«Vielleicht ist es jemand der uns nie um Hilfe bitten würde. Jemand der jetzt gerade vor uns herläuft oder neben uns steht. Jemand der darauf verzichtet zu leben um an etwas glauben zu können. Aber vielleicht ist es genau das was wir alle wollen. An jemanden oder an etwas zu glauben, damit es uns gut geht. Um zu versuchen, glücklich zu sein.» (-Filmzitat)
Externe Ticker
CDC muss Zusammenarbeit mit der WHO sofort einstellen
Letzte Woche leitete der US-Präsident Donald Trump den Austritt seines Landes aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Laut Associated Press (AP) hat nun John Nkengasong, Beamter der U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC), ein Memo an leitende Mitarbeiter der Behörde geschickt, in dem er ihnen mitteilt, dass alle Mitarbeiter ihre Zusammenarbeit mit der WHO sofort einstellen und „weitere Anweisungen abwarten“ müssen.
AP hat eine Kopie von Nkengasongs Memo eingesehen. Darin heiße es, die Arbeitseinstellung gelte für „alle CDC-Mitarbeiter, die mit der WHO über technische Arbeitsgruppen, Koordinierungszentren, Beratungsgremien, Kooperationsvereinbarungen oder andere Mittel – persönlich oder virtuell – zusammenarbeiten“. Außerdem sollen die CDC-Mitarbeiter keine WHO-Büros besuchen dürfen.
Die Presseagentur erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Trump-Regierung letzte Woche die Bundesgesundheitsämter angewiesen hat, die meisten Mitteilungen an die Öffentlichkeit bis mindestens Ende des Monats einzustellen. Jeffrey Klausner, ein Experte für öffentliche Gesundheit an der University of Southern California, der mit der WHO bei der Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten zusammenarbeitet, erklärte:
«Die Einstellung der Kommunikation und der Treffen mit der WHO ist ein großes Problem. Die Leute dachten, es würde einen langsamen Rückzug geben. Das hat wirklich jeden mit heruntergelassenen Hosen erwischt. Die Gespräche mit der WHO beruhen auf Gegenseitigkeit.»
Klausner wies darauf hin, dass die beiden Behörden vom Fachwissen des jeweils anderen profitieren. Die Zusammenarbeit ermögliche es den USA, sich über neue Tests, neue Behandlungsmethoden und neue Ausbrüche zu informieren – Informationen, «die uns helfen können, die Amerikaner im Ausland und zu Hause zu schützen», so Klausner.
Wie AP mitteilt, teilen die CDC fast 30 Mitarbeiter der WHO zu. Die US-Behörde stelle der WHO im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zudem viele Millionen Dollar zur Verfügung.
Ein Träumchen: Binnen einer Woche hat Trump den kompletten woken Spuk abgeräumt
Man hatte so etwas zwar kühn ersehnt (und ersehnt es sich für Deutschland immer noch) – aber dass es tatsächlich so schnell ginge und möglich wäre, das hätte wohl keiner erwartet: Gestern vor einer Woche erst hat Donald Trump seine zweite US-Präsidentschaft angetreten – und es bereits geschafft, den gesamten woken Wahnsinn, der die USA […]
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Ways of developing health activities in a meeting with the organization” Save the Children”
Damascus, SANA- The Acting Health Minister in caretaker government, Dr. Maher Al-Sharaa, met with the organization “Save the Children” to discuss developing health activities across Syria.
The discussions focused on strengthening primary care, mental health and nutrition, emphasizing the importance of these areas in improving the level of health services in various regions.
Nisreen Othman / Manar Salameh
German Foreign Ministry Spokesperson: Suspending EU Sanctions Provides Space to Support the Syrian People
Berlin, SANA- Annika Clasen-Edris, Spokesperson for the German Foreign Office for the Middle East and North Africa, affirmed that the European Union’s decision to suspend some sanctions imposed on Syria provides space to support the Syrian people.
“The European Union has decided to suspend sanctions on Syria in the areas of energy, aviation and finance, and thus we are providing a large space for recovery and support for the Syrian people,” Edris said in a post on her official account on the X platform.
Edris added: “Germany had called for and pushed for this step, and thus the European Union shows its unity and determination in an important political file.”
Manar Salameh
IAKR fordert Aufklärung nach Gewalttat in Kiel
Nach den Messerstichen auf einen Kurden in Kiel dringt die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR) auf eine umfassende und transparente Aufklärung unter Einbeziehung möglicher politischer und rassistischer Motive. Insbesondere müsse der Verdacht eines islamistischen Motivs ernst genommen werden, forderte der Duisburger Verein am Montagabend.
Am Samstag war es abseits einer Kundgebung anlässlich des zehnten Jahrestags der Befreiung der kurdischen Stadt Kobanê von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu einer Messerattacke auf einen 28-Jährigen gekommen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich laut Polizei um einen arabischen Syrer. Er und ein Begleiter sollen im Vorfeld der Tat mehrere Teilnehmende der Kundgebung provoziert und ihnen typische IS-Parolen zugerufen haben, äußerten Zeug:innen. Die verbale Auseinandersetzung endete abrupt, als ein 25-Jähriger ein Messer zückte und zustach, bevor er flüchtete.
Die IAKR äußerte Besorgnis darüber, dass die Tat verharmlost werden könnte. Entgegen der bisherigen Annahme der Ermittlungsbehörden, wonach es einen Streit „zwischen Syrern und einem Türken“ gegeben habe, der „eskaliert“ sei, und die Angreifer „zufällig vor Ort gewesen“ seien, könnte es sich durchaus um eine gezielte Provokation durch radikalisierte Islamisten gehandelt haben. Dieser Verdacht ergebe sich bei der Einordnung der Ereignisse in ihren zeitlichen und räumlichen Kontext.
„Der Fall darf deshalb weder entpolitisiert noch verharmlost werden“, betont die IAKR. „Eine Entpolitisierung solcher Angriffe verschleiert die Realität von antikurdischem Rassismus und trägt zur Unsichtbarmachung dieser Problematik in der öffentlichen Wahrnehmung bei.“ Gegen den Tatverdächtigen wird wegen schwerer Körperverletzung ermittelt, er befindet sich auf freiem Fuß. Das Opfer war nach der Messerattacke in einem Krankenhaus operiert worden und befand sich nicht in Lebensgefahr.
https://anfdeutsch.com/aktuelles/messerattacke-in-kiel-mutmasslicher-tater-stellt-sich-polizei-45117 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kon-med-zeigt-sich-erschuttert-von-gewalttat-in-kiel-45125 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kurdischer-aktivist-in-kiel-niedergestochen-45111
Schwerbehinderung: Bei halber EM-Rente trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld
In Deutschland bestehen verschiedene Lohnersatzleistungen, die Menschen mit schwerer oder chronischer Erkrankung vor einem kompletten Einkommensverlust schützen sollen. Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist dabei eine Option, wenn Betroffene länger als sechs Monate nicht in der Lage sind, ihren Beruf oder auch andere Tätigkeiten auszuüben.
Allerdings wird diese Rente häufig nur in halber Höhe gewährt, sobald die tägliche Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden liegt. Oft stellt sich dann die Frage, welche ergänzenden Leistungen in Anspruch genommen werden können, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Gesetzliche Hintergründe: Die 5-5-3-Regel bei der EM-RenteDie Rente wegen Erwerbsminderung orientiert sich nicht allein am Gesundheitszustand. Zusätzlich müssen bestimmte versicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sein. Der gebräuchliche Begriff „5-5-3-Regel“ beschreibt diese Voraussetzungen: Zum einen verlangt die Deutsche Rentenversicherung mindestens fünf Beitragsjahre, zum anderen müssen in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Pflichtbeitragsjahre liegen.
Abgesehen davon wird die tatsächliche Arbeitsfähigkeit ärztlich geprüft. Liegt sie unter drei Stunden täglich, kommt eine volle EM-Rente in Betracht. Zwischen drei und sechs Stunden wird nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass vor allem Menschen unterstützt werden, die durch chronische oder schwere Krankheiten in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind und gleichzeitig Beiträge in das Rentensystem geleistet haben.
Denn obwohl die gesundheitliche Komponente im Vordergrund steht, erfüllt nicht jede schwerwiegende Erkrankung automatisch die strengen Anforderungen, um eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen zu können.
Finanzielle Engpässe: Warum die halbe EM-Rente oft zu wenig istIm Jahr 2022 lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für eine volle EM-Rente bei rund 950,27 Euro. Wer lediglich eine halbe EM-Rente bezieht, muss mit einem entsprechend geringeren Beitrag auskommen und benötigt häufig ergänzende Einkommensquellen.
Nach sechs Wochen der Lohnfortzahlung springt zwar die Krankenkasse für maximal 78 Wochen mit Krankengeld ein, doch auch diese Leistung hat ein Ablaufdatum. Läuft das Krankengeld aus, übernimmt normalerweise die Agentur für Arbeit die weitere finanzielle Absicherung.
Entscheidend ist hier jedoch der Gesundheitszustand. Wer weder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, noch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen kann, steht schnell vor einer komplizierten Gemengelage verschiedener Leistungsansprüche.
Denn neben einer möglichen Teilrente kommen unter Umständen Arbeitslosengeld oder — falls gar keine Erwerbsfähigkeit mehr gegeben ist — das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) in Betracht.
Aufstockung der halben EM-Rente: Möglichkeiten von Teilzeit bis ALGOft ist es durchaus erwünscht, weiter in Teilzeit zu arbeiten, um das eigene Einkommen zu stabilisieren. Ein bestehender Arbeitsplatz kann in diesem Fall beibehalten werden, solange gesundheitlich eine Beschäftigung von drei bis unter sechs Stunden täglich möglich bleibt.
Dann fließt zusätzlich zur halben EM-Rente ein Teilzeitgehalt. In der Praxis wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zunächst befristet bewilligt. Am Ende dieser Frist prüft die Rentenversicherung, ob weiterhin Anspruch besteht.
Wer hingegen keinen Arbeitsplatz mehr hat, sucht häufig nach Alternativen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Befindet sich jemand noch im Krankengeld-Bezug, wird die halbe EM-Rente nicht vollständig addiert, sondern als Hinzuverdienst gewertet. Ein vergleichbares Prinzip gilt auch beim Arbeitslosengeld.
Steht Betroffenen der Arbeitsmarkt nur in Teilzeit offen, zahlt die Agentur für Arbeit das ALG lediglich in halber Höhe. Aus Sicht der Behörde ist dies eine logische Konsequenz, da eine volle ALG-Leistung nur Personen zugutekommt, die den Arbeitsmarkt in vollem Umfang bedienen können.
Letzte Option: Bürgergeld als AuffangnetzWenn neben der halben Erwerbsminderungsrente weder ein Teilzeitarbeitsplatz noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld das Existenzminimum abdecken, bleibt in Deutschland das Bürgergeld als letztes Sicherungsinstrument. Hierbei übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und zahlt einen Regelsatz (aktuell 563 Euro), von dem allerdings die halbe EM-Rente abgezogen wird.
Das Ziel dieses Modells besteht darin, dass niemand trotz Krankheit vollständig mittellos bleibt, gleichzeitig jedoch kein höheres Gesamteinkommen entsteht als bei Personen ohne Erwerbsminderungsrente.
Christian Schultz vom Sozialverband in Kiel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Kombination aus halber EM-Rente und halbem Arbeitslosengeld sinnvoll sein kann, um sich zumindest eine Teilabsicherung zu sichern.
Der wichtige Unterschied zur vollen EM-Rente besteht darin, dass bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit noch eine gewisse Restarbeitskapazität vorliegt, die entsprechend honoriert — oder eben begrenzt — wird.
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Krankengeld: AU darf von der Krankenkasse nicht pauschal abgelehnt werden
Wenn eine Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellt, kann das für viele Versicherte zu erheblichen Problemen führen. Daher ist es umso wichtiger zu wissen, wie man sich gegen eine unrechtmäßige Einstellung wehren kann. Ein aktuelles Beispiel liefert ein Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 5 KR 3444/24 ER-B).
Dort wurde eine Krankenkasse verpflichtet, einem Versicherten vorläufig weiter Krankengeld auszuzahlen, nachdem die Zahlung zuvor eingestellt worden war. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte erläutert.
Was war der Grund des Verfahrens?Im konkreten Fall war ein Versicherter wegen psychischer Beschwerden arbeitsunfähig geschrieben. Der Medizinische Dienst (MD) bestätigte im April 2024 nach persönlicher Untersuchung zunächst die Arbeitsunfähigkeit.
Monate später, im September, kam der MD auf Anfrage der Krankenkasse jedoch zu einer gegenteiligen Einschätzung – ohne den Betroffenen erneut zu untersuchen.
Warum kommt es häufig zur Einstellung des Krankengeldes?In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen die Krankenkasse das Krankengeld einstellt, obwohl die Betroffenen sich noch arbeitsunfähig fühlen. Die Gründe dafür sind vielfältig und lassen sich oft auf Zweifel der Krankenkasse oder des Medizinischen Dienstes zurückführen. Insbesondere können folgende Punkte eine Rolle spielen:
- Zweifelhafte oder fehlende Nachweise über die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit.
- Zweifel an der formellen Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen).
- Unzureichende Mitwirkung des Versicherten bei der Aufklärung des Sachverhalts, beispielsweise wenn geforderte Unterlagen nicht beigebracht werden.
- Bewertungen des MD, die auf Aktenlage basieren, ohne dass eine erneute persönliche Untersuchung durchgeführt wird.
Im genannten Fall stellt sich zudem heraus, dass die Krankenkasse nicht ausreichend versucht hatte, den Sachverhalt genauer zu ermitteln. Stattdessen verließ sie sich auf eine kurze Stellungnahme des MD, in der unterstellt wurde, dass keine wesentlichen Gründe für eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit bestünden.
Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst (MD) bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit?Der MD muss medizinische Fragestellungen für die Krankenkasse zu bewerten. Oft zieht die Krankenkasse den MD hinzu, wenn Unklarheiten über die Arbeitsunfähigkeit bestehen oder wenn sie eine zweite Meinung benötigt. Dabei sollte der MD den Patienten persönlich untersuchen und sich ein eigenes Bild vom Gesundheitszustand machen. Im vorgestellten Fall hatte der MD jedoch beim zweiten Mal lediglich die Aktenlage geprüft, was das LSG Baden-Württemberg als „vollkommen unbrauchbar“ bezeichnet hat.
Wann und wie kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden?Wer als Versicherter der Meinung ist, dass die Krankengeldzahlung zu Unrecht eingestellt wurde, kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Zugleich kann beim Sozialgericht ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden, sofern eine akute finanzielle Notlage droht.
Im konkreten Fall hatte der Versicherte den Eilantrag zunächst beim Sozialgericht Freiburg gestellt, das den Antrag ablehnte, weil es eine ausreichende finanzielle Absicherung durch Ehegattenunterhalt sah. Erst durch eine Beschwerde beim Landessozialgericht Stuttgart wurde dem Antrag stattgegeben, sodass die Krankenkasse verpflichtet wurde, das Krankengeld vorläufig weiter zu zahlen.
Welche Besonderheiten zeigt das Beispiel des LSG Baden-Württemberg?Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 18.12.2024 hebt besonders hervor, dass Krankenkassen und der MD eine ordnungsgemäß durchgeführte Untersuchung vorweisen müssen, bevor sie die Zahlung von Krankengeld einstellen. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen eine langwierige psychische Erkrankung wie Depression im Raum steht.
Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass AU-Bescheinigungen nicht an ein bestimmtes Formular gebunden sind. Es genügt, dass ein Arzt – auch wenn er nicht Vertragsarzt ist – die Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar bescheinigt. Die Krankenkasse hatte hier Zweifel angemeldet, die jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurden.
Der Einwand der Krankenkasse, die Bescheinigungen entsprächen nicht den formalen Vorgaben, wurde verworfen.
Das LSG betonte, dass die Krankenkasse erst dann an der Wirksamkeit der AU-Bescheinigung zweifeln könne, wenn tatsächlich wesentliche Mängel vorlägen oder keine medizinische Begründung ersichtlich sei.
Wie werden die Mitwirkungspflichten des Versicherten und die Aufklärungspflichten der Krankenkasse beurteilt?Der Versicherte ist verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und die für die Leistungsgewährung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass er ärztliche Atteste beschaffen und gegebenenfalls Zusatzinformationen einholen muss, sofern dies zumutbar ist.
Gleichzeitig entbindet diese Mitwirkungspflicht die Krankenkasse jedoch nicht davon, den Sachverhalt selbst aufzuklären. Insbesondere muss der MD bei Unklarheiten eine persönliche Untersuchung veranlassen, bevor eine Entscheidung zum Nachteil des Versicherten getroffen wird.
Gerade wenn die behandelnden Ärzte ihrer Pflicht zur Vorlage von Befunden nicht nachkommen, kann dies nicht zu Lasten des Versicherten gehen. Ein ergänzendes medizinisches Gutachten muss dann vonseiten der Krankenkasse in Auftrag gegeben werden.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Beschluss für Versicherte?Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg zeigt, dass die Gerichte hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung stellen. Versicherte sollten wissen, dass sie:
- Sich gegen eine voreilige Einstellung des Krankengeldes zur Wehr setzen können.
- Auch formlos erstellte ärztliche Bescheinigungen als Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit nutzen können.
- Nicht alleine die Beweislast tragen, sondern auch die Krankenkasse aktiv aufklären muss.
- Bei einer drohenden finanziellen Notlage eine einstweilige Anordnung beantragen sollten.
Eine gute Vorbereitung ist ausschlaggebend: Wer längerfristig erkrankt ist, sollte regelmäßig mit dem behandelnden Arzt die notwendigen Unterlagen abstimmen und auf eine lückenlose Dokumentation achten. Befindet sich der Versicherte bereits im Streit mit der Krankenkasse, kann der Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht helfen. Dieser begleitet den Prozess des Widerspruchs oder die Beantragung einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht.
So zeigt das Beispiel aus Baden-Württemberg, dass sich Versicherte keinesfalls mit einer schnellen Ablehnung des Eilantrags zufriedengeben müssen. Ein weiterführender Beschwerdeweg kann durchaus erfolgreich sein und zur vorläufigen Weiterzahlung von Krankengeld führen.
Fazit aus dem UrteilDer Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg verdeutlicht, dass eine sorgfältige medizinische Prüfung notwendig ist, bevor eine Krankengeldzahlung eingestellt wird. Weder eine auf bloßer Aktenlage beruhende Stellungnahme des Medizinischen Dienstes noch formale Einwände gegen AU-Bescheinigungen genügen, um das Krankengeld zu entziehen.
Für Versicherte, die von einer unberechtigten Leistungseinstellung bedroht sind, bleibt festzuhalten, dass rechtliche Schritte durchaus erfolgversprechend sein können. Wer konsequent Widerspruch einlegt und gegebenenfalls die Gerichte anruft, wahrt seine Chance auf eine faire Prüfung des eigenen Leistungsanspruchs.
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Schwerbehinderung: Alle Vorteile bei Grad der Behinderung ab 20 bis 100
Nachteilsausgleiche sind besondere Leistungen und Vergünstigungen, die Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um die Benachteiligungen auszugleichen, die sich aus ihrer Behinderung ergeben.
Diese Ausgleiche (aktualisiert 2024), manchmal auch Vorteile genannt, variieren je nach Grad der Behinderung (GdB), der in Deutschland in Abstufungen von 20 bis 100 festgelegt wird.
Ab welchem Grad der Behinderung gelten welche Nachteilsausgleiche? GdB 20 – Anerkennung der BehinderungBereits ab einem GdB von 20 wird eine Funktionsbeeinträchtigung als Behinderung anerkannt.
Dies bedeutet, dass Betroffene grundsätzlich Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen haben können, die bei höheren GdB ebenfalls gelten.
Hierzu zählen etwa Hilfen im Straßenverkehr wie die Kraftfahrzeughilfe oder kommunale Fahrdienste, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
GdB 30/40 – Gleichstellung und erste steuerliche ErleichterungenBei einem GdB von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
Dies bringt Vorteile wie den Kündigungsschutz (§§ 168 ff. i.V.m. § 151 Abs. 3 SGB IX) und ermöglicht den Erhalt eines Behinderten-Pauschbetrags bei der Steuer.
Dieser beträgt 620 Euro bei einem GdB von 30 und 860 Euro bei einem GdB von 40 (§ 33b EStG).
Zudem können Betroffene von einem ermäßigten Rundfunkbeitrag profitieren, wenn eine Sehbehinderung vorliegt und das Merkzeichen RF zuerkannt wurde (§ 4 RBeitrStV).
Lesen Sie auch:
– Rente bei Schwerbehinderung Tabelle 2024
GdB 50 – Schwerbehinderteneigenschaft und mehr umfassende RechteAb einem GdB von 50 gelten Personen als schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Hiermit verbunden sind zahlreiche Nachteilsausgleiche:
- Behinderten-Pauschbetrag: 1.140 Euro (§ 33b EStG)
- Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung: (§§ 164, 205 SGB IX)
- Kündigungsschutz: (§§ 168 ff. SGB IX)
- Freistellung von Mehrarbeit: (§ 207 SGB IX)
- Zusätzlicher Urlaub: Eine Arbeitswoche pro Jahr (§ 208 SGB IX)
- Abschlagsfreie Altersrente: Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, oder eine vorzeitige Altersrente um bis zu fünf Jahre mit Abschlägen (§§ 37, 236a SGB VI)
- Vergünstigungen bei Automobilclubs und Beitragsermäßigungen bei bestimmten Mitgliedschaften
Ein GdB von 60 ermöglicht zusätzliche Erleichterungen:
- Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (§ 33b EStG)
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (§ 185 SGB IX)
- Oranger Parkausweis: Bei bestimmten Behinderungen oder Erkrankungen
Menschen mit einem GdB von 70 können weitere Vorteile in Anspruch nehmen:
- Behinderten-Pauschbetrag: 1.780 Euro (§ 33b EStG)
- Wahlweise steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten: Entweder Entfernungspauschale oder tatsächliche Aufwendungen (§ 9 EStG)
- Ermäßigte BahnCard: Ermäßigungen bei der Deutschen Bahn
- Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung:4.500 Euro (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
- Ermäßigter Rundfunkbeitrag: Bei eingeschränkter Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (§ 4 RBeitrStV)
- Sozialtarif bei der Telekom: Bei Vorliegen zusätzlicher Merkzeichen (Bl oder Gl)
Mit einem GdB von 80 profitieren Betroffene von:
- Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (§ 33b EStG)
- Freibetrag beim Wohngeld: 1.800 Euro (§ 17 Wohngeldgesetz)
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (§ 185 SGB IX)
Bei einem GdB von 90 oder 100 erhöhen sich die Nachteilsausgleiche weiter:
- Behinderten-Pauschbetrag: 2.120 Euro (GdB 90), 2.460 Euro (GdB 100) (§ 33b EStG)
- Zusätzliche Preisnachlässe: Bei mehreren Festnetz- und Mobilfunkbetreibern
- Abzug eines Freibetrags bei der sozialen Wohnraumförderung: 2.100 Euro bei Pflegebedürftigkeit (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
- Ermäßigung oder Befreiung bei Kurtaxen: Abhängig von den Ortssatzungen
Unabhängig vom GdB können Pflegepersonen einen Pflegepauschbetrag bei der Steuer geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG):
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro
- Merkzeichen H: 1.800 Euro
Hier könnt ihr eine Tabelle kostenfrei downloaden, in der ihr alle Nachteilsausgleiche in der Übersicht habt: Tabelle: Alle Ausgleiche ab 2024 bei Schwerbehinderung.
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Krankengeld nach dem Krankengeld beziehen
Krankengeld wird für Arbeitnehmer gezahlt, die aufgrund einer längeren Krankheit nicht arbeiten können. Es ist dafür da, um den Einkommensausfall auszugleichen, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Aber: kann das Krankengeld erneut bezogen werden, wenn die Höchstdauer überschritten ist? Das ist machbar, aber schwierig.
Wie lange kann man Krankengeld beziehen?Laut Gesetz können Arbeitnehmer bis zu 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit beziehen.
Dies entspricht ungefähr eineinhalb Jahren. In der Praxis erhalten die meisten Arbeitnehmer jedoch nur 72 Wochen Krankengeld.
Dies liegt daran, dass die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet werden.
Was passiert nach Ablauf des Krankengeldes?Nach Ablauf des Krankengeldes übernimmt in der Regel die Krankenkasse keine weiteren Zahlungen.
Betroffene können dann verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ab einem bestimmten Alter kann auch die Altersrente eine Option sein.
Wann zahlt die Krankenkasse erneut Krankengeld?Es gibt zwei Szenarien, in denen die Krankenkasse erneut Krankengeld zahlt:
1. Neue ErkrankungHandelt es sich um eine völlig neue Erkrankung, die mit der vorherigen Krankheit nichts zu tun hat, kann der Anspruch auf Krankengeld erneut bis zu 78 Wochen bestehen. Zum Beispiel könnte jemand, der nach einer Depression wieder gesund ist und dann an Krebs erkrankt, erneut Krankengeld beziehen.
2. Wiederauftreten oder Fortbestehen der bisherigen ErkrankungWenn die ursprüngliche Erkrankung zurückkehrt oder fortbesteht, wird es komplizierter. Hier sind zwei wichtige Bedingungen zu beachten:
Dreijährige BlockfristBei der ersten Krankschreibung wegen einer bestimmten Erkrankung beginnt eine dreijährige Blockfrist. Innerhalb dieser Zeit können bis zu 78 Wochen Krankengeld für diese Erkrankung bezogen werden.
Nach Ablauf dieser Frist kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen.
Sechsmonatige UnterbrechungZusätzlich muss eine sechsmonatige Phase vorliegen, in der der Betroffene nicht krankgeschrieben war.
Diese Zeitspanne muss nicht am Stück sein, es reicht, wenn insgesamt sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestand.
Außerdem muss der Betroffene während dieser Zeit entweder gearbeitet haben oder Arbeitslosengeld bezogen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
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Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn jemand nach dem Krankengeldbezug weiterhin arbeitsunfähig ist.
Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur prüft dann den Gesundheitszustand und stellt fest, ob der Betroffene mindestens für die nächsten sechs Monate nicht arbeitsfähig sein wird.
In diesem Fall erhält der Betroffene Arbeitslosengeld, obwohl er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Diese Zeit zählt jedoch nicht zu den sechs Monaten, die für einen erneuten Anspruch auf Krankengeld benötigt werden.
Wie wird das Arbeitslosengeld nach Krankengeld berechnet?Nach dem Bezug von Krankengeld stellt sich oft die Frage, wie sich das Arbeitslosengeld berechnet.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem vorherigen Einkommen.
Wie lange und wie viel Arbeitslosengeld bezogen werden kann, erfahrt ihr in diesem Artikel.
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Rente: Der Rentenzuschlag steigt ab 2025 – viele Rentner profitieren sogar doppelt
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen bei der Rente in Kraft, die für viele Rentnerinnen und Rentner gelten.
Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Einkommensfreibeträge bei der Grundrente. Der Hintergrund dieser Neuerungen liegt in der Anpassung des Rentenwerts, die bereits seit dem 1. Juli 2024 gilt und somit die Berechnungsgrundlage für die neuen Einkommensfreigrenzen bildet.
Warum werden die Einkommensfreibeträge erhöht?Der Hauptgrund für die Erhöhung der Einkommensfreibeträge ist der gestiegene Rentenwert.
Dieser Anstieg bedeutet, dass ab Januar 2025 auch die Einkommensfreigrenzen angehoben werden.
Die Erhöhung soll gewährleisten, dass Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, von den erhöhten Freibeträgen profitieren und somit möglicherweise höhere Zuschläge erhalten können.
Was bedeutet dies für Rentnerinnen und Rentner mit Grundrentenzuschlag?Für viele Rentnerinnen und Rentner, die derzeit einen Grundrentenzuschlag erhalten oder in der Vergangenheit erhalten haben, könnte die Anpassung eine positive Nachricht sein.
Die Erhöhung der Einkommensfreibeträge bedeutet, dass mehr Rentnerinnen und Rentner von einem höheren Grundrentenzuschlag haben könnten.
Und ganz wichtig: Die Anpassung könnte es zudem dazu führen, dass einige Menschen, die aufgrund einer Anrechnung von Einkommen bisher keinen Grundrentenzuschlag bekommen haben, diesen ab Januar 2025 erstmals ausgezahlt bekommen.
Wie wirkt sich die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag aus?Die Berechnung des Grundrentenzuschlags basiert auf der Einkommensanrechnung. Wenn das Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird, zu hoch ist, kann dies dazu führen, dass der Grundrentenzuschlag reduziert oder gar nicht ausgezahlt wird.
Dies führte Anfang 2024 nämlich zu Ärger bei vielen Rentnerinnen und Rentnern, als zuvor bewilligte Zuschläge gekürzt oder gestrichen wurden.
Doch ab Januar 2025 könnte sich dies ändern: Durch den gestiegenen Einkommensfreibetrag und die damit einhergehenden neuen Anrechnungsgrenzen könnte der Grundrentenzuschlag für viele Rentnerinnen und Rentner wieder ansteigen.
Änderung Details Erhöhung der Einkommensfreibeträge Die Freibeträge steigen auf 1.437 € pro Monat für Alleinstehende und 2.242 € pro Monat für Ehepaare. Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird zu 60 % auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Nichtberücksichtigung früherer Einkommen Einkommen aus Vorjahren wird bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags nicht mehr angerechnet, was dazu führen kann, dass Rentnerinnen und Rentner, die zuvor keinen Anspruch hatten, ab 2025 erstmals einen Zuschlag erhalten. Anpassung des Rentenwerts Der Wert eines Rentenpunkts wird voraussichtlich auf 40,70 € steigen, was zu einer allgemeinen Rentenerhöhung führt. Was ist mit dem zu versteuernde Einkommen?Das zu versteuernde Einkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Anrechnung auf den Grundrentenzuschlag.
Im Jahr 2025 können einige Rentnerinnen und Rentner erstmals wieder einen Zuschlag erhalten, den sie in der Vergangenheit aufgrund einer höheren Einkommensanrechnung nicht bekommen haben.
Dies kann eintreten, wenn das zu versteuernde Einkommen aus den vergangenen Jahren im Jahr 2025 bei der Anrechnung nicht mehr berücksichtigt wird oder wenn es signifikant gesunken ist.
Die Rentenversicherung führt einmal jährlich am 30. September eine Datenabfrage durch, um die Einkommensverhältnisse der Rentnerinnen und Rentner zu erfassen.
Falls sich herausstellt, dass das Einkommen aus den relevanten Vorjahren gesunken ist oder nicht mehr angerechnet werden muss, kann dies dazu führen, dass ab Januar 2025 der Grundrentenzuschlag ausgezahlt wird.
Welche Auswirkungen hatten die bisherigen Regelungen?Anfang 2024 kam es zu zahlreichen Beschwerden, da viele Rentnerinnen und Rentner überrascht feststellten, dass ihr Grundrentenzuschlag gekürzt oder komplett gestrichen wurde.
Der Grund hierfür lag in der Einkommensanrechnung, die ergab, dass die Einkommen der Betroffenen zu hoch waren, um weiterhin Anspruch auf den Zuschlag zu haben. Diese Erfahrung führte zu erheblichem Unmut und zahlreichen Rückfragen bei Rentenberatern und der Rentenversicherung.
Was können Rentnerinnen und Rentner ab Januar 2025 erwarten?Ab Januar 2025 könnte sich die Lage für viele Rentnerinnen und Rentner deutlich verbessern. Zum einen gibt es höhere Einkommensfreibeträge, die zu einem höheren Grundrentenzuschlag führen können. Zum anderen kann es bei manchen Rentnerinnen und Rentnern dazu kommen, dass Einkommen aus den Vorjahren nicht mehr angerechnet wird, was ebenfalls die Auszahlung eines Grundrentenzuschlags begünstigt.
Diese Kombination von Faktoren – ein höherer Einkommensfreibetrag und die mögliche Nichtberücksichtigung früherer Einkommen – könnte für viele Betroffene ab Januar 2025 eine spürbare finanzielle doppelte Entlastung bedeuten.
Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben oder hatten, sollten die Änderungen ab Januar 2025 genau im Blick behalten.
Es kann sich lohnen, die Einkommensentwicklung und die Anrechnungsregeln zu prüfen und gegebenenfalls Rat bei Experten wie Rentenberatern einzuholen.
Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von Rentenbescheid24.de rät dazu, die persönliche Rentensituation im Auge zu behalten und mögliche Veränderungen zu berücksichtigen.
„Ich hoffe, dass alle Anspruchsberechtigten den Grundrentenzuschlag bekommen, den sie verdienen“, betont auch der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel und verweist auf die Bedeutung dieser zusätzlichen Leistungen für die finanzielle Stabilität vieler Rentnerinnen und Rentner.
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Rentenversicherer kürzt plötzlich die Rente
Der Schock kommt meist per Brief: Seit einigen Jahren erhalten zahlreiche Menschen in Deutschland Post von ihren Versicherern mit der Nachricht, dass die ursprünglich vereinbarte private Rente stark gekürzt werden muss.
In vielen Fällen sind die Kürzungen so massiv, dass sie einen vier- bis fünfstelligen Verlust über die gesamte Rentenlaufzeit bedeuten können. Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener sehen sich plötzlich mit Beträgen konfrontiert, die um bis zu 25 Prozent geringer ausfallen als ursprünglich geplant.
Das kann nach einer langjährigen Beitragszahlung in eine private Renten- oder Lebensversicherung die gesamte Altersplanung ins Wanken bringen und große finanzielle Lücken aufreißen.
Was steckt hinter den drohenden Rentenkürzungen?Grundlage für die Höhe einer monatlichen privaten Rente ist oft der sogenannte Rentenfaktor. Dieser Wert legt fest, wie viel monatliche Auszahlung für einen bestimmten Betrag an angespartem Kapital gezahlt wird. Wenn der Versicherer diesen Rentenfaktor einseitig nach unten anpasst, sinkt die Rente entsprechend.
Wer beispielsweise im Rentenbezug für 100.000 Euro Kapital bisher einen monatlichen Betrag von 400 Euro erwarten konnte, würde nach einer Kürzung um 25 Prozent nur noch 300 Euro erhalten.
Diese Differenz summiert sich über die Jahre schnell zu einem Betrag, der die persönliche Finanzplanung empfindlich stört. Angesichts der Tatsache, dass viele Menschen mit solch einer Versicherung einen wesentlichen Teil ihrer Altersvorsorge abdecken, führen derartige Einschnitte zu großen Unsicherheiten.
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Warum können Versicherer den Rentenfaktor reduzieren?Versicherer verweisen häufig auf das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld, das die Renditen der Versicherungsportfolios und Kapitalanlagen jahrelang stark gedrückt hat.
Da die Kapitalerträge geringer ausfallen als ursprünglich kalkuliert, wollen manche Anbieter diese Verluste durch eine Reduzierung des Rentenfaktors an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Rechtlich argumentieren sie mit Klauseln, die in den Verträgen eine Anpassung des Rentenfaktors ermöglichen. Immer mehr Gerichte befassen sich jedoch kritisch mit dieser Vorgehensweise.
Das Landgericht Köln stellte im Jahr 2023 in einem Urteil klar, dass nachlassende Renditen und niedrige Zinsen ein unternehmerisches Risiko der Versicherer sind und nicht einfach auf die Versicherten abgewälzt werden dürfen.
Ob und in welchem Umfang Kürzungen überhaupt zulässig sind, wird letztlich erst der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden.
Welche Versicherungsprodukte sind besonders betroffen?Während manche Verträge einen vertraglich garantierten Rentenfaktor einschließen, enthält ein großer Teil der fondsgebundenen Rentenversicherungen und einiger Riester- oder Rürup-Produkte lediglich variable Zusagen.
Das bedeutet, dass Versicherer sich in den Bedingungen vorbehalten, den vereinbarten Rentenfaktor anzupassen. Ebenfalls betroffen sein kann die betriebliche Altersvorsorge in Form bestimmter Direktversicherungen oder Pensionskassen, sofern auch dort die garantierten Leistungen nicht eindeutig im Vertrag festgesetzt sind.
Welche Rolle spielt die aktuelle Rechtsprechung?Inzwischen haben mehrere Gerichte die Praxis der einseitigen Anpassung infrage gestellt. Das bereits erwähnte Urteil aus Köln verdeutlicht den Trend, dass zumindest die Erstinstanzen zuungunsten der Versicherer entscheiden können, wenn eine Kürzung ohne eindeutige vertragliche Grundlage oder unter Umgehung der Interessen der Versicherten vorgenommen wird.
Noch ist allerdings nicht abschließend geklärt, ob höhere Instanzen dieser Auffassung folgen. Betroffene sollten die Entwicklungen beobachten, um zu sehen, wie der Bundesgerichtshof das Thema bewertet.
Falls dieser ebenfalls urteilt, dass die Versicherer zu Unrecht kürzen, könnten die Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich steigen, verlorene Ansprüche zurückzuerlangen oder Kürzungen abzuwenden.
Was sollten betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher unternehmen?Obwohl eine endgültige Entscheidung derzeit noch aussteht, ist es wenig ratsam, als Versicherter abzuwarten, ob sich das Problem von selbst erledigt. Wer eine Mitteilung über eine geplante oder bereits erfolgte Rentenkürzung erhält, sollte die entsprechenden Unterlagen genau überprüfen lassen.
Die Unterstützung durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte oder Verbraucherzentralen kann wertvolle Hinweise liefern. Fachleute, die sich auf Versicherungsrecht konzentrieren, kennen die typischen Argumentationslinien der Versicherer und wissen, welche Vertragspassagen besonders kritisch zu bewerten sind.
Eine frühzeitige Prüfung ist nicht nur ratsam, um Rechtsansprüche zu wahren, sondern auch, um mögliche Verjährungsfristen nicht zu versäumen.
Dabei empfiehlt es sich, alle Schriftwechsel und Vertragsunterlagen strukturiert zu sammeln.
Auch sollte vor einer übereilten Kündigung oder dem Abschluss eines Vergleichs genau abgewogen werden, ob das eigene Recht damit möglicherweise verspielt wird. Insbesondere in Fällen, in denen es um existenzielle Teile der privaten Altersabsicherung geht, ist es sinnvoll, professionellen Rat einzuholen, bevor irreversible Schritte eingeleitet werden.
Wann ist mit klaren Entscheidungen zu rechnen?Das endgültige Wort in dieser Auseinandersetzung wird voraussichtlich erst dann gesprochen, wenn höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen. Bis dahin können sich laufende Gerichtsprozesse in die eine oder andere Richtung bewegen.
Die aktuelle Tendenz zeigt, dass Versicherte in etlichen Fällen erfolgreich Einspruch erheben und zumindest vorläufige Teilerfolge verzeichnen. Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen, solange keine klärenden Urteile des Bundesgerichtshofs vorliegen.
Währenddessen bemühen sich auch Verbraucherzentralen und Initiativen, Sammelklagen oder gemeinsame Strategien zu entwickeln, um den versicherten Personen mehr Schlagkraft gegenüber den großen Versicherungskonzernen zu verschaffen.
Ob sich daraus ein stärkerer Druck auf die Versicherungswirtschaft ergibt, wird davon abhängen, wie geschlossen die Geschädigten auftreten und wie deutlich die Gerichte die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.
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Bürgergeld: Jobcenter muss Bank-Provision als Teil der Unterkunftskosten zahlen
Das Jobcenter muss jährlich wiederkehrende Avalprovision von der Bank als Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung für eine Bürgergeldempfängerin übernehmen.
Kosten, die für eine zu Wohnzwecken tatsächlich genutzte Unterkunft anfallen, sind tatsächliche Aufwendungen i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
Bei der auf eine Mietkautionsbürgschaft jährlich wiederkehrend zu entrichtenden Avalprovision handelt es sich um laufende Kosten einer Dienstleistung zur Aufrechterhaltung der Wohnung, welche als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen ist.
Es handelt sich dabei nicht um Wohnungsbeschaffungskosten ( LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2019 – L 11 AS 814/18 – ).
Spontanberatungspflicht des Jobcenters § 14 SGB IDem Jobcenter treffen Hinweis- und Beratungspflichten, sofern es kostengünstigere Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. durch Übernahme der Mietkaution als Darlehen) gibt ( vgl. zur Pflicht des Jobcenters zur sog Spontanberatung bei naheliegenden Gestaltungsmöglichkeiten: § 14 SGB I, und vgl zu Hinweispflichten des Jobcenters zB bei zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarungen: BSG, Urteil vom 22. September 2009 – B 4 AS 8/09 R -).
Fazit:1. Kosten, die für eine zu Wohnzwecken tatsächlich genutzte Unterkunft anfallen, sind Aufwendungen iSd § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II, weil hierzu im Grundsatz alle tatsächlichen Aufwendungen fallen .
Hierunter fallen nicht nur Kosten, die nach dem Mietvertrag geschuldet werden, sondern auch Kosten, die der Leistungsempfänger an Dritte (hier: die Bank), klassischerweise etwa einem Energieversorgungsunternehmen für die Versorgung mit zB Gas, zu zahlen hat. Maßgeblich ist allein, dass die Kosten dem Zweck dienen, die Unterkunft zu sichern.
2. Die Zahlung der Avalprovision dient dem durch § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II sicherzustellenden Grundbedürfnis Wohnen, weil die Nichtzahlung der Provision zur Kündigung der Mietkautionsbürgschaft führen kann.
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Bürgergeld-Bezieherin hilft Obdachlosem: Und dann nimmt ihr das Jobcenter alles
Jobcenter sind sehr schnell dabei, Menschen, die Bürgergeld beziehen, die Leistungen zu streichen und sich die Gründe dafür aus den Fingern zu saugen.
Denunzianten haben bei einer solchen Bereitschaft, Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen leichtes Spiel, und manche Jobcenter glauben bösartigen Gerüchten nur allzu gerne.
Helena Steinhaus von der Initiative Sanktionsfrei e.V. schildert einen aktuellen Fall, der an Zynismus des Jobcenters schwer zu überbieten ist.
Eine Leistungsberechtigte lebt mit ihrem Sohn vom Bürgergeld. Sie schrieb an Sanktionsfrei e.V.:
“Anfang April hat das Jobcenter unsere kompletten Leistungen eingestellt. Jemand hat beim Amt gemeldet, dass mein Freund bei mir lebt. Dies tat er vorübergehend und kurzfristig weil er wohnungslos wurde.”
Mahnung für die MieteDer Entzug der Existenzbasis durch das Jobcenter führte dazu, dass die Drangsalierte ihre Miete für April nicht zahlen konnte und dafür bereits die Mahnung bekam. Nicht nur ihr Freund war vorübergehend kurzfristig wohnungslos – auch der Leistungsrechtlichen und ihrem Sohn droht jetzt Obdachlosigkeit.
Widerspruch und VerzweiflungDie Denunzierte berichtet, so Steinhaus: “Auf die Streichung der Leistungen hatte ich einen Widerspruch geschrieben. Abgelehnt. Ich weiß nicht weiter und meine gesundheitlichen Probleme werden größer durch den ganzen Stress.”
Treiben ins psychosoziale ElendZwar wurde bei der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld vollmundig angekündigt, dass im Unterschied zum menschenfeindlichen Hartz IV System die psychosoziale Betreuung der Leistungsberechtigten, die diese benötigen, berücksichtigt werden sollte.
Jobcenter schadet der GesundheitDie Betroffene ist jedoch kein Einzelfall. Immwer wieder zeigt sich, dass Jobcenter, statt die gesundheitlichen Probleme von Leistungsberechtigten ernst zu nehmen, diese Probleme verstärken oder sogar erst erzeugen.
Auch der psychisch und physisch gesündeste Mensch kann krank werden an Leib und Seele, wenn die Behörde ihm über Nacht die Grundlage einer menschlichen Existenz entzieht.
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“An Zynismus nicht zu überbieten”Helena Steinhaus fasst zusammen: “(Der) Freund lebte 14 Tage bei ihr, da er seine Wohnung verlor und vorübergehend obdachlos war. Die Leistungseinstellung ist an Zynismus kaum zu überbieten.”
Wie geht es weiter?Sanktionsfrei hat dem Opfer Geld zur Überbrückung überwiesen und unterstützt die Geschädigte juristisch.
Private Unterstützung ist keine LösungEs ist extrem wichtig, dass es private Organisationen wie Sanktionsfrei gibt, die Opfern solcher Brutalität von Jobcentern helfen. Es kann aber keine Lösung sein, dass engagierte Privatmenschen auf der Basis von Spenden willkürliche Grausamkeiten von Behörden auffangen.
Jobcenter verhöhnt unser GrundgesetzDas Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Existenzgrundlage seiner Bürger zu sichern und es ihnen zu ermöglichen, selbstverantwortlich ihr Leben zu gestalten.
Das Grundgesetz als Basis eines menschlichen Zusammenlebens wurde hier von einem Jobcenter -wie schon so oft- in den Dreck geworfen.
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Commission of Inquiry on Syria confirms former regime committed crimes against humanity
Geneva – SANA-The United Nations’ Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic has confirmed that the former Syrian regime’s systematic arbitrary arrests, torture, and enforced disappearances of Syrians constitute crimes against humanity and war crimes, representing some of the worst systematic violations of international law ever committed.
According to the UN News Center, the commission revealed in a report titled “Web of Agony: Arbitrary Detention, Torture, and Ill-Treatment in the Syrian Arab Republic,” based on over 2,000 witness testimonies, including more than 550 interviews with torture survivors, horrifying details of the patterns of torture, cruel, inhuman, and degrading treatment inflicted by the former regime’s forces on detained men, women, and children.
These acts included severe beatings, electric shocks, burning, pulling out nails, tooth damage, rape, sexual violence, mutilation, prolonged stress positions, deliberate neglect, and denial of medical care, exacerbating wounds, and psychological torture.
The commission asserted that what it observed during its visits to detention facilities in Syria aligns with the descriptions provided by hundreds of survivors and defectors to the commission over the past 14 years.
It clarified that the small windowless basement isolation cells were still filled with stench and marked by unimaginable suffering when the Commission initiated its first on-site investigations. The locations visited were consistent with descriptions that hundreds of survivors and defectors have provided to the Commission over the past 14 years.
The commission emphasized that the suffering of tens of thousands of families who have not found their missing relatives among the released prisoners continues, affirming that the discovery of additional mass graves has led many families to conclude the worst.
The report underscored the urgent need for decisive action to safeguard evidence, archives, and crime sites, including mass graves, until experts can examine them and where needed conduct forensic exhumations.
The commission explained that it plans to conduct in-depth investigations in the coming months after the current Syrian government allowed it access to the country for the first time since 2011 and after it was granted unprecedented access to sites and survivors who no longer fear reprisals for testifying.
The report comes after the commission visited mass graves and former detention centers in Damascus, including Saydnaya Military Prison, Branch 235 of Military Intelligence (Palestine Branch), and the Air Force Intelligence Branches in Mezzeh and Harasta, after years of being barred access by the former regime’s authorities.
Nisreen Othman /Manar Salameh
Untersuchung von Zeitreihen
Vorbemerkung
Die Zeitreihen der Meßgrößen Temperatur und Anzahl der Sonnenstunden weisen ab den 1990er Jahren einen Anstieg auf, der über dem Mittel des Anstiegs dieser Größen von Aufzeichnungsbeginn bis Aufzeichnungsende liegt. Die Autoren Kowatsch,J. und Baritz,M. [1] haben den Beginn des Anstiegs der Temperatur auf das Jahr 1988 gelegt. Es sind jedoch keine Kriterien für diese Festlegung angegeben. In Diskussionen wurde das Fehlen der Angabe von Kriterien kritisiert. Im Folgenden werden Kriterien vorgestellt, die die Frage beantworten, wann ein Anstieg einer Zeitreihe beginnt. Dazu werden Funktionen der Kriterien über den Zeitreihen ermittelt.
Zerlegung von Zeitreihen
Bild 1 zeigt die Zeitreihe der an der Station Frankfurt/Main gemessenen jährlichen Sonnenstunden. Es ist ersichtlich, dass gegen Ende der Zeitreihe ein größerer Anstieg der Regressionsgeraden zu erwarten ist als über weite Teile des Verlaufs. Es ist nun die Frage zu beantworten, wo dieser Anstieg beginnt. Zu diesem Zweck wird die Zeitreihe in zwei Regressionsgeraden zerlegt, die miteinander verglichen werden. Nach den folgenden Kriterien wurden alle geeigneten Zeitreihen der Meßstationen für die Anzahl der Sonnenstunden und der Temperatur mit der Methode der fortschreitenden Regression untersucht.
Bild 1 Zeitreihe jährliche Sonnenstunden gemessen an der Station Frankfurt/Main
Methode der fortschreitenden Regression
Eine Zeitreihe enthalte n Meßwerte. Wird die Zeitreihe wird an einer Stelle t geteilt, ergeben sich zwei Teile mit nl Werten links von t und nr Werten rechts von t . Es gilt
n = nl + nr + 1.
Die Teilstelle t wandert schrittweise von links nach rechts. Da die Regressionsgeraden am Beginn und Ende der Zeitreihen aus mindesten drei Werten bestehen müssen, werden Start- und Endgeraden mit der Anzahl von nl0 und nr0 Werten für den Beginn und Ende der Regression festgelegt. Für die erste linke Regressionsgerade gilt somit nl = nl0. Die erste rechte Gerade beginnt mit dem Wert der Stelle nl0 – 1. Das rührt daher, dass der Endwert der linken Geraden und Anfangswert der rechten Geraden derselbe Wert sein sollen. Daraus ergibt sich die Anzahl der zu berechneten Regressionsgeraden zu
Z = 2 (n – nl0 – nr0 + 2)
Beispiel:
Bild 2 zeigt den Startpunkt der fortschreitenden Regression am Beispiel der Meßreihe Frankfurt/Main für die Anzahl der Sonnenstunden. Es liegen 73 Meßwerte vor. Die Anzahl der Start- und Endwerte werden mit nl0 = 5 und nr0 = 5 festgelegt. Es müssen somit Z = 2 (73 – 5 – 5 + 2), Z = 130 Regressionsgeraden berechnet werden.
Bild 2 Startpunkt der fortschreitenden Regression für die Sonnenstunden Frankfurt/Main
Beurteilungskriterien
Kriterium Maximaler Sprung
Wie an der Teilungsstelle in Bild 2 zu erkennen ist, stoßen die beiden Regressionsgeraden nicht in einem Punkt zusammen, es liegt ein Sprung vor. Dieser Sprung wird in [1] als Kriterium für den beginnenden Anstieg angenommen. In Bild 3 ist der Sprung zwischen den beiden Regressionsgeraden an der Stelle 1988 dargestellt. Da für die gesamte Zeitreihe die Sprünge berechnet sind, können diese über den Jahren aufgetragen werden und der maximale Sprung in positiver als auch in negativer Richtung ermittelt werden.
Bild 3 Sprung an der Teilungsstelle 1988 der Zeitreihe der Sonnenstunden
Kriterium Minimale Summe der Fehlerquadrate
Eine Regressionsfunktion wird üblicherweise dadurch ermittelt, dass die Summe der Quadrate der Abweichungen (SQA) zu den Meßpunkten minimal sein soll. Im Fall der geteilten Regressionsfunktion (hier in die beiden Geraden links und rechts der Teilungsstelle) soll eine gemeinsame Summe SQA gesamt nach
SQA gesamt = (SQA links + SQA rechts) / n
gebildet werden, wobei die Summe noch durch die Anzahl der Meßpunkte der Zeitreihe geteilt wird. Bei Anwendung dieses Kriteriums liegen die beiden am besten an die Meßpunkte angepassten Geraden vor. Wie sich jedoch bei der Auswertung der in Tabelle 1 zusammengefassten Zeitreihen gezeigt hat, muss die minimale Fehlerquadratsumme nicht mit dem Anstiegsbeginn übereinstimmen.
Kriterium Anstiegsbeginn
Gemäß der Fragestellung „Wann beginnt der maßgebliche Anstieg einer Zeitreihe“ erscheint es logisch, ein Kriterium zu verwenden, mit dessen Hilfe auch der Anstieg ermittelt werden kann. Um das Jahr des Anstiegsbeginns feststellen zu können, wird der Anstieg der rechten Regressionsgeraden
yr = a0r + a1r x
mit y als Meßgröße (Sonnenstunden, Temperatur) und x als Jahr der Messung, berechnet. Der Faktor a1r stellt den Anstieg der rechten Regressionsgeraden dar. Dieses Kriterium ist von den drei Möglichkeiten jenes, dass die Fragestellung beantwortet.
Beispiel: Zeitreihe Frankfurt /Main
Die in Bild 1 abgebildete Zeitreihe wird nach den drei o.g. Kriterien untersucht. Die Messung erstreckt sich über den Zeitraum 1950 bis 2022. Die Zeitreihe umfasst 73 Meßwerte.
Bild 4 Sprung der Anzahl der jährlichen Sonnenstunden
Als Startpunkt der fortschreitenden Regression wird der Meßwert des Jahres 1954 gewählt. Die linke Regressionsgerade wird aus den Werten 1950 bis 1954 berechnet. Die rechte Regressionsgerade beginnt 1954 und endet 2022. Im zweiten Schritt enthält die linke Gerade die Werte von 1950 bis 1955, die rechte Gerade die Werte 1955 bis 2022 usw. In den folgenden Bildern sind die Ergebnisse der Berechnungen nach den drei o.g. Kriterien dargestellt.
Bild 4 zeigt den Sprungverlauf an der Trenn- bzw. Berührungsstelle der beiden Regressionsgeraden. Es gibt Sprünge in Richtung Vergrößerung der Anzahl der Sonnenstunden oder der Verminderung von deren Anzahl. Der maximale Sprung bezüglich der Erhöhung der Anzahl fällt auf das Jahr 1988. An den Rändern des Verlaufs treten Einschwingerscheinungen auf, da die Regressionsfunktionen an Anfang und Ende der Zeitreihe sehr kurz sind. Das gilt auch für die Darstellung in Bild 5 und Bild 6.
Bild 5 Verlauf der Summe der Fehlerquadrate SQA ges
Etwas ungewöhnlich ist für die Station Frankfurt/Main der Verlauf der Summe der Fehlerquadrate SQA gesamt nach Bild 5. Das Minimum liegt hier bei 2012. In der Regel liegt dieses bei den größten Sprüngen – entweder in der positiven oder auch in der negativen Richtung.
In Bild 6 sind die beiden Anstiegsfunktionen, also die Werte des Anstiegs der linken und rechten Regressionsgeraden dargestellt. Von Interesse ist der Anstieg a1r der rechten Regressionsgeraden. Dieser sagt aus, wann der Anstieg der betrachteten Größe, hier der Anzahl der Sonnenstunden, beginnt. Wie in Bild 6 ersichtlich ist, steigt die Anzahl der jährlichen Sonnenstunden ab dem Jahr 2002 steil an. Ab 1988 beginnt eine Abweichung der bis dahin fast parallel zur Zeitachse verlaufenden Anstiegsfunktion. Der Anstiegsbeginn wird nach diesem Bild mit dem Jahr 2002 festgelegt.
Vergleicht man die Anstiegsfunktion mit der Sprungfunktion ist ersichtlich, dass auch für 2002 ein größerer Sprung vorliegt, der jedoch nicht das Maximum darstellt.
Bild 6 Verläufe des Anstiegs der linken und rechten Regressionsgeraden
In Bild 7 sind die Regressionsgeraden mit den Teilungspunkten 1988 und 2002 zusammen mit dem Konfidenzintervall der 2002 beginnenden Geraden dargestellt.
Bild 7 Vergleich der Regressionsgeraden mit den Teilungspunkten 1988 und 2002
Naturgemäß ist der Anstieg der 2002 beginnenden Geraden steiler. Allerdings liegt auch die 1988 beginnende Gerade im Konfidenzintervall, so daß kein signifikanter Unterschied besteht.
Zusammenfassung
Ausgehend von Artikeln zur Temperaturentwicklung in Deutschland, die das Jahr 1988 als Beginn des Temperaturanstiegs festlegen, aber keine belastbaren Kriterien dafür angeben, wird hier der Versuch unternommen, Kriterien für den Startpunkt zu formulieren. Es erscheint logisch, für die Beurteilung des Anstiegs diesen auch zu berechnen und nicht über den Behelf der Abweichung zweier Geraden in einem Punkt (Sprung) den Beginn des Anstiegs festzulegen. Das Beispiel Frankfurt/Main belegt das deutlich.
In Teil II wird die Auswertung der verfügbaren Zeitreihen der DWD-Stationen bezüglich Sonnenstunden und Temperatur vorgestellt.
Teil II Auswertung Bundesländer
Nachdem in Teil I die Methoden beschrieben wurden, beinhaltet Teil II die Auswertung der verfügbaren Zeitreihen für das Verhalten der Sonnenstunden und der Temperatur. Es wurden bezüglich der Temperatur nur die Stationen berücksichtigt, für die auch Zeitreihen der gemessenen Sonnenstunden vorliegen, um einen Vergleich zu ermöglichen (einige Temperaturzeitreihen wurden allerdings zusätzlich aufgenommen). In Tabelle 1 ist die Anzahl der Zeitreihen zusammengestellt, die von den Meßstationen der Bundesländer für den hier genannten Zweck auswertbar sind. Als auswertbar sind solche Zeitreihen zu werten, die eine genügend große Anzahl von Meßwerten (ca. größer. 40) und deutlich über das Jahr 2000 reichen. Meist also bis 2022.
Bundesland Sonnen- Temperatur stunden Baden-Württemberg 24 31 Bayern 33 19 Brandenburg 9 14 Bremen/Hamburg 3 4 Hessen 16 12 Mecklenburg-Vorpommern 5 13 Niedersachsen 15 14 Nordrhein-Westfalen 11 11 Rheinland-Pfalz 8 14 Saarland 2 2 Sachsen 5 14 Sachsen-Anhalt 7 7 Schleswig-Holstein 8 7 Thüringen 8 9 Summe 154 171Tabelle 1 Anzahl der untersuchten Zeitreihen in den Bundesländern
Die älteste Zeitreihe für Temperaturmessung liegt von der Station Hohenpeißenberg (Bayern) vor und beginnt 1781. Die Aufzeichnung der Sonnenstunden begann 1921 an der Station des Fichtelbergs (Sachsen). In Bild 8 und Bild 9 sind die Häufigkeiten für Sprung, Anstiegsbeginn und Summe der Fehlerquadrate dargestellt. Die Zeitachse ist in diesen Bildern abgeschnitten, da vor 1980 sehr wenige Werte ermittelt wurden Eine Ausnahme bildet die minimale Fehlerquadratsumme. Hier wurden von 1946 bis 1980 60 Werte für die Zeitreihen der Sonnenstunden gezählt. Die Fehlerquadratsumme soll jedoch hier nicht weiter betrachtet werden.
Sonnenstunden
Bei den Sonnenstunden ist das Jahr 2002 dasjenige, bei dem der Anstieg am häufigsten begann (114 Werte), das sind 74 % der untersuchten Zeitreihen. Auch der maximale positive Sprung trat hier mit 42 % am häufigsten auf. Nach 2002 folgt das Jahr 1988, bei dem ebenfalls eine Anhäufung der Werte vorliegt.
Bild 8 Häufigkeiten von Sprung, Anstiegsbeginn und Summe der Fehlerquadrate für die Anzahl der Sonnenstunden
Temperatur
Bei den Temperaturmessungen ragt das Jahr 1987 heraus. In diesem Jahr wurden der maximale positive Sprung 104-mal (61 %) und die minimale Fehlerquadratsumme 91-mal (52 %) ermittelt. Der Beginn des Anstiegs mit acht Werten spielt in diesem Jahr keine Rolle. Um auf der Zeitachse eine sinnvolle Darstellung zu ermöglichen, wurde diese wie bei der Darstellung der Sonnenstunden vor 1980 abgeschnitten. In den Jahren davor liegen nur sehr wenige Werte für Sprung und Anstiegsbeginn vor (max. 6 Werte). Eine Ausnahme bildet die minimale Fehlerquadratsumme. Hier wurden von 1946 bis 1980 60 Werte für die Messung der Sonnenstunden gezählt.
Bild 9 Häufigkeiten von Sprung, Anstiegsbeginn und Summe der Fehlerquadrate für die Temperaturentwicklung
In Bild 10 sind die Häufigkeiten des Anstiegsbeginns von Sonnenstunden und Temperatur gemeinsam dargestellt. Das Jahr 2022 ragt beim Verhalten der Sonnenstunden mit 114 Werten deutlich aus der Verteilung heraus. Nun wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass dies auch für das Verhalten der Temperatur zutrifft. Bei dieser Größe verteilt sich jedoch der Anstiegsbeginn auf die Jahre zwischen 1985 und 2003. 1997 ist das Jahr, wo 55 Werte für den beginnenden Anstieg vorliegen.
Bild 10 Häufigkeiten des Anstiegsbeginns von Sonnenstunden und Temperatur
Zusammenfassung
Angeregt durch Diskussionen zu Artikeln über den Verlauf von Wetterdaten wurden hier drei Kriterien für die Festlegung des Anstiegsbeginns einer Zeitreihe untersucht. Wenn die Frage nach dem Beginn des Anstiegs gestellt ist, ist es logisch, diesen auch, sofern möglich, zu untersuchen. Als Methode ist eine fortschreitende Regressionsanalyse verwendet worden. Dabei wird die Zeitreihe an jedem Meßpunkt (abgesehen von der Start- und Endgeraden) in zwei Regressionsgeraden unterteilt und Anstieg, Sprung und Fehlerquadratsumme beider Geraden ermittelt. Somit erhält man eine Funktion dieser Größen über der gesamten Zeitachse. Die Beurteilung der Größen ist somit für die gesamte Zeitreihe möglich.
Wird das Kriterium des beginnenden Anstiegs angewendet (was aus der Logik folgt), zeigt sich, dass der Anstieg der gemessenen Sonnenstunden deutlich 2002 beginnt. Für den Anstieg der Zeitreihen der Temperatur bildet sich möglicherweise eine glockenförmige Verteilung (eventuell sogar Normalverteilung) um 1997 heraus. Um dieses zu bestätigen, sind jedoch mehr Zeitreihen zu untersuchen.
Verweise
[1] Der Sommer wird in Deutschland erst seit 1988 wärmer!
https://eike-klima-energie.eu/2024/09/11/der-sommer-wird-in-deutschland-erst-seit-1988-waermer/
DWD Wetterstationen Tageswerte
https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/observations_germany/climate/daily/kl/historical/
Voge, K.
Entwicklung der Anzahl der Sonnenstunden
https://eike-klima-energie.eu/2024/10/15/entwicklung-der-anzahl-der-sonnenstunden/
Der Beitrag Untersuchung von Zeitreihen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Wer ist eigentlich die radikal anti-russische Kaja Kallas?
„SOS Wirtschaft“: Wie die INSM mit ihren Lobbybotschaften den Wahlkampf verzerrt
Wahlkampfzeit ist Lobbyzeit: Vor der Bundestagswahl bringen sich Lobbyakteure in Stellung, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen. Mit irreführenden und rückwärtsgewandten Lobbybotschaften immer wieder vorne dabei ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.
Im Wahlkampf mischen nicht nur Politik und Medien mit, sondern auch Lobbyakteure. Denn jetzt gilt es, die entscheidenden Debatten vor der Wahl zu beeinflussen. Besonders fällt dabei immer wieder die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) auf.
Die INSM ist eine Lobbygruppe, die von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert wird. Sie flankiert die Lobbyarbeit des Verbands Gesamtmetall durch Öffentlichkeits- und PR-Arbeit. Kurzum: Sie versucht, öffentliche Debatten immer wieder mit ihren Lobbybotschaften zu beeinflussen, und betreibt damit Meinungsmache – mit teils fragwürdigen Methoden.
Mit dem Lobby-LKW beim SPD-ParteitagAnders als die Klimabewegung oder Gewerkschaften hat die INSM kein großes Mobilisierungspotential. Doch sie hat viel Geld – und erkauft sich damit ihre Sichtbarkeit. So hat sie beispielsweise zum SPD-Parteitag Anfang Januar einen großen LKW gemietet und ihn vor dem Parteitagsgelände geparkt, um ihre Botschaften sichtbar zu machen.
Außerdem bezahlt sie regelmäßig riesige Außenwerbeflächen im Regierungsviertel oder Social-Media-Anzeigen. Allein für die Ausspielung eines Motivs ihrer Kampagne „SOS Wirtschaft“ in den Sozialen Medien zahlte die INSM über 130.000 Euro.
Als nächstes großes Event organisiert die INSM – gemeinsam mit anderen Wirtschaftslobbyverbänden – einen „Wirtschaftswarntag“. Geplant ist u.a. eine „Demo“ in Berlin, zusätzlich werden Firmen Banner und Plakate an ihren Büros oder Werksgebäuden aufhängen. Die BILD-Zeitung hat bereits vorab berichtet und kündigt einen „Mega-Aufstand“ an.
Immer wieder imitiert die INSM mit ihrer Bildsprache zivilgesellschaftliche Aktionen – zuweilen sogar mit extra über eine Promotion-Agentur angeheuerten bezahlten Studierenden. Beliebt bei Lobbyakteuren sind große Fahrzeuge: Auch beim Wirtschaftswarntag wird der LKW wieder dabei sein.
INSM-LKW mit einer fragwürdigen SOS-Botschaft beim SPD-Parteitag im Januar 2025 Dramatische Bilder, drastische Forderungen„SOS Wirtschaft“ nennt sich diese jüngste INSM-Kampagne im laufenden Bundestagswahlkampf. Mit dramatischen Bildern und Worten warnt die INSM vor dem Niedergang der deutschen Wirtschaft und mahnt zum sofortigen Handeln. Mit dabei sind laut INSM 49 weitere Verbände, darunter große Verbände wie Gesamtmetall, Die Familienunternehmer und der Deutsche Bauernverband. Skurril allerdings: Unter den 49 Verbänden sind gleich 10 Verbände aus Düsseldorf dabei, die von einem einzigen Geschäftsführer gemanagt werden. Hier will man sich wohl etwas größer geben, als man eigentlich ist.
Die Forderungen der Kampagne sind teils sehr drastisch: Steuersenkungen für Spitzenverdiener:innen, Vermögende und Konzerne, radikale Kürzungen öffentlicher Ausgaben, Schleifen der Klimaziele. Die INSM will den Solidaritätszuschlag streichen – und behauptet fälschlicherweise, diesen müssten vor allem „mittelständische Unternehmen und Freiberufler“ zahlen.
Doch das stimmt nicht: Nur die reichsten fünf Prozent der Bevölkerung zahlen überhaupt den Soli. Gleichzeitig will die INSM weiter Vermögende und Konzerne aus der Verantwortung nehmen, öffentliche Ausgaben mitzufinanzieren: Auch Unternehmenssteuern und der Spitzensteuersatz sollen sinken. Wie diese massiven Einschnitte in öffentliche Haushalte vollständig ausgeglichen werden sollen, bleibt offen.
Steuergeschenke für Vermögende und KonzerneUnklar bleibt vor allem, wie die von der INSM geforderten Maßnahmen die Wirtschaftskrise lösen sollen. Renommierte Wissenschaftler:innen äußern erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit solch rigider Sparpolitik und neoliberaler Marktgläubigkeit. Es bleibt fraglich, ob Steuergeschenke an Vermögende und Konzerne tatsächlich schnelles Wirtschaftswachstum nach sich ziehen.
Und doch finden sich die Steuergeschenke an Vermögende und Spitzenverdiener:innen in den Wahlprogrammen von CDU, FDP und AfD wieder. DIW-Chef Marcel Fratzscher warf den Parteien CDU und FDP „unlautere Wahlversprechen“ vor, weil sie große Steuersenkungen ganz im Stil der INSM in ihren Programmen zur Bundestagswahl ankündigten. Die INSM bietet den Parteien die Rechtfertigung für solche Versprechen, wenn sie diese als vermeintliche Lösung der Wirtschaftskrise darstellt.
Klimaschutz: erst einmal sind andere dranZum Thema Klima bringt die INSM den Evergreen der Klimaschutz-Skeptiker:innen: „Deutschland allein kann das Weltklima nicht retten“. Dieser Satz ist so wahr wie problematisch zugleich. Schließlich behauptet niemand, dass Deutschland allein Klimaschutz betreiben sollte. Die Funktion dieser Aussage ist vielmehr, Deutschland aus der Verantwortung zu nehmen – ganz nach dem Motto: Nicht wir müssen handeln, sondern vor allem erst einmal andere.
So wird Klimaschutz ausgebremst. Die INSM ignoriert mit solchen Aussagen auch, dass die Klimakrise durch Extremwetterereignissen der Wirtschaft schon jetzt massiv schadet und weiter schaden wird. Manche Wirtschaftsbranchen, wie etwa die Versicherungswirtschaft, haben schon ganz konkret mit den wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen.
Damit wird deutlich, dass die INSM nur die Interessen bestimmter Akteure bedient, wie etwa dem Mineralöl- und Verbrennerlobbyverband UNITI, der mit zum Wirtschaftswarntag aufruft. UNITI ist einer der fossilen Lobbyverbände, der darauf drängt, dass die deutsche Autoindustrie weiter auf Verbrenner-Autos setzt, obwohl in vielen Ländern bereits eine andere Richtung eingeschlagen wird.
Enger Draht in die PolitikDie Lobbybotschaften der INSM sind fragwürdig und irreführend – und doch dringen sie immer wieder in die politische Diskussion durch. Das liegt auch an den engen Verbindungen zur Politik. Im Mai sponserte die INSM die Namensschilder der Delegierten auf dem CDU-Parteitag. Dort ließen sich außerdem zahlreiche prominente Politiker:innen am INSM-Infostand ablichten. Auch im INSM-„Bürokratie-Museum“ gingen zuletzt zahlreiche Politiker:innen von FDP und CDU ein und aus.
Die Nähe zu bestimmten Politiker:innen hat bereits Tradition: Der aktuelle CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz war bereits am Aufbau der INSM beteiligt. Er war Gründungs- und langjähriges Mitglied im Förderverein der INSM, der den einzigen Zweck hatte, die Gründung der INSM vorzubereiten.
Julia Klöckner (CDU) und Parteichef Friedrich Merz vernichten am INSM-Stand beim CDU-Parteitag 2024 sinnbildlich das Lieferkettengesetz. Parteispenden in MillionenhöheAuch finanziell profitieren die Parteien von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie, die die INSM finanzieren: Seit dem Ampel-Aus ließen Gesamtmetall und regionale Arbeitgeberbände der Metall- und Elektroindustrie Parteien über eine Million Euro Parteispenden zukommen.
Über die Hälfte davon floss über den bayerischen Verband an die CSU, gefolgt von CDU und FDP. Rechnet man die Summen der verschiedenen Verbände der Metall- und Elektroindustrie zusammen, gehört die Branche zu den größten Parteispendern in Deutschland. Auch aus diesem Grund mögen sich manche Politiker:innen verpflichtet fühlen, den Veranstaltungen der INSM als deren PR-Organisation einige Aufmerksamkeit zu widmen.
In wessen Interesse? Kampagnen für die Lobby der VermögendenDie INSM knüpft Bündnisse mit anderen Wirtschaftsakteuren, allen voran dem Lobbyverband „Die Familienunternehmer.“ Dieser ist bei vielen Aktionen der INSM ganz vorne mit dabei – so auch als Partner der Kampagne SOS Wirtschaft oder dem Wirtschaftswarntag. Der Verband fällt immer wieder durch Forderungen und Kampagnen im Interesse der Vermögenden und Superreichen auf. Kein Wunder: Übergroßer Reichtum in Deutschland speist sich vor allem aus Erben und Eigentümer:innen großer Familienunternehmen.
Der größte Wirtschaftslobbyverband Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fehlt bei solchen Aktionen – oder auch andere Stimmen aus der Wirtschaft, die auf den Ausbau zukunftsfähiger Geschäftsfelder setzen. Die INSM spricht keineswegs für die gesamte Bandbreite wirtschaftlicher Interessen, sondern adressiert vor allem diejenigen, die ohnehin viel Geld und Einfluss haben: die fossile Lobby, Vermögende und Superreiche, Konzerne und große Familienunternehmen. Ergo: Die INSM ist nicht die Stimme „der Wirtschaft“.
Irreführende und rückwärtsgewandte Lobbybotschaften hinterfragen!Lobbyakteure wie die INSM preisen unter dem Label „Wirtschaftswende“ und „Wirtschaftswahlkampf“ Scheinlösungen an und erschweren damit ausgewogene Debatten. Das gilt insbesondere auch für die wichtige Frage, welche politischen Maßnahmen es braucht, um die Wirtschaftskrise abzumildern. Wer die zentralen gesellschaftlichen Krisen wie Klima oder den übergroßen Einfluss von Vermögenden vernachlässigt, bremst unsere Zukunft aus und schafft Ungerechtigkeit und Unsicherheit. Das wiederum gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt, schürt Misstrauen in staatlichen Institutionen und untergräbt so schleichend die Demokratie.
Deswegen sollten wir irreführende Lobbybotschaften von Zukunftsbremsern wie der INSM kritisch hinterfragen. Wir brauchen ausgewogene Debatten über tatsächliche Lösungsangebote – jetzt im Wahlkampf, aber auch danach. Kampagnen wie die von der INSM verzerren demokratische Aushandlungsprozesse und verstärken die Stimme ohnehin mächtiger Lobbyakteure.
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Syrian-Pakistani talks on enhancing scientific cooperation
Damascus, SANA- Higher Education and Scientific Research Minister in the caretaker government, Dr. Abdel Moneim Abdel Hafez discussed on Tuesday with Chargé d’Affaires of the Pakistani Embassy in Damascus, Mr. Umer Hayat Khan cooperation relations in the field of higher education and scientific research between the two countries.
During the meeting, which was held at the ministry building, Minister Abdel Hafez pointed out to the historical relations between the two countries and the necessity of working to reactivate the memoranda of understanding between the two sides.
He called for increasing exchange grants, encouraging scientific visits between the universities of the two countries, and reviewing the scientific and research programs approved in them.
In turn, Hayat Khan affirmed his country’s readiness to provide assistance in all fields, cooperate in the field of higher education and scientific research, and conclude joint agreements between Pakistani universities and their Syrian counterparts, particularly, in the field of information technology techniques, devices, equipment and expertise that universities need.
Nisreen Othman / Manar Salameh
Foreign Ministry: EU decision to suspend sanctions on key sectors in Syria warmly welcomed
Damascus, SANA- “We warmly welcome the European Union’s decision to suspend sanctions on key sectors in Syria, a step that paves the way to economic recovery, improved access to essential services and greater long-term stability in the region,” the Foreign and Expatriates Ministry stressed.
In a press release, the ministry said “The Syrian people deserve a genuine opportunity to rebuild their lives and shape their own future. This goal can only be fully realised through the complete removal of all remaining sanctions, which, while originally implemented as a protective measure for the Syrian people from the brutality of the Assad regime, have since become counterproductive to the welfare of our people.”
It added “We reaffirm our readiness to engage constructively with all partners to ensure the lifting of all sanctions, thereby enabling the Syrian people to thrive and reclaim their rightful place in a peaceful and prosperous region.”
M. Salameh/R. Jazaeri
Al-Shaibani welcomes EU decision to suspend sanctions on Syria for one year
Damascus, SANA- “We welcome the positive step taken by the European Union to suspend sanctions on Syria for one year in preparation for their final lifting,” Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Asaad al-Shaibani said.
“We hope that this decision will have a positive impact on all aspects of life for the Syrian people and ensure sustainable development,” al-Shaibani added in a tweet on X platform.
Ruaa al-Jazaeri