Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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As Space Force Admits to Deploying Weapons in Orbit, US Contempt for Arms Control Continues
Massie’s Courageous Act Brings War Powers and Impeachment Before the House on Constitution Day
ECDC behauptet zur West-Nil-Virus-Studie: Negativkontrolle wurde wohl gemacht – doch liefern kann man sie nicht
Die Behörden werden nicht müde, in Sachen West-Nil-Virus Alarm zu schlagen. Am Montag kam die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) mit der Schlagzeile: «West-Nil-Virus breitet sich aus: Fallzahlen in den Niederlanden steigen auf 18 Infektionen und drei Todesopfer.» Dabei berief man sich auf das dortige Nationale Institut für Volksgesundheit und Umwelt (RIVM).
Die Panikmache zieht sich jetzt seit Wochen hin. Ende August hatte sich das Deutsche Ärzteblatt auf das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) berufen, das behauptet hatte, das angeblich von Stechmücken übertragene West-Nil-Virus breite sich in Europa weiter aus. Parallel dazu hatte das Schweizer Nachrichtenportal Nau.ch gar geschrieben, das «West-Nil-Virus fordert fünf Todesopfer in Nordmazedonien» (TN berichtete).
Belege für die Panikmache konnte das ECDC aber nicht liefern. Wie ich in meinem Beitrag «West-Nil-Virus: Man belügt euch schon wieder» darlege, ist es immer noch so, wie der investigative Journalist Jon Rappoport 2012 schlussfolgerte, nämlich dass es an einem soliden Nachweis des West-Nil-Virus fehle. In diesem Zusammenhang zitiert er Robert McLean, von August 1998 bis Juli 2002 Direktor des National Wildlife Center des US Geological Survey, der gegenüber dem ABC-Reporter Nick Regush unumwunden zugegeben habe:
«Wir haben keine gereinigte Form des [West-Nil-]Virus.» Regush selbst folgerte: «Ich finde nirgendwo in der wissenschaftlichen Literatur Belege dafür, dass die Regeln der Virusreinigung und -isolation im Fall des West-Nil-Virus gründlich befolgt wurden.»
Auf meine Nachfrage hin nannte das ECDC zwar eine Studie, in der das West-Nil-Virus nachgewiesen worden sein soll. Doch die Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL hat die Studie unter die Lupe genommen und als wertlos eingestuft. In ihrem Telegram-Kanal heißt es dazu:
«Nichts wurde isoliert. ‹Isolated› bedeutet hier: Mäusehirnbrei wurde 53-mal weiterverimpft. Kein ‹Virus› wurde sauber isoliert, keines direkt beobachtet. Auch hier also – wie in der Virologie üblich – wurde nicht das getan, was man unter ‹isolieren› versteht. Zudem findet sich keine einzige Negativkontrolle.»
Und damit nicht genug. So kontaktierte ich das ECDC erneut und fühlte der Behörde umfassender auf den Zahn. Im Zentrum standen vier konkrete Fragekomplexe zur angeblichen Isolation des Virus in der Studie von Smithburn und Kollegen aus dem Jahr 1940, auf die sich das ECDC ausdrücklich berufen hatte:
- Erstens die Methode selbst: Serum einer fiebrigen Frau aus Uganda wurde Mäusen direkt ins Gehirn gespritzt. Ist das nicht ein hochgradig künstliches Laborverfahren, das mit der realen Welt nichts zu tun hat? Ein Virus dringt schließlich nicht von außen direkt in das Gehirn eines Menschen ein.
- Zweitens die Filter: Berkefeld- und Seitz-Filter hielten Bakterien zurück. Was hindurchging, nannte man „filterable agent“ oder «Virus». Reicht das als Isolation? Die Filter ließen Mykoplasmen, kleine Bakterienfragmente und Toxine passieren.
- Drittens die fehlende Negativekontrolle: In der Studie findet sich kein Versuch, bei dem derselbe Ablauf mit Hirngewebe gesunder Mäuse durchgeführt wurde. Ohne diese Kontrolle lässt sich nicht unterscheiden, ob die Tiere am angeblichen Virus oder an den Folgen der Injektion und des Eingriffs starben.
- Viertens der Ansteckungsversuch: Experimentell inokulierte Mäuse wurden mit nicht inokulierten Tieren in direkten Kontakt gebracht. Das Ergebnis war negativ. Widerspricht das nicht der Idee einer viralen Infektion?
Das ECDC räumte in seinen Antworten ein, die angewendete Methode sei «artificial, laboratory-based». Tamas Bakonyi, Principal Expert on Vector-borne and Zoonotic Diseases, schrieb wörtlich:
«Die intrakranielle Inokulation von Säugemäusen ist eine der empfindlichsten Methoden zur Vermehrung verschiedener durch Arthropoden übertragener Viren (Arboviren). Es handelt sich dabei in der Tat um eine ‹künstliche, laborbasierte Methode›.»
Des Weiteren behauptete Bakonyi allen Ernstes, Negativekontrollen seien «always used» und so selbstverständlich, dass die Autoren sie wahrscheinlich nicht für erwähnenswert gehalten hätten. Zum negativen Kontaktversuch erklärte er lediglich:
«Das West-Nil-Virus wird auf natürlichem Wege durch die Stiche infizierter Mücken übertragen. Durch direkten Kontakt erfolgt keine Übertragung.»
Diese Antworten bleiben ohne Substanz. Denn wenn die Methode künstlich ist – welchen Aussagewert hat sie dann für die Behauptung, ein Virus trete auf natürlichem Weg in den menschlichen Organismus ein und verursache Krankheit? Wo ist der unumstößliche, peer-reviewte Nachweis, dass bestimmte Gehirnläsionen ausschließlich von einem Virus verursacht werden können? Und wie soll man glauben, dass die Hirnproben «cleaned for viruses» wurden, wenn nirgends beschrieben ist, dass das Virus jemals in gereinigter Form vorlag?
Besonders merkwürdig ist die Behauptung, Negativekontrollen seien «so basic and obvious», dass man sie nicht beschreiben müsse. Das ist wissenschaftlich unhaltbar. Gerade bei einem so invasiven Verfahren – der direkten Injektion von Gewebebrei ins Gehirn – ist die Kontrolle mit gesundem Material unerlässlich. Ohne sie bleibt jede Schlussfolgerung spekulativ.
Ebenso wenig überzeugt der Hinweis, das Virus werde eben nur durch Mückenstiche übertragen. Wenn ein angeblich potenziell tödlicher Erreger bei direktem Kontakt nicht übertragbar ist, stellt sich die Frage, wie robust das Konzept der viralen Infektion überhaupt ist.
Entsprechend habe ich nachgefragt und wollte wissen:
1. Wie Sie schreiben – und das entspricht meiner Ansicht –, handelt es sich bei einer direkten Injektion in das Gehirn einer Maus um eine «künstliche, laborbasierte Methode». Welchen Wert hat diese Methode dann aber in der realen Welt – da ein Virus ja schließlich nicht direkt von außen in das Gehirn eines Lebewesens (des Menschen) eindringt?
2. Welche unwiderlegbaren Beweise (peer-reviewte Studie) gibt es dafür, dass eine bestimmte Art von Läsion (Art der Entzündungszellen, intrazelluläre Einschlusskörperchen usw.) AUSSCHLIESSLICH durch ein Virus verursacht werden kann?
3. Sie schreiben: «Zudem werden die Gehirnproben von Viren gereinigt.» In welcher Studie wird beschrieben, dass Viren in gereinigter Form isoliert wurden, sodass sie aus diesen Proben fein säuberlich separiert werden konnten?
4. Haben die Autoren eine Negativkontrolle vorgenommen? Wenn ja, wo finde ich diese beziehungsweise wo wird sie beschrieben?
5. Wie kommt es, dass das West-Nil-Virus, obwohl es angeblich potenziell tödlich ist, nicht durch Körperkontakt übertragen werden und keine Erkrankung verursachen kann?
Ein paar Tage später kam folgende Antwort des ECDC:
«Da wir derzeit eine große Anzahl von Medienanfragen erhalten, können wir auf diese Anfrage nicht näher eingehen. Das ECDC stellt auf seiner Website eine Vielzahl von Materialien zu allen Bereichen seines Aufgabenbereichs zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, dort nach weiteren Informationen zu suchen.»
Damit wird ein altbekanntes Muster sichtbar. Die europäische Behörde, die regelmäßig vor der Ausbreitung des West-Nil-Virus warnt, stützt sich auf eine jahrzehntealte Studie mit künstlichen Methoden, unzureichender Filtertechnik, fehlenden Kontrollen und einem erfolglosen Ansteckungsversuch. Sobald die methodischen Schwächen konkret benannt werden, verweigert sie eine weitere Auseinandersetzung.
Auch hier sei nochmal betont, dass der «burden of proof» – die Beweislast – eindeutig bei denjenigen liegt, die die Hypothese aufstellen, behauptete Viren wie das West-Nil-Virus, SARS-CoV-2, HIV, H5N1 etc. und deren krankmachende Wirkung seien fundiert nachgewiesen worden. Zitiert sei auch hier die Virologin Beverly E. Griffin, die 1989 in Nature in Bezug auf HIV/AIDS unmissverständlich schrieb, was natürlich auch für das West-Nil-Virus Gültigkeit hat (siehe auch hier):
«Es wird sicherlich zu einer wissenschaftlich gesünderen Gesellschaft führen, wenn die Beweislast für HIV als tödlicher Krankheitserreger dorthin zurückkehrt, wo sie hingehört – zu denjenigen, die behaupten, dass HIV AIDS verursacht.»
Israel und USA informierten unzureichend über Schäden und Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-«Impfungen»
Eine kürzlich veröffentlichte, begutachtete Studie hat einen internen Datensatz des israelischen Gesundheitsministeriums zur Arzneimittelüberwachung aufgedeckt, in dem 531 Krankenhausaufenthalte und 67 Todesfälle dokumentiert sind, die nach der Einführung des COVID-19-«Impfstoffs» gemeldet wurden. Fast die Hälfte aller gemeldeten Krankenhausaufenthalte stand demnach im Zusammenhang mit Myokarditis oder Perikarditis. Bei den unter 30-Jährigen stieg diese Zahl auf 151 von 211 Fällen (71,6 %), darunter 48 Patienten unter 18 Jahren.
Laut dem Epidemiologen Nicolas Hulscher, der über die Arbeit berichtet, ist die wichtigste Erkenntnis jedoch, wie früh die israelischen Behörden über diese Informationen verfügten. Bereits am 25. März 2021, kaum drei Monate nach Beginn der Impfkampagne, habe Israel dem «Impfstoff»-Hersteller Pfizer 46 Todesfälle, 157 Krankenhausaufenthalte und 65 Fälle von Myokarditis/Perikarditis gemeldet.
Diese Zahlen stammten Hulscher zufolge aus einem internen Sicherheits-Rohdatensatz des Gesundheitsministeriums, der dazu diente, schwerwiegende Ereignisse zu dokumentieren, die als relevant genug erachtet wurden, um direkt an den Hersteller gemeldet zu werden. Der Median des gemeldeten Zeitraums zwischen Impfung und Tod habe lediglich drei Tage betragen.
Israel habe die CDC und die Europäische Arzneimittelagentur bereits Ende Februar 2021 auf etwa 40 Myokarditis-Fälle aufmerksam gemacht. Bis zum 25. März hätten die internen Aufzeichnungen die oben beschriebenen 46 Todesfälle, 157 Krankenhausaufenthalte und 65 Meldungen über Myokarditis/Perikarditis erhalten. Aus der Studie geht jedoch eine Verzögerung von etwa drei bis vier Monaten hervor, bevor das Myokarditis-Signal den Ärzten und der Öffentlichkeit in aussagekräftiger Weise mitgeteilt wurde. Hulscher stellt fest:
«Als das Risiko schließlich anerkannt wurde, wurde in der öffentlichen Kommunikation betont, dass Myokarditis ‹selten›, ‹mild› und vorübergehend sei und dass die Vorteile der Impfung die Risiken überwiegen würden. Diese Darstellung war irreführend, da die internen Unterlagen Hunderte von schweren Krankenhausaufenthalten, schweren Herzschäden und Todesfällen enthielten.»
Gleichzeitig vertuschten die USA wichtige SicherheitswarnsignaleDie israelischen Aufzeichnungen gewinnen gemäss dem Epidemiologen noch mehr an Bedeutung, wenn man sie mit den Erkenntnissen einer Untersuchung des US-Senats aus dem Jahr 2026 vergleicht, die innerhalb der FDA durchgeführt wurde. So hätten die leitende medizinische Beamtin der FDA, Dr. Ana Szarfman, und der Statistiker Dr. William DuMouchel Anfang 2021 eine verbesserte Data-Mining-Methode auf das Meldesystem VAERS angewandt.
Dadurch seien 49 Fälle extremer Verschleierung und etwa 25 statistisch signifikante Sicherheitssignale identifiziert worden, die mit der Standardmethode der Behörde übersehen worden waren. Zu diesen Signalen gehörten plötzlicher Herztod, akuter Myokardinfarkt, Lungeninfarkt, Thrombose/Embolie, Bell-Lähmung, Demenz sowie «Tod und plötzlicher Tod».
Dem Bericht des Senats zufolge gab Szarfman diese Erkenntnisse im März, April, Mai und Juli 2021 an hochrangige FDA-Beamte weiter. Aus den in der Untersuchung zitierten internen Mitteilungen geht hervor, dass die Beamten ihr rieten, die Erstellung und Verbreitung weiterer Berichte «vorerst zurückzustellen». Zudem bezeichneten sie die Arbeit als «erhebliche Ablenkung» und äußerten Bedenken, dass widersprüchliche Sicherheitsergebnisse «Impfgegner-Rhetorik» Vorschub leisten könnten. Schließlich wurde ihr angeordnet, die Berichte zu unterlassen. Hulscher resümiert:
«So dokumentierten die israelischen Behörden im Wesentlichen im gleichen Zeitraum Anfang 2021 Todesfälle, Krankenhausaufenthalte und ein deutliches Myokarditis-Signal, während FDA-Analysten in den Vereinigten Staaten unabhängig davon schwerwiegende kardiale, thrombotische, neurologische und mortalitätsbezogene Signale aufdeckten. (…)
Zusammengenommen bestätigt dies, dass die schwerwiegendsten Informationen zur Impfstoffsicherheit intern bekannt waren, in der Öffentlichkeit abgeschwächt wurden und aus der Risikobeschreibung, die Patienten und Ärzten weltweit präsentiert wurde, ausgeklammert blieben.»
Die Entdollarisierung der BRICS-Staaten braucht keine gemeinsame Währung
Vom 18. BRICS-Gipfel in Neu-Delhi ging eine wichtige Botschaft an all jene aus, die die Entdollarisierung noch immer mit der Schöpfung einer Einheitswährung verwechseln: Die Abkehr vom Dollar hängt keineswegs vom Aufbau einer neuen Währungseinheit ab. Ganz im Gegenteil: Die von den Mitgliedstaaten verabschiedeten Beschlüsse deuten darauf hin, dass der unmittelbarste Weg ein anderer ist. Er führt über die verstärkte Nutzung nationaler Währungen sowie den Aufbau von Zahlungsmechanismen, die die Abhängigkeit vom US-dominierten Finanzsystem reduzieren.
Die Schaffung einer gemeinsamen Währung für den Handel innerhalb der BRICS-Gruppe war für den Block nie eine einheitliche Priorität. Obwohl diese Möglichkeit in den letzten Jahren wiederholt diskutiert wurde, handelt es sich um ein extrem komplexes Projekt. Es erfordert eine geld-, finanz- und fiskalpolitische Abstimmung zwischen Ländern mit tiefgreifend unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen. Indien, China, Russland, Brasilien und die weiteren Mitglieder verfolgen verschiedene wirtschafts- und finanzpolitische Interessen und können eine gemeinsame Währung schlicht nicht über Nacht aus dem Boden stampfen.
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass die Entdollarisierung aufgegeben wurde. Es zeigt lediglich, dass sie als schrittweiser und mehrdimensionaler Prozess verstanden werden muss.
Die Erklärung von Neu-Delhi hat genau diesen Ansatz bekräftigt. Die BRICS-Staaten sprachen sich für eine Vertiefung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs, eine höhere Interoperabilität der nationalen Systeme sowie die verstärkte Nutzung lokaler Währungen bei Handel und Investitionen aus. Ziel ist es, Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten schneller, günstiger und sicherer zu machen – ganz ohne die unmittelbare Schaffung einer neuen Währung.
Diese Strategie bietet einen offensichtlichen Vorteil: Anstatt auf den Aufbau einer völlig neuen Währungsarchitektur zu warten, können die Länder auf das zurückgreifen, was bereits vorhanden ist. Russland wickelt bereits einen bedeutenden Teil seines Handels mit den BRICS-Partnern in den jeweiligen Landeswährungen ab. Indien und Brasilien verfügen über hochentwickelte nationale Zahlungssysteme, während China über eine eigene Finanzinfrastruktur verfügt, die einen wachsenden Anteil seiner internationalen Transaktionen tragen kann. Die Verknüpfung dieser bestehenden Strukturen kann konkrete Ergebnisse liefern, lange bevor eine potenzielle Gemeinschaftswährung überhaupt realisierbar wäre.
Genau hier liegt die eigentliche Bedeutung der Beschlüsse von Neu-Delhi. Die BRICS-Staaten haben dem Dollar weder den Währungskrieg erklärt noch dessen Ablösung durch eine eigene BRICS-Währung verkündet. Was tatsächlich geschah, war weit pragmatischer: Es wurden Bedingungen geschaffen, unter denen die Mitgliedstaaten weniger abhängig vom Dollar werden – wann immer dies ihren nationalen Interessen dient.
Schließlich beschleunigt dieser pragmatische Ansatz nicht nur die Entdollarisierung, sondern stärkt auch die Eigenwährungen der BRICS-Länder. Je höher das Volumen des bilateralen Handels in Rubel, Yuan, Rupien, Real oder anderen BRICS-Währungen ist, desto größer wird deren internationale Nutzbarkeit. Dies kann schrittweise zu stabileren Finanzmärkten führen, die Nachfrage nach diesen Währungen steigern und die Notwendigkeit verringern, sich auf den Dollar als universelles Zwischenmittel zu stützen.
Die Schaffung einer gemeinsamen Währung kann daher ein langfristiges Ziel bleiben. Für die aktuellen und dringlicheren Bedürfnisse des Blocks ist sie jedoch nicht erforderlich. Die BRICS-Staaten können die Entdollarisierung vorantreiben, ohne auf den Aufbau eines völlig neuen Währungssystems zu warten. Schließlich duldet die Dringlichkeit, Finanzsysteme als Alternativen zum Dollar zu stärken, keinen Aufschub bis zu einem etwaigen Konsens über eine neue Währung.
Das Ergebnis des Gipfels von Neu-Delhi sollte – zumindest in Bezug auf Geld- und Finanzfragen – genau so interpretiert werden. Es gab keinen Rückzug von der Entdollarisierungs-Agenda, sondern die bewusste Entscheidung für einen realistischeren Weg: weniger Abhängigkeit von einer fremden Währung, mehr Handel in eigenen Landeswährungen und eine zunehmend unabhängige Finanzinfrastruktur.
Am Ende ist die Demontage der Strukturen, die die Hegemonie des US-Dollars stützen, weitaus wichtiger als die Schaffung irgendeiner «Ersatzwährung».
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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.
Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.
Wie die digitale Identität zur Normalität wird
Pubs und Geschäfte in England und Wales können jetzt digitale ID-Apps zur Altersverifizierung zulassen. Seit Dienstag ebnen neue Regelungen für lizenzierte Betriebe des Gastronomie- und Unterhaltungsgewerbes den Weg für den elektronischen Altersnachweis beim Verkauf von Alkohol.
Käufer von alkoholischen Getränken können somit künftig ihr Smartphone benutzen, um nachzuweisen, dass sie 18 Jahre oder älter sind. Die britische Regierung argumentiert in einer Pressemitteilung, dadurch würden Altersprüfungen schneller, einfacher und sicherer. Die Neuerung trage gar zu einem besseren Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Sicherheit der Kunden bei.
Der digitale Altersnachweis werde parallel zum klassischen eingeführt, versichert die Regierung. Die Unternehmen würden nicht gezwungen, digitale IDs zu akzeptieren. Andersrum wird allerdings nur gesagt, dass sie die analogen Ausweise weiter anerkennen können – nicht, dass sie dies müssten. Gleichzeitig heißt es in der Mitteilung, die Kunden könnten die digitale Variante nutzen und auf die physische verzichten. Die BBC formuliert diesen Aspekt deutlicher:
«Die Änderung bedeutet, dass Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, die Verwendung physischer Ausweise zuzulassen. Die Regierung argumentiert jedoch, dass die meisten Betriebe dies weiterhin tun würden.»
Kunden können ID-Apps von verschiedenen Anbietern wählen, sofern diese auf einer offiziell genehmigten Liste stehen. Zertifizierte Dienste müssten die Echtheit eines Ausweises prüfen und ob er der Person gehöre, die ihn vorlegt. Dadurch könnten gefälschte oder geliehene Ausweise entdeckt werden, so die Regierung.
Die App von Yoti lasse einen Benutzer beispielsweise nur nach biometrischer Prüfung einloggen, erklärt die BBC. Sie überprüfe, ob ein Scan seines Gesichts mit dem der Person übereinstimmt, die sich für die App angemeldet hat. Vom spanischen Markt hat sich dieser Hersteller übrigens kürzlich zurückgezogen, nachdem die Datenschutzbehörde wegen seines Umgangs mit biometrischen Daten eine hohe Geldbuße gegen ihn verhängt hatte (wir berichteten).
Zukünftig könnte das System zum digitalen Altersnachweis auch auf Tabakwaren und E-Zigaretten ausgeweitet werden, ergänzt die BBC. Die Organisation Big Brother Watch habe eingewandt, die Regierung müsse sicherstellen, dass die digitale Identifizierung nicht faktisch verpflichtend werde. Viele Menschen hätten legitime Gründe, sich auf physische Ausweispapiere zu verlassen.
Die britische Journalistin Susie Violet Ward erklärt in Beiträgen auf Nostr die Manöver der Regierung für Augenwischerei. Die Darstellung, dass der Nutzer keine sensiblen persönlichen Daten wie Namen oder Adresse mehr preisgeben müsse und dass das Verfahren unabhängig vom digitalen Führerschein und der nationalen digitalen Brieftasche GOV.UK Wallet sei, hält Ward für irreführend.
Es klinge datenschutzfreundlich, dass das Geschäft nur den Altersnachweis sehe. Der Identitätsprüfer hinter der App müsse jedoch immer noch die zu Grunde liegenden sensiblen Daten verarbeiten. Genau das sei der wichtige Punkt in Bezug auf Fragen zu Privatsphäre und Sicherheit. Anlässlich der neuen Regelung warnt die Journalistin:
«Die digitale Identität wird zur Normalität, wenn sie Schritt für Schritt in den Alltag integriert wird – eine Bequemlichkeit nach der anderen. Je mehr wir uns auf diese Infrastruktur verlassen, desto schwieriger wird es, zu hinterfragen, wie weit sie gehen sollte. Die Debatte muss stattfinden, bevor die Bequemlichkeit zur Abhängigkeit wird.»
Das heftig umstrittene digitale ID-Projekt der Regierung Starmer hat der neue Premierminister Andy Burnham offiziell vergangenen Juli gecancelt. Was vom Tisch genommen wurde, sei indes nur das politisch sichtbare Produkt gewesen, so Ward.
Die Arbeit am GOV.UK Wallet, am digitalen Führerschein und am Identitätsüberprüfungsdienst One Login gehe dagegen weiter. Die Systeme zur Ausstellung, Speicherung und Überprüfung digitaler Ausweise würden also unbeirrt weiterentwickelt, wie selbst aus der technischen Dokumentation der Regierung hervorgehe.
Englisches Dorf stimmt für Austritt aus dem Vereinigten Königreich
Die Dorfbewohner von Piddington in der englischen Grafschaft Oxfordshire hielten ein symbolisches «Unabhängigkeitsreferendum» ab. Damit protestierte die Gemeinde gegen die Pläne des Innenministeriums, auf einem nahegelegenen Gelände des Verteidigungsministeriums in Bicester eine Asylunterkunft für über 1.000 männliche Migranten einzurichten.
Wie die BBC berichtet, sprachen sich 285 von 312 Wählern für die «Unabhängigkeit» vom Vereinigten Königreich aus. Das Dorf hat 350 Einwohner. Sie seien angetrieben vom Unmut über die mangelnde Einbindung bezüglich der geplanten Asylunterkunft seitens der Zentralregierung in London.
Laut Joe Marshall, einem Gemeinderat von Piddington, wurde die Abstimmung vom Fürstentum Sealand inspiriert. Dabei handelt es sich um eine ehemalige Militärplattform vor der Küste von East Anglia, die 1967 zu einem unabhängigen Staatsgebiet erklärt wurde. Ziel des symbolischen Protests sei es, Aufmerksamkeit bei der Regierung zu erzeugen und andere Gemeinden zu ermutigen, lokale Entscheidungen anzufechten.
Der Vorsitzende des Grafschaftsrats von Oxfordshire, Tim Bearder, lobte die Kampagne und erklärte, der vorgeschlagene Standort sei für Anwohner, Steuerzahler und Asylsuchende gleichermaßen ungeeignet. Die BBC weist darauf hin, dass ähnliche Pläne für diesen Standort bereits im Jahr 2005 aufgegeben worden waren.
Der Schatteninnenminister Chris Philp sagte, die Abstimmung müsse ein «Weckruf» für die Regierung sein. Sie sende «eine Botschaft im Namen des ganzen Landes», so der Politiker, der das Dorf Anfang dieser Woche besuchte. Er ergänzte:
«Das ganze Land hat es satt, dass illegale Immigranten in unser Land kommen dürfen und untergebracht werden – egal ob in Hotels, Wohnungen oder auf Militärgeländen.»
„Wir werden die Freiheit der Frauen in dieser Region verankern“
Vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod der von der iranischen Sittenpolizei ermordeten Jina Mahsa Amini sind in zahlreichen Städten Nordkurdistans und der Türkei Frauen auf die Straße gegangen. Bei Kundgebungen und Demonstrationen in Agirî (tr. Ağrı), Şirnex (Şırnak), Riha (Urfa), Mêrdîn (Mardin), Amed (Diyarbakır) und Êlih (Batman) sowie in Izmir und Manisa wurde an die junge Kurdin und die während der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution getöteten Demonstrant:innen erinnert.
Zu den Aktionen hatten unter anderem die Bewegung Freier Frauen (TJA) und Frauenstrukturen der DEM-Partei aufgerufen. Die Teilnehmerinnen solidarisierten sich mit dem Generalstreik in Rojhilat und den politischen Gefangenen in Iran und forderten ein Ende von Hinrichtungen, Repression und Gewalt gegen Frauen. Auf Transparenten und Schildern standen Losungen wie „Unsere Organisierung ist unsere Freiheit“, „Schweigt nicht zum Feminizid“ und „Mit Jin, Jiyan, Azadî werden wir Jînas Aufstand sein und die Hinrichtungen stoppen“.
Mêrdîn
„Nicht die Bilanz der Feminizide“
Bei der Kundgebung in Agirî erklärte die örtliche TJA-Sprecherin Dilan Başboğa, gegen Kriegspolitik und systematische Gewalt gegen Frauen gebe es nur eine Antwort: die organisierte, von Frauen angeführte gesellschaftliche Auseinandersetzung und eine radikale Demokratisierung. „Als TJA rufen wir erneut: Wir werden in dieser Region nicht die Bilanzen der Feminizide, sondern die Freiheit und Organisierung der Frauen zur bestimmenden Realität machen.“
Agirî
Auch in Amed stand die Verbindung zwischen dem Aufstand in Rojhilat und den Frauenkämpfen in anderen Teilen der Welt im Mittelpunkt. Bei einer Aktion der Frauenplattform Dicle-Amed und der TJA wurde an Jina Amini, Shiler Rasouli und Niloufar Mojaver erinnert. Zugleich verwiesen die Teilnehmerinnen auf den Widerstand von Zeynab Jalalian, Pakhshan Azizi und Varisheh Moradi in iranischen Gefängnissen.
Amed
Die DEM-Frauenratssprecherin Halide Türkoğlu bezeichnete „Jin, Jiyan, Azadî“ als eine über Iran und Kurdistan hinausreichende gemeinsame Perspektive: „Jin, Jiyan, Azadî verteidigt nicht nur das Überleben, sondern die Frage, wie wir leben wollen.“
„Ohne die Freiheit der Frauen kann sich die Gesellschaft nicht befreien“
In Izmir richtete sich die Kundgebung insbesondere gegen patriarchale Herrschaft und die Todesstrafe. Auf einem Transparent hieß es: „Die aus den Haaren der Frauen entstandene Freiheit wird das Patriarchat und die Hinrichtungen zu Fall bringen.“ Dilan Yılmaz von der TJA erklärte, Frauen begegneten weltweit unterschiedlichen Formen derselben Herrschaftslogik – von der Kontrolle über ihre Körper und der Ausbeutung ihrer Arbeit bis zu politischem Ausschluss, Gewalt und den Folgen von Kriegen.
„Jin, Jiyan, Azadî ist deshalb nicht nur ein Wort des Widerstands, sondern eine Freiheitsperspektive, die zeigt, dass ein neues gesellschaftliches Leben gegen die männliche Vorherrschaft möglich ist“, sagte Yılmaz. „Wir stellen die Freiheit der Frauen ins Zentrum der Demokratisierung der Gesellschaft. Denn ohne die Freiheit der Frauen kann sich die Gesellschaft nicht befreien.“
Êlih
Auch bei den übrigen Aktionen wurde die grenzüberschreitende Solidarität hervorgehoben. In Hezex (Idil) grüßten die Teilnehmerinnen die Streikenden in Rojhilat und die politischen Gefangenen, während in Manisa dazu aufgerufen wurde, die internationale Frauenbewegung weiter zu stärken. „Keine Regierung, keine Macht und keine Politik der Unterdrückung kann die Freiheit der Frauen verhindern“, erklärte Zübeyde Tarlabölen vom Frauenrat der DEM-Partei in Manisa. „Wir werden die Solidarität der Frauen über Grenzen hinweg stärken, das Leben verteidigen und unseren Kampf für eine freie und gleiche Welt fortsetzen.“
Die Aktionen endeten mit „Jin, Jiyan, Azadî“ und weiteren Losungen der Frauenbewegung.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52752 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52755 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52756
„Jin, Jiyan, Azadî“-Aktion in Hamburg
Bei der vom Frauenrat Rojbîn initiierten Kundgebung auf dem Platz gegen Feminizide im Stadtteil Altona sagte eine Sprecherin: „Heute stehen wir hier für Jîna Mahsa Amini. Für eine 22-jährige kurdische Frau aus Seqiz in Ostkurdistan, deren Leben am 16. September 2022 durch die Gewalt des iranischen Regimes beendet wurde. Jîna war eine junge Frau mit einem ganzen Leben vor sich. Sie war Tochter, Schwester, Freundin. Sie wurde festgenommen, weil ihr Hidschab aus Sicht der sogenannten Sittenpolizei nicht richtig getragen wurde. Drei Tage später starb sie im staatlichen Gewahrsam.“
Und überall erklang: Jin, Jiyan, Azadî!
Jina Mahsa Aminis Tod sei kein Einzelfall gewesen, so die Sprecherin: „Er steht für ein System, das seit Jahrzehnten versucht, über die Körper und das Leben von Frauen zu bestimmen. Ein System, in dem Frauen vorgeschrieben wird, wie sie sich zu kleiden und zu verhalten haben, und in dem Menschen verfolgt werden, sobald sie sich gegen diese Unterdrückung wehren. Doch mit Jînas Tod begann etwas, das das Regime nicht einfach zum Schweigen bringen konnte. Menschen gingen auf die Straßen. Frauen nahmen ihre Kopftücher ab, schnitten sich die Haare und stellten sich der staatlichen Gewalt entgegen. Und überall erklang: Jin, Jiyan, Azadî! Frau, Leben, Freiheit!“
„Der Wunsch nach Freiheit ist nicht verschwunden“
Der weltweit bekannt gewordene Slogan sei aus der kurdischen Frauenbewegung hervorgegangen und stehe „für den Kampf um Selbstbestimmung, ein Leben ohne patriarchale Gewalt und eine Gesellschaft, in der Frauen selbst über ihr Leben und ihren Körper entscheiden können“, hieß es in der Rede:
„Der Aufstand nach Jînas Tod hat gezeigt, welche Kraft entstehen kann, wenn Menschen sich organisieren und gemeinsam gegen Unterdrückung aufstehen. Das Regime reagierte mit massiver Repression: mit Verhaftungen, Gewalt, Folter und Hinrichtungen. Viele Menschen haben ihr Leben verloren. Viele wurden eingesperrt. Viele Familien leben bis heute mit Angst und Verlust. Aber der Widerstand ist nicht verschwunden. Vielleicht ist er heute an manchen Orten leiser. Vielleicht sehen wir nicht jeden Tag Bilder von riesigen Demonstrationen. Aber der Wunsch nach Freiheit ist nicht verschwunden. Und genau deshalb stehen wir heute hier. Wir stehen hier, um zu sagen: Wir vergessen Jîna nicht. Wir vergessen die Menschen nicht, die für Freiheit getötet wurden. Wir vergessen die politischen Gefangenen nicht. Und wir vergessen nicht die Frauen, die trotz Repression weiter Widerstand leisten.“
Solidarität und weltweiter Kampf
Solidarität, auch in Deutschland, sei wichtig, betonte die Sprecherin: „Widerstand bedeutet, sich zu organisieren. Sich gegenseitig zu schützen. Den Mund aufzumachen, wenn andere zum Schweigen gebracht werden. Und die Stimmen der Menschen sichtbar zu machen, die selbst nicht hier sein können.“
Patriarchale Gewalt gebe es jedoch nicht nur in Iran. „Auch hier erleben Frauen Gewalt, Kontrolle und Unterdrückung. Auch hier werden Frauen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihrer Lebensweise angegriffen. Wenn wir heute Jin-Jiyan-Azadî rufen, dann sprechen wir deshalb über einen Kampf, der uns alle betrifft. Über das Recht jeder Frau, selbst über ihr Leben zu entscheiden. Über das Recht jedes Menschen, frei und ohne Angst zu leben. Und über die Kraft von Frauen, die sich organisieren und gemeinsam Widerstand leisten. Vier Jahre nach Jînas Tod sind wir deshalb wieder hier. Nicht nur, um zu trauern. Sondern um uns zu erinnern. Um sichtbar zu machen, was passiert ist. Und um den Ruf nach Freiheit weiterzutragen. Denn ein Mensch kann getötet werden, aber eine Idee lässt sich nicht einfach töten. Jîna ist nicht vergessen. Ihr Name ist zu einem Teil eines weltweiten Rufes geworden: Jin, Jiyan, Azadî!“, so die Sprecherin.
Acht inhaftierten Frauen droht die sofortige Hinrichtung
In weiteren Redebeiträgen wurde auf die brutale Repression und den Anstieg der Todesstrafen in Iran hingewiesen und auf die akute Gefahr der Hinrichtung von acht verurteilten Frauen aufmerksam gemacht. Bei zwei weiteren inhaftierten Frauen sei das juristische Verfahren noch nicht abgeschlossen.
„Die Schwelle der Angst längst überschritten“
In einer Erklärung der Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) wurde betont, dass „die Idee der Freiheit gesellschaftlich unumkehrbar“ geworden sei. Frauen hätten „die Schwelle der Angst längst überschritten“.
Situation in Rojava
Zum Abschluss der Kundgebung wurde auch auf die aktuelle Situation in Rojava aufmerksam gemacht und zu einer Protestaktion am Freitag um 17 Uhr vor Media Markt an der Mönckebergstraße aufgerufen.
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https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52574 https://deutsch.anf-news.com/frauen/hpj-gedenken-der-gefallenen-von-jin-jiyan-azadi-52755 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/rojhilat-im-generalstreik-zum-jahrestag-von-jina-mahsa-amini-52752
HPJ gedenken der Gefallenen von „Jin, Jiyan, Azadî“
Die Frauenverteidigungskräfte Ostkurdistans (HPJ) haben zum vierten Jahrestag der „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution der Gefallenen des Aufstands gedacht. Bei einer Gedenkzeremonie entzündeten Guerillakämpferinnen vor einem Bild von Jina Mahsa Amini 22 Kerzen, die für ihr Lebensalter standen. Anschließend formten sie mit Fackeln die Worte „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit).
„Frauen müssen sich überall organisieren“
Die Zeremonie begann mit einer Schweigeminute. Anschließend sprach Rojîn Fesîh aus der HPJ-Kommandantur über die Bedeutung der Revolution, Selbstverteidigung und die Organisierung von Frauen. Fesîh erinnerte in der Person von Jina Mahsa Amini und Shiler Rasouli an die während des Widerstands Getöteten und sprach deren Angehörigen ihr Beileid aus. „Viele junge Menschen sind während dieses Aufstands gefallen, und wir erinnern an sie alle. Wir grüßen die kämpfenden Frauen und insbesondere die politischen Gefangenen wie Zeynab Jalalian Varisheh Moradi und Pakhshan Azizi, die dem System des iranischen Regimes mit Stärke und freiem Willen widerstehen. Wir versprechen, den Kampf auf eine höhere Stufe zu heben.“
„Keine Revolution, an die man nur am Jahrestag erinnert“
Die Revolution sei zu einem Erbe für Frauen weltweit geworden, erklärte Fesîh. Um die entstandenen Werte zu bewahren, müssten Frauen sich überall dort organisieren, wo sie leben. Fesîh wandte sich zugleich gegen eine Reduzierung von „Jin, Jiyan, Azadî“ auf das Gedenken an den Aufstand von 2022. „Die ‚Jin, Jiyan, Azadî‘-Revolution ist keine zeitlich begrenzte Revolution und auch keine Erinnerung, die nur an Jahrestagen wachgerufen wird. Dieser Aufstand ist größer als das. Er eröffnet den Völkern immer wieder die Möglichkeit, eine demokratische Gesellschaft zu schaffen.“
Die Losung selbst habe eine über den Aufstand hinausreichende Bedeutung: „‚Jin, Jiyan, Azadî‘ ist eine Philosophie des Lebens, eine Philosophie der Demokratie und eine Philosophie freiheitsliebender Völker, in der sich alle Bevölkerungsgruppen wiederfinden und selbst definieren können. Seit 2022 ist die Fackel der Frauenrevolution lebendig geblieben, und der Kampf gegen Unterdrückung, Unrecht und Vernichtung wird weitergehen.“
Zum Abschluss erklärte Fesîh: „Auf der Grundlage der Losung ‚Gemeinsam mit einer Stimme: Jin, Jiyan, Azadî‘ müssen wir die Errungenschaften und die Gesellschaft verteidigen und eine freie und demokratische Gesellschaft aufbauen. Als HPJ grüßen wir erneut die ‚Jin, Jiyan, Azadî‘-Revolution.“ Die Zeremonie endete mit den Losungen „Bijî Serok Apo“ und „Şehîd namirin“.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/rojhilat-im-generalstreik-zum-jahrestag-von-jina-mahsa-amini-52752 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/rojhilat-allianz-forderungen-der-bevolkerung-mussen-grundlage-des-wandels-sein-52749 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52753
Syrische Übergangsregierung lässt 49 QSD-Kämpfer frei
Die syrische Übergangsregierung in Damaskus hat 49 gefangene Kämpfer der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) freigelassen. Die Männer trafen am Mittwoch in Hesekê ein. Ihre Freilassung erfolgte im Rahmen des zwischen den QSD und der Übergangsregierung vereinbarten Gefangenenaustauschs. Dieser ist Bestandteil des Ende Januar geschlossenen Abkommens über einen Waffenstillstand und die schrittweise Integration der militärischen und administrativen Strukturen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) in eine gesamtstaatliche Ordnung.
Mehr als tausend Gefangene seit März freigelassen
Seit März wurden in mehreren Etappen Gefangene beider Seiten ausgetauscht. Bei den ersten größeren Austauschaktionen kamen am 10. März jeweils 100 Gefangene beider Seiten frei. Am 19. März folgte eine weitere Gruppe von 300 Menschen aus der Gefangenschaft der Übergangsregierung. Am 11. April wurden 400 von Damaskus festgehaltene Personen im Austausch gegen 91 Gefangene der QSD freigelassen. Weitere 232 Menschen kamen am 8. Mai frei, 88 folgten am 25. Mai. Anfang Juni wurden zudem 28 gefangene Kämpferinnen der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) freigelassen.
Zuletzt waren Ende Juni weitere Gefangene freigekommen; die QSD-Kämpfer Diyar Hisên Mehmûd und Hesen Newaf, die anschließend Qamişlo erreichten. Insgesamt sind im Zuge des seit März laufenden Prozesses bereits mehr als tausend Gefangene freigelassen worden. Wie viele QSD-Mitglieder sich weiterhin in der Hand der Übergangsregierung befinden, ist derzeit nicht bekannt.
Gefangenenfrage Teil des Integrationsabkommens
Die Freilassung der Gefangenen gehört zu den zentralen Punkten des Ende Januar zwischen den QSD und Damaskus vereinbarten Integrationsprozesses. Das Abkommen sieht neben einem dauerhaften Waffenstillstand auch militärische und administrative Neuordnungen sowie die schrittweise Eingliederung der inzwischen aufgelösten QSD-Strukturen vor. Im Zuge der Umsetzung wurden bereits frühere QSD-Einheiten als Brigaden in die für Hesekê und Kobanê geschaffenen militärischen Strukturen eingegliedert. Weitere Bestandteile des Abkommens betreffen die Asayîş, die Stellung der YPJ, die kurdische Sprache sowie die Rückkehr Vertriebener unter anderem nach Efrîn, Şêxmeqsûd und Eşrefiyê. Die Gefangenenfrage wurde von beiden Seiten als einer der vorrangig umzusetzenden Bereiche behandelt. Trotz der bisherigen Austauschaktionen befinden sich nach vorliegenden Informationen weiterhin QSD-Kämpfer in der Hand der Übergangsregierung.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52526 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51819 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52026
‘Everything necessary for human life was erased’
In the span of a week, Israeli bulldozers demolished Al-Taban and northern Fakhit, two neighboring Palestinian communities in Masafer Yatta. When residents helped each other stay on the land, soldiers came to make arrests.
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Von weißen Negern und schwarzen Schafen
Was ist eine Frau? Eigentlich ist das eine einfache Frage. Als Matt Walsh sie allerdings vor vier Jahren in einer Dokumentation stellte, konnte sie irgendwie niemand so richtig beantworten. Ähnliche Zustände könnten auch bei der Frage „Wer ist schwarz?“ bevorstehen. Im Sommer hatte es eine Kontroverse gegeben, weil das Freibad vor der Volksbühne in einem […]
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Rentnerrabatt beim Autokauf: Hier können Rentner jetzt sparen
Wer im Ruhestand ein neues Auto kaufen möchte, kann 2026 mehrere Tausend Euro sparen. Das Sparen entsteht durch eine Kombination aus Händlernachlässen, staatlicher E-Auto-Förderung und zusätzlichen Sonderkonditionen für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
Gerade bei einem Neuwagen können sich diese Vorteile deutlich bemerkbar machen.
Einen allgemeinen Rentnerrabatt beim Autokauf gibt es nichtDer Rentenausweis führt beim Autohändler nicht automatisch zu einem günstigeren Fahrzeugpreis. Seniorenrabatte sind freiwillige Vergünstigungen, und jedes Unternehmen kann selbst festlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Preisnachlass gewährt wird.
Beim Autokauf lohnt sich deshalb eine andere Strategie: Rentner sollten nicht nur nach einem speziellen Seniorenpreis fragen, sondern gleichzeitig aktuelle Händleraktionen, Herstellerprämien und staatliche Förderungen prüfen. Bereits die normalen Verhandlungsspielräume können erheblich sein.
Wie groß diese Unterschiede ausfallen, zeigt eine Untersuchung des ADAC. Bei 112 Testkäufen für 14 verschiedene Neuwagen lagen die durchschnittlichen Nachlässe je nach Modell zwischen praktisch null und mehr als 25 Prozent.
Bei manchen Neuwagen waren mehr als 10.000 Euro Nachlass möglichBesonders groß war der Preisunterschied beim elektrischen BYD Atto 2. Im ADAC-Test sank der Preis von 37.490 Euro auf durchschnittlich 27.970 Euro, was einem Nachlass von rund 25,4 Prozent entsprach.
Beim BMW iX1 wurden durchschnittlich 18,8 Prozent beziehungsweise 11.739 Euro weniger als der untersuchte Listenpreis verlangt. Beim Peugeot 3008 Hybrid lag der durchschnittliche Abschlag bei 18,4 Prozent, während beim VW Golf Variant 11,8 Prozent erreicht wurden.
Die Untersuchung fand zwischen Ende Januar und Mitte Februar 2026 statt. Die konkreten Angebote können sich inzwischen verändert haben, die Zahlen zeigen aber, wie groß die Preisunterschiede zwischen Herstellern, Modellen und einzelnen Autohäusern sein können.
Sparmöglichkeit Möglicher Vorteil 2026 Wichtige Voraussetzung Händlerrabatt Im ADAC-Test bis rund 25 Prozent Abhängig von Modell und Autohaus E-Auto-Förderung 1.500 bis 6.000 Euro Einkommen, Fahrzeug und Familiengröße Schwerbehindertenrabatt Je nach Hersteller teilweise zweistellig Meist mindestens GdB 50 Rentner können bis zu 5.000 Euro E-Auto-Förderung ohne Kinder bekommenBesonders interessant kann für Rentner die seit 2026 geltende staatliche Förderung für Elektroautos sein. Bei einem rein batterieelektrischen Neuwagen beträgt die Förderung für einen Haushalt ohne minderjährige Kinder bis zu 5.000 Euro, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 45.000 Euro beträgt.
Bei einem Einkommen zwischen 45.001 und 60.000 Euro sind es 4.000 Euro, zwischen 60.001 und 80.000 Euro noch 3.000 Euro. Mit berücksichtigungsfähigen Kindern kann die Förderung für ein reines Elektroauto sogar bis auf 6.000 Euro steigen.
Damit ist die Förderung ausdrücklich nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Auch Rentner können den Zuschuss erhalten, sofern die persönlichen und fahrzeugbezogenen Voraussetzungen erfüllt werden.
Ausführliche Informationen dazu finden Rentner auch in unserem Beitrag „Rentner profitieren von bis zu 6.000 Euro Auto-Prämie“.
Entscheidend ist das zu versteuernde EinkommenFür die Förderung wird nicht einfach die monatliche Rentenzahlung betrachtet. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, das anhand der entsprechenden Steuerbescheide ermittelt wird.
Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird dabei grundsätzlich auch das Einkommen des Partners berücksichtigt. Für den Nachweis werden im Regelfall die beiden aktuellsten verfügbaren Steuerbescheide herangezogen.
Deshalb sollte vor dem Autokauf geprüft werden, in welche Förderstufe der eigene Haushalt tatsächlich fällt. Die Höhe der gesetzlichen Rente allein erlaubt darüber noch keine sichere Aussage.
Händlerrabatt und staatliche Förderung sind zwei verschiedene DingeWichtig ist die Trennung zwischen dem Preisnachlass des Autohauses und der staatlichen Förderung. Die E-Auto-Förderung richtet sich nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiengröße und ist nicht einfach ein vom Hersteller gewährter Rabatt.
Das kann beim Vergleich von Angeboten entscheidend sein. Der ADAC stellte beispielsweise fest, dass Händler beziehungsweise Hersteller teilweise bereits mit der möglichen staatlichen Förderung in den beworbenen Preisen rechnen, obwohl einzelne Käufer möglicherweise einen niedrigeren oder gar keinen staatlichen Zuschuss erhalten.
Rentner sollten sich daher immer den tatsächlichen Fahrzeugpreis ohne staatliche Förderung nennen lassen. Erst danach lässt sich erkennen, welchen Nachlass der Händler wirklich gewährt.
Mit Schwerbehindertenausweis sind zusätzliche Rabatte möglichNoch größere Preisvorteile können Rentner erhalten, die zusätzlich einen anerkannten Grad der Behinderung besitzen. Viele Hersteller bieten für Menschen mit einem GdB von mindestens 50 besondere Konditionen beim Neuwagenkauf an.
Volkswagen nennt beispielsweise einen Nachlass von bis zu 15 Prozent. Suzuki empfiehlt je nach Modell bis zu 20 Prozent, während Subaru für verschiedene Verbrenner einen Nachlass von 15 Prozent nennt; Bedingungen und ausgeschlossene Modelle müssen allerdings jeweils geprüft werden.
Diese Vergünstigungen werden nicht wegen des Rentenbezugs gewährt, sondern aufgrund der Schwerbehinderung. Wer beide Voraussetzungen erfüllt, sollte deshalb beim Händler ausdrücklich nach dem Behindertenprogramm des jeweiligen Herstellers fragen.
Eine ausführliche Übersicht gibt es in unserem Beitrag „Zweistellige Rabatte beim Neuwagen-Kauf mit Schwerbehindertenausweis“.
Der günstigste Händler kann Tausende Euro Unterschied bedeutenSelbst ohne E-Auto-Prämie oder Schwerbehindertenausweis lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Im ADAC-Test unterschieden sich die Angebote verschiedener Händler beim gleichen Toyota-Modell um bis zu 21,4 Prozentpunkte, beim untersuchten Peugeot waren es bis zu 15,7 Prozentpunkte.
Wer nur das nächstgelegene Autohaus besucht, kann deshalb einen erheblichen Nachlass verpassen. Gerade Rentner mit genügend Zeit für einen Angebotsvergleich haben hier einen Vorteil, den sie beim Kauf nutzen können.
Auch Lagerfahrzeuge können interessant sein. Händler möchten bereits produzierte Autos häufig schneller verkaufen, wodurch zusätzlicher Spielraum beim Preis oder bei Serviceleistungen entstehen kann.
Nicht nur über den Kaufpreis verhandelnIst beim reinen Fahrzeugpreis kein weiterer Nachlass möglich, können andere Leistungen verhandelt werden. Dazu können beispielsweise Winterräder, Inspektionen, Garantieverlängerungen, Zulassungskosten oder Zubehör gehören.
Solche Zugaben haben zwar nicht denselben Wert wie ein hoher Barpreisnachlass, können die tatsächlichen Gesamtkosten aber reduzieren. Wichtig ist, den Wert der Leistungen realistisch mit einem günstigeren Konkurrenzangebot zu vergleichen.
Auch die Versicherung kann den vermeintlichen Rabatt auffressenEin günstiger Kaufpreis allein macht ein Fahrzeug noch nicht preiswert. Gerade bei älteren Fahrerinnen und Fahrern kann die Kfz-Versicherung einen erheblichen Anteil der laufenden Kosten ausmachen.
Vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag sollte deshalb die Versicherungsprämie für das konkrete Modell berechnet werden. Typklasse, Fahrleistung, Wohnort, Schadenfreiheitsklasse und Alter können den Beitrag beeinflussen.
Wie groß die Unterschiede sein können, zeigt unser Ratgeber „Rente: Rentner sparen über 900 Euro bei der Autoversicherung“.
Bei E-Autos müssen Rentner die Haltefrist beachtenWer die staatliche E-Auto-Förderung nutzt, muss die Bedingungen des Programms einhalten. Geförderte Fahrzeuge müssen grundsätzlich mindestens 36 Monate gehalten werden.
Der Förderantrag wird erst nach der Zulassung gestellt. Seit dem 19. Mai 2026 können die Anträge digital eingereicht werden; gefördert werden grundsätzlich entsprechende Neuzulassungen seit dem 1. Januar 2026.
Wer bereits nach kurzer Zeit wieder verkaufen möchte, sollte diese Vorgabe vor dem Kauf berücksichtigen. Ein hoher Zuschuss kann ansonsten später zu Problemen führen.
Rentner sollten vier Preise miteinander vergleichenFür eine vernünftige Kaufentscheidung sollte zunächst der offizielle Listenpreis betrachtet werden. Anschließend kommt der tatsächliche Händlerpreis nach allen Hersteller- und Verkaufsrabatten hinzu.
Erst danach sollte eine mögliche staatliche Förderung abgezogen werden. Schließlich müssen noch Versicherung, Steuer, Wartung und gegebenenfalls Finanzierungskosten in die Rechnung einbezogen werden.
So wird schnell sichtbar, ob ein vermeintlicher Sonderpreis wirklich günstig ist. Gerade hohe Rabatte können weniger attraktiv sein, wenn das Ausgangsmodell bereits deutlich teurer als vergleichbare Fahrzeuge ist.
Praxisbeispiel: Fast 10.000 Euro weniger als der ListenpreisDie 72-jährige Renate möchte ein neues Elektroauto kaufen und lebt allein. Ihr durchschnittliches zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 45.000 Euro, sodass sie bei einem förderfähigen reinen Elektroauto grundsätzlich mit 5.000 Euro staatlicher Förderung rechnen kann.
Das gewünschte Fahrzeug kostet laut Liste 40.000 Euro. Nach dem Vergleich mehrerer Autohäuser findet sie ein Angebot mit zwölf Prozent Händlernachlass und zahlt damit zunächst 35.200 Euro.
Nach einer staatlichen Förderung von 5.000 Euro sinkt ihre effektive Belastung auf 30.200 Euro. Gegenüber dem ursprünglichen Listenpreis ergibt sich in diesem vereinfachten Beispiel damit ein Unterschied von 9.800 Euro.
Das Beispiel zeigt zugleich, warum der Begriff „Rentnerrabatt“ etwas irreführend sein kann. Die Ersparnis entsteht nicht allein durch den Rentnerstatus, sondern aus Händlernachlass und einer einkommensabhängigen Förderung.
Fazit: Beim Autokauf können Rentner 2026 kräftig sparenEinen automatischen Rabatt nur für Rentner gibt es beim Autokauf nicht. Trotzdem bietet das Jahr 2026 erhebliche Sparmöglichkeiten, wenn mehrere Angebote verglichen und Förderungen getrennt vom Händlerpreis betrachtet werden.
Besonders interessant ist die Kombination aus einem guten Neuwagenrabatt und der staatlichen E-Auto-Förderung von bis zu 6.000 Euro. Rentner mit Schwerbehinderung können bei zahlreichen Herstellern zusätzlich von besonderen Fahrzeugkonditionen profitieren.
Deshalb sollte vor einer Bestellung immer ein schriftliches Angebot verlangt werden, aus dem Händlerpreis, Herstelleraktionen und sonstige Vorteile getrennt hervorgehen. Nur so lässt sich erkennen, was der vermeintliche „Rentnerrabatt“ tatsächlich wert ist.
Der Beitrag Rentnerrabatt beim Autokauf: Hier können Rentner jetzt sparen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Kündigung unwirksam: Arbeitgeber darf Bewerbungen nicht vollständig kontrollieren
Nach einer unwirksamen Kündigung kann für Arbeitgeber eine erhebliche Lohnnachzahlung entstehen. Deshalb versuchen Unternehmen immer wieder nachzuweisen, dass der gekündigte Beschäftigte zwischenzeitlich eine andere Arbeit hätte finden und dadurch eigenes Einkommen erzielen können.
Doch der Arbeitgeber darf die Stellensuche eines Beschäftigten nicht vollständig durchleuchten. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26. August 2026 unter dem Aktenzeichen 5 AZR 37/25 klare Grenzen für Auskunftsansprüche gezogen.
Der Arbeitgeber darf zwar erfahren, welche Vermittlungsvorschläge die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unterbreitet haben. Einen eigenständig einklagbaren Anspruch darauf, zu erfahren, ob, wie und mit welchem Ergebnis sich der Arbeitnehmer beworben hat, gibt es dagegen nicht.
Nach unwirksamer Kündigung geht es häufig um viel GeldWird eine Kündigung durch ein Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter. Hat der Arbeitgeber den Beschäftigten nach der Kündigung nicht arbeiten lassen, kann deshalb sogenannte Annahmeverzugsvergütung verlangt werden.
Das kann sich über viele Monate summieren. Welche erheblichen Nachzahlungen möglich sind, zeigt auch der Beitrag „Kündigung unwirksam: Arbeitnehmer können erhebliche Nachzahlungen verlangen“.
Allerdings bedeutet eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage nicht automatisch, dass jeder Euro des ausgefallenen Gehalts nachgezahlt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Einkommen angerechnet, das der Arbeitnehmer tatsächlich erzielt hat oder das er hätte erzielen können.
Arbeitgeber berief sich auf böswillig unterlassenen VerdienstIm jetzt entschiedenen Verfahren verlangte der Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung Annahmeverzugsvergütung. Der Arbeitgeber hielt dagegen und warf ihm unter anderem vor, anderweitigen Verdienst im Sinne von § 11 Nr. 2 Kündigungsschutzgesetz böswillig unterlassen zu haben.
Nach dieser Vorschrift kann ein Arbeitnehmer finanziell schlechter gestellt werden, wenn er eine zumutbare Möglichkeit zum Zwischenverdienst bewusst nicht nutzt. Deshalb wollte der Arbeitgeber detailliert wissen, welche Stellenangebote existierten und was der Arbeitnehmer anschließend damit gemacht hatte.
Der Beschäftigte sollte mitteilen, welche Vermittlungsvorschläge er von Arbeitsagentur oder Jobcenter erhalten hatte. Gefordert wurden Angaben zu Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung.
Damit gab sich das Unternehmen allerdings nicht zufrieden. Es verlangte zusätzlich Informationen darüber, auf welche Stellen sich der Arbeitnehmer beworben hatte, wie die Bewerbungen erfolgt waren und welches Ergebnis sie hatten.
Sogar die Bewerbungsunterlagen sollten vorgelegt werdenDer Arbeitgeber wollte nach den Angaben des Bundesarbeitsgerichts außerdem die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sehen. Auch Informationen und Unterlagen zu eigenen Bemühungen des Beschäftigten um andere Arbeitsplätze wurden verlangt.
Damit ging die Forderung deutlich über die reine Information über Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur oder des Jobcenters hinaus. Das BAG unterschied deshalb zwischen Informationen, die der Arbeitgeber für seinen Einwand benötigt, und Informationen, die er sich nicht vorsorglich beschaffen darf.
Diese Informationen darf der Arbeitgeber verlangenArbeitgeber sind nach der bisherigen Rechtsprechung nicht vollständig auf Vermutungen angewiesen. Wer Annahmeverzugslohn verlangt, muss grundsätzlich Auskunft darüber geben können, welche konkreten Stellenangebote ihm die staatliche Arbeitsvermittlung unterbreitet hat.
Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Der frühere Arbeitgeber kennt die Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur oder des Jobcenters normalerweise nicht. Ohne Informationen über Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung kann er kaum beurteilen, ob darunter eine geeignete und zumutbare Beschäftigung gewesen sein könnte.
Der Anspruch kann sich nach der Rechtsprechung aus § 242 BGB, also aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, ergeben. Genau an dieser Stelle zieht das Bundesarbeitsgericht jedoch eine Grenze.
Verlangte Information Eigenständiger Auskunftsanspruch? Was das BAG dazu sagt Vermittlungsvorschläge von Arbeitsagentur oder Jobcenter Grundsätzlich ja Der Arbeitgeber darf erfahren, welche Vorschläge unterbreitet wurden. Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung der vorgeschlagenen Stelle Grundsätzlich ja Diese Angaben können für die Prüfung einer zumutbaren Beschäftigung erforderlich sein. Ob sich der Arbeitnehmer beworben hat Nein Dafür besteht kein weitergehender selbständig einklagbarer Auskunftsanspruch. Wie sich der Arbeitnehmer beworben hat Nein Auch diese Information kann nicht einfach vorsorglich verlangt werden. Ergebnis einer Bewerbung Nein Der Arbeitgeber erhält keinen allgemeinen Anspruch auf diese Bewerbungsdaten. Vorlage von Bewerbungsunterlagen Nein Ein eigenständiger umfassender Anspruch auf Herausgabe besteht insoweit nicht. Eigene Stellensuche des Arbeitnehmers Nein Auch über selbst gesuchte Stellen besteht kein allgemeiner Auskunftsanspruch. Arbeitgeber darf die gesamte Stellensuche nicht vorsorglich kontrollierenDas BAG stellte klar, dass der Auskunftsanspruch nur so weit reicht, wie der Arbeitgeber die Informationen benötigt, um seinen Einwand wegen möglicherweise böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes überhaupt nachvollziehbar vortragen zu können. Eine vollständige Kontrolle der Bewerbungsaktivitäten ist dafür nicht erforderlich.
Der Arbeitgeber kann also nicht allein wegen eines Streits um Annahmeverzugslohn verlangen, dass der Beschäftigte seine komplette Stellensuche offenlegt. Dazu gehören insbesondere detaillierte Angaben darüber, wann eine Bewerbung versandt wurde, wie sie ausgestaltet war und welches Unternehmen darauf wie reagiert hat.
Auch selbst gesuchte Stellen werden nicht automatisch zur offenen Akte für den früheren Arbeitgeber. Das BAG erklärt ausdrücklich, dass gegenüber einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer auch hinsichtlich eigener Bemühungen um eine andere Beschäftigung kein entsprechender allgemeiner Auskunftsanspruch besteht.
Trotzdem dürfen Arbeitnehmer Bewerbungen nicht einfach einstellenDas Urteil sollte allerdings nicht so verstanden werden, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung überhaupt keine Arbeit suchen müssten. Wer bewusst eine realistische und zumutbare Möglichkeit zum Zwischenverdienst ausschlägt, kann weiterhin einen Teil seines Annahmeverzugslohns verlieren.
Wie gefährlich vollständige Untätigkeit sein kann, zeigt der Fall „Kündigung unwirksam und dennoch kein Lohn wegen böswillig unterlassenem Verdienst“. Dort scheiterte der Arbeitnehmer beim Annahmeverzugslohn, obwohl die Kündigung selbst unwirksam war.
Der Unterschied liegt zwischen einem allgemeinen Informationsanspruch außerhalb der eigentlichen Beweisführung und den Pflichten, die sich während eines Gerichtsverfahrens ergeben können. Genau diese Trennung ist für Betroffene besonders wichtig.
Im Gerichtsverfahren können Bewerbungsbemühungen trotzdem wichtig werdenDas BAG nimmt dem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, böswillig unterlassenen Zwischenverdienst einzuwenden. Zunächst muss jedoch der Arbeitgeber konkrete Tatsachen vortragen, aus denen sich geeignete und zumutbare Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben.
Hat er solche Arbeitsplätze konkret benannt, kann anschließend die sogenannte sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers greifen. Dann kann der Beschäftigte im Verfahren erklären müssen, wie er auf einen Vermittlungsvorschlag reagiert und welche Bewerbungsbemühungen er unternommen hat.
Das ist etwas anderes als ein selbständig einklagbarer Anspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe sämtlicher Bewerbungsdaten. Der Arbeitgeber darf sich die gesamte Bewerbungsbiografie also nicht vorab verschaffen, um anschließend erst nach einem möglichen Argument gegen den Annahmeverzugslohn zu suchen.
Warum die Beweislast beim Arbeitgeber beginntWer behauptet, ein Beschäftigter habe böswillig eine andere Verdienstmöglichkeit nicht genutzt, muss diesen Einwand zunächst selbst mit Tatsachen unterfüttern. Der Arbeitgeber muss deshalb konkrete geeignete und zumutbare Beschäftigungsmöglichkeiten im fraglichen Zeitraum benennen.
Bei Vermittlungsvorschlägen der Arbeitsagentur besteht für ihn ein Informationsproblem. Er weiß regelmäßig weder, ob Vorschläge gemacht wurden, noch welchen Inhalt diese hatten.
Deshalb darf der Arbeitgeber darüber Auskunft verlangen. Sind die Stellen bekannt, hat er genügend Informationen, um vorzutragen, weshalb eine bestimmte Beschäftigung seiner Ansicht nach geeignet und zumutbar gewesen wäre.
Erst danach kann der Arbeitnehmer gehalten sein, näher auf sein Verhalten einzugehen. Eine pauschale Forderung nach allen Bewerbungen ersetzt diesen ersten Schritt des Arbeitgebers nicht.
BAG hob das Urteil allerdings aus einem anderen Grund aufBei der Einordnung des neuen Urteils ist eine Besonderheit wichtig. Das Bundesarbeitsgericht hat das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht einfach inhaltlich bestätigt, sondern aus prozessualen Gründen aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen.
Der Arbeitgeber hatte seine Ansprüche im Rahmen einer bedingt erhobenen Stufenwiderklage geltend gemacht. Nach Auffassung des Fünften Senats durfte das Landesarbeitsgericht darüber in dieser Form kein Teilurteil erlassen, weil die Widerklage unter einer unzulässigen Bedingung stand.
Das Verfahren geht deshalb zurück an das Hessische Landesarbeitsgericht. Gleichzeitig hat das BAG für das weitere Verfahren ausdrücklich erläutert, wie weit der Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach § 242 BGB reicht.
Damit ist die Aussage zu den Bewerbungsinformationen eindeutig: Die Informationen über die staatlichen Vermittlungsvorschläge sind eine Sache, die umfassende Kontrolle des anschließenden Bewerbungsverhaltens eine andere.
Arbeitnehmer sollten Bewerbungen trotzdem dokumentierenAuch wenn der frühere Arbeitgeber keinen allgemeinen Anspruch auf die Bewerbungsakte erhält, sollten Arbeitnehmer ihre Arbeitssuche weiterhin sorgfältig dokumentieren. Kommt es später zum Streit über böswillig unterlassenen Zwischenverdienst, können nachvollziehbare Unterlagen für den Arbeitnehmer sehr hilfreich sein.
Denn fehlende Auskunftspflicht bedeutet nicht, dass Bewerbungsvorgänge niemals Gegenstand eines Arbeitsgerichtsprozesses werden können. Sobald der Arbeitgeber konkrete geeignete Stellen benennt, können die Reaktionen des Arbeitnehmers auf diese Angebote für die Entscheidung über den Annahmeverzugslohn wichtig sein.
Arbeitnehmer sollten deshalb Vermittlungsvorschläge, Bewerbungen, Antworten der Unternehmen und Absagen aufbewahren. Das dient dann nicht der laufenden Kontrolle durch den ehemaligen Arbeitgeber, sondern der eigenen Absicherung für einen möglichen Rechtsstreit.
Auch die Drei-Wochen-Frist bei einer Kündigung bleibt wichtigDie Fragen zum Annahmeverzugslohn entstehen häufig erst, nachdem eine Kündigung erfolgreich angegriffen wurde. Arbeitnehmer dürfen deshalb die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht aus dem Blick verlieren.
Grundsätzlich muss eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Wer wissen möchte, unter welchen Bedingungen eine Kündigung überhaupt angreifbar sein kann, findet weitere Hinweise im Beitrag „Kündigung ohne Grund – darf das der Arbeitgeber einfach so?“.
Selbst eine rechtlich fehlerhafte Kündigung kann erhebliche Folgen entfalten, wenn die Klagefrist versäumt wird. Betroffene sollten deshalb nicht erst den späteren Streit über Bewerbungen und Lohnnachzahlungen abwarten.
Das neue BAG-Urteil stärkt die Grenze zur vollständigen ArbeitnehmerkontrolleDas Urteil vom 26. August 2026 begrenzt die Möglichkeiten von Arbeitgebern, nach einer unwirksamen Kündigung umfangreiche Informationen über die weitere Stellensuche zu verlangen. Die notwendige Verteidigung gegen möglicherweise unberechtigte Forderungen auf Annahmeverzugslohn bleibt ihnen trotzdem möglich.
Sie können nach Vermittlungsvorschlägen von Arbeitsagentur oder Jobcenter und deren Inhalt fragen. Daraus entsteht aber kein allgemeines Recht, sämtliche Bewerbungsaktivitäten, Bewerbungsunterlagen, Absagen und selbst gesuchten Stellen eines Arbeitnehmers zu kontrollieren.
Für Arbeitnehmer ist die Entscheidung deshalb eine wichtige Absicherung. Gleichzeitig bleibt es sinnvoll, sich nach einer Kündigung um zumutbare Beschäftigung zu bemühen und diese Bemühungen für einen späteren Prozess nachvollziehbar festzuhalten.
Beispiel aus der PraxisEin Arbeitnehmer verdient monatlich 4.000 Euro brutto und wird gekündigt. Nach acht Monaten stellt das Arbeitsgericht rechtskräftig fest, dass die Kündigung unwirksam war, sodass ein erheblicher Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung im Raum steht.
Die Arbeitsagentur hatte dem Mann während dieser Zeit drei Stellen vorgeschlagen. Sein Arbeitgeber darf grundsätzlich Informationen darüber verlangen, welche Tätigkeiten angeboten wurden, wo sich die Arbeitsplätze befanden, welche Arbeitszeiten vorgesehen waren und welche Vergütung angeboten wurde.
Er darf jedoch nicht allein aufgrund eines allgemeinen Auskunftsbegehrens zusätzlich sämtliche Bewerbungsschreiben, E-Mails, Absagen sowie eine vollständige Dokumentation der selbst gesuchten Arbeitsplätze herausverlangen. Behauptet der Arbeitgeber später anhand konkreter geeigneter Stellen, der Arbeitnehmer habe eine Beschäftigung böswillig nicht angenommen, kann dieser allerdings im Gerichtsprozess näher erklären müssen, wie er auf die Angebote reagiert hat.
Häufige Fragen zum BAG-Urteil 5 AZR 37/25 1. Darf mein Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung alle Bewerbungen sehen?Nein. Nach dem BAG besteht kein allgemeiner selbständig einklagbarer Anspruch darauf, zu erfahren, ob und wie sich der Arbeitnehmer beworben hat und wie die Bewerbung ausgegangen ist.
2. Muss ich Stellenangebote der Arbeitsagentur oder des Jobcenters mitteilen?Wenn Annahmeverzugsvergütung verlangt wird, kann der Arbeitgeber grundsätzlich Auskunft über entsprechende Vermittlungsvorschläge verlangen. Dazu können auch Informationen über Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und angebotene Vergütung gehören.
3. Muss ich meinem ehemaligen Arbeitgeber meine Bewerbungsunterlagen aushändigen?Ein allgemeiner selbständiger Anspruch auf Vorlage sämtlicher Bewerbungsunterlagen besteht nach der Entscheidung des BAG nicht. Die Unterlagen können allerdings im Gerichtsverfahren für die eigene Beweisführung hilfreich werden.
4. Muss ich mich nach einer unwirksamen Kündigung überhaupt um neue Arbeit bemühen?Arbeitnehmer sollten zumutbare Beschäftigungsmöglichkeiten nicht bewusst vereiteln. Wer böswillig einen möglichen Zwischenverdienst unterlässt, kann nach § 11 Nr. 2 KSchG beim Annahmeverzugslohn finanzielle Nachteile erleiden.
5. Können Bewerbungsbemühungen vor Gericht trotzdem offengelegt werden müssen?Ja. Hat der Arbeitgeber konkrete geeignete und zumutbare Stellen vorgetragen, kann den Arbeitnehmer eine sekundäre Darlegungslast treffen und er muss gegebenenfalls erklären, wie er auf diese Angebote reagiert hat.
6. Was sollten Arbeitnehmer nach einer Kündigung jetzt beachten?Betroffene sollten zunächst die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beachten, sich rechtzeitig arbeitssuchend melden und zumutbare Stellenangebote ernsthaft prüfen. Bewerbungen und Reaktionen auf Vermittlungsvorschläge sollten außerdem sorgfältig dokumentiert werden, auch wenn der Arbeitgeber keinen allgemeinen Zugriff auf diese Unterlagen erhält.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. August 2026 – 5 AZR 37/25, Pressemitteilung Nr. 29/26: Annahmeverzugsvergütung – Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote.
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Gericht bestätigt fristlose Kündigung: Ein kleiner Fehler bei der Krankmeldung kostet jetzt den Arbeitsplatz
Eine Krankmeldung schützt Beschäftigte nicht automatisch vor arbeitsrechtlichen Folgen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm besonders deutlich. Das Gericht bestätigte eine fristlose Kündigung, weil ein Arbeitnehmer eine Online-Krankschreibung eingereicht hatte, die ohne jeden Arztkontakt zustande gekommen war.
Der Fall betrifft nicht nur Beschäftigte, die digitale Angebote nutzen. Er zeigt auch, wie genau Arbeitnehmer prüfen müssen, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich den rechtlichen Anforderungen entspricht. Wer seinem Arbeitgeber ein Attest vorlegt, das nur wie eine reguläre Krankschreibung aussieht, aber nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde, kann seinen Arbeitsplatz verlieren.
Worum ging es in dem Fall?Der Kläger war als IT-Consultant beschäftigt. Im August 2024 meldete er sich arbeitsunfähig krank und legte seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung vor, die über einen Online-Anbieter ausgestellt worden war. Nach den Feststellungen des Gerichts gab es keinen persönlichen, telefonischen oder videobasierten Kontakt zu einem Arzt.
Die Bescheinigung beruhte demnach lediglich auf Angaben, die der Arbeitnehmer online gemacht hatte. Dennoch erweckte das Dokument aus Sicht des Arbeitgebers den Eindruck, es liege eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vor. Genau darin sah das Landesarbeitsgericht Hamm ein schwerwiegendes Problem.
Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Während die erste Instanz dem Arbeitnehmer zunächst noch Recht gab, entschied das Landesarbeitsgericht in der Berufung anders. Die fristlose Kündigung wurde für wirksam gehalten.
Warum das Gericht die Kündigung für rechtmäßig hieltNach Auffassung des Landesarbeitsgerichts lag nicht nur ein formaler Fehler vor. Entscheidend war, dass der Arbeitnehmer durch die Vorlage des Dokuments den Eindruck erweckte, ein Arzt habe seine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich festgestellt. Das Gericht wertete dies als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten.
Besonders schwer wog aus Sicht der Richter, dass die Bescheinigung ohne unmittelbaren oder mittelbaren Arztkontakt erstellt wurde. Eine reine Online-Abfrage per Formular genügt nicht, um eine Arbeitsunfähigkeit im arbeitsrechtlich anerkannten Sinn festzustellen. Damit fehlte dem Attest die Grundlage, die Arbeitnehmer normalerweise schützt.
Das Gericht sah in der Vorlage des Attests einen Vertrauensbruch. Eine vorherige Abmahnung war nach dieser Bewertung nicht erforderlich. Bereits der einmalige Vorgang konnte ausreichen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Nicht jede Online-Krankschreibung ist problematischWichtig ist die Unterscheidung zwischen einer zulässigen digitalen Krankschreibung und einem bloßen Online-Formular. Eine Arbeitsunfähigkeit kann nach den Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde festgestellt werden. Seit dem 7. Dezember 2023 ist außerdem eine telefonische Krankschreibung unter engen Voraussetzungen möglich.
Bei der telefonischen Krankschreibung muss die Patientin oder der Patient in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Außerdem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, die eine persönliche Untersuchung nötig macht. Für die Erstbescheinigung ist die telefonische Feststellung nach den G-BA-Regeln auf bis zu fünf Kalendertage begrenzt.
Rechtlich riskant wird es dagegen, wenn überhaupt kein Arztgespräch stattfindet. Wer lediglich Symptome anklickt, einen Fragebogen ausfüllt und anschließend ein Attest erhält, bewegt sich in einem gefährlichen Bereich. Genau ein solcher Ablauf kann den Beweiswert der Bescheinigung zerstören.
Was Beschäftigte bei einer Krankmeldung beachten müssenBeschäftigte müssen dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss grundsätzlich spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, sofern der Arbeitgeber sie nicht früher verlangen darf.
Bei gesetzlich Versicherten läuft die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten heute häufig elektronisch über die eAU. Dennoch bleibt die Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung beim Arbeitgeber bestehen. Die elektronische Übermittlung ersetzt also nicht die Mitteilung, dass man nicht arbeiten kann.
Wer eine digitale Krankschreibung nutzt, sollte prüfen, ob tatsächlich ein ärztlicher Kontakt stattgefunden hat. Dieser Kontakt kann je nach Fall persönlich, per Video oder unter den genannten Voraussetzungen telefonisch erfolgen. Ein bloßer Klickprozess ohne ärztliches Gespräch reicht nicht aus.
Warum der Beweiswert der AU so wichtig istEine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat im Arbeitsrecht normalerweise einen hohen Beweiswert. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen eine ordnungsgemäß ausgestellte AU grundsätzlich akzeptieren, solange keine konkreten Umstände ernsthafte Zweifel begründen. Das Bundesarbeitsgericht hat aber mehrfach entschieden, dass dieser Beweiswert erschüttert werden kann.
Ein bekanntes Beispiel betrifft Krankmeldungen, die zeitlich auffällig genau mit einer Kündigungsfrist zusammenfallen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Beweiswert einer AU erschüttert sein, wenn sich ein Arbeitnehmer am Tag der eigenen Kündigung krankmeldet und die Bescheinigung passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht.
Im Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm ging es um einen anderen Fehler. Nicht der Zeitpunkt der Krankmeldung stand im Vordergrund, sondern die Art der Ausstellung. Ohne Arztkontakt fehlte nach Ansicht des Gerichts die tragfähige ärztliche Feststellung.
Fristlose Kündigung: Die rechtliche Schwelle ist hochEine fristlose Kündigung setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus. Außerdem muss im Einzelfall geprüft werden, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den entscheidenden Tatsachen erfahren hat.
Das bedeutet: Nicht jede fehlerhafte Krankmeldung führt automatisch zur fristlosen Kündigung. Arbeitgeber müssen den konkreten Vorwurf darlegen können. Bei einer bewusst irreführenden Bescheinigung ohne Arztkontakt kann die Schwelle jedoch überschritten sein.
Für Arbeitnehmer ist das Urteil deshalb eine Warnung. Wer krank ist, muss nicht aus Angst zur Arbeit erscheinen. Er muss aber sicherstellen, dass die Krankmeldung korrekt zustande kommt und keine falschen Eindrücke erzeugt.
Welche Fehler besonders gefährlich sind Fehler bei der Krankmeldung Mögliche arbeitsrechtliche Folge Online-AU ohne Arztkontakt Der Beweiswert kann entfallen; im Extremfall droht eine fristlose Kündigung. Verspätete Mitteilung an den Arbeitgeber Es kann eine Abmahnung drohen, bei Wiederholung auch eine Kündigung. Falsche Angaben zur Erkrankung oder zum Ablauf Der Arbeitgeber kann von einer Täuschung ausgehen und arbeitsrechtliche Schritte prüfen. Attest wirkt regulär, ist aber nicht ordnungsgemäß ausgestellt Das Vertrauen in die Redlichkeit des Arbeitnehmers kann schwer beschädigt werden. Genesungswidriges Verhalten trotz Krankschreibung Bei konkreten Belegen können Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit entstehen. Was gilt bei Krankheit im Ausland?Auch bei Krankheit im Ausland bestehen strenge Mitteilungspflichten. Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitteilen. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem ihre Krankenkasse informieren.
Gerade im Urlaub kann eine Krankmeldung deshalb schnell Misstrauen auslösen, wenn sie lückenhaft oder verspätet erfolgt. Wer im Ausland erkrankt, sollte die Meldung nicht aufschieben. Entscheidend ist eine nachvollziehbare und belegbare Kommunikation.
Was Arbeitnehmer jetzt daraus lernen solltenDas Urteil zeigt, dass Bequemlichkeit bei der Krankschreibung teuer werden kann. Digitale Angebote sind nicht automatisch unseriös, aber sie müssen die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Ohne tatsächlichen Arztkontakt ist eine Bescheinigung hoch riskant.
Beschäftigte sollten deshalb nur solche Wege nutzen, bei denen eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich feststellt. Dazu kann auch ein Telefonat gehören, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein reines Formular ohne Gespräch sollte nicht als sichere Grundlage für eine Krankmeldung betrachtet werden.
Arbeitgeber wiederum dürfen nicht jede Online-AU pauschal ablehnen. Sie brauchen konkrete Anhaltspunkte für Zweifel. Liegen solche Hinweise aber vor, kann der Fall arbeitsrechtlich erhebliche Folgen haben.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEin Arbeitnehmer wacht montags mit Fieber und starken Halsschmerzen auf. Statt seine Hausarztpraxis anzurufen, nutzt er einen Online-Dienst, beantwortet einige Fragen und erhält wenige Minuten später ein Attest per E-Mail. Ein Gespräch mit einem Arzt findet nicht statt.
Der Arbeitgeber prüft das Dokument und stellt fest, dass keine ärztliche Untersuchung im eigentlichen Sinn stattgefunden hat. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer dennoch den Eindruck einer regulären ärztlichen Feststellung erweckt hat, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Im schlimmsten Fall steht nicht nur die Lohnfortzahlung, sondern auch der Arbeitsplatz auf dem Spiel.
Fragen und Antworten zur Krankmeldung und fristlosen Kündigung Kann eine Krankmeldung wirklich zur fristlosen Kündigung führen?Ja, in Ausnahmefällen ist das möglich. Besonders gefährlich wird es, wenn eine Bescheinigung bewusst irreführend eingesetzt wird oder der Eindruck einer ärztlichen Feststellung entsteht, obwohl kein Arztkontakt stattgefunden hat.
Ist eine Online-Krankschreibung immer unwirksam?Nein. Eine digitale Krankschreibung kann zulässig sein, wenn sie auf einem echten Arztkontakt beruht, etwa per Videosprechstunde oder unter engen Voraussetzungen telefonisch. Problematisch ist ein Attest, das nur auf einem Online-Fragebogen beruht.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, woran ich erkrankt bin?Nein. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich nicht mitteilen, welche Diagnose vorliegt. Mitgeteilt werden müssen aber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer.
Reicht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus?Die eAU erleichtert die Übermittlung der Daten, ersetzt aber nicht die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung beim Arbeitgeber. Beschäftigte müssen sich weiterhin rechtzeitig krankmelden.
Darf der Arbeitgeber an einer AU zweifeln?Ja, aber nicht ohne konkrete Anhaltspunkte. Auffällige Umstände können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Dann kann der Arbeitnehmer näher darlegen müssen, warum er tatsächlich arbeitsunfähig war.
Was sollte ich tun, wenn ich nur telefonisch krankgeschrieben werde?Beschäftigte sollten sicherstellen, dass die telefonische Krankschreibung über eine Arztpraxis erfolgt, in der sie bekannt sind, und dass die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Bei schweren Symptomen oder unklarer Lage ist eine persönliche Untersuchung der sicherere Weg.
QuelleLandesarbeitsgericht Hamm, Urteil AZ: 14 SLa 145/25
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Wie geologische Aktivitäten unter Wasser El-Niño-Ereignisse beeinflussen könnten
Obwohl die mit El Niño verbundenen gekoppelten Ozean-Atmosphäre-Prozesse gut erforscht sind, bleiben Fragen offen, was den Beginn, die Stärke und den Zeitpunkt einzelner Ereignisse bestimmt.
Ein hier untersuchter Ansatz besagt, dass geologische Aktivitäten am Meeresboden eine bisher unterschätzte Rolle spielen könnten.
Abbildung 1. Temperaturen im Pazifik am 27.07.2026 (NOAA) mit den vorgeschlagenen Entstehungsorten und Strömungsrichtungen für „Super El Padre“ und „Super El Niño“. Kartenquelle: NASA; Beschriftung: J. Kamis.
Nach dieser Hypothese wären Veränderungen der Passatwinde eher Teil der Reaktion als die auslösende Ursache. Als Auslöser werden Wärme und Stoffe angesehen, die aus geologischen Formationen am Meeresboden im westlichen Zentralpazifik freigesetzt werden, darunter hydrothermale Quellen, Unterwasservulkane und große Verwerfungen.
Wie sich El Niños entwickeln1. Ein vorgeschlagener Prozess geht davon aus, dass sich eine tiefe Magmakammer unterhalb des vermuteten Entstehungspunkts erwärmt und unter erhöhten Druck gerät, wodurch Magma und erhitzte Flüssigkeiten durch Klüfte nach oben in Richtung Meeresboden strömen können.
2. Die Hypothese geht ferner davon aus, dass ein früher Wärmeeintrag nahegelegene, Methanhydrat enthaltende Sedimente destabilisieren könnte, wobei kälteres Wasser die Erwärmung oberhalb des Quellgebiets vorübergehend ausgleichen würde. Um diesen Vorgang zu bestätigen, wären jedoch Belege erforderlich, die diesen spezifischen Prozess mit dem Einsetzen von ENSO in Verbindung bringen.
3. Dem Vorschlag zufolge würde anhaltende geologische Wärme dann das darüber liegende Wasser erwärmen, das durch die Ozeanzirkulation nach Osten transportiert werden könnte, während ein Teil der Wärme die Oberfläche erreicht.
4. Ein weiterer vorgeschlagener Schritt besteht darin, dass ein abnehmender geologischer Wärmefluss zur anschließenden Abkühlung beitragen könnte. Um einen direkten Zusammenhang mit dem Einsetzen von La Niña nachzuweisen, wären Beobachtungsdaten erforderlich.
Weitere Einzelheiten zur Entstehung eines El Niño finden Sie in diesen früheren Artikeln von „Climate Change Dispatch“ hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.
Beweise für eine geologische UrsacheMehrere Beobachtungen stützen diese Hypothese. Im äquatorialen Pazifik kommt es immer wieder zur El-Niño-Erwärmung, während untermeerische vulkanische und hydrothermale Systeme Helium, Wärme und Nährstoffe wie Eisen und Phosphor freisetzen können.
Diese Beobachtungen zeigen, dass geologische Prozesse die Chemie und Temperatur des Ozeans beeinflussen können, doch sie beweisen für sich genommen nicht, dass diese Prozesse El Niño auslösen.
Auch die Vorhersage des Zeitpunkts und der Stärke von ENSO-Ereignissen bleibt weiterhin eine Herausforderung. Eine Möglichkeit, die diese Hypothese aufwirft, besteht darin, dass ein nicht modellierter geologischer Beitrag für einen Teil der Vorhersagefehler verantwortlich sein könnte, obwohl die Schwierigkeit der Vorhersage allein noch keinen geologischen Auslöser belegt.
Das vermutete Ursprungsgebiet liegt entlang des Pazifischen Feuerrings. Im Mai 2026 registrierten Satelliten einen unerwarteten Unterwasser-Vulkanausbruch in der zentralen Bismarcksee.
Die NASA beschrieb einen geologisch komplexen, nur unzureichend kartierten Meeresboden mit Verwerfungen, vulkanischen Formationen, Gräben, Steilhängen sowie aktiven Subduktions- und Spreizungszonen. Der Ausbruch bestätigt eine aktive Unterwassergeologie in der gesamten Region; um diese Aktivität mit einer El-Niño-Erwärmung auf Beckenebene in Verbindung zu bringen, wären jedoch weitere Belege erforderlich.
Die mit einem starken El Niño verbundene Wärmemenge ist enorm. Damit eine Hypothese geologischen Ursprungs einen wesentlichen Teil dieser Erwärmung erklären kann, müsste die vorgeschlagene Wärmequelle am Meeresboden jedoch quantifiziert und mit dem betreffenden Wärmegehalt des Ozeans verglichen werden. Diese Berechnung der Energiebilanz bleibt ein entscheidender Test für die Hypothese.
Entstehung eines El PadreEin zweites großes Warmwassergebiet im Nordpazifik – hier als „El Padre“ bezeichnet, anstatt einer etablierten wissenschaftlichen Bezeichnung – könnte eine Untersuchung hinsichtlich eines möglichen geologischen Beitrags rechtfertigen. Der nordwestliche Pazifik umfasst aktive geologische Systeme wie Kikai und den Japan-Graben.
Kikai ist nach wie vor ein aktives Vulkansystem, und durch untermeerische vulkanische sowie hydrothermale Aktivitäten können Gase und erhitzte Flüssigkeiten in die umgebenden Gewässer freigesetzt werden. Ob die Wärme aus Kikai oder anderen regionalen Quellen ausreicht, um die beobachtete Wärmeanomalie im Nordpazifik (Warmblob) zu erzeugen, ist bislang nicht nachgewiesen worden.
Weitere vorgeschlagene Erklärungen umfassen Schwankungen im Zusammenhang mit der Pazifischen Dekadischen Oszillation (PDO) sowie längerfristige Klimaveränderungen.
Abbildung 2. Links: Der Pazifische Feuerring und der für 2026 vorgeschlagene Umriss von „El Padre“. Rechts: Schematische Darstellung, die zeigt, wie geschmolzene Lava entlang einer geneigten Verwerfung zum Meeresboden aufsteigt. Bilder aus dem öffentlichen Bereich; Beschriftung: J. Kamis.
Ein Ansatz geht davon aus, dass Magma und erhitzte Flüssigkeiten, die sich in den Jahren 2025–2026 entlang von Verwerfungen im westlichen Pazifischen Feuerring bewegten, Wärme an den darüber liegenden Ozean abgegeben haben.
Ähnlichkeiten zwischen den beiden Warmwassergebieten könnten eine Untersuchung eines gemeinsamen geologischen Einflusses rechtfertigen, doch Ähnlichkeit allein belegt noch keine gemeinsame Ursache. „La Madre“ ist, ebenso wie „El Padre“, hier lediglich eine Begriffsbezeichnung und keine etablierte wissenschaftliche Klassifizierung.
Die relativ scharfen Grenzen einiger Warmwasser-Anomalien könnten auf Hinweise auf lokale Wärmequellen und den Transport durch Meeresströmungen untersucht werden. Eine solche Geometrie legt diese Hypothese nahe, ist jedoch kein eindeutiger Hinweis auf einen geologischen Ursprung.
Der Pazifische FeuerringDie Entstehung der beiden Warmwassergebiete fiel mit erheblicher geologischer Aktivität rund um den Pazifischen Feuerring zusammen. Der Feuerring ist ein ausgedehntes System aus Verwerfungen und Vulkanen, das für die meisten Erdbeben und viele große Vulkanausbrüche auf der Erde verantwortlich ist.
Der Unterwasserausbruch vor Tonga im Januar 2022 hat zudem gezeigt, dass große Ereignisse am Meeresboden ohne große Vorwarnung auftreten können. Der zeitliche Zufall allein belegt jedoch nicht, dass die Aktivität des Feuerrings die Erwärmung der Ozeane verursacht hat.
Eine Häufung bedeutender Erdbeben im Jahr 2026 liefert einen weiteren Grund, mögliche geologische Ursachen zu untersuchen. Um einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen, müsste gezeigt werden, dass Zeitpunkt, Ort und Stärke der damit verbundenen Wärmeabgaben mit den beobachteten Veränderungen der Meerestemperaturen übereinstimmen.
Abbildung 3. Der Pazifische Feuerring, markiert mit historischen Erdbeben, sowie die vorgeschlagenen Entstehungsorte von „Super El Padre“ und „Super El Niño“. Bildquelle: NASA; Beschriftung: J. Kamis.
Warum die Kartographie des Meeresbodens eine Rolle spieltDie Ozeane bedecken etwa 71 Prozent der Erde, und ein Großteil des Meeresbodens ist noch nicht hochauflösend kartiert. Die Kartierungen von GEBCO/Seabed 2030 zeigen tiefe Becken, Gebirgsketten, Gräben, Verwerfungen und vulkanische Formationen, welche die geologische Komplexität verdeutlichen, die unter den Ozeanen verborgen liegt.
Selbst detaillierte Karten relativ kleiner Gebiete im Pazifik zeigen zahlreiche geologische Merkmale. Das lässt reichlich Raum für unentdeckte Schlote, Verwerfungen und Vulkane, doch ihre bloße Existenz belegt noch nicht, dass ihre gesamte Wärmeabgabe die ENSO wesentlich beeinflusst. Die Messung dieser Wärmeabgabe ist für die Überprüfung dieser Hypothese unerlässlich.
ZusammenfassungIn diesem Vorschlag wird argumentiert, dass geologische Aktivitäten am pazifischen Meeresboden möglicherweise einen größeren Beitrag zu El Niño und den Warmwasseranomalien im Nordpazifik leisten als in den derzeitigen Erklärungsmodellen berücksichtigt wird.
Die Unterwassergeologie überträgt zweifellos Wärme, Gase und Chemikalien in den Ozean, und ein Großteil des tiefen Meeresbodens ist nach wie vor unvollständig kartiert und überwacht.
Um nachzuweisen, dass diese Prozesse Temperaturanomalien im Beckenmaßstab erzeugen und nicht nur begleiten oder lokal beeinflussen, sind direkte Messungen sowie eine Energiebilanz erforderlich, welche die beobachtete Erwärmung berücksichtigt.
BiographieJames Edward Kamis ist ein Geologe im Ruhestand mit zweiundvierzig Jahren Berufserfahrung. Er hat einen Bachelor of Science in Geologie von der Northern Illinois University und einen Master of Science in Geologie von der Idaho State University. In seinen Arbeiten vertritt er die These, dass geologische Kräfte klimabezogene Ereignisse maßgeblich beeinflussen können – eine Theorie, die er in seiner „Plate Climatology Theory“ und in seinem neuesten Buch „Geological Impacts on Climate“ ausführlich darlegt.
Link: https://climatechangedispatch.com/geological-activity-influence-el-ninos/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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New ACLU and AFL-CIO Report Shows Deportations Lower Wages and Raise Costs for America’s Workers
The American Civil Liberties Union and the American Federation of Labor and Congress of Industrial Organizations (AFL-CIO) today released a new report, Citizenship and the Affordability Agenda: A Path to Better Jobs, Higher Wages, and Prosperity for All, detailing how the mass deportation agenda is exacerbating the affordability crisis by disrupting critical industries, eliminating jobs, weakening workplace protections, and driving up costs for working families. The findings come as communities continue to suffer the impact of mass de-legalization, record levels of immigration arrests and rebound from the economic toll of militarized enforcement operations like Minnesota’s “Operation Metro Surge."
The report finds that a broad path to citizenship would stabilize jobs and prices across the construction, hospitality, and care industries that families depend on while raising wages for all American workers. It also examines how Congress has committed at least $240 billion to immigration enforcement, while cutting funding for programs that help families afford food and health care, including SNAP, Medicaid, and Affordable Care Act subsidies — and in some cases allowing them to expire.
“Deportations make workers poorer and more vulnerable to exploitation by employers,” said Naureen Shah, director of government affairs, equality division at the ACLU. “When ICE continuously raids a community, everyone pays for it – in lost jobs higher prices and damaged businesses. The only immigration agenda that actually improves affordability is one that creates a broad path to citizenship.”
“Working people are paying the price for an immigration system that is destabilizing entire industries and communities and making it easier to exploit workers,” said AFL-CIO President Liz Shuler. “As this report demonstrates, a broad pathway to citizenship for all would raise wages, create more and better jobs, and strengthen our economy in ways that help all of us. It’s past time to give millions of working people and their families the stability they deserve, and we call on Congress to make citizenship a top priority. Working people know that it’s not an immigrant that stands between them and a good job—it’s the billionaires—and it’s time our laws reflect that.
- Among the report’s key findings: Immigration enforcement enables workplace exploitation. The federal government now spends 91 times more on immigration enforcement than on labor-standards enforcement, which leaves workplaces more dangerous and enables employers to violate wage, safety, and overtime laws while crushing worker organizing. More than a quarter of workers in low-wage industries report minimum-wage violations. While these abuses are highest among immigrant workers, they are widespread enough to suppress pay and standards for all workers in those industries, regardless of immigration status.
- Immigration raids stunt business activity and revenue creation. Immigration raids and enforcement surges have terrified people from going to work, shopping, dining out, and participating in their communities. The report cites an estimated 8.1 billion fewer visits to businesses and between $3 billion and $14 billion in lost annual spending. For example, Minnesota businesses lost $10–$20 million a week during and after “Operation Metro Surge.”
- Mass deportation eliminates jobs held by U.S. citizens. The Economic Policy Institute projects continued pursuit of the administration’s deportation agenda could eliminate nearly 6 million jobs, almost half of which are currently held by U.S. citizens.
- Stripping workers’ legal immigration status is worsening the affordability crisis. The Trump administration’s mass “de-documentation” campaign has stopped work authorization from nearly 2 million people, disrupting key industries like construction and hospitality.
- A broad path to citizenship would create jobs and raise wages. Creating a path to citizenship would create hundreds of thousands of new jobs and substantially raise wages for every American worker= by removing immigration status as a tool employers use to suppress pay and silence workers.
This report, published in partnership with the AFL-CIO, is the third in the ACLU’s affirmative vision series, in which policy and legal experts explore how the Trump administration’s immigration agenda has harmed communities nationwide, undermined our democracy, and wreaked havoc on key industries and weakened the American workforce. The series will also outline steps that members of Congress, as well as state and local policymakers, can take to reform the U.S. immigration system and inoculate against future attacks on our rights and safety.
You can read the full report here: https://www.aclu.org/publications/citizenship-and-the-affordability-agenda-a-path-to-better-jobs-higher-wages-and-prosperity-for-all
Journalistische Standards Fehlanzeige: “Mannheimer Morgen“ druckt geschwärztes Interview mit AfD-Abgeordneten ab
Diese selbstgleichgeschalteten Medienmitläufer merken absolut gar nichts mehr: Der „Mannheimer Morgen“ (MM) hat ein Interview mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Heinrich Koch zum Vorwand genommen, um als weiteres Mainstream-Medium wieder Breitseiten gegen die AfD zu feuern. Das Interview, das im Rahmen von Kochs Funktion als AfD-Fraktionsvorsitzender des Mannheimer Gemeinderats geführt wurde, erschien in weiten Teilen geschwärzt. „Nein, […]
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Nur 25 Prozent Witwenrente? Später können 55 oder sogar 60 Prozent möglich sein
Wer heute nur die kleine Witwenrente mit 25 Prozent erhält, muss sich nicht zwangsläufig dauerhaft mit diesem niedrigeren Satz abfinden. Ändert sich die persönliche Situation oder wird die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht, kann später ein Anspruch auf die große Witwenrente mit 55 Prozent entstehen.
In bestimmten Altfällen sind sogar 60 Prozent möglich. Bei einer zugrunde gelegten Rente des verstorbenen Ehepartners von 1.600 Euro kann der Unterschied mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.
25 Prozent Witwenrente sind nicht immer das letzte WortNach dem heute überwiegend geltenden Hinterbliebenenrecht beträgt die kleine Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr grundsätzlich 25 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch hatte oder gehabt hätte. Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht höchstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats gezahlt.
Die große Witwenrente beträgt dagegen grundsätzlich 55 Prozent. Wer unter das alte Hinterbliebenenrecht fällt, kann bei der großen Witwenrente weiterhin 60 Prozent erhalten.
Mehr zu den Änderungen bei der Witwenrente 2026 haben wir bereits ausführlich erläutert.
So groß kann der Unterschied zwischen 25 und 55 Prozent seinAngenommen, die für die Hinterbliebenenrente zugrunde gelegte Rente des verstorbenen Ehepartners beträgt 1.600 Euro. Bei 25 Prozent ergeben sich rechnerisch 400 Euro brutto im Monat, bei 55 Prozent wären es 880 Euro.
Allein der Wechsel von der kleinen zur großen Witwenrente würde in diesem vereinfachten Beispiel damit einen Unterschied von 480 Euro brutto monatlich ergeben. Bei einem Anspruch nach altem Recht und 60 Prozent wären rechnerisch sogar 960 Euro möglich.
Art der Witwenrente Prozentsatz Beispiel bei 1.600 Euro Kleine Witwenrente 25 Prozent 400 Euro brutto Große Witwenrente nach neuem Recht 55 Prozent 880 Euro brutto Große Witwenrente nach altem Recht 60 Prozent 960 Euro bruttoDas Beispiel ist bewusst vereinfacht. Abschläge, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die Anrechnung eigenen Einkommens können dazu führen, dass der tatsächliche Zahlbetrag niedriger ausfällt.
Wann aus der kleinen Witwenrente eine große werden kannDer Anspruch auf eine große Witwen- oder Witwerrente hängt nicht allein davon ab, wie lange bereits eine kleine Witwenrente gezahlt wurde. Entscheidend ist, ob mindestens eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die große Hinterbliebenenrente erfüllt wird.
Ein Anspruch kann entstehen, wenn die hinterbliebene Person die für das Todesjahr geltende Altersgrenze erreicht. Ebenso kann die große Witwenrente gezahlt werden, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des verstorbenen Ehepartners erzogen wird, das noch keine 18 Jahre alt ist.
Bei einem Kind mit Behinderung kann die Altersgrenze von 18 Jahren entfallen. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Kind wegen seiner Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann und die weiteren gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren und 6 MonatenDie Altersgrenze für die große Witwenrente wird seit Jahren schrittweise angehoben. Welches Alter gilt, richtet sich dabei nach dem Jahr, in dem der Ehepartner verstorben ist.
Todesjahr des Ehepartners Altersgrenze für die große Witwenrente 2025 46 Jahre und 4 Monate 2026 46 Jahre und 6 Monate 2027 46 Jahre und 8 Monate 2028 46 Jahre und 10 Monate ab 2029 47 JahreStirbt der Ehepartner beispielsweise im Jahr 2026, kann die große Witwenrente allein wegen des Alters grundsätzlich ab 46 Jahren und 6 Monaten in Betracht kommen. Betroffene sollten deshalb nicht pauschal davon ausgehen, dass nach dem Ende der zweijährigen kleinen Witwenrente endgültig kein weiterer Anspruch mehr bestehen kann.
Besonders wichtig: Der Wechsel erfolgt nicht in jedem Fall automatischHier kommt es auf den zeitlichen Ablauf an. Wird die erforderliche Altersgrenze bereits erreicht, während die kleine Witwenrente noch läuft, kann die Feststellung der großen Witwenrente durch die Rentenversicherung von Amts wegen erfolgen.
Anders sieht es aus, wenn die kleine Witwenrente bereits beendet ist und die Altersgrenze erst Jahre später erreicht wird. Dann müssen Betroffene die große Witwenrente erneut beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt hierfür sogar ein eigenes Formular für die große Witwen- oder Witwerrente im Anschluss an eine kleine Hinterbliebenenrente bereit. Wer die Altersgrenze erreicht, sollte deshalb seinen alten Rentenbescheid nicht einfach abheften und vergessen.
Auch in unserem Beitrag zum Wechsel von der kleinen zur großen Witwenrente erklären wir, warum Betroffene den Anspruch erneut prüfen sollten.
Ein Beispiel zeigt die mögliche RentenlückeEine Frau ist 37 Jahre alt, als ihr Ehemann im Jahr 2026 verstirbt. Sie ist nicht erwerbsgemindert und erzieht kein minderjähriges Kind, sodass zunächst lediglich die kleine Witwenrente in Betracht kommt.
Nach neuem Recht wird diese grundsätzlich für höchstens 24 Kalendermonate nach dem Sterbemonat gezahlt. Mit etwa 39 Jahren kann die Zahlung daher zunächst enden.
Die für einen Todesfall im Jahr 2026 geltende Altersgrenze von 46 Jahren und 6 Monaten erreicht die Frau erst deutlich später. Erfüllt sie dann weiterhin die übrigen Bedingungen, kann erneut ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entstehen.
Weil zu diesem Zeitpunkt keine kleine Witwenrente mehr läuft, sollte sie die große Witwenrente ausdrücklich beantragen. Wer diesen Zeitpunkt übersieht, riskiert zumindest, dass mögliche Nachzahlungen zeitlich begrenzt werden.
Wie problematisch ein verspäteter Antrag werden kann, zeigt auch die Rechtsprechung zur Begrenzung von Nachzahlungen bei der Witwenrente.
Erwerbsminderung kann die große Witwenrente früher auslösenDie Altersgrenze muss allerdings nicht immer abgewartet werden. Wird eine hinterbliebene Person erwerbsgemindert, kann dadurch bereits früher ein Anspruch auf die große Witwenrente entstehen.
Gerade bei jüngeren Witwen und Witwern ist das von erheblicher finanzieller Bedeutung. Statt der kleinen Witwenrente mit 25 Prozent kann dann grundsätzlich die große Witwenrente mit 55 Prozent beziehungsweise bei Anwendung des alten Rechts mit 60 Prozent in Betracht kommen.
Ändert sich der Gesundheitszustand nach dem ursprünglichen Rentenbescheid erheblich, sollte deshalb auch der Anspruch auf Hinterbliebenenrente erneut geprüft werden. Die Rentenversicherung kann schließlich nur solche Veränderungen berücksichtigen, von denen sie Kenntnis erhält.
Auch Kindererziehung kann den Anspruch verändernDie große Witwenrente kann außerdem unabhängig vom Alter beansprucht werden, wenn die hinterbliebene Person ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehepartners erzieht und das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dadurch kann der höhere Rentenanspruch schon deutlich vor der regulären Altersgrenze entstehen.
Bei einem Kind mit Behinderung kann ein Anspruch auch über dessen 18. Geburtstag hinaus bestehen. Entscheidend sind dabei die konkrete Betreuungssituation und die Fähigkeit des Kindes, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
Wann gibt es sogar 60 Prozent Witwenrente?Die große Witwenrente beträgt nicht in jedem Fall nur 55 Prozent. Für bestimmte ältere Versicherungsfälle gilt weiterhin das frühere Hinterbliebenenrecht mit einem Rentenartfaktor von 60 Prozent.
Die 60-Prozent-Regel gilt insbesondere, wenn der versicherte Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist. Sie kann ebenfalls gelten, wenn der Todesfall erst nach 2001 eingetreten ist, die Ehe aber vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Diese Unterscheidung kann dauerhaft erhebliche finanzielle Folgen haben. Bei einer zugrunde gelegten Rente von 1.600 Euro beträgt der Unterschied zwischen 55 und 60 Prozent immerhin 80 Euro brutto im Monat.
Altes Recht kann auch bei der kleinen Witwenrente wichtig seinDas alte Recht wirkt sich nicht nur auf den Prozentsatz der großen Witwenrente aus. Unter den gesetzlichen Übergangsregeln kann die kleine Witwenrente ebenfalls unbefristet gezahlt werden.
Das betrifft unter anderem Fälle, in denen der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist. Auch bei einer Eheschließung vor 2002 und einem Geburtsdatum mindestens eines Ehepartners vor dem 2. Januar 1962 kann der Bestandsschutz greifen.
Deshalb sollte bei älteren Ehen niemals allein anhand heutiger Standardregeln gerechnet werden. Das Datum der Eheschließung, die Geburtsdaten beider Ehepartner und das Todesdatum können das Ergebnis verändern.
In den ersten drei Monaten gelten weder 25 noch 55 ProzentDirekt nach dem Tod gibt es eine wichtige Besonderheit. Während des sogenannten Sterbevierteljahres wird die Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich in Höhe der vollen Versichertenrente des verstorbenen Ehepartners berechnet.
Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit grundsätzlich nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Erst danach greifen bei der kleinen Witwenrente die 25 Prozent beziehungsweise bei der großen Witwenrente regelmäßig 55 oder nach altem Recht 60 Prozent.
55 Prozent bedeuten nicht automatisch 55 Prozent auf dem KontoBesonders häufig entsteht ein Missverständnis, wenn der rechnerische Rentenanspruch mit dem späteren Zahlbetrag gleichgesetzt wird. Eigenes Einkommen kann nach dem Sterbevierteljahr auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Freibetrag 1.122,53 Euro beim anzurechnenden Nettoeinkommen. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich dieser Freibetrag derzeit um 238,11 Euro.
Nur der Teil des anzurechnenden Nettoeinkommens, der den Freibetrag übersteigt, wird berücksichtigt. Von diesem übersteigenden Betrag werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Wie sich eine eigene Altersrente auswirken kann, zeigen wir ausführlich im Beitrag Witwenrente 2026: So viel wird bei 1.700 Euro eigener Rente abgezogen.
Auch bei der Einkommensanrechnung ist altes Recht wichtigOb altes oder neues Hinterbliebenenrecht gilt, kann außerdem bestimmen, welche Einkommensarten überhaupt berücksichtigt werden. Beim neueren Recht können beispielsweise neben Erwerbseinkommen und eigenen gesetzlichen Renten auch weitere Einkunftsarten berücksichtigt werden.
Bei Bestandsschutzfällen gelten teilweise günstigere Regeln. Wer einen älteren Witwenrentenbescheid besitzt, sollte deshalb nicht ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass sämtliche heutigen Regeln zur Einkommensanrechnung auf den eigenen Fall übertragbar sind.
Der seit Juli 2026 geltende Freibetrag wird in unserem Beitrag zur Einkommensanrechnung bei der Witwenrente ab Juli 2026 genauer erklärt.
Der Rentenbescheid sollte aufbewahrt und später erneut geprüft werdenBesonders jüngere Hinterbliebene sollten ihren ursprünglichen Rentenbescheid dauerhaft aufbewahren. Ein heute fehlender Anspruch auf die große Witwenrente sagt nicht automatisch etwas darüber aus, ob Jahre später ein neuer Anspruch entstehen kann.
Das gilt insbesondere bei Erreichen der Altersgrenze, bei Eintritt einer Erwerbsminderung oder bei Veränderungen rund um die Kindererziehung. Auch ein Wechsel vom neuen zum alten Recht findet zwar nicht statt, doch die schon bei Beginn geltenden Übergangsregeln können bei einer späteren großen Witwenrente weiterhin entscheidend sein.
Praxisbeispiel: Aus 400 Euro können später 880 Euro werdenSabine ist 38 Jahre alt, als ihr Ehemann im Jahr 2026 verstirbt. Seine für die Hinterbliebenenrente zugrunde gelegte Rente beträgt vereinfacht 1.600 Euro, sodass Sabine nach dem Sterbevierteljahr zunächst eine kleine Witwenrente von rechnerisch 400 Euro brutto erhält.
Nach zwei Jahren endet die kleine Witwenrente, weil Sabine weder erwerbsgemindert ist noch ein minderjähriges Kind erzieht. Jahre später erreicht sie die für das Todesjahr 2026 geltende Altersgrenze von 46 Jahren und 6 Monaten.
Sabine beantragt nun die große Witwenrente. Bei Anwendung des neuen Rechts wären vor Einkommensanrechnung, Beiträgen und möglichen weiteren Berechnungsfaktoren rechnerisch 55 Prozent beziehungsweise 880 Euro brutto möglich.
Das Beispiel zeigt, warum das Ende der kleinen Witwenrente nicht immer das endgültige Ende der Hinterbliebenenversorgung bedeutet. Gerade der spätere Antrag kann für jüngere Witwen und Witwer finanziell sehr wichtig werden.
Der Beitrag Nur 25 Prozent Witwenrente? Später können 55 oder sogar 60 Prozent möglich sein erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.