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Die Gasspeicher leeren sich: Uns trennt noch eine Kälteperiode von der Notstandssituation, von Fritz Vahrenholt

von Fritz Vahrenholt Zunächst die aktuelle atmosphärische Temperaturentwicklung des Planeten Erde nach Satellitenmessung, Daten von der Universität von Alabama am Standort Huntsville UAH – Dr. Roy Spencer.

https://www.drroyspencer.com/wp-content/uploads/UAH_LT_1979_thru_January_2026_v6.1_20x9-scaled.jpg

Die Gasspeicher leeren sich: Uns trennt noch eine Kälteperiode von der Notstandssituation

Der durchschnittliche Gasverbrauch im Winter beträgt in Deutschland 4 TWh Erdgas pro Tag, an kalten Tagen unter -5 °C ca. 5 TWh, an milderen Tagen sinkt er auf 3 TWh.
Der Verbrauch wird gedeckt durch

1. Pipelinegas
2. LNG-Gas
3. Entnahme aus den im letzten Jahr gefüllten Gasspeichern

1.Die Pipeline-Importe belaufen sich zurzeit bei 2,7 TWh. 44% davon kommen aus Norwegen, 24% aus den Niederlanden und 21% aus Belgien/Frankreich. Die letzteren beiden Importe sind LNG-Gas, da sowohl die Niederlande, Belgien als auch Frankreich keine eigenen Erdgasquellen für den Export zur Verfügung haben. Das macht diese Quellen verletzlich, wenn in diesen Ländern eine eigene Knappheit vorliegt. Der Speicherstand in den Niederlanden (5.Februar) liegt bei 22,4%, in Frankreich bei 28,5%.

2. Die aktuellen LNG-Importe in Deutschland belaufen sich auf etwa 0,4- 0,6 TWh pro Tag über die Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Lubmin und Mukran. Sie können zwar auf bis zu 1 TWh hochgefahren werden. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass eine zusätzliche Menge an LNG-Gas in Deutschland mit erheblicher Verzögerung ankommt. Die Belade- und Transportzeit eines LNG-Tankers vom Golf von Amerika nach Brunsbüttel dauert 18 Tage.

3. Die Entnahme von Erdgas aus den deutschen Speichern betrug im Januar etwa 0,4  bis 1 TWh je nach Kältesituation. Diese Batterie für den Winter läuft langsam aber sicher leer. Der aktuelle Füllgrad der Speicher liegt bei 29%. Diese Menge ist im Prinzip auch entnehmbar. Das entscheidende Problem ist aber, daß mit sinkendem Füllstandsgrad auch der Druck sinkt und somit die Entnahmeleistung des Speichers abnimmt, wie der sehr gute Übersichtsartikel zur Versorgungssicherheit von Markus Schall beschreibt.

Schon unterhalb eines Füllstandsgrades von 50% geht die Entnahmerate (Gas pro Stunde) auf Grund des geringeren Druckes zurück. Bei 35% Füllstandsgrad ist die Entnahmerate bereits um 22% gesunken. Darunter sinkt sie dann stärker als linear ab. Unterhalb von 20% ist die Entnahmerate so stark gesunken, daß die Speicher keine Nachfragespitzen mehr abdecken können, was zu einem Risiko von Versorgungsengpässen in einer Kaltwetterlage führen kann.

Die meteorologische Situation in den nächsten 14 Tagen wird zunächst von leicht ansteigenden Temperaturen bis zum 12.2. gekennzeichnet, um danach möglicherweise erneut in eine deutliche, bundesweite Frostperiode zurückzufallen. Kommt es zu dieser Entwicklung wird Ende Februar die 20% Marke des Füllstands deutscher Gasspeicher unterschritten.

Nach der Gasnotfallverordnung von Minister Habeck sind folgende Kriterien für die Beurteilung einer Gasnotfalllage heranzuziehen:

„- Als kritisch wird die Lage eingestuft, wenn die prognostizierte Durchschnittstemperatur der kommenden sieben Tage min. zwei Grad Celsius unter dem Durchschnitt der vorherigen vier Jahre liegt“
„- Als kritisch wird die Lage eingestuft, wenn der Füllstand unter den Speicherpfad fällt, der auf das 40%-Niveau am 01. Februar des jeweiligen Jahres führt.“

Beide Kriterien sind seit dem 1. Februar erfüllt. Es ist schon erstaunlich, dass die Bundesnetzagentur bei einem Speicherstand von unterhalb 30% immer noch abwiegelt und erklärt : „Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein.“

Aber man versucht sich durchzumogeln und hofft auf eine Erwärmung in den nächsten vier bis sechs Wochen. Und wieder einmal stehen Landtagswahlen in Baden-Württemberg vor der Tür.

Nach Ausrufung einer Notfallstufe muss die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung von Haushalten und öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Das kann dann nur noch durch Abschalten von Industrie-und Gewerbebetrieben erfolgen.  Sollte es dazu kommen, wäre das ein Alptraum für die deutsche Energiepolitik:ein Resultat des Versagens. Der schon angeschlagene Investitionsstandort Deutschland würde nachhaltig beschädigt.

Warum sind wir in eine solche Situation geraten ? Zum einen haben Gaseinkäufer und die Politik wohl die vier letzten milden Winter in die Zukunft fortgeschrieben. In einer allgemeinen Wahrnehmung einer Klimakatastrophe kommen sehr kalte Winter offenbar nicht mehr vor.

Zusätzlich ist aber seit dem 1. 1. 25 die Versorgung Osteuropas mit russischem Erdgas reduziert worden, da die Ukraine den Transit des Gases zu diesem Datum gestoppt hat. Die Versorgung über die einzig noch verbliebene, über die Türkei verlaufende Turkstream-Pipeline reicht aber nicht aus, so dass das deutsche Gasnetz auch die Nachbarn Österreich, Tschechien und indirekt die Slowakei versorgt. Über die Slowakei und Polen erhält die Ukraine Gas in Umkehrung der bisherigen Fließrichtung (reverse Flow). Die gesamte Exportmenge ist mit 1TWh täglich erheblich und liegt in der Höhe der täglichen Entnahme aus den deutschen Gasspeichern. Die Grafik zeigt den Anstieg der Exporte aus Deutschland seit der Schließung der Transgas-Pipeline aus der Ukraine.

Quelle: Bundesnetzagentur

Quelle: Bundesnetzagentur

Wie immer sich die Erdgasversorgung in den nächsten 3 Wochen entwickelt, es gäbe einen guten Anlaß, die politische Debatte über die eigene Erdgasversorgung durch Schiefergas aus der norddeutschen Tiefebene zu eröffnen. Dort lagert ausreichend preiswertes Erdgas für die nächsten 30 Jahre. Die Förderung von Erdgas aus 1000 m tiefen Gesteinsschichten ist seit 2017 durch Bundesgesetz verboten (Fracking-Verbot).

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Ein Monat nach dem 29.-Januar-Abkommen: Integration auf Bewährung

Ein Monat nach dem am 29. Januar unterzeichneten Abkommen zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und der syrischen Übergangsregierung ist die Bilanz widersprüchlich. Das Abkommen stoppte eine Eskalation, die Anfang Januar einen offenen Krieg gegen Nordostsyrien einzuleiten drohte. Doch zentrale Konfliktpunkte sind weiterhin ungelöst, allen voran die Belagerung von Kobanê und die fehlende verfassungsrechtliche Absicherung kurdischer Rechte.

Der Weg zum 29. Januar

Das Jahr 2025 war für Rojava ein Jahr systematischer Destabilisierung. Die Vereinbarungen vom 10. März und 1. April, die eine Integration in gesamtstaatliche Strukturen vorsahen, wurden mehrfach verletzt. Milizen unter Führung der in Damaskus herrschenden Hayat Tahrir al-Sham (HTS), politisch flankiert und militärisch unterstützt von der Türkei, intensivierten ihre Angriffe.

Im Januar 2026 erreichte die Konfrontation einen neuen Höhepunkt. Bei einem trilateralen Treffen am 5. Januar in Paris gaben die Delegationen von Israel und den USA der syrischen Übergangsregierung grünes Licht für den Krieg gegen die Selbstverwaltung. Er begann einen Tag später in den mehrheitlich kurdisch bewohnten Vierteln Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo und weitete sich in den nächsten Wochen auf Dair Hafir, Tabqa, Raqqa und Deir ez-Zor aus.

Am 19. Januar kam es in Damaskus zu einem entscheidenden Gespräch zwischen dem QSD-Generalkommandanten Mazlum Abdi, der Außenbeauftragten der Selbstverwaltung Ilham Ehmed und der syrischen Übergangsregierung. Dort wurde den QSD die Forderung übermittelt, Hesekê und Kobanê zu räumen und die Waffen niederzulegen. Diese Bedingung wurde von der Selbstverwaltung zurückgewiesen.

Als sich die Angriffe Kobanê, Hesekê und Qamişlo näherten, rief die Selbstverwaltung eine allgemeine Mobilisierung aus. Der militärische und gesellschaftliche Widerstand, kombiniert mit wachsendem internationalem Druck, führte schließlich zur Rückkehr an den Verhandlungstisch. Am 27. Januar reisten Mazlum Abdi und Ilham Ehmed erneut nach Damaskus. Zwei Tage später wurde das Abkommen unterzeichnet, am 30. Januar öffentlich verkündet.

Was das Abkommen vorsieht

Der Text umfasst unter anderem einen umfassenden Waffenstillstand, den Austausch von Gefangenen, die Rückkehr Vertriebener, die schrittweise Integration militärischer und administrativer Strukturen und die Zusicherung einer verfassungsrechtlichen Garantie kurdischer Rechte. Damit wurde erstmals ein Rahmen formuliert, der über eine bloße Waffenruhe hinausgeht.

Erste Schritte, aber keine Symmetrie

In den ersten Wochen nach der Unterzeichnung wurden durchaus Schritte eingeleitet:

Am 2. und 3. Februar trafen Konvois der Allgemeinen Sicherheitskräfte aus Daraa in Hesekê und Qamişlo ein. Über 200 Personen wurden entsandt, darunter technisches Personal zur Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitskräften Asayîş. Am 4. Februar wurde der Kurde Nûredîn Îsa Ehmed zum Gouverneur von Hesekê ernannt. In der Folge zogen sich militärische Einheiten in der Cizîrê-Region aus Stadtzentren zurück.

Außerdem wurden strategische Punkte wie Flughäfen und Ölfelder in den Integrationsprozess einbezogen. In Çelebiyê bei Kobanê sowie in der Şêxler-Region wurden gemeinsame Kontrollpunkte eingerichtet. Auch die Rückkehr von Familien aus Efrîn begann: Mehr als 400 Familien sollten in erste Konvois aufgenommen werden. Doch Eigentumsrückgaben, Sicherheitsgarantien und langfristige Schutzmechanismen bleiben unklar.

Kobanê: Der Lackmustest des Abkommens

Der zentrale Prüfstein bleibt jedoch die seit dem 20. Januar andauernde Belagerung von Kobanê. Rund 600.000 Menschen sind direkt oder indirekt betroffen. Zugänge zur Stadt sind eingeschränkt, humanitäre Lieferungen blockiert. Etwa 200.000 Menschen befinden sich in temporären Sammelunterkünften an über 70 Standorten. Diese Blockade widerspricht nicht nur dem Geist des Abkommens, sie untergräbt dessen Glaubwürdigkeit. Sie nährt Zweifel daran, ob Damaskus bereit ist, den Integrationsprozess als partnerschaftliches Projekt zu gestalten oder ihn unter militärischem Druck zu erzwingen.

Die Verfassungsfrage als Kernproblem

Noch schwerer wiegt die fehlende Umsetzung der verfassungsrechtlichen Garantien. Solange die Rechte der Kurd:innen nicht institutionell abgesichert sind, bleibt jede Integration reversibel. Ohne klare juristische Verankerung sind Selbstverwaltungsstrukturen politisch abhängig vom jeweiligen Kräfteverhältnis in Damaskus. Genau hier entscheidet sich die strategische Tragweite des Abkommens.

Regionale Dynamik und externer Einfluss

Hinzu kommt die geopolitische Dimension. Die Türkei betrachtet jede Form kurdischer Errungenschaften als strategische Bedrohung. HTS und andere Milizen agieren nicht im politischen Vakuum. Gleichzeitig sind internationale Akteure bemüht, Syrien zu stabilisieren, allerdings ohne klare Garantie für föderale Strukturen. Rojava befindet sich damit in einem Spannungsfeld zwischen militärischer Realität, diplomatischer Integration und strategischem Misstrauen.

Ein Wendepunkt, aber kein Durchbruch

Das 29.-Januar-Abkommen ist somit kein Durchbruch, es ist ein Prozess auf Bewährung. Es hat die unmittelbare Eskalation gestoppt und einen politischen Kanal geöffnet – und es hat gezeigt, dass Rojava nicht militärisch zu eliminieren ist. Ob daraus eine dauerhafte politische Lösung entsteht oder nur eine strategische Zwischenphase, hängt davon ab, ob Damaskus bereit ist, kurdische Selbstverwaltung nicht als Sicherheitsproblem, sondern als Bestandteil eines pluralen Syriens anzuerkennen. Die kommenden Monate werden entscheiden, ob die Integration auf Augenhöhe erfolgt, oder ob sich die Geschichte gebrochener Vereinbarungen wiederholt.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/unser-ziel-war-es-ein-massaker-an-unserer-bevolkerung-zu-verhindern-50085 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-lehre-aus-aleppo-die-schonungslose-realitat-einer-neuen-epoche-49678 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nrls-bericht-1-200-zivilist-innen-bei-angriffen-auf-kurd-innen-getotet-50434 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-seit-31-tagen-unter-schwerer-belagerung-50373

 

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Warnung vor humanitärer Krise: Tausende Gefangene in Iran in akuter Gefahr

Die Lage politischer Gefangener im Iran spitzt sich nach Angaben des Komitees zur Freilassung politischer Gefangener dramatisch zu. In einem aktuellen Bericht warnt das Gremium vor einer drohenden humanitären Katastrophe, insbesondere im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran. Demnach sei die Verwaltung des Gefängnisses im Zuge des israelisch-amerikanischen Angriffskrieges faktisch zusammengebrochen. Personal habe seine Posten verlassen, organisatorische Strukturen seien außer Kraft gesetzt und Hafträume verschlossen worden. Tausende Gefangene befänden sich dadurch in einer Situation akuter Unsicherheit.

Versorgung offenbar unterbrochen

Besonders alarmierend seien Berichte über die Einstellung der Essensausgabe und die Schließung der Gefängniskantinen. Zudem sei der Kontakt der Gefangenen zur Außenwelt weitgehend unterbrochen worden. Der Zugang zu Trinkwasser, medizinischer Versorgung und grundlegender Hygiene sei nicht mehr gewährleistet. Nach Einschätzung des Komitees bringt diese Situation das Leben tausender Gefangener in unmittelbare Gefahr. Die Organisation spricht von einer „ernsten und akuten Bedrohung“ für die Gefangenen.

Appell an internationale Öffentlichkeit

Das Komitee ruft internationale Menschenrechtsorganisationen sowie die Öffentlichkeit dringend zum Handeln auf. Gefordert werden die sofortige und kontinuierliche Versorgung aller Gefangenen mit Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Betreuung. Ebenso müsse die Kommunikation mit Angehörigen unverzüglich wiederhergestellt werden. Darüber hinaus verlangt das Gremium eine unabhängige Untersuchung der Haftbedingungen durch internationale Kontrollinstanzen. Angesichts der kriegsbedingten Lage in Iran drohe sonst eine weitere Eskalation mit unabsehbaren Folgen für die Gefangenen.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/inhaftierte-frauen-in-evin-warnen-vor-imperialen-befreiungsillusionen-46812 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/kampagne-meldet-uber-300-hinrichtungen-im-februar-in-iran-50340 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/amnesty-israelische-angriffe-auf-evin-gefangnis-als-kriegsverbrechen-untersuchen-47205

 

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Solidaritätskonzert für Rojava in Heidelberg

Mit einem großen Solidaritätskonzert im Heidelberg Congress Center haben am Samstagabend rund 1.500 Menschen ihre Unterstützung für die Selbstverwaltung von Rojava zum Ausdruck gebracht. Der Saal war vollständig gefüllt, zahlreiche Besucherinnen und Besucher verfolgten das Programm im Stehen.

Organisiert wurde die Veranstaltung vom Kurdischen Gesellschaftszentrum Heidelberg-Mannheim mit Unterstützung mehrerer kurdischer Unternehmer aus den vier Teilen Kurdistans. Die Einnahmen des Abends sollen über den Kurdischen Roten Halbmond (Heyva Sor a Kurdistanê e.V.) humanitären Projekten in Rojava zugutekommen.

Die Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute für die Gefallenen von Rojava. Immer wieder hallten während des Abends Rufe wie „Bijî Berxwedana Rojava“ („Es lebe der Widerstand von Rojava“) und „Yek e, yek e, Kurdistan yek e“ („Kurdistan ist eins“) durch den Saal.

 


Appell an internationale Solidarität

Cano Yıldız vom Kurdischen Gesellschaftszentrum betonte in seiner Eröffnungsrede, dass Rojava nicht allein stehe. Die Solidarität müsse weiter ausgebaut werden, insbesondere angesichts der anhaltenden militärischen Bedrohungen und der prekären humanitären Lage. Şahin Karaaslan vom Organisationskomitee dankte den Unterstützenden sowie den Sponsoren für ihre Beiträge.

Die Bundestagsabgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) hob hervor, dass die Entwicklungen in Rojava keine rein regionale Angelegenheit seien. Die dort entstandenen demokratischen Strukturen und Fortschritte im Bereich der Frauenrechte hätten internationale Bedeutung und müssten geschützt werden.

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Bilder aus den belagerten Städten

Ein Videobeitrag informierte über die humanitäre Situation in den seit dem 6. Januar unter Belagerung stehenden kurdischen Städten in Nordostsyrien. Die gezeigten Bilder von Vertreibungen, Zerstörungen und dem Widerstand der Bevölkerung sorgten im Publikum für bewegte Momente. Musikalisch gestaltet wurde der Abend von den Künstlern Xêro Abbas, Hzan Dino und Şivan Perwer. Mit traditionellen und zeitgenössischen Liedern verbanden sie kulturellen Ausdruck mit politischer Solidarität. Die Veranstalter erklärten abschließend, dass weitere Solidaritätsaktionen geplant seien. Ziel sei es, die Unterstützung für Rojava auch in Deutschland langfristig sichtbar und wirksam zu machen.

https://deutsch.anf-news.com/kultur/solidaritat-mit-frauen-in-rojava-benefizkonzert-in-koln-50504 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nrls-bericht-1-200-zivilist-innen-bei-angriffen-auf-kurd-innen-getotet-50434 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/unser-ziel-war-es-ein-massaker-an-unserer-bevolkerung-zu-verhindern-50085

 

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Rente 2026: Diese 5 Zuschüsse bringen Rentnern jeden Monat spürbar mehr Geld

Lesedauer 5 Minuten

Gemeint sind hier teils echte Zuschüsse rund um die Rente und teils ergänzende Leistungen, die im Alter das verfügbare Einkommen erhöhen. Der entscheidende gemeinsame Nenner: Vieles gibt es nur auf Antrag – und verspätete Anträge kosten häufig dauerhaft Geld.

Viele Rentnerinnen und Rentner lassen jedes Jahr Geld liegen, obwohl ein Anspruch besteht. Der Grund ist fast immer derselbe: Wer nicht beantragt oder falsche Angaben macht, bekommt nichts – und in manchen Fällen gibt es später keine Nachzahlung mehr.

Genau deshalb lohnt es sich, 2026 einmal systematisch zu prüfen, welche Zuschüsse und rentensteigernden Zeiten bei Ihnen überhaupt erfasst sind.

Ein typisches Beispiel: Eine Rentnerin bleibt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil sie knapp nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommt. Den Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragt sie erst ein Jahr später.

Das Geld für die Monate davor ist dann häufig verloren – nicht, weil kein Anspruch bestand, sondern weil der Antrag zu spät kam.

1) Zuschuss zur Krankenversicherung: Für viele nur auf Antrag – und oft ohne Rückwirkung

Wer als Rentner privat krankenversichert ist oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, kann einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Das ist besonders relevant, wenn die Krankenversicherungsbeiträge die Rente spürbar belasten.

Entscheidend ist: Dieser Zuschuss kommt nicht automatisch. Pflichtversicherte in der KVdR profitieren in der Praxis von der Mitfinanzierung über die Rentenzahlung, aber freiwillig oder privat Versicherte müssen den Zuschuss grundsätzlich beantragen. Und genau hier liegt der häufigste Fehler: Der Anspruch beginnt typischerweise frühestens mit dem Monat der Antragstellung. Wer spät dran ist, verschenkt Monate.

Für 2026 lässt sich die maximale Zuschusshöhe als Orientierung rechnerisch aus der Systematik ableiten: Hälftiger allgemeiner Beitragssatz (7,3 Prozent) plus hälftiger durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, hälftig also 1,45 Prozent.

Daraus ergibt sich ein Orientierungswert von bis zu 8,75 Prozent der Bruttorente – allerdings begrenzt auf höchstens die Hälfte der tatsächlichen Beiträge/Prämien. In der Praxis bedeutet das: Der Prozentwert ist nicht automatisch die Auszahlung, weil die Deckelung und die individuelle Beitragshöhe häufig entscheidend sind.

Wer den Antrag zu spät stellt, verliert häufig Monat für Monat Geld – ohne spätere Korrektur.

2) Wohngeld 2026: Viele Rentner haben Anspruch – vor allem mit Grundrentenzeiten-Freibetrag

Wohngeld ist keine Sozialhilfe, sondern ein eigenständiger gesetzlicher Anspruch, wenn Einkommen, Miete beziehungsweise Belastung und Haushaltsgröße in den Rahmen passen. Gerade Rentnerhaushalte übersehen Wohngeld, weil sie ihre Rente als „zu hoch“ einschätzen oder das Thema mit Grundsicherung verwechseln.

Ein entscheidender Hebel ist der Freibetrag bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten nach § 17a Wohngeldgesetz. Dann bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente bei der Wohngeldberechnung außen vor. Das kann den Wohngeldanspruch deutlich erhöhen oder überhaupt erst ermöglichen.

Wichtig ist aber: Die 33 Jahre ersetzen nicht die Wohngeld-Voraussetzungen, sie verbessern nur die Berechnung – wenn der Wohngeldanspruch dem Grunde nach besteht. Und auch hier gilt: Ohne Antrag keine Zahlung. Zuständig ist die Wohngeldbehörde vor Ort.

Wer den Anspruch prüfen will, sollte sich nicht von Bauchgefühl leiten lassen. Die Berechnung hängt unter anderem an der Mietstufe der Gemeinde, der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen. Gerade die Mietstufe sorgt dafür, dass zwei identische Renten in zwei Kommunen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Wer Grundrentenzeiten geltend machen will, sollte zudem sicherstellen, dass diese Zeiten im Rentenkonto vollständig erfasst sind – denn nur dann kann der Freibetrag in der Wohngeldberechnung überhaupt greifen.

Wer Wohngeld nicht beantragt, bekommt auch bei Anspruch keinen Cent – und verschenkt oft über Jahre Geld.

3) Lastenzuschuss: Eigentümer sind nicht automatisch ausgeschlossen

Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnt, kann statt Mietzuschuss unter Umständen einen Lastenzuschuss erhalten. Viele Eigentümer gehen davon aus, Wohngeld sei „nur für Mieter“. Das stimmt so nicht.

Beim Lastenzuschuss prüft die Wohngeldbehörde die Belastungen im Rahmen des Wohngeldrechts. In der Praxis zählen dabei typischerweise bestimmte laufende Kosten und Belastungen rund ums selbstgenutzte Wohneigentum, etwa Finanzierungskosten im zulässigen Rahmen und regelmäßig anfallende Bewirtschaftungs- und Betriebskosten.

Wichtig ist aber: Nicht jede Kreditrate wird automatisch 1:1 anerkannt, und die genaue Berücksichtigung hängt von den wohngeldrechtlichen Regeln und der individuellen Konstellation ab. Auch hier gilt: Der Anspruch entsteht grundsätzlich erst ab Antragstellung. Wer zu spät beantragt, verliert zumindest die Monate davor.

Viele Eigentümer verzichten auf Geld, weil sie fälschlich glauben, Wohngeld sei für sie tabu.

4) Pflege-Entlastungsbudget: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr – aber nur mit sauberer Beantragung

Dieses Plus läuft nicht über die Rentenkasse, kann aber die finanzielle Situation im Alter erheblich entlasten. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dazu kommt weiterhin der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro.

In der Praxis scheitert die Ausschöpfung häufig an Formalien: fehlende Nachweise, falsche Abrechnung, verspätete Anträge. Wer Pflege organisiert oder Angehörige entlastet, sollte vor der Beauftragung klären, ob ein Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet oder ob zunächst gezahlt werden muss und anschließend eine Erstattung erfolgt.

Leistungen sollten dokumentiert und Nachweise vollständig eingereicht werden, weil Erstattungen regelmäßig nur bei korrekter Beantragung und Abrechnung laufen.

Ohne Nachweise und saubere Abrechnung bleibt das Budget auf dem Papier – und die Entlastung kommt nicht an.

5) Kindererziehungszeiten und Kontenklärung: Dauerhaft höhere Rente nur, wenn Zeiten im Konto stehen

Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente unmittelbar, weil sie als rentenrechtliche Zeiten Entgeltpunkte bringen können. Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 30 Monate berücksichtigt, für ab 1992 geborene Kinder 36 Monate. Das Problem: Was nicht im Versicherungskonto steht, wirkt nicht rentensteigernd.

Darum ist die Kontenklärung für viele der wichtigste Schritt überhaupt. Wer den Versicherungsverlauf nie geprüft hat, findet dort nicht selten Lücken – bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Ausbildungszeiten oder Beschäftigungen. Diese Lücken führen zu einer dauerhaft niedrigeren Rente, obwohl die Voraussetzungen eigentlich erfüllt wären. Wer nachmeldet, kann die Rente oft spürbar verbessern.

Wichtig für 2026 ist außerdem der Blick auf politische Debatten: Die sogenannte „Mütterrente III“ ist nach dem derzeit veröffentlichten Zeitplan kein „2026-Plus“. Nach aktuellem Stand soll sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und erst ab 2028 ausgezahlt werden. Für 2026 ist das deshalb vor allem ein Ausblick, nicht die Grundlage für einen sofortigen Rentenanstieg.

Jede nicht erfasste Zeit senkt die Rente dauerhaft – Kontenklärung ist oft der schnellste Weg zu mehr Entgeltpunkten.

Was viele zusätzlich übersehen: Grundrente und Zuschläge bei Hinterbliebenenrenten

Neben den fünf typischen Hebeln gibt es weitere Ansprüche, die oft erst nach Prüfung sichtbar werden. Dazu zählt der Grundrentenzuschlag bei langjähriger Versicherung: Er hängt an Grundrentenzeiten und weiteren Voraussetzungen, wird im Rentenverfahren berücksichtigt, steht aber nur dann korrekt im Bescheid, wenn die rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungskonto vollständig und richtig erfasst sind.

Ähnlich ist es bei Hinterbliebenenrenten: Auch dort können Bestandteile der Berechnung davon abhängen, ob Zeiten und Daten vollständig vorliegen. Auch „automatische“ Zuschläge sind nur so richtig wie die Daten, die im Rentenkonto stehen.

So sichern Sie sich 2026 Ihr Renten-Plus – ohne typische Fehler

Beginnen Sie mit dem, was schnell den größten Effekt hat: Prüfen Sie, ob Sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind und ob der Zuschuss zur Krankenversicherung beantragt wurde. Danach lohnt der Wohngeld-Check – insbesondere, wenn Grundrentenzeiten vorliegen oder wahrscheinlich sind.

Parallel sollten Sie den Versicherungsverlauf durchgehen, fehlende Zeiten nachmelden und sich nicht darauf verlassen, dass „die Behörde das schon merkt“. Bei Pflegeleistungen gilt: Vorab Abrechnungsweg klären, Nachweise sichern, Erstattung sauber beantragen.

Wer 2026 Bescheide prüft, Anträge stellt und Kontodaten bereinigt, erhöht sein verfügbares Einkommen im Alter – oft ohne neue Leistung „zu beantragen“, sondern nur durch richtiges Geltendmachen.

Quellen

Der Beitrag Rente 2026: Diese 5 Zuschüsse bringen Rentnern jeden Monat spürbar mehr Geld erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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„Keine Angst, mein Mullah tut doch nix!“ Naivität oder bewusstes Wegschauen?

Eine iranische Rakete schlägt in Bahrain ein, die Explosion erzeugt eine gewaltige Rauchsäule. Und was macht das ZDF, welches doch erst nach seinem KI-Skandal kürzlich Besserung gelobt hat, aus dieser Meldung? Es bebildert eine iranische Agenturmeldung damit, welche einen israelischen Raketenangriff auf eine Mädchenschule zeigen soll. Auch ein Video von 2014, das tatsächlich einen Terroranschlag […]

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Bürgergeld: Jobcenter dürfen Miete langfristig deckeln – Urteil sorgt für Unsicherheit

Lesedauer 5 Minuten

Das Jobcenter darf einer alleinerziehenden Mutter und ihren zwei Kindern nach einem nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft (KdU) langfristig begrenzen, im konkreten Fall um 148 Euro pro Monat und über Jahre.

Das Sozialgericht Düsseldorf hat dazu klargestellt: Eine zeitliche Befristung dieser Begrenzung ist in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II nicht ausdrücklich vorgesehen. (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2024, Az. S 5 AS 2352/22)

Entscheidungsbesprechung mit dem Sozialrechtsexperten Detlef Brock.

Worum es im Fall ging

Der Umzug der Klägerinnen wurde vom Gericht als nicht erforderlich bewertet. Folge: Das Jobcenter durfte die KdU auf das bisherige Niveau begrenzen, obwohl die neue Wohnung als solche nicht zwingend unangemessen sein musste.

Rechtlicher Maßstab: Erforderlichkeit eines Umzugs in zwei Schritten

Die Prüfung, ob ein Umzug erforderlich ist, ist nach der im Text dargestellten Linie zweistufig.

Erstens ist zu klären, ob der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

Zweitens ist zu prüfen, ob die Kosten der gewählten neuen Wohnung im Lichte dieser Erforderlichkeit als angemessen erscheinen.

Eine Beschränkung auf die bisherigen KdU und Heizkosten kommt von vornherein nicht in Betracht, wenn der Umzug in eine andere Wohnung notwendig ist, also wenn die bisherige Wohnung den Unterkunftsbedarf als Teil der verfassungsrechtlich garantierten Existenzsicherung nicht mehr decken kann.

§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II umfasst nach der zitierten Rechtsprechung aber auch Fälle, in denen ein Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen Gründen erforderlich erscheint (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 2011, Az. B 14 AS 107/10 R).

Warum der Umzug hier nicht als erforderlich anerkannt wurde

Eine zwingende Umzugsnotwendigkeit lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Das Gericht sah auch keinen sonstigen Grund, der den Umzug erforderlich gemacht hätte.

  1. Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen nicht belegt

Die vorgetragenen Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen ließen sich nach Ansicht des Gerichts nicht belegen. Insbesondere war eine Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde unterblieben.

Da die im Verwaltungsverfahren angeführten Störungen aus der Nachbarschaft zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits mehr als vier Jahre zurücklagen, sah das Gericht keine hinreichende Wahrscheinlichkeit mehr, diese Störungen durch Hinzuziehung der damaligen Nachbarschaft in Qualität und Quantität weiter aufzuklären.

  1. Mängel der Mietwohnung nicht substantiiert

Auch die behaupteten Mängel der Mietwohnung wurden nicht hinreichend substantiiert. Zudem verwies das Gericht darauf, dass zunächst Gewährleistungsansprüche gegenüber der Vermieterin durchzusetzen wären.

  1. Deutliche Erhöhung der Unterkunftskosten

In die Abwägung floss außerdem die deutliche Erhöhung der Unterkunftskosten ein. Die Bruttokaltmiete stieg von 445 Euro monatlich auf zunächst 528 Euro monatlich, eine Steigerung der Unterkunftskosten um rund 18 Prozent.

Gemessen an der Qualität der vorgetragenen Störungen sei eine solche Kostensteigerung nicht als gerechtfertigt anzusehen. Zudem habe die Klägerin zu 1. nicht vorgetragen, in welchem Umfang nach anderweitigen, günstigeren Wohnungen gesucht worden sei.

§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Keine ausdrückliche Befristung der Deckelung

Der Text stellt heraus: § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II enthält keine explizite zeitliche Befristung der Begrenzung der Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug.

Leistungsbeziehende haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, den Leistungsbezug und damit die Deckelung zu unterbrechen oder zu beenden. In der Praxis kann das jedoch gerade für bestimmte Konstellationen schwer erreichbar sein.

Besonders Alleinerziehende betroffen, Gericht sieht das Problem, kann es aber nicht lösen

Das Gericht berücksichtigte im Fall der Klägerin, dass diese als Alleinerziehende auf absehbare Zeit kein bedarfsdeckendes Einkommen durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erzielen könne. Damit ist die Möglichkeit, die Begrenzung durch Beendigung oder Unterbrechung des Leistungsbezugs aufzuheben, praktisch stark eingeschränkt.

Hinzu kommt: Durch die Deckelung der KdU sind die Klägerinnen für einen relevanten Teil der Wohnungen, die das Jobcenter grundsätzlich als angemessen bewertet, faktisch ausgeschlossen. Sie müssen eine Wohnung finden, deren Kosten unter der dynamisierten alten Bruttokaltmiete liegen.

Der Text bringt es zugespitzt auf den Punkt: Je günstiger die Wohnung vor dem nicht erforderlichen Umzug war, desto schwieriger wird das Finden einer neuen Wohnung.

Das wirkt umso schwerer, als ein relevanter Anteil der Personen im SGB II Leistungsbezug, gerade Alleinerziehende, sich um ein oder mehrere minderjährige Kinder kümmern und in eine vergleichbare Lage geraten können.

Gesetzeszweck: Verhinderung missbräuchlicher Ausnutzung der Angemessenheitsgrenzen

Der Text betont, dass § 22 Abs. 1 SGB II wiederholt gesetzlichen Änderungen unterlag, ohne dass eine zeitliche Befristung der Deckelung in den Gesetzeswortlaut aufgenommen wurde.

Dies stehe im Einklang mit der Zielrichtung der Regelung, im Text genannt § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der Fassung vom 10.08.2021 sowie § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II in der Fassung vom 16.12.2022. Die Regelung solle verhindern, dass Angemessenheitsgrenzen zulasten des Beklagten und damit der Steuerzahler ausgenutzt werden.

Der Text argumentiert weiter: Eine Befristung auf einige Jahre würde dem möglicherweise nicht ausreichend entgegenwirken. Denn dann könnte der nicht erforderliche Umzug, gerade bei geringen Steigerungen, im Sinne einer Kosten Nutzen Abwägung in Kauf genommen werden, um nach Ablauf der Frist die vollständigen Unterkunftskosten zu erhalten.

Rechtsprechung: Keine klare Befristung, aber Dynamisierung als Korrektiv

Der Text führt aus, dass sich die obergerichtliche Rechtsprechung zumindest indirekt mit dem Problem befasst hat.

Das Bundessozialgericht habe sich nicht für eine Befristung entschieden (BSG, Urteil vom 17. Februar 2016, Az. B 4 AS 12/15 R).

Für eine Befristung wurden im Text genannt: Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. Juli 2010, Az. S 82 AS 7352/09; Landessozialgericht Sachsen Anhalt, Urteil vom 20. November 2014, Az. L 4 AS 166/14.

Statt einer Befristung wurde nach der im Text dargestellten Linie die Notwendigkeit einer Dynamisierung unter Berücksichtigung zwischenzeitlich geänderter Mietobergrenzen ausgesprochen. Eine Dynamisierung führt auch im Fall der Klägerinnen jedenfalls zu einer teilweisen finanziellen Entlastung.

Fazit und Weiterentwicklung: Bestätigung durch das LSG NRW

Der Text weist darauf hin, dass die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Düsseldorf später vom 19. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein Westfalen bestätigt worden sei: Eine fortgesetzte, jahrelange Deckelung der Kosten der Unterkunft nach einem nicht erforderlichen Umzug sei nicht verfassungswidrig.

Anmerkung des Verfassers: verfassungsrechtliche Bedenken als Meinung und Einordnung

Nach Auffassung des Sozialrechtsexperten Detlef Brock kann eine dauerhafte Kürzung beziehungsweise Deckelung der Unterkunftskosten wegen fehlender Umzugserforderlichkeit verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil sie faktisch wie eine langfristige Belastung wirkt.

Als Argumente werden genannt: Es liege ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff in das Existenzminimum nahe. Zudem fehle eine gesetzliche Regelung, die eine verlässliche Wiedererlangung der vollständigen Unterkunftskosten ermögliche.

Eine zeitlich unbegrenzte und nicht anderweitig kompensierte Unterdeckung des Bedarfs begegne grundrechtlichen Bedenken. Durch die dauerhafte Unterdeckung im KdU Bereich sei der Leistungsempfänger gezwungen, Teile der Regelleistung zur Deckung dieser Kosten einzusetzen.

Auch mit Blick auf die Neue Grundsicherung nach dem SGB II erwartet Brock keine Verbesserung, er bewertet diese Regelung kritisch.

Als redaktionelle Einordnung gegen hartz wird im Text formuliert, dass man die Neue Grundsicherung als problematisch einschätze und eine Totalverweigerung von Leistungen für verfassungswidrig halte. Diese Passage ist kommentierend und als Meinung zu verstehen.

Wichtige Hinweise zu § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II Stand seit 1. Januar 2023

§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II in der seit dem 1. Januar 2023 gültigen Fassung des Bürgergeldgesetzes enthält keine explizite zeitliche Befristung für die Deckelung der Wohnkosten nach einem nicht erforderlichen Umzug.

Regelungsinhalt: Satz 6 besagt, dass sich der Bedarf für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug, durch den sich die Aufwendungen erhöhen, auf die bisherigen Aufwendungen beschränkt.

Keine Karenzzeit Anrechnung: Diese Begrenzung gilt inhaltlich unverändert weiter, auch wenn sie mit anderen Regelungen wie der Karenzzeit in Wechselwirkung steht. Sie ist dauerhaft, solange kein erneuter Wohnungswechsel stattfindet, der erforderlich ist oder als solcher anerkannt wird.

Abgrenzung: Die Befristung auf 6 Monate bezieht sich hingegen auf das Kostensenkungsverfahren § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II, nicht auf die Deckelung nach einem Umzug ohne Zusicherung.

Zusammenfassend: Wird die Zusicherung für einen Umzug nicht eingeholt und ist der Umzug nicht erforderlich, bleiben die Kosten dauerhaft auf dem niedrigeren Niveau der alten Wohnung begrenzt § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II.

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Rückkehr aus der Krankschreibung: Bei diesem Gespräch ist Vorsicht geboten

Lesedauer 6 MinutenKrankenrückkehrgespräch: höflich bleiben, Grenzen setzen, nichts verschenken

Ein Krankenrückkehrgespräch klingt nach Fürsorge, fühlt sich in der Praxis aber oft wie ein Verhör an. Viele Arbeitgeber nutzen den Termin, um Informationen zu bekommen, die ihnen später im Konfliktfall nützen. Wer unvorbereitet hineingeht, liefert manchmal genau das, was gegen ihn verwendet wird.

Wichtig ist aber auch: Es gibt Rückkehrgespräche, die fair und lösungsorientiert geführt werden. Problematisch wird es dort, wo medizinische Details abgefragt, festgehalten und später „verwertbar“ gemacht werden.

Was ist ein Krankenrückkehrgespräch – und was steckt dahinter?

Arbeitgeber führen solche Gespräche häufig nach längerer Arbeitsunfähigkeit, manchmal als „Rückkehrgespräch“, manchmal als Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Offiziell soll es darum gehen, Ausfälle künftig zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren. In der Realität geht es nicht selten um Risikoeinschätzung und Absicherung der Personalakte. Genau deshalb lohnt es sich, den Rahmen zu kennen und von Anfang an beim Arbeitsbezug zu bleiben.

BEM ist nicht dasselbe wie ein normales Rückkehrgespräch

Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat eine klare gesetzliche Zielrichtung: Es soll helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneute Krankheit zu verhindern. Das ist grundsätzlich positiv, aber nur, wenn es wirklich auf Unterstützung ausgerichtet ist. Entscheidend ist, dass ein BEM nicht dazu dient, Diagnosen auszuhorchen oder Kündigungsgründe „vorzubereiten“.

Typisch ist ein BEM-Angebot, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Wichtig: Ein BEM ist in der Praxis nur sinnvoll, wenn Sie es freiwillig mittragen. Sie können ein BEM ablehnen oder später beenden. Das ist kein Freifahrtschein für den Arbeitgeber, Sie dann auszufragen – und es ist auch kein Automatismus, der Sie zu medizinischen Details verpflichtet.

Warum Diagnosen im Gespräch gefährlich werden können

Viele Beschäftigte glauben, nach der Rückkehr sei „alles erledigt“ und Offenheit schade nicht. Genau das kann sich rächen, wenn eine Diagnose beim Arbeitgeber Misstrauen auslöst oder als dauerhafte Einschränkung interpretiert wird.

Besonders bei psychischen Erkrankungen ziehen manche Arbeitgeber vorschnelle Schlüsse und verändern das Verhalten spürbar. Aus einem freundlichen „Wie geht’s Ihnen?“ wird dann schnell eine Prüfung, ob man mit Ihnen noch planen kann. Je mehr Details Sie liefern, desto mehr Interpretationsraum entsteht.

Sie müssen keine Diagnose nennen – und sollten Ausnahmen kennen

Die Diagnose ist Privatsache, und in der Regel besteht keine Pflicht, sie im Gespräch offenzulegen. Der Arbeitgeber darf wissen, ob und wie Sie arbeitsfähig sind, nicht aber, welche medizinischen Details dahinterstehen.

Es gibt allerdings Konstellationen, in denen Informationen zur Sicherheit oder Organisation erforderlich werden können, etwa wenn Schutzmaßnahmen nötig sind, weil eine konkrete Gefährdung anderer droht. Auch dann gilt: nicht die Krankengeschichte ausbreiten, sondern nur das mitteilen, was für den Arbeitsplatz zwingend nötig ist.

Wer sachlich bleibt und Grenzen setzt, schützt sich vor unnötigen Risiken.

Der kluge Satz, der oft reicht

Wenn Sie gefragt werden, was Sie hatten, können Sie knapp und neutral bleiben. Ein Satz wie „Ich bin wieder arbeitsfähig und der behandelnde Arzt begleitet den Prozess“ zieht eine klare Linie, ohne aggressiv zu wirken.

Damit signalisieren Sie Kooperationsbereitschaft, ohne intime Informationen zu liefern. Wenn nachgehakt wird, hilft es, denselben Rahmen zu wiederholen und auf den Arbeitsbezug zurückzuführen: Sie sprechen über Arbeit und Belastbarkeit, nicht über Diagnosen.

Wenn der Arbeitgeber Druck macht: So erkennen Sie die rote Linie

Problematisch wird es, wenn Fragen immer konkreter werden und auf Diagnosen, Therapien, Medikamente oder Prognosen zielen. Spätestens dann sollten Sie bremsen, weil aus „Interesse“ schnell eine Dokumentation für später wird.

Rote-Linie-Fragen sind oft nicht nur „Welche Diagnose?“, sondern auch die scheinbar harmlosen Varianten: „Wie groß ist das Rückfallrisiko?“, „Sind Sie psychisch wieder voll belastbar?“, „Welche Medikamente nehmen Sie?“, „Sind Sie austherapiert?“. Auf solche Fragen müssen Sie nicht eingehen. Sinnvoll ist, ruhig zu sagen, dass medizinische Details privat sind und Sie bei arbeitsbezogenen Punkten bleiben.

Sie dürfen das Gespräch unterbrechen, wenn es in eine Richtung läuft, die Ihnen unangenehm ist. Praktisch klug ist meist nicht ein konfrontatives „Ich rede nicht“, sondern ein kontrolliertes Umlenken: „Über Behandlung und Diagnosen spreche ich nicht. Wenn es um die Ausgestaltung der Arbeit geht, können wir das gern klären.“

Achten Sie auf Protokolle, Aktennotizen und Ihre Rechte

Viele unterschätzen, dass Rückkehrgespräche protokolliert oder als Aktennotiz festgehalten werden können. Was dort steht, bleibt und taucht Jahre später plötzlich wieder auf, wenn es um Versetzungen, Leistungsbeurteilungen oder Trennungsentscheidungen geht. Besonders heikel sind Formulierungen, die wie medizinische Bewertungen klingen oder Ihre Aussagen zuspitzen.

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben oder das Ihre Aussagen verzerrt. Bitten Sie um eine Kopie zur Prüfung. Wenn eine Darstellung nicht stimmt, sollten Sie eine Korrektur verlangen oder zumindest eine Gegendarstellung für die Akte formulieren. Je weniger medizinische Details in solchen Notizen landen, desto weniger Angriffsfläche entsteht.

Was Sie stattdessen sagen können: Belastbarkeit ohne Diagnose

Der Arbeitgeber darf organisatorisch wissen, ob es Einschränkungen gibt, die die Arbeit betreffen. Sie können deshalb über funktionale Punkte sprechen, etwa über Pausenbedarf, ergonomische Anpassungen, eine vorübergehende Entlastung von bestimmten Tätigkeiten oder eine stufenweise Rückkehr.

Damit bleiben Sie beim Arbeitsbezug, ohne medizinische Interna zu liefern. Das ist der entscheidende Unterschied: Sie beschreiben, was am Arbeitsplatz funktioniert und was nicht, statt zu erklären, warum es medizinisch so ist.

Warum selbst „gut meinende“ Arbeitgeber kippen können

Manche Arbeitgeber starten tatsächlich hilfsbereit und werden erst kritisch, wenn sie etwas hören, das sie verunsichert. Bei psychischen Diagnosen entsteht dann schnell die Vorstellung, Ausfälle könnten wiederkommen und man könne das „nicht kalkulieren“.

Gerade deshalb ist Zurückhaltung oft der bessere Schutz, auch wenn das Gespräch zunächst freundlich wirkt. Wer von Beginn an klar trennt zwischen Arbeitsfähigkeit und Privatsphäre, muss später weniger „zurückrudern“.

Sie dürfen Unterstützung mitnehmen – aber unterscheiden Sie das Setting

Wenn es einen Betriebsrat, Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung oder eine Vertrauensperson gibt, kann Begleitung helfen, den Rahmen zu halten. Allein die Anwesenheit einer weiteren Person verändert häufig Ton und Inhalt des Gesprächs. Außerdem haben Sie so einen Zeugen, falls später über Inhalte gestritten wird.

Wichtig ist die Unterscheidung: In einem BEM ist die Beteiligung solcher Stellen in der Praxis häufig naheliegend und strukturell vorgesehen, aber grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung. Bei einem normalen Rückkehrgespräch hängt es stärker von betrieblicher Übung, Betriebsvereinbarungen oder dem Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ab. Praktisch sinnvoll ist es, Begleitung frühzeitig anzukündigen und auf eine sachliche Gesprächsatmosphäre zu drängen.

Wenn Sie sich überrumpelt fühlen: Gespräch stoppen und vertagen

Sie müssen nicht jedes Gespräch „durchziehen“, wenn es kippt. Sie können ruhig sagen, dass Sie bestimmte Fragen erst prüfen möchten und den Termin vertagen wollen. Ein Satz wie „Ich möchte das in Ruhe prüfen und komme darauf zurück“ reicht oft.

Wichtig ist der Arbeitsbezug: Ein Rückkehrgespräch als solches kann zulässig und sinnvoll sein. Heikel wird es dort, wo es in medizinische Details abgleitet. Dann ist es meist klüger, kontrolliert zu stoppen, als im Stress Dinge zu sagen, die Sie später nicht mehr einfangen.

Was Sie vor dem Termin vorbereiten sollten

Gehen Sie mit einem klaren Ziel hinein: Was brauchen Sie konkret, damit Arbeit wieder stabil klappt? Formulieren Sie zwei bis drei sachliche Punkte, die arbeitsbezogen sind, und bleiben Sie dabei.

Hilfreich ist auch eine innere Leitplanke: Sie sprechen über Arbeitsorganisation, Belastung, Anpassungen und ggf. Übergangslösungen. Über Diagnose, Therapie, Medikamente und Prognosen sprechen Sie nicht.

Was Sie nach dem Gespräch sofort tun sollten

Notieren Sie zeitnah für sich, was besprochen wurde und welche Aussagen gefallen sind. Wenn ein Protokoll existiert, lassen Sie es sich geben oder bitten Sie um Zusendung zur Prüfung.

So verhindern Sie, dass später eine Version in der Akte liegt, die Sie so nie gemeint haben. Wenn Formulierungen problematisch sind, reagieren Sie früh – das ist deutlich einfacher, als Jahre später gegen eine Aktennotiz anzulaufen.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum Krankenrückkehrgespräch

Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose nennen?
In der Regel nicht, denn medizinische Diagnosen gehören zu Ihrer Privatsphäre. Sie müssen nur das preisgeben, was für die konkrete Arbeitsfähigkeit und die Ausgestaltung der Arbeit nötig ist.

In seltenen Ausnahmefällen können Informationen erforderlich werden, wenn es um Schutzmaßnahmen oder die Sicherheit anderer geht. Wenn Sie unsicher sind, bleiben Sie bei arbeitsbezogenen Einschränkungen statt Krankheitsdetails.

Darf der Arbeitgeber nach Therapie, Medikamenten oder Prognosen fragen?
Fragen kann er vieles, aber Sie müssen darauf nicht antworten, wenn es in den medizinischen Bereich geht. Sinnvoll ist, ruhig auf den Arbeitsbezug zurückzuführen und klarzustellen, dass Details zur Behandlung privat sind. Entscheidend ist, ob Sie arbeitsfähig sind und welche Anpassungen am Arbeitsplatz helfen.

Kann ich eine Begleitung zum Gespräch mitnehmen?
Oft ist das möglich, insbesondere wenn ein Betriebsrat oder eine Vertrauensperson im Betrieb vorhanden ist. Eine Begleitung hilft, den Rahmen zu sichern und später Missverständnisse zu vermeiden.

Beim BEM ist Begleitung häufig leichter zu begründen, bei einem normalen Rückkehrgespräch hängt es stärker von betrieblicher Praxis oder Absprachen ab. Sie sollten es vorab ankündigen und auf eine sachliche Gesprächsatmosphäre drängen.

Was ist, wenn ein Protokoll erstellt wird und ich es unterschreiben soll?
Unterschreiben Sie nichts unter Druck. Bitten Sie um eine Kopie und prüfen Sie, ob Formulierungen Ihre Aussagen verzerren oder medizinische Details enthalten, die Sie nicht in der Akte wollen. Sie können Änderungen verlangen, eine Gegendarstellung formulieren oder die Unterschrift verweigern, wenn das Protokoll nicht stimmt.

Darf ich das Gespräch abbrechen oder vertagen, wenn es unangenehm wird?
Ja, wenn der Ton kippt oder Sie sich überrumpelt fühlen, dürfen Sie das Gespräch stoppen und um einen neuen Termin bitten. Ein kurzer Satz wie „Ich möchte das erst prüfen und komme darauf zurück“ reicht oft. Klug ist, den Grund beim Arbeitsbezug zu lassen: Sie klären organisatorische Fragen zur Arbeit, nicht medizinische Details.

Fazit: Kooperativ wirken, aber Privatsphäre konsequent schützen

Ein Krankenrückkehrgespräch kann hilfreich sein, wenn es wirklich um Lösungen geht. Es kann aber zur Falle werden, wenn Diagnosen und Prognosen eingesammelt und dokumentiert werden.

Wer sachlich über Arbeit spricht, Diagnosen schützt, Protokolle kontrolliert und bei Druck ruhig stoppt, kommt sicherer zurück als mit „zu viel Ehrlichkeit“.

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Göttingen: Demonstration fordert internationale Anerkennung der Selbstverwaltung

In Göttingen haben am Samstagnachmittag rund 50 Menschen für die internationale Anerkennung der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) demonstriert. Der Protestzug startete am Bahnhof und führte mit Sprechchören und Redebeiträgen durch die Innenstadt bis zum Gänseliesel.

Die Demonstrierenden verwiesen auf das Gesellschaftsmodell, das in Nord- und Ostsyrien während des Syrien-Kries entstanden ist und auf Frauenbefreiung, ökologischen Prinzipien und basisdemokratischen Strukturen basiert. Seit Januar steht die Region im Visier der islamistischen Übergangsregierung in Damaskus. Am 30. Januar wurde zwar ein Abkommen zwischen Damaskus und den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) geschlossen, doch dessen Umsetzung gilt als fragil. Die Kundgebung forderte daher eine internationale Anerkennung der Selbstverwaltung, um Frieden zu sichern und weiteren Angriffen entgegenzuwirken.

Die Aktivistin Ida Steinlau erklärte: „Dass ein Abkommen zustande kam, zeigt die Stärke des gesellschaftlichen Widerstands, der militärisch nicht gebrochen werden konnte. Es zeigt auch die Stärke des Weges des Friedens und der Diplomatie. Doch insbesondere die Sicherung der Frauenbefreiung ist bislang nicht ausreichend verankert. Es braucht diplomatischen Druck auf allen Ebenen, damit die Übergangsregierung ihre Zusagen einhält.“ Deutschland, die Europäische Union und die internationale Staatengemeinschaft seien aufgefordert, die demokratische Selbstverwaltung offiziell anzuerkennen.

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Ein iranischer Aktivist sprach sich in einem weiteren Redebeitrag für einen „Internationalismus von unten“ aus. Soziale Bewegungen in Iran, Nord- und Ostsyrien sowie in Europa müssten sich gegen staatliche Machtpolitik und geopolitische Interessen behaupten. Es sei problematisch, wenn progressive Kräfte sich in internationalen Konflikten auf die Seite staatlicher Akteure stellten, während soziale Bewegungen unter Druck gerieten. „Sowohl die Angriffe der USA und Israels als auch die Massaker vom islamistischen Regime in Iran verhindern jegliche soziale Bewegung.“

Mahnwachen für Errungenschaften der Frauenrevolution

Bereits in den vergangenen Wochen hatten die Gruppen „Defend Kurdistan“ und „Women Defend Rojava“ Mahnwachen in Göttingen organisiert. Im Zentrum stand dabei die Verteidigung der Errungenschaften der Frauenrevolution in Nord- und Ostsyrien. Projekte wie das Frauendorf Jinwar gelten den Initiativen als Beispiel für praktische Alternativen zu patriarchalen Gesellschaftsstrukturen.

Trotz anhaltender Angriffe durch islamistische und nationalistische Kräfte seien die Rechte von Frauen in der Region bislang verteidigt worden, betonten die Veranstaltenden. Während der Demonstration kam es nach eigenen Angaben zu zahlreichen Gesprächen mit Passant:innen, um über die Lage in Nord- und Ostsyrien zu informieren.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gottingen-mahnwache-am-jahrestag-der-befreiung-kobanes-49995 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/anhaltend-grosse-demonstrationen-in-gottingen-fur-rojava-50046 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gottingen-basisdemokratie-frauenbefreiung-Okologie-unter-beschuss-49946 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gottingen-Uber-tausend-menschen-bei-demonstration-gegen-angriffe-49862

 

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Iran meldet Tod von Ali Chamenei

Die iranischen Staatsmedien haben den Tod von Staatsoberhaupt und Religionsführer Ajatollah Ali Chamenei bestätigt. Er sei bei den jüngsten Luftangriffen auf die iranische Hauptstadt getötet worden und gelte als „Märtyrer“, berichteten die Nachrichtenagenturen Irna und Fars. Die Führung in Teheran rief eine 40-tägige Staatstrauer aus. Iranische Medien berichteten zudem, dass bei den Angriffen auch drei enge Verwandte Chameneis – seine Tochter, sein Schwiegersohn und seine Enkelin – ums Leben gekommen seien.

Zuvor hatte bereits US-Präsident Donald Trump den Tod Chameneis öffentlich verkündet. Auf seiner Plattform Truth Social bezeichnete er den iranischen Religionsführer als „einen der bösartigsten Menschen der Geschichte“ und sprach von einer „großen Chance für das iranische Volk“. In einem Interview mit dem Sender CBS News erklärte Trump, es gebe „einige gute Kandidaten“ für die künftige Führung des Landes.

Drohungen der Revolutionsgarden

Die iranischen Revolutionsgarden kündigten in einer über die libanesische Hisbollah verbreiteten Erklärung Vergeltung an. „Die Mörder des Imams der Nation werden einer harten, entschiedenen und abschreckenden Strafe nicht entgehen“, hieß es. Gleichzeitig rief die Truppe die Bevölkerung dazu auf, „Solidarität und nationale Einheit“ zu demonstrieren und sich an der Verteidigung des Landes zu beteiligen.

Angriff auf Amtssitz in Teheran

Seit Samstagmorgen hatten Israel und die USA ihre Angriffe auf iranische Ziele ausgeweitet. Nach israelischen Angaben wurde auch Chameneis Amtssitz in einem Hochsicherheitsbereich Teherans bombardiert. Ein vom iranischen Nachrichtenkanal Sabrin-News veröffentlichtes Satellitenbild zeigte das weitgehend zerstörte Gelände des sogenannten „Beyt“-Komplexes. Ob sich Chamenei zum Zeitpunkt des Angriffs dort aufhielt, war zunächst unklar.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/roter-halbmond-hunderte-tote-und-verletzte-nach-angriffen-in-iran-50506 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-us-stellungen-in-hewler-an-explosionen-nahe-konsulat-50497

 

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Dekolonialisierung in Braunschweig: Globaler Opferkult auf deutschem Sockel

In Braunschweig wird derzeit gefeiert, was als Musterfall “moderner”, sprich woker Erinnerungskultur gilt. Das Kolonialdenkmal in der dortigen Jasperallee – 1925 errichtet zur Erinnerung an “unsere Kolonien und die dort gefallenen Kameraden” – wird nicht abgerissen, sondern “dekolonisiert”. Die Stadt hat dazu einen internationalen Wettbewerb ausgerufen, eingebettet in die Initiative “Koloniales Erbe in Braunschweig” und […]

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Woher kommt der Strom? Windstrom-Erzeugungstiefpunkt

von Rüdiger Stobbe

Die aktuelle Analysewoche hatte am Mittwoch einen Windstrom-Erzeugungstiefpunkt. Dieser korrelierte mit dem Stromhöchstpreis (186€/MWh; 0,186€/kWh) der Woche. Anschließend stieg die Windstromerzeugung an und erreichte schließlich am Samstag zusammen mit den anderen „Erneuerbaren“ (Wasserkraft, Biomasse und den sonstigen Erneuerbaren) vor Beginn der PV-Stromerzeugung den Strombedarf Deutschlands. Das ist selbstverständlich auch dem geringen Wochenendbedarf in Verbindung mit dem Karneval geschuldet. Zu Negativpreisen kam es nicht; der Wochentiefstpreis lag bei 35€/MWh, 0,35€/kWh). Es wechselten sich im Lauf der Woche Im- und Exporte ab. Zunächst überwogen Stromimporte, ab Mittwochabend wurde fast durchgehend Strom exportiert. Netto wurden 194 GWh mehr Strom ex- als importiert.

Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der 8. Analysewoche 2026 gibt Agora-Energiewende. Diese NGO erstellt auch Prognosen, wie die Stromerzeugung aussehen würde, wenn die Erneuerbaren einen bestimmten Ausbaugrad erreicht hätten. Wir nehmen den möglichen Prognose-Höchstwert von 86 Prozent Ausbaurate. Die Residuallasten liegen am Mittwoch über 70 GW. Zu Wochenende kommt es zu starker Strom-Übererzeugung.

Was ist Kraftwerks-Leistung? Was ist Energie?

Gigawatt (GW) ist eine Einheit für Leistung, also für die maximale Fähigkeit eines Kraftwerks, Strom zu erzeugen. Gigawattstunden (GWh, TWh) sind eine Einheit für Energie, also für die tatsächlich produzierte Strommenge über eine bestimmte Zeit. Die Beziehung ist einfach: Energie = Leistung × Zeit. Ein Kraftwerk mit 1 GW Leistung erzeugt bei Volllast theoretisch maximal: 1 GW × 8.760 h = 8,76 TWh pro Jahr. Wie viel elektrische Energie tatsächlich entsteht, bestimmt beim Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk im weitesten Sinn der Mensch über die Brennstoffzufuhr und Zufuhrdauer. Die Energie für eine Stunde wird üblicher- und für den Normalbetrachter irreführenderweise mit GW bezeichnet. Die manchmal verwendete Schreibweise „GWh pro Stunde“ ist nur eine umständliche Form von GW – mathematisch kürzt sich die Sunde („h“ und „pro Stunde“) weg.

Sonderfall Wind- und Solarkraft

Bei Wind- und Solarkraft bestimmt nicht der Betreiber, sondern das Wetter die Strom-Produktion. Eine 5-MW-Windkraftanlage könnte theoretisch 43,8 GWh/Jahr erzeugen, liefert an Land aber realistisch in Deutschland nur etwa 20 Prozent davon (auf See 40 bis 50 Prozent), also rund 8,8 GWh/Jahr – im Mittel 1 MW-Dauerenergie. Bei Solarpaneelen mit ebenfalls 5 MW installierter Leistung halbieren sich die Werte nochmals wegen verschiedener Kapazitätsfaktoren: Nacht, Winter, flacher Sonnenstand, Bewölkung und Temperaturverluste.

In diesem Zusammenhang mein wiederkehrender Appell an die Verantwortlichen von „Unsererdemokratie“ und die „Freunde der Energiewende“: Stoppen Sie die Energiewende. Streichen Sie die CO2-Steuern und bauen Sie wieder eine kostengünstige, verlässliche Energieversorgung mit Kernenergie auf, bevor es zu spät ist. Hören Sie auf, einer Schimäre nachzujagen. Die Energiewende ist zum Scheitern verurteilt.

Tageswerte

Jeder Tag beginnt mit dem Überblick, den Agora-Energiewende zur Verfügung stellt. Die smard.de-Charts und -Tabellen ermöglichen vielfältige Analysen. Erkunden Sie das Potenzial.

Windstrom fällt. PV-Strom winterlich schwach.  Die Strompreise wurden nicht ausgeworfen

Wind-Stromerzeugung zieht etwas an. Die Strompreise.

Ein Windloch über Mittag. Die Strompreise.

Die regenerative Stromerzeugung zieht an und bleibt konstant. Die Strompreise.

Regenerative Stromerzeugung steigt weiter. Die Strompreise.

Jetzt wieder fallende regenerative Stromerzeugung auf hohem Niveau bei niedrigerem (Wochenend-)Bedarf. Die PV-Stromerzeugung kaum vorhanden.  Die Strompreise.

Windstrom stark. Die Strompreise .

Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Ab Ausgabe 1/2026 bilden die öffentlichen Analyseseiten smard.deAgora Energiewende und Energy-Charts die Datengrundlage dieser Kolumne. Stromdaten.info läuft aus.

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Message to honour memorial events marking the 26th anniversary of the feat by heroic 6th Airborne Company paratroopers

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. März 2026 - 11:00

The President sent a message to Pskov Region Governor Mikhail Vedernikov and participants in the memorial events marking the 26th anniversary of the feat by the heroic 6th Airborne Company paratroopers.

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IHD-Jahresbericht: Anhaltende Menschenrechtsverletzungen in Colemêrg

Die Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD in der nordkurdischen Provinz Colemêrg (tr. Hakkari) hat ihren Jahresbericht zu Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2025 veröffentlicht. Bei einer Pressekonferenz in den Räumlichkeiten der Organisation stellte die Zweigstellensekretärin Pınar Şen die zentralen Ergebnisse am Samstagnachmittag vor.

Der Bericht untersucht insbesondere Verletzungen des Rechts auf Leben sowie strukturelle Problemlagen in der Region. Ziel sei es, auf tief verwurzelte gesellschaftliche und politische Ursachen aufmerksam zu machen, erklärte Şen. Besondere Sorge bereiten dem IHD die anhaltende Gewalt gegen Frauen sowie Vorwürfe von Misshandlungen in Gewahrsam. Auch der eingeschränkte Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Arbeitslosigkeit und Armut machten einen erheblichen Teil der eingegangenen Beschwerden aus.

IHD-Vorstand in Colemêrg

Situation im Grenzgebiet

Für die Bevölkerung im Grenzgebiet stellen Sicherheitsmaßnahmen, Bewegungsbeschränkungen und Schwierigkeiten beim Zugang zu Lebensgrundlagen gravierende Alltagsprobleme dar. Diese Faktoren wirkten sich unmittelbar auf wirtschaftliche und soziale Rechte aus, heißt es im Bericht. Lokale Medienberichte deuteten zudem darauf hin, dass häusliche Gewalt und verdächtige Todesfälle von Frauen im Laufe des Jahres kontinuierlich auftraten. Bei Erhebungen vor Ort sei zudem bekannt geworden, dass es 2025 durchschnittlich über 100 Suizide gegeben habe – ein Hinweis auf die psychische und soziale Belastungssituation in der Region.

Weitere Schwerpunkte und Forderung nach präventiven Maßnahmen

Neben der allgemeinen Menschenrechtslage benennt der Bericht mehrere thematische Schwerpunkte: Verletzungen von Kinderrechten, Menschenrechtsprobleme im Grenzgebiet, verdächtige Todesfälle und Rechtsverletzungen gegenüber politischen Gefangenen. Şen betonte, dass Armut und wirtschaftliche Verwundbarkeit zentrale Faktoren seien, die Menschenrechtsverletzungen verschärften. Eine Stärkung sozialer Unterstützungsmechanismen, der Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie regionale Entwicklungsstrategien müssten aus einer menschenrechtlichen Perspektive heraus gestaltet werden.

Der Schutz von Menschenrechten sei nicht allein durch die Dokumentation von Verstößen gewährleistet, sondern erfordere vorbeugende, transparente und rechenschaftspflichtige politische Maßnahmen. Nur so könne eine nachhaltige Verbesserung der Lage erreicht werden, so Şen abschließend.

Titelfoto: Proteste gegen die Verurteilung und Verhaftung des Ko-Bürgermeisters von Colemêrg, Mehmet Sıddık Akış, im Juni 2024. Zwei Tage zuvor war der kurdische Politiker auf Anordnung des türkischen Innenministeriums von seinem Amt abgesetzt worden. Symbolbild © ANF

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ihd-beklagt-systematische-gewalt-und-straflosigkeit-in-colemerg-47615 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/Cele-ein-landkreis-auf-der-karte-nicht-im-leben-49346 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/unteroffizier-wegen-gewalt-gegen-kind-in-colemerg-angeklagt-48659 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/colemerg-unter-zwangsverwaltung-gestellt-42420 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protest-gegen-bergbau-in-colemerg-46195

 

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Schweizer SP fordert entschlossenes Handeln zum Schutz von Rojava

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) hat auf ihrem Parteitag in Biel eine umfassende und bindende Resolution zur Lage in Syrien verabschiedet. Das Dokument mit dem Titel „Für den Schutz der Zivilbevölkerung in Syrien, für Minderheitenrechte und für eine politische Lösung mit Perspektive“ wurde von den Delegierten am Samstagabend einstimmig angenommen.

Darin verweist die SP auf die Türkei-unterstützten Angriffe der syrischen Armee und islamistischer Milizen gegen die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) beziehungsweise Rojava und fordert den Schweizer Bundesrat auf, die dortige Bevölkerung und ihr demokratisches Modell zu schützen und entsprechende diplomatische Schritte einzuleiten.

Solidarität mit Rojava

Im Vorfeld der Abstimmung ergriffen mehrere Rednerinnen und Redner das Wort, darunter die Co-Präsidentin der SP Migrant:innen Schweiz Sinem Gökçen, die Vertreterin der kurdischen Frauenbewegung in der Schweiz Özen Aytaç sowie die SP-Nationalrätin Valérie Piller Carrard. Sie warnten vor einer weiteren Destabilisierung der Region durch dschihadistische Gruppen und deren Unterstützer.

 


In den Beiträgen wurde betont, dass das Modell der demokratischen Selbstverwaltung in Rojava – mit seinem Fokus auf Frauenbefreiung, multiethnischem Zusammenleben und lokaler Demokratie – nicht nur für Syrien, sondern für den gesamten Nahen Osten eine alternative Perspektive darstelle. Eine Rückkehr zu zentralistischen oder islamistisch geprägten Strukturen sei nicht hinnehmbar, hieß es. Während der Debatte wurde im Saal zudem ein Transparent mit der Aufschrift „Solidarität mit Rojava“ entrollt. Der SP-Co-Präsident Cédric Wermuth trat demonstrativ vor das Banner und bekräftigte öffentlich seine Unterstützung für die Resolution – ein Moment, der mit langanhaltendem Applaus aufgenommen wurde.

Humanitäre Lage und Kobanê

In der verabschiedeten Resolution wird auf die verschärfte humanitäre Lage verwiesen, insbesondere in Şêxmeqsûd und Eşrefiyê, zwei mehrheitlich kurdisch bewohnten Vierteln von Aleppo. Zehntausende Menschen waren dort im Januar vertrieben worden, zahlreiche Zivilist:innen getötet oder verletzt. Zwar erinnere man an das zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und der selbsternannten syrischen Übergangsregierung geschlossene Waffenstillstands- und Integrationsabkommen vom 29. Januar, doch sei dieses äußerst fragil. Der Schutz von Minderheiten sei nicht gewährleistet, humanitäre Hilfe nur eingeschränkt zugänglich. Besonders hervorgehoben wird die Situation in Kobanê, das weiterhin unter Belagerung steht und über keinen sicheren humanitären Korridor verfügt. Dieser Zustand sei inakzeptabel.

Schutz der Zivilbevölkerung ist nicht verhandelbar

Die SP hält fest: Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts seien nicht verhandelbar. Syrien brauche eine politische Lösung, die Menschenrechte, Minderheitenschutz, Demokratie und soziale Gerechtigkeit ins Zentrum stelle. Die Schweiz trage als Depositarstaat der Genfer Konventionen, als humanitärer Akteur und als Land mit Erfahrung in ziviler Friedensförderung eine besondere Verantwortung. Zudem wurde der Bundesrat im Dezember 2025 durch eine parteiübergreifende Motion beauftragt, sich aktiv für den Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten in Syrien einzusetzen.

Acht konkrete Forderungen an den Bundesrat

In ihrer Resolution verlangt die SP:

• Schutz der Zivilbevölkerung priorisieren: Die Schweiz soll sich bilateral und in internationalen Organisationen konsequent für den Schutz von Zivilpersonen und Minderheiten einsetzen.

• Waffenruhe und Rückkehrrecht überwachen: Die internationale Überwachung der Waffenruhe und des Rückkehrrechts für Binnenvertriebene soll unterstützt und politische Dialogprozesse gefördert werden.

• Humanitäre Hilfe ausbauen: Die Schweiz soll ihre Unterstützung in den Bereichen medizinische Versorgung, Wasser, Nahrung, Unterkünfte, psychosoziale Hilfe und Winterhilfe ausweiten, insbesondere für Binnenvertriebene.

• Humanitären Zugang sichern: Der Bundesrat soll sich für sichere Versorgungswege und ungehinderten Zugang für Hilfsorganisationen einsetzen, insbesondere für ein Ende der Belagerung von Kobanê.

• Völkerrechtsverletzungen verfolgen: Angriffe auf zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser, Schulen oder Energieversorgung müssten aufgearbeitet und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.

• Zivile Friedensförderung stärken: Organisationen, die Menschenrechte, Bildung, Gesundheitsversorgung, Frauenrechte und Jugendperspektiven fördern, sollen gezielt unterstützt werden.

• Menschenrechtsbasierte Sanktionspolitik sicherstellen: Sanktionen dürften humanitäre Hilfe nicht behindern. Es brauche klare Ausnahmeregelungen und funktionierende Finanzkanäle. Angesichts der aktuellen Lage sei in Abstimmung mit der EU zu prüfen, ob bestimmte Sanktionen teilweise wieder eingeführt werden sollten.

• Solidarität mit Nord und Ostsyrien (Rojava) praktisch werden lassen: Die Schweiz soll sich für den Schutz der Zivilbevölkerung und der lokalen demokratischen Strukturen einsetzen und humanitäre Hilfe, Wiederaufbau der Grundversorgung sowie Unterstützung für Flüchtlingslager verstärken.

Politisches Signal aus der Schweiz

Mit dem Beschluss setzt die SP ein deutliches Signal für eine aktive, menschenrechtsbasierte Außenpolitik. Im Mittelpunkt stehen der Schutz von Minderheiten, die Unterstützung demokratischer Strukturen in Nord- und Ostsyrien sowie die Forderung nach einer nachhaltigen politischen Lösung für das gesamte Land.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/genfer-stadtrat-verurteilt-gewalt-gegen-rojava-und-fordert-eingreifen-der-schweiz-50287 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/unser-ziel-war-es-ein-massaker-an-unserer-bevolkerung-zu-verhindern-50085 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/erfahrungsbericht-der-delegation-for-humanity-in-rojava-50264
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Condolences over the assassination of Supreme Leader of Iran Ali Khamenei

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. März 2026 - 9:55

Vladimir Putin expressed condolences to President of the Islamic Republic of Iran Masoud Pezeshkian over the assassination of Supreme Leader of Iran Ali Khamenei and members of his family.

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Schwerbehinderung: Merkzeichen H nach Volljährigkeit – Gericht stoppt automatische Streichung

Lesedauer 4 Minuten

Das Sozialgericht München hat entschieden, dass das Merkzeichen H nicht allein deshalb entzogen werden darf, weil ein Betroffener volljährig wird. Vor einer Aberkennung muss die Behörde prüfen, ob die Voraussetzungen der Hilflosigkeit nach den allgemeinen Maßstäben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze weiterhin vorliegen. (S 48 SB 1230/20)

Der konkrete Fall des Klägers

Der Kläger ist 1994 geboren und hat frühkindlichen Autismus mit deutlichen sozialen Beeinträchtigungen, zusätzlich eine Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung sowie eine motorische Entwicklungsstörung. Bereits 2007 stellte die Behörde einen Grad der Behinderung von 80 fest und erkannte die Merkzeichen B, G und H an.

Der Kläger lebte ab 2010 in einem Kinder- und Jugendwohnheim und zog später in eine betreute Wohngruppe, außerdem erhält er seit 2017 Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2 und steht unter umfassender rechtlicher Betreuung durch seine Eltern.

Warum die Behörde das Merkzeichen H gestrichen hat

Im Jahr 2020 bestätigte die Behörde zwar den GdB und ließ B und G bestehen, entzog aber das Merkzeichen H. Zur Begründung verwies sie darauf, dass Hilflosigkeit bei frühkindlichem Autismus nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen „in der Regel“ nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres festgestellt werde.

Außerdem sei es möglich, dass sich Hilfebedarfe nicht nur durch gesundheitliche Besserung, sondern auch durch Reifung und erlernte Selbständigkeit so verändern, dass Hilflosigkeit entfalle.

Der Widerspruch des Klägers

Der Kläger hielt dagegen, dass er weiterhin einen zeitintensiven Hilfe- und Betreuungsbedarf bei vielen alltäglichen Verrichtungen habe und dass auch Bereitschaftszeiten von Hilfspersonen mitzuzählen seien.

Er verwies außerdem auf eine zusätzliche Intelligenzminderung mit einem IQ von 68 und deutlichen Verhaltensstörungen. Nach seiner Darstellung reichten die Strukturen der aktuellen Wohngruppe nicht aus, weshalb er sogar auf eine intensiver betreute Wohnform warte.

Was im Gerichtsverfahren zusätzlich aufgeklärt wurde

Das Gericht holte aktuelle Befundberichte und weitere medizinische Unterlagen ein und beauftragte eine Sachverständige. In ihrem Gutachten kam sie zu dem Ergebnis, dass sich die Hilflosigkeit nicht gebessert habe, sondern der Aufwand in einigen Bereichen sogar gestiegen sei.

Besonders im Bereich Körperhygiene sowie bei Anleitung in psychischer Erholung, geistiger Anregung und Kommunikation sei ein hoher, regelmäßig wiederkehrender Unterstützungsbedarf geblieben.

Die Rechtsgrundlage für eine Aberkennung

Das Gericht ordnete den Fall als Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung ein, weil die ursprüngliche Anerkennung von H bereits 2007 erfolgt war. Eine Aberkennung ist nach § 48 Abs. 1 SGB X nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben.

Selbst wenn Volljährigkeit eine Änderung sein könnte, folgt daraus nach Ansicht des Gerichts keine automatische Streichung, sondern es bleibt eine echte Prüfung nötig, ob Hilflosigkeit nach den allgemeinen Kriterien weiterhin besteht.

Was „Hilflosigkeit“ beim Merkzeichen H bedeutet

Das Gericht knüpfte an § 33b Abs. 6 EStG an, der auch im Schwerbehindertenrecht für das Merkzeichen H maßgeblich ist. Hilflos ist, wer bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft fremde Hilfe braucht, und zwar auch dann, wenn die Hilfe als Überwachung, Anleitung oder ständige Bereitschaft erforderlich ist.

Zusätzlich betonen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, dass Hilflosigkeit auch bei psychischen oder geistigen Behinderungen vorliegen kann, wenn Betroffene Tätigkeiten ohne dauernde Anleitung und Kontrolle wegen Antriebsschwäche nicht durchführen würden.

Warum Autismus auch ohne körperliche Einschränkungen zu H führen kann

Die Behörde hatte argumentiert, der Kläger sei bei vielen Tätigkeiten weitgehend selbständig und brauche nur Aufforderung oder Anleitung, außerdem sei Pflegegrad 2 kein Beleg für Hilflosigkeit. Das Gericht stellte klar, dass Hilflosigkeit nicht zwingend an körperliche Defizite gekoppelt ist und dass ein tiefgreifender Autismus sehr wohl einen H-relevanten Hilfebedarf auslösen kann.

Entscheidend seien hier die massiven Einschränkungen in sozialer Interaktion und Kommunikation, die starke Rigidität, die reduzierte Körperwahrnehmung, Probleme mit Impulskontrolle und vor allem fehlender Eigenantrieb.

Warum das Gericht die Aberkennung kassierte

Die Sachverständige beschrieb, dass sich die Passivität und die fehlende „Eigensteuerung“ mit dem Älterwerden verfestigt hätten und dadurch sogar mehr Anleitung nötig sei, statt weniger. Dazu kam, dass beim Kläger aufgrund der Kombination aus Autismus, Wahrnehmungsstörungen und zusätzlicher Intelligenzminderung kaum Lerneffekte eintreten und Alltagsroutinen ohne engmaschige Begleitung nicht zuverlässig erfolgen.

Das Gericht wertete den Hilfebedarf als anspruchsvoll, komplex und über den Tag verteilt, sodass trotz nicht sicher erreichter Durchschnittszeit von zwei Stunden täglich ein hoher „Kraft- und Wertaufwand“ entsteht, der für H ausreichen kann.

Welche Alltagshilfen konkret eine Rolle spielten

Besonders überzeugend fand das Gericht, dass die tatsächliche Hilfedokumentation der Einrichtung den Bedarf bestätigte. Dort war regelmäßig Unterstützung bei Körperpflege und Zahnpflege, beim Kleidungswechsel, bei der Vorbereitung von Terminen und in Krisensituationen dokumentiert.

Außerdem wurden Hilfen zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung sowie Unterstützung bei sozialen Kontakten und Freizeitgestaltung festgehalten.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wird das Merkzeichen H automatisch mit 18 gestrichen?
Nein, genau das hat das SG München ausdrücklich verneint, denn Volljährigkeit ersetzt keine individuelle Prüfung.

Was muss die Behörde vor einer Aberkennung nachweisen?
Es muss eine wesentliche Änderung nach § 48 SGB X vorliegen, etwa weil die Voraussetzungen der Hilflosigkeit tatsächlich nicht mehr erfüllt sind.

Reicht Pflegegrad 2 für das Merkzeichen H?
Nicht automatisch, denn Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht haben unterschiedliche Maßstäbe, aber Pflegegutachten und Einschränkungen können wichtige Hinweise liefern.

Kann Autismus ohne körperliche Einschränkungen zu H führen?
Ja, wenn die geistig-psychischen Einschränkungen dazu führen, dass Anleitung, Kontrolle, Überwachung oder ständige Hilfsbereitschaft für zentrale Alltagsbereiche erforderlich ist.

Warum hat der Kläger vor Gericht gewonnen?
Weil Gutachten und Dokumentation zeigten, dass sein Hilfebedarf im Alltag weiterhin erheblich ist und sich nicht so verbessert hat, dass H wegfallen dürfte.

Fazit

Das SG München stellt klar, dass Behörden das Merkzeichen H nicht mit einem pauschalen Verweis auf die Volljährigkeit streichen dürfen. Entscheidend ist immer der konkrete Hilfebedarf nach den allgemeinen Kriterien, und der kann bei frühkindlichem Autismus auch im Erwachsenenalter fortbestehen.

Wer einen Entziehungsbescheid bekommt, sollte prüfen lassen, ob die Behörde wirklich eine wesentliche Änderung belegen kann oder nur schematisch argumentiert.

 

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Rente und GEZ: Viele Rentner zahlen Rundfunkbeitrag obwohl sie es eigentlich nicht tun müssten

Lesedauer 4 Minuten

Der Rundfunkbeitrag belastet insbesondere Haushalte mit schmalem Budget. Monatlich fallen 18,36 Euro an – ein Betrag, der auf den ersten Blick überschaubar wirkt, sich aber auf das Jahr gerechnet zu mehr als 220 Euro summiert. Für Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente ist das eine spürbare Ausgabe.

Zugleich sieht die Rechtslage klare Ausnahmen und Ermäßigungen vor, die häufig ungenutzt bleiben. Wer seine Ansprüche kennt und rechtzeitig einen Antrag stellt, kann dauerhaft entlastet werden.

Dr. Utz Anhalt: Rentner müssen oft den Rundfunkbeitrag nicht zahlen Befreiung von der GEZ nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Entscheidend ist, dass die Befreiung nie automatisch erfolgt, sondern beantragt werden muss. Anspruch auf vollständige Befreiung haben Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Gleiches gilt, wenn Sozialhilfe oder Bürgergeld gewährt wird, wenn Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege bezogen wird, ebenso bei Blindenhilfe oder für taubblinde Menschen.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden vollständig befreit. Die Befreiung knüpft also nicht an das Lebensalter an sich an, sondern an den Bezug bestimmter Sozialleistungen, die eine Bedürftigkeit belegen.

Antragstellung und Nachweise: So läuft das Verfahren

Der Weg zur Befreiung führt über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Antrag kann online gestellt oder in Papierform eingereicht werden. Wichtig ist ein aktueller Nachweis, der die Leistung belegt, aus der der Befreiungsanspruch folgt. In der Praxis wird eine Kopie des Bewilligungsbescheids mitgeschickt.

Mit der Bewilligung gilt die Befreiung grundsätzlich für den Zeitraum, in dem die zugrunde liegende Leistung gewährt wird. Das sind meist sechs bis zwölf Monate. Läuft die Leistung weiter, wird die Befreiung auf Antrag verlängert. Liegen unbefristete Nachweise vor – etwa bei dauerhafter Schwerbehinderung –, kann der Beitragsservice eine längere Bewilligungsdauer von bis zu drei Jahren festsetzen.

Die Härtefallregelung: Befreiung trotz knapp verfehlter Grundsicherung

Nicht alle Betroffenen erfüllen die strengen Voraussetzungen für Grundsicherung. Wer aber nur knapp darüber liegt, kann dennoch entlastet werden. Die Härtefallregelung greift, wenn das verfügbare Einkommen die maßgebliche Sozialhilfeschwelle lediglich geringfügig überschreitet – konkret um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag.

In diesem Fall kann eine Befreiung beantragt werden, obwohl keine Grundsicherung bewilligt wurde. In der Praxis ist dafür der Ablehnungsbescheid der zuständigen Sozialbehörde hilfreich, aus dem die geringe Überschreitung hervorgeht. Wird die Härtefallbefreiung zugesprochen, gilt sie in der Regel für ein Jahr und kann – bei unveränderter Lage – erneut beantragt werden.

Ermäßigung bei Schwerbehinderung: Das Merkzeichen RF

Neben der vollständigen Befreiung kennt das Gesetz eine Ermäßigung für bestimmte schwerbehinderte Menschen. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt, zahlt nicht den vollen Rundfunkbeitrag, sondern einen ermäßigten Betrag von 6,12 Euro im Monat.

Anspruchsberechtigt sind insbesondere blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose oder erheblich hörgeschädigte Personen sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Das Merkzeichen RF wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der zuständigen Behörde beantragt; die inhaltlichen Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

Eine Wohnung, ein Beitrag: Auswirkungen auf Angehörige im selben Haushalt

Der Rundfunkbeitrag ist haushaltsbezogen. Das bedeutet, dass ein Antrag pro Wohnung ausreicht. Wird eine Befreiung erteilt, erfasst sie automatisch die Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. den -partner sowie die Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange alle in derselben Wohnung leben.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen gilt: Häufig übernimmt die Einrichtung die Klärung, wenn ein Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherung vorliegt. Ein kurzer Hinweis bei der Verwaltung oder Heimleitung sorgt für Klarheit.

Tabelle, wer sich vom Rundfunkbeitrag abmelden kann Personengruppe (Befreiungsgrund) Erforderlicher Nachweis / Hinweis Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter Antrag beim Beitragsservice; aktueller Bewilligungsbescheid über Grundsicherung Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung Antrag beim Beitragsservice; aktueller Bewilligungsbescheid über Grundsicherung Beziehende von Sozialhilfe Antrag beim Beitragsservice; aktueller Bewilligungsbescheid über Sozialhilfe Beziehende von Bürgergeld Antrag beim Beitragsservice; aktueller Bewilligungsbescheid über Bürgergeld Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt Antrag beim Beitragsservice; aktueller Bewilligungsbescheid Beziehende von Hilfe zur Pflege Antrag beim Beitragsservice; aktueller Bewilligungsbescheid Beziehende von Blindenhilfe Antrag beim Beitragsservice; aktueller Bewilligungsbescheid Taubblinde Menschen Antrag beim Beitragsservice; entsprechender Leistungs-/Bewilligungsnachweis Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen mit Sozialhilfe/Grundsicherung Antrag (häufig durch die Einrichtung unterstützt); Bewilligungsbescheid Härtefall: Einkommen überschreitet Sozialhilfeschwelle nur geringfügig (weniger als 18,36 € monatlich) Antrag auf Härtefallbefreiung; Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde, aus dem die geringe Überschreitung hervorgeht Haushaltsangehörige im selben Haushalt (Ehe-/eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 25) Mitbefreiung, wenn eine im Haushalt lebende Person befreit ist; ein Antrag pro Wohnung genügt Fristen, Dauer und Rückwirkung: Was bei der zeitlichen Planung zählt

Befreiungen und Ermäßigungen wirken grundsätzlich für die Zukunft, und zwar für die Dauer der zugrunde liegenden Bewilligung. Rückwirkend kann eine Befreiung nur in engen Grenzen berücksichtigt werden. Üblicherweise sind maximal zwei Monate vor Antragseingang möglich.

Wer seine Unterlagen zeitnah einreicht und Verlängerungen rechtzeitig beantragt, vermeidet Lücken und unnötige Zahlungen. Bei andauernden Voraussetzungen – etwa einer unbefristeten Schwerbehinderung – können längere Bewilligungen ausgesprochen werden, was den Verwaltungsaufwand reduziert.

Was unterm Strich gespart wird

Die Vollbefreiung entlastet einen Haushalt um 18,36 Euro pro Monat und damit um 220,32 Euro im Jahr. Für viele Rentnerinnen und Rentner ist das ein relevanter Betrag, der Spielräume im Alltag schafft. Die Ermäßigung mit Merkzeichen RF senkt die monatliche Zahlung auf 6,12 Euro und führt damit zu einer Jahresersparnis von 146,88 Euro gegenüber dem Vollbeitrag. In beiden Fällen lohnt es sich, die eigenen Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen und vorhandene Bescheide konsequent zu nutzen.

Ansprüche prüfen, Antrag stellen, Entlastung sichern

Viele ältere Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es nach geltender Rechtslage nicht müssten oder einen Anspruch auf deutliche Reduzierung hätten. Entscheidend ist, aktiv zu werden: Der Antrag beim Beitragsservice ist der zentrale Schritt, die erforderlichen Nachweise sollten aktuell und vollständig beigefügt sein.

Wer nur knapp keine Grundsicherung erhält, sollte die Härtefallregelung prüfen. Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen beantragen das Merkzeichen RF und nutzen die Ermäßigung. Mit etwas Aufmerksamkeit und einer fristgerechten Antragstellung lässt sich der Rundfunkbeitrag rechtmäßig vermeiden oder reduzieren – und damit der finanzielle Druck auf kleine Renten spürbar mindern.

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Der häufigste Irrtum bei EM-Renten: „Auf Dauer“ heißt nicht „für immer“

Lesedauer 3 Minuten

Viele Betroffene stolpern gerade über genau denselben Satz im Rentenbescheid: „auf Dauer bewilligt“. In der Praxis führt das immer wieder zu der Erwartung, die Zahlung laufe lebenslang. Gleichzeitig steigt die Regelaltersgrenze je nach Jahrgang schrittweise an. Beides zusammen sorgt dafür, dass die Umstellung von der EM-Rente in die Altersrente für viele erst spät sichtbar wird – und dann wie ein Abbruch wirkt, obwohl sie gesetzlich eingeplant ist.

Auch eine unbefristete EM-Rente endet zwingend mit Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze und wird anschließend in eine Altersrente überführt. „Auf Dauer“ beschreibt die medizinische Prognose – nicht die Laufzeit bis ans Lebensende.

Der juristische Grund ist eindeutig: § 43 SGB VI setzt die harte Grenze

Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist im Gesetz ausdrücklich „bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze“ begrenzt. Auch wenn die EM-Rente unbefristet bewilligt wurde, darf sie rechtlich nicht über die Regelaltersgrenze hinaus weitergezahlt werden. Konsequenz: Wer „Dauerrente“ als lebenslange Zusage versteht, plant mit einer Sicherheit, die das Gesetz nicht vorsieht.

„Auf Dauer“ bedeutet medizinische Prognose – nicht lebenslange Zahlung

„Auf Dauer“ heißt in der Rentenlogik: Aus medizinischer Sicht ist eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit auf absehbare Zeit unwahrscheinlich, deshalb wird die EM-Rente nicht mehr nur für einen befristeten Zeitraum bewilligt. Das ist eine Prognoseentscheidung, keine Zusage „für immer“.

Der Sicherungszweck der EM-Rente liegt darin, den Wegfall der Erwerbsfähigkeit vor dem regulären Rentenalter abzufedern. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt dieser Zweck, weil dann die Alterssicherung greift.

Übergang in die Altersrente: oft vorbereitet, aber Mitwirkung kann nötig sein

Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet die EM-Rente und es folgt die Altersrente, in der Praxis regelmäßig die Regelaltersrente. Häufig ist der Übergang als Folgerente so organisiert, dass keine vollständig neue Antragstellung im klassischen Sinn erforderlich ist. Das bedeutet aber nicht, dass Betroffene „gar nichts“ tun müssen.

Die Rentenversicherung kann Angaben und Unterlagen nachfordern, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, zum Zahlweg oder zu steuerlichen Merkmalen. Konsequenz: Wer solche Schreiben liegen lässt, riskiert Verzögerungen – nicht weil der Anspruch weg wäre, sondern weil offene Daten eine Auszahlung bremsen können.

Ein typischer Stolperstein ist dabei nicht die Umstellung an sich, sondern die Kommunikation im letzten Abschnitt vor dem Wechsel: Wenn Rückfragen zur Krankenversicherung oder zur Kontoverbindung nicht rechtzeitig geklärt sind, entsteht schnell der Eindruck einer Zahlungslücke, obwohl der Rentenanspruch als solcher weiterläuft.

Keine neue medizinische Prüfung – aber der Folgebescheid ist der entscheidende Moment

Der Wechsel in die Altersrente ist normalerweise keine neue Gesundheitsprüfung, weil es ab Regelaltersgrenze nicht mehr um Erwerbsfähigkeit geht, sondern um Altersrente. Gleichzeitig ist der Folgebescheid der Punkt, an dem Betroffene genau hinschauen sollten. Hier entscheidet sich, ob die Berechnung stimmt und ob Schutzmechanismen berücksichtigt wurden.

Ein wichtiger Schutz ist der Besitzschutz. Er kann verhindern, dass die Berechnungsgrundlage der neuen Rente schlechter ausfällt als die der bisherigen EM-Rente, wenn der Übergang zeitnah als Folgerente erfolgt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Nettoauszahlung auf dem Konto identisch bleibt.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder steuerliche Effekte können die Auszahlung verändern, selbst wenn die rentenrechtliche Basis abgesichert ist. Der kritische Moment ist nicht das Ende der EM-Rente, sondern die Qualität des neuen Bescheids – und der sollte geprüft werden, wenn etwas überraschend abweicht.

Warum diese Information für Betroffene entscheidend ist

Die Formulierung „auf Dauer“ vermittelt Stabilität. Genau deshalb trifft der gesetzliche Endpunkt viele hart, obwohl er rentenrechtlich kein Bruch, sondern ein planbarer Systemwechsel ist. Wer den Zeitpunkt kennt, reagiert entspannter auf DRV-Post, kann fehlende Angaben rechtzeitig liefern und kann vor allem den Folgebescheid prüfen lassen, bevor aus einer technisch normalen Umstellung ein finanzielles Problem wird.

FAQ

Endet die EM-Rente wirklich immer, auch wenn sie unbefristet bewilligt wurde?

Ja. Der Anspruch auf EM-Rente ist gesetzlich bis zur Regelaltersgrenze begrenzt. „Auf Dauer“ ändert daran nichts, weil es die medizinische Prognose beschreibt, nicht die Laufzeit.

Muss ich die Altersrente nach der EM-Rente beantragen?

Der Übergang wird häufig als Folgerente vorbereitet. Trotzdem kann die Rentenversicherung Unterlagen und Angaben anfordern, auf die reagiert werden sollte, damit es keine Verzögerungen gibt.

Gibt es beim Wechsel eine neue medizinische Prüfung?

In der Regel nicht. Ab Regelaltersgrenze spielt Erwerbsfähigkeit für die Altersrente keine Rolle mehr.

Wird die Altersrente nach der EM-Rente automatisch niedriger?

Nicht zwingend. Besitzschutzregelungen können die Berechnungsbasis sichern. Dennoch können Beiträge und Steuern die Nettoauszahlung verändern, auch wenn die Rentenberechnung geschützt ist.

Was ist praktisch der wichtigste Schritt vor der Umstellung?

Schreiben der Rentenversicherung zügig beantworten, fehlende Angaben frühzeitig klären und den Folgebescheid prüfen, wenn die Auszahlung unerwartet abweicht oder Zeiten/Ansprüche unklar wirken.

Quellen (Links nur hier)

§ 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
§ 115 SGB VI – Regelaltersrente / Folgerente: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__115.html
§ 88 SGB VI – Besitzschutz bei Folgerenten: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__88.html
§ 102 SGB VI – Befristung/Unbefristung bei EM-Renten: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html
Deutsche Rentenversicherung, Studientext „Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ (PDF): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/17_renten_wegen_verminderter_erwerbsfaehigkeit.pdf

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