«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Reha statt Rente: Neues Gesetz soll für mehr Unterstützung sorgen
Die Bundesregierung plant, ein Fallmanagement für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung gesetzlich zu verankern. Ziel ist es, Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gezielter zu begleiten und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern oder wiederherzustellen.
Der neue § 13a SGB VI soll dafür sorgen, dass Versicherte mit komplexen Problemlagen früher erkannt und bedarfsgerechter unterstützt werden. Der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ steht dabei klar im Fokus.
Rentenversicherung begrüßt Fallmanagement – ein Paradigmenwechsel?In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales stieß das Vorhaben auf breite Zustimmung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärte, das Fallmanagement erweitere die Handlungsmöglichkeiten der Träger deutlich.
So könnten einzelne Aufgaben flexibel selbst übernommen oder an externe Akteure ausgelagert werden. Eine Modularisierung der Prozesse ermögliche passgenaue Hilfe, abgestimmt auf die jeweiligen Kompetenzen vor Ort.
Was bedeutet Fallmanagement konkret für Versicherte?Das Fallmanagement ist keine bloße Beratung, sondern eine umfassende Unterstützung im gesamten Teilhabeprozess. Es setzt sich zusammen aus individueller Bedarfsermittlung, Koordination von Leistungen, Begleitung bei Reha-Maßnahmen und der Vernetzung mit anderen Trägern.
Dabei wird jeder Fall ganzheitlich betrachtet: Körperliche, psychische und soziale Einflussfaktoren fließen in die Bewertung ein. Die Rentenversicherung orientiert sich am bio-psycho-sozialen Modell der WHO.
Frühzeitig erkennen, individuell begleiten – statt nur verwaltenEin Ziel sei es, Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Menschen sollen nicht erst dann Hilfe bekommen, wenn sie bereits in der Erwerbsminderung gelandet sind.
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass Versicherte mit mehreren Belastungen – etwa gesundheitlichen Einschränkungen und sozialen Problemen – nicht länger zwischen den Systemen verloren gehen.
Rentenversicherung soll stärker vernetzenHeute sind viele Hilfsangebote voneinander entkoppelt. Reha, Sozialberatung, medizinische Betreuung und Arbeitsförderung laufen oft nebeneinanderher. Betroffene müssen sich selbst durch ein Labyrinth aus Zuständigkeiten kämpfen.
Das Fallmanagement will genau hier ansetzen: Es soll als Knotenpunkt zwischen den Leistungen agieren, Zuständigkeiten bündeln und Begleitung aus einer Hand ermöglichen.
Von der Theorie zur Praxis: Wo es noch haktTrotz der positiven Grundausrichtung des Gesetzes bleibt Kritik nicht aus. Fachleute bemängeln, dass der Gesetzentwurf bisher nur eine Kann-Regelung vorsieht. Die Träger sind also nicht verpflichtet, das Fallmanagement in jedem Fall anzubieten.
Dadurch droht ein Flickenteppich: Während manche Regionen vorangehen, könnten andere das neue Instrument ausbremsen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, die dann leer ausgehen.
Fallmanagement benötigt Ressourcen – und klare RegelnEin wirksames Fallmanagement ist kein Selbstläufer. Es braucht qualifiziertes Fachpersonal, Zeit für individuelle Begleitung, tragfähige Kooperationen und ein regional funktionierendes Versorgungsnetz.
Die bloße gesetzliche Verankerung reicht nicht. Entscheidend ist, ob die Träger mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden – und ob sie bereit sind, eingefahrene Verwaltungslogiken zu hinterfragen.
Was Betroffene jetzt wissen solltenFür Versicherte mit mehrfachen Problemlagen – also gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Schwierigkeiten zugleich – könnte das neue Fallmanagement eine große Hilfe sein. Es kann dabei unterstützen, Reha-Maßnahmen zu koordinieren, Wiedereingliederung zu fördern und unnötige Rentenzugänge zu vermeiden.
Betroffene sollten künftig genau hinschauen, ob ihr Rentenversicherungsträger ein entsprechendes Angebot bereitstellt. Denn der Zugang zur Unterstützung hängt stark von der praktischen Umsetzung vor Ort ab.
Fazit: Chance zur echten Teilhabe?Das geplante Fallmanagement hat Potenzial. Es setzt dort an, wo bisher viele durch das Raster gefallen sind – bei Menschen mit komplexen Lebenslagen, die weder allein durch Reha noch durch Rentenzahlungen gut abgesichert sind.
Entscheidend wird sein, ob aus dem Gesetz ein verbindlicher Anspruch entsteht – oder ob es bei gut gemeinten Absichtserklärungen bleibt. Nur wenn das Fallmanagement verbindlich, personenzentriert und regional vernetzt umgesetzt wird, kann es sein Versprechen erfüllen: Mehr Hilfe, weniger Bürokratie und eine echte Chance auf Teilhabe für alle, die sie wirklich benötigen.
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Schwerbehinderung: Mutter darf Kind in die Reha begleiten – Rentenkasse muss Kosten zahlen
Eine Mutter darf ihren achtjährigen Sohn in der Reha begleiten, auf Kosten der Rentenkasse. Voraussetzung dafür ist eine medizinische Notwendigkeit. So entschied das Sozialgericht Gießen (S 4 R 284/12 ER).
Rentenversicherung bewilligt sechswöchige KurDer Sohn litt an Neurodermitis und psychischen Störungen. Um diese zu behandeln, bewilligte die Deutsche Rentenversicherung eine sechswöchige Kur in einer bayrischen Fachklinik für Kinder und Jugendliche.
Mutter hält Reha ohne ihre Begleitung für unmöglichDie Mutter wollte den Jungen begleiten und begründete dies damit, dass für ihren Sohn eine Reha allein nicht möglich sei. Er habe starke Ängste und sei deswegen in psychotherapeutischer Behandlung.
Sie ergänze diese Argumente damit, dass bei Eltern betroffener Kinder eine Neurodermitis-Schulung sehr wichtig sei.
Sie stützte die Notwendigkeit, die Reha zu begleiten, auf ärztliche Befunde. Der Kinderarzt des Jungen bescheinigte, dass der Kurerfolg des Jungen ohne Begleitung der Mutter gefährdet sei. Die Psychotherapeutin (und Fachärztin für Allgemeinmedizin) empfahlt sogar, die Reha nicht durchzuführen, wenn die Mutter nicht dabei sein konnte.
Fachklinik sichert laut Rentenkasse eine gute BetreuungDie Rentenversicherung lehnte es dennoch ab, die Kosten für die Begleitung der Mutter zu übernehmen. Denn erstens könnte sie Kosten für Kindesbegleitung nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, wie bei Schwerstbehinderten.
Rentenkasse weigert sich, Begleitung aus psychosozialen Gründen zu bezahlenAnsonsten würden die Kosten für die Begleitung der Eltern nur im Vorschulalter übernommen. Psychosoziale Gründe allein rechtfertigten keine Übernahme der Kosten. Zweitens sei in der Fachklinik eine gute Betreuung des Sohnes gewährleistet.
Die Mutter klagt vor dem SozialgerichtDie Mutter klagte vor dem Sozialgericht Gießen, um ihren Anspruch durchzusetzen und hatte Erfolg. Hier führte sie aus, ihr Sohn leide bereits jetzt unter der Situation, dass er womöglich allein fahren müsse.
Allein in der Klinik zu sein kann Trauma verursachenEr habe deshalb Schlafstörungen, die seinen Trennungsängste noch verstärkten. Ein Aufenthalt in der Klinik ohne ihre Begleitung könne ihren Sohn traumatisieren. Ihr Sohn sei bereits in der dritten Klasse und schaffe es trotzdem nicht allein zu Schule zu gehen. Der Grund seien seine starken Ängste.
Einschätzung des Kinderarztes hat ein besonderes GewichtDie Richter erklärten, dass die Begleitung bei einer Reha nicht auf schwerstbehinderte Kinder beschränkt sei. Es reiche vielmehr aus, wenn medizinische Gründe eine solche Begleitung erzwingen würden.
Um dies zu beurteilen habe die Stellungnahme des behandelnden Kinderarztes ein besonderes Gewicht. Dieser kenne die Situation des Jungen und verfüge als Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde über besondere Sachkunde.
Nach der Auffassung des Kinderarztes sei der Erfolg der Kur gefährdet, wenn die Mutter ihren Sohn nicht begleite. Das Argument der Rentenversicherung, dass die Fachklinik eine gute Betreuung gewährleiste, überzeugte die Richter nicht.
Null Ermessensspielraum für die RentenversicherungDie Richter erklärten auch, dass die Rentenversicherung keinerlei Spielraum habe, in deisem Fall nach Ermessen zu entscheiden, da der Erfolg der Reha-Maßnahme ohne Begleitung durch die Mutter in Frage stehe. Das Ermessen der Versicherung sei insofern auf Null reduziert.
Nur mit Begleitung ist eine erfolgreiche Behandlung möglichNur die Übernahme der Unterbringungskosten für eine Begleitperson stünden im Einklang, mit dem Ziel, durch eine stationäre Heilbehandlung die Gesundheit wesentlich zu verbessern oder wiederherzustellen.
Die Rentenkasse muss die Kosten für die Mutter übernehmenDeshalb verpflichteten die Richter die Rentenkasse, die Kosten für die Begleitung der sechswöchigen Kur durch die Mutter zu übernehmen.
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President al-Sharaa arrives in Brazil to attend COP30 Climate Summit
President Ahmad al-Sharaa and an accompanying delegation arrived in Brazil on Thursday to participate in the United Nations Climate Change Conference (COP30), taking place in the city of Belém from November 6 to 21.
The Presidential Media Directorate announced in a statement on Wednesday that President al-Sharaa would undertake an official visit to Brazil on November 6 and 7 to attend the summit, which brings together dozens of world leaders and heads of state.
According to the statement, the visit will also include bilateral meetings with participating delegations and leaders on the sidelines of the conference.
This marks the first participation of a Syrian President in the annual climate summit since its establishment in 1995.
COP30 is one of the world’s leading climate events under the United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), bringing together representatives from more than 190 countries to discuss global efforts to combat climate change.
Mahnwache in Genf ruft zu Teilnahme an Köln-Demonstration auf
Gegenüber des Platzes der Nationen in Genf, wo sich das UN-Büro befindet, halten Aktivist:innen seit dem 25. Januar 2021 wöchentlich am Mittwoch eine Kundgebung für die Freiheit des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan ab, der seit 1999 von der Türkei in politischer Geiselhaft gehalten wird. Bei der gestrigen Aktion haben sie zur zahlreichen Teilnahme an der für den 8. November geplanten Demonstration in Köln mit dem Motto „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ aufgerufen, zu der es auch aus der Schweiz eine gemeinsame Busanreise geben wird.
Die Mahnwache dieser Woche begann mit einer Schweigeminute zum Gedenken an Delal Amed (Hülya Eroğlu), Mitglied des YJA Star-Hauptquartierkommandos, Azê Malazgirt (Aslı Özkaya), Koçero Urfa (Metin Arslan), Kommandant der Apollo-Akademien, und Çekdar Amed (Serhat Çoşkun), die als Märtyrer im Freiheitskampf Kurdistans gefallen sind.
Yekbûn Güneş, Mitglied des Verbands der Frauen aus Kurdistan in der Schweiz (YJK-S), sprach über auf das von Abdullah Öcalan geschaffene demokratische, ökologische und frauenbefreiende Paradigma. Sie befand, dass der kurdische Philosoph dieses Paradigma nun mit dem „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“, den er am 27. Februar verkündet hat, auf eine höhere Ebene gebracht habe.
„Dieses Paradigma wird den Völkern des Nahen Ostens, insbesondere der Türkei und Kurdistans, ein Modell für dauerhaften Frieden und demokratisches Leben bieten. Die Umsetzung dieses Paradigmas ist eine Aufgabe, die uns Rêber Öcalan gegeben hat. Wir versprechen hiermit erneut, dass wir diesen Auftrag erfüllen werden“, sagte Güneş.
Gemeinsame Busanreise nach Köln
Die kurdische Aktivistin rief alle Kurd:innen und ihre Verbündeten dazu auf, am 8. November um 11:00 Uhr an der zentralen Demonstration, die an der Deutzer Werft in Köln startet, im Rahmen der Kampagne „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ teilzunehmen. Die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED) erwartet laut einer aktuellen Pressemeldung tausende Menschen aus dem deutschen Bundesgebiet und darüber hinaus. Eine europaweite Mobilisierung läuft seit Wochen auf Hochtouren.
Die Demokratische Kurdische Gemeinde in der Schweiz (CDK-S) und der YJK-S kündigten an, dass Busse und Privatfahrzeuge aus fast allen Städten der Schweiz zum großen Marsch in Köln fahren werden. In Genf wird am 7. November um 23:00 Uhr ein Bus vom Demokratischen Kurdischen Gemeindezentrum (Rue du Vieux-Billard 25, 1205) nach Köln fahren.
Die Dauermahnwache in Genf
Jeden Mittwoch veranstalten Aktivist:innen vor dem UN-Gebäude in Genf eine Protestaktion, um die Freilassung des inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zu fordern. Die Aktion wird im Rahmen der „Zeit für Freiheit“-Kampagne (ku. Dem dema azadiyê ye) durchgeführt und richtet sich gegen die Isolation der kurdischen Führungspersönlichkeit auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali, die türkischen Besatzungsangriffe auf Kurdistan, die Massaker in kurdischen Gebieten und das Schweigen der UN.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnwache-in-genf-geht-in-die-248-48501 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnwache-in-genf-Ocalans-freiheit-ist-voraussetzung-fur-frieden-47807 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/busfahrplan-fur-die-demonstration-in-koln-48680 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/knk-ruft-zur-teilnahme-an-demonstration-in-koln-auf-48617
Ilham Ehmed: Syrien braucht demokratisches und dezentrales System
Die Gründungskonferenz der Gewerkschaft der Handwerkenden hat in der Stadt Hesekê im Kanton Cizîrê unter dem Motto „Wir werden eine demokratische und freie Gesellschaft aufbauen, indem wir den sozialen Markt organisieren“ stattgefunden.
An der Konferenz nahmen Vertreter:innen ziviler und militärischer Institutionen, politischer Parteien, Frauenorganisationen, religiöse Persönlichkeiten, Wissenschaftler:innen, Schriftsteller:innen, die Ko-Außenbeauftragte der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES), Ilham Ehmed, und Mar Morîs Amsîh, orthodoxer syrischer Bischof der Kantone Cizîrê und Firat, teil.
Gewerkschaftsgründung Ergebnis harter Arbeit
In ihrer Eröffnungsrede erklärte Henîfe Mihemed, Ko-Vorsitzende der Gewerkschaft der Handwerkenden Nord- und Ostsyriens, dass die Konferenz das Ergebnis von sechs Jahren organisatorischer Arbeit inmitten anhaltender Angriffe und Bombardierungen sei.
Ilham Ehmed ergriff anschließend das Wort und gratulierte zur Gründungskonferenz mit den Worten: „Syrien und die gesamte Region durchlaufen einen sensiblen Prozess. Syrien spielt eine Schlüsselrolle im Veränderungsprozess im Nahen Osten. Wir stehen noch am Anfang des Wiederaufbaus. Egal, wie viel Aufwand betrieben wird, um die Denkweise der Systeme zu ändern, die herrschenden Strukturen leisten ebenso viel Widerstand, um das zentrale System zu erhalten.“
„Ein Syrien, das auf Dezentralisierung, Demokratie und Pluralismus basiert“
Ehmed erläuterte, dass es Konflikte zwischen den Machtsystemen im Nahen Osten, den Systemen, die sich in die inneren Angelegenheiten der Länder einmischen, und den demokratischen sozialen Kräften gibt.
Die Menschen erwarteten Unterschiede zwischen der Übergangsregierung und dem vorherigen System und ernsthafte Veränderungen in ihrer Politik, sagte die Außenbeauftragte: „Das gesamte syrische Volk wartet. Wir haben für diese Übergangsphase vier Jahre vor uns. Als syrisches Volk sollten wir uns fragen, was unsere Erwartungen als Teil dieses Systems sind.
Unsere Erwartung ist ein Syrien, das auf Dezentralisierung, Demokratie und Pluralismus basiert. Es werden jedoch ernsthafte Anstrengungen unternommen, um das System so zu belassen, wie es ist. Nur die Namen der Machthaber haben sich geändert, aber die Politik bleibt dieselbe.“
Laufender Dialog mit Übergangsregierung
„Es gibt einen Dialog zwischen der Autonomen Verwaltung und den Vertretern der syrischen Übergangsregierung. Manchmal wird er fortgesetzt, manchmal bricht er zusammen“, erklärte Ehmed, „vermittelnde Länder wie die USA und Frankreich sind daran beteiligt. Sie organisieren und leiten Treffen, und wir Syrer:innen führen Gespräche.“ Sie betonte, dass es einen starken Wunsch nach einem pluralistischen und dezentralisierten Syrien gebe.
Die kurdische Politikerin führte weiter aus, dass internationale Parteien nicht an den Gesprächen der Syrer:innen beteiligt sind und fügte hinzu: „Wie Sie bereits gehört haben, gibt es eine Vereinbarung über die Integration der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) in das Verteidigungsministerium, aber diese Frage wird noch diskutiert. In den kommenden Tagen wird die Frage der Einbeziehung der Internen Sicherheitskräfte (Asayîş) in das Innenministerium in neuen Gesprächen behandelt werden.“
Schritte in Richtung Dezentralisierung
Ehmed wies auch darauf hin, dass die Integration der QSD und der Asayîş im Rahmen der Dezentralisierung erfolge. Sie bestätigte, dass es in dieser Frage eine Einigung gebe und unterstrich: „Es gibt keine Assimilation oder Leugnung von Errungenschaften.“
„In Bezug auf die Regierungsführung und die Verfassung ist die Verfassungserklärung nicht nur für die Bevölkerung Nord- und Ostsyriens, sondern für alle Menschen im Land von großer Bedeutung. Kommentare zur Verfassungserklärung kommen aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft. Es besteht ein großer Druck für Veränderungen in Bezug auf Dezentralisierung, Frauenrechte und die Probleme der Völker und Nationen“, fuhr die Politikerin fort.
Sie betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von Verhandlungen über die Verfassungserklärung und die kommunalen Verwaltungssysteme und erklärte: „Es muss ein Mechanismus für das Zusammenleben geschaffen werden. Die Regierungsführung muss geteilt werden. Wir müssen Beziehungen zu den Nachbarstaaten unterhalten.
In der Türkei gibt es einen Friedensprozess, und dieser Prozess ist auch für die Sicherheit Syriens wichtig, da die Probleme der Menschen die Länder miteinander verbinden. Die Lösung dieser Probleme, insbesondere der kurdischen Frage, ist ebenfalls sehr wichtig.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/ilham-ehmed-dezentralisierung-sichert-fairness-und-stabilitat-48506 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/wird-sich-in-syrien-der-weg-zur-demokratie-offnen-48503 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-selbstverwaltung-und-Ubergangsregierung-bei-treffen-in-damaskus-48283
Rente: Viele Rentner fahren mit ungültigem Führerschein – das kann teuer werden
Viele ältere Menschen kennen das Szenario: Ein Blick ins Portemonnaie, der vertraute rosa oder graue Führerschein steckt seit Jahrzehnten darin. Doch genau diese alten Dokumente sind bald Geschichte – und wer jetzt nicht aufpasst, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld, sondern möglicherweise auch Probleme bei Auslandsfahrten oder der Fahrzeuganmietung.
Gerade Rentner sollten jetzt genau hinsehen, denn der Umtausch betrifft viele – auch wenn sie es nicht glauben.
Warum der Führerschein-Umtausch für Senioren jetzt wichtig istHintergrund der Maßnahme ist die EU-weite Vereinheitlichung aller Führerscheindokumente. Bis spätestens Januar 2033 sollen in Europa nur noch fälschungssichere Führerscheine im Scheckkartenformat im Umlauf sein. In Deutschland ist dieser Umtausch bereits seit Jahren im Gange.
Die Fristen richten sich dabei entweder nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber oder nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Für viele Ältere bedeutet das: Handlungsbedarf besteht – und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.
Papierführerschein noch im Einsatz? Dann wird es jetzt ernstWer beispielsweise noch einen Papierführerschein besitzt, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hätte diesen bereits umtauschen müssen – abhängig vom Geburtsjahr. Die letzte Umtauschfrist für Personen, die zwischen 1971 und 1980 geboren wurden, endete bereits im Januar 2025.
Wer seinen alten “Lappen” noch nutzt, fährt seitdem offiziell mit einem ungültigen Dokument – auch wenn die Fahrerlaubnis an sich davon unberührt bleibt. Die Folge: Ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Das mag harmlos erscheinen, doch im Ausland kann es bei Polizeikontrollen oder Mietwagenbuchungen zu deutlich größeren Problemen kommen.
Für Senioren vor 1953 gilt eine Sonderregel – aber keine EntwarnungErfreulich ist: Für Rentnerinnen und Rentner, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, gibt es eine Sonderregelung. Sie haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit, ihr Dokument umzutauschen – ganz gleich, ob es sich um ein Papierdokument oder eine früh ausgestellte Scheckkarte handelt. Doch dieser Zeitpuffer sollte nicht zur Untätigkeit verleiten.
Behörden warnen schon jetzt vor langen Wartezeiten, Terminengpässen und Verzögerungen bei der Ausstellung der neuen Dokumente. Wer sicher gehen will, sollte deshalb frühzeitig aktiv werden und einen Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren.
Auch alte Kartenführerscheine müssen bis 2026 getauscht werdenNoch wichtiger wird der Blick in den Geldbeutel für jene, die zwischen 1999 und 2001 bereits einen Kartenführerschein bekommen haben. Für diese Gruppe – auch sie umfasst viele Ältere, die damals auf das neue Format umgestiegen sind – endet die Frist bereits am 19. Januar 2026.
Auch hier gilt: Der Umtausch ist verpflichtend, unabhängig davon, ob man noch täglich fährt oder den Wagen nur gelegentlich für Einkäufe nutzt.
So läuft der Führerschein-Umtausch bei der Behörde abDer eigentliche Umtauschvorgang ist weniger kompliziert, als viele vermuten. Zuständig ist die Führerscheinstelle des Wohnortes. Dort müssen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie der alte Führerschein vorgelegt werden.
Sollte dieser nicht bei der jetzigen Behörde ausgestellt worden sein, wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde benötigt – diese kann meist telefonisch oder online angefordert werden. Wer den Weg zum Amt scheut, sollte prüfen, ob die eigene Kommune einen Online-Service anbietet.
Viele Städte ermöglichen bereits eine digitale Antragsstellung, zumindest teilweise.
Keine Fahrprüfung, aber alte Klassen sorgfältig prüfenEin weiterer beruhigender Punkt: Der Umtausch hat keine Auswirkungen auf die bestehende Fahrerlaubnis. Es handelt sich um eine rein verwaltungstechnische Maßnahme. Es sind weder erneute Fahrprüfungen noch medizinische Untersuchungen erforderlich – zumindest nicht im Rahmen des regulären Umtauschs.
Dennoch sollten Betroffene beim Erhalt des neuen Dokuments genau hinsehen. Denn bei der Übertragung alter Führerscheinklassen kann es zu Missverständnissen kommen. Gerade ältere Führerscheine der Klasse 3 berechtigen zum Führen schwererer Fahrzeuge, als es die heute übliche Klasse B zulässt.
Diese erweiterten Rechte bleiben zwar erhalten, werden aber durch zusätzliche Schlüsselzahlen im neuen Führerschein abgebildet. Hier ist Aufmerksamkeit gefragt – ein Fehler im Dokument kann im Alltag teuer werden.
Neuer Führerschein nur noch 15 Jahre gültigEin kleiner Wermutstropfen bleibt: Die neuen Führerscheine haben ein Verfallsdatum. Sie sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann erneut ausgetauscht werden. Ein Automatismus wie bei Ausweisdokumenten. Doch diese Neuerung sollte niemanden abschrecken – immerhin steht der einmalige Umtausch ohnehin für viele an.
Der alte Führerschein darf als Erinnerung behalten werdenUnd noch eine gute Nachricht für Nostalgiker: Der alte Führerschein muss nach dem Umtausch nicht endgültig abgegeben werden. Wer möchte, kann ihn entwertet wieder mit nach Hause nehmen – als Erinnerungsstück an eine mobile Lebenszeit, die vielleicht schon über fünf Jahrzehnte zurückreicht.
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Erwerbsminderung: Ohne Abschlag mit 63 in Rente – Dieser Paragraf macht es möglich
Viele Versicherte stellen sich die gleiche Frage: Kann eine Rente wegen Erwerbsminderung bereits mit 63 Jahren ohne Kürzungen in Anspruch genommen werden?
Die Antwort ist einfach: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine abschlagsfreie EM-Rente ab 63 möglich. Entscheidend ist aber der sogenannte Zugangsfaktor aus § 77 SGB VI – und eine gesetzliche Ausnahme für besonders langjährig Versicherte im Sinne des § 77 Absatz 4 SGB VI.
Zusätzlich wirken seit der Reform der Zurechnungszeiten fiktive Zeiten bis zur Regelaltersgrenze rentensteigernd.
Wer später von der EM-Rente in eine Altersrente wechselt, profitiert zudem häufig weiter, weil der Besitzschutz nach § 88 SGB VI ein Absinken des Zahlbetrags verhindert. Im Zusammenspiel entsteht so für viele Betroffene ein spürbarer „Rentenbooster“, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt bestätigt.
Zugangsfaktor entscheidet über AbschlägeDer Zugangsfaktor ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Rentenberechnung. Er gibt an, ob die erworbenen Entgeltpunkte ungemindert in die Rente eingehen oder wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns gekürzt werden.
Für EM-Renten regelt § 77 Absatz 2 SGB VI die Grundlogik: Beginnt die Rente vor einem bestimmten Lebensalter, sinkt der Zugangsfaktor je Kalendermonat des Vorziehens um 0,003.
Daraus ergibt sich eine Kürzung von 0,3 Prozent je Monat, maximal 10,8 Prozent. Beginn eine EM-Rente beispielsweise 36 Monate vor dem maßgeblichen Alter, wird der Höchstabschlag erreicht.
Diese Minderung wirkt dauerhaft für die gesamte Laufzeit der EM-Rente und – ohne weitere Schutzmechanismen – auch über einen späteren Rentenartwechsel hinaus.
Abschlagsfreiheit ab 63 nach § 77 Absatz 4 SGB VIVon dieser Grundregel gibt es eine sozialpolitisch gewollte Begünstigung. § 77 Absatz 4 SGB VI verschiebt für Versicherte mit langem Versicherungsleben die maßgeblichen Altersgrenzen um zwei Jahre nach vorn. Voraussetzung ist, dass die EM-Rente „auf mindestens 40 Versicherungsjahren“ im Sinne der anrechenbaren Zeiten nach §§ 51 und 52 SGB VI beruht.
Dazu zählen vor allem Beitragszeiten, bestimmte Ersatzzeiten sowie Berücksichtigungszeiten, die im Gesetz im Detail beschrieben sind. Sind diese 40 Jahre erreicht, treten an die Stelle des 65. Lebensjahres das 63. Lebensjahr und an die Stelle des 62. Lebensjahres das 60. Lebensjahr.
Praktisch bedeutet das: Beginnt die EM-Rente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres, wird kein Abschlag erhoben; der Zugangsfaktor bleibt 1,0. Die Voraussetzung „40 Versicherungsjahre“ ist dabei keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine harte Schwelle, die erfüllt sein muss.
Was als Versicherungsjahre zählt – und wie Lücken vermieden werdenEntscheidend ist nicht nur die nackte Zahl von Kalenderjahren, sondern die Art der anrechenbaren Zeiten. Klassische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege sowie bestimmte Ersatzzeiten können den Ausschlag geben.
Lücken im Versicherungsverlauf sind deshalb mehr als bloße Formalien: Sie können dazu führen, dass die 40-Jahres-Schwelle knapp verfehlt wird und damit Abschlagsfreiheit verloren geht.
Wer seinen Versicherungsverlauf sorgfältig prüft, fehlende Zeiten klärt und – wo möglich – durch Nachweise schließen lässt, stärkt die eigene Rechtsposition im Hinblick auf § 77 Absatz 4 SGB VI.
Zurechnungszeiten seit 2019: Der stille Verstärker der EM-RenteEin zweiter, oft unterschätzter Baustein ist die Zurechnungszeit. Seit 2019 werden bei EM-Renten Zeiten fiktiv bis zur jeweiligen Regelaltersgrenze angerechnet. Das System unterstellt, die versicherte Person hätte bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet, und bewertet diese fiktive Zeit anhand der bisherigen Entgeltpunkte.
Für die Praxis bedeutet das: Früh eintretende Erwerbsminderung führt nicht automatisch zu einer dauerhaft „kurzen“ Rente.
Die verlängerten Zurechnungszeiten gleichen fehlende Erwerbsjahre teilweise aus und heben die persönlichen Entgeltpunkte. Kombiniert man diese Wirkung mit einer abschlagsfreien EM-Rente ab 63, ergeben sich häufig spürbar höhere Monatsbeträge, als viele Betroffene erwarten.
Übergang in die Altersrente: Besitzschutz sichert das erreichte NiveauWer später aus der EM-Rente in eine Altersrente wechselt, muss nicht befürchten, dass die zuvor günstig berechnete Rente wieder einbricht. Der Besitzschutz des § 88 SGB VI stellt sicher, dass die Altersrente grundsätzlich nicht niedriger ausfallen darf als die bisherige EM-Rente.
In der Praxis bleibt damit der höhere Zahlbetrag erhalten, der durch Zurechnungszeiten und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – durch die Abschlagsfreiheit ab 63 zustande gekommen ist. Zu beachten sind dabei Fristen und Detailregeln, die im Einzelfall eine Rolle spielen können; am Grundprinzip des Schutzes ändert das jedoch nichts.
Wann die Ausnahme trägt – und wann nichtGedacht sei an eine Versicherte mit 40 belegten Versicherungsjahren, deren EM-Rente im Monat nach ihrem 63. Geburtstag beginnt. In dieser Konstellation greift § 77 Absatz 4 SGB VI: Der Zugangsfaktor bleibt 1,0, Abschläge werden nicht erhoben.
Gleichzeitig fließen Zurechnungszeiten bis zur Regelaltersgrenze in die Berechnung ein, wodurch die persönlichen Entgeltpunkte steigen. Wechselt die Versicherte einige Jahre später in die Regelaltersrente, schützt § 88 SGB VI das erreichte Rentenniveau.
Beginnt dieselbe Rente hingegen bereits mit 62, also vor Vollendung des 63. Lebensjahres, greift die Ausnahme nicht. Es gilt die Grundregel des § 77 Absatz 2 SGB VI mit monatlicher Minderung um 0,3 Prozent bis maximal 10,8 Prozent. Der Unterschied summiert sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen.
Worauf EM-Rentner konkret achten solltenWer prüfen möchte, ob eine abschlagsfreie EM-Rente ab 63 in Betracht kommt, sollte den Rentenbescheid und den Versicherungsverlauf mit einem klaren Blick lesen.
Von hoher Wichtigkeit sind drei Dinge:
Erstens das Lebensalter beim Rentenbeginn, denn allein dieser Zeitpunkt entscheidet über das Eingreifen der Ausnahme.
Zweitens der Zugangsfaktor, der bei Abschlagsfreiheit mit 1,0 ausgewiesen sein muss.
Drittens die dokumentierten anrechenbaren Zeiten, aus denen hervorgeht, ob die 40-Jahres-Schwelle tatsächlich erreicht wurde. Ergänzend lohnt sich ein Blick auf die ausgewiesene Zurechnungszeit und deren Enddatum an der Regelaltersgrenze.
Wer Unstimmigkeiten entdeckt, sollte zeitnah klären, ob Nachweise (etwa zu Kindererziehung, Pflege oder freiwilligen Beiträgen) nachgereicht werden können.
Grenzen, Missverständnisse und der richtige ZeitpunktNicht die Regelaltersgrenze, sondern das vollendete Lebensalter beim Beginn der EM-Rente ist der Drehpunkt für Abschläge oder deren Wegfall. Der häufig anzutreffende Gedanke, dass persönliche Anhebungen der Regelaltersgrenze automatisch auch die Abschläge bei der EM-Rente verschieben, führt in die Irre.
Ebenso wenig genügt es, „ungefähr“ 40 Versicherungsjahre zusammenzuhaben; das Gesetz verlangt eine belastbare Basis an anrechenbaren Zeiten. Schließlich kann der sorgfältige Umgang mit Übergängen und Fristen rund um die Umwandlung in eine Altersrente den Besitzschutz sichern und spätere Überraschungen vermeiden.
Wer hier frühzeitig plant, gewinnt Handlungsspielraum – etwa, indem ein Rentenbeginn bewusst auf die Zeit nach dem 63. Geburtstag gelegt wird, sofern der Gesundheitszustand und die Erwerbsbiografie dies zulassen.
Fragen und Anworten zur abschlagsfreien Rente für EM-RentnerUnter welchen Voraussetzungen ist eine EM-Rente ab 63 wirklich abschlagsfrei?
Antwort: Abschlagsfreiheit besteht, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens muss der Rentenbeginn nach Vollendung des 63. Lebensjahres liegen. Zweitens muss die Rente „auf mindestens 40 Versicherungsjahren“ beruhen, also auf anrechenbaren Zeiten nach §§ 51 und 52 SGB VI.
Sind beide Punkte erfüllt, bleibt der Zugangsfaktor 1,0 – es werden keine Abschläge erhoben. Die persönliche Regelaltersgrenze spielt dafür keine Rolle; entscheidend ist ausschließlich das Lebensalter beim Rentenbeginn.
Welche Zeiten zählen für die 40 Versicherungsjahre und worauf sollte ich achten?
Antwort: Maßgeblich sind vor allem Beitragszeiten (z. B. aus Beschäftigung oder freiwilligen Beiträgen), bestimmte Ersatzzeiten sowie Berücksichtigungszeiten im Sinne der §§ 51 und 52 SGB VI. Wichtig ist eine lückenlose Klärung des Versicherungsverlaufs: Fehlende oder unvollständig nachgewiesene Zeiten können dazu führen, dass die 40-Jahres-Schwelle formal nicht erreicht wird.
Es lohnt sich daher, Nachweise etwa zu Kindererziehung, Pflege oder freiwilligen Beiträgen frühzeitig zusammenzustellen und im Zweifel nachzureichen.
Was passiert, wenn die EM-Rente vor dem 63. Geburtstag beginnt?
Antwort: Dann greift die Grundregel des § 77 Abs. 2 SGB VI: Für jeden Monat, den die Rente vor dem maßgeblichen Alter beginnt, mindert sich der Zugangsfaktor um 0,003 – das entspricht einem Abschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 %.
Beginnt die EM-Rente beispielsweise 36 Monate vor dem maßgeblichen Alter, beträgt der Abschlag 36 × 0,3 % = 10,8 % und wirkt dauerhaft für die gesamte Laufzeit der EM-Rente.
Wie wirken die seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten auf meine EM-Rente?
Antwort: Zurechnungszeiten unterstellen, dass Sie ab Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze weiter versichert gewesen wären. Diese fiktive Zeit wird mit Ihren bisherigen Durchschnittswerten bewertet und erhöht die persönlichen Entgeltpunkte.
Das federt fehlende Erwerbsjahre ab und kann den Rentenbetrag spürbar steigern. In Kombination mit einer abschlagsfreien EM-Rente ab 63 entsteht so häufig ein deutlich höheres Leistungsniveau.
Bleibt der höhere Zahlbetrag später in der Altersrente erhalten (Besitzschutz)?
Antwort: Ja, in der Regel schützt § 88 SGB VI das erreichte Niveau. Wechselt eine EM-Rente nahtlos in eine Altersrente oder beginnt die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der EM-Rente, darf die neue Rente nicht niedriger sein als die vorherige EM-Rente.
Dieser Besitzschutz sorgt dafür, dass Vorteile aus Zurechnungszeiten und – sofern erfüllt – der Abschlagsfreiheit ab 63 auch im Altersrentenbezug fortwirken. Wichtig ist ein sorgfältig geplanter Übergang, damit Fristen eingehalten werden.
Fazit: Abschlagsfrei ab 63 ist möglich – wenn die Details stimmen§ 77 SGB VI lässt eine EM-Rente ab 63 ohne Abschläge zu, sofern die Rente auf mindestens 40 anrechenbaren Versicherungsjahren beruht und der Beginn erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres liegt. Seit 2019 verstärken verlängerte Zurechnungszeiten die Rentenhöhe, indem sie die Lücke bis zur Regelaltersgrenze fiktiv schließen.
Mit dem Besitzschutz des § 88 SGB VI bleibt das erreichte Niveau im späteren Altersrentenbezug in der Regel erhalten.
Wer die Voraussetzungen präzise prüft, den Zeitpunkt des Rentenbeginns klug wählt und seinen Versicherungsverlauf vollständig dokumentiert, kann auf dieser Basis dauerhaft spürbar mehr Rente erzielen.
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Workshop in Damascus discusses government role in locating missing persons
A workshop titled “Comparative Experiences from Other Contexts”, focusing on the role of government institutions in the search for missing persons, opened Thursday at the Semiramis Hotel in Damascus.
The event was attended by Justice Minister Anas Khattab, Head of the National Commission for the Missing Dr. Lina Suleiman, and ICMP Director-General Kathryne Bomberger.
Participants discussed legal, institutional, and humanitarian frameworks for identifying and documenting cases of missing persons, drawing on comparative experiences from international contexts.
In remarks during the opening session, Minister Khattab said the Syrian government “considers the issue of missing persons a humanitarian priority that requires coordinated institutional action and transparency.”
Bomberger highlighted the importance of “building state capacity and supporting families of the missing through credible and coordinated processes.” The two-day workshop includes panel discussions on legal procedures, documentation standards, and mechanisms for cooperation between national and international institutions
U.S. submits draft resolution to Security Council backing Trump’s Gaza peace plan
The United States has submitted a draft resolution to the UN Security Council in support of President Donald Trump’s peace plan for the Gaza Strip, the U.S. Mission to the United Nations announced on Wednesday.
According to Agence France-Presse (AFP), a spokesperson for the U.S. Mission said in a statement that the draft — whose voting date has not yet been set — “welcomes the Peace Council to be chaired by President Trump to oversee the transitional government in Gaza” and “authorizes the international stabilization force outlined in his 20-point peace plan.”
U.S. Ambassador Mike Waltz convened the Council’s 10 elected members along with regional partners — Egypt, Qatar, the United Arab Emirates, Saudi Arabia, and Turkey — to discuss the text, which Washington says reflects broad regional backing for the proposal.
“Under President Trump’s leadership, the United States will achieve tangible results at the United Nations instead of endless discussions,” the spokesperson said, adding that “the parties have seized this historic opportunity to put a final end to decades of bloodshed and achieve Trump’s vision for lasting peace in the Middle East.”
President Trump announced on October 9 that Israel and Hamas had reached an agreement on the first phase of his Gaza peace plan, which includes a ceasefire and prisoner exchange. The agreement came into effect on October 10, marking two years since the devastating Israeli war on the Gaza Strip that left more than 239,000 Palestinians dead or wounded and rendered much of the territory uninhabitable.
UNIFIL observes movement of over 100 Israeli military vehicles in southern Lebanon
The United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) announced that it had observed the movement of dozens of Israeli military vehicles in its area of operations in southern Lebanon over the past two days, including several Merkavatanks.
According to the UN News Center, UN Deputy Spokesperson Farhan Haq said during a press briefing on Tuesday evening that UNIFIL peacekeepers “continue to monitor Israeli military presence and activities within the mission’s area of operations.”
He noted that the mission recorded the movement of 100 Israeli army vehicles in the eastern sector and about 60 in the western sector, in addition to hundreds of gunfire rounds fired from south of the Blue Line, some of which landed near a UNIFIL position in Kafr Shouba and close to Shebaa in the eastern sector.
“We remind all parties of their obligation to ensure the safety and security of UN personnel and to respect UN property at all times,” Haq stressed.
He added that UNIFIL peacekeepers continue to uncover and report unauthorized weapon and ammunition caches to the Lebanese Army for disposal, while also supporting capacity-building and training programs for Lebanese troops on explosive threat response and defense techniques.
UNIFIL also continues to conduct joint patrols with the Lebanese Army to ensure security during the olive harvest season near the Blue Line.
Israeli occupation forces have repeatedly targeted UNIFIL sites in Lebanon, in violation of international law and UN Security Council resolutions.
The Security Council last August extended UNIFIL’s mandate until December 31, 2026, marking its final renewal ahead of a planned, safe, and gradual one-year drawdown, after which the Lebanese Army will assume full security responsibility in southern Lebanon.
UNIFIL was established in March 1978 following the Israeli invasion of Lebanon, with a mandate to confirm Israeli withdrawal, restore international peace and security, and assist the Lebanese government in reasserting its authority in the area.
Israeli forces intensify violations of Syrian territories in Quneitra countryside
Israeli occupation forces conducted a new incursion into the village of Ruwayhina in southern Quneitra countryside on Thursday, local sources told a SANA reporter.
According to the sources, a force of four military vehicles entered Ruwayhina, set up a temporary checkpoint in the village center, and then withdrew shortly afterward.
Yesterday, Israeli forces advanced into the eastern countryside of Quneitra, preventing quarry and crusher workers from reaching their work sites.
Israeli forces continue their repeated violations of Syrian sovereignty, breaching the 1974 Disengagement Agreement, international law, and relevant United Nations Security Council resolutions.
Syria has condemned these recurring Israeli incursions, calling on the international community to take urgent action to halt such aggression.
Indischer Physiker fassungslos über deutsche Selbstzerstörungspolitik: Wenn echte Fachkräfte dem Linksstaat die Leviten lesen…
Wer wirklich wissen will, was in Deutschland schief läuft, muss nur auf das hören, was das Ausland und die jeglicher “Betriebsblindheit” umverdächtigten Beispiele real gelungener Integration und produktiver Zuwanderung über den selbstverschuldeten Abwärtskurs dieses Landes zu sagen haben. Das betrifft nicht nur die Migrationspolitik, sondern in erster Linie auch die Wirtschafts- und Industriepolitik sowie, dieser […]
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Rente: Bundessozialgericht wird entscheiden ob Rentner von der PKV in die GKV wechseln dürfen
Viele Privatversicherte mit Rente suchen wegen steigender Prämien den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg zeigt, dass der Rückweg über eine befristete Teilrente funktionieren kann.
Der Fall ist inzwischen beim Bundessozialgericht (BSG) anhängig; dort wird ein Grundsatzurteil erwartet, das die bislang uneinheitliche Rechtsprechung ordnen könnte.
Der entschiedene Fall im ÜberblickDer Kläger, Jahrgang 1945 und privat krankenversichert, wandelte seine volle Altersrente zum 1. Februar 2022 in eine Teilrente nach § 42 SGB VI um. Durch die Reduzierung auf 458,16 Euro monatlich beantragte er die beitragsfreie Familienversicherung über seine gesetzlich versicherte Ehefrau – die Kasse ließ dies zunächst zu.
Als der Rentner zum 1. Mai 2022 zur Vollrente zurückkehrte, hob die Krankenkasse die Familienversicherung rückwirkend auf und begründete dies mit einer vorausschauenden Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze. Das LSG Baden-Württemberg entschied dagegen zugunsten des Rentners.
Die Begründung des LSG Baden-WürttembergDas Gericht stellte klar: Während des Bezugs der Teilrente lag das regelmäßige Gesamteinkommen unterhalb der zulässigen Grenze; der Wechsel in die Teilrente ist ein gesetzlich vorgesehenes Gestaltungsrecht (§ 42 SGB VI) und deshalb grundsätzlich zulässig. Der spätere Rückwechsel in die Vollrente nimmt den zuvor entstandenen Anspruch auf Familienversicherung nicht rückwirkend weg.
Mit dem Ende der Familienversicherung setzt sich die Mitgliedschaft in der GKV kraft Gesetzes als freiwillige Mitgliedschaft fort – es greift die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V, sofern kein fristgerechter Austritt erklärt wird. Damit bestätigte das LSG de facto den Weg aus der PKV über eine befristete Teilrente in die GKV.
Teilrente, Einkommensgrenzen und AnschlussversicherungDie Teilrente ist in § 42 SGB VI ausdrücklich vorgesehen und erlaubt es, den Rentenbezug befristet zu senken. Für die Familienversicherung nach § 10 SGB V gilt eine Einkommensgrenze in Höhe von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße; maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen.
Diese Grenze lag 2022 bei 470 Euro, stieg 2023 auf 485 Euro, zum 1. Januar 2024 auf 505 Euro und beträgt im Jahr 2025 – je nach Konstellation – aktuell 535 Euro monatlich. Für Minijobs ist zusätzlich die 520-Euro-Grenze zu beachten.
Nach Ende der Familienversicherung greift, wenn kein Austritt erklärt wird, die obligatorische Anschlussversicherung; die freiwillige Mitgliedschaft beginnt kraft Gesetzes am Folgetag.
Uneinheitliche Rechtsprechung der InstanzgerichteNicht alle Gerichte folgen dem Stuttgarter Ansatz. Das Sozialgericht (SG) Mainz verneinte im Februar 2024 die Familienversicherung bei einer viermonatigen Teilrente mit der Begründung, die Einkommensminderung sei nicht dauerhaft genug.
Ähnlich lehnte das SG München im Juli 2023 ab. Eine andere Kammer desselben Gerichts hatte im Januar 2023 die Rückkehr in die GKV dagegen bejaht.
Hinzu kommt ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom Juli 2024, das den Weg über eine kurzzeitige Teilrente als „Flucht“ aus der PKV bewertete und ablehnte; die Revision wurde dort jedoch zugelassen. Das Bild ist damit gemischt – ein Grund mehr für eine höchstrichterliche Klärung.
Bundessozialgericht muss entscheidenDie Frage liegt dem BSG zur Entscheidung vor. In den Verfahrensübersichten wird das anhängige Verfahren zum Teil mit der Bezeichnung B 12 KR 3/24 R, teils – im Zuge einer Umorganisation der Senate – als B 6a/12 KR 3/24 R geführt.
Inhaltlich geht es um die Kernfrage, ob der zeitweilige Wechsel in eine Teilrente mit anschließender Familien- und daran anknüpfender freiwilliger Mitgliedschaft eine zulässige Rückkehrspur aus der PKV in die GKV darstellt. Ein Urteil hätte erhebliche Tragweite für Betroffene und Krankenkassen.
Was das Urteil praktisch bedeutet – und wo die Grenzen liegenFür privatversicherte Rentner eröffnet die Entscheidung aus Baden-Württemberg grundsätzlich die Möglichkeit, die GKV über den Zwischenschritt der Familienversicherung zu erreichen.
Entscheidend ist, dass das regelmäßige Gesamteinkommen während der Teilrentenphase die maßgebliche Grenze nicht überschreitet und die formalen Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind.
Die spätere Rückkehr zur Vollrente beendet zwar die Familienversicherung, führt aber – wenn kein Austritt erklärt wird – automatisch in die freiwillige Mitgliedschaft der GKV. Zugleich zeigt der Blick auf die übrige Rechtsprechung, dass Gerichte die erforderliche Dauer und Prognose der Einkommensminderung unterschiedlich beurteilen; pauschale Erfolgsaussagen verbieten sich deshalb.
Hinweise für Betroffene“Wer über diesen Weg nachdenkt, sollte die Einkommensgrenzen und deren jährliche Anpassungen genau prüfen, die Prognose des regelmäßigen Gesamteinkommens belastbar dokumentieren und die Fristen rund um die Anschlussversicherung kennen”, rät der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Sinnvoll sei, “den Zeitpunkt und die Dauer einer Teilrente so zu planen, dass sie den Anforderungen der jeweiligen Kasse und der aktuell maßgeblichen Rechtsprechung standhalten”, so Anhalt. Da Einzelfallumstände – etwa sonstige Einkünfte, Zuverdienst oder Zuschüsse – den Ausschlag geben können, “ist eine individuelle sozial- und krankenversicherungsrechtliche Beratung empfehlenswert”.
Mit der anstehenden Entscheidung des BSG dürfte sich klären, ob der temporäre Wechsel von der Vollrente in eine Teilrente ein bundesweit tragfähiger Rückweg in die GKV sein kann oder gesetzgeberischer Nachsteuerungsbedarf gesehen wird. Bis zur höchstrichterlichen Klärung bleibt die Rechtslage fragmentiert – Betroffene sollten Schritte sorgfältig vorbereiten und die Entwicklung eng verfolgen.
Quellen: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2024 – L 5 KR 1336/23; SG Mainz, Urteil vom 07.02.2024 – S 7 KR 41/22; SG München, Urteile vom 06.07.2023 – S 15 KR 923/22 und vom 19.01.2023 – S 59 KR 649/22; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024 – L 14 KR 129/24; § 42 SGB VI; § 10, § 188 SGB V.
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Rente: Einfacher Tipp für Rentner: 30 Prozent weniger für Auto-Versicherung zahlen
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox kostet ein Vollkasko-Schutz einen 65-jährigen Fahrer im Schnitt rund 16 Prozent mehr als einen zehn Jahre jüngeren Autofahrer; jenseits des 85. Geburtstags liegt die Mehrbelastung bei bis zu 145 Prozent.
Ähnliches ermittelte die Stiftung Warentest: 80-Jährige zahlen laut ihrer Auswertung im Durchschnitt doppelt so viel wie 55-Jährige.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, dass Rentner bei der KFZ-Versicherung sparen können.
Versicherer verweisen auf das wachsende Schadensrisiko im Alter
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt Jahr für Jahr, dass Seniorinnen und Senioren pro gefahrenem Kilometer häufiger in Unfälle verwickelt sind als die Altersgruppe zwischen 30 und 60 Jahren.
Dieses erhöhte Schadenaufkommen schlägt sich direkt in den Kalkulationsmodellen nieder.
Dr. Utz Anhalt: Mit diesem legalen Trick können Rentner bei der KFZ-Versicherung sparen Ist das legal oder doch Altersdiskriminierung?Die Kritik, höhere Tarife seien eine unzulässige Benachteiligung älterer Menschen, weist die Branche zurück – mit Rückendeckung der Finanzaufsicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält altersabhängige Zuschläge dann für rechtmäßig, wenn sie auf anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen basieren und damit risikoadäquat sind
Welche Folgen das hat zeigt ein konkretes BeispielEin 80-jähriger Modellkunde aus Essen, ausgestattet mit drei Jahrzehnten unfallfreier Fahrpraxis und einer Garage für seinen Mercedes C 200, käme laut einer Musterberechnung bei Verivox auf rund 1 285 Euro Jahresbeitrag. Simuliert man denselben Tarif für den 25 Jahre jüngeren Sohn, fällt der Beitrag nahezu um die Hälfte.
Das Praxisbeispiel zeigt, wie stark das Lebensalter allein den Preis treiben kann – selbst wenn alle anderen Merkmale identisch bleiben.
Erster Hebel Anbieterwechsel und vergleichenEin erster Hebel ist die Wahl des Anbieters. Während manche Gesellschaften Altersaufschläge aggressiv einpreisen, kalkulieren andere deutlich moderater.
Wer seinen Tarif Jahr für Jahr vergleicht – idealerweise mit denselben Eckdaten bei mehreren Portalen und direkt beim Versicherer – kann dreistellige Beträge einsparen, ohne den Schutzumfang zu schmälern.
Mit dem„Kinder-Trick“ KFZ-Versicherung sparen – und funktioniert er wirklich?
Der juristisch saubere, aber wenig bekannte Weg führt über die Police eines jüngeren Familienmitglieds. Lässt ein Senior sein Fahrzeug auf ein Kind oder Enkelkind versichern und überträgt zugleich seine erworbene Schadenfreiheitsklasse, sinkt die Prämie teilweise dramatisch.
Eine Auswertung der Welt am Sonntag beziffert das Sparpotenzial auf bis zu 54 Prozent.
Entscheidend ist, dass der ältere Fahrer als regelmäßiger Nutzer eingetragen wird; Fahrzeughalter muss er nicht notwendigerweise sein, sodass eine kostenpflichtige Ummeldung entfällt.
Achtung FallstrickeAber der Reihe nach: Wer die Schadenfreiheitsklasse überträgt, verschenkt sie endgültig – eine Rückübertragung ist ausgeschlossen.
Zieht das Kind ins Ausland oder entscheidet sich später für ein eigenes Fahrzeug, wäre der Senior bei einer Neuanmeldung wieder Einsteiger ohne Rabatt.
Außerdem fragen manche Versicherer nach dem hauptsächlichen Fahrerprofil; weichen Angaben und Realität zu stark voneinander ab, droht Leistungskürzung im Schadenfall.
Welche Optionen bleiben, wenn weder Wechsel noch Kinderlösung möglich sind?Bleibt das Fahrzeug unverändert auf den Senior versichert, greifen klassische Optimierungsansätze: eine moderate Erhöhung der Selbstbeteiligung, Verzicht auf die teure Vollkasko bei älteren Autos, oder die Bindung an eine Partnerwerkstatt.
Wer selten fährt, kann prüfen, ob der Versicherer eine niedrigere Kilometerklasse akzeptiert. Wichtig ist, jede Änderung schriftlich bestätigen zu lassen und die Laufleistung ehrlich anzugeben.
Fazit für Rentnerinnen und Rentner am Steuer?Autofahren bleibt Freiheit, kostet im Alter aber spürbar mehr. Wer den Markt beobachtet, Tarife aktiv vergleicht und gegebenenfalls den „Kinder-Trick“ nutzt, kann den Alterszuschlag deutlich abfedern.
Unterm Strich zeigt sich: Die Prämie ist nicht in Stein gemeißelt, sondern das Ergebnis verhandelbarer Parameter. Je informierter der Versicherte, desto niedriger die Rechnung – und desto größer der Spielraum im Budget für gestiegene Energie-, Lebensmittel- und Gesundheitskosten.
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Turkey to launch first locally made high-speed train in 2026
Turkey announced plans to launch its first domestically produced high-speed train next year as part of its efforts to localize railway vehicle manufacturing and strengthen national transportation capabilities, according to the 2026 Presidential Annual Program.
Anadolu Agency reported that the project is being implemented by TÜRASAŞ, the Turkish Railway Vehicles Industry Corporation based in Sakarya Province in western Turkey. The train will reach a top speed of 225 kilometers per hour, while nine locally made electric trains, each capable of 160 km/h, are also scheduled for operation next year.
The agency added that the project is expected to support the national economy by approximately 3.5 billion Turkish liras (about $84 million) annually, with a production capacity of 12 high-speed train sets per year.
This development comes within Turkey’s broader plans to expand its railway network and increase reliance on domestic industries in carrying out major infrastructure projects aimed at enhancing connectivity and energy efficiency in the transport sector.
Neues Gesetz verteuert Wohnen mit Folgen für Bürgergeld und Sozialhilfe-Haushalte
Vor der Bundestagswahl hatte Bundeskanzler Friedrich Merz damit geworben, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Nun werden von CDU und SPD jedoch Gesetze verabschiedet, die erforderlich sind, um das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung umzusetzen. Das könnte vor allem für Haushalte, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, Folgen haben.
Versorgungssicherheit wird abgeschafftDie Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) hat aktuell einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Stilllegung der Gasnetze in Deutschland bis 2045 vorsieht. Dieses sieht unter anderem die Abschaffung der bislang gesetzlich geregelten Versorgungspflicht der Stadtwerke für Mieter mit Erdgas vor.
Die jeweiligen Stadtwerke als Betreiber der Gasnetze dürfen nach diesem neuen Gesetz frei entscheiden, ob und wann sie Gasnetze stilllegen. Dies erfolgt auf der Grundlage einer freihändigen Schätzung des Gasbedarfs für die nächsten zehn Jahre.
Den Stadtwerken wird auch freigestellt, ob sie statt Erdgas Wasserstoff liefern oder das Versorgungsnetz lieber stilllegen, um es nicht kostenintensiv umrüsten zu müssen.
Wohnkosten für Mieter explodierenDa Vermieter dazu verpflichtet sind, Wohnungen zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen, werden sie aufgrund der Stilllegung der Gasnetze gezwungen sein, neue Heizungsanlagen einzubauen.
Der Einbau solcher Anlagen gilt mietrechtlich als Modernisierung. Die Folgen einer solchen Modernisierung sind oft Mieterhöhungen, sodass die Mieter die Kosten dafür dauerhaft in Form einer deutlich höheren Miete zahlen müssen.
Doch damit nicht genug. Damit die Energiekosten für alternative, CO₂-neutrale Heizarten für die Mieter nicht explodieren, müssen in Deutschland rund 16 Millionen Wohngebäude energetisch saniert werden.
Auch energetische Sanierungen gelten mietrechtlich als Modernisierung, was zu erheblich steigenden Mieten führt. Eine generelle Pflicht zur energetischen Sanierung besteht jedoch aktuell nicht.
Ohne energetische Sanierungen drohen Mietern jedoch jährliche Zusatzkosten für CO₂-neutrale Heizarten von ca. 2.400 Euro, so das Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. München.
Probleme bei der UmsetzungBislang ist unklar, woher bis 2045 der Wasserstoff kommen soll, um das Erdgas zu ersetzen. Auch wie hoch der Bedarf sein wird, ist bislang noch unbekannt.
Hinzu kommt, dass die Stadtwerke selbst entscheiden können, ob sie Wasserstoff liefern, und da sie keine Versorgungspflicht mehr haben, können sie den Hahn für immer zudrehen.
Damit wird es zwangsläufig auf Stromheizungen (Wärmepumpen) und elektrische Durchlauferhitzer hinauslaufen. Das würde den aktuellen Strombedarf in Deutschland von 431,5 Milliarden Kilowattstunden (lt. Bundesverband Erneuerbare Energien e. V.) bis zum Jahr 2050 auf 1.000 Milliarden Kilowattstunden mehr als verdoppeln.
Aber auch hier weiß niemand, woher dieser zusätzliche Strom kommen soll. Und wie er zu den Verbrauchern gelangen soll, ist ebenfalls unklar, da die Versorgungsnetze bereits heute am Limit belastet werden.
Wohnen und Heizen wird ab 2045 zum Luxus?Bezahlen werden diese Energiewende die Mieter, mit deutlich höheren Mieten und deutlich höheren Energiekosten. Es ist also nicht mehr die Frage, ob Wohnen und Heizen zum Luxus wird, sondern wann dies passiert. Und diese Frage wurde von der Bundesregierung nun beantwortet: spätestens 2045 ist es soweit.
Folgen für Bürgergeld, Sozialhilfe und GrundsicherungUm den Staat und die Kommunen vor den dadurch im SGB II (Bürgergeld, Grundsicherungsgeld) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung) drohenden explodierenden Sozialausgaben für Miete und Heizkosten zu schützen, bereiten CDU und SPD bereits jetzt Änderungen in diesen Gesetzen vor, um die Anerkennung von Unterkunfts- und Heizkosten zu begrenzen und Pauschalen einzuführen.
Diese Kostenbegrenzungen und Pauschalen können dazu führen, dass nach dem Einbau neuer CO2 neutraler Heizungsanlagen Mieten und Heizkosten von Jobcentern und Sozialämtern nicht mehr in voller Höhe anerkannt werden.
Leistungsbezieher stünden dann vor der Wahl, Mietschulden anzuhäufen und obdachlos zu werden, oder immer größere Teile der Miete und Heizkosten aus der Regelleistung zu bezahlen, was im Ergebnis eine erhebliche Kürzung der Regelleistung zur Folge hätte.
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100.000 Regenwaldbäume wahrscheinlich umsonst gestorben, ist doch die COP30 mit der brutalen Realität der Netto-Null-Emissionsziele konfrontiert
Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC
Ich bin ein freundlicher Mensch, der sich nicht in private Trauer einmischen möchte. Aus diesem Grund werde ich nicht an der bevorstehenden COP30-Konferenz in der brasilianischen Stadt Belém teilnehmen. Da die Net-Zero-Phantasterei in sich zusammenfällt, werden die Gesichter der Teilnehmer so lang sein wie die acht Meilen lange Autobahn, für die 100.000 ausgewachsene Regenwaldbäume gerodet wurden, um den 70.000 Klima-Kultisten die Anreise zu erleichtern. In einem Interview vor der Konferenz sagte UN-Chef Antonio „Boiling” Guterres gegenüber dem Guardian: „Wir wollen den Amazonas nicht als Savanne sehen”. Wie immer, wenn der großspurige Guterres und die COP-Brigade in die Stadt rollen, könnte man sich so etwas nicht ausdenken, obwohl sie das häufig tun.
Leider scheinen einige der überteuerten Hotelunterkünfte nicht ganz den üblichen Komfortstandards zu entsprechen, welche die jährlichen Retter des Planeten erwarten. Es wird berichtet, dass Tausende von Zimmern in „Liebesmotels” in „Diplomaten-Suiten” umgewandelt wurden, indem herzförmige Betten, Tanzstangen und Leopardenmuster-Dekorationen ersetzt wurden. Es scheint, dass keine Stundenpreise angeboten werden und die Preise bis zu 1.000 Dollar pro Nacht betragen, wobei Spiegel an der Decke vermutlich ohne Aufpreis mitgeliefert werden.
Wie auch immer man Räume nennen mag, es ist unwahrscheinlich, dass sie von den hochrangigen Mitgliedern des diplomatischen Corps wie Adão Soares Barbosa aus Osttimor belegt werden. Er erklärte kürzlich im BBC-Radio, sein Land sei stark vom Anstieg des Meeresspiegels betroffen – eine Behauptung, die weniger lächerlich wäre, wenn nicht die Tatsache wäre, dass das Land Osttimor aufgrund komplexer unterirdischer Plattenbewegungen langfristig aus dem Meer herauswächst. Wie viele andere Pazifikinseln wächst auch Osttimor dank natürlicher Kräfte, zu denen auch Hebungen der Oberfläche gehören. Trotzdem werden auf dieser COP Hunderte Milliarden Dollar für angebliche Klimaschäden gefordert, die durch die Verbrennung von Kohlenwasserstoffen durch die wohlhabenden Industrieländer verursacht worden sein sollen.
Auf der COP-Konferenz wird immer jemand über den Tisch gezogen.
Leider wurde auch hier wieder der Geldhahn zugedreht. In den Vereinigten Staaten, die bis zum letzten Jahr der größte Befürworter aller Net-Zero-Maßnahmen und des „klimastoppenden“ Pariser Abkommens waren, hat Donald Trump diesem ganzen Unsinn einen Riegel vorgeschoben. Wo immer möglich, wurden Projekte für grüne Energie gestrichen, die Bundesmittel für Klimaalarmismus gestrichen, die Auslandshilfe zur Förderung dieses Alarmismus‘ im Ausland eingestellt, während Klimawissenschaftler aufgefordert wurden, mit dem Unsinn aufzuhören und sich wieder auf den wissenschaftlichen Prozess zu konzentrieren. Die UNO weiß bereits, was Präsident Trump vom Netto-Null-Projekt hält – es ist ein Betrug und eine Masche, sagte er ihnen bei der Generalversammlung. Während seiner ersten Amtszeit haben sie ihn ausgelacht, aber jetzt lachen sie nicht mehr.
Es wird erwartet, dass in diesem Jahr nur wenige Staatschefs erscheinen werden, obwohl Großbritannien, das sich seiner Rolle als Opferkanarienvogel in der Net Zero-Mine sicher ist, durch Premierminister Sir Keir Starmer und den Prinzen von Wales vertreten wird. Es macht wenig Sinn, Starmer um mehr Geld zu bitten, da er völlig pleite ist, während die Mountbatten Windsors in letzter Zeit einige zusätzliche finanzielle Belastungen zu verkraften hatten. Während Geld generell knapp sein wird, wird es reichlich Trinkgeld geben. Trinkgeld wie der Zusammenbruch des Golfstroms, das Verschwinden des arktischen Eises und das Absterben der Korallen. Wie oft wir sie auch hören mögen, sie bleiben feste Favoriten – etwas, das bloße Beweise und Beobachtungen kaum jemals aus der Öffentlichkeit und den Medien verdrängen können.
Die Dinge sind einfach nicht mehr so, wie sie einmal waren. Mark Poynting von der BBC, vermutlich einer derjenigen, die in den nächsten Tagen die „Autobahn der Schande” in Belém befahren werden, gab sein Bestes mit einem Artikel zum Thema „Was ist die COP30 und warum ist sie wichtig?”. Es war ein langweiliger Routineartikel, der in Zukunft leicht an eine KI ausgelagert werden könnte. „Ein großer Fortschritt scheint in diesem Jahr schwierig zu sein, nicht zuletzt wegen der Auswirkungen der Trump-Regierung“, schlussfolgerte er. Ähm, na klar.
Anderswo schwindet die Unterstützung langsam, da die Kosten und die Undurchführbarkeit von Netto-Null deutlich werden. Um es ganz offen zu sagen: Erneuerbare Energien sind für den Betrieb einer modernen Industriewirtschaft nutzlos, und Kohlenwasserstoffe sind unverzichtbar und werden es wahrscheinlich auch bleiben. Wer möchte schon auf der Seite derjenigen stehen, die Kunstdünger aus Erdgas verbieten und damit die Hälfte der Weltbevölkerung zum Hungertod verurteilen? Es werden immer mehr Fragen zur wissenschaftlichen Grundlage des Klimawandels gestellt, einem Thema, das in den letzten 25 Jahren von elitären Aktivisten praktisch tabuisiert wurde. Ein fundierter und gut recherchierter Bericht über die Klimawissenschaft, der jahrzehntelang nicht veröffentlicht werden durfte, wurde in diesem Jahr von fünf renommierten Wissenschaftlern verfasst und vom US-Energieministerium offiziell veröffentlicht. Aktivisten waren empört, und es gab eine Reihe von „Faktenchecks”, die von Green Blob finanzierten Organisationen durchgeführt wurden. Es wurde zwar kein Schlag versetzt, aber es hatte den Effekt, dass die gesamte Debatte an die Öffentlichkeit gebracht wurde. Die Beschimpfungen, die auf die fünf Wissenschaftler niederprasselten, haben deutlich gemacht, dass hier Politik im Spiel war, nicht Wissenschaft.
Die COP30 soll von großer Bedeutung sein, sind doch seit Paris und dem Abkommen, das die Welt durch ein Programm zur globalen Dekarbonisierung retten sollte, zehn Jahre vergangen. In diesem Jahr hat jedoch kaum ein Drittel der Länder verbindliche Pläne zur Dekarbonisierung vorgelegt. Tatsache ist, dass die Wähler sich nicht für Dekarbonisierungsprogramme interessieren, wenn sie dafür Geld ausgeben sollen. Sie werden nicht dafür bezahlen, um imaginäre Klimaszenarien zu vermeiden, die auf unsinnigen Klimamodellen basieren. Selbst wenn es ein Problem gibt, was aufgrund natürlicher Wetterveränderungen unmöglich festzustellen ist, ist die Großzügigkeit begrenzt. Wenn die Temperatur ein wenig steigt, dann sei es so. Die Anstiege sind gering und wurden in der Vergangenheit schon unzählige Male beobachtet. Die USA sind aus dem Spiel, und der Rest der Welt wird letztendlich folgen.
Letztes Jahr lobte der Präsident der COP29 im kohlenwasserstoffreichen Aserbaidschan, Ilham Aliyev, Öl und Gas als „Geschenke Gottes”. In diesem Jahr, da sich die Partei des Krieges gegen die Menschheit im Amazonasgebiet wieder versammelt, erinnern wir uns an die Worte des chinesischen Militärphilosophen Sun Tzu: „Wenn du lange genug am Fluss wartest, werden die Leichen deiner Feinde vorbeischwimmen”.
Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor. Follow him on X.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag 100.000 Regenwaldbäume wahrscheinlich umsonst gestorben, ist doch die COP30 mit der brutalen Realität der Netto-Null-Emissionsziele konfrontiert erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
„Die Abschiebung ist ein Angriff auf demokratische Rechte“
Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Cansu Özdemir, kritisiert die drohende Abschiebung des kurdischen Oppositionspolitikers Sabri Özdemir scharf. Der Politiker sieht sich mit mehreren Verfahren in der Türkei konfrontiert, sein Asylantrag in Deutschland wurde jedoch abgelehnt.
Die außenpolitische Sprecherin bezeichnete die drohende Abschiebung als „inakzeptablen Angriff auf demokratische Grundrechte und Ausdruck der fortgesetzten Kriminalisierung kurdischen politischen Engagements in Deutschland“. Sie betonte: „Seit Jahrzehnten werden kurdische Politiker:innen und Aktivist:innen unter Generalverdacht gestellt. Selbst dann, wenn ihr Engagement eindeutig demokratisch und friedlich ist.“
„Die Türkei ist für kurdische Oppositionelle kein sicherer Ort“
Hinsichtlich der politischen Lage in der Türkei stellte sie fest: „Es ist hinreichend belegt, dass kurdische Politiker:innen in der Türkei verfolgt und mit politisch motivierten Verfahren überzogen werden. Zu behaupten, dies seien ‚rechtsstaatliche Prozesse‘, blendet die Realität aus.“ Deutschland sei sich bewusst, dass „die Türkei für kurdische Oppositionelle kein sicherer Ort“ sei, so Özdemir.
Kritisch äußerte sie sich auch zur deutschen Haltung – insbesondere, dass Deutschland „an einer Politik festhalte, die kurdische politische Teilhabe pauschal kriminalisiert“, während parallel über mögliche politische Lösungen und Schritte zur Entmilitarisierung durch die PKK gesprochen werde.
„Statt Friedensbemühungen zu unterstützen, wird Repression verstärkt; mit verheerenden Signalen an alle, die sich für Dialog einsetzen. Eine Politik, die demokratische Beteiligung bestraft, verhindert Frieden. Wer glaubwürdig Konflikte lösen will, muss diejenigen schützen, die für Frieden eintreten“, so Özdemir weiter.
Sabri Özdemir
Der Fall Sabri Özdemir sorgt für erhebliche Empörung. Nach Informationen des Niedersächsischen Flüchtlingsrats war der Politiker bereits von seinem Amt als Ko-Bürgermeister abgesetzt worden, sah sich über 80 Strafverfahren gegenüber – mehrere davon gelten als politisch motiviert – und floh schließlich nach Deutschland. Dort wurde sein Asylantrag dennoch abgelehnt.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war die Begründung: Er habe sich über Jahre erfolgreich juristisch zur Wehr gesetzt, weshalb nicht von einer unrechtmäßigen Verurteilung auszugehen sei. Ob die Abschiebung noch verhindert werden kann, hängt aktuell von einem Eilantrag seines Rechtsanwalts ab.
Bild: X-Account von Sabri Özdemir, privat
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/oppositionspolitiker-sabri-Ozdemir-droht-abschiebung-in-die-turkei-48705 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mindestens-49-festnahmen-in-der-turkei-und-nordkurdistan-26370 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/hdp-ko-buergermeisterkandidat-von-Elih-festgenommen-9469
Kommunen als Modell sozialistischer Selbstorganisierung
Kommunen stellen die kleinste Einheit gesellschaftlicher Organisierung dar – und bilden zugleich das tragende Fundament einer umfassenden sozialen Struktur. Ihre Stärke liegt gerade darin, nicht uniform, nicht zentralistisch, sondern vielfältig und anpassungsfähig zu sein. Aus diesem Grund können Kommunen keine einheitliche, standardisierte Organisationsform darstellen. Sie dürfen nicht von einer einzigen Denkweise dominiert werden, sondern müssen als horizontale Strukturen gestaltet sein, in denen alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen zur Sprache kommen und an Entscheidungsprozessen beteiligt sind.
Auf dieser Grundlage verbietet sich ein Organisationsverständnis, das auf disziplinärer Vereinheitlichung beruht. Kommunen, die extern gesteuert oder an eine zentrale Instanz gebunden sind, laufen Gefahr, ihre Fähigkeit zur autonomen Entscheidungsfindung zu verlieren. Statt aus ihren eigenen Bedingungen heraus zu handeln, werden sie zu bloßen ausführenden Organen einer übergeordneten Machtstruktur – zu funktionalen Attrappen, die dem Geist der Selbstverwaltung widersprechen.
Gerade deshalb wurden Kommunen sowohl vom Kapitalismus als auch vom realsozialistischen Modell lange Zeit abgewertet, ignoriert oder als unbedeutend abgetan. Dabei handelt es sich bei der Kommune nicht um eine starre Gruppe Gleichgesinnter, wie es kapitalistische Definitionen nahelegen, sondern um ein offenes, dynamisches System, das sich durch Diversität, Veränderbarkeit und soziale Teilhabe auszeichnet. Die kommunale Organisierung entfaltet sich dabei in vielfältigen Formen: Hauskommunen, Kinderkommunen, Frauen- und Jugendkommunen, Kommunen Älterer, Dorf- und Nachbarschaftskommunen. Sie alle stehen für eine Struktur, die nicht auf Ausgrenzung, sondern auf Beteiligung und Selbstbestimmung fußt.
Was sind Hauskommunen?
Hauskommunen bilden die elementarste und zugleich grundlegendste Einheit kommunaler Organisierung. In ihnen findet die Selbstorganisierung der im Haushalt lebenden Familie statt – in Bezug auf den Alltag, die wirtschaftlichen Grundlagen, die Zukunftsplanung und vor allem im Sinne eines ethisch verantwortungsvollen Zusammenlebens. Sie verkörpern damit die Grundstruktur eines freien, selbstbestimmten Lebens.
Ein zentrales Anliegen der Hauskommune ist die Überwindung patriarchaler Machtverhältnisse, wie sie im kapitalistischen System fortwährend reproduziert werden – etwa in der Vorstellung, der Vater sei das „Oberhaupt der Familie“. Hauskommunen hingegen geben dem Konzept des freien partnerschaftlichen Lebens, wie es Abdullah Öcalan formuliert hat, eine praktische, gelebte Form. Der Prozess der individuellen Befreiung, so Öcalan, beginnt nicht im öffentlichen Raum, sondern innerhalb der Familie. Ein Mensch, der in familiären Strukturen in Abhängigkeit lebt, der untergeordnet ist oder sich unterordnen muss, kann auch im gesellschaftlichen Leben keine echte Freiheit erlangen. Deshalb muss der erste Schritt der Befreiung im innersten Raum des Sozialen erfolgen: im Haus.
Das Grundprinzip der Hauskommune besteht darin, dass alle Mitglieder des Haushalts gleichberechtigt in das Leben einbezogen werden – ohne Einschränkungen oder Rollenfixierungen. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, Verantwortung wird geteilt, und alle Beteiligten sind auf ethischer wie ökonomischer Ebene aktiv am Alltag beteiligt. Wo eine solche gleichberechtigte Teilhabe gelingt, entsteht kein Raum mehr für Machtansprüche, keine autoritären Verhältnisse und keine Reproduktion von Herrschaft. Stattdessen wird die Grundlage eines freien und gemeinsamen Lebens gelegt.
Die Praxis der Hauskommune ist somit die konkrete Umsetzung dessen, was Öcalan als „freies partnerschaftliches Leben“ beschreibt. Ohne gemeinsame Entscheidungsstrukturen, ohne kollektive Planung und gleichberechtigte Teilhabe kann es keine befreite Lebensform geben – und keine wahrhaft freien Individuen innerhalb der Gesellschaft. In einem Haushalt, in dem jemand auch nur für ein Stück Brot auf andere angewiesen ist, ist die Voraussetzung für Gleichheit und Würde nicht gegeben. Eine Hauskommune beseitigt genau diese Formen der Abhängigkeit – und damit auch das Konzept eines „Familienoberhaupts“. An seine Stelle tritt ein gemeinsamer, freier Raum, der auf gegenseitigem Respekt und Verantwortung gründet.
Kinder-, Frauen- und Jugendkommunen
Kommunen sind ein geeignetes Mittel, um auf die spezifischen Lebensrealitäten und Bedürfnisse einzelner gesellschaftlicher Gruppen einzugehen. Jede Gemeinschaft muss in der Lage sein, ihre eigenen Probleme zu artikulieren, Lösungsansätze zu entwickeln und ihre Forderungen zu formulieren. Dies setzt voraus, dass jede Gruppe die Möglichkeit erhält, sich in einer eigenen kommunalen Struktur zu organisieren.
Die Kinderkommune ist Ausdruck dieses Prinzips: Sie schafft einen Raum, in dem Kinder ihre Sichtweisen, Wünsche und Herausforderungen selbst zum Ausdruck bringen können – ein Ansatz, der dem kapitalistischen System diametral entgegensteht. Denn dort wird Kindern meist keine Stimme zugestanden, ihre Meinungen werden marginalisiert oder als unreif abgetan. Die Kinderkommune jedoch erkennt das Kind als aktiven Teil der Gesellschaft an – und legt damit den Grundstein für die Entwicklung freier Individuen.
Der Weg zu einer solchen Befähigung führt über Kommunalisierung. Wenn jede Stimme in einer Kommune zählt und kein Mensch aufgrund seines Alters, Geschlechts oder anderer Merkmale abgewertet wird, entsteht eine Struktur, die sowohl die Kommune als Ganzes stärkt als auch die gesamtgesellschaftliche Entwicklung in eine demokratische Richtung lenkt.
Neben Kinderkommunen gelten auch Frauen-, Jugend-, Alten- oder sogar Gesundheitskommunen als geeignete Modelle, um den spezifischen Anliegen dieser Gruppen gerecht zu werden. Sie alle teilen denselben Anspruch: Räume zu schaffen, in denen Menschen ihre Lebensrealität selbst gestalten, ihre Autonomie entfalten und sich kollektiv organisieren können.
Straßen-, Nachbarschafts- und Bezirkskommunen
Nach den Hauskommunen stellt die Straßenkommune die nächste Ebene der kommunalen Organisierung dar. Sie bildet eine Struktur, in der die unmittelbaren Lebensbedingungen und Probleme einer Straße gemeinschaftlich bearbeitet werden. Ziel ist es, das soziale Leben im öffentlichen Raum zu organisieren, das Sicherheitsgefühl zu stärken und die Straße als sozialen Raum lebenswerter und selbstverwalteter zu gestalten.
Die Struktur einer Straßenkommune ergibt sich idealerweise aus den Hauskommunen: Aus jedem Haushalt wird eine Person als Vertreterin in die Straßenkommune entsandt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nur die Delegierten das Rederecht haben – im Gegenteil: Jede:r Bewohner:in hat das Recht auf Mitsprache. Da die Menschen vor Ort ihre Straße am besten kennen, ist die Straßenkommune auch ein zentrales Element lokaler Selbstverwaltung und demokratischer Mitbestimmung.
Die Vertreter:innen der Straßenkommunen entsenden wiederum Delegierte in die Nachbarschafts- bzw. Viertelskommunen. Dort werden die gesammelten Anliegen, Vorschläge und Problemlagen gemeinsam analysiert, in einen Plan überführt und an die nächsthöhere Ebene – die Bezirkskommune – weitergeleitet. Auf Bezirksebene wird schließlich eine Priorisierung der Probleme vorgenommen, um die Angelegenheiten an die zuständigen lokalen Verwaltungen heranzutragen. Alles, was auf kommunaler Ebene nicht gelöst werden kann, wird entsprechend weitergegeben – im ersten Schritt an die Bezirksverwaltung, im zweiten an die Stadt- oder Provinzebene.
Zugleich betont dieses Modell die Möglichkeit eigenständiger Problemlösungen: Nicht alle Fragen müssen von Verwaltung oder staatlichen Stellen beantwortet werden. Wenn etwa im Viertel viele Menschen arbeitslos sind, kann die Lösung auch direkt vor Ort entstehen – zum Beispiel durch die Eröffnung einer Kooperative oder eines kleinen Handwerksbetriebs. Die dort hergestellten Produkte können verkauft und mit den Einnahmen sowohl die Beschäftigten entlohnt als auch lokale Bedürfnisse gedeckt werden – ohne jemals eine Behörde einzuschalten.
Solche Beispiele zeigen: Kommunale Strukturen benötigen keine Abhängigkeit von einer Verwaltungselite. Sie organisieren sich aus eigener Kraft, basierend auf den lokalen Gegebenheiten, Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Weil sich Kommunen entlang ihrer eigenen örtlichen Realität und sozialen Vielfalt entwickeln, müssen sie ihre Unabhängigkeit bewahren und dürfen nicht in hierarchische Abhängigkeiten geraten. Dies würde ihren emanzipatorischen Charakter untergraben.
Der größte Effekt dieser Struktur liegt in der tiefgreifenden Beteiligung der Bevölkerung an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen. Von den Haushalten über die Straße bis in die Bezirke werden alle Anliegen von den Betroffenen selbst eingebracht und gemeinsam strukturiert. Dadurch entsteht eine neue Form von politischem Leben – getragen von der Gesellschaft selbst und nicht delegiert an eine politische Klasse. Das Ziel ist ein neues, gemeinschaftliches Leben, das auf Beteiligung, Gleichheit und Selbstverantwortung basiert.
Öcalan hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung lokaler Problemlösung hervor:
„Gesellschaftliche Probleme haben eine wesentliche Eigenschaft: Dort, wo sie am schwersten wiegen, haben sich meist auch die Lösungen am weitesten entwickelt. Ein Problem ohne Lösung ist undenkbar. Die Bedingungen von Zeit und Ort, unter denen ein Problem entsteht, enthalten zugleich die Voraussetzungen für seine Lösung.“
Diese Denkweise bildet die Grundlage für Öcalans Konzept des freien Individuums in einer freien Gesellschaft. Der Weg dorthin beginnt mit Kommunalisierung und der Verankerung der verhandelnden (deliberativen bzw. dialogischen) Demokratie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Eine sozialistische Regierung ist dafür nicht zwingend erforderlich – auch innerhalb eines Nationalstaates kann ein kommunales Modell entstehen. Entscheidend ist, dass die Bevölkerung befähigt wird, ihr Leben eigenständig zu organisieren.
In diesem Zusammenhang sind lokale Verwaltungen – von den Gemeinden bis zu den Nachbarschaftsvorsteher:innen – zentrale Handlungsebenen. Mit dem richtigen Ansatz können sie die Entwicklung kommunaler Strukturen beschleunigen und ermöglichen.
Selbstverteidigung als Grundpfeiler kommunaler Organisierung
Einer der zentralen Pfeiler jeder Kommune ist das Prinzip der Selbstverteidigung. Dabei geht es nicht in erster Linie um militärische Strukturen, sondern um den Schutz des sozialen Raums, in dem die Kommune existiert – gegen die Angriffe kapitalistischer Interessen, gegen staatliche Übergriffe und gegen die ideologische und kulturelle Vereinnahmung durch den Nationalstaat.
Da Kommunen freiheitliche und inklusive Strukturen darstellen, die sich dem staatlichen Zentralismus entgegenstellen, sind sie permanent der Gefahr äußerer Angriffe ausgesetzt. Deshalb ist eine Form der Selbstverteidigung nicht optional, sondern existenziell notwendig. Diese Verteidigungskraft muss aus der Kommune selbst hervorgehen – sie darf keine externe Instanz sein, sondern muss sich auf die kollektive Organisierung und Verantwortung der Gemeinschaft stützen.
Selbstverteidigung bedeutet in diesem Zusammenhang auch, sich gegen gezielte Zersetzungsstrategien zur Wehr zu setzen – insbesondere gegen jene Formen der Spezialkriegsführung, die soziale Erosion, moralische Verwahrlosung oder soziale Fragmentierung bewirken sollen. Diese Angriffe zielen auf die Grundlagen des kommunalen Lebens: auf Vertrauen, Solidarität, Zugehörigkeit und Verantwortlichkeit. Die Verteidigung dagegen muss ebenso gesellschaftlich sein wie die Kommune selbst.
Selbstverteidigungseinheiten dürfen also nicht als rein bewaffnete Formationen verstanden werden. Vielmehr geht es um einen umfassenden Schutz der kommunalen Struktur – sowohl gegen physische Gewalt als auch gegen ideologische und soziale Zersetzung. In Regionen, in denen die Gesellschaft massiven Angriffen ausgesetzt ist, sind solche Einheiten für den Fortbestand der Kommune und ihrer Werte unverzichtbar.
YDG-H als konkrete Praxis der Selbstverteidigung
Nach der ERNK-Phase setzten sich kommunale Organisationsformen in Gestalt der kurdischen Volksinitiative und Volksräte fort. Ein zentrales Element dieser Phase war der Aufbau eigenständiger Strukturen der Selbstverteidigung. In diesem Kontext entstand die Organisation „Patriotische Revolutionäre Jugendbewegung“ (tr. Yurtsever Devrimci Gençlik Hareketi, kurz YDG-H).
Im Unterschied zu früheren Jugendstrukturen der kurdischen Bewegung war die YDG-H nicht primär eine militante Organisation, die sich auf bewaffnete Auseinandersetzungen in den Städten beschränkte. Vielmehr etablierte sie sich als Schutzstruktur in den Stadtteilen, mit dem Ziel, die kurdische Bevölkerung – wie auch andere unterdrückte Gemeinschaften – vor systemischen Angriffen und den Methoden der Spezialkriegsführung zu verteidigen.
Die YDG-H war offen für alle Jugendlichen, die sich mit der Ideologie Abdullah Öcalans und der kurdischen Freiheitsbewegung identifizierten – unabhängig von ethnischer Herkunft. In den Stadtvierteln, in denen sie sich organisierte, entwickelte sie sich zu einer lokal verankerten Selbstschutzstruktur. Ihre Mitglieder kannten die örtlichen Gegebenheiten, die gesellschaftlichen Probleme und handelten aus der Mitte der betroffenen Bevölkerung heraus.
Zwischen 2013 und 2016 war die YDG-H in zahlreichen kurdisch geprägten Stadtvierteln der Türkei und Nordkurdistans aktiv. Sie griff nicht nur in akute Konfliktsituationen ein, sondern führte auch präventive Maßnahmen gegen Formen sozialer Zerstörung durch, etwa gegen Drogenhandel, Prostitution oder organisierte Kriminalität – klassische Instrumente der gesellschaftlichen Zersetzung im Rahmen des Spezialkriegs.
Darüber hinaus positionierte sich die YDG-H auch gegenüber innergesellschaftlichen Dynamiken kritisch, die zur Entfremdung vom kollektiven Leben und zur Integration in das bestehende Herrschaftssystem führten. Als eine von Jugendlichen aus den betroffenen Vierteln selbst aufgebaute Struktur konnte die YDG-H in die alltägliche Lebensrealität eingreifen und eigenständige Lösungen anbieten.
Im Zuge des Widerstands für Selbstverwaltung in Nordkurdistan, der sich gegen die Repressionen des Staates richtete, löste sich die YDG-H schließlich in einer neuen organisatorischen Form auf. Gleichwohl markierte sie einen historischen Meilenstein: Sie zeigte beispielhaft auf, wie kommunale Selbstverteidigung von unten, aus der Bevölkerung heraus, organisiert und verwirklicht werden kann.
„Ich würde mit der Dorfkommune beginnen“ – Öcalans visionäres Plädoyer für Kommunen
Abdullah Öcalan beschreibt den Aufbau von Kommunen nicht nur als politische Notwendigkeit, sondern auch als zutiefst persönliche, fast existenzielle Aufgabe. In einer Passage, die seine Vorstellung von einem befreiten Leben in eindrücklichen Bildern zeichnet, sagt er:
„Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich – ganz gleich, wo ich wäre – in meinem Dorf beginnen, an den Hängen des Cûdî- oder Cîlo-Gebirges, am Van-See, in Ağrı, Munzur oder Bingöl, entlang des Euphrat, Tigris oder Zap, in den Ebenen von Urfa, Muş oder Iğdır – wo immer mein Weg mich hinführt.
Ich würde mich verhalten, als käme ich gerade aus der Arche Noah, gerettet von einer furchtbaren Sintflut. Ich würde den Rückzug Abrahams vor den Nemruds, Moses vor den Pharaonen, Jesu vor dem Römischen Reich und Mohammeds vor der Unwissenheit wiederholen. Ich würde mich von der kapitalistischen Moderne abwenden – ganz im Geiste Zarathustras, mit seiner Liebe zur Landwirtschaft und den Tieren (dem ersten Vegetarier).
Inspiriert von diesen historischen Persönlichkeiten und sozialen Realitäten, würde ich mich an die Arbeit machen – die Arbeit, eine ideale Dorfkommune zu gründen. Welch befreiende, freudige und gesunde Aufgabe wäre das!
Ebenso würde ich in Städten Kommunen und Räte aufbauen – in Stadtteilen, in Akademien, Kooperativen, Fabriken. Ich würde Volkskongresse und Versammlungen gründen, dort sprechen, Verantwortung übernehmen – wie erfüllend, wie ehrenhaft wäre das!
Man sieht: Es gibt keine Grenze für Sehnsüchte und Hoffnungen – und es gibt keinen ernstzunehmenden Grund, warum man sie nicht verwirklichen könnte – außer dem Menschen selbst. Es braucht nur ein wenig gesellschaftliches Gewissen, ein wenig Liebe, ein wenig Verstand.“
Mit dieser Vision verbindet Öcalan eine zentrale Botschaft: Dass es möglich ist, überall und jederzeit mit dem Aufbau einer befreiten Gesellschaft zu beginnen – wenn der Wille zur Veränderung, zur Verantwortungsübernahme und zur Kollektivität vorhanden ist.
Fortsetzung folgt in Teil 6 der Artikelreihe
*Der Verfasser des Textes ist der Redaktion bekannt.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/abdullah-Ocalans-verstandnis-von-kommune-48687 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunale-praxis-und-selbstorganisierung-in-der-geschichte-der-kurdischen-bewegung-48669 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunale-selbstverwaltung-als-weg-zum-sozialismus-48652 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-geschichte-der-menschheit-ist-die-geschichte-der-kommunen-48639
Jobcenter-Stories: Das Geschäft mit den Arbeitslosen
Der Staat investiert Milliarden in Jobcenter-Maßnahmen. Doch anstatt die Menschen in Arbeit zu bringen, profitiert davon eine kaum kontrollierte Weiterbildungsindustrie.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:- Der Staat zahlt jährlich Milliarden für Jobcenter-Maßnahmen wie Weiterbildungen, Umschulungen und Bewerbungstrainings.
- Eigentlich sollen sie Menschen in Arbeit bringen, tatsächlich profitieren vor allem private Bildungsträger.
- Jobcenter füllen vorab eingekaufte Plätze, auch wenn die Maßnahmen kaum passen.
- Qualität und Wirkung der Maßnahmen werden kaum kontrolliert.
- Teilnehmende gelten während der Maßnahme nicht als arbeitslos. So sinken die offiziellen Arbeitslosenzahlen.
Matthias darf in seiner Softwareentwickler-Weiterbildung keine Software installieren. Tobias übt im E-Commerce-Kurs nicht das Verkaufen, sondern das englische Alphabet. Ralf soll in seinem Bewerbungstraining Bilderrätsel lösen. Heiko lernt Word-Dokumente zu öffnen, statt einen neuen Beruf. Anna wird in ein Coaching gesteckt, für das das Jobcenter bereits Plätze eingekauft hat. Mira, die als Dozentin helfen wollte, dehnte Unterrichtsstoff über Tage, bis es sinnlos wurde. Und Coach Benedikt, der eigentlich Mut machen wollte, zweifelt inzwischen, ob dieses System überhaupt noch jemanden erreicht.
Seit Monaten tobt die Debatte über das Bürgergeld. In Talkshows ist von falschen Anreizen die Rede, von Trägheit, von zu viel Milde. Im Oktober einigte sich die Koalition auf mehrere Gesetzesänderungen. Geplant sind verschärfte Sanktionen „bis an die Grenzen dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, sagte Arbeitsministerin Bärbel Bas. Wer einen Termin verpasst oder eine Weiterbildung abbricht, soll künftig härter bestraft werden.
Doch die Menschen, die vom Bürgergeld leben müssen, kommen kaum zu Wort. Deshalb haben wir Anfang September aufgerufen: Erzählt uns eure Jobcenter-Story! Innerhalb weniger Tage meldeten sich Dutzende. Wir haben mit ihnen gesprochen, Unterlagen gelesen und geprüft. Ihre Geschichten zeichnen ein anderes Bild: Sie wollen arbeiten, stecken jedoch in einem System, das sie scheitern lässt. Nicht mangelnde Motivation ist das Problem, sondern mangelnde Kontrolle über sogenannte „Maßnahmen“, wie Weiterbildungen, Coachings und Umschulungen. Der Staat investiert Milliarden in diese Kurse, die helfen sollen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Doch zu oft fließt das Geld in eine kaum kontrollierte Weiterbildungsindustrie, in der Beschäftigung simuliert wird und Qualität Zufall zu sein scheint.
Das ist Teil 1 unserer Jobcenter-Serie. Du hast auch eine Jobcenter-Story zu erzählen? Melde Dich!
Das VersprechenMatthias*, 39 Jahre, wohnt nahe Mannheim
Matthias hat Pflegewissenschaften studiert. Ohne eine dreijährige Ausbildung darf er allerdings nur Teams leiten und nicht mit Patient*innen arbeiten. Nachdem er seine krebskranke Mutter bis zum Tod gepflegt hatte, wollte er einen Beruf, den er auch von zu Hause ausüben kann. Falls ihn sein Vater einmal braucht. Programmieren konnte er schon etwas, deshalb wollte er sich in dem Bereich weiterbilden. Das Jobcenter habe seinen Antrag monatelang geprüft, sagt Matthias. Erst habe es geheißen, der Kurs passe nicht, dann das Budget sei erschöpft. Schließlich kam doch eine Zusage für eine zweijährige Weiterbildung zum Anwendungsentwickler. Seine Euphorie war jedoch nur von kurzer Dauer. Auf dem Laptop, den er bekam, fehlte die Software zum Programmieren. Neue Programme zu installieren sei verboten gewesen, erzählt er. Obwohl der Unterricht online stattfand, musste er täglich mehrere Stunden pendeln, um sich in den Räumen des Bildungsträgers an einem Stand-PC einzuloggen. „Ich habe nichts gelernt. Nur Zeit abgesessen für teures Geld“, erzählt Matthias. 36.000 Euro kostete diese Maßnahme, laut Matthias. Das Jobcenter gab dazu keine Auskunft.
„Maßnahmen“ heißen die Programme, die Arbeitslosen dabei helfen sollen, wieder einen Job zu finden. Das können Weiterbildungen, Umschulungen oder Bewerbungstrainings sein. Bezahlt werden die Maßnahmen aus Steuergeldern. 2025 werden rund 3,4 Milliarden Euro für Weiterbildungsmaßnahmen ausgegeben. Welche Maßnahme für wen in Frage kommt, entscheiden die Sachbearbeiter*innen in den Jobcentern. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen kaum überprüft wird. Zwar werden Teilnehmerzahlen und Abbrecherquoten erfasst, jedoch kaum Lernerfolge oder tatsächliche Vermittlung. So gibt der Staat jährlich Milliarden aus, ohne sicher zu wissen, ob das System funktioniert.
Tobias*, 34 Jahre, wohnt nahe Bielefeld
Eigentlich hat Tobias Wirtschaftsrecht studiert. Doch er erkrankte an der Schilddrüse, brach das Studium ab und landete beim Jobcenter. Als er wieder arbeitsfähig war, schickte ihn seine Sachbearbeiterin in eine Weiterbildung für „Helfer Büro/Verwaltung“, weil das seinen Interessen aus dem Studium nahe komme. „Von Wirtschaft hatten die Dozenten keine Ahnung“, sagt Tobias. In dem Kurs lernte er die Grundkenntnisse von Microsoft Office, die er schon längst beherrschte. Sechs Monate saß er in dem Kurs, aus Angst, sanktioniert zu werden. Heute arbeitet er nicht in dem Bereich, sondern macht eine Pflegeausbildung. Den Ausbildungsplatz hat er ohne die Hilfe des Jobcenters gefunden.
Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem 2025 veröffentlichten Bericht, den Jobcentern gelinge es nach wie vor nicht, Menschen „zu aktivieren und in Arbeit zu vermitteln“. Die Möglichkeiten, Menschen durch Maßnahmen zu fördern, würden nicht „ausreichend, zielgenau und intensiv genutzt“. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden breche abschlussorientierte Maßnahmen ab, so der Bundesrechnungshof.
Die FeldstudieRalf*, 47 Jahre, wohnt nahe Frankfurt am Main
20 Jahre lang arbeitete Ralf bei einem Unternehmen, bis er sich entschied, noch einmal etwas Neues auszuprobieren. Er machte Abitur, studierte Soziologie und Politikwissenschaften. Danach wollte er in der Jugendbildung arbeiten, doch es fehlte ihm eine Zusatzqualifikation. Das Jobcenter steckte ihn allerdings nicht in eine Weiterbildung, sondern in ein Bewerbungstraining. Für vier Stunden täglich, fünf Tage die Woche, mehrere Monate lang. Er bekam Bilderrätsel, auf denen er fehlende Vokale ergänzen sollte, um die Zeit zu überbrücken. „Nach zwei Wochen habe ich gefragt: Was mache ich hier eigentlich?“ Mit ihm saßen viele andere im Kurs, die sich auch fehl am Platz fühlten. Sie hätten eine fachliche Weiterbildung oder einen Sprachkurs gebraucht, um voranzukommen. Stattdessen seien einige schon zum zweiten Mal dort gewesen und verstanden nicht warum. „Ich fühlte mich wie in einer Feldstudie, an der ich teilnehmen musste“, erzählt Ralf.
Ralf befand sich in einer sogenannten „Eingliederungsmaßnahme“. Der Grundgedanke davon ist, Menschen nach langer Arbeitslosigkeit wieder in eine Routine zu bringen. Für manche hilfreich, für viele nicht. Die Plätze für Eingliederungsmaßnahmen kaufen die Jobcenter meist vorab ein. Also müssen sie auch gefüllt werden. Auch die Maßnahme, an der Heiko teilnahm, war vorab eingekauft, ergab unsere Recherche.
Mira*, 41, wohnt in Süddeutschland
Mira kennt das Weiterbildungssystem von innen. Sie arbeitete als Dozentin für einen großen Bildungsträger. Sie wollte Menschen helfen, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Doch sie war schnell ernüchtert: Ihre Kolleg*innen seien nicht ausgebildet gewesen, um tatsächlich Wissen an die Teilnehmenden zu vermitteln. Und darum schien es auch nicht zu gehen. „Ich sollte Lerninhalte, die man an einem Tag vermittelt, auf zwei Wochen strecken“, erzählt Mira. Die Kurse liefen online, meist mit 30 Teilnehmer*innen oder mehr. Auf Fragen eingehen? Unmöglich.
Maßnahmen-Kurse anzubieten ist ein lukratives Geschäft. Anbieter müssen nicht in Werbung investieren, denn die Kund*innen liefern die Behörden. Seit der Pandemie ist das Maßnahmen-Geschäft sogar noch lukrativer geworden. Aus Einzelcoachings in Präsenz wurden Massenveranstaltungen, die online abgehalten werden. Denn bezahlt wird pro Teilnehmendem.
Der VertragAnna*, 42 Jahre, wohnt nahe Bonn
Anna arbeitet selbständig als Fotografin, verdient aber nicht genug. Sie stockt ihr Einkommen mit Bürgergeld auf. Sie will raus aus dem Bezug und sich dafür beruflich umorientieren. Das Jobcenter schickte sie allerdings in ein sechsmonatiges Coaching für Selbständige. Nach zwei Sitzungen brach sie ab, da sie an der Kompetenz der Trainerin zweifelte und weil sie ihre privaten Kontoauszüge auf einem USB-Stick speichern und abgeben sollte. Für Anna war das ein Eingriff in die Privatsphäre. Durch den Abbruch riskierte sie, sanktioniert zu werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um als Bildungsträger an Jobcenter-Kund*innen zu kommen: über Bildungsgutscheine oder über Rahmenverträge. Ein Bildungsgutschein wird beim Jobcenter beantragt. Dafür wählt man eine Maßnahme eines zertifizierten Bildungsträgers im Online-Portal aus. Wie viele Plätze belegt und somit bezahlt werden, ist offen. Bei einem Rahmenvertrag sind die Plätze allerdings im Vorfeld bereits eingekauft, unabhängig davon, ob alle belegt sind. Annas Jobcenter und der Bildungsträger, der für ihr Coaching zuständig waren, haben laut unseren Recherchen einen Rahmenvertrag.
2022 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass rund 74 Prozent der vorab eingekauften Kursplätze ungenutzt blieben. Dadurch seien rund 350 Millionen Euro aus Steuermitteln an Bildungsträger geflossen, ohne dass eine Leistung erbracht wurde.
Der ZwangHeiko*, 39 Jahre, wohnt nahe Essen
Heiko ist gelernter Lagerlogistiker. Nach einem Autounfall, bei dem ein Mensch starb, verlor er den Halt, die Arbeit und landete beim Jobcenter. Da er bereits ein paar Jahre arbeitslos ist, gilt er als „berufsentfremdet“. Er wollte eine Umschulung im kaufmännischen Bereich machen, stattdessen sitzt er in einer Maßnahme, in der er lernt, Word-Dokumente zu öffnen. „Ich will wieder arbeiten, nicht Grundschule spielen“, sagt er. „Ich verliere Zeit.“ Bis März 2026 muss er noch in der Maßnahme sitzen, ansonsten könne er sanktioniert werden.
Menschen, die an einer Maßnahme teilnehmen, gelten offiziell nicht mehr als arbeitslos. In der Statistik tauchen sie als „in Weiterbildung“ oder „in Aktivierung“ auf. So sinken die offiziellen Arbeitslosenzahlen, die in Talkshows debattiert werden, auch wenn niemand tatsächlich arbeitet. Offiziell gelten derzeit rund 3 Millionen Menschen als arbeitslos. Rechnet man jene hinzu, die in Maßnahmen stecken, wären es 3,5 Millionen.
Die mangelnde QualifikationAndreas*, 33 Jahre, wohnt nahe Stuttgart
Andreas hat jahrelang im Marketing gearbeitet, bis das Burnout kam und mit ihm das Jobcenter. Weil er sein Studium nicht abgeschlossen hatte, sollte er an einer Weiterbildung zum E-Commerce-Kaufmann teilnehmen. Zuerst war er motiviert. Die Sachbearbeiterin sagte, der Kurs sei anspruchsvoll und es gebe nur wenige Plätze. Doch bald lernte Andreas im Englischunterricht die Zahlen von eins bis zwanzig und das Alphabet. Es galt Anwesenheitspflicht, doch es habe täglich mehrstündige Pausen gegeben, die sie im Raum absitzen mussten. Rund 18.000 Euro kostete der Kurs. „Es fehlte nicht nur an Inhalt, fachlicher Tiefe und Praxisrelevanz, sondern auch an Professionalität“, erzählt Andreas. „Ein Dozent hat einen Affiliate-Link zu seinem Buch geteilt.“ Mit jedem Kauf erhält der Dozent eine Provision. Andreas schrieb einen dreiseitigen Beschwerdebrief an das Jobcenter. Die Antwort der Sachbearbeiterin: Man habe den Träger kontaktiert, der könne allerdings nichts ändern, da diverse Umschulungsinhalte „eingekaufte Maßnahmen“ seien, also von einem Subunternehmen durchgeführt werden. Der abschließende Rat der Sachbearbeiterin: „Momentan bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als die Umschulung fertig durchzuziehen.“
Um Bildungsträger zu werden, braucht es eine sogenannte AZAV-Zertifzierung. Diese wird allerdings nicht von einer Behörde ausgestellt, sondern von privaten Unternehmen. Ihre Arbeit wird nur stichprobenartig von der deutschen Zertifizierungsstelle überprüft, schreibt uns die Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich zur Trägerzertifizierung muss auch jede Maßnahme von den privaten Zertifizierungsstellen zugelassen werden.
Benedikt*, 30, wohnt nahe Berlin
Benedikt weiß, wie es ist, arbeitslos zu sein. Er hat über das Jobcenter ein Coaching besucht, das ihm half, seine Marketingagentur aufzubauen. Heute ist er selbst Coach, allerdings als Subunternehmer. Seine Kurse werden von zertifizierten Bildungsträgern eingekauft. Sich selbst zu zertifizieren wäre zu teuer. Er begleitet Arbeitslose dabei, ihre Businessideen zu vermarkten. Die Businessideen wurden zuvor vom Jobcenter genehmigt und in einem anderen mehrmonatigen Kurs, den das Jobcenter finanziert, ausgearbeitet. „Die Teilnehmenden sind an dem Punkt euphorisch und ich muss viele enttäuschen“, sagt er. „Denn ein Großteil der Ideen wird in der Wirtschaft nicht bestehen.“ Nicht nur seien die Kurse teuer, auch würden Menschen so desillusioniert und möglicherweise in Krisen gestürzt werden.
Das ist Teil 1 unserer Jobcenter-Serie. Du hast auch eine Jobcenter-Story zu erzählen? Melde Dich!
* Die Namen der Personen haben wir zu ihrem Schutz geändert.
von Vera Deleja-Hotko❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.