«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
The Supreme Commander-in-Chief conducted strategic nuclear forces exercise
Ministry of Interior Opens New Internal Security Headquarters on Arwad Island, Tartous
The Ministry of Interior opened on Wednesday a new Internal Security Headquarters on Arwad Island, located in Tartous Governorate, in a move aimed at enhancing security and ensuring long-term stability in the region.
Colonel Abdel Aal Mohamed Abdel Aal, Head of Internal Security in Tartous Governorate, inaugurated the facility, which is expected to play a key role in maintaining order and preserving security on the island.
Friedensmütter haben klare Forderungen
Der Rat der Friedensmütter hat am 18. und 19. Oktober in Amed (tr. Diyarbakır) seine dritte Konferenz abgehalten, die sie unter das Motto „Mütter sind Vorreiterinnen einer demokratischen Gesellschaft und eines nachhaltigen Friedens“ gestellt haben. Während der Zusammenkunft der Friedensmütter aus Kurdistan und der Türkei im ÇandAmed Kongress- und Kulturzentrum, haben diese ihre Ziele und Forderungen für die neue Phase diskutiert.
Gegenüber ANF äußerten sich mehrere Vertreterinnen über den laufenden Prozess und ihre diesbezüglichen Erwartungen. Einhellig war die Kritik, dass die türkische Regierung ihrer Verantwortung, konkrete Schritte zu tun, nicht nachkäme, während die kurdische Seite ihre bereits erfüllt habe. Konkret betrafen die Forderungen die Rückkehrmöglichkeiten für Guerillakämpfer:innen, die Situation in den Gefängnissen, die Freiheit Abdullah Öcalans, die rechtliche Gleichstellung und das Recht auf muttersprachlichen Unterricht.
Der Staat muss Schritte unternehmen
Fidan Karadağ brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck und unterstrich, dass die Friedensmütter den von Abdullah Öcalan eingeschlagenen Weg zum Frieden begrüßten. „Dank des Kampfes unserer Kinder und des Weges, den Abdullah Öcalan uns gezeigt hat, kennt uns jetzt die ganze Welt. Wir erfüllen jede Verantwortung, die uns für den Frieden zukommt. Auch der Staat muss seine Verantwortung erfüllen“, stellte die Friedensmutter die aktuelle Situation dar und fuhr mit der konkreten Forderung nach der Freilassung politischer Gefangener und der Garantie von sicheren Rückkehrmöglichkeiten für Guerillakämpfer:innen fort.
Die Gefängnistüren müssen geöffnet werden
Auch die Friedensmutter Asiye Söğüt betonte, dass der Staat Schritte unternehmen muss und thematisierte in diesem Bezug auch die Freilassung Abdullah Öcalans aus der Isolationshaft. Für Söğüt stehen insbesondere auch die rechtliche und gesellschaftliche Gleichberechtigung im Zentrum ihrer Erwartugen: „Seit vierzig Jahren wird Blut vergossen; wir wollen, dass dieses Blutvergießen jetzt aufhört. Wir wollen nicht, dass auf beiden Seiten weiterhin Blut vergossen wird.
Unsere einzige Forderung ist, dass Frieden in diese Länder einkehrt. Wenn es ein Konzept der Geschwisterlichkeit gibt, müssen auch unsere Rechte anerkannt werden. Lasst unsere Kinder in den Schulen Unterricht in ihrer Muttersprache erhalten. Unsere Kinder haben jahrelang für ihre Rechte gekämpft. Alle Gefängnistüren müssen geöffnet werden, und unsere Kinder müssen frei sein.“
Aufruf zum Frieden
Alle Mütter sollten den Friedensprozess unterstützen, wenn es nach Delal Zengin ginge. Sie kritisierte die Herangehensweise der türkischen Regierung an den Prozess, die „eine Türkei ohne Terrorismus“ propagiere: „Als Mütter akzeptieren wir das nicht. Unsere Kinder sind keine Terrorist:innen; unsere Kinder haben für ihr eigenes Volk gekämpft. Unsere Rechte einzufordern, ist unser natürlichstes Recht. Unsere Sache ist gerecht. Gott hat mir diese Identität und Sprache gegeben; ich muss dafür kämpfen, sie zu schützen. Meine Kinder haben das getan.
Jeder blüht aus seinen eigenen Wurzeln auf; das kurdische Volk blüht durch seine eigene Sprache auf. Niemand kann das leugnen. Sie haben uns jahrelang verleugnet; wir werden diese Verleugnung nicht länger tolerieren.“
Dieses Blutvergießen muss aufhören
Die Friedensmutter Ayşe Aybek bekräftigte ebenfalls, dass die Mütter seit Jahren dafür kämpften, das Blutvergießen zu beenden und stimmte der Kritik zu, dass im aktuellen Prozess die kurdische Seite ihre Verantwortung erfülle, während der türkische Staat und seine Behörden der ihren nicht nachkämen.
Die Aktivistin rief demgegenüber zur Einheit auf: „Unsere Herzen als Mütter brennen; wir wollen nicht mehr, dass Menschen sterben. Ich rufe die Mütter der Soldaten und Polizisten auf: Lasst uns alle gemeinsam diesen Frieden annehmen, damit unsere Kinder nicht sterben. Lasst uns gemeinsam, Hand in Hand, zum Parlament gehen und unsere Forderungen vorbringen. Wir wollen nur Frieden. Ich verteidige meine Sprache. Dafür kämpfe ich.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/friedensmutter-schlussel-zum-frieden-ist-die-freiheit-abdullah-Ocalans-48456 https://deutsch.anf-news.com/frauen/Ocalan-frauen-sollen-mit-mut-und-bewusstsein-fur-frieden-kampfen-48436 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-mutter-wir-beharren-auf-frieden-46608
Kongra Star bekundet Unterstützung für ecuadorianische Frauen
Die nordostsyrische Frauendachvereinigung Kongra Star hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie ihre Solidarität mit den Aktivistinnen und Feministinnen aus Abya Yala bekundet, die seit langem gegen die Angriffe der ecuadorianischen Regierung protestieren. Die Organisation würdigte das Vorgehen der Frauen, die ihre legitimen Rechte einforderten, ebenso wie den Widerstand der kämpfenden Bevölkerung.
Tief empfundene Solidarität
Die Erklärung wurde von Rohilat Muslim, Sprecherin des Bildungsausschusses von Kongra Star, vor dem 12.-März-Stadion in Qamişlo öffentlich verlesen. Darin hieß es: „Aus tiefstem Herzen unseres Frauenkampfes bekunden wir unsere Solidarität mit den Frauen und Völkern von Abya Yala in ihrem Kampf für Leben und Würde.
Als Kongra Star erheben wir unsere Stimmen, um unsere Schwestern auf dem Kontinent Abya Yala und die Kämpfe der Völker in Ecuador zu unterstützen, die den neoliberalen und kolonialen Ansatz ablehnen, der Unterdrückung und Gewalt reproduziert, und dem Aufruf der Frauen und indigenen Völker dieses Landes zu einem gerechten nationalen Streik folgen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Unterdrückung
Aus der Perspektive des Widerstands unserer Frauen in Rojava Kurdistan verfolgen wir die Ereignisse im Kanton Imbabura, in der Hauptstadt Quito und in anderen Städten Ecuadors. Wir verurteilen die Militarisierung und systematische Unterdrückung der Demonstrierenden durch den Staat auf Schärfste, insbesondere gegen indigene Völker und Frauen, die an vorderster Front für die Verteidigung des Lebens, des Landes, der Gerechtigkeit und der Würde stehen.“
Das Vorgehen der Regierung unter Daniel Noboa verurteilte Kongra Star als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Staatsterror gegen Menschen, die ein freies und würdiges Leben fordern“. Sie bezog sich hierbei insbesondere auf die militärische Belagerung der ecuadorianischen Hauptstadt sowie auf die Stürmung von Krankenhäusern und ganzen Stadtvierteln. Dies versperre Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Brutales Vorgehen gegen Protest
Dementsprechend ist die Entscheidung der Konföderation der indigenen Nationalitäten Ecuadors (CONAIE), zu einem nationalen Streik aufzurufen, für die kurdische Frauenorganisation „nicht nur legitim, sondern angesichts von Hunger, Ausbeutung und Umweltzerstörung auch eine historische Notwendigkeit“. Die Forderungen der marginalisierten Völker seien klar und gerecht.
Dass der ecuadorianische Staat auf die Protestierenden, unter ihnen auch Kinder, mit Massenverhaftungen und Giftgas reagiere, verurteilte Kongra Star in dem Statement ebenfalls mit deutlichen Worten:
„Wir machen die ecuadorianische Regierung voll verantwortlich für die Verbrechen, die sie gegen friedliche Demonstrierende begangen hat. Wir begrüßen den Kampf der Quechua, Caranqui und aller indigenen Frauen, die an der Spitze des Widerstands stehen und die wahre Bedeutung von Stärke und Würde verkörpern. Ihr Widerstand inspiriert uns und erinnert die Welt daran, dass Revolution mit dem Land, mit unseren Körpern, mit Müttern und mit Frauen beginnt.“
Internationaler Appell
Abschließend bekräftigte Kongra Star ihre klare Solidarität mit und ihr Engagement für die Frauen und das „widerständige Volk“ von Abya Yala und appellierte an die internationale Gemeinschaft, Frauenorganisationen und demokratische, ökologische sowie soziale Bewegungen, ebenfalls ihre Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen und in diesem Sinne ihre Stimme zu erheben.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/feministinnen-aus-abya-yala-fordern-besuch-bei-abdullah-Ocalan-47287 https://deutsch.anf-news.com/weltweit/akademisches-seminar-in-argentinien-zu-Ocalans-soziologie-der-freiheit-48447 https://deutsch.anf-news.com/weltweit/von-chiapas-nach-kurdistan-solidaritat-mit-rojava-44645 https://deutsch.anf-news.com/weltweit/freiheit-fur-Ocalan-kampagne-in-lateinamerika-44266
Warum Präsidenten hinter Gittern landen
Israeli Forces Continue Violations, Conduct New Incursions in Quneitra Countryside
Israeli forces launched a new incursion into al-Hamidiya village in Quneitra countryside on Wednesday, accompanied by heavy engineering equipment, including two excavation machines, a bulldozer, and a transport truck. SANA reporter said.
The reported added that the forces began excavation work at a site where they have maintained a presence for approximately six months.Israeli forces continue their incursions in violation of the 1974 Disengagement Agreement, international law, and UN resolutions.
Syria strongly condemns these actions and urges the international community to take decisive action to halt them.
NEIN zu einer globalen UN-Klimasteuer!
Craig Rucker via E-Mail
Die UN wollen durch die Erhebung einer Kohlenstoffsteuer auf den Schiffsverkehr die Preise für alles erhöhen. Die USA versuchen, dies zu verhindern.
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) steht kurz vor der Abstimmung über ein neues „Netto-Null-Rahmenwerk”, das in Form einer Steuer von Reedereien an einen gigantischen UN-Klimafonds umgesetzt werden soll.
Für UN-Bürokraten würde damit ein lang gehegter Traum wahr werden.
Die UN sind für ihre Finanzierung auf Zuschüsse der Mitgliedstaaten angewiesen. Die Durchsetzung einer neuen Befugnis der UN, weltweit Steuern zu erheben, würde eine enorme Ausweitung der Autorität der UN bedeuten, ganz zu schweigen von vielen Milliarden, welche die UN nach dem Ermessen unserer zukünftigen globalen Herrscher ausgeben und umverteilen könnten.
Die Trump-Regierung erklärte in einer Pressemitteilung, dass Amerika „diesen Vorschlag vor der IMO eindeutig ablehnt und keine Maßnahmen tolerieren wird, welchedie Kosten für unsere Bürger, Energieversorger, Reedereien und deren Kunden oder Touristen erhöhen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahme könnten katastrophal sein, wobei einige Schätzungen einen Anstieg der globalen Versandkosten um 10 % oder mehr prognostizieren.“
Das WSJ nahm kein Blatt vor den Mund und schrieb: „Dies ist ein weiteres Programm zur Umverteilung von Einkommen für irgendwelche Ideen, die die UN-Bürokratie für würdig erachtet. Wenn Sie glauben, dass Zuwendungen an undemokratische Länder für vage definierte „Klimaziele” gewissenhaft im öffentlichen Interesse verwaltet werden, dann haben wir eine CO2-neutrale Barge für Sie zu verkaufen.”
Die USA haben mit wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Länder gedroht, die sich dieser Geldbeschaffung der UN anschließen, um diese zu blockieren.
Es ist eine Freude, dass die US-Regierung endlich auf unserer Seite steht.
Was glauben Sie würde die UNO mit einem milliardenschweren Klima-Schmiergeldfonds anstellen?
Für die Natur und auch für die Menschen – die offizielle Erklärung der Trump-Regierung steht hier bei CFACT (Siehe im Folgenden)
Die Vereinten Nationen wollen Steuern von Ihnen erheben! Siehe hier im WSJ!
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Die Presseerklärung im Wortlaut [übersetzt]
Maßnahmen zum Schutz Amerikas vor der ersten globalen Kohlenstoffsteuer der Vereinten Nationen – dem „Net-Zero Framework“ (NZF) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO)Presseerklärung des US Department of State, Office of the Spokesperson
Gemeinsame Erklärung von Außenminister Rubio, Energieminister Wright und Verkehrsminister Duffy
Präsident Trump hat deutlich gemacht, dass die Vereinigten Staaten kein internationales Umweltabkommen akzeptieren werden, das die Vereinigten Staaten unangemessen oder unfair belastet oder den Interessen des amerikanischen Volkes schadet. Nächste Woche werden die Mitglieder der IMO über die Verabschiedung eines sogenannten NZF abstimmen, das darauf abzielt, die globalen Kohlendioxidemissionen des internationalen Schifffahrtssektors zu reduzieren. Dies wäre das erste Mal, dass eine UN-Organisation eine globale Kohlenstoffsteuer auf die Welt erhebt.
Die Regierung lehnt diesen Vorschlag vor der IMO entschieden ab und wird keine Maßnahmen tolerieren, welche die Kosten für unsere Bürger, Energieversorger, Reedereien und deren Kunden oder Touristen erhöhen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahme könnten katastrophal sein, wobei einige Schätzungen einen Anstieg der globalen Versandkosten um 10 % oder mehr prognostizieren. Wir bitten Sie, sich uns anzuschließen und die Verabschiedung des NZF auf der Sitzung im Oktober abzulehnen, damit wir gemeinsam für unsere kollektive wirtschaftliche und energetische Sicherheit eintreten können.
Der Vorschlag der NZF birgt erhebliche Risiken für die Weltwirtschaft und unterwirft nicht nur die Amerikaner, sondern alle IMO-Mitgliedstaaten einem nicht genehmigten globalen Steuersystem, das strafende und regressive finanzielle Sanktionen vorsieht, die vermieden werden könnten. Die Vereinigten Staaten erwägen folgende Maßnahmen gegen Länder, die diese globale Kohlenstoffsteuer für amerikanische Verbraucher unterstützen:
• Durchführung von Untersuchungen und Erwägung möglicher Vorschriften zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken bestimmter gemeldeter Länder und zur Verhinderung der Einfahrt von in diesen Ländern registrierten Schiffen in US-Häfen;
• Verhängung von Visabeschränkungen, einschließlich einer Erhöhung der Gebühren und Bearbeitungskosten, obligatorischer erneuter Befragungen und/oder einer Überarbeitung der Kontingente für C-1/D-Visa für Seeleute;
• Verhängung von Handelsstrafen im Zusammenhang mit Verträgen der US-Regierung, darunter neue Handelsschiffe, Flüssigerdgasterminals und -infrastruktur, und/oder andere finanzielle Strafen für Schiffe, die unter der Flagge von Ländern fahren, die die NZF unterstützen;
• Erhebung zusätzlicher Hafengebühren für Schiffe, die Ländern gehören, von diesen betrieben werden oder unter deren Flagge sie fahren, die das Rahmenwerk unterstützen; und
• Bewertung von Sanktionen gegen Beamte, die von Aktivisten vorangetriebene Klimapolitik unterstützen, die amerikanische Verbraucher belasten würde, neben anderen in Betracht gezogenen Maßnahmen.
Die Vereinigten Staaten werden diese Maßnahmen gegen Länder ergreifen, die diesen von Europa angeführten neokolonialen Export globaler Klimaregulierungen unterstützen. Wir werden hart dafür kämpfen, unsere wirtschaftlichen Interessen zu schützen, indem wir Ländern, die das NZF unterstützen, Kosten auferlegen. Unsere Kollegen in der IMO sollten sich darauf gefasst machen.
H/T CFACT
Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/15/taking-action-to-defend…
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag <strong>NEIN</strong> zu einer globalen UN-Klimasteuer! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Greetings to participants of the 4th National Congress Healthcare 2025
Vladimir Putin sent greetings to participants of the 4th National Congress with International Participation, National Healthcare 2025.
Syria Discusses benefiting from Saudi Arabia Pioneering Housing Projects
Syrian Minister of Public Works and Housing, Mustafa Abdel Razzaq discussed on Wednesday with Saudi Ambassador Faisal bin Saud al-Mujfel, ways of enhancing bilateral cooperation at housing and real estate sectors.
The two parties, discussed the pioneering Saudi experience in housing and providing funds for individuals, as a successful pattern which could be applied in developing housing policies in Syria.
The two sides agreed on holding upcoming meetings between them in participation with specialists in the two countries to discuss axes of future cooperation which includes studying the comprehensive Saudi experience at housing, enhancing data governance and implementing digital transformation concepts in this vital sector.
At the end of the meeting the Ambassador al-Mujfel called the Syrian side to examine the Saudi experience at privatizing the public sector companies and developing governance and financing systems, noting to his country readiness to exchange technical and institutional experiences in this regard.
Früher in Rente ohne Abschlag: So klappt der Ruhestand vor 67
Ein vorgezogener Rentenbeginn ist keine bloße Lebensentscheidung, sondern eine Weichenstellung mit Wirkung auf Jahrzehnte. Jeder Monat, den Sie früher in den Ruhestand gehen, kann Ihre Rente dauerhaft mindern.
Der gesetzliche Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat und summiert sich bei vier Jahren Vorlauf auf 14,4 Prozent – lebenslang und unwiderruflich.
Wer die richtigen Paragrafen kennt und seine Versicherungszeiten klug plant, kann dennoch früher aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
Die Regelaltersrente: der sichere, aber späte WegDie Regelaltersrente ist die Standardform der Altersrente. Sie wird ausschließlich mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt und ist dann stets abschlagsfrei.
Ein vorzeitiger Bezug ist nicht möglich. Für die heutigen Rentenjahrgänge steigt die Regelaltersgrenze stufenweise an; wer 1959 geboren wurde, erreicht sie mit 66 Jahren und 2 Monaten, beim Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich die Grenze von 67 Jahren.
Altersrente für langjährig Versicherte: flexibel ab 63, aber mit PreisWer mindestens 35 Versicherungsjahre („Wartezeit“) nachweisen kann, darf grundsätzlich ab 63 in Rente gehen. Der Preis für diese Flexibilität sind dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat des Vorziehens; maximal sind es 14,4 Prozent, wenn der Start vier Jahre vor der Regelaltersgrenze liegt.
Die Kürzung wird nicht zurückgenommen, auch nicht, wenn später die reguläre Altersgrenze erreicht wird. Es handelt sich um eine lebenslange Minderung des monatlichen Zahlbetrags.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: früher ohne AbschlägeDie oft verkürzt „Rente mit 63“ genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 anrechenbare Versicherungsjahre voraus. Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Ruhestand zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze.
Die Altersgrenze hierfür wird jedoch seit Jahren angehoben: 2025 liegt sie – je nach Geburtsmonat und -jahr – bei 64 Jahren und 6 Monaten (Jahrgang 1961) oder 64 Jahren und 4 Monaten (Jahrgang 1960).
Ab Geburtsjahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Grenze einheitlich das 65. Lebensjahr. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann also vor dem 67. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: zwei bis drei Jahre vorherBei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine weitere Option.
Auch hier gilt das Prinzip der Anhebung: Für ab 1964 Geborene ist die abschlagsfreie Grenze das 65. Lebensjahr. Ein vorgezogener Beginn ist bis zu drei Jahre früher möglich, dann allerdings mit denselben Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat – maximal 10,8 Prozent. Die Kürzung wirkt lebenslang.
Wartezeiten richtig zählen: die Tücken der letzten 24 MonateDie 45-Jahre-Wartezeit für die abschlagsfreie „besonders langjährig“-Rente ist streng definiert. Anrechenbar sind vor allem Pflichtbeitragszeiten, etwa aus Beschäftigung, versicherungspflichtigen Minijobs, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung, ergänzt um bestimmte Anrechnungs- und Ersatzzeiten.
Nicht jede Phase der Arbeitslosigkeit hilft jedoch weiter: Kalendermonate mit Arbeitslosengeld I innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn werden grundsätzlich nicht auf die 45 Jahre angerechnet; Ausnahmen gelten nur bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
Diese Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht 2024 ausdrücklich bestätigt. Wer nahe am Ziel steht, sollte daher die letzten 24 Monate besonders sorgfältig planen.
Der legale Trick: Lücken schließen mit Minijob oder freiwilligen BeiträgenFehlen wenige Monate bis zur Wartezeit von 45 Jahren, lassen sich diese gezielt füllen. Ein versicherungspflichtiger Minijob liefert Pflichtbeiträge und zählt voll zur 45-Jahre-Wartezeit – und zwar auch dann, wenn parallel Arbeitslosengeld bezogen wird.
Wichtig ist, nicht von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreit zu sein. Alternativ können freiwillige Beiträge gezahlt werden; sie zählen für die 45 Jahre allerdings nur, wenn bereits mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen im Versicherungskonto stehen.
Wer diese Stellschrauben kennt und rechtzeitig nutzt, kann die entscheidenden Monate sichern und so die abschlagsfreie „besonders langjährig“-Rente erreichen.
Abschläge vermeiden, abmildern oder kompensierenNicht immer lassen sich die 45 Jahre genau treffen. In solchen Fällen gibt es drei Hebel. Der erste ist Zeit: Wer den Rentenbeginn verschiebt, vermeidet Abschläge und profitiert zusätzlich von Zuschlägen bei späterem Start.
Der zweite ist Arbeit: Seit 2023 dürfen Beziehende vorgezogener Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Beschäftigung vor der Regelaltersgrenze bleibt in der Regel rentenversicherungspflichtig und erhöht die spätere Rentenhöhe.
Der dritte Hebel ist frei kaufen: Ab 50 können Versicherte per Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI künftige Abschläge ganz oder teilweise „freikaufen“. Die Rentenversicherung erstellt auf Antrag eine individuelle Berechnung über die maximal mögliche Ausgleichszahlung; gezahlt werden kann einmalig oder in Teilbeträgen.
Teilrente strategisch nutzen – und den Krankenversicherungsschutz wahrenDie Teilrente ist ein unterschätztes Mittel für den Ruhestand. Wer den Übergang gleitend gestaltet und neben einer Teilrente weiterarbeitet, bleibt versicherungspflichtig beschäftigt und sammelt zusätzliche Rentenpunkte.
Ein weiterer Vorteil zeigt sich im Krankheitsfall: Anders als beim Bezug einer Vollrente kann der Anspruch auf Krankengeld erhalten bleiben, wenn parallel ein Beschäftigungsverhältnis besteht und die Teilrente rechtzeitig beantragt wurde. Für viele, die noch einzelne Monate überbrücken oder flexibel reduzieren möchten, ist dies ein rechtssicherer Weg mit doppeltem Nutzen.
Tabelle: Früher in Rente vor 67: Alle Möglichkeiten Weg in die Rente vor 67 Voraussetzungen / Alter / Abschläge (Stand 2025) Regelaltersrente (Jahrgänge bis 1963) Abschlagsfrei bei Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze, die je nach Geburtsjahrgang unter 67 liegt (bis zu 66 Jahre + x Monate). Ab Geburtsjahrgang 1964 gilt 67 als Regelaltersgrenze. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren (540 Kalendermonate). Altersgrenze liegt 2025 – je nach Jahrgang – bei etwa 64 Jahren + 4/6 Monaten; ab Geburtsjahrgang 1964 einheitlich 65. Damit bis zu 2 Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze ohne Abschläge. Altersrente für langjährig Versicherte Mit mindestens 35 Versicherungsjahren vorzeitig ab 63 möglich. Dauerhafter Abschlag von 0,3 % pro Monat des Vorziehens, maximal 14,4 % bei 48 Monaten. Abschläge gelten lebenslang. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzung: Grad der Behinderung ≥ 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei – je nach Jahrgang – zwischen 64 und 65. Vorzeitiger Beginn bis zu 3 Jahre früher möglich mit 0,3 % Abschlag je Monat (maximal 10,8 %). Abschläge gelten lebenslang. Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Für Versicherte mit 25 Jahren ständiger Arbeit unter Tage. Rentenbeginn – je nach Jahrgang – bis hin zu 62 möglich (für ältere Jahrgänge teils niedriger). Bei Erfüllung der Voraussetzungen regulär ohne Abschläge.Quellen: Deutsche Rentenversicherung – Informationen zu Altersrentenarten, Anhebungen und Abschlägen (inkl. besonders/langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen, Bergleute
Häufige Planungsfehler – und wie Sie sie vermeidenDie größten Fallstricke liegen in falschen Annahmen über die Dauer von Abschlägen und in zu frühen Anträgen. Abschläge enden nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sie bleiben dauerhaft. Wer knapp vor 45 Jahren aufgibt, verschenkt unter Umständen eine abschlagsfreie Rente.
Ebenso kritisch sind unklare oder unvollständige Versicherungsverläufe; nicht erfasste Zeiten, etwa aus Kindererziehung, Pflege oder geringfügiger Beschäftigung, sollten vorab geprüft und nachgewiesen werden. Ein Blick in die Renteninformation und eine rechtzeitige Kontoklärung schaffen Transparenz.
Für die konkrete Zeitplanung empfiehlt sich zudem der offizielle Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung, der den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn für alle Rentenarten ausweist.
Fazit: Mit Planung und den richtigen Stellschrauben früher – und ohne Abzüge – in RenteWer 2025 früher in Rente gehen möchte, ohne Abschläge zu riskieren, braucht vor allem zwei Dinge: eine saubere Bilanz der eigenen Versicherungszeiten und eine kluge Gestaltung der letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn.
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt der Königsweg – erreichbar, wenn 45 Jahre zusammenkommen und die angehobenen Altersgrenzen beachtet werden.
Wer kurz davorsteht, kann durch einen versicherungspflichtigen Minijob oder gezielte freiwillige Beiträge die entscheidenden Monate retten. Wo Abschläge unvermeidbar scheinen, lassen sich diese ab 50 Jahren durch Ausgleichszahlungen kalkulierbar machen.
Mit diesem Instrumentarium ist ein früher, finanziell abgesicherter Ruhestand realistisch – und zwar ohne, dass Sie dauerhaft auf einen Teil Ihrer Rente verzichten müssen.
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Der Louvre-Raub und die kulturelle Ausplünderung Europas
Der durch den Juwelendiebstahl im Pariser Louvre entstandene Schaden wird inzwischen auf rund 88 Millionen Euro geschätzt; der kulturelle Verlust ist hingegen überhaupt nicht zu beziffern. Immer mehr zeichnet sich ab, dass auch diese Tat in ihrer symbolische Bedeutung ein Sinnbild für den Zustand des Niedergangs Europas ist. Dass es vier maskierten Tätern gelang, am […]
<p>The post Der Louvre-Raub und die kulturelle Ausplünderung Europas first appeared on ANSAGE.</p>
Syria and Iraq Join Forces to Seize Large Drug Shipment, Arrest Smugglers
In a joint operation between Syria and Iraq, authorities have intercepted a significant drug shipment and arrested several suspects connected to transnational smuggling networks. The operation resulted in the seizure of 108 kilograms of hashish and more than 1.27 million Captagon pills.
In a statement shared on its Telegram channel, the Syrian Interior Ministry confirmed that the operation was carried out through close intelligence sharing and field coordination between Syria’s Anti-Narcotic Directorate and Iraq’s General Directorate for Drug Control. The operation also led to the arrest of several individuals wanted by international law enforcement agencies for their involvement in cross-border drug trafficking.
“The operation is part of a series of ongoing international efforts carried out by Syria’s Anti-Narcotic Directorate in collaboration with both neighboring and allied countries,” the statement read. It emphasized that these efforts are part of a broader framework of continuous security and intelligence coordination aimed at tackling the global drug trade.
The Ministry reiterated its commitment to safeguarding society from the dangers of drugs, describing it as a national and ethical responsibility. “We will remain resolute in our efforts to protect our youth and national security from the devastating effects of drug trafficking,” the statement added.
“We will continue working closely with our international partners to enhance cooperation and ensure the safety and stability of Syria and the wider region,” it concluded.
This operation underscores the growing collaboration between neighboring countries in combating the global drug trade, a significant issue for the Middle East.
Grad der Behinderung von 30 auf 50 erhöhen – Darauf kommt es wirklich an
Eine Leserin von gegen-hartz.de fragt: „Wissen Sie, wie ich meine 30 % Schwerbehinderung auf 50 % erhöhen kann? Ich habe schwere Arthrose, und es stehen viele Operationen an. Ich habe jetzt echt Angst wegen meiner Arbeit.“ Diese Frage beantworten wir gerne.
Der Zustand muss sich verschlechtert habenDamit dass zuständige Versorgungsamt einen höheren Grad der Behinderung anerkennt, müssen sich die Einschränkungen verschlimmert haben. Sie brauchen erst einmal neue ärztliche Gutachten von den behandelnden Ärzten, die nach den Richtlinien der Versorgungsmedizin so präzise wie möglich erläutern, warum ein GdB 50 angemessen ist.
Medizinisch objektive Nachweise sind nötigArthrose ist ein gutes Beispiel, um dies zu erklären, denn bei einer Arthrose hängt der Grad der Behinderung davon ab, wie stark die Schmerzen sind und wie stark die Mobilität beeinträchtigt ist. Dabei ist bei einer Arthrose, je nach dem Ausmaß der Einschränkungen, ein Grad der Behinderung von Null bis 100 möglich.
Bei einer Arthrose sind objektive medizinische Nachweise zum Beispiel Röntgenbilder und die deutlich präziseren bildgebenden Verfahren der Radiologie in Verbindung mit ärztlichen Befunden eines Facharztes (dieser wäre ein Orthopäde).
Auch einige Ausführungen spielen eine erhebliche RolleDie objektiven medizinischen Nachweise und Befunde bilden also den Kern, um einen Grad der Behinderung zu beurteilen. Das bedeutet aber nicht, dass ihre eigenen Ausführungen ohne Bedeutung sind. Das Gegenteil ist der Fall: Ihre eigenen Beschreibungen ihrer konkreten Probleme im Alltag stellen oft das Zünglein an der Waage dar.
Jedes Detail zähltDeshalb sollten Sie unbedingt ein Tagebuch führen, in dem Sie akribisch die Beeinträchtigungen im Alltag notieren. Bei einer Arthrose wären das zum Beispiel Punkte wie die Beschwerden, aus dem Bett aufzustehen und hinein zu gelangen, Leiden und Mühen beim Treppen steigen und im Öffentlichen Personennahverkehr – ganz besonders die Einschränkungen am Arbeitsplatz. Dabei zählt jedes Detail.
Vorsicht: Das Versorgungsamt kann den Grad der Behinderung auch senkenÜber ein Risiko müssen Sie sich bewusst sein: Das Versorgungsamt kann den Grad der Behinderung auch senken und bei ihrem Neuantrag zu dem Ergebnis kommen, er sei nicht höher, sondern niedriger als zuvor.
In unserem Fall hätten Sie dann -entgegen ihrem Ziel- keinen Grad der Behinderung von 50, sondern von 20, zehn oder Null. Sie sollten sich vor dem Neuantrag also ärztlich beraten lassen, und zwar von einem Mediziner, der sich mit den Richtlinien der Versorgungsmedizin sehr gut auskennt.
Der Antrag auf NeufeststellungAusgerüstet mit ärztlichen Befunden, persönlichen Beschreibungen der Leiden, möglichen Zeugenaussagen von Verwandten, Freunden und Arbeitskollegen stellen Sie dann einen Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt.
Prüfung und zusätzliche GutachtenDas Amt prüft dann entweder ausschließlich auf Aktenlage oder lässt zusätzlich einen eigenen Befund eines beauftragten Arztes erstellen. Diese ärztliche Einschätzung kann der ihres behandelnden Facharztes widersprechen (das passiert nicht selten).
Widerspruch und KlageWenn das Versorgungsamt Ihnen keinen höheren Grad der Behinderung zugesteht, dann haben Sie nach Zugang des entsprechenden Bescheids einen Monat Zeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Diese Klage sollten Sie nicht nur gut begründen, sondern auch mit soviel Belegen dafür wie nur möglich stützen, dass sich Ihr GdB verschlimmert hat.
Schwerbehinderung bedeutet ArbeitsschutzIn unserem Fall geht es der Betroffenen um Probleme am Arbeitsplatz. Sie hat Angst, ihren Job zu verlieren, weil sich ihre Arthrose verschlimmert und sich wegen anstehender Operationen die Fehlzeiten häufen.
Unsere Leserin hat also auch deswegen das Ziel, einen Grad der Behinderung von 50 zu erreichen, weil dieser die Grenze zur Schwerbehinderung markiert.
Schwerbehinderung bedeutet dann zusätzliche Nachteilsausgleiche. Dazu gehört ein außergewöhnlicher Schutz des Arbeitsplatzes mit besonderem Kündigungsschutz, dem Verbot von Mehrarbeit und dem Recht auf eine angepasste Arbeitsstelle.
Gleichstellungsantrag statt Antrag auf NeufeststellungWenn es um Ihren Arbeitsplatz geht, dann ist es vielleicht sinnvoller, bei einem Grad der Behinderung von keinen Grad der Behinderung von 50 zu beantragen, sondern einen Gleichstellungsantrag zu stellen.
Diesen Antrag stellen Sie nicht beim zuständigen Versorgungsamt, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie begründen darin, möglichst mit arbeitsmedizinischen Befunden, dass die Behinderung ihren Arbeitsplatz gefährdet.
Wenn Sie einen GdB von mindestens 30 haben und ihre Behinderung des Arbeitsplatz gefährdet oder die Jobsuche erschwert, haben Sie Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz.
Bei erfolgreichem Antrag bekommen Sie also am Arbeitsplatz den gleichen besonderen Kündigungsschutz, den gleichen Anspruch auf angepasste Gestaltung der Arbeitsstelle, das gleiche Verbot von Mehrarbeit etcetera. Ausgenommen sind der Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage und eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dafür ist immer ein GdB von mindestens 50 erforderlich.
Warum ist der Gleichstellungsantrag der ungefährlichere WegWenn Sie bei einem Grad der Behinderung von 30 Angst um Ihren Arbeitsplatz haben, ist ein Gleichstellungsantrag der ungefährlichere Weg. Denn selbst wenn die Bundesagentur den Antrag ablehnt, wirkt sich dies nicht auf ihren Grad der Behinderung aus. Dieser bleibt in jedem Fall bei 30.
Der Beitrag Grad der Behinderung von 30 auf 50 erhöhen – Darauf kommt es wirklich an erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Früher in Rente ab dem Grad der Behinderung von 30 – Was wirklich funktioniert
In den vergangenen Monaten taucht immer häufiger die Frage auf, ob sich die Voraussetzungen für einen vorgezogenen Rentenbeginn bei Menschen mit Behinderung geändert haben. Viele Betroffene und Angehörige berichten davon, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 inzwischen ausreichen solle, um früher in die Altersrente gehen zu können.
Hier liegt allerdings ein Missverständnis vor. Trotz einzelner Diskussionen und Gerüchte ist das Gesetz unverändert: Wer die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte, benötigt nach wie vor einen GdB von mindestens 50.
Warum reicht ein GdB von 30 oder 40 nicht aus?Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Berufsleben ist ein wichtiger Schutz, der Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 zugutekommen kann.
Diese Gleichstellung bezieht sich allerdings ausschließlich auf arbeitsrechtliche Aspekte wie Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub und bietet im Rentenrecht keinen Vorteil. Um also die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen zu können, ist ein Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 nötig.
Welche Voraussetzungen gelten für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?Wer sich mit dem Thema Frühverrentung bei Behinderung befasst, stößt oft auf verschiedene Begriffe und Rentenarten. Entscheidend sind zum einen der festgestellte GdB von mindestens 50 und zum anderen die sogenannte Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.
Diese 35 Jahre setzen sich aus allen Zeiten zusammen, in denen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder gleichgestellte Tatbestände berücksichtigt wurden.
Hierzu gehören neben Zeiten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Kindererziehungszeiten, Phasen der Arbeitslosigkeit oder sogar Bezugszeiten einer Erwerbsminderungsrente.
Wie unterscheiden sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Rente nach 45 Versicherungsjahren?In der öffentlichen Wahrnehmung ist die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren, auch bekannt als „Rente für besonders langjährig Versicherte“, deutlich präsenter.
Dies liegt unter anderem an ihrer relativ hohen durchschnittlichen Rentenhöhe und an der Vielzahl der Personen, die 45 Beitragsjahre erreichen. Jedoch bietet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wichtige Vorteile in Bezug auf Flexibilität.
Während bei 45 Versicherungsjahren eine vorzeitige, abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich ist, kann bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sogar noch weiter vorgelagert in Rente gegangen werden – dann allerdings mit Abschlägen, die jedoch in vielen Fällen geringer ausfallen als bei anderen Rentenarten.
Weshalb ist die Flexibilität so entscheidend?Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet nicht nur die Möglichkeit, zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen. Wer sich dazu entscheidet, noch früher aufzuhören zu arbeiten, zahlt für jeden Monat vor diesem frühen Zeitpunkt einen Abschlag von 0,3 Prozent.
Entscheidend ist, dass diese Abschläge nicht vom gesetzlichen Renteneintrittsalter (zum Beispiel 67 Jahre), sondern von der individuell abschlagsfreien Grenze berechnet werden.
Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen liegt dieser individuelle Startpunkt zwei Jahre unterhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Wer also zusätzliche Monate vorzeitig in Rente geht, wird so häufig mit einem niedrigeren Abschlag konfrontiert als eine Person, die zwar 45 Versicherungsjahre erfüllt, aber noch weiter vor dem regulären Rentenbeginn aufhören möchte.
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Die Beliebtheit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ergibt sich nicht nur aus ihren vergleichsweise hohen Durchschnittsrenten, sondern auch aus dem Umstand, dass sehr viele Versicherte auf 45 Beitragsjahre kommen.
Viele Menschen kennen genau diese Möglichkeit der abschlagsfreien Rente ab 63 oder 64 (je nach Geburtsjahr), weil sie medial stark verbreitet wurde. Dagegen haben deutlich weniger Menschen einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 und die entsprechende Beitragszeit, sodass das Thema Altersrente für schwerbehinderte Menschen in der Berichterstattung oft weniger Raum einnimmt.
Die “Superrente” bei einer BehinderungMitunter stellen sich Betroffene die Frage, ob eine Kombination aus 45 Versicherungsjahren und dem Schwerbehindertenstatus für eine besonders günstige Rentenkonstellation sorgt. Grundsätzlich kann sich diese Doppelvoraussetzung insofern lohnen, als Betroffene sich aus zwei Optionen die für sie vorteilhafteste auswählen können.
Wer neben den 45 Jahren noch einen GdB von 50 besitzt, sollte genau prüfen, welche Rentenart in puncto Abschläge oder Rentenhöhe am besten passt.
Für manche kann es sinnvoll sein, bereits zwei Jahre vor der eigentlichen Schwerbehinderten-Altersgrenze auszusteigen und einen niedrigen Abschlag in Kauf zu nehmen. Andere möchten möglichst lange versicherungspflichtig beschäftigt bleiben, um ihren Rentenanspruch zu maximieren.
Was ist das Fazit und worauf sollten Versicherte jetzt achten?
Der hartnäckige Mythos, ein GdB von 30 reiche bereits für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus, hält sich zwar im Internet und in Gesprächen unter Betroffenen, entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Tatsachen.
Wer diesen Rentenweg gehen möchte, muss einen GdB von mindestens 50 haben. Gleichzeitig lohnt es sich aber, die individuelle Situation genau zu prüfen.
Unterschiedliche Lebensläufe und Beitragsverläufe führen zu verschiedenen Perspektiven. Menschen mit einem GdB 50 oder höher profitieren von einer größeren Flexibilität beim Vorziehen der Rente als diejenigen, die sich allein auf ihre 45 Versicherungsjahre stützen können.
In jedem Fall empfiehlt es sich, frühzeitig eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die jeweiligen Vor- und Nachteile detailliert abzuwägen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, Klarheit über die persönliche Rechtslage zu gewinnen und Entscheidungen fundiert zu treffen.
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Der Gas-Wahn der EU
UN Calls for International Cooperation to Ensure Ceasefire Compliance in Gaza
Jeremy Laurence, spokesperson for the United Nations High Commissioner for Human Rights, urged the international community to intensify its efforts and cooperation to ensure the effective implementation of the ceasefire in the Gaza Strip.
In a statement to Anadolu Agency, Laurence emphasized that “the Gaza Strip is entering a critical phase, requiring all parties to take responsibility and ensure that this political momentum translates into lasting peace and security.” He highlighted the importance of countries working together to ensure the agreement’s successful implementation.
This statement comes as Israeli forces continue to violate the ceasefire, which took effect on the 10th of October. Since then, Israeli forces have launched numerous attacks on Palestinian civilians, resulting in dozens of casualties.
UN Human Rights Office warns of Unprecedented Settler Violence Against Palestinians
Head of the United Nations Human Rights Office in the West Bank, Ajith Sunghay, has confirmed an unprecedented escalation in violence by Israeli settlers against Palestinians in support of Israeli forces.
UN News center quoted Sunghay as saying at a press conference in Ramallah that the intensifying Israeli assaults during the olive harvest season, are part of a broader pattern of violations aimed at severing Palestinians from their land and facilitating illegal settlement expansion. He warned of catastrophic consequences, noting that between 80,000 to 100,000 Palestinian families rely on the olive harvest as a primary source of livelihood.
Sunghay emphasized that the denial of Palestinians’ rights to life, livelihood, security, dignity, and self-determination by Israeli authorities is both unlawful and unacceptable. He stressed that no matter how long the occupation persists, it must not be normalized, and that Israel is legally obligated to end the occupation and reverse its annexation of the West Bank.
He also highlighted that in 2023, approximately 96,000 dunams of olive-planted land in the West Bank were left unharvested due to Israeli discriminatory policies, resulting in losses exceeding $10 million for Palestinian farmers. The same pattern continued during the 2024 harvest season.
Verfassungsrechtlich kein Anspruch von Familien durchgehend Kinderzuschlag zu erhalten
Nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht nicht sofort ein Anspruch auf Kinderzuschlag!
Nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht nicht sofort ein Anspruch auf Kinderzuschlag, auch wenn das laufende Einkommen der Höhe nach einen Anspruch auf Kinderzuschlag begründen würde. Denn für die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag ist ausnahmslos der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 6a Abs. 7 Satz 1, 2 BKGG) maßgeblich.
Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss zum Kinderzuschlag Az. L 9 BK 2/25 B -.
Kurzbegründung und SachverhaltFür die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag ist ausnahmslos der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 6a Abs. 7 Satz 1, 2 BKGG) maßgeblich.
Dass nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit sofort ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen müsse, wenn das laufende Einkommen – wie es wohl bei der Klägerin der Fall ist – der Höhe nach einen Anspruch auf Kinderzuschlag begründen würde, besteht keine Rechtsgrundlage.
Für eine von der Klägerin gewünschte – wie auch immer geartete – abweichende Auslegung ist bereits deswegen kein Raum, weil nicht nur der Gesetzeswortlaut eindeutig ist, sondern auch der Gesetzgeber ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass mögliche nachteilige Folgen für die Betroffenen aufgrund der Heranziehung des Einkommens vor Beginn des Bewilligungszeitraums abgemildert werden, etwa indem Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können.
Angesichts dieser Abmilderungen seien die gegebenenfalls nur für einzelne von höchstens sechs Monaten eintretenden Nachteile für die Betroffenen im Hinblick auf das Anliegen einer grundlegendenden Verwaltungsvereinfachung hinnehmbar (BT-Drs. 19/7504 S. 36).
Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenDer allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere – nicht verletzt. Zwar liegt eine Ungleichbehandlung vor, indem Familien vom Kinderzuschlag ausgeschlossen werden, die vor dem maßgeblichen Bewilligungszeitraum kein Einkommen erzielt haben, während andere Familien mit dem gleichen Einkommen ihn erhalten können, wenn sie dieses schon vor dem Bewilligungszeitraum bezogen haben. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch sachlich gerechtfertigt.
Der Umstand, dass – wie im vorliegenden Fall – bei einem Wechsel vom SGB II-Bezug in die Erwerbstätigkeit ggfs. – bis zum durchschnittlichen Erreichen der Mindesteinkommensgrenze – kein Kinderzuschlag zusteht, ist vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich hinzunehmen.
Denn anders als die Klägerin wohl meint gibt es keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch von Familien mit Kindern, durchgehend entweder Leistungen nach dem SGB II oder einen Kinderzuschlag zu erhalten.
Fazit:Nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht – nicht sofort – ein Anspruch auf Kinderzuschlag, auch wenn das laufende Einkommen der Höhe nach einen Anspruch auf Kinderzuschlag begründen würde.
Denn für die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag ist ausnahmslos der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 6a Abs. 7 Satz 1, 2 BKGG) maßgeblich.
Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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U.S. Chamber of Commerce Urges Complete and Permanent Repeal of Caesar Act
The U.S. Chamber of Commerce has called for the full and permanent repeal of the Caesar Syria Civilian Protection Act, arguing that the law is no longer serving its intended purpose following the fall of the Assad regime and the rise of a new Syrian government.
In a letter sent Tuesday to key U.S. lawmakers, including Senator Jim Risch, Chairman of the Senate Foreign Relations Committee, and Representatives Brian Mast and Gregory Meeks of the House Foreign Affairs Committee, John Murphy, Senior Vice President of the U.S. Chamber of Commerce, expressed support for a bipartisan effort to end the law.
“On behalf of the U.S. Chamber of Commerce, I write in support of the bipartisan effort to fully and permanently repeal the Caesar Syria Civilian Protection Act of 2019 (Caesar Act),” the letter read. Murphy added that with the collapse of the Assad regime and the emergence of a transitional government, the Caesar Act no longer aligns with U.S. strategic interests.
While the Caesar Act was originally designed to hold the Assad regime accountable for its human rights abuses, the Chamber argues that other sanctioning mechanisms are now available to achieve the same objective.
The letter also stressed the negative impact the Caesar Act continues to have on American businesses, restricting their ability to invest and engage in trade with Syria. Despite some waivers and executive actions from the Trump administration, the six-month renewal cycle and the risk of “snapback” sanctions create an environment of uncertainty that discourages long-term investment and planning.
American companies, the letter argued, need clarity and predictability to compete effectively in global markets. With the ongoing ambiguity surrounding the Caesar Act’s future, U.S. firms are at a competitive disadvantage, allowing foreign competitors to take the lead in shaping Syria’s economic future.
Murphy concluded by urging Congress to act swiftly and completely repeal the law. “Repealing the Caesar Act will not only advance U.S. economic interests but also contribute to regional stability and the long-term prosperity of the Syrian people,” he said.
Earlier this month, the U.S. Senate voted to include a repeal of the Caesar Act as part of the National Defense Authorization Act.
6.1-Magnitude Earthquake Strikes Coastal Ecuadorian Province
A 6.1 magnitude earthquake struck near Arenillas in Ecuador’s El Oro province at 7:05 p.m. local time on Tuesday, with tremors felt across 11 provinces including Guayaquil.
“The epicenter was 43 kilometers south of Machala at a depth of 83 kilometers in a seismically active border zone with Peru. “According to the Ecuadorian Geophysical Institute.
Authorities reported no casualties or major damage, and emergency teams are assessing coastal areas while monitoring for aftershocks.