Externe Ticker

Grundsicherung 2027: Neue Berechnung könnte Rentner bei der nächsten Erhöhung treffen

Wer im Alter auf ergänzende Grundsicherung angewiesen ist, muss bei der nächsten Regelsatzanpassung genau hinsehen. Die Bundesregierung will einen Berechnungsschritt streichen, der jüngere Preissteigerungen zusätzlich berücksichtigt – dadurch könnten Erhöhungen geringer ausfallen als nach dem bisherigen Verfahren.

Eine weitere Nullrunde für 2027 ist damit nicht beschlossen. Für Betroffene geht es dennoch um eine handfeste Frage: Wie gut hält ihre Unterstützung künftig mit den notwendigen Ausgaben Schritt?

Am 12. Oktober wird der Entwurf öffentlich beraten

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat für den 12. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 angesetzt. Sie soll von 15 bis 17 Uhr stattfinden und im Internet übertragen werden.

Gegenstand ist der Regierungsentwurf mit der Bundestagsdrucksache 21/7860.

Die Anhörung gehört zum parlamentarischen Verfahren und ist noch kein Gesetzesbeschluss. Aussagen, wonach Rentner deshalb bereits sicher eine bestimmte Summe verlieren, greifen der Entscheidung vor.

Warum die Änderung auch die Grundsicherung im Alter betrifft

Die geplante Neuregelung betrifft die Fortschreibung der Regelbedarfe nach § 28a SGB XII. Auf diesen Regelbedarfsstufen beruht auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; die Debatte reicht deshalb über Leistungen für Arbeitsuchende hinaus.

Der Regelbedarf ist dabei nur ein Bestandteil der Unterstützung. Daneben können insbesondere anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie zusätzliche Bedarfe berücksichtigt werden.

Wer die Folgen für seinen Haushalt einschätzen möchte, muss deshalb zwischen dem Regelsatz und der gesamten Zahlung des Sozialamts unterscheiden. Beide Beträge sind nicht automatisch identisch.

Welcher Rechenschritt wegfallen soll

Bislang erfolgt die jährliche Fortschreibung in zwei Schritten: Zunächst werden die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zu 70 Prozent und die Nettolohnentwicklung zu 30 Prozent berücksichtigt (Mischindex). Anschließend fließt die jüngere Preisentwicklung des zweiten Quartals über eine ergänzende Fortschreibung ein.

Nach dem Regierungsentwurf soll dieser zweite Schritt entfallen. Übrig bliebe die Anpassung anhand des Mischindexes aus Preisen und Nettolöhnen.

Damit würden Preissteigerungen weiterhin berücksichtigt, allerdings ohne die bisherige zusätzliche Reaktion auf die jüngste Entwicklung. Gerade wenn notwendige Ausgaben plötzlich kräftiger steigen, könnte sich diese Änderung im Haushaltsbudget bemerkbar machen.

Warum 563 Euro noch keine Antwort für 2027 sind

Für alleinlebende Erwachsene der Regelbedarfsstufe 1 gelten 2026 weiterhin 563 Euro monatlich. Schon 2025 hatte es keine Erhöhung gegeben; der gesetzliche Besitzschutz verhinderte, dass niedrigere rechnerische Ergebnisse zu einer Absenkung führten.

Für die Fortschreibung 2027 sieht der Entwurf als Ausgangspunkt die ungerundeten Ergebnisse der Basisfortschreibung 2026 vor – rund 547,55 Euro für Alleinstehende. Die künftigen Zahlbeträge müssen gesondert festgelegt werden; aus der Änderung der Formel allein ergibt sich noch kein verbindlicher Regelsatz.

Eine Rechnung nach dem Muster „563 Euro plus erwartete Inflation“ wäre deshalb zu einfach.

Besitzschutz schützt den Betrag, nicht die Kaufkraft

Der bisherige Besitzschutz verhindert bei der Fortschreibung einen niedrigeren Regelsatz, wenn die Berechnung unter dem geltenden Betrag bleibt. Eine spätere Erhöhung ergibt sich erst, wenn das rechnerische Ergebnis darüber liegt.

Für den Alltag reicht es jedoch nicht, nur auf den unveränderten Eurobetrag zu schauen. Wenn Lebensmittel, Haushaltsstrom oder andere notwendige Ausgaben teurer werden, lässt sich mit derselben Summe weniger bezahlen.

Eine ausgebliebene oder geringere Erhöhung kann deshalb spürbar sein, obwohl im Bescheid keine ausdrückliche Kürzung steht. Wer bereits jeden Einkauf eng kalkulieren muss, hat kaum Möglichkeiten, solche Mehrkosten dauerhaft aufzufangen.

Auch einzelne Mehrbedarfe hängen am Regelsatz

Die Folgen einer schwächeren Anpassung können über den gewöhnlichen Regelbedarf hinausreichen. Bestimmte Mehrbedarfe werden als Prozentsatz der jeweiligen Regelbedarfsstufe berechnet.

Dazu gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Mehrbedarf bei nachgewiesenem Merkzeichen G für Menschen oberhalb der Altersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung. Er beträgt grundsätzlich 17 Prozent der einschlägigen Regelbedarfsstufe, sofern im Einzelfall kein abweichender Bedarf besteht.

Steigt die Berechnungsgrundlage weniger stark, fällt auch der Zuwachs bei einem solchen Mehrbedarf geringer aus. Das wäre eine Folgewirkung der Regelsatzentwicklung, keine eigenständige Abschaffung des Mehrbedarfs.

Beispiel aus der Praxis: Was eine kleinere Erhöhung bedeuten würde

Ein fiktives Rechenbeispiel: Eine alleinlebende Rentnerin erhält ergänzende Grundsicherung und einen Mehrbedarf von 17 Prozent wegen des Merkzeichens G. Unterstellt man für einen bloßen Vergleich eine Regelsatzerhöhung um 20 Euro, würden Regelbedarf und dieser Mehrbedarf zusammen um 23,40 Euro steigen.

Fiele die Regelsatzerhöhung dagegen nur zehn Euro hoch aus, betrüge der gemeinsame Zuwachs 11,70 Euro. Der Unterschied zwischen beiden Varianten läge bei 140,40 Euro im Jahr, sofern alle übrigen Verhältnisse unverändert blieben.

Diese Beträge sind keine Prognose für 2027. Sie zeigen aber, weshalb eine scheinbar technische Änderung der Berechnung für einen Rentnerhaushalt konkrete finanzielle Folgen haben kann.

Quellen: Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, Bundestagsdrucksache 21/7860, insbesondere Artikel 9; Bundestag, Ankündigung der öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2026; Bundesarbeitsministerium, FAQ zur Fortschreibung der Regelbedarfe 2026; §§ 28a, 30 und 42 SGB XII.

Der Beitrag Grundsicherung 2027: Neue Berechnung könnte Rentner bei der nächsten Erhöhung treffen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld-Bezieherin stellt sich beim Jobcenter richtig quer – und bekommt auch ihr Recht zugesprochen

Das Jobcenter verlangte von einer Frau die Zustimmung zur Begutachtung ihres Grundstücks und versagte ihr nach der Weigerung sämtliche Leistungen.

Das Sozialgericht Landshut hob den Versagungsbescheid auf, weil diese konkrete Forderung nicht von der gesetzlichen Mitwirkungspflicht gedeckt war.

Die Leistungsbezieherin gewann zwar gegen die Versagung wegen angeblich fehlender Mitwirkung, erhielt mit der Entscheidung jedoch noch keine Zusage für die beantragten Zahlungen.

Warum das Jobcenter den Wert des Hauses prüfen wollte

Die 1954 geborene Antragstellerin bewohnte ein etwa 160 Quadratmeter großes Einfamilienhaus. Zwischen ihr und dem Jobcenter bestand bereits länger Streit darüber, ob das selbst genutzte Haus geschütztes Eigentum war oder als verwertbares Vermögen ihren Leistungsanspruch ausschloss.

Am 28. April 2019 beantragte die Frau Leistungen nach dem SGB II für die Zeit ab dem 1. April 2019. Der Fall betraf damit rechtlich noch das damalige Arbeitslosengeld II, wird heute aber häufig unter dem bekannteren Begriff Bürgergeld dargestellt.

Das Jobcenter forderte zunächst eine Rentenauskunft. Zusätzlich sollte die Antragstellerin einen Erhebungsbogen für Haus- und Grundbesitz ausfüllen und einer Weitergabe der Angaben an das Katasteramt oder den Gutachterausschuss zustimmen.

Die Behörde wollte auf diesem Weg den aktuellen Verkehrswert ermitteln lassen. Sie setzte Fristen, wies auf eine mögliche vollständige Versagung hin und erklärte, ein Termin für die Begutachtung könne erst nach Eingang des unterschriebenen Bogens vereinbart werden.

Die Frau verweigerte nicht jede Mitwirkung

Die Antragstellerin erklärte, sie sei ihren Pflichten bereits nachgekommen und habe die Rentenauskunft vorgelegt. Für das Haus existiere zudem schon ein Gutachten, das aus ihrer Sicht jedoch erhebliche Mängel des Gebäudes nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Sie wollte den Erhebungsbogen nur unterschreiben, wenn der Gutachterausschuss das Grundstück tatsächlich besichtige und die von ihr beanstandeten Mängel bestätige. Ohne einen solchen Besichtigungstermin war sie nicht bereit, der erneuten Wertermittlung zuzustimmen.

Die verbreitete Formulierung, die Frau habe sich „quergestellt“, verkürzt deshalb den Sachverhalt. Sie verschwieg das Haus nicht, sondern stritt über das Verfahren, mit dem dessen Wert festgestellt werden sollte.

Jobcenter versagte die Leistungen vollständig

Mit Bescheid  versagte das Jobcenter die beantragten Leistungen ab April vollständig. Der Widerspruch der Frau blieb erfolglos, sodass sie im November Klage beim Sozialgericht Landshut erhob.

Eine solche Versagung nach § 66 SGB I ist keine Entscheidung darüber, ob ein Anspruch inhaltlich besteht. Die Behörde erklärt damit vielmehr, dass sie die Leistung wegen einer aus ihrer Sicht nicht erfüllten Mitwirkungspflicht vorerst nicht gewährt.

Welche Angaben und Nachweise Leistungsberechtigte grundsätzlich erbringen müssen, erläutert der Ratgeber zu den Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter. Der Landshuter Fall zeigt zugleich, dass eine behördliche Aufforderung nicht allein durch ihre Bezeichnung zur gesetzlichen Pflicht wird.

Sozialgericht hebt den Versagungsbescheid auf

Das Sozialgericht Landshut gab der Frau mit Gerichtsbescheid vom 1. Oktober teilweise Recht. Es hob den Versagungsbescheid auf, weil die Voraussetzungen für die vollständige Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung nicht erfüllt waren.

Nach der veröffentlichten Darstellung fiel die verlangte Einwilligung zur Begutachtung des Grundstücks nicht unter § 60 SGB I. Die Vorschrift verpflichtet Antragstellende unter anderem dazu, erhebliche Tatsachen anzugeben, Änderungen mitzuteilen, Beweismittel zu benennen und bestimmte Urkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Die Zustimmung zu einer tatsächlichen Begutachtung des Grundstücks ist etwas anderes als eine Auskunft oder die Vorlage einer Beweisurkunde. Das Jobcenter durfte diese weitergehende Handlung daher nicht allein über § 60 SGB I erzwingen und die Weigerung anschließend als Grund für eine vollständige Versagung verwenden.

Das Gericht beanstandete außerdem die Ermessensausübung des Jobcenters. Selbst wenn die Voraussetzungen des § 66 SGB I erfüllt sind, muss die Behörde begründen, warum sie gerade vollständig versagt und weshalb kein milderes Vorgehen ausreicht.

Recht bekommen bedeutete noch keine Auszahlung

Die Frau verlangte neben der Aufhebung des Bescheids auch die Nachzahlung der Leistungen. Diesen Teil ihrer Klage wies das Sozialgericht als unzulässig ab, weil das Jobcenter bis dahin noch keine inhaltliche Entscheidung über ihre Hilfebedürftigkeit getroffen hatte.

Der Unterschied zwischen Versagung und Ablehnung entscheidet darüber, was ein Gericht in einem solchen Verfahren zusprechen kann. Die folgende Tabelle zeigt die Folgen des Landshuter Falls.

Das Landessozialgericht bestätigt die Trennung der Verfahren

Auch das Bayerische Landessozialgericht sprach der Frau im späteren Berufungsverfahren keine unmittelbare Zahlung zu. Mit Urteil vom 28. September 2021 bestätigte es, dass bei einer bloßen Versagung grundsätzlich nur die Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid statthaft war.

Das Jobcenter hatte zunächst ebenfalls Berufung eingelegt, nahm sie in der mündlichen Verhandlung jedoch zurück. Damit blieb die Aufhebung des Versagungsbescheids zugunsten der Frau bestehen.

Während des Berufungsverfahrens hatte die Behörde den Antrag mit einem neuen Bescheid vom 22. Juni wegen fehlender Hilfebedürftigkeit abgelehnt. Nach Ansicht des Landessozialgerichts wurde diese spätere Sachentscheidung nicht automatisch Bestandteil des Verfahrens über die frühere Mitwirkungsversagung.

Die Frau gewann folglich den Streit über den unzulässigen Druck durch § 66 SGB I, nicht aber den Streit über ihren endgültigen Zahlungsanspruch. Gerade diese Einschränkung darf bei der Berichterstattung über den Fall nicht fehlen.

Was das Jobcenter bei Immobilien weiterhin verlangen darf

Das Urteil befreit Eigentümerinnen und Eigentümer nicht davon, ihr Vermögen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Wer Grundsicherung beantragt, muss ein Haus, ein Grundstück, Miteigentumsanteile und weitere erhebliche Vermögenswerte angeben.

Das Jobcenter darf vorhandene Unterlagen anfordern, Beweismittel benennen lassen und Angaben prüfen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Überblick über Freibeträge und geschütztes Eigentum bietet der Beitrag zu Bürgergeld und Vermögen.

Ob ein selbst genutztes Haus geschützt ist, hängt nicht allein von der Wohnfläche ab. Zu prüfen sind unter anderem Haushaltsgröße, Nutzung, Wert, Verwertbarkeit, besondere Härten und die im jeweiligen Zeitraum geltenden Vorschriften.

Fehlen notwendige Angaben zum Eigentum vollständig, kann das Jobcenter den Leistungsanspruch möglicherweise nicht feststellen. Der Landshuter Gerichtsbescheid schützt daher keine Verschleierung von Vermögen, sondern setzt einer nicht im Gesetz vorgesehenen Duldungsforderung Grenzen.

Eine Besichtigung ist nicht automatisch verpflichtend

Eine Objektbesichtigung kann zur Wertermittlung sinnvoll sein, wird dadurch aber noch nicht zu einer Pflicht aus § 60 SGB I. Die Behörde muss erklären können, auf welcher Rechtsgrundlage sie Zugang oder Zustimmung verlangt und weshalb weniger eingreifende Mittel nicht ausreichen.

Ähnliche Fragen entstehen, wenn der Außendienst die Wohnung betreten möchte. Auch dazu gilt: Ein angekündigter Besuch ist nicht mit einer uneingeschränkten Zutrittsbefugnis gleichzusetzen, wie der Ratgeber zu Hausbesuchen des Jobcenters näher erklärt.

Eine verweigerte Besichtigung kann dennoch praktische Folgen haben, wenn entscheidende Tatsachen anschließend nicht anders nachweisbar sind. Ob daraus eine Ablehnung, eine vorläufige Entscheidung oder eine andere Rechtsfolge entstehen darf, hängt vom Einzelfall und von der jeweils einschlägigen Vorschrift ab.

Wann § 66 SGB I eine Versagung erlaubt

Eine Leistung darf nach § 66 SGB I nicht schon deshalb eingestellt werden, weil ein Schreiben unbeantwortet blieb. Es muss zunächst eine konkrete gesetzliche Mitwirkungspflicht bestehen, deren Nichterfüllung die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

Außerdem muss die nicht bewiesene Voraussetzung für den Anspruch erheblich sein. Vor der Versagung ist grundsätzlich ein schriftlicher Hinweis auf die Folgen erforderlich, verbunden mit einer angemessenen Frist zur Mitwirkung.

Danach bleibt eine Ermessensentscheidung nötig. Das Jobcenter muss den Umfang der Versagung am Einzelfall ausrichten und darf existenzsichernde Leistungen nicht ohne nachvollziehbare Abwägung vollständig stoppen.

§ 65 SGB I begrenzt die Pflichten zusätzlich. Eine Mitwirkung entfällt etwa, wenn sie außer Verhältnis zur Leistung steht, aus wichtigem Grund unzumutbar ist oder die Behörde sich die Information mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann.

Betroffene sollten Aufforderungen nicht einfach ignorieren

Wer eine zweifelhafte Mitwirkungsaufforderung erhält, sollte schriftlich reagieren und nicht kommentarlos die Frist verstreichen lassen. Sinnvoll ist es, die verlangte Rechtsgrundlage zu erfragen, bereits mögliche Angaben und Unterlagen einzureichen und zu erklären, warum gerade die weitergehende Handlung abgelehnt wird.

Kommt dennoch ein Versagungsbescheid, beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe. Hinweise zu Form und Frist finden Betroffene im Ratgeber zum Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid.

Fehlt wegen der Einstellung Geld für Nahrung, Miete oder Energie, kann zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz nötig sein. Gegen-Hartz erklärt dazu das Eilverfahren vor dem Sozialgericht.

Für die Begründung sollten das Aufforderungsschreiben, die eigene Antwort, vorhandene Nachweise, der Versagungsbescheid und Belege für die aktuelle Notlage gesichert werden. Eine Beratung im Sozialrecht kann helfen, zwischen einer zulässigen Nachweisanforderung und einer überschießenden Forderung zu unterscheiden.

Einordnung

Die Frau gewann, weil das Jobcenter die Grenzen zwischen Tatsachenangabe, Urkundenvorlage und tatsächlicher Begutachtung verwischte. § 66 SGB I darf nur an eine Pflicht anknüpfen, die das Gesetz der betroffenen Person auch wirklich auferlegt.

Ebenso wichtig: Ein aufgehobener Versagungsbescheid führt nicht automatisch zur Auszahlung. Das Jobcenter darf den Anspruch anschließend inhaltlich prüfen und wegen anrechenbaren Vermögens ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Als Quellen dienen der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 1. Oktober 2020, S 11 AS 761/19, sowie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. September 2021, L 7 AS 589/20. Ergänzend sind die aktuellen Fassungen der §§ 60, 65 und 66 SGB I zu beachten.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema 1. Warum bekam die Frau vor dem Sozialgericht Recht?

Das verlangte Einverständnis zur Begutachtung ihres Grundstücks war nach der Entscheidung nicht von § 60 SGB I erfasst. Deshalb durfte das Jobcenter die vollständige Leistungseinstellung nicht auf eine angebliche Verletzung dieser Vorschrift stützen.

2. Musste das Jobcenter ihr nach dem Gerichtsbescheid sofort Geld zahlen?

Nein. Das Gericht hob nur den Versagungsbescheid auf, entschied aber nicht abschließend über die Hilfebedürftigkeit und den Wert des Hauses. Die zusätzliche Klage auf Auszahlung war in diesem Verfahren unzulässig.

3. Darf das Jobcenter Angaben zu einem Haus oder Grundstück verlangen?

Ja. Antragstellende müssen erhebliche Tatsachen zu Eigentum und Vermögen vollständig angeben und rechtmäßig angeforderte Nachweise vorlegen. Das Urteil erlaubt nicht, Immobilien oder ihren Wert zu verschweigen.

4. Darf eine Besichtigung immer verweigert werden?

Eine Besichtigung ist nicht automatisch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Ob eine Weigerung in einem anderen Fall Folgen haben kann, hängt jedoch von der Rechtsgrundlage, den angebotenen Alternativen, der Beweislage und den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Beitrag Bürgergeld-Bezieherin stellt sich beim Jobcenter richtig quer – und bekommt auch ihr Recht zugesprochen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Das Magnetfeld der Erde ist hochgradig dynamisch

Recherche, Andreas Demmig

Durch einen Hinweis von meinem Freund und Kollegen Christian Freuer, bin ich auf das Magnetfeld der Erde und dessen Veränderungen aufmerksam gemacht worden.  Auf Eike haben wir auch bereits öfter über den dänischen Forscher, Prof. Svensmark berichtet, der mit seinem Kollegen Shaviv die Auswirkungen der kosmischen Strahlungspartikel auf die Wolkenbildung der Erde und damit auf das Wettergeschehen forscht.

Zuerst ein Beitrag der European Space Agency

Umpolung des Magnetfeldes

Das Erdmagnetfeld ist kein statisches Gebilde. Es variiert ständig. Dabei ändert sich nicht nur die Feldstärke, die derzeit immer geringer wird, auch die Pole werden verschoben.

Die Feldstärke hat sich in den letzten 150 Jahren um zehn Prozent verringert. Würde es bei dieser Zerfallsrate bleiben, müsste es rein rechnerisch in 1.600 Jahren gänzlich verschwunden sein. In einigen Regionen, wie im Südatlantik, verläuft die Abschwächung sogar noch stärker, es bilden sich Anomalien des Gesamtfeldes. Die Forscher sind sich allerdings einig: Völlig verschwinden wird das Erdmagnetfeld nicht.

Seit fast 180 Jahren schiebt sich der nördliche Pol immer weiter in Richtung Nordwesten, seit 2000 teilweise mit bis zu 65 Kilometern im Jahr. Ist das der Beginn einer weiteren Umpolung des Magnetfeldes, so dass der Nordpol zum Südpol wird und umgekehrt?

Die Wissenschaftler haben herausgefunden, dass derartige Umpolungen in den vergangenen 40 Millionen Jahren etwa 70-mal stattgefunden haben, die letzte vor 780 000 Jahren. Die erdgeschichtlich gesehen rasanten Veränderungen im Südatlantik könnten laut Professor Dr. Hermann Lühr vom Deutschen GeoForschungsZentrum in Potsdam ein Hinweis auf die nächste Umpolung sein: „Diese zuvor unvorstellbare Geschwindigkeit ist wohl nur damit zu erklären, dass ein Teil des Dynamos schon verkehrt herumläuft.“

Daten für Wissenschaftler und Praktiker

Noch weiß niemand, wie stark sich das Erdmagnetfeld abschwächen wird und welche Folgen sich für das Leben auf der Erde durch eine Umpolung ergeben. Außerdem ist der Mechanismus, der diese Änderungen bewirkt, noch nicht vollends geklärt. Auch deshalb möchten die Geoforscher detailliertere Daten über die Veränderungen im Magnetfeld sammeln. Dazu werden die drei Swarm-Satelliten sicherlich wertvolle Dienste leisten.

Die gewonnenen Daten werden aber auch Wissenschaftlern anderer Fachgebiete nützlich sein und sogar praktischen Nutzen haben. Denn trotz der GPS-Signale verlassen sich Luft- und Schifffahrt nicht darauf, sondern nutzen den Kompass auch weiterhin als Referenzinstrument. Dazu gehören aber auch genaue Karten, die wegen der Magnetfeldänderungen – insbesondere wegen der Polverschiebungen – auf Basis der weltweiten regelmäßigen Vermessungen alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen.

https://www.esa.int/Space_in_Member_States/Germany/Umpolung_des_Magnetfeldes

Dazu eine Allgemeine Übersicht
mit Unterstützung durch Gemini, LLM

Das Magnetfeld der Erde ist hochgradig dynamisch und hat sich im Laufe der Erdgeschichte drastisch und kontinuierlich verändert. Diese historischen Veränderungen lassen sich im Wesentlichen in drei zeitliche Dimensionen unterteilen: erdgeschichtliche Umpolungen, kurzfristige regionale Anomalien und die aktuelle Polwanderung.

Hier ist eine Übersicht zu den wichtigsten historischen Veränderungen:

  1. Die großen Umpolungen (Polsprünge)

In unregelmäßigen Abständen von durchschnittlich 250.000 bis 500.000 Jahren tauschen der magnetische Nord- und Südpol ihre Plätze.

  • Die Brunhes-Matuyama-Umkehr: Die letzte vollständige und dauerhafte Umpolung fand vor rund 780.000 Jahren statt. Statistisch gesehen ist ein solcher Polsprung also bereits „überfällig“.
  • Das Laschamps-Ereignis: Vor etwa 42.000 Jahren gab es eine temporäre Fast-Umpolung (Exkursion). Dabei wanderte der magnetische Nordpol nach Süden und das Magnetfeld brach zeitweise auf 6 bis 0 Prozent seiner ursprünglichen Stärke ein. Nach nur wenigen Jahrhunderten kehrte das Feld jedoch in seine Ursprungsrichtung zurück.
  1. Archäomagnetische Anomalien (Die letzten Jahrtausende)

Dass das Magnetfeld schwankt, zeigt sich auch in unserer jüngeren Kulturgeschichte. Forschende können dies anhand von Eisenpartikeln in antiken Tontafeln oder Vulkangesteinen ablesen, die beim Abkühlen die damalige Feldrichtung wie ein fossiler Kompass konserviert haben.

  • Die „Levantische Anomalie“ (vor ca. 3.000 Jahren): Um das Jahr 1000 v. Chr. (zur Zeit des Neubabylonischen Reiches) gab es im Nahen Osten und in China extreme Spitzen in der Feldstärke. Das Feld war damals regional wesentlich stärker als heute.
  • Mittelalterliche Schwankungen: Zwischen den Jahren 1225 und 1550 veränderten sich die magnetischen Feldlinien in einigen Regionen rasant um mehr als 0,1 Grad pro Jahr – deutlich schneller als in der Moderne.[https://wissenschaft.de/artikel/stoerstelle-im-erdmagnetfeld]
  1. Veränderungen in der Neuzeit (Aktueller Trend)

Seit dem 19. Jahrhundert wird das Erdmagnetfeld präzise vermessen (maßgeblich begründet durch Carl Friedrich Gauß im Jahr 1832). Seither lassen sich zwei klare Trends beobachten:

  • Abschwächung des Feldes: In den letzten 200 Jahren hat die globale Stärke des Magnetfelds um etwa 10 Prozent abgenommen. Besonders markant ist dies in der Südatlantischen Anomalie, wo das Schutzschild messbar dünner ist.
  • Rasantere Polwanderung: Der magnetische Nordpol wandert seit jeher. Lag seine Geschwindigkeit im 20. Jahrhundert noch bei etwa 10 bis 15 Kilometern pro Jahr, hat sie sich seit der Jahrtausendwende auf bis zu 55 bis 65 Kilometer pro Jahr beschleunigt – er bewegt sich derzeit von Kanada in Richtung Sibirien.

Ob diese aktuelle Abschwächung und die schnelle Wanderung bereits das Vorspiel zu einer neuen Umpolung sind oder nur eine normale, vorübergehende Fluktuation, ist in der Wissenschaft derzeit noch umstritten. Das Feld wird definitiv nicht völlig verschwinden, da der „Geodynamo“ im flüssigen Erdkern weiterhin aktiv bleibt.

****

Das Magnetfeld der Erde wird zunehmend schneller schwächer

Cap Allon

… Darauf folgte der „Jerk“ des Jahres 2024.

Magnetobservatorien in Großbritannien, Frankreich, Kanada und den USA registrierten starke Veränderungen; ähnliche Signale wurden auch an anderen Orten in Europa und Nordamerika beobachtet.

Die Veränderungen vollzogen sich so schnell, dass sie die Modelle überrumpelten. Das IGRF-14 – das neueste Internationale Geomagnetische Referenzfeld – wurde 2024 entwickelt, um die Entwicklung des Erdmagnetfelds bis zum Jahr 2030 vorherzusagen. Doch schon weniger als ein Jahr später wichen die tatsächlichen Messdaten in allen drei magnetischen Komponenten – insbesondere in den Komponenten Y und Z – von den Prognosen ab.

Die Forscher führen dies auf nichtlineare Veränderungen im Erdkern zurück, die im Modell nicht vorhergesehen sind.

Damit zeichnet sich ein etwas klareres Bild ab.

Der magnetische Schutzschild der Erde schwächelt. Seine größte Schwachstelle weitet sich aus. Teile dieser Schwachstelle verlieren seit 2020 schneller an Intensität. Zudem unterliegt das im Erdkern erzeugte Feld abrupten Veränderungen, die so rasch ablaufen, dass sie unsere neuesten Prognosen überholen.

… Link: https://electroverse.substack.com/p/winter-sweeps-the-carpathians-japan?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Der Beitrag Das Magnetfeld der Erde ist hochgradig dynamisch erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Zeitenwende, Wendezeit

In den Zeiten und den Köpfen steckt immer das Gegenteil dessen, was sie sind und behaupten, mit drin.
Kategorien: Externe Ticker

Gesundheitsabkommen im Eiltempo: Ständerat sagt Ja – Streit um das Ständemehr geht weiter

Transition News - 2. Oktober 2026 - 14:58

Der Schweizer Ständerat, die Kantonskammer, hat das Gesundheitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union am Donnerstag wie gemeldet im Eiltempo durchberaten und mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheißen. Die kleine Kammer nahm die Vorlage ohne Änderungen an. Damit geht das Abkommen nun an den Nationalrat.

Besonders umstritten war allerdings nicht nur der Inhalt des Abkommens, sondern auch die Frage, welche demokratische Hürde für dessen Genehmigung gelten soll. Eine Minderheit im Ständerat verlangte, das Gesundheitsabkommen zusätzlich einem eigenständigen obligatorischen Referendum mit doppeltem Mehr von Volk und Ständen zu unterstellen. Dieser Antrag scheiterte mit 30 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Sollte der Nationalrat diesen Entscheid nicht korrigieren, dann erhält das Gesundheitsabkommen selbst nicht automatisch eine Volksabstimmung und kein separates Ständemehr. In diesem Fall wären für eine Volksabstimmung 50.000 Unterschriften innerhalb der Referendumsfrist erforderlich; entschieden würde anschließend mit dem Volksmehr. Ausgerechnet das Abkommen, das potenziell den größten Souveränitätsverlust mit sich bringt, hat damit niedrigere Hürden als der Stabilisierungsteil, denn der Ständerat hat gleichzeitig beschlossen, dass der Stabilisierungsteil des EU-Pakets dem obligatorischen Referendum mit doppeltem Mehr unterstellt werden soll.

ABF Schweiz bewertet den Entscheid kritisch. Die Organisation argumentiert, dass mit dem Gesundheitsabkommen nicht lediglich die praktische Zusammenarbeit in Gesundheitskrisen geregelt werde, sondern auch institutionelle Elemente der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU verbunden seien und zwar auf sehr ungleiche Art.

In diesem Zusammenhang spricht ABF Schweiz von einer Machtverschiebung zulasten der direkten demokratischen Kontrolle. Die Organisation hält am eigenständigen Schweizer Gesundheitssystem fest und warnt davor, Kompetenzen und künftige Rechtsentwicklungen zunehmend auf europäische Ebenen zu verlagern. Auch der von ABF Schweiz zitierte Dr. med. Marco Caimi formuliert seine Kritik grundsätzlich:

«Statt Verantwortung zu übernehmen, verstecken sich Politiker und Richter hinter Brüssel, Stockholm oder der WHO.»

Das Bundesamt für Gesundheit stellt demgegenüber den Nutzen der Vereinbarung in den Vordergrund. Nach Darstellung des Bundesrats soll die Schweiz dabei weiterhin selbst entscheiden können, welche gesundheitspolitischen Maßnahmen sie in einer Krise ergreift.

Mit dem Entscheid des Ständerats ist die parlamentarische Behandlung noch nicht abgeschlossen. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit dem Gesundheitsabkommen befassen. Auch die grundsätzliche Frage der Referendumsform ist damit noch nicht endgültig geklärt.

Kategorien: Externe Ticker

Parmelin tritt per Ende Jahr zurück

Transition News - 2. Oktober 2026 - 14:38

Heute hat der Schweizer Bundesrat Guy Parmelin an einer Medienkonferenz seinen Rücktritt auf Ende 2026 angekündigt. Wie die Medien berichten, stehen seit einiger Zeit Spekulationen über einen Rücktritt des 66-jährigen Waadtländers im Raum. Die Parteileitung wurde laut Parmelin «sehr spät heute Morgen» über den Schritt informiert.

Auf die Frage eines Journalisten, ob er eine Bundesratskandidatur heute noch empfehlen würde und wie sich das Leben eines Bundesrats verändert hat, antwortete der Politiker, der seit 2016 Mitglied der Landesregierung ist:

«Es ist schwierig, die Zeit jetzt mit der Zeit vor elf Jahren zu vergleichen. Es gab aber immer Krisen, auch vor 2015.»

Zu Beginn habe er das Verteidigungsdepartement geleitet, so Parmelin. Sein Nachfolger Martin Pfister habe es aufgrund der aktuellen Diskussionen um das Budget nicht einfach. Was sich danach verändert habe, sei «die Corona-Krise». Die heutige Zeit könne aber für eine Kandidatur motivierend sein.

Der Bundesrat bezeichnete die Funktion als sehr interessant. Er verwies auf immer mehr internationale Konferenzen, an denen ein Bundespräsident teilnehmen dürfe. Solche Teilnahmen könnten zwar kompliziert sein, doch die Schweiz könne sich eine Abwesenheit nicht mehr leisten.

Ein Journalist stellte fest, dass die Medien Parmelin in den letzten Jahren als bedächtig bezeichnet haben, und wollte wissen, welche Adjektive er sich selbst geben würde. Darauf der Bundesrat:

«Ich würde mich als pragmatisch und lösungsorientiert bezeichnen.»

Parmelin betonte, dass ihm zudem der Zusammenhalt im Bundesrat immer wichtig gewesen sei.

Zu den besonderen Personen, die er getroffen hat, zählte der Politiker den verstorbenen Papst Franziskus und den gegenwärtigen Papst Leo.

Kategorien: Externe Ticker

Rentenerhöhung 2027: Bei vielen Rentnern kommt von 4,4 Prozent kein Cent an

4,4 Prozent mehr Rente klingen nach einer spürbaren Entlastung. Doch ausgerechnet Menschen, deren Alterseinkommen schon heute nicht zum Leben reicht, könnten von der erwarteten Erhöhung finanziell nichts haben: Ihre Rente steigt, während die ergänzende Grundsicherung entsprechend sinkt.

Das betrifft allerdings nicht automatisch jeden Rentner mit Sozialleistungen. Entscheidend ist, ob die zusätzliche Rente vollständig angerechnet wird oder ein Freibetrag einen Teil der Erhöhung schützt.

Die 4,4 Prozent sind eine Prognose, kein beschlossener Zuschlag

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rechnet in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 für das Jahr 2027 mit einer Rentenanpassung von 4,4 Prozent. Damit liegt eine offizielle Vorausberechnung vor, aber noch keine verbindliche Festlegung der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027.

Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro würde dieses Plus 44 Euro ausmachen, bei 1.500 Euro wären es 66 Euro. Sämtliche Berechnungen mit 4,4 Prozent stehen deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Anpassung tatsächlich in dieser Höhe erfolgt.

Mehr Rente kann weniger Grundsicherung bedeuten

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deckt die Lücke zwischen dem anerkannten Lebensbedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Zum Bedarf gehören insbesondere der Regelbedarf, die anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe.

Steigt das anrechenbare Renteneinkommen, verkleinert sich diese Lücke. Bleiben Bedarf und Freibeträge unverändert und besteht weiterhin ein Leistungsanspruch, sinkt die Grundsicherung entsprechend.

Die Rentenversicherung zahlt dann tatsächlich mehr Geld aus. Für den Einkauf, den Stromabschlag oder eine neue Waschmaschine bleibt trotzdem kein zusätzlicher Euro übrig.

Wen die vollständige Anrechnung trifft

Betroffen sind insbesondere Rentner, die ergänzende Grundsicherung erhalten und deren zusätzliche gesetzliche Rente durch keinen Freibetrag geschützt wird. Auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt kann die Rentenanpassung auf diese Weise vollständig mit der Sozialhilfe verrechnet werden.

Eine zweite Gruppe wird leicht übersehen: Menschen, die bereits einen Rentenfreibetrag erhalten, dessen Höchstbetrag aber ausgeschöpft ist. Der vorhandene Freibetrag bleibt ihnen erhalten, wächst durch eine höhere Rente jedoch nicht über seine gesetzliche Grenze hinaus.

33 Jahre Grundrentenzeiten können einen Unterschied machen

Nach § 82a SGB XII bleibt bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten ein Teil der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent der darüberliegenden Bruttorente, höchstens jedoch die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1.

Ein tatsächlich ausgezahlter Grundrentenzuschlag ist dafür nicht erforderlich. Auch ohne diesen Zuschlag kann der Freibetrag für langjährig Versicherte bestehen.

Solange die Obergrenze noch nicht erreicht ist, kann mit der Rentenerhöhung auch der Freibetrag steigen. Bei einer Bruttorente oberhalb von 100 Euro werden dann grundsätzlich 30 Prozent des zusätzlichen Bruttobetrags geschützt, soweit dafür noch Spielraum besteht.

Ein hypothetisches Rentenplus von 22 Euro könnte den Freibetrag beispielsweise um 6,60 Euro erhöhen. Wer die Obergrenze bereits erreicht hat, bekommt diesen zusätzlichen Schutz dagegen nicht.

Bei wem bleibt etwas von der Erhöhung? Situation Folge bei unverändertem Bedarf und fortbestehendem Leistungsanspruch Grundsicherung, kein einschlägiger Rentenfreibetrag Das zusätzliche anrechenbare Renteneinkommen mindert die Grundsicherung vollständig. Grundsicherung, Freibetrag nach § 82a noch nicht ausgeschöpft Ein Teil der Erhöhung kann durch einen wachsenden Freibetrag erhalten bleiben. Grundsicherung, Freibetrag bereits am Höchstbetrag Der Freibetrag steigt durch die Rentenanpassung nicht weiter; das zusätzliche anrechenbare Einkommen wird verrechnet. Warum der Blick auf die Bruttorente nicht reicht

Das Sozialamt darf nicht einfach jeden zusätzlichen Brutto-Euro ungeprüft von der Leistung abziehen. Bei der Einkommensberechnung sind unter anderem abzugsfähige Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die einschlägigen Freibeträge zu berücksichtigen.

Deshalb müssen Rentenanpassungsmitteilung und Sozialhilfebescheid zusammen betrachtet werden. Erst beide Dokumente zeigen, ob das monatliche Gesamtbudget tatsächlich wächst.

Die Rentenerhöhung löst das Problem niedriger Alterseinkommen nicht

Für Betroffene ist die vollständige Verrechnung bitter: Eine öffentlich gefeierte Rentenerhöhung kann ihren Alltag unverändert lassen. Die höhere Versicherungsleistung verringert dann vor allem den Betrag, den das Sozialamt ergänzend zahlen muss.

Das folgt der gesetzlichen Ausgestaltung einer bedarfsabhängigen Leistung. Sozialpolitisch bleibt trotzdem die Frage, welchen Wert ein Rentenplus für Menschen hat, die davon keinen zusätzlichen Einkauf bezahlen können.

Eine mögliche Veränderung des Regelbedarfs oder der anerkannten Wohnkosten ist davon getrennt zu betrachten. Sie kann den Leistungsanspruch verändern, macht die Rentenerhöhung selbst aber nicht anrechnungsfrei.

Was Betroffene im Bescheid prüfen sollten

Wer ergänzende Sozialhilfe erhält, sollte besonders auf die angesetzte Rentenhöhe, die berücksichtigten Versicherungsbeiträge und einen möglichen Freibetrag achten. Die Voraussetzung von 33 Jahren bezieht sich auf Grundrentenzeiten und sollte anhand der Auskunft der Rentenversicherung geprüft werden.

Fehlt ein zustehender Freibetrag, kann die Grundsicherung zu niedrig ausfallen. Umgekehrt ist eine sinkende Sozialhilfezahlung nach einer Rentenanpassung nicht allein deshalb fehlerhaft, weil am Ende kein zusätzliches Geld bleibt.

Beispiel aus der Praxis: Höhere Rente, gleiches Monatsbudget

Eine Rentnerin erhält 800 Euro monatliche Bruttorente und ergänzende Grundsicherung; ein Rentenfreibetrag steht ihr nicht zu. Bei einer Erhöhung um 4,4 Prozent steigt ihre Bruttorente um 35,20 Euro auf 835,20 Euro.

Unter der beispielhaften Annahme gleichbleibender Versicherungsabzüge von insgesamt 12,5 Prozent wächst der Rentenzahlbetrag von 700 Euro auf 730,80 Euro. Bei einem unveränderten anerkannten Bedarf von 1.100 Euro sinkt ihre Grundsicherung gleichzeitig von 400 Euro auf 369,20 Euro.

Zusammen stehen ihr weiterhin 1.100 Euro im Monat zur Verfügung. Auf dem Rentenbescheid ist das Plus sichtbar, in ihrem Haushaltsbudget kommt davon kein Cent an.

Der Beitrag Rentenerhöhung 2027: Bei vielen Rentnern kommt von 4,4 Prozent kein Cent an erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Politischer Langzeitgefangener darf nicht zur Trauerfeier seines Vaters

Dem seit 30 Jahren in der Türkei inhaftierten politischen Gefangenen Aydın Altığ ist die Teilnahme an der Trauerfeier für seinen verstorbenen Vater verweigert worden. Die Gefängnisverwaltung begründete die Ablehnung damit, dass Altığ einem „verschärften Vollzugsregime“ unterliege.

Mahmut Altığ, der Vater des Gefangenen, war am 29. September verstorben. Sein Sohn beantragte daraufhin, an der Trauerfeier teilnehmen zu dürfen. Altığ befindet sich derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis im zentralanatolischen Kırşehir.

Aydın Altığ wurde im Alter von 17 Jahren in der südtürkischen Provinz Mersin festgenommen und nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD schwer gefoltert. Ein Staatssicherheitsgericht (DGM) in Adana verurteilte den Kurden anschließend wegen des Vorwurfs „Separatismus“ zu lebenslanger Haft. Während seiner langjährigen Gefangenschaft wurde er wiederholt verlegt und war nacheinander in Gefängnissen in Erzîrom (tr. Erzurum), Amed (Diyarbakır), Çankırı, Çanakkale, Adana und Kırşehir inhaftiert.

Am 3. Februar dieses Jahres hatte Altığ 30 Jahre seiner Haft verbüßt. Seine vorgesehene Entlassung wurde jedoch vom Verwaltungs- und Beobachtungsrat des Gefängnisses um sechs Monate verschoben. Zur Begründung hieß es, er zeige keine Reue für die ihm zur Last gelegte Tat. Als der Gefängnisrat am 3. August erneut über seine Entlassung entschied, wurde die Haft ein zweites Mal um sechs Monate verlängert. Altığ bleibt damit über die ursprünglich vorgesehene Haftdauer hinaus in Gefangenschaft. Nun wurde ihm auch die Möglichkeit genommen, von seinem Vater Abschied zu nehmen.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52867 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/kurde-stirbt-unter-ungeklarten-umstanden-in-isolationszelle-52840 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/karagoz-gefangene-wollen-nicht-nur-ihre-freilassung-sondern-fortschritte-im-friedensprozess-52795

 

Kategorien: Externe Ticker

Temelli: „Wie wollen Sie eine Verfassung ohne Öcalans Initiative machen?“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der DEM-Partei, Sezai Temelli, fordert nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes rasche weitere Schritte im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Der Prozess dürfe weder auf die Entwaffnung der PKK noch auf eine sicherheitspolitische Frage reduziert werden. Notwendig seien gesetzliche Reformen, eine umfassende Demokratisierung und Bedingungen, unter denen der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan seine Rolle als zentraler Verhandlungspartner tatsächlich wahrnehmen könne.

Im Gespräch mit ANF verband Temelli den Stand des Friedensprozesses mit der tiefen wirtschaftlichen und politischen Krise der Türkei. „Die Regierung hält trotz der veränderten Situation an den Strukturen einer Kriegsökonomie fest und betrachtet die kurdische Frage weiterhin durch eine sicherheitspolitische Brille“, so der Politiker. Auch eine neue Verfassung könne nicht unabhängig von der demokratischen Lösung der Kurdistanfrage und Öcalans Rolle diskutiert werden.

Wirtschaftskrise ist für Temelli strukturell

Die türkische Wirtschaft bezeichnete Temelli als eine der fünf fragilen Volkswirtschaften der Welt. Ihre wiederkehrenden Krisen seien nicht allein konjunkturell zu erklären, sondern hätten strukturelle, institutionelle und politische Ursachen. Große Teile der Wirtschaft bewegten sich außerhalb regulierter Strukturen; hinzu kämen hohe Arbeitslosigkeit, Inflation und Zinsen sowie eine Wirtschaftsordnung, die gesellschaftliche Probleme nicht lösen könne. Die jüngste Fondskrise sei deshalb kein überraschender Einzelfall. Temelli verwies darauf, dass es während der langjährigen AKP-Regierung immer wieder vergleichbare Vorgänge gegeben habe. Die Wirtschaftsführung selbst schaffe Bedingungen, unter denen Korruption, Bereicherung und Plünderung gedeihen könnten.

 


Politische und wirtschaftliche Demokratisierung gehören für Temelli unmittelbar zusammen. „Wenn es in der Politik keine Demokratie gibt, gibt es auch in der Wirtschaft viel Korruption“, sagte er. Ein autoritäres politisches System ermögliche zugleich eine auf Rente und Plünderung ausgerichtete Wirtschaftsordnung. Öffentliche Ausschreibungen, die Verwendung staatlicher Haushaltsmittel, die Schattenwirtschaft sowie die extreme Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen seien Ausdruck dieses Zusammenhangs.

„Der Verstand der Kriegsökonomie besteht fort“

Zu den grundlegenden Strukturproblemen zählt Temelli die seit Jahrzehnten bestehende Kriegsökonomie. Die von Öcalan eingeleitete neue Phase biete der Türkei erstmals die Chance, nicht nur ihre Politik, sondern auch ihre Wirtschaft zu normalisieren. Im Haushaltsentwurf für 2027 sei davon jedoch nichts zu erkennen. „Wir haben es mit einer Regierung zu tun, die weiterhin am Denken und an den Codes der Kriegsökonomie festhält“, sagte Temelli. Nach seinen Angaben fließen jährlich mehr als 40 Milliarden Dollar in die Kriegspolitik. Allein eine Umschichtung von 20 bis 25 Milliarden Dollar könne der türkischen Wirtschaft erheblichen Spielraum verschaffen. Dass die Regierung diese Möglichkeit nicht nutze, führt Temelli darauf zurück, dass sie die Kurdistanfrage weiterhin unter dem Paradigma der „Terrorbekämpfung“ betrachte. Trotz des laufenden Prozesses habe sich dieses grundlegende Denken bislang nicht verändert.

Damit verbindet Temelli auch seine Kritik an der wirtschaftlichen Politik gegenüber Kurdistan. „Die Türkei ist mit ihrem eigenen inneren Hinterland nicht im Frieden und begegnet Kurdistan weiterhin mit einer kolonialen Logik.“ Statt lokale Demokratie zu stärken und eine gemeinsame wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, werde die Region zugleich verarmt und als Raum wirtschaftlicher Ausbeutung behandelt. Eine Demokratisierung der Türkei und Kurdistans könne dagegen eine gemeinsame wirtschaftliche Dynamik hervorbringen. Temelli verwies dabei auf die Konzepte der demokratischen Nation und einer gestärkten lokalen Demokratie. „Eine solche Haltung verarmt sowohl die Region als auch sie das Plünderungsfeld der türkischen Wirtschaft nährt“, sagte er über die bestehende Politik.

Fondskrise nicht auf Einzelne reduzieren

Auch die aktuelle Fondskrise ordnete Temelli in diese strukturelle Kritik ein. In einem System, in dem mit der Kapitalmarktaufsicht, der Bankenaufsicht, der Zentralbank und dem Finanzministerium zahlreiche staatliche Institutionen für Kontrolle und Regulierung zuständig sind, könne ein Vorgang dieser Größenordnung nicht lediglich einzelnen Personen zugeschrieben werden. Temelli sprach von rund 550.000 Betroffenen und einem Volumen von etwa 950 Milliarden Lira. Ein derartiger Vorgang könne nicht das Werk einiger weniger Menschen sein. Die Bekämpfung von Korruption und wirtschaftlicher Bereicherung müsse deshalb auch politische Konsequenzen haben.

Der Prozess muss politisiert und vergesellschaftet werden

Die gleiche Verbindung zwischen Demokratie und struktureller Veränderung zieht Temelli beim Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Die DEM-Partei habe von Beginn an versucht, den Prozess zu politisieren und zu vergesellschaften. Der Staat habe die Kurdistanfrage dagegen über Jahrzehnte in einen sicherheitspolitischen, bürokratischen und militärischen Bereich gedrängt. Die entscheidende Veränderung sieht Temelli in Öcalans Initiative. Sie habe den Konflikt wieder auf die politische Ebene gebracht. Schon die Bezeichnung „Frieden und demokratische Gesellschaft“ mache deutlich, dass es nicht lediglich um die Beendigung bewaffneter Auseinandersetzungen gehe.

„Für den Frieden muss die Politik Initiative ergreifen“, sagte Temelli. Dabei dürfe es jedoch nicht bleiben. Der Prozess müsse gesellschaftlich verankert und mit den demokratischen Erwartungen der Bevölkerung verbunden werden. Er könne damit zum Ausgangspunkt einer umfassenden Demokratisierung werden. „Deshalb ist das keine Frage, die sich auf die Niederlegung der Waffen oder die Lösung eines Sicherheitsproblems reduzieren lässt. Aber die Regierung läuft weiterhin vor der Demokratie davon.“

Rahmengesetz lässt zentrale Fragen offen

Kritisch bewertet Temelli den Versuch der AKP, den Prozess zugleich für eigene Wahlstrategien zu nutzen. Die Regierung hoffe, politisch von der neuen Situation profitieren und damit ihre Position bei den kommenden Wahlen stärken zu können. Diese kurzfristige Betrachtung verlangsame den Prozess und verstärke die Unsicherheit darüber, was nach dem Rahmengesetz folgen werde. Das Gesetz selbst bezeichnete Temelli als notwendigen Anfang, aber als völlig unzureichend für die noch offenen Fragen. „Das Gesetz ist der Beginn von etwas, und es muss eine Fortsetzung geben.“ Ungeklärt sei insbesondere, welche Regelungen für PKK-Mitglieder und Führungskader, mit der Organisation in Verbindung gebrachte Strukturen, politische Gefangene und Menschen im Exil gelten sollen. Damit betreffe die rechtliche Unsicherheit einen sehr großen Personenkreis. „Was geschehen wird, ist weiterhin nicht klar.“

Parlament muss gesetzlichen Fahrplan abarbeiten

Mit dem Beginn des neuen parlamentarischen Jahres müsse deshalb das Parlament unverzüglich tätig werden. Zunächst müssten die vorgesehenen Gremien zusammentreten und der verfahrensrechtliche Teil des Rahmengesetzes umgesetzt werden.Darauf müssten Änderungen am Strafvollzugsgesetz, dem sogenannten Antiterrorgesetz und dem türkischen Strafgesetzbuch folgen. In einem weiteren Schritt seien jene gesetzlichen Reformen notwendig, die eine umfassendere Demokratisierung ermöglichen. Temelli setzt dafür einen klaren zeitlichen Rahmen: „Das alles müssen wir innerhalb des kommenden Jahres machen.“

Eine Wahl, bevor diese Aufgaben erledigt seien, werde keine Lösung bringen. Das müsse sowohl die Regierung als auch die Opposition verstehen. Erst wenn die notwendigen politischen und gesetzlichen Veränderungen erfolgt seien, könne eine Wahl auf einer Grundlage stattfinden, die tatsächliche Fortschritte bei den wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Problemen ermögliche. Im Zentrum stehe dabei weiterhin die Kurdistanfrage: „Wenn wir zum Ausgangspunkt zurückkehren, ist die eigentliche Frage, dass die kurdische Frage tatsächlich einer demokratischen Lösung zugeführt wird.“

Ohne Öcalans Arbeitsbedingungen geht es nicht

Eine Schlüsselstellung misst Temelli den Lebens- und Arbeitsbedingungen Abdullah Öcalans bei. Eine dauerhafte demokratische Lösung sei nur möglich, wenn derjenige, der den gegenwärtigen Prozess initiiert und politische Lösungsvorschläge entwickelt hat, auch tatsächlich als zentraler Verhandlungspartner arbeiten kann. „Der einzige Weg, auf dem der Prozess zu einer wirklichen demokratischen Lösung gelangen kann, führt darüber, die Lebens- und Arbeitsbedingungen des Hauptverhandlungspartners und Hauptakteurs Öcalan entsprechend seinen Anforderungen unverzüglich zu regeln“, sagte Temelli. „Ohne das geht es nicht. Das weiß jeder.“ Die Politik müsse diese Frage endlich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandeln. Die Regierung könne sich ihrer Verantwortung nicht entziehen, indem sie immer neue Hindernisse anführe. Ihre Aufgabe bestehe vielmehr darin, diese Hindernisse zu beseitigen und die Voraussetzungen für den weiteren Prozess zu schaffen.

Regelmäßiger Kontakt zur kurdischen Bewegung

Dazu gehört nach Temellis Auffassung auch, dass Öcalan regelmäßig und unter geeigneten Bedingungen mit der Führung der kurdischen Freiheitsbewegung kommunizieren kann. Gerade weil die Bewegung die Entscheidung zur Niederlegung der Waffen getroffen habe und diesen Schritt umsetzen müsse, sei der direkte Austausch eine Selbstverständlichkeit. „Es kann nichts Natürlicheres geben, als dass Öcalan mit seiner eigenen Bewegung spricht“, sagte Temelli. Diese Gespräche müssten „gesund und regelmäßig“ stattfinden. Dabei unterscheidet Temelli zwischen Öcalans politischer Stellung, die durch seine Initiative und seine faktische Rolle im Prozess bereits deutlich geworden sei, und dem dafür noch fehlenden rechtlichen Status. Ohne Öcalans Initiative wäre der gegenwärtige Prozess überhaupt nicht möglich gewesen. Für die DEM-Partei sei deshalb auch die weitergehende Forderung eindeutig: „Unsere Forderung ist selbstverständlich und ohne jede Diskussion Öcalans Freiheit. Dazu gibt es in der DEM-Partei keine andere Auffassung.“ Nur so könne er seine politische Rolle im weiteren Prozess tatsächlich wahrnehmen.

„Wie wollen Sie ohne Öcalans Initiative eine Verfassung machen?“

Diese Frage verbindet Temelli unmittelbar mit der Debatte über eine neue Verfassung. Ein Verfassungsprozess könne nicht unabhängig vom Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft stattfinden. „Wie wollen Sie eine Verfassung machen, bevor diese Frage vorangekommen ist? Wie wollen Sie eine Verfassung machen, bei der Öcalan keine Initiative ergreift?“, fragte Temelli in Richtung Regierung. Es sei unmöglich, den Friedensprozess auf einem separaten Gleis laufen zu lassen und gleichzeitig eine neue Verfassung auszuhandeln.

Öcalans Forderung, die Kurd:innen müssten „in das Recht einbezogen werden“, müsse gerade auf Verfassungsebene eine Entsprechung finden. Dabei gehe es nicht zwingend darum, einzelne ethnische Zugehörigkeiten ausdrücklich aufzuzählen. Entscheidend sei eine Staatsbürgerschaft, die allen Menschen gleiche Rechte garantiere. Die bestehende Verfassung werde diesem Anspruch nicht gerecht. Sie sei aus einer ausschließlich türkischen Identitätsvorstellung heraus formuliert und berücksichtige andere gesellschaftliche Identitäten nicht. Eine demokratische Verfassung müsse dagegen gleiche Staatsbürgerrechte gewährleisten.

Frieden kann nicht Wahlkalkülen untergeordnet werden

Temelli hält es deshalb für ausgeschlossen, sowohl die kurdische Bevölkerung als auch Öcalan aus einem künftigen Verfassungsprozess herauszuhalten. Ebenso dürften die bevorstehenden Wahlen nicht zum bestimmenden Maßstab des Friedensprozesses werden. Wer sämtliche politischen Entscheidungen auf die nächste Wahl ausrichte, müsse sich auch fragen, unter welchen Bedingungen die Gesellschaft überhaupt an die Wahlurne gehe. Temelli verwies dabei auf den grundlegenden Widerspruch, dass der Staat mit Öcalan verhandele, ihn aber zugleich weiterhin teilweise unter Isolationsbedingungen halte.

„Wenn Sie den Menschen, mit dem Sie verhandeln, weiterhin unter Isolationsbedingungen halten, ist es schwierig, aus diesen Verhandlungen die Ergebnisse hervorzubringen, die die Gesellschaft erwartet“, sagte Temelli. Der Verhandlungsprozess müsse deshalb endlich auf eine demokratische Grundlage gestellt werden. Die Vorstellung einer demokratischen Integration müsse sich sowohl politisch als auch rechtlich durchsetzen und in konkrete Schritte übersetzt werden. „Öcalans Rolle in diesem Prozess kann niemals ignoriert werden“, sagte Temelli.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52155 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/wirtschaftskrise-in-der-turkei-auf-dem-markt-reicht-das-geld-kaum-noch-fur-das-notigste-52942 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/xebat-andok-wer-nur-die-folgen-bekampft-kann-die-kurdische-frage-nicht-losen-52955 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52930 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730

 

Kategorien: Externe Ticker

Xebat Andok: Wer nur die Folgen bekämpft, kann die kurdische Frage nicht lösen

Der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ist nach Einschätzung von Xebat Andok nicht zum Stillstand gekommen, kommt jedoch nur sehr schleppend voran. Als entscheidenden Grund sieht das Mitglied des KCK-Exekutivrats die weiterhin grundverschiedenen Vorstellungen beider Seiten über Ziel und Charakter des Prozesses. Während der türkische Staat unter der Formel einer „terrorfreien Türkei“ vor allem auf Entwaffnung und Sicherheit setze, gehe es aus Sicht der kurdischen Bewegung um die Ursachen des seit mehr als hundert Jahren ungelösten Konflikts. „Wenn sich ein Staat nicht mit den Ursachen eines Problems befasst, sondern ausschließlich mit seinen Folgen, kann er dieses Problem nicht lösen“, erklärt Andok im Gespräch mit Stêrk TV.

Andok fordert insbesondere konkrete Arbeits- und Kommunikationsmöglichkeiten für den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, den er als zentralen Verhandlungsführer und Koordinator des Prozesses betrachtet. Zugleich übt er Selbstkritik an der kurdischen Bewegung und den gesellschaftlichen Kräften: Die Möglichkeiten, die sich durch das Ende des bewaffneten Kampfes eröffnet haben, seien für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und eine breite gesellschaftliche Mobilisierung für den Frieden bislang nicht ausreichend genutzt worden. Der Prozess könne weder allein Öcalan überlassen noch auf staatliche Schritte reduziert werden. Notwendig sei gesellschaftlicher Druck, der den Staat zu einem grundlegenden Wandel zwinge.

 


Zwei unterschiedliche Vorstellungen vom Prozess

Der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft dauert an und wird von vielen Seiten diskutiert. Es wurden einige Schritte unternommen – doch wie ausreichend sind sie? Wie bewerten Sie den Prozess insgesamt und die vergangenen zwei Jahre? In welcher Phase befindet sich der Prozess derzeit?

Zunächst gedenken wir in der Person der Gefallenen der Aktion „Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln“ und unserer Genossin Bêrîtan erneut mit Dankbarkeit, Liebe und Respekt aller Gefallenen der Revolution. Wir bekräftigen unser Versprechen, das wir ihnen gegeben haben: den Sieg.

Wie Sie bereits gesagt haben, geht der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft inzwischen in sein drittes Jahr. Man kann also sagen, dass zwei Jahre hinter uns liegen. Natürlich gibt es unterschiedliche Sichtweisen auf diesen Prozess. Das ist zugleich eine Bereicherung. Schließlich berührt dieser Prozess die Gesellschaft, das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft und sogar die Beziehungen zwischen Staaten. Dass unterschiedliche Einschätzungen entstehen, ist daher nur natürlich. Im Wesentlichen können wir jedoch von zwei Seiten dieses Prozesses sprechen. Auf der einen Seite steht der Staat der Republik Türkei, auf der anderen Seite stehen wir als Bewegung und das kurdische Volk. Wenn man den Prozess in diesem Rahmen betrachtet, lässt sich Ihre Frage vielleicht präziser beantworten.

Zunächst einmal verfolgen diese beiden Seiten keineswegs denselben Ansatz. Das zeigt sich bereits daran, wie sie den Prozess bezeichnen: Der türkische Staat spricht von einer „terrorfreien Türkei“, während wir vom „Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ sprechen. Schon diese unterschiedlichen Begriffe und Definitionen machen deutlich, wie grundsätzlich verschieden beide Seiten auf den Prozess blicken. Ja, beide Seiten sind Teil dieses Prozesses und versuchen, ihn voranzubringen. Doch bereits an der jeweiligen Bezeichnung lässt sich erkennen, wie weit ihre Positionen auseinanderliegen. Wer einen Prozess unterschiedlich definiert, wird auch in der Praxis entsprechend dieser Definition handeln.

Was haben wir also in diesen zwei Jahren gesehen? Der türkische Staat handelt entsprechend seiner eigenen Definition. Er bezeichnet den Prozess als Weg zu einer „terrorfreien Türkei“ und versucht, alles im Rahmen von „Terrorismus“ und Sicherheitspolitik zu behandeln. Sein Verhältnis zur Freiheitsbewegung betrachtet er im Wesentlichen unter den Gesichtspunkten der Niederlegung der Waffen und der Entwaffnung. Darüber hinaus setzt er kaum etwas anderes auf seine Agenda. Ähnlich verhält es sich mit seiner Politik gegenüber den Kurd:innen insgesamt und gegenüber den anderen Teilen Kurdistans. Auch die Beziehungen zu den Kurd:innen, die in den anderen Nationalstaaten leben, und zu diesen Staaten selbst werden unter dem Gesichtspunkt des „Terrorismus“, der „Terrorismusbekämpfung“ und der Entwaffnung der Kurd:innen betrachtet. Die bisherige Praxis folgt weitgehend diesem Muster.

Der Staat befasst sich also mit den Folgen. Er befasst sich mit den Waffen und ihrer Niederlegung. Das weiß jeder. Dabei gibt es ein Problem, und dieses Problem ist die kurdische Frage. Sie besteht seit mindestens hundert Jahren. Wenn sich ein Staat nicht mit den Ursachen eines Problems befasst, sondern ausschließlich mit seinen Folgen, kann er dieses Problem nicht lösen. Als erstes muss deshalb schon die Diagnose stimmen. Der Staat diagnostiziert das Problem als „Terrorismus“. Tatsächlich aber geht es um die Existenz eines Volkes, um seine Freiheit und damit um die Frage eines ganzen Volkes. Ein Volk, das mit seiner Vernichtung konfrontiert worden ist, kämpft um seine Existenz. Dieser Kampf wurde bislang auch mit bewaffneten Mitteln geführt. Doch das ist etwas anderes. Deshalb braucht es einen Ansatz, der das eigentliche Problem erkennt.

Der türkische Staat versucht dagegen, diese Probleme loszuwerden, ohne sich selbst verändern und transformieren zu müssen. Das ist nicht möglich. Sein Ansatz ist viel zu eng und setzt nicht an den Grundlagen des Problems an. Wenn man etwas nicht richtig benennt, wenn man den Prozess falsch definiert und seine Grundlagen nicht richtig versteht, dann richtet sich auch die eigene Praxis danach. Notwendig wäre deshalb eine Veränderung und Transformation der staatlichen Mentalität. Doch in dieser Hinsicht hat sich bislang kaum etwas bewegt.

Der Prozess kommt nur sehr schleppend voran

Wenn man sich all das vor Augen führt, sieht man, dass der Prozess nur sehr schleppend vorankommt. Wir können nicht sagen, dass er überhaupt nicht voranschreitet oder zum Stillstand gekommen ist. Wir bezeichnen ihn als Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Doch auch der türkische Staat muss erklären, was er eigentlich unter Frieden versteht. Was ist Frieden? Wie kann ein solcher Frieden geschaffen werden? Wir haben es mit einem Staat zu tun, der seit hundert Jahren in dieser Form besteht. Dieser Staat lebt nicht in Frieden mit der Gesellschaft. Er schließt nicht alle Teile der Gesellschaft ein und repräsentiert sie auch nicht. Die Kurd:innen in Nordkurdistan etwa betrachten diesen Staat nicht als ihren eigenen. Im Gegenteil: Die Politik der Leugnung und Vernichtung, der Unterdrückung und Repression gegenüber dem kurdischen Volk wurde durch diesen Staat umgesetzt.

Das Verhältnis des kurdischen Volkes zu diesem Staat ist deshalb auch eine Frage des Friedens. Der türkische Staat darf die Kurd:innen in Nordkurdistan und darüber hinaus, in allen vier Teilen Kurdistans, nicht länger als Feinde betrachten. Doch auch in dieser Hinsicht ist bislang kaum ein grundlegender Mentalitätswandel zu erkennen. Und das betrifft nicht nur die Kurd:innen. Es betrifft ebenso Frauen, Alevit:innen und andere Teile der Gesellschaft. Der Staat hat sich im Rahmen des Nationalstaats ein bestimmtes Modell gegeben und will bis zuletzt daran festhalten. Doch dieses Modell funktioniert nicht mehr. Die Gesellschaft lehnt sich dagegen auf. Sie reagiert auf den Monismus des Staates, auf seine zentralistische Herrschaft, sein Machtstreben und seine Politik der Leugnung.

Darin liegt auch der Grund für den Widerstand des kurdischen Volkes und anderer gesellschaftlicher Kräfte gegen diesen Staat. Wenn du Teile der Gesellschaft nicht anerkennst, wenn du Menschen nicht anerkennst und ihre Existenz nicht berücksichtigst, werden sie gegen dich kämpfen, sobald sie ihre eigene Existenz einfordern. So stellt sich die Situation auf Seiten des türkischen Staates dar. Wie sieht es nun auf unserer Seite aus? Wir sprechen vom Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Diese Bezeichnung enthält zwei Dimensionen, die miteinander verbunden sind. Was den Frieden betrifft, sind wir grundsätzlich bereit, Frieden mit dem türkischen Staat zu schließen. Rêber Apo [Abdullah Öcalan] hat in dieser Hinsicht Schritte unternommen, die sich wahrscheinlich kaum jemand hätte vorstellen können. Er hat auch uns dazu gebracht, entsprechende Schritte zu gehen, und fordert von uns einen grundlegenden Wandel und eine tiefgreifende Transformation.

Um einen Frieden mit dem türkischen Staat möglich zu machen, haben wir alles getan, was von unserer Seite erforderlich war und was vermutlich auch allgemein als notwendig angesehen werden kann. Wir haben die Schritte unternommen, die wir unternehmen mussten. Dazu gehört beispielsweise, dass wir unsere Strategie verändert haben. Was bedeutet Strategie? Sie bezeichnet den Weg und die Methoden, mit denen man seine Ziele erreichen will. Und was ist unser Ziel, das Ziel des kurdischen Volkes? Es geht um unsere Existenz. Wir wollen als Kurd:innen existieren. Wir wollen als Gesellschaft auf dem Boden Kurdistans leben können. So wie alle Menschen auf dieser Erde entsprechend ihrer eigenen Existenz leben, fordern auch wir das Recht auf unsere eigene Existenz. Etwas anderes haben wir nie verlangt. Und darauf werden wir auch nicht verzichten.

Beim Aufbau der demokratischen Gesellschaft hatten wir Defizite

Auf welchem Weg wollen wir dieses Ziel nun erreichen? Wir haben den bewaffneten Kampf aufgegeben und unsere Strategie verändert. Das ist eine Veränderung von außerordentlicher Bedeutung. Diesen strategischen Wandel haben wir auch durch eine symbolische Aktion zum Ausdruck gebracht: Am 11. Juli 2025 haben unsere Genoss:innen ihre Waffen verbrannt. Auch das war ein sehr bedeutender Schritt. Wir haben die Freund:innen, die in Nordkurdistan den Guerillakampf geführt haben, zurückgezogen. In Südkurdistan haben wir sämtliche Gebiete geräumt, in denen es zu einem Kontakt mit dem türkischen Staat beziehungsweise mit türkischen Soldaten hätte kommen können. Wir haben also alles getan, was in unserer Verantwortung lag, um die Voraussetzungen für einen Frieden mit dem türkischen Staat zu schaffen – sowohl militärisch als auch durch unseren strategischen Wandel.

Jetzt versuchen wir, uns auch in unserem Denken entsprechend zu verändern, uns auf diese neue Situation einzustellen und darauf vorzubereiten. Innerhalb unserer Organisation gibt es sowohl unter den Mitgliedern der Bewegung als auch unter den patriotischen Kräften sehr intensive Bemühungen um einen solchen Mentalitätswandel. Das kann jeder sehen. Was den Frieden betrifft, hatten vielleicht auch wir gewisse Defizite. Die Gesellschaft hätte beispielsweise den Frieden noch stärker einfordern und mehr Druck auf den Staat ausüben können. In dieser Hinsicht sind wir möglicherweise hinter dem zurückgeblieben, was notwendig gewesen wäre. Daran müssen wir Selbstkritik üben. Die demokratische Gesellschaft bildet eine der tragenden Säulen dieses Prozesses; letztlich ist sie auch sein Ziel. Und gerade in dieser Hinsicht müssen wir unsere eigene Position kritisch betrachten.

Natürlich bietet ein Zustand des Friedens günstigere Voraussetzungen für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Unter friedlichen Bedingungen lässt sich eine demokratische Gesellschaft besser aufbauen. Das ist eine Tatsache. Doch was ist in diesen zwei Jahren geschehen? Seit zwei Jahren werden die Waffen nicht eingesetzt; es findet ein Prozess der Entwaffnung statt. Das allein ist bereits etwas sehr Positives. Dadurch entstehen natürlich auch neue Möglichkeiten. Es gibt mehr Raum für politische und gesellschaftliche Arbeit. Gerade auf kurdischer Seite bestanden zu Beginn sehr gute Voraussetzungen und Möglichkeiten, diesen Prozess für einen positiven Aufbau zu nutzen und zu seinem Erfolg beizutragen – in Nordkurdistan ebenso wie in den anderen Teilen Kurdistans und auch außerhalb des Landes.

Doch man muss sagen, dass wir diese Möglichkeiten nicht ausreichend genutzt haben. Dafür tragen auch wir Verantwortung. Selbst wenn sich nur ein noch so kleiner Spielraum eröffnet, muss er für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft genutzt werden. In dieser Hinsicht weist unsere Haltung als Bewegung im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft Schwächen auf, insbesondere beim Aufbau der demokratischen Gesellschaft. Insgesamt stellt sich die Situation also folgendermaßen dar: Ja, es gibt einen Willen, den Prozess fortzuführen. Wir stellen nicht fest, dass der Prozess beendet oder zum Stillstand gekommen wäre. Aber wir können sagen, dass er nur sehr schleppend vorankommt.

Einer der wesentlichen Gründe dafür liegt darin, dass der türkische Staat keinen grundlegenden Wandel seiner Mentalität vollzogen hat. Er versucht, das von ihm angestrebte Ergebnis zu erreichen, ohne sich selbst zu verändern und ohne seine grundlegende Einschätzung des kurdischen Volkes und der Freiheitsbewegung zu revidieren. Darin liegt einer der Hauptgründe dafür, dass der Prozess so schwerfällig vorankommt. Der türkische Staat erklärt zwar, dass er den Prozess fortführen will. In der Praxis ist von einer entsprechenden Entschlossenheit jedoch bislang nur wenig zu erkennen.

Kommissionen, Transparenz und Öcalans Rolle

Nach der Wiedereröffnung des Parlaments erklärte Numan Kurtulmuş, der Prozess laufe „wie am Schnürchen“. Auch von Seiten der Freiheitsbewegung wurde unter verschiedenen Gesichtspunkten erläutert, wie der Prozess voranschreitet. Nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes wurden mehrere Kommissionen gebildet. Nach der Wiedereröffnung des Parlaments wurde zudem eine Monitoring-Kommission eingesetzt, daneben wurden weitere Kommissionen und Unterausschüsse bestimmt. Welche Aufgaben sollen diese Gremien nun übernehmen? Und wie sind die entsprechenden Erklärungen der Verantwortlichen zu bewerten?

Genau das meinen wir, wenn wir sagen, dass der Prozess nur sehr schleppend vorankommt. Tatsächlich bleibt vieles an diesem Prozess vollkommen unklar. Wie sollte es auch anders sein? Man muss schließlich etwas vorweisen können. Es wurden beispielsweise Kommissionen und Gremien gebildet, doch zunächst wurden lediglich ihre Namen genannt. Wer gehört diesen Gremien an? Wer sitzt in den Kommissionen? Welche Aufgaben und Zuständigkeiten haben sie? Wer wurde womit beauftragt? Was sollen sie konkret tun? Zu all diesen Fragen wurde die Öffentlichkeit bislang nicht informiert. Wozu wurden diese Gremien geschaffen? Damit dieser Prozess erfolgreich sein kann. Wenn dieser Prozess Erfolg hat, wird die kurdische Frage gelöst, die Demokratisierung der Türkei vorankommen und das Potenzial der Türkei in jeder Hinsicht zur Entfaltung kommen. Wenn der Prozess also eine solche Bedeutung besitzt, dann müssen auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der dafür geschaffenen Kommissionen festgelegt und öffentlich gemacht werden. Die Öffentlichkeit muss wissen, was diese Gremien tun sollen und wer ihnen angehört. Bislang gleichen sie jedoch einer Blackbox, als handele es sich um ein Geheimnis. So kann es nicht funktionieren.

Ein weiterer Punkt ist, dass es sich bei den von Ihnen angesprochenen Kommissionen im Wesentlichen um staatliche Gremien handelt. Wie bereits gesagt, wissen wir nicht einmal, wer ihnen angehört. Es gibt eine übergeordnete Kommission, die meines Wissens jetzt zum zweiten Mal zusammentritt. Wie die übrigen Kommissionen ihre Arbeit praktisch aufnehmen sollen, ist ebenfalls weitgehend unklar. Für heute oder morgen ist eine Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats angekündigt. Vielleicht wird das Thema dort ausführlicher behandelt. Doch bereits die Tatsache, dass alles an den Nationalen Sicherheitsrat gebunden wird, zeigt erneut sehr deutlich, wie der türkische Staat auf diesen Prozess blickt. Er behandelt ihn ausschließlich unter den Gesichtspunkten von „Sicherheit“ und „Terrorismus“. Deshalb wurde der Nationale Sicherheitsrat dafür zuständig gemacht. So sieht die Situation auf staatlicher Seite aus.

Öcalan muss in diesem Prozess frei arbeiten können

Wie sieht es auf unserer Seite aus? Rêber Apo hat die Kommission, in der er selbst arbeiten soll, von Anfang an als „Kommission für den Friedensprozess und seine politische Gestaltung“ bezeichnet. Genau darum muss es gehen. Auch Devlet Bahçeli hatte sie in dieser Weise bezeichnet. Die unterschiedlichen Bezeichnungen mögen unterschiedliche Gründe haben. Doch selbst wenn der Name geändert wird, muss der Inhalt diesem Verständnis entsprechen. Heute wartet jeder darauf, dass die Kommission, die von Rêber Apo koordiniert werden soll, eingerichtet, öffentlich bekannt gegeben und unverzüglich arbeitsfähig wird.

Was ist dafür die grundlegendste Voraussetzung? Rêber Apo muss in diesem Prozess frei arbeiten können. Das haben wir Dutzende, Hunderte Male gesagt – und wenn es bis heute nicht verstanden worden ist, werden wir es eben Tausende Male sagen müssen. Außer Rêber Apo gibt es niemanden, der diesen Prozess führen kann. Weder gibt es eine andere Person noch eine Institution, die diese Aufgabe übernehmen könnte. Dieser Prozess begann mit Rêber Apos Analysen und Einschätzungen. Er hat ihn auf unsere Tagesordnung gesetzt. Wir haben darüber innerhalb unserer Bewegung diskutiert und uns auf dieser Grundlage hinter ihn gestellt. Allerdings unter einer Voraussetzung: dass Rêber Apo diesen Prozess auch tatsächlich führen kann. Wenn keine Verhandlungen stattfinden, wenn Rêber Apo keinen Kontakt zu Journalist:innen, Politiker:innen und Wissenschaftler:innen haben kann, wenn er keinen Kontakt zu seiner eigenen Organisation, zur Politik und zur Gesellschaft haben kann – wie soll dieser Prozess dann erfolgreich sein?

Eine der grundlegendsten Voraussetzungen besteht deshalb darin, dass diese Kommission so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen kann. Dafür besteht ein dringender Bedarf. Es handelt sich dabei weder um etwas besonders Kompliziertes noch um etwas, das nicht umgesetzt werden könnte. Rêber Apo muss mit allen relevanten gesellschaftlichen und politischen Kreisen in Kontakt treten können. Das ist notwendig, weil die Gesellschaft auf diesen Prozess vorbereitet werden muss. Und wer kann diese Gesellschaft darauf vorbereiten? Was hat diese Gesellschaft bislang vom türkischen Staat erfahren? Die freie Presse hält den Menschen immer wieder das Mikrofon hin und fragt sie danach. Gegenüber der Regierung und dem Staat herrscht in der Gesellschaft ein enormes Misstrauen. Wenn es überhaupt Vertrauen gibt, dann ist es das Vertrauen in Rêber Apo. Die Menschen sagen: „Vielleicht kann er es schaffen.“

Die Gesellschaft muss also an einen Punkt gelangen, an dem sie Frieden mit dem Staat schließen kann. Dafür braucht es politische und gesellschaftliche Arbeit, und diese Arbeit kann nur Rêber Apo leisten. Die türkische Gesellschaft ist derart gegen die Kurd:innen aufgehetzt worden, dass sie diese geradezu als einen ihrer Existenz nach gegebenen Feind betrachtet.  Es wird so getan, als existierten die Kurd:innen gar nicht und als dürften sie keinerlei Rechte besitzen. Wie soll eine solche Gesellschaft auch nur ein Stück weit verändert werden? Gleichzeitig ist Rêber Apo unter den Kurd:innen diejenige Person, die am stärksten kriminalisiert und der türkischen Gesellschaft am stärksten als Feindbild präsentiert worden ist. Gerade deshalb muss Rêber Apo sprechen können. Er muss sich zumindest auch an die Gesellschaft in der Türkei wenden und die Möglichkeit erhalten, dort etwas zu verändern. Das ist notwendig. Er muss den Teilen der Gesellschaft, die dem Staat misstrauen, selbst zutreffende Informationen über den Prozess vermitteln können.

Auf der anderen Seite gibt es die Freiheitsguerilla Kurdistans. Alle Guerillakämpfer:innen sind für die Existenz des kurdischen Volkes in die Berge gegangen. Dafür haben sie ihr Leben eingesetzt und dafür haben sie gekämpft. Auch sie müssen von diesem Prozess überzeugt werden. Alle sprechen über die Bedingungen Rêber Apos. Doch man muss sich das Verhältnis insgesamt ansehen: Rêber Apos Haltung gegenüber dem Staat und die Haltung des Staates gegenüber Rêber Apo; die Haltung des Staates gegenüber dem kurdischen Volk, gegenüber der kurdischen Frage und gegenüber uns. Wenn man Rêber Apo auf diese Weise behandelt – wie soll dann die Frage gelöst werden? Entsprechend groß sind auch innerhalb der Guerilla Zweifel, Vorbehalte und Misstrauen. Um es nicht unnötig in die Länge zu ziehen: Der Staat hat seine eigenen Kommissionen gebildet und handelt nach seinen eigenen Planungen. Wir kritisieren diese Gremien – sowohl hinsichtlich ihrer Bezeichnungen und ihrer inhaltlichen Ausgestaltung als auch wegen des Versuchs, all dies still und im Verborgenen abzuwickeln und Strukturen zu schaffen, von denen niemand genau weiß, was sie eigentlich sind. All das ist Gegenstand unserer Kritik.

Unsere grundlegende Position lautet: Wenn Rêber Apo der Koordinator dieses Prozesses ist und niemand außer ihm diesen Prozess koordinieren und führen kann, und wenn zugleich ein so großer Bedarf an dieser Arbeit besteht, dann müssen für Rêber Apo auch die entsprechenden Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Nach der Einrichtung dieser Kommission trat Abdullah Güler vor die Öffentlichkeit und sagte sinngemäß: „Von nun an kann er Journalisten treffen, er kann Wissenschaftler treffen, er kann sich mit allen treffen.“ Es wurde eine Atmosphäre geschaffen, als sei diese Frage damit erledigt. Inzwischen sind jedoch fünf Monate vergangen, und nichts ist geschehen. Gar nichts. Rêber Apo befindet sich weiterhin in Isolation. Damit verlieren sowohl die Regierung als auch der Staat an Glaubwürdigkeit, denn ihre Aussagen stimmen nicht mit ihrer Praxis überein. An dem Punkt, an dem wir heute stehen, liegt die eigentliche Blockade in der Position und im Status Rêber Apos. Wenn der Staat hier einen angemessenen Ansatz entwickelt, Rêber Apos Rolle richtig bestimmt und die notwendigen Arbeitsbedingungen dafür schafft, dass er den Prozess koordinieren und führen kann, dann kann der Prozess weiter vorankommen. Andernfalls wird er in seiner gegenwärtigen Form, wie wir sagen, weiter dahinkriechen.

Medien und Kräfte gegen den Friedensprozess

Der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft dauert inzwischen seit zwei Jahren an. Wenn wir jedoch auf die türkische Seite und insbesondere auf die Medien schauen, hat sich nicht einmal deren Sprache verändert. Abdullah Öcalan wird dort weiterhin direkt angegriffen, zugleich erhält er keine Möglichkeit, sich selbst gegen diese Angriffe zu äußern. Gibt es Ihrer Ansicht nach weiterhin Kreise, die sich gegen den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft stellen?

Solche Kreise gibt es im Inneren wie auch außerhalb. Es gibt sie unter jenen, die sich als Kurd:innen verstehen, ebenso wie in verschiedenen anderen Kreisen. Wenn wir zunächst auf die Medien des türkischen Staates schauen, haben staatliche Verantwortliche immer wieder unterschiedliche Erklärungen zu deren Sprache abgegeben. Sie haben gesagt: „Wir werden die Sprache unserer Medien verändern.“ Bis heute ist davon allerdings kaum etwas zu erkennen. Gelegentlich reagieren sie auf die jeweilige politische Konjunktur. Dann denkt man für einen Moment: Vielleicht verändert sich tatsächlich etwas. Doch kurz darauf kehren sie wieder zu ihren Werkseinstellungen zurück. Das liegt nicht daran, dass die Journalist:innen die Dinge selbst so beurteilen und deshalb entsprechend darüber berichten. Nein. Jeder weiß, dass der Journalismus in der Türkei in nahezu jeder Hinsicht vom türkischen Staat abhängig ist. Im Wesentlichen ist es der Staat selbst, der ihn koordiniert und die täglichen Vorgaben macht. Wenn der Staat es also wirklich wollte, wenn er die Gesellschaft in der Türkei tatsächlich auf diesen Prozess vorbereiten wollte, könnte er auch die Sprache der Medien verändern.

Hätten wir es mit unabhängigen Medien zu tun, würden diese vermutlich ihre eigenen, unabhängigen Positionen vertreten. Doch das ist nicht der Fall. Die Ursache liegt wiederum in der Haltung des Staates. Weil sich an dieser Haltung nichts Grundlegendes verändert hat, verändert sich auch die Haltung der Medien nicht. Bei der freien Presse ist das beispielsweise anders. Sie hat ihre Sprache und ihre Herangehensweise tatsächlich verändert. Natürlich gibt es überall unterschiedliche Positionen, das ist eine andere Frage. Doch zumindest versucht die freie Presse, im Sinne eines erfolgreichen Verlaufs und entsprechend dem Geist dieses Prozesses zu handeln. Dieses Bemühen kann man sehen und spüren. Bei der türkischen Presse dagegen ist davon nichts zu erkennen. Im Gegenteil: Sie spielt eher eine entgegengesetzte Rolle.

Wie Sie bereits angesprochen haben, gibt es unterschiedliche Positionen. Auch die internationalen Mächte verfolgen jeweils eigene Ansätze. Ebenso bestehen innerhalb der gesellschaftlichen Kräfte, unter den Kurd:innen und innerhalb der Türkei unterschiedliche Auffassungen. Nicht alle betrachten den Prozess auf dieselbe Weise. Wer könnte beispielsweise grundsätzlich gegen eine Demokratisierung der Türkei sein? Dennoch gibt es auch solche Kräfte. Ebenso gibt es unter den Kurd:innen unterschiedliche Kreise, die sich auf verschiedene Weise definieren. Letztlich gibt es Positionen, die mit ihrer Praxis und ihren Äußerungen nichts anderes bewirken, als der kurdischen Sache und der Sache Kurdistans zu schaden. Allerdings sind diese Kreise nicht besonders zahlreich. Sie verfügen auch nicht über die Kraft oder die Rolle, den Prozess maßgeblich zu sabotieren.

Internationale Mächte haben eigene Interessen am Prozess

Bei den internationalen Mächten verhält es sich anders. Schließlich tragen diese Mächte selbst Verantwortung für die Entstehung der kurdischen Frage. Gemeinsam mit der türkischen nationalstaatlichen Mentalität waren es diese internationalen Mächte, die die kurdische Frage hervorgebracht haben. Sie betrachten sich als Herren der Welt. Kurdistan besitzt eine außerordentlich strategische Lage, und all diese Fragen konzentrieren sich im Mittleren Osten. Deshalb wollen diese Mächte intervenieren. Natürlich haben sie eigene Vorstellungen von diesem Prozess und handeln entsprechend. Sie verfügen über erheblichen Einfluss und können dazu beitragen, dass der Prozess unklar bleibt, nur sehr schleppend vorankommt und seine Ziele nicht innerhalb kurzer Zeit erreicht.

Es gibt unterschiedliche Bestrebungen und Projekte, die den Prozess beeinträchtigen können, ebenso wie vielfältige Versprechungen gegenüber verschiedenen Dynamiken innerhalb des kurdischen Volkes. Denn inzwischen existiert hier eine enorme gesellschaftliche Kraft, und das wird von allen anerkannt. Es ist von etwa 60 Millionen Kurd:innen die Rede, die über die ganze Welt verteilt leben. Sie fordern ihre Existenz ein. Sie akzeptieren nicht länger, als nicht existent behandelt zu werden, und kämpfen dagegen an. Dabei handeln sie ohne eigenen Staat und ohne einen international anerkannten politischen Status. Für internationale Mächte bestehen deshalb erhebliche Möglichkeiten, diese Dynamik für ihre eigenen Interessen zu nutzen. Damit daraus keine Entwicklungen entstehen, die weder dem kurdischen Volk noch den Völkern der Region und letztlich nicht einmal den Staaten der Region dienen, muss zunächst der türkische Staat dieser Frage mit einer glaubwürdigeren Haltung begegnen. Geschieht das nicht, gibt es sehr viele Faktoren, die diesen Prozess vergiften können.

Der Prozess muss gesellschaftlich verankert werden

Nach dem Aufruf Abdullah Öcalans wurden sowohl im politischen und gesellschaftlichen Bereich als auch auf Ebene der Parteien zahlreiche Aktivitäten entfaltet. Patriotische und demokratische Kreise haben beispielsweise Versammlungen, Konferenzen und Kundgebungen organisiert. Reichen diese Aktivitäten und Aktionen aus, um tatsächlich etwas zu verändern?

Ja, es gibt tatsächlich eine gewisse Dynamik. Man kann nicht sagen, dass der Prozess überhaupt nicht oder nur in sehr geringem Maße mitgetragen wird. Es gibt durchaus eine gesellschaftliche Aneignung des Prozesses. Aber sie muss noch sehr viel stärker werden. Denn dieser Prozess ist von enormer Bedeutung. Wenn er erfolgreich ist, wird er vieles verändern. Wenn er scheitert, wird das ebenfalls weitreichende, aber ganz andere Folgen haben. Das ist offensichtlich. In diesem Bewusstsein muss sich jede:r noch stärker als Teil und Träger:in dieses Prozesses begreifen und sich aktiv daran beteiligen. Hier gibt es noch Defizite. Natürlich wird über den Prozess diskutiert. Doch diese Diskussionen müssen sehr viel stärker mit der Bevölkerung geführt werden.

Ein Teil der Debatten findet in Form von Konferenzen, Workshops und ähnlichen Veranstaltungen statt, also überwiegend in geschlossenen Räumen. Auch das ist notwendig. Es ist gut und wichtig, dass Akademiker:innen, gesellschaftliche Vertreter:innen und andere Kreise miteinander diskutieren. Aber darauf darf sich die Debatte nicht beschränken. Andernfalls bleibt sie innerhalb eines elitären Rahmens. Der Prozess muss gesellschaftlich verankert werden. Alle Teile der Gesellschaft müssen sich als Teil dieses Prozesses begreifen und sich darin wiederfinden. Deshalb müssen die Gespräche und Debatten über den Prozess viel stärker unmittelbar mit der Gesellschaft geführt werden. Die Menschen müssen besser darüber informiert sein, worum es in diesem Prozess geht. Auf dieser Grundlage müssen sie sich organisieren und selbst aktiv werden. Gerade daran fehlt es bislang.

Sie haben beispielsweise die Kundgebungen angesprochen. Tatsächlich gab es bislang relativ wenige Kundgebungen und vergleichbare gesellschaftliche Massenaktionen. Davon könnte es wesentlich mehr geben. Sehr viel mehr Menschen könnten gemeinsam Frieden einfordern und konkrete Schritte verlangen. Wenn ein solcher Prozess existiert, muss auch eine gesellschaftliche Forderung nach seiner Umsetzung sichtbar werden. Denn aus Sicht der Gesellschaft und der gesellschaftlichen Kräfte ist dieser Prozess ein Prozess der Demokratisierung der Türkei und der Lösung der kurdischen Frage. Aus Sicht des türkischen Staates dagegen geht es um eine „terrorfreie Türkei“. Nicht alle verstehen unter diesem Prozess also dasselbe. Wenn wir etwas anderes darunter verstehen, müssen wir entsprechend unserem eigenen Verständnis und unserer eigenen Analyse auch aktiver werden. Genau hier bestehen Defizite.

Misstrauen darf nicht in Passivität führen

In manchen Kreisen werden sehr viele Zweifel und Vorbehalte geäußert. Doch was bringt es tatsächlich, immer wieder Zweifel und Misstrauen zu artikulieren? Man sollte sich nicht an etwas orientieren, das der Gesellschaft keinen Nutzen bringt. Entscheidend muss sein, ob etwas der Gesellschaft dient. Was erreicht man gegenüber dem Staat, wenn man lediglich seine Zweifel und sein Misstrauen äußert? Wenn diese Zweifel so groß sind, dann haben sie schließlich eine Ursache, und diese Ursache liegt im Staat. Gerade diejenigen, die besonders große Zweifel und Vorbehalte haben, müssten deshalb am aktivsten sein. Wenn sie dem Staat nicht vertrauen und sagen: „Der Staat verfolgt damit wieder ein eigenes Spiel“, dann müssen sie dagegen kämpfen und versuchen, konkrete Ergebnisse zu erreichen. Es ist dagegen eine völlig falsche Haltung, lediglich Zweifel und Misstrauen zu verbreiten, damit das Vertrauen der Bevölkerung in den Prozess zu untergraben und zu sagen: „Was auch immer geschieht, daraus wird ohnehin nichts.“ Eine solche Haltung sollte man nicht einnehmen. Sie nützt niemandem.

Auf der anderen Seite gibt es Menschen und Kreise mit überzogenen Erwartungen. Sie tun so, als handele es sich um einen einfachen Prozess. Als hätten die Konfliktparteien nach jahrelangem Krieg plötzlich Vernunft angenommen, daraufhin einen Prozess begonnen und als könne dieser nun ohne größere Schwierigkeiten zum Erfolg geführt werden. Nein, so ist es nicht. Solche Erwartungen sollte man nicht entwickeln. Rêber Apo hat das bereits am ersten Tag zum Ausdruck gebracht. Er sagte sinngemäß: „Verfallt weder in große Sorgen und Zweifel noch in übermäßige Euphorie, Begeisterung und überzogene Erwartungen.“ Was wir von diesem Prozess erwarten können, wird davon abhängen, wie sehr wir selbst kämpfen und wie sehr sich die demokratischen und patriotischen Kräfte dafür einsetzen. So verhält es sich. Dieser Prozess ist ein Prozess des Kampfes. Wir fordern unsere eigene Existenz ein. Deshalb müssen diejenigen, die Demokratie und Freiheit wollen, die gesellschaftlichen Probleme lösen und die kurdische Frage einer Lösung zuführen wollen, gemeinsam handeln und sich selbst zu einem Teil dieses Kampfes machen.

Rêber Apo ist der Verhandlungsführer. Aber wir können nicht die gesamte Last dieses Kampfes auf seine Schultern legen. Natürlich führt auch er einen Kampf, das ist eine andere Frage. Doch seine zentrale Aufgabe besteht darin, im Namen der Freiheitsbewegung, des kurdischen Volkes und der demokratischen Kräfte zu verhandeln. Der gesellschaftliche und politische Kampf dagegen ist die Aufgabe von uns allen. Wir müssen diesen Kampf stärken. Wir müssen uns in jeder Hinsicht organisieren, uns entsprechend den Erfordernissen bilden und politisch bewusst werden, uns organisieren und aktiv werden. Wir müssen diese passive oder nur begrenzt aktive Haltung überwinden und uns selbst in diesen Kampf einbringen. Wir müssen einen starken gesellschaftlichen Kampf entwickeln, der den türkischen Staat zu Veränderung und Transformation zwingt. Auf diese Weise können wir zugleich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Rêber Apo aus einer stärkeren Position und mit größerem Rückhalt verhandeln und diese Frage einer Lösung zugeführt werden kann.

Insgesamt gibt es also eine Haltung und eine gewisse gesellschaftliche Dynamik. Aber daran muss sehr viel intensiver gearbeitet werden, und die bestehenden Defizite müssen überwunden werden. Der Prozess muss stärker in der Gesellschaft verankert werden. Es muss ein grundlegendes gesellschaftliches Vertrauen entstehen. Die Gesellschaft muss sich selbst innerhalb dieses Prozesses organisieren. Jeder muss sich aktiv daran beteiligen.

Staatskrise, Korruption und Kurdistanfrage

Neben der kurdischen Frage und der Suche nach einer Lösung gibt es in der Türkei auch gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Krisen. Zuletzt ist die sogenannte Fondskrise aufgekommen, in die auch AKP-Verantwortliche verwickelt sind. Warum entstehen Ihrer Ansicht nach solche Probleme? Wie müssen wir sie einordnen und verstehen? Wie sollten demokratische, friedensorientierte und revolutionäre Kräfte damit umgehen, und was müssen sie tun, um zu ihrer Lösung beizutragen?

Auch wenn diese gesellschaftlichen Probleme auf den ersten Blick in sehr unterschiedlichen Formen auftreten, stehen sie unmittelbar mit der kurdischen Frage in Verbindung. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Gewalt und viele andere Erscheinungen – kurz gesagt: Welche gesellschaftlichen Probleme auch immer den türkischen Staat und die Gesellschaft in der Türkei beschäftigen, sie stehen unmittelbar mit der Frage der Demokratisierung und mit der kurdischen Frage in Zusammenhang. Das kann ich mit Überzeugung sagen. Sie haben beispielsweise die Fondskrise angesprochen. Natürlich ist das zunächst ein Problem für sich, das man auch gesondert diskutieren kann. Letztlich geht es dabei um Spekulation, darum, ohne eigene Arbeit Geld zu verdienen. Es ist eine virtuelle Welt. Die Frage hat auch eine moralische Dimension und weist viele Aspekte auf, die gesondert behandelt werden müssten.

Doch der türkische Staat ist inzwischen an einem Punkt angelangt, an dem es längst nicht mehr nur um diese Fondskrise geht. Seit einigen Tagen sprechen wir darüber. Gleichzeitig ist die Affäre um das Zentrale Schiedsrichterkomitee aufgekommen, dessen Vorsitzender festgenommen wurde. Hinzu kommt die Angelegenheit um illegale beziehungsweise unerlaubte Wetten. Die Verfallserscheinungen haben ein extremes Ausmaß erreicht. Es ist beinahe so, als nehme jeder von jedem, so viel er nur bekommen kann, und als versuche jeder, überall dort Profit herauszuschlagen, wo sich eine Gelegenheit bietet. Letztlich gibt es weder Ordnung noch Regeln. Es herrscht eine Welt, in der die Macht des einen bestimmt, was er sich gegenüber dem anderen erlauben kann, und in der jeder versucht, aus irgendeiner Ecke seinen persönlichen Vorteil zu ziehen. Es gibt keine Regeln mehr.

Dabei folgt selbst die Existenz bestimmten Gesetzmäßigkeiten. Im Universum und in allem, was darin existiert, gibt es Regeln und Ordnungen. Warum also ist dieser Staat derart regellos? Warum breiten sich innerhalb dieses Staates mafiöse und bandenartige Strukturen so stark aus? Warum treten Rechts- und Regellosigkeit derart in den Vordergrund? Warum ist persönliches Vorteilsstreben so bestimmend? Warum gewinnen Strukturen und Praktiken, die außerhalb jeder staatlichen Ordnung und ihrer Regeln liegen, eine solche Bedeutung? Mit diesen Fragen muss man sich auseinandersetzen.

Vom Normstaat zum Nicht-Normstaat

Wenn wir den türkischen Staat betrachten, sehen wir tatsächlich einen Staat, der innerlich in erheblichem Maße verfallen ist. Moralische Probleme treten überall hervor: Jede:r denkt an sich selbst, verfolgt ausschließlich die eigenen Interessen und ist bereit, alles zu tun, um Geld zu verdienen. Eine solche Atmosphäre wirkt natürlich auch auf die Gesellschaft ein. Auch die Gesellschaft wird in diese Dynamik hineingezogen. Insgesamt erleben wir also einen tiefgreifenden und kaum noch überschaubaren Verfall. Wenn man das betrachtet, kommt einem Rêber Apos Unterscheidung zwischen „Normstaat“ und „Nicht-Normstaat“ in den Sinn. Sie gibt Anlass zum Nachdenken. Was ist ein Normstaat? Es ist ein Staat, dessen Verfahren und Regeln festgelegt sind. Ein Staat, dem durch das Recht ein bestimmter Rahmen gesetzt wird und in dem sich sowohl die staatliche Bürokratie als auch die Regierenden an diesen Grundlagen orientieren.

Kann es einen Staat ohne Regeln geben? Wenn es ihn gibt, dann sieht er aus wie der türkische Staat. Deshalb ist die Unterscheidung zwischen Normstaat und Nicht-Normstaat von großer Bedeutung. Jeder, der innerhalb des Staates handelt, muss sich an rechtlich festgelegte Verfahren halten. Geschieht das, können sich mafiöse und bandenartige Strukturen nicht auf diese Weise herausbilden. Natürlich wäre der Staat deshalb noch keine vollständig demokratische Institution – sein grundlegender Charakter ist ein anderer. Aber zumindest wäre er eine Institution, in der nicht Willkür und Regellosigkeit herrschen, sondern das Recht gilt, persönliche Bereicherung begrenzt und Korruption unterbunden wird. In seiner gegenwärtigen Verfassung ist der türkische Staat deshalb ein Nicht-Normstaat. Es ist ein Staat, in dem die Regeln ihre Geltung verloren haben. Nun wird beispielsweise behauptet, die AKP gehe mit Operationen gegen diese Strukturen vor. Doch all diese Entwicklungen haben sich während der Regierungszeit der AKP vollzogen. Sie präsentiert sich heute als Retterin, gleichzeitig taucht der Name eines Stellvertreters Erdoğans auf, und weitere Namen werden bekannt. Ohnehin liegen heute sämtliche Möglichkeiten und Informationen in den Händen Erdoğans und seines Umfelds.

Der Verfall des Staates und die Kurdistanfrage

All diese Spekulationen und vergleichbaren Geschäfte werden von diesen Kreisen betrieben, und sie sind es auch, die davon profitieren. Auf diese Weise entsteht ein Nicht-Normstaat. Doch worin besteht nun der Zusammenhang mit der kurdischen Frage und der Demokratisierung? Wie soll ein derart regelloser Staat den Kurd:innen auf richtige Weise begegnen? Wie soll ein Staat, der wie eine Mafia funktioniert, in dem keine Regeln mehr gelten und in dem letztlich die Macht darüber entscheidet, wer sich gegenüber wem durchsetzen kann, einen solchen Umgang entwickeln? Von oben bis unten folgt dieser Staat den Interessen der herrschenden Macht, und alle richten sich danach. Aus dieser Struktur heraus entsteht auch die Haltung: „Die Kurden existieren nicht. Die Kurden haben keine Rechte. Die Kurden sind Terroristen.“ Dieselbe Haltung richtet sich gegen Frauen, gegen Alevit:innen, gegen Tscherkess:innen – kurz gesagt gegen alle gesellschaftlichen Unterschiede.

Wäre der Staat dagegen ein Normstaat und auf dieser Grundlage ein Rechtsstaat, würden die von uns angesprochenen Probleme – die Fondskrise, die Affäre um die Schiedsrichter, die verschiedenen Formen persönlicher Bereicherung – nicht in diesem Ausmaß auftreten. Warum? Weil das Recht gelten würde. Jede:r müsste entsprechend dem Recht handeln, und wer dagegen verstößt, würde unmittelbar zur Rechenschaft gezogen. Politische Macht wäre dann nicht mehr etwas, das denjenigen, die über sie verfügen, automatisch Reichtum und nahezu unbegrenzte Verfügungsmacht verschafft. Deshalb gehört auch die Fondskrise in diesen Zusammenhang. All diese Erscheinungen, die den Staat von innen heraus zersetzen, stehen unmittelbar mit der Demokratisierung und mit der Lösung der kurdischen Frage in Verbindung. Wer diese Probleme lösen und erreichen will, dass der Staat zu einem Normstaat wird, muss sich deshalb die Frage stellen: Warum ist dieser Staat so?

Warum entstehen innerhalb dieses Staates so viele Banden und mafiöse Strukturen? Warum kommt es immer wieder zu Staatsstreichen? Man muss tiefer gehen und nach den Grundlagen dafür fragen. Auch die gesellschaftlichen Kräfte müssen sich mit diesen Ursachen auseinandersetzen. Weil der türkische Staat die Kurd:innen nicht anerkennt, besteht seine Politik ihnen gegenüber seit hundert Jahren aus Leugnung und Vernichtung. Er handelt ihnen gegenüber bis heute auf dieser Grundlage und greift sie an. Dadurch wird letztlich jedes Mittel legitimiert. Auf diesem Boden entstehen innerhalb des Staates auch Banden, mafiöse Strukturen und ähnliche Erscheinungen. Die Ursachen dieses Verfalls und dieser Zersetzung stehen deshalb mit dem falschen Umgang mit der kurdischen Frage und mit der Politik der Leugnung in Verbindung – und damit zugleich mit der Frage der Demokratisierung. Wenn an diesem grundlegenden Punkt eine Lösung erreicht wird, eröffnet sich auch die Möglichkeit, all diese anderen Probleme zu lösen.

Başûr, Irak und die Notwendigkeit kurdischer Einheit

In den vergangenen Tagen wird noch ein weiteres wichtiges Thema diskutiert: die Entwicklungen in Başûr, im Irak und in Şengal. Die Peschmerga von PDK und YNK haben gemeinsame Strukturen geschaffen. In Şengal wurden Schritte in Richtung einer demokratischen Integration unternommen. Gleichzeitig ziehen sich die Truppen der internationalen Koalition aus dem Irak zurück. All diese Entwicklungen werden sehr unterschiedlich diskutiert. Wie bewerten Sie sie?

Die sogenannten Koalitionskräfte beziehungsweise ihre militärischen Einheiten haben sich aus dem Irak zurückgezogen. Der Irak hat dies sogar als eine Art eigenen Erfolg dargestellt. In militärischer Hinsicht mag das einen gewissen Rückzug bedeuten. Es ist jedoch ausgeschlossen, dass die hegemonialen Mächte den Irak oder die Region deshalb vollständig aufgeben und ihre Aktivitäten dort einstellen. Denn nach einer inzwischen weit verbreiteten Einschätzung erleben wir innerhalb des Systems der kapitalistischen Moderne einen Dritten Weltkrieg. Natürlich werden auch an vielen anderen Orten Kriege geführt. Das eigentliche Zentrum dieses Krieges aber ist der Mittlere Osten – und in gewisser Weise auch Kurdistan.

Wir befinden uns also in einem Dritten Weltkrieg. So wie nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg jeweils eine neue Weltordnung und eine neue regionale Ordnung geschaffen wurden, wird auch nach diesem Dritten Weltkrieg versucht werden, unsere Region und auch Kurdistan neu zu ordnen und neu zu gestalten. Das ist keine Frage einzelner Personen. Allerdings haben sich die Verhältnisse noch nicht endgültig herausgebildet. Die Ergebnisse dieses Dritten Weltkriegs sind noch nicht in jeder Hinsicht absehbar. Aber über kurz oder lang wird daraus eine neue Ordnung hervorgehen müssen. Die Beziehungen zwischen Russland und Europa beispielsweise müssen, unabhängig davon, in welche Richtung sie sich entwickeln, irgendwann eine neue Form annehmen. Möglicherweise entstehen anschließend andere Kriege. Auch damit verbunden muss sich ein neues System herausbilden.

In vielen Gesellschaften haben die Widersprüche inzwischen ein solches Ausmaß erreicht, dass das Leben für die Menschen kaum noch erträglich ist. Auch im Umfeld Chinas könnten sich neue Entwicklungen ergeben. Letztlich erleben wir heute eine Situation, in der alle Akteur:innen versuchen, entsprechend ihren eigenen Interessen zu handeln. Auch dort bedarf es deshalb einer neuen Ordnung. Ähnliches gilt für die Vereinigten Staaten. Seit Trump an die Macht gekommen ist, intervenieren die USA ohnehin überall. Doch innerhalb der gegenwärtigen Kriege und dieses Dritten Weltkriegs bleibt der Mittlere Osten die strategisch wichtigste Region – eine Region, auf die diese Mächte nicht verzichten können und in der sie eine neue Ordnung schaffen wollen. Es ist erkennbar, dass sie versuchen werden, ihre Ziele im Mittleren Osten so weit wie möglich durchzusetzen. Wie das letztlich ausgehen wird, ist eine andere Frage.

Ihr Plan besteht jedoch darin, den Mittleren Osten im Rahmen der Abraham-Abkommen neu zu gestalten. Das ist deutlich zu erkennen. Sollten sie damit Erfolg haben, würde dies bedeuten, dass sich die Hegemonie Israels in der Region durchsetzt. Darauf zielt im Wesentlichen all das, was die kapitalistische Moderne im Rahmen dieses Dritten Weltkriegs im Mittleren Osten tut und noch zu tun beabsichtigt. Wahrscheinlich werden sie nach dem Dritten Weltkrieg und nach einer gewissen Übergangszeit auch die internationalen Institutionen und Organisationen neu ordnen. Es gibt beispielsweise die Vereinten Nationen, die Weltbank, den Internationalen Währungsfonds und ähnliche Institutionen. Sie alle wurden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen. Wenn aus ihrer Sicht eine neue Weltordnung erforderlich ist, werden sie – sofern sie ihre Ziele durchsetzen können – nach dem Dritten Weltkrieg auch auf globaler Ebene neue Institutionen und Strukturen schaffen beziehungsweise die bestehenden neu ordnen. Auch das zeichnet sich ab. Weder die hegemonialen noch die regionalen Mächte haben den Irak aufgegeben. Man kann also nicht sagen: „Die Koalitionskräfte sind abgezogen, jetzt wird sich niemand mehr in den Irak einmischen.“ Nein, so ist es nicht.

Wie sieht es nun im Irak selbst aus? Es könnte beispielsweise zu konfessionellen Auseinandersetzungen oder auch zu einem Bürgerkrieg kommen. Die Frage Südkurdistans und die Irak-Frage treten zunehmend in den Vordergrund. Man kann deshalb nicht einfach sagen: „Die Koalitionskräfte sind abgezogen, von nun an werden Frieden und Stabilität einkehren.“ Möglicherweise wird damit sogar der Boden für einen neuen Vorstoß internationaler Mächte bereitet: Verschiedene Kräfte treten auf, geraten miteinander in Konflikt, und anschließend entstehen die Voraussetzungen für neue Interventionen. Auch solche Möglichkeiten bestehen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Lage Südkurdistans. Die dortige Regierung weist immer wieder darauf hin, dass bestimmte Gefahren zunehmen. Sie sagt selbst: „Wir spüren diese Gefahren.“ Dass sie diese Gefahren wahrnimmt, ist tatsächlich kein gutes Zeichen.

Öcalan forderte schon vor Jahren die Einheit der kurdischen Kräfte

Das kurdische Volk ist ein Volk, und seine existenziellen Fragen sind noch längst nicht in jeder Hinsicht gelöst. Heute hat es zwar erreicht, dass seine Existenz anerkannt wird. Südkurdistan verfügt zudem über einen gewissen Status, auch über einen rechtlich verankerten Status. Doch die Staaten, die die Kurd:innen weiterhin als Problem betrachten und eine Politik der Vernichtung gegen das kurdische Volk verfolgen, haben ihre Politik nicht aufgegeben. Deshalb muss das kurdische Volk geschlossen auftreten. Sie haben die Zusammenführung der Peschmerga angesprochen. Ja, es sieht so aus, als finde eine solche Vereinigung statt. Wie weit diese tatsächlich gehen wird, ist allerdings eine andere Frage.

Rêber Apo hat bereits vor Jahrzehnten erklärt, dass sich die Verteidigungskräfte des kurdischen Volkes zusammenschließen müssen. Am deutlichsten hat er dies in seiner fünften Verteidigungsschrift formuliert. Diese Position hat er immer vertreten. Denn wir sprechen von einem Volk, das mit existenziellen Problemen konfrontiert ist, und diese Probleme hängen miteinander zusammen. Die Besatzungsmächte arbeiten ihrerseits gemeinsam. Zuletzt haben sich beispielsweise die Innenminister Irans und der Türkei getroffen und sich dafür ausgesprochen, dass die vier Staaten, die Kurdistan besetzt halten, gemeinsam handeln und entsprechende Maßnahmen entwickeln. Dass es einer gemeinsamen Verteidigung bedarf, ist deshalb offensichtlich. Eine Gesellschaft kann nicht schutzlos bleiben.

Zugleich scheint auch die Regierung Südkurdistans ihre eigene Zukunft mit einer gewissen Unsicherheit zu betrachten. Die Lösung besteht jedoch darin, sich auf die eigene Bevölkerung zu stützen, eine gesellschaftliche Haltung zu entwickeln, gesellschaftliche Organisierung voranzutreiben und Einheit herzustellen. Auf dieser Grundlage braucht es sowohl eine gemeinsame Verteidigung als auch politische Einheit auf der Grundlage einer demokratischen Regierungsführung. Ebenso braucht es eine gemeinsame Diplomatie. Im Grunde zwingt die gesamte Entwicklung die Kurd:innen dazu, sich auf der Grundlage einer gemeinsamen nationalen Haltung institutionell zu organisieren und entsprechende gemeinsame Strukturen zu schaffen. Rêber Apo fordert seit Jahren einen Nationalkongress. Einige Kräfte stellen diese Aufgabe jedoch bis heute nicht auf ihre Agenda und setzen sie nicht um. Damit steht das kurdische Volk zunehmend vor einer Notwendigkeit: Im Rahmen der Einheit des kurdischen Volkes muss sowohl in Südkurdistan Einheit hergestellt werden als auch in ganz Kurdistan gemeinsam gehandelt werden. Die Dinge gemeinsam anzugehen und gemeinsam zu handeln, ist von außerordentlicher Bedeutung.

Männlichkeit, Gewalt und Selbstkritik

Zum Abschluss möchte ich auf die Demonstration eingehen, die Männer in Amed gegen patriarchale Gewalt an Frauen organisiert haben. Wir wissen, dass Abdullah Öcalan tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen in der Gesellschaft Kurdistans angestoßen hat, insbesondere auch unter Männern. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund eine Demonstration, bei der Männer gegen eine Gewalt auf die Straße gehen, die von Männern selbst ausgeübt wird?

Welche Wirkung diese Demonstration haben wird, können wir noch nicht beurteilen. Das wird sich erst später zeigen. Ich bin jedoch sehr hoffnungsvoll. Im Kern handelt es sich um eine Aktion der Selbstkritik. Offenbar wurde diese Aktion von Männern organisiert und getragen, die innerhalb unserer Gesellschaft zumindest ein stärkeres Bewusstsein entwickelt haben und versuchen, sich demokratischen Maßstäben anzunähern. Dennoch muss die grundsätzliche Haltung des Mannes gegenüber der Frau eine selbstkritische sein. In diesem Sinne sollte diese Aktion als Selbstkritik an der Gewalt verstanden werden, die Männer gegen Frauen ausüben.

Was wir von Rêber Apo und der Philosophie der Freiheit gelernt haben, ist, dass jeder Mann gegenüber Frauen stets eine selbstkritische Haltung einnehmen muss. Denn das ist dringend notwendig. Es ist sogar außerordentlich notwendig. Ohne eine solche Auseinandersetzung gibt es keinen Weg, der den Menschen zu Freiheit und Demokratisierung führen kann. Wie ich bereits gesagt habe: Frauen sind die gesellschaftliche Gruppe, die weltweit am häufigsten getötet wird. Weder Arbeiter:innen noch andere Werktätige noch Kurd:innen werden in einem solchen Ausmaß getötet. Selbst Kurd:innen werden nicht in demselben Ausmaß getötet wie Frauen.

Wenn wir auf die Welt blicken, müssen wir uns vor Augen führen, dass jeden Tag Tausende Frauen getötet werden. Frau zu sein ist eine Identität, und diese Identität wird angegriffen und vernichtet. Wer tötet Frauen? Männer tun es. Warum ist das so? Jeder Mann muss darüber nachdenken und sich fragen, wie es dazu kommen konnte. Selbst wenn wir auf die Tierwelt blicken, sehen wir dort keine männlichen Wesen, die Beziehungen in dieser Form gestalten. Die Beziehungen in der Natur entsprechen nicht dem heutigen gesellschaftlichen Verhältnis zwischen Mann und Frau. Sie sind symbiotisch: Lebewesen nähren einander und tragen zur Entwicklung des jeweils anderen bei. Das ist die grundlegende Beziehungsform jener Natur, aus der auch wir hervorgegangen sind.

Der Mann hat sich von seinem eigenen Wesen entfernt

Auch das Verhältnis zwischen Frau und Mann müsste darauf beruhen, einander zu stärken, einander wachsen zu lassen und einander zu bereichern. Doch wenn wir von der Tierwelt zur menschlichen Gesellschaft übergehen, sehen wir, dass Männer Frauen systematisch töten. Das geschieht seit Zehntausenden von Jahren und überall auf der Welt. Das zeigt, wie weit wir uns von unserem eigenen Wesen entfernt haben. Das heutige Verhältnis zwischen Frauen und Männern ist kein symbiotisches Verhältnis. Wie sieht eine Frau den heutigen Mann? Was findet sie in ihm? Und umgekehrt: Wie viel nimmt der Mann eigentlich vom Potenzial der Frau auf, von ihrer Natur, ihrer Kraft und ihrer Nähe zum Leben? Wie viel erhält der heutige Mann von ihrem Reichtum, ihrer Ganzheit, ihrer Schönheit und ihrem Potenzial?

Davon ist kaum etwas vorhanden, denn der Mann gestaltet sein Verhältnis zur Frau nicht auf dieser Grundlage. Er betrachtet die Frau als sein Eigentum. Er betrachtet sie als ein Mittel für seine eigenen Zwecke. Er stellt sich über sie. Im Rahmen der gesellschaftlichen Geschlechterordnung ließe sich noch vieles Weitere hinzufügen. Damit beraubt sich der Mann selbst des Reichtums der Frau, ihrer Intelligenz, ihres Geistes, ihrer Gefühle, ihrer Gedanken und ihres Potenzials. Zugleich ist ein Typus von Mann entstanden, von dem auch die Frau nichts mehr erhalten kann. Denn der Mann hat sich selbst weit von seinem eigenen Wesen entfernt – so weit, dass ihm kaum noch etwas geblieben ist, was er der Frau geben könnte.

Frauen führen überall auf der Welt einen großen Kampf

Der Frau steht heute ein Mann gegenüber, der autoritär und gewalttätig, undemokratisch und herrschaftsorientiert ist, der sich selbst als Besitzer von allem und als Mittelpunkt von allem betrachtet und die Frau zugleich zu einem Nichts macht. Gegen einen solchen Mann bleibt nur der Kampf. Deshalb gehören Frauen heute überall auf der Welt zu denjenigen, die eine der grundlegendsten gesellschaftlichen Kampflinien tragen. Frauen führen ihren Kampf gegen männliche Herrschaft. Deshalb gibt es überall auf der Welt Frauenkämpfe. Zugleich verändert dieser Kampf auch die Männer.

Wir Männer müssen uns deshalb aus dieser bestehenden Form von Männlichkeit lösen. Wir müssen uns so verändern, dass eine Frau uns ohne Angst und Vorbehalt begegnen kann – aufrichtig, in Verbundenheit, mit Liebe und Respekt – und mit uns zusammenleben kann. Davon sind die heutigen Beziehungen jedoch weit entfernt. Sie haben sich weit vom Wesen symbiotischer, freier und gleichberechtigter Beziehungen entfernt. Viele Beziehungen werden durch Biologismus, durch Interessen und insbesondere durch die vermeintlichen „Interessen“ des Mannes bestimmt. Dadurch sind diese Beziehungen grundlegend beschädigt worden. Deshalb müssen Männer sich damit auseinandersetzen, wie sie ihre Beziehungen zu Frauen gestalten. Wir müssen uns selbst sagen: Wir müssen uns von unserer herrschaftsorientierten Haltung lösen. Wir müssen unsere undemokratische Haltung überwinden. Wir müssen bescheidener werden. Wir müssen versuchen, Frauen überhaupt erst kennenzulernen und zu verstehen.

Die Voraussetzung dafür, mit Frauen zusammenleben zu können, muss eine grundlegende Veränderung und Transformation unserer selbst sein. Andernfalls ist es tatsächlich sehr schwer, mit dieser Form von Männlichkeit weiterzuleben. Männer stehen deshalb heute vor der Aufgabe eines tiefgreifenden Wandels. Frauen vollziehen diesen Wandel auf ihrer Seite längst. Indem sie die Herrschaft des Mannes nicht länger akzeptieren, richten sie zugleich die Forderung nach Veränderung und Transformation an die Männer: „Mann, verändere dich.“ Auch wir, die wir frei sein, unserem eigenen Wesen entsprechend leben und uns von dieser undemokratischen Haltung befreien wollen, müssen diesen Wandel an uns selbst vollziehen. Die Männer, die diese Aktion in Amed organisiert haben, stehen offenbar auf dieser Seite. Wir hoffen, dass diese Seite immer größer und stärker wird und wir auf diese Weise unserem menschlichen Wesen wieder näherkommen. In diesem Sinne ist die Demonstration eine gute und wichtige Initiative. Gleichzeitig braucht es jedoch eine grundlegende gesellschaftliche Auseinandersetzung. Kurz gesagt: Wir müssen uns mit der bestehenden Männlichkeit auseinandersetzen. Der heutige Mann muss sich verändern und transformieren.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bese-hozat-ohne-demokratisierung-kann-der-prozess-nicht-zum-erfolg-fuhren-52907 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52834 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/fragt-die-kurd-innen-52808

 

Kategorien: Externe Ticker

Der Kunde als Hilfskraft

Die Zukunft der Supermarktkasse ist offenbar so wichtig, dass man dafür Preise vergibt. Gerade erst erhielten Rewe und Mars Wrigley einen “ECR Award” für die “Neugestaltung der Kassenzone”. Der Anlass ist bemerkenswert: Die Zahl der Self-Checkout-Systeme im deutschen Handel hat sich innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. Weil Kunden ihre Waren zunehmend selbst scannen, verweilen sie […]

<p>The post Der Kunde als Hilfskraft first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Ehepaar bekommt Kündigung nach 38 Jahren per App: “Das Erniedrigendste überhaupt”

Nach 38 Jahren per App freigestellt: Ehepaar steht vor ungewisser Zukunft

38 Jahre im selben Betrieb, ein gemeinsames Arbeitsleben und die Hoffnung, dort bis zur Rente bleiben zu können: Für Simone und Jovica Pokrjac ist diese Sicherheit zerbrochen. Der insolvente Lampenhersteller Ultinon Motion in Aachen stellte beide frei – die Nachricht erreichte sie über eine Mitarbeiter-App.

Wenn mit dem Arbeitsplatz ein Stück gemeinsames Leben wegbricht

Das Paar hatte sich im Unternehmen kennengelernt und später geheiratet. Die gemeinsame Arbeit gehörte über Jahrzehnte zu ihrem Alltag, nun müssen sie mit 56 und 58 Jahren nach einer neuen Beschäftigung suchen.

Die Familie hat zwei schulpflichtige Kinder, entsprechend groß ist die Sorge um die finanzielle Zukunft. Jovica Pokrjac bezeichnete die Mitteilung per App als „das Erniedrigendste überhaupt“.

Die Freistellungen wurden bereits Ende Juli bekannt

Über den Fall hatte der WDR bereits berichtetet. Nach dessen Darstellung wurde der Abbau von rund 100 der 243 Stellen auf einer Betriebsversammlung am 30. Juli angekündigt, am folgenden Tag sollten die Beschäftigten ihre persönliche Nachricht in der App abrufen.

Der Insolvenzverwalter Wolfgang Piroth erklärte gegenüber dem WDR, die Sozialauswahl sei gemeinsam mit dem Betriebsrat sorgfältig vorgenommen worden. Das Ehepaar aus Baesweiler konnte dennoch nicht nachvollziehen, weshalb beide trotz ihres Alters, ihrer langen Beschäftigungszeit und ihrer familiären Verpflichtungen betroffen waren.

„Kündigung per App“

Die Eheleute hatten zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch keine offizielle Kündigung erhalten. Die Nachricht betraf zunächst die Freistellung; ob später Kündigungsschreiben zugingen, geht aus diesem Bericht nicht hervor.

Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schreibt § 623 BGB die Schriftform vor und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Nachricht in einer App, eine E-Mail oder ein hochgeladenes Foto des Kündigungsschreibens genügen dafür nicht.

Im üblichen Verfahren muss dem Beschäftigten ein Kündigungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift im Original zugehen. Eine Freistellung kann dagegen grundsätzlich auch elektronisch mitgeteilt werden, wobei ihre Zulässigkeit gesondert zu prüfen ist.

Wer nicht mehr zur Arbeit erscheinen soll, ist deshalb nicht automatisch aus dem Arbeitsvertrag entlassen. Welche Rechte bei einer solchen Anordnung bestehen, erläutert auch der Beitrag Darf mein Arbeitgeber mich nach einer Kündigung einfach freistellen?

Freistellung und Kündigung haben unterschiedliche Folgen Situation Rechtliche Bedeutung Worauf Beschäftigte achten sollten Freistellung per App Die Arbeitspflicht wird ausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht zunächst weiter. Nachricht sichern und Vergütung, Dauer sowie einen möglichen Widerruf klären. Kündigung ausschließlich per App Die gesetzliche Schriftform ist nicht erfüllt. Die Erklärung prüfen lassen und mögliche spätere Kündigungsschreiben beachten. Zugang einer schriftlichen Kündigung Die Beendigung wird erklärt, ihre Wirksamkeit bleibt überprüfbar. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen. Freistellung ohne tatsächliche Lohnzahlung Ein bestehender Lohnanspruch sichert noch keinen Zahlungseingang. Ansprüche sichern und einen möglichen Arbeitslosengeldbezug sofort mit der Arbeitsagentur klären. 38 Jahre Betriebszugehörigkeit schützen – aber nicht ausnahmslos

Bei einer betriebsbedingten Kündigung unter dem Kündigungsschutzgesetz muss die Sozialauswahl grundsätzlich die Beschäftigungsdauer, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung berücksichtigen. Das steht in § 1 Absatz 3 KSchG.

Verglichen werden grundsätzlich Beschäftigte, die nach ihrer Tätigkeit, ihren Fähigkeiten und den arbeitsvertraglichen Vorgaben untereinander austauschbar sind. Es gibt deshalb keine einzige Rangliste für die gesamte Belegschaft, auf der allein die längste Betriebszugehörigkeit über den Arbeitsplatz entscheidet.

Auch können bestimmte Beschäftigte wegen berechtigter betrieblicher Interessen aus der Auswahl herausgenommen werden. Ob solche Gründe im Fall des Ehepaares vorlagen oder die Vergleichsgruppen zutreffend gebildet wurden, lässt sich anhand der veröffentlichten Angaben nicht beurteilen.

Betroffene können verlangen, dass ihnen die Gründe für die getroffene soziale Auswahl mitgeteilt werden. Die Aussage, es habe eine Sozialauswahl gegeben, beantwortet für sich genommen noch nicht die Frage, ob sie im Einzelfall rechtmäßig war.

Ein Sozialplan beantwortet eine andere Frage

Sozialauswahl und Sozialplan dürfen nicht verwechselt werden: Die Auswahl betrifft die Frage, wen eine betriebsbedingte Kündigung treffen darf. Ein Sozialplan soll dagegen wirtschaftliche Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen oder abmildern, etwa durch Abfindungen.

In einer Insolvenz können zusätzliche Regeln gelten, wenn Insolvenzverwalter und Betriebsrat einen Interessenausgleich mit einer Namensliste vereinbaren. Dann ist die gerichtliche Prüfung der Sozialauswahl nach § 125 InsO eingeschränkt; ob eine solche Vereinbarung hier vorlag, ist aus den Berichten nicht ersichtlich.

Insolvenz kann lange Kündigungsfristen verkürzen

Nach der gesetzlichen Grundregel beträgt die Kündigungsfrist des Arbeitgebers ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sieben Monate zum Monatsende, wobei beispielsweise tarifliche Abweichungen möglich sind. Im eröffneten Insolvenzverfahren erlaubt § 113 InsO dagegen eine Kündigung mit drei Monaten zum Monatsende, sofern nicht ohnehin eine kürzere Frist gilt.

Gerade langjährig Beschäftigte können dadurch einen erheblichen Teil ihrer üblichen Übergangszeit verlieren. Die Insolvenz beendet den Vertrag jedoch weder automatisch noch macht sie eine Kündigung allein durch den Hinweis auf fehlendes Geld rechtmäßig.

Bei ausbleibendem Lohn ist Abwarten gefährlich

Eine einseitige Freistellung beseitigt den Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht einfach. Bei einem insolventen Arbeitgeber muss aber zusätzlich geklärt werden, für welchen Zeitraum Lohn geschuldet wird und wie die Forderung im Verfahren durchgesetzt werden kann.

Insolvenzgeld ersetzt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgefallenes Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach diesem Ereignis gestellt werden; eine spätere Freistellung eröffnet nicht automatisch einen neuen Leistungszeitraum.

Besteht der Vertrag ohne Arbeitsleistung und ohne tatsächliche Lohnzahlung fort, kann bei erfüllten Voraussetzungen trotzdem Arbeitslosengeld gezahlt werden. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Merkblatt zum Insolvenzgeld ausdrücklich hin.

Sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht, ist außerdem die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung wichtig: spätestens drei Monate vorher oder bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Die Arbeitslosmeldung und der Leistungsantrag müssen zusätzlich geklärt werden.

Nach einer schriftlichen Kündigung bleiben meist nur drei Wochen

Wer eine Kündigung angreifen möchte, muss nach § 4 KSchG grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Gespräche mit dem Betriebsrat oder Verhandlungen über eine Abfindung halten diese Frist nicht automatisch an.

Eine reine Freistellungsnachricht setzt diese Kündigungsschutzfrist nicht in Gang. Geht anschließend ein Kündigungsschreiben zu, sollte dessen Zugangsdatum sofort festgehalten werden, denn eine verspätet angegriffene Kündigung gilt nach § 7 KSchG grundsätzlich als wirksam.

Auch nach Jahrzehnten gibt es nicht automatisch eine Abfindung

Die lange Beschäftigungszeit allein begründet keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung. Ein Anspruch kann sich etwa aus einem Sozialplan, einer entsprechenden Vereinbarung oder einem gesetzlichen Sonderfall ergeben.

Welche Wege grundsätzlich offenstehen, erklärt der Beitrag Abfindung trotz betriebsbedingter Kündigung: So sichern Sie sich Ihre Ansprüche. Bei einer Insolvenz kommt zur Frage nach dem Anspruch allerdings die Frage hinzu, ob und in welchem Umfang tatsächlich Geld verfügbar ist.

Sechs Fragen und Antworten zur Freistellung per App Ist eine Kündigung über eine Mitarbeiter-App wirksam?

Eine ausschließlich elektronisch erklärte Kündigung erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht. Auch ein Foto oder Scan eines unterschriebenen Schreibens ersetzt den Zugang des Originals grundsätzlich nicht.

Bin ich durch eine Freistellung bereits gekündigt?

Eine Freistellung beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Sie bedeutet zunächst, dass der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung verlangt, während der Vertrag weiterbesteht.

Schützen 38 Jahre Betriebszugehörigkeit vor einem Stellenabbau?

Eine lange Beschäftigungszeit erhöht das soziale Schutzgewicht, schafft aber keinen uneingeschränkten Kündigungsschutz. Entscheidend sind auch die übrigen Auswahlkriterien und die Frage, welche Beschäftigten miteinander vergleichbar sind.

Dürfen beide Ehepartner von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sein?

Es gibt kein allgemeines Verbot, beide Ehepartner zu kündigen. Jeder Fall muss nach den geltenden Schutzvorschriften geprüft werden, einschließlich der jeweiligen Unterhaltspflichten und der richtigen Sozialauswahl.

Kann ich trotz bestehendem Arbeitsvertrag Arbeitslosengeld erhalten?

Bei einer Freistellung ohne Arbeitsleistung und ohne tatsächliche Lohnzahlung ist das unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Betroffene sollten ihren Leistungsanspruch sofort mit der Arbeitsagentur klären und nicht allein auf ein späteres Kündigungsschreiben warten.

Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?

Grundsätzlich muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Eine bloße Freistellung löst diese Frist nicht aus.

Der Beitrag Ehepaar bekommt Kündigung nach 38 Jahren per App: “Das Erniedrigendste überhaupt” erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Neues Urteil: Das müssen Mieter so nicht mehr zahlen

Diesen Stromposten müssen Mieter so nicht bezahlen

Die Nebenkostenabrechnung kommt, unten steht eine Nachzahlung, und viele Mieter überweisen den Betrag, ohne die einzelnen Positionen genauer anzusehen. Doch hinter der unscheinbaren Bezeichnung „Allgemeinstrom“ kann eine Forderung stehen, die rechtlich nicht durchsetzbar ist.

Mehrere Gerichte haben solche Sammelposten beanstandet, weil nicht nachvollziehbar war, welche Stromkosten tatsächlich abgerechnet wurden. Daraus folgt allerdings kein Freibrief, die Kosten für das Treppenhauslicht grundsätzlich zu streichen.

Das Problem ist der undurchsichtige Stromposten

„Hausstrom“, „Allgemeinstrom“ oder „Strom allgemein“ klingt zunächst verständlich: Im Treppenhaus brennt Licht, der Keller ist beleuchtet, vor der Haustür hängt eine Lampe. Die Bezeichnung verrät aber nicht zuverlässig, ob ausschließlich diese Beleuchtung oder zusätzlich andere Anlagen abgerechnet werden.

Genau diese Unklarheit kann Vermietern zum Verhängnis werden. Mieter müssen erkennen können, welche Kostenart sie bezahlen sollen, statt aus einem Sammelbegriff erraten zu müssen, welche Verbraucher daran angeschlossen sind.

Amtsgericht Hamburg erklärte „Hausstrom“ für formell unwirksam

Das Amtsgericht Hamburg beanstandete mit Urteil eine unter „Hausstrom“ abgerechnete Position als formell unwirksam (Az. 48 C 320/20). Die Bezeichnung ließ nach Auffassung des Gerichts nicht erkennen, auf welche Verbrauchsstellen die verlangten Stromkosten entfielen.

Das Gericht verwies auf § 2 Nummer 11 der Betriebskostenverordnung, der die Kosten der Beleuchtung erfasst. Ein allgemeiner Stromposten könne dagegen weitere Kostenarten enthalten und deshalb eine unzulässige Mischposition darstellen.

Landgericht Hamburg strich 165,86 Euro aus der Abrechnung

Dass es dabei um konkrete Entlastungen geht, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 307 S 58/21). Die Richter strichen einen Betrag von 165,86 Euro für „Allgemeinstrom“ aus der streitigen Betriebskostenabrechnung.

Für die Mieter war nicht ausreichend erkennbar, ob darunter beispielsweise auch Strom für eine Lüftungsanlage, die Heizung oder den Aufzug fiel. Die Kostenarten müssen sich so aus der Abrechnung ergeben, dass Mieter die Forderung mit ihren vertraglichen Zahlungspflichten abgleichen können.

Warum eine andere Bezeichnung den Unterschied machen kann

Besonders aufschlussreich ist ein weiteres Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 311 S 93/23). Darin hielt das Gericht „Allgemeinstrom“ für ein Abrechnungsjahr für formell unwirksam, akzeptierte für ein anderes Jahr aber die Bezeichnung „Kosten der Beleuchtung/Allgemeinstrom“.

Der Zusatz machte aus Sicht der Richter ausreichend deutlich, welche Kostenart gemeint war. Es geht also nicht um ein verbotenes Wort, sondern um eine verständliche Zuordnung der Forderung.

Die Schlagzeile, Mieter müssten „Allgemeinstrom jetzt nicht mehr bezahlen“, greift deshalb zu kurz. Auch eine formal ausreichende Bezeichnung beantwortet zudem noch nicht die Frage, ob die tatsächlich angesetzten Kosten sachlich richtig sind.

Was hinter dem berichteten neuen Urteil aus Pankow steckt

Aktuell wird außerdem eine Entscheidung des Amtsgerichts Pankow unter dem Aktenzeichen 2 C 434/25 verbreitet. Rechtsanwalt Gabriel Fischer berichtet darüber unter der Datumsangabe 4. März 2026 und beschreibt ebenfalls eine Beanstandung der Position „Hausstrom“ wegen fehlender Transparenz.

Der veröffentlichte Bericht nennt allerdings zusätzlich den 25. März 2026 als Verkündungstag; ein vollständiger Urteilstext liegt dieser Darstellung nicht zugrunde. Die Entscheidung sollte deshalb als anwaltlich berichteter Fall eingeordnet werden, während die Hamburger Urteile im veröffentlichten Wortlaut überprüfbar sind.

Aus einzelnen Urteilen entsteht außerdem kein bundesweites Verbot sämtlicher entsprechend benannter Abrechnungsposten. Ob eine konkrete Forderung scheitert, hängt von der Abrechnung, ihrer Erläuterung und den Umständen des Mietverhältnisses ab.

Welche Stromkosten weiterhin umgelegt werden dürfen

Die Betriebskostenverordnung erlaubt ausdrücklich, Kosten der Außenbeleuchtung und der Beleuchtung gemeinsam genutzter Gebäudeteile abzurechnen. Dazu gehören beispielsweise Zugänge, Flure, Treppen, Keller und Waschküchen.

Auch Betriebsstrom für Heizungsanlagen oder Aufzüge kann umlagefähig sein, gehört aber zur jeweils passenden Kostenart. Die Aussage, außerhalb der Beleuchtung dürften überhaupt keine Stromkosten auf Mieter verteilt werden, ist deshalb falsch.

Stromverbrauch Einordnung in der Abrechnung Treppenhaus-, Keller- und Außenbeleuchtung Grundsätzlich als Beleuchtungskosten umlagefähig. Betriebsstrom der Heizungsanlage Der Heizkostenabrechnung zuzuordnen. Betriebsstrom des Aufzugs Den Aufzugskosten zuzuordnen. Unklarer Sammelposten „Allgemeinstrom“ Kann wegen fehlender Transparenz formell unwirksam sein.

Ein gemeinsamer Stromzähler macht unterschiedliche Kostenarten nicht automatisch zu einem zulässigen Sammelposten. Entscheidend bleibt, dass die Kosten sachgerecht zugeordnet und nachvollziehbar abgerechnet werden.

Belegeinsicht verlangen und den Posten konkret beanstanden

Wer eine unklare Stromposition entdeckt, sollte die Bezeichnung, den Betrag und das betroffene Abrechnungsjahr in seiner Beanstandung ausdrücklich nennen. Anschließend lässt sich anhand der Stromrechnung, der Verbrauchsdaten und der Zuordnung der angeschlossenen Anlagen prüfen, was tatsächlich berechnet wurde.

Das Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege ist in § 556 Absatz 4 BGB ausdrücklich geregelt; der Vermieter darf die Unterlagen auch elektronisch bereitstellen. Ein bloßes Verlangen nach Belegeinsicht sollte allerdings nicht mit einer konkreten Einwendung gegen den Stromposten verwechselt werden.

Wie wichtig der Zugang zu den Unterlagen ist, zeigt auch der Beitrag über eine verweigerte Belegeinsicht nach 1.440 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Erst mit den passenden Belegen lässt sich die Berechtigung vieler Forderungen zuverlässig kontrollieren.

Eine Kostensteigerung von 30 Prozent ist keine gesetzliche Grenze

Ein Vergleich mit dem Vorjahr kann auffällige Veränderungen sichtbar machen. Eine Steigerung um 30 Prozent ist jedoch weder automatisch unzulässig noch ein Beweis für eine fehlerhafte Abrechnung.

Höhere Strompreise, ein veränderter Verbrauch oder ein anderer Abrechnungszeitraum können die Summe beeinflussen. Umgekehrt kann auch ein unveränderter Betrag falsch sein, wenn darin unzulässige oder falsch zugeordnete Kosten stecken.

Weitere Ansatzpunkte erläutert Gegen-Hartz im Beitrag darüber, welche Nebenkostenpositionen Mieter besonders prüfen sollten. Nur den Endbetrag mit dem Vorjahr zu vergleichen, reicht für eine gründliche Prüfung nicht aus.

Zwölf Monate für Einwendungen sind keine zwölf Monate Zahlungsaufschub

Einwendungen müssen dem Vermieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden. Ausnahmen bestehen, wenn Mieter eine verspätete Beanstandung nicht zu vertreten haben.

Davon zu unterscheiden ist die Abrechnungsfrist des Vermieters: Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 muss die Abrechnung grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 zugehen. Verspätete Nachforderungen sind regelmäßig ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat.

Die Einwendungsfrist erlaubt es nicht, eine fällige Nachzahlung einfach ein Jahr lang liegen zu lassen. Wer eine Zahlungsverweigerung erwägt, sollte den strittigen Betrag und die rechtlichen Voraussetzungen zuvor beim Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen.

Eine Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt kann während der Klärung sinnvoll sein. Die laufende Miete eigenmächtig wegen eines unklaren Strompostens zu kürzen, ist dagegen kein geeigneter Ersatz für die Prüfung der Abrechnung.

Sechs Fragen und Antworten zum Allgemeinstrom Müssen Mieter Allgemeinstrom grundsätzlich nicht mehr bezahlen?

Nein, ordnungsgemäß abgerechnete Beleuchtungskosten bleiben grundsätzlich umlagefähig. Angreifbar sind insbesondere unklare Sammelpositionen, bei denen die abgerechnete Kostenart nicht ausreichend erkennbar ist.

Gibt es ein neues Gesetz, das Hausstrom verbietet?

Die beschriebenen Entscheidungen beruhen auf den Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen und der bestehenden Betriebskostenverordnung. Sie schaffen kein neues gesetzliches Verbot.

Reicht das Wort „Allgemeinstrom“ automatisch für eine Streichung?

Eine solche Bezeichnung bietet Anlass zur Prüfung, garantiert aber keinen Erfolg. Das Landgericht Hamburg ließ beispielsweise „Kosten der Beleuchtung/Allgemeinstrom“ als ausreichend bestimmte Bezeichnung gelten.

Wird wegen eines fehlerhaften Strompostens die gesamte Abrechnung unwirksam?

Ein abtrennbarer Fehler betrifft grundsätzlich nur die jeweilige Position. Andere ordnungsgemäß abgerechnete Kosten verschwinden dadurch nicht.

Wie lange können Mieter Einwendungen erheben?

Grundsätzlich beträgt die Frist zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Trotzdem sollte die Beanstandung zeitnah erfolgen, weil Zahlungsfristen davon unabhängig zu beachten sind.

Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?

Hilfreich sind insbesondere die Stromrechnung, Zähler- und Verbrauchsangaben sowie eine nachvollziehbare Erklärung, welche Anlagen darüber versorgt werden. Bei verweigerter Einsicht oder widersprüchlichen Angaben empfiehlt sich Unterstützung durch einen Mieterverein oder eine Fachanwaltskanzlei.

Beispiel aus der Praxis: Aus 420 Euro werden 324 Euro

Eine Mieterin erhält eine Nebenkostenabrechnung mit 420 Euro Nachzahlung, darin enthalten sind 96 Euro für einen nicht näher erläuterten Posten „Hausstrom“. Sie beanstandet diese Position schriftlich und verlangt Einsicht in die Unterlagen.

Nach Prüfung nimmt der Vermieter die 96 Euro aus der Forderung heraus, sodass noch 324 Euro nachzuzahlen sind. Das Beispiel zeigt den möglichen finanziellen Unterschied – ob der Posten tatsächlich entfällt, muss anhand der jeweiligen Abrechnung geklärt werden.

Der Beitrag Neues Urteil: Das müssen Mieter so nicht mehr zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderte Rentner: Mit Merkzeichen G können 95,71 Euro zusätzlich zustehen

Wer im Alter Grundsicherung erhält und das Merkzeichen G nachweisen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf einen zusätzlichen Mehrbedarf. Für alleinstehende Erwachsene mit Regelbedarfsstufe 1 sind das 2026 monatlich 95,71 Euro – bei durchgehendem Anspruch 1.148,52 Euro im Jahr.

Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht dafür allerdings nicht aus. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Mehrbedarf und der Nachweis des Merkzeichens, nicht lediglich ein hoher Grad der Behinderung.

Keine Rentenerhöhung, sondern ein zusätzlicher Bedarf beim Sozialamt

Die 95,71 Euro werden nicht von der Rentenversicherung als Zuschlag zur gesetzlichen Rente gezahlt. Es handelt sich um einen Mehrbedarf nach § 30 Absatz 1 SGB XII, der bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt wird.

Das Sozialamt stellt den anerkannten Bedarf dem anrechenbaren Einkommen gegenüber. Steigt der Bedarf durch das Merkzeichen G, kann dadurch die monatliche Grundsicherung höher ausfallen oder erstmals ein Anspruch entstehen.

Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und einzusetzendem Vermögen decken kann, bekommt diesen Betrag deshalb nicht unabhängig davon ausgezahlt. Das Merkzeichen G ersetzt die Prüfung der finanziellen Voraussetzungen nicht.

Warum ein Schwerbehindertenausweis ohne G nicht genügt

Der Grad der Behinderung und die Merkzeichen beantworten unterschiedliche Fragen. Während der GdB das Ausmaß der Beeinträchtigungen abbildet, kennzeichnet G eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.

Für den hier beschriebenen Mehrbedarf knüpft das Gesetz ausdrücklich an die Feststellung des Merkzeichens G an. Auch ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80 oder 100 löst diesen Anspruch daher nicht allein wegen des hohen GdB aus.

Der Nachweis kann durch den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde oder durch den Schwerbehindertenausweis erfolgen. Wer bereits einen entsprechenden Bescheid erhalten hat, muss für den Nachweis gegenüber dem Sozialamt deshalb nicht erst auf die Ausstellung des Ausweises warten.

Eine Einordnung bietet auch der Beitrag „Anspruch auf Mehrbedarf bei Schwerbehinderung 2026 – Tabelle“.

Nicht jeder vorzeitige Rentenbeginn erfüllt die Altersvoraussetzung

Der Mehrbedarf setzt neben dem Merkzeichen voraus, dass die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht ist oder die betroffene Person bereits vorher voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Wer Grundsicherung im Alter erhält, hat die entsprechende Altersgrenze bereits erreicht.

Anders kann es bei einer vorgezogenen Altersrente aussehen. Der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen beweist für sich genommen weder das Erreichen dieser Altersgrenze noch eine volle Erwerbsminderung.

Schwerbehinderung und volle Erwerbsminderung sind rechtlich unterschiedliche Voraussetzungen. Wer vorzeitig in Rente gegangen ist, sollte daher seinen konkreten Leistungsanspruch prüfen lassen, statt allein vom Rentenbescheid auf den Mehrbedarf zu schließen.

So entstehen die 95,71 Euro im Monat

Der Mehrbedarf beträgt grundsätzlich 17 Prozent der jeweils geltenden Regelbedarfsstufe. Für alleinstehende Erwachsene mit einem Regelbedarf von 563 Euro ergibt die Rechnung 563 Euro × 0,17 = 95,71 Euro.

Bei Erwachsenen in Regelbedarfsstufe 2 fällt der Betrag niedriger aus. Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung für diese beiden häufigen Konstellationen im Jahr 2026.

Persönliche Regelbedarfsstufe Monatlicher Regelbedarf 2026 Mehrbedarf von 17 Prozent Regelbedarf einschließlich dieses Mehrbedarfs Regelbedarfsstufe 1, insbesondere alleinstehende Erwachsene 563 Euro 95,71 Euro 658,71 Euro Regelbedarfsstufe 2, insbesondere Erwachsene, die als Paar zusammenleben 506 Euro 86,02 Euro 592,02 Euro

Die letzte Spalte ist nicht mit dem Auszahlungsbetrag des Sozialamts gleichzusetzen. Anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie gegebenenfalls weitere Bedarfe kommen hinzu, während anrechenbares Einkommen die Leistung vermindert.

Die gesetzliche Regelung lässt außerdem einen abweichenden Bedarf im Einzelfall zu. Die 17 Prozent sind damit der gesetzliche Regelfall.

Auch knapp oberhalb der bisherigen Bedarfsgrenze kann sich eine Prüfung lohnen

Manche Rentner beantragen keine Grundsicherung, weil ihre Rente den bisher angenommenen Bedarf geringfügig übersteigt. Wird ein bislang unberücksichtigter Mehrbedarf anerkannt, kann sich diese Rechnung ändern.

Das bedeutet aber nicht, dass dann stets die vollen 95,71 Euro ausgezahlt werden. Liegt das anrechenbare Einkommen bereits über dem Bedarf ohne Mehrbedarf, wird zunächst dieser Abstand ausgeglichen.

Auch vorhandenes Vermögen bleibt zu prüfen. Welche Rücklagen dabei geschützt sein können, erklärt gegen-hartz.de im Beitrag „Wie viel Bankguthaben darf ich haben, wenn ich die Grundsicherung beantragen will?“.

Nachweis einreichen und die Berechnung kontrollieren

Wer bereits Grundsicherung erhält, sollte dem Sozialamt den Feststellungsbescheid oder eine Kopie des entsprechenden Schwerbehindertenausweises vorlegen und ausdrücklich um Berücksichtigung des Mehrbedarfs bitten. Anschließend sollte im Berechnungsbogen geprüft werden, ob der zusätzliche Betrag tatsächlich angesetzt wurde.

Bei einem erstmaligen Antrag auf Grundsicherung gehört der Nachweis ebenfalls zu den relevanten Unterlagen. Grundsicherung wird auf Antrag erbracht; der Antrag wirkt unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf den Beginn des Antragsmonats zurück.

Eine rückwirkende Feststellung des Merkzeichens bedeutet nicht automatisch, dass das Sozialamt für sämtliche vergangenen Monate nachzahlen muss. Dafür sind zusätzlich der Leistungsbeginn, die jeweiligen Bescheide und die Voraussetzungen einer rückwirkenden Korrektur zu prüfen.

Wenn der Mehrbedarf im Bescheid fehlt

Gegen einen Bescheid, der den Mehrbedarf zu Unrecht nicht berücksichtigt, ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Darin sollten Betroffene den fehlenden Mehrbedarf benennen und den Nachweis des Merkzeichens beifügen oder auf bereits eingereichte Unterlagen verweisen.

Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X infrage kommen. Bei Leistungen nach dem SGB XII ist der rückwirkende Zahlungszeitraum allerdings durch § 116a SGB XII begrenzt.

Ein im Jahr 2026 gestellter Überprüfungsantrag kann grundsätzlich noch Nachzahlungen ab Januar 2025 ermöglichen. Voraussetzung bleibt, dass die Leistungen damals tatsächlich zu Unrecht zu niedrig festgesetzt wurden und die übrigen Bedingungen für eine Nachzahlung vorliegen.

Beispiel aus der Praxis: Aus 250 Euro werden 345,71 Euro Grundsicherung

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Eine alleinstehende Rentnerin hat einen anerkannten monatlichen Bedarf von 1.100 Euro einschließlich Unterkunft und Heizung. Nach Abzug ihres anrechenbaren Einkommens von 850 Euro erhält sie bisher 250 Euro Grundsicherung.

Nun wird bei der Berechnung zusätzlich der Mehrbedarf wegen des nachgewiesenen Merkzeichens G berücksichtigt. Ihr anerkannter Bedarf steigt um 95,71 Euro auf 1.195,71 Euro.

Bleiben Einkommen und alle anderen Berechnungsgrundlagen unverändert, erhöht sich ihre Grundsicherung auf 345,71 Euro monatlich. Ihre gesetzliche Rente bleibt gleich – die zusätzliche Unterstützung kommt vom Sozialamt.

Gesetzliche Grundlagen: § 30 Absatz 1 SGB XII; § 41 Absatz 2 SGB XII; § 44 SGB XII; Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026; § 84 SGG; § 44 SGB X in Verbindung mit § 116a SGB XII.

Weitere Quellen: Deutsche Rentenversicherung mit Fragen und Antworten zur Grundsicherung sowie rechtlichen Erläuterungen zur Grundsicherung und zu zusätzlichen Bedarfen.

Der Beitrag Schwerbehinderte Rentner: Mit Merkzeichen G können 95,71 Euro zusätzlich zustehen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Pflegegrad 2: Neue Hürde kann die Erwerbsminderungsrente kosten

Wer einen Angehörigen pflegt und dafür beruflich zurücksteckt, riskiert mehr als ein geringeres Einkommen. Wird dem pflegebedürftigen Menschen nur Pflegegrad 1 zuerkannt, können der Pflegeperson Beitragsmonate fehlen, die später über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente entscheiden.

Die geplante Pflegereform könnte dieses Problem verschärfen: Pflegegrad 2 soll für neue Fälle ab 2027 schwerer erreichbar werden. Damit steht für manche Familien neben den Pflegeleistungen auch die Absicherung des Menschen auf dem Spiel, der die Pflege übernimmt.

Pflegegrad 2 soll erst ab 30 Punkten beginnen

Nach dem geltenden § 15 SGB XI beginnt Pflegegrad 2 grundsätzlich bei 27 Gesamtpunkten im Begutachtungsverfahren. Der am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht eine Anhebung auf 30 Punkte zum 1. Januar 2027 vor.

Bei einem unveränderten Ergebnis von beispielsweise 28,75 Punkten wäre künftig grundsätzlich nur Pflegegrad 1 erreichbar. Weil der Entwurf zugleich die Bewertungssystematik verändert, lässt sich ein heutiges Gutachten allerdings nicht einfach unverändert auf 2027 übertragen.

Der Pflegebescheid betrifft auch die Person, die hilft

Die rentenrechtliche Folge wird leicht übersehen, weil der Pflegebescheid an den pflegebedürftigen Menschen geht. Die Rentenbeiträge aus der Angehörigenpflege werden dagegen dem Versicherungskonto der Pflegeperson gutgeschrieben.

Das kann die Tochter sein, die ihre Mutter versorgt, oder der Ehemann, der seine erkrankte Frau pflegt. Gemeint ist hier also die mögliche Erwerbsminderungsrente der helfenden Person, falls diese später selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausreichend arbeiten kann.

Das Gesundheitsministerium betont in seiner Mitteilung zum Kabinettsbeschluss, bei der Rente pflegender Angehöriger keine Abstriche zu machen. Aus dem Zusammenspiel der geplanten Zugangsschwelle und der bestehenden Versicherungsvoraussetzungen ergibt sich dennoch ein Risiko: Wer künftig an Pflegegrad 2 scheitert, erreicht die Voraussetzung für diese Beitragszahlungen nicht.

Wann die Pflegekasse Rentenbeiträge übernimmt

Pflegegrad 2 allein reicht für die rentenrechtliche Absicherung noch nicht aus. Nach § 3 SGB VI müssen auch die Bedingungen der tatsächlich geleisteten Pflege erfüllt sein.

Voraussetzung Was für die Rentenversicherung der Pflegeperson gilt Pflegegrad Die gepflegte Person benötigt mindestens Pflegegrad 2. Umfang Mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage. Art und Ort Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung. Berufstätigkeit Die Pflegeperson arbeitet daneben regelmäßig höchstens 30 Stunden wöchentlich. Leistungsanspruch Die gepflegte Person hat Anspruch auf Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung.

Die 30-Stunden-Grenze betrifft die Erwerbstätigkeit, nicht die Pflegestunden. Wer einen Menschen mit Pflegegrad 1 versorgt, erhält aus dieser Pflege hingegen keine Rentenpflichtbeiträge, auch wenn die Unterstützung im Alltag viel Zeit beansprucht.

Warum fehlende Monate eine EM-Rente verhindern können

Für eine Erwerbsminderungsrente müssen grundsätzlich mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Neben der gesundheitlichen Einschränkung und der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren verlangt § 43 SGB VI regelmäßig mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Pflichtbeiträge aus einer versicherten Pflegetätigkeit können diese 36 Monate mit auffüllen. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert ausdrücklich, dass Pflegepersonen dadurch auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente erfüllen können.

Gerade wer seine versicherungspflichtige Beschäftigung für die Pflege aufgibt, kann auf diese Monate angewiesen sein. Fehlen sie, droht im ungünstigen Fall nicht nur eine niedrigere Rente, sondern die Ablehnung des Rentenantrags trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen.

Nicht jeder fehlende Pflegebeitrag bedeutet den Verlust des Schutzes

Eine solche Ablehnung ist keineswegs bei allen pflegenden Angehörigen vorprogrammiert. Wer bereits genügend Pflichtbeitragsmonate aus einer Beschäftigung oder anderen versicherten Zeiten hat, kann die Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Pflegebeiträge erfüllen.

Außerdem können bestimmte Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten den fünfjährigen Prüfungszeitraum verlängern. Daneben bestehen gesetzliche Ausnahmen, weshalb ein lückenhafter Versicherungsverlauf immer vollständig geprüft werden muss.

Freiwillige Rentenbeiträge ersetzen die geforderten Pflichtbeiträge grundsätzlich nicht. Sie können den Erwerbsminderungsschutz nur unter besonderen Voraussetzungen erhalten und sind deshalb keine allgemeine Lösung für fehlende Pflegebeiträge.

Bestehende Pflegegrade sollen geschützt bleiben

Der Kabinettsentwurf sieht einen Bestandsschutz vor: Ein bereits nach bisherigem Recht zuerkannter Pflegegrad soll nicht allein wegen der geänderten Schwellenwerte oder Bewertungssystematik verloren gehen. Verbessert sich die Selbstständigkeit tatsächlich, kann eine Herabstufung weiterhin möglich sein.

Für Anträge soll grundsätzlich die Rechtslage am Tag der Antragstellung gelten. Wer bereits Unterstützung benötigt, sollte die Beantragung deshalb nicht unnötig verschieben; ein Antrag noch 2026 wäre bei unverändertem Inkrafttreten nach den bisherigen Regeln zu beurteilen.

Pflegebescheid und Rentenkonto gemeinsam prüfen

Pflegende Angehörige sollten bei der Pflegekasse klären, ob ihre Tätigkeit erfasst ist und für welche Zeiträume Rentenbeiträge gemeldet werden. Wie das funktioniert, erläutert unser Beitrag zum Eintragen als Pflegeperson und zur sozialen Absicherung.

Zusätzlich lohnt sich ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, besonders vor einer längeren beruflichen Auszeit. Entscheidend ist die konkrete Frage, ob der Schutz bei Erwerbsminderung bestehen bleibt und welche Zeiten dafür berücksichtigt werden.

Ist der Pflegegrad zu niedrig angesetzt, sollten gesetzlich Pflegeversicherte das Gutachten prüfen und die grundsätzlich einmonatige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids beachten. Warum ein neuer Höherstufungsantrag einen Widerspruch gegen die frühere Entscheidung nicht einfach ersetzt, erklärt unser Beitrag „Pflegegrad zu niedrig: Widerspruch und Neuantrag zusammen stellen“.

Die geplante Reform wirft damit eine Frage auf, die über die Höhe des Pflegegeldes hinausgeht. Wer häusliche Pflege stärken will, muss auch erklären, wie Angehörige abgesichert bleiben, wenn ihre tatsächliche Hilfe keine Rentenbeiträge mehr auslöst.

Ein Beispiel aus der Praxis: Sechs Monate machen den Unterschied

Sabine hat die allgemeine Wartezeit bereits erfüllt und kommt im relevanten Fünfjahreszeitraum auf 30 Pflichtbeitragsmonate aus Beschäftigung. Hinzu kommen sechs spätere, bislang anderweitig nicht versicherte Monate, in denen sie ihre Mutter zu Hause pflegt und alle persönlichen Voraussetzungen für Pflegebeiträge erfüllt.

Hat ihre Mutter Pflegegrad 2, können diese sechs Monate Sabines Konto auf die erforderlichen 36 Pflichtbeitragsmonate bringen. Erhält die Mutter nur Pflegegrad 1, bleibt es bei 30 Monaten.

Wird Sabine anschließend selbst erwerbsgemindert, wäre die reguläre Beitragsvoraussetzung im zweiten Fall nicht erfüllt. Das Beispiel setzt voraus, dass keine Verlängerung des Prüfungszeitraums und keine gesetzliche Ausnahme helfen.

Fragen und Antworten zu Pflegegrad und Erwerbsminderungsrente Brauche ich selbst Pflegegrad 2, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Nein, ein eigener Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente. Hier geht es um den Pflegegrad des Menschen, den Sie versorgen, und um die daraus möglichen Pflichtbeiträge auf Ihrem Rentenkonto.

Zählen Rentenbeiträge aus Angehörigenpflege für die 36 Pflichtbeitragsmonate?

Ja, Pflichtbeiträge aus einer versicherten Pflegetätigkeit können dafür berücksichtigt werden. Sie müssen im jeweils zu prüfenden Zeitraum liegen.

Reicht es aus, viel zu pflegen, wenn nur Pflegegrad 1 vorliegt?

Nein, ein hoher Zeitaufwand ersetzt den erforderlichen Pflegegrad nicht. Für Rentenpflichtbeiträge aus dieser Pflegetätigkeit muss die versorgte Person mindestens Pflegegrad 2 haben.

Gilt die Grenze von 30 Punkten bereits?

Nein, am 2. Oktober 2026 gilt grundsätzlich weiterhin die Grenze von 27 Punkten für Pflegegrad 2. Die Anhebung auf 30 Punkte ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs.

Verlieren Angehörige bei bestehendem Pflegegrad 2 automatisch ihre Beiträge?

Nein, der Entwurf sieht einen Schutz bestehender Pflegegrade gegen eine Herabstufung allein durch die neuen Einstufungsregeln vor. Für die Beitragszahlung müssen die weiteren Voraussetzungen der versicherten Pflege weiterhin erfüllt sein.

Der Beitrag Pflegegrad 2: Neue Hürde kann die Erwerbsminderungsrente kosten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Wir kamen nach New York auf der Suche nach Klimaaktivisten. Stattdessen fanden wir Kommunisten. – Teil 2

Christina Norman

Tagelang durchsuchte CFACT die Straßen und Gebäude von New York City nach den über 100.000 Klimaaktivisten, von denen die Medien behaupteten, sie seien hier.

Wir schauten vor dem Gebäude der Vereinten Nationen nach. Wir gingen um das Javits Center herum und betraten es. Wir suchten im Bryant Park, am Times Square und auf den Straßen von Manhattan. Wir durchforsteten Social-Media-Beiträge und Ankündigungen von Aktivisten auf der Suche nach den Märschen, Transparenten und Straßendemonstrationen, die traditionell mit dem jährlichen Treffen der globalen Klimabewegung einhergehen.

Es war erschreckend schwer, sie zu finden.

Wie ich gestern bereits schrieb, ist die „Climate Week“ an sich sicherlich nicht verschwunden. Die Konferenzen hatten Teilnehmer. Führungskräfte aus der Wirtschaft, Leiter von gemeinnützigen Organisationen, Politiker und Aktivisten trafen sich hinter verschlossenen Türen und in teuren Veranstaltungsorten in ganz Manhattan.

Aber draußen auf den Straßen fühlte sich etwas anders an … ja, sogar seltsam.
Die Klimabewegung, die einst stolz darauf war, für Unruhe zu sorgen, öffentliche Räume zu besetzen und jeden zu konfrontieren, der ihre Agenda in Frage stellte, war bemerkenswert still.

Also änderten wir an unserem letzten Tag in New York unsere Strategie.

Wenn wir die Klimaaktivisten nicht finden konnten, beschlossen wir, selbst nach der Linken zu suchen.

Wir haben sie gefunden. Und sie trugen die roten Fahnen des Kommunismus.

[Hervorhebung im Original]

Von „Climate Week“ zum Klassenkampf

Auf den Stufen der New Yorker öffentlichen Bibliothek versammelten sich Demonstranten unter einem Meer aus kommunistisch-roten Transparenten, bevor sie durch Midtown zogen.

An der Spitze standen Mitglieder der „Revolutionary Communists of America“ hinter einem riesigen Transparent mit der Aufschrift:

„NIEDER MIT DEM IMPERIALISMUS – KEIN KRIEG AUSSER DEM KLASSENKAMPF.“

 

Es gab keinerlei Zweifel daran, wer sie waren und woran sie glaubten.

Die „Revolutionary Communists of America“ bezeichnen sich offen als kommunistische Organisation, die den Sturz des Kapitalismus‘ und die Errichtung einer Arbeiterregierung anstrebt. Auf ihrer eigenen Website heißt es, die Organisation arbeite am Aufbau einer revolutionären Partei, und Anfang dieses Jahres berichtete sie, dass fast 650 Mitglieder aus Parteizellen in 42 Städten an ihrem nationalen Kongress teilgenommen hätten.

Bei der Demonstration, auf die wir stießen, ging es in erster Linie um Israel, den Gazastreifen, Krieg und Kapitalismus und weniger um den Klimawandel. Doch die meisten der größeren Klimaorganisationen waren mit Mitgliedern in der Menge vertreten – „Extinction Rebellion“, „Sunrise Movement“ und „CodePink“ waren alle dabei, ganz vorne mit dabei.

Sie waren sehr gesprächsbereit.

Eine von uns interviewte Frau erzählte uns, sie sei enttäuscht über den Mangel an Klimaschutzaktivitäten und sagte, sie marschiere trotz der Transparente und Fahnen um sie herum für das Klima. Sie schloss sich den Kommunisten an und witzelte: „Ich hoffe, ich werde nicht wieder verhaftet.“

Eine andere junge Frau, mit der wir sprachen, war tatsächlich KEINE Kommunistin; stattdessen sagte sie, sie sei in Wirklichkeit Sozialistin.

Wir bahnten uns weiter einen Weg durch die Menge und fragten die Demonstranten, woran sie glaubten, was sie erreichen wollten, welches politische und wirtschaftliches System ihrer Hoffnung nach dasjenige ersetzen sollte, gegen das sie protestierten, und wie der Klimawandel in all das hineinpasse.

Die meisten sagten das Gleiche: Der Klimawandel führe zu Völkermord, Krieg trage zum Klimawandel bei, und alles hänge miteinander zusammen. Einige gaben allerdings an, dass sie Völkermord für wichtiger hielten als das Klima, was die Ergebnisse von Umfragen bestätigte, bei denen das Thema Klima gegenüber anderen politischen Themen in den Hintergrund gerückt war.

Dann trugen wir Climate Week zu ihnen!

Nachdem wir einige Zeit damit verbracht hatten, Demonstranten zu interviewen, waren wir an der Reihe, eine Botschaft zu vermitteln. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Wir entrollten mitten in der Demonstration ein CFACT-Transparent mit der Aufschrift: „ES GIBT KEINE KLIMAKRISE.“

Das war nicht gerade die Botschaft, die die Menge erwartet hatte.

Als die Demonstranten mit roten Fahnen, palästinensischen Flaggen und antikapitalistischen Plakaten an uns vorbeizogen, hielten wir unser Transparent hoch und riefen:

„Man hat euch belogen. Es gibt keine Klimakrise. Politiker und gierige Konzerne haben die Klimapanik erfunden.“

Eine Frau rief „Schämt euch!“, und andere äußerten ähnliche Vorwürfe. Ein Mann kam auf uns zu und sagte uns, unser Transparent sei eine Lüge. Wir sagten ihm, er könne sich hier bei CFACT.org. mit den Fakten vertraut machen.

Diese Gegenüberstellung war kaum zu übersehen.

Hinter uns standen Demonstranten, die Unternehmen und den Kapitalismus verurteilten. Vor ihnen stand CFACT und stellte eine Klimapolitik in Frage, die von einigen der weltweit größten Unternehmen, Finanzinstitute und politischen Organisationen unterstützt und finanziert wird – und irgendwie waren WIR es, die sie für im Unrecht hielten.

Zumindest für ein paar Minuten gelangte die Klimawoche endlich auf die Straße – ganz im Stil von CFACT.

Wohin sind die Klima-Aktivisten entschwunden?

Das ist nach wie vor die Frage, die ich mir bei meiner Abreise aus New York gestellt habe.

Die Organisatoren der „Climate Week“ haben die Klimapolitik sicherlich nicht aufgegeben. Ebenso wenig wie die daran beteiligten Unternehmen, Stiftungen, Regierungen und Interessenverbände. Man sollte nicht den Eindruck gewinnen, es sei vorbei. Die grüne Agenda ist lebendig, und leider geht es ihr gut.

Aber das öffentliche Gesicht der Bewegung hat sich verändert.

Anstelle der Massendemonstrationen und des öffentlichkeitswirksamen Straßenaktivismus‘, welche die Klimabewegung in den vergangenen Jahren geprägt hatten, war vieles, was wir diese Woche erlebten, institutioneller Natur: Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Unternehmensveranstaltungen, Networking-Veranstaltungen und sorgfältig inszenierte Zusammenkünfte. Wird es wieder so werden wie früher? Oder handelt es sich um einen bewussten Schritt, die Bewegung zu „bereinigen“?

Vielleicht ist das die eigentliche Story der Klimawoche 2026.

Wir waren nach New York gekommen, bereit, uns auf den Straßen mit Klimaradikalen auseinanderzusetzen. Die meiste Zeit der Woche konnten wir sie jedoch nicht finden.

Schließlich stießen wir stattdessen auf einige Kommunisten. Und wir brachten die Klimadebatte zu ihnen.

Link: https://www.cfact.org/2026/09/25/we-came-to-new-york-looking-for-climate-activists-we-found-communists-instead/#

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Wir kamen nach New York auf der Suche nach Klimaaktivisten. Stattdessen fanden wir Kommunisten. – Teil 2 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Kurdischer Geflüchteter Delil Arslan bei Gießen tot aufgefunden

Der seit Ende August vermisste kurdische Geflüchtete Delil Arslan ist im mittelhessischen Landkreis Gießen tot aufgefunden worden. Der 23-Jährige aus Nordkurdistan war seit dem 24. August vermisst worden.

Nach einem Bericht von Numedya24 wurde Arslans Leichnam nach mehrwöchiger Suche in einem Waldgebiet bei Heuchelheim nahe Gießen entdeckt. Der 23-Jährige wurde dort erhängt an einem Baum aufgefunden. Die Polizei hat Ermittlungen zu den Umständen seines Todes aufgenommen.

Arslan war vor rund vier Jahren nach Deutschland gekommen und hatte hier Asyl beantragt. Sein Antrag wurde abgelehnt. Gegen die Entscheidung hatte der junge Mann Rechtsmittel eingelegt.

Numedya24 stellt seinen Tod auch in den Zusammenhang mit dem zunehmenden Druck, dem Geflüchtete durch eine restriktivere deutsche Migrations- und Abschiebepolitik ausgesetzt sind. Ob die ungeklärte aufenthaltsrechtliche Situation bei Arslans Tod eine Rolle spielte, geht aus den bislang vorliegenden Informationen jedoch nicht hervor.

Nach Abschluss der Obduktion soll Arslans Leichnam in seine Heimatstadt Nisêbîn (tr. Nusaybin) in der Provinz Mêrdîn (Mardin) überführt werden.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-48949 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-45285 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-46374

 

Kategorien: Externe Ticker

Todesurteile gegen drei Teilnehmer der Januarproteste in Iran

Ein Revolutionsgericht in Teheran hat drei während der landesweiten Proteste im Januar 2026 festgenommene Männer zum Tod verurteilt. Wie die Menschenrechtsagentur HRANA berichtet, ergingen die Urteile gegen die Kurden Khosrow Mohammadiniya, Masoud Tushmalani und Sirvan Shabani in einem gemeinsamen Verfahren.

Die drei aus Kirmaşan (Kermanschah) stammenden Männer waren während der Proteste von Regimekräften auf einer Straße in Eslamshahr südwestlich von Teheran festgenommen worden. Tushmalani kam zunächst gegen Kaution frei, wurde jedoch wenige Tage später erneut festgenommen.

Die 23. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran befand die drei Männer unter anderem der „Feindschaft gegen Gott“ (moharebeh) für schuldig. Weitere Anklagepunkte lauteten auf „Versammlung und Verschwörung mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu stören“ sowie „operative Aktivitäten zur Unterstützung feindlicher Regierungen“. Das Todesurteil wurde nach Angaben von HRANA von den Richtern Karimi und Taghizadeh unterzeichnet.

Sirvan Shabani ist etwa 22 Jahre alt. Das Alter der beiden anderen Verurteilten gibt HRANA lediglich mit zwischen 30 und 50 Jahren an. Alle drei werden derzeit im Gefängnis Ghezel Hesar in Karadsch festgehalten. Im Zusammenhang mit demselben Verfahren wurde dem Bericht zufolge auch eine Frau zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihre Identität und die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind bislang nicht bekannt. HRANA bemüht sich nach eigenen Angaben um weitere Informationen zu ihrem Fall.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52920 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52946 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52948

 

Kategorien: Externe Ticker

Jens Spahns Maskendeals: Wir klagen auf die Akten hinter dem Maskenbericht

FragDenStaat - 2. Oktober 2026 - 11:37

Der Maskenbericht ist seit mehr als einem Jahr öffentlich, doch wichtige Dokumente, auf denen der Bericht basiert, fehlen weiterhin. Weil uns der Zugang zu den Akten verweigert wird, klagen wir. 

So schnell, wie er zurück war, ist Jens Spahn (CDU) auch wieder weg: Diese Woche hat er seinen Sitz im Haushaltsausschuss aufgegeben. Nach dem Fraktionsvorsitz im Juli ist das schon sein zweiter Rückzug in diesem Jahr. Seine Posten mögen kommen und gehen, ein Kapitel aber bleibt offen: die Maskenaffäre. Ab März 2020 ließ er als Gesundheitsminister Verträge über mehr als elf Milliarden Euro für Schutzausrüstung abschließen, die zu großen Teilen nie zur Pandemiebekämpfung eingesetzt wurde.

Wie es dazu kam, hat die vom ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Sonderermittlerin Dr. Margaretha Sudhof im sogenannten Maskenbericht aufgearbeitet. Dass der Öffentlichkeit zunächst nur eine geschwärzte Fassung präsentiert wurde, begründete das Ministerium mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Der Vergleich mit der ungeschwärzten Version des Sachverständigenberichts, die wir im Juni 2025 veröffentlicht haben, zeigte etwas anderes: Unkenntlich gemacht war vor allem Spahns eigene Rolle bei den Masken-Entscheidungen.

Grundlage für den Maskenbericht war unter anderem die Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und von Jens Spahn – darunter E-Mails, Vermerke, Angebote und vieles mehr, worauf Sudhof in Fußnoten verweist. Im Gegensatz zum Bericht selbst sind diese Dokumente jedoch größtenteils nicht öffentlich. Auch auf Anfrage wollte das Bundesgesundheitsministerium diese nicht herausrücken. Deshalb ziehen wir vor Gericht.

Spahn im Kaufrausch

Jens Spahn war von März 2018 bis Dezember 2021 Bundesgesundheitsminister. Sein Haus führte ab Ende Februar 2020 gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium den COVID-19-Krisenstab, der die Lage bewertete und die Maßnahmen zwischen den Ressorts abstimmte.

Die folgenreichste Aufgabe aber war eine andere: die Beschaffung von Schutzausrüstung. Der Krisenstab legte fest, was gebraucht wurde. Am 4. März 2020 stellte das Ministerium dann ein Amtshilfeersuchen: Drei Beschaffungsämter des Bundes (BeschA, BAAINBw und GZD) sollten die Schutzausrüstung einkaufen. Für Einkäufe dieser Größenordnung sind das die Fachbehörden, die sich hiermit am besten auskennen.

Doch nur vier Tage später nahm Spahn die Sache selbst in die Hand. Am Wochenende des 7. und 8. März schrieb er persönlich Unternehmen an und forderte sie zu Angeboten auf.

Maskenbericht Angebote, die Jens Spahn im März 2020 persönlich einholte.

Am 8. März erfuhr sein Abteilungsleiter telefonisch, dass das Haus ab sofort selbst einkaufe. Spahn begründete das mit fehlendem Vertrauen in die Beschaffungsämter und kam laut Bericht zu der Überzeugung, er und sein Ministerium könnten es besser – „ungeachtet völlig fehlender Beschaffungserfahrung“, wie Sudhof in ihrem Bericht einordnet. Einen Entscheidungsvermerk dazu gibt es zwar, er wurde aber erst im Nachhinein gefertigt, auf den 27. April 2020 datiert und nie gezeichnet. Warum, ist bis heute unklar.

Das weitere Vorgehen findet sich in einer Vorlage, die am 9. März um 11:50 Uhr an den Minister ging, mit einer klaren Aufforderung zum schnellen Kauf.

Maskenbericht Leitungsvorlage vom 9. März 2020, zitiert im Maskenbericht

Eine Stunde später, um 12:50 Uhr, antwortete Spahn: „Ausdrücklich einverstanden. Bitte so zügig vorgehen.“

Danach ging es schnell. Innerhalb weniger Wochen schloss das Ministerium mindestens 48 Direktverträge im Wert von knapp 2,1 Milliarden Euro ab, alle als Dringlichkeitsvergaben ohne den üblicherweise vorgesehenen Wettbewerb. Verhandlungen über den Preis konnte Sudhof nicht feststellen. Der beschlossene Drei-Monats-Bedarf lag bei 75 Millionen FFP- und 200 Millionen OP-Masken. Allein über die Direktvergaben wurden 395,7 Millionen FFP2- und 824,8 Millionen OP-Masken geliefert – zusätzlich zu allem, was über Amtshilfe, Open-House-Verfahren und ein Netzwerk deutscher Großkonzerne hereinkam.

Millionen-Provisionen und mangelhafte Masken

Wie das in der Praxis aussah, zeigen drei Fälle, die der Bericht ausführlich behandelt.

Die Schweizer Firma EMIX lieferte statt der zunächst in Aussicht gestellten FFP3-Masken FFP2/KN95- und OP-Masken aus China; wie dem Ministerium diese Abweichung plausibel gemacht wurde, konnte Sudhof nicht klären. Nach Prüfungen des TÜV Nord hielt das Ministerium 48 Prozent der FFP2/KN95- und 40 Prozent der OP-Masken für mangelhaft. Trotzdem schloss es im Mai 2020 einen Vergleich: Es übernahm die deutlich niedrigeren Mängelquoten, die EMIX selbst eingeräumt hatte, erkannte für 86,8 Millionen bereits gelieferte Masken die Mangelfreiheit an und verzichtete insoweit auf seine Rechte. Insgesamt zahlte der Bund an EMIX über 749 Millionen Euro.

Vermittelt hatte unter anderem Andrea Tandler. Für EMIX-Geschäfte mit dem BMG sowie den Gesundheitsministerien Bayerns und Nordrhein-Westfalens erhielt sie gut 48 Millionen Euro Provision, fast alles davon für das Geschäft auf Bundesebene. Am 16. März 2020 um 7:51 Uhr mailte sie an Spahns Bundestags-Account; er kommentierte das Angebot positiv und leitete es 23 Minuten später an seinen Abteilungsleiter weiter. Später wurde Tandler im Zusammenhang mit dem Geschäft wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Den Kontakt zur Firma Lomotex stellte der damalige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein her – ebenfalls auf Provisionsbasis, wie sich später herausstellte. „Herr Nüßlein bietet mir Masken an“, schrieb der zuständige Abteilungsleiter am 12. März an den Minister. Danach tauschte er sich per Mail direkt mit dem Abgeordneten über Mengen und Preise aus. Ein Teil der Lieferung bestand die Qualitätsprüfungen nicht.

Mit der Pure Fashion Agency telefonierte Spahn am 8. März persönlich. Anschließend schrieb er dem Geschäftsführer, man habe „akut“ Bedarf an mindestens 300 Millionen OP-Masken, und am Tag darauf, man wolle grundsätzlich alle konkret angebotenen Mengen abnehmen. Auf die Frage nach dem Transport antwortete er: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Den großen Auftrag bekam die Firma dann doch nicht, denn das Vergabeteam hielt sie für nicht seriös. Zwei Wochen später schloss das Ministerium allerdings einen kleineren Vertrag mit ihr; die gelieferten Masken erwiesen sich bei Prüfungen als mangelhaft. Wegen des geplatzten Großauftrags verklagte die Firma den Bund auf 287 Millionen Euro. Das Landgericht Bonn wies die Klage im Juli ab.

25 Fußnoten, null Dokumente

Wie es zu diesem „Drama in Milliarden-Höhe“ kam, wie Sudhof es nennt, können wir nur nachvollziehen, weil sie es Schritt für Schritt anhand der internen Unterlagen rekonstruiert: Sie zitiert aus Mails, Vorlagen und Vermerken und belegt in insgesamt 343 Fußnoten, woher jede Aussage stammt.

Die Fußnoten, auf die sich Sudhof in ihrem Kapitel zur Beschaffung von Schutzausrüstung stützt, haben wir beim Bundesministerium für Gesundheit angefragt: 25 Fußnoten, hinter denen 16 Dokumente und Dokumentengruppen stehen. Interne Vorlagen an den Gesundheitsminister, seine eigenen Antwortmails, Schreiben zwischen Staatssekretären, der Mailverkehr mit Tandler, mit Nüßlein, mit Pure Fashion, dazu eine ministeriumsinterne Vertragsübersicht aus dem Jahr 2024. Auffällig dabei: Mehrfach lief die Kommunikation nicht über die Ministeriumsadresse, sondern über Spahns Bundestags-Account. Das Postfach eines Abgeordneten unterliegt jedoch keiner Aktenführungspflicht. Was dort landet, taucht also in keiner Akte auf und ist somit für die Öffentlichkeit weder einsehbar noch überprüfbar.

Die Lücken liegen nicht nur bei Spahn. Auch die Akten des Ministeriums selbst entsprechen laut Sudhof nicht dem, was man von einer obersten Bundesbehörde erwarten darf. Weil Unterlagen im Haus nicht auffindbar waren, griff sie auf Veröffentlichungen von FragDenStaat zurück. 

FragDenStaat im Maskenbericht

Das Gesundheitsministerium verweigert bis heute die Herausgabe der Dokumente. Diese seien als Verschlusssache eingestuft, teilte das Ministerium mit – zum Schutz der Rechtsposition des Bundes in zahlreichen noch laufenden Zivilverfahren, mit Blick auf zukünftige Vergleichsverhandlungen und unter Berücksichtigung bereits geschlossener Vergleiche mit Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Dabei ist vieles aus den angefragten Unterlagen längst bekannt: Der Bericht nennt Stückpreise, Mängelquoten und Rechtsverzichte, gibt den Inhalt zahlreicher Mails wieder und zitiert einzelne Passagen sogar wörtlich. Doch wir bestehen auf vollständige Transparenz und die originalen Dokumente. Darum klagen wir nun gegen das Gesundheitsministerium. 

Wir bringen Licht in Spahns Masken-Dunkel

Es ist nicht das erste Mal, dass wir dort Transparenz schaffen, wo das Gesundheitsministerium mauert. 2021 haben wir gemeinsam mit abgeordnetenwatch die Aktion Ehrensache gestartet. Das Gesundheitsministerium hielt damals monatelang eine Liste der Bundestagsabgeordneten zurück, die ihm Kontakte zu Maskenfirmen vermittelt hatten. Nach 395 Anfragen von Bürger*innen gab es die Liste schließlich heraus: 40 damalige Abgeordnete, überwiegend von CDU und CSU. Allein über Spahns eigenes Bundestagsbüro kamen Kontakte zu 29 Unternehmen zustande.

2021 haben wir dann auf Herausgabe der Direktnachrichten zwischen Jens Spahn und Andrea Tandler geklagt; das Verwaltungsgericht Köln gab uns teilweise recht, das Verfahren liegt inzwischen beim Oberverwaltungsgericht NRW. Und 2025 haben wir den Bericht des Bundesrechnungshofs veröffentlicht, der die Maskenbeschaffung im Open-House-Verfahren mit einem Schaden von 517 Millionen Euro und einem Risiko von 2,3 Milliarden Euro beziffert.

Mit unserer Klage wollen wir für Transparenz sorgen: Die Unterlagen zu Spahns Maskendeals gehören der Öffentlichkeit. Wir bleiben dran.


→ Zur Klage

→ Zum ungeschwärzten Maskenbericht 

→ Zum Bericht des Bundesrechnungshof zu Maskenkäufen

 

von

❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.

Kategorien: Externe Ticker

Psychisch-Kranken-Gesetz in NRW: Daten für die Abschiebung

netzpolitik.org - 2. Oktober 2026 - 11:30

Ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen soll nicht nur der Polizei mehr Informationen über Menschen liefern, die in eine Klinik eingewiesen wurden. Auch die Ausländerbehörden sollen mehr über Geflüchtete in Psychiatrien erfahren – damit sie Abschiebungen besser planen können.

Abschiebungen aus Krankenhäusern kommen immer wieder vor. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Frederic Köberl

Nordrhein-Westfalen will sein Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) erneuern. Darin geht es zum einen darum, wann Menschen unfreiwillig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden können. Zum anderen aber auch um Hilfsangebote und Unterstützung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Das ist in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt.

In NRW wie in anderen Bundesländern steht allerdings noch ein anderes Thema im Mittelpunkt der Diskussionen: der Austausch von Daten über Menschen, die in eine Klinik eingewiesen werden. Insbesondere dann, wenn die Einweisung wegen einer festgestellten Fremdgefährdung erfolgte, also weil die Sorge besteht, dass eine Person aufgrund ihres Zustands anderen gefährlich werden könnte. Und in NRW geht es auch um Abschiebungen.

Am Donnerstag sprachen im Gesundheitsausschuss des Landtags Sachverständige über den Gesetzentwurf. Zahlreiche Stellungnahmen von Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten, Verbänden und Betroffenen äußerten Sorgen.

Eine Klinikeinweisung ist keine Strafmaßnahme

„Hier bekommt die Polizeibehörde in medizinisch psychiatrischen Zusammenhängen ein erweitertes Mitentscheidungsrecht über den Datenfluss bis hin zur Entlassung“, schreibt etwa die Freie Wohlfahrtspflege NRW. Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft, der unter anderem das Rote Kreuz, die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt angehören. Eine Klinik-Unterbringung nach dem PsychKG sei „keine strafrechtliche Maßnahme“.

Die Kritik der Freien Wohlfahrtspflege bezieht sich auf eine neue Regelung, wer bei der Entlassung einer zuvor zwangseingewiesenen Person von den Kliniken informiert werden muss. Neben Vertrauenspersonen oder dem sozialpsychiatrischen Dienst soll künftig in bestimmten Fällen auch die örtliche Polizei in Kenntnis gesetzt werden.

Das gilt, wenn eine Person wegen einer Fremdgefährdung eingewiesen wurde und die Polizei daran beteiligt war. Dann soll sie selbst prüfen, „ob sie aufgrund des Gefährdungspotentials der untergebrachten Person darüber hinaus zu beteiligen“ ist.

Dass im Gesetz überhaupt der Eindruck erweckt wird, man müsse psychisch Erkrankten mit Gefahrenabwehrmaßnahmen begegnen, darin sehen viele Fachleute ein Problem. Das bediene, so die Freie Wohlfahrtspflege NRW, „das Narrativ der ‚gefährlichen psychisch kranken Gewalttäter’. Eine psychische Erkrankung und Gewalttaten stehen jedoch nur in einem geringen Umfang in einem direkten Zusammenhang.“

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––

Mehr Daten zum Abschieben

Neben der Polizei sollen künftig auch Ausländerbehörden und Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete mehr über eingewiesene Personen erfahren. Laut der Gesetzesbegründung geht es dabei vor allem um zwei Dinge: Erstens sollen Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen „geeignete Schutzmaßnahmen“ für andere Bewohner:innen ergreifen können. Zweitens sollen Ausländerbehörden in der Lage sein, „mögliche weitere Verfahrensschritte innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches“ zu planen und durchzuführen: „insbesondere im Hinblick auf eine bestehende Ausreisepflicht und eine anschließende Rückführung“.

Das bedeutet auch: Die Ausländerbehörde soll immer wissen, wo eine geflüchtete Person sich aufhält, damit sie sie jederzeit abschieben kann. Fachleute sind empört.

Psychiatrische Kliniken sollten „nicht zu Orten werden, von denen aus regelmäßig Abschiebungen erfolgen“, schreibt dazu die Aktion Psychisch Kranke. „Die Krankenhäuser sollten geschützte Räume bleiben“, heißt es in der Stellungnahme des Vereins, in dem sich Bundestagsabgeordnete und Fachleute aus der psychiatrischen Versorgung zusammengeschlossen haben.

Nach dem PsychKG untergebrachte Personen „mit einer schweren psychischen Erkrankung und/oder in einer Krisensituation“, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in ihrer Positionierung, „sollten nicht aus Krankenhäusern rückgeführt werden dürfen“.

Ärzt:innen sind keine Abschiebehelfer

Abschiebungen aus Krankenhäusern passieren schon heute. Bei einem Abschiebeflug nach Afghanistan im Juli 2025 waren mindestens drei der 81 Betroffenen unmittelbar davor in einer psychiatrischen Klinik. Anfang 2025 holte die Polizei einen suizidalen Geflüchteten aus einer Klinik in Osnabrück, um ihn nach Gambia abzuschieben.

Wie viele solcher Abschiebung stattfinden, ist nicht bekannt. Die Bundesregierung schreibt, keine Zahlen zu kennen, denn zuständig dafür seien die Länder. Die wiederum führen teils, so wie Bayern, keine Statistiken.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

–––

Die „Melde- und Informationsstelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus“ sammelt Berichte über Abschiebungen aus stationärer Behandlung und veröffentlicht Handreichungen für Gesundheitspersonal. Die Stelle ist ein Projekt des Arbeitskreises Geflüchtete und Asyl der IPPNW, kurz für: Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung.

Dr. Robin Maitra, Arzt und Mitglied im Vorstand der IPPNW, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Diese gesetzliche Neuregelung ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht vereinbar und medizinethisch und berufsrechtlich abzulehnen.“ Dass Ärzt:innen an Abschiebungen mitwirken, sei nicht Teil ihrer Aufgaben und verletze die ärztliche Fürsorgepflicht.

„Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen sollten untersagt werden“

Maitra befürchtet, „dass ein stärkerer Datenaustausch mit Ausländerbehörden dazu führt, dass Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus notwendige Behandlungen noch stärker meiden“ als bisher. Außerdem sei es nicht so, dass Menschen sich in eine stationäre Behandlung begeben, um sich einer Abschiebung zu entziehen. „Es ist eher anders herum“, so Maitra. „Die drohende Abschiebung stürzt – besonders vorerkrankte oder traumatisierte – Menschen in schwere psychische Krisen bis hin zur Suizidalität.“ Das müsse angegangen werden, „damit es gar nicht so weit kommt, dass vulnerable Menschen so allein gelassen werden, dass sie bei drohender Abschiebung stationär behandlungsbedürftig werden“.

Außerdem, so Maitra: „Stationär behandlungsbedürftige Patient*innen sind zudem im erweiterten Sinne schlicht nicht reisefähig. Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen sollten daher untersagt werden.“

Das fordert auch der Deutsche Ärztetag. In einem Beschluss aus dem vergangenen Jahr forderte die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, „in allen Bundesländern die Abschiebung Geflüchteter aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären“. In einzelnen Bundesländern ist es verboten, Menschen aus Krankenhäusern abzuschieben, so in Thüringen. Eine solche Regelung sollte es überall geben, fordern die Ärzt:innen. Was NRW plant – also ein weiterer Datenaustausch, um eine solche Praxis auch noch zu erleichtern – wäre das genaue Gegenteil.

–––

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Externe Ticker