatte keine konkrete zusätzliche Gefahr durch die geplante Installation dargelegt. Hinzu kam, dass der Mieter sein Elektroauto ohnehin in der Garage abstellen durfte. Persönliche Vorbehalte gegen Elektromobilität geben dem Eigentümer somit kein pauschales Vetorecht.

Auch eine teurere Anbieterlösung ist nicht automatisch bindend

In einem weiteren Verfahren wollte eine Vermieterin Mieter auf die Ladelösung eines bestimmten Versorgers verweisen. Das Landgericht München I gab jedoch der technisch möglichen Einzellösung der Mieter den Vorrang; entschieden wurde am 23. Juni 2022 unter dem Aktenzeichen 31 S 12015/21. Auch diese Entscheidung dokumentiert der ADAC in seiner Übersicht zur Wallbox-Rechtsprechung.

Daraus folgt keine grenzenlose Freiheit bei der Auswahl des Systems. Das Urteil zeigt aber, dass ein Vermieter eine konkrete, zumutbare Lösung nicht schon mit dem Hinweis auf mögliche spätere Anschlusswünsche anderer Mieter abwehren kann. Entscheidend bleibt die tatsächliche Situation im Gebäude.

Bei Eigentumswohnungen muss die Gemeinschaft einbezogen werden

Gehört die vermietete Wohnung zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft, können Leitungen und Anschlüsse das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Dann muss der Vermieter die erforderliche Beschlussfassung auf Eigentümerseite herbeiführen. Der Mieter wendet sich mit seinem Erlaubnisverlangen weiterhin an seinen Vermieter.

Nach § 20 Absatz 2 WEG können Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge verlangen. Über deren Durchführung wird im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen. Der Anspruch auf eine Lademöglichkeit bedeutet daher nicht, dass jede gewünschte technische Ausführung durchgesetzt werden kann.

Vor dem Einbau müssen Zustimmung und Bedingungen feststehen

Mieter sollten ihren Wunsch schriftlich einreichen und mit einem konkreten Angebot sowie Angaben zu Standort und Leitungsführung belegen. Auch Kosten, Stromabrechnung und ein möglicher Rückbau beim Auszug sollten vorab geregelt werden. § 554 BGB ermöglicht außerdem die Vereinbarung einer besonderen Sicherheit im Zusammenhang mit dem Umbau.

Der gesetzliche Anspruch ersetzt die erforderliche Erlaubnis nicht. Bleibt der Vermieter bei einer unbegründeten Ablehnung, kommt eine Klage auf Zustimmung infrage. Vor einer eigenmächtigen Installation sollten Betroffene den Fall beim Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen.

Vier Fragen und Antworten zur Wallbox für Mieter Muss der Vermieter die Wallbox bezahlen?

Nein, der gesetzliche Anspruch betrifft die Erlaubnis für den Umbau. Eine Kostenübernahme durch den Vermieter muss gesondert vereinbart werden.

Darf der Vermieter den Einbau trotzdem ablehnen?

Ja, wenn ihm die konkrete Veränderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann. Allgemeine Vorbehalte gegen Elektroautos reichen dafür nicht aus.

Darf ich ohne Zustimmung mit der Installation beginnen?

Nein, der Anspruch ist keine automatische Baufreigabe. Mieter sollten die Erlaubnis vor dem Eingriff in das Gebäude einholen oder erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen.

Gilt der Anspruch auch in einer vermieteten Eigentumswohnung?

Grundsätzlich ja. Betrifft die Installation gemeinschaftliches Eigentum, muss zusätzlich die erforderliche Beschlussfassung innerhalb der Eigentümergemeinschaft geklärt werden.

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Groundwork Reveals the Hidden Cost of AI

Today, Groundwork Collaborative and Reset Tech released a new report, “The Hidden Costs of AI for American Households,” which exposes how artificial intelligence (AI) is already increasing costs for every American in nearly every line of the budget – and how that toll will only grow.

AI is already increasing prices for American families, with electronics and electricity bills on the rise due to the AI data center buildout, to groceries and other retail purchases plagued by AI-powered pricing abuses. AI is also making online scams easier to carry out and harder to detect, adding to the estimated $119 billion per year that Americans lose to internet-based scams and cybercrime. The report reveals how corporations are prioritizing profits over affordability. Delta’s CEO bragged that AI will increase his airline’s profitability by as much as 50%. Tech companies are allowing AI to worsen mental health, which already costs our economy an estimated $282 billion a year. And health insurers are using AI to review claims, leading 60% of doctors to be concerned about increasing denials.

As Americans grapple with a raging affordability crisis, the report outlines concrete actions policymakers can take to reduce the cost of AI that stands to pile on, including banning surveillance pricing, prohibiting insurers from using AI to deny health care, implementing Groundwork’s plan to freeze household electricity rates, and adopting stronger liability frameworks that hold AI companies accountable.

Janelle Jones, Senior Fellow at Groundwork Collaborative, and co-author of the report, said:

“As working people face an affordability crisis, higher prices caused by AI are the last thing they need. It’s another attack on household budgets that add up, and which working people certainly shouldn’t be on the hook for.”

Rishi Bharwani, U.S. Director of Reset Tech, and co-author of the report, said:

“AI could be lowering costs for American families but instead it’s become a hidden tax on households – paid through online scams, surveillance pricing, higher electric bills, denied health claims and rising premiums. Families feel it every day, even if they can’t see it. Lawmakers need to act now to stop greedy corporations from using AI to squeeze consumers.”

BACKGROUND

  • AI is fueling a new wave of online scams, and it’s costing consumers billions. AI is making online fraud easier to scale and harder to detect, allowing scammers to clone voices, create deepfakes, and impersonate trusted people. Internet-based scams and cybercrime cost Americans $148 billion in 2025. However, the true financial burden is likely substantially higher because for every reported crime, six go unreported.
  • AI is increasing the mental health risks of social media use and adding to families’ health care costs. One study found that adults who use AI daily are 30% more likely to experience at least moderate depression than adults who do not use AI at all, and nearly half of U.S. teenagers say social media is mostly harmful to people their age. Out-of-pocket spending on pediatric behavioral health reached $2.9 billion in 2022, an increase of about 38% over the previous 11 years.
  • Health insurance companies are using AI in ways that drive up costs for patients. Insurers use AI to review claims and prior authorizations, and 60% of physicians say they are concerned that AI is increasing denials. When claims are denied or delayed, patients may have to pay out of pocket, appeal the decision, or postpone care.
  • AI-driven pricing systems are spreading rapidly across the economy. Companies are deploying AI systems to analyze consumer data and tailor prices to the individual. For example, an investigation of Instacart pricing by Groundwork Collaborative, Consumer Reports, and More Perfect Union found nearly three-quarters of grocery items were offered to shoppers at multiple price points, prices were up to 23% higher for some shoppers on the exact same items, and these practices could translate into a swing of about $1,200 a year for a family of four.
  • AI is giving insurers new ways to charge drivers more. Insurers are using increasingly detailed data about how, when, and where people drive to assess risk and set personalized premiums. Companies such as LexisNexis Risk Solutions and Verisk aggregate driving behavior data and sell it to insurers, and LexisNexis products were used in 86% of new U.S. auto insurance policies issued in 2023.
  • AI-driven pricing is making travel more expensive by allowing airlines, hotels, and booking platforms to tailor prices based on consumer data and online behavior. Delta’s CEO has said AI could increase the airline’s profitability by as much as 50% as airlines and other travel companies use sophisticated tech and robust customer data profiles to set prices.
  • The rapid expansion of AI data centers is pushing more of the cost of the AI buildout onto household electricity bills. Data centers’ share of U.S. electricity use could nearly triple from 4.4% in 2023 to about 12% by 2030, and residential electricity rates could climb 15% to 40% above 2025 levels by 2030.
  • Surging demand from AI data centers is making everyday electronics more expensive for consumers. AI data centers and consumer electronics manufacturers rely on many of the same chips and memory and must compete for a limited supply. Since the start of 2026, Apple has raised prices on some of its most popular laptops by $200 to $300 and on every iPhone by at least $100, and Microsoft has increased Xbox console prices by $100 to $150.
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Nach insgesamt 22 Jahren Haft: Cevher Ay freigelassen

Der politische Gefangene Cevher Ay ist nach insgesamt 22 Jahren Haft aus dem F-Typ-Gefängnis Kırıklar im westtürkischen Izmir entlassen worden. Die Haftzeit erstreckte sich über vier verschiedene Perioden. Vor dem Gefängnis wurde Ay von seiner Familie sowie Vertreter:innen des Gefangenensolidaritätsvereins in der Ägäisregion (EGE-TUHAYDER) mit Blumen empfangen.

Nach seiner Entlassung sagte Ay, es sei ein emotionaler Moment gewesen, seine langjährigen Mitgefangenen zurückzulassen. „Seine Freund:innen drinnen zu lassen und selbst hinauszugehen, macht einen emotional. Die Moral aller Freund:innen ist gut. Sie glauben von Herzen an den Prozess und vertrauen ihm. Sie lassen unser Volk grüßen.“

„Sie wollen, dass der Prozess erfolgreich abgeschlossen wird“

Nach Angaben Ays hoffen die politischen Gefangenen auf eine Fortsetzung des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Von allen, die dabei Verantwortung tragen, erwarteten sie eine aktive Beteiligung. „Ihre Erwartung ist, dass der Prozess weitergeht, dass alle, die darin eine Rolle übernehmen müssen, aktiv werden und dass der Prozess erfolgreich abgeschlossen wird“, sagte Ay. Ziel sei, dass unterdrückte und ausgebeutete Menschen ihre Freiheit erlangen.

Auch er selbst wolle sich nach seiner Entlassung aktiv einbringen: „Alle glauben von Herzen an den von Abdullah Öcalan eingeleiteten Prozess und vertrauen ihm. Unter seiner Führung wird auf diesem Boden ein neues sozialistisches Verständnis aufgebaut werden. Ich selbst freue mich darauf, als handelndes Subjekt an dieser Arbeit mitzuwirken.“

Vier Haftperioden in verschiedenen Städten

Cevher Ay wurde zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in verschiedenen Städten insgesamt viermal inhaftiert. Zuletzt wurde er 2016 in Edirne festgenommen und wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ in Untersuchungshaft genommen. Ay war zunächst im F-Typ-Gefängnis von Edirne inhaftiert und wurde später in das Gefängnis Kırıklar Nr. 1 in Izmir verlegt. Mit seiner jetzigen Entlassung endete eine Haftgeschichte, die sich über vier verschiedene Perioden auf insgesamt 22 Jahre summiert.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52768 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52685 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/Omer-akyol-nach-30-jahren-aus-gefangnis-entlassen-52494

 

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Buldan: Wir treten in eine Phase konkreter und praktischer Schritte ein

Die kurdische Politikerin Pervin Buldan hat für die kommenden Tage konkrete Entwicklungen im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft angekündigt. Bei einem Besuch des Rates der Friedensmütter in Wan (tr. Van) erklärte die DEM-Abgeordnete, die Teil der Imrali-Delegation ihrer Partei ist, der Prozess werde in eine neue Phase eintreten.

„In den kommenden Tagen werden wir wahrscheinlich in eine Phase und einen Prozess eintreten, in denen konkretere und praktische Schritte unternommen werden. Es wird wichtige Entwicklungen geben. Mit diesen Entwicklungen wird auch der Frieden konkreter werden“, sagte Buldan. Zugleich betonte sie, dass der weitere Verlauf gesellschaftlichen Einsatz und einen gemeinsamen Kampf erfordere.

Buldan hatte den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zuletzt am 13. September gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Mithat Sancar und dem Anwalt Özgür Faik Erol auf der Gefängnisinsel Imrali besucht. Öcalan erklärte anschließend, nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes komme es darauf an, gegenseitige praktische Schritte einzuleiten und die eingerichteten Gremien aktiv arbeiten zu lassen.

An dem Treffen in den Räumen der DEM-Partei in Wan beteiligten sich zahlreiche Menschen. Die Ko-Vorsitzende des Provinzverbands, Gülşen Kurt, verwies auf die Rolle von Frauen und insbesondere der Friedensmütter: „Frauen stehen an der Spitze dieses Kampfes, die Friedensmütter stehen an seiner Spitze. Den höchsten Preis haben die Mütter bezahlt.“

Auch Buldan stellte die Friedensmütter ins Zentrum ihrer Rede. Frauen und Mütter hätten die schwersten Folgen von Krieg und Konflikt getragen. Frieden werde angestrebt, damit keine weiteren Mütter ihre Kinder verlieren müssten. „Wir wissen auch, dass Frieden nicht einfach ist. Frieden ist schwierig, aber ihn zu verwirklichen, ist die Aufgabe und Verantwortung von uns allen. Denn diese Region hat großes Leid erlebt.“

Fast jede Familie habe einen Preis gezahlt – durch Tod, Gefängnis oder Exil. Nun gehe es um einen Frieden, in dem keine weiteren Opfer gebracht werden müssten und zugleich die Rechte des kurdischen Volkes anerkannt würden. „Was wir fordern und wollen, ist kein beliebiger Frieden. Wir verteidigen einen würdevollen Frieden.“

Öcalan hebt Rolle der Friedensmütter hervor

Buldan berichtete, Öcalan komme bei den Gesprächen auf Imrali regelmäßig auf die Friedensmütter zu sprechen. Trotz des erlittenen Leids hätten sie immer für Frieden eingestanden. „Unsere Mütter haben, egal wie groß ihr Schmerz war, nicht über den Schmerz gesprochen. Sie haben immer den Frieden verteidigt. Sie haben ihre weißen Kopftücher zwischen die Konfliktparteien geworfen und mit ihren weißen Kopftüchern gesprochen. Sie wurden misshandelt, mit Schlagstöcken angegriffen und mit Tränengas beschossen. Aber sie haben den Frieden niemals aufgegeben.“

Öcalan betone bei nahezu jedem Gespräch, dass der Kampf der Friedensmütter gewürdigt und zum Erfolg geführt werden müsse. „Deshalb seid ihr wertvoll, deshalb seid ihr wichtig. Für uns, für unser Volk und auch für Öcalan haben die Friedensmütter einen besonderen Stellenwert.“ Zum Abschluss erklärte die Friedensmutter Hediye Kaçak, die Forderung Öcalans sei auch die Forderung der Friedensmütter. „Wir wollen Frieden, keinen Tod. Keine Mutter will, dass irgendjemand stirbt“, sagte sie und kündigte an, den Einsatz für Frieden fortzusetzen. 

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52830 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/fragt-die-kurd-innen-52808

 

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Geothermieprojekt in Gimgim: Ortsbesichtigung für 8. Oktober angesetzt

Im Verfahren gegen das geplante Geothermieprojekt des US-Unternehmens IGNIS H2 Energy in Xwarik bei Gimgim (tr. Varto) soll im Oktober eine Ortsbesichtigung mit Sachverständigen stattfinden. Das Verwaltungsgericht in Çewlîg (Bingöl) hatte die Untersuchung bereits im Juli angeordnet. Zwei Monate später steht nun der Termin fest. Die Ortsbesichtigung soll am 8. Oktober um 10 Uhr im Projektgebiet beginnen. Dabei sollen Sachverständige die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und Lebensräume untersuchen. Anschließend soll ein Gutachten für das Gericht erstellt werden.

Die Bevölkerung von Xwarik und umliegenden Dörfern wehrt sich seit Monaten gegen das Projekt und setzt ihre Anfang Mai begonnene Zeltwache fort. Zuletzt beteiligten sich wechselweise Bewohner:innen verschiedener Dörfer der Region an dem Protest. Am 9. April hatten sie beim Verwaltungsgericht Bingöl Klage gegen die Entscheidung eingereicht, für das Vorhaben keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlangen. Zugleich beantragten sie, den Vollzug bis zur Entscheidung des Gerichts auszusetzen.

Im Juli entschied das Gericht, zunächst eine Ortsbesichtigung und eine Begutachtung durch Sachverständige durchführen zu lassen. Untersucht werden sollen unter anderem mögliche Folgen für landwirtschaftliche Flächen, Wälder, Grundwasser, biologische Vielfalt sowie Flora und Fauna. Auch die Frage, ob für das Projekt eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, gehört zum Prüfauftrag. Über den Antrag auf Aussetzung des Projekts soll erst nach Vorlage des Gutachtens und der Prüfung möglicher Einwände der Verfahrensparteien entschieden werden.

Das Projektgebiet umfasst Wald-, Weide- und Landwirtschaftsflächen und ist Lebensraum geschützter Arten wie Wildziegen, Gämsen und Luchse. Landwirtschaft, Viehzucht und Imkerei bilden zugleich wichtige Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Die Kläger:innen warnen außerdem vor möglichen Auswirkungen der geplanten Bohrungen auf Grund- und Oberflächenwasser. Sie fordern die vollständige Einstellung des Projekts und kündigten an, ihre Zeltwache bis zu einer endgültigen Entscheidung fortzusetzen.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-52429 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-52093 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-51494

 

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Widerstand gegen geplanten Goldabbau mit Cyanid in Giyadîn wächst

Der Widerstand gegen die geplanten Goldbergbauprojekte der Koza Holding im Landkreis Giyadîn (tr. Diyadin) in der Provinz Agirî (Ağrı) wächst. Der Stadtrat im benachbarten Mûş und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen rufen für den 26. September zu einer Kundgebung in Giyadîn auf. Sie warnen insbesondere vor den Folgen des vorgesehenen Einsatzes von Cyanid für das Einzugsgebiet des Murat-Flusses.

Die Koza Holding will nahe dem Dorf Meleqer (Mollakara) auf einem Gebiet von rund 470 Hektar drei Bergwerke errichten. Das Projektgebiet liegt zwischen mehreren Zuflüssen des Murat-Flusses. Umweltorganisationen warnen seit längerem davor, dass eine Belastung des Flusssystems weit über das unmittelbare Abbaugebiet hinaus Folgen für Trinkwasser, Landwirtschaft und Ökosysteme haben könnte.

Bürgermeisterin: Wir wollen Bewusstsein schaffen

Bei einer Pressekonferenz im Kulturzentrum Porsor Ana in Mûş kamen nun Vertreter:innen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen. Sie riefen die Bevölkerung und Organisationen in den Städten entlang des Murat-Flusses dazu auf, sich gemeinsam gegen die Bergbauprojekte zu stellen. Die Ko-Bürgermeisterin von Mûş, Tuba Sayılğan, erklärte: „Wir besuchen alle Provinzen im Einzugsgebiet des Murat-Flusses, um auf die Schäden aufmerksam zu machen, die vor allem Mûş treffen würden, und um zur Kundgebung am 26. September in Giyadîn aufzurufen. Wir wollen Bewusstsein schaffen und diesen Aufruf an die gesamte Stadt richten.“

Kutbettin Sönmezer (l.) und Tuba Sayılğan

Mindestens 1,5 Millionen Menschen könnten betroffen sein

Kutbettin Sönmezer, Ko-Vorsitzender des Stadtrats von Mûş, erklärte, nach Einschätzung von Fachleuten könnten mindestens 1,5 Millionen Menschen von möglichen Auswirkungen des Bergbaus betroffen sein. Besonders verwies er auf die Bedeutung des Murat-Flusses für Mûş: „Mûş ist eine Stadt, die ihr gesamtes Trinkwasser aus dem Murat-Fluss bezieht. Wir sind der Auffassung, dass überall dort gehandelt werden muss, wo Natur und Lebensräume zerstört werden.“

Bereits bei früheren Protesten hatte der Umweltschutzverein Meşe darauf hingewiesen, dass Mûş nicht nur bei der Trinkwasserversorgung vom Murat-Fluss abhängig ist. Ein staatliches Bewässerungsprojekt sieht vor, rund 78.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche in der Mûş-Ebene mit Wasser aus dem Fluss zu versorgen.

„Es geht um die Lebensräume aller Lebewesen“

Ihsan Aytemiş, Vorsitzender des Umweltschutzvereins Meşe, erklärte bei der Pressekonferenz, der Widerstand gegen die Bergbauprojekte dürfe nicht allein unter dem Gesichtspunkt ihrer möglichen Auswirkungen auf Menschen betrachtet werden. Es gehe ebenso um die Lebensräume aller Tiere und Pflanzen in der Region. Der Schutz des Murat-Flusses und seines Einzugsgebiets sei deshalb eine gemeinsame ökologische Aufgabe.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-47912

 

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Vier Jahre Probezeit

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen beschafft Unternehmen mehr Flexibilität und Beschäftigten weitere unsichere Jahre.
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Immer häufiger falsche Pflegegrad-Einstufungen durch den MDK

Wer einen Pflegegrad beantragt, geht meist davon aus, dass ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) an der Wohnungstür klingelt. In der Praxis passiert das immer seltener.

Zu wenige Gutachter, zu viele Anträge: Die Folge ist eine Begutachtung per Telefon oder nach Aktenlage, die den tatsächlichen Pflegebedarf oft nicht trifft. Wer das nicht weiß und einfach mitmacht, riskiert einen falschen Pflegegrad und damit dauerhaft bis zu 252 Euro weniger Pflegegeld im Monat.

Pflegebegutachtung zu Hause ist gesetzlicher Standard, kein Bonus

Das Sozialgesetzbuch ist klar: Nach § 18a SGB XI ist die pflegebedürftige Person in ihrem Wohnbereich zu untersuchen. Nicht telefonisch, nicht nach Aktenlage, sondern durch einen Gutachter, der persönlich erscheint. Ausnahmen sind eng gefasst: Eine Begutachtung ohne Hausbesuch ist nur möglich, wenn aufgrund einer eindeutigen Aktenlage das Ergebnis ohnehin feststeht oder wenn eine Krisensituation die Untersuchung vor Ort unmöglich macht.

Selbst in solchen Ausnahmefällen muss der Wunsch auf persönliche Begutachtung zu Hause berücksichtigt werden. Das ist kein Bitten, sondern ein Recht.

„Es gibt viel zu wenige Gutachter:innen. Die Alternative, nämlich die Beurteilung nach Telefoninterview bzw. Aktenlage, führt leider häufiger dazu, dass die Pflegesituation nicht richtig eingeschätzt werden kann”, erklärt Klaus Wicher, Vorsitzender des SoVD-Landesverbands Hamburg. Das ist kein regionaler Ausreißer, sondern ein strukturelles Problem in der deutschen Pflegebegutachtung.

Was eine falsche Einstufung monatlich kostet

Eine Fehleinstufung ist kein Formalfehler. Wer statt Pflegegrad 3 nur Pflegegrad 2 bekommt, verliert dauerhaft 252 Euro Pflegegeld pro Monat, von 599 Euro auf 347 Euro. Auf ein Jahr gerechnet sind das mehr als 3.000 Euro. Diese Differenz setzt sich fort, solange der falsche Pflegegrad besteht.

Dazu kommen die Sachleistungen, also das monatliche Budget für einen ambulanten Pflegedienst.

Nach bisherigen Angaben stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro pro Monat bereit, bei Pflegegrad 2 nur 796 Euro. Wer zu niedrig eingestuft ist, bekommt weniger Pflegedienst-Stunden, weniger Entlastung für Angehörige, weniger Spielraum in der Versorgung. Das macht sich im Alltag bemerkbar, lange bevor die Zahlen auf dem Kontoauszug ankommen.

Warum Telefonbegutachtungen häufiger zu falschen Pflegegraden führen

Pflegebedürftigkeit zeigt sich im Alltag: beim morgendlichen Aufstehen, beim Gang zur Toilette, beim Anziehen. Sie zeigt sich in der Orientierungslosigkeit, die nachts beginnt, in der Erschöpfung, die ein Telefongespräch nicht sichtbar macht.

Ein Gutachter, der die Wohnung betritt, sieht Handläufe, Pflegehilfsmittel, Rollator, Pflegebett, Gehschwäche. Ein Telefoninterview sieht nichts davon.

„Wir merken immer wieder, dass die Vor-Ort-Termine existenziell wichtig sind”, so Wicher. Das bestätigt die Erfahrung aus der Pflegerechtspraxis: Gerade bei Demenz, schwankenden Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen wird der Hilfebedarf am Telefon systematisch unterschätzt.

Betroffene neigen dazu, sich besser darzustellen als sie sind. Angehörige, die täglich unterstützen, sind am Telefon nicht sichtbar. Die Wohnsituation bleibt unsichtbar.

Seit 2023 ist die Telefonbegutachtung dauerhaft als reguläres Instrument im Gesetz verankert, ursprünglich als Corona-Ausnahme eingeführt, jetzt in § 142a SGB XI dauerhaft geregelt. Was dabei oft nicht kommuniziert wird: Auch in diesem Verfahren gilt ein Wahlrecht.

Das Gesetz ist eindeutig: Der Wunsch auf eine persönliche Begutachtung im Wohnbereich geht dem Telefoninterview ausdrücklich vor.

Das Wahlrecht nutzen: So fordern Betroffene den Hausbesuch ein

Wer einen Begutachtungstermin erhält und nur für ein Telefongespräch angerufen werden soll, darf widersprechen. Das funktioniert schriftlich: Wer gegenüber dem Medizinischen Dienst oder der Pflegekasse klar erklärt, dass er auf einem persönlichen Hausbesuch besteht, hat ein gesetzliches Recht auf seiner Seite. Dabei reicht der Verweis auf § 18a SGB XI. Einen weiteren Grund muss niemand nennen.

Wer diese Erklärung früh und schriftlich einreicht, verhindert, dass das Verfahren stillschweigend auf Telefonbasis weiterläuft. Kein aktiver Widerspruch ist die häufigste Form des Einverständnisses. Wer die Begutachtungsankündigung genau liest und den Modus aktiv anfragt oder klarstellt, schützt sich vor einem Verfahren, das den Pflegebedarf systematisch unterschätzt.

Kommt es trotzdem zu einer Telefonbegutachtung und fällt das Ergebnis zu niedrig aus, ist das der konkrete Ansatzpunkt für den Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Im Widerspruch kann dann ausdrücklich gerügt werden, dass das Begutachtungsverfahren nicht dem gesetzlichen Standard entsprach.

Wer zu erschöpft ist, um allein zu kämpfen

„Wer täglich Hilfe und Unterstützung braucht, hat selten noch die Kraft, gegen solche Bewertungen vorzugehen”, sagt Wicher. Das trifft einen realen Punkt:

Die Menschen, die am meisten von einer korrekten Einstufung abhängen, sind oft diejenigen, die am wenigsten Kraft haben, um zu widersprechen. „Wenn das nicht die Angehörigen oder auch der SoVD übernehmen, werden alte Menschen, die Pflege brauchen, sich selbst überlassen”, warnt er.

Angehörige können den Widerspruch einlegen, wenn sie eine Vollmacht haben. Sozialverbände wie der SoVD und der VdK beraten und unterstützen beim Widerspruchsverfahren, in vielen Fällen kostenlos für Mitglieder.

Wer keinem Verband angehört, kann sich an die Verbraucherzentrale oder an eine Pflegeberatungsstelle wenden. Sozialgericht-Klagen im Pflegerecht sind kostenfrei, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben.

Der SoVD Hamburg fordert, dass Hausbesuche wieder zur gesetzlichen Pflicht werden, nicht zur Ausnahme, die Betroffene erst einfordern müssen. Solange das nicht gilt: Wer den Hausbesuch nicht verlangt, bekommt ihn möglicherweise nicht. Und wer ihn nicht bekommt, riskiert einen Pflegegrad, der nicht zur Realität passt.

Quellen

SoVD Hamburg: Stellungnahme Klaus Wicher, Vorsitzender SoVD-Landesverband Hamburg, Sozialgesetzbuch XI: § 18a Begutachtungsverfahren (dejure.org, Stand Oktober 2023), Sozialgesetzbuch XI: § 18 Beauftragung der Begutachtung (dejure.org, Stand Oktober 2023)

Der Beitrag Immer häufiger falsche Pflegegrad-Einstufungen durch den MDK erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Neue Sorge um die Rente für 2027: Bund will eine Milliarde Euro weniger zahlen

Die Bundesregierung will die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2027 erneut verändern. Nach den aktuellen Haushaltsplänen soll der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses um eine weitere Milliarde Euro abgesenkt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund reagierte darauf am 15. September 2026 mit einer deutlichen Warnung. Nach ihrer Berechnung entspricht allein diese Milliarde in heutigen Werten rund 0,05 Beitragssatzpunkten.

Für Rentnerinnen und Rentner ist allerdings eine Unterscheidung besonders wichtig: Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses bedeutet nicht, dass die bereits gezahlte monatliche Rente um einen bestimmten Betrag sinkt.

Betroffen ist zunächst die Finanzierung der Rentenversicherung und damit vor allem die Frage, wie stark künftig Steuer- und Beitragsmittel herangezogen werden.

Bundesregierung will 2027 eine weitere Milliarde einsparen

Die geplante Änderung ist Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes 2027. Der Entwurf wurde bereits im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Konkret soll der sogenannte Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2027 um eine Milliarde Euro verringert werden. Einschließlich früherer Kürzungsmaßnahmen ergibt sich nach Angaben des Bundestages für 2027 ein Minderungsbetrag von insgesamt 2,2 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit der Entlastung des Bundeshaushalts. Die zusätzliche Kürzung soll dem Bundesetat im Jahr 2027 eine Milliarde Euro Spielraum verschaffen.

Die Hintergründe zur Haushaltsplanung erläutert auch der Deutsche Bundestag zur Finanzdebatte 2027.

DRV warnt vor höheren Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Deutsche Rentenversicherung sieht die Kürzung kritisch. Sie argumentiert, dass mit den Bundesmitteln auch Leistungen finanziert werden, die der Rentenversicherung aus gesellschaftspolitischen Gründen übertragen worden sind und deshalb nicht allein aus Versicherungsbeiträgen bezahlt werden sollten.

Werden dafür weniger Steuermittel bereitgestellt, muss die Rentenversicherung fehlende Einnahmen auf andere Weise ausgleichen. Nach Einschätzung der DRV kann eine dauerhafte Verringerung der Bundesmittel deshalb zu einer höheren Belastung der Beitragszahlenden führen.

Die Rentenversicherung rechnet vor, dass eine Kürzung um eine Milliarde Euro in heutigen Werten ungefähr 0,05 Beitragssatzpunkten entspricht. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Beitragssatz 2027 automatisch exakt um 0,05 Prozentpunkte steigt.

Die aktuelle Stellungnahme findet sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Steigt der Rentenbeitrag deshalb schon 2027?

Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 Prozent. Dieser Wert gilt bereits seit mehreren Jahren unverändert.

Noch im Juni 2026 ging die Rentenversicherung davon aus, dass der Beitragssatz bis Ende 2027 bei 18,6 Prozent gehalten werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die vorhandenen Finanzreserven entsprechend eingesetzt werden können.

Die neue Stellungnahme vom 15. September muss deshalb genau gelesen werden. Die DRV warnt insbesondere davor, dass weitere Kürzungen während der laufenden Haushaltsberatungen den Beitragssatz zusätzlich belasten könnten.

Ein Anstieg bereits im Jahr 2027 ist nach dieser Einschätzung nicht mehr vollständig auszuschließen, falls der Bund die Mittel stärker als bislang geplant reduziert. Die jetzt vorgesehene Milliarde allein löst jedoch noch keine automatische Beitragserhöhung aus.

Was eine Milliarde Euro weniger Bundeszuschuss tatsächlich bedeutet Bereich Stand 2026/2027 Bedeutung Neue Kürzung 2027 Eine Milliarde Euro weniger beim Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses Weniger Steuerfinanzierung für die Rentenversicherung Gesamte Minderungen Für 2027 insgesamt 2,2 Milliarden Euro aus verschiedenen Kürzungsmaßnahmen Die neue Milliarde kommt zu früheren Eingriffen hinzu Beitragssatz Derzeit 18,6 Prozent Keine automatische Erhöhung um 0,05 Prozentpunkte beschlossen Laufende Renten Keine direkte Kürzung der persönlichen Monatsrente vorgesehen Betroffen ist zunächst die Finanzierung Bundesleistungen insgesamt Für 2027 sollen die gesamten Zahlungen des Bundes dennoch steigen Ein einzelner Zuschuss wird gekürzt, obwohl die Gesamtausgaben wachsen Warum der Bund insgesamt trotzdem mehr für die Rente ausgeben soll

Die Aussage, der Bund zahle 2027 eine Milliarde Euro weniger für die Rente, wäre ohne weitere Erklärung missverständlich. Nach dem Haushaltsentwurf sollen die gesamten Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung von rund 127,42 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf rund 132,04 Milliarden Euro im Jahr 2027 steigen.

Der Bund zahlt damit insgesamt mehr Geld an die Rentenversicherung als im Vorjahr. Gleichzeitig soll jedoch ein bestimmter Zuschuss gegenüber der bisherigen Planung um eine Milliarde Euro reduziert werden.

Genau diese Unterscheidung ist für Rentner wichtig. Es geht nicht um eine pauschale Kürzung sämtlicher Bundesmittel für die gesetzliche Rente.

DRV verweist auf zusätzliche Rentenausgaben

Die Kritik der Rentenversicherung bekommt auch deshalb Gewicht, weil gleichzeitig neue Ausgaben entstehen. Dazu gehören politische Entscheidungen zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zusätzliche Leistungen wie die Mütterrente III.

Nach Auffassung der Rentenversicherung sollten solche gesellschaftlich beschlossenen Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden. Werden gleichzeitig Bundeszuschüsse gekürzt, steigt dagegen der Druck auf die Beitragseinnahmen.

Mehr zu den bisherigen Plänen lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag Rente: Merz-Regierung plant Rentenzuschuss zu kürzen mit Folgen.

Was bedeutet die Kürzung für heutige Rentner?

Wer bereits Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente erhält, muss wegen dieser zusätzlichen Milliarde nicht mit einer entsprechenden Kürzung seines persönlichen Rentenbetrags rechnen. Der Bundeszuschuss wird nicht einfach durch die Zahl der Rentner geteilt.

Auch die jährliche Rentenanpassung folgt eigenen gesetzlichen Regeln. Eine geringere Bundeszahlung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Rentenanpassung 2027 niedriger ausfällt oder bestehende Renten sinken.

Nach bisherigen Modellrechnungen könnte es 2027 sogar erneut zu einer deutlichen Rentenanpassung kommen. Solche Vorausberechnungen sind allerdings noch nicht endgültig.

Mehr dazu lesen Sie im Gegen-Hartz-Beitrag Rentenerhöhung 2027: Neue Tabelle zeigt das mögliche Plus der Rente.

Für Arbeitnehmer kann die Entscheidung schneller spürbar werden

Unmittelbarer betrifft die Debatte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide tragen bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis jeweils die Hälfte des allgemeinen Rentenversicherungsbeitrags.

Weniger Bundesmittel erhöhen bei ansonsten gleichen Bedingungen den finanziellen Druck auf die Rentenversicherung. Entscheidend wird deshalb sein, ob die nun vorgesehene Milliarde die letzte Kürzung bleibt.

Die DRV hat ausdrücklich davor gewarnt, dass weitere Einsparungen im laufenden Haushaltsverfahren die Finanzlage verschärfen könnten. Dann wäre auch ein früherer Anstieg des Beitragssatzes denkbar.

Rentenversicherung muss bereits auf ihre Rücklagen zurückgreifen

Hinzu kommt, dass die Rentenversicherung ihren finanziellen Puffer ohnehin einsetzen muss, um den Beitragssatz stabil zu halten. Ende 2025 lag die Nachhaltigkeitsrücklage nach Angaben der DRV bei rund 41,3 Milliarden Euro.

Nach früheren Vorausberechnungen könnte diese Reserve in den kommenden Jahren deutlich abschmelzen. Für die Zeit danach erwartet die Rentenversicherung ohnehin einen steigenden Beitragssatz.

Solche Prognosen hängen allerdings stark von Beschäftigung, Lohnentwicklung, Rentenausgaben und politischen Entscheidungen ab. Die zusätzliche Kürzung um eine Milliarde Euro verschlechtert aus Sicht der DRV den finanziellen Spielraum.

Mütterrente III sorgt ab 2027 für zusätzliche Ansprüche

Gleichzeitig kommen neue Leistungen auf die gesetzliche Rentenversicherung zu. Bei der Mütterrente III entstehen für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern zusätzliche Ansprüche aus Kindererziehungszeiten.

Für viele Bestandsrentner dürfte die technische Auszahlung zwar erst später erfolgen. Der finanzielle Anspruch soll jedoch bereits für den entsprechenden Zeitraum entstehen.

Die Rentenversicherung verweist deshalb darauf, dass solche zusätzlichen Leistungen nicht über immer höhere Beiträge der Versicherten finanziert werden sollten. Sie fordert eine ausreichende Steuerfinanzierung durch den Bund.

Die eine Milliarde Euro ist noch nicht endgültig beschlossen

Für Versicherte ist außerdem wichtig, dass es sich weiterhin um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handelt. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 wird noch im Bundestag beraten.

Damit können sich einzelne Regelungen während des parlamentarischen Verfahrens noch verändern. Erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen steht endgültig fest, in welcher Höhe der Bundeszuschuss 2027 tatsächlich gekürzt wird.

Häufige Fragen zur Kürzung des Rentenzuschusses 2027 Wird meine Rente 2027 wegen der einen Milliarde gekürzt?

Nein. Aus der geplanten Verringerung des Bundeszuschusses folgt keine automatische Kürzung einer bestehenden Monatsrente.

Will der Bund insgesamt eine Milliarde Euro weniger für die Rentenversicherung ausgeben?

Nein. Die gesamten Bundesleistungen an die gesetzliche Rentenversicherung sollen nach dem Haushaltsentwurf 2027 sogar steigen, während ein bestimmter Zuschussbestandteil gekürzt wird.

Warum warnt die Deutsche Rentenversicherung trotzdem?

Weil geringere Steuerzuschüsse bei unveränderten Ausgaben durch andere Einnahmen oder durch vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden müssen. Dadurch kann langfristig der Druck auf den Beitragssatz steigen.

Wie stark wirkt sich die Milliarde laut DRV aus?

Die Deutsche Rentenversicherung beziffert die Größenordnung auf rund 0,05 Beitragssatzpunkte nach heutigen Werten. Das ist allerdings keine bereits beschlossene Erhöhung des Rentenbeitrags.

Steigt der Rentenbeitrag 2027 jetzt sicher?

Nein. Ein höherer Beitragssatz für 2027 folgt aus der geplanten Kürzung nicht automatisch, weitere Einsparungen könnten die Wahrscheinlichkeit eines früheren Anstiegs jedoch erhöhen.

Ist die Kürzung um eine Milliarde Euro bereits endgültig beschlossen?

Nein. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren, sodass sich die Regelung während der Beratungen noch verändern kann.

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Patriotismus mit Gebrauchsanweisung

Jürgen Klopp hat etwas Bemerkenswertes getan. Er hat eine Deutschlandkappe aufgesetzt. Darauf stand „Einer von 83 Millionen“, Schwarz-Rot-Gold war zu sehen, und der neue Bundestrainer sprach davon, die Fahne „zurückholen“ zu wollen. Man solle sie schwenken können, ohne dass andere fragten, was mit einem nicht stimme. Dann fiel jener Satz, der aus einer sympathischen patriotischen […]

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Trotz fehlender Haftfähigkeit: Irfan Yılmaz bleibt im Gefängnis

Der zu 96 Prozent schwerbehinderte Irfan Yılmaz bleibt trotz eines Gutachtens der Rechtsmedizin im Gefängnis Marmara Nr. 2 in Silivri inhaftiert. Yılmaz ist auf einen Rollstuhl und rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen. Zuletzt wurde eine mögliche Entlassung nach Angaben seines Betreuers Hasan Toğan wegen einer Disziplinarstrafe um weitere sechs Monate verschoben.

Das 11. Fachgremium des Instituts für Rechtsmedizin stellte bereits im November 2025 fest, dass Yılmaz sein Leben unter Haftbedingungen nicht eigenständig führen könne. Zuvor war das Gefängniskrankenhaus zu derselben Einschätzung gelangt. Yılmaz verbüßt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Ein Strafgericht in Istanbul verurteilte ihn wegen des Vorwurfs, Staatsbedienstete, die an der „Terrorismusbekämpfung“ beteiligt waren, durch eine Veröffentlichung zur Zielscheibe gemacht zu haben. Seit Anfang 2025 befindet er sich in Haft.

Medizinisches Gutachten bleibt ohne Konsequenz

Trotz der medizinischen Feststellungen wurde eine Aussetzung der Strafvollstreckung abgelehnt. Dabei wurde eine Einschätzung der Sicherheitsabteilung der Polizei in Sarıyer herangezogen, wonach Yılmaz im Falle einer Strafaussetzung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könne. Auch ein Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug wurde abgelehnt. Die Verwaltungs- und Beobachtungskommission der Haftanstalt begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, dass Yılmaz nicht in einen von politischen Gefangenen getrennten Trakt wechseln wollte.

„Nicht einmal die Stühle sind für ihn geeignet“

Toğan besuchte Yılmaz am 15. September im Gefängnis. Nach seinen Angaben hat sich dessen gesundheitlicher Zustand unter den Haftbedingungen weiter verschlechtert. Die Haftanstalt sei baulich nicht für die Fortbewegung mit einem Rollstuhl ausgelegt, weshalb Wärter Yılmaz zu den Besuchen tragen müssten. „Für Irfan ist nicht nur das Gefängnis ungeeignet, selbst die Stühle dort sind es. Die Stühle im Besuchsraum haben keine Fußstützen, sodass seine Füße ständig nach unten fallen. Auch die Fußstütze, die seine Mitgefangenen für ihn gebaut haben, reicht nicht aus, um seine Füße zu stabilisieren.“

Yılmaz benötigt nach Angaben Toğans rund um die Uhr Unterstützung. Diese übernehmen derzeit andere politische Gefangene im Gemeinschaftstrakt abwechselnd. „Irfan braucht Hilfe beim Essen, bei der Körperpflege und bei seinen Toilettenbedürfnissen. Weil es im Trakt nur Hocktoiletten gibt, kann er sie nicht benutzen. Deshalb muss seine Windel fünfmal täglich gewechselt und er anschließend gewaschen werden. Jeden Tag muss sich dort ein Mensch vollständig um seine Pflege kümmern. Das ist sowohl für Irfan als auch für die Mitgefangenen eine Qual.“

Disziplinarstrafe wegen Parolen

Als neues Hindernis kommt nach Angaben Toğans eine Disziplinarstrafe hinzu. Yılmaz hatte gemeinsam mit anderen politischen Gefangenen Parolen gegen Rechtsverletzungen im Gefängnis gerufen. Obwohl sich zwölf Gefangene daran beteiligt hätten, sei nur gegen Yılmaz ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Er habe ein Besuchsverbot und eine Disziplinarstrafe erhalten. Die Verwaltungs- und Beobachtungskommission werte dies als Ausdruck „mangelnder guter Führung“ und habe eine mögliche Entlassung um weitere sechs Monate verschoben, erklärte Toğan. „Diese Parolen werden seit 50 Jahren gerufen, und bisher hat niemand deswegen eine Disziplinarstrafe bekommen. In sechs Monaten wird die Verwaltungs- und Beobachtungskommission wieder zusammentreten. Dann werden wir sehen, welches Hindernis sie als Nächstes vorbringen wird.“

Toğan bezeichnete das Vorgehen als „Feindstrafrecht“. Bei einem Gefangenen, der sich aufgrund seiner Behinderung kaum bewegen könne, werde nun seine Stimme zum Gegenstand von Sanktionen gemacht. „Obwohl Irfan zu 96 Prozent schwerbehindert ist, dulden sie weder seine Kritik noch seine Worte. Das ist nicht hinnehmbar.“ Yılmaz habe seine Familie bei dem jüngsten Besuch aufgefordert, erneut für eine Aussetzung seiner Haftstrafe aktiv zu werden. Sie solle Eingaben an die Staatsanwaltschaft, die Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten sowie das Justizministerium richten und eine Unterschriftenkampagne für seine Freilassung beginnen.

Forderung nach öffentlichem Druck

Der Fall wurde auch im türkischen Parlament thematisiert. Der DEM-Abgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu machte auf Yılmaz' Gesundheits- und Haftbedingungen aufmerksam. Nach Angaben Toğans wurden außerdem die Istanbuler Rechtsanwaltskammer und die Türkische Ärztekammer (TTB) über den Fall informiert. Bislang hätten beide jedoch keine entsprechenden Schritte unternommen. „Wir haben die TTB über Irfans Gesundheitszustand informiert und darum gebeten, den Fall zu verfolgen. Auch bei der Istanbuler Rechtsanwaltskammer haben wir beantragt, dass sie ihn besucht. Bislang ist das nicht geschehen. Sie müssen etwas dazu sagen, dass ein zu 96 Prozent schwerbehinderter Mensch unter solchen Bedingungen im Gefängnis festgehalten wird.“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51701 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52372 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-51064

 

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Proteste für kurdischsprachige Bildung in Rojava gehen weiter

Die Proteste für das Recht auf kurdischsprachige Bildung in Rojava dauern an. In Qamişlo beteiligten sich Menschen aus Dêrik, Amûdê, Dirbêsiyê, Çilaxa, Til Temir, Tirbespiyê, Girkê Legê und Hesekê an einer Kundgebung, zu der die Volksinitiative unter dem Motto „Zimanê me nasnameya me ye“ – „Unsere Sprache ist unsere Identität“ – aufgerufen hatte.

Hintergrund der Proteste ist eine Neuregelung des Bildungsministeriums der Übergangsregierung in Damaskus. Sie sieht vor, Kurdisch in Gebieten mit einem bedeutenden kurdischen Bevölkerungsanteil als nationale Sprache in den Lehrplan aufzunehmen, begrenzt den regulären Kurdischunterricht jedoch auf drei Wochenstunden. Im ersten Jahr können zudem Geschichte, Geografie, Sozialkunde und Philosophie wahlweise auf Kurdisch unterrichtet werden. Mathematik und Naturwissenschaften sollen dagegen auf Arabisch unterrichtet werden. Damit wird das bisherige Bildungssystem in Rojava, in dem Schüler:innen weitgehend auf Kurdisch unterrichtet wurden, grundlegend verändert.

 


Vor dem Stadion der Gefallenen des 12. März versammelten sich insbesondere Schüler:innen sowie Angehörige verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Auf Transparenten standen Parolen wie „Unsere Sprache ist unsere Identität“, „Unsere Sprache ist unsere Zukunft“, „Unsere Sprache ist unsere Würde“ und „Bê ziman jiyan nabe“ – „Ohne Sprache gibt es kein Leben“. Yûsif Kûtê erklärte für die Volksinitiative: „Jeder Baum wächst auf seinen eigenen Wurzeln, und der Mensch wächst mit seiner eigenen Sprache. Ohne Sprache kann sich ein Mensch nicht ausdrücken, seine Kultur nicht niederschreiben und nicht sagen: ‚Ich existiere.‘ Deshalb ist die Sprache unsere Existenz und unsere Identität. In der eigenen Sprache zu lesen, zu schreiben und zu leben, ist das Recht aller Völker.“

„Wir wollen unsere Bildung auf Kurdisch“

Besonders deutlich formulierten Schüler:innen ihre Forderung. Silava Elî sagte, ihre Generation sei mit kurdischsprachiger Bildung aufgewachsen. „Wir haben unsere Augen mit Bildung in unserer eigenen Sprache geöffnet, kämpfen in unserer eigenen Sprache und erzielen darin Erfolge.“ Die Entscheidung der syrischen Übergangsregierung wies sie zurück: „Wir lehnen diese Entscheidung ab. Wir wollen nicht nur Kurdischunterricht, sondern unsere gesamte Bildung in unserer kurdischen Sprache erhalten.“

Auch Lehrkräfte wandten sich gegen die Einschränkung des Kurdischen. Rojîn Mihemed Mûsa erklärte: „Die Entscheidung der Regierung in Damaskus ist nicht gerecht. Wenn die kurdische Sprache verschwindet, verschwinden auch die Existenz, die Geschichte und die Kultur des kurdischen Volkes.“ Seit 15 Jahren stünden Lehrkräfte und Schüler:innen für die Errungenschaften der Rojava-Revolution und die kurdischsprachige Bildung ein. „Wir werden unsere Sprache verteidigen. Jede Kurdin und jeder Kurde muss sich für die eigene Sprache erheben“, sagte Mûsa.

Kongra Star: Errungenschaft der Frauenrevolution

Kongra-Star-Sprecherin Gulistan Gulo bezeichnete die muttersprachliche Bildung als eine der Errungenschaften der Rojava-Revolution und des Frauenbefreiungskampfes. „Diese Errungenschaft wurde durch Widerstand und dank Tausender Gefallener erkämpft. Im Verlauf der Revolution hat das kurdische Volk seine Bildung auf Kurdisch erhalten und eine neue Generation herangebildet. Deshalb akzeptieren wir die Entscheidung der Übergangsregierung nicht. Sie entspringt einer herrschenden Mentalität, die die Bevölkerung vereinheitlichen und auf dieser Grundlage regieren will.“ Mihemed Ebas vom Rat der Familien der Gefallenen erinnerte ebenfalls daran, dass im Zuge der Rojava-Revolution eigene Institutionen und Strukturen aufgebaut wurden. An die Regierung in Damaskus gerichtet sagte er: „Unsere Forderung ist, dass sie unsere Sprache akzeptiert und anerkennt.“

Auch armenische Gemeinschaft fordert muttersprachliche Bildung

Şêx Umer vom Kongress des Demokratischen Islam bezeichnete das Recht auf die Muttersprache als legitimes Recht aller Menschen. Die religiösen Schriften hätten neben Frieden und Sicherheit auch die Rechte der Menschen auf ihre Muttersprache anerkannt. Für die armenische Gemeinschaft sprach Guhar Xeceduryan. Auch sie forderte Unterricht in der eigenen Muttersprache: „Wir müssen verlangen, dass wir an unseren Schulen Bildung in unserer Muttersprache erhalten. Auch viele Armenier:innen können in ihrer eigenen Sprache nicht schreiben und lesen. Der Grund dafür ist, dass der muttersprachliche Unterricht geringgeschätzt wird.“

Die Kundgebung endete mit Rufen der Parole „Bê ziman jiyan nabe“ – „Ohne Sprache gibt es kein Leben“.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52823 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kurdisch-muss-unterrichts-und-amtssprache-werden-52765 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/schulboykott-fur-kurdischsprachige-bildung-dauert-an-52720 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachigen-unterricht-weiten-sich-in-rojava-aus-52677

 

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Kurde stirbt unter verdächtigen Umständen in Isolationszelle

Der seit 2014 inhaftierte Kurde Şiyar Çiçek ist unter ungeklärten Umständen im Gefängnis der westtürkischen Provinz Eskişehir gestorben. Nach Angaben seiner Familie befand er sich seit rund zwei Jahren in der Haftanstalt und war in den letzten zehn Tagen vor seinem Tod in einer Isolationszelle untergebracht.

Wie die Nachrichtenagentur Ajansa Welat berichtet, hatte Çiçek nach Angaben seiner Familie keine schweren gesundheitlichen Probleme. Er sei lediglich an Diabetes erkrankt gewesen und habe sich ansonsten in einem guten gesundheitlichen Zustand befunden. Sein Vater Menduh Çiçek erklärte, die Familie sei am Vortag aus dem Gefängnis angerufen worden. „Sie sagten uns: ‚Dein Sohn ist krank, wir bringen ihn ins Krankenhaus.‘ Mein Sohn hatte nur Diabetes, sein Zustand war sehr gut. Aber er ist gestorben.“

„Wir wissen nicht, was mit meinem Sohn geschehen ist“

Menduh Çiçek sagte, er habe den Leichnam seines Sohnes gesehen und dabei keine äußerlich erkennbaren Spuren von Folter festgestellt. Dennoch habe die Familie Zweifel an den Umständen seines Todes. „Wir denken, dass sie meinen Sohn vergiftet oder ihm etwas anderes angetan haben könnten“, sagte er. Etwa eine Woche vor seinem Tod habe Şiyar Çiçek noch mit seiner Mutter telefoniert und ihr erzählt, dass er in eine Einzelzelle verlegt worden sei. Insgesamt habe er dort zehn Tage verbracht. „Wäre mein Sohn im Gemeinschaftstrakt gewesen, hätten wir herausfinden können, was geschehen ist. Aber weil er in Isolation war, wissen wir nicht, was mit ihm passiert ist.“

Vater erhebt Vorwürfe gegen Gefängnis und Staatsanwaltschaft

Nach Angaben des Vaters wollte ein Bruder von Şiyar Çiçek mit ins Krankenhaus fahren, erhielt dafür jedoch keine Erlaubnis. Menduh Çiçek berichtete zudem, seinem Sohn seien die Augen verbunden worden. Er äußerte den Verdacht, dass Şiyar Çiçek bereits im Gefängnis gestorben sei und anschließend ins Krankenhaus gebracht wurde. „Die Staatsanwaltschaft wusste, dass mein Sohn gestorben war. Aber um die Verantwortung auf das Krankenhaus abzuwälzen, haben sie so gehandelt. Sie haben es so dargestellt, als sei mein Sohn im Krankenhaus gestorben, obwohl er im Gefängnis sein Leben verloren hat.“

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-51303

 

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Das smarte Töten

KI und Palantir sollen die Kampfhandlungen in der Ukraine präziser und effizienter machen. Am Ende bleibt es ein Krieg der Soldaten.
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Pflegegeld und Zuzahlungsbefreiung: Mit dieser Regel können jetzt Pflegebedürftige sparen

Medikamente, Physiotherapie, Krankenhaus: Wer Pflege benötigt, muss häufig auch bei seiner medizinischen Versorgung zuzahlen. Doch gesetzlich Versicherte müssen diese Belastung nicht unbegrenzt tragen. Besonders wichtig für Pflegebedürftige: Das gesetzliche Pflegegeld erhöht die Zuzahlungsgrenze nicht, und unter bestimmten Voraussetzungen halbiert sich diese Grenze sogar.

Die Entlastung kommt allerdings nicht allein deshalb auf dem Konto an, weil ein Pflegegrad festgestellt wurde. Betroffene müssen ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend machen. Wer Pflegegeld vorschnell zum Einkommen addiert oder die günstigere Grenze übersieht, zahlt möglicherweise unnötig weiter.

Pflegegeld darf die Belastungsgrenze nicht erhöhen

Das Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung ist für die selbst organisierte häusliche Pflege bestimmt. Es gehört bei der Zuzahlungsbefreiung nicht zu den anzurechnenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die Techniker Krankenkasse nennt Pflegegeld ausdrücklich unter den nicht berücksichtigten Einnahmen.

Auch § 13 Absatz 5 SGB XI schützt Pflegeversicherungsleistungen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen vor der Anrechnung. Die Behauptung, jede Krankenkasse könne gesetzliches Pflegegeld nach eigener Auslegung vollständig oder teilweise berücksichtigen, führt deshalb in die Irre. Wird es dennoch eingerechnet, sollten Versicherte eine schriftliche Erläuterung und eine Korrektur der Berechnung verlangen.

Diese Aussage bezieht sich auf das gesetzliche Pflegegeld und darf nicht pauschal auf jede Zahlung mit Bezug zur Pflege übertragen werden. Das Pflegeunterstützungsgeld ist beispielsweise eine andere Leistung, die das Gesetz ausdrücklich von diesem Einkommensschutz ausnimmt. Ein ähnlicher Name bedeutet also nicht automatisch dieselbe Behandlung.

Zwei Prozent sind die Regel, ein Prozent ist möglich

Die jährliche Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich zwei Prozent der anzurechnenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nach Abzug einschlägiger Freibeträge. Für anerkannte schwerwiegend chronisch kranke Menschen in Dauerbehandlung sinkt sie auf ein Prozent. Das erläutert das Bundesgesundheitsministerium zur Zuzahlungsgrenze.

Wer die Grenze erreicht hat, kann sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Die Krankenkasse meldet sich allerdings nicht automatisch, sobald genug gezahlt wurde. Ausführlicher erklärt Gegen-Hartz die Zuzahlungsbefreiung bei Pflegegeld und die Rechenwerte für 2026.

Ab Pflegegrad 3 wird der Nachweis leichter

Ein Pflegegrad allein führt nicht sofort zur Befreiung. Nach der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss eine Erkrankung grundsätzlich mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal je Quartal ärztlich behandelt worden sein. Zusätzlich muss eines der dort genannten Merkmale vorliegen; Pflegegrad 3, 4 oder 5 erfüllt eines davon.

Für Menschen, die bereits seit einem Jahr in einem dieser Pflegegrade pflegebedürftig sind, gilt eine wichtige Erleichterung: Die Dauerbehandlung wird unterstellt. Sie müssen diese deshalb nicht zusätzlich mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Der entsprechende Pflegebescheid dient als Nachweis.

Auch mit Pflegegrad 1 oder 2 und sogar ohne Pflegegrad kann die Ein-Prozent-Grenze erreichbar sein. Dafür kommen andere Kriterien infrage, etwa eine dauerhaft notwendige medizinische Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität droht. Die Voraussetzungen müssen ärztlich bestätigt und von der Krankenkasse geprüft werden.

Welche Einnahmen und Freibeträge zählen?

Anders als Pflegegeld werden insbesondere Bruttorenten, Arbeitsentgelt und weitere anrechenbare Einkünfte berücksichtigt. Bei zusammenlebenden Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern fließen grundsätzlich die Einnahmen beider Partner in die Berechnung ein. Für 2026 beträgt der abzuziehende Freibetrag für den Ehe- oder Lebenspartner 7.119 Euro und für jedes zu berücksichtigende Kind 9.756 Euro, wie die TK in ihrer Übersicht ausweist.

Für bestimmte Sozialleistungsbeziehende gelten besondere Berechnungsregeln. Bei ganzjährigem Bezug beispielsweise von Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt wird eine gesetzlich festgelegte Berechnungsgrundlage verwendet. Die daraus folgenden Jahresgrenzen liegen 2026 bei 135,12 Euro beziehungsweise 67,56 Euro bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung.

Situation Belastungsgrenze 2026 Was zu beachten ist Reguläre Berechnung 2 Prozent Bezugsgröße sind die anzurechnenden Jahreseinnahmen nach Freibeträgen. Anerkannte schwerwiegende chronische Erkrankung 1 Prozent Die Voraussetzungen müssen gegenüber der Krankenkasse belegt werden. Besondere Berechnung bei entsprechenden Sozialleistungen 135,12 Euro jährlich Keine zusätzliche Berechnung aus dem Pflegegeld. Dieselbe Sonderregel mit Chronikerstatus 67,56 Euro jährlich Die niedrigere Jahresgrenze muss berücksichtigt werden.

Die AOK bestätigt die festen Beträge für 2026. Eine niedrige Rente allein begründet jedoch noch keinen Anspruch auf diese pauschale Berechnung. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Sonderregel erfüllt sind.

Nicht jede Gesundheitsausgabe zählt mit

Berücksichtigt werden gesetzliche Zuzahlungen, beispielsweise für verordnete Medikamente, Heilmittel und Krankenhausbehandlungen. Private Zusatzleistungen, selbst bezahlte nicht erstattungsfähige Medikamente und Eigenanteile zum Zahnersatz zählen dagegen nicht dazu. Auch eine Befreiung beseitigt solche Ausgaben nicht, wie die AOK zu den Ausnahmen erläutert.

Ebenso wenig werden Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Pflegeheim durch die Zuzahlungsbefreiung übernommen. Die hohen Belastungen einer Pflegefamilie werden dadurch also nur teilweise begrenzt. Gerade deshalb sollte die tatsächlich verfügbare Entlastung nicht an fehlenden Belegen scheitern.

Belege einreichen und zu viel gezahltes Geld zurückholen

Für den Antrag benötigt die Krankenkasse Einkommensnachweise und Belege über gesetzliche Zuzahlungen sowie gegebenenfalls den Nachweis der chronischen Erkrankung oder den Pflegebescheid. Quittungen sollten die versicherte Person, das Datum, die Leistung, den Betrag und den Anbieter erkennen lassen. Die TK beschreibt die erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren.

Bereits über die persönliche Grenze hinaus gezahlte Beträge können erstattet werden. Eine Abrechnung ist auch nach Jahresende möglich; die pauschale Behauptung, frühere Kalenderjahre seien grundsätzlich ausgeschlossen, ist falsch. Gegen-Hartz erläutert dazu auch die Möglichkeit, Zuzahlungen rückwirkend zurückzuholen.

Bei absehbar hohen Zuzahlungen kommt außerdem eine Vorauszahlung der berechneten Jahresgrenze an die Krankenkasse infrage. Danach erhalten Versicherte die Befreiung, ohne zunächst einzelne Zuzahlungen sammeln zu müssen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob die tatsächlichen Zuzahlungen die Grenze voraussichtlich erreichen.

Praxisbeispiel: 180 Euro zurück statt weiterzahlen

Ein fiktives Beispiel: Helga ist 76 Jahre alt, lebt allein und hat seit mehr als einem Jahr Pflegegrad 3. Ihre einzige anzurechnende Einnahme ist eine Bruttorente von monatlich 1.200 Euro; zusätzlich erhält sie gesetzliches Pflegegeld. Die Krankenkasse erkennt für sie die Ein-Prozent-Grenze an.

Aus 14.400 Euro Jahresbruttorente ergibt sich damit eine Belastungsgrenze von 144 Euro; das Pflegegeld bleibt außen vor. Helga hat bereits 324 Euro an anrechenbaren gesetzlichen Zuzahlungen geleistet und kann deshalb 180 Euro zurückerhalten. Mit der bewilligten Befreiung entfallen weitere gesetzliche Zuzahlungen für den Rest dieses Kalenderjahres.

Vier Fragen und Antworten zu Pflegegeld und Zuzahlungsbefreiung Wird gesetzliches Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

Nein, das gesetzliche Pflegegeld gehört bei der Zuzahlungsbefreiung nicht zu den anzurechnenden Einnahmen zum Lebensunterhalt. Wird es trotzdem einbezogen, sollten Betroffene die Berechnung prüfen und korrigieren lassen.

Bin ich mit Pflegegrad 3 automatisch von Zuzahlungen befreit?

Nein, auch dann sind ein Antrag und das Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze beziehungsweise deren Vorauszahlung erforderlich. Pflegegrad 3 kann jedoch den Zugang zur Ein-Prozent-Grenze erleichtern; nach einem Jahr in Pflegegrad 3, 4 oder 5 wird die Dauerbehandlung unterstellt.

Gilt die Befreiung auch für meinen Ehepartner?

Bei der gemeinsamen Familienberechnung werden die relevanten Einnahmen und gesetzlichen Zuzahlungen zusammengerechnet. Erfüllt ein berücksichtigtes Familienmitglied die Voraussetzungen der Ein-Prozent-Grenze, gilt diese Grenze für den berücksichtigten Familienhaushalt.

Muss ich die Befreiung jedes Jahr erneut beantragen?

Ja, sie gilt jeweils nur für ein Kalenderjahr. Für das nächste Jahr muss die Krankenkasse die Belastungsgrenze erneut bestimmen und eine neue Befreiung ausstellen.

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Meeting with Government members

PRESIDENT OF RUSSIA - 23. September 2026 - 14:30

Vladimir Putin held a videoconference meeting with Government members.

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Danke für die Veröffentlichung der Gesundheitsstudie, die bestätigt, dass Kälte mehr Todesopfer fordert als Hitze!

H. Sterling Burnett, ClimateREALISM

Die Wissenschafts-Website „StudyFinds“ berichtete kürzlich über eine Studie, die ergab, dass die Zahl der Herzstillstände während Kältewellen erheblich stieg. Dies bestätigt andere Forschungsergebnisse, über die „Climate Realism“ bereits berichtet hatte. Niedrige Temperaturen fordern jedes Jahr weitaus mehr Todesopfer als hohe Temperaturen – ganz im Gegensatz zu dem Bild, das die Mainstream-Medien üblicherweise vermitteln.

Der Artikel [Titel übersetzt] „Kälteeinbrüche gehen mit einem Anstieg von Herzstillständen einher, wie eine neue Studie zeigt“ berichtet über die Ergebnisse einer in der Fachzeitschrift „Public Health“ veröffentlichten Studie, in der meteorologische Faktoren untersucht wurden, die das Auftreten von kardiovaskulären Notfällen beeinflussen – im Volksmund als Herzinfarkte bezeichnet. Die beteiligten Forscher verschiedener ungarischer Universitäten untersuchten 114.830 Fälle von Herzstillständen an 1.584 Tagen, die vom ungarischen nationalen Rettungsdienst von November 2018 bis Dezember 2023 gemeldet worden waren, wobei der Zeitraum der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen wurde. Anschließend verglichen sie diese Fälle mit verschiedenen meteorologischen Parametern an den jeweiligen Tagen, wie Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit und Luftqualität. Wie StudyFinds berichtet, kamen die Forscher zu folgenden Ergebnissen:

  • An den Tagen mit den meisten Herzstillständen lag die Zahl fast ein Drittel über dem Normalwert – landesweit etwa 19 zusätzliche Fälle –, und diese Tage waren in der Regel kalt und windstill;

  • Niedrigere Temperaturen und geringere Windgeschwindigkeiten standen durchweg in Zusammenhang mit einer höheren Zahl von Herzstillständen, wobei sich die Wetterbedingungen über einen Zeitraum bis zu drei Tagen erstreckten;

  • In den Wintermonaten gab es fast 18 Prozent mehr Herzstillstände als in den Sommermonaten

  • Wind . . . schien eine schützende Wirkung zu haben, wahrscheinlich weil bewegte Luft dazu beiträgt, Schadstoffe zu beseitigen und die Luftqualität insgesamt zu verbessern; die Studie stellte an windigeren Tagen einen deutlichen Rückgang der Herzstillstände fest; und

  • Die tägliche Zahl der Herzstillstände lag im Winter im Durchschnitt bei fast 66 Fällen, verglichen mit etwa 56 im Sommer – eine Differenz von fast 18 %, die sich bei mehreren statistischen Überprüfungen bestätigte.

Maschinelles Lernen, also künstliche Intelligenz, bestätigte die Ergebnisse der Studie.

Die Ergebnisse dieser Studie dürften für Leser von „Climate Realism“ keine Überraschung sein, hat doch diese Plattform bereits Dutzende falscher Berichte in den Mainstream-Medien widerlegt, in denen behauptet wurde, dass hohe Temperaturen die meisten temperaturbedingten Todesfälle verursachen. Im Gegensatz zu den Behauptungen der Medien, wie in „Climate at a Glance: Temperature Related Deaths“ dargelegt, kommt die von Fachkollegen begutachtete Literatur durchweg zu dem Ergebnis, dass Todesfälle im Zusammenhang mit niedrigen Temperaturen weitaus häufiger vorkommen als vorzeitige Todesfälle durch Hitze; infolgedessen sind die Todesfälle aufgrund nicht optimaler Temperaturen mit der moderaten Erwärmung des Planeten drastisch zurückgegangen.

Die Zeitschrift „StudyFinds“ wurde vom preisgekrönten Redakteur Steve Fink gegründet, um wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In ihrem Leitbild heißt es:

StudyFinds wurde ins Leben gerufen, um Wissenschaft zugänglich zu machen, ohne dabei an Genauigkeit einzubüßen.

Wir sind der Überzeugung, dass begutachtete Forschungsergebnisse allen gehören, nicht nur Akademikern. Unsere Aufgabe ist es, Studien zu finden, die für echte Menschen von Bedeutung sind, darüber zu berichten, was sie tatsächlich aussagen (und nicht, was Schlagzeilen ihnen unterstellen wollen), und diese Informationen klar, fair und vollständig darzustellen.

Wir verfolgen keine eigene Agenda. Wir äußern keine Werturteile darüber, ob ein Forschungsergebnis gut oder schlecht, politisch opportun oder ungelegen ist. Wir berichten, was die Forschung aussagt, weisen auf ihre Grenzen hin und vertrauen darauf, dass unsere Leser sich selbst ein Urteil bilden.

Das ist eine lobenswerte Mission. Man würde sich wünschen, dass mehr Nachrichtenmedien danach streben würden, die Wahrheit über wissenschaftliche Themen zu berichten – ja, eigentlich über alle Themen von gesellschaftspolitischer Bedeutung –, ohne politische Voreingenommenheit oder die Verfolgung einer eigenen Agenda. Die Berichterstattung von StudyFinds über diese Studie, die den Zusammenhang zwischen Herzstillstandsfällen und kaltem Wetter untersucht, zeigt deutlich, wie sehr sich die Autoren und Redakteure dieser Mission verpflichtet fühlen. Sie berichteten die Wahrheit über die Studie und nichts als die Wahrheit, ohne unnötige oder ungerechtfertigte Hintergründe oder Kommentare einzuflechten. Bravo, StudyFinds! Wenn dieses Beispiel repräsentativ für Ihre sonstige wissenschaftliche Berichterstattung ist, kann Climate Realism nur hoffen, dass mehr Leser den Weg zu Ihrem Online-Journal finden.

H. Sterling Burnett

H. Sterling Burnett, Ph.D., is the Director of the Arthur B. Robinson Center on Climate and Environmental Policy and the managing editor of Environment & Climate News. In addition to directing The Heartland Institute’s Arthur B. Robinson Center on Climate and Environmental Policy, Burnett puts Environment & Climate News together, is the editor of Heartland’s Climate Change Weekly email, and the host of the Environment & Climate News Podcast.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/09/17/thanks-studyfinds-for-publicizing-health-study-confirming-cold-temperatures-kill-more-than-hot-temperatures/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Viele Menschen übersehen die entscheidenden Faktoren, die zum Aufstieg des Autoritarismus beitragen.
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