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Auf den Zuschuss können sich Rentner nicht mehr verlassen

Eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder weniger Schwellen: Solche Umbauten können helfen, auch im Alter in der eigenen Wohnung zu bleiben.

Doch wer dafür einen KfW-Zuschuss beantragen möchte, steht derzeit vor verschlossenen Türen. Im Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) sind die Fördermittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt. Neue Anträge nimmt die KfW nicht mehr an.

Bereits zugesagte Zuschüsse sind nicht betroffen. Für neue Vorhaben ist dagegen offen, wann wieder der Zuschuss bereit steht. Wer einen notwendigen Umbau plant, sollte deshalb auch die Förderung durch die Pflegekasse und andere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.

KfW-Zuschuss: Nach wenigen Monaten war das Geld vergeben

Am 8. April 2026 hatte die KfW die Zuschussförderung für den Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern wieder aufgenommen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter konnten Unterstützung erhalten.

Nach Angaben des Sozialverbands VdK standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Bereits Ende Juli seien die Mittel ausgeschöpft gewesen. Die KfW bestätigt den Antragsstopp: Die für 2026 verfügbaren Gelder sind vollständig mit Anträgen belegt.

Ein passender Umbau allein reicht deshalb derzeit nicht für einen neuen Zuschuss. Auch wer die technischen Förderbedingungen erfüllen würde, kann aktuell keinen Antrag im Programm 455-B stellen.

Bestehende Zusagen bleiben erhalten

Wer seinen Antrag bereits gestellt hat, muss den Antragsstopp von einer Ablehnung unterscheiden. Die KfW bearbeitet eingegangene Anträge weiter und prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Liegt bereits eine Zusage vor, ist der Zuschuss nach Auskunft der KfW reserviert. Die Auszahlung erfolgt, sobald die notwendigen Nachweise vorliegen. Maßgeblich bleiben die Bedingungen und Fristen der jeweiligen Zusage.

Betroffene sollten deshalb ihre Unterlagen im KfW-Zuschussportal prüfen und darauf achten, welche Nachweise nach Abschluss der Arbeiten noch einzureichen sind.

Für 2027 gibt es noch keinen festen Neustart

Die KfW stellt eine erneute Antragstellung für 2027 nur unter der Voraussetzung in Aussicht, dass wieder Bundesmittel bereitgestellt werden. Einen verbindlichen Termin nennt sie derzeit nicht.

Gleichzeitig berichtet der VdK über erhebliche Kürzungspläne: Für 2027 seien sechs Millionen Euro vorgesehen, für 2028 nur noch 1,5 Millionen Euro. Diese Angaben stammen aus der Mitteilung des Verbands vom 5. Oktober 2026. Sie sind als berichtete Planungen einzuordnen, nicht als bereits verbindliche Förderbedingungen für die kommenden Jahre.

Bis zu 6.250 Euro gab es nicht für jeden Badumbau

Beim KfW-Zuschuss wurde häufig der Höchstbetrag von 6.250 Euro genannt. Dieser galt jedoch nur für einen Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“. Für einzelne Maßnahmen lag die Förderung niedriger.

Ein Rechenbeispiel: Bei einer anerkannten Einzelmaßnahme mit 12.000 Euro förderfähigen Kosten hätte der Zuschuss 1.200 Euro betragen. Der Höchstbetrag von 2.500 Euro wäre erst bei 25.000 Euro förderfähigen Kosten erreicht worden.

Die Tabelle beschreibt die Konditionen der 2026 gestarteten Förderung. Aktuell sind keine neuen Anträge möglich. Ob diese Bedingungen bei einer Wiederaufnahme unverändert gelten, muss dann geprüft werden.

Ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse beim Umbau helfen

Der KfW-Antragsstopp betrifft nicht den Zuschuss der Pflegeversicherung zur Verbesserung des Wohnumfelds. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können dafür bei ihrer Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme beantragen.

Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Infrage kommen etwa eine Türverbreiterung, eine fest installierte Rampe, ein Treppenlift oder ein pflegegerechter Badumbau.

Der Pflegegrad allein führt allerdings noch nicht zur Zahlung. Entscheidend ist, welchen konkreten Bedarf der Umbau abdeckt. Eine reine Modernisierung des Badezimmers genügt nicht. Die Voraussetzungen erläutert unser Beitrag zum Umbauzuschuss von bis zu 4.180 Euro ab Pflegegrad 1.

Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, können für eine gemeinsame Maßnahme insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich sein. Ändert sich später die Pflegesituation und werden dadurch neue Anpassungen nötig, kommt auch eine erneute Förderung durch die Pflegekasse infrage.

KfW-Kredit kann die Finanzierung ergänzen

Die KfW verweist als Alternative auf das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“, Nummer 159. Darüber sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit möglich. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren in der Wohnung und am Gebäude.

Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt, beispielsweise eine Bank. Das Darlehen muss einschließlich der vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden. Gerade bei einer kleinen Rente sollten deshalb die monatliche Rate und die gesamte Rückzahlungsdauer vorab durchgerechnet werden.

Wichtig bei mehreren Förderquellen: Die KfW schließt eine Kombination dieses Kredits mit einem Pflegekassenzuschuss für dieselbe Maßnahme aus. Werden unterschiedliche Arbeiten über verschiedene Programme finanziert, müssen die Maßnahmen und Kosten entsprechend getrennt werden.

Vor dem Auftrag muss die Finanzierung stehen

Wer auf neue KfW-Zuschüsse wartet, sollte nicht davon ausgehen, einen bereits begonnenen Umbau später nachträglich fördern lassen zu können. Nach dem aktuellen Hinweis der KfW ist eine Antragstellung nur möglich, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Holen Sie deshalb zunächst Kostenvoranschläge ein und klären Sie mit der zuständigen Förderstelle, welche Unterstützung für die geplanten Arbeiten möglich ist. Bei einem Pflegegrad ist die Pflegekasse eine wichtige Anlaufstelle. Eine Wohnberatung kann zusätzlich helfen, notwendige Anpassungen zu planen.

Muss der Umbau kurzfristig erfolgen, sollte die Finanzierung auch ohne einen bislang ungewissen KfW-Zuschuss gesichert sein. Wer bereits eine Zusage besitzt, richtet sich dagegen nach den dort festgelegten Bedingungen und Fristen.

Quellen:
KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B;
KfW: Wiederaufnahme der Zuschussförderung im April 2026;
VdK: Kritik an geplanten Kürzungen beim altersgerechten Umbau.

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Pflegegeld: Seit 15 Jahren pflegt Brigitte ihren Mann und soll nun mehr zahlen

Brigitte Richter ist 77 Jahre alt und pflegt seit 15 Jahren ihren demenzkranken Ehemann. Die Magdeburgerin steht auch nachts auf, wenn ihr Mann nicht schlafen kann.

Selbst die drei Betreuungstage pro Woche bei der Alzheimer-Gesellschaft bedeuten für Richter nicht einfach Freizeit: Dann warten Anträge, die Organisation von Arztbesuchen und die Beschaffung von Medikamenten. „Die Pflege ist schon heute eine Wissenschaft für sich“, sagt sie.

Nun befürchtet Richter, dass die Pflegereform ihren Alltag zusätzlich erschwert und sie zugleich höhere Beiträge zahlen muss. „Wissen sie denn gar nicht, wie die Versorgungssituation im Land ist?“, fragt sie mit Blick auf die Politik.

Besonders bitter ist für die Rentnerin, dass ihr eigener Kinderwunsch unerfüllt blieb. Obwohl sie seit anderthalb Jahrzehnten ihren Mann versorgt, verschafft ihr diese Arbeit beim Kinderlosenzuschlag keine Entlastung – und genau dieser Zuschlag soll nach den Regierungsplänen weiter steigen.

Was ab Januar 2027 teurer werden soll

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll der Kinderlosenzuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Bei unverändertem allgemeinem Beitragssatz von 3,6 Prozent ergäbe das für zuschlagspflichtige Kinderlose einen Gesamtbeitrag von 4,5 statt bisher 4,2 Prozent.

Das parlamentarische Verfahren kann noch Änderungen bringen. Einen Überblick über weitere Vorhaben bietet unser Beitrag zu den geplanten höheren Pflegebeiträgen für Kinderlose und Änderungen bei Alltagshilfen.

Warum die Pflege des Ehepartners nicht vom Zuschlag befreit

Der Kinderlosenzuschlag knüpft an die Elterneigenschaft an, nicht an die Frage, ob jemand einen Erwachsenen pflegt. Auch die Gründe für die Kinderlosigkeit ändern nach den Hinweisen des Verbandes der Ersatzkassen grundsätzlich nichts an der Zuschlagspflicht.

Das betrifft damit auch Menschen, deren Kinderwunsch aus gesundheitlichen Gründen unerfüllt blieb. Eine noch so aufwendige Pflege des Ehepartners ersetzt rechtlich nicht die Elterneigenschaft.

Der Regierungsentwurf erhöht den bisherigen Zuschlag, ohne dafür eine allgemeine Ausnahme für pflegende Angehörige einzuführen. Ausnahmen bestehen nach geltendem Recht beispielsweise für unter 23-Jährige und für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.

Was der höhere Beitrag bei einer Rente tatsächlich ausmacht

Für Rentnerinnen und Rentner wirkt sich eine Erhöhung unmittelbar auf die Auszahlung aus, sofern sie den Zuschlag zahlen müssen. Den Pflegeversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente tragen sie laut Deutscher Rentenversicherung vollständig selbst.

Die folgende Tabelle zeigt eigene Berechnungen für unveränderte beitragspflichtige Monatsrenten. Berücksichtigt ist ausschließlich die geplante Erhöhung von 4,2 auf 4,5 Prozent.

Beitragspflichtige Monatsrente Pflegebeitrag bisher: 4,2 % Geplant: 4,5 % Mehr pro Monat Mehr pro Jahr 1.200 Euro 50,40 Euro 54,00 Euro 3,60 Euro 43,20 Euro 1.500 Euro 63,00 Euro 67,50 Euro 4,50 Euro 54,00 Euro 1.800 Euro 75,60 Euro 81,00 Euro 5,40 Euro 64,80 Euro 2.000 Euro 84,00 Euro 90,00 Euro 6,00 Euro 72,00 Euro 2.500 Euro 105,00 Euro 112,50 Euro 7,50 Euro 90,00 Euro

Der Kinderlosenzuschlag selbst würde damit um 50 Prozent steigen, der gesamte Pflegebeitrag rechnerisch um rund 7,1 Prozent. Für Beschäftigte sind die Gesamtbeiträge der Tabelle nicht als eigener Lohnabzug zu verstehen, weil sich Arbeitgeber am allgemeinen Beitrag beteiligen.

Die zusätzlichen 0,3 Prozentpunkte des Kinderlosenzuschlags müssten Beschäftigte allerdings ebenfalls allein tragen. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Monatsbrutto wären das neun Euro mehr im Monat.

Merz-Regierung verweist auf den Generationenvertrag

Das Gesundheitsministerium begründet den höheren Zuschlag mit dem Generationenvertrag, auf dem die Pflegeversicherung beruht. Kinderlose sollen einen größeren finanziellen Anteil übernehmen, während der allgemeine Beitragssatz stabil bleiben soll.

Die finanzielle Schieflage ist erheblich: Die Bundesregierung erwartet ohne Gegenmaßnahmen für 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Steigende Ausgaben erklären den Handlungsdruck, beantworten aber noch nicht die Frage nach einer gerechten Verteilung der zusätzlichen Lasten.

Aus sozialpolitischer Sicht bleibt ein Widerspruch: Kinderlose können durch die Pflege ihres Partners längst erhebliche Verantwortung für andere übernehmen. Wer allein auf die Elternschaft schaut, erfasst diese Leistung nicht.

Neue Pflegebudgets können den Alltag zusätzlich verändern

Für pflegende Angehörige geht es zugleich darum, ob sie eine Vertretung organisieren können, wenn sie erschöpft, krank oder verhindert sind. Nach geltendem Recht stehen bei Pflegegrad 2 bis 5 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Dieser Betrag ist eine Leistung zur Finanzierung entsprechender Pflegekosten und keine pauschale Auszahlung an die Pflegeperson. Wie sich die bisherige Hilfe nutzen lässt, erläutert unser Beitrag zur richtigen Abrechnung der Verhinderungspflege.

Der Entwurf sieht eine neue Verteilung der bisherigen Leistungen auf unterschiedliche Budgets vor. Nach den Erläuterungen des Gesundheitsministeriums sollen höhere Geld- und Sachleistungsbudgets künftig auch Ersatzpflege abdecken; für bestimmte Akut- und Überbrückungssituationen ist ein eigenes Budget vorgesehen.

Ein höherer monatlicher Betrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass einem Haushalt insgesamt mehr Hilfe zur Verfügung steht. Entscheidend ist, welche bislang gesondert finanzierten Leistungen daraus zusätzlich bezahlt werden müssen.

Ebenso wenig lässt sich pauschal behaupten, jeder Pflegehaushalt verliere denselben Betrag. Die geplanten Erhöhungen und Einschränkungen bei Pflegeleistungen müssen anhand der tatsächlich genutzten Unterstützung verglichen werden.

Eine Ausnahme bei der Mitversicherung ist keine Befreiung vom Kinderlosenzuschlag

Für Verwirrung kann eine andere Vorschrift sorgen: Beim geplanten Zuschlag für die Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 sieht der Entwurf Ausnahmen für bestimmte häuslich pflegende Angehörige vor. Diese Ausnahme betrifft einen anderen Beitragstatbestand.

Sie befreit kinderlose Pflegepersonen deshalb nicht automatisch von dem erhöhten Kinderlosenzuschlag auf ihre eigenen beitragspflichtigen Einnahmen. Wer beide Regelungen vermischt, weckt falsche Hoffnungen auf eine allgemeine Befreiung.

Sechs Fragen und Antworten zum Kinderlosenzuschlag und zur Pflegereform Ist der höhere Kinderlosenzuschlag schon beschlossen?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist nach dem Stand vom 11. Oktober 2026 aber noch nicht abgeschlossen. Die Erhöhung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Entfällt der Zuschlag, wenn ich meinen Ehepartner pflege?

Die Pflege des Ehepartners befreit für sich genommen nicht vom Kinderlosenzuschlag. Auch der Regierungsentwurf enthält dafür keine allgemeine Ausnahme.

Müssen auch ungewollt Kinderlose den Zuschlag zahlen?

Grundsätzlich ja, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Ob jemand keine Kinder bekommen konnte oder sich gegen Kinder entschieden hat, verändert die Zuschlagspflicht nicht.

Gilt der Zuschlag auch für alle kinderlosen Rentner?

Nein, beispielsweise sind vor dem 1. Januar 1940 geborene Versicherte davon ausgenommen. Allein der Rentenbezug führt jedoch nicht zu einer Befreiung.

Wie viel mehr wären bei 1.800 Euro Monatsrente zu zahlen?

Bei einer vollständig beitragspflichtigen Rente von 1.800 Euro wären es nach dem Entwurf 5,40 Euro mehr Pflegebeitrag im Monat. Bei unveränderter Rente entspräche das 64,80 Euro im Jahr.

Gehen durch die neuen Budgets automatisch Pflegeleistungen verloren?

Das lässt sich nicht für jeden Haushalt gleich beantworten, weil Leistungen neu zugeordnet und teilweise erhöht werden sollen. Verglichen werden müssen die insgesamt verfügbaren Hilfen und deren Verwendungsbedingungen.

Beispiel aus der Praxis: Mehr Abzug trotz täglicher Pflege

Ein fiktives Rechenbeispiel verdeutlicht die Folgen: Die 69-jährige Ingrid bezieht 1.500 Euro gesetzliche Bruttorente, ist kinderlos und pflegt ihren Mann zu Hause. Unter der Annahme, dass ihre gesamte Rente beitragspflichtig ist und keine Ausnahme greift, zahlt sie derzeit 63 Euro Pflegeversicherungsbeitrag im Monat.

Mit dem geplanten Beitragssatz von 4,5 Prozent wären es 67,50 Euro und damit jährlich 54 Euro mehr. Ihre Pflegearbeit würde diesen zusätzlichen Abzug nicht verhindern.

Für Ingrid kommt es außerdem darauf an, ob eine Vertretung während eigener Arztbesuche oder einer Auszeit weiterhin finanziert werden kann. Erst die gemeinsame Betrachtung von Beiträgen, verfügbaren Leistungen und bezahlbarer Ersatzpflege zeigt, was die Reform für ihren Alltag bedeuten würde.

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Amerikas nächster Präsident? J. D. Vance und sein (politisches) Glaubensbekenntnis

Vor einiger Zeit veröffentlichte der amerikanische Vize-Präsident J. D. Vance sein Buch „Communion“, indem er Zeugnis von seiner Konversion zum katholischen Glauben ablegt. Anlässlich der Buchveröffentlichung sprach Vance mit dem Journalisten Michael Knowles über seinen persönlichen Glaubensweg und seine politischen Grundüberzeugungen. Das Gespräch der beiden war ein intensiver Austausch über die göttliche Vorsehung, das Gebet […]

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Schwerbehinderung: Fachverbände raten jetzt bei der Eingliederungshilfe zum Widerspruch

Die Behörde lehnt Ihre Eingliederungshilfe ab und verweist auf die Pflegekasse? Das müssen Sie nicht ungeprüft hinnehmen. Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber der Pflegeversicherung nicht nachrangig.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung stellen jetzt eine kostenlose Praxishilfe mit Musterbegründungen bereit.

Aber man muss auf die Frist achten. Ihren Widerspruch müssen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einreichen.

Neue Praxishilfe hilft gegen typische Ablehnungen

Am 8. Oktober 2026 machten die Fachverbände auf ihre neue Handreichung aufmerksam. Sie richtet sich besonders an Menschen mit Behinderung, die selbstständig wohnen, sowie an deren Angehörige. Auch Beratungsstellen können sie nutzen.

Die 22-seitige Broschüre erläutert das Verfahren und liefert Formulierungshilfen für drei Fälle: angeblich fehlende „Teilhabefähigkeit“, abgelehnte Wohnassistenz und verweigerte Assistenz bei Urlaubsreisen oder Ferienfreizeiten.

Die Muster müssen Sie an Ihren Bescheid und Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Eine pauschale Erfolgsgarantie geben sie nicht. Sie helfen aber dabei, rechtliche Fehler zu benennen, statt sich zwischen den Leistungsträgern abweisen zu lassen.

Wie solche Zuständigkeitskonflikte entstehen, zeigt der Beitrag „Pflegekasse sagt Nein, Eingliederungshilfe auch“.

Pflegegrad schließt Eingliederungshilfe nicht aus

§ 13 Absatz 3 Satz 3 SGB XI stellt klar: Eingliederungshilfe bleibt neben Leistungen der Pflegeversicherung bestehen und ist diesen gegenüber nicht nachrangig. Ein Pflegegrad ist deshalb kein ausreichender Grund, einen Antrag auf Teilhabeleistungen abzulehnen.

Auch ein hoher Pflegebedarf beseitigt keinen möglichen Anspruch.

Die Behörde muss prüfen, welchem Zweck die beantragte Unterstützung dient und welche Voraussetzungen vorliegen. Geht es darum, Kontakte zu pflegen, den Alltag selbstbestimmt zu gestalten oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, kann Eingliederungshilfe zuständig sein. Gegen-Hartz hat über die Abgrenzung berichtet: Eingliederungshilfe gilt auch bei Pflege.

Treffen Ansprüche zusammen, müssen die Träger ihre Leistungen abstimmen. § 13 Absatz 4 SGB XI sieht hierfür Vereinbarungen mit Zustimmung der leistungsberechtigten Person vor.

Was die Assistenz konkret ermöglichen soll

Für Ihren Antrag und den Widerspruch zählt der konkrete Alltag. Beschreiben Sie, welche Handlung ohne Unterstützung scheitert und welches Teilhabeziel Sie mit der beantragten Hilfe erreichen wollen.

„Ich brauche Betreuung“ sagt weniger aus als eine genaue Beschreibung der benötigten Begleitung, Verständigung oder Unterstützung bei Entscheidungen.

Je nach Lebenssituation kann es etwa um Assistenz für Eltern mit Behinderung bei der Versorgung ihres Kindes gehen. Auch zusätzlicher Wohnraum für eine notwendige Assistenz kann einen eigenen Prüfungsbedarf auslösen.

Solche Ansprüche haben jeweils besondere Voraussetzungen und sollten im Antrag klar bezeichnet werden.

„Nicht teilhabefähig“ ist kein pauschaler Ausschlussgrund

Die Fachverbände wenden sich gegen Ablehnungen, die Menschen wegen ihrer komplexen Behinderung die „Teilhabefähigkeit“ absprechen. Das Gesetz verlangt keine zuvor erreichte Selbstständigkeit als Eintrittskarte zur Unterstützung.

Nach § 90 SGB IX soll Eingliederungshilfe eine individuelle Lebensführung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Gleichzeitig bleiben die Voraussetzungen des § 99 SGB IX maßgeblich. Die Behörde muss den Einzelfall prüfen und beurteilen, ob die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Widerspruch: Erst die Frist sichern

Richten Sie Ihren Widerspruch an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Bei Bekanntgabe im Inland beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang, nicht das Datum, an dem Sie den Brief abschicken. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, gilt regelmäßig eine Jahresfrist.

Sie können zunächst ohne ausführliche Begründung widersprechen. Reichen Sie das Schreiben unterschrieben ein oder erklären Sie den Widerspruch bei der Behörde zur Niederschrift.

Elektronisch müssen Sie einen gesetzlich zugelassenen Übermittlungsweg nutzen; eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür nicht. Bewahren Sie einen Nachweis über den Eingang auf.

Kurzer Musterwiderspruch zur Fristwahrung

Die folgende eigene Formulierung dient als Einstieg. Ergänzen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Behörde und die Angaben zum Bescheid:

Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], Widerspruch ein, soweit Sie darin meinen Antrag auf [genaue Bezeichnung der Leistung] ablehnen.

Ich beantrage Akteneinsicht nach § 25 SGB X, vor allem in die Unterlagen zur Bedarfsermittlung und die entscheidungserheblichen Stellungnahmen. Meine ausführliche Begründung reiche ich nach Einsicht in diese Unterlagen nach. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs.

[Ort, Datum, Unterschrift] Akteneinsicht zeigt, worauf die Ablehnung beruht

Nach § 25 SGB X können Sie die Verfahrensakte einsehen, soweit Sie deren Inhalt zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen benötigen. Prüfen Sie, welche Befunde vorliegen, wie die Behörde Ihren Unterstützungsbedarf erfasst hat und ob Ihre eigenen Angaben berücksichtigt wurden.

Ganz wichtig; Der Antrag auf Akteneinsicht verlängert nicht die Widerspruchsfrist.

Auch aus anderen Verfahren lassen sich typische Prüfstellen ableiten: Der Beitrag „Schwerbehinderung abgelehnt: So findet man Widersprüche in der Akte“ erklärt, wie Betroffene fehlende Unterlagen und widersprüchliche Bewertungen erkennen können.

Diese Angaben stärken Ihre Begründung Streitpunkt im Bescheid Was Sie konkret darlegen sollten Die Pflegeversicherung sei zuständig. Welches Teilhabeziel die beantragte Hilfe verfolgt und welche Unterstützung trotz der Pflegeleistungen fehlt. Die Person sei nicht „teilhabefähig“. Welche Teilhabe mit geeigneter Unterstützung möglich ist und welche Barrieren die Assistenz abbauen soll. Weniger Assistenzstunden sollen ausreichen. Welche Tätigkeiten Unterstützung erfordern, wie häufig sie anfallen und welcher Zeitbedarf entsteht. Die beantragte Leistung sei nicht erforderlich. Welche konkreten Folgen ohne die Hilfe drohen und weshalb vorgeschlagene Alternativen den Bedarf nicht decken.

Beziehen Sie Stellungnahmen von Diensten, ärztliche Unterlagen oder andere geeignete Nachweise auf diese Fragen. Falls Sie ein Persönliches Budget zur Organisation Ihrer Unterstützung nutzen wollen, bleibt der zugrunde liegende Bedarf entscheidend.

Bei Streit über die Höhe lohnt auch ein Blick auf den Beitrag zum gedeckelten Persönlichen Budget.

Auch Urlaubsassistenz braucht eine eigene Prüfung

Die Broschüre behandelt ausdrücklich Ablehnungen, die bei Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen auf Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag verweisen. Betroffene sollten prüfen lassen, ob stattdessen ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht.

Andernfalls verbrauchen sie möglicherweise Pflegeleistungen, die an anderer Stelle fehlen.

Dabei geht es um erforderliche behinderungsbedingte Unterstützung, nicht um eine allgemeine Urlaubsfinanzierung. Gegen-Hartz erläutert sowohl die mögliche Kostenübernahme für eine Begleitperson auf Reisen als auch die Grenzen des Anspruchs bei einer beantragten Karibikreise.

Wenn Sie die Unterstützung dringend benötigen

Ein Widerspruch gegen eine Ablehnung verschafft Ihnen noch keine Bewilligung. Drohen ohne die Hilfe wesentliche Nachteile, kann zusätzlich ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht infrage kommen.

Dafür müssen Sie sowohl den voraussichtlichen Anspruch als auch die besondere Dringlichkeit nachvollziehbar darlegen.

Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung. Die Fachverbände weisen darauf hin, dass EUTB-Angebote seit dem 1. Oktober 2026 unter bestimmten Voraussetzungen auch im Widerspruchs- und Klageverfahren beraten und unterstützen dürfen.

Fragen Sie Ihre örtliche Stelle nach ihrem Angebot. Einzelheiten erläutert der Beitrag zur erweiterten Rechtshilfe durch die Teilhabeberatung.

FAQ: Eingliederungshilfe abgelehnt Wo finde ich die Musterbegründungen?

Die kostenlose Praxishilfe steht bei den Fachverbänden unter „Stellungnahmen / Positionspapiere“ und bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe bereit. Der direkte PDF-Link steht unten im Quellenverzeichnis.

Muss ich schon beim Widerspruch alle Nachweise vorlegen?

Nein. Sie können zunächst fristgerecht widersprechen und die Begründung nachreichen. Reagieren Sie anschließend auf konkrete Nachfragen und gesetzte Fristen der Behörde.

Reicht ein Pflegegrad für die Ablehnung?

Nein. Die Behörde muss den Anspruch auf Eingliederungshilfe eigenständig prüfen. Pflegeleistungen schließen Teilhabeleistungen nicht pauschal aus.

Quellen

Bundesvereinigung Lebenshilfe: Abgelehnte Eingliederungshilfe: Fachverbände raten zum Widerspruch, 8. Oktober 2026.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung / Bundesvereinigung Lebenshilfe: Praxishilfe: Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe mit Verweis auf die Leistungen der Pflegeversicherung, Stand September 2026.
Gesetze im Internet: § 90 SGB IX und § 99 SGB IX, Aufgabe und Leistungsberechtigung der Eingliederungshilfe.
Gesetze im Internet: § 25 SGB X, Akteneinsicht.
Gesetze im Internet: § 13 SGB XI, Verhältnis zu anderen Sozialleistungen.
Gesetze im Internet: § 66 SGG, § 84 SGG und § 86b SGG, Rechtsbehelfsbelehrung, Widerspruch und Eilrechtsschutz.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Fachverbände raten jetzt bei der Eingliederungshilfe zum Widerspruch erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Mieter bestellt selbst den Handwerker und der Vermieter zahlt die Rechnung nicht

Mieter bestellt selbst den Handwerker: Wann der Vermieter die Rechnung zahlen muss

Die Heizung fällt aus, unter dem Waschbecken läuft Wasser heraus, und die Hausverwaltung ist nicht erreichbar: Wer jetzt selbst einen Handwerker bestellt, will zunächst seine Wohnung wieder benutzen können. Doch selbst eine notwendige Reparatur muss der Vermieter nicht automatisch erstatten.

Geklärt werden muss, ob es sich um einen echten Notfall handelt, der Vermieter bereits mit der Reparatur in Verzug war oder den Auftrag samt Kostenübernahme genehmigt hatte.

Ein Beispiel aus der Praxis: Die undichte Leitung am Sonntag

Bei der Mieterin Brigitte H. aus Hannover tritt am Sonntag aus einer fest installierten Wasserleitung Wasser aus, das bereits den Boden durchnässt. Sie erreicht weder den Vermieter noch die angegebene Notfallnummer und lässt einen Sanitärbetrieb die akute Undichtigkeit beseitigen.

Die Mieterin dokumentiert den Schaden, ihre Anrufversuche und die Arbeiten; der Betrieb berechnet dafür beispielhaft 360 Euro.

Waren Einsatz und Kosten erforderlich und hat sie den Schaden nicht selbst zu verantworten, kommt ein Erstattungsanspruch wegen der notwendigen Notmaßnahme in Betracht.

Hätte der Betrieb bei dieser Gelegenheit zusätzlich auf ihren Wunsch eine modernere, zuvor funktionsfähige Armatur eingebaut, wäre diese Zusatzleistung nicht schon durch den Notfall gedeckt. Der Vermieter müsste deshalb nicht automatisch die gesamte Rechnung übernehmen.

Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters

Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der die vereinbarte Nutzung ermöglicht. Bei mitvermieteten Einrichtungen umfasst das grundsätzlich auch die Reparatur defekter Heizungen, Wasserleitungen oder Fenster.

Daraus folgt aber kein allgemeines Recht des Mieters, selbst einen Betrieb auszuwählen und dem Vermieter anschließend die Rechnung zu schicken. Zunächst muss der Vermieter Gelegenheit erhalten, den Schaden zu prüfen und die Beseitigung zu organisieren.

Eine Mängelanzeige ist noch keine Erlaubnis zum Auftrag

Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter ihn nach § 536c BGB unverzüglich anzeigen. Die Nachricht sollte möglichst genau beschreiben, was seit wann nicht funktioniert und welche Folgen das für die Wohnung hat.

Für die Anzeige schreibt das Gesetz grundsätzlich keine besondere Form vor. Eine nachweisbare schriftliche Mitteilung ist trotzdem sinnvoll, weil ein späterer Streit häufig daran hängt, was der Vermieter wann erfahren hat.

Die bloße Information „Der Wasserhahn ist defekt“ setzt den Vermieter jedoch nicht automatisch mit der Reparatur in Verzug. Deshalb sollte der Mieter ausdrücklich die Beseitigung verlangen und eine der Dringlichkeit entsprechende Frist mit einem konkreten Enddatum setzen.

Wer einen Schaden gar nicht meldet, riskiert darüber hinaus eigene Ersatzpflichten, wenn deshalb weitere Schäden entstehen. Wie fehlende Mitteilungen auch andere Mieterrechte gefährden, erläutert der Beitrag „Schimmel in der Wohnung: Dieser Fehler verhindert Mietminderung“.

Wann aus Untätigkeit ein Verzug wird

Für den Kostenersatz wegen einer selbst veranlassten Reparatur ist § 536a Absatz 2 BGB entscheidend. Danach kann der Mieter die erforderlichen Aufwendungen unter anderem dann verlangen, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist.

Das setzt regelmäßig eine fällige Reparaturpflicht und eine eindeutige Aufforderung zur Abhilfe voraus, die den Vermieter erreicht hat. Bleibt eine angemessene Reparaturfrist erfolglos, kommt eine eigene Beauftragung in Betracht; die Verzögerung muss der Vermieter allerdings zu vertreten haben.

Eine gesetzliche Standardfrist von sieben oder 14 Tagen gibt es nicht. Ein vollständiger Heizungsausfall bei Frost verlangt schnelleres Handeln als ein geringfügiger Defekt bei mildem Wetter.

Nach § 286 BGB kann eine Mahnung etwa entbehrlich sein, wenn der Vermieter die geschuldete Reparatur ernsthaft und endgültig verweigert. Bloßes Schweigen oder eine schwer erreichbare Verwaltung sind damit nicht gleichzusetzen.

Auch der Mieter muss die Reparatur ermöglichen. Wer zumutbare Termine ablehnt oder dem beauftragten Betrieb den erforderlichen Zutritt verweigert, kann die dadurch verursachte Verzögerung nicht einfach dem Vermieter zurechnen.

Im echten Notfall darf die Reparatur nicht warten

Die zweite gesetzliche Ausnahme betrifft Maßnahmen, die sofort notwendig sind, um die Mietsache zu erhalten oder ihren Bestand wiederherzustellen. Ein akuter Rohrbruch mit austretendem Wasser ist ein typischer Fall; auch ein vollständiger Heizungsausfall im Winter kann eine sofortige Notmaßnahme rechtfertigen.

Entscheidend ist die tatsächliche Dringlichkeit, nicht die Bezeichnung „Notdienst“ auf der Rechnung. Ein tropfender Wasserhahn ohne drohende Folgeschäden wird nicht allein dadurch zum Notfall, dass der Defekt am Samstagabend auffällt.

Soweit die Situation es zulässt, sollten Mieter zunächst den Vermieter, die zuständige Verwaltung oder einen benannten Notdienst kontaktieren und ihre Versuche dokumentieren. Eine unaufschiebbare Schadensabwehr muss aber nicht warten, bis irgendwann jemand zurückruft.

Bei Heizungsproblemen helfen Angaben zu Außentemperatur, Raumtemperaturen und Dauer des Ausfalls, die Dringlichkeit zu belegen. Weitere Hintergründe stehen im Beitrag „Wohnung bleibt kalt: Mieter können Reparatur verlangen und die Miete mindern“.

Der Notfall erlaubt keine beliebig große Reparatur

Erstattungsfähig sind nur die erforderlichen Aufwendungen. Kann ein Fachbetrieb die akute Gefahr zunächst durch eine fachgerechte provisorische Reparatur beseitigen, ist damit nicht automatisch der sofortige Austausch der gesamten Anlage gedeckt.

Ein notwendiger Einsatz außerhalb üblicher Arbeitszeiten kann entsprechende Zuschläge rechtfertigen. Unnötige Zusatzarbeiten, technische Aufwertungen oder offensichtlich überhöhte Kosten muss der Vermieter dagegen nicht allein deshalb übernehmen, weil ursprünglich ein Notfall bestand.

Bei planbaren und teureren Arbeiten helfen Kostenvoranschläge, den Umfang und die voraussichtlichen Kosten abzusichern. Bei einem akuten Wasseraustritt darf die erforderliche Hilfe hingegen nicht an einer langwierigen Angebotssuche scheitern.

Mit Zustimmung lässt sich der Streit oft vermeiden

Der Vermieter kann dem Mieter auch ausdrücklich erlauben, einen bestimmten Handwerker auf seine Kosten zu beauftragen. Dann sollten Reparaturumfang, Kostenrahmen und Zahlungsweg möglichst schriftlich festgehalten werden.

Eine Aussage wie „Kümmern Sie sich darum“ kann später Streit darüber auslösen, was tatsächlich vereinbart war. Klarer ist eine Bestätigung, welche Arbeiten genehmigt sind und bis zu welchem Betrag die Kosten übernommen werden.

Welche Ausgangslage welche Folgen hat Situation Eigene Beauftragung auf Vermieterkosten? Der Mieter hat einen gewöhnlichen Defekt nur gemeldet. Die Meldung allein genügt grundsätzlich nicht; Zustimmung oder weitere Voraussetzungen müssen hinzukommen. Der Vermieter ist mit der geschuldeten Reparatur in Verzug. Die erforderlichen Kosten einer selbst veranlassten Mängelbeseitigung können erstattungsfähig sein. Ein akuter Schaden verlangt eine unaufschiebbare Notmaßnahme. Die dafür erforderlichen Arbeiten können auch ohne vorherigen Verzug erstattungsfähig sein. Der Vermieter hat Auftrag und Kostenübernahme genehmigt. Die Erstattung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Der Mieter bestellt ohne Zustimmung, Verzug oder Notfall. Er riskiert, die Rechnung selbst tragen zu müssen. Der Bundesgerichtshof setzt eigenmächtigen Aufträgen Grenzen

Dass eine Reparatur nützlich oder notwendig war, rettet einen voreiligen Auftrag nicht. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16. Januar 2008, Aktenzeichen VIII ZR 222/06, einen Erstattungsanspruch bei eigenmächtiger Mängelbeseitigung ohne Verzug und ohne notwendige Notmaßnahme verneint.

Der Vermieter soll den behaupteten Mangel zunächst untersuchen und selbst entscheiden können, wie er ihn fachgerecht beseitigt. Wer ihn vor vollendete Tatsachen stellt, kann die gesetzlichen Voraussetzungen nicht einfach mit dem Argument umgehen, der Eigentümer habe durch die Reparatur Geld gespart.

Wer bestellt, schuldet dem Handwerker grundsätzlich die Vergütung

Beauftragt der Mieter den Betrieb im eigenen Namen, schließt er selbst den Werkvertrag. Der Handwerker kann seine berechtigte Vergütung deshalb grundsätzlich vom Mieter verlangen, auch wenn dieser gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch hat.

Die Rechnung lediglich an die Hausverwaltung weiterzuleiten, beseitigt diese Zahlungspflicht nicht. Soll der Vermieter unmittelbar Auftraggeber werden, muss eine entsprechende Bevollmächtigung oder Beauftragung geklärt sein.

Für die Erstattung sollten Mieter den ursprünglichen Zustand, ihre Nachrichten, den Zugang der Reparaturaufforderung und gegebenenfalls die erfolglosen Kontaktversuche sichern. Hinzu kommen eine nachvollziehbare Rechnung, der Zahlungsbeleg und möglichst ein Arbeitsbericht, der Defekt, Dringlichkeit und ausgeführte Maßnahmen beschreibt.

Kleinreparaturklauseln sind kein allgemeiner Reparaturauftrag

Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann begrenzte Kosten bestimmter kleiner Reparaturen auf den Mieter übertragen. Sie macht ihn aber nicht automatisch dafür verantwortlich, selbst einen Handwerker zu bestellen, wie der Mieterverein Dresden erläutert.

Solche Klauseln müssen unter anderem geeignete Gegenstände erfassen und wirksame Kostenobergrenzen enthalten. Eine Klausel im Mietvertrag ersetzt deshalb weder die Prüfung ihrer Wirksamkeit noch die Klärung, wer den Auftrag erteilt.

Anders zu beurteilen sind Schäden, die der Mieter schuldhaft selbst verursacht hat, und Reparaturen an seinen eigenen Geräten. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist dagegen nach § 538 BGB grundsätzlich kein vom Mieter zu ersetzender Schaden.

Die Rechnung nicht ungeprüft von der Miete abziehen

Die Erstattung einer Handwerkerrechnung und eine Mietminderung wegen eingeschränkter Wohnnutzung sind unterschiedliche Ansprüche. Aus einem Wohnungsmangel folgt daher nicht, dass der Rechnungsbetrag einfach als „Mietminderung“ von der nächsten Überweisung abgezogen werden darf.

Wer einen bestehenden Erstattungsanspruch mit der Miete verrechnen möchte, muss die Voraussetzungen der Aufrechnung beachten. Besteht eine vertragliche Beschränkung, ermöglicht § 556b Absatz 2 BGB die Aufrechnung mit bestimmten Forderungen dennoch, wenn die Absicht mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt wird.

Ob der Anspruch tatsächlich besteht und welche Erklärung erforderlich ist, sollte vor einem Abzug geklärt werden. Eine unberechtigte Kürzung kann Mietrückstände verursachen.

Wer Leistungen für die Unterkunft erhält, sollte außerdem eine tatsächliche Mietminderung oder andere relevante Änderungen der Mietzahlungen mit der zuständigen Behörde klären. Dazu passt der Beitrag „Mietminderung bei Grundsicherung: So melden Sie diese dem Jobcenter richtig“.

Sieben Fragen und Antworten zur selbst beauftragten Reparatur Reicht eine E-Mail über den Mangel aus, um selbst einen Handwerker zu bestellen?

Nein, eine bloße Meldung genügt grundsätzlich nicht. Ohne Zustimmung oder echten Notfall muss der Vermieter regelmäßig erst durch eine eindeutige Reparaturaufforderung in Verzug geraten sein; Zugang und Inhalt der E-Mail sollten nachweisbar sein.

Muss ich immer eine Frist von 14 Tagen setzen?

Nein, eine solche allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht. Welche Zeit angemessen ist, hängt von Dringlichkeit, Schadensumfang und den Umständen der Reparatur ab.

Darf ich bei einem Rohrbruch sofort den Notdienst rufen?

Wenn eine unaufschiebbare Maßnahme erforderlich ist, um Schäden an der Mietsache abzuwenden, kann das zulässig sein. Kontaktieren Sie den Vermieter möglichst sofort, ohne dadurch die notwendige Hilfe zu verzögern.

Wird jeder Heizungsausfall als Notfall anerkannt?

Nein, entscheidend sind die konkreten Umstände. Ein vollständiger Ausfall bei winterlicher Kälte ist anders zu bewerten als ein einzelner defekter Heizkörper, wenn die Wohnung weiterhin ausreichend warm wird.

Muss der Vermieter auch Notdienstzuschläge erstatten?

Das kommt in Betracht, wenn der Einsatz außerhalb normaler Arbeitszeiten tatsächlich erforderlich war und die Kosten angemessen sind. Allein die Bezeichnung „Notdienst“ begründet keinen Erstattungsanspruch.

Kann ich den Handwerker zur Bezahlung direkt an den Vermieter verweisen?

Wenn Sie den Auftrag im eigenen Namen erteilt haben, grundsätzlich nicht. Ihr möglicher Erstattungsanspruch gegen den Vermieter ist vom Vergütungsanspruch des Betriebs zu unterscheiden.

Was mache ich, wenn der Vermieter die Erstattung ablehnt?

Fordern Sie ihn mit Rechnung, Belegen und einer nachvollziehbaren Begründung schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Zahlungsfrist. Bleibt die Forderung streitig, kann ein Mieterverein oder eine anwaltliche Beratung klären, ob und wie sie durchgesetzt werden sollte.

Der Beitrag Mieter bestellt selbst den Handwerker und der Vermieter zahlt die Rechnung nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Krankengeld: Eine Teilrente kann ab 2027 den Anspruch kosten

Wer neben dem Job eine hohe Alters-Teilrente bezieht, kann ab Januar 2027 bei längerer Krankheit ohne Krankengeld dastehen. Die neue Grenze liegt bei mehr als zwei Dritteln der Vollrente. Auch eine Teilrente von 99,99 Prozent schützt dann nicht mehr vor dem Ausschluss.

Besonders dringend müssen Beschäftigte ihre Absicherung prüfen, die bereits Krankengeld erhalten und über den Jahreswechsel hinaus arbeitsunfähig bleiben.

Darauf weist der Sozialverband VdK in seiner Mitteilung vom 2. Oktober 2026 hin. Eine niedrigere Teilrente kann den Krankengeldschutz erhalten. Dafür fehlt allerdings jeden Monat ein erheblicher Teil der bisherigen Rentenzahlung. Ob sich dieser Schritt lohnt, entscheidet deshalb Ihre persönliche Rechnung.

Die neue Grenze steht bereits im Gesetz

Es handelt sich nicht lediglich um einen Reformvorschlag. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 228, ändert § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V. Artikel 1 Nummer 20 erweitert den Ausschluss auf eine „Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente“. Die Änderung tritt nach Artikel 8 Absatz 2 am 1. Januar 2027 in Kraft.

Damit entfällt der Krankengeldanspruch bei einer Alters-Teilrente von etwa 70, 80 oder 99,99 Prozent vollständig. Die Kasse kürzt das Krankengeld also nicht bloß entsprechend dem Rentenanteil.

Einzelheiten zum Krankengeldausschluss bei hohen Teilrenten ab 2027 sind vor allem für Beschäftigte wichtig, die weiterhin auf ihren Arbeitsverdienst angewiesen sind.

Warum 99,99 Prozent bisher einen Unterschied machten

Bis Ende 2026 schließt der Bezug einer Altersvollrente den Krankengeldanspruch aus. Eine Alters-Teilrente fällt allein wegen ihrer Höhe bisher nicht unter diesen Ausschluss. Deshalb konnte eine Teilrente von 99,99 Prozent nahezu die gesamte Altersrente sichern und zugleich den Krankengeldschutz aus einer versicherten Beschäftigung erhalten.

Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen mussten trotzdem vorliegen.

Die bisherige Unterscheidung erläutert auch der Beitrag Krankengeld gibt es auch bei Teilrente. Für Zeiträume ab 2027 lässt sich daraus jedoch kein unveränderter Schutz für hohe Teilrenten ableiten.

66,66 und 66,67 Prozent sind rechtlich nicht dasselbe

Der Gesetzeswortlaut erfasst mehr als zwei Drittel. Genau zwei Drittel entsprechen mathematisch 66,666… Prozent. Bei einer Wahl mit zwei Nachkommastellen liegen 66,66 Prozent darunter, 66,67 Prozent dagegen darüber.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt deshalb 66,66 Prozent als Höchstwert für die entsprechende Gestaltung.

Runden Sie die Grenze nicht eigenständig auf. Schon 66,67 Prozent Teilrente können das Krankengeld ausschließen. Maßgeblich ist der festgesetzte Rentenanteil, nicht der nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen überwiesene Nettobetrag.

Der Arbeitgeber zahlt unter den üblichen Voraussetzungen weiter

Die Änderung betrifft das gesetzliche Krankengeld. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bleibt davon getrennt. Er besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu sechs Wochen.

Die finanzielle Lücke entsteht bei einem längeren Ausfall daher häufig erst, wenn diese Zahlung endet.

Auch beim Thema Krankengeld für Rentner mit Arbeitsvertrag müssen Sie deshalb zwischen Arbeitgeberzahlung und Leistung der Krankenkasse unterscheiden. Eine hohe Teilrente beseitigt ab 2027 den Krankengeldschutz, nicht automatisch den Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Zwei Modellfälle: Mehr Rente oder Absicherung bei längerer Krankheit?

Fiktive Beispiele: Gudrun, 66 Jahre, aus Celle und Matthias, 66 Jahre, aus Hameln arbeiten weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für beide wird vereinfachend dieselbe mögliche Altersvollrente von monatlich 1.800 Euro brutto angenommen.

Beide beziehen ihre jeweilige Teilrente bereits vor einer späteren Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2027.

Gudrun behält ihre Teilrente von 99,99 Prozent. Sie erhält monatlich 1.799,82 Euro brutto. Matthias entscheidet sich nach Beratung für 66,66 Prozent und erhält 1.199,88 Euro brutto. Bei ihm wird vorausgesetzt, dass die Krankenkasse die übrigen Voraussetzungen für Krankengeld bestätigt. Der monatliche Unterschied bei der Rente beträgt 599,94 Euro.

Gudrun: 99,99 Prozent Teilrente Matthias: 66,66 Prozent Teilrente Monatliche Bruttorente: 1.799,82 Euro. Monatliche Bruttorente: 1.199,88 Euro. Während der Beschäftigung erhält sie 599,94 Euro mehr Rente als Matthias. Während der Beschäftigung erhält er 599,94 Euro weniger Rente als Gudrun. Nach Ende der Entgeltfortzahlung besteht wegen der hohen Teilrente kein gesetzlicher Krankengeldanspruch. Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann Krankengeld aus der Beschäftigung hinzukommen. Bei langer Krankheit muss sie den ausgefallenen Arbeitsverdienst anderweitig auffangen. Der mögliche Lohnersatz steht einer dauerhaft niedrigeren laufenden Rentenzahlung gegenüber.

Angenommen, Matthias erhält für einen vollen Krankengeldmonat vor den darauf entfallenden Abzügen 1.500 Euro: Zusammen mit seiner Bruttorente ergibt das rechnerisch 2.699,88 Euro. Gudrun bleiben aus diesen beiden Einkommensquellen 1.799,82 Euro. In diesem Krankengeldmonat beträgt der Unterschied somit 900,06 Euro zugunsten von Matthias.

Bleibt Matthias dagegen gesund, erhält er bei zwölf Monaten unveränderter Teilrente insgesamt 7.199,28 Euro weniger Bruttorente als Gudrun. Für Ihre eigene Gegenüberstellung brauchen Sie eine Auskunft der Kasse; eine erste Orientierung bietet der Krankengeld-Rechner.

Verwenden Sie für 2027 nur die dann maßgeblichen Berechnungswerte.

Beiträge und spätere Rentenfolgen gehören in die Rechnung

Mit dem Krankengeldanspruch ändert sich auch die Beitragsberechnung aus dem Arbeitsentgelt. Ohne diesen Anspruch gilt grundsätzlich der ermäßigte Krankenversicherungsbeitragssatz von 14 Prozent statt des allgemeinen Satzes von 14,6 Prozent, jeweils zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Die IKK classic weist ausdrücklich auf diese Folge hin. Die Beitragsentlastung für betroffene Beschäftigte ersetzt jedoch keinen weggefallenen Arbeitsverdienst.

Vergleichen Sie deshalb die tatsächlich verfügbaren Beträge nach Beiträgen und unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen. Lassen Sie außerdem von der Rentenversicherung berechnen, wie sich eine zunächst niedrigere Teilrente auf Ihre spätere Rente auswirkt.

Der nicht ausgezahlte Anteil wird nicht einfach auf einem Konto angespart und später nachgezahlt. Mehr dazu erklärt der Beitrag Teilrente: Das passiert mit dem Rest der Rente.

Niedrigere Teilrente bedeutet nicht automatisch volles Krankengeld

Eine Teilrente unterhalb der Grenze beseitigt nur diesen speziellen Ausschlussgrund. Sie brauchen weiterhin einen Versicherungsschutz mit Krankengeldanspruch und müssen die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch die zeitliche Reihenfolge zählt: Wird die Teilrente erst für einen Zeitpunkt nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuerkannt, sieht § 50 Absatz 2 SGB V eine Kürzung des Krankengeldes um den Zahlbetrag der Rente vor.

Lassen Sie sich daher Anspruch und voraussichtliche Höhe schriftlich erläutern. Gerade bei der Gegenüberstellung können Fehler in der Krankengeldberechnung die Entscheidung verzerren. Ein bereits ausgeschlossener Anspruch lebt zudem nicht in jedem Fall allein durch eine spätere Rentensenkung während derselben Arbeitsunfähigkeit wieder auf; § 50 Absatz 1 Satz 4 enthält hierfür weitere Voraussetzungen.

Laufende Krankengeldfälle: Kein Schutz allein durch den Beginn vor 2027

Der VdK betont, dass das Gesetz keine Übergangsregelung für bereits laufende Krankengeldfälle enthält. Wer Ende 2026 Krankengeld und eine Alters-Teilrente oberhalb der neuen Grenze erhält, kann deshalb ab Januar 2027 betroffen sein. Eine frühere Bewilligung schützt nicht automatisch vor der neuen gesetzlichen Ausschlussregel.

Wenn Sie voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus krankgeschrieben bleiben, sollten Sie Weiterzahlung und mögliche Rentenumstellung jetzt klären. Wird Krankengeld trotz fortbestehender Krankschreibung eingestellt, kommt es auf den konkreten Grund und den Bescheid an.

Eine Krankschreibung allein schützt nicht vor dem den neuen Rentenausschluss.

Umstellung zum Januar: Der Antrag muss rechtzeitig eingehen

Nach der Deutschen Rentenversicherung muss der Wunsch auf Umstellung spätestens am 31. Dezember 2026 bei ihr eingegangen sein, wenn die Änderung zum 1. Januar 2027 gelten soll. Sie können die Umstellung schriftlich oder über den Online-Service beantragen.

Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang, nicht das Absendedatum.

Klären Sie vorher, welchen Rentenanteil Sie wählen wollen, wie hoch der Krankengeldanspruch tatsächlich wäre und wie lange Sie noch arbeiten möchten. Die Krankenkasse beurteilt den Krankengeldschutz; die Rentenversicherung berechnet die Teilrente.

Informieren Sie anschließend auch die Entgeltabrechnung Ihres Arbeitgebers über die Änderung.

FAQ: Teilrente und Krankengeld ab 2027 Gilt die Zwei-Drittel-Grenze auch für eine teilweise Erwerbsminderungsrente?

Nein. Die neue Grenze betrifft ausdrücklich Teilrenten wegen Alters. Bei Krankengeld und Erwerbsminderungsrente gelten andere Regeln zu Ausschluss und Kürzung.

Muss ich meine Teilrente jetzt absenken?

Nein. Eine Absenkung ist eine persönliche Entscheidung. Sie kann den Schutz bei längerer Krankheit erhalten, senkt aber Ihre laufende Rente auch in gesunden Monaten.

Kann ich meine Teilrente später wieder erhöhen?

Eine Änderung ist grundsätzlich für die Zukunft möglich. Überschreitet die Alters-Teilrente dann wieder zwei Drittel der Vollrente, greift ab 2027 der Krankengeldausschluss erneut.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Änderungen bei Bezug einer Teilrente, 16. September 2026.
Deutsche Rentenversicherung, Rechtsportal: § 50 SGB V: Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes, Rechtsstand ab 1. Januar 2027.
Gesetze im Internet: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz; § 50 SGB V, bis Ende 2026 maßgebliche Fassung.
IKK classic: Teilrente: Neue Regeln beim Krankengeld, 1. September 2026.
Sozialverband VdK Deutschland: Krankengeldanspruch ändert sich ab 2027 – Achtung bei einer Teilrente, 2. Oktober 2026.
Umwelt-online, Gesetzesdokumentation: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 20 und Artikel 8 Absatz 2.

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Internationale Kurdistan-Konferenz im Europaparlament: Friedensprozess im Mittelpunkt

Im Europäischen Parlament in Brüssel findet am 14. und 15. Oktober die 20. Internationale Konferenz „Die Europäische Union, die Türkei, der Nahe Osten und die Kurden“ statt. Die von der EU Turkey Civic Commission (EUTCC) organisierte Veranstaltung widmet sich dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, den Perspektiven einer politischen Lösung der kurdischen Frage sowie den tiefgreifenden Veränderungen im Nahen Osten. An den zweitägigen Beratungen nehmen Abgeordnete, Politiker:innen, Wissenschaftler:innen, Jurist:innen, Journalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen aus verschiedenen Ländern teil.

Die Konferenz wird unter Beteiligung der Fraktionen Die Linke (The Left), Grüne/Europäische Freie Allianz (Greens/EFA) und Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) im Europäischen Parlament ausgerichtet. Zu den Schirmherrinnen gehören die iranische Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, die Menschenrechtsaktivistin Bianca Jagger und die kurdische Politikerin Leyla Zana, die 1995 mit dem Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments ausgezeichnet wurde.

Neben den politischen Entwicklungen in der Türkei und der Zukunft des Friedensprozesses stehen die Rolle der Europäischen Union, die Sicherheitsordnung in der Region und die Beteiligung von Frauen an demokratischen Transformationsprozessen auf der Tagesordnung.

Eröffnung mit Leyla Zana und Şirin Ebadi

Die Konferenz beginnt am Mittwoch, 14. Oktober, um 17 Uhr mit einem Empfang und Eröffnungsreden im Altiero-Spinelli-Gebäude des Europäischen Parlaments. Zu den Redner:innen gehören EUTCC-Vorstandsmitglied Dersim Dağdeviren, Shirin Ebadi, Leyla Zana, der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, sowie der sozialdemokratische Europaabgeordnete Andreas Schieder.

Das eigentliche Konferenzprogramm beginnt am Donnerstag um 9.30 Uhr. Neben den Eröffnungsredner:innen werden die EUTCC-Vorsitzende und Wissenschaftlerin der Universität Bergen, Kariane Westrheim, die Europaabgeordneten Leila Chaibi, Leoluca Orlando und Evin Incir sowie der hochrangige UN-Mediationsberater Mark Muller sprechen. Der Wissenschaftler Joost Jongerden von der Universität Wageningen wird zudem auf die zwanzigjährige Geschichte der EUTCC-Konferenzen zurückblicken und deren Bedeutung vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen in Europa und im Nahen Osten einordnen.

Geopolitische Umbrüche und Zukunft des Friedensprozesses

Die erste thematische Sitzung beginnt um 10.15 Uhr unter dem Titel „Der Nahe Osten am Wendepunkt: Geopolitische Veränderungen, demokratischer Wandel und die Suche nach Frieden“. Unter der Moderation der Journalistin Dilek Odabaşı diskutieren der Politikwissenschaftler Doğu Ergil, der Journalist Amed Dicle und Colin Starger von der Universität Baltimore über die regionalen Machtverschiebungen und Perspektiven einer demokratischen Neuordnung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem laufenden Friedensprozess in der Türkei. Um 11 Uhr beginnt das Panel „Die Türkei zwischen Friedensprozess und Demokratisierungskrise: Die Zukunft von Dialog, Rechtsstaatlichkeit und politischer Teilhabe“. Daran beteiligt sich Pervin Buldan, Mitglied der DEM-Partei-Delegation für die Gespräche mit Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali. Weitere Redner sind die Parlamentsabgeordneten Mehmet Emin Ekmen von der DEVA-Partei, Okan Konuralp von der Yeni Parti und Oğuz Kaan Salıcı von der CHP. Moderiert wird die Diskussion ebenfalls von Dilek Odabaşı.

Im Mittelpunkt stehen die nächsten Schritte im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, die notwendigen rechtlichen und demokratischen Reformen sowie die Möglichkeiten eines parteiübergreifenden politischen Dialogs.

Welche Verantwortung trägt die Europäische Union?

Am Nachmittag richtet sich der Blick auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei sowie auf die europäische Politik gegenüber der kurdischen Frage. Um 15 Uhr beginnt die Sitzung „Die Europäische Union und die Türkei: Herausforderungen und Handlungsoptionen“. Unter der Moderation des ehemaligen HDP-Abgeordneten und Politikwissenschaftlers Hişyar Özsoy spricht der Türkei-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Nacho Sánchez Amor.

Anschließend folgt um 15.30 Uhr das Panel „Die Europäische Union, die Türkei und die Kurden: Zwischen strategischer Partnerschaft und demokratischen Erwartungen“. Unter der Leitung Özsoys diskutieren die Europaabgeordneten Li Andersson, Pernando Barrena, Vladimir Prebilič und Thijs Reuten. Weitere Teilnehmerinnen sind Eleonora Scala vom Menschenrechtsinstitut der Internationalen Anwaltsvereinigung (IBAHRI) und die Rechtsanwältin Raziye Öztürk von der Kanzlei Asrin, die Abdullah Öcalan rechtlich vertritt.

Die Diskussion soll insbesondere die Frage behandeln, welche Rolle die EU bei einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage spielen kann und wie sich ihre strategischen Beziehungen zur Türkei mit den Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und politische Teilhabe vereinbaren lassen.

Sebahat Tuncel und Ilham Ehmed diskutieren über Frauen und Frieden

Den Abschluss der thematischen Beratungen bildet um 16.30 Uhr das Panel „Frauen gestalten die Zukunft: Demokratischer Wandel, kurdische Einheit und Frieden im Nahen Osten“. Unter der Moderation der Politikwissenschaftlerin Arzu Yılmaz sprechen Atefeh Ramsari von der Universität Bielefeld, die ehemalige HDP-Abgeordnete und Vertreterin der kurdischen Frauenbewegung TJA Sebahat Tuncel sowie die kurdische Politikerin Ilham Ehmed aus Rojava. Im Zentrum stehen die Rolle der Frauenbewegungen bei gesellschaftlichen und politischen Veränderungen, die Perspektiven einer stärkeren kurdischen Einheit und die Beteiligung von Frauen an der Gestaltung einer dauerhaften Friedensordnung im Nahen Osten.

Abschluss mit gemeinsamer Erklärung

Die Konferenz endet am Donnerstag, 15. Oktober, mit einer für 18 Uhr angesetzten Abschlusssitzung. Der EUTCC-Vorstand wird die Ergebnisse der zweitägigen Beratungen zusammenfassen, politische Empfehlungen vorstellen und eine gemeinsame Abschlusserklärung präsentieren. Die Veranstaltung findet im Saal 1G2 des Altiero-Spinelli-Gebäudes im Europäischen Parlament statt. Für die Teilnehmenden wird eine Simultanübersetzung in zwölf Sprachen angeboten: Kurdisch, Türkisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Persisch, Dänisch, Niederländisch, Finnisch, Griechisch, Italienisch und Schwedisch.

Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Registrierte Gäste erhalten ihre Zugangsausweise am Haupteingang des Altiero-Spinelli-Gebäudes auf der Seite des Place du Luxembourg. Weitere Informationen zur Konferenz und zur Anmeldung sind über das Organisationssekretariat unter brusselsconferenceep@gmail.com erhältlich.

EUTCC-Konferenz endet mit weitreichenden Forderungen zur kurdischen FrageDie 19. Ausgabe der von der EU Turkey Civic Commission (EUTCC) organisierten Konferenz „Die Europäische Union, die Türkei, der Nahe Osten und die Kurd:innen“ ist am Donnerstagabend im Europäischen ...ANF News

 

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Bürgergeld-Bezieher hat nur Anspruch auf Gutscheine

Der Eilantrag scheiterte vor Gericht

Kein Geld für Lebensmittel, die Rücklagen aufgebraucht und vom Jobcenter lediglich zwei Gutscheine über jeweils 50 Euro: Ein Mann wollte vor dem Sozialgericht Nürnberg eine schnelle Zahlung erreichen. Doch sein Eilantrag scheiterte, weil seine Hilfebedürftigkeit aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend belegt war.

Nach vier Jahren waren die Ersparnisse nach eigenen Angaben verbraucht

Der 1985 geborene Antragsteller hatte am 6. Januar 2026 online Bürgergeld beantragt. Nach seiner Darstellung hatte er zuvor vier Jahre von Ersparnissen gelebt und konnte seine laufenden Ausgaben nun nicht mehr bezahlen.

Er wohnte in einer eigenen Immobilie und war privat kranken- und pflegeversichert. Als monatliche Unterkunftskosten nannte er 100 Euro Schuldzinsen ohne Tilgung und 180 Euro Betriebskosten sowie zusätzlich 140 Euro für selbst beschafftes Heizöl.

Am 14. Januar verlangte das Jobcenter weitere Nachweise, darunter Kontoauszüge der vergangenen drei Monate und Belege zu den Unterkunftskosten. Am 30. Januar gingen nur unvollständige Unterlagen ein; zugleich stellte der Mann seinen Online-Antrag erneut.

Zwei Lebensmittelgutscheine, aber keine weitere Zahlung

Am 16. Februar beantragte der Mann einen Vorschuss beim Jobcenter und suchte gleichzeitig Eilrechtsschutz beim Sozialgericht. Sein Konto sei ausgeschöpft, Lebensmittel und Fixkosten könne er nicht mehr bezahlen, Unterstützung von anderen erhalte er nicht.

Bei einer persönlichen Vorsprache am 20. Februar bekam er zwei Lebensmittelgutscheine über jeweils 50 Euro. Eine weitere Leistung bewilligte das Jobcenter nicht, weil es den Anspruch ohne die noch fehlenden Nachweise nicht prüfen könne.

Auch eine vorläufige Bewilligung lehnte die Behörde unter diesen Umständen ab. Das Sozialgericht Nürnberg wies den Eilantrag schließlich mit Beschluss vom 13. April 2026 zurück, Aktenzeichen S 4 AS 243/26 ER.

Das Gericht hielt die Bedürftigkeit für nicht ausreichend belegt

Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts reicht es nicht, einen Antrag zu stellen und auf Geldmangel hinzuweisen. Ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, hängt insbesondere davon ab, welche anrechenbaren Einnahmen und verwertbaren Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind.

Genau diese Prüfung blieb im Nürnberger Fall offen. Ohne vollständige Kontoauszüge und die angeforderten Belege zu den Unterkunftskosten sah das Gericht keine ausreichende Grundlage, um die begehrte Zahlung anzuordnen.

Daraus folgt weder, dass der Mann heimlich Einkommen bezog, noch, dass seine Ersparnisse tatsächlich noch ausreichten. Die gerichtliche Aussage war enger: Er hatte seine behauptete Bedürftigkeit für dieses Eilverfahren nicht ausreichend glaubhaft gemacht.

Ein Eilantrag braucht einen nachvollziehbaren Anspruch und aktuelle Dringlichkeit

Mit einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Absatz 2 Sozialgerichtsgesetz kann das Sozialgericht eine vorläufige Zahlung ermöglichen. Dafür sind grundsätzlich ein glaubhaft gemachter Leistungsanspruch und eine besondere Dringlichkeit erforderlich.

Der sogenannte Anordnungsanspruch betrifft die Frage, ob die verlangte Leistung voraussichtlich zusteht. Beim Anordnungsgrund geht es darum, welche wesentlichen Nachteile drohen, wenn Betroffene auf eine reguläre Entscheidung warten müssen.

Für beide Fragen können aktuelle Kontoauszüge, Angaben zu weiteren verfügbaren Mitteln und Belege über fällige Ausgaben Bedeutung haben. Auch ein bereits auf gegen-hartz.de dargestellter Fall zeigt, warum alte Kontoauszüge im Eilverfahren nicht ausreichen können.

Warum auch der Vorschuss nicht durchgesetzt werden konnte

Ein Vorschuss nach § 42 SGB I setzt voraus, dass der Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach besteht und die Feststellung ihrer Höhe voraussichtlich länger dauert. Unter diesen Voraussetzungen muss der Leistungsträger auf Antrag Vorschüsse zahlen.

Die Vorschusszahlung beginnt dann spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Vorschussantrags. Die Vorschrift verlangt keine generelle Wartezeit von einem Monat; eine frühere Zahlung ist möglich.

Im Nürnberger Verfahren war jedoch bereits ungeklärt, ob überhaupt ein Leistungsanspruch bestand. Deshalb scheiterte auch das hilfsweise verfolgte Vorschussbegehren an den fehlenden Grundlagen für die Prüfung.

Der praktische Unterschied ist erheblich: Eine noch offene Berechnung ist etwas anderes als eine ungeklärte Bedürftigkeit. Wie Betroffene ihren Antrag begründen können, erläutert der Beitrag Bürgergeld-Vorschuss durchsetzen – mit Mustertext.

Vorläufige Bewilligung: Fehlende Unterlagen rechtfertigen nicht jede Ablehnung

Neben dem Vorschuss sieht § 41a SGB II eine vorläufige Entscheidung vor. Sie ist unter anderem vorgesehen, wenn die vollständige Prüfung länger dauert, die Anspruchsvoraussetzungen aber bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen.

Der pauschale Hinweis auf eine noch nicht vollständige Akte beantwortet deshalb nicht jede Frage nach einer schnellen Zahlung. Allerdings schließt das Gesetz eine vorläufige Entscheidung aus, wenn Leistungsberechtigte die Umstände zu vertreten haben, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.

Auch auf Nachfragen des Gerichts blieb eine Antwort aus

Nach der vorliegenden Falldarstellung hörte das Gericht seit Eingang des Eilantrags am 16. Februar nichts mehr vom Antragsteller. Mehrere postalische Erinnerungen blieben ohne Erfolg, telefonisch war er ebenfalls nicht erreichbar.

Das Gericht äußerte deshalb zusätzlich Zweifel an der Eilbedürftigkeit. Abschließend entscheiden musste es darüber nicht, weil es bereits den geltend gemachten Leistungsanspruch für nicht ausreichend glaubhaft gemacht hielt.

Warum der Mann nicht reagierte, lässt sich daraus nicht sicher ableiten. Für das Verfahren fehlten damit aber weiterhin die Informationen, die seine finanzielle Lage hätten nachvollziehbar machen können.

Existenzsicherung darf nicht an überzogenen Anforderungen scheitern

Der Beschluss ist kein Freibrief, Menschen wegen jeder fehlenden Bescheinigung ohne Unterstützung zu lassen. Bei existenzsichernden Leistungen müssen Gerichte den drohenden Nachteilen besonderes Gewicht geben und dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht überspannen.

Lässt sich die Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht ausreichend klären, kann eine Abwägung der Folgen einer Zahlung oder Nichtzahlung erforderlich sein. Das hebt die Bedeutung verfügbarer Nachweise und der Mitwirkung bei der Aufklärung jedoch nicht auf.

Unterlagen nachreichen und die Notlage konkret beschreiben

Ein Antrag kann gestellt werden, bevor sämtliche Belege vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachweise nachgereicht werden können, möglichst aber frühzeitig vorgelegt werden sollten.

Wer dringend Geld benötigt, sollte außerdem die aktuelle Lage belegen und erklären, welche Ausgaben unmittelbar anstehen. Kontoauszüge aus dem Antragsmonat können bei einem späteren Eilantrag allein zu wenig über die inzwischen bestehende Notlage aussagen.

Lässt sich ein angefordertes Dokument nicht rechtzeitig beschaffen, sollte dies dem Jobcenter und gegebenenfalls dem Gericht unverzüglich mitgeteilt werden. Bereits vorhandene Ersatzbelege und eine konkrete Erklärung zum Beschaffungshindernis helfen, die Lage einzuordnen.

Kontoauszüge vorlegen bedeutet nicht, jedes private Detail offenzulegen

Bei Ausgaben dürfen bestimmte besonders geschützte Angaben geschwärzt werden, etwa wenn der Zahlungsempfänger Rückschlüsse auf eine politische Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit zulässt. Einnahmen und die für die Leistungsprüfung erforderlichen Zahlungsinformationen müssen dagegen nachvollziehbar bleiben.

Beträge oder ganze Buchungen zu verdecken, kann die Prüfung erschweren. Welche Angaben geschützt bleiben können, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag Kontoauszüge richtig schwärzen fürs Jobcenter.

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Grundsicherungsgeld: Jobcenter streicht Kfz-Versicherung, weil der Partner sie bezahlte

Immer wieder werden wir gefragt, ob Jobcenter Kfz-Haftpflichtversicherungen oder andere Versicherungsbeiträge (Krankenkasse) in Höhe der konkreten Ausgaben selbst dann absetzen müssen, wenn sie für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld/Neue Grundsicherung aufgewendet werden müssen, denen selbst kein (ausreichendes) Einkommen zufließt.

Grundsätzlich bleibt es auch in der Neuen Grundsicherung dabei, dass Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann vom Einkommen abzusetzen sind, wenn von zwei Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft der eine das Einkommen (hier: aus einer Erwerbsminderungsrente) erzielt, während dem anderen das Fahrzeug gehört, er die Versicherung unterhält und die Beiträge zahlt.

Vom Einkommen der Mutter können auch solche Absetzungen entsprechend § 11 Abs. 2 SGB II vorzunehmen sein, die zugunsten der Tochter erfolgen. Zahlt die Mutter beispielsweise tatsächlich Aufwendungen für eine Krankenversicherung (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II) oder eine geförderte Altersvorsorge nach § 82 Einkommensteuergesetz (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) für die Tochter, sind die entsprechenden Beiträge von ihrem Einkommen abzusetzen.

Diese Vorgehensweise entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

In der Rechtsprechung des BSG ist bereits geklärt, dass ein Versicherungsbeitrag, den derjenige entrichtet, der das Einkommen erzielt, auch dann abzusetzen ist, wenn er einem anderen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zugutekommt.

Deshalb können Aufwendungen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann berücksichtigt werden, wenn sie für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgewendet werden müssen, denen selbst kein (ausreichendes) Einkommen zufließt.

Bei einem „Wirtschaften aus einem Topf“ muss das auch gelten, wenn der Partner ohne Einkommen die Aufwendungen selbst trägt.

Grundsätzlich sind die Versicherungsbeiträge vom Einkommen der Person abzusetzen, die die Beiträge zahlt.

Soweit aber nicht diese Person Einkommen erzielt, sondern nur ihr Partner, dessen Einkommen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II bei dem Beitragszahler berücksichtigt wird, sind die Beiträge dort abzusetzen.

Das folgt schon aus dem Konzept der Bedarfsgemeinschaft

Denn ihm liegt die Prämisse zugrunde, dass Partner in einer Bedarfsgemeinschaft „aus einem Topf“ wirtschaften, was unter anderem die im Vergleich zu Alleinstehenden geringeren Regelbedarfssätze rechtfertigt.

Auch die wechselseitige Anrechnung von Einkommen zwischen Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft beruht u. a. auf diesem Gesichtspunkt.

Der Ausgangspunkt der Anrechnung ist die Erwartung, dass diese Personen in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen.

Maßgeblich dafür sind nach Rechtsprechung des BVerfG nicht möglicherweise bestehende Rechtsansprüche, sondern die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse, also „das tatsächliche Wirtschaften ‚aus einem Topf‘“ (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 – 1 BvR 371/11 –; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 – 1 BvL 3/21 –).

Diese Prämisse ist auch zu berücksichtigen, wenn es um die Möglichkeit geht, Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen abzusetzen

Da die Absetzung von Versicherungsbeiträgen nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II vom Einkommen gerade nicht davon abhängt, dass diese Ausgaben in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen, kann es auch nicht darauf ankommen, wer innerhalb der Bedarfsgemeinschaft mehr oder weniger zufällig diese Kosten trägt.

Fazit

Notwendige Versicherungs- und Vorsorgebeiträge für Dritte sind unter engen Voraussetzungen absetzbar.

Kfz-Haftpflichtversicherungen können in Höhe der konkreten Ausgaben selbst dann abgesetzt werden, wenn sie für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgewendet werden müssen, denen selbst kein (ausreichendes) Einkommen zufließt.

Ferner ergibt sich aus dem Wortlaut des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II nicht, dass der Versicherungsnehmer und Beitragszahler sowie der Begünstigte der Versicherung identisch sein müssen.

Quellen

Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Februar 2010 – B 14 AS 32/08 R
Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Dezember 2009 – B 14 AS 42/08 R
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2021 – L 7 AS 45/17
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. März 2024 – L 2 AS 230/22

Der Beitrag Grundsicherungsgeld: Jobcenter streicht Kfz-Versicherung, weil der Partner sie bezahlte erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Woher kommt der Strom? 39. alleinstehender Windbuckel am Donnerstag

39. Analysewoche 2026 von Rüdiger Stobbe

Auffälliger Mittelpunkt der 39. Analysewoche des Jahres 2026 war ein allein stehender Windbuckel am Donnerstag.  Zwei Tage davor und zwei Tage danach herrschte Flaute. Am Montag baute sich innerhalb von 30 Stunden die Windstromerzeugung ab, die sich in der Woche zuvor kontinuierlich aufgebaut hatte. Am Sonntag baute sich die Windstromerzeugung wieder auf, was denn auch sofort zu negativen Strompreisen führte, die es im Rest der Woche nicht gab. Das lag auch am regelmäßig schwachen Strombedarf des letzten Tags der Woche. Insgesamt fünfmal wurde der Bedarf rein regenerativ überschritten. Bemerkenswerterweise am Donnerstag des Windbuckels nicht. Da kratzten die Erneuerbaren nur an der Bedarfsgrenze. Der Bedarf war mit knapp 62 GWh etwas zu hoch. Der Strompreis jedenfalls erreichte nicht mal die Null €/MWh-Linie. Die vier Tage Windflaute gingen hingegen mit hohen Strompreisen einher. Diese wurden selbstverständlich von unseren ausländischen Nachbarn für ausgiebige Preisdifferenzgeschäfte genutzt.

Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der 39. Analysewoche 2026 gibt Agora Energiewende. Die Hochrechnung im Vergleich zu den aktuellen Zahlen sieht in dieser Woche so aus. Es zeigt sich wieder das ohne Wind auch noch so viele Windkraftanlagen nicht viel bringen. Kurz: Von nichts kommt nichts. Für PV-Anlagen gilt das Gleiche, wie es die Nacht eines jeden Tag auch für den Dümmsten sichtbar macht.

Was ist Kraftwerks-Leistung? Was ist Energie?

Gigawatt (GW) ist eine Einheit für Leistung, also für die maximale Fähigkeit eines Kraftwerks, Strom zu erzeugen. Gigawattstunden (GWh, TWh) sind eine Einheit für Energie, also für die tatsächlich produzierte Strommenge über eine bestimmte Zeit. Die Beziehung ist einfach: Energie = Leistung × Zeit. Ein Kraftwerk mit 1 GW Leistung erzeugt bei Volllast theoretisch maximal: 1 GW × 8.760 h = 8,76 TWh pro Jahr. Wie viel elektrische Energie tatsächlich entsteht, bestimmt beim Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk im weitesten Sinn der Mensch über die Brennstoffzufuhr und Zufuhrdauer. Die Energie für eine Stunde wird üblicher- und für den Normalbetrachter irreführenderweise mit GW bezeichnet. Die manchmal verwendete Schreibweise „GWh pro Stunde“ ist nur eine umständliche Form von GW – mathematisch kürzt sich die Stunde („h“ und „pro Stunde“) weg.

Bei Wind- und Solarkraft bestimmt nicht der Betreiber, sondern das Wetter die Strom-Produktion. Eine 5-MW-Windkraftanlage könnte theoretisch 43,8 GWh/Jahr erzeugen, liefert an Land aber realistisch in Deutschland nur etwa 20 Prozent davon (auf See 40 bis 50 Prozent), also rund 8,8 GWh/Jahr – im Mittel 1 MW-Dauerenergie. Bei Solarpaneelen mit ebenfalls 5 MW installierter Leistung halbieren sich die Werte nochmals wegen verschiedener Kapazitätsfaktoren: Nacht, Winter, flacher Sonnenstand, Bewölkung und Temperaturverluste.

Tageswerte

Jeder Tag beginnt mit dem Überblick, den Agora Energiewende zur Verfügung stellt. Die smard.de-Charts und -Tabellen ermöglichen vielfältige Analysen. Erkunden Sie das Potenzial.

Windstrom baut sich über Tag ab. Die Strompreise.

Beginn Windflaute 1.  Die Strompreise.

Ende Windflaute 1. Die Strompreise.

Zentraler Windbuckel.  Die Strompreise.

Beginn Windflaute 2. Die Strompreise.

Windstrom wieder stärker. Die Strompreise.

Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de.

Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Ab Ausgabe 1/2026 bilden die öffentlichen Analyseseiten smard.de, Agora Energiewende und Energy-Charts die wesentliche Datengrundlage dieser Kolumne

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Trotz AfD-Aufstieg: Im Bund droht eine rot-rot-grüne Machtübernahme

Wer einmal abseits des Getöses um die AfD auf die größeren Trends schaut, erkennt, dass der linksextreme Block aus Grünen, SPD und SED genauso von der Brandmauer und dem politischen Selbstmord von FDP und CDU profitiert wie die AfD: Rot-Rot-Grün zusammengenommen robbt sich im Bund Stück für Stück Richtung absolute Mehrheit der Sitze und liegt […]

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Özsoy: Türkischer Staat betrachtet die kurdische Frage weiterhin taktisch

Der Politikwissenschaftler Dr. Hişyar Özsoy sieht im laufenden Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft bislang keinen grundlegenden Wandel in der Kurdenpolitik des türkischen Staates. Zwar habe Ankara erste Schritte unternommen, doch fehle weiterhin eine strategische Perspektive für eine politische Lösung der kurdischen Frage. Im Gespräch mit ANF analysierte Özsoy die innenpolitischen Hindernisse, die regionalen Machtverschiebungen und die Frage, ob die Türkei ihre Beziehungen zur kurdischen Bevölkerung langfristig auf eine neue Grundlage stellen kann.

Ankara versucht, Tempo und Inhalt des Prozesses zu kontrollieren

Nach Einschätzung Özsoys verfolgt die türkische Regierung eine Politik der gezielten Verzögerung. Fortschritte würden erst unter erheblichem Druck ermöglicht, während die kurdische Seite mit ihren Initiativen den Prozess bislang maßgeblich vorangebracht habe. „Die Regierung versucht, diesen Prozess so langsam wie möglich voranzutreiben. Es braucht enormen Druck, damit sie überhaupt einen kleinen Schritt unternimmt. Danach scheint der Prozess erneut ins Stocken zu geraten“, erklärte Özsoy. Ankara versuche, die Kontrolle über Tempo, Inhalt und Verlauf des Prozesses zu behalten. „Bislang ist der Prozess weitgehend durch die geduldigen und beharrlichen Schritte der kurdischen Seite vorangekommen.“

Dabei spiele auch die internationale Entwicklung eine entscheidende Rolle. Özsoy geht davon aus, dass die türkische Regierung ihre nächsten Schritte von den Veränderungen im regionalen und globalen Machtgefüge abhängig macht. Insbesondere die bevorstehenden Wahlen in Israel und den USA sowie die weitere Entwicklung des Krieges gegen Iran könnten Ankaras Kalkül beeinflussen.

Hişyar Özsoy

Die türkische Führung könnte zunächst abwarten wollen, wie sich die regionalen Kräfteverhältnisse verändern, ob die Regierung von Benjamin Netanjahu ihre Macht behaupten kann und ob US-Präsident Donald Trump politisch geschwächt wird. Auch die Zukunft Irans und der weitere Verlauf der Konfrontation zwischen Israel, den USA und Iran seien Teil dieser Überlegungen. Die Auswirkungen würden unmittelbar in Irak und Syrien spürbar sein. Demgegenüber setze die kurdische Bewegung ihre einseitigen Schritte fort, um den Weg für eine politische Lösung freizumachen. Zugleich bestehe die Forderung, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Abdullah Öcalan als von der PKK bestimmter Hauptverhandlungsführer seine Rolle bei der Koordinierung und Weiterentwicklung des Prozesses wahrnehmen kann.

Parlamentarische Kontrolle statt Zuständigkeit des Sicherheitsrats

Kritisch bewertet Özsoy die bisherige Rolle des türkischen Parlaments. Die Große Nationalversammlung habe ihre Verantwortung für die politische und institutionelle Begleitung des Friedensprozesses noch nicht ausreichend wahrgenommen. Zwar wurde inzwischen ein Rahmengesetz verabschiedet, dieses weise jedoch erhebliche Defizite auf. Besonders problematisch sei die Stellung des Nationalen Sicherheitsrats (MGK). „Mit diesem Gesetz wurde die Legislative faktisch unter die Vormundschaft des MGK gestellt und die Umsetzung gewissermaßen seiner Initiative überlassen“, kritisierte Özsoy. Das Parlament müsse deshalb unverzüglich eine offizielle Beobachtungs- und Monitoringkommission einrichten, die den Prozess begleitet und seine Umsetzung kontrolliert. Bislang fehlten die dafür notwendigen institutionellen Mechanismen.

USA ordnen ihre militärische Präsenz im Nahen Osten neu

Neben der innenpolitischen Entwicklung in der Türkei befasste sich Özsoy mit den Veränderungen der regionalen Sicherheitsarchitektur. Den Abzug US-amerikanischer Truppen aus Irak wertet er nicht als Rückzug Washingtons aus dem Nahen Osten, sondern als militärische Neupositionierung. Die USA hätten das Zentrum ihrer Koordination im Kampf gegen den IS nach Jordanien verlegt. Auch ein Rückzug aus weiteren, während des Irankrieges beschädigten Militärstützpunkten sei denkbar. „Amerika zieht sich nicht aus der Region zurück, sondern positioniert sich neu“, erklärte Özsoy. Washington reduziere zwar seine Bodentruppen, wolle seine militärische Vorherrschaft jedoch weiterhin durch Geheimdienstkapazitäten, technische Überlegenheit sowie Luft- und Seestreitkräfte sichern. Diese Neuausrichtung beeinflusse auch die Beziehungen zwischen der Türkei, Irak und den kurdischen Akteur:innen.

Şengal und Başîqa: Neue Sicherheitsvereinbarungen im Irak

In diesem Zusammenhang verwies Özsoy auf die Entwicklungen um den türkischen Militärstützpunkt Zilkan in Başîqa bei Mûsil (Mossul) und die Sicherheitsvereinbarungen für Şengal. Der 2015 unter dem Vorwand des Kampfes gegen den IS und zur Ausbildung lokaler Kräfte errichtete Stützpunkt entwickelte sich in den folgenden Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der türkischen Militärpräsenz in Irak. Die massive Verstärkung der dort stationierten Truppen führte wiederholt zu Spannungen zwischen Ankara und Bagdad. Inzwischen wird die Übergabe des Stützpunkts an die irakische Regierung gemeinsam mit der künftigen Sicherheitsordnung in Şengal und der Frage der dortigen bewaffneten Kräfte behandelt. Mehrere Formationen innerhalb der Haschd al-Schaabi hatten einen türkischen Truppenabzug zudem zur Voraussetzung für ihre Integration in die regulären irakischen Streitkräfte gemacht.

Özsoy zufolge wurde zwischen Şengal und der irakischen Zentralregierung bereits eine Vereinbarung erzielt. Damit entfalle aus türkischer Sicht weitgehend die Begründung für eine dauerhafte Präsenz in Başîqa. „Offensichtlich haben die Amerikaner auch die Türkei in dieser Frage überzeugt“, sagte Özsoy. Allerdings bleibe abzuwarten, in welchem Umfang und auf welche Weise die Vereinbarungen tatsächlich umgesetzt werden.

Syrien bleibt ein politisches und militärisches Minenfeld

Noch instabiler bewertet Özsoy die Lage in Syrien. Trotz der laufenden politischen und militärischen Neuordnungen seien die grundlegenden Konflikte ungelöst. Sämtliche beteiligten Akteur:innen, einschließlich der Führung in Damaskus, nähmen gegenwärtig lediglich vorläufige Positionen ein. „Keines der Probleme ist gelöst. Ganz Syrien gleicht einem Minenfeld“, erklärte der Politikwissenschaftler. Hintergrund seien die größeren regionalen Kriege, in die zahlreiche Mächte unmittelbar oder mittelbar verwickelt seien. Hinzu komme die desolate wirtschaftliche Situation Syriens. Das Land sei gegenwärtig nicht einmal in der Lage, seine staatlichen Strukturen aus eigener Kraft zu finanzieren und Gehälter zuverlässig auszuzahlen.

Besonders warnte Özsoy vor gezielten Versuchen, ethnische Spannungen in Rojava zu schüren. In Hesekê seien verschiedene Kräfte aktiv, die zeitweise arabische Bevölkerungsgruppen gegen die kurdische Bevölkerung mobilisierten. Solche Entwicklungen dürften nicht als spontane gesellschaftliche Konflikte missverstanden werden. In der Region operierten zahlreiche Geheimdienste und politische Akteur:innen, die bestehende Spannungen für ihre Interessen nutzen könnten. „Es besteht die Gefahr, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Unzufriedenheit gegen die Kurd:innen gelenkt und in einen ethnischen Konflikt verwandelt wird“, warnte Özsoy.

Vom taktischen Vorgehen zur strategischen Lösung?

Die entscheidende Frage sieht Özsoy darin, ob der türkische Staat bereit ist, seine Beziehungen zur kurdischen Bevölkerung grundlegend zu verändern. Der Friedensprozess habe bereits Auswirkungen auf Syrien und Irak, doch die bisherigen Schritte Ankaras seien noch nicht Ausdruck einer langfristigen politischen Neuorientierung. Özsoy räumte ein, dass auch die staatliche Seite Maßnahmen ergriffen habe. Allerdings habe die Regierung den Prozess unter die Bezeichnung „Terrorfreie Türkei“ gestellt und damit eine eigene politische Rahmung vorgegeben.

Entscheidend sei jedoch nicht allein die bisherige Gesetzgebung, sondern die Frage, ob Ankara eine politische und diplomatische Herangehensweise an die kurdische Frage entwickeln könne, ohne weiterhin auf militärische Konfrontation zu setzen oder die kurdischen Kräfte im regionalen Machtgefüge in gegnerische Lager zu drängen. „Wenn ich mir die bisherigen Entwicklungen anschaue, sehe ich darin aus Sicht des Staates und der Regierung weiterhin eine taktische Initiative, die sich noch nicht zu einer Strategie entwickelt hat“, erklärte Özsoy.

Eine strategische Veränderung würde nach seiner Auffassung voraussetzen, dass die Türkei ihre Beziehungen zu den Kurd:innen nicht länger vorrangig unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten betrachtet. Das betreffe sowohl die kurdische Bevölkerung innerhalb der Türkei als auch Rojava, Südkurdistan und Rojhilat. Sollte die erste Phase des Friedensprozesses erfolgreich abgeschlossen werden, die Entwaffnung der PKK erfolgen und die kurdische Frage dadurch freier politisch diskutiert werden können, könnte sich eine solche Neuorientierung entwickeln.

„Die Saat für Dutzende künftige Kriege wird bereits gelegt“

Die Bedeutung dieser Entscheidung reicht nach Özsoys Einschätzung weit über den gegenwärtigen Friedensprozess hinaus. Im Nahen Osten entstünden bereits heute die Voraussetzungen für zahlreiche neue Konflikte, die die Region über Jahrzehnte prägen könnten. „Im neuen Nahen Osten wird schon jetzt die Saat für Dutzende Kriege gelegt, die im kommenden Jahrhundert ausbrechen könnten“, warnte er. Die gegenwärtigen regionalen Auseinandersetzungen schüfen die Grundlagen für noch größere Konflikte in den kommenden Jahrzehnten. Vor diesem Hintergrund müsse sich der türkische Staat fragen, ob er angesichts möglicher ethnischer, konfessioneller und wirtschaftlicher Konflikte eine dauerhafte Friedens- und Bündnisbeziehung mit der kurdischen Bevölkerung anstreben wolle. „Ich denke, das ist die eigentliche strategische Frage. Gegenwärtig erkenne ich im Staatsapparat keinen entsprechenden Willen“, sagte Özsoy.

Politische Lösung setzt Klärung der offenen Fragen voraus

Trotz seiner kritischen Bewertung hält Özsoy eine strategische Neuausrichtung nicht für ausgeschlossen. Voraussetzung sei zunächst, dass die offenen Fragen der ersten Phase des Friedensprozesses gelöst werden. Dazu gehörten insbesondere der politische und rechtliche Status Abdullah Öcalans sowie die Bedingungen, unter denen ehemalige PKK-Mitglieder nach der Entwaffnung am politischen Leben teilnehmen können. Wenn diese Fragen geklärt würden, könne die kurdische Frage aus dem Kontext bewaffneter Gewalt herausgelöst und als das behandelt werden, was sie ihrem Wesen nach sei: eine politische Frage, die am Verhandlungstisch gelöst werden müsse.„Wenn die erste Phase erfolgreich überwunden wird, könnte mit der Verlagerung des Konflikts auf die politische Ebene auch für den Staat die Möglichkeit entstehen, seine Beziehungen zu den Kurd:innen auf einer strategischeren Grundlage neu zu bewerten“, erklärte Özsoy. Ob Ankara diese Möglichkeit tatsächlich ergreift, bleibt für den Politikwissenschaftler die zentrale offene Frage des gegenwärtigen Prozesses.

Hişyar Özsoy: Die eigentliche Debatte ist nicht die Entwaffnung, sondern der politische RahmenWährend in Ankara über ein Rahmengesetz für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft beraten wird, richtet der Politikwissenschaftler Hişyar Özsoy den Blick auf die politische Tr...ANF News DEM-Sprecherin Ayşegül Doğan fordert Beschleunigung des FriedensprozessesDie Sprecherin der DEM-Partei, Ayşegül Doğan, hat die türkische Regierung aufgefordert, den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft entschlossen voranzubringen und die notwendigen g...ANF News Kalkan: Das internationale Komplott ist noch nicht überwunden28 Jahre nach Beginn des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan sieht Duran Kalkan die kurdische Freiheitsbewegung an einem historischen Wendepunkt. Der Widerstand gegen die am 9. Oktober ...ANF News

 

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BSG klärt Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld bei Schwerbehinderung

Gehen Arbeitnehmer nach ihrer Altersteilzeit wegen ihrer Schwerbehinderung nicht vorzeitig in Rente, können sie kein höheres Arbeitslosengeld beanspruchen. Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld, berechnet nach dem fiktiven vollen Bruttoeinkommen, welches sie ohne Altersteilzeit bekommen hätten, haben sie wegen des möglichen vorzeitigen Renteneintritts dann nicht, urteilte am 7. Oktober 2026 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 10/24 R und Az.: B 11 AL 3/25 R).

Im ersten Verfahren war der schwerbehinderte Kläger bei einer Volksbank beschäftigt. Mit seinem Arbeitgeber schloss er eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell ab. Danach sollte er von März 2012 bis Februar 2015 arbeiten, von März 2015 bis Februar 2018 sollte die Freistellungsphase erfolgen. Doch der Kläger arbeitete aus gesundheitlichen Gründen nur vier Monate und wurde dann vom Arbeitgeber die ganze Zeit freigestellt.

Da er nach dem Ablauf der Altersteilzeit noch nicht die für ihn mögliche vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen wollte, beantragte er Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur sollte dabei das Arbeitslosengeld nach dem fiktiven Bruttoeinkommen berechnen, welches er ohne Altersteilzeit bekommen hätte. Der Kläger verwies auf eine entsprechende Regelung im Altersteilzeitgesetz.

Auch im zweiten Verfahren hatte der schwerbehinderte Kläger nach dem Ende seiner vereinbarten Altersteilzeit bei der Heidelberger Druckmaschinen AG Arbeitslosengeld beantragt, berechnet nach dem höheren fiktiven Bruttoeinkommen, welches ihm ohne Altersteilzeit zugestanden hätte. Der Mann trat seine Altersteilzeit jedoch gar nicht erst an, sondern wurde vom Arbeitgeber gleich für die gesamte Zeit von der Arbeit freigestellt. Auch dieser Kläger ging davon aus, dass ihm höheres Arbeitslosengeld zusteht.

Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit nur ausnahmsweise vorgesehen

Die Bundesagentur für Arbeit gewährte jedoch nur Arbeitslosengeld auf Grundlage der tatsächlich in der Altersteilzeit erhaltenen Vergütung. Könne ein Arbeitnehmer „eine Rente wegen Alters“ beanspruchen, stehe ihm das höhere Arbeitslosengeld auf Grundlage des fiktiven vollen Bruttoeinkommens nicht zu.

Ohne Erfolg verwies ein Kläger darauf, dass dies nicht für ihn gelte, da er keine Rente wegen „Alters“, sondern wegen einer Schwerbehinderung beanspruchen könne.

Das BSG wies jedoch beide Kläger ab. Die gesetzliche Regelung, dass nach dem Altersteilzeitende ein höheres Arbeitslosengeld beansprucht werden kann, sei auf „Störfälle“ beschränkt, etwa wenn der Arbeitgeber während der Altersteilzeit insolvent wird. Beantrage dagegen ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nach dem Ende seiner Altersteilzeit Arbeitslosengeld, ohne die vorzeitige Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen zu wollen, greife die günstige gesetzliche Regelung zur Höhe des Arbeitslosengeldes nicht mehr. Betroffene könnten dann nur Arbeitslosengeld erhalten, welches sich nach dem in der Altersteilzeit gezahlten geringeren Entgelts berechnet.

Im zweiten Verfahren ging das BSG davon aus, dass der Kläger gar keine Altersteilzeit geleistet hat. Denn er sei bereits von Anfang an von der Arbeit freigestellt worden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsse für das Vorliegen einer Altersteilzeit wenigstens in der Hälfte der Arbeitszeit eine Arbeitsleistung erbracht worden sein. Dem schloss sich das BSG nun an. fle

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Unterhaltsvorschuss: Neuer Partner zieht ein und der Unterhalt läuft weiter

Ihr neuer Partner zieht ein, und Sie fürchten um den Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind? Allein die gemeinsame Wohnung beendet den Anspruch nicht. Solange Sie mit dem neuen Partner weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden sind, kann die Zahlung weiterlaufen.

Anders sieht es aus, wenn Sie heiraten oder wieder mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes zusammenleben. Eine neue Beziehung macht aus einem bislang berechtigten Kind nicht immer ein Kind ohne Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Alleinerziehend bedeutet hier nicht: ohne jede Partnerschaft

Beim Unterhaltsvorschuss kommt es auf die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss an. Nach § 1 muss das Kind grundsätzlich bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner dauerhaft getrennt lebt.

Außerdem muss der Unterhalt des anderen Elternteils ausbleiben, unregelmäßig fließen oder unter dem maßgeblichen Betrag liegen.

Ein neuer Partner ohne Elternstellung ist rechtlich etwas anderes als der andere Elternteil. Deshalb kann Ihr Kind weiter Unterhaltsvorschuss erhalten, obwohl Sie als Paar zusammenwohnen.

Sie müssen nicht dauerhaft ohne Beziehung leben, um die Leistung für Ihr Kind beanspruchen zu können.

Mit „Lebenspartner“ meint das Gesetz die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Drei Lebenssituationen mit unterschiedlichen Folgen Ihre Lebenssituation Folge für den Unterhaltsvorschuss Sie ziehen mit einem neuen Partner zusammen, der nicht Elternteil des Kindes ist. Sie sind weder miteinander verheiratet noch eingetragene Lebenspartner. Der Einzug allein beendet den Anspruch nicht. Die übrigen Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein. Sie heiraten den neuen Partner und führen mit ihm eine eheliche Lebensgemeinschaft. Der Anspruch entfällt grundsätzlich. Dass der neue Ehepartner nicht der Vater oder die Mutter des Kindes ist, verhindert den Ausschluss nicht. Sie ziehen wieder mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes zusammen. Der Anspruch ist nach § 1 Absatz 3 Unterhaltsvorschussgesetz ausgeschlossen. Dafür müssen Sie nicht verheiratet sein. Beispiel 1: Hartmut zieht bei Anette ein – die Zahlung bleibt möglich

Fiktives Beispiel: Anette ist 34 Jahre alt und lebt mit ihrer achtjährigen Tochter Sofia zusammen. Der Vater des Kindes wohnt anderswo und zahlt keinen Unterhalt. Für die Tochter erhält Anette Unterhaltsvorschuss.

Nun zieht ihr neuer Partner Hartmut, 36 Jahre, zu ihnen. Hartmut ist nicht der Vater des Kindes. Anette und Hartmut sind unverheiratet.

Der Einzug nimmt der Tochter den Anspruch nicht. Auch wenn Hartmut sich an der Miete beteiligt und die beiden ihren Alltag gemeinsam organisieren, darf die Unterhaltsvorschussstelle die Zahlung nicht allein wegen dieser neuen Lebensgemeinschaft einstellen.

Heiraten Anette und Hartmut später und leben als Ehepaar zusammen, ändert sich die Rechtslage. Dann fehlt die erforderliche Voraussetzung aufseiten des betreuenden Elternteils. Anette muss die Eheschließung unverzüglich mitteilen.

Sie kann sich nicht darauf berufen, dass Hartmut weiterhin nicht der leibliche Vater ihrer Tochter ist.

Warum die Heirat den Anspruch verändern kann

Unterhaltsvorschuss knüpft an den Familienstand und die Trennungssituation an. Nach einer Heirat mit dem neuen Partner entfällt der Anspruch daher grundsätzlich, wenn Sie nicht dauerhaft getrennt leben.

Kindesunterhalt und staatlicher Unterhaltsvorschuss sind dabei unterschiedliche Ansprüche. Die neue Ehe macht einen Stiefelternteil ohne Adoption nicht zum unmittelbar unterhaltspflichtigen Elternteil des Kindes. Bei Streit über die Unterhaltshöhe sollten Betroffene gerichtliche Schreiben zum Kindesunterhalt rechtzeitig beantworten.

Verheiratet zu sein schließt Unterhaltsvorschuss allerdings nicht ohne Ausnahme aus. § 1 berücksichtigt ausdrücklich dauerhaft getrennt lebende Ehegatten. Eine bloß vorübergehende räumliche Trennung, etwa wegen eines auswärtigen Arbeitsplatzes, ist damit nicht gleichzusetzen.

Daneben enthält das Gesetz eine Sonderregel für längerfristige Unterbringungen des Ehegatten, etwa wegen Krankheit.

Beispiel 2: Constantin und Kassandra leben wieder als Familie zusammen

Fiktives Beispiel: Kassandra, 37 Jahre, lebt nach einer Trennung mit ihrem sechsjährigen Sohn Luka zusammen. Constantin, 38 Jahre, ist dessen Vater. Weil er bisher keinen ausreichenden Unterhalt zahlt, erhält der Sohn Unterhaltsvorschuss.

Nun versöhnen sich die Eltern, und Constantin zieht wieder bei Kassandra und dem gemeinsamen Kind ein. Die beiden heiraten nicht.

Trotzdem entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Hier zieht kein neuer Partner ohne Elternstellung ein, sondern der Vater des Kindes. § 1 Absatz 3 schließt die Leistung aus, wenn die Eltern zusammenleben.

Maßgeblich ist die tatsächliche Lebenssituation. Eine unveränderte Meldeadresse Constantins an einem anderen Ort würde den Anspruch nicht retten, wenn er tatsächlich wieder mit Kassandra und dem Kind zusammenlebt.

Die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen

Ein neuer unverheirateter Partner verhindert den Unterhaltsvorschuss nicht automatisch. Beginnt der andere Elternteil ausreichend Unterhalt zu zahlen oder ändern sich andere entscheidende Umstände, muss die Stelle den Anspruch neu prüfen.

Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen. Vereinfacht gesagt muss das Kind ohne Leistungen nach dem SGB II auskommen oder durch den Unterhaltsvorschuss aus der Hilfebedürftigkeit herauskommen.

Alternativ kann das gesetzlich bestimmte Einkommen des betreuenden Elternteils von mindestens 600 Euro monatlich den Zugang eröffnen; Kindergeld zählt dabei nicht mit.

Reicht das Haushaltsgeld weiterhin nicht, lohnt ein Blick auf weitere staatliche Leistungen für Familien. Dabei sollten Sie die jeweiligen Voraussetzungen gesondert prüfen. Weiterführende Informationen finden Sie zum Zusammenspiel von Wohngeld und Unterhalt sowie zur Berechnung von Wohngeld und Kinderzuschlag.

Welche Änderungen Sie der Unterhaltsvorschussstelle melden sollten

§ 6 Absatz 4 verpflichtet Sie, erhebliche Änderungen und Änderungen zu bereits erklärten Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle deshalb über den Einzug und erklären Sie dabei eindeutig, ob die Person Elternteil Ihres Kindes ist und ob eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.

Melden Sie auch eine Heirat und neue Unterhaltszahlungen. Prüfen Sie bei Änderungen zusätzlich, welche anderen Stellen Sie informieren müssen: Auch beim Kindergeld können Änderungen nach einer Trennung Rückforderungen auslösen.

Bewahren Sie einen Nachweis Ihrer Mitteilung auf. Endet der Anspruch im Laufe eines Monats, sieht § 2 Absatz 1 eine anteilige Zahlung vor. Deshalb kann das genaue Datum der Heirat oder des Zusammenziehens mit dem anderen Elternteil entscheidend sein.

Unterlassen Sie eine erforderliche Mitteilung und fließt dadurch Geld ohne Anspruch weiter, kann eine Ersatzpflicht nach § 5 entstehen. Dafür kommt es auf die gesetzlichen Voraussetzungen an, etwa vorsätzlich oder fahrlässig falsche beziehungsweise unvollständige Angaben oder eine unterlassene Änderungsanzeige.

Wenn die Behörde allein wegen des neuen Partners die Zahlung stoppt

Verlangt die Stelle das Ende der Zahlung allein wegen einer unverheirateten neuen Lebensgemeinschaft, bitten Sie um eine schriftliche Entscheidung mit Begründung. Stellen Sie klar, dass Ihr Partner nicht Elternteil des Kindes ist und weder eine Ehe noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.

Prüfen Sie anschließend die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Sie nennt den vorgesehenen Rechtsbehelf und die Frist. Verweisen Sie bei Ihrer Begründung auf § 1 Unterhaltsvorschussgesetz und die ausdrückliche Auskunft des Familienportals zur neuen Partnerschaft.

FAQ: Unterhaltsvorschuss bei einer neuen Beziehung Endet der Unterhaltsvorschuss, wenn mein neuer Freund einzieht?

Nein, nicht allein deshalb. Ist er nicht Elternteil des Kindes und sind Sie weder miteinander verheiratet noch eingetragene Lebenspartner, kann der Anspruch bei erfüllten übrigen Voraussetzungen weiterbestehen.

Was passiert, wenn ich meinen neuen Partner heirate?

Führen Sie anschließend eine eheliche Lebensgemeinschaft, entfällt der Anspruch grundsätzlich. Dauerhaft getrennt lebende Ehegatten berücksichtigt das Gesetz dagegen ausdrücklich als mögliche Berechtigtenkonstellation.

Darf die Zahlung weiterlaufen, wenn der Vater oder die Mutter des Kindes wieder einzieht?

Wenn Sie wieder mit dem anderen Elternteil zusammenleben, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das gilt auch ohne Heirat und unabhängig davon, ob dieser Elternteil einen festen Unterhaltsbetrag überweist.

Quellen

Gesetze im Internet: § 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete.
Gesetze im Internet: Unterhaltsvorschussgesetz, insbesondere §§ 1, 2, 5 und 6.

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Rente: Rentner können Wohnmobil von der Steuer absetzen – nur aber ohne Fehler

Ein Wohnmobil als Unterkunft am Arbeitsort nutzen und die Kosten von der Steuer absetzen: Das kann grundsätzlich infrage kommen – auch für Rentner, die weiterarbeiten. Doch wer am Wochenende mit derselben Unterkunft nach Hause fährt, kann am Finanzamt scheitern. Genau darum ging es vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg.

Unter der Woche am Arbeitsplatz, am Wochenende zu Hause

Der Arbeitnehmer übernachtete während der Arbeitswoche in seinem Wohnmobil am Beschäftigungsort. Für die Heimfahrten zum Familienwohnsitz nutzte er dasselbe Fahrzeug. In seiner Steuererklärung wollte er unter anderem die zeitanteilige Abschreibung des Wohnmobils als Kosten einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigen lassen.

Das Finanzgericht erkannte diese Aufwendungen nicht an. Entscheidend war die Nutzung: Die Unterkunft blieb nicht am Arbeitsort, sondern fuhr regelmäßig mit nach Hause. Damit fehlte nach Auffassung des Gerichts die dauerhaft vom Haupthaushalt getrennte Zweitunterkunft.

Ein Wohnmobil ist als Zweitunterkunft nicht ausgeschlossen

Das Gericht stellte zugleich klar: Eine zweite Unterkunft muss keine gewöhnliche Mietwohnung sein. Auch ein Wohnmobil kann grundsätzlich zum Wohnen am Beschäftigungsort geeignet sein.

Für die steuerliche Anerkennung genügt aber nicht, dass sich darin schlafen lässt. Die Unterkunft muss die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllen. Im entschiedenen Fall scheiterte es an der erforderlichen räumlichen Trennung vom Haupthaushalt.

Daraus ergibt sich ein wichtiger Unterschied: Bleibt das Wohnmobil am Arbeitsort und erfolgt die Heimfahrt mit der Bahn oder einem anderen Fahrzeug, kann die Bewertung anders ausfallen. Eine automatische Anerkennung folgt daraus jedoch nicht.

Für Rentner zählt der Zusammenhang mit der Arbeit

Wer neben seiner Altersrente als Arbeitnehmer beschäftigt ist, kann grundsätzlich beruflich veranlasste Werbungskosten geltend machen. Der Rentenbezug allein begründet dagegen keinen Anspruch, Wohnmobilkosten abzusetzen.

Eine doppelte Haushaltsführung setzt insbesondere voraus, dass außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte ein eigener Hausstand besteht und zusätzlich am Beschäftigungsort gewohnt wird. Die zweite Unterkunft muss beruflich veranlasst sein.

Zum eigenen Hausstand gehören grundsätzlich eine Wohnung und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung. Eine bloße Meldeadresse genügt deshalb nicht. Außerdem muss die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns berücksichtigt werden: Ausgaben lassen sich nicht unabhängig von den zugehörigen Einnahmen abziehen.

Steuerlich absetzbar bedeutet nicht kostenlos

Selbst wenn das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennt, übernimmt es nicht die Anschaffungskosten des Wohnmobils. Werbungskosten mindern grundsätzlich die steuerpflichtigen Einkünfte. Wie viel Steuer dadurch tatsächlich gespart wird, hängt von der persönlichen Berechnung ab.

Eine anerkannte Ausgabe von 1.000 Euro bedeutet also nicht, dass das Finanzamt 1.000 Euro erstattet. Zudem muss für jede Kostenposition geprüft werden, ob und in welcher Höhe sie berücksichtigt werden darf.

Bei einer anerkannten doppelten Haushaltsführung kommen beispielsweise notwendige Unterkunftskosten, Familienheimfahrten und zeitlich begrenzte Verpflegungsmehraufwendungen infrage. Dafür gelten jeweils eigene Voraussetzungen.

Weitere Möglichkeiten erläutert unser Überblick über Ausgaben, die Rentner von der Steuer absetzen können.

Der Wohnmobilurlaub bleibt Privatsache

Eine mehrwöchige Reise wird durch das Urteil nicht zur steuerlich absetzbaren doppelten Haushaltsführung. Wer ausschließlich privat unterwegs ist, kann Campinggebühren, Kraftstoff und Übernachtungskosten nicht auf dieser Grundlage geltend machen. Es fehlt die beruflich veranlasste zweite Unterkunft.

Auch bei gemischter Nutzung sollten berufliche Aufenthalte und private Reisen nachvollziehbar getrennt werden. Hilfreich sind Aufzeichnungen über Übernachtungen, Standorte und Heimfahrten sowie die dazugehörigen Rechnungen.

Wer ein Wohnmobil als Unterkunft für eine Beschäftigung anschaffen möchte, sollte die steuerliche Behandlung vor dem Kauf klären. Die erwartete Steuerersparnis ist erst dann eine belastbare Planungsgrundlage, wenn die konkrete Nutzung und die abziehbaren Kosten geprüft sind.

Quellen:
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2025, Az. 4 K 221/25;
zugängliche Wiedergabe des Entscheidungstextes;
§ 9 Einkommensteuergesetz;
ELSTER: Erläuterungen zur Anlage N-Doppelte Haushaltsführung, Veranlagungsjahr 2023.

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Degitalisierung: Allmacht und Ohnmacht

netzpolitik.org - 11. Oktober 2026 - 8:14

Agenten einfach so zu vertrauen, ihnen Allmacht zu geben, ist nie eine gute Idee. Denn am Ende eskaliert entweder ein Computersystem oder echte Agenten spielen ein doppeltes Spiel. Und wir können nur ohnmächtig zuschauen.

Oft folgt dem Zustand vermeintlicher Allmacht allzu schnell eine Ohnmacht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Felix Mittermeier

Die heutige Degitalisierung muss sich mit dem Konzept von vermeintlicher Allmacht beschäftigen. Genauer gesagt geht es um die Hybris, die über kurz oder lang alle zu überfallen scheint, die von ihren ungehemmten Machtansprüchen doch etwas der Welt entrückt sind. Denn oft folgt dem Zustand vermeintlicher Allmacht allzu schnell eine Ohnmacht.

Dazu zwei aktuelle Beispiele aus ganz unterschiedlichen Teilgebieten, die mit Agenten und Digitalem zu tun haben.

„Wir müssen wegkommen von dem Misstrauen gegenüber Nachrichtendiensten“

Im August dieses Jahres gab August Hanning, ehemaliger Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND, dem Nachrichtensender Welt TV ein Fernsehinterview – das ich hier primär aus Beleggründen verlinke. Darin warb er für die Reform des Gesetzes der Nachrichtendienste. Er sprach von einem Fortschritt durch den Gesetzentwurf, gratulierte der Regierung zu diesem Schritt und hoffte auf eine Steigerung der Effizienz der Dienste. Dann stimmte er in den Kanon ein, dass es ein großes, aber unbegründetes Misstrauen gegenüber Geheimdiensten gäbe. Davon müssten wir wegkommen, forderte Hanning, es benötige auch Vertrauen.

In dieser Woche wurde August Hanning festgenommen, weil er unter anderem verdächtigt wird, Erkenntnisse des BND an einen Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes weitergegeben zu haben.

Die aktuelle Bedrohungslage ist diffus und ganz unabhängig davon, wie positiv oder negativ man den Befugniserweiterungen der Dienste gegenübersteht, stellt sich doch die Frage, ob die Dienste sich derzeit selbst trauen können. Netzpolitik.org hat da als Medium eine konsequent eher kritische Haltung. Hier in dieser Situation ein höheres Misstrauen gegenüber Diensten zu fordern, wirkt wie eine Selbstverständlichkeit.

Dennoch gilt: Vertrauen ist nichts, was einfach so großzügig verteilt werden sollte. Vertrauen muss erarbeitet werden, sehr, sehr langsam und vor allem durch konsequentes richtiges Handeln. Dienste können also keine sicherheitstechnisch allumfassenden, fast schon allmächtigen Befugnisse einfordern, wenn sie doch das Handeln ranghöchster Beteiligter – in dem Kontext ist es egal, ob aktiv oder ehemalig – nicht einmal selbst überblicken können.

Hanning war nach aktuellen Erkenntnissen bei der Ausleitung von Informationen wohl nicht allein, sondern hatte mutmaßlich Unterstützung aus dem Inneren des BND. Eine genehmigte Nebentätigkeit seitens des BND sogar, wie der Spiegel [€] berichtet. Betroffen sind wohl knapp 2000 Dokumente, davon viele Verschlusssachen, über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Das kommt, wie Constanze schon schrieb, sicherlich zur Unzeit.

Der Fall Hanning wird bestimmt noch einige bemerkenswerte Details offenlegen. Was er aber schon jetzt zeigt: Wie eng das Streben nach Allmacht mit einer darauffolgenden Ohnmacht zusammenfallen kann. Wie Forderungen nach mehr Ressourcen, weniger Kontrollen und mehr blindem Vertrauen schlicht und ergreifend durch eigenes menschliches Fehlverhalten und mangelnde Einhegung des selbigen kollidieren können. Macht schützt keinesfalls davor, korrumpiert zu werden. Sie benötigt kontinuierliche Legitimation und Kontrolle oder eben den Entzug von Macht bei Fehlverhalten.

Das Motiv für Hannings Fehlverhalten scheint nach bisherigem Stand ganz stumpf gewesen zu sein: Geld – genauer gesagt der Mangel an selbigem. Was uns von den realen Agenten zu virtuellen Agenten führt.

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Doppelagenten

Am 24. September 2026 trat der australische Premierminister vor die Presse und erklärte, dass ein autonom agierender KI-Agent eine offizielle Seite der australischen Krankenversicherung (Medicare) angegriffen hat. Die Untersuchung läuft noch, aber die Situation beschrieb der Premier nachvollziehbarerweise als inakzeptabel.

Große amerikanische, aber auch weitere Anbieter von agentischen Systemen sogenannter künstlicher Intelligenz fallen in den vergangenen Wochen durch eine immer größere Menge an Zwischenfällen auf. Bereits im Juli brach ein OpenAI-System aus einer Sandbox aus, um dann Hugging Face, eine Plattform für KI‑Modelle, anzugreifen. Systeme von Anthropic stellen Visa-Anträge und geben falsche Hinweise an die Polizei – Nachrichten von dieser Woche. Auch Googles Systeme starteten ungeplante Angriffe, wie im September bekannt wurde. Inzwischen gibt es mit dem Felony-Bench sogar eine Rangliste mit den meisten illegalen Handlungen von KI‑Systemen. Die EU‑Kommission fordert aktuell diverse Hersteller von KI-Systemen zu Auskünften auf, nicht nur amerikanische Hersteller, sondern auch chinesische.

Bereits zuvor gab es immer wieder interessante Vorkommnisse mit KI-unterstützten Systemen, denen allzu viel Macht eingeräumt wurde. Da gab es etwa Löschungen von Produktionsdatenbanken Mitte des Jahres bei PocketOS, einer Software für Autovermietungen. Einen ähnlichen Vorfall gab es bereits 2025. Wer jetzt denkt, dass solche Vorfälle vielleicht zu einer gewissen Vorsicht bei Nutzenden geführt haben können: weit gefehlt. Seit Anfang 2026 trauten viele User*innen – ganz nach dem Motto „Man lebt nur einmal“ – ihren persönlichen KI-Agenten wie OpenClaw bereitwillig alles zu und an. Worauf etwa der KI-Assistent im Sinne seines Users in Australien ein Fitnessstudio hackte.

Zu den eher unterhaltsameren Vorfällen gehörte dazu ein weiterer von vielen KI-Vorfällen aus dem Jahr 2023, als ein User einen Chatbot überzeugen davon konnte, ihm für einen Dollar ein neues Auto zu verkaufen.

In all diesen Fällen führte eine all zu große Übertragung von Macht an KI-Systeme ziemlich schnell zu einer kollektiven Ohnmacht. War nicht so gedacht, konnte niemand wissen, da ist der Hersteller schuld.

Auch hier gilt: Macht an KI-Systeme zu übertragen, schützt keinesfalls davor, korrumpiert zu werden. Sie benötigt kontinuierliche Legitimation und Kontrolle oder eben den Entzug von Macht bei Fehlverhalten.

Scharfgemachte Hunde

Die aktuellen Nachrichten erwecken den Eindruck, als ob wir den Auswirkungen jener Allmacht, die wir KI‑Anbietern gegeben haben, nur noch ohnmächtig zusehen können.

Dem ist aber nicht so. Angstszenarien, die etwa von Dario Amodei ersonnen werden, dass KI-Agenten in ein paar Monaten das halbe Internet übernehmen könnten, sind am Ende nur dazu da, den eigenen Business Case aufrechtzuerhalten. Oder um es mit Yann LeCun, einem der Gründerväter aktueller KI‑Systeme, zu sagen: Amodei hat nicht mal ein grundlegendes Verständnis von Cybersicherheit.

Ebenso kann es aber auch sein, dass es sehr viele schlecht gesicherte Systeme gibt, die einfach übernommen werden können. Dazu gehören eben die Sandboxes der KI-Hersteller, die nicht durch besonders hohe Sicherheitsmaßnahmen auffallen. Monate später werden dort etwa Protokolle analysiert, um Fehlverhalten festzustellen. Damit sind die Cybersicherheitsmaßnahmen großer KI-Hersteller ähnlich gut oder schlecht wie die mancher Senatsverwaltungen in Berlin. Tröstlich für Berlin, schlecht fürs Business von KI-Anbietern.

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Dennoch werden immer mächtigere Systeme trainiert. Oder, um es mit Anne Roth zu sagen: „Die Situation erinnert ein bisschen an Menschen, die ihre Kampfhunde bewusst besonders aggressiv züchten. Und sie dann Sonntagnachmittag im Park von der Leine lassen, um auszuprobieren, was passiert.“

Die Warnzeichen für ein Fehlverhalten von KI-Systemen gab es aber schon lange, nicht erst seit diesem Jahr. 2020 gab bereits ein KI-Modell mit dem Namen GPT‑3 einer damals noch kleinen Firma namens OpenAI Usern Empfehlungen zum Suizid. Schädliche und diskriminierende Verhaltensweisen waren auch damals zweifelsfrei belegbar, auch wenn Chatbots damals nicht wild im Internet herumgeschickt wurden.

Zwei Welten, ein Muster

In den Beispielen von Allmacht und Ohnmacht, die alle Auswirkungen auf den digitalen Raum haben, gibt oder gab es also mehr als genügend Warnzeichen. Bei KI-Firmen und deren von Chatbots abgeleiteten Agenten häufen sich die Meldungen von Fehlverhalten.

Bei der Diskussion um die Geheimdienstreform und deren weitere geforderte Befugnisse zeigen sich die Warnzeichen vor allzu großer Allmacht gerade jetzt. Die Befugniserweiterung wird zurecht intensiv diskutiert. Diverse Berufsgruppen, etwa die Ärzteschaft, sind besorgt und warnen. Denn letztlich betrifft eine Geheimdienstreform uns alle, wie Anna schreibt.

Die Causa Hanning ist gerade in dieser Zeit ein wichtiges Moment der Reflexion. In dieser Situation könnten mehrere Aspekte sogar gleichzeitig wahr sein: Es gibt eine Bedrohung von außen, die mehr Befugnisse rechtfertigen könnte, wie einen möglichen gewaltsamen Konflikt mit Russland.

Gleichzeitig benötigt weitere Macht kontinuierliche Legitimation und Kontrolle oder auch den Entzug von Macht bei Fehlverhalten. Weil die Causa Hanning und der Umgang mit KI-Systemen eben zeigt, dass die bisherige Macht nicht wirklich sinnvoll kontrolliert wird.

Agenten einfach so zu vertrauen, ihnen Allmacht zu geben, ist also nie eine gute Idee. Denn am Ende könnte man nur ohnmächtig zuschauen. Entweder eskaliert ein Computersystem oder echte Agenten spielen ein doppeltes Spiel.

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