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Schwerbehinderung: Auch diese Gelder stehen in 2026 noch zu

Abhängig von Pflegebedarf, Einkommen und persönlichen Voraussetzungen können Menschen mit Schwerbehinderung auch 2026 laufende Zahlungen, Zuschüsse und steuerliche Entlastungen erhalten. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Leistung ausgezahlt wird, bestimmte Kosten erstattet oder lediglich die Steuerlast senkt. Wer diese Unterschiede kennt, kann Ansprüche gezielt prüfen und vermeidet falsche Erwartungen an vermeintliche Tausende-Euro-Prämien.

Der Ausweis ist keine automatische Zahlungszusage

Als schwerbehindert gelten grundsätzlich Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Welche Hilfen tatsächlich infrage kommen, hängt jedoch von den Voraussetzungen der jeweiligen Leistung ab.

Für Pflegegeld braucht es beispielsweise einen anerkannten Pflegegrad und eine gesicherte häusliche Versorgung. Ein hoher Grad der Behinderung ersetzt diese Prüfung ebenso wenig, wie er automatisch einen Mehrbedarf beim Sozialamt auslöst.

Bis zu 990 Euro Pflegegeld im Monat

Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und seine häusliche Pflege selbst sicherstellt, etwa durch Angehörige, kann Pflegegeld erhalten. Es beträgt 2026 monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.

Das Geld geht an die pflegebedürftige Person und soll die selbst organisierte Versorgung ermöglichen. Werden zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen genutzt, kann eine Kombination infrage kommen, bei der das Pflegegeld anteilig geringer ausfällt.

Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit sind deshalb getrennt zu betrachten. Auch Menschen ohne Schwerbehindertenausweis können Pflegegeld bekommen, während ein Ausweis allein keinen Anspruch darauf begründet.

131 Euro für Entlastung: Hilfe ja, freie Auszahlung nein

Bereits ab Pflegegrad 1 stehen bei häuslicher Pflege bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung. Bei ganzjährigem Anspruch sind das bis zu 1.572 Euro für erstattungsfähige Unterstützung.

Mit dem Betrag lässt sich beispielsweise Hilfe im Haushalt durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot finanzieren. Er wird jedoch nicht wie Pflegegeld zur freien Verwendung überwiesen, sondern dient der Erstattung bestimmter nachgewiesener Kosten.

Vor der Beauftragung sollte deshalb geklärt werden, ob das Angebot abrechnungsfähig ist. Gegen-Hartz erläutert die Voraussetzungen im Beitrag zum Entlastungsbetrag 2026 und zu typischen Fehlern bei der Abrechnung.

Weitere Pflegeleistungen können hohe Ausgaben abfedern

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Wer beide Leistungsarten nutzt, greift auf denselben Topf zu und erhält den Höchstbetrag nicht zweimal.

Das Budget ist an entsprechende Pflegekosten gebunden. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten besondere Begrenzungen, weshalb sich der verfügbare Betrag nicht pauschal mit der tatsächlich erstattungsfähigen Summe gleichsetzen lässt.

Auch eine notwendige Anpassung der Wohnung kann bezuschusst werden: Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme übernehmen. Voraussetzung ist beispielsweise, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.

Ein pflegegerechter Badumbau oder eine Türverbreiterung kann darunterfallen. Die Finanzierung sollte vor Beginn mit der Pflegekasse geklärt werden, damit Betroffene wissen, welchen Eigenanteil sie tragen müssen.

Beim Sozialamt können 95,71 Euro monatlich hinzukommen

Wer Leistungen nach dem SGB XII erhält, die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist und das Merkzeichen G nachweist, kann einen Mehrbedarf erhalten. Dieser beträgt grundsätzlich 17 Prozent der persönlichen Regelbedarfsstufe, soweit im Einzelfall kein abweichender Bedarf besteht.

Für Alleinstehende mit einem Regelbedarf von 563 Euro ergibt das 95,71 Euro im Monat. Über zwölf Monate erhöht dieser Mehrbedarf den anerkannten Bedarf um 1.148,52 Euro.

Ein GdB von 50 oder auch 100 genügt dafür allein nicht. Entscheidend sind die zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere das Merkzeichen G und das Alter beziehungsweise die volle Erwerbsminderung.

Beim Jobcenter gelten andere Voraussetzungen

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderung sieht § 21 Absatz 4 SGB II unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf von 35 Prozent vor. Dafür müssen bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, geeignete Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder die gesetzlich erfassten Eingliederungshilfen tatsächlich erbracht werden.

Bei einem Regelbedarf von 563 Euro sind das 197,05 Euro monatlich. Auch dieser Zuschlag ist keine allgemeine Zahlung für alle Menschen mit Schwerbehindertenausweis.

Bis zu 7.400 Euro Pauschbetrag sind keine 7.400 Euro Auszahlung

Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt bei GdB 50 jährlich 1.140 Euro und steigt bis auf 2.840 Euro bei GdB 100. Für Menschen, die im steuerrechtlichen Sinne hilflos, blind oder taubblind sind, beträgt er 7.400 Euro.

Diese Beträge mindern das zu versteuernde Einkommen, sie werden nicht in dieser Höhe ausgezahlt. Wer ohnehin keine Einkommensteuer schuldet, erhält dadurch regelmäßig auch keine zusätzliche finanzielle Entlastung.

Der Unterschied ist erheblich: Ein Pauschbetrag von 1.140 Euro kann bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent überschlägig rund 342 Euro Einkommensteuer sparen. Die tatsächliche Ersparnis hängt von der individuellen Steuerberechnung ab.

Die einzelnen Stufen und Hinweise zur Geltendmachung erklärt Gegen-Hartz im Beitrag zu den Behinderten-Pauschbeträgen 2026.

Wichtige Beträge 2026 im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Leistungen und Entlastungen. Die Beträge lassen sich nicht einfach addieren, weil unterschiedliche Voraussetzungen und Verwendungszwecke gelten.

Ausgewählte Leistungen und Entlastungen bei Schwerbehinderung im Jahr 2026 Leistung Betrag 2026 Voraussetzung oder Einschränkung Pflegegeld 347 bis 990 Euro monatlich Pflegegrad 2 bis 5 und selbst sichergestellte häusliche Pflege; bei Kombination mit Sachleistungen anteilig Entlastungsbetrag Bis zu 131 Euro monatlich Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege und erstattungsfähige Leistungen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Zusammen bis zu 3.539 Euro jährlich Pflegegrad 2 bis 5; Kostenübernahme nach den jeweiligen Regeln Wohnumfeldverbesserung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Pflegegrad 1 bis 5 und eine förderfähige Anpassung Mehrbedarf nach § 30 Absatz 1 SGB XII Grundsätzlich 17 Prozent; bei 563 Euro Regelbedarf 95,71 Euro monatlich Leistungsberechtigung, Merkzeichen G und Altersgrenze oder volle Erwerbsminderung Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGB II 35 Prozent; bei 563 Euro Regelbedarf 197,05 Euro monatlich Erwerbsfähigkeit und bestimmte tatsächlich erbrachte Teilhabeleistungen Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 50 1.140 bis 2.840 Euro jährlich; in besonderen Fällen 7.400 Euro Steuerlicher Abzug, keine entsprechende Auszahlung

Grundlagen sind die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026, die Mehrbedarfsregelungen in § 30 SGB XII und § 21 SGB II sowie § 33b Einkommensteuergesetz.

Das Persönliche Budget ist kein pauschaler Zuschuss

Wer behinderungsbedingt Unterstützung benötigt, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen Teilhabeleistungen als Persönliches Budget erhalten. Damit lassen sich bewilligte Hilfen selbst organisieren und bezahlen.

Eine bundesweit feste Monatssumme gibt es dafür nicht, denn die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Bedarf. Das Persönliche Budget verändert die Form einer Leistung und schafft keinen zusätzlichen Geldanspruch neben derselben bereits finanzierten Hilfe.

Weitere Informationen zur Bewilligung und Verwendung bietet das Bundesarbeitsministerium in seinen Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget.

Beispiel aus der Praxis: Was tatsächlich auf dem Konto ankommt

Ein fiktives Beispiel: Eine alleinlebende 69-Jährige erhält Grundsicherung im Alter, hat einen GdB von 80 und das Merkzeichen G. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro ist unter den genannten Voraussetzungen zusätzlich ein Mehrbedarf von 95,71 Euro monatlich anzuerkennen.

Außerdem hat sie Pflegegrad 2 und wird zu Hause von ihrer Tochter versorgt, weshalb sie bei erfüllten Voraussetzungen 347 Euro Pflegegeld erhält. Nutzt sie eine anerkannte Haushaltshilfe, können zusätzlich bis zu 131 Euro monatlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Die 131 Euro sind dabei kein frei verfügbares zusätzliches Haushaltseinkommen. Und der steuerliche Pauschbetrag von 2.120 Euro für ihren GdB 80 bringt ihr keine Ersparnis, wenn sie keine Einkommensteuer schuldet.

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Mütterrente 3: So viel mehr Rente gibt es pro Kind – auch für Väter

Wer ein vor 1992 geborenes Kind erzogen hat, kann durch die Mütterrente III künftig mehr gesetzliche Rente erhalten. Nach dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert entspricht die Verbesserung bei vollständigem Anspruch 21,26 Euro brutto im Monat pro Kind.

Die gesetzliche Verbesserung gilt ab Januar 2027, das Geld wird allerdings erst 2028 ausgezahlt. Auch Väter können profitieren, sofern ihnen die entsprechenden Erziehungszeiten zustehen.

Sechs Monate mehr Anerkennung für dieselbe Erziehungsarbeit

Bisher können für vor 1992 geborene Kinder bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden, für ab 1992 geborene Kinder dagegen bis zu drei Jahre. Mit der bereits beschlossenen Mütterrente III wird dieser Unterschied beseitigt.

Für ältere Kinder kommen bis zu sechs Monate hinzu, was einem zusätzlichen halben Rentenpunkt entspricht. Die Reform korrigiert damit eine Ungleichbehandlung, die sich allein aus dem Geburtsjahr des Kindes ergibt.

Eine eigene Rentenart entsteht dadurch nicht: Die sogenannte Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente. Wer noch keine Rente bezieht, erhält deshalb keine sofortige monatliche Überweisung, sondern eine Verbesserung seiner späteren Rentenansprüche.

So viel mehr Rente bringen ein, zwei oder mehrere Kinder

Ein Rentenpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 monatlich 42,52 Euro wert. Ein halber zusätzlicher Punkt ergibt somit 21,26 Euro brutto.

Die Tabelle zeigt eine Modellrechnung für eine Altersrente und einen vollständigen zusätzlichen halben Rentenpunkt je Kind. Verwendet wird der aktuelle Rentenwert, nicht ein bereits feststehender Auszahlungsbetrag für 2028.

Kinder mit Geburt vor 1992 Zusätzliche Rentenpunkte insgesamt Monatliches Plus brutto nach aktuellem Rentenwert 1 Kind 0,5 21,26 Euro 2 Kinder 1,0 42,52 Euro 3 Kinder 1,5 63,78 Euro 4 Kinder 2,0 85,04 Euro 5 Kinder 2,5 106,30 Euro

Bei einem Kind steigt der rechnerische Rentenanteil für die Erziehungszeit damit von 106,30 Euro für zweieinhalb Punkte auf 127,56 Euro für drei Punkte. Die 127,56 Euro sind also der gesamte Rentenanteil aus drei Punkten und nicht die zusätzliche Erhöhung.

Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, bringt die Mütterrente III keine weiteren sechs Monate. Bei Familien mit unterschiedlichen Geburtsjahrgängen zählt für das zusätzliche Plus nur die Zahl der vor 1992 geborenen Kinder.

Anspruch ab 2027 – auf dem Konto erst 2028

Die Verbesserung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, die technische Umsetzung durch die Rentenversicherung folgt erst 2028. Das Bundesarbeitsministerium nennt für bereits laufende Renten Januar 2028 als Zeitpunkt der rückwirkenden Auszahlung für 2027.

Wer schon das gesamte Jahr 2027 eine entsprechende Rente erhält, bekommt die Verbesserung für dieses Jahr nachgezahlt. Beginnt die Rente erst im Laufe des Jahres 2027, entsteht der zusätzliche Zahlungsanspruch erst ab diesem Rentenbeginn.

Bei unverändertem Rentenwert wären das für zwölf Monate 255,12 Euro brutto je Kind. Der tatsächliche Betrag kann durch die Rentenanpassung zum Juli 2027 höher ausfallen, deren Höhe Ende September 2026 noch nicht feststeht.

Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur Nachzahlung der Mütterrente III. Für Betroffene mit knappem Budget bleibt trotz Nachzahlung das Problem, dass die zusätzliche Rente 2027 noch nicht für laufende Ausgaben verfügbar ist.

Auch Väter können die Mütterrente erhalten

Der Name ist missverständlich: Kindererziehungszeiten stehen nicht ausschließlich Frauen zu. Hat ein Vater das Kind überwiegend erzogen, können die Zeiten ihm zugeordnet werden und seine Rente erhöhen.

Bei gemeinsamer Erziehung ohne überwiegenden Anteil des Vaters werden die Zeiten grundsätzlich der Mutter angerechnet, sofern keine wirksame gemeinsame Erklärung zugunsten des Vaters vorliegt. Dieselben Erziehungsmonate werden nicht beiden Eltern gleichzeitig gutgeschrieben.

Eine solche Erklärung wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate zurück. Eltern können deshalb heute nicht einfach Jahrzehnte zurückliegende Zeiten frei zwischen ihren Rentenkonten verschieben.

Davon zu unterscheiden ist die nachträgliche Anerkennung einer tatsächlich überwiegenden Erziehung durch den Vater, die anhand der damaligen Verhältnisse geprüft werden kann. Mehr zur Zuordnung erklärt unser Beitrag darüber, wie Väter von der Mütterrente profitieren.

Meist kein neuer Antrag – das Rentenkonto muss trotzdem stimmen

Bei bereits laufenden Renten soll die Mütterrente III grundsätzlich automatisch berechnet und ausgezahlt werden. Auch wer noch nicht in Rente ist, aber die Kindererziehungszeiten bereits feststellen ließ, braucht für die zusätzliche Anerkennung normalerweise keinen gesonderten Antrag.

Fehlen Kinder oder Erziehungszeiten im Versicherungsverlauf, sollte die Zuordnung rechtzeitig mit der Rentenversicherung geklärt werden. Die automatische Umsetzung einer Reform ersetzt keine Prüfung, ob die persönlichen Daten vollständig sind.

21,26 Euro brutto sind nicht 21,26 Euro mehr zum Ausgeben

Die genannten Beträge sind Bruttowerte. Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern fallen auf die höhere Rente grundsätzlich auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Zusätzlich kann sich die Einkommensteuer verändern, abhängig von Rentenbeginn, Freibeträgen und den gesamten steuerpflichtigen Einkünften. Ein für alle Eltern gleicher Nettobetrag lässt sich deshalb nicht seriös nennen.

Bei Grundsicherung kann die Entlastung verpuffen

Besonders ernüchternd kann die Verbesserung für Menschen sein, die ergänzend Grundsicherung im Alter beziehen. Wird die zusätzliche Nettorente vollständig als Einkommen berücksichtigt, sinkt die Grundsicherung entsprechend und das verfügbare Geld steigt nicht.

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt, kann jedoch einen Freibetrag auf seine gesetzliche Rente erhalten. Ob dadurch auch vom zusätzlichen Rentenbetrag etwas übrig bleibt, hängt unter anderem davon ab, ob die Obergrenze des Freibetrags bereits erreicht ist.

Wie diese Berechnung funktioniert, erläutert unser Beitrag zum Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung. Auch beim Wohngeld kann die höhere Rente den Leistungsanspruch beeinflussen.

Die bessere Anerkennung von Erziehungsarbeit ist ein berechtigter Schritt. Als pauschales Versprechen von mehr Geld für alle Eltern taugt die Reform trotzdem nicht, wenn ausgerechnet Menschen mit besonders niedrigen Renten kaum etwas davon behalten.

Beispiel aus der Praxis: Ein Vater bekommt für zwei Kinder mehr Rente

Ein Rentner hat seine beiden 1984 und 1988 geborenen Kinder überwiegend erzogen, die entsprechenden Zeiten sind bereits seinem Rentenkonto zugeordnet. Er bezieht das gesamte Jahr 2027 eine Altersrente und erfüllt für beide Kinder die Voraussetzungen für den vollständigen zusätzlichen halben Rentenpunkt.

Nach dem aktuellen Rentenwert erhöht sich seine Rente dadurch rechnerisch um insgesamt 42,52 Euro brutto monatlich. Ausgezahlt wird die Verbesserung erst 2028 mit der Nachzahlung für 2027; wie viel netto bleibt, hängt unter anderem von seinen Versicherungsbeiträgen und möglichen Steuern ab.

Sechs Fragen und Antworten zur Mütterrente III Wie viel mehr Rente gibt es pro Kind?

Bei vollständigem Anspruch kommt ein halber Rentenpunkt hinzu, der nach dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert 21,26 Euro brutto monatlich entspricht. Spätere Rentenanpassungen können diesen Betrag erhöhen.

Für welche Kinder gilt die Verbesserung?

Die zusätzlichen sechs Monate betreffen Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Für später geborene Kinder sind bereits bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit vorgesehen.

Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?

Die Auszahlung beginnt 2028, obwohl die Verbesserung bereits ab Januar 2027 gilt. Wer 2027 schon eine entsprechende Rente bezieht, erhält die zustehenden Beträge rückwirkend.

Können Mutter und Vater für dasselbe Kind beide den vollen Zuschlag erhalten?

Nein, dieselben Erziehungszeiten werden nicht doppelt angerechnet. Väter können profitieren, wenn ihnen die betreffenden Zeiten zugeordnet sind.

Muss ich einen besonderen Antrag auf Mütterrente III stellen?

In den üblichen Fällen mit bereits erfassten Kindererziehungszeiten erfolgt die Berücksichtigung automatisch. Fehlende oder falsch zugeordnete Zeiten sollten jedoch mit der Rentenversicherung geklärt werden.

Bleibt das Rentenplus bei Grundsicherung vollständig erhalten?

Nein, die höhere Rente kann zu einer niedrigeren Grundsicherung führen. Ein Rentenfreibetrag kann die Anrechnung begrenzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und noch Spielraum bis zur Obergrenze besteht.

Stand: 30. September 2026. Fachliche Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung zur Mütterrente III, Rentenwert ab Juli 2026, Bundesarbeitsministerium zur Rentenreform, Erziehungszeiten für Väter, Rentenabzüge und Steuern sowie § 82a SGB XII.

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Chatkontrolle-Verhandlungen: EU-Staaten und Parlament weiter uneins

netzpolitik.org - 1. Oktober 2026 - 18:17

Das Tauziehen um die Chatkontrolle geht in den Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament weiter. Bei der jüngsten Runde blieb eine Einigung aus. Übrig sind noch eine ganze Reihe an Knackpunkten.

Derzeit verhandelt die EU, unter welchen Bedingungen Online-Dienste und Behörden Inhalte von Nutzer:innen überwachen dürfen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Bei den sechsten politischen Trilog-Verhandlungen zur CSA-Verordnung in Brüssel kam es am Dienstag zu keiner Einigung beim Knackpunkt-Thema Scannen von privaten Chats. Einigungen gab es lediglich beim „EU-Zentrum für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch“, wie der Berichterstatter Javier Zarzalejos verkündete. Neben den politischen Runden gibt es noch technische Verhandlungen.

Umstritten war insbesondere, unter welchen Bedingungen Online-Dienste private, unverschlüsselte Inhalte von Nutzer:innen scannen dürfen oder sollen. Hierbei legte die irische Ratspräsidentschaft unter anderem den Vorschlag vor, die freiwillige und zeitlich begrenzte Chatkontrolle in einer angepassten Form dauerhaft gesetzlich zu verankern.

Verhandelt wird folgendes: Zum einen soll die sogenannte freiwillige Chatkontrolle in den Regelbetrieb überführt werden. Dies ist umstritten, da das Überwachen privater Inhalte eigentlich verboten und nur mittels zeitlich begrenzter Ausnahmeregelungen möglich ist. Zuletzt ist die freiwillige Chatkontrolle im Frühjahr ausgelaufen und konnte nur mit einem Verfahrenstrick wiederbelebt werden.

Aufgehen soll die Regelung in der CSA-Verordnung (CSA steht für „Child sexual abuse“, auf deutsch sexueller Missbrauch von Kindern), die seit dem Mai 2022 auf dem Tisch liegt – und den meisten unter dem Namen „Chatkontrolle“ bekannt ist. Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission enthielt diese auch das Scannen Ende-zu-Ende verschlüsselter Inhalte mittels Client-Side-Scanning. Dies lehnen jedoch sowohl das EU-Parlament, als auch, nach jahrelangen Verhandlungen, die EU-Länder im Rat ab.

Wenig Streit um öffentlich zugängliche Inhalte

Einige Punkte sind bereits ausgeräumt, wenn es um Inhalte in öffentlich zugänglichen digitalen Räumen geht, etwa um Bilder in öffentlich zugänglichen Cloud-Speichern oder in sozialen Medien. Auf eigene Faust soll das geplante EU-Zentrum darin suchen und sowohl bekanntes, als auch neues Missbrauchsmaterial aufspüren dürfen.

Online-Dienste sollen wie bisher freiwillig nach bekannten Missbrauchsdarstellungen und dem, was in Deutschland Kinderpornografie, heißt suchen dürfen. Datengrundlage ist hier bisher vor allem die NCMEC-Datenbank.

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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Umstritten ist bei den Verhandlungen, ob die Dienste gegebenenfalls zum Scannen verpflichtet werden können. Verhandelt wurde auch, ob solche Aufdeckungsanordnungen von unabhängigen Gerichten oder administrativen Behörden ausgestellt werden sollen und auf welche Dienste sich das genau bezieht.

Private Kommunikation deutlich heikler

Betreffen würde dies zudem das Scannen nicht-öffentlicher Inhalte, also auch privater, unverschlüsselter Kommunikation. In solchen Fällen, ob freiwillig oder angeordnet, müsste dies an sogenannte „Suchpläne“ geknüpft sein. Dieser Terminus taucht jetzt in den Trilog-Verhandlungen neu auf – dabei ist selbst den deutschen Verhandlungsführern auf der Seite der EU-Länder laut einem Dokument vom 23. September, das netzpolitik.org vorliegt, nicht klar, was sich dahinter verbirgt, weswegen sie diese Suchpläne im Vorfeld ablehnten.

In diesen „Suchplänen“ sollen Online-Dienste offenbar umreißen, welche Technologie sie zum Aufspüren von Missbrauchsmaterial einsetzen und welche Schutzmaßnahmen sie vorsehen, um Fehler zu vermeiden.

Streit gibt es auch bei dem Punkt, wie zielgerichtet solche Suchpläne und Erkennungsanordnungen ausfallen sollen: So liegt der Kompromissvorschlag auf dem Tisch, dass diese „spezifische Teile eines Online-Dienstes oder, wenn möglich, individuelle Nutzer“ ins Visier nehmen dürfen. Das geht aus einem Rats-Dokument hervor, mit dem die Ratspräsidentschaft in die Verhandlungen gegangen ist.

Demnach drängt der Rat darauf, die Zahl der aufgespürten Missbrauchsinhalte nicht unter das Niveau fallen zu lassen, das gegenwärtig mit der freiwilligen Chatkontrolle erreicht wird. Würden nur individuelle Nutzer:innen gezielt überwacht, könnte diese Zahl womöglich sinken, so die Sorge.

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Knackpunkt: Verpflichtend oder freiwillig

Der Rat möchte die sogenannten Aufdeckungsanordnungen aus dem Gesetz streichen, er setzt sich in den Verhandlungen gegen ein verpflichtendes Scannen ein und favorisiert die freiwillige Chatkontrolle.

Das Parlament hingegen möchte an den verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen festhalten, aber so zielgerichtet wie möglich vorgehen – wobei weiterhin eine Einigung aussteht, ob sich dies auf einzelne Nutzer:innen, Gruppen von Nutzer:innen oder Teile eines Dienstes beziehen soll.

Zudem will das Parlament eigenständig nach Missbrauchsinhalten suchende Online-Dienste dazu verpflichten, dies auf bereits bekannte und in der Datenbank des EU-Zentrums abgelegte Inhalte zu beschränken. An diese Datenbank müssten sich Online-Dienste anschließen, um suchen zu dürfen.

Wann die Verhandlungen weiter gehen, ist noch unklar. Der nächste Verhandlungstermin für den politischen Trilog ist noch nicht angesetzt.

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Kommunistin mit öffentlich-rechtlichem Dauerabo: Ulrike Herrmanns wahnsinnige Innenwelten

Bei Sandra Maischberger war vorgestern Abend zum x-ten Mal die „taz“-Journalistin, Sozialistin und Klimafanatikerin Ulrike Herrmann zu Gast, um ihre nur mehr schauderhaften Grotesken abzusondern. Man sollte es nicht für möglich halten, welches Ausmaß von unwidersprochenen Lügen, Fehlwahrnehmungen und kontrafktischen Unterstellungen im öffentlich-rechtliche Sendebetrieb inzwischen an der Tagesordnung ist, doch mit jedem Jahr steigert sich […]

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Vizekanzler Klingbeil: Beamte und Selbstständige sollen in die Rente einzahlen

Wer als Arbeitnehmer jeden Monat Rentenbeiträge zahlt, darf fragen, warum andere Berufsgruppen außerhalb dieses Rentensystems stehen.

Vizekanzler Lars Klingbeil greift diese Gerechtigkeitsfrage nun auf und fordert, Selbstständige, neue Beamte und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

„Das wäre ein wirklicher Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im System“, sagte der SPD-Chef bei einem Bürgergespräch in Heidelberg. Er sei sich mit Arbeitsministerin Bärbel Bas einig, die entsprechenden Vorschläge umsetzen zu wollen.

Neue Beamte: Klingbeils Forderung geht weiter als die konkrete Empfehlung

Die Alterssicherungskommission nennt eine gemeinsame Versicherung aller Erwerbstätigen als langfristiges Ziel. Ihre konkrete Empfehlung zur Beamtenversorgung sieht jedoch vor, Rentenreformen mit vergleichbaren Auswirkungen auf Pensionen zu übertragen, weniger Menschen zu verbeamten und ausreichende Rücklagen zu bilden.

Das ist etwas anderes als eine pauschale Verpflichtung aller neu eingestellten Beamten, sofort Rentenbeiträge zu zahlen.

Der Kommissionsbericht verweist auf verfassungsrechtliche Hürden und die Zuständigkeit der Länder.

Wer heute bereits verbeamtet ist, muss aus Klingbeils Ankündigung deshalb keinen sofortigen Wechsel der Altersversorgung ableiten. Ein Schutz bestehender Ansprüche bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Regeln der Beamtenversorgung für alle Zukunft unverändert bleiben.

Für Selbstständige soll der Beginn der Tätigkeit entscheiden

Nach den Empfehlungen der Rentenkommission sollen bislang nicht verpflichtend abgesicherte Selbstständige bei einer Tätigkeitsaufnahme ab einem festzulegenden Stichtag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Für diese Gruppe ist keine freie Abwahl der Versicherung vorgesehen.

Bereits Selbstständige sollen ebenfalls einbezogen werden, sich aber ohne zusätzliche Voraussetzungen dagegen entscheiden können. Diese Unterscheidung soll bestehende Vorsorgeentscheidungen berücksichtigen.

Eine private Rentenversicherung wäre für neue Selbstständige nach diesem Modell also nicht automatisch ein Ausweg aus der gesetzlichen Versicherung. Wer hingegen bereits verpflichtend über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert ist, etwa als Arzt oder Rechtsanwalt, fällt nach der Erläuterung des Arbeitsministeriums nicht unter die vorgeschlagene neue Pflicht.

Wer nach den Vorschlägen einzahlen soll Personengruppe Diskutierte Änderung Neue Selbstständige ohne verpflichtende Alterssicherung Versicherungspflicht ab einem festzulegenden Stichtag, ohne Abwahlmöglichkeit. Bereits Selbstständige ohne verpflichtende Alterssicherung Einbeziehung mit der Möglichkeit, sich dagegen zu entscheiden. Neue Beamte Klingbeil fordert ihre Aufnahme; die konkrete Kommissionsempfehlung setzt zunächst auf eine Angleichung der Versorgung und weniger Verbeamtungen. Abgeordnete in Bundestag und Landesparlamenten Die Kommission empfiehlt ihre Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Tabelle beschreibt politische Forderungen und Empfehlungen, keine bereits allgemein geltenden neuen Zahlungspflichten. Welche Regelungen tatsächlich kommen, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren.

Schon heute sind viele Selbstständige rentenversicherungspflichtig

Die Debatte kann den falschen Eindruck erwecken, Selbstständige zahlten bislang grundsätzlich keine gesetzlichen Rentenbeiträge. Tatsächlich bestehen nach geltendem Recht bereits Versicherungspflichten, beispielsweise für bestimmte Handwerker, selbstständige Lehrkräfte, Hebammen sowie Künstler und Publizisten.

Ob eine Pflicht besteht, hängt von der Tätigkeit und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die betroffenen Gruppen und bietet auch Informationen zur freiwilligen Versicherung sowie zur Pflichtversicherung auf Antrag.

Für Betroffene ist deshalb zunächst die eigene heutige Rechtslage entscheidend. Wer bereits versicherungspflichtig ist, kann Beitragszahlungen nicht mit dem Hinweis auf die noch laufende Reformdebatte aufschieben.

Mehr Beiträge bringen auch neue Rentenansprüche

Eine breitere Versicherung kann zusätzliche Einnahmen schaffen und den Finanzierungsdruck zunächst verringern. Die neu Versicherten erwerben mit ihren Beiträgen jedoch eigene Ansprüche, aus denen später Ausgaben entstehen.

Bei Beamten kommt ein weiteres Problem hinzu: Bestehende Pensionsverpflichtungen laufen weiter, während der Staat bei einer Einbeziehung neuer Beamter zusätzlich Beiträge finanzieren müsste. Der Übergang muss deshalb bezahlt werden, bevor langfristige Entlastungen überhaupt beurteilt werden können.

Diese Schwierigkeiten sind kein überzeugender Grund, die Gerechtigkeitsfrage abzuräumen. Sie verpflichten die Politik aber dazu, ehrlich über Kosten und Leistungsversprechen zu sprechen, wie auch die Debatte über Beamte in der gesetzlichen Rentenkasse zeigt.

Für heutige Rentner lässt sich aus Klingbeils Forderung keine bestimmte zusätzliche Rentenerhöhung ableiten. Mehr Beitragszahler allein beantworten weder die Frage nach dem künftigen Rentenniveau noch die nach der Verteilung der Reformkosten.

Selbstständige brauchen Schutz – und bezahlbare Beiträge

Für Selbstständige mit unsicheren Einnahmen entscheidet sich die Qualität einer Reform auch an der monatlichen Belastung. Eine Versicherungspflicht muss so gestaltet sein, dass die Altersvorsorge nicht schon während des Erwerbslebens finanziell überfordert.

Der Kommissionsbericht schlägt deshalb neben einem Regelbeitrag eine einkommensbezogene Beitragsberechnung vor. Für Gründungen ist eine dreijährige Entlastung mit halbem Regelbeitrag vorgesehen; auch das ist bislang ein Reformvorschlag.

Auf der anderen Seite steht ein Schutz, der über die Altersrente hinausgeht. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt die Einbeziehung bislang unzureichend abgesicherter Selbstständiger auch deshalb, weil sie damit bei Erwerbsminderung besser geschützt werden können.

Eine solche Absicherung entsteht allerdings nicht unabhängig von den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen. Beitragspflicht und sofortiger Anspruch auf jede Rentenleistung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Gerechtigkeit muss sich an der fertigen Reform messen lassen

Wer Veränderungen von Beschäftigten verlangt, muss auch erklären, welche anderen Gruppen zur Finanzierung beitragen sollen. Eine gemeinsame Versicherung kann das Vertrauen stärken, dass die Lasten nicht dauerhaft bei denselben Menschen landen.

Ob daraus eine gerechtere Alterssicherung wird, entscheidet sich an den Ausnahmen, den Übergangsregeln und den tatsächlichen Leistungen. Auch die Forderung nach einer gemeinsamen Rente zu gleichen Bedingungen muss sich daran messen lassen.

Für Versicherte gilt vorerst das bestehende Recht. Die Deutsche Rentenversicherung betont ausdrücklich, dass Kommissionsempfehlungen noch keine gesetzlichen Ansprüche oder Pflichten schaffen.

Stand: 1. Oktober 2026. Ergänzende Quellen: Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung, Hinweise zum rechtlichen Status der Reformempfehlungen und Fragen und Antworten des Bundesarbeitsministeriums.

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Grundsicherung: Warmwasser-Zuschlag bringt Paaren 279 Euro im Jahr

Wenn Sie Ihr Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder Boiler in der Wohnung erzeugen, steht Ihnen bei der Grundsicherung nach dem SGB II grundsätzlich zusätzliches Geld zu. Ein Paar kann 2026 zusammen 23,28 Euro monatlich erhalten.

Fehlt dieser Mehrbedarf im Bescheid, sollten Sie eine Korrektur verlangen und auch frühere Bewilligungen prüfen lassen.

Warmwasser gehört nicht zum gewöhnlichen Haushaltsstrom

Strom für Licht, Kühlschrank oder Fernseher bezahlen Sie grundsätzlich aus dem Regelbedarf. Für die Energie zur dezentralen Warmwasserbereitung enthält § 21 Absatz 7 SGB II dagegen eine eigene Regelung: Das Jobcenter muss einen Mehrbedarf berücksichtigen, wenn installierte Geräte in Ihrer Unterkunft das Warmwasser erzeugen und es dafür keine entsprechenden Leistungen für zentral bereitgestelltes Warmwasser gewährt.

Typische Geräte sind elektrische Durchlauferhitzer und Warmwasserboiler. Auch eine dezentrale Warmwasserbereitung mit Gas kann darunterfallen. Entscheidend sind die tatsächliche Versorgung und die Kostenabrechnung.

Die bloße Bezeichnung als „Gastherme“ oder „Zentralheizung“ reicht also nicht aus, um einen Anspruch durchzusetzen.

So viel zusätzliches Geld gibt es 2026

Für Erwachsene beträgt der pauschale Warmwasser-Mehrbedarf grundsätzlich 2,3 Prozent ihres jeweils maßgeblichen Regelbedarfs. Alleinstehende mit einem Regelbedarf von 563 Euro erhalten damit 12,95 Euro monatlich.

Für erwachsene Partner mit jeweils 506 Euro Regelbedarf sind es jeweils 11,64 Euro. Das Jobcenter berechnet den Anspruch für jede leistungsberechtigte Person einzeln, nicht nur einmal für die Wohnung.

Für minderjährige Kinder gelten niedrigere Prozentsätze. Bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren sind es 1,4 Prozent und damit 6,59 Euro monatlich. Für Kinder von sechs bis 13 Jahren ergeben sich aus 1,2 Prozent monatlich 4,68 Euro; für Kinder bis fünf Jahre aus 0,8 Prozent monatlich 2,86 Euro. Diese Beträge beruhen auf den Regelbedarfen für 2026.

Fiktives Beispiel: Aaron und Yasmeena aus Hamburg-Altona

Aaron, 49 Jahre, und seine Lebenspartnerin Yasmeena, 46 Jahre, leben in Hamburg-Altona und beziehen beide als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung nach dem SGB II. In ihrer Wohnung erzeugen elektrische Geräte das gesamte Warmwasser. Den dafür benötigten Strom bezahlen sie über ihren eigenen Stromvertrag.

Die Heizkostenabrechnung enthält keine Kosten für die Warmwasserbereitung.

Das Jobcenter zahlt für beide jeweils 506 Euro Regelbedarf, lässt den Warmwasser-Mehrbedarf aber weg. Aaron entdeckt den Fehler im Berechnungsbogen. Dem Paar stehen bei diesen Voraussetzungen jeweils 11,64 Euro und damit zusammen 23,28 Euro zusätzlich im Monat zu.

Bei zwölf vollen Monaten summiert sich der fehlende Betrag auf 279,36 Euro.

Aaron und Yasmeena reichen eine Bestätigung ihres Vermieters über die dezentrale Warmwasserbereitung ein und verlangen die Korrektur. Für die gesetzliche Pauschale müssen sie nicht nachweisen, wie viele Kilowattstunden allein das Duschen oder Abwaschen verbraucht hat.

Ein separater Verbrauchsnachweis kommt erst ins Spiel, wenn sie höhere tatsächliche Aufwendungen geltend machen.

Mehrbedarf oder kein Mehrbedarf? Mehrbedarf Kein Mehrbedarf Ein elektrischer Durchlauferhitzer erzeugt das Warmwasser in der Wohnung. Die Kosten tragen Sie selbst; das Jobcenter berücksichtigt sie nicht bereits als Warmwasserkosten nach § 22 SGB II. Eine zentrale Anlage versorgt die Wohnung mit Warmwasser, und das Jobcenter berücksichtigt die entsprechenden Kosten bei Unterkunft und Heizung. Ein fest installierter Boiler erwärmt das Wasser dezentral. Für die Pauschale ist kein eigener Stromzähler am Gerät erforderlich. Ihre Stromrechnung fällt allein wegen Beleuchtung, Kochen oder anderer gewöhnlicher Haushaltsgeräte hoch aus. Das begründet keinen Warmwasser-Mehrbedarf. Mehrere leistungsberechtigte Personen nutzen dieselbe dezentrale Warmwasserversorgung. Jede Person hat grundsätzlich einen eigenen Anspruch nach ihrem Regelbedarf. Für dieselben Warmwasserkosten zahlt das Jobcenter bereits Leistungen nach § 22 SGB II. Eine doppelte Übernahme können Sie nicht verlangen. Bad und Küche haben unterschiedliche Versorgungssysteme. Für den dezentral versorgten Teil kann ein anteiliger Mehrbedarf in Betracht kommen. Bei einer gemischten Versorgung besteht kein automatischer Anspruch auf die volle Pauschale zusätzlich zur Übernahme sämtlicher zentraler Warmwasserkosten. Welche Nachweise helfen?

Teilen Sie dem Jobcenter mit, welche Geräte das Warmwasser erzeugen und seit wann Sie diese Versorgung nutzen. Als Nachweise kommen Angaben im Mietvertrag, eine Vermieterbestätigung oder Unterlagen über die Geräte infrage.

Eine Heizkostenabrechnung kann zusätzlich zeigen, ob der Vermieter bereits zentrale Warmwasserkosten abrechnet.

Ein gesonderter Antrag ist für diesen Mehrbedarf nicht erforderlich: Der Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst ihn bereits. Trotzdem muss das Jobcenter die tatsächlichen Verhältnisse kennen.

Prüfen Sie deshalb im Berechnungsbogen, ob für alle betroffenen Haushaltsmitglieder ein Mehrbedarf für Warmwasser auftaucht, und melden Sie auch Änderungen nach einem Umzug.

Wenn die Pauschale die Kosten nicht deckt

Höhere Aufwendungen erkennt das Jobcenter nach § 21 Absatz 7 SGB II nur an, soweit Sie diese durch eine separate Messeinrichtung nachweisen. Eine hohe Gesamtstromrechnung allein genügt dafür nicht, weil sie den Verbrauch für Warmwasser nicht von sonstigem Haushaltsstrom trennt.

Für einen höheren Anspruch brauchen Sie einen nachvollziehbaren Nachweis des gesondert gemessenen Verbrauchs und der zugehörigen Energiekosten. Unterscheiden Sie das klar vom Anspruch auf die Pauschale: Diese darf das Jobcenter nicht verweigern, weil Ihr Durchlauferhitzer keinen eigenen Stromzähler besitzt.

Fehlt der Mehrbedarf, können Sie Geld nachfordern

Gegen einen fehlerhaften Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Benennen Sie den Bescheid und erklären Sie, dass das Jobcenter die dezentrale Warmwasserbereitung nicht berücksichtigt hat.

Fügen Sie passende Nachweise bei und beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.

Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X infrage. Im SGB II begrenzt § 40 die rückwirkende Auszahlung grundsätzlich auf ein Jahr, gerechnet vom Beginn des Jahres, in dem Sie den Überprüfungsantrag stellen.

Bei einem Antrag im Jahr 2026 können daher grundsätzlich noch Leistungen ab Januar 2025 nachgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Anspruch damals tatsächlich bestand.

FAQ: Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserbereitung Muss ich erst eine Stromnachzahlung erhalten?

Nein. Der Mehrbedarf betrifft die laufende dezentrale Warmwasserbereitung. Sie müssen weder auf die Jahresabrechnung warten noch zunächst Stromschulden aufbauen, um die Pauschale geltend zu machen.

Erhält bei einem Paar nur eine Person den Zuschlag?

Nein. Der Anspruch besteht grundsätzlich für jede leistungsberechtigte Person im Haushalt. Bei zwei erwachsenen Partnern mit jeweils 506 Euro Regelbedarf ergeben sich 2026 zusammen 23,28 Euro monatlich.

Kann ich den Mehrbedarf auch ohne separaten Zähler bekommen?

Ja. Für die gesetzliche Pauschale benötigen Sie keinen separaten Verbrauchszähler. Höhere tatsächliche Aufwendungen müssen Sie dagegen nach der gesetzlichen Regelung durch eine separate Messeinrichtung nachweisen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II, insbesondere Abschnitt 1 und Abschnitt 8, Stand 25. November 2024
Bundesregierung: Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert, Regelbedarfe 2026
Sozialgerichtsgesetz: § 84 – Widerspruchsfrist
Sozialgesetzbuch II: § 21 Absatz 7 – Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
Sozialgesetzbuch II: § 40 – Anwendung von Verfahrensvorschriften
Sozialgesetzbuch X: § 44 – Überprüfung rechtswidriger Bescheide

Der Beitrag Grundsicherung: Warmwasser-Zuschlag bringt Paaren 279 Euro im Jahr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Ab 11. Januar 2027 dürfen diese Banken Deutschen kein Konto mehr geben

Wer in Deutschland lebt und ein Konto bei einer Bank in der Schweiz, Großbritannien, der Türkei oder den USA führt, sollte seine Vertragsunterlagen genauer ansehen. Ab dem 11. Januar 2027 greifen neue europäische Vorgaben, die das direkte Geschäft bestimmter Drittstaatenbanken mit Kunden in der EU einschränken.

Was sich am 11. Januar 2027 tatsächlich ändert

Hinter der Änderung steht die europäische Bankenrichtlinie CRD VI, mit der ein neuer Artikel 21c in die Richtlinie 2013/36/EU eingefügt wurde. Er verlangt grundsätzlich eine zugelassene Zweigstelle im jeweiligen Mitgliedstaat, wenn ein erfasstes Unternehmen aus einem Drittstaat dort bestimmte Bankgeschäfte aufnehmen oder fortsetzen möchte.

Dazu gehören insbesondere das Einlagengeschäft sowie bestimmte Kredit- und Garantiegeschäfte. Damit können auch gewöhnliche Giro-, Spar- oder Festgeldkonten betroffen sein, über die eine solche Bank Kundengelder entgegennimmt.

Deutschland hat die europäischen Vorgaben mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt. Für das neue Aufsichtsregime der Drittstaatenzweigstellen nennt § 64c Absatz 5 Kreditwesengesetz grundsätzlich den 11. Januar 2027 als Anwendungsbeginn.

Welche Banken betroffen sein können

Relevant sind beispielsweise Banken mit Sitz in der Schweiz, Großbritannien, der Türkei oder den USA, die Kunden in Deutschland unmittelbar aus ihrem Heimatland betreuen. Fehlen die erforderliche zugelassene Zweigstelle und eine einschlägige Ausnahme, dürfen sie die erfassten Geschäfte künftig nicht auf diesem Weg anbieten.

Aus dem Herkunftsland einer Bankmarke lässt sich jedoch noch kein Verbot ableiten. Ein internationaler Konzern kann seine Kunden auch über eine eigenständige, entsprechend zugelassene Bank in Deutschland oder einem anderen EU-Staat bedienen.

Die Deutsche Bundesbank erläutert ausdrücklich die Möglichkeit eines EU-Tochterinstituts. Deshalb ist eine pauschale Liste angeblich künftig verbotener Schweizer, britischer oder türkischer Banken ohne Prüfung des jeweiligen Angebots wenig aussagekräftig.

Der Wohnsitz zählt, nicht die Staatsangehörigkeit

Die Regelung betrifft Bankdienstleistungen gegenüber Kunden, die in der EU ansässig sind oder sich dort befinden. Ein türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Hannover kann daher ebenso betroffen sein wie eine deutsche Rentnerin in Hamburg.

Umgekehrt fällt ein dauerhaft in der Schweiz lebender Deutscher nicht allein wegen seines Passes unter diese Beschränkung für das Geschäft in die EU hinein. Die Formulierung „kein Konto mehr für Deutsche“ verdeckt diesen Unterschied.

Welche Konstellation was bedeutet Kontoverbindung oder Angebot Einordnung ab 11. Januar 2027 Direktes Angebot einer Drittstaatenbank an Kunden in Deutschland, ohne erforderliche Zweigstelle und ohne Ausnahme Erfasste Bankgeschäfte dürfen auf diesem Weg grundsätzlich nicht mehr angeboten werden. Drittstaatenbank mit entsprechend zugelassener Zweigstelle in Deutschland Geschäfte bleiben im Umfang der Zulassung möglich; die neuen Aufsichtsanforderungen sind zu beachten. Konto bei einer zugelassenen EU-Tochterbank eines internationalen Konzerns Die Herkunft des Mutterkonzerns löst für sich genommen kein Kontoverbot aus. Vor dem 11. Juli 2026 geschlossener Vertrag Artikel 21c Absatz 5 schützt bestehende Vertragsrechte vor der neuen Zweigstellenpflicht. Dienstleistung auf ausschließlich eigene Initiative des Kunden Eine ausdrückliche Ausnahme kann greifen, wenn deren Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Gewöhnliches Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse Aus dieser Drittstaatenregelung folgt kein allgemeiner Handlungsbedarf. Bestehende Konten werden nicht automatisch geschlossen

Für viele Kunden ist ein zweites Datum wichtig: der 11. Juli 2026. Nach Artikel 21c Absatz 5 der geänderten Bankenrichtlinie lässt die neue Zweigstellenpflicht bestehende Verträge unberührt, die vor diesem Tag geschlossen wurden.

Das schützt erworbene Vertragsrechte, bedeutet aber keine Garantie für jede spätere Erweiterung der Geschäftsbeziehung. Wer ein zusätzliches Konto eröffnet, eine neue Anlage vereinbart oder einen Vertrag verändert, sollte klären lassen, ob dies noch vom bisherigen Vertrag erfasst wird.

Auch ein nach dem Stichtag eröffnetes Konto muss nicht zwangsläufig verschwinden. Hier muss die Bank erklären können, auf welcher Zulassung oder Ausnahme die weitere Betreuung beruht.

Wenn der Kunde selbst auf die Bank zugeht

Eine ausdrücklich vorgesehene Ausnahme betrifft Dienstleistungen, die ein Kunde ausschließlich aus eigener Initiative bei einer Drittstaatenbank anfragt. Diese sogenannte „Reverse Solicitation“ ist nach Artikel 21c Absatz 2 auch für Privatkunden vorgesehen.

Die Ausnahme ist jedoch kein Freibrief für eine als Kundeninitiative verkleidete Werbekampagne. Hat die Bank den Kunden selbst oder über für sie tätige Vermittler angeworben, kann sie sich nicht einfach auf dessen angeblich alleinige Initiative berufen.

Ebenso wenig erlaubt eine einzelne Kundenanfrage der Bank automatisch, weitere Produktkategorien zu vermarkten. Ein vorformulierter Satz im Antrag ersetzt deshalb keine Prüfung, wie der Kontakt tatsächlich zustande gekommen ist.

Weniger Angebote sind möglich, höhere Gebühren nicht vorgeschrieben

Zusätzliche Anforderungen können dazu führen, dass einzelne Institute ihr grenzüberschreitendes Angebot verkleinern oder Kunden eine andere Vertragsgesellschaft anbieten. Das ist eine mögliche geschäftliche Folge der Regulierung, keine bereits feststehende Kündigungswelle.

Ebenso wenig schreibt die Richtlinie eine bestimmte Gebührenerhöhung für Privatkunden vor. Wer neue Konditionen erhält, sollte deshalb konkret nachrechnen, statt einen Verweis auf „EU-Vorgaben“ als ausreichende Preisbegründung hinzunehmen.

Wie stark Grundpreis und tatsächliche Jahreskosten auseinanderliegen können, zeigt auch der Gegen-Hartz-Beitrag über zusätzliche Kosten durch neue Kontomodelle. Dieser Gebührenvergleich ist unabhängig von der Drittstaatenregelung sinnvoll.

Was Kontoinhaber jetzt klären sollten

Der erste Blick gehört dem vollständigen Namen der Bankgesellschaft im Vertrag und auf den Kontoauszügen. Danach sollte das Institut schriftlich bestätigen, ob das Konto nach dem 11. Januar 2027 unverändert weitergeführt wird oder eine Umstellung vorgesehen ist.

Bei einer angekündigten Änderung sollten Kunden nach neuen Gebühren, der zuständigen Aufsicht, der Einlagensicherung und einer möglichen neuen Kontonummer fragen. Wer Rente, Lohn oder Sozialleistungen auf das betroffene Konto erhält, muss bei einem tatsächlichen Wechsel auch die Zahlstelle rechtzeitig informieren.

Für Menschen, die in Deutschland kein nutzbares Zahlungskonto haben, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf ein Basiskonto bestehen. Wie sich dieser Anspruch geltend machen lässt, erklärt Gegen-Hartz im Beitrag „Wenn die Bank ein Bankkonto verweigert“.

Bankkunden brauchen eine klare Auskunft zu ihrem konkreten Vertrag. Eine alarmierende Überschrift ist dafür ebenso wenig ein Ersatz wie eine pauschale Beschwichtigung durch das Institut.

Sechs Fragen und Antworten zu den neuen Bankenregeln Sind Auslandskonten ab dem 11. Januar 2027 verboten?

Nein, die Regelung enthält kein allgemeines Verbot für Privatpersonen, ein Auslandskonto zu besitzen. Sie begrenzt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Drittstaatenbanken Bankgeschäfte mit Kunden in der EU erbringen dürfen.

Welche Banken müssen ihr Angebot überprüfen?

Insbesondere erfasste Institute aus Drittstaaten, die Kunden in Deutschland direkt aus dem Ausland bedienen, müssen ihre rechtliche Grundlage prüfen. Eine zugelassene Zweigstelle, die Betreuung durch ein zugelassenes EU-Tochterinstitut oder eine einschlägige Ausnahme können das Geschäft weiterhin ermöglichen.

Gilt die Änderung nur für deutsche Staatsbürger?

Nein, der deutsche Pass ist nicht ausschlaggebend. Die Vorschrift knüpft an das Geschäft in einem EU-Mitgliedstaat und die dortige Ansässigkeit beziehungsweise den Aufenthalt des Kunden an.

Muss ich mein Konto vorsorglich kündigen?

Aus dem Stichtag allein ergibt sich dafür kein Anlass. Lassen Sie sich zunächst von Ihrer Bank bestätigen, welche Folgen die Änderung für Ihren Vertrag hat, und organisieren Sie bei einem erforderlichen Wechsel rechtzeitig die laufenden Zahlungen.

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Proteste für kurdischsprachigen Unterricht gehen weiter

Die seit Wochen anhaltenden Proteste gegen die Einschränkung des kurdischsprachigen Unterrichts in Rojava gehen weiter. In Girkê Legê und Rimêlan boykottierten Schüler:innen den Unterricht. In Qamişlo, Til Temir und Dirbêsiyê protestierten Schüler:innen, Lehrkräfte und Bildungsbeschäftigte ebenfalls für das Recht auf muttersprachliche Bildung.

Die Aktionen richten sich gegen die Entscheidung des Bildungsministeriums der islamistischen Übergangsregierung in Damaskus, Kurdisch an den Schulen auf drei Unterrichtsstunden pro Woche zu begrenzen. Gefordert werden die Fortsetzung kurdischsprachiger Bildung und die verfassungsrechtliche Anerkennung des Kurdischen in Syrien.

 


Dreisprachige Erklärung in Qamişlo

In Qamişlo versammelten sich Schüler:innen und Beschäftigte der Schulen Şehîd Şervan, Canşêr, Dilxwaz, Heqî und Omîd vor der Canşêr-Schule. Dort wurde eine gemeinsame Erklärung auf Kurdisch, Arabisch und Englisch verlesen. Die kurdische Fassung trug die Schülerin Mêrva Emo vor, die arabische Lehrer Wasil Esaed und die englische Lehrerin Rojîn Mihemed Mûsa.

In der Erklärung verwiesen die Schüler:innen auf die jahrzehntelange Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung und die Errungenschaften der Rojava-Revolution. Die gegenwärtigen Entscheidungen werteten sie als Fortsetzung einer Politik, die kurdische Geschichte und Identität auslöschen wolle. Die Reduzierung des Kurdischunterrichts sei ein erster Schritt in diese Richtung.

 


Zugleich betonten die Schüler:innen, dass sich ihr Protest nicht gegen andere Sprachen richte. Es gehe darum, die eigene Sprache zu schützen. Sie forderten die zuständigen Stellen auf, ihre Forderungen öffentlich zu machen und sich für die verfassungsrechtliche Anerkennung des Kurdischen in Syrien einzusetzen. „Unterricht in kurdischer Sprache ist unser natürliches Recht“, erklärte die Schülerin Hêlîn Iniz. Sie forderte, dass die Unterrichtsmaterialien vollständig auf Kurdisch zur Verfügung stehen.

Aktionen in Til Temir und Dirbêsiyê

Auch in und um Til Temir wurde gegen die Beschränkung auf drei Wochenstunden protestiert. An der Al-Mansaf-Schule im nördlichen Umland forderten Lehrkräfte und Schüler:innen, das Recht der kurdischen Bevölkerung auf muttersprachliche Bildung zu garantieren. Kurdisch müsse auf einer akademischen Grundlage in den Bildungseinrichtungen unterrichtet und zugleich die kurdische Literatur und das kulturelle Erbe geschützt werden.

 


In der Ortschaft al-Qaracina unterstützte Kongra Star die Forderungen mit einer eigenen Erklärung. Vor dem Zentrum der Frauenorganisation betonte Vorstandsmitglied Îbtîsam El Şahîn die Bedeutung von Sprache für Identität, Kultur und gesellschaftliches Erbe. Kurdische Kinder müssten das Recht haben, ihre Bildung in ihrer Muttersprache zu erhalten.

 


In Dirbêsiyê schlossen sich Schüler:innen der Şehîd-Roza-Cûdî-Schule den Protesten an. In einer von Leyla Îsmaîl verlesenen Erklärung bekräftigten sie ihr Recht auf muttersprachlichen Unterricht und forderten den Schutz der kurdischen Sprache.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/demonstration-fur-kurdischsprachige-bildung-in-zirgan-52916 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kurdischunterricht-ist-ein-grundlegendes-recht-52914 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/schuler-innen-in-dirbesiye-protestieren-fur-kurdischsprachigen-unterricht-52928

 

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Greetings to the 23rd International Festival Moscow Meets Friends

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. Oktober 2026 - 17:00

Vladimir Putin sent a message of greetings to the participants, organisers and guests of the 23rd International Festival Moscow Meets Friends.

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Flexible Neutralität

Die Schweizer Wähler entschieden sich dagegen, die Neutralität ihres Landes in der Verfassung festzuschreiben. Bestehen bleibt sie offiziell dennoch ebenso wie die Debatte um ihre Ausgestaltung.
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Erwerbsminderungsrente abgelehnt: Frühere Täuschung beim Jobcenter wird zum Verhängnis

Ein Mann kann nach einem Hirninfarkt dauerhaft keine drei Stunden täglich mehr arbeiten, bekommt aber trotzdem keine Erwerbsminderungsrente.

Ausschlaggebend sind fehlende Versicherungszeiten – und frühere Angaben gegenüber dem Jobcenter, die das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen als Täuschung bewertete.

Die Krankheit war anerkannt, die Rente blieb trotzdem aus

Der Kläger hatte unter anderem als Schlosser und Instandhaltungsmechaniker gearbeitet und war später selbstständig im Baubereich tätig. Am 30. November 2019 erlitt er einen Hirninfarkt, nach dem sein Leistungsvermögen auf weniger als drei Stunden täglich sank.

Die Rentenversicherung erkannte die volle Erwerbsminderung an und wertete seinen Reha-Antrag als Rentenantrag. Sie lehnte die Zahlung dennoch ab, weil sie im bereits verlängerten Prüfungszeitraum nur 32 statt der grundsätzlich erforderlichen 36 Pflichtbeitragsmonate ermittelte.

Damit scheiterte der Antrag an einer Hürde, die neben der medizinischen Begutachtung häufig unterschätzt wird: Auch ein schwer kranker Mensch muss die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine bestätigte Erwerbsminderung allein garantiert noch keine Rentenzahlung.

Warum frühere Jobcenter-Zeiten über eine Rente entscheiden können

Nach § 43 SGB VI müssen Versicherte grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Zusätzlich benötigen sie normalerweise drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Dieser Fünfjahreszeitraum kann sich allerdings durch bestimmte gesetzlich anerkannte Zeiten verlängern. Dadurch lassen sich auch weiter zurückliegende Pflichtbeiträge berücksichtigen, die sonst außerhalb des Prüfungszeitraums lägen.

Genau hier können Anrechnungszeiten aus dem Bezug von Jobcenter-Leistungen helfen. Sie ersetzen keine fehlenden Pflichtbeiträge, können aber dafür sorgen, dass frühere Beitragsmonate weiterhin für den Anspruch zählen.

Beim damaligen Arbeitslosengeld II muss zudem zeitlich unterschieden werden: Bis Ende 2010 wurden dafür grundsätzlich Rentenbeiträge gezahlt, seit Januar 2011 entstehen aus diesem Leistungsbezug keine neuen Pflichtbeitragszeiten mehr. Für spätere Bezugszeiten kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Anerkennung als Anrechnungszeit infrage.

Wie solche Zeiten den Zugang zur Rente beeinflussen können, erläutert auch der Beitrag Vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente: Diese vier Punkte erleichtern den Zugang. Ein längerer Jobcenter-Bezug schließt eine Erwerbsminderungsrente also keineswegs automatisch aus.

Vorläufig bewilligt, später auf null Euro festgesetzt

Der Mann und seine Familie hatten von November 2010 bis Oktober 2011 zunächst Arbeitslosengeld II erhalten. Das Jobcenter bewilligte die Leistungen vorläufig, weil die tatsächlichen Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit noch geklärt werden mussten.

Für einen Teil des Bewilligungszeitraums hatte er angegeben, aus seinem Hausmeisterservice keine Einnahmen zu erwarten. Als die Behörde später Nachweise über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben verlangte, blieben diese nach den gerichtlichen Feststellungen trotz wiederholter Aufforderungen aus.

Im Juli 2012 setzte das Jobcenter die Ansprüche für die vorläufig bewilligten Monate endgültig auf null Euro fest und verlangte die Leistungen zurück. Die Bescheide wurden bestandskräftig.

Ein Reha-Bericht widersprach den früheren Angaben

Für die Bewertung des Gerichts war ein Reha-Bericht aus dem Jahr 2014 besonders aufschlussreich. Danach hatte der Kläger selbst erklärt, von 2009 bis März 2013 als Selbstständiger im Ausbaubereich etwa 50 Stunden pro Woche gearbeitet zu haben.

Das LSG betrachtete diese Angaben zusammen mit den unbeantworteten Nachfragen zu seinen Einkünften und nahm eine Täuschung bei der vorläufigen Leistungsbewilligung an. Die tatsächliche Auszahlung des Geldes genügte dem Senat unter diesen Umständen nicht, um eine rentenrechtlich schützende Anrechnungszeit anzuerkennen.

Der Kläger verwies dagegen auf Depressionen, die ihn daran gehindert hätten, seine Angelegenheiten angemessen zu erledigen. Das Gericht hielt diesen Vortrag im konkreten Fall für nicht ausreichend belegt.

Das Sozialgericht sprach die Rente zunächst zu

Das Sozialgericht Lüneburg hatte den Fall zunächst anders beurteilt und die Rentenversicherung mit Gerichtsbescheid vom 9. Januar 2025 zur Rentenzahlung ab Dezember 2019 verpflichtet. Es wollte zumindest die Monate Januar bis Oktober 2011 als Anrechnungszeit berücksichtigen, obwohl die Leistungsbewilligung später geändert worden war.

Auf die Berufung der Rentenversicherung hob das LSG diese Entscheidung jedoch auf. Mit seinem Urteil vom 23. Juni 2025, Aktenzeichen L 2 R 35/25, verneinte es den Rentenanspruch.

Im Versicherungsverlauf blieb eine Lücke von November 2010 bis März 2013, insgesamt 29 Monate. Auch über Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ließ sich diese Lücke nach den Feststellungen des Gerichts nicht schließen.

Streitpunkt Ergebnis im konkreten Fall Gesundheitliches Leistungsvermögen Weniger als drei Stunden täglich; volle Erwerbsminderung war anerkannt. Pflichtbeitragsmonate Die Rentenversicherung ermittelte zunächst 32 statt der erforderlichen 36 Monate. Frühere Jobcenter-Zahlungen Vorläufig bewilligt, anschließend endgültig auf null Euro festgesetzt. Anrechnungszeiten aus diesen Zahlungen Vom LSG wegen der angenommenen Täuschung nicht anerkannt. Folge für den Rentenantrag Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Nicht jede Rückforderung beseitigt den Rentenschutz

Aus dem Urteil lässt sich keine pauschale Regel ableiten, nach der jede Rückforderung des Jobcenters eine spätere Erwerbsminderungsrente verhindert. Das LSG stützte seine Entscheidung ausdrücklich auf die besondere Verbindung aus vorläufiger Bewilligung, abschließender Nullfestsetzung und der von ihm angenommenen Täuschung.

Ob vorläufig ausgezahlte Leistungen auch ohne eine solche Täuschung ihre Wirkung als Anrechnungszeit verlieren, entschied der Senat nicht abschließend. Wer wegen schwankender Einnahmen später Geld zurückzahlen muss, befindet sich deshalb nicht automatisch in derselben rechtlichen Situation.

Die Ablehnung war auch keine allgemeine Rentensperre als Strafe für Fehlverhalten. Der Anspruch scheiterte daran, dass ohne die umstrittenen Zeiten die gesetzlich verlangte Versicherungsdauer nicht erreicht wurde.

Auch ein früherer Krankheitsbeginn half dem Kläger nicht

Der Mann versuchte außerdem, einen früheren Eintritt der Erwerbsminderung wegen Herz- und Nierenbeschwerden nachzuweisen. Damit hätte sich die Prüfung seiner Versicherungszeiten auf einen anderen Zeitpunkt beziehen können.

Dem stand jedoch der Reha-Bericht von 2014 entgegen, der ihm damals noch ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bescheinigte. Einen früheren Eintritt der rentenrechtlichen Erwerbsminderung sah das LSG deshalb nicht als bewiesen an.

Das Bundessozialgericht prüfte die Streitfrage nicht inhaltlich

Der Kläger wandte sich anschließend gegen die Nichtzulassung der Revision. Das Bundessozialgericht verwarf seine Beschwerde mit Beschluss vom 5. November 2025, Aktenzeichen B 5 R 101/25 B, als unzulässig, weil die Begründung die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte.

Für ihn blieb es damit bei der Ablehnung seiner Erwerbsminderungsrente. Die Auslegung des LSG zu den umstrittenen Anrechnungszeiten wurde dadurch aber nicht in einem Revisionsurteil inhaltlich bestätigt.

Warum Betroffene ihren Versicherungsverlauf früh prüfen sollten

Der Fall macht deutlich, dass alte Jobcenter-Bescheide auch für spätere Rentenfragen Bedeutung haben können. Gerade bei einer Selbstständigkeit sollten vorläufige Bewilligungen, abschließende Entscheidungen und eingereichte Einkommensnachweise nachvollziehbar aufbewahrt werden.

Vor einem Rentenantrag lohnt sich ein Blick in den vollständigen Versicherungsverlauf: Fehlen Zeiten, sollte geklärt werden, ob lediglich eine Meldung fehlt oder tatsächlich kein anerkennbarer Zeitraum vorliegt. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Erwerbsminderungsrente trotz fehlender Pflichtbeiträge.

Gegen einen ablehnenden Rentenbescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Eine noch laufende Kontenklärung verlängert diese Frist nicht; wer widersprechen will, sollte deshalb nicht erst deren Ergebnis abwarten.

Sechs Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente und zu Jobcenter-Zeiten Reicht eine anerkannte volle Erwerbsminderung für die Rente?

Nein, zusätzlich müssen grundsätzlich die allgemeine Wartezeit und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.

Wie viele Pflichtbeitragsmonate werden normalerweise verlangt?

Grundsätzlich sind 36 Pflichtbeitragsmonate innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich. Bestimmte anerkannte Zeiten können diesen Prüfungszeitraum verlängern.

Ersetzen Jobcenter-Zeiten fehlende Pflichtbeiträge?

Anrechnungszeiten ersetzen die erforderlichen Pflichtbeitragsmonate nicht. Sie können aber ermöglichen, ältere Beiträge in die Prüfung einzubeziehen; beim Arbeitslosengeld II sind außerdem die unterschiedlichen Regeln vor und ab Januar 2011 zu beachten.

Verliert man wegen jeder Jobcenter-Rückforderung den Rentenanspruch?

Nein, das lässt sich aus dieser Entscheidung nicht ableiten. Das LSG beurteilte einen Fall, in dem es von einer Täuschung bei der vorläufigen Bewilligung ausging und die Leistungen anschließend endgültig auf null Euro festgesetzt worden waren.

Hat das Bundessozialgericht die Rechtsauffassung des LSG bestätigt?

Es hat die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, weil sie nicht ausreichend begründet war. Eine inhaltliche Entscheidung über die umstrittene Auslegung der Anrechnungszeiten traf es dabei nicht.

Was sollten Betroffene bei fehlenden Versicherungszeiten tun?

Sie sollten den vollständigen Versicherungsverlauf anfordern, Lücken anhand ihrer Unterlagen klären lassen und eine nachvollziehbare Berechnung des Prüfungszeitraums verlangen. Liegt bereits ein Ablehnungsbescheid vor, muss daneben die Widerspruchsfrist beachtet werden.

Der Beitrag Erwerbsminderungsrente abgelehnt: Frühere Täuschung beim Jobcenter wird zum Verhängnis erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Keine Grundsicherung? Diese 5 Zuschüsse können trotzdem zustehen

Bis zu 297 Euro Kinderzuschlag im Monat, Unterstützung für das Eigenheim oder bis zu 4.180 Euro für einen pflegegerechten Umbau: Finanzielle Hilfen setzen nicht immer den Bezug von Grundsicherung voraus.

Auch wenn Sie arbeiten, eine Rente beziehen oder Ihre laufenden Ausgaben selbst tragen, können zusätzliche Leistungen infrage kommen. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen und der passende Antrag.

Praxisbeispiel Michelle aus Limburg

Michelle, 32 Jahre, aus Limburg an der Lahn arbeitet in Teilzeit und lebt mit ihrer achtjährigen Tochter in einer Mietwohnung. Ihr Gehalt und das Kindergeld reichen nur knapp für den Alltag. Sie bezieht keine Grundsicherung und bezahlt deshalb auch das Schulessen und den Sportverein ihrer Tochter selbst.

Dabei könnte sie mit Kinderzuschlag oder Wohngeld zugleich den Zugang zum Bildungspaket erhalten. Ob und wie viel ihr zusteht, müssen die zuständigen Stellen anhand ihres Einkommens, ihrer Wohnkosten und ihrer familiären Situation prüfen.

Zuschuss 1: Wohngeld gibt es auch für das eigene Haus

Wohngeld richtet sich nicht nur an Mieter. Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus selbst bewohnen, können Sie einen Lastenzuschuss beantragen. Das kommt zum Beispiel für Rentner mit kleiner Rente oder Familien infrage, deren Einkommen nach einer Arbeitszeitreduzierung sinkt.

Selbst genutztes Wohneigentum schließt Wohngeld nicht aus.

Bei der Berechnung können neben Bewirtschaftungskosten auch Zinsen und Tilgungsleistungen für Kredite zählen, die dem Erwerb, Bau oder der Verbesserung des Wohneigentums dienen. Die Behörde übernimmt jedoch nicht immer Ihre gesamte Kreditrate.

Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen, Belastung und die gesetzlichen Höchstbeträge bestimmen die Leistung.

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde. Wer bereits Grundsicherung mit berücksichtigten Unterkunftskosten erhält, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.

Der Lastenzuschuss ist für Haushalte interessant, die ihren Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen und diesem Zuschuss sichern können.

Zuschuss 2: Kinderzuschlag: Bis zu 297 Euro monatlich je Kind

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für den gesamten Bedarf der Familie. Er beträgt bis zu 297 Euro monatlich je Kind zusätzlich zum Kindergeld.

Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet beziehungsweise nicht verpartnert sein. Außerdem müssen Sie für das Kind Kindergeld beziehen.

Alleinerziehende müssen mindestens 600 Euro brutto im Monat erreichen, Elternpaare zusammen mindestens 900 Euro. Kindergeld und Wohngeld zählen für diese Mindesteinkommensgrenze nicht mit. Die Familienkasse prüft, ob Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld den Familienbedarf decken.

Michelle sollte deshalb ihren möglichen Anspruch mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und einen Antrag stellen. Der Zuschlag fließt frühestens ab dem Antragsmonat und üblicherweise für sechs Monate.

Die 297 Euro sind ein Höchstbetrag; Einkommen kann den Anspruch verringern.

3. Bildungspaket: Hilfe für Schulessen, Klassenfahrt und Sport

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Ihre Kinder grundsätzlich auch Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Dafür müssen Sie keine laufende Grundsicherung beziehen. Das Bildungspaket umfasst die Übernahme der Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen und schulische Klassenfahrten sowie Lernförderung und Schülerbeförderung.

Für persönlichen Schulbedarf gelten 2026 insgesamt 195 Euro: 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Für die Teilnahme an Sport, Kultur oder vergleichbaren gemeinschaftlichen Aktivitäten stehen anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren pauschal 15 Euro monatlich zur Verfügung. Sie müssen eine entsprechende Teilnahme nachweisen.

Erhält Michelle Kinderzuschlag oder Wohngeld, sollte sie beim Landkreis Limburg-Weilburg auch die Leistungen für ihre Tochter beantragen. Bewilligungsbescheid, Angaben zum Schulessen und der Nachweis über den Sportverein helfen bei der Prüfung.

Das Bildungspaket ist kein Extra für die Eltern; die einzelnen Leistungen decken Bedarfe des Kindes.

Zuschuss 4: Pflegegerechter Umbau

Wenn Ihre Wohnung die häusliche Pflege erschwert, kann die Pflegekasse einen Umbau mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme unterstützen. Dafür genügt bereits Pflegegrad 1. Ein Bezug von Grundsicherung ist keine Voraussetzung.

Der Umbau muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Infrage kommen zum Beispiel ein pflegegerechter Badumbau, breitere Türen oder fest eingebaute Rampen. Anpassungen aufgrund derselben Pflegesituation können eine gemeinsame Maßnahme bilden.

Verändert sich die Pflegesituation später und erfordert neue Anpassungen, kann ein weiterer Zuschuss möglich sein.

Beantragen Sie die Förderung vor dem Umbau und reichen Sie einen Kostenvoranschlag sowie eine Beschreibung der konkreten Pflegeprobleme ein. Warten Sie möglichst die Entscheidung ab, bevor Sie Aufträge verbindlich vergeben.

Die 4.180 Euro sind eine Obergrenze; geringere tatsächliche Kosten begrenzen auch den Zuschuss.

Zuschuss 5: Arbeitnehmer-Sparzulage

Auch Arbeitnehmer oberhalb der Grundsicherungsgrenze können eine staatliche Zulage erhalten. Voraussetzung sind förderfähige vermögenswirksame Leistungen und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro bei Einzelveranlagung (80.000 Euro bei Zusammenveranlagung).

Für Beteiligungsanlagen gibt es 20 Prozent auf höchstens 400 Euro Sparleistung, also bis zu 80 Euro jährlich. Bei begünstigten Bausparanlagen oder wohnungswirtschaftlichen Verwendungen beträgt die Förderung neun Prozent von höchstens 470 Euro.

Durch die gesetzliche Aufrundung sind das bis zu 43 Euro. Wer beide Förderwege mit entsprechenden Einzahlungen nutzt, kann insgesamt bis zu 123 Euro im Jahr erhalten.

Beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Finanzamt, üblicherweise mit der Einkommensteuererklärung. Auch Teile Ihres eigenen Arbeitslohns können als vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber angelegt werden.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist oder bei einer vorzeitigen Verfügung.

Welche Stelle ist für welchen Zuschuss zuständig? Leistung Zuständige Stelle Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum Örtliche Wohngeldbehörde Kinderzuschlag Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Bildung und Teilhabe bei Wohngeld oder Kinderzuschlag Zuständige Stelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Zuschuss zum pflegegerechten Wohnungsumbau Pflegekasse Arbeitnehmer-Sparzulage Zuständiges Finanzamt FAQ: Zuschüsse ohne Grundsicherung Kann ich mehrere dieser Leistungen gleichzeitig bekommen?

Ja, soweit Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich beispielsweise kombinieren und können zusätzlich den Zugang zum Bildungspaket eröffnen. Die Höchstbeträge sind aber keine pauschale Gesamtsumme, die jeder Haushalt beanspruchen kann.

Erhalte ich die Zuschüsse automatisch?

Verlassen Sie sich darauf nicht. Für die genannten Leistungen sind Anträge beziehungsweise zusätzliche Angaben und Nachweise nötig. Ein Kindergeldbezug allein löst beispielsweise noch keine Zahlung von Kinderzuschlag aus.

Sind die Zuschüsse später zurückzuzahlen?

Bei rechtmäßiger Bewilligung und Einhaltung der jeweiligen Bedingungen grundsätzlich nicht. Überzahlungen oder eine zweckwidrige Verwendung können jedoch eine Rückforderung auslösen; bei der Sparzulage müssen Sie außerdem die Bindungsregeln des Vertrags beachten.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer
Bundesministerium der Finanzen: Arbeitnehmer-Sparzulage
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen des Bildungspakets
Bundesministerium für Gesundheit: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Lastenzuschuss
Familienportal des Bundes: Wer kann Kinderzuschlag bekommen?
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmer-Sparzulage

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Pflege: Ersatzpflege bis zu 3.539 Euro geltend machen bevor das Budget jetzt verfällt

Wenn pflegende Angehörige ausfallen, kann eine Vertretung schnell teuer werden. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Wie viel davon noch nutzbar ist, hängt von den bereits beanspruchten Leistungen ab.

Die Zahl allein sagt deshalb wenig über den Betrag aus, den eine Familie im Herbst noch einsetzen kann. Vor der nächsten Buchung lohnt sich ein Abgleich mit der Pflegekasse und den bisherigen Rechnungen.

3.539 Euro für zwei Leistungen zusammen

Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, der auch 2026 bis zu 3.539 Euro beträgt. Wer einen Teil für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung verbraucht hat, kann dieses Geld nicht noch einmal für eine Vertretung zu Hause nutzen.

Der Höchstbetrag gilt nach § 42a SGB XI für Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe. Ein höherer Pflegegrad vergrößert dieses gemeinsame Budget nicht.

Es handelt sich um eine Kostenübernahme für bestimmte Pflegeleistungen, nicht um eine pauschale Überweisung auf das Konto. Wer keine erstattungsfähigen Leistungen nutzt, erhält den ungenutzten Betrag nicht ausgezahlt.

Wann die Pflegekasse eine Ersatzpflege bezahlt

Verhinderungspflege greift, wenn die übliche Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund vorübergehend an der häuslichen Pflege gehindert ist. Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 2 und nachgewiesene Kosten für eine notwendige Vertretung.

Die frühere Wartezeit von sechs Monaten häuslicher Vorpflege ist entfallen. Die Ersatzpflege kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst übernehmen, aber auch eine geeignete Privatperson.

Die Verhinderungspflege ist grundsätzlich auf acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Daneben hat die Kurzzeitpflege eine eigene Höchstdauer von acht Wochen, während beide Leistungen auf denselben Geldbetrag zugreifen.

So erfahren Familien ihren tatsächlichen Restbetrag

Pflegebedürftige oder ihre bevollmächtigten Angehörigen sollten bei der Pflegekasse eine aktuelle Übersicht der 2026 abgerechneten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege anfordern. Sinnvoll ist die ausdrückliche Frage, welcher Betrag bereits verbraucht ist und welche eingereichten Abrechnungen noch bearbeitet werden.

Versicherte können außerdem eine Übersicht der in den letzten 18 Monaten beanspruchten Leistungen und ihrer Kosten sowie Informationen zu eingereichten Abrechnungen verlangen. Das Gesundheitsportal des Bundes erläutert diese Auskunftsmöglichkeiten.

Eine Auskunft der Kasse kann allerdings Rechnungen nicht enthalten, die ein Pflegedienst oder eine Einrichtung noch gar nicht eingereicht hat. Deshalb sollten Familien auch bereits erbrachte, noch nicht abgerechnete Pflege sowie vereinbarte weitere Einsätze in ihrer Planung berücksichtigen.

Pflegeeinrichtungen müssen nach der Leistung eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen oder übermitteln, aus der der zur Abrechnung über den Jahresbetrag vorgesehene Anteil hervorgeht. Diese Unterlagen helfen, den Kassenstand mit der tatsächlich genutzten Pflege abzugleichen.

Wie sich der verbleibende Betrag berechnet

Vom gemeinsamen Jahresbetrag werden die daraus finanzierten Kosten beider Leistungsarten abgezogen. Die folgende Tabelle zeigt vereinfachte Beispiele ohne weitere offene Rechnungen.

Beispielrechnungen für das gemeinsame Budget 2026 Bereits verbraucht: Verhinderungspflege Bereits verbraucht: Kurzzeitpflege Rechnerisch noch verfügbar 0 Euro 0 Euro 3.539 Euro 600 Euro 0 Euro 2.939 Euro 600 Euro 1.200 Euro 1.739 Euro 1.500 Euro 1.800 Euro 239 Euro 1.739 Euro 1.800 Euro 0 Euro

Der rechnerische Rest ist eine finanzielle Obergrenze, keine Zusage für jede gewünschte Ausgabe. Weitere Rechenbeispiele finden sich im Beitrag Verhinderungspflege richtig abrechnen: So bleibt mehr vom Pflegegeld übrig.

Welche Ausgaben erstattet werden können

Bei der Verhinderungspflege sind die nachgewiesenen Kosten der notwendigen Ersatzpflege erstattungsfähig. Bei privaten Vertretungen sollten Pflegezeiten, vereinbarte Vergütung und Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI umfasst die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dagegen grundsätzlich nicht aus diesem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt.

Bei Kurzzeitpflege kann für solche Eigenanteile unter den jeweiligen Voraussetzungen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Eine Heimrechnung sollte deshalb nach Kostenarten getrennt geprüft werden, statt ihre Gesamtsumme vom Jahresbudget abzuziehen.

Für nahe Angehörige gelten besondere Grenzen

Übernehmen bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Personen oder Menschen aus demselben Haushalt die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, gilt regelmäßig eine niedrigere Erstattungsgrenze.

Sie entspricht dem Pflegegeld für zwei Monate: 694 Euro bei Pflegegrad 2, 1.198 Euro bei Pflegegrad 3, 1.600 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.980 Euro bei Pflegegrad 5.

Notwendige zusätzliche Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können bei entsprechendem Nachweis darüber hinaus berücksichtigt werden. Insgesamt bleibt die Erstattung jedoch auf das noch verfügbare gemeinsame Budget begrenzt.

Bei erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch diese Personen kann die Kostenübernahme bis zum gemeinsamen Jahresbetrag reichen. Die Einzelheiten regelt § 39 SGB XI; eine vereinbarte Bezahlung allein sollte nicht ungeprüft als Nachweis der Erwerbsmäßigkeit verstanden werden.

Stundenweise Entlastung kann das Pflegegeld erhalten

Ist die übliche Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, wird die stundenweise Verhinderungspflege nicht auf die Höchstdauer von 56 Tagen angerechnet. Das Pflegegeld bleibt dabei ungekürzt, während die erstatteten Kosten das Jahresbudget vermindern.

Entscheidend ist die Dauer der Verhinderung der regulären Pflegeperson, nicht allein die Einsatzzeit der Vertretung. Eine fünfstündige Ersatzpflege wird deshalb nicht automatisch zur stundenweisen Verhinderungspflege, wenn die eigentliche Pflegeperson den ganzen Tag ausfällt.

Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das bisher bezogene, gegebenenfalls anteilige Pflegegeld für bis zu acht Wochen grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt; am ersten und letzten Tag bleibt es vollständig erhalten. Näheres erklärt der Beitrag Urlaub von der Pflege 2026: So viel Pflegegeld bleibt bei Verhinderungspflege.

Jahresbudget und Abrechnungsfrist sind zwei verschiedene Dinge

Ein ungenutzter Rest aus 2026 lässt sich nicht als zusätzliches Budget für Pflegeleistungen im Jahr 2027 ansparen. Bereits 2026 tatsächlich erbrachte Ersatzpflege darf dagegen noch nach dem Jahreswechsel zur Erstattung eingereicht werden.

Seit 2026 muss der Antrag auf Erstattung der Verhinderungspflege samt Kostennachweisen spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingehen. Für Ersatzpflege aus 2026 ist das der 31. Dezember 2027, wie auch das Bundesgesundheitsministerium erläutert.

Eine vorherige Antragstellung ist bei der Verhinderungspflege gesetzlich nicht erforderlich. Wer größere Ausgaben plant, sollte trotzdem vorab klären, welche Kosten übernommen werden können; die Kurzzeitpflege sollte vor dem Aufenthalt beantragt werden.

Praxisbeispiel: Warum der Kassenstand allein nicht reicht

Frau Müller hat Pflegegrad 3, und für ihre Kurzzeitpflege wurden 2026 bereits 1.250 Euro aus dem gemeinsamen Budget abgerechnet. Hinzu kommen 540 Euro für eine frühere Ersatzpflege, sodass rechnerisch noch 1.749 Euro übrig sind.

Ein weiterer Einsatz des Pflegedienstes über 300 Euro hat bereits stattgefunden, ist bei der Pflegekasse aber noch nicht abgerechnet. Für neue Leistungen sollte die Familie deshalb nur noch mit 1.449 Euro planen.

Für die nächste notwendige Vertretung liegt ein Angebot über 1.600 Euro vor. Sind sämtliche Kosten erstattungsfähig und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, fehlen aus dem gemeinsamen Budget dennoch 151 Euro, deren Finanzierung die Familie vor der Beauftragung klären sollte.

Fragen und Antworten zur Ersatzpflege 2026 Wer kann die bis zu 3.539 Euro nutzen?

Der gemeinsame Jahresbetrag steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 unter den Voraussetzungen der jeweiligen Leistung zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch nicht.

Bekomme ich den Restbetrag zum Jahresende ausgezahlt?

Nein, erstattet werden lediglich nachgewiesene, erstattungsfähige Kosten. Ein nicht genutzter Betrag wird weder frei ausgezahlt noch als zusätzliches Budget ins nächste Jahr übertragen.

Wo erfahre ich, wie viel noch übrig ist?

Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse eine aktuelle Leistungs- und Kostenübersicht an. Gleichen Sie diese mit eigenen Belegen und noch offenen Rechnungen der Leistungserbringer ab.

Darf auch ein Familienmitglied die Vertretung übernehmen?

Ja, allerdings gelten bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder regelmäßig die niedrigeren Grenzen von zwei monatlichen Pflegegeldbeträgen. Nachgewiesene notwendige zusätzliche Aufwendungen können die Erstattung bis zum verfügbaren Jahresbudget erhöhen.

Wird während der Ersatzpflege das Pflegegeld gekürzt?

Bei stundenweiser Verhinderung von weniger als acht Stunden am Tag bleibt es vollständig erhalten. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird es grundsätzlich hälftig weitergezahlt, mit voller Zahlung am ersten und letzten Tag.

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Heizkostennachzahlung: Zuschuss für Arbeitnehmer und Rentner für die Nebenkosten

Das Gehalt reicht für den Alltag, die Rente deckt Miete und Lebensmittel – doch dann fordert der Vermieter 1.200 Euro Heizkosten nach. Eine solche Rechnung kann einen Anspruch auf Sozialleistungen auslösen, obwohl vorher kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt benötigt wurde.

Wer arbeitet oder eine Altersrente bekommt, ist deshalb nicht automatisch von Unterstützung ausgeschlossen.

Dafür wichtig ist, ob das anrechenbare Einkommen und einzusetzendes Vermögen den anerkannten Bedarf im Monat der Nachzahlung decken.

Eine einzige Rechnung kann den Anspruch verändern

Eine Heizkostennachforderung für die weiterhin bewohnte Wohnung gehört grundsätzlich zum Bedarf des Monats, in dem sie fällig wird. Sie wird bei dieser Prüfung nicht einfach auf die zwölf Monate verteilt, in denen die Heizenergie verbraucht wurde.

Dadurch kann der anerkannte Lebensunterhalt für einen Monat deutlich über dem sonst üblichen Betrag liegen. Reichen die verfügbaren Mittel dann nicht aus und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann für diesen Monat ein Leistungsanspruch entstehen.

Es geht dabei um reguläre Leistungen zur Existenzsicherung, nicht um einen pauschalen Heizkostenzuschuss für alle Haushalte.

Für Arbeitnehmer ist meist das Jobcenter zuständig

Erwerbsfähige Menschen unterhalb der gesetzlichen Altersgrenze wenden sich grundsätzlich an das Jobcenter. Eine Beschäftigung schließt Leistungen nach dem SGB II nicht aus, auch wenn die Unterstützung nur wegen einer hohen Heizkostenrechnung benötigt wird.

Für Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben, kommt Grundsicherung im Alter beim Sozialamt infrage. Wer bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bei Bedürftigkeit bis zum Erreichen dieser Grenze stattdessen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Bei Erwerbsminderungsrenten hängt die Zuständigkeit unter anderem davon ab, ob eine volle Erwerbsminderung dauerhaft besteht. Gegen-Hartz erläutert außerdem, weshalb auch Rentner einen Zuschuss zur Nebenkostennachzahlung beantragen können.

Der Antrag muss rechtzeitig eingehen

Wer erstmals Unterstützung benötigt, sollte die Abrechnung sofort nach Erhalt einreichen und Leistungen ausdrücklich für den Fälligkeitsmonat beantragen. Beim Jobcenter muss der Antrag grundsätzlich spätestens in diesem Monat eingehen, damit die Nachforderung noch als aktueller Bedarf berücksichtigt werden kann.

Geht die Rechnung im Oktober ein, ist aber erst im November zu bezahlen, kommt es grundsätzlich auf November an. Das Rechnungsdatum allein entscheidet also nicht darüber, welchem Monat die Nachforderung zugeordnet wird.

Nach § 37 SGB II wirkt der Antrag auf den Monatsanfang zurück. Die zeitweise geltende Möglichkeit, einen solchen Antrag noch bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat zu stellen, war auf Anträge bis Ende 2023 begrenzt.

Bei der Grundsicherung im Alter sieht § 44 SGB XII ebenfalls eine Rückwirkung auf den Beginn des Antragsmonats vor, wenn die Voraussetzungen in diesem Monat erfüllt sind. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt gilt dagegen das Kenntnisprinzip: Das Sozialamt sollte deshalb unverzüglich und möglichst vor Fälligkeit von der Notlage erfahren.

Das Nettogehalt ist nicht automatisch das anrechenbare Einkommen

Bei der Berechnung werden der Regelbedarf, die anzuerkennenden Wohn- und Heizkosten sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Im Fälligkeitsmonat kommt die berücksichtigungsfähige Heizkostennachforderung hinzu.

Bei Arbeitnehmern sind unter anderem die gesetzlichen Absetzbeträge und Erwerbstätigenfreibeträge zu beachten. Wer nur sein Nettogehalt mit einem vermeintlichen Grenzbetrag vergleicht, kann seinen Anspruch deshalb falsch einschätzen.

Auch bei Renteneinkommen können Abzüge und besondere Freibeträge zu berücksichtigen sein. Eine feste Einkommensgrenze, die für alle Arbeitnehmer oder Rentner gleichermaßen gilt, gibt es für diese Prüfung nicht.

Zudem wird geprüft, welches Vermögen eingesetzt werden muss und welche Rücklagen geschützt bleiben. Bei Paaren kann auch das Einkommen und Vermögen des Partners in die Berechnung einfließen.

Eine hohe Nachforderung ist nicht automatisch unangemessen

Grundsätzlich werden Heizkosten im sozialrechtlich anzuerkennenden Umfang berücksichtigt. Eine auffällig hohe Rechnung allein beantwortet jedoch noch nicht die Frage, ob die Kosten tatsächlich unangemessen sind.

Die Behörde muss den Einzelfall prüfen, etwa die Beschaffenheit der Wohnung, die Heizungsanlage und persönliche Besonderheiten. Welche Grenzen pauschale Ablehnungen haben, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen durch das Jobcenter.

Die Unterstützung kann sowohl eine Nachforderung des Vermieters als auch eine Rechnung des eigenen Heizenergieversorgers betreffen. Für Nachzahlungen aus einer inzwischen aufgegebenen Wohnung gelten zusätzliche Voraussetzungen, weshalb solche Fälle gesondert geprüft werden müssen.

Bei Haushaltsstrom gelten andere Regeln

Eine Nachzahlung für Beleuchtung, Kühlschrank oder Waschmaschine wird grundsätzlich nicht wie eine Heizkostennachforderung zusätzlich übernommen. Haushaltsstrom ist bereits im Regelbedarf enthalten.

Wird dagegen mit Strom geheizt, können die nachgewiesenen Kosten der Raumheizung als Heizbedarf berücksichtigt werden. Bei einer gemeinsamen Stromrechnung müssen die unterschiedlichen Verbrauchsanteile nachvollziehbar getrennt werden.

Fehlende Unterlagen sind kein Grund, den Antrag aufzuschieben

Der Antrag beim Jobcenter kann zunächst formlos gestellt werden; aus Beweisgründen empfiehlt sich eine schriftliche oder dokumentierte digitale Übermittlung. Fehlende Nachweise lassen sich nachreichen, eine versäumte Antragstellung lässt sich dagegen häufig nicht mehr korrigieren.

Im Schreiben sollten der gewünschte Leistungsmonat, die Höhe der Nachforderung und das Fälligkeitsdatum genannt werden. Eine mögliche Formulierung lautet: „Hiermit beantrage ich Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhalts für November 2026 unter Berücksichtigung der in diesem Monat fälligen Heizkostennachforderung von 1.200 Euro.“

Für die Prüfung benötigt die Behörde insbesondere die vollständige Abrechnung, Angaben zu den laufenden Wohnkosten sowie Nachweise über Einkommen und Vermögen. Der Eingang des Antrags sollte durch eine Bestätigung, einen Übermittlungsnachweis oder eine abgestempelte Kopie belegbar sein.

Eine Vereinbarung mit dem Vermieter über Zahlungsaufschub ersetzt den Sozialleistungsantrag nicht. Wer eine Ablehnung erhält, sollte die Berechnung prüfen lassen und die grundsätzlich einmonatige Widerspruchsfrist beachten.

Beispiel aus der Praxis: 973 Euro Hilfe trotz ausreichender Rente

Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Die 71-jährige Helga lebt allein und verfügt nach allen anzuwendenden Abzügen und Freibeträgen über ein anrechenbares Renteneinkommen von 1.500 Euro im Monat. Ihr anerkannter laufender Bedarf beträgt 1.273 Euro, weshalb sie normalerweise keine Grundsicherung erhält.

Nun werden im November 1.200 Euro Heizkostennachzahlung fällig. Für das Beispiel wird angenommen, dass sämtliche dargestellten Wohn- und Heizkosten anerkannt werden, kein einzusetzendes Vermögen vorhanden ist und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Berechnungsposition Normaler Monat Monat der Nachzahlung Regelbedarf für eine alleinstehende Person 2026 563 Euro 563 Euro Anerkannte Kaltmiete 520 Euro 520 Euro Anerkannte kalte Betriebskosten 100 Euro 100 Euro Anerkannter laufender Heizkostenabschlag 90 Euro 90 Euro Anerkannte Heizkostennachforderung 0 Euro 1.200 Euro Gesamtbedarf 1.273 Euro 2.473 Euro Anrechenbares Renteneinkommen 1.500 Euro 1.500 Euro Ungedeckter Bedarf und rechnerischer Anspruch 0 Euro 973 Euro

Unter diesen Annahmen ergibt sich für November ein Anspruch von 973 Euro, sofern Helga rechtzeitig einen Antrag stellt. Die verbleibenden 227 Euro der Nachforderung kann sie rechnerisch aus dem Einkommen decken, das ihren laufenden Bedarf übersteigt.

Im Dezember entfällt dieser Anspruch wieder, wenn sich an Einkommen und laufenden Kosten nichts ändert. Gerade deshalb lohnt sich die Prüfung: Eine ausreichende Rente für den gewöhnlichen Alltag sagt noch nichts darüber aus, ob auch eine hohe Nachzahlung allein getragen werden muss.

Sechs Fragen und Antworten zur Heizkostennachzahlung Kann ich trotz Vollzeitjob Unterstützung bekommen?

Ja, eine Beschäftigung schließt einen Anspruch nicht aus. Entscheidend ist, ob der anerkannte Bedarf im Fälligkeitsmonat nach Berücksichtigung von Einkommen, Freibeträgen und einzusetzendem Vermögen ungedeckt bleibt.

Müssen Rentner dafür bereits Grundsicherung beziehen?

Nein, ein Anspruch kann erstmals durch die Nachforderung entstehen. Altersrentner sollten sich hierfür an das Sozialamt wenden.

Wird immer die gesamte Nachzahlung übernommen?

Nein, die Behörde berechnet den tatsächlich ungedeckten Bedarf. Je nach Einkommen, Vermögen und Anerkennung der Kosten kann die Rechnung vollständig, teilweise oder gar nicht übernommen werden.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Beim Jobcenter und bei der Grundsicherung im Alter sollte der Antrag spätestens im Monat der Fälligkeit eingehen. Wer Hilfe zum Lebensunterhalt benötigt, sollte das Sozialamt sofort und möglichst vor Fälligkeit informieren, weil dort grundsätzlich die Kenntnis der Notlage zählt.

Können auch Wohngeldbezieher Hilfe beantragen?

Ja, Wohngeld schließt eine Prüfung zusätzlicher Hilfe wegen einer hohen Heizkostennachforderung nicht von vornherein aus. Der Wohngeldbezug muss angegeben werden, damit die Behörden die Leistungen korrekt aufeinander abstimmen können.

Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Dann kann die Übernahme als aktueller Bedarf scheitern und nur noch eine Hilfe wegen Energieschulden infrage kommen, etwa bei drohender Versorgungssperre. Dafür gelten strengere Voraussetzungen; beim Jobcenter erfolgt die Hilfe regelmäßig als Darlehen, beim Sozialamt sind je nach Fall auch Beihilfen möglich.

Stand: 01.10.2026; fachliche Grundlagen: Verbraucherinformation zu hohen Heizkosten, § 22 SGB II, § 35 SGB XII und § 18 SGB XII.

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Die geplante Eskalation

Der Krieg gegen den Iran ist nur ein weiteres imperiales Projekt der USA.
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Wenn sich die Nationalmannschaft nicht mehr wie die eigene anfühlt

Neun schwarze Spieler in der deutschen Startelf. Zwei weiße. Und am Ende eine 0:1-Niederlage gegen Griechenland: Vielleicht wäre die anschließende Diskussion nicht ganz so ausgeartet, wenn Deutschland den vermeintlichen Fußballzwerg aus dem Stadion geschossen hätte; wenn dort also, überspitzt gesagt, neun kleine Pelés gestanden und die Griechen schwindelig gespielt hätten. Aber das war so nicht. […]

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In eigener Sache: Keine echte Demokratie ohne einflussreiche freie Medien

Transition News - 1. Oktober 2026 - 15:43
Liebe Leserinnen und Leser

Die deutliche Ablehnung der Schweizer Neutralitätsinitiative hat es wieder klar vor Augen geführt: Mit unseren Systemmedien ist die angebliche Demokratie nur Makulatur. Selbst Christoph Blochers Millionen und die allgegenwärtigen Plakate der Befürworter der Vorlage konnten der Deutungshoheit und der Propaganda dieser Medien nichts anhaben. Folglich lässt sich bekräftigen, dass alternative, freie Medien nötiger sind denn je.

Eines der Probleme Letzterer ist jedoch oft die Finanzierung. Das gilt auch für Transition News. Dank Einsparungen auch auf personeller Ebene, die unsere Ausgaben um etwa ein Drittel verkleinert haben, konnten wir das «Sommerloch» überstehen. Die üblichen Einnahmen reichen jedoch weiterhin nicht aus, um die Kosten zu decken, so dass wir uns wieder mit einem expliziten Aufruf an Sie richten müssen, Transition News finanziell zu unterstützen.

Aufgrund der geringeren Ausgaben ist unser Ziel diesmal 50.000 Franken, die ungefähr drei Monate abdecken. Auf der Startseite werden wir wieder transparent über den Stand informieren.

Falls Sie noch nicht zu unseren Unterstützern gehören oder Ihre letzte Spende länger zurückliegt, sind Sie herzlich eingeladen, das zu ändern. Ganz besonders freuen wir uns über regelmäßige Geldeingänge! Schon für Beträge in Höhe von wenigen CHF/Euro pro Monat sind wir sehr dankbar. Über jede höhere Spende freuen wir uns natürlich umso mehr.

An dieser Stelle danken wir nochmals allen herzlich, die unser Portal schon unterstützt haben!

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns finanziell zu unterstützen, darunter (siehe auch weiter unten):

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  • PayPal (Betrag nach Wahl, einmalig, monatlich oder jährlich)
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    IBAN (CHF): CH15 0645 0600 3117 8466 0
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  • Twint oder Kreditkarte

Sie sind außerdem nach wie vor dazu eingeladen, uns Vorschläge zu unterbreiten – zum Beispiel, worüber Sie gerne (mehr) lesen wollen oder wie wir unser Angebot verbessern können. Schreiben Sie uns einfach via E-Mail an: info@transition-news.org.

Herzlichen Dank!

Ihre Transition News-Redaktion:


Wiltrud Schwetje


Susanne Schmieden


Konstantin Demeter


Lars Ebert


Daniel Funk


Andreas Rottmann

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Umzug ins Ausland: Wann der deutsche Grad der Behinderung besteht

Wer Deutschland verlässt, verliert nicht immer jeden Anspruch auf eine deutsche GdB-Feststellung. Entscheidend ist, ob daraus noch konkrete Rechte oder Vergünstigungen in Deutschland entstehen können. Fehlt dieser Bezug, kann der Antrag scheitern : selbst wenn erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.

Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. April 2026 (L 2 SB 140/20).

Kläger in Frankreich verlangte GdB 80 und Merkzeichen

Bei dem Kläger hatte die Behörde bereits 2011 einen GdB von 40 festgestellt. Im November 2015 beantragte er mindestens GdB 80 sowie die Merkzeichen G und RF. Bei seiner Klage gab er einen Wohnsitz in Frankreich an.

Das Gericht fragte nach: Welche deutschen Rechtsvorteile sollten ihm der höhere GdB und die Merkzeichen verschaffen? Es verlangte unter anderem Angaben zur Steuerpflicht, zu Rentenansprüchen und zu einer möglichen Rundfunkbeitragspflicht.

Der Kläger belegte keinen entsprechenden Vorteil. Seine Berufung blieb erfolglos; das LSG ließ die Revision nicht zu.

GdB, Schwerbehindertenstatus und Vergünstigungen unterscheiden

Für die Schwerbehinderteneigenschaft nach § 2 Absatz 2 SGB IX verlangt das Gesetz einen GdB von mindestens 50 und zusätzlich einen rechtmäßigen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Beschäftigung in Deutschland. Deshalb kann bei Grenzgängern der Arbeitsplatz in Deutschland den Bezug herstellen.

Für die Feststellung des GdB besteht noch eine weitergehende Möglichkeit: Auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland kann ein Anspruch bestehen. Voraussetzung ist, dass die Feststellung konkrete Vergünstigungen in Deutschland eröffnet, die keinen deutschen Wohnsitz voraussetzen. Das LSG knüpft damit an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an.

Sie müssen nachvollziehbar machen, welcher konkrete Vorteil in Ihrer tatsächlich in Betracht kommt.

Steuern und Rente können den Inlandsbezug begründen

Ein möglicher Punkt ist der Behinderten-Pauschbetrag bei der deutschen Einkommensteuer. Dafür muss Ihre steuerliche Situation erlauben, diesen Vorteil trotz Auslandswohnsitz zu nutzen. Klären Sie mit dem Finanzamt, ob der Pauschbetrag für Sie in Betracht kommt, und reichen Sie Nachweise ein.

Auch eine konkrete Anwartschaft auf die deutsche Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann entscheidend sein. In diesem Fall fehlten Nachweise zur erforderlichen Wartezeit von 35 Jahren. Das Gericht konnte deshalb keinen Vorteil für die Rente erkennen.

Was für den Anspruch spricht – und was nicht genügt Kann einen Inlandsbezug stützen Genügt allein nicht Ein konkret nutzbarer deutscher Steuervorteil, belegt durch die persönliche steuerliche Situation. Der allgemeine Hinweis, in Deutschland gebe es Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung. Eine konkret belegte Anwartschaft auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Der Bezug irgendeiner deutschen Rente ohne Erklärung, welche zusätzliche Rechtsfolge der GdB auslösen soll. Eine Beschäftigung in Deutschland bei Wohnsitz im Nachbarland. Der frühere Wohnsitz in Deutschland ohne weitere aktuelle Verbindung. Regelmäßige Aufenthalte aus persönlichen Gründen im Zusammenhang mit einem konkret beanspruchten Nachteilsausgleich. Die bloße Möglichkeit, Deutschland irgendwann wieder zu besuchen. Merkzeichen G: EU-Freizügigkeit ersetzt die Voraussetzungen nicht

Regelmäßige Aufenthalte in Deutschland eröffnen nicht zwangsläufig einen Anspruch auf das Merkzeichen G. Die jeweiligen gesundheitlichen und rechtlichen Voraussetzungen müssen zusätzlich vorliegen.

Das LSG betont: Das Unionsrecht verpflichtet Deutschland nicht dazu, Menschen mit Auslandswohnsitz einen Schwerbehindertenausweis und Vergünstigungen im Nahverkehr zu gewähren, wenn sie hier weder einen Arbeitsplatz haben noch sich regelmäßig aufhalten. Die EU-Freizügigkeit reicht nicht aus.

Ebenso wenig macht ein deutscher GdB hiesige Vergünstigungen im Ausland nutzbar. Ob ein ausländischer Anbieter oder eine dortige Behörde einen Nachweis berücksichtigt, richtet sich nach den Regeln. vor Ort

Auch die medizinischen Nachweise müssen stimmen

Der Kläger scheiterte auch an medizinischen Nachweisen. Die vorgelegten Atteste belegten keine dauerhaften Einschränkungen, die den höheren GdB und die Merkzeichen rechtfertigten. Eine Diagnoseliste und die pauschale ärztliche Einschätzung, der GdB müsse über 80 liegen, reichten nicht.

Wenn Sie einen höheren GdB beantragen, sollten aktuelle Befunde deshalb beschreiben, wie stark und wie dauerhaft Ihre Erkrankungen den Alltag beeinträchtigen. Auch die vom Kläger behauptete französische Anerkennung von 80 Prozent lässt sich nicht direkt übertragen.

Vor dem Umzug konkrete Rechte und Nachweise klären

Teilen Sie der Feststellungsbehörde Ihre neue Anschrift mit und klären Sie, welche Behörde künftig zuständig ist. Benennen Sie die deutschen Rechte, für die Sie den GdB weiterhin benötigen. Mögliche Belege sind: Unterlagen des Finanzamts, eine Rentenauskunft samt Versicherungsverlauf oder Nachweise zu regelmäßigen Aufenthalten.

Antworten Sie gezielt auf Rückfragen. Im vorliegenden Fall halfen dem Kläger glichen seine Hinweise auf gesundheitliche Verschlechterungen nicht die fehlenden Angaben zum Inlandsbezug aus. Wenn die Behörde einen Antrag ablehnen will, prüfen Sie, um welchen Punkt es geht: medizinische Bewertung, Inlandsbezug oder die Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichs.

FAQ: GdB bei Wohnsitz im Ausland Verliere ich meinen GdB zwangsläufig durch die Abmeldung in Deutschland?

Aus dem Urteil folgt kein solcher Automatismus. Entscheidend sind die verbleibenden rechtlichen Voraussetzungen und konkreten deutschen Vorteile. Über den Fortbestand eines bestehenden Bescheids ist gesondert zu entscheiden.

Reichen regelmäßige Besuche bei meiner Familie?

Solche Aufenthalte können relevant sein. Sie müssen aber darlegen, welchen konkreten Nachteilsausgleich Sie beanspruchen und warum dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine pauschale Zusage lässt sich daraus nicht ableiten.

Übernimmt Deutschland einen im Ausland festgestellten Behinderungsgrad?

Nicht automatisch. Die deutschen Stellen prüfen nach deutschem Recht. Ausländische medizinische Befunde können dabei hilfreich sein; die ausländische Einstufung ersetzt diese Prüfung nicht.

Quellen

Bayerisches Landessozialgericht: Urteil vom 16.04.2026 – L 2 SB 140/20; Entscheidung im Volltext.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit.

Der Beitrag Umzug ins Ausland: Wann der deutsche Grad der Behinderung besteht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Was der Spiegel über Russlands Warnung an die NATO verschweigt

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 1. Oktober 2026 - 15:17
Russland hat die NATO davor gewarnt, die Lage um die russische Exklave Kaliningrad weiter zu eskalieren. Für diese Warnung gibt es handfeste Gründe, das Publikum der deutschen Mainstream-Medien jedoch nicht kennt. Entsprechend leicht war es für den Spiegel, die russische Warnung in ein vollkommen falsches Licht zu stellen. Schauen wir uns daher zunächst den Grund […]
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