«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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1.503 Euro monatlich für alleinerziehende Bürgergeld-Bezieher
Wie viel Bürgergeld Alleinerziehende tatsächlich im Monat erhalten, wirkt auf den ersten Blick eindeutig geregelt: Der Regelbedarf ist bundesweit festgelegt, ebenso die Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. In der Praxis zeigt sich jedoch ein deutlicher regionaler Abstand.
Nach Daten aus der Jobcenter-Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegt der bundesweite Durchschnitt für Alleinerziehende bei 1.503 Euro monatlich. Dieser Mittelwert verdeckt allerdings, dass sich die Zahlbeträge je nach Stadt um mehrere Hundert Euro unterscheiden können. Besonders auffällig ist die Spanne zwischen Leipzig mit durchschnittlich 1.389 Euro und Hamburg mit 1.822 Euro. Für eine vergleichbare familiäre Situation bedeutet das rund 430 Euro Differenz im Monat.
Diese Unterschiede sind kein Hinweis darauf, dass Alleinerziehende in manchen Städten „großzügiger“ unterstützt würden. Sie spiegeln vor allem eine Realität wider, die sich seit Jahren zuspitzt: Wohnen ist in Deutschland regional extrem unterschiedlich teuer, und das Bürgergeld bildet diese Unterschiede über die anerkannten Kosten der Unterkunft ab.
Was der Städtevergleich abbildet und warum Durchschnittswerte täuschen könnenDie in der Jobcenter-Statistik ausgewiesenen Beträge sind Durchschnittswerte über viele Haushalte. Bei Alleinerziehenden fließen dabei mehrere Bestandteile zusammen: der Regelbedarf für den Elternteil, die Regelbedarfe der Kinder, der Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie die anerkannten Wohnkosten. Im Einzelfall kann die tatsächliche Zahlung deutlich abweichen, etwa wenn Kinder jünger oder älter sind, wenn Einkommen angerechnet wird oder wenn eine Wohnung nicht als „angemessen“ gilt und ein Teil der Miete selbst getragen werden muss. Auch Heizkosten und einzelne weitere Mehrbedarfe können je nach Konstellation hinzukommen.
Der Städtevergleich ist deshalb vor allem ein Indikator für strukturelle Unterschiede. Er zeigt, wo Wohnkosten im System der Grundsicherung besonders stark durchschlagen und wo Haushalte schon rein statistisch mit weniger auskommen müssen. Für die Betroffenen ist das mehr als eine Zahl. Wer in einer teuren Stadt lebt, hat zwar nominell einen höheren Zahlbetrag, steht aber häufig trotzdem unter höherem Druck, weil die Mehrausgaben für Miete und Nebenkosten den Spielraum im Alltag nicht vergrößern, sondern eher aufzehren.
Wie viel Bürgergeld Alleinerziehende 2025 je nach Stadt erhaltenDie folgenden Werte beziehen sich auf durchschnittliche monatliche Zahlbeträge für Alleinerziehende im Jahr 2025 im Städtevergleich. Berücksichtigt sind Regelbedarf, Mehrbedarf und durchschnittliche Kosten der Unterkunft.
Jobcenter / Stadt Ø Bürgergeld (€/Monat) Deutschland (gesamt) 1.503 € Aachen 1.507 € Augsburg 1.436 € Berlin 1.708 € Bielefeld 1.573 € Bochum 1.535 € Bonn 1.606 € Bremen 1.538 € Chemnitz 1.398 € Duisburg 1.524 € Düsseldorf 1.607 € Dortmund 1.680 € Dresden 1.461 € Essen 1.656 € Frankfurt (Main) 1.608 € Gelsenkirchen 1.530 € Halle (Saale) 1.362 € Hamburg 1.822 € Hannover 1.545 € Karlsruhe 1.530 € Köln 1.690 € Koblenz 1.402 € Leipzig 1.389 € Mannheim 1.610 € Magdeburg 1.320 € München 1.640 € Nürnberg 1.435 € Recklinghausen 1.508 € Saarbrücken 1.530 € Stuttgart 1.664 € Wiesbaden 1.623 € Wuppertal 1.517 €Die Spannweite fällt auf: Selbst unter Großstädten mit ähnlicher Wirtschaftsstruktur liegen teils mehrere Hundert Euro zwischen den durchschnittlichen Zahlbeträgen. Das Muster dahinter ist meist nachvollziehbar. Wo Mieten und Nebenkosten höher sind, steigt auch der Betrag, den das Jobcenter im Durchschnitt anerkennt und auszahlt.
Die Rolle der Wohnkosten: Warum die „Kosten der Unterkunft“ den Unterschied machenDer wichtigste Treiber der regionalen Unterschiede sind die Kosten der Unterkunft. Sie werden zusätzlich zu den Regelbedarfen übernommen, allerdings grundsätzlich nur in „angemessener“ Höhe. Was als angemessen gilt, wird vor Ort anhand von Richtwerten festgelegt, die sich an Mietspiegeln, Marktdaten und kommunalen Konzepten orientieren.
Genau hier beginnt die regionale Spreizung: Während in einigen Landkreisen und kleineren Städten niedrige Mieten üblich sind, sind die Wohnkosten in Metropolen und angespannten Wohnungsmärkten deutlich höher.
In der Statistik reicht die Spanne bei den durchschnittlich anerkannten Unterkunftskosten laut Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit von sehr niedrigen Werten in ländlichen Regionen bis hin zu deutlich höheren Werten in Stadtstaaten und Großstädten.
Für Alleinerziehende ist das besonders bedeutsam, weil sie häufig mehr Wohnfläche benötigen als Alleinstehende, gleichzeitig aber nur ein Erwerbseinkommen zur Verfügung steht oder Erwerbsarbeit wegen Betreuungslücken nur eingeschränkt möglich ist. In der Folge trifft sie jeder Euro, der in der Warmmiete steckt, unmittelbar.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und dem, was Jobcenter als angemessen anerkennen, kann eine Lücke entstehen. Wenn passende Wohnungen innerhalb der Richtwerte kaum verfügbar sind, geraten Betroffene in einen Dauerzustand aus Wohnungssuche, Rechtfertigungsdruck und finanzieller Anspannung. Dann ist ein höherer statistischer Zahlbetrag noch kein Garant dafür, dass die reale Wohnsituation abgesichert ist.
Regelbedarf, Kinder-Regelsätze und Sofortzuschlag: Der Teil, der bundesweit gleich bleibtUnabhängig vom Wohnort setzt sich das Bürgergeld aus bundesweit festgelegten Pauschalen für den Lebensunterhalt zusammen. Für Alleinstehende gilt der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1. Im Jahr 2025 lag er bei 563 Euro im Monat und bleibt nach der beschlossenen Nullrunde auch 2026 unverändert. Dieser Betrag soll den laufenden Bedarf abdecken, also etwa Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Mobilität, Kommunikation und auch Haushaltsstrom.
Für Kinder und Jugendliche gelten altersabhängige Regelbedarfe. Für Kinder bis fünf Jahre liegt der Satz bei 357 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren bei 390 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bei 471 Euro. Junge Volljährige unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, werden mit 451 Euro berücksichtigt. Zusätzlich erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Haushalten mit Grundsicherung den monatlichen Sofortzuschlag, der seit 2025 bei 25 Euro pro Kind liegt.
Diese Beträge wirken zunächst eindeutig, doch sie sind nur die Basis. Sobald Einkommen im Haushalt vorhanden ist, verändern sich die Auszahlungen – und zwar je nachdem, ob es sich um Erwerbseinkommen, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Kindergeld handelt und welche Freibeträge greifen.
Mehrbedarf für Alleinerziehende: Ausgleich für zusätzliche BelastungenAlleinerziehende haben im Bürgergeld Anspruch auf einen Mehrbedarf, weil sie typische Mehrkosten und organisatorische Belastungen nicht mit einem Partner teilen können. Die Höhe orientiert sich prozentual am Regelbedarf der alleinstehenden erwachsenen Person.
Bei einem Kind unter sieben Jahren beträgt der Mehrbedarf 36 Prozent, bei einem Kind ab sieben Jahren 12 Prozent. In Haushalten mit mehreren Kindern steigt der Prozentsatz je nach Konstellation, bis zu einem Höchstsatz von 60 Prozent. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro entspricht der maximale Mehrbedarf 337,80 Euro im Monat.
Dieser Zuschlag ist in vielen Haushalten der Unterschied zwischen rechnerischer Existenzsicherung und akuter Unterdeckung. Er ist jedoch ebenfalls eine Pauschale. Er kann nicht abbilden, wie unterschiedlich Betreuungsrealitäten, Mobilitätskosten oder alltägliche Zusatzaufwendungen ausfallen, wenn ein Elternteil allein Verantwortung trägt und Termine, Krankheitstage oder Ferienzeiten ohne zweite erwachsene Person organisieren muss.
Beispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern – warum die Stadt den Betrag verschiebtWie stark der Wohnort durchschlägt, lässt sich an einer typischen Konstellation verdeutlichen. Angenommen wird ein Haushalt mit einer alleinerziehenden Person und zwei Kindern, eines zehn Jahre alt, das andere 15 Jahre alt. Der Regelbedarf der erwachsenen Person liegt bei 563 Euro. Für das zehnjährige Kind werden 390 Euro angesetzt, für das 15-jährige Kind 471 Euro. Allein daraus ergibt sich eine Summe von 1.424 Euro für den laufenden Lebensunterhalt.
Hinzu kommt der Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind, in diesem Fall 50 Euro. Zusätzlich fällt der Mehrbedarf für Alleinerziehende an. Bei zwei Kindern unter 16 Jahren beträgt er 36 Prozent des Regelbedarfs, also 202,68 Euro. Damit läge der Betrag aus Regelbedarfen, Sofortzuschlag und Mehrbedarf bei 1.676,68 Euro, bevor Wohnkosten berücksichtigt werden.
Jetzt entscheidet die Miete. Liegen die anerkannten Unterkunftskosten in einer Region beispielsweise bei rund 450 Euro, steigt der Gesamtbetrag auf gut 2.126 Euro. In einer Stadt mit deutlich höheren anerkannten Wohnkosten kann derselbe Haushalt rechnerisch erheblich höher liegen. Der Punkt ist jedoch: Das zusätzliche Geld ist in erster Linie Wohnkostenersatz. Es verbessert nicht automatisch die finanzielle Lage im Alltag, sondern fließt häufig direkt an Vermieter, Stadtwerke oder Betriebskostenabrechnungen.
Wenn „angemessen“ nicht bezahlbar ist: Wohnkostenlücken und UmzugsdruckDie Übernahme der Unterkunftskosten ist an das Kriterium der Angemessenheit geknüpft. Das führt in angespannten Wohnungsmärkten zu einem strukturellen Konflikt: Wer eine Wohnung findet, kann sie sich oft nur leisten, wenn das Jobcenter die Kosten in ausreichender Höhe anerkennt. Wer sich an den Richtwerten orientiert, findet dagegen nicht immer passenden Wohnraum.
Besonders Alleinerziehende geraten hier schnell in Schwierigkeiten, weil sie in der Regel nicht einfach auf eine kleinere Wohnung ausweichen können, wenn Kinder mit im Haushalt leben.
Armut trotz Bürgergeld: Warum viele Alleinerziehende weiterhin gefährdet sindDie Zahlen erklären, weshalb die Grundsicherung bei Alleinerziehenden besonders häufig eine Rolle spielt. Alleinerziehende gehören zu den Haushaltstypen mit erhöhtem Armutsrisiko. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden im Jahr 2024 bei 26,8 Prozent. Gleichzeitig zeigt die amtliche Definition, wie hoch die Schwelle liegt: Ein Alleinerziehenden-Haushalt mit einem Kind unter 14 Jahren gilt als armutsgefährdet, wenn weniger als 1.795 Euro netto im Monat zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, weshalb der bundesweite Durchschnitt von 1.503 Euro Bürgergeld im Monat allein nicht beruhigt. Zumal der Betrag, wie der Städtevergleich zeigt, stark von Wohnkosten abhängt und nicht automatisch bedeutet, dass mehr Geld für Lebensmittel, Kleidung oder Teilhabe bleibt. Sozialverbände weisen zudem seit Jahren darauf hin, dass Alleinerziehende durch Betreuungslücken, hohe Teilzeitquoten und unzuverlässige Unterhaltszahlungen besonders verletzlich sind. Wer dann zusätzlich in einer Region lebt, in der Mieten schneller steigen als die anerkannten Richtwerte, kommt auch mit Unterstützung rasch an Grenzen.
QuellenJobcenter-Statistik-Auswertung und Städtevergleich (Jobcenter Statistik August 2025, aufbereitet), Bundesregierung: Regelsätze bleiben 2026 unverändert („Nullrunde“): , BMAS: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld, einschließlich Mehrbedarf für Alleinerziehende
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Wasserdampf, Wolken und das Problem der CO₂-Hypothese
Cap Allon
Eine im International Journal of Geosciences veröffentlichte Studie untersucht den Zusammenhang zwischen atmosphärischem Kohlendioxid und der globalen Temperatur anhand von geologischen Aufzeichnungen, Beobachtungen aus der Satellitenära und der Physik der Infrarot-Absorption. Die Ergebnisse stützen nicht die These, dass CO₂ ein dominanter Klimafaktor ist.
Über drei Zeiträume hinweg – 500 Millionen Jahre, 50 Millionen Jahre und die letzten 1 Million Jahre – bewegen sich CO₂ und Temperatur häufig in entgegengesetzte Richtungen. In den letzten 50 Millionen Jahren war dies in 42 % der Fälle der Fall. In den letzten 1 Million Jahren waren 87 % aller CO₂-Temperatur-Perioden entweder negativ oder effektiv null.
Eine Variable, die so regelmäßig von der Temperatur abweicht, kann nicht deren bestimmender Faktor sein.
In deutscher Übersetzung:
Die Studie wechselt dann von der Korrelation zum Prozess. Die Erde strahlt den größten Teil ihrer Infrarotstrahlung in einem engen Wellenlängenbereich ab, der als atmosphärisches Fenster bekannt ist. Hier müsste die Absorption durch Treibhausgase wirksam sein. Die gemessene Absorption in diesem Bereich ist für CO₂ minimal und für Methan und Lachgas nahezu null.
Wasserdampf verhält sich ganz anders. Wenn man die Infrarot-Absorptionsstärke mit der atmosphärischen Konzentration kombiniert, absorbiert Wasserdampf etwa 84-mal mehr Infrarotstrahlung als CO₂. Im Vergleich zu Methan, Ozon und Lachgas beträgt der Unterschied Hunderttausende bis Millionen. Kleine Veränderungen im Wasserdampf dominieren jeden theoretischen CO₂-Beitrag.
Wolken verstärken diese Dominanz noch weiter. Sie regulieren die einfallende Sonnenstrahlung durch Reflexion, entfernen Oberflächenwärme durch Verdunstung und geben latente Wärme in höheren Schichten der Atmosphäre ab, wo die Strahlung in den Weltraum effizienter ist. Diese Prozesse überwiegen die Strahlungseffekte von Spurengasen.
Daten aus der Satellitenära zeigen, dass die globale Wolkendecke zwischen 1982 und 2018 um etwa 4,1 % zurückgegangen ist. Im gleichen Zeitraum sind die Temperaturen gestiegen. Trendanalysen zeigen, dass dieser Rückgang der Wolkenbedeckung etwa 1,5°C der beobachteten Temperaturdifferenz von ~1,6°C zwischen den Hemisphären ausmacht, was bedeutet, dass Wolken etwa 89 % der jüngsten Erwärmung erklären. Der verbleibende Anteil entspricht den Auswirkungen von Wasserdampf und nicht dem CO₂-Antrieb.
Die physikalischen Grenzen von CO₂ werden in dem Artikel ebenfalls behandelt. Mit einem Anteil von etwa 0,04 % in der Atmosphäre verfügt CO₂ nicht über eine ausreichende Wärmekapazität und Konzentration, um einen dominierenden Einfluss auf die atmosphärische Temperatur auszuüben. Wenn die Temperaturen aufgrund anderer Prozesse steigen, erklärt die Meeresphysik, warum die CO₂-Konzentrationen folgen. Wärmere Ozeane setzen gemäß dem Henry-Gesetz gelöstes CO₂ frei. Die Ozeane speichern über 90 % des Kohlenstoffs der Erde, sodass die CO₂-Verzögerung eine natürliche Folge und keine Ursache ist.
Der Ausschluss von Wasserdampf und Wolken als Klimafaktoren ist technischer, nicht physikalischer Natur. Sie werden weggelassen, weil sie nicht als anthropogen eingestuft werden, nicht weil sie keinen Einfluss haben. CO₂ wird als Auslöser und Wasserdampf als Rückkopplung dargestellt, ohne dass dies bei für die Erde relevanten Temperaturen experimentell bestätigt worden wäre.
Die Daten zeigen, dass Klimaschwankungen real sind. Sie zeigen auch, dass CO₂ diese nicht steuert.
Die dominierenden Variablen sind Wasser in der Atmosphäre und Wolken, gefolgt von den Ozeanen und der Sonne.
Die ganze Studie steht hier.
Link: https://electroverse.substack.com/p/greenland-gains-blizzards-and-ice?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Wasserdampf, Wolken und das Problem der CO₂-Hypothese erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
2025 im Schatten des „Jahres der Familie“: Gewalt, Armut, Widerstand
Die türkische Regierung eröffnete das Jahr 2025 mit der offiziellen Ausrufung eines „Jahres der Familie“. In der politischen Kommunikation wurde dies als Maßnahme zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der institutionellen Rolle der Familie dargestellt. Zugleich jedoch zeigte sich über den Jahresverlauf hinweg, dass dieses Narrativ individuelle Rechte, insbesondere die von Frauen, systematisch ausblendete. Parallel dazu rückten politisch motivierte Maßnahmen gegen LGBTIQ+-Personen verstärkt in den Fokus.
Nach Angaben von NGOs wurden bis November mindestens 569 Frauen getötet. 287 dieser Frauen starben unter ungeklärten oder verdächtigen Umständen. Diese Zahlen markieren nicht nur eine Eskalation geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern verdeutlichen auch die eklatante Kluft zwischen dem staatlich propagierten Schutz der Familie und dem fehlenden Schutz von Frauenleben.
Reproduktionspolitik statt Gleichstellung
Im Rahmen des „Jahres der Familie“ setzte die Regierung auf Maßnahmen zur Förderung der Geburtenrate und legte dabei den Fokus auf traditionelle Geschlechterrollen. Programme wie zinsfreie Ehe-Kredite, Geburtsprämien oder familienorientierte Unterstützungsleistungen etablierten ein politisches Leitbild, das Frauen primär über ihre Funktion als Mütter und Fürsorgende definiert. Frauenorganisationen kritisierten diese Politik als ideologisch motiviert: Sie marginalisiere weibliche Erwerbsarbeit, ignoriere individuelle Rechte und reproduziere strukturelle Ungleichheit. Während staatliche Medien die Kampagne als Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung präsentierten, wiesen unabhängige Stimmen auf die Gleichzeitigkeit von Femiziden und repressiven Maßnahmen gegen LGBTIQ+-Communities hin – und damit auf einen fundamentalen Widerspruch zwischen politischem Diskurs und sozialer Realität.
Schutzgesetze ohne Wirkung: Straflosigkeit als strukturelles Problem
Obwohl das Gesetz Nr. 6284 den Schutz von Frauen vor Gewalt gewährleistet, berichten zahlreiche Organisationen davon, dass es in der Praxis nicht effektiv zur Anwendung kommt. Schutz- und Kontaktverbote würden häufig nicht durchgesetzt; Polizei und Justiz nähmen vielfach eine versöhnungsorientierte Haltung gegenüber gewaltausübenden Männern ein. Frauen, die wiederholt Anzeige erstatteten, blieben oftmals ohne Schutz – einige wurden sogar von Tätern getötet, gegen die bereits gerichtliche Maßnahmen verhängt worden waren.
Berichte von Anwaltskammern und des Menschenrechtsvereins IHD dokumentieren zudem, dass Strafverfolgungsbehörden Verfahren um patriarchale Gewalt regelmäßig mit Verweis auf „unzureichende Beweislage“ einstellen. Zugleich würden Frauen durch Polizei und Justiz aktiv entmutigt, Anzeige zu erstatten – unter Berufung auf die „Einheit der Familie“. Der Rückzug der Türkei aus der Istanbul-Konvention hat diesen rechtsstaatlichen Leerraum weiter verschärft. In der politischen Praxis rücke der Schutz patriarchaler Familienstrukturen zunehmend vor den Schutz von Frauenleben. Frauenorganisationen bewerten diese Entwicklung als Ausdruck eines strukturellen Problems: Gewalt gegen Frauen sei kein Einzelfall, sondern Teil einer politischen Realität, in der männliche Gewalt toleriert oder gar ermöglicht werde.
Gesetzesinitiative gegen LGBTIQ+
Zu den umstrittensten Vorhaben im Rahmen des „Jahres der Familie“ zählte ein von der regierenden AKP erarbeiteter Gesetzesentwurf, der auf eine weitreichende Einschränkung der Rechte von LGBTIQ+-Personen abzielte. Der Entwurf sah vor, den Tatbestand der „Förderung von Verhalten, das der biologischen Geschlechtsidentität widerspricht“ in das türkische Strafgesetzbuch aufzunehmen. Ziel war es, nicht-heteronormative Identitäten und Lebensweisen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen und faktisch zu kriminalisieren.
Darüber hinaus sollte auch Artikel 40 des Zivilgesetzbuchs, der den juristischen Prozess der Geschlechtsangleichung regelt, durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Der Entwurf deklarierte die bloße öffentliche Existenz von LGBTIQ+-Personen als „unsittliches Verhalten“ und stellte diese unter Strafandrohung.
Internationale Menschenrechtsorganisationen sowie zahlreiche Frauen- und LGBTIQ+-Verbände kritisierten das Gesetzesvorhaben scharf. Die Vorschläge seien nicht nur ein direkter Angriff auf das Recht auf Selbstbestimmung und Sichtbarkeit, sondern bedrohten auch aktiv das Leben und die Sicherheit von LGBTIQ+-Personen. Amnesty International warnte zudem vor der Gefahr, dass selbst Unterstützer:innen, Organisationen und Medien, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, durch das Gesetz strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Präsident Recep Tayyip Erdoğan verteidigte den Entwurf öffentlich mit dem Verweis auf eine angebliche Bedrohung der Familie durch „globale illegitime Strömungen“ und rahmte das Vorhaben ideologisch. Doch der politische und gesellschaftliche Widerstand blieb nicht aus: Nach massiver Kritik seitens feministischer Gruppen, queerer Aktivist:innen und internationaler Stimmen wurde der Entwurf zurückgezogen, bevor er dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden konnte.
Politische Repression gegen Frauen in Politik und Medien
Auch im politischen Raum wurden Frauen im Jahr 2025 verstärkt zum Ziel staatlicher Repressionen. Im Rahmen von Operationen gegen den Demokratischen Gesellschaftskongress (HDK) wurden insgesamt 52 Personen festgenommen – darunter mindestens zwölf Frauen, vornehmlich Aktivistinnen und Politikerinnen. Zudem richteten sich mehrere Ermittlungsverfahren gegen kommunale Mandatsträgerinnen der oppositionellen CHP: Auch hier wurden Bürgermeisterinnen und weibliche Mitglieder kommunaler Parlamente festgenommen. Beobachter:innen werteten diese Maßnahmen als Ausdruck einer systematischen Einschränkung weiblicher politischer Repräsentation.
Noch prekärer stellte sich die Lage für Journalistinnen dar. Laut dem Januar-Bericht des Verbands der Journalistinnen aus Mesopotamien (MKG) wurden allein im ersten Monat des Jahres vier Journalistinnen inhaftiert; bis August stieg diese Zahl auf fünf an. Daten der Organisation Punto24 zeigen zudem, dass innerhalb eines dreimonatigen Zeitraums insgesamt 103 Medienschaffende strafrechtlich verfolgt wurden – ein erheblicher Teil davon waren Frauen. Weibliche Journalist:innen waren dabei mehrfach benachteiligt: Neben repressiven Maßnahmen aufgrund ihrer journalistischen Arbeit sahen sie sich geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Bedrohung ausgesetzt.
Der Jahresbericht 2025 des Menschenrechtsvereins IHD dokumentierte zudem schwerwiegende Rechtsverletzungen gegenüber inhaftierten Frauen. Demnach litten zahlreiche Gefangene unter Überbelegung, mangelnder Hygiene und unzureichendem Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Kündigung der Istanbul-Konvention habe den ohnehin bestehenden rechtlichen Schutz weiter ausgehöhlt – insbesondere im Kontext der ideologischen Rahmung des „Jahres der Familie“, das die Lebensrealität vieler Frauen zusätzlich verschärfte.
Darüber hinaus verwies der Bericht auf strukturelle Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt: Hohe Arbeitslosigkeit unter Frauen und die wachsende Prekarisierung weiblicher Erwerbsarbeit wurden in direktem Zusammenhang mit staatlicher Familienpolitik betrachtet. Die strategische Rückbindung von Frauen an das familiäre Umfeld durch politische Maßnahmen trage maßgeblich zur Marginalisierung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe bei.
Der Fall Rojin Kabaiş und der Mord an Narin Güran
Zwei Fälle aus dem kurdischen Teil der Türkei rückten im Jahr 2025 exemplarisch ins Licht der Öffentlichkeit und warfen ein Schlaglicht auf die fortdauernde Praxis staatlicher Straflosigkeit sowie die mangelnde Aufarbeitung geschlechtsspezifischer Gewalt. Besonders der Tod der Studentin Rojin Kabaiş wurde zu einem Symbol für behördliches Versagen und institutionelle Schutzlosigkeit.
Die seit Ende September 2024 vermisste Studentin der YYÜ-Universität in Wan (tr. Van) wurde nach 18 Tagen tot am Ufer des Wan-Sees aufgefunden. Trotz eindeutiger Hinweise – darunter DNA-Spuren von zwei unterschiedlichen Männern am Körper der jungen Frau – wurde die Untersuchung monatelang verschleppt. Telefon- und Bewegungsdaten wurden über lange Zeiträume nicht ausgewertet, die Ermittlungen drohten eingestellt zu werden. Auch ein im Parlament eingebrachter Antrag zur Aufklärung des Falls wurde abgelehnt – was in der Öffentlichkeit den Eindruck erhärtete, Täter würden durch staatliche Untätigkeit bewusst geschützt. Erst infolge massiven zivilgesellschaftlichen Drucks wurde das Verfahren wieder aufgenommen – ein Vorgang, der exemplarisch zeigt, wie wenig effektiv das Lebensrecht von Frauen durch staatliche Strukturen geschützt wird.
Ein weiterer Fall, der landesweite Aufmerksamkeit erregte, war der Mord an der achtjährigen Narin Güran in der Provinz Amed (Diyarbakır). Sie wurde im Sommer 2024 in ihrem Wohnumfeld ermordet. Die auffällige Stille im Anschluss an die Tat sowohl im Dorf als auch in den Ermittlungen wurde von Beobachter:innen als Ausdruck patriarchaler Einschüchterung und eines tief verankerten Schweigegebots gewertet. Selbst ein Jahr nach der Tat blieb die zentrale Frage nach dem Motiv unbeantwortet. Die anhaltende Straflosigkeit offenbarte eine institutionelle Schwäche beim Schutz von Kindern und verdeutlichte, wie tief verankert die strukturelle Gleichgültigkeit gegenüber kindlichem Leben in staatlichen Mechanismen ist.
Beide Fälle machten deutlich, wie fragil das Lebensrecht von Frauen und Kindern in einem politischen Kontext ist, in dem Familie und Männlichkeit ideologisch überhöht werden. Die staatliche Rhetorik, die Familie als schützenswerte Institution ins Zentrum stellt, erweist sich in der Realität als substanzlos – insbesondere dann, wenn Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht effektiv verfolgt wird. Der Schutz des männlich geprägten Familienideals hat in beiden Fällen das Recht auf Leben in den Hintergrund gedrängt.
Frauen in Kurdistan zwischen Gewalt, Armut und politischer Repression
Im Jahr 2025 verdeutlichten zahlreiche Berichte aus Nordkurdistan, mit welcher Vielzahl an Herausforderungen Frauen in der Region konfrontiert sind. Berichte des IHD, der Anwaltskammern und der Bewegung freier Frauen (TJA) aus Städten wie Amed, Mêrdîn (Mardin), Êlih (Batman), Colemêrg (Hakkari), Sêrt (Siirt) und Wan zeichnen ein alarmierendes Bild: Frauen sehen sich nicht nur in ihrem Recht auf Leben bedroht, sondern auch in ihrer ökonomischen Existenz und politischen Handlungsfähigkeit massiv eingeschränkt.
Der Jahresbericht 2025 der IHD-Zweigstelle in Amed dokumentierte, dass zwischen dem 1. November 2024 und dem 1. November 2025 mindestens 88 Frauen durch Gewalt ums Leben gekommen oder in den Suizid getrieben worden sind. Die meisten Frauen seien von Vätern, Söhnen oder (Ex-)Ehemännern getötet worden – häufig als Reaktion auf Trennungswünsche oder alltägliche Konflikte. Der Bericht hält fest: Manche Frauen wurden im Schlaf ermordet, andere nur deshalb, weil sie etwa kein Wasser brachten. Diese Fälle machen deutlich, dass tödliche Gewalt gegen Frauen tief im patriarchalen Alltag verwurzelt ist.
Auch die Anwaltskammer in Mêrdîn sprach in ihrem Bericht von einem erschütternden Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt: Bereits in den ersten Monaten des Jahres seien 183 Frauen Opfer von Missbrauch, systematischer Gewalt oder Femiziden geworden. Die Vorsitzende des Frauenrechtszentrums, Başak Ayyıldız, betonte, dass in den meisten Fällen die Täter aus dem engsten familiären Umfeld stammten: Ehemänner, Ex-Partner, Väter oder Brüder. Die Familienstruktur, so das Fazit, stelle die zentrale Gefahrenquelle für Frauen in der Region dar.
Frauen wird ökonomische Selbstständigkeit systematisch verwehrt
Aus Colemêrg wurde berichtet, dass Frauen nach dem Rückzug der Türkei aus der Istanbul-Konvention zunehmend schutzlos gegenüber häuslicher Gewalt und öffentlicher Diskriminierung seien. In Sêrt wiederum wiesen Jurist:innen auf strukturelle Hürden beim Zugang zum Recht hin, etwa in Form diskriminierender Verfahrensweisen und einer Justiz, die Betroffene systematisch benachteilige. In Wan machte der Bericht des Frauenvereins Star das Ausmaß sozialer Ungleichheit sichtbar: In einer Befragung gaben 84 Prozent der befragten Frauen an, vor allem mit geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung in ihrem Leben konfrontiert zu sein. Die Anwaltskammer von Wan zählte in einem Zeitraum von 21 Monaten insgesamt 2.299 Frauen und Kinder, die Opfer unterschiedlichster Gewaltverbrechen wurden – ein statistischer Beleg für die Eskalation von Gewalt in der Region.
Alle Berichte kamen zu einem übereinstimmenden Befund: Frauen wird ihre ökonomische Selbstständigkeit systematisch verwehrt, während gleichzeitig Schutzmechanismen gegen Gewalt und Diskriminierung unzureichend bleiben. Trotz dieser repressiven Bedingungen zeigten sich auch Zeichen des Widerstands. In Êlih gingen zum 25. November – dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – Hunderte Frauen auf die Straße. Unter dem Motto „Für ein gewaltfreies, freies Leben in einer demokratischen Gesellschaft“ protestierten sie gegen patriarchale Gewalt und staatliche Unterdrückung. Die TJA wies in ihren Erklärungen auf die systematische Einschränkung der Organisierung von Frauen hin: Frauenhäuser und Beratungsstellen seien von den Zwangsverwaltungen geschlossen worden, politische Teilhabe werde gezielt unterdrückt.
Frauenarmut als strukturelles Ergebnis ideologischer Familienpolitik
Laut dem Arbeitsmarktbericht des Forschungsinstituts des Gewerkschaftsdachverbands DISK lag die Quote registrierter und vollzeitbeschäftigter Frauen im Jahr 2025 bei lediglich 19,7 Prozent. Zum Vergleich: Bei Männern betrug dieser Wert 49,1 Prozent. Besonders betroffen waren junge Frauen: Die „erweiterte Arbeitslosigkeit“, die auch Erwerbslosigkeit trotz Arbeitsbereitschaft umfasst, erreichte in dieser Gruppe einen Wert von 48,9 Prozent. Insgesamt lag die erweiterte Arbeitslosenquote für Frauen bei 39,4 Prozent, was auf eine strukturell prekäre Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt hinweist.
Auch die offiziellen Zahlen der türkischen Statistikbehörde TÜIK spiegeln diese Ungleichheiten wider. Demnach betrug die eng gefasste Arbeitslosenquote im Jahr 2025 zwar insgesamt acht Prozent, doch die erweiterte Quote lag bei 29,6 Prozent – mit signifikant höheren Werten bei Frauen. Hinzu kommt: Frauen benötigten im Durchschnitt deutlich mehr Zeit als Männer, um eine neue Beschäftigung zu finden.
Frauenorganisationen analysierten in ihren Berichten, dass die ökonomische Benachteiligung von Frauen nicht allein auf Arbeitsmarktfaktoren zurückzuführen sei. Vielmehr sei sie eng mit der staatlich propagierten, familienzentrierten Ideologie verknüpft. Diese Politik halte Frauen systematisch im häuslichen Bereich und erschwere ihre gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben. Besonders gravierend sei der Mangel an staatlich geförderten Betreuungsangeboten: Fehlende oder unzureichende Kinderbetreuung verunmögliche vielen Frauen den Zugang zu regulären, sicheren Vollzeitstellen. Die Folge sei ein hohes Maß an informeller, niedrig bezahlter und gewerkschaftlich ungeschützter Beschäftigung.
Migrantische Frauen: Unsichtbare Arbeit, ungeschützte Leben
Noch prekärer war die Situation für migrantische und geflüchtete Frauen. Die Berichte des UNHCR Türkei („Migrantinnen und Gender in der Türkei“) sowie des Vereins für Migrationsbeobachtung (Göç-Der) zeigten, dass viele Syrerinnen, Afghaninnen und Frauen aus afrikanischen Herkunftsländern in stark ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen tätig waren. Besonders in Haushalten, Textilwerkstätten und der Landwirtschaft blieb die Ausbeutung migrantischer Frauen ein konstantes strukturelles Problem. Diese Tätigkeiten sind meist informell, ohne Vertrag und ohne Zugang zu sozialen Rechten.
Zudem wiesen Frauenorganisationen darauf hin, dass migrantische Frauen, die Gewalt erfahren, kaum Zugang zu rechtlichem Schutz haben. Sprachbarrieren, unsichere Aufenthaltsstatus und mangelndes Wissen über rechtliche Möglichkeiten führen häufig dazu, dass sie von Schutzmechanismen faktisch ausgeschlossen bleiben. Die Erfahrungen dieser Frauen machen deutlich, wie sich geschlechtsspezifische, rassifizierte und sozioökonomische Ausgrenzung überlagern. Frauenorganisationen betonten, dass die systematische Rechtlosigkeit nicht als Ausnahme, sondern als logische Konsequenz der bestehenden Migrationspolitik verstanden werden müsse – einer Politik, die gezielt auf Prekarisierung und Kontrolle setzt.
Erdbeben als strukturelle Krise
Auch zwei Jahre nach den verheerenden Erdbeben von 2023 sind die Lebensbedingungen für Frauen in den betroffenen Regionen weiterhin prekär. Berichte der Stiftung für Menschenrechte der Türkei (TIHV), des IHD sowie der Frauenorganisation „Mor Çatı“ und der Koalition der Frauen zeigen: Frauen sind in temporären Unterkünften nach wie vor erheblichen Gefahren ausgesetzt – insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Hygiene und medizinische Versorgung.
Der Mangel an geschützten Räumen erhöht das Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich. Zugleich belegen Feldstudien feministischer Gruppen, dass die unbezahlte Care-Arbeit von Frauen in der Krise erheblich zugenommen hat – bei gleichzeitigem Rückzug staatlicher Unterstützungs- und Schutzstrukturen. Aus feministischer Perspektive ist das Erdbeben daher nicht nur als „Naturkatastrophe“ zu werten, sondern als Ausdruck eines staatlichen Versagens im Bereich sozialer Infrastruktur und Geschlechtergerechtigkeit – eine strukturelle Krise, die bestehende Ungleichheiten verschärft.
Organisierter Widerstand gegen patriarchale Politik
Trotz repressiver Maßnahmen blieb der gesellschaftliche Widerstand von Frauen im Jahr 2025 ungebrochen. Landesweit organisierten sich Frauen gegen die konservative, familienzentrierte und autoritäre Regierungslinie. Der Slogan des „Jahres der Familie“, der Frauen auf die Rolle von Müttern und Gehorsamen reduzieren sollte, stieß auf entschiedene Ablehnung – in Gerichtsgebäuden, auf Straßen, in Universitäten und in digitalen Räumen. Der Protest beschränkte sich dabei nicht auf symbolische Daten wie den 8. März oder den 25. November. Nach nahezu jedem Femizid gingen Frauen auf die Straße, forderten Gerechtigkeit und klagten die staatliche Mitverantwortung an. In Städten wie Istanbul, Ankara, Izmir, Amed, Wan, Mêrdîn und Êlih lautete die zentrale Botschaft: Der Staat schützt Frauen nicht – im Gegenteil, durch institutionelle Straflosigkeit reproduziert er Gewalt gegen sie.
Insbesondere für die kurdische Frauenbewegung war 2025 ein Jahr intensiver Repression, aber zugleich ein Jahr unermüdlichen Widerstands. Die Zerschlagung feministischer Institutionen durch staatlich eingesetzte Zwangsverwalter, das Aus für kommunale Gleichstellungsstellen und die Aushöhlung frauenpolitischer Strukturen zielten auf zentrale Errungenschaften ab. Dennoch setzten die TJA, Anwaltskammern und lokale Frauenorganisationen ihre Arbeit mit dem klaren politischen Anspruch auf ein demokratisches und freies Leben für alle Frauen fort. Die Frauenbewegung beschränkte sich dabei nicht auf den Kampf gegen Gewalt, sondern positionierte sich explizit gegen Militarisierung, Kolonialismus und staatliche Leugnungspolitiken. Der Widerstand wurde damit auch zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit autoritärer Herrschaft – und zu einem demokratiepolitischen Projekt.
Widerstand als Konstante
Das Jahr 2025 ging für Frauen in der Türkei als ein Jahr der Zuspitzung in die Geschichte ein: Rechte wurden weiter beschnitten, Gewalt nahm zu, staatliche Schutzmechanismen versagten. Der ideologische Rahmen des vermeintlichen „Jahres der Familie“ diente als rhetorische Fassade, hinter der das Recht auf Leben, Freiheit und Gleichheit systematisch untergraben wurde. Doch der Widerstand hielt an – getragen von der Erfahrung und Organisationskraft der feministischen Bewegung in der Türkei und der kurdischen Frauenbewegung. Auf der Straße, in Gerichten, in Gefängnissen und im Alltag: Frauen widersetzten sich der staatlichen Repression und verteidigten ihre Rechte mit Entschlossenheit.
Fotos: Demonstration zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November in Istanbul © ANF
https://deutsch.anf-news.com/frauen/istanbul-eure-familie-soll-untergehen-wir-wollen-leben-48996 https://deutsch.anf-news.com/frauen/workshop-in-amed-gewaltpravention-braucht-institutionelle-vernetzung-49075 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kcdp-bericht-29-femizide-und-22-verdachtige-todesfalle-im-november-49173 https://deutsch.anf-news.com/frauen/rechtshilfe-zugang-fur-frauen-in-sudostanatolien-stark-eingeschrankt-49225 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anwaltin-kritisiert-turkische-justiz-2025-brachte-keine-fortschritte-bei-rechtsstaatlichkeit-49402
Damascus University leads six Syrian institutions in 2025 Arab University Rankings
Damascus, Dec. 28 (SANA) Six Syrian universities have been included in the 2025 Arab University Rankings, up from four in the previous edition, with Damascus University recording notable progress.
Damascus University ranked 54th across the Arab world, placing it among nearly 1,500 Arab universities and research centers assessed in the ranking, according to Dr. Marwan al-Raai, head of the university’s rankings office. He attributed the improvement to efforts to enhance academic programs, modernize curricula, and strengthen research output.
The other Syrian universities listed are the International University for Science and Technology in Daraa, Al-Andalus University for Medical Sciences in Qadmous in Tartous, Latakia University, Yarmouk Private University in Daraa, and Al-Sham Private University in Damascus.
The Arab University Rankings are overseen by regional academic bodies and assess universities based on criteria including teaching quality, scientific research, innovation, academic partnerships, and student resources. Officials said further progress is expected as Syrian universities continue to invest in higher education and research development.
Algeria reach Africa Cup of Nations last 16 with win over Burkina Faso
Rabat, Dec. 29 (SANA) Algeria secured a place in the last 16 of the Africa Cup of Nations on Sunday after edging Burkina Faso 1–0 in their second Group E match in Morocco.
Captain Riyad Mahrez scored the only goal of the game in the 23rd minute from the penalty spot at Moulay El Hassan Stadium in Rabat.
The victory lifted Algeria to six points from two matches, placing them top of Group E and guaranteeing progression to the knockout stage. Burkina Faso remain second with three points.
Earlier, Egypt and Nigeria had also confirmed their qualification for the round of 16.
Ukraine-Verhandlungen in Mar-a-Lago: Frieden gibt es nur, wenn sich Selenskyj nicht länger von den Europäern irreleiten lässt
Das gestrige Zusammentreffen zwischen dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und Donald Trump in dessen privater Residenz Mar-a-Lago in Florida ist der nächste Anlauf Trumps, einen Ukraine-Friedensgipfel irgendwie zum Erfolg zu bringen, obwohl weiterhin nichts darauf hindeutet, dass die ukrainische Führung diesen Frieden wirklich will. Denn solange die Europäer querschießen und Selenskyj den Floh ins Ohr […]
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Journalists Union condemns attacks on journalists in coastal and al-Jazeera regions
Damascus, Dec.29 (SANA) The Syrian Journalists Union has condemned the targeting of journalists in several Syrian regions, describing these attacks as a blatant violation of press freedom.
In a statement, the Union said that the attacks on journalists and security forces that took place in Lattakia and Tartous governorates “were carried out by groups linked to the former regime, in an attempt to destabilize the country.”
The statement stressed that targeting journalists is a crime that cannot be justified under any pretext.
In the same context, the Union condemned the arrest of journalist Firas al-Barjas by SDF forces, in al-Jazeera region who was taken from his workplace in Raqqa to an unknown location.
The union emphasized that press freedom is a fundamental and indivisible right, calling on all authorities and forces exercising control on the ground to protect journalists. It renewed its commitment to continuing to document violations and to engage with relevant parties locally and internationally in defense of press freedom and the dignity of the Syrian journalist.
Law introducing procedure for acquiring, processing, storing and providing access to Earth remote sensing data
The President signed Federal Law On Amendments to the Law On Space Activities and Federal Law On State Corporation for Space Activities Roscosmos.
Age lowered for taking oath of allegiance upon acquisition of Russian citizenship
The President signed Federal Law On Amendments to Articles 21 and 37 of the Federal Law On Citizenship of the Russian Federation.