Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
The Bishkek Declaration: What the SCO Signed, and Why India’s Name on It Matters, by Larry C. Johnson
Is Europe’s ‘Competitiveness Man’ Causing Division in Europe?, by J. Ricardo Martins
Muslims Are Positioned to Change the Correlation of Forces in the World. Do They Realize It?, by Paul Craig Roberts
Expräsident von Honduras: Verurteilt, von Trump begnadigt und jetzt Verfahren eingestellt
Basisgemeinschaften in Venezuela warnen vor US-Militäroperation
AI Oligarchs Are Poisoning Our Society — New Issue Of JOHNSTONE
The new issue of JOHNSTONE is now available to order in print or download as a pay-what-you-want e-book version. This issue features a painting of OpenAI CEO Sam Altman.
In a recent interview with Time Magazine, Altman said he knows most people hate the technology that he and his fellow tech plutocrats are imposing upon our civilization.
“Clearly, people hate data centers — right now, at least. People are pretty negative on AI,” Altman said.
Indeed, a recent survey conducted by CNBC‘s Generation Labs found that the public is very negative on AI in general and on its CEOs in particular.
CNBC reports:
“A growing part of the economy is artificial intelligence. Almost half of respondents, 45%, said they believe AI will have a negative impact on their careers, while 10% believe it will help them with their careers. An additional 40% said they believe ‘the federal government’ must set rules for AI, while 36% said they believe ‘an independent expert body’ should set the rules of the game. Just 8% said they think AI ‘shouldn’t be regulated.’ A majority, 60%, believe data center construction ‘must be slowed,’ while 15% favor ‘speeding it up.’
“When given the names of nine key people in the AI industry and asked whether they trust each leader to act responsibly on AI, in each case a majority of respondents said they don’t. Microsoft CEO Satya Nadella scored the best, with 65% reporting they don’t trust him. Palantir CEO Alex Karp scored the worst: 81% said they don’t trust him. About 75% of respondents said they don’t trust Alphabet CEO Sundar Pichai and about the same percentage said they don’t trust Anthropic CEO Dario Amodei. OpenAI CEO Sam Altman, Meta CEO Mark Zuckerberg, Nvidia CEO Jensen Huang, and SpaceX CEO Elon Musk all scored about the same, each with about 70% of respondents saying they don’t trust them, and 79% said they don’t trust Palantir Chairman Peter Thiel.”
They know we hate them and what they’re doing to us as a society. And yet they’re doing it anyway. They’re going to keep pushing this technology on us which is stealing our jobs, plunging our society further and further into a tech surveillance dystopia patrolled by militarized drones and police robots, and turning everyone into stupid, artless emotional infants who can’t do anything for ourselves. Whether we like it or not.
These freaks gotta go.
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As with all my work, everything contained in this magazine is free to reuse, reproduce or republish in any way.
CONTENTS
Let’s Stay Human … 5
Today In Dystopia: ICE Robots And Pentagon Puppets … 7
Israeli Officials Promote Antisemitic Conspiracy Theories About Israel … 11
You’re A Terrorist If You Resist Genocide Or Mass Surveillance, And Other Notes … 13
All It Takes Is One Crack In The Lie We’ve Been Sold … 15
Don’t Let The Values Of This Dystopian Society Shape How You Live Your Life … 17
It’s Obnoxious For Westerners To Criticize The Targets Of The Western Empire … 19
Our Entire Civilization Is Run By Oligarchs And Empire Managers — And Other Notes … 21
“What Radicalized You?” … 24
Today In Dystopia: Burning Books For Israel, Burning Books For AI … 25
Today In Dystopia: “We Have Cameras Everywhere In That Town” … 29
Let Your Love For This World Fill You With Joy And Compel You To Action … 31
We All Know This Civilization Is Doomed, But They Keep Telling Us Everything’s Normal … 33
Capitalism Trains Us To Blame Each Other For Systemic Abuses … 35
Today In Dystopia: Flock Camera Tyranny And Sam Altman Surveillance … 37
If We Could See Everything, It Would Radicalize Us All Instantly … 41
Joe Biden Should Be Dying Of Cancer In The Hague … 43
There Is Beauty Everywhere. Even In Dystopia. Even In Armageddon. … 45
ALL Mainstream Western Institutions View Palestinian Lives As Worthless … 47
“I’m Not Political” Just Means “I Support The Status Quo” … 49
Today In Dystopia: eBay CIA Gangstalkers, Shredding Rare Books To Train AI … 51
Trump Inherited Peace Deals But Torched Them For More War, And Other Notes … 55
How To Be An Empire Propagandist … 57
Have I Mentioned It’s Great That Lindsey Graham Is Dead? … 58
We’re Being Plunged Into Dystopia When We Could Be Living In Paradise … 59
‘Earth’s Greatest Enemy’ Delivers A Penetrating Insight Into The Heart Of Our Dystopia … 60
De-Normalize Israel … 61
Not Even Israelis Are Willing To Die For Israel … 62
Trump Is NOT A Reluctant War President … 65
Revolutionary Optimism Takes Practice … 67
Where The Real Romance Begins … 69
Trump Killed Those US Troops In Jordan … 71
Liberals Have Relaxed About Trump Because They Trust Him To Keep The Wars Going … 72
They’re Launching A New COINTELPRO For The 21st Century … 73
Again, you can get a paperback copy of this issue by clicking here, or click here for a digital pay-what-you-feel copy.
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The Definition of Insanity
Bundesregierung wirft Russland offiziell hybride Kriegsakte gegen Deutschland vor
Merz und die CDU vor dem Offenbarungseid im Osten
Der Kanzler reist durch den Osten und tut so, als ginge ihn das alles nichts an. Friedrich Merz kommt nach Kühlungsborn und Quedlinburg in Mecklenburg-Vorpommern, während seine CDU in Sachsen-Anhalt bei 22 Prozent feststeckt und die AfD über 40 Prozent liegt. Die AfD könnte mit Ulrich Siegmund erstmals in einem Bundesland die absolute Mehrheit und den Ministerpräsidentenposten holen. Merz will das verhindern, indem er nach der Wahl einfach so weitermacht wie Voigt und Kretschmer, ohne die Wähler zu fragen.
Gewitter, Beschimpfungen und ein Fischbrötchen an der OstseeDie Strategen der CDU-Zentrale hatten sich für den Auftakt des Ostwahlkampfs sonnige Bilder vom Strand in Kühlungsborn gewünscht. Stattdessen zogen dunkle Gewitterwolken auf, Regen und Donner bestimmten die Szenerie. Aus der Menge wurden Merz Beschimpfungen wie «Pinocchio» und «Kriegstreiber» zugerufen, auf einem Plakat wurde sogar sein Rücktritt gefordert. Einige Anhänger applaudierten und versuchten vergeblich, die Gegendemonstranten zu mehr Anstand aufzurufen. Der Kanzler nahm es nach außen gelassen hin und kam über Absperrgitter hinweg mit vereinzelten Passanten ins Gespräch.
Merz in Kühlungsborn ausgebuht.
Selbst sein Versuch "Volksnähe" zu demonstrieren scheitert nach nur 6 Sekunden...
Kein Kanzler war je so fertig wie Merz.#MerzKannEsNicht pic.twitter.com/aIEyZi0ONS
— Dr. David Lütke (@DrLuetke) August 31, 2026
Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei zehn Prozent, die AfD bei 36 Prozent. Eine Regierungsbeteiligung der Union nach dem 20. September ist nicht in Sicht, weil der Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundespartei jede Zusammenarbeit mit AfD oder Linkspartei verbietet. Merz betonte die wirtschaftliche Stärke des Landes, dessen Chancen besser genutzt werden könnten, und bedauerte, dass sich die SPD vor fünf Jahren für die Linkspartei und gegen die CDU entschieden habe. Im Restaurant Fisch-Hus direkt an der Strandpromenade biss er in ein Fischbrötchen mit Sherry-Bismarckhering, Zwiebeln und Salat und bescheinigte dem Produkt nach den ersten drei Bissen eine besondere Qualität. Merz:
«Die Brötchen sind klasse, der Fisch ist toll, also eine tolle Kombination»
Danach spazierte er ein paar Meter über die Strandpromenade, grüßte freundlich, wünschte Schaulustigen gute Erholung und gewährte dem kleinen Kai ein Selfie. Die Rufe einzelner AfD-Anhänger ignorierte er. Es blieb friedlich.
Fischer rechnen dem Kanzler die Realität vorIm selben Restaurant stellten Robert und Paul Keppler den Kanzler zur Rede. Die Behörden bräuchten zuweilen viel zu lange für einen Stempel. Bürokratieabbau sei das zentrale Thema des CDU-Wahlkampfs, beschwichtigte Spitzenkandidat Daniel Peters. Merz versprach, die Bundesregierung werde noch im Laufe des Jahres eine Reihe von Dokumentationspflichten für den Mittelstand abschaffen. Dann kam die Fangquote. Vor ein paar Jahren habe der Kutter noch 250 Tonnen Hering anlanden dürfen, in diesem Jahr seien es noch sieben Tonnen. Die Kepplers:
«Wir haben doch Schwierigkeiten. Davon kann keiner leben.»
Der Kanzler verwies darauf, dass die Politik die Verantwortung für den Erhalt der Fischbestände habe. Paul Keppler ließ das nicht gelten und verwies auf 50.000 bis 60.000 geschützte Kegelrobben, von denen jede pro Tag fünf Kilo Fisch fresse. Die Politik müsse sich jetzt entscheiden, entweder sie unterstütze die Ostseefischer oder diese machten endgültig Feierabend. Selbst in vergleichsweise freundlicher Gesellschaft ist der Unmut über die Politik des Kanzlers und seiner Bundesregierung zu spüren.
Ankunft in Quedlinburg ohne BegrüßungNach den Szenen am Ostseestrand fuhr Merz hinter verdunkelten Scheiben seiner Limousine direkt auf den Innenhof des Schlosses in Quedlinburg. Am Straßenrand blieben wenige Demonstranten zurück.
Die Merz-Kritiker aus der AfD sind fast umsonst gekommen. Der Kanzler lässt sich am Montagabend in seiner Limousine auf den Stiftsberg in Quedlinburg fahren, steigt nicht aus, schüttelt keine Hände. Unterstützer aus der CDU? Nicht sichtbar. @Tagesspiegel pic.twitter.com/Y9G5RqHbl8
— Daniel Sturm (@SturmDaniel) August 31, 2026
Obwohl der CDU-Kreisverband Harz mehr als 600 Mitglieder zählt, fand sich niemand zur Begrüßung ein. Auch Plakate, die für den Auftritt des Kanzlers warben, suchte man vergebens. Parteiintern wurde schon länger gemunkelt, dass die örtliche CDU den in Beliebtheitsumfragen abgeschlagenen Kanzler gar nicht als Wahlkampflokomotive sieht.
Ministerpräsident Sven Schulze erweckt den Eindruck, als grenze er sich von Berlin ab. Im Sommer stellte er sich gemeinsam mit den anderen beiden ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten «gegen ein Kernelement des schwarz-roten Rentenreformkonzepts», die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Auch beim Besuch von Friedrich Merz in Sachsen-Anhalt hielt sich die Landes-CDU auffallend zurück.
Ursprünglich waren größere öffentliche Wahlkampfauftritte des Kanzlers im Gespräch. Am Ende wurde daraus ein möglichst kleiner und unauffälliger Termin in Quedlinburg: kein klassischer Auftritt vor größerem Publikum, sondern eine Gesprächsrunde mit Landtagskandidaten, ein Rundgang durch den Schlossgarten und anschließend ein gemeinsames Statement vor Kameras. Die CDU rechnete offenbar mit Störungen und vermied einen großen öffentlichen Auftritt. Während Merz sich im Schloss «ins Goldene Buch der Stadt eintrug», einen Blick in die Stiftskirche warf und anschließend rund 30 Minuten mit Harzer CDU-Funktionären sprach, wartete die angereiste Hauptstadtpresse im Gewitterregen auf den Auftritt des Kanzlers. Schulze sagte dennoch unbeirrt:
«Genauso haben wir uns den Termin gewünscht.»
Er freue sich, Merz zum ersten Mal in seinem Geburtsort Quedlinburg zu begrüßen.
Das Machtmodell aus Thüringen und Sachsen soll nach MagdeburgDer Besuch in Quedlinburg machte damit ein grundlegendes Problem des Merz-Wahlkampfs sichtbar: Der Kanzler versucht, die CDU im Osten als Kraft der Mitte zu präsentieren, während seine eigene Landespartei erkennbar auf Distanz zu Berlin geht und die AfD gleichzeitig immer näher an die absolute Mehrheit rückt. Je schwieriger die Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl werden, desto entscheidender wird deshalb eine andere Frage: Wie will die CDU in Magdeburg überhaupt regieren, wenn es für eine eigene Mehrheit nicht reicht?
Die Antwort darauf gab Merz wenige Tage vor der Wahl in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung. Sollte es zu einer CDU-geführten Minderheitsregierung kommen, lohne ein Blick zu den Nachbarn. Für die CDU gilt eigentlich ein Bundesparteitagsbeschluss aus dem Jahr 2018, der Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linkspartei ablehnt.
«Wir sehen, wie in Thüringen und Sachsen regiert werden kann. Aber es muss auch klar sein, dass es Grenzen gibt. Der Kern einer Zusammenarbeit ist eine Regierungsbeteiligung und die Erarbeitung eines Regierungsprogramms. Das sehe ich weder mit der AfD noch mit der Linkspartei.»
Doch in Thüringen und Sachsen haben die Ministerpräsidenten Mario Voigt und Michael Kretschmer bereits vorgemacht, wie sich eine Regierung auch ohne klassische Koalitionsmehrheit durch das Parlament bringen lässt. Regelmäßige Mehrheiten werden dort mit Stimmen der Linken organisiert, ohne dass daraus eine formelle Regierungsbeteiligung entsteht.
Die Linke hat sich mit Blick auf Sachsen-Anhalt bereits offen für ein solches Modell gezeigt. Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann forderte gegenüber der Rheinischen Post, dass die Partei im Gegenzug inhaltlich mitreden könne.
«Ein Tolerierungsmodell wie in Thüringen oder Sachsen wäre denkbar. Wir werden nicht um jeden Preis einem CDU-Ministerpräsidenten ins Amt verhelfen. Dann wollen wir inhaltlich mitreden – etwa in der Innenpolitik, in der Bildungspolitik oder bei der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum.»
Damit würde ausgerechnet jene Partei zum möglichen Mehrheitsbeschaffer, die aus der SED hervorgegangen ist und deren politische Vergangenheit die CDU jahrzehntelang als unvereinbar mit ihrer eigenen politischen Identität bezeichnet hat.
Merz' pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und BürgernWährend Merz in Quedlinburg und Kühlungsborn den Unmut der Bürger und die Distanz der eigenen Landespartei spürte, wies er jede persönliche Verantwortung für ein mögliches Desaster bei den Ostwahlen von sich. Auf die Frage, ob er um sein Amt fürchte, sollten die Ostwahlen zum Desaster für die CDU werden, sagte Merz:
«Nein. Da wird von außen versucht, einen Keil in die Union zu treiben. Das Ergebnis einer Landtagswahl gefährdet nicht die Stabilität der Bundesregierung.»
Innenminister Alexander Dobrindt warnte derweil im Stern flankierend vor Personaldebatten auf Bundesebene. Diese lenkten davon ab, dass man an einem historischen Reformwerk für Deutschland arbeite. Man arbeite in der Spitze der Koalition sehr gut und vertrauensvoll zusammen.
Merz bemüht sich damit, ein schwaches Abschneiden seiner CDU von seiner Arbeit als Kanzler zu entkoppeln. Ein schlechtes Ergebnis bei einer Landtagswahl, so seine Botschaft, soll nicht automatisch zu einer Debatte über die Stabilität der Bundesregierung oder seine politische Zukunft führen.
Während der Bundeskanzler die politische Verantwortung für das Wahlergebnis auf Landesebene belassen will, zeichnet er zugleich ein düsteres Bild davon, was den Menschen im Land drohen könnte, wenn sie sich gegen die CDU entscheiden. Aus der Abgrenzung der Wahl von seiner eigenen politischen Zukunft wird so eine Warnung vor den möglichen Folgen der Wahl für Sachsen-Anhalt. Um die drohende Schlappe im Osten abzuwenden, greift Merz zu immer drastischeren Warnungen. Bei seinem Auftritt im Harz stempelte Merz die von der bisherigen Politik frustrierten Bürger pauschal ab und drohte dem Wähler unverhohlen mit wirtschaftlichen Konsequenzen, indem er den Anwesenden zurief:
«Sachsen-Anhalt darf kein Experimentierfeld für Wutbürger werden. Das geht am Ende zulasten der Bürger von Sachsen-Anhalt.»
Aus diesen Äußerungen spricht die pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen den bisherigen politischen Kurs auflehnen.
Der eigentliche MachtverlustDie entscheidende Frage ist längst nicht mehr, wie die CDU ihre Abgrenzungen erklärt. Entscheidend ist, ob diese Abgrenzungen politisch noch funktionieren. Wer keine Mehrheit besitzt, muss Mehrheiten organisieren. Und wer den Wähler für die Folgen seiner Entscheidung verantwortlich macht, statt deren Ursache zu verstehen, verliert genau das, was eine demokratische Partei braucht: Vertrauen.
Am Ende geht es deshalb nicht um die AfD allein. Es geht um eine CDU, die zwischen politischem Anspruch, parlamentarischer Realität und eigener Verantwortung zunehmend auseinanderfällt.
***
Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von Haintz.media übernommen.
Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?
In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.
Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.
In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).
NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.
Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:
«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»
Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:
«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»
Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.
Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.
Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-ÜberlegenheitDerweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).
Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:
«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»
In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:
«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»
Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.
Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).
Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:
92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.
Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.
Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).
Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.
Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?
In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.
Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.
In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).
NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.
Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:
«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»
Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:
«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»
Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.
Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.
Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-ÜberlegenheitDerweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).
Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:
«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»
In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:
«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»
Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.
Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).
Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:
92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.
Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.
Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).
Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.
Hatimoğulları in Amed: Frieden bedeutet auch die Freiheit Abdullah Öcalans
Tausende Menschen haben am Antikriegstag in der kurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft demonstriert. Die DEM-Vorsitzende Tülay Hatimoğulları erklärte bei der Abschlusskundgebung, Frieden könne nicht auf das Schweigen der Waffen reduziert werden. Er bedeute Gerechtigkeit, Demokratie und Gleichheit ebenso wie das Recht auf Bildung in der Muttersprache und die Freiheit des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan.
Zu dem Demonstrationszug unter dem Motto „Mit einer freien Führung gehen wir dem Frieden entgegen“ hatte die Plattform der demokratischen Institutionen aufgerufen. Neben Hatimoğulları beteiligten sich weitere Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Tausende Menschen. Auf Transparenten wurde unter anderem die physische Freiheit Öcalans als Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden gefordert. Die Demonstrierenden trugen ein Großporträt Öcalans und riefen Parolen wie „Bijî Aşitî“ und „Bê Serok Aşitî nabe“ („Ohne den Vorsitzenden gibt es keinen Frieden“).
Bei der Abschlusskundgebung vor dem AZC Plaza erklärte der DBP-Politiker Ahmet Doğan, Öcalan habe mit seinen langjährigen Bemühungen um eine friedliche Lösung seine Haltung deutlich gemacht. „Der kurdische Repräsentant hat erneut seine Hand zum Frieden ausgestreckt. Wir sind eine Gesellschaft, die Frieden will. Deshalb soll niemand unsere Geduld auf die Probe stellen.“
Grüße an diejenigen, die den Frieden aufbauen
Hatimoğulları begann ihre Rede mit einem Gruß auf die türkische Gefängnisinsel Imrali: „Von Amed aus Grüße nach Imrali. Grüße an diejenigen, die den Frieden aufbauen. Grüße an diejenigen, die für den Frieden einen Preis gezahlt haben. Tausend Grüße an diejenigen, die für Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit, Frieden und Geschwisterlichkeit ihr Leben verloren haben.“ Der gegenwärtige Prozess habe begonnen, ohne die Erfahrungen und das Leid der Vergangenheit zu vergessen. „Wir tragen ihren Schmerz und die gezahlten Preise in unseren Herzen und wollen einen würdevollen Frieden aufbauen.“ Hatimoğulları erinnerte in diesem Zusammenhang an die zuletzt bekanntgegebenen Gefallenen der kurdischen Bewegung und die für sie eingerichteten Trauerfeiern. Gerade an einem Tag, an dem über Frieden gesprochen und für dessen Aufbau gekämpft werde, gedenke sie der Menschen, die ihr Leben verloren hätten, „mit Respekt und Dankbarkeit“. Frieden sei weit mehr als das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen, erklärte Hatimoğulları. „Frieden bedeutet Gerechtigkeit. Frieden bedeutet Demokratie, Gleichheit und Geschwisterlichkeit.“
Frieden bedeutet, dass Kurdisch frei gesprochen werden kann
Dazu gehörten konkrete politische und gesellschaftliche Rechte: „Frieden bedeutet, dass ein:e Kurd:in in der Muttersprache unterrichtet werden kann. Er bedeutet, dass alle Völker ihre Muttersprache frei sprechen können. Frieden bedeutet, dass kein Journalist:innen, Intellektuelle, Schriftsteller:innen und Politiker:innen im Gefängnis sitzen. Frieden bedeutet, dass Herr Abdullah Öcalan frei ist.“ Hatimoğulları verband diese Forderungen mit der sozialen Frage. Frieden bedeute auch, dass Bergarbeiter ihren Lohn erhielten und junge Menschen in diesem Land eine Zukunft hätten, frei leben, arbeiten und studieren könnten. Ebenso wenig könne es Frieden ohne die Freiheit der Frauen geben. „Frieden bedeutet Gleichheit und Freiheit der Frauen. Er bedeutet ein Leben ohne Frauenmorde und ein Ende der Gewalt gegen Frauen.“ Aus der Perspektive der Frauenbewegung bedeute Frieden deshalb auch: „Jin, Jiyan, Azadî.“
Frieden ist keine Passivität
Dauerhafter Frieden und Demokratie seien unmittelbar miteinander verbunden. „Der Weg zu einem dauerhaften Frieden führt über Demokratie, und der Weg zum Aufbau von Demokratie führt über dauerhaften Frieden“, sagte Hatimoğulları. Frieden dürfe dabei nicht mit Passivität verwechselt werden. „Frieden bedeutet weder Sieg noch Niederlage. Frieden bedeutet, die Demokratie in diesem Land wirklich zu schützen. Frieden ist ein aktiver Wille. Frieden muss mit Entschlossenheit und Mut aufgebaut werden. Ein würdevoller Frieden ist die Sache der Mutigen.“ Damit der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft erfolgreich voranschreiten könne, brauche es eine stärkere Organisierung aller gesellschaftlichen Kräfte, die sich für Frieden einsetzten. „Wir müssen eine Sprache des Friedens schaffen“, erklärte Hatimoğulları. Wer sich lediglich verbal zum Frieden bekenne, zugleich aber eine „vergiftete Sprache“ benutze, müsse seine Haltung ändern. „Eine Sprache des Friedens zu schaffen, ist die Aufgabe aller.“
Die Tränen der Mütter haben dieselbe Farbe
Eine besondere Bedeutung maß Hatimoğulları der Haltung der Friedensmütter bei. Diese hätten trotz ihres eigenen Leids eine Botschaft an die gesamte Türkei gerichtet. „Wir wollen weder als Mütter von Guerillakämpfer:innen noch als Mütter von Soldaten, dass in diesem Land weiter Tränen vergossen werden. Die Tränen der Mütter haben dieselbe Farbe“, zitierte Hatimoğulları deren Botschaft. Die Mütter reichten trotz aller erlittenen Schmerzen allen Menschen die Hand zum Frieden. „Die Mütter haben sich im Kampf zusammengeschlossen, um eine Brücke des Friedens zu bauen. Das ist von außerordentlichem Wert.“ Auch die Menschen, die selbst Verluste erlitten hätten, streckten der gesamten Gesellschaft die Hand entgegen. Diese Haltung müsse Grundlage für die weitere Entwicklung des Friedensprozesses sein.
„Wir, die den Frieden verteidigen, sind stärker“
Abschließend ging Hatimoğulları auf die Kriege im Mittleren Osten und anderen Teilen der Welt ein. Angesichts einer Zeit, in der Raketen sowie biologische, chemische und nukleare Waffen miteinander konkurrierten, könne Frieden nicht allein als innenpolitische Frage betrachtet werden. „Während die Türkei einerseits ihren inneren Frieden herstellt, müssen wir zugleich eine führende Rolle für den Frieden in der Region übernehmen. Wir verteidigen den inneren Frieden in der Türkei und den Frieden in der Region und der Welt.“ Die gesellschaftlichen Kräfte, die sich für Frieden einsetzten, seien stärker als diejenigen, die Kriege verursachten: „Wir, die den Frieden verteidigen, sind viel stärker als diejenigen, die Kriege entfesseln. Wir müssen nur zusammenstehen und uns zusammenschließen.“ Hatimoğulları beendete ihre Rede mit dem Wunsch, dass der Weltfriedenstag Frieden für die Türkei, den Mittleren Osten und die gesamte Welt bringen möge. Die Kundgebung endete mit Applaus und Sprechchören.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/istanbul-frieden-wird-dauerhaft-wenn-die-gesellschaft-mitentscheidet-52578 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/antikriegstag-frieden-lasst-sich-nicht-auf-das-schweigen-der-waffen-reduzieren-52577 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/knk-zum-antikriegstag-losung-der-kurdischen-frage-kann-frieden-in-den-mittleren-osten-bringen-52575
Istanbul: Frieden wird dauerhaft, wenn die Gesellschaft mitentscheidet
Zum Weltfriedenstag am 1. September hat das Bündnis für Arbeit, Frieden und Demokratie in Istanbul unter dem Motto „Gegen Krieg und Ausbeutung werden Demokratie und Frieden gewinnen“ demonstriert. Der Zug führte von der Stierstatue im asiatischen Stadtteil Kadıköy zum Fähranleger.
An der Demonstration beteiligten sich Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie zahlreiche weitere Menschen. Getragen wurden Transparente mit Aufschriften wie „Jetzt ist die Zeit, den Frieden zu stärken“, „Dem dema mezinkirina aşitiyê ye“ und „Die Freiheit des Vorsitzenden ist die Freiheit der Völker“. Die Teilnehmenden riefen unter anderem „Bijî Serok Apo“, „Es lebe der Frieden“ und „Tausend Grüße nach Imrali“.
Nach dem Demonstrationszug wurde eine gemeinsame Erklärung verlesen. Die kurdische Fassung trug Figen Yaşar vom Istanbuler Provinzverband der DEM-Partei vor, die türkische Fassung Asalettin Arslanoğlu, Vertreter des Gewerkschaftsbundes DISK für die Marmara-Region.
„Die Rechnung für den Krieg zahlen die Werktätigen“
Arslanoğlu verwies auf die anhaltenden Kriege in verschiedenen Teilen der Welt und deren Folgen für Millionen Menschen in Palästina, in Libanon, Iran, im Mittleren Osten und in Afrika. „Der Krieg findet nicht nur an den Fronten statt. Seine Rechnung begegnet uns in den Häusern, in die Leid getragen wird, auf unseren Esstischen, an unseren Arbeitsplätzen, in unseren Schulen und Krankenhäusern“, sagte der Gewerkschafter. Zugleich werde das ökologische Gleichgewicht zerstört. Frauen, Kinder und Jugendliche seien den schwersten Folgen des Krieges ausgesetzt.
Die für Aufrüstung ausgegebenen Mittel fehlten bei Bildung, Gesundheit und sozialen Dienstleistungen. „Während sich die Kassen der Rüstungskonzerne und der Kriegswirtschaft füllen, wird das Brot auf den Tischen der Werktätigen kleiner.“ Arslanoğlu kritisierte zudem Einschränkungen der Meinungs-, Organisations- und Pressefreiheit in der Türkei. Gewerkschafter:innen, Politiker:innen, Journalist:innen, Frauen und Jugendliche seien weiterhin Repression ausgesetzt.
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„Frieden braucht garantierte demokratische Rechte“
Nach fast einem halben Jahrhundert bewaffneter Auseinandersetzungen habe in der Türkei eine neue Phase begonnen, erklärte Arslanoğlu. Er verwies auf die Gespräche mit Abdullah Öcalan und den darauf folgenden Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Mit der Auflösung der PKK werde nun über eine neue Phase für eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage diskutiert. Diese könne jedoch nicht auf das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen reduziert werden. „Frieden bedeutet nicht nur, dass die Kämpfe enden. Frieden kann dauerhaft werden, wenn demokratische Rechte und Freiheiten garantiert sind und alle Teile der Gesellschaft mitreden und mitentscheiden können.“
Die Kundgebung endete mit Sprechchören für Frieden.
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Antikriegstag: Frieden lässt sich nicht auf das Schweigen der Waffen reduzieren
Zum Weltfriedenstag beziehungsweise Antikriegstag am 1. September haben in zahlreichen Städten der Türkei und Nordkurdistans Demonstrationen, Kundgebungen und Presseerklärungen stattgefunden. Im Mittelpunkt stand der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Wiederholt wurde betont, dass das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen allein keinen dauerhaften Frieden schaffe und demokratische sowie rechtliche Schritte folgen müssten.
In Izmir unterstützte der Menschenrechtsverein IHD den laufenden Prozess. Der Ko-Vorsitzende Cihan Aydın verwies auf die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Aufarbeitung der Vergangenheit. „Das Schweigen der Waffen allein bringt keinen Frieden. Der Konflikt ist zum Stillstand gekommen, aber die Erinnerung an diesen Konflikt ist noch vollständig vorhanden“, sagte Aydın.
Nazlı Turan vom Vorstand der IHD-Zweigstelle İzmir erklärte, eine Lösung der kurdischen Frage erfordere Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, gleiche Bürgerrechte und die Verwirklichung der Menschenrechte. Zugleich forderte sie eine Verbesserung der Haftbedingungen des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, Möglichkeiten zum Kontakt mit der Außenwelt und eine rechtliche Absicherung dieser Rechte.
Demokratische Reformen und Umsetzung von Gerichtsurteilen gefordert
Auch in Amed (tr. Diyarbakır) verband die Plattform für den Schutz der Stadt und gesellschaftliche Solidarität die Forderung nach dauerhaftem Frieden mit konkreten demokratischen Reformen. Die Zwangsverwaltung von Kommunen müsse beendet und abgesetzte Ko-Bürgermeister:innen müssten wieder in ihre Ämter eingesetzt werden. Zudem forderte die Plattform die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des türkischen Verfassungsgerichts. Die Hindernisse für Meinungs-, Ausdrucks- und Organisationsfreiheit müssten beseitigt und die notwendigen Schritte für eine Weiterentwicklung des Prozesses eingeleitet werden.
Mêrdîn
In Çewlîg (Bingöl) erklärte IHD-Vertreter Cemalettin Güzel bei einer Kundgebung auf dem Stadtplatz, Frieden bedeute nicht lediglich das Schweigen der Waffen. Notwendig sei vielmehr eine demokratische Gesellschaftsordnung, in der das Recht auf Leben, gleiche Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit garantiert seien. Ähnlich äußerte sich die IHD-Zweigstelle Dîlok (Antep). Bei einem Demonstrationszug vom Kırkayak-Park zum Balıklı-Platz erklärte deren Ko-Vorsitzender Bahri Oğuz, Frieden sei ein grundlegendes Menschenrecht. Der Weg zu einem dauerhaften und würdevollen Frieden führe über Dialog und eine demokratische Lösung.
„Jetzt ist die Zeit des Friedens“
In zahlreichen Städten gingen Menschen unter dem Motto „Jetzt ist die Zeit des Friedens“ auf die Straße. In Xarpêt (Elazığ) fand im Bezirk Qovanciyan eine von der DEM-Partei organisierte Demonstration statt. Der Parlamentsabgeordnete Serhat Eren erklärte dort, für eine Ausweitung demokratischer Politik seien gesetzliche Regelungen notwendig.
In Konya verwies der Ko-Vorsitzende des DEM-Verbands Mulla Şimşek auf die Kriege und Konflikte im Mittleren Osten. Der von Abdullah Öcalan am 27. Februar 2025 veröffentlichte „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ biete eine Perspektive für ein demokratisches, gleichberechtigtes und freies Zusammenleben der Völker.
Auch in Erdexan (Ardahan) und Qers (Kars) fanden Erklärungen zum Weltfriedenstag statt. In Bedlîs (Bitlis) organisierte die Plattform der demokratischen Institutionen trotz Behinderungen durch die Polizei einen Demonstrationszug. Der DEM-Politiker Sidar Karaçelik erklärte anschließend, gegen Krieg und Ausbeutung würden Frieden und Demokratie gewinnen.
In Mûş verhinderte die Polizei einen geplanten Demonstrationszug vom Stadtplatz zum Atatürk-Kinderpark. Die Kundgebung fand daraufhin auf dem Stadtplatz statt. Transparente trugen unter anderem die Aufschriften „Jetzt ist die Zeit der Frauen“, „Jetzt ist die Zeit des Friedens“ und „Wir bestehen auf Frieden“.
Frieden als Lösung der kurdischen Frage
In Xorasan in Erzîrom (Erzurum) führte die Plattform der demokratischen Institutionen eine von Frauen angeführte Demonstration durch. Der DEM-Abgeordnete Heval Bozdağ betonte die Bedeutung eines würdevollen und dauerhaften Friedens für die Lösung der kurdischen Frage. Bei einer weiteren Kundgebung in Agirî erklärte Bozdağ, Kriege dienten nicht den Interessen der Völker, sondern denen herrschender Mächte und der Waffenindustrie. Die Völker des Mittleren Ostens hielten gegenüber den „Kriegsbaronen“ an ihrer Forderung nach Frieden fest.
In Mêrdîn (Mardin) zogen unter dem Motto „Jetzt ist die Zeit des Friedens“ Hunderte Menschen vom DEDAŞ-Park zum Karayolları-Park. Transparente und Sprechchöre verwiesen auch auf Abdullah Öcalans Rolle im laufenden Prozess. Die DEM-Abgeordnete Beritan Güneş Altın erinnerte an die großen Verluste der vergangenen Jahrzehnte und erklärte, die Gesellschaft stehe heute an einem Punkt, an dem Frieden möglich sei.
In Dersim (Tunceli) forderte die DEM-Abgeordnete Ayten Kordu, den am 27. Februar 2025 begonnenen Prozess auszuweiten. Frieden könne nur durch Demokratie dauerhaft werden. Zugleich müsse gegen politische Ansätze vorgegangen werden, die auf eine Sabotage des Prozesses zielten.
Riha
Forderung nach Öcalans Freiheit
In Silopiya in Şirnex (Şırnak) beteiligten sich Hunderte Menschen an einer Demonstration der Plattform demokratischer Institutionen. Der DEM-Abgeordnete Mehmet Zeki Irmez erklärte, für eine Weiterentwicklung des Prozesses müsse die physische Freiheit Abdullah Öcalans gewährleistet werden. Zu den Forderungen der kurdischen Bevölkerung gehörten sowohl Öcalans Freiheit als auch die Freilassung von Gefangenen auf gesetzlicher Grundlage.
Auch in Riha (Urfa) wurde diese Forderung erhoben. Unter dem Motto „Riha will Frieden“ zogen Hunderte Menschen vom Alişelli-Park zum Topçu-Platz. Die Friedensmutter Meyaser Korkmaz rief zur Unterstützung des Prozesses und zur Freiheit Öcalans sowie aller Gefangenen auf. Der DEM-Abgeordnete Ömer Öcalan erklärte, der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft müsse entschlossen unterstützt werden, und warnte vor Versuchen, ihn zu sabotieren. Ferhat Demir vom Arbeits- und Demokratieforum betonte, eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage müsse als grundlegende Frage für die demokratische Zukunft der Türkei verstanden werden.
Frauen wollen den Friedensprozess mitgestalten
In Ankara zog ein Demonstrationszug der Plattform für Arbeit und Demokratie vom Kolej-Platz zur Sakarya-Straße. Gefordert wurden unter anderem die Freilassung politischer Gefangener und die Unterstützung des Friedensprozesses. Für die Fraueninitiative „Ich brauche Frieden“ erklärte Rojda Öncel, Frauen dürften nicht lediglich diejenigen sein, die Frieden verlangten. Sie müssten als „konstituierende Subjekte“ an Entscheidungen beteiligt sein, verhandeln und den Friedensprozess kontrollieren.
Auch in Semsûr (Adıyaman) stand die Rolle der Frauen im Mittelpunkt. Bei einer Kundgebung wurden Transparente mit der Botschaft „Ohne die Stimme der Frauen gibt es keinen wirklichen Frieden“ getragen. Weitere Aktionen und Erklärungen fanden in Meletî (Malatya) und anderen Städten statt. Gemeinsam war den Veranstaltungen die Forderung, den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft über das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen hinauszuführen und mit demokratischen Rechten, politischer Freiheit und einer dauerhaften Lösung der kurdischen Frage zu verbinden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/knk-zum-antikriegstag-losung-der-kurdischen-frage-kann-frieden-in-den-mittleren-osten-bringen-52575 https://deutsch.anf-news.com/frauen/yja-star-kampferinnen-Ocalans-aufruf-darf-nicht-missbraucht-werden-52576 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/der-1-september-und-die-neue-phase-des-friedens-52565
Working visit to Kyrgyzstan. SCO summit
Vladimir Putin traveled to Bishkek on a working visit to take part in a summit of the Shanghai Cooperation Organisation.
On August 31, the President held a number of bilateral meetings and attended the opening ceremony of the 6th World Nomad Games.
On September 1, a meeting of the SCO Heads of State Council and an SCO Plus meeting took place. The Russian leader continued his series of bilateral meetings on the sidelines of the summit.
At the conclusion of the visit, Vladimir Putin answered questions from Russian journalists.
Answers to media questions
Reha statt EM-Rente: DRV spricht nach zwei Jahren vom fünffachen Nutzen
Die Deutsche Rentenversicherung beziffert den gesellschaftlichen Nutzen ihrer Rehabilitation auf ein Vielfaches der eingesetzten Kosten. Der am 27. August 2026 veröffentlichte Jahresbericht spricht von einer zwei- bis dreifachen Amortisation im ersten Jahr und einem fünffachen Nutzen innerhalb von zwei Jahren. Der zugrunde liegende Wirkungsreport errechnet dafür 2,22 bis 2,95 Euro beziehungsweise 4,60 bis 5,28 Euro je investiertem Euro.
Für Versicherte im Verfahren um eine Erwerbsminderungsrente erklärt diese Rechnung, warum die DRV so nachdrücklich auf „Reha vor Rente“ setzt. Sie beweist jedoch weder, dass jede Rehabilitation erfolgreich ist, noch dass ein bestimmter Mensch anschließend wieder mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Was hinter dem fünffachen Nutzen stecktDer neue DRV-Jahresbericht 2025 greift Ergebnisse eines bereits im Oktober 2025 vorgelegten Wirkungsreports auf. Dieser Report wertet repräsentative Routinedaten der Rentenversicherung mit zwei statistischen Verfahren aus.
Der Begriff „Nutzen“ meint dabei keine Einnahme, die in fünffacher Höhe auf das Konto der Rentenversicherung zurückfließt. Eingerechnet werden zusätzliche wirtschaftliche Wertschöpfung und vermiedene Sozialleistungen, wenn Menschen infolge einer Reha häufiger wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Das Rechenmodell berücksichtigt mögliche Einsparungen bei Krankengeld, Übergangsgeld, Erwerbsminderungsrente sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Dafür setzt es die Transferzahlungen pauschal mit 70 Prozent der Lohnkosten an. Für die Produktivität verwendet die Analyse durchschnittliche Werte zur Bruttowertschöpfung.
Angabe der DRV Was sie tatsächlich aussagt 2,22 bis 2,95 Euro nach einem Jahr Geschätzter gesellschaftlicher Nutzen je investiertem Euro, abhängig vom verwendeten Modell 4,60 bis 5,28 Euro nach zwei Jahren Aufsummierter Nutzen über zwei Jahre, nicht jedes Jahr ein neuer fünffacher Ertrag 15 bis 20 Prozentpunkte höhere Beschäftigungschance Durchschnittlicher Unterschied auf Gruppenebene, keine Aussage über eine bestimmte Person Nach den ersten Monaten etwa 40 bis 60 Euro pro Person und Tag Modellierter wirtschaftlicher Effekt aus Wertschöpfung und vermiedenen Zahlungen Hochrechnung: rund 40 Milliarden Euro volkswirtschaftlicher Nutzen Übertragung des errechneten Verhältnisses auf Reha-Ausgaben von etwa acht Milliarden Euro Wie die Beschäftigungseffekte berechnet wurdenBei einem der beiden Verfahren wurden Menschen betrachtet, die 2016 erstmals eine medizinische Reha beantragt hatten. Die Forschenden bildeten mit statistischen Mitteln eine Vergleichsgruppe ohne Rehabilitation und untersuchten anschließend die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das zweite Verfahren vergleicht dieselben Personen in unterschiedlichen Phasen vor, während und nach der Rehabilitation. Dabei wird jede Person mit ihrem eigenen Verlauf verglichen. Beide Ansätze kommen zu dem Ergebnis, dass die Beschäftigungschance nach der Reha im Durchschnitt um 15 bis 20 Prozentpunkte steigt.
Eine zufällige Zuteilung in eine Reha- und eine Kontrollgruppe gab es allerdings nicht. Es handelt sich um Beobachtungsdaten, bei denen statistische Modelle mögliche Verzerrungen verringern sollen. Unbekannte oder in den Routinedaten nicht enthaltene Einflüsse lassen sich damit nicht vollständig ausschließen.
Die wirtschaftliche Rechnung stützt sich auf 618.700 reguläre medizinische Reha-Fälle aus dem Jahr 2017 und Aufwendungen von etwa 4,1 Milliarden Euro. Anschlussrehabilitationen nach einer akuten Behandlung wurden ausgeschlossen, weil sich deren Wirkung nicht sauber von einer vorausgegangenen Operation oder anderen Behandlungen trennen ließ.
Warum die DRV zuerst eine Reha prüft„Reha vor Rente“ ist nicht nur eine wirtschaftliche Strategie, sondern ein gesetzlicher Auftrag. Nach § 9 SGB VI haben Leistungen zur Teilhabe Vorrang vor einer Rente, wenn eine erfolgreiche Maßnahme die Rentenzahlung vermeiden oder voraussichtlich aufschieben kann.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer wieder arbeiten kann, erzielt eigenes Einkommen, zahlt Beiträge und benötigt im besten Fall weniger Sozialleistungen. Zugleich kann eine gelungene Reha gesundheitliche Stabilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität verbessern.
Eine Reha hat jedoch nur Vorrang, wenn sie nach sozialmedizinischer Prognose etwas bewirken kann. § 10 SGB VI verlangt, dass eine drohende Minderung abgewendet oder eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder vor einer wesentlichen Verschlechterung bewahrt werden kann.
Fehlt jede realistische Aussicht, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wesentlich zu bessern, wiederherzustellen oder eine wesentliche Verschlechterung abzuwenden, fehlt die Grundlage für eine medizinische Reha. Die positiven Studienwerte ersetzen diese individuelle Prognose nicht.
Warum 15 bis 20 Prozentpunkte keinen Rentenantrag entscheidenDer Wirkungsreport misst als Ergebnis die Wahrscheinlichkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Rentenrecht fragt dagegen, wie viele Stunden ein Versicherter unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich noch verlässlich tätig sein kann.
Nach § 43 SGB VI kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich in Betracht. Liegt das Leistungsvermögen auf nicht absehbare Zeit unter drei Stunden, kann volle Erwerbsminderung bestehen. Wer mindestens sechs Stunden arbeiten kann, gilt im Regelfall nicht als erwerbsgemindert.
Eine Beschäftigung in den Statistikdaten verrät nicht ohne Weiteres, wie viele Stunden jemand arbeitet, welche Pausen nötig sind oder ob besondere Arbeitsbedingungen gelten. Umgekehrt beweist fehlende Beschäftigung noch keine Erwerbsminderung, weil auch persönliche und arbeitsmarktbezogene Gründe den Zugang zu einer Stelle beeinflussen.
Ein statistischer Durchschnittswert kann deshalb keinen einzelnen Rentenantrag entscheiden.
Trotz erfolgreicher Reha kann Erwerbsminderung fortbestehenEine Rehabilitation kann Beschwerden lindern, ohne die volle Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Weniger Schmerzen, bessere Beweglichkeit, ein stabilerer Tagesablauf oder eine verhinderte Verschlechterung können echte Erfolge sein, obwohl weiterhin nur drei oder vier Stunden Arbeit täglich möglich sind.
Auch die Teilnahme an Therapien in einer Klinik beweist keine dauerhafte Belastbarkeit im Berufsleben. Ein befristeter, geschützter Behandlungsrahmen mit Pausen und medizinischer Begleitung unterscheidet sich von einer regelmäßigen Tätigkeit an fünf Tagen pro Woche.
Der Report selbst zeigt zudem, dass der Nutzen nicht gleichmäßig verteilt ist. Menschen mit Krankengeldbezug im Jahr vor der Reha erreichten in der Auswertung etwa doppelt so starke Beschäftigungseffekte wie Personen ohne vorherigen Krankengeldbezug. Schon dieser Unterschied warnt vor pauschalen Annahmen.
Der Entlassungsbericht ist wichtig, aber nicht unangreifbarNach der Reha beschreibt die Klinik im Entlassungsbericht Diagnosen, Behandlungsverlauf und das eingeschätzte Leistungsvermögen. Besonders bedeutsam ist die getrennte Bewertung des bisherigen Berufs und leichterer Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Welche Angaben dort besonders folgenreich sind, erklärt der Beitrag zum Entlassungsbericht nach einer Reha.
Der Bericht ist ein wichtiges medizinisches Beweismittel, bindet die Rentenversicherung oder ein Sozialgericht aber nicht automatisch. Nach § 20 SGB X muss die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und alle Umstände berücksichtigen, die für den Einzelfall bedeutsam sind. Dazu gehören auch Befunde, Einschränkungen und ärztliche Einschätzungen, die für den Versicherten sprechen.
Betroffene sollten den Entlassungsbericht deshalb anfordern und zeitnah prüfen. Stimmen Diagnosen, Belastungsgrenzen, notwendige Pausen oder die zeitliche Leistungsbewertung nicht mit dem tatsächlichen Verlauf überein, sollten die Abweichungen konkret benannt und möglichst durch behandelnde Ärzte belegt werden.
Wie streng Gerichte die Sechs-Stunden-Grenze und die Verwertbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt prüfen, zeigt auch ein Fall zur abgelehnten Erwerbsminderungsrente nach einer Reha.
Wann der Reha-Antrag als Rentenantrag giltDer Grundsatz „Reha vor Rente“ wirkt in beide Richtungen. Sind Versicherte bereits vermindert erwerbsfähig und ist ein Reha-Erfolg nicht zu erwarten oder hat die Maßnahme die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert, gilt der Reha-Antrag nach § 116 Absatz 2 SGB VI als Rentenantrag.
Als Rentenantrag gilt dann bereits der frühere Reha-Antrag. Das kann für den Rentenbeginn wichtig sein, führt aber nicht automatisch zur Bewilligung. Die gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein.
Welche weitreichenden Folgen eine solche Umdeutung haben kann, zeigt der Fall einer ungewollt fortbestehenden Erwerbsminderungsrente nach einem Reha-Antrag.
Die DRV-Zahl ist ein Argument für Reha, aber kein Gegenbeweis zur EM-RenteDer Wirkungsreport liefert ein starkes Argument dafür, wirksame Reha-Angebote ausreichend zu finanzieren und Erkrankte rechtzeitig zu erreichen. Er rechtfertigt jedoch keine pauschale Erwartung, jeder Versicherte müsse nach einer Maßnahme wieder voll arbeiten können.
Auch die Verfasser nennen Grenzen: Die wirtschaftliche Bewertung arbeitet mit Durchschnittswerten und enthält keine gesundheitsbezogenen Daten der Krankenkassen. Der Report wurde im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellt und soll ausdrücklich auch die Weiterentwicklung der Reha-Angebote anstoßen. Für den einzelnen Rentenantrag zählen dagegen die aktuellen Befunde, die konkreten Funktionsbeeinträchtigungen und das tägliche Leistungsvermögen.
Fragen und Antworten zur Reha vor der Erwerbsminderungsrente Bekommt die DRV für einen Euro tatsächlich fünf Euro zurück?Nein. Die Zahl beschreibt einen geschätzten Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Sie verbindet zusätzliche Wertschöpfung mit vermiedenen Sozialleistungen und ist keine Einnahme der Rentenversicherung.
Beweist der Jahresbericht, dass jede Reha erfolgreich ist?Nein. Die Ergebnisse gelten im Durchschnitt für große Gruppen und zeigen eine höhere Beschäftigungswahrscheinlichkeit. Über den gesundheitlichen Verlauf einer einzelnen Person sagen sie nichts Sicheres aus.
Muss vor jeder Erwerbsminderungsrente eine Reha stattfinden?Nein. Eine Reha hat Vorrang, wenn sie die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich erhalten, bessern oder wiederherstellen kann. Ist ein Erfolg nicht zu erwarten, kann unmittelbar über den Rentenanspruch entschieden werden.
Kann trotz gebesserter Beschwerden eine EM-Rente zustehen?Ja. Entscheidend ist nicht, ob irgendeine Verbesserung eingetreten ist, sondern welches tägliche Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes verbleibt. Eine Verbesserung auf vier Stunden täglich kann weiterhin für eine teilweise Erwerbsminderung sprechen.
Ist die Einschätzung der Reha-Klinik bindend?Nein. Der Entlassungsbericht hat großes Gewicht, ist aber nur ein Teil der medizinischen Beurteilung. Widersprüche zu aktuellen Befunden oder zum dokumentierten Verlauf müssen im Verfahren geprüft werden.
Was passiert, wenn die Reha die Erwerbsminderung nicht verhindert?Sind Versicherte bereits vermindert erwerbsfähig und hat die Reha diese Erwerbsminderung nicht verhindert, gilt der Reha-Antrag nach § 116 Absatz 2 SGB VI als Rentenantrag. Ob tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt anschließend von den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
QuellenDRV-Jahresbericht 2025, veröffentlicht am 27. August 2026; DRV-Wirkungsreport „Wirksamkeit und volkswirtschaftlicher Nutzen der Rehabilitation in Deutschland“, Oktober 2025.
Der Beitrag Reha statt EM-Rente: DRV spricht nach zwei Jahren vom fünffachen Nutzen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Krankenkasse muss Begleitung im Kindergarten vorläufig zahlen
Kinder mit Diabetes können Anspruch auf eine geeignete Begleitperson im Kindergarten haben. Voraussetzung ist, dass sie die notwendigen Maßnahmen noch nicht selbst übernehmen können und die Erzieherinnen und Erzieher diese medizinischen Aufgaben nicht leisten können oder dürfen.
Die Finanzierung erfolgt je nach Einzelfall über die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege nach dem SGB V oder über den Träger der Eingliederungshilfe. Gerade für kleine Kinder mit Diabetes ist eine geschulte Begleitung in der Kita oder Schule unverzichtbar.
Trotz der bisherigen Rechtsprechung lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme häufig mit Verweis auf moderne Pumpentechnik oder geänderte Richtlinien ab. Teilweise schieben sich Krankenkassen und Träger der Eingliederungshilfe die Zuständigkeit gegenseitig zu.
Diabetesmanagement ist häusliche KrankenpflegeDas Landessozialgericht Sachsen hat mit Beschluss vom 7. August 2026 – L 1 KR 85/26 B ER – klargestellt, dass Maßnahmen des Diabetesmanagements bei einem fünfjährigen insulinpflichtigen Kindergartenkind als häusliche Krankenpflege gelten können.
Dazu gehört auch die erforderliche Beobachtung des Kindes. Es handelt sich um Behandlungspflege im Sinne von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V.
Nach Auffassung des Gerichts liegt Behandlungspflege nicht nur dann vor, wenn sie von einer examinierten Pflegefachkraft oder einer anderen medizinisch ausgebildeten Fachkraft erbracht wird. Im konkreten Fall genügte eine erwachsene Person, die im Diabetesmanagement geschult ist.
Die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Krankenbehandlung richtet sich nach dem Zweck der Leistung. Dass die medizinische Betreuung zugleich den Besuch des Kindergartens und damit die soziale Teilhabe ermöglicht, ändert nichts an ihrer Einordnung als Behandlungspflege.
Sozialgericht sprach dem Kind täglich bis zu acht Stunden zuBereits das Sozialgericht Dresden hatte im Eilverfahren entschieden, dass die fünfjährige Antragstellerin für den Besuch der Kindertagesstätte täglich bis zu acht Stunden Behandlungspflege erhalten muss. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen S 11 KR 160/26 ER geführt.
Anspruchsgrundlage ist nach Auffassung des Gerichts § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Der Anspruch wird nicht durch § 37c SGB V über die außerklinische Intensivpflege ausgeschlossen.
§ 37c SGB V ist nur dann die speziellere Regelung, wenn ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht. Ansonsten wird der Anwendungsbereich des § 37 Abs. 2 SGB V nicht eingeschränkt.
So haben auch das LSG Baden-Württemberg mit Beschluss vom 19. März 2025 – L 11 KR 302/25 ER-B – und das LSG Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 21. November 2025 – L 10 KR 673/25 B ER – entschieden.
Das Kind benötigte keine IntensivpflegeEin besonders hoher Bedarf liegt nach der Richtlinie über die außerklinische Intensivpflege vor, wenn eine Pflegefachkraft ständig anwesend sein muss. Das gilt insbesondere, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich unvorhersehbare lebensbedrohliche Situationen eintreten können, die ein sofortiges Eingreifen verlangen.
Eine solche Intensivpflege benötigte die Antragstellerin nicht. Deshalb blieb § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V anwendbar.
Danach erhalten Versicherte Behandlungspflege in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder an einem anderen geeigneten Ort. Das Gesetz nennt Schulen und Kindergärten ausdrücklich als mögliche Orte der häuslichen Krankenpflege.
Was zur Behandlungspflege gehörtZur Behandlungspflege gehören alle Maßnahmen, die wegen einer bestimmten Erkrankung notwendig sind und auf den Gesundheitszustand des Versicherten ausgerichtet bleiben. Sie sollen die Krankheit behandeln, eine Verschlimmerung verhindern oder Beschwerden lindern.
Dazu können unter anderem Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierungen, Kriseninterventionen sowie die Beobachtung des Gesundheitszustands gehören. Das Bundessozialgericht hat dies mit Urteil vom 10. November 2005 – B 3 KR 38/04 R – bestätigt.
Die hier erforderliche Beobachtung kann auch nach der Änderung der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie weiterhin nach § 37 Abs. 2 SGB V erbracht werden. Der gesetzliche Anspruch wurde durch die Streichung der früher unter Nummer 24 aufgeführten speziellen Krankenbeobachtung nicht beseitigt.
Mit der Einführung der außerklinischen Intensivpflege sollte der bisherige Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht eingeschränkt werden. § 37c SGB V sollte die bestehenden Regelungen ergänzen und genauer fassen.
Drei Einsätze am Tag reichten nicht ausBei der fünfjährigen Antragstellerin war im November 2025 Diabetes mellitus Typ 1 festgestellt worden. Seit ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus nutzte sie ein rtCGM-Gerät, das die Glukosewerte elektronisch misst, speichert und vor zu hohen oder zu niedrigen Werten warnt.
Die Krankenkasse hatte dreimal täglich Blutzuckermessungen und Insulingaben durch einen Pflegedienst bewilligt. Diese Einsätze zu vorher festgelegten Zeiten reichten nach Auffassung der Gerichte jedoch nicht aus.
Aufgrund ihres jungen Alters konnte die Antragstellerin ihre Glukosewerte noch nicht selbst beobachten, bewerten und die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Hinzu kamen Schwankungen der Werte, die regelmäßige Kontrollen und bei Bedarf ein schnelles Eingreifen erforderten.
Moderne Diabetestechnik ersetzt bei einem fünfjährigen Kind deshalb nicht automatisch die Unterstützung durch einen geschulten Erwachsenen. Dass ältere Schulkinder oder Erwachsene ihr Diabetesmanagement selbst bewältigen können, lässt sich nicht auf kleine Kinder übertragen.
Kindergarten muss medizinische Aufgaben nicht automatisch übernehmenDie Krankenkasse vertrat die Auffassung, dass die Kindertageseinrichtung die notwendigen Maßnahmen als Leistung der sozialen Teilhabe erbringen müsse. Das Gericht folgte dieser Argumentation im konkreten Fall nicht.
Zwar können Maßnahmen der Behandlungspflege unter bestimmten Voraussetzungen auch von einem Integrationskindergarten übernommen werden. Darauf hatte das Sächsische LSG bereits in seinem Urteil vom 15. Mai 2024 – L 8 SO 15/22 – hingewiesen.
Eine allgemeine Verpflichtung der Kindertageseinrichtung, krankheitsspezifische Behandlungspflege für ein fünfjähriges Kind mit Typ-1-Diabetes zu erbringen, besteht daraus jedoch nicht. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist zudem nicht auf die Wohnung des Versicherten beschränkt.
Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass häusliche Krankenpflege auch an anderen geeigneten Orten erbracht werden kann. Dazu gehören ausdrücklich Kindergärten und Schulen.
Eine geschulte erwachsene Person genügtDas Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts Dresden, stellte aber einen Punkt klar. Das Diabetesmanagement musste nicht zwingend durch eine medizinisch ausgebildete Betreuungsperson erfolgen.
Nach der nachvollziehbaren Einschätzung des Medizinischen Dienstes reichte eine erwachsene Person aus, die im Diabetesmanagement geschult ist. Eine examinierte Pflegefachkraft war im konkreten Fall nicht erforderlich.
Für häusliche Krankenpflege in einem Kindergarten muss außerdem kein besonders hoher Pflegebedarf vorliegen. Diese zusätzliche Voraussetzung gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes für Werkstätten für behinderte Menschen, nicht aber für Kindergärten.
Eltern müssen ihren Beruf nicht aufgebenDer Anspruch war auch nicht nach § 37 Abs. 3 SGB V ausgeschlossen. Danach besteht kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, soweit eine im Haushalt lebende Person die notwendige Pflege tatsächlich übernehmen kann.
Die Unterstützung durch Angehörige muss jedoch zumutbar sein. Von Eltern kann nicht verlangt werden, dass sie ihre berufliche Tätigkeit aufgeben, um die Behandlungspflege während der Kindergartenzeit selbst sicherzustellen.
Die Eltern der Antragstellerin übernahmen das Diabetesmanagement bereits außerhalb der Kindergartenzeit, an freien Tagen und an den Wochenenden rund um die Uhr. Damit erbrachten sie bereits eine erhebliche Eigenleistung.
Eine darüber hinausgehende Betreuung war ihnen nicht zuzumuten. Das galt besonders, weil die Mutter dafür ihre berufliche Tätigkeit hätte aufgeben müssen.
Keine Leistung der EingliederungshilfeDie beantragte Begleitung war auch nicht als Eingliederungshilfe zu erbringen. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, welchem Zweck die konkrete Unterstützung dient.
Krankenbehandlung wirkt unmittelbar auf den beeinträchtigten Gesundheitszustand ein und soll die Behandlung sichern. Eine Teilhabeleistung setzt dagegen an den Folgen der Beeinträchtigung an und soll eine eingeschränkte Funktion ausgleichen oder ersetzen.
Die Antragstellerin benötigte die Behandlungspflege rund um die Uhr und nicht nur während des Kindergartenbesuchs. Außerhalb des Kindergartens übernahmen die Eltern diese Aufgabe.
Der medizinische Zweck der Betreuung änderte sich nicht dadurch, dass sie während der Kindergartenzeit von einer anderen Person erbracht wurde. Unerheblich war deshalb, dass die Behandlungspflege zugleich den Kindergartenbesuch und damit die soziale Teilhabe ermöglichte.
Was die Entscheidung für betroffene Familien bedeutetDer Beschluss stärkt die Rechte von Familien mit kleinen Kindern, die ihr Diabetesmanagement noch nicht selbst übernehmen können. Eine Krankenkasse darf den Anspruch nicht allein mit dem Hinweis auf eine Insulinpumpe, ein CGM-System oder punktuelle Einsätze eines Pflegedienstes ablehnen.
Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass jedes Kind mit Diabetes automatisch eine durchgehende Begleitung erhält. Der medizinische Bedarf muss im Einzelfall nachgewiesen werden.
Ärztliche Unterlagen sollten deshalb genau beschreiben, warum das Kind seine Werte noch nicht selbst beurteilen kann und weshalb Einsätze zu festgelegten Zeiten nicht ausreichen. Auch bei der Bewertung einer Schwerbehinderung bei Kindern mit Diabetes kommt es auf die konkreten Einschränkungen im Alltag an.
QuellenLandessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 7. August 2026 – L 1 KR 85/26 B ER; Sozialgericht Dresden, Beschluss – S 11 KR 160/26 ER; § 37 SGB V; Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des G-BA; Außerklinische-Intensivpflege-Richtlinie des G-BA.
Der Beitrag Krankenkasse muss Begleitung im Kindergarten vorläufig zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Propaganda mit Scheiße
Manchmal genügt ein einziges Internet-Meme, um ein ganzes Geschichtsverständnis offenzulegen. Der zwangsgebührenfinanzierte Jugendsender “Fritz” von “Radio Berlin Brandenburg“ (rbb) hat in einem Social-Media-Beitrag mal eben die mittelalterliche Wissenschaftsgeschichte verdichtet: Arabisch sei die gemeinsame Wissenschaftssprache in Persien, Zentralasien, Indien und Ägypten gewesen; antike griechische Werke seien ins Arabische übersetzt, kommentiert und weiterentwickelt worden. Dann folgt der […]
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