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Bericht: Systematische Internetzensur in der Türkei

In der Türkei sind im Jahr 2025 tausende Online-Inhalte gesperrt worden – besonders häufig traf es regierungskritische Berichterstattung, kurdische Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen. Das geht aus dem neuen Jahresbericht zur Internetzensur der Initiative „Free Web Turkey“ hervor, einem Projekt der Istanbuler Medienrechtsorganisation MLSA.

Demnach wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres insgesamt 1.306 Inhalte durch gerichtliche oder administrative Entscheidungen gesperrt, während 3.330 URLs aus der Türkei nicht mehr erreichbar waren. Besonders betroffen seien journalistische Inhalte, Beiträge in sozialen Netzwerken und unabhängige Medienangebote, heißt es in dem Bericht.

Zensur auf Grundlage diffuser Sicherheitsargumente

Am häufigsten wurde laut Free Web Turkey die Sperrung mit dem Verweis auf den Schutz der „nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung“ begründet. Allein unter diesem Vorwand wurden 496 Inhalte blockiert – das entspricht rund 38 Prozent aller dokumentierten Fälle. An zweiter Stelle folgen Sperren wegen angeblicher Verstöße gegen „Persönlichkeitsrechte“ oder „Markenschutz“. In 41 Fällen wurden Inhalte sogar ohne jegliche Begründung blockiert.

Kurdische Medien und soziale Bewegungen besonders im Visier

Besonders stark von der digitalen Repression betroffen seien laut Bericht kurdische Medien, darunter vor allem die Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), deren Berichterstattung gleich mehrfach Ziel sogenannter „Sammelentscheidungen“ zur Sperrung wurde. Auch die feministische Frauennachrichtenagentur Jin News und die Zeitung „Yeni Yaşam“ seien systematisch blockiert worden – in einigen Fällen wurden sowohl Haupt- als auch Backup-Konten auf Social Media gesperrt.

Die Plattform X (ehemals Twitter) habe auf Ersuchen der türkischen Behörden mehr als 700 Nutzerkonten eingeschränkt. Darunter befänden sich laut Free Web Turkey mindestens 53 Accounts von Jugendorganisationen, 30 von Journalist:innen sowie mehrere von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen.

Auch Inhalte zur Kritik an Zwangsverwaltungen, insbesondere in den kurdischen Provinzen Wan (tr. Van), Mêrdîn (Mardin) und Colemêrg (Hakkari), seien gezielt gelöscht oder blockiert worden. Allein in diesem Themenbereich dokumentierte der Bericht 174 Sperrungen. Livestreams von Protesten sowie Social-Media-Kampagnen gegen die Praxis der Zwangsverwaltung in kurdischen Kommunen seien ebenfalls entfernt oder zensiert worden, häufig mit dem Hinweis auf nationale Sicherheit oder angebliche „Provokation“.

Mehrheit der blockierten Inhalte betrifft Regierungspartei

Laut Bericht betraf ein Großteil der blockierten Beiträge Nachrichten über Mitglieder der Regierungspartei AKP, insbesondere in Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen oder Debatten über Vermögensverhältnisse. Insgesamt wurden 446 solcher Inhalte gesperrt.

Auch Beiträge von Evrensel und Bianet, zwei etablierten unabhängigen Nachrichtenportalen, waren Ziel von Sperrungen. Über 90 Artikel von Evrensel seien dabei unter dem Vorwurf der „Störung der öffentlichen Ordnung“ blockiert worden.

Zensur nimmt systematische Züge an

In der Auswertung des Berichts heißt es, die digitale Zensur in der Türkei habe inzwischen einen systematischen, umfassenden und mehrschichtigen Charakter angenommen. Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die breit angewandte Klausel 8/A des Internetgesetzes Nr. 5651, würden trotz Urteilen des Verfassungsgerichts weiterhin extensiv genutzt. Neben staatlicher Zensur kritisiert der Bericht auch globale Entwicklungen, etwa Veränderungen im Google-Algorithmus, die sich negativ auf die Sichtbarkeit unabhängiger Medien in der Türkei auswirkten.

Reformforderungen im Bericht

Free Web Turkey fordert unter anderem:

▪ Eine Einschränkung von Artikel 8/A auf akute Notfälle

▪ Stärkere gerichtliche Kontrolle der Sperrentscheidungen

▪ Rechtssichere und transparente Beschwerdemechanismen

▪ Ein Ende der standardisierten Begründungen durch Strafgerichte

▪ Eine Überarbeitung der Sperrpraxis im Einklang mit demokratischen Standards

Der Bericht von Free Web Turkey kann unter diesem Link eingesehen werden: https://tinyurl.com/bdxj939y

Foto: Gruppenausstellung „Fractured Spine – Widerstand durch Sichtbarkeit von Zensur in Journalismus und Kunst” des Vereins MigrArt, Zürich | ANF

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/bericht-Uber-1-2-millionen-websites-in-der-turkei-gesperrt-47781 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdische-und-arabische-sender-kunftig-uber-myflix-tv-verfugbar-47276 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-kritisiert-zensur-kurdischer-medieninhalte-auf-sozialen-netzwerken-48568 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ihd-repression-gegen-medien-ist-zur-normalitat-geworden-47251

 

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Schwerbehinderung: GdB zu früh gestellt – zu niedrig bewertet

Lesedauer 5 Minuten

Viele stellen den Antrag auf Schwerbehinderung direkt nach einer ernsten Diagnose – und erleben später, dass der GdB zu niedrig ausfällt oder jede Erhöhung mühsam wird. Der Knackpunkt ist selten die Diagnose selbst, sondern die Unterlagenlage zum Zeitpunkt des Antrags:

Ein Antrag ist stark, wenn Einschränkungen im Alltag nachvollziehbar, wiederkehrend und voraussichtlich dauerhaft belegt sind. Manchmal ist frühes Handeln trotzdem richtig – etwa, wenn Schutzrechte im Job oder dringende Nachteilsausgleiche gebraucht werden. Dann kommt es darauf an, von Beginn an „bewertbar“ zu liefern.

Warum der erste Bescheid praktisch so wichtig ist

Der Erstbescheid setzt den Ausgangspunkt, an dem spätere Verfahren in der Praxis häufig anknüpfen. Das heißt nicht, dass spätere Neubewertungen „gebunden“ wären – sie sind möglich.

Aber: Wenn der Startbescheid niedrig ist und die Akte damals wenig hergab, wird es später ohne deutlich stärkere Befunde und eine saubere Alltagsdarstellung oft zäh, weil das Amt neue Tatsachen, einen veränderten Funktionsstatus oder eine deutlich klarere Dokumentation sehen will.

Sofort stellen oder strategisch warten: eine praxistaugliche Entscheidungshilfe Situation Was meist sinnvoll ist – und warum Schutzrechte/Nachteilsausgleiche werden kurzfristig benötigt (z. B. im Job, bei akuter Konfliktlage) Eher nicht warten. Früh stellen kann sinnvoll sein – aber nur, wenn du Einschränkungen alltagsbezogen und fachärztlich untermauerst, statt nur die Diagnose zu nennen. Einschränkung ist voraussichtlich dauerhaft und bereits klar sichtbar (irreversible Funktionsausfälle) Früher Antrag ist oft möglich, weil der Funktionsverlust schon objektivierbar ist. Entscheidend bleibt: Alltagseffekte und Grenzen sauber beschreiben. Akutphase/Ersttherapie läuft, Belastbarkeit ist noch nicht einschätzbar Häufig warten, bis Verlauf, Therapiewirkung und typische Alltagsgrenzen erkennbar sind. Momentaufnahmen führen sonst leicht zu „vorsichtigen“ Bewertungen. Schub- oder verlaufsdynamische Erkrankung, aktuell keine stabile Verlaufslinie Meist dokumentieren und dann stellen: Schübe, Häufigkeit, Erholung, Leistungsabfall – das macht die Einschränkung nachvollziehbar. Onkologie/Behandlungslage (typisch: befristete Bewertungen/„Heilungsbewährung“) Oft früher Antrag sinnvoll, weil Behandlung, Nebenwirkungen und Teilhabe-Einschnitte Teil der Bewertung sind – meist mit Befristung und späterer Neubewertung. Warum frühe Anträge oft zu niedrig bewertet werden

In frühen Krankheitsphasen fehlt häufig das, was Behörden am besten verwerten können: ein belastbares Bild davon, was im Alltag dauerhaft nicht mehr funktioniert. Therapien laufen an, gute und schlechte Tage wechseln, Belastungsgrenzen sind noch nicht stabil, Reha- oder Akutphasen verzerren den Eindruck.

Ein zweiter Klassiker: Viele beschreiben am Anfang, was noch geht – und sparen aus Stolz oder Gewohnheit aus, was regelmäßig scheitert, welche Hilfe nötig ist, welche Wege nicht mehr gelingen oder welche Teilhabe faktisch wegbricht. Das klingt in der Akte „besser“, senkt aber die Bewertung.

Prognose und Dauerhaftigkeit: was die Akte leisten muss

Für die Einordnung zählt, ob Einschränkungen voraussichtlich länger bestehen und wie stark sie den Alltag prägen. Solange Arztberichte noch deutlich auf „Besserung zu erwarten“, „Therapieeffekt offen“ oder „Stabilisierung wahrscheinlich“ hinauslaufen, wird oft vorsichtiger bewertet.

Sobald Verlauf und Prognose die Dauerhaftigkeit stützen, wird die Alltagsbelastung in der Akte verständlicher – und damit häufig auch die Bewertung.

Nicht Symptome, sondern Folgen: so wird Alltag „bewertbar“

Symptome erklären medizinisch, Folgen erklären Teilhabe. Bewertbar wird der Antrag, wenn er regelmäßig wiederkehrende Grenzen zeigt: Häufigkeit, Auslöser, Konsequenzen, Hilfen, Erholungszeiten.

Mini-Muster:
„Aufgrund von [Funktionsproblem, nicht Diagnose] kann ich [Aktivität] nur [Dauer/Distanz/Intensität] und muss anschließend [Erholungszeit/Folge] einplanen. Das tritt [Häufigkeit] auf, besonders bei [Auslöser]. Im Haushalt scheitert regelmäßig [konkrete Tätigkeit], weil [Folge].

Außer Haus sind [Wege/ÖPNV/Einkauf/Termine] nur möglich, wenn [Hilfsmittel/Begleitung/Pausen]. An guten Tagen gelingt [X] noch, an schlechten Tagen ist [Y] nicht möglich; im Monatsdurchschnitt sind es [Anzahl] stark eingeschränkte Tage. Therapien/Medikamente führen zu [Nebenwirkung/Restbeschwerde], sodass [Teilhabebereich] weiterhin eingeschränkt bleibt.“

Unterlagen, die den Antrag wirklich tragen Unterlage Was sie für die Bewertung leistet Facharztbericht mit Funktionsstatus (nicht nur Diagnose) Macht Einschränkungen objektiver und alltagsnäher. Reha-Entlassungsbericht/Leistungsbild Enthält oft konkrete Aussagen zu Belastbarkeit, Mobilität, Teilhabe. Therapieberichte (Physio/Ergo/Psychotherapie) Zeigen Verlauf, Persistenz und Grenzen über Zeit. Funktionsdiagnostik (z. B. Gehstrecke, Beweglichkeit, Kraft) Übersetzt „gefühlte“ Einschränkungen in nachvollziehbare Marker. Hilfsmittelverordnungen + tatsächliche Nutzung Belegt Kompensation – und was trotzdem nicht geht. Medikamentenplan + relevante Nebenwirkungen Zeigt zusätzliche Einschränkungen im Alltag. Eigene Alltagsdokumentation (repräsentative Wochen) Schließt die Lücke zwischen Arztbrief und Lebensrealität.

Wichtig bei der eigenen Dokumentation: Nicht „jeden Tag alles“, sondern typische Situationen plus schlechte Tage – jeweils mit Häufigkeit und konkreter Folge.

Sonderfall Onkologie: warum frühes Stellen hier oft richtig ist

Bei onkologischen Erkrankungen ist das Timing häufig anders als bei vielen anderen Diagnosen: Behandlung, Nebenwirkungen, Leistungseinbrüche und Teilhabe-Einschränkungen sind zentral – und werden in der Praxis oft zunächst befristet bewertet, weil der Verlauf beobachtet wird (Stichwort „Heilungsbewährung“).

Das ist kein Nachteil, sondern oft der normale Weg: Erst wird die akute Behandlungs- und Nachwirkungsphase abgebildet, später wird anhand aktueller Befunde geprüft, was geblieben ist. Wer hier „zu lange wartet“, verschenkt unter Umständen Zeit, in der die Einschränkungen bereits real sind und dokumentiert werden können.

Entscheidend ist, dass die Akte Behandlung, Nebenwirkungen, Belastbarkeit und Alltagseinschnitte konkret abbildet – nicht nur die Diagnose.

Sonderfall Schubkrankheiten: so machst du Verlauf belastbar

Bei schubförmigen Erkrankungen scheitert die Bewertung oft daran, dass die Akte nur einzelne Arztkontakte enthält und die Schwankung unsichtbar bleibt.

Hilfreich ist ein knapper, aber konsistenter Verlaufsnachweis: Schubtage (Datum/ Dauer), Funktionsverlust (z. B. Wege, Greifen, Konzentration), Erholungszeiten, Arztkontakte, Therapie- oder Medikationswechsel und das, was im Alltag in dieser Phase konkret ausfällt. Damit wird aus „wechselhaft“ ein nachvollziehbares Muster.

Wenn du bereits „zu früh“ gestellt hast: so gehst du sauber weiter

Ein früher Bescheid ist nicht endgültig. Entscheidend ist, den nächsten Schritt passend zu wählen und die Akte zu stärken.

Lage Nächster Schritt in der Praxis Bescheid ist neu, die Frist läuft noch Widerspruch ist häufig der direkteste Weg. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang/Bekanntgabe des Bescheids. Im Widerspruch zählt: gezielt nachreichen (Facharzt, Reha, Therapien, Alltag). Bescheid ist älter oder es gibt neue Befunde/Verlauf Änderungs-/Neufeststellungsantrag: nicht „es ist schlimmer“, sondern „so ist der Funktionsstatus jetzt – mit Verlauf und Unterlagen“. Akte war dünn, Alltag wurde zu „optimistisch“ beschrieben Nachreichen mit Fokus auf Folgen: Häufigkeit, Grenzen, Hilfen, Erholung – plus Berichte, die das Funktionsniveau klarer machen. Zwei Fälle, die den Unterschied zeigen

Rodrigo stellte kurz nach der Diagnose einer Autoimmunerkrankung. Therapie und Belastbarkeit waren noch offen, die Akte enthielt vor allem Diagnosen und wenige funktionsbezogene Aussagen. Im Antrag überwogen Formulierungen wie „geht noch“ – die typischen Ausfälle, Erholungszeiten und Einschränkungen in Mobilität und Alltag fehlten.

Der Bescheid fiel entsprechend niedrig aus. Erst später, mit Therapieverlauf, klarer Schub-/Belastungsdokumentation und fachärztlichen Funktionsangaben, ließ sich das tatsächliche Niveau belegen – der Weg war möglich, aber deutlich aufwendiger.

Susanne brauchte früh Nachteilsausgleiche im Job und stellte deshalb zügig – allerdings vorbereitet: Der Facharzt beschrieb konkrete Grenzen, ein Leistungsbild (u. a. aus Reha/therapeutischer Einschätzung) machte Belastbarkeit greifbar, und ihre Alltagsdarstellung zeigte wiederkehrende Ausfälle mit Häufigkeit und Konsequenz.

Der Erstbescheid wurde realistischer, und spätere Anpassungen ließen sich klarer begründen, weil die Akte von Beginn an ein belastbares Funktionsprofil enthielt.

FAQ: Zeitpunkt, Fristen, typische Stolpersteine

Sollte ich direkt nach der Diagnose stellen?
Kommt darauf an. Früh ist sinnvoll, wenn du kurzfristig Schutzrechte brauchst oder die Einschränkung bereits klar dauerhaft und alltagsrelevant ist. Warten ist oft sinnvoll, wenn Verlauf, Therapieeffekt und typische Alltagsgrenzen noch nicht belastbar dokumentierbar sind.

Warum ist die Prognose so wichtig?
Weil sie Dauerhaftigkeit stützt. Ohne Verlauf wirken Einschränkungen schnell wie eine Momentaufnahme – und werden häufiger vorsichtig eingeordnet.

Kann ein niedriger Erstbescheid spätere Erhöhungen erschweren?
Häufig ja – nicht weil es unmöglich wäre, sondern weil dann ohne neue, starke Unterlagen und klare Funktionsdarstellung mehr Begründungsarbeit nötig wird.

Sind Akut- oder Reha-Phasen problematisch?
Sie können verzerren, müssen aber nicht wertlos sein. Reha-Berichte sind oft sehr hilfreich, wenn sie ein realistisches Leistungsbild enthalten und durch eine dokumentierte Alltagsphase ergänzt werden.

Was ist der schnellste Weg, wenn der Bescheid offensichtlich zu niedrig ist?
Wenn die Frist noch läuft: Widerspruch in der Regel innerhalb eines Monats ab Zugang/Bekanntgabe – und gezielt nachreichen. Wenn die Frist vorbei ist oder sich der Zustand verändert hat: Änderungs-/Neufeststellungsantrag mit neuer Befund- und Verlaufslage.

Fazit

Der Antrag auf Schwerbehinderung entscheidet sich selten an großen Worten, sondern an einem klaren Funktionsprofil in der Akte: Was geht dauerhaft nicht mehr, wie oft tritt es auf, welche Hilfe ist nötig, welche Teilhabe fällt weg – und was sagen Fachärzte und Verlauf dazu.

Wer früh stellen muss, sollte früh auch sauber dokumentieren. Wer nicht unter Zeitdruck steht, fährt häufig besser, wenn Prognose und Alltag so stabil sind, dass die Einschränkungen nicht wie eine Momentaufnahme wirken.

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Rente: Zu früh in Altersrente – Dann wird der früheste Start richtig teuer

Lesedauer 4 Minuten

Wer die Altersrente zum erstmöglichen Zeitpunkt startet, entscheidet nicht nur über ein paar Monate früheres Einkommen, sondern oft über dauerhafte Kürzungen, dauerhafte Beitragsnachteile in der Krankenversicherung und eine Steuerlogik, die viele falsch einschätzen.

Der häufigste Fehler ist dabei nicht, den Antrag „rechtzeitig“ zu stellen – sondern den falschen Startmonat verbindlich festzulegen, bevor alle Stellschrauben geprüft sind.

1) Abschläge: klein pro Monat, groß über Jahrzehnte

Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, wenn eine Altersrente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Diese Minderung wirkt lebenslang auf den gekürzten Rentenbetrag; sie verschwindet später nicht einfach wieder.

Praxisbeispiel: Enno
Enno startet 32 Monate vor seiner Regelaltersgrenze. 32 × 0,3 % = 9,6 % Abschlag. Aus 1.600 € werden rund 1.446 € brutto. Die Differenz beträgt 154 € monatlich; über 20 Jahre sind das rund 36.900 € – noch ohne Effekte aus Steuern, Beiträgen und Rentenanpassungen.

Wichtig: Genau an dieser Stelle passieren die teuersten Fehlentscheidungen, wenn nur „wenige Monate“ bis zur abschlagsfreien Alternative fehlen (etwa weil 45 Jahre knapp verfehlt werden oder eine Schwerbehinderung noch nicht festgestellt ist).

2) Steuer: Der Denkfehler „früher = höherer Besteuerungsanteil“

Der Besteuerungsanteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt bei späterem Rentenbeginn grundsätzlich an; gleichzeitig wird der steuerfreie Teil als Eurobetrag (Rentenfreibetrag) aus dem ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben.

Was bedeutet das in der Praxis?

Späterer Rentenbeginn → meist höherer Besteuerungsanteil.
Früherer Rentenbeginn kann trotzdem zu mehr Steuerbelastung insgesamt führen – nicht wegen eines „höheren Anteils“, sondern weil häufig Rente und weiteres Einkommen (Teilzeit, Selbstständigkeit, Abfindung, Kapitalerträge) länger zusammenfallen und die Progression greift.

Praxisbeispiel: Hildegard
Hildegard startet früh und arbeitet weiter. In vielen Fällen ist nicht die Rente „an sich“ das Problem, sondern die Kombination: Rente + Arbeitseinkommen. Ob ein späterer Rentenbeginn netto günstiger wäre, entscheidet sich deshalb weniger am Schlagwort „Besteuerungsanteil“, sondern an einer konkreten Jahresrechnung für die Jahre mit Doppelbezug.

3) Krankenversicherung: KVdR kann am Rentenantrag hängen

Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) setzt eine Vorversicherungszeit voraus. Maßgeblich ist die sogenannte 9/10-Regel: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (gerechnet bis zur Rentenantragstellung) müssen überwiegend Zeiten in der GKV vorliegen.

Warum ist das hier so wichtig?
Weil ein zu früher, festgezurrter Rentenbeginn (bzw. eine zu frühe „Zäsur“) dazu führen kann, dass noch fehlende GKV-Zeiten nicht mehr aufgebaut werden. Dann bleibt oft nur die freiwillige Versicherung – und die kann dauerhaft spürbar teurer sein.

Praxisbeispiel: Wiebke
Wiebke war lange selbstständig bzw. privat versichert und „zieht“ die Altersrente früh. Wenn dadurch die 9/10-Vorversicherungszeit verfehlt wird, kann der Unterschied zwischen KVdR und freiwilliger GKV je nach Konstellation deutlich ausfallen – dauerhaft, Monat für Monat.

4) Teilrente: Früh starten, aber Gestaltungsspielraum behalten

Teilrente ist kein exotischer Sonderfall, sondern eine zentrale Strategie, wenn jemand früher starten will, ohne alle Optionen sofort zu verbrennen. Die Teilrente kann zwischen 10 % und 99,99 % gewählt und später angepasst werden; hinzuverdienen ist bei Altersrenten grundsätzlich möglich.

Zwei harte Praxisregeln:

1. Wer mit der Teilrente auch den Krankengeld-„Schutzschirm“ im Blick hat, muss wissen: Der Krankengeldanspruch setzt typischerweise voraus, dass die Teilrente bereits zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestand – ein späterer Wechsel kann zu spät sein.

2.
Die Teilrente ist besonders sinnvoll, wenn dadurch weiter Beiträge fließen und sich der Abschlag-Effekt abfedern lässt (vor allem, wenn nur wenige Monate bis zu einer besseren Rentenart fehlen).

Praxisbeispiel: Raimund
Raimund beantragt sofort Vollrente. Hätte er zuerst Teilrente gewählt, hätte er Gestaltungsspielräume behalten: weiterarbeiten, weiter Beiträge zahlen, später auf Vollrente hochziehen – ohne von Beginn an alles „auf Null“ zu stellen.

5) Abschläge ausgleichen: Der oft übersehene Hebel ab 50

Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann Abschläge einer späteren vorgezogenen Altersrente durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Dafür wird vorher eine besondere Auskunft der Rentenversicherung eingeholt.

Das ist kein „Trick“, sondern ein legaler Gestaltungsweg: Wer später doch nicht früh in Rente geht, ist nicht verpflichtet, den frühen Beginn zu wählen – die Zahlung wirkt dann rentensteigernd, wird aber grundsätzlich nicht „einfach zurückgezahlt“.

6) Der entscheidende Punkt: Antrag stellen – aber Startmonat sauber setzen

Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag für einen nahtlosen Übergang etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Das ist sinnvoll – aber nur, wenn der gewünschte Beginn präzise passt.

Die häufigste Kostenfalle ist der „vorsorgliche“ Antrag Monate früher, bei dem dann ein Monat als Rentenbeginn festgelegt wird, der später bereut wird (weil KVdR, 45 Jahre, Schwerbehinderung, Steuerjahr, Abfindung etc. noch nicht sauber geklärt waren).

7) Rücknahme/Änderung: Möglich – aber nur in enger Zeitlogik

Grundregel: Solange noch kein Rentenbescheid vorliegt, kann der Antrag grundsätzlich geändert oder zurückgenommen werden. Nach Zugang des Bescheids geht das nur, solange er noch nicht bindend ist – regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung.

In Konstellationen, in denen ein anderer Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) beteiligt ist, kann es zusätzliche Hürden geben.

Vergleich: Vorzeitige Wege und typische Risiko-Treiber Rentenweg Was über das Netto entscheidet (typisch) Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) Abschläge (bis 14,4 %), oft zusätzlich: Doppelbezug (Rente + Arbeit), möglicher KVdR-Effekt, ggf. ungünstiges Steuerjahr Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) Abschläge möglich (bis 10,8 %), besonders wichtig: rechtzeitige Feststellung und Prüfung KVdR/Arbeitskonstellation Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Abschlagsfrei möglich (je nach Jahrgang); entscheidend ist, dass alle Zeiten im Konto korrekt erfasst sind Regelaltersrente Keine Vorzieh-Abschläge; häufig stabilstes Netto, weil Abschläge wegfallen und weniger Gestaltungsfehler passieren Entscheidungscheck in 5 Sätzen

Vor der Festlegung des Rentenbeginns sollten diese fünf Punkte einmal „hart“ geprüft werden: Sind im Rentenkonto wirklich alle Zeiten drin und reicht es für 35/45 Jahre? Ist ein Schwerbehindertenstatus (GdB ≥ 50) vorhanden oder realistisch rechtzeitig feststellbar?

Ist eine Teilrente als Zwischenlösung sinnvoll, um Rechte und Beiträge zu sichern? Ist der KVdR-Status anhand der 9/10-Regel konkret geprüft (nicht geraten)? Und liegt der Rentenbeginn in einem Steuerjahr, das durch Abfindung oder starkes Zusatzeinkommen besonders teuer wäre?

FAQ

Ist der frühestmögliche Rentenbeginn erlaubt?
Ja. Er ist rechtlich möglich – aber wirtschaftlich nicht automatisch sinnvoll, weil Abschläge, KVdR und Steuerjahre dauerhaft wirken.

Kann ich Abschläge später rückgängig machen?
Nein. Man kann sie nur vermeiden (z. B. durch spätere Rente/anderen Rentenweg) oder vorab teilweise ausgleichen (Sonderzahlungen).

Fixiert der Rentenbeginn den Besteuerungsanteil?
Ja. Der Besteuerungsanteil hängt am Jahr des Rentenbeginns; die tatsächliche Steuer hängt aber zusätzlich stark von weiterem Einkommen ab.

Kann ich nach dem Rentenbescheid noch „zurückrudern“?
Nur innerhalb enger Fristen; typischerweise innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung – und in Sonderfällen mit Zustimmung Dritter.

Fazit

„Frühestmöglich“ ist keine Strategie, sondern ein Datum. Gute Rentenplanung beginnt damit, den Startmonat erst festzulegen, wenn 45-Jahre-Optionen, Schwerbehinderung, KVdR und das Steuerjahr geprüft sind – und wenn klar ist, ob Teilrente oder Ausgleichszahlungen den Unterschied zwischen „dauerhaft teuer“ und „sauber geplant“ ausmachen.

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Die großen Rentenverlierer: Diese Jahrgänge bekommen am wenigsten Rente

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In der öffentlichen Debatte ist häufig von „Rentenverlierern“ die Rede. Tatsächlich gibt es Geburtsjahrgänge und Erwerbsbiografien, die stärker vom demografischen Wandel, Reformen und Umbrüchen am Arbeitsmarkt getroffen sind als andere.

Unterschätzte Schattenseite der Rente

Die gesetzliche Rente funktioniert im Umlageverfahren: Aktive Erwerbstätige finanzieren die Renten der aktuellen Ruheständler.

Weil geburtenschwache Jahrgänge nachrücken und die Lebenserwartung steigt, kommen heute auf eine Altersrentnerin oder einen Altersrentner nur noch rund zwei Beitragszahlende – Anfang der 1960er-Jahre waren es noch sechs.

Diese Verschiebung erhöht den Druck auf Leistungen und Beiträge und prägt alle Reformen der vergangenen Jahrzehnte.

Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen, was das häufig zitierte „Renteniveau“ überhaupt misst: Es bezieht sich nicht auf das letzte individuelle Gehalt, sondern setzt die sogenannte Standardrente (45 Entgeltpunkte) ins Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten – jeweils vor Steuern, aber nach Sozialabgaben. Damit ist das Rentenniveau ein Systemindikator, kein persönlicher Rentenbescheid.

Diese Jahrgänge sind besonders betroffen

Geburtsjahrgang 1964 und jünger. Ab diesem Jahrgang gilt erstmals vollständig die Regelaltersgrenze 67. Wer 1964 geboren ist, erreicht die abschlagsfreie Standardrente regulär im Jahr 2031. Das ist faktisch die erste Generation, die die „Rente mit 67“ vollständig trägt.

Späte 1950er bis frühe 1960er. Diese Kohorten trafen mehrere Reformwellen (Nachhaltigkeitsfaktor, Dämpfungen) bei gleichzeitig oft brüchigen Erwerbsverläufen, etwa nach der Wiedervereinigung und in Phasen strukturellen Wandels.

Viele Berufsbiografien weisen längere Arbeitslosigkeit oder Niedriglohnphasen auf – insbesondere in Ostdeutschland, wo die Arbeitsmarktverwerfungen der 1990er bis in die 2000er Jahre hineinreichten.

Frauen der Jahrgänge etwa 1955 bis 1970. Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen ist hoch, weil Teilzeit, Minijobs, Erwerbsunterbrechungen für Kindererziehung und Pflege seltener zu vollen Entgeltpunkten führen – trotz Verbesserungen wie der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Der sogenannte Gender Pension Gap bleibt deutlich.

Warum gerade diese Generationen benachteiligt wirken

Seit den 2000er-Jahren sanken die Leistungszusagen relativ zu den Löhnen; das Sicherungsniveau „vor Steuern“ pendelte in den vergangenen Jahren um 48 Prozent.

Wichtig: Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber die Haltelinie von mindestens 48 Prozent nun bis 2039 fortgeschrieben und mit dem „Generationenkapital“ (Aktienanlage des Bundes für die Rente) eine neue Finanzierungsquelle aufgebaut. Ältere Prognosen, die ein Absinken bis etwa 43 Prozent erwarteten, sind dadurch politisch überholt.

Wandel des Arbeitsmarkts

Deindustrialisierung in Teilregionen, der Trend zu Teilzeit und Minijobs und Phasen höherer Arbeitslosigkeit haben bei vielen Erwerbspersonen die jährlichen Entgeltpunkte verringert. Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; wer sich davon befreien ließ oder lange nur pauschal versichert war, hat entsprechend weniger Punkte aufgebaut.

Demografie und Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentnerinnen und Rentnern

Die Alterung der Gesellschaft verschiebt die Finanzierungsbasis. Heute steht einem Altersrentner statistisch nur noch rund zwei Beitragszahlenden gegenüber. Das dämpft – bei gegebenen Beitragssätzen – die Leistungsspielräume des Systems.

Was das bedeutet: eine saubere Beispielrechnung

Auf der Seite “buerger-geld.org” heißt es: „Wer 40 Jahre lang jeweils 1.200 Euro brutto monatlich verdient hat, kann mit einer Monatsrente von rund 600 Euro rechnen.“

Das ist zu hoch, rechnet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nach. Korrigiert mit den 2025er Rechengrößen ergibt sich nämlich: 1.200 Euro brutto im Monat, diese entsprechen 14.400 Euro jährlich.

  • 1.200 Euro brutto im Monat entsprechen 14.400 Euro jährlich.
  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 liegt bei 50.493 Euro. Daraus entstehen pro Jahr 0,285 Entgeltpunkte; in 40 Jahren also rund 11,41 Punkte.
  • Der Rentenwert ab 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro je Punkt. Daraus resultiert eine Bruttorente von ca. 465 Euro im Monat.
  • Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (hälftiger KV-Beitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag; volle Pflegeversicherung) verbleiben – je nach Kasse und Kinderstatus – rund 405 bis 410 Euro netto vor Steuern.

Diese Beispielrechnung zeigt: Wer dauerhaft weit unter dem Durchschnittsentgelt verdient, erreicht ohne Zusatzvorsorge nur eine geringe gesetzliche Rente.

Folgen für die Lebensqualität im Alter

Das Risiko von Altersarmut ist real – vor allem bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, langjähriger Teilzeit, gering entlohnten Tätigkeiten und niedrigen Entgeltpunkten. Statistische Indikatoren belegen das: 2024 lag die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung insgesamt bei 15,5 Prozent, bei den über 65-Jährigen höher.

Viele Ruheständlerinnen und Ruheständler verfügen über sehr niedrige monatliche Nettoäquivalenzeinkommen. Der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist über die Jahre gestiegen – bleibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung jedoch vergleichsweise niedrig.

Was man jetzt tun kann – Strategien, die wirklich tragen

Eine „Ein-Knopf-Lösung“ gibt es nicht. Sehr wohl aber ein Bündel von Stellschrauben, die – rechtzeitig genutzt – spürbar wirken.

Rentenansprüche klären und Lücken schließen. Fordern Sie die Kontenklärung und nutzen Sie die Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.

Freiwillige Beiträge, Nachzahlungen oder Ausgleichszahlungen für Abschläge können – je nach Lebenslage – sinnvoll sein.

Betriebliche Altersversorgung prüfen. Wo ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, sind Direktversicherung und Entgeltumwandlung oft vorteilhaft. Die Wirkung entfaltet sich über Jahrzehnte; die Konditionen sollte man dennoch kritisch vergleichen. (Allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung.)

Private Vorsorge systematisch aufbauen. Breite Kapitalmarkt-Sparpläne (z. B. in Form global diversifizierter ETF-Sparpläne) sind kostengünstig und transparent; geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten können insbesondere für bestimmte Haushalte steuerlich attraktiv sein. Prüfen Sie genau Kosten, Garantien, Renditeerwartungen und Flexibilität. (Hinweis: individuelle Steuer- und Produktberatung bleibt unerlässlich.)

Erwerbsbiografie aktiv gestalten. Weiterbildung kann Einkommen und damit Entgeltpunkte erhöhen. Wer kann und will, profitiert zudem von der Flexirente: Späterer Rentenbeginn bringt Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat ohne Rentenbezug; Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus lässt die Rente zusätzlich steigen.

Grundrente im Blick behalten. Seit 2021 prüft die DRV automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (für den vollen Zuschlag 35 Jahre) und eine Einkommensprüfung. Das ersetzt keine eigenständige Vorsorge, mildert aber niedrige Renten nach langen Erwerbs- oder Pflegezeiten.

Chancen auf Nachbesserungen

Mit dem Rentenpaket 2025 ist die Haltelinie von mindestens 48 Prozent beim Sicherungsniveau bis 2039 Gesetz. Parallel baut der Bund das Generationenkapital auf, um langfristig Beitragssatz- und Leistungsziele zu stabilisieren. In der politischen Debatte stehen zusätzlich Modelle wie eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.

Für die persönliche Finanzplanung gilt dennoch: Nicht auf den nächsten Beschluss warten, sondern die eigene Vorsorge aktiv gestalten.

FAQ – Häufige Fragen kurz beantwortet

Sind bestimmte Jahrgänge „verloren“? Nein. Angehörige der späten 1950er bis frühen 1960er Jahrgänge und ab 1964 Geborene stehen statistisch vor größeren Hürden – aber individuelle Renten hängen am Ende von Punkten, nicht vom Jahrgang. Wer hohe Entgeltpunkte sammelt oder lange arbeitet, kann trotz allgemeiner Trends solide Renten erreichen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter? Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente nach langen Versicherungszeiten und niedrigen Verdiensten; sie wird automatisch geprüft und ist keine Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsgeprüfte Sozialleistung, wenn das Gesamteinkommen den Bedarf nicht deckt.

Wie berechnet sich meine persönliche Rente? Entscheidend sind Entgeltpunkte, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn im Jahr exakt das Durchschnittsentgelt verdient wurde; bei geringerem Lohn entsprechend anteilig. Rechner und Beratungen stellt die DRV bereit.

Muss ich von der Bruttorente noch Abgaben zahlen? Ja. In der Krankenversicherung der Rentner tragen Rentenversicherung und Rentnerin bzw. Rentner den Beitrag je zur Hälfte (inklusive halbem Zusatzbeitrag); die Pflegeversicherung zahlen Ruheständige voll selbst. Zum 1. Juli 2025 lag der Rentenwert bei 40,79 Euro, der Pflegebeitragssatz bei 3,6 Prozent; der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen stieg 2025.

Fazit: Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln

Es gibt Kohorten und Lebensläufe, die stärker unter Druck stehen – vor allem, wenn niedrige Löhne, Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen zusammenkommen.

Zugleich ist das Bild differenziert: Die Rente mit 67 ist Realität, das Renteniveau bleibt gesetzlich bis 2039 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert, und es gibt wirksame Hebel von der Flexirente bis zur betrieblichen und privaten Vorsorge.

Wer heute zwischen 55 und 65 ist, sollte spätestens jetzt das Rentenkonto klären, die eigene Strategie überprüfen und – wo möglich – zusätzliche Bausteine aufsetzen. Das reduziert das Risiko einer zu niedrigen Altersversorgung spürbar.

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Damascus sends condolences to Ankara over Yalova ISIS clashes

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 15:50


Damascus, Dec. 29 (SANA)
The Syrian Ministry of Interior expressed its deep condolences and sympathy to the Republic of Turkey following the martyrdom of three Turkish police officers during clashes with the ISIS terrorist organization in Yalova, which also resulted in the killing of six ISIS members, according to Turkish officials.

In a statement, the ministry extended its condolences to the Turkish Interior Ministry and to the families of the fallen officers and the wounded, stressing that the group’s criminal actions underscore the danger it poses to the stability of countries across the region.

The Syrian Interior Ministry emphasized the need to continue uprooting terrorist organizations in all their forms and highlighted the importance of enhancing regional and international coordination to combat terrorism, in a way that protects civilians and reinforces security and stability.

Earlier at dawn on Monday, Turkish security forces carried out an operation against ISIS in Yalova province. Turkish Interior Minister Ali Yerlikaya said the operation “resulted in the killing of six ISIS members, the martyrdom of three police officers, and the injury of eight others during clashes with the organization.”

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Pflegegeld 2026: So viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3 und 4 – und dann wird weniger ausgezahlt

Lesedauer 3 Minuten

Das Pflegegeld ist für viele Familien die wichtigste monatliche Stütze, weil es die häusliche Pflege durch Angehörige finanziell absichert. Für 2026 gilt: Die Beträge bleiben auf dem Stand der letzten Anpassung – entscheidend ist deshalb weniger die „neue Höhe“, sondern die Frage, wann am Ende tatsächlich der volle Betrag auf dem Konto landet und wann Kürzungen ganz automatisch greifen.

Pflegegeld 2026: Die monatlichen Beträge Pflegegrad Pflegegeld 2026 pro Monat 3 599 Euro 4 800 Euro

Diese Beträge gelten, wenn die Pflege zu Hause überwiegend privat organisiert wird – also ohne „Vollversorgung“ über einen ambulanten Pflegedienst.

Warum 2026 kein Plus kommt

Die Leistungssätze sind gesetzlich an feste Anpassungsschritte gekoppelt. Nach der Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 ist die nächste reguläre Dynamisierung erst für 2028 vorgesehen. Solange der Gesetzgeber nicht zusätzlich eingreift, bleibt es 2026 deshalb bei 599 Euro (PG 3) und 800 Euro (PG 4).

Der häufigste Irrtum: Pflegegrad 3 oder 4 heißt nicht automatisch „volles Pflegegeld“

In der Praxis sinkt die Auszahlung vor allem dann, wenn ein Pflegedienst regelmäßig Leistungen über die Pflegekasse abrechnet. Dann entsteht die sogenannte Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden nicht gestapelt, sondern nach einer klaren Logik gegeneinander verrechnet.

Die Faustformel ist einfach: Wer x % des Sachleistungsbudgets nutzt, erhält (100 – x) % Pflegegeld.
Ein konkretes Bild macht den Unterschied sofort sichtbar: Nutzt jemand mit Pflegegrad 4 über den Monat verteilt 70 % der Sachleistungen, bleiben beim Pflegegeld 30 % von 800 Euro = 240 Euro.

Genau an dieser Stelle entstehen viele Missverständnisse, weil sich der Pflegegrad nicht ändert, die Auszahlung aber deutlich kippt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Pflegegeld wird zeitweise halbiert – aber nicht immer gleich

Sobald die private Pflegeperson ausfällt und Ersatz organisiert werden muss, kommt häufig Verhinderungspflege ins Spiel. Während solcher Phasen wird das Pflegegeld grundsätzlich nur zur Hälfte weitergezahlt – allerdings mit zwei Details, die in der Abrechnung oft untergehen.

Erstens wird für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege das volle Pflegegeld anteilig gezahlt; nur die übrigen Tage laufen typischerweise in halber Höhe. Zweitens gibt es die wichtige Ausnahme der stundenweisen Verhinderungspflege:

Wenn die Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert ist, wird das Pflegegeld für diesen Tag in der Regel nicht gekürzt. Wer solche Einsätze sauber dokumentiert, kann damit reale Einbußen vermeiden.

Bei Kurzzeitpflege gilt ebenfalls: Das Pflegegeld kann in dieser Zeit nur anteilig und in halber Höhe weiterlaufen. Für Betroffene ist deshalb weniger die Überschrift „Kurzzeitpflege“ entscheidend als die Frage, wie viele Tage tatsächlich als Kurzzeitpflege abgerechnet werden – und ob die Pflegekasse korrekt zwischen vollen, halben und nicht zu kürzenden Tagen unterscheidet.

Pflicht-Beratungsbesuch: Was 2026 bei Pflegegrad 3 und 4 gilt

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Für Pflegegrad 3 war das bereits ein halbjährlicher Rhythmus.

Neu ist für viele: Bei Pflegegrad 4 (und 5) reicht ab 2026 ebenfalls ein halbjährlicher Pflichttermin, statt wie bisher vierteljährlich. Wer mehr Bedarf hat, kann die Beratung weiterhin häufiger nutzen – nur die Pflicht wird reduziert. Diese Änderung ist nicht nur Bürokratieabbau, sondern schützt auch vor unnötigen Kürzungen, weil weniger Nachweise „zwischen den Terminen“ verloren gehen.

So prüfen Betroffene 2026 ihre Auszahlung – ohne Spezialwissen

Wenn das Pflegegeld niedriger ausfällt als erwartet, lohnt sich eine schnelle Plausibilitätsprüfung entlang von drei typischen Fehlerquellen. Zuerst sollte man klären, ob im betreffenden Monat Sachleistungen abgerechnet wurden und ob die Pflegekasse daraus korrekt den prozentualen Kürzungsanteil berechnet hat.

Danach gehört der Blick auf Zeiten mit Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege: Hier entscheidet die Tagelogik über „voll“, „halb“ oder „nicht zu kürzen“, und genau dort passieren die teuren Abrechnungsfehler.

Schließlich sollte geprüft werden, ob bei reinem Pflegegeld der Beratungseinsatz fristgerecht nachgewiesen ist – denn fehlende Nachweise können zu Kürzungen führen, die wie ein „mysteriöser Abzug“ aussehen, tatsächlich aber formale Gründe haben.

FAQ: Pflegegeld 2026 bei Pflegegrad 3 und 4

Bleibt das Pflegegeld 2026 wirklich unverändert?
Ja, nach der aktuellen Rechtslage bleiben die Beträge 2026 auf dem Stand der letzten Anpassung, solange es keine zusätzliche politische Entscheidung gibt.

Kann Pflegegrad 4 trotzdem deutlich weniger als 800 Euro bekommen?
Ja. Sobald Sachleistungen über einen Pflegedienst genutzt werden, sinkt das Pflegegeld anteilig nach dem Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege immer halbiert?
In der Regel läuft es während Verhinderungspflege nur in halber Höhe weiter, aber für den ersten und letzten Tag wird anteilig das volle Pflegegeld berücksichtigt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden kann der Tag ohne Kürzung bleiben.

Wie oft ist der Beratungseinsatz 2026 Pflicht?
Bei reinem Pflegegeld ist er Pflicht. Pflegegrad 3 bleibt halbjährlich, und bei Pflegegrad 4 gilt ab 2026 ebenfalls halbjährlich als Pflicht; zusätzliche Termine sind bei Bedarf weiter möglich.

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Ein blindes Huhn findet einfach kein Korn: Ökonom Fratzscher wagt sich an die Stadtbild-Debatte – und liegt wieder zuverlässig daneben

Schon öfter wurde darauf hingewiesen auf Ansage!, dass kaum jemand in Deutschland so oft schief und schepp liegt mit seinen Prognosen wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher. Und das verdient Respekt – immerhin tritt er in diesem fragwürdigen Contest gegen Politiker der Grünen an. Viele seiner Vorhersagen haben sich als falsch falsch erwiesen. Auf dem Höhepunkt der […]

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Klima-Aktivistengruppe Climate Faithful räumt die Notwendigkeit fossiler Treibstoffe ein

Vijay Jayaraj 

Jahrelang warnten Kritiker der Klimaorthodoxie, dass eine Zukunft ohne fossile Brennstoffe eine Illusion sei. Nun geben sogar die weltweit führenden Energiebehörden zu, was Physik, Wirtschaft und Realität schon lange klar gemacht haben.

Jahrelang warnten vernünftige Stimmen außerhalb des Klima-Establishments, dass eine Zukunft ohne fossile Brennstoffe physikalisch unmöglich sei. Als Energiequellen und Rohstoffe sind Öl, Erdgas und Kohle die Grundlage der modernen Zivilisation. Kaum ein Produkt – sei es der Dünger, der die Ernährung von Milliarden Menschen ermöglicht, oder die Kunststoffe für medizinische Geräte, Smartphones und Tausende anderer Artikel – kommt in irgendeiner Weise ohne Kohlenwasserstoffe aus.

Dennoch verkauften grüne Aktivisten die Phantasterei einer „dekarbonisierten“ Welt als unvermeidlich. Angeblich stand uns der Peak Oil bevor – der Punkt, an dem die Produktion des wahrscheinlich nützlichsten Rohstoffs der Erde einen endgültigen Rückgang beginnt.

Wie eine heidnische Religion bestrafte das Klima-Establishment abweichende Meinungen, unterband Debatten und erzwang Konformität. Regierungen, Unternehmen und Medien wiederholten gedankenlos das Mantra „Netto-Null”, ohne zu verstehen, dass dieses Ziel unmöglich zu erreichen war, und ohne die Schäden vorauszusehen, die bei seiner Verfolgung entstehen würden. Die Öffentlichkeit musste sich unerbittliche Predigten, leidenschaftliche Appelle und erschreckende Vorhersagen einer mächtigen Clique von Aktivisten, subventionierten Medienplattformen und zynischen Politikern gefallen lassen.

Dennoch ist die Wahrheit von der einflussreichsten globalen Energieinformationsstelle ans Licht gekommen, der Internationalen Energieagentur (IEA). Der jüngste Politikausblick der IEA widerlegt die zentrale Behauptung der Umweltbewegung und bestätigt nachdrücklich, dass die Nachfrage nach Öl und Erdgas bis 2050 weiter steigen wird.

Die IEA geht davon aus, dass die Ölnachfrage nicht nur stabil bleibt, sondern sogar steigt – bis Mitte des Jahrhunderts soll sie 113 Millionen Barrel pro Tag erreichen, was einem Anstieg von rund 13 % gegenüber dem Niveau von 2024 entspricht. Der gleiche Bericht prognostiziert einen dramatischen Anstieg der Nachfrage nach Erdgas, insbesondere durch die Märkte für Flüssigerdgas (LNG), die von 560 Milliarden Kubikmetern im Jahr 2024 auf über 1.000 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2050 wachsen sollen.

Nach Jahren manipulativer Modellierungen zur Validierung von Klima-Illusionen musste sich die Agentur mit harten Daten auseinandersetzen, die einen steigenden Verbrauch, wachsende Bevölkerungszahlen, industrielle Expansion und den Energiebedarf von KI, Cloud Computing und elektrifiziertem Verkehr zeigten. Diese Faktoren bedeuten, dass der Bedarf an fossilen Brennstoffen noch für Jahrzehnte bestehen bleiben wird.

Die neue Prognose der IEA erkennt auch einen Nachfrageanstieg aus dem globalen Süden an. Länder wie Indien, Nigeria und Indonesien geben dem Zugang zu Energie Vorrang vor ideologischer Reinheit. Sie bauen Raffinerien, Kohleminen und Energieinfrastruktur, um ihre Zukunft zu sichern. Klarsichtige Politiker wissen, dass die Befreiung von Millionen Menschen aus generationenübergreifender Armut Vorrang hat vor der Nachsicht gegenüber dem Wahnsinn wohlhabender Eliten, die vorgeben, wegen einer theoretischen Erwärmung um ein paar Grad in 100 Jahren schlaflose Nächte zu haben.

Der massive Ausbau von KI-Rechenzentren und die Bemühungen um Elektrifizierung – einst als Beweis für eine „grüne“ Revolution angeführt – treiben die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen in die Höhe. Das digitale Zeitalter erfordert eine kontinuierliche Stromversorgung und die dafür notwendigen Kohlenwasserstoffe.

Die Sterbeurkunde für die „Peak Oil“-Illusion wurde ausgestellt.

Warum hat sich die Energiebranche so getäuscht? Weil die Physik sich nie um politische Narrative gekümmert hat. Die Gesetze der Natur und der Wirtschaft sind unveränderlich. Die bewährte Energiequelle Kohlenwasserstoffe durch politisch bevorzugte Technologien zu ersetzen, war und ist grundsätzlich nicht machbar.

Wind- und Solarenergie sind in jeder Hinsicht furchtbar schlecht – sie sind flächen- und ressourcenintensiv und oft gerade dann nicht verfügbar, wenn sie am dringendsten benötigt werden. Wind, Wasserstoff und Solarenergie sind unpraktikabel. Punkt.

Behauptungen, dass diese Technologien wirtschaftlich sind, basieren auf Kennzahlen, welche die enormen Kosten für die Notstromversorgung (in der Regel Erdgaskraftwerke) für intermittierende Wind- und Solarenergie, für neue Übertragungsleitungen und für die Stabilisierung eines durch „grüne“ Maschinen instabil gemachten Stromnetzes ausschließen.

Fossile Brennstoffe werden daher weiterhin das Rückgrat der Stromerzeugung bleiben, wie die Daten der IEA zeigen. Selbst unter optimistischen Annahmen für das Wachstum der Kernenergie wird prognostiziert, dass Öl und Gas bis zur Mitte des Jahrhunderts dominieren werden.

Die Zahl der Klimakämpfer, die bereit sind, diese Realität zu leugnen, scheint mit jeder Woche kleiner zu werden.

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht bei CO2 Coalition’s Substack am 17. Dezember.

Vijay Jayaraj is a Science and Research Associate at the CO2 Coalition, Fairfax, Virginia. He holds an M.S. in environmental sciences from the University of East Anglia and a postgraduate degree in energy management from Robert Gordon University, both in the U.K., and a bachelor’s in engineering from Anna University, India.

Link: https://clintel.org/climate-faithful-admit-need-for-fossil-fuels/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Helîm Yûsiv: „Schreiben ist für mich wie Atmen“

Helîm Yûsiv, einer der führenden Vertreter der modernen kurdischen Literatur, stammt ursprünglich aus Amûdê. Bei seiner letzten Reise durch Rojava hat er sich unter anderem in Dêrik und Kobanê zum literarischen und kulturellen Austausch mit Studierenden und Literaturliebhaber:innen getroffen. Zwar lebt der Schriftsteller in Deutschland, hat aber die tiefe Verbindung zu seiner Heimat nie abgebrochen und war seit der Rojava-Revolution bereits mehrfach zu Besuch in der Region.

Nach literarischen Gesprächen mit Studierenden der Universität von Kobanê, in denen er auch seine Biographie thematisierte, beteiligte Yûsiv sich an einem Literaturfestival in der Stadt. Er signierte seine Bücher und nahm an Podiumsdiskussionen teil. Während dieser Veranstaltungen teilte der Schriftsteller seine Gedanken zur kurdischen Sprache, Literatur und der Geschichte des Kampfes des kurdischen Volkes, was den Rückmeldungen zufolge vor allem die jüngeren Generationen inspirierte.

Durch Sprachverbot geprägte Schulzeit

In seiner Kindheit begegnete der Autor dem Sprachverbot, welches die kurdische Sprache lange Zeit aus bestimmten Bereiche verbannte. Die Konfrontation hiermit erlebte er in der Schule: „Als ich zur Schule ging, wurde dort eine andere Sprache gesprochen. Ich wusste nicht, dass meine eigene Sprache verboten war, da meine Mutter und mein Vater nur Kurdisch sprachen. Infolgedessen stellten sich mir viele unbeantwortete Fragen.“


Yûsiv sprach auch mit ANF über seinen Werdegang als Schriftsteller und reflektierte darüber, wie seine Beziehung zum Schreiben schon in jungen Jahren begann: „Meine Beziehung zum Schreiben begann, als ich noch sehr jung war. Meine Kindheit verbrachte ich an der Grenze, zwischen Minen, Soldaten und Stacheldraht. Nachts, wenn die Menschen in Amûdê auf den Dächern schliefen, konnte man die Lichter von Mêrdîn sehr deutlich sehen. Ich dachte immer, es seien Sterne. Erst später wurde mir klar, dass es gar keine Sterne waren, sondern eine Stadt. Die Familie meines Vaters stammt aus Nordkurdistan, und zwischen uns lag eine Grenze, die nicht überschritten werden konnte.

Fragen und die Suche nach Antworten

Als ich in die Schule kam, sprach mein Lehrer, wie bei allen kurdischen Kindern, eine andere Sprache als meine Mutter und mein Vater zu Hause. Diese sieben Jahre der Entfremdung in der Schule warfen viele Fragen in mir auf. Damals wurde mir klar, dass meine Sprache verboten war, dass sie keine Amtssprache und nicht die Sprache der Schule war. Während meiner gesamten Kindheit suchte ich nach Antworten auf diese Fragen.

Niemand sagte uns, dass dieses Land geteilt war oder dass unsere Sprache verboten worden war. Ich bewegte mich zwischen Fragen und suchte nach Antworten, und so kam ich zum Lesen. Wenn ich meine Gefühle niederschrieb, fühlte ich mich erleichtert. Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal Schriftsteller werden würde oder dass meine Bücher veröffentlicht würden. Aber das Schreiben tat mir gut; Schreiben ist für mich wie Atmen.“

„Wir können in unserer eigenen Sprache schreiben“

Mit einer Entscheidung, die er 1996 traf, begann Helîm Yûsiv, alle seine Werke ausschließlich auf Kurdisch zu schreiben. Er unterstrich die Bedeutung der kurdischsprachigen Literatur und sagte: „Wenn ein Engländer auf Englisch schreibt und ein Türke auf Türkisch, dann können wir Kurden auch in unserer eigenen Sprache schreiben.“

In seiner Jugend sah sich Yûsiv aufgrund seiner Bücher dem Druck des syrischen Regimes ausgesetzt. Nachdem seine Werke wiederholt verboten worden waren und seine Familie Einschüchterungen ausgesetzt war, sah er sich Anfang der 2000er Jahre gezwungen, sich in Deutschland niederzulassen. Dort lebt der Schriftsteller auch heute und verfolgt während seiner Besuche in Rojava weiterhin aufmerksam den Widerstand und das kulturelle Erwachen des kurdischen Volkes.

Das Vertrauen in die eigene Sprache und sich selbst

Bis heute sind mehr als fünfzehn Bücher von Helîm Yûsiv erschienen. Zu seinen wichtigsten Werken gehören Mêrê Avis, Wehşê di Hundirê min de, 99 Morikên Belavbûyî, Auslandir Beg, Gava ku Masî tî dibe, Tirsa Bê Diran, Memê bê Zîn, Sobarto, Mirî Ranazin, Jinên Qatên Bilind, Firîna bi Baskên Şikestî, Serdema Qazîmazî, Romana Kurdî, Komara Dînan und Neviyê Tozê.

Yûsiv verbindet in seinen Werken kurdisches Leben, Unterbewusstsein, Träume und Realismus und schrieb sein jüngstes Buch als einen Roman, der von persönlichen Erinnerungen geprägt ist. Für die jüngere Generation ist ihm folgende Botschaft eine Herzensangelegenheit: „Ich hoffe, dass diese Generation, die in ihrer eigenen Sprache liest und schreibt, sowohl ihrer Sprache als auch sich selbst vertraut. Wenn wir etwas Kurdisches tun, dient es dem Kurdentum nicht, wenn wir es in einer anderen Sprache tun.“

https://deutsch.anf-news.com/kultur/sorgen-um-kurdische-literatur-verlage-beklagen-sinkendes-interesse-an-buchern-in-muttersprache-48640 https://deutsch.anf-news.com/kultur/akter-ich-schreibe-damit-meine-rebellion-gehor-findet-48596 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/jineoloji-im-fokus-der-internationalen-buchmesse-qamislo-48531 https://deutsch.anf-news.com/kultur/buchmesse-in-rojava-setzt-starkes-zeichen-der-kulturellen-blute-43987

 

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Neun Tote bei Anti-IS-Operation in der Türkei

In der Türkei sind bei einem Einsatz gegen die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) drei Polizisten und sechs mutmaßliche IS-Mitglieder getötet worden. Neun weitere Menschen wurden bei der Razzia gegen vermutete Angehörige der Gruppierung in Yalova im Nordwesten des Landes verletzt, wie Innenminister Ali Yerlikaya am Montag mitteilte.

„Drei unserer mutigen Polizisten haben leider ihr Leben verloren. Acht Polizisten und ein Sicherheitsbeamter wurden verletzt“, sagte Yerlikaya. Dem AKP-Politiker zufolge fanden „gleichzeitige Einsätze“ an 108 Adressen in 15 Provinzen des Landes statt, darunter im rund 100 Kilometer südöstlich von Istanbul gelegenen Yalova. Während der Operation hätten „IS-Terroristen“ das Feuer auf die Beamten eröffnet.

Bei den sechs getöteten IS-Mitgliedern handle es sich um türkische Staatsbürger, sagte Yerlikaya. Fünf Frauen und sechs Kinder, die sich bei den Dschihadisten aufgehalten hätten, seien in Sicherheit gebracht worden, so der Minister weiter. 

Vergangene Woche hatte ein Istanbuler Staatsanwalt die Festnahme von 137 mutmaßlichen IS-Mitgliedern angeordnet, 115 von ihnen seien in Gewahrsam genommen worden. Laut türkischen Sicherheitsbehörden soll der sogenannte IS Anschläge während der Feiertage zum Jahreswechsel geplant haben.

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Neue Umweltschutzkräfte in Nord- und Ostsyrien aufgestellt

Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat eine neue Spezialeinheit zum Schutz der Umwelt gegründet. Die Umweltschutzkräfte wurden von der Behörde für innere Sicherheit (Asayîş) in enger Abstimmung mit dem regionalen Umweltkomitee ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Natur systematisch zu schützen und Umweltvergehen in der Region einzudämmen.

Die Gründung geht auf die Beschlüsse des jährlichen Treffens des Umweltkomitees Nord- und Ostsyriens vom 15. Dezember zurück. Die offizielle Vorstellung der neuen Struktur fand am Montag im Gebäude der Umweltbehörde im Kanton Raqqa statt. An der Veranstaltung nahmen Vertreter:innen der neuen Einheit, Delegierte der regionalen Umweltversammlungen sowie die Ko-Vorsitzenden der Umweltbehörde teil.

Der Ko-Vorsitzende des Umweltkomitees, Ibrahim el-Esed, betonte in seiner Rede die Bedeutung einer konsequenten ökologischen Überwachung. Die vergangenen Jahre hätten in Syrien insgesamt – und in Nord- und Ostsyrien im Besonderen – deutliche Spuren in der Umwelt hinterlassen, sagte er. Die Region stehe vor einer Vielzahl ökologischer Herausforderungen, die aktives Handeln erforderten.

Jasim al-Dhaif, ein leitender Vertreter der neuen Einheit, erklärte, die Umweltschutzkräfte seien nicht nur für die Durchsetzung von Umweltauflagen zuständig, sondern würden auch präventiv und aufklärend tätig sein. Der Aufbau der Einheit erfolge auf Basis klar definierter ökologischer Kriterien, die vom Umweltkomitee festgelegt wurden.

Die neue Struktur soll künftig in sämtlichen Städten und Kantonen Nord- und Ostsyriens präsent sein. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Bekämpfung von Wilderei, das Verhindern illegaler Abholzung und der Schutz von Boden, Luft und Wasser. Patrouillen und Kontrollen sollen in Zusammenarbeit mit der Umweltbehörde in Schutzgebieten, Wäldern und entlang von Flüssen stattfinden.

Wie al-Dhaif weiter mitteilte, werde die Einheit mit ausreichend Personal ausgestattet und solle ab dem Jahr 2026 durch ein strategisches Entwicklungsprogramm gestärkt und ausgebaut werden. Ein besonderer Fokus liege zudem auf der Vorbereitung auf Naturkatastrophen. Künftig solle die Einheit auch auf Notfälle wie Überschwemmungen oder Waldbrände rund um die Uhr reagieren können.

Mit der Gründung der Umweltschutzkräfte verfolgt die Selbstverwaltung das Ziel, Umweltschutz als festen Bestandteil gesellschaftlicher Sicherheit zu etablieren. Die Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen soll helfen, langfristig eine gesunde und nachhaltige Umwelt im gesamten Gebiet Nord- und Ostsyriens zu gewährleisten.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/umweltrat-in-nordostsyrien-stellt-weichen-fur-okologisches-jahr-2026-49279 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/demokratischer-volkerkongress-in-nordostsyrien-verabschiedet-umweltgesetz-48384 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/chabur-fluss-in-rojava-vollstandig-ausgetrocknet-46633

 

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Here is a 30 minute speech by Tucker Carlson, a real person addressing a real Issue

Here is a 30 minute speech by Tucker Carlson, a real person addressing a real Issue

It has to do with whether America has a future.

https://tuckercarlson.com/amfest-2025-speech 

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The Death of the Western World

The Death of the Western World

Paul Craig Roberts

Opposition to current government policies is being criminalized in the UK and the EU. A recent example is the case of the retired Swiss military intelligence officer who has been sanctioned by the EU and is unable to access his assets and bank account in order to pay his bills and maintain his life. Gilbert Doctorow discusses these totalitarian policies that now characterize what is called the “European democracies.”  https://www.youtube.com/watch?v=LkcraVlIJsg 

The freezing and seizure of assets and persons without due process of law is destroying the security of property and free speech in the very countries that have economic, social and political systems based on these rights. I understand this to mean that the Western world no longer believes in the values that it professes. We are presented with the picture of the Western world that has lost its belief system, which makes it easy for the West to be transformed by corrupt politicians and immigrant invaders imposing their own values on western societies. We are experiencing now in our own time the death of the Western world.

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Bürgergeld: Sanktionen bei schlechtem Bewerbungsgespräch – Das müssen Jobcenter beweisen

Lesedauer 3 Minuten

Nach den Plänen zur „Neuen Grundsicherung“ sollen Sanktionen nicht nur greifen, wenn ein konkretes Jobangebot abgelehnt wird, sondern auch dann, wenn Leistungsberechtigte durch ihr Auftreten die Einstellung erkennbar verhindern.

Gemeint sind Konstellationen, in denen das Verhalten im Vorstellungsgespräch oder schon bei der Kontaktaufnahme als „willentliche Verweigerung“ gewertet wird – also als zielgerichtetes Aus-dem-Weg-Gehen vor der Arbeitsaufnahme.

Bewertung eines Bewerbungsgesprächs

Genau hier setzt die Kritik an: Die Bewertung eines Bewerbungsgesprächs ist häufig hochgradig subjektiv. Was für den einen Arbeitgeber „unmotiviert“ wirkt, kann in Wahrheit Nervosität, Sprachbarriere, psychische Belastung, Missverständnis oder schlicht eine ungünstige Gesprächssituation sein.

Wenn Sanktionen auf solche Eindrücke gestützt werden, entsteht ein erhebliches Risiko für Fehlentscheidungen – und für Betroffene eine schwierige Lage, weil sie einen Vorwurf entkräften sollen, der sich im Kern um Deutung und nicht um harte Fakten dreht.

Subjektive Eindrücke reichen nicht – das Jobcenter trägt die Beweislast

Entscheidend ist: Eine Sanktion setzt nicht irgendeinen „schlechten Eindruck“ voraus, sondern ein vorwerfbares Verhalten, das in seiner Gesamtschau den sicheren Schluss zulässt, dass die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert werden sollte.

Das Jobcenter muss deshalb darlegen und im Streitfall belegen, dass eine Pflichtverletzung vorliegt – etwa eine Negativbewerbung oder ein gezielt vertragshinderndes Auftreten.

Gerade beim Bewerbungsgespräch ist diese Beweisführung heikel. Jobcenter-Mitarbeiter sind in der Regel nicht selbst anwesend, die Erkenntnisse stammen häufig aus Rückmeldungen Dritter, und diese Rückmeldungen sind nicht selten kurz, pauschal oder interessengeleitet.

Der Maßstab muss deshalb streng bleiben: Vorwürfe müssen konkret sein, zeitlich zugeordnet, nachvollziehbar und widerspruchsfrei – und sie müssen alternative Erklärungen ernsthaft mitdenken, statt sie von vornherein auszuschließen.

Was Gerichte bisher verlangen: „Ablehnungswille“ muss eindeutig sein

Die Rechtsprechung arbeitet seit Jahren mit einem klaren Kern: Ein „Weigern“ liegt regelmäßig nur vor, wenn sich der Ablehnungswille aus dem Gesamtverhalten eindeutig und zweifelsfrei ergibt.

Eine Verweigerung kann zwar ausdrücklich oder auch durch schlüssiges Verhalten („konkludent“) erfolgen, aber bei konkludentem Verhalten muss das zurechenbare Handeln oder Unterlassen so deutlich sein, dass der Schluss „will nicht“ hinreichend sicher ist.

In Einzelfällen haben Gerichte Sanktionen bestätigt, wenn Bewerbungen objektiv als abschreckend oder widersprüchlich erscheinen und dadurch faktisch einer Nichtbewerbung gleichkommen. Auch ein ersichtliches Desinteresse im Gespräch oder ein gezielt schlampiges, für den Arbeitgeber vertragshinderndes Erscheinungsbild kann – je nach Konstellation – als Pflichtverletzung bewertet werden.

Pflichtverstöße müssen sauber nachgewiesen werden

Umgekehrt zeigen Entscheidungen ebenfalls Grenzen: Nicht jede „ungewöhnliche“ Situation, nicht jede Nicht-Mitwirkung und nicht jede angeblich „falsche“ Reaktion trägt eine Sanktion, wenn der Pflichtverstoß nicht sauber nachgewiesen und rechtlich hergeleitet wird.

Gerichte schauen weniger auf Sympathiefragen, sondern auf die Frage, ob ein eindeutiger Ablehnungswille belegt ist – und ob das Verfahren des Jobcenters (Anhörung, Dokumentation, Begründung) tragfähig ist.

So schützen sich Betroffene praktisch

Wer nach einem Bewerbungsgespräch Probleme befürchtet oder bereits eine Anhörung wegen angeblicher Pflichtverletzung erhält, sollte strukturiert reagieren, statt reflexhaft in allgemeine Rechtfertigungen zu gehen. Es hilft, die Situation so zu dokumentieren, dass aus „Eindruck“ wieder „prüfbarer Sachverhalt“ wird.

Unmittelbar nach dem Gespräch ist ein Gedächtnisprotokoll oft der stärkste Hebel: Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Fragen, eigene Antworten, Besonderheiten (z. B. Hör-/Verständnisprobleme, Stress, Unterbrechungen), konkrete Aussagen, die später missverstanden werden könnten. Wichtig ist eine sachliche Sprache: nicht empört, nicht pauschal, sondern konkret und überprüfbar.

Anhörung gut vorbereiten

Kommt eine Anhörung, sollte die Stellungnahme genau an dieser Logik ansetzen: Welche konkrete Pflicht soll verletzt worden sein, woran macht das Jobcenter das fest, welche Tatsachen sind belegt, welche nur behauptet? Danach folgt die eigene Darstellung – wieder konkret, mit Rahmenbedingungen und plausiblen Gründen, die das Verhalten erklären, ohne auszuweichen.

Wenn gesundheitliche oder psychische Faktoren eine Rolle spielen, genügt meist eine knappe, sachliche Einordnung mit dem Hinweis, dass Nachweise vorliegen oder nachgereicht werden; ausschweifende Diagnosedarstellungen sind selten hilfreich und führen häufig nur zu neuen Angriffspunkten.

Besonders wichtig ist die Trennlinie zwischen „unglücklich gelaufen“ und „gezielt verhindert“: Wer nervös wirkt, langsam antwortet, etwas missversteht oder unglücklich formuliert, verhindert nicht automatisch eine Einstellung.

Sanktionstragend wird es erst dort, wo sich aus dem Gesamtbild eine bewusste Verhinderung ergibt – und genau diese Schwelle muss das Jobcenter plausibel überschreiten.

Wenn das Jobcenter mit „Negativbewerbung“ argumentiert

Bei der Negativbewerbung ist der Kern nicht, ob die Bewerbung „gut“ war, sondern ob sie objektiv so abschreckend oder widersprüchlich ist, dass der Ausschluss aus dem Auswahlprozess praktisch schon angelegt ist. Das kann beispielsweise dann diskutiert werden, wenn ein Schreiben sich nahezu ausschließlich auf Nicht-Können und Einschränkungen reduziert und keinerlei Bezug zur Stelle herstellt.

Umso wichtiger ist: Betroffene sollten Bewerbungen so aufbauen, dass sie erkennbar auf die Stelle zielen, einen Mindestbezug zu Anforderungen enthalten und keine Formulierungen verwenden, die als „verhindernd“ gelesen werden können – selbst dann, wenn die Jobchancen realistisch gering sind.

Verfassungsrechtlicher Hintergrund: Existenzsicherung darf nicht am „Bauchgefühl“ hängen

Eingriffe bis an die Grenze des Existenzminimums auf subjektive Eindrücke Dritter zu stützen, darf nicht die Regel werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Sanktionsrechtsprechung die realen Folgen von Leistungskürzungen deutlich benannt – bis hin zu Wohnungslosigkeit, Verschuldung, gesundheitlichen Risiken und sozialem Rückzug.

Genau deshalb muss jede Verschärfung so ausgestaltet sein, dass Fehlentscheidungen nicht systematisch begünstigt werden: klare Tatbestände, saubere Verfahren, belastbare Beweise und effektiver Rechtsschutz.

Fazit

Sanktionen wegen angeblichen „Fehlverhaltens“ im Bewerbungsgespräch sind rechtlich nur dann tragfähig, wenn ein eindeutiger, vorwerfbarer Ablehnungswille belegt ist und das Jobcenter seine Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert.

Für Betroffene liegt der Schlüssel in der schnellen, sachlichen Beweissicherung und in einer Stellungnahme, die das Geschehen konkret macht, alternative Erklärungen plausibel belegt und die Beweislast konsequent beim Jobcenter lässt.

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Global experience to Syria, currency reform as a gate way to economic recovery

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 14:07

Damascus, Dec. 29 (SANA) The Central Bank of Syria’s announcement of a new currency and the removal of two zeros from its nominal value underscores that currency reform is not an isolated measure or a temporary procedure, but part of a broader, integrated economic strategy.

Central Bank Governor Abdulkader Husrieh explained that the issuance of the new currency is part of a comprehensive reform program aimed at regulating liquidity, enhancing oversight of cash circulation, and stabilizing the money supply. “This step will strengthen confidence in the financial system and will not have negative effects on citizens during the transition between the old and new currency,” he said.

Two zeros removed

The practice of removing zeros from a national currency is widely used internationally to address the effects of inflation and restore confidence in the monetary system. France introduced the “new franc” in 1960 after removing two zeros as part of an economic reform plan that restored stability and laid the foundation for sustainable growth.

Turkey, in 2005, removed six zeros from its currency after years of high inflation, launching the “New Turkish Lira” alongside a broad program of fiscal discipline, banking reforms, and measures to boost production.
Germany’s post-World War II currency reform in 1948, which introduced the Deutsche Mark, similarly ended monetary chaos and restored confidence in the economy, serving as a foundation for long-term recovery.

Regain control

Conversely, experiences in countries such as Argentina, Venezuela, and Zimbabwe show that zero-removal alone fails if not accompanied by real reform and control over the money supply. This highlights the Central Bank of Syria’s emphasis that the current measure is not about printing extra money but a disciplined replacement within a clear monetary policy framework.

Experts note that the currency replacement could encourage cash held abroad or hoarded domestically to return to the banking system, providing the Central Bank with an opportunity to manage liquidity effectively, provided it is paired with strict banking oversight and an expansion of electronic payment systems — measures highlighted by Husrieh as part of the bank’s strategic plan.

Free of charge exchange process

For citizens, the Central Bank stressed that the exchange process will be completely free, with no fees or taxes, and without abrupt invalidation of old banknotes. Bank accounts will be converted automatically, alleviating concerns about losing savings or purchasing power. According to the bank, the value of the currency is determined by economic policy and fiscal discipline, not the physical appearance of the notes.

The significance of Syria’s experience lies in embedding zero-removal within a broader political and economic transformation. Moving away from policies of the former regime, which fueled inflation and eroded trust in the national currency, the new currency is presented as the beginning of a long-term reform path. Experts stress that its success will depend on accompanying measures in production, trade, banking, and digital payments, following the example of countries that have successfully implemented similar reforms.

R.K

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Four killed and 108 others were injured in remnant attacks in Latakia.

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 14:04

Latakia, Dec. 29 (SANA) Four people were killed and 108 others were injured in attacks carried out by former regime remnants against security forces and civilians during protests in Latakia on Sunday, according to the Latakia Health Directorate.

Director of Health Khalil Agha told SANA on Monday that the injured sustained wounds caused by sharp weapons, stones, and live gunfire. He said that medical teams provided immediate treatment and that hospitals were placed on full alert.

Latakia’s Internal Security Commander, Brigadier General Abdul Aziz Al-Ahmad, said that armed and masked individuals affiliated with the former regime assaulted security personnel in Latakia and Jableh North-western Syria and damaged police vehicles.

He reported that armed and masked elements affiliated with former regime remnants, including groups known as the “Coastal Shield Brigades” and the “Al-Jawad Brigades,” were present during protests at the Al-Azhari Roundabout in Latakia and the National Hospital Roundabout in Jableh. These groups have been accused of carrying out field executions and planting explosive devices on the M1 highway. Al-Ahmad added that some armed individuals fired shots into the air while security forces contained the situation and restored calm.

Since the fall of the former regime, these groups have rejected the political transition, inciting protests intended to provoke violence, target security forces, and damage public property.

R.H

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Sozdar Hacî: Das 10.-März-Abkommen ist ein Wendepunkt für Syrien

Die YPJ-Kommandantin Sozdar Hacî hat sich in einem Rückblick auf die Ereignisse des zurückliegenden Jahres zur innenpolitischen Lage Syriens, zur Rolle der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), zu geopolitischen Machtverschiebungen sowie zur Bedeutung des 10.-März-Abkommens im Lichte der Friedensinitiative Abdullah Öcalans geäußert. Die Analyse beleuchtet die Perspektive der Selbstverwaltung und stellt deren sicherheitspolitische, gesellschaftliche und politische Ziele in den Kontext eines weiterhin fragilen syrischen Staatengefüges.

Zusammenbruch des Baath-Regimes und regionale Umbrüche

Sozdar Hacî, die Mitglied des Generalkommandos von QSD und YPJ (Frauenverteidigungseinheiten) ist und zu dem Verhandlungskomitee gehört, das die Gespräche mit Damaskus führt, erklärte mit Blick auf die gegenwärtige Dynamik in Syrien, das mit der syrischen Übergangsregierung am 10. März unterzeichnete Abkommen sei eine Antwort auf die vielschichtigen Forderungen der Völker Syriens und insbesondere auf den Friedensappell Abdullah Öcalans.

„In unserer Region hat sich vieles tiefgreifend und in sehr kurzer Zeit verändert“, so Hacî. „Das über sechzig Jahre unter dem Einfluss Irans, der Türkei, der Hisbollah und weiterer externer Akteure regierte syrische Baath-Regime ist zusammengebrochen. Mit diesem Bruch verschoben sich die politischen Kräfteverhältnisse im Land grundlegend. Aufgrund der geostrategischen Lage Syriens hatte dieser Wandel unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Region.“

 


Die Kommandantin betonte jedoch, dass trotz des institutionellen Zerfalls keine ideologische Erneuerung innerhalb des Baathismus stattgefunden habe: „Weder Russland noch Iran haben ihre Verbindungen zum Regime aufgegeben, und das baathistische Denken bleibt bis heute intakt.“

HTS als Ausdruck externer Machtinteressen

In Bezug auf die Offensive vom 27. November 2024, die zum Fall des Langzeitherrschers Baschar al-Assad führte, erklärte Hacî, dass die Gruppierung „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) mit internationaler Rückendeckung zur dominierenden Kraft aufsteigen konnte. „Auch wenn die Operation zunächst nicht wie ein großangelegter Plan erschien, wurde mit der Zeit deutlich, dass HTS durch koordinierte Absprachen systematisch der Weg zur Kontrolle über weite Teile Syriens geebnet wurde. Das zeigte: Internationale Kräfte sahen das Baath-Regime nicht mehr als funktionalen Partner.“

Der rasche Zusammenbruch eines langjährig gefestigten Staates innerhalb von nur zwölf Tagen könne nicht durch interne Dynamiken erklärt werden, so Hacî, sondern sei Ergebnis externer Einflussnahme. HTS sei bis nach Damaskus vorgedrungen, ohne auf offenen militärischen Widerstand zwischen Aleppo und der Hauptstadt zu stoßen. Die Kommandantin hob zudem hervor, dass die Regionen Efrîn-Şehba und Aleppo während dieser Phase schweren Angriffen Türkei-gestützter Dschihadistenmilizen ausgesetzt waren: „Tel Rifat, Şehba, sowie Aleppos kurdische Stadtviertel Şêxmeqsûd und Eşrefiyê waren besonders betroffen. Gegen diese Angriffe formierte sich ein entschlossener Widerstand.“

Widerstand in Nord- und Ostsyrien

Die QSD und YPJ hätten frühzeitig Maßnahmen zur Verteidigung der Bevölkerung getroffen und strategische Positionen eingenommen, um die Ausweitung der Gewalt einzudämmen. Der Konflikt breitete sich jedoch weiter aus, unter anderem in Richtung Minbic, Qereqozax, des Tişrîn-Staudamms und Dair Hafir. „Der Widerstand schloss auch Gebiete ein, die zuvor vom Baath-Regime kontrolliert wurden und die wir gegen den IS und andere Milizen verteidigten“, betonte Hacî. Die Angriffe seien nicht etwa Ausdruck eines Kampfes gegen das alte Regime, sondern richteten sich gezielt gegen demokratische und selbstverwaltete Strukturen.

Die militärische Unterstützung dieser Gruppen durch eine NATO-Armee mit erheblicher technologischer Überlegenheit sei offensichtlich gewesen. Dennoch hätten sich junge Menschen aus allen Teilen der Region, teils mit begrenzten Mitteln, erfolgreich zur Verteidigung organisiert – etwa bei der monatelangen Sicherung des Tişrîn-Staudamms, der zum Symbol kollektiver Selbstverteidigung wurde.

Erfolgreiche Operationen gegen IS

Hacî betonte, dass der Vormarsch von QSD-Einheiten in strategische Gebiete wie Deir ez-Zor, al-Mayadin und Abu Kamal kurz nach dem Fall Assads eine gezielte Rückkehr der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in die Region verhindert habe. „Zuvor nutzte das alte Regime verbündete Stämme und vor allem den IS selbst, um unsere Strukturen zu attackieren. Doch mit dem Eintritt der QSD in diese Regionen wurde dieser Bedrohung entgegengewirkt.“

Die Übergabe der Gebiete an die syrische Übergangsregierung sei als politisches Signal zu verstehen – zur Bekräftigung einer gemeinsamen nationalen Zugehörigkeit. Trotz wiederholter Versuche des IS, erneut Fuß zu fassen, sei es den QSD in Kooperation mit der internationalen Anti-IS-Koalition gelungen, zahlreiche Angriffe erfolgreich abzuwehren.

Ein Friedensappell mit weitreichender Wirkung

Als bedeutenden ideologischen Bezugspunkt nannte Hacî den im Februar veröffentlichten „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ des in der Türkei inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan: „Dieser Appell war in einer angespannten Phase wie ein Gegengift zum Krieg. Er forderte eine politische Lösung durch Dialog und betonte die Notwendigkeit demokratischer Verhandlungen. Die Auswirkungen dieses Appells waren in ganz Syrien spürbar, besonders in den autonom verwalteten Regionen.“ Das daraus resultierende politische Klima habe die Grundlage für das spätere 10.-März-Abkommen geschaffen.

Das 10.-März-Abkommen als politischer Meilenstein

Abschließend ging Sozdar Hacî auf das zwischen der Selbstverwaltung und der syrischen Übergangsregierung geschlossene 10.-März-Abkommen ein: „Dieses Abkommen war ein direkter Ausdruck des Willens zur Deeskalation. Es sollte einen Genozid verhindern und den Dialog zwischen den Kräften institutionalisieren. Die Vereinbarung enthält zentrale Punkte zur Anerkennung von Vielfalt, zur Verhinderung von Wiederholung historischer Verbrechen und zur Schaffung einer demokratischen, ökologischen und geschlechtergerechten Gesellschaft.“

Insbesondere für das kurdische Volk sei das Abkommen von zentraler Bedeutung: „Es bekräftigt das Recht der Kurd:innen, als gleichberechtigte Bürger:innen in allen Teilen Syriens zu leben und ihre kulturelle Identität frei auszuüben.“ Allerdings zeigte sich Hacî enttäuscht über die ausbleibende Umsetzung der Vereinbarungsinhalte: „Abgesehen von der temporären Einstellung der Kampfhandlungen wurde bislang kein einziger Punkt des Abkommens realisiert, obwohl weiterhin bewaffnete Konflikte in verschiedenen Teilen des Landes anhalten.“

Im nächsten Teil der Analyse folgt ein vertiefender Blick auf die Politik der syrischen Übergangsregierung im Jahr 2025, ihre Rolle im politischen Gefüge des Landes sowie die Position der Kurd:innen und der YPJ in der Zukunft Syriens.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/haci-integration-bedeutet-nicht-identitatsverlust-sondern-demokratische-partnerschaft-49246 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/vorlaufige-einigung-uber-militarische-integration-in-syrien-erzielt-49311 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-kommandant-abdi-kundigt-reise-nach-damaskus-an-49415 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-zu-gesprachen-mit-damaskus-integration-heisst-nicht-unterwerfung-48453 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/aldar-xelil-syrien-wird-in-ein-vakuum-gefuhrt-und-der-weg-in-neue-konflikte-ist-vorgezeichnet-49416

 

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Geplantes Treffen zwischen Selbstverwaltung und Damaskus verschoben

Ein für diesen Montag angesetztes Treffen zwischen der Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens und der syrischen Übergangsregierung zur Umsetzung des 10.-März-Abkommens ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Das teilten die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) mit.

In einer Erklärung des QSD-Pressezentrums hieß es, der Besuch von Generalkommandant Mazlum Abdi und einer Delegation der Autonomieverwaltung in Damaskus sei „aus technischen und logistischen Gründen“ vertagt worden. Ein neuer Termin werde derzeit zwischen beiden Seiten abgestimmt.

Das Treffen sollte ursprünglich der weiteren Umsetzung des 10.-März-Abkommens dienen – eines politischen Verständigungsdokuments, das als Grundlage für eine mögliche Zusammenarbeit im syrischen Übergangsprozess gilt. Die QSD betonten, dass die Verschiebung keinerlei Auswirkungen auf die angestrebten Ziele oder den generellen Fortschritt des Abkommens habe. Die Gespräche zwischen den Parteien zur Terminfindung dauerten an.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-kommandant-abdi-kundigt-reise-nach-damaskus-an-49415 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/syrien-tote-bei-angriffen-auf-proteste-alawitischer-minderheit-49450 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/syriens-wandel-zentralistisches-beharren-und-fragile-vereinbarungen-49432

 

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Meeting on developments in the special military operation zone

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 13:30

The Supreme Commander-in-Chief chaired a meeting on the developments in the special military operation zone.

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