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NATO-Nuklearübung in Italien

Transition News - 13. Oktober 2026 - 0:08

Vom 13. bis 20. Oktober werden die NATO-Streitkräfte im Rahmen der Übung «Steadfast Noon» einen Atomkrieg simulieren. Wie L'Indipendente berichtet, wird sich somit ein weites Gebiet zwischen dem Tyrrhenischen Meer und Sardinien in ein Kriegsszenario verwandeln – ein weiteres in der laufenden Ausbildungssaison auf der Halbinsel. An Spannungen habe es nicht gefehlt, weder innerhalb der Atlantischen Allianz noch zwischen der Regierung Meloni und den parlamentarischen Oppositionen, so das Portal.

Einerseits habe die italienische Luftwaffe versucht, die Tragweite des jährlichen Ereignisses herunterzuspielen und es als «ordentliche Routineplanung» bezeichnet. Andererseits habe die NATO Wert auf die Klarstellung gelegt, dass «Steadfast Noon in jeder Hinsicht eine Nuklearübung» ist. In den simulierten Szenarien würden jedoch keine echten Atombomben verwendet, sondern lediglich Attrappen. Das Bündnis Alleanza Verdi e Sinistra (Grüne und Linke) hat eine Anfrage an Verteidigungsminister Guido Crosetto gerichtet und um Aufklärung über das Ereignis gebeten.

In Italien befinden sich die Atomwaffen der NATO – im Besitz der Vereinigten Staaten – auf zwei Militärstützpunkten in Norditalien: dem Luftwaffenstützpunkt Aviano in Friaul-Julisch Venetien und dem Militärflughafen Ghedi in der Lombardei.

Die Militärübung «Steadfast Noon» wird von der NATO jedes Jahr organisiert. Zum siebten Mal fällt Italien die Rolle des Gastgebers zu, womit an das angeknüpft wird, was 2023 unterbrochen wurde. An der diesjährigen Ausgabe nehmen laut L'Indipendente 17 Mitglieder der Allianz teil, verglichen mit 14 im Vorjahr und 13 im Jahr 2024. In diesem Jahr komme die Türkei hinzu, während Frankreich abseits bleibe, da es nicht der Nuklearen Planungsgruppe der NATO angehört, obwohl es Teil des Atlantikpakts ist.

NATO-Generalsekretär Mark Rutte bekräftigte die Strategie der Abschreckung, indem er erklärte:

«Die Übung hilft uns, eine sichere, geschützte, wirksame und glaubwürdige Fähigkeit zu gewährleisten, um den Frieden zu wahren, Zwang zu verhindern und Aggressionen abzuschrecken. Sie sendet zudem eine klare Botschaft der Einigkeit und Entschlossenheit.»

Angelo Bonelli ist Co-Sprecher der Grünen, die zusammen mit Sinistra Italiana eine Anfrage an Verteidigungsminister Guido Crosetto eingereicht haben, um weitere Details zu den Operationen zu erhalten und zu erfragen, warum das Parlament nicht rechtzeitig über eine Übung dieses Ausmaßes informiert wurde. Er betonte:

«Mitten in einer internationalen Krise, die die Welt zur Aufrüstung treibt, kann Italien nicht den Atomkrieg üben: Es muss dem UNO-Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen beitreten und den Abzug der Sprengköpfe von unserem Territorium fordern. Sicherheit wird durch Abrüstung und Diplomatie aufgebaut, nicht indem man die Apokalypse über unseren Köpfen simuliert.

Wir haben von der NATO-Übung zu den Nuklearwaffen nicht von der Regierung erfahren, sondern aus einem technischen Dokument für Piloten.»

Wie L'Indipendente erläutert, fügen sich die Operationen der Allianz in die Wiederaufnahme der italienischen Ausbildungsaktivitäten nach der Sommerpause ein. Derzeit laufe noch bis zum 25. Oktober eine Übung der Marine, die zusammen mit den Streitkräften Bulgariens, der Vereinigten Staaten, Frankreichs, Griechenlands, Portugals und Spaniens organisiert wird.

Wie bereits im Mai bei der ersten Phase werde die Übung «Mare Aperto» 2026 Schiffe, U-Boote, Hubschrauber sowie amphibische Fahrzeuge sowohl der nationalen als auch der verbündeten Streitkräfte einbeziehen. Die Amphibienübungen seien in der Nähe eines anderen Hauptschießplatzes Sardiniens vorgesehen, dem von Capo Teulada. So werde die Insel im Süden und entlang der Ostküste von der «Mare Aperto» belagert sein, während in den zentralen Gebieten die «Steadfast Noon» stattfindet.

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Kritik an den Verbrechen von Israels Regierung «ist nicht antisemitisch, nicht anti-Israel – es ist die Wahrheit»

Transition News - 13. Oktober 2026 - 0:06

In der Frankfurter Paulskirche hat der britische Völkerrechtler Philippe Sands, Gewinner des diesjährigen Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, Deutschland ein «unanständiges Schweigen» im Umgang mit Israel vorgeworfen. Das berichtet der Focus. Sands, Bestseller-Autor von «Die Rattenlinie» und Nachfahre von Holocaust-Überlebenden, hielt dort seine Dankesrede und forderte eindringlich, Israels Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssten benannt werden:

«Es ist nicht antisemitisch. Es ist nicht anti-Israel. Es ist die Wahrheit.»

Der Jurist, der den «Staat Palästina» vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag als Anwalt vertreten hatte, zeigte sich zudem beunruhigt über die «Debattenbeschränkung» hierzulande – umso mehr nach dem eindeutigen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2024 zum palästinensischen Selbstbestimmungsrecht. Welche konkreten Verbrechen und welche Wahrheit genau gemeint seien, ließ er in seiner Rede weitgehend offen. Die Verleihung des Preises geriet damit zu einer strittigen Anklage gegen die deutsche Haltung.

Die Rede des 65-Jährigen fügt sich in eine Woche ein, in der das Völkerrecht plötzlich wieder im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Kurz zuvor war der Friedensnobelpreis an die südafrikanische Völkerrechtlerin Navi Pillay verliehen worden, die in den vergangenen Jahren vor allem durch ihre scharfe Israel-Kritik aufgefallen war.

Der ehemalige dänische Außenminister Per Stig Møller zeigte sich darüber «schockiert», wie der Focus schreibt. Er erinnerte an seine Erfahrungen mit Pillay in ihrer Zeit als UN-Menschenrechtskommissarin: Statt dem wegen der Mohammed-Karikaturen von radikalen Muslimen attackierten Dänemark beizustehen, habe sie «die Einführung von Zensur» vorgeschlagen, um solche Veröffentlichungen künftig zu verhindern.

Hintergrund: Am 30. September 2005 hatte die dänische Zeitung Jyllands-Posten zwölf Karikaturen des Propheten Mohammed veröffentlicht. Das löste ab Anfang 2006 weltweite Proteste, gewalttätige Unruhen, Brandanschläge auf dänische Botschaften und einen internationalen Boykott aus. So sehen viele Muslime jede bildliche Darstellung des Propheten Mohammed als Blasphemie an (Bilderverbot). Besonders anstößig war zudem die satirische Zeichnung, auf der Mohammed mit einer Bombe im Turban dargestellt wurde – das wurde als Gleichsetzung des Propheten beziehungsweise des Islam mit Terrorismus empfunden. Die Zeitung hatte die Karikaturen absichtlich veröffentlicht, um die Selbstzensur zu testen, was viele als gezielte Provokation sahen.

2008 flammte die Krise erneut auf. Unter anderem explodierte eine Autobombe vor der dänischen Botschaft in Islamabad. Genau in diesem Zusammenhang spricht der damalige Außenminister Per Stig Møller von seinem Gespräch mit Navi Pillay.

Der Focus verschweigt dabei allerdings, dass die Behauptung, Navi Pillay habe Dänemark 2008 Zensur empfohlen, ausschließlich von Møller stammt. Es handelt sich um seine persönliche Erinnerung an ein privates Gespräch. Eine unabhängige Bestätigung gibt es nicht. Öffentlich hat Pillay Dänemark in der Karikaturen-Frage weder aktiv unterstützt noch kritisiert. Es existiert keine entsprechende Erklärung, und sie hat den Terror oder die Gewalt (Botschaftsanschlag, Drohungen usw.) niemals gerechtfertigt. Bei einem vergleichbaren Fall 2012 (Charlie Hebdo) hat ihr Büro die Gewalt ausdrücklich verurteilt, die Karikaturen aber gleichzeitig als «bösartig und absichtlich provozierend» bezeichnet.

Im Dezember wird die inzwischen 85-jährige Pillay die traditionelle Nobelvorlesung in Oslo halten. Vor diesem Hintergrund erhält die Frankfurter Rede von Sands besondere Brisanz und kann als Teil einer wachsenden internationalen Kritik an der deutschen Position gelesen werden – oder gar an der immer wieder zu beobachtenden reflexartigen Abkanzelung von Israel-Kritik als «antisemitisch». Das zeigt sich nicht nur in juristischen Entscheidungen, sondern auch in der Popkultur.

Als der US-Rapper Macklemore bei Konzerten von Ed Sheeran im September 2026 «Free Palestine!» rief und seinen Protestsong «Hind's Hall» aufführte, betonte er ausdrücklich, dass Kritik an Israels Apartheidspolitik oder dem Vorwurf eines Genozids sich in keiner Weise gegen jüdische Menschen richte. Dennoch wurde er unter Druck von Stadionbetreibern, angeführt von Robert Kraft, von der weiteren Tour gestrichen. Doch diesmal verfing der gewohnte Mechanismus nicht.

So stiegen weitere Support-Acts aus Protest aus, Fans und Künstler kritisierten Sheerans zurückhaltende Haltung scharf, und der Sänger selbst räumte später auf der Bühne ein:

«Was in Gaza geschieht, ist katastrophal, nicht zu rechtfertigen und unverhältnismäßig.»

Selbst Oscar-Preisträger Javier Bardem unterstützte eine Petition gegen die Sängerin Pink, die sich zunächst hinter eine Kritik an Macklemore gestellt hatte. Die Ereignisse markieren einen Wendepunkt, wie auch in Berichten hervorgehoben wird: Die Taktik, Kritik am Vorgehen Israels in Palästina pauschal als «antisemitisch» abzuqualifizieren, geht nicht mehr auf (wir berichteten).

Parallel dazu setzt die Justiz ein Zeichen für die Meinungsfreiheit. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sprach eine Frau frei, die in Instagram-Posts Israels Nahostpolitik mit Methoden des NS-Regimes verglichen und dabei Hakenkreuze sowie eine NSDAP-Fahne neben dem Davidstern verwendet hatte. Das Gericht betonte, der Straftatbestand sei nicht erfüllt, wenn die Kennzeichen für scharfe Kritik an den Methoden des Staates Israel eingesetzt würden und mit einer klaren Distanzierung vom NS-Unrecht einhergingen.

Die Gleichsetzung sei so zu lesen, dass die Nutzerin «gerade ihre Gegnerschaft zu den verkörperten neonazistischen Idealen bekunden wollte. Volksverhetzung greife nicht, da scharfe Kritik an einem anderen Staat noch keinen unfriedlichen Charakter aufweise. Dieses Urteil unterstreicht, dass Vergleiche und harte Kritik – solange sie keine neonazistische Propaganda darstellen – vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind (wir berichteten ebenfalls).

Sands' Worte in der Paulskirche und die parallelen Entwicklungen in Kultur und Rechtsprechung deuten also darauf hin, dass sich etwas bewegt.

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Wer bestimmt die Zukunft der Schweiz? Peter Ruckstuhl liefert mit «Quo vadis Schweiz» gute Quellen – und stellt wichtige Fragen

Transition News - 13. Oktober 2026 - 0:05

Seit Ende August ist die Wissensplattform «Quo vadis Schweiz» online. Sie will zeigen, wie internationale Abkommen und Organisationen den politischen Spielraum der Schweiz verändern.

Initiant ist der Langenthaler Peter Ruckstuhl (*1950), bis 2016 Leiter des Textilunternehmens Ruckstuhl AG. Trägerin ist der Verein «Forum für eine neue Demokratiekultur». Geplant war eine Schrift zum Vertragspaket Schweiz–EU. «Doch wer liest heute noch eine Publikation von vielleicht 150 Seiten?», schreibt Ruckstuhl.

Die Website umfasst sieben Dossiers, vom EU-Rahmenabkommen über die Neutralität bis zur Meinungsfreiheit, dazu Dokumente und ein Bulletin, auf Deutsch und Französisch. Als Maßstab dient ein Wertekompass mit zehn Kriterien, von der Menschenwürde bis zur Subsidiarität.

Die Plattform erhebe «keinen Anspruch auf politische Neutralität», heißt es im Leitbild. Erfreulich: Die Plattform erwähnt auch den Neutralitätsrat, die Schweizer Stimme des Völkerrechts mit Ex-Diplomaten, Völkerrechtlern, Militärs und Historikern.

Anregend ist «Quo vadis Schweiz», wo Fragen gestellt werden. Zur Souveränität: Wo entstehen Abhängigkeiten, die politisch kaum mehr korrigierbar sind? Zur Meinungsfreiheit: Wie lässt sich Desinformation bekämpfen, ohne die Debatte einzuengen?

Neu ist das Anliegen nicht. Etliche Organisationen bearbeiten dieselben Themen seit Jahren. Was will «Quo vadis Schweiz» besser machen? Das Projekt hat anthroposophisches Flair und Modernität, dürfte aber die Gegenseiten deutlicher zu Wort bringen.

Insgesamt: Die Themen sind relevant, die Sprache ist unaufgeregt, das Quellenmaterial gut, die Website übersichtlich. Unterstützen, abonnieren und Stoff liefern!

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Untergangs-Szenarien immer in Mode: Das Problem mit dem «planetaren Gesundheitscheck»

Transition News - 13. Oktober 2026 - 0:04

Im September veröffentlichte das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) seinen «Planetary Health Check 2026». In dem Bericht wird behauptet, die Lebenserhaltungssysteme des Planeten hätten sich auf den schlimmsten jemals verzeichneten Stand verschlechtert. Rekordtemperaturen in den Ozeanen, schwere Dürren, Überschwemmungen, Waldbrände und extreme Hitze würden zeigen, dass das Erdsystem zunehmend unter Druck stehe. Entsprechend steige das «Risiko großräumiger, langfristiger und potenziell unumkehrbarer Veränderungen».

Sieben von neun sogenannten «planetaren Grenzen» lägen inzwischen außerhalb eines Bereichs, in dem die Menschheit sicher handeln könne, erklären die mehr als 60 Wissenschaftler im diesjährigen Bericht. Bei den sieben Grenzen handele es sich um Klimawandel, Integrität der Biosphäre, Veränderung der Landnutzung, Veränderung des Süßwasserkreislaufs, biogeochemische Kreisläufe, Eintrag menschengemachter Substanzen und Ozeanversauerung.

Gravierende Umweltprobleme gibt es zweifellos. Doch die in dem Bericht präsentierten Szenarien müssen genauer unter die Lupe genommen werden. So weist das Europäische Institut für Klima und Energie e.V. (EIKE) auf einen Artikel von Tilak Doshi zu dem Potsdamer «Gesundheitscheck» hin und veröffentlicht eine deutsche Übersetzung. Der Wirtschaftswissenschaftler offeriere einen sehr interessanten Blick von außerhalb auf das üppig (auch mit Steuergeld) finanzierte PIK, heißt es in der Vorbemerkung. Außerdem wird festgestellt, dass trotz jahrelanger Behauptungen über einen Klimakollaps bislang noch keine einzige derartige Katastrophe eingetreten ist.

Der PIK-Bericht sei lediglich die jüngste Ausgabe einer Reihe von Untergangszyklen in der Tradition von den «Grenzen des Wachstums» des Club of Rome. Die Autoren hätten die traditionelle Formel des apokalyptischen Genres verwendet: zunächst eine zivilisatorische Katastrophe diagnostizieren und dann Hoffnung signalisieren, wenn die Menschheit nur ihre Maßnahmen beschleunigt. Schwarzmalerei komme nie wirklich aus der Mode; sie wechsele lediglich ihre Garderobe.

Das Papier sei nur deswegen lesenswert, weil seine rhetorischen Mittel mittlerweile tief im politischen Diskurs des Westens verankert seien und Investitionen in Billionenhöhe ausgelöst hätten. Zu den Mitteln zählt Doshi den Appell an den Konsens, die Verwechslung von Werturteilen mit Messwerten und den Einsatz «pseudowissenschaftlicher Kipppunkte» – jene vermeintlichen Schwellenwerte, jenseits derer die Systeme der Erde unumkehrbar in einen geschwächten Zustand übergehen würden.

Das Konzept der «planetaren Grenzen» geht auf die Arbeit von Johan Rockström – einem der heutigen Direktoren des PIK – und Kollegen aus dem Jahr 2009 zurück. Es geht davon aus, dass neun miteinander verknüpfte Prozesse des Erdsystems innerhalb bestimmter «sicherer Grenzen» bleiben müssen, um die Stabilität des Planeten zu bewahren.

Ein einziges «Armaturenbrett mit neun Anzeigen» und deren einfache Auswertung sei eine verlockende Idee, befindet Doshi. Nur hätten diese Anzeiger leider keinen wissenschaftlichen Gehalt. Das Breakthrough Institute habe in einer detaillierten Untersuchung der Grundlagen des Konzepts festgestellt, dass die große Mehrheit der neun Grenzen überhaupt keinen identifizierten globalen biophysikalischen «Kipppunkt» aufweise.

Doshi geht anschließend näher auf einige Argumentationen des PIK-Berichts ein. Er findet jedoch «bemerkenswert wenige Belege dafür», dass das Überschreiten eines der dort festgelegten Grenzwerte zu einem plötzlichen, weltweiten Zusammenbruch der Lebensbedingungen führen würde. Doshi unterstützt die Kritik anderer, wonach «Kipppunkte» für das PIK weniger als bewiesener physikalischer Prozess denn als psychologisches Instrument fungierten, um Angst zu schüren und die Politik zu beeinflussen.

Die deutsche Klimapolitik biete ein Fallbeispiel für ideologisch verfälschte Wahrnehmung der Realität durch Wissenschaftler. Diese würden ihre Ansichten dann mithilfe gefügiger Massenmedien durchsetzen, die diese Ideologie zu allgemein anerkannter Weisheit hochstilisierten.

Deutschland biete heute eines der seltsamsten Schauspiele in der industrialisierten Welt, urteilt Doshi. Nachdem das Land in moralistischem Eifer seine Atom- und Kohlekraftwerke stillgelegt, seine eigene Wirtschaft deindustrialisiert und jahrtausendealte Wälder für Windkraftanlagen abgeholzt habe, verkündeten nun sechzig deutsche Wissenschaftler der Welt selbstbewusst, dass die industrielle Zivilisation gezügelt werden müsse.

Über Institutionen wie das PIK werde eine Weltuntergangs-Manie in den Rest Europas und darüber hinaus exportiert. Das Land sei eine Industriegesellschaft, die sich in ihrem offiziellen Klimadiskurs offenbar gegen sich selbst gewandt habe und das Wohlergehen ihrer Bürger auf dem Altar der Erdgöttin Gaia opfere.

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USA: Klinik für Impfgeschädigte und -schäden

Transition News - 13. Oktober 2026 - 0:02

Das US-Gesundheitsministerium HHS hat offiziell bestätigt, dass eine neue Klinik ins Leben gerufen wird. Das Besondere daran: Die von den National Institutes of Health (NIH) betriebene Einrichtung wird Impfschäden erforschen und von solchen Schäden betroffene Menschen behandeln.

Laut The Defender werden die NIH zudem Pläne zur Modernisierung des bundesweiten Meldesystems für Impfschäden – dem Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) – beaufsichtigen, «um Meldungen zu vereinfachen und die Werkzeuge für Forscher und medizinisches Fachpersonal bei der Untersuchung potenzieller Sicherheitssignale zu verbessern».

Zu den weiteren neuen Initiativen gehören dem Portal zufolge:

  • Ein Vorschlag zur Entschädigung/Vergütung von Ärzten für die Meldung vermuteter Impfschäden.

  • Die neue Anforderung, dass elektronische Patientenakten «impfbezogene unerwünschte Ereignisse erfassen müssen, damit diese Informationen den Patienten durch das gesamte Gesundheitssystem folgen».

  • Ein neuer Abrechnungscode zur Vergütung von Ärzten, die Berichte über Impfschäden einreichen.

  • Finanzielle Mittel für externe Forscher zur Untersuchung impfbezogener unerwünschter Ereignisse.

In einer Stellungnahme erklärte US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr.:

«Wir müssen Patienten und Familien, die Impfschäden melden, zuhören – statt sie abzutun oder als eingebildet hinzustellen.»

Am Montag habe Kennedy an einer nicht-öffentlichen Eröffnungszeremonie und Podiumsdiskussion auf dem NIH-Campus in Bethesda (Maryland) teilgenommen, um die Klinik feierlich zu eröffnen.

An der Veranstaltung teilgenommen haben auch NIH-Direktor Jay Bhattacharya, der kommissarische Leiter der US-Arzneimittelbehörde FDA Kyle Diamantas, die Direktorin der Seuchenschutzbehörde CDC Erica Schwartz, der Leiter der Behörde für Medicare & Medicaid Services Mehmet Oz sowie Eltern von Kindern mit Impfschäden.

Polly Tommey, leitende Direktorin für digitale Medien bei Children's Health Defense (CHD), die ebenfalls an der Veranstaltung am Montag teilnahm, bezeichnete die Initiative als «einen gewaltigen Schritt nach vorne bei der Anerkennung von Impfschäden».

Tommey, deren Sohn durch den Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) geschädigt worden sei und die auf dem Vax-Unvax-Bus von CHD tausende Eltern impfgeschädigter Kinder interviewt hat, nannte es «surreal», dass all die Leiter der bundesstaatlichen Gesundheitsbehörden «bei der Frage der Impfschäden vereint zusammenkamen». «Niemals zuvor waren wir als Eltern in einer solchen Position», sagte Tommey. Sie bezeichnete die Initiative als einen «kleinen, aber vorsichtigen Schritt nach vorn».

Auch andere Eltern, die an den Veranstaltungen am Montag anwesend waren, äußerten gemäß The Defender Unterstützung für die neuen Initiativen. Dasselbe taten Ärzte und Wissenschaftler. So erklärte beispielsweise die Kinderärztin Dr. Elizabeth Mumper gegenüber dem Portal, sie sei «erfreut» zu sehen, dass «solche konkreten Maßnahmen» im Namen der Impfgeschädigten ergriffen werden.

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Türkische Armee blockiert Verbindungsstraße bei Til Temir

Türkische Besatzungstruppen haben die einzige Verbindungsstraße zwischen den Dörfern al-Manakh und al-Kanihir nördlich von Til Temir in Nordostsyrien gesperrt. Türkische Soldaten, die in al-Manakh stationiert sind, errichteten Erdwälle auf der Straße und unterbrachen damit die direkte Verbindung zwischen den beiden Ortschaften.

Wie die Nachrichtenagentur ANHA unter Berufung auf örtliche Quellen berichtet, hindern die Militärs die Bewohner:innen zudem daran, ihre Häuser und landwirtschaftlichen Flächen in den türkisch besetzten Gebieten zu erreichen.

 

 

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Bärbel Bas und der vergiftete Rückzug

Der heute früh bekanntgegebene Rücktritt von Bärbel Bas sowohl als Bundesarbeitsministerin als auch SPD-Co-Vorsitzende hat ein weiteres Mal die grundfalschen Mechanismen des Parteienstaates offengelegt. Als Grund für ihre Entscheidung gab Bas die Trauer um ihre kürzlich verstorbene Stieftochter Daniela Ambrosius an, bezichtigte aber zugleich den Koalitionspartner CDU des politischen Foulspiels: Sie habe feststellen müssen, „dass […]

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Mit 63 in Rente statt warten: Doppelter Denkfehler macht Frührentner zu Gewinnern

Der Denkfehler bei der Frührente: Warum 46.000 Euro Vorsprung noch kein Gewinn sind

Wer früher in Rente geht, bekommt weniger Geld im Monat, dafür aber länger eine Rente. Diese einfache Wahrheit fehlt in mancher Abschlagsrechnung – doch daraus einen sicheren finanziellen Gewinn von mehr als 45.000 Euro abzuleiten, wäre der nächste Denkfehler.

Denn eine niedrigere Monatsrente kann sich über viele Jahre zu einer höheren Rentensumme addieren.

Der Abschlag allein beantwortet die falsche Frage

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent. Wer diese Rente drei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze beginnt, muss deshalb dauerhaft 10,8 Prozent Abschlag hinnehmen.

Das klingt nach einem eindeutigen Verlustgeschäft, berücksichtigt aber zunächst nur die monatliche Zahlung. Für einen Vergleich der insgesamt ausgezahlten Renten müssen auch die zusätzlichen Bezugsmonate vor dem späteren Rentenbeginn mitgerechnet werden.

Umgekehrt darf dieser frühere Rentenzufluss nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine kleinere Rente auch mit 80 oder 90 Jahren noch zum Leben reichen muss. Wer nur auf die bisher erhaltene Gesamtsumme schaut, übersieht womöglich die Sicherheit im hohen Alter.

Drei Jahre früher bedeutet bei Jahrgang 1964: mit 64

Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Mit mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren ist die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab 63 möglich, dann jedoch mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag.

Ein Rentenstart drei Jahre vor 67 beginnt dagegen mit 64 und führt bei dieser Rentenart zu 10,8 Prozent Abschlag.

Wer die Voraussetzungen für die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren erfüllt, kann ab Jahrgang 1964 schon mit 65 ohne Abschläge beginnen. Welche Unterschiede dabei zu beachten sind, erklärt auch der Beitrag zur früheren Rente mit 35 oder 45 Versicherungsjahren.

Die Renteninformation enthält mehr als eine Zahl

Die Renteninformation weist sowohl bereits erworbene Ansprüche als auch eine hochgerechnete Altersrente aus. Für die Hochrechnung unterstellt die Deutsche Rentenversicherung weitere Beiträge bis zur Regelaltersgrenze auf Grundlage des Durchschnitts der letzten fünf Kalenderjahre.

Stehen dort beispielsweise 1.800 Euro als hochgerechnete Monatsrente, ist dieser Betrag deshalb nicht automatisch schon vollständig erworben. Wer vorher aufhört und keine weiteren Ansprüche aufbaut, erreicht die zugrunde gelegte Zahl an Entgeltpunkten nicht.

Das erklärt, warum es häufig nicht genügt, von den 1.800 Euro lediglich 10,8 Prozent abzuziehen. Zunächst müssen die künftig ausbleibenden Rentenanwartschaften aus der Hochrechnung herausgerechnet werden, anschließend folgt der Abschlag.

Aus 1.800 Euro werden im Beispiel rund 1.492 Euro

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro; ein Entgeltpunkt entspricht bei einer Altersrente ohne Abschläge damit 42,52 Euro Monatsrente. Wer in einem Kalenderjahr genau das für die Rentenberechnung verwendete Durchschnittsentgelt verdient, erwirbt einen Entgeltpunkt.

Die folgende Modellrechnung unterstellt, dass bis 67 noch drei solche Arbeitsjahre fehlen und bei einem vollständigen Ausstieg mit 64 keine weiteren Rentenanwartschaften entstehen. Alle Rentenbeträge werden einheitlich mit dem Rentenwert von Juli 2026 berechnet, ohne spätere Rentenanpassungen, Steuern oder Sozialabgaben.

Modellrechnung: vollständiger Ausstieg mit 64 oder Weiterarbeit bis 67 Vergleich Rentenbeginn mit 64 Rentenbeginn mit 67 Weitere Entgeltpunkte aus Arbeit ab 64 0 3 Monatsrente vor Abschlag 1.672,44 Euro 1.800,00 Euro Dauerhafter Abschlag 10,8 Prozent 0 Prozent Monatliche Bruttorente 1.491,82 Euro 1.800,00 Euro Bis zum Alter 67 erhaltene Bruttorente 53.705,52 Euro 0 Euro Monatlicher Rentenvorteil ab 67 – 308,18 Euro

Drei ausbleibende Entgeltpunkte verringern die hochgerechnete Monatsrente zunächst um 127,56 Euro auf 1.672,44 Euro. Nach dem Abschlag von 10,8 Prozent bleiben gerundet 1.491,82 Euro brutto, also 308,18 Euro weniger als bei der angenommenen Weiterarbeit.

Der Unterschied beträgt damit rund 17,1 Prozent der hochgerechneten 1.800 Euro, obwohl der gesetzliche Abschlag nur 10,8 Prozent ausmacht. Das ist keine zusätzliche Strafkürzung, sondern die gemeinsame Wirkung aus weniger Entgeltpunkten und früherem Rentenbeginn.

Wann die höhere Rente den früheren Beginn einholt

Wer im Modell ab 64 monatlich 1.491,82 Euro erhält, hat bis 67 bereits 53.705,52 Euro Bruttorente bezogen. Die spätere Rente muss diesen Betrag anschließend mit ihrem monatlichen Mehrbetrag von 308,18 Euro aufholen.

Die Rechnung lautet: 53.705,52 Euro geteilt durch 308,18 Euro ergeben rund 174 Monate. Nach etwa 14 Jahren und sechs Monaten ab dem 67. Geburtstag, also ungefähr mit 81½ Jahren, sind die ausgezahlten Bruttorenten gleich hoch.

Bis zu diesem Zeitpunkt hat der frühere Rentenbeginn in diesem Modell die höhere Rentensumme gebracht, danach der spätere. Das ist eine nachvollziehbare Vergleichsrechnung, aber noch keine Aussage über das gesamte Einkommen beider Lebenswege.

Warum sich 46.000 Euro nicht pauschal als Gewinn ausgeben lassen

Die oft genannte Größenordnung von 46.000 Euro entsteht beispielsweise aus 36 Monatszahlungen von jeweils 1.290 Euro netto. Tatsächlich ergeben sich daraus 46.440 Euro früher ausgezahlte Rente.

Wer in diesen drei Jahren weiterarbeitet, erhält allerdings Gehalt. Bei beispielhaft 2.400 Euro monatlichem Nettolohn wären das 86.400 Euro und damit 39.960 Euro mehr laufendes Einkommen als aus der angenommenen Frührente.

Für einen vollständigen Vergleich wären außerdem die unterschiedlichen Ausgaben einzubeziehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit oder der Verbrauch eigener Rücklagen.

Auch die Nettorechnung muss in sich stimmen

Von einer gesetzlichen Rente gehen je nach Versicherungsstatus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; zusätzlich kann Einkommensteuer anfallen. Wie viel tatsächlich verfügbar bleibt, hängt unter anderem von der Krankenkasse, den persönlichen Verhältnissen und weiteren Einkünften ab.

Aus rund 1.492 Euro brutto werden deshalb nicht bei jedem Menschen 1.290 Euro netto, ebenso wenig aus 1.800 Euro brutto automatisch 1.500 Euro netto. Solche Werte dürfen als Annahmen verwendet werden, ersetzen aber keine persönliche Berechnung.

Wer dennoch mit 1.290 und 1.500 Euro netto rechnet, muss einen monatlichen Abstand von 210 Euro ansetzen, nicht von 220 Euro. Die vorausgezahlten 46.440 Euro wären dann nach rund 221 Monaten aufgeholt, also etwa 18 Jahren und fünf Monaten nach dem 67. Geburtstag.

Das entspricht einem Alter von ungefähr 85½ Jahren. Dass dieser Wert vom Bruttomodell abweicht, zeigt vor allem, wie stark das Ergebnis von den unterstellten Nettobeträgen abhängt.

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist kein persönliches Ablaufdatum

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die verbleibende Lebenserwartung 65-jähriger Männer im Jahr 2025 bei durchschnittlich 18,2 Jahren, bei gleichaltrigen Frauen bei 21,2 Jahren. Daraus ergeben sich rechnerisch durchschnittlich erreichte Lebensalter von 83,2 beziehungsweise 86,2 Jahren.

Aus einem Durchschnitt lässt sich jedoch nicht ableiten, dass genau die Hälfte der Menschen vorher stirbt. Dafür müsste die Verteilung der Sterbefälle betrachtet werden; Durchschnitt und mittlerer Wert einer Verteilung sind unterschiedliche Größen.

Die Statistik sagt zudem nicht voraus, wie lange eine bestimmte Person leben wird. Eine Entscheidung für eine dauerhaft niedrigere Rente sollte deshalb auch dann tragfähig bleiben, wenn das Leben deutlich länger dauert als erwartet.

Rentensteigerungen und Geldanlage verändern die Rechnung

Die Modellrechnung hält sämtliche Monatsbeträge über Jahrzehnte unverändert, obwohl sich Renten künftig verändern können. Bei prozentual gleichen Erhöhungen wächst auch der Euroabstand zwischen einer höheren und einer niedrigeren Rente; zugleich steigen die Zahlungen an Frührentner bereits vor dem späteren Rentenbeginn.

Ein genauer Vergleich müsste daher jeden Zahlungszeitpunkt sowie Steuern, Sozialabgaben und Kaufkraft berücksichtigen. Ein festes Alter, ab dem sich Warten für alle lohnt, lässt sich daraus nicht ableiten.

Auch ein möglicher Anlageertrag ist kein kostenloser Zusatzgewinn: Angelegt werden kann nur Geld, das nach den Lebenshaltungskosten übrig bleibt. Wer länger arbeitet, kann möglicherweise ebenfalls sparen, und bei beiden Varianten gehören Anlagerisiken sowie Kosten in die Rechnung.

Rentenbeginn und Ende der Arbeit müssen nicht zusammenfallen

Seit 2023 gibt es bei gesetzlichen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Versicherte können deshalb grundsätzlich eine vorgezogene Altersrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten, ohne dass der Verdienst die Altersrente kürzt.

Die Abschläge wegen des frühen Rentenbeginns bleiben davon unberührt. Wer zusätzlich versicherungspflichtig arbeitet, baut weitere Rentenanwartschaften auf; die Annahme von drei vollständig fehlenden Beitragsjahren passt dann nicht mehr.

Damit kommt neben dem vollständigen Ausstieg auch eine Kombination aus Rente und reduzierter Arbeitszeit in Betracht. Was beim Arbeiten neben der Altersrente zu beachten ist, betrifft insbesondere auch Steuern und Sozialversicherung.

Der sinnvolle Vergleich beginnt mit der eigenen Rentenauskunft

Vor einer Entscheidung sollten Versicherte die tatsächlich möglichen Rentenbeginne mit den jeweiligen Bruttobeträgen gegenüberstellen lassen. Wer bereits mit 65 ohne Abschläge gehen könnte, braucht beispielsweise einen anderen Vergleich als jemand, dessen abschlagsfreie Altersgrenze bei 67 liegt.

Ab 50 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Sonderzahlungen zum vollständigen oder teilweisen Ausgleich erwarteter Rentenabschläge möglich sein. Wie solche Ausgleichszahlungen für einen früheren Rentenbeginn funktionieren, sollte vor einer Überweisung anhand einer individuellen Auskunft geprüft werden.

Früher aufzuhören kann eine gut begründete Entscheidung sein, auch wenn sie finanziell etwas kostet. Mehr freie Zeit, weniger körperliche Belastung oder Zeit für Angehörige haben einen Wert, den eine Rentensumme allein nicht ausdrückt.

Die falsche Frage lautet deshalb, ob Frührentner immer Gewinner oder immer Verlierer sind. Entscheidend ist, welche Einkommenseinbuße der frühere Ausstieg tatsächlich verursacht und ob sie dauerhaft zum eigenen Leben passt.

Beispiel aus der Praxis: Der Vorsprung bezahlt keine dauerhafte Lücke

Thomas möchte mit 64 aufhören und erfüllt die 35-jährige Wartezeit, erreicht aber auch bis 65 nicht die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Nach den Annahmen der Tabelle stehen rund 1.492 Euro Bruttorente ab 64 einer Rente von 1.800 Euro bei Weiterarbeit bis 67 gegenüber.

Seine laufenden Ausgaben betragen bereits 1.600 Euro im Monat und liegen damit sogar über der frühen Bruttorente. Die bis 67 summierten Rentenzahlungen von rund 53.706 Euro lösen dieses Problem nicht, weil Thomas das Geld während dieser drei Jahre zum Leben benötigt.

Für ihn wird der frühe Ausstieg erst tragfähig, wenn zusätzliche Einnahmen, ausreichend Rücklagen oder geringere Ausgaben die monatliche Lücke schließen. Ob das gelingt, muss seine Haushaltsrechnung zeigen – die hohe Gesamtsumme allein hilft ihm dabei nicht.

Fragen und Antworten zur Frührente Ist eine vorgezogene Altersrente automatisch ein Verlustgeschäft?

Nein, denn trotz einer niedrigeren Monatsrente kann die Summe der ausgezahlten Renten über viele Jahre höher liegen. Für die gesamte finanzielle Bilanz müssen aber auch entgangenes Gehalt, Abgaben, Ausgaben und Rücklagen berücksichtigt werden.

Wie hoch ist der Abschlag bei drei Jahren früherem Rentenbeginn?

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ergeben 36 vorgezogene Monate einen dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent. Für Jahrgang 1964 und jünger entspricht das einem Beginn mit 64 statt mit 67 Jahren.

Warum reicht es nicht, 10,8 Prozent von der Rentenhochrechnung abzuziehen?

Die Hochrechnung unterstellt weitere Beiträge bis zur Regelaltersgrenze. Fallen diese weg, muss zunächst die Berechnungsgrundlage entsprechend verringert werden, bevor der Abschlag angewendet wird.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung zu Altersrenten nach 35 und 45 Versicherungsjahren, zur Renteninformation, zum Rentenwert, zu Entgeltpunkten, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zum Hinzuverdienst bei Altersrenten und zum Abschlagsausgleich; § 77 SGB VI; Statistisches Bundesamt zur Lebenserwartung im Jahr 2025.

Der Beitrag Mit 63 in Rente statt warten: Doppelter Denkfehler macht Frührentner zu Gewinnern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegrad: Verpflichtende Pflegeberatung soll abgeschafft werden?

Die verpflichtenden Beratungsbesuche in der häuslichen Pflege sollen umgebaut werden, doch die verbreitete Angabe „Ende 2027“ ist überholt.

Nach dem Regierungsentwurf vom 30. September 2026 sollen die bisherigen Beratungseinsätze bis Ende 2028 weiterlaufen und ab Januar 2029 durch eine neue Pflegebegleitung ersetzt werden.

Auch danach wäre für betroffene Pflegegeldbezieher nicht jeder Pflichttermin gestrichen. Der Entwurf sieht weiterhin eine jährliche Verpflichtung vor – einschließlich möglicher Kürzungen beim Pflegegeld, wenn sie nicht erfüllt wird.

Neues Pflegeneuordnungsgesetz

Im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 5. Juni 2026 war vorgesehen, die bisherigen Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI nur bis zum 31. Dezember 2027 fortzuführen. Die neue Pflegebegleitung sollte anschließend am 1. Januar 2028 beginnen.

Der vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossene Gesetzentwurf verschiebt diesen Übergang um ein Jahr. Wer sich auf ältere Meldungen beruft, beschreibt deshalb einen Planungsstand, den die Bundesregierung inzwischen geändert hat.

Eine endgültig beschlossene Abschaffung lässt sich daraus ohnehin nicht ableiten. Stand 12. Oktober 2026 befindet sich das Pflegeneuordnungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren; Inhalt und Termine können sich also noch ändern.

Welche Pflegeberatung überhaupt verpflichtend ist

Unter dem Begriff Pflegeberatung werden unterschiedliche Angebote zusammengefasst. Die allgemeine Beratung nach § 7a SGB XI hilft beispielsweise dabei, Leistungen zu erschließen und die Versorgung zu organisieren; sie ist ein Anspruch und keine allgemeine Pflichtveranstaltung.

Davon zu unterscheiden ist der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI, der insbesondere beim ausschließlichen Bezug von Pflegegeld vorgeschrieben ist. Er soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Angehörige praktisch unterstützen.

Die pauschale Aussage, alle Menschen ab Pflegegrad 2 müssten dieselbe Beratung nachweisen, greift deshalb zu kurz. Entscheidend ist auch, welche Leistungen bezogen werden, wie unser Beitrag zur Beratungspflicht ab Pflegegrad 2 erläutert.

Schon seit 2026 gelten weniger Pflichttermine

Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich Pflegegeld erhält, muss derzeit einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Für Pflegegrad 4 und 5 wurde der verpflichtende Rhythmus zum Jahresbeginn 2026 von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert.

Bei diesen beiden Pflegegraden bleibt eine vierteljährliche Beratung freiwillig möglich. Menschen mit Pflegegrad 1 haben ebenfalls Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungseinsatz, müssen ihn aber nicht wahrnehmen.

Damit ist bereits eine Entlastung in Kraft, die mit der geplanten Reform nicht verwechselt werden sollte. Weniger vorgeschriebene Termine bedeuten auch heute keine vollständige Befreiung von der Nachweispflicht.

Der Zeitplan im Überblick Zeitraum Regelung für betroffene Pflegegeldbezieher Rechtlicher Stand Seit Januar 2026 Ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr bei Pflegegrad 2 bis 5. Geltendes Recht. 2027 und 2028 Die halbjährlichen Beratungseinsätze sollen fortgeführt werden. Übergangsregelung im Regierungsentwurf. Ab Januar 2029 Eine jährliche verpflichtende Pflegebegleitung soll den bisherigen Pflichtbesuch ersetzen. Geplant, noch nicht geltendes Recht. Auch die neue Pflegebegleitung soll Pflichten enthalten

Der geplante § 7c Absatz 6 SGB XI verpflichtet Bezieher von Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 ab Januar 2029 zu einer jährlichen Pflegebegleitung in der häuslichen Umgebung. Die Durchführung soll gegenüber der Pflegekasse bestätigt werden.

Wird diese Pflicht nicht erfüllt, sieht der Entwurf eine angemessene Kürzung und im Wiederholungsfall den Entzug des Pflegegeldes vor. Von einem ersatzlosen Ende verpflichtender Beratung kann deshalb keine Rede sein.

Zusätzliche Verbindlichkeit ist vorgesehen, wenn die Versorgung nicht gesichert erscheint. Dann soll die Pflegebegleitperson Verbesserungen anstoßen und einen verpflichtenden Folgetermin vereinbaren; bleibt die Versorgung ungesichert, sind weitere Unterstützungsschritte vorgesehen.

Was die neue Begleitung für Familien verbessern soll

Die Bundesregierung will mit der Pflegebegleitung frühzeitige und fortlaufende Unterstützung ermöglichen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen bei der Organisation des Alltags, bei der Nutzung geeigneter Hilfen und bei der Entlastung stärker unterstützt werden.

Dahinter steht ein nachvollziehbares Problem: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei zunehmendem Pflegebedarf reicht eine allgemeine Information über Leistungsansprüche häufig nicht aus. Familien benötigen dann jemanden, der mit ihnen klärt, welche Unterstützung tatsächlich verfügbar ist und wie sie organisiert werden kann.

Nach dem Entwurf sollen bisherige Pflegeberatung, Beratungsbesuche und häusliche Schulung in der neuen Pflegebegleitung zusammengeführt werden. Auch pflegende Angehörige und andere nahestehende Pflegepersonen sollen einen eigenen Anspruch auf diese Unterstützung erhalten.

Weniger Termine allein lösen keine Pflegeprobleme

Ein seltenerer Pflichttermin kann den organisatorischen Aufwand verringern. Ob die Reform Familien hilft, wird sich jedoch daran zeigen, ob bei Schwierigkeiten rechtzeitig fachkundige Unterstützung erreichbar ist.

Bereits vor dem Kabinettsbeschluss warnte Stefan Block im Fachmedium „Häusliche Pflege“ davor, bestehende Beratungsangebote vorschnell zurückzufahren. Der Beitrag beschrieb, dass Beratungsbesuche mancherorts bereits als Auslaufmodell behandelt würden, obwohl sie weiterhin benötigt würden.

Diese Warnung bleibt auch bei einem späteren Umstellungstermin nachvollziehbar. Ein angekündigtes neues Angebot hilft einer überlasteten Familie heute noch nicht, wenn die bisherige Ansprechperson nicht mehr erreichbar ist.

Warum Pflegegeldbezieher ihre Termine weiter einhalten sollten

Die Reformdebatte ändert nichts an der aktuell geltenden Pflicht. Wer einen vorgeschriebenen Beratungseinsatz nicht abruft, muss nach § 37 Absatz 6 SGB XI mit einer angemessenen Kürzung und bei Wiederholung mit dem Entzug des Pflegegeldes rechnen.

Betroffene sollten daher frühzeitig einen Termin vereinbaren und den Nachweis aufbewahren. Welche finanziellen Folgen ein Versäumnis haben kann, erläutert auch unser Beitrag zum Pflegegeldverlust durch einen versäumten Pflichttermin.

Ist kein Beratungstermin zu bekommen, sollte die Pflegekasse rechtzeitig um Unterstützung bei der Vermittlung gebeten werden. Die angekündigte Umstellung ist jedenfalls kein Grund, einen bereits vereinbarten Besuch abzusagen.

Beispiel aus der Praxis

Frau Berger hat Pflegegrad 3, erhält ausschließlich Pflegegeld und wird von ihrem Ehemann zu Hause unterstützt. Als er von einer Abschaffung der Pflegeberatung liest, möchte er den für November 2026 vereinbarten Beratungseinsatz streichen.

Damit würde die Familie einen weiterhin vorgeschriebenen Termin auslassen und eine Kürzung riskieren. Beim Besuch kann sie außerdem besprechen, welche Entlastung dem Ehemann hilft und welche ergänzenden Pflegeleistungen bereits ab Pflegegrad 2 grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Sechs Fragen und Antworten zur geplanten Änderung Wird die verpflichtende Pflegeberatung Ende 2027 abgeschafft?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf ist dieser Termin überholt. Die bisherigen Beratungseinsätze sollen bis Ende 2028 weiterlaufen und ab Januar 2029 in eine neue Pflegebegleitung übergehen.

Ist die Umstellung bereits endgültig beschlossen?

Nein, das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit Stand 12. Oktober 2026 noch nicht abgeschlossen.

Wer muss derzeit einen Beratungseinsatz nachweisen?

Die Pflicht betrifft insbesondere Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Für sie ist ein Beratungseinsatz pro Halbjahr vorgeschrieben.

Gibt es danach überhaupt noch Pflichttermine?

Ja, der Entwurf sieht für Bezieher von Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 eine jährliche Pflegebegleitung vor. Bei Problemen mit der Sicherstellung der Versorgung können weitere verpflichtende Termine hinzukommen.

Kann fehlende Beratung weiterhin das Pflegegeld kosten?

Ja, bereits heute drohen bei einem versäumten Pflichttermin eine Kürzung und bei Wiederholung der Entzug des Pflegegeldes. Auch die geplante jährliche Pflegebegleitung soll mit entsprechenden Folgen verbunden sein.

Müssen Betroffene den Beratungseinsatz selbst bezahlen?

Die Kosten des gesetzlichen Beratungseinsatzes werden von der Pflegeversicherung getragen. Der Termin sollte mit einem dafür zugelassenen oder anerkannten Anbieter vereinbart werden.

Quellen und Stand: 12. Oktober 2026. § 37 SGB XI, § 7a SGB XI, Referentenentwurf vom 5. Juni 2026, Regierungsentwurf vom 30. September 2026, insbesondere §§ 7c und 37 SGB XI in der geplanten Fassung, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums sowie „Häusliche Pflege“ zur Gefahr eines vorzeitigen Beratungsabbaus.

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Bürgergeld: 3 häufige Fehler im Jobcenter-Bescheid, die viel kosten

Ein fehlender Freibetrag, ein übersehener Zuschlag oder falsch erfasste Nebenkosten: Schon eine einzige falsche Zeile im Jobcenter-Bescheid kann das Haushaltsbudget empfindlich verkleinern. Bleibt der Fehler über Monate bestehen, fehlen schnell mehrere Hundert Euro.

Der Bescheid wirkt verbindlich, ist aber nicht unfehlbar. Wer nur auf den Überweisungsbetrag schaut, übersieht möglicherweise einen Anspruch, der im Berechnungsbogen fehlt.

Gemeint ist hier die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die das Jobcenter bearbeitet. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Sozialamt gelten teilweise andere Vorschriften.

Fehler 1: Das Jobcenter rechnet zu viel vom Arbeitslohn an

Wer arbeitet und ergänzend Grundsicherung erhält, muss sich seinen Verdienst anrechnen lassen. Das Jobcenter darf jedoch nicht einfach den vollständigen Nettolohn vom Bedarf abziehen, denn für Erwerbseinkommen gelten gesetzliche Absetzbeträge.

Nach § 11b SGB II bleiben im üblichen Fall zunächst 100 Euro monatlich frei. Hinzu kommen 20 Prozent des Bruttoanteils zwischen 100 und 520 Euro sowie 30 Prozent des Anteils zwischen 520 und 1.000 Euro.

Für den Bruttoanteil zwischen 1.000 und 1.200 Euro beträgt der zusätzliche Freibetrag zehn Prozent. Wer ein minderjähriges Kind hat oder mit einem solchen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann diese letzte Stufe bis 1.500 Euro nutzen.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den Unterschied: Eine 35-jährige Beschäftigte verdient im Minijob 600 Euro brutto und netto, weil keine eigenen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Ohne weitere Besonderheiten bleiben 100 Euro plus 84 Euro plus 24 Euro frei, insgesamt also 208 Euro.

Anzurechnen sind damit 392 Euro. Berücksichtigt das Jobcenter irrtümlich nur die ersten 100 Euro, zieht es 500 Euro ab und zahlt bei entsprechendem Leistungsanspruch monatlich 108 Euro zu wenig.

Auch notwendige Ausgaben für die Arbeit können eine genauere Prüfung erfordern. Bei mehr als 400 Euro monatlichem Erwerbseinkommen können nachgewiesene berücksichtigungsfähige Versicherungsbeiträge und notwendige Erwerbsaufwendungen die 100-Euro-Pauschale ersetzen, wenn ihre Summe darüber liegt.

Betroffene sollten deshalb Bruttoverdienst, Nettolohn und sämtliche Absetzbeträge im Berechnungsbogen mit ihren Unterlagen vergleichen. Wie sich solche Abweichungen auswirken, erläutert auch unser Beitrag über kostspielige Fehler beim Freibetrag in der Grundsicherung.

Fehler 2: Ein zustehender Mehrbedarf fehlt vollständig

Der Regelbedarf deckt nicht jede gesetzlich anerkannte besondere Lebenssituation ab. Deshalb sieht § 21 SGB IIzusätzliche Mehrbedarfe vor, die in der Berechnung auftauchen müssen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Besonders deutlich wird das bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter sieben Jahren. Wer allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt, hat grundsätzlich einen Mehrbedarf von 36 Prozent des eigenen Regelbedarfs.

Bei dem 2026 geltenden Regelbedarf von 563 Euro sind das 202,68 Euro monatlich. Fehlt dieser Betrag ein ganzes Jahr, summiert sich die Unterzahlung bei unverändertem Anspruch auf 2.432,16 Euro.

Entscheidend ist die tatsächliche Betreuungssituation, nicht allein der Familienstand. Die Angabe „geschieden“ oder „ledig“ beantwortet noch nicht, wer das Kind im Alltag versorgt und erzieht.

Auch eine Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche kann einen Mehrbedarf auslösen. Ebenso kommt ein Zuschlag infrage, wenn Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder Boiler in der Wohnung erzeugt wird und die entsprechenden Kosten nicht bereits als Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden.

Betroffene sollten prüfen, ob ihre Angaben und Nachweise im Bescheid überhaupt verarbeitet wurden. Weitere Einzelheiten beschreibt unser Beitrag dazu, warum Alleinerziehenden bei einem fehlenden Zuschlag mehr als 2.400 Euro jährlich entgehen können.

Fehler 3: Miete, Nebenkosten oder Heizkosten sind zu niedrig angesetzt

Zu den Unterkunftskosten gehört mehr als die reine Kaltmiete. Auch berücksichtigungsfähige Betriebskosten und angemessene Heizkosten müssen in die Berechnung einfließen.

Ein Fehler entsteht beispielsweise, wenn das Jobcenter trotz eingereichter Unterlagen einen alten Nebenkostenabschlag weiterverwendet. Steigt der anzuerkennende Abschlag von 110 auf 170 Euro, fehlen dadurch jeden Monat 60 Euro.

Vergleichen Sie deshalb den Berechnungsbogen mit dem Mietvertrag, der aktuellen Vermietermitteilung und den Abschlägen für die Heizung. Auch eine Betriebs- oder Heizkostennachforderung sollte eingereicht und ihre Berücksichtigung geprüft werden.

Allerdings bedeutet eine Abweichung von der tatsächlich gezahlten Miete nicht automatisch, dass der Bescheid falsch ist. Gesetzliche Grenzen, örtliche Angemessenheitswerte und die Umstände des Einzelfalls können den anerkannten Betrag beeinflussen.

Auch die Karenzzeit schützt nach der aktuellen Fassung von § 22 SGB II nicht jede beliebig hohe Miete: Grundsätzlich greift eine Grenze beim Eineinhalbfachen der örtlich abstrakt angemessenen Unterkunftskosten, wobei Ausnahmen vorgesehen sind. Für Heizkosten gilt der Schutz der Karenzzeit ohnehin nicht.

Das Jobcenter muss dennoch erklären können, weshalb es bestimmte Aufwendungen nicht berücksichtigt. Ein Beispiel für streitige Abzüge schildert unser Beitrag über zu Unrecht gestrichene Nebenkosten im Jobcenter-Bescheid.

Was die drei Fehler finanziell bedeuten können

Die folgende Tabelle zeigt vereinfachte Rechenbeispiele, keine durchschnittlichen Fehlerbeträge. Die Jahreswerte setzen voraus, dass der jeweilige Fehler und der Leistungsanspruch zwölf Monate unverändert bestehen.

Fehler im Beispiel Richtige Berücksichtigung Monatlich zu wenig In zwölf Monaten Bei 600 Euro Minijobverdienst werden nur 100 Euro freigelassen 208 Euro bleiben unter den genannten Annahmen frei 108,00 Euro 1.296,00 Euro Mehrbedarf bei alleiniger Erziehung eines Kindes unter sieben Jahren fehlt 36 Prozent von 563 Euro 202,68 Euro 2.432,16 Euro Ein anzuerkennender Nebenkostenabschlag wurde nicht aktualisiert 170 statt 110 Euro 60,00 Euro 720,00 Euro Ein Anruf ersetzt keinen Widerspruch

Wer einen Fehler entdeckt, sollte die Widerspruchsfrist sichern und die Klärung nicht allein einem Telefonat überlassen. Grundsätzlich muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen.

Ein unterschriebener Brief oder die persönliche Erklärung zur Niederschrift beim Jobcenter sind mögliche Wege. Wer elektronisch vorgehen möchte, sollte den dafür vorgesehenen formwirksamen Zugang nutzen und die Rechtsbehelfsbelehrung beachten.

Zur Fristwahrung muss erkennbar sein, welcher Bescheid angegriffen wird und dass die Entscheidung überprüft werden soll. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden; ein nachweisbarer Eingang schützt vor Streit über die Frist.

Für die Begründung helfen konkrete Angaben: welcher Monat betroffen ist, welcher Betrag fehlt und welcher Nachweis das belegt. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag zum Widerspruch gegen den Grundsicherungsgeld-Bescheid.

Auch ältere Bescheide lassen sich überprüfen

Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommen. Dabei sollten der betroffene Bescheid, der Zeitraum und der vermutete Fehler möglichst genau benannt werden.

Für Nachzahlungen gilt im SGB II allerdings eine gegenüber vielen anderen Sozialleistungen verkürzte Frist nach § 40 SGB II. Bei einem im Jahr 2026 gestellten Überprüfungsantrag können Leistungen grundsätzlich frühestens ab dem 1. Januar 2025 nachgezahlt werden.

Wer erst 2027 tätig wird, kann Ansprüche für 2025 auf diesem Weg grundsätzlich nicht mehr retten. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, kann dagegen noch die regelmäßig einjährige Widerspruchsfrist nach § 66 SGG offenstehen.

Praxisbeispiel: Drei falsche Ansätze kosten 370,68 Euro im Monat

Im fiktiven Beispiel lebt die 35-jährige Jana mit ihrem fünfjährigen Sohn allein und erhält ergänzende Grundsicherung. Bei ihrem Minijob mit 600 Euro brutto und netto lässt das Jobcenter nur 100 statt 208 Euro frei, übersieht ihren Mehrbedarf von 202,68 Euro und setzt die anzuerkennenden Nebenkosten um 60 Euro zu niedrig an.

Andere Einkünfte und Berechnungspositionen sind korrekt berücksichtigt; die Familie bleibt auch bei richtiger Berechnung leistungsberechtigt. Die drei Fehler drücken ihren Anspruch zusammen um 370,68 Euro monatlich.

Jana legt rechtzeitig Widerspruch ein und weist die Abweichungen mit ihren Unterlagen nach. Werden sechs entsprechend fehlerhafte Monatsberechnungen korrigiert, ergibt sich in diesem Beispiel eine Nachzahlung von 2.224,08 Euro.

6 Fragen und Antworten zu Fehlern im Jobcenter-Bescheid Wo finde ich die entscheidenden Angaben?

Im Berechnungsbogen zum Bescheid stehen die anerkannten Bedarfe, das berücksichtigte Einkommen und die Abzüge. Prüfen Sie die Angaben für jede Person und jeden betroffenen Monat.

Bleiben von einem Minijob immer nur 100 Euro frei?

Nein, bei einem Verdienst über 100 Euro kommen im üblichen Fall weitere prozentuale Freibeträge hinzu. Für bestimmte junge Menschen in Schule oder Ausbildung gelten zudem günstigere Sonderregeln.

Muss ich besondere Bedarfe dem Jobcenter mitteilen?

Ja, das Jobcenter benötigt die Tatsachen und gegebenenfalls Nachweise, aus denen sich der zusätzliche Anspruch ergibt. Prüfen Sie anschließend, ob etwa Alleinerziehung, Schwangerschaft oder die Warmwasserbereitung im Bescheid richtig berücksichtigt wurden.

Beweist eine niedrigere Überweisung bereits einen Fehler?

Nein, beispielsweise kann ein Teil der bewilligten Leistung direkt an den Vermieter überwiesen werden. Vergleichen Sie deshalb den berechneten Anspruch mit der Aufteilung der Zahlungen.

Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?

Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Eine Bitte um telefonische Erklärung verlängert diese Frist nicht.

Kann ich zu wenig gezahlte Leistungen später zurückholen?

Das ist bei einem rechtswidrigen Bescheid unter den Voraussetzungen eines Überprüfungsantrags möglich. Wegen der begrenzten rückwirkenden Auszahlung im SGB II sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.

Stand: 12. Oktober 2026. Weitere Grundlagen: BMAS zu Leistungen und Regelbedarfen, Bundesagentur für Arbeit zu Unterkunft und Heizung sowie BMAS zu Bescheid und Widerspruch.

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Erwerbsminderungsrente 2027: Höhere Hinzuverdienstgrenzen geplant

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und daneben arbeitet, soll 2027 mehr verdienen können, ohne dass die Rente allein wegen des Einkommens gekürzt wird. Grundlage ist die vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossene Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für 2027. Danach soll die monatliche Bezugsgröße von derzeit 3.955 Euro auf 4.130 Euro steigen.

Aus dieser Bezugsgröße ergeben sich nach der gesetzlichen Formel in § 96a SGB VI höhere Hinzuverdienstgrenzen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente wären 2027 bis zu 21.682,50 Euro im Kalenderjahr möglich. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente steigt die Mindestgrenze auf 43.365 Euro.

Endgültig sind die Werte allerdings noch nicht. Nach dem Kabinettsbeschluss steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus.

Diese Grenzen sollen 2027 gelten

Die geplanten Werte lassen sich direkt aus der vorgesehenen monatlichen Bezugsgröße von 4.130 Euro berechnen.

Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente Rentenart Grenze 2026 Vorgesehene Grenze 2027 Unterschied Volle Erwerbsminderungsrente 20.763,75 Euro 21.682,50 Euro +918,75 Euro Teilweise Erwerbsminderungsrente mindestens 41.527,50 Euro mindestens 43.365 Euro +1.837,50 Euro Bei teilweiser Erwerbsminderung kann die persönliche Grenze höher liegen

Die 43.365 Euro sind nur die gesetzliche Mindestgrenze. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kann die individuelle Hinzuverdienstgrenze höher ausfallen.

§ 96a SGB VI berücksichtigt dafür zusätzlich die Entgeltpunkte aus dem Kalenderjahr mit den höchsten Entgeltpunkten innerhalb der letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Versicherte sollten deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass 43.365 Euro ihre persönliche Obergrenze darstellen. Welche individuelle Grenze gilt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden.

Die Grenze gilt für das Kalenderjahr

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind Jahresgrenzen. Es gibt keine eigenständige monatliche Grenze, die jeden Monat zwingend eingehalten werden müsste.

Wer 2027 beispielsweise nur für einige Monate arbeitet, kann deshalb in einzelnen Monaten rechnerisch deutlich mehr verdienen als ein Zwölftel der Jahresgrenze. Entscheidend ist grundsätzlich der für das gesamte Kalenderjahr zu berücksichtigende Hinzuverdienst.

Die 21.682,50 Euro bei voller Erwerbsminderung entsprechen lediglich rechnerisch durchschnittlich 1.806,88 Euro pro Monat. Dieser Monatsbetrag ist keine gesetzliche Hinzuverdienstgrenze.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Ein Überschreiten bedeutet nicht automatisch, dass die komplette Erwerbsminderungsrente entfällt.

Nach § 96a Absatz 1a SGB VI wird zunächst ermittelt, um welchen Betrag die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten wurde. Ein Zwölftel dieses übersteigenden Betrags wird zu 40 Prozent auf die monatliche Rente angerechnet.

Ein vereinfachtes Beispiel für 2027:

Ein Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente verdient im Jahr 23.000 Euro.

Die geplante Grenze beträgt 21.682,50 Euro.

Damit wird die Grenze um 1.317,50 Euro überschritten.

Davon wird ein Zwölftel berechnet:

1.317,50 Euro ÷ 12 = 109,79 Euro.

Davon werden 40 Prozent auf die monatliche Rente angerechnet:

109,79 Euro × 40 Prozent = rund 43,92 Euro.

Unter diesen vereinfachten Voraussetzungen würde die monatliche Erwerbsminderungsrente wegen des Hinzuverdienstes um rund 43,92 Euro gekürzt.

Mehr Geld verdienen dürfen heißt nicht länger arbeiten dürfen

Der wichtigste Punkt wird bei den steigenden Grenzen leicht übersehen: Die Hinzuverdienstgrenze betrifft das Einkommen. Sie verändert nicht automatisch das gesundheitlich festgestellte Leistungsvermögen.

Bei voller Erwerbsminderung geht die Rentenversicherung grundsätzlich davon aus, dass Betroffene unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt das Leistungsvermögen grundsätzlich bei drei bis unter sechs Stunden täglich.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit weiterhin innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden muss.

Wer zwar unter der Geldgrenze bleibt, aber dauerhaft wesentlich mehr arbeitet als mit der festgestellten Erwerbsminderung vereinbar ist, kann trotzdem eine Überprüfung des Rentenanspruchs auslösen.

Ein höherer Stundenlohn kann zusätzlichen Spielraum schaffen

Die höheren Hinzuverdienstgrenzen sind vor allem für Menschen interessant, die innerhalb ihres zulässigen zeitlichen Leistungsvermögens einen höheren Verdienst erzielen.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Eine Person mit voller Erwerbsminderungsrente arbeitet regelmäßig 2,5 Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche. Ihre Arbeitszeit bleibt damit im angenommenen Leistungsrahmen.

Steigt lediglich ihr Stundenlohn, kann auch ihr Jahreseinkommen wachsen, ohne dass sie länger arbeiten muss. Genau in solchen Fällen bietet eine höhere Hinzuverdienstgrenze zusätzlichen finanziellen Spielraum.

Problematischer wird es, wenn der höhere Jahresverdienst deshalb entsteht, weil die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft deutlich ausgeweitet wird.

Arbeitserprobung erlaubt vorübergehend mehr Stunden

Seit 2024 gibt es eine wichtige Ausnahme. Erwerbsminderungsrentner können im Rahmen einer Arbeitserprobung testen, ob sie wieder mehr arbeiten können.

Eine Arbeitserprobung liegt nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung unter anderem vor, wenn jemand mit voller Erwerbsminderungsrente drei Stunden oder mehr täglich arbeitet oder bei teilweiser Erwerbsminderung sechs Stunden oder mehr.

Sie dauert regelmäßig sechs Monate, kann im Einzelfall aber verkürzt oder verlängert werden.

Während dieser Erprobung bleibt der bisherige Rentenanspruch zunächst bestehen. War die Arbeitserprobung erfolgreich und wird die höhere Arbeitsleistung dauerhaft fortgesetzt, prüft die Rentenversicherung anschließend, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt.

Beschäftigung oder höhere Arbeitszeit besser melden

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Beziehern einer Erwerbsminderungsrente, eine neue Beschäftigung oder eine deutliche Ausweitung der Tätigkeit mitzuteilen.

Relevant sind insbesondere die Art der Tätigkeit, die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie der voraussichtliche Verdienst.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und daneben ergänzende Grundsicherung erhält, muss außerdem unterscheiden: Die Hinzuverdienstregeln der Rentenversicherung und die Einkommensanrechnung bei einer ergänzenden Sozialleistung sind nicht dasselbe.

Unser Beitrag „Erwerbsminderungsrente: Das steckt hinter der geplanten Zwei-Jahres-Frist“ erläutert diese Abgrenzung am Beispiel der Erwerbsminderungsrente und der ergänzenden Grundsicherung.

Der Kabinettsbeschluss ist noch nicht der letzte Schritt

Die höhere Bezugsgröße von 4.130 Euro ist nicht mehr nur Bestandteil eines Entwurfs. Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 am 7. Oktober beschlossen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über den Kabinettsbeschluss zu den Sozialversicherungsrechengrößen 2027.

Das Ministerium weist zugleich darauf hin, dass noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist. Solange diese fehlt, sollten die 21.682,50 Euro beziehungsweise mindestens 43.365 Euro als vorgesehene Werte für 2027 bezeichnet werden und nicht als bereits endgültig geltende Grenzen.

Für Betroffene ist dennoch schon jetzt absehbar, wohin die Entwicklung führt: Steigt die Bezugsgröße wie vom Kabinett beschlossen, wachsen auch die Hinzuverdienstgrenzen automatisch nach der gesetzlichen Formel.

Entscheidend bleiben zwei getrennte Prüfungen: Wie viel Einkommen darf erzielt werden, ohne dass die Rente gekürzt wird? Und wie viel Arbeit ist mit dem gesundheitlichen Leistungsvermögen vereinbar? Die höheren Geldgrenzen beantworten nur die erste Frage.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Kabinettsbeschluss zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vom 7. Oktober 2026.

Rechtsgrundlage: § 96a SGB VI zur Einkommensanrechnung bei Erwerbsminderungsrenten.

Ergänzend: Deutsche Rentenversicherung zu Hinzuverdienst, Leistungsvermögen und Arbeitserprobung bei Erwerbsminderungsrenten. Die Werte für 2027 wurden aus der vorgesehenen monatlichen Bezugsgröße von 4.130 Euro und der gesetzlichen Berechnungsformel errechnet.

Der Beitrag Erwerbsminderungsrente 2027: Höhere Hinzuverdienstgrenzen geplant erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Baut Kraftwerke, um die Umwelt zu schützen!

Kelvin Kemm

Der Großteil der westlichen Welt ist davon besessen, die Kohlendioxidemissionen zu senken. Diese Haltung äußert sich in der Regel in dem Bestreben, CO₂-produzierende Industriezweige wie fossil befeuerte Kraftwerke, Stahlwerke und dergleichen einzuschränken. Daher erscheint es auf den ersten Blick nicht gerade als gute Idee, die CO₂-Emissionen durch den Bau von Kohlekraftwerken in Afrika senken zu wollen. Doch dadurch würden die CO₂-Emissionen zweifellos erheblich reduziert.

Derzeit gibt es in Afrika 600 Millionen Menschen, die keinen Zugang zu Strom haben. Aber diese Menschen kochen trotzdem Mahlzeiten für ihre Familie und müssen sich im Winter warmhalten. Wie bewältigen sie diese ganz alltäglichen Aufgaben? Sie machen Feuer. Was verwenden sie als Brennstoff? Sie sammeln Brennstoff aus ihrer unmittelbaren Umgebung. Dieser Brennstoff besteht aus Materialien wie Holz und Dung. Den Dung sammeln sie von ihrem Vieh, oder vielleicht bekommen sie auch welchen von Wildtieren aus der Nachbarschaft. Das Holz beziehen sie aus der Natur. Sie gehen in den umliegenden Busch und sammeln abgestorbene Bäume und Äste. Sie fällen auch Bäume. Das ist harte Arbeit, das weiß ich aus eigener Erfahrung, habe ich doch schon mehrfach Buschholz gesammelt. Auf Campingausflügen und Tagesausflügen im Busch sammeln wir Südafrikaner ziemlich häufig trockenes, totes Naturholz, um ein Feuer zu machen und Mittag- oder Abendessen zu kochen. Es ist ein beliebter Zeitvertreib, ein BBQ zu veranstalten – oder wie wir es nennen: ein „Braai“.

Für Stammesvölker, die tief in ländlichen Gebieten leben und keinen Stromanschluss haben, ist ein Mittag- oder Abendessen vom Grill kein Vergnügen, sondern eine Frage des Überlebens. Das Sammeln von Holz gilt als Frauenarbeit, und es ist nicht ungewöhnlich, afrikanische Frauen zu sehen, die mit großen Holzstapeln auf dem Kopf lange Strecken zurücklegen. Es ist erstaunlich, welche Lasten sie auf ihren Köpfen balancieren können.

Das Verbrennen von Holz und Dung erzeugt Rauch sowie Gase, die aus den Verunreinigungen im Holz und Dung entweichen, und dazu noch jede Menge CO₂. Stellen Sie sich also vor, wie jeden Tag Millionen von Feuern brennen. Stellen Sie sich auch vor, wie schnell man die CO₂-Emissionen senken könnte, wenn all diese Menschen an das Stromnetz angeschlossen wären. Das wäre großartig. Das muss zu gegebener Zeit geschehen. Der Strom könnte in Kohlekraftwerken erzeugt werden, in denen Kohle sauber und mit hoher moderner Effizienz verbrannt wird. Solche Kraftwerke sind als HELE-Technologie bekannt. HELE steht für „High Efficiency Low Emissions“ (hoher Wirkungsgrad, geringe Emissionen).

So unlogisch es auch klingen mag: Der Bau von HELE-Kohlekraftwerken wäre gut für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, wenn sie in großer Zahl in Afrika errichtet würden.

Aber die fanatischen Kohlegegner würden von so etwas niemals etwas hören wollen. Es geht ihnen nicht darum, das Richtige für die Umwelt zu tun, sondern darum, dass ihr Wille die Oberhand gewinnt. Sie betreiben ein politisches Spiel.

Vor einiger Zeit traf ich einen Schweizer Extrem-Grünen, der sich als Teil einer Gruppe von Grünen in Südafrika aufhielt, die hierher gereist war, um „den Afrikanern beizubringen, wie man verantwortungsbewusster Bürger dieses Planeten ist“. Bei einem Gespräch mit ihm während einer Kaffeepause sagte er, die Schweiz solle ihren Stromverbrauch um 20 % senken, weil es sich die Schweizer leisten könnten, einen weniger verschwenderischen Lebensstil zu führen. Er vertrat zudem die Ansicht, dass Afrika auf einen Anstieg des Stromverbrauchs von 10 % beschränkt werden sollte. Mit 10 % meinte er insgesamt, nicht pro Jahr. Dann holte er Bilder hervor und schwärmte davon, wie Afrikaner der Welt ein Vorbild sein sollten, wie man „im Einklang mit der Natur“ lebe. Die Bilder zeigten eine afrikanische Frau, die mit einem Eimer Wasser auf dem Kopf vom Fluss herüberkam. Ein anderes zeigte einen afrikanischen Subsistenzbauern, der mit einem Holzpflug pflügte, der von einem Ochsen gezogen wurde. Der Schweizer Öko erklärte mir begeistert, wie sie im Einklang mit der Natur lebten und nur einen kleinen ökologischen Fußabdruck hinterließen … als wäre mir dieses Konzept neu. Ich entgegnete, dass ich es lieber sähe, wenn der Bauer sich einen Traktor und einen Stahlpflug zulegen würde. Der „Grüne“ bekam fast einen Anfall und wies darauf hin, dass ein Traktor nicht nur CO₂ produziere, sondern auch dazu führen würde, dass Öl und Kraftstoff in den Boden sickern … was schlecht für Ameisen, Würmer usw. sei. Außerdem, so erklärte er ernsthaft, würde der Traktor dazu führen, dass Tankwagen Kraftstoff liefern müssten, was zu mehr CO₂-Emissionen usw. führen würde. Ich bekam auch einen Vortrag darüber zu hören, wie schlimm es wäre, Wasser ins Dorf zu pumpen … dafür wären Pumpen und Schmiermittel erforderlich.

Ich staunte über die Denkweise dieses Schweizers, der offenbar wirklich glaubte, er könne mich davon überzeugen, dass es der Menschheit und dem Planeten helfen würde, wenn man die Lieferung von Strom und Brennstoffen in afrikanische Länder blockieren würde.

Natürlich rechne ich nicht einen Moment lang damit, dass der groß angelegte Bau von HELE-Kohlekraftwerken in afrikanischen Ländern tatsächlich stattfinden wird, selbst wenn die Länder über Kohle verfügen würden, was sie aber nicht tun. Was jedoch durchaus möglich ist, ist die groß angelegte Elektrifizierung afrikanischer Länder durch den Einsatz von Kernenergie, insbesondere von kleinen modularen Reaktoren (SMR). Aus Sicht des Umweltschutzes haben SMRs nicht nur einen sehr geringen Flächenbedarf, sondern verbrauchen auch so wenig Brennstoff, dass keine großflächigen Transportwege für den Brennstoff entstehen. Ein SMR kann drei- oder viermal im Jahr mit Brennstoff beliefert werden, und zwar mit einem speziell für den Transport des Brennstoffs umgerüsteten Lkw. Es besteht kein Bedarf an einem Förderband oder einer Eisenbahnstrecke für den Brennstoff, wie sie für die kontinuierliche Lieferung fossiler Brennstoffe erforderlich sind.

Wenn man sich weltweit für Umweltlösungen einsetzt, muss man sich wirklich gründlich mit den tatsächlichen Lebensumständen der verschiedenen betroffenen Menschen auseinandersetzen.
Hier in Afrika kommt es überhaupt nicht gut an, wenn Menschen aus europäischen Ländern hierherkommen und uns selbstgerecht predigen, wie wir den „Planeten retten“ sollen – und zwar auf ihre Art, nur weil sie es so sagen.

Link: https://www.cfact.org/2026/10/07/build-power-stations-to-improve-the-environment/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Baut Kraftwerke, um die Umwelt zu schützen! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Hamburg: Gedenken an getötete Frau in Barmbek

Das Anti-Feminizid-Netzwerk Hamburg ruft für Mittwoch, den 14. Oktober, zu einer Gedenkkundgebung für eine 34-jährige Frau auf, die am 17. September in Hamburg-Barmbek-Süd von ihrem Ehemann getötet wurde. Die Versammlung findet um 18 Uhr auf der Piazzetta-Ralph-Giordano nahe dem Barmbeker Bahnhof und damit unweit des Tatortes statt. Neben dem Gedenken an die Getötete soll auf die gesellschaftlichen Ursachen und die Kontinuität feminizidaler Gewalt aufmerksam gemacht werden.

Am Morgen des 17. September erschien der 40-jährige Ehemann der Frau auf einem Hamburger Polizeikommissariat und erklärte, seine Ehefrau getötet zu haben. Einsatzkräfte fanden die 34-Jährige leblos in der gemeinsamen Wohnung in der Von-Essen-Straße. Trotz Reanimationsmaßnahmen starb sie wenig später im Krankenhaus. Medienberichten zufolge soll der Mann seine Frau erwürgt haben. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen des Verdachts auf Totschlag erlassen. Die Getötete hinterlässt drei Kinder im Alter von fünf, neun und 14 Jahren.

„Feminizide sind keine tragischen Einzelfälle“

Das genaue Tatmotiv ist bislang nicht bekannt. Das Anti-Feminizid-Netzwerk ordnet die Tötung dennoch in den Zusammenhang patriarchaler Gewalt ein. Frauen würden besonders häufig in Partnerschaften und im eigenen Zuhause Opfer tödlicher Gewalt. „Feminizide sind keine tragischen Einzelfälle, sondern die extremste Form patriarchaler Gewalt“, erklärt das Netzwerk. Mit dieser Einordnung werde kein individuelles Tatmotiv vorweggenommen. Vielmehr gehe es darum, die gesellschaftlichen Strukturen sichtbar zu machen, in denen Gewalt gegen Frauen entstehe, darunter patriarchale Machtverhältnisse, Kontrolle und Besitzansprüche.

Mit der Kundgebung will die Initiative der getöteten Frau einen Raum des Erinnerns geben und zugleich auf die Folgen solcher Gewalttaten für Angehörige aufmerksam machen. „Hinter Statistiken und Schlagzeilen stehen Frauen, Familien und Angehörige. Drei Kinder haben ihre Mutter verloren“, heißt es in dem Aufruf. Vertreter:innen des Netzwerks und Unterstützer:innen werden bei der Gedenkveranstaltung mit Redebeiträgen an die Frau erinnern und gegen feminizidale Gewalt Stellung beziehen.

Beitragsbild: Aktion der Gruppe Rozalia gegen Feminizid und für Solidarität mit den YPJ, Januar 2026

Feminizid an Enda Kala: Ehemann wegen Mordverdachts in U-HaftNach dem Feminizid an Enda Kala in Coesfeld ist gegen ihren getrennt lebenden Ehemann Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Zugleich werden neue Details zur Vorgeschichte bekannt: Der 43-Jährige...ANF News Feminizide: Strafmilderungen werden zum Kalkül der TäterStrafmilderungen wegen vermeintlich ungerechtfertigter Provokation, gutes Verhalten vor Gericht oder Zweifel an der Schuldfähigkeit: In Feminizidprozessen in der Türkei greifen Täter immer wieder a...ANF News Männer demonstrieren in Amed gegen FeminizideIn der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) haben Hunderte Männer am Mittwochabend gegen Feminizide und patriarchale Gewalt demonstriert. Zu dem ersten Männerprotest dieser Art in der Reg...ANF News

 

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Ehmed: Bei der Rolle der Frauen gibt es deutliche Rückschritte

Auf dem MERI-Forum 2026 in Hewlêr (Erbil) hat die kurdische Politikerin Ilham Ehmed die Entwicklungen in Syrien und Rojava bewertet. Die Integration der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) in die syrische Armee habe zur Stabilisierung des Landes beigetragen. Auch die erstmalige offizielle Anerkennung der kurdischen Identität sei ein historischer Schritt. Gleichzeitig warnte Ehmed vor deutlichen Rückschritten bei der politischen und gesellschaftlichen Beteiligung von Frauen sowie vor Defiziten bei der Umsetzung kurdischer Sprachrechte.

Das jährlich vom Middle East Research Institute (MERI) organisierte Forum bringt Politiker:innen und Diplomat:innen aus der Kurdistan-Region des Irak (KRI), dem Irak, Rojava, der Türkei und weiteren Ländern zusammen. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung stehen die Sicherheitslage im Nahen Osten, die Herausforderungen für die kurdische Bevölkerung, die Zukunft des Irak und der politische Prozess zwischen Rojava und der syrischen Regierung.

Die Anerkennung der kurdischen Identität ist ein grundlegender Schritt

Im ersten Panel, das den Entwicklungen in Syrien und Rojava gewidmet war, sprach Ilham Ehmed als Mitglied des syrischen Volksrats und dessen Ausschusses für auswärtige Beziehungen über die Anerkennung kurdischer Rechte, den Status der kurdischen Sprache und den Integrationsprozess. Ehmed bezeichnete das Präsidialdekret zur Anerkennung der kurdischen Bevölkerung und ihrer Sprache als historische Entwicklung. „Damit hat Syrien die Kurd:innen zum ersten Mal offiziell anerkannt. Die Anerkennung der kurdischen Identität ist der grundlegendste Schritt. Die Frage der kurdischen Sprache ist für uns von großer Bedeutung“, erklärte sie. Allerdings reiche die formelle Anerkennung allein nicht aus. Insbesondere beim Recht auf Bildung in kurdischer Sprache fehle es weiterhin an klaren und verbindlichen Mechanismen zur praktischen Umsetzung. Das Dekret sei deshalb trotz seiner historischen Bedeutung noch unzureichend.

Integration stärkt Stabilität, schwächt aber die Rolle der Frauen

Positiv bewertete Ehmed die bisherigen Fortschritte bei der Integration der QSD und der Institutionen der Selbstverwaltung in staatliche Strukturen. Der Prozess habe dazu beigetragen, die Verbindung zwischen syrischen Städten wiederherzustellen, Grenzübergänge zu öffnen und die Rückkehr von Menschen nach Syrien und Rojava zu erleichtern. Gleichzeitig äußerte sie erhebliche Bedenken hinsichtlich der Stellung der Frauen. „Die Erfahrung der Selbstverwaltung hat ein wegweisendes Modell für die Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben, an der Politik und an der Wirtschaft hervorgebracht. Doch während heute die militärischen Kräfte und die Institutionen der Selbstverwaltung in staatliche Strukturen integriert werden, erleben wir einen deutlichen Rückgang der Rolle der Frauen“, sagte Ehmed. Diese Entwicklung stelle ein Hindernis für die Beteiligung von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen dar. Der Integrationsprozess befinde sich deshalb trotz der erzielten Fortschritte weiterhin in einer Phase der Bewährung.

Fehlende Umsetzungsmechanismen und anhaltende Spannungen

Weitere Schwierigkeiten sieht Ehmed bei der Umsetzung staatlicher Entscheidungen. Unklare Verfahren und Zuständigkeiten führten wiederholt zu Problemen. Die syrische Übergangsregierung müsse deshalb verbindliche Mechanismen schaffen, wirtschaftliche Stabilität fördern und die Kontrolle im Sicherheitsbereich gewährleisten. Zugleich verwies die Politikerin auf die anhaltenden Spannungen im Land. Rassistische und extremistische Denkweisen innerhalb bestimmter Gruppen sowie Eingriffe äußerer Akteure beeinträchtigten die Stabilität und erschwerten eine Verständigung innerhalb der syrischen Gesellschaft. „Eine dauerhafte Stabilität ist bislang nicht gewährleistet“, erklärte Ehmed. Dafür müssten die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleitet, der politische Prozess konsequent fortgesetzt und konkrete Mechanismen zur Umsetzung der getroffenen Entscheidungen geschaffen werden.

Bewaffneter Angriff auf Team von Rojava FM in HesekêIm Stadtteil Salihiyê in Hesekê ist ein Team des Radiosenders Rojava FM während seiner journalistischen Arbeit von bewaffneten Personen angegriffen worden. Ein Mitarbeiter wurde bei dem Vorfall am ...ANF News PYD warnt vor Gefährdung des inneren Friedens in HesekêDie Partei der Demokratischen Einheit (PYD) hat angesichts der jüngsten antikurdischen Ausschreitungen in Hesekê vor einer gezielten Verschärfung der Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen gew...ANF News Entführter Lehrer in Rojava ermordet aufgefundenDer seit Ende September vermisste Lehrer Hesen Keleş aus Girkê Legê in Rojava ist ermordet aufgefunden worden. Die verbrannte Leiche des 50-Jährigen wurde am 2. Oktober an einer Straße nahe Dardara...ANF News

 

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Was das Diesel-Abkommen von Trump und Putin politisch bedeutet

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 12. Oktober 2026 - 17:44
Das große Thema der letzten Tage war das Diesel-Abkommen zwischen den USA und Russland, laut dem Russland früher als geplant mit der Aufhebung seines Exportverbots für Dieselkraftstoff beginnt und im Oktober 300.000 Tonnen Diesel, im November 500.000 Tonnen und im Dezember eine Million Tonnen an die USA und auf den Weltmarkt liefern wird. Damit Russland […]
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Schwerbehinderten-Pauschbetrag: 1.140 Euro nicht bedeuten nicht 1.140 Euro

1.140 Euro jährlich: Diesen Behinderten-Pauschbetrag können Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 steuerlich geltend machen. Das Finanzamt überweist ihnen deshalb aber keine 1.140 Euro. Der Betrag verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Geld dadurch übrig bleibt, hängt von der persönlichen Steuerbelastung ab.

Der Anspruch beginnt außerdem schon unterhalb der Schwerbehinderung: Bereits bei einem GdB von 20 sieht das Einkommensteuergesetz einen Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr vor. Wer keine Einkommensteuer schuldet, erhält daraus grundsätzlich keine Auszahlung. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren muss allerdings die gemeinsame steuerliche Situation betrachtet werden.

Was das Finanzamt mit den 1.140 Euro macht

Der Behinderten-Pauschbetrag soll bestimmte regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wegen einer Behinderung steuerlich berücksichtigen. Dazu zählen nach § 33b Einkommensteuergesetz etwa Aufwendungen für Hilfe bei gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens, Pflege und einen erhöhten Wäschebedarf. Für diese vom Pauschbetrag erfassten Kosten müssen keine einzelnen Ausgaben nachgewiesen werden.

Die steuerliche Wirkung lässt sich an einer vereinfachten Rechnung zeigen: Beträgt das zu versteuernde Einkommen vor Berücksichtigung des Pauschbetrags 30.000 Euro, sinkt es bei GdB 50 auf 28.860 Euro. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer auf Grundlage des niedrigeren Betrags.

Die Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen. Die 1.140 Euro werden also nicht unmittelbar von der errechneten Einkommensteuer abgezogen.

Wie viel Steuerersparnis bei GdB 50 möglich ist

Für eine erste Orientierung lässt sich der Pauschbetrag mit einem angenommenen Grenzsteuersatz multiplizieren. Dieser beschreibt, wie stark ein zusätzlicher Euro Einkommen steuerlich belastet wird. Er ist nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz auf das gesamte Einkommen gleichzusetzen.

Die folgenden eigenen Beispielrechnungen unterstellen vereinfachend, dass derselbe Steuersatz auf den gesamten Abzugsbetrag wirkt:

Vereinfachte Steuerersparnis bei 1.140 Euro Behinderten-Pauschbetrag Angenommener Steuersatz auf den Abzugsbetrag Rechnung Ungefähre jährliche Steuerersparnis 20 Prozent 1.140 Euro × 20 Prozent 228 Euro 30 Prozent 1.140 Euro × 30 Prozent 342 Euro 40 Prozent 1.140 Euro × 40 Prozent 456 Euro

Bei einem angenommenen Satz von 30 Prozent wären es somit etwa 342 Euro weniger Einkommensteuer im Jahr. Auf zwölf Monate verteilt entspricht das rechnerisch 28,50 Euro.

Diese Werte sind keine individuellen Steuerberechnungen. Der Einkommensteuertarif verläuft in weiten Teilen progressiv: Der Steuersatz verändert sich mit der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Für ein genaues Ergebnis müssen deshalb die Steuer mit und ohne Pauschbetrag verglichen werden. Mögliche Auswirkungen auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind in der Tabelle nicht enthalten.

Warum derselbe GdB unterschiedlich viel Geld bringen kann

Zwei Menschen mit GdB 50 haben grundsätzlich denselben jährlichen Pauschbetrag. Trotzdem kann die finanzielle Entlastung unterschiedlich ausfallen.

Wer auf den abziehbaren Einkommensanteil einen höheren Steuersatz zahlen müsste, spart durch den Abzug mehr. Bei einer niedrigen Steuerbelastung fällt die Ersparnis geringer aus. Besteht schon ohne Pauschbetrag keine Einkommensteuerschuld, kann dieser sie auch nicht weiter reduzieren.

Das betrifft beispielsweise alleinstehende Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen bereits unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt 2026 bei Einzelveranlagung 12.348 Euro. Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen nach den maßgeblichen Abzügen, nicht die jährliche Bruttorente.

Der Pauschbetrag ist damit eine Steuerentlastung. Er ersetzt keine Sozialleistung und gleicht behinderungsbedingte Ausgaben nicht unabhängig vom Einkommen durch eine Überweisung aus.

Bereits ab GdB 20 besteht ein Anspruch

Für den Behinderten-Pauschbetrag ist kein GdB von 50 erforderlich. Die Staffelung beginnt bei einem festgestellten GdB von 20 und steigt mit dem Grad der Behinderung.

Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b Einkommensteuergesetz Grad der Behinderung Jährlicher Behinderten-Pauschbetrag 20 384 Euro 30 620 Euro 40 860 Euro 50 1.140 Euro 60 1.440 Euro 70 1.780 Euro 80 2.120 Euro 90 2.460 Euro 100 2.840 Euro

Für hilflose, blinde oder taubblinde Menschen gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein erhöhter Pauschbetrag von 7.400 Euro. Er tritt an die Stelle des nach dem GdB gestaffelten Betrags; beide werden nicht addiert.

Auch die 7.400 Euro sind keine zugesagte Auszahlung. Die Höhe der Steuerersparnis folgt demselben Prinzip wie bei GdB 50.

Welche weiteren Rechte bereits unterhalb einer Schwerbehinderung bestehen können, erläutert unser Beitrag GdB unter 50: Viele kennen diese Ansprüche noch nicht.

Steuerersparnis und Steuererstattung sind zwei verschiedene Dinge

Selbst eine berechnete Steuerersparnis von beispielsweise 342 Euro bedeutet nicht zwingend, dass das Finanzamt genau diesen Betrag überweist.

Eine Erstattung entsteht, wenn die bereits einbehaltene Lohnsteuer oder geleistete Vorauszahlungen höher sind als die endgültig festgesetzte Steuer. Der Behinderten-Pauschbetrag kann diese Erstattung vergrößern. Er kann aber ebenso eine noch offene Nachzahlung verringern.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ohne Berücksichtigung des Pauschbetrags müsste jemand 500 Euro Einkommensteuer nachzahlen. Senkt der Pauschbetrag die Steuer in diesem Fall um 342 Euro, verbleibt eine Nachzahlung von 158 Euro. Die Person spart Geld, erhält aber keine Überweisung.

Deshalb lässt sich der Nutzen des Pauschbetrags nicht allein daran erkennen, ob unter dem Steuerbescheid ein Erstattungsbetrag steht. Entscheidend ist, wie hoch die Steuer ohne diesen Abzug ausgefallen wäre.

Beschäftigte können die Entlastung schon beim Monatslohn nutzen

Arbeitnehmer können den Behinderten-Pauschbetrag als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen. Dadurch kann der Arbeitgeber im laufenden Jahr weniger Lohnsteuer einbehalten. Die Grundlage dafür bildet § 39a Einkommensteuergesetz.

Auch dabei gilt: 1.140 Euro Jahrespauschbetrag bedeuten nicht 95 Euro mehr Nettolohn pro Monat. Die rechnerischen 95 Euro sind lediglich der auf einen Monat verteilte Abzugsbetrag. Die tatsächliche Entlastung hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer dadurch entfällt.

Wurde der Vorteil bereits während des Jahres beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, entsteht durch denselben Pauschbetrag in der Steuererklärung keine zweite Entlastung. Die endgültige Jahressteuer wird mit den bereits gezahlten Beträgen verrechnet.

Bei Ehepaaren zählt die gemeinsame Steuerberechnung

Wer selbst wenig oder kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, sollte den Pauschbetrag bei einer Zusammenveranlagung nicht vorschnell als wirkungslos ansehen.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren werden die Einkünfte beider Partner gemeinsam berücksichtigt. Der Behinderten-Pauschbetrag eines Partners kann daher die gemeinsame Einkommensteuer senken, auch wenn vor allem der andere Partner steuerpflichtige Einkünfte hat.

Das kann etwa bei einem Ehepaar wichtig sein, bei dem eine Person eine geringe Rente erhält und die andere noch arbeitet. Für die Frage, ob der Pauschbetrag Geld spart, reicht der Blick auf die niedrige Rente allein dann nicht aus.

So wird der Behinderten-Pauschbetrag beantragt

In der Einkommensteuererklärung gehört der Antrag in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Dort werden die erforderlichen Angaben zur Behinderung gemacht.

Seit 2026 erfolgt der steuerliche Nachweis bei neuen oder geänderten Feststellungen grundsätzlich elektronisch durch die zuständige Behörde. Dafür sind insbesondere die Steuer-Identifikationsnummer und die erforderliche Einwilligung zur Datenübermittlung wichtig. Für ältere Feststellungen bestehen Übergangsregelungen.

Die elektronische Meldung ersetzt allerdings nicht den Antrag in der Steuererklärung. Darauf weist die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ausdrücklich hin. Die einzelnen Schritte beschreibt unser Beitrag Trotz digitalem GdB-Nachweis müssen Schwerbehinderte den Vorteil beantragen.

Was im Steuerbescheid kontrolliert werden sollte

Nach Erhalt des Bescheids lohnt zunächst der Blick auf die Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Wurde der Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt, und passt seine Höhe zum festgestellten GdB beziehungsweise zu den besonderen Voraussetzungen?

Anschließend sollten die festgesetzte Einkommensteuer und die bereits angerechneten Steuerzahlungen getrennt betrachtet werden. Ein niedriger Erstattungsbetrag beweist noch nicht, dass der Pauschbetrag fehlt. Umgekehrt bedeutet eine hohe Erstattung nicht, dass sie vollständig auf die Behinderung zurückzuführen ist.

Wer den konkreten Vorteil wissen möchte, kann in einer Steuersoftware zwei ansonsten identische Berechnungen vergleichen: einmal mit und einmal ohne Behinderten-Pauschbetrag. Die Differenz der berechneten Einkommensteuer zeigt, welche Entlastung der Abzug im eigenen Fall bewirkt.

Quellen

Die Rechenbeispiele sind eigene, vereinfachte Modellrechnungen.

Der Beitrag Schwerbehinderten-Pauschbetrag: 1.140 Euro nicht bedeuten nicht 1.140 Euro erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Angriffe auf Yandex: Aus brennenden Rechenzentren in Russland wird kein Bot-Ausfall bei der AfD

netzpolitik.org - 12. Oktober 2026 - 17:34

In sozialen Netzwerken und Medien kursiert das Gerücht, dass die ukrainischen Angriffe auf russische Rechenzentren die Aktivität rechter Social Bots minimiert hätte. Dafür gibt es bislang keine Belege. Vielmehr dürfte die Nachricht auf einer Verwechslung beruhen, was Bots eigentlich sind.

Im einem Rechenzentrum von Yandex in Russland. (Archivbild von 2012) – Alle Rechte vorbehalten: Imago / Itar-Tass

Derzeit macht ein Gerücht die Runde, dass die Aktivität von Social Bots, welche Parteien wie die AfD unterstützen, mit den ukrainischen Angriffen auf russische Rechenzentren in den letzten Tagen heruntergegangen sei. Doch diese Behauptung, die unter anderem der grüne Stadtrat Robin Schlingheider auf Threads und der tschechische Europa-Abgeordnete Tomáš Zdechovský auf X verbreiteten, lässt sich nicht belegen. Das hinderte verschiedene Medien wie Standard oder Focus nicht daran, diese Nachricht zu verbreiten oder zu stützen.

Belegen lässt sich nur ein Rückgang von Bot-Aktivität aus Russland und hier speziell bei dem Autonomen System AS13238, das zum russischen Yandex-Konzern gehört. Yandex, das als Russlands Google gilt, betreibt neben der Suchmaschine auch zahlreiche Cloud-Dienste, die laut eigenem Status-Monitor gerade massive Probleme haben. Der gesamte russische Bot-Traffic ist laut einer Statistik des US-Cloud-Dienstleisters Cloudflare allerdings nicht deutlich heruntergegangen. Dieser Bot-Traffic bezieht sich auf das Internet allgemein und nicht speziell auf soziale Medien, in denen die AfD-fördernden Social Bots aktiv sind.

Es gibt viele unterschiedliche Arten von Bots

Dazu muss einem klar sein, dass mit dem Begriff Bot alles mögliche gemeint sein kann, zum Beispiel auch so genannte Crawler von Suchmaschinen, die das Internet nach Inhalten und Änderungen durchforsten und indexieren. Hinzu kommen Server-zu-Server-Kommunikationen, Zugriff auf API-Schnittstellen, Bots von allen möglichen KI-Anwendungen sowie Bots, die auf Servern und Webseiten nach Sicherheitslücken suchen, um diese dann schädlich zu nutzen. Der nicht menschliche Bot-Traffic macht mittlerweile weltweit mehr als die Hälfte des Internetverkehrs aus.

Nun scheint die ukrainische Strategie, russische Rechenzentren zu attackieren, durchaus Wirkung zu zeigen und die Internetkonnektivität sowie den Traffic aus einzelnen Rechenzentren deutlich zu minimieren. Innerhalb Russlands mehren sich die Beschwerden über ausgefallene Bezahl-Apps, Kartendienste und Websites, die auf die Infrastruktur von Yandex angewiesen sind.

Doch das lässt sich nicht auf die globale Aktivität von Social Bots übertragen, die ohnehin schwer zu messen ist. Denn im Gegensatz zum normalen Bot-Traffic versuchen Social Bots sich als Menschen zu verschleiern, weil sie in sozialen Netzwerken als solche gesehen werden wollen. Es ist wahrscheinlich, dass Monitoringsysteme wie das von Cloudflare einen guten Teil dieser Social Bots gar nicht erfassen können.

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Deutliche Zweifel am Rückgang rechter Propaganda-Bots

Früh kritisiert haben die virale Nachricht User auf Reddit, der Account antibot4navalny auf Bluesky sowie der Regensburger Informatik-Professor Raphael Wimmer. Letzterer zweifelte die von Schlingheider und Zdechovský verbreitete Grafik als möglichweise KI-generiert an. Als Wimmer bei Schlingheider nachfragte, woher die Grafik stamme und was die Quelle für die Daten sei, soll dieser ihn auf Threads geblockt haben. Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org nach der Quelle der Grafik hat Schlingheider noch nicht beantwortet, wir reichen diese gegebenenfalls nach.

Skepsis kommt auch vom Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS), das zahlreiche Social-Media-Aktivitäten zum Thema Desinformation, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Verschwörungsideologien beobachtet. Der Geschäftsführer von CeMAS, Josef Holnburger, sagt gegenüber netzpolitik.org, dass seine Organisation derzeit keinen Rückgang von anorganischen Likes und Retweets erkennen könne. Dafür sei es aber auch noch zu früh: Die Aktivität russischer Desinformationskampagnen würde am Wochenende immer heruntergehen und stehe im Zusammenhang mit der normalen Arbeitswoche, so Holnburger.

Der Entwickler Michael Paulauski merkte an, dass niemand Beweise vorgelegt habe, dass der Online-Traffic der Rechten eingebrochen sei. Er postete zudem Daten, die zeigen sollen, dass die Interaktionen auf dem X‑Account der AfD seit den Angriffen auf die Rechenzentren bis zum 9. Oktober nicht heruntergegangen seien. Die Rechenzentren in Russland wurden zwischen 7. Oktober und dem 11. Oktober angegriffen.

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Houston, Deutschland hat ein Problem!

„Houston, wir haben ein Problem!“ Am 13. April 1970 erreicht dieser Funkspruch aus dem Raumschiff Apollo 13 die Erde. Ein Sauerstofftank ist explodiert. Drei Astronauten schweben in Lebensgefahr. Die ganze Welt verfolgt das Drama mit Angst und Beklemmung. Gott sei Dank geht die Geschichte gut aus. Die Astronauten brechen ihre Mission ab und kehren am […]

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Jobcenter überweist 2.000 Euro zu viel Bürgergeld – das Sozialgericht verbot dann aber die Rückforderung

Ein Jobcenter zahlte einem Leistungsbezieher 2.355,39 Euro zu viel aus und verlangte das Geld später zurück. Obwohl der Mann während seiner Immatrikulation tatsächlich keinen Anspruch auf die Leistungen hatte, durfte die Behörde die Zahlung nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht rückwirkend zurückfordern.

Eine zu Unrecht erfolgte Zahlung führt nicht automatisch dazu, dass Leistungsbeziehende jeden Euro erstatten müssen. Bei einer rückwirkenden Aufhebung kommt es unter anderem darauf an, ob Betroffene eine Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

Jobcenter verlangte insgesamt 2.355,39 Euro zurück

Der Fall spielte bereits im Jahr 2018 und betraf damit das damalige Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Der 1988 geborene Kläger hatte zuvor unter anderem Musik studiert und war wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten längere Zeit arbeitsunfähig.

Das Jobcenter bewilligte ihm für das Jahr 2018 Leistungen nach dem SGB II. Ab Juli erhielt er monatlich 796,25 Euro.

Zum 1. Oktober 2018 schrieb sich der Mann an der Universität Osnabrück für einen Bachelorstudiengang Mathematik ein. Die Immatrikulation bestand nur bis zum 21. Dezember 2018.

Nach Angaben des Mannes sollte die Einschreibung lediglich dazu dienen, herauszufinden, ob er gesundheitlich wieder in der Lage sein würde, ein Studium aufzunehmen. Tatsächlich besuchte er während dieser Zeit keine Lehrveranstaltung.

Studiengebühren auf dem Konto machten das Jobcenter aufmerksam

Dem Jobcenter teilte der Mann die erfolgte Immatrikulation zunächst nicht ausdrücklich mit. Die Behörde wurde später aufmerksam, als sie bei der Bearbeitung seiner Unterlagen eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Studium auf seinen Kontoauszügen entdeckte.

Nach einer Nachfrage bestätigte der Leistungsbezieher, dass er für ein Vollzeitstudium eingeschrieben gewesen war. Daraufhin hob das Jobcenter die Bewilligung für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 21. Dezember 2018 rückwirkend auf.

Die Behörde forderte 2.123,33 Euro an ausgezahlten Leistungen zurück. Zusätzlich verlangte sie 232,06 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sodass sich die Forderung auf insgesamt 2.355,39 Euro summierte.

Streitpunkt Einordnung im Verfahren Immatrikulation Sie führte im konkreten Fall zum Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II. Besuch von Vorlesungen Der Mann nahm an keiner Lehrveranstaltung teil, blieb wegen der Immatrikulation aber dennoch vom regulären Leistungsbezug ausgeschlossen. Mitteilung an das Jobcenter Die erfolgte Einschreibung wurde nicht unverzüglich ausdrücklich gemeldet. Verschulden Das LSG sah keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, sondern höchstens einfache Fahrlässigkeit. Rückforderung Die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide hatten keinen Bestand. Die 2.355,39 Euro mussten nicht zurückgezahlt werden. Warum der Mann trotz fehlenden Leistungsanspruchs nicht zahlen musste

Auf den ersten Blick wirkt das Ergebnis widersprüchlich. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte nämlich ausdrücklich, dass der Mann während seiner Immatrikulation vom regulären Leistungsbezug ausgeschlossen war.

Bei einem Studium, das dem Grunde nach über das BAföG förderungsfähig ist, kann der Ausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II greifen. Persönliche Gründe, aus denen ein konkreter Student tatsächlich kein BAföG erhält, ändern daran nicht zwingend etwas.

Auch dass der Kläger keine einzige Vorlesung besucht hatte, half ihm bei dieser Frage nicht. Nach der vom LSG herangezogenen Rechtsprechung konnte die Einschreibung für das förderungsfähige Vollzeitstudium bereits ausreichen.

Dass bei Studienformen genauer hingesehen werden muss, zeigt allerdings die Rechtsprechung zu anderen Konstellationen. So kann etwa bei einem echten Teilzeitstudium eine andere Beurteilung erforderlich sein, wie der Beitrag „Bürgergeld trotz Teilzeitstudium: Jobcenter dürfen nicht pauschal ablehnen“ erläutert.

Eine falsche Zahlung allein reicht für die rückwirkende Rückforderung nicht aus

Für den Prozess war deshalb eine zweite Frage entscheidend: Durfte das Jobcenter die bereits bewilligten Leistungen rückwirkend aufheben? Hier gelten strengere Voraussetzungen als für die bloße Feststellung, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Leistungsanspruch mehr bestand.

Das Jobcenter stützte die rückwirkende Aufhebung auf § 48 SGB X. Nach dieser Vorschrift können Dauerverwaltungsakte bei einer später eingetretenen wesentlichen Änderung unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Vergangenheit aufgehoben werden.

Bei der vom Jobcenter herangezogenen Fallgestaltung musste dem Leistungsbezieher zumindest Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das Gericht kam nach Prüfung der persönlichen und tatsächlichen Umstände zu dem Ergebnis, dass diese Schwelle nicht erreicht war.

Der Mann hatte seine Mitteilungspflicht tatsächlich verletzt

Das Urteil bedeutet nicht, dass der Kläger alles richtig gemacht hatte. Das LSG stellte ausdrücklich fest, dass die erfolgte Immatrikulation eine leistungsrechtlich erhebliche Veränderung war und dem Jobcenter hätte mitgeteilt werden müssen.

Eine entsprechende Pflicht ergibt sich grundsätzlich aus § 60 SGB I. Wer Sozialleistungen erhält, muss Änderungen in den Verhältnissen, die für den Leistungsanspruch erheblich sind, unverzüglich mitteilen.

Der Kläger hatte zwar nach eigenen Angaben schon zuvor mit Beschäftigten des Jobcenters darüber gesprochen, eventuell ein Studium auszuprobieren. Die tatsächlich erfolgte Immatrikulation zum 1. Oktober 2018 teilte er jedoch nicht ausdrücklich mit.

Damit lag eine Pflichtverletzung vor. Das allein genügte nach Auffassung der Richter jedoch nicht, um eine rückwirkende Aufhebung und eine Erstattung von mehr als 2.300 Euro zu rechtfertigen.

Der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit

Für Rückforderungsverfahren kann die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit erhebliche finanzielle Folgen haben. Grobe Fahrlässigkeit verlangt mehr als einen gewöhnlichen Irrtum, ein Missverständnis oder eine unachtsame Fehleinschätzung.

Nach § 48 SGB X geht es darum, ob die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Dabei darf nicht ausschließlich aus der Sicht eines juristisch geschulten Menschen beurteilt werden.

Das LSG berücksichtigte deshalb auch die persönliche Urteilsfähigkeit des Klägers, sein Verständnis der Situation und die besonderen Umstände des Falles. Genau an diesem Punkt scheiterte die Argumentation des Jobcenters.

Weitere Informationen zu dieser Abgrenzung finden sich bei Gegen-Hartz im Beitrag „Bürgergeld: Vertrauensschutz schützt vor Rückforderungen des Jobcenters“.

Jobcenter hatte nicht eindeutig über die Folgen einer Immatrikulation informiert

Für das Gericht sprach gegen grobe Fahrlässigkeit, dass die rechtlichen Folgen einer bloßen Immatrikulation für einen juristischen Laien nicht ohne Weiteres erkennbar waren. Der Kläger war nach eigener Darstellung davon ausgegangen, erst ein tatsächlich aufgenommenes Vollzeitstudium müsse gemeldet werden.

Hinzu kam, dass seine Studienpläne zuvor zumindest Gegenstand von Gesprächen mit dem Jobcenter gewesen waren. Einen eindeutigen Hinweis, dass bereits die Einschreibung unabhängig vom Besuch einer einzigen Vorlesung zum Leistungsausschluss führen könne, hatte er nach den Feststellungen des Gerichts nicht erhalten.

Auch die vom Kläger erhaltenen allgemeinen Hinweise überzeugten das LSG nicht davon, dass er die Folgen seiner Immatrikulation zwingend hätte erkennen müssen. Die Hinweise bezogen sich allgemein auf die Aufnahme einer beruflichen oder schulischen Ausbildung, erklärten die Besonderheiten einer Hochschulimmatrikulation jedoch nicht ausdrücklich.

Selbst Mitarbeiter mussten die Rechtslage erst klären

Bemerkenswert war ein weiterer Umstand aus den Verwaltungsakten. Beschäftigte des Jobcenters mussten zur Beurteilung der Auswirkungen der Immatrikulation selbst rechtliche Unterstützung durch die Fachaufsicht des SGB II einholen.

Für das Gericht sprach diese Unsicherheit dagegen, dem Kläger vorzuwerfen, er hätte die rechtlichen Folgen ohne Weiteres erkennen müssen. Von einem Leistungsbezieher konnten unter diesen Umständen nicht ohne Weiteres Kenntnisse verlangt werden, die selbst innerhalb der Behörde zunächst geklärt werden mussten.

Das Gericht hielt die Erklärung des Mannes deshalb für nachvollziehbar und glaubhaft. Eine vorsätzliche Verschleierung der Immatrikulation konnte ihm ebenfalls nicht nachgewiesen werden.

Auch die gesundheitliche und persönliche Situation wurde berücksichtigt

Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit betrachtete das Gericht nicht nur Formulare und Merkblätter. Es bezog auch die damalige Lebenssituation des Klägers in die Bewertung ein.

Der Mann war bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig und befand sich weiterhin in einem ruhenden Arbeitsverhältnis. Seine Einschreibung hatte nach seiner Darstellung gerade nicht das Ziel, dauerhaft ein reguläres Vollzeitstudium aufzunehmen, sondern sollte zunächst seine gesundheitliche Belastbarkeit erproben.

Diese Besonderheiten entschuldigten die fehlende Mitteilung nicht vollständig. Sie sprachen nach Einschätzung des Gerichts jedoch dagegen, darin eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung zu sehen.

Ohne rechtmäßige Aufhebung fällt auch die Erstattung weg

Für Betroffene ist die rechtliche Reihenfolge bei solchen Verfahren wichtig. Ein Jobcenter kann nicht allein deshalb Geld verlangen, weil bei einer späteren Prüfung festgestellt wird, dass Leistungen objektiv nicht zustanden.

Zunächst muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang der frühere Bewilligungsbescheid für die Vergangenheit wirksam aufgehoben werden darf. Erst darauf kann grundsätzlich eine Erstattungsforderung für bereits ausgezahlte Leistungen aufgebaut werden.

Im vorliegenden Verfahren war genau diese rückwirkende Aufhebung rechtswidrig. Deshalb konnten auch die darauf beruhenden Forderungen über 2.123,33 Euro sowie die zusätzlichen 232,06 Euro nicht bestehen bleiben.

Einen ausführlichen Überblick über typische Konstellationen bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber „Bürgergeld: Rückforderungen und Aufrechnungen durch das Jobcenter“.

Das Urteil ist kein Freibrief zum Verschweigen von Änderungen

Die Entscheidung sollte nicht dahingehend verstanden werden, dass Leistungsbeziehende Veränderungen gegenüber dem Jobcenter verschweigen dürfen. Im Gegenteil stellte das LSG ausdrücklich fest, dass die Immatrikulation hätte angezeigt werden müssen.

Wer eine Beschäftigung beginnt, Einkommen erhält, umzieht, Vermögen bekommt oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium aufnimmt, sollte eine mögliche Veränderung des Leistungsanspruchs deshalb unverzüglich mitteilen. Empfehlenswert ist eine nachweisbare schriftliche oder elektronische Mitteilung.

Wird eine relevante Tatsache bewusst nicht angegeben oder ist ihre Bedeutung offensichtlich, kann eine spätere Rückforderung durchaus rechtmäßig sein. Die Entscheidung aus Niedersachsen-Bremen schützt daher nicht vor den Folgen vorsätzlicher Falschangaben oder eindeutig grob fahrlässigen Verhaltens.

Allgemeine Hinweise in Bescheiden reichen nicht immer für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit

Für andere Rückforderungsfälle ist besonders interessant, wie das LSG mit pauschalen Belehrungen des Jobcenters umging. Ein allgemeiner Satz, wonach sämtliche leistungsrelevanten Änderungen mitzuteilen sind, beweist nicht automatisch, dass ein Leistungsbezieher jede komplizierte Rechtsfolge erkennen musste.

Es muss vielmehr geprüft werden, was konkret mitgeteilt wurde, wie verständlich die Hinweise waren und welche Kenntnisse beim Betroffenen vorausgesetzt werden konnten. Ebenso kann von Bedeutung sein, ob eine bestimmte Frage im Antragsformular überhaupt gestellt wurde.

Im entschiedenen Fall war nach den Feststellungen des Gerichts im Erstantragsformular nicht ausdrücklich danach gefragt worden, ob der Kläger Student war. Auch dies trug dazu bei, dass sich ihm die besondere Bedeutung der späteren Immatrikulation nicht ohne Weiteres aufdrängen musste.

Rückforderungsbescheid des Jobcenters sollte genau geprüft werden

Wer einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhält, sollte deshalb nicht allein auf die Höhe der Überzahlung schauen. Wichtig ist ebenso, weshalb das Jobcenter die frühere Bewilligung rückwirkend aufhebt und welchen Vorwurf es gegenüber dem Leistungsbezieher erhebt.

Das gilt besonders dann, wenn die Behörde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit behauptet. Aus dem Bescheid sollte nachvollziehbar hervorgehen, welche konkrete Pflicht verletzt worden sein soll und aufgrund welcher Tatsachen das Jobcenter von einem entsprechend schweren Verschulden ausgeht.

Gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid kann grundsätzlich Widerspruch erhoben werden. Einzelheiten zu Fristen und Verfahren erläutert der Gegen-Hartz-Ratgeber „Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid“.

Die reguläre Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Gerade bei hohen Forderungen kann es sinnvoll sein, den Bescheid zusätzlich von einer Sozialberatungsstelle oder einem im Sozialrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Was die Entscheidung für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende bedeutet

Das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen macht deutlich, dass zwei Fragen voneinander getrennt werden müssen. Einerseits kann eine Veränderung dazu führen, dass für einen bestimmten Zeitraum tatsächlich kein Leistungsanspruch besteht.

Andererseits folgt daraus nicht automatisch, dass bereits ausgezahlte und bewilligte Leistungen rückwirkend vollständig zurückgezahlt werden müssen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die rückwirkende Aufhebung des Bewilligungsbescheides erfüllt sein.

Gerade beim Vorwurf einer verletzten Mitteilungspflicht kann deshalb entscheidend sein, ob tatsächlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. Ein gewöhnlicher Irrtum oder ein nachvollziehbares Missverständnis kann rechtlich anders zu beurteilen sein.

Das Urteil vom 27. Januar 2026 trägt das Aktenzeichen L 11 AS 56/24. Die Vorinstanz, das Sozialgericht Osnabrück, hatte die Klage noch abgewiesen, bevor der Kläger vor dem Landessozialgericht Erfolg hatte.

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Gedenken an Hevrîn Xelef und Ferhad Remezan in Dêrik

In der nordostsyrischen Stadt Dêrik haben Hunderte Menschen der kurdischen Politikerin Hevrîn Xelef und ihres Fahrers Ferhad Remezan gedacht, die am 12. Oktober 2019 während der türkischen Invasion in Rojava von Angehörigen der protürkischen Miliz Ahrar al-Sharqiya ermordet wurden. Die Gedenkveranstaltung im Kulturzentrum Dîcle wurde von der Zukunftspartei Syriens und dem Rat der Familien der Gefallenen organisiert. Neben Angehörigen der Ermordeten nahmen zahlreiche Einwohner:innen und Parteimitglieder teil.

Die damals 34-jährige Generalsekretärin der syrischen Zukunftspartei war gemeinsam mit ihrem Fahrer auf der Fernstraße M4 unterwegs, als Bewaffnete der Miliz ihr Fahrzeug stoppten. Beide wurden ermordet. Die Leiche Xelefs wies neben Schussverletzungen auch schwere Spuren von Misshandlungen auf. Insgesamt wurden bei den Angriffen der Miliz auf der M4 an diesem Tag acht Zivilist:innen getötet. Menschenrechtsorganisationen und UN-Ermittler:innen stuften die Ermordung Xelefs als gezielte Hinrichtung ein.

 


„Ein Angriff auf den Kampf der Frauen“

Nach einer Schweigeminute würdigte Nisrîn Doko, Ko-Vorsitzende der Zukunftspartei Syriens, das politische Vermächtnis von Hevrîn Xelef. Ihre gezielte Ermordung sei zugleich ein Angriff auf den Kampf der Frauen und ihre Stimme für die Freiheit gewesen. „Hevrîn Xelef hatte sich dafür eingesetzt, dass Frauen in Syrien auf politischer, administrativer und gesellschaftlicher Ebene gleichberechtigt an Entscheidungen beteiligt werden.“ Doko forderte, die Verantwortlichen für die Ermordung von Xelef und Remezan vor Gericht zu stellen und die Rechte der Frauen zu schützen.

Remziye Mihemed, Ko-Vorsitzende der Bewegung für eine Demokratische Gesellschaft (TEV-DEM), erinnerte an die gemeinsame Vision der beiden Ermordeten für die Zukunft Syriens. Ihre Tötung sei Teil einer umfassenderen Angriffswelle gegen führende Persönlichkeiten der kurdischen und syrischen Gesellschaft gewesen, insbesondere gegen Frauen in politischen Führungspositionen.

Auch Suad Mistefa, die Mutter von Hevrîn Xelef, ergriff das Wort. Sie erinnerte an ihre Tochter und alle Gefallenen und forderte Gerechtigkeit sowie die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Die Gedenkveranstaltung endete mit dem Ruf „Şehîd namirin“ – „Die Gefallenen sind unsterblich“.

Sieben Jahre nach dem Mord an Hevrîn Xelef: Zukunftspartei fordert Bestrafung der TäterZum siebten Jahrestag der Ermordung der kurdischen Politikerin Hevrîn Xelef hat die Zukunftspartei Syriens (ar. Hizbul Suri Mustakbel, ku. Partiya Sûriyeya Pêşerojê) die internationale Gemeinschaft...ANF News

 

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