Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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GdB 50 vor Altersrente bedeutet dann 72 Euro mehr Rente pro Monat
Ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 kann die Altersrente spürbar erhöhen. Der GdB bringt zwar keine zusätzlichen Entgeltpunkte, eröffnet aber den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Deren günstigere Altersgrenzen führen bei einem vorgezogenen Rentenbeginn häufig zu einem deutlich niedrigeren Abschlag.
Bei einer ungekürzten Bruttorente von 1.000 Euro kann der Unterschied rund 72 Euro im Monat betragen. Auf ein Jahr gerechnet sind das 864 Euro mehr Rente. Der Vorteil bleibt während des gesamten Rentenbezugs bestehen.
GdB 50 erhöht nicht automatisch die RentenansprücheDie Höhe einer gesetzlichen Rente richtet sich weiterhin nach den erworbenen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Der GdB selbst fügt dem Versicherungskonto keine Entgeltpunkte hinzu.
Der finanzielle Vorteil entsteht durch die Wahl einer günstigeren Rentenart. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können eine Altersrente beanspruchen, bei der die abschlagsfreie Altersgrenze zwei Jahre unter der Grenze der Altersrente für langjährig Versicherte liegt.
Wer beide Rentenarten zum gleichen Zeitpunkt beginnen könnte, sollte deshalb die Abschläge vergleichen. Schon ein Unterschied von wenigen Prozentpunkten wirkt sich über viele Jahre aus.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt seinFür die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss bei Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 bestehen. Außerdem verlangt das Gesetz eine Wartezeit von 35 Jahren.
Auf diese 35 Jahre können neben Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung auch freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, bestimmte Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten sowie Schul- und Studienzeiten angerechnet werden. Eine detaillierte Aufstellung enthält die persönliche Rentenauskunft.
Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 37 SGB VI. Für Versicherte der älteren Übergangsjahrgänge gelten ergänzend die abgestuften Altersgrenzen aus § 236a SGB VI.
Diese Altersgrenzen gelten ab dem Jahrgang 1964Für Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 65 Jahren ohne Abschläge beginnen. Ein vorgezogener Beginn ist bereits ab 62 Jahren möglich.
Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt ebenfalls 35 Versicherungsjahre voraus. Sie wird für diese Jahrgänge jedoch erst mit 67 Jahren abschlagsfrei gezahlt und kann frühestens ab 63 Jahren begonnen werden.
Rentenbeginn Abschlag bei Schwerbehindertenrente Abschlag bei Altersrente für langjährig Versicherte Mit 62 Jahren 10,8 Prozent Noch nicht möglich Mit 63 Jahren 7,2 Prozent 14,4 Prozent Mit 64 Jahren 3,6 Prozent 10,8 Prozent Mit 65 Jahren Kein Abschlag 7,2 ProzentFür jeden Monat des vorgezogenen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent abgezogen. Der Höchstabschlag bei der Schwerbehindertenrente beträgt daher 10,8 Prozent, während bei der Altersrente für langjährig Versicherte bis zu 14,4 Prozent möglich sind. Darauf weist auch die Deutsche Rentenversicherung hin.
Auch der Jahrgang 1963 profitiert von dem UnterschiedFür den Jahrgang 1963 liegt die abschlagsfreie Grenze der Schwerbehindertenrente bei 64 Jahren und zehn Monaten. Ein vorzeitiger Bezug ist ab 61 Jahren und zehn Monaten möglich.
Die Altersrente für langjährig Versicherte wird für diesen Jahrgang erst mit 66 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei gezahlt. Sie kann zwar ab 63 Jahren beginnen, dann werden jedoch 46 Monate als vorzeitiger Bezug berücksichtigt.
Beginnt ein 1963 geborener Versicherter seine Rente mit 63 Jahren, beträgt der Abschlag bei der Schwerbehindertenrente 6,6 Prozent. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind es dagegen 13,8 Prozent.
So entstehen rund 70 Euro mehr MonatsrenteAngenommen wird eine ungekürzte Bruttorente von 1.000 Euro. Die angesammelten Entgeltpunkte und der Rentenbeginn sind in beiden Varianten identisch.
Berechnung bei Rentenbeginn mit 63 Jahren Schwerbehindertenrente Altersrente für langjährig Versicherte Ungekürzte Ausgangsrente 1.000 Euro 1.000 Euro Abschlag beim Jahrgang 1963 6,6 Prozent 13,8 Prozent Dauerhafter Abzug 66 Euro 138 Euro Verbleibende Bruttorente 934 Euro 862 Euro Unterschied pro Monat 72 Euro mehr –Der GdB 50 führt in diesem Beispiel zu einer um 72 Euro höheren Bruttorente. Der Unterschied liegt bei 7,2 Prozentpunkten, weil die abschlagsfreie Grenze der Schwerbehindertenrente zwei Jahre früher erreicht wird.
Über zehn Jahre summiert sich der Unterschied rechnerisch auf 8.640 Euro. Über 20 Jahre wären es 17.280 Euro, wobei spätere Rentenanpassungen und individuelle Abzüge noch nicht berücksichtigt sind.
Bei höheren Renten fällt der Vorteil größer ausDie genannten 72 Euro gelten nur bei einer ungekürzten Ausgangsrente von 1.000 Euro. Bei einer Ausgangsrente von 1.500 Euro ergibt ein Unterschied von 7,2 Prozentpunkten bereits 108 Euro im Monat.
Bei 2.000 Euro ungekürzter Bruttorente sind es 144 Euro. Von der ausgezahlten Rente gehen anschließend noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern ab.
Der Nettovorteil liegt deshalb etwas unter dem Bruttounterschied. Trotzdem bleibt die günstigere Rentenberechnung dauerhaft erhalten und wird bei späteren Rentenanpassungen berücksichtigt.
Der Abschlag verschwindet später nichtEin Rentenabschlag gilt nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen beantragt, muss die Kürzung grundsätzlich lebenslang hinnehmen.
Das betrifft sowohl die Altersrente für langjährig Versicherte als auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Eine spätere Umwandlung in eine ungekürzte Regelaltersrente beseitigt den Abschlag nicht.
Umso wichtiger ist es, vor dem Antrag alle verfügbaren Altersrenten vergleichen zu lassen. Die Rentenversicherung geht grundsätzlich davon aus, dass ein Antrag auf die für den Versicherten günstigste verfügbare Altersrente gerichtet ist.
Der GdB muss am Tag des Rentenbeginns bestehenDie Schwerbehinderteneigenschaft muss bei Beginn der Altersrente vorliegen. Ein GdB von 50, der erst für eine spätere Zeit festgestellt wird, reicht für den gewünschten früheren Rentenbeginn nicht aus.
Der endgültige Bescheid muss allerdings nicht zwingend schon vor dem Rentenbeginn ausgestellt worden sein. Wird später festgestellt, dass der GdB 50 bereits am Tag des Rentenbeginns bestand, kann dies nach den rechtlichen Hinweisen der Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Ein laufendes Feststellungs-, Widerspruchs- oder Klageverfahren sollte der Rentenversicherung mitgeteilt werden. Im Rentenantrag sollte ausdrücklich angegeben werden, dass eine Entscheidung über die Schwerbehinderung noch aussteht.
Eine rückwirkende Feststellung kann die Rente korrigierenWurde zunächst eine Altersrente für langjährig Versicherte bewilligt und später rückwirkend ein GdB 50 zum damaligen Rentenbeginn festgestellt, ist eine Überprüfung möglich. Das wird nicht zwingend als unzulässiger Wechsel in eine andere Altersrente behandelt.
Nach den aktuellen Verwaltungsanweisungen kann der frühere Rentenbescheid überprüft und die günstigere Schwerbehindertenrente für denselben Rentenbeginn bewilligt werden. Voraussetzung bleibt, dass alle Bedingungen bereits zu diesem Zeitpunkt erfüllt waren.
Betroffene sollten den neuen GdB-Bescheid deshalb unverzüglich beim Rentenversicherungsträger einreichen. Bei längeren rückwirkenden Zeiträumen können zusätzliche Fristfragen auftreten.
GdB 40 mit Gleichstellung reicht nicht ausEine arbeitsrechtliche Gleichstellung ersetzt für diese Altersrente keinen GdB 50. Wer einen GdB von 30 oder 40 besitzt und von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde, erfüllt die rentenrechtliche Voraussetzung nicht.
Die Gleichstellung kann beispielsweise beim Kündigungsschutz und bei Hilfen am Arbeitsplatz Vorteile bringen. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verlangt das Gesetz jedoch die Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von wenigstens 50.
Auch eine schwere Erkrankung allein genügt nicht. Der GdB muss durch die zuständige Behörde festgestellt oder für den betreffenden Rentenbeginn anderweitig offiziell nachgewiesen werden.
Ein späterer Wegfall des GdB schadet nichtFällt der GdB nach dem Beginn der Schwerbehindertenrente unter 50, bleibt der einmal entstandene Rentenanspruch bestehen. Die Rente wird deshalb nicht nachträglich in eine andere Altersrente umgewandelt.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt ausdrücklich klar, dass ein späterer Wegfall der Schwerbehinderung für den Rentenanspruch ohne Bedeutung ist. Entscheidend sind die Verhältnisse am ersten Tag des Rentenbezugs.
Anders sieht es aus, wenn der GdB bereits vor dem geplanten Rentenbeginn abgesenkt wurde. Dann muss geprüft werden, ob noch eine gesetzliche Schutzfrist läuft oder die Herabsetzung bereits wirksam geworden ist.
Die Rente nach 45 Jahren muss ebenfalls geprüft werdenWer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann unter Umständen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Diese Rentenart wird ohne Abschläge gezahlt, kann aber nicht vorzeitig mit einem Abschlag begonnen werden.
Für den Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze ebenfalls bei 65 Jahren. Wer wegen des GdB 50 schon mit 62, 63 oder 64 Jahren aufhören möchte, kann die Schwerbehindertenrente früher beziehen, muss dann aber Abschläge akzeptieren.
Ob ein früherer Rentenbeginn günstiger ist als das Warten auf eine abschlagsfreie Rente, hängt von Einkommen, Gesundheit, Rücklagen und der erwarteten Rentenhöhe ab. Die verschiedenen Varianten sollten in einer Rentenberatung mit konkreten Zahlen gegenübergestellt werden.
Rechtzeitige Vorbereitung schützt vor finanziellen NachteilenEin Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des GdB sollte nicht erst wenige Wochen vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern und sich durch medizinische Rückfragen, Widerspruch oder Klage weiter verlängern.
Auch das Rentenkonto sollte frühzeitig geklärt werden. Fehlende Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungszeiten oder andere Versicherungszeiten können darüber entscheiden, ob die verlangten 35 Jahre erreicht werden.
Die Rentenversicherung empfiehlt, den eigentlichen Rentenantrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn einzureichen. Bei einem noch laufenden GdB-Verfahren kann eine frühere Beratung sinnvoll sein.
Beispiel aus der Praxis: 72 Euro mehr BruttorenteEine 1963 geborene Versicherte möchte 2026 unmittelbar nach ihrem 63. Geburtstag in Rente gehen. Sie hat mehr als 35 Versicherungsjahre und laut Rentenauskunft eine ungekürzte Bruttorente von 1.000 Euro erworben.
Ohne Berücksichtigung ihrer Schwerbehinderung würde die Altersrente für langjährig Versicherte wegen des um 46 Monate vorgezogenen Beginns um 13,8 Prozent gekürzt. Es verblieben 862 Euro brutto.
Da bei Rentenbeginn ein GdB 50 besteht, kann sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wählen. Hier beträgt der Abschlag nur 6,6 Prozent, sodass 934 Euro und damit 72 Euro mehr Bruttorente im Monat verbleiben.
Der Beitrag GdB 50 vor Altersrente bedeutet dann 72 Euro mehr Rente pro Monat erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Schwerbehinderung: Auto für Studium unvermeidlich – aber wer muss zahlen?
Wer wegen einer Behinderung ohne Auto nicht zur Hochschule kommt, benötigt eine verlässliche Finanzierung. Doch bei der Kraftfahrzeughilfe ist umstritten, welche Behörde die Unterstützung beim Hochschulstudium übernimmt. Das Bundessozialgericht führt dazu das Verfahren B 8 SO 4/26 R.
Der Streit betrifft die praktische Frage: Gehört das benötigte Auto zur Teilhabe an Bildung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben? In seiner Übersicht vom 9. September 2026 führt das BSG die Rechtsfrage als anhängig und nennt keinen Verhandlungstermin.
Ein Auto kann den Zugang zur Hochschule erst ermöglichenEine Zulassung zum Studium hilft wenig, wenn Studierende die Uni wegen ihrer Behinderung nicht erreichen können. Lange Wege zur Haltestelle, nicht nutzbare Umstiege oder gesundheitlich unzumutbare Fahrten machen eine theoretische Busverbindung nutzlos .
Im Antrag kommt es auf die tatsächlichen Einschränkungen und den konkreten Studienalltag an.
Ein hoher Grad der Behinderung ersetzt diese Prüfung nicht. Für die berufliche Kraftfahrzeughilfe verlangt § 3 KfzHV, dass Betroffene wegen ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind. Dies gilt für den Weg zum Arbeits- wie Ausbildungsort oder einer anderen Maßnahme der Berufsbildung.
Sie müssen außerdem selbst fahren können oder eine gesicherte Fahrmöglichkeit durch einen Dritten haben.
Was das Bundessozialgericht entscheiden sollAls Vorinstanz nennt das BSG das Sozialgericht Nürnberg mit einer Entscheidung vom 13. Februar 2026, Aktenzeichen S 11 SO 7/25. Es geht um die Zuordnung der Kraftfahrzeughilfe bei einem Hochschulstudium.
Bildung oder berufliche Reha: Was ist der Unterschied?§ 112 SGB IX sieht im Rahmen der Eingliederungshilfe Hilfen zur hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf vor. Dazu können auch behinderungsbedingt erforderliche Gegenstände und Hilfsmittel gehören – wie ein Auto.
§ 49 SGB IX nennt hingegen Kraftfahrzeughilfe als mögliche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Für Antragsteller ist jetzt entscheidend, nach welcher Rechtsgrundlage der Träger ihren Bedarf prüft und welche persönlichen sowie finanziellen Voraussetzungen daraus folgen.
Beim dualen Studium musste die Arbeitsagentur erstattenEinen verwandten Fall hat Gegen-Hartz bereits im Beitrag „Arbeitsagentur muss Auto für den Weg zum dualen Studium zahlen“ behandelt. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 13. September 2023 unter dem Aktenzeichen L 8 AL 3484/21 über die Finanzierung eines Fahrzeugs für ein praxisintegriertes duales Studium.
Der Betroffene konnte wegen seiner gesundheitlichen Einschränkungen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Das Landratsamt hatte die Förderung zunächst bewilligt und verlangte anschließend eine Erstattung von der Bundesagentur für Arbeit.
Das LSG ordnete die Hilfe in diesem Fall der Teilhabe am Arbeitsleben zu und verpflichtete die Arbeitsagentur zur Erstattung.
Der Unterschied ist wichtig: Im damaligen Verfahren stritten Behörden über bereits finanzierte Leistungen für ein praxisintegriertes duales Studium. Der Fall begründet also keine pauschale Zahlungspflicht der Arbeitsagentur für jedes Hochschulstudium.
Gerade die Einordnung der Kfz-Hilfe beim Hochschulstudium steht nun beim BSG zur Klärung an.
Was Sie für einen Antrag konkret belegen solltenBeschreiben Sie, welche Studienorte Sie wie häufig erreichen müssen. Dazu gehören neben Vorlesungen gegebenenfalls verpflichtende Praktika oder Lehrveranstaltungen an verschiedenen Standorten.
Studienbescheinigung, Stundenplan und Angaben zu Präsenzpflichten machen den Bedarf nachvollziehbar.
Ärztliche Unterlagen sollten erklären, warum Sie die vorhandenen Verkehrsmittel nicht oder nicht zumutbar nutzen können. Hilfreich sind konkrete Aussagen zu Gehstrecken, Stehen, Umsteigen und Belastungsgrenzen.
Ergänzen Sie unverbindliche Angebote, aus denen Fahrzeugkosten und notwendige Anpassungen getrennt hervorgehen.
Unterschiede zwischen Fahrzeugbeschaffung, Zusatzausstattung und Führerscheinförderung, erläutert der Gegen-Hartz-Ratgeber zur Finanzierung eines Autos oder behinderungsbedingten Umbaus.
Die dort beschriebenen Förderwege ersetzen indessen nicht die Prüfung, welche Rechtsgrundlage für Ihren Studienbedarf gilt.
Zuständigkeitsstreit darf nicht einfach bei Ihnen landenBei einem Antrag auf Teilhabeleistungen muss der zuerst angegangene Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit prüfen. Hält er sich für unzuständig, sieht § 14 SGB IX eine Weiterleitung an den (vermutlich) zuständigen Rehabilitationsträger vor.
Eine mündliche Aufforderung, es woanders zu versuchen, ersetzt kein solches Verfahren.
Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung und um die Mitteilung, wann und an wen der Antrag weitergeleitet wurde. Die Zweiwochenfrist betrifft die Zuständigkeitsprüfung. Sie bedeutet keine Bewilligung.
Erst beantragen, dann verbindlich bestellenUnterschreiben Sie nicht vorschnell einen Kaufvertrag, zum Beispiel, weil bald das Semester beginnt. Ein unverbindliches Angebot können Sie vorher einholen; eine verbindliche Bestellung kann dagegen bereits den Kaufvertrag begründen.
Wie teuer die falsche Reihenfolge werden kann, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Auto zu früh bestellt – Zuschuss trotz GdB 80 und Merkzeichen G abgelehnt“. Vor dem LSG Baden-Württemberg scheiterte der Anspruch im Verfahren L 10 R 2059/25 am verspäteten Antrag. Ob inhaltlich die Kriterien erfüllt waren, spielte dann keine Rolle mehr.
Klären Sie vor einer verbindlichen Beschaffung die Bewilligung und das weitere Vorgehen mit dem Träger.
Prüfen Sie den AblehnungsbescheidWenn Ihr Antrag scheitert, prüfen Sie die konkrete Begründung. Bestreitet die Behörde den behinderungsbedingten Bedarf, die Notwendigkeit eines eigenen Fahrzeugs oder ihre Zuständigkeit?
Diese Punkte verlangen unterschiedliche Nachweise und Einwände. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Das Verfahren B 8 SO 4/26 R können Sie anführen, wenn Ihr Streit ebenfalls die Zuordnung der Kfz-Hilfe für ein Hochschulstudium betrifft. Ein anhängiges Verfahren beim BSG hält die Widerspruchsfrist gegen Ihren eigenen Bescheid jedoch nicht offen.
Warten Sie deshalb nicht auf ein künftiges Urteil, wenn Ihre Frist bereits läuft.
FAQ: Kfz-Hilfe fürs Studium Hat das BSG bereits einen Auto-Zuschuss zugesprochen?Nein. Die ausgewertete BSG-Übersicht führt B 8 SO 4/26 R als anhängiges Verfahren. Sie nennt eine offene Rechtsfrage und noch keine Entscheidung über einen Zahlungsanspruch.
Muss wegen des Urteils zum dualen Studium immer die Arbeitsagentur zahlen?Nein. Der frühere Fall betraf ein praxisintegriertes duales Studium und eine Erstattung zwischen Leistungsträgern. Daraus folgt keine allgemeine Zuständigkeit für sämtliche Studierenden mit Behinderung.
Reicht ein Schwerbehindertenausweis für die Finanzierung?Nein. Sie müssen den konkreten behinderungsbedingten Mobilitätsbedarf darlegen. Zusätzlich gelten die Voraussetzungen des jeweiligen Förderwegs; der Ausweis allein ersetzt diese Prüfung nicht.
QuellenBundessozialgericht: Anhängige Rechtsfragen des 8. Senats, Stand 9. September 2026, B 8 SO 4/26 R; Vorinstanz SG Nürnberg, 13. Februar 2026 – S 11 SO 7/25
Kraftfahrzeughilfe-Verordnung: § 3 – Persönliche Voraussetzungen
Kraftfahrzeughilfe-Verordnung: § 10 – Antragstellung
Landessozialgericht Baden-Württemberg: Urteil vom 13. September 2023 – L 8 AL 3484/21, Entscheidungsnachweis und Leitsatz
Sozialgerichtsgesetz: § 84 – Widerspruchsfrist
Sozialgesetzbuch IX: § 14 – Leistender Rehabilitationsträger
Sozialgesetzbuch IX: § 49 – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Sozialgesetzbuch IX: § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Der Beitrag Schwerbehinderung: Auto für Studium unvermeidlich – aber wer muss zahlen? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Von MCC Brussels zur FSI Europe: Eine neue Plattform im Streit um die Zukunft Europas
Das Team hinter dem Brüsseler Thinktank MCC Brussels hat die Gründung einer neuen, unabhängigen Organisation bekanntgegeben: der Freedom and Sovereignty Initiative Europe (FSI Europe). An der Spitze des neuen Zentrums steht Frank Füredi, der zuvor MCC Brussels leitete. Die Organisation kündigt an, sich im Rahmen von Forschungsarbeiten, Medienprojekten und öffentlichen Veranstaltungen mit Fragen der europäischen […]
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Andrew Anglin Archives, by Ron Unz
„Dîlan war ihrer Sache und ihrer Heimat tief verbunden“
Die kurdische Frauenpartei PAJK hatte vergangene Woche den Tod von Dîlan Şirnex (Rabia Barınç) bekannt gegeben. Die langjährige Kommandantin der kurdischen Guerilla starb am 17. September infolge einer Krebserkrankung. Ihr Bruder Selim Barınç sowie ihre Weggefährtinnen Rahime Arzu und Leyla Arzu Ilhan erinnern im Gespräch mit ANF an ihr Leben – an ihre Beharrlichkeit und ihren Humor, ihre tiefe Verbundenheit mit Kurdistan und ihren jahrzehntelangen Kampf.
Dîlan Şirnex wuchs als ältestes von acht Geschwistern in einer patriotischen kurdischen Familie in Şirnex (tr. Şırnak) auf. Ihr Bruder Selim beschreibt sie als eine Frau, die schon als Kind einen ausgeprägten Willen besaß und einmal gefasste Entscheidungen konsequent verfolgte.
„Von ihrer Kindheit bis zu ihrem Tod war sie unglaublich hartnäckig. Wenn sie sich etwas vorgenommen hatte, konnte niemand sie davon abbringen. Dîlan hatte einen sehr starken Willen und einen starken Glauben“, erzählt Barınç. „Sie liebte ihre Heimat, sie liebte den Vorsitzenden und sie liebte ihre Sache. Ich glaube daran, dass wir und ihre Genoss:innen das Ziel, für das sie gekämpft hat, erreichen werden.“
„Wo immer sie hinging, hinterließ sie ihre Spuren“
Als Älteste der Geschwister habe Dîlan innerhalb der Familie eine besondere Rolle eingenommen. „Ich habe immer gesagt: Wenn wir eines Tages unsere Eltern verlieren, wird Dîlan für uns Mutter und Vater sein. Doch nun ist Dîlan von uns gegangen“, sagt Barınç.
In seiner Erinnerung verbindet sich ihre Entschlossenheit mit einer anderen Seite ihrer Persönlichkeit: ihrem Humor, ihrer Bescheidenheit und ihrer ausgeprägten Fürsorge für andere. „Wo immer sie hinging, hinterließ sie mit ihrer Natürlichkeit, ihrer Bescheidenheit und ihrem Humor ihre Spuren. Sie war zugleich sehr mitfühlend, willensstark und voller Liebe. Solange wir leben, wird auch Dîlan in unseren Herzen leben.“
Auch Rahime Arzu, die Dîlan Şirnex seit rund 20 Jahren kannte, erinnert an diese Nähe zu den Menschen. Für ihre Familie sei Dîlan längst selbst zu einer Angehörigen geworden. „Wenn sie zu uns kam, sagte sie immer zu mir: ‚Du bist meine Schwester.‘ Ich habe drei Kinder. Zu ihnen sagte sie: ‚Nennt mich Tante, damit ich die Schwester eurer Mutter bin.‘“
Auch während der Krankheit blieb ihr Humor
Etwa einen Monat vor ihrem Tod habe Dîlan sie angerufen und gebeten, mit den Kindern nach Silêmanî zu kommen. Arzu besuchte sie dort im Krankenhaus. Trotz ihrer Schmerzen und der schweren Erkrankung habe Dîlan ihren Humor nicht verloren.
„Wie Selim schon sagte, war sie sehr humorvoll. Trotz ihrer Schmerzen und ihrer Krankheit machte sie noch immer Witze und brachte die Kinder zum Lachen“, erzählt Arzu. Ihre Zuneigung zu Kindern sei besonders gewesen. Sie habe keine Unterschiede gemacht und schnell eine enge Beziehung zu Menschen aufgebaut. „Wo immer sie hinging, gewann sie die Menschen für sich und gab ihnen das Gefühl, zu ihrer Familie zu gehören.“
Diese Verbundenheit habe sich auch nach ihrem Tod gezeigt. Zahlreiche Familien hätten an der Beerdigung teilnehmen wollen. Nicht allen sei dies möglich gewesen. Arzu erklärte, das Gebiet sei abgeriegelt gewesen und einige Menschen hätten nur heimlich zur Beisetzung gelangen können. „Meine drei Töchter und ich werden Dîlan nicht vergessen lassen. Solange wir atmen, werden wir den Spuren unserer Gefallenen folgen und ihren Weg nicht verlassen“, sagt Arzu.
„Entweder falle ich in Kobanê oder ich erlebe die Befreiung“
Eine weitere langjährige Weggefährtin ist Leyla Arzu Ilhan, deren Vater und zwei Geschwister im kurdischen Freiheitskampf ums Leben kamen. Sie kannte Dîlan seit ihrer Kindheit. Ihre Freundschaft habe Anfang der 1990er Jahre begonnen und über Jahrzehnte angehalten. „Wo immer wir waren, wir fanden immer einen Weg, miteinander in Kontakt zu bleiben.“
Ilhan beschreibt Dîlan als eine Frau, die Entscheidungen nicht leichtfertig traf, ihnen anschließend jedoch konsequent folgte. Das habe insbesondere für ihre Entscheidung gegolten, sich dem kurdischen Freiheitskampf anzuschließen. „Ohne zu zögern, ohne Zweifel und ohne müde zu werden, war sie überall dort im Einsatz, wo es notwendig war.“ Bereits in den 1990er Jahren war Dîlan Şirnex im bewaffneten Kampf aktiv. Insbesondere ab 1994, in einer Phase schwerer staatlicher Militäroperationen gegen die kurdische Bevölkerung, war sie im militärischen Bereich tätig. Später übernahm sie auch Aufgaben in der gesellschaftlichen Arbeit.
Eine prägende Station ihres Lebens war der Widerstand von Kobanê gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Dîlan beteiligte sich nach Angaben ihrer Weggefährtin von Beginn der Kämpfe an an der Verteidigung der Stadt. Obwohl sie bereits Kriegsversehrte war und gesundheitliche Probleme hatte, weigerte sie sich, Kobanê zu verlassen.
Genoss:innen hätten sie wiederholt aufgefordert, sich zurückzuziehen, weil die Kämpfe angesichts ihres Gesundheitszustands zu belastend seien. Ihre Antwort sei stets dieselbe gewesen: „Entweder werde ich in Kobanê fallen oder ich werde die Befreiung Kobanês erleben.“ Dîlan blieb bis zur Befreiung der Stadt.
„Mit einem solchen Glauben und einer solchen Leidenschaft führte sie ihren Kampf“, sagt Ilhan. Dabei habe Dîlan nicht zwischen vermeintlich wichtigen und weniger wichtigen Aufgaben unterschieden. „Wo immer die Bewegung sie für richtig hielt, übernahm sie sowohl ihre eigene Verantwortung als auch Verantwortung für ihre Freund:innen.“
„Kann mein Kampf ausgerechnet an Krebs enden?“
Diese Haltung habe Dîlan auch nach ihrer Krebsdiagnose nicht aufgegeben. Ilhan erinnert sich daran, wie Weggefährt:innen angesichts ihrer Erkrankung immer wieder versucht hätten, sie zur Schonung zu bewegen. Dîlan habe dagegen Pläne für die Zeit nach ihrer Genesung gemacht. „Sie sagte immer: ‚Nein, ich werde wieder gesund. Wir werden Pläne machen, wie wir künftig zusammen leben, wie wir diese Krankheit überwinden und wieder ins Leben zurückkehren.‘“ Bis zuletzt habe sie nicht akzeptieren wollen, dass die Krankheit ihr Leben beenden könnte.
Bei Gesprächen über ihren Gesundheitszustand habe sie immer wieder gesagt: „Ich habe so viele Schwierigkeiten überwunden – kann mein Kampf ausgerechnet an Krebs enden?“ Die Krankheit habe schließlich ihren „physischen Kampf“ beendet, sagt Ilhan. Was Dîlan politisch und gesellschaftlich hinterlassen habe, ende damit jedoch nicht. Ihre Genoss, ihre Arbeit für die Menschen und die Kraft, die sie anderen gegeben habe, würden fortwirken.
„Heute haben wir Dîlan beigesetzt. Aber ich glaube, dass sie in den Herzen Tausender Menschen weiterlebt“, sagt Ilhan. „Ihre Erinnerungen, ihr Lachen und all die Arbeit, die sie für ihre Genoss geleistet hat, werden selbst von Menschen nicht vergessen werden, die ihr nur einmal begegnet sind.“
Dîlans Vorstellung sei eine Gesellschaft gewesen, in der Menschen einander unterstützen und wirkliche Genoss:innen miteinander leben könnten. „Wir werden ihren Kampf auf eine Weise weiterführen, die ihrer würdig ist, denn genau das hätte Dîlan gewollt. Wir werden mit ihren Ideen, ihren Gedanken und ihren Träumen weitergehen.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/pajk-erinnert-an-guerillakommandantin-dilan-Sirnex-52799
Kurdin in Coesfelder Flüchtlingsunterkunft getötet
In einer Geflüchtetenunterkunft im nordrhein-westfälischen Coesfeld ist eine 36-jährige Kurdin getötet worden. Die Frau wurde am Mittwoch mit Stichverletzungen im Oberkörper aufgefunden und starb noch am Tatort. Als Tatverdächtigen nahm die Polizei wenige Stunden später ihren getrennt lebenden Ehemann fest.
Zeug:innen fanden die schwer verletzte Frau in der Unterkunft an der Grimpingstraße. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen konnte sie nicht gerettet werden. Der 43-jährige Tatverdächtige wurde in der Nacht zum Donnerstag in der Nähe des Hauptbahnhofs in Münster festgenommen. Er besitzt die türkische Staatsangehörigkeit und war zuletzt mit festem Wohnsitz in Hamm gemeldet.
Ermittlungen zum Tatmotiv
Die Hintergründe des Feminizids sind bislang nicht geklärt. Die Ermittler:innen prüfen unter anderem, welche Rolle die Trennung des Paares bei der Tat gespielt haben könnte. Die Leiche der 36-Jährigen soll in Münster obduziert werden. Zudem steht eine Entscheidung über einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen aus. Noch bis in die Nacht sicherten Einsatzkräfte Spuren in der Geflüchtetenunterkunft und befragten mögliche Zeug:innen.
Pflegeheim zu teuer: Immer mehr Rentner brauchen Sozialhilfe
Die Rente reicht für den Alltag, aber nicht für das Pflegeheim: Diese Kostenfalle trifft immer mehr Menschen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel erhielten 2025 insgesamt 109.325 Menschen Hilfe zur Pflege – fünf Prozent mehr als im Vorjahr.
Wenn auch Sie Ihre notwendige Pflege nicht mehr bezahlen können, sollten Sie das Sozialamt frühzeitig informieren. Sie müssen weder völlig mittellos werden noch (generell) Ihre Kinder zur Kasse bitten lassen.
Wie eine solche Notlage entsteht, zeigt das fiktive Beispiel von Gustav, 73 Jahre, aus Lübeck: Nach den Leistungen seiner Pflegekasse bleiben monatlich 3.300 Euro Heimkosten übrig.
Seine Nettorente beträgt 1.800 Euro. Selbst wenn er sie vollständig einsetzen würde, fehlten jeden Monat 1.500 Euro – und für persönliche Ausgaben bliebe nichts.
Mehr als 109.000 Menschen brauchen allein in NRW Hilfe zur PflegeDer WDR berichtet am 21. September 2026 über den erneuten Anstieg. Die zugrunde liegenden Zahlen des Statistischen Landesamtes IT.NRW zeigen: Nach einem Rückgang im Jahr 2022 stieg die Zahl der Leistungsbeziehenden drei Jahre hintereinander.
Auf 94.030 Betroffene im Jahr 2022 folgten 99.395 im Jahr 2023, 104.305 im Jahr 2024 und schließlich 109.325 im Jahr 2025.
Die meisten Betroffenen leben in Einrichtungen. 91.125 Menschen erhielten dort 2025 Hilfe zur Pflege, rund 83 Prozent aller Leistungsbezieher. Außerhalb von Einrichtungen waren es 18.300.
Beide Gruppen lassen sich allerdings nicht einfach addieren, weil Menschen im selben Berichtsjahr Leistungen an unterschiedlichen Orten erhalten können. Die Statistik zählt sie insgesamt nur einmal.
Mehr als 3.300 Euro Eigenbeteiligung trotz PflegeversicherungDie Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen mussten Pflegeheimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026 bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst tragen. Das waren 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Der WDR nennt für Nordrhein-Westfalen sogar 3.671 Euro.
Diese Beträge sind keine vollständigen Heimkosten, sondern die verbleibende Eigenbeteiligung. Dazu gehören der pflegebedingte Eigenanteil einschließlich Ausbildungskosten sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Wer allein auf die Zahlung der Pflegekasse schaut, unterschätzt deshalb leicht die tatsächliche Belastung.
Die gesetzlichen Zuschläge bei vollstationärer Pflege begrenzen das Problem nur teilweise. Bei Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, nach mehr als zwölf Monaten 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent.
Diese Entlastung gilt nicht für die gesamte Heimrechnung: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben außerhalb dieses Zuschlags.
Sozialhilfe auch ohne vorherige GrundsicherungSie müssen nicht schon vor dem Heimeinzug Grundsicherung im Alter bezogen haben, um Hilfe zur Pflege zu erhalten. Entscheidend ist, ob Sie die notwendigen, anderweitig nicht gedeckten Pflegekosten aus dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen bezahlen können.
Das Sozialamt berücksichtigt dabei gegebenenfalls auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners.
Für die stationäre Hilfe zur Pflege verlangt § 65 SGB XII Pflegegrad 2 bis 5 und eine Situation, in der häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nicht in Betracht kommt.
Pflegegrad 1 eröffnet nur eingeschränkte Leistungen der Hilfe zur Pflege, keine reguläre Übernahme stationärer Pflege nach dieser Vorschrift.
Bei der Heimfinanzierung können mehrere Sozialhilfeleistungen zusammenwirken. Hilfe zur Pflege deckt den anerkannten ungedeckten Pflegebedarf; für den Lebensunterhalt kommen je nach Voraussetzungen weitere Leistungen nach dem SGB XII hinzu.
Das Amt muss daher die gesamte Bedarfslage prüfen. Die Differenz zwischen Rente und Heimrechnung ist nicht automatisch identisch mit dem Betrag, den es rechtlich als „Hilfe zur Pflege“ bewilligt.
Gustav aus Lübeck muss seine letzten 8.000 Euro nicht verbrauchenFiktives Praxisbeispiel: Gustav ist 73 Jahre alt, verwitwet und lebt in Lübeck. Nach einem Schlaganfall hat er Pflegegrad 3. Eine ausreichende Versorgung zu Hause lässt sich nicht sicherstellen. Für das Beispiel nehmen wir an, dass das Sozialamt die stationäre Versorgung und die vereinbarten Heimkosten als notwendig anerkennt.
Nach Abzug der Pflegekassenleistungen einschließlich des Leistungszuschlags bleiben Gustav monatlich 3.300 Euro zu zahlen. Dem stehen 1.800 Euro Nettorente und 8.000 Euro Ersparnisse gegenüber. Weitere Einkünfte, Immobilien oder sonstiges Vermögen hat er nicht. Die rechnerische Lücke von 1.500 Euro zeigt bereits, dass seine laufenden Mittel nicht ausreichen.
Seine Ersparnisse liegen unter dem allgemeinen geschützten Geldbetrag von 10.000 Euro für eine alleinstehende volljährige Person.
Gustav meldet den Bedarf vor dem Einzug beim Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck. Unter diesen Annahmen kommt ergänzende Sozialhilfe in Betracht. Er muss die 8.000 Euro nicht zunächst aufbrauchen.
Das Amt berechnet außerdem seinen persönlichen Bedarf und den tatsächlich einzusetzenden Rentenanteil. Die endgültige Leistung ergibt sich deshalb nicht durch bloßes Abziehen der gesamten Rente von der Heimrechnung.
Für persönliche Bedürfnisse steht erwachsenen Leistungsberechtigten in stationären Einrichtungen grundsätzlich ein Barbetrag von mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 zu. Hinzu kommt eine Bekleidungspauschale nach den jeweiligen Vorgaben.
Gustav darf daher nicht mit der Begründung, das Heim koste mehr als seine Rente, ohne Geld für seinen weiteren notwendigen Lebensunterhalt bleiben.
Sozialhilfe / keine SozialhilfeDie Tabelle bezieht sich auf die Finanzierung notwendiger Pflege. Ob andere Sozialhilfeleistungen zustehen, muss das Amt gesondert prüfen. Auch die Anerkennung der konkreten Kosten und vorhandene Ansprüche gegen andere Leistungsträger spielen eine Rolle.
Sozialhilfe keine Sozialhilfe Trotz Pflegekassenleistungen reichen das einzusetzende Einkommen und Vermögen für die anerkannten notwendigen Kosten nicht aus. Pflegekassenleistungen und eigene einzusetzende Mittel decken den anerkannten Bedarf vollständig. Es bleibt nur geschütztes Vermögen, etwa bei einem Alleinstehenden ein Geldbetrag von bis zu 10.000 Euro; zugleich besteht eine laufende Finanzierungslücke. Ausreichendes sofort verwertbares, nicht geschütztes Vermögen deckt den Bedarf zunächst; allein eine niedrige Rente begründet dann noch keinen Zuschuss. Bei Pflegegrad 2 bis 5 liegen die Voraussetzungen für notwendige stationäre Pflege vor und die Finanzierung reicht nicht. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf reguläre stationäre Hilfe zur Pflege nach § 65 SGB XII; eingeschränkte andere Hilfen bleiben möglich. Notwendige ambulante Pflege übersteigt die vorrangigen Leistungen und die zumutbar einzusetzenden eigenen Mittel. Die notwendige ambulante Versorgung ist bereits vollständig finanziert; für dieselben Kosten gibt es keine zusätzliche Zahlung. Das Sozialamt kennt den ungedeckten Bedarf rechtzeitig und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen liegen vor. Für Zeiträume vor Kenntnis des Sozialhilfeträgers erfolgt grundsätzlich keine nachträgliche Übernahme im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Was vom Vermögen geschützt bleibtDie Sozialhilfe verlangt grundsätzlich den Einsatz verwertbaren Vermögens, schützt aber bestimmte Werte. Der allgemeine Geldfreibetrag beträgt 10.000 Euro je berücksichtigter volljähriger Person.
Bei einem berücksichtigten Ehepaar können damit regelmäßig insgesamt 20.000 Euro geschützt sein. Weitere gesetzliche Schutzvorschriften und Härtefälle muss das Amt zusätzlich prüfen.
Auch ein angemessenes Hausgrundstück kann geschützt bleiben, wenn etwa der berücksichtigte Ehepartner weiter darin wohnt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus folgt jedoch kein pauschaler Schutz jeder Immobilie nach einem dauerhaften Heimeinzug.
Umgekehrt rechtfertigt vorhandenes Wohneigentum nicht automatisch eine Ablehnung. Entscheidend sind Nutzung, Angemessenheit, Verwertbarkeit und die konkrete familiäre Situation.
Kinder haften nicht automatisch für die HeimkostenDie Sorge um die Kinder hält viele Betroffene davon ab, Hilfe zu suchen. Für den Unterhaltsrückgriff des Sozialamts gilt jedoch grundsätzlich die Grenze von mehr als 100.000 Euro jährlichem Gesamteinkommen pro Kind. Maßgeblich ist der Einkommensbegriff des Gesetzes; die Grenze bezieht sich nicht auf das zusammengerechnete Einkommen aller Geschwister.
Bis zu dieser Grenze berücksichtigt das Sozialamt keine Unterhaltsansprüche gegen Kinder. Liegt ein Kind darüber, muss zusätzlich ein tatsächlich durchsetzbarer Unterhaltsanspruch bestehen; es schuldet nicht automatisch die gesamte Heimrechnung.
Für Ehepartner gilt keine 100.000-Euro-Grenze. Deren Einkommen und Vermögen spielen vielmehr bereits eine Rolle beim Anspruch auf Sozialhilfe.
Nicht warten, bis Heimschulden entstehenHilfe zur Pflege setzt nach § 18 SGB XII grundsätzlich ein, sobald der zuständige Sozialhilfeträger vom Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen erfährt. Entscheidend ist daher nicht erst, wann Sie das letzte Formular oder den letzten Kontoauszug abgeben.
Melden Sie den konkreten Bedarf nachweisbar, sobald sich die Finanzierungslücke abzeichnet, möglichst vor dem Heimeinzug oder dem Beginn kostenpflichtiger Pflegeleistungen.
Teilen Sie mit, welche Pflege Sie benötigen, ab wann Kosten entstehen und weshalb Ihre Mittel nicht ausreichen. Reichen Sie vor allem den Bescheid über den Pflegegrad, die Kostenaufstellung des Heims oder Pflegedienstes sowie Einkommens- und Vermögensnachweise ein.
Eine Mitteilung nur an die Pflegekasse ersetzt nicht die Information des Sozialhilfeträgers.
Lehnt das Amt ab, prüfen Sie die Begründung: Hat es geschütztes Vermögen angerechnet, den Bedarf falsch ermittelt oder Leistungen anderer Stellen zu hoch angesetzt?
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Kommunale Finanznot beseitigt den Anspruch nichtNach dem WDR-Bericht gaben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen 2025 rund 1,3 Milliarden Euro für Hilfe zur Pflege aus. Der Städte- und Gemeindebund fordert eine Begrenzung der Eigenanteile. Die steigende Belastung trifft zugleich Pflegebedürftige und öffentliche Haushalte.
Für Ihren Antrag entscheidet die geltende Rechtslage, nicht der Stand einer politischen Reformdebatte. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Leistungsanspruch.
Eine angekündigte Kommission oder die Finanznot einer Kommune ersetzt keine rechtmäßige Prüfung Ihres Einzelfalls.
FAQ: Sozialhilfe bei Pflegekosten Muss ich erst meine gesamten Ersparnisse verbrauchen?Nein. Für alleinstehende Erwachsene sind grundsätzlich 10.000 Euro als allgemeiner Geldbetrag geschützt. Darüber hinaus können weitere Vermögenswerte unter gesetzliche Schutz- oder Härteregelungen fallen.
Gibt es Hilfe zur Pflege auch zu Hause?Ja. Bei ungedecktem notwendigem Pflegebedarf und erfüllten wirtschaftlichen Voraussetzungen kommt sie auch für häusliche Pflege in Betracht. Der Leistungsumfang hängt unter anderem vom Pflegegrad und der konkreten Versorgung ab.
Zahlt das Sozialamt alte Heimrechnungen nach?Für Zeiten vor seiner Kenntnis des Bedarfs grundsätzlich nicht. Hat es den Bedarf bereits rechtzeitig gekannt und lagen die Voraussetzungen vor, darf eine spätere Bearbeitung den Leistungsbeginn dagegen nicht einfach nach hinten verschieben.
QuellenGesetze im Internet: § 27b SGB XII – Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
Gesetze im Internet: § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
Hansestadt Lübeck: Hilfe zur Pflege beantrage
IT.NRW: Zahl der Pflegebedürftigen mit Bezug von Hilfe zur Pflege stieg 2025 das dritte Jahr in Folge, 21. September 2026
Verband der Ersatzkassen: Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, 14. Juli 2026
WDR: Immer mehr Pflegebedürftige brauchen Sozialhilfe, 21. September 2026
Der Beitrag Pflegeheim zu teuer: Immer mehr Rentner brauchen Sozialhilfe erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Bundestagsdebatte zur Geheimdienstreform: Zwischen Schreddern und Nachbessern
Die Geheimdienstreform ist im Bundestag angekommen. In einer ersten Debatte war die Kluft groß: Während Innenminister Dobrindt es für selbstverständlich hält, dass deutsche Geheimdienste operative Fähigkeiten bekommen sollen, warnen Teile der Opposition vor Gefahren für die Demokratie.
Besonders an den geplanten Regelungen für den Verfassungsschutz gab es Kritik. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Chris Emil Janßen„Wir bringen heute die größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste unseres Landes in die parlamentarische Beratung“, sagte Bundeskanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) zu Beginn ihrer Rede bei der ersten Lesung der Geheimdienstreform im Bundestag. Und auch viele weitere Redner:innen hielten sich mit Superlativen nicht zurück.
Das verwundert nicht angesichts des Hunderte Seiten langen Gesetzespakets, das Bundesnachrichtendienst und Bundesverfassungsschutz grundlegend umkrempeln soll. Als die Bundesregierung ihren Entwurf im Juli vorlegte, war schnell klar: Die Reform ist ein Bruch. Vor allem ein Bruch mit dem Trennungsgebot, das in Deutschland die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten separieren soll.
Das Trennungsgebot, so die innenpolitische Sprecherin der Linken Clara Bünger, „ist die unmittelbare Lehre aus den Verbrechen der deutschen Faschisten“. Wer es aufheben wolle, „will eine neue deutsche Geheimpolizei“. Und das, so Bünger, „ging noch nie gut“. Ihre Rede war begleitet von zahlreichen Zwischenrufen, als sie dem Verfassungsschutz eine Mitschuld an den NSU-Morden vorwarf.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versuchte gar nicht erst, sich gegen den Trennungsgebot-Vorwurf zu verteidigen. „Ja, aus Nachrichtendiensten werden echte Geheimdienste“, erwiderte er. Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen werde echte Abwehr. Operative Fähigkeiten? „Selbstverständlich“, so Dobrindt. Auch das sei „Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie“.
Verständnis und Kritik an überzogenen PlänenKonstantin von Notz, langjähriges Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, äußerte Verständnis für die Befugniserweiterungen – insbesondere beim BND. Dass die Sprengstoff-beladene Drohne am Flughafen Halle/Leipzig kein „Feuerinferno“ ausgelöst habe, hätten wir „allein dem Zufall“ zu verdanken.
Er unterstütze, dass der BND in dieser „rauen Zeit“ auf Augenhöhe mit anderen Diensten arbeiten könne. Aber gleichzeitig sparte von Notz nicht mit Kritik, insbesondere an den „überzogenen Plänen“ für den Verfassungsschutz. Einiges an dem Paket, so von Notz, sei mit den „Grundpfeilern der Freiheit“ nicht vereinbar. Und die dürften wir nie infrage stellen, wenn es darum geht, ebenjene Freiheit zu verteidigen. Er warnte davor, dass das Paket „zu 100 Prozent in Karlsruhe“ landen werde. „Da muss es halten.“ Dafür aber müsse noch einiges geschehen und die Zeit für das Parlament, „das Beste aus der Reform zu holen“, sei kurz.
Was von Notz damit meint: Ursprünglich notwendig geworden war eine Reform der Geheimdienstegesetze wegen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte etwa 2024 beanstandet, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht und dass es eine hauptamtliche, gerichtsähnliche Kontrolle brauche. Die Frist für diese Nachbesserungen läuft Ende des Jahres ab.
Sorge vor einem unkontrollierbaren ApparatClara Bünger von den Linken gab sich in ihrer Rede sicher, dass das Bundesverfassungsgericht auch das jetzt geplante Gesetz beanstanden werde. Es werde das Gesetz aufhalten, so Bünger. „Aber bis dahin ist es vielleicht schon zu spät.“ Sie wirft der Bundesregierung vor, einen „unkontrollierbaren Staatsapparat“ zu schaffen. „Ausgerechnet jetzt stellen sie diesen Sicherheitsapparat schlüsselfertig hin für die AfD. Und die brauchen nur noch zugreifen“, so die Innenpolitikerin. Ihre Forderung: Das Gesetz „durch den Schredder zu jagen“.
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Ein weiterer Redner, Daniel Baldy von der SPD, sieht hingegen im Gesetzentwurf die „richtige Antwort“ auf die Bedrohungen durch Terrororganisationen und andere, feindliche Staaten wie Russland und China.
Nachbesserungsbedarf sieht dennoch auch er: beim Umgang mit Berufsgeheimnisträger:innen wie Journalisten und Ärztinnen und bei der parlamentarischen Kontrolle. Er freue sich auf die parlamentarische Debatte und darüber, dass man die „Sicherheitskoalition“ weiterführe.
Was als nächstes passiertNach der ersten parlamentarischen Beratung stehen dem Geheimdienstgesetz noch mehrere Stationen bevor. Der Innenausschuss ist federführend für das Gesetz zuständig, in einer Anhörung werden wohl auch Sachverständige ihre Einschätzung des Entwurfs abgeben.
Stellungnahmen, die bereits zum Entwurf der Bundesregierung unter hohem Zeitdruck mit einer Frist von nur einer Woche eingegangen waren, lassen scharfe Kritik erwarten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sah „das gesamte verfassungsrechtliche Gefüge der Sicherheitsbehörden“ infrage gestellt, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz warnte davor, dass Befugniserweiterungen und Kontrolle nicht miteinander im Verhältnis stünden.
Für grundlegende und sorgfältige Überarbeitungen aber ist, wie von Notz andeutete, die Zeit knapp.
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Deutscher «Corona-General» wird Vorsitzender des NATO-Militärausschusses
In einem Beitrag mit dem Titel «Carsten Breuer ist Deutschlands Corona-General» schrieb die Tagesschau im November 2021:
«Ein Generalmajor soll die schleppende Corona-Impfkampagne auf Trab bringen: Carsten Breuer wird den Krisenstab der Ampel-Koalition leiten. Der 56-Jährige gilt als Logistik-Experte und erfahrener Krisenmanager.»
Schließlich leitete Breuer den Corona-Krisenstab im Kanzleramt bis im Mai 2022, als das Gremium wieder aufgelöst wurde.
Nun wird Deutschlands ranghöchster Soldat neuer Vorsitzender des NATO-Militärausschusses, wie Die Zeit mit Bezug auf die Militärallianz mitteilte. Demnach soll der Generalinspekteur im Juli 2027 das Amt vom italienischen Admiral Giuseppe Cavo Dragone übernehmen. Er habe sich gegen die kanadische Generalstabschefin Jennie Carignan durchgesetzt. Sie wäre die erste Frau an der Spitze des Militärausschusses geworden.
Aufgabe des Vorsitzenden des Militärausschusses ist es, die politische Führung der NATO zu beraten. Das Amt dauert üblicherweise drei Jahre. Brauer erklärte nach der Wahl:
«Die Unterstützung der Generalstabschefs unserer NATO-Verbündeten bedeutet mir viel. Im Bündnis liegen große Aufgaben vor uns – für unsere Sicherheit und den Frieden in Europa und darüber hinaus.»
Ihm werde es darum gehen, die Sichtweisen aller Partnerländer zu vereinen und dem Bündnis substanziellen militärischen Rat zu erteilen. Der «Corona-General» ergänzte:
«Mit großem Respekt vor der Aufgabe freue ich mich sehr auf dieses anspruchsvolle und wichtige Amt und darauf, gemeinsam mit unseren Verbündeten Verantwortung für Frieden und Freiheit in unserem Bündnis zu übernehmen.»
Wie Die Zeit informiert, ist Breuer seit 2023 Generalinspekteur der Bundeswehr. Er sei 1984 in die Bundeswehr eingetreten und habe unter anderem Lehrgänge an der US-Generalstabsakademie in Fort Leavenworth sowie an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg absolviert. Im Jahr 2014 habe er im Rahmen der NATO-Mission Isaf in der afghanischen Hauptstadt Kabul gedient.
Rente: “Wer jeden Euro für später spart, kann die besten Jahre verpassen”
Jahrzehntelang sparen, im Ruhestand weiter verzichten und die ersehnte Reise immer wieder verschieben: Auch übertriebene Vorsicht kann einen Preis haben. Denn Geld lässt sich zurücklegen, Gesundheit und gemeinsame Lebenszeit dagegen nicht.
Wer Rücklagen besitzt, sollte deshalb nicht nur fragen, wie lange sie reichen, sondern auch, wann sie das eigene Leben verbessern können. Daraus folgt allerdings kein Freibrief, das Ersparte in den ersten Rentenjahren aufzubrauchen.
Der Ruhestand ist kein gleichförmiger LebensabschnittZu Beginn der Rente stehen für manche Menschen Reisen, Ausflüge oder größere Vorhaben an, für die während des Berufslebens Zeit fehlte. Später können sich Wünsche und Möglichkeiten verändern, etwa durch gesundheitliche Einschränkungen oder den Verlust des Partners.
Deshalb muss ein Ausgabenplan nicht für jedes Rentenjahr denselben Betrag vorsehen. Wer einen lange gehegten Wunsch erfüllen kann, muss ihn nicht allein deshalb verschieben, weil das Sparkonto sonst kleiner würde.
Das gilt jedoch nur, soweit die Rücklagen tatsächlich Spielraum bieten. Wer Ersparnisse bereits für Miete, Lebensmittel und Strom benötigt, kann daraus nicht beliebig ein Reisebudget machen.
100.000 Euro Rücklagen: Was die Rechnung tatsächlich zeigtWie stark der Zeitpunkt der Entnahmen das verfügbare Geld verändert, zeigt ein vereinfachtes Beispiel mit 100.000 Euro Ersparnissen. Zinsen, Anlageverluste, Steuern auf Erträge und Preissteigerungen bleiben in dieser Modellrechnung unberücksichtigt.
Aufteilung des Vermögens Monatliche Entnahme zu Beginn Verbleibender Betrag nach neun Jahren 100.000 Euro gleichmäßig über 18 Jahre 462,96 Euro 50.000 Euro 100.000 Euro vollständig über neun Jahre 925,93 Euro 0 Euro 60.000 Euro über neun Jahre, 40.000 Euro zurückbehalten 555,56 Euro 40.000 EuroDie Beträge sind auf Cent gerundet; gerechnet wird mit gleichmäßigen Entnahmen und gegebenenfalls einer angepassten letzten Auszahlung. Beim vollständigen Verbrauch innerhalb von neun Jahren steht anfangs doppelt so viel zusätzliches Geld bereit wie beim 18-Jahre-Modell.
Es entsteht dadurch aber kein zusätzlicher Wohlstand: Das vorhandene Vermögen wird lediglich früher ausgegeben. Die 50.000 Euro, die beim längeren Plan nach neun Jahren übrig bleiben, sind kein Verlust, sondern weiterhin verfügbares Geld.
Der übersehene Einschnitt kommt mit 74Wer mit 65 beginnt und seine gesamten Rücklagen innerhalb von neun Jahren verbraucht, hat ab 74 daraus keine zusätzlichen Einnahmen mehr. Bei angenommenen 1.700 Euro monatlich verfügbarer Rente sinkt das Gesamtbudget dann rechnerisch von rund 2.626 Euro auf 1.700 Euro.
Dieser Einschnitt tritt unabhängig davon ein, ob jemand zu diesem Zeitpunkt weniger Geld benötigt. Wer weiterhin reisen möchte, eine höhere Miete zahlen muss oder Unterstützung im Alltag braucht, kann das ausgegebene Vermögen nicht zurückholen.
Auch 18 Jahre sind keine garantierte Restlebensdauer und kein sicherer Planungshorizont. Warum zeitlich begrenzte Auszahlungen im hohen Alter problematisch werden können, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über das Armutsrisiko durch befristete Auszahlpläne.
Weniger Ausgaben bedeuten nicht automatisch weniger BedarfAusgabenvergleiche zwischen Altersgruppen müssen vorsichtig gelesen werden: Sie begleiten nicht zwangsläufig dieselben Menschen über Jahrzehnte. Unterschiedliche Einkommen, Haushaltsgrößen und Lebensumstände können die Ergebnisse ebenfalls beeinflussen.
Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Inflationsbetroffenheit von Rentnerhaushalten nennt gesundheitliche Einschränkungen und abnehmende Mobilität als mögliche Erklärung für Veränderungen im Konsum. Daraus folgt jedoch nicht, dass sinkende Ausgaben ausschließlich auf die Gesundheit zurückgehen.
Wer weniger für Urlaube ausgibt, kann zugleich mehr für Fahrdienste, Haushaltshilfe oder eine geeignete Wohnung benötigen. Gesundheitliche Einschränkungen machen Geld deshalb nicht nutzlos: Es kann gerade dann Selbstständigkeit und Teilhabe erleichtern.
Eine Reserve ist sinnvoll, aber keine GarantieEin getrenntes Budget für persönliche Wünsche und für spätere Belastungen kann helfen, Ausgaben bewusster zu planen. Die Aufteilung von 60.000 Euro für neun Jahre und 40.000 Euro als Reserve ist allerdings nur ein Rechenbeispiel, keine allgemein passende Empfehlung.
Gegenüber der gleichmäßigen Verteilung über 18 Jahre erhöht dieses Beispiel das anfängliche Monatsbudget um rund 92,59 Euro. Dafür endet die regelmäßige Entnahme aus dem ersten Teil bereits nach neun Jahren.
Wer die Reserve erst ab 80 einsetzen möchte, muss also auch die sechs Jahre zwischen dem 74. und dem 80. Geburtstag finanzieren können. Eine selbst gesetzte Altersgrenze sollte notwendige Ausgaben zudem nicht verhindern.
Wie lange 40.000 Euro reichen, hängt von der tatsächlichen Finanzierungslücke ab: Bei monatlich 1.000 Euro fehlen sie nach 40 Monaten, sofern Zinsen und Preissteigerungen unberücksichtigt bleiben. Welche Belastungen entstehen können, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag zu den gestiegenen Eigenanteilen im Pflegeheim.
Entscheidend ist das Geld nach allen AbzügenFür die Haushaltsplanung zählt, was nach Versicherungsbeiträgen und einer gegebenenfalls anfallenden Einkommensteuer tatsächlich verfügbar bleibt. Eine Bruttorente von 1.700 Euro darf deshalb nicht ungeprüft als frei verfügbares Monatsbudget angesetzt werden.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung beträgt der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 insgesamt 84 Prozent. Das ist kein Steuersatz von 84 Prozent; ob und wie viel Einkommensteuer entsteht, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
Auch Preissteigerungen gehören in die Rechnung: Bei beispielhaft zwei Prozent Inflation jährlich hätten feste 500 Euro nach 18 Jahren nur noch rund 350 Euro heutige Kaufkraft. Diese Modellannahme spricht für eine regelmäßige Überprüfung des Budgets, beweist aber nicht, dass möglichst frühes Ausgeben immer vorteilhaft ist.
Sparen darf das Leben nicht auf unbestimmte Zeit vertagenEin tragfähiger Plan beginnt mit den laufenden Kosten und den verlässlich verfügbaren Einnahmen. Erst danach lässt sich beurteilen, welcher Teil der Rücklagen für zusätzliche Wünsche eingesetzt werden kann, ohne die spätere Versorgung zu gefährden.
Wer finanziellen Spielraum hat, darf ihn nutzen, solange Gesundheit und Lebensumstände es erlauben. Doch weder eine statistische Lebenserwartung noch eine runde Neun-Jahre-Frist ersetzt die persönliche Rechnung.
Beispiel aus der Praxis: Eine Reise ermöglichen und Reserven behaltenEin Beispiel: Thomas ist 65, verfügt nach allen Abzügen und Steuern über 1.700 Euro monatliche Rente und hat 100.000 Euro gespart. Seine laufenden Lebenshaltungskosten betragen 1.550 Euro, sodass monatlich 150 Euro übrig bleiben.
Für eine lange gewünschte Reise verwendet er einmalig 5.000 Euro und behält 95.000 Euro als Rücklage. Jährlich prüft er neu, wie sich seine Ausgaben entwickeln und welche weiteren Wünsche bezahlbar sind.
Damit verschiebt er die Reise nicht auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, verpflichtet sich aber auch nicht zu einem hohen dauerhaften Vermögensverbrauch. Ob dieses Vorgehen passt, hängt von seinen weiteren Verpflichtungen und absehbaren größeren Ausgaben ab.
Sieben Fragen und Antworten zum Geld im Ruhestand Sollte ich meine Ersparnisse in den ersten Rentenjahren ausgeben?Ein Teil kann für Wünsche vorgesehen werden, wenn die laufenden Kosten und ausreichende Reserven berücksichtigt sind. Ein vollständiger Verbrauch innerhalb weniger Jahre kann dagegen spätere Finanzierungslücken verursachen.
Sind die ersten zehn Rentenjahre immer die besten?Nein, Gesundheit, persönliche Beziehungen und Lebensqualität entwickeln sich individuell. Statistische Durchschnittswerte legen keine persönliche Frist für ein aktives Leben fest.
Wie viel bringen 100.000 Euro zusätzlich im Monat?Ohne Zinsen und weitere Einflüsse sind es bei einer Verteilung über 18 Jahre rund 462,96 Euro, über neun Jahre rund 925,93 Euro. Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums ist das eingesetzte Vermögen verbraucht.
Sinken die Ausgaben im höheren Alter automatisch?Nein, geringere Ausgaben für Freizeit können durch höhere Kosten für Unterstützung, Wohnen oder Pflege ausgeglichen werden. Durchschnittswerte anderer Haushalte ersetzen deshalb keine eigene Kostenplanung.
Was bedeutet der Besteuerungsanteil von 84 Prozent?Bei Rentenbeginn 2026 gehen grundsätzlich 84 Prozent der gesetzlichen Rente in die steuerliche Berechnung ein. Wie viel Steuer tatsächlich anfällt, ergibt sich erst unter Berücksichtigung der persönlichen Einkünfte, Freibeträge und Abzüge.
Der Beitrag Rente: “Wer jeden Euro für später spart, kann die besten Jahre verpassen” erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Erbe ausgeschlagen – trotzdem müssen Schulden bezahlt werden
Sie schlagen das überschuldete Erbe Ihres Partners aus und halten damit auch dessen Mietschulden für erledigt? Doch wenn Sie in den Mietvertrag eintreten, verlangt der Vermieter trotzdem alte Rückstände von Ihnen. Wie sieht die Rechtslage aus, und worauf müssen Sie achten?
Ein ausgeschlagenes Erbe schützt nicht bei der MieteHinterbliebene übersehen oft eine zweite Frist: Wer den gesetzlichen Eintritt in den Mietvertrag verhindern will, muss dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzt. Die Erklärung beim Nachlassgericht ist dafür kein Ersatz.
Norbert und Käthe: 2.400 Euro Schulden trotz ausgeschlagenem ErbeEin fiktives Beispiel: Norbert, 42, und seine Ehefrau Käthe, 46, leben gemeinsam in Mönchengladbach. Nur Norbert steht im Mietvertrag. Als er stirbt, bestehen bereits 2.400 Euro berechtigte Mietrückstände.
Käthe erfährt außerdem von weiteren Schulden und schlägt deshalb die Erbschaft aus: fristgerecht und wirksam.
Käthe möchte jedoch in der gemeinsamen Wohnung bleiben und setzt das Mietverhältnis fort. Der Vermieter verlangt von ihr die gesamten 2.400 Euro. Käthes Hinweis auf die ausgeschlagene Erbschaft hilft nicht.
Als eingetretene Mieterin haftet sie nach § 563b Absatz 1 BGB auch für die bis zu Norberts Tod entstandenen Mietverbindlichkeiten.
Der Mietvertrag geht auch ohne Erbschaft über§ 563 BGB schützt Menschen, die mit dem verstorbenen Mieter zusammengelebt haben. Ehepartner mit gemeinsamem Haushalt treten kraft Gesetzes in den Mietvertrag ein.
Das gilt in vielen Fällen auch für Kinder, andere Familienangehörige und unverheiratete Partner in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt. Eine bloße Bekanntschaft oder gelegentliche Übernachtungen genügen dafür nicht.
Ein neuer Vertrag ist für diesen gesetzlichen Eintritt nicht erforderlich. Entscheidend bleibt, wer den Vertrag fortsetzt und wann er tatsächlich endet.
Der Vermieter darf die ganze Summe verlangenFür die alten Verbindlichkeiten haften die eingetretene Person und der Erbe als Gesamtschuldner. Nach § 421 BGB darf der Vermieter wählen, von wem er die Zahlung verlangt.
Im Verhältnis zwischen Erben und eingetretenen Mietern trägt grundsätzlich der Erbe die alten Verbindlichkeiten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Ein Monat beim Vermieter, sechs Wochen beim NachlassgerichtWollen Sie den Eintritt nach § 563 BGB ablehnen, muss Ihre Erklärung den Vermieter innerhalb eines Monats nach Ihrer Kenntnis vom Tod erreichen. Erklären Sie eindeutig, dass Sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, und sichern Sie einen Zugangsnachweis.
Eine rechtzeitige Erklärung bewirkt, dass der Eintritt als nicht erfolgt gilt.
Für das Ausschlagen des Erbes gelten andere Regeln. Die Frist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung zum Erben.
Bei einer Berufung durch Testament oder Erbvertrag beginnt sie nicht vor der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. In bestimmten Auslandsfällen beträgt sie allerdings sechs Monate.
Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form, etwa über einen Notar. Eine gewöhnliche E-Mail oder ein einfacher Brief reichen dafür nicht aus. Umgekehrt bedeutet eine Erklärung an den Vermieter rechtlich nicht, das Erbe auszuschlagen.
Wer bereits Mitmieter war, bleibt vertraglich verpflichtetStanden beide Partner im Mietvertrag, setzt sich dieser nach § 563a BGB mit dem überlebenden Mieter fort. Seine eigene vertragliche Haftung verschwindet nicht, wenn er das Erbe ausschlägt.
Für überlebende Mitmieter sieht § 563a Absatz 2 BGB ein besonderes Kündigungsrecht vor: Innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod können sie außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Das beendet allerdings nicht rückwirkend den Vertrag und beseitigt auch keine bestehenden Zahlungspflichten.
Prüfen Sie die Forderung, bevor Sie Schulden anerkennenVerlangen Sie vom Vermieter eine nachvollziehbare Aufstellung der Rückstände mit Monaten, Sollbeträgen und verbuchten Zahlungen. Vergleichen Sie diese mit Mietvertrag, Kontoauszügen und vorhandenen Abrechnungen.
Eine Zahlungsaufforderung beweist nicht, dass jeder verlangte Betrag offen und rechtlich durchsetzbar ist.
Unterzeichnen Sie ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenvereinbarung erst nach Prüfung. Wer den Eintritt ablehnt, kann sich zudem nicht weiter auf das Eintrittsrecht berufen, um die Wohnung zu behalten.
Umgekehrt beendet ein bloßer Auszug keinen bereits fortgesetzten Mietvertrag.
Bei drohendem Wohnungsverlust frühzeitig Hilfe beantragenKönnen Sie berechtigte Rückstände nicht bezahlen, kommt eine Übernahme von Mietschulden infrage. Entscheidend sind besonders drohende Wohnungslosigkeit, verbunden mit der Möglichkeit, die Unterkunft durch die Zahlung zu sichern.
Im SGB II sollen solche Leistungen als Darlehen erfolgen. Ein Beispiel für gerichtlichen Schutz behandelt Gegen-Hartz im Beitrag zur Übernahme von Mietschulden trotz Einwänden des Jobcenters. Legen Sie dem zuständigen Leistungsträger Rückstandsaufstellung, Zahlungsaufforderungen und eine etwaige Kündigung möglichst früh vor.
Davon zu unterscheiden ist die Finanzierung der laufenden Miete nach dem Todesfall. Dieser Schutz betrifft die Unterkunftskosten; er erlässt keine alten Mietschulden.
FAQ: Erbausschlagung und Mietschulden Müssen Angehörige allein wegen ihrer Verwandtschaft zahlen?Nein. Eine eigene Haftung kann aber etwa aus einem bestehenden Mietvertrag oder dem gesetzlichen Eintritt entstehen. Wer nicht Mieter wird und die Erbschaft wirksam ausschlägt, haftet nicht allein deshalb, weil er Angehöriger ist.
Muss ich für die Wohnung das Erbe annehmen?Nein. Der gesetzliche Eintritt in den Mietvertrag hängt nicht von der Annahme der Erbschaft ab. Ob Sie eintrittsberechtigt sind, richtet sich vor allem nach Ihrer Beziehung zum Verstorbenen und dem gemeinsamen Haushalt.
Beendet die Erbausschlagung den Mietvertrag?Nein. Sie betrifft Ihre Stellung als Erbe. Ein eigener oder kraft Gesetzes übergegangener Mietvertrag verlangt eine gesonderte mietrechtliche Prüfung; die Erklärung beim Nachlassgericht ersetzt keine Kündigung.
QuellenBürgerliches Gesetzbuch: § 421 – Gesamtschuldner
Bürgerliches Gesetzbuch: § 563 – Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
Bürgerliches Gesetzbuch: § 563a – Fortsetzung mit überlebenden Mietern
Bürgerliches Gesetzbuch: § 563b – Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
Der Beitrag Erbe ausgeschlagen – trotzdem müssen Schulden bezahlt werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Kindergeld soll 2027 steigen – aber welche Familien ausgeschlossen werden, steht schon fest
Acht Euro mehr Kindergeld pro Monat sollen Familien ab 2027 entlasten. Doch bei Eltern, die mit ihren Kindern auf ergänzende Leistungen des Jobcenters angewiesen sind, kommt dieses Plus regelmäßig nicht im Haushaltsbudget an. Wird die Erhöhung vollständig als Einkommen angerechnet, zahlt das Jobcenter acht Euro weniger: Unter dem Strich bleibt nichts zusätzlich.
267 Euro Kindergeld geplant – das Gesetzgebungsverfahren läuftNach dem am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf soll das Kindergeld 2027 von 259 auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Für 2028 sind 272 Euro vorgesehen, wie das Bundesfinanzministerium zur Einkommensteuerreform mitteilt. Die geplanten Beträge sind vom bisherigen gesetzlichen Anspruch zu unterscheiden; ein Kabinettsbeschluss allein schließt das Gesetzgebungsverfahren nicht ab.
Bei einem Kind beträgt das angekündigte Plus für 2027 rechnerisch 96 Euro im Jahr, bei zwei Kindern 192 Euro. Welche weiteren Änderungen vorgesehen sind, erläutert unser Beitrag zum Steuerpaket mit höherem Kindergeld ab 2027. Ob Familien tatsächlich mehr ausgeben können, entscheidet sich jedoch erst nach der Anrechnung auf andere Leistungen.
Was die Familienkasse mehr zahlt, zieht das Jobcenter abFür Familien in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt: Kindergeld wird grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Nach § 11 SGB II wird es einem Kind in der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet, soweit es für dessen Lebensunterhalt benötigt wird; Bedarfe für Bildung und Teilhabe bleiben dabei ausgenommen. Die Überweisung an ein Elternteil macht das Geld deshalb nicht zu einem anrechnungsfreien Zuschuss.
Bleiben der anerkannte Bedarf und alle übrigen Berechnungsfaktoren gleich, sinkt die ergänzende Jobcenter-Leistung um den zusätzlich angerechneten Betrag. Die Familie bekommt mehr von der Familienkasse und weniger vom Jobcenter. Das ist eine Folge der Einkommensanrechnung, keine Sanktion.
So wird aus der Erhöhung ein NullsummenspielDie folgende Rechnung zeigt ausschließlich die Wirkung der geplanten Kindergelderhöhung bei vollständiger zusätzlicher Anrechnung. Vorausgesetzt sind unveränderte Bedarfe, unveränderte Abzüge und ein ausreichend hoher verbleibender Leistungsanspruch.
Kinder mit Kindergeldanspruch Mehr Kindergeld pro Monat 2027 Weniger Jobcenter-Leistung / tatsächliches Plus 1 Kind 8 Euro 8 Euro weniger / 0 Euro mehr 2 Kinder 16 Euro 16 Euro weniger / 0 Euro mehr 3 Kinder 24 Euro 24 Euro weniger / 0 Euro mehrDiese Gegenrechnung ist keine Prognose sämtlicher Leistungen für 2027. Ändern sich etwa anerkannte Unterkunftskosten, Mehrbedarfe oder andere Einnahmen, verändert sich auch der Bescheid. Ein dadurch entstehendes höheres Monatsbudget wäre aber nicht automatisch ein Vorteil aus der Kindergelderhöhung.
Auch arbeitende Eltern können leer ausgehenDie Anrechnung trifft ebenso Familien, deren Arbeitseinkommen nicht für den anerkannten Lebensunterhalt reicht und die deshalb ergänzende Jobcenter-Leistungen erhalten. Kindergeld wird nicht dadurch zu Erwerbseinkommen, dass die Eltern arbeiten. Die besonderen Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11b SGB II gelten deshalb nicht einfach auch für die Kindergelderhöhung.
Damit geht das angekündigte Plus auch an einem Teil jener Familien vorbei, die trotz Beschäftigung finanziell kaum Spielraum haben. Acht Euro können im Alltag durchaus helfen. Werden sie an anderer Stelle vollständig abgezogen, bezahlen sie allerdings weder zusätzliche Lebensmittel noch neue Schulmaterialien.
Nicht jeder Kindergeldfall ist gleichDer Beitrag behandelt den typischen Familienhaushalt im laufenden SGB-II-Bezug beim Jobcenter. Eine pauschale Aussage über sämtliche Menschen mit Grundsicherung wäre zu weitgehend, insbesondere bei abweichenden Haushaltsverhältnissen oder Leistungen nach dem SGB XII. Auch wenn der Leistungsanspruch durch zusätzliches Einkommen ganz endet, muss die gesamte Berechnung betrachtet werden.
Deckt ein Kind seinen Lebensunterhalt bereits durch andere Einnahmen, kann nicht benötigtes Kindergeld beim kindergeldberechtigten Elternteil berücksichtigt werden. Bei außerhalb des Haushalts lebenden Kindern und nachweislicher Weiterleitung gelten wiederum Besonderheiten, wie die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Einkommensanrechnung erläutern. Weitere Hinweise enthält unser Ratgeber zur Anrechnung von Kindergeld auf Jobcenter-Leistungen.
Eine höhere Zahlung ist noch keine Hilfe gegen KinderarmutDie Bundesregierung wirbt mit der Entlastung von Familien. Für Haushalte mit vollständiger Anrechnung verändert die höhere Kindergeldzahlung jedoch vor allem die Aufteilung der staatlichen Zahlungen. Mehr finanzieller Spielraum entsteht dadurch nicht.
Soll die Erhöhung auch diese Kinder erreichen, müsste der Gesetzgeber zusätzlich bei der Anrechnung oder bei den Leistungen für ihren Lebensunterhalt ansetzen. Die bloße Anhebung des Kindergeldbetrags reicht dafür nicht. Familienpolitik muss sich daran messen lassen, was nach allen Verrechnungen tatsächlich übrig bleibt.
Vier Fragen und Antworten zur Kindergelderhöhung 2027 Wie hoch soll das Kindergeld 2027 sein?Geplant sind 267 Euro je Kind und Monat statt bisher 259 Euro. Das wären acht Euro mehr; die Planung steht unter dem Vorbehalt des abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens.
Warum bleibt Familien mit Jobcenter-Leistungen häufig nichts davon?Weil Kindergeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt wird. Bei vollständiger zusätzlicher Anrechnung und unveränderten Verhältnissen sinkt die Jobcenter-Zahlung genau um den Erhöhungsbetrag.
Gilt das auch, wenn die Eltern arbeiten?Ja, auch bei ergänzendem Leistungsbezug kann die Erhöhung vollständig verrechnet werden. Ein Arbeitsverhältnis schützt das Kindergeld nicht vor der Einkommensanrechnung.
Bedeutet weniger Geld vom Jobcenter automatisch einen Fehler?Nein, eine Verringerung um das zusätzlich angerechnete Kindergeld kann rechtlich korrekt sein. Prüfen sollten Familien dennoch, ob Kindergeld, anerkannte Bedarfe und mögliche Abzüge im Bescheid richtig zugeordnet und berechnet wurden.
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Selenskys erfolglose Reise in die USA
Archäologie mit politischem Kompass
Man kann über die politische Instrumentalisierung von Geschichte schreiben. Man kann davor warnen, archäologische Befunde nachträglich in Mythen einzupassen. Man kann daran erinnern, dass Heinrich Himmlers „Ahnenerbe“ Wissenschaft in den Dienst einer Weltanschauung stellte. All das wäre legitim, ja notwendig. Hermann Parzingers Gastbeitrag „Wie die AfD uns zu Germanen machen will“ in Der “Frankfurter Allgemeinen […]
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Solarparks scheinen den Bestäuber – Insekten zu schaden.
Eine Studie, die vor etwas mehr als einem Jahr in der Fachzeitschrift Biological Conservation veröffentlicht wurde, fand bis vor kurzem wenig Beachtung in den Medien. Erst als auch The Epoch Times und BGR ihre wichtigen Ergebnisse veröffentlichten – wichtig, wenn man sich um das Gedeihen der Bestäuber der Welt, wie Bienen, andere Insekten und Fledermäuse, sorgt.
Es scheint, dass Solarenergie, eine der Technologien, die als entscheidend für den angeblich notwendigen Energiewandel weg von fossilen Brennstoffen zur Bekämpfung des Klimawandels angepriesen wurden, den Lebensraum von Bestäubern schädigt und die Bestäuber Populationen dezimiert.
Klimaalarmisten behaupten seit Langem, der Klimawandel schade Bestäubern, insbesondere Bienenpopulationen – eine Behauptung, der Climate at a Glance und zahlreiche Beiträge auf Climate Realism wiederholt widersprachen. Es gibt zwar natürliche und vom Menschen verursachte Bedrohungen für Bienen und andere Bestäuber, doch CO₂-Emissionen gehören nicht dazu. Im Gegenteil: Der Düngeeffekt von CO₂ führt zu einer starken Begrünung der Erde, darunter auch zu einer Zunahme von Pflanzen, die für Bestäuber als Nektarquelle dienen.
Nun scheint eine wenig beachtete oder diskutierte, vom Menschen verursachte Bedrohung für Bienen und andere Bestäuber eine vermeintliche Lösung für den Klimawandel zu sein: Solarenergie.
Ein Team französischer Forscher untersuchte die Biodiversität rund um und unter 20 industriellen Solaranlagen in zwei verschiedenen Regionen Frankreichs. Sie stellten fest, dass sich die Zusammensetzung der Pflanzen unter den Paneelen im Vergleich zu den zuvor herrschenden Bedingungen verändert hatte.
Es wuchsen Gräser, und an vielen Orten wurden Nutztiere, Ziegen und Schafe eingesetzt, um auf natürliche Weise zu verhindern, dass die Pflanzen zu hochwuchsen und die Energieproduktion der Solaranlagen beeinträchtigten.
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0006320725002460
Unabhängig von Bodenbeschaffenheit und klimatischen Bedingungen stellte das Forschungsteam fest, dass die Bestäuberaktivität unter Solarmodulen im Vergleich zur Umgebung und in den Reihen zwischen den Solarmodulen deutlich reduziert war:
- Die Zahl der Bestäuber in Gebieten, die mit Solarmodulen bedeckt sind, sank um 76 Prozent, und
- Durch die Verwendung von Solarmodulen konnte die Anzahl der Interaktionen zwischen Pflanzen und Bestäubern um 86 Prozent reduziert werden.
Es scheint, dass die Beweidung das Problem noch verschlimmert hat, was bedeutet, dass arbeitsintensives Mähen wahrscheinlich bessere Bedingungen für Bestäuber schaffen würde.
Die Forscher stellten fest, dass Bestäuber Gebiete mit niedrigeren Temperaturen und mehr Schatten meiden und Pflanzen meiden, die in den von und unter Solarmodulen entstehenden Mikroklimata wachsen. Die Module selbst hemmen die Artenvielfalt, da die von Bestäubern wie Bienen und Schmetterlingen bevorzugten Blütenpflanzen typischerweise im Sonnenlicht und nicht im Schatten unter den Solarmodulen gedeihen.
Weitere, noch nicht vollständig erforschte Faktoren könnten ebenfalls zu den geringeren Bestäuberzahlen und der reduzierten Bestäubungsaktivität unter Solaranlagen beitragen. Solaranlagen zerstören Lebensräume und führen zur Fragmentierung von Populationen, da einheimische Wildtiere gerodet werden müssen, um Platz für die Anlagen zu schaffen. Zudem behindern die Paneele die Bestäuberaktivität, indem sie deren Bewegungsfreiheit einschränken – ein Problem, das insbesondere für Fledermäuse gravierend sein kann. Darüber hinaus ist die Luftfeuchtigkeit unter Solarmodulen geringer als in der Umgebung. Daher sind die blühenden Pflanzen, die unter den Modulen wachsen, im Vergleich zu denselben Arten außerhalb der Anlage im Wachstum gehemmt und produzieren infolgedessen wahrscheinlich weniger Pollen und Nektar, den Bestäuber benötigen.
Kurz gesagt: Sollte ein Massensterben von Bienen, Schmetterlingen, Kolibris, Fledermäusen und anderen Bestäubern bevorstehen, ist der Klimawandel nicht die Ursache. Vielmehr stellt die rasante Ausbreitung industrieller Solaranlagen die eigentliche Bedrohung dar. Schließlich ist Solarenergie, wie Befürworter der Solarenergie regelmäßig betonen, der am schnellsten wachsende Stromsektor. Weltweit werden täglich und jährlich Hunderte, Tausende oder Zehntausende Hektar neuer Solaranlagen errichtet. Dadurch wird ein enormer Lebensraum für Bestäuber zerstört.
Referenz: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0006320725002460
Teilbeitrag von https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-591-national-academy-climate-bias-saga-continues/
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Erwerbsgeminderter streitet 16 Jahre um die EM-Rente und soll nur 300 Euro Entschädigung bekommen
2006 klagte ein Mann auf Erwerbsminderungsrente, erst 2022 kam es zum Urteil im Berufungsverfahren. Der Betroffene sah das als überang an und verlangte für die verstrichene Zeit 10.400 Euro Entschädigung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sprach ihm jedoch nur 300 Euro zu.
Dagegen zieht er jetzt vor das Bundessozialgericht. Die Verhandlung ist für den 29. September 2026 angekündigt, Aktenzeichen B 10 ÜG 4/25 R. Eine Entscheidung des BSG liegt in diesem Revisionsverfahren noch nicht vor, es bleibt also spannend.
Der Fall zeigt indessen bereits jetzt, dass die für Betroffene als unerträglich angesehene Dauer eines Rentenstreits und ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verzögerung auseinanderklaffen können.
Der Rentenstreit führte mehrfach durch die InstanzenDie Klage begann im Juni 2006. Nach Niederlagen vor Sozialgericht und Landessozialgericht hob das BSG das erste Berufungsurteil auf und verwies den Fall zurück. Im Mai 2022 wies das Landessozialgericht die Berufung erneut zurück. Das Urteil ging den Beteiligten im Juni zu.
Im anschließenden Entschädigungsprozess verurteilte das Landessozialgericht das Land Nordrhein-Westfalen am 31. Juli 2024 zur Zahlung von 300 Euro, Aktenzeichen L 11 SF 17/24 EK R.
Der Kläger greift diese Entscheidung an. Er rügt unter anderem die Gerichtsbesetzung, die Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und die Anwendung des Entschädigungsrechts. Ob diese Einwände juristisch standhalten, ist offen.
Warum nicht jedes Jahr Wartezeit Geld bringtNach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz erhalten Beteiligte eine angemessene Entschädigung, wenn ihnen durch eine unangemessene Verfahrensdauer ein Nachteil entsteht.
Entscheidend ist also nicht nur, wie viele Jahre zwischen Klage und Urteil liegen. Das Gericht muss auch den Ablauf und die konkreten Umstände prüfen.
Dazu gehören die Schwierigkeit des Falls, seine Bedeutung für den Betroffenen und das Verhalten der Beteiligten sowie Dritter. Bei einer Erwerbsminderungsrente können medizinische Ermittlungen notwendig sein.
Eine solche medizinische Beweisführung kann zum Beispiel lange dauern, weil verschiedene Fachärzte unterschiedliche Erkrankungen beurteilen, und / oder im Ergebnis eine jeweils andere Leistungsfähigkeit diagnostizieren.
Nicht selten holen Richter dann zusätzliche Gutachten ein, und / oder lassen strittige Fragen erneut klären. Wenn diese medizinischen Untersuchungen sich in die Länge ziehen, aber korrekt ablaufen, ist das keine rechtswidrige Verzögerung.
Anders sieht es aus, wenn es keine ausreichenden Grund für eine Verzögerung gibt.
Wie Gerichte solche Wartezeiten bewerten, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Entschädigung für ein langes Verfahren beim Sozialgericht. Für einen eigenen Anspruch hilft deshalb eine zeitliche Übersicht: Wann ging welcher Schriftsatz ein, wann forderte das Gericht Unterlagen an und in welchen Phasen geschah erkennbar nichts?
1.200 Euro pro Verzögerungsjahr sind der gesetzliche RichtwertFür Nachteile, die keine Vermögensschäden sind, sieht das Gesetz grundsätzlich 1.200 Euro je Jahr der Verzögerung vor. Das entspricht rechnerisch 100 Euro pro Monat.
Betroffene verwechseln bisweilen zwei Daten: Gemeint ist nämlich die festgestellte unangemessene Verzögerung, und nicht jeder Monat seit Einreichen der Klage.
Das Gericht kann einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen, wenn der Regelbetrag im Einzelfall unbillig wäre. Eine lange Verfahrensdauer führt also weder zu einer festgelegten Geldsumme noch in jedem Fall überhaupt zu einer Zahlung.
Deutlich höhere Beträge sind möglich sind. Das zeigt ein Fall, den Gegen-Hartz im Beitrag Rente und Arbeitslosengeld: Entschädigung wegen überlanger Verfahren behandelt. Dort sprach das Gericht 5.200 Euro zu. Dieser Betrag lässt sich indessen ebenso wenig auf andere Verfahren übertragen wie die hier zugesprochenen 300 Euro.
Ohne Verzögerungsrüge steht der Geldanspruch infrageFür eine Geldentschädigung verlangt § 198 Absatz 3 GVG eine Verzögerungsrüge bei dem Gericht, das den Fall gerade bearbeitet. Diese Rüge sollten Sie ins Auge nehmen, sobald Sie sich begründet sorgen, dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit endet.
Benennen Sie das Aktenzeichen und erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die Verfahrensdauer rügen. Beschreiben Sie die aus Ihrer Sicht problematischen Stillstandszeiten und die Bedeutung des Verfahrens für Sie.
Sind wichtige Umstände (bislang) nicht aktenkundig, etwa besondere Folgen des Wartens, sollten Sie diese mitteilen und belegen.
Verzögert sich das Verfahren später bei einem anderen Gericht weiter, verlangt das Gesetz dort eine erneute Rüge. Beim selben Gericht können Sie die Rüge grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten wiederholen, sofern nicht in Ausnahmen eine kürzere Frist geboten ist.
Für die Entschädigungsklage gelten eigene FristenDie Entschädigungsklage können Sie frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge einreichen. Spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der abschließenden Entscheidung oder einer anderen Erledigung des Verfahrens muss die Klage erhoben sein.
Entscheidend ist deshalb, das Datum des Abschlusses genau zu prüfen.
Die Rüge selbst führt noch nicht zu einer Auszahlung und ersetzt keine Entschädigungsklage. Auch eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung dürfen Sie nicht mit der gesetzlichen Klagefrist verwechseln. Wenn Sie einen Anspruch durchsetzen wollen, sollten Sie Rüge, Verfahrensende und Klagefrist gemeinsam prüfen lassen.
Eine mögliche Entschädigung bezahlt nicht die MieteFür Menschen, die auf Erwerbsminderungsrente warten, bleibt die aktuelle Existenzsicherung ein eigenes Problem. Eine Verzögerungsrüge verschafft noch keine vorläufige Rente.
Bei dringendem Bedarf kann allerdings gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen. Der kommt indessen nur dann infrage, wenn erstens ein Leistungsanspruch im Grundsatz wahrscheinlich ist, und wenn zweitens eine besondere Dringlichkeit besteht.
Welche Hürden ein Eilantrag erfüllen muss, erklärt der Gegen-Hartz-Beitrag Nach Krankengeld: Arbeitsunfähigkeit allein reicht für die EM-Rente nicht. Die finanzielle Notlage und die medizinischen Voraussetzungen müssen Sie jeweils nachvollziehbar darlegen.
FAQ: Entschädigung bei langen Rentenverfahren Bekomme ich für jedes Jahr vor Gericht 1.200 Euro?Nein. Der gesetzliche Richtwert bezieht sich auf die unangemessene Verzögerung. Welche Zeit dafür zählt, hängt vom Ablauf und den Umständen des konkreten Verfahrens ab.
Muss ich den Rentenprozess gewinnen, um Entschädigung zu erhalten?Nein. Der Rentenanspruch und der Anspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Auch ein erfolgloser Kläger kann die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen.
Reicht es, nach dem Urteil über die lange Dauer zu klagen?Für eine Geldentschädigung müssen Sie schon im laufenden Verfahren eine Verzögerungsrüge erheben. Anschließend gelten eigene Fristen für die Entschädigungsklage; Abwarten kann den Anspruch gefährden.
QuellenBundessozialgericht: Terminvorschau Nr. 29/2026, B 10 ÜG 4/25 R, Verhandlung am 29. September 2026; Vorinstanz LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Juli 2024, L 11 SF 17/24 EK R
Gesetze im Internet: § 198 GVG – Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz
Gesetze im Internet: § 202 SGG – Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Der Beitrag Erwerbsgeminderter streitet 16 Jahre um die EM-Rente und soll nur 300 Euro Entschädigung bekommen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rentenversicherung will Witwenrente zurück: doch der Rentenantrag ist verschwunden
Die Rentenversicherung fordert gezahlte Witwenrente zurück und wirft einer Witwe falsche Angaben vor – kann aber den damaligen Antrag nicht mehr vorlegen.
Der Vorwurf braucht einen BeweisIm Verfahren ging es um die Rückforderung und Herabsetzung einer Witwenrente wegen der Anrechnung von Einkommen. Die Rentenversicherung wollte der Klägerin vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige beziehungsweise unvollständige Angaben bei der Antragstellung entgegenhalten.
Doch der ursprüngliche Rentenantrag war nicht mehr vorhanden.
Das Thüringer Landessozialgericht wies die Berufung der Rentenversicherung gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg zurück. Die Entscheidung erging am 18. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen L 3 R 366/22; die Revision wurde nicht zugelassen. Nach dem veröffentlichten Entscheidungsauszug trägt die Rentenversicherung auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Eine Überzahlung ist noch keine RückzahlungspflichtEine nachträglich festgestellte Überzahlung beantwortet noch nicht die Frage, ob die Rentenversicherung das Geld zurückverlangen darf. Wurde die Rente durch einen Bescheid bewilligt, setzt die Erstattung nach § 50 Absatz 1 SGB X grundsätzlich voraus, dass diese Bewilligung für den betroffenen Zeitraum wirksam aufgehoben wurde. Eine neue Berechnung allein ersetzt diesen rechtlichen Schritt nicht.
Für die Rücknahme einer schon bei Erlass rechtswidrigen Bewilligung gelten die Grenzen des § 45 SGB X. Die Vorschrift schützt unter bestimmten Voraussetzungen das Vertrauen auf einen erteilten Bescheid. Wer die Leistungen für seinen Lebensunterhalt verbraucht hat, kann sich deshalb grundsätzlich auf Vertrauensschutz berufen.
Dieser Schutz entfällt allerdings unter anderem, wenn die Bewilligung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen oder unvollständigen Angaben beruht.
Auch die Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder eine besonders schwere Verletzung der erforderlichen Sorgfalt kann ihn ausschließen. Die Behörde muss daher mehr prüfen als die rechnerische Differenz zwischen ausgezahlter und tatsächlich zustehender Rente.
Der fehlende Antrag lässt sich nicht durch Vermutungen ersetzenNach den veröffentlichten Leitsätzen des Urteils muss die Rentenversicherung die Voraussetzungen der von ihr verlangten Aufhebung und Erstattung beweisen. Dazu gehört auch der Vorwurf, die Antragstellerin habe vorsätzlich oder grob fahrlässig erhebliche Angaben falsch oder unvollständig gemacht.
Die Rentnerin muss diesen Vorwurf nicht allein deshalb widerlegen, weil die Behörde ihn erhebt.
Fehlt der Antrag und lassen sich seine Inhalte auch aus anderen Beweismitteln nicht zuverlässig rekonstruieren, scheitert dieser Nachweis. Einen Anscheinsbeweis aufgrund eines vermeintlich typischen Ablaufs ließ das Gericht hierfür nicht zu.
Aus der bloßen Annahme, wie ein Antrag gewöhnlich ausgefüllt oder bearbeitet worden wäre, wird kein Beleg für das Verhalten dieser Antragstellerin.
Kein Freibrief bei verlorenen AktenDas Urteil bedeutet nicht, dass ein verschwundener Papierantrag jede Rückforderung verhindert. Der Leitsatz nennt ausdrücklich eine weitere Voraussetzung: Auch sonst dürfen keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die damaligen Angaben möglich sein. Eine erhaltene Kopie oder andere belastbare Unterlagen können die Beweislage deshalb verändern.
Ebenso wenig lässt sich aus dem Urteil ein Anspruch ableiten, künftig unabhängig vom eigenen Einkommen die bisherige Rentenhöhe zu behalten. Wie die Einkommensanrechnung grundsätzlich funktioniert, erläutert der Beitrag zur Anrechnung eigener Rente auf die Witwenrente. Die Berechnung des laufenden Anspruchs und die rechtlichen Voraussetzungen einer Rückforderung müssen jeweils geprüft werden.
Akteneinsicht macht den Vorwurf überprüfbarWer einen entsprechenden Bescheid erhält, sollte klären, welche konkrete Angabe falsch gewesen sein soll und worauf die Rentenversicherung diese Behauptung stützt.
Dafür besteht nach § 25 SGB X grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten, soweit dies zur Verteidigung der eigenen rechtlichen Interessen erforderlich ist. Auch Kopien können verlangt werden.
Gerade bei alten Bewilligungen lohnt sich die Frage, ob der damalige Antrag einschließlich der Einkommensanlagen noch vorliegt. Fehlen diese Unterlagen, sollte die Behörde benennen, mit welchen anderen Beweismitteln sie den Vorwurf begründet. Eine heutige Berechnung zeigt für sich genommen nicht, was vor vielen Jahren tatsächlich im Antrag stand.
Für einen Widerspruch gilt bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich eine Frist von einem Monat; darauf verweist § 84 SGG. Betroffene sollten deshalb nicht erst auf die Akteneinsicht warten, bevor sie fristwahrend Widerspruch einlegen. Die ausführliche Begründung kann nach Prüfung der Unterlagen folgen.
Vier Fragen und Antworten zum Urteil Wer muss falsche Angaben im Rentenantrag beweisen?Die Rentenversicherung, wenn sie die Rücknahme der Bewilligung darauf stützt. Sie muss auch nachweisen, dass die erheblichen Falschangaben vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht wurden.
Ist eine Rückforderung automatisch erledigt, wenn der Antrag fehlt?Nein. Entscheidend ist zusätzlich, ob andere Beweismittel zuverlässige Rückschlüsse auf die damaligen Angaben erlauben und ob weitere Rücknahmegründe vorliegen.
Schützt schon der Verbrauch des Geldes vor einer Rückforderung?Nicht ausnahmslos. Der Verbrauch kann für schutzwürdiges Vertrauen sprechen, hilft aber beispielsweise nicht bei nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben, auf denen die Bewilligung beruht.
Was ist nach einem Rückforderungsbescheid besonders wichtig?Die Widerspruchsfrist beachten und Akteneinsicht beantragen. Anschließend lässt sich prüfen, ob die Rentenversicherung ihren Vorwurf tatsächlich belegen kann.
Der Beitrag Rentenversicherung will Witwenrente zurück: doch der Rentenantrag ist verschwunden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Jobcenter kürzt Bürgergeld weil Familie Vater auf der Flucht aufnimmt
Eine Frau nimmt ihren hochbetagten Vater auf, der vor dem Krieg aus der Ukraine flieht. Das Jobcenter verlangt später einen Teil ihrer Unterkunftsleistungen zurück: Durch den zusätzlichen Bewohner stehe ihr weniger Geld für die Wohnung zu. Doch das Sozialgericht Duisburg hebt die angegriffene Rückforderung von 411,97 Euro auf.
Das Urteil zeigt, warum Betroffene einen Erstattungsbescheid nicht allein deshalb akzeptieren müssen, weil die Rechnung des Jobcenters auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint. Selbst eine zu hohe Bewilligung erlaubt der Behörde nicht automatisch, bereits ausgezahlte Leistungen zurückzuholen. Dafür müssen weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Aus familiärer Nothilfe wird ein jahrelanger RechtsstreitDie Klägerin lebte mit ihrem Sohn in einer Mietwohnung und erhielt Leistungen nach dem SGB II. Am 8. April 2022 nahm sie ihren 1933 geborenen Vater auf, der aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war. Im Weiterbewilligungsantrag vom 26. August 2022 informierte sie das Jobcenter über seinen Einzug und legte eine Meldebescheinigung vor.
Die Behörde berücksichtigte bei der Tochter daraufhin ab Oktober nur noch ein Drittel statt der bisherigen Hälfte der Unterkunfts- und Heizkosten.
Zusätzlich verlangte sie mit Bescheid vom 2. Januar 2023 insgesamt 498,40 Euro für April bis September 2022 zurück. Der Streit betrifft damit Leistungen aus der Zeit vor Einführung des Bürgergeldes.
Die Frau wehrte sich gegen die Rückforderung für April bis August in Höhe von 411,97 Euro. Den September nahm sie ausdrücklich aus, weil ihr Vater für diesen Monat erstmals eigene Unterkunftsleistungen ausgezahlt bekommen hatte. Das Sozialgericht Duisburg gab ihrer Klage mit Urteil vom 28. August 2026 statt, Aktenzeichen S 49 AS 1339/23.
Ein zusätzlicher Bewohner kann den Mietanteil verändernBewohnen mehrere Menschen gemeinsam eine Wohnung, werden die Unterkunfts- und Heizkosten im Regelfall gleichmäßig auf sie verteilt. Bei zwei Bewohnern entfällt dann auf jeden die Hälfte, bei drei Bewohnern jeweils ein Drittel. Diese Berechnung wird als Kopfteilprinzip bezeichnet.
Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob alle Bewohner derselben Bedarfsgemeinschaft angehören oder selbst Leistungen vom Jobcenter erhalten. Auch dass nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat, verhindert eine solche Aufteilung nicht automatisch. Wie sich das auswirken kann, erläutert auch der Beitrag über die Aufteilung der Mietkosten bei gemeinsamem Wohnen.
Nothilfe ist nicht automatisch ein dauerhafter EinzugAllerdings wird nicht jeder aufgenommene Mensch sofort zum zusätzlichen Bewohner im sozialrechtlichen Sinne. Ein Besuch oder eine kurzfristige Unterbringung in einer Notlage kann anders zu beurteilen sein. Entscheidend sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse und die Frage, ob sich die gemeinsame Nutzung bereits verfestigt hat oder von Anfang an auf Dauer angelegt war.
Das Gericht bezweifelte deshalb, dass der Vater schon ab seinem ersten Aufenthaltstag ohne Weiteres bei der Kostenaufteilung berücksichtigt werden durfte. Bei seiner Ankunft dürfte zunächst seine Sicherheit im Vordergrund gestanden haben. Für ein später verfestigtes Zusammenwohnen sprachen dagegen unter anderem der fast sechsmonatige Aufenthalt und sein hohes Alter, das Unterstützung durch die Tochter nahelegte.
Ab welchem Zeitpunkt die Wohnung als gemeinsame Unterkunft anzusehen war, entschied das Gericht jedoch nicht abschließend. Für den Erfolg der Klage war diese Frage nicht ausschlaggebend. Denn auch bei einer zulässigen Neuverteilung der Mietkosten hätte das Jobcenter die Voraussetzungen für eine rückwirkende Aufhebung nachweisen müssen.
Die Frau musste keinen Fehler erkennen, den selbst Behörden nicht eindeutig behandeltenDas Jobcenter hatte seine Entscheidung darauf gestützt, die Klägerin habe vom geringeren Anspruch gewusst oder ihn grob fahrlässig nicht erkannt. Eine solche grobe Fahrlässigkeit setzt mehr voraus als einen Irrtum über schwierige Rechtsfragen. Der Fehler muss der betroffenen Person nach ihren individuellen Erkenntnismöglichkeiten deutlich auffallen können.
Genau daran fehlte es nach Auffassung des Gerichts. Bis einschließlich August 2022 hatte der Vater keine eigenen Unterkunftsleistungen ausgezahlt bekommen. Die Tochter durfte deshalb davon ausgehen, dass die Wohnkosten weiterhin über die bisherige Leistungsgewährung abgedeckt würden; eine erkennbare doppelte Finanzierung lag nicht vor.
Hinzu kam die damalige Verwaltungspraxis: Das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium ging bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Privathaushalten regelmäßig davon aus, dass keine eigenen Mietkosten zu übernehmen seien.
Der Frau konnte deshalb nicht als grobe Fahrlässigkeit vorgehalten werden, dass sie die Folgen der Aufnahme rechtlich nicht anders beurteilte. Wer Schutz organisiert, muss widersprüchliche sozialrechtliche Zuordnungen nicht besser durchschauen als die zuständigen Stellen.
Für jeden Monat musste die Rückforderung tragenFür April scheiterte der Vorwurf bereits an der zeitlichen Abfolge: Als das Geld Ende März ausgezahlt wurde, war der Vater noch gar nicht eingezogen. Auch für Mai bis Juli stellte das Gericht keine entsprechende Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis fest.
Beim August war zusätzlich eine andere Rechtsgrundlage zu beachten. Weil der dafür relevante Änderungsbescheid erst nach der Aufnahme des Vaters erlassen worden war, musste eine Rücknahme nach § 45 SGB X geprüft werden, nicht eine Aufhebung wegen später veränderter Verhältnisse nach § 48 SGB X. Auch diese Prüfung ergab keinen tragfähigen Vorwurf gegen die Klägerin.
Neuer Vorwurf erst in der Verhandlung: Das Gericht lässt ihn nicht zuErst in der mündlichen Verhandlung wollte das Jobcenter zusätzlich eine mögliche Verletzung von Mitteilungspflichten heranziehen. Zu diesem Zeitpunkt lief das Klageverfahren bereits seit mehr als drei Jahren. Nun sollte also geprüft werden, ob die Frau den Einzug ihres Vaters schuldhaft zu spät gemeldet hatte.
Diesen Wechsel ließ das Gericht in der konkreten Verfahrenssituation nicht zu. Er hätte einen anderen Vorwurf zum Gegenstand gemacht, neue Ermittlungen verlangt und die Rechtsverteidigung der Klägerin erheblich erschwert. Ob tatsächlich eine schuldhafte Verletzung von Mitteilungspflichten vorlag, blieb deshalb offen.
Warum Betroffene die Begründung genau prüfen solltenDas Urteil bedeutet weder, dass die Aufnahme von Angehörigen stets ohne Folgen für die Unterkunftsleistungen bleibt, noch dass Veränderungen nicht mitgeteilt werden müssen.
Es zeigt aber: Die Berechnung eines geringeren Anspruchs und die Rückforderung bereits ausgezahlten Geldes sind getrennt zu prüfen. Eine Behörde muss beides rechtlich begründen können.
Wer einen vergleichbaren Bescheid erhält, sollte deshalb neben dem Betrag auch die betroffenen Monate und den konkreten Vorwurf prüfen. Gegen einen Bescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Hinweise zum Vorgehen bietet der Ratgeber zum Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid.
Der Beitrag Jobcenter kürzt Bürgergeld weil Familie Vater auf der Flucht aufnimmt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wohngeld und Heizkosten: Diese Unterstützungen sollen 2027 wegfallen
Wenn im Herbst die Heizungen wieder anlaufen, wird für viele Haushalte jeder Euro Unterstützung wichtig. Ausgerechnet bei der Entlastung für Heizkosten will die Bundesregierung jedoch kürzen: Die dauerhafte Heizkostenkomponente beim Wohngeld soll ab 2027 nur noch halb so hoch sein. Für Menschen mit kleiner Rente oder niedrigem Arbeitseinkommen droht damit eine zusätzliche Lücke im Monatsbudget.
Was die Bundesregierung für 2027 plantDie Bundesregierung hat eine Absenkung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 angekündigt. Neben der Halbierung der Heizkostenkomponente sollen die für 2027 vorgesehene Fortschreibung ausgesetzt und die Berechnungsformel verändert werden. Das geht aus der Mitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 hervor.
Damit geht es um mehr als eine technische Umstellung. Wenn weniger Wohngeld ausgezahlt wird, muss ein größerer Teil der Wohnkosten aus dem übrigen Einkommen bezahlt werden. Die Miete und die Forderung des Energieversorgers werden durch eine geänderte Berechnungsformel schließlich nicht kleiner.
Wohngeld erstattet keine individuelle HeizrechnungBeim Wohngeld werden die tatsächlich gezahlten Heizkosten nicht einfach übernommen. Für Mieter ist grundsätzlich die Bruttokaltmiete entscheidend, also die Kaltmiete einschließlich der berücksichtigungsfähigen kalten Betriebskosten. Heizung und Warmwasser bleiben nach § 9 Wohngeldgesetz bei dieser Mietermittlung außen vor.
Stattdessen fließt ein gesetzlich festgelegter Heizkostenbetrag in die Berechnung ein. Er richtet sich nach der Haushaltsgröße und wird zur berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung hinzugerechnet. Diese Systematik ergibt sich aus § 11 Wohngeldgesetz.
Eine hohe Heizkostennachzahlung führt deshalb für sich genommen nicht zu entsprechend mehr Wohngeld. Auch eine Erhöhung des Heizkostenabschlags wird nicht automatisch durch eine höhere Wohngeldzahlung ausgeglichen. Gerade für Haushalte in schlecht gedämmten Wohnungen kann die pauschale Berechnung deshalb eine erhebliche Finanzierungslücke lassen.
Diese dauerhaften Heizkostenbeträge sollen halbiert werdenDie folgende Tabelle zeigt ausschließlich die dauerhafte Heizkostenkomponente. Die derzeitigen Beträge stehen in § 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz, die vorgesehenen Werte im Regierungsentwurf. Es handelt sich jeweils um monatliche Rechenbeträge, nicht um gesonderte Überweisungen.
Berücksichtigte Haushaltsmitglieder Dauerhafte Komponente bisher Geplant ab 2027 1 Person 96 Euro 48 Euro 2 Personen 124 Euro 62 Euro 3 Personen 148 Euro 74 Euro 4 Personen 172 Euro 86 Euro 5 Personen 196 Euro 98 Euro Je weitere Person Zusätzlich 24 Euro Zusätzlich 12 EuroDie Werte gelten für Haushalte, deren Mitglieder vollständig beim Wohngeld berücksichtigt werden. Leben auch vom Wohngeld ausgeschlossene Personen im Haushalt, sind die gesetzlichen Regeln zur anteiligen Berechnung zu beachten.
Der zusätzliche CO₂-Betrag soll erhalten bleibenDie Heizkostenentlastung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: der dauerhaften Heizkostenkomponente und einem zusätzlichen Betrag wegen der CO₂-Bepreisung. Dieser zweite Bestandteil soll nach dem Entwurf unverändert bleiben. Bei einer alleinlebenden Person sind das monatlich 14,40 Euro.
Dadurch würde der gesamte Heizkostenbetrag für einen Einpersonenhaushalt von 110,40 Euro auf 62,40 Euro sinken. Bei zwei berücksichtigten Personen wären es künftig 80,60 Euro statt bisher 142,60 Euro. Die Unterschiede zwischen den Bestandteilen erläutert auch der Gegen-Hartz-Beitrag „Wohngeld: Heizkosten-Zuschuss soll 2027 halbiert werden“.
Warum daraus nicht automatisch halb so viel Wohngeld wirdDer Heizkostenbetrag ist eine Eingangsgröße der Wohngeldberechnung. Die Behörde berücksichtigt außerdem das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen, die Haushaltsgröße und die anrechenbaren Wohnkosten. Wie diese Faktoren zusammenwirken, erklärt der Gegen-Hartz-Ratgeber „5 Dinge, die dein Wohngeld erhöhen“.
Wer bisher 300 Euro Wohngeld erhält, kann daraus deshalb keine künftige Zahlung von 150 Euro ableiten. Ebenso wenig bedeutet die Verringerung der dauerhaften Komponente bei Alleinlebenden um 48 Euro, dass die Überweisung pauschal um genau 48 Euro sinkt. Dafür muss der gesamte Anspruch neu berechnet werden.
Hinzu kommt die geplante Änderung der Wohngeldformel. Eine Rechnung, die lediglich den Heizkostenbetrag austauscht, bildet deshalb nicht sämtliche Reformfolgen ab. Die Bundesregierung kündigt ausdrücklich an, dass durch die Neuregelung auch Haushalte vollständig aus dem Wohngeldbezug herausfallen werden.
Laufende Bescheide sollen zunächst weitergeltenEin bestehender Wohngeldbescheid soll nicht allein wegen des Jahreswechsels automatisch gekürzt werden. Bereits bewilligtes Wohngeld soll grundsätzlich bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiterlaufen. Was dieser Schutz bedeutet, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Laufender Wohngeld-Bescheid schützt vor Kürzung“.
Der geplante Schutz ist allerdings keine Garantie für unveränderte Zahlungen bei jeder Veränderung der persönlichen Verhältnisse. Der im Entwurf vorgesehene § 42e lässt bestehende Änderungsregeln bestehen; bei einer Neuberechnung nach § 27 können für die Zeit ab Januar 2027 bereits die neuen Vorschriften greifen. Änderungen von Einkommen, Haushaltsgröße oder berücksichtigungsfähigen Wohnkosten sollten deshalb mit der Wohngeldstelle geklärt werden.
Was Betroffene jetzt prüfen solltenEin Blick auf das Ende des Bewilligungszeitraums zeigt, wann voraussichtlich die nächste reguläre Berechnung ansteht. Für die eigene Haushaltsplanung ist dieser Termin hilfreicher als die pauschale Annahme, im Januar verliere jeder sofort die Hälfte seines Wohngeldes. Der Weiterleistungsantrag sollte rechtzeitig gestellt werden, damit keine vermeidbare Zahlungslücke entsteht.
Ebenso sollten die Angaben zu Einkommen und Haushaltsmitgliedern sowie mögliche Freibeträge vollständig sein. Eine aktuelle Heizkostenabrechnung bleibt für die finanzielle Planung wichtig, ersetzt aber keine Wohngeldberechnung. Wie viel Unterstützung 2027 tatsächlich bleibt, lässt sich erst anhand des dann geltenden Rechts und der persönlichen Daten verlässlich bestimmen.
Praxis: Weniger Rechenbetrag, aber keine automatische HalbierungDie alleinlebende Rentnerin Hanna ist ein Beispiel: Bei ihr werden nach Anwendung der Mietobergrenze 500 Euro monatliche Miete berücksichtigt. Zusammen mit dem bisherigen Heizkostenbetrag von 110,40 Euro gehen damit 610,40 Euro als Wohnkostenbetrag in die weitere Berechnung ein.
Mit dem geplanten Heizkostenbetrag von 62,40 Euro wären es bei ansonsten unveränderten Mietwerten 562,40 Euro.
Die Differenz beträgt 48 Euro bei der Berechnungsgrundlage. Wie stark Hannas ausgezahltes Wohngeld sinkt, hängt zusätzlich von ihrem anrechenbaren Einkommen und der dann geltenden Formel ab. Die Beispielrechnung zeigt damit den einzelnen Heizkosteneffekt, nicht Hannas vollständigen Wohngeldanspruch für 2027.
Vier Fragen und Antworten zu Wohngeld und Heizkosten Wird das gesamte Wohngeld 2027 halbiert?Nein, eine pauschale Halbierung der Wohngeldzahlung ist nicht vorgesehen. Halbiert werden soll die dauerhafte Heizkostenkomponente als Bestandteil der Berechnung. Die persönliche Auszahlung muss unter Einbeziehung aller Berechnungswerte ermittelt werden.
Fällt die Unterstützung für Heizkosten vollständig weg?Nach dem Entwurf bleibt die Hälfte der dauerhaften Heizkostenkomponente erhalten. Zusätzlich soll der Betrag für die CO₂-Bepreisung weiter berücksichtigt werden. Für einen vollständig berücksichtigten Einpersonenhaushalt ergäbe sich insgesamt ein Heizkosten-Rechenbetrag von 62,40 Euro monatlich.
Bekomme ich bei einer hohen Heizkostennachzahlung mehr Wohngeld?Die Nachzahlung allein erhöht das Wohngeld nicht automatisch. Die tatsächlichen Heizkosten werden nicht individuell erstattet; die Berechnung arbeitet mit gesetzlich festgelegten Pauschalen.
Wird ein laufender Bescheid zum 1. Januar 2027 automatisch gekürzt?Nach der vorgesehenen Übergangsregelung grundsätzlich nicht. Bereits bewilligte Leistungen sollen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiterlaufen. Gesetzliche Gründe für eine Änderung oder Aufhebung des Bescheids bleiben jedoch bestehen.
Der Beitrag Wohngeld und Heizkosten: Diese Unterstützungen sollen 2027 wegfallen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.