Externe Ticker

Bulletin of the Atomic Scientists – Ihr liegt falsch: Kernenergie hat kein Zuverlässigkeitsproblem.

WUWT, Anthony Watts

Das Bulletin of the Atomic Scientists  behauptet in dem Artikel  „Klimawandel legt Zuverlässigkeitsproblem der Kernenergie offen“,  dass der Klimawandel ein grundlegendes Zuverlässigkeitsproblem der Kernenergie aufdeckt, da Hitzewellen, Dürren und andere Wetterereignisse in Europa zu vorübergehenden Reaktorabschaltungen geführt haben. Diese Aussage ist höchst irreführend, wenn nicht gar falsch. Die besten verfügbaren Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Kernkraftwerke zwar – wie alle Wärmekraftwerke – gelegentlich durch wetterbedingte Kühlungseinschränkungen beeinträchtigt werden können, sie aber dennoch zu den zuverlässigsten Stromquellen zählen, die je entwickelt wurden. Noch wichtiger ist, dass Wind- und Solarenergie naturgemäß rund um die Uhr vom Wetter abhängig sind, während Kernkraftwerke nur gelegentlich davon betroffen sind.

Der zentrale Mangel des Artikels liegt in der Perspektive. Die Autoren beschreiben mehrere vorübergehende Abschaltungen von Kernkraftwerken in Europa während eines ungewöhnlich heißen und trockenen Sommers und schließen daraus, dass der Klimawandel eine fatale Schwäche der Kernenergie offengelegt hat.

Was sie nie stellen, ist die naheliegende Frage:  Im Vergleich zu was?

Jede Stromquelle birgt Schwachstellen. Sogar Erdgasleitungen können einfrieren. Kohlekraftwerke können Lieferengpässe erleben. Wasserkraftwerke sind vollständig von Regen und Schnee abhängig. Windkraftanlagen produzieren keinen Strom, wenn der Wind schwach oder zu stark ist oder wenn sie im Winter vereisen. Solaranlagen stellen die Stromproduktion jede Nacht ein und erzeugen bei bewölktem Wetter oder in den Wintermonaten deutlich weniger Strom.

Nur die Kernenergie liefert routinemäßig rund um die Uhr Strom, unabhängig davon, ob die Sonne scheint oder der Wind weht.

Diese Unterscheidung ist der gesamte Diskussionspunkt, den das Bulletin auslässt.

Die Autoren verweisen auf vorübergehende Reduzierungen der Kernenergieproduktion in Ungarn, Rumänien und Frankreich während Dürreperioden und erhöhter Flusstemperaturen.

Diese Ereignisse haben sich zwar ereignet, doch vereinzelte betriebliche Einschränkungen sind nicht mit chronischer Unzuverlässigkeit gleichzusetzen. Die überwiegende Mehrheit der Kernreaktoren arbeitet mit einer Auslastung von über 90 Prozent, das heißt, sie erzeugen fast das ganze Jahr über Strom, außer während geplanter Wartung oder Brennstoffwechsel. Wind- und Solarenergie können diese Werte nicht erreichen, da ihre Leistung vollständig von den Wetterbedingungen abhängt.

Das ist die Ironie, die sich durch den gesamten Artikel des Bulletins zieht.

Die Autoren kritisieren wiederholt die Kernenergie, weil sie gelegentlich von Wettereinflüssen betroffen sei, während sie gleichzeitig die Solarenergie loben, weil sie dazu beitrage, die europäischen Stromengpässe während derselben Hitzewelle auszugleichen.

Die Solarstromerzeugung war jedoch nur möglich, weil das Wetter mitspielte. Hätten dichte Wolken weite Teile Europas in diesen kritischen Tagen bedeckt, wäre die Solarstromproduktion drastisch gesunken. Ebenso wäre die Solarstromerzeugung unabhängig vom Strombedarf auf null gefallen, wenn das Ereignis nach Sonnenuntergang eingetreten wäre.

Der Artikel wertet die intermittierende Erzeugung erneuerbarer Energien während eines günstigen Wetterereignisses als Beweis für Resilienz, während er gleichzeitig gelegentliche Leistungsreduzierungen von Kernkraftwerken als Beleg für systemisches Versagen darstellt. Dieser Vergleich ist mit zweierlei Maß gemessen.

Das Bulletin ignoriert auch die Tatsache, dass die Einschränkungen des Kühlwassers nicht nur für Kernkraftwerke gelten.

Kohlekraftwerke, Gas- und Dampfkraftwerke, Biomasseanlagen und viele Industrieanlagen sind ebenfalls auf Kühlwasser angewiesen und können bei extremer Dürre oder ungewöhnlich warmen Flusspegeln mit Betriebseinschränkungen konfrontiert sein. Kernreaktoren benötigen aufgrund ihrer Bauart in der Regel mehr Kühlung, die zugrundeliegende technische Herausforderung betrifft jedoch alle thermischen Erzeugungstechnologien.

Das Problem ist nicht auf die Kernenergie beschränkt. Es betrifft ausschließlich Kraftwerke, die kontinuierlich Strom produzieren.

Wind- und Solarenergie hingegen stoßen auf eine noch grundlegendere Einschränkung: Sie werden nicht nur vom Wetter beeinflusst, sondern sind ihm völlig unterworfen. Keine noch so ausgefeilte Technik kann eine Windkraftanlage dazu bringen, bei Windstille Strom zu erzeugen. Kein technologischer Durchbruch kann Photovoltaikanlagen dazu veranlassen, mitten in der Nacht Strom zu produzieren.

Jeder Energieversorger kennt diese Realität. Deshalb benötigen Stromnetze eine bedarfsgerechte Stromerzeugung, sei es aus Kernkraft, Erdgas, Wasserkraft oder anderen Quellen, um die erneuerbare Energieversorgung bei wechselnden Wetterbedingungen zu stabilisieren.

Ironischerweise beginnt der Artikel mit dem Zitat von Behauptungen, dass Kernkraftwerke unabhängig vom Wetter „24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche“ betrieben werden können, nur um dann im weiteren Verlauf zu argumentieren, dass diese Behauptungen ungültig seien, weil einige wenige Reaktoren gelegentlich bei außergewöhnlichen Wetterereignissen ihre Leistung reduziert hätten.

Das ist so, als würde man behaupten, die kommerzielle Luftfahrt sei unzuverlässig, weil Flüge gelegentlich durch Gewitter verspätet sind.

Zuverlässigkeit bemisst sich über Jahre des Betriebs, nicht anhand ausgewählter Ausnahmefälle. Das Bulletin argumentiert weiterhin, dass der Klimawandel solche Ausfälle immer häufiger machen wird. Das mag an manchen Standorten zutreffen, doch der Artikel bietet erstaunlich wenig Kontext.

Es vergleicht nie die prognostizierten Unterbrechungen der Kernenergie mit der weitaus größeren, wetterbedingten Variabilität, die der Wind- und Solarenergieerzeugung bereits innewohnt. Auch wird nicht berücksichtigt, dass moderne Reaktorkonzepte zunehmend Kühltürme, geschlossene Kreislaufsysteme, Luftkühlung, Meerwasserkühlung oder Standortentscheidungen nutzen, die die Abhängigkeit von Flusswasser verringern.

Die Ingenieurwissenschaften passen sich dem Wandel an, das war schon immer so.

Die größte Lücke besteht wohl darin, was zuverlässige Stromversorgung eigentlich bedeutet. Zuverlässige Stromerzeugung bedeutet nicht einfach nur Strom, der bei günstigem Wetter verfügbar ist. Zuverlässige Stromerzeugung bedeutet, dass Strom auch dann verfügbar bleibt, wenn der Bedarf am höchsten ist, Krankenhäuser geöffnet bleiben müssen, Fabriken weiterarbeiten müssen und Haushalte Heizung oder Klimaanlage benötigen.

Genau deshalb sind Stromnetze weiterhin stark auf bedarfsgerechte Stromerzeugung angewiesen.

Guter Journalismus erfordert Vergleiche, Kontext und Perspektive. Stattdessen präsentiert das Bulletin of the Atomic Scientists gelegentliche wetterbedingte Ausfälle von Kernkraftwerken, als würden sie jahrzehntelange hervorragende Betriebsleistung zunichtemachen, während es die Tatsache, dass seine bevorzugten Alternativen vom Moment der Stromerzeugung an vollständig vom Wetter abhängig sind, nur beiläufig erwähnt. Das ist reine Panikmache gegen die Kerntechnologie.

Die Leser verdienen einen ausgewogenen Vergleich aller Erzeugungstechnologien und nicht einen weiteren Versuch, eine der zuverlässigsten Energiequellen der Welt als unzuverlässig umzudeuten, nur weil sie, wie jede andere Form der Stromerzeugung, gelegentlich mit widrigen Wetterbedingungen konfrontiert wird.

Anthony Watts

Anthony Watts ist Senior Fellow für Umwelt und Klima am Heartland Institute. Seit 1978 arbeitet er als Wetterexperte im Fernsehen und Radio, sowohl vor als auch hinter der Kamera. Er hat Wettergrafiksysteme für das Fernsehen und spezielle Wetterinstrumente entwickelt und an Fachartikeln zu Klimathemen mitgewirkt. Er betreibt die weltweit meistbesuchte Website zum Thema Klima, die preisgekrönte Website wattsupwiththat.com.

Ursprünglich veröffentlicht auf Climate REALISM

https://wattsupwiththat.com/2026/09/10/wrong-bulletin-of-the-atomic-scientists-nuclear-power-isnt-the-reliability-problem/

 

Der Beitrag Bulletin of the Atomic Scientists – Ihr liegt falsch: Kernenergie hat kein Zuverlässigkeitsproblem. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Die Ottawa-Erklärung 2026

fowid - Forschungsgruppe Weltanschauungen - 16. September 2026 - 8:00

Fowid-Dokument: Auf dem Weltkongress der „Humanist International“ (Internationale der Humanisten) in Ottawa wurde im August eine gemeinsame Stellungnahme verabschiedet: „Die Ottawa-Erklärung zum Humanismus als Widerstand“.  Die Stellungnahme ist die Fortführung der Kopenhagen-Deklaration aus dem Jahr 2023: „Kopenhagener Erklärung zur Demokratie: ein humanistischer Wert“.

Kategorien: Externe Ticker

Jahrelang keinen Pflegegrad beantragt: Gibt es Pflegegeld trotzdem rückwirkend? BSG hat entschieden

Wer bereits seit Jahren auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, aber erst spät einen Pflegegrad beantragt, kann schnell mehrere Tausend Euro verloren haben. Denn Pflegegeld wird normalerweise nicht automatisch für die gesamte zurückliegende Zeit nachgezahlt, nur weil die Pflegebedürftigkeit schon lange bestanden hat.

Ein aktueller Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 2026 zeigt allerdings, dass es eine wichtige Ausnahme gibt. Wenn eine Pflegekasse oder eine ihr zurechenbare Stelle eine Beratungs- oder Informationspflicht verletzt hat und gerade deshalb kein rechtzeitiger Antrag gestellt wurde, kann rückwirkendes Pflegegeld grundsätzlich möglich sein.

Pflegegeld gibt es grundsätzlich erst ab dem Antrag

Die gesetzliche Ausgangslage ist zunächst eindeutig. Nach § 33 SGB XI werden Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag erbracht.

Wird der Antrag erst später gestellt, obwohl die Pflegebedürftigkeit möglicherweise schon Monate oder Jahre zuvor bestanden hat, führt die frühere Pflegebedürftigkeit deshalb allein noch nicht zu einer entsprechenden Nachzahlung. Für Betroffene kann diese Regel erhebliche finanzielle Folgen haben.

Wer beispielsweise bereits längere Zeit von Angehörigen versorgt wird, aber erst Jahre später einen Pflegegrad beantragt, kann sich normalerweise nicht darauf berufen, dass die Voraussetzungen bereits früher vorgelegen hätten. Entscheidend ist zunächst der Zeitpunkt, zu dem Leistungen der Pflegeversicherung beantragt wurden.

Weitere Informationen zu Antrag, Pflegegrad und Leistungsbeträgen finden Betroffene in unserem Ratgeber zum Pflegegeld und zu den Pflegegraden.

BSG-Fall: Pflegegeld sollte bereits ab 2017 gezahlt werden

Mit einem solchen Streit beschäftigte sich zuletzt das Bundessozialgericht. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 3 P 7/25 B verlangte der Kläger Pflegegeld bereits ab dem 1. Januar 2017.

Sowohl das Sozialgericht Darmstadt als auch das Hessische Landessozialgericht hatten einen weiter zurückreichenden Anspruch abgelehnt. Das Hessische LSG sah insbesondere keine ausreichende Pflichtverletzung der Pflegekasse und auch keinen Beratungsfehler anderer Stellen, den sich die Pflegekasse zurechnen lassen musste.

Das betraf nach den Ausführungen des BSG neben der Pflegekasse unter anderem die Krankenkasse, behandelnde Krankenhäuser und den behandelnden Kinderarzt. Damit fehlte nach Auffassung der Vorinstanz eine wichtige Voraussetzung für den sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.

Das BSG hat die Nachzahlung nicht grundsätzlich ausgeschlossen

Der Beschluss vom 29. Juni 2026 muss allerdings genau gelesen werden. Das Bundessozialgericht hat nicht entschieden, dass Pflegegeld niemals für Zeiten vor dem eigentlichen Antrag gezahlt werden darf.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vielmehr als unzulässig verworfen. Das BSG führte aus, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht ausreichend dargelegt worden seien.

Damit blieb die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts bestehen. Eine neue allgemeine Regel, nach der eine rückwirkende Zahlung ausgeschlossen wäre, hat das BSG damit jedoch nicht geschaffen.

Der entscheidende Punkt ist der Beratungsfehler

Für Pflegebedürftige ist deshalb eine andere Frage besonders wichtig: Wurde der Antrag nur deshalb nicht oder verspätet gestellt, weil eine zuständige Stelle ihre Informations- oder Beratungspflichten verletzt hat?

Hier kommt der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ins Spiel. Dieses von der Rechtsprechung entwickelte Instrument soll verhindern, dass Versicherte finanzielle Nachteile behalten müssen, die durch eine Pflichtverletzung eines Sozialleistungsträgers entstanden sind.

Vereinfacht ausgedrückt wird geprüft, wie die Situation aussehen würde, wenn die vorgeschriebene Beratung ordnungsgemäß erfolgt wäre. Hätte der Versicherte bei richtiger Beratung bereits früher Pflegeleistungen beantragt, kann er unter engen Voraussetzungen so behandelt werden, als wäre der Antrag rechtzeitig gestellt worden.

Ein früheres BSG-Urteil zeigt, wann eine Nachzahlung möglich ist

Dass dies nicht nur eine theoretische Möglichkeit ist, zeigt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 2021 mit dem Aktenzeichen B 3 P 5/19 R. Dort ging es ebenfalls um Pflegegeld für einen Zeitraum vor der tatsächlichen Antragstellung.

Ein Kind war schwer erkrankt und wurde nach einer Tumorbehandlung von seinen Eltern zu Hause gepflegt. Obwohl sich ein erheblicher Pflegebedarf abzeichnete, waren die Eltern im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung nicht ausreichend über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung informiert worden.

Das BSG bestätigte schließlich die rückwirkende Zahlung. Der Beratungsfehler des Krankenhauses im Zusammenhang mit dem Versorgungs- und Entlassmanagement konnte der Pflegekasse zugerechnet werden.

Auch Krankenhäuser können eine Hinweispflicht haben

Das ist für viele Familien besonders wichtig. Nach § 7 SGB XI bestehen Informationspflichten rund um den Eintritt einer möglichen Pflegebedürftigkeit.

Zeichnet sich während einer Behandlung ab, dass ein Patient nach der Entlassung möglicherweise pflegebedürftig sein wird, darf dieses Thema nicht ohne Weiteres ignoriert werden. Mit Einwilligung des Versicherten können insbesondere Ärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet sein, die zuständige Pflegekasse zu informieren.

Das BSG hatte bereits 2021 festgestellt, dass im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement auch eine Beratung über möglicherweise notwendige Pflegeleistungen erforderlich sein kann. Wird eine solche Pflicht verletzt, kann daraus unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch entstehen, obwohl der formelle Pflegeantrag erst später gestellt wurde.

Eine Erkrankung allein reicht für die Rückwirkung nicht

Der Beschluss aus dem Jahr 2026 zeigt jedoch gleichzeitig die Grenzen. Es genügt nicht, später lediglich vorzutragen, dass Ärzte, Krankenhäuser oder die Krankenkasse von einer schweren Erkrankung gewusst hätten.

Es muss konkret festgestellt werden können, dass tatsächlich eine Informations- oder Beratungspflicht bestand und diese verletzt wurde. Zusätzlich muss die verspätete Antragstellung gerade auf diesen Fehler zurückzuführen sein.

Wer unabhängig von einer Beratung schlicht keinen Antrag gestellt hat, obwohl die Möglichkeit eines Pflegegrades bekannt war, dürfte deshalb regelmäßig Schwierigkeiten haben, eine jahrelange Nachzahlung durchzusetzen. Eine rückwirkende Pflegebedürftigkeit und ein rückwirkender Zahlungsanspruch sind rechtlich zwei verschiedene Fragen.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Ausnahme zusammenkommen Prüfung Was erforderlich ist Bedeutung Pflegebedürftigkeit Die Voraussetzungen eines Pflegegrades müssen bereits im zurückliegenden Zeitraum bestanden haben. Ohne damalige Pflegebedürftigkeit gibt es keine Nachzahlung. Pflichtverletzung Eine Pflegekasse oder eine zurechenbare Stelle muss eine Beratungs- oder Informationspflicht verletzt haben. Ein verspäteter Antrag allein genügt nicht. Ursächlichkeit Der Beratungsfehler muss dazu geführt haben, dass der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde. Der Zusammenhang muss nachvollziehbar sein. Herstellung Der Nachteil muss rechtlich durch eine Behandlung wie bei rechtzeitiger Antragstellung ausgeglichen werden können. Dann kann eine rückwirkende Zahlung in Betracht kommen. Bei mehreren Jahren können hohe Beträge zusammenkommen

Der finanzielle Hintergrund ist erheblich. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird.

Pflegegrad Pflegegeld monatlich Pflegegeld in zwölf Monaten Pflegegrad 2 347 Euro 4.164 Euro Pflegegrad 3 599 Euro 7.188 Euro Pflegegrad 4 800 Euro 9.600 Euro Pflegegrad 5 990 Euro 11.880 Euro

Schon bei einem einzigen Jahr können deshalb mehrere Tausend Euro im Streit stehen. Bei längeren Zeiträumen können sich die Forderungen entsprechend erhöhen, wobei für zurückliegende Jahre jeweils die damals geltenden Leistungssätze berücksichtigt werden müssen.

Betroffene sollten nach Hinweisen in alten Unterlagen suchen

Wer prüfen möchte, ob eine Ausnahme in Betracht kommt, sollte sich den damaligen Ablauf möglichst genau ansehen. Besonders interessant können Krankenhausberichte, Entlassungsberichte, Schriftwechsel mit Kranken- und Pflegekasse sowie Unterlagen über Gespräche mit Sozialdiensten oder Ärzten sein.

Auch dokumentierte Hinweise auf einen bereits damals erkennbaren erheblichen Hilfebedarf können wichtig werden. Allein daraus folgt noch kein Anspruch, sie können aber helfen, eine damalige Beratungspflicht nachzuweisen.

Ebenso sollte geprüft werden, wann erstmals Kontakt mit der Kranken- oder Pflegekasse bestand und welche Informationen dort bereits vorlagen. Gerade bei längeren Verfahren hängt viel davon ab, ob sich Jahre später noch nachvollziehen lässt, wer wann von welchem Pflegebedarf wusste.

Auch ein abgelehnter oder zu niedriger Pflegegrad sollte geprüft werden

Anders liegt der Fall, wenn rechtzeitig ein Antrag gestellt wurde, die Pflegekasse aber keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad bewilligt hat. Dann geht es nicht um eine verspätete Antragstellung, sondern um die Rechtmäßigkeit des Pflegebescheids.

Betroffene sollten einen solchen Bescheid nicht einfach durch einen neuen Antrag ersetzen. Wer nur erneut einen Pflegegrad beantragt und die alte Entscheidung unangetastet lässt, kann Ansprüche für den zurückliegenden Zeitraum verlieren.

Warum ein Widerspruch und ein neuer Antrag unterschiedliche Auswirkungen haben können, erklären wir ausführlich im Beitrag „Pflegegrad zu niedrig: Widerspruch und Neuantrag zusammen stellen“.

Widerspruch gegen einen falschen Pflegebescheid nicht versäumen

Liegt bereits ein ablehnender Bescheid vor, sollten Pflegebedürftige außerdem die Rechtsbehelfsfrist beachten. Gegen einen Pflegebescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Das kann auch bei einer späteren Herabstufung des Pflegegrades wichtig werden. Welche finanziellen Folgen eine falsche Herabstufung haben kann, zeigt unser Beitrag „Pflegegrad-Herabstufung kostet 241 Euro im Monat“.

Fazit: Rückwirkendes Pflegegeld bleibt die Ausnahme – kann aber viel Geld bringen

Wer jahrelang keinen Pflegegrad beantragt hat, erhält Pflegegeld nicht allein deshalb rückwirkend, weil bereits in der Vergangenheit Pflegebedürftigkeit bestand. Der gesetzliche Ausgangspunkt bleibt die Antragstellung.

Die BSG-Rechtsprechung eröffnet jedoch eine wichtige Ausnahme bei nachweisbaren Beratungs- oder Informationsfehlern. Besonders bei Krankenhausentlassungen, bekannten erheblichen Einschränkungen und Kontakten zu Kranken- oder Pflegekassen lohnt deshalb eine genaue Prüfung der damaligen Vorgänge.

Der Beschluss vom 29. Juni 2026 zeigt zugleich, wie hoch die Anforderungen sind. Wer eine Nachzahlung verlangt, muss nicht nur eine frühere Pflegebedürftigkeit darlegen, sondern vor allem einen konkreten und zurechenbaren Beratungsfehler sowie dessen Zusammenhang mit dem verspäteten Antrag nachweisen.

Häufige Fragen zum rückwirkenden Pflegegeld Kann Pflegegeld mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden?

Grundsätzlich beginnen Leistungen der Pflegeversicherung mit der Antragstellung. Eine weitergehende Rückwirkung kann ausnahmsweise möglich sein, wenn ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch besteht, etwa wegen einer nachweisbaren Fehlberatung.

Reicht es, wenn ich schon Jahre vor dem Antrag pflegebedürftig war?

Nein. Eine bereits früher bestehende Pflegebedürftigkeit allein führt nicht automatisch zu einem rückwirkenden Pflegegeldanspruch.

Was ist ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch?

Damit können unter bestimmten Voraussetzungen Nachteile ausgeglichen werden, die durch eine Pflichtverletzung eines Sozialleistungsträgers oder einer zurechenbaren Stelle entstanden sind. Betroffene können dann rechtlich so gestellt werden, wie sie ohne die Pflichtverletzung gestanden hätten.

Kann eine falsche Beratung im Krankenhaus zu rückwirkendem Pflegegeld führen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das BSG hat bereits 2021 entschieden, dass Beratungsfehler eines Krankenhauses im Versorgungs- und Entlassmanagement unter bestimmten Voraussetzungen der Pflegekasse zugerechnet werden können.

Hat das BSG 2026 rückwirkendes Pflegegeld generell ausgeschlossen?

Nein. Im Verfahren B 3 P 7/25 B wurde die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen; eine allgemeine Entscheidung gegen rückwirkendes Pflegegeld hat das Gericht damit nicht getroffen.

Was sollte ich tun, wenn ich möglicherweise zu spät über einen Pflegegrad informiert wurde?

Betroffene sollten frühere Krankenhausunterlagen, Schriftwechsel, Pflegeberichte und Kontakte mit Kranken- und Pflegekasse zusammentragen. Bei einem längeren rückwirkenden Zeitraum kann anschließend eine sozialrechtliche Beratung sinnvoll sein, weil der Erfolg stark von den konkreten Umständen und dem Nachweis der damaligen Beratungspflicht abhängt.

Der Beitrag Jahrelang keinen Pflegegrad beantragt: Gibt es Pflegegeld trotzdem rückwirkend? BSG hat entschieden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld: 5 Gründe den Jobcenter-Termin nicht wahrnehmen zu müssen

Ein Termin beim Jobcenter ist grundsätzlich verbindlich. Dennoch gibt es Situationen, in denen Leistungsbeziehende nicht erscheinen müssen und das Fernbleiben nicht als Meldeversäumnis gewertet werden darf.

Die Bundesagentur für Arbeit nennt in ihren seit dem 1. Juli 2026 geltenden Fachlichen Weisungen mehrere wichtige Gründe ausdrücklich.

Wichtig ist allerdings fast immer, dass der Grund gegenüber dem Jobcenter dargelegt und nachgewiesen wird. Wer eine Einladung einfach ignoriert, obwohl tatsächlich ein wichtiger Grund besteht, riskiert deshalb unnötig ein Verfahren wegen eines Meldeversäumnisses.

1. Ein Vorstellungsgespräch kann Vorrang vor dem Jobcenter-Termin haben

Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, muss dieses grundsätzlich nicht absagen, nur weil zur gleichen Zeit ein Meldetermin beim Jobcenter angesetzt ist. Die Bundesagentur für Arbeit nennt die Vorstellung bei einem Arbeitgeber zu einem von diesem gewünschten Termin ausdrücklich als möglichen wichtigen Grund.

Das ist nachvollziehbar, denn die Arbeitsaufnahme soll gerade dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Das Jobcenter kann deshalb normalerweise nicht verlangen, dass ein aussichtsreiches Bewerbungsgespräch wegen eines Beratungstermins aufgegeben wird.

Betroffene sollten die Überschneidung möglichst vor dem Jobcenter-Termin mitteilen und die Einladung des Arbeitgebers aufbewahren. Empfehlenswert ist zudem, um einen Ersatztermin beim Jobcenter zu bitten.

2. Arbeitnehmer müssen nicht einfach ihren Arbeitsplatz verlassen

Auch Aufstocker können zu Meldeterminen eingeladen werden. Liegt der Termin jedoch während der Arbeitszeit und verweigert der Arbeitgeber eine Freistellung, erkennt die Bundesagentur für Arbeit dies ausdrücklich als wichtigen Grund an.

Niemand sollte deshalb eigenmächtig seine Arbeit verlassen und dadurch arbeitsrechtliche Schwierigkeiten riskieren. Allerdings sollte gegenüber dem Jobcenter nachgewiesen werden können, dass tatsächlich gearbeitet werden musste und keine Freistellung erteilt wurde.

Anders kann die Situation aussehen, wenn der Arbeitgeber problemlos eine Freistellung ermöglicht hätte oder sich der Termin ohne Schwierigkeiten außerhalb der Arbeitszeit hätte wahrnehmen lassen. Wie häufig im Sozialrecht kommt es auch hier auf die konkreten Umstände an.

3. Krankheit kann das Fernbleiben rechtfertigen

Eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit nennt die Bundesagentur ebenfalls ausdrücklich als wichtigen Grund. Nach den aktuellen Fachlichen Weisungen ist eine Erkrankung bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich anzuerkennen.

Eine AU ist jedoch nicht in jedem Fall automatisch gleichbedeutend damit, dass jemand körperlich nicht beim Jobcenter erscheinen kann. Hat das Jobcenter bereits vorher ausdrücklich verlangt, bei einem künftigen Meldetermin zusätzlich die Unfähigkeit zum persönlichen Erscheinen ärztlich nachzuweisen, kann ein entsprechendes Attest erforderlich werden.

Das Bundessozialgericht hat bereits mit Urteil vom 9. November 2010, Az. B 4 AS 27/10 R, bestätigt, dass ein solcher zusätzlicher Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden kann. Mehr dazu erläutern wir im Beitrag „Grundsicherung: AU schützt nur in diesen Fällen vor Sanktionen“.

Wer krankheitsbedingt nicht erscheinen kann, sollte das Jobcenter daher möglichst umgehend informieren. Einfach davon auszugehen, dass eine Erkrankung automatisch jede weitere Erklärung überflüssig macht, kann zu Problemen führen.

4. Ein unvorhersehbarer Ausfall von Bus oder Bahn kann entschuldigen

Nicht jedes Versäumnis liegt in der Verantwortung des Leistungsbeziehenden. Die Bundesagentur nennt ausdrücklich auch Gründe, die die betroffene Person nicht zu vertreten hat, beispielsweise den unvorhergesehenen Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel.

Fällt der einzige Bus kurzfristig aus oder bleibt der Zug aufgrund einer unerwarteten Störung stehen, kann dies deshalb einen wichtigen Grund darstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wahrnehmung des Termins tatsächlich unmöglich oder unzumutbar geworden ist.

Wer noch problemlos auf eine andere Verbindung ausweichen kann und lediglich einige Minuten später eintreffen würde, sollte nicht einfach nach Hause fahren. § 309 Abs. 3 SGB III sieht sogar vor, dass die Meldepflicht unter bestimmten Voraussetzungen noch erfüllt sein kann, wenn die Person zu einer anderen Zeit am selben Tag erscheint und der Zweck des Termins weiterhin erreicht werden kann.

Bei Verkehrsstörungen sollten Screenshots, Meldungen des Verkehrsunternehmens oder andere Nachweise gespeichert werden. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht an das Jobcenter kann zusätzlich dokumentieren, dass der Termin nicht absichtlich versäumt wurde.

5. Auch eine fehlerhafte Meldeaufforderung kann Folgen für die Meldepflicht haben

Nicht jede Einladung des Jobcenters löst automatisch ein sanktionsfähiges Meldeversäumnis aus. Nach den aktuellen Fachlichen Weisungen liegt kein Meldeversäumnis vor, wenn die Meldeaufforderung nicht ausreichend begründet ist und ein Ermessensfehler vorliegt.

Hinzu kommt, dass das Gesetz bestimmte Zwecke vorgibt, für die eine persönliche Meldung verlangt werden kann. § 309 SGB III nennt unter anderem Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Förderleistungen sowie bestimmte Entscheidungen und Prüfungen im Leistungsverfahren.

Auch die Rechtsfolgenbelehrung ist wichtig. § 32 SGB II setzt für die Rechtsfolgen grundsätzlich voraus, dass die leistungsberechtigte Person schriftlich über die Folgen belehrt wurde oder diese nachweislich kannte.

Eine offensichtlich fehlerhafte Einladung sollte trotzdem nicht einfach ignoriert werden. Sicherer ist es, die Rechtmäßigkeit rechtzeitig zu beanstanden und gegebenenfalls sozialrechtlichen Rat einzuholen.

Die fünf wichtigsten Fälle im Überblick Situation Möglicher wichtiger Grund? Sinnvoller Nachweis Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber Ja, ausdrücklich von der BA genannt Einladung oder Terminbestätigung Arbeitszeit und keine Freistellung Ja, ausdrücklich von der BA genannt Arbeitsplan oder Arbeitgeberbestätigung Krankheit Grundsätzlich ja AU, gegebenenfalls zusätzliches ärztliches Attest Unvorhersehbarer Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel Kann ein wichtiger Grund sein Störungsmeldung oder anderer Nachweis Fehlerhafte Meldeaufforderung Kann ein Meldeversäumnis ausschließen Einladung und Rechtsfolgenbelehrung prüfen Ein wichtiger Grund muss nachgewiesen werden

§ 32 SGB II verlangt ausdrücklich, dass Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund darlegen und nachweisen. Es reicht deshalb nicht, einen möglichen Grund erst pauschal zu behaupten, nachdem das Jobcenter bereits eine Anhörung wegen des versäumten Termins verschickt hat.

Wer bereits vorher weiß, dass er verhindert ist, sollte sich möglichst vor dem Termin beim Jobcenter melden. Bei überraschenden Ereignissen sollte die Mitteilung erfolgen, sobald dies möglich ist.

Das Jobcenter muss vor einer Entscheidung zudem Gelegenheit geben, sich zu den Umständen des Nichterscheinens zu äußern. Die Bundesagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Prüfung des wichtigen Grundes im Anhörungsverfahren erfolgt.

Das erste Versäumnis ist seit Juli 2026 nicht bedeutungslos

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass der erste nicht wahrgenommene Meldetermin seit Juli 2026 folgenlos bleibe. Zwar wird beim ersten Meldeversäumnis grundsätzlich noch kein Geld gekürzt, das Jobcenter kann das Versäumnis aber durch einen Feststellungsbescheid dokumentieren.

Ein weiterer Terminverstoß während des ununterbrochenen Leistungsbezugs kann dann bereits als wiederholtes Meldeversäumnis behandelt werden. Dann drohen 30 Prozent weniger Regelbedarf für einen Monat.

Für Verstöße aus der Zeit vor dem 1. Juli 2026 gelten Übergangsregeln. Wie die neue Zählweise funktioniert, erklären wir ausführlich unter „Grundsicherung: Alte Terminverstöße zählen für die neue Sanktionsfolge nicht mit“.

Auch außergewöhnliche Härten müssen geprüft werden

Selbst wenn kein wichtiger Grund anerkannt wird, ist damit eine Kürzung noch nicht in jedem Fall zwingend. Nach § 31a SGB II, auf den § 32 verweist, darf keine Leistungsminderung erfolgen, wenn sie im konkreten Fall eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Das ist allerdings eine Einzelfallentscheidung und kein allgemeiner Freibrief zum Fernbleiben. Betroffene sollten deshalb alle persönlichen Umstände vollständig im Anhörungsverfahren vortragen.

Einen Überblick zu Leistungsminderungen und möglichen Gegenargumenten bietet außerdem unser Ratgeber „Sanktionen und Leistungsminderungen beim Jobcenter“.

Praxisbeispiel: Vorstellungsgespräch statt Jobcenter-Termin

Maria erhält Grundsicherungsgeld und bekommt für Mittwoch um 10 Uhr einen Meldetermin beim Jobcenter. Zwei Tage vorher lädt sie ein Arbeitgeber für genau diesen Zeitpunkt zu einem Bewerbungsgespräch ein und erklärt, dass kein anderer Termin möglich sei.

Maria informiert das Jobcenter noch am selben Tag, sendet die Einladung des Unternehmens als Nachweis und bittet um einen neuen Meldetermin. Das Vorstellungsgespräch ist nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur ein anerkannter wichtiger Grund, sodass das Fernbleiben vom ursprünglichen Jobcenter-Termin nicht als Meldeversäumnis behandelt werden sollte.

Seit Juli 2026 können versäumte Jobcenter-Termine teuer werden

Die Regeln für versäumte Meldetermine wurden zum 1. Juli 2026 erheblich verschärft. Nach § 32 SGB II führt das erste festgestellte Meldeversäumnis im laufenden Leistungsbezug zwar noch nicht unmittelbar zu einer Kürzung, es kann aber durch einen Feststellungsbescheid für spätere Verstöße relevant werden.

Bei einem wiederholten Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund kann das Grundsicherungsgeld für einen Monat um 30 Prozent des jeweiligen Regelbedarfs gemindert werden. Bei drei unmittelbar aufeinanderfolgenden versäumten Terminen können nach den neuen Regeln sogar noch weitergehende Folgen wegen fehlender Erreichbarkeit eintreten.

Ausführlich haben wir die neuen Folgen bereits im Beitrag „Verpasste Jobcenter-Termine können bis zum Wegfall der Leistungen führen“ erläutert. Umso wichtiger ist es, berechtigte Verhinderungsgründe frühzeitig mitzuteilen.

Der Beitrag Bürgergeld: 5 Gründe den Jobcenter-Termin nicht wahrnehmen zu müssen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Rentner aufgepasst: Führerscheine müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden

Für viele Autofahrer rückt ein wichtiger Termin näher: Am 19. Januar 2027 endet die nächste Frist beim verpflichtenden Führerscheinumtausch. Betroffen sind diesmal vor allem Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden.

Gerade Rentnerinnen und Rentner sollten allerdings genau hinschauen. Denn für Menschen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine besondere Ausnahme: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Diese Führerscheine werden zum 19. Januar 2027 ungültig

Bei den aktuell anstehenden Fällen geht es nicht mehr hauptsächlich um die alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine. Die nächste Umtauschstufe betrifft Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden.

Das Ausstellungsdatum lässt sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins finden. Entscheidend ist das Datum im Feld 4a, nicht das Jahr, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde.

Wer beispielsweise bereits 1975 den Führerschein gemacht hat, aber 2003 einen neuen Kartenführerschein erhalten hat, fällt grundsätzlich unter die Frist zum 19. Januar 2027. Eine Ausnahme besteht wiederum für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Umtauschfrist Hinweis 1999 bis 2001 19. Januar 2026 Frist bereits abgelaufen 2002 bis 2004 19. Januar 2027 Jetzt besonders wichtig 2005 bis 2007 19. Januar 2028 Noch ein Jahr länger Zeit 2008 19. Januar 2029 Spätere Umtauschstufe 2009 19. Januar 2030 Spätere Umtauschstufe 2010 19. Januar 2031 Spätere Umtauschstufe 2011 19. Januar 2032 Spätere Umtauschstufe 2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033 Letzte Umtauschstufe Für sehr alte Senioren gilt ausgerechnet eine längere Frist

Die Regelung führt auf den ersten Blick zu einem überraschenden Ergebnis. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein unabhängig davon, wann das Dokument ausgestellt wurde, erst bis zum 19. Januar 2033 austauschen.

Ein heute über 80 Jahre alter Autofahrer mit einem Kartenführerschein aus dem Jahr 2003 muss daher nicht zwingend bis Januar 2027 tätig werden. Ein jüngerer Rentner mit demselben Ausstellungsjahr kann dagegen bereits von der Frist 2027 erfasst sein.

Das Bundesverkehrsministerium begründet die Sonderregelung damit, dass sehr alte Fahrerlaubnisinhaber nicht frühzeitig zum Dokumententausch gezwungen werden sollten, wenn möglicherweise unklar ist, ob sie ihre Fahrerlaubnis bis 2033 überhaupt noch nutzen möchten.

Alte Papierführerscheine sind für viele längst über der Frist

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt und 1953 oder später geboren wurde, sollte ebenfalls aufmerksam werden. Die dafür vorgesehenen Umtauschfristen sind bereits abgelaufen.

Bei diesen Dokumenten richtete sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten bereits 2022 tätig werden, danach folgten weitere Geburtsjahrgänge bis zur letzten regulären Papierführerschein-Frist im Januar 2025.

Auch hier gilt allerdings die Ausnahme für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben weiterhin bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Die Fahrerlaubnis geht durch den Umtausch nicht verloren

Viele Senioren befürchten, dass mit dem Pflichtumtausch eine erneute Fahrprüfung oder sogar eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit verbunden sein könnte. Für den gewöhnlichen Umtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins trifft das nicht zu.

Es handelt sich grundsätzlich um einen Austausch des Dokuments. Die bisher bestehende Fahrerlaubnis bleibt erhalten und muss nicht noch einmal durch eine theoretische oder praktische Prüfung erworben werden.

Auch ein Gesundheits- oder Sehtest wird allein aufgrund des Alters beim normalen Pflichtumtausch nicht verlangt. Mehr über verbreitete Missverständnisse bei älteren Autofahrern lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Dürfen Rentner ab 70 bald kein Auto mehr fahren?“.

Beim neuen Führerschein unbedingt die eingetragenen Klassen prüfen

Für Senioren mit einer früheren Fahrerlaubnis der alten Klassen 1, 2 oder 3 ist noch ein anderer Punkt wichtig. Beim Umtausch werden die alten Fahrberechtigungen in die heutigen Fahrerlaubnisklassen und teilweise in bestimmte Schlüsselzahlen übertragen.

Nach Erhalt des neuen Dokuments sollte deshalb geprüft werden, ob die bisherigen Berechtigungen korrekt übernommen wurden. Das kann insbesondere bei größeren Wohnmobilen, Anhängern oder bestimmten älteren Fahrerlaubnissen wichtig sein.

Was die Eintragungen bedeuten und weshalb besonders das Feld 12 geprüft werden sollte, erläutert Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag „Warum jeder Feld 12 im Führerschein prüfen sollte“.

Diese Unterlagen werden für den Führerscheinumtausch benötigt

Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes gestellt. Je nach Kommune kann dies auch über ein Bürgeramt oder teilweise über einen digitalen Dienst erfolgen.

Benötigt werden normalerweise der bisherige Führerschein im Original, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Bundesverkehrsministerium nennt für den regulären Umtausch derzeit Behördengebühren von grundsätzlich 26,50 Euro; Kosten für das Foto und gegebenenfalls den Versand kommen hinzu.

Wurde ein alter Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Für die jetzt hauptsächlich betroffenen Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 ist dieser Punkt in vielen Fällen nicht mehr relevant.

Senioren sollten den Termin nicht bis Januar aufschieben

Wer unter die Frist 2027 fällt, sollte den Antrag nicht erst kurz vor dem 19. Januar stellen. Gerade zum Jahresende und unmittelbar vor Ablauf einer Umtauschfrist können Termine bei Fahrerlaubnisstellen knapp werden.

Hinzu kommt die Zeit für die Herstellung des neuen Kartenführerscheins. Wer den Wechsel frühzeitig beantragt, vermeidet unnötigen Zeitdruck.

Was passiert, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird?

Nach Ablauf der persönlichen Umtauschfrist verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt bei einem gewöhnlichen Pkw- oder Motorradführerschein dadurch jedoch nicht automatisch.

Wer mit einem nicht rechtzeitig umgetauschten Dokument unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach Angaben der Bundesregierung kann dafür ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden.

Praktisch unangenehmer können Probleme bei Auslandsreisen oder bei der Vorlage eines nicht mehr gültigen Führerscheindokuments werden. Deshalb sollten Betroffene die Frist nicht allein wegen des vergleichsweise niedrigen Verwarnungsgeldes ignorieren.

Der neue EU-Führerschein gilt anschließend 15 Jahre

Der neu ausgestellte EU-Kartenführerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig. Das Dokument wird für 15 Jahre ausgestellt und muss anschließend erneut erneuert werden.

Damit wird nicht automatisch die Fahrerlaubnis auf 15 Jahre beschränkt. Nach Ablauf der Dokumentengültigkeit wird vielmehr ein neuer Führerschein mit aktuellem Foto und aktuellen persönlichen Angaben ausgestellt.

Eine neue Fahrprüfung ist auch bei dieser späteren Erneuerung grundsätzlich nicht vorgesehen. Welche weiteren Änderungen Autofahrer und insbesondere Rentner künftig betreffen könnten, lesen Sie auch im Gegen-Hartz-Beitrag „Neue Pflicht für Autofahrer kommt in Deutschland“.

Der alte Führerschein darf auf Wunsch als Erinnerung behalten werden

Gerade ältere Menschen verbinden mit ihrem alten Führerschein häufig Jahrzehnte persönlicher Erinnerungen. Wer das bisherige Dokument behalten möchte, kann bei der Behörde danach fragen.

Nach den geltenden Vorschriften kann der alte Führerschein auf Wunsch wieder ausgehändigt werden, nachdem ihn die Fahrerlaubnisbehörde sichtbar ungültig gemacht hat. Als gültiger Führerschein darf das alte Dokument anschließend selbstverständlich nicht mehr verwendet werden.

Praxisbeispiel: Rentner Klaus muss 2027 tauschen, sein älterer Bruder nicht

Klaus ist Jahrgang 1956 und besitzt einen Kartenführerschein, der im August 2003 ausgestellt wurde. Da sein Führerschein in den Zeitraum 2002 bis 2004 fällt und Klaus nicht vor 1953 geboren wurde, muss sein Dokument spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein.

Sein Bruder Peter ist dagegen Jahrgang 1951 und besitzt ebenfalls einen Kartenführerschein aus dem Jahr 2003. Für ihn greift die Sonderregelung für vor 1953 Geborene, sodass er grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen muss.

Das Beispiel zeigt, weshalb Senioren nicht allein auf das Alter ihres Führerscheins schauen sollten. Ausstellungsjahr und Geburtsjahr müssen zusammen betrachtet werden.

Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch 2027 1. Welche Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden?

Grundsätzlich sind Kartenführerscheine betroffen, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum steht beim Kartenführerschein im Feld 4a.

2. Müssen auch Senioren über 80 ihren Führerschein bis Januar 2027 tauschen?

Nicht unbedingt. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 austauschen.

3. Muss beim Führerscheinumtausch eine neue Fahrprüfung gemacht werden?

Nein. Der gewöhnliche Pflichtumtausch ist ein Verwaltungsverfahren und beinhaltet weder eine neue theoretische noch eine neue praktische Fahrprüfung.

4. Müssen Rentner beim Umtausch zum Arzt oder einen Sehtest machen?

Bei gewöhnlichen Pkw- und Motorradfahrerlaubnissen besteht allein wegen des Pflichtumtauschs oder des Alters keine allgemeine Pflicht zu einer neuen medizinischen Untersuchung. Bestehen im Einzelfall konkrete Zweifel an der Fahreignung, gelten davon unabhängige Vorschriften.

Der Beitrag Rentner aufgepasst: Führerscheine müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

John Mearsheimer’s Category Mistake and the Israel Lobby, by E. Michael Jones

Eli Clfton and Ian Lustik begin Israel’s Lobby by revisiting the Pollard affair, which they see as “a dramatic illustration of how foreign influence leads politicians to serve special interests instead of those of their constituents.”[1] The story of how the greatest traitor in American history was sprung from prison despite the unanimous opposition of...
Kategorien: Externe Ticker

Where Did Our Happiness Go? Into the Pockets of Others., by Paul Craig Roberts

Remember how happy we would be according to Klaus Schwab and the World Economic Forum when we owned nothing? Well, that is where we are. Are you happy? They took away memory cards and sold us cloud storage. They took CDs and DVDs and sold us streaming. They took software you once bought as yours...
Kategorien: Externe Ticker

Churchill Wrecked Britain to Save Himself, by Mike Whitney

There's no doubt that Winston Churchill secretly took large sums of money from wealthy donors. (The Churchill archives provide documentary proof that Churchill received sizable payments from donors in 1938, 1940, and 1943.) There's also no doubt that the money Churchill was given saved him from bankruptcy. Again, Churchill's abysmal financial situation is part of...
Kategorien: Externe Ticker

Debunking the Claim That Macklemore Has A "History of Antisemitism", by Caitlin Johnstone

As American rapper Macklemore becomes a frontline for renewed mainstream discourse about Israeli atrocities in Gaza, Israel apologists have been falling all over themselves to circulate the demonstrably false narrative that the artist has a history of antisemitic behavior. Zionist billionaire Robert Kraft defended his intervention to remove Macklemore from the Ed Sheeran tour for...
Kategorien: Externe Ticker

Dispatch from Moscow: The Collapse Narrative Keeps Missing the Real Russia, by Larry C. Johnson

I am back in Moscow for the first time in ten months, and the first thing that strikes you is the distance between the city in front of you and the city as it is described five thousand miles away. Moscow and St. Petersburg are thriving, modern, and — this is the word I keep...
Kategorien: Externe Ticker

The Black Juror in the Lindsay Clancy Case, by Edward Dutton

The reaction of interviewer Gayle King, upon being told by a White female juror that the single hold-out male-juror, who refused to conform and find that Lindsay Clancy was insane rather than a murderess, is one of the most fascinating pieces of footage I’ve seen. King was visibly surprised, paused and then admitted, “I have...
Kategorien: Externe Ticker

Having Trump in the White House Is the Same as Having Netanyahu in the White House, by Paul Craig Roberts

The Zionist Trump regime is preparing to give 40,000 tons of bombs to Israel in the largest transfer in history. Moreover, the bombs will be given to Netanyahu’s government at the expense of the American taxpayers, courtesy of the US Foreign Military Financing Program whereby Washington gives Israel the money with which to “purchase” the...
Kategorien: Externe Ticker

They Forgot the Alamo, by Kevin DeAnna

The Republican Party has turned Texas into the Lone Saar State and is now attacking those who dare to notice the problem of mass immigration by Indians. Yet if the GOP can’t defend someone like Bo French, they can hardly defend the existence of Texas itself. Identity isn’t an “idea,” but something inherent, and those...
Kategorien: Externe Ticker

Präsident in Kolumbien stellt Autonomie der Universitäten infrage

Bogotá. Der kolumbianische Präsident Abelardo de la Espriella hat angekündigt, dass die Polizei öffentliche Universitäten betreten darf, wenn es zu terroristischen Handlungen, Vandalismus oder Gewalt kommt. Ein entsprechender Einsatz soll auch dann legal sein, wenn nach Ansicht der... weiter 16.09.2026 Artikel von zu Kolumbien, Politik, Militär
Kategorien: Externe Ticker

Trump and the Falkland Islands: A Message to NATO?

President Donald Trump may have discovered a new opportunity to provoke a NATO ally.  Last year, the White House created a brouhaha with Denmark (and other European countries) by insisting that Copenhagen sell Greenland to the United States. This time, Washington’s agitation involves a chain of islands off the east coast of Argentina that Great […]
Kategorien: Externe Ticker

‘Peace Through Strength’ as a Revolt Against Nature

“Peace Through Strength” has been a Republican mantra for decades. The slogan holds that peace can be achieved by maintaining a powerful military capable of deterring potential adversaries. It is said that sufficient military power – occasionally showcased by stomping on those who would seek to question its overarching authority – instills fear in America’s […]
Kategorien: Externe Ticker

Petition gegen Masernimpfpflicht: Weikl und Bahner im Petitionsausschuss des Bundestages

Transition News - 16. September 2026 - 0:10

Die Petition 189940 zur sofortigen Aufhebung des Masernschutzgesetzes und der darin verankerten faktischen Impfpflicht hat das erforderliche Quorum deutlich überschritten. Insgesamt 38.272 Menschen unterstützen das Anliegen, das von der Gesellschaft der «Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.» (MWGFD) und einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorangetrieben wurde. Damit steht nun eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages an.

Diese Anhörung findet nun am kommenden Montag, den 21. September 2026, ab 12:00 Uhr statt. Dabei werden Ronald Weikl, stellvertretender Vorsitzender der MWGFD und Koordinator der Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz, sowie die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) den 26 Ausschussmitgliedern die zusammengestellten Argumente vortragen. Das berichtet Bahner in ihrem Telegram-Kanal.

Interessierte Bürger und Medienvertreter können die Sitzung vor Ort verfolgen, sofern sie sich bis spätestens 18. September 2026, 12:00 Uhr, unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses unter vorzimmer.peta@bundestag.de anmelden. Journalisten können sich hier akkreditieren. Der Zuschauerbereich fasst rund 120 Plätze; zum Einlass ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.

«Wir freuen uns über möglichst viele interessierte Zuschauer!», so Bahner in ihrem Telegram-Kanal. Wer nicht vor Ort sein kann, für den besteht die Möglichkeit, die Anhörung live auf www.bundestag.de anzusehen. In der Mediathek sowie im Parlamentsfernsehen wird sie auch als Aufzeichnung dauerhaft verfügbar sein.

Die Anhörung gewinnt vor dem Hintergrund der anhaltenden rechtlichen Unsicherheiten besondere Bedeutung. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Masernnachweispflicht für Kita-Kinder im Juli 2022 als verfassungsgemäß eingestuft. Doch Bahner bezeichnete diese Entscheidung in einem TN-Interview als «absolut inakzeptabel», weil sie individuelle Autonomie und das Recht auf körperliche Unversehrtheit einem kollektiven Zwang opfere. Dabei steht eine abschließende Entscheidung für schulpflichtige Kinder weiterhin aus.

Bereits 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu den Regelungen in § 20 Infektionsschutzgesetz Stellung genommen habe. Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals die uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Willkür, falls Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung verhängt würden.

Diese Linie bestätigt sich in jüngerer Zeit erneut. Mehrere Gerichte und Behörden haben weitere Verfahren ausgesetzt, darunter ein Zwangsgeldverfahren der Kreisverwaltung Altenkirchen und ein Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Grevenbroich. Die Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL, die rund 20 solcher Fälle begleitet hat, verweist auf die noch offene verfassungsrechtliche Klärung und fordert Zurückhaltung der Behörden, solange keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (TN berichtete).

Negativer Nutzen, keine Placebo-Studie, kein Virusnachweis

Kritiker der Nachweispflicht, darunter Mediziner wie Andreas Sönnichsen, argumentieren zudem mit einer negativen Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung in Deutschland, wo die Fallzahlen niedrig und schwere Verläufe selten seien.

Erschwerend kommt hinzu, dass es keine placebokontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Auch möge man sich an den «Masernvirusprozess» erinnern. Ausgangspunkt war hier, dass der Mikrobiologe Stefan Lanka 2011 eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro ausgelobt hatte, die derjenige erhalten sollte, der oder die mittels einer wissenschaftlichen Publikation die Existenz und Größe des Masernvirus beweisen könne. Davon bekam irgendwann der Arzt David Bardens Wind – und er reichte sechs Publikationen ein. Doch Stefan Lanka sah dadurch die Bedingungen seiner Ausschreibung nicht erfüllt, woraufhin Bardens Lanka verklagte.

Lanka gewann dann tatsächlich im Februar 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Gegen dieses Urteil legte Bardens zwar beim BGH Revisionsbeschwerde ein, doch diese wurde im Dezember 2016 abgewiesen. Lanka verkündete daraufhin stolz:

«In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski, haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in dem Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masernvirus enthält.»

Damit sagte das Gerichtsurteil genau genommen freilich nicht, dass es keinerlei wissenschaftliche Beweise für die Existenz des Masernvirus gibt. Denn das Gericht entschied ja «nur», dass die von Bardens vorgelegten sechs wissenschaftlichen Publikationen die Auslobungsbedingungen Lankas nicht erfüllten – verlangten diese doch Vorlage «einer» wissenschaftlichen Publikation mit einer vollständigen Beweisführung.

Doch zu bedenken ist hier, dass man eigentlich erwarten darf, dass es zu einem Virus eine einzelne(!) beweisführende Studie gibt, denn auch sonst – ob nun bei HIV oder bei SARS-CoV-2 – werden in der Regel ja Einzelstudien genannt, mit denen man den Virusnachweis geführt haben will. Um die Prozesse, die notwendig sind oder wären, um ein Virus nachzuweisen, braucht es ja auch nicht mehr als eine Einzelstudie.

Und wieso wird nicht einfach eine Einzelstudie aufgelegt und in dieser dann das Masernvirus solide nachgewiesen, um auch die letzten Zweifel endgültig auszuräumen? Geldmittel und die Zeit wären auch hierfür ohne Frage mehr als genug vorhanden …

Kategorien: Externe Ticker

Wenn die Kirche Staat und Bürger belehrt, verliert sie die Gläubigen

Transition News - 16. September 2026 - 0:08

Die katholische Kirche hat sich gegen die Neutralitätsinitiative ausgesprochen, über die das Schweizer Volk am 27. September abstimmt. Vox ethica, die wirtschafts- und sozialethische Fachstelle der Kirche, warnt vor einer Relativierung der Menschenrechte und stellt die Möglichkeit eigener Sanktionen als ethische Verpflichtung dar. Was als moralische Orientierung daherkommt, ist in Wahrheit eine politische Intervention, die sich anmaßt, den Stimmbürgern den richtigen Weg zu weisen.

Die katholische Kirche sollte sich fragen, ob sie damit ihrem Auftrag gerecht wird. Wer sich in Abstimmungskämpfen auf die Seite staatlicher Sanktionspolitik stellt, verlässt das Terrain der Seelsorge und begibt sich in die Niederungen geopolitischer Interessen. Gerade eine Kirche, die sich auf das Evangelium des Friedens beruft, müsste vorsichtig sein, wenn sie wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen als Ausdruck von Solidarität und Gerechtigkeit verkauft.

Die Gegner der kirchlichen Stellungnahme weisen zu Recht darauf hin, dass Sanktionen nicht nur Regierungen treffen. Sie belasten oft vor allem die Bevölkerung, die keinen Einfluss auf die Entscheidungen ihrer politischen Führung hat. Hunger, Armut und soziale Not sind keine abstrakten Kollateralschäden. Wer diese Folgen ausblendet, um die eigene politische Position moralisch zu verbrämen, macht es sich zu einfach. Und seine Motivation kommt aus der politischen Haltung, nicht vom Glauben her. Die katholische Kirche betreibt hier üblen Etikettenschwindel. Wer Politiker sein will, soll das tun, aber nicht in kirchlichem Gewand!

Noch problematischer ist die Haltung der katholischen Kirche gegenüber den Gläubigen. Vox ethica betont zwar, man schreibe niemandem vor, wie er abzustimmen habe. Doch dann tut sie im gleichen Atemzug genau das. Eine offizielle Stellungnahme der Kirche gegen eine Volksinitiative ist selbstverständlich eine politische Empfehlung – unabhängig davon, wie sie sprachlich verpackt wird. Sie beansprucht die Autorität der Kirche für eine konkrete politische Position und setzt damit die Gläubigen unter moralischen Druck.

Dass sich kirchliche Institutionen gesellschaftlich äußern dürfen, steht außer Frage. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen christlicher Ethik und politischer Parteinahme. Die Kirche kann Frieden, Menschenwürde und Gerechtigkeit verkünden, ohne daraus eine konkrete Abstimmungsempfehlung abzuleiten. Wenn sie hingegen ihre Fachstellen (braucht es die?) zu politischen Akteuren macht, verliert sie jene geistliche Unabhängigkeit, die sie eigentlich auszeichnen sollte.

Die Entwicklung der Schweizer Landeskirchen in Richtung Bedeutungslosigkeit zeigt, wohin eine solche Vermischung führen kann. In meinem Beitrag «Die Staatskirchen verlieren – der Glaube lebt» beschrieb ich den zunehmenden Bedeutungsverlust der staatlich organisierten Kirchen. Sinkende Mitgliederzahlen, leere Kirchen und eine schwindende gesellschaftliche Verankerung sind für den früheren Generalvikar des Bistums Chur, Martin Grichting, nicht nur Folgen der Säkularisierung. Er sieht auch eine Kirche, die sich dem gesellschaftlichen Mainstream anpasst, Menschen, die damit nicht konform gehen, ausgrenzt und ihre eigentliche Botschaft vernachlässigt.

Ich schilderte dort meine persönliche Abkehr von der reformierten Landeskirche. Meine Kritik richtet sich insbesondere gegen politische Stellungnahmen der Kirchenleitungen, die häufig links-grünen Positionen entsprechen. Eine solche Kirche verliert dadurch ihren religiösen Kern und wird zu einer Art sozial-ethischem Verein, einer Art staatlich finanzierter NGO mit Bibelmantel.

Die Parallelen zur aktuellen Kontroverse sind offensichtlich. Die katholische Kirche will, so sagt sie, mit ihrer Stellungnahme zur Neutralitätsinitiative ethische Verantwortung zeigen. Doch sie sollte sich fragen, ob sie damit tatsächlich Menschen für den Glauben gewinnt oder vielmehr jene unterstützt, die sich von den Landeskirchen längst abgewandt haben. Wer in der Kirche vor allem eine weitere politische Stimme sieht, wird kaum einen Grund finden, ihr beizutreten oder ihr treu zu bleiben.

Die katholische Kirche (und auch die evangelische Landeskirche) wäre gut beraten, ihre Kräfte auf das zu konzentrieren, was keine politische Partei und kein staatliches Gremium leisten kann: die Verkündigung des Evangeliums, die Begleitung von Menschen in Krisen, die Sorge um die Armen und die Vermittlung von Hoffnung. Der offene Brief gegen die Stellungnahme von Vox ethica, den zum Beispiel Katastrophenhelfer Marcel Helfenstein oder SVP-Nationalrätin Vroni Thalmann-Bieri unterschrieben haben, ist deshalb mehr als ein Protest gegen eine Abstimmungsempfehlung. Er ist ein Warnsignal an eine Kirche, die ihre geistliche Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt oder schon verloren hat.

Wenn die Kirche den Menschen vorschreibt, welche politische Haltung moralisch richtig ist, wird sie Teil des politischen Systems. Wenn sie hingegen den Menschen hilft, im Glauben Orientierung zu finden, bleibt sie Kirche.

Kategorien: Externe Ticker

Dopaminverlust soll zu «Gehirnnebel» bei «Long-COVID»-Patienten führen

Transition News - 16. September 2026 - 0:06

Wie wir schon oft erklärt haben, gibt es für die angeblich neuen Krankheiten «COVID» und «Long COVID» keine spezifischen Symptome. Die Diagnose erfolgt ausschließlich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-Testresultats, wobei das dazu verwendete PCR-Verfahren für die Diagnostik ungeeignet ist, wie selbst dessen 2019 verstorbene Erfinder Kary Mullis feststellte. So werden «Long COVID» laufend neue Symptome zugeschrieben, unter anderem «Hirnnebel» (brain fog), Erschöpfung, Gedächtnislücken und anhaltender Motivationsverlust.

Nun wollen Forscher ermittelt haben, dass «Long-COVID»-Patienten in der gesamten Gehirnregion, die mit Motivation, Bewegung und Gedächtnis in Verbindung steht (dem Striatum), signifikant niedrigere VMAT2-Werte aufwiesen. Dabei handelt es sich um ein Protein, das an den Nervenenden vorkommt, die Dopamin freisetzen. Gegenüber Fortune, das über die Arbeit berichtet, erklärte der Hauptautor Jeffrey Meyer, Professor für Psychiatrie an der University of Toronto:

«Indem wir zeigen, dass es in diesen Bereichen zu einer Abnahme der Nerven kommt, die Dopamin freisetzen, und dann den Zusammenhang zwischen diesen Veränderungen und den Symptomen aufzeigen, liefern wir zwei Informationen, die einen starken Zusammenhang mit Long COVID herstellen.»

Fortune weist darauf hin, dass dieses Ergebnis an eine Studie von Meyers Team aus dem Jahr 2023 anknüpft, in der erhöhte Entzündungswerte in denselben Hirnregionen festgestellt wurden. In jener Studie sei ein anderes Protein gemessen worden, das auf Entzündungszellen vorkommt. Dem Forscher zufolge werden dabei «grundlegend unterschiedliche Prozesse gemessen», es könne jedoch sein, «dass das eine zum anderen führt.» So könnten Entzündungszellen die Enden der Dopamin freisetzenden Nerven schädigen, oder eine Schädigung der Nerven selbst könnte die Entzündung auslösen.

Was die neue Studie laut Meyer auszeichnet, ist, wie eng die Bildgebungsergebnisse mit bestimmten Symptomen korrelierten. Verringerte Dopaminmarker in der mit Apathie assoziierten Region (ventrales Striatum) gingen mit Gedächtnisproblemen einher. Marker in der Planungsregion (dorsales Putamen) korrelierten mit verlangsamten Bewegungen. Eine dritte Region korrelierte mit Motivationsverlust. Der Autor weiter:

«Weil wir nun eine Veränderung identifiziert haben, die auf einen Verlust von Dopamin-Nervenendigungen hindeutet und die mit den Symptomen zusammenhängt. Mit diesen Informationen sind wir in der Lage, viel mehr gezielte Studien in diesem Bereich durchzuführen und hoffentlich neue Heilungsmethoden zu entwickeln, die nicht mehr allzu fern sind.

Die eindeutige Stärke der Studie liegt in dem starken Zusammenhang mit wichtigen Symptomen, und es ist auch eine klare Schlussfolgerung, dass dieser Marker bei Menschen, die diese Symptome aufweisen, niedrig ist.»

Laut Meyer unterscheidet sich der Dopaminverlust von gewöhnlichen Stimmungsschwankungen oder Motivationsverlusten. Er spiegele eine tatsächliche Verringerung der Dichte der Nervenendigungen wider und nicht lediglich eine geringere Dopaminausschüttung durch intakte Nerven. Unklar sei, ob dies reversibel ist.

Gemäß Meyer könnten sich manche Patienten erholen, wenn beschädigte Nervenendigungen nachwachsen oder neue Verbindungen bilden. Dies könne insbesondere durch Bewegung oder Aktivitäten geschehen, die die betroffenen Hirnregionen beanspruchen. Bei anderen könnte eine anhaltende Entzündung diese Erholung vollständig blockieren, was einer gezielten Behandlung bedürfe.

So bereitet Meyers Team laut Fortune eine klinische Studie vor, in der ein bestehendes dopaminbezogenes Medikament, das nachweislich in das Gehirn gelangt, umfunktioniert werden soll. «Einige wenige Menschen haben darauf positiv reagiert, und zwar auf recht eindrucksvolle Weise», so Meyer. Allerdings sei ein Förderantrag für eine solche vollständige Studie in zwei Förderrunden knapp gescheitert.

Die Erkenntnisse der neuen Studie sagen allerdings nichts über die Ursache des beobachteten Mechanismus. Es wird einfach angenommen, dass er auf eine SARS-CoV-2-«Infektion» zurückzuführen ist. In der Arbeit wird jedoch beispielsweise nicht berücksichtigt, ob die Patienten Injektionen gegen «COVID» erhalten haben.

Kategorien: Externe Ticker

Das Vereinigte Königreich bekommt Risse

Transition News - 16. September 2026 - 0:02

Die britische Union hat schon bessere Tage gesehen. In Cardiff haben die (nationalistischen) Regierungschefs von Schottland, Wales und Nordirland eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat, wie der Guardian meldet: Sie pochen auf das Recht ihrer Nationen, über die eigene Zukunft zu entscheiden, und sehen diese in der Europäischen Union. Drei Länder, drei unterschiedliche Wege – und ein gemeinsames Signal an die Regierung in Westminster.

Der Schulterschluss kommt zu einem bemerkenswerten Zeitpunkt. US-Präsident Donald Trump hatte am Wochenende eine Vereinigung der neutralen Republik Irland mit dem immer noch zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland als «etwas Fantastisches» bezeichnet. Michelle O'Neill, die nordirische Regierungschefin und stellvertretende Vorsitzende von Sinn Féin, sieht darin Rückenwind für die Debatte über ein vereintes Irland. Die Frage, die lange vor allem auf der Insel selbst verhandelt wurde, hat damit neue internationale Aufmerksamkeit bekommen.

In Schottland ist der Wunsch nach einem neuen Unabhängigkeitsreferendum besonders ausgeprägt. John Swinney, Regierungschef und Vorsitzender der Scottish National Party (SNP), hält eine Abstimmung innerhalb der kommenden fünf Jahre für wünschenswert. Das letzte Referendum von 2014 endete mit einer eher knappen Niederlage für die Unabhängigkeitsbefürworter: 55 Prozent stimmten damals gegen die Loslösung vom Vereinigten Königreich.

Seitdem hat sich die politische Landschaft verändert. Der Brexit, den eine Mehrheit der Schotten ablehnte, hat die Entfremdung von Westminster verstärkt. Die schottische Regionalregierung argumentiert, dass die Bevölkerung ihres Landes über eine Zukunft entscheiden können sollte, die nicht gegen ihren erklärten Willen gestaltet wird.

Wales geht einen vorsichtigeren Weg. Rhun ap Iorwerth, der (neue) Regierungschef und Vorsitzende der (walisisch-nationalistischen) Regierungspartei Plaid Cymru, bezeichnet die Unabhängigkeit als langfristiges Ziel. Ein konkretes Datum für ein Referendum nennt er nicht. Er will die Entscheidung dem walisischen Volk überlassen, sieht aber die Grenzen der gegenwärtigen Ordnung immer deutlicher. Die Regierung in Westminster, so seine Einschätzung, funktioniere für Wales nicht mehr so, wie sie sollte.

Auch Nordirland verfolgt seine eigenen Prioritäten. Die republikanische Sinn Féin, die Nordirland gegen die Unionisten seit einiger Zeit regiert, strebt ein Referendum über die Vereinigung mit der Republik Irland bis 2030 an. Michelle O'Neill betont, dass das Interesse an dieser Frage nicht nur in Nordirland, sondern auch international wachse. Die gemeinsame Erklärung mit Schottland und Wales gibt diesem Anliegen eine zusätzliche politische Bühne.

Die britische Regierung reagiert erwartungsgemäß zurückhaltend. Premierminister Andy Burnham, der zuvor Bürgermeister von Greater Manchester war, hatte eine stärkere Dezentralisierung zu einer seiner Prioritäten gemacht. Zugleich hält er an der Einheit des Vereinigten Königreichs fest. Ein neues schottisches Unabhängigkeitsreferendum lehnt die Regierung ab.

Das ist eine Haltung, die in Westminster vermutlich als vernünftig und staatstragend gilt. Aus Sicht der drei Regierungschefs wirkt sie allerdings zunehmend wie der Versuch, eine politische Debatte durch das bloße Wiederholen des Wortes «Union» zu beenden. Denn die Frage, ob der gegenwärtige Staatsaufbau den Bedürfnissen der einzelnen Nationen gerecht wird, lässt sich nicht dauerhaft mit einem Verweis auf die Einheit erledigen.

Rhun ap Iorwerth weist darauf hin, dass eine Region oder Stadt innerhalb Englands nicht dasselbe ist wie eine Nation mit eigener politischer Identität. Wales zum Beispiel verfügt über eine sehr lebendige keltische Sprache, die von Hunderttausenden von Menschen im Alltag als Muttersprache verwendet wird. Genau an diesem Punkt liegt eine der Schwächen des Westminster-Modells: Es behandelt die Übertragung von Zuständigkeiten («devolution») gern als Verwaltungsfrage, während es in Edinburgh, Cardiff und Belfast um die Frage geht, wer über die eigene Zukunft bestimmen darf.

Politisch bemerkenswert ist die Zusammenarbeit auch deshalb, weil die SNP und Plaid Cymru über Jahre Abstand zu Sinn Féin gehalten hatten. Die nordirische Partei war lange mit der republikanischen Bewegung und der IRA verbunden. Dass die drei Regierungschefs nun gemeinsam auftreten, zeigt, wie stark sich die politischen Prioritäten verschoben haben.

Michael Keating, Politikwissenschaftler an der Universität Aberdeen, hält die Erklärung für politisch bedeutsam. Er erwartet allerdings nicht, dass sie die Haltung der britischen Regierung kurzfristig ändern wird. Westminster dürfte also vorerst bei seiner Linie bleiben.

Die Erklärung von Cardiff muss also nicht unmittelbar zu einem Referendum führen, um Wirkung zu entfalten. Sie zeigt, dass die Forderung nach Selbstbestimmung nicht mehr nur aus einzelnen Hauptstädten kommt, sondern sich über mehrere Nationen des Vereinigten Königreichs hinweg artikuliert. Schottland, Wales und Nordirland gehen dabei nicht denselben Weg, aber sie haben ein gemeinsames Interesse: mehr Kontrolle über die eigene politische Zukunft.

Die Zentralregierung kann das als vorübergehende Unruhe abtun. Sie kann sich darauf berufen, dass die Union rechtlich besteht und dass Referenden nicht auf Zuruf stattfinden. Doch je länger Westminster die Debatte vertagt, desto stärker wird der Eindruck, dass die Einheit des Königreichs vor allem noch von der Beharrlichkeit seiner Zentralregierung zusammengehalten wird. Tatsache ist aber, dass England (Labour), Wales (Plaid Cymru), Schottland (SNP) und Nordirland (Sinn Féin) von je anderen Parteien regiert werden und dass Labour oder die lange regierenden Tories kaum Aussicht darauf haben, je wieder außerhalb Englands zu regieren.

Die drei Regierungschefs haben jedenfalls einen Anfang gemacht. Die Frage lautet: Warum sollte die Zukunft einer Nation nicht von ihrer eigenen Bevölkerung bestimmt werden?

Kategorien: Externe Ticker