Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Erneuerungskur für Haut, Knochen und Sehnen: 5 Gramm Kollagen täglich wirken Wunder
Kollagen ist im menschlichen Körper essentieller ein Bestandteil von Haut, Knochen, Sehnen und Knorpel. Viele vernachlässigen diese wichtigen Bauteile, die gerade im Alter stetiger Stärkung und Erneuerung bedürfen. Daher hat unser Kooperationspartner Heilnatura, der renommierte Hersteller von natürlichen Gesundheits- und Nahrungsergänzungsprodukten in garantiert bester Bio-Qualität, Multi-Kollagen-Pulver in handlichen Sachets ( das sind kleine, luftdicht versiegelte […]
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Greetings to the faculty of the Institute of China and Contemporary Asia of the Russian Academy of Sciences
Vladimir Putin sent a message of greetings to the team of the Institute of China and Contemporary Asia of the Russian Academy of Sciences on the occasion of its 60th anniversary.
Reiches Energiepolitik: Hat das Wirtschaftsministerium die Gaslobby um Argumente gebeten?
Der Energiekonzern EnBW lieferte dem Wirtschaftsministerium Vorschläge für eine Ausschreibung – angeblich auf „Ersuchen“ des Ministeriums. Wie kann das sein? Wir haben auf Auskunft geklagt und eine Erklärung bekommen, die noch mehr Fragen aufwirft.
Anfang 2026 schickt der Cheflobbyist des Strom- und Gaskonzerns Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) eine E-Mail an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE), darin Vorschläge zur Ausgestaltung eines Gesetzes. Das Ministerium will den Ausbau von Technologien fördern, die die Stromversorgung sicherstellen, wenn Sonne und Wind nicht genügend Energie liefern. Möglich ist das etwa durch fossile Gaskraftwerke oder Batteriespeicher. Das Ministerium plant Ausschreibungen dazu. In seiner E-Mail macht der EnBW-Cheflobbyist Vorschläge, wie die Ausschreibung aussehen könnte.
Auf den ersten Blick ein gewöhnlicher Vorgang. Unternehmen versuchen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu nehmen. Ungewöhnlich an der Nachricht ist allerdings, wie der Spiegel berichtete, dass die Vorschläge auf „Ersuchen des Ministeriums“ erstellt worden seien. Sollte das zutreffen, wäre das mehr als klassisches Lobbying. Es wäre eine Art Auftragsarbeit für die Ausgestaltung eines Gesetzes, vergeben vom Bundeswirtschaftsministerium.
Das BMWE hat gegenüber dem Spiegel nicht dementiert, dass die Vorschläge auf ein solches Ersuchen zurückgingen. Auch in der Bundespressekonferenz wurde dazu nachgefragt. Das Ministerium blieb vage. Aus unserer Sicht ist das allerdings eine Frage, die das Ministerium nach Artikel 5 Grundgesetz, der die Pressefreiheit garantiert, beantworten muss. Deshalb haben wir einen Eilantrag eingereicht – und so das Ministerium zu einer Stellungnahme im Gerichtsverfahren gezwungen.
Für unser Projekt „Nachgeliefert“ haben wir sämtliche Transkripte der Regierungspressekonferenzen der vergangenen zwölf Jahre gesammelt, verschlagwortet und durchsuchbar gemacht. Der Datensatz umfasst mehr als 1.700 Protokolle mit über elf Millionen Wörtern.
EnBW will Batteriespeicher ausbremsenWäre es nach dem Wirtschaftsministerium gegangen, hätte es ohnehin nur Gaskraftwerke gefördert. Doch die EU-Kommission sah bei der ursprünglichen Planung die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung. Sie verlangte deshalb, einen Teil der Kapazitäten offen auszuschreiben, um neben Gaskraftwerken auch anderen geeigneten Technologien die Teilnahme an der Ausschreibung zu ermöglichen. Etwa Anbietern von Batteriespeichern, die als umweltfreundlichere Alternative gelten. Die Anlagen speichern Strom, wenn viel erneuerbare Energie produziert wird, und speisen sie später wieder ins Netz.
Die Vorschläge, die der Konzern per E-Mail machte, würden Gaskraftwerke in der Praxis bevorzugen. Batteriespeicher können die EnBW-Kriterien kaum erfüllen. EnBW baut Gaskraftwerke, hätte also von einer Ausschreibung, die so formuliert wäre, profitiert. Anbieter von Batteriespeicher wurden laut Spiegel nicht nach Formulierungsvorschlägen gefragt.
BMWE: lediglich ein „mündlicher Hinweis“Wir haben das Gerichtsverfahren gewonnen, das Ministerium musste uns antworten. Allerdings wirft die Antwort noch mehr Fragen auf. Hatte sich das Ministerium gegenüber dem Spiegel noch bedeckt gehalten, behauptet es uns gegenüber nun, dass es kein „Ersuchen“ gegeben habe. Ein Beamter habe lediglich im Nachgang zu einem Fachgespräch einen „mündlichen Hinweis“ gegeben, dass EnBW Informationen nachreichen könne. Der Wortlaut dieses Hinweises sei allerdings nicht niedergeschrieben oder veraktet worden. Nachfragen bei dem zuständigen Mitarbeiter seien erfolglos gewesen. Der zuständige Mitarbeiter würde sich nicht mehr daran erinnern.
Damit widerspricht das Ministerium der Darstellung in der Spiegel-Berichterstattung und der dort zitierten Behauptung von EnBW, das Ministerium hätte das Unternehmen um Vorschläge gebeten. Wir haben ebenso eine Anfrage an den Energiekonzern gestellt. Die Antwort ist allerdings vage und ausweichend. EnBW schreibt lediglich, dass es – ähnlich wie viele andere Unternehmen – im ständigen Austausch mit dem Wirtschaftsministerium stehe und entsprechende Aktivitäten im Lobbyregister vermerkt seien.
Wenn Unternehmen für ihre Interessen bei Politiker*innen des Bundestages lobbyieren, dann müssen sie das im Lobbyregister vermerken, vor allem bei laufenden Gesetzgebungsverfahren wie diesem. EnBW hatte die Nachricht und die darin enthaltenen Vorschläge an das Wirtschaftsministerium allerdings erst vermerkt, nachdem der Spiegel dazu eine Nachfrage gestellt hatte. Das könnte nach dem Lobbyregistergesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Auf Nachfrage des Spiegel erläuterte der Konzern damals lediglich, das Dokument habe eine Lobbyregister-Nummer enthalten, ohne die verspätete Eintragung zu erklären.
Diese Ungereimtheit folgt auf mehrere Recherchen, die die Nähe von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu Großkonzernen zeigen. Im Herbst 2025 deckten wir auf, dass Reiche der Milliardärslobby Tipps für mögliche Steuersenkungen gab. Zudem schweigt Katherina Reiche bis heute zu einem Geheimtreffen in den Alpen mit Konzernchefs aus aller Welt, das ihr Lebensgefährte Karl-Theodor zu Guttenberg organisierte. Außerdem findet sich in einem geplanten Gesetz aus Reiches Haus ein umstrittenes Konzept ihres alten Arbeitgebers wieder – dem Energieriesen Eon.
von Vera Deleja-Hotko , Philipp Schönberger❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Mieter: BGH erleichtert Eigenbedarfskündigung für Vermieter
Der Vermieter hat bereits eine Wohnung, will sie umbauen und anschließend verkaufen – und verlangt deshalb die Wohnung seiner Mieterin. Was wie ein selbst geschaffenes Problem des Eigentümers klingt, kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein solcher Nutzungswunsch nicht allein wegen der Verkaufsabsicht als missbräuchlich abgetan werden darf.
Das Urteil vom 24. September 2025 betrifft einen Berliner Rechtsstreit und trägt das Aktenzeichen VIII ZR 289/23. Es stärkt die Entscheidungsfreiheit von Vermietern, lässt die Prüfung des tatsächlichen Eigenbedarfs aber ausdrücklich bestehen.
Vermieter wollte umbauen, verkaufen und eine Etage tiefer einziehenDie Mieterin bewohnte seit 2006 eine Zweizimmerwohnung im dritten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Ihr Vermieter lebte unmittelbar darüber in einer ähnlich großen und ähnlich geschnittenen Wohnung. Ihm gehörte außerdem das noch nicht ausgebaute Dachgeschoss.
Sein Plan: Die eigene Wohnung sollte mit dem Dachgeschoss verbunden und die neu entstandene Einheit anschließend verkauft werden. Weil seine bisherige Wohnung während der mehrmonatigen Bauarbeiten nicht nutzbar wäre, wollte er in die Wohnung der Mieterin ziehen. Eine Rückkehr in die bisherige Wohnung plante er auch nach Abschluss der Arbeiten nicht.
Mit Schreiben vom 1. November 2021 kündigte er deshalb wegen Eigenbedarfs zum 31. Juli 2022. Das Amtsgericht gab seiner Räumungsklage nach einer Beweisaufnahme zunächst statt. Das Landgericht Berlin wies die Klage hingegen ab.
Warum das Landgericht die Mieterin zunächst schützteDas Landgericht sah hinter dem Umzug vor allem ein wirtschaftliches Vorhaben: Der Eigentümer wollte seine bisherige Wohnung zusammen mit dem ausgebauten Dachgeschoss verkaufen. Seine Wohnverhältnisse würden sich durch den Wechsel in die Mietwohnung nach Größe und Zuschnitt kaum verändern. Aus Sicht des Gerichts durfte er diesen Verkaufswunsch nicht über eine Eigenbedarfskündigung zulasten der Mieterin durchsetzen.
Deshalb prüfte das Landgericht den Fall nach den strengeren Voraussetzungen einer Verwertungskündigung. Diese verlangt, dass das Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung verhindert und dem Eigentümer dadurch erhebliche Nachteile entstehen. Diese Voraussetzungen lagen nach der damaligen Beurteilung nicht vor.
BGH: Selbst verursachter Eigenbedarf ist nicht automatisch unzulässigDer Bundesgerichtshof beanstandete diese Begründung. Ein Eigentümer muss nicht erst in eine unfreiwillige Wohnungsnot geraten, bevor er Eigenbedarf geltend machen kann. Auch eine bewusst getroffene Entscheidung über die bisherige Wohnung kann den Bedarf an der vermieteten Wohnung auslösen.
Entscheidend bleibt, ob der Einzugswunsch ernsthaft verfolgt wird und auf vernünftigen, nachvollziehbaren Gründen beruht. Gerichte müssen dafür die konkrete Lebensplanung und die Umstände des Einzelfalls prüfen. Sie dürfen die Kündigung nicht schon deshalb verwerfen, weil der Vermieter seinen Wohnbedarf selbst hervorgerufen hat.
Auch eine Verbesserung der Wohnverhältnisse ist keine zwingende Voraussetzung. Dass die bisherige und die künftig gewünschte Wohnung ähnlich groß sind, schließt Eigenbedarf daher nicht aus. Diese Erwägungen ergeben sich aus dem veröffentlichten Urteilstext des BGH.
Verkauft werden sollte eine andere WohnungFür die rechtliche Einordnung ist ein Unterschied besonders wichtig: Der Vermieter wollte nicht die bewohnte Mietwohnung räumen lassen, um genau diese anschließend zu verkaufen. Verkauft werden sollte seine bisher selbst genutzte Wohnung nach dem Umbau. Die Wohnung der Mieterin wollte er dagegen selbst bewohnen.
Deshalb musste die Kündigung nach Auffassung des BGH anhand der Regeln zum Eigenbedarf beurteilt werden. Die Voraussetzungen einer Verwertungskündigung waren in dieser Konstellation nicht der richtige Prüfungsmaßstab. Die gesetzlichen Unterschiede regelt § 573 BGB.
Was das Urteil verändert – und welche Grenzen bleiben Konstellation Bedeutung für die Kündigung Der Vermieter schafft den Wohnbedarf durch eigene Entscheidungen. Das allein macht eine Eigenbedarfskündigung nicht missbräuchlich. Die gewünschte Wohnung ist ähnlich groß wie die bisherige. Eine Verbesserung der Wohnverhältnisse ist nicht zwingend erforderlich. Die bisher selbst genutzte Wohnung soll verkauft werden. Das schließt Eigenbedarf an einer anderen, vermieteten Wohnung nicht automatisch aus. Der Einzug ist nur vorgeschoben oder der Nutzungswunsch missbräuchlich. Eine darauf gestützte Eigenbedarfskündigung bleibt angreifbar. Der Auszug würde für den Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den Härtevorschriften kommt weiterhin in Betracht. Für Mieter wird ein naheliegender Einwand schwächerDie Entscheidung hat eine spürbare soziale Konsequenz: Der Hinweis, der Vermieter habe doch bereits eine passende Wohnung, reicht in solchen Fällen nicht aus. Auch das Argument, sein Problem entstehe erst durch einen freiwilligen Verkauf, stoppt die Kündigung nicht automatisch. Damit kann eine wirtschaftlich motivierte Neuordnung des Eigentums den Verlust einer langjährig gemieteten Wohnung nach sich ziehen.
Für Menschen mit kleiner Rente oder geringem Einkommen ist das besonders belastend, weil eine Ersatzwohnung häufig deutlich teurer ist. Der BGH gewichtet die Freiheit des Eigentümers, seine Wohn- und Verkaufspläne zu gestalten, in dieser Konstellation stärker als das Landgericht. Eine weitere Einordnung bietet der Beitrag über erleichterte Eigenbedarfskündigungen.
Kein Freibrief für vorgeschobene EinzugspläneDer BGH hat nicht festgestellt, dass jede Kombination aus Umbau, Verkauf und angekündigtem Einzug eine Kündigung trägt. Die Gerichte dürfen weiterhin prüfen, ob die Selbstnutzung tatsächlich beabsichtigt ist und ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Relevant kann beispielsweise sein, ob eine andere freie Wohnung des Vermieters den geltend gemachten Bedarf ohne wesentliche Abstriche decken könnte.
Im Berliner Verfahren fehlten dem BGH ausreichende Feststellungen des Berufungsgerichts zum tatsächlichen Eigenbedarf. Er hob deshalb dessen Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Der Vermieter gewann damit die Revision, aber noch keinen abschließend entschiedenen Räumungsanspruch.
Härtefallwiderspruch bleibt möglichSelbst bei einer wirksamen Eigenbedarfskündigung können Mieter nach § 574 BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn der Auszug eine auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigende Härte wäre. Dazu können erhebliche gesundheitliche Gefahren gehören. Auch fehlender angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen ist ausdrücklich im Gesetz genannt.
Eine Erkrankung führt allerdings nicht automatisch zu einem dauerhaften Bleiberecht. Betroffene sollten die konkreten Folgen eines Umzugs medizinisch dokumentieren und erfolglose Wohnungssuchen mit Anfragen und Absagen belegen. Wie bedeutsam aussagekräftige ärztliche Unterlagen sein können, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über ärztliche Atteste bei Eigenbedarfsklagen.
Für den Härtefallwiderspruch gilt nach § 574b BGB die Textform; er sollte dem Vermieter spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Ende des Mietverhältnisses zugehen.
Fehlt ein rechtzeitiger Hinweis des Vermieters auf Widerspruchsmöglichkeit, Form und Frist, kann der Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklärt werden. Die Prüfung des Kündigungsgrundes und ein Härtefallwiderspruch sollten deshalb frühzeitig mit einem Mieterverein oder einer anwaltlichen Beratung besprochen werden.
Vier Fragen und Antworten zur Eigenbedarfskündigung Darf ein Vermieter kündigen, obwohl er bereits eine eigene Wohnung hat?Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine vorhandene Wohnung schließt Eigenbedarf nicht automatisch aus, wenn der gewünschte Wechsel ernsthaft und nachvollziehbar begründet ist. Die Umstände des konkreten Falls müssen geprüft werden.
Reicht der Wunsch nach einem höheren Verkaufspreis als Eigenbedarf?Nein, ein Verkaufswunsch allein ist kein eigener Wohnbedarf. Im entschiedenen Fall sollte die bisherige Wohnung des Vermieters verkauft und die Wohnung der Mieterin tatsächlich selbst genutzt werden. Diese Unterscheidung ist für die Bewertung entscheidend.
Hat der BGH die Mieterin endgültig zum Auszug verpflichtet?Nein. Der BGH hob die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies den Fall zurück. Über den tatsächlichen Eigenbedarf musste das Berufungsgericht erneut verhandeln und entscheiden.
Können Krankheit oder fehlende Ersatzwohnungen die Kündigungsfolgen abwenden?Ja, solche Umstände können einen Härtefall begründen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ermöglichen. Voraussetzung ist eine Prüfung der konkreten Belastungen und eine Abwägung mit den berechtigten Interessen des Vermieters. Ein automatisches Bleiberecht entsteht dadurch nicht.
Der Beitrag Mieter: BGH erleichtert Eigenbedarfskündigung für Vermieter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente bei Schwerbehinderung: Ab Jahrgang 1970 soll sich der Anspruch ändern
Wer mit einer Schwerbehinderung seine Rente plant, braucht einen verlässlichen Termin. Doch nach einem Bericht über einen frühen Arbeitsstand zur Rentenreform könnten die Altersgrenzen künftig steigen – betroffen wären demnach grundsätzlich Versicherte ab Jahrgang 1970.
Beschlossen ist diese Änderung noch nicht: Nach geltendem Recht bleibt zunächst für die Jahrgänge ab 1964 der Einstieg mit 62 Jahren und Abschlägen oder mit 65 Jahren ohne Abschläge möglich. Doch das soll sich ändern.
Keine Abschaffung, aber ein späterer ZugangRechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel berichtet zur möglichen Änderung der Schwerbehindertenrente einen Arbeitsentwurf, den er dem Bundesarbeitsministerium zuordnet. Danach soll diese Rentenart erhalten bleiben, ihr Beginn aber an die jeweilige Regelaltersgrenze gekoppelt werden.
Für Betroffene wäre eine solche Änderung ein erheblicher Einschnitt. Wer gesundheitlich ohnehin nur schwer bis zum geplanten Rentenbeginn durchhält, müsste zusätzliche Monate finanziell überbrücken. Dass eine Rentenart formal erhalten bleibt, schützt noch nicht vor einem späteren Zugang.
Was heute gilt: Mit 62 früher raus, mit 65 ohne AbschlagDie geltenden Voraussetzungen stehen in § 37 SGB VI: Erforderlich sind die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch bei Rentenbeginn, eine Wartezeit von 35 Jahren und das entsprechende Lebensalter.
Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren, der frühestmögliche Beginn bei 62 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten teilweise niedrigere Grenzen nach den Übergangsvorschriften.
Schwerbehinderung bedeutet grundsätzlich einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 reicht für diese Altersrente nicht aus. Die 35-jährige Wartezeit verlangt dagegen nicht ausschließlich Berufsjahre:
Auch andere anrechenbare rentenrechtliche Zeiten können mitzählen, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.
Für jeden Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, bei drei Jahren also höchstens 10,8 Prozent. Wer ab Jahrgang 1964 mit 63 statt mit 65 beginnt, muss grundsätzlich 7,2 Prozent Abschlag einplanen. Diese Minderung entfällt nicht später mit dem 65. Geburtstag; weitere Erläuterungen bietet unser Beitrag zur Altersrente bei Schwerbehinderung für die Jahrgänge ab 1964.
Die geplante Kopplung könnte beide Altersgrenzen verschiebenNach der im vorliegenden Videotranskript beschriebenen Konstruktion wäre eine abschlagsfreie Schwerbehindertenrente zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze möglich. Der frühestmögliche Beginn mit Abschlägen läge fünf Jahre davor. Bliebe die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, ergäben sich weiterhin 65 und 62 Jahre.
Erst eine höhere Regelaltersgrenze würde bei dieser Konstruktion auch den Zugang zur Schwerbehindertenrente nach hinten verschieben. Der Abstand zwischen frühestem und abschlagsfreiem Beginn bliebe zwar drei Jahre lang. Die Betroffenen müssten aber länger auf den ersten möglichen Rentenmonat warten.
Regelaltersgrenze Schwerbehindertenrente ohne Abschlag Frühester Beginn mit Abschlag 67 Jahre: geltendes Recht ab Jahrgang 1964 65 Jahre 62 Jahre 67 Jahre und 2 Monate: nur Rechenbeispiel 65 Jahre und 2 Monate 62 Jahre und 2 Monate 67 Jahre und 4 Monate: nur Rechenbeispiel 65 Jahre und 4 Monate 62 Jahre und 4 MonateDie höheren Werte in der Tabelle sind keine beschlossenen Altersgrenzen und keinem Geburtsjahrgang verbindlich zugeordnet. Sie zeigen ausschließlich, wie die beschriebene Kopplung rechnerisch funktionieren würde.
Warum der Jahrgang 1970?Nach Knöppels Darstellung soll eine Übergangsregelung Versicherte schützen, die vor dem 1. Januar 1970 geboren wurden. Für die Jahrgänge 1964 bis 1969 bliebe es danach grundsätzlich bei 62 Jahren mit Abschlägen und 65 Jahren ohne Abschläge. Erst ab Jahrgang 1970 soll die neue Kopplung greifen.
Damit könnte zwischen zwei benachbarten Geburtsjahrgängen künftig eine unterschiedliche Rechtslage entstehen. Aus dem Geburtsjahr 1970 allein lässt sich aber heute weder eine bestimmte Verlängerung noch ein neuer Rententermin ableiten. Auch für diese Versicherten gelten bislang die bestehenden gesetzlichen Altersgrenzen.
Altersteilzeit: Möglicher Schutz ist noch keine ZusageFür Versicherte ab Jahrgang 1970 beschreibt Knöppel außerdem einen möglichen Vertrauensschutz bei bereits verbindlich vereinbarter Altersteilzeit. Der dafür vorgesehene Stichtag sei im frühen Arbeitsstand noch als Platzhalter enthalten.
Zusätzlich werde ein Schutz für bestimmte Beschäftigte im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg und Anpassungsgeld erwogen.
Eine bestehende Altersteilzeitvereinbarung ist deshalb ein wichtiges Dokument, aber noch kein Beleg für eine künftige Ausnahme. Aus dem Bericht lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass ein heute neu abgeschlossener Vertrag sicher vor höheren Altersgrenzen schützen würde. Ob ein Schutz entsteht und welche Vereinbarungen er erfasst, müsste erst gesetzlich festgelegt werden.
Rentenplanung braucht überprüfte Daten statt vorschneller EntscheidungenWer seinen Ausstieg vorbereitet, sollte den Versicherungsverlauf und die persönliche Rentenauskunft prüfen lassen. Offene Zeiten im Rentenkonto, der gewünschte Beginn und das Ende einer Altersteilzeit müssen zusammenpassen. Eine mögliche Reform macht diese Abstimmung wichtiger, ersetzt aber keine geltende Vorschrift.
Auch die Anerkennung der Schwerbehinderung zum Rentenbeginn verdient Aufmerksamkeit. Was bei einer späteren Herabsetzung geschieht, erläutert unser Beitrag „Grad der Behinderung sinkt nach Rentenbeginn: Was passiert mit der Rente?“. Die Frage des GdB und die Debatte um höhere Altersgrenzen sind dabei getrennt zu prüfen.
Beispiel aus der Praxis: Zwei Monate können eine Finanzierungslücke öffnenEin Beispiel: Sabine, Jahrgang 1970, hat einen GdB von 50 und wird bis zum geplanten Rentenbeginn die 35-jährige Wartezeit erfüllen. Nach heutigem Recht plant sie den frühestmöglichen Einstieg mit 62 Jahren. Bei einer für diesen Beginn errechneten Bruttorente von 1.600 Euro vor Abschlag blieben nach 10,8 Prozent Minderung 1.427,20 Euro vor weiteren Abzügen.
Würde ihre früheste Altersgrenze durch eine spätere Gesetzesänderung beispielsweise auf 62 Jahre und zwei Monate steigen, könnte sie diese Altersrente erst entsprechend später beziehen. Endete ihr Arbeitsverhältnis trotzdem zum bisher geplanten Termin, müsste sie die Zwischenzeit anderweitig finanzieren. Genau darin liegt das Planungsproblem – die zwei zusätzlichen Monate sind hier ausdrücklich nur eine Annahme.
Fragen und Antworten zur möglichen Reform Ist die Schwerbehindertenrente mit 62 bereits gestrichen?Nein. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 ist sie nach geltendem Recht weiterhin frühestens mit 62 Jahren möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei fallen grundsätzlich bis zu 10,8 Prozent dauerhafte Abschläge an.
Müssen alle ab Jahrgang 1970 künftig länger arbeiten?Das steht nicht fest. Der berichtete Arbeitsstand sieht für diese Jahrgänge eine Kopplung der Rentengrenzen vor, aber noch keine hier verbindlich benennbare neue Altersgrenze. Ein späterer Rentenzugang wäre zudem nicht automatisch eine Pflicht, bis dahin im bisherigen Arbeitsverhältnis zu bleiben.
Sollen GdB 50 und die 35-jährige Wartezeit entfallen?Nach der vorliegenden Darstellung sollen diese Voraussetzungen bestehen bleiben. Die beschriebene Änderung betrifft vor allem das Alter, ab dem die Rente beansprucht werden kann.
Der Beitrag Rente bei Schwerbehinderung: Ab Jahrgang 1970 soll sich der Anspruch ändern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
197 Euro: Dieser Mehrbedarf steht Menschen mit einer Schwerbehinderung im Monat zu
Menschen mit Behinderung können zusätzlich zum Grundsicherungsgeld einen Mehrbedarf von 35 Prozent ihres persönlichen Regelbedarfs zusätzlich erhalten.
Bei Alleinstehenden sind das 2026 monatlich 197,05 Euro. Ein Schwerbehindertenausweis oder ein Grad der Behinderung von 50 genügt für diesen Anspruch jedoch nicht.
Der Zuschlag setzt voraus, dass tatsächlich eine gesetzlich erfasste Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, eine entsprechende Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder eine bestimmte Leistung zur Teilhabe an Bildung erbracht wird. Fehlt diese Verbindung, entsteht der Anspruch auch bei einem GdB von 100 nicht.
Dr. Utz Anhalt: 197 Euro Mehrbedarf für Schwerbehinderte vom Jobcenter Die 197 Euro sind keine neue Leistung seit Juli 2026Seit dem 1. Juli 2026 heißt die bisherige Bürgergeldleistung im SGB II Grundsicherungsgeld. Die Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat die Bezeichnung und zahlreiche Vorgaben verändert.
Der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung wurde dadurch aber nicht neu eingeführt. Der Anspruch bestand bereits im Bürgergeld und davor im Arbeitslosengeld II. Er wird nach der Reform weiterhin in § 21 Absatz 4 SGB II geregelt.
Die Bezeichnung „197-Euro-Zuschlag für Schwerbehinderte“ kann deshalb in die Irre führen. Weder handelt es sich um einen festen Betrag noch um eine Leistung, die allein an den Schwerbehindertenausweis geknüpft ist.
Das Gesetz gewährt 35 Prozent des persönlichen RegelbedarfsDas Jobcenter erkennt bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderung einen Mehrbedarf von 35 Prozent des persönlichen Regelbedarfs an, wenn gleichzeitig eine erfasste Teilhabeleistung erbracht wird. Individuelle Ausgaben müssen dann nicht einzeln mit Rechnungen belegt werden.
Die häufig genannten 197,05 Euro ergeben sich aus dem Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende. Dieser beträgt 2026 weiterhin 563 Euro. Die Reform zum 1. Juli hat die Höhe der Regelbedarfe für 2026 nicht verändert.
Bei Partnern, jungen Erwachsenen im Elternhaushalt und Jugendlichen fällt der Mehrbedarf niedriger aus. Ausschlaggebend ist der Regelbedarf, der der betreffenden Person im Grundsicherungsbescheid zugeordnet wurde.
Persönliche Situation Mehrbedarf im Jahr 2026 Alleinstehende oder Alleinerziehende mit 563 Euro Regelbedarf 563 Euro × 35 Prozent = 197,05 Euro Volljährige Partner mit 506 Euro Regelbedarf 506 Euro × 35 Prozent = 177,10 Euro Junge Erwachsene ohne eigenen Haushalt mit 451 Euro Regelbedarf 451 Euro × 35 Prozent = 157,85 Euro Erwerbsfähige Jugendliche von 15 bis 17 Jahren mit 471 Euro Regelbedarf 471 Euro × 35 Prozent = 164,85 EuroDie Beträge gelten bei einem Anspruch für den vollständigen Monat. Beginnt oder endet die Teilhabeleistung während eines Monats, wird der Anspruch nach § 41 SGB II anteilig für die betreffenden Kalendertage berechnet.
Der Bezug von Grundsicherungsgeld ist die erste VoraussetzungDer Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGB II setzt zunächst einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld voraus. Die betroffene Person muss außerdem erwerbsfähig sein und grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.
Auch erwerbsfähige Jugendliche können den Mehrbedarf erhalten, sobald sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung Leistungen vom Sozialamt beziehen, fallen dagegen regelmäßig unter andere Vorschriften.
Ein GdB von 50 ist nicht zwingend erforderlichEntgegen einer verbreiteten Annahme verlangt § 21 Absatz 4 SGB II keinen bestimmten Grad der Behinderung. Eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 ist daher keine eigenständige Voraussetzung.
Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 21 SGB II genügt regelmäßig ein aktueller Bewilligungsbescheid über die erfasste Teilhabeleistung. Die Behinderung und der behinderungsbedingte Förderbedarf ergeben sich dann aus dieser Entscheidung.
Das bedeutet zugleich, dass ein Mensch mit einem GdB unter 50 den Zuschlag erhalten kann. Wer lediglich von einer Behinderung bedroht ist, hat nach der Verwaltungspraxis der Bundesagentur dagegen keinen Anspruch auf diesen Mehrbedarf.
Die Teilhabeleistung muss tatsächlich erbracht werdenDie dritte Voraussetzung führt in der Praxis zu den meisten Ablehnungen. Es reicht nicht, dass eine berufliche Rehabilitation sinnvoll wäre oder dass die betroffene Person grundsätzlich die Bedingungen für eine Förderung erfüllt.
Die Leistung muss bewilligt worden sein und tatsächlich durchgeführt werden. Ein Bewilligungsbescheid allein genügt nicht, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat oder überhaupt nicht wahrgenommen wird.
Erfasst werden vor allem berufsbezogene Eingliederungsmaßnahmen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Hinzukommen können sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes und bestimmte Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Bildung.
Diese Förderungen können den Mehrbedarf auslösenIn Betracht kommen beispielsweise berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, die wegen der Behinderung erforderlich sind und auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Auch die Unterstützung durch einen Integrationsfachdienst kann erfasst sein, wenn sie im Rahmen einer geregelten Maßnahme erfolgt.
Die Bundesagentur nennt außerdem die stufenweise Wiedereingliederung als mögliches Beispiel, wenn dabei der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld zahlt. Ob eine konkrete Förderung den Anspruch auslöst, muss anhand des Bewilligungsbescheids, der Fördergrundlage und der tatsächlichen Durchführung geprüft werden.
Auch eine vom Jobcenter veranlasste Arbeitsgelegenheit kann ausreichen, wenn die Teilnahme gerade wegen der Behinderung notwendig ist. Eine allgemeine Maßnahme für Arbeitsuchende führt dagegen nicht automatisch zu dem Zuschlag.
Nicht jede berufliche Hilfe genügtAusdrücklich ausgenommen sind bestimmte Leistungen zur Berufsvorbereitung und zur beruflichen Ausbildung nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 SGB IX. Auch eine reine Beratung oder Arbeitsvermittlung löst den Mehrbedarf für sich genommen nicht aus.
Dasselbe gilt nach den Weisungen der Bundesagentur für einmalige Hilfen ohne Maßnahmecharakter. Dazu können eine Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen oder die Finanzierung einer behindertengerechten Wohnung gehören.
Solche Hilfen können zwar einen erheblichen finanziellen Wert haben. Sie führen aber nicht automatisch zu dem monatlichen Mehrbedarf von 35 Prozent.
197 Euro bedeuten nicht immer 197 Euro mehr auf dem KontoDer Mehrbedarf erhöht zunächst den anerkannten Gesamtbedarf der betroffenen Person. Bei einer alleinstehenden Person steigt dieser Bedarf 2026 von 563 Euro auf 760,05 Euro zuzüglich der anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ob tatsächlich 197,05 Euro mehr ausgezahlt werden, hängt jedoch auch vom anrechenbaren Einkommen ab. Übergangsgeld, Arbeitsentgelt oder andere anrechenbare Einnahmen können den Zahlbetrag beeinflussen.
Die Aussage „197 Euro zusätzlich“ trifft daher nur zu, wenn der volle Regelbedarf berücksichtigt wird und kein weiteres Einkommen die Auszahlung verringert. Bei Partnern oder jungen Menschen gelten ohnehin niedrigere Ausgangsbeträge.
Der Mehrbedarf kann nach dem Ende der Maßnahme weitergezahlt werden§ 21 Absatz 4 SGB II erlaubt eine Anerkennung auch während einer angemessenen Übergangszeit nach Abschluss der Teilhabeleistung. Das Jobcenter muss darüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Die Bundesagentur geht in ihren Weisungen davon aus, dass diese Übergangszeit regelmäßig drei Monate nicht überschreiten sollte. Dabei handelt es sich nicht um eine starre gesetzliche Frist, sondern um eine Orientierung für die Verwaltung.
Betroffene sollten die Weiterzahlung ausdrücklich beantragen und begründen, weshalb der erhöhte Bedarf nach dem Ende der Maßnahme noch besteht. Das kann beispielsweise während einer unmittelbaren beruflichen Übergangsphase der Fall sein.
Grundsicherungsgeld und Grundsicherung im Alter nicht verwechselnDie ähnliche Bezeichnung der Leistungen verursacht leicht Missverständnisse. Der hier beschriebene Mehrbedarf betrifft das Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende nach dem SGB II und damit grundsätzlich erwerbsfähige Personen.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII bezieht, kann unter anderen Voraussetzungen einen Mehrbedarf erhalten. Nach § 30 Absatz 1 SGB XII sind beispielsweise 17 Prozent der jeweiligen Regelbedarfsstufe möglich, wenn das Merkzeichen G nachgewiesen wird.
Daneben kennt das SGB XII einen Mehrbedarf von 35 Prozent für Menschen mit Behinderung, die bestimmte Hilfen zur Schulbildung oder zur schulischen beziehungsweise hochschulischen Ausbildung erhalten. Der Anspruch unterscheidet sich jedoch deutlich von der Regelung für erwerbsfähige Personen im SGB II.
So lässt sich der Grundsicherungsbescheid prüfenIm Berechnungsbogen des Bescheids sollte kontrolliert werden, ob unter den Bedarfen ein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGB II aufgeführt ist. Anschließend sollte geprüft werden, ob der Zuschlag für den gesamten Zeitraum der Teilhabeleistung berechnet wurde.
Fehlt der Mehrbedarf, sollte dem Jobcenter der aktuelle Bewilligungsbescheid des Rehabilitationsträgers vorgelegt werden. Zusätzlich können eine Teilnahmebescheinigung sowie Angaben zum Beginn und zum voraussichtlichen Ende der Maßnahme hilfreich sein.
Der Mehrbedarf muss nach § 37 SGB II nicht als eigenständige Leistung gesondert beantragt werden, wenn bereits ein Antrag auf Grundsicherungsgeld gestellt wurde. Trotzdem ist es ratsam, ihn ausdrücklich schriftlich geltend zu machen, damit die Voraussetzungen dokumentiert und geprüft werden.
Widerspruch und Überprüfungsantrag können Nachzahlungen sichernGegen einen aktuellen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die gesetzliche Frist ergibt sich aus § 84 Sozialgerichtsgesetz.
Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Für Leistungen nach dem SGB II begrenzt § 40 SGB II die mögliche Nachzahlung regelmäßig auf einen Zeitraum von einem Jahr.
Betroffene sollten deshalb nicht zu lange warten. Weitere Hinweise zum Vorgehen bietet der Ratgeber zum Überprüfungsantrag bei fehlerhaften Jobcenter-Bescheiden.
Beispiel aus der PraxisDie alleinstehende Anna erhält Grundsicherungsgeld und hat einen GdB von 60. Wegen ihrer Behinderung nimmt sie sechs Monate lang an einer bewilligten berufsbezogenen Eingliederungsmaßnahme teil, erhält in ihrem Bescheid aber nur den Regelbedarf von 563 Euro.
Nachdem Anna den Bewilligungsbescheid des Rehabilitationsträgers und die Teilnahmebescheinigung einreicht, erkennt das Jobcenter den Mehrbedarf von monatlich 197,05 Euro an. Für sechs vollständige Monate erhöht sich ihr anerkannter Bedarf damit um insgesamt 1.182,30 Euro.
Ob Anna den gesamten Betrag zusätzlich ausgezahlt bekommt, hängt davon ab, ob in diesem Zeitraum anrechenbares Einkommen vorhanden war. Ihr Schwerbehindertenausweis allein hätte den Anspruch nicht ausgelöst.
Sechs Fragen und Antworten zum Mehrbedarf bei Behinderung 1. Bekommt jeder Mensch mit Schwerbehindertenausweis 197 Euro zusätzlich?Nein. Der Ausweis allein genügt nicht. Erforderlich sind ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld, eine Behinderung und eine tatsächlich erbrachte Teilhabeleistung oder eine andere im Gesetz genannte Hilfe.
2. Muss mindestens ein GdB von 50 festgestellt worden sein?Nein. § 21 Absatz 4 SGB II schreibt keinen bestimmten GdB vor. Auch Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung können den Mehrbedarf erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Wie hoch ist der Mehrbedarf im Jahr 2026?Der Mehrbedarf beträgt 35 Prozent des persönlichen Regelbedarfs. Bei Alleinstehenden sind das 197,05 Euro, bei Partnern 177,10 Euro und bei jungen Erwachsenen ohne eigenen Haushalt 157,85 Euro monatlich.
4. Reicht die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme aus?Die Leistung muss nicht nur bewilligt, sondern tatsächlich erbracht werden. Eine noch nicht begonnene oder nicht angetretene Maßnahme begründet nach den Weisungen der Bundesagentur regelmäßig keinen Anspruch.
5. Muss der Mehrbedarf gesondert beantragt werden?Rechtlich wird er grundsätzlich vom bestehenden Antrag auf Leistungen nach dem SGB II erfasst. Praktisch sollte der Mehrbedarf dennoch schriftlich verlangt und mit dem Bewilligungsbescheid sowie einer Teilnahmebescheinigung belegt werden.
6. Kann der Mehrbedarf rückwirkend nachgezahlt werden?Bei einem noch nicht bestandskräftigen Bescheid ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Bei älteren Bescheiden kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden, wobei die Nachzahlung im SGB II regelmäßig auf einen Zeitraum von einem Jahr begrenzt ist.
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Pflegeheim: Die Pflegekosten sind um 256 Euro gestiegen
3.364 Euro im Monat selbst bezahlen: So hoch ist nach der vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Pflegeheimjahr. Gegenüber dem Vorjahr sind das 256 Euro mehr. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dabei bereits berücksichtigt.
Wer seine Heimkosten kalkuliert, muss deshalb genau hinsehen: Der Eigenanteil ist die verbleibende Belastung, nicht der Gesamtpreis vor Abzug der Kassenleistungen. Und auch ein höherer Zuschlag nach längerem Aufenthalt macht längst nicht die gesamte Rechnung entsprechend günstiger.
So setzen sich die 3.364 Euro zusammenDie folgende Aufschlüsselung zeigt die bundesweiten Monatsdurchschnitte im ersten Aufenthaltsjahr. Einzelne Einrichtungen können deutlich darüber oder darunter liegen.
Kostenbestandteil Juli 2026 Mehr als im Juli 2025 Pflegebedingter Eigenanteil einschließlich Ausbildung, nach Leistungszuschlag 1.775 Euro 192 Euro Unterkunft und Verpflegung 1.068 Euro 50 Euro Investitionskosten 521 Euro 14 Euro Gesamte Eigenbeteiligung 3.364 Euro 256 EuroQuelle: vdek, Stichtag 1. Juli 2026; Differenzen aus den veröffentlichten Vergleichswerten berechnet. Allein die Pflegeposition verursacht drei Viertel des Anstiegs. Die Ausbildungskosten sind darin enthalten und dürfen in dieser Rechnung nicht nochmals hinzugerechnet werden.
Warum die Pflegekasse die Rechnung nicht übernimmtDie Pflegeversicherung deckt die pflegebedingten Aufwendungen im Heim nur bis zu gesetzlich bestimmten Beträgen. Nach § 43 SGB XI zahlt sie bei Pflegegrad 2 monatlich 805 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 Euro. Bei Pflegegrad 4 beträgt die Leistung 1.855 Euro, bei Pflegegrad 5 sind es 2.096 Euro.
Übersteigen die anerkannten Pflegekosten diese Leistung, bleibt ein pflegebedingter Eigenanteil. Hinzu kommt der gesonderte Leistungszuschlag, der einen Teil dieses Eigenanteils auffängt. Beide Entlastungen sind von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zu unterscheiden.
Ein höherer Pflegegrad bedeutet nicht automatisch mehr EigenanteilInnerhalb derselben Einrichtung gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil vor dem aufenthaltsabhängigen Zuschlag. Eine Höherstufung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 führt deshalb nicht allein zu einem höheren eigenen Pflegekostenanteil. Das erläutert auch das Bundesgesundheitsministerium zur vollstationären Pflege.
Für Pflegegrad 1 gilt eine andere Finanzierung: Hier sieht § 43 SGB XI lediglich einen monatlichen Zuschuss von 131 Euro vor. Der gestaffelte Leistungszuschlag für die Pflegegrade 2 bis 5 greift dann nicht. Die dargestellte Durchschnittsrechnung lässt sich daher nicht auf Pflegegrad 1 übertragen.
Unterkunft und Investitionen bleiben eine eigene BelastungUnterkunft und Verpflegung betreffen das Wohnen und die Versorgung in der Einrichtung. Investitionskosten können beispielsweise Aufwendungen für das Gebäude, dessen Miete oder notwendige Anschaffungen umfassen. Diese Posten fallen zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil an.
Nach den Hinweisen des Bundesgesundheitsministeriums können außerdem vereinbarte Komfort- und Zusatzleistungen privat zu bezahlen sein. Für den Vergleich zweier Heime reicht deshalb ein Blick auf den Pflegekostenanteil nicht aus. Entscheidend ist, welche monatliche Gesamtsumme nach den Kassenleistungen tatsächlich verbleibt und welche Extras hinzukommen.
75 Prozent Zuschlag bedeuten keine 75 Prozent weniger HeimkostenNach § 43c SGB XI beträgt der Leistungszuschlag bis einschließlich zwölf Bezugsmonate 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Nach mehr als zwölf Monaten steigt er auf 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten auf 50 Prozent. Nach mehr als 36 Monaten werden 75 Prozent übernommen.
Die Prozentsätze gelten nur für den zuschlagsfähigen Pflegeanteil einschließlich Ausbildungskosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden dadurch nicht um denselben Prozentsatz reduziert. Auch Monate mit nur zeitweisem Bezug der stationären Pflegeleistungen zählen bei der Bestimmung der Zuschlagsstufe mit.
Wie unterschiedlich sich Kostensteigerungen auswirken, zeigt eine vereinfachte Rechnung: Steigt der zuschlagsfähige Pflegeanteil vor Zuschlag um 100 Euro, bleiben im ersten Aufenthaltsjahr nach 15 Prozent Entlastung 85 Euro zusätzlich beim Bewohner. Steigen stattdessen die selbst zu tragenden Unterkunftskosten um 100 Euro, werden diese durch den Leistungszuschlag nicht abgefedert. Für die Haushaltsplanung ist deshalb auch die Verteilung einer Erhöhung auf die einzelnen Posten wichtig.
Ein höherer Durchschnitt rechtfertigt nicht jede HeimforderungEine Statistik ersetzt keine wirksame Entgelterhöhung. Nach § 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz muss das Heim eine beabsichtigte Erhöhung schriftlich begründen, die betroffenen Positionen benennen und bisherige sowie neue Entgeltbestandteile gegenüberstellen. Auch die Verteilung der Mehrkosten muss erkennbar sein.
Der höhere Betrag wird frühestens vier Wochen nach Zugang eines hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens geschuldet. Bewohner müssen außerdem Gelegenheit bekommen, die Kalkulationsunterlagen einzusehen. Welche Folgen fehlerhafte Forderungen haben können, erläutert der Beitrag über eine Rückzahlung nach unzulässigen Pflegeheim-Erhöhungen.
Wenn die eigenen Mittel nicht reichen, muss die Finanzierung geprüft werdenReichen die verfügbaren Mittel nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII infrage. Dabei werden Einkommen und einzusetzendes Vermögen geprüft; bei nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartnern werden grundsätzlich auch deren Verhältnisse berücksichtigt. Für stationäre Hilfe zur Pflege gelten die weiteren Voraussetzungen des § 65 SGB XII.
Betroffene sollten das Sozialamt frühzeitig und nachweisbar über die drohende Finanzierungslücke informieren. Nach § 18 SGB XII setzt Sozialhilfe grundsätzlich ein, sobald dem zuständigen Träger die anspruchsbegründenden Umstände bekannt werden; auf eine spätere Übernahme alter Schulden sollte niemand vertrauen. Weitere Hinweise bietet der Ratgeber „Pflegeheim-Eigenanteil: Was tun, wenn die Rente nicht mehr reicht?“.
Praxisbeispiel: Trotz 1.600 Euro Rente fehlen monatlich 1.764 EuroEin fiktiver Fall: Frau Sommer zieht mit Pflegegrad 3 ins Heim und hat nach Abzug der Versicherungsbeiträge 1.600 Euro Rente im Monat zur Verfügung. Ihr Heim berechnet nach sämtlichen Pflegekassenleistungen einen Eigenanteil von 3.364 Euro. Schon die einfache Gegenüberstellung ergibt eine monatliche Lücke von 1.764 Euro.
Die 1.319 Euro Pflegekassenleistung für Pflegegrad 3 dürfen davon nicht nochmals abgezogen werden, weil sie bereits in der Heimabrechnung berücksichtigt sind. Persönliche Ausgaben kommen in dieser vereinfachten Rechnung noch hinzu. Frau Sommer lässt deshalb frühzeitig prüfen, welche ergänzenden Sozialleistungen ihr zustehen; die tatsächliche Bewilligung ergibt sich aus der individuellen Einkommens-, Vermögens- und Bedarfsprüfung.
Vier Fragen und Antworten zu den Pflegeheimkosten Sind die 3.364 Euro der vollständige Preis des Heimplatzes?Nein, der Betrag beschreibt die durchschnittlich verbleibende Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bereits berücksichtigt.
Sinkt die gesamte Rechnung nach drei Jahren um 75 Prozent?Nein, der 75-prozentige Zuschlag nach mehr als 36 Bezugsmonaten betrifft nur den zuschlagsfähigen pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht entsprechend günstiger.
Muss ich bei einem höheren Pflegegrad automatisch mehr selbst zahlen?Für Pflegegrad 2 bis 5 gilt innerhalb derselben Einrichtung grundsätzlich ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil vor Leistungszuschlag. Eine Höherstufung allein erhöht diesen Anteil deshalb nicht. Allgemeine Entgelterhöhungen sind davon zu unterscheiden.
Was sollte ich tun, wenn die Heimrechnung meine Rente übersteigt?Lassen Sie die Abrechnung und mögliche ergänzende Leistungen prüfen und informieren Sie das Sozialamt frühzeitig über einen ungedeckten Bedarf. Ob und wie viel Hilfe zur Pflege gewährt wird, hängt von den anerkannten Kosten sowie den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.
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Der Staat ist pleite – aber für die linke Filmförderung ist genug Geld da
Ein Grund dafür, warum die deutschen „Kulturschaffenden“ immer eilfertig das Lied des Linkstaates singen und ihr Publikum bevormunden, auch wenn dieses sich das verbittet, liegt nicht allein in der ideologischen Verbohrtheit, sondern auch und gerade in schlichtem Opportunismus und finanzieller Abhängigkeit. Der Staat oder der durch Zwangsgebühren finanzierte ÖRR stecken schließlich nicht von ungefähr Unsummen […]
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Bis zum 23. September: keine Hurrikane im Atlantik
Cap Allon
Der Atlantik hat Ende September erreicht, ohne dass sich ein einziger Hurrikan gebildet hat – dies ist die erste Saison seit 1914, in der dies der Fall ist.
Nach der jüngsten Gesamtbilanz des National Hurricane Center für die gesamte Saison gab es im Jahr 2026 sechs benannte Stürme, null Hurrikane und null schwere Hurrikane. Die kumulierte Zyklonenenergie (ACE), die die Stärke und Dauer der Stürme kombiniert, liegt bei nur 6,3 – 92 % unter dem Normalwert für diesen Zeitpunkt der Saison im Zeitraum 1991–2020.
In einer durchschnittlichen Atlantik-Saison wären bis jetzt etwa vier Hurrikane entstanden.
Am nächsten kam noch „Fay“, der mit 113 km/h knapp unter Hurrikanstärke seinen Höhepunkt erreichte. Doch nun hat er sich verflüchtigt, und das NHC hat am Dienstag, dem 22. September, seine letzte Warnmeldung herausgegeben.
Seit 1914 hat es keine Saison mehr gegeben, die so weit fortgeschritten ist, ohne dass ein Hurrikan aufgetreten wäre. Jenes Jahr endete schließlich ganz ohne Hurrikane, ebenso wie das Jahr 1907. Im Jahr 1905 trat der erste Hurrikan erst am 8. Oktober auf. Aufzeichnungen aus der Zeit vor dem Satellitenzeitalter sind weniger zuverlässig, da Stürme über dem offenen Ozean möglicherweise unentdeckt blieben.
Der Hauptgrund für das Jahr 2026 ist eindeutig: El Niño. Starke Winde in der oberen Troposphäre haben über dem Atlantik und der Karibik außergewöhnliche Windscherung erzeugt und sich bildende Stürme wiederholt auseinandergerissen. Auch trockene Luft hat die Entwicklung behindert.
Wir beobachten derzeit eine interessante Kehrtwende in den Medien.
Im September 2020 titelte die „Washington Post“: „Hurrikane vor der US-Küste werden sich aufgrund der globalen Erwärmung voraussichtlich verschlimmern und häufen.“ Die besonders aktive Saison 2020, so hieß es, könnte ein „Vorbote der Zukunft“ sein, wobei auf Modellrechnungen verwiesen wurde, die eine zunehmende Häufigkeit und Intensität tropischer Wirbelstürme, insbesondere in der Nähe von Nordamerika, prognostizierten:
Sechs Jahre später jedoch, da der Atlantik so ruhig ist wie schon lange nicht mehr, deutet die „Post“ an, dass die Erwärmung Hurrikane möglicherweise unterdrücken könnte:
In einem Artikel vom 16. September 2026 wird auf die zunehmende atmosphärische Stabilität als mögliche zusätzliche Bremse für die Entwicklung hingewiesen: Wenn sich die obere tropische Troposphäre schneller erwärmt als die Luft darunter, können aufsteigende Luft und Gewitter gehemmt werden.
Zwar ist die physikalische Grundlage der atmosphärischen Stabilität real, doch die Zuordnung der Ursachen ist hier eine andere Sache. Eine wärmere obere Troposphäre kann Konvektion lokal unterdrücken, indem sie es der warmen Luft darunter erschwert, weiter aufzusteigen, doch im Jahr 2026 tritt zudem ein starkes El-Niño-Phänomen auf – das bekanntermaßen die Windscherung im Atlantik verstärkt und die höhere tropische Troposphäre erwärmt. Die Entstehung von Hurrikanen hängt zudem von Luftfeuchtigkeit, Windscherung, Instabilität und Temperaturen in den gesamten Tropen ab.
Vor sechs Jahren wurde die außergewöhnliche Aktivität im Atlantik als Vorbote einer sich erwärmenden Zukunft dargestellt.
Heute ist auch die außergewöhnliche Inaktivität auf die Erwärmung zurückzuführen.
Link: https://electroverse.substack.com/p/no-atlantic-hurricanes-by-sept-23?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Bis zum 23. September: keine Hurrikane im Atlantik erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Rentner vererben Haus: Auch Garten und Zufahrt können nach Urteil jetzt steuerfrei bleiben
Wer das Elternhaus erbt, sollte bei der Erbschaftsteuer auch auf Garten und Zufahrt schauen: Selbst getrennte Grundstücksflächen können zur Steuerbefreiung für das Familienheim gehören. Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17. Juni 2026, II R 27/23, entschieden, das am 13. August 2026 veröffentlicht wurde. Allerdings kann ein Fehler im falschen Bescheid dazu führen, dass Erben die Begünstigung nicht mehr durchsetzen können.
Sohn erstreitet deutlich höhere SteuerbefreiungIm entschiedenen Fall hatte ein Sohn Grundbesitz von seinem im August 2020 verstorbenen Vater geerbt. Der Vater hatte dort bis zu seinem Tod eine Wohnung mit 235 Quadratmetern selbst bewohnt. Zum Anwesen gehörten auch ein mitgenutztes Gartengrundstück und ein L-förmiges Wegegrundstück.
Das für die Grundstücksbewertung zuständige Finanzamt fasste das bebaute Flurstück, den Garten und den Weg zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammen. Für diese drei Flurstücke einschließlich des Gebäudes stellte es einen Wert von 1.379.965 Euro fest. Bei der Erbschaftsteuer berücksichtigte das zuständige Finanzamt für die Familienheimbefreiung trotzdem nur das Flurstück mit dem Wohnhaus.
Weil bei Kindern höchstens 200 Quadratmeter Wohnfläche begünstigt sind, stellte die Behörde zunächst lediglich 521.417 Euro steuerfrei.
Der BFH erhöhte den befreiten Wert auf 1.174.438 Euro, indem er die Quote von 200 zu 235 auf den Wert der gesamten wirtschaftlichen Einheit anwendete. Damit wurden zusätzlich 653.021 Euro des geerbten Vermögenswerts von der Steuer befreit; wie viel Erbschaftsteuer tatsächlich entfällt, hängt von der übrigen Berechnung ab.
Warum auch getrennte Flurstücke dazugehören könnenEntscheidend ist die wirtschaftliche Einheit nach dem Bewertungsgesetz. Mehrere Flurstücke können zusammen ein begünstigtes Grundstück bilden, wenn Haus, Garten und Wegeflächen gemeinsam genutzt werden und diese Zusammengehörigkeit nach außen erkennbar ist. Auch eine eigenständige Eintragung im Grundbuch schließt die Einbeziehung deshalb nicht automatisch aus.
Die bloße Nachbarschaft zum Wohnhaus genügt dagegen nicht. Zu prüfen sind unter anderem die tatsächliche Nutzung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Verbindung der Flächen.
Für Erben empfiehlt es sich deshalb, die gemeinsame Nutzung etwa mit Lageplänen, Fotos und einer Beschreibung der Garten- und Wegeführung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die 200-Quadratmeter-Grenze betrifft die WohnungDas Urteil behandelt die Steuerbefreiung für Kinder nach § 13 Absatz 1 Nummer 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Grundsätzlich muss der verstorbene Elternteil die Wohnung bis zum Erbfall selbst genutzt haben; das Gesetz berücksichtigt auch Fälle, in denen zwingende Gründe diese Nutzung verhinderten. Das erbende Kind muss das Familienheim unverzüglich zur eigenen Wohnnutzung bestimmen und grundsätzlich tatsächlich selbst einziehen.
Bei Kindern ist die Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Ist die Wohnung größer, entfällt die Vergünstigung nicht vollständig, sondern wird anteilig berechnet.
Garten und Zufahrt werden dabei nicht als zusätzliche Wohnfläche auf diese Grenze angerechnet.
Dass die Eltern bereits Rente bezogen haben, ist keine Voraussetzung für die Befreiung. Außerdem betrifft die Entscheidung einen Erbfall und lässt sich nicht einfach auf Schenkungen an Kinder übertragen. Für die Nachfolgeplanung sind deshalb auch die Unterschiede zur Hausübertragung zu Lebzeiten und zur Übertragung gegen eine lebenslange Rente zu beachten.
Der entscheidende Bescheid kommt oft vor der SteuerforderungBesonders wichtig für Erben ist die Trennung zwischen Grundstücksbewertung und Erbschaftsteuer. Das Finanzamt am Ort der Immobilie stellt im Grundbesitzwertbescheid verbindlich fest, welche Flächen zur wirtschaftlichen Einheit gehören und welchen Wert diese hat. An diese Feststellungen ist das Erbschaftsteuerfinanzamt gebunden.
Wer die Abgrenzung der Flächen für falsch hält, muss deshalb gegen den entsprechenden Feststellungsbescheid vorgehen. Ein späterer Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid kann diese Feststellung grundsätzlich nicht mehr angreifen. Das folgt aus § 351 Absatz 2 Abgabenordnung und wird vom BFH ausdrücklich hervorgehoben.
Umgekehrt war im entschiedenen Fall die wirtschaftliche Einheit bereits zutreffend festgestellt.
Der Fehler entstand erst dadurch, dass das Erbschaftsteuerfinanzamt Garten und Weg bei der Befreiung ausklammerte. Deshalb richtete sich der Rechtsbehelf des Sohnes zu Recht gegen den Erbschaftsteuerbescheid.
Was ist falsch? Welcher Bescheid ist betroffen? Was müssen Erben prüfen? Zusammengehörende Flächen werden als getrennte wirtschaftliche Einheiten behandelt. Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert Abgrenzung der Einheit und Einspruchsfrist Die Einheit ist richtig festgestellt, aber Garten oder Weg fehlen bei der Steuerbefreiung. Erbschaftsteuerbescheid Umfang der berücksichtigten Befreiung und Einspruchsfrist Die Befreiung wird wegen fehlender Selbstnutzung oder falsch berechneter Wohnflächenquote gekürzt. Erbschaftsteuerbescheid Nutzungsvoraussetzungen, Nachweise und Berechnung Für den Einspruch bleibt grundsätzlich ein MonatDie reguläre Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids. Erben sollten deshalb beide Bescheide einschließlich ihrer Rechtsbehelfsbelehrungen prüfen, sobald sie vorliegen. Wer erst auf die Zahlungsaufforderung wartet, kann eine frühere Frist gegen die Grundstücksfeststellung verpassen.
Auch bereits ergangene Bescheide können von der Entscheidung betroffen sein, wenn das Verfahren noch offen ist oder eine gesetzliche Änderungsmöglichkeit besteht. Ein neues Urteil öffnet einen bestandskräftigen Bescheid jedoch nicht automatisch wieder. Deshalb muss zunächst geklärt werden, welcher Bescheid den Fehler enthält und ob er noch geändert werden kann.
Ein späterer Gartenverkauf kann die Befreiung gefährdenDie Steuerbefreiung ist grundsätzlich an eine zehnjährige Selbstnutzung gebunden. Gibt der Erbe die eigene Wohnnutzung innerhalb dieser Zeit auf, fällt die Befreiung rückwirkend weg, sofern keine zwingenden Gründe für die Aufgabe vorliegen. Das Urteil beseitigt diese Bindung nicht.
Der BFH macht ausdrücklich deutlich, dass auch die begünstigten Nebenflächen vom Nachversteuerungstatbestand erfasst werden. Wird beispielsweise das einbezogene Gartenflurstück innerhalb von zehn Jahren als eigenes Grundstück abgeteilt und auf einen Dritten übertragen, kann Erbschaftsteuer nachträglich anfallen.
Wer eine solche Fläche verkaufen oder verschenken möchte, sollte deshalb vorab die Folgen für die gewährte Befreiung prüfen lassen.
Beispiel aus der Praxis: Drei Flurstücke, ein FamilienheimDie 62-jährige Sabine erbt von ihrer Mutter ein selbst bewohntes Haus mit 160 Quadratmetern Wohnfläche, einem Gartenflurstück und einer separaten Zufahrt. Sie zieht ohne schuldhaftes Zögern ein und nutzt das Anwesen anschließend zehn Jahre selbst. Das Bewertungsfinanzamt hat alle drei gemeinsam genutzten Flurstücke als wirtschaftliche Einheit mit einem Wert von 650.000 Euro festgestellt.
Sind auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der gesamte Wert dieser Einheit unter die Familienheimbefreiung fallen. Berücksichtigt das Erbschaftsteuerfinanzamt trotzdem nur das Hausflurstück, muss Sabine gegen den Erbschaftsteuerbescheid vorgehen.
Wären Garten und Zufahrt dagegen bereits bei der Bewertung zu Unrecht als eigene wirtschaftliche Einheiten behandelt worden, müsste sie die entsprechenden Feststellungsbescheide rechtzeitig angreifen.
Vier Fragen und Antworten zum steuerfreien Familienheim Ist jeder Garten neben einem geerbten Haus steuerfrei?Nein, entscheidend ist die Zugehörigkeit zur festgestellten wirtschaftlichen Einheit des Familienheims. Die gemeinsame Nutzung und die nach außen erkennbare Zusammengehörigkeit müssen die Einbeziehung tragen. Zusätzlich müssen die übrigen Voraussetzungen der Familienheimbefreiung erfüllt sein.
Gilt die Grenze von 200 Quadratmetern auch für das Grundstück?Nein, bei der hier behandelten Befreiung für Kinder bezieht sie sich auf die Wohnfläche. Garten und Zufahrt werden nicht hinzugerechnet. Bei einer größeren Wohnung wird die Befreiung grundsätzlich anteilig gewährt.
Reicht ein Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid?Nur wenn der beanstandete Fehler in diesem Bescheid liegt. Betrifft der Streit die verbindlich festgestellte Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit, muss der entsprechende Grundbesitzwertbescheid angegriffen werden. Für jeden Bescheid ist die eigene Einspruchsfrist zu beachten.
Darf der geerbte Garten nach dem Einzug verkauft werden?Zivilrechtlich kann ein Verkauf möglich sein, steuerlich drohen aber Folgen. Wird eine begünstigte Gartenfläche innerhalb von zehn Jahren abgeteilt und auf einen Dritten übertragen, kann die zuvor gewährte Befreiung rückwirkend betroffen sein. Das Weiterwohnen im Haus allein schützt dann nicht vor einer Nachversteuerung.
Der Beitrag Rentner vererben Haus: Auch Garten und Zufahrt können nach Urteil jetzt steuerfrei bleiben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Kurdische Sprachinstitutionen: Recht auf muttersprachliche Bildung sichern
Kurdische Sprach- und Kulturinstitutionen in Europa haben sich gegen Einschränkungen des muttersprachlichen Unterrichts in Rojava ausgesprochen. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie, das Recht auf Bildung in kurdischer Sprache verfassungsrechtlich abzusichern und dem Kurdischen in Syrien einen dem Arabischen gleichberechtigten Status zu geben. Die Institutionen reagieren damit auf die Auseinandersetzung um die Zukunft des kurdischsprachigen Bildungssystems in Rojava. Die Beschränkung des Kurdischen auf einzelne Unterrichtsstunden oder seine Behandlung als Fremdsprache sei nicht hinnehmbar. Die Proteste der Bevölkerung gegen entsprechende Bestrebungen der Übergangsregierung in Damaskus bezeichneten die Unterzeichner:innen als legitimen und demokratischen Kampf um ein grundlegendes Recht.
„Keine politische oder ideologische Präferenz“
„Muttersprachliche Bildung ist keine politische oder ideologische Präferenz, sondern ein grundlegendes Menschenrecht“, heißt es in der Erklärung. Jedes Kind habe das Recht, in seiner eigenen Sprache unterrichtet zu werden und Sprache, Kultur und Identität frei zu entwickeln. Die Institutionen erinnern daran, dass Kurd:innen in Syrien über Jahrzehnte systematisch daran gehindert wurden, ihre Sprache im Bildungswesen sowie im institutionellen und öffentlichen Leben frei zu verwenden. Die damit verbundene Politik habe nicht nur das Recht nachfolgender Generationen auf muttersprachliche Bildung eingeschränkt, sondern auch die freie Entwicklung und Bewahrung der kulturellen Identität behindert.
Eine der bedeutendsten Errungenschaften der vergangenen 15 Jahre in Rojava sei daher der Aufbau eines eigenen muttersprachlichen Bildungssystems. Eine ganze Generation sei inzwischen mit Unterricht in kurdischer Sprache aufgewachsen. „Dies ist nicht lediglich eine akademische oder pädagogische Veränderung, sondern zugleich eine Antwort auf sprachliche und kulturelle Verleugnung, Marginalisierung und Assimilation“, so die Erklärung.
Warnung vor neuer Assimilationspolitik
Die Versuche der Übergangsregierung in Damaskus, den Status des Kurdischen im Bildungswesen einzuschränken, bezeichneten die Institutionen als politisch und rechtlich besorgniserregend. „Die Einschränkung des Status des Kurdischen im Bildungssystem und die Durchsetzung von Modellen, in denen die Muttersprache lediglich als Fremdsprache definiert wird, birgt die Gefahr, die historische Politik der Verleugnung und kulturellen Assimilation in einer neuen Phase zu reproduzieren und zu institutionalisieren.“ Die Erklärung fordert deshalb eine grundsätzliche Gleichstellung: „Kurdisch besitzt in Syrien hinsichtlich seiner historischen, rechtlichen und verfassungsrechtlichen Legitimität dieselben Rechte und denselben Status wie Arabisch.“ Das Recht der kurdischen Gesellschaft auf eine vollständige Bildung in der eigenen Sprache müsse verfassungsrechtlich garantiert werden.
Angesichts des mehrsprachigen und multikulturellen Charakters Syriens sei die Sicherung kurdischsprachiger Bildung zugleich eine Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden und gleichberechtigte Staatsbürgerschaft. „Das Recht kurdischer Kinder auf Bildung in ihrer Muttersprache gehört zu den unveräußerlichen Menschenrechten. Deshalb darf dieses legitime Recht nicht zum Druckmittel in politischen Verhandlungen oder konjunkturellen Vereinbarungen gemacht werden.“
Vier Forderungen
Konkret verlangen die unterzeichnenden Institutionen, das Recht kurdischer Kinder auf muttersprachliche Bildung verfassungsrechtlich und gesetzlich zu garantieren. Kurdisch müsse auf allen Bildungsstufen als Unterrichtssprache abgesichert und als offizielle Sprache mit Arabisch rechtlich gleichgestellt werden. Zugleich müssten sämtliche rechtlichen, administrativen und praktischen Hindernisse für den Gebrauch des Kurdischen im öffentlichen Leben, in staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen sowie im kulturellen Bereich beseitigt werden. „Kurdischsprachige Bildung ist kein politisches oder außergewöhnliches Privileg. Sie ist vielmehr ein universelles Prinzip und ein grundlegendes Menschenrecht“, heißt es in der Erklärung. Die Institutionen sicherten dem Kampf für den Erhalt, den Ausbau und die rechtliche Absicherung des muttersprachlichen Bildungssystems in Rojava ihre Unterstützung zu.
Kapan: „Wir stehen bis zum Ende an ihrer Seite“
Osman Kapan vom Kurdischen Institut in Deutschland erklärte, die Übergangsregierung versuche, eine zentrale Errungenschaft Rojavas zurückzudrängen. „Auch wenn sie es nicht offen ausspricht, will sie den Unterricht offiziell auf wenige Stunden begrenzen. Deshalb leistet unsere Bevölkerung in Rojava Widerstand und verteidigt ihr Recht auf Muttersprache.“ Kapan rief Kurd:innen dazu auf, ihre Sprache im Alltag konsequent weiterzugeben: „Sprecht überall und in jeder Region eure eigene Sprache. Lernt in eurer Sprache und lest in eurer Sprache.“ Besonders Eltern sollten mit ihren Kindern Kurdisch sprechen und ihnen die Sprache vermitteln. Mit Blick auf die Proteste in Rojava erklärte Kapan: „Wir grüßen den Widerstand unserer Bevölkerung dort und erklären unsere Unterstützung. Wir stehen bis zum Ende an ihrer Seite.“
Zu den Unterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung gehören unter anderem kurdische Institute und Sprachinstitutionen aus Schweden, Belgien, Großbritannien und Deutschland sowie kurdische Lehrerverbände, die Europäische Plattform für kurdische Sprache und weitere Kultur- und Wissenschaftsorganisationen.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachige-bildung-in-rojava-gehen-weiter-52841 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/rojava-universitat-einschrankung-des-kurdischen-im-bildungssystem-ist-nicht-hinnehmbar-52560 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zehn-parteien-in-rojava-weisen-beschrankung-des-kurdischunterrichts-zuruck-52571
Greetings to participants, organisers, and guests of the 12th St Petersburg International United Cultures Forum
Vladimir Putin sent greetings to participants, organisers, and guests of the 12th St Petersburg International United Cultures Forum.
Podcast: NAZA Documentary: Why Taking A Prize for Documenting IDF Exploits Was Wrong & What’s the RIGHT Thing to Do, by Ilana Mercer
The Israeli Lobby Boasts of Its Rule of America, by Paul Craig Roberts
Three Wars, One Bill: How Hormuz, Ukraine and Sanctions Are Squeezing the Express Giants and Pushing Up Global Prices, by Larry C. Johnson
Professor Pape’s Trap Is Built on a War Russia Never Planned, by Larry C. Johnson
Nolan Wells and the 'Racism' Supply Crisis, by Jared Taylor
Kolumbien: Bewaffneter Konflikt in der Karibik eskaliert
Auf dem Weg zum Krieg im All?
Russische Systeme stören die Starlink-Kommunikation — und nicht nur die.
Krieg ist darauf angelegt, totalitär zu wirken. Es scheint lediglich eine Frage der Zeit, bis theoretische Konstrukte, welche Kampfhandlungen in den Orbit ausweiten, zur Realität werden. Noch aber hat es kein Land gewagt, Systeme des Gegners im Weltraum physisch auszuschalten. Aber es gibt Grauzonen. Grauzonen, die sich nach dem offenen Ausbruch des Krieges der NATO gegen Russland in der Ukraine und Russland ausgebildet haben.
Wir reden von Grauzonen, die auch auf das Überschreiten roter Linien zurückzuführen sind. Was den Ukraine-Konflikt betrifft, wurde westlicherseits immer wieder auf einen angeblichen ukrainischen Verteidigungskampf gegen die angeblichen russischen Aggressoren gepocht. Dabei würde man die Ukraine in diesem Kampf lediglich unterstützen. Aber so war und ist die Realität nun einmal nicht. Die Ukraine (und auch Russland) muss als Schlachtfeld und Menschenreservoir für einen NATO-Krieg herhalten, der unter anderem auf eine strategische Niederlage Russlands abzielt. Diese strategische Niederlage ist zwar als Ziel unrealistisch, wird aber von teilweise clownesk auftretenden „Experten“ für die Führung des Krieges im Informationsraum seit Jahren herbeigeredet (1).
Warum Russland aktiv in den Ukraine-Konflikt eingegriffen hat, wurde auf dieser Plattform ausführlich erläutert.
In Russland hat man im August mit der Serienproduktion seines neuesten elektronischen Kampfsystems namens Wolna Kupol Garant begonnen. Diese Entwicklung soll in der Lage sein, die Kommunikation zwischen Starlink-Satelliten und den Nutzern auf der Erde wirksam zu stören. Faktisch kann ein jedes einzelne System einen Bereich von bis zu 20 Quadratkilometern für Starlink „unbrauchbar“ machen. Die Kopplung mehrerer Systeme könnte ganze Regionen abdecken (2, 3).
Starlink wird von den NATO-ukrainischen Truppen intensiv für Zielaufklärung, Steuerung auf dem Gefechtsfeld und in der Luftabwehr sowie ganz allgemein der Kommunikation eingesetzt. Man kann es sogar als das Herzstück im Rahmen von C4ISTAR bezeichnen. Damit ist Starlink nicht nur eines von vielen operativen Instrumenten im Krieg gegen Russland. Es ist von kaum zu überschätzender strategischer Bedeutung. Und es könnte sich als Achillesferse erweisen, sollte es ganz oder in Teilen ausfallen. Die NATO-Ukraine braucht also Starlink wie die Luft zum Atmen, was auch erklärt, warum der Gründer von SpaceX — über das Starlink betrieben wird — vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyi eine auffällige Hofierung erfährt. So wurde Elon Musk vor kurzem durch Selenskyi der Orden der Freiheit verliehen (4). Weil es so wichtig ist, erinnern wir uns noch einmal, worum es bei C4ISTAR geht.
C4ISR und C4ISTARC4ISR (gesprochen Si_For_Ai_ Es_Ar) steht für Command, Control, Communications, Computers (C4, also viermal Schlüsselbegriffe die mit C beginnen), Intelligence, Surveillance and Reconnaissance (Führung, Steuerung, Kommunikation, Computer(-Systeme), Nachrichten(-Dienst), Überwachung und Aufklärung). Damit handelt es sich um ein Rahmenwerk (Framework) in dem verbindliche Methoden für militärische Operationen vereinbart wurden (5).
Es verbindet logistische Strukturen und Prozesse zur Kriegführung mit komplexen Strukturen der Informations-Technologie (IT), also hochgradig vernetzer Hard- und Software. Letztlich haben wir es hier mit einem umfassenden Kommunikations- und Steuerungssystem zur Kriegsführung zu tun, welches quasi in Echtzeit Aufklärungsdaten in militärische Entscheidungen einfließen lässt (6, 7).
Spätestens ab dem Jahr 2016 wurde seitens der NATO intensiv an der Einführung von C4ISR in den Strukturen der NATO-Streitkräfte gearbeitet und dafür bis zu drei Milliarden Euro bereitgestellt (8). Das US-Militär plant für die beiden nächsten Jahrzehnte Ausgaben von 28 Milliarden US-Dollar (5i).
C4ISR lässt sich in seinen Fähigkeiten erweitern, was eine Änderung des Begriffs einschließt. C4ISTAR nimmt in die weiter oben genannten Aufgaben noch die Zielerkennung (Target Acquisition) hinein. Solche Systeme werden nicht nur in der NATO sondern auch in Russland und China entwickelt. Die ukrainischen Streitkräfte verfügen nicht über diese Strukturen/Technologie und arbeiten auf der Ebene C3I (C3 für drei Schlüsselbegriffe die mit C beginnen, also Command, Control und Communication sowie Intelligence). Das entspricht eher klassischen Befehls- und Nachrichtendienststrukturen (9, 10).
Die ukrainische Armee verfügt über die Möglichkeiten von C4ISTAR nur deshalb, weil sie längst in die NATO eingebunden ist — und zwar vollständig. Im Krieg der NATO auf ukrainischem Boden gegen Russland setzen damit beide Seiten C4ISTAR ein. Was dazu führt, dass beide Seiten sich neutralisieren, weil Informationen über den Gegner in kürzester Zeit in Handlungen auf dem Gefechtsfeld umgesetzt werden können.
Auch wenn das bis heute nicht offiziell vermeldet wurde: Was die NATO-Seite betrifft, dürfen wir davon ausgehen, dass die ukrainische Armee mit ihren Starlink-Terminals nur deshalb so effektiv arbeiten konnte, weil das Starlink-Satellitensystem von Elon Musks SpaceX (11) umfassend in C4ISTAR integriert ist. Über die 20.000 bei den ukrainischen Streitkräften verteilten Starlink-Terminals wurden Informationen von vor Ort genauso in das C4ISTAR-System der NATO gespeist, wie diese umgekehrt von dort — gemeinsam mit unzähligen anderen Informationen aggregiert und ausgewertet — zeitnah Anweisungen oder erfolgversprechende Optionen erhielten (12). Big Data, als Synonym für die Verarbeitung von Unmengen komplexer Daten ist endgültig beim Militär angekommen.
Zusätzlich entwickelte die Ukraine in den vergangenen Jahren, teils in Zusammenarbeit mit der NATO, eigene militärische Netzwerksysteme, wie GIS Art, Nettle und Delta. All diese Systeme sind mit Schnittstellen zum NATO-C4ISTAR ausgerüstet.
„Sie ermöglichen die vollständige Netzintegration des Gefechtsfeldes und liefern digitale Karten der Ukraine mit allen aktiven ukrainischen und russischen Einheiten usw. in Echtzeit. Sie sind dann in der Lage, digital und sofort Daten zur Zielkoordinierung an die am besten positionierten Einheiten (Artillerie usw.) zu verteilen, um ein bestimmtes Ziel anzugreifen. Darüber hinaus können die Kommandozentralen dank Starlink Live-Kamerabilder von Drohnen in Echtzeit an alle anderen Positionen weiterleiten, was selbst den meisten russischen Einheiten nicht möglich ist.“ (13, a1)
Wir halten fest: Ohne Weltraumtechnologie und hochentwickelte, komplexe Kommunikationssysteme sind Kriege wie der in der Ukraine und Russland schlicht nicht mehr führbar.
ICEYEDas Produkt ICEYE wird als ein überlegenes, vom Weltraum aus operierendes Aufklärungssystem beschrieben. Es betreibt eine sogenannte SAR-Satellitenkonstellation (Synthetic Aperture Radar), mit dem es in der Lage ist, Veränderungen an jedem Ort der Erde zu erkennen. Das System wird sowohl auf dem privaten Markt als auch staatlichen Institutionen angeboten. Offiziell ist ICEYE eine finnische Kreation, aber die Geschwindigkeit ihres Aufstiegs — die Firma wurde erst im Jahre 2014 gegründet — lässt darauf schließen, dass hier globale, westliche Akteure von Beginn an mitspielten.
ICEYE nutzt fortschrittliche Bilderfassungssysteme (14) und die Satelliten sind sehr klein, wiegen gerade einmal 100 Kilogramm. Sie werden von SpaceX-Raketen in den Orbit gebracht, womit die Verbindung zu Musks Imperium und nicht zuletzt dem Starlink-System bereits erkenntlich wird. Und außerdem wird ICEYE von den US- und NATO-Militärs genutzt — zum Beispiel im Krieg gegen Russland (15):
„Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, dass Satellitenkonstellationen ein zentraler Bestandteil moderner ISR sind. ICEYE-Systeme unterstützen direkt die Angriffsplanung und Entscheidungen auf dem Schlachtfeld entlang einer Frontlinie von Tausenden von Kilometern. Kontinuierlich, bei jedem Wetter und außerhalb der Reichweite elektronischer Kriegsführung.“ (16)
ISR (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance) wurde weiter oben bereits erläutert. Es ist ein Bestandteil von C4ISTAR. Da man ja den Eindruck einer direkten Beteiligung am Krieg gegen Russland vermeiden wollte, wurde ICEYE formal über ein Konstrukt für den Konflikt aktiviert:
„ICEYE […] hat einen Vertrag mit der Serhiy-Prytula-Stiftung unterzeichnet, durch den der ukrainischen Regierung die SAR-Satellitenbildgebungskapazitäten (Synthetic Aperture Radar) von ICEYE zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Vereinbarung wird ICEYE die gesamten Kapazitäten eines seiner bereits im Orbit befindlichen SAR-Satelliten zur Nutzung durch die ukrainische Regierung über der Region zur Verfügung stellen. Der SAR-Satellit wird von ICEYE betrieben. Darüber hinaus gewährt ICEYE Zugang zu seiner Konstellation von SAR-Satelliten, sodass die ukrainischen Streitkräfte Radarsatellitenbilder von kritischen Standorten mit hoher Wiederholungsfrequenz erhalten können.“ (17)
Die ukrainische Stiftung war da gerade einmal zwei Jahre registriert (18). „Hohe Wiederholungsfrequenz“ bedeutet, dass den NATO-ukrainischen Truppen die benötigten Daten faktisch in Echtzeit zur Verfügung stehen. Diese Überlegenheit kompensierte in hohem Maße Unterlegenheit auf dem Gefechtsfeld wie zum Beispiel die im Bereich der Raketentechnik, Artilleriesystemen, elektronische Kriegsführung und Lufthoheit. Aber über die Möglichkeiten von umfassender Datenbereitstellung aus großen Regionen in Echtzeit verfügten die russischen Militärs nicht — noch nicht, dazu gleich mehr. Echtzeit ist der Knackpunkt. Natürlich verfügt auch Russland über eine gut ausgebaute Armada von Aufklärungssatelliten, aber diese Systeme liefern periodisch Daten, jedoch nicht kontinuierlich und auch nicht in dieser Auflösung, das auch noch bei Nacht und durch Wolken hindurch.
Während ICEYE also über fortgeschrittene Bildgebungsverfahren in Echtzeit riesige Datenmengen bereitstellt, werden über Starlink die Daten ausgewertet und in die operative Kriegsführung eingebracht. Damit ist ICEYE eine Bedrohung für die russischen Streitkräfte (und nicht nur die) und steht deshalb, so wie Starlink, unter russischer Beobachtung.
Westlichen Beobachtern haben gewisse Vorfälle in den vergangenen Monaten Sorgenfalten auf die Stirn getrieben. In der Erdumlaufbahn registrierte man ungewöhnliche Aktivitäten von Satelliten der russischen Kosmos-Serie. Vier am 16. April des Jahres vom Kosmodrom Plesetsk mit einer Sojus-2.1b-Rakete gestartete Satelliten (Kosmos-2610 bis Kosmos-2613) änderten synchron ihre Bahnneigung. Experten weisen darauf hin, dass solche Manöver einen erheblichen Energie- und Treibstoffverbrauch erfordern. In der Regel werden diese Manöver zu einem bestimmten Zweck durchgeführt, nämlich um die gleiche Flugbahn wie das Zielobjekt zu erreichen. Derzeit bewegen sich die russischen Satelliten in Entfernungen zwischen 500 Metern und 22 Kilometern zum Satelliten ICEYE-X36, der Finnland und den USA gehört (14i).
„Laut Greg Gillinger, Experte bei Integrity ISR, könnten die Bewegungen der russischen Geräte mit ‚Nahbereichsoperationen‘ zusammenhängen. Diese Vorgehensweise wird zur Satelliteninspektion, Überwachung oder zum Testen präziser Technologien für Bahnmanöver genutzt. Bislang wurde keine direkte Störung des ICEYE-X36 verzeichnet.“ (19)
Seit Ende 2023 versucht Russland mit einem gewissen Erfolg, den Betrieb von ICEYE-Satelliten gezielt zu stören — insbesondere deren Fähigkeit, in rascher Folge hochauflösende Bilder von der Kampflinie und dem unmittelbaren Hinterland zu erstellen. Für starke, gerichtete Funkstörungen in Richtung der Satelliten hatte man auf der Krim das elektronische Kampfsystem Krasukha-4 stationiert (20). Das ist ein Prinzip, welches nun ebenso bei der Störung von Starlink eingesetzt wird.
Starlink im VisierDass die Entwicklung eines satellitengestützten Aufklärungs- und Kommunikationssystems als Alternative zu Starlink in Russland inzwischen weit fortgeschritten ist, wurde bereits an anderer Stelle erörtert (21).
Bis Ende 2027 sollen insgesamt 292 Satelliten des Rasswet-Systems (Rasswet für Morgenröte) in den Orbit gebracht werden, bis 2035 sollen es 900 sein (22). Schon im kommenden Jahr soll das System auch kommerziell verfügbar sein. Begrenzt einsatzfähig ist es aber bereits jetzt. Rasswet-Satelliten überfliegen bereits viermal in 24 Stunden ukrainisches Territorium und können mindestens zweimal am Tag stabil über eine Stunde hinweg Daten übertragen.
Nun hat die Ukraine bei der International Telecommunication Union (ITO), einer UN-Unterorganisation, interveniert. Außenminister Andriy Sybiga forderte die ITO offiziell auf, den Betrieb von Rasswet über der Ukraine zu unterbinden. Die Begründung lautete, dass Russland beabsichtigt, das System für militärische Zwecke zu nutzen (23). Davon kann man sicher ausgehen. Doch gibt es da ein Problem: Die ITU verfügt weder über die technischen Möglichkeiten noch über eine Rechtsgrundlage, um die Frequenzbänder für Rasswet zu sperren.
Im Kreml ist man nicht naiv. Und hat faktisch mit einer spiegelbildlichen Reaktion vorgegriffen. Denn es könnte sehr rasch zu einer Freigabe durch SpaceX kommen — nämlich Starlink vollständig für die ukrainische Kriegsführung über russischem Territorium freizugeben. Die Kiewer Führung umschmeichelt Elon Musk dafür nach allen Regeln der Kunst (24, 25).
Im Folgenden soll es jedoch weniger um Rasswet als vielmehr um Wolna Kupol Garant gehen. Während Rasswet, wie bereits erwähnt, als russische Alternative zu Starlink zu verstehen ist, fungiert Wolna Kupol Garant als potenzielle und inzwischen auch bereits wirksame Bedrohung für den Betrieb von Starlink (26).
Wolna Kupol Garant (im folgenden kurz Wolna genannt) wird derzeit in die Serienproduktion überführt. Eine Quelle aus der russischen Rüstungsindustrie erklärte gegenüber TaSS, das neue System sei „nur der Anfang“, und warnte, Musk habe sich auf das „falsche Spiel“ eingelassen. „Wenn Starlink nicht aufhört, den Terrorismus zu unterstützen und zu begünstigen, wird es an Russland liegen, zu entscheiden, ob Starlink nur über unserem Territorium oder weltweit abgeschaltet wird“, so die Quelle (27).
Das sind Muskelspiele, denn nach allem, was bislang bekannt ist, kann Wolna das Starlink-Satellitenetzwerk weder als Ganzes noch in Teilen außer Funktion nehmen. Jedes Wolna-System zielt auf genau einen von Tausenden Starlink-Satelliten. Allerdings ist dieser eine Satellit dann genau der, welcher sich über dem Operationsgebiet bewegt. Die Starlink-Satelliten empfangen Signale im Frequenzbereich von 14 bis 14,5 GHz, aufgeteilt in acht jeweils 62,5 MHz breite Kanäle. Entsprechend sind auf einem Wolna-System acht Richtantennen installiert, die jeweils ein starkes Störsignal zum Satelliten senden und so dessen Fähigkeit, Daten sauber zu übertragen, stark beeinträchtigen (28).
Wolna ist natürlich seinerseits verwundbar. Als starker Sender lässt sich das System leicht orten, muss deshalb mehr oder weniger aufwändig geschützt werden. Außerdem ist es groß und schwer, es muss auf sechs Anhängern transportiert und betrieben werden. Zudem verbraucht es viel Strom. Aber das System wird kontinuierlich weiterentwickelt und stört bereits jetzt wirkungsvoll die Kommunikation der ukrainischen Streitkräfte an brisanten Frontabschnitten (29).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Krieg im All wohl erst im Rahmen einer Eskalation mit dem spektakulären Abschuss von Raumfahrzeugen und Satelliten Einzug halten wird (a2). Erst einmal jedoch wird dieser Krieg auf leisen Sohlen kommen. Alle Weltraummächte treten nach und nach in ein technologisches Wettrüsten ein, um die eigenen Systeme sicherer zu machen und Drohpotenzial für die Gegner aufzufahren (28i).
Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er — einschließlich der Primärquelle — gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(a1) Die Übersetzungen erfolgten unter Zuhilfenahme von DeepL.com.
(a2) Der für die US-Luftwaffe verantwortliche Sekretär Troy Meink gab am 14. September auf der Air, Space and Cyber Conference der AFA (Air & Space Forces Association) bekannt, dass „die Space Force nun über Weltraumkontrollwaffen im Orbit [verfügt], die in der Lage sind, die gemeinsamen Streitkräfte gegen feindliche Angriffe zu verteidigen“. Wobei er sowohl von kinetischen als auch von nichtkinetischen Waffen sprach (30).
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
(1) 26.04.2024; ntv, jpe; Militärökonom: Putin hat den Krieg bereits strategisch verloren; https://www.n-tv.de/politik/Militaeroekonom-Putin-hat-den-Krieg-bereits-strategisch-verloren-article24904754.html; Artikel hinter Werbeschranke
(2) 30.08.2026; Reporter; Grigory Tarasenko; „Putting Out Starlink“: Russia Begins Mass Production of New EW System“; https://en.topcor.ru/73813-potushit-starlink-v-rossii-nachato-serijnoe-proizvodstvo-novejshej-sistemy-rjep.html
(3) 28.08.2026; TaSS; Russia begins mass production of Volna Kupol Garant EW system — defense source; https://tass.com/defense/2178799
(4) 27.08.2026; Focus; Cedric Kienhöfer; Selenskyj zeichnet Elon Musk mit Freiheitsorden aus; https://www.focus.de/politik/ausland/selenskyj-zeichnet-elon-musk-mit-dem-orden-der-freiheit-aus-und-hofft-auf-die-erlaubnis-starlink-fuer-angriffe-auf-russland-zu-nutzen_e026fa16-4fa1-4242-836b-85042241e353.html
(5, 5i) Defense One; C4ISR: The Military’s Nervous System; https://www.defenseone.com/insights/cards/c4isr-military-nervous-system/; abgerufen: 10.03.2023
(6) THALES; C4ISR; https://www.thalesgroup.com/en/global/activities/defence/naval-forces/c4isr; abgerufen: 09.03.2023
(7) BAE Systems; C4ISR Systems; https://www.baesystems.com/en/productfamily/c4isr-systems; abgerufen: 09.03.2023
(8) 12.05.2016; NATO; NITEC16: Building resilience through secure C4ISR; https://www.ncia.nato.int/about-us/newsroom/nitec16-building-resilience-through-secure-c4isr.html
(9) 02.04.2022; Transition-News; Jacques Baud: Die militärische Lage in der Ukraine; https://transition-news.org/jacques-baud-die-militarische-lage-in-der-ukraine; Primärquelle: https://cf2r.org/documentation/la-situation-militaire-en-ukraine/
(10) Command and control, Derivative terms; https://en.wikipedia.org/wiki/Command_and_control#Derivative_terms; abgerufen: 09.03.2023
(11) 27.02.2022; Redaktionsnetzwerk Deutschland; Internet für die Ukraine: Elon Musk aktiviert Starlink-Satelliten – Minister bedankt sich; https://www.rnd.de/politik/krieg-in-der-ukraine-elon-musk-aktiviert-starlink-satelliten-fuer-internet-in-der-ukraine-LRTUT55MZ2USOOOPGWV7TQSKWQ.html
(12) 27.03.2022; Deutsche Welle; Alexander Freund; Ukraine using Starlink for drone strikes; https://www.dw.com/en/ukraine-is-using-elon-musks-starlink-for-drone-strikes/a-61270528
(13) 04.03.2023; Substack; Simplicius The Thinker; US/NATO ISR Addendum: Deep Dive Into The Delta Leaks; https://simplicius76.substack.com/p/usnato-isr-addendum-deep-dive-into
(14, 14i) 24.05.2026; zamin; Abror Shuhratov; Orbital Interception: Russian Satellites Approach ICEYE-36; https://zamin.uz/en/technology/203012-orbital-interception-russian-satellites-approach-iceye-x36.html
(15) 07.03.2024; satnews; ICEYE’s SAR constellation strengthened with their latest launch; https://satnews.com/2024/03/07/iceyes-sar-constellation-strengthened-with-their-latest-launch/
(16) ICEYE; Sovereign ISR from space; https://www.iceye.com/missions; abgerufen: 09.09.2026
(17) 18.08.2022; ICEYE; The contract signed with the Serhiy Prytula Charity Foundation will initially provide the Government of Ukraine with the full capabilities for one of ICEYE’s satellites already in orbit.; https://www.iceye.com/newsroom/press-releases/iceye-signs-contract-to-provide-government-of-ukraine-with-access-to-its-sar-satellite-constellation
(18) Код ЄДРПОУ; 43720363 БО «ФОНД СЕРГІЯ ПРИТУЛИ»; https://opendatabot.ua/c/43720363; abgerufen: 09.09.2026
(19) 22.05.2026; Integrity ISR; Is Russia Maneuvering To Threaten An ICEYE Satellite?; https://web.archive.org/web/20260525082208/https://integrityisr.com/es/is-russia-maneuvering-to-threaten-an-iceye-satellite/
(20) 12.12.2023; Reporter; Grigory Tarasenko; Before the winter offensive, the Russians jammed Western satellites that supplied information to the power steering; https://en.topcor.ru/42234-zaglushili.html
(21) 27.03.2026; Ahmed Adel; Rassvet Breaks Russia’s Dependence On Western Technology; https://southfront.press/rassvet-breaks-russias-dependence-on-western-technology/
(22) 16.07.2026; militär Aktuell; Martin Rosenkranz; Rasswet: Russisches Satelliteninternet mit militärischer Komponente; https://militaeraktuell.at/rasswet-russisches-satelliteninternet-militaer/
(23) 28.08.2026; Ukraine Today; Ukraine called on the International Telecommunication Union not to provide frequencies for the Russian satellite system “Rassvet” over our sovereign territory, – Sybiga; https://ukrainetoday.org/ukraine-called-on-the-international-telecommunication-union-not-to-provide-frequencies-for-the-russian-satellite-system-rassvet-over-our-sovereign-territory-sybiga/
(24) 27.08.2026; Focus; Cedric Kienhöfer; Selenskyj zeichnet Elon Musk mit Freiheitsorden aus; https://www.focus.de/politik/ausland/selenskyj-zeichnet-elon-musk-mit-dem-orden-der-freiheit-aus-und-hofft-auf-die-erlaubnis-starlink-fuer-angriffe-auf-russland-zu-nutzen_e026fa16-4fa1-4242-836b-85042241e353.html
(25) 31.08.2026; Southfront, Financial Times; Musk Open To Allowing Ukraine Tu Use Starlink For Strikes Against Russia; https://southfront.press/musk-open-to-allowing-ukraine-to-use-starlink-for-strikes-against-russia/
(26) 08.09.2026; Infokompass; Russlands „Wolna Kupol Garant“ — die ukrainische Kommunikationsbasis in Gefahr; https://infokompass.de/russlands-wolna-kupol-garant-die-ukrainische-kommunikationsbasis-ist-in-gefahr
(27) 28.08.2026; TaSS; Russia begins mass production of Volna Kupol Garant EW system — defense source; https://tass.com/defense/2178799
(28) 08.09.2026; RT deutsch, Wsgljad; Boris Dscherelijewski; Die Unterdrückung der Starlink-Verbindung rückt in greifbare Nähe; https://freedert.online/international/291058-unterdrueckung-starlink-verbindung-rueckt-in/
(29) 29.08.2026; Southfront; Russia Began Mass Production Of Starlink-Killer Electronic Warfare System; https://www.southfront.press/russia-began-mass-production-of-starlink-killer-electronic-warfare-system/
(30) 14.09.2026; Air & Spaces Forces Magazine; Courtney Albon; Meink Reveal Space Force Has ‚On-Orbit Space Control Weapons‘; https://www.airandspaceforces.com/meink-space-force-on-orbit-space-control-weapons/
(Titelbild) Starlink, Satellit, Weltraum; Autor: Botnet Sky (Wikimedia); 01.02.2012; https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Starlink_peyk_%C5%9F%C9%99b%C9%99k%C9%99si.jpg; Lizenz: Creative Commons Attribution Share Alike 4.0 International